Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

Rosenkrieg 2

Eigentlich hätte ich für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen, denn der Rosenkrieg fand zwar in der letzten Zeit noch per emphatischer Interviews mit Otto Lapp und Beate Lakotta statt – vor Gericht fällt er allerdings aus. Die einzige Belastungszeugin, die Ex-Ehefrau des Angeklagten, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wurde bereits abgeladen.

Am nächsten Montag, den 7.7.2014, beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – und sie wird ganz anders ausfallen als das sechsstündige Verfahren vom 8.8.2006, ein Schnelldurchgang unter weitgehender Vernachlässigung der Strafprozeßordnung, der mit einem Fehlurteil endete – da bin ich mir ganz sicher. So sicher, wie ich es auch schon vor der Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy (Ulvi Kulac) war.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/04/10/wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-dekonstruierung-einer-konstruktion/

17 Verhandlungstage sind angesetzt, 42 Zeugen sollen gehört werden.

Diese neue Hauptverhandlung steht ganz unter dem Zeichen der Öffentlichkeit; und es freut mich sehr, daß auch zwei profunde Kenner des Falles von diesem Prozeß berichten werden – und zwar ganz unabhängig von den Medien: Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Ursula Prem. Beide sind von der professionellen Vorbereitung des Verfahrens positiv beeindruckt:

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

Hier steht ein Forum für weitere Prozeßbeobachter bereit:

http://drei-saeulen.de/index.php?title=Kategorie:Gustl_Mollath

Ich selbst werde an dieser Stelle vor Beginn der Hauptverhandlung noch einmal die Medienbeiträge der letzten Tage analysieren – und weiterhin sowohl die Ukraine-Krise beobachten als auch die WM- und Gartenecke pflegen.

Update 5.7.2014

Das Medieninteresse an diesem Fall ist ausgesprochen groß, so daß hier nur eine kleine Auswahl getroffen werden kann. Zwei große Porträt-Reportagen über den Menschen Gustl Mollath sind erschienen. Zunächst am 27.6.2014 in der Beilage der SÜDDEUTSCHEN von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler:

aus Heft 26/2014 Gesellschaft/Leben

Eine Wahnsinnsgeschichte

Der Skandal erschütterte Deutschland: Gustl Mollath saß sieben Jahre in der Psychiatrie, trotz zahlloser Widersprüche in den Gerichtsakten. Jetzt wird sein Fall noch einmal aufgerollt. Porträt eines Mannes, der wieder draußen ist – aber immer noch nicht frei.

Von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler  Fotos: Julian Baumann

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein sensibles Porträt über einen widersprüchlichen Mann, der immer schon eine politische Mission hatte, zugleich aber auch eine Leidenschaft für Sportwagen und Motorsport, kombiniert mit dem Tüftlergeist und der handwerklichen Präzision des Maschinenbauers, der er ist. Sein sarkastischer Humor wird in zwei Szenen eingefangen:

Seine Schüler machen zunächst Brems- und Ausweichübungen, dann quietschen die Reifen über einen kleinen Rennparcours. Mollath wechselt immer wieder das Auto und gibt als Co-Pilot Tipps. Die meisten, sagt er, würden viel zu schnell fahren. Wichtiger sei es, erst mal die Linie zu finden und dann langsam zu beschleunigen. Mollath genießt diesen Morgen sichtlich: »Das ist auf jeden Fall therapeutisch wertvoller als der Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt.«

Und:

Zehn Jahre später nun trägt er einen roten Anorak mit dem Button von König Ludwig II. am Kragen. Den König empfinde er gewissermaßen als seinen frühesten Leidensgenossen, der König sei ja bekanntlich Opfer psychiatrischer Aktengutachten geworden. Auch Mollath beurteilten mehrere Gutachter, ohne je mit ihm gesprochen zu haben. Hat er keine Sorge, dass er mit diesem Button etwas sonderbar wirken könnte? »Möglich«, entgegnet Mollath und zuckt mit den Schultern. Man müsse doch »auch mal was davon haben, wenn man schon offiziell für verrückt erklärt worden ist«, sagt er und lacht.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein Humor, der nun gerade in der Psychiatrie schlecht ankam, antwortete Mollath doch auf die durchsichtige Frage, ob er Stimmen höre, sarkastisch, daß er eine innere Stimme höre, die ihm sage, daß er ein guter Kerl sei. Schwupps, schon gab es Stimmen, die seine Handlungen kommentierten, und das war natürlich ganz, ganz schlecht, denn nun kam ja neben einem isolierten Wahn, der sich auf Schwarzgeldgeschäfte der HVB sowie Handlungen seiner dort beschäftigten Frau bezogen, auch noch Schizophrenie in Betracht… Angesichts solch dürftiger psychiatrischer Leistungen verwundert es nicht, daß Gust Mollath den neuesten Versuch, ihm über die psychiatrische Schiene zu Leibe zu rücken, abwehren will:

Wieder geht es um die Frage, welche Vergehen Mollath tatsächlich begangen hat, und wieder wird er psychiatrisch begutachtet. Wie soll er sich gegenüber dem Gutachter verhalten, der ihn während des Verfahrens beobachten wird? Es handelt sich um Norbert Nedopil, einen der erfahrensten Gutachter in Deutschland (SZ-Magazin, Interview vom 31. August 2012). Im Internet hat Mollath gelesen, Nedopil habe während einer Fernsehsendung geäußert, dass Gutachter oft irren würden, in den meisten Fällen zu Lasten des Beschuldigten. Das Risiko, die Allgemeinheit einer Gefahr auszusetzen, wiege für viele Gutachter schwerer. »Und so einem bin ich ausgeliefert!«, erregt sich Mollath.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Bei Prof. Dr. Nedopil müßte er mit seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, allerdings auf Verständnis stoßen, zumal der Psychiater selbst seine Explorationen als ‚Angriff‘ auffaßt:

Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Einen ähnlichen Tenor wie die SÜDDEUTSCHE hat das einfühlsam-kritische Porträt, das Lisa Rokahr für den STERN, 3.7.2014, S. 84-88, ablieferte.

Der Gefangene

Wie findet einer ins Leben zurück, der sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie saß? Der stern hat Gustl Mollath ein Jahr lang begleitet. Von kommender Woche an urteilen erneut Richter, ob er verrückt ist.

Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Frage der Schuldfähigkeit kommt ja nur in Betracht, wenn die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden können – das war angesichts der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nach Ansicht der 7. Kammer des LG Nürnberg-Fürth deshalb der Fall, weil sie „an der Glaubwürdigkeit“ der geschiedenen Ehefrau „keinen Zweifel hat“, zumal diese „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer“ ausgesagt habe. Einer erneuten Würdigung ihrer Glaubwürdigkeit hat sich die Zeugin aus nachvolllziehbaren Gründen entzogen, und dank der neuen Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohnehin als schwer erschüttert an. Beweise für auf Wunsch des Gutachters Dr. Leipziger nachgelieferten aktuellen Straftaten, Sachbeschädigungen von Januar 2005, gab es ohnehin nie, lediglich die polizeiliche Konstruktion einer „Serie“. On verra.

Aber so reißerisch wie Überschrift und Untertitel ist Rokahrs Reportage ohnehin nicht. Sie zeigt die Beschädigungen, die dieses Verfahren hinterlassen hat. So beginnt ihr Bericht:

Gustl Mollath kauft sich einen Espresso. 1, 90 Euro. Er möchte jetzt eigentlich keinen Kaffee trinken. Aber darum geht es nicht, es geht ihm um den Kassenbon. 5. Februar 2014 steht darauf, 14.36 Uhr. Und das Wichtigste, der Ort: Hannover, „Pier 51“, ein Restaurant am Maschsee. „Ich brauche diese Belege“, sagt Gustl Mollath. „Damit ich immer nachweisen kann, wann ich wo war.“ Er will das dokumentieren. Falls sie ihn wieder verdächtigen, beschuldigen, verurteilen wollen.

[STERN, 3.7.2014, S. 84]

Das sind die üblichen Sicherungsmaßnahmen von Fehlurteilsopfern. Die Traumatisierungen durch solche Erfahrungen, siehe den Fall Harry Wörz, halten oft lebenslang an.

Bei seinem Prozess im Jahr 2003 überreichte er dem Amtsgericht Nürnberg eine „Verteidigungsschrift“. Sie enthielt Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen durch seine Frau und ein Tremolo von Weltproblemen. Hunger, Kriege, Umweltzerstörungen.

Obwohl es auch diese wirre Vita war, die ihm den Ruf einbrachte, verrückt zu sein, ist er von seiner Mission auch nach seiner Freilassung nicht abgerückt. Das mag man standhaft nennen. Oder töricht.

[aaO, S. 86]

Ja, so schnell geht das: politisches Engagement, demonstratives Verhalten, flugblatt-ähnliche Gestaltung von Eingaben, passiver Widerstand gegen eine verfassungswidrige „Unterbringung zur Beobachtung“ gemäß § 81 StPO – Laien wie Psychiater ziehen dann schnell eine Schublade, die mit „wirr“ oder „Wahn“ beschriftet ist. Denn normal ist das ja nicht. Normal wäre eine opportunistische Anpassung an ein Gewaltverhältnis. Widerständige Franken ticken allerdings anders. Lisa Rokahr würdigt sein aktuelles Eintreten für Veränderungen bei Justiz und Psychiatrie, einem sich gegenseitig bestätigenden System, in dem der Untergebrachte bzw. Patient, immer verliert, immerhin positiv.

Aber gleichzeitig ist es sein Fall, seine Mission, die die Gesellschaft schon jetzt verändert haben. In Bayern will die CSU die Regeln zur Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter reformieren. Ein Gesetzentwurf soll eine Einweisung erschweren und verlangt strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung.

[aaO, S. 87]

Auch sie schildert seine Ängste vor dem bevorstehenden Prozeß:

Für seinen größten Feind hält Mollath dabei nicht die Juristen auf der Richterbank, sondern einen Mann im Saal: Norbert Nedopil, den forensischen Gutachter. Er wird den Angeklagten begutachten. Ein direktes Gespräch hat Mollath abgelehnt, aber Nedopil wird ihn während des Verfahrens beobachten. „Ich fühle mich dadurch gehemmt, ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll“, sagt Mollath. Was, wenn wieder jemand vermeintliche Anzeichen des Wahnsinns an ihm entdeckt? Ist es die Gestik? Der Blick? Oder die Wortwahl? „Wie soll ich authentisch sein, wenn ich mir jedes Wort dreimal überlege?“

[aaO, S. 88]

In der Tat, das ist eine arge Belastung. Andererseits grenzt es an einen Wunderglauben, traute man einem Psychiater eine solche Diagnose-Fähigkeit zu – und dann noch einen treffsicheren Rückschluß aus dem Gerichtsverhalten im Juli 2014 auf die Befindlichkeit zu den „Tatzeiten“ 2001, 2002 und 2005, eine Hürde, die schon Dr. Klaus Leipziger in den Jahren 2005 und 2006 mittels bloßer Behauptung genommen hat. Das Gericht in Regensburg sollte auf diese Begutachtung schon deshalb verzichten, weil eine Unterbringungsentscheidung schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das widersprüchliche Gutachten von Prof. Dr. Pfäfflin aus dem Jahr 2011 als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose ausgeschieden und zudem festgestellt, daß bereits die Fortdauerentscheidungen aus dem Jahr 2011 mit seinen Leerformeln den Begründungsanforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht genügten.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html

Das OLG Bamberg, das sich davor drückte, nunmehr in der Sache zu entscheiden und seinen eigenen Beschluß aufzuheben, weil er nicht begründbar war, hat daraufhin kurzerhand die gerügten Entscheidungen für erledigt erklärt, weil Gustl Mollath ja faktisch auf freiem Fuß sei und er keinen Anspruch auf eine Sachentscheidung habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

Keinem verfassungstreuen Gericht würde im Jahr 2014 die Begründung einer erneuten Unterbringungsentscheidung gelingen – der Zug ist definitiv abgefahren. Ein aktuelles Gutachten ist daher überflüssig. Es reicht aus, wenn sich die ursprünglichen Gutachter als Zeugen für ihre Produkte verantworten müssen, sollte es überhaupt notwendig werden, sich mit diesem marginalen Aspekt der Causa befassen zu müssen.

