Der Fall Mollath: das Buch von Gerhard Strate

Rosenkrieg 2

 Der Fall Mollath

Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie

lautet der Titel des von Gerhard Strate verfaßten Buches zum Prozeß, das soeben im orell füssli Verlag erschienen ist.

Gleich zu Beginn wird der Leser darauf eingestimmt, daß dieses Werk des früheren Verteidigers von Gustl Mollath tatsächlich auch eine Abrechnung mit der Psychiatrie ist, die an seinem Mandanten schuldig wurde – und die diese Schuld an eine versagende Justiz weiterreicht, die ihr unkritisch folgt.

Vor der Titelei befindet sich ein Foto, das den Verfasser neben einem überlebensgroßen Porträt König Ludwigs II. zeigt, dessen Untertitel „Kennen Sie mich?“ lautet.

Gerhard Strates Kommentar:

Die Zuschreibung geistiger Verwirrtheit allein auf den Zuruf Dritter hat – wie das Beispiel König Ludwigs II. zeigt – eine unselige Tradition.

Auch die Widmung deutet in diese Richtung:

Dieses Buch ist gewidmet Dr. Johann Simmerl aus Mainkofen – einem Psychiater, der mit den Augen und Ohren eines Menschen seinen Beruf ausübt.

Was im Verfahren selbst kaum möglich war, weil die psychiatrische Meinung der lediglich als Zeugen gehörten Psychiater nicht gefragt war, wird hier nachgeholt; der Autor nimmt kein Blatt vor den Mund. Er schont weder die Justiz noch die Psychiatrie noch deren Protagonisten, die, in bewährter Kraus’scher Manier, durch Zitieren ihrer schriftlichen wie mündlichen Aussagen hinreichend kenntlich gemacht werden. Mehr braucht es nicht, um als Leser Strates Einschätzung der Situation nach dem Freispruch vom 14.8.2014 zu teilen:

Damit ist klar: Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 war ein Unrechtsurteil. Die Anordnung der Unterbringung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth war und ist eine Schande der Justiz in Deutschland, nicht nur in Bayern. Das gilt aber nicht allein für die Strafjustiz, sondern auch für die forensische Psychiatrie, die mit einer omnipotenten Weltsicht jede Regung des Andersseins als „Auffälligkeit“ registriert und zu jeder Einflüsterung von Krankheitsbildern in die Ohren vorurteilsstarker Richter gut und bereit ist. „Die Psychiatrie – der dunkle Ort des Rechts“ – so lautet die treffende Überschrift eines Kommentars von Heribert Prantl. Diesen dunklen Ort etwas aufzuhellen, ist das Anliegen dieses Buches. Es wird sich zeigen, dass die mit Hilfe der forensischen Psychiatrie erreichte schnelle Stigmatisierung von Menschen auch das Denken und Handeln von Juristen kontaminiert. Die Lust und Laune zur Entrechtung von Menschen befreit sich von den Fesseln des Gesetzes.

[S. 12]

Welches Publikum will der frühere Verteidiger des Gustl Mollath ansprechen, dem so viel Unrecht widerfahren ist? Einen kleinen Hinweis gibt diese Passage:

Die durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rechtslage war eindeutig. Sie wurde durch den Amtsrichter bei der Anordnung der Unterbringung ignoriert. Seine Unkenntnis einer für ihn verbindlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die er bei der Entscheidung über die vorläufige Unterbringung Mollaths objektiv missachtet hatte, reichte dem Oberlandesgericht aber nicht für den Vorwurf der schweren Freiheitsberaubung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möge vielfach veröffentlicht und kommentiert worden sein. Das beweise nicht – so das Oberlandesgericht –, dass der Amtsrichter auch Kenntnis von ihr erlangt hatte. Verallgemeinert gesagt: Rechtskenntnis ist bei einem Richter in Bayern nicht vorauszusetzen. So das höchste Gericht in der bayerischen Hauptstadt. Jede Beugung des Rechts ist damit stets frei von Vorsatz, allenfalls ein Geschehen aus Versehen. Eine Nachlässigkeit.

[…]

Lohnt es dann überhaupt, den Fall des Gustl Mollath zu berichten? Eine Kriminalgeschichte, die nicht richtig eine werden wird, da die Akteure um ihn herum absehbar nie zur Verantwortung gezogen werden? Die Frage ist rhetorisch. Sie ist zu bejahen. Im Staat des Grundgesetzes ist zwar die rechtsprechende Gewalt „den Richtern anvertraut“. Der Rechtsstaat selbst ist jedoch uns allen anvertraut. Urteilsgewalt haben nur wenige, Urteilskraft jedoch viele. Ihnen wird die Geschichte des Falles Mollath erzählt.

[S. 16 f.]

Damit ist der Kreis derjenigen, für die das Buch geschrieben wurde, schon sehr weit gezogen. Und wird auch nicht die „Kriminalgeschichte“, die Gerhard Strate im Sinn hatte, geschrieben werden können – zum traditionellen Krimi gehört die Überführung und Bestrafung der Täter –, so entfalten viele Passagen doch krimihafte Spannung, u.a. im zweiten Kapitel „Kriminalisierung Mollaths: Wechselnde Schauplätze“, das dem Plädoyer nachempfunden ist und (Jagd)-Szenen einer zu Ende gehenden Ehe beschreibt. Wie schnell Psychiatrie und Justiz zum Nachteil des Mannes Partei ergreifen, wie es anschaulich im 3. Kapitel geschildert wird, gibt einem auch dann zu denken, wenn man den Ausgang des Verfahrens schon kennt, das mit zeitlich unbegrenzter Unterbringung in der Psychiatrie endete. Wie war es angesichts dieser aktenkundigen Vorgeschichte möglich, daß die Unschuldsvermutung in den Wind geschlagen wurde?

Breiteste Leserkreise wird das Buch allerdings nicht erreichen: mag Gerhard Strate sprachlich auch alle Saiten aufziehen, vom untertourigen Reportagestil über Polemik und feine Ironie bis hin zu Funkelstücken an stilistischer Eleganz, so ist er als Jurist doch zu sehr der Genauigkeit verpflichtet, als daß er sich beim Publikum durch Betroffenheitsbekundungen und/oder journalistische Einebnungen anbiedern würde.

Bestsellererfolge à la Norbert Blüm mit seiner Justiz-Breitseite „Einspruch“ sind eher nicht zu erwarten.

