Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (III)

 

Mit der Überschrift: ›Miriams Sicht: Die Verhaftung‹ [S. 19 – 31] ist der erste Beitrag von Miriam Kachelmann versehen, und wenn man als Leser Doppelungen mit dem vorangegangenen Bericht über die Festnahme durch Jörg Kachelmann befürchtet hat, wird man angenehm enttäuscht. Denn als Begleiterin eines unversehens Festgenommenen entwickelt man, so liest sich dieses Kapitel, tatsächlich eine eigene Sicht – was nicht nur daran liegt, daß Miriam Kachelmanns Stil epischer, reflektierter ist als der ihres Co-Autors. Sie beschreibt präzise, detailreich und kennzeichnet immer, welche Erinnerungen dem unmittelbar Erlebten entspringen, welche durch spätere Ereignisse und Informationen überschrieben bzw. kontaminiert wurden, welche Erinnerungen unsicher und welche sehr subjektiv gefärbt sind. Als Psychologin weiß man, daß Erinnerungen vermintes Gelände sind. Sowohl durch den eigenen Zugriff auf den Stoff als auch durch die stilistischen Unterschiede ergibt sich für den Leser ein stupender Mehrwert, denn die geschilderten Ereignisse werden erst durch die Präsentation beider Blickwinkel der Co-Autoren zu einer ›Wahrheit‹, die immer komplex ist.

Während Jörg Kachelmann seinen gedrängten Bericht so abgefaßt hat, wie es seinem Vorsatz während der Festnahme entsprach (»versuchte, alles erwachsen und wie ein Mann über mich ergehen zu lassen« [S. 18]), folgt Miriam Kachelmann einem anderen Programm. Sie läßt den Leser an allen Verunsicherungen, die die Situation auslöst, teilhaben:

Miriam Kachelmann:

Ich weiß noch, dass ich zunächst dachte, wir bekämen Ärger mit der Flughafenpolizei, weil wir mit dem Gepäcktrolli im Fahrstuhl gefahren waren (was man wohl nicht darf, ich erinnere mich an einen großen Verbotsaufkleber an der Fahrstuhltür); später dachte ich, dass ich verhaftet werde, dann, dass wir beide festgenommen werden, und nach wenigen Minuten wurde mir schließlich klar, dass es um Jörg ging. Er wurde nach links zur Seite »gebeten«, ich nach vorne. Wir drehten uns, wie in amerikanischen Kitschfilmen immer eindrucksvoll inszeniert, in diesem Moment des Voneinanderweggezogen-Werdens noch einmal um, und ich konnte Entsetzen und Unverständnis in Jörgs Gesicht gesehen. Ich vermute, dass ich einen ähnlichen Gesichtsausdruck hatte.

[S.21]

Die Art und Weise, in der sie vermittelt, daß sie von oben herab, höhnisch und unwirsch behandelt wird, daß man ihr nicht sagt, worum es geht, daß die Schwetzinger Kripobeamtin, mit der sie es zu tun hat, nach ihrer Antwort, daß sie die Freundin Jörg Kachelmanns sei,

»Aha …« machte, begleitet von einem vielsagenden Aufreißen der Augen.

[S. 27]

läßt den Leser unmittelbar an der Szene teilhaben. Im Subtext wird die Geschichte einer Verwandlung erzählt:

Ich umarmte Jörg dabei und versuchte ihn zu beruhigen, indem ich sagte (und auch später noch mindestens einmal): »Du hast nichts gemacht, dir kann also nichts passieren!« Das habe ich damals tatsächlich gedacht in meinem aus heutiger Sicht schon sträflich naiven Glauben an Rechtsstaat und Gerechtigkeit.

[S. 23]

Wir sagten dann nichts mehr und umarmten uns mehrmals, und ich versuchte weiter, ihn irgendwie zu stabilisieren.

Später konnte man in der Zeitung lesen, dass sowohl Kriminalhauptkommissar [in der 3. Auflage mit einem Pseudonym bezeichnet] Werner Seele als auch die (mittlerweile beförderte) Kriminalhauptkommissarin [in der 3. Auflage mit einem Pseudonym bezeichnet] Martina Michel zu Beginn des Prozesses vor Gericht ausgesagt hätten, dass ich völlig aufgelöst gewesen sei und geweint hätte, wohingegen Jörg emotionslos und kühl reagiert und mich zur Beruhigung umarmt habe. Nun, das komplette Gegenteil war der Fall gewesen, und wenn ich bis dahin gedacht hatte, Polizisten würden immer die Wahrheit sagen, und wenn sie vielleicht auch nicht unbedingt »dein Freund und Helfer« sind, wären sie doch zumindest bürokratisch korrekt, so hatte ich mich gründlich geirrt.

[S. 23f.]

Tatsächlich: die Anzeigenerstatterin war laut ihrem (sicherlich mit ihrem Einverständnis) im FOCUS veröffentlichten Tagebuch noch ganz anders über die Reaktion von Kachelmann unterrichtet worden:

 20.3. Er sei festgenommen worden. Sie hätten ihn. Hoffentlich bleibe er in U-Haft. Er habe den Überraschten gespielt. Was für ein verdammter Heuchler.

http://www.focus.de/magazin/archiv/die-akte-kachelmann-er-ist-doch-nicht-tot-schade–_aid_536766.html

Im September 2011 sagten die beiden Schwetzinger Polizeibeamten dann aber ganz anders aus:

 15.09.2010 15:17 Uhr

Kachelmann blieb bei Festnahme gelassen

Mannheim (AP) . Wettermoderator Jörg Kachelmann hat bei seiner Festnahme auf dem Frankfurter Flughafen am 20. März dieses Jahres nach Aussage von Polizeibeamten keine emotionale Reaktion gezeigt – auch nicht als ihm der Haftbefehl mit dem Vorwurf der Vergewaltigung gezeigt wurde. Das sagten am Mittwoch zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Mannheim aus, wo sich Kachelmann verantworten muss.

[…]

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/255966

Bei Kachelmanns Rückkehr seien acht Beamte am Flughafen eingesetzt gewesen, Kachelmann sei auf einem Parkdeck verhaftet worden. Während seine Freundin darauf mit sichtlichem Entsetzen reagiert habe, habe Kachelmann keine emotionalen Reaktionen gezeigt, berichteten die Beamten. Die Festnahme sei sehr ruhig verlaufen.

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/im-fall-kachelmann-schildert-die-polizei-vor-gericht-die-umstaende-der-festnahme-des-tv-wettermoderators-keine-emotionale-regung,10810590,10743086.html

Nur einer scherte aus:

Festnahme: Wie reagiert man, wenn man verhaftet wird? Zwei Polizisten sagen: Kachelmann sei bei seiner Festnahme völlig cool geblieben, habe kein Wort gesagt. Ein dritter Polizist beschreibt: «Er wirkte wie einer in der Sendung «Versteckte Kamera» – weiss nicht recht, wird er gerade reingelegt oder ist es ernst.»

http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=148586

Das war natürlich Futter für die Medienstaatsanwälte wie den Schwarzer-Fan Malte Arnsperger vom STERN, der genau weiß, wie ein durchschnittlicher Unschuldiger auf eine Verhaftung reagiert und ohnehin verzweifelt nach Verdachtsmomenten suchte, wo keine waren – es sollte ja schließlich spannend bleiben fürs Publikum:

Malte Arnsperger, 20.3.2011

Die Polizisten verfolgen die beiden und nehmen Kachelmann noch im Parkhaus fest. Vor Gericht werden sie später erzählen, er sei bei seiner Festnahme ruhig geblieben und habe nicht besonders überrascht gewirkt.

Dies ist ein winziges Detail, das seine Sprengkraft aber noch entwickeln sollte. Denn aus einem strafrechtlich eher unspektakulären und alltäglichen Vorwurf wird der „Fall des Jahres“ und dann der „Prozess des Jahres“, in dem alles auf die Goldwaage gelegt wird.

http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-vier-verliert-1665661.html

Es gibt zudem auch Verdachtsmomente, die für die Anklage sprechen. Darunter die angebliche Gelassenheit von Kachelmann bei der Festnahme.

http://www.stern.de/panorama/2-kachelmann-prozess-vier-verliert-1665661.html

Vom Verlust des Glaubens an den Rechtsstaat sind insbesondere Miriam Kachelmanns Beiträge geprägt. Sie eröffnen zudem einen ungeahnten Blick auf die Wirkungen, die ein Verfahren auf Angehörige und Partnerinnen eines Beschuldigten/Angeklagten ausübt. Nachdem die Durchsuchung des PKW abgeschlossen ist, steht sie plötzlich ganz allein da. Sie weiß nicht, wo ihr Freund hingebracht worden ist, sie will ihn sehen und ›abholen‹, sie weiß nicht, wohin sie mit dem ihr fremden Wagen hinfahren soll, als Führerschein-Neuling fährt sie verkrampft und unsicher in die Großstadt hinein und alsbald wieder heraus, und die einzige Hoffnung, die sie hegt, richtet sich darauf, daß ein Anwalt ihres Freundes sich bei ihr melden möge – und das geschieht auch.

Ihr nächster Beitrag: ›Miriams Sicht‹: Der Anwalt‹ [S. 115 – 119] ist ein kleines Kabinettstückchen. Ein Augenöffner gerade für in der Strafjustiz tätige Juristen, die sich niemals Rechenschaft darüber ablegen, wie denn ihr völlig übliches und systemkonformes Verhalten auf ratlose bis verstörte Dritte wirkt, die einfach nur wissen wollen, was los ist und wie es weitergeht. Da prallen Welten aufeinander: die Freundin, die nach langem Warten an einer Raststätte dem Treffen mit Rechtsanwalt Birkenstock entgegenfiebert, der Anwalt, der nach getaner Arbeit erst einmal speisen will: und so referiert Miriam Kachelmann entgeistert die Mahlzeit, die Birkenstock zu sich nimmt: »eine große Portion Bratwurst mit Sauerkraut und Kartoffelbrei und Kaffee« [S. 115], während sie wegen der Aufregung den ganzen Tag noch nichts gegessen hat und auch spätabends nichts herunterkriegt.

