Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

 Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 26.8.2013 zurecht einen Komplex in den Blick gerückt, der in der öffentlichen Diskussion in seiner Bedeutung für die Einweisung Gustl Mollaths in den Maßregelvollzug und für die über siebenjährige Aufrechterhaltung dieser Maßnahme noch nicht hinreichend gewürdigt wurde. Es ist die Psychiatrie und das psychiatrische Gutachterwesen. Ohne deren Unterstützung hätten die Gerichte, angefangen mit dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 8.8.2006) über die auswärtige Vollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg beim Amtsgericht Straubing bis hin zu der unseligen Kombination der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Bamberg Scheinlegitimität für Unterbringungsurteil und Fortdauerbeschlüsse niemals erlangen können. Wenn fachliche „Expertise“ im Ergebnis mit den Verurteilungs- und Aufrechterhaltungswünschen voreingenommener Gerichte übereinstimmt, dann ist jedes Gutachten, auch ein schlechtes, recht. Dann sehen Richter nur dessen Ergebnis und schließen sich nach leerformelhafter „eigener kritischer Würdigung“ der ärztlichen an.

Paßt das Ergebnis einmal nicht, wie das des Mainkofener Psychiaters Dr. Hans Simmerl, der im Jahr 2007  im Rahmen eines Betreuungsgutachtens keinerlei psychische Erkrankung bei Herrn Mollath feststellen konnte, dann wird eine Koryphäe von außerhalb herbeigerufen, die sich in Bayern schon einmal erfreulich affirmativ betätigt hatte, nämlich 2002 im Fall „Peggy“. Die Rede ist von Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, Berlin, der sich seinerzeit dazu bereitgefunden hatte, auf der Basis einer – wie ihm bekannt – eigens für ihn zusammengestellten polizeilichen Akte sein Fachgebiet zu überschreiten und das von dem geistig behinderten Ulvi Kulac ohne anwaltlichen Beistand angeblich abgelegte Geständnis, das lediglich als Vermerk eines Polizeibeamten vorlag, weil dummerweise das Tonbandgerät versagt hatte, für erlebensbasiert zu erklären. Dieses bereits im Ermittlungsverfahren widerrufene, in seinen nachprüfbaren Teilen falsche, Geständnis führte neben Kröbers Gutachten und einem viele Jahre später widerrufenen Polizeispitzelbericht eines Mitpatienten der Bayreuther Forensik zur Verurteilung wegen Mordes. Jeder aufgeklärte Bürger wußte, daß die Soko II die vom Innenminister Günther Beckstein angemahnte Aufgabe hatte, den Fall zur Beruhigung der Gemüter schnell zu klären, nachdem die Soko I zu keinem Ergebnis gekommen war. Da hielt man sich eben an einen Schwachen, der dem speziellen Befragensdruck nach der rechtsstaatlich fragwürdigen Reid-Methode nicht gewachsen war.

Näheren Aufschluß gibt das Buch: Der Fall Peggy. Die Geschichte eines Skandals, von Ina Jung und Christoph Lemmer, Droemer Verlag, München 2013. Auf den Seiten 154 – 161 wird das verhängnisvoll uninformierte Wirken von Prof. Kröber beschrieben, auf den Seiten 237 – 245 die von Günther Beckstein in Bayern in den Jahren 2001 – 2003 implementierte amerikanische Reid-Methode zur Erzeugung von Geständnissen, die im Fall Peggy durch die Polizei eingesetzt wurde.

Im Fall Mollath wurde Kröber seinem affirmativen Ruf, zugunsten der Staatsmacht zu wirken, wiederum gerecht und griff den Psychiater Dr. Simmerl ad hominem an, ohne auch nur mit einem einzigen Argument gegen dessen Gutachten aufzuwarten. Es ist nicht erstaunlich, daß nicht nur im Fall Mollath am 6.8.2013 die Wiederaufnahme angeordnet und Gustl Mollaths weitere Unterbringung ab 2011 für verfassungswidrig erklärt worden ist: auch im Fall Ulvi Kulac ist im April 2013 die Wiederaufnahme beantragt worden; bereits seit Mitte 2012 ermittelt die für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Staatsanwaltschaft Bayreuth wieder, und aktuell hat sie einen schon damals Verdächtigen im Visier, Peggy ermordet zu haben. Diese Spur war seinerzeit, trotz widerlegter falscher Alibis, nicht weiterverfolgt worden, nachdem ein anderweitiges Geständnis erwirkt worden war.

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/der-fall-peggy-spur-fuehrt-nach-halle,20641266,24197836.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-ermittler-folgen-neuer-spur-in-halle-a-920144.html

Soviel zur faktischen Bedeutung von Gutachten, wenn sie von einflußreichen und medial präsenten Vertretern ihres Fachs erstattet werden.

Im Fall des nicht nur in sich widersprüchlichen, sondern sich auch im schriftlichen und mündlichen Ergebnis widersprechenden Gutachtens von Prof. Dr. Pfäfflin ist dessen blinde Übernahme durch Gerichte nun gründlich schiefgegangen. Das Bundesverfassungsgericht moniert, daß es an einer Auseinandersetzung mit diesem Gutachten fehle, dem man sich nicht ungeprüft hätte anschließen dürfen. Daß die bar jeder Wissenschaftlichkeit routinemäßig leerlaufenden Verlaufsbeschreibungen aus dem BKH Bayreuth unter Dr. Leipzigers Ägide nicht prognoserelevant waren, wurde ebenfalls festgestellt. Dennoch reichten diese dürftigen Unterlagen den Gerichten in Bayreuth und Bamberg in den Jahren 2009 – 2012 und dem LG Bayreuth sogar noch im Juni 2013 aus, um die Unterbringung jeweils um ein Jahr zu verlängern.  Mehr als das Klagen über mangelnde „compliance“ des „Patienten“, übersetzt: der Untergebrachte ließ sich nicht unterwerfen und schrieb dreisterweise auch noch Beschwerden, und das Zusammentragen möglichst negativer subjektiver „Beobachtungen“ des Störenfrieds ließ sich den Stellungnahmen indes nie entnehmen. Beobachtungen echten „wahnhaften Erlebens“ oder physischer Aggressionen gab es nie.

Zu besichtigen war vielmehr ein Grabenkrieg zwischen Untergebrachtem und Bezirksklinik, in dem das Personal in Verteidigung des Eingangsgutachtens des Chefs mindestens ebenso rigide agierte wie der sich verweigernde Patient. Unkorrigierbar hielten die Beteiligten an ihren jeweiligen Überzeugungen fest, Maßregelvollzug sei Klinik (das Personal) bzw. Knast (der Untergebrachte), wobei sich die unterschiedlichen Wahrnehmungen zwangsläufig aus den unterschiedlichen Positionen, Macht kontra Ohnmacht, ergeben. Prognoserelevant war das alles nie. Aber den Gerichten reichte ja die platte Mitteilung, daß keine Behandlung stattfinden könne und daher die Diagnose und die Prognose des Eingangsgutachtens aus dem Jahr 2005/2006 weiterhin Bestand hätten, für ihre routinemäßigen Fortdauerentscheidungen aus. In Bayern geht Sicherheit vor Rechtsstaatlichkeit, weshalb überdies auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mißachtet wurde.

Schon früh hatte ich mich mit der verhängnisvollen Rolle der Psychiatrie, insbesondere mit der der justiznahen Forensik, beschäftigt, die der Justiz per Gutachten zuliefert und zugleich für die Justiz vollstreckt. Ein Interessekonflikt sondergleichen, der unbedingt aufgehoben werden muß.

Am 7.12.2012 hatte ich mich mit der Spirale auseinandergesetzt, die die rechtswidrige „Fernbegutachtung“ Herrn Mollaths durch die Erlanger Psychiaterin Dr. Gabriele Krach vom 18.9.2003  ausgelöst hat, die über die aus der Luft gegriffene Empfehlung des Nürnberger Psychiaters Thomas Lippert vom 22.4.2004 einer Unterbringung gemäß § 81 StPO schließlich zu dem verfassungswidrigen Beschluß von RiAG Eberl führte, den Angeklagten für sechs Wochen zwangsweise in die Forensik Erlangen einzuweisen, um dort ein Gutachten über Schuldfähigkeit und Unterbringung zu erstellen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Hierzu kann ich jetzt nachtragen, daß dem von Richter Eberl als „zuverlässig“ eingestuften privaten Gutachter Lippert, der sich auf Behördengutachten spezialisiert hat und daher von öffentlichen Aufträgen abhängig ist, erst im Jahr 2005 von der Bayerischen Ärztekammer die Bezeichnung „Facharzt für forensische Psychiatrie“* zuerkannt worden ist.

[Ritzer/Przybilla: Die Affäre Mollath. Der Mann, der zuviel wußte, Droemer Verlag, München 2013, S. 165]

Was schrieb Prof. Dr. Thomas Fischer, streitbarer und daher lange verhinderter Vorsitzender Richer des 2. Strafsenats beim BGH am 22.8.2013?

Psychiatrische und psychologische Sachverständige sind: selbstgewiss, kompetenzüberschreitend, unbescheiden. Das gilt selbstverständlich nicht dem Einzelnen, sondern dem Prinzip. Wer alles weiß und darf, hat keinen Grund zur Bescheidenheit. Schon hierin könnte ein Teil der Abhilfe liegen: Gegenseitige Abhängigkeit von unsicherem Gericht und unsicherem Sachverständigen ist ein Übel, das unmittelbar und unweigerlich zulasten der Betroffenen geht. Dem Übel könnten nur gegenseitige kritische Aufmerksamkeit und Distanz abhelfen.

http://www.zeit.de/2013/35/mollath-skandal-strafrecht/komplettansicht

Hieran hat es schon in diesem frühen Stadium eklatant gefehlt.

Am 1.1.2013 hatte ich mich mithilfe des damals verfügbaren Materials mit dem Chefarzt der Bayreuther Forensik, Dr. Klaus Leipziger, seinen Propagandistinnen Sabine Rückert und Beate Lakotta, seiner Dissertation und seinem Gutachten vom 27.7.2005 befaßt, wie es in dem Urteil vom 8.8.2006 aufschien:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

Das Verteidigungsbedürfnis einer Psychiatrie, die Herrn Mollath ausweglos in die Anstalt gebracht und ihn dort jahrelang festgehalten hatte, war schon seinerzeit unverkennbar. Schließlich hatten die Realien alle Gewißheiten ins Wanken gebracht, insbesondere nach der Anordnung eines Wiederaufnahmeauftrags an die Staatsanwaltschaft Regensburg durch die Ministerin Merk am 30.11.2012. Daß die Psychiatrie sich danach dennoch zweier Leitmedien, nämlich der ZEIT und des SPIEGEL, zu Propagandazwecken bedienen konnte, machte allerdings stutzig, zumal die Autorinnen ungeniert und verfälschend aus Gutachten zitierten, wofür sie gewiß keine Autorisierung des Betroffenen hatten. Genau darin besteht ja die Macht der Psychiatrie: Beobachtungen zu machen und sie subjektiv zu werten, ohne daß das bloße Laborratten-Objekt zu der Korrektheit ihrer Notate auch nur angehört werden würde. Der angewiderte Fremdblick eines in den hierarchisch-autoritären Betrieb eingebundenen, auf Lockerungen spekulierenden „Mitpatienten“, abhängiger Pfleger oder Ärzte auf ein widerständiges Objekt konstituiert also ›Wahrheit‹. Ist das tatsächlich die Art von Wahrheit, auf die zwei traditionell eher dem kritischen Blick verpflichtete Medien bauen sollten?

Hier stimmte ersichtlich etwas nicht. Und natürlich reichte dieser parteiische publizistische Rückhalt, der vom Internet-Publikum sogleich kritisch begleitet wurde, als Rückhalt auf die Dauer auch nicht aus.

Die angegriffenen kritikungewohnten Psychiater Dr. Leipziger und Prof. Dr. Kröber schlugen höchstpersönlich öffentlich zurück. Im Rahmen des „17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminars vom 2.- 4. September 2013″ in Potsdam-Babelsberg boten sie Anfang Juni 2013 zu Fortbildungszwecken einen gemeinsamen (Rechtfertigungs?)-Vortrag unter dem hämisch-herablassenden Titel: „Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ an. Hier ist der ursprüngliche Einladungstext gesichert worden:

http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

Nachdem dieser Titel im Internet gar nicht gut ankam, wurde er zunächst in „Der Fall Gustl Mollath“ umgetauft, um sodann gänzlich zu entfallen:

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Kurz zuvor, am 25.6.2013, hatte die Sozialministerin Christine Haderthauer eine Anfrage auf Abgeordneten-Watch so beantwortet:

Frage zum Thema Soziales
12.06.2013
Von:
Hans-Georg Beuter

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth Dr. med. Klaus Leipziger bietet zusammen mit Prof. Dr.med. -Ludwig Kröber beim “17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminar vom 2.- 4. September 2013″ in Potsdam-Babelsberg eine Veranstaltung unter dem Titel
“Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien” an.
http://www.forensik-berlin.de

Davon, dass hier liebevoll “Unser Darling” gemeint ist, kann nach den öffentlichen Diskussionen des vergangenen halben Jahres offensichtlich keine Rede sein. Das Possessivpronomen “unser” erhebt sich über einen Person und macht sie zum Objekt des Besitzers.

Ist es für Sie tragbar, dass ein Leiter einer forensischen Psychiatrie sich in dieser Weise über die bei ihm Verräumten (aber Schutzbefohlenen) erhebt und sie damit im Kernbereich ihrer Menschenwürde missachtet?

In welcher Weise kann ein forensischer Psychiater eine derartige Veranstaltung abhalten, ohne dabei gegen seine Schweigepflicht zu verstoßen?

Dass der Titel der Veranstaltung mittlerweile – nach Kritik im Netz – auf “Der Fall Gustl Mollath: Realität, Wahn, Justiz und Medien” geändert wurde, spielt dabei keine Rolle.

Werden Sie aus solchen Verfehlungen Konsequenzen ziehen?

Ist eine solche Verhaltensweise durch einen Leiter einer Forensik für Sie tragbar?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Haderthauer

25.06.2013

Sehr geehrter Herr Beuter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese bereits an das zuständige Fachreferat in meinem Ministerium weitergeleitet. Dieses wird die Angelegenheit fachaufsichtlich prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11219–f381545.html#q381545

Ein kausaler Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen ist nicht nur nicht auszuschließen, sondern liegt nahe.

Dieser Versuch, wenigstens im Kreis des Gutachter-Nachwuchses Renommé und Meinungshoheit gegen die sich in der Öffentlichkeit durchsetzende Meinung, Herr Mollath sei niemals wahnkrank und gefährlich gewesen, zu verteidigen, war also Ende Juni 2013 gescheitert. Glücklicherweise, muß man sagen, denn der für das dreitägige 490,- Euro-Seminar (ohne Hotelkosten) angesprochene Personenkreis:

(Fallseminar für Psychiater/Psychologen mit Vorerfahrungen in der Begutachtung)

sollte ja sogar noch credit points für die Ausbildung zum forensischen Gutachter erhalten – das wurde zumindest in Aussicht gestellt:

Veranstalter und wissenschaftlicher Leiter ist Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

Das dreitägige Seminar kann nur insgesamt belegt werden. Es ist entspricht den Qualifikationsrichtlinien der DGPPN für „Forensische Psychiatrie“. Es ist als forensisch-psychiatrischer Baustein auch verwertbar für die Ausbildung in Rechtspsychologie incl. Leistungskontrolle.

Die Landesärztekammer Brandenburg hat die Veranstaltung für das Fortbildungszertifikat anerkannt (Nr. 2761302013509500008; 24 Punkte, Kategorie C)

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Der Kelch, zu erfahren, wie man es nicht machen sollte, ist an den Lernenden also vorübergegangen. Beim geselligen Zusammensein an der Hotelbar wird Prof. Dr. Kröber selbstverständlich seine Sicht der Dinge in Sachen Mollath verbreitet haben – machen wir uns nichts vor.

