Fortsetzung von:
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia/
Eigentlich müßte es jetzt einen Viertel-bis-Halb-Revolutionär mehr in Deutschland geben – das hat der Landtagsabgeordnete, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses und des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses, Franz Schindler (SPD) jedenfalls in seinem bemerkenswerten Telepolis-Interview mit Marcus Klöckner vom 18.3.2013 angekündigt. Für den Fall, daß es hart auf hart komme, sei er mit 100% dabei – bei der Revolution.
Erstmals zeigte er sich zumindest ansatzweise kritisch gegenüber der Justizministerin und der Justiz:
Fall Mollath: „Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag“
Marcus Klöckner 18.03.2013
Ein Interview mit Franz Schindler, SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag
In seiner gesamten Laufbahn als Politiker sei ihm ein Fall wie der des Gustl Mollath noch nicht begegnet, sagt der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag, Franz Schindler, im Telepolis-Interview. In einem ausführlichen Gespräch steht Schindler Rede und Antwort zur Causa Mollath. Mit klaren Worten stellt der SPD-Politiker fest, dass es im Fall Mollath einen Kommunikationsgau gegeben habe und kritisiert das Verhalten der Bayerischen Justizministerin Beate Merk. Aus Schindlers Sicht hätte Merk frühzeitiger die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen im Fall Mollath anweisen müssen.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Aber am 18.3.2013, nachdem ihm bekannt war, daß auch die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag stellen würde, was noch am selben Tag geschah, befand er sich mit seinen teilweise kritischen Kommentaren schließlich auf der sicheren Seite. Da traut man sich was jenseits des vermeintlich staatstragenden Gestus‘, daß die Unabhängigkeit der Justiz pointierte Anmerkungen zu deren Fehlleistungen verbiete. Und malt, so geschickt sind Politiker nun mal, ein noch größeres Menetekel an die Wand, neben dem der reale Unrechtsfall Mollath, so, wie er sich bislang abzeichnet, ins Unbedeutende verblaßt (wohl erwogen: mit diesem Kunstgriff schließt er einen Rücktritt von Beate Merk geradezu aus):
Wann ist für Sie der Zeitpunkt gekommen, zu dem Beate Merk zurücktreten muss?
Franz Schindler: Wenn es wirklich so wäre [betont wäre], dass es eine Absprache zwischen Justizministerium, Gericht, Staatsanwaltschaft und Gutachtern gegeben habe, dass Herr Mollath weggesperrt wird, weil er unangenehm im Zusammenhang mit Schwarzgeldgeschichten in Nürnberg werden könnte, dann muss nicht nur Merk zurücktreten, dann haben wir eine schwere Staatskrise, dann muss die gesamte Staatsregierung zurücktreten – wenn es so nachgewiesen werden könnte.
Und auch das sage ich nochmal: Dafür gibt es bis heute, ich weiß nicht, was morgen ist, da kann es anders sein, nicht den Hauch eines Beweises. Es gibt viele, die sich solch ein Szenario gut vorstellen können. Ich bin aber nicht bereit, mir das vorstellen zu wollen… Ich glaube und hoffe, dass dieses System, das wir, Gott sei Dank!, haben, nicht so gestrickt ist, dass so etwas passieren kann.
Wenn man sich das nicht vorstellen will, besteht dann nicht die Gefahr, dass man blind wird?
Franz Schindler: Selbstverständlich. Je länger man sich auch in dem System bewegt, desto mehr neigt man dazu, das System für unfehlbar zu halten; man schätzt es so gut ein, dass man jegliche Kritik daran schon als ungebührlich empfindet. Das kann ich nicht bestreiten. Überhaupt nicht. Und dennoch meine ich, nicht blind und nicht taub zu sein.
Und wenn mir morgen jemand den Beweis liefert, dass es so ist, dann kaufe ich eine Knarre und mache die Revolution.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Nun, ganz so weit sind wir zwar (noch?) nicht. Der Maximal-GAU ist nicht in Sicht. Aber für’s Blättern im Waffenkatalog reicht es vielleicht schon.
Denn seit dem 26.3.2013 liegt die ergänzte Beschwerde von Rechtsanwalt Gerhard Strate gegen die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg vor.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
Die Lektüre der S. 1 – 17 dieser Beschwerde sollte sich Herr Schindler zumuten; denn noch am 18.3.2013 war er sich über Art und Umfang der verfassungskonformen Auslegung von § 81 StPO, der die Unterbringung zur Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens regelt, noch ganz und gar im Unklaren. Was eine Verweigerung ist und was ein zulässiges und geeignetes Untersuchungskonzept bei vorliegender Verweigerung, weiß er auch nicht so recht. Er weiß nur: Freiheitsberaubung ist ein schlimmer Vortwurf, und Rechtsbeugung ein noch viel schlimmerer, und irgendwie kann das alles doch nicht wahr sein. Ein wenig Nachhilfe, wie die Lektüre dieser Beschwerde, brächte viel Klarheit in diese Wirrnis:
Nun hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Strafanzeige gegen Amtsrichter E. und den Chef der Bayreuther forensischen Psychiatrie, Dr. Leipziger, abgewiesen. Wie bewerten Sie die Begründung?
