Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie III

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Gegen den rechts- und verfassungswidrigen Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004, mit dem seine vorläufige Unterbringung zur Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens verfügt worden war, legte Gustl Mollath Beschwerde ein – während er noch am selben Tag, dem 22.4.2004, seinen Pflichtverteidiger Thomas Dolmany ablehnte, woraufhin das Gericht stantepede den Entbindungsantrag ablehnte. Es ist zu bedauern, daß sich aus der Chronologie des  Unterstützerkreises von Gustl Mollath weder ergibt, ob sein vom Gericht beigeordneter Verteidiger die Beschwerde begründete oder ob es Mollath selbst tat, noch, ob es wiederum die 7. Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht Otto Brixner war, die die Beschwerde am 26.5.2004 ablehnte.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Rechtsanwalt Dolmany war dem unverteidigten Angeklagten am 3.12.2003 beigeordnet worden, und ein Verteidiger, dessen Geschäftsbetrieb auf Beiordnungen durch ein örtliches Gericht angewiesen ist, ist geneigt, ein Gericht nicht zu verärgern. So geriet Dolmany schon während einer unergiebigen Dezembersitzung 2003 beim Amtsgericht Nürnberg mit seinem für ihn ungeeigneten Mandanten aneinander: Thomas Dolmany hat diesen generellen Konflikt zwischen gerichtsaffinem Pflichtverteidiger und ausgesprochen schwierigem Mandanten so beschrieben:

Hatte Mollath denn keinen Anwalt?

Doch: den Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, mit dem Mollath aber kaum redete, weil er ihm offenbar misstraute. Dolmany sagt, Mollath habe sich ihm gegenüber nicht geöffnet. Nicht einmal von dem Einsatz im Anwesen Mollaths habe er, soweit er sich erinnern könne, etwas gewusst. Der Anwalt wird von damaligen Prozessbeobachtern kritisiert, er habe sich kaum spürbar für Mollath eingesetzt. Dolmany erwidert im SZ-Gespräch, Mollath habe das Amtsgericht im Jahr 2003 „provoziert“. Er habe sich kaum in der Lage gesehen, seinem Mandanten zu helfen.

Ja, natürlich provoziert ein Angeklagter, der ein Gericht auf strafprozessuale Fehler hinweist. Der allzu stur (wenn nicht gar querulatorisch-fanatisch) auf Recht und Ordnung bis hin zur Erfüllung der Dienstmützenpflicht von Polizeibeamten besteht. Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung, wie sie in diesem Fall allerdings angemessen gewesen wäre. Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen. Such is life: Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.

Mollath dagegen, ein Mensch, der verquer war, verstörend, grundsätzlich denkend, historisch und politisch einer fundamentalen Kapitalismuskritik verpflichtet, die die Verantwortung für die ganze Welt immer mitbedenkt, in seinen ethischen Grundsätzen so rigide, daß er zu keiner Diplomatie und zu keinen opportunistischen Zugeständnissen fähig war, wie es heutzutage von Menschen als Ausweis von Normalität erwartet wird: ein solcher Mensch, auch wenn er nicht pathologisiert wird, hat vor Gericht schon verloren. Denn im Gerichtssaal findet ein Ritual statt, innerhalb dessen Macht ausgeübt wird. Wer sich verhält wie Mollath, der die Spielregeln weder kennt noch akzeptiert, gleichwohl aber pingelig an der Strafprozeßordnung klebt, wird scheitern. Zusammengekettet an einen durch das Gericht als kooperativ konnotierten Verteidiger sowieso.

Gustl Mollaths Leben war seit 2002 aus den Fugen geraten. Ehekrise nach vierundzwanzig Jahren gemeinsamen Lebens, das Verlassenwerden durch die Ehefrau, finanzielle Probleme, das Scheidungsverfahren, im Februar 2003 der erste existenzielle Schock, nämlich die ergebnislose Hausdurchsuchung aufgrund von unzutreffenden Angaben der getrennt lebenden Ehefrau:

Möglicherweise entscheidend für die totale Verunsicherung aber dürfte – nach Beobachtung eines ehemaligen Nachbarn – ein Polizeieinsatz im ehemals gemeinsam bewohnten Anwesen der Mollaths in Nürnberg-Erlenstegen gewesen sein. Nach diesem Polizeieinsatz im Februar 2003 habe Mollath „in großer Panik gelebt, man wolle ihm offenkundig etwas anhängen“, erinnert sich der Nachbar im SZ-Gespräch.

Tatsächlich wurde eine Waffe im Haus Mollaths gefunden, das dieser nach dem Auszug seiner Frau alleine bewohnte. Es handelte sich um ein Luftdruckgewehr. Die damalige Ehefrau hatte bei der Kriminalpolizei angegeben, sie habe im zweiten Obergeschoss des Hauses „ein Gewehr“ gesehen.

Überdies gab die Frau an, ihr Mann habe angeblich davon geredet, „im Besitz einer Pistole“ zu sein, wie die Staatsanwaltschaft auf SZ-Anfrage erklärt. Daraufhin habe das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Es habe der Verdacht bestanden, dass Mollath „die tatsächliche Gewalt über nicht näher bekannte Schusswaffen“ ausübe. Mollath erinnert sich, dass mehrere Polizeibeamte in seiner Wohnung aufgetreten seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lassen sich anhand der Akten „keine Einzelheiten zum Ablauf des Einsatzes“ feststellen. Gefunden wurde: Ein nach Angaben Mollaths verrostetes, gar nicht mehr funktionstüchtiges Luftgewehr, das seine Eltern – die zuvor in dem Anwesen gewohnt hatten – angeschafft hätten. Laut Staatsanwaltschaft lassen sich keine Aussagen über den Zustand dieses Luftgewehrs machen. Es sei aber nicht eingezogen worden, denn es sei nicht genehmigungspflichtig gewesen.

Das Wichtigste aber: Eine Pistole fand sich nicht. Nach Angaben eines Nachbarn habe die Durchsuchung bei Mollath den Verdacht erhärtet, dass ihm nun mit allen Mitteln etwas angehängt werden sollte. Und dies möglicherweise von Personen, die er dunkler Geldgeschäfte bezichtigt hatte – unter anderem seiner damaligen Ehefrau. Diese will auf SZ-Anfrage nichts zu den Vorwürfen sagen.

Justizministerin Dr. Beate Merk legte sich am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß schwer ins Zeug, was die Unschuldsvermutung zugunsten von der Steuerhinterziehung Verdächtigten und eines Richters angeht, der im Verdacht steht, strafvereitelnd und unzuständigerweise in eine schwebende Untersuchung der Finanzbehörde eingegriffen zu haben:

Nachzulesen und zu sehen hier:

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Aber gegenüber haltlosen Vorwürfen einer in Scheidung lebenden Ehefrau gilt keine Unschuldsvermutung zugunsten des Ehemannes, denn sie waren ja ›konkret‹ – da zieht man ersichtliche Falschbelastungsmotive natürlich nicht in Erwägung, so wie es allerdings umgekehrt bei der Steueranzeige von Mollath, die ja nur eine Retourkutsche gegen die reichlich verspätete Körperverletzungsanzeige seiner Frau von November 2002 war, durchaus gewürdigt worden war.

Anzuschauen hier (›Münchner Runde‹, Sendung vom 11.12.2012 in BR III, ab Minute 24):

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/muenchner-runde/Podcast-Mollath-102.html

Am 16.5.2003 der Strafbefehl wegen der völlig haltlosen Anzeige des Schwagers wegen Briefdiebstahls  von November 2002 (hier erfolgte Freispruch wegen Tatbestandslosigkeit), am 23.5.2003 die Anklage wegen einer behaupteten gefährlichen Körperverletzung von August 2001 und einer einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau vom 31.5.2002 – das sind Schicksalschläge, die auch einen durchschnittlichen Menschen aus der Bahn geworfen hätten. Am selben Tag, dem 23.5.2003, dann auch noch die Erfahrung, daß sich die Ehefrau schnell getröstet und einen adäquaten neuen Partner (mit gleicherweisen guten Beziehungen, wie sie sie als Vermögensanlageberaterin gut betuchter Kunden in Nürnberg hatte) gefunden hatte, der ihn als Mann ausstach:

2003-05-23 Petra Mollath versucht gemeinsam mit dem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge und einer weiteren Person (die GM als Möbelpacker deutet) in das Haus von Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den Schwarzgeldverschiebungen verschwinden zu lassen.

Es stellt sich im Weiteren heraus, es sich bei dem „Möbelpacker“ um den Liebhaber von Frau Mollath handelt, einem Manager der Immobiliensparte der HypoVereinsbank-Group (die dann zur Hypo Real Estate ausgegliedert wurde). Bis zu diesem Zeitpunkt wollte Gustl Mollath seine Frau schützen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Die normalpsychologisch nachvollziehbare Kränkung durch diese schnelle neue Partnerwahl schlägt sich noch in Mollaths bereits behandeltem Schreiben vom 3.11.2003 nieder, in dem es in einem P.S. heißt:

Der in den Unterlagen beschriebene Immobilienbereich der HVB Group , wo besagter Martin M…. in permanenter Sonnenbankbräune als Direktor arbeitet , wurde als AG an die Börse gebracht .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Er mußte es erleben, daß seine Frau aufgrund ihrer Beziehungen eine Ferndiagnose einer veritablen Psychiaterin vom Erlanger Klinikum am Europakanal, Dr. Gabriele Krach, erlangte, die ihn allein aufgrund der Angaben seiner in Scheidung lebenden Frau für krank und gefährlich erachtete.

