Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie IV

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

Nachdem die Autorinnen Blasberg, Kohlenberg und Rückert den Untergebrachten Gustl Mollath in der ZEIT vom 13.12.2012 kurzerhand, unter Verteidigung der angegriffenen Psychiater Leipziger und Kröber, auch aus eigener Anschauung zum Kranken erklärt haben (»Ein Kranker wird Held«), der den Wiederaufnahmespezialisten Rechtsanwalt Gerhard Strate abgelehnt habe, weil er womöglich gar kein Wiederaufnahmeverfahren wolle: »Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/komplettansicht

ist diese letzte aller tendenziösen Tatsachenentstellungen in diesem unterkomplexen Artikel, mal wieder durch die in diesem Fall überlegene SÜDDEUTSCHE ZEITUNG (Olaf Przybilla und Uwe Ritzer), am 20.12.2012 widerlegt worden:

Verwundert über die Berichterstattung

Alles Unsinn, erwidern nun sowohl Mollath als auch Strate – und wundern sich über Die Zeit, denn die Vollmacht wurde bereits Tage vor der Veröffentlichung erteilt. Mollath sagte der SZ, er habe nach einem Besuch Strates im Bezirkskrankenhaus Bayreuth lediglich zunächst mit seiner Anwältin – einer Münchnerin, die Mollath seit Monaten vertritt – über einen zusätzlichen Anwalt sprechen wollen. „So etwas gebietet, finde ich, der Anstand“, sagte Mollath, denn die Anwältin habe sehr viel Arbeit in seinen Fall investiert; und das zu einer Zeit, in der ein Wiederaufnahmeverfahren nahezu unmöglich erschienen sei.

Überdies habe er sich über Strate, der ihm bis dahin nur als Name ein Begriff gewesen sei, informieren wollen. Dies habe er dem Hamburger Anwalt auch so mitgeteilt; Strate bestätigte Mollaths Darstellung. Nachdem Mollath dies getan habe, habe er die Bevollmächtigung unterzeichnet. Die Fragen, ob er möglicherweise „gar keine Wiederaufnahme“ erreichen oder sich gar in einer angeblichen Rolle als „Märtyrer“ einrichten wolle, empfinde er als verstörend, sagte Mollath.

Bislang hat die nicht nur Mollath verstörende erste chefredaktionelle Leistung Sabine Rückerts dort rund 590 Kommentare geerntet, die in ihrer übergroßen Mehrheit hart mit den Autorinnen ins Gericht gehen – zurecht.

Beate Lakotta wollte ebenfalls in Konkurrenz zu den Nürnberger Nachrichten, der SÜDDEUTSCHEN, den vielen Kommentatoren und den vielen Blogs treten, die Justiz-, Psychiatrie- und Politikkritik üben, und demgegenüber ihr eigenes Profil schärfen; nicht nur in ihrem SPON-Artikel vom 13.12.2012:

sondern auch in ihrem polemischen Kommentar »Schizo-Protestbürger« im SPIEGEL 51/2012 vom 17.12.2012, S. 19, in dem sie die angemessene Psychiatrie-Kritik (»Es gibt dazu jährliche Stellungnahmen der Klinik und weitere von zwei externen Gutachtern, sie haben nachvollziehbar begründet, weshalb sie Mollath weiterhin für krank und gefährlich halten.«) schlicht verweigerte.

In einem Blogbeitrag vom 19.12.2012 hat sie gar vor- und angegeben, die entsprechenden Gutachten selbst gelesen und kompetent evaluiert zu haben:

Natürlich gab es für die staatstragenden Journalistinnen (›Alles ist gut‹), die sich fragen lassen müssen, wer ihnen mit welcher Zielrichtung welche bislang nicht veröffentlichten Gutachten überließ, Applaus von der vielfach angegriffenen Ministerin:

„Wie kommen Sie darauf, dass es nicht nach Recht und Ordnung zugeht?“

Marcus Klöckner 18.12.2012

Die bayerische Justizministerin Beate Merk äußert sich im Telepolis-Interview zum Fall Mollath

[…]

Der Fall Mollath hat sich doch – und das wohlgemerkt: unabhängig davon, was noch dabei herauskommen wird, ob sich die Vorwürfe nun bestätigen oder nicht – längst zu einem Gau für die Bayerische Justiz, aber auch mittlerweile für die Politik entwickelt. Die Stimmen derer, die glauben, in Bayern herrsche der Filz, Teile der Justiz würden ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen und unliebsame Bürger einfach wegsperren, sind zahlreich. Mittlerweile berichten selbst ausländische Medien, wie etwa der Guardian von dem Fall. Ein ausgereiftes Krisenmanagement sieht anders aus.

Beate Merk: Genauso wie Sie ihre Fragen stellen – nämlich ausblendend, dass ich nicht die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt, sondern die Entscheidungen der Gerichte erklärt habe – agieren eben leider einige Medien. Aus dieser einseitigen Berichterstattung einiger Medien resultiert das Problem. Dass es auch besonnene Medien gibt, die den Fall Mollath objektiv sehen, statt Klischees zu bedienen, können Sie übrigens dem Spiegel vom 17. Dezember sowie der Zeit und Spiegel Online vom 13. Dezember entnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Und, zum Krisenmanagement: Schauen Sie sich dessen Ergebnis doch an: Ich habe dafür gesorgt, dass das Verfahren neu aufgerollt und Klarheit geschaffen werden kann – genau darum geht es doch !

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Das freundliche Ping-Pong-Spiel setzte sich nahtlos fort. Merk im Telepolis-Interview mit Marcus Klöckner:

Die Süddeutsche Zeitung hat nach ihrem Auftritt in der Münchner Runde einen Faktencheck gemacht. Die Zeitung schreibt unter anderem, dass auf Seite 7 und 16 des Revisionsberichts der HypoVereinsbank (der uns auch vorliegt) über Schwarzgeld bzw. über Geldwäsche gesprochen wird. Genau das haben Sie aber in der Münchner Runde verneint. Die SZ kommt zu dem Urteil: „Bewertung dieser Merk-Aussage: widerlegt.“ Halten sie nach wie vor an der Aussage fest, dass in dem Revisionsbericht nichts zum Thema Schwarzgeld bzw. Geldwäsche steht?

Beate Merk: Auch hier habe ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die von den Fachleuten im Ministerium geteilt wird, dargestellt. Die Schlussfolgerung der Süddeutschen Zeitung trifft nicht zu. Auf Seite 16 des Berichtes steht, dass sich die Geldwäschebeauftragten der HVB und damaligen Hypotochter Bethmann Bank, auf eine Geldwäscheverdachtsanzeige verzichtet haben – ich zitiere jetzt wörtlich die Begründung: „Da es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“ Die auf Seite 16 erwähnten Verstöße betrafen, wie die SZ selbst darstellt, gerade nicht die von Herrn M. konkret erhobenen Vorwürfe und im Übrigen auch keine Schwarzgeldgeschäfte.

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Und so griff Lakotta, ganz herzlich von Beate zu Beate, dieses Argument in ihrem SPIEGEL-Blog-Beitrag vom 19.12.2012, in dem sie sich gegen diesen Beitrag von Oliver García

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

und diesen von Rechtsanwalt Thomas Stadler

http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html

wendete, dankbar auf:

Da zitieren Sie mich: „Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet.“

Das sei falsch, schreiben Sie, denn „auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede“. Das stimmt. Genauer gesagt geht es auf der vielzitierten Seite 7 um Sortengeschäfte, die ein Kollege von Petra Mollath, Herr D., ausgeführt hat.

Auch Herr Garcia verweist übrigens auf diese Passage, mit der nach seiner Darstellung die „SZ“ die bayerische Justizministerin einer Falschbehauptung überführt hat.

In der zusammenfassenden Bewertung dieses Verhaltens im internen HVB-Bericht liest man allerdings auf S. 16 zu eben diesem Vorwurf: „Der Geldwäschebeauftragte der Bethmann-Bank verzichtet nach Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der HVB auf eine Verdachtsanzeige, da er annimmt, dass es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

Wie billig ist das denn? Wenn sich eine Journalistin hinter einer Politikerin verstecken muß, ist das ja bereits ein Beweis für ihre mangelnde unvoreingenommene Betrachtung der Dinge. Die heile-Welt-Schwestern im Geiste setzen offenbar darauf, daß die Leser die anzitierten Stellen im Revisionsbericht der HypoVereinsbank nicht nachlesen oder sie nicht verstehen:

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Denn die Lektüre ergibt einwandfrei, daß der Mitarbeiter Wolfgang D. 2001 und 2002 70.000,- Franken in DM bzw. Euro – unter Umgehung der Aufzeichnungs- und Identifizierungspflicht sowie einer potentiellen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz  »(Tatbestand des Smurfings)« gestückelt  – umgetauscht und über sein Konto gewaschen hatte. Außerdem gab er zu, eine größere Anzahl von alten 1.000,-DM-Noten in Euro im eigenen Namen umgetauscht zu haben. Beides, um einer Kundin einen Gefallen zu tun, die offiziell nicht in Erscheinung treten wollte, da es sich um »Schwarzgeld« handele. Damit ist gemeinhin Geld gemeint, das vor den Finanzbehörden geheimgehalten wird, um einer Besteuerung zu entgehen. Bei der Kundin handelte es sich um eine »allgemein bekannte Persönlichkeit«. »Der Geschäftsleitung der Bethmann Bank ist der Name der Kundin bekannt.«

Eine Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz bestand seinerzeit und besteht auch heute allerdings nur hinsichtlich von Transaktionen, wenn zugleich der Verdacht einer Geldwäsche gemäß § 261 StGB existierte  – heute besteht die Anzeigepflicht unabhängig von der Höhe des Betrages zusätzlich auch dann, wenn Terrorismusverdacht gehegt werden muß:

§ 11

Anzeige von Verdachtsfällen durch Institute

(1)  Ein Institut oder eine Spielbank hat bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese unverzüglich mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Eine angetragene Finanztransaktion darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Institut die Zustimmung der Staatsanwaltschaft übermittelt ist oder wenn der zweite Werktag nach dem Abgangstag der Anzeige verstrichen ist, ohne daß die Durchführung der Transaktion strafprozessual untersagt worden ist. Ist ein Aufschub der Finanztransaktion nicht möglich, so darf diese durchgeführt werden; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931773.1.HTML

