Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (3)

Rosenkrieg 2Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/

Wie also bereitet Dr. Klaus Leipziger den disparaten Akteninhalt auf, den er seiner Diagnose/Prognose im Gutachten vom 25.7.2005 zugrundelegt? Er arbeitet auf den Seiten 3 – 14 seines Gutachtens flächendeckend und zielgerichtet mit dem Stilmittel der Weglassung, um einen stimmigen Sachverhalt zu erzeugen, in dem die Bekundungen der im Trennungskrieg befindlichen Ehefrau den Rang von Anknüpfungstatsachen gewinnen; zugleich werden schriftliche Bekundungen des Probanden Mollath aus dem Zusammenhang gerissen, was spätere Fehlinterpretationen begünstigt. Im Grunde kann man konstatieren, daß sich sein einseitig-interpretatorischer Zugriff auf das Aktenmaterial wie eine Blaupause für das spätere Fehlurteil von Otto Brixner vom 8.8.2006 ausnimmt.

Schon auf S. 3 seines Gutachtens beginnen die Verfälschungen des Sachverhalts:

Aus den Akten ist Folgendes darzustellen:

Im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung durch die KPI Nürnberg vom 15.01.2003 (BI. 5 ff) erklärte die damals von ihrem Ehemann, dem Angeklagten, getrennt lebende Ehefrau u.a., dass sie seit 7 ½ Monaten von ihrem Ehemann getrennt lebe und die Scheidung anstrebe. Grund hierfür sei hauptsächlich das gewalttätige Verhalten ihres Mannes. Es hätte während der letzten Jahre der Ehe immer mehr Probleme gegeben. Es hätte hier mehrere tätliche Angriffe seitens ihres Mannes auf sie gegeben.

Ihr Mann würde auch über Schusswaffen verfügen und sie fürchte in diesem Zusammenhang, dass er diese auch gegen sie und ihre Familienangehörigen einsetzen könne.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=3

Es fehlt auch hier, wie schon bei Erörterung der Anzeige wegen Briefdiebstahls von November 2002, der Beginn der strafrechtlichen Verfolgung durch die Ehefrau, nämlich die telefonische Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes des Ehemannes vom 2.1.2003, die erst zu jener konkretisierenden Vernehmung vom 15.1.2003 führte, ohne die ein Durchsuchungsbeschluß wegen eines Waffendelikts nicht erwirkt worden wäre. Die Kundgabe der angeblichen Körperverletzung von August 2001 und der von Mai 2002 diente dem Zweck, den – nicht zutreffenden – Vorwurf eines Waffendelikts zu untermauern. Das fragliche Attest wurde erst am Tag nach dieser Vernehmung der Polizei per Fax zugesandt.

Es fehlt in der Folge der Aktenauswertung die Darstellung der ergebnislosen Durchsuchung des Hauses des Gustl Mollath vom 19.2.2003 – ein invasiv-aggressiver Akt, der den „Beschuldigten“ zutiefst verstörte. In Unterbrechung der Chronologie – Dr. Leipziger hatte bereits die Vernehmung der Ehefrau vom 15.5.2003 ›dargestellt‹ – wird zusammenhanglos Folgendes mitgeteilt:

In einem Schreiben vom 22.02.2003 (BI. 51) an das Amtsgericht Nürnberg, in dem der Angeklagte Bezug auf die Durchsuchung seiner Wohnung am 19.02.2003 nimmt und 7 Fragen formuliert, stellte er unter 6. die Frage:

„Muss ich davon ausgehen, dass meine zur Verfügungstellung meines Faxgerätes, für ordentliche Jugendliche, im Zusammenhang steht? Siehe Anlage.

Diese vier Blätter gingen an alle wichtigen Medienhäuser und Organisationen Europas, haben letztlich die größten Friedensdemonstrationen der Welt ausgelöst.“

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=4

Es fehlt: die Darstellung der Empörung und Verzweiflung angesichts des ruppigen Eindringens von 12 Polizeibeamten in das große Haus des pazifistisch gesonnenen Gustl Mollath, der überhaupt nicht weiß, wer ihm da irgendwelche abstrusen Waffendelikte angehängt haben könnte. Weshalb er sich beim Amtsgericht nach dem Grund der Maßnahme erkundigt, und angesichts der bekannten bayerischen Verhältnisse unter Ziff. 7 auch einen politischen Hintergrund nicht ausschließt. Daß seine eigene Frau, die aufgrund des Zusammenlebens seit Ende der siebziger Jahre ja eigentlich wissen muß, daß es sich bei der fraglichen Waffe um ein 1984 von den Eltern geerbtes erlaubnisfreies Luftgewehr handelt, ihn derart hätte denunzieren können – darauf kommt er nicht. Es ist unklar, was Dr. Leipziger mit diesem zusammenhanglosen Aktenzitat belegen will: in der Folge bezieht er sich darauf nicht mehr.

Auf S. 4 des Gutachtens zitiert Dr. Leipziger das Attest der „Ärztin für Allgemeinmedizin, Frau Dr. Reichel, Nürnberg“ vom 3.6.2002 – allerdings lediglich die Befunde. Die dort von der Patientin gegebene Schilderung der angeblichen Körperverletzung vom 12.8.2001 unterschlägt er: weil sie von der aggravierenden Tatschilderung, wie sie in der Vernehmung vom 15.5.2003 und in der Anklage wiedergegeben wird, erheblich abweicht? Ein kritischer medizinischer Blick auf die attestierten „Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial“ sowie eine Bewertung der fehlenden Untersuchungen/Nachfragen wegen des angeblichen Würgens bis zur Bewußtlosigkeit unterbleiben. Vielleicht ist es zu lange her, daß Dr. Leipziger Arzt war.

Aus der richterlichen Vernehmung beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten vom 15.5.2003 der Ehefrau zitiert er eine Passage, die als Keimzelle des Krankheitsverdachts gegen Gustl Mollath gelten muß:

Bei ihrer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten, Berlin, (Bl 47 ff), am 15. Mai 2003  hätte die Geschädigte Petra Mollath u.a. angegeben, dass der Misshandlung durch ihren Mann am 12.08.2001 kein besonderes Ereignis vorangegangen sei. Ihr Mann hätte sich psychisch verändert und in sich zurückgezogen. Er sei geschäftlich nicht sehr erfolgreich gewesen und hätte das Geschäft aufgeben müssen. Er sei dann hauptsächlich zu Hause gewesen.

An diesem besagten Tag hätte er sie plötzlich ohne Vorwarnung angegriffen. Er hätte sich in seinen Wahn reingesteigert, das heiße, er wolle die Welt verbessern und meine, alle seien schlecht und sie sei auch schlecht.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=4

So also stellt sich ein Laie Irresein vor, wenn der Partner andere moralische Vorstellungen hat als er selbst: auf die Geschäftsschließung im Jahr 2000 folgt ein Rückzug und ein Weltverbesserungswahn, der sich grundlos auch auf die Ehefrau bezieht und ohne vorangegangene konkrete Streitigkeiten zu plötzlichen physischen Aggressionen führt. Es ist kaum nachvollziehbar, welche Karriere diese schlichten Behauptungen in der professionellen Psycho-Szene machen konnten, zumal die zweite behauptete Körperverletzung, verbunden mit Freiheitsberaubung, im Rahmen einer akuten Trennungssituation erfolgt sein soll, sich mithin durch nichts von vergleichbaren Szenen in Trennungskonflikten unterschied.

Zumal auch der Angeklagte in der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 diesem Konstrukt widersprochen hatte. Dr. Leipziger zitiert aus dem zusammenhanglos geführten und ersichtlich unvollständigen Hauptverhandlungsprotokoll:

Der Angeklagte hätte u.a. angegeben, dass (er mit seiner Frau) seit 1991 verheiratet wäre. Sie seien aber schon 24 Jahre zusammen. In der Ehe hätte es immer wieder starke Probleme gegeben. Es sei um Tätigkeiten gegangen, die seine Frau ausgeübt hätte und die er aber nicht tolerieren können. [!] Es gehe hier um Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung im großen Stil.

Wie die Sache hier dargestellt werde, stimme nicht so. Mit seiner Frau sei es nicht einfach. Sie sei auf ihn los gegangen. Er hätte sich nur gewehrt. Er hätte sie angefleht, ihm zu helfen. Ihm sei es in den letzten Jahren nicht gut gegangen. Seine Frau sei ein Teil von ihm. Er hätte sie geliebt. Er sei in einer Grenzsituation gewesen, die er noch nie erlebt hätte. Er könne sich auch nicht mehr so erinnern.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=5

Hier werden also konkrete Streitigkeiten zwischen den Eheleuten wegen strafrechtlich relevanter Tätigkeiten der Ehefrau behauptet und wegen des Körperverletzungsvorwurfs der Rechtfertigungsgrund der Notwehr gegen einen unmittelbaren Angriff der Ehefrau vorgebracht. Die Darstellungen der Parteien widersprechen sich demnach diametral.

Auch wenn Dr. Leipziger bei Auswertung der Verteidigungsschrift des Angeklagten vom 24.9.2013 die entgegenstehende Einlassung Gustl Mollaths noch einmal wiederholt:

Sie hätten sich heftig gestritten, sie hätte nicht aufhören wollen. Wie schon mal passiert, sei sie auf ihn los gegangen. Tritte und Schläge. Leider hätte er sich gewehrt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=11

geht er in der Folge als Tatsachengrundlage seines Gutachtens allein von den belastenden Bekundungen der Ehefrau aus. Da weiß er sich einig mit den befaßten Richtern Huber, Eberl und Brixner: Frauen attackieren Männer nicht, und wenn sie es tun, darf sich der Mann nicht wehren – letzteres eine typisch männliche Einstellung, die auch Gustl Mollath teilt: schließlich tut es ihm leid, sich aktiv zur Wehr gesetzt zu haben. Ein Mann schlägt keine Frau, sondern nimmt deren physische Attacken widerstandslos hin.

Die ›Auswertung‹ der Verteidigungsschrift (S. 10 – 12 des Gutachtens) läßt sich nur als wirre Kompilation bezeichnen, die am Kern der Sache, dem Streit der Eheleute wegen der zunächst im Auftrag der HypoBank durchgeführten Beihilfe zur Steuerhinterziehung für betuchte Kunden, später in Eigenregie fortgeführt für Bank- wie auch Privatkunden, völlig vorbeigeht. Der Schriftverkehr des Probanden mit Banken – seinerzeit noch mit dem Ziel geführt, daß seine Frau mit ihren strafrechtlich wie ökonomisch riskanten Geschäften aufhören möge, ohne steuer- und strafrechtliche Sanktionen erleiden zu müssen – bleibt gänzlich außen vor.

Hier sind die von Dr. Leipziger nicht ausgewerteten Briefe nachzulesen:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf#page=62

Ebenso wird alles weggelassen, was die Kampfmethoden der Ehefrau im Vorfeld des Scheidungsverfahrens beleuchtet, wie sie die Verteidigung im Wiederaufnahmeantrag herausgearbeitet hat:

Aus den in dem Duraplus-Ordner vorhandenen Schreiben meines Mandanten an seine Ehefrau gehen die sich steigernden Taktiken der Ehefrau, meinen Mandanten daran zu hindern, sein Wissen über ihre Tätigkeit zu verbreiten und ihn dazu zu bewegen, seine Ermahnungen, mit ihren illegalen Geschäften aufzuhören, einzustellen – und daneben auch finanziell gestärkt aus einem Scheidungsverfahren herauszugehen –, deutlich hervor. Letzteres Motiv ergibt sich bereits aus ihrem Schreiben vom 27.4.2004, in dem sie ihre Scheidungsanwältin, Frau Woertge, darum bittet, vorzutragen, der Versorgungsausgleich ihres Mannes sei wegen der gegen sie angeblich begangenen Straftaten verwirkt (802 Js 4743/03 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Bl. 146 d.A.).

In dem Schreiben vom 25.8.2002 (abgelegt in dem Duraplus-Ordner) berichtet Mollath über folgende sich steigernde Maßnahmen seiner Ehefrau gegen ihn, verbunden mit Lockangeboten:

– Kündigung der Lastschriftverfahren, z.B. für die Beiträge Krankenkasse des einkommenslosen Mandanten;

– Verweigerung von Unterhalt, verbunden mit der Ankündigung, dies auch zukünftig zu tun

– Angebot, ihm 500.000,- Euro zu überlassen, damit er schweigt.

Aus dem Duraplus-Ordner geht weiterhin hervor:

– Am 9.8.2002 wird meinem Mandanten kommentarlos das – jetzt als unechte Urkunde zweifelhaften Inhalts enttarnte – Attest vom 3.6.2002 von Dr. Madeleine Reichel über die Folgen einer angeblichen Körperverletzung vom 12.8.2001 durch ihn über den Fax-Anschluß von Müller/Simbek (Bruder der Ehefrau und dessen Lebensgefährtin, Sprechstundenhilfe bei Frau Dr. Reichel) zugefaxt, was von ihm zu Recht als Erpressung gedeutet wird;

– die Ankündigung der Ehefrau, ihr Vermögen auf ihren Bruder zu übertragen und sich arm zu rechnen; daneben wird angekündigt, sein Haus zu ersteigern (was dann in der Folge auch geschah).

– Alle diese Aktivitäten hielten meinen Mandanten nicht davon ab, sich im Zeitraum August 2002 bis Dezember 2002 sowohl an die HypoVereinsbank als auch an die betroffenen Schweizer Banken zu wenden, um seine Frau von den illegalen Geschäften abzuhalten. In dem Ordner befindet sich auch das Antwortschreiben der HypoVereinsbank/München vom 2.1.2003, dass die interne Revision ihre Ermittlungen bereits aufgenommen habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=4

Konsequenterweise wird in dem Leipziger-Gutachten nicht nur der Hinweis auf die erfolgte Revision der Bank unterschlagen, sondern auch deren Ergebnis, wie es die Belastungszeugin in ihrer Vernehmung vom 15.5.2003 selbst bekundet hat:

in dieser Vernehmung offenbart sie auch ein Belastungsmotiv, das der VRiLG Brixner in seinem Urteil bewußt ausblendet: „Er hat durch Denunziation dafür gesorgt, dass ich meine Arbeitsstelle verliere“ (wie vor, Bl. 48, 49 d.A.).

[wie vor]

Dr. Leipziger war der erste, der dieses Belastungsmotiv unter den Tisch fallen ließ und der die konkreten Schwarzgeld-Vorwürfe, die sich einigen Schreiben der Verteidigungsschrift und der am 9.12.2003 erstatteten Strafanzeige Mollaths wegen Steuerhinterziehung u.a. entnehmen ließen, nicht einmal wiedergab.

Zu dem begründungslos (mangels Anfangsverdachts) eingestellten Verfahren wegen Steuerhinterziehung heißt es im Gutachten lapidar:

Auf einen Auszug aus der zum Verfahren verbundenen. Akte 41 Cs 802 Js 4726/03 [Briefdiebstahl] kann hier ebenso verzichtet werden, wie auf einen Auszug aus den Akten 509 Js 182/04. [Steuerhinterziehung]

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=10

Die selektive Auswertung des Duraplus-Ordners wird wie folgt kommentiert:

Auf die Mehrzahl der in der Heftung „Duraplus“ abgehefteten Unterlagen des Angeklagten kann hier nicht eingegangen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=12

Dieses Vorgehen hat Methode: denn je weniger konkret und sachlich begründet die Vorwürfe des Probanden erscheinen, desto eher können sie als wahnhaft gewürdigt werden. Je unbelasteter die beschuldigende Ehefrau inszeniert wird, desto eher lassen sich ihre bloßen Behauptungen als Anknüpfungstatsachen behandeln, auch wenn der von ihr eingeführte allgemeine „Weltverbesserungswahn“ durch den Sachverständigen in einen „Schwarzgeldwahn“ umgedeutet werden muß, von dem wiederum sie nichts wissen will. Nach ihren Bekundungen gab es schließlich keine ehelichen Streitigkeiten über dieses Thema (mithin auch keinen „Schwarzgeldwahn“ zu den angeblichen Tatzeiten 2001 und 2002).

Das ficht Dr. Leipziger nicht an, obwohl er die Position der Ehefrau kennt und in seiner Akten-Präsentation ihre seiner Findung entgegenstehende Aussage im Hauptverhandlungstermin vom 22.4.2004 sogar ausdrücklich im Gutachten erwähnt:

Die Zeugin sei auch mal ausgezogen gewesen, das sei, so glaube sie, 1999 aufgrund von Schlägen gewesen. Es sei so, wenn sich der Angeklagte in was verrannte, z.B. Kriegssachen, dass erst die böse waren, dann sei nur die Zeugin böse gewesen und dann seien alle böse gewesen.

Seine Anzeige wegen Schwarzgeld komme vielleicht daher, weil die Zeugin in einer Bank gearbeitet hätte und Kunden in der Schweiz betreut hätte.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=7

Die fehlende Neutralität des Gutachters Dr. Leipziger erweist sich insbesondere bei der Darstellung der vorangegangenen Unterbringung gemäß § 81 StPO in Erlangen zur Gutachtenerstellung durch Dr. Wörthmüller.

Das Einzige, das er hierzu als objektiven Akteninhalt in sein Gutachten aufnimmt, sind diese lapidaren Zeilen:

Auf der verwaltungsseitig durch das Klinikum am Europakanal Erlangen erstellten Entlassungsanzeige vom 12.07.2004 (Bl. 189) wird bezüglich des Angeklagten Aufnahmedatum 30.06.2004 und Entlassdatum 07.07.2004 und Entlassungsdiagnose F 60.9 – Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet, angegeben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=8

Irgendwas muß die Verwaltung schließlich in ihr Formblatt eintragen, wenn es zu keiner Gutachtenerstellung gekommen ist. Was liegt da näher als eine nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung, die sogar den Rang einer wissenschaftlich anmutenden ICD-10 Klassifizierung errungen hat? Das ist alles, was Dr. Leipziger hinsichtlich der Erlangener Internierung für erwähnenswert hält! Nicht einmal der Name „Wörthmüller“ scheint auf – dessen Befangenheitserklärung vom 1.7.2004 wird ebenso weggelassen wie sein Schreiben vom 5.7.2004 an das Gericht, in dem er geflissentlich und juristisch unbeachtlich eine formlose „Überweisung“ an Dr. Leipziger offerierte. Dr. Leipziger ist in Nürnberg aufgewachsen, seine Mutter hatte einen sozialpsychiatrischen Dienst in Nürnberg begründet:

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Karl_Leipziger

Diese biographische Verbindung Dr. Leipzigers zu Nürnberg und dessen sozialpsychiatrischen Initiativen dürften Dr. Wörthmüller zu seiner Empfehlung veranlaßt haben. Als Gerichtsgutachter war Dr. Leipziger dort eher ein Unbekannter.

Dr. Wörthmüller begründete seine Befangenheit am 1.7.2004 gegenüber Richter Eberl wie folgt:

Herr Mollath wurde gestern, am 30.06.2004, in die hiesige Klinik eingeliefert, am gleichen Tag wurden mir die Akten (die zuvor nur ungesichtet einen Tag in der hiesigen Abteilung waren, dann zurückgefordert wurden) erneut zugestellt. Leider ist es so, dass ich in der vergangenen Woche bereits persönlichen Kontakt mit Herrn Mollath hatte, mich insbesondere ein Nachbar, mit dem ich freundschaftlich verbunden bin, ausführlich über seine Sichtweise der Angelegenheit Mollath informierte (Herr Mollath wollte auch jenen aufsuchen). Aufgrund des so erhaltenen Meinungsbildes und der damit verbundenen persönlichen Verquickung sehe ich mich außer Stande, mit der notwendigen Objektivität das von Ihnen angeforderte Gutachten zu erstatten. Auch eine Übertragung auf einen Mitarbeiter meiner Abteilung erscheint hier kontraindiziert, nachdem die hiesige forensisch-psychiatrische Struktur stark durch meine Person bzw. die hiervon ausgehenden Einschätzungen geprägt ist.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf#page=114

Hierüber unterrichtete er das Amtsgericht aber nicht sofort, sondern erst zusammen mit dem per Fax am 5.7.2004 übermittelten Schreiben vom 5.7.2004, in dem Dr. Wörthmüller ausführt:

[,,,] um eine kurzfristige Bearbeitung des bereits eingeleiteten Unterbringungsverfahrens nach § 81 StPO zu ermöglichen, habe ich Herrn Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth angesprochen, der sich bereit erklärte, den Gutachtenauftrag und Herrn Mollath kurzfristig zu übernehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, könnte der Angeklagte somit bereits in den nächsten Tagen dorthin überstellt werden, so dass eine wesentliche Verzögerung der Erledigung des Gutachtenauftrages vermieden wird.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf#page=116

Das alles erwähnt Dr. Leipziger in seinem Gutachten nicht, was ihn der Aufgabe entledigt, den genauen Gesprächsinhalt des zwischen Dr. Wörthmüller und ihm stattgefundenen Gesprächs mitzuteilen: wie sah denn die Einschätzung des Dr. Wörthmüller aus? Welche Angaben hat dessen ihm freundschaftlich verbundener Nachbar über Mollath gemacht, die ihn befangen machten? Woher kannte Dr. Wörthmüllers Nachbar, den der Proband aufsuchen wollte, Herrn Mollath überhaupt? Und womit wurde die viertägige Freiheitsberaubung gerechtfertigt, die nach Ablehnung des Gutachtenauftrags objektiv stattfand? Denn die freiheitsentziehende Maßnahme gemäß § 81 StPO muß sofort beendet werden, wenn eine Gutachtenerstellung ausscheidet. Welche die weitere Internierung rechtfertigenden Gespräche wurden zwischen Dr. Wörthmüller und Gustl Mollath geführt, die eine Gutachtenerstellung noch nicht ausschlossen?

Dr. Leipziger klärt nichts. Er vermeidet die Mitteilung, daß Dr. Wörthmüller sich für befangen erklärt und mit ihm, dem Sachverständigen, über den Fall gesprochen hat.

Er führt lediglich, in seiner üblichen kontextlosen Zitierweise, ein Schreiben des Probanden vom 23.9.2004 an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg an:

Mit Schreiben vom 23.09.2004 (Bl. 220 f) an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg führt der Angeklagte u.a. aus, dass die angezeigten Straftaten alle im Zusammenhang des größten Schwarzgeldverschiebungsskandals, von der Bundesrepublik in die Schweiz, unter Mitwirkung der Hypo Vereinsbank, seiner früheren Frau Petra Mollath und deren Arbeitskollegen und Kunden, wie Wolfgang Dirsch, Udo Schicht und Bemhard Roggenhofer usw., zu sehen sind. [Letzterer ist der besagte Nachbar von Dr. Wörthmüller.][…]

Rechtsanwalt Ophoff hätte von Dr. Wörthmüller bewegt werden können, Samstag Mittag in die Klinik zu kommen, denn der Angeklagte hätte auf einer Rechtsberatung bestanden, weil er sonst mit Ihm (Dr. Wörthmüller ?) nicht über seinen Vorschlag verhandeln könne: Er schreibe ein für den Angeklagten passendes Gutachten, dafür bleibe seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard Roggenhofer unter ihnen.

Bei einem späteren Gespräch hätte Rechtsanwalt Ophoff gemeint: „Seien Sie doch froh, als ich Sie besuchte, hätten sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=8

Weiter heißt es in dem Gutachten:

In einem weiteren Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, datiert vom 05.08.2004 mit der Überschrift Strafanzeigen bzw. Strafanträge gemäß Strafprozessordnung § 158 (Bl. 224 ff) führt der Angeklagte u.a. aus, dass er die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt hätte und nachweisen könne. Deshalb hätte sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären müssen.

Trotzdem hätte Dr. Wörthmüller vorher tagelang versucht, ihn zu folgender Abmachung zu bewegen: Er mache ein angeblich ,,harmloses“, für den Angeklagten passendes, Gutachten, dafür müsse er sich nicht für befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern würde unter ihnen bleiben. Als der Angeklagte über Tage, auch unter seelischer Folter, nicht auf den Handel eingegangen sei, sei ihm (Dr. Wörthmüller) nichts anderes übrig geblieben, als sich doch nachträglich für befangen zu erklären.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=9

Derartige Verhandlungen zwischen Mollath und Dr. Wörthmüller sowie die Einschaltung des am 6.7.2004 mandatierten Rechtsanwalt Ophoff wären eine plausible Erklärung für die verzögerte Absendung der Befangenheitserklärung durch den früheren Sachverständigen.

