Der Fall Mollath: Das Endspiel?

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

„Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.“ Das habe ich zuletzt, am 22.6.2013, tatsächlich geschrieben.

Meine optimistische Prognose ging fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bot in ihrer Stellungnahme ein Schlupfloch an, das dem Oberlandesgericht erlaubte, den unangenehmen Fall ohne Entscheidung in der Sache (vom Landgericht Regensburg abgelehnter Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung ) vom Tisch zu bekommen:

Die Voraussetzungen für eine begründete Untätigkeitsbeschwerde, soweit eine solche im Schriftsatz des Verteidigers vom 29.05.2013 enthalten sein sollte, nämlich eine unangemessene Verfahrensdauer, liegt [!] ersichtlich nicht vor. Von „handgreiflichen Erfolgsaussichten“ der Wiederaufnahmeanträge kann keine Rede sein.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-GenSt-2013-06-07.pdf

Nebenbei erfährt man also auch, was die Generalität in Nürnberg von dem von ihr ›betreuten‹ Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg hält… Diese Einstellung der vorgesetzten Behörde sollte die Staatsanwaltschaft Regensburg motivieren, unter neuer  Leitung, frisch und kampfeslustig, im Sinne ihrer ersten Entwürfe, die den Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung noch enthielten, nachzulegen. Die Beweislage hat sich schließlich extrem verbessert. Das sollte sogar ein General einsehen, der ohnehin im Verdacht der Illoyalität gegenüber seiner Ministerin steht: daß sie nur einen pro forma-Wiederaufnahmeantrag stellen lassen wollte, wird sie sicherlich nicht bestätigen wollen. Nun ist ein politisches Vakuum entstanden, das der Wahrheitsfindung nur förderlich sein kann.

Wenn eine Untätigkeitsbeschwerde vorliegen könnte, dann tut sie das wohl irgendwie letztlich auch, und glücklicherweise geht die falsche, wenn auch herrschende, Meinung davon aus, daß die neue, lediglich auf finanzielle Kompensation ausgerichtete, Verzögerungsrüge zur Abschaffung der früheren Untätigkeitsbeschwerde (mit einem Recht auf Sachentscheidung durch die Beschwerdeinstanz) geführt habe. Das ist schließlich seit Jahren das zynische Anliegen des Gesetzgebers: Rechtsmittel des Bürgers zu beschneiden, um der Unterbesetzung der Justiz nicht entgegenwirken zu müssen. Diese lachhaften Kompensationen kosten weniger als das erforderliche Personal und die Sachausstattung in der Justiz. Gesagt, getan. Am 24.6.2013 servierte das OLG Nürnberg Steine statt Brot und wies die kurzerhand umgedeutete „Untätigkeitsbeschwerde“ als unzulässig ab:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf

Aber auch dieser kleinere Rückschlag kann den Gesamteindruck nicht trüben, daß die Hängepartie beendet und das Endspiel – jedenfalls das um die Freiheit Gustl Mollaths – angebrochen ist. Denn wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, daß die bayerische Justiz mit der Fehlerkultur so ihre ganz besonderen Probleme hat, dann war er jetzt erbracht. Die lange Bedenkzeit des Landgerichts Regensburg deutet ja darauf hin, daß dem gewohnten Reflex nachgegeben werden soll, erstinstanzlich Wiederaufnahmebegehren vorsichtshalber erst einmal abzulehnen – was in diesem Fall natürlich dauert. Wenn etwas nicht zu begründen ist, fällt die Begründung bekanntlich besonders schwer.

Die Verteidigung scheint jedenfalls schwarz zu sehen und hat am 4.7.2013 einen Befangenheitsantrag gen Regensburg geschickt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf

Tatsächlich ist es nicht abwegig, anzunehmen, daß der abgelehnte Richter der entscheidende Bremsklotz der Kammer ist; seine aktuelle Vorsitzende sah die peinliche Entscheidung, an der er damals beteiligt war, als Pressesprecherin jedenfalls kritisch:

„Möglicherweise hätte man nachfragen sollen“

Dass Braun zahlen muss, hatte das Landgericht Regensburg beschlossen. Die Justiz in Regensburg ist für Wiederaufnahmeanträge zuständig, die in Nürnberg eingehen. Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun „nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen“ sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. „Aber das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Mielke.

Braun hat die Kostenaufforderung jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen, aus prinzipiellen Gründen, sagt er. Und tatsächlich erging im April 2012 vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) der Beschluss: Zwar sei Brauns Beschwerde unzulässig, weil der dafür „erforderliche Beschwerdewert von 200 Euro“ nicht erreicht sei. Von der Kostenerhebung aber werde nun trotzdem abgesehen. Ein salomonischer Beschluss? „Könnte man so formulieren“, sagt Anita Traud, Sprecherin des OLG.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Aber wer weiß? Vielleicht war sie seinerzeit auch nur um vermittelnde Kommunikation zum blöden Volk bemüht, das für solche Dreistigkeiten von Gerichten einfach nicht zu begeistern ist. Jetzt hat die Gratwanderin Gelegenheit, Position zu beziehen. Denn ›sie bewegt sich doch‹, die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg. Schon am 5.7.2013 lag die dienstliche Erklärung des betroffenen Richters vor, der seinerzeit an dem peinlichen Beschluß zum Nachteil von Edward Braun mitgewirkt hatte:

Soweit der Antragsteller vortragen lässt, dass der abgelehnte Richter an einer „groben Verfälschung des Sachverhalts“ mitgewirkt habe und dass (bezogen auf die Kammer in der damaligen Besetzung) „Eingaben von Bürgern umgefälscht“ worden seien, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf

Schon wieder ein „Monolith“ im Dienst der bayerischen Justiz, der aber noch nicht einmal darauf verweisen kann, vom BGH „gehalten“ worden zu sein… Daß selbst Monolithen wanken, beleuchtet man ihre Fehlleistungen zu grell, sollte doch zu denken geben.

24.11.2012

Es ist auch sechs Jahre nach dem Prozess nicht leicht, mit Brixner ins Gespräch zu kommen. Brixner ist seit vier Jahren pensioniert, wer bei ihm anruft, muss sich darauf gefasst machen, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen. Es bedarf des Hinweises, dass man nicht als Angeklagter mit ihm ins Gespräch zu kommen versuche. Der Fall Mollath? Die „ganze journalistische Aufregung geht vollkommen an der Sache vorbei“, sagt Brixner in einem Ton, der mit barsch eher unzureichend beschrieben wäre. Nichts, „gar nichts“ habe das Gericht zurückzunehmen. Das Urteil sei vom Bundesgerichtshof längst bestätigt. Und um „Schwarzgeld“ sei es im Prozess nicht gegangen, das habe doch gar „keine Rolle gespielt in diesem Verfahren“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706-2

21.5.2013

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe „anderes zu tun gehabt“ zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein „Prozess über einen Kieferchirurgen“ habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: „Das, was zu tun war, habe ich gemacht.“ Überdies: „Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat.“ Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499-2

Es ist dies ein Gebaren, das geeignet ist, die Grenzen hanseatischer Contenance auzuloten, die offenbar nicht mit Temperamentlosigkeit zu verwechseln ist. So die umgehende Erwiderung von Rechtsanwalt Strate auf die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters:

Soll das keine Verfälschung sein? Wo leben wir denn?

