Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (II)

›Kafkaesk‹ – auch wer nichts von Kafka gelesen hat, kann mit diesem Begriff etwas anfangen. Den berühmten ersten Satz seiner Erzählung ›Die Verwandlung‹ (1912),

Als Gregor Samsa eines Morgens aus unruhigen Träumen erwachte, fand er sich in seinem Bett zu einem ungeheuren Ungeziefer verwandelt.

oder die düstere Undurchschaubarkeit einer absurden Verurteilungsmaschinerie, die mit einer überraschenden Festnahme wegen eines nie mitgeteilten Vorwurfs beginnt und urteilslos mit der Vollstreckung der Todesstrafe endet (›Der Proceß‹, 1914/1915, unvollendet) muß man nicht kennen, um sich in die Seelenlage eines Menschen einzufühlen, der durch einen bloßen unüberprüften Vorwurf und einen Haftbefehl jäh aus seinem normalen Leben gerissen wird.

Jörg Kachelmann:

Und nun, am späten Vormittag dieses Samstags, den 20. März 2010, bekam ich von einem Dackelfaltenpolizeimann ein Papier in bemerkenswert kräftigem Rosa und las den Namen von Claudia D[…]. Fast augenblicklich wusste ich, dass mein Leben nun sehr schnell ganz anders werden würde. […] So empfand ich für kurze Zeit den ganzen Zinnober am Flughafen schon fast als interessante Bereicherung meiner Biografie, ahnend, dass ich nun Dinge kennenlernen würde, die ich noch nicht kannte. Diese kindliche Herangehensweise konnte ich mir allerdings nur für Sekunden bewahren, denn diese rund zehn Leute, die mich verhaften wollten, ließen durch ihre Körpersprache und die Art, wie sie mit mir umgingen, keinen Zweifel, dass sie davon ausgingen, dass ich die auf dem rosa Zettel festgehaltene Tat begangen hätte. […] Ich versuchte Teile von Reststolz nach oben zu befördern, als ich von vorne und von der Seite fotografiert wurde; ich war müde von der langen Reise und wähnte mich in diesem Moment in einem falschen Film, in einem Traum, aus dem ich sicher gleich aufwachen würde. Was mit mir passierte, konnte nicht sein, es war falsch, ich war Menschen ausgeliefert, die sich komplett abseitig verhielten und mich mit einem völlig abwegigen Vorwurf konfrontierten. Diese Polizisten mussten die Menschenkenntnis eines abgetauten Kühlschranks haben, dass sie D[…] diese schlecht zusammengelogene Geschichte glaubten.

Ich wusste allerdings zu jedem Zeitpunkt, dass alles Argumentieren sinnlos wäre, so schwieg ich und versuchte, alles erwachsen und wie ein Mann über mich ergehen zu lassen.

[S. 17 f.]

Momente absurder Komik gibt es auch:

So beschränkte sich die Konversation auf die Frage der Polizisten an mich, ob ich denn die »Observationskette« am Frankfurter Flughafen wirklich nicht bemerkt hätte, was ich naturgemäß verneinte, wie hätte ich auch. Darüber konnten sich die beiden stolzen Dorfpolizisten kaum beruhigen und erzählten einander immer wieder, dass das ja ganz toll sei und welch professionelle Arbeit sie doch geleistet hätten.

[S. 34]

Das ist fürwahr eine kafkaeske Situation, und sie wird eingehend in allen ihren Façetten, dem kurzen Moment der Tränen und der Fassungslosigkeit, als er sich von der Freundin Miriam verabschiedet, der Tristesse bei der Fahrt von Frankfurt nach Mannheim, dem heiligen Zorn gegen die ihn umgebende Vorverurteilung, spannend und lebensnah geschildert. Sarkasmus, Ironie, Angriffslust prägen den Stil, aber auch eine Offenheit der Realitätserkundung gegenüber der Subkultur ›Knast‹, die dem Teil II, ›Gefängnis‹, S. 38 – 96, sein besonderes Gepräge verleiht. Besseres, Klarsichtigeres, ist über den Alltag in der Untersuchungshaft kaum zu lesen, und daß das im Vorwort erwähnte Programm:

Aber wir haben auch eine Mission, nämlich mitzuhelfen, dass das, was mir passiert ist, am besten niemanden nach mir passiert und dass die, die unschuldig wegen einer Falschbeschuldigung im Knast sitzen, bald ein neues Verfahren mit einem Freispruch bekommen.

[S. 7]

bereits in der Untersuchungshaft Gestalt annahm, läßt sich diesem engagierten Bericht unschwer entnehmen. Denn das, was der Autor als Knast-Realität für U-Häftlinge beschreibt, entspricht in keiner Weise der hehren Absichtserklärung in Baden-Württemberg:

Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg
(Justizvollzugsgesetzbuch – JVollzGB)
Vom 10. November 2009*

Zum 17.10.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Untersuchungshaftvollzug

Abschnitt 1

Grundsätze

§ 1
Gestaltung des Vollzugs

(1) Die Untersuchungsgefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln. Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.