SIE erwartet Zuwendung und Information, ER ist durch das Beratungsgeheimnis zur Zurückhaltung verpflichtet, klopft SIE auf verwertbare Informationen ab und muß immer bedenken, ob es sich nicht um eine Frau handeln könnte, die, wenn sie die Wahrheit über das Liebesleben ihres Partners erfährt, wieder abspringt und seinem Mandanten schadet (wie es später mehrfach geschehen sollte).

Miriam Kachelmann:

In meiner durch die Ereignisse des Tages erzeugten Paranoia steigerte ich mich fast in den Gedanken hinein, einen Staatsanwalt vor mir sitzen zu haben.

[S. 116]

Immerhin, sie erfährt, daß der Verteidiger seinen Mandanten für unschuldig hält, aber auch, daß es »eine Weile dauern könnte mit Jörg«. Frau Birkenstock nimmt sie als feindliche, reservierte Person wahr, akzeptiert aber, wo soll sie auch hin, die Einladung der Familie Birkenstock nach Köln. Frau Birkenstock steuert Kachelmanns Volvo, Miriam ist Beifahrerin, und nun steigert sich das diffuse Gefühl, die Kontrolle über das eigene Leben verloren zu haben:

Die Fahrzeit von der »Wetterau« nach Köln beträgt ungefähr zwei Stunden, und das Gespräch deprimierte mich zusehends, da ich bemerkte, dass Frau Birkenstock offenbar Dinge über Jörg wusste, die mir unbekannt waren. Das half keineswegs, meine Stimmung aufzuhellen, sondern verstärkte das flaue Gefühl im Magen nur noch. Ich hatte nicht die Kraft zu fragen, wer die Frau war, die Jörg angezeigt hatte. Während der Verhaftung hatte ich noch gedacht, es sei diese Stalkerin, von der ich wusste, dass Jörg erfolgreich gegen sie vorgegangen war, aber die Andeutungen von Frau Birkenstock sprachen gegen diese Annahme.

[S. 118]

Es kommt noch zu einem freundlich-empathischen Gespräch mit Rechtsanwalt Birkenstock, aber dann ist es der Autorin doch auch wieder ganz fremd, daß die Familie sie zu einem Buffet bei Freunden mitnimmt, und daß man ihr gut zuredet, später noch in eine Disco zu gehen. Was für den Anwalt Profession ist, bedeutet ihr Weltuntergang. Juristen erholen sich von der Verantwortung, die mit dem Balancieren an Abgründen verbunden ist, nicht selten mit Geselligkeiten und Alkohol. Diejenigen, die in den Abgrund blicken (und dazu gehören auch die Angehörigen des unmittelbar Betroffenen), fühlen sich im Trubel fremd.

Die Psychologiestudentin Miriam Kachelmann ist allerdings eine Kämpferin, wie jedermann bei ihren öffentlichen Auftritten sehen konnte: die Phase der Hilflosigkeit wurde durch Aktivität überwunden, das Verfahren wurde auch zu ihrem, und was sie an ihm lernen konnte, im juristischen wie psychologischen Selbststudium, hat sie in dieses Buch eingebracht. Wie und warum das geschah, erzählt sie in dem grandiosen Herz-Stück ihrer Beiträge, ›Die Aussage‹ [S. 172 – 203].

Und daß sie wie nebenbei die Ehre der Frau an sich rettet, die durch die medialen Auftritte einiger weniger Ex-Geliebten nebst deren kalkulierter Opfer-Einvernahme durch Alice Schwarzer schwer gelitten hat, liest insbesondere die emanzipierte Leserin gern. Sie weiß ja, daß Schillers Worte über die Aggressivität von Frauen in Zeiten der entgrenzenden Revolution in heutigen friedliche Zeiten nur für gestörte Frauen gelten:

Da werden Weiber zu Hyänen
Und treiben mit Entsetzen Scherz,
Noch zuckend, mit des Panthers Zähnen,
Zerreißen sie des Feindes Herz.

Denn nach der Kenntnisnahme von der Untreue ihres Partners, die sie trotz vergleichsweise zahlreicher Treffen immer für möglich gehalten hatte, reagiert Miriam Kachelmann reflektiert:

Ich war also durchaus enttäuscht und verletzt, aber diese Gefühle haben mir nie den Verstand vernebelt und mich zu einer rachsüchtigen Amazone mutieren lassen. Es ist eine Sache, jemanden zu betrügen (wozu, wie gesagt, nach meiner Meinung immer jemand gehört, der sich betrügen lässt); eine andere ist es, jemandem eine schwere Straftat vorzuwerfen, die er nicht begangen hat. Wer Jörg kannte und eine ehrliche Einschätzung über ihn abgab, wusste, dass er zu einer solchen Tat nicht in der Lage war und auch niemals sein würde. Deswegen war es ein von vornherein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen der Nebenklägerin, ihm eine Sache anhängen zu wollen, die so weit von Jörgs Naturell entfernt war – zumindest hatte ich noch gedacht, das müsste aussichtslos sein. Die Monate seit seiner Verhaftung hatten mich eines Besseren belehrt, nämlich dass sich immer Mitmenschen finden, die von einem das Zerrbild einer gestörten Persönlichkeit, eines Menschen mit schlechten Neigungen oder mit einem üblen Charakter herstellen. Falls man dazu noch im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, gesellen sich auch die Stalker und Wahnsinnigen dazu, die ihre Hassgefühle im Internet verbreiten. Und vor allem fehlen diejenigen nicht, die den Kontakt ohnehin nur aus Profitgründen gesucht haben und die im Fall eines Falles schnell die Seiten wechseln. Dann ist es eben jetzt eine Zeitung, die viel Geld bezahlt, um intime oder »pikante Sexdetails« oder sonst irgendetwas zu erfahren. Da fallen die Masken sehr schnell.

[S. 177]

Daß das Gericht trotz der Ohrfeige durch das OLG Karlsruhe diese perfide Medienstrategie übernimmt, wie sie es an der Ladungsliste ablesen kann, empört sie zutiefst. Sie ist in der Lage, die Untreue-Kränkung nebst der ungeklärten Beziehungslage erst einmal auf Eis zu legen und diese emotionalen Dinge vollkommen von dem Kampf um Gerechtigkeit zu trennen, der viel wichtiger ist als eigene Befindlichkeiten.

Zeugen sind niemals neutral, können es gar nicht sein. Das ›wissen‹ Strafjuristen, vergessen es aber gern, um sich in der Illusion zu wiegen, gerechte Urteile zu fällen. Obwohl es bekannt ist, daß Zeugen das unzuverlässigste Beweismittel überhaupt sind – erst recht eine ›Opferzeugin‹, die Ansprüche durchsetzen will und ein Interesse am Verfahrensausgang hat. Die via Akteneinsicht ihres regelmäßig aus der Staatskasse finanzierten Anwalts ihre Aussage den Ermittlungsergebnissen anpassen kann und daher der Wahrheitsfindung nicht dient. Das aussagepsychologische Kriterium ›Konstanz‹ hat ausgedient, wenn frühere Aussagen im Ermittlungsverfahren nachgelesen, auswendiggelernt und wiederholt werden. Klar wie sonst nirgendwo zu lesen beschreibt Miriam Kachelmann die Konflikte, die mit ihrer Zeugenrolle einhergehen: sie reist mit Wut im Bauch gegen das verbohrte Gericht an und hat eine Philippika vorbereitet, die sie zu Gehör bringen will. Ihr Anwalt wirkt auf sie ein, es sei doch besser, darauf zu verzichten, denn eine als neutral rüberkommende Zeugin sei für den Angeklagten doch wesentlich günstiger. Sie, die Leidenschaft und Ratio locker vereinbaren kann, geht schweren Herzens darauf ein.

Was dann folgt, ist eine Groteske. Die Beschreibung der Vernehmung gerinnt zu einem Sittenbild der Vernehmer. Zu einem Spiegel, der den verklemmten Voyeurismus des Gerichts, blanke Unkenntnis von Realitäten jenseits der Provinz  und das Bemühen, irgendwelche Dominanzen des Angeklagten zu etablieren (schließlich soll das Greuelsche feministische Zerrbild einer Täter-Opfer-Beziehung bestätigt werden, das den albernen, von der Anzeigenerstatterin in Szene gesetzten plötzlichen Jekyll & Hyde-Blick, das Umschalten zur Straftat, plausibel machen könnte – und das bei einem Mann, der sich regelmäßig Konfrontationen durch Flucht entzog), reflektiert. Die Wahrheit enttäuscht die Vernehmer schwer.

Nun begann die Kammer aufgeregt, den genauen Zeitpunkt unseres ersten Sex einzugrenzen, und fragte nach einem Datum. Ein genaues Datum konnte ich nicht mehr nennen, aber allein die Tatsache, dass es viele Monate nach unserem ersten Treffen gewesen war, hatte sie schon genug deprimiert.

[S. 191]

Es ist unglaublich, was man da lesen muß. Unglaublicher noch, daß weder ihr Anwalt noch RA Birkenstock einschritt. Immerhin, die Wut, die Miriam Kachelmann gegen das Gericht hegte, half ihr, diese entwürdigende Prozedur äußerlich unbeeindruckt zu überstehen. Und sie ist so klarsichtig, sich auch folgende Frage zu stellen:

Ich weiß nicht, ob Richter sich der Auswirkungen ihrer Befragungen bewusst sind und ob sich vielleicht auch eine gewisse Eigendynamik entwickelt, wenn man schon lange Richter ist, einen Zeugen, der stundenlang in diesem Saal sitzt, schon ein wenig zu kennen glaubt und sich in dieser allmächtigen Position befindet, in der man mehr oder weniger alles erfragen kann, was das Herz begehrt. Für mich hatte die Atmosphäre im Gerichtssaal etwas Unwirkliches, ohne Bezug zur Realität oder auch nur zum Verfahren. Ob das für die Gegenseite auch so war? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass das die freundlichste aller Deutungen ist. Im Nachhinein ist mir klar geworden, dass es auch aus diesem Grund richtig und wichtig gewesen wäre, die Öffentlichkeit nicht auszuschließen, denn die Richter hätten unter den Augen des Publikums sicher die Notwendigkeit einer jeden Frage genauer geprüft. Jörgs späterer Anwalt Johann Schwenn hatte das von seinem ersten Prozesstag an erkannt und zwang die Kammer deshalb in solcherlei Situation zur Wiederherstellung der Öffentlichkeit.

