Der Fall Mollath: die Anhörung vom 18.4.2013 oder der Kaiser ist nackt II

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/19/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt/

›Der Kaiser ist nackt‹, hatte ich getitelt und dabei auf die völlige Unbrauchbarkeit der Stellungnahme der Forensik des BKH durch dessen Oberarzt Dr. Zappe gezielt, der weisungsgemäß seinen nicht mehr in Erscheinung tretenden Chef Dr. Klaus Leipziger vertritt & verteidigt. Um nichts anderes geht es mehr in der Bayreuther Forensik: um Gesichtswahrung.

Das ist wohl noch das Beste, das man über den erst am 29.4.2013 bekanntgegebenen Beschluß der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.2013 sagen kann: daß er die größte anzunehmende Klatsche für die Leitung der Forensik in Bayreuth ist: nichts, aber auch gar nichts hat die Klinik dem Gericht an die Hand gegeben, um die für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zu beantwortenden Fragen entscheiden zu können – Dr. Zappe hat offenbar auch in der mündlichen Anhörung vom 18.4.2013 kläglich versagt. His master’s voice eben. Was kann man da schon erwarten?

So stellt die Pressemitteilung des Landgerichts ihren Auftrag an Prof. Dr. Pfäfflin öffentlich dar:

Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen.

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_29_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Vergessen wurde bei diesem Auftrag an den Sachverständigen noch die vom BVerfG (mit direkter Adressierung an die nicht zum ersten Mal versagende StVK Bayreuth)

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

 geforderte weitere Aufklärung:

“Schließlich fehlt auch eine Auseinandersetzung damit, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen entgegengewirkt werden könnte.” (Rn. 25).

http://blog.delegibus.com/2013/04/14/fall-mollath-bewegt-sich-der-fels-in-der-brandung/

Immerhin, ein Teil der Botschaft des in Bayern nicht nur durch die Ministerin mißtrauisch beäugten BVerfG ist angekommen. Und die Forensikleitung des BKH steht vor aller Augen bedröppelt da: muß sie sich doch öffentlich schelten lassen, daß sie Murks abgeliefert hat, mit dem das Gericht zurecht nichts anfangen kann.

Was sie abgeliefert hat, sind recht eigentlich Dokumente ihrer narzißtischen Kränkung. Das trifft schließlich bis ins Mark, daß ihr Leiter bei seiner Wahndiagnose von falschen Tatsachen ausgegangen ist (die er mit einem schlichten Telefonat mit Dr. Wörthmüller hätte klären können), ja, daß er die Akten nur oberflächlich auf der Suche nach Diskreditierendem zuungunsten von Mollath überflogen hat, sonst wäre ihm die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller ja ins Auge gesprungen. Und nun ist der renitente Gustl Mollath auch noch der berühmteste ›Patient‹, der die Öffentlichkeit mobilisieren konnte und dem ein ›Starverteidiger‹ zur Seite steht. Die üblichen Sanktionen im Maßregelvollzug wegen Verstoßes gegen Sicherheit und Ordnung der Einrichtung oder wegen vorgeblicher ›Gesundheitsfürsorge‹ stehen daher nicht mehr zur Verfügung: Entzug von Grundgesetz, Post, Aktenmaterial, Telefonaten, Fernseher und Einzelzimmer, Verlegung auf ein Mehrbettzimmer mit durchgedrehten Gewalttätern, 23-Stunden-am-Tag-Isolationszelle, euphemistisch ›Kriseninterventionsabteilung‹ genannt, Fixierung und Zwangsmedikation zur Ruhigstellung, Hand- und Fußfesselung beim Hofgang – was würde das für einen Eindruck machen, käme das an die Öffentlichkeit?

Wegen der öffentlichen Beobachtung entfallen diese Möglichkeiten der Disziplinierung. Da bleibt nur der Rückgriff auf parteiisch wertende ›Dokumentationen‹ des Pflegepersonals, das als unterstes Glied der Hierarchie weiß, was von ihm erwartet wird, und ein noch hilfloserer Rückgriff auf das unzulängliche Eingangsgutachten des Chefs aus dem Jahr 2005, aus dem sich die aktuelle Gefährlichkeit quasi wie von selbst ergibt. Bislang hatte das die Haus-StVK ja immerhin geschluckt.

Ein intellektuelles Armutszeugnis sondergleichen. Für beide Parteien, das BKH Bayreuth wie die StVK Bayreuth. Politisch erwünschte Routine im Dienst des Sicherungsbedürfnisses der Öffentlichkeit statt Erkenntnisinteresse.

Nun soll es also Prof. Dr. Pfäfflin richten. Der darf allerdings nicht ergebnisoffen die aktuelle Aktenlage begutachten, sondern der kriegt Vorgaben:

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_29_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Wie das? Weiß die StVK nicht, daß es keine Bindung an die Urteilsfeststellungen gibt? Weiß sie nicht, daß auch in der Vollstreckung Wahrheit und Aufklärung Grundlage der Entscheidung ist?

Hinsichtlich dieser entscheidenden Frage muß es Nachfragen gegeben haben, die der bedauernswerte Sprecher des LG Bayreuth so beantwortet hat:

Der Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth, Thomas Goger, sagte gegenüber Telepolis, dass die Strafvollstreckungskammer und der Gutachter das rechtskräftige Urteil halten müssten und dass die Wiederaufnahmeanträge alleine schon von Gesetzes wegen nicht berücksichtigt werden dürften. „Die Wiederaufnahmeanträge sind, wie der Name schon sagt, nur Anträge, über die ein Gericht noch nicht entschieden hat.“

Marcus Klöckner

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154194

Diese unedle Selbstbeschränkung ist natürlich daneben: wenn sich aus Wiederaufnahmeanträgen neue Fakten ergeben, sind diese selbstverständlich zu berücksichtigen – sowohl durch die Strafvollstreckungskammer als auch durch den Sachverständigen. Offenbar ist auch die Kammer auf Gesichtswahrung aus und ignoriert diese Fakten – soll doch das Landgericht Regensburg entscheiden. Mir san mir und folgen blind den Psychiatern, wie wir das immer getan haben.

Von Prof. Dr. Pfäfflin erwartet die Kammer Vollzug. Hatte er doch schon im Jahr 2011 trotz positiver Erkenntnisse über Gustl Mollath sich dann doch in widersprüchlichster Weise Dr. Leipzigers Diagnose angeschlossen und war in der Anhörung von der unzureichenden schriftlichen Prognose bloß möglicher weiterer einschlägiger Straftaten unbegründet auf die Prognose einer hohen Wahrscheinlichkeit umgeschwenkt, was von der StVK erfreut und unkritisiert genauso übernommen wurde wie vom OLG Bamberg, dessen Vizepräsident gern das Grußwort zu Dr. Leipzigers alljährlichen ›Bayreuther Forensiktagungen‹ spricht.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

Da könnten sie sich allerdings irren. Schließlich hatte Pfäfflin in seinem Gutachten vom 12.2.2011 Folgendes vermerkt:

  • 2011-02-12 „Die Überprüfung, ob sich Herr M. aufgrund eines Komplotts im MRV [Maßregelvollzug] befindet, und ob ihm die dem Urteil zugrunde liegenden Taten zu Unrecht unterstellt wurden, ist nicht Sache des Gutachters. Ungeachtet dieser Feststellung müsste im Gutachten selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und die Zweifel an der Täterschaft des Begutachteten begründen. Entsprechende neue Unterlagen bzw. Informationen hat Herr M. mir nicht vorgelegt.“ [Zitate Prof. Pfäfflin aus seinem Gutachten]

Anders als die Strafvollstreckungskammer dürfte der Sachverständige daher nach Kenntnisnahme der neuen Aktenlage zutreffend bewerten können, welche neuen Informationen Tatsachencharakter haben und welche der Wertung bedürfen. Was die Destruierung des Eingangsgutachtens von Dr. Leipziger angeht, so hat Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin auch nach der Auftragserteilung durch das Gericht freie Bahn. Denn ohne Diagnose keine Prognose.