(2) Das Leben im Untersuchungshaftvollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden.

(3) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken. Die Untersuchungsgefangenen sind vor Übergriffen zu schützen. Die Justizvollzugsanstalten bieten den Untersuchungsgefangenen Hilfen zur Verbesserung ihrer sozialen Situation an, soweit dies die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.

(4) Bei der Gestaltung des Vollzugs und bei allen Einzelmaßnahmen werden die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der weiblichen und männlichen Untersuchungsgefangenen berücksichtigt.

§ 2
Stellung der Untersuchungsgefangenen

(1) Untersuchungsgefangene gelten als unschuldig.

(2) Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, dürfen den Untersuchungsgefangenen nur Beschränkungen auferlegt werden, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Justizvollzugsanstalt unerlässlich sind.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/aew/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=5FC44B2370966B07A284139822E6A6CF.jpb4?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=412&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JVollzGBBW2009rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-JVollzGBBW2009V1Buch1-P3%20jlr-JVollzGBBW2009pBuch1-P3

Entspricht es den allgemeinen Lebensverhältnissen, daß Besuche nur zwei Mal pro Monat für jeweils eine halbe Stunde gestattet werden (laut Justizvollzugsgesetzbuch ist eine Stunde die Mindestdauer von Besuchen pro Monat)? Daß der Empfang von Päckchen verboten ist (laut Justizvollzugsgesetzbuch sind lediglich Päckchen mit Nahrungs- und Gebußmitteln explizit verboten)? Daß Milch und Margarine nur ein Mal pro Woche ausgegeben werden, so daß diese Produkte verderben, weil in den Zellen keine Kühlschränke vorhanden sind? Daß man irgendwelche Tätigkeiten übernehmen muß, um sich im Einkauf auskömmlich mit den notwendigen Vitaminen und Toilette-Artikeln versorgen zu können? Daß man langwierige Anträge stellen muß, um an einen Wasserkocher zu gelangen? Daß die Stromkosten für Fernseher und Geräte in Rechnung gestellt werden?

Es ist überhaupt fatal, daß es zur Föderalisierung des Justizvollzugs gekommen ist.

Einen Anspruch auf eine menschenwürdige Einzelzelle sucht man im Baden-Württembergischen Justizvollzugsgesetzbuch vergebens – Einzelunterbringung ist nur für die Ruhezeit vorgesehen.

Abschnitt 3

Grundversorgung

§ 8
Unterbringung

(1) Während der Ruhezeit werden Untersuchungsgefangene allein in ihren Hafträumen untergebracht. Mit ihrer Zustimmung können Untersuchungsgefangene auch während der Ruhezeit gemeinsam untergebracht werden. Auch ohne ihre Zustimmung ist eine gemeinsame Unterbringung zulässig, wenn Untersuchungsgefangene hilfsbedürftig sind oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit Gefangener besteht. Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 ist auch eine gemeinsame Unterbringung mit Strafgefangenen zulässig, bis die Gefahr auf andere Weise abgewendet oder der Hilfsbedürftigkeit begegnet werden kann.

(Quelle: wie vor)

Ansonsten heißt es:

§ 7
Festsetzung der Belegungsfähigkeit

(1) Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten fest. Sie geht dabei von der Grundfläche der Hafträume ohne Einbeziehung der Fläche der Sanitäreinrichtungen (Nettogrundfläche) aus. Die Aufsichtsbehörde berücksichtigt, dass eine ausreichende Anzahl von Plätzen für Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung sowie von Räumen für Seelsorge, Freizeit, Sport, therapeutische Maßnahmen und Besuche zur Verfügung steht.

(2) In Justizvollzugsanstalten, mit deren Errichtung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, haben Gemeinschaftshafträume bei Doppelbelegung eine Nettogrundfläche von mindestens 4,5 Quadratmetern, bei einer höheren Belegung mindestens sechs Quadratmeter je Gefangener oder Gefangenem aufzuweisen. Für An- und Zubauten bei Anstalten nach Satz 1, mit deren Errichtung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, gilt Absatz 3 entsprechend.

(3) Bei Justizvollzugsanstalten, mit deren Errichtung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, ist im geschlossenen Vollzug eine Einzelunterbringung der Gefangenen zur Ruhezeit zugrunde zu legen. Einzelhafträume haben eine Nettogrundfläche von mindestens neun Quadratmetern, Gemeinschaftshafträume von mindestens sieben Quadratmetern je Gefangener oder Gefangenem aufzuweisen.