Dr. Klaus Leipziger, und das scheint mir fast das größte Skandalon seines Gutachtens zu sein, hat die hier zitierten Schreiben Mollaths zu seiner, auch in ihrem konkreten Vollzug entwürdigenden, in einer ständig beleuchteten und videoüberwachten Isolationszelle vollzogenen, Unterbringung gemäß § 81 StPO in der von Dr. Wörthmüller geleiteten Forensik in Erlangen nicht mit den aus den Akten ersichtlichen Realien konfrontiert. Ohne den Sachverhalt zu klären, hat er die Behauptungen Gustl Mollaths als Indiz für eine Wahn-Progredienz gewertet.

Damit hat er seine Gutachterpflichten gravierend verletzt: die ihm auferlegte Neutralität hätte geboten, gemäß § 80 Absatz 1 StPO vorzugehen, bevor er aus der Luft gegriffene Wertungen der Angaben des Probanden trifft.

§ 80 StPO

(1)    Dem Sachverständigen kann auf sein Verlangen zur Vorbereitung des Gutachtens durch Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten weitere Aufklärung verschafft werden.

Demnach hätte er vor Erstattung seines Gutachtens das Amtsgericht Nürnberg auffordern müssen, Dr. Wörthmüller, dessen Nachbarn Roggenhofer und Rechtsanwalt Ophoff – nach Schweigepflichtsentbindung durch den Mandanten – zeugenschaftlich zu den konkreten Umständen der Befangenheitserklärung, ihrer verzögerten Absendung und des von Rechtsanwalt Ophoff evaluierten Angebots des Gutachters Dr. Wörthmüller gegenüber Gustl Mollath zu vernehmen. Ohne konkrete Anknüpfungstatsachen kann eine psychiatrische Diagnose der Behauptungen eines Probanden nur unter Verstoß berufsrechtlicher Pflichten geschehen.

Kongenial hat auch der VRiLG Otto Brixner keinerlei Aufklärung betrieben. Es blieb der Staatsanwaltschaft Regensburg vorbehalten, im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens den Komplex Dr. Wörthmüller durch Vernehmung dieses beauftragten Sachverständigen und dessen Nachbarn Roggenhofer annähernd aufzuklären – mit dem Ergebnis, daß Dr. Leipzigers „Wahnerweiterungs“-Diagnose der Tatsachengrundlage entbehre und diese neue Tatsache den Wiederaufnahmeantrag stütze (was die Verteidigung zuvor ebenfalls dargelegt hatte).

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf#page=89

Eindeutiger ist wohl noch nie ein psychiatrisches Gutachten zu Fall gebracht worden. Denn entsprechend hätte Dr. Leipziger auch bei der Evaluierung der „Schwarzgeld-Vorwürfe“ vorgehen und vom Amtsgericht verlangen müssen, durch zeugenschaftliche Vernehmung der Ex-Ehefrau und von Mitarbeitern der HypoVereinsbank das Ergebnis der internen Revision und die Kündigungsgründe in Erfahrung zu bringen.

Tatsächlich strotzt das Gutachten von Voreingenommenheit. Letztere ergibt sich auch aus der Auswertung der von Dr. Leipziger Ende März 2005 dringend erbetenen aktuellen Akte, die wegen durch Richter Eberl bei POK Grötsch angemahnter Aktenerstellung hinsichtlich gescheiterter Ermittlungen gegen den Probanden im Februar 2005 tatsächlich im April/Mai 2005 angelegt worden war.

In einer mit Schreiben vom 31.05.2005 nachgereichten Heftung zur Akte 41 Ds 802 Js 4743/03, deren Seiten wiederum beginnend mit 1 nummeriert sind, sind zahlreiche, dem Angeklagten zur Last gelegte Straftaten, überwiegend Sachbeschädigungen an Kfz, teilweise verbunden mit Hausfriedensbruch oder verbunden mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, aufgelistet.

Eine Aufstellung über die zwischen dem 31.12.04 und dem 31.01.05 liegenden Taten, die überwiegend ein Zerstechen von Reifen an Kraftfahrzeugen darstellten, ist Bl. 107 zu entnehmen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=13

Diese unter dem gerichtlichen Aktenzeichen der Körperverletzungsdelikte „nachgereichte Heftung“ stürzt den Gutachter freilich in ersichtliche Ratlosigkeit. Es handelt sich um eine polizeiliche Akte, die von der Staatsanwaltschaft, die Herrin des Verfahrens ist, noch nicht ausgewertet worden ist. Kann, darf und soll er die dort zusammengetragenen Fälle als Taten des Probanden unterstellen? Wie unsicher Dr. Leipziger ist, erhellt seine Zusammenfassung der Causa:

Im Schlussbericht, erstellt von POK Grötsch mit Datum vom 12:05.2005 (Bl. 119 ff), wird dargestellt, dass der vorliegende Ermittlungskomplex insgesamt 18 Fälle von Sachbeschädigungen durch Zerstechen von Fahrzeugreifen, einen Fall von Sachbeschädigung an Kfz und einen Fall von sonstiger Sachbeschädigung im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 01.02.2005 umfasse.

Als Verursacher der angezeigten Sachbeschädigungen sei im Verlaufe der polizeilichen Ermittlungen der Angeklagte festgestellt worden.

Hinsichtlich der aufgelisteten Fälle wird auch die Verbindung zwischen dem Angeklagten und den Geschädigten aufgeführt, bzw. ist dargestellt, dass es sich in einigen Fällen um Zufallsgeschädigte handle.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=14

Schon der letzte Satz – wenn es keinerlei Verbindung zwischen Geschädigtem und Beschuldigten gab, wurde ihm die Tat dennoch zugeschrieben – dementiert eine Substanz dieser polizeilichen „Täterfeststellung“. Noch bedenklicher mußte erscheinen, daß der polizeiliche Tatverdacht gegen Gustl Mollath erst durch diejenige Anwaltskanzlei hervorgerufen worden war, die seinerzeit die Ex-Ehefrau Mollaths vertreten hatte. Dieses Detail aus dem Schlußbericht von POK Grötsch wird vorsichtshalber gar nicht erst erwähnt.

Obwohl Dr. Leipziger diese „nachgereichte Heftung“ Anfang Juni 2005 erreicht haben dürfte, datiert sein Gutachten erst vom 27.7.2005. Es ist naheliegend, daß der Gutachter abwarten wollte, ob die Staatsanwaltschaft wegen dieser Sachbeschädigungen Anklage erheben würde. Nach zweimaliger Mahnung des Amtsgerichts im Juli 2005, das Gutachten endlich zu erstellen, wurde es schließlich am 27.7.2005 abgeschlossen, ohne daß die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung getroffen hatte. Gleichwohl legt Dr. Leipziger die Tatbegehung der Sachbeschädigung seinem Gutachten umstandslos zugrunde (die Erhebung des Vorwurfs reicht für ihn aus) und stützt die Bejahung einer Unterbringung maßgeblich auf diese aktuellen Vorfälle.

Der Schreck muß gewaltig gewesen sein, als die Staatsanwaltschaft das Sachbeschädigungsverfahren am 11.8.2005 gemäß § 154 StPO einstellte, da die Taten z.T. nicht nachweisbar und der Beschuldigte möglicherweise schuldunfähig sei! So dubios wie die polizeilichen „Ermittlungen“ und die nachgeholte Anlage einer Akte in diesem Fall, so dubios sind auch die Manöver, mit denen die Staatsanwaltschaft dazu veranlaßt wurde, ihre Einstellung zurückzunehmen und immerhin neun Fälle anzuklagen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=4

VRiLG Otto Brixner hatte trotz fehlenden Tatnachweises, fehlender Einführung von Sachbeweisen in die Hauptverhandlung und fehlender Zeugen (just jene zwei Anwälte aus der von der Ex-Ehefrau mandatierten Kanzlei waren nicht erschienen) keine Mühe, den Angeklagten Mollath in einer sechsstündigen Hauptverhandlung auch wegen acht der neun angeklagten Sachbeschädigungen zu verurteilen, deren Gefährlichkeit er wahrheitswidrig übertrieb.

In der neuen Hauptverhandlung wird es gründlicher zugehen:

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg beabsichtigt, mit der Hauptverhandlung im wiederaufgenommenen Verfahren Mollath im Juli 2014 zu beginnen. Mit den Verfahrensbeteiligten sind bereits 15 Termine für den Zeitraum vom 07. Juli bis 14. August 2014 abgestimmt. Über eventuelle Folgetermine und das vorläufige Programm wird noch entschieden werden.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04168/index.php

Es ist zu erwarten, daß auch diese entscheidende Anknüpfungstatsache des Gutachtens, die angeblichen Sachbeschädigungen, ersatzlos wegfallen wird.

Aus den polizeilichen Akten paraphrasiert Dr. Leipziger auf S. 13 den Festnahmebericht vom 13.2.2005 (Ergreifen des sich auf dem Dachboden versteckenden Probanden zwecks Überführung in die Bayreuther Forensik) – aus welchem Grund er dieses Detail übernimmt, ist unklar, weil er es später nicht mehr verwendet. Tatsächlich ist es nach den traumatisierenden Erfahrungen in der Erlanger Forensik (23-stündige Einsperrung pro Tag in einer kahlen videoüberwachten Isolationszelle mit bedrohlichem Fixierbett) nachvollziehbar, derlei Schreckensorte vermeiden zu wollen.

Am längsten hält sich der Gutachter Dr. Leipziger mit dem fragwürdigen Schreiben der Ex-Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten vom 3.4.2005 auf, in dem über Begegnungen mit dem Probanden vom 30.3.2005 geraunt und diese als stalkingähnliche Handlungen dargestellt werden. Wie unkritisch der Gutachter solch ein wie bestellt wirkendes „Beweisstück“ behandelt, ergibt sich schon daraus, daß es ihn nicht wundert, daß die Verfasser, die beide seit Anfang 2003 in Berlin leben, eine gemeinsame Nürnberger Adresse angeben und den Nürnberger Polizeibeamten, der das Sachbeschädigungsverfahren bearbeitet, um Rat fragen, wie mit solchen Belästigungen deeskalierend zu verfahren sei.

Dabei liest Dr. Leipziger diesen Brief überaus oberflächlich – oder hat er nur dasselbe Gespür, das der Verteidiger Gerhard Strate bei dessen Lektüre hatte?

Auch das aus der angeblichen Perspektive von Martin Maske verfasste, ersichtlich aber weiblich konnotierte Schreiben von Petra Mollath und Martin Maske vom 3.4.2005 (unter der angeblich gemeinsamen Adresse Wöhrder Hauptstr. 13) […]

http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf#page=12

Jedenfalls ordnet er die Begegnung Martin Maskes – der frühere Handballer, der von Gustl Mollath bei der ersten Begegnung mit einem Möbelpacker verwechselt worden war – mit Gustl Mollath der Ex-Ehefrau zu, was ja auch irgendwie glaubhafter ist:

Die Zeugin Müller berichtete, dass der Angeklagte, ihr früherer Ehemann, sie am Nachmittag des 30.03.05 durch einen Zufall in ihrem Fahrzeug gesehen hätte. Daraufhin hätte er seine ursprüngliche Wegrichtung geändert und sei ihr gefolgt.

Auf der Straße Richtung Hefnersplatz hätte ihr der Angeklagte den Weg verstellt und sie verbal bedroht. In Begleitung des Angeklagten sei ein junger Mann gewesen, der drei Meter versetzt neben ihm gestanden sei.

Die Zeugin hätte den jungen Mann gefragt, ob er etwas von ihr wolle, was der junge Mann verneint hätte. So sei es der Zeugin möglich gewesen, ihren Weg an ihm vorbei gehend fortzusetzen.

Während dieser kurzen Zeit hätte der Angeklagte ihr gedroht, dass auch noch „alle Anderen“ zurückweichen müssen und dass er es allen zeigen werde.

Während sie ihren Weg fortgesetzt hätte, hätte ihr der Angeklagte noch verschiedene wirre Sätze nachgeschrien, die sie aber nicht wörtlich verstanden hätte.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=13

Tatsächlich schildert Maske diese Begegnung aus der Ich-Perspektive:

http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

[S. 16]

Eigentlicher Adressat der eigentlichen Botschaft dieses gemeinsamen Briefes der Ex-Ehefrau und ihres neuen Lebensgefährten ist natürlich Dr. Klaus Leipziger:

Offensichtlich spioniert und verfolgt er uns weiterhin und sucht unsere Nähe. Frau Müller hat sich bereits vor drei Jahren von Ihm getrennt. Die Persönlichkeitsveränderung des Hr. M. schreitet fort. Er war und ist auch gewalttätig. Ein Verfahren wegen Körperverletzung läuft noch.

Die zweimalige kurzfristige Einweisung in eine Nervenklinik genügt offensichtlich nicht, zumal nach der Entlassung immer wieder die gleichen Verhaltensmuster bei Ihm auftreten. Frau Müller und ich befürchten nach seinen „Aktionen“ in der Zukunft Schlimmeres.

http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

[S. 17]

Diese Passage, die allzu offensichtlich eine akute Gefährlichkeit des Ex-Ehemanns aktenkundig machen sollte, zitiert Dr. Leipziger in seinem Gutachten nicht und legt sie auch im weiteren seiner Diagnose und Prognose nicht zugrunde. Ob sie ›intern‹ ihre manipulative Wirkung entfaltet hat, läßt sich nicht beurteilen. Dagegen spricht jedenfalls, daß Dr. Klaus Leipziger bereits Ende März 2005 den auftragerteilenden Richter Eberl telefonisch darüber informierte, daß er für eine – den Erwartungen der Justiz entsprechende – Gutachtenerstellung aktuelle Fälle benötige.

Weiteres auswertbares Aktenmaterial liefert die hauseigene Dokumentation über Interaktionen und Verhalten des in der Zeit vom 14.2. – 21.3.2005 in der Forensik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth internierten Probanden. Auch hier stützt sich der Gutachter auf von Dritten generiertes Material, das er unüberprüft übernimmt.

Er selbst hat den Probanden in den gesamten fünf Wochen (Maximaldauer der Unterbringung gemäß amtsgerichtlichem Beschluß) lediglich zwei Mal gesehen, nämlich vier Tage nach Einlieferung, am 18.2.2005, sowie drei Tage vor der unabdingbaren Entlassung, am 18.3.2005. Bereits vor dem ersten Treffen hatte Gustl Mollath gegenüber anderen Ärzten mehrfach seine Weigerung ausgesprochen, sich auf eine psychiatrische Exploration, eine körperliche Untersuchung oder auch nur eine Blutentnahme einzulassen, wie Dr. Leipziger zutreffend zusammenfaßt:

Nachdem der Angeklagte im Rahmen der für ihn hier gemäß § 81 StPO angeordneten Beobachtungs- und Untersuchungszeit ab dem 14.02.2005 bereits zu Beginn seiner stationären Unterbringung mit Ausnahme von Gesprächen, die er wegen aktueller Bedürfnisse intendierte oder zuließ, jegliche Untersuchungen und gezieltere Explorationsgespräche verweigerte, kam der Verhaltensbeobachtung des Angeklagten im Hinblick auf die in Auftrag gegebene Begutachtung besondere Bedeutung zu.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=22

So konnte es Dr. Leipziger nicht verwundern, daß der Proband auch ihm gegenüber eine Exploration verweigerte. Erstaunlich ist es vielmehr, daß die Gutachtenpassage, in der es um seine beiden Gespräche mit Gustl Mollath geht, mit der Überschrift: „Untersuchung und Exploration des Angeklagten durch den Sachverständigen.“ (S. 21) versehen ist.

Nach Erläuterung des Gutachtenauftrags und Belehrung, daß es dem Probanden freistehe, gegenüber dem Sachverständigen Angaben zu machen, stellt Dr. Leipziger die Aussagen Gustl Mollaths wie folgt dar:

Bei diesem Gespräch beschwerte sich der Angeklagte über den Umstand, dass seine psychiatrische Untersuchung richterlich angeordnet worden war.

Des Weiteren klagte er darüber, dass ihm durch die ihn festnehmenden Polizeibeamten nicht ermöglicht worden sei, sich seine notwendigen Körperpflegemittel, Nahrungsmittel etc. einzupacken.

Mit den hier verfügbaren Körperpflegemitteln und Nahrungsmitteln sei er nicht einverstanden.

Er bitte um Hilfe, Kernseife und Nahrungsmittel aus biologisch-dynamischen Anbau sich beschaffen zu können.

Auf Frage erklärte der Angeklagte, dass er hier auf Station ansonsten mit den Mitarbeitern und den Mitpatienten zurechtkomme.

Auch körperlich hätte er keine Beschwerden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=21

Bei diesem Gespräch „imponierte“ der Proband „in psychischer Hinsicht zu allen Qualitäten orientiert, wach und bewusstseinsklar“, war „ruhig und freundlich“ (S. 21), auch hinsichtlich „Gedächtnis, Merkfähigkeit und Konzentrationsvermögen des Angeklagten ergaben sich im klinischen Eindruck keine Auffälligkeiten“, Dr. Leipziger wagt eine „klinische Einschätzung“ der Intelligenz des Probanden als „durchschnittlich“ und attestierte ihm, „keine aggressiven Verhaltensweisen“ zu zeigen. (S. 22)

Lediglich die Exploration lehnt er ab, ja, beschwert sich gegen die richterlich angeordnete psychiatrische Untersuchung. Hier nun hätte Dr. Leipziger die Reißlinie ziehen und das Amtsgericht darüber informieren müssen, daß der Zweck der Unterbringung, nämlich die psychiatrische Untersuchung, nicht erreicht werden könne. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 hätte er ein Konzept entwickeln und vom Gericht absegnen lassen müssen, wie denn auf andere Weise Informationen erlangt werden könnten, die dem Unterbringungszweck dienlich seien. Eins jedoch ist ausgeschlossen: eine Totalbeobachtung, die das BVerfG so definiert:

Die vom Gutachter genannten Bedingungen, die die angeordnete Beobachtung sinnvoll und ergiebig machen könnten, lassen sich in zulässiger Weise nicht herstellen. Das Untersuchungskonzept zielt darauf ab, den Beschwerdeführer in seinem Alltagsverhalten, seiner Interaktion mit anderen Personen und seinem Verhalten gegenüber Personen, deren Urteil er nicht befürchten muss oder das er für belanglos hält, zu beobachten. Er soll in seiner eigenverantwortlichen Gestaltung des Tagesablaufs, seiner persönlichen Pflege oder Vernachlässigung von Interessen und in seiner Integrationsfähigkeit in die jeweilige Umwelt bzw. Gemeinschaft beobachtet werden. Die damit angestrebte Totalbeobachtung, die Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Beschuldigten erbringen soll, die er von sich aus nicht preisgeben will, von denen aber erhofft wird, dass er sie unter der Einflussnahme Dritter offenbart, ist unzulässig. Denn eine solche Maßnahme liefe auf die Umgehung des verfassungsrechtlich garantierten Schweigerechts des Beschuldigten und einen Verstoß gegen § 136 a StPO hinaus. Verfassungsrechtlich steht einer solchen Totalbeobachtung der unantastbare Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten entgegen, der dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht würde, dass sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html

Darüberhinaus heißt es in dem Beschluß:

Das konkrete Untersuchungskonzept muss zudem zur Erlangung von Erkenntnissen über eine Persönlichkeitsstörung geeignet sein, und die Geeignetheit muss wiederum in Gutachten und Beschluss dargelegt werden (vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51).

Das dem Leipziger-Gutachten zugrundeliegende „Konzept“ sah ausweislich seines Gutachtens- und Unterbringungsstils ungefähr so aus: behandle den Mann, als sei er ein rechtskräftig zu Unterbringung verurteilter allgemeingefährlicher psychisch Kranker, stecke ihn in die besonders gesicherte Eingangsstation FP 6, in der die unterschiedlichsten „Fälle“ – eine zum Teil explosive Mischung – darauf warten, daß in den für sie zuständigen Stationen Plätze frei werden, erlege starre Stationsordnungen auf, ordne das Tragen von Handschellen beim Gang zum maximal einstündigen Hofgang an und beauftrage das nachgeordnete Personal, möglichst eifrig zu notieren, welches verdächtige Verhalten ein Proband unter diesen Extrembedingungen an den Tag legt.

Dr. Leipziger hegt offenbar folgende, wissenschaftlich unhaltbare und rechtsstaatlich unannehmbare Hypothesen:

1)      Freiheitsentziehende Forensik ist Alltag.

2)      Die dort gezeigten Verhaltensweisen entsprechen denen, die auch sonst gezeigt werden.

3)      Das gilt auch für Menschen, die sich für unschuldig und gesund halten – beides ist noch nicht widerlegt.

4)      Wer sich der totalitären Institution anpaßt und sich klaglos unterwirft, ist normal.

5)      Wer das nicht tut, ist paranoid, von krankhaftem Mißtrauen geprägt und affektgestört, wenn er sich ab und zu aufregt. Psychopathologisch bedenklicher sind nur noch gehobene Stimmungen.

6)      Grüne Pazifisten, die Flugblätter verfassen und demonstrieren, die passiven Widerstand gegen die Verhältnisse leisten, sind eh crazy.

7)      Die üblen Verhältnisse werden den Willen des Probanden brechen und ihn zur Kooperation zwingen.

Schon bei der Darstellung dieses „informatorischen Gespräches“ (S. 21) vom 18.2.2005 werden diese Aspekte deutlich:

Inhaltlich war sein Denken, das von einer misstrauischen Grundhaltung geprägt war, durch eine starke Körperbezogenheit und Rigidität auffällig, indem der Angeklagte massiv darauf beharrte, ,,natürliche“ Körperpflegemittel ausschließlich benutzen zu können und sich nur anhand von Lebensmitteln aus biologisch-dynamischen Anbau ernähren zu können, die hier nicht ohne Weiteres verfügbar bzw. für ihn beschaffbar waren.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=21

Statt sich der Ineffizienz der Sozialarbeiter in seiner Institution zu widmen, die es auch vier Tage nach Einlieferung nicht geschafft haben, einen Transport von Bekleidung, Körperpflegemitteln und ggf. Verpflegung aus dem Haus des Probanden zu organisieren oder eine gesonderte Verpflegung auf dessen Kosten zu vermitteln, wird der Proband bereits pathologisiert. Welche Machtinstinkte treiben den Gutachter an, daß er den Status des Probanden, für den die Unschuldsvermutung und schwache Akten streiten, den er daraufhin begutachten soll, ob eine bislang nur insinuierte psychische Erkrankung vorliegt, derartig verkennt?

Es liegt wohl daran, daß Dr. Leipziger nach Aktenlektüre am 18.2.2005 ohnehin schon weiß, in welche Schublade er den Probanden stecken will. Das ergibt sich aus dessen Überlegungen zu dem informatorischen Gespräch:

Im eher allgemein gehaltenen informatorischen Gespräch wurden für den Angeklagten sensible Themenbereiche – wie sie aus den Akten zu ersehen sind – nicht berührt. Diesbezüglich kamen somit in diesem Gespräch paranoide und Größenvorstellungen des Angeklagten, die bei Erörterung auch der für ihn sensiblen Themenbereiche zur Darstellung hätten kommen können, nicht zur Sprache.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=21

Deutlicher kann eine Voreingenommenheit nicht zum Ausdruck gebracht werden. Wäre er, Dr. Leipziger, im Rahmen dieser ersten Begegnung, auf die Sache, um die es bei den Vorwürfen geht, eingegangen, dann wäre dieses erste Gespräch nicht so relativ unauffällig verlaufen. Dann wären paranoide und Größenvorstellungen demonstriert worden.

Genauso voreingenommen reagiert der aufnehmende Arzt am 14.2.2005 – wie der Herr, so’s Gescherr, und das setzt sich bis zum unterrangigsten Personal fort und durch. Selbst die „Patienten“ kapieren rasch, mit welchen Mitteilungen über „Mitpatienten“ sie dem Personal eine Freude machen und ihrer eigenen Lockerungskarriere Flügel verleihen können.

