Deutschland und die Türkei: Realsatire à la Böhmermann

Böhmermann, Sendung 31.3.2016

Quelle: https://vimeo.com/161272558

Die Türkei und die deutsche Presse

 

Über die Türkei und die deutsche Außen-, EU- und Sicherheitspolitik ließe sich viel schreiben. Schließlich, so liest man es allenthalben, herrscht bei uns Pressefreiheit.  Daß von ihr nur selten – noch seltener investigativ – Gebrauch gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt, auf dem Begriffe wie Blattlinie, Karrieredenken, group think, PC, Staatsraison, Stellenstreichungen, Online-Journalismus, Klickzahlen und Kampagnen- bzw. Rudeljournalismus  figurieren (um nur die wichtigsten zu nennen).

Ein Karl Kraus mit seiner Fackel wird dringend gesucht.

Denn was fällt einem zu diesen Themen nicht alles ein!

Wie wäre es mit investigativen Recherchen zum Thema Staatsverquickung der türkischen Mafia, die sich mit dem gerade sehr lukrativen Menschenhandel befaßt? Es kann doch kein Zufall sein, daß 2014 der Hauptstrom der Flüchtlinge in Italien anlandete, während 2015 das Jahr der über die Türkei nach Griechenland Fliehenden war.

Denn über die Seriösität eines Vertragspartners sollte man sich doch vergewissern, bevor vertrauensvoll einschlägige Handelsverträge abgeschlossen werden:

Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016

  • 16.03.2016
  • Pressemitteilung
  • 144/16
  • Auswärtige Angelegenheiten und internationale Beziehungen

[…]

Gleichwohl sind sich die Türkei und die EU bewusst, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind.

Um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie nicht ihr Leben aufs Spiel setzen, haben die EU und die Türkei heute beschlossen, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sie die folgenden zusätzlichen Maßnahmen vereinbart:

1) Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt. Hierbei wird das EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt, so dass jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen ist.

[…]

6) Die EU wird in enger Zusammenarbeit mit der Türkei die Auszahlung der im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ursprünglich zugewiesenen 3 Milliarden Euro weiter beschleunigen und Mittel für weitere Projekte für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, bereitstellen; […] Sobald diese Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft sind, wird die EU – sofern die vorgenannten Verpflichtungen erfüllt worden sind – zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Milliarden Euro bis Ende 2018 mobilisieren.

[…]

http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

Ach nein, ich vergaß: die Unseriösität des Vertragspartners war ja spätestens seit dem G-20-Gipfel in Antalya (15.-16.11.2015) bekannt, als Erdogan und Davutoglu mit Tusk und Juncker – nun, sagen wir mal – „verhandelten“. Und zwar einige Nuancen schärfer als auf dem Basar, auf dem man sich natürlich, die eine und die andere Milliarde Euro jonglierend,  ebenfalls befand:

Als Erdogan schließlich noch durch die Ausrichtung eines G-20-Gipfels aufgewertet wurde, wollte er sich mit der EU-Führung im Grunde gar nicht mehr abgeben. Mitte November putzte er Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker herunter. Dessen Heimatland Luxemburg sei „nur wie eine Stadt der Türkei“. Den polnischen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk verhöhnte er mit den Worten: „Was wollt ihr denn machen, wenn ihr keinen Deal bekommt? Die Flüchtlinge töten?“ Er könne die „Türen zu Griechenland und Bulgarien jederzeit öffnen“ und die „Flüchtlinge in Busse setzten“, drohte er.

Das in die Öffentlichkeit gespielte Protokoll des Gesprächs ist ein Dokument europäischer Verzweiflung: „Wir arbeiten hart, und wir haben Sie in Brüssel wie einen Prinzen behandelt!“, jammerte Juncker laut dem Protokoll, das weder bestätigt noch dementiert wurde.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153234567/Wie-Merkel-und-Erdogan-den-Tuerkei-Deal-einfaedelten.html

Worauf Erdogan erwiderte: „Wie ein Prinz? Natürlich, ich repräsentiere keinen Dritte-Welt-Staat.“ Wir erfahren sogar, daß die EU die Veröffentlichung des ungut ausfallenden „Fortschrittsberichts“ über die Türkei, die üblicherweise im Oktober fällig ist, zurückgehalten hat, um die Wahlchancen der AKP nicht zu beeinträchtigen. Da brauste der empfindliche Erdogan mal wieder mächtig auf: der Wahlsieg der APK beruhe nicht auf dieser Verzögerung, und dieser Bericht sei ohnehin eine Beleidigung und Grund dafür, daß viele Türken überhaupt nicht in die EU wollten…

Hier die Veröffentlichung des Protokolls in Gänze:

Prot. EU-Erdogan 1Prot. EU-Erdogan 2Prot. EU-Erdogan 3http://www.euro2day.gr/news/economy/article/1397081/hontro-paihnidi-sth-plath-ths-elladas.html

Spätestens seit Yanis Varoufakis‘ Berichten über den argumentfreien „Friß oder stirb“-Jargon  innerhalb der EU (besonders gepflegt durch Schäuble) habe ich keinen Zweifel an der Echtheit des Protokolls. Erdogans Sprache ist die, die man in der EU selber pflegt und daher versteht. Wie sonst hätte Merkel die von den USA erzwungenen Rußland-Sanktionen der EU, die politisch nichts bringen und die die meisten Mitgliedsländer schädigen, durchsetzen können?

Warum wird in der deutschen Presse nicht über die Kooperation der Türkei mit islamistischen „Rebellen“ bis hin zum IS in Syrien recherchiert? Immerhin droht den  Kollegen Dündar und Gül von „Cumhuriyet“ eine lebenslange Freiheitsstrafe, weil sie es getan und entsprechende Waffengeschäfte des türkischen Geheimdienstes MIT unter dem Cover einer „humanitären Hilfslieferung“ belegt haben. Sie sind wegen Spionage angeklagt, nicht wegen Beleidigung.

Was liest man dazu in der deutschen Qualitätspresse? [Hervorhebungen von mir]

Erdoğan bekommt Wutausbruch wegen deutschem Botschafter

In Istanbul stehen zwei Journalisten der Zeitung „Cumhuriyet“ vor Gericht. Mehrere ausländische Diplomaten kamen zum Prozessauftakt – zum Ärger von Staatschef Erdoğan.

 

  1. März 2016, 18:57 Uhr

[…]

Hintergrund der Anklage ist ein Bericht der Cumhuriyet über angebliche Waffenlieferungen der Türkei an Extremisten in Syrien aus dem vergangenen Jahr. Den Journalisten droht lebenslange Haft. Erdoğan, der gegen Dündar und Gül Strafanzeige erstattet hatte, sowie der türkische Geheimdienst MIT treten als Nebenkläger auf.

„Wer sind Sie? Was machen Sie da?“

Zum Prozessauftakt waren etwa 200 Besucher ins Gericht gekommen, darunter Kollegen der Angeklagten, Oppositionspolitiker, einfache Bürger und ausländische Diplomaten. Erdoğan warf den Diplomaten nun vor, sie hätten „Stärke demonstrieren“ wollen. „Wer sind Sie? Was machen Sie da?“, rief er wütend in seiner Rede aus.

Der Prozess findet künftig hinter verschlossenen Türen statt. Die Richter gaben zum Prozessauftakt einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Die Unterstützer der beiden Angeklagten im Gerichtssaal reagierten empört auf den Ausschluss der Öffentlichkeit.

[…]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-03/recep-tayyip-erdogan-cumhuriyet-prozess-diplomaten-kritik

So sieht der Rechtsstaat aus, dem die EU rückgeführte Flüchtlinge anvertraut. Was Erdogan vom türkischen Verfassungsgericht hält, hatte er zuvor schon deutlich gemacht:

Erdoğan says he does not obey or respect top court ruling on jailed journalists

February 28, 2016, Sunday/ 12:32:10/ İPEK ÜZÜM | ISTANBUL

President Recep Tayyip Erdoğan said on Sunday he does not obey or respect the decision by the Constitutional Court declaring that the imprisonment of two prominent journalists for a report on alleged illegal arms transfers to Syria amounted to a violation of their rights.

Cumhuriyet Editor-in-Chief Can Dündar and its Ankara representative Erdem Gül were freed in the early hours of Friday after 92 days in jail following the top court’s ruling. The court said the journalists‘ right to freedom and security, the right to express their thoughts and freedom of the press under articles 19, 26 and 28 of the Constitution, respectively, were violated.

„The Constitutional Court may have reached such a verdict. I would only remain silent. I am not in a position to accept it,“ Erdoğan told reporters before departing for a visit to African countries. „I do not obey it nor do I respect it.“

[…]

http://www.todayszaman.com/national_erdogan-says-he-does-not-obey-or-respect-top-court-ruling-on-jailed-journalists_413496.html

„Angebliche Waffenlieferungen“?

Reuters hat über den Fall, seine juristische Ermittlung und deren Niederschlagung durch die türkische Regierung bereits im Mai 2015 ausführlich berichtet:

Thu May 21, 2015 2:43pm EDT

Exclusive: Turkish intelligence helped ship arms to Syrian Islamist rebel areas

ADANA, Turkey | By Humeyra Pamuk and Nick Tattersall

Turkey’s state intelligence agency helped deliver arms to parts of Syria under Islamist rebel control during late 2013 and early 2014, according to a prosecutor and court testimony from gendarmerie officers seen by Reuters.

The witness testimony contradicts Turkey’s denials that it sent arms to Syrian rebels and, by extension, contributed to the rise of Islamic State, now a major concern for the NATO member.

Syria and some of Turkey’s Western allies say Turkey, in its haste to see President Bashar al-Assad toppled, let fighters and arms over the border, some of whom went on to join the Islamic State militant group which has carved a self-declared caliphate out of parts of Syria and Iraq.

Ankara has denied arming Syria’s rebels or assisting hardline Islamists. Diplomats and Turkish officials say it has in recent months imposed tighter controls on its borders.

Testimony from gendarmerie officers in court documents reviewed by Reuters allege that rocket parts, ammunition and semi-finished mortar shells were carried in trucks accompanied by state intelligence agency (MIT) officials more than a year ago to parts of Syria under Islamist control.

[…]

http://www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-turkey-arms-idUSKBN0O61L220150521

Der deutsche Blätterwald steht schwarz und schweiget.

Die Liste der schwarzen Löcher der deutschen Berichterstattung läßt sich beliebig ergänzen: kein Wort zu der völkerrechtswidrigen Stationierung von Truppen und Gerät der Türkei im Irak; wenig zu dem rechtswidrigen Abschuß der russischen SU-24 über Syrien. Betretenes Schweigen, was die türkische Verhinderung der IS-Bekämpfung durch die kurdische YPG in Nordsyrien angeht.

Und so gut wie nichts über die Art und Weise, wie die türkische Regierung im eigenen Land gegen „die PKK“ vorgeht.

Cizre, Türkeihttps://www.youtube.com/watch?v=eDB1uA9Te6Q

Russische Propaganda, gewiß…

 

Dann kam Böhmermann

 

Die Konsequenzen seiner Satire gegen die Realsatire von Medien und Politik boten das Magnetfeld,  an dem sich die medialen Späne ausrichten konnten. Was für eine Erleichterung. Jetzt wissen die Tagschreiber wieder, woran sie sind und worüber sie ausschließlich schreiben sollen, wenn sie über die Türkei schreiben. Nämlich über eine Fernsehsendung.

Varoufakis brachte alles in einem Tweet auf den Punkt:

Tweet Varoufakis, 11.4.2016https://twitter.com/yanisvaroufakis/status/719438182878691328?ref_src=twsrc^tfw

 

Fakten zur Sendung Neo Magazin Royale vom 31.3.2015  

 

Varuafakis‘  Link führt zu einer Seite, auf der sich ein Transkript  der Sendung von Neo Magazin Royale vom 31.3.2016 befindet (sowohl die Anmoderation der Sendung als auch der herausgeschnittene Erdogan-Satire-Teil):

https://justpaste.it/svdv

Der Intellektuelle, der er ist, möchte sicherstellen, daß wenigstens informiert über Jan Böhmermanns Sendung diskutiert wird, denn das ist leider selten der Fall.

Aber Achtung:  selbst Dokumentation zieht die Verfolgung gewisser Kreise nach sich:

Böhmermann: Erdogan-naher Verein klagt „Österreich“

Ausläufer der Satire-Affäre finden sich nun auch hierzulande.

15.04.2016, 15:52

Die Union Europäischer Türkischer Demokraten (UETD) hat eine Beschwerde beim Presserat gegen die Zeitung „Österreich“ eingereicht. Der teilweise Abdruck des Schmähgedichtes von ZDF-Satiriker Jan Böhmermann sei eine „skandalöse Herabwürdigung“ des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und verstoße gegen den Pressekodex, hieß es am Freitag auf der Facebook-Seite der UETD.

Im „Österreich“-Artikel vom 13. April, in dem das Gedicht unter dem Titel „Ist dieses wirre Gedicht Kunst oder Skandal?“ abgedruckt wurde, seien die Grenzen der „zulässigen Satire und Berichterstattung überschritten“ und die Meinungsfreiheit verletzt worden. […] Die UETD gilt als verlängerter Arm der türkischen Regierungspartei AKP.

http://kurier.at/kultur/medien/boehmermann-erdogan-naher-verein-klagt-oesterreich/193.135.704

Das komplette Video der Sendung selbst findet sich noch hier:

ZDF Neo Magazin Royal 31.3.2016 uncut

Hochgeladen von blackhulk

Samstag, 2. April 2016 03:27 ESTdurch Vimeo Android App

https://vimeo.com/161272558

[ab 10:49 beginnt die Erdogan-Satire]

Der Merkur hat jetzt nur noch das isolierte Gedicht gerettet – und manipulativ alles herausgeschnitten, was in der Sendung vorher, zwischendurch und danach relativierend dazu gesagt wurde. Als ich den Link des Videoclip des Merkur erstmals speicherte, war die gesamte Satire noch komplett gesichert worden :

http://www.merkur.de/politik/jan-boehmermann-gedicht-erdogan-geloescht-in-zdf-mediathek-aber-hier-koennen-sie-video-sehen-6309683.html

Das ZDF, das nun wahrlich staatstreu und NATO-fest „berichtet“, Herrn Kleber sei Dank, leistet sich mit der Böhmermann-Sendung so Einiges. Mehr, als seinem Selbstverständnis entspricht. Und das konnte nicht ohne Konsequenzen bleiben.

 

Wie das ZDF mit Jan Böhmermann umging

 

Es folgte die Realsatire des ZDF, die Böhmermann, so sieht es jedenfalls aus, vage vorausgesehen hat, ohne wirklich zu glauben, daß sie eintreten könnte.

Die zuständige  ZDF-Redaktion hatte die Aufzeichnung gesehen, freigegeben und in die Mediathek eingestellt. Dann aber wurden die höheren Gehaltsklassen aufmerksam und schnitten die Erdogan-Satire  aus der Sendung in der Mediathek am 1.4.2016 heraus.

Tweet ZDF Böhmermann 1.4.2015https://twitter.com/ZDF/status/715905805502005248

Das Qualitätsargument erscheint zweifelhaft. Denn zugleich hat der Intendant mit dem türkischen Botschafter telefoniert:

Nach dem Schmähgedicht von Böhmermann hat das ZDF den Kontakt zur Türkei gesucht. „ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut hat am Montag mit dem türkischen Botschafter in Berlin telefoniert“, teilte das ZDF am Freitag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Dabei habe er „sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Beitrag Gefühle von Zuschauerinnen und Zuschauern verletzt hat“.

http://www.tagesspiegel.de/medien/boehmermann-und-das-erdogan-gedicht-jan-boehmermann-kommt-nicht-zur-grimme-preis-verleihung/13421464.html

So aufregend wie verantwortungsvoll kann das Leben eines ZDF-Intendanten selbst im Urlaub sein. Wir müssen seine Weitsicht bewundern, mit der er Merkels Telefonat mit Herrn Davutoglu vom 3.4.2016 geschmeidig vorbereitete. So kennen wir unsere öffentlich-rechtlichen Medien.  Und wie gnädig er dennoch mit dem unglückseligen Redakteur umgeht, der die nachfolgende  veritable Staatskrise hätte verhindern können, treibt einem Tränen der Rührung in die Augen:

ZDF-Intendant Bellut sagte im SPIEGEL, dass der zuständige Redakteur, der die strittige Szene vor der Aufzeichnung mit Böhmermann diskutiert und dann freigegeben habe, „keinerlei disziplinarische Maßnahmen befürchten“ müsse. Er halte den Beitrag für einen Grenzfall. „Man kann das so oder so sehen“, sagte er.

 

http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-zdf-sichert-moderator-unterstuetzung-zu-a-1087450.html

Es muß eine Freude sein, in diesem Betriebsklima als Kreativer tätig sein zu dürfen. Denn was ist, wenn der Intendant zufälligerweise zu dem Schluß kommt, man könne eine Sache nur „so“ sehen, nämlich so wie er selbst? Dann hagelt es disziplinarische Maßnahmen.

Jan Böhmermann hat den Eingriff in das Mediathek-Video seiner Sendung so kommentiert:

Böhmermann […] zeigte sich von der Löschung nicht sonderlich überrascht. „Ich denke, wir haben heute am 1. April 2016 gemeinsam mit dem ZDF eindrucksvoll gezeigt, wo die Grenzen der Satire bei uns in Deutschland sind. Endlich!“, twitterte er.

 

http://www.zeit.de/politik/2016-04/jan-boehmermann-gedicht-angela-merkel-recep-tayyip-erdogan

Der – wie immer ironische – Tweet ist mittlerweile gelöscht. Denn ein Aprilscherz war die Aktion nicht, und schon gar nicht das, was folgte.

Einen entsprechend satirischen Tweet von Neo Magazin Royale gibt es noch:

Tweet Neo Magazin, 2.4.2016https://twitter.com/neomagazin/status/716217948189237248

Am 11.4.2016, als die Bedrängnis des Jan-Böhmermann-Darstellers Jan Böhmermann bereits offensichtlich war, stellte sich das ZDF immer noch gegen ihn, obwohl es so tat, als agiere es für seinen Protagonisten – man klicke das in dem nachfolgenden Artikel veröffentlichte Video an, das das ehemalige Nachrichtenmagazin SPIEGEL folgendermaßen mißdeutete :

Wirbel um Erdogan-Gedicht: Jan Böhmermann sagt nächste Sendung ab

Als Grund wird „massiver öffentlicher Druck“ genannt: Jan Böhmermann hat die nächste Ausgabe seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ abgesagt. Das teilte der Sender ZDF mit. Der Satiriker steht unter Polizeischutz.

Dienstag, 12.04.2016 – 18:00 Uhr

[…]

 

Böhmermanns Stammsender, die ZDF-Tochter ZDFneo, reagierte auf die Ankündigung:

Das ZDF hatte sich am Montag [11.4.2016] an die Seite von Jan Böhmermann gestellt: „Ich stehe natürlich zu den Satiresendungen, zu den Moderatoren und zu Herrn Böhmermann auch“, sagte der Intendant Thomas Bellut. „Ich plädiere dafür, dass ein kleiner Teil dieser längeren Satiresendung nicht so hochgehoben wird. Am Ende bleibt eine Sendung, über die man so oder so urteilen kann.“

Video: ZDF-Intendant Thomas Belluth verteidigt Böhmermann

http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-sagt-naechste-neo-magazin-royale-sendung-a-1086800.html

Wow! So einen fürsorglichen Arbeitgeber wünscht man sich. Zu diesem Zeitpunkt existierte nicht nur ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Strafanzeigen Dritter, sondern auch schon das förmliche Strafverlangen der türkischen Regierung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gemäß § 103 StGB mit erhöhten Strafandrohungen gegenüber den „normalen“ Beleidigungs- und Verleumdungsdelikten gemäß §§ 185 ff. StGB. Nach den Ausführungen des AA-Sprechers Dr. Martin Schäfer in der Bundespressekonferenz vom 15.4.2016 war die entsprechende türkische Verbalnote „nach dem üblichen Geschäftsschluss am vergangenen Wochenende [9./10.4.2016] eingegangen.“

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/_ElementeStart/Sprecher_node.html#doc438320bodyText1

Ein solch ungewöhnlicher Vorgang  bringt einen sturm- und politikerprobten ZDF-Intendanten natürlich nicht so schnell aus dem Tritt: es sind schließlich nur „Vorermittlungen“, jetzt ist der Rechtstaat am Zug (und die Politik in Berlin), da kann man in Ruhe abwarten, was geschehen wird. Und nein, mit der Qualität der Sendung ist er immer noch nicht zufrieden. Sonore Stimme, Pokerface, Holzhacker-Mentalität.

Ob er da schon wußte, daß am 11.4.2016 zusätzlich ein privater Strafantrag des Präsidenten Erdogan wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB von Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger eingereicht worden war?

Claus Kleber nahm den Vorgang im ZDF-heute journal vom 12.4.2016 zum Anlaß, mit dem Anwalt schon einmal über die zu erwartende Strafhöhe in einem Urteil gegen den Kollegen Böhmermann zu plaudern. Und wie steht es mit Schadensersatzforderungen, da könnte man doch noch mehr herausholen als lediglich die bislang geforderte zivilrechtliche Unterlassungserklärung…  Da war selbst der Anwalt platt: darauf war Erdogan offenbar noch gar nicht gekommen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2715736/Er-moechte%252C-dass-er-bestraft-wird#/

Mal wieder eine der bekannten klebrigen Sternstunden eines unvorbereiteten Journalisten, der inquisitorisch vorzugehen gedachte, der aber nicht einmal zu wissen schien, daß es Anwälten nicht gestattet ist, über das Mandat Auskünfte zu erteilen. Weshalb Kleber, um das Interview zu retten, den Kollegen Böhmermann in die Pfanne haute.

Immerhin wissen wir jetzt: wenn Herr von Sprenger ein Mandat übernimmt, dann zieht er es auch durch. Dafür gab es 5:43 Minuten kostenlose Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.

Ob es diese Demonstration kollegialer Solidarität war oder Belluts Wurstigkeit, mit der er das Wirken des Rechtsstaats schlicht abwarten wollte, schließlich könne man die Sache so oder so sehen – dem Redaktionsausschuß des ZDF platzte der Kragen. Er probte den Aufstand:

Böhmermann-Gedicht zurück aus dem Giftschrank?

Brief des ZDF-Redakteursausschusses im Wortlaut

von Alexander Krei
14.04.2016 – 11:55 Uhr

Der ZDF-Redakteursausschuss wünscht sich, dass das ZDF Jan Böhmermanns Schmähgedicht wieder in die Mediathek stellt. DWDL.de veröffentlicht den ausführlichen Brief sowie die Reaktion des ZDF im Intranet in voller Länge…

[…]

„Böhmermann vs. Erdogan
Besinnung statt Medienschleife
[…]

Welch ein Erfolg! Als ZDF-Redakteure wollen wir Aufmerksamkeit. Wir wollen Themen setzen, Diskussionen anschieben, Bildung vermitteln. Das ist gelungen. Das Duell Böhmermann vs Erdogan beherrscht die Schlagzeilen. Themen wie Pressefreiheit und der verstaubte ‚Schah-Paragraf‘ sind in aller Munde. Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.

Der Preis ist, unter anderem, eine ZDF-Führung, der teilweise vorauseilender Gehorsam nachgesagt wird. ZDF-Redakteure, die abgenommene Filme aus der ZDFmediathek nehmen müssen; ein ZDF-Moderator, der mitsamt Familie unter Polizeischutz gestellt wird. Sowie ein fragwürdiger Staatspräsident, der sich als Opfer generieren kann.

War es das wirklich wert?

[…]

Der Redakteursausschuss freut sich über die klare Aussage von ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut, dass das ZDF weiterhin zu den Satire-Formaten und zu Jan Böhmermann steht. Die ZDF-Redakteure, die diese „Schmähkritik“ abgenommen haben, sowie Jan Böhmermann konnten nach allen bisherigen Sende-Erfahrungen darauf vertrauen, das Richtige zu tun. Selbst wenn die Direktoren die Abnahme diesmal für einen Fehler halten sollten, gebührt den Kollegen in dieser zugespitzten Lage der volle Schutz des Hauses.

Dennoch hat der „Fall“ Böhmermann zur Verunsicherung bei Programmachern geführt und Fragen aufgeworfen: Gegen welche Qualitätskriterien hat das Gedicht verstoßen? Wie weit darf Satire im ZDF gehen? Wir wünschen uns ein Forum, auf dem die Programmgestalter – und auch interessierte ZDF-Mitarbeiter – gemeinsam mit Verantwortlichen des Hauses darüber diskutieren können.

Dr. Michael Funken, Hubert Krech, Dr. Stefan Münker, Sprecher des ZDF-Redakteursausschusses“

http://www.dwdl.de/nachrichten/55521/der_brief_des_zdfredakteurausschusses_im_wortlaut/

Die Intendanz wollte sich am 14.4.2016 aber weder „zum vollen Schutz des Hauses“ durchringen noch das Video ungeschnitten in die Mediathek einstellen [Hervorhebungen von mir] – wobei plötzlich die Verantwortung für das Herausschneiden des Beitrags dem Programmdirektor zugeschoben wurde (der nichts dafür kann, daß er Himmler heißt):

Der Programmdirektor hat den Beitrag aus der Sendung ‚Neo Magazin Royale‘ am Tag nach der Ausstrahlung aus der Mediathek genommen und der Verbreitung im Netz genommen. Er tat dies im Rahmen seiner Verantwortung für das Programm, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und den Regularien entspricht, die das ZDF an seine Programme knüpft. Die Entscheidung erfolgte ohne Druck von außen und bevor die öffentliche Debatte begonnen hatte.

[…]

Unabhängig davon, ob die Bundesregierung dem Ersuchen des türkischen Staatspräsidenten Erdogan an die Bundesregierung entspricht oder nicht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer gerichtlichen Prüfung des Straffalls kommt, in dieser Woche gestiegen. Grund dafür ist die Strafanzeige, die Erdogan selbst erstattet hat. Die Geschäftsleitung hat betont, dass sie einem möglichen Verfahren gelassen entgegen sieht.

[…]

http://www.dwdl.de/nachrichten/55521/der_brief_des_zdfredakteurausschusses_im_wortlaut/page_1.html

Hoppla! Zu den Qualitätsansprüchen sind jetzt noch Regularien getreten, denen der Beitrag von Böhmermann nicht entspreche. Was haben wir uns darunter vorzustellen? Aber mit dem gelassenen Entgegensehen dessen, was die Staatsanwaltschaft Mainz da unter voller politischer Aufsicht vor sich hin werkeln wird, war überraschend schnell dann doch – und glücklicherweise – Schluß.

Denn schon am 15.4.2015 hieß es bei Legal Tribune Online:

ZDF hält Böh­m­er­mann-Gedicht für zulässig

15.04.2016

Das ZDF positioniert sich im Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann: Der Sender hält das „Schmähgedicht“ des Moderators für rechtlich zulässig und stützt sich dabei auf ein Gutachten von Redeker Sellner Dahs.

Das ZDF stärkt dem Moderator Jan Böhmermann in der Affäre um seine Satire auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan den Rücken. Der Sender hat von Redeker Sellner Dahs eine Expertise anfertigen lassen, die zum Ergebnis kommt, dass die in Rede stehende Sequenz der Sendung „Neo Magazin Royale“ einschließlich des so genannten Schmähgedichts von Jan Böhmermann rechtlich zulässig war. Die Grenzen zur Strafbarkeit seien nicht überschritten worden.

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen, schreibt das ZDF in der Stellungnahme gegenüber der Mainzer Staatsanwaltschaft. Es liege im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

[…]

http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/redeker-sellner-dahs-zdf-stellungnahme-boehmermann/

Das ist die m. E. zutreffende juristische Position, betrachtet man den Gesamtzusammenhang, in dem das Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ steht (dazu später mehr).

Aber Thomas Bellut, der Intendant, der sich viel zu spät für seine Leute starkmacht, besteht weiterhin darauf, den Beitrag in der Mediathek nicht zu zeigen.

Er habe die Entscheidung, die Szene aus der Mediathek zu entfernen, aufgrund seines „persönlichen moralischen Wertesystems“ getroffen, sagte Bellut. „Ich habe es mir nicht leicht gemacht. Aber ich halte sie nach wie vor für die am wenigsten falsche Entscheidung, die ich treffen konnte.“

http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-zdf-sichert-moderator-unterstuetzung-zu-a-1087450.html

Aha. Zuerst war es die fehlende Qualität, danach die fehlende Qualität sowie Verstoß gegen ungenannte Regularien, und jetzt schrumpelt das Ganze zu einer moralischen Bauchentscheidung des Bosses zusammen. Und endlich erfahren wir auch, was einen Intendanten für seinen Job qualifiziert: die Fähigkeit, die am wenigsten falsche Entscheidung zu treffen. Eine richtige muß es nicht unbedingt sein.

Das ZDF-Programm bestätigt diese Selbsteinschätzung durchaus. Überdies: die Zweiteilung des Publikums ist jedenfalls bemerkenswert: der gemeine Fernsehzuschauer muß mit qualitativ zweifelhaften Produkten vorliebnehmen, der Internet-Fernsehzuschauer kriegt das durch die Obermuftis geprüfte first class-Programm…

Mich beschleicht zudem ein Verdacht: was, wenn die Verteidigung mithilfe der renommierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs vorwiegend dem Schutz der ZDF-Programmverantwortlichen dienen sollte, gegen die ebenfalls wegen Verstoß gegen den „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“ 103 StGB ermittelt wird?

Böhmermanns Erdogan-Satire

Ermittlungen gegen das ZDF

Wegen des Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Erdogan wird nicht nur Jan Böhmermann wegen Beleidigung angezeigt. Auch gegen die Programmverantwortlichen gibt es ein Verfahren.

07.04.2016

[…]

Der Staatsanwaltschaft in Mainz liegen inzwischen nicht nur mindestens zwanzig Anzeigen von Privatpersonen gegen Böhmermann wegen Beleidigung vor, sondern auch gegen weitere, namentlich nicht benannte „Verantwortliche im ZDF“. Das bestätigte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller im Gespräch mit FAZ.NET. Die Anzeigen würden in einem Verfahren zusammengeführt und gemeinsam bearbeitet.

[…]

Ein solches Ermittlungsverfahren ist gemäß Paragraph 104a Strafgesetzbuch jedoch nur möglich, wenn die Bundesrepublik zu dem fraglichen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, dieser Staat will, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird und die Bundesregierung dem zustimmt. Um dies in Erfahrung zu bringen, hat die Staatsanwaltschaft Mainz sich an das zuständige Bundesjustizministerium gewendet. „Zur Sicherung der Beweise“, sagte die Oberstaatsanwältin Andrea Keller, habe man beim ZDF zudem einen Mitschnitt der fraglichen Ausgabe des „Neo Magazin Royale“ angefordert.

Das ZDF verwies auf Anfrage darauf, dass dem Sender noch keine offizielle Mitteilung zu den Ermittlungen vorliege. Den fraglichen Beitrag der Böhmermann-Show habe man für alle Wiederholungen und aus dem Internetangebot gelöscht.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ermittlungen-gegen-jan-boehmermann-weiten-sich-aus-14165716.html

Als Verteidiger von Jan Böhmermann ist die Kanzlei gegenüber der Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht in Erscheinung getreten:

Verfahren gegen Satiriker: Staatsanwaltschaft will Jan Böhmermann anhören

[…]

Dienstag, 26.04.2016 – 11:13 Uhr

[…]

„Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit. Danach werde voraussichtlich eine Entscheidung getroffen, ob hinreichender Tatverdacht bestehe.

[…]

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-staatsanwaltschaft-mainz-plant-anhoerung-a-1089318.html

 

Ein derartiges öffentlich-rechtliches Fernsehen wäre nicht möglich ohne das entsprechende Politik-Umfeld, das den Sender, vom Bundesverfassungsgericht bereits vor längerer Zeit moniert, immer noch beherrscht.

 

Satire und die deutsche Politik I

 

Merkwürdig: Böhmermann war es zwar aufgefallen:

Tweet Böhmermann, 29.3.2016https://twitter.com/janboehm/status/714796750347833347

aber ernstgenommen hat er diese Tendenz offenbar nicht. Dazu steckt er zu sehr in der Fernsehblase, um Politik als die eigentliche Machtinstanz wahrnehmen zu können.

Es läßt sich allerdings minutiös nachvollziehen, wie leisetreterisch die Politik auf Erdogans überzogene Reaktion auf den nun wirklich harmlosen Extra3-Song mit der Melodie eines lieblichen Nena-Liedes reagiert hat – hier die Version mit englischen Untertiteln, die bereits – das ist der Streisand-Effekt – mehr 8,5 Millionen Klicks generiert hat:

Song: Erdowie, Erdowo, Erdogan | extra 3 | NDR

Veröffentlicht am 17.03.2016

English subtitles available. For turkish subtitles this way please: https://www.youtube.com/watch?v=349VW…. Danke für eure Likes und Kommentare, wir freuen uns über jeden neuen Abonnenten. Ja. Auch über Sie, Herr Erdogan.

