Gewalt, Kitas, Psychotrauma, Falschbeschuldigung – Klartext von Hans-Ludwig Kröber

Doch, doch, es gibt auch Positives, obwohl die Welt im Allgemeinen es einem nicht erspart, sich in unnützlichen Kommentaren medien-, ideologie- und justizkritisch zu Wort melden zu müssen. Und das Positive erschöpft sich nicht einmal in guten Büchern, Natur, Liebe zwischen den Menschen, der Wiederwahl von Obama oder auch nur in einem schönen, ruhigen, genußvollen Moment wie dem hier:

Was mich richtig positiv stimmt, sind Menschen, die von ihrem Fach und darüberhinaus vom Leben etwas verstehen, sich gegen irrationale modische Zeitgeist-Konstrukte wenden und Klartext reden. Dazu gehört für mich der forensische Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

In einer medial hysterisierten Zeit, in der runde Tische gegen Schulhofraufereien gegründet und genderbewegt Kita-Erzieherinnen angeleitet werden, dem Machogehabe von vierjährigen Jungs zu Leibe zu rücken – all das bei objektiv sinkenden Zahlen an Gewaltkriminalität –, da ruft er in einem ZEIT-Essay in Erinnerung, daß Aggression und Gewalt bis hin zur Tötungshandlung zur menschlichen Natur gehören.

Töten ist menschlich

Wer mordet, ist nicht normal – glauben wir. Dabei liegt das Töten in unserer Natur. Wenn wir das akzeptieren, vermeiden wir Gewalt. Ein Essay

Down by the river I shot my baby. Dead, oh, shot her dead.

Neil Young

Jemanden getötet zu haben, kann in Verzweiflung stürzen, davon singt Neil Young. Jemandem unwiderruflich das Leben zu nehmen, davor muss auch dem Mörder schaudern. Auch für ihn führt kein Weg zurück. Youngs Lied gibt dem Täter eine Stimme und zeigt, dass er kein Herz aus Stein hat.

Können normale Menschen zum Mörder werden? Die meisten von uns sind zu derart extremen Zielsetzungen oder leidenschaftlichen Verwicklungen, in denen es um Liebe und Tod geht, nicht ohne Weiteres fähig. Werden wir sitzen gelassen, werden wir ohne Bedenken (wenn auch nicht ohne Klage) eben Singles oder Alleinerziehende. Selber zu töten interessiert uns nicht. Oder doch?

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Schon die Todesstrafenbefürworter, die sich vorstellen können, selbst Hand anzulegen, ist der zu Bestrafende nur übel genug, (Stichwort: ›Kinderschänder‹), sehnen sich laut Kröber nach einem Vorwand, um als Lynchmob tätig zu werden. Er reißt die große Perspektive auf: von den kranken Zeiten der Nazizeit und der Kriege, in denen Töten legitim wenn nicht gar ehrenvolles Heldentum war (und auch heute noch ist), und nur eine geringe Zahl der Akteure psychisch krank. Die Mörder sind nicht die anderen, sagt er – was im Grunde schon Goethe wußte. Wie überhaupt die gesamte Kultur, ob Märchen, Sage, Hochliteratur oder Entertainment, Gewalt thematisiert und verherrlicht.

Kröber:

Wir Deutschen sind heute aus tiefstem Herzen davon überzeugt: Du sollst nicht töten! Schon Kätzchen zu ertränken ist etwas Schlimmes. Das absichtliche Töten eines Menschen gilt erst recht als unmenschlich. Wir haben sehr hohe Hemmungen davor, und entsprechend selten kommt es vor. Der scheinbar naheliegende Umkehrschluss: Wer dennoch so etwas tut, ist nicht normal, muss verrückt sein oder schwer traumatisiert oder ein ideologisch verblendeter Fanatiker (Anarchist, Rassist, Islamist). Kaum einer kennt solche Täter persönlich, und so fällt es nicht sehr schwer, sich das Bild eines Täters nach Belieben zurechtzuschnitzen – bis die Polizei anrückt und mitteilt, der eigene Sohn werde wegen Totschlags gesucht.

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Er beklagt die verzerrte Wahrnehmung von Gewalt:

Gewaltanwendung wird von Rechtspolitikern derzeit zu einer unerklärlichen, neuartigen Bedrohung aufgeblasen, als lebten wir nicht im friedlichsten aller jemals existierenden Deutschländer.

[…]

Die allgegenwärtige Verdammung und Pathologisierung von Gewalt und Tötung kontrastiert eindrucksvoll mit dem erzieherischen und kulturellen Stellenwert von Gewalt.

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Zur medial seit einigen Jahren besonders herausgestellten Jugendgewalt hat er, der von der kulturell einzuhegenden natürlichen Aggressionsausstattung des Menschen ausgeht, einen vollkommen anderen Zugang als der populistische Mainstream in Gesellschaft und Politik:

Die typische Konstellation: Die Täter sind vier Jungs, ihnen gegenüber zwei von vorneherein unterlegene, stark alkoholisierte Opfer. Von den vier Tätern trägt einer echte Zerstörungswut in sich und psychische Probleme, gerade so einer ist oft der Anführer. Zwei sind eigentlich intakt, aber noch dabei, herauszufinden, wer sie eigentlich sein wollen, und der vierte Junge ist häufig mustergültig sozialisiert, aber auch interessiert, das »männliche Leben«, den Kampf zu erfahren. In der Schule haben die Lehrerinnen allen vieren erzählt: Gewalt ist überflüssig! Man kann – stattdessen – über alles reden. Das haben die Kindergärtnerinnen, und Mutti, auch schon gesagt. Doch die Jungs wissen längst: Frauengerede.

Gewalt konstituiert Macht, schon in der Schule. Der Gewalt kann ein Junge nicht immer ausweichen. Man kann nicht über alles reden, jedenfalls nicht nur. Um selbst eine gute Position im sozialen Spiel zu erreichen, um Stärke zu demonstrieren, muss man bereit sein zu kämpfen. Man muss lernen, zu widerstehen, sich durchzusetzen. Dies geht gemeinsam mit anderen meist besser als allein.

Bei Gewalt von jungen Männern geht es oft um Selbstbehauptung und zugleich um den Erwerb von Tugenden, die gelernt und geübt werden müssen: Mut, Tapferkeit, Loyalität zu anderen, eine gewisse Rücksichtslosigkeit (auch gegen sich selbst).

In der Hochkultur und in der Pädagogik aber werden die traditionellen Konzepte von Männlichkeit zu Sekundärtugenden degradiert: Mut, Tapferkeit, Stehvermögen, Wehrhaftigkeit, Stärke – was soll das? Wozu soll es gut sein? Die moderne »weiche« Pädagogik versucht den Kindern einzureden, dass Gewalt böse ist, dass man sie immer vermeiden muss. Dass man im Zweifel nicht zurückhauen, sondern bei Erwachsenen Hilfe suchen soll, die dann anstelle des Kindes alles regeln. Keine eigene Macht aufbauen (als jemand, der Respekt genießt oder einer Gruppe angehört, die Respekt genießt), sondern im Schlepptau von Starken (im schlimmsten Fall der Mutter) agieren – man begreift, dass dieses Konzept bei den Jungs im Kindergarten, im Schullandheim oder bei der Bundeswehr auf sehr wenig Begeisterung stößt.

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Das ist freilich ein Schlag ins Gesicht der verweiblichten Erziehungsinstanzen (alleinerziehende Mütter, Kita-Erzieherinnen und Lehrerinnen), daß da einer kommt, der von der menschlichen Psyche viel versteht und sie zur Abwechslung mal mit der Wahrheit konfrontiert: Aggression ist weder per se schlecht noch Gewalt ein zu therapierendes Übel. Es komme, so Kröber, vielmehr darauf an, Gewalt zu ächten und ihr entschlossen zu begegnen:

Das Wichtigste bei der Einhegung, Kanalisierung und Entschärfung von Gewalt ist ein sichtbares, eindeutiges und wirksames Auftreten der Repräsentanten staatlicher Gewalt. Ich meine damit Polizei und Strafjustiz. Mögliche Täter einzuschüchtern, indem der Öffentlichkeit die rasche Ergreifung und Bestrafung von Verbrechern nicht nur zugesichert, sondern garantiert wird, ist eine essenzielle Voraussetzung. Ein männlicher Umgang mit vor allem jugendlichen Tätern ist notwendig. Der Staat muss ihnen als Respektsperson entgegentreten. Und sie selbst dürfen nicht als schwach und belehrungsbedürftig behandelt werden, sondern als verantwortlich, stark und erfahren. Sie müssen spüren, dass man sie nicht zu Mädchen umerziehen möchte, sondern zu selbstdisziplinierten Männern.

Gerade Jungen aber müssen auch das Kämpfen lernen, den körperlichen Kampf, den geistigen Kampf, allein und in Mannschaften und – selbstverständlich – am Computer. Den eigenen Körper zu beherrschen ist ein lohnendes Ziel. In der Auseinandersetzung mit anderen die eigenen Gefühle zu beherrschen und Regeln einzuhalten ebenfalls. Die Regeln müssen von allen geteilt und getragen werden, Verstöße führen zu Auszeiten und Strafen. Trainierte Selbstdisziplin, auch und gerade wenn es wehtut und man wütend wird, ist ein Ausdruck der eigenen Stärke.

Junge Gewalttäter sind selten perspektivlos, aber ihre Lebensperspektive ist noch in Arbeit. Da kann man helfen, vielleicht auch dadurch, dass sich gestandene Männer als Vorbilder und Paten um solche Jungs kümmern. Nur wer nicht begreift, was Hanteltraining in diesem Alter bedeutet, wer keinen Sinn für die Lust hat, die Gewaltausübung bereiten kann, wer kein Gespür hat für die dahinterstehenden Selbstkonzepte von Jugendlichen und jungen Männern, der wird diese Täter als abnorm abstempeln. Er wird Gewalt tabuisieren, anstatt sie in »Power« zu verwandeln.

Also: Der Mörder ist in uns allen. Doch er wird erfolgreich domestiziert durch eine energische Pädagogik, machtvolle Vorbilder, einen entschiedenen Staat und eine Kultur, die Gewalt ablehnt und gesundes Durchsetzungsvermögen fördert. Dann wird die Zahl der Gewaltakte weiter zurückgehen. Natürlich nur, solange der Rechtsstaat stabil ist. Wollen wir hoffen, dass er es bleibt.

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Da legt er den Finger in die Wunde: denn die Generation vaterloser Söhne hat diese machtvollen Vorbilder nicht, die Gewaltausübung in selbstdisziplinierte Power verwandeln, die statt zerstörerischer Gewaltexzesse ein regelhaftes Kräftemessen generieren. Da müssen Paten her, um diese Lücke zu füllen. Box- und Kampfsport-Trainer, zupackende Typen, die nicht nur Respekt bekommen, sondern die verunsicherte pubertierende Jungen aus chancenlosen Schichten, die im weiblichen Universum Schule eh nur Störfaktoren sind, endlich auch einmal respektieren und anerkennen.

In einem Cicero-Interview über sein Buch: ›Mord. Geschichten aus der Wirklichkeit‹ – literarisch aufbereitete wahre Fälle, die à la Ferdinand von Schirach ohne Erklärungsgestus und moralische Distanzierungen auskommen – fegt er den ganzen ideologischen Qualm beiseite, der sich bleiern über die Frage von Kita-Ausbau und Betreuungsgeld gelegt hat. Berufstätigkeit der Frau als Akt der Emanzipation? Betreuungsgeld, das Frauen an den Herd fessele und zweijährigen Unterschichtkindern Bildungszugänge versperre? Wie irre muß eine Gesellschaft sein, die nicht einmal merkt, um was es eigentlich wirklich geht?

Im Anfang war der Mord

Interview mit Hans Ludwig Kröber 8. Oktober 2012

Wobei auch in Ihrem Buch verdächtig viele Mütter eine Rolle spielen…

Naja, in vier der neun Geschichten tauchen bedeutsame Mütter auf. Aber auch dort ereignet sich ein Zusammenspiel mit dem Eigenwillen des Täters und den lebensgeschichtlichen Zufällen. Gerade bei den dissozialen Straftätern spielen aus meiner Sicht abwesende Väter und ihr fehlendes Vorbild eine viel wichtigere Rolle. Was die Ausschaltung der Mütter anbetrifft, schickt sich Deutschland ja demnächst an, ein Massenexperiment durchzuführen, wenn die Kinder alle schon mit einem Jahr in die Kita müssen und dann von ehemaligen Hartz-4 Empfängern in die Mehrsprachigkeit eingeführt werden…

Sie sind ein Kita-Skeptiker?

Ehrlich gesagt, ich finde die ganze Diskussion entsetzlich. Die Idee ist doch knallhart darauf ausgerichtet, Frauen so schnell und pausenlos wie möglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine andere vernünftige Begründung. Dass man auf diese Weise einjährige Kinder aus bildungsfernen Schichten frühzeitig in den Bildungsprozess einbezieht – das halte ich wirklich für Schrott. Inzwischen belegen empirische Untersuchungen, dass die fitten Kinder die frühe Fremdbetreuung mit wechselnden Personen gut überstehen, während gerade die anfälligen, entwicklungsbehinderten Kinder dort gleich wieder vernachlässigt werden, weil sie den Erzieherinnen keinen Spaß machen und nichts zurückgeben. Und wenn man erklärt, man müsse türkischen Müttern ihre Kinder möglichst bald wegnehmen, ist das nicht schlichter Rassismus?