(4) Gemeinschaftshafträume müssen über eine baulich abgetrennte und entlüftete Sanitäreinrichtung verfügen, falls nicht ein ständiger Zugang zu einer Toilette außerhalb des Haftraums besteht.

(5) Im geschlossenen Vollzug ist eine gemeinschaftliche Unterbringung von mehr als sechs Gefangenen nicht zulässig.

(Quelle: wie vor)

Da die meisten Justizvollzugsanstalten vor 2009 errichtet wurden, ist es in BW demnach zulässig, zu zweit auf 9 qm eingesperrt zu werden: wer würde einem völlig fremden, womöglich unsympathischen oder nervenden Mitbewohner da nicht an die Kehle gehen?

Die Lebenswirklichkeit der laut Gesetz als unschuldig geltenden Untersuchungshäftlinge schildert Kachelmann klar, deutlich, drastisch, ironisch, differenziert, nie larmoyant. Und immer mit Blick auf die Erleidnisse von Mitgefangenen, die die seinen übersteigen: da gibt es den U-Haft-Kollegen, der in seiner schwachen Position den umgehenden Sorgerechtsentzug erleben muß [S. 43], den Kumpel, der die Realität des heutzutage gesetzlich geregelten Deals, der sich mehr wie eine Erpressung und als Verstoß gegen die Unschuldsvermutung ausnimmt, erlebt [S. 70f.], nahegelegt durch einen Strafverteidiger, der im Juristenjargon als ›Geständnisbegleiter‹ bezeichnet wird – und ins traurige reale Bild paßt, daß Rechtsanwältin Andrea Combé seit ihrer engagierten Verteidigung von Kachelmann durch das LG Mannheim mit keiner Pflichtverteidigung mehr betraut wurde [S. 71] – nein, es geht um effiziente reibungslose Erledigung von Fällen, die eh klar sind. Kennt man doch, die Jungs. Wie manche junge Leute unter diesen Bedingungen ›rechts‹ werden, ohne wirklich ›rechts‹ zu sein, [S. 74f.] schildert er genauso intensiv wie Männertränen [S.88], das Problem, angesichts der Haftbedingungen den Kontakt zu den Kindern zu halten [S. 89f.], wie auch die segensreiche Wirkung von Anstaltsgeistlichen [S. 64]. Diese Passage hat mich besonders berührt, weil sie mich an die ungleich härtere Zuchthaushaft von Karl May, die vier schrecklichen Jahre im Zuchthaus Waldheim von Mai 1870 bis Mai 1874, erinnerte.

Ein entwürdigender Strafvollzug, eine unmenschlich hohe Strafe für einige Hochstapeleien und Betrügereien mit einem geringen Schaden: daß May diese Zeit überlebte und ›genas‹, schrieb er ausschließlich dem katholischen Gefängnisgeistlichen Johannes Kochta zu, der ihn, obwohl Lutheraner, als Mensch annahm, psychotherapeutisch wirkte und ihn während der katholischen Messen Orgel spielen ließ. Da hat sich bis heute im Strafvollzug nicht viel geändert.

Eigentlich ›kafkaesk‹ erscheint der Bericht über die Haft und das Verfahren immer dann, wenn Kachelmann mit dem festgefügten Fremdbild, das Justiz und Medien im Schulterschluß von ihm herstellen, konfrontiert wird.

Dann kam der Haftprüfungstermin vom 24. März 2010. Im Nachhinein denke ich mir, dass die Staatsanwaltschaft schon vor diesem Termin geahnt haben muss, wie er ausgehen würde: Warum sonst hätte sie am 23. März 2010 mit einer Presssemitteilung Ort und Uhrzeit dieser nichtöffentlichen Veranstaltung bekannt geben sollen, mit der Folge, dass sich eine geifernde Pressemeute pünktlich vor dem Amtsgericht Mannheim einfand? […] Es war unschwer zu spüren, dass alle im Raum außer meinem Anwalt Birkenstock mich für einen furchtbaren Sexualverbrecher hielten, wie ein zumindest potenziell Unschuldiger wurde ich von niemandem behandelt. Ich sagte die Wahrheit, soweit ich mich erinnern konnte, es war ja mit Ausnahme der ohne Dramatik verlaufenen Trennung von Claudia D[…] am Schluss ein doch recht normaler Abend gewesen, sodass ich mir nichts Besonderes gemerkt hatte. […] Was ich sagte, war den Anwesenden sichtlich scheißegal, am Ende gab es von Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, den ich an diesem Tag zum ersten Mal sah, den legendären, in schrillem Diskant zu Gehör gebrachten Satz: »Aus aussagepsychologischen Gründen glaube ich der Klägerin.«

Dem konnte und wollte sich der Amtsrichter nicht verschließen, aber ich dachte immer noch, dass sich die Wahrheit bald Bahn brechen würde, und bedankte mich bei Oltrogge für das immerhin stattgefunden haben mögende Erwägen meiner Freilassung. Ich höflicher Trottel.