In Sachen Pressefreiheit und Menschenrechte tritt der türkische Präsident ziemlich verhaltenskreativ auf. Also diplomatisch ausgedrückt. Das ist bei uns anders. Unser Song für Istanbul.

https://www.youtube.com/watch?v=R2e2yHjc_mc

Oje, Erdogan in turkmenischer Tracht, als Fußballer, dazwischen Einblendungen realer Ereignisse, und zuschlechterletzt fällt er auch noch vom Pferd. Das ist fürwahr starker Tobak, jedenfalls aus Erdogan-Sicht.

Der deutsche Botschafter wurde deswegen einbestellt – na und? Eine Einbestellung sei nichts „Außergewöhnliches“, wenn eine Regierung Gesprächsbedarf verspüre, sagt die Außenamtsprecherin Chebli, um in der nächsten Antwort auszuführen, daß diese Form „selten“ vorkomme. Und Regierungssprecherin Wirtz betont, daß es zur Pressefreiheit in Deutschland gehöre, daß die Regierung keine Bewertungen medialer Beiträge abgebe – ein Diktum, das Merkel fünf Tage später übelst verletzen sollte:

Hat Erdogan die Bundesregierung wirklich in der Hand?

Tilo Jung

Veröffentlicht am 30.03.2016
Mehr von der deutsch-türkischen Realsatire:
Hat Erdogan die Bundesregierung denn wirklich in der Hand, wie Extra 3 behauptet? Dazu möchte man nichts sagen und dieses Urteil der deutschen Presse überlassen. Warum hat die Reaktion auf die unsinnige Maßnahme der türkischen Regierung eigentlich so lange auf sich warten lassen? Und ist es normal, dass deutsche Botschafter von befreundeten Staaten vorgeladen werden? Tja…

https://www.youtube.com/watch?v=sVjjU5ZYeMM

Nun ist die Realsatire Merkelscher Außenpolitik – Steinmeier hat ja nichts zu vermelden – so komplex, daß Thilo Jung den Hauptgag der Jen Psaki Deutschlands, nämlich von Sawsan Chebli, der stellvertretenden Pressesprecherin des Auswärtigen Amtes, in diesem Ausschnitt nicht einmal aufgeführt hat [Hervorhebung von mir]:

Mittwoch, 30. März 2016

Nach dem Satire-Streit

Merkel will Erdogan nicht provozieren

Von Christian Rothenberg

Die Türkei bestellt den deutschen Botschafter ein und beklagt sich über ein Satirevideo. Und die Bundesregierung? Der ist das Thema spürbar unangenehm.

[…]

Der deutsche Botschafter Martin Erdmann war am Dienstag zum zweiten Mal von der türkischen Regierung einbestellt worden. Diese zeigte sich höchst verärgert über die deutsche Satiresendung „extra 3“ und soll sogar die Löschung eines Videos gefordert haben. Und nun? Wie groß ist die Belastung für das deutsch-türkische Verhältnis? Darf die Türkei trotzdem irgendwann der EU beitreten? Ein Affront oder Schwamm drüber?

[…]

Auch auf mehrfache Nachfragen wollen Wirtz und Chebli keine Kritik an der Türkei äußern. Details aus den Gesprächen, ob wirklich eine Löschung des Videos gefordert wurde, wollen sie nicht preisgeben.

[…]

Vor diesem Hintergrund wurde der deutsche Botschafter einbestellt, wie es im Diplomatenjargon heißt. Es handele sich um eine schärfere Form der Terminvereinbarung, die akuteren Gesprächsbedarf signalisiert, erklärt Auswärtiges-Amt-Sprecherin Chebli.

http://www.n-tv.de/politik/Merkel-will-Erdogan-nicht-provozieren-article17343206.html

Diese „Definition“ der Einbestellung eines Botschafters ist zum geflügelten Wort geworden…

Das Herumgeeiere der deutschen Politik mit Rücksicht auf den EU-Türkei-Deal hatte Böhmermann nicht wirklich auf dem Schirm: er stieß sich an dem wohlfeilen Humor der Extra3-Macher, die schelmisch nachlegten, ohne jemals existentiell bedroht zu sein wie die Erdogan-Kritiker in der Türkei:

Tweet Exra3, 29.3.2016https://twitter.com/extra3/status/714804805798068225?ref_src=twsrc^tfw

Das Magazin „quer“ vom 31.3.2016 spottet über die kommode Situation von extra3:

„Extra 3“ Satire: Danke Herr Erdogan!

Veröffentlicht am 31.03.2016

Als Satiriker hatten wir in den letzten Jahren ja immer mehr das Gefühl, unsere Kritik verpufft, ist total sinnlos, wird von den Mächtigen gar nicht wahrgenommen! Erdogan hat das geändert, dafür ein herzliches: „Tesekkürler!“

https://www.youtube.com/watch?v=KP9oa_wG7lI

Denn sie kann sich auf den „Genehmigt“-Stempel des CDU-Politikers Norbert Röttgen berufen:

Röttgen in querAuch die bloß lustige heute-Show kokettiert mit einem subversiven Image, das sie sich nicht erdient hat:

Tweet heute-show, 1.4.2016https://twitter.com/heuteshow/status/716015320574595073?lang=de

 

„Was will uns der Dichter damit sagen?“

 

Für viele, wenn nicht für eine solide Mehrheit der Schüler, stellt diese obligate Frage in der Deutschstunde eine Zumutung dar. Ich fand die Frage immer spannend, befinde mich aber offensichtlich nach wie vor in der Minderheit. Das ist betrüblich, denn ohne eine Tatbestandsermittlung, zu der der subjektive Tatbestand zwingend gehört, lassen sich keine juristischen Subsumtionen ziehen. Und, ehrlich gesagt, auch keine bloß feuilletonistischen.

Darauf, auf jene systemkompatible Witzeleien  von Extra3, wie auch auf die staatstragenden Gags der ZDF heute-show von Oliver Welke, zielte der anarchischere  Böhmermann ab. Und natürlich auf die überzogene Reaktion Erdogans und der türkischen Regierung.

Am Anfang und am Ende des folgenden Videos kündigt er seine Show vom 31.3.2016 – in Anwesenheit eines türkischen Zensors im Auftrag von Erdogan – dementsprechend an: sie richte sich gegen die „Schweine“ von Extra3, die den armen Erdogan mit ihrer „öffentlich-rechtlichen Unterhaltungshetze“ in Ruhe lassen sollten; der Mann könne sich doch kaum wehren.

Das Urteil zu Folge 42 | NEO MAGAZIN ROYALE mit Jan Böhmermann – ZDFneo

NEO MAGAZIN ROYALE

Veröffentlicht am 30.03.2016

Satiredeutschland weiß mal wieder nicht, wo oben und unten ist. Was richtig und was falsch ist, was lustig und was nicht! Warum sind alle extra3, aber keiner will Niels Ruf sein? Es ist eine Zeit großer Verunsicherung und wir können froh sein, Judge Nerdd Jan Böhmermann zu haben, der uns Woche für Woche hilft, die wichtigsten Ereignisse moralisch und geschmacklich einzunorden. Und was könnte wichtiger sein, als das Neo Magazin Royale der Vorwoche?!

https://www.youtube.com/watch?v=tV_fAsMdfZs

Das ist das Distinktionsmerkmal seiner Sendung mit diesem Logo:

Neo Magazin Logohttps://www.youtube.com/watch?v=Azg9svmgGqY

(ich empfehle dieses Video vom 13.4.2016, das sich auf die ausgefallene Sendung Nr. 44 bezieht. Ein Hamster ist zu besichtigen, der zu klassischer Musik sein Hamsterrad verläßt und es sich auf dem Sofa gutgehen läßt.)

Das angekündigte „Highlight“ soll insinuieren, daß die affirmativen Jokes von Extra3 und Oliver Welke gar keine Satiren sind.  Und daß die allgemeine Zustimmung, die die „mutige“ Kritik erhalten hat, auch beängstigende Formen angenommen hat. Plötzlich engagieren sich Leute für die Freiheit der Satire, die ansonsten autoritäres und sogar gewaltbereites Durchgreifen des Staates fordern. Und wird der gar nicht erforderliche Zuspruch für die Kollegen nicht auch von Rassisten gespeist, die Erdogan lediglich zur Zielscheibe ihres allgemeinen Ausländerhasses auserkoren haben? Die sich unauffällig in den allgemeinen Chor der Entrüstung mischen und „die Sau rauslassen“, die sich sonst – regelmäßig ungesühnt – in einschlägigen FB- und anderen Internetforen austobt?

Diese Gemengelage wird dann in eine scheinbar wohlmeinende pädagogische Lektion für Erdogan über den Umgang mit Satire im deutschen Rechtsstaat eingebettet.

Schon in der Eingangsmoderation der Sendung vom 31.3.2016 heißt es [Hervorhebungen von mir]:

B ö h m e r m a n n :

– Wir sind es, die Satire-Sendung über die alles spricht zur Zeit. Haben Sie vielleicht mitbekommen. Unglaubliche Riesen-Aufregung wegen eines Liedes des NDR-Satire-Magazines „Tagesthemen“, nein, „extra 3“ …, „extra 3“, gab es riesigen diplomatischen Ärger zwischen Deutschland und der Türkei. Was ist passiert? Die „extra 3“-Redaktion hat, ich glaube, einen alten „Nena“-Song genommen, den umgetextet und sich in diesem Text über den türkischen Präsidenten Recep Erdoğan lustig gemacht. Das ist lustig. Noch lustiger allerdings als der Song ist die Reaktion [lacht] von Erdoğan und der Türkei. Darauf hat die Türkei nämlich, als sie diesen Song gehört hat, sich den hat übersetzen lassen, den deutschen Botschafter [Martin Erdmann] in Ankara einbestellt. Es gab Riesen-Anschiss. Einmal Anschiss mit scharf und alles. Und, und es hieß, die deutsche Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass diese Satire gesperrt wird. Und wir haben lange intern diskutiert, wie gehen wir mit diesem Thema um. Es ist, ich sag mal, es sind Mitbewerber von uns. Wir sind im weitesten Sinne keine Satire-Sendung, wir sind eher eine Quatsch-Sendung – aber trotzdem ist das eine Sache die im weitesten Sinne mit uns zu tun hat. Wie gehen wir damit um? Wie ist unser …, wie verhalten wir uns gegenüber diesem Thema? Und ähm, wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir, das Team vom „Neo Magazin Royale“ und ich persönlich sowie das ganze ZDF fest – in diesen schweren Zeiten – an der Seite von Präsident Erdoğan stehen. Die „extra 3“-Redaktion, das ist unsere Meinung, sollte man festnehmen, einsperren und auspeitschen.

K a b e l k a :

– Ja.

B . :

– Wir haben den „Neo Magazin Royale“-Satire-Botschafter aus Hamburg einbestellt, abgezogen. Und wir sind enttäuscht und wir sind verärgert von den „extra 3“-Kollegen: Sag’ mal, einen „Nena“-Song umtexten? Ganz im Ernst? Seriously? I mean, come on! Das ist ein Schlag ins Gesicht des Satire-Standortes Deutschland. Inhaltlich völlig korrekt, aber I mean, come on, einen „Nena“-Song? I mean, what the fuck? Make Germany great again, meine Damen und Herren, Erdoğan – ist auch unsere Meinung – Erdoğan ist wirklich so undemokratisch, viele Menschen in Sachsen-Anhalt wollen wissen, wann sie ihn endlich wählen können [auf sächsisch]: „Den find ich gut, ah den, da, Türke? Ist egal, der hat die richtigen Ansichten.“

https://justpaste.it/svdv

Da haben wir schon das volle Programm. Komplexer kann man das Thema kaum angehen. Böhmermann ist zudem Musiker, der Musik als selbständigen Kommentar einsetzt und nicht nur benutzt, wie es die Kollegen von Extra3 mit dem Nena-Song getan haben, die lediglich wegen der Textzeile „Irgendwie, irgendwo, irgendwann“ diese völlig unpassende melancholische Melodie gewählt haben.

Auch das uneigentliche Sprechen des Moderators „Jan Böhmermann“ wird durch diese Passage hinreichend erhellt: nichts darf per se für bare Münze gehalten werden. Manches aber sehr wohl – aber was das nun ist, erschließt sich nur aus dem Gesamtzusammenhang. Der sich wiederum nicht nur aus einer einzigen Sendung ergibt. Seine Zuschauer lachen jedenfalls, als er in der eigentlichen Erdogan-Nummer über Welke sagt [Hervorhebungen von mir]:

B . :

– … auf irgendwas, was Olli [Oliver] Welke gehört, das würde ich niemals sagen, das stimmt nicht, auf gar keinen Fall! Olli [Kuss-Geste], liebe Grüße! Riesen-Fan! Schaue ich jede Woche um, äh, um mich inspirieren zu lassen. [Publikum lacht.] Und Satire-„extra 3“ hat in dieser Woche fast einen dritten Weltkrieg ausgelöst – dafür erst mal einen großen Applaus! [Publikum applaudiert.]

https://justpaste.it/svdv

Natürlich spottet er über diese Formate. Und sieht, welche rechten Kreise nun plötzlich dieser Erdogan-Kritik aus eigenen rassisstischen Motiven applaudieren:

– Artikel 5? Artikel 5 unseres Grundgesetzes, unserer tollen Verfassung! Das darf man hier. Das ist …, da können Sie nicht einfach sagen, die Bundesregierung soll die Satire zurückziehen oder das muss irgendwie jetzt gelöscht werden aus dem Internet. Das ist …, in Deutschland ist so etwas erlaubt und ich finde es ganz toll, wie in dieser Woche die Zivilgesellschaft aufgestanden ist, von Beatrix von Storch, die noch vor zwei Wochen, glaube ich, mich erschießen lassen wollte wegen des komischen Songs, den wir hier gemacht haben. Und jetzt ist sie auf einmal ganz vorne dabei, wenn es um Pressefreiheit und Kunstfreiheit geht. Alle Leute waren auf einmal auf einer Linie, das ist, das muss man, das muss zugelassen werden, je suis „extra 3“. Äh, Herr, Herr Erdoğan! Es ist aber, es gibt natürlich, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also es gibt Kunstfreiheit – [das ist] das eine: Satire und Kunst und Spaß.

K . :

– Das ist das eine.

B . :

Das ist erlaubt. Und auf der anderen Seite, ich glaube es heißt, wie heißt es?

K . :

– Schmähkritik.

B . :

– Schmähkritik. Das ist ein juristischer Ausdruck. Also, was ist Schmäh…?

K . :

– Wenn du Leute diffamierst, wenn du einfach nur so unten ‘rum argumentierst, wenn du die beschimpfst und nur bei privaten Sachen, die die irgendwie ausmachen, herabsetzt …

 

https://justpaste.it/svdv

Der pädagogische Impetus wird permanent durchgehalten:

B . :

Und das ist in Deutschland auch nicht, das ist auch nicht erlaubt. Haben Sie das verstanden, Herr Erdoğan? Also, äh, vielleicht müssen wir …

K . :

– Das kann bestraft werden.

B . :

– … ein kleines … Das kann bestraft werden. Und dann können auch Sachen gelöscht werden. Aber erst hinterher. Nicht vorher. Das muss man …

K . :

– Ja, äh, erst hinterher.

B . :

– Es ist vielleicht ein bisschen kompliziert, vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz.

K . :

– Ja, mach’ doch mal!

B . :

– Ich habe ein Gedicht mit. Ja ein Gedicht, es heißt …, Gedicht, das heißt „Schmähkritik“. Können wir dazu vielleicht ähm so eine türkisch angehauchte Version von einem „Nena“-Song haben? Einfach nur, können wir vielleicht ganz kurz nur die türkische Flagge, dass … im Hintergrund bei mir? Sehr gut! Also das Gedicht … Und das ist jetzt, was jetzt kommt ist: das darf man nicht machen …

[…]

https://justpaste.it/svdv

Das „praktische Beispiel“ ist ein albernes Machwerk à la „Reim dich oder ich freß‘ dich“, das in seinem Overkill an Zoten die vorgegebene Definition „wenn du einfach nur so unten ‘rum argumentierst“ übererfüllt, rassistische Untertöne inbegriffen. Zwischendurch wird immer wieder unterbrochen und darauf hingewiesen, daß das jetzt eine hinreichende Grundlage für ein rechtliches Einschreiten sei und daß das Publikum nicht klatschen solle (was es nämlich tut, und natürlich kichert es auch zwischendurch).

Die Komik der Szene entsteht erst aus der Differenz zwischen dem Vortragsstil – Böhmermann mimt einen unbeteiligten Nachrichtensprecher, der stur einen Fremdtext vom Blatt abliest – und der absurden Überdrehtheit des Textes. Nur einmal „fällt er aus der Rolle“ und lacht verlegen auf, als ob er sich schäme, einen solchen Beitrag darbieten zu müssen. Nämlich an dieser Stelle:

Ja, Erdoğan ist voll und ganz
ein Präsident mit kleinem Schwanz.

Denn das soll das Fazit sein, nachdem zuvor bereits diverse Sexualpraktiken angesprochen worden waren; die dargebotenen Zuschreibungen sind völlig wahllos (und sich gegenseitig ausschließend) aneinandergereiht. Sie reichen von Impotenz bis zum Gangbang, von „Verklemmtheit“ bis zu einem ausschweifenden Sexualleben, von Sodomie über Homosexualität sowie Kinderporno-Konsum & Gummifetischismus bis zum „Mädchen-Schlagen“, selbst Fritzl und Prikopil werden assoziiert. Kurz und gut: ein Lehrbeispiel für Schmähkritik, die ersichtlich mit Erdogan selbst – bis auf zwei pflichtschuldig eingestreute politischen Vorwürfe – absolut nichts zu tun hat.

Letzterer figuriert in der gesamten Szene als Schüler, der nachfolgend über das im Rechtsstaat übliche weitere Vorgehen gegen derlei Rechtsverletzungen belehrt wird, dies natürlich auf dem Niveau einer „Qatschsendung“. Empfohlen wird der „Scherz-Anwalt Dr. Christian Witz in Berlin“, wobei die Entfernung der Sendung aus der Mediathek „die schlimmste Strafe“ wäre.

In der öffentlichen Diskussion der Sendung wurde überwiegend auf diesen Reim rekurriert:

Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken …

Wesentlich instruktiver ist allerdings dieser, der die Abstrusität der fiktiven „Vorwürfe“ und damit die Funktion des Gedichts deutlich macht:

Und selbst abends heisst’s statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.

Sollten noch Zweifel an der Böhmermannschen Humortechnik bestehen, dann empfehle ich, auch die zum Thema gehörige nachfolgende Anmoderation des nächsten Musikvideos „Be Deutsch“ und den Clip selbst anzusehen.

Einen Teil davon hat der DLF transskribiert [Hervorhebungen von mir]:

Böhmermann: Ich finde es ganz wichtig. Ich fand’s auch echt schön als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, dass in dieser Woche so ein großer Konsens auf einmal herrschte nach Monaten des Streites, die Leute gegeneinander, die Gesellschaft gespalten, und in dieser Woche haben wir Deutschen endlich mal wieder mit einer Stimme gesprochen, wenn es gegen Despoten geht, die die Meinungsfreiheit auslegen, wie man nur Meinungsfreiheit auslegt wenn man Despot oder Diktator ist. Erdogan oder auch in Europa gibt es Victor Orban, Beata Szydlo von der PIS-Partei, die Ministerpräsidentin von unserem tollen Nachbarland Polen, Marien [Marine] Le Pen vom Front National, Pim Fortuyn aus Holland, HC Strache von der FPÖ. Aus [auch] so autoritäre Nationalisten, Frauke Petry natürlich. Alles Leute, wo man sich gewünscht hat, es müssten mehr Leute aufstehen. Wladimir Putin, Donald Trump könnte der nächste amerikanische Präsident werden. Ich finde es ganz tool [toll], dass wir diesen Menschen selbstbewusst entgegengetreten sind. Wer Rechte anderer einschränkt, dem gehören die Rechte eingeschränkt.

http://www.deutschlandfunk.de/causa-boehmermann-die-schmaehkritik-im-ganzen.1818.de.html?dram:article_id=351122

Meint er das wirklich? Oder vielleicht doch nicht? Wenn er später mehrfach betont, er sei stolz, deutsch zu sein, gerät man noch mehr ins Grübeln. Und dann kommt dieses geniale Musikvideo:

BE DEUTSCH! [Achtung! Germans on the rise!] | NEO MAGAZIN ROYALE mit Jan Böhmermann – ZDFneo

NEO MAGAZIN ROYALE

Veröffentlicht am 31.03.2016

English description below

Die Welt dreht durch! Europa fühlt sich so schwach, dass es sich von 0,3% Flüchtlingen bedroht sieht, Amerika ist drauf und dran einen Mann zu wählen, bei dem niemand so genau weiß, wer unter dem Toupet die Fäden zieht und als wäre das alles noch nicht schlimm genug, muss man sich nun auch noch ausgerechnet von Deutschland darüber belehren lassen, wie man sich moralisch richtig verhält. Ausgerechnet Deutschland! Die haben noch nicht mal einen Weltkrieg gewonnen!

https://www.youtube.com/watch?v=HMQkV5cTuoY

Tatsächlich, das ist gruselig anzusehen, wenn der, optisch wie musikalisch, im Rammstein-Stil produzierte Song vorführt, wie statt der Knobelbecher nun die Birkenstocks marschieren…

Edo Reents hat in der FAZ vom 6.4.2016 eine überzeugende Einordnung des Gedichtes „Schmähkritik“ vorgenommen:

Böhmermann wollte demonstrieren, wie man so eine Schmähkritik anfertigt. Es war also eine Art Muster, das er vorlegte, welches auch dem in Satirefragen nicht geschulten Zuschauer signalisierte, es nicht beim Nennwert nehmen zu dürfen. Sein Hinweis, dergleichen sei auch in Deutschland nicht erlaubt, machte den spielerischen Charakter der Sache vollends kenntlich: Böhmermann wollte einfach mal sehen, wie weit man gehen kann. Und wie von ihm vorausgesagt, nahm das ZDF den Beitrag denn auch aus dem Internet – ein Vorgang, der Grundrechte-Wächter sonst alarmiert, diesmal jedoch erstaunlicherweise kaum beanstandet wird.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/angela-merkel-mischt-sich-in-boehmermanns-erdogan-gedicht-ein-14162083.html

 

Satire und Politik II

 

Am 4.4.2016 kommt es zu Angela Merkels Sündenfall, der ihr weiteres politisch falsches Vorgehen vorzeichnet.

Am 3.4.2016 führte sie ein vorher vereinbartes Gespräch mit Ministerpräsident Davutoglu über die Umsetzung des Flüchtlingsabkommens; es sei ihr unbenommen, im Rahmen dieses Gesprächs beschwichtigend einzuwirken, darauf hinzuweisen, daß das ZDF erfreulicherweise diese Sendung bereits nachzensiert habe und daß sie die Sendung auch nicht gut finde. De-Eskalationsversuche sind immer zu begrüßen.

Aber am Tag danach läßt sie den Ex-ZDF-Mann Steffen Seibert, jetzt Regierungssprecher – der dafür bezahlt wird, Substanzielles in seinen Verlautbarungen zu vermeiden –, genau diesen Inhalt in der Bundespressekonferenz vortragen.

Hierzu wieder Edo Reents:

Eilfertig und beflissen

Und hier bekommt das Merkel-Telefonat zusätzliches Gewicht: Dass die Kanzlerin den türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu in besagter Sache von sich aus anrief, mag angesichts der politischen Großwetterlage begreiflich sein – aus pragmatischen Erwägungen heraus ist ihr an einem auskömmlichen Verhältnis zur Türkei gelegen. Trotzdem erweckt sie damit den Eindruck des Eilfertig-Beflissenen. Schwerer wiegt noch ihr Hinweis auf die Beitragsentfernung durch das ZDF: Es ist leider etwas Dummes passiert, aber wir haben den Fehler ja sofort behoben.

Dass sie den Vorgang überhaupt erwähnt, lässt auf Billigung schließen. Und was hätte sie Davutoglu gesagt, wenn der Beitrag noch nicht entfernt gewesen wäre? Ich kümmere mich drum? So aber ergibt das peinliche Manöver auch noch die Schlagzeile: „Merkel rügt Böhmermann“ (ergänze: wie einen Rotzlöffel) – staatstragender ging’s schon lange nicht mehr zu.

[…]

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/angela-merkel-mischt-sich-in-boehmermanns-erdogan-gedicht-ein-14162083.html

Viel gravierender als der Hinweis auf das segensreiche Wirken des devoten ZDF-Intendanten ist allerdings der Umstand, daß Seibert auch eine inhaltliche Kritik der Kanzlerin öffentlich machte:

„Was den konkreten Text betrifft, so stimmte sie mit dem türkischen Ministerpräsidenten darin überein, daß er bewußt verletzend angelegt gewesen sei.“

http://www.spiegel.de/video/video-1663389.html

Sprach die Kanzlerin, die am 11.1.2015 demonstrativ an einer großen „Je suis Charlie“-Demo in Paris teilgenommen hatte. Nunja, jedenfalls ließ das öffentlich-rechtliche Fernsehen die abgesicherte und räumlich getrennte Aktivität von Staats- und Regierungschefs so aussehen, als gehöre sie zur Demo des Volkes. Das Prinzip „Mehr Schein als Sein“ haben diese Partner verinnerlicht.

Aber was hält Merkel eigentlich wirklich von diesen ästhetisch wenig ansprechenden, jedwede Glaubensbekenntnisse „bewußt verletztenden“ Comics von Charlie Hebdo, die bei uns durchaus die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen könnten? Den nachfolgenden Paragraphen des StGB gibt es im ernstlich laizistischen Frankreich nicht, weshalb bereits zahlreiche Beleidigungsklagen der katholischen Kirche gegen das Magazin scheiterten:

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

https://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

In der Türkei sieht man das ähnlich:

Tweet Charlie Hebdo 28.4.2016https://twitter.com/SezinOney/status/725651394385088512?ref_src=twsrc^tfw

 

Wieviel Zeit mag Merkel für ihre Böhmermann-Text-Exegese aufgewendet haben? Welchen „Text“ meint sie überhaupt – etwa nur den isoliert betrachteten Text des Gedichts? Wie kam sie zu diesem feuilletonistisch falschen Ergebnis, denn nicht ernsthaft zuschreibende Herabsetzungen können nicht als „bewußt verletzend angelegt“ gewertet werden?

Und warum ermächtigte sie den Regierungssprecher, ihren diplomatischen Ausflug ins Fach der Comedy-Rezensentin öffentlich zu machen? War das der Deal, den Davutoglu angeboten hatte? Öffentliche Distanzierung von Jan Böhmermann, dann verzichtet die Türkei auf ihr Strafverlangen gemäß § 103 StGB und auf einen Strafantrag Erdogans gemäß §§ 185, 194 StGB?

Wenn dem so gewesen sein sollte (eine andere Erklärung für diesen Fauxpas fällt mir einfach nicht ein), dann hätte die Türkei ihren schlechten Ruf gefestigt. Denn beide Verfolgungsinstrumente wurden trotz dieser öffentlichen Schulterschluß-Demonstration von Angela Merkel nur kurze Zeit später, nämlich am Wochenende des 9./10.4.2016 und am 11.4.2016 aktiviert. Merkel hat keine Ahnung von Basar, sie hat ja nicht einmal eine Ahnung von einem berechenbaren Putin, den sie aus irrationalen Motiven für jemanden auf einem anderen Planeten hält.

Machterhalt ist offenbar oberstes Gebot. Dem kann ein Narr leichthin geopfert werden.

Später vergoß die Kanzlerin öffentliche Krokodilstränen ob ihrer Missetat:

Fall Böhmermann: Angela Merkel räumt Fehler ein

Aktualisiert am 22. April 2016, 19:42 Uhr

 

[…]

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Fehler im Umgang mit dem Satiriker Jan Böhmermann eingeräumt. Ihre Kritik an dessen Schmähgedicht („bewusst verletzend“) habe zu dem Eindruck geführt, ihr seien Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr wichtig, sagte Merkel am Freitag in Berlin. Das sei aber nicht so.

Die Kanzlerin verteidigte zugleich ihre umstrittene Entscheidung als nach wie vor richtig, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln.

„War im Rückblick betrachtet ein Fehler“

Sie ärgere sich darüber, dass sie Böhmermanns Gedicht Anfang April als „bewusst verletzend“ bezeichnet habe und damit der Eindruck entstanden sei, dass hier ihre „persönliche Bewertung zu irgendetwas etwas zählt“. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, räumte Merkel nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder ein.

[…]

http://web.de/magazine/politik/fall-jan-boehmermann/boehmermann-angela-merkel-raeumt-fehler-31515454

Ja, das kennen wir von Politikern: da wird lediglich der Eindruck ihres Handelns bedauert, ein tragischer Kommunikationsfehler, nicht aber die Handlung selbst. Und schon gar nicht die stringente Konsequenz ihres Handelns, die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen § 103 StGB.

Die Verlogenheit der Politik kennt keine Grenzen.

Ich denke, daß dies der einzige nicht-ironische Tweet von Jan Böhmermann war:

Tweet Böhmermann, 4.4.2016twitter.com/janboehm/status/717063493904629760

Er hat recht.

Wer A sagt, muß auch B sagen. Das ist alternativlos. Und so kam es dann am 15.4.2016 zwangsläufig zu Merkels einsamer Richtlinien-Entscheidung, dem Strafverlangen der Türkei zur Verfolgung Jan Böhmermanns gemäß § 103 StGB zu entsprechen, die hier ganz offiziell in Text und Video präsentiert wird. Man sieht, wie peinlich ihr dieser Auftritt beim verhaspelnden Ablesen des von Unterlingen verfaßten Statements ist, in dem pflichtgemäß das Blablabla über den Rang der Pressefreiheit, die auch von der Türkei eingefordert werde, abgesondert wird. Tatsächlich geht es darum:

[…]

Bundesregierung ermöglicht Prüfung durch Justiz

Im Rechtsstaat sei es „nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“, so Merkel weiter. Wenn die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung Böhmermanns erteile, so überantworte sie lediglich die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz. Eine Vorverurteilung oder eine Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit sei dies nicht.

Abschaffung des Paragrafen 103 angestrebt

Ergänzend teilte Merkel mit, dass nach Ansicht der Bundesregierung der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches für die Zukunft entbehrlich sei. Der Paragraf schützt die persönliche Ehre ausländischer Staatsoberhäupter. Die Bundesregierung strebe seine Abschaffung durch den Bundestag bis 2018 an.

[…]

Freitag, 15. April 2016

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04/2016-04-15-bundesregierung-entscheidung-boehmermann.html;jsessionid=604DE0E4091325A76BDF5328C0DD7294.s1t1

Daß sie in dieser Erklärung das Auswärtige Amt auch noch Lügen zieh, weil das Strafverlangen der Türkei bereits am 7.4. verfaßt und am 8.4.2016 im AA eingegangen sei – wen regt das noch auf?

Diese Entscheidung wurde ohne Not verfrüht und dazu noch uninformiert getroffen. Zwar handelt es sich um eine rein politische Entscheidung, bei der es um eine Evaluierung der außenpolitischen Beziehungen geht. Daß diese allerdings ohne Kenntnis der Sach- und Rechtslage erfolgen könne, hielt der Gesetzgeber für ausgeschlossen. In Nr. 210 der Richtlinien für das Strafrecht- und Bußgeldverfahren (RiStBV) wird den Staatsanwaltschaften vorgeschrieben:

210

Verfahren wegen Handlungen gegen ausländische Staaten

(§§ 102 bis 104a StGB)

 

(1) Bei Handlungen gegen ausländische Staaten (§§ 102 bis 104a StGB) soll der Staatsanwalt beschleunigt die im Interesse der Beweissicherung notwendigen Ermittlungen durchführen sowie die Umstände aufklären, die für die Entschließung des verletzten ausländischen Staates, ein Strafverlangen zu stellen, und für die Entschließung der Bundesregierung, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen, von Bedeutung sein können.

 

(2) Von dem Ergebnis dieser Ermittlungen ist das Bundesministerium der Justiz auf dem Dienstwege zu unterrichten. Für die Berichterstattung gilt Nr. 209 Abs. 2 Satz 2 sinngemäß. Dem Bericht sind drei Abschriften für die Bundesregierung sowie in der Regel die Akten beizufügen.

[…]

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm

Genau dieser Bericht der Staatsanwaltschaft Mainz, der sich dank des offenkundigen tatsächlichen Sachverhalts vorwiegend über die rechtlichen Würdigung verhalten müßte, hing zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz fest, die als politische Behörde dem rheinlandpfälzischen Justizministerium untergeordnet ist.

Soviel zur „unabhängigen Justiz“. Die Staatsanwaltschaften gehören gewiß nicht dazu, schon gar nicht in einem politischen Fall.

17.04.2016 16:22 Uhr

Streit um Satiriker Böhmermann

Merkel traf Entscheidung ohne vorgesehenen Bericht der Staatsanwälte

Vor dem Beschluss im Fall Böhmermann hätte ein Bericht der Staatsanwälte vorliegen sollen. Angela Merkel wollte darauf offenbar nicht warten.

von Jost Müller-Neuhof

[…]

Wie es scheint, hat die Regierung den Bericht nicht abwarten wollen. Er muss laut Vorschrift auf dem Dienstweg nach Berlin gelangen, also über Generalstaatsanwaltschaft, Landesjustizministerium zum Bundesjustizministerium. Auch dem Justizministerium Rheinland-Pfalz lag der Bericht noch nicht vor. Offenbar wird die Einschätzung der Mainzer Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz eingehend geprüft.
Einer Emnid-Umfrage für die „Bild am Sonntag“ zufolge halten zwei Drittel der Deutschen Merkels Entscheidung für falsch (66 Prozent). Für 22 Prozent ist der Beschluss richtig, zwölf Prozent sind unentschieden.

http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-satiriker-boehmermann-merkel-traf-entscheidung-ohne-vorgesehenen-bericht-der-staatsanwaelte/13459332.html

Natürlich hat die Emnid-Umfrage Merkel zu ihren Krokodilstränen veranlaßt. Sie ist ja nicht blöd.

