Fortsetzung von:
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/19/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-1/
Neben der Sachkunde zeichnet einen kompetenten Gutachter eine unvoreingenommene Neutralität aus. Er sollte Unabhängigkeit vom Auftraggeber wie auch objektive Distanz zum Untersuchungsgegenstand bzw., wie im Fall eines psychiatrischen Gutachtens, zum Probanden zeigen.
Gesetzt den Fall, der Leiter einer forensischen Psychiatrie erhielte Ende 2004 den Auftrag eines Strafrichters, ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu den von der Staatsanwaltschaft unterstellten Tatzeiten von Körperverletzungen zum Nachteil seiner Ehefrau von August 2001 und Mai 2002 (Trennnungszeitpunkt) zu erstellen. Hinzu käme noch, im Gefolge des sich seit der Trennung entwickelnden Rosenkrieges, der Strafbefehlsvorwurf eines Briefdiebstahls des Angeklagten zum Nachteil der getrennt lebenden Ehefrau von November 2002, der schon nach Aktenlage nicht vorlag. Das Gutachten, das einer Exploration bedurfte, die ohne freiwillige Kooperation des Angeklagten nicht möglich war, sollte im Rahmen einer zwangsweisen Unterbringung des Probanden in der forensischen Einrichtung des Gutachters stattfinden. Dieser Zwang war deshalb erforderlich, weil sich der Proband seit September 2003 strikt geweigert hatte, sich auf seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen.
Seine ihn auf allen Fronten – strafrechtlich, zivilrechtlich, scheidungsrechtlich – erbittert bekämpfende wirtschaftlich dominante Ehefrau war im Februar 2003 wegen seiner zutreffenden Mitteilungen von Dezember 2002 über ihre strafrechtlich und arbeitsrechtlich bedenklichen Geschäfte als Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank fristlos entlassen worden. Im September 2003 hatte sie eine Fachärztin für Psychiatrie dazu bewegen können, ihr rechtswidrigerweise ein allein auf ihren Angaben beruhendes Schriftstück über die Wahrscheinlichkeit einer psychiatrischen Erkrankung des Ehemannes mit der Gefahr erneuter Fremdgefährlichkeit auszuhändigen. Ein regionaler gerichtsnaher psychiatrischer Gutachter, der Aktenkenntnis hatte, kam nach Verweigerung einer Kooperation des Angeklagten aufgrund einer kurzen Hauptverhandlung vom 22.4.2004 begründungslos zu demselben Ergebnis wie die rechtswidrig handelnde Kollegin und empfahl eine zwangsweise Unterbringung „zur Behandlung“ sprich zur Begutachtung gemäß § 81 StPO.
Auch der damit beauftragte nächste Kollege, Leiter einer forensischen Psychiatrie, wußte bereits nach einem privaten Kurzgespräch am Gartenzaun mit dem Angeklagten und einer weiteren Unterredung mit seinem Nachbarn im Juni 2004 Bescheid, daß der Angeklagte nicht ganz normal sei. Schließlich verunsicherten dessen Steuerhinterziehungs-Vorwürfe gegen die HVB und einige ihrer Mitarbeiter, darunter seine Ehefrau, die Betroffenen nicht unerheblich. Mit just zwei von diesen Mitarbeitern hatte er, der Nachbar des Sachverständigen, nachdem sie ihre Banken verlassen hatten/verlassen mußten, im Jahr 2003 eine Aktiengesellschaft für Finanzdienstleistungen gegründet. Verunsicherung ist nun mal nicht gut für’s Geschäft. Auch nicht für das des dritten Gutachters, der sich wegen seiner frühen „privaten“ Festlegung und der Gespräche mit seinem Nachbarn für befangen erklären mußte. Denn der Proband erwies sich unerwarteterweise als wohlunterrichtet über die Freundschaft des Sachverständigen mit seinem Nachbarn sowie über die Beteiligungsverhältnisse in dessen Finanz-AG. Und so geriet unser aktueller Gutachter als vierter an den Fall.
Am 5.7.2004 legte ihm der befangene Kollege den Fall dar und er sagte zu, Gutachtenauftrag und Probanden zeitnah zu übernehmen. Ein kollegiales do ut des: der abgebende Psychiater bewies trotz Auftragsablehnung gegenüber der Justiz seine kooperative Haltung, und der übernehmende durfte sich über einen leichten, von drei Kollegen bereits „begutachteten“ Fall und einen Nebenerwerb freuen.
Diese Geschichte hätte ich mir ausgedacht? Weil sie nach einer Räuberpistole klingt? Gemach, gemach. Sie ist noch nicht einmal zu Ende.
Zu einer zwangsweisen Unterbringung des widerspenstigen Probanden in der forensischen Psychiatrie kommt es erst in der Zeit vom 14.2. – 21.3.2005. Wie nicht anders zu erwarten war: der Angeklagte lehnt eine Exploration, jede neurologische und körperliche Untersuchung bis hin zu einer Blutentnahme und einer angebotenen Tetanusspritze wegen durch Polizeigewalt erlittener Verletzungen ab. Er führt lediglich Gespräche, die mit seinen Bedürfnissen wegen der Bedingungen der Gefangenschaft zu tun haben. Immerhin, er übt passiven Widerstand gegen den forensischen Betrieb, wo mit ihm sogleich wie mit einem psychisch kranken, rechtskräftig verurteilten, Straftäter umgegangen wird, obwohl für ihn als lediglich Angeklagtem die Unschuldsvermutung gilt und er nur untersucht werden soll. Zur Attestierung psychopathologischer Affektstörungen im Jahr 2005 reicht das unserem Gutachter zwar, denn ein unauffälliger (=normaler) Mensch protestiert nicht, der paßt sich auch einem stark reglementierten aber rechtsfreien Raum an und integriert sich unauffällig in eine Welt der Verrückten, in der einem unbescholtenen Bürger auf dem Weg zu seinem täglichen einstündigen Hofgang Handschellen angelegt werden. Die Bewältigung der Akten erscheint schon schwieriger; es sind halt unzulängliche Ermittlungen, unzulängliche Strafrichter-Anklagen, unzulänglich protokollierte Hauptverhandlungen, und vor allen Dingen: zwischen den Darlegungen der Ehefrau und denen des beschuldigten Ehemanns liegen Welten – welcher sollte man folgen, wenn doch nichts überprüft und nichts bewiesen worden ist?
Mit ein wenig Behauptungskunst bekäme man es als Psychiater ja noch hin, daß der Proband irgendwie paranoid, dies auch schon zu den lange zurückliegenden Tatzeiten gewesen sei, und daß die angeklagten Taten allein auf dieser Krankheit beruhten (und nicht etwa auf normalen Affekten wegen Ehekrise und Trennung). Aber davon profitierte der Angeklagte durch Strafmilderung oder gar Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, wenn das Gericht wie üblich der Frau und nicht dem Mann glauben würde, und das lag gewiß nicht im Interesse des Amtsgerichts, das explizit nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 StGB gefragt hatte.
Und da stellt der Gesetzgeber ja bekanntlich „hohe Hürden“ auf:
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen KrankenhausHat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Schon mit der „Gesamtwürdigung des Täters“ bzw. Angeklagten würde es schwierig werden: über dessen Biographie war nur das bekannt, was dieser selbst in seiner Verteidigungsschrift „Was mich prägte“ vom 24.9.2003 für mitteilenswert befunden hatte. Die Angaben der Ehefrau waren kärglich und widersprachen, was die Schilderung der letzten Ehejahre anging, den Darlegungen des Ehemannes, der strafrechtlich betrachtet ein unbeschriebenes Blatt war. Strafakten existierten mithin ebenfalls nicht. Auf Krankenunterlagen konnte ebensowenig zurückgegriffen werden wie auf Anamnesen unparteiischer Dritter. Alle Personen, die ihn belasteten, standen im Lager der kämpferischen Ehefrau.
Völlig ausgeschlossen war die Begründung einer Prognose, daß zukünftig infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien. Bislang hatte sich seine Aggressivität, so sie denn nachgewiesen werden könnte, auf die wichtigste Person in seinem Leben, die Ehefrau, konzentriert. Die Trennung lag drei Jahre zurück, die Scheidung war im Jahr 2004 erfolgt. Außerdem: die schwerwiegendste Tat, ein angebliches Würgen bis zur Bewußtlosigkeit, sollte vor bereits vier Jahren begangen worden sein. Wenn es eine überdauernde Krankheit war, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich machte, dann hätte sie zu aktuellen gleichartigen Taten führen müssen. Insbesondere in der Krisenzeit nach September 2003, als dem Angeklagten klar geworden war, daß seine Ehefrau ihn als psychiatrischen Fall abstempeln lassen wollte und die Justiz dieser Strategie unverzüglich folgte.
Und nun klaffte da eine Lücke von drei Jahren, in denen es – bei Unterstellung einer fortdauernden und -schreitenden psychischen Krankheit – trotz existenzbedrohender Umstände zu keinerlei aggressiven Handlungen gekommen war. Eine Grundlage für eine Unterbringung existierte damit nicht.
Was hätte ein neutraler unparteiischer Gutachter in diesem Fall getan? Er hätte die Frage, ob die Voraussetzungen einer Unterbringung vorliegen, verneint. Er hätte konsequenterweise auch die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit hinsichtlich der vorgeworfenen Straftaten verneinen müssen, weil eine Kausalität zwischen Krankheit und den angeklagten Taten ebenfalls nicht zu beweisen war. Angeklagt waren klassische Fälle häuslicher Gewalt, die regelmäßig nicht Symptom einer psychischen Störung, sondern Ausdruck normalpsychologisch nachvollziehbarer Aggression ist.
Dr. Klaus Leipziger, Chefarzt der forensischen Psychiatrie in Bayreuth, tat allerdings etwas anderes. Er griff Ende März 2005 zum Telefon und schilderte dem auftragerteilenden Strafrichter Eberl sein Dilemma. Beim besten Willen: ohne aktuelle Fälle keine Unterbringung des Gustl Mollath. Richter Eberl versprach, sich um das Problem zu kümmern und die Staatsanwaltschaft zu bitten, ihm, dem Gutachter, etwaige Neueingänge zu übermitteln.
Unbekannt ist, ob der Amtsrichter bei der Staatsanwaltschaft anrief und sich nach aktuellen Fällen gegen den Angeklagten Mollath erkundigte. Bekannt ist, wie die Antwort Ende März/Anfang April 2005 gelautet hätte: nein, da gibt es nichts. Aus welchen Gründen auch immer der Amtsrichter ein Interesse daran hatte, das Sachverständigengutachten zu retten: er wandte sich unmittelbar an die Polizeiwache, in deren Zuständigkeitsbereich der Angeklagte lebte. Hätte ja sein können, daß dort ein Verfahren bearbeitet wurde, von dem die Staatsanwaltschaft noch nichts wußte.