Dr. Klaus Leipziger verfügt über ein regionales Zentralorgan, dem sich auch schon die nachfragescheue Ex-Ehefrau Herrn Mollaths anvertraute, um schmutzige Ehe-Wäsche zu waschen. Das ist der in Bayreuth beheimatete Nordbayerische Kurier mit seinem Chefreporter Otto Lapp. Ähnlich „opfer“-empathisch agierte ansonsten nur noch Beate Lakotta vom SPIEGEL, der sich immer mehr dem Niveau des Nordbayerischen Kuriers und der BILD annähert, dessen Führungspersonal in Gestalt von Nikolaus Blome konsequenterweise  jetzt Leiter der Hauptstadt-Redaktion und Mitglied der Chefredaktion des SPIEGEL wurde. Alles eine Sauce. Hauptsache, Kampagne und Klicks.

Am 20./21.7.2013 stimmte Otto Lapp die Leser auf S. 1 der Printausgabe auf das auf S. 4 erschienene Interview mit Dr. Leipziger u.a. so ein:

Mollath-Gutachter gibt erstes Interview

Chefarzt Klaus Leipziger im Exklusiv-Gespräch mit dem Kurier

[…]

In einem Exklusiv-Interview gibt der Leiter der Forensik am Bezirksklinikum Bayreuth eine ganz neue Sicht auf den Fall. Mollath sei vor sieben Jahren nicht „ohne Untersuchung“ untergebracht worden, wie ihm das oft zum Vorwurf gemacht wird. Kein ernstzunehmender forensischer Psychiater, der auch den Inhalt der Gerichtsakten kannte, habe jemals sein Gutachten in Zweifel gezogen.

Letzteres ist unwahr.  Daß Dr. Leipziger die ihn bestätigenden Gutachten der Kollegen Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber und Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin kannte, muß unterstellt werden. Aus beiden Gutachten geht eindeutig hervor, daß sie die „Gerichtsakten“, sprich „Strafakten“, die ihm selbst vorlagen, nicht beigezogen hatten. Schon aus diesem Grund konnten sie nicht erkennen, wie sehr Dr. Leipziger von der Aktenlage abgewichen war und wie grundstürzend der VRLG Otto Brixner den Sachverhalt weiter verfälscht hatte.

Aber auch der Rechtfertigungsversuch des BKH-Pressesprechers Otto Lapp schlug fehl. Nix da mit „Untersuchung“.

In dem wortgleich mit der Printausgabe bereits am 19.7.2013 erschienenen  Online-Interview heißt es:

Bayreuth

19.07.2013 14:29 Uhr

Mollath: Jetzt spricht sein Gutachter

Von Otto Lapp

Bayreuth. Wenn die Leute das über den Fall Gustl Mollath wüssten, was er weiß. Aber er schwieg bisher. Jetzt sprach Dr. Klaus Leipziger, der Leiter der Forensik in Bayreuth, mit dem Kurier erstmals über seine Tätigkeit als Gutachter. Und auch darüber, dass er eigentlich gar nichts sagen darf.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Schon dieser Einleitung läßt sich die Strategie des Arztes und seines journalistischen Wegbereiters entnehmen: die Schweigepflicht dient dazu, zu insinuieren, er wisse mehr über die Gestörtheit und Gefährlichkeit des „Patienten“ als die Öffentlichkeit, dürfe hierzu aber leider nichts sagen. Wissen ist Macht. Und exclusives erst recht.

Wie kläglich Leipziger aber schon an dem öffentlichen Vorwurf des „Ferngutachtens“ scheitert, belegt seine erste Antwort:

Der häufigste Vorwurf lautet, Mollaths Gutachten sei ohne Untersuchung erfolgt?

Klaus Leipziger: Üblicherweise werden Gutachten vom Auftraggeber mit den vorliegenden Informationen, den Akten und den Unterlagen übersandt. Nach Aktenstudium erfolgen in der Regel eine oder mehrere ausführliche Explorationen. Die sind verbunden mit der Erhebung des psychopathologischen Befundes. Dabei ist zu klären, ob weitere Untersuchungen zu machen sind. Um alle Erkenntnisquellen auszuschöpfen.

[Hier huscht der Chefreporter über die „in der Regel“ erfolgenden Explorationen hinweg, die im Fall Mollath durch Leipziger nicht stattgefunden haben.]

Auch die Briefe von Herrn Mollath?

Leipziger: Es standen mir zur Begutachtung selbstverständlich die von der Ermittlungsbehörde zugesandten Unterlagen zur Verfügung. Es stand mir auch der Duraplus-Ordner zur Verfügung.

Haben Sie die berühmten 106 Seiten gelesen?

Leipziger: Ja.

Ihr Eindruck damals?

Leipziger: Ich will die Schweigepflicht wahren. Ich habe mir durch die Schriften Herrn Mollaths ein gewisses Bild machen können, was es dann galt abzugleichen mit weiteren vorliegenden Informationen und den Eindrücken aus Gesprächen.

Auch die mit den Mitarbeitern?

Leipziger: Ja.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Und schon ist vergessen, daß nicht exploriert wurde. Vage werden „Eindrücke aus Gesprächen“ ins Feld geführt, die das fachunkundige Publikum, das zwischen Exploration und Gesprächen nicht zu unterscheiden vermag, in die Irre führen müssen: wenn „Gespräche“ stattgefunden haben, dann kann es sich doch um kein „Ferngutachten“ nach Aktenlage handeln? Auch die mit Mitarbeitern? Eine geschickte Fragestellung, die nahelegt, es hätten irgendwelche tiefergehende Gespräche zwischen Dr. Leipziger und Gustl Mollath stattgefunden. Das war nicht der Fall. Es gab überhaupt nur zwei kurze Begegnungen zwischen Chefarzt und Proband innerhalb der fünfwöchigen Zwangsinternierung Mollaths im BKH Bayreuth zwischen dem 14.2.2005 und dem 21.3.2005, nämlich ein informatorisches Gespräch am 18.2.2005 und der Versuch einer geordneten Exploration am 18.3.2005, die, wie schon zu Beginn der Unterbringung bekundet, verweigert wurde.

Zur Gefährlichkeit von Gustl Mollath raunt Dr. Leipziger Folgendes:

Mollaths Gefährlichkeit wird seit sieben Jahren von der Strafvollstreckungskammer geprüft. Wo kann man das als Gutachter festmachen?

Leipziger: Die Schweigepflicht verbietet mir, mich zu äußern hinsichtlich noch nicht veröffentlichter Informationen, wenngleich gerade die nicht veröffentlichten Teile, z.B. aus Gutachten, besonders interessant wären.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Aha. Wenn wir alle wüßten, was er weiß, würden wir Herrn Mollath auch für gefährlich halten. Die Schweigepflicht dient also als Beglaubigung seiner unwissenschaftlichen Insinuationen, die das BverfG als irrelevant beiseitegewischt hat.

Natürlich platzte ihm erst recht der Kragen, als ihm sein prominenter Nicht-Patient aufgrund der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens durch das OG Nürnberg am 6.8.2013 plötzlich abhanden kam. Jahrelang hatte sich der querulatorische Untergebrachte auf seine Unschuld berufen und ein Wiederaufnahmeverfahren erstrebt, was ja nun geradezu klassisch seine Krankheitsuneinsichtigkeit und die fortbestehende Gefährlichkeit belegte. Wer ein Wiederaufnahmeverfahren erstrebt, der schlägt selbstverständlich auch zu. Und die Berufung auf Grundrechte und Rechtsstaat gilt in Bayreuther Forensik-Kreisen sowieso  als „paralogisch“. Deshalb mußte Dr. Klaus Leipziger am 19.8.2013 im FOCUS nachlegen, zumal ihn die öffentlichen Auftritte von Herrn Mollath, insbesondere der am 15.8.2006 bei Beckmann,

http://www.youtube.com/watch?v=EfqMumP0ODs

nicht behagt haben konnten. Da präsentierte sich ein vollkommen normaler Mensch (ehrlich gesagt hätte man deutliche traumatisierende Effekte einer siebenjährigen hochentwürdigenden Freiheitsentziehung, die ihn vom Menschen zum Symptomträger abwertete, erwartet). Sein Anwalt Gerhard Strate und der investigative Journalist Uwe Ritzer machten die Dimension des Justizskandals deutlich, an dem er, der willfährige psychiatrische Staatsdiener Dr. Leipziger, maßgeblich beteiligt war. Daß dann auch noch eine nicht angepaßte Kollegin, Dr. Hanna Ziegert, von der jedem Insider bekannten Auswahlpräferenz hinsichtlich psychiatrischer Gutachter durch die Gerichte sprach, war wohl zuviel des Schlechten.

Wer die Wahrheit ausspricht, muß Nachteile einkalkulieren: Frau Dr. Ziegert wurde fortan von der Staatsanwaltschaft München I als Gutachterin abgelehnt:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsgutachterin-in-bayern-nach-kritik-kaltgestellt-1.1762996

Tatsächlich hat sie nur das gesagt, was Prof. Dr. Norbert Nedopil am 26.8.2013 wiederholte. Er sagte im SPIEGEL 35/2013, S. 44 f.:

2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muss. Nur acht Institute in Deutschland bilden forensische Psychiater aus. Die Fachgesellschaft wollte, dass die Gerichte nur zertifizierte Gutachter nehmen, aber das hat sich nicht durchgesetzt. Jeder Psychiater kann Gutachten machen, es gibt sehr viele Autodidakten.

SPIEGEL: Ein Einfallstor für Willkür und Inkompetenz?

Nedopil: Wir Psychiater haben wiederholt thematisiert, dass das bedenklich ist. Aber die Gerichte bestellen nun mal am liebsten einen Gutachter, den sie kennen, von dem sie wissen, dass er sein Gutachten schnell erstellt, und der nicht querschießt. Das sind tatsächlich die Hauptauswahlkriterien.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Er vertrat auch schon im August 2012 die Position von Frau Dr. Ziegert, daß sie sich nie explorieren lassen würde:

Überlegen Sie mal, wie viele Sachen es im menschlichen Leben gibt, die man eigentlich bereuen sollte. Wie viel Kollateralschaden man anrichtet.
Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Das gilt natürlich erst recht, wenn die vorgeworfenen Taten bestritten werden und man damit rechnen muß, daß die verfeindete Ehefrau bereits so viele Erzählungen über die „Verrücktheit“ des Mannes verbreitet hat, die auch schon zu entsprechenden basislosen fachärztlichen „Bescheinigungen“ geführt haben, daß man keine Chance auf eine unvoreingenommene Wahrnehmung mehr hat. Schon gar nicht in einem Stadium der Verzweiflung angesichts einer existenziellen Lebenskrise durch Trennung, Scheidung und Rosenkrieg mit einem sehr speziellen Hintergrund. Psychiater finden schließlich immer etwas: denn wer oder was ist denn eigentlich ›normal‹?

Und so verbreitet Leipziger am 19.8.2013 im FOCUS 34/2013, S. 50:

Psychiatrisch ist alles korrekt verlaufen.

[…]

Den Vorwurf  Ferngutachten muss man ins Reich der Legende verweisen. […] Zudem habe ich alle Erkenntnisse, die während der mehrwöchigen stationären Beobachtung des Herrn Mollath gewonnen wurden, in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt. Im Gegensatz zu den immer wieder erhobenen Behauptungen sind hier auch Gespräche, die ich und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes mit Herrn Mollath geführt haben, eingeflossen. Außerdem Beobachtungen aus Alltagskontakten wie bei der Essenausgabe oder von Begegnungen mit Mitpatienten. Nicht zuletzt spielen in einem Gutachten auch Feststellungen eine Rolle, die man auch in einer Hauptverhandlung gewinnt. […] Zusammenfassend kann man sicher sagen, dass sich aus der stationären Begutachtung und den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung mit der Einvernahme von Zeugen ausreichend Hinweise für das Gutachten ergeben haben.

Daß die hier fehlende eingehende Exploration das Herzstück eines psychiatrischen Gutachtens ist, wird bewußt verschwiegen. Aus der stationären „Beobachtung“ – wegen deren Verfassungswidrigkeit Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung erstattet worden ist – wird urplötzlich eine stationäre „Begutachtung“. Im Rahmen einer freiheitsentziehenden Maßnahme, die auch das Anlegen von Handschellen umfaßt, werden „Alltagskontakte“ dokumentiert – als ob es sich bei einer solchen Zwangsunterbringung nicht um einen albtraumhaften Ausnahmezustand für den Betroffenen handelte. Der seinerzeit lediglich angeklagte Proband, für den die Unschuldsvermutung stritt, wird flugs zum „Mitpatienten“ erklärt und damit auf eine Stufe mit rechtskräftig verurteilten psychisch kranken Straftätern gestellt, obwohl er doch nur begutachtet werden soll. Welche Aussagekraft sollen „Kontakte“ zu dieser Personengruppe haben, die man in Freiheit aus nachvollziehbaren Gründen doch eher verängstigt meiden würde?

Auch hier wird die unrichtige Darstellung zum Kenntnisstand Prof. Kröbers verbreitet:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat Herr Mollath leider die Mitwirkung an der Begutachtung durch Professor Kröber verweigert. Auch dieser hatte die gesamten Gerichtsakten.

[wie vor]

Und wiederum werden exklusive Kenntnisse über die Gefährlichkeit des Entlassenen vorgetäuscht:

Reha, Erprobung, das hat ja nun alles nicht stattgefunden. Ist es falsch, dass Herr Mollath jetzt so schnell entlassen wurde?

Gerichtsentscheidungen habe ich nicht zu kommentieren. Und bei der Frage zur Gefährlichkeit des Herrn Mollath muss ich auf meine Schweigepflicht verweisen.

[wie vor, S. 52]

Mit dieser Taktiererei eines zurecht kritisierten Gutachters und Chefarztes ist es glücklicherweise vorbei. Nur drei Tage nach Erscheinen dieses FOCUS-Interviews eröffnete die Verteidigung eine weitere Transparenz-Offensive:

In Absprache mit Gustl Mollath habe ich heute sämtliche über ihn erstellten psychiatrischen Gutachten ins Netz gestellt. Angesichts der neu einsetzenden Diskussion um die Rolle der Psychiatrie, um die Reform des § 63 StGB, aber auch zur Aufhellung der Veranwortlichkeiten im Umgang mit Gustl Mollath erscheint uns ein Höchstmaß an Transparenz angebracht. Die Veröffentlichung erstreckt sich auch auf alle ärztlichen Berichte an die Strafvollstreckungs-kammern in Regensburg und Bayreuth.

Ein Sondergeschehen betrifft die Akte des für einige Monate beim Amtsgericht Bayreuth anhängig gewesenen Betreuungsverfahrens. Die daraus jetzt publizierten Auszüge drängen den Verdacht auf, dass hier unter Umgehung des in 2006 noch geltenden Status Gustl Mollaths als einem (gemäß einem Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO) bloß einstweilen Untergebrachten die Einrichtung einer zivilrechtlichen Betreuung dazu benutzt werden sollte, die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation Mollaths bereits vor Eintritt der Rechtskraft des gegen ihn ergangenen Urteils zu schaffen. Der beherzte Amtsrichter Greindl beim Amtsgericht Straubing (als auch später Dr. Simmerl mit seinem Gutachten) dürften dies verhindert haben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-22.pdf#page=2

Nachdem man nun die vollständigen Originaldokumente – auch die Gegen-Gutachten von Dr. Simmerl und Dr. Weinberger – studieren konnte,

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

ist jedenfalls eins klar: derartige Selbstverteidungs-Interviews wie das von Dr. Klaus Leipziger wird man wohl nicht mehr zu lesen bekommen. Und diese zur Schau getragene Selbstgewißheit dürfte ebenfalls ihr Ende gefunden haben:

Würden Sie sagen, dass gut qualifizierte Fachärzte Gustl Mollath begutachtet haben?

Selbstverständlich. Das würde ich für Professor Kröber, Professor Pfäfflin und auch für mich in Anspruch nehmen.