Dr. Leipziger referiert die Dokumentation des aufnehmenden Arztes folgendermaßen:

Bei seiner Aufnahme am 14.02.2005 hätte der Angeklagte dem aufnehmenden Arzt berichtet, dass er am 13.02.2005 mittags zu Hause von der Polizei abgeholt worden sei und in eine Zelle gesperrt worden sei. Es sei kalt gewesen und es hätte nur ein gemauertes Bett mit einem Leimbrett gegeben, keine Decke. Der Ventilator sei die ganze Zeit gelaufen. Er hätte kein Essen erhalten, es hätte auch kein Wasser gegeben. Der Kontakt zu Angehörigen sei ihm verweigert worden. Hierauf hätte der Angeklagte eine langatmige Auslegung des Grundgesetzes gegeben, gegen das die Polizei verstoßen hätte.

Um auf sich aufmerksam zu machen, hätte er Wasser mit einem Becher aus der Toilette geschöpft, woraufhin die Polizei die Zelle gestürmt hätte, ihn zu Boden geworfen hätte und versucht hätte, ihm den Arm auszukugeln und ihm eine Schürfwunde am linken Knie und einen offenen Bluterguss am linken Schienbein zugefügt hätte.

(Eine dem Angeklagten angebotene Tetanus-Simultan-Impfung sei von ihm verweigert worden).

Bei Ankunft vor der Klinik sei der Angeklagte gefesselt gewesen. An beiden Handgelenken seien Schwellungen und Hautrötungen festzustellen gewesen. Neurologische Ausfälle seien durch den Angeklagten dort verneint worden. Eine Untersuchung hätte der Angeklagte nicht zugelassen.

Bezüglich seines Falles sei alles in den Gerichtsakten nachzulesen. Er (der Angeklagte) habe jetzt nicht die Kraft, das komplexe Geschehen zu erklären.[…] Weiter hätte der Angeklagte berichtet, dass er geschieden sei, keine Kinder hätte.

Er lebe seit Jahren von Bio-Lebensmitteln. Er verweigere die Nahrungsaufnahme, wenn er diese Lebensmittel nicht bekomme, da er multiple Allergien gegen konventionelle Lebensmittel habe.

Er nehme keine Medikamente, habe keine körperlichen Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte hinter sich.

Ein weiteres Gespräch verweigere er, ebenso internistische und neurologische Untersuchung.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=14

Dieser Darstellung läßt sich nicht entnehmen, ob die durch die Polizei zugefügten Verletzungen tatsächlich vorhanden waren oder nicht. Dr. Leipziger zitiert nun mal gern selektiv. Seine Zitate aus den Niederschriften des Pflegepersonals beginnen bewußt erst mit dem 17.2.2005, als ob nicht von Anfang an auch von den Pflegekräften auf seine Anforderung hin eifrig dokumentiert worden wäre.

Denn eins ist klar: wird eine Person unter polizeilichem Zwang eingeliefert, so erfordert es bereits der Selbstschutz der Institution, genauestens zu dokumentieren, welche Verletzungen diese Person bereits vor Aufnahme aufwies, um nicht selbst dafür einstehen zu müssen. Genauso selbstverständlich ist es, daß diese Dokumentationen an den Betroffenen nicht herausgegeben werden, wenn er sie zur Unterfütterung seiner Strafanzeige gegen die Polizei benötigt. Forensik, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte stehen schließlich auf derselben Seite.

In den handschriftlichen Aufzeichnungen einer Pflegekraft vom 14.2.2005 heißt es:

Von beiden Beamten und mir wurde Pat. M. auf St. FP6 gebracht. Auf Station wurden die Handfesseln entfernt, hier zeigten sich Druckstellen auf beiden Handglenken. Bemerkenswert ist, dass er zum Transport mit gestreckten Armen auf den Rücken transportiert wurde.

Bei der Aufnahme zeigte er sich wenig kooperativ, kündigt auch passiven Widerstand an. Gibt nur zäh und unter permanenten Nachfragen Antwort. […] Deliktauskunft keine. ärztl. Untersuchung durch Dr. P. verweigert. Körperlich und Kleidung zerrissen, Duschbad welches angeboten wurde verw. Handfesseln noch stark gerötet, kleine 2 Cent große Schürfwunde mit Hämatombildung an li. Schienbein. Pat. will nur noch schlafen und sich aufwärmen und brach dann das Gespräch ab. Meinte dan noch er wolle alles ertragen aber nicht kooperieren. Verletzungen d. Handgelenke sowie d. Schienbeins werden noch zur Beweissicherung fotographisch festgehalten. Pat. ist damit einverstanden.

[Die Dokumentation liegt der Verteidigung vor, der ich dieses Zitat verdanke]

Da wird also ein Proband eingeliefert, ramponiert, in zerrissener Kleidung, ohne Koffer mit Kleidung und Kulturtasche, auf unüblich brutale Art und Weise gefesselt, am Mittag des Vortages festgenommen und grundlos über Nacht in einer kargen kalten Zelle eingesperrt, ohne Wasser und Brot, wird mißhandelt, als er auf seine Bedürfnisse aufmerksam macht, weist Rötungen und Schwellungen an den Handgelenken auf und eine Schürfwunde mit Hämatom am Schienbein, hat die Nacht über nicht geschlafen, ist fertig und dennoch entschieden, gegen die Institution „Psychiatrie“ passiven Widerstand zu leisten. Und nun hören wir uns an, wie Dr. Leipziger diesen Arzt, ich wiederhole: Arzt!, in seiner Einschätzung dieser ersten Begegnung zitiert:

Psychischer Befund: Wach, orientiert, ungepflegt;

auffällig ist das negativistische Weltbild, in dem der Angeklagte der Benachteiligte ist. Es mutet an, dass es sich um paranoides Umdenken handelt, insbesondere die „Schwarzgeldkreis“- Verschwörung gegen ihn.

Es dominieren Größenphantasien.

Auf Stimmen hören befragt hätte der Angeklagte geantwortet:

Er höre eine innere Stimme, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen. Im Grundgesetz sei die Gewissensfreiheit verankert. Es gebe nur Gerechtigkeit oder Tod. Dies hier sei ein Unrechtsstaat.

Die Ich-Grenzen wirken verschwommen, die Ausführungen sind ausufernd, scheinlogisch in Abwechslung mit vernünftigen Gedanken.

Der Affekt ist heiter. Gedächtnis und Merkfähigkeit im Untersuchungsgang regelrecht. Die Stimmung wirkt grenzwertig gehoben. Suizidalität ist nicht zu eruieren.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=14

Daß hier kein Arzt spricht, der sich in die Situation  des zwangsweise in die Forensik verbrachten Probanden hineinversetzen kann, ist klar. Wer würde nicht „ungepflegt“ wirken nach 30-stündiger Polizeiverwahrung und -behandlung? Ärzte, die unter der Ägide von Dr. Leipziger ihr Leben zu fristen gezwungen sind, deuten das zähe „Aus der Nase ziehen müssen“ als ausufernde Ausführungen, orten Größenphantasien, die nicht belegt werden – oder sollte es sich bei denen um den von der Pflegekraft notierten angekündigten „passiven Widerstand“ handeln, der in der totalitären Institution des Dr. Leipziger tatsächlich größenwahnsinnig anmutet? Denn wahr ist ja: ein diesem System unterworfener Arzt kann eigentlich nur gehen. Verändern kann er nichts. Sich auch nur vorzustellen, man könne rebellieren, grenzte schon an Größenwahn angesichts dieser Hierarchie und dem Bedürfnis, einen Facharzttitel erwerben zu müssen.

Wie kommt der kleine Stationsarzt jetzt nun darauf?

auffällig ist das negativistische Weltbild, in dem der Angeklagte der Benachteiligte ist. Es mutet an, dass es sich um paranoides Umdenken handelt, insbesondere die „Schwarzgeldkreis“- Verschwörung gegen ihn.

Diese Bewertung bezieht sich auf ein Referat von Dr. Leipziger seiner Notate, das ich bislang, mit Gründen, weggelassen habe:

Er sei hier, weil sein Nachbar Kontakte zu Schwarzgeldkreisen habe, zu welchen auch Dr. Wörthmüller gehöre. Dr. Wörthmüller hätte das Schweigen des Angeklagten „erpressen“ wollen. indem er ihm ein Goodwill-Gutachten angeboten hätte. Daraufhin hätte der Angeklagte dafür gesorgt, dass dieser (Dr. Wörthmüller) seine Befangenheit zugeben hätte müssen. Deshalb sei er hier.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=15

Mir ist unklar, wie ein Sachverständiger, der die Akten gelesen hat, dieses Mißverständnis des uninformierten Stationsarztes unkommentiert stehen lassen kann. Er weiß doch genau, daß es um den Nachbarn des Dr. Wörthmüller geht, einem Kunden von Petra Mollath, der mit dem ebenfalls geschaßten Kollegen der Petra Mollath, Wolfgang D. (pardon, er kam seiner beabsichtigten Kündigung durch Eigenkündigung zuvor) und deren Geschäftspartner bei riskanten unerlaubten Eurex-Geschäften, Udo S., im Jahr 2003 eine Finanzdienstleistungs-AG gegründet hatte?

Dr. Leipziger weiß, daß die schnellfingrige Diagnose seines Stationsarztes keine Grundlage hat. Weshalb er die Notizen der Pflegekraft wie auch die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller unterschlug. Nur er selbst kann wissen, aus welchen Gründen er gegen den Intellekt handelte.

Aus demselben Grund hat er wohl auch die Fehlleistung jenes Stationsarztes unterschlagen, den die Pflegekraft am 14.2.2005 beflissen aufschrieb:

Insgesamt wirkt der Pat. sehr psychotisch und kann daher lt. Dr. P. zügig isoliert und fixiert werden.

Typisch, daß der Proband sogleich als Patient angesehen wurde. Man muß tatsächlich daran erinnern: Gustl Mollath wurde stationär untergebracht, um durch Exploration eine ihm von der Ehefrau angedichtete psychische Krankheit zu evaluieren.

Was den Stationsarzt dazu bewog, auch eine gehobene Stimmung des Probanden zu erwähnen, war wohl der Witz, den Gustl Mollath sich leistete:

Auf Stimmen hören befragt hätte der Angeklagte geantwortet:

Er höre eine innere Stimme, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen.

Im Grundgesetz sei die Gewissensfreiheit verankert. Es gebe nur Gerechtigkeit oder Tod. Dies hier sei ein Unrechtsstaat.

Gustl Mollath hat nun mal einen schwarzen Humor. Nur Schizophrene hören Stimmen, das weiß jeder. Eine derart naive Frage eines veritablen Arztes erregt bei einem intelligenten Menschen natürlich Heiterkeit. Also wird witzig gekontert, daß es bei ihm, Gustl Mollath, nur die innere Stimme des Gewissens gebe. Witz hat in den heiligen Hallen in Bayreuth allerdings nichts verloren, und so wird ihm der lockere Gestus zum Verhängnis. Denn Dr. Leipziger ist nicht neutral. Er sucht nach Begründungen für sein bereits feststehendes Urteil.

(wird fortgesetzt)

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3.481 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (3)

  1. „Richter haben es oft mit Menschen wie Franz Ellenburger zu tun, sie verdrehen die Augen dann. Der lässt häufiger hier arbeiten, heißt es intern, oder einfach: ein Querulant. Solche Menschen verfassen endlose Schriftsätze und ziehen alle Register, die das verzweigte System der Rechtsmittel bereithält: Berufung und Beschwerde, “

    http://www.sueddeutsche.de/karriere/kampf-eines-ex-beamten-schriftsaetze-sind-seine-waffen-1.1852264

    Wenn dann einer in den Gerichtssaal marschiert und in galloppierender Selbstjustiz den (frischgebackenen) Staatsanwalt abknallt, dann ist es aber auch wieder nicht richtig.
    Dann doch lieber Rechtsmittel bis zum Ende der Möglichkeiten? Die Herrschaften in den bayerischen Justizkatakomben sollten sich da mal einig werden.

  2. Auch wenn hier es hier vordergründig – zu Recht und messerscharf analysiert, danke dafür! – um das Versagen Dr. Leipzigers geht, liegt darin auch und vor allem Kritik an der Richterschaft, die ihre Entscheidungen auf solche Gutachten stützen. Glücklicherweise werden ganz langsam und ganz vereinzelt aus den richterlichen Reihen auch selbstkritische Gedanken laut, vgl.

    https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-4/#comment-30836.

    All den anderen, insbesondere Walter Groß mit seinen peinlichen Kritik-Abwehrversuchen, sei folgendes gesagt:

    Sie sind Teil der Staatsgewalt. Sie stehen in der Öffentlichkeit. Sie sprechen in unserem Namen, also dürfen wir sie an diesem Anspruch messen. Sie sind frei, unabhängig, unkündbar. Auserwählt, ohne abwählbar zu sein. Wer in einer demokratischen Hierarchie so weit oben steht, muss einiges vertragen. Richter muss man kritisieren können. Sie stehen im Feuer der öffentlichen Meinung. Und sie gehören dort hin.

    (Jost Müller-Neuhof in: http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-mehr-richten/9268250.html)

    • Folgendes zur richterlichen Unabhängigkeit, was heute noch gilt:

      Königlicher Staats- und Justizminister in Preußen war in den 70ern des vorletzten(!) Jahrhunderts Dr. jur. Leonhardt, „Excellenz zu Berlin“.
      Zu der offiziell geltenden richterlichen Unabhängigkeit sagte er:

      „Von mir aus können die Richter ruhig unabhängig sein, solange ich über Beförderungen zu entscheiden habe.“

      Und so tröpfelt die richterliche Unabhängigkeit vor sich hin ….

      • @Joachim Bode

        Ja, das mit der Unabhängigkeit ist so eine Sache. Aber die Beförderungspraxis richtet sich doch eher nach statistischen Werten wie Erledigungszahlen und Rechtsmittelfestigkeit von Urteilen, als nach inhaltlichen Einzelfallfragen, oder sehe ich das zu naiv?

        • @A. Hirsch:

          Das „eher nach statistischen Werten ….“ mag solange zutreffen, wie der Richter bei seinen Entscheidungen nicht weiter auffällt, was die inhaltlichen Erwartungen der am Beförderungs(un)wesen beteiligten Personen und deren politischem Umfeld anbelangt. Das kann man gut ablesen z.B. beim Umgang mit Richtern, die die Cannabis-Rechtsprechung des BVerfGs umsetzen wollen, oder auch im Verwaltungsrecht. Nicht ohne Grund wechseln dort nicht wenige Richter zwischen Ministerium und Gericht hin und her. Da läßt nicht nur Bayern grüßen, das ist bundesweit flächendeckend.

        • @ Joachim Bode

          Naja, solche Querulanten muss man ja auch irgendwie in den Griff bekommen 😉

      • Die „Unabhängigkeit“ der Justiz ist nicht ausreichend klar definiert. Natürlich sind die Richter wie auch jeder andere Justiz-Mitarbeiter z.B. von den Arbeitsbedingungen, verschiedenen Beziehungen und Zusammenhängen abhängig. Und wenn die Mehrheit der Bürger basisdemokratisch entscheiden würde, die Justiz sei ab sofort vollumfassend von der Schwerkraft unabhängig, dann werden die Gerichtsakten immer noch nicht frei durch die Luft fliegen und die Richter werden nicht über unseren Köpfen schweben.

        Die Justiz kann sich eher von dem „Gesetz“ unabhängig machen als von den kausalen Gesetzen. Also muss das Handeln der Justiz auch für die Justiz selbst rechtliche kausale Folgen haben, wenn de Justiz das Gesetz missachtet.

      • @J. Bode
        Ihre berufsrichterliche These zur praktischen Absurdität „richterlichen Unabhängigkeit“ darf kritisch ergänzt werden: Volljurist Leonhardts Dictus („solange ich über Beförderungen zu entscheiden habe“) gilt nur unter diesem Doppelaspekt: daß BerufrichterInnen (a) ihre privilegierte Staatsbeamtenposition erhalten und daß sie (b) nicht auf Lebenszeit RiAG bleiben, also aufsteigen, wollen. Das mag wie Sie meinen für diesen bevorrechteten Berufsstand „heute noch“ gelten. Sobald Ihr Befund jedoch gesellschaftlich verallgemeinert wird, kann er grundfalsch werden: Gesellschaft besteht nämlich – und wie ich meine: glücklicherweise – nicht aus privilegierten StaatsbeamtenInnen. Sondern aus „lebendigen Menschen“ (Kafka).

      • Erschreckende Konsequenz dieser Ursachenthese ist doch, die „unabhängigen“ Abhängigen habe weniger Rückgrat als allgemein Menschen selbst in Unrechtsregimen. Dort muss(te) bei Zivilcourage nicht nur das Ausbleiben der Beförderung oder eine Versetzung befürchtet werden.
        Unter diesen Umständen die Selbstverwaltung der Justiz als Ausweg zu offerieren, lässt Zweifel an der Motivation solcher Lösungen aufkommen. Die kassenärztliche Vereinigung lässt „erfolgreich“ grüßen.
        Interessieren würde mich auch, wann diese Abhängigkeit von der Obrigkeit und die Unabhängigkeit vom Gesetz in den Juristen fährt. Elternhaus, Studium, Referendariat, erste Amtsjahre? Was passiert mit Denen, die sich dem Gruppenzwang entziehen? Ich habe bei Gerichtsbesuchen mitbekommen, dass Richter die Akten zu Hause bearbeiten und nur an Verhandlungstagen im Gericht unterwegs sind. Erfolgt die Maßregelung per Haustürbesuch, im Vorbeieilen auf dem Gerichtsflur oder durch Entzug der Heimarbeit?
        Wie kommt es zur Anbiederung der anderen Juristen, der Anwälte? Leiden die ihr Berufsleben lang unter dem schlechteren Berufsabschluss?
        Wie funktioniert solche Dürftigkeit als System?
        Kann man das korrigieren, Rückgrat implantieren?
        Mir wird schwindlig!

        • Die NRV, die es eigentlich wissen müsste, habe ich heute per Webformular angefragt. Mal sehen, ob was Konkretes zurückkommt. Die Neue Richtervereinigung NRV formuliert die zentralen Aufgaben nach ihrem Selbstverständnis u.a. so:
          1. „Justiz kann unterdrücken oder befreien – aber ohne Justiz geht es nicht“
          2. „Daher ist es wichtig, wie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte denken…“
          3. „und dass die Justizstrukturen, in die sie eingebunden sind, stimmen.“

          „Hierfür kämpft die Neue Richtervereinigung.“

          Dass dieser Kampf nicht nur im stillen Kämmerlein passiert, ist an der Initiative: „Thema für die Koalitionsvereinbarung: Evaluation der Justizstrukturen“ zu erkennen. Sie besteht in einem offenen Brief an MdB Thomas Oppermann und thematisiert die dringende Notwendigkeit der Selbstverwaltung und schlägt die Aufnahme der Vereinbarung: „Wir werden Modelle prüfen, die Judikative organisatorisch mit Eigenständigkeit und mit Selbstverwaltungsstrukturen auszustatten.“

          Der Vorschlag wurde von den Koalitionären im Vertrag nicht aufgenommen. Neben vielen Detailabsichten will die Koalition vor allem die Initiative: „Law – Made in Germany“ fortführen und weiterentwickeln. Diese Initiative bewirbt Deutsches Recht mit global, effektiv und kostengünstig. Sie ist initiiert von den Berufsverbänden BNotK, BRAK, DAV, DIHK, DNotV und dem DRB. Sie beschreibt eine heroische Erfolgsgeschichte – Recht „made in germany“ ist ein Garant für Erfolg. Zur Unabhängigkeit der Gerichte heißt es: „Wer in Deutschland prozessiert, kann sich auf die Unabhängigkeit der Gerichte verlassen.“

          Zwischenfazit:
          NRV
          Der Kampf des NRV für 1.-3. lässt eigenwillige Interpretationen zu. Ohne Justiz geht es nicht, das Unterdrücken und das Befreien. Diese korrekte Tatsachenfeststellung in 1. kann man durchaus auch bedrohlich finden. Daher ist wichtig, wie Juristen denken. Was mit dieser Aussage unter 2. beabsichtigt wird, bleibt unklar. Naiv vermute ich, dass Juristen alles Mögliche denken. Entscheidend für Recht und Gerechtigkeit wäre m.E. die innere und äußere Unabhängigkeit von eigenen Vorurteilen, Präferenzen und Vorteilen. Wie in jedem Beruf gilt, auch dem unsymphatischen Kunden wird die Dienstleistung fachgerecht zu einem angemessenen Preis erbracht. Betriebsinterne Querelen sind nicht auf den Kunden abzuladen. Meint der NRV das mit dem wichtigen „Wie-Denken“? Nähere Erläuterungen oder eine Initiative dazu habe ich beim NRV nicht aufgefunden. Also abwarten. Zur Einbindung in die Justizstrukturen (3.) fordert der NRV klar die Selbstverwaltung. Allerdings fehlt mir in deren Begründung der Bezug zu den „Kampfzielen“ unter 1. und 2.

          Koalition
          Während der NRV zaghaft grundsätzliche Probleme aufgreift, sind die Koalition und die führenden Berufsverbände schon dabei, den Export des Deutschen Rechts zu pushen. Erfolgstrunken von Fr. Leutheusser-Schnarrenberger als Wohlstandsgarant und Gewinnfaktor angepriesen.
          Da wird die Drohung nicht nur an uns Deutsche, sondern an Europa und die Welt konkret.

          http://www.neuerichter.de/startseite.html
          http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
          http://www.lawmadeingermany.de

  3. Na, da dürfte es aber ‚einige‘ Parallelen zu Gutachten mit Forensik-Berührung geben ;-((.

    „ZDF: Herr Prof. Bergmann, Sie waren 30 Jahre lang Familienrichter, wie sieht es aus mit der Qualität der Gutachten?

    Elmar Bergmann: Meiner Meinung nach werden in den vergangenen Jahren mehr schlechte Gutachten vorgelegt. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr junge Psychologen auf den Markt drängen, die nicht vernünftig als Psychologen ausgebildet sind. Sie haben keine Approbation und weisen keine langjährige Tätigkeit in der Psychotherapie auf und es fehlt an Fortbildung in der Rechtspsychologie. Der Bund Deutscher Psychologen verlangt, dass die Leute sich fortbilden und er bietet auch Kurse an, die relativ teuer sind. In diesem Job muss man das aufwenden, aber es wird von vielen nicht wahrgenommen. Das ist ein großes Problem.“

    http://www.zdf.de/ML-mona-lisa/sorgerechtsentzug-wegen-mangelhafter-gutachten-vor-gericht-31120934.html

    • Weiter Konkretes zum Allgemeinen:

      „…. es wird von den Jugendämtern gerne auch noch das gemacht, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon seit Jahren verboten hat: zu Eingewöhnungszwecken wird erst einmal ein halbes Jahr der Kontakt zwischen Eltern und Kindern unterbunden. Glatt rechtswidrig, glatt verfassungswidrig, auch das Oberlandesgericht Hamm hat das 2002 schon festgestellt, dass das so nicht geht. Das interessiert aber niemanden. Das wird einfach so gemacht. Das Kindeswohl bleibt in diesen Fällen auf der Strecke.“ 

      Über „Querulanten“ braucht sich in diesem Land niemand mehr zu beschweren! 

      Habe – als sei es das Selbstverständlichste der Welt – seit nun wieder 19 Monaten keinen Kontakt zum Kind – entgegen vollstreckbarem Beschluss auf wöchentliche Treffen! Anträge werden weder bearbeitet noch beantwortet. 

      Nochmal: ich habe unter den Augen der Justiz Würzburg mein Kind im Jahr 2013 NICHT EIN EINZIGES MAL GESEHEN. 

      • Herr Deeg,

        wäre es für Sie denkbar, Ihr Kind zu entlasten, in dem Sie auf Treffen „verzichten“ – um sich langfristig „nur“ auf die offensichtlich umfangreiche, rechtliche Auseinandersetzung mit der Mutter und den jeweils beteiligten Behörden etc. zu konzentrieren?

        Also Ihr Kind von Ihrer Seite gänzlich da herauszuhalten (nicht auf Teufel-komm-raus diesen vollstreckbaren Beschluss auf wöchentl. Treffen weiterzuverfolgen) und sich stattdessen NUR auf die Personen, die da vieles/alles zu verhindern scheinen – absichtlich, durch Unterlassung etc. – zu konzentrieren.