Eine schlichte Steuerhinterziehung, wie sie die »allgemein bekannte Persönlichkeit« begangen hat, ist aber keine Vortat, wie sie der Geldwäscheparagraph 261 des Strafgesetzbuchs voraussetzt. Nach § 261 I Nr. 3 StGB kommen hierfür lediglich die gewerbsmäßige Einfuhr- und Ausfuhrabgabenhinterziehung gemäß § 373 AO und die gewerbsmäßige Steuerhehlerei gemäß § § 374 II AO in Betracht. Und die »dürfte« diese bekannte Persönlichkeit nun wirklich nicht begangen haben. Solche »Persönlichkeiten« begehen lediglich Steuerflucht ins steuerfreundlichere Ausland oder deklarieren ihre Einkünfte nicht.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung lag jedenfalls vor, wie ja auch S. 3 des Sonderrevisionsberichts die systematische Beihilfe der HypoVereinsbank zur Steuerhinterziehung der vermögenden Kunden bis zum Jahr 1998 belegt. 1993 war die Zinsabschlagssteuer eingeführt worden, die die deutschen Banken zum Büttel der Finanzämter machte: da mußte doch was für die besonders guten Kunden getan werden… Sprich: verschleiernde Auslagerungen des sich durch Zinsen und Dividenden mehrenden Vermögens in die Schweiz zu Schweizer Tochterbanken, bei denen eine Quellensteuer noch nicht existierte. Darum geht es wirklich. Verwunderlich, daß angeblich kritische Journalistinnen das nicht verstehen.

Beate Lakotta hat schlicht Pech gehabt: sie plappert kenntnislos einer Justizministerin etwas nach, befangen in dem unbegreiflichen Kinderglauben, daß die nicht bloß politisch taktiere. Es wäre nicht schlecht, wenn die Journalistin einsehen könnte, daß der Fall Mollath für ein Loblied auf Rechtsstaat und Psychiatrie überaus ungeeignet ist. Hier die Antwort von Rechtsanwalt Thomas Stadler auf ihren SPIEGEL-Blog-Beitrag:

http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html

Hier die Antwort von Dr. Hans Simmerl, Mainkofen:

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2

Und hier die von Oliver García:

http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fall-mollath-meine-kritik-an-spiegel-autorin-war-zur-halfte-unberechtigt/

Andererseits läuft die Politikerin Merk natürlich Gefahr, von Lakotta »nüchtern betrachtet«, zu jemandem zu mutieren, der »Theater« macht, das »plemplem« ist. Denn untergräbt sie mit der Anordnung eines neuen psychiatrischen Gutachtens unter erstmaliger Zugrundelegung der Realität, nämlich des Revisionsberichts der HypoVereinsbank, und mit der Anweisung eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft Regensburg nicht höchstselbst »das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats« [Lakotta, SPIEGEL-Print, 17.12.2012, S. 19]?

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157544.html

Es hat doch schließlich alles bestens funktioniert!

Weit gefehlt. Tatsächlich nahmen die Fehlleistungen in diesem Verfahren kein Ende. Sie setzten sich, sich unbarmherzig steigernd, fort.

Am 5.8.2004 erstattete Gustl Mollath insgesamt sechs Strafanzeigen, die er »Gemäß Strafprozessordnung § 158« an den Präsidenten des Amtsgerichts Nerlich, seit dem 1.10.2011 Generalstaatsanwalt in Nürnberg, richtete.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Die erste war eine Wiederholung der bereits im November 2002 gegen den Bruder seiner Ex-Ehefrau erstatteten Strafanzeige nebst Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung, versehen mit einer genauen Sachverhaltsschilderung und unter Beifügung eines Attestes einer Notfallambulanz vom 23.11.2002 sowie Krankschreibungen vom 25. und 29.11.2002. Auch das Motiv des Übergriffs des Robert M. wurde bezeichnet:

Am Samstag den 23.11.2002 habe ich den Bruder meiner früheren Frau Petra Mollath, Robert M., und seine Lebensgefährtin Petra S. , aufgefordert die Schwarzgeldgeschäfte meiner Frau nicht länger zu unterstützen und auf sie einzuwirken, daß sie diese Geschäfte beendet.

Durch diese erneute Anzeige wollte er offensichtlich die Revision der damaligen staatsanwaltschaftlichen Entscheidung, ihn auf den Privatklageweg zu verweisen, erreichen, wenn sie, die Staatsanwaltschaft, denn den Zusammenhang aller gegen ihn gerichteten Verfolgungen begreife.

Die zweite richtete sich gegen seine Ehefrau wegen falscher Verdächtigung und Nötigung, da es aufgrund ihrer falschen Angaben über seinen Besitz von scharfen Waffen am 19.2.2003 zu einer massiven ergebnislosen Durchsuchung durch zwölf Polizeibeamte in seinem Haus gekommen war. Seine Frau, die ihn seit vierundzwanzig Jahren kenne, habe genau gewußt, daß er nie scharfe Waffen besessen habe, sondern sein Leben lang gegen Krieg und Waffen eingestellt gewesen sei. Mit dieser Aktion habe sie auf ihn Druck ausüben wollen, damit er mit seinen Versuchen, »die Schwarzgeldverschiebung und Pflege etc.« zu unterbinden, aufhöre.

Als Beweise – auch für seine politische Einstellung – bot er seine Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, zwei an der Durchsuchung beteiligte namentlich bezeichnete Polizeibeamte und die beteiligten Richter an. Hierbei handelte es sich um ein Gegenverfahren gegen das gegen ihn gerichtete Verfahren 802 Js 5183/03, das seine Frau gegen ihn mittels unzutreffender Angaben eingeleitet hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf

Gerade diese Ermittlungen wegen wider besseres Wisssen erhobener Falschbeschuldigung wäre wichtig zur Ermittlung der Belastungstendenz der Ehefrau gewesen: die hatte ja nicht nur am 2.1.2003 auf das ihr wohlbekannte ererbte Luftgewehr Mollaths und auf eine angebliche Aussage Mollaths hingewiesen, wonach er eine Pistole besitze (die natürlich nicht gefunden wurde, weil es sie nie gab), sondern Polizei und Staatsanwaltschaft durch eine angesichts der Realität vollkommen unglaubhafte Befürchtung in Marsch gesetzt:

2012-11-21 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):

(Bisher ist bei den Nürnberger Nachrichten kein Artikel zum Thema Mollath online gestellt, deshalb wird der Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):

Mollaths schneller Weg in die Psychiatrie

Die Justiz schenkte der Ehefrau fast blinden Glauben – „Mein Mann leidet unter Störungen“

[…]

Als Beweis für die Allgemeingefährlichkeit ihres Mannes hat die Ehefrau kurz vor Prozessbeginn 2003 bei der Polizei gewarnt, ihr Ehemann besitze zahlreiche Schusswaffen. „Ich befürchte, er könnte sie auch gegen mich einsetzen“, sagt sie bei der Zeugenvernehmung. Beamte drangen daraufhin in das Haus des Mannes ein. Gefunden haben sie nichts.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html

In einem Rosenkrieg stehen Polizei und Justiz blind auf der Seite der Frau, die das geborene Opfer ist. Und Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung haben Null Chance…

Die dritte Anzeige richtete sich gegen die Polizeibeamtin, die ihm bei der Festnahme am 30.6.2004 zwecks Zuführung ins Klinikum in Erlangen bewußt die Handschellen zu fest angezogen habe, worüber er sich gleich beschwert habe. Die Verletzungen seien unmittelbar bei Ankunft im Klinikum von Dr. Wörtmüller festgestellt worden. Auch hinsichtlich dieses Vorwurfs werden ein namentlich bekannter Polizeibeamter, der anwesende Gerichtsvollzieher und weitere sechs Zeugen benannt.

Die vierte Anzeige, Strafanzeige und Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Woertge wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vom 30.6.2004, bezieht sich auf den Umstand, daß dieser trotz bestehenden Hausverbots Mollaths Festnahme und Verbringung dazu genutzt habe, beim Gerichtsvollziehertermin am 30.6.2004 sein Haus zu betreten und dort »nach Unterlagen die die Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz beweisen und seine Mandanten und Freunde belasten könnten«, zu durchsuchen. »Dabei hat er dafür gesorgt, daß sinnlos die Heizungskellertür beschädigt wird , ein Lichtgitter herausgerissen , Heizungsbe- und entlüftungsrohre zerstört und ein Kellerfenster eingetreten wurde.« Zudem äußerte er den Verdacht, daß Dr. Woertge diesen Gerichtsvollzieherauftrag in Absprache mit der Polizei arrangiert habe, um die Abwesenheit Mollaths auszunutzen.

Als Zeugen benannte er die Zeugen der dritten Anzeige und legte zur weiteren Orientierung sein Schreiben vom 4.8.2004 an Rechtsanwalt Woertge bei, der sowohl für Petra Mollath als auch für Gläubiger Mollaths tätig und seit Jahren mit dem neuen Lebensgefährten Petra Mollaths, Martin M., einem Direktor der HypoVereinsbankGroup, befreundet war. Dieser Brief, in dem Personen aus dem Freundes- und Bekanntschaftskreis des Anwalts benannt wurden, die – mit einer Ausnahme – auch ihm gegenüber schon in Erscheinung getreten waren, sollte später einen Tatverdacht gegen ihn wegen Sachbeschädigung begründen. Seinen Verdacht, daß Rechtsanwalt Dr. Woertge am 30.6.2004 nicht nur einer Pfändungsmaßnahme beiwohnen, sondern im Interesse seiner Mandantin Petra Mollath und ggf. von Freunden und Mandanten auf der Suche nach Beweismaterial Mollaths für die Machenschaften seiner Frau war, begründete er in diesem Schreiben u.a. so:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Woertge,

schon am 23.5. wollten Sie zusammen mit Ihrem Freund, schon aus Urzeiten Ihres 1. FCN-Handballvereins, Martin M., Direktor der HypoVereinsbankGroup, Petra Mollath, Ihrer Mandantin und früheren Mitarbeiterin der HypoVereinsbankGroup, als auch einem Mitarbeiter von Joachim Z. vom Altwagenhandel  L. (der wiederum Jahrzehnte mit Martin M. von der HypoVereinsbank befreundet ist), in mein Haus eindringen, um an Unterlagen zu gelangen, die die Schwarzgeldverschiebung der HypoVereinsbank und deren Vorläuferbanken in die Schweiz beweisen.