[FOCUS 34/2013, S. 52]

Denn was nützen gute Qualifikationen, wenn sie in einem konkreten Einzelfall zu nicht nachvollziehbaren Meinungsgutachten führen, die auf falschen oder nur angenommenen Anknüpfungstatsachen beruhen? In denen die Neutralitätspflicht eines Gutachters ersichtlich hinter das Bestreben, zu pathologisieren bzw. den Vorgutachter zu bestätigen, zurücktritt? Und das in einer auch für Nicht-Psychiater leicht erschließbaren Art und Weise? Den juristischen Anforderungen, eine Tatsachengrundlage für eine Entscheidung über die Schuldfähigkeit und/oder über die Unterbringung bzw. deren Fortdauer gemäß § 63 StGB zu bieten, genügen alle drei Gutachten nicht, die Gustl Mollath jahrelang der Freiheit beraubten. Mit Oliver García, der sich am 26.8.2013 mit den Gutachten befaßt hat, stimme ich überein:

Mollaths Rechtsanwalt Strate hat vor wenigen Tagen mit dessen Zustimmung die psychiatrische Gutachten des Falles lückenlos veröffentlicht. In den Diskussionen der letzten Monate gab es immer wieder Stimmen, die meinten, die Kritik an den Psychiatern in diesem Fall (wie etwa in meinem Beitrag über Dr. Klaus Leipziger) sei unberechtigt, denn sicherlich seien die Gutachten ausreichend fundiert. Der Unterstützerkreis wüßte schon, warum er Dokumente so selektiv veröffentliche. Die Gutachten könne er nicht veröffentlichen, weil sie das in der Öffentlichkeit gemalte Bild, daß Mollath ungerechtfertigt psychiatrisiert worden sei, widerlegen würden.

Nicht nur denen, die so dachten, sondern allen, die sich für die Rolle der Psychiatrie in der Justiz interessieren, möchte ich es ans Herz legen, die Gutachten zu lesen, insbesondere die drei Gutachten, von Dr. Leipziger, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin, die von den Gerichten der Unterbringung oder weiteren Unterbringung Mollaths zugrundegelegt wurden. Sie mögen die genannte Gegenprobe selbst durchführen. Hätte mir vor einem Jahr jemand gesagt, aufgrund von Schriftstücken dieser Qualität würden Gerichte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen – ich hätte ihn für verrückt erklärt.

http://blog.delegibus.com/2013/08/26/fall-mollath-der-schleier-ist-gelueftet/

Angesichts der Reformüberlegungen zum strafrechtlichen Unterbringungsparagraphen 63 StGB, die durch das Verfahren gegen Gustl Mollath und seine Berichte über Willkür, Zwang und Entrechtung im Maßregelvollzug angestoßen worden waren, hat sich selbstverständlich auch die ständische Berufsvertretung, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in den Diskurs eingeschaltet und fordert ihre Beteiligung an dem Gesetzesvorhaben ein. Sie kommt nicht ohne den üblichen  Exkulpationsversuch aus, daß nicht die Psychiater, sondern die Gerichte für die Entscheidungen über die Verhängung und Fortdauer von Maßregeln zuständig seien:

Der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen die forensische Psychiatrie ihrem Behandlungs- und Sicherungsauftrag nachkommt, erhebliche Informationsdefizite bestehen. Dabei ist es die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts – und nicht der forensischen Psychiatrie – zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.

Der Fall Gustl Mollath hat nun den dringenden Reformbedarfs der rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung im Maßregelvollzug deutlich gemacht. Bereits 2011 hat die DGPPN eine entsprechende Forderung an die Politik adressiert. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung und Behandlung – zum Beispiel in Hinblick auf Diagnose, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung – erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten an den notwendigen Reformen. Deshalb ruft die DGPPN die Initiative Maßregelreform ins Leben. Diese soll unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die Reform des Maßregelrechts hinarbeiten – mit dem Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Behandlung im Maßregelvollzug rasch anzupassen und die medizinische Behandlung von psychisch kranken Straftätern zu gewährleisten. Das konstituierende Auftaktgespräch findet am 11. September 2013 in Berlin statt.

http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/307/der-fall-mol.html

Letzteres klingt, als ob die Forensiker auf eine Rechtsgrundlage zur Zwangsbehandlung hinwirken wollten, die es nach entsprechenden Entscheidungen des BVerfG seit 2011 in keinem der Länder mehr gibt. Und, wie immer, kommt es auf die Sicht Psychiatrieerfahrener nicht an. „Experten“ wissen schon, was für die gut ist. Was sagen sie zu dem Bericht des unschuldig verurteilten Horst Arnold, der zwei Jahre seiner fünfjährigen Haftstrafe in der Psychiatrie in Hadamar absitzen mußte? Lag dieser Unterbringung gemäß § 64 StGB etwa ein nachvollziehbares Gutachten des nicht zertifizierten Fließbandgutachters Dr. Lothar Staud zugrunde, der einem unbescholtenen Studienrat bescheinigte, sein Alkoholproblem sei tatauslösend und von ihm seien weitere einschlägige Taten zu erwarten?

Da Arnold die Tat in einem Zustand von „nicht ausschließbar erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit“ begangen haben sollte – er hatte am Abend zuvor getrunken -, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und wegen seines „Hangs, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen“, zunächst in die Psychiatrie in Hadamar eingewiesen.

„Hadamar war die Krönung“, sagt Arnold und kann sich mittlerweile über seine Erlebnisse dort amüsieren. Er sei sofort negativ aufgefallen, weil er einfach kein Geständnis habe ablegen wollen. „Sechs Psychologen haben die auf mich angesetzt!“ Auch einer Therapie für Sexualstraftäter widersetzte er sich. „Da war ein Psychologe, der teilte Block und Schreibzeug aus und sagte: ,Meine Herren, Sie schreiben jetzt mal einen Opferbrief und entschuldigen sich!‘ Die anderen schrieben alle fleißig. Nur ich nicht. Ich sagte, ich warte, bis ein Brief mit einer Entschuldigung zu mir kommt.“

In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. „Was, bitte, hat das mit Therapie zu tun?“ Arnold greift sich an den Kopf. „Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus.“

Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als „nicht einsichtig“, als jemand, bei dem alle Bemühungen „sinnlos“ seien.

Sein Eindruck von dieser Klinik ist verheerend. Übertreibt er? Ist es die bittere Wut wegen der verlorenen Jahre? Das Wort „Therapiemätzchen“ fällt. „Wer von den ,Patienten‘ am besten log und scheinheilig auf Reue machte, der bekam Lockerungen. Die Pflegerinnen lesen Frauenzeitschriften, statt sich um ihre Arbeit zu kümmern. Es passiert nichts, es bringt nichts. Als ich gehört habe, dass nach Krankenhaustarif abgerechnet wird, dachte ich: Das ist ja eine schöne Geldmaschine für den Landeswohlfahrtsverband!“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79973982.html

Diesem Problem der von Behörden- und Gerichtsaufträgen wirtschaftlich abhängigen Gutachtern stellt sich die DGPPN nicht. Dabei dienen sich die, wie Dr. Staud, auf eine Weise der Justiz an, daß man sie nur noch als Scharlatane betrachten kann:

12.9.2013, SZ, Print, Seite Drei “Die Stunde der Wahrheit” von Hans Holzhaider:

Am 2. Oktober kommt Arnold erneut in Haft. Einen Tag später indes will Heidi K. ihrem Vergewaltiger auf dem Marktplatz in Michelstadt begegnet sein. Sie habe ihn hundertprozentig erkannt….Er sei nahe an sie herangetreten und habe ihr ins Ohr gezischt….Sie bleibt bei ihrer Behauptung, auch als man ihr eröffnet, dass Arnold an diesem Tag unter keinen Umständen in Michelbach gewesen sein könne. Der Psychiater Staud fand auch dafür eine Erklärung: es habe sich um eine ‘Affektillusion’ gehandelt.
Wenn man den Münchner Professor Norbert Nedopil um seine fachliche Meinung zu dieser Erklärung bittet, dann schnaubt er verächtlich. Affektillusion? Die gibt es tatsächlich. Aber mit Sicherheit nicht hier. Ein Mensch, der emotional erregt ist, sieht etwas, was nicht da ist. Einen Räuber, wo nur ein Busch ist. Einen vermeintlichen Verfolger in einer Menschenmenge. Aber immer entpuppt sich eine Illusion bei näherem Hinschauen als eben: eine Illusion. Eine Illusion, die an eine Person herantritt und ihr ins Ohr zischelt – das gibt es nicht.

In ihrem aktuellen Artikel „Verlorene Jahre“ zur Verurteilung der Falschbeschuldigerin gegen Horst Arnold zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen schwerer Freiheitsberaubung in SPIEGEL 38/2013, S. 66, schreibt Friedrichsen:

Grund, mit sich selbst ins Gericht zu gehen, haben auch der damalige Psychiater, der laut Leygraf horrenden Unsinn über K. von sich gab […]

Wieso grenzt sich die DGPPN nicht von solchen Schlechtachtern ab, die mit hanebüchenen Erklärungen zugunsten einer Falschbeschuldigerin zur Verurteilung des von ihnen neutral zu begutachtenden Probanden beitragen, nur um sich das Wohlwollen des Gerichts für weitere Auftragserteilungen zu sichern? Warum geht die DGPPN nicht gegen die schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen vor? Warum gibt es von ihr noch keine Stellungnahme zu den veröffentlichten Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin?

Nunja, es geht um Lobbyarbeit und Pfründe. Die Anmahnung von Qualität durch die Kollegen wäre da kontraproduktiv. Die Veranstaltung der DGPPN in Berlin am 11.9.2013 mutierte entsprechend zu der PR-Aktion, als die sie ohnehin zu befürchten war. Der Mollath übertreibe, eine „Dunkelkammer des Rechts“ (Prantl) sei die Forensik keinesfalls, die Hürden für eine Einweisung hoch, die Erfolge der forensischen Psychiatrie glänzend, nur mehr Personal bräuchte man, bessere Nachsorgeeinrichtungen (denn kaputtgespritzt lebensuntüchtig sind die Entlassenen allemal, weshalb sie auch die Energie für kriminelle Taten nicht mehr aufbringen – das Verschwinden aus der Statistik durch Suizid wird ebenfalls nicht thematisiert), einheitliche Rechtsgrundlagen in allen Ländern und gesetzliche Befristungen (dann entfällt die Verantwortung für Prognosen). Wie man die Gutachtenqualität verbessern könnte, war dort offenbar kein Thema.

Die Diskussion über den besonders vertrackten Fall [Mollath] schürte vor allem das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Fachgutachtern. Ein „unbescholtener Bürger“ sei „zwangseingewiesen“ worden, so war mehrfach zu lesen und zu hören. „Die Begutachtung wird momentan nur als Übel angesehen“, sagte die Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, Nahla Saimeh. „Sie kann aber auch dem Schutz des Täters dienen.“

http://www.tagesspiegel.de/wissen/psychiatrie-fall-mollath-lenkt-fokus-auf-massregelvollzug/8805176.html

Nur einer scherte mal wieder aus der Einheitsfront aus – langsam wird es gefährlich für ihn: Prof. Dr. Norbert Nedopil nämlich.

Es sei eine Errungenschaft der europäischen Aufklärung, wenn psychisch kranke Täter heute nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden wie voll schuldfähige, sagte Norbert Nedopil, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie der Uni München. Oft führe das allerdings dazu, dass ihnen die Freiheit länger entzogen ist. „Im Dilemma zwischen Freiheitsanspruch des von Schuld und Strafe freigesprochenen Betroffenen und Sicherheitsanspruch der Gesellschaft gibt es keine Patentlösung.“ Nach Gesetzesänderungen zu rufen, sei nicht sinnvoll, sagte er: „Es bringt mehr, die beteiligten Institutionen zu verbessern und darauf zu achten, dass es kein ungutes Pingpong-Spiel zwischen ihnen gibt.“

http://www.tagesspiegel.de/wissen/psychiatrie-fall-mollath-lenkt-fokus-auf-massregelvollzug/8805176.html

Wie verbesserungsbedürftig das Gutachterwesen im Fall Mollath war und welch ungutes Pingpong-Spiel zwischen Psychiatrie und Justiz in seinem Fall stattfand, werde ich in den nächsten Beiträgen untersuchen.

* korrekt lautet die Bezeichnung eines Facharztes für Psychiatrie, der eine forensische Zusatzausbildung durchlaufen hat: Facharzt für Psychiatrie – Schwerpunkt forensische Psychiatrie

Update (20.9.2013):

Erst heute bin ich auf diesen erhellenden Blogbeitrag von Thilo Baum aufmerksam gemacht worden, der bereits am 16.9.2013 erschienen ist:

Thilo Baum

Die Logik der Forensischen Psychiatrie

Vorigen Mittwoch war ich gleich bei mehreren Psychiatern. Und es war wirklich spannend. Psychiater haben ja einen akademischen Hintergrund, und so hat der Veranstalter einen Namen, bei dem sich der Gebissträger die Hand vor den Mund halten sollte: Die „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde“ (DGPPN) lud zum Presseworkshop. Das klingt kompliziert, aber der Verband ist mit seinen etwa sechstausend Mitgliedern in der Fachwelt bestens etabliert. Auch der Titel des Presseworkshops war nicht einfach: „Der Fall Mollath – öffentliche Wahrnehmung und Realität der Forensischen Psychiatrie“. Sehnsuchtsvoll denkt man an Doktorarbeiten mit schlanken Titeln wie „Verfassung und Verfassungsvertrag“ oder „Person und Gewissen“. Aber diesen Doktoren hat man ja dann auch die Titel aberkannt. Und selbstverständlich ist das Thema Psychiatrie durchaus komplex.

Die Psychiatrie ist so komplex, dass die Öffentlichkeit sie nicht mehr durchschaut und Angst vor ihr hat. Vor allem die Forensische Psychiatrie am Beispiel des Falles Gustl Mollath. Diesem Eindruck wollten die Veranstalter in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin entgegenwirken. Der Workshop sollte das Misstrauen der Öffentlichkeit ausräumen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Thilo Baum stellte während dieser Veranstaltung am 11.9.2013 sehr kluge Fragen – erntete aber bestenfalls ausweichende Antworten. Schließlich sollte das eine PR-Veranstaltung sein, die dem medialen Blick auf die „Dunkelkammer des Rechts“ (Prantl) das Hellfeld der „Realität“ gegenüberstellen sollte.

Immerhin, die Frage nach dem geplanten und auf Druck der Öffentlichkeit, wahrscheinlich auch dem der bayerischen Fachaufsicht, abgesagten Leipziger/Kröber-Vortrag „Unser Gustl“ erbrachte dann doch eine klare Positionierung der Vertreter der DGPPN:

Offiziell hat die DGPPN hier gar nichts verurteilt und auch nicht Stellung genommen. Nur bei der Veranstaltung erklärte einer der Funktionäre, dass dieses Vorgehen nun überhaupt nicht in Ordnung sei. Die ärztliche Schweigepflicht sei insofern eingeschränkt, als Forensiker dem Gericht und Behörden Bericht erstatten müssen, aber bei einer solchen Veranstaltung – würde es denn zu Äußerungen über den Untergebrachten kommen – wäre dessen Erlaubnis einzuholen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Was natürlich nicht geschehen war. Das hohe Roß der Psychiatrie. Thilo Baum kennzeichnet es genau, seine Fragen zielen aufs Ganze, aufs ganz Genaue und Konkrete. Ausweichen, abtauchen und schweigen ist die Devise. Hier seine Frage zu dem Kröber-Gutachten (Auszug):

Prof. Kröber selbst hielt es nicht für nötig, den Wahrheitsgehalt von Mollaths Behauptungen zu eruieren. Zugleich warf er einem Kollegen vor, nicht nach Aktenlage zu urteilen und sich auf die Aussagen der Belastungszeugin zu berufen wie er (Kröber), sondern sich auf die Aussagen des Betroffenen selbst zu stützen. Wie wir alle wissen, haben sich Mollaths Behauptungen in Sachen Hypovereinsbank als wahr herausgestellt, soweit sie überprüfbar waren (siehe HVB-Bericht).

Es ergeben sich folgende Fragen: Ist das Vorgehen von Prof. Kröber aus Sicht der DGPPN korrekt in Hinsicht auf die Nicht-Überprüfung der von Mollath vorgebrachten Behauptungen? Sollen Gutachter die Akten den Äußerungen des Betroffenen vorziehen? Sollen sie Behauptungen ungeprüft abtun? Wie beurteilt die DGPPN Herrn Prof. Kröbers Verhalten gegenüber dem Gutachter Dr. Simmerl? Welche Konsequenzen werden folgen?