[S. 193]

Ein Kapitel, das Strafjuristen sehr betroffen machen sollte – es wird nicht nur die 5. Große Strafkammer sein, die Grenzen überschreitet. Aber letztlich war es kontraproduktiv, daß dieses Gericht auf der Suche nach Schlechtigkeiten in Jörg Kachelmanns Leben gerade diese Zeugin so quälte: diese eindrückliche Episode brachte sie dazu, das Verfahren gegen ihren auf Eis gelegten Freund verstärkt als ein gemeinsames Verfahren aufzufassen: fortan, nach erstmals möglicher Klärung des Verhältnisses nach Entlassung als Zeugin, arbeitete sie der Verteidigung zu, und der Ertrag ihrer Erkenntnisse floß in den Beitrag zur Aussagepsychologie [S. 221 – 230], insbesondere aber in den bedeutsamen Teil VII, ›Was sich ändern muss‹ [S. 285 – 348], ein.

Nun muß ich doch noch einen Teil IV dieser Rezension schreiben – denn hier geht es ins Eingemachte, gegen den feministischen Mainstream in Medien und Justiz. Es wird entsprechend kenntnislos aufgeheult, und so sei also der morgige Tag den Aktivistinnen gewidmet, die dank Miriam Kachelmanns fundierten Einsichten ihre Felle davonschwimmen sehen. Mal sehen, wieviele Demonstrantinnen diese obskure, 2012 in Frankfurt a. M. gegründete Organisation, promotet von der auseinandergebrochenen ›Mädchenmannschaft‹ und den letzten bezahlten Aufrechten bei ›EMMA‹, auf die Beine stellen kann.

http://www.facebook.com/InitiativeFuerGerechtigkeitBeiSexuellerGewalt

Nach meiner Erfahrung stecken hinter solchen anonymen Organisationen regelmäßig Aktivistinnen, die in Frauennotruf-Organisationen ihr staatlich gefördertes Auskommen gefunden haben und denen daher daran gelegen ist, daß möglichst hohe Dunkelziffer-Annahmen hinsichtlich tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Frauen im Gespräch sind, während das Problem der Falschbeschuldigungen marginalisiert werden muß. Denn an Gerechtigkeit, gar an Einzelfallgerechtigkeit, ist diesen interessegeleiteten Frauen nicht gelegen: schließlich geht es um ihre Existenzberechtigung und ihr Einkommen.

Warte ich also das kleine Getöse morgen vor dem LG Frankfurt ab, das ja die Relevanz von Miriam Kachelmanns Beiträgen unterstreicht: nur getroffenen Hunde bellen.

Die unnachahmliche EMMA reagiert nachahmlich:

Nun reagiert die Opferindustrie: „Kommt zum Gericht und lasst uns gemeinsam ein sichtbares Gegengewicht gegen Kachelmanns in den Medien propagierte Tatsachenverkehrungen bilden!“ ruft die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ auf. Der Ausgang des Prozesses ist, wie die gesamte Causa Kachelmann, ein Signal an alle Opfer sexueller Gewalt: „Sollte er den Prozess gegen Claudia D. gewinnen, müssen Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, künftig fürchten, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, sagt Corina Haurová von der Initiative, im Interview mit EMMA. Auch Femen Deutschland kündigt eine Aktion an.

http://www.emma.de/news-artikel-seiten/kachelmann-proteste-in-frankfurt/

Nun weiß Google gar nichts über diese Frau Corina Haurová, aber wenn EMMA meint, sie gehöre zur Opferindustrie ohne Anführungszeichen, wird das schon seine Richtigkeit haben. Ob die Femen Deutschland auch so modelhaft attraktiv blankziehen können wie das ukrainische Original? Ich wage es zu bezweifeln. Models haben eher keine Affinität zu feministischem Gedankengut. Jedenfalls außerhalb der Ukraine nicht. Aber die Ankündigung dürfte den einen oder anderen tittengeilen Kameramann anlocken, der sich ganz bestimmt nicht zufriedengeben wird, wenn er nur auf verwelkte Sozialpädagoginnen aus Frauenprojekten stößt, die um ihren Arbeitsplatz fürchten. Schwarzer selbst ist klug genug, sich diesem Trüppchen nicht anzuschließen. Vergleichbare Aktivitäten betreibt sie nur, wenn BILD dafür bezahlt.

Dumm ist diese Frau Haurová sowieso: in Frankfurt a.M. geht es um ein Zivilverfahren, dessen Ergebnis keine Gefängnisstrafe sein kann. Die erstrebte Klagesumme dürfte nicht einmal 10 % der Einnahmen ausmachen, die die Anzeigeerstatterin Claudia D. clever aus dem Verfahren abschöpfte. Und daß intentionale Falschbeschuldigerinnen eine Gefängnisstrafe zu befürchten hätten, wäre auch ganz neu.

Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, die stattgefunden hat, haben gar nichts zu befürchten. Wenn durch das Kachelmann-Verfahren und das Kachelmann-Buch ein Signal an Falschbeschuldigerinnen ausgesendet werden könnte, wäre das im Interesse der wahren Opfer nur zu begrüßen. Das müßten doch auch Hardcore-Feministinnen einsehen können.

Als Galionsfigur der Bewegung taugt die der mehrfachen Lügen überführte Claudia D. jedenfalls nicht.

Update (31.10.2012, 11 Uhr)

Attraktive Femen-Demonstrantinnen konnten bislang noch nicht in der Nähe des Frankfurter Landgerichts gesichtet werden; lediglich ein Trüppchen von fünf gegen die Kälte gut vermummter Aktivistinnen, die doch tatsächlich glauben, es gebe 150.000 Opfer sexueller Gewalt in Deutschland pro Jahr.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_46516833&rubrik=36082&jm=2&jmpage=1&s=v&lugal=1&bp=0

Da haben sie sich, angesichts von aufgerundet 7.500 angezeigten Taten von Vergewaltigung/Vergewaltigung und sexuelle Nötigung mit Todesfolge, natürlich für die höchste der in interessierten Kreisen kursierenden Dunkelzifferquoten entschieden. Deren Schätzungen variieren zwischen dem Doppelten bis zum 20-fachen der angezeigten Taten, sind also bereits wegen dieser Spreizung nicht valide, sondern Glaubensfrage.

Update (1.11.2012)

Was ergab denn die Pressenachlese so?

Über Julia Jüttners SPIEGEL- (ja was denn nun? Bericht? Kolportage?) gab’s ja schon was in den Kommentaren zu meinem Blogbeitrag. Nun hat sich auch derjenige zu Wort gemeldet, über den falschberichtet wurde:

An dieser Geschichte http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-fordert-schadensersatz-von-seiner-ex-geliebten-a-864460.html kann man exemplarisch zeigen, was ich jeweils mit #vollpfostenjournalismus meine. Es ist ein Journalismus, in dem nicht mehr berichtet wird, was passiert ist, es keinen Faktencheck mehr gibt, sondern freie Erfindung an die Stelle von Berichterstattung tritt. […]

Juettner dichtet schon im Lead: „Doch den Trumpf, die Begegnung öffentlich auszuspielen, gewährte das Gericht ihm nicht.“ Und: „Kachelmann sucht die Öffentlichkeit geradezu, sie soll an seiner Reinwaschung genauso teilnehmen wie an dem teilweise würdelosen Prozedere im Strafprozess. Sein Lächeln versiegte, als Richter Kästner nach weniger als vier Minuten verkündete, die Öffentlichkeit werde von der Verhandlung ausgeschlossen, weil „persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören“. Der Punkt geht an Claudia D.“
Frei erfundener Schwachsinn und es tut weh, sowas zu lesen an einem Ort, wo SPIEGEL draufsteht, auch wenn es nicht die geliebte Printausgabe ist. Die Wahrheit: Das Gericht hatte im Vorfeld des Verhandlungstags vorgeschlagen, die Oeffentlichkeit auszuschliessen. Meine Anwaeltin, Frau Dr. Welker, hat nicht nur diesen Vorschlag begruesst, sondern auch einen separaten Antrag auf Ausschluss der Oeffentlichkeit gestellt, weil am Anfang eines zivilgerichtlichen Verfahrens die Gueteverhandlung steht und diese in einem entspannten Umfeld ohne die Anwesenheit von sabbernden Journalisten etc. stattfinden sollte, die einem wie Juettner ein versiegendes Laecheln ins Gesicht dichten.
Kurzum: Das Gericht hat unserem Antrag entsprochen und das hat uns gefreut und mit dem Laecheln muss sich die spon-Kollegin nun halt was Neues ueberlegen. Haette Frau Juettner wenigstens die Recherchekraft eines abgetauten Kuehlschranks, haette sie die Tatsache, wer den Vorschlag des Gerichts via Antrag unterstuetzt hat, wahrscheinlich vom Gericht erfahren, aber das haette den Lead und den Dreh der Geschichte kaputtgemacht, den sie zwar so als Einzige hatte, aber eben nicht den Fakten entspricht.
Wenigstens war Gisela Friedrichsen im Gerichtssaal. Sie hat als Nachfolgerin keine „Tochter Mannheims“ verdient

Jörg Kachelmann@J_Kachelmann

An dieser Geschichte (cont) http://tl.gd/jrngsb

https://twitter.com/J_Kachelmann/status/263952408831483904

http://www.twitlonger.com/show/jrngsb

Erstaunlich war es jedenfalls, daß Jüttner den Ausschluß der Öffentlichkeit als Wohltat für die Beklagte auffaßte, obwohl sie von dem Mannheimer Strafverfahren entschieden weniger weiß als ihre kompetente Kollegin Friedrichsen.