Die Behauptung einer Verfälschung muss ja nicht notwendig einen subjektiven Vorwurf begründen. Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur auf zeitweilig fehlender geistiger Präsenz beruhen.

[…]

Die Großzügigkeit des abgelehnten Richter mit eigenen Fehlleistungen in der korrekten Sachverhaltserfassung wird für ihn auch der Maßstab bei der Beurteilung der Fehlleistungen des VRiLG Brixner sein. Jedenfalls hat der Beschwerdeführer gute Gründe, das zu befürchten.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-05.pdf

Von dieser Justiz ist noch allerlei zu befürchten.

Justizministerin Dr. Beate Merk hat es allerdings wohl auch bemerkt, daß Heil nur noch vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten ist, und so hat sie dem bekennenden Merk-Fan Uli Bachmeier von der Augsburger Allgemeinen am 1.7.2013 ein Interview gegeben, in dem plötzlich ganz neue Töne erklangen:

01. Juli 2013 23:57 Uhr

Fall Mollath

Beate Merk: Unterbringung von Mollath zunehmend „unverhältnismäßig“

Gustl Mollath: Seine Unterbringung ist „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“. Das sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk – und will dies auch beim Verfasssungsgericht vorbringen. Von Uli Bachmeier und Henry Stern

[…]

Merk: Die Situation des Herrn Mollath macht mich selbstverständlich betroffen. Als Ministerin habe ich getan, was möglich war. Erstens: Wir haben Herrn Mollath angeboten, sich von einem neuen Psychiater, dem auch er vertraut, begutachten zu lassen. Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen. Zweitens: Ich habe, nachdem massive Zweifel wie die mögliche Befangenheit eines Richters auftauchten, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Weg gebracht. Daran wird intensiv gearbeitet. Das Gericht in Regensburg muss umfangreiches Material prüfen. Der Vorwurf, die Entscheidung werde bewusst verzögert, trifft sicher nicht zu. Drittens: Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.

Das „Drittens“ haben Sie bisher nicht gesagt.

Merk: Bisher durfte ich mich nicht äußern, weil ich als Ministerin die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren habe. Erst die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, zu einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 Stellung zu nehmen, macht es mir möglich, mich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist.

[…]

Merk: Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt. Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath. Und wenn es so wäre, dass in diesem Fall etwas elementar falsch gelaufen ist, dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich. Das Problem ist aber: Wenn ich als Justizministerin spreche, dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz. Viele Leute haben es wohl so empfunden, dass ich mir dieses Urteil zu eigen gemacht habe. Das tue ich aber definitiv nicht.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Beate-Merk-Unterbringung-von-Mollath-zunehmend-unverhaeltnismaessig-id25861651.html

Das war freilich starker Tobak für viele Leute: seit Ende 2011 bis zu diesem Interview hat sie sich zu dem Urteil vom 8.8.2006 niemals neutral verhalten, sondern behauptet, daß Gustl Mollath deshalb in der Psychiatrie sei, weil er Straftaten begangen habe und allgemeingefährlich sei. Wie muß sie sich in dieser Zeit verbogen haben, um die eisern-eisige Lady zu spielen, die sich Urteilsfeststellungen zu eigen macht, während sie doch tatsächlich, im stillen Kämmerlein, empathisch Mollaths Schicksal bedauerte und händeringend nach Möglichkeiten suchte, dem armen Manne zu helfen. Politik muß ein hartes Geschäft sein, das schwere Opfer und ein gewisses Talent zur Schauspielkunst erfordert.

Diese Politshow kam allerdings gar nicht gut an, und so begann schon am nächsten Tag ein Zurückrudern, das ein Radiosender aus ihrer Heimatstadt kabarettreif so zusammenfaßte (und damit alle Klarheit beseitigte):

Allgemein, DONAU 3 FM Region, Ulm / Neu Ulm Dienstag, 2. Juli – 2013 14:44

Fall Mollath: Merk stellt klar

Bayerns Justizministerin Beate Merk ist nicht für eine Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie. Das hat die ehemalige Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin nach einem anderslautenden Zeitungsbericht klargestellt. Es gehe vielmehr um die Verhältnismäßigkeit, mit der man sich in diesem Fall auseinandersetzen müsse, so Merk. Nur das Bundesverfassungsgericht könne entscheiden, ob Mollath freigelassen werde. Das Gericht hatte Merk zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Stand 7 Uhr:

Bayerns Justizministerin Beate Merk will sich offenbar dafür einsetzen, dass Gustl Mollath aus der Psychiatrie freigelassen wird. In einem Zeitungsinterview sagte die ehemalige Oberbürgermeisterin Neu-Ulms, dass Mollaths Unterbringung unverhältnismäßig sei. Das will sie auch vor dem Verfassungsgericht erklären. Seit 8 Jahren ist Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht.

http://www.donau3fm.de/allgemein/merk-setzt-sich-fur-mollath-ein/63612

Sieben Jahre oder acht Jahre Freiheitsentzug: ist eh egal, befand schon die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth im Juni 2013 und setzte, sachverständig unberaten, das achte Jahr oben drauf. Im Zweifel für die Sicherheit. Und bei einem, bei dem niemand weiß, wie der tickt, muß man ja mit dem Schlimmsten rechnen.

Wie die gestrige Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem BVerfG dann wirklich ausgefallen ist, werden wir hoffentlich in der gebotenen Klarheit einer für Dienstag, den 9.7.2013, angekündigten Pressemitteilung des Ministeriums entnehmen können. Etwa so: „Verhältnismäßigkeit muß schon irgendwie sein, hohes Gericht, ich stelle anheim“?

Damit könnte jedenfalls der aufgebrachte bayerische Richterverein, in dem sich die den Richtern dank des bayerischen Rotationsprinzips sehr verbundenen Staatsanwälte gleich mitorganisert haben, gut leben; demnächst erwarte ich derartige offene Vereinsbriefe auch gegenüber dem BVerfG und dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags:

Fall Mollath

Richterverein rügt Justizministerin Merk

[…]

Stand: 04.07.2013

Der Richterverein stößt sich an Merks Äußerungen in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“. Merk wird mit den Worten zitiert, sie halte die Unterbringung Mollaths „mit zunehmender Dauer für unverhältnismäßig“. Der Richterverein kritisiert das in einem offenen Brief als eine Bewertung der Arbeit der Strafvollstreckungskammer Bayreuth und des Landgerichts Regensburg.