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121

Solche Worte der Vernunft reißen vernagelte Fenster nebst Fensterläden auf, sorgen für Frischluft, enttarnen Ideologien als das, was sie sind: als Bevormundung, Herabsetzung und objektiv allein der Wirtschaft dienlich, die per Niedriglohnsektor und Leiharbeit von der Vermehrung der Arbeitsuchenden profitiert und zugleich den Zwang zum doppelverdienenden Paar erst hervorruft. Kröber spricht auch, und wer traut sich das überhaupt noch, von den Schäden, die die Ökonomisierung aller Lebensbereiche verursacht:

Das besorgt Sie als Kriminalpsychiater?

Naja, für uns ist das insofern ein sehr reales Problem, als wir es relativ viel mit ehemaligen Heimkindern zu tun bekommen. Bei denen war es schon Zuhause chaotisch, meist alleinerziehende Mütter mit wechselnden Partnern, was schon schwierig genug ist, aber in Heimen geht das Kind dann unter in der Anonymität, es verliert seinen Namen und seine Individualität. Es kann sich eigentlich nur Respekt und Aufmerksamkeit verschaffen, in dem es sich durchschlägt und den dicken Larry macht. Oft genug endet das in Kriminalität. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den Kitas ganz anders ist. Wenn man sich mal anschaut, was da wirklich los ist, stellt man fest, wie überidealisiert das immer beschrieben wird. Kleinkinder benötigen nicht viele Beziehungen, sondern enge und gute.

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121?seite=2

Zu ähnlich klaren Worten der Vernunft findet er gegen Ideologen und Erfinder von Modekrankheiten in seinem eigenen Fachbereich.

Das einstmals seriöse Fach der Psychotraumatologie, das sich mit KZ-Überlebenden, Folteropfern und Kriegsteilnehmern befaßte, ist durch die ständige lukrative Ausweitung seiner Zuständigkeit, insbesondere durch feministischen Einfluß, in eine Beliebigkeit abgesunken, die wissenschaftlichen Standards nicht mehr genügt. Opferempathie geht vor: und so behaupten Trauma-Therapeuten, daß (jedenfalls beim Erleben von Sexualstraftaten) Wahrnehmung oder Wiedergabe der Tat gestört sein könnten, was Widersprüche und Erinnerungslücken in ›Opferaussagen‹ nicht nur erklärbar mache, sondern das behauptete traumatische Ereignis geradezu belege. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen Zirkelschluß, sondern um einen Verstoß gegen die klassischen Erkenntnisse der Psychotraumatologie: bei den durch unzählige Triggern auslösbaren gefürchteten Flashbacks wird gerade die tief eingebrannte scharfe Erinnerung an das auslösende Ereignis reproduziert, in der Regel mit allen ursprünglich begleitenden Emotionen.

Im Kachelmann-Verfahren hat Hans-Ludwig Kröber den Versuch des von der Staatsanwaltschaft ›angestifteten‹ Therapeuten der  Nebenklägerin, die aussagepsychologisch bereits als nicht erlebnisbasiert verworfene Aussage seiner Klientin zu retten, in der ihm eigenen Mischung aus Brillanz und Klartext, für jeden verständlich, pulverisiert. Kein Wunder, daß der auf Seiten der Staatsanwaltschaft agierende FOCUS sein Gutachten als ›Versuchte Hinrichtung‹ des Kollegen bezeichnete:

http://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-versuchte-hinrichtung_aid_553526.html

Womit er freilich noch untertrieb. Tatsächlich war es eine intellektuell überzeugende vollendete Hinrichtung – und es ist zu hoffen, daß die unfundierten Angriffe der Psychotraumatologie auf die Aussagepsychologie damit ihr Ende gefunden haben.

Der BGH hat sich jedenfalls in einer Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (5 StR 319/10), in der er die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Landgerichts Berlin wegen besonders schwerer Vergewaltigung verwarf, eindeutig positioniert.

Die belastende Aussage der Zeugin war von Lügen im Randbereich, allergrößten Unwahrscheinlichkeiten, erheblichen Erinnerungslücken, inkonstanten Angaben und einem Falschbelastungsmotiv (sie mußte ihrem Freund erklären, warum sie ihm auf mehrfaches Klingeln an ihrer Wohnung nicht geöffnet hatte) geprägt. Der hatte sie zudem gedrängt, ihre Horrorstory auch der Polizei zu übermitteln. Zudem hatte der Angeklagte, den sie explizit in seinen Avancen ermutigt hatte, ihr zuvor eine Waschmaschine und ein Handy gekauft. Diesen Aufwand hatte er zurückgefordert, als er während des Aufenthalts in der Wohnung der Frau herausbekam, daß sie einen Freund hatte. Trotz zeitnaher Untersuchung des angeblichen ›Tatorts‹ gab es nicht die geringsten Spuren, die ihre Angaben stützen konnten.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin, den Freispruch wegen unzulänglicher Erörterung einer gravierenden Vorstrafe des Angeklagten zu kippen, schlug fehl – insofern hätten im Fall Kachelmann auch negative Äußerungen enttäuschter Geliebten nichts gebracht –:

a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).

Das gilt entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich der Persönlichkeit und des Werdegangs des Angeklagten, einschließlich seiner Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst den hierzu festgestellten Begleitumständen. Der Senat entnimmt den wertenden Betrachtungen des Landgerichts UA S. 16 f., 28, in die es den Angaben der Nebenklägerin widersprechende objektive Beweisanzeichen ersichtlich einbezogen hat, dass auf die Angaben der Nebenklägerin eine Verurteilung des Angeklagten schlechterdings nicht gestützt werden könne. Bei einem schon hierdurch unaufklärbaren Tatgeschehen hätten die von der Revision vermissten Darlegungen keine maßgebliche Stärkung von Belastungsindizien begründen können. Daher liegt keine sachlichrechtlich relevante Erörterungslücke zugunsten des Angeklagten vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Übersetzt: da mag es sich auch um einen verurteilten Mörder handeln: wenn die belastende Aussage unzulänglich ist, kommt es darauf nicht an.

Entscheidend ist allerdings eine andere Passage. Denn die Staatsanwaltschaft versuchte, die desaströse Aussage der Belastungszeugin durch eine psychotraumatische Belastungsstörung zu erklären. Hierzu führte der 5. Strafsenat aus:

b) Auch im Übrigen hält die Beweiswürdigung des Landgerichts den sachlichrechtlichen Anforderungen stand (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).

aa) Soweit dem Revisionsvortrag zu entnehmen ist, die posttraumatische Belastungsstörung der Nebenklägerin sei insofern lückenhaft erörtert worden, als diese nicht als Ursache für die Qualitätsmängel der Aussage der Nebenklägerin herangezogen worden sei, wird keine relevante Lücke dargelegt. Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben. Das Landgericht hat zudem wesentliche Mängel schon in den Widersprüchlichkeiten der Aussagen unmittelbar nach der Tat, die nach dem Revisionsvortrag von der Traumatisierung unbeeinflusst geblieben wären, festgestellt und auf mit keinem Trauma in Zusammenhang stehende bewusst unwahr geschilderte Umstände abgestellt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Mit diesem Urteil, das nach Hans-Ludwig Kröbers Gutachten im Kachelmann-Verfahren ergangen ist, hat der BGH die Thesen der Psychotraumatologie, wonach defizitäre Aussagen auf die spezifische Wahrnehmung und Verarbeitung des Psychotraumas zurückzuführen zu seien, weshalb die üblichen aussagepsychologischen Kriterien nicht anwendbar seien, als unwissenschaftlich zurückgewiesen.

Dieses Urteil, das Kröbers Gutachten glänzend bestätigte, muß ein Schlag für Mannheim gewesen sein, genau wie jenes, das der 5. Strafsenat ebenfalls noch während des laufenden Verfahrens, am 25.1.2011 (5 StR 418/10), fällte. Mit diesem Urteil wurde ein Urteil des Landgerichts Neuruppin aufgehoben, mit dem ein unbescholtener Großvater wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung einer Jugendlichen u.a. zum Nachteil seiner Enkelin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Die absolut widersprüchlichen und inkonstanten Angaben der Enkelin waren von einer inkompetenten, affirmativ tätigen aussagepsychologischen Sachverständigen als glaubhaft ›zurechterklärt‹ worden – diese der Logik widersprechenden Erklärungen wurden vom BGH zerlegt. Entscheidend für die Aufhebung war allerdings ein Therapeut der jungen Frau, der ihr, wie im Kachelmann-Verfahren, als sachverständiger Zeuge ein psychotraumatisches Belastungssyndrom aufgrund der behaupteten Taten attestierte, dabei aber Anzeichen übersah, die eine ganz andere psychiatrische Diagnose nahelegten – hier war der BGH durch die von Schwenn im Wiederaufnahmeverfahren gewonnenen Osnabrücker Fälle sensibilisiert:

c) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, den von dem sachverständigen Zeugen erst in der Hauptverhandlung bekundeten Umstand der Selbstverletzungen der Nebenklägerin auf einen möglichen Zusammenhang mit einer etwaigen psychischen Störung der Nebenklägerin hin zu untersuchen (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 2010, – 2 StR 185/10). Zwar gibt es weder den Erfahrungssatz, dass selbstverletzendes Verhalten typische Folge eines erlittenen Missbrauchs ist (vgl. Schwenn, StV 2010, 705, 710), noch denjenigen, dass es sich dabei regelmäßig um den Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung handelt. Auch dieser Aspekt wäre indes in den Blick zu nehmen gewesen, da Anlass für die Klärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen Selbstverletzung und Persönlichkeitsstörung hätte bestehen können. (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. April 2010 – 5 StR 127/2010).

Das Unterlassen solcher Prüfung lässt insbesondere auch besorgen, dass die von der Sachverständigen und dem sachverständigen Zeugen gestellte, vom Landgericht übernommene – und von diesem ersichtlich auch als die Glaubhaftigkeit der qualitätsgeminderten Aussage der Nebenklägerin steigernde Umstand herangezogene – Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung auf einem Wertungsfehler beruhen kann. Auf geltend gemachte grundsätzliche Bedenken hinsichtlich einer zirkulären Argumentationsweise bei einer mit dieser Diagnose maßgeblich begründeten Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage kommt es bei dieser Sachlage nicht einmal an. Sie wäre indes für das weitere Verfahren zu bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 – 5 StR 319/10; Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer, 2002, S. 69, 71).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-1&Seite=1&nr=55272&pos=49&anz=264

Weil der Therapeut hier also die Warnzeichen übersah, die zur Diagnose einer Borderline-Störung hätten führen können wenn nicht müssen, er vielmehr aufgrund des unüberprüften Berichts der Klientin eine PTBS annahm, die wiederum die Aussagepsychologin und das Gericht unkritisch zur Annahme der Glaubhaftigkeit der ersichtlich unzulänglichen belastenden Aussage veranlaßte, wurde ein kranker alter Mann erstinstanzlich zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieser leichtfertigen, vermeintlich ›opferempathischen‹, Verfahrensweise aller Beteiligter hat der BGH, der Kröber und Schwenn damit wiederum bestätigte, einen Riegel vorgeschoben.

Der BGH ist dem ebenso wie Kröber zur Ratio verpflichteten Aussagepsychologen Prof. Dr. Max Steller, wie Kröber an der Charité Berlin tätig, gefolgt, nun schon zum zweiten Mal seit 1999 in Konsequenz der irregeleiteten Mißbrauchsaufdeckungen und der unsäglichen Prozesse, die aus ihnen resultierten. Steller fungiert in feministischen Kreisen zurecht als Gottseibeiuns all jener, die aus ideologischen Gründen an ubiquitären Mißbrauch glauben und die die Freisprüche im Montessori- und den Wormser Prozessen noch heute für Fehlurteile halten. Alice Schwarzer gehört selbstredend dazu – schließlich ist sie die irrationalste Person, die sich je als Medienfigur erschuf.

Der Workshop von Max Steller in Zürich führt in die Problematik, die alte wie die neue, kurz und knapp ein:

Forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Zum Realitätsgehalt der Aussagen von Opfer-Zeugen

Workshop beim 4. Intern. Symposium Forensische Psychiatrie, Zürich 24./25. Mai 2012 Prof. Dr. Max Steller Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Professor für Forensische Psychologie a. D. am

Institut für Forensische Psychiatrie, Charité-Universitätsmedizin

Oranienburger Str. 285 (Haus 10), 13437 Berlin

Obwohl ich die komplette Lektüre der stichwortartigen, sehr gedrängten Darstellung empfehle, blende ich hier nur den letzten Flipchart ein, weil er das beleuchtet, was sowohl Kröber als auch Steller auszeichnet: die Verpflichtung auf die Ratio:

DOPPELTER „OPFER“SCHUTZ DURCH FORENSISCHE AUSSAGEPSYCHOLOGIE

Substanziierung des Realitätsgehalts von Opferaussagen und

Identifizierung von Falschaussagen

als gleichberechtigte Ziele.