Es ist geradezu erstaunlich, wie sehr Mollath dennoch an Recht und Gerechtigkeit glaubte und nimmermüde, trotz ständiger Nackenschläge durch die Justiz, bis zum heutigen Tage, wenn auch skeptischer geworden, daran festhielt und -hält. Und in allen seinen Schreiben wie auch in seinem Auftreten, Höflichkeit bewahrt.

Seine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Schwager Robert M. von November 2002 wurde auf den Privatklageweg verwiesen, seine Strafanzeige gegen seine Ehefrau und andere Mitarbeiter der Hypovereinsbank vom 9.12.2003 u.a. wegen bankentypischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Verschleierung von Vermögensübertragungen in die Schweiz, deutsche Verwaltung der dortigen Kundenkonten) trotz präziser Auflistung von Verdächtigen, die Insiderkenntnis bewies, wurde nicht bearbeitet… Die ergänzenden Kontobelege und Buchungsanweisungen aus seiner Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, auf die er verwiesen hatte, wurden so wenig ausgewertet wie die dort vorhandene Mitteilung der HypoVereinsbank vom 2.1.2003 an ihn, daß man aufgrund seiner Angaben eine Untersuchung eingeleitet habe. Eine Bank nimmt seine Hinweise ernst, die Staatsanwaltschaft nicht. Das gibt zu denken.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111848062/Merk-verteidigt-ihr-Verhalten-im-Fall-Mollath.html

In Wirklichkeit steht die Ministerin nicht mehr vor dieser unzulänglichen Staatsanwaltschaft Nünberg-Fürth: die Rolle des Weißen Ritters, der bis zur Selbstdemontage die Fehler der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu verteidigen hat, überläßt sie dem hierfür verantwortlichen Nürnberger Generalstaatsanwalt, Hasso Nerlich. Am Rande der ›Münchner Runde‹ vom 11.12.2012 hat sie, wie Bayern III im Rahmen der Sendung ›Kontrovers‹ vom 12.12.2012 dokumentiert hat, die Nichtanforderung des Revisionsberichts durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2004 jedenfalls kritisiert.

http://www.br-online.de/podcast/video-download/bayerisches-fernsehen/mp3-download-podcast-kontrovers.shtml

[ab Minute 3:54]

Die Brisanz des Revisionsberichtes der HypoVereinsbank, die die Staatsanwaltschaft, mit Rückendeckung durch die Generalstaatsanwaltschaft, zuvor verschleiert hatte, ist ihr nach dessen Kenntnisnahme seit dem 9.11.2012 selbstverständlich aufgegangen.

Der bestätigte nämlich genau das, was Mollath angezeigt hatte: daß die Bank bis 1998 die von ihm beschriebene Beihilfe zu Steuerhinterziehung durch klandestine Verbringung deutscher Vermögen in die Schweiz und Bearbeitung von Schweizer Konten deutscher Kunden durch eigene Mitarbeiter oder durch anreisende Mitarbeiter der Schweizer Tochterbank vollzogen hatte – und daß auch für die Bank der begründete Verdacht bestand, daß nach bankseitiger Abstellung dieser Praxis Frau Mollath und andere Mitarbeiter diesen Kundenservice, unter Abziehung von  Nürnberger Kundenvermögen in Höhe von 18,5 Millionen von der Schweizer Tochterbank,  gemeinsam mit der Schweizer Bank Leu, auf eigene Kappe fortgesetzt hatten. Es ging ja nicht darum, daß deutsche Kunden in Deutschland nicht versteuertes “Schwarzgeld” in die Schweiz verbracht haben sollen, das ist eine laienhafte Wertung der Vorgänge. Es geht darum, daß versteuertes Vermögen auf eine Art und Weise, die eine Nachvollziehbarkeit unmöglich macht, in die Schweiz verbracht wurde, um die dort erzielten Erträge dem deutschen Fiskus zu entziehen. Das war und ist Sinn und Zweck der Übung dieser speziellen ›Kundenpflege‹.

Überprüfbar war dieser Verdacht für die HypoVereinsbank, die über keine staatsanwaltschaftlichen Mittel verfügt, natürlich nicht, weil die Mitarbeiter die Vorwürfe selbstverständlich bestritten – sogar dann, wenn, wie im Fall Petra Mollath, ihr eine Vollmacht über das Schweizer Konto einer Kundin, von Mollath übermittelt, entgegengehalten werden konnte. Immerhin hat die Schweizer Bank Leu Provisionszahlungen nicht nur an Petra Mollath bestätigt – wodurch sich ein zwingender Anfangsverdacht ergeben mußte. Insgesamt gab es genug Anhaltspunkte dafür, daß die Vorwürfe stimmten (die nachgewiesene Zusammenarbeit mit der Schweizer Bank Leu einschließlich der Zahlung von Provisionen, die natürlich auf ein Schweizer Konto flossen und nicht auf das persönliche in Deutschland, sonst hätte es die Revision ermittelt; die Vollmacht für die Ehefrau, für eine Kundin Vermögen in der Schweiz zu verwalten; nachweisbare jährliche Schweizaufenthalte; die hohen Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto; beim Mitarbeiter D. das spätere Eingeständnis, in der Schweiz Fremdkonten zu verwalten, seine Geldwäsche hinsichtlich eingestandenen Schwarzgeldes (Schweizer Franken und 1000,- DM-Scheine) für die besagte ›allgemein bekannte Persönlichkeit‹ über das eigene Konto).

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Und während die Staatsanwaltschaft, seit dem 29.12.2011 endlich,  nach Anforderung, im Besitz des Revisonsberichts, ihn am 5.1.2012 gleich an die Steuerfahndung weiterleitete, weil er in Kombination mit den Mollath-Vorwürfen vom  24.9.2003 und  9.12.2003 auch aktuell noch interessant ist und werthaltig sein könnte, will die eigene Fachabteilung nichts von dessen Brisanz mitgekriegt haben?

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Unsinn. Da sitzen Einser-Juristen, die ihr gesagt haben werden, daß sie jetzt die Flucht nach vorn antreten müsse, um wenigstens die bislang uninformiert gebliebenen Strafvollstreckungsgerichte und den etwaigen neuen Gutachter über die bislang unzulängliche Diagnosegrundlage eines paranoiden Wahns bei Gustl Mollath zu informieren. Denn die Ferndiagnose des für die Einweisung verantwortlichen Dr. Klaus Leipziger, Bayreuth, der als Vollstrecker des Maßregelvollzugs auch weiterhin Einfluß auf die Fortdauer der Maßregel hatte, war ja bis 2010 immer nur wieder fortgeschrieben worden. Und die tatsächliche Verfolgung, die Mollath erlitt und gegen die er sich wehrte, als mangelnde Krankheitseinsicht und verschwörungstheoretisches Konstrukt gewertet worden, wobei der Aspekt einer reaktiven Verengung seines Fokus‘ gerade durch die Unterbringung und deren Zustandekommen zu wenig gewürdigt wurde.

Auf Merks Einfluß hin wurde der Revisionsbericht der HypoVereinsbank durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg am 20.11.2012  den mit der Maßregelvollstreckung befaßten Gerichten übersandt und am 29.11.2012 ein weiteres psychiatrisches Gutachten beantragt, obwohl die letzte Fortdauerentscheidung erst im September 2012 getroffen worden war, wie sie den Rechtsausschuß ebenfalls wissen ließ.

Aber die folgenreiche Abweisung von Mollaths Strafanzeige vom 9.12.2003 war nicht die einzige Fehlbehandlung, die seine Eingaben erfuhren.

Mollaths Petition war am 27.5.2004 im Rechtsausschuß abgelehnt und seine nach Erledigung der Petition angebrachten Schriftsätze von der Landtagsverwaltung schlicht nachgeheftet und weggelegt worden. Die allerdings waren offenbar so informativ, daß die Ministerin am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß einräumte, daß sie sie nach Kenntniserlangung durch ihr Ministerium unverzüglich der für den Wiederaufnahmeantrag zuständigen StA Regensburg zugeleitet habe:

Ich habe am vergangenen Freitag [30.11.2012] den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gebeten, einen solchen Antrag von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft anzuordnen.

Sie wissen, dass es für eine Wiederaufnahme hohe gesetzliche Hürden gibt. Und deswegen möchte ich auch nochmal ganz klar betonen, weil das oftmals auch in der Diskussion im Plenum immer wieder nicht so gesehen wurde, und ich das deswegen nochmal sehr klar sagen möchte: Es war mir erst jetzt möglich, tätig zu werden. Unmittelbarer Anlass war nämlich der Bericht der Nürnberger Nachrichten vom vergangenen Freitag, der die Besorgnis der Befangenheit des für die Unterbringung zuständigen Richters möglich erscheinen ließ. Zuständiges Wiederaufnahmegericht ist das Landgericht in Regensburg. Zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft in Regensburg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft wertet seither die Akten mit Nachdruck aus. Sie prüft den Sachverhalt umfassend, unter allen Gesichtspunkten, auf die Wiederaufnahme des Verfahrens. Zu den Akten gehören jetzt auch die Schreiben des Herrn Mollath an den Landtag aus dem Jahr 2004. Diese Schreiben sind beim Landtag nach der Behandlung seiner Petition im Rechtsausschuss eingegangen. Wir haben diese Unterlagen erstmals am Dienstag [4.12.2012] bekommen und sofort an die Staatsanwaltschaft in Regensburg weitergeleitet. Ich fasse zusammen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath ist eingeleitet.