Hier ein paar Auszüge aus dem Buch von Norbert Blüm:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=23403

RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer schießt allerdings mit Kanonen auf Spatzen und belegt damit unfreiwillig Blüms Verdikt, daß Kritik an Richtern als Majestätsbeleidigung aufgefaßt werde:

Norbert Blüm“Vom Recht verstehe ich wenig bis nichts“

In seinem neuen Buch „Einspruch“ führt der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm einen wütenden Feldzug gegen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte – kurz, gegen die gesamte deutsche Justiz. Ein heftiger Widerspruch Ein Gastbeitrag von Thomas Fischer

DIE ZEIT Nº 45/2014 1. November 2014  15:58 Uhr

http://www.zeit.de/2014/45/norbert-bluem-einspruch-justiz

Die Anklagen von Gerhard Strate haben mehr Wucht – er nennt Roß und Reiter, bezieht sich auf Akten, zitiert die Normen: er hat schlicht und nachvollziehbar recht:

Die Verweigerung jeglichen Rechtsschutzes gegen die von den Regelbestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung abweichenden Maßnahmen der Klinik für Forensische Psychiatrie hinsichtlich Hofgang und Fesselung war Rechtsbeugung durch den Richter Brixner. Er kannte Mollaths Eingaben. Seine massiven Klagen über die Fesselung hatte Mollath sogar in der Anhörung vor der 7. Strafkammer am 31. März 2006 mündlich allen drei Richtern und zum Protokoll vorgetragen.

Trotzdem geschah nichts – kein Wort, keine Entscheidung. Nur Entrechtung.

[S. 104]

Anders als Norbert Blüms Werk mit dem offenbar zutreffenden Untertitel „Polemik“ wendet sich Gerhard Strate natürlich auch an Juristen, die aus dem entsetzten Staunen nicht herauskommen dürften, werden sie der Fülle an Rechtsfehlern gewahr, die sich in den Mollath-Verfahren ereignet haben, so auch im Betreuungsverfahren, das im 8. Kapitel mit beißender Ironie präsentiert wird (S. 105 ff.). Der unheimliche Subtext dieser Erzählung stellt das letztlich gescheiterte Unterfangen als ein Komplott zwischen Psychiatern in Bayreuth und Straubing und einer unzuständigen Amtsrichterin in Bayreuth dar, mit dem letztlich eine Zwangsmedikation des nur vorläufig gemäß § 126 a StPO untergebrachten Gustl Mollath ermöglicht werden sollte. Die angestrebte Maßnahme war rechtswidrig, denn über die Betreuerlösung können Zwangsbehandlungen bei dieser strafprozessualen Unterbringung nicht durch die Hintertür eingeführt werden.

Jetzt sollen sie nach dem aktuellen bayerischen Gesetzentwurf durch die Vordertür ermöglicht werden – die bayerischen Richter und Staatsanwälte haben anscheinend aus dem Mollath-Verfahren gelernt und laufen Sturm.

Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins e.V.

Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung
(Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG)

Der Bayerische Richterverein e.V. hält den vorgelegten Entwurf für überfällig.
Er ist jedoch insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch im Hinblick auf die Praktikabilität, dringend ergänzungs- und verbesserungsbedürftig.

[…]
2. Regelungsbedarf im Hinblick auf § 81 Strafprozessordnung (StPO) (Unterbringung zur Beobachtung des Beschuldigten) und das UnterbrG

Neben den Unterbringungen gemäß den §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch (StGB) und Entscheidungen nach § 126a StPO kann eine Unterbringung auch nach § 81 StPO erforderlich sein. Obwohl es sich auch bei diesen Fällen um gravierende Eingriffe in das Freiheitsrecht des Betroffenen handelt, gibt es keine Vorschriften zum Vollzug. Es sollte deshalb im vorliegenden Gesetzentwurf auch der Vollzug dieser freiheitsentziehende Maßnahme geregelt werden. Die Praxis einer Unterbringung nach § 81 StPO zeigt, dass man die Betroffenen ohne Sonderstatus im Alltag einer geschlossenen Klinik alleine lässt. Dies ist nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Mitarbeiter der Klinik eine Zumutung. Es gibt schließlich in ganz Bayern keine Einrichtung, die speziell für eine Unterbringung zur Beobachtung Vorrichtungen bereithält. Das Zusammenleben mit psychisch kranken Patienten etwa auf einer Aufnahmestation dürfte für einen Menschen, der von heute auf morgen aus dem Alltag herausgerissen wurde, eine extreme Erfahrung sein und womöglich das Untersuchungsergebnis verfremden.

http://www.bayrv.de/DesktopModules/ExpandableTextHtml_News/PopUpContent.aspx?moduleid=615&itemid=64

Diese Forderung ist sicherlich ein Reflex auf die Causa Mollath, in der § 81 StPO nicht nur verfassungswidrig angewandt wurde, sondern man es auch noch mit Psychiatern wie Leipziger und Kröber zu tun hatte, die allen Ernstes meinten, man könne unter den Bedingungen dieser Extremerfahrung “Alltagsbeobachtungen” über das Verhalten eines Menschen anstellen. Ist es zwangsläufig, daß Psychiater, die in der Zwangseinrichtung „Maßregelvollzug“ arbeiten oder mit ihr beruflich befaßt sind, ethische Standards durch Abstumpfung verlieren?

  1. Kritik an den Regeln zum Vollzug der einstweiligen Unterbringung (Teil 3)

    a. Unschuldsvermutung […] Bis zur Rechtskraft hat der Untergebrachte als unschuldig zu gelten und muss auch so behandelt werden.

Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang Art. 41 Nr. 3 des Entwurfs. Demnach soll die Einrichtung alle Behandlungsmaßnahmen durchführen können und zwar auch gegen den Willen des Untergebrachten, solange sich die Behandlung auf die Erkrankung bezieht, die Anlass für die einstweilige Unterbringung ist. Eine derartige „Erkrankung“ muss aber erst einmal vom Gericht festgestellt werden, bevor man dem Staat die Befugnis erteilt, dass er sie möglicherweise auch zwangsweise behandelt.

Diese voreilige „Zwangsbehandlung“ ist auch aus anderen Gründen bedenklich. In der Praxis kann man auf den Untergebrachten durch Verabreichung von Psychopharmaka so einwirken, dass er sich ruhig, besonnen, apathisch, resignierend, kooperativ oder einfach nur „vernünftig“ verhält, entsprechend den Bedürfnissen der Klinik. Psychopharmaka sollen ja gerade auf die Psyche einwirken. Der Mensch wird dadurch aber nicht immer geheilt, sondern man erreicht nur, dass er nicht mehr unter den Symptomen leidet. Eine derartige medikamentöse „Einstellung“ des Betroffenen darf gerade im Hinblick auf das Verfahren nicht Folge der einstweiligen Unterbringung sein und wird fast ausnahmslos von den Staatsanwälten und Richtern nicht gewünscht.

Wer nunmehr einwendet, dass man den Betroffenen doch nicht ohne Heilbehandlung seinem Schicksal überlassen dürfe, sollte sich überlegen, was bei Behandlungsbedürftigkeit und krankheitsbedingter Uneinsichtigkeit mit einem Patienten in Freiheit passiert: Es wird ein Betreuer für ihn bestellt, der dann die ganze Palette des § 1906 BGB prüfen und nach betreuungsgerichtlicher Genehmigung durchführen kann. Diese Position darf man dem Betroffenen nicht nehmen, indem man ihn ohne Verurteilung dem Behandlungsregime der Einrichtung unterstellt.

