Der Fall Mollath: die Anhörung vom 18.4.2013 oder der Kaiser ist nackt II

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/19/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt/

›Der Kaiser ist nackt‹, hatte ich getitelt und dabei auf die völlige Unbrauchbarkeit der Stellungnahme der Forensik des BKH durch dessen Oberarzt Dr. Zappe gezielt, der weisungsgemäß seinen nicht mehr in Erscheinung tretenden Chef Dr. Klaus Leipziger vertritt & verteidigt. Um nichts anderes geht es mehr in der Bayreuther Forensik: um Gesichtswahrung.

Das ist wohl noch das Beste, das man über den erst am 29.4.2013 bekanntgegebenen Beschluß der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.2013 sagen kann: daß er die größte anzunehmende Klatsche für die Leitung der Forensik in Bayreuth ist: nichts, aber auch gar nichts hat die Klinik dem Gericht an die Hand gegeben, um die für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zu beantwortenden Fragen entscheiden zu können – Dr. Zappe hat offenbar auch in der mündlichen Anhörung vom 18.4.2013 kläglich versagt. His master’s voice eben. Was kann man da schon erwarten?

So stellt die Pressemitteilung des Landgerichts ihren Auftrag an Prof. Dr. Pfäfflin öffentlich dar:

Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen.

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_29_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Vergessen wurde bei diesem Auftrag an den Sachverständigen noch die vom BVerfG (mit direkter Adressierung an die nicht zum ersten Mal versagende StVK Bayreuth)

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

 geforderte weitere Aufklärung:

“Schließlich fehlt auch eine Auseinandersetzung damit, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen entgegengewirkt werden könnte.” (Rn. 25).

http://blog.delegibus.com/2013/04/14/fall-mollath-bewegt-sich-der-fels-in-der-brandung/

Immerhin, ein Teil der Botschaft des in Bayern nicht nur durch die Ministerin mißtrauisch beäugten BVerfG ist angekommen. Und die Forensikleitung des BKH steht vor aller Augen bedröppelt da: muß sie sich doch öffentlich schelten lassen, daß sie Murks abgeliefert hat, mit dem das Gericht zurecht nichts anfangen kann.

Was sie abgeliefert hat, sind recht eigentlich Dokumente ihrer narzißtischen Kränkung. Das trifft schließlich bis ins Mark, daß ihr Leiter bei seiner Wahndiagnose von falschen Tatsachen ausgegangen ist (die er mit einem schlichten Telefonat mit Dr. Wörthmüller hätte klären können), ja, daß er die Akten nur oberflächlich auf der Suche nach Diskreditierendem zuungunsten von Mollath überflogen hat, sonst wäre ihm die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller ja ins Auge gesprungen. Und nun ist der renitente Gustl Mollath auch noch der berühmteste ›Patient‹, der die Öffentlichkeit mobilisieren konnte und dem ein ›Starverteidiger‹ zur Seite steht. Die üblichen Sanktionen im Maßregelvollzug wegen Verstoßes gegen Sicherheit und Ordnung der Einrichtung oder wegen vorgeblicher ›Gesundheitsfürsorge‹ stehen daher nicht mehr zur Verfügung: Entzug von Grundgesetz, Post, Aktenmaterial, Telefonaten, Fernseher und Einzelzimmer, Verlegung auf ein Mehrbettzimmer mit durchgedrehten Gewalttätern, 23-Stunden-am-Tag-Isolationszelle, euphemistisch ›Kriseninterventionsabteilung‹ genannt, Fixierung und Zwangsmedikation zur Ruhigstellung, Hand- und Fußfesselung beim Hofgang – was würde das für einen Eindruck machen, käme das an die Öffentlichkeit?

Wegen der öffentlichen Beobachtung entfallen diese Möglichkeiten der Disziplinierung. Da bleibt nur der Rückgriff auf parteiisch wertende ›Dokumentationen‹ des Pflegepersonals, das als unterstes Glied der Hierarchie weiß, was von ihm erwartet wird, und ein noch hilfloserer Rückgriff auf das unzulängliche Eingangsgutachten des Chefs aus dem Jahr 2005, aus dem sich die aktuelle Gefährlichkeit quasi wie von selbst ergibt. Bislang hatte das die Haus-StVK ja immerhin geschluckt.

Ein intellektuelles Armutszeugnis sondergleichen. Für beide Parteien, das BKH Bayreuth wie die StVK Bayreuth. Politisch erwünschte Routine im Dienst des Sicherungsbedürfnisses der Öffentlichkeit statt Erkenntnisinteresse.

Nun soll es also Prof. Dr. Pfäfflin richten. Der darf allerdings nicht ergebnisoffen die aktuelle Aktenlage begutachten, sondern der kriegt Vorgaben:

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_29_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Wie das? Weiß die StVK nicht, daß es keine Bindung an die Urteilsfeststellungen gibt? Weiß sie nicht, daß auch in der Vollstreckung Wahrheit und Aufklärung Grundlage der Entscheidung ist?

Hinsichtlich dieser entscheidenden Frage muß es Nachfragen gegeben haben, die der bedauernswerte Sprecher des LG Bayreuth so beantwortet hat:

Der Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth, Thomas Goger, sagte gegenüber Telepolis, dass die Strafvollstreckungskammer und der Gutachter das rechtskräftige Urteil halten müssten und dass die Wiederaufnahmeanträge alleine schon von Gesetzes wegen nicht berücksichtigt werden dürften. „Die Wiederaufnahmeanträge sind, wie der Name schon sagt, nur Anträge, über die ein Gericht noch nicht entschieden hat.“

Marcus Klöckner

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154194

Diese unedle Selbstbeschränkung ist natürlich daneben: wenn sich aus Wiederaufnahmeanträgen neue Fakten ergeben, sind diese selbstverständlich zu berücksichtigen – sowohl durch die Strafvollstreckungskammer als auch durch den Sachverständigen. Offenbar ist auch die Kammer auf Gesichtswahrung aus und ignoriert diese Fakten – soll doch das Landgericht Regensburg entscheiden. Mir san mir und folgen blind den Psychiatern, wie wir das immer getan haben.

Von Prof. Dr. Pfäfflin erwartet die Kammer Vollzug. Hatte er doch schon im Jahr 2011 trotz positiver Erkenntnisse über Gustl Mollath sich dann doch in widersprüchlichster Weise Dr. Leipzigers Diagnose angeschlossen und war in der Anhörung von der unzureichenden schriftlichen Prognose bloß möglicher weiterer einschlägiger Straftaten unbegründet auf die Prognose einer hohen Wahrscheinlichkeit umgeschwenkt, was von der StVK erfreut und unkritisiert genauso übernommen wurde wie vom OLG Bamberg, dessen Vizepräsident gern das Grußwort zu Dr. Leipzigers alljährlichen ›Bayreuther Forensiktagungen‹ spricht.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

Da könnten sie sich allerdings irren. Schließlich hatte Pfäfflin in seinem Gutachten vom 12.2.2011 Folgendes vermerkt:

  • 2011-02-12 „Die Überprüfung, ob sich Herr M. aufgrund eines Komplotts im MRV [Maßregelvollzug] befindet, und ob ihm die dem Urteil zugrunde liegenden Taten zu Unrecht unterstellt wurden, ist nicht Sache des Gutachters. Ungeachtet dieser Feststellung müsste im Gutachten selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und die Zweifel an der Täterschaft des Begutachteten begründen. Entsprechende neue Unterlagen bzw. Informationen hat Herr M. mir nicht vorgelegt.“ [Zitate Prof. Pfäfflin aus seinem Gutachten]

Anders als die Strafvollstreckungskammer dürfte der Sachverständige daher nach Kenntnisnahme der neuen Aktenlage zutreffend bewerten können, welche neuen Informationen Tatsachencharakter haben und welche der Wertung bedürfen. Was die Destruierung des Eingangsgutachtens von Dr. Leipziger angeht, so hat Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin auch nach der Auftragserteilung durch das Gericht freie Bahn. Denn ohne Diagnose keine Prognose.