Michael Kasperowitsch, ein Aufdecker der ersten Stunde, hat am 27.6.2014 in den NÜRNBERGER NACHRICHTEN gleich zwei Artikel zum Thema lanciert. Einer beschäftigt sich mit dem rechtsstaatlichen GAU des ersten Prozesses:

Justizapparat holt die Gründlichkeit sehr spät nach

Am 7. Juli beginnt in Regensburg der neue Prozess gegen Gustl Mollath — Bundesweites Aufsehen — Gutachter sitzt im Gericht

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

NÜRNBERG — 17 Verhandlungsta­ge sind bereits angesetzt. Ob die Zeit reicht, ist offen. 42 Zeugen sind zur Vernehmung einbestellt. Es könnten noch mehr werden. Alles deutet also darauf hin, dass die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg äußerst gründlich vorgeht.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil es sich in dieser Angelegenheit um eine spät nachgeholte Gründlich­keit der Justiz handelt. Als Gustl Mol­lath vor acht Jahren wegen Körperver­letzung und Sachbeschädigung in Nürnberg vor Gericht stand, gab es eine sehr schnelle Entscheidung.

Die Nürnberger Nachrichten hat­ten den Fall mit all seinen tückischen Fehlern ab 2011 öffentlich gemacht. Die Recherchen hatten am Ende zur Folge, dass die damalige Justizministe­rin Beate Merk (CSU) das Wiederauf­nahmeverfahren einleitete. Zuvor hat­te sie das Vorgehen von Staatsanwalt­schaften und Gerichten eisern vertei­digt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der neuen Verhandlung in Regens­burg ist riesig. Um die 40 Journalisten­plätze

Das Ansehen ist beschädigt

Im Gerichtssaal rangelten sich etwa 250 Berichterstatter aus ganz Deutschland. Für viele Beobachter geht es auch um das angekratzte Anse­hen der bayerischen Justiz. Beschä­digt ist es nicht nur wegen der irritie­renden Vorkommnisse im Mol­lath- Verfahren; der oberfränkische Fall Peggy oder die aktuellen Vorgän­ge um den Augsburger Laborarzt Schottdorf kommen hinzu.

Den heute 57-jährigen Gustl Mol­lath brachte vor acht Jahren ein Urteil des Landgerichts Nürnberg hin­ter die Gitter forensischer Kliniken, dort, wo kriminelle Kranke einge­sperrt sind. Die letzten Jahre bis zu sei­ner Freilassung saß er in Bayreuth.

Das Nürnberger Gericht war damals der Überzeugung, Mollath unterliege dem anhaltenden Wahn, Opfer eines kriminellen Bankensys­tems zu sein. Es konnte sich dabei auf psychiatrische Gutachten stützen. In diesem gefährlichen Wahn habe er, so das Gericht, auch seine Frau schwer attackiert und die Reifen von Autos ihm irgendwie missliebiger Personen zerstochen.

Diese Verhandlung endete mit einem für Mollath schrecklichen Frei­spruch wegen Schuldunfähigkeit. Die Folge war nämlich, dass er für Jahre in der Psychiatrie verschwand. In den Jahren vor 2006 tobte ein gnadenloser Streit zwischen den einstigen Eheleu­ten Mollath — das Paar ist seit langem geschieden.

Als sie noch verheiratet waren, betreute die Frau des Nürnbergers Pri­vatkunden bei der Hypo Vereinsbank. Aus seiner Sicht hatte sie sich dabei illegaler Schwarzgeldschiebereien in die Schweiz schuldig gemacht. Er wollte sie unter allen Umständen davon abbringen und drohte ihr offen mit wirksamen Konsequenzen.

Unter anderem informierte er die Vorgesetzten seiner damaligen Frau bei der Bank. Am Ende zeigte Mollath sie sogar an. Die Reaktion der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth darauf fiel dünn aus.

Die Anzeige enthalte keine „zurei­chenden tatsächlichen Anhaltspunk­te“, der Verdacht werde nur „pau­schal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Das Verfahren wurde eingestellt.

[…]

Ja, im ursprünglichen Verfahren war sogar bekannt, daß der Ex-Ehefrau im Februar 2003 aufgrund zutreffender Angaben von Gustl Mollath fristlos gekündigt wurde – dennoch wurde dieses mögliche Falschbelastungsmotiv völlig außer Acht gelassen. Ich bin sicher, daß dieses Arbeitsgerichtsverfahren einige Scheinwerfer darauf richten wird, warum sich die HVB letztlich zu einem immer noch für sie vorteilhaften Vergleich – Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer geringen Abfindung – bereitfand: die illegalen Schweizgeschäfte der von der bayerischen Vereinsbank mit Staatsbeteiligung 1998 übernommenen Hypobank sollten natürlich nicht öffentlich werden, was durch die Gekündigte eventuell hätte belegt werden können. Entsprechend fiel der von Mollath angestoßene Sonderrevisionsbericht der HVB zu dem Hauptpunkt von Mollaths Begehren aus: inwiefern die Hypo-Bank in den 90iger Jahren, wie alle anderen Privatbanken damals auch nach Einführung der Quellensteuer im Jahr 1993, Beihilfe leistete, um Kundenvermögen klandestin zu Schweizer Tochterbanken zu transferieren, um sie vor der Kapitalertragssteuer zu verschonen, wurde so gut wie nicht untersucht. Denn daran hatte die HVB verständlicherweise kein Interesse.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Fast noch interessanter ist Michael Kasperowitsch‘ weiterer Artikel an diesem Tag:

„Es kam Erschreckendes zutage“

Landtagsfraktionen sparen nicht mit harter Kritik an Justiz und Gutachtern

Im vergangenen Jahr hat sich im Landtag ein Untersuchungsaus­schuss monatelang mit dem Justiz­fall Gustl Mollath beschäftigt. Vor Beginn des Wiederaufnahmeverfah­rens gegen den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg haben wir die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern (FW) und Grünen um eine Stellungnahme gebeten. Vor allem die Oppositionsparteien sparen nicht mit Kritik und dem Ruf nach Konse­quenzen.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspoliti­scher Sprecher der Freien Wäh­ler (FW), war einer der Abge­ordneten, die sehr früh und engagiert Feh­ler im ersten Mollath-Verfah­ren angepran­gert haben. „Die Nürnber­ger Staatsan­waltschaft hat Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft, während Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und ange­klagt wurden“, sagt er. Die Fachauf­sicht im Justizministerium hat aus seiner Sicht „versagt“.

[…]

Janun, das geht ja bis zum heutigen Tag so weiter. Mollaths Anzeigen werden unter zahlreichen Verrenkungen bis hin zum OLG München abgebügelt, wovon nicht nur Justizangehörige und deren Hilfswissenschaftler, sondern auch die Ex-Ehefrau von Gustl Mollath profitieren. Der ist die Justiz schließlich blind gefolgt, und so muß auch die über allen Zweifel erhaben sein. Am aktuellen Dienstherrn liegt das kaum: auf das OLG München hat er keinen Einfluß, und was die von Frau Merk installierten Generalstaatsanwälte so treiben, versucht er, wie im desaströsen Fall Gurlitt, lediglich zu moderieren. Minister Bausback hat ja auch wenig Möglichkeiten, die verfehlte Personalpolitik seiner Vorgängerin zu korrigieren. Das Wegloben des Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalts Nemetz, der sich nicht nur im Fall Gurlitt, sondern auch bei Behandlung der Strafanzeige Mollaths gegen Eberl und Leipziger unsterblich blamiert hat, wäre ein erstes Zeichen. Als Präsident des AG München verdient er zwar entscheidend mehr, ist aber kaltgestellt.

Letztlich bedarf es einer Beseitigung des bayerischen Sonderweges, Strafrechtler zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten rotieren zu lassen: das fördert nur die Kumpanei, wo zum Wohle des Rechtsstaats Antagonismus zwischen Staatsanwaltschat und Gericht angesagt wäre.

Kasperowitsch:

Ähnlich sieht es Sepp Dürr von den Grünen. Er war bis 2008 etliche Jah­re Fraktionschef und ist jetzt Mit­glied im Rechtsausschuss im Land­tag. Seine Konsequenzen aus dem Fall Mollath: „Niemand darf mehr so leicht und unverhältnismäßig lange weggesperrt sein und seine ,Gefähr­lichkeit‘ so leichtfertig behauptet werden.“ Dies müsse durch eine Reform des Maßregelvollzugs verhin­dert werden. „Höchste Zeit“ sei es allerdings auch für eine Modernisie­rung des Justizsystems.

Sowohl Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten, so Dürr, lernen, Fehler einzugestehen und schneller zu korrigieren. „Da fehlt es weit.“ Selbst der Mehrheitsbericht des Mol­lath- Untersuchungsausschusses sei noch „von der Unfähigkeit zu jegli­cher Selbstkritik durchdrungen“.

Dem läßt sich nichts hinzufügen. Die Reinwaschungstendenz der Regierungsmehrheit ist mit Händen zu greifen.

https://www.bayern.landtag.de/scripts/get_file.php?file=NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

Kasperowitsch:

Die Kulmba­cher SPD-Abge­ordnete Inge Aures war eben­so wie Streibl Mitglied des Mollath-Unter­su­chungsaus­schusses. Zuvor setzte sie sich vehement für die Freilassung des Nürnber­gers ein.

Der Aus­schuss habe, so die Politikerin, „Erschrecken­des“ zutage gefördert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwalt­schaft hat nur einseitig ermittelt, der Richter hat die Akten nicht gelesen, der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat gemauert und die damalige Justizministerin Beate Merk hat vertuscht“, sagt sie im Rückblick. Es sei politisch nicht gewollt, dass man Steuerhinterzie­hern auf die Schliche kommt. „Nicht dass noch das Klientel der CSU ver­schreckt wird.“ Bis heute ist für Inge Aures nicht aufgeklärt, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft seinerzeit ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, für ein ordnungsgemäßes Verfahren gegen Mollath zu sorgen. Die neue Verhandlung in Regensburg werde, so vermutet Inge Aures, „haarsträu­bende Fehler bayerischer Behörden“ feststellen.

