Um was ging es eigentlich bei der gestrigen Anhörung von Gustl Mollath beim Landgericht Bayreuth? Darüber könnte man fast ins Grübeln kommen, liest man journalistische Glanzleistungen wie die von Chefreporter Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier:
Es war ein langer Tag für Gustl Mollath (56). Einer, wie er ihn mag. Mollath im Blick der Öffentlichkeit. Sechs Kamerateams, Fotografen, Reporter. Seine Anhörung vor dem Landgericht Bayreuth gerät zum Einzug. Eigentlich ist es nur eine Formsache: Die Richter prüfen nur, ob er noch im Bezirksklinikum Bayreuth untergebracht werden muss. Ob er immer noch gefährlich ist. Jedes Jahr die gleiche Prozedur. Das Ergebnis: Es gab kein Ergebnis. Die Richter werden sich Zeit lassen für eine Entscheidung.
Achso, es ist eine Formsache, wenn über die Fortdauer einer unbefristeten Unterbringung entschieden wird. Reine Routine, die Klinik sagt nein, der Untergebrachte will raus, die Richter nicken die Einschätzung der Klinik ab und tschüß bis zum nächsten Jahr.
Mag sein, daß der rasende Chefreporter sich auskennt, wie sowas läuft im lieblichen Franken. Andererseits kommen einem Zweifel, liest man, was ihm an dem Fall Mollath als auffälliges Merkmal so in Erinnerung geblieben ist:
Inzwischen liegen auch zwei Wiederaufnahmeverfahren vor, deren Ziel es ist, seinen Prozess aus dem Jahr 2006 wieder aufzurollen. Damals war er zwar wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung nicht verurteilt, aber in der Psychiatrie untergebracht worden. Inzwischen gibt es Hinweise darauf, dass das Verfahren in einigen Punkten nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein könnte.
Das liest man doch einigermaßen beklommen. Meint er jetzt, daß die Wiederaufnahmeanträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft bloße unverbindliche Hinweise auf konjunktivische Prozeß-Fehlerchen seien? Oder will er dem zwischen den Zeilen Leser mitteilen, daß er, Otto Lapp, nur chefreportet und daher keine Zeit hat, auch noch die Nürnberger Nachrichten, die Süddeutsche Zeitung oder gar die viel zu langen Wiederaufnahmeanträge höchstselbst zu lesen?
Ganz abwegig scheint diese Vermutung nicht zu sein, zumal ihm auch sonst eine Sehschwäche eigen ist.
Bayreuth
18.04.2013 10:15 Uhr
Mollath in Fesseln vor Gericht
Von Otto Lapp und Peter Bayerl
Bayreuth. Bleibt Gustl Mollath weiter gefährlich? Heute überprüft diese Frage das Landgericht in Bayreuth. Die sogenannte Anhörung ist nichtöffentlich.
Es ist 9.49 Uhr. Die Eingangstore zur Forensik sind verschlossen. Gustl F. Mollath (56) kommt aus der geschlossenen Psychiatrie, setzt sich in den grauen Polizeibus. „Wie geht es Ihnen, Herr Mollath? Haben Sie Hoffnungen?“ Mollath winkt, schaut in die Kamera und antwortet: „Nacht über Bayreuth“. Mehr sagt er nicht.
Das Foto zeigt einen ungefesselten Gustl Mollath im Gerichtsgebäude; und folgt man dem Link jetzt, ist von einer Fesselung auch keine Rede mehr. Mollath also auch noch als Entfesselungskünstler Houdini, als der sich übrigens der Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, ebenfalls entpuppt; der hat wohl bei der besser informierten SÜDDEUTSCHEN nachgeschlagen:
18. April 2013 17:39
Gericht entscheidet über Mollath Freiheit oder Psychiatrie
Von Olaf Przybilla
Eines hat sich geändert, seit dem letzten Anhörungstermin vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Gustl Mollath, 56, wird nicht mehr in Handschellen bei Gericht vorgeführt.
Herr Mollath muss keine Strategien ändern, nur weil eine Zeitung über ihn schreibt. Wir sind weder seine Berater, noch sind wir Beteiligte, wir beobachten nur und recherchieren ergebnisoffen. Genau das hat Herr Lapp getan. Dass Ihnen das Ergebnis seiner Recherchen nicht gefällt, ist völlig in Ordnung.
P.S.: Auf unserer Website steht nichts von Fesseln, in unserer Zeitung steht, dass ihm erstmals keine Fesseln angelegt wurden.
Richtig wäre gewesen: »Auf unserer Website steht nichts mehr von Fesseln«, weil die Überschrift später ausgetauscht wurde. Aber die Fesseln paßten doch so gut zur ergebnisoffenen Recherche von Herrn Lapp, die zur entsprechend ergebnisoffenen Eingangsfrage führte:
Bleibt Gustl Mollath weiter gefährlich?
Die Frage impliziert, daß Gustl jemals gefährlich war. Und sie belegt, daß sich die Recherche nicht auf die Antragsschrift des Verteidigers Gerhard Strate in diesem Vollstreckungsverfahren erstreckt haben kann. Zuviel ergebnisoffene Recherche verwirrt ja nur, und der oberbayerische Leser braucht einen festen Standpunkt, den Herr Lapp ihm gerne liefern will.
dann wäre ihm bewußt geworden, inwiefern sich aus den Wiederaufnahmeanträgen hinsichtlich des Mollath-Verfahrens, das »in einigen Punkten nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein könnte«, Auswirkungen auf das Vollstreckungsverfahren ergeben.
Denn beide Wiederaufnahmeanträge erschüttern nicht nur die Annahme, daß Gustl Mollath Straftaten begangen habe, sondern auch die Diagnose von Dr. Leipziger in seinem auf bloße Verhaltensbeobachtungen und Aktenstudium gestützten Gutachten vom 25.7.2005.
Diese Dokumente ergeben, dass der zentralen Annahme des Landgerichts Nürnberg-Fürth, der Wahn des Gustl Mollath offenbare sich gerade in dessen Ausweitung auf die Person des ursprünglich als psychiatrischen Sachverständigen eingesetzten Arztes Dr. Wörthmüller –
„Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden,dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, indieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagteeine für ihn logische Erklärung biete, dass Dr. Wörthmüller ihm angebotenhabe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn der Angeklagte dieVerwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenbare.“
(UA S. 22)
„Auch in der Hauptverhandlung hat sich – wie bereits in den von den Zeugengeschilderten Vorfällen – die wahnhafte Gedankenwelt vor allem in Bezug aufden ‚Schwarzgeldskandal’ der Hypovereinsbank bestätigt. Magsein, dass esSchwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegebenhat bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, diemit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller, völlig undifferenziertmit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungengegen diese Personen äußert.“ (UA S. 25) –,
Es erweist sich also, dass schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben. Die Behauptung des Landgerichts Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 8.8.2006,
„dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. denGutachter Dr. Wörthmüller, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindungbringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.“ (UA S. 25)
ist falsch und ohne tatsächliche Grundlage. Ohne dass noch abgewartet werden müsste, was das Landgericht Regensburg hierzu sagt, steht die Falschheit hier und heute schon fest.
Hiervor kann und darf die Strafvollstreckungskammer aus verfassungsrechtlichen Gründen die Augen nicht verschließen. Eine Bindung an vermeintlich rechtskräftig gewordene Feststellungen in dem Urteil vom 8.8.2006 gibt es nicht.
Die Maßregel ist in entsprechender Anwendung des § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB für erledigt zu erklären. Die Freilassung Gustl Mollaths ist anzuordnen. Es ist festzustellen, dass Führungsaufsicht nicht eintritt.
