Der Fall Breno oder: die Justiz und der Promi-Malus

 

Irgendwann hat es angefangen mit der Amerikanisierung der deutschen Staatsanwaltschaften, die sich zunehmend wie Akteure im Kampf um die begehrte Ware ›Aufmerksamkeit‹ aufführen. Die ihre Ermittlungen als Handelsgut betrachten, die es auf dem Medienmarkt feilzubieten gilt und deren Qualität beworben werden muß. Daß es dabei zu Fanfarenstößen von Reklamecharakter kommt, zu vollmundigen Behauptungen, die die Beweislage zuungunsten eines Verdächtigen verfälschen, scheint eingepreist zu sein – wie auch der Verlust der Unschuldsvermutung und der Objektivität der Ermittlungen.

Das Kachelmann-Verfahren war nur ein vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung hin zum Promi-Malus; der kürzlich mit erstinstanzlichem Urteil abgeschlossene Fall des Fußballers Vinicius Rodrigues Borges, genannt Breno, macht beklemmend deutlich, welche Folgen die PR-Litigation einer jagdeifrigen Staatsanwaltschaft hat. Und wie verheerend sich die Bemühungen eines Justizwesens auswirken, das unbedingt beweisen will, daß es ›neutral‹ ist und keinen Promi-Bonus verteilt.

In der Nacht zum Dienstag, dem 20.9.2011, brannte die angemietete Villa des Spielers in Grünwald ab. Ab Freitag, dem 23.9., wurde er als Beschuldigter einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 a StGB (vorsätzliche In-Brandsetzung oder Zerstörung eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient, durch Brandlegung) geführt, am Samstag, dem 24.9.2011, erging um 13:30 Uhr Haftbefehl.

Nun beginnt die pressemäßige Großoffensive der Staatsanwaltschaft München I, die sich vorrangig der SÜDDEUTSCEN ZEITUNG bedient, um in eigener Sache zu punkten. Dank der guten Beziehung ihres Oberrechercheurs Hans Leyendecker zu den Staatsanwaltschaften erhält sie belastende Exklusiv-Informationen – wie es schon im Fall Kachelmann und den nur aus Sicht der Staatsanwaltschaft vorhandenen ›Täterspuren‹ am Messer der Fall war.

Exakt 46 Minuten nach Erlaß des Haftbefehls gegen Breno weiß Susi Wimmer von der SZ schon Folgendes zu berichten:

Haftbefehl gegen Bayern-Spieler

Breno in Untersuchungshaft

24.09.2011, 14:16

Von Susi Wimmer

Gegen den Fußballprofi Breno ist Haftbefehl ergangen. Der 21-jährige Spieler des FC Bayern München wurde am Samstag gegen 13:30 Uhr einer Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr erließ. Breno wurde festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll der Fußballer einem Sanitäter unmittelbar nach dem Brand drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt und diesen beauftragt haben, sie verschwinden zu lassen.

Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte, der Fußballspieler habe sich insofern kooperativ gezeigt, dass er mit zur Vernehmung gekommen sei. Breno habe dabei jedoch nur Angaben zu seiner Person, nicht aber zur Sache gemacht.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bayern-spieler-der-brandstiftung-verdaechtig-haftbefehl-gegen-breno-1.1148716

Die Sache mit den drei Feuerzeugen ist natürlich eine hochverdächtige, ausgesprochen effektive Verdunkelungshandlung, und daß der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, erst recht. Die Masche kennen wir doch… Das haben Unschuldige doch nicht nötig! Erst viel später, in der Hauptverhandlung, sollte sich herausstellen, daß Breno angegeben hat, sich an diese Nacht nicht erinnern zu können. Ist das keine ›Angabe zur Sache‹? Oder nur nicht die richtige?

Den Vorsprung der SÜDDEUTSCHEN kann selbst die BamS mit ihrem Exklusivfoto nicht einholen:

Exklusiv-Foto

Hier fährt Breno in den Knast ein

Haftbefehl gegen den Bayern-Star. Samstag um 15.20 Uhr kam er ins Gefängnis Stadelheim. Neue Rätsel um die Brandnacht

24.09.2011 — 23:53 Uhr

Von MARIO VOLPE, SEBASTIAN ARBINGER, FELIX SEIDEL und Dennis Brosda

[…]

Er selbst hat in den Vernehmungen zum Brand geschwiegen. Erst bei einer Aussage könnte er auf Kaution freikommen.

Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, zu BILD am SONNTAG: „Jetzt besteht nicht mehr nur ein Anfangsverdacht, sondern dringender Tatverdacht.“

http://www.bild.de/sport/fussball/bayern-muenchen/hier-faehrt-der-bayern-star-in-den-knast-ein-20131694.bild.html

Ob das nur BamS-Meinung ist oder die von Herrn Steinkraus-Koch, daß nur eine Aussage des Verdächtigen (und wenn ja: welche?) die Verdunkelungsgefahr beseitige à la Geständnis oder Knast? Wir werden sehen. Auch die BamS freilich weiß Exklusives zu berichten:

• Er hatte 1,5 Promille, wie die Polizei bei einer Alkohol-Atemkontrolle feststellte.

• Die Ermittler entdeckten dank ihres Spürhundes mehrere Brandherde, verteilt über das ganze Haus. Das lässt den Schluss zu: Das Feuer, das das Gebäude komplett zerstörte, wurde bewusst gelegt. In den nächsten Tagen wollen die Ermittler den Tatabend rekonstruieren.

Die neuen Informationen von BILD am SONNTAG:

• Breno soll von Nachbarn bereits knapp eine Stunde vor dem Notruf auf der Straße gesichtet worden sein und sich merkwürdig verhalten haben. Vor zwei Wochen soll Breno schon einmal apathisch wirkend in seiner Hauseinfahrt gelegen haben. Den Kopf auf den Ellenbogen gestützt.

http://www.bild.de/sport/fussball/bayern-muenchen/hier-faehrt-der-bayern-star-in-den-knast-ein-20131694.bild.html

Das sind natürlich tolle Zeugen, solche Spürhunde – weshalb sie im weiteren Verfahren dann auch keine Rolle spielen. Immerhin: im Gegensatz zur SÜDDEUTSCHEN weiß die WamS auch Entlastendes zu berichten: Alkoholisierung, merkwürdiges Verhalten des Verdächtigen: das spricht doch, im Falle eines Falles, für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Noch am Samstag äußert sich der Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, empört über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft: mit einem Hauch von schlechtem Gewissen vermutlich, denn allzusehr hat man sich um den jungen Mann nicht gekümmert, nachdem der die hohen Erwartungen (sprich: die hohe Ablösesumme) nicht hat einlösen und rechtfertigen können. Ist nun mal Pech, wenn jemand verletzungsanfällig ist.