        Ich versuche mich in die Situation Ihres Kindes zu versetzen, welches durch die streitenden Eltern seit Jahren zwangsläufig zerrieben wird – denn es wird vieles von dem nicht nur rein atmosphärisch miterleben.

        Das von Ihnen zu Recht kritisierte Missverhalten der Behörden etc. sollte für Sie kein weiterer Nährboden sein, selber zum Spielball zu werden und obendrein die Tochter (zwar ungewollt, aber trotzdem) noch länger mitzubelasten. Lehnen Sie das (innerlich) ab!

        Das Vater-Kind Verhältnis IST von frühestem Zeitpunkt sabotiert, das ist übler Fakt.
        Sie sollten auf Ihre in einigen Jahren „erwachsene“ und damit „Mutter-unabhängige“ Tochter warten – und die bis dahin verbleibende Zeit nur „für“ Ihre Gegner verwenden – neben einem eigenen Leben, welches Ihnen Ausgleich zu der ganzen Last ermöglicht.

        Das ist ein machbarer „Quantensprung“, der auf jeden Fall überdenkenswert ist – auch wenn sich anfangs viel innerer Widerstand bemerkbar macht.

        Ziehen Sie eine Grenze, kämpfen Sie weiter für eine „spätere Zukunft“ mit Ihrer Tochter – auch wenn es keine Gewähr dafür gibt.

        Sie können derjenige Elternpart sein, der später vom Kind gesagt bekommt, dass es gut ist, den Streit vom Kind abgegrenzt und sich dadurch schützend vor das Kind gestellt zu haben.

        Bitte fühlen Sie sich nicht missverstanden, auch nicht durch diesen (ungebetenen) Vorschlag. Ich achte Ihr Engagement, lese weiterhin Ihre Statements hier, sowohl auch in Ihrem Blog.

        Diese Zeilen sind als kl. Feedback gedacht – in der Überzeugung, dass Sie Ihren Aktionsradius zu Gunsten Ihrer Tochter erweitern/ändern können.

        • Undenkbar! (Aber danke für das Feedback…alles mehrfach über Jahre Thema).

          Und zwar, weil das zum einen emotional nicht geht: wer garantiert denn, dass ich morgen noch als Vater zur Verfügung stehe? 

          Zum anderen,  weil genau dieses erzwungene „Aufgeben“ erst die heute normalisierten Zustände ermöglicht hat: man wird einfach solange drangsaliert und entrechtet, bis man als Elternteil aufgibt?  Um die Schäden für das Kind kümmern sich dann die Therapeuten (wie genannt, die Kliniken sind bereits heute voll von Trennungsopfern: Anorexie, Borderline, Depressionen…von Bindungsfähigkeit ganz zu schweigen). 

          Wenn mein Kind nicht wäre, hätte ich schon lange meine Zurückhaltung aufgegeben. 

          Es gibt kein richtiges Leben im falschen. 

          Und was die Entfremdung und den „Umgangsboykott“ angeht: ich erwarte Entschädigung für zehn Jahre Missbrauch durch und mithilfe der bayerischen Justiz (bis in die Forensik!) und die sofortige Beendigung dieses rechtlichen Vakuums! 

          Wenn das in einem Rechtsstaat 2013 mit rechtlichen Mitteln nicht möglich ist, dann hat die Öffentlichkeit endlich zu erfahren, mit welchen Spielchen hier Menschen regelrecht vernichtet werden…

        • Herr Deeg,

          „Und zwar, weil das zum einen emotional nicht geht: wer garantiert denn, dass ich morgen noch als Vater zur Verfügung stehe?“

          DAS ist ein hartes Stück Arbeit, aber machbar.
          Und Sie garantieren, als Vater zur Verfügung zu stehen – eben wenn die Tochter volljährig ist. Sie bleiben doch der Vater!

          SIE würden entscheiden auf die Volljährigkeit Ihrer Tochter zu warten – SIE würden damit diesen rohen Kräften und Drangsalierungen – diesen Machtinstrumenten – die Sie zum Aufgeben zwingen wollen/sollen, die Kraft nehmen.
          Sie würden den verbissenen Kampf, dieses Gezerre mit der Mutter auf eine andere – nur rechtliche – Ebene verlagern, und hätten dadurch mehr Kraft/Energie gegen die unzähligen Unterlassungen weiter vorzugehen, für noch mehr Öffentlichkeit zu sorgen etc.

          Das die Mutter das Kind wahrscheinlich beeinflußt/indoktriniert ist bis auf weiteres nicht zu vermeiden – und Sie können die schon entstandenen Schäden nicht in wöchentl. Treffen (wenn selbige wieder stattfinden würden) „reparieren“.

          Dieser fatale, (nachvollziehbare) trotzdem aber besch****** Machtkampf zweier Elternteile muss vom Kind ferngehalten werden. Soooo weit, wie irgend möglich. Fangen Sie damit an!

          Was hat Ihr Kind von einem (begleiteten) erstrittenen Umgang???
          Vorstellbar ist eine negative Laune der Mutter – vor den Terminen und am jeweiligen Tag X.
          Einen Vater, der wahrscheinlich auch nicht „easy locker, als wär nix“ sein kann.
          Und dann stehen sie beide noch unter Beobachtung einer fremden Person seitens des Jugendamtes, Kinderschutzzentrum oder ähnlichem.

          Ein Kind soll damit klarkommen??! – weil die Eltern es so „bestimmen“, da sie bisher keine stabile Entscheidung erzielen konnten.
          Das Kind soll dabei nicht in Loyalitätskonflikte geraten? Entspannt und fröhlich, gesprächig und ausgelassen sein? Unbeschwert später zur Mutter zurückkehren?

          Für ein Kind sind Situationen dieser Art horrend, ein Kind kann sich dem kaum entziehen, vielleicht nur noch durch Krankheiten, so wie Sie sie schilderten. Eltern können und sollten ihrem Kind solch eine Zerrissenheit ersparen!

          Hr. Deeg, im allerschlimmsten Fall fordert die Mutter das Kind zu Aussagen auf, es wolle Sie nicht mehr sehen – vermeiden SIE das, indem Sie klüger und weitsichtiger handeln.

          „Wenn mein Kind nicht wäre, hätte ich schon lange meine Zurückhaltung aufgegeben.“ Sie sollten solche Sätze nicht online stellen, nicht jeder Mitleser interpretiert es als Ausdruck Ihrer Verzweiflung!

          Kämpfen Sie weiter, aber ziehen Sie durch eigenes kluges Handeln Ihr Kind aus dem Zentrum der elterlichen Machtkämpfe.

          Falls Sie an weiterem Gedankenaustausch interessiert sind, lassen Sie es mich wissen.

          @ Nebelkerze
          Ich stimme Ihnen zu, Hr. Deeg soll die Mutter nicht aus der Verantwortung lassen.
          Hr. Deeg kann seiner Tochter z.B. durch seinen Blog beweisen, wie sehr er sich eingesetzt.
          Durchhalten ist wichtig, aber man DARF sich selber auch gestatten, die Richtung/Perspektive zu ändern, sei es sogar der vermeintliche Verzicht, der sich später als Gewinn für Vater und Kind darstellen kann.

          @Josef Eisele
          Auch Ihnen stimme ich zu, es soll hier nichts „erledigt“ werden, in dem man dem Druck nachgibt. Aber die Schäden, die dem Kind schon entstanden sind, sollten sofort absolut minimiert werden. Einer der Elternteile MUSS die eigene Haltung aus Liebe zum Kind ändern, die Verhärtungen mutieren sonst zu Beton – nach wie vor zu Lasten des Kindes hauptsächlich.

        • Und Sie garantieren, als Vater zur Verfügung zu stehen – eben wenn die Tochter volljährig ist. Sie bleiben doch der Vater!

          Ich glaub eher, er meint, was wenn er morgen vom Bus überfahren wird. Oder krank wird oder sonst was. Bis zur Volljährigkeit ist noch was hin…merkst was?

        • @MM: So habe ich es auch verstanden.

          Auch der Satz:
          “Wenn mein Kind nicht wäre, hätte ich schon lange meine Zurückhaltung aufgegeben.” Sie sollten solche Sätze nicht online stellen, nicht jeder Mitleser interpretiert es als Ausdruck Ihrer Verzweiflung!
          wird von SuStu m.E. falsch interpretiert.

          Martin könnte Namen nennen, weitere harte Fakten präsentieren, wenn es nicht um das Kind(eswohl) ginge.

        • @SuStu: Die Mutter macht doch bereits alles, um das Kind und das System drum herum zu manipulieren. Hier findet eine permanente Kindeswohlgefährdung statt, die solange anhält, wie das Kind bei dieser Mutter lebt. Sie hält also auch dann an, wenn der Vater „aufgeben“ würde.

          Derart agierende Menschen manipulieren ihr Gegenüber immer wieder, wenn es für sie einen wichtigen Gund gibt. Und glauben Sie mir: Solche Menschen haben viele gute Gründe.

        • @ Max Mustermann
          @ Nebelkerze

          Ich sehe: 3 Leser des (von mir monierten) Satzes = 3 unterschiedliche Interpretationen … alle 3 glauben zu wissen, was Hr. Deeg zum Ausdruck bringen möchte.

          Wie wir alle mittlerweile wissen, wird oft durch Entscheidungsbefugte und /oder bestimmte Stellen (Gericht etc etc) eben nicht zu Gunsten eines Rechtbegehrenden „interpretiert“.
          „Querulanten“ haben da einen noch aussichtsloseren Status.

          Aussagen, die keinen negativen Spielraum für Vermutungen / Fehl-Interpretationen zulassen, sind wichtig.

          Es kommt darauf an, dass Geschriebenes / mündliche Vorträge beim Gegenüber positiv ankommt, damit das eigene Ziel erreichen werden kann.

          Das kennen wir alle doch aus dem Alltag, wo es oft um wesentlich weniger und/oder gar Banalitäten geht. Nimmt man die Schärfe raus, kann man den Kontrahenten besser entwaffnen.
          _____
          @ Max Mustermann
          „Bis zur Volljährigkeit ist noch was hin…merkst was?“

          Ob es bis zur Volljährigkeit noch dauert oder nicht – das Kind steht seit Jahren im Focus der sich zerfleischenden Eltern.
          Das Gewicht der Eltern ist ungleich verteilt (worden), die Mutter hat es geschafft die größere Macht auszuüben….Schäden zum Nachteil des Kindes sind schon entstanden.
          Letzteres gilt es zu minimieren (zu stoppen), soweit wie möglich und rasch.

          Das „darf“ (und muss) man nicht „als Aufgabe zu Gunsten der Mutter“ verstehen.
          Man kann eine andere innere Haltung dazu einnehmen, wenn es gelingt die Perspektive zu verändern, wenn es gelingt zu „akzeptieren“, dass man Entscheidungsbefugten ausgesetzt ist, die den Daumen hoch/runter halten…

          Es drängt sich auf, eine andere Strategie zu entwickeln, denn bisheriges erbrachte keinen wirklichen (stabilen) „Erfolg“.
          Hr. Deeg hat das richtig erkannt, denn bisher läßt man ihn auflaufen.

        • @SuStu: Ihre Motivation, Ihre positive Absicht habe ich vernommen. Sie haben das Herz schon am rechten Fleck. Vielleicht ist das heute in unserer Diskussion untergegangen.

          Ich sehe nur keine Verbesserung der Situation betroffener Kinder, wenn man Ihrem Ratschlag folgen würde. Ich habe mehrfach andere Erfahrungen machen müssen. Habe mit erlebt, dass gerade die Passivität eines Elternteils, das passive Dulden dieser permanenten Übergriffe noch mehr Probleme für Kinder mit sich gebracht hat. Kinder interpretieren dieses Verhalten als Eingetändnis irgendeiner Schuld. Daher habe ich hierzu auch eine andere Haltung.

          Kinder brauchen starke Eltern mit klaren, transparenten Aussagen. Die sich auch mal wehren und für etwas, für ihr eigenes Kind einsetzen. Sie brauchen Orientierung. Werte. Und ganz viel Verständnis und Liebe.

          Elternentfremder sind nicht transparent. Sie verschleiern, weichen aus.

          Ich sehe zudem auch durch ein „SICH zurückziehen“ ein falschen Signal für zukünftige Täter, die sich hierdurch animiert fühlen können, das auch so zu machen. Sehen Sie es somit als Präventionsmaßnahme, um zukünftig andere Kinder schützen zu können.

          ***

          Die Probleme hören zudem nicht auf, wenn ein Kind 18 wird. Dann ist ein Kind meist noch im Dunstkreis des Elternentfremders, oft noch finanziell abhängig.

          Die junge Frau in dem Video musste erst selbst Mutter werden, um zu erkennen, was man mit ihr als Kind gemacht hat. Wie man sie als Waffe gegen die Mutter benutzte.

          Es schmerzt mich, dass sich derart benutze Kinder mit „Schuld beladen“ fühlen. Diese Kinder haben keine Schuld, da sie ihren Eltern vertrauen können sollten. Aber sie fühlen sich dennoch schuldig, haben jahrelang ein schlechtes Gewissen.

          ***

          Ja, man lässt Martin auflaufen. Aber nur, weil man der Meinung war und ist, dass keiner so richtig und andauernd hinschaut und sich für ihn stark macht. Lieber ihn opfert, als den Saustall mal aufzuräumen. Das ist doch ein bekanntes Phänomen. Also muss er das Problem sein. Das vereinfachert doch so vieles.

          So war es doch auch bei Mollath, bei dem jahrelang alles unter den Teppich gekehrt werden konnte, bis es nicht mehr gefahrlos möglich war über diesen zu gehen, ohne über die angehäuften Berge an Dreck unter demselbigen zu stolpern.

          Es wird also Zeit, Kehrbleche und Besen rauszuholen und reine zu machen. Nach ein paar Jahrzehnten sammelt sich halt hier und da Dreck an …

          Vielleicht haben wir ja hier auch schon das Motto für das Jahr 2014 gefunden ….

          AUFRÄUMEN ….

        • Liebe® SuStu,

          nun entschuldigen Sie bitte einmal. Ich habe keineswegs die Absicht hier in eine Argumentationsquetsche zwischen Ihnen und Herrn Deeg zu geraten.

          Ich wollte lediglich anmerken, dass ich den Ausgangspost anders lese, aber wenn Sie mich schon direkt ansprechen, teile ich Ihnen gerne meine Meinung mit.

          Ausgangspost:

          Und zwar, weil das zum einen emotional nicht geht: wer garantiert denn, dass ich morgen noch als Vater zur Verfügung stehe?

          Ein für mich nachvollziehbares und „vernünftiges“ Argument. Wenn Herr Deeg morgen tot umfällt, dann ist es für das Kind sicher auch ein Schaden, wenn er aufgrund einer „inneren Haltung“ mit dem Kontakt bis zur Volljährigkeit wartet.

          Dann kennt das Kind den Vater gar nicht und darf sich dann mit 18 mit der Mutter auseinandersetzen.

          Da steckt Herr Deeg ja gar nicht drin.

          Ich verstehe Ihre Argumentationslinie auch. Natürlich ist ein Verlust an Lebensqualität seinen Kopf jeden Tag gegen unsichtbare Wände zu hämmern und der Gewinn ist „augenscheinlich“ null.

          Herr Deeg wird es mir verzeihen, aber ich möchte nicht in seiner Haut stecken. Aufgrund der Kontingenzproblematik steckt er in einem Wahlkonflikt, der emotional auch gar nicht entscheidbar ist.

          Wir könnten das theoretisch auch pathologisieren. Soll sich doch seine innere Haltung den äusseren Begebenheiten anpassen.

          Dagegen steht:

          Es gibt kein richtiges Leben im falschen.

          Denn das Leben ist einzigartig und unwiderruflich.

          Genau in solchen Situationen landen die Leute ja in der Klappse und der Psychiater fasselt was von Selbstüberhöhung und drückt dem Medis rein, damit endlich Ruhe ist im Namen der Lebensqualität.

          Ob damit irgendwas besser wird, als das man einen hübschen Krankheitsbegriff hat, um das emotional nicht Lösbare, rational und intersubjektiv erklärbar zu machen, ist mehr wie fraglich.

          Ich würde nicht gerne in Herrn Dengs Haut stecken.

          Sorry, Herr Deeg für die offenen Worte, ich wollte Ihnen damit wirklich nicht zu Nahe treten. Ich kann Sie gut verstehen, aber mit Ratschlägen helfen kann ich Ihnen nicht.

        • Lieber Herr @MM:
          danke für Ihre Worte. Ich bin mir sicher, dass Martin es sehr gut versteht, dass Sie nicht mit ihm tauschen wollen. Wer mag das schon.

          Allein das Sie und einige andere mit ihm Mitfühlen (nicht Mitleiden) ist mehr, als was er jahrelang erlebt hat. Ihm drohte dauerhafte Isolation, als man ihn wegschloss.

          Man sollte sich darüber im Klaren sein, wie schlimm es für so jmd. ist, wenn die anderen sagen, man sei verkehrt: Dabei sind es die anderen. Hierbei nicht zu zerbrechen, ist schon eine Sache für sich.

          Sorry Martin, dass ich das so schreib. Aber genau mit dieser Isolation schafft man es doch immer wieder, Menschen zu zerbrechen. Mobbing / Bossing basiert doch auch auf Isolation.

          Wie nennt man eigentlich durch die Justiz Gemobbte? Justing-Opfer? 😉

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-31033

          Lieber Max Mustermann,

          weder Sie, andere oder ich beabsichtigen eine Argumentationsquetsche und das ist auch sehr gut so.

          Ich betrachte diese Diskussion um die Causa Deeg als Austausch von Gedanken.

          – Brainstorming – using the brain to storm a problem.

          Ich gehe davon aus, dass Herrn Deeg in positiver Form und in seinem Sinne geholfen werden kann, WENN sich viel mehr Menschen mit seinem Thema
          (und den dahinterstehenden Missständen in der Rechtssprechung – die ja offensichtlich keine ist, etc etc – ) auseinandersetzen und „beschäftigen“, sich darauf einlassen.
          Was er als hilfreich/verwertbar empfindet, ist und bleibt seine Entscheidung.

          [Ich bitte mich nicht misszuverstehen, wenn ich hier „über“ Hr. Deeg spreche, bzw. schreibe.
          Und wenn ich Grossbuchstaben schreibe, dann nur weil mir die Fettschrift nicht möglich ist].

          Was hier im Blog irgendwer denkt/interpretiert etc.etc. interessiert einen Richter nicht – den interessiert, wie er zu seiner Meinungsbildung kommt.

          Die entsteht nicht durch unseren Gedankenaustausch, die entsteht durch Hr. Deegs Aktivitäten, Auftreten, Schreiben, anwaltliche Vertretung etc etc.

          Hr. Deegs rechtliche Situation ist an die Wand gefahren worden – da habe ich keinen Zweifel.
          Diese extrem belastende Lebenssituation, über Jahre – mit allen Nebenschauplätzen – ist schwer bis kaum auszuhalten.

          Emotionale und gedankliche (ungewollte und aufgezwungene) Achterbahnfahrten sind das.

          Die Gesamtsituation ist unmenschlich – wird aber weiterhin forciert u. aufrecht gehalten, durch die „Mitspieler“.

          „Weil das Leben einzigartig und unwiderruflich ist“, sollte man in solch aufgezwungenen Situationen zu bestimmten Zeiten die Reissleine zu ziehen versuchen, schon alleine um sich nicht kaputtmachen zu lassen!
          Dazu zählt auch, gelegentlich gegen die eigene Überzeugung „mitzuspielen“.

          Nicht weil man sich beugen, knechten und brechen läßt, nicht weil man in diesem Fall vor der Kindesmutter in die Knie geht – sondern weil man versuchen kann (taktisch) klüger, geschickter und verantwortungsvoller als der Gegner zu sein.

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-31032

          @ Nebelkerze

          Ich stimme Ihnen besonders hier zu : “ Kinder brauchen starke Eltern mit klaren, transparenten Aussagen. Die sich auch mal wehren und für etwas, für ihr eigenes Kind einsetzen. Sie brauchen Orientierung. Werte. Und ganz viel Verständnis und Liebe.“

          Ich spreche momentan nicht für „alle Kinder und deren Eltern“, ich versuche mich auf die Informationen, die ich Hr. Deeg und seinen Unterlagen entnehmen kann, menschlich einzulassen.
          Ich bin „nur“ Mensch, keine Juristin, keine Psychologin auch nicht sonstwie in diesen Zusammenhängen ausgebildet/spezialisiert.

          Vieles, mit Hr. DeegsThema zusammenhängende, was sich auch in anderen Fällen/Familien und einer nicht-zum-Wohle-des-Kindes-Rechtssprechung offenbart, kann ich nur im Rahmen meiner Möglichkeiten mitunterstützen, damit sich da generell viel in Bewegung und zur Verbesserung bringen läßt.

          Als Unterstützung betrachte ich auch Diskussionen/Wortbeiträge und Gedanken die ich daraus „mitnehme“, die in mir weiter wirken, die ich auch anderen mitteile, die sich wiederum auch eventuell drauf einlassen…

          Hr. Deeg soll nicht sich zurückziehen.
          Er soll unbedingt weiterkämpfen, seine ihm zustehenden Rechte einfordern, genau so auch die Rechte seines Kindes.

          Wenn dieser individuelle Fall „gewonnen“ ist, dann kann „man“ danach und darüber hinaus (vielleicht sogar präventiv) weitermachen.
          Nicht jetzt, nicht allein durch Hr. Deeg.
          Das ist einfach zu viel für einen einzelnen Menschen.
          (Ich habe das so bei Hr. Deeg auch nicht gelesen).

          Hier laufen viele unterschiedliche Auseinandersetzungen: beruflich, privat, familiär, incl. Haftentschädigung.
          Das rein private (emotionale) Erleben dieser ganzen Ungeheuerlichkeiten ist eine zusätzliche enorme Belastung.

          Ich möchte nach wie vor nur zu einer deutlichen „Entspannung“, vor allem für das Kind anregen.
          Das Kind muss raus aus dem Zentrum der elterlichen Zerfleischungen, da muss ein Elternteil nachgeben = klüger sein, bevor ein Gericht vielleicht sogar solch eine Entscheidung trifft, und das Kinder von beiden wegnimmt.

          (Vorerst) „Verzicht“ zu Gunsten des Kindes.
          Den durch 2 Elternteile angerichteten Schaden nicht noch länger (mit)betreiben.
          Und dann alles andere AUFRÄUMEN, wie Sie, Nebelkerze, treffend sagen, und zwar gründlich.

        • Und insbesondere die Leichtfertigkeit, mit der ab Mai 2012 die positive Entwicklung und die bestehende Bindung nach 94 Treffen (!) wieder aus Laune der Mutter heraus zerstört wurde, macht es unmöglich, hier noch irgendetwas zu relativieren!

        • Ich kann Martin sehr gut verstehen, dass er die Kindesmutter nicht aus der Verantwortung läßt.

          Man würde solchen Umgangsverweigerungs-Tätern genau das geben, was sie wollen. Und die betroffenen Kinder würden das auch noch als Beweis dafür hernehmen, dass die Lügen stimmen. Sie nicht geliebt werden etc.

          Das KIND sieht Martin nicht. Die Mutter sieht Martin auch nicht, weiss ja nicht einmal, wo sie mit dem gemeinsamen Kind lebt. Der Streit läuft nur über das Gericht. Also kann Martin dem Kind durch zukünftigen Verzicht – auf WAS ? = nicht durchgeführten Umgang – keinen Schaden abwenden. Nur die Kindesmutter könnte entspannter schlafen. Das wäre so, als wenn man es hinnehmen würde, dass Petra Mollath Gustl in die Psychiatrie bringen, ihn finanziell und gesellschaftlich ruinieren dürfte und ihm das Wiederaufnahmeverfahren verweigern würde, damit PM mit ihrem neuen Mann ruhig schlafen kann und ihm den Kontakt zu einem nicht vorhandenen Kind verweigern würde.

          Die Mutter hingegen fügt tagtäglich dem Kind Schaden zu, in dem sie an ihren Lügen über den Vater fest hält. Eines Tages wird das Kind selbst sehen, wie Martin sich ins Zeug gelegt hat, an seine Grenzen geht. Dafür zolle ich Martin meinen Respekt.

          Halte weiter durch @Martin.