Schließlich würde es niemanden einfallen, während der Untersuchungshaft mit der Resozialisierung zu beginnen, weil man damit die Verurteilung vorwegnehmen würde. Eine Zwangsbehandlung während der einstweiligen Unterbringung würde sich genauso auswirken.

http://www.bayrv.de/DesktopModules/ExpandableTextHtml_News/PopUpContent.aspx?moduleid=615&itemid=64

In der Tat, vorläufig ist vorläufig, weshalb sich auch U-Haft und Strafhaft voneinander unterscheiden. Ein Gegengutachten ist ja nichts Außergewöhnliches, und nicht wenigen Anklagen liegen fehlende Tatnachweise zugrunde. Daß die Juristen des Bayerischen Richtervereins grundsätzlich an der Behandlung mit Psychopharmaka zweifeln, ergibt sich nicht nur aus der Formulierung “oder einfach nur „vernünftig“ verhält, entsprechend den Bedürfnissen der Klinik”, sondern auch aus anderen Formulierungen, insbesondere bei der Kommentierung zu der vom Freistaat vorgesehen Regelung zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug.

Insoweit ist das Buch Psychiatern nicht nur unverbindlich zu empfehlen, sondern es sollte zur Pflichtlektüre gedeihen. Denn es gibt in diesem Buch nicht nur eklatante Fehlleistungen bekannter und weniger bekannter Kollegen zu besichtigen, sondern auch Kapitel mit grundsätzlichen Fragestellungen, wie das Kapitel 15, „Zeitgeist – der Wahn der Mehrheit“.

Institutionelle Strukturen aller Art sind stets genaue Abbilder der sie hervorbringenden Gesellschaft und des kulturprägenden Menschenbildes. Vorherrschende Glaubenssätze und Überzeugungsinhalte, vermeintliches oder tatsächliches Wissen, all dies fließt in den Organen des Staates zu einer die allgemeine Ordnung vorgebenden Struktur zusammen, die ihre trügerische Ewigkeitsanmutung nur der zwangsläufigen Blindheit der Zeitgenossen verdankt. Würde man sich der psychiatrischen Terminologie befleißigen, könnte man die Erscheinungsbilder des wechselnden Zeitgeists durchaus als induzierte Wahnvorstellungen bezeichnen, die nur deshalb nicht leicht als solche erkennbar sind, weil sie von einer Mehrheit geteilt werden. So blicken wir heute mit Schaudern auf die Rechtsvorstellungen der Inquisition zurück. Mit welchen Gefühlen werden künftige Generationen die heute noch von vielen Menschen achselzuckend zur Kenntnis genommenen Errungenschaften der forensischen Psychiatrie betrachten? Wird der Gedanke, dass derartigem Unfug einst gerichtsfeste Beweiskraft zuerkannt worden war, allgemeines Kopfschütteln hervorrufen? Mit welchen Begriffen werden die Historiker der Zukunft das merkwürdige Phänomen rückblickend belegen, um darzustellen, dass man es eben damals einfach nicht besser wusste?

[S. 167]

So hebt dieses Grundsatz-Kapitel an, das man eigentlich in Gänze zitieren müßte, und es findet seine ebenbürtige Fortsetzung in Kapitel 19, „Einige Schlussbemerkungen zur forensischen Psychiatrie“, das sich mit den Stellungnahmen der DGPPN befaßt:

Der Fall des Gustl Mollath sei eine „Lackmusprobe“ für die forensische Psychiatrie, heißt es in der „Presseinformation Nr. 19 der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)“, welche die maßgebliche Fachgesellschaft hierzulande darstellt. Die Branche zeigt sich beunruhigt, wurde ihr doch durch den unbeugsamen Franken in nie gekannter Weise ein Spiegel vorgehalten, den man für das hässliche Bild, das er nun zurückwirft, nicht verantwortlich machen kann. Nun üben sich die Wortführer der Profession in Schadensbegrenzung, wie aus der genannten Pressemitteilung unschwer erkennbar hervorgeht. „Bundesweite Reform des Maßregelrechts konsequent vorantreiben“, so lautet die Kernforderung der Psychobranche. Und worin diese Reform bestehen soll, daran lässt sie keinen Zweifel: Die DGPPN sehe „dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Qualifizierung forensischer Gutachter“. Weiter heißt es:

Dringender Reformbedarf besteht im Maßregelvollzug vor allem auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Qualitätssicherung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung psychisch kranker Straftäter.

 

Die Stoßrichtung ist eindeutig: Nach Auffassung der maßgeblichen Fachgesellschaft lassen sich die Unsäglichkeiten nur durch den weiteren Ausbau eben jener Mechanismen lösen, die sie verursacht haben.

[S. 199 f.]

Strate ist kein Anhänger der Anti-Psychiatrie, die so weit geht, die Existenz psychischer Krankheiten zu leugnen. Als Jurist würde er auch niemals die rechtsstaatliche Lösung, Menschen, die wegen eines seelischen Ausnahmezustands Straftaten begehen, nicht mit Strafhaft zu belegen, ablehnen. Worin also sieht er die Lösung des Dilemmas?

Darin, die zerstörerische Definitionshoheit, die den Psychowissenschaften trotz fehlender Wissenschaftlichkeit der Diagnose (oder gar der einer Prognose) zuerkannt wird, durch eine ethisch-humanitäre Grunddisposition der im Machtbereich der Psychiatrie Tätigkeit auszutarieren.

Nicht nur das Beispiel des Allgemeinpsychiaters Dr. Simmerl zeigt, dass es Mediziner gibt, deren lebendige Individualität in der Lage ist, sich der Mittel ihres Fachs in einfühlsamer Weise und zum Wohle der Menschheit zu bedienen: Derart eigenständige Denker gibt es immer wieder auch im Bereich der forensischen Psychiatrie. Erinnert sei an dieser Stelle an Willi Schumacher, einen der Nestoren der deutschen Gerichtspsychiatrie. Er setzte sich mit Vehemenz gegen die „Verobjektivierung“ des Menschen zum Zwecke der Beobachtung ein. Seine Gutachten blieben unabhängig und entsprachen nicht immer den Erwartungen der Strafjustiz, so im Fall Weimar und auch im Flowtex-Fall.

[…]

Solche Ärzte sind zum Glück nicht einmal selten und zeigen hohes Engagement, wenn es darum geht, den Leidensdruck ihrer Patienten auf einvernehmlichen Wegen zu vermindern. Ihrer täglichen Kreativität sollte unser aller Dank gelten. Ihre ethische Festigkeit alleine schützt sie davor, die ihnen anvertrauten, nicht unerheblichen Machtmittel missbrauchen zu wollen. Damit erweist sich gerade eine Eigenschaft, die mit keinem Zertifikat der Welt erworben werden kann, als ihre wichtigste Qualifikation. Eine Tatsache im Übrigen, die auch für Juristen gilt.