Die Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen Hoeneß: und die SÜDDEUTSCHE wehrt heftig mit, auch wenn dabei die Grammatik sinnentstellend entgleist [Hervorhebung von mir]:

Fußballprofi Breno in U-Haft

Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen Hoeneß‘ Anschuldigungen

25.09.2011, 13:22

Von Susi Wimmer und Thomas Hummel

Bayern-Präsident Uli Hoeneß war rasend, „unmenschlich“ sei das, „lächerlich“ – so kommentierte Hoeneß die Tatsache, dass sein Abwehrspieler seit Samstag in U-Haft sitzt. Doch die Münchner Staatsanwaltschaft kontert jetzt die Anschuldigungen. „Wenn der FC Bayern ankündigt, dass er Breno und seine Familie nach Brasilien ausreisen will, wie soll ein Haftrichter da Fluchtgefahr verneinen?“, fragt Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch am Sonntag. Und dass Breno derzeit offenbar keinen Pass besitze, ist für den Juristen auch kein Argument gegen die Untersuchungshaft: „Wie man sich ohne Pass absetzen kann, dazu sag ich jetzt nichts“, so Steinkraus-Koch zur Süddeutschen Zeitung.

[…]

Der Kritik des FC Bayern, die Untersuchungshaft gegen ihren Spieler sei nicht angemessen, entgegnete der Staatsanwalt: „Wenn sich jemand zur Brandursache oder zum Brandverlauf äußern will, dann gerne“, so Steinkraus-Koch. „Alle anderen Aussagen werden wir nicht kommentieren“, sagte er am Sonntag zur SZ. „Die Ermittlungsrichterin ist unserem Antrag auf Haft umfänglich gefolgt und hat den dringenden Tatverdacht und die Haftgründe anerkannt.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fussballprofi-breno-in-u-haft-staatsanwaltschaft-wehrt-sich-gegen-hoeness-anschuldigungen-1.1148913

So leichthin unterstellt Herr Steinkraus-Koch dem Beschuldigten also die Absicht einer illegalen Ausreise, im Zweifel mithilfe eines gefälschten Passes – andererseits offenbart er, daß man über die Brandursache und den Brandverlauf recht eigentlich nichts weiß. Und gegenüber dem TAGESSPIEGEL wird er noch deutlicher, was den Zusammenhang zwischen fehlenden Erkenntnissen über die Brandursache, Untersuchungshaft und den erwarteten Angaben des Beschuldigten angeht:

„Wenn es eine Möglichkeit gibt, ihn auf Kaution freizubekommen, werden wir sicherlich alles tun“, sagte Hoeneß. Mit der Zahlung einer Kaution wäre es aber nicht getan, vermutete Steinkraus-Koch. Breno würde auch Angaben zum Hergang des Brandes machen müssen. Denn auch sein Schweigen habe dazu beigetragen, dass die Ermittlungsrichterin den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gesehen habe. In den nächsten Tagen erhoffen sich die Ermittler auch neue Erkenntnisse der Brandgutachter.

http://www.tagesspiegel.de/sport/der-fall-breno-ein-verlorener-sohn/4658816.html

War am Wochenende beim Amtsgericht München etwa ein strafprozessual nur schlecht gerüsteter Bereitschaftsdienst, bestehend aus einer Familienrichterin, tätig? Hat die Staatsanwaltschaft womöglich aus diesem Grund just erst am Freitag den Fußballer Breno vom Zeugen- in den Beschuldigtenstatus versetzt? Immerhin hat ein Polizeibeamter in der Hauptverhandlung, äußerst nachvollziehbar, Folgendes bekundet:

Ein Polizeibeamter zeigte sich unterdessen davon überzeugt, dass der Fußballer etwas zum Brand der Grünwalder Villa beigetragen habe. Der Streifenpolizist war als einer der ersten an dem lichterloh brennenden Gebäude angekommen. Er fand Borges mit nacktem Oberkörper, Shorts und Badelatschen vor, der Mann habe „vor Erregung gezittert“.

Der Polizist hätte Borges nach eigener Aussage noch in der Brandnacht vorläufig festgenommen, „wenn es sich nicht um den Fußballer Borges gehandelt hätte“. Mehrere Indizien hätten für eine Festnahme gesprochen: „Herr Borges war nach dem Brand am ganzen Körper verrußt, hatte drei Feuerzeuge in der Hosentasche und fragte, ob er jetzt wieder nach Brasilien zurück könne, da doch das Haus abgebrannt sei.“

Schon andere Zeugen hatten in dem Prozess von Borges Heimweh berichtet und seinen Frust über sein Verletzungspech beim FC Bayern geschildert.

Der Polizist sagte aber auch, dass Borges auf ihn bei der ersten Begegnung verwirrt gewirkt habe: „Ich dachte, der ist nicht ganz dicht.“ Der Angeklagte habe während der ersten Vernehmung in einem Krankenwagen unentwegt sorgenvoll nach seinen Kindern gefragt. „Seine Frau war ihm völlig egal.“ Breno habe Renata sogar selbst der Brandstiftung bezichtigt, so der Beamte: Sie habe im Bad der Villa Feuer gelegt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-breno-verrusst-verwirrt-verdaechtig-1.1393177-2

Oha. Demnach also keine Übergabe der Feuerzeuge an die Sanitäter? Ein Polizeibeamter, der den Beschuldigten für nicht ganz dicht hält. Der einen Beschuldigten erlebt, der seine Ehefrau der Brandlegung bezichtigt: das paßt der Staatsanwaltschaft natürlich nicht ins eindimensional BILD-trächtige Konzept. Und so ganz normal festnehmen lassen durfte sie ihn aber auch nicht, das walte die Berichtspflicht in presseträchtigen Verfahren. Da haben die Vorgesetzten wohl zunächst gebremst. Zurecht.

Gegenüber der BILD verbreitet der Lautsprecher der Staatsanwaltschaft dann eine Parole, die das Ende der Unschuldsvermutung im Bereich der bayerischen Strafjustiz beglaubigt (BILD-Leser denken sich das allerdings genauso, und daher werden sie die Sätze nicht weiter erschüttert haben):

Bayern-Star Breno bleibt im Knast

Hat ihm Hoeneß‘ Wut-Attacke sogar geschadet?