Eigentlich ist Friedemann Pfäfflin jetzt unabhängig genug, um, anders als im Jahr 2011, frei urteilen zu können. Er, der im Jahr 1945 Geborene (vertraut man Wikipedia, was immer gefährlich ist), ist nicht mehr institutionell gebunden. Die von ihm noch 2011 geleitete Abteilung ›Forensische Psychotherapie‹ wird von der Universitätsklinik Ulm jetzt als ›frühere‹ bezeichnet, existiert also nicht mehr.

http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/kliniken/psychosomatische-medizin-und-psychotherapie/home/fruehere-sektionen-projekte/fruehere-sektion-forensische-psychotherapie.html

Pfäfflin war immer nur an Psychoanalyse und Sexualität, insbesondere  an Transgender, interessiert: es ist mir ein Rätsel, warum Mollaths damalige Verteidiger auf ihn als Mollath-Gutachter verfielen. Mit Maßregelvollzug und Wahn hat er sich praktisch nie beschäftigt.

Hier seine aktuellen Vorlesungstermine, bei denen es vorwiegend um Psychoanalyse geht:

http://www.ulm.dpv-psa.de/html/semesterprogramm.pdf

Hier eine zeitnahe Stellungnahme zur Transsexualität aus dem Jahr 2011:

http://mut23.de/texte/Pfaefflin2011_AbschaffungTSG.pdf

(MIt seiner feministischen Gender-Einstellung des anything-goes hat er sich im Kreis der Betroffenen, die sich von Natur aus im falschen Körper gefangen fühlen und darunter leiden, einige Feinde zugezogen. Seine Schlußfolgerungen erfreuen sie trotz seines falschen Ansatzes dennoch. So kann es kommen.)

Den Tendenzen, die verfassungs- und menschenrechtswidrige Sicherungsverwahrung über das Konstrukt einer „psychischen Störung“ klammheimlich fortzusetzen, begegnet er – zutreffend – kritisch

12.5.2012:

Professor Dr. Friedemann Pfäfflin von der Universität Ulm warnte vor einer „Übertherapierung“ in der Sicherungsverwahrung. Diese Personengruppe brauche vor allen Dingen lebenspraktische Hilfe und nicht die x-te Therapie. Zuvor hatte er anhand von anonymisierten Fallbeispielen aus dem Maßregelvollzug die Flut von Gutachten kritisiert, die meistens dazu führe, dass die Insassen weiter in der Einrichtung bleiben müssten. Die Expertisen dienten vorrangig dem Geldbeutel der Gutachter. Pfäfflin sprach sich dafür aus, die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung wie früher auf zehn Jahre zu begrenzen.

http://www.noz.de/lokales/63867400/experten-in-diskussion-zum-thema-sicherungsverwahrung-einig-absolute-sicherheit-gibt-es-nicht

Ja, er kritisiert auch unzulängliche Kollegen seiner Zunft, die in Gutachten unkritisch Traumatisierungen bescheinigen, ohne den Mindestanforderungen an psychiatrische Gutachten zu genügen:

Recht und Psychiatrie R & P

Sonderdruck

2012, 30. Jahrgang, 2. Vierteljahr, Seite 64 – 71

Melanie Glocker, Hans Wolfgang Gierlichs, Friedemann Pfäfflin

Zur Qualität von Gerichtsgutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

[…]

Fazit:

Neben fachlich kompetenten Gutachtern gibt es einzelne Sachverständige, die die Qualitätsstandards sowohl formal als auch inhaltlich konsequent vernachlässigen. Dieser Tatsache könnte entgegengewirkt werden, indem Gutachten nur dann vor Gericht akzeptiert und bezahlt werden, wenn sie gemäß wissenschaftlichen Standards erstellt wurden, umfassend, objektiv, nachvollziehbar und transparent sind.

Zur Qualität von Gerichtsgutachten in … – sbpm.de

Eigentlich kann man sich keinen kompetenteren Gutachter als Friedemann Pfäfflin vorstellen, der die einschränkenden Vorgaben des Landgerichts Bayreuth so subtil wie offensiv unterlaufen könnte.

Stünde dieser Einschätzung nicht sein eigenes widersprüchliches Mollath-Gutachten entgegen, über das das BVerfG leider immer noch nicht entschieden hat: denn die Weigerung der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg, sich mit den Widersprüchen dieses Gutachtens zu befassen, ist fürwahr einer höchstrichterlichen Aufhebung wert.

Dieses inkompetente Pfäfflin-Gutachten von Februar 2011 scheint sich nämlich seinen eigenen freundschaftlichen Kontakten zu Dr. Klaus Leipziger zu verdanken.

Wie mir berichtet wurde, hat er seine Mollath-Exploration auf den 29.11.2010 gelegt. Wie er den Abend dieses Tages verbrachte, liegt nahe:

ab 19:00 Uhr

Gesellige Abendveranstaltung für Tagungsteilnehmer und Mitarbeiter der Klinik (Anmeldung erbeten)

Restaurant “OSKAR, Das Wirtshaus am Markt”

Maximilianstr. 33, 95444 Bayreuth

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

Da ergab sich gewiß Gelegenheit, mit Dr. Leipziger, dem Veranstalter der Tagung, die Causa Mollath privatim zu bekakeln.

Am nächsten Vormittag ergaben sich folgende Vorträge, die der lästigen Exploration terminlich vorgeordnet waren:

DIENSTAG, 30. November 2010

HAUPTPROGRAMM

 09:00 Uhr Begrüßung

Dr. med. Klaus Leipziger, Bayreuth

 

09:10 Uhr Grußworte

Bezirkstagspäsident Dr. Günther Denzler

Dr. Ernst Tschanett,

Vizepräsident OLG Bamberg

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Manfred Wolfersdorf,

Ärztlicher Direktor BKH Bayreuth

 

Sitzungsvorsitzende:

K. Leipziger und M. Zappe, Bayreuth

 

09:50 Uhr Die Qualität des Maßregelvollzugs –

ein Handlungsansatz

W. Mache, Regensburg

 

10:40 Uhr Aspekte der Begutachtung und

Behandlung von Sexualstraftätern

F. Pfäfflin, Ulm

 

11:30 Uhr PAUSE

 

11:45 Uhr Rückfallvermeidungs- und Kriseninterventionsplan

für entlassene Maßregelvollzugspatienten

– eine Grundlage auch

für die Arbeit in der Bewährungshilfe?