Tatsächlich hatte es dort Ermittlungen gegen Gustl Mollath gegeben. Den hatte die Wache ohnehin im Visier, weil sie seit November 2004 den Unterbringungsbeschluß gemäß § 81 StPO zu vollstrecken hatte. Vorstellbar, daß die Frustration der Beamten, denen es drei Monate lang nicht gelungen war, Gustl Mollath festzunehmen, sie zu diesen Ermittlungen bewogen hatte. Eigentlich lagen seit dem 1.1.2005 nur Anzeigen gegen Unbekannt wegen Reifenstechereien vor, die wie üblich ohne Ermittlungstätigkeiten (auch telefonisch) entgegengenommen worden waren. Als Anzeigenerstatter traten auch die Rechtsanwälte Greger und Dr. Woertge sowie deren Ehefrauen in Erscheinung – ohne einen Tatverdacht zu äußern. Gleichzeitig soll jedoch Rechtsanwalt Greger (so jedenfalls POK Grötsch in seinem Schlußbericht vom 12.5.2005) der Polizei ein Schreiben des Gustl Mollath vom 4.8.2004 an seinen Sozius, Rechtsanwalt Dr. Woertge, übergeben haben; darin sprach Mollath erneut Rechtsanwalt Dr. Woertge und seiner Frau, Rechtsanwältin Woertge, beide von seiner Ex-Frau mandatiert, ihr selbst, ihrem Bruder, dessen Lebensgefährtin und dem neuen Freund seiner Ex-Frau ein Hausverbot aus. Weil in diesem Schreiben auf die weitreichenden Beziehungen Dr. Woertges zu Wirtschaft, Justiz, Polizei und Handball (1. FCN) hingewiesen wurde, und einige dieser Personen ebenfalls von Sachbeschädigungen betroffen waren, ergab sich für die Polizei der durch die Anwaltssozietät induzierte Anfangsverdacht, Mollath könne der unbekannte Täter sein.
Die einseitig geführten Ermittlungen kulminierten in einer illegalen ergebnislosen Hausdurchsuchung:
Aus dem Schlussbericht des POK Grötsch vom 12.5.2005, Bl. 125 in Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 802 Js 13851/05:
„Gegen den Tatverdächtigen Mollath lagen bereits seit November 2004 Strafakten der StA Nürnberg/AG bei der PI Nürnberg-Ost vor. Wegen verschiedener Strafsachen sollte Herr Mollath durch Beschluss vom 16.9.2004, Az. 41 Ds 802 Js 4743/03, zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens für die Dauer von fünf Wochen in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth verbracht werden.
Mehrfaches Aufsuchen des Hauses von Mollath in der Volbehrstr. 4 durch Streifen der PI Nürnberg-Ost ab November 2004 bis Anfang Februar 2005 blieben erfolglos. Mollath öffnete nie und sein Aufenthalt konnte nicht festgestellt
werden.
Nachdem gegen Herrn Mollath auch ein Haftbefehl der StA Deggendorf bei der PI Nürnberg-Ost eingegangen war, wurde am 4.2.2005 durch den DgrL der Dienstgruppe B, Kollegen Tattermusch, Rücksprache zwecks Wohnungs-/Hausöffnung mit Herrn StA Thürauf von der StA Nürnberg-Fürth gehalten.
Herr StA Thürauf befürwortete eine polizeiliche Öffnung des Wohnhauses von Mollath.“
Was es mit dem mysteriösen Haftbefehl aus Deggendorf auf sich hat, ist nie geklärt worden.
StA Thürauf wurde bewußt darüber getäuscht, was der eigentliche Grund der Hausdurchsuchung war, für den kein Gericht einen Durchsuchungsbeschluß erlassen hätte – und Gefahr im Verzug war nicht gegeben: die Suche nach Beweismitteln für Sachbeschädigungen. So fährt POK Grötsch auf Bl. 125ff. fort:
„Gegen 09.50 Uhr wurde versucht, die Haustüre bzw. andere Zugänge zu öffnen.
Nachdem dies nicht gelang, wurde ein Schlüsseldienst hinzugezogen.
Nach der Öffnung der Haustüre wurde das Haus von Kräften der Dgr B und der Gruppe ‚Graffiti‘ durchsucht. Herr Mollath konnte jedoch nicht aufgefunden werden.
Von POM Feder wurden im Wohngebäude Kleidungsstücke vorgefunden, die große Ähnlichkeiten wie die in den Videoaufzeichnungen aufweisen. Die Kleidungsstücke wurden sichergestellt und zur PI Nürnberg-Ost verbracht.
Ein speziell zuzuordnendes Tatwerkzeug wurde nicht vorgefunden. Die Mütze und Jacke wurden zum Vergleich vom Unterzeichner fotografiert. Die Aufnahmen liegen unter Bl. 111 der Ermittlungsakte bei. Sowohl die Mütze als auch
die Jacke ähneln stark der getragenen Kleidung des Täters bei der Tatausführung am 1.2.2005.“
Über den gescheiterten Ergreifungsversuch wurden weder die für den Vollzug richterlicher Beschlüsse zuständige Staatsanwaltschaft und schon gar nicht der für diesen Vollzug unzuständige beschuldigte Richter Eberl informiert.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=26
Nach diesem Fehlschlag – die Ex-Ehefrau hatte ihren Ex-Mann auf dem Tat-Video vom 1.2.2005 nicht erkannt, aber vage Verdachtsvermutungen geäußert – und der Ergreifung des zwecks Unterbringung gesuchten Gustl Mollath am 13.2.2005 (schließlich hatte man jetzt einen Schlüssel und konnte jederzeit ins Haus eindringen, wenn es einen entsprechenden Tip gab) waren die „Ermittlungen“ wegen Sachbeschädigung durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost stillschweigend beerdigt worden.
Das änderte sich nach dem Anruf von Richter Eberl bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost, der Anfang April 2005 stattgefunden haben muß. Am 11. und 12. April 2005 legte POK Grötsch eine Akte mit „Tatblättern“ gegen Gustl Mollath an, denen er die Anzeigen gegen Unbekannt, die ihm als „Serie“ des Beschuldigten erschienen, nachheftete. Ja, er schreckte nicht einmal vor Urkundenfälschungen zurück, um die Akte „stimmig“ zu machen:
Besonders dreist ist hierbei, dass der POK Grötsch, um der Akte ein auf Mollath zugeschnittenes Gesicht zu geben, die von den Betroffenen gestellten Strafanträge maschinenschriftlich oder handschriftlich dahingehend veränderte, dass er jeweils als Beschuldigten „Mollath, Gustl Ferdinand, *07.11.1956“ nachträglich einfügte (wie vor, Bl. 7, 11, 24, 32, 78, 99, 106). Dies geschah sogar dann, wenn die Antragsteller ausdrücklich erklärt hatten, sie könnten einen Täterhinweis nicht geben (Bl. 6, 10, 26, 30), man habe „keinen Verdacht, wer mir schaden will“ (Bl. 38), man habe „keinen konkreten Tatverdacht“ (Bl. 97) oder gar – wie im Falle des Thomas Lippert – ausdrücklich ein Tatverdacht gegen eine ihm seit vier Jahren nachstellende Person (die aber nicht Mollath war) äußerte (Bl. 103). POK Grötsch trug sogar dann im Strafantrag „Mollath, Gustl Ferdinand, *07.11.1956“ nach, wenn der Antragsteller in den Strafantrag selbst handschriftlich zu der Person des Beschuldigten „unbekannt“ eingetragen hatte (Bl. 49).
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=29
Von diesem Fortschritt, nämlich dem Entstehen einer polizeilichen Akte gegen den Probanden, muß Richter Eberl dem Sachverständigen Dr. Leipziger zeitnah berichtet haben. Schließlich mußte letzterer wissen, ob er noch weiter warten sollte oder ein Gutachten mit einem unerwünschten Ergebnis erstatten mußte.
Am 26.4.2005 hakte Dr. Leipziger jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft nach, die, anders als ein unzuständiger Richter, auch dann Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, wenn sie noch nicht weiß, an was und wie die Polizei herumwerkelt:
„In einem Telefonat mit Herrn Richter vom Amtsgericht Nürnberg in der 13. Kalenderwoche, in dem die Problematik des Beschuldigten kurz erörtert wurde, wurde Herrn Richter Eberl dargelegt, dass es für die Begutachtung relevant wäre, Ermittlungsergebnisse jüngeren Datums über bekannt gewordene, möglicherweise auch strafrechtlich relevante Verhaltensweisen des Beschuldigten, in die aktuelle Begutachtung mit einbeziehen zu können.
Herr Richter Eberl hatte erklärt, er würde sich darum bemühen, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die entsprechenden Unterlagen beizieht und zur Begutachtung zu Verfügung stellt.“ (Bl. 306 in Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 802 Js 4743/03)
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=27
Da war die Akte aber immer noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, so daß dieser Vorstoß vorerst ins Leere lief. POK Grötsch war es angesichts seiner Kraut&Rüben-Akte, in der wichtige Ermittlungsschritte gar nicht dokumentiert waren, bewußt, daß sein Werk keine Gnade vor den Augen eines Staatsanwalts finden würde. Also verfertigte er am 12.5.2005 einen phantasievollen Abschlußbericht, der den disparaten Akteninhalt rundete und zudem eine Gefährlichkeit der Sachbeschädigungen behauptete, die nach Aktenlage gar nicht vorlag.
Dr. Leipziger wunderte sich offenbar nicht, daß ihm das Amtsgericht (unter dem amtsgerichtlichen Aktenzeichen des von Richter Eberl geführten Körperverletzungsverfahrens) am 31.5.2005 die komplette polizeiliche Sachbeschädigungs-Akte ohne staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen übersandte, obwohl er wußte, daß die Staatsanwaltschaft für die Übersendung von Ermittlungsakten zuständig war. Die hatte ihm allerdings mit Fax vom 2.6.2005 lediglich den Schlußbericht von POK Grötsch übersandt – ohne eigene Bewertung seiner (fehlenden) Plausibilität. Diese Übersendung wurde nicht Grundlage seines Gutachtens, sie wurde nicht einmal erwähnt. Zum Ablauf des Geschehens und der Zusammenarbeit von POK Grötsch und Richter Eberl kann man sich hier informieren:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf#page=29
Dr. Leipziger war als Chef einer Einrichtung für Vollstreckung strafrechtlicher Unterbringungen Teil des Justizapparats, wie es auch JVA-Leiter sind – und wie letztere dem CSU-Staat Bayern verpflichtet. Also: Sicherheit geht vor.
