Der Fall Mollath: Das Endspiel?

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

„Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.“ Das habe ich zuletzt, am 22.6.2013, tatsächlich geschrieben.

Meine optimistische Prognose ging fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bot in ihrer Stellungnahme ein Schlupfloch an, das dem Oberlandesgericht erlaubte, den unangenehmen Fall ohne Entscheidung in der Sache (vom Landgericht Regensburg abgelehnter Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung ) vom Tisch zu bekommen:

Die Voraussetzungen für eine begründete Untätigkeitsbeschwerde, soweit eine solche im Schriftsatz des Verteidigers vom 29.05.2013 enthalten sein sollte, nämlich eine unangemessene Verfahrensdauer, liegt [!] ersichtlich nicht vor. Von „handgreiflichen Erfolgsaussichten“ der Wiederaufnahmeanträge kann keine Rede sein.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-GenSt-2013-06-07.pdf

Nebenbei erfährt man also auch, was die Generalität in Nürnberg von dem von ihr ›betreuten‹ Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg hält… Diese Einstellung der vorgesetzten Behörde sollte die Staatsanwaltschaft Regensburg motivieren, unter neuer  Leitung, frisch und kampfeslustig, im Sinne ihrer ersten Entwürfe, die den Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung noch enthielten, nachzulegen. Die Beweislage hat sich schließlich extrem verbessert. Das sollte sogar ein General einsehen, der ohnehin im Verdacht der Illoyalität gegenüber seiner Ministerin steht: daß sie nur einen pro forma-Wiederaufnahmeantrag stellen lassen wollte, wird sie sicherlich nicht bestätigen wollen. Nun ist ein politisches Vakuum entstanden, das der Wahrheitsfindung nur förderlich sein kann.

Wenn eine Untätigkeitsbeschwerde vorliegen könnte, dann tut sie das wohl irgendwie letztlich auch, und glücklicherweise geht die falsche, wenn auch herrschende, Meinung davon aus, daß die neue, lediglich auf finanzielle Kompensation ausgerichtete, Verzögerungsrüge zur Abschaffung der früheren Untätigkeitsbeschwerde (mit einem Recht auf Sachentscheidung durch die Beschwerdeinstanz) geführt habe. Das ist schließlich seit Jahren das zynische Anliegen des Gesetzgebers: Rechtsmittel des Bürgers zu beschneiden, um der Unterbesetzung der Justiz nicht entgegenwirken zu müssen. Diese lachhaften Kompensationen kosten weniger als das erforderliche Personal und die Sachausstattung in der Justiz. Gesagt, getan. Am 24.6.2013 servierte das OLG Nürnberg Steine statt Brot und wies die kurzerhand umgedeutete „Untätigkeitsbeschwerde“ als unzulässig ab:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf

Aber auch dieser kleinere Rückschlag kann den Gesamteindruck nicht trüben, daß die Hängepartie beendet und das Endspiel – jedenfalls das um die Freiheit Gustl Mollaths – angebrochen ist. Denn wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, daß die bayerische Justiz mit der Fehlerkultur so ihre ganz besonderen Probleme hat, dann war er jetzt erbracht. Die lange Bedenkzeit des Landgerichts Regensburg deutet ja darauf hin, daß dem gewohnten Reflex nachgegeben werden soll, erstinstanzlich Wiederaufnahmebegehren vorsichtshalber erst einmal abzulehnen – was in diesem Fall natürlich dauert. Wenn etwas nicht zu begründen ist, fällt die Begründung bekanntlich besonders schwer.

Die Verteidigung scheint jedenfalls schwarz zu sehen und hat am 4.7.2013 einen Befangenheitsantrag gen Regensburg geschickt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf

Tatsächlich ist es nicht abwegig, anzunehmen, daß der abgelehnte Richter der entscheidende Bremsklotz der Kammer ist; seine aktuelle Vorsitzende sah die peinliche Entscheidung, an der er damals beteiligt war, als Pressesprecherin jedenfalls kritisch:

„Möglicherweise hätte man nachfragen sollen“

Dass Braun zahlen muss, hatte das Landgericht Regensburg beschlossen. Die Justiz in Regensburg ist für Wiederaufnahmeanträge zuständig, die in Nürnberg eingehen. Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun „nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen“ sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. „Aber das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Mielke.

Braun hat die Kostenaufforderung jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen, aus prinzipiellen Gründen, sagt er. Und tatsächlich erging im April 2012 vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) der Beschluss: Zwar sei Brauns Beschwerde unzulässig, weil der dafür „erforderliche Beschwerdewert von 200 Euro“ nicht erreicht sei. Von der Kostenerhebung aber werde nun trotzdem abgesehen. Ein salomonischer Beschluss? „Könnte man so formulieren“, sagt Anita Traud, Sprecherin des OLG.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Aber wer weiß? Vielleicht war sie seinerzeit auch nur um vermittelnde Kommunikation zum blöden Volk bemüht, das für solche Dreistigkeiten von Gerichten einfach nicht zu begeistern ist. Jetzt hat die Gratwanderin Gelegenheit, Position zu beziehen. Denn ›sie bewegt sich doch‹, die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg. Schon am 5.7.2013 lag die dienstliche Erklärung des betroffenen Richters vor, der seinerzeit an dem peinlichen Beschluß zum Nachteil von Edward Braun mitgewirkt hatte:

Soweit der Antragsteller vortragen lässt, dass der abgelehnte Richter an einer „groben Verfälschung des Sachverhalts“ mitgewirkt habe und dass (bezogen auf die Kammer in der damaligen Besetzung) „Eingaben von Bürgern umgefälscht“ worden seien, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf

Schon wieder ein „Monolith“ im Dienst der bayerischen Justiz, der aber noch nicht einmal darauf verweisen kann, vom BGH „gehalten“ worden zu sein… Daß selbst Monolithen wanken, beleuchtet man ihre Fehlleistungen zu grell, sollte doch zu denken geben.

