Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VI

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

Je länger und je intensiver man sich mit dem Verfahren gegen Gustl Mollath beschäftigt, je mehr Neuigkeiten ans Licht des Tages kommen, desto abgründiger erscheint es. Undenkbares wird plötzlich nicht nur denkbar, sondern erweist sich als naheliegende Hypothese, die sich schon deshalb nicht von der Hand weisen läßt, weil alternative Erklärungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Wie könnte man folgende prozessuale Pause erklären?

Mit Vehemenz hatte Richter am AG Eberl im Jahr 2004 mit zwei verfassungswidrigen Beschlüssen darauf hingewirkt, daß es endlich zu einer Begutachtung des Angeklagten kam.

Am 25.7.2005 hatte Dr. Leipziger das zum größeren Teil auf verfassungswidriger Totalbeobachtung  des Patienten basierende Gutachten, das sich ansonsten lediglich auf subjektive Interpretationen von Aktenmaterial stützte, endlich, und mit dem erwarteten Ergebnis, fertiggestellt:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

  • 2005-08-04 Die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Antrag auf Entbindung des Pflichtverteidigers stattzugeben und das Verfahren an das Landgericht Nürnberg-Fürth abzugeben.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Damit wäre der Richter den schwierigen Fall losgeworden: es lag ein Gutachten vor, das die Anwendung einer Unterbringung empfahl, und für Unterbringungen ist das Landgericht zuständig. Selbst wenn das Gutachten qualitativ unterdurchschnittlich war, und auch, wenn der Richter das erkannt hätte: das Landgericht hätte das Verfahren auf jeden Fall übernehmen müssen, da eine Unterbringung zumindest in Erwägung zu ziehen war. Wieso also legte Richter Eberl die Akte letztlich erst am 29.12.2005 dem Landgericht Nürnberg-Fürth zur Übernahme vor?

Hierfür gibt es nur eine Erklärung: nämlich die Kenntnisnahme der nachfolgenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft, deren Folge üblicherweise ist, daß die Akte dem Gericht, das das schwerwiegendere Verfahren führt, als Beiakte übersandt wird:

 2005-08-11 Vorläufige Einstellung des Verfahrens [wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath] gemäß § 154 StPO im Hinblick auf das anhängige Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Damit war allerdings das Gutachten von Dr. Leipziger mit einem Schlag entwertet. Wir erinnern uns:

2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: „Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten“

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Natürlich hatte die Staatsanwaltschaft nach Eingang des bei der PI Nürnberg-Ost geführten Verfahrens wegen Sachbeschädigung dieser Bitte entsprochen, und die Informationen, die sich aus dieser Akte ergaben, waren in das ja nicht grundlos erst am 25.7.2005 abgeschlossene Gutachten eingeflossen. Ohne diese neuen ›Erkenntnisse‹, die einen Tatnachweis Mollaths hinsichtlich der Sachbeschädigungen allerdings schuldig blieben, hätte Dr. Leipziger niemals zu der These der Gemeingefährlichkeit Mollaths finden können, die sich allein daraus ergab, daß Mollath nunmehr beliebige Dritte in sein Schwarzgeld-›Wahnsystem‹ integriere und gegen diese vorgehe. Und nun war dieses seine These allein stützende Verfahren sang- und klanglos eingestellt worden. Ein Debakel.

Wird der Vorsitzende Richter am LG, 7. Große Strafkammer, Otto Brixner, den Fall in diesem Zustand übernehmen? könnte Richter Eberl sich gefragt haben. Was sich wirklich ereignet hat, muß hier offenbleiben. Vielleicht kann die Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem Bemühen, zugunsten von Gustl Mollath einen Wiederaufnahmeantrag zu begründen, hier Licht ins Dunkel bringen. Die späte Rettung jedenfalls nahte aus einer vertrauten Richtung:

  • 2005-09-27 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Greger.

  • 2005-10-04 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Dr. Woertge.