Eigentlich ist Friedemann Pfäfflin jetzt unabhängig genug, um, anders als im Jahr 2011, frei urteilen zu können. Er, der im Jahr 1945 Geborene (vertraut man Wikipedia, was immer gefährlich ist), ist nicht mehr institutionell gebunden. Die von ihm noch 2011 geleitete Abteilung ›Forensische Psychotherapie‹ wird von der Universitätsklinik Ulm jetzt als ›frühere‹ bezeichnet, existiert also nicht mehr.

http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/kliniken/psychosomatische-medizin-und-psychotherapie/home/fruehere-sektionen-projekte/fruehere-sektion-forensische-psychotherapie.html

Pfäfflin war immer nur an Psychoanalyse und Sexualität, insbesondere  an Transgender, interessiert: es ist mir ein Rätsel, warum Mollaths damalige Verteidiger auf ihn als Mollath-Gutachter verfielen. Mit Maßregelvollzug und Wahn hat er sich praktisch nie beschäftigt.

Hier seine aktuellen Vorlesungstermine, bei denen es vorwiegend um Psychoanalyse geht:

http://www.ulm.dpv-psa.de/html/semesterprogramm.pdf

Hier eine zeitnahe Stellungnahme zur Transsexualität aus dem Jahr 2011:

http://mut23.de/texte/Pfaefflin2011_AbschaffungTSG.pdf

(MIt seiner feministischen Gender-Einstellung des anything-goes hat er sich im Kreis der Betroffenen, die sich von Natur aus im falschen Körper gefangen fühlen und darunter leiden, einige Feinde zugezogen. Seine Schlußfolgerungen erfreuen sie trotz seines falschen Ansatzes dennoch. So kann es kommen.)

Den Tendenzen, die verfassungs- und menschenrechtswidrige Sicherungsverwahrung über das Konstrukt einer „psychischen Störung“ klammheimlich fortzusetzen, begegnet er – zutreffend – kritisch

12.5.2012:

Professor Dr. Friedemann Pfäfflin von der Universität Ulm warnte vor einer „Übertherapierung“ in der Sicherungsverwahrung. Diese Personengruppe brauche vor allen Dingen lebenspraktische Hilfe und nicht die x-te Therapie. Zuvor hatte er anhand von anonymisierten Fallbeispielen aus dem Maßregelvollzug die Flut von Gutachten kritisiert, die meistens dazu führe, dass die Insassen weiter in der Einrichtung bleiben müssten. Die Expertisen dienten vorrangig dem Geldbeutel der Gutachter. Pfäfflin sprach sich dafür aus, die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung wie früher auf zehn Jahre zu begrenzen.

http://www.noz.de/lokales/63867400/experten-in-diskussion-zum-thema-sicherungsverwahrung-einig-absolute-sicherheit-gibt-es-nicht

Ja, er kritisiert auch unzulängliche Kollegen seiner Zunft, die in Gutachten unkritisch Traumatisierungen bescheinigen, ohne den Mindestanforderungen an psychiatrische Gutachten zu genügen:

Recht und Psychiatrie R & P

Sonderdruck

2012, 30. Jahrgang, 2. Vierteljahr, Seite 64 – 71

Melanie Glocker, Hans Wolfgang Gierlichs, Friedemann Pfäfflin

Zur Qualität von Gerichtsgutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

[…]

Fazit:

Neben fachlich kompetenten Gutachtern gibt es einzelne Sachverständige, die die Qualitätsstandards sowohl formal als auch inhaltlich konsequent vernachlässigen. Dieser Tatsache könnte entgegengewirkt werden, indem Gutachten nur dann vor Gericht akzeptiert und bezahlt werden, wenn sie gemäß wissenschaftlichen Standards erstellt wurden, umfassend, objektiv, nachvollziehbar und transparent sind.

Zur Qualität von Gerichtsgutachten in … – sbpm.de

Eigentlich kann man sich keinen kompetenteren Gutachter als Friedemann Pfäfflin vorstellen, der die einschränkenden Vorgaben des Landgerichts Bayreuth so subtil wie offensiv unterlaufen könnte.

Stünde dieser Einschätzung nicht sein eigenes widersprüchliches Mollath-Gutachten entgegen, über das das BVerfG leider immer noch nicht entschieden hat: denn die Weigerung der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg, sich mit den Widersprüchen dieses Gutachtens zu befassen, ist fürwahr einer höchstrichterlichen Aufhebung wert.

Dieses inkompetente Pfäfflin-Gutachten von Februar 2011 scheint sich nämlich seinen eigenen freundschaftlichen Kontakten zu Dr. Klaus Leipziger zu verdanken.

Wie mir berichtet wurde, hat er seine Mollath-Exploration auf den 29.11.2010 gelegt. Wie er den Abend dieses Tages verbrachte, liegt nahe:

ab 19:00 Uhr

Gesellige Abendveranstaltung für Tagungsteilnehmer und Mitarbeiter der Klinik (Anmeldung erbeten)

Restaurant “OSKAR, Das Wirtshaus am Markt”

Maximilianstr. 33, 95444 Bayreuth

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

Da ergab sich gewiß Gelegenheit, mit Dr. Leipziger, dem Veranstalter der Tagung, die Causa Mollath privatim zu bekakeln.

Am nächsten Vormittag ergaben sich folgende Vorträge, die der lästigen Exploration terminlich vorgeordnet waren:

DIENSTAG, 30. November 2010

HAUPTPROGRAMM

 09:00 Uhr Begrüßung

Dr. med. Klaus Leipziger, Bayreuth

 

09:10 Uhr Grußworte

Bezirkstagspäsident Dr. Günther Denzler

Dr. Ernst Tschanett,

Vizepräsident OLG Bamberg

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Manfred Wolfersdorf,

Ärztlicher Direktor BKH Bayreuth

 

Sitzungsvorsitzende:

K. Leipziger und M. Zappe, Bayreuth

 

09:50 Uhr Die Qualität des Maßregelvollzugs –

ein Handlungsansatz

W. Mache, Regensburg

 

10:40 Uhr Aspekte der Begutachtung und

Behandlung von Sexualstraftätern

F. Pfäfflin, Ulm

 

11:30 Uhr PAUSE

 

11:45 Uhr Rückfallvermeidungs- und Kriseninterventionsplan

für entlassene Maßregelvollzugspatienten

– eine Grundlage auch

für die Arbeit in der Bewährungshilfe?

K. Leipziger, Bayreuth

Das alles einschließlich der Honorare für die Redner natürlich gesponsort durch:

Die Veranstaltung wird vom Förderverein für Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth sowie den Firmen Lilly Deutschland GmbH, Janssen-Cilag und AstraZeneca GmbH unterstützt.

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

Ja, das wird die Frage sein: ob Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin diesen klebrigen Abhängigkeiten entfliehen kann. Und den Ansprüchen gerecht wird, die er selbst von anderen einfordert.

Das versagende Gericht baut offenbar auf eine korrumpierte Psychiatrie. Irgendwer muß dieses perpetuum mobile durchbrechen. Es geht schließlich um ein Menschenleben.

Update (30.4.2013):

Die Dokumentation auf der Website der Kanzlei von Rechtsanwalt Strate ist erweitert worden. Und da befindet sich eine Trouvaille, die schlagartig das Biotop »forensische Psychiatrie« erhellt. Ich meine das Schreiben des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 16.4.2013, das sich als „Ergänzung der Stellungnahme vom 04.03.2013“ versteht.

Hier die Stellungnahme vom 4.4.2013:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

Und hier die Ergänzung vom 16.4.2013, die zwei Tage vor der Anhörung verfaßt wurde:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

Die erste bot lediglich einen Verlaufsbericht, ohne Konkretes zur aktuellen Gefährlichkeitsprognose darzulegen. Insoweit war eine Ergänzung also nicht nur geboten, sondern dringend erforderlich.