24.11.2012

Es ist auch sechs Jahre nach dem Prozess nicht leicht, mit Brixner ins Gespräch zu kommen. Brixner ist seit vier Jahren pensioniert, wer bei ihm anruft, muss sich darauf gefasst machen, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen. Es bedarf des Hinweises, dass man nicht als Angeklagter mit ihm ins Gespräch zu kommen versuche. Der Fall Mollath? Die „ganze journalistische Aufregung geht vollkommen an der Sache vorbei“, sagt Brixner in einem Ton, der mit barsch eher unzureichend beschrieben wäre. Nichts, „gar nichts“ habe das Gericht zurückzunehmen. Das Urteil sei vom Bundesgerichtshof längst bestätigt. Und um „Schwarzgeld“ sei es im Prozess nicht gegangen, das habe doch gar „keine Rolle gespielt in diesem Verfahren“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706-2

21.5.2013

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe „anderes zu tun gehabt“ zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein „Prozess über einen Kieferchirurgen“ habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: „Das, was zu tun war, habe ich gemacht.“ Überdies: „Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat.“ Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499-2

Es ist dies ein Gebaren, das geeignet ist, die Grenzen hanseatischer Contenance auzuloten, die offenbar nicht mit Temperamentlosigkeit zu verwechseln ist. So die umgehende Erwiderung von Rechtsanwalt Strate auf die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters:

Soll das keine Verfälschung sein? Wo leben wir denn?

Die Behauptung einer Verfälschung muss ja nicht notwendig einen subjektiven Vorwurf begründen. Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur auf zeitweilig fehlender geistiger Präsenz beruhen.

[…]

Die Großzügigkeit des abgelehnten Richter mit eigenen Fehlleistungen in der korrekten Sachverhaltserfassung wird für ihn auch der Maßstab bei der Beurteilung der Fehlleistungen des VRiLG Brixner sein. Jedenfalls hat der Beschwerdeführer gute Gründe, das zu befürchten.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-05.pdf

Von dieser Justiz ist noch allerlei zu befürchten.

Justizministerin Dr. Beate Merk hat es allerdings wohl auch bemerkt, daß Heil nur noch vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten ist, und so hat sie dem bekennenden Merk-Fan Uli Bachmeier von der Augsburger Allgemeinen am 1.7.2013 ein Interview gegeben, in dem plötzlich ganz neue Töne erklangen:

01. Juli 2013 23:57 Uhr

Fall Mollath

Beate Merk: Unterbringung von Mollath zunehmend „unverhältnismäßig“

Gustl Mollath: Seine Unterbringung ist „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“. Das sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk – und will dies auch beim Verfasssungsgericht vorbringen. Von Uli Bachmeier und Henry Stern

[…]

Merk: Die Situation des Herrn Mollath macht mich selbstverständlich betroffen. Als Ministerin habe ich getan, was möglich war. Erstens: Wir haben Herrn Mollath angeboten, sich von einem neuen Psychiater, dem auch er vertraut, begutachten zu lassen. Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen. Zweitens: Ich habe, nachdem massive Zweifel wie die mögliche Befangenheit eines Richters auftauchten, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Weg gebracht. Daran wird intensiv gearbeitet. Das Gericht in Regensburg muss umfangreiches Material prüfen. Der Vorwurf, die Entscheidung werde bewusst verzögert, trifft sicher nicht zu. Drittens: Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.

Das „Drittens“ haben Sie bisher nicht gesagt.

Merk: Bisher durfte ich mich nicht äußern, weil ich als Ministerin die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren habe. Erst die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, zu einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 Stellung zu nehmen, macht es mir möglich, mich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist.

[…]

Merk: Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt. Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath. Und wenn es so wäre, dass in diesem Fall etwas elementar falsch gelaufen ist, dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich. Das Problem ist aber: Wenn ich als Justizministerin spreche, dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz. Viele Leute haben es wohl so empfunden, dass ich mir dieses Urteil zu eigen gemacht habe. Das tue ich aber definitiv nicht.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Beate-Merk-Unterbringung-von-Mollath-zunehmend-unverhaeltnismaessig-id25861651.html

Das war freilich starker Tobak für viele Leute: seit Ende 2011 bis zu diesem Interview hat sie sich zu dem Urteil vom 8.8.2006 niemals neutral verhalten, sondern behauptet, daß Gustl Mollath deshalb in der Psychiatrie sei, weil er Straftaten begangen habe und allgemeingefährlich sei. Wie muß sie sich in dieser Zeit verbogen haben, um die eisern-eisige Lady zu spielen, die sich Urteilsfeststellungen zu eigen macht, während sie doch tatsächlich, im stillen Kämmerlein, empathisch Mollaths Schicksal bedauerte und händeringend nach Möglichkeiten suchte, dem armen Manne zu helfen. Politik muß ein hartes Geschäft sein, das schwere Opfer und ein gewisses Talent zur Schauspielkunst erfordert.

Diese Politshow kam allerdings gar nicht gut an, und so begann schon am nächsten Tag ein Zurückrudern, das ein Radiosender aus ihrer Heimatstadt kabarettreif so zusammenfaßte (und damit alle Klarheit beseitigte):

Allgemein, DONAU 3 FM Region, Ulm / Neu Ulm Dienstag, 2. Juli – 2013 14:44

Fall Mollath: Merk stellt klar

Bayerns Justizministerin Beate Merk ist nicht für eine Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie. Das hat die ehemalige Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin nach einem anderslautenden Zeitungsbericht klargestellt. Es gehe vielmehr um die Verhältnismäßigkeit, mit der man sich in diesem Fall auseinandersetzen müsse, so Merk. Nur das Bundesverfassungsgericht könne entscheiden, ob Mollath freigelassen werde. Das Gericht hatte Merk zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Stand 7 Uhr:

Bayerns Justizministerin Beate Merk will sich offenbar dafür einsetzen, dass Gustl Mollath aus der Psychiatrie freigelassen wird. In einem Zeitungsinterview sagte die ehemalige Oberbürgermeisterin Neu-Ulms, dass Mollaths Unterbringung unverhältnismäßig sei. Das will sie auch vor dem Verfassungsgericht erklären. Seit 8 Jahren ist Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht.

http://www.donau3fm.de/allgemein/merk-setzt-sich-fur-mollath-ein/63612

Sieben Jahre oder acht Jahre Freiheitsentzug: ist eh egal, befand schon die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth im Juni 2013 und setzte, sachverständig unberaten, das achte Jahr oben drauf. Im Zweifel für die Sicherheit. Und bei einem, bei dem niemand weiß, wie der tickt, muß man ja mit dem Schlimmsten rechnen.

Wie die gestrige Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem BVerfG dann wirklich ausgefallen ist, werden wir hoffentlich in der gebotenen Klarheit einer für Dienstag, den 9.7.2013, angekündigten Pressemitteilung des Ministeriums entnehmen können. Etwa so: „Verhältnismäßigkeit muß schon irgendwie sein, hohes Gericht, ich stelle anheim“?