Nachtrag:

Julia Jüttner hat offenbar einen Ghostwriter – das ergibt sich aus ihrer Reaktion auf diese Richtigstellung [Hervorhebung von mir]. Dummerweise fiel ihr auch die Redaktion noch in den Rücken, weil sie aus der Klageschrift eine Anklageschrift gebastelt hatte:

Nachtrag: Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Vorfeld des Verhandlungstages vorgeschlagen, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Kachelmann legt Wert darauf, dass auch seine Anwältin Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt hat. Das ist nach Angaben des Landgerichts korrekt. Nichtsdestotrotz versiegte nach unserer Wahrnehmung sein Lächeln, als die Zuschauer den Saal verließen.


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war von einer Anklageschrift die Rede. Tatsächlich handelt es sich um eine Klageschrift. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-fordert-schadensersatz-von-seiner-ex-geliebten-a-864460.html

Das muß man jetzt wirklich nicht mehr kommentieren, das spricht für sich. Ein grundlos versiegendes Lächeln – oder gab es gar den Grund, daß es nach der Entlassung des Publikums nun zur Sache ging? Klage, Anklage, ist eh alles dasselbe. Eigener Unschuldsbeweis und Beweis einer Straftat der Gegnerin ebenfalls, das ist doch Paragraphenreiterei. Und Gerichtsreporter kann sowieso jeder.

Wo viel Schatten ist, gibt es manchmal auch Licht. Die Frankfurter Neue Presse lieferte den Sonnenstrahl, der allerdings eine Gegend erhellte, in der man sich nicht länger als nötig aufhalten möchte:

Vier Minuten Kachelmann

Der Wettermoderator und seine Ex-Geliebte stehen sich in Frankfurt erneut vor Gericht gegenüber

Jörg Kachelmann fordert von seiner früheren Freundin über 13 000 Euro für Gutachter-Kosten. Der Auftritt von Claudia D. sorgt bei vielen für Verwunderung. Von Anne Zegelman

Von Anne Zegelman

[…]

Der Streit zwischen Jörg Kachelmann und Claudia D. geht in die nächste Runde. Diesmal verklagt zur Abwechslung einmal er sie: auf genau 13 352 Euro und 69 Cent. Diese Summe fordert Kachelmann, der vor gut eineinhalb Jahren vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, für Gutachterkosten, die ihm nach eigenen Angaben während des Prozesses in Mannheim entstanden sind. Er wirft seiner ehemaligen Geliebten vor, ihn vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben.

Richter bleibt gelassen

Das mediale Interesse ist auch diesmal groß. So groß, dass der Auftritt des vorsitzenden Richters Richard Kästner im lauten Geklicke der auf Claudia D. gerichteten Kameras völlig untergeht. „Aufstehen, aufstehen!“, geht plötzlich ein Raunen durch den Saal, und nach und nach erheben die Anwesenden sich. Richter Kästner sieht den Verstoß gegen das Protokoll gelassen: „Noch 30 Sekunden“, weist er an. Anschließend ist Schluss, die Fotografen werden freundlich, aber bestimmt zum Ausgang geleitet.

Und auch die restlichen Zuschauer dürfen gerade noch dabei zusehen, wie die Beklagte ihre Sonnenbrille abnimmt. Anschließend, nach ganzen vier Minuten, werden sie ebenfalls zum Gehen aufgefordert. Die Kammer hat beschlossen, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Wer genau dies beantragt hat, bleibt unklar. „Beide Parteien wurden zum Ausschluss der Öffentlichkeit befragt“, erklärt Gerichtssprecher Arne Hasse den Journalisten. Und ohnehin sei es in Zivilverfahren vorgesehen, die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn private Angelegenheiten verhandelt würden.

Später teilt das Gericht schriftlich mit, die ausführliche Güteverhandlung sei „in konstruktiver Atmosphäre verlaufen“, habe jedoch zu keinem Ergebnis geführt. Sowohl Jörg Kachelmann als auch Claudia D. hätten daraufhin gebeten, die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Eine persönliche Anhörung der Parteien habe nicht stattgefunden. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest, so Arne Hasse.

Es dürfte jedoch auch weiter spannend bleiben. Denn die Beweislast liegt diesmal beim Kläger. Kachelmann muss also nachweisen, dass seine Ex-Freundin gegen ihn falsche Anschuldigungen erhoben hat, so wie er nun behauptet.

Moralisch wichtig

Auf den vorangegangenen Prozess vor dem Landgericht Mannheim habe die Entscheidung des 18. Zivilsenats des Frankfurter Landgerichts jedoch keine Auswirkungen, sagte Hasse den Journalisten: „Das sind zwei unterschiedliche Verfahren.“ Vor allem vom moralischen Standpunkt aus ist der nun beginnende Prozess für Kachelmann wichtig. „Wenn die Kammer die Beklagte verurteilt, ist sie davon überzeugt, dass die Beschuldigungen falsch waren“, so Hasse. Gibt das Gericht dem ehemaligen Fernsehliebling Recht, könnte dies seine oft betonte Unschuld untermauern.

Die Verhandlung findet in Frankfurt statt, weil Kachelmann hier im März 2010 nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada verhaftet wurde.

Artikel vom 01. November 2012, 03.27 Uhr (letzte Änderung 01. November 2012, 12.16 Uhr)

http://www.fnp.de/fnp/nachrichten/vermischtes/vier-minuten-kachelmann_rmn01.c.10284876.de.html

Sachlich, neutral, informativ – und völlig frei von dem oft zu lesendem und zu hörendem Unfug, der Kläger müsse in diesem Verfahren seine Unschuld beweisen (das mußte er schon gar nicht in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren): es geht um den Beweis der Falschbeschuldigung mit dem Ziel der Freiheitsberaubung, die die Beklagte begangen haben soll.

Eine Stadt, zwei Blätter, wie sie unterschiedlicher gar nicht sein könnten. Nun weiß ich nicht, wie die FNP wirtschaftlich dasteht; von der Frankfurter Rundschau weiß man es, und fast könnte man eine Korrelation zwischen ökonomischen und journalistischem Niedergang vermuten: schon in der Medienkampagne gegen den Bundespräsidenten Wulff tat sich die FR mit einer falschen Berichterstattung hervor, die sie zurücknehmen mußte. In einer Mischung aus Berichterstattung und hämischem Kommentar textete Stefan Behr:

Kachelmann will Schadensersatz

Wetterfrosch trifft Lausemädchen

Von Stefan Behr

Der erste Verhandlungstag im Prozess um Schadensersatz für Jörg Kachelmann bleibt ohne Ergebnisse. Der Wettermoderator versucht den Spagat zwischen Rache und Buchwerbung.

Darauf hat sich der Boulevard geeinigt: Rachefeldzug, Buchwerbung, Jammerei (denn Opfer sind nicht gleich Opfer). Witzig ist allerdings, wie Behr diejenigen qualifiziert, zu denen er ausweislich seines Artikels selber gehört:

Jetzt will Kachelmann Schadensersatz von Claudia D. – exakt 13352,69 Euro fordert er für Gutachten, die er für seine Verteidigung benötigt habe. Böse Zungen behaupten, dieser Prozess sei so eine Art Werbeevent für sein Buch.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-schadensersatz-wetterfrosch-trifft-lausemaedchen,1472782,20757608.html

Stefan Behr:

Wenn’s der Causa Kachelmann dient, lässt sich der gefallene Wetterprophet auch schon mal in einer Talkshow von Ex-Bild-Chef Hans-Hermann Tiedje beschimpfen, da ist er relativ schmerzfrei.

Jau, das ist die rechte Sichtweise. Nicht der Pöbler ist zu rügen, sondern derjenige, der nicht zurückpöbelt.

Stefan Behr:

Drinnen geht es um die Zivilsache Jörg Kachelmann gegen Claudia D. Eigentlich ist der Fall bis zum Überdruss bekannt und juristisch abgefrühstückt. Das Landgericht Mannheim hat Kachelmann im Mai 2011 von der Anklage der Vergewaltigung freigesprochen. Seitdem ist Kachelmann beleidigt.

[…]

Über Kachelmann wird gerne gesagt, er habe lediglich einen „Freispruch zweiter Klasse“ erhalten – was immer das sein soll. Freigesprochen wurde er jedenfalls. Was ihn in den Augen der Justiz unschuldig macht. Nicht in den Augen der Öffentlichkeit.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-schadensersatz-wetterfrosch-trifft-lausemaedchen,1472782,20757608.html

Wie kann jemand wegen eines Freispruchs „beleidigt“ sein? Wäre hier nicht der Begriff „empört“ angebrachter, weil die Mannheimer Justiz viel zu lange an Untersuchungshaft und an einem unhaltbaren Vorwurf festhielt? Und liegt es nicht an der ›Qualität‹ der mündlichen Urteilsbegründung, daß die ›Öffentlichkeit‹, genauer: viele Medien und ein kleinerer Teil des Publikums, ihn nicht für unschuldig halten? Eine Meinung, zu der Stefan Behr mit seinem polemischen Artikel durchaus beiträgt.