[S. 204 f.]

Deren Wissenschaftlichkeit er im übrigen ebenfalls in Frage stellt, als er die Verteidigungsartikel zugunsten der bankseitigen Steuerhinterziehungs-Beihelfer darstellt:

Die in Grünton gefärbten Annoncen der Dresdner Bank für „eine sichere Geldanlage“ nun ausgerechnet bei der Dresdner Bank Luxembourg S.A. mögen bei der Steuerfahndung in Düsseldorf und der dortigen Staatsanwaltschaft besonderen Anstoß erregt haben. Jedenfalls ist es die Dresdner Bank, die am 5. Januar 1994 Betroffene einer vom Amtsgericht Düsseldorf angeordneten Durchsuchung wird. Nach einer erfolglosen Beschwerde zum Landgericht ruft die Rechtsabteilung der Dresdner Bank, unterstützt durch eine Frankfurter Steuerrechtsozietät, erfolgsgewiss das Bundesverfassungsgericht an. Großangelegte Razzien bei Banken hat es bis dahin nicht gegeben. Der Ruf von Banken ist zu diesem Zeitpunkt noch frei von Tadel. Banken sind sakrosankt, weshalb die Gerichtsbeschlüsse aus Düsseldorf noch als Unfall gelten, eine Karambolage, deren Schrott schnell aus dem Weg geräumt werden muss. Doch die Eilentscheidung aus Karlsruhe fällt gänzlich anders als erwartet aus: Die Unterstützung der Bank bei der Anonymisierung von Geldtransfers nach Luxemburg lege den Schluss nahe,

„dass es sich bei den Beihilfehandlungen nicht um vereinzelte Taten handelte, sondern um aufgedeckte Teile einer geschäftsmäßig und in großem Umfang betriebenen Praxis der Verschleierung zum Zwecke der Erleichterung der Steuerhinterziehung.“

 

Der Verdacht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung – so die damaligen Verfassungsrichter, Mahrenholz, Kruis und Winter in ihrem Beschluss vom 23.3.1994 – sei verfassungsrechtlich nicht angreifbar.

 

Eigentlich war mit diesem Machtspruch aus Karlsruhe schon 1994 klar: Der anonymisierte Kapitaltransfer nach Luxemburg und in die Schweiz war eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Denn die Anonymisierung machte nur Sinn, wenn die Bankkunden die Erträge aus ihren im Ausland angelegten Geldern im Inland nicht versteuern wollten. Das wussten auch die Banken und ihre Mitarbeiter. Für den anonymen Geldverkehr ins Ausland war seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ampel auf Rot geschaltet. Seit dem Frühjahr 1994!

 

Wenn dennoch – nicht nur am Arbeitsplatz von Petra Mollath bei der Hypobank in Nürnberg, sondern bei allen Vermögensberatern bundesdeutscher Banken – weiterhin so getan wurde, als sei die Ampel für den anonymen Kapitalverkehr ins Ausland allenfalls auf Gelb geschaltet, so ist hierfür eine Wissenschaft verantwortlich, die fern davon ist, eine zu sein, jedoch große Leistungen darin vollbringt, die Suggestion von Wissenschaftlichkeit zu verbreiten: die Strafrechtswissenschaft. Ihre Leistung war es, noch weitere sechs Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Anschein zu erwecken, Mitarbeiter von Geldinstituten, die ihren Kunden einen spurenlos bleibenden Kapitaltransfer in Ausland ermöglichen, handelten straflos. „Da wird nie was passieren“ – das war nicht nur (möglicherweise) die Einstellung von Petra Mollath, sondern auch die Devise der Strafrechtswissenschaft (jedenfalls des überwiegenden Teils der ihr Zugehörigen) […]

[S.20f.]

Eigentlich sollten auch diejenigen Unterstützer, die von dem Wiederaufnahmeverfahren mehr erwartet hätten, mit diesem Buch zufrieden sein. Einer hat sich bei AMAZON gemeldet und seine partielle Unzufriedenheit via 3 Sternen (von fünf) kundgetan.

Lesenswert. Aber der Autor bleibt unter seinen Möglichkeiten.

Von Erwin Bixler am 11. Dezember 2014

Format: Gebundene Ausgabe Verifizierter Kauf

Das Buch ist durchaus lesenswert. Aber der Untertitel „Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ hätte eigentlich zum Titel des Buches erhoben werden sollen. Denn der Schwerpunkt liegt auf der „Abrechnung“ mit der forensischen Psychiatrie und einigen Psychiatern, der Justiz und einigen Richtern. Und anderen.
„Der Fall Mollath“ dient Strate vor allem als Aufhänger für besagte Abrechnung. Wobei die gründliche Ausleuchtung des eigentlichen Falles an entscheidender Stelle Not leidet. Das scheint vor allem dem Umstand geschuldet, dass sich Strate nach wie vor partout nicht dem Verdacht aussetzen will, im Fall Mollath einer Komplott-Theorie anzuhängen. Unter diesem Bestreben des Autors leidet die augenfällige Klärung und Aufklärung des Falles.
Dabei sind es doch gerade Strates eigene Feststellungen, Aussagen und Andeutungen, sonstige Veröffentlichungen (Mitschriften der Hauptverhandlung) und ihm vorliegende Akten, die bei genauerem Hinsehen eine perfide Intrige zum Nachteil Mollaths und einen „demolierenden“ Beweis für den Belastungseifer der Ex-Gattin liefern. In dieser Hinsicht bleibt der Autor weit unter seinen Möglichkeiten.

Lieber Herr Strate, insoweit schade.

http://www.amazon.de/review/R3QV4BQ4EEQU7D/ref=cm_cr_dp_title?ie=UTF8&ASIN=3280055598&channel=detail-glance&nodeID=299956&store=books

Erwin Bixler hat, so scheint es mir, das Buch nur oberflächlich gelesen. Tatsächlich eignet es sich nicht für eine Schnell-Lektüre: sein Reichtum liegt in der andeutenden Interpretation des Materials. Ein kurzer Vergleich mit dem tatsächlich ergangenen Urteil, das einen gravierenden Teil der Ergebnisse der Hauptverhandlung schlicht wegläßt und die verschwommenen Aussagen Nedopils auf eine Art und Weise ausbeutet, die ihm nicht recht sein kann, nur um einen kleinen Rest von Legitimität des ansonsten in die Tonne versenkten Nürnberger Urteils und seiner psychiatrischen Zuarbeiter zu erhalten, dürfte eigentlich ausreichen, um zu einer anderen Schlußfolgerung zu gelangen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf

Sowohl die Justiz als auch die Psychiatrie können ihre Macht mißbrauchen, das ist die Botschaft dieses Buches. Daß beide Institutionen das tun, ist hinlänglich historisch belegt und wird anhand dieses Falls auf die Ebene der Aktualität gehoben.