  • 2005-10-06 Anklageerhebung wegen 9 Fällen von Sachbeschädigung unter Einstelllung weiterer Fälle gemäß § 154 StPO.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Wobei diese Darstellung insoweit zu korrigieren ist, daß Rechtsanwalt Greger niemals Anwalt der Ex-Ehefrau von Gustl Mollath war, sondern lediglich Sozius ihres Anwalts Dr. Woertge, der für sie aktiv Zwangsvollstreckungen gegen den Ex-Ehemann begleitete und sie als Nebenklägervertreter im Strafverfahren gegen Gustl Mollath beim Amtsgericht Nürnberg-Fürth vertrat.

Wer oder was mag die Sozii der hochmögenden Kanzlei, die im Lager der Ehefrau und ihres neuen Lebensgefährten Martin M., Direktor bei der HypoVereinsbank Group, Immobiliensparte, stand, zu ihrer späten, wenn auch für Eberl nicht zu späten, Reaktion auf die Einstellung des Verfahrens wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath vom 11.8.2005 animiert haben?

Eine originäre Beschwerdemöglichkeit gegen eine, meist aus Nachweisbarkeitsproblemen resultierende, Einstellung gemäß § 154 StPO gibt es nicht. Sie hat lediglich den Rang einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die in der Regel fff – formlos, fristlos, fruchtlos – ist. Dennoch wurde durch die Staatsanwaltschaft umgehendst reagiert, nämlich mit der Anklage vom 6.10.2005, in der alles aussortiert wurde, was beim ›besten Willen‹ keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Gustl Mollath begründen konnte.

Zunächst hatte die Polizei keinerlei Hinweise auf den bzw. die Täter. Doch dann übermittelte Rechtsanwalts [!] Woertge der Polizei ein an ihn gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 04.08.2004, in dem sämtliche oben aufgeführte Geschädigte aufgeführt […] werden.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 15]

Bloß keinen Ärger, mag sich der Dezernent bei der Staatsanwaltschaft gedacht haben – was wiederum Rückschlüsse auf Rang und Einfluß der im Lager der Ex-Ehefrau stehenden Freunde, Kunden und Rechtsvertreter in Nürnberg zuläßt.

Warum nach Anklageerhebung vom 6.10.2005 wegen Sachbeschädigung gegen Mollath dennoch mehr als zweieinhalb Monate zugewartet wurde, bis Richter am Amtsgericht Eberl am 29.12.2005 endlich das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vorlegte, ist unerfindlich – genauso wie der Umstand, warum dem Entpflichtungsantrag des Pflichtverteidigers Dolmany wegen fehlendem Vertrauensverhältnisses zum Mandanten, der zuvor mehrfach bereits seinen vom Gericht ausgewählten Pflichtverteidiger abgelehnt hatte, nicht stattgegeben wurde. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich, und dieses Procedere bedeutet im Endeffekt ganz krass: der Angeklagte war in einem Verfahren, in dem es um seine Existenz ging, praktisch unverteidigt.

Nun trat auf: Otto Brixner, der Ende Juni 2008 in den Ruhestand ging.

Ulrike Löw porträtierte ihn im Mai 2008 für die NÜRNBERGER NACHRICHTEN so:

Brixner ist ein Einfacher, ein Gerader. Er hat keinen familiären Juristenstammbaum vorzweisen, sondern wuchs in der Bahnhofswirtschaft von Herrenberg auf. Er hat sich hochgearbeitet aus kleinen Verhältnissen.

[…]

1973 fing er am 1. April als Staatsanwalt an, in seiner ersten Beurteilung wurde ihm bescheinigt, für diesen Beruf «geboren zu sein». Nicht ohne Ironie schildert er, wie er damals mit den verdeckten Ermittlern der Polizei im Gebüsch kauerte – und ewig nach fünf bis zehn Gramm Haschisch stöberte.

Drei Jahre später wechselte er als Richter zum Amtsgericht Erlangen. Dort bearbeitete er sowohl Straf- wie auch Zivilsachen. Er arbeitete sich weiter nach oben, wurde im Oktober 1987 zum Richter am Landgericht ernannt und wechselte zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er sowohl in Straf- als auch in Zivilangelegenheiten tätig. Als er für Betreuungssachen zuständig war, strich er den Betreuern rigoros ihre Rechnungen zusammen. «Sie kann man hinstecken wo man will, Sie fallen überall auf», wurde er justizintern kritisiert; später wurde Gesetz, was er schon lange so entschied.