[S. 51 f.]

Daß die Fahrt zurück ins Gefängnis nach dem Spießrutenlaufen »vor der entfesselten vierten Gewalt im Staat« als »Fahrt in die Sicherheit« empfunden wird, führt die Unwirklichkeit der Situation, das Ausgeliefertsein an Fremdbilder, eindrücklich vor Augen. Die Freiheit nach dem Schonraum des Gefängnisses – eine einzige Flucht vor dem Abschuß [S. 141 – 146]. Die Medien, allen voran BURDA via BUNTE, hatten Ex-Geliebte gekauft und sie zu tränenreichen, überwiegend unwahren, öffentlichen Bekenntnissen über den ›Beziehungsschuft‹ veranlaßt; an entscheidenden positiven Wendepunkten des Verfahrens (der OLG-Beschluß, die Mandatsübernahme durch Rechtsanwalt Johann Schwenn) konterte BURDA via FOCUS mit zwei Zeuginnen, die dem Angeklagten nun aber ganz sicher das Genick brechen werden [S. 121f; S. 210; S. 263ff.]. Das alles brach vor Gericht in sich zusammen.

Das gleichgeschaltete Szenario, dem sich bis auf wenige Ausnahmen (die justizkritisch agierenden kompetenten Gerichtsreporterinnen Friedrichsen und Rückert von SPIEGEL und ZEIT, wobei der erste SPIEGEL-Artikel vom 7.6.2010, der das Fehlen von Beweisen und Falschinformationen durch die Staatsanwaltschaft aufdeckte, nicht von Gisela Friedrichsen stammte)

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70833818.html

auch die sogenannte Qualitätspresse anschloß, skizziert und belegt er auf den Seiten 124-136 sehr analytisch:

  1. Es muss ganz dringend eine enge Beziehung zwischen D[…] und Kachelmann bestanden haben.
  2. Das »angebliche Opfer« zum »Opfer« machen und es auch dringend so nennen.
  3. Den angeblichen Täter zum Monster machen.
  4. Größtmögliche Ablenkung von der angeblichen Tat und Überführung in eine Moraldiskussion.

Wie begegnet man als Angeklagter diesen Bemühungen?

Wenn man es sich leisten kann, dann so:

http://www.bildblog.de/42868/kachelmanns-verfuegungen/

Andererseits mit Ratio. Das OLG Karlsruhe und die Verteidigung haben es bewiesen, das gesamte Buch von Jörg Kachelmann beweist es. Daß die Ratio des Freigesprochenen, gegen den niemals Anklage hätte erhoben werden dürfen, sich auch subjektiv, kämpferisch, emotional äußert, ist angesichts des medialen und justitiellen feministischen Mainstreams, der Männern stets das Böse unterstellt und Frauen die reine Wahrheitsliebe, denn sie sind ja immer Opfer, eine Selbstverständlichkeit. Dieser Zorn richtet sich allerdings weniger gegen die Beschuldigerin als vielmehr gegen diejenigen, die mit den Vorwürfen professionell, und gegen die, die mit den gezielt belastenden durchgestochenen ›Informationen‹ verantwortlich hätten umgehen müssen (laut HH Tiedje* bei Jauch am 14.10.2012 war es ja die Staatsanwaltschaft, die durchgestochen hat, und als immer noch gut vernetzter Ex-BILD- und BURDA-Mann muß er es ja wissen, zumal die Herren Baum und Hassemer ihm folgten – oder hat die StA Mannheim gegen alle drei schon wegen übler Nachrede Anzeige erstattet?) :

Ich habe noch niemanden gehasst. Ich habe wahrheitsgemäß in den beiden Interviews mit der Zeit und der Weltwoche gesagt, dass ich die Nebenklägerin trotz ihrer Falschanzeige nicht hasse. Unter normalen Umständen wäre sie niemals damit durchgekommen. Sie hatte einfach nur das vorläufige Glück, dass ihre wahrheitswidrigen Behauptungen auf den fruchtbaren Boden von unsäglich naiven Schwetzinger Polizisten, unsäglich verfolgungswütigen Mannheimer Staatsanwälten und unsäglich überforderten Mannheimer Richtern fielen. Das sind hochgefährliche Allianzen, die es dort schon länger gibt und die es wert wären, durch einen Untersuchungsausschuss durchleuchtet zu werden.

Ich hatte nie Anfälle von Jähzorn im Leben. Aber ich hätte mir in solchen Paparazzisituationen, vor allem, wenn die Kinder mit dabei waren, gewünscht, es gäbe ein Recht darauf, sich und seine Familie zu verteidigen. Ich habe Verständnis, wenn ich lese, dass irgendwo ein Promi einem Paparazzo eins aufs Maul gegeben hat. Ich selbst würde es allerdings nicht tun, weil eben diese Aggression nicht in mir wohnt und ich eher Fluchttendenzen entwickle und versuche, die Typen so auszutricksen, dass sie nicht wissen, wo ich bin.