Ein spinnerter bio-grüner Pazifist, auch noch Bankenkritiker und Bekämpfer von Steuerhinterziehung, die letztlich zu großen sozialen Verwerfungen führe – der ist per se ›unnormal‹ im wirtschaftsfreundlichen Bayern, wo die Unterbesetzung von Finanzämtern im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung Politik im Sinn von Standortfaktor zugunsten der Wirtschaft ist.
Das Stöckchen lag niedrig, über das er springen mußte. Und schon auf S. 2 seines Gutachtens begegnet man dem ersten Anzeichen einer mangelnden Neutralität von Dr. Leipziger.
Dort wird zunächst die Anklage vom 23.5.2003 wegen der beiden Körperverletzungen vom 12.8.2001 und 30.5.2002, diese in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, wiedergegeben.
Danach hätte der inhaltlich falsche Strafbefehl aus 41 Ds 802 Js 4743/03 zitiert werden müssen, der sogar im Skandal-Urteil von Brixner zu einem glatten Freispruch aus tatsächlichen Gründen führen sollte:
Dem Angeklagten lag noch zur Last, am 23.11.2002 Briefe seiner Ehefrau Petra Müller, aus dem Briefkasten des Grundstücks Wöhrder Hauptstraße 13 in Nürnberg entwendet zu haben. Die Vernehmung seines ehemaligen Schwagers, Robert Müller, hat jedoch ergeben, dass der Angeklagte die Briefe lediglich ins Haus geworfen und sie nicht an sich genommen hat.
Damit ist eine Zueignungsabsicht gemäß § 242 StGB dem Angeklagten nicht nachweisbar.
[UA S. 27]
Da auch Dr. Leipziger die Haltlosigkeit des Briefdiebstahlsvorwurfes des Familienclans Ehefrau-Bruder-Lebensgefährtin des Bruders sowie dessen fehlende Bedeutung für ein Gutachten erkannt hatte, referierte er diese Akte auf S. 2 seines Gutachtens wie folgt:
Am 23.11.2002, gegen 13.10 Uhr, hätte sich der Angeklagte gemäß Sachverhalt, schriftlich
niedergelegt durch PHM Häfner, PI Nürnberg-Ost, (BI. 28 f der zum Verfahren verbundenen Akte 41 Ds 802 Js 4743/03), unberechtigt im Anwesen Wöhrder Hauptstr. 13 in Nümberg aufgehalten. Er hätte sich trotz an diesem Tage durch den Geschädigten Müller erteilten Hausverbots nicht aus dem Anwesen entfernt. Hierbei sei es zu einem Handgemenge gekommen, bei dem der Angeklagte versucht hätte, den Geschädigten Müller zu schlagen und dieser den Angeklagten angeblich geschlagen sowie mit Worten wie ,,Arschloch“ beleidigt hätte. Der Angeklagte hätte dann noch die Geschädigte Simbek in nötigender Art und Weise an die Wand gedrückt. Der Grund der Anwesenheit des Angeklagten in dem besagten Anwesen sei vermutlich gewesen, dass dort seine von ihm getrennt lebende Ehefrau wohne. Zur Tatzeit hätte er versucht, Briefe aus ihrem Briefkasten zu entwenden.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=2
Tja. Da zitiert der Sachverständige den unmaßgeblichen Vermerk eines schlichten Polizeihauptwachtmeisters „als Sachverhalt“, ohne darzulegen, daß die Staatsanwaltschaft die familiären Körperverletzungsdelikte eingestellt hatte, und realisiert noch nicht einmal, daß der Schwager einen Versuch der Körperverletzung durch den Probanden behauptete, um die eigene vollendete Körperverletzungshandlung als Notwehr erscheinen zu lassen? Kritische Würdigung von Akten ist seine Sache nicht. Er zieht heraus, was in sein voreingenommenes Konzept paßt, hier also die gegenseitigen nicht aufgeklärten Körperverletzungsvorwürfe, die nicht Gegenstand des Verfahrens und damit auch nicht Gegenstand des Gutachtens sind.
In der Folge findet sich zu dem Vorwurf des vollendeten Briefdiebstahls in seinem Gutachten nur noch ein Satz:
Auf einen Auszug aus der zum Verfahren verbundenen Akte 41 Cs 802 Js 4726/03 kann hier […] verzichtet werden […]
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=10
Und damit fehlt ein Detail – auch das ist prägend nicht nur für die Aktendarstellung, sondern für das gesamte Gutachten –, das geeignet gewesen wäre, die Dynamik der Paarbeziehung und die radikale Subjektivität beider Parteien empathisch darzustellen. Diebstahl geringwertiger Sachen ist nur auf Antrag verfolgbar. Hierzu ergibt sich aus den Akten:
Die Ehefrau des Angeklagten stellte am 28.12.2002 Strafantrag gegen ihren Ehemann wegen angeblichen (versuchten?) Briefdiebstahls vom 23.11.2002, der sich in ihrer Urlaubsabwesenheit, verbunden mit einer Auseinandersetzung zwischen ihrem Bruder und ihrem Ehemann, ereignet haben sollte, wobei sie in ersichtlichem Belastungseifer betonte:
„Er hatte bestimmt Zueignungsabsicht, um Informationen zu erhalten.“ (802 Js 4726/03 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Bl. 13, 14 d.A.).
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=2
Naturgemäß fehlen ebenso Darstellungen der aktenkundigen bestreitenden Einlassungen des Probanden. Dieses Muster beherrscht das gesamte, die Diagnose vorentscheidende, gutachterliche Aktenreferat. Eine Technik, mit der die Mindestanforderungen an ein Schuldfähigkeitsgutachten ausgehebelt werden [Hervorhebungen von mir]:
Boetticher, Nedopil, Bosinski, Saß: Mindestanforderungen für
Schuldfähigkeitsgutachten
NStZ 2005 Heft 2, S. 58[…]
4. Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Das Gutachten muß nachvollziehbar und transparent sein. Darin ist darzulegen, auf Grund welcher Anknüpfungstatsachen (Angaben des Probanden, Ermittlungsergebnisse, Vorgaben des Gerichts zum Sachverhalt und möglichen Tathandlungsvarianten), auf Grund welcher Untersuchungsmethoden und Denkmodelle der Sachverständige zu den von ihm gefundenen Ergebnissen gelangt ist.
5. Beweisgrundlagen des Gutachtens
Die sozialen und biographischen Merkmale sind unter besonderer Berücksichtigung der zeitlichen Konstanz der psychopathologischen Auffälligkeiten zu erheben. Es muß deutlich werden, ob und welche Angaben des Beschuldigten als Anknüpfungstatsachen zu Grunde gelegt wurden; insbesondere sind die gerichtlich noch zu überprüfenden Zusatztatsachen besonders hervorzuheben. Die Gutachtenerstattung in der Hauptverhandlung muss auf das dort gefundene Beweisergebnis – gegebenenfalls mit vom Gericht vorgegebenen Sachverhaltsvarianten – eingehen. Grundlage für die richterliche Urteilsfindung ist allein das in der Hauptverhandlung mündlich erstattete Gutachten. Der vorläufige Charakter des schriftlichen Gutachtens muss dem Sachverständigen und dem Gericht bewusst bleiben.
http://bios-bw.de/images/stories/pdfs/boetticher-mindestanforderungen-nstz-2005.pdf
Für den Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil haben diese von ihm mitentwickelten Vorgaben, wie er in einem Interview mit den Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch) am 2.1.2013 (S. 18) ausführte, Konsequenzen, was die Behandlung von Anknüpfungstatsachen angeht:
Existiert so etwas wie einen [!] allgemeinverbindlichen [!] Kodex für Gutachter wie Sie einer sind? An Ihrem Institut sind zum Beispiel immer zwei Personen mit einem Fall beschäftigt. Ist das Standard?
Nedopil: Das nicht, aber es gibt seit 2006 Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtungen. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass man zwischen den Aufgaben des Gerichts und denen des Sachverständigen scharf trennen muss. Wenn vor Gericht die Tatsachen nicht klar sind, muss man als Gutachter sagen: Gehe ich von der Schilderung eines möglichen Opfers aus, komme ich zu der einen Schlussfolgerung, gehe ich davon aus, dass der Untersuchte die Wahrheit sagt, komme ich zu der anderen. Das Gericht hat dann zu entscheiden, von welchen Tatsachen es bei seinem Urteil ausgeht.
Es ist Aufgabe eines Gutachters, eine solche Unterscheidung zu treffen?
Nedopil: Richtig. Der Gutachter darf nicht über Tatsachen entscheiden. Das ist ganz wichtig. Er darf nur fachliche Schlussfolgerungen ziehen. Ob das im Fall Mollath geschehen ist, kann ich nicht beurteilen.
Nun, nach der Veröffentlichung des Gutachtens von Dr. Leipziger könnte er es, wenn er die gesamte Dokumentation des Akteninhalts auf der Homepage von Rechtsanwalt Gerhard Strate studiert hätte. Eine Untersuchung des selektiven Zugriffs von Dr. Klaus Leipziger auf den Akteninhalt ergibt, daß lediglich die die Anklage stützenden Inhalte verwandt wurden, und das, obwohl die Akte beredt Zeugnis über einen parteiischen Streit zwischen Ehemann und Ehefrau im Zug von Trennung und Scheidung ablegt. In dem die Staatsanwaltschaft parteiisch zugunsten der Ehefrau agierte. Dieser Lesart der Staatsanwaltschaft folgt Dr. Leipziger nicht nur, er perfektioniert sie, indem er – beispielsweise – ein Mißverständnis eines seiner Stationsärzte über die Gründe der Befangenheit des Vorgutachters als Faktum nimmt, obwohl die Akte den zutreffenden Wortlaut der Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller enthält. Den ignoriert er, um zu seiner Diagnose kommen zu können… Der VRiLG Brixner brauchte diese Vorarbeit von Dr. Leipziger – die en détail noch untersucht werden wird – nur zu übernehmen, und das Fehlurteil war genauso in der Welt wie die Fehldiagnose. Man muß es als kongeniale Kooperation bezeichnen, was da geschah, und sie erschöpfte sich keineswegs nur in der Gutachtenerstattung.