Auch eine andere Aussage Merks in diesem Interview stößt auf Kritik. „Auch Richter müssen die Reaktion der Bevölkerung verstehen und darauf reagieren“, hatte Merk gesagt. Der Vereinsvorsitzende Walter Groß aus Fürth kommentiert das in dem Brief an die Ministerin mit dem Hinweis auf das Grundgesetz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen seien. Merks Äußerungen seien eine Vorwegnahme der geforderten Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, die offenbar gezielt vorab an die Medien lanciert worden sei. Das sei „mehr als bedenklich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Zu beneiden ist die Ministerin wirklich nicht, wie sie zwischen Baum (Landesvater Seehofer) und Borke (bayerischer Richterverein, Generalstaatsanwalt) lavieren muß und dabei nicht vom Fleck kommt.

Und dann fördert der Untersuchungsausschuß des Landtages auch noch neue Beweise für Brixners Befangenheit vulgo Indizien für seinen Rechtsbeugungsvorsatz zutage, was unabhängig von den erwartbaren parteipolitischen Bewertungen der Ausschußtätigkeit nun wirklich ein juristischer Gewinn ist. Bedenklich ist nur, daß der Ausschuß besser ermittelt hat als die Staatsanwaltschaft.

Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich

SPD zur Aussage des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder im Mollath- Untersuchungsausschuss des Landtags: Richter sprach doch mit Martin Maske

Der Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ hat auf Drängen der SPD eine schriftliche Stellungnahme des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder angefordert. Nach Angaben von ‚Report Mainz‘, wo seit Donnerstagnachmittag auch ein Videointerview veröffentlicht ist, hat Westenrieder jetzt die Zeugenaussage von Richterin Heinemann bestätigt. Martin Maske, ein früherer Handballschüler Brixners, war bei der Verhandlung gegen Gustl Mollath am 8.8.2006 vor dem Gerichtssaal und hat mit Richter Brixner gesprochen. Maske war der neue Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin und ebenfalls bei der Hypovereinsbank beschäftigt. Westenrieder berichtet nun sogar davon, dass Brixner gegenüber den Richtern von seiner eigenen Befangenheit gesprochen habe. Er dürfe jetzt nicht von seiner Bekanntschaft zu Maske sprechen, sonst würde er für befangen erklärt, so Brixner damals. Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben. Petra Mollath ist mit ihrem Kollegen Martin Maske aus der Ehe mit Gustl Mollath ausgebrochen.

Westenrieder bestätigte dem Untersuchungsausschuss auf Nachfrage von MdL Inge Aures laut ‚Report Mainz‘ auch einen Bericht der ‚Nürnberger Nachrichten‘ vom 7.3.2013, wonach der Leiter der Klinik am Europakanal Dr. Wörthmüller, der sich wegen seiner Involvierung in die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths bereits Jahre vorher selbst für befangen erklärt hatte, bei der Verhandlung am 8.8.2006 ein Gespräch mit Richter Brixner im Richterzimmer führte. Wörthmüller habe dem Richter während einer Verhandlungspause erklärt, dass er sich ja für befangen erklärt habe. Er teilte Brixner mit, dass Mollath nicht ganz dicht sei und auch ihm Reifen zerstochen worden wären. Richter Brixner war offenbar sichtlich beeindruckt, da er laut Westenrieder nach Gesprächsende ausführte: „Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen.“

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, es sei ausgeschlossen, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe.

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15998&aktiv=1#.UdWc8W3wUqI

Mittlerweile ist Westenrieders entsprechende schriftliche Aussage beim Untersuchungsausschuß eingegangen:

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=16001&aktiv=1#.UdbmTG1TFoC

Hier das Interview mit Heinz Westenrieder (Report Mainz, 2.7.2013)

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/did=11685452/pv=video/nid=1197424/9t9f8c/index.html

Nach diesen volkstümlich formulierten Statements zweier befangener Experten über den Geisteszustand des Angeklagten Mollath waren die Schöffen entsprechend auf das noch durch Dr. Leipziger zu erstattende Gutachten eingestimmt und über dessen Ergebnis dann auch gar nicht mehr verwundert – obwohl es der Schöffe Westenrieder schon damals für „schwach“ gehalten hatte, wie er in einem Interview vom 10.12.2012 mit Oliver García sagte:

Dem Urteil entnehme ich, daß Mollath sich von Leipziger nicht untersuchen lassen wollte. Wie ausführlich stellte Leipziger die Grundlagen seiner Schlußfolgerungen dar? Berief er sich allein auf das Aktenstudium oder muß ich es mir so vorstellen, daß er sich in den Aufenthaltsraum der geschlossenen Abteilung gesetzt und Mollath beobachtet hatte, vielleicht an mehreren Tagen ein paar Stunden lang?

Auch dazu habe ich leider keine Erinnerung mehr. Ich habe notiert: “nach Aktenlage”.

Dr. Leipziger stellte bei Mollath eine krankhafte seelische Störung in den Jahren 2001 und 2002 fest, obwohl er sich nur auf Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 sowie auf Schriftstücke von frühestens Ende 2003 stützen konnte. Wurde mit ihm erörtert, auf welche Weise es ihm gelang, den Gesundheitszustand Mollaths auf die Tatzeitpunkte zurückzuberechnen?

Auch das weiß ich nicht mehr. Aber zu diesem Punkt gibt es ja auch jetzt etliche Psychiater, die Leipzigers Gutachten zerpflücken. Was ich hier noch in meinen Notizen stehen habe: “Schwaches Gutachten”.

Aber Sie haben mit psychiatrischen Gutachten sicher nicht viele Erfahrungen?

Ich habe mit psychiatrischen Gutachten schon Erfahrungen, sowohl aus Hauptverhandlungen als auch aus anderen Bereichen.

Sie waren Klinikdirektor, habe ich gelesen.

Ja, aber nicht als Arzt, sondern als Verwaltungsmensch.

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/

Eigentlich stellt man sich „Verwaltungsmenschen“ anders vor – und ich meine jetzt nicht die Gewohnheit, sich über Hauptverhandlungen Notizen zu machen und diese als Erinnerung aufzubewahren. Die gehört in den Bereich der „Bürokratie“, die man Verwaltungsmenschen gern zuschreibt. Ich meine die Tatsache, daß dieser Schöffe dank Informationen, die er nachträglich gewonnen hat, das Urteil vom 8.8.2006 für ein Fehlurteil hält und die Courage aufbringt, der Wahrheit ans Licht zu verhelfen. Vielleicht möchte er nur in Ruhe sein Rentnerdasein genießen, sich nicht die Justiz zum Feind machen, von der Presse in Ruhe gelassen werden? Das alles wäre nachvollziehbar, bedenkt man, daß er die anonyme Quelle gewesen sein muß, die den Wörthmüller-Auftritt im Richterzimmer am Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath den Nürnberger Nachrichten, Michael Kasperowitsch, gesteckt hat. Denn nach seiner aktuellen Darstellung waren beim Auftritt von Dr. Wörthmüller lediglich die Schöffen und nicht Richterin Heinemann im Richterzimmer anwesend. Hier Michael Kasperowitschs entsprechender Artikel vom 7.3.2013:

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a38

Danach hat sich der frühere Schöffe nicht mehr geäußert – bis ihn die Anfrage des Untersuchungsausschusses vom 26.6.2013 erreichte und er dieses Report Mainz-Interview zur Vermeidung eines Presseansturms gab.