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht übernahm Otto Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittelsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7., der großen Strafkammer, betraut und damit zuständig für Betäubungsmittelstrafsachen und allgemeine Strafsachen. Ende Juni 2008 tritt er in den Ruhestand.

Da fragt man sich schon, warum jemand, der überall auffällt, weil er die Gesetze nach Gusto auslegt, in seinen letzten Berufsjahren auch noch mit der Machtfülle eines Vorsitzenden Richters einer Großen Strafkammer ausgestattet wird? Was hat sich das Präsidium des Landgerichts Nürnberg-Fürth dabei gedacht? Immerhin hatte seine Eigenmächtigkeit bei der Behandlung von Betreuer-Rechnungen Folgen gehabt:

So strich er einst als Betreuungsrichter die seiner Meinung nach überhöhten Honorarforderungen der Betreuer zusammen. Worauf die Betroffenen sich in einem Protestzug beim Justizpräsidenten über ihn beschwerten.Brixner wurde versetzt – und freute sich, als die Betreuer per Gesetz strenger reglementiert wurden.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Auch seine mit dem Rechtsstaat kollidierende Straflust dürfte dem Präsidium nicht verborgen geblieben sein:

«Zu hohe Haftstrafen?» Das Lächeln gleitet aus seinem Gesicht. Ginge es nach Brixner, würde ganz anders geurteilt. Er hält es für «einigermaßen schizophren», dass junge Leute zwar mit 18 Jahren wählen, aber wegen «Entwicklungsverzögerungen» mit Jugendrecht rechnen dürfen. Schulschwänzer würde er «wesentlich engmaschiger beaufsichtigen» und den Jugendknast hält er «auch für eine Chance». «Meine Lieblingsstrafe für Jugendliche – etwa drei Jahre, da können die wenigstens einen Beruf im Knast erlernen.»

Ja, der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke läßt sich auch zum Nachteil der Angeklagten auslegen: wenn der ›erzieherische Bedarf‹ wuchtiger ausfällt als die zur Aburteilung anstehenden Taten, ist es durchaus möglich, daß sich ein Jugendlicher mehr einfängt als ein Erwachsener. Und eben eine Brixner’sche »Lieblingsstrafe« kassiert. Seine sonstigen »Lieblingsstrafen« waren ja leider mit der Rechtsordnung, insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe, nicht zu vereinbaren:

„Die lebenslange Strafe gehört abgeschafft“, fordert Richter Otto Brixner (64). Das klingt zunächst nicht nach härteren Gesetzen. Doch der mutige Jurist verlangt stattdessen: „Schafft zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft. Das ist gerechter.“ Was den Mann, der sich seit über 40 Jahren vor allem mit großen Sündern beschäftigt, aufregt: Die Schwerstkriminellen kommen gegenüber den einfacheren Tätern immer besser weg – mit viel geringeren Strafen. . .

Auch Mörder. Denn wer einmal tötet, kassiert meist lebenslang. Doch das sind im Schnitt nur rund 15 Jahre Haft. Bei zwei Taten sind es dann 20 bis 25 Jahre – und auch nur, wenn das Schwurgericht eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellt. Das Missverhältnis besteht aber nicht nur bei Tötungsdelikten. „Besonders auffällig ist es bei Drogentätern“, sagt der Vorsitzende der 7. Strafkammer am Nürnberger Landgericht. Mit denen hatte er die letzten Jahre viel zu tun.