Ja, das ist zu vermuten.

Daß der Polizeibeamte Grötsch, der auf Zuruf von Richter Eberl die Reifenstecher-Akte zum Nachteil Mollath zusammenstellte, sich als Ergänzer von Strafanträgen gegen Unbekannt als Urkundenfälscher erwies, indem er selbst den Namen „Gustl Mollath“ eintrug, obwohl niemand Gustl Mollath verdächtigt hatte, in Personalunion als Aktenkompilierer, Zeugenersatz (für Rechtsanwalt Greger, Rechtsanwalt Dr. Woertge und für Petra Mollath, obwohl die ja immerhin als Zeugin zugegen war) und Sachverständiger (für die Gefährlichkeit der angeblich aber nicht tatsächlich immer identischen Reifenattacken) nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen. Jetzt wird er nur noch als normaler Polizeizeuge über den Gang der Ermittlungen berichten. Und sich auf einige kritische Fragen der Verteidigung einstellen müssen.

Rechtsanwalt Greger, der einzige Geschädigte, der mit zweimonatiger Verspätung schriftlich eine Gefahrensituationen bekundet hatte, ist bereits im Jahr 2009 verstorben. Jetzt ist ein Sachverständiger geladen, der zu den freihändigen Konfabulationen dieses voreingenommenen Polizeibeamten Stellung nehmen wird. Brixner reichten die voreingenommenen Polizei-Erzählungen ja aus, um Gustl Mollath Gemeingefährlichkeit zu attestieren.

Die nicht einmal Dr. Leipziger attestiert hatte.

Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des Umstandes, dass er – wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt – immer mehr Personen in das bei ihm bestehende Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht fühlt und letztlich gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss befürchtet werden, dass vom Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.

Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden – unabhangig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=29

Was ein Herr Dr. Leipziger lediglich befürchtet, ist einerlei. Es muß eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, daß jemand erhebliche Straftaten begehen werde. Die „dargelegte Progredienz der paranoiden Symptomatik“ bestand lediglich darin, daß Dr. Leipziger es bewußt vermied, den „überweisenden“ Kollegen Dr. Wörthmüller zu befragen, warum sich dieser als befangen erklärt hatte. Gustl Mollath hatte zurecht diesen Gutachter als befangen angesehen, was dieser selbst als nachvollziehbare Sicht bestätigte.

Absolut unprofessionell ist überdies eine Einbeziehung von durch den beauftragenden Richter Eberl informell beigezogener Akten, hinsichtlich derer ein Gutachtenauftrag gar nicht bestand. Die von dem konspirativen Zusammenwirken von Richter Eberl und Gutachter Leipziger nicht unterrichtete Staatsanwaltschaft stellte das obskure Fake-Verfahren wegen Sachbeschädigung dann auch prompt gemäß § 154 StPO ein.

Auch über diesen Vorgang wird die neue Hauptverhandlung hoffentlich nachhaltig informieren.

Für Dr. Leipziger mag es einen zusätzlichen Schlag bedeuten, daß das LG Nürnberg konstatierte, daß die Reifengeschädigten ganz real (und nicht wahnhaft) Mollath-Feinde waren.

Und morgen widme ich mich einem Sonderfall des Journalismus‘, nämlich der eigentlich unwahrscheinlichen La-La-Fraktion von Otto Lapp und Beate Lakotta. Die hat sich nämlich auch wieder zu Wort gemeldet.

Update 6.7.2014

Otto Lapp fiel die undankbare Aufgabe zu, erneut als Pressesprecher der Belastungszeugin Petra M. in Erscheinung zu treten. Dieses Mal mit einer Botschaft, die nicht leicht zu verkaufen war. Denn was sollte das Lesepublikum von einer Ex-Frau halten, die über Monate dem Star-Reporter Otto Lapp ihr Herz über diesen gewalttätigen, tyrannischen, eifersüchtigen, wirtschaftlich erfolglosen und kranken Ex-Mann das Herz ausgeschüttet hatte, vor Gericht aber keine Aussage machen will? Ahja, wenn es um die Wurst geht und man unter Wahrheitspflicht steht, macht sie einen Rückzieher – so denkt man im Volk, das ja nicht immer Unrecht hat.
Lapp entledigte sich seiner Aufgabe so:

27.06.2014 13:53 Uhr
Mollath-Prozess ohne die Ex-Frau

Von Otto Lapp

NÜRNBERG. Der Mollath-Prozess wird ohne seine Ex-Frau über die Bühne gehen. Petra M. (53) wird im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg nicht gegen Gustl Mollath (57) aussagen. Dies bestätigte ihr Anwalt Jochen Horn dem Kurier.
Petra M. (53) sei „mehrfach umfassend vernommen“ worden, sagte Horn, sodass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, würde sie nochmal vernommen werden. Außerdem wolle sich Petra M. „einer solchen Situation“ nicht aussetzen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Es mag ja sein, daß Rechtsanwalt Horn Derartiges gesagt hat. Juristisch handelt es sich dabei um höheren Blödsinn. Das neue Urteil erwächst aus dem Inbegriff der neuen Hauptverhandlung, und da gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle früheren Aussagen sind erst einmal vom Tisch und dienen allenfalls als Vorhalte, um das Gedächtnis aufzufrischen oder um Widersprüche zu klären. „Umfassend“ wurde die Zeugin damals zudem nicht vernommen: hätte man sie seinerzeit ernsthaft zu Beihilfehandlungen der Hypobank beim anonymisierten Schleusen von Kundengeldern auf Konten von Schweizer Tochter-Banken vernommen, hätte sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hingewiesen werden müssen – das war allerdings nicht der Fall. Nein, der Vorsitzende Richter verhielt sich deutlich rustikaler: wann immer Gustl Mollath das Thema „Schwarzgeld“ als Ursache der Ehekrise und einer Falschbelastung durch seine Ex-Frau zur Sprache bringen wollte, wurde er angeschrieen. Damit war das Thema erledigt und konnte in die Wahn-Ecke gestellt werden. An einer umfassenden Vernehmung in der Hauptverhandlung vom 8.8.2006 fehlt es schon deshalb, weil laut Urteilstext die Ex-Ehefrau zu den Sachbeschädigungsvorwürfen gar nicht ausgesagt hat – hier übernahm der Polizeibeamte Grötsch die Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, was die Ehefrau bei Betrachtung eines Tat-Videos gesagt habe. Ja, so wild ging es seinerzeit zu.
Und zu den neuen Erkenntnissen, die sich erst nach diesem Urteil ergeben haben, konnte sie damals naturgemäß nichts aussagen. Bestreiten per Interview ersetzt keine förmliche Aussage.
Interessanterweise offenbart Otto Lapp auch die beabsichtigte Strategie der Nebenklage:

Im Prozess werden also jetzt die Aussagen von Petra M. aus früheren Jahren nur verlesen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Mirko Laudon kommentiert in seinem Blog „Strafakte“ diese Konstellation so:

Nicht unproblematisch ist jedoch, wie ihre Aussagen in das Verfahren eingeführt werden sollen, denn § 252 StPO verbietet grundsätzlich die Verlesung früherer Protokolle, sofern die Aussageperson erst später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht:
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

Kombination aus Zeugnisverweigerung und Verzicht auf das Verwertungsverbot

[…]

Al­ler­dings – und das ist der kri­ti­sche Punkt – darf der Zeuge nach Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs1 die Ver­wer­tung der Aus­sa­gen ge­stat­ten, ohne selbst er­neut aus­sa­gen zu müs­sen. Diese Recht­spre­chung ist ins­be­son­dere bei Op­fer­zeu­gen2 pro­ble­ma­tisch, da dem An­ge­klag­ten (hier dem Ver­ur­teil­ten) das Kon­fron­ta­ti­ons­recht (Art. 6 Abs. 3 d MRK) ver­wehrt wird. Dem Op­fer­zeu­gen wird durch die Kom­bi­na­tion von Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht und Ver­zicht auf das Ver­wer­tungs­ver­bot des § 252 StPO das Recht ein­ge­räumt, sei­ner kon­tra­dik­to­ri­schen Be­fra­gung durch die Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung aus dem Weg zu ge­hen und zu­gleich eine den An­ge­klag­ten (oder Ver­ur­teil­ten) be­las­tende mit­tel­bare Ver­wer­tung sei­ner frü­he­ren Aus­sage zu er­mög­li­chen. Die­ses Ver­hal­ten ist in Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren häu­fi­ger zu be­ob­ach­ten.3

 

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/ex-frau-von-mollath-wird-das-zeugnis-verweigern/

Die letztgenannte Fußnote bezieht sich auf einen weiteren Blogbeitrag von ihm, in dem er Johann Schwenns 10 Fehlerursachen in Sexualstrafverfahren darstellt und Schwenn just jene „Kombination“ als „perfide“ bezeichnet:

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/fehlurteile-und-ursachen/

Angesichts der dürftigen bzw. gänzlich fehlenden Protokolle ihrer früheren Aussagen ist die Kombination im konkreten Fall allerdings weniger „perfide“ als vielmehr nachteilig für die Nebenklage. Ich teile die Einschätzung von Prof. Henning Ernst Müller:

Der Pressesprecher informierte heute auch darüber, dass die Hauptbelastungszeugin wieder ausgeladen wurde, nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Ob der Körperverletzungsvorwurf gegen Gustl Mollath dann überhaupt noch bewiesen werden kann, erscheint fraglich.

 

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

Um das Manko wiedergutzumachern, daß die Belastungszeugin es vorzieht, vor Gericht nicht zu erscheinen, hat der Nordbayerische Kurier nachgelegt und einen Mollath-Blog eingerichtet, um erneut die Sicht der Ehefrau, die bis zur Anordnung der Wiederaufnahme identisch war mit der Sicht der Macht-Instanzen Justiz, Psychiatrie und Politik, zu verbreiten.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Es ist eine emotionale und tendenziöse Zusammenstellung dessen, wie man beim Nordbayerischen Kurier den Fall wertet, wobei all das ausgeblendet wird, was man nicht wahrnehmen will. Eine Auseinandersetzung ist daher weder möglich noch lohnte sie sich.

Immerhin, zum ersten Mal wird in aller Deutlichkeit zugegeben, daß die Ex-Frau für das illegale Verschwindenlassen seiner Habe (bis auf zwei netterweise aufgehobene Kisten) verantwortlich ist:

Durch die Anzeigen Mollaths hat sie ihre gut bezahlte Stelle verloren. Sie hatte Provisionen hinter dem Rücken der Bank eingestrichen, mehr nicht. Jetzt will sie wenigstens das Geld zurückhaben, das sie in seine Werkstatt gesteckt hat. Ein Gericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an. Sie räumt es aus, ersteigert es und verkauft es dann.