25.09.2011 — 23:54 Uhr

Von S. ARBINGER und B. WITTMANN

Seit Samstag 15.20 Uhr sitzt Breno (21) im Münchner Gefängnis Stadelheim. Die Bayern bemühen sich um eine Freilassung auf Kaution. Doch ihr Abwehr-Brasilianer bleibt vorerst in Haft. Breno steht unter dringendem Verdacht, seine Miet-Villa in Grünwald selbst angezündet zu haben.

Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, zu BILD: „Breno ist jetzt in der Bringschuld, um den Tatverdacht oder die Fluchtgefahr zu entkräften. Der erhebliche Brandschaden (1,5 Mio. Euro; d. Red.) ist Maßstab für die Höhe einer möglichen Kaution.“

http://www.bild.de/sport/fussball/bayern-muenchen/bayern-star-bleibt-in-haft-20139262.bild.html

Unglaublich, aber wahr: der Beschuldigte muß also seine Unschuld beweisen. Und seit wann orientiert sich die Kaution an dem Schaden einer mutmaßlich begangenen Tat? Maßstab ist allein das Vermögen des Beschuldigten… Herr Steinkraus-Koch beackert das Pressewesen nach bestem Wissen und Gewissen: einen Promi-Bonus gibt es bei ihm nicht. Nein, der Beschuldigte wird behandelt wie alle anderen auch:

Doch Hoeneß‘ unsachliche Wut-Attacken kommen bei der Staatsanwaltschaft nicht gut an. Schaden sie Breno am Ende sogar?

Steinkraus-Koch kontert kühl: „Der FC Bayern mag zwar sein Arbeitgeber sein, ist aber kein Beteiligter eines Strafverfahrens. Wo Herr Breno arbeitet, spielt für uns keine Rolle. Wir machen unsere Arbeit wie bei jedem anderen Verfahren. Hier handelt es sich immerhin um einen Verbrechenstatbestand mit einem Fluchtanreiz.“

http://www.bild.de/sport/fussball/bayern-muenchen/bayern-star-bleibt-in-haft-20139262.bild.html

Es handelt sich zwar vorerst nur um den Vorwurf eines Verbrechens, das aus historischen Gründen mit einem weiten Strafrahmen von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren belegt ist, aber dieser kleine Unterschied kann im Rahmen eines Stille-Post-Telefonats schon mal verwischt werden. Und überhaupt: was der Sprecher der Staatsanwaltschaft so massiv betreibt, ist ja nur seine Pflicht:

„Wir dachten, wir können das in Ruhe lösen“, sagte der Präsident des FC Bayern. Steinkraus-Koch erläuterte dazu, der Klub sei zwar Arbeitgeber des Beschuldigten, das allein sei aber kein Grund, den FC Bayern einzubeziehen. „Darüber hinaus sind wir nur der Auskunftspflicht nach dem bayerischen Pressegesetz nachgekommen.“

http://www.tagesspiegel.de/sport/der-fall-breno-ein-verlorener-sohn/4658816.html

Das bayerische Pressegesetz verpflichtet demnach wohl auch dazu, der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG folgende Ermittlungsdetails zukommen zu lassen, die sie am nächsten Tag, ebenso pflichtschuldig, zu Lasten des Beschuldigten verbreitet:

Anwalt von Bayern-Spieler Breno

„Er braucht Hilfe, keine Haft“

26.09.2011, 09:39

Von Susi Wimmer
[…]

Und es wurde noch ein weiteres Detail aus der Nacht bekannt: Als die Polizeibeamten nach Mitternacht an der brennenden Villa eintrafen, soll Breno ihnen nach SZ-Informationen die rußgeschwärzten Unterarme entgegengestreckt und gefragt haben, ob er jetzt festgenommen sei.  […] „Es müssen noch Zeugen befragt und Widersprüche abgeklärt werden“, sagt Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Brenos Verhalten in der Tatnacht sei relevant, sagte er. Nach SZ-Informationen soll der Fußballer nach dem Brand im Krankenwagen einem Sanitäter drei Feuerzeuge übergeben haben mit der Bitte, diese verschwinden zu lassen. „Hier steht ein Verbrechenstatbestand im Raum, der Fluchtanreiz ist hoch“, sagt der Staatsanwalt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/anwalt-von-bayern-spieler-breno-er-braucht-hilfe-keine-haft-1.1149032

Ja.ja, das relevante Verhalten – es spricht ja eher für eine gewisse Wirrnis des Beschuldigten, aber der Fluchtanreiz ist hoch – wenn es der Staatsanwalt so sagt. Und ganz schnell werden aus dem Spürhund ungenannte ›Ermittler‹:

Die SZ erfuhr ebenso, dass Breno am Abend des Brands Besuch aus Brasilien hatte. Der Besucher verließ offenbar irgendwann das Haus, ebenso Brenos Frau und die Kinder. „Als das Feuer sichtbar wurde, war Breno alleine in der Villa“, sagt auch die Staatsanwaltschaft. Später wurde bei dem Fußballer ein Atemalkohol von 1,5 Promille gemessen. Ermittler fanden mehrere Brandherde im Haus.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/anwalt-von-bayern-spieler-breno-er-braucht-hilfe-keine-haft-1.1149032

Damit ist Breno schuldig, glasklar. Allein zu Haus, alkoholisiert, die Ermittler finden mehrere Brandherde: letzteres ist, wie die Verlautbarung über eine angebliche LKA-Feststellung von angeblichen Täterspuren am angeblichen Tatmesser im Fall Kachelmann, eine krasse Unwahrheit. Die SÜDDEUTSCHE transportiert derartige StA-PR-Litigation bedenkenlos, würde sie sich doch sonst von ihrer Quelle abschneiden. Einen Anspruch auf kritische Berichterstattung hat sie damit endgültig verloren.

Nicht einmal der staatsanwaltschaftsnahe LKA-Experte, der sogleich, weil in den Landeskriminalämtern bekanntlich nicht die kompetentesten Brandgutachter wirken, von weiteren Gutachtern flankiert wird, hat mehrere Brandherde gefunden.

Brandgutachten grenzen an Kaffeesatzleserei, wenn ein Haus total ausgebrannt ist: in Berlin wurde aufgrund eines inkompetenten LKA-Brandgutachters eine Frau wegen Vatermordes aus Habgier zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf den Kosten des überlegenen Brandgutachtens, das ihr letztlich nach Aufhebung der ersten Verurteilung und 888 Tagen Haft zu einem Freispruch verhalf (tatsächlich handelte es sich um eine fahrlässige Brandstiftung, verursacht durch das Opfer selbst), blieb sie zum Teil sitzen.