„Am Amtsgericht wird ein kleiner Dealer vergleichsweise härter bestraft als ein großer Drogenhändler am Landgericht“, klagt Brixner an. Der Grund: „Der Strafrahmen von maximal 15 Jahren reicht bei den immer größeren Rauschgiftmengen, mit denen gehandelt wird, nicht mehr aus!“ So muss ein Drogenkurier, der mit wenigen Kilo Heroin erwischt wird, mit Strafen zwischen fünf und acht Jahren Gefängnis rechnen. Ein Rauschgiftboss, der mit Helfern im Wohnmobil 1,2 Tonnen Hasch nach Deutschland schmuggelte, erhielt von einem anderen Richter elf Jahre Knast! „Das ist ungerecht“, sagt Brixner, der weiß, dass er mit seiner Meinung bei den Kollegen aneckt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Man kann Brixner nicht einmal als Law &  Order Man bezeichnen, denn die bestehenden Gesetze lehnt er ja als zu lasch ab. Und den Deal nicht etwa, weil damit die Gefahr falscher erpreßter Geständnisse verbunden ist, sondern weil er etwas gegen Rabatte hat:

Er machte auch nie den so genannten Deal beim Strafmaß mit. Heißt: Wenn der Angeklagte gesteht, bekommt er einen dicken Bonus im Urteil. Grund: Das Gericht kann so einen kurzen Prozess ohne Zeugen und zeitraubendes Durcharbeiten von Aktenbergen anberaumen. „Das treibt derartige Blüten, dass es auch für den BGH ein Armutszeugnis ist“, weiß der streitbare Jurist. Wenn man beispielsweise bei einer Straferwartung von sieben Jahren auf nur noch drei Jahre im Urteil kommt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Nein, nein, so geht das natürlich nicht. In diesem Porträt eines »harten Hundes« dürfen auch die naturnotwendig dazugehörigen Ressentiments gegen Ausländer nicht fehlen:

Der lange Atem der deutschen Justiz

Einbrecher nach 18 Jahren verurteilt: – 15.02.2008

«Die deutsche Justiz hat einen langen Atem und einen langen Arm!» Das wurde der Vorsitzende Richter Otto Brixner nicht müde, einem Einbrecher mit auf den Weg zu geben.

[…]

«Die deutsche Justiz vergisst nix! Sagen Sie das Ihren rumänischen Landsleuten», scherzte Richter Brixner. Man habe diesmal Milde walten lassen, weil man ihm nicht seine in den letzten 20 Jahren in Rumänien aufgebaute bürgerliche Existenz zerstören wolle. Und weiter sagte er zu Egon B.: «Vermeiden Sie künftig Straftaten – jedenfalls, wenn Sie nach Deutschland kommen.»

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/2.192/der-lange-atem-der-deutschen-justiz-1.960427

Oder so:

Als er in einem Vergewaltigungsprozess gegenüber türkisch-stämmigen Angeklagten Suren aus dem Koran zitierte («der Mann darf zu Frauen gehen, wann immer er will») und anfügte, dass sich hier nicht integrieren könne, wer nach dem Koran lebe, schlugen die Wogen hoch. Der Nürnberger CSU-Stadtrat klatschte Beifall, die türkisch-islamische-Union erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die ersichtlich folgenlos blieb. Hauptsache, er kriegt Beifall von der CSU. Das scheint in Bayern für eine Karriere zu reichen. Dieser Mann, der auch noch Oberstleutnant der Reserve war, sollte also über den friedensbewegten Aktivisten und Kriegsgegner Gustl Mollath zu Gericht sitzen. Schlimmer hätte es für Mollath nicht kommen können.

Ob Brixner, wie von den NÜRNBERGER Nachrichten am 30.11.2012 berichtet wurde, tatsächlich bereits Anfang 2004 auf die Finanzbehörde einwirkte, die Strafanzeige Mollaths wegen Steuerhinterziehung nicht zu bearbeiten, wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft Regensburg untersucht:

Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch.

http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018

Dieser für mich wahrscheinlichen Bestätigung bedarf es gar nicht. Daß Brixner tatsächlich befangen war, ist nämlich evident.