Aus der Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 4.3.2013 ergibt sich nichts, was meinem Vortrag entgegenstünde.
Wo kein Wahn, da auch keine aus dem Wahn folgende Gefährlichkeit – das müßte auch einem Herrn Lapp einleuchten. Und wer von Anfang an zu Unrecht der Psychiatrie überantwortet wurde, muß spätestens jetzt, wo die Fehldiagnose offenkundig geworden ist, entlassen werden.
Ganz so weit reicht das Verständnis der Klinikleitung noch nicht.
2013-04-19 Kurzbericht der gemeinsamen Verteidigung zum Anhörungstermin der StVK Bayreuth:
Das BKH Bayreuth hat eine weitere Gefährlichkeit prognostiziert. Diese Prognose geht von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil von 2006 aus. Die WA-Anträge blieben für die Stellungnahme des BKH unbeachtet. Dr. Zappe sagte vor Gericht aus, wenn die Tatvorwürfe als Prognosegrundlage wegfallen, gäbe es keine Grundlage für eine weitere Prognose der Gefahrlichkeit, dann bliebe nichts übrig.
2013-03-22 wurde der WA-Antrag der StA Regensburg an das LG Bayreuth gesendet und ist somit Aktenbestandteil. Sowohl der WA-Antrag von Dr. Strate und die Stellungnahme der StA Regensburg sind der StVK Bayreuth bisher (offiziell) unbekannt. Gustl Mollath hat im Gerichtstermin eine sofortige Entlassung für sich gefordert. Die Kammer will ab Montag weiter über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung beraten.
Daß der Chef der Bayreuther Forensik sowie alle ihm in der strengen Hierarchie eines Krankenhauses nachgeordneten Kräfte selbstverständlich an seiner Diagnose festhalten und die Leitungsebene der Klinik aus sämtlichen Verhaltensbeobachtungen neue Wahnsymptome erschließt, versteht sich von selbst. Weder im medizinischen noch im juristischen Sektor gehören Qualitätsmanagement und Fehlerkultur zu gepflegten Geschäftsfeldern. Im Gegenteil.
Und so ging Dr. Leipzigers Stellvertreter Dr. Zappe auch nur auf den Wegfall der Straftaten ein, wie er nach dem Vorbringen insbesondere im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit zu erwarten ist, nicht aber auf den schon jetzt feststehenden Wegfall der Eingangsdiagnose.
Nachdem Rechtsanwalt Strate am 4.1.2013 eine Strafanzeige gegen Dr. Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung erstattet hatte, wird sich das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Personal und dem widerspenstigen Nicht-Patienten Gustl Mollath weiter verschärft haben – erkennbar an dem Versuch von Dr. Leipziger von Mitte Januar 2013, Mollath in eine andere Klinik ›abzuschieben‹. Dank des Engagements seiner Anwälte und des Unterstützerkreises scheiterte dieses Vorhaben.
Je mehr sich die Endphase der Unterbringung abzeichnet, je größer der öffentliche Druck wird, den Skandalfall mitsamt seinen politischen Implikationen aufzuklären, desto höher steigt auch das klinikinterne Rechtfertigungsbedürfnis.
Dieser Geist weht einen aus jeder Zeile der Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, in Vertretung für den Chefarzt vermutlich von Dr. Zappe unterschrieben, an. Man liest diesen bloßen, tendenziösen, Verlaufsbericht und sieht: der Kaiser ist nackt.
Kontaktgestaltung zum und seitens des Patienten ausgesprochen problematisch, da sich Herr Mollath aktiven Kontaktaufnahmen seitens der Mitarbeiter der Klinik überwiegend entzieht. Insofern sind ein ausgeprägter Rückzug mit Vermeidung von Beziehungsaufnahmen zu den meisten Patienten und dem Personal zu beschreiben, wobei der Patient im direkten Kontakt höflich und ausreichend angemessen in Erscheinung tritt. Wortwechsel begrenzen sich auf wenige Worte, die meist zur Klärung administrativ-logistischer Sachverhalte im Stationsalltag notwendig sind (Postausgabe, Anrufvermittlungen, Terminabsprachen bei Medienpräsenz).
Stimmung weitestgehend – in erster Linie aus Verhaltensbeobachtungen zu schließen – ausgeglichen bei unbeeinträchtigt wirkendem Antriebsverhalten und ausreichender Fähigkeit zur Eigendynamisierung unter den Bedingungen eines geschützten und unterstützenden Stationsalltags. Formaler Denkablauf und inhaltliches Denken aus o.g. Gründen erschwert bzw. nicht ausreichend beurteilbar.
[S.2]
Damit hätte es sein Bewenden haben können: wir wissen nichts über den ›Patienten‹, und somit können wir auch nichts zu seiner aktuellen Gefährlichkeit sagen, die – ohne Berücksichtigung der Wiederaufnahmeanträge und der hierdurch geschaffenen neuen Faktenlage – Grundlage einer Entscheidung über Fortdauer oder Beendigung der Unterbringung ist. Aber die Subjektivität der Verfasser dieser Stellungnahme bricht bereits hier durch: ein »geschützter und unterstützender Stationsalltag«?
Handelt es sich etwa nicht um eine freiheitsentziehende Maßnahme gegenüber einer Zwangsgemeinschaft von Männern, die in ihrer Mehrheit tatsächlich schwer gestört und tatsächlich mit erheblichen Straftaten in Erscheinung getreten sind? Personen, deren Umgang in Freiheit wohl kaum gesucht werden würde? Zusammengepfercht unter Umständen, die das ohnehin vorhandene natürliche Konfliktpotential noch vergrößern?
Aus der Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 20.4.2011:
Er zeige sich seinen Mitpatienten gegenüber in Gemeinschaftsräumen sehr provozierend, z.B. durch eigenmächtiges Umschalten des Fernsehprogramms, Beharren auf einem bestimmten Sitzplatz, Behinderungen der anderen in ihrer Sicht auf den Fernseher, was vorsätzlich geschehe‚ so dass wiederholt der Fernsehraum geschlossen werden musste, um weitere Eskalationen zu vermeiden.
Wieso kam die Klinikleitung erst im Januar 2012 auf die deeskalierende Möglichkeit, dem gegenüber den Mitpatienten sicherlich intelligenteren Untergebrachten einen eigenen Fernseher zu gestatten?
Süddeutsche Zeitung, Nr. 279 S. 3
Montag, der 03. Dezember 2012
Der verräumte Mann
[…]
VON OLAF PRZYBILLA UND UWE RITZER
Aber der Weggesperrte mit dem Schwarzgeldwahn hätte keinen dieser Berichte sehen können: Mollath durfte damals keinen Fernseher haben. Bis Februar 2012 musste er im Gemeinschaftsraum schauen. Mollath ist eingesperrt mit Vergewaltigern, Dealern, Mehrfachmördern.
Die Mehrheit entscheidet über das Programm. Das „Heute Journal“ läuft da eher nicht.
In der Zeit, als Klaus Leipziger, der Chefarzt, noch Antworten auf eingereichte Fragen gab, erklärte er den verweigerten Fernseher so: Vorher sei das „aus Sicherheitsgründen“ nicht möglich gewesen. Die Nachfrage, was das genau für Gründe gewesen sind, die eine Klinikleitung dazu bewegen, einem inzwischen 56 Jahre alten Mann jahrelang zu verwehren, abends das Fernsehprogramm zu wählen, lässt Leipziger fünf Tage unbeantwortet. Dann teilt er mit, er könne aufgrund eines laufenden Verfahrens nicht mehr antworten.
Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachtes der Freiheitsberaubung zuungunsten Gustl Mollaths.