Otto Lapp hat zudem mit heißer Nadel gestrickt:

Was ist, wenn Gustl Mollath krank ist? Sieben erfahrene Psychiater stellen das über sieben Jahre immer wieder fest. Hans-Joachim Kröber aus Berlin, Thomas Lippert aus Nürnberg, Klaus Leipziger aus Bayreuth, Karl Simmerl aus Mainkofen, Friedemann Pfäfflin aus Mainkofen und Gabriele Krach aus Erlangen.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Statt sieben Psychiater werden nur sechs benannt. Hans-Ludwig mutiert zu Hans-Joachim, aus Hans wird Karl und Pfäfflin wird von Ulm nach Mainkofen versetzt. Es sind auch keine „Feststellungen“, die innerhalb von sieben Jahren gemacht wurden: die erste „Bescheinigung“ von Gabriele Krach datiert von September 2003, die letzte von Pfäfflin von Mai 2011. Von „Feststellungen“ kann bei der gegen die Krankenhausregeln erstellten Bescheinigung von Frau Dr. Krach keine Rede sein, sie beruhte allein auf Erzählungen der Ex-Ehefrau. Thomas Lippert mutmaßte und empfahl eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung. Und Dr. Hans Simmerl hat gerade nicht festgestellt, daß Mollath krank sei: er hat im Gegenteil für die von Dr. Leipziger unterstellten psychischen Krankheiten – wahlweise eine isolierte Wahnstörung oder eine paranoide Schizophrenie – keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Eben deshalb wurde Prof. Kröber herbeizitiert, der das Leipziger-Gutachten retten sollte und es auch tat.

Otto Lapp:

Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr gewesen.

Unsinn, die Begutachtung sollte bereits 2004 die Prüfung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB beinhalten – die Sachbeschädigung wurden erst im Januar 2005 begangen.

Otto Lapp:

Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür waren die angebliche Körperverletzung seiner Frau und die 129 durchstochenen Reifen.

Abgesehen von der von Beate Lakotta aufgebrachten Fama, es habe sich um 129 Reifen gehandelt, ist es selbstverständlich das „Wahnsystem“, das die Gefährlichkeit suggeriert. Wegen der Krankheit besteht keine oder nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, auf die bloßen Anlaßtaten kommt es nicht an, sondern auf prognostizierte erhebliche künftige Straftaten. Diese müssen krankheitsbedingt sein.

Auch Beate Lakotta mischt wieder mit – aber bevor ich zu ihrem neuesten Artikel komme, stelle ich ein gemeinsames Zitat von Lapp/Lakotta voran, das ihre Art des affirmativen Journalismus, der gerne mit schmutziger Ehe-Wäsche, anonymen Zeugen, Weglassungen und tendenziösen Akten-Zitaten arbeitet, rechtfertigen soll:

In dem Verfahren wurden Fehler gemacht, auch schwere. Mollath war laut Bundesverfassungsgericht die letzten zwei Jahre ohne ausreichende Begründung in der Psychiatrie untergebracht. Aber das sind nicht die Fehler, die Menschen zum Protestieren gegen die Institutionen des Rechtsstaats auf die Straße treiben. Denn dann könnten sie das auch für andere Maßregelpatienten und Sicherungsverwahrte tun, zum Beispiel für Sexualstraftäter, die ebenfalls zu lange weggesperrt sind.
Sondern es ist die Zauberformel „sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie“, die sich in der öffentlichen Rezeption dieses Falls als Wahrheit durchgesetzt hat. Ebenso wie es als Tatsache gilt, dass Frau M. erhebliche Summen Schwarzgeld in die Schweiz geschafft habe.
Dies sind die beiden Grundannahmen des Skandals. Nach unserer Recherche steht für beide der Nachweis noch aus.
Unsere Rechercheergebnisse wurden nach den jeweiligen Veröffentlichungen weder in Zweifel gezogen oder dementiert. Sie wurden gar nicht aufgegriffen.

http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

Dieses Statement bedeutet nichts weiter als den Abschied von einem justizkritischen Journalismus und die Hinwendung zu einer Haltung, die achselzuckend schwere Rechtsfehler hinnimmt (zu denen ein Fehlurteil zweifellos gehört). Aufmucken dürfen Presse und Öffentlichkeit erst, wenn die Justiz in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat. Und wenn die Justiz den erforderlichen Nachweis der Schwarzgeldvorwürfe nicht erbringt, waren diese natürlich falsch.

Das Elend bestand aber gerade darin, daß die Justiz den Vorwürfen im Jahr 2004 gar nicht nachging, sondern erst 2012 die Steuerfahndung in Marsch setzte. Ob bei den neuen Ermittlungen die Bank als Beihelferin überhaupt ins Visier genommen wurde, wieviele der Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt schon verjährt waren – das interessiert unsere unkritischen Helden, die sich einem gefühlten Mainstream entgegenstemmen, nicht die Bohne. Und wer nur den CSU-FDP-Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuß liest, hat seine journalistischen Pflichten verletzt.
Deshalb gab es nichts, das aufzugreifen gewesen wäre.

Alles auf Anfang
Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen.
Von Beate Lakotta

lautet der Titel ihres SPIEGEL-Artikels in 27/2014 vom 30.6.2014, S. 30 – 31.
Eine stark eingedampfte Version dieses Artikels ist am 6.7.2014 auch auf SPON erschienen – um die schlimmsten Ausrutscher bereinigt und um einige Varianten bereichert:

Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Von Beate Lakotta

Am Montag beginnt das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Gustl Mollath. Seit seiner Freilassung tritt er als unbequemer Kritiker der Psychiatrie auf, die Menschen begegnen ihm mit großer Sympathie. Im Prozess geht es nun um schwere Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html

Der erste Satz dieser Passage befindet sich auch im Print-Artikel:

Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. Doch ob er ein unschuldiges Justizopfer ist, muss der neue Prozess erst erweisen.

Der zweite Satz fehlt. Stattdessen wird dort so fortgeführt:

Doch als das Nürnberger Oberlandesgericht am 6. August 2013 beschloss, den Prozess neu aufzurollen und Mollath freizulassen, begründete es dies mit einer Formalie: Das Attest, das seine Exfrau vorlegte, um ihre Verletzungen zu dokumentieren, gilt rechtlich als als „unechte Urkunde“. Der untersuchende Arzt hat es auf dem Praxis-Briefpapier seiner Mutter ausgestellt, die er offiziell vertrat. Das hatte er nur unleserlich vermerkt.

[SPIEGEL 27/2014, S. 30]

Aha, eine Formalie – nix mit Unschuld! Als ob Wiederaufnahmegründe die Unschuld belegen würden. Subtil bereitet sie den Boden vor, um das gesamte Wiederaufnahmeverfahren als politische Farce zu diffamieren, denn es wurde ja von Ministerin Merk angeordnet:

„Das hätte ich gern schriftlich“, habe er deshalb die Ministerin gebeten, berichtete der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath.
Dabei kam der Druck erkennbar von noch weiter oben. Ministerpräsident Horst Seehofer musste befürchten, die öffentliche Empörung könnte mitten im bayerischen Landtagswahlkampf nicht nur seine Justizministerin aus dem Amt fegen, sondern ihn selbst in Mitleidenschaft ziehen.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollaths abgelehnt hatte, zeigten sich Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.

[aaO]

Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so…
Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN!

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

Spannend bleibt die Frage, wie Sabine Rückert als Mitglied der Chefredaktion die ZEIT in Stellung bringen wird. Vielleicht macht sie es wie im Fall Peggy und läßt gar nicht berichten, um dann den Freispruch unter größtmöglicher Schonung von Prof. Kröber in Grund und Boden schreiben zu lassen.

http://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil

 

 

4.349 Gedanken zu „Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

    • Das psychiatrische Gutachten akzeptieren, das Mollath eine Wahnkrankheit attestierte, neun Monate auf Bewährung, keine Unterbringung, das war 2004 der Vorschlag des Rechtsanwaltes. Denn gegen Gutachten, das weiß der erfahrene Anwalt, habe man schwer eine Chance vor Gericht.

      http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/wie-gustl-mollath-zunehmend-vereinsamte_273947

      Ach, so geht das. Heerscharen von Strafverteidigern zerbrechen sich den Kopf, wie der Gefahr einer Unterbringung am besten begegnet werden kann. Und nun ist es so einfach. Gutachten akzeptieren = keine Unterbringung. Häh? Man kann nur hoffen, dass Lapp alles durcheinanderbringt und RA Dolmany hier falsch wiedergegeben wird.

      • Als Dolmány den Fall im Dezember 2003 übernahm, gab es noch kein Gutachten. Die 9 Monate mit wollte er seinem Mandanten zumuten, der mit ihm aber nicht gesprochen hatte. (!) Vielleicht hat der „erfahrene“ Anwalt schon gewußt, daß in Nürnberg ein Freispruch nicht zu erzielen war, egal, ob der Mandant schuldig oder unschuldig war.

        Interessant, wie Lapp sich aus der Affäre zieht, wenn es um die Aussage der Petra S. geht:

        Das sieht Petra S. (51), die Schwägerin von Mollaths Ex-Frau, anders. Sie beschreibt einen aggressiven, höchst seltsamen Mollath, der hinter geschlossenen Rollläden lebte, seine Frau kontrollierte, krankhaft eifersüchtig war und sie wiederholt schlug. Die ganze Familie hatte damals Angst vor Mollath, dem man Hausverbot erteilte, mit dem es ständig zu Streitereien kam und der seine Frau stalkte. Aber auch sie sagte. „Wir wollten ihm helfen.“ Sogar die Ex-Frau, gegen die sich seine Gewalt gerichtet habe, habe gesagt: „Vielleicht kann man ihn behandeln.“ Sie habe die Hoffnung gehabt, dass die Anfälle von Aggression heilbar sind. „Sie wollte ihm eigentlich helfen“, sagt Petra S. Sie hat versucht, mit ihm reden, hat versucht, das Haus vor der Zwangsversteigerung zu retten, hat versucht, die Scheidung gütlich zu regeln. Er sprach nicht mit ihr.

        http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/wie-gustl-mollath-zunehmend-vereinsamte_273947

        Er gibt lediglich die Hörensagen-Geschichten wieder, die die Schwägerin Petra S. von der Nebenklägerin erfahren hat. Auf ihre konkreten Aussagen zum 14.8.2001 und 31.5.2002, die dem Protokoll der AG-Hauptverhandlung vom 22.4.2004 extremst widersprachen, geht er mit keinem Wort ein. Schon gar nicht auf das Drama mit der „Gedächtnisstütze“ des kopierten Attestes.
        So kann man auch berichten.

        • Aber es gab doch später ein Gutachten, als Dolmány noch Verteidiger war. Bei Lapp klingt es so, als hätte Dolmány angesichts eines bereits vorliegenden Gutachtens dazu geraten, dieses „zu akzeptieren“ (was auch immer das heißt), und das mit dem Ziel, eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Daher meine Irritation. Möglicherweise war auch gemeint, dass „Gutachten akzeptieren“ die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Exploration gemeint war. Das macht es aber auch nicht besser.

          Dass Lapp, ebenso wie Lakotta, die haarsträubenden Hinweise auf eine uneidliche Falschaussage bei Petra S. ignoriert (Stichwort: Anfangsverdacht), überrascht mich nun auch nicht mehr.