Damit könnte jedenfalls der aufgebrachte bayerische Richterverein, in dem sich die den Richtern dank des bayerischen Rotationsprinzips sehr verbundenen Staatsanwälte gleich mitorganisert haben, gut leben; demnächst erwarte ich derartige offene Vereinsbriefe auch gegenüber dem BVerfG und dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags:

Fall Mollath

Richterverein rügt Justizministerin Merk

[…]

Stand: 04.07.2013

Der Richterverein stößt sich an Merks Äußerungen in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“. Merk wird mit den Worten zitiert, sie halte die Unterbringung Mollaths „mit zunehmender Dauer für unverhältnismäßig“. Der Richterverein kritisiert das in einem offenen Brief als eine Bewertung der Arbeit der Strafvollstreckungskammer Bayreuth und des Landgerichts Regensburg.

Auch eine andere Aussage Merks in diesem Interview stößt auf Kritik. „Auch Richter müssen die Reaktion der Bevölkerung verstehen und darauf reagieren“, hatte Merk gesagt. Der Vereinsvorsitzende Walter Groß aus Fürth kommentiert das in dem Brief an die Ministerin mit dem Hinweis auf das Grundgesetz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen seien. Merks Äußerungen seien eine Vorwegnahme der geforderten Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, die offenbar gezielt vorab an die Medien lanciert worden sei. Das sei „mehr als bedenklich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Zu beneiden ist die Ministerin wirklich nicht, wie sie zwischen Baum (Landesvater Seehofer) und Borke (bayerischer Richterverein, Generalstaatsanwalt) lavieren muß und dabei nicht vom Fleck kommt.

Und dann fördert der Untersuchungsausschuß des Landtages auch noch neue Beweise für Brixners Befangenheit vulgo Indizien für seinen Rechtsbeugungsvorsatz zutage, was unabhängig von den erwartbaren parteipolitischen Bewertungen der Ausschußtätigkeit nun wirklich ein juristischer Gewinn ist. Bedenklich ist nur, daß der Ausschuß besser ermittelt hat als die Staatsanwaltschaft.

Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich

SPD zur Aussage des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder im Mollath- Untersuchungsausschuss des Landtags: Richter sprach doch mit Martin Maske

Der Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ hat auf Drängen der SPD eine schriftliche Stellungnahme des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder angefordert. Nach Angaben von ‚Report Mainz‘, wo seit Donnerstagnachmittag auch ein Videointerview veröffentlicht ist, hat Westenrieder jetzt die Zeugenaussage von Richterin Heinemann bestätigt. Martin Maske, ein früherer Handballschüler Brixners, war bei der Verhandlung gegen Gustl Mollath am 8.8.2006 vor dem Gerichtssaal und hat mit Richter Brixner gesprochen. Maske war der neue Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin und ebenfalls bei der Hypovereinsbank beschäftigt. Westenrieder berichtet nun sogar davon, dass Brixner gegenüber den Richtern von seiner eigenen Befangenheit gesprochen habe. Er dürfe jetzt nicht von seiner Bekanntschaft zu Maske sprechen, sonst würde er für befangen erklärt, so Brixner damals. Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben. Petra Mollath ist mit ihrem Kollegen Martin Maske aus der Ehe mit Gustl Mollath ausgebrochen.

Westenrieder bestätigte dem Untersuchungsausschuss auf Nachfrage von MdL Inge Aures laut ‚Report Mainz‘ auch einen Bericht der ‚Nürnberger Nachrichten‘ vom 7.3.2013, wonach der Leiter der Klinik am Europakanal Dr. Wörthmüller, der sich wegen seiner Involvierung in die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths bereits Jahre vorher selbst für befangen erklärt hatte, bei der Verhandlung am 8.8.2006 ein Gespräch mit Richter Brixner im Richterzimmer führte. Wörthmüller habe dem Richter während einer Verhandlungspause erklärt, dass er sich ja für befangen erklärt habe. Er teilte Brixner mit, dass Mollath nicht ganz dicht sei und auch ihm Reifen zerstochen worden wären. Richter Brixner war offenbar sichtlich beeindruckt, da er laut Westenrieder nach Gesprächsende ausführte: „Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen.“

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, es sei ausgeschlossen, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe.

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15998&aktiv=1#.UdWc8W3wUqI

Mittlerweile ist Westenrieders entsprechende schriftliche Aussage beim Untersuchungsausschuß eingegangen:

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=16001&aktiv=1#.UdbmTG1TFoC

Hier das Interview mit Heinz Westenrieder (Report Mainz, 2.7.2013)

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/did=11685452/pv=video/nid=1197424/9t9f8c/index.html

Nach diesen volkstümlich formulierten Statements zweier befangener Experten über den Geisteszustand des Angeklagten Mollath waren die Schöffen entsprechend auf das noch durch Dr. Leipziger zu erstattende Gutachten eingestimmt und über dessen Ergebnis dann auch gar nicht mehr verwundert – obwohl es der Schöffe Westenrieder schon damals für „schwach“ gehalten hatte, wie er in einem Interview vom 10.12.2012 mit Oliver García sagte:

Dem Urteil entnehme ich, daß Mollath sich von Leipziger nicht untersuchen lassen wollte. Wie ausführlich stellte Leipziger die Grundlagen seiner Schlußfolgerungen dar? Berief er sich allein auf das Aktenstudium oder muß ich es mir so vorstellen, daß er sich in den Aufenthaltsraum der geschlossenen Abteilung gesetzt und Mollath beobachtet hatte, vielleicht an mehreren Tagen ein paar Stunden lang?

Auch dazu habe ich leider keine Erinnerung mehr. Ich habe notiert: “nach Aktenlage”.

Dr. Leipziger stellte bei Mollath eine krankhafte seelische Störung in den Jahren 2001 und 2002 fest, obwohl er sich nur auf Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 sowie auf Schriftstücke von frühestens Ende 2003 stützen konnte. Wurde mit ihm erörtert, auf welche Weise es ihm gelang, den Gesundheitszustand Mollaths auf die Tatzeitpunkte zurückzuberechnen?

Auch das weiß ich nicht mehr. Aber zu diesem Punkt gibt es ja auch jetzt etliche Psychiater, die Leipzigers Gutachten zerpflücken. Was ich hier noch in meinen Notizen stehen habe: “Schwaches Gutachten”.

Aber Sie haben mit psychiatrischen Gutachten sicher nicht viele Erfahrungen?

Ich habe mit psychiatrischen Gutachten schon Erfahrungen, sowohl aus Hauptverhandlungen als auch aus anderen Bereichen.

Sie waren Klinikdirektor, habe ich gelesen.

Ja, aber nicht als Arzt, sondern als Verwaltungsmensch.