Ähnliches gilt für das einzige Telefon auf der Station, das sich ein gutes Dutzend Insassen teilen müssen, und das nun dazu herhalten muß, dem Untergebrachten unangemessenes Verhalten attestieren zu können – Patientenbeschwerden reichen als unüberprüfte Grundlage aus:
Der vorstehend benannte Patient führte in seiner Eingabe weiter aus, dass er Herrn Mollath am Telefon (als Herr Mollath telefonierte) darauf angesprochen hätte, er, der Mitpatient, müsste mit seiner Anwältin dringend sprechen wegen der bevorstehenden Anhörung. Daraufhin hätte Herr Mollath den Mitpatienten angeschrien, dieser solle Herrn Mollath nicht anfassen, obwohl der Mitpatient Herrn Mollath nicht angefasst hatte.
Herr Mollath versuche auch die Mitarbeiter des Pflegedienstes unter Druck zu setzen, mehr als vier Telefongespräche pro Tag genehmigt zu bekommen, da er sonst hierüber Fernsehsendern Mitteilung machen würde. Herr Mollath nimmt keinerlei Rücksicht auf seine Mitpatienten und er gebe Patientennamen am Telefon ohne deren Erlaubnis weiter.
So sieht also der »geschützte und unterstützende Klinikalltag« aus, der wahrlich genug Frustrationen bereithält. Nun gut, der Herr Mollath beschwert sich, er schimpft, er sagt zu Dritten über einen Pfleger, der ihn selbstverständlich immer freundlich behandelt hat, daß er »auftrete, wie von einer faschistischen Terrortruppe …. Derartige Leute hätten in einem normalen Arbeitsverhältnis keine Chance, würden hier aber die Puppen tanzen lassen. Adolf Eichmann sei nur ein kleines Würstchen und habe trotzdem Millionen in den .Tod geschickt«.
Aus diesen angesichts der einengenden und bedrückenden Umstände ›normalen‹ Reaktionen wird in der Stellungnahme ohne nähere Begründung plötzlich wieder ein Krankheitssymptom [Hervorhebungen von mir]:
Auf konkrete Nachfrage bei den Pflegemitarbeitern habe Herr Mollath zu keinem der Pflegemitarbeiter bisher ein derartiges Verhältnis aufbauen können, welches wenigstens small-talk als basale Beziehungsgrundlage zulassen würde. Diese generalisierte Misstrauenshaltung, welche wir in unmittelbarem Zusammenhang mit der Störung des Patienten sehen, bildet die von den Gutachtern und aktuellen Behandlern beschriebene Problematik ab, dass Herr Mollath auch Personen, welche nicht unmittelbar mit seiner Unterbringung im Maßregelvollzug kausal befasst waren und sind, in das generalisierte Erleben von Unrecht und Benachteiligung mit einbaut und diesen auch nicht offener oder zugänglicher gegenübertreten kann. Selbst ihm von verschiedenen ärztlichen Kollegen angetragene hausärztliche Versorgungsmaßnahmen z.B. Laborkontrollen bzw. übliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen werden abgelehnt.
Selbstverständlich sind auch die Pfleger und Mitpatienten kausal in die Fortdauer des Maßregelvollzugs eingebunden, das hat Gustl Mollath doch jahrelang erlebt: sämtliche negative Äußerungen des Pflegepersonals oder von Mitpatienten über ihn fließen ungeprüft in die Stellungnahmen der leitenden Ärzte, die Jahr für Jahr zu einer Verlängerung seines Zwangsaufenthalts geführt haben. Das ist kein Wahn, das ist das zutreffende Erleben von Wirklichkeit.
Entsprechend dürr fällt dann auch die Conclusio aus:
Von daher muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus forensisch-psychiatrischer Sicht festgestellt werden, dass Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten sind.
Das Thema wurde völlig verfehlt. Gefragt wurde nach der aktuellen Gefährlichkeit des Untergebrachten, die nach dem Verlaufsbericht schlicht nicht erkennbar ist. Gustl Mollath ist trotz frustrierendster Alltagserfahrungen kein enziges Mal physisch aggressiv worden oder hat in einem cholerischen Anfall Sachbeschädigungen begangen. Weil das so ist, klammert sich die Klinikleitung an die im Jahr 2005 selbst attestierte Gefährlichkeit und schreibt sie schlicht fort, als ob die entgegenstehende Realität des Verhaltens von Gustl Mollath nicht existiere.
Oder gehört zu einer Wahnsymptomatik, daß der Betroffene sieben Jahre lang seine Ungefährlichkeit nur simuliert?
Auch für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung ist die »Feststellung« unbrauchbar.
Konkreter Prüfmaßstab ist u.a. der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4.10. 2012, mit dem Entscheidungen der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg über eine Fortdauer der Unterbringung wegen Verkennung des Verhältnismäßigkeitsprinzips aufgehoben worden waren:
Nun entspricht es zwar nicht dem Wunsch von Gustl Mollath, aus Verhältnismäßigkeitsgründen entlassen zu werden; diese Prüfung muß die Kammer aber von Amts wegen vornehmen.
Zu diesem Themenkomplex hat Oliver García eine umfassende Betrachtung verfaßt:
Insoweit ist die BVerfG-Entscheidung also nicht übertragbar. Andere sehr wohl, nämlich wenn das BVerfG bei langjährig Untergebrachten eine “Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus” verlangt (Rn. 17) und vom Vollstreckungsgericht fordert, daß es auch bei einer negativen Prognose durch den Sachverständigen “im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung das Maß der Gefährdung und das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter konkretisier[t] und auf dieser Grundlage eine Abwägung mit dem Freiheitsanspruch der Beschwerdeführerin [vornimmt]” (Rn. 24).
[…]
Doch auch “Gesundbeter” stoßen an Grenzen und diese Grenze ist spätestens erreicht bei folgendem Teil der Begründung des BVerfG, warum das Vorgehen der Strafvollstreckungskammer im entschiedenen Fall verfassungswidrig war: “Schließlich fehlt auch eine Auseinandersetzung damit, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen entgegengewirkt werden könnte.” (Rn. 25).
Wenn man die aktuelle Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 3.4.2013 ansieht, so wird klar, daß darin nichts enthalten ist, was das Gericht bei dieser Prüfung zugrundelegen könnte. Ob Dr. Zappe im Anhörungstermin weitere Ausführungen machte, bleibt abzuwarten.
Belastungsfähige Grundlagen stehen ihm jedenfalls nicht zur Verfügung.
Wann die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung treffen wird, das wußte Otto Lapp schon am Vormittag des 18.4.2013 ganz genau:
Mit einer Entscheidung des Gerichtes ist frühestens in sieben bis zehn Tagen zu rechnen.
Am frühen Abend desselben Tages widersprach er allerdings der Verteidigung und sich selbst:
Die Richter werden sich Zeit lassen für eine Entscheidung.
Dies sei ein Zeichen dafür, wie komplex der Fall sei, sagte der Gerichtssprecher. Mollaths Anwalt Gerhard Strate (63) rechnet dagegen mit einer Entscheidung Ende nächster Woche.
Während die Strafvollstreckungskammer berät (und das ist ja schon einmal ein Fortschritt gegenüber den unkritischen Routine-Anschlüssen an Stellungnahmen und Gutachten des Psychiatriekomplexes, der eigentlich nur seine Hilflosigkeit demonstriert hat, Tatsachen als Anknüpfungssachverhalte anzuerkennen und sich stattdessen an willkürlich hypothesegeleiteten Auswahlakten des unkritisch gewählten Aktenmaterials abarbeitete) – da kann man nun zwischenzeitlich besichtigen, was ein Chefpsychiater einer bayerischen Psychiatrie öffentlich zum Besten gibt.
Es geht um Dr. Wörthmüller, den wohl wendigsten Vertreter seines Fachs.