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article682285/Frau-sass-888-Tage-unschuldig-in-Haft.html

Heribert Prantl:

Die unschuldige Angeklagte wehrte sich verzweifelt, sie setzte Himmel und Hölle in Bewegung – vor allem gute Brandgutachter. Sie stürzte sich in Schulden, sie bat und bettelte um Hilfe, um Recherche, um Nachprüfung, sie fand Spezialisten, die ihr halfen und mit wissenschaftlicher Recherche das Schund-Gutachten als Schund-Gutachten entlarvten. Sie hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung auf, weil sich das Gericht nicht ausreichend mit den privaten Gegengutachten auseinandergesetzt habe.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/justizopfer-muss-entlastende-gutachten-selbst-bezahlen-unschuld-kostet-euro-1.1329352

Einsicht in die Inkompetenz von unterbezahlten LKA-Gutachtern im Beamtenstatus bestand im Berliner Fall und sicherlich nicht nur dort indes nicht – man hofft vielmehr vergeblich, daß Spürhunde ihnen auf die schwächlichen Beine helfen werden…

Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes (BKA) war zu der gegensätzlichen Einschätzung gekommen, dass das tödliche Feuer im September 2003 durch eine brennende Zigarette des Vaters ausgelöst wurde.

Der Chef des Landeskriminalamtes (LKA), Peter-Michael Haeberer, sagte zu der Überprüfung, die damaligen Ermittlungen und die Tatort-Untersuchung seien akribisch und fachgerecht gewesen. „Aber das wurde nicht hinreichend bewertet und dokumentiert.“ So hätten die Ermittler nur die eine Schlussfolgerung gezogen, dass das Feuer mit Spiritus gelegt worden sei.

„Es gab aber zwei Möglichkeiten“, sagte Haeberer. Das Ausmaß des Feuers lasse darauf schließen, dass es auch ohne Beschleuniger gebrannt haben könnte. Auch ein Gutachter könne irren. Der Bundesgerichtshof habe das Berliner Gutachten zu Recht zurückgewiesen. Das Problem sei die Interpretation gewesen, nicht die Ermittlungen, ergänzte Professor Ulrich Panne von der Bundesanstalt. Fehlerhaft oder falsch wurde das Gutachten ausdrücklich nicht genannt.

In der Stellungnahme der Wissenschaftler hieß es zudem, dass auch ein Schwelbrand durch Zigarettenglut unwahrscheinlich gewesen sei. Davon war im BKA-Gutachten ausgegangen worden, das zum Freispruch führte. Der Fall lasse sich wahrscheinlich nicht mehr vollständig aufklären, sagte Haeberer.

{…]

Indes hat das umstrittene Gutachten Konsequenzen bei der Polizei, wie der LKA-Chef erläuterte. Für die Beurteilung von Tatorten wurden laut Haeberer Qualitätsstandards eingeführt, für komplizierte Fälle gibt es ein extra Kommissariat, bei Brandermittlungen werden jetzt Spürhunde eingesetzt, polizeiliche Ermittler und Wissenschaftler verständigen sich in Spurenkonferenzen.

http://www.morgenpost.de/berlin/article1167867/Warum-eine-Berlinerin-888-Tage-unschuldig-in-Haft-war.html

Na klar. Hunde sind billiger als eine Fachkraft, die für Beamtentarife und für staatlich gedeckelte Gutachterkosten nicht  zu haben ist. Die muß ein unschuldig Verurteilter schon selbst bezahlen, genauso wie Verteidiger, die mehr tun als die dem Gericht genehme Pflichtverteidiger zu Minitarifen.

Dass sie im März 2006 das Gefängnis wieder verlassen konnte, hatte sie umfangreichen Gegengutachten zu verdanken, die sie selbst mit Hilfe ihres Schwagers beauftragt hatte.

Diese kamen zu dem später auch vom Bundeskriminalamt geteilten Ergebnis, dass der Brand durch eine brennende Zigarette im Bett des Vaters ausgelöst worden sei – ein Unfall, kein Mord. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, vor vier Jahren wurde sie freigesprochen – und streitet bis heute um eine angemessene Entschädigung für das erlittene Unrecht. Anfangs waren ihr elf Euro pro Hafttag angeboten worden, jetzt wartet sie auf eine Entscheidung der Senatsjustizverwaltung, ob es für die Haft, den verlorenen Job und die ausgefallenen Rentenansprüche nicht doch mehr Geld gibt.

Nun hat ihr das Kammergericht Berlin einen weiteren „Schlag ins Gesicht“ verpasst, wie die 56-Jährige am Mittwoch bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, sagte. Am 20. März hat nämlich das Gericht beschlossen, dass der zu Unrecht Verurteilten ihre Gutachterkosten nicht komplett erstattet werden, sondern nur ein Teil davon. Gut 113 000 Euro haben die Gutachten insgesamt gekostet, das Gericht will aber nur 86 000 Euro erstatten und fordert noch 5000 Euro von bisher erstatteten Zahlungen zurück. Das heißt: 32 000 Euro soll de Montgazon aus eigener Tasche bezahlen.

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/639162/

So sieht die Sach- und Rechtslage in Deutschland mittlerweile aus: angesichts der geballten Macht der Staatsgewalt mitsamt ihrer Pressehoheit (nebst willigen Zeitungsvasallen, die sich für Exklusiv-Infos erkenntlich zeigen), und ihren mediokren beamteten Gutachtern benötigt ein Beschuldigter Geld, um seine Unschuld oder eine mindere Schuld beweisen zu können – Geld, das ihm nicht einmal nachträglich im Fall der erwiesenen Unschuld erstattet wird: weil die Ausgaben, gemessen an der staatlichen Sparpolitik,  »unwirtschaftlich« gewesen seien. Hier der akribische Beschluß des Kammergerichts Berlin:

http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/1097.htm

Der Fall Breno zeigt in aller Schärfe, wie sich auch angebliche Qualitätsmedien wie die SÜDDEUTSCHE an einer staatsanwaltschaftlichen Promi-Jagd beteiligen: selbst bei der Berichterstattung über die überfällige Haftverschonung vom 6.10.2011, einem Werktag, an dem garantiert ein Strafrechtler Haftrichter war, zeigt sie sich exklusiv bestens informiert und tritt nach:

Bayern-Spieler aus Haft entlassen

Breno muss halbe Million Euro Kaution zahlen

06.10.2011, 20:24

Von Susi Wimmer

Am Donnerstag um 15.30 Uhr öffneten sich am Hintereingang der Justizvollzugsanstalt Stadelheim die Tore, und Vinicius Rodrigues Borges, genannt Breno, fuhr in die Freiheit: Das Amtsgericht München hatte kurz zuvor den Haftbefehl gegen den FC-Bayern-Spieler gegen Auflagen, unter anderem die Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro, außer Vollzug gesetzt. „Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Brenos Rechtsanwalt Werner Leitner. Nach SZ-Informationen soll der FC Bayern geholfen haben, die Kaution zusammenzubringen.