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/

Eigentlich stellt man sich „Verwaltungsmenschen“ anders vor – und ich meine jetzt nicht die Gewohnheit, sich über Hauptverhandlungen Notizen zu machen und diese als Erinnerung aufzubewahren. Die gehört in den Bereich der „Bürokratie“, die man Verwaltungsmenschen gern zuschreibt. Ich meine die Tatsache, daß dieser Schöffe dank Informationen, die er nachträglich gewonnen hat, das Urteil vom 8.8.2006 für ein Fehlurteil hält und die Courage aufbringt, der Wahrheit ans Licht zu verhelfen. Vielleicht möchte er nur in Ruhe sein Rentnerdasein genießen, sich nicht die Justiz zum Feind machen, von der Presse in Ruhe gelassen werden? Das alles wäre nachvollziehbar, bedenkt man, daß er die anonyme Quelle gewesen sein muß, die den Wörthmüller-Auftritt im Richterzimmer am Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath den Nürnberger Nachrichten, Michael Kasperowitsch, gesteckt hat. Denn nach seiner aktuellen Darstellung waren beim Auftritt von Dr. Wörthmüller lediglich die Schöffen und nicht Richterin Heinemann im Richterzimmer anwesend. Hier Michael Kasperowitschs entsprechender Artikel vom 7.3.2013:

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a38

Danach hat sich der frühere Schöffe nicht mehr geäußert – bis ihn die Anfrage des Untersuchungsausschusses vom 26.6.2013 erreichte und er dieses Report Mainz-Interview zur Vermeidung eines Presseansturms gab.

Ein Laienrichter als leuchtendes Vorbild der Wahrheitsermittlung für professionelle Justizjuristen, denen allerdings manchmal eher daran gelegen ist, die Wahrheit zu verdunkeln.

Insbesondere, wenn es um die fehlende Qualität von Einstellungsbescheiden geht, in denen die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdacht abgelehnt wird. Rechtsbeugung durch bayerische Richter? Freiheitsberaubung durch bayerische Forensik-Psychiater? Iwo. Das gibt es nicht, das weiß jede Staatsanwältin als Gruppenleiterin. Langjährige verdiente Kräfte, welche Gruppe sie auch immer leiten, wissen auch ohne Weisung, was von ihnen erwartet wird. Offenbar hat sich in Augsburg kein OStA/OStA’in bereitgefunden, seinen/ihren Namen unter einen Bescheid zu setzen, der Sachverhaltsquetsche und Negierung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart unnachahmlich vereint:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Die Staatsanwaltschaft Augsburg war – verständlicherweise – so indigniert darüber, daß Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Gerhard Strate ihren Bescheid veröffentlichte, daß sie sogleich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen seiner découvrierenden Transparenzoffensive einleitete.

Da die Staatsanwaltschaft Augsburg als Betroffene befangen war, reichte sie ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hamburg weiter, die sich in Dienst nehmen ließ und jedenfalls beim Ermittlungsrichter des AG Hamburg beantragte, die amtlichen Schriftstücke in RA Strates Dokumentation des Fall Mollaths (also nicht seine eigenen Schriftsätze) wegen Verstoßes gegen § 353 d StGB zu löschen.

Nun fand sich aber ein Hamburger Amtsrichter, der nicht blind Beschlußanträge der Staatsanwaltschaft abzeichnete, sondern selber nachdachte: mit dem Ergebnis, daß der Antrag der Staatsanwaltschaft weder zulässig noch begründet sei.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf

Wie gesagt, die bayerische Justiz kann nur von außen bezwungen werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.6.2013 ist bereits auf dem Weg – und das OLG hat noch eine letzte Chance, seinen Beschluß zu überdenken und seine Rechtsprechung light aufzugeben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf

Noch viel bedrückender als die Unfähigkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und aufzuarbeiten, ist allerdings die Blockadehaltung der Psychiatrie. Mag sie auch beteuern, sie arbeite der Justiz nur zu und sei für deren Entscheidungen nicht verantwortlich: sie weiß genau, daß sich faktisch die Justiz entgegen der gesetzlichen Vorgabe immer den Gutachten anschließt und sich sogar mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ersichtlich widersprüchliche Gutachten wie das von Prof. Dr. Pfäfflin in Sachen Gustl Mollath zu evaluieren. Auch diese Weigerung ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde Mollaths, zu der sich das Justizministerium aktuell äußern soll.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 27 ff.]

An dieser Stelle sei hervorgehoben, wie die Verteidigungslinie der mit Gustl Mollath befaßten oder befaßt gewesenen Psychiater aussieht, prägnant formuliert durch Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber in seinem am 4.7.2013 abgedruckten Gespräch mit Alexander Dill [Hervorhebung von mir]:

Hans-Ludwig Kröber: […] Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist.

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

Ich fasse zusammen:

1.

Unsere Wahn-Diagnosen waren und sind richtig, auch wenn die Tatsachenbasis, auf die sich gründeten, weggefallen ist bzw. von Anfang an nicht bestand.

2.

Gefährlichkeitsprognosen (von den ersten Ferngutachten von Frau Dr. Krach und Thomas Lippert über das Eingangsgutachten von Dr. Leipziger und die Bestätigungsgutachten von Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin bis hin zu den jährlichen Stellungnahmen des BKH Bayreuth) haben wir nie erstellt. Das sieht nur so aus.

3.

Den „einhelligen  Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.

Mit der Realität ist das so eine Sache, und das Thema „Wahn und Wirklichkeit“ ein weites Feld. Letztlich überwiegt die mediale Wirklichkeitsvermittlung gegenüber den eigenen begrenzten Erfahrungsmöglichkeiten. Daß man dabei gewesen sei, heißt heute gar nichts mehr.

Einer Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten* Position journalistischer Herolde wie Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Beate Lakotta (SPIEGEL) bedient, eine bedenkliche Kulturerscheinung, die ich den LaLa-Journalismus getauft habe, läßt sich nur schwer Vertrauen entgegenbringen. Denn Realitätsansprüchen genügt er nicht. Dazu demnächst mehr.

* verstehendes Lesen der Wiederaufnahmeanträge wird empfohlen

 

Zur Fortsetzung geht es hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/

 

2.912 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Das Endspiel?

    • danke auch von mir @GW, wirklich gaaanz toll.

      Es gibt nirgends eine so hoch karaetig besetzte Instanz, die Tatsachen und Rechtsmeinungen ad hoc bei der Hand hat und einstellt, wie der von GW betreute BLOG. Und weil das so ist, und die Frequenz der Entries der hiesigen Protagonisten einen ganzen Arbeitstag eines ordentlich abeitenden Richters in Anspruch nimmt, kommen die da in Regensburg auch nicht zu einer Entscheidung.