K. Leipziger, Bayreuth

Das alles einschließlich der Honorare für die Redner natürlich gesponsort durch:

Die Veranstaltung wird vom Förderverein für Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth sowie den Firmen Lilly Deutschland GmbH, Janssen-Cilag und AstraZeneca GmbH unterstützt.

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

Ja, das wird die Frage sein: ob Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin diesen klebrigen Abhängigkeiten entfliehen kann. Und den Ansprüchen gerecht wird, die er selbst von anderen einfordert.

Das versagende Gericht baut offenbar auf eine korrumpierte Psychiatrie. Irgendwer muß dieses perpetuum mobile durchbrechen. Es geht schließlich um ein Menschenleben.

Update (30.4.2013):

Die Dokumentation auf der Website der Kanzlei von Rechtsanwalt Strate ist erweitert worden. Und da befindet sich eine Trouvaille, die schlagartig das Biotop »forensische Psychiatrie« erhellt. Ich meine das Schreiben des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 16.4.2013, das sich als „Ergänzung der Stellungnahme vom 04.03.2013“ versteht.

Hier die Stellungnahme vom 4.4.2013:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

Und hier die Ergänzung vom 16.4.2013, die zwei Tage vor der Anhörung verfaßt wurde:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

Die erste bot lediglich einen Verlaufsbericht, ohne Konkretes zur aktuellen Gefährlichkeitsprognose darzulegen. Insoweit war eine Ergänzung also nicht nur geboten, sondern dringend erforderlich.

Aber nein, die Ergänzung behandelt mit keinem Wort eine Gefährlichkeitsprognose. Sie bringt dem Gericht zu Gehör, was Pflegekräfte und Mitpatienten der „Referentin“, die diesen Bericht zu Papier gebracht hat – mithin die auf S. 1 benannte Leitende Oberärztin mit DDR-Diplom, die auf S. 4  rechts unterzeichnet hat – so alles in den letzten Tagen zugetragen haben. Die Klinikleitung spielt in diesem Zuträgernetz die Rolle von Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person – ohne Anhörung desjenigen, um den es geht. Audiatur et altera pars? Nie was gehört von diesem römisch-rechtlichen Grundsatz, der bis heute Bestandteil des Rechtsstaats ist. Alles, was gegen Mollath vorgebracht wird, ist per se zutreffend. So kennt man ihn, so will, ja muß man ihn haben. Schließlich ist er ein querulatorischer Wahnkranker, dessen Funktion darin besteht, als Anschauungsobjekt für die Richtigkeit des Eingangsgutachtens des Chefarztes zu dienen.

Dieser Aspekt war in der Stellungnahme vom 4.3.2013 zu kurz gekommen. Genauer gesagt: die Mitteilung von banalen Streitigkeiten im Klinikalltag ließ jeglichen Anhaltspunkt für den nun schon berüchtigten „Schwarzgeld-Wahn“, der dem „Patienten“ angeheftet worden war, vermissen.

Und dann war noch etwas passiert:

2013-03-28 Auf telefonische Nachfrage teilt Dr. Leipziger mit, dass er zwar den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme von RAin LL erhalten habe, er jedoch bei seiner Stellungnahme von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil auszugehen habe. Im Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft sei zwar u.a. die Vernehmung von Dr. Wörthmüller mit Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft enthalten, ihm selbst als Gutachter sei eine Beweiswürdigung untersagt, weshalb er sich nach wie vor an die Feststellungen des rechtskräftigen Urteils zu halten habe. Er sehe deshalb keinen Anlass, seine Stellungnahme nach Kenntnis des Antrags der Staatsanwaltschaft zu ergänzen oder zu ändern, dies sei erst möglich, wenn es juristische Feststellungen geben würde, dass Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

[Nr. 157]

Das war eine rein formale Abwehr des Schreckens, den die Lektüre des Wiederaufnahmeantrags ausgelöst haben mußte – dazu noch eine falsche; denn soweit neue Tatsachen bekannt werden, sind sie dem aktuellen Gutachten zugrundezulegen. Natürlich hat Dr. Leipziger erkannt, daß mit der Aussage von Dr. Wörthmüller seine ursprüngliche originelle Diagnose „Schwarzgeldwahn“ erledigt ist.

Und so mußten seine Untergebenen nachsitzen und einen aktuellen Wahn herbeischreiben: neuer Wein in alte Schläuche. Und zwar genauso „eindrucksvoll“ wie es der „eindrucksvolle“ Wahn-Mechanismus am Beispiel des unschuldig in Mollaths Wahnsystem hineingeratenen Dr. Wörthmüller in seinem Eingangsgutachten hervorgehoben hatte.

Der neue Wahn trägt jetzt folgenden Namen: Generalisiertes Erleben von Ungerechtigkeit gegen seine Person.

Eindrucksvoll zeigen sich wieder offen die krankheitsimmanenten Denkstile und -inhalte, bei denen Herr Mollath einerseits völlig neutrale Dritte (Internist) bzw. Personen (welche nicht unmittelbar an seiner Verurteilung und Einweisung in den Maßregelvollzug beteiligt waren) in sein generalisiertes Erleben von Ungerechtigkeit gegen seine Person einbezieht.

Der Patient spricht diesbezüglich sowohl undifferenziert als auch thematisch verfehlt von einem „ganzen System und denen, die dazu gehören“. Die bei starkem Affektdruck gewählte überexzessive Sprachwahl und der verwendete Wortschatz beziehen sich überwiegend auf Vergleiche mit dem Nationalsozialismus, ohne konkrete Ab- und Herleitungen zwischen dem persönlich erlebten Unrecht und dem von ihm Postulierten nachvollziehbar zu machen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

[S. 4]

Ich gebe zu, mit den Ab- und Herleitungen des hier Postulierten auch so meine Probleme mit deren Nachvollziehbarkeit zu haben, und bin mir überdies keineswegs sicher, wer hier die Situation kognitiv verzerrt wahrnimmt:

Berichtet werden muss, dass Herr Mollath viele Ereignisse im Stationsalltag kognitiv verzerrt wahrnimmt (u.a. Telefonannahmeproblematik, nächtliche Kontrollen durch das Pflegepersonal), auf sich bezieht (z.B. therapeutische Interventionen bei anderen Patienten) und aus dieser erheblich gestörten Realitätswahrnehmung heraus dann auch teils konkret falsche bzw. unwahre Angaben gegenüber externen Personen tätigt.

[wie vor]

Es ist nämlich so, so meint es die Klinikleitung, dass Gustl Mollath pathologisch verkennt, daß er sich in einem schützenden und stützenden Raum aufhält, in dem man gern therapeutische Bündnisse mit ihm schmieden möchte, freundlich und mit menschlicher Wärme mit ihm umgeht und unbürokratisch reagiert, wenn der Patient außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten seine Telefonkarte austauschen möchte. Das müßte er doch einsehen, daß er Konfliktsituationen konstruiert, wenn er die Ausgabezeit verpaßt hat?