Aber nein, die Ergänzung behandelt mit keinem Wort eine Gefährlichkeitsprognose. Sie bringt dem Gericht zu Gehör, was Pflegekräfte und Mitpatienten der „Referentin“, die diesen Bericht zu Papier gebracht hat – mithin die auf S. 1 benannte Leitende Oberärztin mit DDR-Diplom, die auf S. 4  rechts unterzeichnet hat – so alles in den letzten Tagen zugetragen haben. Die Klinikleitung spielt in diesem Zuträgernetz die Rolle von Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person – ohne Anhörung desjenigen, um den es geht. Audiatur et altera pars? Nie was gehört von diesem römisch-rechtlichen Grundsatz, der bis heute Bestandteil des Rechtsstaats ist. Alles, was gegen Mollath vorgebracht wird, ist per se zutreffend. So kennt man ihn, so will, ja muß man ihn haben. Schließlich ist er ein querulatorischer Wahnkranker, dessen Funktion darin besteht, als Anschauungsobjekt für die Richtigkeit des Eingangsgutachtens des Chefarztes zu dienen.

Dieser Aspekt war in der Stellungnahme vom 4.3.2013 zu kurz gekommen. Genauer gesagt: die Mitteilung von banalen Streitigkeiten im Klinikalltag ließ jeglichen Anhaltspunkt für den nun schon berüchtigten „Schwarzgeld-Wahn“, der dem „Patienten“ angeheftet worden war, vermissen.

Und dann war noch etwas passiert:

2013-03-28 Auf telefonische Nachfrage teilt Dr. Leipziger mit, dass er zwar den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme von RAin LL erhalten habe, er jedoch bei seiner Stellungnahme von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil auszugehen habe. Im Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft sei zwar u.a. die Vernehmung von Dr. Wörthmüller mit Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft enthalten, ihm selbst als Gutachter sei eine Beweiswürdigung untersagt, weshalb er sich nach wie vor an die Feststellungen des rechtskräftigen Urteils zu halten habe. Er sehe deshalb keinen Anlass, seine Stellungnahme nach Kenntnis des Antrags der Staatsanwaltschaft zu ergänzen oder zu ändern, dies sei erst möglich, wenn es juristische Feststellungen geben würde, dass Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

[Nr. 157]

Das war eine rein formale Abwehr des Schreckens, den die Lektüre des Wiederaufnahmeantrags ausgelöst haben mußte – dazu noch eine falsche; denn soweit neue Tatsachen bekannt werden, sind sie dem aktuellen Gutachten zugrundezulegen. Natürlich hat Dr. Leipziger erkannt, daß mit der Aussage von Dr. Wörthmüller seine ursprüngliche originelle Diagnose „Schwarzgeldwahn“ erledigt ist.

Und so mußten seine Untergebenen nachsitzen und einen aktuellen Wahn herbeischreiben: neuer Wein in alte Schläuche. Und zwar genauso „eindrucksvoll“ wie es der „eindrucksvolle“ Wahn-Mechanismus am Beispiel des unschuldig in Mollaths Wahnsystem hineingeratenen Dr. Wörthmüller in seinem Eingangsgutachten hervorgehoben hatte.

Der neue Wahn trägt jetzt folgenden Namen: Generalisiertes Erleben von Ungerechtigkeit gegen seine Person.

Eindrucksvoll zeigen sich wieder offen die krankheitsimmanenten Denkstile und -inhalte, bei denen Herr Mollath einerseits völlig neutrale Dritte (Internist) bzw. Personen (welche nicht unmittelbar an seiner Verurteilung und Einweisung in den Maßregelvollzug beteiligt waren) in sein generalisiertes Erleben von Ungerechtigkeit gegen seine Person einbezieht.

Der Patient spricht diesbezüglich sowohl undifferenziert als auch thematisch verfehlt von einem „ganzen System und denen, die dazu gehören“. Die bei starkem Affektdruck gewählte überexzessive Sprachwahl und der verwendete Wortschatz beziehen sich überwiegend auf Vergleiche mit dem Nationalsozialismus, ohne konkrete Ab- und Herleitungen zwischen dem persönlich erlebten Unrecht und dem von ihm Postulierten nachvollziehbar zu machen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

[S. 4]

Ich gebe zu, mit den Ab- und Herleitungen des hier Postulierten auch so meine Probleme mit deren Nachvollziehbarkeit zu haben, und bin mir überdies keineswegs sicher, wer hier die Situation kognitiv verzerrt wahrnimmt:

Berichtet werden muss, dass Herr Mollath viele Ereignisse im Stationsalltag kognitiv verzerrt wahrnimmt (u.a. Telefonannahmeproblematik, nächtliche Kontrollen durch das Pflegepersonal), auf sich bezieht (z.B. therapeutische Interventionen bei anderen Patienten) und aus dieser erheblich gestörten Realitätswahrnehmung heraus dann auch teils konkret falsche bzw. unwahre Angaben gegenüber externen Personen tätigt.

[wie vor]

Es ist nämlich so, so meint es die Klinikleitung, dass Gustl Mollath pathologisch verkennt, daß er sich in einem schützenden und stützenden Raum aufhält, in dem man gern therapeutische Bündnisse mit ihm schmieden möchte, freundlich und mit menschlicher Wärme mit ihm umgeht und unbürokratisch reagiert, wenn der Patient außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten seine Telefonkarte austauschen möchte. Das müßte er doch einsehen, daß er Konfliktsituationen konstruiert, wenn er die Ausgabezeit verpaßt hat?

Er will es einfach nicht kapieren, daß man auf seinen leichten Schlaf bei lediglich drei nächtlichen Kontrollen keine Rücksicht nehmen kann, sind sie doch üblich, dienen seinem Schutz und werden ja auch nur von ihm kritisiert. Wie kann er die „therapeutischen Interventionen“ – wie etwa das Verbringen von Patienten in Einzelzellen, das Fixieren, das Niederspritzen, Verlegungen und Zimmerkontrollen – bei anderen Patienten bloß auf sich beziehen? Empathie ist in dieser allseits schützenden und stützenden Gemeinschaft doch gar nicht erforderlich, und der Herr Mollath soll doch froh sein, wenn und daß ihm selbst solche therapeutische Interventionen erspart bleiben.

Völlig die Realität verkennend sind seine Assoziationen an die NS-Zeit; in der bayerischen Forensik haben die Insassen schließlich Rechte, die lediglich unter dem Vorbehalt der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung und der Gesundheitsfürsorge für den Patienten stehen. Die Klinikleitung ist der Heilung und der Menschenwürde verpflichtet und weiß daher, wie sie diese Begriffe zugunsten des Patienten mit Leben erfüllt. Bestätigt durch Bezirk, Sozialministerium und Strafvollstreckungsgerichte, die schon wissen, wer hier Querulant ist und wer nicht. In diesem paradiesischen Raum der freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben Patienten und Pfleger natürlich die Freiheit, T-Shirts mit gewissen Symbolen oder auch Frisuren zu tragen, die den Herrn Mollath wegen ihrer neonazihaften Anmutung stören. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden. Das sollte er akzeptieren und schon gar nicht so wahnhaft wie querulatorisch-fanatisch von Äußerlichkeiten der Mode auf Gesinnungen schließen.

Langsam sollte er auch mitbekommen haben, daß der Ausdruck von Affekten durch erhobene Stimme und falsche Wortwahl in diesem aufmerksamen Umfeld als „krankheitstypische Symptome wie mangelnde Affekt- und Impulskontrolle“ (S. 3) gewertet werden, während Rückzug, Autarkie und grußloses Entgegennehmen des Morgenkaffees als fehlende Schwingungsfähigkeit interpretiert werden: wer schreibt, der bleibt. Daß er diesem Erfahrungswert immer noch nicht ausreichend Tribut zollt, belegt seine kognitive Verzerrung der Realität quasi wie von selbst.