Er hat sich nämlich zu Wort gemeldet. Auf dieses Blogposting von Oliver García hin:
gab er Gegenäußerungen ab, die sich u.a. gegen diese Passage wendeten:
Doch eines dürfte aufgrund der Vernehmung Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft klar sein – und dies steht der Sache mit dem Strafbefehl als tragische Weichenstellung in keiner Weise nach: Wäre Mollath auf das “Entgegenkommen” (Zitat Wörthmüller, Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft, Aktenblatt 250) eingegangen, hätte er einen fachlich-psychiatrischen Nachweis erhalten, daß bei ihm keine psychische Störung vorlag. Im weiteren Verlauf wäre niemals § 126a StPO oder gar § 63 StGB auf ihn angewandt worden. Den “Fall Mollath” im heutigen Sinne gäbe es nicht.“
Am 17.4.2013 rückte Oliver García folgendes Statement von Dr. Michael Wörthmüller ein:
Nachtrag vom 17. April 2013
Herr Wörthmüller hat mir nach Veröffentlichung dieses Beitrags eine ausführliche Stellungnahme geschickt. Aufgrund seiner Hinweise habe ich einen Fehler im Text korrigiert und eine verkürzte Darstellung erweitert, nämlich: Die ursprüngliche Darstellung, daß der hinzugerufene Anwalt Mollaths selbst an den Besprechungen zwischen Wörthmüller und Mollath teilgenommen habe, traf nicht zu. Die zitierte Stelle aus dem Wiederaufnahmeantrag, an dem von “Gefälligkeitsgutachten” die Rede ist, erlaubt mehrere Deutungen. Um die Darstellung in diesem Punkt nicht auf eine Deutung zu verengen, habe ich zwei Sätze eingefügt.
Herr Wörthmüller legt darüber hinaus Wert auf folgende Feststellungen:
Allein auf den zeitlichen Ablauf (Beschleunigung der Abwicklung), nicht auf den Inhalt der Begutachtung, bezog sich mein “Angebot” an Herrn Mollath. So ist auch meine zitierte Aussage bei der Staatsanwaltschaft zu verstehen (“Wenn Herr Mollath das als ‘Gefälligkeitsgutachten’ ansieht, so mag das aus seiner Sicht nicht ganz abwegig sein.”).
Wie man darauf kommen kann, dass Herr Mollath von mir einen Nachweis erhalten hätte, dass “bei ihm keine psychische Störung vorliege”, ist für mich nicht nachvollziehbar. Schließlich war es ja gerade der Umstand, dass ich mir nach dem Aufeinandertreffen mit ihm im privaten Umfeld und unter dem Eindruck von Berichten meines Nachbarn bereits eine andere Meinung gebildet (und geäußert) hatte, ein wesentlicher Grund dafür, dass ich Bedenken bezüglich meiner Unbefangenheit entwickelte, die ich letztlich nicht unberücksichtigt lassen konnte.“
Es bleibt festzuhalten: nach einem kurzen Gespräch mit Gustl Mollath und nach einem Gespräch mit seinem Nachbarn über ihn hatte sich Dr. Wörthmüller die Meinung gebildet, daß bei Gustl Mollath eine „psychische Störung“ ungenannter Art vorliege.
Das ist schon wahnsinnig, wie sich bayerische psychiatrische Forensiker ihre Meinungen bilden.
Und in ihre Befangenheitserklärungen noch nicht einmal hineinschreiben, daß sie sich eine Meinung gebildet und diese auch geäußert haben und genau deshalb befangen sind:
Iwo. Solche schnellfertigen Vorurteile werden erst, überaus spät, im Wiederaufnahmeverfahren offenbart. Wenn es nicht mehr anders geht. Weil: es ist ja eigentlich doch doch zu genant.
Man sehe sich seine Vernehmung vom 14.12.2012 im Wiederaufnahmeverfahren an:
Da ist keine Rede davon, daß er sich – auf komplett unzureichender Basis – irgendwie ein Urteil über eine psychische Störung des „skurrilen“, aber nicht bedrohlich oder gefährlich wirkenden Gustl Mollath gebildet habe, das er seinem Nachbarn weitergereicht habe – weshalb er befangen sei.
Diesen absolut neuen und unbekannten Befangenheitsgrund brachte er erst am 11.3.2013 vor, als ihm aufgrund der Anfrage der Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch) bekannt war, daß es nun um seinen Auftritt bei dem VRiLG Brixner am 8.8.2006 gehen würde.
Um diesen nämlich:
Justiz überprüft auch die Rolle der Erlanger Klinik
Im Fall Mollath sind Fragen nach der Rolle von Chefarzt Wörthmüller aufgetaucht — Strafkammer „eingenordet“?
[…]
Begegnung im Richterbüro
Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.
Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.
Otto Brixner erklärte jetzt auf Anfrage, er könne sich nicht an eine solche, sieben Jahre zurückliegende Szene erinnern. Michael Wörthmüller gab gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin versichert er, „nie das Gespräch mit einer der mit dem Hauptverfahren gegen Herrn Mollath befassten Personen gesucht“ zu haben. Weitere Auskünfte könne er momentan „leider“ nicht geben, da eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft anstehe. „Von dortiger Seite wurde ich darum gebeten, mich nicht weiter vorab gegenüber der Presse zu äußern“. Wie berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit, ob sie in der Sache Mollath einen Wiederaufnahmeantrag stellt. […]
Leider war er dadurch gezwungen worden, es nun publik zu machen, was für ein Küchenpsychologe er gewesen war. Denn ohne Exploration war ihm aufgrund des ›skurrilen‹ Auftretens und der Erzählungen seines Nachbars vom Hörensagen, Geschäftspartner des ebenso wie Frau Mollath geschasssten Ex-Mitarbeiters der HypoVereinsbank, klar, daß Mollath irgendwie gestört sein müsse. Dieses Geständnis seiner unzulänglichen Urteilsbildung nebst Weiterverbreitung erfolgte erst am 11.3.2013:
Tatsächlich hatte er seine küchenpsychologische Einschätzung informell und ohne verräterische Aktenvermerke, so geht es in Bayern nun mal zu, zuvor auch Lippert, Eberl und Brixner gesteckt – nur, angeblich, Dr. Leipziger, den von ihm empfohlenen Gutachter, nicht. Was einen schon verwundert.
Allerdings: der kaprizierte sich auf einen Schwarzgeld-Wahn, zu dem unser Dr. Wörthmüller jedenfalls nicht gelangt wäre: denn diesen Schwarzgeld-Komplex wollte er ja »hintanstellen«. Auf dieses ›Angebot‹ von Dr. Wörthmüller ist Gustl Mollath, anwaltlich beraten, nicht eingegangen.
Zurecht.
Ein Psychiater, der derartig vorurteilsbefangen ist wie Dr. Wörthmüller, hätte bei diesem »skurrilen« Probanden auch bei ۛHintanstellung des Schwarzgeldkomplexes irgendeine relevante Störung diagnostiziert, und vielleicht wäre die sogar freihändig, wie Dr. Leipziger es sich traute, auf die Zeiten der vorgeworfenen Taten ausgeweitet und für diese als Symptom gewertet worden. Und das müßte doch mit dem Teufel zugehen, wenn man dann nicht auch noch eine Gemeingefährlichkeit hingekriegt hätte.
Die bayerische Forensik weiß, was die Gerichte von ihr erwartet. Sie müßte von einer Gutachtenerstattung generell ausgeschlossen werden.
Unerwartbar war allerdings, daß Dr. Wörthmüller sich in die Weiten des Internets vorwagen würde, um die bayerische Zunft zu verteidigen. In diesem Raum hat er allerdings nicht die gewohnte Akzeptanz einer verschworenen Gemeinschaft zwischen Forensik und Gericht, sondern Kritik zu erwarten.