[Briefzitat im Urteil vom 8.8.2006, S. 15]

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Tatsächlich klingen im Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17.3.2003, S. 15, entsprechende Befürchtungen an:

Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mollath die Vorwürfe bezüglich des Transfers von Geldern von Deutschland in die Schweiz in die Öffentlichkeit bringt. Er selbst spricht in diesem Zusammenhang auch vom „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“, in dem [sic!] auch die HypoVereinsbank verstrickt sei. […] Dies birgt die Gefahr, dass er eventuell versucht, sein Wissen zu „verkaufen“. Hinzu kommt, dass Herr Mollath möglicherweise noch über vertrauliche Belege/Unterlagen aus dem Besitz seiner Frau verfügt.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Im Urteil vom 8.8.2006 heißt es zu der Aktion vom 30.6.2004 auf S. 13:

Anlässlich einer Pfändung eines Ferraris schickte Gerichtsvollzieher Hösl die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath und ihren Lebensgefährten weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einem Zwangsöffnungsauftrag war Rechtsanwalt Woertge jedoch als Gläubigervertreter mit anwesend. Der Gerichtsvollzieher durchsuchte das Haus des Angeklagten nach eventuellen Vermögenswerten.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

In der Tat, das ist bemerkenswert, daß ein Rechtsanwalt mit u.a. dem Spezialgebiet Bank- und Kapitalanlagerecht höchstselbst eine schlichte Mobiliarpfändung begleitet. Und daß der Gläubigervertreter eine Zwangsöffnung beantragt hatte, weil man Mollath bereits in der Unterbringung gemäß § 81 StPO (Beschluß vom 22.4.2004)  in Erlangen wähnte, von deren Anordnung Dr. Woertge praktischerweise als Nebenklägervertreter der Ehefrau Mollaths wußte.

Wegen eines Mißgeschicks hatte sich deren Vollstreckung allerdings verzögert: der Einweisungsbeschluß war zunächst bei der unzuständigen Kriminalpolizeidirektion Nürnberg/ Kommissariat 12.1 gelandet, im übrigen nebst den Verfahrensakten, die dessen Leiter, KHK F., am 9.6.2004 dem Klinikum Erlangen – Dr. Wörthmüller – zusandte, während der Vollstreckungsauftrag am selben Tag an die zuständige Polizeiinspektion Nürnberg-Ost ging. KHK F. war übrigens der leitende Beamte bei der Hausdurchsuchung von Mollaths Haus am 19.2.2003  gewesen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-06-09-Brief-Kripo-Forensik-Erlangen.pdf

Im Hinblick auf realitätsausklammernde Wahn-Diagnosen von weltfremd aktenauslegenden Psychiatern kann man gar nicht akribisch genug auf die Realien hinweisen, die sich aus der Akte, keineswegs aber aus dem die Fakten bewußt verschleierndem Urteil ergeben.

Die fünfte Anzeige vom 5.8.2004 richtete sich gegen den Arzt Dr. Michael Wörthmüller/Erlangen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung, weil dieser ihn trotz Bejahung eigener Befangenheit in der Sache am 1.7.2004 noch weitere 6 Tage festgehalten habe, um ihn zu einem Deal – harmloses Gutachten gegen Verschweigen der Befangenheit und ihrer Gründe (seine freundschaftliche Nachbarschaft zu dem Finanzmakler Bernhard R., der wiederum mit zwei Ex-Mitarbeitern von Mollaths früherer Frau im Vorstand einer Vermögensanlage AG agierte) – zu bewegen. Zu der Plausibilität dieses Vorbringens gibt es bereits in Teil III nähere Ausführungen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

In Großbuchstaben, die seine Traumatisierung belegen, wird zu den Bedingungen der (rechtswidrigen) Unterbringung gemäß § 81 StPO erklärt:

Ich wurde über Tage in Vollisolations- Einzelhaft gequält , durfte in über eine Woche nur drei mal Hofgang machen . Bekam Kreislaufbeschwerden und eine Krampfader , mußte die Behandlung und jämmerliche Schreie um Hilfe, andere Häftlinge erleben . Konnte denen keine Hilfe leisten .Nachts wurde durch eine erzwungene Beleuchtung der Schlaf entzogen . Ordentliche Körperpflege war nicht möglich . Ich mußte mich nackt ausziehen .

Ich war 24 Stunden , Tag und Nacht , von einer Kamera beobachtet .

Fesselung ans Bett wurde mir angedroht . Essen war für mich ungenießbar .

Trotzdem ließ ich mich nicht zu der geforderten Abmachung zwingen .

Ich war fast aller meiner Rechte beraubt !

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als Beweis legte Mollath das Schreiben mit der Befangenheitserklärung Wörthmüllers vom 1.7.2004 vor, das aber erst am 5.7.2004 ans Amtsgericht gefaxt wurde – eine  Verzögerung, die durchaus Fragen aufwirft. Als Zeugen benannte er u.a. Rechtsanwalt Bernd Ophoff, der ihn nach Vermittlung von Dr. Wörthmüller während der Unterbringung aufgesucht und ihn seit dem 6.7.2004 als Wahlverteidiger vertreten hatte.

Die sechste Anzeige richtete sich wiederum gegen seine frühere Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten, die am 16.6.2004 versucht hätten, sein BMW-Krad zu entwenden; nachdem dies nicht gelungen sei, hätten sie jedenfalls den im Krad befindlichen Motorradschlüssel und seinen Hausschlüssel mitgenommen. Als Zeugen gab er wiederum den Gerichtsvollzieher, darüberhinaus den Mitarbeiter einer Aufzugsfirma an, der auf einer am Tatort gelegenen Baustelle tätig geworden sei (selbst deren Bauherrn führte er namentlich und mit Adresse an). Verbotene Eigenmacht im Rahmen von Zwangsvollstreckungen?

Präziser, konkreter, detailreicher und überprüfbarer wird ein Laie wohl kaum eine Strafanzeige erstatten können.

Danach, am 16.9.2004, ereilte ihn das nächste Ungemach: ein erneuter Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg-Fürth, Richter am Amtsgericht Eberl, über eine höchstens fünfwöchige Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zur Erstellung eines Gutachtens durch dessen Chefarzt Dr. Klaus Leipziger. Dieser Beschluß war genauso rechtswidrig wie der vorangegangene vom 22.4.2004, denn es war klar ersichtlich, daß der Angeklagte zur Mitwirkung an einer Exploration nicht bereit war, so daß eine Unterbringung zu reinen Beobachtungszwecken ausschied.

Über diesen Beschluß erregte sich Mollath sehr: am 23.9.2004 wandte er sich mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung, die er an den Präsidenten des Amtsgerichts und an Richter Eberl sandte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-09-23-Mollath-Brief-Amtsgericht-Nbg.pdf

Hierin bat er, seine Strafanzeige vom 5.8.2004 auch zu den Akten seines Verfahrens zu nehmen, um den Gesamtzusammenhang der gegen ihn gerichteten Aktivitäten seiner früheren Frau, »die mich mit ihren Schwarzgeldverschieberfreunden perfide fertig machen will , weil ich mich gegen das perverse Spiel auflehne« deutlich zu machen, machte politische Ausführungen, ergänzte den Anzeigenvortrag um die Vorkommnisse mit Dr. Wörthmüller und begründete seine Beschwerde im Wesentlichen wie folgt:

Der Chefarzt Dr. Leipziger , Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth , ist sehr gut bekannt , wenn nicht befreundet , mit Dr. Wörthmüller. Der zu den Schwarzgeldverschieberkreisen zu zählen ist wie vorher nochmals beschrieben .

Ein ordentliches unparteiliches Gutachten wäre nicht zu erwarten .

Beweis: Schreiben von Dr. Wörthmüller  an das Amtsgericht Nürnberg , Herr Richter Eberl v. 5.7.04 s.Anlage [Das Schreiben, in dem Wörthmüller darauf verweist, daß er mit Dr. Leipziger gesprochen habe und daß dieser kurzfristig zur Übernahme des Gutachtenauftrags wie auch des Probanden bereit sei]

Außerdem werde ich gegen das skandalöse Schnellgutachten im Gerichtssaal von Dr. Lippert vorgehen . Weiteres versuche ich mit Rechtsanwalt Ophoff zu besprechen, sobald mit Ihm ein Gesprächstermin möglich ist.

Dr. Lippert weist aktuell, am 18.12.2012,  die Verantwortung für sein Gutachten, das den Stein so richtig ins Rollen brachte, natürlich der Justiz zu:

Doch wie sehr beeinflusst ein Gutachter das Urteil? Stehen die Richter gar vor ihrer schleichenden Entmündigung? Sachverständige wie Lippert und Wörthmüller wollen dies gerade nicht.

Kaum ein Prozess, in dem sie den Richtern nicht Entscheidungsalternativen nennen, etwa ausführen, dass es denkbar ist, dass der Angeklagte im Affekt handelte — aber auch eine geplante Tat nicht auszuschließen ist. „Die Entscheidung treffen die Richter“, sagt Lippert, „ich biete nur Erklärungen an!“

Vielleicht mögen seine Gutachten so vage ausfallen, wie er sie gegenüber den Nürnberger Nachrichten darstellt, ich weiß davon nichts, und bin ehrlich gesagt froh, Gutachten dieses regionalen Hausgutachters nicht zu kennen: im Fall Mollath hat er in seinem unfundierten mündlichen Gutachten vom 22.4.2004 dem Richter jedenfalls klare falsche Handlungsempfehlungen erteilt:

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-05-05-Mollath-Amtsgericht-Einweisungsbeschluss.pdf

Auch Mollaths Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Ophoff, legte Beschwerde ein. Und obwohl nach dem Beschwerdeschreiben Mollaths eindeutig feststand, daß dieser eine Untersuchung gerade durch den konkret beauftragten Gutachter  ablehnte, verwarf das Landgericht am 8.10.2004 – ob die Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Otto Brixner, zuständig war, ist unbekannt – beide Beschwerden. Und verstieß damit gegen die verfassungskonforme Auslegung von § 81 StPO:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html

Das Maß an Unrecht, das Mollath widerfuhr, war allerdings noch nicht voll.