Der Bericht der Staatsanwaltschaft Mainz traf erst am 18.4.2016 beim Justizministerium in Mainz ein. Er hätte, wie man im Nachhinein erfuhr, bei der Entscheidungsfindung auch nicht geholfen:

„Der Bericht kommt nicht zu einer abschließenden rechtlichen Bewertung, sondern zeigt im Wesentlichen nur auf, welche Grundrechte in die strafrechtliche Würdigung einbezogen und abgewogen werden müssen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller.

[…]

Laut Mainzer Staatsanwaltschaft wird darin über den Eingang der Strafanzeigen, den Strafantrag Erdogans und die Erhebung eines Mitschnitts der Sendung beim ZDF berichtet; darüber hinaus werde der Wortlaut des „Schmähgedichts“ zitiert und der wesentliche Inhalt des Fernsehbeitrags geschildert, in den das Gedicht eingebettet war.

http://www.tagesspiegel.de/medien/streit-um-boehmermann-gedicht-anklaeger-lassen-sich-nicht-festlegen/13504998.html

Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele kommt zu dem nachvollziehbaren und von mir geteilten Ergebnis, daß die Satire von Jan Böhmermann nicht strafbar sei (ein anderes Ergebnis würde auch überraschen, ist es doch zuletzt das Verfassungsgericht, das entscheidet und bislang in umstrittenen Fällen immer liberal entschieden hat); zur Frage der Ermächtigung führt er aus [Hervorhebung von mir]:

Bei der Erteilung dieser Ermächtigung ist die Bundesregierung allerdings nicht völlig frei. Das Strafrecht bildet insoweit lediglich die Folie für die dahinter liegende verfassungsrechtliche Problematik, die das Verhalten der Beteiligten – und damit zunächst dasjenige der Bundesregierung – zu leiten hat. Danach dürfte es zwar zulässig sein, wenn die Bundesregierung ihre Ermächtigung verweigert, obwohl sie das Verhalten für strafbar hält. Hier liegt es also in ihrem politischen Ermessen, wie sie in einem solchen Fall verfährt. Wohl unzulässig wäre es aber, die Ermächtigung zu erteilen, obwohl das zu Grunde liegende Verhalten verfassungsrechtlich als von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit zugleich als notwendig straffrei anzusehen wäre.

http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/

Selbst wenn man dieser Ansicht nicht folgt und eine Ermächtigung zur Strafverfolgung auch in diesem Fall für zulässig hält, so ergibt sich, daß sie jedenfalls politisch nicht opportun wäre.

Denn dann hätte die Bundeskanzlerin der Türkei zwar öffentlich einen Gefallen getan, nur um im Ergebnis „April, April“ zu rufen. Das wäre für die deutschen Außenpolitik gewiß schädlich. Merkel ging es also nur um eine kurzfristige Entlastung durch Abwälzen des Vorgangs an die Justiz, deren erste Instanz, die Staatsanwaltschaft, freilich kein Teil der „unabhängigen Justiz“, sondern der Politik unterworfen ist.

Völlig entwertet wird ihre hastige Delegation der Verantwortung allerdings durch die Ankündigung, den überkommenen § 103 StGB, dessen Ermächtigungsbefugnis sie gerade nutzt, ab 2018 abzuschaffen.

Rechtsanwalt Udo Vetter weist auf den offenkundigen logischen Fehler hin:

Angela Merkel: Dialektik, auf die Spitze getrieben

15.4.2016

Die Bundesregierung erlaubt, dass Jan Böhmermann auf der Grundlage des § 103 StGB verfolgt wird. Das hat Kanzlerin Merkel heute persönlich bekanntgegeben. Aber nicht nur das. Vielmehr hat Frau Merkel auch gesagt, dass die Regierung das Sondergesetz für beleidigte Potentaten als überflüssig und nicht mehr zeitgemäß erachtet. Demgemäß will sie den § 103 StGB durch den Bundestag abschaffen lassen.

Anders gesagt: Der Staatsanwaltschaft wird durch die Ermächtigung eine Verfolgung Jan Böhmermanns erlaubt, obwohl diejenigen, die die Verfolgung nun erlauben, den Straftatbestand abschaffen wollen. Hierzu sage ich nur: Finde den Fehler. Dann hätte es völlig unabhängig von der Frage, ob unsere Justiz nichts besseres zu tun haben sollte, als die Ehre eines überempfindlichen autoritären Regierungschefs zu schützen, doch sehr nahegelegen, wenn die Bundesregierung von ihrer gesetzlichen Entscheidungskompetenz nach § 104a StGB Gebrauch gemacht hätte: Keine Ermächtigung, weil Majestätsbeleidigung ohnehin bald obsolet. Und kein Interesse daran, dass die Meinungsfreiheit bei uns Schaden nimmt.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/15/angela-merkel-dialektik-auf-die-spitze-getrieben/

Rechtsanwalt Heinrich Schmitz ergänzt:

Brief nach Berlin

Heinrich Schmitz 15. April 2016

Die Entscheidung stand der Bundesregierung frei. Sie konnte sie so treffen, wie sie es getan hat. Aber nicht mit dieser Begründung. Ein Brief an Frau Merkel

[…]

Und dann? Dann schieben Sie die Abschiebung des Kim/Erdogan/Wüterich-Paragraphen ins Jahr 2018. Wieso das denn? Ist der solange noch haltbar. Steht das auf der Verpackung und werfen wir vorher nichts weg?

Wenn Sie erkannt haben, dass der Paragraph auf den Müll gehört, dann bitte gleich. Nächste Woche wäre doch nett. Und dann hätten Sie dem wilden Mann aus Ankara freundlichst und mit einem strahlenden Lächeln im Gesicht und der wippenden Raute zwischen, ach egal, erklären können:

”Wir halten die Vorschrift für antiquiert und werden sie schnellstmöglich, noch innerhalb der nächsten Wochen abschaffen. Daher verweigern wir auch die Ermächtigung zur Strafverfolgung. Selbstverständlich mischt sich die Bundesregierung nicht in die Ermittlungen wegen Beleidigung nach § 185 StGB, wie bei Hinz und Kunz, ein. Wir sind sicher, Sie machen uns trotzdem weiterhin den treuen Euro-Türsteher”.

Mit besten Grüßen

Heinrich Schmitz

http://diekolumnisten.de/2016/04/15/brief-nach-berlin/

Aber natürlich hatte Merkel im Sinn, Böhmermann verschärft verfolgen zu lassen: bis zum 31.12.2017 müßte das Verfahren doch rechtskräftig abgeschlossen sein, oder?

Wiederum Udo Vetter:

Ach ja, das alles sind keine theoretischen Erwägungen. Nach § 2 StGB gilt nicht das Strafgesetz am Tattag, sondern im Falle einer Gesetzesänderung immer das mildeste Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils. Wenn ein Paragraf völlig das Zeitliche segnen würde, gibt es also keine Grundlage für eine Verurteilung mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden oder der Angeklagte sogar freigesprochen werden müsste.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/15/angela-merkel-dialektik-auf-die-spitze-getrieben/

Unbegreiflich, wie ein Ex-Staatsanwalt und kluger Kommentator wie Heribert Prantl den Vorgang derartig verkennen kann:

  1. April 2016, 18:50 Uhr

Erdoğan und Merkel

Böhmermanns Zweikampf

Liefert die Kanzlerin den Satiriker ans Messer? Unsinn. Die Übergabe an die Justiz ist kein Kotau vor Erdoğan, sondern der gute Gang der Dinge in einem Rechtsstaat. Der Fall kommt jetzt aus der Sphäre der Opportunität in die der Legalität.

Von Heribert Prantl

[…]

Nun, 47 Jahre später, sollen andere Ehren-Sonderparagrafen abgeschafft werden, die bezeichnenderweise auch aus den Duell-Zeiten stammen: die über die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter. Die Kanzlerin hat das angekündigt; ihre Erklärung vom Freitag war die erste fruchtbare Folge des Schmähgedichts von Jan Böhmermann.

[…]

http://www.sueddeutsche.de/politik/erdoan-und-merkel-boehmermanns-zweikampf-1.2951079

Ihm fällt nicht auf, daß die Kanzlerin gerade die Ermächtigung zur verschärften Strafverfolgung gemäß eines Gesetzes erteilt hat, das sie für abschaffenswert hält. Es war auch nicht nötig, der Justiz etwas zu übergeben, was dort ohnehin schon liegt, nämlich der Strafantrag wegen Beleidigung durch Erdogan selbst.

Auch Jakob Augstein trötet in dieses Horn – wie ist es nur möglich?

Böhmermann-Eklat: Witz, komm raus!

Eine Kolumne von Jakob Augstein

Der Fall Böhmermann ist ein deutsches Lehrstück. Die Erkenntnisse lauten bis jetzt: Merkel hat Recht. Erdogan hat Rechte. Und Böhmermann soll sich nicht so anstellen.

Montag, 18.04.2016 – 13:27 Uhr

Manchmal, ganz selten, kann einem die Kanzlerin leidtun. Dann erinnert sie an den Feldherren aus „Asterix und die Goten“: „Sie sind alle so dumm, und ich bin ihr Chef!“ Sie hat die Eurokrise und das Flüchtlingschaos an der Hacke. Im Weißen Haus sitzt vielleicht bald ein Irrer und aus London droht der Brexit . Als wäre das noch nicht genug, musste Angela Merkel nun noch eine Hauptrolle in Böhmermanns Satire-Saga spielen. Immerhin: als einzige hat sie ihre Sache gut gemacht.

[…]

Auf einer Pressekonferenz hat die Kanzlerin am Freitag erklärt, dass die Bundesregierung sich einer Eröffnung eines Verfahrens gegen Jan Böhmermann nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches – Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten – nicht in den Weg stellen werde .

Außerdem hat sie angekündigt, den Paragrafen danach so schnell wie möglich aufzuheben .

[…]

Merkel hat weder Böhmermann noch die Pressefreiheit „geopfert“. Sie hat die Sache an die Justiz weitergegeben. Dort gehört sie hin.

[…]

Was hätte die Kanzlerin sonst machen sollen? Die Ermittlungen nach jenem unsinnigen Paragraf 103 erst unterbinden – und den Paragrafen dann schnell abschaffen? Das wäre ein tolles Beispiel für den vielbeschworenen Rechtsstaat gewesen, den wir den Türken doch vorleben wollen.

[…]

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-witz-komm-raus-kolumne-a-1087731.html

Er hat nicht verstanden, daß sowohl die Ermächtigung zur Strafverfolgung wie auch die Abschaffung einer überkommenen Norm politische Akte sind; wer eine Norm rechtspolitisch für obsolet hält und über eine breite Mehrheit verfügt, sie abzuschaffen (keine im Parlament vertretene Partei will diese Norm aufrechterhalten), hat entsprechend politisch zu handeln, sprich: die Ermächtigung zu ihrer Anwendung zu versagen. Auch die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften können nach der Strafprozeßordnung politische Entscheidungen treffen:

§ 153c
Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung von Straftaten absehen,

[…]

(3) Die Staatsanwaltschaft kann auch von der Verfolgung von Straftaten absehen, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch eine außerhalb dieses Bereichs ausgeübte Tätigkeit begangen sind, wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.

(4) Ist die Klage bereits erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und des Absatzes 3 die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurücknehmen und das Verfahren einstellen, wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.

[…]

https://dejure.org/gesetze/StPO/153c.html

Wer dort ein wenig weiterstöbert, wird sehen, daß das im besonderen Maße für den Generalbundesanwalt gilt, der daher nie nie nie Rechtsbrüche unserer amerikanischen Freunde von der CIA oder der NSA verfolgen würde.

In der ZEIT Nr. 18/2016 vom 21.4.2016, S. 3, versuchen die Autoren Brost, Dausend, Hildebrandt, Klingst und Pinzler unter dem Titel „Strippen, Haken, Ösen“ zu ergründen, wie es zu Merkels Entscheidung gekommen ist. Merkel habe sich am Mittwoch, den 13.4.2016, bereits festgelegt:

Sie sagt, dass in vergleichbaren Fällen diese Ermächtigung stets erteilt wurde – als Beispiel nennt sie die damalige Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, die von einem in Deutschland lebenden Schweizer im Internet beleidigt worden war.

An der Vergleichbarkeit der Fälle hapert es allerdings gewaltig. Ich denke nicht, daß Madame Calmy-Rey in der Schweiz die Pressefreiheit stranguliert oder ihre politischen Gegner mit Verbalinjurien wie diese belegt hat:

Merkel muss sich jetzt mit einem Mann arrangieren, den die Mehrheit der Deutschen nicht erst seit der Böhmermann-Affäre sehr kritisch beäugt: Einem Staatspräsidenten, der seine Gegner gelegentlich als „Hirnlose“, „israelisches Sperma“ oder – von ihm als Schimpfwort gemeint – als „Armenier“ angreift.

http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-04/tuerkei-angela-merkel-besuch-fluechtlingslager-nizip

Von der Titulierung als „Terrorist“ mal ganz abgesehen.

Aber das ist nur Merkels zweitwichtigstes Argument. Denn dann stellt sie die Frage: Was wäre, wenn die Türkei wegen der Böhmermann-Sache den Flüchtlingsdeal platzen ließe?

So jedenfalls erinnern sich die Sozialdemokraten an das Treffen im Kanzleramt. Spricht man mit Unionsleuten, dann hat die Frage des Einknickens vor Erdoğan an jenem Mittwoch überhaupt keine Rolle gespielt. Ebenso wenig die Furcht, der türkische Präsident könne den Flüchtlingsdeal kippen. Niemals sei politisch argumentiert worden.

Juristisch jedenfalls auch nicht – zumindest nicht von der Kanzlerin.

Maas und Steinmeier dagegen wollen das Nein. Erdoğan habe ja noch eine persönliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, meint Maas, die Sache würde daher ohnehin von Gerichten entschieden. Steinmeier bringt ein zweites Argument: Erteile die Regierung eine Ermächtigung, dann drohe diplomatischer Dauerstress mit der Türkei. Denn Erdoğans Ankündigung, durch alle Instanzen zu gehen, werde den Streit immer wieder befeuern.

Nicht zu vergessen: die Entscheidung der Kanzlerin eröffnet weitere Instanzen. Gegen eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft  wegen des Privatklagedelikts „Beleidigung“ gemäß § 185 StGB ist der Beschwerdeweg mit dem Ziel eines Klageerzwingungsverfahrens gemäß § 172 StPO nämlich nicht möglich.

§ 172
Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren

(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Sie läuft nicht, wenn die Belehrung nach § 171 Satz 2 unterblieben ist.

(2) Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheidung beantragen. Hierüber und über die dafür vorgesehene Form ist er zu belehren; die Frist läuft nicht, wenn die Belehrung unterblieben ist. Der Antrag ist nicht zulässig, wenn das Verfahren ausschließlich eine Straftat zum Gegenstand hat, die vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden kann, oder wenn die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 1, § 153a Abs. 1 Satz 1, 7 oder § 153b Abs. 1 von der Verfolgung der Tat abgesehen hat; dasselbe gilt in den Fällen der §§ 153c bis 154 Abs. 1 sowie der §§ 154b und 154c.

[…]

https://dejure.org/gesetze/StPO/172.html

Bei Anwendung der Spezialnorm § 103 StGB ist dieser Rechtsweg eröffnet.

Es bleibt Angela Merkels Geheimnis, aus welchen Gründen sie ihre einsame Entscheidung traf, der auch noch einen Koalitionskrach mit der SPD heraufbeschwor.

Dazu schreibt die ZEIT:

Damit steht das Nein der SPD. Natürlich kennen alle die politischen Folgen dieser Entscheidung: Die Empörung der Deutschen wird allein über Merkel hereinbrechen. Diese Überlegung aber, beteuern Sozialdemokraten, habe in den Telefonkonferenzen keine Rolle gespielt.

Also geht Merkel am Freitagmittag allein vor die Presse und verkündet die Ermächtigung. Was es in ihrer Amtszeit nie zuvor gab: Nach der Kanzlerin erklären zwei Minister – Steinmeier und Maas – öffentlich, dass sie die Entscheidung missbilligen.

 

Satire und Politik III

 

Steinmeier und Maas sind also die Helden der Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit?

Hmmm.

Nur weil sich die von Merkel überstimmten SPD-Minister von ihr öffentlich distanziert haben? (Kanzleramtsminister Altmaier –eh klar – und Innenminister de Maizière – wieso war der eigentlich beteiligt? Und mit dem Verfassungsgericht steht er als „Sicherheitsminister“ sowieso auf ständigem Kriegsfuß – hatten für eine Ermächtigung der Strafverfolgung nach § 103 StGB plädiert).

Steinmeier, 15.4.2016http://www.spiegel.de/fotostrecke/reaktionen-unertraeglicher-kotau-fotostrecke-136416-2.html

Steinmeier hat nicht nur die Leisetreterei seiner stellvertretenden Sprecherin Chebli nach der Einbestellung seines Botschafters zu verantworten. Mannesmut vor Fürstinnenthrone sieht anders aus. Er hat mitgemacht bei dem Kurs der Kanzlerin, die Augen vor dem Charakter dieser von Erdogan regierten Türkei zu verschließen.

Sein Haus hat in das öffentlichen Meinungsgewoge sogar noch durch ein Leak Öl ins Feuer gegossen:

07.04.2016 14:59 Uhr

[…]

Auch innerhalb der Bundesregierung wird von einem höchst wahrscheinlich strafbaren Vergehen ausgegangen. Zu diesem Schluss kommt das Auswärtige Amt (AA) in einer internen juristischen Prüfung, die nach Informationen des Tagesspiegel noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben wurde. In dem Gespräch hatte Merkel das Gedicht als „bewusst verletzend“ verurteilt. Mit der kurzfristigen Prüfung, deren Ergebnis am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt wurde, reagierte das Auswärtige Amt auf den erheblichen Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst hatte.

[…]

http://www.tagesspiegel.de/politik/boehmermanns-erdogan-gedicht-staatsanwaltschaft-ermittelt-auch-gegen-zdf-verantwortliche/13407794.html

Damit wurde nicht nur die ursprüngliche Stellungnahme von Jost Müller-Neuhof  im Tagesspiegel gedreht:

02.04.2016 17:18 Uhr

Präsidentenbeleidigung im ZDF

Wer Angst vor Pointen hat, sollte keine Witze senden

Böhmermanns Erdogan-Spott ist eine Satire auf willkürliche Meinungsfreiheitsgrenzen – und so viel besser als die Türken sind wir nicht. Ein Kommentar

von Jost Müller-Neuhof

[…]

http://www.tagesspiegel.de/politik/praesidentenbeleidigung-im-zdf-wer-angst-vor-pointen-hat-sollte-keine-witze-senden/13394378.html

sondern auch noch das Jura-Magazin LTO kontaminiert, das über das Gutachten berichtete und sich vorsichtshalber der kolportierten Wertung des Außenminsteriums gleich anschloß, obwohl es doch eigene juristische Expertise aufbieten könnte:

Gutachten des AA: Erdogan-Gedicht strafbar

Staats­an­walt­schaft ermit­telt gegen Böh­m­er­mann

von Constantin Baron van Lijnden

06.04.2016

[…]

Ein etwaiges Strafverfahren gegen Böhmermann wäre indes auch innenpolitisch brisant. Die Verurteilung eines deutschen Medienmachers wegen Kritik an einem ausländischen Politiker, der seinerseits mit Zensur und Repression gegen kritische Medien im eigenen Land vorgeht, dürfte vielen als Kotau vor Erdogan erscheinen.

Mit seiner Dichtkunst (Kostprobe: “ Und selbst abends heißt’s statt schlafen, / Fellatio mit hundert Schafen. / Ja, Erdogan ist voll und ganz, / Ein Präsident mit kleinem Schwanz.“) dürfte Böhmermann die Grenze zur Beleidigung jedoch selbst bei wohlwollender Auslegung und Berücksichtigung von Kunst- und Meinungsfreiheit überschritten haben.

[…]

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/boehmermann-erdogan-gedicht-ermittlung-strafbar-beleidigung-staatsanwaltschaft/

Soviel zu Frank Steinmeier.

Auch das Justizministerium hat sich nicht mit Ruhm bekleckert; zur Bundespressekonferenz am 11.4.2016, die mit der Mitteilung über das Eintreffen der Verbalnote mit dem türkischen Strafverlangen wegen der ZDF-Sendung vom 31.3.2016 begann, wurde Dr. Philip Scholz als Vertreter des Justizministeriums geschickt. Da saß er nun, der Experte für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Digitale Agenda, und konnte Nullkommanichts zur Behebung der allgemeinen Ratlosigkeit beitragen:

Fall Böhmermann: Bundesregierung eiert bei den rechtlichen Fragen

Tilo Jung

Veröffentlicht am 11.04.2016

[7:42]

https://www.youtube.com/watch?v=OsRkneGF29I

Ähnlich desorientiert zeigte er sich bei der Frage, ob § 103 StGB abgeschafft werden solle.

Jung & Naiv

Lang lebe die Majestätsbeleidigung:

Die Bundesregierung wurde heute mehrmals gefragt, warum es überhaupt noch strafbar ist ausländische Staatsoberhäupter zu beleidigen. Wieso findet die Bundesregierung den §103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) noch zeitgemäß im 21. Jahrhundert? Wird an die Abschaffung dieses Straftatbestands gedacht? Herr Seibert mochte mit uns jedenfalls keinen „rechtsphilosophischen Diskussion“ darüber führen…

Ausschnitt aus der BPK vom 11. April 2016 https://youtu.be/XppOrjpzTAM

https://de-de.facebook.com/jungundnaiv/videos/1242754459069833/

Nur vier Tage später war die Abschaffung dieser Norm ein Herzensanliegen seines Ministers.

Die Bilanz von Heiko Maas sieht allerdings noch schlechter aus, geht es um die Verfassung und das Eintreten für deren Werte. Ich sage nur „Vorratsdatenspeicherung“…

Zur Zeit wird in seinem Ministerium an einem Projekt gearbeitet, das Kunst- und Meinungsfreiheit explizit aushebeln soll – im Namen des Feminismus und der Genderforschung. „Sexistische“ Werbung soll verboten werden können. Es lebe die Sitten-, Geschmacks- und Gedankenpolizei.

Stand: 18.04.2016 17:21 Uhr – Lesezeit: ca.6 Min.

Was haben Brüste mit Bier zu tun?

Sex sells – so weit, so bekannt. Bierwerbung wird mit Brüsten bebildert, auf einem Werbeplakat für Bodenbelege räkelt sich eine halbnackte Frau auf dem Fußboden und eine Reklame für Tiernahrung zeigt eine junge Frau in Unterwäsche mit dem Spruch „Frischfleisch gibt’s bei uns“. Bundesjustizminister Heiko Maas will geschlechterdiskriminierende Werbung in Deutschland jetzt verbieten – so lautete vorige Woche eine Meldung, die eine nicht ganz neue, aber kontroverse Diskussion losgetreten hat. Mit seinem Vorhaben stößt Maas auch auf Kritik. Der Gesetzentwurf ist zwar noch nicht veröffentlicht, die Debatte um sexistische Werbung aber schon in vollem Gange. Brauchen wir wirklich ein Gesetz? NDR Kultur hat mit Stevie Schmiedel gesprochen. Sie ist Initiatorin und Vorstandsvorsitzende der Organisation „Pinkstinks„, die unter anderem gegen sexistische Werbeinhalte vorgeht.

[…]

https://www.ndr.de/kultur/Stevie-Schmiedel-ueber-sexistische-Werbung,werbung194.html

Diese promovierte Genderforschungs-Dozentin hatte nämlich eine zündende Idee, die gewiß zur Stellenschaffung zugunsten der über den Bedarf an Gleichstellungsbeauftragten hinaus ausgebildeten Nachwuchs-Genderforscherinnen beitragen wird: politische Korrektheit müßte doch erzwingbar sein?

Und so entwarf sie diese Norm, die in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [sic!] eingefügt werden soll:

  • 7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht gewichtige verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.
(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

  1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
  2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
  3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.

https://pinkstinks.de/die-loesung/

Chef und Sekretärin als Motiv sind out, kleine Jungs dürfen nicht mehr Fußball spielen und wehe, wenn Mami das Mittagessen serviert und nicht der Butler. Ich glaube, es hakt.

Wer sich darüber wundert, daß die Ziffern 2 und 3 von Absatz 2 nicht für Männer gelten, dem kann Aufklärung verschafft werden:

Männerkörper werden sehr viel seltener sexualisiert und ohne Produktbezug dargestellt, meist nur, um eine sexistische Kampagne (z.B. “Fisch macht sexy”-Nordsee-Kampagne 2013) zu neutralisieren. Sexualisierung per se ist nicht verwerflich. Wenn sie jedoch ein Geschlechterklischee bestärkt, dass über Jahrhunderte die Diskriminierung von Frauen begünstigt hat, ist ihr entgegenzuwirken.

https://pinkstinks.de/die-loesung/

Für ihr Vorhaben konnte sie zwar nur 10.000 Unterschriften einsammeln, aber eben auch die tatkräftige Unterstützung feministischer Lobbies, vor denen Maas habituell einknickt. Meinungs- und Kunstfreiheit haben im Rahmen dieses Tugendterrors nur „ausnahmsweise“ ihre Rechte. Ich sehe die armen Referatsleiter im Bundesjustizministerium vor meinem geistigen Auge, wie sie sich über diesen ideologischen Kampfauftrag beugen und, so will’s der Chef nun mal, versuchen, der Verbotsnorm einen rechtsstaatlichen Anstrich zu verpassen.

Was ist eigentlich das Schutzgut? Und wer soll geschützt werden?

Da Genderforschung ein Fach von der Wissenschaftlichkeit von Marxismus-Leninismus ist, hat Frau Dr. Stevie Schmiedel da nichts zu bieten, außer: alles hängt irgendwie mit allem zusammen, und obwohl Geschlecht nur ein soziales Konstrukt ist, müssen biologische Frauen an die Macht.

Wen genau wollen Sie eigentlich beschützen?

Schmiedel: Wir wollen niemanden zum Opfer stilisieren. Es ist einfach so, dass wir in Deutschland noch nicht die Gleichberechtigung haben. Wir sind noch nicht durch die gläserne Decke durchgekommen, von der wir alle wissen. Wir haben immer noch eine große Gehaltsschere, wir haben nach wie vor unheimlich hohe Zahlen von sexualisierter Gewalt und die geht mitnichten nur von Nordafrikanern aus, die nach Deutschland kommen. Im Gegenteil: Wir hatten dieses Problem hier schon ganz lange und deutlich vor der Flüchtlingskrise. Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass Frauen in Deutschland benachteiligt sind und – auch wenn es natürlich nicht der einziger Aspekt ist – es hilft einfach nicht, halbnackte Frauen neben Würstchen und Hundefutter abzubilden. Es ist eine Übereinstimmung, die wir mit dem Werberat und mit der deutschen Werbewirtschaft haben, dass die Herabwürdigung der Frau nicht hinzunehmen ist.

Das Gespräch führte Philipp Cavert.

https://www.ndr.de/kultur/Stevie-Schmiedel-ueber-sexistische-Werbung,werbung194.html

Ja, dann…

Auf das gefährliche Einknicken von Maas vor der feministischen Lobby im Bereich des Sexualstrafrechts kann ich nur hinweisen: dieses Phänomen bedürfte eines gesonderten Artikels.

Trotz allem hatte Maas am 15.4.2016 seinen großen Auftritt:

Zitat | Datum15. April 2016 | Person Heiko Maas

„Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter unserer Verfassung.“

Gemeinsame Erklärung der Minister Maas und Steinmeier zum Fall Böhmermann

[…]

Eine gerichtliche Prüfung wird ohnehin erfolgen: Präsident Erdogan hat einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Das ist sein gutes Recht.

Es liegt jetzt allein bei der Justiz, über die weiteren Schritte in diesem Verfahren zu befinden auf der Basis von Recht und Gesetz und ohne jede politische Einflussnahme.

Unabhängig davon:

Den § 103 StGB und den gesamten Abschnitt „Straftaten gegen ausländische Staaten“ wollen wir abschaffen.

Die Sonderregelung der Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern ist aus der Zeit gefallen. Der Gedanke einer „Majestätsbeleidigung“ passt nicht mehr in unser Strafrecht.“

Stand: 15. April 2016

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2016/04152018_Boehmermann.html

Wie wahr. Und das schon heute, und nicht erst ab dem 1.1.2018.

Befremdlich allerdings, daß der Justizminister davon auszugehen scheint, daß es die Causa Böhmermann bis zu einem Gericht schaffen werde. Hält er Staatsanwälte  und deren politische Vorgesetzte in diesem sensiblen Fall für komplett entbehrlich?

Mal sehen, wie unsere Heroen der Freiheitsgrundrechte die Verzögerung der Abschaffung bis zum 31.12.2017 begründen werden, wenn konkurrierende Abschaffungs-Anträge mit Wirkung ab Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt eingebracht werden.

Im Schwange der Befreiung des Strafgesetzbuchs von antiquierten Normen wird nun auch die Streichung von § 166 StGB gefordert.

http://www.zeit.de/kultur/literatur/2016-04/blasphemie-paragraf-abschaffung-pen-schriftstellervereinigung

Und da es nicht einzusehen ist, daß ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsangehörige das Privileg eines Beleidigungs-Sonderstrafrechts mit erhöhtem Strafrahmen verlieren sollen – Höchstrafe bei Beleidigung gemäß § 185 StGB ist ein Jahr Freiheitsstrafe – , der deutsche Bundespräsident aber nicht, muß konsequenterweise natürlich auch § 90 StGB abgeräumt werden.

§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/90.html

Das allerdings gefällt einem gewissen Politiker nicht: nämlich dem amtierenden Bundespräsidenten.  Hatten wir jemals einen narzißtischeren, eitleren, selbstbezogeneren BuPrä als den Ex-Pastor Gauck mit der eingebildeten Dissidenten-Vita und der Agenda einer militarisierten Außenpolitik?

Er wirft sich in die Speichen des Schicksals, das in Form einer StGB-Entstaubungs-Initiative  auch über seinen eigenen hervorgehobenen Status hinwegzuradeln droht.

Gauck beklagt „kurzatmige“ Diskussion über Paragraf 103
23.04.2016 | 05:35 Uhr
[…]

Bundespräsident Joachim Gauck hat sich dafür ausgesprochen, die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigung-Paragrafen gründlich abzuwägen. Die Diskussion derzeit sei ein „bisschen kurzatmig“, sagte Gauck dem Deutschlandfunk. „Mein Rat aber in dieser Sache ist, nicht aus einer aktuellen Erregungsphase heraus Entscheidungen zu treffen, sondern das Für und Wider noch einmal gründlich zu bewerten.“

[…]
Zur ebenfalls diskutierten Streichung des Paragrafen 90, der die Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe stellt, sagte Gauck: „Ich persönlich brauche keine Lex Gauck.“

Er habe davon auch noch nicht Gebrauch gemacht. Aber es gehe nicht nur um eine Person. „Der Präsident ist der Repräsentant von uns allen“, sagte Gauck. Vielleicht sei nicht allen Menschen klar, dass die „höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie, doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient.“ Die Bundesregierung lehnt eine Streichung des Paragrafen 90 ab.

http://www.derwesten.de/politik/gauck-beklagt-kurzatmige-diskussion-ueber-paragraf-103-aimp-id11760825.html#plx158870520

Den mit reinen Repräsentationspflichten ausgestatteten Präsidenten einer Demokratie mit den Majestäten des 19. Jahrhunderts zu vergleichen, ist ein klassischer Ausfluß der  Gauck’schen Charakterdefizite. Es wird Zeit, daß er zu der Historie wird, die er beschwört.

Was macht eigentlich die Türkei?

Das ist natürlich ein rhetorische Frage; sie macht angesichts des Erfolges natürlich: weiter so.

Medienfreiheit a la turque: Ankara sperrt Website der Agentur Sputniknews

21:07 14.04.2016 (aktualisiert 22:05 14.04.2016)

Ankara hat die Website der russischen Nachrichtenagentur Sputniknews gesperrt. Beim Abruf der Seite erscheint eine Mitteilung, dass die Behörden „administrative Maßnahmen“ ergriffen hätten.

Sputnik 14.4.2016Dabei beriefen sich die Behörden auf „Resultate technischer Kontrollen und der rechtlichen Einschätzung gemäß Gesetz 5651“ und auf einen Beschluss der Telekommunikationsverwaltung vom 14. April dieses Jahres.

Anfragen von Sputniknews ließen die Behörden unbeantwortet.

http://de.sputniknews.com/panorama/20160414/309214037/tuerkei-sputniknews-internetseite-gesperrt.html

Sorry, ich vergaß: das würde die EU im Rahmen ihrer anti-russischen Propaganda-Taskforce natürlich auch gern tun, traut sich aber noch nicht.