Prof. Nedopil kennt keine Gnade mit solchen Gutachtern, die disparate Akten frisieren und sich auf die Lesart der Staatsanwaltschaft kaprizieren. In einer anonymisiert veröffentlichten methodenkritischen Stellungnahme zu einem Gutachten über die Eignung als Waffenbesitzer schrieb er:
Ein weiterer, nicht zu übersehener Mangel des Gutachtens ist, dass aus den Anknüpfungstatsachen sich widersprüchliche Versionen der für die Beurteilung relevanten Fakten ergeben, z.B. im Bezug auf den Hund von Herrn […], in Bezug auf die Übergriffe u.ä. mehr. Der Gutachter legt sich jedoch erkennbar auf eine Version fest, die jene Fakten zusammensammelt, die nicht von Herrn […] vorgetragen werden, z.B. „… nachdem Herr […] just Ende Mai und Ende Juni […] die Herren […] und […] mit der Faust ins Gesicht geschlagen, und Anfang März […] im Samtgemeindebüro in […] den Herrn […] körperlich massiv bedrängt und gegen die Tür gestoßen hatte, sah man – völlig zutreffend – die konkrete und gegenwärtige Gefahr, dass er seine Waffe missbräuchlich verwenden werde.“ Hier wird vom Gutachter eine „Beweiswürdigung“ vorgenommen, die ihm bei widersprüchlichen Anknüpfungstatsachen nicht zusteht. Die Schlussfolgerungen des Gutachtens basieren somit auf einseitigen [!] Interpretation der Anknüpfungstatsachen. Sätze, die üblicherweise bei widersprüchlichen Anknüpfungstatsachen in Gutachten auftauchen, wie: „Geht das Gericht davon aus, dass die Angaben der Zeugen … zutreffen, so ist daraus zu schließen, dass…“ fehlen in dem Gutachten. Würdigung und Wertung von Anknüpfungstatsachen ohne ausreichende Begründung ist dann, wenn widersprüchliche Anknüpfungstatsachen vorliegen, im allgemeinen einer der Hauptgründe für die Annahme von Befangenheit.
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2009/12/Anonymisiertes-Gutachten-von-Prof.-Nedopil.pdf
Die Aktenauswertung von Dr. Leipziger (und nicht nur die, auch die Krankenakten und die Pflegedokumentation werden entsprechend ausgewertet) entspricht genau jenem wertenden Verfahren, das Prof. Nedopil als Grund für die Annahme von Befangenheit wertet.
Die aber in der Realität keine Folgen hat. Im Strafverfahren bräuchte der Angeklagte einen engagierten und sachkundigen Verteidiger, der willens und in der Lage wäre, einen solchen Befangenheitsantrag zu formulieren. Gustl Mollath mußte mit einem Pflichtverteidiger vorlieb nehmen, der sich als Zeuge gegen den Mandanten mißbrauchen und den Mandanten unverteidigt seinem Schicksal überließ. Ein Angeklagter benötigt zudem einen Verteidiger, der aus der erwartbar reflexhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Gericht einen Revisionsgrund macht – solche Verteidiger sind rar gesät, und der BGH übt schon lange keine flächendeckende Rechtskontrolle mehr aus. Er agiert mehr wie das überforderte BVerfG, das sich im Bereich der Verfassungsbeschwerden nur noch exemplarische Ausreißer vornimmt. In Bayern führte der Kurs der begründungslosen Verwerfung durch den 1. Strafsenat unter dem Vorsitzenden Armin Nack gar zu einer Kultur von Verurteilungen, die nach dem des „so könnte es doch gewesen sein“ vom BGH ungerügten Prinzip der Beweiswürdigung geprägt waren und nun zu spektakulären Wiederaufnahmen führten und führen. Wobei ich in einer Mischung von Zorn und Mitgefühl der Justizopfer gedenke, die weder die Chance auf einen engagierten Anwalt noch auf die Findung von Wiederaufnahmegründen hatten. Denn die sind sehr eng definiert.
Die Lage für einen Beschuldigten/Angeklagten, der sich einem befangenen Gutachter ausgesetzt sieht, ist allerdings noch viel aussichtsloser. Denn es lassen sich immer – der Fall Mollath illustriert es aufs Grellste – sogar Universitätsprofessoren finden, die, wenn sie durch Gerichte rechtswidrigerweise suggestiv aufgefordert werden, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen einer Unterbringung noch bestehen, auch die haltlosesten „Gutachten“ einer Provinzgröße affirmieren, ob mit oder ohne eigene Exploration. Wer die Erwartungen von Gerichten bestätigt, kann auf Ausweitung seines Nebentätigkeits-Einkommens rechnen. Außerdem kennt man sich in diesen Kreisen, da tut man sich nicht weh.
Die für die Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath dank Zuweisung des OLG Nürnberg nun zuständige 6. Kammer des LG Regensburg hat das Problem, das „Psychiater“ heißt, wohl noch immer nicht begriffen.
„Spinnkram“ nennt es der Hanseat Gerhard Strate, was die doch eigentlich rationale, für Wirtschaftsstrafsachen zuständige 6. Strafkammer, zu ventilieren scheint:
Das Wiederaufnahmeverfahren, das derzeit vor dem Landgericht in Regensburg vorbereitet wird, lässt aber noch auf sich warten. Johann Piendl, Pressesprecher vom Landgericht Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, es werde wohl bis zum Frühjahr dauern, bis das Gericht soweit sei. Gefragt, warum das Verfahren so lange auf sich warten lasse, sagte Piendl: „Dieses Verfahren ist eines von vielen Verfahren hier“, außerdem benötige ein Verfahren wie das von Herrn Mollath umfassender Vorbereitungen, diese würden Zeit beanspruchen.
Piendl sagte weiter, dass im Zuge des angehenden Verfahrens auch eine neue Begutachtung von Herrn Mollath durch einen Sachverständigen wahrscheinlich sei. „Dann kommt es darauf an, ob er sich begutachten lässt“, meinte der Pressesprecher und erklärte, dass für den Fall einer Weigerung Mollaths trotzdem ein Gutachter bestellt werden dürfte. Dieser müsste dann nach Aktenlage beurteilen, außerdem wäre er bei der Verhandlung anwesend, um die von ihm gemachten Beobachten zu Mollath, die für die Begutachtung von Bedeutung sind, mit in das Gutachten aufzunehmen.
Außerdem sei die Begutachtung auch deshalb sehr wahrscheinlich, weil die Frage, ob Mollath schuldfähig ist, bereits bei dem ersten Verfahren im Raum stand: „Selbstverständlich muss die Frage der Schuldfähigkeit auch bei der Vorbereitung zu diesem Prozess berücksichtigt werden.“
http://www.heise.de/tp/blogs/8/155258
Gustl Mollath wäre schlecht verteidigt, wenn er nach seinen Erfahrungen mit Psychiatern im Zusammenspiel mit der Justiz – explorierende Psychiater, die keine psychische Erkrankung feststellen konnten wie Dr. Simmerl (2007) und Dr. Weinberger (2011) wurden ignoriert, nicht-explorierende Psychiater (Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber) waren der auf Sicherheit gepolten ergebnisorientierten Justiz genehm, ein empathisch explorierender, sich in widersprüchlichster Weise aber dann doch den Vorgutachtern anschließender Gutachter (Prof. Dr. Pfäfflin) war den Gerichten wegen des Ergebnisses genehm, auf die notwendige Auseinandersetzung mit den Widersprüchen des Gutachtens ließen sie sich begreiflichereise nicht ein – sich noch einmal explorieren ließe.
Das Landgericht Regensburg wäre weltfremd, wenn es hoffte, einen Aktengutachter zu finden, der sich am Fall Mollath die Finger verbrennt und Kaffeesatz-Diagnosen über seine Schuldfähigkeit in den Jahren 2001 und 2002 aufgrund der Aktenlage abgibt. Der Spott der Kollegen wäre ihm gewiß.
Ohnehin scheint es die Segelanleitung des OLG Nürnberg nicht verstanden zu haben (oder aber der Sprecher Piendl dreht frei und hat keine hinreichende Rückkopplung zum Gericht):
Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/
Die Reihenenfolge der Prüfung ist damit klar: zunächst muß entschieden werden, ob die nicht bzw. falsch zugelassenen Anklagevorwürfe der Sachbeschädigung überhaupt Gegenstand des neuen Verfahrens sein können. Sollten sie es werden, gäbe es sicherlich von der Verteidigung initiierte hochnotpeinliche Verhöre der Beteiligten, die diese Vorwürfe beweislos inszeniert haben. Sodann, ob sich die alten Vorwürfe bestätigen lassen, was nun wiederum vorschaltend der Entscheidung bedarf, ob auch im Wiederaufnahmeverfahren die Nebenklage zugelassen wird, was eine aktuelle Aussagebereitschaft der damaligen Nebenklägerin voraussetzt, denn ansonsten läge ein Mißbrauch des Instituts der Nebenklage vor.
Schon merkwürdig, daß man von diesen prozessualen Entscheidungen der 6. Kammer nichts hört, und stattdessen dieses Gutachter-Geschwurbel verbreitet wird.
Im übrigen ergibt bereits eine Lektüre der Akten, insbesondere der Akten des Wiederaufnahmeverfahrens, daß der Freispruch von Gustl Mollath unter Zugrundelegung, er habe die ihm vorgeworfenen Taten begangen, auf Willkür und Rechtsbeugung beruhte. Wie man sich da noch Überlegungen zu Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit erlaubt, ist rätselhaft. Nachdem schon das BVerfG die Unterstellung einer Gefährlichkeit von Gustl Mollath durch irrlichternde Psychiater wie Prof. Pfäfflin seit 2011 für unverhältnismäßig befand, bindet dieses Verdikt ein im Jahr 2014 urteilendes Gericht natürlich erst recht:
Könnte es sein, dass Mollath noch einmal zwangseingewiesen wird?
Theoretisch ja, sagt der Sprecher des Regensburger Landgerichts, Thomas Polnik. Allerdings nur dann, wenn die 6. Strafkammer unter dem Vorsitz von Elke Escher zum Urteil käme, dass Mollath die „Anlasstaten“ – er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen möglicher Widersacher zerstochen haben – tatsächlich begangen hat. Und Gutachter obendrein zum Ergebnis kämen, Mollath sei gefährlich.
Letzteres dürfte nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl allerdings wohl nur dann möglich sein, wenn Mollath neue Tatsachen nachgewiesen werden könnten, die eine vorhandene Gefährlichkeit wirklich belegen. Immerhin hat inzwischen das Bundesverfassungsgericht schwer gerügt, dass eine angebliche Gefährlichkeit Mollaths von Gerichten mindestens seit 2011 nicht hinreichend belegt und begründet wurde. „Über diesen Beschluss des Verfassungsgerichts wird sich keiner mehr guten Gewissens hinwegsetzen können“, sagt Meindl.
Es scheint so, als habe sich die 6. Kammer mit den Akten noch nicht recht beschäftigt.
Wäre es der Verteidigung anzuraten, ein methodenkritisches Gutachten über das Leipziger-Gutachten durch Prof. Nedopil zu beantragen?
Als Jurist kann man Psychiatern nicht mehr über den Weg trauen. Es gibt zu viele Bilder, auf denen man Dr. Leipziger und Prof. Nedopil in trauter Nähe sieht. Man kann sich nicht darauf verlassen, daß Methodenkritik in diesen Kreisen objektiv, ohne Ansehen der Person, ausgeübt wird.