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Nur am Rande: selbstverständlich ist eine Zeitungsnachricht keine neue Tatsache, auf die sich ein Wiederaufnahmeantrag stützen ließe…

Natürlich war auch Mollaths diesbezügliches Schreiben vom 8.4.2004 an Edmund Stoiber erfolglos geblieben, obwohl er explizit auf eine Bankbestätigung über ein von seiner Frau verwaltetes Schweizer Nummernkonto mit einer Einlage von 780.000,- DM Bezug genommen und auf Eingaben an die verfahrenseinstellende Staatsanwältin verwiesen hatte, die von der StA Nürnberg offenbar nicht einmal als Beschwerde behandelt worden waren.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-04-08-Mollath-Brief-Stoiber.pdf

Was sodann in der Zeit vom 30.6.2004 bis 7.7.2004 geschah, nämlich die Festnahme und der Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie in Erlangen, zerrüttete Mollaths ohnehin fragilen psychischen Zustand weiter. In einem Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg und den Richter am Amtsgericht Eberl vom 23.9.2004 schilderte er erregt:

Durch den Beschluß von Richter Huber und Eberl randaliert Nachts um 4 Uhr, die übelste Truppe der Polizei von der Erlenstegenwache, an meinem Haus und reisst Nachbarn aus dem Schlaf.

Dann sprechen sich diese sogenannten Ordnungshüter, mit Kreisen der Schwarzgeldverschieber ab und nehmen mich unter skandalösen Umständen fest .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zwischenzeitlich hatte er sich allerdings vor der Polizei in einem Zwischenboden hinter einer Kiste versteckt, wie im landgerichtlichen Urteil auf S. 9 ausgeführt wird, das diese Festnahme allerdings unzutreffend als die Festnahmesituation bei Vollstreckung der vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 beschreibt – das ist beileibe nicht die einzige sachliche Unrichtigkeit in diesem Urteil.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Aus einem Interview von Oliver García und dem seinerzeitigen Schöffen Heinz Westenrieder:

Etwas Verwirrung herrscht hinsichtlich der Umstände der Festnahme Mollaths zur vorläufigen Unterbringung: Im Urteil steht, daß er sich auf dem Dachboden seines Hauses versteckt habe und dort festgenommen worden sei. Ein Polizeiprotokoll belegt aber, daß er sich selbst bei der Polizei gestellt hat. Kam dazu etwas in der Hauptverhandlung zur Sprache?

Ja. Der Polizist […] hat ausgesagt, er habe Herrn Mollath wegen des Unterbringungsbeschlusses festgenommen und er hätte sich auf dem Dachboden hinter irgendeinem Verschlag versteckt. Das ist, wie wir jetzt wissen, falsch. Die Festnahme im Dachgeschoß ist offensichtlich erfolgt, als Mollath das erste Mal zur Begutachtung in die Psychiatrie eingeliefert werden sollte. Nicht bei der Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses der Kammer.

Hat es denn eine Bedeutung, bei welcher Festnahme Mollath sich zu verstecken versuchte?

Wenn in der Hauptverhandlung nicht nur dieser Polizist ausgesagt hätte, sondern auch die beiden Polizisten, bei denen sich Mollath zur Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses freiwillig gestellt hatte – an der Lorenzkirche in Nürnberg -, dann hätte das ein ganz anderes Bild vom Geisteszustand Mollaths gezeigt. Ich weiß nicht, wer die Auswahl der jeweiligen Zeugen getroffen hat, die Staatsanwaltschaft oder der Vorsitzende.

Jetzt verstehe ich Sie. Sie meinen, daß der Polizist, der zu der “Dachbodenverhaftung” ausgesagt hatte, geladen wurde, um den Geisteszustand Mollaths zu unterstreichen?

Nein, nein. So weit will ich nicht gehen, da bin ich vorsichtig und ich will hierzu auch keine Verschwörungstheorien aufstellen, um Gottes willen. Aber die Aussage dieses Polizisten hat den Eindruck verstärkt, daß Mollath wirr ist oder nicht alle Tassen im Schrank hat, um es so auszudrücken.

Die Situation eskalierte, als Mollath gefesselt wurde und miterlebte, daß zeitgleich der Gerichtsvollzieher Hösl und Rechtsanwalt Dr. Woertge, dem er schon mehrfach Hausverbot erteilt hatte, erschienen, um genau zu dem Zeitpunkt, in dem er verhaftet wurde, das Haus nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen. Das, so meinte er, könne kein Zufall sein. Die Polizei wollte ihm nicht gestatten, ein Telefonat zur Zuziehung eines Zeugen zu führen, was der Gerichtsvollzieher dann aber ermöglichte. Weiter aus Mollaths Strafanzeige vom 5.8.2004, adressiert an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg:

Die Polizeibeamtin legte mir Handschellen auf dem Rücken an.

Extra, um mir Schmerzen zu verursachen, hat die Beamtin dann mehrmals die Handschellen, so fest sie konnte, nachgedrückt, damit diese schmerzhaft auf Spannung sitzen .

[…]

Als ich bei Dr. Wörthmüller eingeliefert wurde , hatten sich tiefe rote Spuren an meinen Handgelenken gebildet. Im Eingang der Pforte habe ich dies Dr. Wörthmüller gezeigt und mich Beschwert . Wie vorher bei den Beamten .

Zeugen : […]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zu einer Begutachtung durch Dr. Michael Wörtmüller kam es nicht. Schon am Tag nach der Einlieferung, am 1.7.2004, begründete er seine Befangenheit wegen Vorbefassung mit der Angelegenheit; in der Woche zuvor hatte er bereits mit Mollath, der Wörthmüllers befreundeten Nachbarn aufsuchen wollte, gesprochen, und sich von diesem Nachbarn ausführlich dessen Sicht der Angelegenheit Mollath schildern lassen.

Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]

Was hätte daraufhin zwingend geschehen müssen?

Der amtsrichterliche Beschluß vom 22.4.2004 rechtfertigte eine zwangsweise Unterbringung lediglich zur Vorbereitung eines Gutachtens und schrieb vor:

Er [der Angeklagte] ist zu entlassen sobald der Untersuchungszweck erfüllt ist.

Beschluss zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]

Gleiches gilt, wenn der Untersuchungszweck wegen eigener Ablehnung des Gutachtenauftrags nicht mehr erfüllt werden kann. Mollath hätte sofort, noch am 1.7.2004, entlassen werden müssen. Dies geschah aber nicht.

Mollath protestierte mit Schreiben vom 12.7.2004  an Dr. Michael Wörtmüller und den ärztlichen Direktor Dr. Schneider gegen diese rechtswidrige Behandlung (und monierte zudem zutreffend, man habe ihm bei Entlassung am 7.7.2004 seinen Rasierapparat nicht ausgehändigt – wie sich später herausstellte, fehlte auch noch ein Gürtel). Die Überschrift des Schreibens in großer Schrift lautete:

Isolationshaft gegen meinen Willen vom 30.6.04 bis 7.7.04 in Ihrer Einzelzelle

[…]

–       Sie meinten am 2-ten Tag meiner Haft , Sie müssten sich selbst für befangen erklären .

Da Sie gegenüber von Bernhard R… wohnen der wiederum Vorstand der Fortis Finanz Vermögens Anlage AG […] in Nürnberg ist . Wie die Arbeitskollegen meiner früheren Frau , die weiteren Vorstände, Wolfgang D… und Udo S… Das alles steht in umfangreichen Zusammenhang mit der

Größten Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz [in Großbuchstaben]

Wann und wo haben Sie sich für befangen erklärt und warum blieb ich trotzdem eine Woche in Isolationshaft in Ihrer Einzelzelle ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Gute Frage. Eine Antwort von Dr. Wörthmüller ist nicht überliefert.

Wenn sich nun auch diese Vermögensberatungsfirma ein wenig anders schreibt, als hier angeführt, so hat Mollath im Kern aber wieder einmal recht: in dieser im Sommer 2003 gegründeten Aktiengesellschaft fungierte neben Bernhard R… im Vorstand auch Wolfgang D., jener Mitarbeiter, der von Mollath ebenfalls belastet worden war. Im Revisonsbericht der HypoVereinsbank steht er an ganz besonderer Stelle: auch er sollte, wie Frau Mollath, außerordentlich gekündigt werden, kündigte jedoch am Tag der Kündigung von Petra Mollath, am 25.2.2003, selbst, um sich wenige Monate später selbständig zu machen.

Zusammen mit Udo S…, ebenfalls im Vorstand der neuen eigenen Aktiengesellschaft. Dieser  betreute seit 1994 vermögende Privatkunden bei der HypoVereinsbank in Nürnberg. Anschließend betreute Udo S… vermögende Kunden bei der Bethmann Vermögensbetreuung (HVB Gruppe) und war ab 2001 in leitender Funktion bei der Schmidt-Bank in Nürnberg tätig, über die Frau Mollath arbeitsrechtlich unerlaubte Geschäfte mit DAX-Futures durchgeführt hatte, wie sie im Rahmen der Sonderrevison gestand.