Ganz falsch ist es übrigens, in diesem wohltuendem surrounding des Heilens und Helfens sarkastischen Humor zu demonstrieren.  Nun kam die Referentin ihm schon derartig entgegen, daß sie ihm ihre Stellungnahme vom 4.3.2013 bereits am 9.4.2013 vorlegte, damit er sich dazu noch äußern konnte – und vielleicht hätte sie seine Einwände ja auch noch nachträglich berücksichtigt, wer weiß das denn schon? Da sagt dieser undankbare Mensch doch glatt, nicht ohne meine Anwältin, denn, wie gesagt, wer schreibt, der bleibt. Und dann wird er auch noch ironisch und dreht das Arzt-Patienten-Verhältnis um!

Im Kontakt musterte er die Referentin dann überdurchschnittlich lange und eingehend, lächelte dabei und erkundigte sich, ob es der Referentin gut gehe, welche Gefühle sie gerade habe.

Klicke, um auf Mollath-BKH-2013-04-16.pdf zuzugreifen

[S. 2]

Ja, da legst di nieder. Der hat den Ernst der Lage immer noch nicht kapiert, der macht immer noch Scherze. Das ist psychopathologisch höchst bedeutsam. Gehört das jetzt zu der kognitiven Verzerrung, zu der mangelnden Affektkontrolle oder konstitutiv in das Wahnkonstrukt „generalisiertes Unrechtserleben“? Egal, die Kammer wird’s schon richten. Auf die ist Verlaß. Nunja. Bisher war auf sie Verlaß. Aber nun kam ihr das BVerfG und der Staranwalt in die Quere. Das ist alles schon bitter.

So richtig stolz sind wir aber dennoch auf die neue Wahnerweiterungsdiagnose auf den harmlosen Internisten.

Am 12.04.2013 sprach Herr Mollath den auf der Station zufällig anwesenden internistischen Oberarzt an, dass er dessen Hilfe benötige. Der Angesprochene solle etwas gegen die schlechten Bedingungen hier auf Station unternehmen. Herr Mollath sei ständig den „Quälereien und dem Mobbing des Personals“ ausgesetzt; die Umstände hier hätten schon viele Menschen in den Suizid getrieben. Der internistische Kollege hatte freundlich geantwortet, dass er nur für somatische Beschwerden zuständig ist, woraufhin Herr Mollath ihm geantwortet hatte: „Dann sind sie [!] also auch einer von denen, das hätte ich mir ja denken können“.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

[S. 3]

Jaja, das Pochen auf die Zuständigkeit und die mangelnde Empathie – so sind sie nun mal. Die da. Wofür diese Stellungnahme eine glänzende Bestätigung ist. Da kennt man den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft (was Verteidiger so pinseln, ist ja irrelevant, aber nun behauptet sogar die Staatsanwaltschaft, daß der Herr Mollath völig zu Unrecht… OMG!), weiß daher, daß der Chef falsch gelegen hat, weiß, daß an den Vorwürfen gegen Mollath nix dran ist, und tut so, als existiere das alles nicht.

Wie der Herr, so’s Gescherr: wenn die Ärzteschaft schon so mobbt wie in dieser Stellungnahme, dann doch erst recht das Fußvolk im Betrieb, das sich von oben gedeckt weiß. Das weiß man doch, daß unterbezahlte und von oben gegängelte Mitarbeiter den Druck an die Schwächeren und Schwächsten weitergeben, dem sie selbst ausgesetzt sind.

Die Eiseskälte der Leitenden Oberärztin, ihre reflexhafte auf Vermutung gründende Schuldzuweisung, ihr entlarvendes Neusprech, das als Fürsorge ausgibt, was Disziplinierung ist, kurz: das System Forensische Psychiatrie (nur in Bayern? Nur in Bayreuth?) erhellt diese Passage:

Herr Mollath sucht aktuell wieder verstärkt kognitiv unterlegene bzw. hinsichtlich therapeutischer Mitarbeit eher fragile Mitpatienten auf, um sie zu beeinflussen.

Es ist von Mitarbeitern beobachtet worden bzw. wird von Patienten konkret rückgemeldet, dass dies teilweise offen durch direkte Ansprache geschieht bzw. dass Herr Mollath wieder verstärkt diese Patienten in ihren Zimmern aufsucht.

Infolge dieses Verhaltens sind bis zum Zeitpunkt der Berichtserstattung insbesondere Patienten mit erschwerter Abgrenzfähigkeit und krankheitsbedingt herabgesetzter Affekt- und Impulskontrolle psychisch dekompensiert, haben Kontakt zu Ärzten und Pflegern abgebrochen und greifen auf Konfliktlösestrategien zurück, die durchaus selbstschädigendes Potential haben. Sie äußern sich zudem in massiv abwertender Weise z.B. über die zuständige Oberärztin der Station. Dabei fällt auf, dass bei den benannten Patienten zuvor diese Thematiken (massive Entwertung einzelner Personen) nicht inhaltlich vorhanden oder vordergründig waren.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

[S. 1]

Klar: da gab es Patienten, deren Therapiebereitschaft nur fragil vorhanden war und deren Entwertungen des Personals nur so, nicht aber inhaltlich begründet, geäußert wurde: und an deren Weiterungen ist der Herr Mollath schuld, schließlich wurde er in den Zimmern dieser Patienten gesehen. Wer wann wie welche direkten Ansprachen Mollaths rückgemeldet hat, bleibt im Dunkel des klandestinen innerbetrieblichen IM-Systems. Aber auch diese beiden Patienten werden es noch lernen, daß es für sie günstiger ist, den Herrn Mollath zu meiden bzw. über diesen negative Berichte ans Personal zu liefern. Denn so wurden die Verweigerer sanktioniert:

Wegen von den Patienten angekündigter Gewaltdurchbrüche [was mag der wohl konkret gesagt haben?] bzw. Aufkündigung der Therapiebündnisse mussten bisher schon zwei Patienten zu ihrem Schutz (Suizidalitätsprophylaxe) [klar: bei Therapieverweigerung ist der Patient womöglich selbstmordgefährdet, denn nur die Therapie rettet ihn] und dem Schutz der Mitpatienten und Mitarbeitern [!] (Ankündigung fremdaggressiver Übergriffe) auf die Kriseninterventionsstation kurz- und mittelfristig verlegt werden.

[wie vor]

Was für ein Abgrund tut sich da auf.

Herr Dr. Leipziger hat es verständlicherweise vorgezogen, auch diesen Bericht nicht zu zeichnen, sondern sich wie bei der Stellungnahme vom 4.3.2013 durch Dr. Zappe vertreten zu lassen. Der war es dann auch, der sich bei der Anhörung vom 18.4.2013 blamierte, so daß auf den Strohhalm Prof. Pfäfflin zurückgegriffen werden mußte – falls der zusagt. Was, wenn nicht?

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf

Dann fragt die StVK den Oberstaatsanwalt Lupko, wie es weitergehen soll; dem folgt sie doch so gern.

Hier noch nachgetragen die Presseerklärung der Verteidigung:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-Strafvollstreckungskammer-2013-04-26.pdf

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Der Fall Mollath: die Anhörung vom 18.4.2013 oder der Kaiser ist nackt

Rosenkrieg 1

Um was ging es eigentlich bei der gestrigen Anhörung von Gustl Mollath beim Landgericht Bayreuth? Darüber könnte man fast ins Grübeln kommen, liest man journalistische Glanzleistungen wie die von Chefreporter Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier:

Es war ein langer Tag für Gustl Mollath (56). Einer, wie er ihn mag. Mollath im Blick der Öffentlichkeit. Sechs Kamerateams, Fotografen, Reporter. Seine Anhörung vor dem Landgericht Bayreuth gerät zum Einzug. Eigentlich ist es nur eine Formsache: Die Richter prüfen nur, ob er noch im Bezirksklinikum Bayreuth untergebracht werden muss. Ob er immer noch gefährlich ist. Jedes Jahr die gleiche Prozedur. Das Ergebnis: Es gab kein Ergebnis. Die Richter werden sich Zeit lassen für eine Entscheidung.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/anhoerung_beendet_patient_fast_zufrieden_144061

Achso, es ist eine Formsache, wenn über die Fortdauer einer unbefristeten Unterbringung entschieden wird. Reine Routine, die Klinik sagt nein, der Untergebrachte will raus, die Richter nicken die Einschätzung der Klinik ab und tschüß bis zum nächsten Jahr.