[S. 148]

Medien und Justiz nimmt er zurecht als seine schärfsten Gegner wahr, und die geht er hart an. Denn das Ausfiltern von Vergewaltigungsanzeigen, die keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit bieten, stellt das Kerngeschäft von Staatsanwaltschaften auf diesem Gebiet dar. Die Verurteilungsquote liegt bekanntlich seit Jahren bei 13%, Tendenz sinkend. Hier die absoluten Zahlen:

2007: 1.159 Verurteilte

2008: 1.068 Verurteilte

2009:  928 Verurteilte

2010:  859 Verurteilte

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungsstatistikDeutschlandPDF_5243104.pdf?__blob=publicationFile

(S. 3)

Man muß sich zudem bewußt sein, daß es sich bei diesen Fällen angezeigter Vergewaltigungen gemäß §§ 177 Abs. 2, 3, 4 und § 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge) angesichts von 5,9 Millionen angezeigter Straftaten im Jahr 2010 um einen kaum noch darstellbaren winzigen Teilbereich der Kriminalitätsstatistik handelt: angezeigt wurden im Jahr 2010 lediglich 7.724 dieser Delikte, 6.311 galten aus Sicht der Polizei als aufgeklärt, da ein namentlich bekannter Verdächtiger ermittelt werden konnte:

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/StatistischesJahrbuch2012.pdf?__blob=publicationFile

(Ziff. 11.3.1, S. 309)

Bezieht man die 859 einschlägig Verurteilten auf das Gesamtanzeigeaufkommen im Jahr 2010, ergäbe sich eine Verurteilungsquote von 11,1 %, bezogen auf die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen eine von 13,6 % – eine grobe Faustformel, da unbekannt ist, wieviele der im Jahr 2010 angezeigten Fälle noch im selben Jahr zu einem (rechtskräftigen?) Urteil geführt haben.

Jörg und Miriam Kachelmanns Buch wendet sich an die breite Bevölkerung. Es ist ein Glücksfall, daß ein prominenter Betroffener sich so eindringlich subjektiv wie auch rational über eine Justiz und eine Presse äußert, die Vorverurteilung zum Programm erhoben hat, während die Realität der nackten Zahlen doch deutlich aufzeigt, wieviele Zweifelsfälle im Bereich der angezeigten Fälle tatsächlich existieren. Es ist zu hoffen, daß das eigentliche Thema des Buchs eine breite, unideologisch geführte Diskussion anstoßen möge. Denn das hier ist das eigentliche Thema des Buchs:

Ich bin in meinem Leben einigen Frauen begegnet, die vergewaltigt wurden. In jedem Fall wollte ich diese Frauen durch Zureden dazu bringen, doch noch Anzeige zu erstatten, auch wenn das Verbrechen schon Jahre zurücklag. Es gelang mir in keinem Fall, und zwar nicht, weil sie Polizei und Gericht gescheut hätten, sondern einfach, weil diese Frauen ihren eigenen Weg des Verdrängens und Vergessens gesucht hatten und daran nicht rühren wollten. Ich habe diese Haltung immer falsch gefunden. Jede Vergewaltigung sollte zur Anzeige gebracht werden. Auf der anderen Seite bin ich aus persönlicher Erfahrung und aufgrund von Recherchen zutiefst davon überzeugt, dass weit über die Hälfte der angezeigten Vergewaltigungen nicht real ist. Es ist eine furchtbare Schere: Die Mehrheit der Vergewaltigungen wird nicht angezeigt – die Mehrheit der Anzeigen sind Falschbeschuldigungen.

[S. 267]

Anders als die Medien, Feministinnen und ahnungslose Talkshow-Größen versteht das Publikum locker, daß das Dunkelfeld und das Hellfeld eines Verbrechens nichts miteinander zu tun haben: die Schnittmenge der betroffenen Frauen beträgt Null. Die Problematisierung des Hellfeldes negiert das Dunkelfeld nicht, keine dieser beiden unterschiedlichen Bereiche lassen sich gegeneinander ausspielen oder aufrechnen.

Erfreulicherweise scheint diese Botschaft jetzt sogar erstmals bei der Opferschutz-Organisation ›Weißer Ring‹ angekommen zu sein:

„Natürlich sind wir parteiisch zugunsten der Opfer – echter Opfer“, sagt Weißer-Ring-Sprecher Veit Schiemann zu FOCUS Online. Und räumt ein, dass der Weiße Ring seine Mitarbeiter zwar schule, um nach Möglichkeit falsche Beschuldigungen zu erkennen – „aber es gibt auch unheimlich gute Schauspieler und unheimlich schlüssige Geschichten“. Er gehe allerdings davon aus, dass die Staatsanwaltschaft erst Anklage erhebe, wenn sie aller Voraussicht nach auch das nötige Beweismaterial für ein Urteil habe.