Erst am 28.9.2004 hatte ihm der Präsident des Amtsgerichts mitgeteilt, daß seine Strafanzeige vom 5.8.2004 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei. Am 4.10.2004 richtete Gustl Mollath eine Sachstandsanfrage (»Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann«) an die Staatsanwaltschaft – tatsächlich war Hubmann Leitender Oberstaatsanwalt und stand in der Zeit vom 1.8.1996 bis zum 30.6.2008 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, bis er am 1.7.2008 Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01483/index.php

Mollath legte seiner Sachstandsanfrage seine Strafanzeige vom 5.8.2004 und seine Beschwerde vom 23.9.2004 gegen den Unterbringungsbeschluß gemäß § 81 StPO bei. Das war ein schwerer taktischer Fehler. Denn in dem letztgenannten Schreiben hatte er auf eine Beziehung zu seinem Fall, dem ›Familienbetrieb‹ Diehl und LOStA Hubmann hingewiesen:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Darüberhinaus hatte er in seiner Beschwerdeschrift vom 23.9.2004, S. 3, erklärt:

Was ist in Deutschland, was ist in Nürnberg los ?

Z.B. 6 Nürnberger Rotary Clubs ( diese angelsächsische Erfindung unterwandert wie der Lions Club) mit karitativen Deckmäntelchen alle Entscheidenden Stellen unserer Stadt Nürnberg.

Karl Diehl ist Rotarier der ersten Stunde .

Klaus Hubmann , Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg ist Stadthalter der Rotarier in Nürnberg .

Das Sekretariat, aller Rotary Clubs in Nürnberg, ist am Lorenzerplatz 21, innerhalb der Hauptstelle der HypoVereinsbank . Diese ist die Schwarzgeldverschiebende Bank gewesen !

Frühere Chefs meiner früheren Frau Petra Mollath, gehörten der HypoVereinsbank und dem Rotary- oder Lions-Club an . Die Klinik von Dr. Wörthmüller in Erlangen wird von Rotary- und Lions-Club unterstützt.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Ist das ein Beweis für Wahn? Oder lediglich realistische Kenntnis spezifischer regionaler Verflechtungen? Letzteres scheint zuzutreffen, denn genauso ist es auch in der Zeitung zu lesen (und die Einstellungen der Verfahren der StA Nürnberg im Februar und April 2004 gegen die Firma Diehl wegen Steuerhinterziehung und Bedienstete der Oberfinanzdirektion, die eine engagierte kleine und daher abgestrafte Steuerbeamtin ausgebremst hatten, werden dem Behördenleiter seinerzeit auch noch mächtig in den Knochen gesessen haben). Die Journalisten Reitzner und Stoll von den Nürnberger Nachrichten faßten den Fall, der sich in den Jahren 1995 – 2004 abspielte, rückblickend so zusammen [Hervorhebung von mir]:

Neue Strafanzeige gegen Finanzamts-Chef

von Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

Diehl-Affäre: Es geht um die Beurteilung einer Betriebsprüferin – 15.07.2009

NÜRNBERG  – Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht keinen Grund, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Diehl-Affäre neu zu bewerten oder die gemaßregelte Betriebsprüferin des Finanzamtes zu rehabilitieren. Doch die juristischen Spätfolgen des Steuerstreits befassen die Staatsanwälte noch immer: Eine neue Strafanzeige gegen einen damals leitenden Finanzbeamten ist nach Informationen unserer Zeitung gestellt worden.

Der Vorwurf der Anzeige und des Strafantrags: Verdacht des Betrugs, der Untreue, der Urkundenfälschung, der Verletzung der Amtspflichten und der Falschaussage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach durch den damaligen Vorsteher des Zentralfinanzamtes Nürnberg, einen Leitenden Regierungsdirektor. Wie unsere Zeitung aus Justizkreisen erfahren hat, geht es um die (mutmaßlich zu negative) Beurteilung der Betriebsprüferin, die dagegen gekämpft hatte, dass der Rüstungskonzern Diehl von einer Steuerschuld von über 30 Millionen Euro befreit wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Stahl fordert Rehabilitation

Die Bündnisgrünen im bayerischen Landtag hatten sich (wie berichtet) in die Steuer-Affäre eingeschaltet. Die Nürnberger Abgeordnete Christine Stahl forderte das Justiz- und das Finanzministerium auf, die Betriebsprüferin zu rehabilitieren. Stahl bezog sich in Schreiben an Justizministerin Merk und Finanzminister Georg Fahrenschon (beide CSU) auf die Berichterstattung der Nürnberger Nachrichten über bisher der Öffentlichkeit nicht bekannte Details des Verfahrens. Bis hinauf in die Ministerien seien die Informationsstränge gelaufen; eine Einflussnahme auf die Ermittlungen könne nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei lukrativen Deals des Rüstungsunternehmens mit Rheinmetall- und Krauss-Maffei-Aktien hätten nach Ansicht der Finanzbeamtin die Gewinne versteuert werden müssen; der Konzern müsse 60 Millionen Mark abführen. Diehl verwahrte sich stets gegen diese Sicht; die Oberfinanzdirektion (OFD) gab dem Konzern recht. Als die Betriebsprüferin beharrlich bei ihrer Ansicht blieb, wurde sie von der OFD angewiesen, die Betriebsprüfung abzuschließen und die Beteiligungen als Privatvermögen anzuerkennen. Die Finanzbeamtin wehrte sich – mit der Folge, dass ihr der Fall entzogen wurde.

Strafanzeige gegen Diehl

Sie stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen den damaligen Seniorchef Karl Diehl und die Verantwortlichen bei der OFD: wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft ermittelte intensiv und sah in einem Gutachten eines Experten den Verdacht der Steuerhinterziehung bei Diehl und der Untreue bei Beamten der OFD. Dann der Skandal: Die Durchsuchung der Dresdner Bank Luxemburg (DreBaLux) wurde angeordnet, doch die luxemburgische Finanzpolizei stellte den Durchsuchungsbeschluss der Bank nach Informationen unserer Zeitung drei Monate vor dem Besuch zu (!) – Folge: Die wichtigsten Unterlagen waren vernichtet.

Danach sah die Nürnberger Justiz keine Handhabe mehr. Die Ermittlungsverfahren wurden im Februar und im April 2004 eingestellt.

Zu Einzelheiten vermöge sie «angesichts des inmitten stehenden Steuergeheimnisses» nicht Stellung zu nehmen,antwortet Justizministerin Merk nun lapidar – wie zuvor Fahrenschon – auf Stahls Anfrage. Das Gutachten des Experten der Staatsanwaltschaft habe die zentrale steuerliche Frage nicht abschließend geklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Eine «unbotmäßige Einflussnahme» von oben sieht Merk nicht.

Steuerbefreiung höchst umstritten

Fest steht allerdings, dass die Steuerbefreiung für Diehl auch in der Oberfinanzdirektion Nürnberg selbst höchst umstritten war. Zahlreiche leitende Beamte seien davon überzeugt gewesen, dass der Deal hätte besteuert werden müssen, berichten pensionierte Finanzbedienstete unserer Zeitung; der Verdacht der Einflussnahme aus München und sogar aus Berlin sei Tagesgespräch gewesen. Auch der angebliche Einfluss von Rotary-Clubs war Gegenstand lebhafter Spekulationen – führende Finanzbeamte, Staatsanwälte und Seniorchef Karl Diehl sind oder waren bekennende Rotarier.

Der damalige Hauptpersonalrat Josef Bugiel beim Finanzministerium sprach bei einem Besuch von «nicht nachvollziehbaren und sehr personenbezogenen Entscheidungen» bei der OFD Nürnberg und kritisierte den damaligen OFD-Präsidenten. Die Rotary-Mitgliederliste lag immerhin demonstrativ in dessen Vorzimmer aus.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanzeige-gegen-finanzamts-chef-1.551870

Daß die beiden Journalisten wahnhaft Realitäten verbiegen, wird wohl nicht einmal ein Psychiater behaupten. Unangenehm war zudem auch das Geschmäckle, das die im Jahr 2004 das Verfahren gegen Diehl und die pro Diehl beeinflussenden Beamten der Oberfinanzdirektion einstellende Staatsanwältin umgab:

Schwägerin der Staatsanwältin arbeitet bei Diehl

Trotz allem verliefen die Ermittlungen im Sand. Im Februar und im April 2004 wurden die Verfahren gegen Diehl und die OFD eingestellt. Besonders pikant ist, dass das Verfahren damals ausgerechnet von einer Staatsanwältin geführt und schließlich eingestellt wurde, deren Schwägerin wenige Monate später, am 1. Dezember 2004, eine Stelle bei Diehl angetreten hat. Zwei Jahre später wurde die dann 35-jährige Betriebswirtin Prokuristin und stieg in den Vorstand der Diehl Verwaltungs-Stiftung auf. Das sei schon sehr merkwürdig, dass Verfahren innerhalb der Familie eingestellt werden, ätzt auf Anfrage Rechtsanwalt Rainer Roth, der die Betriebsprüferin vertreten hat.

Die Justiz sieht das anders. Die Staatsanwältin «stand in keinem Verhältnis zu einem der Verfahrensbeteiligten, das geeignet gewesen wäre, ihre Objektivität in Zweifel zu ziehen«, so Sprecher Andreas Quentin.Der Umstand, dass eine Schwägerin der Sachbearbeiterin viele Monate nach der Einstellungsverfügung in ein Anstellungsverhältnis bei einer Verfahrensbeteiligten trat, sei ohne Bedeutung.