Ein Laienrichter als leuchtendes Vorbild der Wahrheitsermittlung für professionelle Justizjuristen, denen allerdings manchmal eher daran gelegen ist, die Wahrheit zu verdunkeln.

Insbesondere, wenn es um die fehlende Qualität von Einstellungsbescheiden geht, in denen die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdacht abgelehnt wird. Rechtsbeugung durch bayerische Richter? Freiheitsberaubung durch bayerische Forensik-Psychiater? Iwo. Das gibt es nicht, das weiß jede Staatsanwältin als Gruppenleiterin. Langjährige verdiente Kräfte, welche Gruppe sie auch immer leiten, wissen auch ohne Weisung, was von ihnen erwartet wird. Offenbar hat sich in Augsburg kein OStA/OStA’in bereitgefunden, seinen/ihren Namen unter einen Bescheid zu setzen, der Sachverhaltsquetsche und Negierung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart unnachahmlich vereint:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Die Staatsanwaltschaft Augsburg war – verständlicherweise – so indigniert darüber, daß Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Gerhard Strate ihren Bescheid veröffentlichte, daß sie sogleich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen seiner découvrierenden Transparenzoffensive einleitete.

Da die Staatsanwaltschaft Augsburg als Betroffene befangen war, reichte sie ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hamburg weiter, die sich in Dienst nehmen ließ und jedenfalls beim Ermittlungsrichter des AG Hamburg beantragte, die amtlichen Schriftstücke in RA Strates Dokumentation des Fall Mollaths (also nicht seine eigenen Schriftsätze) wegen Verstoßes gegen § 353 d StGB zu löschen.

Nun fand sich aber ein Hamburger Amtsrichter, der nicht blind Beschlußanträge der Staatsanwaltschaft abzeichnete, sondern selber nachdachte: mit dem Ergebnis, daß der Antrag der Staatsanwaltschaft weder zulässig noch begründet sei.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf

Wie gesagt, die bayerische Justiz kann nur von außen bezwungen werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.6.2013 ist bereits auf dem Weg – und das OLG hat noch eine letzte Chance, seinen Beschluß zu überdenken und seine Rechtsprechung light aufzugeben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf

Noch viel bedrückender als die Unfähigkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und aufzuarbeiten, ist allerdings die Blockadehaltung der Psychiatrie. Mag sie auch beteuern, sie arbeite der Justiz nur zu und sei für deren Entscheidungen nicht verantwortlich: sie weiß genau, daß sich faktisch die Justiz entgegen der gesetzlichen Vorgabe immer den Gutachten anschließt und sich sogar mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ersichtlich widersprüchliche Gutachten wie das von Prof. Dr. Pfäfflin in Sachen Gustl Mollath zu evaluieren. Auch diese Weigerung ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde Mollaths, zu der sich das Justizministerium aktuell äußern soll.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 27 ff.]

An dieser Stelle sei hervorgehoben, wie die Verteidigungslinie der mit Gustl Mollath befaßten oder befaßt gewesenen Psychiater aussieht, prägnant formuliert durch Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber in seinem am 4.7.2013 abgedruckten Gespräch mit Alexander Dill [Hervorhebung von mir]:

Hans-Ludwig Kröber: […] Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist.

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

Ich fasse zusammen:

1.

Unsere Wahn-Diagnosen waren und sind richtig, auch wenn die Tatsachenbasis, auf die sich gründeten, weggefallen ist bzw. von Anfang an nicht bestand.

2.

Gefährlichkeitsprognosen (von den ersten Ferngutachten von Frau Dr. Krach und Thomas Lippert über das Eingangsgutachten von Dr. Leipziger und die Bestätigungsgutachten von Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin bis hin zu den jährlichen Stellungnahmen des BKH Bayreuth) haben wir nie erstellt. Das sieht nur so aus.

3.

Den „einhelligen  Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.

Mit der Realität ist das so eine Sache, und das Thema „Wahn und Wirklichkeit“ ein weites Feld. Letztlich überwiegt die mediale Wirklichkeitsvermittlung gegenüber den eigenen begrenzten Erfahrungsmöglichkeiten. Daß man dabei gewesen sei, heißt heute gar nichts mehr.

Einer Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten* Position journalistischer Herolde wie Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Beate Lakotta (SPIEGEL) bedient, eine bedenkliche Kulturerscheinung, die ich den LaLa-Journalismus getauft habe, läßt sich nur schwer Vertrauen entgegenbringen. Denn Realitätsansprüchen genügt er nicht. Dazu demnächst mehr.

* verstehendes Lesen der Wiederaufnahmeanträge wird empfohlen

 

Zur Fortsetzung geht es hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/

 

2.912 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Das Endspiel?

    • Nicht sehr befriedigend:
      „Was sagen Sie dann andererseits dazu, dass Herr Mollath im Rahmen seiner Zeugenvernehmung offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat? Frau Klarsfeld und Herr Ziegler wissen jedenfalls nichts von den lt. Herrn Mollath dort hinterlegten Akten.“

      Und auch da steht soweit Aussage gegen Aussage. Wieso geht man automatisch davon aus, dass es GM ist, der „offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat“? Es besteht nach wie vor die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass nicht jeder allen auf die Nase binden will, dass unter seinem Kopfkissen hochbrisante Dokumente liegen oder oder oder.

      • Ich feile gerade an meiner Antwort auf diese Aussage. Wenn ich es richtig sehe liest Herr Herrmann offenbar gerne Otto Lapp, oder hat der UA bei Klarsfeld nachgehakt? Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Und ging es nicht eigentlich um Frau Klarsfeld Mann? Herr Ziegler hat ja auch meines Wissens nicht dementiert, er kann sich nur nicht daran erinnern, oder?
        Ich kann mir die Fakten auch raussuchen, aber wenn jemand dazu gerade alles im Kopf hat oder zur Hand dann nehme ich das dankend an. 🙂

      • Ja, die Unterlagen sollen bei Serge Klarsfeld hinterlegt worden sein.
        Was die Aussage von Herrn Ziegler betrifft, kenne ich auch nur die Antwort im NK = „kann mich nicht erinnern“.
        Aber vielleicht hat Hr. Ziegler schon was läuten gehört bzgl. des Rufes des Kuriers 😉 und nicht wahrheitsgemäß geantwortet. Wozu er ja auch nicht verpflichtet ist.

      • Mollath hat nur behauptet, dass er Unterlagen dorthin geschickt hat.

        Was dann damit geschehen ist, entzieht sich ja Mollaths Kenntnis. Von Unwahrheit kann keine Rede sein.

        Vielleicht haben HERR Klarsfeld und Herr Ziegler den Krempel in den Müll geschmissen. Weiss man es?

        HERR Klarsfeld hat sich m.W. noch nicht geäussert und Ziegler kann sich nicht mehr erinnern. So what?

      • Ganz einfach, da behauptet man (Frau), dass Waffen im Haus sind und macht eine Hausdurchsuchung wie früher bei Herrn Mollath. Dann kann man (Rechtsanwalt, u.a.) schauen, ob sich noch Papiere finden bei dem Mann mit Insiderwissen. So war es selbstverständlich nicht (?), denn das wäre Verschwörungspraxis, die es mangels Theorie nicht geben kann.