        • Soweit ich mich gerade erinnere, hat Herr Donany nicht dazu geraten, ein Gutachten zu akzeptieren, sondern den Tatbestand einer Körperverletzung einzuräumen & hierfür Strafe zu akzeptieren.
          Das wiederum widerstrebte natürlich dem Gerechtigkeitsempfinden eines Herrn Mollath, der niemals nie eine Strafe für nicht begangene/ nicht bewiesene Taten hinnehmen würde….

    • Herzlichen Dank, Frau Prem!

      Das ist ein Pensum: bis 19 Uhr Hauptverhandlung, um 2.20 Uhr den Bericht eingestellt, und ab 9 Uhr womöglich wieder im Gerichtssaal.
      Und jetzt vergleiche ich einmal die Seriösität von Beate Lakotta mit der von Frau Prem. Lakotta sucht sich einen von vielen Zeugen dieses Tages aus, einen, mit dem sie meint, Mollath schaden zu können. Über DAS Ereignis des Tages, nämlich die Demontage der Zeugin Petra S., geht sie schlicht hinweg:

      Ex-Verteidiger im Mollath-Prozess: „Da habe ich richtig Angst gehabt“

      Von Beate Lakotta, Regensburg

      Donnerstag, 10.07.2014 – 07:16 Uhr

      Am dritten Tag im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat dessen Opferstatus Risse bekommen. Unter anderem beschrieb ihn sein Ex-Anwalt als bedrohlich. Der Angeklagte erklärte daraufhin seinem ehemaligen Rechtsbeistand: „Ich hab das Gefühl, Sie brauchen Hilfe.“

      Abends um halb sechs, als die meisten Zuschauer schon gegangen sind, befragt das Landgericht in Regensburg einen der interessantesten Zeugen. Es ist der dritte Tag des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Gustl Mollath. Mittags hat Mollaths Schwägerin bereits die Prügelvorwürfe bestätigt und den 57-Jährigen als bedrohlich geschildert. Sie berichtete, wie Petra M. ihr im August 2001 blaue Flecke am Hals und eine Bisswunde am Ellenbogen gezeigt habe. Sie habe ihr zu einer ärztlichen Dokumentation der Verletzungen geraten.

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zeugen-bestaetigen-pruegelvorwuerfe-vor-gericht-a-980187.html#ref=rss

      Kein Wort dazu, daß diese neuen Aussagen im Widerspruch zu den früheren gerichtlichen Aussagen stehen. Kein Wort dazu, was sonst noch rund um diese Zeugin, die offenbar eine ihrer „zuverlässigen“ Quellen für die „Gefährlichkeit“ von Gustl Mollath war, geschah: wie sie sich in Widersprüche verwickelte, ihre Angaben korrigieren mußte. Es muß für Lapp und Lakotta entsetzlich gewesen sein, diese dreistündige Vernehmung zu verfolgen.

      Ursula Prem:

      Was schon damals nach einem märchenhaften Zufall klang, erwies sich am dritten Prozesstag als noch fragwürdiger: Sie habe sich das Attest nochmals durchgelesen, bestätigte Petra S., ihres Zeichens Arzthelferin in der ausstellenden Praxis und Ehefrau des Ex-Schwagers von Gustl Mollath. Sie habe es sogar dabei, eigens nochmals ausgedruckt. Stempel und Unterschrift auf dem Dokument, das sie dann bei Gericht vorzeigt, versetzen Verteidiger Gerhard Strate in höchstes Erstaunen, denn logischerweise enthalte keine Word-Datei Stempel und Unterschrift: Dies hier sei eine Kopie des Originals!

      Auf die Nachfrage, woher sie die Kopie habe, verwickelt sich Petra S. in Widersprüche. Beim Besuch des Regensburger Oberstaatsanwalts Meindl in der Nürnberger Arztpraxis sei es wohl aufgetaucht und irgendwie kopiert worden, sinniert sie irritiert. Ob sie nicht gewusst habe, dass die Nachsuche nach dem Original stattgefunden habe, setzt Strate nach. Doch, sie sei informiert gewesen. »Sie können keine Antwort geben, wie Sie in den Besitz des Originals gekommen sind!«, konstatiert Strate, ehe das Gericht das Dokument in Augenschein nimmt. Zeit für Petra S., weiter über diese Frage nachzudenken, ehe Strate anschließend den Faden wieder aufnimmt:

      »Nach wie vor haben wir keine Erklärung dafür, wie Frau S. in den Besitz des Originals gekommen ist. Dass das Original noch in der Praxis lag, war unbekannt!« Es sei nicht in der Praxis gelegen, verstrickt sich Petra S. weiter in Widersprüche: »Wie haben Sie dieses Dokument in die Hand bekommen? Sie wissen, dass es woanders lag! Haben Sie es von Frau M. erhalten? [gemeint ist Mollaths Ex-Ehefrau]« – »Ja, von Frau M., letzten Sommer«, bekennt die Zeugin widerstrebend. »Und Sie haben versucht, einen zeitlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Oberstaatsanwalts in der Praxis herzustellen!«, zieht Gerhard Strate die Schlinge zu.

      »Wie Frau S. an die Kopie gekommen ist, müssten wir sie selbst fragen!«

      Wenig später wird auch der so als Alibi missbrauchte Oberstaatsanwalt Meindl seine dienstliche Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben.
      […]
      Auf erneute Nachfrage erklärt die Zeugin, die Kopie aus dem Besitz von Frau M. erhalten zu haben. »Von wem bekamen Sie die Kopie? Von Frau M. selbst oder von jemandem, der sie vertritt?«, fragt Strate weiter. Und: »Woher wussten Sie, dass »i.V.« von Bedeutung ist? »Aus Presseartikeln«, antwortet die Zeugin irritiert. Ob bestimmte Reporter sie darauf hingewiesen hätten, etwa Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier? »Ja, und Frau Lakotta! [SPIEGEL]«

      http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-3-tag-zeugenmarathon.html

      Kann eine derart involvierte Journalistin überhaupt noch „objektiv“ berichten? Daß sie es nicht tut, ist eh klar. Aber könnte sie es überhaupt?
      Das wage ich glatt zu verneinen.

      • @gabrielewolff

        Kann eine derart involvierte Journalistin überhaupt noch “objektiv” berichten?

        Ich behaupte: nein. Vermute sogar, dass sie sich selbst ganz objektiv vorkommt, sich gemeinsam mit Otto Lapp gar als einzige objektive Presseinstanz einordnet. Böse Absicht muss jedenfalls nicht automatisch dahinter stecken. Genauso gut denkbar ist ein unreflektiertes Unbehagen mit der zunehmend entstehenden kognitiven Dissonanz. Hier sicherlich noch verstärkt durch das Bedürfnis, den eigenen Ruf zu verteidigen. Insoweit hat vielleicht auch das LaLa-Bashing (mich eingeschlossen) zum Unvermögen beigetragen, (erst recht) nicht (mehr) objektiv berichten zu können.

        • Journalisten sind Menschen, deren Wahrnehmung, Erinnerung und (schriftliche oder anderweitige) Wiedergabe unmöglich objektiv sein können. Jede menschliche Äußerung ist eine subjektive. Wer dies – etwa noch als Journalist – negiert, wird damit – etwa unbewusst – anderes verdecken, gar verdecken wollen.
          Hinzu kommt, dass jede menschliche Äußerung, sogar die, dass „1 und 1 Zwei ist“, zunächst eine Meinung darstellt. Man bedenke bitte, worin sich genannte Äußerung von der, dass „1 und 1 Eins ist“ unterscheidet!
          Die Reportage Ursula Prems ist für mich aber auch gerade so interessant zu lesen, weil sie sich gar nicht erst bemüht, nur nüchterne Tatsachen aufzulisten. Sondern man spürt nahezu in jedem Satz ihr engagiertes Bemühen um eine gerechte Sache, die sie mit ihrem wertenden(!) Bericht unterstützt.
          Lapp, Lakotta und Konsorten benutzen ihre ebenfalls meinende, subjektive und wenig empathische Beschreibung, schlicht ihre Wortgewalt für ihre Interessen oder die ihrer Auftraggeber, ganz gleich. Sprache ist wichtigstes Herrschaftsinstrument.
          Wahrscheinlich ist es auch gar nicht so leicht, etwa aus mangelnder Empathiefähigkeit oder aber aus einem besser wissenden, „schlechten“ Gewissen heraus Halb- oder Unwahrheiten so anzubringen, dass es „gut lesbar“ wird, also (Des)Informationen transportiert, die der Leser annimmt. Da haben es freiwillige Reporter á la Prem-Couleur doch wirklich leichter. 😉
          (Tiziano Terzani meinte(!) in seiner Lebensbeichte und wohl im Hinblick auch auf seine nicht wenigen Kritiker, dass wirklich guter Journalismus immer links angesiedelt ist.)

      • Ob bestimmte Reporter sie darauf hingewiesen hätten, etwa Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier? »Ja, und Frau Lakotta! [SPIEGEL]«

        Wie darf man sich das vorstellen? Haben da PM, , Frau S., Lapp und Lakotta zusammengesessen und überlegt, wie man mit dem „aufgefundenen“ Attest und dem i.V. eine Wiederaufnahme verhindern kann? Wie ja auch versucht wurde?

        Schwer vorzustellen, dass Lapp und Lakotta sich jeweils allein an S. gewandt haben, um sie auf das wichtige I.V. hinzuweisen.

        Seltsame Sachen kommen da ans Licht.

        • Als interessierter Beobachter des Falls bin von den an die Öffentlichkeit gelangten Teilen der Aussage der Zeugin S. überfordert, möglicherweise wg. juristischer Unkunde.

          Dem Kreis um P3M kann es ja nur darum gehen, so unbeschadet wie möglich das jetzige Verfahren einfach nur zu überstehen.

          War die Zeugin S. nicht/falsch vorbereitet (worden), z. B. mit Ihrem „Ausdruck“ des Attests?

          Widerspruchspotenzierung als Aussagesstrategie?

          Vielleicht fördert die Befragung des Zeugen LaLa mehr Erhellendes zu Tage … =D

        • Der Generalstaatsanwalt und das LG Regensburg sind jedenfalls sofort angesprungen und haben die Frage der Stellvertretung (zur Widerlegung der Unechtheit der Urkunde) in das Wiederaufnahmeverfahren gebracht. Dabei gab es bis zum Zeitpunkt des gezielten Wiederauftauchens des alten Attests niemanden, dem dieses unleserliche „i.V.“ aufgefallen wäre. Und leider hat Regensburg dabei auch noch verkannt, daß es bei höchstpersönlichen Untersuchungen und Wahrnehmungen eine Stellvertretung nicht gibt.
          Da die Zeugin Petra S. angab, die Kopie des alten Attests im „letzten Sommer“ erhalten zu haben, und dieses Attest erstmalig am 9.7.2013 von Otto Lapp erwähnt wurde, erscheint die Annahme einer solchen Vierer-Konferenz durchaus naheliegend.

