Fortsetzung von:
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia/
Eigentlich müßte es jetzt einen Viertel-bis-Halb-Revolutionär mehr in Deutschland geben – das hat der Landtagsabgeordnete, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses und des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses, Franz Schindler (SPD) jedenfalls in seinem bemerkenswerten Telepolis-Interview mit Marcus Klöckner vom 18.3.2013 angekündigt. Für den Fall, daß es hart auf hart komme, sei er mit 100% dabei – bei der Revolution.
Erstmals zeigte er sich zumindest ansatzweise kritisch gegenüber der Justizministerin und der Justiz:
Fall Mollath: „Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag“
Marcus Klöckner 18.03.2013
Ein Interview mit Franz Schindler, SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag
In seiner gesamten Laufbahn als Politiker sei ihm ein Fall wie der des Gustl Mollath noch nicht begegnet, sagt der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag, Franz Schindler, im Telepolis-Interview. In einem ausführlichen Gespräch steht Schindler Rede und Antwort zur Causa Mollath. Mit klaren Worten stellt der SPD-Politiker fest, dass es im Fall Mollath einen Kommunikationsgau gegeben habe und kritisiert das Verhalten der Bayerischen Justizministerin Beate Merk. Aus Schindlers Sicht hätte Merk frühzeitiger die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen im Fall Mollath anweisen müssen.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Aber am 18.3.2013, nachdem ihm bekannt war, daß auch die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag stellen würde, was noch am selben Tag geschah, befand er sich mit seinen teilweise kritischen Kommentaren schließlich auf der sicheren Seite. Da traut man sich was jenseits des vermeintlich staatstragenden Gestus‘, daß die Unabhängigkeit der Justiz pointierte Anmerkungen zu deren Fehlleistungen verbiete. Und malt, so geschickt sind Politiker nun mal, ein noch größeres Menetekel an die Wand, neben dem der reale Unrechtsfall Mollath, so, wie er sich bislang abzeichnet, ins Unbedeutende verblaßt (wohl erwogen: mit diesem Kunstgriff schließt er einen Rücktritt von Beate Merk geradezu aus):
Wann ist für Sie der Zeitpunkt gekommen, zu dem Beate Merk zurücktreten muss?
Franz Schindler: Wenn es wirklich so wäre [betont wäre], dass es eine Absprache zwischen Justizministerium, Gericht, Staatsanwaltschaft und Gutachtern gegeben habe, dass Herr Mollath weggesperrt wird, weil er unangenehm im Zusammenhang mit Schwarzgeldgeschichten in Nürnberg werden könnte, dann muss nicht nur Merk zurücktreten, dann haben wir eine schwere Staatskrise, dann muss die gesamte Staatsregierung zurücktreten – wenn es so nachgewiesen werden könnte.
Und auch das sage ich nochmal: Dafür gibt es bis heute, ich weiß nicht, was morgen ist, da kann es anders sein, nicht den Hauch eines Beweises. Es gibt viele, die sich solch ein Szenario gut vorstellen können. Ich bin aber nicht bereit, mir das vorstellen zu wollen… Ich glaube und hoffe, dass dieses System, das wir, Gott sei Dank!, haben, nicht so gestrickt ist, dass so etwas passieren kann.
Wenn man sich das nicht vorstellen will, besteht dann nicht die Gefahr, dass man blind wird?
Franz Schindler: Selbstverständlich. Je länger man sich auch in dem System bewegt, desto mehr neigt man dazu, das System für unfehlbar zu halten; man schätzt es so gut ein, dass man jegliche Kritik daran schon als ungebührlich empfindet. Das kann ich nicht bestreiten. Überhaupt nicht. Und dennoch meine ich, nicht blind und nicht taub zu sein.
Und wenn mir morgen jemand den Beweis liefert, dass es so ist, dann kaufe ich eine Knarre und mache die Revolution.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Nun, ganz so weit sind wir zwar (noch?) nicht. Der Maximal-GAU ist nicht in Sicht. Aber für’s Blättern im Waffenkatalog reicht es vielleicht schon.
Denn seit dem 26.3.2013 liegt die ergänzte Beschwerde von Rechtsanwalt Gerhard Strate gegen die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg vor.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
Die Lektüre der S. 1 – 17 dieser Beschwerde sollte sich Herr Schindler zumuten; denn noch am 18.3.2013 war er sich über Art und Umfang der verfassungskonformen Auslegung von § 81 StPO, der die Unterbringung zur Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens regelt, noch ganz und gar im Unklaren. Was eine Verweigerung ist und was ein zulässiges und geeignetes Untersuchungskonzept bei vorliegender Verweigerung, weiß er auch nicht so recht. Er weiß nur: Freiheitsberaubung ist ein schlimmer Vortwurf, und Rechtsbeugung ein noch viel schlimmerer, und irgendwie kann das alles doch nicht wahr sein. Ein wenig Nachhilfe, wie die Lektüre dieser Beschwerde, brächte viel Klarheit in diese Wirrnis:
Nun hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Strafanzeige gegen Amtsrichter E. und den Chef der Bayreuther forensischen Psychiatrie, Dr. Leipziger, abgewiesen. Wie bewerten Sie die Begründung?
Franz Schindler: Da geht es um eine Rechtsfrage. Zur Frage, ob sich ein Mensch, der untersucht werden soll und sich weigert, trotzdem untergebracht und exploriert werden darf, hat sich ja auch das Bundesverfassungsgericht geäußert. Diese Entscheidung ist jedoch deutlich differenzierter als die Einlassungen von Rechtsanwalt Strate in der Angelegenheit.
Ganz so kompliziert ist es doch nicht. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Position, dass es zu akzeptieren ist, wenn ein Mensch nicht untergebracht und über Wochen exploriert werden möchte.
Franz Schindler: Man muss hier immer den Einzelfall sehen. So pauschal kann man das nicht sagen. Nicht immer, wenn ein Patient sich weigert, sich untersuchen zu lassen, und es trotzdem getan wird, ist das ein Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Da muss noch einiges dazu kommen.
Wie meinen Sie das? Wie sollte sich denn jemand in der Situation wie Mollath, der sich nicht untersuchen lassen möchte, verhalten?
Franz Schindler: Er muss es ganz deutlich zeigen.
Wer als Patient „Nein, ich möchte das nicht“ sagt, bringt seine Weigerung doch klar zum Ausdruck.
Franz Schindler: Ich sage es nochmal: Das ist eine Rechtsfrage, über die wir hier reden und Rechtsanwalt Strate hat ja auch Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt. Da ist jetzt, wenn ich es richtig weiß, die Generalstaatsanwaltschaft in München zuständig.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg muss jetzt überprüft werden. Das ist eine sehr schwierige Rechtsfrage. Außerdem: Leipziger und Richter Eberl ist Freiheitsberaubung unterstellt worden. Da muss man genau hinschauen. Das ist was anderes als Hühnerdiebstahl. Freiheitsberaubung ist ein schwerer Vorwurf. Um ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung einzuleiten, muss man schon schwerwiegende Gründe haben.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Iwo. Mollath ist ruckzuck wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden: da reichte ein Stehen mit einem Körpergewicht von 90 kg vor der Tür des Arbeitszimmers für eine Dauer von 1,5 Stunden, in dem sich seine trennungswillige Frau befand, um mit ihr über die Trennung zu reden, was sie aber nicht wollte. Und als die Freundin nach der verabredeten Zeit klingelte bzw. an die Haustür klopfte (so genau nahm es Otto Brixner nicht), konnte die Noch-Ehefrau das Zimmer unbehelligt verlassen: u.a. für diese ›Tat‹ der Freiheitsberaubung sitzt er seit sieben Jahren in der Psychiatrie. Aber das ist ja ganz was anderes. Mollath ist ja nur ein verwirrter Bürger, der an den Rechtsstaat glaubt.
Ein Politiker mag mit Ahnungslosigkeit punkten können. Ein Rechtsanwalt wie Franz Schindler sollte das lieber sein lassen. Es gibt schließlich ein Leben nach der Politik. Und welcher Mandant sollte so viel Unkenntnis goûtieren?
Die »sehr schwierige Rechtsfrage«, die so einfach ist, wenn man sich mit der Rechtslage vertraut gemacht hat, wird hoffentlich nicht erst von der Generalstaatsanwaltschaft in München entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wird es sich wohl überlegen, ob sie sich bundesweit zum Gespött gemacht und sich von der GStA München eines Besseren belehren läßt. Denn nicht nur die Rechtslage, auch die Tatsachen sind klar. Beide Beschuldigte wußten genau, daß Mollath seit langem eine psychiatrische Untersuchung verweigerte:
Dieser [der Beschuldigte Dr. Leipziger] teilte am 27.8.2004 dem Beschuldigten Eberl vielmehr lapidar mit:
„Soweit von Ihrer Seite ein Beschluss nach § 81 StPO zu erlassen wäre, wäre eine Aufnahme des Angeklagten unter diesem Rechtstitel ab dem 15.09.2004 hier im Hause möglich. Ansonsten würde ich den Angeklagten nach dem 15.09.04 auf dem üblichen Wege zur ambulanten Begutachtung einbestellen.
Damit war dem Beschuldigten Richter am Amtsgericht Eberl noch einmal klar vor Augen geführt worden, dass es auch eine Alternative zur mehrwöchigen Zwangsunterbringung gab, nämlich die Vorladung zu einem neu bestellten Gutachter. Diese Alternative jedoch wird von Eberl nicht in Erwägung gezogen. Schon drei Tage später, am 1.9.2004, notiert er ohne viel Federlesens auf der Rückseite des Schreibens:
„Per Fax an BGK Bayreuth (umseitig)
mitteilen, das
a) ein neuer Beschluß gemäß § 81 StPO noch erlassen werden muß und hierzu
b) die Erstakten bitte umgehend an das AG Nbg. zurückzuleiten sind.“
Hieraus folgt bereits, daß dem Beschuldigten Eberl die grundsätzliche und generelle Weigerung meines Mandanten, sich untersuchen zu lassen, bekannt war, sonst wäre er auf das Angebot Dr. Leipzigers einer ambulanten Untersuchung eingegangen. Dass Gustl Mollath sich grundsätzlich weigerte, an einer psychiatrischen Untersuchung mitzuwirken, war dem Richter am Amtsgericht Eberl vor seiner Anordnung einer erneuten Unterbringung ebenso präsent wie dem von ihm alsdann mit der Begutachtung beauftragten Dr. Leipziger, der dies in seinem Gutachten vom 25.7.2005 unumwunden einbekennt:
„Wie im Vorfeld der durch das Amtsgericht Nürnberg angeordneten Untersuchung zur Beobachtung gemäß § 81 StPO bereits anlässlich anstehender Begutachtungen gezeigt, war der Angeklagte auch im Rahmen der stationären Beobachtung und Untersuchung vom 14.02.2005 bis zum 21.03.2005 nicht bereit, an Untersuchungen oder explorativen Gesprächen im Engeren mitzuwirken.“
Sowohl die Aktennotiz des Richters am Amtsgericht Eberl vom 1.9.2004 als auch das in seinem Gutachten fixierte Eingeständnis des Dr. Leipziger, angesichts des „im Vorfeld“ gezeigten Verhaltens ein Fortbestehen der Weigerungshaltung Mollaths erwartet zu haben, widerlegen die Behauptung der Staatsanwaltschaft Augsburg –
„Weder vor den Beschlüssen des Beschuldigten Eberl noch in den hiergegen gerichteten Beschwerden hat der Anzeigeerstatter ausgeführt, dass er sich generell weigert, an einer Exploration mitzuwirken.“ (S. 3 der Einstellungsverfügung) –
unmittelbar. Die Rigorosität, mit der der Beschuldigte Richter am Amtsgericht Eberl die Alternative einer ambulanten Begutachtung überging und alsdann am 16.9.2004 die erneute Zwangsunterbringung anordnete, ist nur von einem Motiv getragen: Mein Mandant sollte durch die Freiheitsentziehung zur Mitwirkung gezwungen werden.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 18 f.]
Ja nun, man kann Politiker nicht zwingen, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Oder Schriftsätze zu lesen, die deutlich länger als eine 140-Zeichen-SMS oder ein Tweet sind. Die Zeiten sind ja so hektisch. Und daher wird er auch die nachfolgenden Seiten 19 bis 27 nicht gelesen haben, auf denen der Staatsanwaltschaft Augsburg nachgewiesen wird, die zugrundeliegenden Akten nicht gelesen zu haben: aus denen ergibt sich nicht nur der Krieg der Frau gegen den Mann, in dem sie zu immer härteren Bandagen bis hin zur Psychiatrisierung greift, sondern auch die aktenkundige Totalverweigerung des Mannes, sich auf dieses Spiel einzulassen – das sie allerdings gewinnt, weil es genug gegen ihre Neutralitäts- und Verschwiegenheitspflicht verstoßende Psychiater gibt, die einer ›Opfer‹-Ehefrau gern helfen, wenn die sich über ihren Mann beklagt. Und Gerichte, die sich nicht dafür interessieren, welche Informationen die Ehefrau der Psychiaterin vermittelt haben mag. Und ob die überhaupt zutreffend sind.
Das Opfer-Abo für Frauen ist in der Justiz und in der Helferindustrie fest verankert. Lauschen wir Franz Schindler, einem Prototypen dieser Zeitgeist-Vorverurteilung des Mannes an sich:
Franz Schindler: […] Als ich mich zum ersten Mal intensiver mit dem Fall beschäftigt habe, habe ich den Eindruck bekommen, dass wir es hier mit einem Rosenkrieg zu tun haben. Da kommt einer nicht darüber hinweg, dass seine Frau sich von ihm abwendet, dass sie die Frau Karriere macht und dass er mit seinem selbständigen Gewerbebetrieb nicht sonderlich erfolgreich war.
Das ist sehr viel Interpretation.
Franz Schindler: So empfinde ich es aber.
Gut, so empfinden Sie es.
Franz Schindler: Es mag ja anders gemeint sein von Mollath, aber es kommt auf den Empfängerhorizont an. Wenn man all das liest, dann sieht es so aus, dass da ein Mann ist, der sich an seiner Frau rächen will.
Umgekehrt scheint es aber auch nicht sauber gewesen zu sein. Dass Frau Mollath immer nur mit lauteren Motiven gearbeitet hat, wage ich zu bezweifeln. Ich habe viele Scheidungen als Anwalt erlebt, da sieht man so einiges.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Selbst seine angebliche anwaltliche Kenntnis der Realität hindert ihn also nicht, der Frau das Opfer-Abo und dem Mann die Rache zuzusprechen.