    • @Sven Köster
      Fragen sie ihn einfach, ob er jedem Journalisten auf die Nase binden würden, dass er vertrauliche Unterlagen, aus Sicherheitsgrünen bei ihm deponiert, in seinem Büro liegen hat.
      Oder ob er da nicht auch behaupten würde, sich an so etwas nicht erinnern zu können.
      DAS haben die beiden nämlich gesagt…und nicht, dass sie nichts hätten.

      (Abgesehen davon, dass Mollath von SERGE Klarsfeld gesprochen hat, einem Anwalt, der gar nicht gefragt wurde.)

      Und das er Lapp und Lakotta nicht unbedingt jedes Wort glauben muss, die haben es nicht so mit Fakten.
      .

      • Herr Lapp und Frau Lakotta haben als Antwort erwartet:
        Der Koffer mit brisanten Unterlagen liegt im Keller hinten im Regal oben rechts.

      • Ich habe es jetzt so versucht:
        Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
        vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen vom 03.07.2013.

        Gern möchte ich auch Ihre an mich gestellte Frage beantworten und eine weitere Frage stellen.

        Woraus erschließt sich Ihrer Meinung nach das Herr Mollath vor dem UA die Unwahrheit gesagt hat?
        In der Berichterstattung über den UA entnehme ich den Medien das Herr Mollath von HERRN Klarsfeld gesprochen hat, nicht von Frau Klarsfeld. Somit ist eine Frage an Frau Klarsfeld ja falsch adressiert. Ich nehme auch an der UA ist dieser Frage nachgegangen, Ansonsten finde ich nur einen Bericht von Otto Lapp im Nürnberger Kurier, der ja bislang eher dadurch aufgefallen ist erstaunlich schlecht oder gar nicht zu recherchieren oder fehlerhaft zu belegen. Dafür spricht ja auch der falsche Adressat der Frage (was offenbar sogar Ihnen entgangen ist)
        Auch zu Herrn Ziegler finde ich nur einen Bericht aus dem Kurier, in dem Herr Ziegler nicht bestreitet Unterlagen erhalten zu haben sondern sich lediglich nicht erinnern kann. Allerdings verweist dieser Bericht auf ein Interview des Spiegel, in dem die Frage zumindest in der veröffentlichten Version des Interviews gar nicht erwähnt wird.
        Im Bezug auf meine Frage zur Zeugenvernehmung von Herrn Mollath weisen Sie selbst auf die falsche Berichterstattung hin, kann ich also davon ausgehen das Ihre Aussage zur Unwahrheit in diesen Punkten aus gesicherten Quellen stammt, oder der UA Anfragen an die beiden Herren gestellt hat?

        Bislang habe ich als interessierter Bürger bei Herrn Mollath , im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligten, noch keine Ungereimtheiten oder Fragwürdigkeiten in dessen Aussagen finden können. Somit gehe ich davon aus das er auch hier die Wahrheit gesagt hat bis das Gegenteil belegbar ist. Ich sehe auch keinen Vorteil den er mit einer Lüge hätte erreichen können.

        Mit freundlichen Grüßen
        Sven Köster

        Mal sehen ob abgeordnetenwatch.de es so veröffentlicht.

        • Da komme ich mit meiner Fundstelle ja zu spät:

          Ob denn ein Gespräch mit der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft und weiteren Behörden über seinen Schwarzgeldverdacht geführt worden sei, wollten Abgeordnete wissen: „Nie.“ Ob er denn noch Beweismaterial in Händen habe? Mollath: „Man rechnet mit allem. Deshalb habe ich Unterlagen an Serge Klarsfeld (Ehemann von Beate Klarsfeld und Anwalt in Frankreich) und an Jean Ziegler (Schweizer Autor) gegeben.“

          Ist Mollath irrtümlich in der Psychiatrie? | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
          http://www.derwesten.de/panorama/ist-mollath-irrtuemlich-in-der-psychiatrie-id8059509.html#929155266

    • Politiker neigen ja dazu sich selbst am liebsten zu widersprechen aber so schnell wie Herrmann das macht, hat Seltenheitswert.

      Zitat aus obiger Antwort:

      „Ja, ich habe Herrn Mollath „anders“ vernommen als andere Zeuge, da ich ihn völlig unabhängig von irgendwelchen konkreten Fragen seine Sicht der Dinge habe darlegen lassen. Andere Zeugen hätten diese Möglichkeiten sicher nicht gehabt. Das ist aber auch der einzige Unterschied zu den anderen Zeugen. Ich habe im Internet schon gelesen, dass ich Herrn Mollath angeblich anders vernommen hätte als andere Zeugen. Aber auch das ist – wie vieles, was da alles so geschrieben wird – schlichtweg falsch.“

      Bisschen wirr der kluge Kopf:

      Ja, ich habe ihn anders vernommen als andere Zeugen. Aber wenn das jemand im Internet behauptet ist das schlichtweg falsch.

      Ah ja, Kröber übernehmen Sie!

        • Es war tatsächlich genau umgekehrt: jeder Zeuge durfte – und so entspricht es auch der StPO – zunächst zusammenhängend seine Sicht der Dinge vortragen, danach wurden Fragen gestellt.
          Florian Herrmann wollte dem Zeugen Mollath dieses Recht der freien Rede zunächst nicht einräumen, ließ sich dann aber belehren, daß man Mollath wie jeden anderen Zeugen auch behandeln müsse.

          Kein Wunder, daß er bei dieser Antwort ins Schleudern gerät.

    • Und noch was:
      „Ja, es hat keine wie auch immer geartete Verschwörung gegen Herrn Mollath gegeben. Das wird dem Schlussbericht, an dem ich derzeit arbeite, zu entnehmen sein. Die Akten und die Zeugenaussagen haben das klar ergeben.“

      Das Ergebnis des UA war für jeden denkenden Menschen vorherzusehen.

      Das massgebliche Problem war m.E die Nichtvorladung von POK Grötsch.

      Wie wer welche Weisung erteilt hat, Sachbeschädigungen unbekannten Ursprungs dem Herrn Mollath anzudichten, dass hätte man nur so rausgekriegt.

      Ich bleibe dabei, ein schweres, schweres Versäumnis Licht ins Dunkel zu bringen.

      Erinnert sei an Muschelschloss blog:

      http://muschelschloss.blogspot.de/2013/07/mollath-post-vom-unterstutzerkreis.html

    • Was hat Mollath eigentlich vor dem Untersuchungsasuschuß genau zu den Beweisen im Ausland gesagt? Ich habe nur mitbekommen, dass er gesagt hat, er habe Unterlagen dorthin geschickt. War er sicher, dass diese Unterlagen dort auch angekommen sind und sicher verwahrt wurden?