Plädoyer für rationale Problemlösung in einem emotionalisierten Feld!

http://www.fotres.ch/index.cfm?action=act_getfile&doc_id=100696

Ja, das ist auch mein Ideal.

Hans-Ludwig Kröber denkt und verhält sich rational: anders kann man eine auf Wahrheit beruhende Gerechtigkeit auch nicht angehen. Im Kachelmann-Verfahren hat er sich strikt auf den begrenzten Auftrag beschränkt, als Psychiater die Aussagetüchtigkeit (also die Fähigkeit, Realität wahrzunehmen und zu reproduzieren) der Nebenklägerin zu untersuchen, die zwar von der Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel bejaht, von ihrem Therapeuten aber wegen einer PTBS verneint worden war. Aussagen zur Glaubhaftigkeit der Aussage hätten seinen engen Untersuchungsauftrag überschritten, und bei Überschreitung dieses Auftrags droht ein Befangenheitsantrag. Also beschränkte er sich im Verfahren darauf, die Diagnose PTBS zu verneinen, dem Therapeuten schwerwiegende Vorwürfe wegen Diagnose und Therapie zu machen, da er mangels Distanz die manipulative Potenz der Klientin nicht wahrnehme, und der Nebenklägerin volle Aussagetüchtigkeit zu bescheinigen.

Das war ein rationales Verhalten, das allerdings der totalen Selbstverleugnung bedurfte. Das aber insbesondere in Mannheim angebracht war, wo der Weltklasse-Gerichtsmediziner Prof. Dr. Brinkmann wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt wurde, weil seine Gutachten zugunsten des Angeklagten ausgefallen waren, Befangenheitsanträge gegen Mattern und Greuel, die ihre Gutachtenaufträge zulasten des Angeklagten auf peinliche Art und Weise überschritten, indes abgelehnt wurden.

Nach Abschluß des Verfahrens ist Hans-Ludwig Kröber so frei, seinen Gutachtenauftrag zu überschreiten. Und er ist wie immer rational und daher ohne Furcht vor den Attacken, die feministische Kreise und die wegen der p.c. einknickenden Mainstream-Medien zwangsläufig lostreten müssen, wenn sie sich nicht lieber in Totschweigen ergehen, was ja eine ebenso effektive Maßnahme ist. Schließlich geht es um Falschbeschuldigung durch eine Frau, die es weder statistisch noch moralisch geben darf.

Jetzt hat er sich als Insider geäußert – und anders hätte er sich, rationale Persönlichkeit, die er ist, gar nicht äußern können:

Schwierige Fälle

Prof. Hans-Ludwig Kröber

Gerichtspsychiater, muss Schwerverbrecher beurteilen

Sendung vom Freitag, 9.11. | 10.00 Uhr | SWR1 Baden-Württemberg

Warum werden Menschen zu Mördern, steckt in jedem eine Bestie? Prof. Hans-Ludwig Kröber versucht herauszufinden, was hinter den Taten steckt. Er muss auch als Gutachter vor Gericht beurteilen, ob von einem Straftäter weiterhin Gefahr ausgeht, oder ob er nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Kröber ist Psychiater und Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité.

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/nid=1895042/did=10479420/1de8pgf/index.html

Leute, SWR 1, ab Minute 17:33:

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/sdpgid=731823/nid=1895042/did=10479420/1f1245r/index.html

Klartext zum Kachelmann-Verfahren: Kröber sagte, daß Frau D. fit, intelligent und aussagetüchtig war und genau wußte, was sie sagte – das Problem an der Aussage sei vielmehr, daß sie mit den Indizien und der Spurenlage nicht zu vereinbaren gewesen sei. Und natürlich sei er der Auffassung – die sei tatsächlich vorgetragen worden! – entgegengetreten, daß eine vergewaltigte Frau über die Tat nicht berichten könne. Auf die direkte Frage, ob Frau D. gelogen habe, sagte er, daß sie seiner Meinung nach an der entscheidenden Stelle gelogen habe, und nach der gerichtlichen Vernehmung dieser Zeugin sei es allen Beteiligten klar gewesen, daß sie an verschiedensten Stellen gelogen, dabei aber einen bestimmten Kurs gefahren habe. Er habe eigentlich erwartet, daß das Gericht danach auf die Nebenklagevertretung zugehen würde mit dem Vorschlag, das Verfahren hier abzubrechen, das sei klar eine Fehlbeschuldigung, der man nicht folgen könne…
Aber das Gericht habe mit einer »kurpfälzischen Trotzigkeit« weitergemacht, weil es sich von »Auswärtigen« nicht den Lauf der Dinge habe vorschreiben lassen, womit er eher RA Schwenn als sich selber meinte.

Im Oktober 2010 also war die Sache schon klar – und nicht im Sinne eines in dubio pro reo, sondern einer erwiesenen Unschuld des Angeklagten wegen Falschbeschuldigung.

Wie ich schon sagte. Die Welt, hier speziell die Mannheimer Justiz, zwingt einen zu unnützlichen Kommentaren. Aber die Ratio und die Wahrheit erhellen doch manchmal blitzartig das rabenschwarze bis dunkelgraue Universum. Daß sich dieses Licht fortpflanze, ist mehr als nur Hoffnung. Es kann gar nicht mehr erlöschen. Da fügt sich ein Puzzlestück zum nächsten.

Update (12.11.2012):

Hans-Ludwig Kröber hat Verstärkung gewonnen – es gibt einen weiteren ideologiefreien Blick auf das emanzipatorisch verbrämte Vorhaben, Kinder frühestmöglich mehrheitlich in staatliche Kitas zu stecken. Der dänische Familientherapeut und Autor Jesper Juul hat eine Streitschrift mit dem Titel: ›Wem gehören unsere Kinder. Dem Staat, den Eltern oder sich selbst?‹ verfaßt, die in dieser Woche im Beltz Verlag, Weinheim, erscheint. Im aktuellen SPIEGEL 46/2012 von heute befindet sich ein Vorabdruck (S. 50 – 51)

Schluss mit dem Zickenkrieg!

Warum wir so heftig über die Kinderbetreuung streiten – und so wenig darüber wissen.

Von Jesper Juul

Politisches Ziel der EU und anderer politischer Organisationen wie etwa der OECD ist es heute, so viele Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren wie möglich in Tageseinrichtungen unterzubringen, was für mich einer Zwangsmaßnahme gleichkommt und mit demokratischen Gepflogenheiten nichts zu tun hat.

Die Argumentation ist eindeutig, die Absicht leicht zu durchschauen: Es geht um das politische Interesse des jeweiligen Landes, ökonomisch mit anderen Ländern Schritt zu halten und konkurrieren zu können. Weshalb es notwendig sei, dass Eltern bereits kurze Zeit nach der Geburt wieder produktiv arbeiten können und wir deshlab die Kinderbetreuung am besten gleich in eine fünfjährige Vorschulzeit umwandeln.

Er erinnert an die schlechten historischen Erfahrungen mit »Kindern im Staatsbesitz«, weist darauf hin, daß die qualitative Ausstattung von Kitas, auf die es ankomme, von der Haushaltslage abhänge und in der Entscheidungsgewalt von Politikern und Bürokraten liege, die sich für Kinder nicht interessieren. Entsprechend fehlt es an wissenschaftlichen Forschungen:

Es gibt unzählig viele Studien darüber, was die Betreuungseinrichtungen Gutes tun, und in letzter Zeit auch die eine oder andere Studie darüber, wo sie gescheitert sind. Aber es hat nie eine große Vergleichsuntersuchung gegeben, die, sagen wir, 20 000 Kinder aus beiden Gruppen [familiäre und institutionalisierte Betreuung] miteinander vergleicht. Die europäischen Länder, die zurzeit dabei sind, Millionen Kinder aus der familiären Betreuung in staatliche oder private Einrichtungen zu überführen, würden uns allen einen großen Dienst erweisen, wenn sie so schnell wie möglich diese Art von Studien in die Wege leiteten.

Und er appelliert dringend an die Mütter, sich nicht gegenseitig zu zerfleischen:

Weil uns das Wohl und die Zukunft unserer Kinder so sehr am Herzen liegen, wird die Debatte über die Kindertagesbetreuung oft schnell emotional. Vor allem Mütter verteidigen die Wahl ihrer Entscheidung, indem sie die Meinung der andersdenkenden Mütter abwerten. […] Ich möchte diese Frauen lediglich darauf hinweisen, dass sie vordergründig zwar zum Wohle ihres Kindes kämpfen, in Wirklichkeit aber schlechte Vorbilder sind, weil sie die Anderdenkenden bekriegen und behaupten, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein. […] Eure qualifizierte Stimme ist von großer Bedeutung in dieser Debatte. Aber solange ihr diesen Zickenkrieg zulasst, wird es den Politikern ein Leichtes sein, auf einem Ohr taub zu sein und ihre Beschlüsse durchzubringen.

Denjenigen von euch, die sich für eine Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung entscheiden, möchte ich empfehlen, sich in der Zusammenarbeit mit den Erziehern und den anderen Eltern mit so viel Herz und Gefühl wie möglich zu engagieren. Die Qualität der Kinderbetreuung ist zu wichtig, um sie allein den Politikern und Erziehern zu überlassen. Und ihr, die ihr das Privileg habt, eure Kinder zu Hause zu betreuen, wägt eure Beiträge in dieser Debatte sorgfältig ab, sonst werden sie als ideologisch, arrogant oder unwissend abgetan.

Zum Unfug des Betreuungsgelds, das nicht die geringsten Anreize und Steuerungseffekte auslöst, hatte ich ja auch schon meinen Senf gegeben:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/07/03/betreuungsgeld-zwischen-hammelsprung-und-bockmist/

Was Jürgen Trittin am 9.11.2012 zu diesem Thema im Bundestag absonderte, knüpft nahtlos an die Sinnfreiheit der gesamten Veranstaltung an. An der deutschen Debatte beteiligen sich nun leider nicht nur Mütter, sondern auch kinderlose Karrierefrauen, die zwar der Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Wort reden, insgeheim aber die Kinderkriegerei als selbstverschuldete Unmündigkeit betrachten. Und eben auch männliche Oberfeministen, deren Beiträge schon deshalb ›ideologisch, arrogant oder unwissend‹ daherkommen.

Michael Klein hat auf seinem Blog ›Kritische Wissenschaft‹ über den Horizont dieses Politikers eine ebenso vergnügliche wie auch ernsthafte Glosse verfaßt, die ich nur empfehlen kann:

Unsinn der Woche vom (nach eigenen Angaben) unbegabten Jürgen Trittin

November 11, 2012

http://sciencefiles.org/2012/11/11/unsinn-der-woche-vom-nach-eigenen-angaben-unbegabten-jurgen-trittin/

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Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (IV)

Das ist doch seltsam, wie viele Medien verkennen, worum es in dem Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹ wie auch in dem zur Zeit anhängigen Zivilverfahren gegen die Anzeigeerstatterin Claudia D. geht: da wird von Rache, Nachtreten, Buchreklame, Jammerei deliriert – niemand von diesen Schnellschuß-Journalisten hat das Buch, das einen veritablen Justiz- und Medienskandal offenlegt, gründlich gelesen, oder sich mit der Beweislage, wie sie sich nach den öffentlichen Teilen der Hauptverhandlung und den öffentlich gewordenen Akteninhalten darstellt, befaßt. Nein, da wird wieder und wieder behauptet, daß Aussage gegen Aussage stehe und daß das Gericht die Wahrheit einfach nicht herausgefunden habe. Das ist bequemer, als sich selbst mit der Materie zu beschäftigen, und es verdeckt den Blick darauf, daß das Gericht, jedenfalls in seiner mündlichen Freispruchsbegründung, eine nachvollziehbare und die Beweislage würdigende Begründung schlicht verweigert hat. Aus der vom beteiligten Vorsitzenden Richter am LG Dr. Bock formulierten Pressemitteilung vom 31.5.2011 geht noch nicht einmal hervor, warum der Angeklagte eigentlich freigesprochen worden ist – das ist freilich ein Novum und weist darauf hin, daß nicht einmal die attestierte und öffentlich bekannte Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussage von Claudia D. kommuniziert werden sollte. Sie zu schonen, Kachelmann zu schaden und Rechtsanwalt Schwenn zu schmähen (wie überhaupt alle kritischen Stimmen gegen Staatsanwaltschaft und Gericht in die Schranken zu weisen) war das Ziel der Freispruchsbegründung sowie der parallelen Pressemitteilung.