        • Die tatsächlich eminent wichtige Aufgabe, dem eigenen Kind nicht im Rahmen einer aufgezwungenen Auseinandersetzung mit der Kindsmutter und der Justiz zu schaden, aufgrund der dabei unvermeidbar entstehenden Verletzungen, kann nicht dadurch „erledigt“ werden, dass der rechtlich benachteiligte Part einfach dem Druck nachgibt.

          Allerdings könnte schon eine Situation eintreten, dass er nicht mehr kann, und dafür müsste dann später eine Erklärung dem gemeinsamen Kind gegeben werden, die möglichst wenig Ressentiments und schon gar keine Aufforderung zur Parteinahme beinhaltet.

        • Umso wichtiger ist es, dass man diejenigen, die unter Druck gesetzt werden, stützt.

          Vermeintliche Ratschläge, dass Kind zu entlasten, obwohl man es nicht belastet, belasten unnötig. Menschen wie Martin brauchen unseren Rückhalt.

          Menschen wie diese KM brauchen das Wissen darum, dass nicht alle WEGSEHEN, wenn sie UNRECHT tun. Nur dadurch können diese Menschen im vermeintlich „Verborgenen“ agieren.

          Es ist ja nicht jeder in diesem System verwoben und muss somit Nachteile befürchten, wenn er die Wahrheit offen legt.

          Im Mollaths Fall haben wir zudem wunderbar gezeigt, dass selbst massenweise anonyme Präsenz zum (Teil-) Erfolg führt.

        • Im neuen Spiegel findet sich ein Interview mit der Familienrichterin Jutta Puls zum Thema, ein paar Passagen herausgegriffen: 

          SPIEGEL:….Bleibt nicht der Sieger, der vollendete Tatsachen schafft, der die Kinder einfach als Faustpfand mitnimmt?

          PULS: Ich habe das Gefühl, daß Sie da leider recht haben. Der Elternteil, der die Kinder mitnimmt und den anderen allein zurückläßt, erreicht zweierlei: Er schafft Bindungen, die sich zu seinen Gunsten rechtlich auswirken, und er zerstört Bindungen, nämlich die Bindungen an den zurückgelassenen Elternteil. Oft ist das sehr tragisch für Kinder …

          …..PULS: Es ist der Mühe wert, einem Kind den Kontakt zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil zu erhalten – auch gegen den Widerstand des Sorgeberechtigten. Wenn aber dieser Widerstand auf die Dauer nicht aufgelöst werden kann, dann muß der nicht sorgeberechtigte Elternteil um des Kindeswohles willen wohl letztendlich auf die Besuchskontakte verzichten.

          SPIEGEL: Wer hartnäckig genug ist, hat letztlich Erfolg?

          ……PULS: Der Richter muß jegliche Anstrengung unternehmen, dem sorgeberechtigten Intriganten klarzumachen, was er dem Kind damit antut: Er legt den Keim für eine neurotische Fehlentwicklung. Der Familienrichter hat auch zu verdeutlichen, daß so eine Fehlhaltung ihre Ursache in dem nicht aufgearbeiteten Scheidungskonflikt hat, wenn das nicht fruchtet, kann man jedenfalls dem Kind als dem schwächsten Glied in dieser Dreierbeziehung nicht zumuten, diese Spannung zu ertragen.

          ….SPIEGEL: Ist diese voraussehbare Entwicklung einem renitenten Sorgeberechtigten nicht früher beizubringen?

          PULS: Es gehört zur Routine des guten Familienrichters, dem Sorgeberechtigten – zumeist der Mutter – klarzumachen, daß sich die Manipulation der Kinder als Bumerang erweisen kann.

          http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14339486.html

          Okay, das Interview ist vom März 1982….hat sich was geändert?
          (…die Verantwortung wird an „Gutachter“ weitergereicht?)

        • Es hat sich durchaus etwas geändert seit 1982, nämlich in der Rechtslage: heute ist das gemeinsame Sorgerecht der Eltern Leitbild, und das sogar, jedenfalls seit kurzem, auch in nichtehelichen Beziehungen, gegen erbitterten feministischen Widerstand. Der nichteheliche Vater meines Neffen, der 1984 geboren wurde, hatte nicht einmal ein Umgangsrecht mit seinem Sohn, lediglich eine Zahlungspflicht.

          Was geblieben ist, gegen die Rechtslage, ist das Beharrungsvermögen von Mythen, insbesondere der Muttermythos, wonach ein Kind zur Mutter gehöre; hinzu gesellt sich der Opfermythos Frau und der Tätermythos Mann, der es vermag – entsprechende Erzählungen vorausgesetzt – , daß auch heute noch Väter entsorgt werden können.

          Ich bin gänzlich außerstande, einem derart betroffenen Vater persönliche Ratschläge zu erteilen, das würde ich als anmaßend empfinden.
          Ich denke mir nur: wenn eine unfähige Familiengerichtsjustiz, die auf Zeitgewinn und Schlechtachten setzt, um bestehende Verhältnisse zu zementieren („nun ist das Kind schon so lange bei der Mutter und dem Vater entfremdet, da wäre es gegen das Kindeswohl, es dem Vater auszusetzen“), sprich: sich der Verantwortung entzieht, dann kann eigentlich nur noch die Justiz helfen. In diesem Fall die Strafjustiz, die das Hintertreiben und Aushebeln familiengerichtlicher Umgangsregelungen durch den verweigernden und entfremdenden Partner konsequent als Kindesentziehung strafrechtlich zu ahnden hätte.

          Leider existiert die übliche staatsanwaltschaftliche Beißhemmung gegenüber Frauen, geht es um partnerschaftliche und familiäre Konflikte. Das Elend von manipulierten Kindern und entsorgten Vätern sollte eigentlich Anlaß genug sein, so eine Geschichte auch einmal zur Anklage zu bringen und durchzufechten. Sollte es an Empathie fehlen, so müßten doch eigentlich die gesellschaftlichen Folgekosten dieser Tragödien zum Handeln zwingen.

        • @ Gabriele Wolff

          wenn eine unfähige Familiengerichtsjustiz (…) sich der Verantwortung entzieht, dann kann eigentlich nur noch die Justiz helfen.

          Klingt seltsam, oder? 😉

          Möglicherweise sind in manchen Fällen die Grenzen der Justiz erreicht, um moralisches Recht zu erreichen (Gurlitt), oder Kindeswohl zu „garantieren“ …
          Auch die Justiz hat sehr wohl das Problem: Wie man’s macht, macht man’s falsch.
          Ich denke, da muß man jeweils sehr ins Detail gehen (was wir ja auch von der Justiz verlangen), um am Ende Recht zu sprechen.
          Eine logisch-mathematische (Mathe? igitt! 😉 ) Auslegung könnte hier und da einer gesellschaftlich-moralischen (Moral? urgs, subjektiv! 😉 ) Auslegung entgegenstehen, sofern es die Bandbreite der Gesetzgebung zuläßt.

          Voraussetzung ist in jedem Fall die korrekte Sachverhaltsanalyse.
          Wenn bereits die unzureichend verläuft, ist das Ergebnis jedweder „Rechtsprechung“ zweifelhaft, unabhängig von der möglichen Auslegung.
          Das war im Fall Mollath so, das erscheint im Fall Gurlitt so und auch im Fall Deeg.

          Im Fall Mollath fühlen wir uns über den Sachverhalt inzwischen gut informiert und viele wollen sogar eine Überprüfung bzw. Änderung der Gesetze. Mir würde ja eine nun endlich korrekte Rechtsprechung schon mal ausreichen….
          Im Fall Gurlitt sind wir nicht so richtig informiert, hmmm.. auch wenn der Vater damals vermutlich als einer von 4…… und der erbende Sohn das möglicherweise sehr wohl weiß… hmmm….?
          Im Fall Deeg einfach den Frauenbonus durch einen Männerbonus ersetzen? 😉
          Oder wie?

          Ich bin da für die Schritt-für-Schritt-Auflösung.
          Erstmal Sachverhalt bis in alle Tiefen klären und öffentlich machen, damit wir überhaupt mitreden können.

          Im Fall Mollath muß man da (neben gustl-for-help.de und den Dokumenten auf strate.net) in der Hinsicht glatt den LaLas danken, denn sie haben versucht, der Gegenseite Öffentlichkeit zu verschaffen – allein: Diese Sachverhaltsaufklärungen waren am Ende Gustl Mollath dienlich.
          Hier ist jetzt eine juristische Lösung jedweder Auslegung ausschließlich zugunsten Gustl Mollaths möglich.
          Ich erwarte weitere Sachverhaltsaufklärungen im Wiederaufnahmeverfahren, die weitere Tiefe, Klärung, Veröffentlichung und juristische Konsequenzen/Lösungen nach sich ziehen.
          Insofern ist dieser Fall aus meiner Sicht auch mit den beiden anderen hier diskutierten Fällen nicht vergleichbar.

          Im Fall Gurlitt ist mehr Dunkel als Aufklärung, die Veröffentlichung einiger Bilder im Internet erscheint mir eher als Alibi… Da passiert nix, seit Wochen nicht.
          Der Mann ist aber gegen seinen Willen im Krankenhaus… Sehr dunkel, alles…
          Unabhängig von einer Sachverhaltsfeststellung oder gar juristischen Auslegung die Bilder betreffend ist DAS für mich eindeutig ein SEHR undurchsichtiger Sachverhalt…

          Im Fall Deeg gibt es hier – sorry, Martin – viel Aufmerksamkeit, aber wenig Tiefe. Ich fordere eine öffentliche Tiefe aber für einen solchen Fall auch explizit NICHT ein – zum Schutz des Kindes. Für mich reicht Deine Doku, um zu erkennen, daß Dir hier Unrecht geschieht.

          Für mich greift hier nun allerdings der Auslegungs-Aspekt gedanklich, verkürzt: „Justiz-Mathematik oder (subjektive) Moral?“
          Ein vorweggenommener (moralischer!) Schritt könnte dem anderen (juristisch-mathematischen) möglicherweise helfen und eine insgesamt angemessenere Lösung herbeiführen:
          Im Fall Gurlitt wäre eine aktivere Aufklärungsrolle durch Gurlitt selbst, einzelne in Frage stehende Bilder betreffend, wünschenswert, um die Sachaufklärung voranzutreiben.
          Im Fall Deeg wäre eine zurückhaltendere Rolle von Martin (wie sie SuStu beschreibt, nicht Aufgabe!!!!), die eigene Person betreffend, wünschenswert, um sein Kind zu schützen.

          Es wäre ein „über seinen Schatten springen“ ohne Aufgabe der eigenen Rechte.
          Eine Vorwegnahme der moralischen Instanz, um der mathematisch agierenden Justiz (das soll sie doch!) beizuhelfen.

          Ja, das schreibe ich, gemütlich auf meiner Couch sitzend… nur denkend….
          Das ist mir völlig klar.

        • @ Fotobiene:

          @ Gabriele Wolff

          wenn eine unfähige Familiengerichtsjustiz (…) sich der Verantwortung entzieht, dann kann eigentlich nur noch die Justiz helfen.

          Klingt seltsam, oder? 😉

          Klingt seltsam, stimmt aber: manchmal kann man Feuer nur mit Feuer bekämpfen. Und wenn das Familiengericht einen die Umgangsregeln obstruierenden Partner nicht sanktioniert (z.B. durch Ordnungsgelder bis hin zur Sorgerechtsentziehung), dann muß eine andere Instanz eingreifen – denn privat läßt sich so ein Konflikt nicht lösen.

          Sachverhaltsaufklärung ist das A und O richtiger (um nicht zu sagen: gerechter) Justizentscheidungen, was bei Partnerschaftskonflikten bedeutet, nicht automatisch nach Schema F Partei zu nehmen; im Fall Gurlitt liegt es allein bei der Staatsanwaltschaft, den behaupteten Sachverhalt strafbarer Handlungen von Cornelius Gurlitt aufzuklären und die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme zu belegen. Herr Gurlitt müßte sich lediglich dazu entschließen, Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluß einzulegen. (Gleiches gilt für die einstweilige Betreuung.) Ob ihm das bei seiner Konstitution und Lebensart möglich ist, wage ich zu bezweifeln, und vertrauenswürdige Anwälte kennt er auch nicht.

        • @fotobiene: Was soll Martin Ihrer Meinung nach KONKRET machen? Ich seh da keinen greifbaren nachvollziehbaren Vorschlag. Nur Worthülsen Ihrerseits.

          Ebenfalls gemütlich auf dem Bett sitzend … die Sonne im Blick (haben wir schon Frühling???)

        • Herr Deeg,

          (ich hoffe ich habe meinen Kommentar nun unter den Spiegelbericht positionieren können) …

          Als Sieger sollte das Kind aus all den Unsäglichkeiten hervorgehen – es sollte erst gar nicht in diesen Abgrund hineingezogen werden.

          Die offensichtlich unvermeidbaren Machtkämpfe vieler Eltern beruhen doch auf deren filigranen „Verstrickungen“, weil nicht(s) gemeinsam aufgearbeitet wird oder werden kann oder durch einen Partner verhindert (auch ad absurdum geführt) wird – incl. zig anderer Gründe.
          ______
          Hammerharte Kränkungungen, wie z.B. durch eine Kindesmutter als Erzeuger benutzt und missbraucht worden zu sein – und vieles, vieles mehr, DARF nicht dazu führen, dass die eigene Verletztheit so dominiert, und man nur noch hammerhart zurückschlägt – und meist auch das Kind trifft. (Unbeabsichtig, sozusagen gezwungenermaßen). Da muss man einen anderen Weg für sich und das Kind finden!
          Nur darauf möchte ich hinweisen.

          Ich plädiere 100% für Ihr weiterkämpfen und dass Sie es schaffen die entsprechenden Leute, die ja Täter ( männl. u.weibl.) sind, zur Verantwortung zu ziehen, und dass sich Ihnen ausreichend UnterstützerInnen anschließen, um noch mehr und weiteres zu erreichen.

          Und eben weil sich offensichtlich in Gerichtsetagen und andernorts nichts geändert hat, Väter noch immer wegradiert werden etc etc etc – deshalb muss da weitergekämpft werden – aber: denkt an die Kinder, die das hautnah miterleben müssen und mit dem Elternteil leben müssen, der sich „Euch“ entgegenstellt.

        • Ich möchte SuStu hier zustimmen.
          Liebe SuStu, ich finde Deine Beiträge sehr einfühlsam und trotzdem sehr klar.
          Lieber Martin, ich habe mich in Deine Dokumente eingelesen und bin sicher, daß Dir und Deinem Kind Unrecht geschieht. Und ja! Sie geben Dir momentan keine Chance – das ist unmenschlich!
          Jedoch… Dein Kind empfindet momentan vermutlich nicht wie Du, es wird manipuliert. Einen Kampf, wie Du ihn führen möchtest, wird es noch nicht verstehen, es wird eher verstörend auf Dein Kind wirken, da stimme ich SuStu zu. Nähe zu Deinem Kind erreichst Du nicht durch Kampf.

          Genau darum treffen auch die Mollath-Vergleiche hier nicht, denn es geht um eine dritte Person – ein Kind – und das hoffentlich (!) in erster Linie.
          Wenn wir Mollath uneingeschränkt empfehlen, sein Recht durchzusetzen, muß das nicht automatisch für Martin Deeg gelten, auch wenn er genauso ein Opfer der Justiz ist.
          Auch aus meiner Sicht geht es primär um das Kind – und da finde ich SuStus Kommentare schon sehr richtig, so hart das zunächst einmal für den Vater als Justizopfer ist.

          Aber auch ihm geht es ja doch wohl in erster Linie um das Wohl seines Kindes, insofern, lieber Martin: SuStu setzt sich hier gerade sehr für Dich ein und bietet Dir Kontakt an.
          Mach‘ das mal, und sei offen für neue Lösungen, die möglicherweise Zeit brauchen, aber am Ende sehr viel erfolgreicher sein können!

        • @Fotobiene: Das LEID des Kindes hört nicht mit Ende des Verfahrensgangs auf.
          Es geht Tag für Tag weiter. Das Sich-Zurückziehen, sich nicht ÄUSSERN eines ausgegrenzten Elternteils wird oft noch als BELEG angeführt, dass dieser kein Interesse am Kind habe / das die Behauptungen stimmen … dieser tatsächlich ein ganz schlimmer Mensch ist …

          Das Kind bekommt keine Unterstützung, seine Wahrnehmung zu stärken. Es hört die ganze Zeit nur EINE „UN“-Wahrheit. Es ist wahrlich nicht einfach, sich zur Zielscheibe seines eigenen Kindes zu machen und den Haß zu spüren, den den der andere Elternteil gesät hat. Ich sehe es aber als Pflicht an, die Wahrnehmung eines derart betroffenen Kindes zu stärken und dafür zu sorgen, dass es Therapie erhält und dem ausgrenzenden Elternteil Grenzen gesetzt wird, damit er nicht unendlich so weiter machen kann.

          Hier ist ein sehr aufwühlendes Video über eine Betroffene, dass zeigt, was in diesen Kindern vor sich gehen kann:

        • @SuStu, @Martin: Auf beiden Seiten werden Eltern wegradiert.

          @SuStu: Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Konflikt darauf beruht, dass Kränkungen aufgearbeitet werden müssen. Es gibt tatsächlich Menschen, die grundsätzlich die Deutungshoheit haben wollen und daher auf andere Druck ausüben. Wenn man sich das nicht (mehr) gefallen lässt, dann ist der vermeintliche Streit offen !!! erkennbar. Gehen Sie mal mit so jmd. zu einer Beratung. Was glauben Sie wohl, was der dort macht?

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-30997

          Frau Wolff,

          … „Ich bin gänzlich außerstande, einem derart betroffenen Vater persönliche Ratschläge zu erteilen, das würde ich als anmaßend empfinden“ …

          Es ist gut, dass Sie darauf hinweisen.

          Bei mir war es bislang Unsicherheit, wie ich den Schilderungen von Hr. Deeg begegnen kann.
          Juristisch kann ich gar nichts dazu sagen.

          Als kl. Hintergrundinformation zu mir: Jahrgang 1958 und überwiegend alleinerziehende Mutter von 2 mittlerweile erwachsenen Kindern.
          Den Kontakt zum Vater habe ich seinerzeit gefördert/unterstützt – u. kenne mehr Tiefen als Höhen in dieser Sache.

          Mir ist es „nur“ möglich (meine) Erfahrungen/Überlegungen/Beobachtungen (aus dem Leben), sowie Gedanken und Anteilnahme einzubringen.

          Neben allerbesten Kenntnissen ( anderer Menschen) zur Rechtslage im Paragraphendschungel kann so gelegentlich ein neuer/anderer und eventuell weiterführender Impuls gesetzt werden.

          Anmaßende Ratschläge zu erteilen war/ist nicht mein Anliegen 🙂

        • Kurioserweise bestätigt gerade die Gutachterin Behrend, die seit Dezember 2012 (!) den Gutachtenauftrag hier hat, dass die Ausgrenzung keine Lösung ist: 

          http://martindeeg.wordpress.com/2013/11/25/die-verfestigung-der-missstande-im-familienrecht-durch-gutachten/

          „…..Mit anderen Worten: Aus Rechtsfrieden darf nicht automatisch Konfliktminderung oder gar Befriedung auf der Beziehungsebene abgeleitet werden. Wo die Empfehlung des Gutachters nur deshalb hingenommen wird, weil sie ohnehin unabwendbar erscheint, können Gerichte zwar die Zustimmung beider Eltern erzielen. Dennoch muss der den Rechtsstreit begründende Konflikt damit aber nicht abklingen, er kann durchaus auch stärker werden, wenn der Verlierer nur aus Ohnmacht zugestimmt hat, tatsächlich jedoch die Begründung für seiner Niederlage weiterhin nicht einsieht.
           
          Somit ist festzuhalten, dass durch die – fremdbestimmte – traditionelle Begutachtung der trennungsbedingte Elternkonflikt nach Beendigung des Rechtsstreits häufig noch größer wird, was die psychischen Belastungen für das Kind weiter ansteigen lässt.

          ….Insofern sollte ein Gutachter im Kindschaftsrecht stets erst versuchen, die angetroffenen Verhältnisse zusammen mit den Eltern so zu verändern, dass sich für das unfreiwillig in Mitleidenschaft gezogene Kind im Idealfall eine psychische Balance zwischen seinen Bedürfnissen nach Nähe und Wachstum einstellt. Womit das gemeinsame Gespräch ins Zentrum sachverständiger Methodik rückt.“ 

          Das gemeinsame Gespräch aber wird folgenlos verweigert!  

        • @Martin:

          Zum Wort „Traditionell“: Wir sind schon ein Stück weiter … auch Deine Ex und Du haben keine traditionelle Beziehung geführt: Hochzeit. Kind. Vater arbeitet. Mama ist daheim …

          Dann zum Thema „Gespräche“: Wo keine Bereitschaft besteht, wird man auch keine klärenden Gespräche führen können … Wie war das noch einmal mit der Zwangstherapie?

          Zielführend ist in solchen Momenten wohl eher, dass ganz klare Grenzen gesetzt und Regeln aufgestellt werden, an die sich die Beteiligten zu halten haben und dies solange kontrolliert wird, bis jedem klar geworden ist, dass ein Abweichen sanktioniert wird. Dafür wären u.a. die Jugendämter da, Eltern in die Pflicht zu nehmen und sie gegebenenfalls auf den Pott zu setzen.

          Deine Ex-Partnerin kann ja nur deswegen so agieren, da ihr Verhalten von Beginn an so hingenommen wurde …

        • Sehr geehrter SuStu,

          die gute Absicht möchte ich nicht infrage stellen. Aber mit dieser guten Absicht tarnen sich auch Diejenigen, die aus Gründen des alleinigen Besitzanspruchs (Alleinsorgende), der einfachen Handhabung (Familiengerichte) oder Unterwerfung unter die juristischen Verhältnisse (sozial-psychologische Kräfte) agieren. Sie erheben das Kindeswohl zum heiligen Gral, dem sie sich natürlich bedingungslos verpflichtet sehen und drängen den Ausgeschlossenen zur Vernunft des Verzichts auf Alles.
          Gegen meine Gewohnheit nenne ich hier mal Namen. Meine persönlichen, äußerst negativen Erfahrungen habe ich mit den Richtern am Kammergericht Tucholsky und Feskorn gemacht, die sich nicht zu fein sind das BVerfG und selbst eigene Beschlüsse zu konterkarieren. Ich kann es sogar beweisen, aber das BVerfG hat die Sache ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Wie soll man so der Betrügerbande den Garaus machen. Aber es ist nur vertagt. Morgen sehe ich meine Kinder. Ich hoffe Hr. Deeg hält durch und lässt sich nicht beirren. Ich weiß es, die Kinder brauchen (auch) uns.

        • Werter Lutz Lippke,

          Kinder brauchen unbedingt beide Elternteile!

          Dass Gerichte, Behörden etc. unsaubere, unfaire, hanebüchene (Fehl-) Entscheidungen etc. etc. treffen, daran habe ich keine Zweifel – und das muss unbedingt an die Öffentlichkeit transportiert werden.

          Den „Garaus machen“ ist vollkommen „richtig“ – darf aber nicht zusätzlich zu Lasten der Kinder gehen.

          Ich appelliere an alle Elternteile, ihre Machtkämpfe untereinander mit/ohne Gerichten auszufechten – ohne die Kinder zusätzlich zu belasten, zu mißbrauchen etc etc etc

          Auch innerhalb dieser familiären Problematiken hat ein Umdenken, ein besseres vorleben, stattzufinden.

          Ich plädiere für Unterrichtseinheiten, spätestens ab Grundschulalter, wie man sich angemessen auseinandersetzt / streitet, und wie zu Lösungen gefunden werden kann.

        • @SuStu: Wie stellen Sie sich das denn in der Praxis vor? Gutachten, welche die Kindeswohlgefährdung belegen sollen? Ohne Kind?

        • Zuerst einmal herzlichen Dank für den Zuspruch und die Diskussion!
          @SuStu und auch @Fotobiene (Beiträge eben erst gelesen) 

          Eben diese heutige Situation zu verhindern, war seit 2003 mein Bestreben, weil ich aus eigenem Erleben wusste, wo Väter nach der Trennung landen, ich 5 Jahre alt – und was Kinder durch die erzwungene Trennung (!) von einem Elternteil erleiden. Der Konflikt hier jedenfalls begann, als mein Kind drei Monate alt war – und alle Möglichkeiten zur schnellen entlastenden Lösung bestanden. Nach 8 Monaten (!) fand der erste Termin beim Familiengericht statt…inzwischen lautet die gesetzliche (!) Vorgabe: innerhalb von vier Wochen! 