Klare Antwort vor Beginn der Veranstaltung: Über einzelne Kollegen könne man nichts sagen. Außerdem wüsste ich ja bestimmt, dass Kröber einmal DGPPN-Vorstand gewesen sei. Ich antwortete, das wisse ich, aber es spiele ja nun keine Rolle. Erwiderung: Das stimmt, es spielt keine Rolle.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Tut es natürlich doch. Nach außen hält der Verband zusammen. Intern wird es hochgezogene Augenbrauen, vielleicht sogar Schadenfreude über den tiefen Fall des Medienstars der Zunft geben, wie in solchen Vereinen üblich. Das alles ist kontraproduktiv, sowohl für Psychiater als auch für die, über die Psychiater Macht ausüben. Thilo Baum formuliert es deutlich:

2. Frage: Das Image von Forensikern

Mit dem Image Ihres Berufsstandes – vor dem ich prinzipiell hohe Achtung habe – steht es im Zuge der Causa Mollath in der Tat nicht zum Besten. Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bun­desgerichts­hof, schreibt in der „Zeit“ vom 22. August 2013 auf Seite 13: „Psychiat­rische und psychologische Sachverständige sind: selbst­ge­wiss, kompe­tenzüberschreitend, unbescheiden. Das gilt selbst­ver­ständlich nicht dem Einzelnen, sondern dem Prinzip. Wer alles weiß und darf, hat keinen Grund zur Bescheidenheit.“ Können Sie diese Einschätzung nachvollziehen? Versteht die DGPPN, dass jemand, zumal ein hochrangiger Strafrichter, zu einer solchen Meinung kommen kann? Wie sollten sich psychiatrische und psychologische Sachverständige nach Ansicht der DGPPN verhalten, damit sie nicht mehr einen solchen Eindruck erwecken? Welche Art der Selbstkritik sollte der Berufsstand der Forensiker vornehmen?

Hierauf kam keine Antwort, lediglich zwischen den Zeilen der Äußerungen insgesamt war zu spüren, dass die anwesenden DGPPN-Vertreter durchaus wissen, dass etwas im Argen liegt. Einer fragte mich sogar, was ich an Stelle der DGPPN tun würde, und ich meinte, ich würde eine Pressemeldung rausgeben mit der Nachricht „Ja, es wurden Fehler gemacht“. Denn die unkorrigierbar mangelnde Fehlereinsicht bei den im Fall Mollath beteiligten Juristen und Forensikern ist dann doch mindestens ebenso diskussionswürdig wie eine unkorrigierbar mangelnde Krankheitseinsicht bei einem mutmaßlich Fehleingewiesenen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Lichtblicke in der Veranstaltung waren die Ärztliche Direktorin am LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, Dr. Nahlah Saimeh und Prof. Norbert Nedopil, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie an der LMU München.

Aber lesen Sie selbst!

Die These des Autors, daß die Gutachten über Gustl Mollath mehr über die Psyche der Gutachter als über die des Probanden verraten – und er unterlegt das mit schönen Beispielen – ist zielführend. Der Typus „Mollath“ rührt an lebensgeschichtliche Probleme der Untersucher. Ursula Prem hat die drei zur Freiheitsberaubung Gustl Mollaths führenden Gutachten bereits gewürdigt:

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/08/gustl-mollath-leipzigers-allerlei-die.html

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-keiner-ist-grober-als.html

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html

Auch diese Lektüre lege ich ans Herz. Denn diese treffenden Kurzanalysen einer psychiatrischen wie juristischen Laiin belegen, daß diese Gutachten schon vor dem Gericht des gesunden Menschenverstands und der Logik scheitern. Auch Ursula Prem gewinnt nach Lektüre der Verfasser ein klares Menschenbild ihrer Verfasser:

Was bleibt, ist der Eindruck der Zerrissenheit des Friedemann Pfäfflin, der sich im Spagat zwischen Gutmenschentum und persönlichem Kalkül diesmal übernommen hat. Wie viel Gewissen kann ein Psychiater sich leisten, der seinen beruflichen Status zu erhalten sucht? Pfäfflin hat den Weg der weichen Formulierungen gewählt, um seinem Dilemma zu entkommen. Niemandem wehtuend: nicht dem Probanden, nicht den Kollegen, und dem Auftraggeber schon gar nicht. Das Unvermeidliche am Schluss kurz und begründungslos abhandelnd, in der sicheren Ahnung, dass das Gericht sowieso nur die letzten Seiten eines Gutachtens liest. Sind der unempathisch-bürokratische Stil eines Klaus Leipziger und das zynisch angehauchte Idiom eines Hans-Ludwig Kröber leicht zu entlarven, so sind es eben die leisen, jovialen Töne eines Friedemann Pfäfflin, in denen die größte Gefahr verborgen liegt.

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html

Nunja. Jeder objektiv urteilende Jurist hätte alle drei Gutachten zerrissen, weil sie überdies den spezifisch juristischen Anforderungen nicht genügten.

Was zu dem weiteren Thema führt, daß es um die Fehlerkultur in der Strafjustiz mindestens ebenso schlecht bestellt ist wie in der Psychiatrie.

In Bayern ist es laut ministeriellen Wähnens (und entsprechender Einwirkung auf den unterstellten Apparat) trotz spektakulärster Wiederaufnahmen und zahlreicher Fehlurteile nämlich ganz ausgeschlossen, daß Richter kriminelles Unrecht begehen. Auch diesen Einblick in die Psyche einer Ministerin verdanken wir Thilo Baum:

(Randnotiz: Kürzlich hatte ich Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) schriftlich danach gefragt, ob denn in die Richtung ermittelt würde, dass hier eventuell einige Justizangehörige ihre Macht missbrauchen. Frau Dr. Merk schrieb mir zurück: „Ich kann Ihnen versichern, dass es in der bayerischen Justiz den von Ihnen angesprochenen Zirkel eigennütziger Menschen nicht gibt.“ Das ist interessant, denn: Woher weiß Frau Merk das? Wenn es offenbar niemand ermittelt?)

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Kein Wunder, daß sich die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Generalstaatsanwaltschaft München lieber der öffentlichen Lächerlichkeit preisgeben, als auch nur einen Anfangsverdacht gegen Amtsrichter Eberl und Gutachter Dr. Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung zu erblicken. O.K., die StA Augsburg hat es aus Gründen versucht, die Veröffentlichung ihres unterkomplexen Bescheides zu verhindern, was nun schon in zweiter Instanz gescheitert ist:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strate-Beschluss-LG-Hamburg-2013-09-02.pdf

Nun ist allerdings das offiziell von der Nichtmehr-Ministerin mit ungewissem politischen Schicksal (ein Einkommen als Landtagsabgeordnete hat sie auf jeden Fall, und das ist ja was Schönes) unabhängige OLG München am Zug. Und das hat gestern Post bekommen, die es in sich hat.

Da wird genau jenes ungute Pingpong-Spiel zwischen angeblich neutralem Gutachter und einer voreingenommenen Justiz beschrieben, das zum Verruf der Psychiatrie führen muß:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=4

Ein Psychiater, der dem auftraggebenden Gericht meldet, er könne kein § 63 StGB-Gutachten abliefern, wenn er kein aktuelles Material erhalte, hat seine Neutralität bereits verspielt. Er ist Teil des Verfolgungsapparats. Mag Dr. Leipziger auch die rechtswidrigen Einzelheiten der daraufhin nur für ihn manipulativ zusammengestellten Akte nicht erkannt haben (er liest Akten ja nur oberflächlich), so mußte er jedenfalls aufgrund seiner forensischen Zertifikation wissen, daß tatsächliche und rechtliche Würdigungen durch die Polizei irrelevant sind. Dafür ist sie schlicht nicht zuständig. Er mußte auch wissen – was er durch sein Schreiben vom 26.4.2005 an die Staatsanwaltschaft auch bewiesen hat –, daß allein die Staatsanwaltschaft und nicht das Gericht befugt war, ihm ungeprüfte polizeilichen Akten zu übersenden. Selbst bei Unterstellung einer komplett fehlenden forensischen Kompetenz hätte ihm aber aufgehen müssen, daß es für die Gustl Mollath angehängten Sachbeschädigungen keinen Beweis gab, und daß die Verdachtsstreuung durch klandestine Informationen aus dem Kreis der auf Seiten der Ex-Ehefrau agierenden Protagonisten erfolgte, die offiziell allerdings niemals einen Verdacht äußerten.

Als Gutachter hat sich Dr. Leipziger disqualifiziert. Das Mindeste wäre, daß ihm die Dienstaufsicht die entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung entzöge.

Fortsetzung hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/

 

2.530 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

  1. Ich habe einen Update zu dem Artikel von Thilo Baum über die Veranstaltung der DGPPN vom 11.9.2013 und seiner Analyse der Gutachten im Fall Mollath, zu Ursula Prems Beiträgen zu den Gutachten und zu dem aktuellen Schriftsatz von Gerhard Strate im „Ermittlungserzwingungsverfahren“ zum OLG München gepostet.

    Wohl bekomm’s!

    • Brillant!

      Dass Justizangehörige hier ihre Macht missbrauchen, ist in Bayern doch schon „Brauchtum“ – oder wie eine Amtsrichterin meinte, das BVerfG hat „keine Ahnung von der Realität“… Dementsprechend wird hier auch mit Grundrechten verfahren.

      Hier ein mittlerweile „verschwundener“ Artikel mit Äußerung des heutigen Präsidenten des OLG Bamberg:

      Klicke, um auf artikel-gamestarmainpost.pdf zuzugreifen

      (Der Schüler kann wohl von „Glück“ reden, dass er ein genehmes „soziales Umfeld“ vorweisen konnte und bislang nicht „querulatorisch“ auffiel….)

      • Schüler machen sich auch schon verdächtig, wenn sie unbeschriftete CDs in der Jackentasche mit sich führen. (Verdacht des unerlaubten Downloads, kein Witz, Hausdurchsuchung nicht nur des Schülerzimmers, die ganze Villa der Eltern wurde auf den Kopf gestellt und der Haushund beim Kommando in den frühen Morgenstunden dabei erschossen.)

        (Es ist doch gutes Recht, CDs nicht zu beschriften, was meinen Sie als Polizeibeamter a. D.? Der Schüler mag sich ja recht undiplomatisch verhalten haben, aber doch halt auch noch im Glauben, es walte Fairneß im Staate Friedrich. Soweit mir bekannt, löst sich alles im Nichts auf.)

      • Hat Art.13 GG überhaupt noch Gültigkeit?

        (Bei mir selbst wurde 2006 wegen angeblicher „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“, die es auch nie gab, zweimal durchsucht! Beim ersten Mal erstreckte sich der – vom AG Würzburg abgezeichnete – DS-Beschluss auch auf das Haus meiner Eltern und die Wohnung meiner damaligen Freundin mit zwei Kindern…)

        Als Polizist kenne ich das anders!! Verhältnismäßigkeit! Begründeter Verdacht!

      • Nee, echt?
        Hier trifft sich spießbürgerliche Kleingeistigkeit gepaart mit oblaten-dünnem Intel-leckt.
        Fehlt denn heutzutage wirklich jede Fähigkeit, selbstständig zu denken und das Gesagte auch entsprechend zu verstehen? Wo bitte gibt es bei dem Satz, den der Schüler äußerte, irgendeine Möglichkeit der Missinterpretation?!
        Da muss man schon den Intellekt des betreffenden Direktors in erheblichen Zweifel ziehen.
        Reagieren heute alle nur noch auf Reizwörter? Spielt Kontext gar keine Rolle mehr? Vor allem dann nicht, wenn man schon eine kontroverse Debatte bzgl. des Themas initiiert und durchführt, wo Meinungsäußerungen gewünscht sind?

        Auch die Begründung der Staatsanwaltschaft finde ich empörend. Sie sagt auf der einen Seite, dass die Äußerung nicht die öffentliche Ordnung störe, aber gleichzeitig muss man trotzdem sofort und mit aller gebotener Kraft handeln. Wie bitte? Wenn der Satz so gefallen ist – die StAw wird sich den Sachverhalt sicherlich hat schildern lassen – und er somit nicht die öffentliche Ordnung stört, warum darf man dann einfach eine Hausdurchsuchung anordnen? Es lag klar keine Drohung vor! Der Gymnasiast hat lediglich die simplifizierte und politisierte „Logik“ der Ursachenbegründung infrage gestellt – in einer Debatte um „Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“!

      • @Kogni-Tief:

        Sie sehen das alles doch total falsch! Der Herr Oberstaatsanwalt Lückermann erklärt es:

        „Wenn solche Anzeigen eingehen muss sofort und schnell [sic!] reagiert werden“, erklärte Lückermann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren [sic!] Fall ausgehen.“

        Ja, ja! Da hat der Gymnasiast nochmal Glück gehabt, dass man sich bei der drohenden Gefahr noch die Zeit für eine Vernehmung genommen hat, würde ich sagen. Er hätte ja auch durch die geschlossene Wohungstür erschossen werden können. So etwas soll im Zustand der Hysterie schon vorgekommen sein.

      • @Wikileaks
        Sie haben völlig recht! 😀

        Je mehr ich von solchen Dingen erfahre, desto weniger adäquate Worte finde ich. In Ermangelung jener Worte, fällt mir deshalb nur dies hier ein:

        Ich weiß, dies hier ist ein seriöser/es Blog. Man möge mir diesen Fauxpas verzeihen.

      • @Kogni-Tief:

        Es fällt einem wirklich nicht mehr viel zu so viel Dummheit ein. Ich frage mich immer wieder, wie es möglich ist, beim Erwerb akademischer Titel den gesunden Menschenverstand hinter sich zu lassen (muss da Platz geschaffen werden für Neues?). Ich halte es da ganz mit Forrest Gump: „Meine Mutti hat immer gesagt: dumm ist der der Dummes tut.“

      • @ Kogni-Tief

        thx für 1 hour AAAAH! AAAH! AAH! AAA AAAA AAAAAA EEAA …

        Die Verwendungsmöglichkeit wird mir einiges an Korrespondenz abkürzen und versüßen. 🙂

      • @Frau Wolff
        @SuStu
        Vielen Dank 🙂 Man kann sich das durch moderne Repetition gekennzeichnete „Musikstück“ für gegebene Anlässe einteilen und hie und da den Liedtext anstimmen, wo es gebraucht wird.

        Leider kannte ich das epochale Opus noch nicht, als ich die GA las.

    • Wunderbar. Besonders erschreckend ist, wie Nedopils

      ungutes Pingpong-Spiel

      mit der Ergänzung des Klageerzwingungsantrags eine weitere (von Nedopil wahrscheinlich nicht ansatzweise gemeinte) Bedeutung erhält.

  2. Zur Zeit beschäftigt mich der Fall „Antonya Sch., 13 Jahre alt“ – eigentlich ein familiengerichtl. Fall.
    Gemeinsam mit dem Fall Mollath (sowie auch Heidi K.) ist aber eine (nach meiner Ansicht falsche) Anschuldigung. Im Fall Antonya die Anschuldigung der 23jährigen Stiefschwester von Antonya von Gewalt und Missbrauch an den Stiefvater (Antonyas leiblichen Vater). Die Stiefschwester zog vor über 3 Jahren im Streit zuhause aus.
    Aufgrund der Anschuldigungen der Stiefschwester wurde A. im Januar 2013 direkt aus der Schule in ein Heim verbracht, aus dem sie Ende August 2013 ausrückte. Seitdem ist das Mädchen – beschützt von ihren Eltern – auf der Flucht vor Jugendamt, Gericht und Heimunterbringung, lebt irgendwo versteckt.
    Alle Ermittlungen gegen A.’s leiblichen Vater wegen des angeblichen Missbrauchs wurden offenbar eingestellt (!). Dennoch entschied die Familienrichterin diese Woche – ohne Anwesenheit der Familie – auf endgültigen Entzug des Sorgerechts. Das in bürgerlichen und behüteten Verhältnissen aufgewachsene Mädel müsste also den Rest ihrer Kindheit in ein Heim. Was sie auf keinen Fall will.

    Anscheinend scheinen manche Jugendämter und AmtsrichterInnen komplett den gesunden Menschenverstand zu verlieren, sobald das Wort ‚Missbrauch‘ Verwendung findet.

    Da wird dann nicht mehr sauber ermittelt sondern gleich auf ’schuldig‘ plädiert und vorverurteilt. Mit dramatischen Folgen.

    Siehe ‚Wormser Prozesse‘ , siehe http://www.berliner-kurier.de/archiv/zwei-maenner-sassen-wegen-sexuellen-missbrauchs-jahrelang-im-gefaengnis—unschuldig–unrecht-im-namen-des-volkes—-,8259702,4008212.html

    Frau Sabine Rückert, ZEIT, http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml berichtete damals detailreich. Sie hätte es also auch im Mollath-Fall wissen können.