      Die lesen den ganzen Tag GabrieleWolff.

  1. zu „Hans-Ludwig Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. (Antwort auf die Frage von Heise online: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist): Die Kernaussage jedes forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens ist die Feststellung der Gefährlichkeitsprognose. Wenn es bloß eine Diagnose wäre, dann gäbe es auch aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit für den Maßregelvollzug. Denn in §63 StGB steht, das eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann erfolgt, „wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“ (http://dejure.org/gesetze/StGB/63.html). Also: Krankheit alleine reicht nicht, die Aussage ist zwangsläufig – falsch.

  2. Sehr geehrte Frau Wolff.
    in diesem Thread hat mit besonders gut gefallen:
    „Ich fasse zusammen:“
    Herrlich ironisch formuliert!
    Gestatten Sie mir ein paar Fragen:
    Ist, falls es zu einer „Gnadenentscheidung“ vom MP Seehofer oder der Ministerin Merk kommt, der Fall abgeschlossen ?D.h. gibt es keine Wiederaufnahme des Prozesses?(gleiche Frage gilt für Entscheidungen des BVerfG)
    Falls es zu einer Wiederaufnahme kommt, was wird konkret wiederaufgenommen ?
    Zeugenvernehmungen zu den „Reifenstechereien“, Beweiserhebungen über die Atteste etc.?
    Besten Dank vorab für Ihre Antwort.
    Dr.med.Thomas Franken

    • Da eine Gnadenentscheidung nachrangig gegenüber gerichtlichen Entscheidungen ist, wird es keine geben, bevor nicht die Gerichte entschieden haben.

      Theoretisch würde eine Erledigung der Vollstreckung (oder eine Bewährungsaussetzung) im Gnadenweg weder ein Wiederaufnahmeverfahren noch eine Entscheidung des BVerfG über eine Verfassungswidrigkeit vorangegangener Vollstreckungsentscheidung erledigen.

      Genau wie Prof. Dr. Müller zweifel ich daran, daß es eine neue Hauptverhandlung geben wird. Das Urteil kann genauso gut im Beschlußweg aufgehoben werden.
      Aber wenn es eine geben sollte, wird dort eine ganz normale Hauptverhandlung geführt: die alten Anklagen werden verlesen, Zeugen vernommen (und zwar ein paar mehr als im Hauruck-Verfahren von 2006) – aber was soll denn dabei herauskommen außer der Feststellung, daß keine einzige „Anlaßtat“ nachweisbar ist? Und dann braucht man natürlich auch kein Gutachten über die Schuldfähigkeit zu den Tatzeiten mehr, wenn die Taten wegfallen.

      • sorry, kleine Nachfrage:
        was könnte dann im Beschluss stehen?
        Ich frage deshalb, da eine vollständige Rehabilitierung Mollaths ja nur (u.A.) mit der Feststellung verbunden sein kann, er hat keine psychiatrische Erkrankung und ist daher auch nicht gefährlich.

        • Der Tenor des Beschlusses müßte lauten, daß das Urteil vom 8.8.2006 aufgehoben wird.

          Der Freispruch, auch wenn er nur wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit ausgesprochen wurde, bleibt ja auf jeden Fall bestehen, selbst wenn die Begründung jetzt eine andere wäre (nämlich Freispruch aus tatsächlichen Gründen). Bei Wiederaufnahmen zugunsten des Verurteilten kann wegen der beschwerenden Folge der Unterbringung nur eine Aufhebung erfolgen.

          Und Anspruch auf eine klare, der Beweislage entsprechende Begründung eines Freispruchs oder einer Urteilsaufhebung hat niemand – er ist ja nicht mehr beschwert, wenn er ein günstiges Urteil erhalten hat.

      • Beim Presseclubforum in München meinte ich aus Herrn Strates Äußerungen herauszuhören zu können, dass er mit einer Verhandlung in Regensburg rechnet. Das kann ich aber auch überinterpretiert haben, oder Herr Strate stellt sich schon mal vorsorglich auf eine verbohrtmöglichste Kammer ein.

      • Wenn man sich sicher ist, dass die Anlasstaten nie stattgefunden haben, braucht es keine HV und damit auch keinen neuen Gutachter.

        Wenn aber, mit neuer Beweissaufnahme versucht wierden soll zu klären, ob die Anlasstaten stattgefunden haben oder nicht ist es bei im Erstverfahren festgestellter (zumindest nichtausschließbarer) Schuldunfähigkeit zwingend erforderlich einen neuen Sachverständigen zu beauftragen.

        Es geht ja dann auch und vor allem um die Gefährlichkeitsprognose. Da Herr Mollath sich nicht untersuchen lassen wird – was sein gutes Recht ist – wird es keine andere Möglichkeit geben, als das Gutachten aufgrund der Beweisaufnahme in der HV zu erstellen.

        Dass die Kammer, bei der spezifischen Fallkonstellation, keinen eigenen Sachverständigen beauftragen wird, halte ich für ausgeschlossen.

      • Ich gehe davon aus, dass die 7. Strafkammer in Regensburg demnächst – wenn ihr das BVerfG nicht zuvorkommt – den kürzesten Aufhebungsbeschluß in der Geschichte Bayerns erlassen wird, in dem nichts über irgendwelche Justiz-Fehler drinstehen wird.
        Die drei Richter müßten ja nach ihren bisherigen Erfahrungen noch blöder als von mir vermutet sein, sollten sie sich auf eine Verhandlung mit Dr. Strate einlassen.

  3. „Den „einhelligen Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.“
    Das funktioniert, wie zu besichtigen, aber nur solange man ein funktionsfähiges, nach außen abgedichtetes Zitier- und Empfehlungskartell hat. Da sollte schnell etwas passieren. Nachdem sich die Koryphäen als Scharlatane entpuppt haben muss die Politik einschreiten, zu Lasten der GWG. Das erscheint mir neben dem Schicksal Mollaths das Gravierendste an dieser Schmierenkomödie zu sein. In einer kulturell „gesunden“ Umgebung hätte ein Kröber solch ein Interview niemals geben können: ich habe Recht obwohl ich Unrecht hatte und dann noch in einem Atemzug Mollath (den er nur von getürkten Akten kennt) mit Breivik zu nennen.

    • Zumal gerade das Beispiel Breivik zeigt, wie beliebig mit dem Begriff „Wahn“ umgegangen werden kann und daß es letztlich Abgrenzungs- und Strafbedürfnisse der Gesellschaft sind, die die Zuschreibung durch die Psychiater bestimmen. Bei Breivik stand es, wenn ich mich recht erinnere, drei : drei zwischen den Psychiatern.