        • Nochmals meine juristische Unkunde betonend, sind die genannten Journalisten denn nicht soweit an der Generation der Aussage der Zeugin S. beteiligt, daß Ihre Rolle als Berichterstatter in diesem Prozess nicht eigentlich spätestens seit der Aussage der Zeugin die Falsche ist?

      • Wenigsten kann man Frau Lakotta dankbar sein, dass sie so mit offenem Visier agiert. Da muss man wenigstens nicht argwöhnisch werden und/ oder etwas unterstellen.
        Wer seine Reportage so einleitet mit:

        „Am dritten Tag im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat dessen Opferstatus Risse bekommen.“

        und nur daran interessiert ist, affirmativ, die eigene Denkhaltung, Vermutung und die eigenen geschriebenen Artikel damit zu rechtfertigen, indem man versucht, weiterhin Makel zu finden:

        „Mittags hat Mollaths Schwägerin bereits die Prügelvorwürfe bestätigt und den 57-Jährigen als bedrohlich geschildert.“

        Frau Lakotta hat es sich zum Ziel gemacht, sich dem vermeintlichen Mainstream entgegenzustellen, weil es schick ist, sich gegen eine „Menge“ zu positionieren. Nur hat sie leider vergessen, dass es hier nicht um Mode geht oder der demonstrativen Zurschaustellung des eigenen Lebensstils, sondern um Fakten in einem Prozess.
        Sie sollte diese Fakten lieber nüchtern und untendenziös präsentieren, was einem Gerichtsreporter das Wichtigste sein müsste, statt verkleidet und subtil ständig die eigene Meinung kundzutun á la „Siehste, hab ich’s doch immer gesagt, der ist irre, der ist bedrohlich, der muss es gewesen sein.“
        Doch sie versucht krampfhaft an dem festzuhalten, was sie einst schrieb. Ein Dilemma für Frau Lakotta und nur überwindbar, wenn man einen starken Charakter hat.

        Der ganze Artikel strotzt nur so vor subtilen Vorwürfen und vermeintlichen Unterstellungen:

        „Dolmany trägt einen braunen Denim-Anzug, er gilt als versierter, engagierter Strafverteidiger. Doch seit der Mollath-Affäre wird er öffentlich angefeindet und geschmäht – auch von Kollegen. Wehren konnte er sich dagegen bislang nicht, er unterlag der Schweigepflicht. Davon entbindet ihn Mollath nun.“

        Ach Frau Lakotta. Sie scheinen schon sehr einfach gestrickt zu sein…

        Das einzig gute an diesem Artikel ist der etwas ausführlichere geschilderte Wortwechsel zwischen Dolmany und Mollath und zeichnet ein weitaus besseres Bild, was Mollaths Intentionen im Gerichtssaal zu sein schienen. Woanders klang das immer etwas ironisch oder gar zynisch „Sie brauchen Hilfe“. Hier aber wird es klar verständlich und kommt meiner Ansicht nach sehr empathisch an.

        • Frau Lakotta kann ja tun, was sie tun möchte. Aber wenn der Spiegel sie jetzt nicht als Berichterstatterin abzieht, verliert er seine Seriosität . Eine Gerichtsreporterin hat nicht rumzukungeln mit der Nebenklägerin .

        • Zur Rolle der Journalisten

          Von Hajo Friedrichs stammt sinngemäß der Satz:

          Man solle sich als Journalist „nicht gemein machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten ..“

          Frau Lakotta verletzt offenbar diese Grundregel ihres Berufes und erscheint für jeden weiteren Einsatz in dieser Causa als ungeeignet, will man sich beim SPIEGEL nicht den Vorwurf schlechten Journalismus´ aussetzen …

        • Ihr Verweis auf Hajo Friedrichs (vermeintliche) Sicht konsequent zu Ende gedacht dürfte etwa lauten: Ein „guter“ Journalist sollte stets eine gehörige Distanz zum Gegenstand seines Berichts wahren. Damit ist allerdings auch begründet, dass ein solcher Art Journalist nie so gut, eben so nah dran(!) schreiben kann, wie einer der „anderen“, der, ich würde sagen, „engagierten“ Art?!
          Für die Friedrichs-Art fällt mir als Beispiel gerade „Wir sind Papst!“ ein. 🙂

    • Ah, da kommt es doch raus, was dem lieben Anwalt wirklich stört:

      Aber Dolmany will noch etwas loswerden: „Was mich stört, ist die Hetze dieser ganzen Freunde von Herrn Mollath“, bricht es aus ihm heraus. „Ich habe durch diesen Fall Mandate verloren. Herr Mollath, auch wenn Ihnen das guttut: Ich werde mit Fäkalausdrücken beschimpft und bedroht.“

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zeugen-bestaetigen-pruegelvorwuerfe-vor-gericht-a-980187.html

      Das sich Mandanten von Ihm abwenden wegen seiner fragwürdigen Vertretung, das wurmt ihn scheinbar. Aber es sind natürlich alle Anderen schuld und nicht etwa die (berechtigten) Befürchtungen seiner verlorenen Mandanten, das er sie ebenso wie Herrn Mollath in die Pfanne hauen würde, wenn „die Chemie nicht stimmt“. Um es einfach mal etwas Platt auszudrücken.

      Ich wollte auch keinen Anwalt, der mich für taten Dritter verantwortlich macht, wie jetzt Herr Dolmany. Wennes Frau Lakotta nicht nur um sich gehen würde hätte Sie für Herrn Dolmany wenigstens seine Entschuldigung für die Übertragung „angebliche Unterstützer = Herr Mollath“ hervorgehoben. Aber selbst die Bemerkung in einem Nebensatz, wie andere Artikel diese einfügten unterlässt Sie.

    • Im Vergleich zu dem, was Prof. Müller zu diesem Auftritt geschrieben hat, ist das durchaus unseriös, was Lakotta schreibt.

      Nun lässt sich die Frage, wie gut oder wie schlecht die Verteidigung war, mangels Erinnerung und vollständigen Aufzeichnungen kaum abschließend beantworten. Sicherlich war Herr Mollath kein leichter Mandant. Dennoch: Professionell klingt es nicht, wenn ein Verteidiger resignierend angibt, gegen das psychiatrische Gutachten des Dr. Leipziger und dagegen, dass das LG diesem folge, hätte er sowieso nichts machen können. Der Pflichtverteidiger bestreitet, Mollath für krank gehalten zu haben. Aber wie ist es zu bewerten, dass er nicht einmal widersprach, als der damalige Gutachter seinem Mandanten eine Wahnerkrankung und daraus folgende Gefährlichkeit attestierte? Seine noch heute plastisch geschilderte Angstreaktion auf eine Situation vor zehn Jahren, scheint wenig nachvollziehbar: Mollath hatte unangemeldet abends an seiner Kanzleitür geklingelt und geklopft und dies habe ihn in so krasse Angst versetzt, dass er sich dann lange Zeit nicht traute, seine Kanzlei zu verlassen. Diese Situation meldete er – zum Schaden seines Mandanten – dem Gericht. Sie erklärt vielleicht auch, warum der Verteidiger damals keine Veranlassung mehr sah, Mollath vor der schlimmsten in Betracht kommenden Sanktion zu schützen, der Anwendung des § 63 StGB: Er sah sich ja selbst von Mollath beleidigt, verfolgt und bedroht. Demgegenüber klingt es verniedlichend, wenn er immer wider einstreut, die „Chemie hat einfach nicht gestimmt“. Was schon aus den Akten erkennbar war, wird jetzt noch deutlicher: Mollath hatte zwar formal einen Verteidiger, aber er wurde tatsächlich nicht verteidigt. Nach seiner Darstellung war dafür vor allem Mollath selbst verantwortlich.

      http://blog.beck.de/2014/07/10/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-eindr-cke-vom-dritten-tag

      • Ich gestehe Herrn Dolmany zu, dass er durch die Art seines Mandanten verstört war und vielleicht sogar Angst hatte. Aber den Worten von Herrn Porf. Müller kann man einfach nichts argumentativ entgegensetzen. Die Angst und das Handeln stehen einfach nicht auf einem soliden Fundament. Schade, dass man zu Gericht nicht darauf eingegangen ist, warum Dolmany keinen Widerspruch einlegte, dass hätte ich gern von ihm noch mal gehört.
        Für Dolmany muss es sicherlich trotzdem auch schwer gewesen sein, von einem ihm so missliebigen Fall nicht entbunden zu werden. Aber dann einfach nichts zu tun und alles laufen zu lassen, spricht gegen seine Professionalität, die Frau Lakotta doch so anpries. Wenn dann Mandanten abspringen. wundert es mich nicht so sehr. Man wird als Mandant nicht nur dem Geheule folgen, sondern der ein oder andere wird sich informiert haben.

        Allerdings finde ich es immer wieder furchtbar, wie vermeintliche Opfer-Unterstützer den vermeintlichen „Bösen“ zuleibe rücken und sich damit fast immer kontraproduktiv verhalten. Auch wenn man eine verständliche Wut auf diejenigen hat, die vermutlich hier einen Anteil des Unrechts haben, führt es nie zu irgendetwas Produktivem und schadet dem Opfer eher.

    • Liebe Frau Wolff,
      ich würde es als mühselig und witzlos empfinden nun ein Streitgespräch über die exegetische Deutungshoheit mit Ihnen ausfechten zu müssen.

      Letztlich können wir alle nur versuchen uns aus den Schnittmengen der vorhanden Puzzleteile ein Bild zu machen.

      Wenn Sie oben Teile der Überschrift aus Lakottas „Stück“ anführen, sollte auch darauf hingewiesen sein, dass sie im letzten Abschnitt den ausführlichen Kontext darstellt, der GM nicht unbedingt in ein schlechtes Licht rückt.

      Beim Attest gibt sie auch die inhaltliche Mängelkritik des Rechtsmediziners wieder.

      Professor Müller eignet sich vielleicht auch nur bedingt als Referenzpunkt bezüglich Objektivität, wie aus seiner eigenen Stellungnahme hervorgeht:

      Es trifft zu, dass ich mich nicht sonderlich bemüht habe, die gestrigen Vorgänge im Gerichtssaal zunächst objektiv zu schildern, wobei ich davon ausging, dass sich jeder in vielen weiteren Medien über den genaueren Ablauf informieren kann. Meine Darstellung sollte möglichst wenig redundant sein. Deshalb habe ich einen Kommentar erstellt, der geprägt ist von meinen (subjektiven) Eindrücken, dazu bekenne ich mich. Einen Punkt, der mir wesentlich erscheint, habe ich jetzt oben im Beitrag ergänzt.

      http://blog.beck.de/2014/07/10/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-eindr-cke-vom-dritten-tag#comment-59035

      Die Wahrheitsfindung über den Ablauf der Wahrheitsfindung ist halt mühselig, wenn wir alle nur auf sekundär Quellen angewiesen sind.
      Ich hatte mir von Lakotta schlimmeres erwartet, daher bin ich überrascht gewesen, einen nicht nur einseitigen Text zu lesen.

      Fast schon seriös halt. Und es gehört eben auch dazu, dass Mollath in seiner damaligen Extremsituation auch ganz schön viele unüberlegte Handlungen und Statements gemacht hat. Ist das denn schlimm?