Franz Schindler: Da geht es um eine Rechtsfrage. Zur Frage, ob sich ein Mensch, der untersucht werden soll und sich weigert, trotzdem untergebracht und exploriert werden darf, hat sich ja auch das Bundesverfassungsgericht geäußert. Diese Entscheidung ist jedoch deutlich differenzierter als die Einlassungen von Rechtsanwalt Strate in der Angelegenheit.
Ganz so kompliziert ist es doch nicht. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Position, dass es zu akzeptieren ist, wenn ein Mensch nicht untergebracht und über Wochen exploriert werden möchte.
Franz Schindler: Man muss hier immer den Einzelfall sehen. So pauschal kann man das nicht sagen. Nicht immer, wenn ein Patient sich weigert, sich untersuchen zu lassen, und es trotzdem getan wird, ist das ein Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Da muss noch einiges dazu kommen.
Wie meinen Sie das? Wie sollte sich denn jemand in der Situation wie Mollath, der sich nicht untersuchen lassen möchte, verhalten?
Franz Schindler: Er muss es ganz deutlich zeigen.
Wer als Patient „Nein, ich möchte das nicht“ sagt, bringt seine Weigerung doch klar zum Ausdruck.
Franz Schindler: Ich sage es nochmal: Das ist eine Rechtsfrage, über die wir hier reden und Rechtsanwalt Strate hat ja auch Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt. Da ist jetzt, wenn ich es richtig weiß, die Generalstaatsanwaltschaft in München zuständig.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg muss jetzt überprüft werden. Das ist eine sehr schwierige Rechtsfrage. Außerdem: Leipziger und Richter Eberl ist Freiheitsberaubung unterstellt worden. Da muss man genau hinschauen. Das ist was anderes als Hühnerdiebstahl. Freiheitsberaubung ist ein schwerer Vorwurf. Um ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung einzuleiten, muss man schon schwerwiegende Gründe haben.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Iwo. Mollath ist ruckzuck wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden: da reichte ein Stehen mit einem Körpergewicht von 90 kg vor der Tür des Arbeitszimmers für eine Dauer von 1,5 Stunden, in dem sich seine trennungswillige Frau befand, um mit ihr über die Trennung zu reden, was sie aber nicht wollte. Und als die Freundin nach der verabredeten Zeit klingelte bzw. an die Haustür klopfte (so genau nahm es Otto Brixner nicht), konnte die Noch-Ehefrau das Zimmer unbehelligt verlassen: u.a. für diese ›Tat‹ der Freiheitsberaubung sitzt er seit sieben Jahren in der Psychiatrie. Aber das ist ja ganz was anderes. Mollath ist ja nur ein verwirrter Bürger, der an den Rechtsstaat glaubt.
Ein Politiker mag mit Ahnungslosigkeit punkten können. Ein Rechtsanwalt wie Franz Schindler sollte das lieber sein lassen. Es gibt schließlich ein Leben nach der Politik. Und welcher Mandant sollte so viel Unkenntnis goûtieren?
Die »sehr schwierige Rechtsfrage«, die so einfach ist, wenn man sich mit der Rechtslage vertraut gemacht hat, wird hoffentlich nicht erst von der Generalstaatsanwaltschaft in München entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wird es sich wohl überlegen, ob sie sich bundesweit zum Gespött gemacht und sich von der GStA München eines Besseren belehren läßt. Denn nicht nur die Rechtslage, auch die Tatsachen sind klar. Beide Beschuldigte wußten genau, daß Mollath seit langem eine psychiatrische Untersuchung verweigerte:
Dieser [der Beschuldigte Dr. Leipziger] teilte am 27.8.2004 dem Beschuldigten Eberl vielmehr lapidar mit:
„Soweit von Ihrer Seite ein Beschluss nach § 81 StPO zu erlassen wäre, wäre eine Aufnahme des Angeklagten unter diesem Rechtstitel ab dem 15.09.2004 hier im Hause möglich. Ansonsten würde ich den Angeklagten nach dem 15.09.04 auf dem üblichen Wege zur ambulanten Begutachtung einbestellen.