Es ist leicht nachvollziehbar, was Bernhard R… seinem Nachbarn Dr. Michael Wörtmüller über Mollath erzählt haben dürfte: die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller erscheint ebenso berechtigt wie das Mißtrauen, das Mollath ihm und dem Klinikum gegenüber hegte, von dem ja schon die erste, ihn belastende, Ferndiagnose stammte. Welche Erklärung also könnte es dafür geben, daß Mollath rechtswidrig in der forensischen Abteilung festgehalten wurde?

Mollath selbst schilderte in seiner Strafanzeige vom 5.8.2004 folgendes Szenario:

Da ich die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen kann , mußte sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären.

Trotzdem versuchte Dr. Wörthmüller vorher tagelang mich zu folgender Abmachung zu bewegen :

Er macht ein angeblich „harmloses“ , für mich passendes , Gutachten , dafür muß er sich nicht für befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern bleibt unter uns .

Als ich über Tage , auch unter seelischer Folter , nicht auf den Handel einging , blieb ihm nichts anderes übrig Als sich doch nachträglich für befangen zu erklären.

Beweis : Schreiben von Dr. Wörthmüller datiert auf den 1.7.2004, aber erst am 5.7.2004 gefaxt an das Amtsgericht Nürnberg Richter Eberl . Plus Fax Empfangsbericht des Amtsgerichts v.5.7.04 .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

In seinem weiteren Schreiben, wegen der Nichtreaktion auf seine Strafanzeige schon sehr erregt, führte er hierzu weiter aus:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Auf die Weiterung in Sachen der beherrschenden Nürnberger Größe, des Rüstungskonzerns Diehl,

http://www.diehl.com/

einzugehen, fehlt hier der Raum. Was den angeblichen Vorschlag von Dr. Wörthmüller angeht, läßt sich zumindestens verifizieren, daß Mollath im Oktober 2004 tatsächlich über einen Wahlverteidiger verfügte:

2004-10-08 Die Beschwerde von Gustl Mollath und seinem Wahlverteidiger gegen diese Anordnung wird verworfen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Im landgerichtlichen Urteil wird auf S. 7 ausgeführt, daß sich Rechtsanwalt Ophoff am 6.7.2004 unter Vorlage einer Vollmacht als Wahlverteidiger angezeigt habe.

Es besteht also eventuell die Chance einer Aufklärung. Aus der Aktenlage ergibt sich jedenfalls, daß es Dr. Michael Wörthmüller darauf ankam, das ihn beauftragende Gericht nicht zu verärgern. Gutachtenaufträge sind, das darf man nicht vergessen, begehrte Einnahmequellen, auch für die Klinik. Und sie erhöhen die Reputation.

Am Montag, dem 5.7.2004, verschickte er um 11:53 Uhr zwei Faxe an das Amtsgericht Nürnberg – Richter Eberl.

Als erstes dieses hier:

Sehr geehrter Herr Richter Eberl,

um eine kurzfristige Bearbeitung des bereits eingeleiteten Unterbringungsverfahrens nach § 81 StPO zu ermöglichen, habe ich Herrn Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth angesprochen, der sich bereit erklärte, den Gutachtensauftrag und Herrn Mollath kurzfristig zu übernehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, könnte der Angeklagte somit bereits in den nächsten Tagen dorthin überstellt werden, so dass eine wesentliche Verzögerung der Erledigung des Gutachtensauftrages vermieden wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als zweites Schreiben folgte das vom 1.7.2004, mit dem er seine Befangenheit erklärte, das mit folgender Klausel endete:

Ich bedaure, dass ich den von Ihnen freundlicherweise übermittelten Auftrag somit nicht erfüllen kann. Ich hoffe, Ihnen hiermit nicht zu viele Unannehmlichkeiten zu bereiten und verbleibe mit dem Wunsch nach weiterhin guter Zusammenarbeit und freundlichen kollegialen Grüßen

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Deutlicher kann man gar nicht ausdrücken, daß man sich die Gewogenheit des Gerichts trotz des objektiv wie subjektiv begründeten „Ausfalls“ erhalten möchte. Da verlängert man entgegen der Beschlußlage die Freiheitsentziehung und bietet Ersatz durch einen Kollegen an, quasi die Entscheidungskompetenz des Gerichts übernehmend.

Insofern erscheint mir die Behauptung von Mollath über den vorgeschlagenen Deal plausibel. Dr. Wörthmüller kam es auf eine reibungslose Kooperation mit dem Gericht an. Und harmlos ist Mollath eh, daran ändert auch keine Pathologisierung seiner heutzutage nur noch Künstlern zugestandenen Absolutheit des Urteils, die Selbstüberhebung, die Durchlässigkeit für das Leid der Welt etwas. Da hatte er durchaus recht, und in der ex post-Betrachtung ist es doch sehr schade, daß Mollath auf dieses Angebot nicht eingegangen ist. Das war ihm schlicht nicht möglich. Dazu war er zu aufrecht und zu ver-rückt.

Wörthmüllers Faxe lösten allerdings bei der Justiz Entsetzen aus. Faxe mögen schnell sein, aber Richter haben keine Präsenzpflichten, und so nahm Richter Eberl erst am 7.7.2004 von dem Fax Kenntnis. Und notierte handschriftlich auf dem Fax mit der Miteilung über die eigenmächtige rechtswidrige Verlängerung der Freiheitsentziehung durch Dr. Wörthmüller:

M.A. [mit Akten] per Boten unter eilt sehr! [doppelt unterstrichen]

an die StA Nbg./Fürth – Hrn. StA Engels (Zi 5.13)

z.K., Stellungnahme u. evt. w.V.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

für Nichtkenner der juristischen Floskeln  übersetzt:

Zur Kenntnis, Stellungnahme und eventueller weiterer Veranlassung.

Wenigstens die Staatsanwaltschaft war über die Grenzen der Unterbringung gemäß § 81 StPO informiert – und veranlaßte noch am 7.7.2004 Mollaths sofortige Freilassung aus dieser rechtswidrigen Unterbringung.

Angesichts der heutigen rein emotionalen Litigation-PR von Beate Lakotta in SPON

und der von Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg und leider auch Sabine Rückert in der ZEIT 51/12, 13.12.2012, S. 2-3,

kann man gar nicht genug auf die Rechtsfehler hinweisen, die dieses Verfahren prägen und zu einem Skandal machen.

Es stimmt mich dann doch sehr fröhlich, wie Frau Mollaths in der ZEIT ausgebreitete tränenselige und den Rosenkrieg fortführende Erklärung, wieso sie »aufgrund der befürchteten weiteren Angriffe« ihres Mannes das zeitnah ausgestellte Attest bei ihrem Auszug im Mai 2002 nicht habe mitnehmen können, weshalb sie sich das Attest am 3.6.2002 neu habe ausstellen lassen, durch die SPIEGEL-Recherche komplett widerlegt wird.

Danach gab es nämlich nur ein einziges Attest, nämlich das am 3.6.2002 ausgestellte – blöd, da haben sich die angegriffen gefühlten Parteien nicht clever genug abgesprochen:

Das Attest stammt laut Stempel aus der Praxis der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine R. Die Illustrierte „Stern“ hatte vor drei Wochen berichtet, die Ärztin habe sich auf Anfrage nicht an eine Patientin namens Petra Mollath erinnern können. Zudem arbeite eine Freundin von Mollaths Frau in der Praxis als Sprechstundenhilfe. Alles klar. Als Verschwörungstheoretiker zählt man eins und eins zusammen und landet beim Komplott, in das die Ärztin verstrickt sein muss.

Hätten die Verschwörungstheoretiker recht, wäre das fatal. Dann wäre das Nürnberger Landgericht im Jahr 2006 einer gewissenlosen Rosenkriegerin aufgesessen, und das Urteil, das zu Mollaths Einweisung führte, wäre ein Fehlurteil.

Doch es gibt eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Keine Beweise für Schwarzgeldgeschäfte

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen.

Doppelt froh muß man sein, weil es nun erwiesen ist, daß Brixner in seinem Urteil bewußt die Tatschilderung des Attestes unterschlagen hat: denn die „ohne Belastungseifer“ aussagende Ehefrau hatte vor Gericht keine Schläge mit der flachen Hand, sondern zwanzig Faustschläge bekundet. Daß das Attest die Tatschilderung gerade nicht stützt, ist leider auch dem BGH nicht aufgefallen.

SPON und ZEIT kann man nur raten, sich nicht instrumentalisieren zu lassen, nicht mit Unterlassungen zu arbeiten und sich ansonsten auf den verfügbaren Akteninhalt zu stützen. Ob dazu, liebe ZEIT, Angaben aus dem Unterbringungsgutachten von Prof. Dr. Klaus Leipziger gehören, die der verfassungswidrigen Beobachtung des Angeklagten entspringen, wage ich doch arg zu bezweifeln.

Update (14.12.2012):

Wie schnell andere Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch eine Bank bejahen, zeigt dieser aktuelle Fall:

8.11.2012

Steuerhinterziehung

Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen UBS

Die Mannheimer Anklagebehörde ermittelt gegen Mitarbeiter und Kunden der deutschen UBS-Tochter. Das Verfahren dürften die Beziehungen zur Schweiz belasten.