          Anstatt jedoch zu schlichten, den Konflikt zu entschärfen und die Bindung zu erhalten, wurde über Jahre verschleppt, die Bindung durch bloßen Zeitablauf zerstört! Nach 12 Monaten empfahl der Würzburger Prof. Wittkowski (das Kind knapp 15 Monate alt!) als Gutachter des Familiengerichts bereits genau das, was Sie im Ergebnis auch raten: meinen Umgangsausschluss, um das Kind nicht durch Konflikte zu belasten. Der Freibrief für die 
          Kindsmutter. Ich wurde kriminalisiert, pathologisiert, unschuldig weggesperrt. Normalität in diesem rechtsfreien Raum. 

          Und ja, ich bin nicht nur verzweifelt – ich bin auch sehr zornig. Und das muss ich nicht verschleiern. Was sich die Justiz hier leistet, ist ein Skandal, der nicht hinzunehmen ist. 

          Anstatt sich hinter dem mittlerweile 10-jährigen Kind zu verschanzen haben die Kindsmutter, die Richterin und die beauftragten Helfer JETZT Verantwortung zu übernehmen!

          Und es geht auch um Generalprävention. Durch die Beibehaltung der rechtswidrigen und psychisch zerstörerischen Entfremdung zur  vorgeblichen „Entlastung“ des Kindes – wie von Ihnen vorgeschlagen – werden lediglich Schädigung und Entfremdung manifestiert, Väter radikalisiert oder in Suizid und Verzweiflungstaten getrieben, die Gesellschaft immer weiter in Vereinzelung getrieben, der Arbeitsaufwand für Justiz und Behörden ständig gesteigert. Das weiß man längst! Wer so agiert, wie die „Kindsmutter“ in diesem Fall, der ist strafrechtlich zu belangen, Zwangsmassnahmen sind anzuwenden, notfalls das Sorgerecht zu entziehen. 

          Der Ernst der Lage muss endlich bewusst werden, im Einzelfall und im Ganzen! 
          Und natürlich sind SOFORT Treffen zwischen mir und meinem Kind durchzusetzen: denn Vertrauen und Entlastung kann nur durch Beziehung entstehen! 

          Nochmal: es gab 94 „begleitete“ Treffen, die mein Kind erheblich entlasteten und auch Anknüpfungspunkte boten, die bereits verschuldeten Trennungsfolgen zu erkennen und aufzulösen. Mitten in diesem Prozess wurde alles wieder leichtfertigst zerstört. 

        • Sehr geehrter SuStu,
          ich stimme Ihnen vollkommen zu.
          Eltern regelt Eure Probleme bitte möglichst ohne Familiengerichte!!! Seid oder werdet fair zueinander und macht Euch bitte keine Illusionen zu Fähigkeiten und Wollen von Familiengerichten. Es sind in erster Linie Gebührenverteilmaschinen zu Lasten der Familien.

          Leider ist es aber auch so, dass eine verprügelte Mutter mit den Kindern irgendwann Zuflucht und Schutz vor dem prügelnden Vater finden muss.
          Leider ist es auch so, dass ein liebender und geliebter Vater irgendwann juristische Hilfe benötigt, wenn die gesetzlich bevorrechtigte Mutter dessen Bestrafung durch Kindesentzug durchsetzen will. Bei dem Ausschluss hat sie den größten Erfolg, wenn sie gewalttätige oder sexuelle Übergriffe behauptet.

          Die beiden typischen Erscheinungen werden von einer Lobby aus Justiz, Verbänden und Sozialkräften bearbeitet. Es gibt dabei Einzelne die wirklich Gutes wollen und fähig sind, es gibt Viele die desinteressiert und unfähig sind und es gibt wirklich Gefährliche, die aus ideologischen oder geschäftlichen Interessen die Krisen in Familien ausschlachten. Letztere üben einen erheblichen Einfluss auf Kindschafts- und Familiensachen aus. Die Gutwilligen und Bemühten sind in der absoluten Minderheit und infolge fragwürdiger obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung in schwacher Position.

          Was ich als erfahrener Vater von 4 Kindern an richterlichen Belehrungen und Anmaßungen erlebt habe, ist unglaublich. Darüber sieht man jedoch irgendwann hinweg. Aber wenn dann falsche Tatsachenbehauptungen und Begriffe wie Kindeswohl, Trennungs- und Beziehungskonflikt, Bindungstoleranz, Entscheidungserheblichkeit in endlosen Blabla-Texten instanzenübergreifend von Richtern genutzt werden, um die eigenen juristischen Unfertigkeiten, Lebensfremde und Grenzüberschreitungen zu vertuschen, dann geht es nicht nur um Familie. Dann geht es auch um den Rechtsstaat, der von den Eltern und dem Steuerzahler teuer bezahlt wird.

          Selbst wenn von Gerichten einmal sinnvolle Umgangs- oder Sorgeregelungen getroffen werden, können die durch den Verweigernden einfach ignoriert werden. Die gleichen Richter setzen das von ihnen selbst geschaffene Recht nicht durch. Aber wehe Sie vermuten, dass Gericht möchte sich aus einer Sache herausmogeln. Was glauben Sie, wie hellhörig, wach und tatkräftig die chronisch „überlasteten“ Hochwürden bei einer solchen Äußerung werden.

          Verhinderte Eltern in solcher Lage anzuregen, auf das Kindeswohl zu achten, ist eigentlich eine Zumutung. Aber Zumutungen sind sie gewöhnt. Nur eine Zerstörung des Vertrauens des Kindes, eine Zerstörung der Elternschaft als Teil der eigenen Identität und oft auch die Zerstörung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage kann diese Menschen brechen oder andernfalls zur Gefahr für die zahlreichen Rechtsbeuger in diesem Land werden lassen. So ist unsere Lage.

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-31062

          „Selbst wenn von Gerichten einmal sinnvolle Umgangs- oder Sorgeregelungen getroffen werden, können die durch den Verweigernden einfach ignoriert werden. ….
          …(Die gleichen Richter setzen das von ihnen selbst geschaffene Recht nicht durch. Aber wehe Sie vermuten, dass Gericht möchte sich aus einer Sache herausmogeln. Was glauben Sie, wie hellhörig, wach und tatkräftig die chronisch “überlasteten” Hochwürden bei einer solchen Äußerung werden.“)

          Werter Herr Lutz Lippke,

          Und genau Ihr erster Satz – in Hinblick auf Hr. Deeg – nämlich die Ignoranz und Verweigerung seitens der Kindesmutter, dagegen gilt es mit aller Kraft anzugehen.

          Deshalb könnte man überlegen, (zunächst) aus der wchtl. Treff“vereinbarung“ auszusteigen – nach vorherigem abklopfen der Rechtslage etc. damit es nicht nachteilig ausgelegt wird.
          Mit der Begründung, dass es dem Kind nicht noch länger zumutbar ist, die bislang sehr mühsam aufgebauten Treffen durch die Mutter sabotiert erleben zu müssen.
          Damit der Fokus auf die Mutter gerichtet wird, die sich widerrechtlich gegen einen Beschluss verhält, zum Nachteil des Kindes.

          Der zweite Teil des obigen Absatzes ist die nächste „Baustelle“, die gründlich anzugehen ist.

          Da könnte man überlegen, wie man genau diese zu erwartende Reaktion („hellhörig, wach und tatkräftig“…) mit einer neuen Strategie (Kindesmutters Verweigerung) verbindet, um herauszuschälen WER sabotiert (nämlich die Mutter) und das auf die zurückzuverweisen (nämlich die Richter etc.), die sich darüber bisher hinwegsetzen.
          ______

          „Verhinderte Eltern in solcher Lage anzuregen, auf das Kindeswohl zu achten, ist eigentlich eine Zumutung.“

          Mir ist bewußt, dass meine Kommentare diesen (ersten) Eindruck erwecken, ich möchte nur nichts in Watte verpacken und gehe davon aus, dass mein Anliegen (eventuell Auswege aus der völlig verkanteten Situation zu finden) mittlerweile verständlicher ist.

        • @SuStu

          „Deshalb könnte man überlegen, (zunächst) aus der wchtl. Treff”vereinbarung” auszusteigen – nach vorherigem abklopfen der Rechtslage etc. damit es nicht nachteilig ausgelegt wird. Mit der Begründung, dass es dem Kind nicht noch länger zumutbar ist, die bislang sehr mühsam aufgebauten Treffen durch die Mutter sabotiert erleben zu müssen.
          Damit der Fokus auf die Mutter gerichtet wird, die sich widerrechtlich gegen einen Beschluss verhält, zum Nachteil des Kindes.“

          Wissen Sie, ich kenne mehrere Väter, die mit genau dieser Argumentation „Zugeständnisse“ machten, bis hin zur „freiwilligen“ Abgabe des Sorgerechts. 

          Das Ergebnis ist immer das gleiche: die völlige Zerrüttung, Bindungszerstörung, Hass und Schädigung der Kinder, bedingungslose und letztlich selbstzerstörerische Identifikation mit der Kindsmutter. 

          Und weiter: die wöchentliche Vereinbarung ist/war ein Anfang! Die gilt es auszuweiten! Als dies konkret wurde, hatte die Richterin, Dezember 2011, genau das gemacht, was Sie vorschlagen: der Fokus auf die Mutter bzw. auf die Eltern, wo das Problem liegt, deshalb Kommunikation…

          Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

          Diese Vereinbarung wurde, wie weiter nachzulesen, von der Mutter vereitelt. Da dies durchging, trieb sie es weiter, – wieder! – bis zur heutigen Situation! Das geschieht bei „Zugeständnissen“ an derarte Menschen. 

          Die Frau gehört m.E. längst in Haft! Kinder brauchen auch kein Vorbild, das ihnen zeigt, das man sich an nichts zu halten braucht,  sich mit Verweigerung jeder Verantwortung durch’s  Leben schleichen kann. Auf Kosten der Mitmenschen, selbst des Vaters des Kindes. 

          Dass meine Dämonisierung für die Mutter  irgendwann zum Bumerang wird, ist keine Frage! Und dann? Im üblichen Fall bin ich als Vater längst tot oder maladisiert, eine Bindung nur noch ein verschämtes „Notprogramm“ und die „entlarvte“ Mutter wird gehasst für das, was sie getan hat! Und das soll einem Kind nützen? Dass es im Endeffekt dann niemanden mehr hat, wenn es alt genug ist, die Realität zu erkennen! Dass es  seine „Wurzeln“ verdammen muss, therapieren? (Mein Vater starb, da war ich gerade 32, Entfremdung irreparabel). 

          Schauen Sie sich in der Wirklichkeit um und Sie werden sehen, dass das keine Schwarzmalerei ist, auch wenn Verdrängung von Schuld bei allen Beteiligten oft ganz groß geschrieben wird! Neue Beziehungen, „neue“ Kinder, Arbeitswut, Sucht – alles Mechanismen, weil der Staat versagt und Kindesentfremdung zulässt und befördert, Täter und Täterinnen durch Wegschauen ermutigt! 

          Ps.: … wegen Kontakt: meine E-Mail wird durch Anklicken des Gravatars angezeigt oder einfach Kommentar auf meinem Blog, dann hab ich Ihre. Kommunikation ist immer gut….

           

        • @ martindeeg

          Alles Liebe zum neuen Jahr, Martin!
          Mein Bauch sagt mir: Sprich mit SuStu.
          Nicht hier.
          Per Mail, besser dann persönlich.
          Herzlich,
          Fotobiene

        • @ Gabriele Wolff
          @ all

          Dir vor allem, aber auch allen MitstreiterInnen hier ein frohes neues Jahr!
          Ich wünsche uns ein wenig Ruhe im ersten Halbjahr, aber vor allem Kraft für dieses wichtige Jahr!
          Es wird in der Sache erfolgreich sein, dessen bin ich mir sicher!

          Werauchimmer Kontakt zu Gustl Mollath hat: Alles Gute auch für ihn! Es ist sicher viel zu tun, wieder erst noch so „Zwänge“, aber diesmal endlich für die wirkliche Freiheit, die mit einem solchen Anwalt tatsächlich in greifbarer Nähe ist!

        • Entschuldigung wenn ich in der Familiensache noch einmal nachhake.
          @SuStu
          „Und genau Ihr erster Satz – in Hinblick auf Hr. Deeg – nämlich die Ignoranz und Verweigerung seitens der Kindesmutter, dagegen gilt es mit aller Kraft anzugehen.“
          Ich halte das für falsch. Natürlich sind die Vorbedingungen jeweils verschieden, aber bestimmte typische Muster gibt es. In und nach einer Trennungphase gibt es häufig eine gegenseitige Vorwurfshaltung, die mehr oder weniger offensichtlich und parallel zu notwendigen Einigungen und Abreden besteht. Diese Vorwurfshaltung schleift sich im besten Fall ab, wenn die Einigungen eine gewisse Fairneß und Zukunftsoptionen für beide Seiten erbringen. Die Kinder werden vom Zankapfel zum beiderseitigen freudigen Zukunftsprojekt. Manchmal entsteht sogar wieder freundschaftliche Nähe oder wenigstens gegenseitiger Respekt. Hierfür ist jedoch ein Verhandeln auf Augenhöhe und Akzeptanz der Elternschaft notwendig. Die Voraussetzungen dafür sind u.a. gleichwertige Optionen für evtl. spätere gerichtliche Verfahren. Kann eine Seite davon ausgehen, im Fall des Gerichtsstreits sich risikolos zum eigenen Vorteil durchzusetzen, wird sie oft kein Verhandeln auf Augenhöhe zulassen. Zumindest dann, wenn Egoismus und Besitzdenken mit im Spiel sind. Der Schlechtergestellte versucht mit Zugeständnissen die Situation zu entschärfen und geht dabei bis an persönliche Limits. Dieses Gefühl der Macht lässt die überlegene Seite noch dreister werden und unsinnigerweise bis in den strafrechtlichen Bereich agieren. Vor Gericht stellt sich dann die folgende Situation ein:
          Die eine Seite hat weit über den zulässigen Bereich Machtpositionen besetzt und legt in der Sorge des Aufflieges noch erheblich nach. Mit aggressiver Haltung wird der gerichtliche Schutz vor dem Ex-Partner eingefordert.
          Die andere Seite ist zunächst darauf angewiesen, Vorwürfe zu widerlegen, auf sein vorheriges Nachgeben bis zum Limit hinzuweisen und das Gericht zu überzeugen.
          Arbeitet das Gericht in dieser Phase nicht sorgfältig und verzögert eine Aufklärung der Sachverhalte, manifestiert es die unzumutbare Situation. Es macht sich in dieser Phase bereits schuldig, auch und vor allem gegenüber betroffenen Kindern. Mit zunehmender Verschärfung der Lage ist es für die überlegene Seite wie auch fürs Gericht vorteilhafter, die ungleiche Situation zu verfestigen und dem Unterlegenen aufzuzwingen. Wer sollte sonst für die eingetretenen Schäden und Folgen auch in weiteren anhängigen Verfahren aufkommen. Es ergibt sich somit eine gemeinsame Zielrichtung des Gerichts mit der einen Partei. Auch der Anwalt des Unterlegenen muss sich nun überlegen, ob er für die Pflichterfüllung aufwändige Verfahren und Erschwernisse bei der Kostenfestsetzung in Kauf nimmt oder den Mandanten lieber pflichtwidrig hängenlässt. Dies geht in der Regel gefahrlos und für den Mandanten im vollen Umfang kostenpflichtig. Ich kenne kaum größere Differenzen als zwischen Theorie und Praxis des Anwaltsrechts.
          Irgendwann erkennt der Betroffene, dass eigentlich nicht der Ex-Partner das größere Problem ist, sondern dessen Bevorzugung durch das Gericht. Denn bis auf wenige Ausnahmen sind die Ex-Partner eigentlich in der Lage, sich ernstgemeinten Auflagen des Gerichts unterzuordnen. Nur das Gericht und eben oft auch der eigene Anwalt sind bereits so in die Machenschaften verstrickt, dass diese nur noch die eigene Absicherung im Sinn haben. An der Familiensache sind sie längst nicht mehr interessiert. Das die Einsichtsfähigkeit des Ex-Partners nicht mehr aktiviert wird, ist der eigentliche inhaltliche Skandal. Spätestens in der Beschwerdeinstanz offenbart sich dem Betroffenen dann der deutsche Rechtsstaat, wie er klüngelhaft hinter der offiziellen Fassade wirklich funktioniert. Der Einsatz des Kindeswohl ist der größte Bluff dieses schamlosen Pokerspiels. Dafür gibt es nichts Entlastendes / Auflösendes vorzubringen. Es ist Ausdruck einer moralischen und intellektuellen Degeneration, die das Strafrecht und nach heutigem Rechtsverständnis die Prüfung der Schuldfähigkeit erfordert. Denn für Beförderungsoptionen von ein paar hundert Euro die Zerstörung von Existenzen und familären Bindungen in Kauf zu nehmen, unterscheidet sich nur unwesentlich von der Beschaffungskriminalität von Drogenabhängigen. Früher oder später wird dies so aufgearbeitet werden. Die Täter werden sich alle als Opfer der Verhältnisse darstellen, offiziell also Opfer einer blühenden Demokratie und eines vorbildlichen Rechtsstaats. Bis dahin zerstören sie weiter Familien und betreiben ihr effektives Gebührenverteilungssystem für Juristen. Dies ist das skandalöse Geschäftsmodell hinter dem heutigen deutschen Familienrecht.

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-31228

          Werter Herr Lutz Lippke,

          ich finde es wirklich gut, dass Sie erneut „nachhaken“, deshalb möchte ich Ihnen auch gerne antworten.
          Meinerseits habe ich weitere/ mögliche Diskussion hier im Blog für beendet entschieden, Hr. Deeg hat 2 Möglichkeiten – mit ihm in Kontakt zu treten (via Mail oder in seinem Blog) – genannt.
          Ich habe den Eindruck, dass eine breite, tiefe Diskussion zum Thema von Hr. Deeg HIER in diesem Blog nicht wirklich erwünscht ist – ich sage das ohne Aggression. Ich sage das auch mit gewissem Verständnis, welches ich aber auch dann verliere, wenn jemand persönliches Desaster – was verliere, denn andere Themen (Fälle) werden durchaus
          Ich habe mich vorerst gegen weitere „Einlassungen meinerseits “ entschieden.
          Die Gründe dafür:
          Meine anfänglich an Hr. Deeg gerichtete Frage, ob er sich vorstellen könne, sein Kind durch (vorerst) „Verzicht“ auf die „erstrittenen“ Besuchstermine – die von der Mutter mit „Hilfe“ (Sie, Hr. Lippke bezeichnen sehr detailliert und zutreffend, wie „so was“ zustande kommt“) der oberen Instanzen boykottiert werden, zu entlasten – um dann einzig und allein diese Instanzen in die Pflicht zu nehmen….beantwortete er klipp und klar mit einem Nein.
          Seine dazu mitgeteilten Erläuterungen (und -„für mich“ teilweise nachvollziehbaren Gründe) etc etc, „nehme ich hin“.
          Ich vernehme auch, dass (s)ein weiteres Nachdenken über einen möglichen Strategiewechsel (noch) nicht gegeben ist.
          Die Situation des Hr. Deeg ist aus meiner Sicht verhärtet, betoniert. Dagegen werde ich nicht antreten – es ist seine Angelegenheit, daran etwas zu verändern.
          Trotz einigen Erläuterungen von Hr. Deeg, die ich nachvollziehen KANN – vermisse ich aber ganz konkret die Schonung des Kindes – vor dem Unrecht in diversen Stationen dieser Auseinandersetzung, die Hr. Deeg persönlich widerfahren.
          Ich (als Mensch und aucht „nur“ aus der Vogelperspektive diesen Deeg-Konflikt betrachtend, nach-/vordenkend und emotional schreibend) vernehme (aus meiner individuellen Wahrnehmung) auch, dass es seit langem (JAHRE!!) nur KAMPF um „vieles“ gibt, dieses geschieht auf verschiedenen Ebenen.
          Und geht am KIND vorbei!
          Aber das Kind steht hier in Sachen Deeg angeblich im Fokus – so zumindest wird es dargestellt, ich habe das bis dato so wahrgenommen. Ich lehne es ab, dass -egal ob Mutter/Vater – eigene Unzulänglichkeiten hinter Racheverbissenheit versteckt werden.
          Mir persönlich ist es Pflicht zu sagen: diese beiden Elternteile müssen noch viel !! tiefer schürfen – in eigener Sache UND eigener Herkunftsfamilie UND daraus resultierenden Problemen,(die sich in der Partnerwahl widerspiegelt )und unerledigtes = unreflektiertes zum Nachteil des gemeinsamen Kindes AUSTOBT! – um iiiirgendwann (hopefully!!!) zu begreifen, was sie hier im Sorgerechtstreit etc etc etc etc ZU LASTEN des gemeinsamen Kindes ÜBELSTES „veranstalten“.
          Bei beiden Elternteilen, Deeg und Ex-Partnerin, sehe ich NICHTS, was auch nur annähernd auf Weiterentwicklung des eigenen Charakters hinweist- basierend auf den Dokumenten, die online gestellt sind.

          Es geht nur ums eigene RECHT auf…. … im (hier, subjektive Meinung meinerseits) Kampf gegen den/die Ex-PartnerIN – angeklagt/eingefordert wird vieles…
          Das KIND hat auszuhalten, soll aushalten, bildet SOGAR angeblich Verhaltensmaßnahmen dafür /dagegen … *kotz*

          WENN dem Kind das aufgezwungene aushalten-müssen nicht aufoktroyiert wird, orakelt man schwerste Schäden – später…die man angeblich JETZT zu vermeiden versucht … während „selbstüberzeugt und ohne Unterlass“ auf das Kind eingedroschen wird – das wird ausgeblendet, sogar in vermeintlich positives verkehrt.

          Meine persönliche Meinung und Einstellung zu Elternteilen, die keinen Unterhalt FÜR ihr KIND zahlen: : wer den Unterhalt verweigert – es gibt keine glaubhaften Gründen dafür! – ist nicht am LEBEN / ÜBERLEBEN des Kindes interessiert.

        • Leider lassen Sie jegliche Objektivität vermissen.

          Sie fordern vom ausgegrenzten Vater stilles Hineinfressen seines Leids, während das Gericht durch bloße Verzögerungen Fakten schafft. Die beliebteste Entscheidung entscheidungsschwacher Gerichte, die Elternentfremdungen nicht ahnden, ist ja immer, daß das arme Kind, kontaminiert durch den Aufenthalt bei der Mutter, den Vater ja nicht mehr sehen wolle, und daß man es jetzt zur Ruhe kommen lassen müsse. Was durch Kontakte mit dem Vater behindert werde. Damit gewinnt immer der destruktive Elternteil.

          Dieses Schema muß aufgebrochen werden, und der Gesetzgeber ist glücklicherweise dabei, natürlich nicht freiwillig, das Leitbild des automatischen gemeinsamen Sorgerechts auch bei nichtehelichen Verhältnissen zu etablieren. Heute muß die Frau binnen sechs Wochen erklären, daß es valide Gründe gibt, den Vater auszuschließen. Nicht umsonst sind die Feminstinnen Sturm gegen dieses Gesetz gelaufen, denn für emanzipierte diese Frauen sind Männer ja lediglich Samenspender und Unterhaltszahler.

          Jetzt fangen Sie auch mit letzterem Thema an: viele Männer zahlen deshalb keinen Unterhalt, weil sie nicht leistungsfähig sind, was an ihrer verantwortlichen Vaterschaft nichts ändert. Und daß ein Vater, der bösartig aus seiner Vaterschaft herausgedrängt wird, kein Interesse daran hat, zum Zahlvater degradiert zu werden, ist ebenfalls verständlich.
          Immmerhin wird Martin Deeg seiner Tochter, gegen alles Gift, was die Mutter verspritzt haben wird, beweisen können, um sie gekämpft und gelitten zu haben.