Der 21-jährige Brasilianer steht in dringendem Verdacht, in der Nacht auf den 20. September sein gemietetes Haus in Grünwald im Wert von 1,5 Millionen Euro in Brand gesetzt zu haben. Erste Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) ergaben, dass ein technischer Defekt als Brandursache ausgeschlossen werden konnte, und dass das Feuer an mehreren Stellen im Haus ausgebrochen war.

Fünf Tage nach dem Brand erließ eine Ermittlungsrichterin Haftbefehl gegen den Fußballspieler wegen „Flucht- und Verdunklungsgefahr“. Dies sei nun nicht mehr zu befürchten: Verfahrensrelevante Beweise „sind im Wesentlichen gesichert“, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Fluchtgefahr könnte „durch die festgesetzten Auflagen beseitigt werden“. Die weiteren Gutachten, die die Richterin für ihre Entscheidung über die Haft abwarten wollte, sind laut Ludwig Waldinger, LKA-Sprecher, allerdings „noch nicht fertig“.

Die Staatsanwaltschaft wollte Breno auferlegen, sich in stationäre Behandlung zu begeben, dies lehnte die Richterin jedoch ab. Stattdessen setzte das Gericht elf Auflagen fest, unter anderem die Angabe eines festen Wohnsitzes, die Abgabe des Passes und Meldeauflagen. Breno verließ am Donnerstag das Gefängnis, er soll am Freitag zu seiner Familie zurückkehren.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bayern-spieler-aus-haft-entlassen-halbe-million-fuer-brenos-freiheit-1.1156808

Jaja, das berühmt-berüchtigte LKA-Gutachten… Aufmerksame Leser dürften registriert haben, daß dieses Gutachten noch ergänzungsbedürftig war.  Und wieso verlangt die StA einen stationären Aufenthalt des Beschuldigten?  Sollte er etwa nicht schuldfähig sein? Oder sollte er nur weggeschlossen werden?

Ist ›Susi Wimmer‹ ein schamhaftes Pseudonym oder bloß eine eifrige Volontärin, die sich dank Exklusiv-Infos susisorglosmäßig einen Namen machen will? Und wer läßt sie in der SÜDDEUTSCHEN so ungehemmt agieren?

Monatelang hörte man nichts mehr von diesem verkorksten Verfahren ohne Beweise. Bis am 31.5.2012 Anklage erhoben wurde. Eine ähnliche Märchenstunde-Anklage wie im Kachelmann-Verfahren. Aber eine mit vernichtenden Folgen.

(wird fortgesetzt)

 

Update (31.1.2013)

Leider habe ich meine Absicht, diesen Artikel fortzusetzen, nicht in die Tat umgesetzt (manchmal kommt das Leben dazwischen).

Und so kann hier nur noch nachtragen, daß die Revision des Angeklagten, der zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden ist, durch den 1. Strafsenat des BGH verworfen worden ist.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ehemaliger-fc-bayern-profi-breno-bleibt-in-haft-1.1585831

 

Zur beabsichtigten Fortsetzung hätte gehört, daß sowohl die sachverständige Rechtsmedizinerin, die Breno gar volle Schuldfähigkeit bescheinigt hatte (und dabei auch blieb) als auch das Gericht ungeheuer verschnupft waren, als in der Hauptverhandlung der bis dahin nicht erörterte Schlaftablettenkonsum zu den übrigen schuldmindernden Umständen (psychische Ausnahmesituation, Alkohol) noch hinzukam… Auch den Staatsanwalt focht es nicht an, der plädierte wacker auf fünf Jahre und sechs Monate Haft, unter Zugrundelegung voller Schuldfähigkeit.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-breno-glaubhafte-erinnerungsluecken-1.1386506

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-breno-verrusst-verwirrt-verdaechtig-1.1393177

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-breno-er-war-so-seltsam-geworden-1.1392705

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/breno-spricht-im-brandstiftungsprozess-ueber-tabletten-und-alkohol-a-842357.html

http://www.focus.de/panorama/boulevard/brandstiftungs-prozess-gegen-fussball-profi-breno-trank-taeglich-bis-zu-einer-flasche-whiskey_aid_776600.html

http://www.spiegel.de/panorama/breno-aussagen-polizei-ermittelte-beim-fc-bayern-a-842473.html

Aber beim 1. Senat sah man offenbar keine lückenhafte Auseinandersetzung mit den Umständen, was auch damit zusammenhängen könnte, daß das Urteil revisionssicher verfaßt wurde. Wie wenig effektiv die Revisionsordnung und deren Handhabe durch den BGH vor Fehl- oder auch nur überzogenen Urteilen schützt, kann hier nachgelesen werden:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/

 

 

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Betreuungsgeld: zwischen Hammelsprung und Bockmist

Die Fußball-Europameisterschaft ist vorbei – und ich kann nahtlos an meinen letzten Beitrag vom 13.6.2012 anknüpfen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/06/13/deutschland-gegen-portugal-und-viecher-bluhgut-fusball-und-garten-als-welt-in-der-nusschale/

Die deutsche Mannschaft siegte – und wurde kritisiert. (Mit Ausnahme von BILD, die sich als berauschter Fan und Nationaler Fahnenschwinger betätigte.) Die deutsche Mannschaft verlor das Halbfinale – und nun wurde zusätzlich auch noch der Trainer kritisiert: denn Weltmeister in Sachen Taktik sind nicht nur die Zuschauer, sondern auch die Sportjournalisten. Insbesondere die meinungsBILDenden:

Jogi hat sich gnadenlos verzockt

Heute wieder Finale ohne uns. Kann man noch an Jogi glauben?

Verwechselt! Ist Jogi Löw schuld am WM-Aus?