Woran mag es liegen, daß die Justiz sich gegenüber der Politik und autoritären Regimen traditionell willfährig erweist – und für ihre Entgleisungen nicht einmal bestraft wird? An der fehlenden Wissenschaftlichkeit der Disziplin? Logik allein ist nur ein methodischer Bestandteil von Wissenschaftlichkeit. Wenn die Materie, die derart behandelt wird, aus menschengemachten Gesetzen und gesellschaftlich-politischen Strömungen, die sie hervorbringen, besteht, dann kann „Gerechtigkeit“ nur gelingen, wenn Juristen den richtigen inneren Kompaß haben.

Dasselbe gilt für die Psycho-Wissenschaften, die dann zum Zuge kommen, wenn medizinische Erklärungen für „Auffälligkeiten“ und subjektives Leiden ausscheiden, die aber, soweit es um die Psychiatrie geht, dennoch darum buhlen, als Naturwissenschaftler anerkannt zu werden, und die mit verheerenden Psychodrogen arbeiten, obwohl die Behauptung von entgleisten Gehirn-Chemie-Prozessen als Ursache von psychischen Krankheiten nicht erwiesen ist und die uralten Mittel nur der Symptomunterdrückung und nicht der Heilung dienen. An dieser fehlenden diagnostischen biologischen Herleitung liegt es auch, daß es seit langem keine Psychopharmaka-Forschung mehr gibt.

Daß allein die behauptete „Krankheit“ eines „abweichenden Verhaltens“ zur Stigmatisierung, Ausgrenzung, Einsperrung, schlimmstenfalls zur Tötung „lebensunwerten Lebens“ führt, ist bekannt. Wie aber können die Psychowissenschaften ihre Nähe zur Macht, auch zur wirtschaftlichen (Pharmaziebranche) eindämmen? Wie entfernt man die ethisch Unfähigen aus diesem System?

Diese Frage stellt sich umso drängender, wenn man sich vor Augen hält, wie zwei Psychologen das Folterprogramm der CIA inszeniert und umgesetzt haben.

Erich Möchel

11.12.2014

Die „schwarze Psychologie“ der CIA

Die CIA-Folterpsychologen orientierten sich an Tierversuchen mit Einsatz von Elektroschocks der kognitiven Verhaltensforschung der späten 60er Jahre.

Die im CIA-Bericht des US-Senats aufgezählten Folterpraktiken wurden weder von der CIA noch in den USA erfunden. Wie aus dem Senatsbericht hervorgeht, stammen sie vielmehr von erklärten Feinden der USA. Jene beiden Psychologen, deren Firma dieses millionenschwere Programm „verschärfter Verhörmethoden“ für die CIA betrieb, hatten ihren Katolog der Grausamkeiten nämlich anhand von Methoden der Gestapo und stalinistischer Regime zusammengestellt. Davor hatten James Mitchell und Bruce Jessen nämlich jahrelang für das SERE-Programm des US-Verteidigungsministeriums gearbeitet.

Jessen und Mitchell hatten das SERE-Überlebenstraining für US-Kriegsgefangene sozusagen umgedreht und daraus ein mit Elementen der kognitiven Verhaltensforschung pseudowissenschaftlich verbrämtes Folterprogramm konstruiert. Laut einem bereits 2010 veröffentlichten Erlass des Generalinspektors für die US-Militärgeheimdienste war ein solcher Ansatz, aus dem Überlebenstraining mittels „schwarzer Psychologie“ neue, „verschärfte Verhörmethoden“ abzuleiten, bereits im Juni 2009 bei den US-Streitkräften generell verboten worden.

„Erlernte Hilflosigkeit“

Ziel des mit insgesamt 81 Millionen Dollar dotierten Programms war erklärtermaßen, einen Zustand der „erlernten Hilflosigkeit“ bei den Gefolterten herbeizuführen. Dieser Begriff, der sich siebenmal im Text des Senatsberichts findet, stammt aus der kognitiven Verhaltensforschung der späten 60er Jahre. Er bezeichnet einen für das Krankheitsbild der Depression charakteristischen Zustand völliger Passivität.

[…]

Wie im Behaviorismus üblich arbeitete man dabei mit Kontrollgruppen, die jeweils eine andere Behandlung erfuhren. Die erste Gruppe bestand aus Hunden, die im Lauf des Experiments nur mit Riemen fixiert wurden. Die zweite Gruppe wurde zusätzlich so lange mit Stromstößen traktiert, bis diese Hunde gelernt hatten, einen Hebel umzulegen, der den Stromstoß abstellte. Die dritte Gruppe wurde ebenso behandelt wie die zweite – mit dem einzigen Unterschied, dass hier der Hebel die Stromstöße nicht abstellte.

CIA bespitzelte Ausschuss

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Senatsberichts drangen Mitarbeiter der CIA in das Netzwerk jenes parlamentarischen Ausschusses, der ihre Aktivitäten kontrollieren soll, ein und durchsuchten den E-Mail-Verkehr – mehr dazu in fm4.ORF.at.

Tierversuche an Menschen

Diese Hunde ergaben sich nach einiger Zeit winselnd ihrem Schicksal, zeigten nur noch passive Reaktionen, aber keinerlei Versuche zur Abwehr mehr. Auch bei veränderten Bedingungen danach – wenn der Hebel tatsächlich Stromstöße abschaltete – konnten sie sich an die veränderte Situation nicht mehr anpassen, ein Lernprozess wie bei den Hunden der Gruppe zwei fand nicht mehr statt. Diese Tierversuche wurden im Rahmen des „verschärften Verhörmethoden“ von Jessen und Mitchell für Menschen adaptiert.

[…]

„Rektale Rehydration“

Von der Gestapo entlehnte man nicht nur den Begriff „verschärfte Verhöre“ („enhanced interrogation“) sondern auch Foltermethoden wie Schlafentzug über mehrere Tage und systematische Erniedrigung. Die Form musste dabei allerdings gewahrt bleiben, die von allen Folterknechten weltweit bekannten analsadistischen Quälereien wurden deshalb als medіzinische Maßnahmen getarnt. Den Gefangenen wurden Flüssigkeiten zwangsweise nicht nur über Mund und Nase bis knapp vor dem Ersticken zugeführt, sie wurden auch systematisch mit „rektalen Untersuchungen“, „rektaler Rehydration“ und sogar mit „rektaler Zwangsernährung“ gequält. Das Wort „rektal“ findet sich rund 50-mal im Text des Senatsberichts.

[…]

Empirisch falsifiziert

Die Fortführung der behavioristischen Tierversuche aus den 60er Jahren mit Menschen durch die beiden Folterpsychologen im Dienst der CIA hat die damaligen Erkenntnisse Seligmans jedenfalls bestätigt. Der Zustand „erlernter Hilflosigkeit“ führte zu einer vergleichbaren Reaktion auch jener Folteropfer, die sich anfangs kooperativ gezeigt hatten.