Die im Juli 2008 gestellte Strafanzeige gegen Finanzbeamte führte nicht einmal mehr zu Ermittlungen. Die «angezweifelte steuerliche Festlegung war bereits Gegenstand eines früheren Ermitttlungsverfahrens. Dort konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden«, sagt Quentin. Diehl und die Beteiligten wollten sich trotz Anfragen unserer Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geheimgutachten-deal-mit-diehl-1.525735

Auch Wilhelm Schlötterer, jetzt für den Unterstützerkreis von Gustl Mollath wirkend, hat sich eingehend mit diesem Fall befaßt:

Wilhelm Schlötterer hat nicht nur 30 Jahre im Finanzministerium gearbeitet, er ist auch seit über 30 Jahren CSU-Mitglied ­– und will es bleiben. Die Machenschaften an der Spitze, die er beschreibt, will er sauber getrennt wissen von der tadellosen Arbeit ungezählter Landräte, Kommunalpolitiker und einfacher Mitglieder der Partei. Der Mann ist geradlinig.

Wilhelm Schlötterer: Macht und Missbrauch – Franz Josef Strauß und seine Nachfolger, 412 Seiten, Fackelträger Verlag, Köln 2009.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-ministerialbeamter-stutzt-abgestrafte-betriebspruferin-1.596733

Eins ist klar: der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, der auf eine Karriere hoffte, wie sie ihm dann ja auch über die übliche Politschiene zuteil wurde, konnte just im Jahr 2004, als die umstrittene Einstellung des Verfahrens gegen die Fa. Diehl und die sie begünstigenden Beamten der Oberfinanzdirektion erfolgte, einen neuen und alten Schlamm aufwühlenden Mollath ganz und gar nicht gebrauchen. Er stand schließlich mächtig unter dem Druck von Generalstaatsanwalt und Justizministerium:

Der Leitende Oberstaatsanwalt hatte schon all die Monate über immer wieder über den Fortgang an den Nürnberger Generalstaatsanwalt, dem der bayerische Ministerpräsident Weisungen erteilen kann, berichten müssen. Auch ein Ministerialrat des CSU-geführten Justizministeriums löchert in einem Schreiben die Nürnberger Staatsanwälte mit Fragen: worauf sie denn ihren Verdacht stützen; er äußert Zweifel am Rechtshilfeersuchen «angesichts der bekannten Schwierigkeiten mit Luxemburg in Steuerstrafsachen«.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-steueraffare-polizei-meldet-sich-an-1.525731

Nur so ist zu erklären, was auf Mollaths präzise Strafanzeige vom 5.8.2004 hin geschah: sie wurde nicht einmal ins Js-Register für Strafsachen, sondern ins AR-Register für außerrechtliche Angelegenheiten eingetragen: 807 AR 233174/04 – da kommt man ja ins Grübeln: befindet sich in Nürnberg etwa eine Querulantenhochburg, in der sich bis August/September 2004 über 233.000 querulatorische Eingaben ansammeln? Man kann es nicht glauben, und die unterzeichnende Staatsanwältin ist gewiß nicht allein verantwortlich für den unsäglichen Bescheid vom 20.10.2004, den sie unter diesem Aktenzeichen verfaßte:

Ermittlungsverfahren [sic! unter AR-Aktenzeichen!]

gegen Petra Mollath

Robert F. M.

Dr. Jur. Hans Georg Wöertge

Martin M.

Michael Wörthmüller

wegen Nötigung u.a.

Strafanzeige vom 05.08.2004

Sehr geehrter Herr Mollath,

von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 13.10.2004 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.

Gründe:

Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

[…]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Da hat sie zwar die Anzeige gegen die Polizeibeamtin wegen Körperverletzung im Amt im Rubrum vergessen, aber was soll‘s. Bloße Vermutungen? Man faßt das Ausmaß dieser Rechtsverweigerung schlicht nicht.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte, per ordre mufti, Gustl Mollath pflicht- und rechtswidrigerweise als Querulanten, der dem Betrieb ein Dorn im Auge war, ausgesteuert. Dabei beruhten alle seine Anzeigen auf präzisen Behauptungen, die durch Beweisantritte belegt wurden und deren Realitätsgehalt durch Beiziehung der einschlägigen Akten (Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Bruder seiner geschiedenen Ehefrau, Verfahren gegen Mollath wegen unerlaubten Waffenbesitzes, das gegen ihn gerichtete Verfahren, seine Strafanzeige wegen Steuerdelikten) bestätigt worden wären.

Am 27.10.2004 verfaßte Mollath eine Beschwerde gegen diesen unglaublichen Bescheid, der schlichtweg ein Skandal ist, viel schlimmer noch als die rechtswidrige Nichtbearbeitung seiner Anzeige wegen Steuervergehen vom 9.12.2003. Und spätestens jetzt wäre auf einen weiteren Grund einzugehen, warum er es sich buchstäblich mit der Nürnberger Justiz ›verscherzt‹ hatte: sein grimmig-anarchischer Humor à la Herbert Achternbusch.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Denn diese Beschwerde hatte er nicht nur an den Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Heinz Stöckel, sondern auch an Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann, c/o HypoVereinsbank/c/o Rotary Club Nürnberg, Sekretariat aller Rotary Clubs in Nürnberg In der Hypovereinsbank adressiert. Seine ansonsten sachliche Sachstandsanfrage vom 4.10.2004 trug unter dem Datum folgende Unterzeilen:

Noch 88 Tage bis Jahresende

1924 Geburtstag von Charlton Heston [recte: 4.10.1923]

„Planet der Affen“ machte Ihn berühmt

Und dank seines früheren Pflichtverteidigers seit dem 3.12.2003, Rechtsanwalt Dolmany, auch weiterhin der wohlverstandenen gerichtsnahen Verteidigung verpflichtet, wissen wir, wie Gustl Mollath sich im Dezembertermin des Jahres 2003 verhielt, als der Fall mit der ersten Gutachterbeauftragung in der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 (bei der er unverteidigt war) bereits eine vorentscheidende Prägung erhalten hatte:

„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“, schildert der Anwalt. Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“ Er, der Anwalt, habe ihm dann erklärt, dass er im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen könne. Doch von Mollath sei keine Reaktion gekommen. In der Verhandlung habe der Angeklagte vor sich auf dem Tisch plötzlich Bücher und Broschüren über die Nürnberger Prozesse ausgebreitet und während der Anklageverlesung demonstrativ darin geblättert. „Da nahm das Schicksal seinen Lauf“, meint Dolmány. „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“ Doch Mollath habe sich nicht geäußert.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/wer-ist-gustl-mollath-wirklich-1.2576199

Hat sich der gerichtlich genehme Pflichtverteidiger jemals gefragt, ob billige anwaltliche Ratschläge à la ›Geständnis bringt Bewährung‹ existenziell getroffenen Angeklagten etwas nutzen? Angeklagten, die nicht bereit sind, mitzuspielen?

Subversive Happenings und anarchischer Witz kommen in der Justiz allerdings gar nicht gut an, und Generalstaatsanwälte werden, nicht nur in Bayern, nach zuverlässiger politischer Funktionstüchtigkeit ausgewählt: daran ändert der Umstand, daß ihr Status als ›Politischer Beamter‹, der jederzeit ohne Angabe von Gründen durch das Ministerium in den Ruhestand versetzt werden kann, sukzessive flächendeckend abgeschafft worden ist, gar nichts. Ihre Ernennung ist eine politische Machtfrage, wie gerade die Ernennung des Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, Hasso Nerlich, zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg belegt:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html

Im Hinblick auf diese Verflechtungen von Politik und Justiz, bei denen es nur tertiär um Eignung für den Job geht (inwiefern hat ein Amtsgerichtspräsident überhaupt Ahnung von Strafrecht und Staatsanwaltschaften?), ist es, objektiv betrachtet, natürlich ungeschickt, den Familienkonzern Diehl zu thematisieren. Denn der spielt, nicht nur in Nürnberg oder Bayern, in einer anderen Liga.

http://www.franken-wiki.de/index.php/Karl_Diehl

Das schreckte Mollath nicht. Er machte keine Kompromisse. In seiner Beschwerde vom 27.10.2004 führte er u.a. aus:

Auch das Umfeld des Familien-Rüstungs-Konzerns-Diehls ist mehrfach betroffen.

Kleines Beispiel : sogar das Schwarzgeld der Haushaltshilfe der Familie Diehl wurde durch die Hypobank und deren Mitarbeiter auser Landes , in die Schweiz, zur Tochter Bank  AKB in Zürich , geschafft. Dann Bank von Ernst. Dann von Dieter Rampl an Angelsachsen verhöckert .

Coults Bank , Royal Bank of Scotland.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Im übrigen half es natürlich nicht, daß die berechtigte Beschwerde gegen die Staatsanwältin wegen der Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen nicht begründet wurde, sondern sich in politischen und ökonomischen Betrachtungen rund um die Firma Diehl, die HypoVereinsbank, Edmund Stoiber, den Rotarier Hubmann und die Kriege im Irak und in Afghanistan erschöpfte. Hier nur ein kleiner Auszug:

Als ich hörte , daß der Diehl-„Familien“-Waffenkonzern sogar Streubomben produziert und die Bundeswehr 1.000 sende davon auf Lager hat , alles gegen das Völkerrecht und gegen unser Grundgesetz , war bei mir schluß.   Ausprobiert wurden die Diehl Horrowaffen, durch die NATO im Kosovo Krieg !

Eins muß man Gustav Mollath lassen: sein Gespür dafür, wer machtlos ist (nämlich er selbst) und wer Macht hat (u.a. die Justiz, die Psychiatrie und die Firma Diehl), war gut entwickelt. Der Einfluß solcher Konzerne erstreckt sich bis nach Berlin:

Diehl

Österreich erlaubt Diehl-Munition

Paradox: Dass Österreich vor knapp 14 Tagen das Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition ratifiziert hat, ist vor allem ein Erfolg für die deutsche Waffenindustrie. Das im Januar 2008 in Kraft getretene österreichische Streumunitionsverbot wurde entsprechend deutscher Geschäftsinteressen aufgeweicht.

Ursprünglich war auch das Geschoss SMArt 155, hergestellt von der „Gesellschaft für intelligente Wirksysteme“ (GIWS), einer Kooperation der deutschen Rüstungskonzerne Diehl und Rheinmetall, in Österreich verboten. Als Streumunition. Diese Zeiten sind mit der Ratifizierung des Oslo-Abkommens vorbei. Das Gesetz wurde entsprechend modifiziert. SMArt wird künftig in Österreich erlaubt.