      Florian Herrmanns Frage erinnert mich an Merks Vortrag im Rechtsausschuß, in dem sie genau die Punkte herauspickte, die Mollath in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen und alles Andere, was erdrückend für ihn spricht, unterschlägt. Herrman sucht sich jetzt einen Randaspekt der Befragung Mollaths heraus, bei dem es um Tatsachen ging, die man jetzt u.U gar nicht mehr nachvollziehen kann. Dann unterstellt er wegen mangelnder Nachweisbarkeit (oder weswegen auch immer), Mollath habe zu diesem Randaspekt die Unwahrheit gesagt.

      Da fällt mir nur noch Strate ein:

      Warum muss man den Mangel an Souveränität so nach außen tragen? Wo leben wir denn?

      Andererseits zeigt dieses Verhalten, wie sehr auch Herrman das Wasser bis zum Hals steht. Der UA war ein Desaster für die CSU und liefert der Oposition Wahlkampfmunition ohne Ende. Die Parteifreunde werden’s Herrmann danken.

      • Sie scheinen zu vergessen, dass wir in Bayern sind.

        Wir brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten.

  1. Sehr geehrte Frau Wolff,

    seit einiger Zeit verfolge ich Ihre Kommentare und bin erschüttert und erleichtert zugleich – erschüttert über das, was im Fall Mollath geschah – und erleichtert, dass es Menschen wie Sie und viele andere gibt, welche mit hohem Engagement und vor allem Fach- und Sachkompetenz Licht in das oft Angst machende Dunkel bringen. Dafür Ihnen und allen Menschen, welche sich für Herrn Mollath und unser Rechtssystem engagieren meine Dank!

    Mir ist auf diesem Wege wichtig, dass keine Verallgemeinerungen getroffen werden und damit nicht die vielen engagierten, ehrlichen und unabhängigen Mitarbeiter unseres Rechtssystems verunglimpft werden. Ihre differenzierende Betrachtungen sind extrem wohltuend!

    Zu den angesprochenen „zirkelschliessenden“ Gutachtern – Die Vorstellung, dass Herr Mollath mehr als 7 Jahre in einer Umgebung leben muss, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit traumatisierende Spuren hinterlässt – in dem Bewußtsein zu Unrecht dort zu sein – ist für mich erschreckend. Unter welchem Druck muss ein Mensch stehen, der weiss, dass er beobachtet wird – dass möglicherweise jegliches Verhalten unter dem Gesichtspunkt einer unterstellten Krankheit mit Gemeingefährlichkeit gefiltert wird.

    Und dann kommt nach 7 Jahren der stellvertretende Klinikleiter zu diesem Menschen und sagt ihm – Herr Mollath, sie sind frei!! – um eine halbe Stunde später Herrn Mollath zu sagen – April, April – es war ein Scherz…. Die Vorstellung, mir würde dies passieren und die Frage, wie würde ich mich verhalten…..

    Nun, die angesprochenen „zirkelschliessenden „Gutachter können jetzt jegliche Reaktion in ihrem Kontext nutzen – ein „normaler“ (was immer das auch sein mag – siehe neue ICD) Mensch hätte wahrscheinlich grosse Schwierigkeiten die Countenance zu bewahren – wenn er dies tut – ist das normal? Ein wahnhafter Mensch würde sich in seinem Wahn bestätigt fühlen – für ihn passt das Verhalten in den Kontext. Egal, welche Reaktion – die Gemeingefährlichkeit ist interpretierbar….

    Ein stellvertretender Klinikleiter sollte schon aus Fürsorge – gegenüber dem Insassen vorsichtig sein. Eine Prüfung folgt nach der Verkündung… Ein schlechter „Scherz“ kann auch eine Provokation sein. Wie sieht es eigentlich mit den Ermittlungen in dieser Affäre aus? – Ein Fax aus dem Landgericht Regensburg mit Originalunterschrift der zuständigen Richterin…. das ist natürlich nur ein Zufall….

    Ich Danke Ihnen und allen anderen Menschen welche sich in dieser Sache so engagieren

    Dr. Juergen Stuebner

    • Herr Herrmann hat doch tatsächlich ein anderes reales Problem. Er ist UA-Vorsitzender. Als solcher hat er hinnehmen müssen dass Brixner offenbar eine uneidliche Falschaussage gemacht hat. Das ist die Stelle an der sein Haus brennt. Kann man als Vorsitzender so etwas auf sich sitzen lassen?
      Und: er hat POK Grötsch nicht vorgeladen. Kein Ruhmesblatt, Herr Vorsitzender.

  2. Horst Seehofer (CSU) lässt mich auf seiner Facebook-Seite weder einen Kommentar schreiben, auch Posting sind für mich nicht mehr möglich und „liken“ geht für mich auch nicht mehr.

    Für alle anderen ist dies aber möglich. Seltsam oder? Frage mich, 0b er Angst hat in seinem Wahlkampf von einer kleinen Gustl-Mollath-Unterstützerin gestört zu werden?

    Derweil meinte ich es nur nett und hab ihn immer mal über diesen Blog hier oder andere wichtige Dinge im Fall Gustl Mollath informiert …

  3. Bei Amazon schrieb heute ein Rezensent des Mollath-Buches, der als seinen Beruf Journalist angibt, mit der Überschrift „Schade“ u. a. :

    “ Zwei Sterne ziehe ich nur ab, weil die Kollegen sich nicht damit beschäftigt haben, dass unsere Branche der Journalisten Mitverantwortung trägt. Wo ist der Gerichtsreporter, der darüber geschrieben hat, dass Mollath in seinem Prozess vom Vorsitzenden angeschrien wurde und nicht zu Wort kam? Die „Vierte Gewalt“, wie Presse oft genannt wird, hat ebenso versagt wie die Justiz, ihre Kontrollfunktion nicht ausgeübt. Auch das ist ein Skandal, der nicht unter den Tisch gekehrt werden darf. Selbstkritik in unserer Branche aber ist ebenso verpönt wie bei Richtern und Staatsanwälten.“

    Weiß jemand etwas dazu:
    Müssen bei solch größeren Prozessen zwingend Gerichtsreporter dabei sein?
    War eventuell einer dabei und hat aber nicht berichtet oder Brisantes weggelassen?

    Bei einer Berichterstattung hätte sich wahrscheinlich am Verlauf des Prozesstages nichts geändert. Aber für die Revision hätte es Auswirkungen haben können.

    Den beiden Autoren Ritzer und Przybilla möchte ich die Kollegenschelte allerdings nicht anlasten, an ihrer großen Leistung ändert sich damit für mich nichts.

      • http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/im-wahn-verstrickt-1.2632947?searched=true

        Im Wahn verstrickt
        Gericht schickt gewalttätigen Ehemann in Psychiatrie – 09.08.2006 14:57 Uhr

        Nürnberg – Weil er seine Frau biss, schlug, würgte, einsperrte, ihre Briefe stahl und nach der Scheidung verschiedenen Menschen die Reifen ihrer Autos zerstach, musste sich ein 49-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Das Gericht unter Vorsitz von Otto Brixner sprach ihn dann zwar frei, weil ihn eine Psychose schuldunfähig macht. Doch es schickte ihn wegen Allgemeingefährlichkeit in die Psychiatrie.