Mitchell und Jessen in Wikipedia

Die beiden Folterpsychologen James Elmer Mitchell und Bruce Jessen finden sich bereits in der Wikipedia.

Sie verfielen in einen für schwere Depressionen charaktistischen Zustand völliger Apathie, die für die Folterer keinerlei neue Erkenntnisse über bevorstehende Anschläge brachte. Die These der beiden Folterpsychologen, dass diese „erlernte Hilflosigkeit“ zu erhöhter Kooperationsbereitschaft der Gefangenen führen würde, wurde damit empirisch falsifiziert, um es in der Begrifflichkeit des Behaviorismus zu sagen.

[…]

http://fm4.orf.at/stories/1750651/

Die Reaktion eines der beiden Psychologen kommt einem bekannt vor:

Auch mit der Foltermethode Waterboarding hätten „Swigert“ und „Dunbar“ keinerlei Erfahrungen gehabt, da es im SERE-Training nicht vorgekommen sei, heißt es weiter. Trotzdem hätten sie es als „absolut überzeugende Technik“ beschrieben – und als notwendig, um die „Widerstandsfähigkeit“ von Zubaydah und anderen Gefangenen zu „brechen“.

Am häufigsten wurde 9/11-Drahtzieher Khalid Sheikh Mohammed dem Waterboarding unterzogen: 183 Mal. „Swigert“ und „Dunbar“ hätten die Prozeduren meist persönlich durchgeführt. 2006 wurde Scheich Mohammed ins US-Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba überführt. Im Jahr darauf löste die CIA ihren Vertrag mit dem Psychologen-Duo auf.

Am Dienstag stöberten US-Reporter „Dr. Swigert“ alias James Mitchell in Florida auf, wo er im Ruhestand lebt. „Warum können Sie mich nicht in Ruhe lassen?“, bellte er einen Reuters-Journalisten am Telefon an. „Sprechen Sie mit der CIA.“

http://www.spiegel.de/politik/ausland/cia-folterbericht-us-psychologen-verdienten-mit-folter-millionen-a-1007587.html

Die Auftraggeber sind schuld. So rechtfertigen sich auch unsere willfährigen Psychiater.

Gerhard Strate hat ein wichtiges Buch geschrieben.

Kritik?

Natürlich hätte ich mir mehr Urteilskritik hinsichtlich des Urteils des LG Regensburg vom 14.8.2014 gewünscht.

Aber die ließ wohl nicht nur der Zeitfaktor, sondern auch das Zerwürfnis mit dem Mandanten nicht zu, dessen Ursachen wohl hier zu verorten sind:

Die Vorstellungen von Sinn und Möglichkeiten der Strafprozessordnung, die in den verschiedenen Lagern vorherrschten, hätten denn auch unvereinbarer nicht sein können. Hatten sich vor seiner Freilassung am 6. August 2013 noch viele Menschen unabhängig von der jeweiligen persönlichen Motivation gemeinsam in großartiger Weise für Mollath eingesetzt, sollten die unterschiedlichen Strömungen in der Folgezeit offen zutage treten und nicht zuletzt die Arbeit der Verteidigung schwer belasten. Der latente Grundkonflikt, die unausgesprochene Frage nämlich, ob in Regensburg ein solider Strafprozess oder aber ein systemstürzendes Staatstribunal stattfinden würde, vergiftete die Atmosphäre grundlegend: Die Stunde der Provokateure mit ganz eigener Agenda hatte geschlagen. Ihr Wirken, das durch manch wohlmeinenden, juristisch völlig unbeleckten Unterstützer wenn nicht in jedem Fall gefördert, so doch mangels Durchblick zumindest geduldet wurde, sollte auch Mollath selbst nicht unberührt lassen und ihm in der Folge schwer beschädigen.

[S. 207 f.]

Das ist leider sehr wahr, und ich kann es diesem engagierten Anwalt nicht verdenken, wenn er die Lichtseiten des aufwendig erstrittenen Urteils hervorhebt und dessen Schattenseiten verschweigt. Zumal sein Mandant mit seiner unzulänglichen Teileinlassung zum Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung vom 12.8.2001 das Material lieferte, das die Kammer brauchte – obwohl eine gefährliche Körperverletzung nicht nachweisbar war, allenfalls eine einfache (verjährte) Körperverletzung.

Ob auch die Schattenseiten dieses Urteils ausnahmsweise angreifbar sind, erkundet nun ein anderer Anwalt, dem ich einerseits Erfolg wünsche, allein zur Klärung der Frage, ob ein Freispruch auch eine Beschwer darstellen kann, andererseits auch zurufen möchte, daß dieses Verfahren Gustl Mollath nichts nützen wird. Von der umfassenden Entschädigungsregelung hat er vor Rechtskraft des Urteils nichts, und eine Schadensersatzklage gegen Dr. Leipziger wegen durch Nedopil attestierter Fehler seines Gutachtens wird sich ebenfalls verzögern.

Das Buch von Gerhard Strate hat selbst mir, die ich seit Dezember 2012 den Fall begleite, noch Denkanstöße verpaßt. Aber bin ich, die in der Sache so engagiert war, eigentlich die Richtige, um dieses Buch nicht nur vorzustellen, sondern auch zu empfehlen?

Nachdem so viel von Ethik die Rede war: jeder kann sich über meine Vita und mein rechtsstaatliches Engagement informieren, sei es über meine (seit langem nicht mehr gepflegte) Homepage

http://www.gabrielewolff.de/

als auch über meinen Blog, insbesondere dessen Kachelmann-Beiträge.

Heute bekam ich folgende Mail:

Sofern Sie versuchen bzgl. MH-17 etwas in die Welt zu setzten sind Sie unglaubwürdig, solange Ihr Impressum und die  dahinter befindliche eMail-Adresse nicht stimmig sind….

Sorry, man sollte damit gabrielewolff.wordpress.com meiden …

Der Vorwurf ist mir unerfindlich – selten dürfte klarer sein, wer ich bin und wer da im Internet publiziert.

Nun könnte man einwenden, daß ich mich mit dieser Rezension für die Danksagung von Gerhard Strate bedanke:

Mollath hatte in den letzten zwei Jahren viele Unterstützer. Hervorheben möchte ich vor allem Gabriele Wolff und Ursula Prem mit den von ihnen initiierten Blogs. Hier wurde seit dem Dezember 2012 auf höchstem Niveau die Entwicklung des Wiederaufnahmeverfahrens und des Prozesses in Regensburg dokumentiert und diskutiert. Gleiches gilt für die juristischen Kommentare von Oliver García und Henning Ernst Müller. Der ständige Rat Ursula Prems hat insbesondere die Schlussphase bei der Abfassung dieses Buches begleitet. Den Vieren danke ich besonders.