Jedem, der sich im Rahmen des Möglichen die Mühe gemacht hat, war und ist allerdings klar, daß Jörg Kachelmann Opfer einer Falschbeschuldigung sowie einer Justiz wurde, die nicht willens oder in der Lage war, dies rechtzeitig zu erkennen, und die am Ende nur noch nach Gesichtswahrung trachtete, Hand in Hand mit entfesselten Medien, die sich vor den rumpeligen Karren der Staatsanwaltschaft hatten spannen lassen und nun ebenfalls nichts mehr von der Sache hören wollen. Denn, so dämmert es ihnen, das wäre auch für ihre Reputation schädlich, wenn Kachelmann mit seiner Schadensersatzklage wegen Falschbeschuldigung gegen die Anzeigeerstatterin obsiegen würde. Denn dann könnte nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaft Mannheim den Kopf in den Sand stecken und einen Tatverdacht gegen ihre Kronzeugin verneinen.

Tatsächlich stehen die Chancen gut: denn die von Falschbelastungsmotiven, Unwahrheiten, Inkonstanzen, an das Beweisergebnis angepaßten Nachbesserungen und überwiegenden ›Lücken‹ geprägte Aussage der Nebenklägerin schied selbst für das Landgericht Mannheim als Beweismittel aus, und die erhobenen Sachbeweise (rechtsmedizinische und biologische Gutachten) widerlegten ihre ohnehin unglaubhafte Darstellung, wie hier nachzulesen ist:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/13/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-i/

Einmal mehr hat Gisela Friedrichsen den leider stilbildenden Franz Josef Wagners und Tanja Mays des Gewerbes den Kopf zurechtrücken müssen:

Kommentar

Kachelmanns Konter

Von Gisela Friedrichsen

Es könnte delikater werden als alles, was man je über Jörg Kachelmann, 54, erfahren hat. Denn nun beginnt der Wettermoderator mit der Attacke gegen diejenigen, die ihn für 132 Tage in U-Haft gebracht, die ihn mit einem acht Monate währenden Strafprozess überzogen und seine Zukunft mit einem Freispruch allerletzte Güte beschwert haben.

[…]

Er führt keinen Rachefeldzug, sondern wehrt sich gegen Unrecht.

Für die erlittene U-Haft stehen Kachelmann 25 Euro pro Tag vom Staat zu. Doch wer zieht diejenigen zur Rechenschaft, die die Treibjagd eröffneten und monatelang wider besseres Wissen anheizten?

Im Fall des im Sommer verstorbenen Lehrers Horst Arnold, der seine Strafe von fünf Jahren bis zum letzten Tag hatte absitzen müssen, bequemte sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt erst jetzt – elf Jahre nach einer erfundenen Vergewaltigung –, die Frau anzuklagen. Staatsanwälte, die schlampig ermitteln, müssen dafür nicht einstehen. Richter, die ein Fehlurteil fällen, verschanzen sich hinter ihrer grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit.

In Mannheim ist nichts darüber bekannt, dass die Staatsanwaltschaft seit Rechtskraft des Kachelmann-Freispruchs gegen Claudia Dinkel von Amts wegen tätig geworden wäre. Was ist los in dieser Justiz, die offenbar falsch Beschuldigte mit ruinösen Urteilsbegründungen in die Freiheit entlässt, Falschbeschuldiger(innen) und deren Helfer in der Justiz hingegen verschont?

Die blonde Frau, die in der vorigen Woche in den Frankfurter Gerichtssaal huschte, wo sie als Beklagte ihrem ehemaligen Traummann gegenübersitzen musste, ist nicht das eigentliche Ziel des Klägers Kachelmann. Er führt keinen Rachefeldzug gegen sie, sondern er wehrt sich gegen Unrecht und fängt damit klein an. Gut 13 000 Euro will er von ihr (und wer das Mannheimer Urteil genau liest, stellt fest, dass die Richter durchaus auch von einer Falschbeschuldigung ausgingen).

[…]

Obsiegt er mit seiner Klage, werden dem ersten Schritt größere folgen.

Dann wird sich die Staatsanwaltschaft Mannheim fragen müssen, ob sie Frau Dinkel weiterhin unbehelligt lassen kann. Aber nicht nur das: Es ist noch nicht oft vorgekommen, dass ein Bundesland für die Fehler in seiner Justiz zur Verantwortung gezogen wurde, aber es gibt Präzedenzfälle. So musste Nordrhein-Westfalen 2005 im Fall Klaus Esser für das Fehlverhalten einiger Staatsanwälte 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Sollte der Strafprozess gegen Kachelmann nur deshalb mit einem so windigen Freispruch geendet haben, weil die Richter angesichts der Parteilichkeit, der Durchstechereien, der Tricks und Finten ihrer Kollegen auf der Anklageseite auch an den baden-württembergischen Staatssäckel dachten, dann hätten sie sich dem Verdacht der Rechtsbeugung gefährlich genähert. Also Kachelmann und kein Ende – gut so.

Der Spiegel 45/2012, 5.11.2012, S. 48

Ihr – pardon, Frau Friedrichsen – Kollege Jost Müller- Neuhof vom TAGESSPIEGEL wird spätestens jetzt einsehen müssen, welch himmelschreiender Unterschied  zwischen dem Kommentar einer justizkritischen, fundiert über den Verfahrensstoff verfügenden, Gerichtsreporterin und den polemischen Anmerkungen eines vom Buchautor Kachelmann kritisierten Journalisten besteht, der zudem noch von Überdruß an der ganzen Sache geplagt wird. Wer wird schon gern daran erinnert, daß er früher mal falsch gelegen hat?

Ja, das hat Müller-Neuhof seinen Lesern vorenthalten, daß es in dem Buch auf S. 258 heißt:

Jörg Kachelmann:

Es ist schwierig nach alldem, das hohlste und dreisteste Blatt zu küren. Burdas Bunte oder Focus, Springers Bild, die Süddeutsche, der Stern, der Tagesspiegel sind sicher die Blindesten unter den Einäuigen […]

Dem schon frühzeitig per Twitter durch Kachelmann getadelten Reporter Hans Leyendecker von der SÜDDEUTSCHEN, der während des Prozesses trotz öffentlich zugegebener Aktenkenntnis unbegreiflicherweise stramm auf Kurs der Staatsanwaltschaft gefahren war,

http://www.sueddeutsche.de/panorama/vorwurf-der-vergewaltigung-kachelmann-prozess-startet-im-september-1.972217

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-das-trauma-der-gutachter-1.981640

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-das-trauma-der-gutachter-1.981640-2

schien keine Probleme damit zu haben, später, am 14.2.2012, umzuschwenken und zu dieser neuen Einsicht zu gelangen:

Kachelmann gewinnt Klage gegen Medien

Im Elend für den Angeklagten

14.02.2012, 18:14

Von Hans Leyendecker

Indiskretionen über die Vernehmung, Berichterstattung über Sex-Praktiken: Der Fall Kachelmann hat bei allen Beteiligten Blessuren hinterlassen. Nun hat das Oberlandesgericht Köln eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten.

[…]

Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.

http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

Da tut sich ein Jost Müller-Neuhof deutlich schwerer:

14.10.2012 00:00 Uhr

Ein SPRUCH

Gespaltene Persönlichkeiten

von Jost Müller-Neuhof

[…]

Nun zeigt Kachelmann, dass er wenig auf diese Rechte [Persönlichkeitsrechte] gibt. Jedenfalls dann, wenn es nicht seine sind.

Er nennt jene Frau, die ihn aus seiner Sicht falsch beschuldigt, mit vollem Namen, lässt Fotos von ihr drucken und beleidigt sie als Kriminelle. Das ist keine Abrechnung, das ist Rache. Kachelmann will jetzt quälen, wie er gequält worden ist. Sollte sein vermeintliches Opfer von damals wirklich aus Kränkung und von Rache beseelt gelogen haben, so wird er ihm jetzt immer ähnlicher. Der nächste logische Schritt wäre, er beschuldigte nun sie, ihn vergewaltigt zu haben.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

»aus seiner Sicht falsch beschuldigt« – welche Sicht hat eigentlich der sich neutral gebende Müller-Neuhof? Warum ist Kachelmann »aus seiner Sicht« als Prozeßbeobachter und Gerichtsreporter denn eigentlich freigesprochen worden? Immerhin, er kann sich vorstellen, daß Kachelmann das Opfer einer frei erfundenen Beschuldigung geworden ist, ja, er kann sich sogar vorstellen, welche Qual Untersuchungshaft, Prozeß und Medienhatz für einen Unschuldigen bedeuten muß. Wie aber kann es sein, daß derjenige, der eine der Verantwortlichen für diese Qual lediglich zur Rechenschaft zieht, sie auf moralisch und rechtlich identisch ›qualvolle‹ Weise behandelt wie seine Falschbeschuldigerin aus Rache? Seit wann ist die Herstellung von Gerechtigkeit unmoralisch? Der Name des zu Unrecht Verfolgten war von Anfang in den Medien – das nur vermeintliche ›Opfer‹ hat sich selbst in die Medien gebracht und Fotos abdrucken lassen, nicht etwa Kachelmann. Selbst das LG Mannheim hat am 26.10.2012, nach Kenntnisnahme der einschlägigen BGH-Rechtsprechung, eingesehen, daß die Anzeigeerstatterin und jetzige Beklagte ihr Recht auf Anonymität verwirkt hat. Und aus welchen Gründen sollte eine intentionale Falschbeschuldigung aus Rache, die selbst Müller-Neuhof für möglich hält, keine kriminelle Handlung sein, und die entsprechende Titulierung eine Beleidigung?

Und jetzt macht er sich richtig lächerlich:

Beide mögen „Personen der Zeitgeschichte“ sein, deren Rechte gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen werden dürfen. Vor allem aber sind sie Personen des öffentlichen Ärgernisses. Kachelmann und Gattin räsonieren über die ach so blöden Richter, den erbärmlichen Rechtsstaat, die miese Juristenausbildung – und übersehen, mit welchem Augenmaß und welcher Sorgfalt eben jene ihnen entgegengekommen sind, im Mannheimer Strafprozess, vor allem aber in den Verfahren, die Kachelmann seither gegen Medien geführt hat.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

Im Mannheimer Strafprozeß ist dem Beschuldigten/Angeklagten mit ›Augenmaß und Sorgfalt‹ entgegengekommen worden? OMG. War Herr Müller-Neuhof etwa nicht ständiger Gast dieser in die Länge gezogenen, teilweise lachhaften (Reise in die Schweiz) und unwürdigen Veranstaltung mit einem zusammenphantasierten Verurteilungsplädoyer der Staatsanwaltschaft bis hin zur »erbärmlichen« (O-Ton Schwenn) Pressekonferenz des Gerichts in eigener Sache, die als Urteilsbegründung ausgegeben wurde? Daß die Justizkritik des Ehepaars Kachelmann sich auf den Mannheimer Strafprozeß und die Behandlung von Sexualdelikten allgemein richtet, versteht sich von selbst. Zivilgerichte, die den Schutz des Individuums vor der Niedertracht der Presse stärken, verdienen selbstverständlich Lob. Nicht nur das der unmittelbar Betrofffenen. Denn selbst als Leser überkommt einen oft ein Ekelgefühl… Man nennt es heutzutage ›Fremdschämen‹.

Aber mit dem Presseausweis in der Tasche darf man wohl ganz unreflektiert seine persönlichsten Ressentiments öffentlich machen:

Man wünschte, die Geduld der Richter wäre zu Ende. Wer seine Rechte nutzt, um sie anderen um die Ohren zu hauen, hat sie nicht verdient. Persönlichkeitsrecht ist ein großes Wort. Letztlich geht es um Respekt. Kachelmann aber scheint keinen zu empfinden und welchen für ihn aufzubringen, wird langsam schwierig.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

Janun, wie soll das technisch vor sich gehen? Soll ein Gericht, konfrontiert mit Widersprüchen Kachelmanns und seines Verlags gegen einstweilige Verfügungen, die die frühere Nebenklägerin gegen die Namensnennung erwirkt hat, mit den Achseln zucken und erklären, mit diesen Widersprüchen befasse es sich mangels „Respekts“ von Autor und Verlag gar nicht erst? Die kommen in die Rundablage sprich Papierkorb? Welche krude Vorstellungen von Rechtsstaat hat Müller-Neuhof eigentlich? Die Widersprüche haben sich immerhin als berechtigt erwiesen. Aber dazu schweigt ein Journalist dieses Schlages lieber.

Es ist zu vermuten, daß Müller-Neuhof in die Schule Alice Schwarzers gegangen ist und nunmehr der Propaganda frönt. Jedenfalls online. Da kann man ja die Sau rauslassen – die anderseits ewig existieren und desavouieren wird, während die Zeitung im Altpapier-Container landet. Die Schwester im Geiste hat angesichts der nun wirklich geradezu unverfrorenen Zivilklage Kachelsmann gegen Claudia D. jedenfalls entsprechend getönt:

06.07.2012

Es reicht, Herr Kachelmann!