        Schmerzliches Ende einer langen Ehe. Mann und Frau sitzen im Gerichtssaal seitlich voneinander. Sie – auf dem Opferstuhl – kann ihn anschauen. Er – auf der Anklagebank – muss sich umdrehen, wenn er sie sehen will. Immer wieder tut er das. Er sucht den Blick der schönen, schmalen Frau mit den beeindruckenden Augen. Doch der Mann ist nicht mehr der, den sie seit Ende der 70er Jahre geliebt hat. Die Krankheit hat ihn verändert. Er lebt in seiner eigenen Welt. Die anderen Menschen sind »Teil seines Wahnsystems«, wie Psychiater Klaus Leipziger beschreibt.
        Selbstbewusst tritt der 49-Jährige zu Prozessbeginn auf. Er baut sich vor den Zuschauern im vollen Saal auf und sagt laut: »Ich begrüße euch. Danke schön, dass ihr hier seid.« Dieses Selbstbewusstsein verlässt ihn den ganzen Verhandlungstag nicht. Doch immer mehr wird klar: Es ist eher Sturheit. Er verweigert sich der Realität.
        »Ich habe ihn wegen seiner Krankheit verlassen, und durch die Trennung ist die Krankheit noch stärker geworden«, sagt seine Frau. Sie arbeitet bei einer Bank. Er handelte mit Luxusautos, Motorrädern und Reifen. Irgendwann begann er zu glauben, seine Frau stehe im Mittelpunkt eines Bankenskandals. Sie helfe, Schwarzgeld in die Schweiz zu schleusen. Er schottetet sich mehr und mehr von der Außenwelt ab, unterstellte immer mehr Menschen, in den Skandal verwickelt zu sein.
        Im August 2001 ging er auf seine Frau los. Er traktierte sie mit Fäusten, biss sie in den Arm, so dass eine Narbe blieb, würgte sie, bis sie bewusstlos war. Als sie am Boden lag, trat er sie. Vier Monate später ertrug sie seinen Wahn nicht mehr. Sie zog aus. Sie kam noch einmal in das gemeinsame Haus zurück, um Sachen zu holen. Und traf auf ihren Mann, der sie angriff und sie eineinhalb Stunden einsperrte.

        Kontrolle und Verweigerung

        »Ab da war sein Weg nicht mehr meiner«, sagt die Frau. Doch er folgte ihr, kontrollierte sie, stellte ihren Verwandten nach. Da wusste sie sich nicht mehr zu helfen. Sie zeigte ihn an. Er versteckte sich, verweigerte sich den Anwälten, die ihm helfen wollten, verweigerte sich dem Psychiater, der ihn begutachten sollte. Als sie sich scheiden ließ, zerstach er den Anwälten die Autoreifen. 59 Reifen waren es gar auf dem Gelände einer Firma, die der Frau einen Pkw geliehen hatte. Andererseits engagierte er sich im Kampf gegen den Irakkrieg.
        Im Februar 2006 landete er in der Psychiatrie. »Keinerlei Krankheitseinsicht,« bescheinigt ihm Gutachter Leipziger. Behandelt wurde der 49-Jährige bisher nicht. Auch das verweigert er, weil er sich für gesund hält. Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. »Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus«, prophezeit Richter Brixner. »Der Einzige, der helfen kann, sind Sie selbst – indem Sie eine Behandlung annehmen.«
        GUDRUN BAYER “

        ————————
        Letztlich müsste man Frau Bayer fragen, wie die Verhandlung abgelaufen ist. Auch wäre interessant, ob sie heute anders über den Fall denkt – im Lichte der neuen Erkenntnisse.

      • Boah !
        Danke Frau Wolff, ich kannte diesen Artikel noch nicht.
        Mich schockiert vor allem diese offen versteckte Drohung seitens Hr. Brixner im letzten Satz des Artikels, die damals wahrscheinlich kaum einer der Anwesenden ( Zuhörer, die um die Hintergründe nicht wußten), einordnen konnte. Eher nur als „Tip“ zur Besserung…..

      • Ich frage mich ehrlich gesagt, ob es möglich ist, dass Brixner – wie manche andere auch – wirklich davon ausgegangen ist, dass Mollath psychisch krank ist. Das ändert natürlich überhaupt nichts an seinen vorsätzlichen kriminellen Taten, rechtfertigt und entschuldigt diese nicht. Aber ist es vorstellbar, dass er bzgl. der psychischen Krankheit und der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit „gutgläubig“ war?

      • Ich hab überhaupt keinen Zweifel daran, dass er geglaubt hat, Herr Mollath wäre wirklich verrückt. Nach dem, was man sonst so von ihm gehört hat, war diese Art der Verhandlungsführung wohl keine seltene Ausnahme. Weil er einen Beteiligten kannte, hatte er ja Insiderinformationen und ‚wusste‘ schon lange vor dem Prozess, was da wirklich abging und wie die Sache daher zu lösen war.

        Allerdings genügt es für einen Richter aus gutem Grund nicht, das vermeintlich Richtige zu tun. Er muss es auch auf die richtige Weise, unter Einhaltung der Formvorschriften tun. Ein wesentlicher Aspekt, den Herr Brixner möglicherweise schon seit Jahren routinemäßig ignorierte. In vielen Fällen geht so etwas gut; man kommt evt. sogar zu einem gerechteren Ergebnis als ein korrekt arbeitender Richter, und mit weniger Aufwand für alle Beteiligten. Aber es eröffnen sich halt auch neue Fehlerquellen. Dadurch, durch die Behinderung der Verteidigung und durch die Manipulationen in Richtung Revisionssicherheit wird ein solcher Richter dann für seine Fehlurteile in einer Weise persönlich verantwortlich, wie es ordentliche Richter nicht sind.

      • zitat.
        Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. »Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus«, prophezeit Richter Brixner. »Der Einzige, der helfen kann, sind Sie selbst – indem Sie eine Behandlung annehmen.«
        GUDRUN BAYER ”

        ..eurobuerger meint, das wir die unbestimmte zeit nun genauer kennen. voraussichtlich fast 8 jahre. aber sach mal, der reserveleutnant a.D. hat eigentlich NIE gesagt. was fuer eine menschenverachtung gleich nach dem urteil des freisprechens gemaess ziffer 1. Das ist das einzige, was ich an dem gerichtsreport beachtenswert finde. Der rest ist im Niveau unter der BILD. Allenfalls noch „ich begruesse sie“ als ausdruck von selbstbewusstsein zu berichten, das zeigt doch schon die Bayer Einstellung zur Sache, indiskutabel. Nicht satisfaktionswuerdig. Und danke @helga, das wieder heraus geholt zu haben. ich kannte es von alten posts, aber es passt hier wieder prima herein. Weisser ritter brixner mit junker leipziger rettet burgfrau mueller vor geistskrankem Wahnsinnigen. Eine moderne story aus dem regensburger gerichtsalltag.