Damit war dem Beschuldigten Richter am Amtsgericht Eberl noch einmal klar vor Augen geführt worden, dass es auch eine Alternative zur mehrwöchigen Zwangsunterbringung gab, nämlich die Vorladung zu einem neu bestellten Gutachter. Diese Alternative jedoch wird von Eberl nicht in Erwägung gezogen. Schon drei Tage später, am 1.9.2004, notiert er ohne viel Federlesens auf der Rückseite des Schreibens:
„Per Fax an BGK Bayreuth (umseitig)
mitteilen, das
a) ein neuer Beschluß gemäß § 81 StPO noch erlassen werden muß und hierzu
b) die Erstakten bitte umgehend an das AG Nbg. zurückzuleiten sind.“
Hieraus folgt bereits, daß dem Beschuldigten Eberl die grundsätzliche und generelle Weigerung meines Mandanten, sich untersuchen zu lassen, bekannt war, sonst wäre er auf das Angebot Dr. Leipzigers einer ambulanten Untersuchung eingegangen. Dass Gustl Mollath sich grundsätzlich weigerte, an einer psychiatrischen Untersuchung mitzuwirken, war dem Richter am Amtsgericht Eberl vor seiner Anordnung einer erneuten Unterbringung ebenso präsent wie dem von ihm alsdann mit der Begutachtung beauftragten Dr. Leipziger, der dies in seinem Gutachten vom 25.7.2005 unumwunden einbekennt:
„Wie im Vorfeld der durch das Amtsgericht Nürnberg angeordneten Untersuchung zur Beobachtung gemäß § 81 StPO bereits anlässlich anstehender Begutachtungen gezeigt, war der Angeklagte auch im Rahmen der stationären Beobachtung und Untersuchung vom 14.02.2005 bis zum 21.03.2005 nicht bereit, an Untersuchungen oder explorativen Gesprächen im Engeren mitzuwirken.“
Sowohl die Aktennotiz des Richters am Amtsgericht Eberl vom 1.9.2004 als auch das in seinem Gutachten fixierte Eingeständnis des Dr. Leipziger, angesichts des „im Vorfeld“ gezeigten Verhaltens ein Fortbestehen der Weigerungshaltung Mollaths erwartet zu haben, widerlegen die Behauptung der Staatsanwaltschaft Augsburg –
„Weder vor den Beschlüssen des Beschuldigten Eberl noch in den hiergegen gerichteten Beschwerden hat der Anzeigeerstatter ausgeführt, dass er sich generell weigert, an einer Exploration mitzuwirken.“ (S. 3 der Einstellungsverfügung) –
unmittelbar. Die Rigorosität, mit der der Beschuldigte Richter am Amtsgericht Eberl die Alternative einer ambulanten Begutachtung überging und alsdann am 16.9.2004 die erneute Zwangsunterbringung anordnete, ist nur von einem Motiv getragen: Mein Mandant sollte durch die Freiheitsentziehung zur Mitwirkung gezwungen werden.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 18 f.]
Ja nun, man kann Politiker nicht zwingen, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Oder Schriftsätze zu lesen, die deutlich länger als eine 140-Zeichen-SMS oder ein Tweet sind. Die Zeiten sind ja so hektisch. Und daher wird er auch die nachfolgenden Seiten 19 bis 27 nicht gelesen haben, auf denen der Staatsanwaltschaft Augsburg nachgewiesen wird, die zugrundeliegenden Akten nicht gelesen zu haben: aus denen ergibt sich nicht nur der Krieg der Frau gegen den Mann, in dem sie zu immer härteren Bandagen bis hin zur Psychiatrisierung greift, sondern auch die aktenkundige Totalverweigerung des Mannes, sich auf dieses Spiel einzulassen – das sie allerdings gewinnt, weil es genug gegen ihre Neutralitäts- und Verschwiegenheitspflicht verstoßende Psychiater gibt, die einer ›Opfer‹-Ehefrau gern helfen, wenn die sich über ihren Mann beklagt. Und Gerichte, die sich nicht dafür interessieren, welche Informationen die Ehefrau der Psychiaterin vermittelt haben mag. Und ob die überhaupt zutreffend sind.
Das Opfer-Abo für Frauen ist in der Justiz und in der Helferindustrie fest verankert. Lauschen wir Franz Schindler, einem Prototypen dieser Zeitgeist-Vorverurteilung des Mannes an sich:
Franz Schindler: […] Als ich mich zum ersten Mal intensiver mit dem Fall beschäftigt habe, habe ich den Eindruck bekommen, dass wir es hier mit einem Rosenkrieg zu tun haben. Da kommt einer nicht darüber hinweg, dass seine Frau sich von ihm abwendet, dass sie die Frau Karriere macht und dass er mit seinem selbständigen Gewerbebetrieb nicht sonderlich erfolgreich war.
Das ist sehr viel Interpretation.
Franz Schindler: So empfinde ich es aber.
Gut, so empfinden Sie es.
Franz Schindler: Es mag ja anders gemeint sein von Mollath, aber es kommt auf den Empfängerhorizont an. Wenn man all das liest, dann sieht es so aus, dass da ein Mann ist, der sich an seiner Frau rächen will.
Umgekehrt scheint es aber auch nicht sauber gewesen zu sein. Dass Frau Mollath immer nur mit lauteren Motiven gearbeitet hat, wage ich zu bezweifeln. Ich habe viele Scheidungen als Anwalt erlebt, da sieht man so einiges.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Selbst seine angebliche anwaltliche Kenntnis der Realität hindert ihn also nicht, der Frau das Opfer-Abo und dem Mann die Rache zuzusprechen.
Schindler behauptet, die 106-Seiten-Verteidigungsschrift von Gustl Molath vom 24.9.2003 gelesen zu haben, die von Justiz, Politik und Medien gern als „wirr“ beschrieben wird, um sich der Beschäftigung mit ihrem Inhalt entziehen zu können:
Franz Schindler: Ich kenne, das muss ich auch klar sagen, nicht alle Anzeigen. Aber ich kenne die so genannte Verteidigungsschrift, diese 106 Seiten und dann die Strafanzeige, die als Petition im Landtag behandelt wurde. Und ich behaupte: Wenn Sie diese beiden Dinger bekommen hätten, ohne den ganzen Hintergrund, den Sie jetzt haben, dann hätten Sie auch gedacht: So ein Spinner! Also das behaupte ich jetzt mal.
Und ich behaupte, das hätte ich nicht.
Franz Schindler: Haben Sie die 106 Seiten gelesen?
Ja.
Franz Schindler: Haben Sie da nicht auch den Eindruck gewonnen, da stimmt etwas nicht?