Schindler behauptet, die 106-Seiten-Verteidigungsschrift von Gustl Molath vom 24.9.2003 gelesen zu haben, die von Justiz, Politik und Medien gern als „wirr“ beschrieben wird, um sich der Beschäftigung mit ihrem Inhalt entziehen zu können:
Franz Schindler: Ich kenne, das muss ich auch klar sagen, nicht alle Anzeigen. Aber ich kenne die so genannte Verteidigungsschrift, diese 106 Seiten und dann die Strafanzeige, die als Petition im Landtag behandelt wurde. Und ich behaupte: Wenn Sie diese beiden Dinger bekommen hätten, ohne den ganzen Hintergrund, den Sie jetzt haben, dann hätten Sie auch gedacht: So ein Spinner! Also das behaupte ich jetzt mal.
Und ich behaupte, das hätte ich nicht.
Franz Schindler: Haben Sie die 106 Seiten gelesen?
Ja.
Franz Schindler: Haben Sie da nicht auch den Eindruck gewonnen, da stimmt etwas nicht?
Nein. Ich sage Ihnen auch warum. Vielleicht liegt es daran, dass Journalisten jeden Tag eng mit Texten arbeiten und über ein gutes Textverständnis verfügen. Journalisten sind es gewohnt auch mit „Irritationen“ innerhalb von Texten umzugehen, diese einzuordnen und Aussagegehalte einzuschätzen. Dieser Text von Herrn Mollath hat auf mich wie ein Text gewirkt, der von einem Menschen geschrieben wurde, der verzweifelt ist und der versucht, händeringend Gehör zu finden – und das [sein Verzweifeltsein] auch durch allerlei formale Auffälligkeiten in seinem Text nach außen zu kehren.
Natürlich kann man sagen, da stimme ich Ihnen zu, in dieser Verteidigungsschrift kommt einiges durcheinander. Aber Mollath ist kein Juraprofessor, kein Journalist und kein Politiker. Er ist ein „einfacher“ Mensch, der eben mit den ihm zur Verfügung stehenden sprachlichen Mitteln, das zusammenfasst, was er im Kopf hat und was er versucht mitzuteilen.
Franz Schindler: Ok, das [ge]stehe ich Ihnen zu. In diesen 106 Seiten finden sich dann auch ein paar Blatt mit konkreten Angaben über angebliche Schwarzgeldverschiebungen, aber keine Kontoauszüge, wie immer behauptet wird, sondern Umbuchungsbestätigungen und derartiges. Da finden sich die Angaben diversester Namen. Ich meine, dass die Staatsanwaltschaft damals gesagt hat: Na und, Geld in die Schweiz zu bringen, ist keine Straftat, war richtig.
Mollath hat ja nicht nur von Schwarzgeld in der Schweiz gesprochen, er hat ja einen Kontext geliefert.
Franz Schindler: Der Kontext war für mich, dass er im Streit mit seiner Ehefrau liegt. Er hat dann alle aus der Verwandtschaft der Frau und deren Freunde mit in die Anschuldigungen eingebunden. Alle Leute, mit denen er in den letzten Monaten zu tun hatte. Er sagt ja: Alles Schwarzgeld, größter Skandal aller Zeiten.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
Da gibt es also einen, der lesen und interpretieren kann, nämlich den Journalisten Klöckner, und einen, der eher polemisieren kann, nämlich den Politiker Schindler, der längst vergessen hat oder es auch mußte, um Politiker sein zu können, daß er eigentlich Jurist ist.
Der Jurist Gerhard Strate liest nicht nur, er analysiert auch die 106-Seiten-Verteidigungsschrift von Gustl Mollath:
Aus den in dem Duraplus-Ordner vorhandenen Schreiben meines Mandanten an seine Ehefrau gehen die sich steigernden Taktiken der Ehefrau, meinen Mandanten daran zu hindern, sein Wissen über ihre Tätigkeit zu verbreiten und ihn zu bewegen, seine Ermahnungen, mit ihren illegalen Geschäften aufzuhören, einzustellen – und daneben auch finanziell gestärkt aus einem Scheidungsverfahren herauszugehen –, deutlich hervor. Letzteres Motiv ergibt sich bereits aus ihrem Schreiben vom 27.4.2004, in dem sie ihre Scheidungsanwältin, Frau Woertge, darum bittet, vorzutragen, der Versorgungsausgleich ihres Mannes sei wegen der gegen sie angeblich begangenen Straftaten verwirkt.
In dem Schreiben vom 25.8.2002 (abgelegt in dem Duraplus-Ordner) berichtet Mollath über folgende sich steigernde Maßnahmen seiner Ehefrau gegen ihn, verbunden mit Lockangeboten:
– Kündigung der Lastschriftverfahren, z.B. für die Beiträge Krankenkasse des einkommenslosen Mandanten;
– Verweigerung von Unterhalt, verbunden mit der Ankündigung, dies auch zukünftig zu tun
– Angebot, ihm 500.000,- Euro zu überlassen, damit er schweigt.
Aus dem Duraplus-Ordner geht weiterhin hervor:
– Am 9.8.2002 wird meinem Mandanten kommentarlos das – jetzt als unechte Urkunde zweifelhaften Inhalts enttarnte – Attest vom 3.6.2002 von Dr. Madeleine Reichel über die Folgen einer angeblichen Körperverletzung vom 12.8.2001 durch ihn über den Fax-Anschluß von Müller/Simbek (Bruder der Ehefrau und dessen Lebensgefährtin, Sprechstundenhilfe bei Frau Dr. Reichel) zugefaxt, was von ihm zu Recht als Erpressung gedeutet wird.
– die Ankündigung der Ehefrau, ihr Vermögen auf ihren Bruder zu übertragen und sich arm zu rechnen; daneben wird angekündigt, sein Haus zu ersteigern (was dann in der Folge auch geschah).
– Alle diese Aktivitäten hielten meinen Mandanten nicht davon ab, sich im Zeitraum August 2002 bis Dezember 2002 sowohl an die HypoVereinsbank als auch an die betroffenen Schweizer Banken zu wenden, um seine Frau von den illegalen Geschäften abzuhalten. In dem Ordner befindet sich auch das Antwortschreiben der HypoVereinsbank/München vom 2.1.2003, daß die interne Revision ihre Ermittlungen bereits aufgenommen habe.
An demselben 2.1.2003 erfolgt die telefonische Denunziation der Ehefrau, mein Mandant verfüge über eine scharfe, nach dem Tod seiner Muter geerbte, Langwaffe und evt. noch über eine scharfe Pistole. Da ihr Mann gewalttätig sei – hier wird auf die verbundene Akte 802 Js 4726/03 verwiesen, aus der sich indes alles andere als eine Gewalttätigkeit von Gustl Mollath ergibt – sei ein Schußwaffengebrauch nicht auszuschließen.
In ihrer polizeilichen Vernehmung vom 15.1.2003 streut Petra Mollath erstmals einen Krankheitsverdacht gegen ihren Mann, der in der richterlichen Vernehmung in Berlin vom 15.5.2003 weiter ausgebaut wird („Wahn“).
Am 18.9.2003 erlangt sie auf noch ungeklärte Weise die – rechtswidrige, da gegen die Schweigepflicht verstoßende – ärztliche Stellungnahme von Frau Dr. Gabriele Krach vom Klinikum am Europakanal in Erlangen, die ihre Scheidungsanwältin Friederike Woertge am 23.9.2003 dem Amtsgericht zu Händen von Richter Huber zufaxt.
In diesem Termin vom 25.9.2003 erfährt mein unverteidigter Mandant erstmals von dem Versuch, ihn zu psychiatrisieren – und wendet sich seitdem durchgängig gegen jede Form der Exploration im Zusammenhang mit strafrechtlicher Forensik, verweigert Behandlung und überhaupt jede Kooperation, die über die Regelung seiner Angelegenheiten und das Erstreiten von Rechtspositionen hinausginge.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 20 – 22]
Es wäre zu hoffen, daß der Jurist Schindler über den Politiker Schindler die Oberhand behielte, weil es persönlich wie politisch untragbar ist, daß die Lüge die Wahrheit besiegt. Es gilt, Abschied zu nehmen von Mythen. Die zeitgeistig-feministische Verblendung in der Wahrnehmung der Geschlechter – Opfer-Frau und Täter-Mann – ist heute Realität in der deutschen Justiz, Unschuldsvermutung ade, die ungeprüfte Übernahme von Vorwürfen der Frau gegen den Mann ersetzt die Überführung. Das ist der gesellschaftliche Hintergrund, der zur Legitimierung von Gustl Mollaths Vernichtung benutzt wurde. Wobei sämtlichen Richtern der Belastungseifer und die Unglaubwürdigkeit der Belastungszeugin Petra Mollath bekannt waren – und dem aktenkundigen Politiker Schindler hätten bekannt sein müssen. Irgendwie ist es grotesk, daß der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg diese altbekannten Tatsachen als neue bemühen muß, nur um ein von Anfang an ersichtliches Fehlurteil kippen zu können…
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf
[Bl. 242, 243]
Es bleibt nur noch nachzutragen, daß der Justizministerin Dr. Beate Merk die schriftliche Aussage des Zeugen Edward Braun, auf dessen inhaltsgleiche Vernehmung die Staatsanwaltschaft ihren Wiederaufnahmeantrag maßgeblich stützt, schon im November 2011 vorlag:
Dennoch behauptet sie noch beim heutigen Sonntags-Stammtisch in BR III vom 7.4.2013, daß sie im Fall Mollath alles richtig gemacht und zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingegriffen habe.
http://mediathek-video.br.de/B7Mediathek.html?bc=_194174488&bccode=bfs
[ab Minute 38]
Da scheint mir der Wiederaufnahmeauftrag der Verteidigung, der maßgeblich auf Rechtsbeugung und wissenschaftlich unhaltbare Begutachtung abstellt, die teilweise auf verfassungswidrig erlangten Anknüpfungstatsachen basiert, doch ehrlicher zu sein:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
Was allerdings sehr verwundert: in der Öffentlichkeit ist der brisanteste Befund in der Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bislang in keiner Weise diskutiert worden – obwohl es hier in den Bereich von Absprachen hineingeht, die Franz Schindler zurecht die revolutionäre Zornesader schwellen lassen.
c) Es bestehen nachhaltige Indizien, dass der Richter am Amtsgericht Eberl und Dr. Leipziger auf eine Unterbringung Mollaths hingearbeitet haben. Die angezeigte Freiheitsberaubung stellt sich lediglich als notwendiger Zwischenschritt dar.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 28]
In der Folge werden handfeste Indizien für heimliche Absprachen zwischen dem beschuldigten Richter am Amtsgericht Eberl, dem wegen angeblicher Reifenstechereien des Beschuldigten Mollath ermittelnden Polizeibeamten (dem der entsprechende Tatverdacht durch die im Lager der Ehefrau stehende Anwaltskanzlei nahegelegt worden war) und dem Gutachter Dr. Leipziger beigebracht, die ein stimmiges Bild eines zielgerichteten Zusammenwirkens zum Nachteil Gustl Mollaths ergeben. Heimlich deshalb, weil das alles hinter dem Rücken der Staatsanwaltschaft geschah, die, anders als Richter Eberl, von der Existenz dieses aktuellen polizeilichen Ermittlungsvorgangs noch keine Kenntnis hatte.
Dieses Sachbeschädigungsverfahren half Dr. Leipziger aus dem Dilemma heraus, daß weder seine Wahndiagnose plausibel zu begründen war noch die jahrelang zurückliegenden ehelichen Auseinandersetzungen zur Herleitung einer Gefährlichkeitsprognose taugten, wie sich seinem Schreiben vom 26.4.2005 (im Anschluß an ein Telefonat mit Richter Eberl von März 2005) an die Staatsanwaltschaft entnehmen läßt:
„In einem Telefonat mit Herrn Richter Eberl vom Amtsgericht Nürnberg in der 13. Kalenderwoche, in dem die Problematik des Beschuldigten kurz erörtert wurde, wurde Herrn Richter Eberl dargelegt, dass es für die Begutachtung relevant wäre, Ermittlungsergebnisse jüngeren Datums über bekannt gewordene, möglicherweise auch strafrechtlich relevante Verhaltensweisen des Beschuldigten, in die aktuelle Begutachtung mit einbeziehen zu können.
Herr Richter Eberl hatte erklärt, er würde sich darum bemühen, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die entsprechenden Unterlagen beizieht und zur Begutachtung zur Verfügungen stellt.“
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 31]
Strate gelangt auf der Basis aussagekräftiger Indizien zu folgendem Fazit:
Ein Richter, der – wofür einiges spricht – die Polizei mit einem Dokument aus seiner eigenen Akte versieht, um deren Ermittlungen in einer anderen Sache, für die er bislang gar nicht zuständig ist, voranzubringen, der des weiteren – wofür vieles spricht – unter Überschreitung seiner Kompetenzen einen von ihm beauftragten Gutachter mit Unterlagen aus einem Ermittlungsverfahren ausrüstet, mit welchem er offiziell gar nicht befasst ist, zeigt ein überschießendes Interesse an einem bestimmten Ergebnis der Begutachtung, was mit seiner Verfahrensrolle als Richter nicht zu vereinbaren ist. Dieses überschießende Interesse bestand offenbar darin, den von ihm für gefährlich gehaltenen Gustl Mollath dauerhaft einer Unterbringung zuzuführen. Deshalb auch interessierten ihn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 9.10.2001 herzlich wenig. Er überging sie – wie oben dargestellt – sehenden Auges. Selbst trotz der ihm bekannten generellen Weigerung Mollaths, an einer psychiatrischen Untersuchung mitzuwirken, hatte er offenbar die Hoffnung, die sechs- bzw. fünfwöchige vorläufige Unterbringung Mollaths werde dem Psychiater schon genügend „Material“ liefern, wie auch er hochwahrscheinlich selbst kompetenzüberschreitend dem Psychiater „Material“ geliefert hatte.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
Das Sachbeschädigungsverfahren selbst lieferte außer Verdachtsmomenten nichts, weshalb es auch zunächst von der nichtsahnenden Staatsanwaltschaft gemäß § 154 StPO eingestellt wurde. Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde der im Lager der Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten stehenden Anwaltskanzlei brachte sie postwendend in die Spur einer reduzierten Wackel-Anklage.
Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigungen, noch dazu von sich gefährlich auswirkenden, war nur mittels Sachverhaltsverfälschungen und vorgetäuschter ›Beweiswürdigung‹ möglich, die indes nicht trägt:
Fürs Stammtisch-Niveau eines Helmut Markwort reichen derlei Urteilsausführungen, um auch heute noch, nach Einreichung von zwei Wiederaufnahmeanträgen, im Brustton der Überzeugung von „Bedrohungen“ durch Gustl Mollath zu faseln – wo bleiben da die Fakten, Fakten, Fakten? Braucht man die als Fernseh-Nase nicht mehr?