    • http://www.zeit.de/2005/52/Freispruch

      (…)“Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht. Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Vergangene Woche wurde M. nach einem Wiederaufnahmeverfahren vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu: »Ihr Schicksal hat uns erschüttert.«(…)

      • Nein, ich habe keine Dokumente. Aber es wird nächste Woche wohl eine PK geben (laut einer fb-Seite). Ebenso habe ich Infos, dass diverse Medien dran sind.
        Den Mollath-Fall kenne ich seit wenigstens 2010, hielt Mollath und seine Darstellung immer für glaubwürdig. Da kannte ich das Aktenmaterial noch gar nicht. Bei diesem Mädchen und seinen Eltern habe das gleiche sichere Bauchgefühl, dass die da schuldlos in etwas hineingeraten sind.
        Das ist aus meiner Sicht eine völlig behütet aufgewachsene 13jährige, die zurecht aus einem Heim flüchtete, in dem sie nie sein wollte. Wenn dieses Video-Format das zunächst einzige war oder ist, welches ihr eine Möglichkeit einräumt, ihre Position darzustellen, dann ist das halt mal so, sagt aber nichts Negatives über dieses junge Mädchen oder seine Eltern.
        Ich kann real und objektiv – angesichts der Rechtssprechung auch des BVerG – keinen einzigen Grund erkennen, der es nötig machte, dieses Mädchen gegen seinen Willen einzusperren und von Vater und Mutter fernzuhalten.
        Die Rechtssprechung des BVerG ist SEHR eindeutig! Letztes Mittel, LETZTES!: Sorgerechtsentzug.
        Antonya wurde direkt aus der Schule heraus von der Richterin gekidnappt, gegen ihren Willen rausgetragen.
        Das Mädchen selbst sagt (so steht es jedenfalls frisch im Netz), sie sei im Heim permanent, sogar beim Duschen, beobachtet worden, musste tgl. eine ihr unbekannte Flüssigkeit einnehmen, nach der es ihr nicht gut ging.
        Jedenfalls ist sie dort weggelaufen.
        Und ich frage mich: Was wollen die von dem Kind?
        Was noch? Sie in ein geschlossenes Heim sperren, um sie am erneutem Weglaufen zu hindern, bis sie dann mal 18 ist?
        Und würde sie so etwas halbwegs unbeschadet überstehen? Ich meine nein.

      • Ein Richter, der ein Kind gegen seinen Willen aus einer Familie herausreißt, macht sich m.E. bereits schuldig: denn das Kindeswohl ist Leitlinie. Da muß er schon handfeste Gründe haben, um den Willen einer 13-Jährigen für unbeachtlich zu erklären. Die sehe ich hier nicht. Irgendwelche Behauptungen einer im Streit mit der Familie befindlichen Stiefschwester reichen jedenfalls nicht aus, und Mißachtung von grausam-widernatürlichen gerichtlichen Kontaktverboten zwischen Eltern und Kind auch nicht.

        Das alles ins Unreine gesprochen.

        Eine Evaluierung des Falls ist dennoch schwierig: ein solcher Beschluß müßte im Wortlaut vorliegen. Erst dann kann man ihn bewerten. Es dürfte ja wohl keine Schwierigkeit darstellen, ihn im Internet zu dokumentieren?

      • Hallo, Frau Wolff,
        wie berichtet ist die Familie derzeit untergetaucht. Bzw. Antonya ist untergetaucht und die Eltern passen auf sie auf. Das, was ich erfahre, erfahre ich also über Umwege, so gestern z.B. die Richterin habe wohl bemängelt, dass die Familie kein Tischgebet spräche. So wurde es mir berichtet. Die Richterin sei, auch dies mdl. Angabe an mich, selbst wohl in einer Bapt.Gemeinde… /verifizieren kann ich das derzeit nicht.
        Aber ‚Kindeswohl‘ ist ein mehr oder minder unbestimmter Rechtsbegriff und Jugendämter unterliegen keinerlei Fachaufsicht – scheinbar ein ähnlich rechts’freier‘ Raum wie die Forensik.
        Wie auch immer: Das Mädchen macht auf mich einen seriösen, wohlerzogenen Eindruck, genauso wie die Eltern. Nicht mehr und nicht weniger.
        Der Vater ist mit Arbeitsplatz auf der Webseite seines Arbeitgebers zu sehen. Auch seriös.
        Wenn so viele Gerichte im Fall Mollath am Recht vorbei urteilen konnten, wüsste ich nicht, warum nicht auch Familiengerichte und Jugendämter falsch liegen könnten.

      • Übrigens war es im Fall jenes ‚Staatlichen Schulverbots‘ ebenso der Fall, dass man den Eltern gg. den erklärten Willen des Kindes zuletzt 2011 (da war er auch fast 13 Jahre) das Sorgerecht entziehen lassen wollte. In dem Fall kenne ich die Aktenlage bestens, alle konstruierten Unwahrheiten der Amtsbeteiligten.
        Grund für den Sorgerechtsentzug war in dem Fall: eine behauptete Verhaltensauffälligkeit, die es in Wahrheit nie gegeben hatte – gekoppelt mit der Behauptung, die Eltern würden das Kind in Schutz nehmen, die Auffälligkeiten negieren, überdies seien sie wohl paranoid (wie auch ihre Unterstützer, ich z.B. … 😉 ) Bonmot: Das Jugendamt kannte den Jungen überhaupt nicht (!)
        Die Eltern sollten gezwungen werden, ihr Kind in ein Heim zu geben. Und wenn sie dies nicht freiwillig täte, dann eben über einen Entzug der elterlichen Sorge unter Zuhilfenahme von falschen Behauptungen.
        Nur war der Junge (ich kenne ihn über 4 Jahre jetzt) tatsächlich nie auffällig! Im Gegenteil.

    • Liebe Frau Jansen, Ich bin mal ein bißchen untergetaucht in das Gestrüpp aus merkwürdigen Seiten, die sich mit diesem Fall beschäftigen. Ich hab auch das Video gesehen

      http://staseve.wordpress.com/2013/08/29/fall-mollath-5-entfuhrt-antonia-13-j-floh-direkt-ins-studio-von-bewusst-tv-28-08-2013/

      auf dieser seltsamen Seite. Die Eltern und das Kind kamen mir ganz vernünftig vor und ich kann die Vorgehensweise dieser Richterin Ziemer absolut nicht verstehen. Aber man erfährt natürlich auch nichts darüber, was da genau vorgeworfen wird. Aber kann es sein, daß es sich da um ein rechtes Milieu bzw. Umfeld handelt? Wohlgemerkt, ich hab nichts generell gegen Rechts-Konservative, selbst nichts gegen eigenartige Grüppchen, die sich ein neues Deutsches Reich wünschen oder organisieren.

      Solange sie dies friedlich vor sich hin spinnen, alles in Ordnung. Ich versuche nur, irgendein Motiv für die vehemente Verfolgungslust dieser Richterin zu finden. Können Sie nicht etwas mehr über das Umfeld dieser Familie berichten?

    • Warum wird hier nicht gegen das Gericht und Jugendamt vorgegangen?

      Es ist immer das gleiche: es werden Fakten geschaffen, unsägliches Leid verschuldet und die beteiligten Behörden geben die Verantwortung an die jeweils anderen Stellen ab oder „können nichts machen“. Und alle schauen zu!

      Wenn derarte Details bekannt sind, ist gegen die Amtspersonen vorzugehen, zu ermitteln und diese aus den Ämtern zu entfernen!

      Was ist denn da los?

      PS.: Frau Wolff, ich dachte, Akten aus laufenden nichtöffentlichen Verfahren zu veröffentlichen, ist strafbar? Obwohl mir das langsam auch egal ist…!

      • § 353 d

        3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

        Das gilt nicht für andere Verfahrensarten (Zivilverfahren, Familiengerichtsverfahren etc.)

      • Bin bis eben davon ausgegangen, dass aus nichtöffentlicher Verhandlung, zumindest solange diese nicht abgeschlossen ist, keine Dokumente veröffentlicht werden dürfen. Was für ein Irrtum!

      • Im Fall Antonya ist einiges in Vorbereitung. Das Mädchen ist zur Zeit nicht in Deutschland. Die Orga, die sie und die Eltern direkt unterstützt, meint, dass sie da, wo sie ist, sicher ist. (Ich bin da wg. des Haager Übereinkommens nicht ganz überzeugt …)
        Eltern – das sind nach meiner Ansicht ganz normale Verhältnisse. Vater hier: http://www.muw.de/de/kontakt/aussendienst-jcb.html Gebiet 1.
        Man wirft den Eltern offenbar vor, ‚zu oft umgezogen‘ zu sein. A. hätte zu viele Schulwechsel. Der Vater sagt, er habe beruflich umziehen müssen. Der letzte Umzug erfolgte offenbar zur Pflege der Oma, die kürzlich dann verstarb (A. durfte nicht zur Beerdigung, Kontaktverbot zu den Eltern).
        A. besucht das Gymnasium – da scheint es ihr das Umziehen jedenfalls kaum geschadet zu haben.
        Ich habe mir zusammengereimt, dass die Stiefschwester, jetzt wohl ca. 23 Jahre alt, den Stiefvater – A.’s leiblichen Vater – beschuldigt hat. Im Zusammenhang mit dem wiederholten Wohnungswechsel hatte das Jugendamt da wohl ‚konstruiert‘, A. sowie Mutter würden vom Vater misshandelt oder drangsaliert und das Umziehen erfolge, um das besser Vertuschen zu können. So ungefähr.
        Das deckt sich auch mit den Angaben, die das Kinderheim per mail mir gegenüber machte (übrigens sicherlich unerlaubt wegen Schweigepflicht!)
        A. übrigens sagt, dass sie im Heim ständig überwacht/bewacht wurde bis in die Dusche hinein – von dem männlichen Erzieher dort! Wenn das stimmt: DAS GEHT GAR NICHT!
        Wenn das stimmt, so ist das etwas, was man dem Heim anlasten könnte, genauso wie die erweisliche Tatsache, sich mit mir (außenstehend, nicht verfahrensbeteiligt) en detail ausgetauscht zu haben.

        • Um die Dimension des Problems darzulegen:

          14. Juli 2010 18:31
          Sorgerechtsentzug
          Wenn Mütter und Väter versagen

          Im vorigen Jahr ist die Zahl der Sorgerechtsentzüge erstmals seit langem leicht gesunken. Die Richter sind skeptisch.
          Von Felix Berth
          Die Zahl der Sorgerechtsentzüge ist erstmals seit langem leicht gesunken. Im Jahr 2009 entschieden die Familiengerichte 12 164 mal, Eltern das Sorgerecht zu nehmen, weil sie ihre Kinder misshandelt oder gefährdet hatten. Im Jahr 2008 hatte es noch 12 244 solcher Fälle gegeben. Das entspricht einem Rückgang um 0,7 Prozent. In den Jahren zuvor war die Zahl der Sorgerechts-Entzüge stets stark gestiegen.
          Eine Umfrage der Süddeutschen Zeitung bei den 16 statistischen Landesämtern zeigt, dass die Sozialbehörden zwar mit weiter steigender Tendenz dafür plädieren, gefährdete Kinder von ihren Eltern zu trennen. In mehr als 15 000 Fällen forderten Jugendämter einen Sorgerechtsentzug; das waren gut zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Doch offenbar reagieren die Familiengerichte, die über die Anträge entscheiden müssen, inzwischen skeptischer. Während sie vor einigen Jahren fast alle Anträge akzeptierten, lehnen die Richter inzwischen jeden fünften ab. Im Jahr 2009 wiesen sie insgesamt 3110 Anträge der Jugendämter zurück – mehr als je zuvor.
          […]
          Insgesamt allerdings, das zeigen die neuen Daten, bleibt die Zahl der Sorgerechtsentzüge auf hohem Niveau. Im Jahr 2009 wurden etwa 50 Prozent mehr Kinder aus ihren Familien herausgenommen als noch im Jahr 2003.

          http://www.sueddeutsche.de/leben/sorgerechtsentzug-wenn-muetter-und-vaeter-versagen-1.975206

          In diesem Artikel wurden zwei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen benannt, in denen gegengesteuert wird.

          In der ersten Entscheidung wird auf Fehler und eskalierende Maßnahmen des Jugendamtes hingewiesen. Wenn der betroffene Vater dann kurzzeitig ausflippt, wurde das gegen ihn verwandt:

          1 BvR 374/09 vom 29.1.2010

          (b) Soweit das Oberlandesgericht auf das Verhalten des Beschwerdeführer zu 1) eingeht und ihm „unüberlegte, fast amokartig anmutende Verhaltensweisen“ zuschreibt, setzt es sich nicht damit auseinander, dass der Vorfall vom 1. Mai 2008, auf den es sich hier offenbar vor allem bezieht, wie auch die Drohung vom Vortag, sich mit seiner Tochter ins Ausland abzusetzen, eine Reaktion auf die Anhörung vor dem Amtsgericht am 29. April 2008 darstellen, in der dem Beschwerdeführer zu 1) klar geworden sein muss, dass er nicht mit einer Rückkehr seiner Tochter rechnen kann. In diesem Licht betrachtet, handelt es sich zwar um völlig unangemessene, aber aus der nachvollziehbaren Verzweiflung des Beschwerdeführers zu 1) heraus dennoch erklärliche Kurzschlusstaten in einer besonderen Ausnahmesituation. Als solchen käme ihnen für die Beurteilung des alltäglichen Zusammenseins des Beschwerdeführers mit seiner Tochter keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Dass sich der Beschwerdeführer zu 1) auch in der Zeit, als das Kind in seinem Haushalt wohnte, völlig unkontrolliert und kindeswohlgefährdend verhalten hätte, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls aber fehlt es an Feststellungen dazu, dass die vom Oberlandesgericht insoweit angeführten Schreiattacken des Beschwerdeführers zu 1) das seelische oder geistige Wohl des Kindes in dem für eine Sorgerechtsentziehung erforderlichen Maße beeinträchtigt haben.
          […]
          Schließlich lässt das Oberlandesgericht in seinen Erwägungen die von den Beschwerdeführern aufgeworfene Frage außer Betracht, inwieweit möglicherweise auch die Mitarbeiter des Kreisjugendamts zu den Eskalationen beigetragen haben. Nicht nur die Beschwerdeführer selbst, auch die Pflegefamilien und zuletzt der gerichtliche Sachverständige haben die Arbeit des Jugendamts stark kritisiert. Laut den Pflegefamilien habe es an ausreichender Information, Absprache und Flexibilität gefehlt. Darüber hinaus ist es nach der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Zusammenhang mit der damals weiterhin den Kindeseltern zustehenden Gesundheitsfürsorge für das Kind zu sachlich nicht nachvollziehbaren Kompetenzüberschreitungen seitens des Jugendamts gekommen, die wahrscheinlich zu einer weiteren Verhärtung der bereits bestehenden Fronten zwischen Jugendamt und Beschwerdeführern geführt haben. Zudem liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Familienhelferin mit der unstreitig schwierigen Art des Beschwerdeführers zu 1) überfordert gewesen sein könnte. So hat der Leiter des Jugendamts gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen geäußert, dass die Familienhelferin möglicherweise mit der Zeit die professionelle Distanz verloren habe. Auch die Pflegemutter, bei der das Kind in Obhut war, wird von dem Sachverständigen dahingehend zitiert, die Familienhelferin sei kein angemessener Gesprächspartner gewesen, weil sie „stinksauer auf die Familie“ gewesen sei. Vor diesem Hintergrund ist es im Übrigen verfahrensfehlerhaft, wenn das Oberlandesgericht sich in seinem Beschluss auf die Angaben und Berichte der Familienhelferin bezieht, ohne sie persönlich vernommen zu haben.

          http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html

          In der zweiten Entscheidung war es mal wieder ein unzulängliches Gutachten, das entscheidend beitrug:

          1 BvR 1941/09 vom 19.1.2010

          Soweit das Amtsgericht seine Entscheidung außerdem auf die von der Sachverständigen diagnostizierte tiefgreifende Bindungsunsicherheit der Jungen stützt, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar belegt, dass hier die Schwelle zu einer nachhaltigen Gefährdung der Kinder überschritten ist. Die Sachverständige selbst hat in ihrem schriftlichen Gutachten vom 11. März 2009 ambulante Hilfemaßnahmen für ausreichend erachtet, wenn die von dem Lebensgefährten der Beschwerdeführerin ausgehende latente Gefahr – die nach den Feststellungen des Amtsgerichts nicht mehr besteht – gebannt werden könnte. Zwar hat sie im Rahmen der mündlichen Erörterung ihres Gutachtens, ohne weitergehende Explorationen vorgenommen zu haben, sodann eine Herausnahme der Kinder für erforderlich gehalten. Aus welchen Gründen sie ihre ursprüngliche Einschätzung geändert hat, lässt sich aber weder anhand des Verhandlungsprotokolls noch der Begründung der amtsgerichtlichen Entscheidung nachvollziehen. Gegen die Annahme einer schwerwiegenden Bindungsunsicherheit der Jungen spricht zudem, dass die Sachverständige in ihrem Gutachten auch zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Zuordnung positiver und negativer Gefühle der Jungen gegenüber der Beschwerdeführerin weitestgehend im Bereich des Altersdurchschnitts bewegt. Jedenfalls ist nicht geklärt, wie sich diese Testergebnisse mit der Schlussfolgerung einer tiefgreifenden Bindungsstörung von Mi. und Ma. in Einklang bringen lassen. Darüber hinaus bleibt außer Betracht, inwieweit die Bindungsunsicherheit der Jungen auch auf dem Verlust des Vaters beruht, der sie – wie die Sachverständige in ihrem Gutachten ausführt – immer noch beschäftige und gerade bei Ma. starke Verlustängste auslöse. Hinzu kommen das Erlebnis der zeitweiligen Heimunterbringung im Juli und August 2008, das – so die Sachverständige in ihrem Gutachten weiter – ebenfalls bindungsverunsichernd auf sie gewirkt haben müsse sowie die über einen längeren Zeitraum hinweg im Raum stehende und von den Jungen als bedrohlich empfundene Möglichkeit der Fremdunterbringung. Vor diesem Hintergrund drängt sich auch die vom Amtsgericht nicht berücksichtigte Frage auf, ob die bei den Jungen als gefährdend bewertete Bindungsunsicherheit durch eine erneute Fremdunterbringung nicht noch weiter vertieft statt behoben werden würde.

          http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100119_1bvr194109.html

  3. Hat jemand die Ergänzug zur Klageerzwingung von Strate gelesen?

    Klicke, um auf Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf zuzugreifen

    Ich hab‘ mich ja echt gefreut, daß er wirklich die Reifenstecher-Geschichte da „eingehäkelt“ hat, meine unbeantwortet gebliebene Frage war also doch nicht so dumm, hier:

    Der Fall Mollath: Die letzte Bastion

    Genau hierhin gehört sie auch, wie ich denke, und es gibt (neben dem Copy&Paste aus dem WA-Antrag) ein paar hübsche neue Erkenntnisse, z.B. ein weiteres gezieltes Liegenlassen des Falles bis zur Wiederaufnahme der Ermittlungen, nachdem diese zunächst eingestellt waren:

    Nach Urlaubsrückkehr mußte RiAG Eberl feststellen, dass diese Prognose in der Luft hing:
    denn just dieses Sachbeschädigungsverfahren, aus dem sich eine Verurteilungswahrscheinlichkeit indes nicht ergab, war insgesamt gemäß § 154 StPO eingestellt worden.
    Erst nach dem 11.9.2005 konnte er auf die im Lager der Ex-Ehefrau stehenden Rechtsanwälte einwirken, gegen die Einstellung des Verfahrens vorzugehen, und mit Sicherheit hat er den sachbearbeitenden Staatsanwalt darauf aufmerksam gemacht, dass das Gutachten von Dr. Leipziger ohne eine Anklage wegen der aktuellen Sachbeschädigungen in sich zusammenfallen würde. Die angeklagten Körperverletzungen aus den Jahren 2001 und 2002, die mit der ehelichen Krise und dem Trennungsgeschehen konnotiert waren, hätten allein für eine Gefährlichkeitsprognose nicht ausgereicht.

    Staatsanwaltschaft Schorr machte sich diesen Gedankengang jedenfalls zu eigen, als er am 6.10.2005 die teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine Teilanklage verfügte:

    „Vermerk: Die im Schreiben des Rechtsanwalts Greger vorgetragenen Argumente lassen den Schluss zu, dass die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten von erhöhter Gefährlichkeit waren und insbesondere auch seine ihm in enem psychologischen Gutachten bescheinigte Aggressivität belegen können.
    Ein tatsächlicher Vorsatz bzg. einer Körperverletzung oder ähnlichem wird dem Beschuldigten nicht nachzuweisen sein. Insbesondere ist fraglich, inwieweit man dies durch gezieltes Anstechen von Reifen tatsächlich herbeiführen kann.“ (802 Js 13851/03 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Bl. 136 d.A.)

    (S.5 f.)
    Zu meiner Freude ist RA Woertge (dessen Rolle aus meiner Sicht noch viel zu weig untersucht ist) involviert:

    Zum Beweis, dass die Einlegung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf eine Anregung des Richters am Amtsgericht Eberl zurückgeht, beziehe ich mich auf die
    Zeugenschaftliche Vernehmung von Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Georg
    Woertge, Laufertormauer 8 (Sebalder Höfe), 90403 Nürnberg

    (S. 7)

    Das ergibt eine hübsche Zeugenliste… 🙂

    Davon ausgehend, daß Strate wohl recht haben könnte, wenn er bei Beckmann befürchtete, daß die Wiederaufnahme-HV recht kurz werden könnte, versuche ich es hier noch einmal mit einem Vorschlag zum „Einhäkeln“ 😉 :
    Sollte nicht auch in diesem Rahmen untersucht werden, wie Wörthmüller dem Beklagten Leipziger zugearbeitet haben könnte? Was hat er ihm bei seiner Überweisung über den Probanden und seine eigene Befangenheit erzählt, was also hat Leipziger gewußt?

    • Doch, in meinem Update bin ich auch auf die Ergänzung in dem Klageerzwingungsverfahren eingegangen;

      Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

      Selbstverständlich hat Dr. Wörthmüller bei seinem/seinen Telefonaten mit Dr. Leipziger Anfang Juli 2004, als er die Begutachtung wegen Befangenheit nicht machen wollte/konnte, Auskunft über die Gründe seiner Befangenheit als auch über seine Einschätzung des Probanden gegeben (er hielt ihn ja schon nach dem Gartenzaun-Gespräch für bizarr, und als Mollath auf sein „Angebot“, die Schwarzgeldgeschichte herauszulassen, nicht eingegangen war, war der natürlich richtig geisteskrank – wer schlägt denn schon ein so generöses Angebot eines Psychiaters aus, und das nach 5 Tagen Iso-Haft bei Dauerbeleuchtung und Dauer-Videobeobachtung bei 3 Stunden Hofgang in Fesseln? Der kann ja nicht „dicht sein“). Dr. Wörthmüller weiß allerdings, was er dem Kollegen schuldig ist: dem Richter Eberl hat er es erzählt, dem Richter Brixner sogar zwei Mal (das letzte Mal vor den Schöffen am Tag der Hauptverhandlung) – und als er spätestens am 5.7.2004 Dr. Leipziger dazu bewegt hatte, den Probanden und den Gutachten-Auftrag zu übernehmen, hat er ihn natürlich auch ins Bild gesetzt.
      Danach ist er bloß noch nicht gefragt worden.

      Natürlich hat Dr. Leipziger hierüber nichts verlautbart. Er hat ja sogar beim Aktenreferat die beiden Wörthmüller-Dokumente unterschlagen, damit er sich unwidersprochen auf die falsch verstandene Version seines Stationsarztes stützen konnte. Nun kann man sich darüber streiten, wieso das geschah. Beide möglichen Versionen diskreditieren ihn.

    • @Frau Wolff, jetzt bin ich vom Vorsatz Eberls auch überzeugt. (Es war ein notwendiger ergänzender Schriftsatz, Danke an RA Strate.)

      PS: Brixners zweierlei Maß ist auch verstörend (Absage wegen Urlaubs wird dem Zeugen Zimmermann nicht gewährt wie zuvor anderen Zeugen trotz Nichtvorlage eines Buchungsbelegs).

  4. „Die Getriebenen“, ZDF, Nacht vom Freitag auf Samstag, 0 Uhr.
    Politiker: „Macht ist geil“ „Ein verstörend geschlossenes Bild einer politischen Klasse, die eine fatale Neigung zur Selbstaufgabe hat.“
    http://www.sueddeutsche.de/medien/wahlkampfdoku-im-zdf-macht-ist-geil-1.1775486

    P.S.: Wer weiss, vielleicht sieht das bei den Bankern nicht viel anders aus.
    Waere hier eine alternative therapeutische Aufgabe fuer notleidende psychiatrische Gutachter, die aus Auftragsnot manche Normabweichler wegsperren helfen und „bloedspritzen“ lassen:
    Gesellschaftlich nuetzllicher waere es, suechtigen „Hamsterradkollegen“ beratend zur Seite zu stehen, auch bezueglich der gueltigen Normen; Heilungsprozesse koennten zur Staerkung des oeffentlichen Vertrauens & Sicherheitsempfindens beitragen.

    • Der neue Artikel von Ursula Prem paßt doch sehr gut ins Gesamtbild einer Pharmazie, die von der Wiege bis zur Bahre für jeden etwas im Angebot hat. Aber daß sie jetzt schon in Schulen 13-14jährige Mädchen mit Werbung behelligen darf, ist schon ein starkes Stück.

    • Ich würde anregen, dass die Pharmafirmen Probepackungen verteilen (das Aknemedikament selbst – die „Pille“ – ist dummer Weise ja noch kein OTC „over-the-counter drug“ und müsste durch Smarties ersetzt werden), so dass die Mädchen schon einmal die Verwendung der komplizierten Packungen üben können – da soll es ja immer wieder zu Missverständnissen kommen.//ironie off

      • … .//ironie off –>

        Ich könnte da Insiderwissen liefern zu Sonnenschutzmittel via Pharmazentralnummer-Distribution und Lehrmittel aus dem Hause des beherrschenden Großkonzerns für Kindergärten.

  5. Hallo @ alle,
    leider ist es natürlich für jeden Psychiater oder Psychologen (habe auch schon Gutachten von Sozpäds gesehen) sehr verführerisch, sich als Gutachter zu betätigen, der Grund ist schlicht Geld, Geld und nicht zuletzt Geld!
    Ein Gutachten (zumal forensisch/psychiatrisch) bringt zwischen 8 und 10 Mille, dafür muß man als Betreiber einer normalen Praxis bis zum Umfallen arbeiten, etwa 100 Stunden. Damit ist man aber, sofern wirklich verantwortungsvoll gearbeitet wird, was therapeutische Arbeit angeht, schon klar an der Grenze der pers. Leistungsfähigkeit angelangt. Jeder, der mehr als 25 – 30 Wochenstd. therapeutisch abeitet, handelt nach meiner pers. Erfahrung mindestens fahrlässig, wenn nicht gar unverantwortlich. Mir ist es als „freier“ Psychologe unmöglich, Einkommen in dieser Höhe zu generieren.
    Im Übrigen möchte ich anregen, klar zwischen Psychologie und Psychiatrie zu unterscheiden. Es ist wirklich nicht besonders angenehm, als Psychologe ständig mit den menschenverachtenden und teilweise (meiner Meinung nach) kriminellen Machenschaften der Psychiater in einen Topf geworfen zu werden.
    Kriminell insofern, als eben von diesen sog. Fachärzten z.B. auch, wie bei GM vorgesehen, nicht zum schizoformen Krankheitsbild gehörende „Störungen“ mit den keinesfalls dafür zugelassenen Neuroleptika behandelt werden (diese sind nachweislich sogar u.a. eben wahnauslösend).
    Das sind keine aus der Luft gegriffenen Behauptungen, sondern Tatsachen aus dem PZN Wiesloch. Hier wurden noch bis mindestens 2008 Patienten u.a. mit Zyprexa (Wirkstoff Olanzapin) zwangsmedikamentiert (Zwangsmedikation ist seit 2001 durch das BVerG verboten), obwohl der Hersteller Lily bereits 1999 1,2 Mrd. US $ (wirklich Milliarden) an über 36000 Geschädigte zahlen musste. Inzwischen sind weiteren Geschädigten nochmals ca. 500 Mio US $ zugesprochen worden. Es gab unzählige Todesfälle.
    Man sollte versuchen zu verstehen, daß Psychiater, da sie Ärzte sind, dazu neigen, die Ursachen psychischer „Störungen“ im physischen Bereich (Hirnchemie) zu verorten, obwohl dafür nicht der geringste wissenschaftliche Nachweis existiert. Iatromeschaniker halt.
    Ärzte behandeln in der Regel Symptome, keine Ursachen. Die Fixierung der Mediziner auf medikamentöse Behandlung, die schon währen der universitären Ausbildung angelegt wird, verstellt leider den Blick auf die Möglichkeiten der therapeutischen Heilung von psychischen „Störungen“. Guggsch Du hier:

    Klicke, um auf BKaronTragedyofnoPsychotherapy4Schizophrenia.pdf zuzugreifen

    oder hier

    Klicke, um auf BKaronPsychoticDepressionPsychoanalyticallyTreatable.pdf zuzugreifen

    Natürlich kostet therapeutische Behandlung viel Zeit und Geld, außerdem würden eben die falschen Leute verdienen, die medizinisch-pharmakologische Industrie wäre aussen vor.

    Was meine eigene Zunft angeht, so kann man sicher sein, daß man nach Abschluß des Studiums nicht wirklich eine Ahnung von der menschlichen Psyche hat. Dazu benötigt man zunächst mal eine Therapieausildung sowie Erfahrung, Erfahrung und natürlich Erfahrung. Ein Festhalten am einst Gelernten, sofern es nicht weiterentwickelt wird, führt meist zu katastrophalen Ergebnissen, wie ich in meinem Praxisalltag leider immer wieder feststellen muss.

    • @psychotiker:

      ich kann mir kaum vorstellen, dass es zur Zeit einen einzigen Psychologen oder Psychiater in Deutschland gibt, der nicht von einigen seiner Patienten auf den Fall Mollath angesprochen wird (ausser er ist vielleicht in seiner Eigenschaft als Anstaltsleiter einer Forensik ohne Patientenkontakt). Die Verunsicherung und der daraus für viele Patienten unweigerlich eintretende Schaden müssen immens sein (geringerer Therapieerfolg durch Vertrauensverlust). Ich mache denjenigen, die sich einer Aufarbeitung und einer Selbstreinigung verweigern den Vorwurf, diesen „Mollatheralschaden“ sehenden Auges in Kauf zu nehmen. Die Vorgehensweise der DGPPN ist entsetzlich. Nicht diejenigen, die den Finger in die Wunde legen, wie eine Frau Dr. Ziegert, richten diesen Schaden an (in unseren Print-Leitmedien lesen wir immer wieder diese Apelle: „man darf den Menschen jetzt keine Angst machen.“), sondern die „Verweigererfraktion“, die – wie Sie anmerken – bereit ist, das Patienten- bzw. Probandenwohl für gutes Geld vollkommen auszublenden und an dieser schönen Praxis nicht gerüttelt haben möchte. Schreiben Sie Dankesbriefe an Ihre „Interessensvertreter“ und motivieren Sie Ihre Kollegen, es Ihnen gleichzutun. Das jedenfalls wäre mein Vorschlag.

      • @psychotiker und @ all:

        Zum einen find ichs gut, dass hier mal ein „bekennender Psychologe“ doch so relativ deutlich aus dem Nähkästchen plaudert.

        Ich geh einfach mal davon aus, dass hier einige Fachleute aus dieser Richtung mitlesen/mitschreiben und sich aber nur die wenigsten auch deutlich als solche zu erkennen geben (warum eigentlich? ist doch hier anynom)

        Es mag durchaus sein, dass ich viele Berichte hier nicht gelesen haben, bzw. ist mit Sicherheit so, so lange lese ich hier ja noch gar nicht, aber so unterm Strich ist mein Eindruck, wenn hier mal was zur (psychiatrischen)Sache gesagt wird, dann entweder fürchterlich allgemein oder so sich fachspezifisch (und auch -chinesisch) verzettelnd, dass am Ende auch wieder keiner was damit anfangen kann.