Er weiß wohl selbst am besten, wie »unverbindlich« seine Meinung über Mollath war, und daß es keinen psychiatrischen Grund gibt, ihm öffentlich in die Parade zu fahren. Oder Dr. Leipzigers auf falschen Tatsachen beruhendes Fehlgutachten zu verteidigen.
Er, Mollath, musste damals den Hofgang in Fuß- und Handfesseln absolvieren, so hat es Mollath jedenfalls im Gedächtnis.
Im „so hat es Mollath jedenfalls im Gedächtnis“ klingt an, daß die Klinik das leugnet. Dieser Punkt gehört zu den vielen, die geklärt werden sollten, wenn die vorrangigen Punkte (Freilassung und Wiederaufnahme) erledigt sind.
Deshalb ist es wichtig, daß nach dem jetzigen Untersuchungsausschuß, der sich wegen der Kürze der Zeit auf einige Aspekte des Falles beschränkt, in der nächsten Legislaturperiode ein weiterer Ausschuß den Fall umfassender untersucht.
Im Beck-Blog klang vor kurzem an, der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth sei im Rahmen des Verfahrens M. angezeigt worden (als sich M. über seine Anwältin einer bereits schon vorliegenden umfassenden Anzeige von dritter Seite angeschlossen hätte..).
Kann hierzu jemand Näheres sagen?
Und wäre das nicht auch etwas für den U-Ausschuß (angezeigter Richter entscheidet über Unterbringung des Anzeigeerstatters…).
Der Hof war frei zugänglich, sodass jeder dort etwas habe ablegen können, außerdem sei es möglich, dass das Mädchen beim Spielen in die Grube gestürzt sei, gibt der Oberstaatsanwalt zu bedenken. Theorie freilich alles, aber die Ermittler betonen das auch deswegen, weil gegen den Hausbesitzer kein Tatverdacht vorliege. Der Rentner, 66, ist wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft, aber im Fall Peggy wird nach Angaben des Staatsanwalts nicht gegen ihn ermittelt.
Vielleicht übersehe ich etwas, aber das ist doch unglaublich konstruiert. Man hat offenbar eine Heidenangst davor, dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung den kleinsten Raumgewinn zuzugestehen, indem man diesen Rentner formell als Verdächtigen einzustuft. Deshalb wird so getan, als wäre es keine Durchsuchung nach § 102 StPO, sondern eine Durchsuchung bei einem Dritten nach § 103 StPO.
Dieser furchtbare Reflex, die Rechtskraft bis auf die Zähne bewaffnet auch gegenüber der Wahrheit zu verteidigen, wird an diesem Detail – obwohl gerade neu ermittelt wird – schön sichtbar.
Letzten Monat schrieb ich:
Solche Fälle werden sich nie ganz vermeiden lassen. Das mindeste sollte aber sein, daß bei Anzeichen für ein Fehlurteil die Staatsanwaltschaft stets vehement – mindestens so vehement wie bei der Strafverfolgung – ihrer Pflicht zur Prüfung eines Wiederaufnahmeverfahrens nachkommt. Daß es eine solche Kultur bei der Staatsanwaltschaft nicht im Ansatz gibt – sogar im Gegenteil verbissen gemauert wird -, ist einer der vielen Skandale, die am Fall Mollath sichtbar werden.
Die ganze Aktion ist eine stümperhafte, miese öffentliche Inszenierung. Mit diesem Rentner kann man ja alles machen.
Ich gebe diesem Oberstaatsanwalt zu bedenken: Die Lächerlichkeit kommt erst so richtig dadurch zum Ausdruck, dass die Ausgrabungen nicht bis an die Grundmauern des Hauses gegangen sind. Dann wäre das Haus aber einsturzgefährdet und man müsste dem armen Kerl u. U. noch ein neues Haus errichten!
Alles, was die Justizgesellen in Bayern anpacken, ist auf die eine oder andere Weise absurd und abscheulich.
Als Peggys Mörder ist 2004 der geistig behinderte Ulvi K. verurteilt worden. Doch an seiner Schuld gab es stets Zweifel. 2012 begannen Staatsanwaltschaft und Kripo Bayreuth erneut mit Ermittlungen. Ulvis Anwalt hat zudem einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Es gebe aber dazu keinen Zusammenhang mit der derzeitigen Aktion, betonte Schmalz. Der Anklagebehörde und der Polizei gehe es vor allem darum, Peggys Leiche zu suchen.
Viele Varianten denkbar – auch Unfall
Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass man sterbliche Überreste von Peggy gefunden habe, bedeute dies noch nicht automatisch, dass man einen neuen Täter habe, betonte Schmalz. Viele Varianten seien dann denkbar – „bis hin zu der These, dass Peggy beim Spielen hineingefallen ist.“
Daß diese These zum Freispruch für Ulvi Kulac führt, hat LOStA Schmalz wohl nicht bedacht.
Er weiß allerdings: noch einen Justizskandal kann sich die bayerische Regierung nicht leisten:
Interessant ist, daß die CSU-Fraktion den Antrag nicht trägt, obwohl kürzlich noch zu lesen war:
Untersuchungsausschüsse werden in der Regel immer im Einvernehmen zwischen allen Fraktionen – Koalition und Opposition – eingesetzt.
Während der Antrag von FDP, SPD, Freien Wählern, Bündnis 90/Gründe in Fraktionsstärke gestellt wird, stellen ihn aus der CSU nur vier Abgeordnete, darunter der designierte Ausschußvorsitzende Herrmann.
Ich nehme an, daß der CSU doch langsam schwant, dass dieser Untersuchungsausschuss effizient und gut munitioniert arbeiten wird – und was dabei herauskommen wird…
Ein längerfristig arbeitender neuer Ausschuß sollte sein Augenmerk auch auf den Psychiatriekomplex richten: Stichwort: die rechtswidrige Hand- und Fußfesselung beim Hofgang, die in Strates WA-Antrag eine Rolle spielt. Oder aber die Qualität von Gutachten und Stellungnahmen der BKH, insbesondere bei Vorliegen von Interessekollisionen (Einweisungs-Gutachter = Vollstreckungsleiter).
Neben der Hand- und Fußfesselung beim Hofgang (dazu schon meine Anmerkung oben) auch die offenbar rechtswidrige Verlegung Mollaths in die Hochsicherheitsforensik nach Straubing und sein jahrelanges Dortbehalten, obwohl er offensichtlich nicht dorthin gehörte (nie aggressiv geworden während der Unterbringung). Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt, ob und warum er in Isolationshaft genommen wurde in der Zeit, in der er seine Revision betreiben wollte.
Die Liste der aufzuklärenden Ungereimtheiten ist natürlich noch viel länger. Etwa: Wie kam es zum besonderen Engagement der Nürnberger Polizeidienststellen zugunsten der Kreise um Mollaths Ex-Ehefrau und zu dem „harten Durchgreifen“ gegen Mollath auf mehreren Ebenen?
Vielleicht habe ich versehentlich die falschen Dokumente verlinkt und dieser
Link:
Das ist die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses – der nächste Schritt. Die Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsantrags wird dem Plenum empfohlen. Das bringt bezüglich der Personen der Antragsteller nichts neues, außer daß etwas camoufliert wird, daß es nur vier CSU-Abgeordnete sind, denn die vierte Abgeordnete (Petra Guttenberger) wird mit „u.a.“ bezeichnet. Die Transparenz, daß es tatsächlich nur vier sind, wird also hier wieder zurückgenommen (das In-der-Schwebe-Halten der Details war schon bisher Methode: so wurde nie klar gesagt, ob die Anordnung der Justizministerin dahin ging, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen oder seine Stellung zu prüfen; aber das soll ja jetzt auch geklärt werden, Frage VI. 5.)