          Die richtige Forderung wäre die, daß die Mutter die Tochter schont, und zwar davor, von ihrem Vater entfremdet zu werden. Vermutlich fordern Sie, SuStu, das als Frau von dieser Mutter nicht ein, weil Sie wissen, daß Ihre Geschlechtsgenossinnen leider oft zu egozentrisch sind, um ethisch handeln zu können.
          Rechtmäßig wäre es, wenn das Gericht seine eigenen Umgangsanordnungen gegenüber dieser Mutter, die das Kindeswohl völlig aus den Augen verloren hat und nur an sich denkt, machtvoll durchsetzen würde. Und richtig wäre es auch, daß Mütter, die gerichtliche Umgangsanordnungen unterlaufen und mißachten, strafrechtlich sanktioniert würden – was zukünftig leichter wird, wenn auch nichteheliche Väter automatisch das Sorgerecht erhalten.

          Natürlich dient es dem Kindeswohl, wenn der Vater nicht aufgibt, denn jeder weiß, daß ein Kind Vater und Mutter braucht.

        • Liebe Frau Wolff,
          einverstanden. Bis auf einen Satz:
          „Nicht umsonst sind die Feminstinnen Sturm gegen dieses Gesetz gelaufen, denn für emanziperte Frauen sind Männer Samenspender und Unterhaltszahler.“

          Emanzipierte Frauen müssen keine Feministinnen sein. Gerade emanzipierte Frauen sind mMn. KEINE Feministinnen wie Alice Schwarzer. Sie sind vorrangig Menschen.

        • Hallo @SuStu: Ich gebe Ihnen recht, dass die Eltern einiges aufzuarbeiten hätten. Zusammen wird dies aber nicht geschehen, zumal sich die Kindesmutter dagegen entschieden, der Vater hingegen die Angebote wahrgenommen hat. Die Kindesmutter hat sich nicht nur dagegen entschieden, sie ist weiterhin Täter. Also lassen wir uns bei der Realität ankommen. Zwangstherapien gibt es nicht. Und warum sollte man als Opfer mit einem Täter zusammen eine Therapie wahrnehmen.

          An Ihrem Beitrag stört mich besonders, dass Sie erneut Herrn Deeg den schwarzen Peter für eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung seinerseits zuschieben, indem Sie folgendes äussern und somit unterstellen:

          >> Was sie hier im Sorgerechtstreit etc etc etc etc ZU LASTEN des gemeinsamen Kindes ÜBELSTES „veranstalten“. …. während „selbstüberzeugt und ohne Unterlass“ auf das Kind eingedroschen wird<< ?

          Wie soll er sein Kind übelst belasten? Er sieht es doch überhaupt nicht. Er weiß weiterhin nicht, wo es lebt. Haben Sie das überlesen? Wie kann er somit selbstüberzeugt und ohne Unterlass auf das Kind eindreschen? Das erklären Sie mir bitte einmal. Woher nehmen Sie also Ihr Wissen, wie sich Herr Deeg gegenüber seiner Tochter verhält, ohne Umgang? Ein Umgang, der nach 96 Terminen ausgedehnt werden sollte und seit dem von der Kindesmutter erneut boykottiert wird.

          Herr Deeg befindet sich genau dort, wo Sie ihn gerne haben wollen: Bei Gericht. In Auseinandersetzung mit der Kindesmutter, Anwälten, Gutachtern, Staatsanwälten usw.. Ich finde es schon fast unerhört, dass Sie ihm aber auch hieraus noch einen Strick drehen wollen, da er die Kindesmutter in ihrer Dreistigkeit nicht gewähren lässt und dadurch das Kind belasten würde. Wer könnte sich hier jetzt nicht im Griff haben? Die Kindesmutter, die ihren Frust auf das Kind ablassen könnte oder der Kindesvater, der die Mutter über das Gericht für ihr Tun in die Verantwortung nehmen will?

          Irgendwie verdrehen Sie laufend die UVW- Regel. Die Mutter boykottiert den Umgang und redet den Vater schlecht. Der Vater hat dadurch keinen Kontakt zum Kind. Er war aufgrund übelster Nachrede weggesperrt. Er hat hierdurch auch einen dauerhaften finanziellen Schaden erlitten. Unterhalt kann er hiermit nicht mal mehr leisten. Ohne Arbeit kein Geld über Hartz IV. Also nicht leistungsfähig.

          Nicht Herr Deeg schadet dem Kind, sondern die Kindesmutter schadet dem Kind und dem Vater zudem. Sie hört nicht mit ihrem Kindeswohl schädlichen Verhalten auf und dreht es sich auch noch so zurecht, dass ihr der GEGENDRUCK nun zu schaffen macht. Das ist aber ihr ureigenstes selbstgemachtes Problem. Und dafür braucht diese Kindesmutter definitiv nicht Ihr Verständnis.

          Was erwarten Sie zudem eigentlich von Herrn Deeg? Soll er leise und am Besten in einem abgelegenen Kämmerchen schreien, damit man seinen Kummer nicht hören kann, sein Schmerz nicht so schrill klingt und Ihre Vibrations durcheinander bringt? Und seine Tochter vergessen? Nicht im Ernst. @SuStu: Sie haben das Herz zwar am rechten Fleck, sind empathisch. Verwechseln Sie aber nicht, dass Herr Deeg die Ursache für die von Ihnen wahrgenommenen Missempfindungen ist.

          Warum appelieren Sie nicht an die Kindsmutter sowie an die Gutachterin, die hier anscheinend auch fleissig mitliest und bis dato keinen schriftlichen Bericht erstellt hat. Zeit genug hatte sie hierfür. Zeitliche Vorgaben gibt es hierfür zudem.

          Schauen Sie sich dringend das Video an, dass ich in diesem Zusammenhang verlinkt hatte, in der eine erwachsene Tochter davon berichtet, wie sie unter PAS (Elternentfremdung) gelitten hat.

        • Was GW und Nebelkerze anführen, ist selbstredend sachlich durchschlagend.

          Dennoch habe ich im Moment auch die Befürchtung, dass Gutachterin Behrend sich bei der Gutachtenerstellung von Herrn Deegs vehementen, öffentlichen Streiten für die Sache nicht unbeeindruckt / unbeeinflusst sein lässt.

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-31232

          Werte Frau Wolff,

          es sollte Ihnen entsprechen, einen (jeden) Kommentator zumindest mit @ XXYY anzusprechen.

          Und ja, ich bin nicht objektiv – ich reagiere emotional, darauf weise ich immer wieder hin.
          Ich finde das ok, auch wenn es manches Mal der Sache angeblich nicht förderlich erscheint, HIER gibt es ausreichend „Kopfmenschen“, da ist ein Gegengewicht nicht unangebracht 😉

          Ich fordere vom Vater (M.Deeg) gar nichts! Schon überhaupt nicht menschlich unwürdige Verhältnisse hinzunehmen.

          Wie Sie kürzlich mitteilten – ich beantwortete Ihre Mitteilung positiv – können/wollen Sie keine Ratschläge (das würden Sie anmaßend finden) an Hr. Deeg (…“genanntes Attribut eines Vaters“) erteilen.

          Ich hatte/habe seit längerem die Befürchtung, Sie wollen das Thema des Hr. Deeg im eigenen Blog meiden.

          Ich nehme doppelt positiv zu Kenntnis, dass Sie erneut auf „mich“ (vermeintlich negativ) reagieren – und eeendlich EINE Stellung zu M. Deegs Desaster nahmen.

          Zum Inhalt Ihres Kommentares habe ich eigentlich nur- mit Bedauern, naja naju … zu beanstanden: Sie verkennen bis dato meine Einstellung.

          Sie und ich teilen da einiges im Fall M.Deeg, sind sozusagen d’accord.

          Meine „Sprache“ (Ausdrucksweise) ist eine andere als die Ihrige.

          Ich „rede“ alltäglich (und emotional) , Sie sind geschult in SACHLICHKEIT und OBJEKTIVITÄT, halten (emotionale) Distanz.

          Ich finde Ihre und meine Haltung gut.

          Leger ausgedrückt: jeder Mensch hat Talent(e) , sei es durch Studium und/oder Lebenserfahrung begründet.

          Finden sich diese Talente zusammen, ist es wirklich gut.
          Persönliche Eitelkeiten kann man sein lassen…!!

          Mit Alice Schwarzer/Feminismus habe ich keinerlei Berührungspunkte (trotz meines Jahrgangs 1958) – und somit auch keine Probleme.
          Ich vertrete „meine Dinge“ – auch für „Schwestern“, wenn die es denn brauchen 😉 – und vor allem vertrete ich meine Ansichten für DEN MENSCH – egal welchen Geschlechts.

          Ich sehe auch „Brüder“ ;-), weil ich MENSCHEN betrachte – hier im Blog Menschen mit Schicksalen.

          Und ich mag MÄNNER (mal wieder emotional, die SuStu).

          Aber ich habe konkrete, deutliche Vorbehalte, wenn kein Unterhalt (im Fall M.D.) und generell von Elternteilen NICHT gezahlt wird…siehe dazu meinen Beitrag an „Nebelkerze“, der nach diesem Kommentar freigeschaltet wird…

          Und: es gibt eine Hierarchie… ganz ganz unten sind die Kinder der Frauen und Männer, die aus egal welchen Gründen in Streit ums Kind, oder eher ihrer eigenen Probleme (auseinander-)geraten.

          Die Kinder stehen in meiner Wahrnehmung ganz oben – meine Wahrnehmung ist anders, als die Ihrige, Fr. Wolff.

          Das nehme ich hin. Tun Sie das doch bitte auch. Eventuell kann DANN eine Annäherung stattfinden?

          „Man“ sollte über unterschiedliche Sichtweisen – zu verschiedenen Themen – sprechen, respektive hier im Blog schreiben können – außer es ist Ihnen zu viel, oder unpassend, weil Sie vielleicht eine andere Vorstellung zu/über Ihren Blog haben.

          Wenn das so ist, bitte ich um Ihre deutliche Mitteilung.
          Mit besten Grüßen
          SuStu

        • Meine deutliche Mitteilung an Sie, SuStu, ist –

          daß Ihre emotionale Stellungnahme in Sachen Deeg nicht förderlich ist und Ihr durch keine sachliche Grundlage gestütztes neues Thema „Unterhalt“ nicht zielführend ist – ohne Leistungsfähigkeit gibt es auch keinen Unterhalt.

          Tatsächlich wird das Kindeswohl nur dann geachtet, wenn dem Recht des Kindes auf Mutter UND Vater Genüge getan wird. Das sollte doch auch einem vom Gefühl gleiteten Wesen wie Ihrem unmittelbar einleuchten. Es ist ja nicht so, daß sich Gefühl und Gerechtigkeitssinn naturgemäß widersprächen.

        • https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/12/28/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-3/comment-page-1/#comment-31235

          Hallo Nebelkerze,

          Hr. Deeg drischt natürlich nicht konkret auf sein Kind ein (ich entschuldige mich für diese meine ungehobelte Ausdrucksweise) – Hr. Deeg führt einen (notwendigen) Kampf gegen die Kindesmutter.

          Das Kind bleibt aber davon nicht unberührt (kann es gar nicht) – denn es lebt bei der Mutter, die offensichtlich mit Hilfe anderer Instanzen vieles unternimmt, um Hr. Deeg auszuschalten. Das weist auf eine gewisse Haltung der Mutter hin – die nicht im Sinne des Kindes ist.

          Hr. Deeg befindet sich in einer extrem besch******* Situation – und kämpft weiter. Letzteres ist richtig, das ist gut.

          Aber: auch er trägt dazu bei, dass das Kind belastet wird – was ihm z.Zt. keinen sichtbaren Erfolg bringt.

          Das Kind ist (noch) zu jung, um (jetzt) den Kampf des Vaters zu verstehen/einordnen zu können.

          Auch steht das Kind unter der generellen „Aufsicht“ der Mutter und wird vermutlich lernen (müssen), sich „zur Elternstreitigkeit“ verhalten zu müssen, weil es altersbedingt abhängig ist von der Mutter.

          Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kindesmutter sich wertneutral in Bezug auf den Vater zum Kind verhält, andernfalls wären ihre bislang erfolgreichen Taktiken und Besuchssabotagen nicht zu lesen.

          Mutter und Vater des Kindes führen nicht „nur“ einen Streit ums Kind vor Gericht, sie liefern sich (auch) private/persönliche Schlachten.

          Das bleibt Entscheidungsträgern nicht unverborgen!

          Die Kindesmutter hatte bis dato „leichtes Spiel“ – daran kann „man“ nur verzweifeln… und „man“ legt aus dem Grunde eventuell „nach“ und tritt „massiver“ auf – und kassiert die nächste abgesegnete „Absage“ „Verzögerung“ „Verhinderung“ „Verschleppung“ – die wieder gegen einen gerichtet wird.
          Zum Verrückt-werden…

          Um diesen Kreislauf – der sich ja abzeichnet, seit langem! – eventuell (hoffentlich!!) zu unterbrechen, äußerte ich die Anregung eines Strategiewechsels – vor allem im Interesse des Kindes.

          Dazu ist aus meiner Sicht ein „Verzicht“ auf bestimmte Verhaltensweisen, Rechtsbegehren notwendig.
          Seitens eines Elternteil.

          Würde sich die Mutter des mit Herrn Deegs gemeinsamen Kindes hier im Blog als ansprechbar erweisen, würde ich genau dieses auch dringendst an sie appellieren!!!

          Notwendig = Not-abwenden.

          Um das Kind zu schützen = rauszuhalten aus den fürchterlichen elterlichen Auseinandersetzungen, zu denen auch noch die gerichtlichen Dispute kommen.
          Diese umfänglich privaten UND gerichtlichen Auseinandersetzungen werden beim Kind „landen“ – wen interessieren die Folgen??
          Mutter/Vater beim derzeitigen Stand der Streitereien nicht wirklich, das Gericht /Jugendamt etc. sowie so nicht.
          Es sollte aber Vater/Mutter interessieren!

          Eine/r muss da festgefahrene Strukturen verlassen… auf etwas „verzichten“, was wiederum erfolgreich sein kann.
          ***
          Zum Thema Unterhalt:

          Unterhalt, und zwar regelmäßig gezahlter, ist einfach lebensnotwendig!
          Für ein Kind – egal bei wem lebend, vor allem fürs „spätere Gefühl“ – nämlich dann, wenn Kinder erwachsen werden und sich (eventuell) mit dem Stress ihrer Eltern auseinandersetzen.
          Das beeinflusst auch die (spätere, eigene) Meinung des Kindes über den jeweiligen (zahlungsverpflichteten) Elternteil.
          So, wie auch hier die Verhaltensweisen der Erwachsenen sich gegenseitig beeinflussen!

          „Gerne“ wird der Unterhalt verweigert – aus persönlichen Gründen der Antipathie, aus Streitgründen – um den Elternteil bei dem das Kind hauptsächlich lebt „abzustrafen“.
          Da kann man MACHT ausüben. (Geschädigt wird aber das Kind)

          Ehrlich ausgesprochen wird DAS nicht. Aber man kann verbissen (auch ) darüber streiten. (Und sich vormachen, dass das Kind davon keine Kenntnis erhält, denn es wird ja ernährt, gekleidet etc. vom „anderen“)

          Zum Video, Nebelkerze: ich habe kurz reingeschaut, nicht bis zum Ende.

          Und es geht nicht um meine „Vibrations“ , ich versuche nur darzustellen, was mir – nach längerem nach-vordenken in den Sinn kommt, was ich (individuell) vernehme, wo ich (subjektiv betrachtet) Änderungsmöglichkeiten sehe.
          Würde ich Herrn Deegs Vorgangsweise, bzw. die bis dato „Ergebnisse“ als positiv empfinden, hätte ich keinerlei Grund mich „hier so aus dem Fenster zu hängen“.
          Wäre ich nur „stumpfe“ Mitleserin des G.W. Blogs, würde ich generell meine Nauze halten 😉

          Ich habe großes Verständnis für Herrn Deegs Situation, ich sehe (aber= in Hinblick auf „Sympathie-Entscheidungen“) auch, dass er nicht „Lenor-weichgespült“ ist, und ich vermute, dass kommt „oben“ bei den Entscheidungsinstanzen „nicht gut“ an – deshalb bezeichne ich es auch als „Spiel“, welches man in gewisser Weise mitspielen muss…man muss taktisch klüger sein, entwaffnend – ohne sich verbiegen zu lassen, ohne die Täter aus der Pflicht zu lassen.

          Man kann offensichtlich nicht auf „nur“ Recht bekommen pochen (was ja definitiv verbrieft zusteht!) – man muss ein ENTSPRECHENDES Auftreten dafür haben – der Kindesmutter scheint das viel besser gelungen zu sein.

          Der Preis des gesamten Kampfes darf aber mMn NICHT zu Lasten des Kindes – um das es hier ja geht – sein!

          Auch ich bin nicht „Lenor-weichgespült“, deshalb wage ich mich auch ungeschminkt, nicht in Watte verpackend, meine Gedanken zu äußern.

          Ich gestehe durchaus ein, dass ich „umständlich“ formuliere, dass ich missverständlich = hart klingen kann – das liegt daran, dass ich den Eindruck habe, dass hier im G.W. Blog das „Thema“ Deeg nicht wirklich erwünscht ist – und es kostet mich tatsächlich etwas Mühe, das zu überwinden.

          Und beileibe fällt es mir nicht leicht – und es ist auch absolut nicht meine Absicht! – Vätern, die um ihre Kinder kämpfen – durch meine Gedanken, die ich hier äußere, Verletzungen zu zufügen.

          Ich habe erst mal keine anderen oder „wohltuendere“ Worte, als die, die ich derzeit äußere.
          Verzeihen Sie mir das bitte.

        • Ich kenne und schätze die Anregungen, Ratschläge und Hoffnungen aus meinem engsten Umfeld zum sinnvollen Vorgehen in einer ähnlichen Lage wie sie Martin Deeg offengelegt hat. Gleichzeitig leidet man erheblich unter diesen Tipps, denn sie dokumentieren eher Ratlosigkeit. Denn einerseits können selbst Vertraute nur erahnen, welche psychischen Belastungen damit verbunden sind, da Betroffene sich rational verhalten müssen, um nicht unter die Räder zu kommen. Andererseits verkennen die Vorschläge oft, wieviel Zugeständnisse Betroffene beigesteuert haben und Zumutungen bereits aushalten. Die Erfahrung von Martin Deeg, dass diese Zugeständnisse nur zur Verfestigung der Situation führen und keineswegs dem Kindeswohl dienen, kann ich nur bestätigen. Oft besteht die weitere Zumutung in der Aufforderung, nun noch weiter nachzugeben und die regelmäßig vom Verweigernden behauptete Abwendung des Kindes zu respektieren. In solchen krassen Fällen, wie sie auch Martin Deeg dokumentiert, ist jedoch eins klar: Die Kinder spüren die Absurdität der Situation und sie widerspricht ihrem ureigenen Wertegerüst. Sie sind jedoch darauf angewiesen und zum Glück meist in der Lage, sich der Situation anzupassen. Sie schützen sich, durch Übernahme der geforderten Haltung, in dem emotionalen Wissen, dass der Ausgegrenzte ihre Not versteht und ihnen nicht zum Vorwurf macht. Aber ein Zurückziehen des ausgegrenzten Elternteils würde vom Kind als Abwendung missverstanden, der eigene Spürsinn als falsch erscheinen und damit die weitere Demontage des Selbstwertgefühles und Selbstbewusstseins befördert. Die Folgen sind gravierend und manchmal irreparabel.
          In einem solchen Konfliktfeld alles richtig zu machen, ist sehr schwer und erfordert neben Sachlichkeit auch ein Gespür für das eigene Kind und die Situation. Auch ausgegrenzte Eltern haben dieses Gespür und benötigen oft nur Entlastung um angemessene Entscheidungen zu treffen. Daher würde ich persönlich Hr. Deeg keinerlei Ratschläge erteilen, sondern allenfalls Unterstützung und Entlastung anbieten. Entlastung könnte zum Beispiel im juristischen Bereich liegen. Ohne nachhaltige Erfahrung möchte ich ISUV-Kontaktanwälte nennen, die sich teilweise sehr erfolgreich mit der Thematik auseinandersetzen. Eine der wichtigsten Entlastungen ist jedoch die Wertschätzung des eigenen Lebens. Für mich wäre Joggen eine Pein, für Andere ist es wohl eine Lust ;-). Ich gehe jetzt feiern und knalle mit meinen Kindern diese bösen Geister auch für Martin Deeg weg. Alles Gute für 2014!

        • ZITAT @LL
          >>Aber ein Zurückziehen des ausgegrenzten Elternteils würde vom Kind als Abwendung missverstanden, der eigene Spürsinn als falsch erscheinen und damit die weitere Demontage des Selbstwertgefühles und Selbstbewusstseins befördert. Die Folgen sind gravierend und manchmal irreparabel.<<

          Lieber Herr Lippke,
          genau das versuche ich @SuStu zu erklären, zumal ich die gleichen Erfahrungen mehrfach gemacht habe.

          Nun denn …

          Ich wünsche allen lieben Menschen hier einen guten Rutsch ins NEUE JAHR 2014,
          Glück, Gesundheit und gütige Mitmenschen.

  4. Man kann, denke ich vollkommen darauf vertrauen, dass Sie, Frau Wolff, die Rechtslage im Fall Gurlitt juristisch fundiert klarstellen. Was aber sollte man jetzt tun? Den alten Mann zusammen mit seiner Sammlung in einer Schwabinger Wohnwabe oder in irgendeiner Salzburger Wohnsiedlung einem Schicksal überlassen, welches so vorhersehbar wäre, wie der Verbleib eines Hundert-Euroscheins, der im Getümmel des Münchner Marienplatzes fallen gelassen würde. Gar nicht auszudenken! Eine Lösung wäre es möglicherweise, Räumlichkeiten zum Zwecke der Ausstellung der Sammlung, ähnlich der Sammlung Brandhorst zur Verfügung zu stellen, unter der Zusage, dass Gurlitt selbstredend der rechtmässige Besitzer sei und bliebe. So wäre beiden, des alten Herrn Sicherheit, als auch die des Kunstschatzes gewährleistet. Dem steht allerdings der erklärte Wille des tragischen Alberichs entgegen. Im verlinkten Video, das den Cousin Ekkehart Gurlitt zu Wort kommen lässt, ab 00.50.
    http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article121705454/Cousin-beschreibt-Gurlitt-als-tragische-Figur.html

      • Ich fände es noch angemessener, wenn permanent ein Polizist zur Bewachung des Gebäudes und der Wohnung abgestellt werden würde. Idealerweise würde man die Kosten dafür Nemetz und dem Richter vom Sold abziehen, aber so etwas ist ja leider nicht möglich.

        Warum soll sich Herr Gurlitt den Belastungen mit Umbaumaßnahmen seiner Wohnung aussetzen müssen?

    • @ Gerd Hellmood fragte:

      „Was aber sollte man jetzt tun?“

      Ganz einfach:

      Herrn Gurlitt das machen lassen, was er will. Dazu müßte man ihn in Ruhe lassen.

      Dass das jetzt möglicherweise nicht (mehr) geht, ist der bayerischen Justiz zu verdanken, die wieder mal versucht, per Nebelwerfer eigenes gesetzwidriges Verhalten zu verschleiern – auf Kosten ihrer Opfer.

      Die Betreuungsbedürftigkeit Gurlitts herbei zu schwindeln, dürfte besonders in einem Umfeld, wie es in Bayern vorzufinden ist, ein Leichtes sein. Da wäscht eine Hand die andere.

  5. Die Zerlegung der Gesellschaft in gendernde Frauen und gegenderte Männer zerstört nicht nur die Familien und Familienverbände, fördert und perpetuiert das ohnehin schon gigantische Singletum in der Gesellschaft, sondern verstört viele Menschen auch in ihrem eigenen Inneren. Die Gender-Politik spaltet auch die deutsche von den migrantischen Gesellschaften innerhalb Deutschlands, wirkt also desintegrativ. Und Genderpolitik schafft auch Konflikte zwischen den Generationen in allen Gesellschaften, in dem die gendernden Kinder von den eigenen Kindern entfernt werden. Ein fehl geleiteter Feminismus ist unstreitig mitverantwortlich für demographische Fehlentwicklungen. Ein Glück, dass Gender und Feminismus, eng miteinander verbunden, ihre zerstörerischen Kräfte in den migrantischen Gesellschaften noch nicht entfalten konnten!