Nein. Ich sage Ihnen auch warum. Vielleicht liegt es daran, dass Journalisten jeden Tag eng mit Texten arbeiten und über ein gutes Textverständnis verfügen. Journalisten sind es gewohnt auch mit „Irritationen“ innerhalb von Texten umzugehen, diese einzuordnen und Aussagegehalte einzuschätzen. Dieser Text von Herrn Mollath hat auf mich wie ein Text gewirkt, der von einem Menschen geschrieben wurde, der verzweifelt ist und der versucht, händeringend Gehör zu finden – und das [sein Verzweifeltsein] auch durch allerlei formale Auffälligkeiten in seinem Text nach außen zu kehren.
Natürlich kann man sagen, da stimme ich Ihnen zu, in dieser Verteidigungsschrift kommt einiges durcheinander. Aber Mollath ist kein Juraprofessor, kein Journalist und kein Politiker. Er ist ein „einfacher“ Mensch, der eben mit den ihm zur Verfügung stehenden sprachlichen Mitteln, das zusammenfasst, was er im Kopf hat und was er versucht mitzuteilen.
Franz Schindler: Ok, das [ge]stehe ich Ihnen zu. In diesen 106 Seiten finden sich dann auch ein paar Blatt mit konkreten Angaben über angebliche Schwarzgeldverschiebungen, aber keine Kontoauszüge, wie immer behauptet wird, sondern Umbuchungsbestätigungen und derartiges. Da finden sich die Angaben diversester Namen. Ich meine, dass die Staatsanwaltschaft damals gesagt hat: Na und, Geld in die Schweiz zu bringen, ist keine Straftat, war richtig.
Mollath hat ja nicht nur von Schwarzgeld in der Schweiz gesprochen, er hat ja einen Kontext geliefert.
Franz Schindler: Der Kontext war für mich, dass er im Streit mit seiner Ehefrau liegt. Er hat dann alle aus der Verwandtschaft der Frau und deren Freunde mit in die Anschuldigungen eingebunden. Alle Leute, mit denen er in den letzten Monaten zu tun hatte. Er sagt ja: Alles Schwarzgeld, größter Skandal aller Zeiten.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Da gibt es also einen, der lesen und interpretieren kann, nämlich den Journalisten Klöckner, und einen, der eher polemisieren kann, nämlich den Politiker Schindler, der längst vergessen hat oder es auch mußte, um Politiker sein zu können, daß er eigentlich Jurist ist.
Der Jurist Gerhard Strate liest nicht nur, er analysiert auch die 106-Seiten-Verteidigungsschrift von Gustl Mollath:
Aus den in dem Duraplus-Ordner vorhandenen Schreiben meines Mandanten an seine Ehefrau gehen die sich steigernden Taktiken der Ehefrau, meinen Mandanten daran zu hindern, sein Wissen über ihre Tätigkeit zu verbreiten und ihn zu bewegen, seine Ermahnungen, mit ihren illegalen Geschäften aufzuhören, einzustellen – und daneben auch finanziell gestärkt aus einem Scheidungsverfahren herauszugehen –, deutlich hervor. Letzteres Motiv ergibt sich bereits aus ihrem Schreiben vom 27.4.2004, in dem sie ihre Scheidungsanwältin, Frau Woertge, darum bittet, vorzutragen, der Versorgungsausgleich ihres Mannes sei wegen der gegen sie angeblich begangenen Straftaten verwirkt.
In dem Schreiben vom 25.8.2002 (abgelegt in dem Duraplus-Ordner) berichtet Mollath über folgende sich steigernde Maßnahmen seiner Ehefrau gegen ihn, verbunden mit Lockangeboten:
– Kündigung der Lastschriftverfahren, z.B. für die Beiträge Krankenkasse des einkommenslosen Mandanten;
– Verweigerung von Unterhalt, verbunden mit der Ankündigung, dies auch zukünftig zu tun
– Angebot, ihm 500.000,- Euro zu überlassen, damit er schweigt.
Aus dem Duraplus-Ordner geht weiterhin hervor:
– Am 9.8.2002 wird meinem Mandanten kommentarlos das – jetzt als unechte Urkunde zweifelhaften Inhalts enttarnte – Attest vom 3.6.2002 von Dr. Madeleine Reichel über die Folgen einer angeblichen Körperverletzung vom 12.8.2001 durch ihn über den Fax-Anschluß von Müller/Simbek (Bruder der Ehefrau und dessen Lebensgefährtin, Sprechstundenhilfe bei Frau Dr. Reichel) zugefaxt, was von ihm zu Recht als Erpressung gedeutet wird.
– die Ankündigung der Ehefrau, ihr Vermögen auf ihren Bruder zu übertragen und sich arm zu rechnen; daneben wird angekündigt, sein Haus zu ersteigern (was dann in der Folge auch geschah).
– Alle diese Aktivitäten hielten meinen Mandanten nicht davon ab, sich im Zeitraum August 2002 bis Dezember 2002 sowohl an die HypoVereinsbank als auch an die betroffenen Schweizer Banken zu wenden, um seine Frau von den illegalen Geschäften abzuhalten. In dem Ordner befindet sich auch das Antwortschreiben der HypoVereinsbank/München vom 2.1.2003, daß die interne Revision ihre Ermittlungen bereits aufgenommen habe.