Im Oslo-Abkommen wurde die SMArt 155 auf Druck der bundesdeutschen Delegation vom Verbot ausgenommen (Eine Broschüre zur Diskussion um das Verbot von Streumunition). „Die Bundesregierung ist in Oslo als Handelsvertreter der deutschen Rüstungsindustrie aufgetreten und hat im Verbotsvertrag Ausnahmen durchgesetzt, die exakt auf die Produktbeschreibung von Diehl zutreffen“, sagte dazu Grünen-Chefin Claudia Roth Anfang März. Es habe einen „Deal für Diehl” gegeben. Zwar sagt Roth: „Ich werde die SMArt 155 weiter als das bezeichnen, was sie in meinen Augen ist: Als Streumunition.”

Aber: Der Deal wirkt. Diehl und Rheinmetall garantieren den Abnehmern ihrer Kriegswaffe angesichts des Einsatzes der Bundesregierung: „Die Beschaffung ist OHNE RISIKO.“ Ein Verbot scheint man nicht zu befürchten, schlechte Publicity versucht man zu vermeiden(Zum taz-Artikel „Waffen bauen, Sprache säubern”).

[…]

http://www.regensburg-digital.de/osterreich-erlaubt-diehl-munition/15042009/

Mollath hatte von der Nürnberger Justiz keine Gerechtigkeit zu erwarten. 2004 war schlecht gelaufen. 2005/2006 sollte noch viel schlimmer werden.

(wird fortgesetzt)

Update (23.12.2012)

Wem das Warten aufs Christkind zu lang wird, den möchte ich auf folgende Qualitätsbeiträge hinweisen: reichlich verspätet auf Sascha Pommrenkes blitzsaubere Analyse des Lakotta-Blogbeitrags vom 19.12.2012:

“Bitte um entsprechende Belege”

Wer Recht erkennen will,
muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.
Aristoteles

Aufgrund des manipulativen „Behauptungsjournalismus“ von Beate Lakotta auf spiegel online hatte ich mich mit der Art und Weise der „Berichterstattung“ im Fall Mollath auseinandergesetzt. Andere Blogger und Kommentatoren haben sich mal mehr mit den juristischen Aspekten und mal mehr mit den psychiatrischen beschäftigt.

Nun ist Lakotta wohl der Meinung sie müsse ihren Ruf retten und hat auf spon zwei „Briefe“ veröffentlicht. Zum einen „antwortet“ sie auf Oliver Garcias Einlassungen und zum anderen auf die Kommentierung von Thomas Stadler.

[…]

„In der vergangenen Woche habe ich auf SPIEGEL ONLINE über den Fall Gustl Mollath berichtet und den Fall in einem Kommentar im SPIEGEL dieser Woche noch einmal aufgegriffen.“

Da wird man schon im ersten Satz wieder völlig überrascht. Sie hat über den Fall berichtet. Ich kenne jedenfalls keinen solchen Artikel in dem sie das getan hätte. Von Bericht, also einer Tatsachenbeschreibung ohne eigene Wertung, kann nicht im Geringsten die Rede sein. Aber auch hier ist die Richtung sofort klar. Sie als Journalistin ist nur ihrem beruflichen Auftrag nachgegangen und hat berichtet. Damit ist schon einmal die Selbstpositionierung eingeleitet: sie ist der Profi.

[…]

http://www.humana-conditio.de/?p=191

Und dann gab es heute noch so ein Kabinettstückchen, aus dem ich die besten Teile weglasse, um die Leserneugier zu befördern:

 

Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen

Wolfgang Michal |

In der Forensik scheint es üblich zu sein, Menschen zu begutachten, die man gar nicht persönlich kennt. Das erleichtert die Arbeit und fördert die Neigung zur Wegschließung.

23.12.2012 |

[…]

Machen wir deshalb ein kleines gemeines Experiment. Ich verfahre bei der Beurteilung des Gutachters Hans-Ludwig Kröber einmal so wie ein “Papier-Gutachter” im Fall Mollath. Dann käme folgende ferndiagnostische Beweiskette aufgrund von Akten zustande:

[…]

Wäre aufgrund dieser Ferndiagnose nicht auch eine fortdauernde Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung leicht zu begründen? Ließe sich mit etwas bösem Willen – rein nach Aktenlage – nicht ein zünftiges Negativ-Gutachten zusammenzimmern?

Nein, werden kritische Leser da völlig zu Recht einwenden. Denn Kröber habe seinem Wahn ja beizeiten abgeschworen, er habe “Krankheitseinsicht” gezeigt und sei – nach seinen Taten – zu einem nützlichen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft geworden. Mollath dagegen beharre stur auf seinem Wahn. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt, der im Fall Mollath umstritten ist: Es ist eben doch der “Wahn” (der “Schwarzgeldwahn”) und nicht – wie behauptet – die vor 12 Jahren begangene Beziehungstat, die Mollath den fortgesetzten Freiheitsentzug beschert. Er wird nicht wegen seiner Gemeingefährlichkeit festgehalten, sondern wegen seiner Verweigerungshaltung. Und deshalb sprengt das Vorgehen gegen Mollath die gebotene Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht sollten sich manche Gutachter der Forensik die Möglichkeit, eines Tages selbst in die Mühlen der Justiz und der forensischen Psychiatrie zu geraten, wenigstens in stillen Stunden einmal vor Augen führen.

Lesen Sie dazu auch Teil 1: Gustl for help: Darf man den Fall Mollath allein der Justiz überlassen?

http://carta.info/52068/gustl-for-help-ii-der-fall-mollath-und-die-ferndiagnosen/

Update (25.12.2012)

Nun hat Ursula Prem in ihrem medienkritischen Artikel

Presseskandal um Gustl Mollath

auch noch den letzten Funken der Illusion ausgelöscht, daß Rückert & Co. lediglich von allen guten Geistern verlassen waren, als sie ihren „Ein Kranker wird Held“-Artikel verfaßten. Nein, dem Unterfangen liegt ein ethischer und moralischer Substanzverlust zugrunde, den ich niemals bei der ZEIT verortet hätte.

In ihrem Artikel vom 14.12.2012 schrieb die ZEIT:

»Auch der Unterstützerkreis des Gustl Mollath ermittelt: Hier sucht man einen prominenten Verteidiger für die Wiederaufnahme. Offenbar traut man den Beteuerungen der Staatsanwaltschaft nicht.  Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

Welches Gefühl hinterlässt diese Darstellung beim unbefangenen Leser? – Ganz klar: Mollath kann wirklich nicht ganz dicht sein, wenn er in seiner Situation einen erfahrenen Staranwalt, der ihm seine Hilfe anbietet, unverrichteter Dinge wieder ziehen lässt. Hat er vielleicht doch nicht alle Latten am Zaun? Oder ist er auf derart unsympathische Weise arrogant, dass der Schritt zur Gefährlichkeit nur noch klein ist?

[…]

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate selbst kommentierte den Vorgang mir gegenüber folgendermaßen:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.«

[…]

http://www.newsandbuy.de/Presseskandal_Gustl_Mollath.htm

Hier geht es zur Fortsetzung:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

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156 Gedanken zu „Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie IV

  1. Was mir nicht so ganz einleuchtet:
    Rückert (die ja, was Justiz angeht, nicht gerade im Ruf steht, unkritisch zu sein) und Lakotta werden wie die Sau durchs Dorf gejagt, weil sie die Pro-Mollath-Kampagne kritisieren.und man versucht, ihnen an allen Ecken und Enden Fehler nachzuweisen.
    Wenn die SZ dagegen zB. immer wieder behauptet, im HVB-Revisionsbericht stünden Nachweise für Schwarzgeldgeschäfte (steht dort nirgendwo, und die genannten „gravierenden“ Verstöße gegen Abgabenordnung und Geldwäschegesetz sind strafrechtlich eben nicht relevant) , juckt das niemanden, im Gegenteil werden die beiden Herren als engagierte investigative Reporter gefeiert. Die NN bringen ein Gerücht auf (belegfrei), dass der Vorsitzende am Landgericht bei der Steuerfahndung gegen Mollaths Anzeige argumentiert haben soll. Dass nach wie vor alle diese Meldung voneinander abschreiben und nirgendwo Genaueres berichtet wird: Juckt niemanden.

    Lakotta soll „vorgeben“, die Gutachten gelesen zu haben. Die Gustl-Seite, die sonst jeden Unsinn (z.B. die „eidesstattliche Versicherung“ des Richters a.D. Heindl) veröffentlicht,scheut davor zurück, die vollständige Akte einschließlich der Verhandlungsprotokolle des Amtsgerichts und der Gutachten zu veröffentlichen. Warum eigentlich, wenn doch die Gutachten so grob falsch und qualitativ minderwertig sind?

    Einem Zeugen, der mit den Mollaths gut befreundet gewesen sein will, nichts von der jahrelangen Unterbringung gewusst hat, aber sich nach knapp 10 Jahren noch genau an einen Satz der Ex Mollaths bei einem Telefonat erinnert, glaubt man anscheinend bedingungslos. Weil er den üblichen, von der Presse anscheinend als besonders wertvoll und glaubhaft gewürdigten „eidesstattliche Versicherung“- Quatsch hinlegt. (jeder weiß, daß er mit der eV gar nichts riskiert, weil sie keine eidesstattliche Versicherung ist, bei der er sich eventuell wegen falscher eidesstattlicher Versicherung strafbar machen könnte).

    Eine anonyme aberwitzige „Strafanzeige“ wegen Urkundenfälschung und Betrug wegen einer falschen dienstlichen Beurteilung einer Finanzbeamtin wird zum Beleg für finstere Machenschaften herangezogen, obwohl jeder weiß, daß eine inhaltlich unrichtige Beurteilung nie im Leben eine Urkundenfälschung sein kann.