Mag sein, daß der rasende Chefreporter sich auskennt, wie sowas läuft im lieblichen Franken. Andererseits kommen einem Zweifel, liest man, was ihm an dem Fall Mollath als auffälliges Merkmal so in Erinnerung geblieben ist:

Inzwischen liegen auch zwei Wiederaufnahmeverfahren vor, deren Ziel es ist, seinen Prozess aus dem Jahr 2006 wieder aufzurollen. Damals war er zwar wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung nicht verurteilt, aber in der Psychiatrie untergebracht worden. Inzwischen gibt es Hinweise darauf, dass das Verfahren in einigen Punkten nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein könnte.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/anhoerung_beendet_patient_fast_zufrieden_144061

Das liest man doch einigermaßen beklommen. Meint er jetzt, daß die Wiederaufnahmeanträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft  bloße unverbindliche Hinweise auf konjunktivische Prozeß-Fehlerchen seien? Oder will er dem zwischen den Zeilen Leser mitteilen, daß er, Otto Lapp, nur chefreportet und daher keine Zeit hat, auch noch die Nürnberger Nachrichten, die Süddeutsche Zeitung oder gar die viel zu langen Wiederaufnahmeanträge höchstselbst zu lesen?

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf

Ganz abwegig scheint diese Vermutung nicht zu sein, zumal ihm auch sonst eine Sehschwäche  eigen ist.

Bayreuth

18.04.2013 10:15 Uhr

Mollath in Fesseln vor Gericht

Von Otto Lapp und Peter Bayerl

Bayreuth. Bleibt Gustl Mollath weiter gefährlich? Heute überprüft diese Frage das Landgericht in Bayreuth. Die sogenannte Anhörung ist nichtöffentlich.

Es ist 9.49 Uhr. Die Eingangstore zur Forensik sind verschlossen. Gustl F. Mollath (56) kommt  aus der geschlossenen Psychiatrie, setzt sich in den grauen Polizeibus. „Wie geht es Ihnen, Herr Mollath? Haben Sie Hoffnungen?“ Mollath winkt, schaut in die Kamera und antwortet: „Nacht über Bayreuth“. Mehr sagt er nicht.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_fesseln_vor_gericht

Das Foto zeigt einen ungefesselten Gustl Mollath im Gerichtsgebäude; und folgt man dem Link jetzt, ist von einer Fesselung auch keine Rede mehr. Mollath also auch noch als Entfesselungskünstler Houdini, als der sich übrigens der Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, ebenfalls entpuppt; der hat wohl bei der besser informierten SÜDDEUTSCHEN nachgeschlagen:

18. April 2013 17:39

Gericht entscheidet über Mollath Freiheit oder Psychiatrie

Von Olaf Przybilla

Eines hat sich geändert, seit dem letzten Anhörungstermin vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Gustl Mollath, 56, wird nicht mehr in Handschellen bei Gericht vorgeführt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gericht-entscheidet-ueber-mollath-freiheit-oder-psychiatrie-1.1652622

Joachim Braun schreibt:

19. April 2013 um 12:01

Herr Mollath muss keine Strategien ändern, nur weil eine Zeitung über ihn schreibt. Wir sind weder seine Berater, noch sind wir Beteiligte, wir beobachten nur und recherchieren ergebnisoffen. Genau das hat Herr Lapp getan. Dass Ihnen das Ergebnis seiner Recherchen nicht gefällt, ist völlig in Ordnung.
P.S.: Auf unserer Website steht nichts von Fesseln, in unserer Zeitung steht, dass ihm erstmals keine Fesseln angelegt wurden.

http://opablog.net/2013/04/17/mensch-mollath-wenn-otto-lapp-die-blodmaschine-heizt/#comment-1915

Richtig wäre gewesen: »Auf unserer Website steht nichts mehr von Fesseln«, weil die Überschrift später ausgetauscht wurde. Aber die Fesseln paßten doch so gut zur ergebnisoffenen Recherche von Herrn Lapp, die zur entsprechend ergebnisoffenen Eingangsfrage führte:

Bleibt Gustl Mollath weiter gefährlich?

Die Frage impliziert, daß Gustl jemals gefährlich war. Und sie belegt, daß sich die Recherche nicht auf die Antragsschrift des Verteidigers Gerhard Strate in diesem Vollstreckungsverfahren erstreckt haben kann. Zuviel ergebnisoffene Recherche verwirrt ja nur, und der oberbayerische Leser braucht einen festen Standpunkt, den Herr Lapp ihm gerne liefern will.

Hätte er diesen Antrag gelesen:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf

dann wäre ihm bewußt geworden, inwiefern  sich aus den Wiederaufnahmeanträgen hinsichtlich des Mollath-Verfahrens, das »in einigen Punkten nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein könnte«, Auswirkungen auf das Vollstreckungsverfahren ergeben.

Denn beide Wiederaufnahmeanträge erschüttern nicht nur die Annahme, daß Gustl Mollath Straftaten begangen habe, sondern auch die Diagnose von Dr. Leipziger in seinem auf bloße Verhaltensbeobachtungen und Aktenstudium gestützten Gutachten vom 25.7.2005.

Diese Dokumente ergeben, dass der zentralen Annahme des Landgerichts Nürnberg-Fürth, der Wahn des Gustl Mollath offenbare sich gerade in dessen Ausweitung auf die Person des ursprünglich als psychiatrischen Sachverständigen eingesetzten Arztes Dr. Wörthmüller –

 „Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, in dieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische Erklärung biete, dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten habe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn der Angeklagte die Verwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenbare.“

(UA S. 22)

 „Auch in der Hauptverhandlung hat sich – wie bereits in den von den Zeugen geschilderten Vorfällen – die wahnhafte Gedankenwelt vor allem in Bezug auf den ‚Schwarzgeldskandal’ der Hypovereinsbank bestätigt. Mag sein, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.“ (UA S. 25) –,

falsch ist und keine tatsächliche Grundlage hat.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf

[S. 6]

Was zu der Konsequenz führt:

Es erweist sich also, dass schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben. Die Behauptung des Landgerichts Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 8.8.2006,

 „dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.“ (UA S. 25)

ist falsch und ohne tatsächliche Grundlage. Ohne dass noch abgewartet werden müsste, was das Landgericht Regensburg hierzu sagt, steht die Falschheit hier und heute schon fest.

Hiervor kann und darf die Strafvollstreckungskammer aus verfassungsrechtlichen Gründen die Augen nicht verschließen. Eine Bindung an vermeintlich rechtskräftig gewordene Feststellungen in dem Urteil vom 8.8.2006 gibt es nicht.

Die Maßregel ist in entsprechender Anwendung des § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB für erledigt zu erklären. Die Freilassung Gustl Mollaths ist anzuordnen. Es ist festzustellen, dass Führungsaufsicht nicht eintritt.

Aus der Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 4.3.2013 ergibt sich nichts, was meinem Vortrag entgegenstünde.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf

[S. 18f.]

Wo kein Wahn, da auch keine aus dem Wahn folgende Gefährlichkeit – das müßte auch einem Herrn Lapp einleuchten.  Und wer von Anfang an zu Unrecht der Psychiatrie überantwortet wurde, muß spätestens jetzt, wo die Fehldiagnose offenkundig geworden ist, entlassen werden.

Ganz so weit reicht das Verständnis der Klinikleitung noch nicht.

2013-04-19 Kurzbericht der gemeinsamen Verteidigung zum Anhörungstermin der StVK Bayreuth:

Das BKH Bayreuth hat eine weitere Gefährlichkeit prognostiziert. Diese Prognose geht von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil von 2006 aus. Die WA-Anträge blieben für die Stellungnahme des BKH unbeachtet. Dr. Zappe sagte vor Gericht aus, wenn die Tatvorwürfe als Prognosegrundlage wegfallen, gäbe es keine Grundlage für eine weitere Prognose der Gefahrlichkeit, dann bliebe nichts übrig.