Im Lichte dieser Kooperation zwischen Richter, Polizei und Gutachter erst gewinnt das Schlußkapitel der Beschwerde an Gewicht – allein dieses hat bislang die Öffentlichkeit bewegt:
d) Eberls Überantwortung des Gustl Mollath an die Strafkammer des Otto Brixner
Das überschießende Interesse des Richters am Amtsgericht Eberl an einer dauerhaften Unterbringung des Gustl Mollath macht sich auch nachdrücklich fühlbar an der Art und Weise, wie es ihm gelungen ist, die bei ihm anhängig gewesene Strafsache gegen Gustl Mollath so beim Landgericht Nürnberg-Fürth zu platzieren, dass im Falle der Übernahme der Sache die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Brixner zuständig wird.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 33]
Und so schließt sich ein Kreis: denn angesichts dieser sich nach Daten- und Faktenlage aufdrängenden Trickserei mit dem Geschäftsverteilungsplan muß auch von einer Kooperation der Richter Eberl und Brixner und von dessen überschießendem Interesse ausgegangen werden, das sich ja bereits in seinem Anruf bei der Steuerfahndung im Februar 2004 gezeigt hatte.
Es liegt nahe, dass dieser gewollte Eingriff in die Gerichtsbesetzung in Abstimmung zwischen dem Richter am Amtsgericht Eberl und dem VRiLG Brixner stattfand. Brixner hatte bereits in 2005 Informationen über die geplante Umstellung der Geschäftsverteilung beim Landgericht. Auch hatte er Anfang 2006 mit Sicherheit leichter Zugang zum Stand der Turnusliste als der Richter am Amtsgericht Eberl. Woher sollte Eberl wissen, wann er die Akte auf den Weg zum Landgericht zu bringen hat? Auch ließ Brixner sich von staatsanwaltlichen Kollegen nicht nur gern als „harter Hund“ bezeichnen. Er hatte bereits im Februar 2004 sein besonderes Interesse an Mollath gezeigt, als er aus eigener Intitiave und ohne richterliche Zuständigkeit bei dem ihm persönlich bekannten damaligen Leiter der Steuerfahndung Nürnberg anrief. Noch am Tage seines Anrufs wurden die aufgrund der Anzeigen Mollaths eingeleiteten Vorermittlungen bei der Steuerfahndung eingestellt, weil es sich bei Gustl Mollath „offensichtlich um (einen) Querulanten“ handele. Es liegt nicht fern, dass Brixner ähnlich initiativ und zuständigkeitsheischend auch gegenüber dem Richter am Amtsgericht Eberl handelte.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
[S. 43]
Ähnlich wie Franz Schindler reagierte die Nürnberger Justiz auf diese neuen Vorwürfe einer manipulierten Zuständigkeit, die Gustl Mollath seinem gesetzlichen Richter entzog:
-
2013-03-28 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):
(Bisher sind bei den Nürnberger Nachrichten nur wenige Artikel v. Michael Kasperowitsch zum Thema Mollath online gestellt oder der Name des Autors wird nicht genannt, deshalb wird dieser Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):
Mollath und der „harte Hund“
Anwalt: Richter wollte dauerhafte Unterbringung des Nürnbergers erreichen
(…) Die Frage, wie lange sich ein Richter für eine Entscheidung Zeit nimmt, gehöre zum Kernbereich seiner Unabhängigkeit, betont Nürnbergs Justizsprecherin Anita Traud. Und die Gründe dafür, warum und wann Akten im Verfahren gegen Gustl Mollath innerhalb der Behörde weitergereicht wurden, ließen sich im Einzelnen gar nicht mehr in Erfahrung bringen.
Ein Motiv für die gezielte Herbeiführung der Zuständigkeit eines besitmmten Richters sei aber, so versichert sie, nicht vorstellbar. (…)
http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a41
Von dem, was einem in einem Rechtsstaat üblicherweise vorstellbar ist und was nicht, muß man sich im Fall Mollath wohl entfernen.
Und dem Politiker Franz Schindler sei nicht die Knarre, sondern das Mittel eines Untersuchungsausschusses anempfohlen…
Anhang:
Hier nimmt Prof. Henning Ernst Müller Stellung (unter Update vom 27.3.2013):
http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe
Hier Oliver García:
http://blog.delegibus.com/2013/03/27/fall-mollath-die-mysterios-liegengebliebene-akte/

13.04.2013 – Süddeutsche – Fall Mollath – Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft
Ja, hoppala …
„Jetzt ist ein neues pikantes Detail über den Richter Otto Brixner ans Licht gekommen – seine alte Bekanntschaft zu einem Vertrauten von Mollaths früherer Frau.“
„Entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung bestätigte Brixner jetzt. „Ich war sein Trainer, er mein Spieler“, sagte er. Das sei jedoch nur im Jahr 1980 der Fall gewesen, danach habe er keinen Kontakt mehr zu dem ehemaligen Bankmanager gepflegt. Der heutige Ehemann der früheren Frau Mollath sagte, er stehe für Auskünfte für die SZ „nicht zur Verfügung“.“
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-umstrittener-richter-mit-brisanter-bekanntschaft-1.1647863
Veranstaltung „Affäre Gustl Mollath: Vertuschen, Wegsperren, Lügen und Betrügen – Was im CSU-Staat so alles möglich ist“
mit Dr. Wilhelm Schlötterer und Dr. Martin Runge
am 12.April 2013, 19:30 Uhr in Gerlinden, Bürgerhaus
Im voll besetzten Saal des Bürgerhauses in Gerlinden trugen die beiden Referenten Dr. Schlötterer und Dr. Runge wechselseitig wesentliche Informationen zum tragischen Schicksal des Gustl Mollath vor, die wohl allen Bloggern bekannt sein dürften. Ich hatte den Eindruck, dass die meisten anwesenden Bürger zwar ein gewisses Basiswissen hatten, aber nach den Vorträgen und anschließenden Diskussionsbeiträgen völlig entsetzt und fassungslos reagierten. In meiner unmittelbaren Umgebung regten sich mehrere Zuhörer derart auf, dass ich teilweise Mühe hatte, den Referenten zu folgen; häufig vernahm ich massive Beschwerden bzgl. des Verhaltens der „Dame Merk“ und den Ferngutachtern.
Im Rahmen der Diskussion übte ein anwesender Psychologe scharfe Kritik an den Zuständen in der Forensik und sprach die schwerwiegenden Folgen der Zwangsmedikation an. Das Gutachten des Dr. L., das er kenne, bezeichnete er als einzigen Witz. Es würden Psychiater auf Patienten losgelassen, die im Gegensatz zu Psychologen nur eine kurze Fachausbildung (ca. zwei Jahre) hätten.
Anschließend setzte ich die Kritik bzgl. der Forensik fort und brachte mein völliges Unverständnis zum Ausdruck, dass den Ferngutachten mehr Gewicht gegeben werde als den Gutachten nach erfolgter Exploration. Dr. Runge teilte diesbzgl. zwar meine Meinung, meinte aber, dass die Psychiater, die Herrn Mollath psychische Gesundheit attestierten, ja nicht so renommiert seien; aus diesem Grund würde ein Ferngutachten eines anderen Psychiaters – und hier dachte er eindeutig an Prof. Kröber – eher gewürdigt werden; dem widersprach ich heftig. Meine Worte „Eine noch so hervorragende ‚Koryphäe‘ nütze nichts, wenn diese den Probanden für eine Beurteilung noch nicht einmal gesehen hat“ konnte ich nicht ganz beenden, weil mich Dr. Runge unterbrach und dem Psychologen und mir mitteilte, man dürfe sich nicht zum „Obergutachter“ in dieser Angelegenheit machen. Ich verneinte erneut, durfte dann aber hierzu aus Zeitgründen keine Stellung nehmen.
Zwei weitere Themenbereiche, die ich ansprach, war der am 18.4.2013 stattfindende Überprüfungstermin der Strafvollstreckungskammer in Bayreuth im Zusammenhang mit dem Prognosegutachten des Dr. L., an dem bis heute festgehalten wird und die menschenrechtsverletzenden nächtlichen Ruhestörungen, denen Gustl Mollath seit sieben Jahren ausgesetzt ist (viel Empörung, war wohl kaum bekannt).
Nach der Veranstaltung hatte ich noch die Möglichkeit, mit Dr. Schlötterer ein perönliches Gespräch zu führen und Dr. Runge ein paar Fragen zu stellen. Ich wollte u. a. von ihm wissen, ob er eine Entscheidung zum Antrag des Wiederaufnahmeverfahrens in absehbarer Zeit für möglich hält, was er bejahte.
Liebe Eva,
danke für Deinen Bericht zu der Veranstaltung!
Alles, was Du dort zu den Gutachten schreibst, bestätigt aus meiner Sicht, dass, wenn man Gustl Mollath wirklich helfen will, aus diesem Wahnsinn möglichst bald herauszukommen, diese (schlechten) Witze, genannt Gutachten, einer öffentlichen Diskussion und Kritik zugänglich gemacht werden müssen.
Ansonsten werden diese, nach den von Dir zitierten Aussagen von MdL Runge, selbst im Untersuchungsausschuss kaum eine Rolle spielen können. Werden diese nicht hinterfragt bzw. dekonstruiert, können sich damit die Feinde von Gustl Mollath bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag weiter darauf beziehen.
So wie es der aus meiner Sicht „gemeingefährliche“ Psychiater Leipziger bis heute in einer Weise fortführt, die einen Verlust jeglichen Realitätsbezuges nahelegt, dabei aber lediglich der Machtrealität im CSU-Staat geschuldet ist: Hauptsache näher an der Pension. Strafverfolgung wird es bei dieser Justiz nicht geben. Die Alterversorgung ist sicher. Ein Altern in Freiheit auch. Ein Abweichen von der Regierungslinie würde all dies gefährden.
Deswegen noch einmal meine Frage an Dich: Was spricht den gegen die Veröffentlichung der Gutachten? Welche Bedenken können den diesbezüglich noch bestehen? Warum wird daraus weiterhin ein Geheimwissen gemacht – und dies, auch wenn es die Unterstützer sicher nicht wollen, aus meiner Sicht zum Schaden von Gustl Mollath?
Michael
@ Michael Bach @ alle
Lieber Michael,
es gibt immer wieder Momente – so auch jetzt -, in denen ich mir eine Konferenzschaltung mit mehreren Bloggern wünschen würde, die einen Meinungsaustausch deutlich erleichtern würde.
Obwohl sich Dr. Runge in seinen Vorträgen sehr deutlich hinter Gustl Mollath stellte und mehrfach massiv Kritik an der Gegenseite übte – so zählte er z. B. viele Unwahrheiten und Unterschlagungen der Frau Merk auf -, erstaunte mich teilweise sein Verhalten mir gegenüber. Wie ich schon erwähnte, wurde es mir ein Mal nicht möglich gemacht, zu einem Vorwurf, der dem Psychologen und mir gemacht wurde, Stellung zu beziehen; als ich, obwohl meine Redezeit bereits abgelaufen war, dennoch kurz weitersprach, weil mir die Thematisierung der seit sieben Jahren in der Forensik stattfindenden nächtlichen Ruhestörungen, die Folter bedeuten, so wichtig war, meinte Dr. Runge, dies sei nicht erwähnenswert, weil diese Tatsache der Öffentlichkeit ja bereits bekannt sei. Dieser Meinung kann ich mich aus zwei Gründen absolut nicht anschließen: Zum einen kann man m. E. nicht oft genug über diesen unbeschreiblichen Missstand, den es bis heute im Maßregelvollzug gibt, sprechen – schließlich besteht hier dringender Aufklärungs- und Reformierungsbedarf! Und Gustl Mollath ist ja kein Einzelfall. Zum anderen habe ich bemerken können, dass diese Tatsache vielen Zuhörern eben nicht bekannt war, was ich den erstaunten und entsetzten Reaktionen der Bürger an meinem Tisch entnehmen konnte; einige unter ihnen wollten die nächsten Minuten nur noch darüber mit mir reden und zeigten sich völlig fassungslos. Und außerdem dachte ich, dass in dieser Veranstaltung den interessierten Bürgern wichtige Informationen über den Fall Mollath zugänglich gemacht werden sollten, was ja auch geschah – und da ist es für mich unerläßlich, über diesen menschenunwürdigen Schlafentzug zu sprechen. Ich hatte das Gefühl, es könnte Dr. Runge unangenehm sein, dass es nun immer mehr offensichtlich wird, wie Maßregelvollzug in Deutschland auch aussehen kann und dass dies sowohl von Politikern als auch Psychiatern wissentlich geduldet wird.
Die Betroffenheit der Zuhörer war sehr groß; mein Sitznachbar meinte, sein Entsetzen bzgl. des Falles Mollath sei bereits vor der Veranstaltung schon groß gewesen, aber nun sei es noch viel größer – „da möchte man ja auswandern!“ Viele zeigten sich fassungslos und konnten wie auch ich nicht nachvollziehen, wozu die sog. Mächtigen aus den Bereichen Politik, Justiz und Psychiatrie zu heutiger Zeit in Deutschland fähig sind.
In einem persönlichen Gespräch teilte mir Dr. Schlötterer mit, dass er Gustl Mollath immer völlig ehrlich erlebt habe; auch ich kann das bestätigen: alles, was er mir berichtete, enspricht der Wahrheit, ich habe ihn immer authentisch erlebt und von Anfang an nie an dem Wahrheitsgehalt seiner Äußerungen gezweifelt.
Michael, immer wieder schreibst Du auf diesem Blog, wie wichtig es Dir ist, die Ferngutachten öffentlich zu machen, um GM zu helfen. Das Festhalten an diesen „unterbelichteten“ und jeglichen Wissensstandards entbehrenden Ferngutachten finde ich auch untragbar und befürchte, dass sich die Strafvollstreckungskammer auf Grund des Prognosegutachtens des Dr. L. nächste Woche gegen eine Entlassung von GM entscheiden könnte, was ich auch in der gestrigen Diskussion ansprach. Bisher konnte ich keinen ausreichenden Sinn erkennen, die Ferngutachten zu veröffentlichen, da diese Gegenstand der gestellten Anträge für das WA-Verfahren sind. Angesichts des wohl kurz bevorstehenden UA-Ausschusses würde ich es sehr begrüßen, wenn zumindest den Abgeordneten der FW und der Grünen die Ferngutachten zugänglich gemacht werden würden. Wie dies geschehen könnte, ist mir aber unklar. Sollte es über die Verteidiger GMs ermöglicht werden können, könnte ich diesbzgl. auch bei Frau L.-L. anfragen – das Einverständnis GMs wäre selbstverständlich eine Voraussetzung hierfür (werde ihn beim nächsten Telefonat hierzu fragen). Auszüge aus der kritischen Stellungnahme zu den Gutachten der Kollegen aus Bayreuth des Bonner Psychiatrie-Experten Prof. Klemens Dieckhöfer habe ich mir im November 2012 notiert und könnte diese Dr. Runge bald zuschicken.