[…]

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt erneut gegen Verantwortliche der Deutschland-Tochter der Schweizer UBS-Bank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mitarbeiter der Bank sollen Kunden dabei geholfen haben, Geld am Finanzamt vorbei in die Schweiz zu bringen. Der Einzelfall eines badischen Kunden habe die Ermittlungen ausgelöst, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Mai hatten Fahnder in dem Fall die Deutschland-Zentrale in Frankfurt durchsucht.

Der Stuttgarter Zeitung zufolge richtet sich das Verfahren zum einen „gegen noch unbekannte Verantwortliche bei der UBS Deutschland AG“. Zum anderen seien auch die entsprechenden Kunden der Bank wegen Steuerhinterziehung im Visier. Das Geld soll über ein internes Verrechnungskonto der Bank in die Schweiz verschoben worden sein. Die Vorgänge reichten bis weit in das Jahr 2012 hinein.

Die UBS wies die Vorwürfe zurück: Eine interne Abklärung habe „keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten von UBS Deutschland“ ergeben, sagte ein Sprecher. „Wir bieten Kunden keine Unterstützung bei Handlungen, die der Umgehung ihrer Steuerpflichten dienen.“

http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-11/ubs-steuerhinterziehung-schweiz-ermittlungen

Update (14.12.2012):

Oliver García hat (neben einer lesenswerten Analyse der ZEIT- und SPIEGEL-Artikel zum Thema Mollath vom 13.12.2012) eine weitere überraschende Erkenntnis zu dem Attest vom 3.6.2002 geliefert:

Ausgerechnet eines der neuen Fakten, die von den Journalistinnen zusammengetragen wurden, könnte nun das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Mollaths beschleunigen: Die neue Erkenntnis über das Zustandekommen des dem Urteil zugrundeliegenden Attests über die Verletzungen (die angeblich von dem Ehemann herrühren – hier kam es zu einer Überführung allein aus einer nicht hinreichend gewürdigten Aussage-gegen-Aussage-Situation heraus).

Dieses Attest war laut Erklärung des Sohnes der Ärztin Dr. Reichel von diesem selbst ausgestellt. Dieses Attest – es liegt mir in Kopie vor – beginnt mit dem Briefkopf “Dr. med. Madeleine Reichel”, enthält im wesentlichen die im SPIEGEL-Artikel wörtlich wiedergegebenen Befunde und endet mit einem unleserlichen Namenszug, über den ein Stempel “Dr. med. Madeleine Reichel” aufgedrückt ist und dessen Unterzeile lautet “Dr. med. Madeleine Reichel”. Damit handelt es sich im Sinne des Urkundenbegriffs des § 267 Abs. 1 StGB und des § 359 Nr. 1 StPO um eine Urkunde, deren Aussteller im Rechtssinne Dr. med. Madeleine Reichel war (sog. “Geistigkeitstheorie”, siehe etwa OLG Hamm, Beschluß vom 24.09.2002 – 1 Ss 743/02). Wenn tatsächlich aber ihr Sohn das Attest geschrieben hat, dann spricht einiges dafür, daß es sich um eine zumindest objektive Urkundenfälschung handelt. Die Herstellung einer Urkunde unter fremden Namen kann zwar in bestimmten Fällen zulässig sein (“verdeckte Stellvertretung”), doch würde dies hier an der Unechtheit der Urkunde nichts ändern, da der Sohn gerade nicht eine Erklärung seiner Mutter über eine Untersuchung durch sie dokumentieren wollte (die es nicht gab), sondern eine tatsächlich durch ihn durchgeführte.

Falls das Verhalten des Sohnes – wegen Erfüllung auch des subjektiven Tatbestands – eine Straftat darstellen sollte, so stünde § 364 StPO einer sofortigen Wiederaufnahme nicht im Wege, da jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Fraglich kann allein sein, ob die Kausalität der Urkundenfälschung für das Urteil auszuschließen ist (§ 370 Abs. 1 StPO). Bei dieser Prüfung, die nun zunächst der Staatsanwaltschaft obliegt, kommt es entscheidend auf die gesetzliche Sonderregelung für diese Art von Urkunden in § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an. An ein Dokument von solcher Bedeutung, daß es eine sonst zentrale Zeugenaussage erübrigt, müssen hohe Anforderungen gestellt werden. Die Person des Ausstellers ist zumindest abstrakt von Bedeutung für seine Beweiskraft. Den Verfahrensbeteiligten, einschließlich dem Verteidiger, muß es in und außerhalb der Hauptverhandlung möglich sein, aufgrund der Merkmale Inhalt und Aussteller der Urkunde Schlüsse zu ziehen für das weitere Vorgehen im Verfahren (weitere Erkundigungen, Beweisanträge). Allein schon dieser Gesichtspunkt könnte eine hypothetische Erwägung, ob nicht ein Attest mit richtiger Angabe des Ausstellers gleich behandelt worden wäre, ausschließen.

In jedem Fall handelt es sich um eine gewichtige neue Erkenntnis für das Wiederaufnahmeverfahren, die hinzutritt zu den meiner Meinung nach für sich schon ausreichenden Gründen für eine Wiederaufnahme.

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

Update (15.12.2012)

Nun hat sich also auch der TAGESSPIEGEL urplötzlich in die Gilde derjenigen Presseorgane eingereiht, die Faktenverweigerung und Emotionalisierung betreiben:

Fast scheint es so zu sein, dass es einem an Wahnvorstellungen leidenden Mann gelungen ist, die Wahrheit zu benutzen, um größtmöglichen Schaden und Verwirrung anzurichten.

Natürlich können Tagschreiber sich nicht die Mühe machen, in die Dokumente zu schauen:

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

da wird lieber weggelassen, fabuliert, „Unterstützerkreise“ als durchgeknallte Verschwörungstheoretiker diskreditiert – zugegeben, da gibt es einige, aber sie stellen nicht die Mehrheit –, der Leiter einer forensischen Psychiatrie bedauert, der erneut Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung erleiden muß, und aber leider nicht sagen darf, wie furchtbar dieser Patient Mollath wirklich ist, denn da gibt es ja ein Schweigegebot des Behandlers, der seit Jahren am Behandeln des Krankheitsunsichtigen gehindert wird. Und, übel, übel, im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht auch noch die Zwangsbehandlung von Patienten im Maßregelvollzug so gut wie unmöglich gemacht…

Im Rahmen dieses viel zu späten Stürmchens gegen den Mainstream von Presse, Öffentlichkeit und Politik wird auch vor krassen Unwahrheiten nicht zurückgeschreckt. So Patrick Guiton am 15.12.2012 im TAGESSPIEGEL, der eine nicht vorhandene Kluft zwischen Presse und Internet-Foren und Blogs aufmacht:

In welche Schieflage, in wie viel Polemik, Beleidigung und Verschwörungstheorie das Thema abgeglitten ist, zeigt die überbordende Diskussion in Internet-Foren. Was Zeitungen wie der Tagesspiegel weiterhin schützen – etwa den heutigen Namen von Mollaths Ex-Frau, ihre derzeitige Tätigkeit, die Namen der angegriffenen Psychiatrie-Gutachter oder des Vorsitzenden Richters in der umstrittenen Verhandlung 2006 – all das verbreitete sich im Internet innerhalb von Stunden und wird seither mit dementsprechender Häme kommentiert.

Bis auf den aktuellen Namen von Petra Mollath haben alle anderen Presse-Medien die von ihm beanstandeten Einzelheiten ebenfalls gebracht. Und der aktuelle Name von Petra Mollath einschließlich ihrer Geistheiler-Website wurde unbeanstandet in den Foren herkömmlicher Medien verbreitet. Und überhaupt: warum sollten die beteiligten Richter und Psychiater anonym bleiben dürfen?

Gut, daß es im Internet unabhängige, kritische Autorinnen wie Ursula Prem gibt, die das urplötzliche Vorgehen von ZEIT, SPIEGEL und TAGESSPIEGEL brillant unter die Lupe nimmt:

Der Fall Gustl Mollath – die Stunde der Hyänen

Eine kritische Medienbetrachtung von

Ursula Prem


Zwischen dem 13. und 15.12.2012 erschienen in großen Medien drei Artikel mit offensichtlich gleicher Zielsetzung: Das in der Öffentlichkeit über Gustl Mollath bestehende Bild zu »korrigieren« und klarzustellen, dass er kein Justizopfer, sondern tatsächlich ein gefährlicher Wahnsinniger sei. Noch kein Problem, möchte man sagen, denn in Zeiten steigenden Kostendrucks, mieser Bezahlung und daraus resultierender fehlender Recherchezeit macht gegenseitiges Ab- und Umschreiben von Inhalten auch vor großen Redaktionen nicht Halt. In diesem Fall jedoch sollten wir sehr aufmerksam sein, denn alle drei Medien vollführten eine schlagartige, fast zeitgleiche Kehrtwendung in ihrer Betrachtung des Falls.