An demselben 2.1.2003 erfolgt die telefonische Denunziation der Ehefrau, mein Mandant verfüge über eine scharfe, nach dem Tod seiner Muter geerbte, Langwaffe und evt. noch über eine scharfe Pistole. Da ihr Mann gewalttätig sei – hier wird auf die verbundene Akte 802 Js 4726/03 verwiesen, aus der sich indes alles andere als eine Gewalttätigkeit von Gustl Mollath ergibt – sei ein Schußwaffengebrauch nicht auszuschließen.
In ihrer polizeilichen Vernehmung vom 15.1.2003 streut Petra Mollath erstmals einen Krankheitsverdacht gegen ihren Mann, der in der richterlichen Vernehmung in Berlin vom 15.5.2003 weiter ausgebaut wird („Wahn“).
Am 18.9.2003 erlangt sie auf noch ungeklärte Weise die – rechtswidrige, da gegen die Schweigepflicht verstoßende – ärztliche Stellungnahme von Frau Dr. Gabriele Krach vom Klinikum am Europakanal in Erlangen, die ihre Scheidungsanwältin Friederike Woertge am 23.9.2003 dem Amtsgericht zu Händen von Richter Huber zufaxt.
In diesem Termin vom 25.9.2003 erfährt mein unverteidigter Mandant erstmals von dem Versuch, ihn zu psychiatrisieren – und wendet sich seitdem durchgängig gegen jede Form der Exploration im Zusammenhang mit strafrechtlicher Forensik, verweigert Behandlung und überhaupt jede Kooperation, die über die Regelung seiner Angelegenheiten und das Erstreiten von Rechtspositionen hinausginge.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 20 – 22]
Es wäre zu hoffen, daß der Jurist Schindler über den Politiker Schindler die Oberhand behielte, weil es persönlich wie politisch untragbar ist, daß die Lüge die Wahrheit besiegt. Es gilt, Abschied zu nehmen von Mythen. Die zeitgeistig-feministische Verblendung in der Wahrnehmung der Geschlechter – Opfer-Frau und Täter-Mann – ist heute Realität in der deutschen Justiz, Unschuldsvermutung ade, die ungeprüfte Übernahme von Vorwürfen der Frau gegen den Mann ersetzt die Überführung. Das ist der gesellschaftliche Hintergrund, der zur Legitimierung von Gustl Mollaths Vernichtung benutzt wurde. Wobei sämtlichen Richtern der Belastungseifer und die Unglaubwürdigkeit der Belastungszeugin Petra Mollath bekannt waren – und dem aktenkundigen Politiker Schindler hätten bekannt sein müssen. Irgendwie ist es grotesk, daß der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg diese altbekannten Tatsachen als neue bemühen muß, nur um ein von Anfang an ersichtliches Fehlurteil kippen zu können…
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf
[Bl. 242, 243]
Es bleibt nur noch nachzutragen, daß der Justizministerin Dr. Beate Merk die schriftliche Aussage des Zeugen Edward Braun, auf dessen inhaltsgleiche Vernehmung die Staatsanwaltschaft ihren Wiederaufnahmeantrag maßgeblich stützt, schon im November 2011 vorlag:
Dennoch behauptet sie noch beim heutigen Sonntags-Stammtisch in BR III vom 7.4.2013, daß sie im Fall Mollath alles richtig gemacht und zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingegriffen habe.
http://mediathek-video.br.de/B7Mediathek.html?bc=_194174488&bccode=bfs
[ab Minute 38]
Da scheint mir der Wiederaufnahmeauftrag der Verteidigung, der maßgeblich auf Rechtsbeugung und wissenschaftlich unhaltbare Begutachtung abstellt, die teilweise auf verfassungswidrig erlangten Anknüpfungstatsachen basiert, doch ehrlicher zu sein:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
Was allerdings sehr verwundert: in der Öffentlichkeit ist der brisanteste Befund in der Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bislang in keiner Weise diskutiert worden – obwohl es hier in den Bereich von Absprachen hineingeht, die Franz Schindler zurecht die revolutionäre Zornesader schwellen lassen.
c) Es bestehen nachhaltige Indizien, dass der Richter am Amtsgericht Eberl und Dr. Leipziger auf eine Unterbringung Mollaths hingearbeitet haben. Die angezeigte Freiheitsberaubung stellt sich lediglich als notwendiger Zwischenschritt dar.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 28]
In der Folge werden handfeste Indizien für heimliche Absprachen zwischen dem beschuldigten Richter am Amtsgericht Eberl, dem wegen angeblicher Reifenstechereien des Beschuldigten Mollath ermittelnden Polizeibeamten (dem der entsprechende Tatverdacht durch die im Lager der Ehefrau stehende Anwaltskanzlei nahegelegt worden war) und dem Gutachter Dr. Leipziger beigebracht, die ein stimmiges Bild eines zielgerichteten Zusammenwirkens zum Nachteil Gustl Mollaths ergeben. Heimlich deshalb, weil das alles hinter dem Rücken der Staatsanwaltschaft geschah, die, anders als Richter Eberl, von der Existenz dieses aktuellen polizeilichen Ermittlungsvorgangs noch keine Kenntnis hatte.