Also greife ich wohl mal besser auf das Einreiseverbot des Kairoer ARD-Korrespondenten Volker Schwenck vom 18.4.2016 zurück:

Tweet Schwencke, 18.4.2016https://twitter.com/VSchwenck/status/722281445386010624?ref_src=twsrc^tfw

Aus welchen Gründen er die englische Übersetzung des Einreiseverbots ausgeblendet hat, erschließt sich mir nicht.

Sicherheitsgründe, fehlende Akkreditierung für die Türkei, was auch immer: Kanzlerin Merkel reagierte zuverlässig verhalten:

„Wir verfolgen das und sehen das mit gewisser Sorge“, sagte Angela Merkel.

http://www.spiegel.de/kultur/tv/ard-korrespondent-volker-schwenck-wieder-in-kairo-a-1088118.html

http://www.zeit.de/politik/2016-04/volker-schwenck-ard-korrespondent-tuerkei-sicherheitsgruende-einreiseverbot

Am 20.4.2016 ereilte den russischen Sputnik-Türkei-Chef trotz gültiger Akkreditierung und Aufenthaltserlaubnis dasselbe Schicksal bei Wiedereinreise nach einem einwöchigen Rußland-Aufenthalt:

Sputnik-Türkei-Chef: „Aufenthaltstitel, Presseausweis und Pass entzogen“

16:04 20.04.2016 (aktualisiert 16:11 20.04.2016)

Das jüngste Einreiseverbot in die Türkei ist für den Büro- und Redaktions-Chef von Sputnik Türkei, Tural Kerimow, eigenen Angaben zufolge keine Überraschung gewesen, obwohl es ihm doch befremdlich vorkam.

[…]

„Weder die Sicherheitsbeamten des Flughafens, noch der Grenzdienst oder die Polizei verfügte über irgendwelche Informationen (zu dem Einreiseverbot – Anm. der Red.), ich kann das schon verstehen. Das System hat angegeben, dass ich eine ‚persona non grata‘ bin, und sie haben der Vorschrift entsprechend gehandelt“, so Kerimow.

[…]

„Es wäre aus der Sicht des Gesetzes falsch, etwas jetzt zu behaupten, da wir immer noch kein Urteil des Gerichts in Ankara über die Blockierung der Webseite erhalten haben. Auch zu den Gründen des Einreiseverbots gegen mich schweigen die zuständigen Behörden“, so Kerimow.

http://de.sputniknews.com/panorama/20160420/309336695/sputnik-kerimow-interview.html

Naja, die Russen trifft es ja zurecht, meinen die deutschen Leitmedien und berichten nichts darüber. Im Gegensatz zur US-Presse:

http://bigstory.ap.org/urn:publicid:ap.org:56a7ffe7135d416f90075997cfafcd0a

Dafür berichtet Sputnik über diesen Fall:

Schwarze Reporter-Liste der Türkei: Bild-Fotograf an Grenze abgewiesen

13:48 25.04.2016 (aktualisiert 14:01 25.04.2016)

[…]

Der für die Bild-Zeitung tätige Fotoreporter Giorgos Moutafis sei am Samstagabend am Atatürk Flughafen in Istanbul gelandet und sollte kurz danach nach Libyen weiterreisen. Mit der ersten verfügbaren Maschine sei er dann zurück nach Athen geflogen, so Bild.

„Bei der Passkontrolle wurde mir gesagt, dass mein Name auf einer Liste stehe und ich nicht in die Türkei einreisen dürfe. Dann wurde mir bis zum frühen Morgen mein Pass abgenommen und ich musste die Nacht in einem Raum im Flughafen verbringen“, berichtet der Fotograf. Gründe, wieso er auf dieser Liste stehe, seien ihm nicht genannt worden.

Der Vorfall ereignete sich kurz nach dem Besuch der Bundeskanzlerin in Gaziantep. Dort hatte Angela Merkel bei ihrem Treffen mit dem türkischen Premier Ahmet Davutoglu unter anderem auch das Thema Pressefreiheit angesprochen.

[…]

http://de.sputniknews.com/politik/20160425/309441093/schwarze-reporter-liste-tuerkei.html

Das Erfolgsmodell einer Außenpolitik durch Einbestellung von Botschaftern und Erstattung von Beleidigungsanzeigen nebst Festsetzung von Journalisten hat die Türkei jetzt nun auch auf die Niederlande ausgeweitet.

Darüber berichtete die FAZ natürlich:

Wegen Kritik an Erdogan

Türkische Polizei setzt niederländische Journalistin fest

Die türkische Polizei hat die niederländische Kolumnistin Ebru Umar während eines Aufenthaltes in der Türkei in Gewahrsam genommen. Derzeit bemüht sich die Regierung um Aufklärung.

24.04.2016

Am Samstagabend hat die türkische Polizei offenbar eine niederländische Kolumnistin in Gewahrsam genommen. Ebru Umar, selbst türkischer Abstammung, äußerte sich wiederholt auf Twitter sowie in ihrer Kolumne in der Zeitschirft „Metro“ sehr kritisch über Präsident Erdogan. Nach eigenen Angaben wurde sie aus ihrer Wohnung in der Stadt Kusadasi abgeholt. „Okay, Timeline, Polizei vor der Tür. Kein Scherz“, twitterte sie.

Tweet NL 23.4.2016https://twitter.com/umarebru/status/723966500827193344?ref_src=twsrc^tfw

[…]

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-kritik-an-erdogan-niederlaendische-journalistin-ebru-umar-in-polizeigewahrsam-genommen-14196310.html

Ebru Umar war nicht zufällig festgenommen und erst nach 12 Stunden freigelassen worden.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/einbruch-bei-journalistin-ebru-umar-nach-festnahme-in-tuerkei-14198596.html

Mit den Niederlanden war nämlich noch ein Hühnchen zu rupfen.

Der niederländische Botschafter Cornelis van Rij war zum 21.4.2016 wegen eines in den Niederlanden veröffentlichten Cartoons einbestellt worden, das dem Präsidenten mißfallen hatte. Der Botschafter drehte den Spieß um und beschwerte sich seinerseits über Vertreter der Türkei in den Niederlanden; denn just an diesem 21.4.2016 hatte dieser Tweet über eine Initative des türkischen Generalkonsulats in Rotterdam für Aufregung gesorgt:

Tweet RotterdamThe controversial email read: “To the relevant person, [w]e ask urgently for the names and written comments of people who have given derogatory, disparaging, hateful and defamatory statements against the Turkish president, Turkey and Turkish society in general, which have reached the members and relatives of your non-governmental organizations or fellow citizens from your surroundings via their social media addresses (such as Twitter or Facebook) or via the official address and e-mail addresses of your non-governmental organization, to be sent in before the close of business on 21 April 2016 by email to the consulate general in Rotterdam,” and was emailed from info.cgrotterdam@mfa.gov.tr.

http://www.hurriyetdailynews.com/turkey-asks-dutch-about-erdogan-cartoons-while-dutch-asks-turkey-about-insult-email.aspx?PageID=238&NID=98207&NewsCatID=510

Erdogans Appetit auf Erstattung von Strafanzeigen wegen Beleidigung ist offenbar ungestillt. Hurriyet Daily konnte leider nicht eruieren, ob er selber hinter dieser Aktion steckte.

Nach einem energischen Auftritt des niederländischen Botschafters mußte das Konsulat in Rotterdam jedenfalls zurückrudern:

The Turkish Consulate General for its part has said the note was sent by a consular official who used an “unfortunate choice of words” that was misinterpreted. Dutch lawmakers were indignant following the reports, demanding a reaction from Rutte’s government on how it planned to deal with the issue.

The incident in the Netherlands follows outrage in Germany after the government there gave the green-light for authorities to begin criminal proceedings against popular comic Jan Boehmermann for performing a satirical poem about Erdoğan on television.

Boehmermann could be convicted under the rarely enforced section 103 of the criminal code – insulting representatives of foreign states. The Netherlands has a similar law, but Dutch Justice Minister Ard van der Steur told lawmakers on April 20 that he wanted to scrap it.

[…]

April/23/2016

http://www.hurriyetdailynews.com/turkey-asks-dutch-about-erdogan-cartoons-while-dutch-asks-turkey-about-insult-email.aspx?PageID=238&NID=98207&NewsCatID=510

Aus dem Fall Böhmermann haben die Niederlande also jedenfalls schon etwas gelernt.

Am 23.4. wird traditionell des Genozids an den Armeniern im Jahr 1915 gedacht – wobei die Türkei streng darauf achtet, daß der Begriff „Genozid“ oder „Völkermord“ nicht fällt. In zwei Fällen war sie damit erfolgreich. Zunächst einmal bei ihrem Vertragspartner EU:

Dresdner „Aghet“-Projekt

Was sind Europa seine Werte wert?

Die Interventionen gegen das Dresdner „Aghet“-Projekt, die Festnahme einer niederländischen Journalistin: Die Türkei nutzt die politische Erpressbarkeit der EU nun ganz gezielt.

25.04.2016, von Jan Brachmann

[…]

Gegen „Aghet“, das neue Projekt der Dresdner Sinfoniker, das den Tod der Armenier als „Völkermord“ – nicht nur im Begleitkommentar, sondern auch im gesungenen Text – bezeichnet, hat der EU-Botschafter der Türkei bei der Europäischen Union Beschwerde eingelegt: Dergestalt, dass die Förderung von zweihunderttausend Euro unterbunden und die öffentliche Erwähnung des Projekts verhindert werden soll.

Ein geplantes Gastspiel in Istanbul wurde untersagt. Wie den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ zu entnehmen war, habe der Botschafter nicht nur mit dem Abbruch der türkischen EU-Beitrittsverhandlungen gedroht, sondern auch mit einer Revision des Abkommens zur Flüchtlingsfrage.

[…]

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/tuerkei-gegen-dresdner-aghet-projekt-14196992.html

Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur als zuständige EU-Behörde sei der geforderten Stornierung bislang zwar nicht nachgekommen, habe aber die Projektbeschreibung von ihrer Homepage genommen.

http://www.dnn.de/Kultur/Kultur-News/Tuerkei-will-Projekt-der-Dresdner-Sinfoniker-stoppen

Alles halb so wild, meint Matthias Krupa in der ZEIT Nr. 19 vom 28.4.2016, S. 2: denn die von der EU-Agentur am Freitag, dem 22.4.2016; entfernte Projektbeschreibung der Dresdner Sinfoniker sei am Montag, den 25.4.2016 ja wieder auf der Internetseite erschienen.

Hinzugekommen ist ein Hinweis am Textende: Die EU sei nicht für den Text verantwortlich, „der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung der Autoren wieder.“ Was wie eine vorsätzliche Distanzierung klingt, ist durchaus üblich.

Dann werden wir also diesen nachträglichen üblichen Hinweis nicht auf den türkischen Angriff zurückzuführen haben. Danke, liebe ZEIT, für diesen Hinweis.

Allerdings knickte selbst der Präsident des „NATO-Partners“ USA ein:

Obama breaks promise to call Armenian killings ‚genocide‘

By JOSH LEDERMAN

Apr. 22, 2016 11:21 AM EDT

WASHINGTON (AP) — President Barack Obama is declining to call the 1915 massacre of Armenians a genocide, breaking a specific promise he made when he ran for president.

Obama says in a statement marking Armenian Remembrance Day that the massacre was the first mass atrocity of the 20th century. He’s also praising Armenia for taking in Syrian refugees.

But the statement stops short of using the word „genocide“ in his final annual statement on the issue. Obama is not expected to recognize the killings as a genocide before leaving office in January 2016 [2017].

Armenian-American leaders say Obama is outsourcing U.S. foreign policy and America’s moral voice to Turkey. Turkey staunchly opposes the genocide label.

The U.S. is seeking Turkey’s help with the Syrian refugee crisis and the campaign against the Islamic State group.

http://bigstory.ap.org/article/ba84dc8174da4bee8a5a45597b0cbbed/obama-breaks-promise-call-armenian-killings-genocide

Nicht, daß der Verzicht auf den Begriff „genocide“ die türkische Regierung von Kritik abgehalten hätte:

Turkey calls on US to adopt objective approach after Obama’s ‚Meds Yeghern‘ remarks

ANKARA

Turkish Foreign Ministry has urged the U.S. administration to adopt an objective and constructive approach in evaluating historical realities on the basis of a memory after U.S. President Barack Obama’s “Meds Yeghern” remarks on the killings of Armenians in 1915.

„We call on the U.S. Administration to adopt an objective, prudent and constructive approach, which takes the sufferings of all sides into consideration, by evaluating the historical realities on the basis of a just memory,“ the Foreign Ministry said in a statement.

It also added that the U.S. statement which encouraged those who advocate the deepening of confrontation was saddening.

U.S. President Barack Obama avoided using the word “genocide” in his remarks to commemorate the killings of Armenians on April 22, describing it as “Meds Yeghern,” an Armenian term meaning “great calamity.”

[…]

April/23/2016

http://www.hurriyetdailynews.com/turkey-calls-on-us-to-adopt-objective-approach-after-obamas-meds-yeghern-remarks.aspx?pageID=238&nID=98226&NewsCatID=510

Nach der Vorlage eines kritischen “Fortschrittsbericht” über die Türkei durch das Europaparlament reagierte der türkische Euopaminister am 14.4.2016 scharf:

EU-Parlament kritisiert Rückschritte der Türkei

Markus Bernath 14. April 2016, 16:32

Viel Kritik von Europaparlament, Europarat und Washington

[…]

Kati Piri, die niederländische Sozialdemokratin und Türkei-Berichterstatterin im Europaparlament, hat sich in Ankara bereits so unbeliebt gemacht, dass der türkische Europaminister Volkan Bozkir ihren Boykott androhte; Bozkir war am Donnerstag in Wien. Von Vorurteilen und gezielten Falschdarstellungen geprägt, „fast schon hysterisch“, nannte Ahmet Berat Çonkar, der stellvertretende EU-Ausschussvorsitzende im türkischen Parlament, den diesjährigen Resolutionsentwurf in einem Brief an die Fraktionsführer im Europaparlament.

Straßburg und Ankara, so scheint es, leben in zunehmend verschiedenen Welten.

[…]

http://derstandard.at/2000034877696/EU-Parlament-kritisiert-Rueckschritte-der-Tuerkei

Besonders beleidigt war mal wieder der Präsident, der zudem erneut auf sein Erpressungspotential hinwies:

Erdogan says EU needs Turkey more than Turkey needs them

By News Desk – 19/04/2016

The European Union needs Turkey more than Ankara needs the bloc, President Recep Tayyip Erdogan said Tuesday, denouncing a new European Parliament report that was sharply critical of the rule of law in his country. His comments come amid controversy in Europe over a deal between Brussels and Turkey to stop the flow of migrants from war-torn Syria and other troubled countries to EU territory.

“The European Union needs Turkey more than Turkey needs the European Union,” Erdogan said to cheers in a televised speech to municipal leaders in Ankara, denouncing as “provocative” last week’s European Parliament report which accused Ankara of backsliding on democracy.

[…]

https://www.almasdarnews.com/article/erdogan-says-eu-needs-turkey-turkey-needs/ | Al-Masdar News

Nägelkauend erwarten wir Erdogans Reraktion auf die neueste „Provokation“:

Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs

Aleviten in der Türkei diskriminiert

Stand: 26.04.2016 14:46 Uhr

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzt die Türkei die Religionsfreiheit der Aleviten: Sie würden ohne Rechtfertigung anders behandelt als die Mehrheit der sunnitischen Muslime, urteilten die Straßburger Richter.

Die Türkei verletzt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die schätzungsweise 20 Millionen Aleviten im Land in ihrer Religionsfreiheit. Sie würden ohne objektive und einsichtige Rechtfertigung anders behandelt als die Mehrheit der sunnitischen Muslime, entschieden die Straßburger Richter.

Damit hatte eine Beschwerde von mehr als 200 Aleviten Erfolg. Sie kritisieren, dass ihre Gebets- und Versammlungsorte, die sogenannten Cemevis, nicht den Moscheen der sunnitischen Glaubensmehrheit in der Türkei gleichgestellt werden. Den Sunniten bezahlt der Staat den Unterhalt der Gebäude und alimentiert Vorbeter mit einem Beamtenlohn. Die Aleviten müssen ihre Gebetshäuser und Vorbeter dagegen selbst finanzieren. Ein entsprechendes Gesuch, dies zu ändern, hatte die Regierung in Ankara 2005 zurückgewiesen.

http://www.tagesschau.de/ausland/aleviten-tuerkei-101.html

Daß gegen alle Erwartung in der Türkei Wert auf Meinungsfreiheit und auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelegt wird, demonstriert Erdogan allerdings höchstpersönlich:

Nach Beleidigungsklage: Erdoğan beruft sich auf Meinungsfreiheit

  1. April 2016, 11:54

Politologe fordert Schmerzensgeld wegen Äußerungen des türkischen Präsidenten

Istanbul – Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, der für seine Beleidigungsklagen bekannt ist, sieht die eigenen Angriffe auf Kritiker durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das geht aus einer Erwiderung von Erdoğans Anwalt auf eine Schmerzensgeldforderung gegen den Staatschef hervor, wie die Oppositionszeitung „Cumhuriyet“ am Montag berichtete.

Erdoğan hatte eine Gruppe von Akademikern, die in einem Aufruf das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte gegen kurdische Rebellen kritisierten, als „niederträchtig“ und „ekelerregend“ bezeichnet und ihnen Komplizenschaft mit „Terroristen“ vorgeworfen. Als einer der Betroffenen reichte der Politologe Baskin Oran darauf eine Zivilklage ein und verlangte umgerechnet rund 3.000 Euro Schmerzensgeld von Erdoğan.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Laut „Cumhuriyet“ verwies Erdoğans Anwalt Hüseyin Aydin auf die Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichtes und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg. Zudem seien Erdoğans Äußerungen nur an „Terrorunterstützer“ gerichtet gewesen. Eine Entscheidung des zuständigen Gerichts über Orans Klage steht noch aus.

[…]

http://derstandard.at/2000035684981/Erdogan-beruft-sich-nach-Beleidigungsklage-auf-die-Meinungsfreiheit

Realsatiren sind eben nicht zu toppen. Es ist keine gute Zeit für Kabarettisten des alten Schlages.

Bedauerlich, daß Merkel diese Büchse der Pandora geöffnet hat und jetzt, aller Einwirkungsmöglichkeiten beraubt, nur noch für hübsche Bilder sorgen kann.

Türkei-Besuch Tagesthemen 23.4.2016https://twitter.com/tagesthemen/status/723983946418126849

Dieses Macht-Vakuum dürfte die islamistischen Kräfte in der Türkei noch einmal angespornt haben, auch wenn sie vorerst chancenlos sind:

Parlamentspräsident fordert islamische Verfassung

İsmail Kahraman verlangt die Abkehr vom Säkularismus. Der Parlamentspräsident ist federführend bei der Ausarbeitung der neuen türkischen Verfassung.

26. April 2016, 11:52 Uhr

 

[…]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-04/tuerkei-parlamentschef-islamische-verfassung

Daß es auch anders geht, demonstriert die neutrale Schweiz:

26.04.2016, 15:54

Ausstellungen

Schweiz erteilt Erdogan Abfuhr: Kritisches Foto bleibt

Genf. Die Türkei hat sich mit ihrer Forderung, ein Erdogan-kritisches Foto aus einer Genfer Open-Air-Ausstellung zu entfernen, eine Abfuhr eingehandelt.

Das Bild werde weiter auf dem zentralen Platz vor dem europäischen Sitz der Vereinten Nationen gezeigt, sagte der Genfer Stadtrat Guillaume Barazzone am Dienstag dem Schweizer Fernsehen SRF. „Genf und die Schweiz stehen für die Freiheit der Meinungsäußerung ein“, betonte er. Das türkische Konsulat in Genf hatte die Entfernung des Bildes verlangt.

[…]

http://www.morgenpost.de/politik/ausland/article207474285/Schweiz-erteilt-Erdogan-Abfuhr-Kritisches-Foto-bleibt.html

Ein deutliches Zeichen für Presse- und Kunstfreiheit zu setzen, wäre auch für Merkel die bessere Lösung gewesen. Dann hätte die Staatsanwaltschaft jenseits des Scheinwerferlichts der Öffentlichkeit ihr 0815-Beleidigungsverfahren still und leise beerdigen können. Ob mangels Tatbestandserfüllung oder wegen fehlenden öffentlichen Interesses, wäre dann sogar gleichgültig gewesen. Eine gegen diese Entscheidung allein mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde hätte das übliche Schicksal genommen: formlos, fristlos, fruchtlos. Insbesondere, weil die der Staatsanwaltschaft übergeordneten Behörden deren Ergebnis ja bereits abgesegnet hätten.

 

Ein kurzer Überblick über die juristischen Meinungen

 

Am leichtesten haben es natürlich die meinungsstarken Nichtjuristen, für die eindrucksvoll Josef Joffe steht:

17.04.2016 19:21 Uhr

Vier Fragen an Josef Joffe

Was macht die Welt?

Grenzen der Satire ziehen, den IS flexibel bekämpfen, Hütte in Manhattan kaufen.

von Josef Joffe

 

Merkel, Erdogan, Böhmermann: Wer lacht als letzter?

Hier gibt’s nichts zum Lachen, weil keiner der drei ein Satiriker ist, schon gar nicht der ZDF-Barde. Unwitzig und verfassungsverachtend ist die Vorstellung, dass man seine Sexualfantasien auf einen anderen projizieren kann und dabei bloß „Satire“ schreien muss, um einer Anklage wegen Ehrabschneidung zu entgehen.

[…]

http://www.tagesspiegel.de/politik/vier-fragen-an-josef-joffe-was-macht-die-welt/13460322.html

Den Spruch „Drei Juristen, fünf Meinungen“ setzt Rechtsanwalt Alexander Ignor gekonnt um:

Alexander Ignor lebt als Rechtsanwalt in Berlin, er ist u. a. auf Medienstrafrecht spezialisiert und war mit dem „Cicero“-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Er lehrt an der Humboldt-Universität und ist Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Am 20.4.2016 veröffentlicht er sowohl den fiktiven Text einer Verurteilung als auch den eines Freispruchs:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/in-der-strafsache-jan-boehmermann-die-verurteilung/13470868.html

http://www.tagesspiegel.de/kultur/in-der-strafsache-jan-boehmermann-der-freispruch/13470870.html

Aber er kann mich über seine wahre Meinung nicht täuschen: die Verurteilung besteht aus einer den Sachverhalt nicht ausschöpfenden Aneinanderreihung von Leerformeln, der Freispruch dagegen ist verfassungsrechtlich wohlbegründet.

Ein anderer Jurist:

Der Autor Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler lehrt unter anderem Verfassungs- und Medienrecht an der an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg.

kam am 11.4.2016 zu diesem Ergebnis [Hervorhebungen von mir]:

[…]

Schon deshalb darf Satire nicht alles. Sie hat Grenzen, die im konkreten Einzelfall ausgelotet und gezogen werden müssen. Ihre wichtigste verfassungsrechtliche Grenze ist die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert der Verfassung – und des gesamten Rechts. Die Verfassung schützt deshalb keine Satire, die die Würde eines anderen Menschen verletzt.

Ist das Schmähgedicht nur drastisch, obszön und unappetitlich? Dann ist es als Kunst geschützt und Böhmermann muss den Staatsanwalt nicht fürchten. Oder verletzt es die Menschenwürde von Erdogan? Dann führen die Ermittlungen der Justiz wohl zu einer Verurteilung.

Kunst ohne Verantwortung?

Der Aussagekern des Schmähgedichts verletzt die Menschenwürde sicher nicht. Denn inhaltlich geht es dem Text und der Inszenierung, die dazu gehört, darum, Erdogan und seine Presse-und Medienpolitik in der Türkei zu kritisieren. Das hält sich zweifelsohne im Rahmen der Kunstfreiheit.

Die satirische Einkleidung dieser Botschaft überschreitet deren Grenzen allerdings massiv. Die Wortwahl des Gedichts ist der aggressiven und sexualisierten Fäkalsprache entnommen. Der Text befasst sich ausführlich mit dem angeblichen Sexualleben von Erdogan. Dabei benutzt Jan Böhmermann sexuelle Schimpfworte, die besonders ehrverletzend sind. Mit der kritischen Botschaft, um die es geht, hat der Text letztlich nichts zu tun. Sein einziger Sinn liegt darin, Erdogan zu erniedrigen und herabzuwürdigen. Das ist eine Verletzung der Menschenwürde.

[…]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/boehmermann-erdogan-gedicht-kunst-meinungsfreiheit-strafrecht-politik-verfassung/2/

Auch hier ist, wie durch Merkel, der Sachverhalt, um den es geht, unrichtig erfaßt worden.

Ein Lesevergnügen ist die geistreiche und juristisch saubere Anmerkung von Rechtsanwalt Heinrich Schmitz, der trefflich – und auch für Laien verständlich – in die Problematik einführt und der seine Präferenz für eine fehlende Strafbarkeit zu erkennen gibt; er diskutiert zudem die Täter-Frage, die hier besonders spannend ist – denn auch der Gedichtvorleser ist wiederum eine anders konstruierte Figur als der öffentliche Magazin-Moderator – und der ist nicht identisch mit der Privatperson Jan Böhmermann:

„Der Rechtsanwalt zieht sich seine Robe an, ich ziehe mir meinen Anzug an.“ Böhmermann braucht dieses Rollenspiel. Er braucht den Anzug als Seelenschutz. „Wäre ich privat wie beruflich, läge ich in zwei Wochen mit einer Nadel im Arm am Bahnhof Zoo.“

[Hannes Roß in STERN 17/2016 vom 21.4.2016, S.33]

Böhmermann-Identität / Böhmermann-Kimlik

Heinrich Schmitz 9. April 2016

Hat Jan Böhmermann sich wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts strafbar gemacht? Diese Frage wurde mir in den letzten Tagen häufiger gestellt und ich muss gestehen, ich kann sie nicht mit Gewissheit beantworten. Und das liegt an einem grundsätzlichen Problem.

[…]

Böhmermann oder Böhmermann

Fangen wir mal mit dem potentiellen Täter an. Ist das wirklich der Mensch Jan Böhmermann?

Nicht dass Sie mich falsch verstehen, die Person, die da auf dem Bildschirm zu sehen ist, heißt wohl auch im richtigen Leben Jan Böhmermann, aber es ist durchaus wahrscheinlich, dass der Künstler Jan Böhmermann in dieser Sendung unter dem gleichlautenden Künstlernamen Jan Böhmermann auftritt, es sich also beim “ZDFneo-Böhmermann” um eine reine Kunstfigur handelt, wie z.B. Gernot Hassknecht oder auch Alfred Tetztlaff.

Dass eine Kunstfigur nicht unter dem gleichen Namen auftreten dürfte, wie die Person die sie verkörpert, ist mir nicht bekannt. Wenn Tetzlaff schimpfte:

„Immerhin esse ich mit Messer und Gabel. Wenn so”n Türke hierher käme, der wüsste doch gar nicht was das ist. Wenn der so’n Besteck sieht, dann denkt der doch, das hat der Arzt hier vergessen.“

dann wäre wohl niemand ernsthaft auf den Gedanken gekommen, den Schauspieler Heinz Schubert oder den Autor Wolfgang Menge der Türken-Beleidigung zu verdächtigen. Nun kann man natürlich Jan Böhmermann leicht mit Jan Böhmermann verwechseln. Aber die Frage, wer ist Jan Böhmermann und wenn ja wie viele, ist nicht zu vernachlässigen.

[…]

http://diekolumnisten.de/2016/04/09/die-boehmermann-identitaet/

 

Die Kakophonie der Stimmen

 

Die wirklichen Probleme, vor die die Türkei die EU, die USA und die NATO stellt – insbesondere destruiert sie den Kampf gegen den IS und hält die Grenze zwecks Nachschublieferung von Kämpfern und Waffen in dem 90 km langen Abschnitt im sogenannten Manbij Pocket offen, der vom IS beherrscht wird – kommen in der deutschen Presse nicht vor.

Hier eine Karte, auf der man das gesamte in Frage stehende Gebiet sehen kann (die eingezeichneten militärischen Positionen sind nicht aktuell):

Karte Marea Jarabulus

18.4.2016:

US-Turkey Disputes Escalating over Syrian Kurdish Forces

 

Turkey demands downsizing YPG’s role in SDF operations

ROJAVA — Disputes between US and Turkey over the Syrian Kurdish People’s Protection Units (YPG) role led to postponing the recapturing of a city in Syria.

Minbach [Manbij] city in Aleppo province in the Syrian Kurdistan [Rojava] is currently under the control of IS militants and Syrian Democratic Forces are attempting to recapture it.

YPG is the main and most effective component of the Syrian Democratic Forces (SDF), but Turkey is insisting on decreasing the role of YPG in the forces and increase the number of Arabs and Turkmens in the forces instead.

Turkey’s constant pressure for downsizing the number and the role of YPG in SDF resulted in the delay of recapturing the city of Minbach [Manbij] while the forces are ready to attack the city.

The US-backed opposition forces of SDF, in which YPG is the principal element, was established by USA to control the IS capital city of Raqqa.

Turkey deems YPG as a terrorist organisation and is standing against its advance into further territories in north-west of Syria.

http://www.basnews.com/index.php/en/news/middle-east/271113

Karte Manbij, 13.3.2016http://www.edmaps.com/html/manbij_march_13.html

Obwohl die USA in diesem Abschnitt östlich von Maraa und rund um IS-Stellungen bei Manbij regelmäßig Luftschläge ausführen, hat sich die IS-Präsenz dort nicht verringert. Die erforderlichen und verfügbaren SDF-Bodentruppen dürfen wegen der antikurdischen Positionierung der Türkei aber nicht eingesetzt werden. Colonel Warren hierzu am 20.4.2016 [Hervorhebungen von mir]:

Department of Defense

Press Briefing by Col. Warren via Teleconference from Baghdad, Iraq

Press Operations

Colonel Steve Warren, Operation Inherent Resolve spokesman
April 20, 2016

[…]

And that’s what we have right here in the Mara line.

We’re going to continue to provide support.  We’re going to continue to encourage opposition forces there to press that fight.  We believe it’s important.

You know, the Mara line is — is the — is the western boundary of the Manbij pocket.  The Manbij pocket is the last open channel between Turkey and Syria.

So if we can close — if we can close off that Manbij pocket — in other words, push the Mara line east to where they can link up with the Euphrates River — to the Euphrates, we’ll then have sealed off the final line of communication — supply line between Turkey and Syria.  And that — we think that’s important because that’s where a lot of the foreign fighter flow comes in; that’s where all the illicit items move in both directions.  So we think it’s important to seal that off.

[…]

Q:  Okay.  And the second one on the Kurdish groups in Mara line.  As you know, often Kurds have now reached to ISIS boundaries in the Mara line and they are ready to attack ISIS.  And on the other side, alongside the Euphrates River, just east part of the Manbij pocket they’re also ready to attack Manbij.  And if — I mean, since you mentioned, about to close the gap, the last part in the — along the Syrian-Turkish border.  Did you — did you make any decision about support — to support Kurdish fighters, especially Afrin Kurds in this Manbij pocket?

COL. WARREN:  Not yet.

Q:  Okay.  Is there any timeline or any particular reason for this?

COL. WARREN:  So we’re still working through all of this.  I don’t have a timeline to give you, Tolga, unfortunately, but we are still working through it.  There are, as you know, several competing sets of sensitivities that have to be managed that’s being worked really at the political and diplomatic level.  We would like to see, at the end of the day, the Manbij pocket closed.  So, you know, there’s a lot of work going on, diplomatic at the political level, as well as at the military level to try and get all the players into a place where they’re comfortable closing off this pocket.

[…]

http://www.defense.gov/News/News-Transcripts/Transcript-View/Article/739157/department-of-defense-press-briefing-by-col-warren-via-teleconference-from-bagh

Nur daß die im Norden der Provinz Aleppo von der Türkei unterstützen islamistischen Verbände einschließlich der Terror-Organisation al-Nusra nicht in der Lage sind, entscheidend nach Osten auf das IS-Gebiet rund um Manbij vorzustoßen.

Karte Maraa 23.4.2016https://southfront.org/wp-content/uploads/2016/04/Syria_Battle_for_Azaz_April_23_3AM.png

Danach hat der IS gegen sie bedrohliche Gebietsgewinne erzielt:

Karte Azaz 27.4.2016https://www.almasdarnews.com/article/rebels-doomed-northern-aleppo-isis-nears-azaz-map-update/ | Al-Masdar News

Ohne die kurdischen Bodentruppen geht es nicht.

Aber gegen die Türkei können sich nicht einmal die USA durchsetzen; SPIEGEL online berichtete windelweich so:

Erdogan im Weißen Haus: Obama sichert Türkei Unterstützung gegen den Terror zu

Eine Begegnung zwischen US-Präsident Obama und seinem türkischen Kollegen Erdogan war beim Atomgipfel in Washington nicht vorgesehen. Nun haben sich die beiden doch getroffen und über den Kampf gegen Terrorismus beraten.