      Was die Grundlage seiner neuerlichen Ferndiagnose angeht: er hat Mollath bestimmt schon mal im Fernsehen gesehen. Ob ihm die Strafakten im Jahr 2008 vorlagen, ist noch die Frage. Die braucht er ja nicht, wenn er meint, er sei an die rechtskräftigen Feststellungen des Urteils gebunden.

      • Wenn er sich an die Aussagen des rechtskräftigen Urteils hält, kann Alles, was er tut, nur ein Zirkelschluss sein. Das müßte eigentlich jeder Abiturient schon verstehen. Das ist, und das betrifft nicht nur ihn, sondern die gesamte Gutachter-Riege innerhalb dieses Zitierkartells, Scharlatanerie pur. Dafür sollte Niemand Geld ausgeben und Konsequenzen für Dritte darf das schon gar nicht haben.
        Erschrocken hat mich das (von Dill m.E. gut geführte) Interview. Wenn Einer in dieser Position, nur um recht zu behalten im Unrecht, Mollath eine Wischi-Waschi-definierte „Krankheit“ anhängt, nach der die halbe Welt krank wäre, und aus der er auch noch die Konsequenz zieht, Mollath müsse jetzt (mit solchen Leuten!) kooperieren muss er eigentlich seinen Posten los sein. Wieviele Leute werden aus nichtigeren Gründen früh verrentet?

        • Zumal ja auch Kooperation nichts nützt: mit Prof. Pfäfflin hat er kooperiert, aber der fühlte sich nicht in der Lage, die Gutachten der guten Kollegen Kröber/Leipziger anhand der eigenen Exploration (letztere haben Mollath ja nicht exploriert) zu widerlegen. Oder auch nur eine nach Lage der Dinge im Jahr 2011 angebrachte positive Sozialprognose zu stellen.

      • Das kann man Professor Kröber nicht durchgehen lassen:

        „…Das Krankhafte am Wahn ist die „Eigenbeziehung ohne Anlass“, also dass Dinge, die auf der Welt passieren, eine ganz besondere Beziehung zu mir haben – und das ist erklärungsbedürftig. Dass Mollath all diese Dinge irgendwo gelesen hat, bezweifle ich nicht; dass ist ja gerade das Interessante, dass es nichts gab, was er eigenständig entdeckt und enthüllt hätte. Außer dass seine Frau die Hypovereinsbank betrügt.

        Also ist Betroffenheit erklärungsbedürftig?

        Hans-Ludwig Kröber: Ja, dass es gegen mich selbst geht. Dass ich selbst im Kampf mit diesen Mächten stehe und glaube, es ginge um alles.
        Das ist doch identitätsstiftend, oder?

        Hans-Ludwig Kröber: Das ist richtig. Bei Breivik war sein Wahn auch identitätsstiftend…“

        http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/3.html

        Und das im Zusammenhang mit eindringlichen Warnungen, was den Irak Krieg anbelangt!

        Sowohl die von Gustl Mollath direkt auf seine Person bezogenen Beobachtungen und vermutungen, als auch seine Überlegungen und Meiningen zu Risiken und Fehlentwiclujgen in der Weltpolitik sind alles andere als eine „Eigenbeziehung ohne Anlass“.

        Ob da der nach eigener Einlassung, geäußert in einem Interview des Schweizer Fernsehens, ehemals an das Gedankengut des Kommunistischen Bundes Westdeutschland tatkräfig geglaubt habende jetzige Oberunterscheider zwischen Wahn und Wirklichkeit nicht doch, möglicherweise unbewußt, einmal mehr seine Übereinstimmung mit dem hiesigen Kanon der rechtschaffenen Ansichten betonen wollte? Man möchte es nicht ausschließen, bedient er sich doch zur Abgrenzung von „Mollaths Wahn“, den er frecherweise auch noch mit „Breiviks Wahn“ in Beziehung bringt, der ja nicht immer ganz rational zu nennenden Stimmungsmache einschlägiger Presseorgane (und einschlägiger Politiker), wenn es um die Verteufelung eines politischen, militärischen oder wirtschaftlichen Gegners geht.
        Dies ist dann aber pures politisches Kalkül, hochrational, wie sich die Recht und Rechte Habenden immer wieder gegenseitig versichern.

        Vielleicht wollte er aber auch ohne jeden Eigennutz der Politik und der Justiz behilflich sein, das hat er ja schon einmal, vor längerer Zeit, mit seinem briefing für Frau Dr. Merk getan.

      • @Josef Eisele
        Kröber durfte im Interview seine „Unschuld“ beweisen, auch wenn die Fragen etwas intelligenter waren als üblich.
        Den Interviewer Dr. Alexander Dill hat er scheinbar überzeugt; im Beck- Blog schreibt der:
        „Dass aber die psychiatrischen Gutachter auch nur im entferntesten Zusammenhang mit einer behaupteten „bayerischen“ Verschwörung stehen, ist m.E. völlig auszuschliessen.“

        http://blog.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath?page=12#comment-52458

        Sicher gab es keine „bayerische Verschwörung“, aber daran zu glauben, dass psychiatrische Gutachter sehr wohl die „passende Gutachten“ geschrieben haben, je nach Auftrag, ist naheliegend, nicht weit entfernt,

      • Herr Prof. Dr. Kröber möchte die Lufthoheit über den Stammtischen behalten und erzählt dem Leser mehrfach etwas von Mördern in der Stellungnahme zum Fall Mollath. Der Leser soll den Schluss ziehen, dass Herr Mollath sehr gefährlich ist.
        Klar, Prof. Dr. Kröber hat nie behauptet, dass Herr Mollath morden könnte.

      • @ Helga Steckhan:
        Also dass sich ein Nürnberger Klüngel drei forensisch psychiatrische Gutachter hält, glaube ich auch nicht. das ist auch gar nicht nötig. Spannender wäre zu wissen, ob die Frau Dr. Krach zufällig ausgewählt worden war, oder ob da nicht über den Nachbarn des Dr. Wörthmüller, etwa mit der Begründung, es ginge um die Scheidung der ihm bekannten Dame von dem unberechenbaren Gatten und um ein paar andere Dinge, gezielt die Klinik am Europakanal in Erlangen ausgewählt worden ist. Das Attest wurde sehr zielgerichtet eingebracht, die darauf folgende Beauftragung des Gutachters Lippert war Routine, die von Dr. Wörthmüller insofern auch, als dass er ja zu den Gerichtsgutachtern gehört. er hat dann den Dr. Leipziger ins Spiel gebracht.