Er will es einfach nicht kapieren, daß man auf seinen leichten Schlaf bei lediglich drei nächtlichen Kontrollen keine Rücksicht nehmen kann, sind sie doch üblich, dienen seinem Schutz und werden ja auch nur von ihm kritisiert. Wie kann er die „therapeutischen Interventionen“ – wie etwa das Verbringen von Patienten in Einzelzellen, das Fixieren, das Niederspritzen, Verlegungen und Zimmerkontrollen – bei anderen Patienten bloß auf sich beziehen? Empathie ist in dieser allseits schützenden und stützenden Gemeinschaft doch gar nicht erforderlich, und der Herr Mollath soll doch froh sein, wenn und daß ihm selbst solche therapeutische Interventionen erspart bleiben.

Völlig die Realität verkennend sind seine Assoziationen an die NS-Zeit; in der bayerischen Forensik haben die Insassen schließlich Rechte, die lediglich unter dem Vorbehalt der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung und der Gesundheitsfürsorge für den Patienten stehen. Die Klinikleitung ist der Heilung und der Menschenwürde verpflichtet und weiß daher, wie sie diese Begriffe zugunsten des Patienten mit Leben erfüllt. Bestätigt durch Bezirk, Sozialministerium und Strafvollstreckungsgerichte, die schon wissen, wer hier Querulant ist und wer nicht. In diesem paradiesischen Raum der freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben Patienten und Pfleger natürlich die Freiheit, T-Shirts mit gewissen Symbolen oder auch Frisuren zu tragen, die den Herrn Mollath wegen ihrer neonazihaften Anmutung stören. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden. Das sollte er akzeptieren und schon gar nicht so wahnhaft wie querulatorisch-fanatisch von Äußerlichkeiten der Mode auf Gesinnungen schließen.

Langsam sollte er auch mitbekommen haben, daß der Ausdruck von Affekten durch erhobene Stimme und falsche Wortwahl in diesem aufmerksamen Umfeld als „krankheitstypische Symptome wie mangelnde Affekt- und Impulskontrolle“ (S. 3) gewertet werden, während Rückzug, Autarkie und grußloses Entgegennehmen des Morgenkaffees als fehlende Schwingungsfähigkeit interpretiert werden: wer schreibt, der bleibt. Daß er diesem Erfahrungswert immer noch nicht ausreichend Tribut zollt, belegt seine kognitive Verzerrung der Realität quasi wie von selbst.

Ganz falsch ist es übrigens, in diesem wohltuendem surrounding des Heilens und Helfens sarkastischen Humor zu demonstrieren.  Nun kam die Referentin ihm schon derartig entgegen, daß sie ihm ihre Stellungnahme vom 4.3.2013 bereits am 9.4.2013 vorlegte, damit er sich dazu noch äußern konnte – und vielleicht hätte sie seine Einwände ja auch noch nachträglich berücksichtigt, wer weiß das denn schon? Da sagt dieser undankbare Mensch doch glatt, nicht ohne meine Anwältin, denn, wie gesagt, wer schreibt, der bleibt. Und dann wird er auch noch ironisch und dreht das Arzt-Patienten-Verhältnis um!

Im Kontakt musterte er die Referentin dann überdurchschnittlich lange und eingehend, lächelte dabei und erkundigte sich, ob es der Referentin gut gehe, welche Gefühle sie gerade habe.

Klicke, um auf Mollath-BKH-2013-04-16.pdf zuzugreifen

[S. 2]

Ja, da legst di nieder. Der hat den Ernst der Lage immer noch nicht kapiert, der macht immer noch Scherze. Das ist psychopathologisch höchst bedeutsam. Gehört das jetzt zu der kognitiven Verzerrung, zu der mangelnden Affektkontrolle oder konstitutiv in das Wahnkonstrukt „generalisiertes Unrechtserleben“? Egal, die Kammer wird’s schon richten. Auf die ist Verlaß. Nunja. Bisher war auf sie Verlaß. Aber nun kam ihr das BVerfG und der Staranwalt in die Quere. Das ist alles schon bitter.

So richtig stolz sind wir aber dennoch auf die neue Wahnerweiterungsdiagnose auf den harmlosen Internisten.

Am 12.04.2013 sprach Herr Mollath den auf der Station zufällig anwesenden internistischen Oberarzt an, dass er dessen Hilfe benötige. Der Angesprochene solle etwas gegen die schlechten Bedingungen hier auf Station unternehmen. Herr Mollath sei ständig den „Quälereien und dem Mobbing des Personals“ ausgesetzt; die Umstände hier hätten schon viele Menschen in den Suizid getrieben. Der internistische Kollege hatte freundlich geantwortet, dass er nur für somatische Beschwerden zuständig ist, woraufhin Herr Mollath ihm geantwortet hatte: „Dann sind sie [!] also auch einer von denen, das hätte ich mir ja denken können“.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

[S. 3]

Jaja, das Pochen auf die Zuständigkeit und die mangelnde Empathie – so sind sie nun mal. Die da. Wofür diese Stellungnahme eine glänzende Bestätigung ist. Da kennt man den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft (was Verteidiger so pinseln, ist ja irrelevant, aber nun behauptet sogar die Staatsanwaltschaft, daß der Herr Mollath völig zu Unrecht… OMG!), weiß daher, daß der Chef falsch gelegen hat, weiß, daß an den Vorwürfen gegen Mollath nix dran ist, und tut so, als existiere das alles nicht.

Wie der Herr, so’s Gescherr: wenn die Ärzteschaft schon so mobbt wie in dieser Stellungnahme, dann doch erst recht das Fußvolk im Betrieb, das sich von oben gedeckt weiß. Das weiß man doch, daß unterbezahlte und von oben gegängelte Mitarbeiter den Druck an die Schwächeren und Schwächsten weitergeben, dem sie selbst ausgesetzt sind.

Die Eiseskälte der Leitenden Oberärztin, ihre reflexhafte auf Vermutung gründende Schuldzuweisung, ihr entlarvendes Neusprech, das als Fürsorge ausgibt, was Disziplinierung ist, kurz: das System Forensische Psychiatrie (nur in Bayern? Nur in Bayreuth?) erhellt diese Passage:

Herr Mollath sucht aktuell wieder verstärkt kognitiv unterlegene bzw. hinsichtlich therapeutischer Mitarbeit eher fragile Mitpatienten auf, um sie zu beeinflussen.

Es ist von Mitarbeitern beobachtet worden bzw. wird von Patienten konkret rückgemeldet, dass dies teilweise offen durch direkte Ansprache geschieht bzw. dass Herr Mollath wieder verstärkt diese Patienten in ihren Zimmern aufsucht.