Freitag, 01.04.2016 – 09:35 Uhr

[…]

Die Beziehungen zwischen den USA und der Türkei sind derzeit stark angespannt. Die USA unterstützen syrischen Kurden im Kampf gegen den IS sowohl in Syrien als auch im Irak. Erdogan dagegen nennt die kurdischen Kämpfer „Terroristen“ und setzt seine Militäroffensive gegen sie fort.

[…]

Am Donnerstag hatte die Zeitung „Hürriyet“ unter Berufung auf türkische Militärkreise berichtet, die Türkei drohe mit einem erneuten Artilleriebeschuss auf kurdische Verbände in Syrien. Es gebe Hinweise darauf, dass die Kurden die strategisch wichtige Stadt Manbij in Nordsyrien einnehmen wollten. Sollte ein solcher Angriff beginnen, werde die Artillerie das Feuer eröffnen.

Ankara befürchtet, dass die Kurden in der Grenzregion einen autarken Staat gründen wollen. Die Stadt Manbij liegt zwischen den beiden Gebieten.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/erdogan-im-weissen-haus-obama-versichert-tuerkei-unterstuetzung-a-1084921.html

Kann sich ein uninformierter deutscher Leser darauf einen Reim machen? Wohl kaum.

Türkische Medien berichten präziser:

Turkey has two demands from US for support in Manbij operation: Sources

Tolga Tanış – WASHINGTON

 

Turkey has demanded Syrian Arab tribes to leave Kurdish-led forces in northern Syria fighting the Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) and asked the U.S. to increase its air strikes for groups Turkey supports, in exchange for helping the U.S.-led anti-ISIL coalition during an assault on the jihadist group in the Manbij region.

Turkish President Recep Tayyip Erdoğan negotiated hard terms with U.S. President Barack Obama and U.S. Vice President Joe Biden last week in Washington, where he was attending the Nuclear Security Summit, Turkish sources said.

The U.S. has asked for Turkey’s support to take back Manbij, which lies at the southeastern end of the 98-kilometer border Turkey shares with Syria that is controlled by ISIL. Turkey in return put forth two demands.

Erdoğan first demanded that the Syrian Arab tribes to be included in the Manbij operation leave the Syrian Democratic Forces, which is under the control of the Syrian Kurdish Democratic Union Party (PYD), and undergo “background checks.“

Turkey also demanded the U.S. increase its support for the groups Turkey supports at Marea, which is located on the southwestern end of the 98-kilometer border, with airstrikes.

Turkey and U.S. are at odds over the designations of the PYD, and its military wing, the People’s Protection Unit (YPG). Turkey designates the two groups as terrorist organizations as it sees them as offshoots of the outlawed Kurdistan Workers’ Party (PKK), while the U.S. sees the PYD and YPG as “reliable partners” in its fight against ISIL in Syria.

Turkish sources said Turkey had not changed its stance regarding the designation of the YPG and PYD, while another Turkish source claimed that the U.S. had softened its tone over its stance regarding the two groups and that progress between the two NATO allies had been reached.

Meetings at a technical level will continue in Ankara, the second source added.

Another Turkish source said that a group of U.S. military and intelligence staff were set to travel to Turkey on April 4 to work on a plan for an operation to liberate Manbij from ISIL.

April/03/2016

http://www.hurriyetdailynews.com/Default.aspx?pageID=238&nID=97246&NewsCatID=352

So geht es natürlich nicht voran mit der Bekämpfung des IS. Auch wenn Obama das Wort „Genozid“ vermied: die Türkei kämpft weiterhin nicht gegen den IS, sondern gegen die syrischen Kurden. Die USA gehen auf das Trennungsbegehren der Türkei nicht ein, sondern machen genau das Gegenteil: sie erhöhen ihre militärische Präsenz im kurdischen Teil Syriens und streben eine Erhöhung des bislang geringen arabisch-sunnitischen Teils der SDF an – wohl in der Hoffnung, die Türkei werde in diesem Fall die „US-Bodentruppen“ nicht mit ihrer Artillerie bekämpfen, wie sie es bislang tut. Ich halte diese Hoffnung für unrealistisch.

FB WSJhttps://www.facebook.com/wsj/posts/10154249308103128

http://www.wsj.com/articles/u-s-to-send-250-additional-military-personnel-to-syria-1461531600?tesla=y

Es gab und gibt also genug Stoff für die deutsche Presse, um informativ über die Türkei zu berichten.

Stattdessen gab es nur noch, was für ein Geschenk des Himmels, Böhmermann-Hysterie.

Ich kann und will hier nur die schrillsten Meinungsäußerungen dokumentieren.

Das sind natürlich die von der Springer Presse. Realsatire pur.

Denn die Solidarisierungsaktion von Mathias Döpfner dürfte wohl das peinlichste Mißverständnis des Jahres sein:

Kritik an Erdogan

10.04.16

Solidarität mit Jan Böhmermann!

Der Satiriker Jan Böhmermann wird angegriffen, weil er ein Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten verfasst hat. Peinlich, dass er dafür nun attackiert wird. Ein offener Brief.

Von Mathias Döpfner

Lieber Herr Böhmermann,

wir kennen uns nicht, und ich habe leider auch bisher Ihre Sendungen nicht sehen können. Dennoch wende ich mich in einem offenen Brief an Sie, denn es ist aufschlussreich, welche Reaktionen Ihre Satire ausgelöst hat. Ein Kristallisations- und Wendepunkt.

[…]

Sobald es gegen die katholische Kirche geht, ist das Lachen des Justemilieu programmiert. Es kann gar nicht respektlos und verletzend genug sein.

Sie, lieber Herr Böhmermann, mussten nun lernen, dass andere Maßstäbe gelten, wenn es um türkische Spitzenpolitiker geht. In Deutschland brach eine Art Staatskrise aus, nur weil Sie Herrn Erdoğan als „Ziegenficker“ bezeichnet haben. Apropos Ficken. Wenn das ZDF – seinem gebührenfinanzierten Bildungsauftrag feinsinnig verpflichtet – einen Hashtag „Fick dich, Bild-Zeitung“ ins Leben ruft und sich dazu die Domain „fickdichbildzeitung.com“ sichert, die bis heute auf einen Spot des ZDF verlinkt, dann klopft sich die deutsche Intelligenz vor freudiger Erregung prustend auf die Schenkel. „Fick dich, Bild“, und das vom Zweiten Deutschen Fernsehen in Auftrag gegeben und zur besten Sendezeit gesendet und dann multimedial online vermarktet – ho, ho, ho, ganz schön kühn. „Bild“ hat’s verdient. Die sind ja selbst nicht besser.

[…]

P.S. Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen. Vielleicht lernen wir uns auf diese Weise vor Gericht kennen. Mit Präsident Erdogan als Fachgutachter für die Grenzen satirischer Geschmacklosigkeit.

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article154171281/Solidaritaet-mit-Jan-Boehmermann.html

Dagegen kommt keine Satire an. Die Täter-BILD, die von Persönlichkeitsrechtsverletzungen lebt wie kein anderes Presseorgan, stilisiert sich zum Opfer… Und verstanden wurde die Böhmermann-Satire nun schon mal gar nicht.

Friedes Liebling hat genug Geld, um Rechtsstreitigkeiten gegen Staatspräsidenten zu führen. Jedenfalls mehr als Jan Böhmermann.

In einem Detail hat er allerdings recht: die CDU und die Medien engagieren sich nicht für verfolgte Christen; für die in Syrien nicht, weil sie zu Assad stehen, der allein ihr Überleben sichert. Für Christen in der Türkei nicht, weil die aktuell ebenfalls nicht opportun sind und daher, weil die Leitmedien nun mal blind, taub und stumm sind, wenn’s sein muß, nur in einem Nischenprogramm thematisiert werden:

19.04.2016

Türkei: Christen wehren sich gegen Verstaatlichung von Kirchen – Kloster enteignet

Druck auf Christen wächst

Im türkischen Diyarbakir wehren sich Christen gegen eine Verstaatlichung ihrer Gotteshäuser. Vertreter der syrisch-orthodoxen sowie der evangelischen Kirche legten Widerspruch bei einem Gericht in der südostanatolischen Provinzhauptstadt ein.

[…]

https://www.domradio.de/themen/weltkirche/2016-04-19/tuerkei-christen-wehren-sich-gegen-verstaatlichung-von-kirchen-kloster-enteignet

Kai Diekmann, von dem Wikipedia u.a. wissen will, daß er seit dem 1.1.2016 nicht mehr Chefredakteur von BILD, sondern „Gesamtherausgeber der Bild-Gruppe“ sei, was immer das auch bedeuten mag:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kai_Diekmann

hat einen besonderen Griff ins Klo getan: nämlich ein fiktives Interview mit dem privaten Jan Böhmermann, den es öffentlich nicht gibt, auf seine FB-Seite eingestellt. Eine Fotomontage gab es als Dreingabe. Und da Diekmann Jan Böhmermann nicht kennt, ist seine Erfindung entsprechend entgleist. Er kann es offenbar nicht verwinden, nicht mehr aktiver Gestalter an der tumultigen BILD-Front zu sein:

Kai Diekmann
  1. 12. April um 23:44 ·

Diekmann, FB[…]

Frage: In der Affäre um Sie ist nun der Eindruck entstanden, die deutsche Kanzlerin kusche vor Erdogan – ausgerechnet der türkische Staatspräsident wird damit zum großen Nutznießer des Schmähgedichts: Haben Sie das gewollt?

Böhmermann: „Wenn die Kanzlerin nicht eine Art Entschuldigung hätte verlesen lassen, wäre dieser Eindruck nicht entstanden. Wenn wir aus dem Nachtleben irgendetwas gelernt haben, dann doch, dass man in der Konfrontation mit stolzen Männern mit Migrationshintergrund niemals zucken darf. Die Kanzlerin hat gezuckt.“

[…]

Frage: Wen beleidigen Sie als nächstes?

Böhmermann: „Wir planen, ohne zu viel zu verraten, ein Jungfrauen-Special für junge Islamisten, Terroristen, Konvertiten. Wir haben da einige Überraschungen geplant. Aber im Prinzip ist unsere Botschaft: 80 Jungfrauen klingt erst mal viel, aber für die Ewigkeit ist das nicht gerade üppig. Wenn die Sendung so läuft wie ich mir das vorstelle, muss die Kanzlerin sich als nächstes bei Abu Al Baghdadi entschuldigen.“

https://www.facebook.com/kai.diekmann.77/posts/827840744026758

So was Abwegiges liest man selten. Oder sollte jedenfalls die letzte Antwort eine grobschlächtige Anspielung auf Böhmermanns „ISIS“-Song sein?

Der ISIS-Song von DJ Böhmi – NEO MAGAZIN mit Jan Böhmermann – ZDFneo

ZDFneo

Veröffentlicht am 23.10.2014

http://neomagazin.zdfneo.de Zwischen Rap und ISIS gibt es anscheinend eine bizarre Verbindung. Say Whaaaat! Unser ZDF-Musikkorrespondent und Hobby DJane Jan-biggedi-biggedi-Böhmermann nimmt sich der Sache an und zeigt was er an dem Turntablet kann. Dynamite!

https://www.youtube.com/watch?v=OnxLLG5dItI

Er treibt mit Entsetzen Scherz, hätte ein bekannter Dichter wohl konstatiert. Und sogar noch „mit moralischem Teil“. Ja, das kann Böhmermann. Und er ist wohl der Einzige, der das kann.

Nicht, daß ein Diekmann nicht noch steigerungsfähig wäre: der Comedian Dieter „einfach mal: Fresse halten“ Nuhr hat aus nachvollziehbaren Gründen gegen den intellektuelleren Konkurrenten Böhmermann Stellung bezogen und seine eigene Devise leider nicht befolgt.  Auch Angela Merkel erfährt also Unterstützung, die ihr peinlich sein muß. Denn Nuhr sondert wahlweise Sinnfreies oder unterschwellig Rassistisches ab:

19.04.2016 16:37 Uhr

Streit ums Erdogan-Gedicht

Böhmermann oder die Frage: Darf Satire alles?

Dieter Nuhr über die Hysterie ums Erdogan-Gedicht, absurde Solidarisierungsaktionen und die Sache mit der Kunstfreiheit. Ein Gastbeitrag.

Dieter Nuhr

 

[…]

Was für Klempner verboten ist, gilt auch für Metzgereifachangestellte und Satiriker. Wenn ich als Klempner jemanden als Kinderpornographen und Ziegenschänder beschimpfe, ist das eine Beleidigung, auch wenn ich behaupte, ich würde mit meiner Beleidigung nur die Grenzen der Klempnerei ausloten.

[…]

Erdogan ist ein humorloser Prozesshansel, ein korrupter Gewaltherrscher, ein zynischer Kriegstreiber… Darf man das so sagen? Egal. Notfalls ist es Satire! Aber dass er Ziegen schändet, glaube ich nicht. Schade eigentlich, denn dann wäre Böhmermanns Gedicht eine Tatsachenbeschreibung.

[…]

http://www.tagesspiegel.de/medien/streit-ums-erdogan-gedicht-boehmermann-oder-die-frage-darf-satire-alles/13469108.html

Und wer möchte schon durch ein unbedarftes Hallervorden-Karnevalslied „unterstützt“ werden?

Dieter Hallervorden – Erdogan, zeig mich an! – Offizielles Video (HD)

SUNROCK

Veröffentlicht am 11.04.2016

Hallervordens Narrhallamarsch gegen Zensur: „Erdoğan, zeig mich an!“

Nachdem der Staatsanwalt, assistiert von der Kanzlerin, gegen einen Künstler ermittelt und der türkische Staatschef gegen „NDR-Extradry“ vorgeht und auch andere Kabarettisten sogar mit Terror bedroht werden, hat sich nun Dieter Hallervorden für einen Satiresong gegen Erdoğan entschieden.

„Ich wollte da nicht nur solidarisch mit den angegriffenen Kollegen sein, sondern eigentlich auch mit mir selbst und meiner künstlerischen Freiheit!“

[…]

https://www.youtube.com/watch?v=YOwxDY37ZxE

Solidarität der anderen Art plant derweil das Bundesverteidigungsministerium, das seine unverbrüchliche Waffenbrüderschaft mit dem NATO-Partner Türkei demonstrieren will: durch Millionen-Investitionen in den Luftstützpunkt Incirlik.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/ist-islamischer-staat-tuerkei-bundeswehr-luftwaffe-incirlik

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kampf-gegen-is-bundeswehr-startet-tornado-basis-in-der-tuerkei-a-1089047.html

http://de.sputniknews.com/politik/20160425/309456911/deutschland-tornado-basis-tuerkei.html#ixzz46veqwH1u

 

Was sagt Jan Böhmermann zu diesem Rummel um seine Sendung?

 

Der hat sich erst einmal eine kreative Auszeit bis zum 12.5.2016 genommen. Gewohnt ironisch teilt er am 16.4.2016 auf Facebook mit:

Jan Böhmermann

 

Liebe Fans des NEO MAGAZIN ROYALE,

Mein Team und ich haben es uns in den vergangenen drei Jahren zur Aufgabe gemacht, die Top-Themen aus Politik, Feuilleton und Boulevard satirisch einzuordnen. In den vergangenen zwei Wochen haben wir es geschafft jedes dieser drei Presse-Levels selber einmal durchzuspielen.

Daher habe ich mich entschlossen eine kleine Fernsehpause einzulegen, damit sich die hiesige Öffentlichkeit und das Internet mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren kann. Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht. Darüber hinaus ist die Redaktion davon überzeugt, dass ein weiterer Song von Dieter „Didi“ Hallervorden zum Thema unbedingt zu verhindern ist. Das, und darin sind sich hier alle einig, MUSS oberste Priorität haben!

[…]

https://www.facebook.com/jboehmermann/posts/1174196975946157

Ein verständlicher, wenn auch vergeblicher Wunsch. Hallervorden brachte sich am 18.4.2016 erneut sängerisch ein, dieses Mal mit einem Ossi-Schmählied gegen die Kanzlerin, das in jeglicher Hinsicht noch schlechter ist als seine Erdogan-Nummer – das hätte man nicht für möglich gehalten:

https://www.youtube.com/watch?v=JdtL9TBJ6jY

Am Schluß des Böhmermann-Textes auf Facebook heißt es launig:

Daher verlasse ich jetzt erstmal das Land, lasse mir beim Twerk&Travel durch Nordkorea die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit nochmal genau erklären, bevor ich noch ein paar Tage mit meinem Segway auf dem Jakobsweg pilgere, um mich selbst zu finden.

Böhmermann FB 16.4.16 SmileysHinter dieser Fassade dürfte es anders aussehen.

In der Debatte um sein umstrittenes Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat sich der TV-Satiriker Jan Böhmermann an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) gewandt. „Ich möchte gerne in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann“, schrieb Böhmermann nach SPIEGEL-Informationen am vergangenen Sonntag [3.4.2016] mittels einer privaten Twitter-Nachricht an den Chef des Kanzleramts.

[…]

Er bitte nicht um Hilfe in seinem Fall, sondern um „Berücksichtigung meines künstlerischen Ansatzes und meiner Position, auch wenn er streitbar ist“, so Böhmermann. Altmaier schrieb zurück, er werde sich melden, sobald er am Abend in Berlin sei. Doch der Kanzleramtsminister ließ nicht wieder von sich hören. Stattdessen verkündete Regierungssprecher Steffen Seibert am folgenden Tag, dass Kanzlerin Angela Merkel sich in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu von Böhmermann distanziert habe.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-bat-kanzleramtschef-peter-altmaier-um-beistand-a-1086128.html

Noch ein Schnipsel:

08.04.16

Böhmermann bat Altmaier nach Erdogan-Satire um Anhörung

[…]

Der ZDFneo-Satiriker Jan Böhmermann hat seine Teilnahme an der Grimme-Preis-Verleihung am Freitagabend [8.4.2016] in Marl abgesagt. Das Grimme-Institut bestätigte das auf Anfrage.

„Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe“, postete der 35-Jährige am Freitagmorgen auf Facebook. „Mein Team von der Bildundtonfabrik und ich bitten um Verständnis, dass wir heute Abend nicht in Marl feiern können.“

Böhmermann sollte den Preis für seine Satire rund um den Mittelfinger des griechischen Ex-Finanzministers Janis Varoufakis bekommen.

[…]

http://www.welt.de/kultur/article154137952/Boehmermann-bat-Altmaier-nach-Erdogan-Satire-um-Anhoerung.html

Ich weiß nicht, wie schnell man mit dem Schock der ganz persönlichen Begegnung mit Realpolitik fertigwird. Ich denke aber, daß Böhmermann trotz allem robuster ist als er auf den ersten Blick wirkt. Und daß er das reichhaltige Material, das der Bearbeitung harrt, ausbeuten wird.

 

Was sagt das Ausland zu diesem Sturm im Wasserglas?

 

Ein weiterer Jurist hält Böhmermanns Satire für zulässig, ist sich aber nicht sicher, ob das Bundesverfassungsgericht bei sexuellen Konnotationen mitspielt. Und empfiehlt einen Blick in den anglo-amerikanischen Rechtsraum:

Böhmermann-Affäre

Das ist keine Schmähkritik!

Auch wenn der Vorwurf von vielen geäußert wird: Jan Böhmermanns Gedicht gegen Erdogan erfüllt nicht die Kriterien einer Schmähkritik. Rechtlich problematisch ist eher sein sexueller Inhalt. Ein Gastbeitrag.

15.04.2016, von Georgios Gounalakis

[…]

Wir sollten von den Vereinigten Staaten lernen

Unproblematisch wäre es demgegenüber in den Vereinigten Staaten. Der Supreme Court gibt hier dem First Amendment, das die Meinungsfreiheit gewährleistet, Vorrang vor dem Ehrenschutz. Im Fall Jerry Falwell gegen Larry Flynt ging es um eine sexuelle Parodie im „Hustler“-Magazin über den Fernsehprediger Falwell. Flynt lässt Falwell fiktiv „sein erstes Mal“ in einem inzestuösen Stelldichein mit seiner Mutter in einem outdoor-house schildern.

Falwell habe diese an Geschmacklosigkeit kaum zu überbietende inzestuöse Anspielung als „public figure“ hinzunehmen, denn die Meinungsfreiheit brauche „breathing space“, urteilte das Gericht. Hier offenbart sich ein weit großzügigeres Verständnis der Meinungsfreiheit, das ihr noch größere Freiräume im Bereich von politischer Karikatur und Satire belässt.

Sollten wir also nicht von den Vereinigten Staaten lernen? Es spricht vieles dafür, politische Karikatur und Satire auch hierzulande selbst dann zuzulassen, wenn sie sexuell angehaucht, ja geradezu sexuell geprägt ist. Entscheidend muss sein, ob in der Satire (auch) eine Sachfrage – direkt oder indirekt – angesprochen ist, womit eine die Öffentlichkeit besonders interessierende Frage aufgeworfen wird. Denn dies spricht – trotz anstößiger Verbalinjurien – für die Zulässigkeit der freien Rede. Und eine Sachfrage enthält, wie die derzeitige öffentliche Diskussion zeigt, Böhmermanns Gedicht allemal: das problematische Verhältnis Erdogans zu Minderheiten, Kurden und Christen.

Georgios Gounalakis ist Professor für Medienrecht an der Philipps-Universität Marburg.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/boehmermann-affaere-das-ist-keine-schmaehkritik-14179877.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

In den USA und in Großbritannien begegnet man der hiesigen Diskussion mit komplettem Unverständnis.

Für’s herzhafte Lachen empfehle ich den in den USA tätigen britischen Satiriker John Oliver:

Insulting ErdoganJohn Oliver – Insulting Erdogan

consumer

Veröffentlicht am 18.04.2016

From HBO’s Last Week Tonight with John Oliver.

https://www.youtube.com/watch?v=CXJtrCcuv6o

Einen Zacken schärfer betreibt es der Konservative Douglas Murray  im konservativen britischen Spectator, der zu einem Wettbewerb um den obszönsten Erdogan-Limerick aufruft (der später von einem Leser mit einer 1.000 Pfund-Prämie ausgestattet wird).

Die BBC berichtet über diesen Wettbewerb, mutet den Lesern den Link zum Spectator-Artikel aber nur mit dieser Warnung zu:

Related Internet links

The Spectator (contains rude language)

The BBC is not responsible for the content of external Internet sites

http://www.bbc.com/news/world-europe-36086563

Murray hat die Meßlatte als freier Brite:

Well I’m a free-born British man, and we don’t live under the blasphemy laws of such despots.

http://blogs.spectator.co.uk/2016/04/introducing-the-president-erdogan-offensive-poetry-competition/

tatsächlich sehr hoch gelegt und ein Limerick verbrochen, gegen das Böhmermanns „Lehrbeispiel“ wie der überdrehte Kinderkram wirkt, der er ist. Ein deutscher Leser bedarf allerdings der Konsultation von Google, um gewisse Fachausdrücke wie „rim-job“ oder „felching“ verstehen zu können. Im Prinzip geht es um – wiederum ein deutscher Dichter, dem nichts Menschliches fremd war und der keine Verbalisierung scheute – Götz von Berlichingen, und Merkel ist eigentlich mehr im Fokus als Erdogan.

Am 23. Juni gibt’s beim Spectator die Preisverleihung.

Es ist zu hoffen, daß wir auf die Preisverleihung der Staatsanwaltschaft Mainz nicht so lange warten müssen.

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Kampf gegen den IS – Deutschland zieht in einen rechtswidrigen und sinnlosen Krieg

IS-Kämpfer, Vice NewsQuelle: Vice News https://www.youtube.com/watch?v=AUjHb4C7b94

Jetzt ist es also wieder einmal soweit: Deutschland „nimmt Verantwortung wahr“. Dieses Mal in Syrien. Tornados klären auf, eine Fregatte begleitet einen französischen Flugzeugträger, Bomber der US-geführten Koalition der Willigen werden in der Luft betankt. In weniger als einer Woche war das – im übrigen falsche – Mantra „Militärisch ist der IS nicht zu besiegen, eine Verhandlungslösung muß her“ vom Tisch gewischt. Die Geschwindigkeit, mit der das geschah, läßt sich vielleicht wirklich nur als Satire darstellen, die viel über die deutsche Wertschätzung von Rechtsstaat und Parlament aussagt.

Das Ziel ist der Krieg gegen den Terror – BPK

Jung&Naiv ULTRAS

Veröffentlicht am 30.11.2015

Es handelt sich bei diesem Video um Satire.

https://www.youtube.com/watch?v=Bc63eS3AIRo

Nach dem Besuch beim französischen Präsidenten Hollande am 26.11.2015 war die Sache eines deutschen Militäreinsatzes in Syrien plötzlich klar, am 1.12.2015 wurde der entsprechende Kabinettsbeschluß getroffen und am 4.12.2015 stimmte der Bundestag nach nur anderthalbstündiger Diskussion – ohne Redebeitrag der Kanzlerin – zu:

Freitag, 04.12.2015 – 11:30 Uhr

Für das Mandat votierten 445 Abgeordnete, dagegen waren 146. Es gab sieben Enthaltungen. Die Ja-Stimmen kamen fast ausschließlich aus dem Koalitionslager. Die Linksfraktion hatte vorab ein geschlossenes Nein angekündigt, die Grünen-Fraktion eine mehrheitliche Ablehnung.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-syrien-einsatz-der-bundeswehr-a-1066085.html

Ist dieser Einsatz rechtmäßig?

Daß der Einsatz rechtmäßig ist, hatte Justizminister Heiko Maas jedenfalls versichert:

Geplanter Bundeswehreinsatz in Syrien 

Heiko Maas hat keine Bedenken 

Laut Bundesjustizminister ist der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtlich unbedenklich. In Berlin demonstrierten 3.000 Menschen gegen den Krieg.

4. 12. 2015

BERLIN dpa | Unmittelbar vor der Entscheidung des Bundestages hat Bundesjustizminister Heiko Maas rechtliche Bedenken am geplanten Syrien-Einsatz der Bundeswehr zurückgewiesen. „Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz“, sagte der SPD-Politiker dem Tagesspiegel.

Zur Begründung verwies Maas demnach unter anderem auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind. „Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen“, sagte Maas.

[…]

http://www.taz.de/!5258078/

Das klang ja, so für den gemeinen Journalisten und den ununterrichteten Bürger, beruhigend, nachdem zuvor Journalisten durch den Sprecher des Auswärtigen Amts derb beschieden worden waren, es sei unnötig, sich schon (!) am 30.11.2015 Gedanken über die Rechtmäßigkeit einer militärischen Intervention auf Bitte von Präsident Hollande zu machen; schließlich war eine deutsche politische Solidaritäts-Geste innerhalb der sich aufgrund der deutschen Dominanz (Griechenlandkrise, Flüchtlingskrise) zerlegenden EU alternativlos, und bloße Förmeleien kontraproduktiv:

Bundespressekonferenz vom 30.11.2015

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 30. November 2015: 

[…]

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, hat sich eine Bundesregierung jemals zuvor ohne ein UN-Mandat an einem Krieg beteiligt?

SCHÄFER: Ich glaube, diese ganze Debatte, die wir hier jetzt führen, und darauf haben Herr Flosdorff und Frau Wirtz völlig zu Recht hingewiesen, sollten wir doch einfach einmal auf den Moment verschieben, an dem es einen Beschluss der Bundesregierung gibt, der dann dem Deutschen Bundestag zur Diskussion vorgelegt wird. Da gehört er hin.

Noch gibt es einen solchen Beschluss der Bundesregierung nicht, sondern eine Ankündigung. Es wird morgen eine Kabinettssitzung geben, in der es, wovon ich ausgehe, einen solchen Beschluss geben wird. Wenn es ihn dann gegeben haben wird Futur II, dann werden wir gerne darüber diskutieren. Jetzt gibt es ihn noch nicht. Warten Sie ab. Das Mandat wird dann kommen. Das wird dann im Bundestag ausführlich beraten werden, sicherlich auch unter dem Gesichtspunkt, den Sie angeführt haben.

[…]

SCHÄFER: Noch einmal, Herr Jung: Wenn sich die Bundesregierung entscheidet, sich auf der Grundlage eines Mandats des Deutschen Bundestags an den auch militärischen Maßnahmen im Kampf gegen ISIS zu beteiligen, so erfolgt das auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts.

Ihre Verengung auf die Frage eines Mandats ­– ich vermute, damit meinen Sie eine Maßnahme nach Kapitel VII der Vereinten Nationen – ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, weil es darauf ankommt, ob das, an dem wir uns beteiligen wollen, im Einklang mit dem Völkerrecht steht, oder nicht. Wenn wir morgen diesen Beschluss fassen, dann sind wir davon überzeugt, dass das so ist.

[…]

http://www.jungundnaiv.de/2015/11/30/bundesregierung-fuer-desinteressierte-bpk-vom-30-november-2015/

Klappe zu, Affe tot. Wenn das Kabinett bei seiner Entscheidung am 1.12.2015 von der Rechtmäßigkeit des Unternehmens überzeugt ist, obwohl ein UN-Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta nicht vorliegt, das allein die Gewaltanwendung in fremden Staaten ohne deren Erlaubnis legitimiert, dann haben unbotmäßige Journalisten nicht weiter nachzufragen. Und meistens klappt ein solches autoritäres Herangehen angesichts des Zustands unserer Presse ja auch.

Einen Tag später, mit dem Antrag der Regierung an das Parlament, wurde die juristische Katze aus dem Sack gelassen [Hervorhebungen von mir]:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6866

  1. Wahlperiode 01.12.2015

 Antrag der Bundesregierung

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem von der Bundesregierung am 1. Dezember 2015 beschlossenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS zu.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016.

2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen

Die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Der Einsatz erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Durch den vorgesehenen Einsatz deutscher Streitkräfte unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Frankreich, Irak und die internationale Allianz in ihrem Kampf gegen IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen.

[…]

Beginnend im September 2014 haben mehrere mit Deutschland verbündete oder partnerschaftlich verbundene Staaten (USA, Australien, Vereinigtes Königreich, Frankreich) die durch IS von syrischem Staatsgebiet ausgehenden Angriffe auf Irak zum Anlass genommen, Irak – auf dessen Ersuchen hin – in Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung im Sinne von Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen militärischen Beistand zu leisten. In diesem Zusammenhang werden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung nicht in der Lage und/oder nicht willens ist, die von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch IS zu unterbinden. Insoweit als vom IS eine Bedrohung für andere Staaten selbst ausgeht, nehmen diese darüber hinaus ihr Recht auf individuelle Selbstverteidigung wahr. Dieses Vorgehen wurde dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch die genannten Staaten angezeigt.

Das Vorgehen gegen IS in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ist von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst. Soweit die kollektive Selbstverteidigung zu Gunsten von Frankreich geleistet wird, erfolgen die militärischen Beiträge Deutschlands zusätzlich in Erfüllung der EU-Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

[S.1, 3f. ]

Jost Müller-Neuhof hat im TAGESSPIEGEL dieses luftige Konglomerat juristischer Formeln so charakterisiert, ohne das militärische Unterfangen letztlich als „illegitim“, sondern nur als „zweifelhaft“ zu bewerten; deutlicher darf man wohl in dieser von der ZEIT beherrschten und von stramm transatlantischen Joffe-Kolumnen kontaminierten Tageszeitung nicht werden:

Im Ganzen ein normatives Potpourri, das der unübersichtlichen Gefechtslage vor Ort entspricht.

http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-im-kampf-gegen-terrormiliz-is-zweifel-duerfen-nicht-uebertuencht-werden/12677574.html

Widmen wir uns den Rechtfertigungen der Bundesregierung im Detail.

US Luftschlag gegen IS, Irak https://www.youtube.com/watch?v=2Ppd09ATLaA

I. Nothilfe zugunsten des Irak, der um internationale Unterstützung bei der Bekämpfung des IS gebeten hatte

Es ist geradezu wahnwitzig, die Bombardierungen Syriens als Hilfeleistung für den Irak auszugeben, der durch den IS vom syrischem Staatsgebiet aus bedroht werde – als ob der IS nicht 2013 auf irakischem Staatsgebiet entstanden wäre und dort bis heute tätig sein würde; er hat sich lediglich ab 2014 zusätzlich auch auf Syrien ausgedehnt, nachdem Syrien durch die Bewaffnung von „Oppositionskräften“ durch Drittstaaten hinlänglich destabilisiert worden war.

Karte IS 22.5.2015Quelle:

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4736719/Warum-der-Islamische-Staat-nicht-zu-stoppen-ist

So sah die Ausbreitung des IS nach frischen Eroberungen in Ramadi (Irak) und Palmyra (Syrien) trotz IS-Bekämpfung durch die US-Koalition im Mai 2015 aus.

Die Desinformation, Deutschland agiere in Nothilfe für den Irak, wurde natürlich nur deshalb vorgebracht, weil der Irak internationale Hilfe beim Kampf gegen den IS erbeten hatte – anders als Syrien, gegen dessen erklärten Willen Teile der US-geführten Allianz dort sukzessiv seit September 2014 ebenfalls agieren.