2013-03-22 wurde der WA-Antrag der StA Regensburg an das LG Bayreuth gesendet und ist somit Aktenbestandteil. Sowohl der WA-Antrag von Dr. Strate und die Stellungnahme der StA Regensburg sind der StVK Bayreuth bisher (offiziell) unbekannt. Gustl Mollath hat im Gerichtstermin eine sofortige Entlassung für sich gefordert. Die Kammer will ab Montag weiter über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung beraten.

http://www.gustl-for-help.de/#aktuell

Daß der Chef der Bayreuther Forensik sowie alle ihm in der strengen Hierarchie eines Krankenhauses nachgeordneten Kräfte selbstverständlich an seiner Diagnose festhalten und die Leitungsebene der Klinik aus sämtlichen Verhaltensbeobachtungen neue Wahnsymptome erschließt, versteht sich von selbst. Weder im medizinischen noch im juristischen Sektor gehören Qualitätsmanagement und Fehlerkultur zu gepflegten Geschäftsfeldern. Im Gegenteil.

Und so ging Dr. Leipzigers Stellvertreter Dr. Zappe auch nur auf den Wegfall der Straftaten ein, wie er nach dem Vorbringen insbesondere im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit zu erwarten ist, nicht aber auf den schon jetzt feststehenden Wegfall der Eingangsdiagnose.

Nachdem Rechtsanwalt Strate am 4.1.2013 eine Strafanzeige gegen Dr. Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung erstattet hatte, wird sich das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Personal und dem widerspenstigen Nicht-Patienten Gustl Mollath weiter verschärft haben – erkennbar an dem Versuch von Dr. Leipziger von Mitte Januar 2013, Mollath in eine andere Klinik ›abzuschieben‹. Dank des Engagements seiner Anwälte und des Unterstützerkreises scheiterte dieses Vorhaben.

2013-01-15 Dr. Leipziger kündigt bei Gustl Mollath unbegründet Verlegung ins BKH Ansbach an, incl. Falschbehauptung. Unterstützer reichen deswegen Petition beim Bayerischen Landtag gegen Verlegung ein. Anwälte widersprechen dieser Maßnahme und protestieren gegen den Manipulationsversuch.
Kurzfassung der Petition

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Je mehr sich die Endphase der Unterbringung abzeichnet, je größer der öffentliche Druck wird, den Skandalfall mitsamt seinen politischen Implikationen aufzuklären, desto höher steigt auch das klinikinterne Rechtfertigungsbedürfnis.

Dieser Geist weht einen aus jeder Zeile der Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, in Vertretung für den Chefarzt vermutlich von Dr. Zappe unterschrieben, an. Man liest diesen bloßen, tendenziösen, Verlaufsbericht und sieht: der Kaiser ist nackt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

Kontaktgestaltung zum und seitens des Patienten ausgesprochen problematisch, da sich Herr Mollath aktiven Kontaktaufnahmen seitens der Mitarbeiter der Klinik überwiegend entzieht. Insofern sind ein ausgeprägter Rückzug mit Vermeidung von Beziehungsaufnahmen zu den meisten Patienten und dem Personal zu beschreiben, wobei der Patient im direkten Kontakt höflich und ausreichend angemessen in Erscheinung tritt. Wortwechsel begrenzen sich auf wenige Worte, die meist zur Klärung administrativ-logistischer Sachverhalte im Stationsalltag notwendig sind (Postausgabe, Anrufvermittlungen, Terminabsprachen bei Medienpräsenz).

Stimmung weitestgehend – in erster Linie aus Verhaltensbeobachtungen zu schließen – ausgeglichen bei unbeeinträchtigt wirkendem Antriebsverhalten und ausreichender Fähigkeit zur Eigendynamisierung unter den Bedingungen eines geschützten und unterstützenden Stationsalltags. Formaler Denkablauf und inhaltliches Denken aus o.g. Gründen erschwert bzw. nicht ausreichend beurteilbar.

[S.2]

Damit hätte es sein Bewenden haben können: wir wissen nichts über den ›Patienten‹, und somit können wir auch nichts zu seiner aktuellen Gefährlichkeit sagen, die – ohne Berücksichtigung der Wiederaufnahmeanträge und der hierdurch geschaffenen neuen Faktenlage – Grundlage einer Entscheidung über Fortdauer oder Beendigung der Unterbringung ist. Aber die Subjektivität der Verfasser dieser Stellungnahme bricht bereits hier durch: ein »geschützter und unterstützender Stationsalltag«?

Handelt es sich etwa nicht um eine freiheitsentziehende Maßnahme gegenüber einer Zwangsgemeinschaft von Männern, die in ihrer Mehrheit tatsächlich schwer gestört und tatsächlich mit erheblichen Straftaten in Erscheinung getreten sind? Personen, deren Umgang in Freiheit wohl kaum gesucht werden würde? Zusammengepfercht unter Umständen, die das ohnehin vorhandene natürliche Konfliktpotential noch vergrößern?

Aus der Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 20.4.2011:

Er zeige sich seinen Mitpatienten gegenüber in Gemeinschaftsräumen sehr provozierend, z.B. durch eigenmächtiges Umschalten des Fernsehprogramms, Beharren auf einem bestimmten Sitzplatz, Behinderungen der anderen in ihrer Sicht auf den Fernseher, was vorsätzlich geschehe‚ so dass wiederholt der Fernsehraum geschlossen werden musste, um weitere Eskalationen zu vermeiden.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf#page=12

Wieso kam die Klinikleitung erst im Januar 2012 auf die deeskalierende Möglichkeit, dem gegenüber den Mitpatienten sicherlich intelligenteren Untergebrachten einen eigenen Fernseher zu gestatten?

Süddeutsche Zeitung, Nr. 279     S. 3

Montag, der 03. Dezember 2012

Der verräumte Mann

 […]

VON OLAF PRZYBILLA UND UWE RITZER

Aber der Weggesperrte mit dem Schwarzgeldwahn hätte keinen dieser Berichte sehen können: Mollath durfte damals keinen Fernseher haben. Bis Februar 2012 musste er im Gemeinschaftsraum schauen. Mollath ist eingesperrt mit Vergewaltigern, Dealern, Mehrfachmördern.

Die Mehrheit entscheidet über das Programm. Das „Heute Journal“ läuft da eher nicht.

In der Zeit, als Klaus Leipziger, der Chefarzt, noch Antworten auf eingereichte Fragen gab, erklärte er den verweigerten Fernseher so: Vorher sei das „aus Sicherheitsgründen“ nicht möglich gewesen. Die Nachfrage, was das genau für Gründe gewesen sind, die eine Klinikleitung dazu bewegen, einem inzwischen 56 Jahre alten Mann jahrelang zu verwehren, abends das Fernsehprogramm zu wählen, lässt Leipziger fünf Tage unbeantwortet. Dann teilt er mit, er könne aufgrund eines laufenden Verfahrens nicht mehr antworten.

Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachtes der Freiheitsberaubung zuungunsten Gustl Mollaths.

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2012/12/2012-12-03-sz-der-verraeumte-mann.pdf

Ähnliches gilt für das einzige Telefon auf der Station, das sich ein gutes Dutzend Insassen teilen müssen, und das nun dazu herhalten muß, dem Untergebrachten unangemessenes Verhalten attestieren zu können – Patientenbeschwerden reichen als unüberprüfte Grundlage aus:

Der vorstehend benannte Patient führte in seiner Eingabe weiter aus, dass er Herrn Mollath am Telefon (als Herr Mollath telefonierte) darauf angesprochen hätte, er, der Mitpatient, müsste mit seiner Anwältin dringend sprechen wegen der bevorstehenden Anhörung. Daraufhin hätte Herr Mollath den Mitpatienten angeschrien, dieser solle Herrn Mollath nicht anfassen, obwohl der Mitpatient Herrn Mollath nicht angefasst hatte.