Infolge dieses Verhaltens sind bis zum Zeitpunkt der Berichtserstattung insbesondere Patienten mit erschwerter Abgrenzfähigkeit und krankheitsbedingt herabgesetzter Affekt- und Impulskontrolle psychisch dekompensiert, haben Kontakt zu Ärzten und Pflegern abgebrochen und greifen auf Konfliktlösestrategien zurück, die durchaus selbstschädigendes Potential haben. Sie äußern sich zudem in massiv abwertender Weise z.B. über die zuständige Oberärztin der Station. Dabei fällt auf, dass bei den benannten Patienten zuvor diese Thematiken (massive Entwertung einzelner Personen) nicht inhaltlich vorhanden oder vordergründig waren.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf

[S. 1]

Klar: da gab es Patienten, deren Therapiebereitschaft nur fragil vorhanden war und deren Entwertungen des Personals nur so, nicht aber inhaltlich begründet, geäußert wurde: und an deren Weiterungen ist der Herr Mollath schuld, schließlich wurde er in den Zimmern dieser Patienten gesehen. Wer wann wie welche direkten Ansprachen Mollaths rückgemeldet hat, bleibt im Dunkel des klandestinen innerbetrieblichen IM-Systems. Aber auch diese beiden Patienten werden es noch lernen, daß es für sie günstiger ist, den Herrn Mollath zu meiden bzw. über diesen negative Berichte ans Personal zu liefern. Denn so wurden die Verweigerer sanktioniert:

Wegen von den Patienten angekündigter Gewaltdurchbrüche [was mag der wohl konkret gesagt haben?] bzw. Aufkündigung der Therapiebündnisse mussten bisher schon zwei Patienten zu ihrem Schutz (Suizidalitätsprophylaxe) [klar: bei Therapieverweigerung ist der Patient womöglich selbstmordgefährdet, denn nur die Therapie rettet ihn] und dem Schutz der Mitpatienten und Mitarbeitern [!] (Ankündigung fremdaggressiver Übergriffe) auf die Kriseninterventionsstation kurz- und mittelfristig verlegt werden.

[wie vor]

Was für ein Abgrund tut sich da auf.

Herr Dr. Leipziger hat es verständlicherweise vorgezogen, auch diesen Bericht nicht zu zeichnen, sondern sich wie bei der Stellungnahme vom 4.3.2013 durch Dr. Zappe vertreten zu lassen. Der war es dann auch, der sich bei der Anhörung vom 18.4.2013 blamierte, so daß auf den Strohhalm Prof. Pfäfflin zurückgegriffen werden mußte – falls der zusagt. Was, wenn nicht?

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf

Dann fragt die StVK den Oberstaatsanwalt Lupko, wie es weitergehen soll; dem folgt sie doch so gern.

Hier noch nachgetragen die Presseerklärung der Verteidigung:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-Strafvollstreckungskammer-2013-04-26.pdf

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1.462 Gedanken zu „Der Fall Mollath: die Anhörung vom 18.4.2013 oder der Kaiser ist nackt II

  1. „Ich freue mich jedenfalls, daß er im Fall Mollath doch Wirkung entfalten konnte. Sie bleibt solange bescheiden, als die Entscheidungsträger sich nicht bewegen – und wenn sie es tun, dann bestimmt nicht wegen dieses Blogs… 😉 “

    konnte oben nicht mehr kommentieren, daher so:

    diese einschätzung halte ich zwar für bescheiden, aber auch für zweifelhaft. als informatiker würde ich behaupten, daß sich das gegenteil statistisch ohne großen aufwand belegen lassen würde – zumindest in dem sinne, daß beinahe jede anteilnahme, recherche, meinung und jedes sich auseinandersetzen einen gewissen einfluß auf den ausgang dieses falles hat.
    auch dieser blog wird das letztendliche urteil im wiederaufnahmeverfahren beeinflussen.
    es ist sicher hilfreich, wenn man sich das klar macht. schwieriger oder unmöglich wäre es zu messen, wie groß der einfluß der verschiedenen medien, wie SZ, report mainz, diverse blogs oder der persönliche austausch zu dem thema sind. MINDESTENS trägt dieser blog zur meinungsbildung bei und jede meinung/überzeugung trägt sich weiter.

  2. @ Gabriele Wolff @ O. García @ Prof. H. Müller @ Dr. Sponsel @ alle

    In einem längeren Tefefongespräch (ca. 45 min.) mit Gustl Mollath heute Abend sagte ich ihm, dass die nicht von ihm genehmigte Gesprächsaufzeichnung nicht mehr im Netz verfügbar ist und nannte ihm meine Gründe, die gegen eine nachträgliche Genehmigung einer Veröffentlichung spechen. „Das hätte ich nie gemacht, das habe ich ihm (Herrn Hoffmann) auch mehrmals gesagt“, berichtete mir Gustl Mollath schon, bevor ich hierzu eine Frage stellen konnte. Um ganz sicher zu gehen, wiederholte ich seine Worte und berichtete ihm, dass Herr Hoffmann behauptet hätte, im Nachhinein eine Genehmigung hierzu von ihm erhalten zu haben. Gustl Mollath verneinte vehement und sagte erneut, dass er dies nicht möchte, was er Herrn Hoffmann gegenüber mehrmals verbalisierte.

    Es ist schon sehr verwerflich, diese Unwahrheit im Netz zu verbreiten. Wäre das Audio nicht gelöscht worden, hätte Herr Hoffmann GEGEN den Willen des Herrn Mollath unter Vorgabe einer falschen Tatsache das Telefongespräch veröffentlicht und weiter verschickt.

    • @ alle

      Berichtigung:
      Nachdem ich jetzt die fünfseitige öffentliche Erklärung des Herrn Hoffmann zum Thema Löschen des Telefongespräch-Audios gefunden habe, gehe ich nun davon aus, dass Herr Hoffmann nicht die Unwahrheit gesagt hat, aber auf Grund der Fehlinterpretation von Gustl Mollaths Worten dessen Willen falsch verstanden hatte. Wegen dieses von mir vermuteten Mißverständnisses ging Herr Hoffmann wohl irrtümlichweise davon aus, dass Gustl Mollath ihm nachträglich die Genehmigung zur Veröffentlichung des Audios gegeben hätte.

      Gustl Mollaths Worte mir gegenüber waren eindeutig und unmißverständlich.

  3. Es wurde ja schon wiederholt beklagt, dass Herr Mollath seines gesamten Besitzes beraubt wurde, und zwar so, dass er von all dem nichts mitbekam, ja noch nicht einmal im Nachhinein Auskunft bekam über den Verbleib seiner Dinge.

    Mir ist heute ein ganz übler Verdacht gekommen:

    War das eventuell schon von vorneherein in dem perfiden Plan seiner Totalausschaltung eingearbeitet? Wenn er völlig mittellos ist, dann wird es ihm nicht gelingen, an eine Wiederaufnahme seines Verfahrens auch nur zu denken. Dass er von der Forensik heraus Menschen finden würde, die von seiner Unschuld überzeugt sind und ihn unterstützen, damit konnte doch niemand rechnen ….

    Dieser Gedanke kam mir vorhin, als nochmals auf den Fall Ulvi hingewiesen wurde. Vielleicht ist man da auch davon ausgegangen, dass es einem geistig Behinderten nicht gelingen wird, seinen Fall nochmals aufzurollen. Aber auch hier sind zu viele Menschen von seiner Unschuld überzeugt und nennen sehr viele Ungereimtheiten, so dass ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt wurde.

    • Ich vermute, dass die Totalausschaltung wohl bis zu Gustl Mollaths Lebensende geplant war – Dr. Schlötterer spricht in seinen Vorträgen von vorsätzlichem Handeln. Es ist so unvorstellbar und grausam, dass ein völlig unschuldiger Mensch geopfert werden sollte, damit die Schwarzeldverschiebungen nicht aufgedeckt werden.
      Ich sehe es ähnlich wie Sie: Ein geistig Behinderter kann sich nicht selbst verteidigen und für sein Recht einsetzen, und jemand, der unter Zwangsmedikation steht, auch nicht. Es ist ein Segen, dass Gustl Mollath sich dieser erfolgreich entziehen konnte.