    Dass er seine Anzeige wegen Steuerhinterziehung nicht nur in Nürnberg, sondern mit Großverteiler bundesweit versandt hat (zumindest hat er es selbst laut Gustl-for-help-Seite so verfasst Finanzämter /Steuerfahndung in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf) und es anscheinend auch andernorts und nicht nur im finsteren Bayern niemanden gejuckt hat : interessiert niemanden. Habe jedenfalls nichts dazu gefunden, dass man in Frankfurt wegen Mollath bei Franklin Templeton die er ja offenbar erwähnt, gegen Kunden ermittelt hätte,

    IUnd nur mal zur Klarstellung : ich denke, dass das Urteil des Landgerichts sehr viele Schwächen hat und in der Revision eigentlich hätte fliegen können/müssen. Dass Mollath schon viel zu lange untergebracht ist, wenn man sieht, was er bei Schuldfähigkeit und Tatnachweis bekommen hätte. Aber die Diskussion und aggressive Stimmung , die von der Seite der Mollath-Unterstützer gegen jeden, der nicht hundertprozentig auf pro:Mollath-Linie ist, geschürt wird, trägt schon leicht fanatische Züge.

    • Wie nett, auch mal einen advocatus diaboli hier anzutreffen – aber daß das Urteil ein Fehlurteil und das Gutachten ein Schlechtachten ist, ist dann ja wohl doch klar…

      Zum Rest komme ich später.

      Upps, ich sehe gerade, daß Sie diesen Kommentar bei Teil IV gepostet haben. Dann sollten Sie vielleicht doch noch Teil V und VI lesen, bevor Sie sich vorschnell eine Meinung bilden.

  2. Die Nürnberger Nachrichten bringen heute in einer Beilage “Bilder des Jahres 2012″ ein sehr ungünstiges Bild von Frau Merk und das bekannte (günstige) Bild von Herrn Mollath.

    Darunter befindet sich unter dem Titel “Weggesperrt” ein summarischer, sehr sachlicher Bericht, dessen Tenor man als zurückhaltend empathisch charakterisieren könnte. Frau Löw war da jedenfalls nicht am Werk.

  3. @ Michael Bach:
    https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iv/#comment-1406

    Sorry, ich und meine Zahlendreher: Sie haben natürlich recht. Die erste HV beim Amtsgericht fand am 25.9.2003 statt.

    Ebensowenig ist die Mollath-Website vor Irrtümern gefeit: die Anklage gegen Mollath wegen gef. Körperverletzung u.a. wurde am 23.5.2003 erhoben. Am 23.9.2003 übersandten die Nebenklägervertreter der Ehefrau, Dr. Woertge & Co, die am 18.9.2003 erstellte regelwidrige Bescheinigung von Frau Dr. Gabriele Krach, Erlangen, über die Erforderlichkeit einer psychiatrischern Begutachtung des Angeklagten, um der Verhandlung vom 25.9.2003 den richtigen Spin zu geben.

      • Es handelt sich nicht nur in diesem Fall, sondern bei allen psychiatrischen Diagnosen und Gutachten um subjektive Meinungsäußerungen. Es gibt nämlich keine objektiven Methoden, um eine „psychische Krankheit“ oder eine dadurch bedingte Gefährlichkeit eines Menschen festzustellen. Man kann diese Diagnosen und Gutachten weder auf Labortests, noch auf Brain Scans oder sonstige naturwissenschaftlich fundierte Verfahren stützen. Versuche, sie zu validieren, können sich nur auf andere Expertenmeinungen, auf Berichte von medizinischem Hilfspersonal, auf die Anschauungen von Angehörigen etc. beziehen.

        Dabei ist natürlich stets die Gefahr einer Kumulation von Vorurteilen gegeben, wie die Causa Gustl Mollath ja auch eindrucksvoll zeigt. Dass die Treffsicherheit psychiatrischer Gefährlichkeitsprognosen daher das Niveau der Glaskugelschau nicht zu überschreiten vermag, sollte unter diesen Bedingungen nicht überraschen. Die Vorhersage, dass jemand, der gewohnheitsmäßig alkoholisiert Auto fährt, dauerhaft für sich und andere gefährlich ist, beruht jedenfalls auf einer solideren wissenschaftlichen Grundlage als die gegen Mollath gerichteten Gutachten – denn hier haben wir immerhin die Möglichkeit der Blutprobe und zudem gesicherte Statistiken zum Zusammenhang zwischen Alkoholisierungsgrad und Unfällen.

        Ein Gutachter soll den Hinweis, Mollath argumentiere doch sehr sachlich, vernünftig und wirke selbstbeherrscht, mit dem „Argument“ gekontert haben, dass sich manche Paranoiker halt gut verstellen könnten. Die Psychiatrie nennt dies Dissimulation. Im Klartext: Wenn auch alles gegen eine psychiatrische Diagnose spricht, so kann sie mit dem Zauberwort „Dissimulation“ dennoch aufrecht erhalten werden. Sie ist also nicht falsifizierbar, und nicht falsifizierbare Aussage können nicht den Anspruch erheben, wissenschaftlich zu sein.

        Wer stört, wer anderen Leute im Weg ist, wer aneckt, wer unangenehm auffällt und wer über kein unterstützendes soziales Netzwerk mit ausreichender Macht verfügt, der kann auf diesem Wege schnell ohne realistische Chance zur Gegenwehr auf unbestimmte Zeit hinter psychiatrischen Gittern verschwinden. Weltweit ist es inzwischen Usus, Whistleblowers zu psychiatrisieren. Die Geisteshaltung, die Psychiatern und Richtern eine solche Macht einräumt, stammt aus vordemokratischen Zeiten.

        Dass sich nunmehr einige Psychologen, Psychiater und Juristen für Gustl Mollath einsetzen, ist erfreulich; dass sie nach wie vor einem System mit Verantwortung für Tausende ähnlich gelagerter Fälle dienen, sollte dabei allerdings nicht vergessen werden. Gustl Mollath ist inzwischen prominent, sein Name ist in aller Munde, den Leuten, in deren Gewalt er sich befindet, schaut die Öffentlichkeit auf die Finger. Was man den vielen Namenlosen geschieht, interessiert nur wenige. Es bleibt zu hoffen, dass der Fall Gustl Mollath den Anstoß gibt, den „psychiatrisch-juristischen Komplex“ grundsätzlich zu hinterfragen.

  4. Liebe Gabriele Wolff,
    ganz herzlichen Dank für Ihre sachkundigen und glasklaren Analysen, die vor allem den juristischen Laien in diesem Durcheinander an Informationen, Fehlinformationen, Darstellungen und Gegendarstellungen einen festen Boden unter den Füßen verschaffen. Ich danke Ihnen aber auch für Ihre klare Position gegenüber manchen Kommentatoren. Ich meine insbesondere den Soziologen Chomsky. Es ist ja sehr beliebt in der Soziologie, den Menschen als Spielball quasi-physikalischer gesellschaftlicher Kräfte darzustellen, dessen Gründe in Wahrheit alle von außen verursacht wären, außer dass er vielleicht nebenbei dann auch noch einen freien Willen hätte. Aber ist es nicht vielmehr so, dass wir jederzeit und immer Nein sagen und uns weigern können, äußere Ursachen zu unseren eigenen Gründen zu machen, auch wenn wir meistens zu faul und zu schwach sind, es zu tun, und im Grunde wissen wir das sehr gut? Der beste Beweis für den freien Willen ist doch Gustl Mollath selbst, von dem sein Freund Edward Braun sagt, dass er ihn nach Jahren in der Psychiatrie unverändert fand, wenn auch ernster? Mollath ist dem immensen äußeren Druck nicht gewichen, sondern strikt bei sich geblieben und die Journalistinnen und anderen Täter, die ihn in vorauseilendem Gehorsam gegenüber wem-auch-immer begutachten und bewerten wie einen mehr oder weniger interessanten Affen, können sich allesamt von ihm eine Scheibe abschneiden. Das macht meines Erachtens auch die wahre Sprengkraft dieses „Falles“ aus: da ist nicht einer, der sich zum willenlosen Opfer machen lässt (in welchem Falle er wahrscheinlich längst entlassen wäre), sondern der beharrlich Widerstand leistet, indem er allen Vorhersagen und Gutachten zum Trotz der bleibt, der er ist, solange, bis sich alle, denen er auf die Füße getreten ist, heillos verrannt haben. Man kann nur hoffen, dass es dahin kommt. Aber jetzt schon hat er mehr Würde gezeigt als eine Frau Lakotta.
    Wenn es etwas Gutes an diesem Drama gibt, dann ist es ja auch dies: dass man sieht, dank Internet klappte es nicht mehr mit der medialen Verblödung. Kein tendenziöser, Tatsachen verdrehender Artikel erscheint, ohne dass er sogleich von kritischen Lesern richtig gestellt wird. Deshalb ist auch Ihr Blog, in dem so vieles zusammengeführt wird, ungemein wichtig. Gut verfügbare Information ist ein wunderbares Mittel gegen Faulheit und Willensschwäche.
    Ein gutes Neues Jahr
    Verena Mayer

  5. @Fotobiene sagte am Dezember 30, 2012 um 2:34 nachmittags

    -Bisher ging ich davon aus, daß die Strafanzeige vom 9.12.2003 http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf den ersten 8 Seiten des auch im Freispruch vom 8.8.2006 wegen „Körperverletzung u.a.“ http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf erwähnten „Konvoluts“ vom 24.9.2003 entspricht. Die Anlagen dazu (101 Belege auf 153 Seiten) sind von Dr. R. Sponsel ausgewertet worden http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm Diese Anlagen habe ich bisher im Netz nicht gefunden.

    -Warum der am 8.8.2006 wegen „Körperverletzung u.a.“ freigesprochene öffentlich Angeklagte Verfahrenskosten, Nebenklage und Eigenauslagen bezahlen soll – habe ich nicht verstanden.

    Mit freundlichem Gruß
    Richard Albrecht

    • Nein, die Strafanzeige vom 9.12.2003 hat nichts mit der Verteidigungsschrift „Was mich prägte“ vom 24.9.2003 zu tun, die im Hauptverhandlungstermin vom 25.3.2003 überreicht wurde. Hierbei soll es sich um eine Lebensbeschreibung unter Einschluß der weltpolitischen Ereignisse handeln, die auf sein Denken und Empfinden Einfluß nahmen. Veröffentlicht ist sie bislang nicht.