      Es sollte auch nicht bedauerlich sein, dass man seine Worte nun ebenso auf die Waagschale legt:

      Bsp.:

      Gustl Mollath bricht dann sein Schweigen, und meldet sich dann auf einmal doch zu Wort: „Ich versichere Ihnen, Sie brauchen keine Angst vor mir zu haben. Ich habe Sie genau beobachtet während Ihrer Aussage. Ich habe das Gefühl, Sie brauchen Hilfe. Ich weiß bis heute nicht, wo sie wohnen.

      http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

      Was einigen natürlich sofort auffällt, da GM ja so sehr Wert auf Details legt:

      Einen Entpflichtungsantrag Dolmánys kann man im Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung nachlesen (http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013… S.68). Darin zitiert Dolmány aus einem (dem Antrag beigelegten) Schreiben Mollaths an ihn:

      „‚… Nie die Bezahlung Ihrer Haftpflicht vergessen!

      Wenn es dazu kommt, kostet der Fall sonst Ihre Wohnung in Erlenstegen …

      Sie wohnen unweit davon in der Verlängerung der Straße, in der Erlenstegenstraße …’“

      Herr Strate zitiert das Schreiben Mollaths in voller Länge (S.69-71), vom angebenen Zitat aber nur die erste Zeile, den Rest konnte er offenbar nicht erkennen.

      http://blog.beck.de/2014/07/10/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-eindr-cke-vom-dritten-tag#comment-59018

  1. Als Rechtsanwalt Strate anschließend fragt, ob es mehrere Atteste mit verschiedenen Inhalten gegeben habe, räumt der Allgemeinmediziner ein, dass er dass „für möglich“ halte. Er müsse zusehen, ob er sie in der Patientenkartei noch finde.

    Als der dritte Verhandlungstag fast zu Ende ist, teilt Richterin Escher mit, dass der Arzt die drei Dokumente bereits durchgefaxt hat. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

    Quelle: Regensburg Digital – „Mollath kann nichts für eine hohe Idiotendichte“

    Es ist schon erstaunlich, was man so erfährt. Nun ist die „Krankenakte“ doch nicht verschollen, bzw. wiedergefunden. Es gibt insg. drei Atteste/Dokumente von einem Tag!

    Was mir aufgefallen war, das in manchen Zeitungsberichten die Freundin/Lebensgefährtin des Bruders/Arzthelferin so zitiert wurde, das sie Frau Maske (Damals noch Mollath) aufgefordert habe mit zu Ihrem Chef zu gehen. Auch hört sich das Ganze was man so liest nicht nach einer Stelle in der Ausbildung/Abschluss an (was es damals genau war, müsste ich nochmal raussuchen). Es hört sich eher so an, als ob er damals schon sozusagen als der Nachfolger von Mami eingesetzt war und nur wegen der fehlenden Kassenzulassung Mamis Stempel für die Abrechnungen benutzen musste. Und natürlich auch, damit so was, wie die Atteste überhaupt anerkannt werden.

    Es ist aber schwierig aus den ganzen Infopuzzles ein ganzes Bild zu erstellen.

    • Nachtrag:
      Mal ein gutes Statement von Verhandlungstag 2 bezüglich der „Unterstützer“ Mollaths:

      Es wird noch ein langer Weg für ihn und alle anderen Prozessbeteiligten. Richterin Escher weiß die Neuauflage des Dramas Mollath bislang mit ruhiger und gefasster Hand zu führen. Nicht auszudenken, wie die selbsternannten „Unterstützer“ reagiert hätten, hätte Escher tatsächlich zu Ordnungsmaßnahmen gegriffen.

      Ob solche „Unterstützung“ wirklich immer im Sinne Gustl Mollaths ist, sei ohnehin dahingestellt.

      Wieder auf Regensburg Digital – Stänkern für den „Märtyrer“

      Wohlgemerkt, das ist ein Bericht vom 8.7.2014, also bevor diese angebliche Angstgeschichte des ehemaligen Pflichtverteidigers auf den Tisch kam!
      Das dabei der Titel als verunglückt zu bezeichnen ist, sei mal dahin gestellt.

      Ein anderes Problem scheint aber die Verständlichkeit zu sein. Wie bereits Herr Seler bei Frau Prem (Ein Buch lesen) mitteilt:

      Da es dem Zuhörer im Saal hinten fast nicht möglich ist, wegen der so schlechten akustischen Situation, jedes Wort zu vernehmen, ist es notwendig, noch ihre objektive Berichterstattung zu lesen.

      –> http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-gustl-mollath-2-tag.html?showComment=1404876911168#c1519374849644620130

      Es ist schon ein Armutszeugnis, das ein Gericht, das „Im Namen des Volkes“ Urteilen soll dieses Akustisch ausschließt. Schließlich ist eigentlich die öffentliche Verhandlung ein Grundpfeiler unserer Justiz (berechtigte Ausnahmen mal außen vor gelassen).
      Das sich die Richterin die Hausgewalt/Hausrecht anscheinend schon mehrfach von Herrn Meindl entziehen lies halte ich auch für befremdlich.

      • Georg S. schreibt: „Es ist schon ein Armutszeugnis, das ein Gericht, das “Im Namen des Volkes” urteilen soll dieses Akustisch ausschließt. Schließlich ist eigentlich die öffentliche Verhandlung ein Grundpfeiler unserer Justiz (berechtigte Ausnahmen mal außen vor gelassen).“

        Es ist nun wirklich nicht die Schuld des Gerichts, wenn Justizkritiker auf der Straße vorm Gerichtsgebäude eine Demo durchführen und damit das Zuhören im Saal schwierig wird (am ersten Tag).
        Der Gerichtssaal verfügt über eine sehr gute Lautsprecheranlage, die leider nicht von jedem der Beteiligten benutzt wird. Dass das Gericht für einen „akustischen Ausschluss“ verantwortlich ist, davon kann auch hier kaum die Rede sein.

    • Thema: (ich hoffe es heist nicht Tema 😆 ): :
      „Als der dritte Verhandlungstag fast zu Ende ist, teilt Richterin Escher mit, dass der Arzt die drei Dokumente bereits durchgefaxt hat.“

      Die Staatsanwaltschaft Regensburg – vertreten durch Wolfhard Meindl und dem damaligen leitenden Staatsanwalt Horst Böhm – hat im Dezember die Praxis in Nürnberg besucht, weil im Magazin „Stern“ in einem Bericht über den Fall Mollath stand, die Ärztin könne sich nicht daran erinnern, je eine Petra M. untersucht zu haben. Die Recherche des Magazins hatte sich Meindl schon vorher am Telefon bestätigen lassen. Das fragliche Attest hat er beim Besuch in Nürnberg nicht bekommen. Erst wesentlich später sei es aufgetaucht. Warum auf einer Kopie des Attests der Petra M. die zwei Buchstaben „i.V.“ fehlten, muss der Arzt am Nachmittag erklären.

      Wenn Meindl und Böhm in der Praxis auch nach dem Attest geforscht haben, hätten die beiden eigentlich an alle Unterlagen kommen können. War ja alles im Rechner/Patientenkartei gespeichert!

      Weshalb haben die Staatsanwälte nichts gefunden? Haben sie in Wahrheit garnicht danach gesucht oder gab es diese Belege zu dieser Zeit noch überhaupt nicht im Praxisrechner/der Patientenkartei?

      Immerhin liest man nun:

      Georg S. sagte am 10. Juli 2014 um 07:41 :
      Als Rechtsanwalt Strate anschließend fragt, ob es mehrere Atteste mit verschiedenen Inhalten gegeben habe, räumt der Allgemeinmediziner ein, dass er dass „für möglich“ halte. Er müsse zusehen, ob er sie in der Patientenkartei noch finde.

      Als der dritte Verhandlungstag fast zu Ende ist, teilt Richterin Escher mit, dass der Arzt die drei Dokumente bereits durchgefaxt hat. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

      Quelle: Regensburg Digital – „Mollath kann nichts für eine hohe Idiotendichte“

      und dann liest man noch:

      aus http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-3-tag-zeugenmarathon.html

      Auf die Nachfrage, woher sie die Kopie habe, verwickelt sich Petra S. in Widersprüche. Beim Besuch des Regensburger Oberstaatsanwalts Meindl in der Nürnberger Arztpraxis sei es wohl aufgetaucht und irgendwie kopiert worden, sinniert sie irritiert. Ob sie nicht gewusst habe, dass die Nachsuche nach dem Original stattgefunden habe, setzt Strate nach. Doch, sie sei informiert gewesen.

      und:

      Wenig später wird auch der so als Alibi missbrauchte Oberstaatsanwalt Meindl seine dienstliche Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben. Aufgrund eines Zeitungsartikels sei er in Kontakt mit der Arztpraxis getreten und um eine Aussage zur Entstehung des fraglichen Attests gebeten. Beauftragt mit dem Betreiben der Wiederaufnahme, sei er im Winter nach Nürnberg gefahren und habe Dr. Markus R. vernommen. Es sei ein handschriftliches Vernehmungsprotokoll gefertigt worden, er habe sich nichts aushändigen lassen. Das fragliche Attest sei erst viel später per Kurier von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zur Staatsanwaltschaft Regensburg gebracht worden. Beide Fassungen enthielten inhaltlich keine Unterschiede, lediglich das »i.V.« sei auf dem Original erkennbar, wenn man darauf hingewiesen werde. »Wie Frau S. an die Kopie gekommen ist, müssen wir sie selbst fragen!«

      Gerhard Strate konfrontiert den Zeugen mit der Frage nach drei verschiedenen Dateinamen desselben Datums, die nach Ansicht des erfahrenen Anwalts auf die Existenz eines weiteren Attests hinweisen könnten. Ob der Arzt ein zweites Attest für die Krankenkasse erstellt habe, möchte Strate wissen und bittet um Vorlage der entsprechenden Dateien.

      Sehe ich gerade elf dreibeinige weiße Mäuse gegen Argentinien Fußball spielen?

      • Der Arzt hat sich zu denen ins Bett gelegt.
        Das gebot damals schon die Logik und hat sich durch die weiteren Atteste nur bestätigt.
        Nix weisse Mäuse.

  2. Nur noch einmal zur Vernehmung von Arzt und Freundin, bevor es weitergeht: Der angebliche Biß scheint mir doch sehr entlarvend zu sein. Petra S. sagt (laut Mittelbayerische Nachrichten): „Die Bissverletzung sei sehr markant gewesen, sie habe ihr geraten, sich gegen Tetanus impfen zu lassen “ Es müsste also doch wohl eine offene Verletzung gewesen sein. Ich habe noch nie gehört, dass man bei einem Hämatom eine Tetanusspritze braucht. Der Arzt dagegen attestiert ein kreisförmiges Hämatom, an das er sich auch nach Jahren „noch konkret erinnern“ kann und hat keine Tetanusspritze gegeben ( jedenfalls sagt er „Medikamente habe er ihr nicht verschrieben“). Die Aussagen von Arzt und Sprechstundenhilfe können nicht gleichzeitig wahr sein. Wenn das Attest nur einen Pfifferling wert ist, dann lügt also Petra Petra S. Q.E.D.