BILD.de-User haben abgestimmt. Jogi ist schuld am WM-Aus

BILD fragte den Bundestrainer. Werfen Sie hin, Herr Löw?

 

http://www.bildblog.de/40003/enttaeuschte-liebe/

Sollte sich BILD dazu entschließen, nicht nur einen Bundespräsidenten, sondern auch den viel wichtigeren Bundestrainer abzuschießen, dann muß sie nur ihren preisgekrönten investigativen Rechercheur Martin Heidemanns fragen, was der denn für den Fall des Falles so in seinem Giftschrank zu liegen hat. Das wäre doch gelacht, wenn Jogi alias jetzt plötzlich schon der Herr Löw nicht auch eine Leiche im Keller hätte: bezahlt der seine schnittigen Hemden selbst oder hat er einen heimlichen Werbevertrag in der Tasche? Trennt er den Müll etwa nicht ordnungsgemäß? Kann ein so gutaussehender Typ eigentlich treu sein? Man wird doch wohl noch fragen dürfen!

Und weil Fußball ein Gleichnis für das Leben an und für sich ist, wurden wir auch mit dem ödesten Finale seit langem bestraft. Mich hat dieses Tiki-Taka jedenfalls herzlich gelangweilt – zwei Einzelaktionen, begünstigt durch Abwehrfehler, das war’s. Ansonsten ging es um Ballbesitz, Schlafwagenfußball pur. Die zweite Hälfte war entschieden, nachdem Italien wegen Verletzungspechs in Unterzahl agieren mußte. Da hat man tatsächlich nur noch gehofft, daß die Packung nicht allzu hoch ausfällt.

Das war Fußball zum Abgewöhnen. Aber das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert, und Gerechtigkeit herrscht eher selten… Im Leben wie im Fußball wie im Garten. Die Ersatzlupine fiel ebenfalls den Schnecken zum Opfer, die Prachtscharten müssen wohl auf ihren ersten Namensteil verzichten und eher rein schartig daherkommen, und die Gärtnerin brilliert als Auswechselspezialistin. Cosmea statt Dahlie, Bartfaden statt Lupine – Leben ist auch Anpassung an die Spielbedingungen: Geschmacksvorlieben und –abneigungen von Schnecken gehören unbedingt dazu.

Was sich im Schatten der Europameisterschaft abspielte, von der Euro-Krise bis zum Syrien-Türkei-Konflikt, war auch nicht erfreulich – und darum wende ich mich lieber einer Posse zu, die, wenn sie denn alle parlamentarischen Hürden nimmt, auch noch spottbillig zu haben ist: 2013 legt die Gesamtheit der Steuerzahler 300 Millionen, 2014 1,11 Milliarden und 2015 und 2016 jeweils 1,23 Milliarden Euro auf den Tisch des Hauses, woraufhin die Knete aus machtpolitischen Gründen an einen ausgewählten Teil der Bevölkerung mit Kindern zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr umverteilt wird.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/betreuungsgeld-kostet-100-millionen-im-jahr-weniger-als-geplant-a-836796.html

Da die Geburtenrate von 2010 auf 2011 schon wieder gesunken ist, wird die Sache wahrscheinlich noch preisgünstiger, wenn der Trend anhält. Und das wird er, wenn immer weniger Menschen eine verläßliche wirtschaftliche Exístenz haben

Der Irrwitz, um den es geht, nennt sich Betreuungsgeld vulgo Herdprämie. Eine besonders undurchsichtige, knallbunte und löcherige Gießkanne, deren kühles Naß rein gar nichts zum Blühen bringen wird.

Aber zunächst mal gab es am 15.6.2012 den Hammelsprung: das Gesetz, das keiner will (nicht mal Frau Merkel, die muß, weil Herr Seehofer es so will, und der will recht eigentlich auch nicht, muß aber wollen, damit er auch mal was durchsetzt – und wer, wenn nicht er, stünde für die heile Familie?), sollte nämlich leise still und heimlich an einem Freitagmittag ohne großes Gedöns in erster Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der war aber wie üblich kurz vor dem Wochenende nicht nur halbvoll, er war halbleer und damit beschlußunfähig, was bei einem vorhergehenden, als Abnickbeschluß vorgesehenem, Gesetzentwurf zutagetrat.

Robert Birnbaum vom TAGESSPIEGEL informierte den erstaunten Bürger, daß das eigentlich üblich und unschädlich sei:

Der Hammelsprung ist das Verfahren, mit dem unklare Mehrheiten ausgezählt werden: Alle gehen raus aus dem Plenarsaal in die Lobby, dann kommt jeder einzeln wieder rein durch eine der drei Glastüren, über denen Ja, Nein und Enthaltung steht. Der Hammelsprung hat freilich eine Nebenwirkung: Er zeigt genau, wie viele da sind. Das interessiert sonst keinen Menschen. Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament, Arbeitsgruppen und Ausschüsse tagen parallel zum Plenum – kurz, es ist weder nötig noch vorgesehen, dass an jeder Debatte und Abstimmung alle teilnehmen. Formal ist der Bundestag nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal ist. Praktisch zählt so gut wie nie einer nach.

http://www.tagesspiegel.de/politik/betreuungsgeld-abstimmung-hammelsprung-mit-folgen/6758472.html

Ja wenn das so ist…

Kurz und gut: wegen eines anderen Gesetzesvorhabens kam es zum Hammelsprung, die Opposition blieb draußen vor der Tür, das Parlament war ausgezählt, angezählt und nachweislich beschlußunfähig. Die übliche öffentlichkeitswirksame Keilerei von wegen ›Geschäftsordnungstricks‹, ›ungeheuerlicher Vorgang‹ undsoweiterundsofort fiel unter die Kategorie ›Schattenboxen‹, denn der Bundestag wäre auch dann beschlußunfähig gewesen, wenn die Opposition nicht draußen vor der Tür geblieben ware:

Gut 70 Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken verlassen den Plenarsaal. Sie kommen aber nicht wieder rein. Draußen in der Lobby stehen sie, plaudern, feixen; und wenn einer das Spiel noch nicht begriffen hat und auf eine der Hammelsprungtüren zustrebt, dann zupfen ihn andere beim Ärmel zurück. Am Ende steht fest: 204 Koalitionsabgeordnete haben gegen sieben von der Opposition gestimmt. Das sind zusammen aber nur 211 der 620 Mitglieder des Hauses. Pau beendet die Sitzung.

http://www.tagesspiegel.de/politik/betreuungsgeld-abstimmung-fluchend-ziehen-die-koalitionaere-ab/6758472-2.html

Denn 211 plus 70 ergibt immer noch keine 311.