  4. Meines Erachtens spielt in der Wegsperrung Mollaths Leipziger eine Schlüsselrolle.
    Woher ich bei meinem letzten Posting das Geburtsjahr 1953 hatte: aus Nürnberg Wiki Manfred Riebe. Dort wurde auch festgestellt, dass zu Geburtsort, Abitur, Approbation, Studienort usw. keine Informationen verfügbar sind. In Nürnberg Wiki sind auch Angaben zur Fragwürdigkeit seiner Gutachten.
    (Leider kann ich das nicht verlinken).
    Eine weitere Suche im Internet ergab (bei mir) keine Treffer.
    Was tat Leipziger in der ersten Hälfte seines Lebens?
    Welche Ausbildung hatte er für die Forensik?
    Was tat er vor Bayreuth?
    Woran erinnern Methoden wie Störung des Schlafs? (Ehemalige DDR-Psychiatrie??)
    Würde man kritische Punkte in der Ausbildung Leipzigers finden, dann könnte es seine und die Glaubwürdigkeit seines Gutachtens weiter erschüttern.

    Unabhängig davon:
    Einzelne Blogger vermuten, dass sich mit jedem Patienten mehr das Gehalt von Leipziger erhöhen könnte (wegen der steigenden Anzahl von Gutachten).

    • Liebe Frau Eberhardt,
      schädlich sind solche Zusatzinformationen sicher nicht, aber sind sie auch hilfreich?
      Wenn man bedenkt, dass Kröber und Konsorten trotz ihres Renommees nachweislich falsch lagen, wie soll denn dann eine Vita eines regionalen Psychofürsten sein ohnehin schon unbrauchbares Gutachten noch weiter diskreditieren?
      Falsch bleibt falsch. Ohne Ansehen der Person.
      Was das Gutachten angeht bin ich jedenfalls skeptisch, doch vermögen solche Infos vielleicht anderes im Hinblick auf die Person Leipziger erhellen, wie Motivation oder die Unfähigkeit Fehler zuzugeben.

      Ich möchte in diesem Zusammenhang an die StVK Termin Anfang des Monats erinnern, als sein Stellvertreter Gerüchten zufolge vor Gericht gesagt haben will:

      „Was wenn das Gericht falsch liegt, aber ich nicht?“

      Quasi: Die Klinik stellt fest, Mollath ist ein gefährlicher Irrer, auch wenn er nie Straftaten begangen hat. Das festzustellen ist auch nicht Sache des Psychiaters…ergo: Die Gutachten gelten weiterhin und wenn dabei die Welt untergeht.

      In Anbetracht der Sachlage ein unverschämt dreistes und unmenschliches Statement.

      • Also ich habe von diesem Gerücht über eine solche Aussage noch nichts gehört. 😉

        Sie wäre auch fachlich unrichtig, weil eine psychische Erkrankung allein nichts über eine Delinquenzneigung aussagt.

      • Eine Straftat tut das aber auch nicht. 🙂 🙂

        Die Info hatte ich aus erster Hand, die Nichtöffentlichkeit dieser Sitzung lag wohl weniger im Bedürfnis des Herrn Mollath zu Privatsphäre, als vielmehr in dem durchweg peinlichen Niveau.

        Generell gesprochen ist es doch nun so: Ein Sachverständiger kann unwidersprochen behaupten, unbehandelt würde sich die Krankheit nicht nur verfestigen sondern sogar verschlimmern.

        Was er aber nicht darstellen kann, wäre beispielsweise, dass in Zukunft ein schwerer Raub zu erwarten sei, wenn die Anlasstaten kleptomanische Ladendiebstähle waren. Oder von Vermögensdelikten aus, plötzlich Sexualdelikte prognostizieren.

        Trotzdem wird die Frage der zu erwartenden Straftaten (mehr rhetorisch) immer gestellt.

        Denn Feststellen kann der Gutachter nur die Störung, die Anlasstat darf zur Anamnese nicht verwendet werden, ist aber für die Prognose notwendig.

        Und so war dann auch das Statement: „Was wenn das Gericht falsch liegt, aber ich nicht?“ zu verstehen.
        Und da waren Notabene schon etliche neue Fakten auf dem Tisch (HVB Bericht). Meines Erachtens eine kindische und unmenschliche Haltung eines Arztes.

      • @gabrielewolff

        Ich weiß nicht, welches Gerücht Sie meinen, das mit dem Einkommen, oder das mit der Äußerung, „was, wenn das Gericht sich geirrt hat, Mollath aber dennoch krank ist?“

        Letzteres war in dem Artikel „Mensch, Mollath“ von Otto Lapp, am 13.4.2013, ziemlich am Schluss berichtet worden. Den Gedanken habe der Psychiater Dr. Leipziger in Klammern gesagt, nach der Floskel, soviele Ärzte und Pfleger könnten sich doch nicht 7 Jahre lang geirrt haben.

      • Diese unerquickliche Vermengung von Sachverständigen-Gutachten und daraus folgenden gerichtlichen Entscheidungen findet sich bedauerlicherweise auch in anderen juristischen Instanzen, z.B. immer wieder betr. Familiengerichts – Entscheidungen über Kindeswohl in Trennungssachen oder auch Jugendamt versus Eltern. Besonders bei letzterem spielt der Begriff „Erziehungsfähigkeit“ scheinbar eine große Rolle – wie auch immer die zu messen, oder besser: nicht zu messen sein mag. Aus meiner Sicht reine Scharlatanerie. Und Gutachter-Un-Wesen als Wirtschaftsfaktor.

      • @gabrielewolff:

        Hier der entsprechende Abschnitt aus dem Artikel des Nordbayrischen Kurier vom 13.4.2013

        „Was ist, wenn Gustl Mollath doch nicht nur dieser Sturkopf ist, sondern wirklich gemeingefährlich? Können sich so viele Ärzte, Pfleger und Gutachter über sieben Jahre immer wieder irren? Sieben Jahre? „Fragen, die sich aufdrängen (müssen)“, sagt Leipziger und setzt die Klammern mit Worten. Was ist, wenn das Urteil fehlerhaft zustande gekommen ist, vielleicht sogar falsch ist. Aber die Diagnose stimmt. Dann käme ein gefährlicher Mensch aus der Unterbringung …? „Die Gerichte verbringen ihre schlaflosen Nächte damit“, sagt ein mit dem Fall befasster Jurist. Inzwischen kümmern sich sechs Gerichte um den Fall… .“

        • “Was ist, wenn Gustl Mollath doch nicht nur dieser Sturkopf ist, sondern wirklich gemeingefährlich? Können sich so viele Ärzte, Pfleger und Gutachter über sieben Jahre immer wieder irren? Sieben Jahre? „Fragen, die sich aufdrängen (müssen)”, sagt Leipziger und setzt die Klammern mit Worten. Was ist, wenn das Urteil fehlerhaft zustande gekommen ist, vielleicht sogar falsch ist. Aber die Diagnose stimmt. Dann käme ein gefährlicher Mensch aus der Unterbringung …? „Die Gerichte verbringen ihre schlaflosen Nächte damit”, sagt ein mit dem Fall befasster Jurist. Inzwischen kümmern sich sechs Gerichte um den Fall… .”