      • @Justine
        Aus welchem Grund sollte Brixner das glauben? Als er das erste Mal von Mollath als „Spinner“ gesprochen hat, gab es nicht den geringsten Anlass dazu, da gab es nur Ehestreit.
        Und er war alt genug, um zu wissen, dass in solchen Situationen jeder den anderen oft grundlos beschuldigt, also auch behauptet, der andere wäre verrückt.

      • @Hans Adler

        Ich stimme Ihrer Analyse völlig zu. Ich sehe das genauso. Mir geht es um die Darstellung des Falls in der Öffentlichkeit. Manche haben Schwierigkeiten sich eine „Verschwörung“ vorstellen zu können. Dazu gehört auch, dass sie sich nicht vorstellen können, dass die Beteiligten („böswillig“) davon ausgingen, dass Mollath die Anlasstaten nicht begangen hat, psychisch gesund war, und sie ihn trotzdem in den Maßregelvollzug gesteckt haben und dort über sieben Jahre festgehalten haben. Deswegen denke ich, dass es wichtig ist, bei der Darstellung sauber zu trennen, und möglichst nicht (noch nicht) erwiesene Spekulationen zu vermeiden. Die jetzt bereits bekannten und weiter aufzudeckenden offensichtlichen Ungeheuerlichkeiten sind doch völlig ausreichend. Ich kann mir vorstellen, dass somit manche Zweifler leichter zu überzeugen sind. Das erzeugt mehr öffentlichen Druck und ist damit vorteilhaft für Mollath.

      • Ja, solche Presse mögen die Richter und Staatsanwaelte gerne lesen. Nichts von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. OStA Heusinger würde den Artikel abonnieren. Und jetzt muss er ganz anderes lesen. Da verwundert es nicht, dass der Richterverein opponiert.

      • Gudrun Bayer ist auch eine Sportlerin, die sich als Journalistin in der Enge der Mittelfränkischen Sportvereine bestimmt sehr gut auskennt.
        http://blog.nn-online.de/runningcompany/2011/02/22/buchenbacher-waldlauf-sportler-bewahren-tradition/web-gudrun-bayer/

        Gudrun Bayer kennt als Gerichtsreporterin viele Interna aus der Mittelfränkischen Bezirksebene und darüber hinaus.

        Ein Artikel in der NN ist daher interessant weil mit Fachwissen geschrieben.
        „Der Verband befürchtet, dass die gefährlichen Straftäter anfangs nach Straubing kommen, für die Entlassungsvorbereitungen, zu denen Lockerungen und Ausgang gehören, aber auf die BKH oder sogar auf andere Bezirks-Einrichtungen verteilt werden.“
        http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/franken-angst-nach-aufhebung-der-sicherungsverwahrung-1.1116279
        Gudrun Bayer soll lt. Wikipedia 1994 Theodor-Wolff-Preis, Journalistenpreis der deutschen Zeitungen erhalten haben, allerdings gibt es dazu in Wikipedia unterschiedliche Angaben ob das nun 1994 oder 1995 war.

        Der Artikel
        Im Wahn verstrickt
        Gericht schickt gewalttätigen Ehemann in Psychiatrie – 09.08.2006 14:57 Uhr
        http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/im-wahn-verstrickt-1.2632947
        ist, wie zu recht kritisiert wird, die arme Ehefrau Story.
        Erstaunlich fällt bei Frau Bayer als Gerichtsreporterin auf, dass sie bisher keine Anstalten gemacht hat ihren schäbigen Artikel über die Verurteilung von Herrn Mollath zu revidieren.
        Mir ist nicht ganz wohl bei der Preisträgerin Frau Gudrun Bayer, sagt mein Verstand

    • Justine sagte am 7. Juli 2013 um 12:43 :

      „Aber ist es vorstellbar, dass er bzgl. der psychischen Krankheit und der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit „gutgläubig“ war?“

      Die Punktlandung des Falles vor Brixners Kammer zeigt, dass er den Fall wollte. Beim Zusammenbasteln des Urteils muss er gewusst habe, dass er größtenteils fantasiert. Die Nichtanhörung wichtiger Zeugen spricht für sich. Er hat Maske vor dem Gerichtssaal getroffen. Brixner war langjährig in der FCN Handballabteilung engagiert, Woertge war Präsident dieser Handballabteilung.

      Ich erinnere mich, wie 2003 konservative Kreise es für gefährlich und idiotisch hielten, dass Deutschland sich nicht an der „Koalition der Willigen“ beteiligte. Nach dieser Lesart hielt u.U der Reserveoffizier Brixner den Irakkriegsgegner Mollath auch für gefährlich und idiotisch.

    • @Maresa;
      Es gibt keine Pflicht auf Anwesenheit irgendeines Reporters, bei keinem Prozeß. Die Begriffe Gerichtsreporter oder Reporter stehen in keinem Gesetz.

      • Unser Julian Assange heißt Joachim Bode und hat schon den Abschlussbericht von Florian Hermann ins Internet geleakt. Bald wird er auch noch den Einstellungsbeschluss der StA Muenchen I wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage des Otto Brixner leaken.

        Aber Vorsicht Herr Bode. Hüten Sie sich vor besamungswilligen Schwedinnen und auch vor bayerischen Staatsanwaeltinnen und Richterinnen.

  4. Sehr geehrte Frau Wolff,
    vielen Dank für die Beantwortung meiner Zusatzfrage ,was in einem Beschluss stehen könnte.
    Ich bedanke mich besonders, weil Sie nachts um 0:31 noch Zeit gefunden haben, mich Nichtjuristen zu informieren.
    Auf Ihre Analyse des Kröber-Interviews bin ich als Arzt sehr gespannt.
    Einen schönen Sonntag noch.
    Thomas Franken

    • „Aber gerade der Fall Mollath ist ein hochexplosives Gemisch im Spannungsfeld zwischen Ängsten der Öffentlichkeit und einem komplizierten Verfahren.“

      Auch er hat nicht kapiert…oder tut so.
      Es ist keine „Angst“, sondern Entsetzen: Verhandlungen, Urteile fernab der Rechtsstaatlichkeit.

      Z.B. ein Verteidiger, der sich widerspruchlos als Zeuge der Anklage missbrauchen lässt.

    • Nun, wenn man dies schon liest „Ich kenne diesen Fall nicht…..“

      Er sollte ihn aber kennen !

      Und wenn er wollte, könnte er fast alle Akten einsehen, da sie online sind.
      Klingt für mich so, als wollte er ihn nicht kennen. Und das Bedrückende dabei ist, daß sich außer Richtern und Staatsanwälten offenbar auch Funktionsträger der Anwälte am liebsten hinter den Mauern von Justitia verstecken wollten, und vielleicht sogar den einen oder anderen Stein mit der gebotenen Behutsamkeit aufschichten mögen.

      • Nun glaube ich zwar nicht, daß Kammervorstände auf Pflichtverteidigungs-Aufträge angewiesen sind: aber Kritik an Richtern kann durchaus Folgen haben, und dies auch zum Nachteil von Mandanten.
        Sei also ein wenig gnädiger… 😉

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