      Was die Kosten angeht: da es sich – mit Ausnahme des Briefdiebstahls – lediglich um einen Freispruch wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit handelt, der Angeklagte aber zur Unterbringung verurteilt wurde, hat er ›verloren‹ und muß die Kosten tragen. (Bin aber keine Kostenspezialistin…)

      • -Doppeldank Ihnen, @Fotobiene, für Ihre Quellen(nach)frage, und Ihnen, @Gabriele Wolff, für Ihre Korrektur meines falschen (auch Link-) Hinweises.

        -Daß aus dem „Freispruch“ des Angeklagten, Herrn Mollath, nach § 20 Strafgesetzbuch („Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen“) die „Regelung“ der „Kostenfrage“ nach dem Muster: Mollath zahlt alles folgte … das merk ich mir.

        Freundliche Grüße
        Richard Albrecht

      • @gabrielewolff (30.12., 3:53 nachmittags): Da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen: Der Hauptverhandlungstermin fand nicht am 25.03.2003 statt, sondern am 25.09.2003 (http://www.gustl-for-help.de/chronos.html ).

        P.S.: Wie erklären Sie die in der verlinkten Chronologie vermerkte Angabe, dass die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung auf den 23.05.2009 datiert – und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Gustl Mollath auf den 23.09.2003, bei Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht am 25.09.2003.

  6. Für den Silvestergottesdienst habe ich den Psalm 72 frei verändert. Ich habe das Wort „König“ durch „Regierung“ bzw. „Minister“ ersetzt und dann hat der Psalm folgende aktuelle Version:
    Psalm 72 (freie Nachdichtung)
    Gott, gib der Regierung Weisheit, damit sie in deinem Sinn regieren kann; mach die Minister zu treuen Bewahrern deiner Rechtsordnung!
    Unbestechlich sollen sie das Volk regieren und den Benachteiligten zu ihrem Recht verhelfen!
    Unter ihrer gerechten Herrschaft wird das Volk dann in Frieden leben und Wohlstand haben im ganzen Land in Ost und West.
    Den Benachteiligten sollen die Minister Recht verschaffen und den Bedürftigen Hilfe bringen, aber den Ausbeutern sollen sie das Handwerk legen!
    Eine solche Regierung soll hochleben und wiedergewählt werden! Sie ist für das Land wie fruchtbarer Regen und Sonne.
    Solche Regierungen sollten in ganz Europa herrschen, ja bis zu den Enden der Erde!
    Alle sollten sich daran ein Beispiel nehmen und Gottes Rechtsordnung übernehmen!
    Denn eine solche Regierung rettet die Bedürftigen, sie hilft den Hilflosen, die keinen Helfer haben.
    Sie kümmert sich um die Schwachen und Armen und sorgt dafür, dass sie ein lebenswertes Leben haben.
    Sie befreit diese Menschen aus schlimmen Verhältnissen, denn die Würde dieser Menschen ist ihr wichtig.
    Eine solche Regierung soll hochleben! Man bezahle sie gut und bete jederzeit für sie und wünsche ihr Gottes Segen jeden Tag!
    Gepriesen sei der Gott von Mose und Jesus, der Befreier der Unterdrückten! Seine Macht setze sich durch in aller Welt! Amen. So soll es sein!

    • von Christ-sein an Herrn Dr. Günter Beckstein :
      Herr Gustav Mollath hat sich in seiner existenziellen Not an Sie gewandt. Herr Mollath hatte einen sehr eindrucksvollen Redebeitrag in der schönen Lorenzkirche gehalten.
      Als Synodaler der Evang. Kirche könnte Ihnen dies damals oder später bekanntgeworden sein. Als Nürnberger und als der bestinformierteste Mann in Ihrer Eigenschaft als Innenminister waren Sie sicherlich über das Schicksal von Herrn Mollath informiert. Warum haben Sie ihm als Christ und mit Ihren Einflussmöglichkeiten nicht geholfen?
      Diese Botschaft geht Ihnen auch über abgeordneten-watch- zu, mit einer aktuellen Version des Psalm 72, in dem Gott von den Regierenden Weisheit, Gerechtigkeit und Schutz für die Hilflosen einfordert.

  7. Im Zuge des in Bayern einsetzenden allgemeinen Mitleids & Verständnisses für die mit dem Fall Mollath befaßten Personen und Institutionen ist nun auch die Ministerin dran:

    Fall Mollath: Merk unter Druck
    Kommentare (35)

    Sie sieht sich als Opfer einer „Hetzkampagne“: Der Fall des Nürnbergers Gustl Mollath zwingt Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) nun schon seit längerem zu Erklärungen.

    https://www.mainpost.de/regional/bayern/Fall-Mollath-Merk-unter-Druck;art16683,7135753

    Mehr können nur Abonnenten lesen – aber man kann sich den Rest durchaus vorstellen…

    • @Gariele Wolff

      Eine Nebenbemerkung zum „Konvolut Mollath“

      -Zum „Konvolut“-Mollath (161 p.) vom 24.9.2003, dem Gericht übergeben am 25.9.2003, hat Dr. Rudolf Sponsel inzwischen eine (jedenfalls mich) überzeugende Synopse erARBEITet. Sie zeigt aus hermeneutischer (einer den Gesamttext deutenden) Sicht, daß Herrn Mollaths „Verteidigungsschrift“ (trotz ihrer Tippfehler) mit dessen 153-seitiger Anlage aus 101 Belegen nachvollziehbar angelegt ist und seine (jedenfalls mir) durchaus nachvollziehbare Sicht sinnhaft dokumentiert[1].

      -Wenn (meiner subjektiven Meinung nach so überbezahltes wie unterqualifiziertes) leitendes Justiz- und Psychiatriepersonal in Bayern und andernorts in dieser ganzdeutschen Republik dem nicht folgen konnte oder wollte – dann ist das doch nicht, wie bisher und mit den bekannten tragischen Konsequenzen, Herrn Mollath anzulasten. Sondern verweist auf die auch nicht erst seit vorgestern Mittag bekannte „Dummheit im deutschen Recht(ssystem)“[2].

      [1]
      http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm
      [2] http://books.google.de/books/about/Staatsrache_Justizkritische_Beiträge_Ge.html?id=rgovDngpTjEC&redir_esc=y

      Mit freudlichen Grüßen
      Richard Albrecht, 301212

      • Die Zusammenfassung von Mollaths Verteidigungsschrift, vorgenommen von Herrn Sponsel, habe ich auch gelesen und für gut befunden. Sie erklärt das „Schwarze Loch“ Verteidigungsschrift Mollath hinreichend gut, um den Verdacht zu nähren, dass Herr Mollath in der Psychiatrie sitzt, weil er es vor einem bundesdeutschen Gericht gewagt hat, ein politisches Statement abzugeben. Meines Wissens steht es weder einem bayerischen Gericht noch einem deutschen Gerichtsgutachter zu, bei politischen Stellungnahmen Verfahrensbeteiligter Annahmen zur Wahnhaftigkeit derselben anzustellen. Man lese Art. 3, Abs. 3 und Art. 5 GG – sie sollten auch in bayerischen Gerichtssälen Gültigkeit haben. Sogar wenn die politische Meinungsäußerung keinem einzigen der Verfahrensbeteiligten außer demjenigen, der sie vorbringt, genehm ist. Sonst läuft etwas ganz gewaltig schief.
        Nun scheint ebendies geschehen zu sein – der Unterschied zu Praktiken wie in Russland scheint mir so ferne nicht.

        Vor allem gilt dies, wenn man in Erwägung zieht, dass das Gericht zwei Jahre (!!!) nach den Herrn Mollath zur Last gelegten Taten ein „Gutachten“ über die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt erstmals beauftragte. Damit ließ es nicht locker, bis anhand von Hörensagen-Meinungsäußerung einer magisch begabten Person, die Gutachten über Unbekannte, Abwesende anfertigen kann sowie Dokumenten, die eineinhalb Jahre nach (!) Begehung der Taten vorgelegt wurden (und, wie es sich abzuzeichnen scheint, eine Äußerung eines politisch denkenden Menschn ist) schließlich vier Jahre nach Begehung der Taten ein „Gutachten“ eines weiteren magisch höchst begabten Psychiaters vorlag: Der Mann behauptet, anhand von vorliegenden Schriftstücken in die Vergangenheit UND in die Zukunft einer Person schauen zu können. Ob das seiner Ansicht nach auch mit einem ungewaschenen Unterhemd funktioniert?

        Einem rational denkenden Menschen müsste klar sein, dass so lange nach dem Tatzeitpunkt eine derartige Begutachtung schlicht unmöglich ist: Eine Möglichkeit der Begutachtung des Geisteszustandes zur Tatzeit besteht nur direkt nach Begehung der Taten – später maximal dann noch, wenn die psychische Störung dokumentiert andauert (z.B. in einer psychiatrischen Klinik, in die der Täter nach Begehung der Taten verbracht wurde). Eine Begutachtung mit Aussagen über das Verhalten zum Tatzeitpunkt zwei bis vier Jahre nach der Tat ist ein Vorgehen wie in diversen schummerig beleuchteten Jahrmarktzelten von Personal vorgeführt wird, das in eine polierte Glaskugel starrt. Die Aufgabe ist genau so wenig lösbar wie eine Aussage über das Wetter am 23. August 5324 v. Chr. im Gebiet des heutigen Berlin.
        Das verbissene Festhalten nahezu aller Verfahrensbeteiligten an den „Gutachten“ trägt unter diesen Gesichtspunkten beinahe wahnhafte Züge; der Eindruck eines „abgekarteten Spiels“, bei dem einigen Verfahrensbeteiligten ab einem Zeitpunkt x (erste Begutachtung) völlig klar war, wie das Urteil lauten würde und nicht locker gelassen wurde, bis dieser Plan umsetzbar war, entsteht sehr deutlich.

        Eine Frage am Rande stellt sich mir nach der Lektüre des Urteils noch: Wegen welchen konkreten Vorwürfen wurde Herr Mollath eingentlich vor Gericht gestellt?

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