    […]

    Um die Gleichheit rasch herzustellen, wird allerdings das Niveau kurzerhand soweit gedrosselt, bis alle Unterschiede beseitigt sind. Gleichzeitig wird von den Bildungspolitikern für eine wenig zielführende Machart immer mehr Geld aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen, und dies mit der großen Parole Deutschland auch in Zukunft weltmarkttauglich zu halten. Da die Menschen allerdings offenkundig höchst unterschiedlich begabt und veranlagt sind, hat die Gleichmacherei eine inhumane Komponente zu Lasten der Besseren, von denen allerdings gleichzeitig erwartet wird, dass sie Land und Wirtschaft voran bringen.

    […]

    Sie trennen die Mädchen, die sie fördern, die Migranten, die sie fördern, die Leistungsschwachen, die sie fördern von den bösen Bengels, die künstlich benachteiligt werden und die permanent belehrt werden, warum sie nicht richtig sind, dass das Jungesein und das Hormon Testosteron im Prinzip ein Makel wären. Den höchsten Mehrwert für die Karriere hat es heute sich als Anti-Diskriminierungskämpfer, als Anti-Deutscher, als Anti-Weißer-Mann, als Anti-Amerikaner, Anti-Abendländer, Anti-Westler, Anti-Europäer und natürlich als Antichrist (Antikatholik) zu verkaufen und auch hier Leistung durch ideologisches Geschwafel zu substituieren. Auf diese Weise wird die Gesellschaft vertikal atomisiert. Schichten und Klassen innerhalb der Gesellschaft werden bekämpft, und gleichzeitig werden neue Schichtungen und Klassifizierungen geschaffen.

    http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-der-alles-erdrueckende-konsens-der-bundesrepublik-seite-all/9226806-all.html

    • @ Rechtsanwaeldin:

      Bettina Röhl-Texte sind immer derartig fulminant, so ganz und gar mit der Person, die sie schreibt, identisch, daß ich bei der Lektüre ständig zwischen begeistertem Nicken und enerviertem Hochziehen der Augenbrauen schwanke.

      Du hast Dir die Rosine herausgepickt… 😉

      • @Frau Wolff Widerspruch konkret: „Mehrwert für die Karriere“ hat doch mit sprachlicher Fulminanz nicht zu tun, sondern drückt sowohl modisches Geplapper als auch Denkfaulheit aus.

        • @rechtsanwaeldin
          Sie haben recht. Die Autorin liefert einen wirren, intellektuell einfach nur schlampigen Text ab. Kommt mir wie Originalton AfD vor.
          „Den höchsten Mehrwert für die Karriere hat es heute sich als Anti-Diskriminierungskämpfer, als Anti-Deutscher, als Anti-Weißer-Mann, als Anti-Amerikaner, Anti-Abendländer, Anti-Westler, Anti-Europäer und natürlich als Antichrist (Antikatholik) zu verkaufen und auch hier Leistung durch ideologisches Geschwafel zu substituieren. Auf diese Weise wird die Gesellschaft vertikal atomisiert. Schichten und Klassen innerhalb der Gesellschaft werden bekämpft, und gleichzeitig werden neue Schichtungen und Klassifizierungen geschaffen.“
          Über welches Land schreibt die da? Wo sind im Springer-Verlag oder bei den Bertelsmännern die Anti-Amerikaner und Anti-Westler oben auf der Karriereleiter? Nein, ihr Text biedert sich bei den Machthabern an und sie posiert gleichzeitig als hinter die Kulissen blickende Kritikerin. Unwürdig, nur peinlich, ganz schön LaLa…

        • @gelegentlich. Danke für Ihre Kritik am (r)echt abenteuerlichen Wortgebäu der Bettina R.. Sie ersparen mir längere – und potentiell zensurable – Ausführungen zum Stichwort „Mehrwert für die Karriere“.

        • Ich verstehe den Verriss nicht. Ich kannte bisher keine Texte von Bettina Röhl. Ich habe den Artikel überflogen und bin, wie von Fr. Wolff beschrieben, zwischen begeistertem Nicken und Hochziehen der Augenbrauen hin- und hergependelt. Fulminanz, Subjektivität, Widersprüchlichkeit und Unvollständigkeit fallen mir ein. Fulminant und subjektiv werden streiflichtartig Zustände unserer Gesellschaft aufgesammelt, ohne viel Hadern zu einem Wurfball geknetet und ziellos in die Menge geworfen. Schlicht eine Aufforderung zum Überdenken und zur Argumentationsschlacht. Zumindest kann man es so verstehen. Statt den Ball anzunehmen, fester zu kneten und in die gewünschte Richtung weiterzugeben, sammeln die Kritiker die Splitter wie Zeugnisse eines Meteoriten, nur um festzustellen, dass es sich um irdisches Gebrösel ohne wissenschaftlichen Wert handelt. Ich empfehle den Methodenkritikern zur Bewusstseinssteigerung häusliche Kissenschlachten, Schnee ist ja leider gerade rar. Wer es schafft, trotz hochrotem Kopf und der vielen Federn nach der Schlacht zufrieden zu sein, liest noch einmal den Artikel. Sicher mit anderen Sinnen.

    • Der Fall Gurlitt fing mit einer undurchsichtigen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion an, für die ich beim besten Willen keinen Straftatverdacht erblicken kann, zog sich 1,5 Jahre hin, ohne daß eine Anklage erhoben wurde, und kaum hat Gurlitt nach Öffentlichwerdung des Skandals erklärt, daß er alle seine Bilder wieder zurückhaben will, wird er gegen seinen Willen stationär im Krankenhaus behandelt und unter Betreuung durch einen dem Gericht als erfahren bekannten Anwalt gestellt.

      Da soll man nicht mißtrauisch werden?
      Gurlitt hat ein schwaches Herz und fährt alle zwei Wochen zu dem Arzt seines Vertrauens. Jeder hat das Recht, eine Behandlung abzulehnen (gegen Herzschwäche hilft auch nicht viel). Wenn die ihn jetzt behandelnden Ärzte seinen Willen für unbeachtlich erklären – vielleicht halten sie ihn für dement, weil er ja so unvernünftig ist, wieder nach Hause zu wollen – dann ist das nur ein erster Schritt.

      Es wäre schön, wenn die wirklich gute SPIEGEL-Reporterin Özlem Gezer („Die Liebe seines Lebens“, SPIEGEL 47, 18.11.2013) an dem Fall dranbliebe.

      • Das ist gar nicht die Gegenseite:

        1998 aber eröffnete die Washingtoner Erklärung ein neues und weites Betätigungsfeld: 44 Länder, darunter auch die Bundesrepublik, verpflichteten sich dazu, in Museum und Sammlungen nach Kunstwerken aus früherem jüdischen Besitz zu forschen und eine „gerechte und faire Lösung zu finden“. Und bald schon hatte Levi seinen ersten Fall.

        http://www.sueddeutsche.de/kultur/zu-besuch-bei-israels-bekanntestem-raubkunst-anwalt-eine-blamage-fuer-die-deutschen-behoerden-1.1852233

        Diese politisch-moralischen Ansprüche richten sich nicht gegen private Eigentümer. Ansprüche auf Herausgabe aus einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis verjähren nach dreißig Jahren: diese gesamte Provenienz-Forschung in Sachen Gurlitt ist für die Katz.
        Der einzige Hebel besteht darin, daß, wie schon geschehen, Kunsthändler und Auktionäre bei Zweifelsfällen einen Handel ablehnen, wenn sich der Verkäufer mit den Anspruchstellern nicht einigt. Gurlitt will aber nicht verkaufen, er tut es nur, wenn er muß.
        (Dazu besteht alsbald Anlaß, wenn er länger gegen seinen Willen im Krankenhaus festgehalten wird.)

        • „Gegenseite“ war nun wahrlich nicht glücklich gewählt. Vielleicht stellen solche Statements eher dar, dass es auch andere Perspektiven auf solch unerledigte Altlasten gibt:

          Unterstützung und Verständnis für Gurlitt, das geht dem Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) derzeit etwas zu weit. Er werde zunehmend als Opfer dargestellt, der „arme Herr Gurlitt“, kritisierte JFDA-Sprecher Levi Salomon. „Die wahren Opfer sind aber die, die von den Nationalsozialisten um ihren Besitz gebracht und vergast wurden.“

          http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-freimann-ort43408/macht-gurlitt-seinen-bildern-3235129.html

          Das mit dem Recht war schon immer so eine Sache…

        • Das mit dem Recht war schon immer so eine Sache…

          Stimmt – weil es mit Moral nicht verwechselt werden sollte. „Rechtsfriede“ und „Rechtssicherheit“ sind eben auch Werte. Titel sind daher nicht unbegrenzt haltbar, so wenig wie nicht geltend gemachte Ansprüche. Stellen Sie sich alle die „sittenwidrigen“ Rechtsgeschäfte während des Krieges vor, als die ausgehungerte Stadtbevölkerung Perserteppiche und Silberbesteck für Butter und Fleisch hergab und die Bauern sich eins ins feiste Fäustchen lachten. Nicht alle Ungerechtigkeiten lassen sich durch das Recht ausgleichen, und irgendwann, wenn die nächste und übernächste Generation dran ist, auf beiden Seiten, kann eben nur noch an die Moral appelliert werden.
          Ich halte es übrigens für den besseren Weg, wenn solche Konflikte über Moral, Einsicht und Scham gelöst werden statt durch einen Richterspruch über mehrere Instanzen. Dieser Weg kostet Zeit, Geld und Nerven und bringt nur Unfrieden.

          Was am Fall Gurlitt ein Rechtsfall ist, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg und jetzt das Vorgehen des Amtsgerichts München.

        • Die Moralkeule die hier geschwungen wird, trifft den falschen.

          Gurlitt ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Weder im tatsächlichen Sinn noch im moralischen Sinn. Wenn hier jemand eine Schuld zu begleichen hat, dann sind wir das. Oder besser gesagt: Der Deutsche Staat. Hier mit dem Finger auf Gurlitt deuten und zu sagen „Der war’s“, ist wohl eine ziemlich plumpe Ablenkung.

          Davon abgesehen, im Grundgesetz, Artikel 20, steht unter anderem: „….die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“. Hier steht aus gutem Grund nichts von „Moral“. Dies wäre das Einfallstor für Willkür. Und genau das ist, was die Augsburger Staatsanwaltschaft hier praktiziert: Willkür in seiner reinsten Form.

        • Nachfolgend möchte ich nicht zu einer Gegenrede antreten, dafür sind mir die Schnittflächen unserer Ansichten zu gross. Doch gilt es zu bedenken, dass Recht -salopp formuliert- nur ein soziales Derivat darstellt und mithin ebenso stetigem Wandel unterliegt. (Der psychiatrischen Diagnostik diesbezüglich nicht unähnlich 😉 )
          Der Kampf ums Recht dauert bis zum jüngsten Tag.
          Was gestern galt, muss morgen nicht mehr sein. Werte wie Rechtsfriede und Moral werden im Einzelfall neu abgewogen. Dies verjährt nach X Jahren und das nach Y Jahren. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie, Kompensation ist aber nicht durchsetzbar.

          Kurz: Anything goes. (genau wie in der Psychiatrie 😀 )

          Ich persönlich mag kaum glauben, dass da einzelne Staatsanwälte und Richter ohne Deckung von oben, derart durch den Acker rumpeln.

          Und der neue Sympathieträger Bayerns bestätigt dies ja geradezu:

          Wir haben in meinem Ministerium einen Referententwurf erarbeitet, der eine Lösung vorschlägt, die ich für sehr gut halte. Diesen Entwurf werde ich jetzt rasch dem bayerischen Kabinett vorlegen und dann in den Bundesrat einbringen. Der Entwurf sieht nur eine relativ knappe Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, die das Problem aber konkret anpackt. Die Berufung auf die Einrede der Verjährung, wie der rechtstechnische Terminus lautet, soll unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein.

          http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/der-fall-gurlitt/fall-gurlitt-kein-vertrauensschutz-fuer-boesglaeubige-besitzer-12696911.html

          Man weiss einfach zu wenig über den Fall.
          Wie war das nochmal? Ein Mann wird wegen 9000 Euro Cash angehalten und das zieht dann eine Hausdurchsuchung nach sich. Und hoppla, ja was findet man denn da?

          Wer soll das denn glauben?

        • Nicht nur der Minister, sondern auch die StA Augsburg weiß natürlich, daß es keine Herausgabeansprüche früherer Eigentümer, aus welchem Grund auch immer, mehr gibt. Deshalb soll ja gerade – in verfassungswidriger Weise rückwirkend – eine Lex Gurlitt mit Ausnahmen der Einrede der Verjährung geschaffen werden.

          Es gab 2012 mithin nicht den geringsten Grund für die Staatsanwaltschaft, eine heimliche Provenienzforschung zu betreiben. Zwar ist die StA verpflichtet, beschlagnahmte Beute vorrangig an die Opfer auszukehren: aber es gab weder eine verfolgbare Straftat noch anspruchsberechtigte Opfer.

          Ich habe daher den Eindruck, daß es zum FOKUS bewußte Leaks gab, um die Sache auf die moralische Schiene zu schieben und sich vor der begründeten juristischen Kritik am Vorgehen zu schützen. Durch diesen publizistischen Qualm muß man durch, wenn man zu den Defekten des Rechtsstaats, der aus guten Gründen Verjährungsfristen kennt, vordringen will.
          Ich bin, ehrlich gesagt, keine Sekunde auf den Bohei mit dem „Nazi-Schatz“ im Wert von 1 Milliarde hereingefallen, den der staatsnahe FOKUS da in seiner Superrecherche enthüllt hat. Was für eine Investigation! Sie nutzte allenfalls der StA Augsburg, denn es dauerte schon eine gewisse Zeit, bis auch traditionelle Medien sich die Frage stellten: Hoppla, was ist denn eigentlich Grundlage der Durchsuchung?

          Das ist, wie nicht nur in Bayern üblich, die richterliche Unterschrift unter einem vorformulierten Beschlußentwurf der StA. Geprüft wird aus Zeitmangel nichts. Siehe das LG Köln, das die miesen Anträge auf Identifizierung von IP-Nummer-Inhabern in Sachen Redtube unterschrieb.
          Ehrlich gesagt warte ich auf jemanden, der den Durchsuchungsbeschluß gegen Gurlitt leakt. Dann hätte man eine Grundlage für juristische Debatten.

          In der Tat: wieso überhaupt gegen Gurlitt ermittelt wurde, ist mir unerfindlich. Ein österreichischer Staatsbürger, aus der Schweiz kommend, mit erlaubten baren 9.000,- Euro in der Tasche. Ich denke mal, daß schon die Kontrolle gezielt erfolgte.

        • Womit wir der großen Preisfrage wären:
          Wie motiviert man Richter zu solchen Unterschriften?

          Welche Vorteile, resp. Nachteile stellt man denen in Aussicht, ohne dass das auf Sicht rauskommt?

          Denn dass die aus Zeitmangel irgendwas unterschreiben, dass glauben Sie doch selber nicht. Auch Richter sind Erwachsene und ziemlich gewiefte dazu. Die sichern sich doch ab.

          Nehmen wir doch mal Richterin Schwarz aus Bayreuth. Dass die in Verkennung der Rechtslage dem BKH Bayreuth noch auf Bitten zur Hilfe beispringt, kommt vielleicht gerade noch hin. Wenn Frau Schwarz aber noch nicht einmal auf Aufforderung eines anderen Gerichtes die Beschwerden Mollaths bearbeitet, dann wird’s intentionales Handeln. Und derart dreist exponiert sich niemand, wenn er nicht auf eine Organisation bauen kann.

          Was hat die denn für einen Vorteil? Geld wird ja keins im Spiel sein, das käme irgendwann raus. Und die Stellen die zur Beförderung offen stehen, sind rar gesät und hart umkämpft von guten Juristen.

          Korpsgeist? Ja warum denn? Wegen ein paar einfachen Bürgern? Das sind Richter, keine Polizisten, die ständig gegen die bösen Buben kämpfen müssen.

          Welchen Nutzen versprechen sich die Leute, derart plump gegen Recht und Gesetz zu verstossen? Soviel individuelle Einzelfehlleistungen und keiner will was gemerkt haben? Aus Zeitdruck? Das sind doch Parallelwelten. Nur das Motiv ist unerklärlich. Braucht doch nur mal einer seinen Job anständig machen. Wie will man dem denn nachher an den Karren fahren?

        • *grummel* Ich habe mich da nur auf Schlötterers Kurzfassung gestützt…(auf die Querulanten von heute ist auch kein Verlass mehr…) *grummel, grummel*

          Nun ja, anstatt in der Sache zu entscheiden, wird Kompetenz-Ping-Pong gespielt und über Nachgelagertes verfahren …Sowas wäre in der freien Wirtschaft nicht möglich…kein Wunder jammert der öffentliche Sektor über Zeitmangel, wenn die so arbeiten…dumm nur, dass Mollath in der Zwischenzeit geplündert wurde, aber dann war es vielleicht wirklich simple Koinzidenz…armer Tropf…

        • Zugunsten der Richterin muß zudem noch darauf hingewiesen werden, daß sie den späteren Vorstoß des BKH Straubing, sich Zustimmung für eine mögliche Zwangsbehandlung (3 Tage nach Beginn eines Hungerstreiks) einzuholen, abgebügelt hat, weil die Betreuerlösung im Rahmen von § 126 a StPO nicht möglich sei. Der Betreuer hatte natürlich zugestimmt.

    • Nach dem tz-Bericht befindet sich Herr Gurlitt schon seit dem 12. Dez. im Krankenhaus. Sind seine Ärzte also besonders verantwortungsbewusst? Nach meiner Erfahrung werden gerade ältere Menschen, auch schon nur über 70Jährige, nicht zu einer lebensverlängernden Behandlung oder Eingriff gegen ihren erklärten Willen überredet, geschweige denn durch eine Betreuung dazu gezwungen, wenn nicht ein akuter Notfall vorliegt, wie lebensgefährliche Verletzungen durch einem Unfall etc. Es wundert schon, dass dies in diesem Fall anders gehandhabt wird.
      Bei der Kritik von Herrn Salomon in dem Interview der Süddeutschen ist, glaube ich, dessen Gedankengang etwas aus der Fuge geraten. Herr Gurlitt ist nicht der Bösewicht hier und hat Verständnis und Unterstützung durchaus verdient. Der Versuch von verschiedenen Seiten, einen 80Jährigen Sonderling das ausbaden zu lassen, was der Staat seit Jahrzehnten versäumt hat, nämlich enteignetes Gut an die Opfer des Nationalsozialismus zurückzugeben, sollte von einer JFDA-Organisation als Ränkespiel erkannt werden und die wirklich verantwortlichen Personen diesbezüglich adressiert und kritisiert werden.

      • Nein, am 12.12. fand die Aktion „Türöffnung“ statt.

        Danach heißt es:

        Dem 80-Jährigen fehlte zwar nichts, dennoch wurde er in der Folge „vorsichtshalber“ in ein Krankenhaus gebracht.
        Tatsache ist: Gurlitt befindet sich nicht freiwillig in der Klinik! Denn nach Angaben des Amtsgerichts-Präsidenten Gerhard Zierl veranlassten dort die Ärzte, den etwas eigenwilligen Patienten unter Betreuung zu stellen. „Damit er in der Klinik bleibt“, wie Zierl betont.

        http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-freimann-ort43408/fall-gurlitt-mollath-anwalt-misstrauisch-tz-3289250.html

        „in der Folge“ ist durchaus vage, was den Zeitpunkt angeht. Und der Herr Zierl weiß wohl so wenig wie der Betreuungsrichter oder gar die Ärzte, was „freier Wille“ bedeutet. Was wollen die Ärzte denn stationär mit dem unwilligen Patienten veranstalten? Einen Herzschrittmacher einsetzen? Den Blutdruck so senken, daß er nicht mehr krauchen kann und zum Pflegefall für die geriatrische Abteilung wird?

        Spätestens jetzt müßte Herr Gurlitt einsehen, daß man sich gegen die Justiz nur mithilfe eines Anwalts wehren kann, auch wenn er sein ganzes Leben lang nie einen gebraucht hat.

    • Eine sachliche Kritik an dem Fall Gurlitt erfordert m.E. sichere Grundlagenkenntnis des Sachenrechts, zumindest zum gutgläubigen Erwerb, Ersitzung und den Rechtsfolgen für die Verjährung der Vindikation. Bei Ersitzung geht das Eigentum auf den gutgläubigen Eigenbesitzer über. Das ist bei Verjährung des Herausgabeanspruchs nicht unumstritten und kann vor allem bei Verlust des Besitzes erhebliche Folgen haben. Grundsätzlich handelt sich bei Verjährung um eine Einrede, die den Anspruch nicht untergehen lässt, sondern ihm nur entgegensteht und geltend gemacht werden kann, aber nicht muss. Dabei können sich durchaus moralische Fragen stellen.

      Ich kann das in dem Fall Gurlitt nicht beurteilen. Zum einen fehlt mir die Kenntnis der Details. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob deutsches Recht überhaupt greift. Zwingend ist das nicht. Zum anderen müsste ich mich noch in den derzeitigen Meinungsstand der Rechtsprechung einlesen und eindenken.

      Aber vielleicht hat Frau Wolff das einfach so drauf und das dazu benötigte Wissen präsent.

      • Eine exakte Durchprüfung der sachenrechtlichen Lage ist nicht möglich, weil es noch keinen einzigen konkreten Nachweis über einen fragwürdigen Erwerb durch den Vater Hildebrand Gurlitt gibt. Die im Rahmen des Ausverkaufs von Museumsbeständen („Entartete Kunst“) aufgrund eines Gesetzes von 1938 durchgeführten An- und Verkäufe sind ohnehin seit damals bis zum heutigen Tage rechtmäßig, da dieses Gesetz bewußt zum Schutz des internationalen Kunsthandels nach dem Krieg nicht aufgehoben wurde.

        Was zu dem Thema von LOStA Nemetz – abstrakt – verbreitet wurde, nämlich daß ein sittenwidriger Erwerb einen Eigentumsübergang ausschließe, ist jedenfalls falsch. Ein Eigentumsübergang ist nur bei unfreiwilligem Abhandenkommen des Besitzes ausgeschlossen (vulgo Diebstahl oder rechtswidrige Beschlagnahme, nicht aber durch freiwillige Übergabe des Gegenstands bei einem betrügerischen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäft). Die heikle Frage, ob Sittenwidrigkeit und Rechtmäßigkeit aus der ex-post-Betrachtung geschöpft werden können, ist womöglich schon entschieden – ich weiß es nicht. Daß es in der Nazi-Zeit auch unter heutiger Perspektive rechtmäßige Kaufvorgänge gab, so bei äquivalentem Preis-Leistungsverhältnis, steht jedenfalls außer Frage.

        Auf den nachrangigen Eigentumserwerb durch gutgläubiges Ersitzen kommt es eigentlich nicht mehr an – im übrigen wäre Cornelius Gurlitt nach seinen eigenen Einlassungen gutgläubig gewesen, schließlich hat sein Vater immer beteuert, alles korrekt erworben zu haben, und er hat in der Nachkriegszeit mehrfach einige Bilder ausgestellt, sogar in New York unter staatlicher deutscher Schirmherrschaft.

        Verjährung ist zivilrechtlich immer eine Einrede, also nur dann beachtlich, wenn sie im Verfahren vorgebracht wird. Da aber – darin stimmen alle Beobachter überein – sämtliche eventuell einmal bestehende Ansprüche verjährt sind, will nun Minister Bausback – rückwirkend – bei Bösgläubigkeit die Einrede nicht mehr zulassen.
        Da hier natürlich die alten Beweisschwierigkeiten perpetuiert werden, würde ein solches Gesetz faktisch nichts bringen, und verfassungsrechtlich bedenklich ist es wegen seiner Rückwirkung ohnehin.

        • Ich danke Ihnen, Frau Wolff. Das wäre ja der Hammer, sollte die STA nicht einmal wissen, wie Gurlitts Vater zu den Kunstwerken kam und damit nicht einmal Anhalt für etwas haben, was gegen die gesetzliche Eigentumsvermutung aus dem Besitz sprechen könnte.

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