Nun möchte ich Sie/Euch bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist Ihnen/Euch die Stellungnahme des Prof. Dieckhöfer bekannt? Mir bekannte Auszüge, die ich als sehr wichtig erachte, könnte ich ggfs. in diesen Blog stellen.
2. Sollten die Ferngutachten den für den UA-Ausschuss tätigen Politikern zugänglich gemacht werden und wie könnte dies realisiert werden?
3. Soll ich Dr. Runge Auszüge der Stellungnahme des Prof. D. zuschicken?
Viele Grüße
Eva
Dieses Erlebnis – dass die meisten Menschen nicht Bescheid wissen, was im Fall Mollath passiert und irgendwo doch der Staatspropaganda Glauben schenken – apostrophiert sehr deutlich, dass unbedingt Öffentlichkeit hergestellt werden muss.
Da jedoch von den Medien hier keine hinreichende Öffentlichkeit hergestellt wird, sind derartige Veranstaltungen ein guter Anfang. Wenn eine „kritische Masse“ von Menschen über die Vorgänge informiert ist, sollte man durchaus auch „offene“ Aktionsformen wie Mahnwachen, Demonstrationen etc. in’s Auge fassen.
Die meisten Menschen sind sehr entsetzt, wenn sie über die Vorgänge um Mollath aufgeklärt werden. Allein, es muss jemand tun.
Ich würde unterscheiden zwischen den Gutachten, und den Namen der Steuerstrafsachen bzw. der Selbstanzeiger. Leztztere sind tabu, zumindest, bis es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt. Interessant sind die Zahlen, die Namen würden zwar einen Verdacht begründen, mehr aber nicht. Und es ist nicht so, dass geltendes Recht verändert werden müsste, um weiterzukommen in der Aufklärung des Falls.
Mit den Gutachten ist es etwas anderes. Ihre Dürftigkeit, ihre problematischen Argumentationslinien sind schon hochinteressant, und so wie ein Gutachten in der Hauptverhandlung verteidigt werden muss, kann das auch im Netz geschehen. Ich meine natürlich, dass es bei sachlichen und logischen Mängeln angegriffen wird.Der Begutachtete muss einverstanden sein, und bestimmte Passagen sollten nicht veröffentlicht werden.
Die Alltagsbeobachtungen aus Bayreuth sind sehr informativ. Und sie zeigen, wie dringend die Beendigung dieses unmöglichen Zustandes ist, der mehr oder weniger alle betrifft, die nach einem Fehlurteil einsitzen. Forensische Psychiatrie, der therapeutische Umgang mit Menschen, die strafrechtlich relevante Fehler begangen haben, und so schwer krank sind, dass sie tatsächlich für ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden können, die eventuell nur schwer oder gar nicht erreichbar sind für Hilfen, die natürlich eine Umkehr da erfordern, wo sich ein einzelner sich selbst und/oder anderen
gegenüber inakzeptabel verhält, ist nicht einfach. Und der Schutz der Allgemeinheit vor schweren Straftaten ist weiter eine wichtige Aufgabe. Dem kommt man aber nicht näher durch solche Vorgehensweisen wie mit Gustl
Mollath. Dass sich die Anstaltsleitung dermaßen uneinsichtig zeigt, wie auch die Justizeinrichtungen, ist ein Skandal.
@ Horst Pachulke @ alle
Da mir Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig ist, versuche ich schon seit längerem, auf diverse Missstände, die ich in den Bereichen Psychiatrie, Justiz und Opferhilfe sehe, hinzuweisen, mußte aber immer wieder erkennen, wie schwer es ist, hier die Öffentlichkeit zu erreichen. Nur unzueichend wurde mir Gehör geschenkt, was ich einerseits auf ein bei vielen Fachleuten vorhandenes Hierarchiedenken – ich bin zwar psychologisch tätig, habe aber keinen klinischen Abschluss – zurückführe und andererseits leider immer wieder die Erfahrung machen muss, dass Fachleute Missstände oder auch bestimmte psychische Erkrankungen bei Patienten nicht erkennen können oder wollen.
M. E. sind Mahnwachen oder Demonstrationen zwar sinnvoll, aber nicht
ausreichend genug, um in kurzer Zeit viele Menschen erreichen zu können. Schon seit vielen Monaten würde ich mir wünschen, dass diese brisanten Themen in Sendungen wie z. B. „Menschen bei Maischberger“, „Hart aber fair“ und/oder Diskussionsrunde mit Maybrit Illner aufgegriffen werden würden.
Dass sogar ein Redakteur des BRs, mit dem ich mich gestern mehrmals unterhielt, zum Fall Mollath nur über ein recht geringes Wissen verfügt, erstaunte mich schon sehr.
@ eva:
Ich glaube nicht, dass dieser Fall von Fernsehtalkshows aufgegriffen wird – ob eine derart oberflächliche Behandlung dem Fall dienlich wäre, ist dann die nächste Frage.
Deshalb ist es ja wichtig, Menschen zu informieren – indem man auf die Straße geht und sie anspricht. Denn die hören mit dem „Scheiß“ nicht auf, wenn kein Druck kommt. Und der kommt erst, wenn Hinz und Kunz Bescheid wissen, was für ein krummes Ding da läuft.
Zuerst einmal: Herzlichen Dank @all für die vielen Denk-Anstöße und die viele interessanten Links.
Nun meine Fragen:
Erfährt eigentlich die Öffentlichkeit von Steuer-Selbstanzeigen?
Lässt sich dieses z.B. von Journalisten abfragen?
Oder wird durch eine Steuer-Selbstanzeige gerade vermieden, dass Öffentlichkeit hergestellt wird?
Ich frage deshalb, weil ich irgendwo gelesen hatte, im Zuge der Veröffentlichungen der Süddeutsche Zeitung bezüglich der Steueroasen sei es schon zu etlichen Selbstanzeigen gekommen.
Es könnte ja demnach möglich sein, dass sich auch Menschen aus dem Umfeld von Herrn Richter Eberl, Herrn Richter Brixner, Herrn Dr. Wörthmüller, Herrn Dr. Lippert (oder die genannten sich) selbst angezeigt haben.
Wenn es solche Selbstanzeigen gäbe, dann wäre dies doch in einem Wideraufnahmeverfahren für Herrn Mollath von Bedeutung?
Link zu den Artikeln der Süddeutschen Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/offshore-leaks-geheime-geschaefte-in-steueroasen-enttarnt-1.1639751
@Sina
Im Beck-Blog habe ich ihnen schon darauf geantwortet. Ich wiederhole es aber gerne noch einmal hier.
Oberstaatsanwalt Hasso Nerlich hat in der lezten Sitzung des Rechtsausschusses als es um den Fall Mollath ging selbst eingeräumt, dass es inwischen zu zwei Strafverfahren und neunzehn Selbstanzeigen, alleine bezogen auf den Fall Mollath gekommen ist.
Robert Stegmann
@ Robert Stegmann
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn Herr Oberstaatsanwalt Nerlich von 2 Steuerstrafverfahren und 19 Selbstanzeigen im Zuge des Falles Mollath gesprochen hat, dann wäre es doch sehr wichtig, die Namen dieser Personen zu erfahren.
Denn nur wenn die Namen bekannt sind, lässt sich doch überprüfen, ob und inwieweit Herr Richter Eberl, Herr Richter Brixner, Herr Dr. Wörthmüller oder Herrn Dr. Lippert davon betroffen sind.
Für weitläufige Bekannt setzt wohl niemand seine Existenz und berufliche Reputation aufs Spiel. Für Familienmitglieder womöglich schon. Oder es gibt etwas, womit man sich erpressbar gemacht hat.
@Sina
Davor schützt, zumindest bei Selbstanzeigen, das Steuergeheimnis soviel ich weiss.
Ob bei den Steuerstrafverfahren ein Name bekiannt gegeben werden darf, gegebenenfalls nach einem rechtskräftigen Urteil, ist mir nicht bekannt.
Robert Stegmann
Herr Mollath sollte besser nicht mehr mit Journalisten „Merk freundlicher“ Blätter reden: http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mensch_mollath_142117
Herr Mollath wird in diesem Artikel von Otto Lapp vorgeführt und in ein schlechtes Licht gerückt, Leipziger hat alles richtig gemacht:
„Bei der Unterbringung, auch darüber haben Richter zu entscheiden, „zählt nur die Gefährlichkeit der Person“, sagt Klaus Leipziger, der sonst nicht viel sagt. Der Leiter der Forensik in Bayreuth ist sehr vorsichtig bei Äußerungen.
Aber wie soll man jemanden untersuchen, der sich nicht untersuchen lässt? Mit der umstrittenen Differenzial-Diagnose, laut Leipziger „ein sehr schwieriges Gutachten“. Weil Mollath nicht mitspielte, suchten die Ärzte „aus der Ferne“, bis sie etwas ausschließen konnten. Zur Debatte standen zum Beispiel wahnhafte Störung oder Schizophrenie. Eine Totalbeobachtung über 24 Stunden habe nie zur Debatte gestanden, sagt Leipziger. Es sei normal, dass das Personal einen Patienten beobachte, weil sich die Psyche in vielem äußere: Gesichtsausdruck, Verhalten, Stimmung oder Appetit. Die Ärzte fanden wohl heraus, dass ihr widerspenstiger Patient an einer „wahnhaften Störung“ leidet. Und gemeingefährlich ist.
Können sich so viele Ärzte, Pfleger und Gutachter über sieben Jahre immer wieder irren? Sieben Jahre? „Fragen, die sich aufdrängen (müssen)“, sagt Leipziger und setzt die Klammern mit Worten. Was ist, wenn das Urteil fehlerhaft zustande gekommen ist, vielleicht sogar falsch ist. Aber die Diagnose stimmt. Dann käme ein gefährlicher Mensch aus der Unterbringung …? „
Tja nun.
Wenn Dr. Leipziger meint, sein zerstörtes Renommé via einer unbekannten regionalen Bezahl-Website, die niemand lesen kann, der sie nicht abonniert hat, reparieren zu müssen, dann sieht es schlecht für ihn aus. Er muß geradezu verzweifelt sein, was ja angesichts seines Gutachtens verständlich ist.
Mollath kann im Grunde sprechen, mit wem er will. Sein Schicksal kann sich durch die Journaille ja nicht verschlechtern. Und selbst die ist ja seit Dezember 2012 verstummt, nachdem sie kapiert hat, daß sie instrumentalisiert worden war…
„Eine Totalbeobachtung über 24 Stunden habe nie zur Debatte gestanden, sagt Leipziger.“ Spricht es aus. Und berichtet, dass er doch eine Totalbeobachtung vornahm. „Es sei normal, dass das Personal einen Patienten beobachte, weil sich die Psyche in vielem äußere: Gesichtsausdruck, Verhalten, Stimmung oder Appetit.“ Davon, welches Verhalten was bedeuten soll, wird gar nichts gesagt. Das legt das Wahnsinns-Genie Leipziger einfach so ad hoc fest.
Man sollte diesen Artikel einrahmen für ein späreres Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung.
Aber das ist doch ganz einfach: Renitenz bzw. passiver Widerstand eines zur Begutachtung zwangsweise Untergebrachten, der sich nicht begutachten, einsperren und von den Anstaltsregeln beherrschen lassen will, spricht doch deutlich für abnormes Verhalten. Anpassung ist die Norm, denn mit ihr kommt man weiter. Wer nicht zuerst an sein eigenes Fortkommen denkt, hegt überwertige Ideen, und darin lauert schon der Wahn.
Ja, schlimm sowas, möglicherweise gefähliche Menschen, die nicht mehr einfach so in die Klapse gesteckt werden können. Wo soll das alles noch hinführen? Die tapfere CSU-Regierung von Bayern jedenfalls will auch weiterhin so viele gefährliche Menschen wie möglich wegsperren. Egal was Bundesgesetze, Verfassungsrichter oder auch nur der gesunde Menschenverstand sagen.
Ob ihnen wohl jemals ein Licht aufgeht, dass sie selbst auch gefährliche Menschen sind?
Wieso faselt der Leipziger eigentlich dauernd von „Debatte“? Ist der verrückt?
Was wäre wenn? Was wäre, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Mit diesen „Überlegungen“ zur Gefährlichkeit von Menschen in unserer Zeit disqualifiziert sich Dr. Leipziger doch selbst.
Und ja, so viele Ärzte, Pfleger, Gutachter können sich irren. Das ist schon nachgewiesen, in einem berühmten Experiment, dem Rosenhan-Experiment. Kurz gesagt, besagt es, dass keine psychiatrische Einrichtung in der Lage war zu bemerken, dass freiwillige Probanden, die lediglich bei der Aufnahmeuntersuchung einmal ein einschlägiges Symptom geschildert hatten, das sie verdächtig machte, an einer Schizophrenie erkrankt zu sein, und die sich anschließend völlig normal verhielten, als Simulanten zu entdecken. Alle wurden als Schizophrene in Remission o.ä. deklariert.
Die Mitpatienten dagegen schafften die Enttarnung. Der Test hat auch umgekehrt funktioniert: Nach der Ankündigung, wieder einen solchen Test zu machen, sank die Rate der aus den Ambulanzen aufgenommenen Personen schlagartig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rosenhan-Experiment
Zur Kritik an dem Experiment ist zu sagen, dass in der Psychiatrie hinsichtlich der basics einer Diagnosestellung vom einfachen Nachschlagen im DMS, dem Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders bis zur unbedingt erforderlichen Längsschnittbeobachtung einschließlich klinischer Konferenz alle möglichen Varianten für akzeptabel gelten. Es geht da weit schlimmer zu als in Brixners Verhandlungen. Nicht nur gelegentlich, sondern ganz oft.
Die „klinische Erfahrung“ zählt, also das, worauf sich der Psychiater was einbildet. Und ja, es gibt seelische Zustände, die den Betreffenden schwer beeinträchtigen. So, wie es auch schon zu Molieres Zeiten Kranke gab. Aber es gibt auch die vom selben Autor beschriebenen Ärzte, und wo harte Kriterien fehlen, sind die noch genauso unterwegs wie ihre Kollegen im 17. Jahrhundert. Vor kurzem wurden wieder die Neurowissenschaften des ungezügelten Flügelschlagens geziehen, bei der Bewertung von experimentellen Ergebnissen, deren statistische Streuung bei geringer Zahl und vielen unbekannten Variablen die entsprechenden Aussagen einfach nicht zulässt. Aber wenn es keiner merkt, kann man doch mal klappern. Erhöht die Auflagen der einschlägigen Bücher.