Dieses Sachbeschädigungsverfahren half Dr. Leipziger aus dem Dilemma heraus, daß weder seine Wahndiagnose plausibel zu begründen war noch die jahrelang zurückliegenden ehelichen Auseinandersetzungen zur Herleitung einer Gefährlichkeitsprognose taugten, wie sich seinem Schreiben vom 26.4.2005 (im Anschluß an ein Telefonat mit Richter Eberl von März 2005) an die Staatsanwaltschaft entnehmen läßt:
„In einem Telefonat mit Herrn Richter Eberl vom Amtsgericht Nürnberg in der 13. Kalenderwoche, in dem die Problematik des Beschuldigten kurz erörtert wurde, wurde Herrn Richter Eberl dargelegt, dass es für die Begutachtung relevant wäre, Ermittlungsergebnisse jüngeren Datums über bekannt gewordene, möglicherweise auch strafrechtlich relevante Verhaltensweisen des Beschuldigten, in die aktuelle Begutachtung mit einbeziehen zu können.
Herr Richter Eberl hatte erklärt, er würde sich darum bemühen, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die entsprechenden Unterlagen beizieht und zur Begutachtung zur Verfügungen stellt.“
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 31]
Strate gelangt auf der Basis aussagekräftiger Indizien zu folgendem Fazit:
Ein Richter, der – wofür einiges spricht – die Polizei mit einem Dokument aus seiner eigenen Akte versieht, um deren Ermittlungen in einer anderen Sache, für die er bislang gar nicht zuständig ist, voranzubringen, der des weiteren – wofür vieles spricht – unter Überschreitung seiner Kompetenzen einen von ihm beauftragten Gutachter mit Unterlagen aus einem Ermittlungsverfahren ausrüstet, mit welchem er offiziell gar nicht befasst ist, zeigt ein überschießendes Interesse an einem bestimmten Ergebnis der Begutachtung, was mit seiner Verfahrensrolle als Richter nicht zu vereinbaren ist. Dieses überschießende Interesse bestand offenbar darin, den von ihm für gefährlich gehaltenen Gustl Mollath dauerhaft einer Unterbringung zuzuführen. Deshalb auch interessierten ihn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 9.10.2001 herzlich wenig. Er überging sie – wie oben dargestellt – sehenden Auges. Selbst trotz der ihm bekannten generellen Weigerung Mollaths, an einer psychiatrischen Untersuchung mitzuwirken, hatte er offenbar die Hoffnung, die sechs- bzw. fünfwöchige vorläufige Unterbringung Mollaths werde dem Psychiater schon genügend „Material“ liefern, wie auch er hochwahrscheinlich selbst kompetenzüberschreitend dem Psychiater „Material“ geliefert hatte.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
Das Sachbeschädigungsverfahren selbst lieferte außer Verdachtsmomenten nichts, weshalb es auch zunächst von der nichtsahnenden Staatsanwaltschaft gemäß § 154 StPO eingestellt wurde. Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde der im Lager der Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten stehenden Anwaltskanzlei brachte sie postwendend in die Spur einer reduzierten Wackel-Anklage.
Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigungen, noch dazu von sich gefährlich auswirkenden, war nur mittels Sachverhaltsverfälschungen und vorgetäuschter ›Beweiswürdigung‹ möglich, die indes nicht trägt:
Fürs Stammtisch-Niveau eines Helmut Markwort reichen derlei Urteilsausführungen, um auch heute noch, nach Einreichung von zwei Wiederaufnahmeanträgen, im Brustton der Überzeugung von „Bedrohungen“ durch Gustl Mollath zu faseln – wo bleiben da die Fakten, Fakten, Fakten? Braucht man die als Fernseh-Nase nicht mehr?
Im Lichte dieser Kooperation zwischen Richter, Polizei und Gutachter erst gewinnt das Schlußkapitel der Beschwerde an Gewicht – allein dieses hat bislang die Öffentlichkeit bewegt:
d) Eberls Überantwortung des Gustl Mollath an die Strafkammer des Otto Brixner
Das überschießende Interesse des Richters am Amtsgericht Eberl an einer dauerhaften Unterbringung des Gustl Mollath macht sich auch nachdrücklich fühlbar an der Art und Weise, wie es ihm gelungen ist, die bei ihm anhängig gewesene Strafsache gegen Gustl Mollath so beim Landgericht Nürnberg-Fürth zu platzieren, dass im Falle der Übernahme der Sache die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Brixner zuständig wird.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 33]
Und so schließt sich ein Kreis: denn angesichts dieser sich nach Daten- und Faktenlage aufdrängenden Trickserei mit dem Geschäftsverteilungsplan muß auch von einer Kooperation der Richter Eberl und Brixner und von dessen überschießendem Interesse ausgegangen werden, das sich ja bereits in seinem Anruf bei der Steuerfahndung im Februar 2004 gezeigt hatte.