Die Justizministerin hat mehrfach klar gesagt, sie habe die entsprechende Anordnung erteilt.
GStA Nerlich hat mehrfach klar gesagt, die Staatsanwaltschaft Regensburg prüfe, ob ein Antrag gestellt werden soll.
Damit ist doch alles klar. 😉
Danke, Herr Stegmann, habe den Link pdf gespeichert. Mein Kommentar dazu: Etwa wie nach dem Fehrbelliner Reitermarsch „Frei weg“ in 1. Reihe „freiweg“ die CSU? Mit deren 9 “ Contra“-Abgeordneten gegen Herrn Mollath und ebenfalls 9 „Pro“-Abgeordneten für Herrn Mollath? „Vorneweg“ wird es Herr Streibl schon richten können und bin sehr zuversichtlich für ihn und Herrn Mollath. Wie ich staune, hat Florian Streibl nicht nur Jura studiert, sondern auch Theologie. So wünsche ich Gottes Hand für ihn und alle.
Grausam, was alles in der BRD „gesetzlich“ möglich ist, hilflose Menschen zu entrechten und „unterm Hintern“ denen ihre Lebenswerke zu zerstören. In Folge eines Schlaganfalls kann z.B. eine Störung der Kommunikation erfolgen (Dysarthrie oder Aphasie). Die dadurch behinderte Person sieht und hört zwar alles, kann sich allerdings nicht gegen Unrecht zur Wehr setzen. Das Deutschlandlied („Einigkeit und Recht und Freiheit…“) ist ein blanker Hohn für solcherarts behinderte Menschen! Man denke auch mal an die „DDR“!
Leider erscheint dieser Artikel nicht unter dem o.g. Link.
Habe noch einmal nachgeschaut – der Bericht ist von Thorsten Denkler ins Netz gestellt worden, retweetet von Richard Semmler … vielleicht kann mir jemand beim Verlinken helfen 🙂
„Gegen Bayern-Präsident Uli Hoeneß liegt ein Haftbefehl vor. Nach SZ-Informationen war Hoeneß am 20. März von Strafverfolgern der Staatsanwaltschaft München II vorläufig festgenommen worden. Gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die vorläufige Festnahme ist aber ein ernster Hinweis, dass die Selbstanzeige möglicherweise nicht strafbefreiend sein wird.“
Langsam schält sich aus dem moralischen shitstorm gegen Hoeneß das eigentliche Politikum heraus – das ist es, was den Fall Mollath und den Fall Hoeneß verbindet: das Steuerparadies Bayern nämlich.
Dass ausgerechnet Hoeneß ein Steuersünder sein soll, ist für den Ministerpräsidenten unangenehm. Der Fall ist für Seehofer vor allem deshalb ärgerlich, weil sich plötzlich eine Menge Leute dafür interessiert, wie es um die Steuerverwaltung im Freistaat steht. Zwischen München und Berlin werden Zahlen und Berichte herumgereicht, die belegen, dass da einiges im Argen liegt. Ja, man könnte sagen, dass Bayern eine Art Steuerparadies auf deutschem Boden ist.
Das Land ist reich, doch ausgerechnet bei der Kontrolle von Steuerpflichtigen wurde offenbar jahrelang gespart.
Ein Besuch alle 40 Jahre
Lange schon beklagt der Oberste Rechnungshof Bayerns die Zustände in der landeseigenen Steuerverwaltung. Im aktuellen Jahresbericht 2013 rüffeln die Finanzprüfer die „unzureichende Personalausstattung“, durch die Steuerausfälle „im dreistelligen Millionenbereich“ entstünden. Die Warnungen sind auch deshalb bemerkenswert, weil die Behörde von einem CSU-nahen Juristen geleitet wird.
Besonders gravierend sind die Misstände der Analyse zufolge im Bereich der betrieblichen Steuerprüfung. Dort haben die Experten des Rechnungshofs eine personelle Unterbesetzung von 20 Prozent ausgemacht. Die Folge: Bei mittelgroßen Betrieben klopfen die Fahnder nur noch alle 20 Jahre an die Türen. Bei Kleinbetrieben gar nur alle 40 Jahre.
Der Statistik der Steuerfahndung 2011 zufolge kommen im Freistaat 29 Fahndungsprüfungen auf 100.000 Steuerpflichtige. Zum Vergleich: Spitzenreiter Rheinland-Pfalz kommt nach Angaben der „Zeit“ auf 157 Prüfungen je 100.000 Steuerpflichtige. Überhaupt schneidet die bayerische Steuerverwaltung im bundesweiten Vergleich schlecht ab, wie ein Blick in den Jahresbericht 2012 des Rechnungshofs verrät. Ob Umsatzsteuersonderprüfer, Betriebsprüfer oder Steuerfahnder – in etlichen Kategorien liegen die Bayern auf dem letzten Platz, was die Personalausstattung angeht.
Es gab im März einen Haftbefehl gegen Hoeneß, der außer Vollzug gesetzt wurde.
„Die vorläufige Festnahme ist ein ernster Hinweis, dass eine Selbstanzeige von Hoeneß wegen unversteuerter Spekulationsgewinne möglicherweise nicht strafbefreiend sein wird. Hoeneß, der über ein Jahrzehnt ein dem Fiskus nicht bekanntes Konto bei einer Schweizer Bank unterhielt, hat die Selbstanzeige Mitte Januar beim Finanzamt Miesbach eingereicht, das für ihn zuständig ist. Zugleich soll er mindestens 3,2 Millionen Euro Steuern samt Aufschlägen an den Fiskus gezahlt haben, um seine Steuerschuld zu tilgen.“
„Adidas erklärte dazu am Dienstag, Louis-Dreyfus sei in die Verhandlungen über eine „strategische Partnerschaft mit dem FC Bayern München nicht involviert“ gewesen. Louis-Dreyfus habe bereits Anfang 2000 das operative Geschäft von Adidas an den damaligen Vizechef (und heutigen Vorstandschef) Herbert Hainer übertragen. Im März 2001 schied Louis-Dreyfus als Vorstandschef aus.“
„Nach Luxemburg und Österreich erwägt nun auch die Schweiz eine Lockerung des Bankgeheimnisses. Bern sei bereit, über einen automatischen Informationsaustausch zu diskutieren, wenn dies ein „internationaler Standard“ werde, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Es müssten nicht nur alle großen Finanzplätze in Asien, den USA und Europa einbezogen, sondern auch alle Schlupflöcher geschlossen werden.
Laut Medienberichten will die Schweiz – die zur Zeit auch durch die Steueraffäre von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß in den deutschen Schlagzeilen ist – 2015 ihr bislang sakrosanktes Bankgeheimnis teilweise aufgeben. “
Omnibus-Konten, wie weiter unten im Text stehend, sind Sammelkonten, in denen einheimische Finanzdienstleister Kundengelder sammeln, verwahren und verwalten.
„Im Falle eines Wahlsiegs will die SPD das Personal in den Finanzbehörden aufstocken, bundeseinheitliche Prüfmaßstäbe durchsetzen und eine generelle Offenlegung aller Konten gegenüber den Finanzbehörden ermöglichen. Zusätzliche Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen gegen Steuerbetrug vorgehen, in der EU soll der Kampf gegen Steuerdumping verstärkt werden.“
Hört/liest sich Angesicht der bayerischen „Ausnahme“-Zustände in der Steuerverwaltung und der beträchtlichen Kapitalflucht des letzten Jahrzehnts, sinnvoll an, da mag Söder im BR-Interview noch so „jammern“ oder „maulen“ und repetieren:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-was-mollath-mit-ulvi-k-verbindet-1.1656968
Aus dem SZ-Artikel http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-was-mollath-mit-ulvi-k-verbindet-1.1656968 :
Im „so hat es Mollath jedenfalls im Gedächtnis“ klingt an, daß die Klinik das leugnet. Dieser Punkt gehört zu den vielen, die geklärt werden sollten, wenn die vorrangigen Punkte (Freilassung und Wiederaufnahme) erledigt sind.