Gerhard Strate

[S. 13]

Daß sich zwei Geistesverwandte zufälligerweise getroffen haben, ist allerdings zutreffend. Und das ist auch gut so. Ich fühle mich frei.

Update (13.12.2014)

Prof. Dr. Müller, der ebenso wie ich am Mollath-Verfahren Anteil nahm, hat gestern eine Rezension verfaßt, die mir bei Verfassung der meinigen unbekannt war.

Ich will sie nicht vorenthalten:

http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/juraprof-und-blogger-mueller-rezensiert-gerhard-strates-der-fall-gustl-mollath/

 

 

 

 

 

 

 

 

915 Gedanken zu „Der Fall Mollath: das Buch von Gerhard Strate

  1. Wegsperren Mollaths „Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention“….

    „Ich wache jede Nacht schweißgebadet auf“ – Gustl Mollath steht Entschädigung zu

    Dem Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichtes München I nach der Zwangsunterbringung in der Psychiatrie Schadenersatz zu. „Derzeit tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen“, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“ habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei. Der Vorsitzende Richter in Nürnberg sei damals „bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten.“….

    http://www.paz-online.de/Nachrichten/Panorama/Ich-wache-jede-Nacht-schweissgebadet-auf-Gustl-Mollath-steht-Entschaedigung-zu

    • Noch etwas ausführlicher kommentiert die Süddeutsche unter
      https://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-entschaedigung-prozess-1.4375445
      Daraus einige bemerkenswerte Passagen :
      >Mollaths Anwalt kritisiert scharf, dass nicht ein einziger Ministerialbeamter an der Verhandlung teilnimmt, obwohl das Justizministerium eine Etage über dem Gerichtssaal im Münchner Justizpalast seinen Sitz habe. Der Freistaat verfahre nach der Devise „alle haben alles richtig gemacht, nur Herr Mollath ist bedauerlicherweise siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie gelandet“. Es sei aber „ein Mensch bei dieser Gelegenheit kaputt gemacht worden unter unerträglichen Bedingungen“.Dem Landgericht München dankt Mollath für dessen akribische Vorbereitung und für eine Verhandlungsführung, wie er sie bisher nicht erlebt habe. Die Kammer sieht zwar im deutschen Recht gewisse Hindernisse für Mollaths Ansprüche, verweist aber auf die Europäische Menschenrechtskonvention, aus der sich wohl durchaus ein Anspruch herleiten lasse. Das Strafverfahren am Landgericht Nürnberg-Fürth habe wohl schnell beendet werden sollen und sei „sicher nicht mit der gebotenen Sorgfalt geführt“ worden, sagt der Vorsitzende Richter Frank Tholl. „Nach derzeitiger Einschätzung tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen.“ Das Verfahren in München wird nun zunächst schriftlich fortgeführt. Ob es zu einer weiteren öffentlichen Verhandlung, zu einer Einigung oder einem Urteil kommt, ist offen. <

  2. News im Mordfall Peggy : http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/mordfall-peggy-jahrelange-ermittlungen-von-pannen-gepragt-1.8511293?searched=true
    http://www.nordbayern.de/region/mordfall-peggy-tatverdachtiger-bleibt-vorerst-frei-1.8509270?searched=true
    In der Printausgabe der Nürnberger Nachrichten vom 19.01.2019 (Verf. Elke Grasser-Reitzner)
    wird u.a. auch noch ausgeführt :
    >Falsche Spuren seien akribisch verfolgt, wichtigen Spuren aber bis heute nicht nachgegangen worden, klagte der Lichtenberger Finanzbeamte und Stadtrat Rank. Es gebe “ Interessengruppen, die dafür sorgen, dass die Wahrheit verborgen bleibt“, behauptete er. “ Der oder die Täter sind in der Familie zu suchen“. “ Katastrophale Ermittlungen“ monierte auch Thomas Henning ( Büroleiter der Anwaltskanzlei Henning ). So würden sich bedeutende Spurensicherungsberichte nicht bei den Akten befinden. Warum dies so sei, müsse ein neu zu schaffender Untersuchungsausschuss
    im Bayerischen Landtag klären. Mit einer Petition, dieses Gremium einzurichten, wendet sich die Initiative nun an Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD).
    Man müsse dann auch untersuchen, welche Rolle der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber
    aus Berlin bei der Verurteilung von Ulvi K. 2004 gespielt habe, sagte Thomas Henning.
    Kröber sei damals auch Leiter eines Instituts in Berlin gewesen und habe Gelder für die Forschung akquirieren müssen. Die Abgeordneten müssten der Frage nachgehen, ob zwischen der Geldbeschaffung und dem Gutachten über Ulvi K. ein Zusammenhang bestehe.
    … Die Kanzlei Henning verklagt derzeit Kröber auf Schadensersatz von 350.000 €.
    … In spätestens vier Monaten will die Anwaltskanzlei einen zweiten Wiederaufnahmeantrag bei Gericht einreichen. Mit ihm soll erreicht werden, dass der aktenkundige Missbrauch von Ulvi K.
    aufgeklärt werde. “ Den hat es nicht gegeben “ versicherte Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel. Dies könne man beweisen.
    Mein Fazit : Auch hier – wie im Fall Mollath – wurde geschludert und getrickst.
    Man erinnere sich, wie schnell der von Günter Beckstein eingesetzte Sonderermittler Geyer und sein Team den Fall Peggy bzw. Ulvi K. „aufgeklärt“ hat.
    Das Staatsversagen setzt sich hier – wie im Fall Mollath aufgedeckt – fort.
    Aufgrund dieses Zusammenhangs bzw. gewisser Parallelen habe ich mir erlaubt, diese Zeilen
    hier zu posten, da auch der Fall Peggy K. hier im Blog schon länger zurückliegt bzw. mehr oder weniger schon „abgehakt“ scheint.

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  3. Im Fall Peggy tauchen ein Name und ein Verdacht auf
    • Ein Verdächtiger hat gestanden, den Leichnam von Peggy zu einem Waldstück in Thüringen gebracht zu haben.
    • Einen Mord räumte der 41-Jährige allerdings nicht ein, stattdessen nannte er den Ermittlern angeblich den Namen des Täters.
    • Die Polizei will diesen Namen bislang aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen. Es gibt aber deutliche Hinweise, dass es sich dabei um den 2014 freigesprochenen Ulvi K. handeln könnte.
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-mordfall-ermittlungen-name-verdacht-1.4139866

  4. ………..

    „Strate übernimmt – im Fall Darsow zeichnet sich ein neuer Justizskandal ab….“

    …..“Mit dem Freispruch für das Psychiatrieopfer Gustl Mollath ist seine Popularität noch einmal gewachsen. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate ist Experte für Wiederaufnahmeverfahren. Gerade setzt er zu einem neuen Schlag an.