Stefan Behr:

Für Kachelmann ist es wohl der Beginn eines größer angelegten PR- und Rachefeldzugs. Das Landgericht Mannheim hat ihm erst unlängst erlaubt, Claudia D. in seinem Buch mit vollem Namen zu nennen und als „Falschbeschuldigerin“ zu bezeichnen. Und es besteht durchaus die Gefahr, dass die Gerichte nicht in allen Fällen so gnädig sein werden, die Öffentlichkeit auszuschließen.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-schadensersatz-wetterfrosch-trifft-lausemaedchen,1472782,20757608.html

Ja nun, Behr hat weder das Kachelmann-Verfahren verfolgt noch das Buch gelesen, da kommt man wohl schon mal auf solche Ideen. Er ist aber auch sonst ununterrichtet: es war der Beklagten-Vertreter, der das Zivilverfahren und die Verfahren wegen der einstweiligen Verfügungen in die Medien trug und einen Journalisten mit Aktendetails und privaten Informationen über Claudia D. versorgte. Prozeß-PR macht nicht Jörg Kachelmann. Und Gerechtigkeit kommt nicht von Rache.

Immerhin, Rechtsanwalt Zipper hat dazugelernt und verspricht Besserung, wenn auch mit angedeutetem Verfallsdatum:

Nach einer Einigung sah es am Mittwoch nicht aus. Kurz nach Prozessauftakt erklärte das Gericht die Güteverhandlung zwischen den Parteien für gescheitert. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien werde ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt. Mehr wurde zunächst nicht bekannt. „Wir haben uns mit der Gegenseite darauf geeinigt, zum jetzigen Zeitpunkt Stillschweigen zu bewahren“, sagte der Rechtsanwalt der Beklagten, Manfred Zipper.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_46516833

Und was die Motivation der fünf plakatierenden Damen –  Stefan Behr verteilt seine Häme großzügig auch auf sie – angeht, hat Hannelore Crolly in der WELT auch Folgendes in Erfahrung gebracht:

Derweil verteilt vor dem Frankfurter Gerichtssaal, wo sich, wie einst in Mannheim, Zuschauer und Internet-Blogger über die „Causa Kachelmann“ erhitzen, eine junge Frau kleine Flugblätter. Die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ empört sich darüber, dass Kachelmann wieder einmal eine große Bühne bekommen hat.

„Opferindustrie? Wo gibt’s denn die?“ steht auf dem Faltblatt, es folgt ein „Faktencheck“. Die Quote der Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigungen liege lediglich bei drei Prozent, ähnlich wie bei anderen Delikten, heißt es. Frauenberatungsstellen seien unterfinanziert, eine psychosoziale Prozessbegleitung fehle. Fazit: Eine Opfer-Industrie existiere mitnichten.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110460692/Fall-Kachelmann-Nun-ist-Claudia-D-die-Beklagte.html

Da hört man schon den Ruf nach mehr Geld heraus… Da sollten sie sich doch ein Beispiel am WEISSEN RING nehmen, dessen Frankfurter Statthalter, Rechtsanwalt Ulrich Warncke, gestern mal wieder die Reputation seines Vereins beschädigte.

O-Ton Ulrich Warncke: “Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er einen Schadenersatz fordert und versucht, nachträglich die ganze Geschichte zu Lasten des Opfers zu klittern. Wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat.”

http://www.stern.de/panorama/zivilklage-nach-strafverfahren-kachelmann-klagt-gegen-seine-ehemalige-freundin-1918770.html?srtest=1

Dabei sollte er zurückhaltender sein, immerhin sah er sich schon im Jahr 2009 aus den eigenen Reihen mit dem Vorwurf konfrontiert, er vermische seine Anwaltstätigkeit mit der Funktionärstätigkeit als Leiter von zwei Frankfurter Außenstellen des WEISSEN RINGS.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/hochtaunus-aussenstelle-aufgeloest-beim-weissen-ring-tobt-ein-heftiger-streit-1796314.html

In eigener Sache funktioniert die Akquise jedenfalls bestens, sieht man sich den aktuellen Finanzbericht 2011 an:

https://www.weisser-ring.de/fileadmin/content/Jahresberichte/neuEinzelWR_Jahresbericht_RZ_Komplett_2012_09_24.pdf

Die Spender wird es womöglich erstaunen, daß bei 14,2 Millionen Euro „Betriebsertrag“ und 740.000,- Euro Finanzertrag und einem ausgewiesenen Jahresüberschuß von ca. 1 Million Euro lediglich 5,9 Millionen Euro in die Opferhilfe fließen. Dieser Posten macht nur 42 % (2010: 45%) der Gesamtaufwandes aus (abzüglich von 16% Verwaltungskosten, was mir ebenfalls sehr hoch erscheint).

Und was geschieht mit den restlichen 58% der Einnahmen? Aus dem Bericht ergibt sich hierfür gar nichts. Aber die Bundesvorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter, die mal in NW CDU-Justizministerin war, verweist im Vorwort auf die weitere Tätigkeit des Vereins, nämlich das öffentliche Eintreten für die Belange der Geschädigten (sprich: Lobby-Tätigkeit) und die Kriminalitätsvorbeugung. Wieder was dazugelernt.

Update (3.11.2012)

Damit hat der WEISSE RING-Vertreter Ullrich Warncke seinen Verein ins Abseits geschossen – man könnte fast sagen, daß er den Mannheimer Richtern ein Fehlurteil zur Last gelegt:

http://unterhaltung.freenet.de/video/kachelmann-klagt-auf-entschaedigung_663024.html?page=3&assets=18&bcautostart=true

O-Ton Ulrich Warncke bei N 24:

Das ist ein Versuch, nachzutreten, dem ich allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimesse, denn das Opfer hat ja nur das ausgesagt, was es wahrgenommen hat, und dafür gibt es keinen Rechtsgrund, zu bezahlen.

Und die unverdrossene Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen der Meinungsfreiheit aus, witzig und charmant wie immer:

Eine Stunde vor der Lesung steht Alice Schwarzer auf der Bühne. Sie weiß aus Erfahrung, was schiefgehen kann. Und wirklich: Der Scheinwerfer steht falsch, der Lehnstuhl ist was für Großmütter, der Tisch ist zu groß. Also schleppt der Bürgermeister einen Stuhl heran, am Ende passt alles. Die Lesung vor ausverkauftem Haus kann beginnen, und es dauert nur wenige Minuten, bis Alice Schwarzer das Publikum mit ihren Geschichten, ihrem Witz und ihrem Charme bezaubert hat.

Beim anschließenden Gespräch geht es natürlich auch um die Kachelmann-Geschichte. Schwarzer sagt, sie habe sich eingemischt, weil die großen Zeitungen von vorneherein auf der Seite des Moderators gestanden hätten: „Ich weiß nicht, wer gelogen hat. Ich habe nur daran erinnert, dass in einem Vergewaltigungsprozess vielleicht doch das Opfer die Wahrheit sagt.“ Viel Applaus.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Sie-nannten-sie-Alois;art1727,7112672

Irgendwo im Netz habe ich den Satz gelesen, daß Ideologen von ihren kognitiven Fähigkeiten keinen Gebrauch machen (wenn sich der Urheber bei mir meldet, liefere ich ihn gern nach!). Dem kann man sich nur anschließen.

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Jörg und Miriam Kachelmann: statt der Fortsetzung der Rezension ein Intermezzo

Eigentlich wäre jetzt die Würdigung der Beiträge von Miriam Kachelmann angebracht, wie versprochen. Und die möchte ich doch eher ausführlich gestalten, gerade weil die dumpfe Reaktion der angegriffenen Medien sich, was Miriam Kachelmann angeht, auf so sexistische Formeln wie Löwin, Amazone, Übermutter oder eben BILD-mäßig auf ›hochnäsig‹ verständigt hat. Es ist auch nicht zu erwarten, daß Alice Schwarzer sich gegen diese sexistische Bewertung in die Schlacht werfen wird. Ihr Motor ist ja keineswegs die Gerechtigkeit, wie sie nur glaubt. Frauen sind ihr nur wichtig, wenn sie sich gegen den Mann instrumentalisieren lassen. Und Miriam Kachelmann tut ihr den Gefallen nicht: im Gegenteil.

Selbstbewußte kämpferische Frauen müssen auf sowas gefaßt sein in einem feministisch unterwandertem Mainstream der Medien, der wie die Ideologie selbst Frauen nur als Opfer gebrauchen kann. Ohne das Klagelied von Nachteilen kann für die KIientel ja nichts herausgeholt werden. Ganz normale Frauen bringen für die Sache nichts. Dazu (und nicht nur dazu) muß ich ganz unbedingt etwas schreiben.

Aber irgendetwas kommt ja immer dazwischen. Abgesehen von den irrelevanten persönlichen Verhinderungen sind es jetzt die Aktualitäten, die mich ein wenig von meinem Vorhaben abbringen:

25.10.2012 15:15

Heute Verhandlung gegen EV in Sachen Kachelmann-Buch / Entscheidung wird in Kürze bekanntgegeben

Heute verhandelt das Landgericht Mannheim über den Widerspruch des Heyne Verlags und des Ehepaars Kachelmann gegen die Einstweilige Verfügung [mehr…], durch welche die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann vor zwei Wochen Verlag und Autoren untersagt hatte, das Buch Recht und Gerechtigkeit zu vertreiben, wenn dort ihr Nachname ausgeschrieben wird.

In der heutigen Verhandlung nahm sich das Gericht, wie buchmarkt.de aus dem Gerichtssaal erfahren hat, vor allem die Anwälte von Claudia D. zur Brust, die durch ihre ungeschickte PR-Strategie die Mannheimer Richter offenbar sehr verärgert hatten. Wie komme es, so eine Frage des Vorsitzenden Richters, dass die Kanzlei Zipper laut Medienberichten nicht nur den Klarnamen, sondern auch vertrauliche Verfahrensakten mit sensibelsten, seine Mandantin betreffenden Daten an einen Journalisten weitergegeben hatte, wo Claudia D. doch so großen Wert auf Privatsphäre lege?

Anwalt Zipper sprach von einem Versehen und erläuterte, dass er jenen von ihm informierten Journalisten gar nicht vorher gekannt habe.