Jüngst war in den Medien zu lesen, Jörg Kachelmann wolle nun seine Ex-Freundin Claudia D. auf „Schadensersatz“ verklagen. Die Klage hat eine Anwältin in Frankfurt eingereicht. Vor dem Hintergrund des Mannheimer Urteils ist eine solche Klage juristisch gesehen schlicht ein Witz. Doch das Lachen bleibt einem im Halse stecken, wenn man hört: Die Verhandlung soll am 31.10.2012 tatsächlich stattfinden – passend zum Erscheinen des Kachelmann-Buches „Recht und Gerechtigkeit“. Kachelmanns Anwältin behauptet, Claudia D. habe die Tat bewusst frei erfunden – mit dem vorsätzlichen Ziel, dass Kachelmann verhaftet wird. Eine solch kühne Behauptung hat allerdings weniger mit Recht zu tun, sondern eher mit dem, was man heute Litigation-PR nennt: die gezielte Beeinflussung von Öffentlichkeit und Justiz zur Stimmungsmache im Sinne des (Ex)Angeklagten.

Denn liest man die Presseerklärung des Gerichts zum Mannheimer Urteil von Mai 2011, ist der Wettermoderator ja keineswegs wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden – und ist also im Umkehrschluss auch nicht bewiesen, dass Claudia D. gelogen hat. Nein, dies war ein Freispruch mangels Beweisen, bei dem die Richter nach quälenden acht Monaten Verhandlung beides für möglich hielten.

Klar, so ein Witz von Klage darf gar nicht erst behandelt, und schon überhaupt kein Termin anberaumt werden: schließlich hat das Strafgericht in Mannheim via Presseerklärung doch schon alles entschieden, was eine wackere Männer-Hasserin braucht, um weiter nachverurteilen zu können.  Daß ein Zivilgericht die Beweislage frei, ohne Bindung an ein Strafurteil, würdigen kann: nie davon gehört. Vermutlich auch vom Fall Harry Wörz nicht, in dem die von der rechtskräftigen Verurteilung abweichende zivilrechtliche Schadensersatzentscheidung die Wende einläutete und zur Erkenntnis eines furchtbaren Fehlurteils führte.

Bei manchen Bürgern muß man Zweifel haben, ob sie noch auf dem Boden der fdGO stehen. Und daß eine Klageeinreichung die Justiz zur Stimmungsmache für den Freigesprochenen animiere, ist angesichts der mit der Klagebehandlung verbundenen Arbeit ja wohl eine abwegige Vorstellung, ganz abgesehen davon, daß der Beklagten-Anwalt Manfred Zipper diese Klage bei BUNTE an die große Glocke gehängt hat, um für seine Mandantin Stimmung zu machen.

Beklommen wird Schwarzer registriert haben, daß der Beklagtenvertreter nunmehr, im Gegensatz zu seinen vollmundigen Aussagen in der BUNTE, sehr kleine Brötchen backt, von einem „schwierigen“ Verfahren redet und für die Mandantin eine 50 zu 50 Chance ausrechnet – was immer noch reichlich optimistisch ist. Tatsächlich steht sie auf verlorenem Posten, was das Bestreiten der Anspruchsgrundlage angeht. Soll sie die den Angeklagten freisprechenden Richter als Beweismittel dafür präsentieren, daß ihre Beschuldigung zurecht erhoben worden war? Nun würde ich denen die Rollenumkehr zwar gönnen, sich als von Rechtsanwalt Schwenn in die Zange genommene Zeugen bar jeglicher richterlicher Allmacht präsentieren zu müssen. Aber dem Anliegen der Beklagten wäre dieses Szenario gewiß nicht dienlich.

Alice Schwarzer & Co. sind Opfer ihres eigenen falschen feministischen  Dogmas geworden, daß es so gut wie keine Frauen gäbe, die falsche Anschuldigungen machten. Da dieses Dogma wesentlicher Teil ihrer bevormundenden und einträglichen Geschäftsgrundlage ist, werden sie von der falschen Solidarität zu dem juristisch bereits erwiesenem Nicht-Opfer Claudia D. nicht ablassen, und damit dessen Schicksal selbst erleiden. Daß sie dennoch wähnen, sich für wahre Opfer einzusetzen, ist rational nicht mehr begreifbar. Denn die Entlarvung falscher Opfer nützt den echten. Je eher jene detektiert und verurteilt werden, desto mehr haben echte Opfer eine Chance, Gehör zu finden.

Das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹, in dem ganz sicher keine falschen Aktenzitate vorhanden sind, belegt zur Genüge, daß an der Beschuldigung von Anfang an nichts dran war – und daß dennoch eine hochmögende und kostspielige Verteidigung vonnöten war, um nicht verurteilt zu werden. Daß den meisten Angeklagten diese Verteidigungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Revisionsspezialisten, denen die weitgehend formalisierten Begründungstechniken zur Verfügung stehen, ist die traurige Botschaft des Buchs. Wenn auch der BGH in den letzten Jahren aufmerksamer geworden ist, was erstinstanzliche Fehlurteile der Landgerichte angeht: wenn ein Richter in der Lage ist, ein revisionssicheres Urteil abzufassen, kann er sich der höchstrichterlichen Kontrolle entziehen. Denn der BGH darf Beweiswürdigungen von Landgerichten nicht durch eigene ersetzen – und er hat auch keine Kenntnis darüber, was in der Hauptverhandlung tatsächlich ausgesagt worden ist. Wenn mit dem Urteilsspruch unvereinbare Aussagen oder Gutachten schlicht weggelassen werden, hat der BGH keine Chance, eine Beweiswürdigung wegen Lückenhaftigkeit oder logischer Brüche zu monieren und das Urteil aufzuheben. Fehlurteile sind angesichts des allgemeinen, auch in der Justiz wirksamen, Glaubens, daß Frauen und Kinder, die gegen Männer den Vorwurf eines Sexualdelikts erheben, überwiegend die Wahrheit sprechen, damit vorprogammiert.

Miriam Kachelmann hat in ihrem Kapitel: ›Teil VII / Was sich ändern muss‹, ausgehend vom Einzelfall Kachelmann, der aber nur ein medial hervorgehobener Normalfall (abzüglich Promi-Malus) sei, bedenkenswerte Analysen und Reformvorschläge gemacht, die sich ersichtlich an Publikationen von Rechtsanwalt Johann Schwenn, der seit Jahrzehnten als Verteidiger, insbesondere als Revisions- und Wiederaufnahmespezialist bei Sexualdelikten, tätig ist, orientieren.

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Justus-Liebig Universität Gießen, hat in seinem lesenswerten Vortrag, in dem er auf die Fälle Strauss-Kahn, Kachelmann und Horst Arnold eingeht:

Aussage gegen Aussage

Zum Dilemma von Täter- und Opferschutz bei Beziehungsdelikten

Vortrag auf dem 17. Deutschen Präventionstag München 2012

Johann Schwenns Thesen wie folgt zusammengefaßt und sie, verbunden mit deutlicher Kritik an der Mannheimer Justiz, weitgehend vertreten:

Schwenns Kritik lässt sich verkürzt in sieben, teils provokanten Thesen über typische Fehlerquellen wiedergeben:

1. Gegenüber Sexualtätern sei die Bereitschaft zum Vorurteil groß; der Vorrang des Opferschutzes beseitige faktisch die Unschuldsvermutung.

2. Manche Staatsanwaltschaften verkehrten ihre objektive Verfahrensrolle in die einer Partei. Es eine „die meist weiblichen Sonderdezernenten der unerschütterliche Glaube an die Wahrheit des Missbrauchsvorwurfs“.

3. Gerichte machten sich nicht frei „von dem mit dem Eröffnungsbeschluss stets verbundenen Vorurteil“.

4. Opferzeugenaussagen würden „ungeachtet der Lehren des Montessori-Prozesses mit dem `interessengesteuerten Modekonstrukt´ der posttraumatischen Belastungsstörung“ und „durch Einüben einer beeindruckenden Selbstdarstellung“ – sog. Opferzeugen-Coaching – abgesichert.

5. Der neue Anwaltstypus des Opferanwalts tendiere dazu, den Anspruch auf „Akteneinsicht zur Sicherung der Aussagekontinuität“ zu nutzen.

6. Die Verständigung im Strafverfahren auch bei Verbrechen begünstige unter Druck zustande gekommene Fehlgeständnisse.

7. Es bestehe die Gefahr, Fehler erstrichterlicher Verfahren aus Mangel an Respekt auch vor dem Justizopfer „mit dem Mantel kollegialer Rücksichtnahme“ zu verhüllen.

 

http://www.arthur-kreuzer.de/DPT_Muenchen_Vortrag_3_2012.pdf

Der dieser Wiedergabe zugrundeliegende Aufsatz von Johann Schwenn, Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs, StV 2010, 705 ff., läßt sich hier nachlesen:

StV 2010, 705

http://www.kraftfelder.madmindworx.com/…/Schwenn-FehlurteileMissbrau

Ähnlich waren die Ergebnisse der Tagung ›Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts‹, 4. Bielefelder Verfahrenstage, bei denen der Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer im Tagungsbericht so referiert wird:

Zwischen dem repressiven Rechtsgüterschutz und einem präventiven Opferschutz bestehe eine ambivalente, gelegentlich problematische Beziehung, die sich besonders im Sexualstrafrecht klar sichtbar zeige und bisweilen gar zu paradoxen Ergebnissen führe. Da es im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren um die Überprüfung von Beschuldigungen gehe, gebe es in diesem Verfahrensabschnitt weder einen Täter noch ein Opfer; die ständige unreflektierte Rede von dem »Opferzeugen« sei vor diesem Hintergrund verfehlt und könne die Unschuldsvermutung gefährden.

Auch das Lieblingskind feministischer Kreise, die Beschwörung der sekundären Viktimisierung durch den Prozeß selbst, die die Wahrheitserforschung behindern und den, so Greuel, ›Behandlungskomfort‹ von Anzeigenerstatterinnen erhöhen soll, wurde mit Fragezeichen versehen:

Der Kriminologe und Strafrechtwissenschaftler Prof. Ralf Kölbel (Universität Bielefeld) richtete einen kritischen Blick auf die gesetzgeberischen Argumente zum Ausbau des Opferschutzes. Die angeblich existenzielle und unausweichliche Gefahr einer sekundären Viktimisierung, wenn auch lückenhaft empirisch überprüft, gehöre zum Argumentationsmuster der opferorientierten Kriminalpolitik. In diesem Zusammenhang stellte Kölbel die Frage, ob diese strikte Rechtspolitik nicht das Tatopfer instrumentalisiere.

Die feministische Sozialpsychologin, Prof. Dr. Barbara Krahé, Universität Potsdam, brachte Stereotypen aus der einschlägigen uralten Klamottenkiste und erntete den entsprechenden Widerspruch:

Krahé stellte Ergebnisse eigener Forschungsarbeiten vor, nach denen Vergewaltigungsmythen die Eindrucksbildung tatsächlich beeinflussen und zu Wahrnehmungsverzerrungen führen, die sich schließlich auch auf die Urteilsbildung auswirken. Die Thesen Krahés provozierten eine rege Diskussion, in deren Verlauf vor allem juristische Teilnehmer die Verbreitung der angesprochenen Wahrnehmungsverzerrungen bezweifelten.

Im Fazit dieser kontroversen Tagung heißt es abschließend (und hier lag der Schwerpunkt – Opferschutz-Tagungen dürfen öffentlich gefördert nur organisiert werden, wenn auch der Mainstream eingeladen wird – rein kritische Opferschutztagungen sind immer noch ein no go):

Auf der anderen Seite wurde aber auch die Überfokussierung auf das Opfer diskutiert, die zu einer viktimären Gesellschaft, zumindest aber zu ungewollten Prozessstrukturen führe. Es drohten eine Vernachlässigung berechtigter Verteidigungsbelange und ein notorischer Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Im Hinblick auf zukünftige rechtspolitische Projekte – darüber bestand Einigkeit – müsse eine überprotektionistische Fürsorge vermieden werden, da dem Opfer damit wenig gedient sei.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/forschung/projekte/verfahrenstage/pdf/120702123616_0001.pdf

Es ist Miriam Kachelmanns großes Verdienst, diese in Fachkreisen schon länger geführten Diskussionen auf verständliche Art und Weise auch dem Laienleser nahegebracht zu haben, dem diese Dinge fremd sind. Der aber, falls männlich, jederzeit, in Ehekrisen, Trennungsauseinandersetzungen, Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten, in dieselbe Situation des unbegründeten Vorwurfs eines Sexualdelikts geraten kann. Und dann in eine opferzentrierte Justiz hineingerät, in dem seine Aussage nichts wert ist, sondern von vorneherein als Schutzbehauptung abqualifiziert wird.

II.

Ungeachtet dieser fachlichen Diskussionen haben Feministinnen, Politisch Korrekte und Lobbyisten, die ›Opfer‹ benötigen, um Einnahmen als Nebenklagevertreter, Therapeuten, Beraterinnen und psychosoziale Prozeßbegleiterinnen sowie Spenden an Opfervereine zu generieren, (Überschneidungen dieser Kreise sind möglich und wahrscheinlich), dem Ehepaar Kachelmann vorgeworfen, aus dem ›Einzelfall Kachelmann‹ ein allgemeines Systemversagen konstruiert zu haben.