    ….In einem seiner aktuellen Fälle hat er sich in die Ballistik und die Herstellung von selbst gebauten Schalldämpfern mittels Bauanleitung aus dem Internet eingearbeitet. Wenn er einmal dran sei, wolle er auch etwas finden. „Das ist das Wunderbare“, sagt Strate lachend, „man bekommt als Anwalt in Wiederaufnahmen ein gediegenes Halbwissen.“

    Sein neuster Fall ist wieder ein Indizienprozess

    Dabei ist er zu der Überzeugung gekommen, dass ein Familienvater, den das Landgericht Darmstadt in einem Indizienprozess 2011 schuldig gesprochen hat, sein Nachbarehepaar erschossen und dessen erwachsene Tochter schwer verletzt zu haben, freizusprechen ist. Denn die Tatortspuren entsprechen nicht den Spuren, die – wie behauptet wurde – bei einer Tat mit einem selbst gebauten Schalldämpfer aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche entstehen. Darauf stützte sich aber das Urteil der Darmstädter Strafkammer. Der Beweis für Strates Antrag lag in Form von Videofilmen seit Jahren beim Bundeskriminalamt, wurde vom Gericht damals aber nicht beachtet.“

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gerhard-strate-ist-wiederaufnahmeexperte-die-letzte-hoffnung-fuer-viele-angeklagte.06516f42-cae5-4440-8149-c7056350ebea.html

    ….“Der 11. Mai 2010 veränderte das Leben von Andreas Darsow und seiner Familie. An diesem Tag wurde er verhaftet und später in einem Indizienprozess zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mord an dem Ehepaar Klaus und Petra Toll verurteilt. Der Fall wurde als „Doppelmord von Babenhausen“ bekannt, bekam einen eigenen Wikipediaeintrag und war Gegenstand zahlreicher Fernsehdokumentationen und Reportagen, die Ehefrau Anja Darsow kämpft seither gemeinsam mit Unterstützern des Vereins Monte Christo für die Freilassung ihres Mannes.“…

    https://www.journalistenwatch.com/2018/05/12/strate-uebernimmt-im-fall-darsow-zeichnet-sich-ein-neuer-justizskandal-ab/

    • „Gustl Mollath rechnet mit dem Staat ab

      …“Der Skandal setzt sich nach den Worten von Anwalt Braun nun bei der zivilrechtlichen Abwicklung fort. Das bayerische Justizministerium habe Mollath für die siebeneinhalb Jahre und die Zerstörung seiner Existenz lediglich 70 000 Euro gezahlt, und auch diese nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung. In Vergleichsgesprächen habe das Ministerium dann 170 000 Euro als „Obergrenze“ angesprochen. Mit diesem „Butterbrot“ lasse er sich nicht abspeisen, sagte Mollath am Donnerstag im Münchener Presseclub.“….

      ….“Mit der Klage wollen Mollath und sein Anwalt nebenbei Rechtsgeschichte schreiben, indem sie die „unsäglich niedrige“ gesetzliche Haftentschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz in Höhe von 25 Euro pro Tag aushebeln wollen. Dieser Satz verstoße „offensichtlich gegen die Menschenwürde“, heißt es in der Klagebegründung. Sie nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2015, das einem zu Unrecht in der Psychiatrie eingewiesenen Betroffenen 431 Euro Schmerzensgeld pro Tag zugesprochen hatte.
      […]

      https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-gustl-mollath-rechnet-mit-dem-staat-ab-_arid,10828502.html

    • Mehr Details zur Klagebegründung:

      „NÜRNBERG – Die Millionenklage Gustl Mollaths gegen den Freistaat um eine Entschädigung begründet dessen Anwalt im Kern mit einem Papier der Staatsanwaltschaft aus dem Jahre 2012. Es stellte dem Nürnberger Gericht, das Mollath 2006 in die forensische Psychiatrie einwies, ein vernichtendes Urteil aus.“…

      ….In seiner juristischen Argumentation für diese insgesamt hohe Summe stützt sich Hildebrecht Braun vor allem auf eine erschütternde Einschätzung des alten Mollath-Prozesses in Nürnberg durch die Staatsanwaltschaft Regensburg.

      Diese hatte einen Wiederaufnahmeantrag formuliert. Justizministerin Merk hatte das 2012 verlangt, als nach Recherchen unserer Zeitung bekanntwurde, dass der Richter, der Mollath 2006 verurteilt hatte, bei den Finanzbehörden angerufen und Mollath dabei wegen seiner Anzeigen illegaler Bankgeschäfte als nicht ernstzunehmenden Spinner bezeichnet hatte. Das Finanzamt stoppte daraufhin die Bearbeitung von Mollaths Anzeigen. Viel später stellte sich heraus, dass sie zum großen Teil fundiert waren.

      Die Regensburger Justiz kam in ihrem Antrag zu einer äußerst bestürzenden Bewertung der Arbeit des Nürnberger Gerichts im Fall Mollath. Es habe sich „elementare Verstöße gegen die Rechtspflege“ zuschulden kommen lassen und sich „bewusst und in schwerer Weise vom Gesetz entfernt“.

      Der Richter habe, so heißt es dort, ein „eklatant prozesswidriges Verhalten“ an den Tag gelegt, das ein „eigenständiges rechtsbeugendes Verhalten“ darstelle. Die Verurteilung Mollaths sei „nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise“ gewesen. Und das ist noch lange nicht alles.
      […]

      http://www.nordbayern.de/region/mollath-will-auch-einen-ausgleich-fur-seelische-qualen-1.7308168

      • Nachdem Mollath mehrere Anwälte verschlissen hat und einen Verdienstausfall mangels Verdienst in der Vergangenheit nicht darlegen kann: was nutzt das alles angesichts der verstrichenen Frist?

        Ein kluger Anwalt hätte ihm geraten, das 170.000,- Euro-Angebot anzunehmen.

        • Wenn Juristen tatsächlich immer noch glauben, solche skandalösen „Fälle“ ließen sich mit Kniffen wie der Einrede der „Verjährung“ abblocken und befrieden, dann zeigt das nur, dass die bayerische Justiz noch nicht verstanden hat, dass das Vertrauen und der Respekt der Bürger vor der Justiz längst an einem Scheideweg steht – und ohne eine Justiz, die Ansehen und Vertrauen genießt, gibt es keinen Rechtsstaat!
          Das Aufkommen der „Reichsbürger“ vor allem in Bayern und der Einzug der AfD in Bundestag und Landtag sollten als Appell genügen.

          Das „bauernschlaue“ und arrogante Auflaufenlassen, das man seit Jahrzehnten mit Justizopfern und Rechtsuchenden praktiziert, ist ein wesentlicher Grund, warum Polizei und Justiz immer weniger geachtet werden.

          Wie bereits geschrieben, kann es hier nur um eine Schadensregulierung für Gustl Mollath nach dem BGB gehen – und hier hemmt m.E. auch die lächerliche „Abschlagszahlung“ von 70.000 Euro die behauptete Verjährung.

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