Im weiteren Verlauf hat Heyne-Anwalt Dr. Konstantin Wegner dem Gericht eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis gebracht, die dem Gericht bei Erlass des Verbotes offenbar unbekannt war. In einem höchstrichterlichen Urteil, das unter dem Stichwort „Wenn Frauen zu sehr lieben“ in offiziellen Entscheidungssammlungen geführt wird, war entschieden worden, dass jemand, der sich bewusst und aus kommerziellen Gründen für Fotoaufnahmen zur Verfügung stellt, aus Rechtsgründen hinnehmen muss, dass man ihn künftig in der Öffentlichkeit mit Namen nennt.

Genau das hatte Claudia D. nach Kachelmanns Freispruch getan: Auf ganzen vierzehn Hochglanz-Seiten hatte Claudia D. im „Peoplemagazin“ Bunte über ihr Seelenleben Auskunft gegeben. Der Artikel enthielt nicht weniger als zehn zum Teil ganzseitige Fotos, darunter eines auf der Titelseite, der Nachname der so von der Bunte wiederholt als „blonde, attraktive Radiomoderatorin“ bezeichneten Claudia D. jedoch war stets abgekürzt.

Im Lichte des zitierten Urteils, so RA Dr. Wegner, habe Claudia D. durch die Zustimmung in das Interview und den Fotoabdruck das Recht verloren, die Nachnamensnennung zu verbieten.

Weiteres Stirnrunzeln in Richtung D.s Anwalt beim Gericht war zu erkennen, als es erfuhr, dass Medienberichten zufolge Claudia D.s Leben verfilmt werden solle und sie sich auf Nachfrage der Bunte vorstellen könne, dass niemand Geringeres als George Clooney die Rolle von Jörg Kachelmann im Film verkörpern solle.

[…]

http://www.buchmarkt.de/content/52779-heute-verhandlung-gegen-ev-in-sachen-kachelmann-buch-entscheidung-wird-in-kuerze-bekanntgegeben.htm

Lebt man in Mannheim hinter dem Mond? Hat dort niemand die BUNTE-Artikel gelesen, vielleicht mal ein wenig gesurft, was die Filmrechte und den google- und internetmäßig weithin bekannten Namen der Antragstellerin angeht, und noch nicht einmal die BGH-Rechtsprechung konsultiert? Die 5. Große Strafkammer hat sich diesbezüglich zeitgemäßer orientiert, sonst hätte sie die zur eigenen Rechtfertigung umfunktionierte mündliche Urteilsbegründung nicht auch auf Schelte des Internets ausgedehnt (wo ja nicht nur krakeelende Fans unterwegs waren, sondern auch Justizkritiker).

Kauft die nur nebenbei mit Pressesachen befaßte und insoweit mehr schlecht als recht unterrichtete 3. Zivilkammer des LG Mannheim (wer würde sich in presserechtlichen Angelegenheiten schon an das LG Mannheim wenden, wenn nicht ein regionaler Anwalt, der auf seiner Homepage überregionale Siege feiern möchte?) RA Zipper das „Versehen“ ab, wo doch der Meedia-Artikel dessen Absicht nachweist? Was muß das für ein Anwalt sein, der jetzt auch noch zugibt, den Journalisten gar nicht zu kennen, dem er die intimen Details aus der Akte (und dann auch noch die seine Mandantin belastenden Gutachten) und einen Fragekatalog für die Pressekonferenz bei der Buchmesse, alles ohne Vertraulichkeitszusage, übermittelt hat… All das, um in Frankfurt während der Buchmesse einen Show-Termin zu landen, der gründlich danebenging. Vielleicht ahnte er das Debakel und schickte deshalb den Vater mit provinziellem Hütchen und die bedauernswerte Kollegin vor?

Hier noch einmal der Link zum entlarvenden Meedia-Artikel:

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Vielleicht merkt das Gericht jetzt, daß es als instrumentalisierter Teil einer Litigation-PR von Claudia D.s Anwalt eingeplant war und als unbedarfte Mannheimer Landrichter vorgeführt werden sollte. Wie Schwenn die 5. Große Strafkammer vorgeführt hat, wenn auch aus den gegenteiligen Motiven.

Hier der Link zu dem von dem Heyne-Anwalt angezogenen Urteil, das sicherlich der vor Drucklegung erfolgten Entscheidung, den Klarnamen der Anzeigeerstatterin auszuschreiben, zugrundegelegen hat:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=58383&pos=30&anz=602

In diesem Urteil geht es zwar darum, daß der Lebensgefährte einer Schauspielerin rechtmäßig als Porno-Darsteller geoutet wurde, ein öffentliches Wirken, das ja nicht so direkt auf BUNTE-Fotostrecken übertragbar ist: im Sinne eines ›dann aber erst recht‹ ist dieses hochbezahlte Hineinwirken in die Öffentlichkeit durch die Anzeigenerstatterin gegenüber dem körperlichen Treiben eines weniger honorierten männlichen Pornodarstellers aber gewiß bedeutsam, auch wenn die Photoshop-Arbeit des BUNTE-Fotografen  eine Wiedererkennbarkeit derjenigen, die dieses unselige Verfahren in Gang gesetzt hat, erschwert hatte. Die Wiederkennbarkeit wiederum wurde sichergestellt durch die nachträgliche Entpixelung der im Gerichtssaal aufgenommenen realistischen Bilder sowie durch die aktuellen Aufnahmen in der Vox-Sendung ›prominent!‹ vom 14.10.2012, in der ihre Anwältin Schimmel für sie sprach und in der auf aktuelle ungeschönte Fotos von ihr, nunmehr unblondiert und also brünett, gezoomt wurde. Auch dieses öffentlichkeitswirksame Auftreten reduziert den Persönlichkeitsschutz der ›Anklägerin‹, die durch sachverständig festgestellte unglaubhafte Beschuldigungen imponierte, auf Null. Ihr Opfer hatte den zu keiner Zeit…

Sie hatte aufgrund der Anzeige nicht unerhebliche Einnahmen, und demgegenüber der, wie selbst der durch die 5. Große Strafkammer falsch kommunizierte Freispruch belegt, zu Unrecht Beschuldigte, extreme Ausgaben. Selbstverständlich hatte die Anzeigenerstatterin lediglich deshalb kommerzielle Verwertungsmöglichkeiten, weil sie einen Prominenten angezeigt hatte. Aber gerade durch diese vorgenommene kommerzielle Verwertung hat sie sich jeglichen Persönlichkeitsrechtsschutzes begeben. Sie ist quasi von der regionalen Halböffentlichkeit als Moderatorin eines Spartensenders mit Autogrammkarte aufgestiegen in die Liga ihres Opfers. Und ihr sie découvrierender Anwalt ersehnt offenbar Ähnliches.

Die entscheidende Passage des durch den Heyne-Anwalt angezogenen BGH-Urteils lautet [Hervorhebung von mir]:

Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Kläger in allen Pornofilmen, in denen er mitgewirkt hat, jeweils für kurze Zeit im Bild zu sehen und mit dem Gesicht erkennbar. Er hat nicht nur an Massenszenen gleich einem Statisten mitgewirkt, sondern ist auch in Szenen mit nur einer oder bis zu drei weiteren Personen zu sehen. Dies wird anschaulich durch den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Screenshot dokumentiert, der den Kläger – gut erkennbar, ohne Gesichtsmaske oder in sonstiger Weise anonymisiert – aktiv im Zentrum des Geschehens und im Mittelpunkt des Bildes zeigt (so bereits KG, Urteil vom 18. Juli 2008 – 9 U 131/07, aaO). Darüber hinaus ist der Kläger auf dem Cover eines der Filme abgebildet. Bei dieser Sachlage ist der Wertung des Berufungsgerichts, der Kläger sei in den Filmen nicht als Person, sondern lediglich als anonymer austauschbarer Körper aufgetreten, nicht zu folgen. Hiervon könnte man allenfalls dann ausgehen, wenn der Kläger Maßnahmen zum Schutz vor seiner Identifizierung getroffen, d.h. beispielsweise eine Gesichtsmaske getragen hätte. Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall. Ein Darsteller in einem Pornofilm, der sich dem Publikum ohne jede Einschränkung präsentiert und sein Gesicht erkennen lässt, kann aber nicht auf einen namen- und indentitätslosen Körper reduziert werden. Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger in den Filmen namentlich nicht benannt wird. Denn durch die Abbildung seiner Person, vor allem seines Gesichts ist er identifizierbar (vgl. KG, Urteil vom 18. Juli 2008 – 9 U 131/07, aaO unter II. 3. a) aa) (4)).

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist die Mitwirkung des Klägers in den Pornofilmen auch nicht deshalb der Privatsphäre zuzuordnen, weil es sich hierbei um eine bloße Nebentätigkeit des hauptberuflich als Bildhauer tätigen Klägers handle. Entscheidend ist vielmehr, dass sich die Tätigkeit des Klägers nicht in dem öffentlichkeitsabgewandten Bereich privater Lebensgestaltung vollzog, sondern erkennbar an die Öffentlichkeit gerichtet war. Der Kläger hat sich bewusst und gewollt der Öffentlichkeit als Pornodarsteller präsentiert. Professionell hergestellte und kommerziell zu verwertende Pornofilme wie diejenigen, an denen der Kläger mitgewirkt hat, sind gerade dazu bestimmt, von der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen zu werden. Darüber hinaus hat sich der Kläger in diesem Zusammenhang werblich vereinnahmen lassen, indem er sich auf dem Cover eines der Filme hat abbilden lassen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=58383&pos=30&anz=602

Dasselbe gilt auch für die Anzeigeerstatterin, die sich erkennbar und honoriert durch die BUNTE an die Öffentlichkeit gerichtet hat. Um den BGH zu paraphrasieren:

Professionell hergestellte und kommerziell zu verwertende People-Magazine wie diejenigen, an denen der Antragstellerin mitgewirkt hat, sind gerade dazu bestimmt, von der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen zu werden. Darüber hinaus hat sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang werblich vereinnahmen lassen, indem sie sich auf dem Cover einer der BUNTE-Ausgaben hat abbilden lassen.