Der vorläufige Höhepunkt der Komödie spielte sich dann am Donnerstag, dem 28.6.2012, im vollbesetzten Bundestag ab, als dröhnende Worthülsen vom ›Kulturkampf‹ Schall und Rauch absonderten, die Sicht vernebelten und ein Knalltrauma hinterließen. Bildungsferne Schichten würden noch bildungsfernere Kinder erzeugen, die ohne intellektuellen Austausch im 2. und 3. Lebensjahr mit gebildeteren Kita-Kleinkindern an der Dumpfheit ihrer Umgebung zugrundegingen; das Heimchen am Herd werde prämiiert, ein Rückfall in die Fünfziger Jahre drohe, alle Errungenschaften des Feminismus seien dahin; ohne Betreuungsgeld werde familienorientierten Paaren das Leitbild der berufstätigen Frau aufoktroyiert, das Kinder zu Objekten von Verwahranstalten degradiere; und überhaupt, wo bleibt die Gegenfinanzierung ohne neuen Schulden?

Die Schlachtrösser des Feminismus dampften, der Sozialdemokratismus erhob sein müdes, von Chancengleichheit längst entleertes, Haupt, Traditionalisten kochten ihr fades Süppchen, der Arbeitgeberverband bangte um seine Pfründe einer leicht ausbeutbaren breiten Arbeitnehmerschicht, er kann schließlich gar nicht genug Frauen in preisdrückenden Leichtlohngruppen haben, und die Liberalen, Seit‘ an Seit‘ fechtend, klammerten sich an der Schuldenbremse fest wie an einem Strohhalm.

Eine ideologisch aufgeheizte Gespensterdebatte von gewaltigem Unverstand. Als ob die Abgeordneten das Gesetz nicht gelesen hätten, um das es ging:

Das Betreuungsgeld sieht folgende Regelungen vor:

  • Ab dem nächsten Jahr sollen alle Eltern die Prämie bekommen, die ihre Kleinkinder nicht in staatliche Betreuung geben. 2013 bekommen Eltern von Einjährigen demnach 100 Euro, ab 2014 will der Staat 150 Euro an Eltern von Ein- und Zweijährigen zahlen, die nicht in Kitas oder zu Tagesmüttern gehen. Eltern, die ihr Kind privat, etwa von einer Nanny oder von Familienmitgliedern betreuen lassen, während sie arbeiten, können die Prämie anfordern.
  • Es gibt eine Stichtagsregelung: Das Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder ausgezahlt und für jedes Kind höchstens 24 Monate.
  • Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger profitieren nicht von dem Betreuungsgeld – die Prämie wird mit den Sozialleistungen verrechnet.
  • Nach dem Gesetzentwurf könnten Eltern im 13. und 14. Lebensmonat ihres Kindes sowohl Elterngeld als auch Betreuungsgeld beziehen. Das Familienministerium will die Möglichkeit eines doppelten Bezugs von Elterngeld und Betreuungsgeld, damit Alleinerziehende nicht schlechter gestellt werden. Paare könnten auch zwei Monate parallel Elternzeit nehmen, so dass sie in zwölf Monaten 14 Monatsraten Elterngeld bekämen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/betreuungsgeld-kostet-100-millionen-im-jahr-weniger-als-geplant-a-836796.html

Von 100 bis 150 Euro pro ein- bis zweijährigem Kind für 24 Monate gehen nicht die geringsten arbeitsmarktpolitischen Steuerungsmomente aus. Wer wegen dieser Minibeträge auf eine berufliche Tätigkeit verzichtet, hat sie ohnehin nicht nötig.

Die berühmt-berüchtigten bildungsfernen Schichten, gerne mit Immigrationshintergrund, erhalten praktisch überhaupt kein Betreuungsgeld, so daß in diesem Bereich gar keine negativen Effekte auftreten können, die nicht schon vorhanden wären. (Wenn sie es überhaupt sind.)

Das Leitbild der berufstätigen Mutter wird durch das Betreuungsgeld in keiner Weise berührt, denn es wird an diejenigen ausgeschüttet, die ihre Kinder entweder selbst oder durch Dritte betreuen lassen, soweit letztere nicht staatlich gefördert werden.

Der aufgeklärte Teil des Publikum klopft sich auf die Schenkel und lacht sich einen ab. So gaga hat sich die Politik schon lange nicht mehr aufgeführt. Aber die pure Geldverschwendung läßt das Grienen und Grinsen dann doch gefrieren und zu folgenden Fragen führen:

Über eine Milliarde pro Jahr als Subvention für das doppelverdienende Akademiker-Pärchen, das sich eine englische Nanny leistet? Für die Oma, die sich sowieso ums Enkelkind gekümmert hätte? Für die Mittelschichtsfrau, die es sich leisten kann, die ersten drei Lebensjahre des Kindes aus dem Beruf auszusteigen (und dafür gibt es ja gute bis sehr gute Gründe angesichts des allgemeinen Zustands der Kitas)?

Ein Trostpflästerchen für diejenigen, die einen kommunalen Kita-Platz trotz Rechtsanspruch nicht erhalten haben und nun was Eigenes gründen oder eine private Tagesmutter suchen müssen?

Und gänzlich leer geht der ›Normalfall‹ Familie aus, die zwei Einkommen benötigt, um über die Runden zu kommen, und die weder eine familiäre noch eine finanzielle Möglichkeit hat, die Kleinkinder privat betreuen zu lassen. Die froh und glücklich ist, überhaupt einen kommunalen Kita-Platz errungen zu haben – ungeachtet seiner Qualität.

Wie man es dreht und wendet: kein Mensch versteht, was diese neue unsoziale Sozialleistung soll. Ein Witz, aber kein guter.

Gong!

Das finden auch Herr A und Frau B, die im Familienministerium arbeiten. Herr A, groß, breit, dröhnend, kurz vor der Pensionierung und daher Zyniker (er hat schon viele Ministerinnen kommen und gehen sehen, er ist immer Referatsleiter geblieben und ihm ist es mittlerweile egal, wer unter ihm Ministerin ist), sitzt in seinem Dienstzimmer und verspeist sein Dienstfrühstück. Auftritt Frau B, Juristin, klein, zierlich, übereifrig, zweiunddreißig, vor einem Monat von einem Landesjugendamt zwecks Beflügelung der Karriere für drei Jahre ins Ministerium abgeordnet.