        Professor Kröber war für die Justiz Nürnberg die gebotene Feuerwehr, nachdem Dr. Simmerls Gutachten für Aufregung gesorgt hatte. Professor Pfäfflin kam über die damalige Verteidigung ins Spiel, und hatte ach, herrjeh, zwei Herzen in seiner Brust. Da war sein Befund, aus der Exploration und den Tests, und da waren die Akten. Und dann kam noch die Verhandlung. Der Rest ist bekannt.

        Generell gilt nicht mehr, dass jeder Gutachter seine Kollegen immer raushaut, das ist Geschichte. Jedoch wissen Gerichtsgutachter schon, dass es nicht gut wäre, in einem solchen Fall ausgerechnet den Advokatus diaboli zu geben, sprich den Zug anzuhalten. Dr Simmerl hat das insofern nicht getan, als er ja zur Frage der Geschäftsfähigkeit Stellung genommen hat, dennoch war es von ihm anständig, nicht den Pfäfflin zu geben und herumzueiern. Er kannte nicht alle Akten, aber dass er für Aufregung sorgen würde, war ihm wohl klar. Er hat in einem Interview auch mal durchblicken lassen, dass diese Aufregung nicht ganz spurlos an ihm vorübergegangen ist.

        Im vorliegenden Fall reichen ganz wenige bewußte Verknüpfungen aus, um den Ablauf statt mit einer prinzipiell auch möglichen Zufälligkeit aufeinanderfolgender und genau zueinenander passenden Ereignisse, die keiner so auf seiner Rechnung gehabt hat, mit einem planmäßigen Vorgehen zu erklären. Das psychiatrische Zettelchen Nr. 1, ausreichenden Verfolgungsdruck auf den zur Strecke zu Bringenden, und dann noch die Überwindung der von Dr. Leoipziger signalisierten Beweislücke für die anhaltende Gefährlichkeit. Deshalb ist die Klinik am Europakanal und die Wache am Erlensteg so bedeutsam. Der Verfolgungsdruck über die Kanzlei Woertge ist ja dokumentiert, mit Attesten im Rosenkrieg zu arbeiten nichts Außergewöhnliches, der in der Praxis der Frau Dr. Reichelt erreichbare Sohn bekennt sich zu seiner Sympathie für geschlagene Frauen, was einem wahrscheinlich erst nach eigenen einschlägigen Erfahrungen vergeht, voilà!

        Statt gestochener Reifen wären auch weitere Stalking-Geschichten anzuführen gewesen, man wollte ja gezielt den „Wahnsinnigen“ mit seinen Verfolgern koordinieren. Also wäre man auch weitergekommen ohne den genialen Einfall des ermittelnden Polizisten. Wann dieser Richter Brixner ins Spiel gekommen ist, fragt man sich, auffällig ist seine Vorwärtsverteidigung in Sachen Befangenheit allemal. Vor allem aber seine telefonische Intervention ist zusammen mit dem Verdunkelungsversuch des Zeugen Jüptner auffällig.

        Gespräche beim Golfen, Tennisspielen, Festessen und Wohltätigen, auch Gespräche über den Zaun, oder bei Terminvereinbarungen sind immer gut für eine Kopplung von schwingungsfähigen Massen. Einmal angestoßen, schwingt so ein Pendel dann eine ganze Weile, bis es wieder einen Stoß braucht, zur rechten Zeit. Das richtig zu managen gehört zu den soft skills für Erfolgreiche.

    • Die Ferndiagnose ist eine bayerische Erfindung. Dr. Gudden hat Koenig Ludwig II mittels Ferndiagnose die Schwermut angedichtet, weil der Friedensbewegte König das Staatsvermögen lieber zur Schaffung von Kunstschätzen als für Kriege ausgeben mochte.

      • Die Diagnose Guddens lautete „Paranoia und Geistesschwäche“. Seine reale Begegnung Ludwig II. endete für beide tödlich.

        Vielleicht hat Kröber ja davor Angst?

    • gelegentlich sagte
      Das funktioniert, wie zu besichtigen, aber nur solange man ein funktionsfähiges, nach außen abgedichtetes !Zitier- und Empfehlungskartell! hat.

      Olaf Przybilla mit Zitat Dr. Runge.
      http://sz.de/1.1717207
      Dass nun Verschwörungstheorien von der CSU bestritten würden, sei ein Ablenkungsmanöver. Solche seien im Ausschuss nie behauptet worden. Zu erkennen glaube man aber ein !Schweige-, Lügen und Vertuschungskartell!

      so, da haben wir den begrifflichen Ersatz fuer die Verschwoerung, die die zugehoerigen theoretiker (danke @Justine) zu erblicken meinen, belegt durch tausende Seiten von Dokumenten.

      Kartelle. AUCH rechtswidrig. UND boese. UND zu lasten Dritter.

      An der Abdichtung arbeitet Otto. Dichtungs-Otto seines Zeichens Deckmantel des Kartells. Seine NBK oder NK sollten wir einmal duchleuchten nach der Spur der Motive. Den Bildern zurfolge ist er ein junger Kerl mit Locken, dem ich das CSU Affine gar nicht abnehme. Er ist aber der einzige CHEFredakteur und vllt muss er da so Tendenzioes berichten und will gar nicht. Sein neuer Bericht, oh HOCHachtung Otto, klare Sprache, keine Fehler, keine schlammigen diffamierenden Begriffe – Gaaanz toll.

      http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/untersuchungsausschuss_opposition_fordert_beate_merks_ruecktritt_167923

      und bitte wenn Du morgen die ganze Seite schreibst, bleib so, ggf freunden wir uns mit Dir noch an und Du gibst uns oder RA Strate die ganzen DOKUs, die bei Eurem NBK in der letzten Zeit zum vorliegen gekommen sind.

      Otto, mein Beifall, Du beginnst das LaLa Kartell zu verlassen … und das ist gut so. Zeig uns, was wirklich in Dir stekct, wenn man dich schreiben laesst.

      • Mist, zu viele Schreibversehen im vorigen Post. Sry an die Leser, sinngemaess ist es hoffentlich zu verstehen.*

        Ich packe dann noch die Otto Lapp Synthese drauf. Bitte aber auch Andere im Blog den NBK mal nach CSU-affinen Spuren anzusehen.

        Kommanditgesellschaft
        Sitz Bayreuth, Registergericht Bayreuth, HRA 734 – dazu suche ich was.

        Verantwortlich für die Facebook-Seite
        Katharina Ritzer – doch nicht etwa verwandt oder verschwaegert mit dem Buchautor ?