Deshalb ist es wichtig, daß nach dem jetzigen Untersuchungsausschuß, der sich wegen der Kürze der Zeit auf einige Aspekte des Falles beschränkt, in der nächsten Legislaturperiode ein weiterer Ausschuß den Fall umfassender untersucht.
Im Beck-Blog klang vor kurzem an, der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth sei im Rahmen des Verfahrens M. angezeigt worden (als sich M. über seine Anwältin einer bereits schon vorliegenden umfassenden Anzeige von dritter Seite angeschlossen hätte..).
Kann hierzu jemand Näheres sagen?
Und wäre das nicht auch etwas für den U-Ausschuß (angezeigter Richter entscheidet über Unterbringung des Anzeigeerstatters…).
Was die „Qualität“ der Strafanzeige angeht, um die es ging, kann man sich hier unterrichten:
Klicke, um auf 2012-11-21-Mollath-RA-Schmid-Strafanzeige.pdf zuzugreifen
Wem was aufgrund welcher Presseberichte vorgeworfen werden soll, ergibt sich daraus nicht.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-nun-sind-die-rechtsmediziner-am-zug-1.1659088
Vielleicht übersehe ich etwas, aber das ist doch unglaublich konstruiert. Man hat offenbar eine Heidenangst davor, dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung den kleinsten Raumgewinn zuzugestehen, indem man diesen Rentner formell als Verdächtigen einzustuft. Deshalb wird so getan, als wäre es keine Durchsuchung nach § 102 StPO, sondern eine Durchsuchung bei einem Dritten nach § 103 StPO.
Dieser furchtbare Reflex, die Rechtskraft bis auf die Zähne bewaffnet auch gegenüber der Wahrheit zu verteidigen, wird an diesem Detail – obwohl gerade neu ermittelt wird – schön sichtbar.
Letzten Monat schrieb ich:
http://www.internet-law.de/2013/03/fall-mollath-psychiatrie-halt-an-bisheriger-einschatzung-fest.html#comment-20803
Die ganze Aktion ist eine stümperhafte, miese öffentliche Inszenierung. Mit diesem Rentner kann man ja alles machen.
Ich gebe diesem Oberstaatsanwalt zu bedenken: Die Lächerlichkeit kommt erst so richtig dadurch zum Ausdruck, dass die Ausgrabungen nicht bis an die Grundmauern des Hauses gegangen sind. Dann wäre das Haus aber einsturzgefährdet und man müsste dem armen Kerl u. U. noch ein neues Haus errichten!
Alles, was die Justizgesellen in Bayern anpacken, ist auf die eine oder andere Weise absurd und abscheulich.
Info:
http://www.focus.de/panorama/welt/ermittlungen-in-lichtenberg-polizei-findet-knochenreste-sind-sie-von-peggy_aid_970591.html
Daß diese These zum Freispruch für Ulvi Kulac führt, hat LOStA Schmalz wohl nicht bedacht.
Er weiß allerdings: noch einen Justizskandal kann sich die bayerische Regierung nicht leisten:
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-polizeieinsatz-lichtenberg-102.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ein-Justizskandal-zieht-herauf-id24936081.html
Hier nun der endgültige Fragenkatalog des Untersuchungsausschusses im Fall Mollath, der heute Nachmittag eingesetzt werden soll.
Klicke, um auf 0000010750.pdf zuzugreifen
Robert Stegmann
Interessant ist, daß die CSU-Fraktion den Antrag nicht trägt, obwohl kürzlich noch zu lesen war:
Während der Antrag von FDP, SPD, Freien Wählern, Bündnis 90/Gründe in Fraktionsstärke gestellt wird, stellen ihn aus der CSU nur vier Abgeordnete, darunter der designierte Ausschußvorsitzende Herrmann.
Ich nehme an, daß der CSU doch langsam schwant, dass dieser Untersuchungsausschuss effizient und gut munitioniert arbeiten wird – und was dabei herauskommen wird…
Ein längerfristig arbeitender neuer Ausschuß sollte sein Augenmerk auch auf den Psychiatriekomplex richten: Stichwort: die rechtswidrige Hand- und Fußfesselung beim Hofgang, die in Strates WA-Antrag eine Rolle spielt. Oder aber die Qualität von Gutachten und Stellungnahmen der BKH, insbesondere bei Vorliegen von Interessekollisionen (Einweisungs-Gutachter = Vollstreckungsleiter).
Neben der Hand- und Fußfesselung beim Hofgang (dazu schon meine Anmerkung oben) auch die offenbar rechtswidrige Verlegung Mollaths in die Hochsicherheitsforensik nach Straubing und sein jahrelanges Dortbehalten, obwohl er offensichtlich nicht dorthin gehörte (nie aggressiv geworden während der Unterbringung). Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt, ob und warum er in Isolationshaft genommen wurde in der Zeit, in der er seine Revision betreiben wollte.
Die Liste der aufzuklärenden Ungereimtheiten ist natürlich noch viel länger. Etwa: Wie kam es zum besonderen Engagement der Nürnberger Polizeidienststellen zugunsten der Kreise um Mollaths Ex-Ehefrau und zu dem „harten Durchgreifen“ gegen Mollath auf mehreren Ebenen?
Vielleicht habe ich versehentlich die falschen Dokumente verlinkt und dieser
Link:
Klicke, um auf 0000012033.pdf zuzugreifen
ist der Richtige.
Ich bin nicht nur Nicht – Jurist, sondern auch Nicht – Politiker.
Roebrt Stegmann
Das ist die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses – der nächste Schritt. Die Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsantrags wird dem Plenum empfohlen. Das bringt bezüglich der Personen der Antragsteller nichts neues, außer daß etwas camoufliert wird, daß es nur vier CSU-Abgeordnete sind, denn die vierte Abgeordnete (Petra Guttenberger) wird mit „u.a.“ bezeichnet. Die Transparenz, daß es tatsächlich nur vier sind, wird also hier wieder zurückgenommen (das In-der-Schwebe-Halten der Details war schon bisher Methode: so wurde nie klar gesagt, ob die Anordnung der Justizministerin dahin ging, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen oder seine Stellung zu prüfen; aber das soll ja jetzt auch geklärt werden, Frage VI. 5.)
Die Justizministerin hat mehrfach klar gesagt, sie habe die entsprechende Anordnung erteilt.
GStA Nerlich hat mehrfach klar gesagt, die Staatsanwaltschaft Regensburg prüfe, ob ein Antrag gestellt werden soll.
Damit ist doch alles klar. 😉
Danke, Herr Stegmann, habe den Link pdf gespeichert. Mein Kommentar dazu: Etwa wie nach dem Fehrbelliner Reitermarsch „Frei weg“ in 1. Reihe „freiweg“ die CSU? Mit deren 9 “ Contra“-Abgeordneten gegen Herrn Mollath und ebenfalls 9 „Pro“-Abgeordneten für Herrn Mollath? „Vorneweg“ wird es Herr Streibl schon richten können und bin sehr zuversichtlich für ihn und Herrn Mollath. Wie ich staune, hat Florian Streibl nicht nur Jura studiert, sondern auch Theologie. So wünsche ich Gottes Hand für ihn und alle.