A:

Nanu, schon fertig mit dem Antragsformular fürs Betreuungsgeld? Das ging aber fix. Nehmen Sie doch Platz. Zeigen  Sie mal her… Na, das liest sich aber seeehr professionell. Da haben Sie nun wirklich alles berücksichtigt, der allerletzte Patchwork-Fall ist noch mit drin, das ist ja auch ein Durcheinander heutzutage… Drei Kinder, fünf Väter, eingetragene LP, Samenspender, Adoptionen, hähähä.

B: (lacht pflichtschuldigst, errötet leicht.)

A:

Wo ist denn das Hinweis- und Merkblatt?

B:

Wie bitte?

A:

Naja, hier steht: Betreuen Sie ihr Kind selbst? Bitte fügen Sie Nachweise bei.

B:

Ja klar. Natürlich… Das Merkblatt! Das mache ich später, ich wollte ja erst einmal sehen, ob das Formular an und für sich in die richtige Richtung geht. Und der Nachweis? Das kann doch der Ehemann unterschreiben… ja, aber wenn es keinen Ehemann gibt… eigentlich muß es den doch geben, eine Alleinerziehende kann schließlich nicht selbst… Dann müßte sie ja Hartz IV beziehen, und diese Leute kriegen es ja nicht, das heißt, beantragen können sie es natürlich, aber… (hört sich selber heillos blödsinnig daherplappern und verstummt)

A:

Sehen Sie, und so geht das hier immer weiter: Wer betreut das Kind? a) ein Familienangehöriger, b) eine angestellte Person, c) eine Tagesmutter… fügen Sie Nachweise Nachweise Nachweise bei. Und wenn die Omma auf stur stellt, weil sie in ihrer berechtigten Skepsis vor dem Staat eine Rentenkürzung wegen angeblichen Nebenverdienstes befürchtet oder wenn das ukrainische Kindermädchen schwarz arbeitet, ist Essig mit Nachweisen. Und die Tagesmutter hat vielleicht ein Kind mehr, als sie von Amtswegen darf. So geht das irgendwie nicht.

B: (grübelt, hat eine Idee, sie strahlt)

Sie haben ja sooo recht, Herr A! Das müssen wir gaaaanz anders aufzäumen. Wir fragen einfach, ob das Kind in einen staatlichen Kindergarten geht, und bei einer Nein-Antwort müssen bloß Negativatteste der kommunalen Kitas im Umkreis von 10 km vorgelegt werden. Öhm. Hmtja. (Das Licht in ihren Augen geht aus) ›Bloß‹ ist gut – – –

Schweigen. B denkt nach, A tut nur so als ob. In Wirklichkeit hat er die Lösung schon.

B: (sinnierend in die zu lange Gesprächspause hinein)

Und wenn das Kind bei einer staatlich geförderten Tagesmutter ist? Und kriegen nicht auch kirchliche Einrichtungen Staatszuschüsse? Wie hoch dürfen die denn sein, damit sie noch unschädlich sind? Was ist das alles nur für ein Murks!!! (senkt den Kopf, beschämt über ihren Ausbruch)

A: (versonnen, überlegen lächelnd)

Liebe Frau B, meinen Sie vielleicht, daß ich nicht bemerkt habe, wieso Ihr Einstieg ins Formular so profihaft war? Haben sich meinen Tip wohl doch schon zu Herzen genommen, was?

B: (alle Schauspielkunst aufgebend)

Stimmt. Es lebe die Vorlage. Den Anfang habe ich aus dem Kindergeldantrag der Familienkasse der Arbeitsagentur abgekupfert.

A:

Und jetzt, Kindchen, lernen Sie das Wichtigste in einem Beamtenleben: Frage Nummer Eins, ist das meins? Logo wird die Familienkasse den Schrott übernehmen. (greift zum Hörer)

B: (schüchtern)

Aber die Hausleitung… wir haben doch den Auftrag… die ganze Hühnerleiter hat ihn abgezeichnet…

A: (winkt lässig-routiniert ab, telefoniert. B sitzt auf der Stuhlkante und hält den Atem an)

A: (dröhnend)

Ja, dann ciao, alter Schwede! Nö, ich bin gar nicht schadenfroh, das hört sich nur so an, hähähä. (legt auf)

A:

Die vom Arbeitsministerium sitzen schon dran und schwitzen Blut und Wasser, hähähä. Die wissen genau, daß sie fällig sind. Die Vau-Deh-Ellll (er kostet den letzten Konsonanten in geradezu rheinländischer Liebkosung voll und ganz aus, obwohl er Westfale ist) hat es der CSU im Jahr 2007 versprochen, dann soll es ihr auch an der Backe kleben bleiben. Es gilt schließlich das Verursacherprinzip.

B: (zwischen Angst und Hoffnung)

Und wie bringen wir es Frau Schröder bei?

A: (schnurrt leierkastenmäßig herunter)

Auf der Arbeitsebene wurde ressortübergreifend dahingehend Einvernehmen erzielt, daß im Interesse einer effizienten schlanken Verwaltung der Betreuungsgeldantrag als Annex zum Kindergeldantrag unter der Federführung von undsoweiterundsofort.

B:

Und das schluckt die Hausleitung?

A:

Das geht der am Arsch vorbei. Ist doch sowieso alles Bockmist. Und haben Sie schon mal einen Fototermin mit Präsentation eines besonders bürgerfreundlichen Formulars erlebt? Sehense. Sie lernen es auch noch. Übrigens: wie ist denn eigentlich Ihr Familienstand?

B: (patzig)

Referentin.

Gong!

(Den Gong und manches Andere habe ich von Arno Schmidt geklaut. Dies vorsorglich – man kann heutzutage gar nicht vorsichtig genug sein…)

Wie und wann sich die Betreuungsgeld-Farce weiterschleppt, werden Sie hier gewiß hier nachlesen können. Dieser Blog ist nicht unermüdlich, aber nachhaltig. Lediglich einer Klage vor dem BVerfG räume ich keine Chancen ein: denn die bloße Unsinnigkeit einer Maßnahme verstößt nicht gegen das GG, und Untreue wäre vorrangig von Strafgerichten zu ahnden, die insoweit aber keinen Präzedenzfall haben. Politische Gestaltung ist nun mal mit Unternehmensführung nicht zu vergleichen…

Anmerkung: wie kommt es, daß in WordPress manche Passagen wie von Geisterhand in Fettdruck erscheinen, der nicht zu korrigieren ist?!