Schiemann vermutet, dass Kachelmann seine Organisation angreift, weil aus dessen Sicht der Weiße Ring die Nebenklägerin vertreten habe, also Kachelmanns ehemalige Geliebte. Ihr Anwalt sei Mitarbeiter im Weißen Ring, ebenso wie zwei weitere Experten auf Seite der Nebenklage. Doch die drei Männer seien nicht im Auftrag des Weißen Rings tätig gewesen. Allerdings hat die Organisation auch selbst Position bezogen: Sie kritisierte unter anderem, der Freispruch Kachelmanns könne andere Frauen davon abhalten, zur Polizei zu gehen.

Dass „die Waffe Falschanzeige“ „scharf und effizient“ ist, wie Miriam Kachelmann beklagt, stellt Schiemann nicht in Frage. „Das Mittel wird eingesetzt“, sagt er. Übrigens betreue der Weiße Ring auch Opfer von Falschaussagen.

http://www.focus.de/panorama/boulevard/tid-27639/buch-ueber-das-maerchen-gerechtigkeit-kriminologe-wirft-kachelmann-selbstmitleid-vor_aid_836009.html

Aber natürlich weiß auch der FOCUS (8/2012) schon längst, daß diese scharfe Waffe eingesetzt wird:

24 Der Gewaltvorwurf

Problem: Die eine Partei möchte das Haus allein bewohnen. Sie provoziert die Gegenseite zu körperlicher Gewalt, damit ihr die Wohnung allein zugewiesen wird.

Strategie: Keine. Denn sobald Gewalt im Spiel ist, fliegt der andere raus. Daher: sich nicht provozieren lassen und Konflikten aus dem Weg gehen. Es kann sogar sinnvoll sein, den Kriegsschauplatz zumindest vorübergehend zu räumen und auszuziehen.

Bewertung: Bei Gewalt eskaliert ein Scheidungsverfahren. Vieles lässt sich im Anschluss kaum noch außergerichtlich regeln. Das kostet Zeit und Geld. Tatsächlich erweist sich so manches Gewaltschutzverfahren im Lauf der Zeit als böser Trick.

25 Der Missbrauchskrieg

Problem: Der Ex-Partner trägt wahrheitswidrig vor, der andere habe das gemeinsame Kind missbraucht. Damit soll erreicht werden, dass die Gegenpartei das Kind nicht mehr sehen darf.

Strategie: Wichtig ist zunächst, dass die beschuldigte Partei den Umgang mit dem Kind sicherstellt, zum Beispiel durch begleitete Treffen. Viele Jugendämter leisten in solchen Fällen Unterstützung oder vermitteln Hilfe. Bereitschaft zur Aufklärung signalieren. Das Gericht wird in so einem schweren Fall ein Gutachten einholen; hier sollte der Beschuldigte unbedingt mitwirken. Als letztes Mittel kann man Strafanzeige gegen den Ex-Partner erstatten, weil man zu Unrecht einer schweren Straftat beschuldigt wurde. Gegebenenfalls die elterliche Sorge für das Kind beantragen, wenn der Vorwurf ausgeräumt ist.

Bewertung: Der mieseste Trick, die totale Eskalation. Gerichte müssen diesen Vorwürfen nahezu immer durch Einholung von Gutachten nachgehen, selbst wenn diese Behauptung unglaubwürdig ist. Kinder tragen bei Falschbeschuldigungen oft schwere seelische Schäden davon.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-25248/wenn-die-ehe-im-krieg-zu-ende-geht-die-25-fiesesten-tricks-und-die-besten-gegenstrategien-seite-5-die-25-fiesesten-scheidungstricks_aid_723220.html

Die Aufarbeitung dieser brisanten Thematik hat die Co-Autorin Miriam Kachelmann übernommen – zweifellos liegt es an dieser ihrer politisch inkorrekten Tätigkeit, daß sich die Medien jetzt, mal chauvinistisch, mal stutenbissig, an ihrer unerwartet selbstbewußten Person abarbeiten. Stefan Niggemeier hat die schönsten Blüten dieser regressiven Polemik eingesammelt und ironisch aufbereitet:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-loewenmutter-und-der-boese-wolf/

Ich werde den 3. Teil dieser Rezension den Beiträgen von Miriam Kachelmann widmen, die den Erlebnisbericht von Jörg Kachelmann abrunden und ihn ungemein bereichern.