Wenn man sich die irakische Reaktion auf die militärische Unterstützung beim Kampf gegen den IS, adressiert an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrats, vom 20.9.2014 (S/2014/691) ansieht, dann wird ersichtlich, daß die Wahrung der irakischen nationalen Souveränität ein Hauptanliegen ist. Und daß Angriffe des IS auf den Irak von Syrien aus nur ein Nebenproblem darstellen [Hervorhebungen von mir]:

 S/2014/691

14-61464 2/2

Annex to the letter dated 20 September 2014 from the Permanent Representative of Iraq to the United Nations addressed to the President of the Security Council

[Original: Arabic]

I should like to reaffirm the substance of the letter dated 25 June 2014 from the Minister for Foreign Affairs of Iraq addressed to the Secretary-General of the United Nations and the President of the Security Council (S/2014/440, annex), in which the international community was requested to support the effort to eradicate the Islamic State in Iraq and the Levant (ISIL) and restore stability to our country.

On 15 September 2014, at the Paris conference, the international community attested to the fact that ISIL represents a threat to Iraq. We welcome the commitment that was made by 26 States to provide the new Iraqi Government with all necessary support in its war against ISIL, including appropriate military assistance through the provision of air cover in in coordination with the Iraqi armed forces and in accordance with international law, without endangering the safety of civilians, ensuring that populated areas are not struck and respecting Iraq’s sovereignty.

Iraq is grateful for the military assistance it is receiving, including the assistance provided by the United States of America in response to Iraq’s specific requests. Iraq and the United States have entered into a Strategic Framework Agreement, and that Agreement will help to make such assistance more effective and enable us to make great advances in our war against ISIL. Although Iraq is in great need of the assistance of its friends in combatting this evil terrorism, it nonetheless attaches great importance to preserving its sovereignty and its ability to take decisions independently, both of which must be honoured in all circumstances.

As we noted in our earlier letter, ISIL has established a safe haven outside Iraq’s borders that is a direct threat to the security of our people and territory. By establishing this safe haven, ISIL has secured for itself the ability to train for, plan, finance and carry out terrorist operations across our borders. The presence of this safe haven has made our borders impossible to defend and exposed our citizens to the threat of terrorist attacks.

It is for these reasons that we, in accordance with international law and the relevant bilateral and multilateral agreements, and with due regard for complete national sovereignty and the Constitution, have requested the United States of America to lead international efforts to strike ISIL sites and military strongholds, with our express consent. The aim of such strikes is to end the constant threat to Iraq, protect Iraq’s citizens and, ultimately, arm Iraqi forces and enable them to regain control of Iraq’s borders.

[…]

http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2014/691

US F-15 Inherent resolvehttp://www.centcom.mil/en/news/articles/coalition-killed-10-senior-isil-leaders-in-december

Die (bedingte) Zustimmung des Irak kann sich nur auf militärische Aktivitäten der Allianz auf dem eigenen Staatsgebiet beziehen. Die fehlende Zustimmung Syriens zu Bombardierungen auf syrischem Staatsgebiet ersetzt sie mithin nicht.

Der Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R. der Universität Hamburg, Norman Paech, hat am 10.12.2015 in Kenntnis der amtlichen Rechtfertigungen ein umfassendes Gutachten veröffentlicht. Andere Juristen, die zuvor ihre Meinungen verbreitet hatten, haben sich hierzu nicht geäußert. Wer wäre auch schon auf den kühnen Gedanken gekommen, die Einladung des Irak könnte Bombardierungen in Syrien rechtfertigen? Natürlich niemand, der noch bei juristischem Verstand ist. Paech findet zu diesem Rechtfertigungselement der deutschen Regierung folgende Worte:

Ausgabe vom 10.12.2015, Seite 12 / Thema

Kein kollektives Verteidigungsrecht

Dokumentiert. Zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Syrien. Eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse

Von Norman Paech

Heute machen sich die ersten von sechs »Tornados« der deutschen Luftwaffe auf den Weg in die Türkei. Von dort aus ­sollen sie bald Einsätze über Syrien fliegen. ­Völkerrechtlich ist der 134 Millionen Euro teure Bundeswehreinsatz nicht gesichert

[…]

Soweit sich die Staaten auf die Zustimmung der irakischen Regierung für ihr militärisches Eingreifen im Irak berufen können, ist dagegen nichts einzuwenden. Das gilt aber nicht für die Bombardierungen in Syrien, wofür nur Russland die Erlaubnis der syrischen Regierung hat. Die Berufung auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung zugunsten eines Staates ist jedoch ohne Zustimmung des angegriffenen Staates nicht möglich.

Die USA berufen sich auf die Zustimmung der irakischen Regierung und argumentieren, dass eine Intervention in Syrien notwendig sei, da nur dadurch die Gefahr für Irak und die Angriffe auf irakisches Territorium abgewehrt werden können. Es ist durchaus völkerrechtlich anerkannt, dass zur Verteidigung der Grenzen diese auch in den Nachbarstaat, aus dem die Gefahr kommt, hinein überschritten werden können. Dies aber nur in sehr begrenztem Umfang. Die Operationen der USA und ihrer Verbündeten bis weit in den Westen Syriens sind dadurch nicht legitimiert.

[…]

https://www.jungewelt.de/2015/12-10/071.php

UN-Websitehttp://www.un.org/en/index.html

II. Die Berufung auf die Resolution 2249 des UN-Sicherheitsrates vom 20.11.2015

Man kann von deutschen Journalisten nicht erwarten, daß sie sich diese Resolution ansehen, bei dem Zeitdruck, der heutzutage herrscht, und bei der Absenkung an Qualität, die dieser Zeitdruck allseits herbeigeführt hat. Daß diese Resolution nicht zu Kampfhandlungen in Syrien ermächtigt, belegt bereits ihr Wortlaut. Ich zitiere deren entscheidenden Appell in Ziff. 5 [Hervorhebungen von mir]:

5. Calls upon Member States that have the capacity to do so to take all necessary measures, in compliance with international law, in particular with the United Nations Charter, as well as international human rights, refugee and humanitarian law, on the territory under the control of ISIL also known as Da’esh, in Syria and Iraq, to redouble and coordinate their efforts to prevent and suppress terrorist acts committed specifically by ISIL also known as Da’esh as well as ANF, and all other individuals, groups, undertakings, and entities associated with Al-Qaida, and other terrorist groups, as designated by the United Nations Security Council, and as may further be agreed by the International Syria Support Group (ISSG) and endorsed by the UN Security Council, pursuant to the statement of the International Syria Support Group (ISSG) of 14 November, and to eradicate the safe haven they have established over significant parts of Iraq and Syria;

http://www.un.org/press/en/2015/sc12132.doc.htm

Die Resolution selbst ermächtigt zu keinen militärischen Interventionen; sie verweist vielmehr auf die UN-Charta und das internationale Recht, das die entsprechenden unspezifizierten „notwendigen Maßnahmen“ legitimieren müsse.

In dieser Bewertung stimmen sämtliche Juristen überein, die sich bislang zu diesem Thema zu Wort gemeldet haben:

Jasper Finke ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht. Er lehrt an der Bucerius Law School in Hamburg. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist das Völkerrecht. Am 27.11.2015 äußerte er sich entsprechend im Tagesschau-Interview:

http://www.tagesschau.de/inland/interview-finke-101.html

Gregor Schirmer ist Professor emeritus für Völkerrecht. Er ist Mitglied des Verbandes für Internationale Politik und Völkerrecht, des Marxistischen Forums und des Ältestenrats der Partei Die Linke. Er legte seine rechtliche Würdigung am 30.11.2015 vor:

https://www.jungewelt.de/2015/11-30/012.php

Norman Paech wurde bereits zitiert:

https://www.jungewelt.de/2015/12-10/071.php

Daß die Resolution inhaltlich weit über den Kampf gegen den IS in Syrien hinausgeht, soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Denn tatsächlich rührt sie an die Westpropaganda, daß in Syrien ein „Bürgerkrieg“ und keineswegs ein vom Westen und sunnitischen Regionalmächten angefachter islamistischer Terror mit dem Ziel des Sturzes der säkularen Regierung des Alawiten Assad stattfindet – und das bereits seit Beginn regionaler Proteste gegen die syrische Regierung im Jahr 2011. Jordanien wurde auf der Konferenz der ISSG (International Syria Support Group) vom 14.11.2015 beauftragt, eine vorläufige Liste von in Syrien tätigen Terrororganisationen jenseits von IS und al-Nusra zu erstellen. Jordanien soll nach einem Pressebericht vom 17.12.2015 insgesamt 160 Gruppierungen aufgelistet haben:

http://sputniknews.com/middleeast/20151217/1031882885/list-terrorist-organizations-jordan.html

Über diese Liste wird man sich jetzt einigen müssen…

Wenn sie denn der ISSG überhaupt übermittelt wurde. Daran muß man nach Aussagen des syrischen UN-Botschafters vom 11.1.2016 zweifeln:

https://www.youtube.com/watch?v=2U0JAgwwR3E

Merkel-HollandeQuelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/jahresrueckblick-2015–bundeskanzlerin-angela-merkel—ihr-wahnsinnsjahr-in-bildern-6594674.html

III. Die Berufung auf eine EU-Beistandsklausel

Der entsprechende, noch niemals in Anspruch genommene, Paragraph lautet:

Artikel 42, Abs. 7 des EU-Vertrags

Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

http://www.tagesschau.de/inland/interview-finke-101.html

Über den Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen hinaus liefert also auch diese fragwürdige Rechtsgrundlage keine Eingriffsrechte, sondern regelt allenfalls unklare Beistandspflichten zugunsten eines EU-Mitgliedstaates. Auch darüber sind sich die genannten Wissenschaftler einig.

Bislang hat die Regierung mithin nur juristische Folklore bzw. kühne Neuschöpfungen geliefert. Kommen wir also zum Kernpunkt: Artikel 51 der UN-Charta, zu dem die Regierungsvorlage an den Bundestag merkwürdig vage bleibt [Hervorhebung von mir]:

Das Vorgehen gegen IS in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ist von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst. Soweit die kollektive Selbstverteidigung zu Gunsten von Frankreich geleistet wird, erfolgen die militärischen Beiträge Deutschlands zusätzlich in Erfüllung der EU-Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

Daß Deutschland sich, nach herkömmlicher Lesart, nicht auf ein kollektives Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 zugunsten des Irak für Bombardierungen auf syrischem Gebiet berufen kann, wurde bereits dargelegt. Aber hat Frankreich eventuell nach den Terroranschlägen vom 13.11.2015 ein Recht auf Selbstverteidigung, das Bombardierungen auf syrischem Staatsgebiet ohne Zustimmung der syrischen Regierung einschließt?

Artikel 51 der UN-Charta

 

Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.

http://www.unric.org/de/charta

Paris Friedenslogo(Jean Jullien)

Es bewege ihn sehr, dass sein Werk weltweit von so vielen Menschen geteilt werde, sagte Jullien. Sein Hauptziel sei gewesen, mit dem Bild das Gefühl von Frieden und Solidarität zu vermitteln, „und es sieht so aus, als hätte es genau das getan“. Dass in den meisten Fällen sein Name nicht als Urheber auftaucht, störe ihn nicht. „Ich habe ein Symbol kreiert, damit jeder es teilen kann.“ Es sei nicht sein Besitz.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/jean-jullien-ueber-logo-peaceforparis-symbol-des-friedens-fuer-paris-a-1062884.html

Die Politik bewegte sich auf anderen Bahnen als denen des Friedens und der Solidarität. Hollande trat, gewiß motiviert aus innenpolitischen Gründen (Front National), in einen G.W. Bush-look-alike-contest ein:

Terror in Paris: Hollande macht IS für Anschlagsserie verantwortlich

Die Anschläge in Paris sind von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ verübt worden. Das sagte Präsident François Hollande in einer Fernsehansprache. Er bezeichnete die Attentate als Kriegsakt.

Samstag, 14.11.2015 – 16:15 Uhr

[…]

Der „Islamische Staat“ hat sich zu den Anschlägen bekannt. Frankreich startete Luftangriffe auf die syrische IS-Hochburg Rakka.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/terror-in-paris-fran-ois-hollande-macht-is-verantwortlich-a-1062813.html

Die Formulierung, daß Frankreich bereits einen Tag nach den terroristischen Anschlägen Luftangriffe „startete“, ist ungenau; tatsächlich hatte sich Frankreich bereits Monate zuvor an den Luftschlägen der US-Allianz in Syrien beteiligt.

Frankreichs Kampf gegen den IS: „Es kann nicht um Vergeltung gehen“

Ein Interview von Thomas Darnstädt

Sind die Attentate von Paris völkerrechtlich vergleichbar mit dem 11. September? Wie darf Frankreich sich wehren? Völkerrechtsprofessor Claus Kreß erklärt, welche Regeln Hollandes Regierung jetzt beachten sollte.

Montag, 16.11.2015 – 18:02 Uhr

Kreß, 49, ist Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Universität Köln.

SPIEGEL ONLINE: Herr Professor Kreß, Präsident François Hollande hat erklärt, Frankreich sei jetzt im Krieg mit dem „Islamischen Staat“. Was bedeutet das?

Kreß: Es ist nicht ganz klar, was „jetzt“ heißt. Denn die Franzosen hatten bereits vor den fürchterlichen Anschlägen vom Freitag Kommandozentren des „Islamischen Staates“ bombardieren lassen – und auch das mutmaßliche Versteck des Franzosen Salim Benghalim, der für den IS gearbeitet haben soll.

SPIEGEL ONLINE: Wollen Sie damit sagen, die Franzosen haben angefangen?

Kreß: Nein. Frankreich hat sich vor seinen Angriffen in Syrien in einem Brief an den Sicherheitsrat auf das Selbstverteidigungsrecht nach der Charta der Vereinten Nationen berufen.

SPIEGEL ONLINE: Wogegen wollte sich denn Frankreich verteidigen?

Kreß: Frankreich machte zwar auch eigene Sicherheitsinteressen geltend, berief sich aber wie die USA und die übrigen Verbündeten entscheidend darauf, dass der vom IS bedrängte Irak sie zu Hilfe gerufen habe – also auf die kollektive Verteidigung des Angegriffenen.

SPIEGEL ONLINE: Was hat das aber mit Syrien zu tun?

Kreß: Die Koalition rechtfertigt ihr Vorgehen zum Schutze des Irak damit, dass die Angriffe gegen Irak auch von Syrien ausgehen.

SPIEGEL ONLINE: Eine komplizierte Konstruktion.

Kreß: Das ist wohl auch der Grund, warum Frankreich bei der Bekämpfung des IS in Syrien zunächst nicht mitgemacht hat – aus Zurückhaltung gegenüber der amerikanischen Völkerrechtssicht.

[…]

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/paris-terror-interview-mit-voelkerrechtler-kress-zu-anschlag-a-1063010.html

Ja, damals war der SPIEGEL noch kritisch gegenüber der „komplizierten Konstruktion“ und der „amerikanischen Völkerrechtssicht“, die Deutschland jetzt umstandlos übernommen hat. In einem Staat, der es nicht schafft, mit dem IS fertigzuwerden, darf hemmungslos herumbombardiert werden, zivile Opfer inklusive, die bei Luftschlägen nie auszuschließen sind.

Hier ist das knappe Schreiben vom 8.9.2015 (S/2015/745), mit dem Frankreich seine Beteiligung an Bombardierungen Syriens gegenüber dem UN-Sicherheitsrat angezeigt hat [Hervorhebungen von mir]:

United Nations S/2015/745 Security Council Distr.: General 9 September 2015 English Original: French

15-16571 (E) 300915 300915 *1516571*

Identical letters dated 8 September 2015 from the Permanent Representative of France to the United Nations addressed to the Secretary-General and the President of the Security Council

By resolutions 2170 (2014), 2178 (2014) and 2199 (2015) in particular, the Security Council has described the terrorist acts of Islamic State in Iraq and the Levant (ISIL), including abuses committed against the civilian populations of the Syrian Arab Republic and Iraq, as a threat to international peace and security. Those acts are also a direct and extraordinary threat to the security of France.

In a letter dated 20 September 2014 addressed to the President of the Security Council (S/2014/691), the Iraqi authorities requested the assistance of the international community in order to counter the attacks perpetrated by ISIL.

In accordance with Article 51 of the Charter of the United Nations, France has taken actions involving the participation of military aircraft in response to attacks carried out by ISIL from the territory of the Syrian Arab Republic.

I should be grateful if you would have the present letter circulated to the members of the Security Council.

(Signed) François Delattre

 http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2015/745

Nothilfe für den Irak also sollen Luftschläge auf Syrien rechtfertigen. Daneben steht die schlichte Behauptung, daß die vom IS ausgehende Gefahr auch Frankreich bedrohe. Ob damit vage auf die Anschläge auf Redakteure von Charlie Hebdo und die Käufer eines jüdischen Supermarktes vom 7.1.2015 Bezug genommen wurde?

Diese waren gewiß kein „bewaffneter Angriff auf einen Staat“, wie er in Art. 51 der UN-Charta vorausgesetzt wird.

GB Luftschläge in Syrien, RThttps://www.youtube.com/watch?v=eT1msilPjBM

(17.7.2015)

Einen Tag zuvor, am 7.9.2015, hatte der britische UN-Botschafter den Präsidenten des Sicherheitsrates über einen bereits am 21.8.2015 in Syrien erfolgten Luftschlag informiert (S/2015/688); neben der Erlaubnis zur Verteidigung des Irak gegen den IS wurde ein konkretes eigenes Selbstverteidigungsrecht geltend gemacht [Hervorhebung von mir]:

On 21 August 2015, armed forces of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland carried out a precision air strike against an ISIL vehicle in which a target known to be actively engaged in planning and directing imminent armed attacks against the United Kingdom was travelling. This air strike was a necessary and proportionate exercise of the individual right of self-defence of the United Kingdom.

As reported in our letter of 25 November 2014, ISIL is engaged in an ongoing armed attack against Iraq, and therefore action against ISIL in Syria is lawful in the collective self-defence of Iraq.

http://undocs.org/S/2015/688

Und einen Tag nach Frankreich, am 9.9.2015 (S/2015/693), zeigte Australien seine Mitwirkung am Syrien-Feldzug an [Hervorhebungen von mir]:

[…]

This threat to Iraq, its territorial integrity and its citizens persists. Attacks by ISIL in Iraq from safe havens in Syria continue.

Article 51 of the Charter of the United Nations recognizes the inherent right of States to act in individual or collective self-defence where an armed attack occurs against a Member of the United Nations. States must be able to act in self-defence when the Government of the State where the threat is located is unwilling or unable to prevent attacks originating from its territory. The Government of Syria has, by its failure to constrain attacks upon Iraqi territory originating from ISIL bases within Syria, demonstrated that it is unwilling or unable to prevent those attacks.

In response to the request for assistance by the Government of Iraq, Australia is therefore undertaking necessary and proportionate military operations against ISIL in Syria in the exercise of the collective self-defence of Iraq.

These operations are not directed against Syria or the Syrian people, nor do they entail support for the Syrian regime. When undertaking such military operations, Australia will abide by its obligations under international law.

http://undocs.org/S/2015/693

Hier wurde unmißverständlich das amerikanische Rechtsverständnis formuliert, das ein Grundprinzip des Völkerrechts außer Kraft setzt:

UN-WebsiteArtikel 2 der UN-Charta

Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:

1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

[…]

  1. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
  2. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

 

[…]

7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.

http://www.unric.org/de/charta

Dem Westen sind diese grundsätzlichen Verpflichtungen nur dann präsent, wenn es gilt, Rußland wegen vermuteter Militärhilfe zugunsten ostukrainischer Rebellen mit Sanktionen zu belegen. Die jahrelange Unterstützung bewaffneter Aufständischer in Syrien durch den Westen und der mit dem Westen verbundenen Regionalmächte (Saudi-Arabien, einige Golfstaaten und vor allen Dingen die Türkei) dagegen ist derartig selbstverständlich, daß der russischen Luftwaffe mit aller Chuzpe zum Vorwurf gemacht wird, sie bombardiere in Syrien auch „western backed rebels“, ohne indes zu enthüllen, welche Organisationen der Westen finanziert und wo sie tätig sind. Man erkennt: das Völkerrecht ist zur knetbaren Masse verkommen.

Gegen diese weite Auslegung des Völkerrechts, die die Souveränität Syriens leugnet und die den zwischenstaatlichen Gewaltverzicht sowie das Verbot der gewaltsamen Einmischung in innere Angelegenheiten gemäß Artikel 2 der UN-Charta verletzt, hat Syrien in einem Schreiben seines UN-Botschafters an den Sicherheitsrat vom 17.9.2015 (S/2015/719) energisch protestiert [Hervorhebungen von mir]:

On instructions from my Government, and with reference to document S/2015/688 of 8 September 2015 and document S/2015/693 of 9 September 2015, I write to inform the Security Council that the United Kingdom, Australia and France are currently taking military measures against the Syrian Arab Republic. To that end, they invoke a distorted reading of the intention of Article 51 of the Charter of the United Nations, one that is blatantly inconsistent with the Charter and the resolutions of the Security Council, particularly resolutions 2170 (2014), 2178 (2014) and 2199 (2015), all of which emphasize that States must respect the unity, sovereignty and territorial integrity of the Syrian Arab Republic.

Article 51 of the Charter provides that nothing in the Charter shall impair or detract from States’ inherent right of individual or collective self-defence if an armed force attacks a Member of the United Nations, until the Security Council has taken the measures necessary to maintain international peace and security. France, Britain and Australia claim that they are taking such measures at the request of the Republic of Iraq and in support of the right of Iraq to self-defence. In that connection, the Government of the Syrian Arab Republic wishes to explain the following points:

[…]

  • In accordance with its constitutional duties, and on instructions from the Syrian Government, the Syrian Arab Army has, over the last four years, indefatigably fought such armed terrorist groups as Islamic State in Iraq and the Levant (ISIL), the Nusrah Front and other organizations associated with Al-Qaida and supported by Turkey, Jordan, Saudi Arabia, Qatar and certain well-known western States, which arm, shelter and train the terrorist groups. Any actor that genuinely wishes to fight terrorism in Syria must recognize the achievements of the Syrian Arab Army and the Syrian armed forces in combating terrorism, and must coordinate with them.
  • The claims, particularly those made in the Australian letter, are belied by the actions taken by the Syrian Arab Army to combat ISIL, the Nusrah Front and other armed terrorist organizations. Such claims are foolish, mendacious and need not be dignified with a response. Indeed, the so-called international coalition led by America has yet to achieve anything tangible in its war on the terrorist organizations. On the contrary, it has allowed the terrorist organization ISIL and its satellites and allies to expand, move and deploy freely, not only in Syria and Iraq but also in Egypt, Libya, Yemen, Tunisia, Kuwait and Saudi Arabia, and even at the heart of certain Western States whose behaviour and political discourse encourage their terrorist actions.
  • If any State invokes the excuse of counter-terrorism in order to be present on Syrian territory without the consent of the Syrian Government, whether on the country’s land or in its airspace or territorial waters, its actions shall be considered a violation of Syrian sovereignty. Combating terrorism on Syrian territory requires close cooperation and coordination with the Syrian Government in accordance with the counter-terrorism resolutions of the Security Council.

[…]

http://www.un.org/ga/search/viewm_doc.asp?symbol=S/2015/719

Dieser Brandbrief wurde kommentarlos abgeheftet. Völkerrecht in der Lesart des Westens markiert das Recht des Stärkeren, und wer wäre stärker als die USA, die diese unheilvolle Allianz anführen? Eine Allianz, die, wie Syrien richtig ausführt, seit September 2014 bis September 2015 keine militärischen Erfolge gegen den IS herbeigeführt hat?

Professor Kreß hatte am 14.11.2015 in akademischer Verkennung der Wirklichkeit noch gehofft, Frankreich werde sein verstärktes militärisches Engagement in Syrien nach den Terroranschlägen vom 13.11.2015 weiter begründen:

Aber wenn Frankreich seine Militäroperationen in Syrien von nun an als Verteidigung des eigenen Staatsgebiets begründet, wäre es gut, auch über diese Begründung ein größtmögliches Einvernehmen unter den Mächten herzustellen. Wichtiger noch: Nach der UN-Charta muss der Sicherheitsrat stets die Möglichkeit bekommen, selbst friedensstiftend einzugreifen. Hierzu muss er vollständig über Militäroperationen von Uno-Mitgliedern und deren Begründung informiert sein.

[…]

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/paris-terror-interview-mit-voelkerrechtler-kress-zu-anschlag-a-1063010.html

Da hat er sich getäuscht: Frankreich hat sich nicht explizit zu seinem Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 geäußert; nach dem Schreiben vom 7.9.2015 gab es in dieser Angelegenheit kein weiteres Schreiben an den Sicherheitsrat. Auch fand oder findet im Sicherheitsrat keine Diskussion über die gefährliche westliche Ausweitung des „Selbstverteidigungsrechts“ auf das Gebiet von nicht-zustimmenden Drittstaaten statt. Syrien hat mit Schreiben vom 30.11.2015 (S/2015/915) seine vergeblichen Versuche dokumentiert, unter der Präsidentschaft Großbritanniens des UN-Sicherheitsrates im November 2015 auch nur einen Gesprächstermin mit dem Sicherheitsrat zu vereinbaren:

http://search.un.org/results.php?query=%22S/2015/915%22%20&SS=GS&tpl=ods&lang=en

Tatsächlich ist unter Völkerrechtlern fast alles streitig, was Tatbestandsmäßigkeit und Reichweite des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 angeht.

Gab es am 13.11.2015 überhaupt einen bewaffneten Angriff auf den französischen Staat?

Paris BataclanQuelle: https://twitter.com/VPannuti/status/674535222986342400

Reicht es aus, daß französische und belgische Staatsangehörige Kontakte nach Syrien hatten, ohne daß eine Planung und Steuerung ihrer Attentate durch den IS nachgewiesen sind, um den IS verantwortlich zu machen?

Darf die Souveränität eines Staates, der sich zahlreicher islamistischer Terror-Organisationen – deren stärkste neben dem IS al-Nusra ist, die im April 2015 die Provinz Idlib einnahm und immer noch einen Teil der Stadt Aleppo beherrrscht ­– erwehren muß, verletzt werden, nur weil seine militärischen Kräfte nicht ausreichen, um den IS zu schwächen? So jedenfalls war die Situation, bevor Rußland seit dem 30.9.2015 auf Wunsch der syrischen Regierung den Regierungskräften bei ihrem Abwehrkampf Luftunterstützung bot und daneben mit seiner Luftwaffe IS-Ziele, Nachschubrouten und IS-Öl-Transporte in die Türkei bombardierte. Seitdem hat sich das Blatt entscheidend gewendet.

mil.ru IS-ÖL, 2.12.2015http://eng.syria.mil.ru/en/index/syria/news/more.htm?id=12070708@cmsArticle

(2.12.2015)

https://youtu.be/FPfPNwhB7Ec

https://youtu.be/WgYbiCGYy2c

Wie erbittert die syrische Armee noch auf verlorenem Posten gegen den IS kämpfte, zeigt dieses Video aus Raqqa:

The Islamic State (Full Length) VICE News

Veröffentlicht am 14.08.2014

The Islamic State, a hardline Sunni jihadist group that formerly had ties to al Qaeda, has conquered large swathes of Iraq and Syria. Previously known as the Islamic State of Iraq and Syria (ISIS), the group has announced its intention to reestablish the caliphate and has declared its leader, the shadowy Abu Bakr al-Baghdadi, as the caliph.

The lightning advances the Islamic State made across Syria and Iraq in June shocked the world. But it’s not just the group’s military victories that have garnered attention — it’s also the pace with which its members have begun to carve out a viable state.

Flush with cash and US weapons seized during its advances in Iraq, the Islamic State’s expansion shows no sign of slowing down. In the first week of August alone, Islamic State fighters have taken over new areas in northern Iraq, encroaching on Kurdish territory and sending Christians and other minorities fleeing as reports of massacres emerged.

VICE News reporter Medyan Dairieh spent three weeks embedded with the Islamic State, gaining unprecedented access to the group in Iraq and Syria as the first and only journalist to document its inner workings.

https://www.youtube.com/watch?v=AUjHb4C7b94

Ich empfehle, das gesamte Video zu betrachten.

Wobei die US-geführte Anti-IS-Allianz nichts tat, um Eroberungen des IS in Syrien zu verhindern. Was doch ihre erklärte Aufgabe war und ist.

https://www.youtube.com/watch?v=gA6wg8lLJ-A

Das hier ist nur eine der schrecklichen Folgen:

Palmyra’s Temple of Bel destroyed, says UN

  • 1 September 2015

Palmyra Baal TempelA satellite image confirms the main temple in the ancient city of Palmyra in Syria has been destroyed by Islamic State (IS) militants, the UN says.

Syria’s head of antiquities had suggested on Monday that the Temple of Bel was still standing, despite reports of a massive explosion at the weekend.

But Unosat analysts said the main structure had been reduced to rubble, as well as a line of columns beside it.

IS captured the Unesco World Heritage site from government forces in May.

http://www.bbc.com/news/world-middle-east-34111092

Warum hat die US-geführte Allianz der syrischen Armee nicht geholfen, als sie am 19./20.Mai 2015 vom IS in Palmyra überrannt wurde?

Die ZEIT formulierte es am 21.5.2915 knapp so – natürlich nicht ohne einen Seitenhieb auf die „feige“ syrische Armee – [Hervorhebungen von mir]:

„Islamischer Staat“ : Die neuen Herren von Palmyra

Die einzigartigen Ruinen im syrischen Palmyra sind in der Hand der IS-Dschihadisten. Erschreckend ist, wie einfach ihnen die Eroberung fiel – und was nun folgen könnte.

Von Martin Gehlen

  1. Mai 2015, 19:46 Uhr

[…]

Nach siebentägigen schweren Gefechten mit fast 500 Toten ließen die Soldaten des Assad-Regimes die umkämpfte Stadt mit ihren 70.000 Einwohnern binnen weniger Stunden im Stich. Seitdem sind die Dschihadisten des „Islamischen Staates“ (IS) die neuen Herren in Palmyra, deren Neustadt Tadmur heißt. Noch steht das weltberühmte Ensemble, doch es scheint nur eine Frage der Zeit, bis es im Namen des Islams genauso dem Erdboden gleichgemacht wird, wie die assyrischen Königsstädte Ninive, Hatra und Nimrud nahe der nordirakischen Großstadt Mossul.

In Syrien beherrscht der IS nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte inzwischen die Hälfte des Territoriums, von dem jedoch viele Landstriche nur sehr dünn besiedelt sind. Alliierte Kampfflugzeuge griffen in die Kämpfe um Palmyra nicht ein, weil das den Assad-Truppen geholfen hätte.

[…]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-05/islamischer-staat-eroberung-palmyra#cid-4794875

Kann man es noch deutlicher begründen, wieso „der Kampf gegen den IS“ mit dieser Allianz sinnlos ist?

Der eigentlich unverdächtige Joshua Landis formuliert es kurze Zeit später noch drastischer:

Syrien: “Europa muss sich die Hände schmutzig machen”

Russland rüstet das Assad-Regime auf. Wie kann der Westen darauf antworten? Die EU muss in den Konflikt eingreifen, fordert Syrien-Experte Joshua Landis.
Interview: Paul Middelhoff
15. September 2015, 13:44 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE
[…]
Das amerikanische Militär hat zugelassen, dass Palmyra an den IS fällt. Erst kürzlich habe ich von US-Regierungsvertretern gehört, dass sie schlicht nicht genug Drohnen in der Luft gehabt hätten, um die IS-Kämpfer kommen zu sehen. Dieser Erklärung habe ich am ersten Tag der Belagerung Palmyras noch geglaubt. Doch hat der IS drei Tage gebraucht, um den Regierungstruppen die Stadt abzunehmen. Die Amerikaner haben sich aus dem Konflikt einfach herausgehalten, weil sie in einem Dilemma stecken: Für sie ist Assad der Feind, sie können ihn nicht unterstützen. Deshalb hat das US-Militär die IS-Kämpfer gewähren lassen, ohne sie zu bombardieren oder ihre Nachschub-Routen anzugreifen.[…]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-09/syrien-russland-truppen-baschar-al-assad-eu-joshua-landis/komplettansicht

Die Devise der USA, den IS zu benutzen, wenn es ihnen auf die Destabilisierung von Staaten ankommt, gilt natürlich auch für den Irak. Auch dort gab es seit den Luftschlägen der Amerikaner nebst ihrer Koalition der angeblich „Willigen“ seit September 2014 Gebietsgewinne durch den IS. Damit war seit dem effektiven Eingreifen Rußlands in Syrien ab dem 30.9.2015 allerdings Schluß. Kerry hat die Entschlossenheit von Lawrow und Putin am 15.12.2015 in Moskau zu spüren bekommen.

Lawrow Kerryhttp://www.zerohedge.com/sites/default/files/images/user92183/imageroot/2015/12/CaptionKerryContest_0.png

Lawrow: „Wir haben Informationen, dass US-Offiziere regelmäßig Luftangriffe auf den IS verhindern“

14.09.2015 • 14:39 Uhr

[…]

„Die syrische Armee aus dem Kampf gegen den Islamischen Staat auszuschließen, ist absurd […] Die syrischen Streitkräfte werden die effektivsten militärischen Einheiten zu Boden sein“, sagte Lawrow in einem Interview mit dem russischen Fernsehsender Kanal Eins TV.

„Alle unsere westlichen Partner, ohne Ausnahme, sagen uns, dass sie genau wissen, wovon die Hauptgefahr im Nahen Osten und Nordafrika ausgeht. Und das ist nicht Assads Regime. Es ist der Islamische Staat”.