Herr Mollath versuche auch die Mitarbeiter des Pflegedienstes unter Druck zu setzen, mehr als vier Telefongespräche pro Tag genehmigt zu bekommen, da er sonst hierüber Fernsehsendern Mitteilung machen würde. Herr Mollath nimmt keinerlei Rücksicht auf seine Mitpatienten und er gebe Patientennamen am Telefon ohne deren Erlaubnis weiter.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

[S. 4]

So sieht also der »geschützte und unterstützende Klinikalltag« aus, der wahrlich genug Frustrationen bereithält. Nun gut, der Herr Mollath beschwert sich, er schimpft, er sagt zu Dritten über einen Pfleger, der ihn selbstverständlich immer freundlich behandelt hat, daß er »auftrete, wie von einer faschistischen Terrortruppe …. Derartige Leute hätten in einem normalen Arbeitsverhältnis keine Chance, würden hier aber die Puppen tanzen lassen. Adolf Eichmann sei nur ein kleines Würstchen und habe trotzdem Millionen in den .Tod geschickt«.

Aus diesen angesichts der einengenden und bedrückenden Umstände ›normalen‹ Reaktionen wird in der Stellungnahme ohne nähere Begründung plötzlich wieder ein Krankheitssymptom [Hervorhebungen von mir]:

Auf konkrete Nachfrage bei den Pflegemitarbeitern habe Herr Mollath zu keinem der Pflegemitarbeiter bisher ein derartiges Verhältnis aufbauen können, welches wenigstens small-talk als basale Beziehungsgrundlage zulassen würde. Diese generalisierte Misstrauenshaltung, welche wir in unmittelbarem Zusammenhang mit der Störung des Patienten sehen, bildet die von den Gutachtern und aktuellen Behandlern beschriebene Problematik ab, dass Herr Mollath auch Personen, welche nicht unmittelbar mit seiner Unterbringung im Maßregelvollzug kausal befasst waren und sind, in das generalisierte Erleben von Unrecht und Benachteiligung mit einbaut und diesen auch nicht offener oder zugänglicher gegenübertreten kann. Selbst ihm von verschiedenen ärztlichen Kollegen angetragene hausärztliche Versorgungsmaßnahmen z.B. Laborkontrollen bzw. übliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen werden abgelehnt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

[S. 4]

Selbstverständlich sind auch die Pfleger und Mitpatienten kausal in die Fortdauer des Maßregelvollzugs eingebunden, das hat Gustl Mollath doch jahrelang erlebt: sämtliche negative Äußerungen des Pflegepersonals oder von Mitpatienten über ihn fließen ungeprüft in die Stellungnahmen der leitenden Ärzte, die Jahr für Jahr zu einer Verlängerung seines Zwangsaufenthalts geführt haben. Das ist kein Wahn, das ist das zutreffende Erleben von Wirklichkeit.

Entsprechend dürr fällt dann auch die Conclusio aus:

Von daher muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus forensisch-psychiatrischer Sicht festgestellt werden, dass Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten sind.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

[S. 5]

Das Thema wurde völlig verfehlt. Gefragt wurde nach der aktuellen Gefährlichkeit des Untergebrachten, die nach dem Verlaufsbericht schlicht nicht erkennbar ist. Gustl Mollath ist trotz frustrierendster Alltagserfahrungen kein enziges Mal physisch aggressiv worden oder hat in einem cholerischen Anfall Sachbeschädigungen begangen. Weil das so ist, klammert sich die Klinikleitung an die im Jahr 2005 selbst attestierte Gefährlichkeit und schreibt sie schlicht fort, als ob die entgegenstehende Realität des Verhaltens von Gustl Mollath nicht existiere.

Oder gehört zu einer Wahnsymptomatik, daß der Betroffene sieben Jahre lang seine Ungefährlichkeit nur simuliert?

Auch für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung ist die »Feststellung« unbrauchbar.

Konkreter Prüfmaßstab ist u.a. der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4.10. 2012, mit dem Entscheidungen der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg über eine Fortdauer der Unterbringung wegen Verkennung des Verhältnismäßigkeitsprinzips aufgehoben worden waren:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Nun entspricht es zwar nicht dem Wunsch von Gustl Mollath, aus Verhältnismäßigkeitsgründen entlassen zu werden; diese Prüfung muß die Kammer aber von Amts wegen vornehmen.

Zu diesem Themenkomplex hat Oliver García eine umfassende Betrachtung verfaßt:

Insoweit ist die BVerfG-Entscheidung also nicht übertragbar. Andere sehr wohl, nämlich wenn das BVerfG bei langjährig Untergebrachten eine “Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus” verlangt (Rn. 17) und vom Vollstreckungsgericht fordert, daß es auch bei einer negativen Prognose durch den Sachverständigen “im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung das Maß der Gefährdung und das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter konkretisier[t] und auf dieser Grundlage eine Abwägung mit dem Freiheitsanspruch der Beschwerdeführerin [vornimmt]” (Rn. 24).
[…]

Doch auch “Gesundbeter” stoßen an Grenzen und diese Grenze ist spätestens erreicht bei folgendem Teil der Begründung des BVerfG, warum das Vorgehen der Strafvollstreckungskammer im entschiedenen Fall verfassungswidrig war: “Schließlich fehlt auch eine Auseinandersetzung damit, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen entgegengewirkt werden könnte.” (Rn. 25).

http://blog.delegibus.com/2013/04/14/fall-mollath-bewegt-sich-der-fels-in-der-brandung/

Wenn man die aktuelle Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 3.4.2013 ansieht, so wird klar, daß darin nichts enthalten ist, was das Gericht bei dieser Prüfung zugrundelegen könnte. Ob Dr. Zappe im Anhörungstermin weitere Ausführungen machte, bleibt abzuwarten.

Belastungsfähige Grundlagen stehen ihm jedenfalls nicht zur Verfügung.

Wann die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung treffen wird, das wußte Otto Lapp schon am Vormittag des 18.4.2013 ganz genau:

Mit einer Entscheidung des Gerichtes ist frühestens in sieben bis zehn Tagen zu rechnen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_fesseln_vor_gericht

Am frühen Abend desselben Tages widersprach er allerdings der Verteidigung und sich selbst:

Die Richter werden sich Zeit lassen für eine Entscheidung.

Dies sei ein Zeichen dafür, wie komplex der Fall sei, sagte der Gerichtssprecher. Mollaths Anwalt Gerhard Strate (63) rechnet dagegen mit einer Entscheidung Ende nächster Woche.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/anhoerung_beendet_patient_fast_zufrieden_144061

Mensch, Lapp!

Update (24.4.2013):

Während die Strafvollstreckungskammer berät (und das ist ja schon einmal ein Fortschritt gegenüber den unkritischen Routine-Anschlüssen an Stellungnahmen und Gutachten des Psychiatriekomplexes, der eigentlich nur seine Hilflosigkeit demonstriert hat, Tatsachen als Anknüpfungssachverhalte anzuerkennen und sich stattdessen an willkürlich hypothesegeleiteten Auswahlakten des unkritisch gewählten Aktenmaterials abarbeitete) – da kann man nun zwischenzeitlich besichtigen, was ein Chefpsychiater einer bayerischen Psychiatrie öffentlich zum Besten gibt.

Es geht um Dr. Wörthmüller, den wohl wendigsten Vertreter seines Fachs.