        Und dann wird wieder rumgemunkelt, man könne ja nicht mitreden, weil man keine Ahnung habe.

        Will man Ahnung kriegen und frägt nach, wird man für zu „blöd“ erklärt, um die Antwort zu verstehen, aber bald schon regelmäßig aufgefordert, sich doch mal selber vor Ort ein Bild zu machen (ich glaube Mustermann war da nicht der erste, oder?)

        Als ob das so einfach (umsetzbar) wäre, welch eine Kindergarten-Aufforderung.

        Unterm Strich kommt dabei immer mehr und immer wieder raus, mal grob zusammengefasst, dass es sich bei der Psychiatrie (ebenso wie insgesamt bei der Medizin) nach wie vor um eine Art Geheimwissenschaft handelt, die der „normale“ Mensch eben einfach nicht verstehen kann. Selbst nicht ein ebenfalls akademisch gebildeter.

        Ich mein, schaut man sich mal die Genese dieser Wissenschaft an, sind unter dem Vorfahren ja durchaus Bader, Knochenbrecher und Quacksalber zu finden, bis das dann mal (vor menschheitsgeschichtlich nicht allzulanger Zeit, gerade gemessen an anderen Wissenschaften) auf „wissenschaftliche“ Beine gestellt wurde. (Raus kam aber scheinbar wieder nur eine Geheimlehre 🙂 🙂 🙂

        Man muss ja nur mal als Patient oder Angehöriger (so dreist sein und) in einem Arztgespräch fortgesetzt korrekte (lateinische) medizinische Begriffe einbringen und umfangreiches (ebenfalls korrektes) Fachwissen äußern. Beantwortet man die mit höchst ängstlichem Unterton gestellte Frage, ob man gewiß Kollege sei dann mit nein, zack, steht in der Patientenakte, man verfüge aber über auffällig hohes Laienwissen (und wird als Kunde dann ziemlich schnell verabschiedet ;-), was bei weit fortgeschrittenem Krebs gar nicht mal wirklich witzig ist)

        ————–

        Warum, und die Frage stelle ich mir wieder und wieder, wird denn dann (hier oder andernorts) keiner mal richtig konkret und spricht zur Sache, wenn das doch alles so hochwissenschaftlich und sachlich und faktenbasiert ist?

        Und da steht das nebulöse Gemunkel von Leipziger (im Interview mit Lapp), dem neben der, gerade in seinem Beruf, nötigen Empathie vor allem ein guter PR Berater (in Anbetracht seiner aktuellen Situation möglicherweise sogar ein guter Anwalt) fehlt, für mich nur stellvertretend für die ganze Branche:

        Wenn Ihr wüßtet!
        Aber ich sags nicht, ich – sags – nicht 🙂
        Daaaaarf ich nämlich nicht.
        (Munkeln aber schon……….)

        ———–

        WARUM spielt das die ganze Branche eigentlich so einmütig mit? Warum werden denn die Nestbeschmutzer nicht irgendwie mal aus den eigenen Reihen angegangen?

        WARUM darf man Medikamente verkaufen, in denen erhöhte Suizidalität als nicht eben seltene (neben x anderen, körperlich extrem unangenehmen, teils irreversiblen) Nebenwirkung beschrieben wird? Und solche gibts es mengenweise, nicht nur, aber nicht zuletzt im Bereich der Psychopharmaka.

        WER haftet denn eigentlich, wenn sich dann einer wirklich umbringt?

        Einer, der mit so einem Medikament zwangsbehandelt wurde, weil es dafür die entsprechenden Paragraphen gibt?

        ————

        Gibt es auf solche (und verwandte) Fragen keine klaren und deutlichen und auch notfalls einklagbaren Antworten, muss sich die Branche, sprich die Ärzte, aber auch nicht wundern, wenn man sie mehr und mehr als marionettengleiche (ich werd jetzt mal ganz „böse“) Handlungsvertreter einer der (einfluss-) reichsten Wirtschaftszweige weltweit betrachtet.

        ——————-

        „Sie müssen mir aber auch einfach vertrauen!“

        Solche und ähnliche Sätze hat sicher jeder schonmal in irgendeinem Zusammenhang von einem Mediziner, gleich welcher Fachrichtung, gehört.

        Mal abgesehen davon, dass nicht wenige (auch im nicht psychiatrischen Bereich, nehmen wir z.B. mal Krebskranke) leider genau dazu gezwungen sind, zumindest im Sinne eines sich an-vertrauens (was faktisch immer mehr auf ein sich ausliefern hinausläuft, je ernster die Krankheit, umso schlimmer) ist der Ärzteschaft die Außenwirkung genau DIESER Grundhaltung entweder nicht bewußt, oder aber, einfach egal.

        Als ob Vertrauen auf Zwang beruhen könnte.

        Irgendwie erinnert mich die Siegesgewissheit, mit der sich hier (stellvertretend eben nun mal wieder) ein Herr Dr. Leipziger inszeniert, an den seinerzeit von PM getätigten Ausspruch (nur sinngemäß zitiert), als GM sie immer eindringlicher bat, doch mit „diesen Schwarzgeld- Dingen“ (auch im Hinblick auf rechtliche Folgen!) doch bitte aufzuhören:

        Du glaubst doch nicht, dass da was passiert.

        Woraufhin GM in dem Interview mit Jörg van Hooven ja meinte, wenn er gewußt hätte, WIE recht sie damit hatte……..!

        ——————-

        Ganz provokativ (aber eben auch plakativ) möchte ich hier nochmal kurz das Krebs-Beispiel aufgreifen und quasi Chirurg versus Onkologe mit Psychologe / Psychotherapeut versus Psychiater gleichstellen. (und zwar ohne, das möchte ich deutlich betonen, zu behaupten jeweils erstere würden ihre Arbeit besser erledigen, sondern einfach nur im Bezug auf das handwerkliche):

        Die jeweils letzteren behandeln nunmal aufgrund ihres medizinischen Grundverständisses (und ihrer Fähigkeiten im Sinne ihrer Ausbildung) nur mit Medikamenten.

        Wes Brot ich ess…………………

      • @frank&frei:

        Was es mit der Geheimwissenschaft Psychiatrie auf sich hat, darüber kann sich doch jeder selbst ein Bild machen, indem er sich z.B. das Machwerk eines großen Könners seiner Zunft hernimmt (das Kröbersche Mollath-Gutachten). Da bleibt ja nicht viel übrig – jedenfalls nichts geheimnisvolles ausser seiner eigenen (Kröbers) Psyche. So ganz verstehe ich nicht, worauf Sie eigentlch hinaus wollen. Schließlich scheinen Sie ja jemand zu sein, der sich nicht gern abspeisen lässt und sich gern selbst informiert, also für Geheimlehren wenig empfänglich ist. Und „psychotiker“ tritt doch hier als jemand ganz anderes auf als die übersteigert selbstgewissen Ärzte bzw. Psychiater, die wir hier immer wieder wie verzweifelt kritisieren. Er macht es doch ganz deutlich – was eigentlich jeder Experte tun sollte -, dass er es für vermessen hält, vorzugeben, dass er auf alles eine Antwort hätte. Ich kann es übrigens gut verstehen, dass er sich ganz klar abgrenzen möchte von der Mediziner-Spezies Psychiater.

      • @wikileaks:

        Falls ich das bzgl. des Beitrags von psychotiker falsch rübergebracht haben sollte, ich finde seinen Beitrag ja gerade eben gut.
        Wichtig und richtig in jeder von Ihnen angesprochenen Hinsicht. Es (meine Gedanken dazu) sollte mehr so ein: „Na also, es geht doch, warum nicht mehr und öfter“ sein.

        Für den Fall, dass meine Gedanken auch unter dem nun nach- erklärten Aspekt immernoch nicht nachvollziehabr sind, lege ich gerne noch nach 😉

        Wobei ich mich bei Ihrem Satz, bzw. Ihrer Frage, worauf ich eigentlich hinauswill, gleich selbst gefragt habe, ja, worauf eigentlich…………weil das, was sich (mir persönlich zumindest) aus diesen (und vergleichbaren) ganzen Vorkommnissen und Erkenntnissen erschließt, ja nicht wirklich eine positive Sichtweise er-möglicht, er-laubt und ich an sich mehr so der Typ: Gibt mir das Leben eine Zitrone, dann mache ich nicht nur Saft, sondern gleich noch ein Sorbet draus- Typ bin.

        Was ich mich, nebensächlich, beim Lesen seines (psychotikers) Beitrages gefragt habe (ich kann leider meist nur sinngemäß zitieren, da ich schlicht die Zeit und die Energie nicht habe, (zum Glück haben das andere hier ! :-)), jede Quelle immer verlinkbar nachzuverfolgen) war, dass ja irgendwo (ich glaube aber auch hier, in einem Beitrag) mal stand, für solche Gutachten gäbe es sowas um die 700-800 € rum (was mir da aber recht niedrig vorkam) und die von Psychotiker genannte Größenordnung dem Ganzen ja aber noch mal eine evident andere Bedeutung verleiht.

        Sie schreiben:

        : Was es mit der Geheimwissenschaft Psychiatrie auf sich hat, darüber kann sich doch jeder selbst ein Bild machen, indem er sich z.B. das Machwerk eines großen Könners seiner Zunft hernimmt (das Kröbersche Mollath-Gutachten). Da bleibt ja nicht viel übrig – jedenfalls nichts geheimnisvolles ausser seiner eigenen (Kröbers) Psyche.

        So, damt sind wir zwei Zyniker (was das betrifft) uns ja völlig einig.

        Aber „in echt?“ (und darum geht es mir doch gerade)

        In echt ist einer, der sich zu seiner (u.a. auch gewalttätigen) Vergangenheit doch recht deutlich bekennt, wie eben Kröber, doch weitaus ( nach wie vor!) besser beleumundet, und vor allem vor Gericht weitaus glaubwürdiger, als ein tatsächlich, ( wie angedeutet stamme ich ja aus (und wohne noch in) Nürnberg) seit Jahr und Tag friedensbewegter Herr Mollath.

        Gerade das macht ihn (GM) ja (nicht zuletzt aus psychiatrischer Sicht) auch so verdächtig, gell, behauptet da einfach, er würde sich persönlich (!) für den Weltfrieden einsetzen………………….wenn DER nicht wahnsinnig ist, wer dann?

    • @wikileaks, @ all,
      Briefe an Interessensvertreter in Ihrem Sinn kann ich leider nicht schreiben, da ich keiner dieser sog. Interessensvertretungen mehr angehöre, da die Arbeit, die wir in unserer Praxis mit außerordentlichem Erfolg leisten, durch diese Lobbygruppen in keinster Weise vertreten wird.
      Ich habe auch keine Kassenzulassung mehr, da ich mir von Leuten, die lediglich von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden, nicht das WIE UND WANN meiner Arbeit vorschreiben lassen will.

      Jetzt muß ich noch ein wenig arbeiten, morgen gibts noch ein bisschen mehr aus dem Nähkästchen, bis dahin schönes WE.

      • @ Frau Stettner:

        Leider gibt es hier ja nicht die Möglichkeit, jemanden PN, also unter vier Augen anzuschreiben. Ansonsten hätte ich Sie gerne PN gefragt, ob eine Frage wie Ihre:

        : Immer wieder gerne zitiere ich Ihren Merksatz zur EKT, Sie sind doch der, den ich meine?

        nicht besser unter vier Augen gestellt werden sollte, oder andersrum gesagt denke ich, wenn „Psychotiker“ sich hier namentlich outen möchte, er das sicherlich (von sich aus!) getan hätte, denken Sie nicht auch 😉 ?

      • @frank&frei:

        Klopfen Sie mir nur auf die Finger.

        Nach einem Nachdenken komme ich zum Schluß, es sei keine Grenzüberschreitung, aber ich kann schon auch jetzt mal begriffstutzig sein. Klären Sie mich doch bitte auf!

      • @psychotiker
        Sie haben wohl vollumfänglich begriffen wie der Hase läuft, schade dass Sie keine Zeit haben weiter zu plaudern, aber ich bin mir sicher, dass Sie das Richtige und Wichtige tun.
        Und darf hoffentlich noch einen wichtigen Auszug bringen:

        „The patient is now internationally renowned in his field. He is an outstanding
        scholar and teacher, as well as a good husband and father. His therapy
        did not make him a bright man nor a kind man, but it did keep his brightness
        and kindness from being destroyed. It did allow him to feel safe, perceive
        and think realistically and creatively, and use his intelligence and kind-
        ness to make his own and other people’s lives more interesting. That we
        do not offer such real help routinely to schizophrenic persons is a tragedy.“

    • @psychotiker
      Wieso braucht man, um wie Sie meinen „wirklich eine Ahnung von der menschlichen Psyche“ haben zu können, „zunächst mal eine Therapieausbildung“? Das ist m.E. grundfalsch: wer „Therapieausbildung“ hat, mag als PT zugelassen werden und Geld verdienen … wird aber – so meine Antithese – k e i n e wirkliche „Ahnung von der menschlichen Psyche“ oder der Seele von wirklichen Menschen haben können. Als Belege aus dem „Fall Mollath“ können die Herren Dr´es Leipziger Bayreuth und Prof. Kröber Berlin als „ausgebildete“ Psychotherapeuten angeführt werden.

      • Danke, Frau @Wolff, dann also so neugefaß als (Anti-) These:
        Wieso braucht man, um (wie @psychotiker meint) “wirklich eine Ahnung von der menschlichen Psyche” haben zu können, “zunächst mal eine Therapieausbildung”?
        Das ist m.E. grundfalsch: wer “Therapieausbildung” hat, mag als PT zugelassen werden und Geld verdienen … wird aber – so meine Antithese – k e i n e wirkliche “Ahnung von der menschlichen Psyche” oder der Seele von wirklichen Menschen haben können. Als Beleg aus dem “Fall Mollath” kann hier Herr Prof. Dr. Kröber (Berlin) als “ausgebildeter” Psychotherapeut “ angeführt werden.

        • Prof. Kröber hat ja kein Wort mit Herrn Mollath gesprochen, insoweit konnte ihm die Psychotherapie-Ausbildung auch nichts nutzen. Dr. Simmerl hat Herrn Mollath trotz Ablehnung aufgesucht, und es ist ihm in kürzester Frist gelungen, Kontakt und Vertrauen herzustellen. Psychotherapeuten, die mit Menschen arbeiten, oft eben auch in Form von Gesprächstherapie, verfügen über wesentlich bessere Möglichkeiten des Zugangs zum Gegenüber, sie benötigen Empathie und sind daran interessiert, sich auf die Individualität des Klienten einzulassen, um daraus Ansätze für Veränderungen zu gewinnen.

          Insoweit sind Personen mit Psychotherapie-Ausbildung (ob Ärzte, ob Psychologen) näher dran am ganzheitlichen Menschen und seinem Seelenleben.

      • Ausbildung ist eine feine Sache. Aber was soll eine Zusatzausbildung in z.B. Zen-Buddhismus bei einem „Menschen“ wie Kröber bewirken? Und jemanden wie unseren Gabelstapler Klaus, auch noch mit mehr gefährlichem (therapeutischen) Wissen auszustatten, kann doch keiner ernsthaft wünschen.

      • @ Frau Stetter:

        Obwohl ich das doch „ein bissl“ albern finde, da meiner Meinung nach klar ist, was ich meine (ich hab ja sogar geschrieben, was ich meine ) dann also nochmal ausführlicher:

        Jemand, der namentlich erkannt werden möchte, meldet sich hier mit, zum Beispiel, Susanne Stetter an, oder Dr. Sponsel oder Martin Deeg oder………

        Jemand, der sich einen Nick ausdenkt, möchte offensichtlich anonym bleiben.

        Ich mein, vielleicht hab ich Ihre Anfrage an Psychotiker:

        Immer wieder gerne zitiere ich Ihren Merksatz zur EKT, Sie sind doch der, den ich meine?

        einfach auch nur vollkommen falsch aufgefasst und Sie wollten dadurch gar nicht hier transparent machen, welche Person real hinter psychotiker steckt.

        Da ist mir jetzt aber wiederum, bei ebenfalls längerem Nachdenken, keine alternative Deutungsmöglichkeit eingefallen.