Am 27.1.2006 übernahm seine Kammer das Verfahren gegen Gustl Mollath, und schon am 1.2.2006 erließ sie einen vorläufigen Unterbringungsbeschluß gemäß § 126 a StPO. [Urteil S. 9]

§ 126a StPO

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

Zu diesem Zeitpunkt lagen die letzten vorgeworfenen Taten, reine Privatklagedelikte, auch schon ein Jahr zurück – wieso erforderte die öffentliche Sicherheit seine vorläufige Unterbringung? Und wieso wurde Mollath nicht heimatnah in Erlangen, sondern im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebracht? Hier seine Unterbringungsorte:

  • vom 27.02.2006 bis 02.03.2006 wieder BKH Erlangen
  • vom 02.03.2006 bis 24.04.2006 im BKH Bayreuth
  • vom 24.04.2006 bis 14.05.2009 im BKH Straubing

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#weinberger

Wieso wurde der harmlose Gustl Mollath jahrelang in der Hochsicherheitsforensik von Straubing verwahrt? Und das schon während seiner vorläufigen Unterbringung?

Ferner besteht seit 1990 die Forensisch-Psychiatrische Klinik in Straubing, die derzeit auf 236 Plätze erweitert wird. Die Klinik hat die Aufgabe, zur Entlastung der forensischen Einrichtungen der anderen Bezirkskrankenhäuser Patientinnen und Patienten mit hohem Sicherheitsrisiko, die nach § 63 StGB untergebracht sind, aufzunehmen. Aus der Klinik werden keine Direktentlassungen vorgenommen. Zur Entlassungsvorbereitung werden die Patientinnen und Patienten in die forensischen Einrichtungen der Bezirkskrankenhäuser zurückverlegt.

http://www.agvb.de/pdf/psygrubay_070322.pdf

[S. 109]

Und obwohl in diesem Verfahren eine existenzielle Folge, nämlich eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung, drohte, erging der Beschluß, daß die Kammer nur in kleiner Besetzung, also mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (statt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen), verhandeln werde. Damit konnte Brixner zusammen mit den beiden Schöffen die beisitzende Berufsrichterin überstimmen.

Seit dem 1.1.2012 ist aufgrund des reformierten § 76 Abs.2 Nr.2 GVG eine solche ›kleine Besetzung‹ in Verfahren, in denen Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus droht, nicht mehr möglich – eine Rechtsänderung, die für Gustl Mollath zu spät kam. Und so gestaltete der Vorsitzende Richter das Verfahren ganz nach seinen Vorstellungen:

Am 27.2.2006 erfolgte Mollaths Unterbringung, terminiert wurde erst auf den 8.8.2006, gegen Ende der 6-Monats-Frist, aber noch innerhalb der Frist – so entfiel die automatische Überprüfung des Unterbringungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht. Es sollte ersichtlich kurzer Prozeß gemacht werden: ein einziger Hauptverhandlungstag mußte ausreichen.

Für Erklärungen des Angeklagten zu dem Grund von Entfremdung, Streitigkeiten und Trennung von seiner Frau, nämlich – neben deren Abgleiten in die Esoterik – deren Mitwirkung bei Steuerhinterziehungen ihrer Kunden,u.a. durch Bargeldschmuggel in die Schweiz, ihre riskanten Spekulationsgeschäfte u.a., blieb da keine Zeit. Zudem war das alles nur ein Wahngebilde des Angeklagten, dessen Realitätsgehalt bewußt nicht untersucht werden sollte. Denn an einer Aufdeckung von Falschbelastungsmotiven der Ehefrau, die wegen der Angaben ihres Mannes gegenüber der Bank entlassen worden war, hatte Brixner kein Interesse. Und so schildert der damalige Schöffe Karl-Heinz Westenrieder, wie der Vorsitzende Richter damals die Verhandlung gestaltete:

Karl-Heinz Westenrieder im Interview mit Oliver García:

[…]

Mich hat die Verhandlungsführung von Herrn Brixner eigentlich nicht so sehr gewundert. Ich kannte ihn ja aus einem weiteren Verfahren. Insofern war es für mich nicht ungewöhnlich, daß er verhältnismäßig aggressiv reagiert hat, daß er den Beschuldigten Mollath angeschrien und ihm das Wort verboten hat, wenn Mollath über Schwarzgeldverschiebungen erzählen wollte. Daß er auch abgelehnt hat, Unterlagen anzunehmen, die Mollath ihm vorlegen wollte.