          Gerichte, die um ihren Schlaf gebracht sind – weitere Opfer von Mollath! Richter Kahler und seine beiden Beisitzer wälzen sich schon seit 7 Monaten im Bett hin und her. Wenn es hoch kommt, finden sie 2 bis 3 Stunden Schlaf (wie Brixner im Jahr 2006). Die Leidtragenden sind auch die Angeklagten in den anderen Verfahren dieser Kammer!

          Zu Leipziger und seiner Sorge wegen einer potentiellen Katastrophe für das bayerische Volk: Die von ihm verantworteten Stellungnahmen seiner Klinik der letzten Jahre haben niemals eine Gefährlichkeit positiv festgestellt. Sie haben sich lediglich außerstande gesehen, eine Gefährlichkeit auszuschließen. Das sollte man bedenken bei der sorgenvollen Frage „Können sich so viele Ärzte, Pfleger und Gutachter über sieben Jahre immer wieder irren?“. Da sie, wie sie sagen, nichts über die Gefährlichkeit wissen, ist es schwer, überhaupt von einem Irrtum zu reden. Im Polizeirecht würde man nicht von einer Gefahr, sondern von einem Gefahrenverdacht sprechen.

      • @gabriele

        Das tut eine Straftat aber auch nicht. 🙂 🙂

        Anlasstaten brauchts nur für die Prognose aber dürfen für die Anamnese nicht herangezogen werden.

        Und dieses kindische und unmenschliche Statement fiel NACH Bekanntsein des HVB Berichtes…

    • Allgemein oder für den Einzelfall…?
      Einen Richter – der das bewertet – gab es auch noch!
      Nicht hochkochen, bei der Sache bleiben!

      • Das Problem ist: Psychiater betonen (zurecht), daß sie ja nicht entscheiden. In der Realität sind viele Richter aber nicht auf dem wissenschaftlichen Stand, der ihnen die Evaluierung psychiatrischer Gutachten erlaubt, weshalb sie sich – und das wissen psychiatrische Forensiker auch – mit der Formel von dem bekannt zuverlässigen Gutachter, dessen überzeugendes Gutachten sich die Kammer nach kritischer Würdigung zu eigen mache, schlicht anschließen.

        Das ist ja die Crux.

    • @ An Alle @insbes. an mkveits W E R N I C H T H A N D E L T;
      W I R D B E H A N D E L T !

      Der manipulativen Rechtfertigungs-Stellungnahme
      des BKH sollte in geeigneter Weise widersprochen
      werden, da sie ein Versuch ist die Öffentlichkeit
      zu beruhigen und Herrn Mollath in mehreren Punkten
      nachhaltig belastet.
      Diese Stellungnahme beeinflusst den verantwortlichen
      Arbeitgeber, den Bezirktagspräsidenten, Herrn Dr.
      Denzler, die Mitglieder des Bezirkstags , die Medien
      und das Sozialministerium, Frau Haderthauer.
      In den Blog-Beiträgen ist inhaltlich ein sehr großes
      Potential enthalten, das nach dem Posting keine
      Konsequenzen hat. Dies ist ausgesprochen nachteilig,
      hilft Herrn Mollath sehr wenig. Insofern sind die
      Mollaths-Blogs in gewisserweise „Papiertiger“.
      Zu diesen Engagements hat sich Erich Kästner ebenso
      kritisch geäußert.
      Ich hoffe, dass diese provokative Aussage trotzdem
      reflektiert wird. Erkenntnisse aus den Blogs könnten
      durchaus zu Handlungsmöglichkeiten führen.
      Damit will ich nicht aussagen, das der Wolff-Blog,
      als Plattform für Aktivitäten genutzt wird.
      Mein Anliegen insbes. an Ursula Prem, Eva, O.Garcia
      wer verfasst allein, gemeinsam eine Entgegnung zu
      der unwahren Rechtfertigung des BKH.
      Diese sollte an Dr. Denzler, Frau Haderthauer, auch über
      abgeordneten-watch, an die Medien, insbes. die SZ, die Nürnberger Nachrichten gehen und auch in gustl-for-help veröffentlicht werden.
      Auf die Möglichkeit eine unabhängige Besuchskommission
      zu bilden, die ich in meinem Kommentar dargestellt habe,
      ergab es keine Resonanz……….
      Im Opa-Blog zeichnen sich durch einige Beiträge Aktivi-
      täten, Handlungsmöglichkeiten, evtl. Demonstationen
      in Nürnberg, Bayreuth während der Festspiele ab.
      Wer macht mit? Bloggen allein hilft Gustl Mollath nicht.
      Gustl hat gegen den Irakkrieg demonstiert, in der Lorenz-
      kirche gesprochen. Wir sind in der Freiheit und schreiben
      nur in der Internet-Isolation mehr oder weniger intelligent,
      empathisch und haben keinen Courage und Optimismus zu beginnen sich zu verständigen, sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu handeln.

      • Was wäre, wenn einer (oder zwei gemeinsam) verfassten und möglichst viele mit Klarnamen unterzeichneten? Ich für meinen Teil wäre gerne bereit zu zeichnen – schreiben können m.E. andere hier besser…

        • Ich finde den Vorschlag sehr sympathisch. Aber ich denke, zunächst sollte Herr Mollath – zusammen mit seinen Anwälten – entscheiden, ob er es für erforderlich hält, der Pressemitteilung der Klinik entgegenzutreten. Sowohl er als auch seine Anwälte sind ja durchaus intellektuell in der Lage, der Klinik „auf Augenhöhe“ zu erwidern. Er steht ja nicht „unter Betreuung“ durch die Blogs und die Foren. Ich würde mich nicht wundern, wenn von dieser Seite etwas kommt. Das wäre auch für die Medien interessanter.

      • Diese Richtigstellung der Stellungnahme könnte dann, z.B. vor dem BKH bei einer Demonstration, an Passanten verteilt werden.
        Wer macht mit?
        Auch die Festspiele würden sicher ein breites Podium bieten.
        Motto: „Wir wollen UNSEREN Rechtsstaat zurück“

      • @O.Garcia:
        „… auf Augenhöhe…“
        Ich stelle mir das so vor, dass die beiden Mollarh-Vertreter dazu erst mal auf die Knie müßten.

  5. Fall Peggy und die unabhängige Koryphäe Prof. Kröber

    „Vorsichtshalber hat der Ermittler extra vermerkt, dass dieses Schreiben nur für Kröber bestimmt war und auf keinen Fall zu den Gerichtsakten gegeben werden sollte. Mit anderen Worten: Die Verteidigung sollte es nicht in den Akten finden und damit erfahren, dass der Gutachter mit Falschinformationen gefüttert wurde.“

    „Für äußerst kurios halte ich die Aussage von Herrn Kröber, dass es keine Tathergangshypothese gegeben hätte, auf deren Basis sich jemand eine falsche Version des Mordes hätte ausdenken können. Dabei steht die Tathergangshypothese in dem erwähnten Schreiben drin.“
    http://www.heise.de/tp/artikel/39/39190/1.html

    • „Gerechtigkeit für Ulvi Kulac / Gutachter“

      Diesen Bericht entdeckte ich zufällig vor wenigen Wochen und war wieder einmal völlig entsetzt, was ich zur gutachterlichen Tätigkeit der „Koryphäe“ Kröber lesen mußte:

      http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html

      Der Professor erstellte ein für Ulvis Eltern nicht nachvollziehbares Gutachten. Im Anschluß daran wird Prof. Nedopil von der Staatsanwaltschaft Hof ersucht, ein psychiatrisches Gutachten (datiert vom 24.1.2003) abzugeben.