        Fände ich es aber nicht gerade bei diesem Thema außerordentlich wichtig, dass jemand die Möglichkeit haben sollte, sich eben auch anonym zu wichtigen Punkten deutlich äußern zu können, hätte ich Ihre Äußerung sicherlich nicht kommentiert.

    • @psychotiker
      Danke für Ihren wichtigen Beitrag, insbesondere das erste Dokument.
      Hier ist wirklich umfassend die gesamte Tragik beschrieben.

      „Today, medication is the predominant treatment that does not require understanding symtoms of schizophrenia. …
      This is sometimes very helpful because other people always fear schizophrenics. People tend to be cruel when they are afraid.“

      Wie heisst noch ein deutsches Buch?
      „Irre – Wir behandeln die Falschen: Unser Problem sind die Normalen“

      Übrigens danke für Ihre pro Bono Arbeit hier, diese hat mir mehr geholfen als alle anderen Profi’s zusammen.(Kannte das spezielle Dokument noch nicht)

        • Das war am 16.12.2012, und der Herr Lütz hat sich nur aus der Presse informiert und hätte daher besser den Schnabel gehalten.

          Wenn man heute sowas liest, bricht man ja in Gelächter aus:

          Das Risiko für Gustl Mollath, weiter in Verwahrung zu bleiben, stieg wohl auch deshalb, weil er keine Einsicht in seine angebliche Wahnerkrankung zeigte und jegliche Behandlung ablehnte. Er konnte aber gar keine Einsicht zeigen, denn die Vorwürfe gegen die Bank stimmten ja. Damit steckte der Mann doch in einem Dilemma.

          Das ist richtig. Wenn er tatsächlich wahnkrank ist, dann wird die Bestätigung, dass der Teil seiner Vorwürfe gegen die Bank stimmt, ihn nicht gerade zur Therapie motivieren. Als Arzt tut mir der Mann wirklich leid. Ob ihm Unrecht geschehen ist oder nicht, er lebt in einer schrecklichen Situation. Ich bin auch aus fachlicher Sicht gespannt, wie das ausgeht.

          http://www.taz.de/!107432/

          Naja, jetzt dürfte er ja in etwa Bescheid wissen.

        • Zum genannten TAZ Artikel ( http://www.taz.de/!107432/ ):

          Wenn ich folgende Aussage des Psychiaters M.Lütz, (Chefarzt des psychiatrischen Alexianer Krankenhauses in Köln) lese, bin ich entsetzt:

          Zitat 1:“ Das kann schon sein, wenn die Gutachter davon ausgehen, dass weiterhin eine Gefährdung vorliegt. So etwas wird regelmäßig überprüft. Man darf nicht vergessen, dass die Vorwürfe gegen Mollath ja keine Lappalien sind, soweit ich sie aus der Presse kenne. Jemandem die Reifen anzustechen, sodass er später vielleicht einen schweren Unfall baut, das kann ein Tötungsversuch sein“.

          – Dieses: „Kann schon sein …. wenn (von xy) ausgegegangen wird“ … „Gefährdung wird regelmäßig überprüft“ (diese „Überprüfungen“ haben wohl SEHR entlastenden Charakter?!) … „man darf nicht vergessen, die Vorwürfe sind keine Lappalien“ (Hr. Lütz kennt sie nur aus der Presse, wie er ehrlich zugibt – aber er vertraut wohl auf die Richtigkeit – wurde ja „festgestellt“/diagnostiziert von Fachleuten wie Richtern/Gutachtern etc. etc ) bis hin zu „kann ein Tötungsversuch sein“ (nicht ein einziger! Gedanke, dass der Untergebrachte/Häftling/“Patient“ gesund IST, keinerlei Zweifel, das dessen Schilderungen Wahrheitsgehalt haben KÖNNTEN).

          Zitat 2:“Wenn jemand aufgrund einer psychischen Störung zu so etwas fähig ist und der Mann jegliche Behandlung ablehnt und keine Einsicht in sein Fehlverhalten zeigt, dann könnte eine weitere Unterbringung durchaus gerechtfertigt sein“.

          – Wieder: „wenn…. dann… könnte“, – (gesichert ist für M.Lütz auf jeden Fall: NUR Behandlung führt zur EINSICHT und deklariertes FEHLVERHALTEN wird dann „korrigiert“ – (natürlich ist das nur auf „Patienten“ anwendbar, denn nur die sind die „Irren“ – Ärzte NIE).

          Zitat 3: „Allein die Korrektur der Fakten bezüglich seiner Anschuldigungen gegen die Bank ändern den Fall nicht so grundsätzlich, wie das in der Öffentlichkeit manchmal dargestellt wird“. (Das schlägt dem Fass den Boden aus! Mehr Oberflächlichkeit kann ich nicht ertragen.)
          __________

          Ich schlage vor, dass das „Wolff-Rudel“ kurz-prägnante Schreiben entwirft, zum Download zur Verfügung stellt und auf Meinungen dieser Art geschlossen reagiert.

        • Es fängt an, mich zu ärgern: Lütz hat mit vielen Wenn und Aber und Konjunktiv geantwortet. In jedem einzelnen Satz ist zu lesen, dass er nichts beurteilen kann und will. Und dann sagt er noch was : Gutachter müssen sich auf die polizeliiche Arbei verlassen können. Der Satz wäre eine Debatte wert.
          Wer lesen kann,sieht , dass Lütz eben keine Vorverurteilung ausspricht . Was in Zitat 3 dem Fass den Boden ausschlagen soll, ist mir ein Rätsel . Das ist eine völlig korrekte Äußerung, denn ein Patient könnte auch einen Wahn haben, wenn seine Aussage stimmt. Und ausgerechnet dem Arzt, der mit einem Buch unseren Krankheitsbegriff in Frage stellt, wird unterstellt, er könne nur Patienten für irre halten.
          Ich kann dem „Wollf-Rudel „nur raten, etwas nüchterner an die Sache ranzugehen.

        • @ Tisken

          Wie so oft kann ich Ihnen nur zustimmen. Auch ich sehe keinen Grund, warum Lütz aus seiner Sicht seine Äußerungen revidieren müsste. Die Reaktionen auf diesen Artikel erstaunen mich nicht, ähnliche gab es schon einmal an anderer Stelle. Sie verdeutlichen exemplarisch, wie sehr die Rezeption von Texten von Erwartungen und Interessen abhängt. Man stürzt sich gerne und allzu oft auf Signale und Informationen, die ins Bild passen, was nicht passt, wird bestenfalls ignoriert, ansonsten „abgekanzelt“, ins Lächerliche gezogen. Umgekehrt gibt es schon lange eine Tendenz zur Heldenverehrung, die ihrem Wesen nach unkritisch sein muss. Beides ist sehr unbefriedigend für alle, denen an echter Aufklärung und konstruktiver Kritik gelegen ist.

          Ich hoffe sehr, dass Ihr Rat, die Sache nüchterner zu betrachten, gehört wird. Erst dann wird aus meiner Sicht eine differenziertere Diskussion des Mollath-Skandals generell und speziell der psychiatrischen Aspekte möglich sein, auch wird die Ernüchterung nicht allzu groß sein, wenn ein Helden-Image früher oder später doch Risse bekommen sollte – der Fall Kröbers ist geradezu symptomatisch dafür.

          Sie, Tysken, haben wie auch die fachpsychiatrischen Beiträge wichtige Impulse für einen notwendigen Perspektivwechsel gegeben, ohne den man das äußerst komplexe Thema Psychiatrie nicht in den Griff bekommen wird. Wenn wir die Legitimität psychiatrischer Diagnostik und Therapie prinzipiell in Frage stellen, werden wir „die Irrwege der Psychiatrie“ nicht identifizieren können. Und erst recht nicht den Punkt, ab dem wir es mit vorsätzlichem, kriminellem Handeln zu tun haben.

          NB Auch dieser Text, der hier schon vor längerem verlinkt wurde, könnte zu einem Perspektivwechsel beitragen:

          Klicke, um auf Schluesselerlebnis_Nachtdienst_Psychiatrie_Lege-artis.pdf zuzugreifen

        • @gabrielewolff
          „Das war am 16.12.2012, und der Herr Lütz hat sich nur aus der Presse informiert und hätte daher besser den Schnabel gehalten.“

          Manche sind aber gerne in der Zeitung, besonders wenn Sie gefragt werden. 😉
          Fand aber auch die Fragestellungen nicht journalistisch ausgewogen(neutral).Gibts da kein in dubio pro reo? Empfinde nur ich das so ?

          @TIsken

          „Es fängt an, mich zu ärgern: Lütz hat mit vielen Wenn und Aber und Konjunktiv geantwortet. In jedem einzelnen Satz ist zu lesen, dass er nichts beurteilen kann und will. Und dann sagt er noch was : Gutachter müssen sich auf die polizeliiche Arbei verlassen können. Der Satz wäre eine Debatte wert.“

          Sehe ich auch so: Scheinbar gab es besonders bei Polizei und Justiz einen Belastungseifer!(bzw. man meinte den richtigen zu haben und wollte es mit der Brechstange machen auch ohne Beweise!)
          Trotzdem ist auch die Psychiatrie nur im vorauseilendem Gehorsam(Das ist doch die deutsche Eigenschaft oder?) an die Sache herangegangen!

          „Ich kann dem “Wollf-Rudel “nur raten, etwas nüchterner an die Sache ranzugehen.“

          Stimmt, Gefühle und Intuition sind wichtig und richtig, können einen aber auch in die Irre leiten.;-)

  6. LAPP: Kein ernstzunehmender forensischer Psychiater, der auch den Inhalt der Gerichtsakten kannte, habe jemals sein Gutachten in Zweifel gezogen.

    Grandios, wie hier wiederum – wie im Rest des Gesprächs – subtil geschossen wird.
    Kein ernstzunehmender forensischer Psychiater könne also zu einem anderen Ergebnis kommen! Herr Dr. Simmerl ist damit nicht ernstzunehmen. Ein Leipziger par excellence. Nimmt man die Stellungnahmen, die Interviews und die abgestimmt geplante Veranstaltung „Unser Gustl …“ hinzu, kann ich Herrn Leipziger leider nur eine mangelnde menschliche Charakterlichkeit unterstellen. Was für eine garstige Einstellung.

    Und wenn es dann noch heißt, forensisch sei alles richtig gelaufen – muss man noch mehr ins Grübeln geraten. Wenn das der Goldstandard ist, dass man als Insasse professionell verbrämt vorgeführt wird (wenn man nicht mitspielt), sollten sich die Sachverständigen nicht über die in der Öffentlichkeit entwickelnde Kritik der „unwissenden“ Normalbürger brüskieren. Vielmehr sollten sie sich dem Umgang ihrer Fachspezialisten mit derlei Themen widmen und sich fragen, in wieweit dieser Umgang mit Schutzbefohlenen als angemessen und Ängste reduzierend zu werten ist? Wer die offenkundig naiv weinerliche Frage in den Raum stellt „Warum hacken alle auf uns herum“, zeigt klar, dass er die Ängste gar nicht verstanden hat. Selbst wenn von fachlicher Seite aus konstatiert wird:

    Nedopil: Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen. […]
    Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

    und:

    Ziegert: Ich weiß nicht, ob ich mich jemals würde begutachten lassen..

    Bei Ziegert stellt Beckmann die Frage: „Sie nehmen uns den Glauben, dass das wirklich funktioniert“. Aus meiner Sicht ist es aber nicht die Frage des Funktionierens, sondern die Frage des Mechanismus, des „Wie“. Die beiden Forensiker wissen genau, warum sie es selbst nicht über sich ergehen lassen würden wollen. Sie wissen, wie es abläuft, sie kennen die Methoden. Daher stellt Frau Ziegert daraufhin klar, dass es im Wesentlichen um Vertrauen und dessen Aufbau geht.
    Jeder aber, der mit einem GA á la Leipziger oder Kröber zu rechnen hätte und zwar in der Weise, wie sie auch sprachlich formuliert und persönlich konnotiert wurden, darf berechtigte Unbehaglichkeiten und Ängste entwickeln. Keines der beiden GA wies derart tiefgründige und für den Laien möglicherweise unverständliche medizinische Diagnosen auf – von der Einordnung in die ICD-10 mal abgesehen (die kann man ja nachlesen) – dass er sich deswegen keine eigene Meinung erlauben könnte (wie oft als Verteidigung kolportiert). Und selbst wenn es so wäre, sollten es sich die Fachspezialisten zur Aufgabe machen, vor allem mit Blick auf eine Vertrauensbildung, dass sie sich erklären, warum dies oder jenes so gehandhabt wird und nicht lediglich darauf verweißen: „Du bist Laie, du kannst das nicht verstehen“. Mit dieser Einstellung gewinnt man kein Vertrauen. Bspw. würde ich (z.B. als Richter od. Anwalt) von einem Psychiater wissen wollen, warum die angeblichen Eigenheiten eines Insassens als solche gewertet werden und was diese für die Wertigkeit einer Krankheit (und synthetisch zu den Anlasstaten) aussagen sollen, was denn die Muster sind, mit der Symptome und Krankheitsanzeichen abgegelichen werden etc (erklären verstehen) – und welche Einschränkungen bei der Interpretation gelten, wenn eine Exploration nicht möglich ist. Also eigentlich das, was von einem GA basal verlangt wird (vorausgesetzt, der Justizbeamte möchte kein Bestätigungsachten).
    Zu lesen gab es aber nichs weiter als professionell und fachsprachlich verklausulierte Vorwürfe (

    einmal hat er geschrien, ja und dann hat her sich paralogisch auf’s GG bezogen, ja und dann isser auch noch barfuß und in Unterhose – um Gotteswillen; und böse hat noch g’schaut und war sarkastisch, ja genau und außerdem hat er so viele rigide Eingaben gemacht und sich dann auch noch öfter in den Daten geirrt, dann wollte er angeblich auch noch Öko sein und frisst trotzdem unser Weißbrot, gelernt hatter nix, sitzen geblieben isser auch, eifersüchtig war sowieso etc. pp.

    ) der Forensiker an Mollath.
    Eine Gefährlichkeit des Objekts Mollath konnte nie aufgezeigt und eine Synthese zur Frage der Einbehaltung Mollaths mit den fachlichen Vorwürfen („Beobachtungen“) herbeigeführt werden. Lediglich wurde sein Nonkonformismus und seine Ablehnungshaltung im „Alltäglichen“ „dargelegt“, welche zum Ränkespiel der gekränkten Eitelkeiten und dem Sich-Luftmachen seitens des BKH diente. Die einzige „Begründung“, die man jemals vorlegen konnte war: Keine Einsicht – keine Therapie – keine Entlassungmöglichkeit.

    Hier richtet sich mein Vorwurf auch insbesondere an die Justiz, ganz im Sinne des BverfG. Ein Gericht muss sich zwingend kritisch mit GA auseinandersetzen. Deswegen bin ich zu dem Schluss gelangt: eine Gefährlichkeitsprognose sollte aus den Händen der Gutachter in die Hände der Richter gelegt werden, die die GA entscheidungswirksam zu interpretieren haben. So werden sie m. E. in die Situation versetzt, nicht nur die Zusammenfassung zu lesen, sondern auch das Substrat, auf dem diese gründet und hiernach zu urteilen. Nur so können sich kritische Fragen ergeben, die der Gutachter z.B. in der HV zu beantworten und das Gericht zu beurteilen hat.

    • Völlig richtig.
      Da fehlt es oftmals entweder an Bodenhaftung, Empathie, Weitsicht und/oder Charakter. Alle vier können von einem Studium samt zig Weiterbildungen und Berufserfahrung nicht ersetzt werden. Letzteres wirkt dem vielleicht sogar entgegen. So viele Aussagen von Psychologen bewirken alles, aber nicht, dass das Vertrauen in diese Disziplin bleibt bzw. zurückerobert werden kann. Argumente wie „Dass könnt ihr Laien nicht verstehen“, „Es hat doch niemand was von Falschgutachten“ und Co. sind so unsäglich, dass ich mich immer frage: Ist jetzt der gaga, der sie ernsthaft einsetzt, oder die, die sich damit abspeisen lassen?

    • Kein ernstzunehmender forensischer Psychiater könne also zu einem anderen Ergebnis kommen! Herr Dr. Simmerl ist damit nicht ernstzunehmen.

      Nein, er ist kein forensischer Psychiater.

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