Meine eigene Analyse des Gutachtens von Dr. Leipziger wird also fortgesetzt. Sie fällt leicht, weil so gut wie keine psychiatrischen Kenntnisse dafür erforderlich sind – das sogenannte Gutachten unterschreitet schlicht die jurististischen Mindesterfordernisse für ein forensisches Gutachten.
(wird fortgesetzt)
hier:
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/
Was die Staatsanwaltschaft Augsburg und ihre Beschlagnahme der Kunstsammlung angeht, scheint sich der Pulverdampf langsam zu verziehen und der Blick auf die fragwürdige Rechtsgrundlage zu verschärfen:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/cornelius-gurlitt-reporter-spueren-den-kunstsammler-in-muenchen-auf-a-932755.html
Während die Staatsanwaltschaft nicht wissen will, wo sich der „Beschuldigte“ aufhält, gelang es französischen Reportern, ihn in einem Schwabinger Supermarkt anzutreffen. Und auch der FOCUS-Autor Markus Krischer, der auf unbekannte Art und Weise an diese Story gekommen ist, spricht gegenüber Paris Match Klartext:
Seit dem Tod der Mutter im Jahr 1967 (in der SZ stand, daß die Mutter erst 2002 gestorben sei!) habe er allein mit den Bildern gelebt und niemandem Zutritt gewährt.
Mit der Polizei habe Gurlitt nie gesprochen, er habe keinen Rechtsberater, wobei ein kundiger Anwalt die Beschlagnahme binnen zwei Wochen hätte aufheben lassen können. Jetzt sei sein Leben zerstört – was ja wohl auch mit der Story des investigativen FOCUS zusammenhängt.
http://www.parismatch.com/Actu/International/Tresor-nazi-Paris-Match-a-retrouve-Cornelius-Gurlitt-535972
Schon merkwürdig, dass Polizei/Staatsanwaltschaft Gurlitt nicht vernommen haben und auch kein Interesse an seinem Verbleib haben!
Wenn über einen größeren Teil der Sammlung (315 Kunstwerke aus staatlichen Museen) Konsens besteht, dass es keine Rückgabe-Restitutionsansprüche gebe, warum wird dieser Teil der Sammlung nach diesem langen Zeitraum der Beschlagnahme nicht zurückgegeben ?
Die Zeit berichtet:
„Dem Zoll zufolge wurde in der Wohnung Gurlitts auch eine Mappe mit 181 nicht gerahmten Kunstwerken gefunden, die mit „großer Wahrscheinlichkeit“ zur Sammlung eines jüdischen Bürgers aus Dresden gehörten. Dieser war von den Nazis zum Verkauf seiner Sammlung und später zur Flucht ins Ausland gezwungen worden. Laut BamS haben die Erben dieses Sammlers nach Einschätzung des Zolls Anspruch auf Rückgabe der Werke.“
http://www.zeit.de/kultur/kunst/2013-11/kunst-gurlitt-kaufvertrag
Nein, es gibt keine juristische Grundlage für Herausgabepflichten von Privatpersonen an die Nachfahren ehemaliger Eigentümer, die verfolgungsbedingt unter Preis veräußern mußten. Seit 1998 gibt es nach einem internationalen Abkommen entsprechende moralische Pflichten staatlicher Institutionen, wobei es eine Beweislastumkehr gibt: die staatlichen Stellen müssen belegen, daß zwischen 1933 und 1945 nicht verfolgungsbedingt unter Wert verkauft wurde, wenn sie die Kunstgegenstände behalten wollen.
..zur Rückgabe an Herrn Gurlitt: ich vermute jetzt einfach mal, dass die Kunstwerke in seiner nicht gesicherten Wohnung nun gar nicht mehr aufgewahrt werden könnten….gibt zu viele böse Buben, die dann nachts klammheimlich…die Wohnung räubern würden…
wenn man hier schon über Tag Opfer eines Diebstahls der eigenen Kupferdachrinnen wird, dann gibt es auch bestimmt böse Buben, die auch sehr viel Interesse nun an diesen Bildern haben werden…
@ Norddeutsche:
Das stimmt. Das liegt aber ausschließlich an der Publikmachung des Vorgangs durch den FOCUS, der besser keine Krokodilstränen vergießen möge, weil das Leben des Herrn Gurlitt jetzt zerstört sei.
Der Okkultismus in der Forensischen Psychiatrie – natürlich DGPPN zertifiziert
http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Der%20Okkultismus%20in%20der%20Forensischen%20Psychiatrie
Wir sollten den DGPPN-Kongress von 27.-30.11.2013 mit ein paar Fragen anregen …
Forschung könnte auch lebendig sein und Freude machen, wenn der betonierte „Sargdeckel“ der Rechthaberei verworfen würde…
Gegenbeispiel :
Auf Wiedervorlage:
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-wiederaufnahme-antrag-102.html
http://www.bitterlemmer.net/wp/2013/10/28/peggy-ulvi-lichtenberg-staatsanwalt-potzel-holger-zeitdruck-skandal/
[Christoph Lemmer]
Das Mauern und die Vertuschung von Fehlern, „Irrtümern“ und Straftaten im Amt in dieser Region muss endlich aufgezeigt werden.
Nur wenige Fälle werden überhaupt bekannt – und selbst dann wird gemauert, vertuscht, geleugnet!
Ich habe daher nun einen neuen Beitrag verfasst und werde Klage beim LG Stuttgart wegen Verdacht des vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens für die Staatsanwaltschaft Würzburg und im Zusammenhang mit durchgreifendem rechtsfremden Verhalten und Freiheitsberaubung im Amt durch den 1. Strafsenats des OLG Bamberg einreichen.
http://martindeeg.wordpress.com/
Man nimmt den Zustand bei dieser Justiz offenbar immer noch nicht ernst.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaften bezüglich zwingender Wiederaufnahmeverfahren ist nur die Spitze dieses Systems, das mit Rechtsstaat m.E. nichts mehr zu tun hat.
Laut Homepage Ulvi Kulac war die Anklage am 28.2.2003: „Ohne eine Leiche, ohne jegliche Spuren und Beweise wurde am 28. Februar 2003 Anklage gegen Ulvi erhoben wegen Mordes an Peggy Knobloch.“
Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen.html
Ich bin zur Zeit im Urlaub, lese mit und schweige still, auch wenn’s kribbelt…
Auf diesen Beitrag jedoch habe ich geradezu gewartet und möchte ihn allen an’s Herz legen, die sich für den „Fall Mollath“ und die Intentionen von Gustl Mollath wirklich interessieren.
Ich hoffe, daß damit vielen, die Gustl Mollath als ihr Zugpferd für eine wie auch immer geartete „Revolution“ sahen, das Schreibwerk gelegt ist.
Gustl Mollath schreibt hier sehr dezidiert darüber, woran es aus seiner Sicht in diesem Staat hakt – und wo nicht!
Man muß das nicht interpretieren, denn er schreibt es sehr klar!
Die Gesamtaussage ist wichtig – das Zitieren einzelner Sätze könnte zu Fehlinterpretationen führen! Bitte den Gesamtzusammenhang verstehen!!
Danke an Gustl Mollath und Rudolf Sponsel!
Bitte lesen!!
http://www.sgipt.org/lit/westend/MollathWE.htm#Leseprobe
Also für mich liest es sich wie ein Aufruf zur (R)evolution.
Das halte ich für übertrieben. Es geht doch nur um Wiederherstellung des Rechtsstaats…
Nun ich würde sagen genau das wäre ja die (R)evolution.
Wenn endlich mal das Grundgesetz in seinem Wortlaut eingehalten würde, und zwar für jeden einzelnen Menschen in Deutschland!
Aber ich darf sowas ja nicht verlangen, es wäre paralogisch. 😉
Paralogisch ist es nur in einem unkontrolliertem Herrschaftsbereich eines Dr. Leipziger – und den sollte man nicht anerkennen.
@Wolff „Es geht doch nur um Wiederherstellung des Rechtsstaats…“
„nur“?
Wenn aus dem Land der Dichter und Denker ein Land der Richter und Henker werden konnte, was nie angemessen aufgearbeitet wurde und der Rechtsstaat so fürchterlich verwahrlosen konnte, dann kann ich nur noch Adenauer zitieren: Die Lage war noch nie so ernst.
Ich hänge nicht an dem Wort Revolution, aber einen richtigen Rechtsstaat könnte ich für mich als als Revolution feiern. Dazu wird es aber leider nicht kommen – und ich wüsste kaum etwas, worüber mich lieber irren würde.
Unsere Gesellschaft leidet an einem schrecklichen Bock-Gärtner-Syndrom:
http://www.sgipt.org/politpsy/finanz/mpKemmM.htm#Bock-G%C3%A4rtner-Regel
Ich beziehe mich hier auf:
„Das herausragende Beispiel in Deutschland ist Finanzminister Steinbrück, der eindrucksvoll bewiesen hat, dass er zum Schuldenabbau und verfassungsgemäßen Haushalten nicht in der Lage ist. “
aus Ihrer Quelle.
Bei allem verdienten Respekt Herr Sponsel, aber Schuldenabbau bzw. haushalten wie eine schwäbische Hausfrau löst nicht das Problem in Deutschland und Europa, es vergrössert diese sogar(Austerität ist ein Irrweg!). Ein Volkswirtschaft ist nämlich kein privater Haushalt!
Und ich will sicher nicht Steinbrück verteidigen(Schäuble kann’s ja auch nicht 😉 ), die Inkompetenz in Fragen der Volkswirtschaftlehre geht quer durch alle Parteien. 😉
Einfach mal versuchen die Argumentation von Heiner Flassbeck nachzuvollziehen.
Diese (Sponsels) Betrachtungen über die sog. Etile (Elite andersrum) gefallen mir sehr gut, auch wenn die jeweils angeführten Beispiele nicht immer die allerbesten sind (hängt aber sicherlich auch mit subjektivem Empfinden zusammen).
Ist meiner Meinung nach auch nicht das Entscheidende, wenn man ernsthaft verstehen will, welches „System“ sich so seit Ende der Achzigerjahre schleichend und virusähnlich verbreitet hat. Dies erscheint mir auch nicht ganz zufällig zu sein, wenn man bedenkt, dass just zu diesem Zeitpunkt der oberste Staatslenker mit dem „guten“ Beispiel voranging, schlichtweg auf die Staatsverfassung (GG) zu …
Seither regiert – wie ich es zu benennen pflege – in zunehmendem Masse das Faustrecht. Wer in der Wirtschaft (und damit meine ich nicht die Stammtische) intensiv unterwegs ist, begegnet diesem Recht des Stärkeren immer häufiger: Behörden, die offensichtlich und zugegebenermassen rechtswidrig Genehmigungen verweigern mit dem Hinweis, man könne ja den Rechtsweg beschreiten, Banken, die sich weigern, beispielsweise rechtmässig zustande gekommene Wertpapiergeschäfte zu erfüllen – mit ebensolchem gütigem Ratschlag, Telefongesellschaften, die systematisch auf rechtswidrig zustandegekommene Verträge beharren (selbstverständlich mit entsprechender Abbuchungserlaubnis), Callcenter, die sich einen Dreck drum kümmern, dass ihre Kaltacquise schlichtweg verboten, aber eben schwer nachweisbar ist.