[…]

Im Gegensatz zu mir (ich bin doch etwas sehr altmodisch und nicht gerade technik-affin) richtet sie ihren Blick auch auf Twitter und online-Petitionen: und findet Belege für klassische bezahlte Litigation-PR:

Nur kurz nach dem Erscheinen des SPIEGEL-Artikels schlug die Stunde der neuen Gesichter in der Timeline zum Hashtag #Mollath auf Twitter: Der Link zum Artikel wurde über zahlreiche Accounts in Minutenschnelle verbreitet, deren Inhaber sich zum größten Teil bis zu diesem Zeitpunkt zumindest auf Twitter in keiner Weise um den Fall Mollath gekümmert hatten. Ihre Arbeitsanweisung muss in etwa gelautet haben: »Setze einen provokanten Tweet mit dem Hashtag #Mollath und verlinke auf den SPIEGEL-Artikel«, so sehr ähnelten sich die neuen Nachrichten. Viele der Accounts ähnelten sich auch in ihrer Struktur: Wenige Followers im Verhältnis zu der Menge abgesetzter Tweets (Beispiel: 69 Followers bei über 12.000 (!) Tweets, was aufgrund der Funktionen von Twitter schon ein Kunststück für sich darstellt). Klar: Diese Accounts dienen nicht der persönlichen Kommunikation. Wir dürfen sie als Lautsprecher betrachten, die kraft ihrer Masse Autorität vermitteln sollen. Selbstverständlich ließ sich die überwiegende Zahl der neuen Gesichter auf keine weiterführende Diskussion ein und interessierte sich auch nicht für tatsächliche Fakten. Der Auftrag lautete demgemäß: Link abkotzen und raus aus der Nummer. Wer sich seine eigenen Gedanken darüber machen möchte, findet hier eine schnelle Übersicht.

Frage an alle Lautsprecher:

Wie viel bekommt man für so einen Nachrichtentweet? 2 €? Oder auch 5 €? Lohnt sich das Geschäft tatsächlich? Oder handelt es sich um Praktikantenjobs mit unsicheren Aussichten und mieser Bezahlung? Und was haben A. Affen-P.enis, Alf Ar.sch-Fi.cker und Anton After-Lutscher aus Aachen bekommen, um sich zeitgleich (!) mit dem medialen Sturm und kurz hintereinander in die Mollath-Petition einzutragen, auf deren erster Seite der Unterstützernamen sie nun ganz oben prangen?

Ja, das ökonomische und psychiatrische Establishment (einschließlich feministischer Kreise, schließlich wird das gesellschaftlich anerkannte Opfer ›Frau‹ mal wieder völlig unberechtigt zum Täter gemacht) ist aufgewühlt angesichts des bevorstehenden Wiederaufnahmeantrags.

Daß es konkret an Fakten nichts beizusteuern vermag, hat es bereits bewiesen. Was es an widersprüchlichen Fakten rund um das Attest beizusteuern vermochte, hat dem Wiederaufnahmeantrag Material geliefert. Man sollte vielleicht einmal hier nachsehen, auch wenn es, wie schrecklich, sehr juristisch wird:

Und an den von mir ausgesprochen geschätzten Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/12/gewalt-kitas-psychotrauma-falschbeschuldigung-klartext-von-hans-ludwig-krober/

kann ich nur appellieren, die Größe zu beweisen, die potentielle Fehlerhaftigkeit von Gutachten zu offenbaren, die den Mindestanforderungen der Voraussetzungen eines Gutachtens nicht entsprechen. Da würde ihm kein Zacken aus der wohlverdienten Krone brechen, sondern ihm im Gegenteil einer zuwachsen.

Update (18.12.2012):

Ich gebe es zu: ich bin so überheblich, zu glauben, daß jeder Leser mit Sinn und Verstand Beate Lakottas SPON-Bericht als die haltlose Propaganda auffaßt, die sie ist. Und daß man ihr dankbar sein muß, daß sie hinsichtlich des Attestes nachgefragt, es als unechte Urkunde entlarvt, ihre ZEIT-Kolleginnen düpiert und dem Wiederaufnahmeantrag neue Nahrung zugeliefert hat – und das alles ganz unfreiwillig.

Niemals hätte ich Gehirnschmalz auf Lakottas SPON-Artikel, der sich erkennbar auf BILD-Niveau bewegt, verwendet – man fragt sich wirklich, wozu jemand Germanistik studiert hat, um von diesen Berührungen mit Literatur fürderhin keinen Gebrauch mehr zu machen.

Jetzt hat mich jemand auf diese brillante Analyse des Lakotta-Murkses aufmerksam gemacht, der wirklich nur einer Frau Merk gefallen kann. Ich ziehe meinen Hut vor dieser Analyse, die dieser Artikel eigentlich gar nicht verdient hat:

168 Gedanken zu „Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie III

  1. Pingback: Der andauernde Fall Mollath | opablog

  2. In Bayern scheint man aufzuwachen, was unprofessionelle Arbeitsweisen von Polizei und Staatsanwaltschaften angeht: der »menschliche Abschaum«, wie Staatsanwalt Krapf ihn nannte, ist wegen des Hauptpunkts der Anklage (falsche Verdächtigung zum Nachteil eines Polizeibeamten) freigesprochen worden; der Rosenheimer Fall, bei dem die Opfer von Polizeigewalt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt auf der Anklagebank saßen, wirkt ebenso deutlich nach wie die Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt gegen den Chef der Rosenheimer Wache:

    http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/richter-liest-polizei-und-staatsanwalt-leviten/862087/richter-liest-polizei-und-staatsanwalt-leviten.html#862087

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/methoden-der-polizei-absonderlichkeiten-aus-der-verhoerstube-1.1554051

    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Landshuter-Richter-watscht-Ingolstaedter-Kripo-und-Staatsanwaltschaften-ab;art67,152615

    Daß die bayerische Polizei völlig falsch eingestellt ist, weil sie in einem vermeintlich rechtsfreien Raum agiert, belegt auch dieser unglaubliche Fall:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-bei-muenchner-schuelern-ueberzogen-selbstherrlich-sinnlos-1.1552104

    • Das sind in der Tat Urteile, die ermutigen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass nicht nur in den bayerischen Polizeirevieren sehr oft geputzt wird, auch und vor allem mitten in der Nacht – so oft wie in deutschen Wachen jemand die sprichwörtliche Treppe runterfällt oder „gegen die Wand läuft“. Trotz Begleitung. Mitunter wehren sich dort auch Menschen unglaublich heftig, die sonst sehr friedlich und vernünftig, überdies noch sehr schmächtig sind – gegen gleich vier „Schränke“ in Uniform.
      Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen ich meine Zweifel habe, ob da nicht jemand die Unschuld vom Lande spielt, die er nicht ist, drei Fälle, in denen ich es der betreffenden Person glaube und ein Fall, in dem ein anfänglicher Freispruch in eine Verurteilung der beteiligten Beamten mündete. Sie hatten sich doch sehr in Widersprüche verhaspelt.

      Nun ist da nichts dabei – überall gibt es unbeherrschte Menschen, sogar welche mit einem gerüttelt Maß an krimineller Energie. Anzunehmen, Polizei und Justiz seien dort Inseln der Glückseligen wäre naiv. Allein, wenn man die Zahl der Verurteilungen ansieht, scheinen in diesen Bereichen beinahe ausnahmslos Engel zu agieren. Eventuell fällt in Polizei und Justiz so allmählich der Groschen, dass man sich keinen Gefallen tut, wenn Straftäter in den eigenen Reihen nicht sehr konsequent verfolgt werden – und man sie eventuell sogar „rauspaukt“, um des Ansehens der „Truppe“ willen.
      Denn wo Gewalttäter und Kriminelle reüssieren können – sammeln sich über kurz oder lang Gewalttäter und Kriminelle. Das spricht sich ja rum.

      • @ Gabriele u. Rena
        Das ist noch niemals Frau Merk höchstpersönlich.

        Vielleicht habt ihr das ja auch schon mit dem Smiley ausdrücken wollen. Sorry, manchmal bin ich eben ein bißchen langsam.

        Aber darf man das so einfach, einen Nick posten mit dem Namen eines anderen?

        Bin erschüttert 😉

  3. Weil es mich jetzt doch so gewurmt hat, wie unsere allseits geschätzte Recherche-Koryphäre Lakotta auf die Idee kommt Weinbergers Gutachten wäre „fachlich indiskutable“, hab ich nochmal nachgelesen.

    Ja es ist richtig, da Gericht protokolliert in gewohnt charmanter Weise das Gutachten sei sachverständigerweise als „satirische Parodie“ zu qualifizieren.

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Vergütung für die Gutachterleistung von einem näher unbestimmten Personenkreis aus Solidarität übernommen wurde. Dies unwirtschaftliche Verhalten in Verbindung mit dem um eine ferne Hoffnung kreisenden Wunsch, einem Irren einen positiven Befund verschaffen zu können, ist ja nur Ausdruck der „durchgängig zu vermissenden objektiven Distanz zu Person und Schicksal“ des Herrn Mollath.

    (uiuiuiui das steht da wirklich)

    Zudem hat Herr Dr. Weinberger sowieso DEN fachlichen Kardinalfehler gemacht: sich bei der Begutachtung des Sachverhaltes „ausdrücklich an die Angaben des Angeklagten gehalten“.

    (Herr Dr. Weinberger nächstes mal bitte nach Aktenlage und kein Gehör an die Angaben des Angeklagten, sowas macht das Gericht ja auch nicht.)

    Fazit: Lakotta übernimmt die Position des Gerichtes in gewohnt journalistisch kritischer Weise .

    Beide trauen sich aber nicht zu sagen, was sie denken: Gefälligkeitsgutachten.

    Das Gericht befürchtet wohl verklagt zu werden und Lakotta raffts wie üblich nicht.