Dr. Leipziger sollte mal erzählen, wie er von Dr. Wörthmüller über den Gutachtensfall Mollath instruiert worden ist. Und dieser hat ja mit seinem Besuch im Gerichtsgebäude deutlich gemacht, dass er Gustl Mollath für verrückt gehalten hat.
@Josef Eisele: Sie schreiben: „Dr. Wörthmüller … hat ja mit seinem Besuch im Gerichtsgebäude deutlich gemacht, dass er Gustl Mollath für verrückt gehalten hat.“
Dem kann ich mich nicht anschließen. Aus meiner Sicht hätte sich der Psychiater Wörthmüller, wenn er dieser Ansicht gewesen wäre, auf seinen von ihm empfohlenen und gut bekannten Kollegen Leipziger und dessen Gutachten verlassen können. Denn, wenn dieses aus seiner Sicht belastbar gewesen wäre, hätte eine sachgerechte Verhandlung diese Einschätzung bestätigen müssen.
Dass er sich dennoch – mMn zur Manipulation vor allem der Schöffen – einmischte, zeigt für mich deshalb, dass der Psychiater Wörthmuller wohl daran zweifelte, dass eine sachgerechte Verhandlungsführung Gustl Mollath als wahnkrank und damit schuldunfähig einstufen würde. Solcherart sich einmischen muss und wird nur, wer der Überzeugung ist, dass der Betreffende nicht verrückt ist, genau diese Feststellung aber anstrebt.
@Suni
Dr. Leipziger hat die schwierige Differentialdiagnose in seinem Gutachten nicht geschafft. In seiner Tätigkeit als Leiter der Forensik braucht er ja eine solche Fähigkeit gar nicht, er darf, oder muss sogar, wie er meint, die von ihm zu behandelten Menschen als das ansehen, zu was sie ein Gericht mit einem rechtskräftigen Urteil gemacht hat, als kranke Rechtsbrecher. Wann sie wieder rausdürfen, kann er mathematisch berechnen, oder grob abschätzen. Wenn er im Verlauf seiner Karriere keine Rückfälle erleben will, dann muss er sie alle(!) einbehalten, weil das aber nicht geht, oder doch auffällt, muss er alle lange an der ambulanten Leine halten, und großzügig mit weiteren Überwachungen sein. Dann wird ihm Frau Merk bescheinigen, dass er ein guter Leiter ist. Tatsächlich fand man heraus, dass externe Gutachter weit häufiger Insassen für entlassfähig hielten, als die hauseigenen Kräfte.
Und zur Frage von Dr. Leipziger, in Klammern, was wäre, wenn? Eine Frage, die sich aufdrängt. Ich würde ihn dann einsperren, weil, vielleicht ist er ja auch kriminell, und dann hätte ich ein weiteres Unglück verhindert. Ausgleichende Gerechtigkeit, würde ich das nennen. Frei nach dem Gesetz des Hammurabi: Wenn das Auge des Kranken gerettet wird, soll der Arzt reichlich entlohnt werden. Wenn es aber nicht gerettet wird, soll der Arzt geblendet werden. Manchmal hat man halt keine bessere Lösung.Hat der Arzt das Auge geheilt? Hätte er es heilen können? Das weiß man beides nicht, deshalb die pragmatische Lösung. Hört sich erst wüst an, ist es aber nicht. Da muss man durch. Warum sollte immer nur der andere Mensch, der Nicht-Arzt, der Dumme sein? Wenn ihm, Dr. Leipziger, das nicht passt, kann er sich ja einen anderen Beruf suchen. einen, wo man nicht schon mit dem Hantieren mit der Verantwortung sein Gehalt rechtfertigt, aber nie sicher sein kann, ob man es auch richtig gemacht hat. Einen richtigen Beruf halt.
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Leipziger ist offensichtlich überfordert. Das Urteil mag richtig oder falsch sein, egal, er sieht Mollath auf jeden Fall als gemeingefährlich an, und das macht Leipziger gemeingefährlich. Er schafft es nicht mal, die Grenzen seiner Zuständigkeit zu erkennen und einzuhalten.
@Joachim Bode: Was sollte mich zu der Annahme veranlassen, dass der erfahrene Psychiater Leipziger mit einer solchen, an sich sehr einfachen und eindeutigen Sache überfordert sein könnte? Als überfordert sieht er er sich dagegen jedoch offenbar an, innerhalb der gegebenen Situation entsprechend Recht, Gesetz, gesundem Menschenverstand, Menschlichkeit, dem besseren Teil der Psychiatrie, inzwischen bekannten Tatsachen, … zu handeln. Viel mehr kann man sich selbst öffentlich wohl kaum mehr demontieren. Demnach scheint es Beweggründe zu geben, die für Herrn Leipziger mehr Bedeutung haben, als all das, was für mich zumindest überhaupt erst ein menschenwürdiges Leben erlauben kann.
Was kann dieses sein, was von ihm offenbar mehr gefürchtet wird als die öffentliche Selbstentblößung? Ich denke, dass das damit zusammenhängt, dass Herr Leipziger das bayerische System der CSU-Justiz-Psychiatrie seit Jahrzehnten und damit durch-und-durch kennt. Der Fall Gustl Mollath zeigt, was mit Menschen passieren kann, die diesem gnadenlosen Machtsystem im Wege stehen. Dazu kommt, dass Herr Leipziger den Schutz dieses in weiten Teilen rechtslos handelnden Machtsystems braucht, wenn er nicht für seine Schuld zur Verantwortung gezogen werden will, die er in diesem Fall zweifelsohne auf sich geladen hat. Diese an die Mafia erinnernde Schutzstruktur wird von Herrn Leipziger offenbar als so existenzwichtig eingeschätzt, dass er auf eine Art und Weise handelt, die ich nur noch als eigenhändige Vernichtung des sozialen Selbst ansehen kann. Innerhalb der gegebenen Strukturen durchaus verständlich, wenn man bedenkt, dass ihm Gustl Mollath als mahnendes Beispiel der Folgen einer Abweichung zwar nicht direkt, geistig aber die ganze Zeit gegenübersitzt.
Wie es um die Tauglichkeit der Stellungnahme vom 04.03.2013 bestellt ist, lässt sich daran ersehen, dass die Stellungnahme auf einen einzigen Satz reduziert werden könnte:
Weil der Patient nicht kooperiert und sich der Maßregelvollzugsbehandlung verweigert, sind „weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten“.
Dieser deduktive Schluss ist nach den Regeln der Logik unzulässig, weil die Prämisse nicht stimmt und der Schluss nicht zwingend ist. Leider scheint man sich in der Psychiatrie darauf verständigt zu haben, dass nicht verifizierbare Prämissen als wahr vorausgesetzt werden dürfen.
Man arbeitet also mit Hypothesen und tut so, als ob es sich um Tatsachen handeln würde. Bemerken diese Ärzte und Juristen (hier:Oberstaatsanwalt Lupko) denn nicht, wie absurd und unredlich eine solche Argumentation ist?
Und OStA Lupko geht sogar noch einen Schritt weiter: Während das BKH nur davon spricht, dass es keine Hinweise auf Veränderungen gibt, behauptet der Jurist kurzerhand, es gebe keine Veränderungen.
So einfach ist das. Klappe zu, Affe tot.
@Michael Bach: Ich stimme weitestgehend zu.
Ich schwanke oft bei der Beantwortung der Frage: Sind die Beteiligten dumm oder schlecht, besonders im vorliegenden Fall.
@Joachim Bode: Wir sollten da, solange keine konkreten Belege vorliegen, auch immer „schwankend“ bleiben. Was auch heißt, nicht auszuschließen, dass die von uns Bürgern bezahlten Hauptakteure – Richter, Psychiater, Betreuer, Minister, etc. – vorsätzlich rechts- und tatsachenwidrig handeln.
P.S: Ich bin mir auch noch nicht klar, was deren aktuelle Strategie ist, den es gäbe aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten: (1) Es wird darauf hingearbeitet, Gustl Mollath weiter weggesperrt zu halten, und einen solchen skandalösen Beschluss hinter dem NSU-Prozess zu verstecken. (2) Die bayerische Justiz lässt Gustl Mollath frei – und führt damit den Beweis, wie unabhängig bayerische Richter doch mit Äußerungen von Psychiatern und Staatsanwaltschaft umgehen.
Ich tippe auf (1). (2) wäre mir deutlich lieber.
Die Frage ist. wie schafft es Herr Dr. Leipziger sich noch zu rasieren. Er hat ja alle Spiegel verhängt, damit er sich nicht mehr ins gesicht schauen muss. Er bewegt sich Auf dünnem Eis. Auf sehr dünnem Eis. Da droht die veritable Strafanzeige, die in Ausgsburg zwar8auf Weisung?) noch nicht so richtig ernst genommen werden will, die aber doch … und man weiß ja nicht. Kollegen gibt es, die sich nicht länger mehr dumm stellen wollen und beginnen vor sich hinzugrummeln. In der Justiz gibt es noch ein paar (müde?) Kalfaktoren, aber die erkennen auch das sinkende Schiff. Selbst die bayerische Justizministerin, die so gerne Parlament und Wahlvolk dumm halten will und beide für dümmer hält, als sie es wirklich sind,, schlägt Leck. Nix mehr mit bella Figura. Leipziger merkt, zum Sündenbock in der verfahrenen Geschihte könnt er schon noch taugen, da kennt die CSU, wenn es darauf ankommt, kein christliches Erbarmen (vielleicht hinterher, wenn der Rauch verzogen, könnt es noch ein Austragsposterl geben, aber sicher darf man sich auch da nicht sein.)
In Bayreuth werden in jedem Jahr während der Festspielzeit, Untergangsgeschichten, und oft auf hohem künstlerischen Niveau, inszeniert. Leipiger fehlt es noch an Grandezza, damit was Bühnenfähiges draus wird. Aber das kann noch werden. Wenn sich der Ring schließt Und das wird nicht mehr lange dauern.,
Vielleicht auch beides!?!
Selbst wenn Dummheit zur Erklärung ausreichen würde, sollte man Bosheit auf keinen Fall ausschließen.
Die zahlreichen intelligenten Erklärungsversuche über den mehr als laschen Umgang (zu) vieler Juristen in Bayern mit Recht und Gesetz könnte man – juristisch etwas verkürzt – auf folgende Formel bringen:
Es gibt in Bayern offensichtlich einen „übergesetzlichen“ Rechtfertigungsgrund, der heißt: „.. alles o.k., wenn es im Sinne der staatstragenden CSU ist…“
Dann wird sehenden Auges, also bewußt, munter Recht verbogen und Gesetz gebrochen. Rechtswidrig ist das wegen dem o.a. Rechtfertigungsgrund nicht,
Schuldbewußtsein kann nicht mal im Ansatz aufkommen.
Und der Nachtschlaf ist wunderbar, weil kein schlechtes Gewissen stört.
Die weit verbreitete Verwendung des Rechtfertigungsgrundes sorgt auch dafür, dass man nur wenige Juristen findet, die sich trauen dagegen zu halten.
Den von mir so genannten übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund gibts schon lange, unter „Nothilfe“ bekannt. Wenn`s dem Land/der CSU hilft….
Auslegungssache!
Der Artikel im Nordbayerischen Kurier hilft uns weiter: Wir wissen nun endlich, was der langjährige Innenminister Beckstein meinte, als er davon geraunt hat, dass „der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht (habe), als die Medien immer schreiben würden“. (siehe Anke Domscheit-Berg unter http://www.wolfgang-dudda.de/?p=7889 )
Denn in dem Artikel finden sich in den ersten vier Absätzen folgende Hinweise auf eine zumindest mir bisher nicht bekannt gewordene „(gemein?-)gefährliche Untat“ des Gustl Mollath:
„Mensch, ist das ein sturer Hund. 15 Euro für einen Strafzettel. ‚Die werd‘ ich nie zahlen‘, sagt er. Und wie Gustl Mollath (56) das sagt, ist klar: Die wird er nie zahlen. ‚Erzwingungshaft.‘ Die Polizei erwischte ihn, als er in einem Gebüsch sein kleines Geschäft verrichtete.
‚Sie sind aber auch ein sturer Kopf!‘ Ein Sturkopf, auf dem damals, in diesem Gebüsch, ein Strohhut saß. Modell Bogart. Mit dem er ins Gefängnis in der Bärenschanzstraße in Nürnberg einfuhr. ‚Hut ab, nackt ausziehen, Anstaltsklamotten.‘ Wegen 15 Euro. Er lächelt, beugt sich vor, kommt ganz nah. Der Besuchsraum des Bezirkskrankenhauses ist karg eingerichtet. Panzerglasfenster, spezialgesichert, an den Wänden naive Katzenbilder. Ein paar Grünpflanzen. Und es hallt leicht, wenn Mollaths Stimme lauter wird. Es sei ‚das System‘.
Seit sieben Jahren kämpft er gegen dieses System, indem er einfach nicht mitmacht. Soll es ihn doch ruhig für gefährlich halten. Er lässt sich nicht untersuchen. Nimmt keine Medizin. Geht zu keiner Therapie. Macht noch nicht mal einen Alkoholtest. Und redet auf gar keinen Fall mit Ärzten und Pflegern. Warum auch, er ist doch nicht ‚irre‘. Und im Übrigen ‚ist der Mollath noch nie durchgedreht‘, sagt Mollath über Mollath.
Trotz der Verschwörung, die gegen ihn laufe. Gegen ihn, den Unbequemen. Wie unbequem er ist, erzählt er genauso oft und gern wie davon, wie er sich wehrt. Wie er sich als einziger wehrt in diesem System der Überwachung, der Bespitzelung, der Erniedrigung. Und als ob Gustl Mollath innere Zweifel beim Zuhörer merkt, sagt er öfter: ‚Es ist noch viel schlimmer, als die Öffentlichkeit vermutet.‘ “ …
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mensch_mollath_142117
Und weil diese den Anfang des auch in den anderen Passagen unglaublichen Geschreibsels spiegeln und deshalb zum Verständnis wichtig sind, hier als Zitat auch noch dessen letzte vier, dazu korrespondierende Absätze:
„Die einfache Lösung wäre gewesen: wenn er sich hätte untersuchen lassen. Er ist ja nicht irre. Aber jeder Arzt ist in seinen Augen Teil des Systems. ‚Komisch wird’s, wenn Menschen nur noch die andere Seite sehen‘, sagt ein Gutachter. Mollaths einziges Ziel war immer eine vollständige Rehabilitation – ohne Urteil. Ohne Bedingungen. Ein beteiligter Psychologe deutet das so: ‚Er ist vor sieben Jahren an der Startlinie stehen geblieben.‘ Das sei für beide Seiten ‚blöd‘.