Dies alles sind nur Beispiele für eine grassierende Etile-Mentalität, die ich nur noch als feudales Faustrecht bezeichnen kann. Man verstehe mich richtig: solche Missstände hat es schon immer gegeben, „neu“ ist nur das Ausmass, welches diese zu einem systematischen und flächendeckenden Winken mit dem berüchtigten Messer in der Hand werden lässt.
Ob diese Interpretation auch für die hier benannten Vorgänge in der Justiz gilt, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, diese sind eher „brachenimmanent“ und dürften ihren Ursprung bereits im Zusammenhang mit dem „Neu“aufbau der Justiz nach Kriegsende haben. Dass die aktuellen Etilen-Allmachtsphantasien nicht ohne Einfluss und Auswirkungen auf diesen Bereich geblieben sind, versteht sich jedoch von selbst.
Ich glaube deshalb auch nicht, dass die an sich schon längst fällige Revoluciòn ausgerechnet im Justizbereich ausbrechen wird.
Es liegt aus meiner Sicht an der (jeweiligen) Jugend, wie lange sie diese – sich sicherlich noch zunehmend verschärfenden Folgen jener etilären Arroganz und Machtmissbrauch – hinzunehmen bereit ist.
Entsprechende „Korrekturen“ werden dann sicherlich auch Folgen für den Justizbereich haben. Bis dahin bleibt aber aus meiner Sicht tatsächlich nur die Politik der kleinen Trippelschritte im Einzelfall.
Mir geht es ebenso wie Dir, Fotobiene.
Ich habe es gerade in einem noch freizuschaltenden Kommentar auf dem Opa-Blog so zusammengefaßt:
http://opablog.net/2013/11/07/pulverdampf-titanenkampf-gruppenkrampf/#comment-8639
O.K, ich gebe es zu, daß ich hier einige Tippfehler des Beitrags dort korrigiert habe. Aber was ich vermitteln wollte, entspricht exakt dem, worauf Du hinweist. Es darf hier nicht um eigene höchstpersönliche Zielsetzungen gehen, für die Herr Mollath lediglich instrumentalisiert wird, sondern um seine Ziele, die objektive Ziele eines jeglichen Rechtsstaatsbewußten sind.
Dir, liebe Fotobiene, wünsche ich weiterhin einen schönen Urlaub!
@ Gabriele Wolff
JA!!!
(Ich setze mich inzwischen mit den Postings bei Opa nicht mehr auseinander)
@ ronald
Revolution? Nein.
Nochmals lesen, bitte.
Ich schalte nun mal ein paar Tage ab – thx, Gabriele!
Werfe mir ruhig einer selektives Zitieren vor.
„Was in unserem Land in der Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie abläuft, muss öffentlich werden. Wir dürfen darüber nicht länger schweigen.
Hinter der Fassade unseres demokratischen Rechtsstaates herrschen Zustände, die ihresgleichen suchen und die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte gemahnen. “
„Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Gesetze in Deutschland sind mitnichten schlecht. Sie sind sogar überwiegend dazu angetan, für ein friedliches Gemeinwesen zu sorgen und vor Übergriffen zu schützen. Nur: Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden und wenn es keinerlei tatsächlich wirksame Kontrolle gibt, nur Pseudokontrollen?“
„Ich habe immer erwartet und erwarte weiterhin, dass die Institutionen so arbeiten, wie es theoretisch die Gesetze vorgeben. Aber in meinem Fall fand genau das Gegenteil statt. “
“ Sie stecken in einem System, einem geschlossenen System, das über die Deutungshoheit verfügt. Das System bestimmt die Wahrheit. Das System bestimmt, ob die hier Eingeschlossenen gesund oder krank sind. Dieses System ist kein imaginäres Etwas. Dieses System besteht aus vielen Personen, die es durch ihre Zusammenarbeit erst ermöglichen. Systeme der Unterdrückung, Systeme, in denen Menschen über andere herrschen, gab es schon immer. Macht braucht Kontrolle – und zwar wirksame Kontrolle.“
“ Es ist zwingend notwendig, gründlich hinter die Kulissen zu blicken. Man muss die Wahrheit verlangen, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu erreichen. Geschieht dies nicht, geht es auf unser aller Kosten.“
Also nochmal, wenn der Schleier über Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie gelüftet würde und praktisch jeder Bürger in einer Art Aufklärung 2.0 bescheid wüsste, dann behaupte ich mit gutem Gewissen, dass kommt einer (R)evolution gleich.
Also bitte nochmal lesen, danke.
Und nicht subtil versuchen mich auf eine Linie zu trimmen, danke.
Ansonsten verweise ich auf meinen Kommentar mit der Hühnerleiter:
„Hierarchien, die die Mächtigen aufbauen, um sich zu bereichern, und die im Kern von der Hühnerleiter “uns geht es immer noch besser als denen” leben, werden meist von denjenigen stabilisiert, die weiter oben in einer solchen Hierarchie stehen, sich vor dem unteren Ende fürchten und daher alles tun, was ihnen zum Erhalt ihrer höheren Sprosse geeignet erscheint.“
https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28579
Transparenz, Kontrolle und Machtbegrenzung gehören – jedenfalls für mich – zum Wesen von Demokratie und Rechtsstaat. Wenn das schon eine revolutionäre Forderung ist… 😉
„Transparenz, Kontrolle und Machtbegrenzung gehören – jedenfalls für mich – zum Wesen von Demokratie und Rechtsstaat. “
Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.
Leider ist nach meiner Erfahrung aber eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis, die gilt es nachhaltig zu schließen.
Ich habe ja auch nicht ohne Hintergedanken etwas von einer (R)evolution [R geklammert] geschrieben.
Mir ist eine Evolution auch lieber als eine Revolution, allerdings folgt auf eine längere Phase in der Evolution gewollt behindert wird, dann doch plötzlich eine Revolution. (Siehe zB Ende der DDR)
Und wenn mir der große Kontext gestattet ist:
Die neueste Zinssenkung der EZB zeigt eindeutig, dass die Geld-/Bankenkrise eben nicht beendet ist und auch nicht unter Kontrolle ist!
– Der letzte Schuss: Die Zinssenkung der EZB ist der verzweifelte Versuch, Deflation abzuwenden
http://www.flassbeck-economics.de/der-letzte-schuss-die-zinssenkung-der-ezb-ist-der-verzweifelte-versuch-deflation-abzuwenden/
– Was tun, wenn alle nur Sparer sein wollen und niemand Schuldner?
http://www.flassbeck-economics.de/was-tun-wenn-alle-nur-sparer-sein-wollen-und-niemand-schuldner/
Wo sind im „Mainstrem“ unserer Medien der Politik und Wirtschaftwissenschaften „Transparenz, Kontrolle und Machtbegrenzung“?
Ich fürchte da müssen sehr dicke Bretter gebohrt werden, bis man dem Ideal nahe kommt…
@ Ronald
@ Gabriele
Vielleicht erstmal die jeweilige Definition von „Revolution“ klären 😉
Es mache sich bitte keiner Gedanken um die Bahnsteigkarten! 😉
Frau Wolff, Frau Wolff, wie konnten Sie nur……..sich ausgerechnet auf dem Opa Blog zu einer, möglicherweise nicht urproletarischen, Herkunft bekennen?
Was ist denn in Sie gefahren?
Wie wärs, wenn Sie auch noch eine, wenn auch vielleicht faktisch bitterlich verarmte, adlige Verwandtschaft verlauten hätten lassen?
Was tun wir denn blos, wenn „seine Unterstützer“ bemerken, dass GFM selbst Unternehmer war? War es sein Glück, dass er als solcher (dem Vernehmen nach) gescheitert ist? (Ich befürchte fast, er wäre aber lieber erfolgreich gewesen)
Aber selbst dann bleibt ja noch der Umstand, dass zumindest seine Eltern wohl zeitweise erfolgreiche Unternehmer waren?
Woher zumindest das , inzwischen billig verscherbelte, Haus in Erlenstegen stammt von ihnen
(hab mir das vor Ort übrigens angesehen, also es ist nicht Kern-Erlenstegen (was mega-edel und teuer ist) aber keinesfalls Schafhof (= billig und heruntergekommen) auch wenn es räumlich extrem nahe dran liegt. Und m.E. deutlich mehr wert, als seinerzeit von P3M berappt, aber seis drum.
———–
Ich finde, unter allen Aspekten, das Niveau, auf dem Herrn Mollaths Problematik und auch Anliegen inzwischen immer häufiger (leider z. T. auch auf Ihrem Blog) verhandelt wird, sowas von unter aller Sau und liebe Frau Wolff, obwohl ich in einigen Punkten auch nicht wirklich weiß, was ich von Ihnen halten soll, am meisten für Sie nehmen mich aber leider immer wieder die echt schwach-sinnigen (von offensichtlich durchaus intelligenten Menschen geschriebenen) Verrisse im Bezug auf Ihre Person ein.
Ach, um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht mehr wirklich, wie ich meinem Unbehagen im Bezug auf die gesamten Vorgänge rund um Gustl Mollath überhaupt noch treffend Ausdruck verleihen kann.
Wenn man schon allein das Gekrampfe all jener angeblichen Unterstützer liest, die GM nun vorwerfen, er hätte ja schließlich auch einfach mal den Vertrag unterschreiben können, (jeder redliche Mensch hätte selbst im Tiefschlaf und Halbkoma noch (ohne hanseatisch „verschlagenen“ Anwalt) bemerkt, dass man SOWAS nicht unterschreiben sollte, zu seinem eigenen Besten, wieso hätte GM es dann tun sollen????) dass er das nicht tue, wäre wohl krankheitsbedingt /unsolidarisch/ fremdgesteuert/ was auch immer (Kann man sich aussuchen, je nachdem, in welchem Lager man steht)
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In Gustl Mollaths Lager stehen scheinbar nur noch die allerwenigsten. Zumindest wenn man es ehrlich betrachtet.
Muss ja auch nicht. Ist ja auch schwer, also in irgendwessens Lager einfach mal so wirklich zu stehen.
Aber man muss sich nicht partout ständig als seinen, ihn ach so verstehenden, Unterstützer bezeichnen, und dann selbst die schlimmsten Steine auf ihn werfen (womit ich Sie, Frau Wolff, ausdrücklich NICHT meine, es aber dennoch schade finde, dass Sie in entsprechenden „Lagern“
einfach noch zusätzliche Angriffsfläche bieten (völlig umsonst, oder glauben Sie, außer Spott und Häme käme noch was anderes rum im Bezug auf Sie im Opa Blog?)