    • es gibt doch, so man „vereinzelt“ schon gehört hat, Chefs, die ihre Untergebenen erpressen..wenn du nicht…dann…

      gibt es so etwas auch umgekehrt?…Arbeitnehmer, die ihre Chefs erpressen, irgendetwas in eine bestimmte Form zu bringen..ansonsten…Anzeige…??

      nichtsdestotrotz…da gibt es ja die Arztpraxis…deren Zulassung Frau Doktor hat..oder hatte??. …Abrechnung–Frau R.–Herr R.???

    • Das mit dem Tetanus wurde hier im Blog thematisiert wegen der Hämatome, der Behandlung, und der Atteste, Die Tetanushinweise sind sonst an keiner anderen Stelle zu finden. Hab jetzt leider keinen link dazu. Lustig das es dieser Hinweis nun in den Gerichtssaal geschafft hat . :mrgreen:

      • Nein, der Tetanus-Hinweis stammt von der Presse:

        Zum Vorfall von August 2001, als Mollath seine Frau verprügelt, gewürgt und gebissen haben soll, kann sie nur sagen, dass sie damals wenig Kontakt zu ihr hatte. Zwei Tage später hätten sich die beiden Frauen aber in einer Eisdiele getroffen. Dort habe ihr Petra M. von den Übergriffen berichtet und ihr die Bissabdrücke am rechten Unterarm gezeigt. Die Bissverletzung sei sehr markant gewesen, sie habe ihr geraten, sich gegen Tetanus impfen zu lassen und sich wegen den Kopfverletzungen röntgen zu lassen. Petra M. sei dann mit ihr in die Praxis gegangen, in der die Arzthelferin angestellt ist.

        von Pascal.Durain bearbeitet von Kathrin Wieland 11:38

        http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121161634

        • Gibt es eigentlich belastbare Angaben darüber, ob Petra M. in den Jahren 2001 und 2002 Patientin in dieser Arztpraxis Reichel war?

          Ich fände es andernfalls schon sehr sonderbar, dass sie so einfach in die Arztpraxis mitgegangen sein sollte, um sich dort behandeln zu lassen und von dann unbekanntem Arzt ein, zwei, drei … Atteste ausstellen zu lassen. (Ich jedenfalls wäre in einer solchen Situation zu meinem Hausarzt oder gleich in die Notfallaufnahme im Klinikum.)

          Und wenn es denn so gewesen sein sollte, dann müsste es zumindest einen Abrechnungsvorgang geben. (Wie lange heben eigentlich Ärzte und Krankenkassen solche Unterlagen auf?)

          Und wo sind eigentlich die Röntgenaufnahmen zu den „Kopfverletzungen“, die angesichts der Aussagen der verschwägerten Arzthelferin ja gemacht worden sein sollten? Und weshalb vor diesem (angeblichen) Hintergrund der Besuch in der Allgemeinarztpraxis Dr. Reichel, die, wie alle Allgemeinärzte, die ich bisher kennengelernt habe, jedenfalls heute offenbar kein Röntgengerät besitzt: http://www.drreichel.de/page4/page4.html

        • Die Zeugin will ihr vorgeschlagen haben, den Kopf röntgen zu lassen. Auch das wäre natürlich unglaubhaft, wenn sie danach mit Petra Mollath in eine Allgemein-Praxis geht, in der sich kein Röntgengerät befindet. Es sieht im übrigen nicht so aus, als ob die Anzeigenerstatterin dort vorher schon Patientin gewesen sei. Die spontane Idee entstand ja bei einem zufälligen Treffen im Eiscafé unterhalb der Praxis.

      • Ich habe davon in den Mittelbayerischen Nachrichten zum ersten Mal gelesen. Klar scheint mir: wenn Petra S. als Sprechstundenhilfe eines Arztes eine Tetanusspritze empfiehlt, dann behauptet sie damit, eine offene Bisswunde gesehen zu haben. Die braucht es ja auch, damit es später eine Narbe gab, die Frau M. nun aber nicht dem Sachverständigen zeigen will. Eine solche Bisswunde ebenso wie die Tetanusspritze haben natürlich Signalcharakter: Mollath, die Bestie. Nun scheint mir weder aus der Aussage des Arztes, noch aus seinem Attest ableitbar zu sein, dass es diese offene Bisswunde gab. Bezeugt wurde anscheinend bloß ein kreisrundes Hämatom. Also hat die Sprechstundenhilfe nicht die Wahrheit gesagt und auch Frau Ex-Mollath nicht. Wer aber einmal lügt …

      • Bitte lesen Sie meinen Beitrag noch einmal.

        Es ist schon richtig das die Presse von dem Hinweis auf die Aussage der Freundin berichtet hat.
        Genau deshalb antworte ich ja auch auf den Beitrag von themis.und bringe dazu meine Erinnerung an einen oder möglicherweise mehrere Beiträge dazu in Ihrem Blog ein.
        Der Beitrag eines Schreibers/in, Arzt oder Ärztin, hier im Blog, den ich meine, stammt aus der Zeit der Beschäftigung dieses Blogs mit den Attesten.
        Haben Sie alle Texte zum Komplex Mollath zur Verfügung? Dann lassen Sie bitte nach dem Begriff Thetanus suchen. Dort werden Sie fündig werden.. Ich bin mir sehr sicher.

  3. „Was mich stört, ist diese Hetze der ganzen Freunde und Unterstützer des Herrn Mollath. Auch wenn es Ihnen gut tut, Herr Mollath.“ sagte heute der damalige Verteidiger.
    Bilden sich da neue Fronten oder bestehen die immer noch?
    Ursprünglich hatte ich den Eindruck, dass dem Pflichtverteidiger eingeredet wurde, er solle aufpassen, Herr Mollath sei sehr gefährlich. Nun sieht es aber so aus, als ob er seinen Wahn auf immer weitere Menschen ausweitet, die mit Gustl Mollath zumindest scheinbar zu tun haben. Es ist gut, dass dort ein psychiatrischer Gutachter im Saal sitzt…

    • Wollen wir mal als wichtigstes Fazit der Vernehmung des Pflichtverteidigers festhalten:

      Konkrete Erinnerungen an das Geschehen vor Gericht habe er dagegen nicht. Er sei aber überzeugt davon gewesen, dass Mollath nicht „krank“ sei.

      http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121191911

      Was seine Ängste vor dem Mandanten angeht, die objektiv nicht begründbar sind, so bietet sich da sein schlechtes Gewissen an: da er diesen Mandanten tatsächlich nicht verteidigt hat, weshalb die Erinnerungen an diesen Prozeßtag auch gnädig verschwommen sind, dürfte er ein schlechtes Gewissen gehabt haben.

      @ Albert A.:

      So geht es nicht. Ihr Zitat ist unvollständig und nicht belegt. Die Stelle lautet im Kontext der gesamten Berichterstattung:

      „Ich habe nach wie vor Angst. Ich bin letztens von seinen Unterstützern massiv bedroht worden.“ Der Angeklagte habe auch seine private Adresse. Ein Reifen seines Wagens sei vor ein paar Wochen angestochen worden. Er glaubt aber, dass es sicher nicht Mollath war. Trotzdem würde er gegen oder für ihn aussagen.
      […]
      „Was mich stört, ist diese Hetze der ganzen Freunde und Unterstützer des Herrn Mollath. Auch wenn es Ihnen gut tut, Herr Mollath.“ Strate sagt: Er soll das nicht auf Herrn Mollath beziehen, das sei seine Einschätzung. Im Zuge dieses Falles gebe es viele Trittbrettfahrer, „die Idiotendichte in diesem Land ist sehr hoch.“ Der Zeuge entschuldigt sich für seine Einschätzung.

      Gustl Mollath bricht dann sein Schweigen, und meldet sich dann auf einmal doch zu Wort: „Ich versichere Ihnen, Sie brauchen keine Angst vor mir zu haben. Ich habe Sie genau beobachtet während Ihrer Aussage. Ich habe das Gefühl, Sie brauchen Hilfe. Ich weiß bis heute nicht, wo sie wohnen. (…) Ich weiß nicht wie, aber bauen Sie Ihre Ängste ab.“ Das Verhalten irgendwelcher Unterstützer verabscheue er. Er stehe immer für Deeskalation. Er könne sich auch nicht aussuchen, wer sich als „Unterstützer“ bezeichnet.
      von Pascal.Durain 18:20

      http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121191911

      Wer lesen kann, braucht keinen Psychiater. Der Zeuge hat sich für die Gleichsetzung: durchgeknallte selbsternannte Unterstützer = tut Mollath gut, entschuldigt. Davon sind LaLa-Journalisten weit entfernt.

      • Haben Sie jetzt wirklich nicht bemerkt, dass das ein Späßchen von Albert A. war? Oder ist das Ihre persönliche Art, auf eine humoristische Bemerkung zu reagieren 😉

    • – Ex-Verteidiger im Mollath-Prozess: „Da habe ich richtig Angst gehabt“
      „Der hat ausgeforscht, wo ich wohne“
      Außerdem sei es bei einer Begegnung mit Mollath in einem Fotoladen zu folgendem Dialog gekommen.
      „Na, Herr Dolmany, wie geht’s?“
      „Gut.“
      „Noch gut, aber nicht mehr lange!“
      Ähnliches sei mehrmals passiert. Mollath schickte Briefe: „Nie Ihre Haftpflicht vergessen, sonst könnte Sie das Ihr Haus kosten“. „Der hat ausgeforscht, wo ich wohne“, sagt Dolmany. „Ich mag es nicht, wenn man mich bedroht.“
      All das habe er dem Gericht geschrieben, und auch, dass Mollath ihn als „wildgewordenen Nazistaatsanwalt“ beschimpfte. Die Antwort: „Ein Rechtsanwalt wie ich müsse mit so etwas rechnen.“ Die Entpflichtung wurde abgelehnt.-

      – Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht, bei der es nur um die Körperverletzung ging, habe er Mollath zu bedenken gegeben, dass er im Falle eines Geständnisses mit einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegkommen könnte. Aber mit Mollath sei einfach nicht zu reden gewesen. Nach dem Urteil habe er ihm in die Psychiatrie geschrieben: „Ich bin überzeugt, dass Sie nicht krank sind. Reden Sie mit den Ärzten.“
      „Sie hielten ihn nicht für krank?“, hakt der Psychiater Norbert Nedopil nach, der Mollath erneut für das Gericht begutachten soll. „Was war denn dann Ihr Eindruck?“ – „Dass er diese Geschichten mit der HypoVereinsbank aufgeklärt haben wollte und dass er vorher nicht bereit war, mit irgendjemand über die Tatvorwürfe zu reden“, antwortet Dolmany. „Da hat er mir leidgetan. Wenn Sie sehen, wie dann die Weichen gestellt werden hin zu einem fatalen Schicksal – da wird es einem als Verteidiger ganz anders.“ –
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zeugen-bestaetigen-pruegelvorwuerfe-vor-gericht-a-980187.html#ref=rss

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