Als Beispiel nennt der Psychologe die Zwangsversteigerung seines Besitzes: ‚In einer alles-oder-nichts-Einstellung‘ habe er nicht kooperiert. Das BKH habe ihm extra einen Betreuer zur Seite gestellt dafür. Aber mit dem habe er von Anfang an nicht zusammen gearbeitet, heißt es. Auch sonst habe er niemanden im Bezirkskrankenhaus um Hilfe gebeten.
Mollath seufzt darüber noch Jahre später, und wieder hallt es leicht in dem kahlen Raum: ‚Der Betreuer!‘ Er hatte Angst vor Zwangsmedikation, Angst, ‚die wollten einen Zombie aus mir machen, der sabbernd über Gang wackelt‘. Statt mit dem Betreuer zu reden schrieb er ‚Petitionen an Gott und die Welt‘. Mollath spricht immer mit sanft tönender Stimme, er lacht viel – nicht immer, aber heute schon. Und Humor hat er auch. Immer. Und den Hang zum Drama auch: ‚Hier ging es um mehr als Leben und Tod.‘ Und außerdem habe der Betreuer mit seiner Frau zusammen gearbeitet. Der Betreuer sagt nichts, Schweigepflicht.
Den Strafzettel über 15 Euro hat er bis heute nicht gezahlt. Und die Verhaftung war eine von insgesamt 16 ‚polizeilichen Maßnahmen‘. Innerhalb von drei Jahren. Gegen ihn. ‚Gegen mein Haus und mein Grundstück‘, sagt er. ‚Die wollten einen Mann platt machen.‘ “
P.S.: Wie sagte doch der damals für die Polizei zuständige frühere Innenminister Günther Beckstein am 06.12.2012 zu Anke Domscheit-Berg: „Beckstein berief sich auch auf die Bestätigung des Urteils durch den BGH, auf mehrere psychiatrische Gutachten, die alle das gleiche ergeben hätten und fragte mich, ob ich eine Ahnung davon hätte, was dieser Mensch alles für Briefe und Petitionen geschrieben hätte, AN GOTT UND DIE WELT.“
Interessant, dass die Verfasser (?) des Artikels im Nordbayerischen Kurier wortwörtlich dieselbe Formulierung verwenden, wenn diese behaupten, „statt mit dem Betreuer zu reden schrieb er ‚Petitionen AN GOTT UND DIE WELT’“.
Die „Marken-Botschaft“ muss wiederholt und so in die Köpfe gebracht werden? Der nach den Angaben von Anke Domscheit-Berg über den Fall umfassend informierte Franke Beckstein kannte die „CSU-Marketing-Strategie“ zum Fall Gustl Mollath schon vor über vier Monaten – und hat heute sicher nichts mehr damit zu tun?
Bei der Unterbringung, auch darüber haben Richter zu entscheiden, „zählt nur die Gefährlichkeit der Person“, sagt Klaus Leipziger, der sonst nicht viel sagt.
Er könnte schon etwas sagen – wenn er dürfte. Schweigepflicht. Soweit ein kleiner Auszug aus dem Artikel des Hernn Lapp.
In dem für 30 Eurocent abrufbaren Artikel des Nordbayrischen Kuriers steht nicht viel drin, und , wenig überraschend, das Wenige soll den Fall Mollath in eine spezielle Symmetrie bringen, nach dem Motto, beide Seiten haben unrecht, aber die eine mehr als die andere, und dadurch konnten das Gute des Dr. Leipziger und der Forensik sich nicht entfalten. Wenig überraschend also die Aussage, Gustl Mollath hat selbst schuld, und was wäre, , so wird noch einmal Dr. Leipziger zitiert, wenn zwar das Gerichtsurteil falsch, Gustl Mollath aber dennoch gefährlich wäre? Im Dritten Reich, das sage ich jetzt mit voller Absicht, hieß das: Erledigen, auch ohne Urteil.
Wie macht es der Verfasser?
Zum einen wird, ohne auf die mittlerweile bekannter gewordenen Sachverhalte im Ablauf der ganzen Geschichte einzugehen, die ja weit vor den juristischen Prozeduren begonnen hat, Gustl Mollath gewissermaßen zum Vorwurf gemacht, sich nicht kooperativ verhalten zu haben, hinsichtlich der durch das ominöse Attest der Frau Dr. Kracht, erstellt auf Wunsch der Frau Mollath ausgelösten richerlich angeordneten Begutachtung.
Das wird, unter dem Stichwort, Sturkopf, zusammen mit einer anderen Geschichte, einem verweigerten Bußgeld von 15.-Euro wegen Pinkelns in ein Gebüsch, mit der darauf folgenden vorläufigen Festnahme, mit der üblichen Prozedur, ausziehen, Gefängnisklamotten etc. , zusammengebracht. Es wird aber nicht einmal angeben, wann und unter welchen Umständen Gustl Mollath hier zahlungspflichtig geworden sein soll.
Es bleibt offen, ob das bereits in die Phase fällt, in der er maximal genervt worden ist mit Maßnahmen der Strafverfolgung, sprich Hausdurchsuchungen. Und es ist infam, einen solchen Vorfall herzunehmen, um dem Thema „Gefährlichkeit der Person“, selber schuld, wenn dieser Vorwurf weiter auf ihm lastet, herzunehmen. Wer schon wegen 15.- Euro sich unkooperativ verhält, dem ist ja alles zuzutrauen, jedenfalls ist er selber schuld, mag ja eine verbreitete Ansicht sein, richtig ist sie nicht.
Einige, die mit dem Fall vertraut seien, sollen meinen, so der Autor, Gustl Mollath hätte nur seine Ansichten und Handlungsweisen auf den Prüfstand stellen sollen. Aber wie war das noch einmal mit der Hauptverhandlung unter Richter Gnadenlos Brixner? Da wurde er doch regelrecht bedroht, wenn er sich erklären wollte! Das unterschlägt dieser Journalist, weil das schon seine ganze subtile Verleumdung zusammenbrechen ließe. Die zielt darauf ab , aus den kolportierten 15.- Euro die gar nicht harmlose Frage abzuleiten, was denn wäre, wenn er nicht nur hier stur, sondern auch insgesamt gefährlich wäre. Wenn also seine Weigerung, sich untersuchen zu lassen, zur Folge hätte, dass ein angenommener Hintergrund, zu dessen Erhellung sich der Gutachter und Arzt Dr. Leipziger solche Mühe gegeben hat, doch eine Gefahr für die Allgemeinheit beherberge. Wer weiß schon, was in einem Menschen vorgeht?
Das Vorgehen des Journalisten ist infam. Der Arzt und Gutachter Dr. Leipziger wird nämlich zitiert, als Kronzeuge, der aber nichts sagen darf, obwohl er könnte. Und warum? Schweigepflicht! Das schlägt dem Fass den Boden aus. Um etwas, das Dr. Leipziger im Rahmen der gesetzeswidrigen Zwangsbeobachtung mitbekommen hat, kann es sich nicht handeln, das hat er ja ungeniert bereits verwertet. Und dem Arzt Dr. Leipziger steht das Recht zu, sich über die Schweigepflicht hinwegzusetzen, wenn es um seine Honorarforderung oder um den Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens geht. Ärzte unterliegen hier nicht den Regeln der katholischen Kirche hinsichtlich des Beichtgeheimnisses, Ärzte sind in diesem Fall befugt, die Schweigepflicht zu verletzen. Und Ärzte können sogar in weiteren Fällen straffrei die Schweigepflicht verletzen, das ist dem Arzt Dr. Leipziger sicher bekannt. Also handelt es sich hier um eine raffinierte Form der Verschleierung der Tatsache, dass Dr. Leipziger nichts wirklich Substantielles zu berichten hat. Sonst stünde das doch unzweifelhaft bereits in seinem Bericht an die Strafvollstreckungskammer.
Das zeigt dass die Behauptung von der weiteren Gefährlichkeit getrost anhand des dürren Materials beurteilt werden kann, das vorgelegt worden ist. Da gibt es nicht mehr. Kurz zu den „auffälligsten“, auch von Helmut Markwort im Stammtisch gebrachten Anspielungen auf die Nazizeit, die derzeit kolportiert werden. Neben den Bezirkskrankenhaus breitet sich in der Tat die ganze Wagner Szenerie aus, in Gestalt der Straßennahmen und der Gebäude, etc. Und der „Hügel“ wird sicher nicht nur von Gustl Mollath mit Hitler assoziiert. In welcher Weise Wagner mit seinem Antisemitismus den Nationalsozialisten in die Hände gespielt hat, und die Festspielfamilie wiederum den Herrn Hitler geschätzt hat, das ist ja ohne den Verdacht einer Befangenheit zu rechtfertigen mittlerweile zitierbar, auch wenn alljährlich eine vielgestaltete Creme de la Creme sich auf den Hügel ergießt , aus den unterschiedlichsten Gründen. Das ist aber nicht das Wichtigste. Es geht um die vollständige Kontrolle durch die Organisation, um die Botschaft an den Insassen, du bist nichts, und wir werden dir das zeigen. In dieser Hinsicht kann man die Forensik gegenüber diesem unbeugsamen Insassen mit einem Konzentrationslager vergleichen, bei allen selbstverständlich auch von mir gesehenen Unterschieden. Es geht da weit mehr als um eine billige Polemik. Im Bericht an die Kammer ist die Rede von einer massiven narzistischen Zufuhr, seitdem sich Gustl Mollath in seinen Bedürfnissen und Ansichten angemessen vertreten sehe in den Medien und bei der Justiz, und seitdem man auf das Hinterfragen problematischer Ansichten und Einstellungen verzichte. Deshalb könne er jetzt im klinischen Alltag weitestgehend unauffällig agieren. Auf Deutsch: wir können ihn gerade nicht mehr so trietzen wie vorher, außerdem hat er außerhalb der Anstalt Unterstützung gefunden, deshalb können wir derzeit kein pathologisches Verhalten liefern, bis auf ein paar nun wirklich ungehörige Bemerkungen, die unsere Mitarbeiter in die Nähe des Nationalsozialismus rücken. Das kann man auch als eine unverhohlene Aufforderung sehen an die Justiz , seine Kontakte wieder einzuschränken, die Unterstützung außerhalb der Organisation durch den entsprechenden Kreis zu zerschlagen, und insgesamt andere Saiten aufzuziehen. Und es bleibt offen, was er mache, wenn der klinische Alltag, mit Frühstück ans Bett, herumlungern und Zeitung lesen, ein bißchen motzen, Besuche empfangen und viel herumtelefonieren beendet wäre. Dann könnte er womöglich wieder … Und welch übler Bursche er sei, der vor nichts zurückschrecke, zeige doch seine unverhohlene Kritik am Verhalten eines Mitarbeiters, den er mit dem Mitglied einer faschistischen Terrorgruppe verglichen habe, der im normalen Leben nichts auf die Reihe brächte, aber hier die Puppen tanzen ließe. Nebenbei gesagt, solche Mitarbeiter gibt es nicht ganz selten in autoritären Anstalten, meist sind sie etwas intelligenter, als es ihrer Stellung entspricht, und gerade deshalb befähigt zu allerhand Gemeinheiten. In offen faschistischen Organisationen kommen sie voll heraus. Gustl Mollath hat im Zusammenhang mit der Kommentierung des Verhaltens eines Mitarbeiters der Forensik am Telefon Eichmann erwähnt, der auch nur ein kleines Würstchen gewesen wäre, und Millionen in den Tod geschickt habe. Die Bewertung Eichmanns als Würstchen, das unter den damals gegeben Umständen tödlich für Millionen geworden ist, mit seinem befehlsgemäßen Wirken in der Organisation des Reichssicherheitshauptamtes ist korrekt, wenngleich es sich hier um einen auch in einer nichtfaschistischen Organisation erwerbsfähigen Menschen gehandelt hat. Dass Gustl Mollath alle in der Forensik Beschäftigten als unter einer Decke steckend sieht, ist realitätsorientierter als die Annahme des Gegenteils. Zwar gibt es in jeder Belegschaft unterschiedliche Einstellungen, aber häufig gereicht gerade das dem Insassen zum Nachteil, und im Übrigen bestimmt der Chef. Auf die vielfältigen Konflikte und Koalitionen innerhalb einer solchen Organisation wie der Forensik kann sich ein Insasse ebenso wenig abstützen wie etwa ein Jude das hätte können in Bezug auf die Widersprüche innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Der Vergleich der beiden Organisationen mag ehrenrührig erscheinen, immerhin ging es damals um die Sicherheit des Reiches, die durch die Juden bedroht schien, einige wähnten das, und heute geht es um die Sicherheit der Gesellschaft vor psychisch kranken Rechtsbrechern, und einige meinen, die meisten davon befänden sich in der Forensik . Natürlich hat diese Ansicht weit mehr Realitätscharakter als jene von der jüdischen Gefahr, das ist aber nicht das Wesentliche. Organisationen können abhängig von vielen Faktoren eine eigene Art der Paranoia entwickeln, und gegen diejenigen, die ihre Funktionsweise in Frage stellen, dann außerordentlich destruktiv vorgehen. Näheres kann man bei Otto F. Kernberg nachlesen, das Thema ist hochinteressant und äußerst wichtig. Sollte die Klinikleitung eine Strafanzeige wegen Beleidigung erwägen, wäre das eine Gelegenheit, diesen Aspekt, wie krank ist die Psychiatrie, und insbesondere die Forensik, aufzurollen. Ich bin sicher, hinter den Kulissen der Organisation wird dieses Thema auch diskutiert. Maria Selvini Palazolli „Hinter den Kulissen der Organisation, ist übrigens ein weiteres lesenswertes Werk zu diesem Thema, neben, wie schon erwähnt, dem leider vergriffenen Buch „Innere Welt und äussere Realität. Anwendungen der Objektbeziehungstheorie“ von Otto F. Kernberg.
Gesund in einer kranken Umgebung, und das seit sieben Jahren, das wird einige Mühen bedeuten, wenn die nächsten Schritte geschafft sind. Aber bereits die bisherigen Schritte, so auch Dr. Leipziger, waren hilfreich. Und deshalb ist es gut von Rechtsanwalt Strate, eine Fesselung zur vorführung von vorneherin zu kritisieren. Was bleibt übrig, von der Forensik, wenn sie auf ihre Utensilien, Personal, Gebäude, Regeln, Befugnisse verzichten muss?