Aber auch auf Ihrem Blog selbst, ich sage nur Weinberger, was ich dazu im Einzelnen denke, behalte ich lieber für ich, hoffe aber inständig, dass das SO nicht weitergeht und frage mich immernoch , wo wikileaks abgeblieben ist.
Abschließend denke ich, wieder mal, wer solche Freunde hat (wie GM zum Teil, wenn auch nicht von ihm ausgesucht) braucht ja wirklich keine Feinde mehr.
Liebe Frank&frei,
Sie haben es aber auch mit den Meta-Diskussionen… 😉
Für mich kommen die Zerfallserscheinungen und teilweisen Anfeindungen nicht überraschend – das habe ich alles schon erlebt, als ich mich, mit denselben Intentionen wie im Fall Mollath (Rechtsstaat in Gefahr) im Fall Kachelmann engagiert habe. Daß man da schon wegen der Position die feministische Liga gegen sich hat, ist ja noch normal. Kaum war das Ziel, der Freispruch da, zerfiel auch das Lager der pro-Kachelmann Argumentierenden, aus denselben Gründen, wie das jetzt bei den Mollath-Unterstützern der Fall ist. Zu unterschiedlich waren Motive und Argumente, zu unterschiedlich auch die Erwartungen, wie sich der Unterstützte denn danach verhalten sollte. Das alles wurde dann sehr persönlich ausgetragen, es bildeten sich die unwahrscheinlichsten Koalitionen, Foren über Foren wurden gegründet, und ich darf mir anrechnen, daß es noch heute ein Forum gibt, in dem Kachelmann-Gegner und Kachelmann gemeinsam posten, wobei der gemeinsame Nenner ist, daß sie ihre Abneigung gegen mich pflegen. So kurios kann es zugehen, wenn Gruppendynamiken walten.
Daß der einstmals Unterstützte seltsamerweise auch sein Fett abbekommt, verhält er sich nicht so, wie es von ihm erwartet wird, ist so seltsam nicht. In der Unterstützungsphase ist er Projektionsträger und steht für etwas, das er sich nicht ausgesucht hat. Handelt er moralisch richtig (also unterschreibt keinen Scheinvertrag), handelt er politisch falsch, denn er distanziert sich von einem Underdog und liefert ihn der Staatsanwaltschaft aus. Dann ist auch sein Anwalt plötzlich daneben, weil er nicht weiß, daß man nur die Reichen anzeigt, und überhaupt, er streicht ja auch „fürstliche“ Honorare ein, denn er erlaubt es sich, nicht am Hungertuch zu nagen, sondern auch wohlhabende Klientel zu haben, die wiederum einen guten Anwalt nichzt verdient.
Ich persönlich sitze ohnehin zwischen allen Stühlen (das ist der Ort, an dem ich mich am liebsten aufhalte). Einerseits Ex-Repräsentantin des angegriffenen Systems, andererseits selbst Angreiferin. Dann aber auf halbem Weg stehen geblieben, denn in Wirklichkeit sind es ja wirtschaftliche und politische Kräfte, die Herrn Mollath in die Psychiatrie gebracht haben. Für die Psychoszene bin ich die „Krimi-Gabi“, weil ich den einen oder anderen Kriminalroman geschrieben habe und daher nicht ernstzunehmen bin, als Juristin, deren Aufgabe es war, psychowissenschaftliche Gutachten zu evaluieren – ich habe das jedenfalls gemacht – ohnehin Feindbild und in meiner Medizinskepsis ja fast schon esoterisch. Dem einen lobe ich Freud zu sehr, dem anderen die Neurowissenschaften zu wenig, und wenn ich gar noch über Themen schreibe, die mich schon immer interessiert haben, wie bildende Kunst, Architektur, Literatur, strunze ich halt mit „Bildung“.
Ich eigne mich also bestens als sinnstiftendes Objekt für die Abfuhr gemeinsam gehegter negativer Gefühle, was ja letztlich eine gute Tat ist. 😉
Ihre Sorge um diesen Blog in allen Ehren: gegen alles Zensurgeschrei werde ich nur noch wohlbegründete Kritik zulassen. Insgesamt wird, da mache ich mir keine Illusionen, das Interesse am Fall und seinen Parallel-Fällen, den rechtspolitischen Forderungen und an der Psychiatriekritik ohnehin nachlassen.
Ich werde mir die Gutachten dennoch vorknöpfen. Und es stehen ja noch interessante juristische Entscheidungen aus.
Ich kann ganz schön stur sein!
@Gabriele
eine kleine Korrektur:
daß es noch heute ein Forum gibt, in dem Kachelmann-Gegner und Kachelmann gemeinsam posten, wobei der gemeinsame Nenner ist, daß sie ihre Abneigung gegen mich pflegen.
müsste doch lauten:
„…..,daß es noch heute ein Forum gibt, in dem Kachelmann-Gegner und Pro-Kachelmann-Argumentierende gemeinsam posten, wobei der gemeinsame Nenner ist, daß sie ihre Abneigung gegen mich pflegen.“
Korrekt… 😉
erstens:
Ich hoffe doch!
und zweitens:
ich hoffe doch!!!
…..was heißt hier: ich immer mit meinen Meta-Diskussionen, eng genommen ist das doch alles Meta, wir empören uns über, wir machen uns Gedanken über, wir setzen uns über ein bestimmtes Thema auseinander.
Und ich tue das halt immer mal wieder, wenn es mich grade so anspringt, dann gerne auf der, naja, moralischen/ethischen Ebene, ohne dafür immer neue Fakten ins Spiel bringen zu müssen.
Für mich ist es halt wie ein Innehalten und von außen drauf schaun und, bei aller Abgeklärtheit, Lebenserfahrung und Realitäts-Sinn doch immer wieder echt bestürzt sein.
Ich mein, es ist ja das Eine (wenn auch nicht das Meine), so für sich zu denken, mannnn, hätt der jetzt net einfach mal……den Vertrag unterschreiben können, ohne groß Gedöns, aber das Andere, wider jeglicher Fakten, dann immer und immer wieder herzugehen und so zu tun (schriftlich, in aller Öffentlichkeit) als wäre der Vertrag (sowie das gesamte Konstrukt rund um die Spenderei) absolut rechtens.
Und die entsprechenden Schreiber/innen fragen sich noch nicht mal kurz selbst, dass sie so einen Blödsinn ja echt nur deshalb fortwährend verzapfen, weil das Netz eben die Möglichkeit bietet, wurscht welchen Schmarrn mal eben anonym abzusondern.
———–
Liebe Frau Wolff, ich wünsch Ihnen weiterhin gutes Stehvermögen und ein faires Händchen beim Aussieben und worüber ich am meisten lachen musste, war das:
Und das ist, und das meine ich ernst, ja gar keine so schlechte Aufgabe bzw. Funktion 😉
tokchii hatte sich hier gemeldet und mir vorgeworfen, ich würde seine Erwiderung zu diesem meinem Beitrag sicherlich nicht veröffentlichen. Er hat sich nicht einmal getraut – was ich verstehe – den Link zu seiner Erwiderung zu posten.
Solche substanzlosen uncouragierten Beiträge schalte ich tatsächlich nicht frei. Den Link zu seiner Erwiderung von mir aus zu posten, habe ich keine Probleme:
http://opablog.net/2013/11/07/pulverdampf-titanenkampf-gruppenkrampf/#comment-8645
Er weiß offenbar nicht, was der im Vereinswesen kundige Fritz Letsch jedenfalls wußte: daß das Finanzamt die satzungsgemäße Spendenverwendung durchaus prüft.
Tokchii ist kein er. Auch kein Asiat. Google weiß nicht alles. Auch Sie nicht Frau Wolff.
Tschuldigung, daß ich Sie für maskulin hielt. Daß ich Sie für einen Asiaten gehalten hätte, ist mir nicht bewußt – natürlich wissen Sie als anonymer Poster mehr über sich selbst als ich. Es wäre mir schon lieb gewesen, wenn Sie Ihren Opa-Blog-Beitrag auch hier gepostet hättten:
http://opablog.net/2013/11/07/pulverdampf-titanenkampf-gruppenkrampf/#comment-8645
Ihre Argumentation geht nämlich fehl.
Gerade weil Vereine regelmäßig durch die Finanzämter hinsichtlich der Spendenverwendung überprüft werden, war es notwendig, daß Letsch ggü. RA Strate den Zuschuß zu Verteidigungskosten als Vereinsberatung deklarierte und Herrn Mollath selbst einen Schein-Beratungsvertrag andiente, um die von den Spendern ihm ersichtlich persönlich zugedachte Unterstützung zukommen lassen zu können. Denn weder die strafrechtliche Verteidigung einer Einzelperson noch deren direkte Unterstützung ließen sich mit der Satzung seines auf Förderung von Bildungsmaßnahmen beschränkten Vereins vereinbaren.
Es ist schon verwunderlich, wenn Sie glauben, Ihr kritischer Beitrag wäre hier nicht veröffentlicht worden. Mir kommt es eher so vor, als hätten Sie die Replik befürchtet.
Nachtrag:
Ich habe jetzt gerade einmal Ihr WordPress account angeklickt: da gab es aber nur die Info, daß es da nichts gebe:
http://tokchii.wordpress.com/
Danke. Mein Belegexemplar kam am 7.11. früh rein. So schnell habe ich noch nie nie eine Buchpräsentation gemacht, denn Gustl F. Mollath hatte just an diesem Tag, am 7.11., Geburtstag, den ersten in Freiheit seit 2005, wenn ich es richtig sehe. Das schien mir doch sehr passend und motivierend.
Schönen Urlaub noch. Danach gehts weiter!
Danke @Fotobiene für Ihre erleuchtenden Worte aus Ihrem Urlaub und auch Danke für Herrn Sponsel für die Leseprobe von Gustl F. Mollath. Es bedarf keiner anderen Meinung, denn jedes Wort und jeder Satz von ihm sollte ein Jedermannfrau langsam über die eigenen Lippen gehen lassen. Eingeschlossen natürlich auch Politiker, die Justiz und Ärzte. Besser noch: die Leseprobe bei Herrn Sponsel ausdrucken, unter Glas einrahmen und an eine täglich sichtbare Wand aufhängen wollen. Die gekonnte Rede von Herrn Mollath erinnert mich sehr an den Mut von einem ehem. Bundespräsidenten, Richard von Weizsäcker mit seiner berühmten Rede zum 8. Mai 1985. Für ihn hatte sicherlich sein Bruder Carl von Weizsäcker als Philisoph geholfen. Auch diese Rede ist wert, unter Glas einrahmen zu wollen.