      Unter „Verstoß gegen den Berufsethos“ steht geschrieben:

      „Nach alledem stellt sich die Frage, ob es vielleicht doch nach dem Gewissen der Herren Prof. Kröber und Prof. Nedopil vonnöten gewesen sei, die „schweren Entscheidungen“ des Gerichts mit all ihrer Kraft und Mächtigkeit zu unterstützen?“

      Auch die Frage nach einem „Gefälligkeitsgutachten“ wird aufgeworfen:

      „Der Eindruck, dass die Gutachter, von der Staatsanwaltschaft beauftragt, mit einer vorgefaßten Annahme ans Werk gingen und diese dann auch „bestätigen“ konnte, und deshalb zu einem Fehlurteil beitrugen, ist nicht von der Hand zu weisen. Selbstverständlich wußten die erfahrenen Gutachter, was von ihrem Auftraggeber erwartet wurde.“

      Hätte diese überaus wichtige Information Gustl Mollath bereits 2008 vorgelegen, hätte er mit Sicherheit niemals in Erwägung gezogen, sich von Prof. Kröber begutachten zu lassen.

      • In diesem Zusammenhang erscheint mir der Artikel von Dr. F. Weinberger vom 25.2.2013 erwähnenswert:

        http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/1381-2/

        „Hätte ich im April 2011 nicht kurz nach Pfäfflin Mollath nochmals nachbegutachtet, korrekt begutachtet – wo hätte sich ein anderer Psychiater gefunden, den „Koryphäen“ Paroli zu bieten -, würde kein Hahn mehr nach Mollath krähen, hätte der ganze Unterstützerkreis einpacken müssen, könnte sich Frau Dr. Merk weiter auf ihre „crème de la crème“ stützen, hätten weder Dr. Strate – wunderbar sein Wiederaufnahmegesuch jetzt -, noch Frau Wolff selbst von dem Fall Mollath ein Sterbenswörtchen erfahren. Nicht ein Wort hätte sie zu Gustl Mollath bis heute schreiben können…“

        Hervorragend von Dr. Weinberger geschrieben – aber die traurige Wahrheit.

      • http://www.merkur-online.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen/klartext-justiz-drama-mollath-2713022.html
        „(…) Er hat Mollath im April 2011 auf dessen Bitte hin in Bayreuth besucht, untersucht und festgestellt: „Er macht einen guten Eindruck, ist normal gesprächig, freundlich und hat alle fünf Sinne beisammen. Er ist klug, ruhig“ – und vor allem – „nicht wahnhaft“. Damit widerspricht Weinberger seinen Kollegen. Nichts Neues. Schon seit 35 Jahren ist er dem politischen Missbrauch der Seelenheilkunde mit seiner Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie auf der Spur.

        Und beim Fall Mollath schrillten seine Alarmglocken. „Da passiert ein Skandal nach dem anderen, Schwindel zeichnet den ganzen Prozess aus.“ Dass mehrere Gutachter auf das gleiche Ergebnis kamen, wundert Weinberger nicht: „Da hat einer vom anderen abgeschrieben.“ Und kaum einer hatte den Betroffenen besucht, geschweige denn untersucht. Der Wahn Mollaths wurde mehrfach auf reiner Aktenlage festgestellt. Das ärgert Weinberger. Weil am Fall nicht irgendwelche Mediziner gearbeitet haben, sondern die besten Deutschlands. „Das sind Spezialisten. Die ganz großen Tiere.“ Und nicht nur sie hätten Schuld an der Situation Mollaths. Die „schamlosen Lügen“ zögen sich „bis in höchste Kreise, bis zur Justizministerin“, Beate Merk (CSU).(…)“

      • „..Nach dem Geständnis von Ulvi am 2.7.2002 wird Prof. Kröber von der Staatsanwaltschaft Hof beauftragt, nunmehr ein Gutachten zur Aussagetüchtigkeit von Ulvi sowie zur Glaubhaftigkeit seines Geständnisses zu erstellen…“

        Ein Glanzstück der Begutachtung der Koryohäe: Glaubwürdigkeitsprüfung eines Geständnisse durch Hörensagen.
        „Ulvi hat gesagt, er wars“…“Gut, dann isser glaubwürdig“

        Denn es gab ja weder schriftliches Protokoll noch Tonbandaufnahme (ganz zufällig versagt), nur das Gedächtnisprotokoll der Ermittler.
        Der Mann ist ein Genie.

      • @ Helga St.: Aus meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich sicher 100 „Ulvi-s“, Menschen also mit (geistiger) Behinderung, die nach meiner Vermutung in einer gleichen Situation so wie Ulvi reagieren würden – nämlich zugeben, was sie nicht getan haben, weil sie glauben, dass dies von ihnen erwartet würde. Es ist einer der wesentlichen Merkmale solcher Menschen mit (geistiger) Behinderung, sich einer Autoritätsperson unterzuordnen – ähnlich wie kleine Kinder dies tun würden. Ulvis Gutachter hätte gut daran getan, sich einmal einige Tage in eine Heimeinrichtung unter Menschen mit dieser Behinderung zu begeben und mindestens still zu beobachten. Was Ulvi außerdem vorgeworfen wurde, nämlich das Entblößen -> das ist ebenso nicht so ungewöhnlich. Die, die ich so kenne, laufen alle ‚frei‘ herum, betreut halt im Wohn- und Arbeitsbereich. Aber keinesfalls in einem Maßregelvollzug.
        Auch heute übrigens, wie bereits 2x diese Woche, stand in unserem örtlichen Käsblatt im Polizeibericht etwas von häuslicher Gewalt (Mann gg. Frau) und damit Wegweisung des Mannes aus der ehelichen Wohnung für mindestens 1 Woche. Vermutlich wird keiner dieser Herren in einer Psychiatrie untergebracht werden …

    • @Silke
      Ich bezweiflle nicht, dass man Ulvi zu einem „Geständnis“ hat bringen können, hat man im Fall Rupp ja leicht auch geschaft (Geständnis, daß man den Bauern an die Hunde verfüttert hat), aber dass Kröber dieses ihm nur vom Hörensagen bekannte Geständnis als glaubhaft eingestuft hat…

      „.Ulvi Kulac hat laut Gedächtnisprotokoll viele Details genannt, etwa den kompletten Tatverlauf und wo die Leiche versteckt sei. Das hat die Polizei noch am selben Tag mit ihm vor Ort überprüft. Es stellte sich aber heraus, dass die Details nicht stimmten, jedenfalls, soweit sie nachprüfbar waren.“

      zeigt ja wohl, wie er gearbeitet hat. Nach Glaskugel und Kartenlesen.
      Oder Wunschgemäß dem Richter gegenüber.

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