Manchmal sollen die USA Luftschläge gegen bestätigte Stellungen des IS nicht autorisieren, berichteten interne Quellen der US-geführten Anti-IS-Koalition gegenüber Moskau. Das werfe Fragen auf, sagte Lawrow:

„Einige unserer Kollegen in der Koalition sagen uns, dass sie Informationen erhalten, wo sich der Islamische Staat genau aufhält und auf welchen Positionen, aber der Kommandeur der Koalition [ein US-Offizier] genehmigt keine Schläge. Ich könnte vermuten, dass es abgesehen von der behaupteten Bekämpfung des Islamischen Staates auch ein anderes Ziel der Koalition gibt.“

[…]

https://deutsch.rt.com/31820/international/lawrow-das-der-westen-die-syrische-armee-vom-kampf-gegen-is-ausschliesst-ist-absurd/

Bestätigt wird diese Mitteilung durch den Ex-Militär Gordon Duff, der einerseits über gute Beziehung zu aktiven US-Militärs verfügt, andererseits John McCain und seinen Einfluß auf die US-Administration und nicht die US-Regierung für dieses Debakel verantwortlich macht:

14.12.2015 Author: Gordon Duff

How John McCain Crippled Obama’s War on ISIS

[…]

Reports from pilots and sources up and down the Pentagon chain of command tell an interesting story. Considering America’s years of experience at “precision bombing” and the vast intelligence, surveillance and reconnaissance capabilities of the world’s largest military, America’s utter failure in curtailing ISIS and her dozens of “sister organizations” has been inexplicable.

American pilots flying over Iraq and Syria have quietly leaked their story for over a year now but no news agency will carry it. They say they have flown over oil tanker convoys 4 lanes wide at times and been told to stay silent.

They report mysterious aircraft dropping supplies to ISIS and al Nusra, they are silenced on that as well.

The most common report, however, is massive parking lots filled with hundreds, even thousands of Humvees, Abrams tanks, artillery pieces, support vehicles of all kinds, all “hands off” at the orders of the Pentagon.

In previous bombing campaigns in Iraq and Afghanistan, American pilots and drone operators admittedly suffered “collateral damage” at levels from 50% to almost 90% by some estimates. This could be the reason the US has somehow ordered pilots, both “cockpit” and “deskbound drone,” to “stand down” when they find juicy targets of opportunity.

They say it isn’t, that many of these targets are totally in the open or “well worth the risk.” In fact some pilots are totally dispirited from seeing the same “fat targets” over and over while they are sent after road checkpoints or abandoned buildings.

[…]

http://journal-neo.org/2015/12/14/how-john-mccain-crippled-obama-s-war-on-isis/

Sich dieser aus politischen Gründen ineffektiven “Allianz” anzuschließen, die speziell in Syrien, anders als die russische Luftwaffe, über zeitnahe Bodenaufklärung nicht verfügt und auf eine Kooperation mit den einzig verfügbaren Bodentruppen der syrischen Armee und ihren Verbündeten verzichtet, ist aus militärischer Sicht schlicht kontraproduktiv.

Aber zurück zur Rechtsauslegung, die sich u.a. darauf beruft, daß die syrischen Streitkräfte nicht in der Lage seien, den IS auf syrischem Staatsgebiet zu bekämpfen, weshalb ausländische Staaten ohne Zustimmung Syriens dort eingreifen dürften.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages soll es immerhin geschafft haben, die Attentate in Paris als „bewaffneten Angriff auf einen Staat“ gemaß Art. 51 der UN-Charta einzuordnen. Vergebliche Liebesmüh, weil nicht einmal Frankreich die Anschläge vom 13.11.2015 dazu benutzt hat, um seine seit dem 7.9.2015 angezeigten Angriffe im Rahmen der Koalition zugunsten des Irak auf individuelle Selbstverteidigung umzustellen:

Der Angriff muss zunächst in Umfang und Ausmaß mit zwischenstaatlichen Militäroperationen vergleichbar sein. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stellt zwar fest, dass die Pariser Attentate nicht die Dimension von „9/11“ in New York erreichen, aber als „sorgsam koordinierte Anschlagsserie“ in ihrer „Kumulierung die Erheblichkeitsschwelle“ überschreiten. Schließlich sei es nur ein glücklicher Zufall gewesen, dass die Attentäter nicht ins Stade de France gelangten und dort nicht „Tausende von Menschen“ töteten.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article149514589/Nur-von-Krieg-wollen-sie-nicht-reden.html

Das weiß die WELT. Es wäre schön, wenn dieses „wissenschaftliche Gutachten“, auf das sich die Regierung offenbar beruft, für jedermann verfügbar wäre.

Denn wirklich unabhängige Juristen sehen die Rechtslage weitaus kritischer. Als einer der ersten hatte sich der Strafrechtsprofessor und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel von der Universität Hamburg in der FAZ geäußert:

Frankreichs Terrorkampf

Wen sollen wir denn da bekriegen?

Die Franzosen müssen sich gut überlegen, ob sie jetzt von einem Krieg gegen den IS sprechen wollen. Sie würden damit eine Menschheitsplage nobilitieren – mit unabsehbar grotesken Folgen. Ein Gastbeitrag.

19.11.2015, von Reinhard Merkel

[…]

Präventives Notwehrrecht ist gefährlich

Gleichwohl kann es nicht zweifelhaft sein, dass ein attackiertes Land wie Frankreich die Möglichkeit haben muss, nicht nur die einzelnen Täter, sondern auch die Brutstätte zu bekämpfen. Und andere geeignete Mittel als die militärischen gibt es dafür nicht. Aber dafür mag das Völkerrecht eine plausiblere Grundlage bieten als die undeutliche Erklärung, man befinde sich im Krieg: das Notwehrrecht der Staaten. Artikel 51 der UN-Charta bekräftigt deren „naturgegebenes Recht“ zur Selbstverteidigung gegen einen „bewaffneten Angriff“. Einer Autorisierung durch den Weltsicherheitsrat bedarf es dafür nicht, denn die Notwehr der Staaten ist nichts anderes als die Rückseite ihres Existenzrechts. Dafür ist sie an enge und strikte Voraussetzungen gebunden: Vor allem muss der „Angriff“, gegen den sie sich wendet, gegenwärtig sein; eine künftig drohende Gefahr reicht dafür so wenig wie ein vergangenes Verbrechen. Im Übrigen bedürfen weitere Gewaltanwendungen nach der akuten militärischen Notwehr einer Autorisierung durch den Sicherheitsrat.

Hier, in Artikel 51 der UN-Charta, dürfte die Kriegserklärung Hollandes ihr rechtliches Fundament reklamieren. Offenbar scheut man sich aber in Paris, das deutlich zu sagen. Denn auch Artikel 51 dürfte den angekündigten „jahrelangen Kampf“ gegen den IS schwerlich legitimieren. Und auch in seinem Rahmen ist mit Blick auf terroristische Gewaltakte nahezu alles unklar und völkerrechtlich umstritten. Soll eine Terrororganisation zwar nicht als Staat, wohl aber als Auslöser militärischer Notrechte eines Staates in Betracht kommen? Seit den Anschlägen vom 11.September 2001 und dem nachfolgenden Hinweis des Sicherheitsrats auf das Recht der Vereinigten Staaten nach Artikel 51 nehmen dies manche Völkerrechtler an. Deren Mehrheit, vor allem die der Richter am Internationalen Gerichtshof, verlangt dagegen die Zurechenbarkeit des terroristischen Angriffs zu einem Staat. Im Fall der 9/11-Angriffe war das einfach; denn jedenfalls die wohlwollende Duldung des Al-Qaida-Terrors seitens der afghanischen Regierung stand außer Zweifel. Aber die Aktionen des IS? Wem außer ihm selbst könnte man sie zurechnen?

Auch wenn man sich darüber hinwegsetzt und für die Notwehrzwecke des Artikels 51 keine Staatszurechnung mehr verlangt, sind die Schwierigkeiten nicht behoben. Ist der „bewaffnete Angriff“ durch einen Terrorakt nach dessen Ende noch gegenwärtig? Ist es der drohende nächste schon? Nur akute oder unmittelbar bevorstehende Attacken genügen diesem Kriterium. Wohl droht der IS glaubhaft mit weiteren Angriffen. Aber das Recht zur Staatsnotwehr sperrt sich aus guten Gründen gegen die Verwischung der Grenzen zwischen „Angriff“ und „Gefahr“. Denn es gewährt ein Recht zum Krieg außerhalb der Kontrolle durch den Sicherheitsrat. Nichts ist gefährlicher, missbrauchsanfälliger als ein präventives Notwehrrecht. Nach dem 11.September hat die Bush-Regierung ein solches Recht für sich reklamiert. Weder die Völkerrechtler noch der Supreme Court in Washington haben es gebilligt. Seinen Missbrauch im Angriffskrieg gegen den Irak hat das nicht verhindert. Gewiss wiegt der maskierte und halbherzige Rekurs auf die Norm, den die französische Regierung derzeit vorführt, daneben federleicht. Dass er überzeugend wäre, kann man trotzdem nicht behaupten.

Es gibt aus der gegenwärtigen Krise völkerrechtlich wohl nur einen richtigen Weg: die Anrufung des Sicherheitsrats zum Zweck einer Autorisierung der erforderlichen militärischen Gewalt gegen den IS. Für eine solche Resolution des Rates gäbe es derzeit beste Chancen.

Freilich müsste man sich dafür mit Russland auf eine vernünftige Kooperation einigen. Und das hieße auch, die konzessionslose Haltung des Gesicht-Wahrens gegenüber Moskau endlich abzulegen. Aber da diese im Hinblick auf den Syrien-Konflikt ohnehin stets abwegig war, sollte das nicht allzu schwer fallen.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/frankreichs-kriegserklaerung-wen-bekriegen-13919449-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Ich habe Reinhard Merkel deshalb so ausführlich zitiert, weil alle anderen zuvor zitierten Jusristen ihm, wenn auch weniger ethisch-philosophisch unterlegt, folgen. Reinhard Merkel ist übrigens ebenfalls davon ausgegangen, daß Frankreich sich auf ein individuelles Selbstverteidigungsrecht berufen würde. Das hat Hollande wohlweislich unterlassen.

Tornado https://twitter.com/ozcanilze/status/683928955901087744

Erstaunlicherweise hat just ein Redakteur der in Kriegsfragen regierungsaffinen WELT den Finger auf die Wunde gelegt:

01.12.15

Nur von Krieg wollen sie nicht reden

Um deutsche Soldaten nach Syrien schicken zu können, hat die Bundesregierung ihre Auslegung des Völkerrechts geändert. So stillschweigend, dass es offenbar nicht jeder Minister mitbekommen hat.

Von Thorsten Jungholt Politikredakteur

[…]

Dann muss ein Terroranschlag einem anderen Staat zurechenbar sein. Das ist in Syrien nicht der Fall. Anders als die Taliban, die in Afghanistan 2001 das Terrornetzwerk al-Qaida unterstützten, wird der IS in Syrien vom Assad-Regime bekämpft. Allerdings gibt es einen – in der Völkerrechtslehre äußerst umstrittenen – Ansatz, der es für ausreichend hält, wenn Terroristen in einem Land eine Operationsbasis haben, die Staatsmacht – also Assad – aber nicht willens oder in der Lage ist, sie wirksam zu bekämpfen. Diese Rechtsmeinung wird von den USA vertreten, von Großbritannien, Frankreich – und nun offenbar auch von Deutschland.

Das ist insofern bemerkenswert, weil die Regierung bislang der restriktivsten aller Rechtsmeinungen folgte, dass nämlich ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates zu militärischen Interventionen gar nichts gehe. Bereits mit dem Einsatz zur Ausbildung und Ausrüstung der kurdischen Peschmerga im Nordirak wich man davon ab – dort allerdings mit dem zusätzlichen Argument einer Hilfsbitte der irakischen Regierung.

Am Ende werden wohl wieder die Richter entscheiden

Eine solche Bitte gibt es in Syrien nicht. Bis zum jüngsten Besuch der Kanzlerin bei Präsident Hollande hatte Angela Merkel eine Beteiligung der Bundeswehr am syrischen Abenteuer folglich ausgeschlossen. Man setzte auf den in Wien begonnenen diplomatischen Prozess und hoffte, dass an dessen Ende ein UN-Mandat stehen würde. Auf dieser Grundlage erst sei man bereit, hieß es, über eine Bundeswehrmission nachzudenken.

Festzustellen ist mithin: Deutschland hat seine bisherige völkerrechtliche Praxis offensichtlich über Bord geworfen, und zwar ohne große öffentliche Debatte oder Erklärungen, sondern stillschweigend im Rahmen von juristischen Argumentationen in Mandatstexten.

Der Sinneswandel vollzog sich offenbar so heimlich, dass er selbst der Vize-Regierungssprecherin und der Verteidigungsministerin entgangen ist. Denn wer Terroristen völkerrechtlich wie angreifende Staaten behandelt, der kann glaubwürdig kaum das Wort vom „Krieg gegen den Terror“ zurückweisen.

Offen freilich ist, ob all das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ist ein derart weit ausgelegtes Selbstverteidigungsrecht noch unter den Begriff der „Verteidigung“ des Artikels 87a zu fassen? Ist die von Frankreich in Europa geschmiedete Allianz noch ein Bündnis kollektiver Sicherheit nach Artikel 24?

[…]

http://www.welt.de/politik/deutschland/article149514589/Nur-von-Krieg-wollen-sie-nicht-reden.html

Thorsten Jungholt hat recht. Natürlich verbiegt Deutschland urplötzlich nicht nur das Völkerrecht, sondern es kann sich natürlich auch nicht auf das Grundgesetz berufen. Ein Verteidigungsfall gemäß Artikel 87 a GG liegt für Deutschland gewiß nicht vor. Aber ganz sicherlich auch kein Fall des Artikel 24 GG. Man muß sich diese Vorschrift ja nur einmal durchlesen:

Artikel 24

(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.

[…]

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

[…]

Es ist mir nur schwer begreiflich, wie der Jurist Norman Paech, der sich überhaupt als einziger diesem GG-Artikel widmete, derartig lebensfern subsumieren konnte [Hervorhebung von mir]:

10.

Die Bundesregierung sieht die Entsendung ihrer bewaffneten Streitkräfte verfassungsrechtlich »im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24, Absatz 2 des Grundgesetzes«. Selbst wenn man die Auffassung akzeptiert, dass nicht nur die UNO und die NATO, sondern auch die EU ein »System gegenseitiger kollektiver Sicherheit« ist, so kann sie sich jedoch nicht auf kollektive Selbstverteidigung berufen. Der Rahmen – die EU – mag stimmen, die Regeln – die kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta – aber nicht. Auch eine Berufung auf Artikel 87 a, Absatz 2 des Grundgesetzes für die Entsendung der Streitkräfte scheitert, da es sich völkerrechtlich und damit auch verfassungsrechtlich nicht um Verteidigung handelt.

https://www.jungewelt.de/2015/12-10/071.php

Die US-Koalition der Willigen bei den Bombardements in Syrien („Inherent Resolve“) ist weder eine NATO- noch eine EU-Unternehmung, auch wenn sich ihr einzelne NATO- und EU-Mitglieder angeschlossen haben. Und schon gar kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Zwar hat die Bundesregierung in ihrem Antrag an das Parlament ausschließlich „vertrauenswürdige“ Teilnehmer benannt:

mehrere mit Deutschland verbündete oder partnerschaftlich verbundene Staaten (USA, Australien, Vereinigtes Königreich, Frankreich)

aber bereits Australien trifft keine „gegenseitige“ Beistandspflicht, sollte Deutschland angegriffen werden. Das gilt genauso für viele weitere der ungenannten unter den angeblich sechzig Staaten, die sich freiwillig der losen militärischen Truppe unter Führung der USA angeschlossen haben. Kanada ist nach der Wahl von Justin Trudeau zum Ministerpräsident aus der Koalition ausgetreten, und wieviele Staaten tatsächlich jeweils aktiv mitwirken, ergibt sich aus den dürren Protokollen des amerikanischen Central Command über die Einsätze nicht; hier ein Beispiel:

Central Command 4.1.2016http://www.centcom.mil/en/news/articles/jan.-4-military-airstrikes-continue-against-isil-terrorists-in-syria-and-ir

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundlagen-Urteil vom 12.7.1994 (2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93) über den Wortlaut von Artikel 24 GG hinaus allerdings entschieden:

5.a) Ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG ist dadurch gekennzeichnet, daß es durch ein friedensicherndes Regelwerk und den Aufbau einer eigenen Organisation für jedes Mitglied einen Status völkerrechtlicher Gebundenheit begründet, der wechselseitig zur Wahrung des Friedens verpflichtet und Sicherheit gewährt. Ob das System dabei ausschließlich oder vornehmlich unter den Mitgliedstaaten Frieden garantieren oder bei Angriffen von außen zum kollektiven Beistand verpflichten soll, ist unerheblich.

b) Auch Bündnisse kollektiver Selbstverteidigung können Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Art. 24 Abs. 2 GG sein, wenn und soweit sie strikt auf die Friedenswahrung verpflichtet sind.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html

Ob aggressive Teilnehmer-Staaten wie Saudi-Arabien oder die Türkei, die unter dem Deckmantel einer Anti-Terror-Aktion gegen den IS ihr eigenes geopolitisches Süppchen kochen, dem friedenswahrenden Geist des Grundgesetzes verpflichtet sind, scheint mir eine rein rhetorische Frage zu sein.

Jost Müller-Neuhof hat die Probleme dargelegt, die einer Klage gegen den Bundestagsbeschluß vom 4.12.2015 zum Bundesverfassungsgericht entgegenstehen:

http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-mandat-in-syrien-einfach-dagegen-klagen-geht-nicht/12682904.html

Aber die sollten sich lösen lassen. Denn angesichts der Kanzlerin-unkritischen 60%-Regierungsmehrheit im Parlament muß es Möglichkeiten geben, das Bundesverfassungsgericht über rechtlich falsche Bundestagsentscheidungen urteilen zu lassen.

Dem nachfolgend zitierten Kommentar von Stephan Paetow stimme ich zu. Es wundert mich auch nicht, daß in den Leitmedien, die unterschiedslos entweder pädagogisch oder skandalisierend, und nur allzu selten rational aufklärerisch-kritisch unterwegs sind, derartige Töne nicht zu vernehmen sind:

Mitmachen um des Mitmachens willen
Krieg: Sagen Sie später nicht, Sie hätten von nichts gewusst!

Von Stephan Paetow
Fr, 4. Dezember 2015
[…]
Nun werden Sie sich fragen, warum jegliche juristische Argumentation pro et contra bellum hier fehlt. Es wäre sinnlos, denn natürlich werden ein paar Winkeladvokaten den ganzen Quatsch für unsere Regierung legitimieren, auch wenn er gegen jedes geltende Recht verstößt.
[…]
Von Gerhard Schröder werden zwei Entscheidungen in den Geschichtsbüchern überleben. Seine Wirtschaftsreformen und sein „Nein“ zum Irakkrieg. Von Merkel wissen wir, sie wäre damals schon gerne mitmarschiert. Nun, endlich, wird sie auch Kriegskanzlerin. Von einem Parlament unterstützt, das den Spruch auf dem Reichstagsgebäude „Dem deutschen Volke“ längst ad acta gelegt hat.

Was bleibt? Schmidt ist tot, Kohl schweigt, Genscher auch. Die Hoffnung auf Putins Schachspieler-Fähigkeiten vielleicht. Dass er sich um keinen Preis in einen Weltkrieg locken lassen wird.

Sagen Sie später nicht, Sie hätten das alles nicht gewusst! Auch wenn der Bundestag ratzfatz zustimmt.

http://www.rolandtichy.de/daili-es-sentials/krieg-sagen-sie-spaeter-nicht-sie-haetten-von-nichts-gewusst/

Demnächst mehr zum Thema, warum diese militärische Allianz mit ihrer konzeptionslosen Strategie ihr Ziel nicht erreichen wird; hier nur soviel: der Verteidigungsministerin von der Leyen persönlich ist der Vorwurf zu machen, daß sie zumindest die Tornado-Piloten sinnloserweise in Lebensgefahr bringt.

Tornado Bundeswehrhttps://www.youtube.com/watch?v=VbvErN8pdpE

Die Bundesregierung bringt deutsche Tornado-Flieger sinnlos in Gefahr

In der Pressemitteilung der Bundesregierung zum Syrien-Einsatz heißt es zu den Tornado-Aufklärern /RECCE Tornados):

Diese Flugzeuge bewegen sich bei den Einsätzen in mittleren und niedrigen Höhen, so dass sich nie ganz ausschließen lässt, dass sie beschossen werden. Die Tornados sind aber mit Sicherungssystemen ausgestattet, um das Risiko möglichst gering zu halten. Außerdem können die Piloten innerhalb von Sekunden die Höhe und Geschwindigkeit des Jets anpassen, um Gefahren auszuweichen.

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/BundeswehrEinsatz/_node.html?id=GlossarEntry1671824

Ursula von der Leyen hatte am 27.11.2015 zusätzlich versichert:

Bundeswehr bereitet sich auf Syrien-Einsatz vor

Deutsche Tornados im Kampf gegen IS

27.11.2015 22:11 Uhr Von Ulrike Scheffer

Die Bundeswehr soll sich am Kampf gegen den IS beteiligen. Die Planungen laufen auf Hochtouren – militärisch und politisch. Die Opposition zweifelt an der völkerrechtlichen Legitimation.

[…]

Erreichbar wäre ein Tornado für Flugabwehrraketen durchaus. Die Tornados verfügen aber auch über Selbstschutzsysteme. Sie können beispielsweise sogenannte Täuschkörper abwerfen, die Flugabwehrraketen ablenken sollen.

[…]

Auch die Frage, wer im Falle eines Abschusses oder Absturzes eines deutschen Tornados den Besatzungen Hilfe leisten könnte, muss geklärt werden. Grundsätzlich könnten dafür französische oder auch US-amerikanische Spezialkräfte eingesetzt werden. Ohne eine funktionierende Rettungskette würden die deutschen Maschinen nicht starten, versprach Leyen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-bereitet-sich-auf-syrien-einsatz-vor-deutsche-tornados-im-kampf-gegen-is/12651006.html

Von diesem haltlosen Versprechen war in dem Antrag der Regierung an den Bundestag keine Rede mehr.

Wie denn auch?

Französische Bodenspezialkräfte in Syrien gibt es, jedenfalls offiziell, nicht, und die bis maximal 50 Personen umfassenden amerikanischen Spezialkräfte halten sich ausschließlich in den kurdischen Gebieten im Norden von Syrien auf. Dort bemühen sie sich seit Dezember 2015, aus den kurdischen YPG-Kämpfern und sunnitischen Stammeskriegern eine sogenannte Syrische Demokratische Front unter Einbeziehung christlicher Milizen zusammenzuschmieden, die eventuell bereit sein könnte, gegen den IS in Raqqa vorzugehen.

Bislang hat es die fragile Kooperation nur zu südlichen und westlichen Gebietsgewinnen zugunsten des kurdischen Territoriums „Rojava“ gebracht. Das sich auch ohne US-Hilfe (sieht man von Luftschlägen zur Befreiung von Kobane ab) bereits zwischen Dezember 2014 und Juni 2015 extrem erweitert hat. Und gegen die noch vom IS-beherrschte Grenze zur Türkei unternehmen die USA nur wenig – anders als die russische Luftwaffe.

Rojava Kartehttps://www.kobane-brigade.org/veraenderung-der-frontlinie-in-rojava/

Von der Leyen liefert mit ihrer Weigerung, mit Rußland und der syrischen Armee zusammenzuarbeiten, die Tornado-Piloten einem grausamen Tod aus, falls ihre Maschinen abgeschossen werden oder abstürzen.

Wie der IS mit gefangengenommenen Piloten abgestürzter oder abgeschossener Maschinen umgeht, wissen wir seit dem furchtbaren Feuertod des Ende 2014 abgestürzten jordanischen Piloten Moaz al-Kasabeh. Er wurde in einen Eisenkäfig gesperrt und bei lebendigem Leib verbrannt.

Jordanischer Pilothttp://leaksource.info/2015/02/04/jordanian-pilot-kaseasbeh-burned-alive-by-islamic-state-jordan-executes-is-requested-prisoner-rishawi-in-response/

Nun gibt es im Internet zwar auch Versuche, dieses IS-Video, aus dem die Bilder stammen, als Fake zu dekonstruieren – aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen, wäre ich Verteidigungsministerin und trüge Verantwortung für meine Untergebenen.

SU-24, 24.11.2015Screenshot aus: https://www.youtube.com/watch?v=lj_La29JLyA

Wie es Piloten ergeht, deren Flugzeug über Syrien abgeschossen wird, wurde durch den Abschuß der russischen SU-24 durch die Türkei am 24.11.2015 belegt.

Entgegen der westlichen Fama, in Syrien sei die „bewaffnete Opposition“ aktiv oder jedenfalls „gemäßigte Rebellen“, hat sich jegliche militärische Planung realistischerweise darauf einzustellen, daß dort überwiegend Extremisten tätig sind, die von der Genfer Konvention nie etwas gehört haben:

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

(Protokoll I)

Angenommen in Genf am 8. Juni 1977
Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 19812
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 17. Februar 1982
In Kraft getreten für die Schweiz am 17. August 1982

(Stand am 18. Juli 2014)

[…]

Art. 42 Insassen von Luftfahrzeugen
  1. Wer mit dem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug abspringt, das sich in Not befindet, darf während des Absprungs nicht angegriffen werden.
  2. Wer mit dem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug abgesprungen ist, das sich in Not befand, erhält, sobald er den Boden eines von einer gegnerischen Partei kontrollierten Gebiets berührt, Gelegenheit, sich zu ergeben, bevor er angegriffen wird, es sei denn, er begeht offensichtlich eine feindselige Handlung.
  3. Luftlandetruppen werden durch diesen Artikel nicht geschützt.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770112/index.html

Natürlich wird in Syrien auf hilflos an ihren Fallschirmen hängende Piloten einer abgeschossenen Maschine geballert. Und selbst in der menschenleeren Gegend, in der die russischen Piloten zu landen versuchten, drängelten sich die Extremisten vor den Kameras.

Hier die Geolocation der Absturzgegend durch den niederländischen West-Propaganda-Zulieferer ukraine@war, der sich jetzt putin@war nennt. Seine Schlußfolgerungen sind jeweils absurd, aber seine Lokalisierungen in der Regel zuverlässig:

http://ukraineatwar.blogspot.nl/2015/11/determining-crash-site-of-russian-su-24.html

Und hier das Video derjenigen, die den Tod des abgeschossenen russischen Piloten Oleg Peschkow feierten – natürlich unter den üblichen Allahu akbar-Rufen und mit gerecktem Zeigefinger, der direkt auf Allah verweist – typisches Kennzeichen von Islamisten:

Video russischer Pilot 1Screenshot aus: https://www.youtube.com/watch?v=Q7HIcli9yUU

Das Video ist übrigens eine Fälschung insoweit, als zu Beginn Aufnahmen gezeigt werden, in denen Milizen auf an roten Fallschirmen herabschwebende Menschen schießen. Diese Aufnahmen stammen von April 2015 und zeigen IS-Milizen, wie sie auf Fallschirmspringer der syrischen Armee schießen, deren Flugzeug nach Versorgung der vom IS seit zwei Jahren umzingelten Luftbasis in Kuwaires offenbar verunglückt oder abgeschossen worden war:

Tweet IS 20.4.2015https://twitter.com/HalaJaber/status/590291388622856194

Diese Basis konnte dank russischer Luftunterstützung von der syrischen Armee und ihren Verbündeten mittlerweile zurückerobert werden – ein strategisch bedeutsamer Erfolg:

http://www.almasdarnews.com/article/kuweires-defeat-creates-major-issues-for-isis-supply-route-from-raqqa-to-aleppo-cutoff/

Offenbar handelt es sich bei der jubelnden Truppe beim Leichnam des russischen Piloten um eine Gruppe turkmenischer Islamisten, die von der Türkei unterstützt wurde, wie PANORAMA am 17.12.2015 anmerkte:

Allerdings wussten die turkmenischen Rebellen sehr genau, bei wem sie sich bedanken mussten. So präsentieren sie einen der beiden russischen Piloten, der mit dem Fallschirm abgesprungen war und dann von ihnen erschossen wurde. „Wir stehen durch das Gebet des türkischen Volkes und mit der Hilfe des türkischen Staates gerade auf den Füßen. Wir werden uns nicht beugen“, schreit ein Rebellenführer jubelnd in die Kamera.

Der Nato-Staat Türkei hat den Turkmenen diesen Sieg geschenkt. Ein kurzer Triumph über Russland, doch zu welchem Preis?

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2015/Warum-die-Tuerkei-einen-russischen-Jet-abschoss,russlandtuerkei100.html

Über die Obduktionsberichte von Oleg Peschkow, dem getöteten Piloten, ist Folgendes bekannt geworden:

Russian news outlet Izvestia reported: ‚Forensic experts have proved that Oleg Peshkov died from eight bullet wounds which hit his inner organs.

‚The bullets wounded his lungs and stomach organs. There are also numerous injuries and haematomas.‘

It is unclear if the 45-year-old airman was struck as he parachuted to the ground or after he landed.

[…]

The cause of death by gunshot wounds – also reported today by pro-Kremlin LifeNews – appears to confirm earlier accounts that the pilot was killed [by] rebel fighters in Syria.

Bruising and other injuries may indicate he was also beaten after he landed.

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3346230/ISIS-oil-convoy-obliterated-Russian-air-strike-Syria-days-Putin-said-Turkey-buying-Islamists.html

Selbst der ZEIT-Transatlantik-Hardliner Jochen Bittner schien angesichts dieses Videos kurzfristig nachdenklich zu werden:

Was wollt ihr hier?

Der Kampf der internationalen Allianz gegen den IS könnte böse enden.

Von Jochen Bittner und Gero von Randow

14. Dezember 2015, 14:01 Uhr DIE ZEIT Nr. 48/2015, 26. November 2015

[…]

Das erste Opfer der neuen Antiterrorkoalition hatte am Dienstagabend noch keinen Namen. Es ist einer der beiden Piloten der abgeschossenen Su-24. Auf Videos, das Rebellen in Nordwest-Syrien aufgenommen haben, ist das blutige, leblose Gesicht eines jungen Mannes zu sehen. In russischer Fliegermontur liegt er auf steinigem, sonnengewärmtem Boden. Um ihn herum hüpfend Männer, die freudig „Allah ist groß!“ rufen. So also sehen Gegner aus, die gegen dieselben Feinde kämpfen.

http://www.zeit.de/2015/48/is-terrormiliz-internationale-allianz-russland-tuerkei/komplettansicht

Immerhin, eine Sekunde des Innehaltens bei immer noch falscher Sichtweise der Dinge. Islamisten kämpfen gegen den IS nur dann, wenn der IS die eigenen lukrativen Eroberungen bedroht. Die Kollegen von der FAZ lösten das peinliche Problem schlichter:

Dass russische Soldaten, die in die Hände turkmenischer Freischärler fallen, womöglich nicht nach allen Finessen von Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention behandelt werden würden, damit war nach den Bombardements der vergangenen Tage wohl zu rechnen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/abgeschossenes-kampfflugzeug-der-abschuss-und-die-turkmenischen-doerfer-13930215.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Ohne Zynismus läßt sich die verfestigte Ideologie – der „Schlächter“ Assad einerseits, die „gemäßigte bewaffnete Opposition“ anderseits – wohl nicht aufrechterhalten.

Vor einer Westkamera tummelte sich eine weitere „Rebellentruppe“, die sich berühmte, gar beide Piloten abgeschossen zu haben (was gelogen war). Reuters zeichnete diese Propaganda ungerührt auf:

Vorgestellt wurde dieser Herr als turkmenischer Kommandeur:

Celik Reuters Turkmen CommanderAls Beweis seiner Täterschaft präsentierte er einen Gegenstand, der als Bestandteil eines russischen Fallschirms ausgegegeben wurde.

Celik Reuters FallschirmUnd natürlich bestätigte er, daß auch seine Truppe auf die russischen Piloten geschossen habe; und daß man ihre Leichen schnell herschaffen könne.

Celik Reuters We all didhttps://youtu.be/0xbxdAbUfNg

 Vermutlich ist das alles nur Propaganda. Interessant ist jedoch, daß es sich bei dem Akteur tatsächlich um einen Mann namens Alpaslan Celik handelt, der keineswegs syrischer Turkmene, sondern ein türkischer Staatsbürger und Mitglied der nationalistischen türkischen Terrorgruppe der „Grauen Wölfe“ ist, die ebenfalls in Syrien ihr Unwesen treibt.

http://ntv.livejournal.com/426110.html

Eine Hubschrauberaktion zur Rettung des überlebenden zweiten Piloten mißlang. Ein angeschossener Hubschrauber entkam, ein zweiter mußte notlanden und wurde zerstört. Ein russisches Mitglied der Rettungskräfte wurde getötet.