Soweit im Rahmen dieses Vorwurfs auf Dunkelziffern hinsichtlich real geschehener, aber nie angezeigter, Sexualdelikte verwiesen wird, geht diese Argumentation fehl. So interessegeleitet die Übertreibung der Dunkelziffer durch die angesprochenen Kreise auch sein mag: Kachelmann beklagt explizit:

Es ist eine furchtbare Schere: Die Mehrheit der Vergewaltigungen wird nicht angezeigt – die Mehrheit der Anzeigen sind Falschbeschuldigungen.

[S. 267]

Gegen den Vorwurf der Mehrheit der Falschbeschuldigungen werden gebetsmühlenhaft Zahlen ins Feld geführt, die eine  3%-Quote, europaweit eine von 1 – 9%, von Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten, und damit eine zu vernachlässigende Größe, insinuieren. Dieses ›Argument‹ ist leicht widerlegbar.

Grundlage dieser Behauptungen ist nämlich eine Studie hauptberuflicher Feministinnen in einer akademischen Soziologen-Nische, auf die sich auch Alice Schwarzer gern bezieht. Zu dieser Studie habe ich vor einiger Zeit Folgendes andernorts geschrieben:

Die absurde Zahl von nur 3% Falschbeschuldigungen hat sie [Alice Schwarzer] einer methodisch wirren, auf einem unzulänglichen Sample von 100 Akten der Staatsanwaltschaft Stuttgart beruhenden ›Untersuchung‹ (Mai 2009) der Feministinnen Prof. Dr. Liz Kelly & Co. entnommen, die in ihrer Studie »Rape: Still a forgotten issue« von September 2003 den EU-Ländern schon mal empfahlen, zur wünschenswerten Steigerung der Verurteilungsquoten in Vergewaltigungsverfahren dem wie immer guten Beispiel der USA zu folgen und im Ermittlungsverfahren eher nach Beweisen zu suchen, die das Anzeigevorbringen stützen, als nach denen, die es erschüttern:

»And most importantly it is possible to approach rape investigations seeking to build/develop evidence. The most obvious attempts internationally in this respect come from North America, where the focus has shifted to a) recognition that the perpetrator is likely to be known and b) seeking evidence that supports a complaint rather than looking at what undermines it (Archambault & Lindsay, 2002; Kelly, 2002; Vasschs, 1994).
That so little investment – financial, intellectual, political – has been made in the field of sexual assault in Europe during the 1990s, underscores our contention that it remains a neglected and, in some senses, forgotten issue.«

Liz Kelly wirkt in der London Metropolitan University, Ladbroke House, Faculty of Applied Social Sciences, und führt den Titel: ›Director of Child Women Abuse Studies Unit (CWASU)‹.

»Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland« lautet der Titel der von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly im Mai 2009 vorgelegten ›Daphne Studie‹ für die Europäische Kommission.

Juristische Begriffe und Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer, sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S. 8))

Angeklagte werden mit Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.

Auf die 3%-Quote von Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von [angezeigter] Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69) bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis:

»Die meist [!] von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7)

Aus der Tabelle 2 (S.8) ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind. Ob die Autorinnen die in Tabelle 2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben… Eine chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein.

Zudem wurde nicht berichtet, wie sich der Zweifel daran, ob die angezeigte Tat überhaupt stattgefunden hat, juristisch niederschlug: Niederlegung eines Vermerks, daß der Anfangsverdacht sich nicht belegen lassen und daher von der Einleitung eines Verfahrens wegen Falschanschuldigung abgesehen werde? Oder: das Grundverfahren wegen Vergewaltigung/sexuelle Nötigung wurde eingestellt und von Amts wegen ein neues Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet? Gelangte das eingestellte Verfahren eventuell als Beiakte zu einem ohnehin schon durch den Beschuldigten gesondert anhängig gemachten Verfahren wegen falscher Verdächtigung?

Nicht nur dieses ersichtliche 20% -Potential an möglichen Falschbeschuldigungen im Rahmen der vierzig Einstellungen mangels Beweises wurde ausgeblendet; es erfolgte auch keine Tiefenprüfung, aus welchen Gründen elf Anzeigenerstatterinnen im Verlauf des Verfahrens »nicht kooperierten« (und zu welcher Art von Verfahrensbeendigung dieses Verhalten führte) und zwei weitere die Anzeige zurücknahmen. Drei Verfahren wurden wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, was bedeutet, daß eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nicht vorgelegen haben kann. Sechs der vierunddreißig erhobenen Anklagen wurden wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit vom Gericht nicht zugelassen, ein gerichtlich anhängiges Verfahren endete mit einer Einstellung (ein Verbrechen kann danach ebenfalls kaum vorgelegen haben), in vier von siebenundzwanzig mit Urteil abgeschlossenen Verfahren Fällen erging Freispruch und eines von dreiundzwanzig Urteilen lautete lediglich auf Körperverletzung.

Eine qualitative Untersuchung all dieser Fälle, in denen der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte, unterblieb. Das nachfolgende, ersichtlich ideologisch motivierte, Fazit der Autorinnen ist damit basislos:

»Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1 – 9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen eine großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen (vgl. Elsner und Steffen, 2005; Kelly et al, 2005).« (S. 9)

»Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of scepticism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird. Tatsächlich liegt der Anteil bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.« (S. 10)

Da haben die Autorinnen einiges übersehen, nicht zuletzt, daß ein knappes Drittel der von ihnen herangezogenen Fälle nicht Vergewaltigung, sondern ›nur‹ sexuelle Nötigung zum Gegenstand hatte.

Typisch, daß Alice Schwarzer diese völlig unbrauchbare Studie ideologischer Sisters heranzieht; ebenso typisch allerdings auch, wie selektiv sie sie auswertet: die Mitteilung, daß nur in 5% der Fälle eine Waffe benutzt wurde, regt sie so wenig zum Nachdenken an wie das ununtersuchte Potential von 20% an Falschbeschuldigungen, das sogar die Studie explizit offenlegt. Aber diese Blindheit verbindet sie ja mit den Autorinnen… In einem Punkt dürften letztere allerdings recht haben:

»Das Stuttgarter Sample hat mit 35% den im Ländervergleich höchsten Anteil der Tätergruppe „(Ex-)Partner“. Dieses Ergebnis verweist darauf, dass sich feministische Sensibilisierungsarbeit, die sich in Rechtsreformen wie der Hochstufung von Vergewaltigung in der Ehe zum Verbrechen sowie in der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2000 manifestierten, einen gesellschaftlichen, normativen und institutionellen Kontext geschaffen hat, der die Anzeigebereitschaft der Opfer erhöht hat.« (S. 7)

Diese nachvollziebare Erklärung korreliert zwanglos mit den weiteren Erkenntnissen:

»Deutschland ist nicht länger eine europäische Ausnahme: es hat sich dem Mainstream angeschlossen mit steigenden Meldequoten ohne Entsprechung in den Verurteilungsquoten. Seit den 1980er Jahren ist die Verurteilungsquote von durchschnittlich 20% auf 13% ab dem Jahr 2000 gefallen. Ein ähnlicher Trend zeigt sich in Österreich, aber in Deutschland ist dieser deutlicher ausgeprägt.« (S. 9 f.)

http://www.gabrielewolff.de/files/zwischen3.html

Die deutschsprachige Version des Deutschlandteils läßt sich jetzt hier abrufen:

Länderbericht Deutschland

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fachliteratur-280.html?…DAPH

Der englischsprachige Europa-Bericht (der Deutschlandteil befindet sich auf S. 55-62) läßt sich hier nachlesen:

Different systems, similar outcomes? – Child And Woman Abuse …

www.cwasu.org/filedown.asp?file=different_systems_03_web(2)

Kurz und gut: nichts als Inkompetenz und Propaganda.

Es gibt schlicht keine validen Untersuchungen über Falschbeschuldigungen, und selbst wenn es sie gäbe, wären sie für einen konkreten Fall, für die Einzelfallgerechtigkeit, auf die es ankommt, irrelevant:

Prof. Dr. Henning Ernst Müller

05.07.2011

Eine Falschbeschuldigungsquote in irgendeiner Höhe lässt sich wissenschaftlich seriös nicht belegen. Alle diese Behauptungen – zwischen 3 % und 80 % sind wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen, wenn man auf die jeweilige Methodik schaut. Völlig falsch und ein Verstoß gegen die Denkgesetze wäre die  Schlussfolgerung, wenn im Allgemeinen eine Falschbeschuldigungsquote von 3 (bzw. 28, 32 oder 80 %) gegeben sei, sei eine Anzeige mit 97%iger (bzw. 72, 68 oder nur 20%iger) Wahrscheinlichkeit wahr.

Für die Entscheidung in einzelnen Fällen ist eine solche statistische Globalannahme völlig  irrelevant und muss es sein. Wer als Polizist, Staatsanwalt oder Richter sich bei der Ermittlung und Entscheidung in Vergewaltigungsfällen von solchen Statistiken leiten ließe, sollte einen anderen Beruf ergreifen: Selbstverständlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich im Einzelfall um eine Falschbeschuldigung handelt, nicht abhängig von der Spekulation, wie oft es anteilsmäßig insgesamt Falschbeschuldigungen gibt, sondern allein abhängig von den Umständen eben dieses Einzelfalls. Eine Mordermittlung wird ja auch nicht mit dem Hinweis auf die statistische Seltenheit des Mordes insgesamt eingestellt. Selbstverständlich werden überall Fehler gemacht und es wird möglicherweise nicht immer richtig ermittelt. Dies kann zu Lasten des Beschuldigten ausgehen (U-Haft, Karriere-Ende, Fehlverurteilung) oder zu Lasten eines tatsächlichen Opfers, dessen Behauptung zu Unrecht in Zweifel gezogen wird. Die äußerste Bemühung muss dahin gehen, Fehler unbedingt zu vermeiden und insb. systematischen Irrtum auszuschließen. Die Selbstverständlichkeit der menschlichen Fehlbarkeit darf aber doch nicht dazu führen, das System der Beweislast im Strafrecht umzukehren, damit die Ergebnisse  der statistischen Falschbeschuldigungsquote besser entsprechen.

http://blog.beck.de/2011/07/02/strauss-kahn-und-kachelmann-new-york-city-und-mannheim-unbequeme-vergleiche#comment-33393

Es entspricht allerdings dem Zeitgeist, dem Phänomen der ersichtlich vorhandenen Falschbeschuldigungen von Frauen bei Vorwürfen von Sexualdelikten durch Männer nicht wissenschaftlich fundiert nachzugehen: denn dafür gibt es weder Gelder noch ein gesellschaftliches Bedürfnis.

Agens e.V stellt zu diesem Problemfeld u.a. fest:

b) Gemessen an der Dimension des Problems, dem Öffentlichkeitsinteresse und auch der Strafandrohung von § 177 StGB (Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem bis fünf Jahren) sowie den Nebenfolgen für Täter und Opfer sind die vorliegenden kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse zum Umfang der Falschbeschuldigung nicht ausreichend und zu wenig abgesichert. Es besteht insofern Forschungsbedarf.
Die hier vorgenommene Untersuchung zeigte, dass eine Aktenauswertung Probleme aufwirft. Das Forschungsdesign einer Studie sollte daher überdacht sein. Eine Aktenauswertung sollte durch eine anonymisierte Befragung von Beschuldigten, Verurteilten und Opfer ergänzt werden. Unmöglich sollte ein weiterer Erkenntnisgewinn jedoch nicht sein[20].

c) Auch zu den Folgen der Falschbeschuldigung für das Opfer fehlen jedwede Studien. Auf diesen Umstand hat bereits das LKA München hingewiesen. Das LKA München benennt in diesem Zusammenhang folgende Problemfelder, welche noch näher untersucht werden müssen:

  • die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
  • das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
  • die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
  • die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
  • das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.[21]

[…]

AGENS meint:

AGENS e.V. hat den Handlungsbedarf ebenso gesehen und beim zuständigen Bundeskriminalamt bereits mit Schreiben vom 01.09.2010 entsprechenden Forschungsbedarf angemeldet. Das Bundeskriminalamt teilte mit Schreiben vom 26.09.2011 jedoch mit, das es sich hier ein sehr heterogenes Deliktsfeld handelt, welches mit Blick auf die Opfer mit Bedacht behandelt werden müsste. Das Bundeskriminalamt teilte ferner mit, dass sich die Polizeibehörden dieser komplexen Gemengelage von Ursachen bewusst seien und das Thema daher mit dem nötigen Augenmaß behandeln. Für die Durchführung einer Untersuchung sehe man daher keine Notwendigkeit.

http://agensev.de/agens-meint/fall-kachelmann-bedauerlicher-einzelfall-oder-bedenkliche-entwicklung/

Genauso trübe sieht es bei der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder in Wiesbaden aus, deren Direktor seit 1997 Rudolf Egg ist.