* Über Hans-Hermann Tiedje hat Stefan Winterbauer heute einen informativen Artikel geschrieben, der einige Fragen aufwirft:

[…]

Politisch sind Tiedje und seine Eurocom hoch flexibel. Kürzlich verteidigte der frühere Kohl-Berater Tiedje den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück in einem Bild-Kommentar in der Debatte um dessen Nebeneinkünfte. Dass die WMP Eurocom auch schon mal einen Steinbrück-Vortrag vermittelt hat und er als Bild-Kommentator den Klienten seiner PR-Agentur wortreich verteidigt, das erfuhren die Leser von Tiedjes Bild-Kommentar nicht.

Genausowenig wie die Zuschauer von “Günther Jauch” erfuhren, dass der hemdsärmelige “Journalist”, der da saß und gegen Jörg Kachelmann und seine Frau pöbelte, nebenher eine Firma für Prozess-PR betreibt, mit Politikern und Wirtschaftsbossen vielfältige Geschäfte macht  und auf undurchsichtige Art und Weise verschiedenste Interessen bedient. Und so Jemanden –  den Inhaber einer Agentur für Litigation-PR, Jemand der in der Vergangenheit schon versucht hat, massiv Einfluss auf ein spektakuläres Gerichtsverfahren zu nehmen, lädt die Redaktion von “Günther Jauch” ein und klebt ihm das vermeintlich unabhängige Etikett “Journalist” an. Da muss schon viel Naivität im Spiel gewesen sein. Wenn man nicht Schlimmeres unterstellen will.

Stefan Winterbauer

19.10.2012

http://meedia.de/fernsehen/hhtiedje-mann-in-undurchsichtiger-mission/2012/10/18.html

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6 Gedanken zu „Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (II)

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  3. Ja, der Herr Winterbauer! Kam es doch nach meinem Eindruck aus seiner Feder, den Kachelmannprozess betreffend, in der Vergangenheit nicht so sehr treffend. Andererseits beschrieb er die erhebliche Diffusion im Jauch- Beitrag der ARD ( Nomen est omen? ), der wohl planmäßig zum Nachteil der Kachelmanns gereichen sollte, recht sachlich und zutreffend- wie ich meine.

    Erfreulich finde ich ebenso den Misserfolg des Herrn Tiedje, dessen erhebliche Bemühungen um eine Herabwürdigung Kachelmanns nicht so recht gelangen. Sämtliche Kommentare diverser Pressestimmen zu dieser ARD- Sendung norden H.H.T. entsprechend ein.

    Doch weshalb log der Strippenzieher so unbedarft und aggressiv? Nahm er Anleihe bei Schwarzer &Co.? Oder musste er etwas los werden weil ihm sein Opfer trotz allem Aufwandes entschlüpft war? Hatte sich eines seiner Vorhaben letztlich als ein heftiger „Griff ins Klo“ erwiesen, mit dem Resultat eines beschädigten Egos? Also, was wäre wenn…?

    Strippenzieher wirken unerkannt im Hintergrund, weshalb man ihre möglichen Partner und deren Kontakte kennen muss um ihren Einfluss einigermaßen real einschätzen zu können. Zu diesen Beziehungen des Herrn T. gehört(e) auch ein gewisser Frank B. Werner, der, mit einer Frau Christina Schless zusammen, J.K. während seiner U-Haft die Firma abnehmen wollte.
    Der erste Fehlschlag!

    Diesem Zusammenwirken wurde nie grundlegend nachgegangen. Wie kamen Firmeninterna an die Presse und Informationen über das „erweiterte“ Privatleben von J.K. an das Frl. Schwabenkorn? Derzeit suche ich noch jene Informationsquelle, in der Frl. Schwabenkorn davon sprach diverse Informationen von einem ominösen „Freund Frank ( B.W.? )“ erhalten haben zu wollen. Diese Äußerung wurde von ihr später nicht wiederholt, weswegen ich in dieser unbedachten Äußerung einen gewissen Wahrheitsgehalt vermute. Scheinbar stammt die Information über diese Aussage aus den ersten Vernehmungen des Frl. D., welche dann zum Selbstschutz abgebrochen wurden, damit sich das Frl. nicht in weitere Widersprüche verwickelt.
    Auch eine dokumentierte Aussage anderer Beteiligter könnte diese Quelle gewesen sein.
    Dann die unerwartete Entlassung Kachelmanns aus der U-Haft ohne Auflagen, Entfernung verräterischer Kantonisten aus der Fa.- also:
    Der zweite Fehlschlag!

    Abschließend, trotz aller Bemühungen und Unterstellungen, nach unnötig langem Prozess, der Freispruch.
    Der dritte Fehlschlag!