Hier der Bericht der embedded Anna News-Reporter über den mißglückten Hubschraubereinsatz. Auch in diesem Video wurde das alte Material von April 2015 verwendet, das den IS bei Angriffen auf syrische Piloten zeigt:

https://youtu.be/ROgOqqeQAL4

(Englische Untertitel sind zuschaltbar)

Weil nun wirklich jede Gruppierung von dem türkischen Abschuß der russischen Maschine imagemäßig profitieren wollte, gibt es auch noch ein Video, in dem sich die gar nicht mehr existierende FSA der Zerstörung des beschädigten notgelandeten russischen Hubschraubers berühmte – wobei es die USA eventuell ein wenig beschämt haben dürfte, daß bei dieser weiteren begeisterten „Allahu akbar“-Aktion ein US-TOW-Missile benutzt wurde:

Syria – FSA 1st Coastal Division BGM 71 TOW strike

https://youtu.be/BDNjIKFRieQ

Letztlich konnte Konstantin Murakhtin, der Navigator der russischen SU-24, nur durch eine nächtliche Evakuierungsaktion syrischer und russischer Spezial-Bodenkräfte gerettet werden.

https://www.rt.com/news/323527-details-su24-pilot-rescue/

Ursula von der Leyen hat ihren Piloten nichts dergleichen an „Rettungsketten“ zu bieten. Schon deshalb, weil sie sich aus politischen Gründen weigert, mit Rußland und Syrien militärisch zu kooperieren. Frankreich dagegen – ich frage mich, ob sich die stolze Atommacht Frankreich überhaupt dem amerikanischen Central Command unterstellt? – pflegt intensive militärische Kontakte mit der russischen Seite:

http://eng.mil.ru/en/news_page/country/more.htm?id=12072209@egNews

http://eng.mil.ru/en/news_page/country/more.htm?id=12072341@egNews

Am Boden agieren leider nicht die vom Westen gern beschworenen „moderaten Rebellen“, die Assad programmgemäß stürzen sollen, sondern weit überwiegend islamistische Milizen, die, wenn sie nicht direkt von den Golfstaaten, Saudi-Arabien, der Türkei und vom Westen unterstützt werden, so doch vom Westen ausgebildete Kämpfer nebst deren Ausrüstung gern übernommen haben. Gefangene machen die nicht. Der nachfolgende BBC-Bericht dürfte schlichte Gemüter schockieren:

20./21.12.2015

Al Qaeda in Syria

The Report

Listen in pop-out player

Peter Oborne investigates claims that Britain and the West embarked on an unspoken alliance of convenience with militant jihadi groups in an attempt to bring down the Assad regime.

He hears how equipment supplied by the West to so called Syrian moderates has ended up in the hands of jihadis, and that Western sponsored rebels have fought alongside Al Qaeda. But what does this really tell us about the conflict in Syria?

This edition of The Report also examines the astonishing attempt to re brand Al Nusra, Al Qaeda’s Syrian affiliate, as an organisation with which we can do business.

Producer: Joe Kent.

http://www.bbc.co.uk/programmes/b06s0qy9

Wie es den bei Raqqa isoliert kämpfenden syrischen Soldaten im Vice News Video erging, nachdem der IS deren Militärbasis erobert hatte, darüber mag man sich hier, soweit man es erträgt, informieren:

http://www.ryot.org/isis-released-video-mass-execution-200-syrian-soldiers/797049

http://www.liveleak.com/view?i=3b8_1409356868

Ursula von der Leyens Verantwortung wiegt schwer. Ich bin nicht sicher, ob sie sich dessen bewußt ist. Ich neige dazu, ihr die Kompetenz für das Amt abzusprechen.

AWACS https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Boeing_E-3_Sentry_LX-N_90454-3.JPG

Awacs-Einsatz der NATO über der Türkei ohne Bundestagsmandat

Es stimmt geradezu mißtrauisch, daß die Bundesregierung angesichts ihrer bequemen parlamentarischen Mehrheit ausgerechnet einen kurz vor dem 18.12.2015 vom NATO-Rat beschlossenen Awacs-Einsatz über der Türkei nicht vom Bundestag genehmigen lassen will.

Schließlich kann sie sich auf die Fraktionsdisziplin der SPD verlassen, die inhaltsunabhängig verläßlich die Kanzlerinnen-Mehrheit sichert. Und sich erstaunlicherweise gleichzeitig darüber wundert, daß man sie als SPD nicht mehr wahrnimmt.

Am 18.12.2015, dem letzten Tag vor der parlamentarischen Weihnachtspause, ließen die Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes (SPD) und des Verteidigungsministeriums (CDU) die entsprechenden Fachausschüsse des Parlaments wissen, daß eine Befassung des Parlaments wegen der von der NATO beschlossenen AWACS-Einsätze nicht erforderlich sei.

Aus den Schreiben wurde in der Regierungspressekonferenz vom 28.12.2015 wie folgt zitiert:

„Der militärische Auftrag des AWACS-Einsatzes besteht ausschließlich darin, zur Erstellung eines Luftlagebildes beizutragen. Die bisherigen Einsatzregeln für den Routinebetrieb der AWACS-Flugzeuge gelten fort. Es wurden keine erweiterten Einsatzregeln für den AWACS-Einsatz in der Türkei beschlossen, die über die integrierte Luftverteidigung hinausgehen.“

SCHÄFER: Die geltende Rechtslage ergibt sich aus dem Parlamentsbeteiligungsgesetz. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht in den §§ 1 und 2 die Voraussetzungen vor, nach denen ein Auslandseinsatz der Bundeswehr vom Bundestag mandatiert werden muss. Die Bundesregierung ist, wie ich es eben schon zu erläutern versucht habe, der Auffassung, dass die Voraussetzungen dieses Parlamentsbeteiligungsgesetzes nach §§ 1 und 2 nicht erfüllt sind.

Ich erlaube mir vielleicht einfach einmal, die entscheidenden Sätze aus dem Schreiben der beiden Staatssekretäre Steinlein und Grübel aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung vorzulesen. Darin heißt es: Nach Einschätzung der Bundesregierung ist im vorliegenden Fall eine Mandatierung der Einsätze durch den Deutschen Bundestag wegen folgender Umstände nicht erforderlich. Dann werden insgesamt vier Anstriche aufgeführt. Ich lese Ihnen den entscheidenden, nämlich den zweiten, vor: Der Einsatz von Waffengewalt ist im Kontext der integrierten Luftverteidigung der Türkei derzeit nicht zu erwarten. Weder verfügt die Terrormiliz IS über eigene Luftstreitkräfte, noch ist ein politischer Wille des Assad-Regimes absehbar, die eigene Luftwaffe gegen die Türkei einzusetzen. Auch gibt es keine konkreten Hinweise, dass Russland seine Luftstreitkräfte gegen die Türkei einzusetzen beabsichtigt.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/12/2015-12-28-regpk.html;jsessionid=8AC5390851F8519D01BEBA076E3007C9.s3t2

Im Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18.3.2005 heißt es:

§ 1 Grundsatz

(1) Dieses Gesetz regelt Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Artikel 115a des Grundgesetzes bleibt davon unberührt.

(2) Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages.

§ 2 Begriffsbestimmung

(1) Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.

(2) Vorbereitende Maßnahmen und Planungen sind kein Einsatz im Sinne dieses Gesetzes. Sie bedürfen keiner Zustimmung des Bundestages. Gleiches gilt für humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen der Streitkräfte, bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Soldatinnen oder Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/parlbg/BJNR077500005.html

Es erhoben sich Stimmen, die eine Befassung des Bundestags forderten – sie wurden vom SPIEGEL sogleich des „Nölens“ bezichtigt.

Awacs SPIEGEL 28.12.2015https://twitter.com/DerSPIEGEL/status/681492443108225024

Derselbe feixende SPIEGEL hatte zehn Tage vorher über die Einbettung der AWACS-Luftaufklärung in einen umfassenderen bewaffneten Einsatz der NATO hingewiesen, und zugleich, wenn auch unzulänglich, die Krisensituation angedeutet, die ein neuerlicher rechtswidriger Abschuß eines russischen Kampfflugzeugs über Syrien durch die Türkei heraufbeschwören würde [Hervorhebung von mir]:

Konflikt mit Russland: Nato stärkt türkische Luftabwehr

Die Nato rüstet ihren Mitgliedstaat Türkei auf. Mit Flugzeugen und Schiffen will das Verteidigungsbündnis die Abwehr des Landes stärken und die Grenze zu Syrien besser schützen.

Freitag, 18.12.2015 – 19:46 Uhr

Die Nato-Bündnispartner haben entschieden, die Türkei mit Flugzeugen und Schiffen militärisch zu unterstützen. Unter anderem sollten den Türken Awacs-Aufklärungsflugzeuge, Abfangjäger und Seefernaufklärer zur Verfügung gestellt werden, sagte der Generalsekretär des Verteidigungsbündnisses, Jens Stoltenberg, in Brüssel.

[…]

Die Entscheidung fällt in die Zeit großer politischer Spannungen zwischen der Türkei und Russland. Im November hatte die türkische Luftwaffe im türkisch-syrischen Grenzgebiet ein russisches Kampfflugzeug abgeschossen. Dies hat die Beziehungen zwischen Russland und der Türkei stark belastet. Unter anderem kappte Russland zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu dem Land.

Dennoch betont Nato-Generalsekretär Stoltenberg den defensiven Charakter der militärischen Unterstützung, die er bereits vor gut zwei Wochen angekündigt hatte. „Wir haben angesichts der volatilen Lage in der Region ein Bündel an Sicherheitsmaßnahmen beschlossen“, sagte er ohne Russlands militärisches Engagement in der Region und den Abschuss des Flugzeugs direkt zu nennen.

Als Hintergrund gilt das militärische Eingreifen Russlands in den Syrienkonflikt. Dieses wird von der Regierung in Ankara sehr kritisch gesehen, da Moskau im Gegensatz zu der US-geführten Koalition gegen die Terrormiliz IS gleichzeitig auch den syrischen Machthaber Baschar al-Assad unterstützt. Laut Nato rüstete Russland in den vergangenen Wochen seine Militärpräsenz in dem Land unter anderem mit S-400-Luftabwehrraketen auf.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/russland-konflikt-nato-staerkt-tuerkische-luftabwehr-a-1068667.html

„Laut NATO“: daß ich nicht lache – Rußland verbreitet so etwas per expliziter Pressekonferenz seines Verteidigungsministeriums; was Transparenz angeht, kann der Westen vom Osten noch etwas lernen; und dank Internet kann man auch die journalistischen „Gatekeeper“ des Westens umgehen, falls die hierüber nicht berichten:

Tweet RT S-400https://twitter.com/RT_com/status/669985022078767106?ref_src=twsrc^tfw

In dem promoteten Artikel wird ausgeführt [Hervorhebung von mir]:

“In accordance with the decision of the Supreme Commander of the Russian Armed Forces, today (on Monday) an S-400 air defense missile system has been promptly delivered, deployed and already began combat duty to provide cover for the area around the Russian Khmeimim air base in Syria,” General-Major Igor Konashenkov, Russia’s Ministry of Defense spokesman, said.

Commenting on the decision, Russia’s President Vladimir Putin said there was previously no need for such measures, because „no-one imagined the Russian aircraft could be in danger. Russia would’ve brought S-400s to Syria a long time ago to protect its warplanes, if it entertained the possibility of a traitorous backstab.“

Putin reiterated, however, that the S-400 systems are not targeting Russia’s partners, „with whom we fight terrorists in Syria together.“

But the downing of the Russian Su-24 bomber by Turkey prompted Russia to “ensure the safety of our aircraft during their operations against IS [and] against terrorists LIH and other terrorist groups via more reliable means,” Defense Ministry spokesman Konahsenkov said in a media briefing.

[…]

Shortly after the incident, the MoD announced three steps which were to be taken following the attack on the Russian Su-24 bomber, including the provision of aerial cover by fighter jets for every airstrike, the boosting of air defense by deploying guided missile cruisers off the Latakia coast, and suspending all military-to-military contacts with Turkey.

https://www.rt.com/news/323596-s400-russia-syria-airbase-turkey/

Der FOCUS ließ es nicht nehmen, dieser Nachricht bereits am 26.11.2015 den entsprechenden russophoben Spin zu geben:

26.11.2015, 15:28 | 01:42 Min. | FOCUS Online

[Video]

„Enorme Bedrohung“

Codename S-400: Putin errichtet Flugabwehrsystem an Grenze zu Syrien

Wladimir Putin reagiert, wie man es von ihm erwartet: Russlands Präsident verlegt eines der gefürchteten S400-Bataillone an die Grenze zu Syrien. Die Raketen sind laut Experten eine enorme Bedrohung für Flugzeuge, die im dortigen Luftraum fliegen – Muskelspiel oder echte Gefahr?

[…]

Das S-400 gilt als eines der effizientesten Flugabwehrsysteme der Welt – bereits seit 30 Jahren entwickelt Russland die Raketenabwehr kontinuierlich weiter. Das System kann drei Arten von Abfangraketen abfeuern, mit unterschiedlicher Reichweite. Die Langstreckenraketen können Objekte in bis zu 400 Kilometer Entfernung und in 27 Kilometern Höhe treffen. Potentielle Ziele sind demnach Flugzeuge, Drohnen, aber auch ballistische Raketen, Marschflugkörper  und sogar Tarnkappenbomber.

In der ohnehin schon angespannten Situation im Nahen Osten, bringt diese Verlegung weiteren Zündstoff.  Bereits jetzt bombardieren die USA, Russland und die Türkei weitgehend unabhängig voneinander Ziele in Syrien und im Grenzgebiet zur Türkei – die Lage ist unübersichtlich und die Kommunikation zwischen den Militärs extrem komplex. Vorfälle wie der Abschuss des russischen Jagdbombers – könnten sich häufen und zu einer weiteren Eskalation beitragen – so die Befürchtung von westlichen Beobachtern.

[…]

http://www.focus.de/politik/videos/enorme-bedrohung-codename-s-400-putin-errichtet-system-aus-anti-flugzeug-raketen-an-der-grenze-zu-syrien_id_5113473.html

Zu dem Zusammenhang zwischen dem Abschuß der russischen SU-24 durch die Türkei und der Installierung von Luftabwehrraketen wie auch der Aufstockung von Kampfjets, die die russischen Bomber seitdem zum Schutz begleiten, hat sich Präsident Putin auch später klar und deutlich geäußert, wie er das immer tut:

Putin, 17.12.2015Vladimir Putin’s annual news conference

The President’s news conference was broadcast live by Rossiya-1, Rossiya-24 and Channel One, as well as Mayak, Vesti FM and Radio Rossii radio stations

December 17, 2015

15:15 Moscow

[…]

As I said, we were willing to cooperate with Turkey on very sensitive issues. So why did they do it? Tell me, why? What have they accomplished? Did they think we would just pack up and go? They could not have thought that of course, Russia is not that kind of country. We have increased our presence and increased the number of warplanes [in Syria]. We did not have air defence systems there, but after that we dispatched S-400 systems to the area. We are also adjusting the Syrian air defence system and have serviced the highly effective Buk systems that we had sent them before. Turkish planes used to fly there all the time, violating Syrian air space. Let them try it now. Why did they do it?

http://en.kremlin.ru/events/president/news/50971

Kann die NATO garantieren, einen weiteren Alleingang der in einen Bürgerkrieg taumelnden Türkei zu verhindern, wie etwa neben dem SU-24-Abschuß die vom Irak nicht genehmigte eigenmächtige Aufstockung ihrer Ausbildungskontingente durch 150 Soldaten und 25 Panzer im Nordirak?

Bislang ist es der NATO gelungen, die Türkei seit dem Abschuß der SU-24 am 24.11.2015 vom Einsatz ihrer Kampfjets über Syrien abzuhalten. Bislang hatte die Türkei die syrischen Kurden durch Artilleriebeschuß vom türkischen Boden aus daran gehindert, am Grenzort Jarabulus den Euphrat nach Westen zu überschreiten, um den IS von der offenen türkisch-syrischen Grenze zu vertreiben.

Karte Jarabulus(Google Map)

Nun sind die Kurden, verbündet mit sunnitischen Stämmen und einigen christlichen Kämpfern unter dem Namen SDF, Syrian Democratic Forces, weiter südlich, am Tischrin-Damm, in diesen IS-Bereich vorgedrungen, unterstützt durch amerikanische und russische Luftschläge. Dort, wo sie von der türkischen Artillerie nicht erreicht werden können. Was ist, wenn sie jetzt, was zu erwarten ist, nach Norden vorstoßen? Und kurdische Verbände aus der westlichen kurdischen Enklave Efrit, unterstützt durch syrische Bodentruppen und russische Luftschläge, von Westen dieses IS dominierte Grenzgebiet angreifen?

Karte Nordsyrien, 13.1.2016http://southfront.org/international-military-review-syria-iraq-battlespace-jan-13-2016/

Eine Vereinigung der in dieser Karte gelb eingezeichneten kurdischen Kantone an der türkischen Grenze ist für die Türkei die „rote Linie“. Aber darauf wird und muß es es hinauslaufen, will man den IS und al-Nusra sowie ihre Nachschublinien via Türkei ausschalten.

Nein, die Awacs-Flüge über der Türkei sind keine Routine-Einsätze. Dank eines erratisch handelnden Erdogan gleicht die Lage vielmehr einem Pulverfaß. Und im Gegensatz zu den USA wird in der Türkei der regime change in Syrien als Teil des Traums von einem großosmanischen Reich weiterhin verfolgt:

16.01.2016

Türkei: Deutsche müssen Einsatz in Syrien verstärken

Ankara will Assad auf keinen Fall im Amt lassen

[…]

Wie Deutschland ist die Türkei Teil der Anti-IS-Koalition und nimmt an den Friedensverhandlungen zur Beendigung des syrischen Bürgerkriegs teil. Der Vizepremier machte die Haltung der Türkei deutlich, den syrischen Diktator Baschar al-Assad nicht im Amt zu belassen. „Er und seine Familie repräsentieren höchstens 20 Prozent der Bevölkerung“, sagte Simsek. „Acht Millionen Bürger sind vor seiner Armee geflohen, die Hälfte davon ins Ausland. 300.000 Menschen haben ihr Leben verloren, mindestens eine Million dürfte verletzt worden sein“, sagte Simsek. „Wie kann irgendjemand glauben, dass es Frieden geben kann, wenn dieser Typ im Amt bleibt?“

http://www.welt.de/print/die_welt/article151078206/Tuerkei-Deutsche-muessen-Einsatz-in-Syrien-verstaerken.html

John Kerry hat nach seinem Besuch in Moskau am 15.12.2015 offiziell die Abkehr von dieser seit langem verfolgten und gescheiterten US-Politik verkündet:

Tweet Matt Lee, 15.12.2015https://twitter.com/APDiploWriter/status/676861882062385152

Hier ein ausführlicher Bericht über den Sinneswandel der US-Regierung:

http://www.foxnews.com/us/2015/12/15/no-regime-change-in-syria-after-talks-in-moscow-kerry-accepts-russian-stance-on/

Die Türkei hat den Schuß offenbar nicht gehört.

Eine Einbeziehung deutscher Soldaten „in bewaffnete Unternehmungen“ dürfte zusätzlich schon deshalb vorliegen, weil die gewonnenen AWACS-Daten an NATO-Mitglieder weitergegegeben werden, die sie zugleich, soweit sie auch der US-geführten Koalition des „Inherent Resolve“ angehören, faktisch militärisch nutzen können. Über diese Frage kam es während der Pressekonferenz vom 28.12.2015 zu kabarettreifen Einlagen der völlig überforderten Ministeriumssprecher:

Die zweite Frage zu den rein defensiven Maßnahmen: Können deutsche Kampfjets, die im Rahmen des mandatierten Auftrags über Syrien eingesetzt werden, auf Unterstützung durch AWACS hoffen, oder ist das völlig ausgeschlossen?

NANNT: Zum Bereich der Unterstützung der deutschen Piloten, um das vielleicht einmal deutlich zu machen: Die NATO spielt ja jetzt als Institution keine Rolle im Bereich der militärischen Bekämpfung der Terrormiliz IS. Das heißt also, das ist hier eine andere Geschichte, ein anderer Auftrag. Es gibt zum einen die Koalition, zum anderen den NATO-Auftrag. Insofern sind das zwei verschiedene Bereiche, die dort laufen.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, deutsche Piloten können nicht damit rechnen, dass AWACS sie vor eventuellen Bedrohungen warnt?

NANNT: Nein, es geht erst einmal um den Bereich, für den sie eingesetzt werden. Natürlich sind die Daten, die für uns gewonnen werden, für den Deutschen national; die nutzen wir national.

ZUSATZ: Das habe ich jetzt nicht verstanden; andere, glaube ich, auch nicht. Frau Wirtz schaut auch fragend.

WIRTZ (Bundesregierung): Nein.

ZUSATZFRAGE: Sie haben es verstanden?

WIRTZ: Ich habe völlig verstanden, was der Kollege gesagt hat.

ZUSATZFRAGE: Erklären Sie es mir noch einmal, Frau Wirtz?

WIRTZ: Ich glaube, das macht Herr Nannt. Sie wollen es doch aus erster Quelle hören. Deshalb wird Herr Nannt erklären, was er meinte.

ZUSATZ: Entschuldigung, Herr Nannt, ich habe es nicht verstanden.

NANNT: Die Ergebnisse, die wir jetzt im Bereich der AWACS-Aufklärung erzielen, werden natürlich den Alliierten im Rahmen der Aufklärung zur Verfügung gestellt.

ZUSATZFRAGE: Obwohl das ein NATO-Einsatz ist, der mit der Koalition nichts zu tun hat?

NANNT: Genau. Das muss man aber eben trotzdem trennen, das ist für mich das Wichtig[ste]. Einmal ist es der NATO-Einsatz, den wir jetzt im Bereich der integrierten Luftraumverteidigung haben, und einmal haben wir jetzt ein Mandat für den Einsatz zum Beispiel der Tornados im Rahmen des Kampfes gegen den „Islamischen Staat“.

ZUSATZFRAGE: Entschuldigung, aber ich möchte einfach eine Klärung: Stehen die Daten, die AWACS generiert, auch der Anti-ISIS-Koalition zur Verfügung oder nicht? Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass sie es tun.

NANNT: Die Daten werden im Rahmen der integrierten Luftraumverteidigung zur Verfügung gestellt.

ZUSATZFRAGE: Wem – der Anti-ISIS-Koalition?

NANNT: Der NATO, den Alliierten der NATO.

ZUSATZ: Ah, der NATO!

SCHÄFER: Ja, aber das ist doch der Sinn der ganzen Veranstaltung!

ZUSATZ: Ja, das verstehe ich schon.

SCHÄFER: Ich meine, wenn AWACS in einem integrierten NATO-Verband Aufklärung betreibt, dann sind das Aufklärungsergebnisse für die NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen der Bündnisverteidigung mit dem defensiven Mandat.

ZUSATZFRAGE: Mit dem Spin-off des Kollateralnutzens, dass sie von der Anti-ISIS-Koalition eingesetzt werden können, oder nicht?

SCHÄFER: Der NATO-Rat hat, als er über diese Maßnahme entschieden hat, das genau so festgestellt, wie ich es gesagt habe: Diese Aufklärungsergebnisse werden den NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen der Bündnisverteidigung zur Verfügung gestellt.

ZUSATZFRAGE: Also nicht über Syrien?

SCHÄFER: So ist es.

FRAGE: Wenn wir bei dieser Frage bleiben wollen, kann der Kollege gerne auch noch weiter fragen. Ich wollte jetzt eigentlich eher zu einer politischen Folge der Daten kommen: Was genau passiert jetzt mit den Daten, über die wir sprechen? Wir haben jetzt also verstanden, an wen die Daten gehen und wer sie nutzen kann. Die politischen Bedenken, die vonseiten der Opposition dahinterstehen, wie ich es verstehe, sind ja: Kann die Türkei diese Daten zum Beispiel für einen Kampf nutzen, den sie nun auch schon seit Längerem führt, nämlich im Konflikt mit den Kurden? Ist es denkbar, dass die Daten, die dort erhoben werden und natürlich auch dem NATO-Partner Türkei zur Verfügung stehen, in irgendeiner Form für Zwecke benutzt werden können, die die NATO oder jedenfalls das Mitgliedsland Deutschland nicht haben?

[…]

FRAGE: Gibt es Garantien, dass die Daten nur im Rahmen der Bündnisverteidigung genutzt werden? Können Sie das tatsächlich sicherstellen?

SCHÄFER: Es gilt das Wort jedes Mitgliedstaates. In einer Allianz von 28 Staaten, die über 60 Jahre lang existiert, ist es doch selbstverständlich, dass man sich auf das Wort der Bündnispartner verlässt und sich an das hält, was im NATO-Rat gemeinsam einstimmig explizit beschlossen worden ist.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/12/2015-12-28-regpk.html;jsessionid=8AC5390851F8519D01BEBA076E3007C9.s3t2

Wenn die Angelegenheit nicht so ernst wäre, würde man vor Lachen am Boden liegen und diese Aufführung für einen Bestandteil der ZDF-„Tagesshow“ halten.

Kurz und gut: es gibt keine Garantie, daß die Daten nicht auch im Rahmen der bewaffneten US-„Inherent Resolve“-Aktion benutzt werden, soweit NATO-Mitglieder dort teilnehmen.

Die Arroganz, mit der Dr. Martin Schäfer, seit Januar 2014 Sprecher des Auswärtigen Amtes, der sich den Ruf der männlichen Jen Psaki Deutschlands redlich erworben hat, in diese Pressekonferenz einstieg, war mithin basislos. Aber ist Arroganz das nicht immer und sogar begriffsnotwendig?

FRAGE: An das Auswärtige Amt bzw. das Verteidigungsministerium: Wie genau unterscheidet sich die Ausweitung des AWACS-Einsatzes über der Türkei von den üblichen AWACS-Einsätzen, die ohnehin ständig über NATO-Gebiet stattfinden und auch den Flugplatz Konya in der Türkei als regulären AWACS-Flugplatz mit einbeziehen?

SCHÄFER (Auswärtiges Amt): Danke für die Frage. Es gibt keinen großen Unterschied – außer den, dass dieser Einsatz der AWACS-Flugzeuge und damit auch die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten daran vom NATO-Rat aus konkretem Anlass beschlossen worden ist, nämlich als ein Teil derjenigen Maßnahmen, die vom Bündnis, von der NATO, für das NATO-Mitgliedsland und den Bündnispartner Türkei als Rückversicherung vereinbart und beschlossen worden sind, und zwar angesichts des Umstandes, dass die südöstliche Flanke der NATO an den südlichen und östlichen Grenzen der Türkei in einem Krisengebiet liegt. Es gibt darüber hinaus eigentlich gar nichts zu sagen. Deshalb kann ich auch die Aufregung, die hier und da in den letzten Tagen aufgekommen ist, gar nicht recht verstehen.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/12/2015-12-28-regpk.html;jsessionid=8AC5390851F8519D01BEBA076E3007C9.s3t2

Das BVerfG agiert weniger nonchalant:

BVerfG 2008L e i t s a t z

zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. Mai 2008

– 2 BvE 1/03 –

Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzung ist gerichtlich voll überprüfbar.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

2 BvE 1/03

[…]

Verkündet
am 7. Mai 2008

Im Namen des Volkes

In dem Organstreitverfahren
über
den Antrag

festzustellen, dass die Bundesregierung Rechte des Bundestags dadurch verletzt hat, dass sie es unterlassen hat, für den Einsatz deutscher Soldaten bei Maßnahmen der Luftüberwachung zum Schutz der Türkei nach Maßgabe des NATO-Beschlusses vom 19. Februar 2003 die Zustimmung des Bundestags einzuholen,

[…]

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Februar 2008 durch Urteil für Recht erkannt:

 

Die Antragsgegnerin hat den Deutschen Bundestag in seinem wehrverfassungsrechtlichen Beteiligungsrecht in Form des konstitutiven Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte verletzt, indem sie es unterlassen hat, seine Zustimmung zur Beteiligung deutscher Soldaten an Maßnahmen der NATO zur Luftüberwachung der Türkei vom 26. Februar bis zum 17. April 2003 einzuholen.

[…]

Die Bundesregierung lehnte es ab, die Zustimmung des Deutschen Bundestags einzuholen. In seiner Rede vor dem Bundestag am 19. März 2003 führte Bundeskanzler Schröder aus (Deutscher Bundestag, Plenprot. 15/34, Stenografischer Bericht, S. 2727):

12

Die NATO-AWACS-Flugzeuge führen über dem Territorium der Türkei Routineflüge durch. Dies geschieht auf der Basis der Entscheidung des Verteidigungsplanungsausschusses der NATO vom 19. Februar 2003. Ihre ausschließliche Aufgabe ist die strikt defensive Luftraumüberwachung über der Türkei. Sie leisten – das geht aus den Rules of Engagement hervor – keinerlei Unterstützung für Einsätze im oder gegen den Irak. Durch die Zuordnung der AWACS-Flugzeuge zum Befehlsbereich des NATO-Oberbefehlshabers Europa, also des SACEUR, ist eine strikte Trennlinie zu den Aufgaben des Kommandeurs des US Central Commands, des amerikanischen Generals Franks, gezogen. Übrigens verfügt Herr Franks – so ist mir von unseren Fachleuten mitgeteilt worden – für Militäroperationen gegen den Irak über fast 100 eigene US-AWACS-Flugzeuge.

[…]

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/05/es20080507_2bve000103.html;jsessionid=DE5E064D69B17544D2F6605AAF125744.2_cid392

Mit einer derlei kümmerlichen Begründung – sie gleicht der aktuellen aufs Haar – gibt sich das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht zufrieden. Wer sich die komplette Urteilslektüre ersparen will, lese in der verkürzenden Pressemitteilung zum Urteil nach:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-052.html

Womit übrigens bewiesen wäre, daß die Arroganz der Macht keine Merkel-Spezialität oder Kennzeichen einer ermatteten Großen Koalition ist, die nur noch durch Koalitionsdisziplin zusammengehalten wird. Die rot-grüne Schröder-Regierung brachte das ebenfalls fertig: Macht und Recht stehen grundsätzlich in einem antagonistischen Verhältnis zueinander, und Demokratie & Parlament werden von Repräsentanten der Macht immer als störend empfunden – nun offenbar sogar das aktuelle dysfunktionale Schrumpf-Parlament mit einer marginalisierten Opposition. Hat man Angst, daß nicht einmal die SPD mehr zustimmen würde, wenn wirklich alle NATO-Karten auf den Tisch gelegt werden?

Jost Müller-Neuhof liegt jedenfalls richtig:

Awacs-Aufklärungsflüge über der Türkei

Die Regierung kennt keine Zweifel – sie sollte aber

30.12.2015 10:43 Uhr Von Jost Müller-Neuhof

Aufklärungsflüge der Bundeswehr über der Türkei sind ungefährlich, heißt es. Deshalb bleibt das Parlament außen vor. Das Verfassungsgericht könnte anders entscheiden.

[…]

http://www.tagesspiegel.de/politik/awacs-aufklaerungsfluege-ueber-der-tuerkei-die-regierung-kennt-keine-zweifel-sie-sollte-aber/12775982.html

Auch Norbert Lammert hat sich mißvergügt eingeschaltet. Aber wenn das „Kritik“ des Bundestagspräsidenten an der Regierung sein soll, dann bin ich wohl schon Rebellin… 😉

3.1.2016

Berlin direkt

Lammert kritisiert Umgang mit AWACS-Einsatz in der Türkei

[Video]

von Stefanie Reulmann

Über die Verlegung von AWACS-Flugzeugen in die Türkei hätte der Bundestag reden sollen, sagt Bundestagspräsident Norbert Lammert im ZDF. Die Unterrichtung der Ausschussmitglieder am letzten Sitzungstag habe ihm „überhaupt nicht gefallen“, so der CDU-Politiker.

Erst Anfang Dezember hatte der Bundestag in einer Hau-Ruck-Aktion den Bundeswehr-Einsatz in Syrien beschlossen. Deutschland wird künftig die internationale Koalition im Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) mit mehr Soldaten und Fluggeräten unterstützen. Die Eile, mit der die Regierung vorging, hielt Bundestagspräsident Norbert Lammert damals für „vertretbar, aber nicht optimal“.

Parlament hätte sich mit AWACS-Einsatz befassen sollen

Keine drei Wochen später stand ein erneuter Einsatz an. Diesmal sollten AWACS-Flugzeuge vom deutschen Stützpunkt Geilenkirchen in die Türkei verlegt werden. Ein Vorgehen, das die NATO beschlossen hat, weshalb ein Bundestagsmandat aus rechtlicher Sicht nicht notwendig ist, sagt die Bundesregierung. Doch die Opposition sieht das anders.

Darüber ließe sich durchaus „juristisch streiten“, räumt auch Norbert Lammert im Interview mit der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ ein. „Was mir daran überhaupt nicht gefallen und auch nicht eingeleuchtet hat, ist der Umstand, dass die schriftliche Unterrichtung der Mitglieder des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses am letzten Sitzungstag vor der Weihnachtspause stattgefunden hat.“ Nach Ansicht Lammerts hätte man sich „einen Gefallen getan“, wenn sich wenigstens die zuständigen Ausschüsse in der letzten Sitzungswoche mit dem Thema befasst hätten.

[…]

http://www.heute.de/bundestagspraesident-norbert-lammert-kritisiert-regierung-wegen-umgang-mit-awacs-einsatz-41662586.html

Man muß um unseren demokratischen Rechtsstaat ernsthaft bangen.

Drohnenvideo Umgebung Damaskushttps://www.youtube.com/watch?v=nlkbk0vybp4