        Chefreporter:
        Otto Lapp – ok., kennen wir. Hat gerade seinen inhaltlich umschriebenen Austritt aus dem LaLa Kartell publiziert, die Kommentare frei geschaltet und schreibt uns morgen seine journalistische Bachelor Arbeit. Ganzseitig. Wir werden sie benoten, cum grano salis …

        Chefredaktion Nordbayerischer Kurier und RNT:
        Joachim Braun – dem unterstelle ich mal Durchgriff auf seinen Chefreporter, liege aber erklaertermaßen im ungesicherten, bildersprechenden Bereich.
        http://www.nordbayerischer-kurier.de/redaktion

        Verleger und Herausgeber:
        Wolfgang Ellwanger und Dr. Laurent Fischer – nichts gefunden

        Geschäftsführung:
        Wolfgang Ellwanger und Michael Rümmele – auch nichts gefunden.

        Meine Vermutung ist, der NBK ist immer naeher dran, und wenn er das ist, weiss er auch die Wahrheit und kennt seine Pflicht, Fakten und Realitaeten mit altera pars audiatur zu veroefffentlichen. Kommt ins Boot und lasst euch nicht von Schweige- und Vertuschungs-Kartellen vereinnahmen. Ihr seid die vierte Macht. Aber nur dann, wenn ihr eure journalistische Arbeit ordentlich macht. Ich setze auf euch und die mehreren angedeuteten Dokumente, die euch vorliegen. Zeigt sie uns und beteiligt euch an der Wahrheit. Ihr seid es wert, dann wahrgenommen zu werden.

        *
        Ich habe mir erlaubt, zu editieren. GW

      • danke @GabrieleWolff fuer die Korrekturen. gaaanz sorgfaeltig.

        … werde ein wenig besser werden, habe aber typen nie gelernt – nur Denken. Morgen gehe ich ins Voglers und lass mir von unserem Guru Gerhard Strate das Aktuelle berichten. Bitte waere es in dem Blog moeglich, allen kommenden Fragestellern in so einem Event aufzugeben, sich mit der „CAUSA Mollath“ zu befassen, ohne jeweils eigene Erlebnisse extensiv zu berichten. Das ist mir seit der Praesentation von Ritzer und Przybilla in der black box im Gasteig aufgefallen.

        Das hindert UNS und ist im Programm ganz schlecht in den Griff zu bekommen.

        Was soll man – oder der Moderator – tun, das Mikro wegnehmen, unterbrechen, freundlich hinweisen – alles ist ungut. Kommt nicht gut. Dennoch fallen auch klare Worte vor dem Weiterreichen des Mikros NICHT auf fruchtbaren Boden.

        Bitte, Protagonisten dieses juritischen Blogs, helft Strate und Runge für den Mittwoch. Die brauchen das.

  4. Ach, Gabriele ! Angesichts dieser Zusammenfassung und der Nachrichten der letzten Tage kann man den Herakles selig verstehen, der das Ausmisten des Augiasstalls auch nicht mit Mistforke und Hacke, sondern nur mit Umleitung eines ganzen Flusses zustande brachte.
    (Und dabei hatten die doch grad Hochwasser)

    Fragt sich wirklich nur, welcher Fluss hat genug Strömung, um dies alles wegzuspülen.
    Hoffentlich die Elbe 🙂 !

      • Hoffentlich, aber ich denke je länger ich mitlese, eher braucht es einen Kambyses mit einem Heer von Akkordpolsterern um die bayerische Justiz zukunftfähig zu machen.
        Recht ließe sich dann wenigstens noch mit dem Hintern ertasten wenn die hirschlederne Borniertheit wieder mal alle demokratischen Standards zum Teufel gejagt hat.
        Ich wünsche mir und Ihnen (allen Unterstützern) dass Sie den Mut nicht verlieren, weitermachen und so das Herz unsere Verfassung am schlagen halten.
        Liebe Grüße, Bernd Berger

  5. Vielleicht können wir alle Korrekturvorschläge (falls es mehrere gibt) im Interesse der Übersichtlichkeit in einem Thread zusammenfassen? Ich mache den Anfang: Der Absatz hinter „Wo leben wir denn?“ setzt das Strate-Zitat fort, erscheint aber in der aktuellen Fassung als normaler Text.

    • Hoppla, das Zitat geht sogar noch deutlich weiter. (Bis zum Link, glaube ich.)

      Außerdem: Vielleicht liegt es nur an mir, aber der vorletzte Satz kommt mir holprig vor. Das Wort „er“ habe ich automatisch auf „Psychiatrie“ bezogen (falscher Genus), obwohl mir nach genauerer Überlegung natürlich klar ist, dass es sich auf „Lala-Journalismus“ beziehen muss. Vielleicht wäre „diese Art von Journalismus“ hier besser als „er“, um den Themawechsel von Psychiatrie zu Journalismus klar zu markieren.

    • Diesmal habe ich (leider) keinen Fehler gefunden. Da ich aber zu blöd bin, die Kommentare zu abonnieren, ohne einen Kommentar zu schreiben und mir sonst der Überblick verloren geht, schreibe ich hier trotzdem.
      Sorry!

      • Sehr geehrte Frau Wolff,

        bei „emphatisch“ steht das „h“ an der falschen Stelle.

        Dazu hätte ich aber glatt geschwiegen, wenn ich Ihnen nicht hätte mitteilen wollen, dass Sie unnachahmlich sind. Danke!!!

        • Danke!
          Ich habe den Fehler korrigiert – und frage mich immer wieder, wie es kommt, daß man ein altbekanntes Wort falsch schreibt und es einem noch nicht einmal beim Korrekturlesen auffällt.

          Aber Erklärungen habe ich schon: Eigenkorrektur ist deshalb problematisch, weil man ja weiß, was da stehen sollte. Und Bildschirmkorrektur muß oberflächlich bleiben, weil nur der Papierausdruck an Ewigkeit gemahnt (ich drucke meine Postings aber nie vorher aus).

          Ich bin sehr froh über aufmerksame Leser, die mich korrigieren. Das meine ich wirklich so, denn Sprache liegt mir sehr am Herzen.

      • gabrielewolff sagte am 6. Juli 2013 um 22:12 :

        „Überhaupt muß Dr. Leipziger Eberl die Akte oder Teile davon zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt haben, “
        verstehe ich inhaltlich nicht. Personen vertauschen ?

        „und das so aufbereitete “Seienvcerfahren trag am 19.5.2005 bei der “
        was für ein Verfahren traF am 19.5.2005 bei der xxx ein ?

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