Heute Abend, ARD, 22:45 Uhr: Menschen bei Maischberger
„Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?“
Zu Gast: u.a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Volker Thieler (RA für Betreuungsrecht)
Hier der Maischberger link. Die Sendung.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/311210_menschen-bei-maischberger/13316800_entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird
Grausam, was alles in der BRD „gesetzlich“ möglich ist, hilflose Menschen zu entrechten und „unterm Hintern“ denen ihre Lebenswerke zu zerstören. In Folge eines Schlaganfalls kann z.B. eine Störung der Kommunikation erfolgen (Dysarthrie oder Aphasie). Die dadurch behinderte Person sieht und hört zwar alles, kann sich allerdings nicht gegen Unrecht zur Wehr setzen. Das Deutschlandlied („Einigkeit und Recht und Freiheit…“) ist ein blanker Hohn für solcherarts behinderte Menschen! Man denke auch mal an die „DDR“!
Bei den einen setzt man den Haftbefehl außer Vollzug, dafür lässt man einen anderen ein bisschen länger, oder wie?
http://www.spiegel.de/sport/fussball/staatsanwaltschaft-erliess-haftbefehl-gegen-hoeness-a-896136.html
Mehr dazu in der SZ: Richter erließ Haftbefehl gegen Hoeneß:
http://www.sueddeutsche.de/sport/verdacht-auf-steuerhinterziehung-richter-erliess-haftbefehl-gegen-hoeness-1.1657058
http://www.sueddeutsche.de/sport/verdacht-auf-steuerhinterziehung-richter-erliess-haftbefehl-gegen-hoeness-1.1657058
LVZ-online v. 22.4.2013: DEUTSCHLAND UND DIE WELT
„Steuerermittlungen: Uli Hoeneß war auch Berater von Bundesfinanzminister Steinbrück“
von Dieter Wonka/dpa
Tweet von Richard Semmler v. 22.4.2013
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-deutschland/uli-hoeness-war-berater-von-bundesfinanzminister-steinbrueck/polizeiticker-deutschland-international-a-184973.html
Leider erscheint dieser Artikel nicht unter dem o.g. Link.
Habe noch einmal nachgeschaut – der Bericht ist von Thorsten Denkler ins Netz gestellt worden, retweetet von Richard Semmler … vielleicht kann mir jemand beim Verlinken helfen 🙂
Das lohnt sich bestimmt nicht…
23.02.2013 – Hoeneß – Süddeutsche
„Gegen Bayern-Präsident Uli Hoeneß liegt ein Haftbefehl vor. Nach SZ-Informationen war Hoeneß am 20. März von Strafverfolgern der Staatsanwaltschaft München II vorläufig festgenommen worden. Gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die vorläufige Festnahme ist aber ein ernster Hinweis, dass die Selbstanzeige möglicherweise nicht strafbefreiend sein wird.“
http://www.sueddeutsche.de/sport/verdacht-auf-steuerhinterziehung-richter-erliess-haftbefehl-gegen-hoeness-1.1657058
Vielleicht geht’s so:
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-deutschland-international/uli-hoeness-war-berater-von-bundesfinanzminister-steinbrueck/r-polizeiticker-deutschland-international-a-184973.html
SZ v. 22.4.2013: „Adidas-Chef gab Hoeneß 20 Millionen Mark“
von Hans Leyendecker und Klaus Ott
„Woher kommen die Millionen, die Uli Hoeneß angeblich auf seinem Schweizer Konto liegen hatte?“
retweetet v. Richard Semmler
http://www.sueddeutsche.de/sport/affaere-um-konto-in-der-schweiz-adidas-chef-gab-hoeness-millionen-mark-1.1656067
Langsam schält sich aus dem moralischen shitstorm gegen Hoeneß das eigentliche Politikum heraus – das ist es, was den Fall Mollath und den Fall Hoeneß verbindet: das Steuerparadies Bayern nämlich.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lascher-umgang-mit-steuersuendern-wird-zum-problem-fuer-seehofer-a-896000.html
Hierzu der Stuttmann von vorgestern – nicht nur auf Bayern bezogen:
http://www.stuttmann-karikaturen.de/karikaturarchiv_4840.html
Es gab im März einen Haftbefehl gegen Hoeneß, der außer Vollzug gesetzt wurde.
„Die vorläufige Festnahme ist ein ernster Hinweis, dass eine Selbstanzeige von Hoeneß wegen unversteuerter Spekulationsgewinne möglicherweise nicht strafbefreiend sein wird. Hoeneß, der über ein Jahrzehnt ein dem Fiskus nicht bekanntes Konto bei einer Schweizer Bank unterhielt, hat die Selbstanzeige Mitte Januar beim Finanzamt Miesbach eingereicht, das für ihn zuständig ist. Zugleich soll er mindestens 3,2 Millionen Euro Steuern samt Aufschlägen an den Fiskus gezahlt haben, um seine Steuerschuld zu tilgen.“
„Adidas erklärte dazu am Dienstag, Louis-Dreyfus sei in die Verhandlungen über eine „strategische Partnerschaft mit dem FC Bayern München nicht involviert“ gewesen. Louis-Dreyfus habe bereits Anfang 2000 das operative Geschäft von Adidas an den damaligen Vizechef (und heutigen Vorstandschef) Herbert Hainer übertragen. Im März 2001 schied Louis-Dreyfus als Vorstandschef aus.“
http://www.sueddeutsche.de/sport/verdacht-auf-steuerhinterziehung-richter-erliess-haftbefehl-gegen-hoeness-1.1657058
Im März 2001 schied Dreyfuss als Vorstandschef bei Adidas aus, Adidas unter Führung von Hainer hat sich erst im Herbst 2001 beim FC Bayern beteiligt.
Die Meldungen aus der Schweiz nehmen zu, dass diese ihr Bankgeheimnis lockern wollen:
http://www.stern.de/politik/ausland/lockerung-des-bankgeheimnisses-schweiz-signalisiert-gespraechsbereitschaft-2001381.html
„Nach Luxemburg und Österreich erwägt nun auch die Schweiz eine Lockerung des Bankgeheimnisses. Bern sei bereit, über einen automatischen Informationsaustausch zu diskutieren, wenn dies ein „internationaler Standard“ werde, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Es müssten nicht nur alle großen Finanzplätze in Asien, den USA und Europa einbezogen, sondern auch alle Schlupflöcher geschlossen werden.
Laut Medienberichten will die Schweiz – die zur Zeit auch durch die Steueraffäre von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß in den deutschen Schlagzeilen ist – 2015 ihr bislang sakrosanktes Bankgeheimnis teilweise aufgeben. “
Omnibus-Konten, wie weiter unten im Text stehend, sind Sammelkonten, in denen einheimische Finanzdienstleister Kundengelder sammeln, verwahren und verwalten.
Artikel Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/steuergerechtigkeit-die-koalition-meidet-uli-hoeness/8111652.html
„Im Falle eines Wahlsiegs will die SPD das Personal in den Finanzbehörden aufstocken, bundeseinheitliche Prüfmaßstäbe durchsetzen und eine generelle Offenlegung aller Konten gegenüber den Finanzbehörden ermöglichen. Zusätzliche Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen gegen Steuerbetrug vorgehen, in der EU soll der Kampf gegen Steuerdumping verstärkt werden.“
Hört/liest sich Angesicht der bayerischen „Ausnahme“-Zustände in der Steuerverwaltung und der beträchtlichen Kapitalflucht des letzten Jahrzehnts, sinnvoll an, da mag Söder im BR-Interview noch so „jammern“ oder „maulen“ und repetieren:
http://www.br.de/nachrichten/soeder-hoeness-steuern-100.html