Zwei große Ereignisse im Leben jedes Menschen sind der Grund für die weltbekannten Schwächen jedes beliebigen Menschen: Das „Kind-Sein“ und das „Altwerden“.
Wohl schon in den Urzeiten haben wir versucht, das ungleiche Kräfteverhältnis ein wenig zu korrigieren. Die Kinder liebte man einfach, so wie sie sind und wie sie es schon immer waren, den alten Menschen gebührte man Respekt, auch wenn sie immer drolliger wurden.
Diese uralte Sitte scheint nicht mehr zeitgemäß zu sein.
Es wird immer mehr versucht, den Kindern und den Alten mit Psychopharmaka ihre Schwächen abzugewöhnen, damit sie in eine moderne Leistungsgesellschaft besser hinein passen. Oder wenigstens nicht so lästig sind…
Ja, unser Wunsch, die Welt immer besser zu machen, schreckt nicht einmal vor der Menschenwürde zurück. Wir haben schon vor längerer Zeit den Teufel aus den „Besessenen“ vertrieben, was auch in die moderne Gesellschaft nicht mehr so richtig passt, wir versuchen es lieber mit den Psychopharmaka. Dass wir die Welt durch das ewige „Bessermachen“ wohl etwas überspannt haben, so dass die Kinder und die alten Menschen in unsere moderne, bessere Welt immer weniger hineinpassen, fällt uns nicht so richtig ein.
Auch wenn wir wissen könnten, dass in den hochentwickelten Gesellschaften immer weniger Kinder geboren werden:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article107621106/Deutsche-bekommen-so-wenig-Kinder-wie-nie-zuvor.html
Alte Menschen werden in einer modernen Gesellschaft wiederum abgeschoben. In Altenheime. Und unpässliche Menschen werden in die psychiatrischen Kliniken abgeschoben, wo sie nach fachlichen ärztlichen Untersuchung nachweislich keine Menschenwürde und keine Menschenrechte mehr haben. Dass die Alten und die Kranken Hilfe brauchen, ist nicht mehr so geläufig.
Dank der beständigen Säuberungsaktion steigt die Wirtschaftskraft der Psychiatrie beträchtlich. Genauso wie auch die Überforderung in den Altenheimen steigt:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-30422/tausende-offene-stellen-arbeitsagentur-fischt-in-asien-nach-pflegekraeften_aid_953501.html
http://www.bild.de/reise/traumreisen/thailand/thailaendische-seniorenresidenz-im-altenheim-des-laechens-teil-2-26913196.bild.html
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/harz/pflege335.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/altenpfleger-aus-vietnam-frau-mueller-gehts-gut-1.1806169
Es musste ein grobes Unrecht passieren – im Fall Gustl Mollath – damit es wenigstens einigen Menschen bewusst wird.
Doch das grobe Unrecht kann nicht mehr weggemacht werden. Es ist schon passiert. Und die kleinen Rücksichtslosigkeiten der modernen Gesellschaft können auch nicht weggemacht werden. Oder?
Für mich ist das ein Vielfaches zuviel an Sozialromantik. Die Behauptung, „seit Urzeiten habe man die Kinder einfach mal so wie sie sind und wie sie es schon immer waren geliebt und den alten Menschen Respekt entgegengebracht, auch wenn sie immer drolliger wurden,“ dürfte dem Vergleich mit den Fakten der Menschheitsentwicklungsgeschichte in unserern Breitengraden kaum standhalten
Ich will nicht ausschliessen, dass solche Ideen vor den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts in Einzelfällen bereits zuvor gelebt wurden, aber bis dahin standen wohl Realitäten wie Kinderarbeit und Zucht und Ordnung doch eher im Vordergrund.
Auch der Umstand des „Altwerdens“ an sich ist noch verhältnismässig jung und ich vermag – im Gegensatz zu den grundlegenden und gesellschaftlich erstmals in dieser Breite angestellten Reflexionen über die „optimale Kindheit“ seit „Summerhill“ – für den Dritten Lebensabschnitt noch keine breitanerkannten Modelle erkennen, sieht man einmal von der Einführung der wirtschaftlichen Grundsicherung im Alter ab. Dies dürfte u.a. auch damit zusammenhängen, dass der Dritte Lebensabschnitt – im Gegensatz zur Kindheit – mit zahlreichen Aspekten des eigenen Loslassens und Endes verbunden ist, was von vielen Menschen lieber verdrängt und auf die lange Bank geschoben wird.
Fokussiert man allerdings auf die Entwicklung in den letzten 40 bis 50 Jahren, kann man durchaus zu o.g. Feststellungen kommen. Für mich die etwas ernüchternde Erkenntnis, dass mit dem Verschwinden des Kommunismus als denkförderndem Antagonisten die Quasi-Monopolstellung des Kapitalismus auch in diesen Bereichen ihre Spuren hinterlassen hat.
Auf Grund einer autistischen Disposition kann ich keine lokale „Zugehörigkeit“ oder „Identität“ entwickeln. Das könnte man schon daran erkennen, wenn ich von „weltbekannten Schwächen“ schreibe, oder darüber, dass „wir“ schon in den Urzeiten so manches an Korrekturen versucht haben.
Ich habe keine Ahnung, ob es in Polen oder Griechenland genauso viele Misshandlungen in Kinder- und Altenheimen gab und gibt wie in einem anderen bedeutenden europäischem Land. Und ob sich der „Kommunismus“ überall in der Welt als „alternative Konkurrenz“ zum „Kapitalismus“ dargestellt hat – also auch in Russland, Korea, China, Vietnam. Oder ob der „Kommunismus“ eher eine plumpe Machtideologie war, ähnlich wie die Religionen schon seit langer Zeit.
Genauso wie ich keine Ahnung davon habe, wie die Kinder und alte Menschen in Russland, Korea, China oder Vietnam behandelt wurden und werden.
Ich habe nur ein wenig Ahnung davon, dass in China, Korea und Japan manche Kinder viel gründlicher dressiert werden als in Deutschland, Frankreich oder England. Das aber vor allem seit neuestem, durch den Einbruch der kommunikativen Moderne in diese asiatischen Länder. Auch habe ich ein wenig Ahnung davon, dass die Dressur der Kinder in der Mittelschicht und Oberschicht so ziemlich gut entwickelt ist, während die Unterschicht von einer anständigen Dressur praktisch keine Ahnung hat. Ungefähr so, wie es sich für die Unterschicht gehört.
Ich denke und lerne also auf einer anderen Ebene als die Mitglieder der Unter- Mittel- oder Oberschicht irgendwo auf der Welt, weil ich nun mal keine lokale „Zugehörigkeit“ oder „Identität“ entwickeln kann, wie ich schon schrieb…
Mir scheint wir könnten da etwas gemeinsam haben. 😉
In eigener Sache: gerade wollte ich einen Beitrag aus dem Spam-Ordner befreien, habe aber versehentlich statt auf „genehmigen“ auf „löschen“ gedrückt. Sorry!
@ Albert A. – vielleicht könnten Sie den Beitrag noch mal posten?
Steuerbertrug lohnt sich, wenn man einen Beamten mit hineinziehen kann!
Hoeneß wird wohl von seinem eingestandenen Steuerbetrug mit einem sehr breiten und frechen Grinsen und einem Portokassenbetrag davonkommen, denn es wäre keine Überraschung, wenn der Steuerfahnder, der für Uli Hoeneß im Nebenjob die Selbstanzeige verfasst hatte, dabei den armen unschuldigen Bayern-Präsidenten falsch beraten hätte.
Und genau dies ist der Knackpunkt in dem gesamten Steuerstrafverfahren gegen Hoeneß!
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40275/1.html
In einem Forum der SZ online habe ich einem Kommentator folgendes geantwortet, was sinngemäß auch zu Ihrem Beitrag passt :
Ja, so einfach ist die bzw. Ihre Welt :
„War Ihnen bekannt, wie man eine Selbstanzeige abgibt?“, haben vor Wochen Zeit-Reporter den Bayern-Präsidenten gefragt. „Nein, das war und ist mir nicht bekannt“, hat Hoeneß geantwortet. Er habe zwar die Entscheidung getroffen, die Selbstanzeige abzugeben, aber sich auf den Rat eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsanwaltes und eines „Steuerfachmanns“ verlassen: „Sollte es Fehler gegeben haben, habe ich diese nicht persönlich begangen.“ In dem Interview mochte er nicht öffentlich sagen, dass der „Steuerfachmann“ ein Steuerfahnder in Altersteilzeit war, gegen den inzwischen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.“
http://www.sueddeutsche.de/sport/der-fall-uli-hoeness-eine-regel-an-die-sich-keiner-haelt-1.1721640
Sie können davon ausgehen, dass diese drei Berater was von ihrem Fach verstehen. Wenn die Selbstanzeige mißglückt ist, dann lag es entweder daran, dass sie verspätet erfolgt oder/ und unvollständig war.
Und der ahnungslose Uli Hoeneß auch diesen Beratern gegenüber gemauert und nur das zugegeben hat, was offensichtlich war.
Tatsächlich hat er – Hoeneß – solange mit der Selbstanzeige gewartet, bis das von Schäuble initiierte Steuerabkommen Deutschland – Schweiz mit den Gegenstimmen der Opposition gescheitert ist. Hier wurde bekanntlich eine Steueramnestie bzw. eine Nachversteuerung angepeilt, die Steuer=Flüchtlinge bzw. Steuerhinterzieher besser stellen sollte als ehrliche Steuerzahler.
Astrein war diese Selbstanzeige jedenfalls nicht.
Sonst hätte nicht auch noch die Steuerfahndung die privaten Räumlichkeiten von UH durchsucht.
Ob von diesem Spielgeld und dem zusätzlich erspielten Geld Handgelder schwarz an die verdienten FCB-Fußballer bezahlt wurden, ist derzeit (noch) Spekulation. Undenkbar ist es nicht.
@Apollon :
Nicht ganz zu Ihrem Beitrag aber allgemein zum Thema Hoeness fand ich folgenden Leser-Kommentar in der SZ online interessant :
istina 7.11.2013 | 17:41 Uhr
Die Emporhebung des Uli Hoeneß beruht auf einer mittelalterlichen Herrschaftsideologie, nämlich der der „Zwei Körper des Königs“. Der Uli wird ganz einfach in einen Privatmann Hoeneß und einen Präsidenten Hoeneß aufgeteilt, so kann der eine als Straftäter angeklagt werden, während der andere unversehrt und intakt bleibt. Einen ausführlichen Bericht gibt es hier zu lesen: http://istinalog.net/2013/11/07/869/
http://www.sueddeutsche.de/sport/fc-bayern-und-die-klage-gegen-uli-hoeness-auch-treue-hat-grenzen-1.1811426?commentspage=all:5:#comments