Kriminalexperte Rudolf Egg leitet die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, die für Bund und Länder Studien zum Strafrecht dokumentiert und selbst forscht. Ihm sind keine Studien über die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigung bekannt. Der Grund ist einfach: „Ob eine angebliche Tat lediglich eine falsche Beschuldigung war, lässt sich empirisch nicht sauber prüfen. Selbst im Fall Kachelmann weiß man trotz des Freispruches nicht, wie es wirklich gewesen ist.“

http://www.focus.de/panorama/boulevard/tid-27639/buch-ueber-das-maerchen-gerechtigkeit-kriminologe-wirft-kachelmann-selbstmitleid-vor_aid_836009.html

Warum eine juristisch ›saubere‹ Aktenanalyse nicht möglich sein sollte, erschließt sich mir nicht. Daß von der Zentralstelle die bislang fehlenden qualitativen rechtstatsächlichen Überprüfungen zum Thema Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten vorgenommen werden, kann allerdings ausgeschlossen werden. Egg ist nämlich zugleich Mitglied des Fachbeirats des Weissen Rings, der sich öffentlichkeitswirksam für spendenwirksame Opfer-Repräsentanten, nämlich Frauen und Kinder, und eine Ausweitung der Nebenklage starkmacht – an einer kritischen Überprüfung des Opferstatus‘ kann ihm nicht gelegen sein.

http://www.terapon.de/presse/WR_Internet_2-08.pdf

Nimmt man Rückgriff auf Einschätzungen von Praktikern, ergibt sich folgendes Bild:

Für Deutschland liegt eine einzige einschlägige Studie vor:

Elsner, Erich; Steffen, Wiebke: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. München 2005. Bayerisches Landeskriminalamt. 1. Auflage.

ISBN 3-924400-16-4

Darin heißt es mit den üblichen Verschwurbelungen, denn auf Aufklärung gerichtete Ermittlungen sind durch die Polizei in diesem Problemfeld gegenüber der mainstreamigen weisungsbefugten Politik geradezu zu rechtfertigen, da nicht opportun:

6.2 Grundsätzliche Probleme

Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.

Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge, bei denen auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht unerhebliche Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers bestehen bleiben. Ein Tatnachweis für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist aber insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. Trotz vieler Inkonstanzen in den Zeugenaussagen und dem Vorliegen weiterer Kriterien, welche die Glaubwürdigkeit in Frage stellen, bleibt letztendlich die Aussage des angeblichen Opfers neben der des von ihm Beschuldigten stehen; andere Personen- oder Sachbeweise liegen in ausreichender Beweiskraft in der Regel nicht vor. Anzeige erstattet wird in diesen Fällen fast ausschließlich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung und nicht wegen Vortäuschens oder falscher Verdächtigung.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 177 f.]

So kommt es, daß lediglich 7,4 % der angezeigten Sexualdelikte von der Polizei ›umgedreht‹  und als Verfahren wegen falscher Verdächtigung/Vortäuschung einer Straftat geführt werden.

Abweichend von dem in der Einleitung beschriebenen historischen Fallbeispiel kommen angebliche Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in der Mehrzahl der Fälle nur dann gemäß § 145 d StGB als vorgetäuschte Straftat oder nach § 164 StGB als falsche Verdächtigung zur Anzeige durch die Polizei, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage insgesamt eindeutig gegen die Aussagen des angeblichen Opfers spricht.

[…]

Addiert man die bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft durch die Polizei als Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen in der PKS erfassten Fälle (1754) des Jahres 2000 zu den Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen (140), dann ergeben sich für das Jahr 2000 insgesamt 1894 Vorgänge, die sich für die Polizei zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben. Nur 7,4 Prozent davon wurden mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung von der Polizei in der PKS registriert. Diese Anzeigen sind also vergleichsweise selten, ihr prozentualer Anteil entspricht in unserem Datenbestand fast genau dem in einer Erhebung in Schleswig-Holstein, die allerdings keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt.

Für die Kalenderjahre 1994/1995 wurde darin als „zweifelsfrei nachweisbare“ Vortäuschungen und falsche Verdächtigungen ein Anteil von 7,6 Prozent ausgewiesen.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 181]

Im Unterschied zu dieser sehr speziellen politisch korrekten Sachbehandlung reicht für die Einleitung eines Verfahrens wegen eines Sexualdelikts die Erhebung auch des abstrusesten Vorwurfs durch eine Frau und damit ein Anfangsverdacht aus.

Wie weiter oben bereits festgestellt, sind Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen Delikte, bei denen der Tatnachweis oft nur sehr schwer zu führen ist. Vorgänge, die nicht zweifelsfrei zu klären sind, werden von der Polizei mit wenigen Ausnahmen als Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung an die Staatsanwaltschaft abgegeben, nicht als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung – im Zweifel wird von der Polizei also zu Gunsten des Opfers entschieden. Der prozentuale Anteil der Fälle, bei denen es überhaupt zu einer Aburteilung vor Gericht mit einer Verurteilung kommt, ist deshalb bei diesen Delikten gering.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 147]

Entsprechend wurden von der Staatsanwaltschaft 58,4% der Anzeigenvorgänge wegen fehlenden Tatnachweises gemäß § 170 II StPO eingestellt. [Quelle: wie vor]

Und auch die Staatsanwaltschaften zeigen keinen Eifer, von Amts wegen Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten, nicht einmal nach Freispruchsurteilen. Das läßt das politische Klima nicht zu.

Auch dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel liegen entsprechende Erkenntnisse über gefakete Vergewaltigungsvorwürfe vor:

Sein Hamburger würfe Institut betreibt eine große Gewaltopferambulanz, wo Misshandelte, Geschlagene und Vergewaltigte ihre Verletzungen unbürokratisch von Fachleuten dokumentieren lassen können, um so später vor Gericht ihr Recht zu bekommen. 1000 bis 1500 Geschädigte aus ganz Norddeutschland stellen sich den hanseatischen Medizinern pro Jahr vor, unter ihnen bis zu 150 Frauen, die angeben, vergewaltigt worden zu sein. Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu den Mannheimer Landrichtern, habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.

In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.

http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3

Für die Schweiz:

«Es ist erschütternd», sagt Florian Walser, Chef der Stadtberner Kriminalpolizei. «Ein Drittel der geltend gemachten Vergewaltigungen oder sexuellen Nötigungen stellt sich im Nachhinein als falsch heraus.» Dies hat die neu veröffentlichte Kriminalstatistik 2005 gezeigt.

«Solche Fälle gibt es häufiger als man denkt», bestätigt auch Peter Schluep von der Polizei Kanton Solothurn. Weshalb sich die vermeintlichen Sexopfer zu Falschaussagen hinreissen lassen, ist schwer zu sagen. «Oft sind es Personen, die auf sich aufmerksam machen möchten», vermutet Schluep. «Für tatsächlich vergewaltigte Männer und Frauen ist das ganz tragisch.»

Auch Kripo-Chef Walser warnt: «Mit derartigen Anschuldigungen spielt man nicht – die Glaubwürdigkeit echter Opfer wird so heruntergesetzt.» Trotzdem nehme die Polizei natürlich sämtliche neuen Fälle ernst.

Stellt sich heraus, dass der sexuelle Missbrauch erstunken und erlogen war, wirds für das «Opfer» ungemütlich: «Das ist ein Offizialdelikt und führt in jedem Fall zur Anzeige», so Walser. Im vergangenen Jahr hat allein in der Stadt Bern die Zahl der Anzeigen wegen Irreführung der Rechtspflege um mehr als 66 Prozent zugenommen.

http://www.20min.ch/tools/suchen/story/31994620

«Das Phänomen der Falschanschuldigung bei Vergewaltigungen ist sehr verbreitet. Wir rechnen damit, dass etwa die Hälfte der Anzeigen fingiert ist», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen.

[…]

«Unsere Gesellschaft ist heute sehr sensibilisiert für die Situation des Opfers. Diese Tendenz äussert sich auch in der Justiz», bestätigt die Rechtspsychologin Revital Ludewig von der Uni St. Gallen. Diese Tendenz habe positive Seiten wie etwa die Etablierung des Opferhilfegesetzes. Doch in bestimmten Fällen stünden Richter und Staatsanwälte in einem Dilemma zwischen Opferrechten und Rechten der Beschuldigten. «Es ist sehr wichtig, die Aussagen des potentiellen Opfers bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit genau zu überprüfen», so Ludewig. Denn in einem Teil der Fälle komme es zum «Missbrauch des Missbrauchs» beziehungsweise zu Falschbezichtigungen durch das vermeintliche Opfer.

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/fingierte-anzeigen_opfer-der-anklage/

Für Österreich:

„Wir gehen jeder einzelnen Anzeige genauestens nach, damit absolut kein einziger Fall untergeht“, betont Leo Lehrbaum, Leiter der Gruppe „Sitte“ des Landeskriminalamts NÖ.
Täglich ist er mit den verschiedensten tragischen Formen von sexuellem Missbrauch konfrontiert und weiß, wie sehr die Opfer oft noch Jahrzehnte später unter den psychischen Folgen leiden. […]
Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt. „Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“

http://www.noen.at/news/chronik/Echt-oder-vorgetaeuscht;art151,140095

Nach Einschätzungen der Praktiker bewegt sich die Falschbeschuldigungsquote demnach zwischen 30% – 80% (wobei es sich auch um nicht-intentionale Falschbeschuldigungen aufgrund psychischer Erkrankung oder wegen Alkohol- und Drogenmißbrauchs, Fremd- oder Autosuggestion handeln kann; nicht selten werden auch Sachverhalte als Vergewaltigung angezeigt, die keinen Straftatbestand erfüllen). Wie zutreffend diese Einschätzungen sind, läßt sich nicht verifizieren. Daß diese Zahlen jedenfalls plausibler sind als die feministischen Einschätzungen (1-9%), ergibt sich aus der korrespondierenden Zahl der mangels Tatnachweis eingestellten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften.

Ein weiteres Mantra der Bewegung, das zur Entwertung von Miriam Kachelmanns generalisierenden System-Betrachtungen ins Feld geführt wird, ist der Glaube daran, daß lügende Frauen von den professionell handelnden Akteuren des Strafverfolgungssystem doch schnell enttarnt würden. Ein Einwand, der durch das Kachelmann-Verfahren eindrücklich widerlegt wurde: die Anzeigeerstatterin überstand vier polizeiliche und eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung und scheiterte erst bei der Glaubwürdigkeitsüberprüfung durch eine Sachverständige. Üblicherweise wäre eine solche Begutachtung für eine erwachsene, intelligente und aussagetüchtige Frau aber niemals angeordnet worden – sie wurde durch die von der Verteidigung eingereichten negativen Gutachten erst erzwungen: denn Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern werden aussagepsychologische Kenntnisse unterstellt, die sie befähigen sollen, im Normalfall selbst über die Glaubhaftigkeit einer Aussage urteilen zu können. Dem ist aber keineswegs so – weshalb Miriam Kachelmann auf den S. 314 – 324 zurecht entsprechende Ausbildungsfortschritte anmahnt.

Es trifft auch nicht zu, daß Staatsanwaltschaften konsequent ausfiltern und tatsächlich nur Fälle anklagen, die objektiv eine Verurteilungswahrscheinlichkeit aufweisen. Für die Jahre 2004 – 2006 liegen die entsprechenden Zahlen für Vergewaltigung/Nötigung mit Todesfolge vor:

Anklagen:                        Verurteilungen:

2004:   1.448                                   1.095

2005:   1.443                                   1.080

2006:   1.365                                   1.053

[Quelle: die o.a. Daphne-Studie, S. 5]

Daraus ergeben sich Nichtzulassungs-Entscheidungen der Gerichte bzw. Freisprüche in einer Quote von 22,9% bis 24,4 %, mithin weitaus höhere als die übliche 3% Quote an Freisprüchen. Was diese Hauptverhandlungen für die Beteiligten bedeuten, kann sich jeder vorstellen. Immer öfter hebt auch der mittlerweile alarmierte BGH erstinstanzliche Verurteilungen wegen Sexualdelikten auf – hierzu demnächst mehr. Es ist geradezu erschütternd, auf welch dünner Grundlage Gerichte heutzutage langjährige Freiheitsstrafen verhängen. Hinzu tritt die Dunkelziffer unerkannt gebliebener Fehlurteile:

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer:

Zuzunehmen scheinen Fehlbezichtigungen. Das gilt für Anzeigen bei der Polizei, erst recht für Bezichtigungen von Partnern in zivilgerichtlichen Sorgerechtsstreitigkeiten. Lediglich 5-15% angezeigter Beziehungsdelikte führen zu einer Verurteilung. Die Verurteilungen weisen wiederum einen kleinen, nicht unerheblichen Teil von Fehlentscheidungen auf. Unter diesen könnte der geringe Anteil von wenigen Prozent erfolgreicher Wiederaufnahmeverfahren den Eindruck seltener Fehlurteile erwecken. Tatsächlich sind die Hürden für Wiederaufnahmen aber groß. Auch bleiben Fehler in Wiederaufnahmeentscheidungen nicht aus. Es gibt ein unterschiedlich groß eingeschätztes Dunkelfeld verbleibender, unaufgeklärter Fehlurteile. Interessant ist die Beobachtung, dass seit geraumer Zeit einzelne erfolgreiche Wiederaufnahmen in Fällen von judizierten Beziehungsdelikten bekannt werden, während solche noch in den von Peters untersuchten Akten fehlten. Das lässt darauf schließen, dass vor einem halben Jahrhundert Beziehungs-Gewaltdelikte nicht angezeigt oder ernsthaft verfolgt wurden.

http://www.arthur-kreuzer.de/DPT_Muenchen_Vortrag_3_2012.pdf

Einen aktuellen ›Peters‹ über Fehlerquellen im Strafprozeß (1970) – er hatte seinerzeit 1.000 erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren aus den sechziger Jahren analysiert – gibt es natürlich auch nicht… Eine solche Studie, bezogen auf Sexualdelikte, die nicht nur erfolgreiche wie erfolglose Wiederaufnahmeverfahren, sondern auch durch den BGH aufgehobene Verurteilungen und deren weiteres prozessuales Schicksal in den Blick nähme, wäre dringend geboten.