    Olli Kahn meint in beiden Fällen durchaus treffend „Denen fehlen Eier.“

  4. Wer Recht begehrt, stört durch den damit verbundenen Arbeitsaufwand die überlasteten Entscheidungsträger wie Beamte und Richter. Nach meinen Erfahrungen sind die Entscheidungsträger alle überlastet, weil diese sich meist als Querulanten betätigen, indem sie immer wieder gegen die Anerkennung von zustehenden Rechten der Untertanen kämpfen.
    Da es besonders an einer Kontrolle der Richterschaft fehlt, können sich nachteilige Verhaltensweisen wie Justizkumpanei (vgl. Staranwalt Rolf Bossi) und die z.B. mit dem Milgram-Experiment und dem Stanford-Prison-Experiment nachgewiesenen Unterjochungsinteressen frei entfalten. Die Psychiater machen da teilweise mit. Jemand für verrückt abzustempeln bedeutet für einen, der darüber entscheidet, dass er ein besserer Menschentyp ist. Artikel 104 des Grundgesetzes regelt, dass allein ein Richter über die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie entscheiden darf. Ob das Gesundheitswesen mit der Psychiatrie ordentlich gemanagt ist, darf stark bezweifelt werden. In Deutschland ist nämlich nur der Psychiater für Umwelt-Vergiftete zuständig (vgl. http://www.toxcenter.de/artikel/Selbsthilfe-bei-Vergiftungen-noetig.php ).

    Einige Angaben von ehemaligen Richtern und Rechtssuchenden zur Justiz in unserer Willkür-Gesellschaftsordnung:

    Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf ).
    Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt – http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 .
    Anzeigen wegen Strafvereitelung werden von den Justizkameraden abgebürstet ( http://www.odenwald-geschichten.de/?p=501 ).
    Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
    Dass der Rechtsstaat nur Fiktion ist, kann man unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 nachlesen.

    Auch in Zivilrechtsstreitigkeiten gegen Rechtsbrecher bekommt man kein Recht. Das Grundgesetz und die in im Internet veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung haben nur Propagandacharakter. Ein rechtliches Gehör und eine Gleichheit vor dem Gesetz werden kaum gewährt.

    Dazu einige Angaben von Behörden- und Justizgeschädigten ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ):

    Besonders im Justizwesen wird ganz krass die Parallelwelt zur offiziell propagierten Demokratie deutlich. Dieses System ist psychologisch durchdachter und hat den Vorteil in allen wesentlichen Parteien, Vereinigungen und Medien ihre Leute in der Führung sitzen zu haben. Zudem haben diese Herrschaften die Absicht, ein Ausbeutungs- und Unterdrückungssystem zu schaffen, dass Analogien zum Nationalsozialismus vermuten lässt. …. Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. ….
    Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen.

    • Sie haben durchaus nciht unrecht, aber bei allem Respekt, wie kommen Sie darauf, dass es vor Gericht um Wahrheitsfindung oder Gerechtigkeit ginge?

      Das kann das System gar nicht leisten, selbst wenn keine Strolche an allen Stellen zu finden wären.

      Zeigen Sie mir nur einen der freudestrahlend das Gericht verlässt.

      Der Trick ist eigentlich ganz einfach, streitet euch nicht und treibt keinen Unsinn, dann ist morgen der ganze Zirkus vorbei und die Richter arbeitslos. Die können dann ihre Schuhe putzen oder so…

      • Und wie unterscheidet sich das Motto „streitet euch nicht“ von „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht“? Es ist initiativ der Staat, der Mollath vor Gericht gezerrt hat. Der hat ja nicht um das Verfahren nachgesucht.

      • Es lohnt sich wirklich nicht, jede „Fakten“ Collage argumentationslogisch zu sezieren.
        Aber die Verteidigungsrede ist dermassen schwach, da muss man sich über das gesunkene Niveau des Spiegels nicht wundern.
        Journalisten haben heute einfach ein anderes Rollenverständnis. Bei mir in der Redaktion war die Leitdevise: „Wir müssen die Leser erziehen.“

        Der Text auf human conditio war ja auch mehr Satire als ernsthafte Analyse, an manchen Stellen wurde da ja auch „gemogelt“.

        Aber sich diese Mühe zu machen, bei allem was die Frau jetzt so von sich gibt…Nein danke.

      • Jedenfalls wird der Blog auf’s übelste zensiert. Ich habe zwei Beiträge verfasst, in der ich darauf hinwies, dass ihre Argumentation in Punkten der Realität zuwiderläuft: So behauptet sie, der Brief Mollaths sei NACH den Reifenstechereien eingegeangen, dabei war es genau andersrum.

        Ausgesprochen frech finde ich auch, dass sie jeden, der beim Hersteller anruft und sich nach den Inhaltsstoffen von Hygieneprodukten erkundigt, für wahnsinnig erklärt. Da ich an Neurodermitis leide, kann ich derlei Verhalten durchaus nachvollziehen. Auch kenne ich genügend Menschen, die nicht an Neurodermitis leiden, aber auf bestimmte Inhaltsstoffe mit ekelhaften Ausschlägen reagieren. Aber das wird einfach mal als Hinweis auf „ist nicht ganz dicht“ verwendet.

        Wirkt fast schon ein bisschen verzweifelt, das Ganze. Jaja, Lügen haben kurze Beine… und die von Frau Lakotta werden immer kürzer. Wenn das „total gut recherchiert“ war – dann hat die Frau eine Sehschwäche oder aber sie ist – um es mal sehr direkt auszudrücken – nicht sehr helle.

    • Zu
      http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

      Nunja, hier hat sie offensichtlich nicht mitgelesen, sonst wären ihr die juristischen Fehler des Verfahrens aufgefallen. Sie hat eben nur, wie sie schreibt, ihren „Unmut bekundet“, und das merkt man ihrem Artikel nun mal an.
      Wer mag ihr nur die Akten, insbesondere die Gutachten, gesteckt haben, die ja nicht veröffentlicht sind? (Dieselbe Frage könnte man auch den ZEIT-Autorinnen stellen…)
      Ach, da erheben sich viele Fragen, zum Beispiel die nach der Kompetenz, »fachlich indiskutable« psychiatrische Gutachten zu erkennen, oder die, ob eine bloße „Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatischen Zügen“, wie von Dr. Simmerl am ehesten angenommen, dieselbe Gefährlichkeit in sich birgt wie eine wahnhafte Störung (Psychose)? Und ob es wirklich schlau ist, sich der Bewertung einer Bank anzuschließen, die schon aus Selbstschutzgründen kein Interesse daran hat, eine Geldwäscheanzeige zu machen? Ihr Mitarbeiter hatte schließlich eingestanden, Schwarzgeld einer Kundin (1.000,- DM-Scheine und 70.000,- Schweizer Franken) umgetauscht bzw. über sein Konto gewaschen zu haben.

      • @gabrielle
        Ist das eine Fangfrage? Die für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Stelle der Frau Merk hat da gearbeitet.

        Mir fallen Verbindungen im Interview Merk, sowie bei Frau Lakota auf, auch manche juristischen Fehlschlüsse in der Verteidigungsrede Lakota wurden ihr wohl so „zugesteckt“.

        Die zeitliche Abfolge dieser Volte Rückwärts lässt darauf zusätzlich schliessen.

        Das sind Depeschen aus dem Justizministerium.

        Ich habe lange für Brot und Arbeit von 100 Journalisten gesorgt, mein Fazit:

        Journalisten sind so faul wie sonst was.

      • @Gabriele Wolff
        Wer doppelt der einen (SPON) und den anderen dreien (ZEIT) „zugesteckt“ hat ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite wird Sch[eckbuch]journalismus genannt.

      • @ Astro:

        Naja, Journalisten sind Menschen. Und da gibt es solche und solche. Mir persönlich sind die Journalisten lieber, die ihre Quellen tatsächlich studieren und nicht überfliegen. Sonst muss ich mir selbst die Mühe machen zu recherchieren. Dann allerdings muss ich mir nämlich keines der „Produkte“ der Journalisten und ihrer zensier – äh, „qualitätssichernden“ Redaktionen zulegen und durchlesen..

      • Sowohl Beate Lakotta als auch Sabine Rückert greifen in ihren Artikeln als Gerichtsreporterinnen häufig auf die „Ergüsse“ bekannter Gerichtspsychiater zurück und profitieren damit in ihrer Arbeit davon. Beide haben bereits mit Hans-Ludwig Kröber gearbeitet. (Beate Lakotta: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56831267.html )

        Sabine Rückert trat erst vor kurzem zusammen mit diesem auf (http://www.ndr.de/kultur/literatur/dernordenliest251.html ). Der Rowohlt-Verlag wirbt für das Kröber-Buch mit einem ZEIT-Zitat (http://www.rowohlt.de/buch/Hans_Ludwig_Kroeber_Mord.3005954.html ). Dieses Zitat stammt aus der Unterüberschrift des lobhudelnden Rückert-Artikels zu Kröber aus dem Jahr 2007 mit dem Titel „Der Gutachter“ (http://www.zeit.de/2007/35/Kroeber-Gutachter/komplettansicht ). Die Werbekampagne für das Buch lief ab September auf höchsten Touren.

        (Möglicherweise kam der geschätzte Herr Kröber auch deswegen noch nicht zum Nachdenken, wie sich den Verantwortungsübernahme im Fall von Gustl Mollath nach dem Auftauchen des HVB-Revisionsberichtes u.v.a.m. darstellen könnte? Sicher nicht durch Wegducken sowie Anbiederung an die bayerische Justizministerin.)