Es liegt nahe, dass dieser gewollte Eingriff in die Gerichtsbesetzung in Abstimmung zwischen dem Richter am Amtsgericht Eberl und dem VRiLG Brixner stattfand. Brixner hatte bereits in 2005 Informationen über die geplante Umstellung der Geschäftsverteilung beim Landgericht. Auch hatte er Anfang 2006 mit Sicherheit leichter Zugang zum Stand der Turnusliste als der Richter am Amtsgericht Eberl. Woher sollte Eberl wissen, wann er die Akte auf den Weg zum Landgericht zu bringen hat? Auch ließ Brixner sich von staatsanwaltlichen Kollegen nicht nur gern als „harter Hund“ bezeichnen. Er hatte bereits im Februar 2004 sein besonderes Interesse an Mollath gezeigt, als er aus eigener Intitiave und ohne richterliche Zuständigkeit bei dem ihm persönlich bekannten damaligen Leiter der Steuerfahndung Nürnberg anrief. Noch am Tage seines Anrufs wurden die aufgrund der Anzeigen Mollaths eingeleiteten Vorermittlungen bei der Steuerfahndung eingestellt, weil es sich bei Gustl Mollath „offensichtlich um (einen) Querulanten“ handele. Es liegt nicht fern, dass Brixner ähnlich initiativ und zuständigkeitsheischend auch gegenüber dem Richter am Amtsgericht Eberl handelte.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 43]
Ähnlich wie Franz Schindler reagierte die Nürnberger Justiz auf diese neuen Vorwürfe einer manipulierten Zuständigkeit, die Gustl Mollath seinem gesetzlichen Richter entzog:
-
2013-03-28 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):
(Bisher sind bei den Nürnberger Nachrichten nur wenige Artikel v. Michael Kasperowitsch zum Thema Mollath online gestellt oder der Name des Autors wird nicht genannt, deshalb wird dieser Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):
Mollath und der „harte Hund“
Anwalt: Richter wollte dauerhafte Unterbringung des Nürnbergers erreichen
(…) Die Frage, wie lange sich ein Richter für eine Entscheidung Zeit nimmt, gehöre zum Kernbereich seiner Unabhängigkeit, betont Nürnbergs Justizsprecherin Anita Traud. Und die Gründe dafür, warum und wann Akten im Verfahren gegen Gustl Mollath innerhalb der Behörde weitergereicht wurden, ließen sich im Einzelnen gar nicht mehr in Erfahrung bringen.
Ein Motiv für die gezielte Herbeiführung der Zuständigkeit eines besitmmten Richters sei aber, so versichert sie, nicht vorstellbar. (…)
http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a41
Von dem, was einem in einem Rechtsstaat üblicherweise vorstellbar ist und was nicht, muß man sich im Fall Mollath wohl entfernen.
Und dem Politiker Franz Schindler sei nicht die Knarre, sondern das Mittel eines Untersuchungsausschusses anempfohlen…
Anhang:
Hier nimmt Prof. Henning Ernst Müller Stellung (unter Update vom 27.3.2013):
http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe
Hier Oliver García:
http://blog.delegibus.com/2013/03/27/fall-mollath-die-mysterios-liegengebliebene-akte/
Ich habe einen neuen Beitrag zur gestrigen Anhörung verfaßt:
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/19/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt/
@ Aurel schreibt in einem Kommentar zum „Mensch Mollath“-Artikel von Otto Lapp im Nordbayerischen Kurier vom 12.04.2013, dass einer der Sachverständigen, die Leipzigers Eingangsgutachten bestätigten, der Doktorvater Leipzigers gewesen sei.
http://www.nordbayerischer-kurier.de/comment/7602#comment-7602
Weiß jemand dazu Näheres? Wenn diese Angabe stimmen sollte, kann es sich ja nur um Kröber oder Pfäfflin handeln.
Weder Kröber noch Pfäfflin waren Doktorvater.
@ gabrielewolff
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Und was meinen Sie bitte mit „IM des Pflegepersonals“ (am Ende Ihres Beitrags vom 19.04./00:18 h)? Ich komme beim besten Willen nicht drauf …
Vielleicht „Interessenmanipulation“ oder „investigative Machenschaften oder etwa „interner Machtmissbrauch“? 😉
Sorry, die Frage habe ich übersehen: ›Informeller Mitarbeiter‹ selbstverständlich.
Und wenn Sie unter dem aktuellen Artikel weiter kommentieren würden, wäre das günstig!
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/19/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt/
Danke vielmals.
Ja, das werde ich tun.
@fassungsloser Durchschnittebürger.
Ich habe Mitleid mit Ihnen bezüglich Ihrer Frage und mache mal einen Vorschlag:
Mit IM könnte von @GabrieleWolff „Informeller Mitarbeiter“ gemeint, und somit den Zustand m.E. recht zutreffend mit einem Begriff aus dem EX-DDR-Stasi-Unrechts-System beschrieben haben.
Wikipedia sagt übrigens zu IM:
„Ein Inoffizieller Mitarbeiter (kurz IM, oft auch umgangssprachlich Informeller Mitarbeiter)[1], bis 1968 Geheimer Informator (GI)[2], war in der DDR eine Person, die verdeckt Informationen an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS oder „Stasi“) lieferte oder auf Ereignisse oder Personen steuernd Einfluss nahm, ohne formal für diese Behörde zu arbeiten…“
Passt also!
Danke für Ihr Mitleid und Ihren Vorschlag, dessen Richtigkeit von Frau Wolff bestätigt wurde.
Und ich hatte immer gedacht, dass die Pflegedienstmitarbeiter im BKH Bayreuth ganz generell und ganz offiziell gehalten sind, ihre Beobachtungen in den Patientenakten festzuhalten.
@ Gabriele Wolff
Meinst Du das in Bezug auf Leipziger (dann weißt Du wer es war?) oder generell, daß beide nie Doktorvater waren?
Kröber jedenfalls war Doktorvater, z.B. hier:
Klicke, um auf 331_1.pdf zuzugreifen
Auf der Suche danach stieß ich auf einen „Strukturiertern Qualitätsbericht“ des Bezirkskrankenhauses Bayreuth von 2010.