Er hat sich nämlich zu Wort gemeldet. Auf dieses Blogposting von Oliver García hin:

7. April 2013

Der Fall Mollath: Ein Mehrpersonenstück (Teil 5)

Michael Wörthmüller (ein Psychiater)

Oliver García

gab er Gegenäußerungen ab, die sich u.a. gegen diese Passage wendeten:

Doch eines dürfte aufgrund der Vernehmung Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft klar sein – und dies steht der Sache mit dem Strafbefehl als tragische Weichenstellung in keiner Weise nach: Wäre Mollath auf das “Entgegenkommen” (Zitat Wörthmüller, Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft, Aktenblatt 250) eingegangen, hätte er einen fachlich-psychiatrischen Nachweis erhalten, daß bei ihm keine psychische Störung vorlag. Im weiteren Verlauf wäre niemals § 126a StPO oder gar § 63 StGB auf ihn angewandt worden. Den “Fall Mollath” im heutigen Sinne gäbe es nicht.“

http://blog.delegibus.com/2013/04/07/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenstuck-teil-5/

Am 17.4.2013 rückte Oliver García folgendes Statement von Dr. Michael Wörthmüller ein:

Nachtrag vom 17. April 2013

Herr Wörthmüller hat mir nach Veröffentlichung dieses Beitrags eine ausführliche Stellungnahme geschickt. Aufgrund seiner Hinweise habe ich einen Fehler im Text korrigiert und eine verkürzte Darstellung erweitert, nämlich: Die ursprüngliche Darstellung, daß der hinzugerufene Anwalt Mollaths selbst an den Besprechungen zwischen Wörthmüller und Mollath teilgenommen habe, traf nicht zu. Die zitierte Stelle aus dem Wiederaufnahmeantrag, an dem von “Gefälligkeitsgutachten” die Rede ist, erlaubt mehrere Deutungen. Um die Darstellung in diesem Punkt nicht auf eine Deutung zu verengen, habe ich zwei Sätze eingefügt.

Herr Wörthmüller legt darüber hinaus Wert auf folgende Feststellungen:

Allein auf den zeitlichen Ablauf (Beschleunigung der Abwicklung), nicht auf den Inhalt der Begutachtung, bezog sich mein “Angebot” an Herrn Mollath. So ist auch meine zitierte Aussage bei der Staatsanwaltschaft zu verstehen (“Wenn Herr Mollath das als ‘Gefälligkeitsgutachten’ ansieht, so mag das aus seiner Sicht nicht ganz abwegig sein.”).

Wie man darauf kommen kann, dass Herr Mollath von mir einen Nachweis erhalten hätte, dass “bei ihm keine psychische Störung vorliege”, ist für mich nicht nachvollziehbar. Schließlich war es ja gerade der Umstand, dass ich mir nach dem Aufeinandertreffen mit ihm im privaten Umfeld und unter dem Eindruck von Berichten meines Nachbarn bereits eine andere Meinung gebildet (und geäußert) hatte, ein wesentlicher Grund dafür, dass ich Bedenken bezüglich meiner Unbefangenheit entwickelte, die ich letztlich nicht unberücksichtigt lassen konnte.“

http://blog.delegibus.com/2013/04/07/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenstuck-teil-5/

Es bleibt festzuhalten: nach einem kurzen Gespräch mit Gustl Mollath und nach einem Gespräch mit seinem Nachbarn über ihn hatte sich Dr. Wörthmüller die Meinung gebildet, daß bei Gustl Mollath eine „psychische Störung“ ungenannter Art vorliege.

Das ist schon wahnsinnig, wie sich bayerische psychiatrische Forensiker ihre Meinungen bilden.

Und in ihre Befangenheitserklärungen noch nicht einmal hineinschreiben, daß sie sich eine Meinung gebildet und diese auch geäußert haben und genau deshalb befangen sind:

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Iwo. Solche schnellfertigen Vorurteile werden erst, überaus spät, im Wiederaufnahmeverfahren offenbart. Wenn es nicht mehr anders geht. Weil: es ist ja eigentlich doch doch zu genant.

Man sehe sich seine Vernehmung vom 14.12.2012 im Wiederaufnahmeverfahren an:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf

Da ist keine Rede davon, daß er sich – auf komplett unzureichender Basis – irgendwie ein Urteil über eine psychische Störung des „skurrilen“, aber nicht bedrohlich oder gefährlich wirkenden Gustl Mollath gebildet habe, das er seinem Nachbarn weitergereicht habe – weshalb er befangen sei.

Diesen absolut neuen und unbekannten Befangenheitsgrund brachte er erst am 11.3.2013 vor, als ihm aufgrund der Anfrage der Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch) bekannt war, daß es nun um seinen Auftritt bei dem VRiLG Brixner am 8.8.2006 gehen würde.

Um diesen nämlich:

Justiz überprüft auch die Rolle der Erlanger Klinik

Im Fall Mollath sind Fragen nach der Rolle von Chefarzt Wörthmüller aufgetaucht — Strafkammer „eingenordet“?

[…]

Begegnung im Richterbüro

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

Otto Brixner erklärte jetzt auf Anfrage, er könne sich nicht an eine solche, sieben Jahre zurückliegende Szene erinnern. Michael Wörthmüller gab gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin versichert er, „nie das Gespräch mit einer der mit dem Hauptverfahren gegen Herrn Mollath befassten Personen gesucht“ zu haben. Weitere Auskünfte könne er momentan „leider“ nicht geben, da eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft anstehe. „Von dortiger Seite wurde ich darum gebeten, mich nicht weiter vorab gegenüber der Presse zu äußern“. Wie berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit, ob sie in der Sache Mollath einen Wiederaufnahmeantrag stellt. […]

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a38

Leider war er dadurch gezwungen worden, es nun publik zu machen, was für ein Küchenpsychologe er gewesen war. Denn ohne Exploration war ihm aufgrund des ›skurrilen‹ Auftretens und der Erzählungen seines Nachbars vom Hörensagen, Geschäftspartner des ebenso wie Frau Mollath geschasssten Ex-Mitarbeiters  der HypoVereinsbank, klar, daß Mollath irgendwie gestört sein müsse. Dieses Geständnis seiner unzulänglichen Urteilsbildung nebst Weiterverbreitung erfolgte erst am 11.3.2013:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf

Tatsächlich hatte er seine küchenpsychologische Einschätzung informell und ohne verräterische Aktenvermerke, so geht es in Bayern nun mal zu, zuvor auch Lippert, Eberl und Brixner gesteckt – nur, angeblich, Dr. Leipziger, den von ihm empfohlenen Gutachter, nicht. Was einen schon verwundert.

Allerdings: der kaprizierte sich auf einen Schwarzgeld-Wahn, zu dem unser Dr. Wörthmüller jedenfalls nicht gelangt wäre: denn diesen Schwarzgeld-Komplex wollte er ja »hintanstellen«. Auf dieses ›Angebot‹ von Dr. Wörthmüller ist Gustl Mollath, anwaltlich beraten, nicht eingegangen.

Zurecht.

Ein Psychiater, der derartig vorurteilsbefangen ist wie Dr. Wörthmüller, hätte bei diesem »skurrilen« Probanden auch bei ۛHintanstellung des Schwarzgeldkomplexes irgendeine relevante Störung diagnostiziert, und vielleicht wäre die sogar freihändig, wie Dr. Leipziger es sich traute, auf die Zeiten der vorgeworfenen Taten ausgeweitet und für diese als Symptom gewertet worden. Und das müßte doch mit dem Teufel zugehen, wenn man dann nicht auch noch eine Gemeingefährlichkeit hingekriegt hätte.

Die bayerische Forensik weiß, was die Gerichte von ihr erwartet. Sie müßte von einer Gutachtenerstattung generell ausgeschlossen werden.

Unerwartbar war allerdings, daß Dr. Wörthmüller sich in die Weiten des Internets vorwagen würde, um die bayerische Zunft zu verteidigen. In diesem Raum hat er allerdings nicht die gewohnte Akzeptanz einer verschworenen Gemeinschaft zwischen Forensik und Gericht, sondern Kritik zu erwarten.

Er weiß wohl selbst am besten, wie »unverbindlich« seine Meinung über Mollath war, und daß es keinen psychiatrischen Grund gibt, ihm öffentlich in die Parade zu fahren. Oder Dr. Leipzigers auf falschen Tatsachen beruhendes Fehlgutachten zu verteidigen.