Das kann mir keiner einreden, daß zwischen dem Verkauf von Intimitäten an den Boulevard, Prostitution und Pronodrehs ein mehr als nur gradueller Unterschied besteht. In meinem Wertesystem steht all das auf derselben Stufe – mit dem entscheidenden Unterschied, daß nur der Boulevard zur Vernichtung von Existenzen beiträgt und beitragen will.

Prostitution und Pornographie gehören zum Leben und der conditio humana – da muß man realistisch sein und dafür eintreten, daß die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Protagonisten so human und unter Wahrung der Würde der Menschen wie nur irgend möglich zu gestalten ist.

Wer sich an den Boulevard verkauft, sich also seelisch prostituiert, um Dritten zu schaden, verdient weder Verständnis noch Gnade.

Update (26.10.2012):

Pressekammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

Wie BuchMarkt eben vom Landgericht Mannheim erfuhr, hat dessen Pressekammer in einer spektakulären Entscheidung seine eigene Einstweilige Verfügung vom 10. Oktober 2012 gegen den Heyne Verlag und gegen Jörg und Miriam Kachelmann aufgehoben.

Damit darf Clauda D. nunmehr Claudia Dinkel genannt werden.

[…]

http://www.buchmarkt.de/content/52787-pressekammer-des-lg-mannheim-hebt-ev-gegen-kachelmann-buch-auf.htm

Update II (26.10.2012):

Was war heute noch über die zutreffende Entscheidung des Landgerichts Mannheim in Erfahrung zu bringen?

Nun, der Pressesprecher Dr. Joachim Bock, der noch am 11.10.2012 zeitnah auskunftsfreudig war:

Pressemitteilung im Verfahren Claudia D. ./. Verlagsgruppe Random House GmbH

Datum:  11.10.2012

Kurzbeschreibung:

Pressemitteilung im Verfahren
Claudia D. ./. Verlagsgruppe Random House GmbH

Einstweilige Verfügung im Verfahren 3 O 98/12 zugestellt
Die vom Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 10.10.2012 erlassene einstweilige Verfügung ist der Antragsgegnerin am 11.10.2012 durch eine Gerichtsvollzieherin zugestellt worden.

Mit der einstweiligen Verfügung ist der Antragsgegnerin verboten worden, das Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin mit vollständigem Familiennamen benannt ist.

[…]

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1279583/index.html?ROOT=1160629

schweigt sich bislang (21 Uhr) aus – dabei hätte man gern mehr über die Begründung erfahren, wieso sowohl in dem Buch (Verfahren 3 O 98/12) als auch durch Jörg Kachelmann persönlich (Verfahren 3 O 99/12) öffentlich der Nachname der früheren Anzeigenerstatterin genannt werden darf.

Rechtsanwalt Höcker deutet die Begründung an:

26.10.2012

Kachelmann darf Anzeigenerstatterin wieder mit vollem Namen nennen.

Das LG Mannheim hatte es Jörg Kachelmann am 11.10.2012 zunächst per einstweiliger Verfügung verboten, öffentlich den Namen der Schwetzinger Radio-Moderatorin zu nennen, die ihn fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte (Az. LG Mannheim 3 O 99/12). Kachelmann legte durch HÖCKER Widerspruch gegen die Verfügung ein. Gestern fand die mündliche Verhandlung über den Widerspruch statt, in der Kachelmann durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Ruben Engel vertreten wurde. Die Richter eröffneten die Verhandlung mit dem Hinweis darauf, dass sich ihre Rechtsauffassung nicht geändert habe, die Verfügung also nicht aufgehoben werde. In einer zweistündigen, zum Teil turbulenten Verhandlung konnte das Gericht vom Gegenteil überzeugt werden. Heute wurde bekannt, dass die Kammer die Verfügung aufgehoben hat. Die Begründung der Entscheidung steht noch aus.

Prof. Dr. Ralf Höcker:

„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=288

und verweist auch auf die Dynamik der mündlichen Verhandlung, die den Rechtsanwalt der Antragstellerin mit seinem ungeschickten Versuch einer Litigation-PR in einem schlechten Licht dastehen ließ (die Homepage seiner Kanzlei ist mittlerweile um die Eintragungen zu den zwei Niederlagen, die das LG Mannheim Jörg Kachelmann zugefügt habe, bereinigt worden). So ähnlich formuliert es auch Rainer Dresen, der Justitiar von Random House:

26.10.2012 16:06

Rainer Dresen zum Kachelmann-Buch: Ich rechne mit keinen Belästigungen mehr

Das Buch Recht und Gerechtigkeit von Jörg und Miriam Kachelmann (Heyne) darf wieder ungeschwärzt vertrieben werden: die am 10. Oktober erlassene EV [mehr…] wurde heute von Landgericht Mannheim aufgehoben [mehr…]. buchmarkt.de sprach mit Random House-Justitiar Rainer Dresen über den Fall…

Erst Namensnennung, dann EV gegen Namensnennung, die nun aus einsichtigen Gründen abgeschmettert wurde: Man hat ein bißchen den Eindruck, Ihr Gegenanwalt sei mit Google-Algoritmen und Urteilen in Pressedingen recht unvertraut…

Das mag ich nicht kommentieren. Aber auf unserer Seite waren mit Professor Dr. Ralf Höcker als einem der führenden deutschen Medienanwälte und mit Dr. Konstantin Wegner als dem wohl besten deutschen Verlagsanwalt in der Tat ausgewiesene Experten zugange. Da war es für den Schwetzinger Lokalmatadoren Zipper vielleicht nicht so ganz leicht, zumal er laut eigener Homepage als u.a. Fachanwalt für Strafrecht und als Experte für Führerscheinrecht und EU-Fahrerlaubnisrecht auch nicht jeden Tag gegen Buchverlage zu klagen scheint.

Abgesehen von seinen „Glanzleistungen“ beim E-Mail-Versand vertraulichster Mandantendaten: Wie kann man einem unbekannten Journalisten – angeblich versehentlich – belastendes Material über die eigene Mandantin zuspielen?

Ich bitte um Nachsicht mit dem Kollegen. Was soll man auch tun, wenn man auf einmal in einem bundesweit beachteten Medienverfahren mitspielen darf, aber offenbar bislang noch keine verlässlichen Pressekontakte über den Bereich des Schwetzinger Gerichtssprengel hinaus hat? Da informiert man vielleicht jeden, dessen man habhaft werden kann. Der Kollege hat sich beim Gerichtstermin deshalb ja auch zerknirscht gezeigt. Es war einer wenigen Fälle, bei dem ich erleben durfte, daß der die Verhandlung führende Richter eine Aussage des Gegenanwalts „Ich war naiv und töricht.“ ins Sitzungsprotokoll nahm.

[…]

Die Fragen stellte Ulrich Faure

http://www.buchmarkt.de/content/52793-rainer-dresen-zum-kachelmann-buch-ich-rechne-mit-keinen-belaestigungen-mehr.htm

Zum großen Erstaunen des lesenden Publikums erfuhr es dann allerdings noch, daß für Claudia D. noch eine dritte einstweilige Verfügung beim LG Mannheim erwirkt worden war, die völlig unbeworben geblieben war; auch sie bezog sich nicht auf das Buch, sondern auf das Verbot von öffentlichen Äußerungen Jörg Kachelmanns:

Zugleich hob das Gericht auch eine weitere, separat verhandelte Verfügung gegen Kachelmann teilweise auf. Der abschließenden Entscheidung zufolge darf er seine Ex-Partnerin öffentlich nun doch als „Falschbeschuldigerin“ bezeichnen, weiterhin nicht jedoch als „Kriminelle“. Zu mündlichen Verhandlungen kommt es, wenn die von einer einstweiligen Verfügung Betroffenen Widerspruch einlegen. Dann befasst sich das Gericht noch einmal mit der Sache und fällt ein Urteil.

http://www.welt.de/newsticker/news1/article110287755/Kachelmann-siegt-im-Streit-um-Namensnennung-von-Ex.html

Falschbeschuldigerin ja, Kriminelle nein. Das eine ist zulässige Meinungsäußerung, das andere unzulässige Schmähkritik. Die Begründung würde ich doch gern einmal lesen.

Einstweilen muß ich mich mit dem Kommentar von Rainer Dresen begnügen:

Das Gericht untersagt, daß Kachelmann Frau Dinkel eine Kriminelle nennt, läßt aber den Begriff „Falschbeschuldigerin“ durch. Für mein journalistisches Selbstverständnis: Falschbeschuldigung ist dann lt. Mannheimer Rechtsprechung eher ein Kavaliersdelikt? Was ja auch einiges erklären würde…

Ich glaube, das Gericht fürchtete, dass der Begriff „Kriminelle“ so verstanden werden könnte, als sei die Anzeigeerstatterin tatsächlich wegen ihrer nicht zum Erfolg führenden Strafanzeige verurteilt worden, was sie ja bislang nicht wurde. Es wurden nicht einmal Ermittlungen aufgenommen. „Falschbeschuldigerin“ hingegen darf sie wohl deshalb genannt werden, weil Jörg Kachelmann rechtskräftig freigesprochen wurde und damit unverrückbar und unumkehrbar feststeht, daß er unschuldig ist und sie ihn deshalb denknotwendig zu Unrecht, also im Wortsinne „falsch“, beschuldigt hat.