    Und nun ist jener Zeitpunkt gekommen, in dem der Jäger zum Gejagten wird. Die Gerichte haben gut zu tun, die RAe Kachelmanns guten Erfolg; obendrein wird die Öffentlichkeit mit einem Buch ausführlich über nachweisliche Machenschaften aufgeklärt. Die letzte Möglichkeit dagegen besteht demnach in der Diffamierung des Buches. Die Angelegenheit wird zum Bumerang und zum
    vierten Fehlschlag.

    Wo und wann hat es das je gegeben? Das vorgesehene Opfer ist entschlüpft, der ehemals Gejagte wehrt sich unerwartet! Wenn das keine mögliche Begründung für die Ausfälle eines Herrn T. wäre?
    Obendrein findet selbst der sonst so übliche, von den Medien geplante Partnerverrat, wie im Fall Wulff, bei den Kachelmanns keine Basis.
    Auch das ein Fehlschlag
    Dafür meinen vollen Respekt den Kachelmanns!

    Über das Buch der Kachelmanns mag jeder seine eigene Auffassung haben, das ist Büchern so eigen. Es sollte aber auch nicht zwangsläufig die Qualität eines vom Nörgele oder seines erigierten Zeigefingers Karasek geadelten Werkes erfüllen müssen. Es ist eben die subjektive, mit Emotionen beladene Sicht zweier Betroffener zu einem Geschehen. Ohne Ghostwriter erstellt wird es authentisch, gut und glaubhaft.

    Das Unverständnis diverser Medien (á la ZAPP) darüber, wie ein liebender Partner mit dem anderen mitfühlt und (getreu einem Ehegelöbnis) auch noch zu ihm hält, zeigt wohl deutlich die Einstellung und Haltung jener die uns über Moral und Ethik „beraten“ wollen.
    In der Loyalität vielleicht jenen Grund dafür zu erkennen, dass eben DIESE und nicht JENE (unter violettem Zeichen agierende) die Wahl des Paris gewann, ist ihnen nach eigenem Verständnis nicht möglich.

    • Ich habe Ihr Posting soeben im Kommentarbereich entdeckt, tut mir leid, ich werde in den nächsten Tagen kaum Gelegenheit haben, ins Internet zu kommen.

      Dieselben Medien & Nörgler, die in ihrer Bigotterie dem Ehepaar Kachelmann, vor allem aber Jörg Kachelmann, zuviel an Emotion bei Verfassen seines Erlebnisberichts vorwerfen, haben es selber an Emotion bei der Prozeßbegleitung nicht fehlen lassen (und so setzt sich ihre Begleitung auch fort). Im übrigen haben diese Heuchler angesichts der relativ unaufgeregten Hinnahme der Festnahme gerade wegen fehlenden Lamentos messerscharf geschlossen, daß der Mann doch nicht unschuldig sein könne. Ja, was denn nun?!

      Zu Tiedje:

      Sein Sinneswandel ist schon auffällig. Noch am 26.5.2011 bei Maybritt Illner hat er dem Gericht Verurteilungswillen ohne hinreichende Beweise unterstellt – was ihn in der Jauch-Sendung geritten hat, BILD-Niveau noch zu unterschreiten und eine Gegenposition einzunehmen, lädt natürlich zu Spekulationen ein.

      Zu Ihren Spekulationen in der Sache nur so viel: nach m. W. gab es bislang keine Publikation, die eine Verbindung von F. B. Werner und Tiedje ansprach. Und bei jenem „Frank“, den die Anzeigenerstatterin erwähnte, handelt es sich um eine Person, mit der sie angeblich zusammen in Kanada gewesen und ihre Konkurrentin kennengelernt haben will, wie sie dieser per Facebook mitteilte. Diese Geschichte war allerdings erfunden…

  4. @Gabriele

    Schwarzes Peterle bedient sich offenbar nun schon einer Terminologie aus den den Naturwissenschaften, insbesondere der Physik, um sozialwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Sachverhalte zu analysieren und zu deuten.

    “ (…) relativistischer (quantenmechanischer) Jurisprudenz‘. Davon bin ich fest überzeugt. Diese Effekte (wer sind die Quanten? Und welche Gesetzmäßigkeiten gelten im Mikrokosmos (…).

    M.E. ist Schwarzes Peterle ein guter Kandidate, um die nächste Sokal-Affäre auszulösen! 🙂

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sokal-Affäre

    • Hallo Chomsky,

      ich tue mir das nicht mehr an, sinnfreien Wortkombinationen irgendeinen Sinn unterlegen zu wollen, schon gar nicht in einem offline-Urlaub. 😉

      In eigener Sache also:

      Ich bin erst am Dienstagabend zurück, und bis dahin kann ich leider keine Kommentare freischalten (falls sich jemand wundern sollte…). Bekannte Poster sollte WordPress unmittelbar freischalten – ich sehe, daß das zu klappen scheint, was es erfahrungsgemäß aber nicht immer tut.

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