Klicke, um auf 260940121-00-2010-pdf.pdf zuzugreifen
Wow, denke ich… aber.. oh!:
„Die Klinik für Forensische Psychiatrie wird im vorliegenden Qualitätsbericht nicht beschrieben, da für sie keine Verpflichtung zur Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen nach § 137 SGB V besteht.“
Nun bin ich kein wirklicher Fan dieser ISO- und sonstiger „Zertifizierungen“, aber QM generell hielt ich heute überall für zumindest formal selbstverständlich.
In den Bereichen Audits, Beschwerdemanagement, Fehler- und Risikomanagement, Qualitätskennzahlen, wie z.B. Morbiditäts- und Mortalitätsrate, Patienten-Befragungen, Maßnahmen zur Patienten-Information und -Aufklärung wäre das doch sicher auch für die Forensik interessant???
Weiß jemand, ob es da möglicherweise andere QM-Richtlinien gibt… oder einfach GAR KEINE? 😦
Ich habe die Diss von Dr. Leipziger und weiß daher definitiv, daß weder Kröber noch Pfäfflin sein Doktorvater waren.
Amtierender Dekan war Prof. Dr. G. Adler,
1. Berichterstatter sein Chef Prof. Dr. M. Wolfersdorf
2. Berichterstatter Priv.-Doz. Dr. R. Hess
Zu den anderen Fragen kann ich leider nichts sagen.
„IM des Pflegepersonals“ scheint mir hier offensichtlich eine Anspielung auf die „inoffiziellen Mitarbeiter“ der Stasi zu sein. Hintergrund ist die (laut BVG verfassungswidrige) Vollbeobachtung von Herrn Mollath, von der man ja durchaus argumentieren kann, dass sie bis heute anhält.
Ihre Vermutung stimmt; sie wurde von Frau Wolff bereits bestätigt. Danke.
Es könnte sein, daß Pfäfflin Doktorvater ist. Jedenfalls wurde Leipziger erst 1999 an der Uni Ulm promoviert. Hier der Eintrag seiner Dissertation in der Deutschen Nationalbibliothek, aus dem diese Information hervorgeht:
http://d-nb.info/958112541
Die Gustl-for-help-Seite wurde aktualisiert:
2013-04-19 RAin Lorenz-Löblein faxt die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg zum WA-Antrag von RA Dr. Strate an das Landgericht Bayreuth zur Strafvollstreckungskammer.
2013-04-19 Kurzbericht der gemeinsamen Verteidigung zum Anhörungstermin der StVK Bayreuth:
Das BKH Bayreuth hat eine weitere Gefährlichkeit prognostiziert. Diese Prognose geht von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil von 2006 aus. Die WA-Antrage blieben für die Stellungnahme des BKH unbeachtet. Dr. Zappe sagte vor Gericht aus, wenn die Tatvorwürfe als Prognosegrundlage wegfallen, gäbe es keine Grundlage für eine weitere Prognose der Gefahrlichkeit, dann bliebe nichts übrig.
2013-03-22 wurde der WA-Antrag der StA Regensburg an das LG Bayreuth gesendet und ist somit Aktenbestandteil. Sowohl der WA-Antrag von Dr. Strate und die Stellungnahme der StA Regensburg sind der StVK Bayreuth bisher (offiziell) unbekannt. Gustl Mollath hat im Gerichtstermin eine sofortige Entlassung für sich gefordert. Die Kammer will ab Montag weiter über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung beraten.
„Sowohl der WA-Antrag von Dr. Strate als auch die Stellungnahme der StA Regensburg sind der StVK Bayreuth bisher (offiziell) unbekannt.“
Kann man seinen Willen, auch weiter untätig bleiben zu wollen, besser dokumentieren als absichtlich so weit wie möglich im Zustand zu der Ignoranz zu verweilen? Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass dem Gericht nichts von den Entwicklungen und Dokumenten bekannt war und sie diese einfach nur hätten offiziell anfordern müssen.
Ich verstehe das „offiziell“ in Klammern so, daß davon ausgegangen wird, daß diese Anträge etc. inoffiziell bekannt sind; insoweit besteht auch ein Amtsermittlungsgrundsatz der Strafvollstreckungskammer.
@ Gabriele Wolff
Ich verstehe es so, daß „der WA-Antrag der StA Regensburg an das LG Bayreuth gesendet [wurde] und ist somit Aktenbestandteil [ist]“.
WA-Antrag von Dr. Strate und die Stellungnahme der StA Regensburg wurden nicht an sie gesendet, sind damit also nicht Aktenbestandteil (=“offiziell“).
Eine Entscheidung kann nur auf der Grundlage der Akte gefällt werden, also läuft jetzt das Faxgerät heiß (aber warum nur mit der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg zum WA-Antrag von RA Dr. Strate??).
Ich gehe davon aus, daß es sich hier um eine Bringschuld (von wem auch immer) handelt, denn die Vollstreckungskammer kann ja nicht alle 5 Minuten alle Beteiligten danach fragen, ob es etwas Neues in der Akte gibt, das sie vielleicht noch nicht kennen, oder?
Der Psychologe und Psychiatriekritiker Dr. Hans Ulrich Gresch aeußert sich zu Herrn Mollath:
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/nachdenken-uber-gustl-mollath/