        Als stellvertretende Chefredakteurin ist Sabine Rückert in Bezug auf ihre Mitautorinnen wie auch gegenüber dem immer wieder für die ZEIT schreibenden Tagesspiegel-Autor Patrick Guyton vorgesetzt und damit in der mächtigeren Position.

        Da scheint wohl mindestens einer der begutachtenden Forensiker seine ärztliche Schweigepflicht zweimal verletzt zu haben – und nach meinem Eindruck statt einer anstehenden Entschuldigung für seine Fehler seine journalistischen Kontakte im Sinne einer „narzisstischen“ Gutschreibung zu nutzen (- zu Lasten des „Untermenschen“ in der Psychiatrie?!).

        Dagegen halte ich alle diesbezüglich Beteiligten für relativ unverdächtig, sich für die Sache der CSU sowie die bayerische Justiz im aktuell desolaten Zustand einsetzen zu wollen. (Anders sehe ich dies bei den Nürnberger Nachrichten.)

        Fazit: Ich halte dieses Geschehen für wahrlich tragisch, da ich Sabine Rückert, Hans-Ludwig Kröber und auch Beate Lakotta an sich sehr schätze und für gutmeinende, an sich integre und einflussreiche Menschen halte. Gerade deswegen kann ich diesen nur wünschen, dass sie möglichst bald von sich aus anfangen, verantwortlich zu handeln und hoffentlich doch noch die Kurve zu kriegen. Denn deren aktuelles Vorgehen zeigt aus meiner Sicht eine erhebliche auch Selbstdestruktivität und wird bei Beibehaltung immer mehr in den „Sumpf“ führen. Bitte erspart uns und Euch das – und natürlich erst recht dem Menschen Gustl Mollath!

        Soweit die eine Seite: Die der Selbstverantwortlichkeit.

        Die andere formuliert der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber in seinem umfangreichen ZEIT-Essay vom erst Oktober 2012 (http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik ) abschließend wie folgt: „Der Mörder ist in uns allen. Doch er wird erfolgreich domestiziert durch eine energische Pädagogik, machtvolle Vorbilder, einen entschiedenen Staat und eine Kultur, die Gewalt ablehnt und gesundes Durchsetzungsvermögen fördert. Dann wird die Zahl der Gewaltakte weiter zurückgehen. Natürlich nur, solange der Rechtsstaat stabil ist. Wollen wir hoffen, dass er es bleibt.“

        Da Hans-Ludwig Kröber sich als Vorbild derzeit immer noch und immer mehr ad absurdum führt, und dabei ist, in die Kategorie des nunmehr bewussten „Verletzens“ bis „Vernichtens“ von Gustl Mollath abzugleiten, halte ich es für angebracht, seinem Diktum folgend, wenigstens in Bezug auf die „entgleisten“ Journalist/inn/en zu überlegen, wie diesbezüglich eine „energische Pädagogik“, ein „entschiedener Staat“ und eine „Kultur der Gewaltablehnung bei gesundem Durchsetzungsvermögen“ im rechtsstaatlichen Rahmen aussehen könnte:

        Meiner Ansicht wäre es in diesem Sinne zielführend, wenn man, ähnlich wie bei Guttenplag, eine Plattform schafft, auf der diese Artikel systematisch analysiert werden (können). Ich denke, da würde es genügend Interessierte und Kompetente geben, und bereits viele Vorarbeiten. Die Ergebnisse sollten dann an den Deutschen Presserat weitergeben werden. Eine von dort Rüge der hier gegebenen journalistischen Pflichtverfehlungen sollte selbstverständlich sein.

        Darüber hinaus könnte der Unterstützerkreis von Gustl Mollath mit diesem zusammen strafrechtliche Schritte überlegen: Wegen anzunehmender Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, damit einhergehend Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, der Verletzung von Mollaths Persönlichkeitsrechten, der Beihilfe zur weiteren Freiheitsberaubung und damit einhergehender Körperverletzung.

    • „NACH der Reifenstecherei“?

      Tut sie das in der Print Version? Die liegt mir nicht vor. Online schreibt sie das meiner Lesart auf alle Fälle nicht.

      Anyway, Leserbriefe komme da auch nicht durch. Das schaltet sie (wahrscheinlich) selber frei. Am besten nur neurtrale Sätze schicken, die mit einem fetten ? enden.

      Aber ist doch so, falls sie Simmerls Gutachten gelten lässt, dann ist Herr M. querulatorisch-fanatisch, aber damit eben genau nicht gefährlich.

      Was wiederum Leipziger widerlegt. denn Mollath war zum Zeitpunkt der verfassungswidrigen Zwangsbegutachtung in Bayreuth als Unschuldiger gegen seinen Willen festgehalten worden.

      Und was macht ein Querulant in so einer Situation?

      Hier will ich nicht sein, hier wasch ich mich auch nicht, ist eh alles ungerecht.

      Ist das strafbar? Nein. Ist das irre? Genau überlegt, NEIN. Ist Herr Mollath Tanzbär, Versuchkaninchen oder Zirkuspferd von Leipziger? Der auf Kommando auch schön Pfötchen gibt?

      Nein, warum auch?

      Menschen einsperren, damit die sich artig beim Chefarzt einschleimen? Gehts noch?

      „Die sind doch die Verbrecher.“ Und er hat nicht unrecht.

      • Ja, NACH der Reifenstecherei.

        „Ich habe mit nicht wenigen Leuten gesprochen, die eher bereit sind zu glauben, dass Frau Mollath oder ein großer Unbekannter die 129 Reifen perforiert und ANSCHLIESSEND den Brief gefälscht hat, in dem ihr Mann die Opfer der Serie namentlich aufzählt – anstatt zu glauben, dass er es war.“

        Und das steht genau so in der Onlineversion. An Zufälle mag ich da nicht glauben. Inzwischen hat sie nämlich meine Anregung erhalten, ein Kommentar mit späterer Uhrzeit wurde freigeschaltet.

      • @Pachulke
        Danke, die Stelle hatte ich übersehen.

        Aber ist doch so, diejenigen die in dieser geballten Medienkompetenz der letzten Tage korrupte Bezahlschreiber am Werke sehen, kennen einfach die Abläufe nicht.

        Da kommt ein Anruf aus dem Ministerium, in dem daran erinnert wird, dass es auch zu der Aufgabe der Presse gehört, ausgeglichen zu berichten, ansonsten geht man zukünftig von einem gestörten Kommunikationsverhältnis aus.

        Und schon ist passiert. Die springen alle und schreiben was gewünscht wird.

        Nehmen Sie bspw. Sabine Rückert verdient sich Ruf und Geld mit Büchern wie „Justizirrtum im Namen des Volkes“.

        Glauben Sie ernsthaft die riskiert auf der schwarzen Liste zu landen? Die kriegt nie wieder Infos. Exklusiv-Interview? Kann die für immer vergessen.

        Bei so einer symbolischen Beziehung zwischen Presse und „Macht“ sind die für IMMER erledigt. Da kann man dann auch umschulen.

        Also schnell was schreiben und gut ist.

        Der Shit-Storm geht ja auch wieder vorüber. Das das natürlich tief blicken lässt ist klar…

      • Vor allem kann man auch noch heuchlerisch-wissend schreiben „mit dem nun aufgetretenen Shitstorm habe ich schon vorher gerechnet“ und alle, die (einem) im Internet Anmerkungen zum Fall schreiben, als nicht mehr ganz dicht und Herdenvieh abqualifizieren. Natürlich lässt es tief blicken, wenn jemand die „Kunst, Recht zu behalten“ von Schopenhauer aus dem FF kennt. Und anwendet.

    • Hi

      vielleicht findet sich jemand Namhaftes, also jemand mit Namen, der beiden Autorinnen von SPON und ZEIT, letztere dort seit Monatsanfang stellvertr. ChR´in, öffentlich diese zwei Schlichtfragen stellt: Könnten Sie bitte in jeweils zehn Zeilen 1.) Ihr persönliches Selbstverständnis (PS) als Journalistin beschreiben und 2.) definieren, was Sie als Joutnalistin unter Scheckbuchjournalismus (SJ)
      verstehen?

      (Einem namenlosen Blogger mit Migrationshintergrund würde eh nicht geantwortet. Deshalb meine Bitte an einen Namen…)

  5. @ mfthauer

    Vielen Dank für die Links. Ich habe an die SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, Stefan Schuster und Angelika Weikert geschrieben.

    Außerdem habe ich den Artikel der Nürnberger Nachrichten vom 18.12.2912 u.a. dahingehend kommentiert, dass der plötzliche Paradigmenwechsel zu fadenscheinig ist, um glaubhaft zu sein. Auch dieser Kommentar wurde von der Zeitung nicht veröffentlicht, wie auch schon meine Mitteilung an die Nürnberger Zeitung.

    • hallo mfthauer habe schon vor vier Wochen an derechten Rechtsexperten der
      SPD Franz Schindler eine E-mail und einen Offenen Brief geschickt, keine
      Antwort, er will als Sozial d e m o k r a t einen Untersuchungsausschuss ver-
      hindern, genauso wie Beckstein !:Vier Instanzen derJustiz haben versagt und
      jetzt sollen wir uns ausschließlich wieder an die Justiz wenden, das alles schön
      wieder systemimmanent und im Rahmen bleibt.

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