In diese ideologische, mediale, kommerzielle und wissenschaftliche Lücke einer Realitätsverweigerung stößt das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹, das die bestehenden wissenschaftlichen kritischen Ansätze dank Miriam Kachelmann auf eine Weise ergänzt, die weg vom medialen, feministisch unterwandertem Mainstream führt. Erschütternde Fehlurteile wie die von Sabine Rückert aufgedeckten Osnabrücker Fälle, die von RA Schwenn in erfolgreiche Wiederaufnahmefälle verwandelt wurden, Fehlurteile wie die gegen Ralf Witte und Horst Arnold können wir als Gesellschaft einfach nicht mehr hinnehmen, zumal sie nur die Spitze eines Eisberges sind: das Buch, insbesondere die lesenswerten Passagen von Miriam Kachelmann zur Optimierung von Verfahren wegen Sexualdelikten, sei also wärmstens empfohlen.

Denn es beschreibt sehr krass die Wirklichkeit von Justiz, die auch unter Spardiktaten leidet. Eine Folge davon ist der seit 2009 gesetzlich geregelte Deal, der in der Realität oftmals eine Erpressung darstellt: wer würde nicht, wenn das Gericht noch vor der Hauptverhandlung, 2 Jahre mit Bewährung bei Geständnis, ansonsten 4 Jahre ohne, ›anbietet‹, ein Geständnis abliefern? Zumal wenn er schon inhaftiert ist? Jörg Kachelmann hat diese reale Erpressung gegenüber U-Häftlingen eindrucksvoll geschildert – und natürlich kriegt der BGH solche Fälle nicht zu Gesicht, weil derlei Absprachen entgegen der Rechtslage in der Regel nur unter der Bedingung des mündlichem Rechtsmittelverzicht abgeschlossen werden.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich dieses Phänomens gerade an:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-071.html

Man kann nur hoffen, daß das BVerfG diese Deals verbietet – es sei denn, der anwaltlich beratene Beschuldigte/Angeklagte rege einen solche Verständigung selbst an.

Was die Kritik gegen Miriam Kachelmanns Analyse des real existierenden bedrohten, unterminierten, teilweise nicht mehr existenten, Rechtsstaats angeht, erweist sich der (An)sturm der Feministinnen, denen es um Deutungshoheit und Macht, um Instrumentalisierung von ›Opfern‹ für eigene Zwecke geht, als ein Sturm im Wasserglas, auch wenn sie die Medien fest im Griff haben und sich daher gerade auch Männer, im Jargon ›lila Pudel‹ genannt, für die armen Opfer-Frauen in die Brust werfen.

Ein ähnliches feministisches Stürmchen wie Miriam Kachelmann trifft gerade Sabine Rückert:

Denn wenn es um wirkliche Machtpositionen geht, die quotenlos von Frauen erobert werden, ist das Geschlecht gerade für Feministinnen unbeachtlich. Da kommt es dann plötzlich jenseits des Quotengeschreis doch darauf an, ob die Frau auch was für Frauen macht. Da hat die großartige und zurecht vielfach preisgekrönte Gerichtsreporterin und Buchautorin Sabine Rückert Pech: sie setzt sich nun mal für den Rechtsstaat und gegen Fehlurteile ein – die treffen in den heutigen Zeiten eben vorwiegend Männer.

Jetzt wird klar, was die Zeit unter dieser Diversifikation versteht: Wie der Verlag am Freitag bekannt gab, steigt Sabine Rückert als erste Frau in die Zeit-Chefredaktion auf. Eine Journalistin also, die sich während ihrer gesamten Karriere nur mit antifeministischen Positionen profilierte. Die die feministische Bewegung diskreditierte, wo sie nur konnte. Die im Fall Kachelmann die Zeuginnen auf zutiefst frauenfeindliche Weise verhöhnte und mit dem gängigen Vorwurf “selbst schuld” für unglaubwürdig erklärte. Die für diese und andere unsägliche Kampagnen, in denen sie sich stets auf Seiten der vermeintlichen männlichen “Opfer” von Vergewaltigungsprozessen stellte und Zeuginnen/Klägerinnen als rachsüchtige Lügnerinnen vorverurteilte, zurecht in den Foren von Maskulisten gefeiert wird.

Jetzt geht es um die Wurst, liebe Kolleginnen. Reicht euch das? Gebt ihr euch damit zufrieden, einfach mehr Menschen mit einer Vagina in leitender Position in den Redaktionen installiert zu sehen? Oder steht ihr mit “Pro Quote” für eine tatsächlich feministische Kritik, die dann zwingend auch beinhalten müsste, für einen Journalismus einzutreten, der Sexismus und Ungleichbehandlung anprangert und für bessere Lebensbedingungen von Frauen eintritt? Falls letzteres, so hoffen wir sehr, dass ihr euch zu dieser Personalentscheidung kritisch verhaltet.

Wir freuen uns auf eure Antwort,

Chris Köver und die Missy-Redaktion

http://missy-magazine.de/2012/11/04/offener-brief-an-pro-quote-hauptsache-frau/

Kein einziger der von Chris Köver verlinkten Artikel stammt von Sabine Rückert, und kein einziger belegt ihre falschen Behauptungen über den Inhalt von Rückerts justizkritischer Arbeit. Feministische ›Kackscheiße‹, wie üblich. Ich paraphrasiere hier, denn derartige Kraftausdrücke sind nicht mein Stil. In feministischen Kreisen ist er allerdings üblich. All das, mit dem man sich dort nicht auseinandersetzen kann oder will, wird als ›Kackscheiße‹ aussortiert und ignoriert, wodurch gruselige Parallelwelten entstehen.

Gegen diese ideologische Verblendung lese man ›Recht und Gerechtigkeit‹. Da geht es wirklich um was.

Update (7.11.2012)

Die juristische Begleitmusik reißt nicht ab; und für die BUNTE, die ihren prozeßbegeitenden Interview-Zeuginnen gern Haftungsfreistellungsklauseln einräumte, wird die Sache allmählich sehr teuer, zumal sie selbst in den einschlägigen Verfahren 28 O 540/11 und 28 O 1072/11 Landgericht Köln unterlag und Berufung zum OLG Köln eingelegt hat (15 U 102/12).

Darum geht es:

Landgericht Köln, 28 O 557/11

Datum:

28.10.2011

Gericht:

Landgericht Köln

Spruchkörper:

28. Zivilkammer

Entscheidungsart:

Urteil

Aktenzeichen:

28 O 557/11

Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:

„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder

„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:

„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“

jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

Von den Kosten tragen die Verfügungsbeklagte 5/6 und der Verfügungskläger 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html

Am 31.5.2012 erging unter Aktenzeichen 28 O 1065/11 Landgericht Köln ein entsprechendes Urteil im Hauptsacheverfahren.

In einer Besprechung von Rechtsanwalt Stefan Scherer vom 4.6.2012 zu diesem unveröffentlichten Urteil heißt es:

Der ehemaligen Freundin und späteren Nebenklägerin des Schweizers wurde nämlich neben der Behauptung, sie sei von Kachelmann vergewaltigt worden, ebenfalls ausdrücklich untersagt, eine auch von ihr im Prozess vorgetragene angebliche Todesdrohung zu wiederholen; sie hatte nämlich auch in dem oben erwähnten Zeitschriftenartikel erklärt, er habe sie in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, und zwar wie folgt:

“Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: »Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.” Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen. “

Nun passt diese Äusserung der Nebenklägerin natürlich zunächst einmal in den Gesamtzusammenhang dessen, was sie in der Vergangenheit immer wieder als angebliche Tat dargestellt hatte – dementsprechend verwundert das nunmehrige Verbot erst einmal nicht, allerdings lässt die Begründung des Landgerichts Köln für das Untersagen dieser Äusserung dann doch aufhorchen. Das Gericht führt nämlich in der Begründung hierzu aus, dass die inzwischen von einer äusserst renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus München vertretene ehemalige Nebenklägerin sich mit diesem Teil des Klagverfahrens überhaupt nicht inhaltlich auseinander gesetzt habe:

Hinsichtlich dieser angeblichen Todesdrohung fehle es an jeglicher Rechtsverteidigung der Beklagten im Verfahren, so dass die Kammer insoweit davon ausgehen musste, dass es sich um eine unwahre und damit persönlichkeitsrechtsverletzende Tatsachenbehauptung handele.

http://stscherer.wordpress.com/2012/06/04/fall-kachelmann-das-landgericht-koln-und-eine-kleine-sensation/

Am 6.11.2012 hat das Oberlandesgericht Köln die hiergegen gerichtete Berufung von Claudia D. (15 U 97/12) verworfen:

Es könnte das Ende einer langen medialen Schlammschlacht und der gerichtlichen Auseinandersetzungen sein. Jörg Kachelmanns frühere Geliebte Claudia D. hat eine Niederlage vor Gericht erlitten und darf nun bestimmte Anschuldigungen gegen den Wettermoderator nicht mehr verbreiten.

Das Oberlandesgericht Köln wies am Dienstag eine Berufung von Claudia D. zurück, die sie gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt hatte, wie eine Sprecherin sagte. Nun darf Claudia D. mehrere Äußerungen aus einem Interview der Zeitschrift „Bunte“ nicht mehr wiederholen. Kachelmann war im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damalige Freundin vergewaltigt zu haben.

Eine Revision gegen die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichtes ist Claudia D. nach Angaben der Sprecherin nicht möglich. Sie kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

http://www.derwesten.de/panorama/leute/kachelmanns-ex-geliebte-erleidet-niederlage-vor-gericht-id7264357.html

Siehe auch:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=289

Wie immer gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen über Bedeutung und Auswirkungen dieser Entscheidung – wer von beiden recht hat, ist aber keine Frage.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker feierte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes darum auch als Erfolg und ordnete es in einen grösseren Zusammenhang ein: «Dieses weitere Urteil gegen die Falschbeschuldigerin ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu Kachelmanns Rehabilitation», sagte er der Nachrichtenagentur dapd.

Dagegen sagte der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, die jüngste Entscheidung habe mit den vier anderen laufenden Verfahren nichts zu tun: «Es hat keine Auswirkungen auf andere Verfahren. Es ist kein Fingerzeig.» Hinter den vier noch laufenden Verfahren verbergen sich die Streitigkeiten um die Namensnennung sowie um die Frage, ob Kachelmann Claudia D. als Falschbeschuldigerin und Kriminelle bezeichnen darf. Dazu bereits gefasste Beschlüsse seien noch nicht rechtskräftig, sagte Zipper, der die Frau in Köln nicht vertrat.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Kachelmanns-ExGeliebte-muss-schweigen/story/17677944

Ein weiterer einschlägiger Rechtsfall ist erledigt:

Update (1.11.2012)

[…]

Da sollten sie sich doch ein Beispiel am WEISSEN RING nehmen, dessen Frankfurter Statthalter, Rechtsanwalt Ulrich Warncke, gestern mal wieder die Reputation seines Vereins beschädigte.

O-Ton Ulrich Warncke: “Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er einen Schadenersatz fordert und versucht, nachträglich die ganze Geschichte zu Lasten des Opfers zu klittern. Wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat.”

http://www.stern.de/panorama/zivilklage-nach-strafverfahren-kachelmann-klagt-gegen-seine-ehemalige-freundin-1918770.html?srtest=1

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/31/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iii/

Die fällige Unterlassungserklärung wurde am 6.11.2012 unterschrieben:

http://de.scribd.com/doc/112423530/2012-11-06-Unterlassungserklarung

Dann harrt also nur noch dieser Tatbestand seiner juristischen Erledigung:

Update (3.11.2012)

Damit hat der WEISSE RING-Vertreter Ullrich Warncke seinen Verein ins Abseits geschossen – man könnte fast sagen, daß er den Mannheimer Richtern ein Fehlurteil zur Last gelegt:

http://unterhaltung.freenet.de/video/kachelmann-klagt-auf-entschaedigung_663024.html?page=3&assets=18&bcautostart=true

O-Ton Ulrich Warncke bei N 24:

Das ist ein Versuch, nachzutreten, dem ich allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimesse, denn das Opfer hat ja nur das ausgesagt, was es wahrgenommen hat, und dafür gibt es keinen Rechtsgrund, zu bezahlen.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/31/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iii/