Und wenn sie ihre Insassen nicht mt der chemischen Keule traktieren kann, im Notfall, selbstverständlich, und nur im wohlverstandenen Interesse des einzelnen. wäre es nicht humaner, alle müssten für nachgewiesene Straftaten eine angemessene Zeit hinter Gittern verbringen, wenn anderes zu riskant, oder im Verhältnis zum Delikt zu unangemessen wäre? Und wenn für die wenigen wirklich an einer schweren seelischen Erkrankungen leidenden Rechtsbrecher sowohl strafrechtlich, als auch psychiatrisch strengere Maßstäbe angelegt würden, für eine Strafverbüßung in der Psychiatrie? Und wenn dann die dort prinzipiell mögliche Behandlung den ethischen Grundsätzen genügte, die heute nicht in jeder normalen Psychiatrie verwirklicht sind, soweit es den Bereich der Zwangsbehandlung betrifft?
Die Sicherheitsaspekte sind eine Sache, und hier wird der weitere Gutachterboom keine weitere Klarheit bringen. Von einem fairen Strafvolzug und einer fairen Forensik könnte man sich mehr Aufschluss erwarten zu der Frage, was ist notwendig zum Schutz der Gesellschaft, und was hilft einem Täter wirklich weiter, falls das möglich ist.
Der Journalist Lapp vom Nordbayrischen Kurier hat sich das Vertrauen von Herrn Mollath erschlichen um dieses dann zu missbrauchen. Im Artikel steht er hat diesen mehrmals besucht (mit der geheimen Absicht Belastendes und Negatives herauszufinden). Dazu brauchte es mehrerer Besuche! Sogar die Stimme von Herrn Mollath muss für diesen Schundartikel herhalten – hallende Stimme im halbleeren Raum – war für ein mieses Machwerk – sind wir hier in einem schlechten Theaterstück?
Die Frage stellt sich mir – wer hat ihn beauftragt? Leipziger?
Wenn das tatsächlich der Fall wäre ist dieses Vorgehen mehr als infam. Ich hoffe so sehr dass Herr Mollath endlich dieser unwürdigen Situation entkommen kann.
Was der Herr Lapp schreibt ist nur halb so ineressant wie das, was der Herr Lapp nicht schreibt:
Dass Herr Mollath sich in Straubing anstandslos begutachten ließ – mit dem bekannten Ergebnis. Leider passt das nicht in diesen tendenziösen Artikel – der, so vermute ich, nur noch ein kleiner Beinpinkler eines komplexbeladenen Wadenbeißers ist. Zielrichtung: Die Unterstützer Mollaths sollen sich darüber ärgern.
Diesen Gefallen muss ich ihm nicht tun. Zu schlecht ist sein Lügenpackartikel.
@Horst Pachulke: Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu. Dennoch möchte ich hier noch einmal auf meinen Beitrag von heute Vormittag verweisen, der einige Auszüge aus dem Artikel wiedergibt. Dieser Beitrag scheint aufgrund der Einordnung ziemlich untergegangen zu sein, denn dort finden sich einige Aussagen, die eigentlich zu Kommentaren anregen dürften – was aber nicht der Fall war (Vielleicht war es ja doch nicht so Besonders? Aber irgendwie auch nicht ganz uninteressant.): https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/07/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia-ii/#comment-6513
P.S.: Dass der vom Nordbayerischen Kurier mit Otto Lapp angegebene Autor durchaus anders kann, nämlich Menschen positiv darstellen, zeigt sich etwa an einem Artikel zur Europawahl 2009: Monika Hohlmeier und KT Guttenberg können sich da wirklich nicht beschweren: http://www.infranken.de/ueberregional/bayern/Hohlmeier-zieht-ins-Europaparlament;art179,65291
Auch im Aufklären von Nicht-Skandalen ist der Chefreporter des Kuriers gut:
„Skandal in Asylunterkunft fällt aus“
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/thema_fall_mollath_nichts_ist_entschieden
Gestern:
„Thema Fall Mollath: Nichts ist entschieden“
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/thema_fall_mollath_nichts_ist_entschieden
Die von ihm auch im anderen Artikel publikumswirksam beschworene „ärztliche Schweigepflicht“ gibt es für Leipziger übrigens nicht. Deshalb äußert sich Leipziger auch, ohne daß ihn Mollath von einer solchen entbunden hätte, erlaubterweise gegenüber dem Gericht. Leipziger ist nicht Mollaths Arzt, sondern sein Verwahrer.
Also wirklich – dieser Kommentar ist nun wirklich läppisch – äh – lappisch.
Wenn die CSU-Honoratioren solche Darbietungen als letztes Bollwerk zum Schutz der Ministerin aufbieten müssen, dann ist es schlecht um sie und ihre Sache bestellt. Die Zeiten, wo ZEIT und SPON bereitstanden, diese verlorene Sache zu verfechten, sind unwiderrruflich vorbei.
Der Lapp, das ist ein Vogel …
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/fall_peggy_viel_trara_um_wenig_neues_140587
Ist doch wurscht, wer hinter Gittern sitzt, Hauptsache es sitzt einer.
Vor allem muss der seine Unschuld beweisen. Man sollte den Mann doch mal bitten, den Kalender auf 2013 umzustellen, 1945 ist schon vorbei.
@Michael Bach
Wenn Vollpfostenjournalist auf CSU-Kurs Otto Lapp so sachlich über Hohlmeier und Guttenberg berichten kann (ich hab heute auch ein paar Artikel von ihm gelesen und er kann auch sachlich), kann man mit Fug und Recht das unsinnige Zeugs, was dieser „eingenordete“ Journalist im Fall Mollath und anderen Prozessen Ulvi K. , hinsichtlich seiner Fähigkeit zur Kritik an der bayerischen Politik, Justiz und der Exekutive hinterfragen, bewerten, ……danach sollte man aber das Lesen einstellen und solchen „Vögeln“ keine Aufmerksamkeit mehr schenken, die sie so gerne haben möchten!
Außer man möchte sich über 15 € Strafzettel unterhalten. Ich könnte da aus reichem „Erfahrungsschatz“ schöpfen! 🙂
Juristen und Ärzte, die nach Meinung des Herrn Lapp berufsbedint schweigen müssten, was wiederum nach seiner Meinung zu einer völlig verzerrten Situation führe, könnte geholfen werden: sobald sie in einem Strafverfahren angegengen werden, endet ihre Schweigepflicht. Sie sind keine katholischen Priester, sie könnten sich sehr wohl unter völligem Bruch der Schweigepflicht und des Beratungsgeheimnisses verteidigen.
Herr Dr. Strate wird versuchen, bei der Anhörung zugegen zu sein:
Klicke, um auf Mollath-StVK-2013-04-12.pdf zuzugreifen
„Die Beachtung der Wahrheitserforschung als oberstes Leitprinzip“ (Seite 4 des Strate-Schriftsatzes vom 12.04.2013).
Ob die Strafvollstreckungskammer damit wohl etwas anfangen kann?
Es wird sie beunruhigen. Das ist gut.
RA Gerhard Strate hat nun glücklicherweise auch die Vertretung von Gustl Mollath im Vollstreckungsverfahren übernommen.
Der Gordische Knoten von routinemäßiger Berichterstattung der Leipziger-Forensik – immer noch keine Therapiewilligkeit, daher weiter vorhandene ehedem 2005 „diagnostizierte“ Schwarzgeld-Wahnerkrankung, daher fortdauernde „Gefährlichkeit“, die sich indes in der Unterbringung nie gezeigt hat – und des desinteressierten Ankreuzens von Formularen durch die Staatsanwaltschaft (x Fortdauer) – muß ja einmal durchschlagen werden.
Der Versuch ist jedenfalls unternommen worden:
Klicke, um auf Mollath-Presseerklaerung-2013-04-12.pdf zuzugreifen
Klicke, um auf Mollath-BKH-2013-03-04.pdf zuzugreifen
Klicke, um auf Mollath-StVK-2013-04-12.pdf zuzugreifen
Das gönne ich den Kurpfuschern, den perseverierenden Folgegutachtern, aus vollem Herzen. Und der Strafvollzugskammer kann es auch nur gut tun, wenn dieses „the same procedure as every year“ mal etwas unterbrochen wird. Alles Walzer, aber linksherum.
Danke für die Links. Das Gutachten aus Bayreuth ist ja schon verzweifelt dünn. Ein paar, – und bei Kenntnis der Umstände leicht zu durchschauende – Beschreibungen gruppendynamischer Phänomene des Stationsalltags, müssen genügen, an der Gefährlichkeitsprognose festzuhalten. Es liest sich wie das Schreiben eines verschmähten Liebhabers. Ärmlich.
Einem Nürnberger Staatsanwalt taugt es, die weitere Unterbringung anzuordnen. Reine Routine, Vielleicht fährt er ein Auto mit vier Reifen und denkt sich, Vorsicht ist Mutter der Porzellankiste.
Aber wenn es der Frau Merk als oberste Anführerin aller Staatsanwälte schon am grundlegenden Leseverständnis fehlt, darf man es einem ihrer Untergebenen wohl nicht weiter vorwerfen.
Ich frage mich, wie das Ergebnis des damalige Pisatests, der das Leseverständnis deutscher Schüler als eher katastrophal bewertete, bei diesem Personenkreis ausschauen könnte. Unterirdisch?
Klicke, um auf Mollath-Presseerklaerung-2013-04-12.pdf zuzugreifen
Dieser Einschätzung würde ich allerdings, was das Gericht angeht, widersprechen wollen.
Dr. Leipziger wird natürlich faktenresistent sein – die medizinische Fehlerkultur steckt ja noch in den Kinderschuhen, und Chefarzt ist Chefarzt, also ein Halbgott in Weiß –, und die Staatsanwaltschaft (wieso werden Oberstaatsanwälte eigentlich in Strafvollstreckungsabteilungen strafversetzt?) kreuzt per se müde das von ihr Erwartete in irgendwelchen Formularen an, ohne weiter nachzudenken –: aber kann ein Gericht, das zu entscheiden hat, sich der schlichten Logik des Faktischen entziehen?
Das wäre doch mal interessant, wenn das Gericht die in Routine erstarrten Beteiligten, das BKH und die StA, zur punktgenauen Stellungnahme bis zum 17.4.2013 auffordern würde – was für ein Qualm dann wohl käme? Das wäre schon ein Test, wie es um den Intellekt der in diesen Instanzen maßgeblich Beschäftigten bestellt ist. Oder ob die narzißtische Kränkung, gravierender Fehler überführt worden zu sein, durchschlägt?
Es ist ja geradezu komisch, wie sehr sich diese narzißtische Kränkung des BKH-Personals ob der Detektierung seines Fehlurteils in der Beschreibung Mollaths spiegelt…
Ein Gericht allerdings müßte sich von diesen betriebsblinden selbstreferentiellen Routinen emanzipieren und dem Recht zur Geltung verhelfen.
@gabrielewolff:
Die Fehlerkultur steckt sicher in den Anfängen, und der eine oder andere Chefarzt hat damit noch gar nicht angefangen. Insbesondere die Psychiatrie ist eine offenkundige Geschichte des jeweils neuesten Irrtums, hierin zwar nicht grundsätzlich verschieden von den Naturwissenschaften, bei denen die Falsifizierbarkeit ihrer Hypothesen ein Kriterium für deren Brauchbarkeit ist. Dennoch, während in den Naturwissenschaften, und auch in größeren Bereichen der Medizin, besonders in der Physiologie, auch des öfteren neue Erkenntnisse die alten erweitern, modifizieren, bleibt es der Psychiatrie vorbehalten, mit wenig mehr als ein paar Erkenntnissen, mehr zufällig gewonnen, über die Wirkung einiger Stoffklassen auf den menschlichen Organismus, ein riesiges Geschäft zu betreiben, bei wenig überzeugenden Hypothesen und Theorien zu den von ihr traktierten Leiden, die allerdings sehr real sind.
Ein Gutachten aber muss bestimmten Mindestanforderungen genügen, und in der Hinsicht hat Dr. Leipziger mit seinen wenigen zusammengesammelten „Erkenntnissen“ höchstwahrscheinlich den Bereich der vertretbaren Annahmen weit überschritten, das heißt, er wird den Nachweis der Begründetheit seiner
Spekulationen weitgehend schuldig bleiben. Es sei ihm reichlich dünn vorgekommen, so die Erinnerung des Schöffen an jene Verhandlung, in der das Gutachten seine verheerende Wirkung entfalten konnte, dank eines voreingenommenen Richters. Wenn ein Gutachter schon nach neuen strafrechtlichen Geschichten fragt, um sein Opus abschließen zu können, hat er wohl selber gemerkt, dass er schwimmt. Das gegebenenfalls nicht zuzugeben, gilt auch in der Medizin als Verstoß gegen die guten Sitten, und wenn einmal das Gutachten einer breiteren fachlichen Bewertung zugänglich sein wird, sollte es mich wundern, wenn ich mit dieser Bewertung völlig schief liegen sollte, die abgeleitet ist auch aus der durch die Weitergabe solcher „Details“ geoffenbarten Not, wie sie Frau Rückert zugespielt worden sind. Gerade weil in der Medizin so einiges sehr schwammig ist, genießen die unverfrorensten Nutznießer dieses Umstands nicht immer und nicht auf Dauer die Sympathie ihrer Kollegen. Sie werden halt behandelt wie der peinliche Verwandte auf dem Familienfest. Und man ist bemüht, sie hinsichtlich ihrer Verantwortung zu entlasten, so nach dem Motto, der Arme, warum musste gerade ihn ein solch schwieriger Auftrag treffen? Und da kommt wieder jener Dr. Wörthmüller ins Spiel, von dem man nicht weiß, hat er jetzt seinen Kollegen reingelegt, oder war der bloß unfähig, eventuell gegebene Informationen richtig zu bewerten?
Professor Kröber könnte das Leipziger-Gutachten sicher zerlegen, hätte er es nicht schon validiert. Und Dr. Leipziger grämt sich möglicherweise, nicht auf die weit weniger Beweisprobleme aufwerfende querulatorisch-aggressive Persönlichkeitsstörung mit larvierter Aggressionsbereitschaft erkannt zu haben, oder so was ähnliches. Er hätte vielleicht profitiert von den Auslassungen des zeitweiligen Kollegen Dr. Postel, der ja viele Gutachten abgeliefert hat, die angeblich sogar der Nachprüfung standgehalten haben, nachdem er bereits als Hochstapler enttarnt worden war. Er, Postel, habe sich sehr eng an ein in der Abteilung ausliegendes Mustergutachten gehalten. So geht es auch.