Die Fragen stellte Ulrich Faure

http://www.buchmarkt.de/content/52793-rainer-dresen-zum-kachelmann-buch-ich-rechne-mit-keinen-belaestigungen-mehr.htm

Das erscheint mir nicht schlüssig: Falschbeschuldigung wird als nicht-rechtstechnischer Begriff behandelt, der Ausdruck ›Kriminelle‹ dagegen durchaus? Nun, da gibt es andere Entscheidungen, vorhin habe ich eine des Sächsischen Staatsgerichtshofs gefunden, der eine Verurteilung wegen Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten als ›Kriminelle‹ und ›kriminelle Vereinigung‹ aufgehoben hat, weil die Bezeichnung im Zusammenhang mit konkreten Vorwürfen nicht aus der Luft gegriffen sei, wenn auch rechtstechnisch ›daneben‹. Vielleicht finde ich den Link noch…

Ich denke, daß diese Frage höheren Orts entschieden werden wird. Denn tatsächlich sind intentionale Falschbeschuldigungen kriminell, rechtstechnisch wie im alltäglichen Sprachgebrauch – nur daß es weder ein gesellschaftliches moralisches Unwerturteil über derartige Verhaltensweisen von Frauen gibt, denen so viel Ungemach zugestoßen ist, daß Falschbeschuldigungen wie eine läßliche Sünde erscheinen – auch die Justiz ist unwillig, von Amts wegen dieses Offizialdelikt auch nur durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen. Das geschieht regelmäßig erst bei wasserdichten Beweislagen, die genauso selten sind wie bei den Gegenverfahren, die ein Sexualdelikt zum Gegenstand haben. Dabei reicht hier wie dort ein Anfangsverdacht aus.

Nein, es ist ein Tabu-Thema, das niemand anpacken möchte. Schon gar nicht die Medien, für die selbst ein rechtskräftig freigesprochener Mann Freiwild bleibt. Langsam löst sich diese Starre, immer öfter gelangen im Internet und in juristischen Fachkreisen schon lange geführte Diskussionen in den Mainstream-Diskurs der Medien. Rainer Dresen hofft, daß das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹ die Grabenkämpfe des Fundamental-Feminismus, die in Justiz und Medien deutliche Spuren hinterlassen haben, beenden und die vielfältig sichtbaren Beschädigungen und Mißstände zum breiten Diskussionsgegenstand machen könnte:

Ist jetzt – mal deutlich gefragt – Ruhe im Karton? Kann der Buchhändler jetzt drauf vertrauen, daß er das Buch ungeschwärzt und unbehindert verkaufen kann?

Die nächsten Wochen und Monate rechne ich mit keinen weiteren Belästigungen mehr. Der Gegenanwalt hat ja nur angekündigt, Rechtsmittel gegen den aufhebenden Beschluss zu „prüfen“. Selbst das kann er erst tun, wenn das Urteil des Landgerichts Mannheim begründet vorliegt, und das kann dauern. Erst danach könnte das Oberlandesgericht Karlsruhe, wenn überhaupt, befaßt sein. Ganz zu schweigen davon, wann ein Verhandlungstermin anberaumt werden würde. Nein, das Buch ist meines Erachtens juristisch „durch“. Es ist deshalb vielleicht auch an der Zeit, daß die zahlreichen Medien, die bisher eine fast schon unheimlich anmutende Zurückhaltung bei der Befassung mit den aufrührenden Thesen des Buchs Recht und Gerechtigkeit an den Tag legten, erkennen, daß sie sich nicht mehr länger vor dem Feigenblatt „Das Buch ist ja rechtlich umstritten“ verstecken können, sondern sich mit den dort aufgezeigten Mißständen beschäftigen.

Die Fragen stellte Ulrich Faure

http://www.buchmarkt.de/content/52793-rainer-dresen-zum-kachelmann-buch-ich-rechne-mit-keinen-belaestigungen-mehr.htm

Optimismus ist etwas Feines.

Update (29.10.2012)

Zu dem Zivilverfahren in Frankfurt a. M. und zu dem Fortgang in den Verfahren wegen einstweiliger Verfügungen in Mannheim schreibt die WELT:

[…]
Verfahren führt an die Wurzeln des Vergewaltigungs-Vorwurfs
Exakt 17 Monate später werden wesentliche Fragen aus dem Prozess noch einmal neu gestellt: Was ist passiert in der angeblichen Tatnacht? Und wer ist eigentlich das Opfer in diesem zur Schlammschlacht ausgearteten Fall? Diesmal wird in einem Zivilprozess um Schadenersatz in Frankfurt am Main verhandelt, wo Kachelmann im März 2010 frisch aus dem Flugzeug kommend am Flughafen verhaftet worden war.
Die Anwälte beider Seiten geben sich vor Prozessbeginn schmallippig. Kachelmanns Frankfurter Rechtsberaterin Ann Marie Welker will sich vor dem Verfahren gar nicht äußern. Claudia D.s Anwalt Manfred Zipper aus dem badischen Schwetzingen sagt zurückhaltend, der Prozess werde schwierig werden. Für Claudia D. sei das persönliche Aufeinandertreffen mit Kachelmann eine „extreme Belastung“.
Zipper hebt die Bedeutung des Prozesses auf eine generelle Ebene. Für ihn geht es um ein Zeichen an alle Opfer von Gewalttaten. „Ich meine, dass man denjenigen, der redlich eine Strafanzeige stellt, nicht zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilen darf“, sagt Zipper der dapd.Möglicherweise werden Kachelmann und Claudia D. ihre Aussagen am Mittwoch hinter verschlossenen Türen machen, sagt Gerichtssprecher Arne Hasse. Zu Beginn der Verhandlung werde die Kammer über einen Ausschluss der Öffentlichkeit entscheiden. Mit einem Urteil am Mittwoch sei nicht zu rechnen.

Kachelmann kündigt schon weitere Schritte an

Schon jetzt ist klar, dass mit dem Prozess in Frankfurt nicht das letzte Wort gesprochen sein wird. Auch der Kölner Medienrechtler Ralf Höcker streitet weiter in Kachelmanns Auftrag. Nach der Veröffentlichung seines Buches „Recht und Gerechtigkeit“, in dem Kachelmann mit Polizei, Justiz und auch mit Claudia D. abrechnet, kündigt Höcker im Gespräch mit der dapd an: „Wir werden dafür kämpfen, dass Herr Kachelmann sie nicht nur ‚Falschbeschuldigerin‘, sondern auch ‚Kriminelle‘ nennen darf.“
Ein Gang durch die Instanzen könnte also bevorstehen. Erst jüngst hatte Kachelmann erwirkt, dass er Claudia D. beim vollen Namen nennen und sie auch eine „Falschbeschuldigerin“ nennen darf. Für Kachelmann gehe es nicht nur ums Prinzip, sondern auch darum, anerkannt zu bekommen, dass er zu Unrecht vor Gericht gelandet sei. „Eine intentionale Falschbeschuldigung ist kriminell“, sagt Medienanwalt Höcker. Mal wieder steht Aussage gegen Aussage.
(Az. 2-18 O 189/12)

http://www.welt.de/newsticker/news3/article110354893/Joerg-Kachelmann-laedt-zur-naechsten-Prozess-Runde.html

Ein Heben auf die generelle Ebene hilft nicht, wenn es um eine konkrete spezielle geht. Eine „redliche“ Anzeige wird ja nicht in Frage gestellt…

Àpropos ›Schlammschlacht‹ und ›Aussage gegen Aussage‹: hätte das Landgericht Mannheim auch nur kommuniziert, daß die belastende Aussage unglaubhaft war, wäre nachverurteilenden Journalisten und Feministinnen der Stoff ausgegangen.
Update (30.10.2012)
Nun gibt es auch eine offizielle Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim zu den drei Entscheidungen vom 26.10.2012 – leider ohne Mitteilung zu den jeweils tragenden Gründen der 3. Zivilkammer. Es wird jedenfalls klargestellt, daß es sich bei dem dritten Urteil nicht um eine Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine bereits ergangene einstwweilige Verfügung handelt, sondern um die Bescheidung eines Antrags auf einstweilige Verfügung nach mündlicher Verhandlung. Schön, daß wenigstens insoweit Klarheit herrscht.

Einstweilige Verfügungen gegen Random House und Jörg Kachelmann aufgehoben

Datum:  30.10.2012

Kurzbeschreibung:

Einstweilige Verfügungen
gegen Random House und Jörg Kachelmann aufgehoben

Urteile der Zivilkammer 3 vom 25.10.2012
in den Verfahren Claudia D ./. Random House (3 O 98/12) und
Claudia D. ./. Jörg Kachelmann (3 O 99/12 und 3 O 100/ 12)

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim hat die mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az.: 3 O 98/12; Claudia D. ./. Random House) und die mit Beschluss vom 11.10.2012 (Az.: 3 O 99/12; Claudia D. ./. Jörg Kachelmann) jeweils erlassene einstweilige Verfügung nach der mündlichen Verhandlung vom 25.10.2012 mit am Ende des Sitzungstages ergangenen Urteilen aufgehoben, die beiden entsprechenden Anträge der Klägerin abgelehnt und der Klägerin jeweils die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Mit ihren Anträgen hatte die Klägerin die Untersagung ihrer vollen Namensnennung in dem Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ (3 O 98/12) bzw. in der Öffentlichkeit (3 O 99/12) begehrt.

In einem weiteren am 25.10.2012 verhandelten Rechtsstreit (Az. 3 O 100/12; Claudia D. ./. Jörg Kachelmann) hat die Kammer mit Urteil vom selben Tag dem Beklagten verboten, die Klägerin in der Öffentlichkeit als „Kriminelle“ zu bezeichnen. Den weitergehenden Antrag der Klägerin, dem Beklagten auch die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ in der Öffentlichkeit zu untersagen, hat die Kammer abgelehnt. Die Kammer hat in diesem Fall nicht auf Widerspruch entschieden, sondern – im Gegensatz zu den beiden o.g. Verfahren – auf den Antrag der Klägerin eine mündliche Verhandlung anberaumt. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Kammer gegeneinander aufgehoben.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Gründe sind grds. innerhalb von drei Wochen zu fertigen und zur Geschäftsstelle zu bringen. Die Berufungsfrist von einem Monat läuft erst ab Zustellung der vollständigen schriftlichen Urteilsgründe.

Dr. Joachim Bock
Pressereferent und VRLG

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1279945/index.html?ROOT=1160629