Jedenfalls existiert weder ein geschriebenes noch ein ungeschriebenes Gesetz, für gutachterlich tätige Personen, dass gerichtliche Feststellungen sowohl immer wahr als auch in keiner wie auch immer gearteten Weise hinterfragbar wären.
Danke für den Hinweis.
Strate schreibt:
Appelle an Mut oder Logik sind ehrenwert, sachlich richtig und notwendig.
Ich hatte bereits in vielen Posts hier und anderswo darauf hingewiesen und bekräftige noch einmal meine Befürchtung:
Seit dem rechtskräftigen Urteil verstecken sich alle Beteiligen hinter diesem – in der Meinung, da könne man ja nichts falsch machen. Auch juristische Einwendungen haben für sich gesehen keine wirkliche Rechtskraft, solange keine gerichtliche Entscheidung sie bestätigt.
Ich denke, auch eine Strafvollstreckungskammer wird auch jetzt wieder nur vollstrecken.
Alleine der Beschluß eines Wiederaufnahmeverfahrens und seine Durchführung wird den Knoten zerschlagen.
Die Vorstellung, wie da in diesem von mir befürchteten Fall bei dem betroffenen Menschen Gustl Mollath wieder einmal eine Hoffnung zerschlagen wird, macht mich wirklich fertig.
Wie gesagt: der Schriftsatz von RA Strate:
Klicke, um auf Mollath-StVK-2013-04-12.pdf zuzugreifen
ist, juristisch wie faktisch, derartig zwingend, daß sich niemand mehr hinter irgenwelchen Routinen verstecken kann.
Ich dissentiere mit Strate nur in einem Punkt: er hätte der StVK auch noch eine verrfassungswidrige Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorhalten können bzw. müssen:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php
Aber ich kommentiere ja nur aus der Ferne, und ich weiß nicht, wie ich als Rechtsanwältin entschieden hätte, wäre mir im Rahmen einer Besprechung vom Mandanten dieses herzzereißende Dokument überreicht worden:
Klicke, um auf Mollath-StVK-2013-04-12.pdf zuzugreifen
Ich glaube (ich weiß es nicht, da ich ja nie Parteivertreterin war), daß ich womöglich auch darauf verzichtet hätte, den rechtlich zwingenden Grund der fehlenden Verhältnismäßigkeit ins Feld zu führen.
Da aber gerade in Bayern jegliches Maß und Ziel verlorengegangen ist, weil politisch ein „Sicherheitsinteresse“ vorgegeben ist, das verfassungsrechtlich bedenklich ist, hätte m.E. an diesen BVerfG-Beschluß erinnert werden müssen. Aus übergeordneten Gründen. Auch gegen die Interessen des Mandanten, der naturgemäß (und zurecht) den Wunsch hat, rehabilitiert entlassen zu werden.
Ich bin hin- und hergerissen.
Insgesamt freue ich mich aber, daß es nun endlich im Vollstreckungsverfahren zum Showdown kommt: wie geht man dort mit WAHRHEIT um?
Daß es auch in diesem vermeintlich an die Rechtskraft von Entscheidungen gebundenen Verfahrensstadium darum geht, hat Strate überzeugend nachgewiesen.
Am auffälligsten finde ich in den Dokumenten die vielfältigen Beschwerden des Leipziger über Inhalte von Telefongesprächen, die Gustl Mollath mit anderen Menschen geführt hat.
Es wird also nicht einmal versucht, den Anschein zu erwecken, es gäbe so etwas wie Privatsphäre für Herrn Mollath. Menschenwürde? Für Leipziger und seine Lakaien unbekannt und unerheblich.
Und dann hat er die Chuzpe, sich weiterhin dumm zu stellen und darüber zu wundern, dass Gustl Mollath möglichst wenig Kontakt mit seinen Lakaien sucht. Und zwar nur einen Absatz, nachdem auf Lakaien-Berichte gestützte angebliche Beobachtungen über Mollaths angebliches Verhalten geschildert werden.
Wenn Kafka nicht schon gelebt hätte, in einem von Leipziger geführten Haus würde man sofort zu einem Buch wie „Der Prozess“ inspiriert werden.
Ja, das Kreisen um die Telefonate und ihre INHALTE finde ich ganz unglaublich!
Ich möchte gerne wissen, wieviele Sachverhaltsverfälschungen sich u.a. hinter den Gründen für eine Reduktion der Telefon-Gesprächsdauer so verbergen mögen….
Ich habe herausgefunden, woran in den letzten 7 Jahren die Freilassung Mollaths gescheitert ist:
Im Formular der Staatsanwaltschaft ist überhaupt keine Ankreuzmöglichkeit für eine Erledigterklärung oder Aussetzung zur Bewährung vorgesehen:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf, Seite 7
Es handelte sich also eher um ein technisches als um ein intellektuelles Problem.
@O. Garcia
Das ist in ganz viele Fällen so, dass es eine Möglichkeit auf Formularen gar nicht gibt, die der Gesetzgeber sehr wohl vorsieht.
Ein ganz einfaches Beispiel ist die Arbeitslosenmeldung, die persönliches Erscheinen erforderlich macht. Kann der potentielle Arbeitslose aus gesundheitlichen Gründen gar nicht persönlich erscheinen, dann gilt er nicht als arbeitslos. Man könnte denken, dass man ja dann Anspruch auf Krankengeld hat. Den hat man aber nur 72 Wochen, dann wird man ausgesteuert.
In 72 Wochen nun einen Rentenantrag durchzubringen, ist heutzutage nahezu aussichtlos, Also muss man sich spätestens nach 72 Wochen arbeitslos melden. Womit wir wieder beim zweiten Absatz wären.
Robert Stegmann
@Joachim Bode
Ich glaube, das wird eine interessante Verhandlung 🙂
Ziat:
“ Er nimmt eine Seite des paginierten umfänglichen Verhandlungsprotokolls, auf dem festgehalten ist, dass der Angeklagte zugibt: „Kloa hab i gsagt, dass er mi am Aosch lecka kunnt““
Das Götz-Zitat ist übrigens keine Beleidigung und wird hier schlüssig und logisch erklärt, auch bekannte deutsche Persönlichkeiten haben es in den Mund genommen:
http://www.wmwllp.de/berlinblawg/urteile/strafrecht/ag-ehingen-2-cs-36-js-7167-09/
Zitat:
„Thaddäus Troll (Preisend mit viel schönen Reden, S. 214, Hamburg 1972) legt dar, dass das Götz-Zitat im Schwäbischen den folgenden sozialadäquaten Zwecken dient:
1. ein Gespräch anzuknüpfen,
2. eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluss zu bringen,
3. einem Gespräch eine andere Wendung zu geben,
4. ein Gespräch endgültig abzubrechen,
5. eine Überraschung zu vermelden,
6. um der Freunde über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben außerhalb des Ländles Ausdruck zu geben,
7. um eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen.
Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung von Thaddäus Troll an.“
Diese Masche zieht sich doch mittlerweile wie ein roter (Leid)Faden durch unsere gesamte Wirtschaft und Gesellschaft. Es ist doch Gang und Gäbe, auf eine Beschwerde (erstmal) ein völlig am Thema vorbeigehendes Rechtfertigungsschreiben zu bekommen, welches einen (im ersten Moment) völlig sprach-, rat- und hilflos gegenüber einer solch dreisten Chuzpe fühlen lässt. Ich bin mir sicher, das wird mittlerweile in Elite-Kommunikations-Seminaren als dem Zeitgeist angepasste Vorgehensweise gelehrt. Getreu dem Rat unseres derzeit erfolgreichsten wasserstoffblondierten-Fräulein-TV-Wunders: sei g’scheit, stell‘ Dich dumm…
Dr. Strates Stellungnahme zeigt zur Abwechslung, was der Begriff „Jurisprudentia“ bedeuten kann. Von dem, was man bisher aus Bayern zu hören bekam – Ausnahme: ein Teil des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft -, war man in dieser Hinsicht wahrhaftig nicht verwöhnt.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob die Richter in der Strafvollstreckungskammer in der Lage sind, Strates Argumentation juristisch zu verstehen. Bekommen wir aber dann ein ähnlich erbärmliches Schauspiel zu sehen wie von der Augsburger Staatsanwältin geboten?
@Joachim Bode: Was das Verstehen von Strates Argumentation angeht, denke ich, müssen wir uns keine Gedanken machen. Das bringt jeder durchschnittliche Jura-Erstsemester hin.
Deswegen finde ich die interessantere „Forschungsfrage“ zu diesem unschönen Experiment: Welche Verbiegungen schaffen hochqualifizierte Juristen, um nicht nach Recht und Gesetz handeln zu müssen, sondern doch die CSU-Räson zu erfüllen. Eine wirklich spannende sozial-psychologische Frage mit hier tiefschwarz-bayerischer Färbung!
Die Schnittstelle zwischen Dummheit und Schlechtigkeit bei den Justiz-Akteuren in Bayern scheint sich (nur in meiner Wahrnehmung?) offensichtlich zu verschieben:
Auf folgender Seite findet sich die vielsagende Schilderung einer bayerischen Justizklamotte, die (noch) lange nicht das tragische Format des Falles um Mollath erreicht hat, aber schon gute Ansätze dafür mit bringt:
Mollaths Wegsperrung ist beileibe kein Einzelfall, das Böse finden wir flächendeckend!
Langsam ist es auffällig, wie oft das BVerfG die bayerische Justiz rüffelt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-gericht-muss-sitzplaetze-fuer-auslaendische-presse-bereitstellen-a-893990.html
Da war Prof Höckers Gang zum Bundesverfassungsgericht von Erfolg gekrönt. „Alle“ habens gewusst, dass man mit der Entscheidung (Platzverteilung an Journalisten) im Unrecht ist, nur das bayerische OLG nicht. Wahrscheinlich wird im Fall Mollath der gleiche Weg beschritten werden müssen.
Nur noch mal zur Erinnerung (Verkennung der Verhältnismäßigkeit bei Fortdauerentscheidungen im Maßregelvollzug durch die StVK Bayreuht und das OLG Bamberg):
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php
Aber wenn die Galionsfigur der bayerischen Justiz es für ein Qualitätssiegel „ihrer“ Justiz hält, daß der 1. Strafsenat viel weniger Urteile aufhebt als die anderen Senate, die für Bayern und BaWü nicht zuständig sind, dann hat die Justiz wirklich ein Problem, das nur noch das BVerfG lösen kann.
Ich zweifle nach dem, was man von Merk geboten bekommt, inzwischen stark, ob diese „Galionsfigur“ der bayerischen Justiz zwei juristische Staatsexamina und eine Doktorarbeit allein aus eigener Kraft (beim Wort „Fähigkeit“ in diesem Zusammenhang sträubt sich meine Tastatur…) geschafft hat. Ein ganz klein wenig juristisches Grundwissen müßte da doch eigentlich hängen geblieben sein!
Wer könnte denn mal die Doktorarbeit überprüfen? Bei den vielen zu Unrecht bzw. zweifelhaft erworbenen Doktor-Graden besonders im Mitgliederbereich der CSU (Guttenberg, 2 x Stoiber jun. – einer davon noch nicht ganz rechtskräftig -, jetzt Landrat Kreidel..) sind die Chancen nicht schlecht, auch im Ministerium fündig zu werden….
Es kann durchaus sein, daß man, um Politiker sein zu können, seinen Intellekt verraten muß.
Ob das für den Problemfall Merk stimmt, muß ich mangels näherer Kenntnis dahingestellt sein lassen.
Oder die Frau JuMin denkt sehr einfach. Kommen einem viele Autos entgegen, auf der Autobahn, dann ist man mal wieder vielen Geisterfahrern ausgesetzt. Etwas vornehmer formuliert: Don´t jump to conclusions.
Von der Frau habe ich bisher nur Plattitüden gehört, Geht es darum, dass ein Urteil möglicherweise falsch ist, gibt es also dafür Hinweise, dann kommt sie mit seiner Rechtskraft. Und verweist auf die Unabhängigkeit der Justiz, nicht aber an deren Bindung an Recht und Gesetz. Damit eröffnet sie regelmäßig eine falsche Fragestellung.Niemand hat behauptet, der Richter Brixner und die Mitglieder des 1. Strafsenats des BGH seien Schauspielern, Leute, die nicht das Recht haben, Recht zu sprechen. Niemand wollte den Schlosser holen, oder hilfsweise Geiseln nehmen.
Möglicherweise hat man ihr schon öfter, damit man ihrer nervtötenden Art nicht länger ausgesetzt ist, vielleicht auch um eigene Denkanstrengungen zu vermeiden, immer wieder Recht gegeben. Eine verheerende Taktik, wie man an vielen Beispielen sieht.
@gabrielewolff:
Schwierige Frage. Ich glaube nicht, dass es zwangsläufig so ist, jedenfalls nicht in einer Partei, die noch Reste ihres ursprünglichen Auftrags am Leben erhält, mitzuwirken an der Willensbildung des Volkes, und die noch in einigen Bereichen eine Politik betreibt, die versucht, Herausforderungen und Problemen sachorientiert zu begegnen.
Das Schicksal jenes in der SPD immer weiter durchgereichten Intellektuellen Peter Glotz zeigt natürlich die Grenzen auf, die ja schon viele vor ihm erfahren mussten. Wo die CSU fähige Menschen zurückgestutzt hat, könnte ich jetzt nicht sagen. Und mir ist natürlich noch aus dem Geschichtsunterricht in Erinnerung, wie das so war, mit der Wahl eines möglichst schwachen Kaisers durch die starken Kurfürsten. Wenn sich das einfach nur herumgedreht hat, kann man es nicht gut finden. Wenn ein Ausgleich auf niederem Niveau stattgefunden hat,
auch nicht.
Heute hat Frau Merk eine Frage zur Platzverteilung beim NSU- Prozess beantwortet:
„… Eine Einflussnahme der Verwaltung auf die rechtsprechende Gewalt ist auch hier aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angezeigt.“
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f375366.html#q375366
Nicht wirklich überraschend die Antwort, wie immer nur Nachhilfe in Staatsbürgerkunde, so als wäre das Problem nur der der mangelhafte Kenntnisstand oder die mangelnde Einsichtsfähigkeit der Bürger.
Da ist es schon peinlich, dass sich Frau Merk, die der Justiz ein Gesicht, manchmal auch Weisungen gibt, hinter „verfassungsrechtlichen Gründen“ versteckt und dann das Bundesverfassungsgericht dem OLG München
auf die Sprünge helfen muss.