Wann hat denn Mollath versucht, Unterlagen vorzulegen?

Während der Hauptverhandlung.

Wurde Brixner nur laut, wenn Mollath sich zu dem Schwarzgeld äußerte oder durchgehend?

Auch bei anderen Dingen. Wenn Mollath Fragen an seine Ex-Frau gestellt hat.

Diese autoritär-diktatorische Atmosphäre jener Hauptverhandlung wird auch von anderen Prozeßbeobachtern bestätigt:

Der Brief ist laut Gerichtsstempel am 18. August 2006 beim Nürnberger Landgericht eingegangen, er stammt von einer Augenzeugin, die den Prozess gegen Gustl Mollath im Gerichtssaal verfolgt hat. Der Brief richtet sich an Otto Brixner, den Vorsitzenden Richter im damaligen Verfahren. Die Verfasserin trägt einen spanischen Namen, ihr Schriftdeutsch wirkt ein bisschen kurios. Aber den Tenor ihres Schreibens – das der Süddeutschen Zeitung vorliegt – erfasst man sehr gut: „Wie kommt es dazu“, fragt die am Verfahren ansonsten unbeteiligte Frau, dass ein „verantwortlicher und gesunder Richter“ einen angeblich kranken Angeklagten acht Stunden lang „malträtiert“ und „provoziert“?

[…]

„Respektabler Vorsitzender Richter“, schreibt die Augenzeugin im Brief: „Herr Mollath hat nach meiner Ansicht großes Durchhaltevermögen“ bewiesen und „nicht die Haltung und Respekt Ihnen gegenüber verloren.“ Immerhin sei er acht Stunden „ununterbrochen angeschrien“ worden. Brixner dagegen habe sie „sehr unbeherrscht und sehr zornig“ erlebt. „Warum nahmen Sie Herrn Mollath die menschliche Würde ab?“, fragt sie – diesem „von Ihnen betrachtete kranke Mensch?“.

Und auch das will die Augenzeugin wissen von Brixner: „Mir ist es in den Gedanken gekommen, wie würden Sie sich fühlen, wenn auf Grund Ihres Verhalten, diese Gesellschaft ein Gutachten verlangen würde über Ihren Geisteszustand?“. Wie einen „Diktator“ habe sie ihn erlebt, schreibt die Augenzeugin, nicht wie einen „würdigen Richter“. „Sie müssen mir glauben, dass das alles für mich bestürzend war.“

Titus Schüller, 26, kann das bestätigen. Auch Schüller, er ist Orthopädietechniker, war Augenzeuge in dem Prozess. Er kennt Mollath unter anderem aus der Friedensbewegung, hat ihn als sanftmütigen und sehr höflichen Menschen erlebt. Gegen den Irak-Krieg etwa habe sich Mollath engagiert. Dass es im Prozess 2006 tatsächlich kaum um den von Mollath beschriebenen „Schwarzgeldkomplex“ ging, kann Schüller nur bestätigen. Der Vorsitzende Richter habe das einfach nicht hören wollen.

Dass sich der Vorsitzende Richter nicht so verhalten habe, wie man sich einen solchen vorstellen würde, kann Schüller ebenfalls bestätigen. „Es war verheerend“, sagt Schüller. „Vor allem, wenn man wie Brixner davon ausging, es mit einem Kranken zu tun zu haben.“ Er habe Mollath als „extrem konzentriert“ wahrgenommen. Aber auch als einen, der offenbar große Angst hatte, man könnte ihm was anhängen.

Hat der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger sich getraut, einen Befangenheitsantrag zu stellen? Auf die Gefahr hin, nie wieder einen Pflichtverteidigungsauftrag vom Gericht zu erhalten? Ich tippe mal: wohl kaum.

Den Schöffen spielte Brixner einen falschen Film vor: das Datum des verlesenen Attestes erwähnte er nicht, so daß dessen verspätete Ausstellung und die um noch einmal weitere Monate verzögerte Erstattung einer Strafanzeige nicht problematisiert wurde. Daß die Ehefrau wegen der sie belastenden Angaben Mollaths gegenüber der Bank, bei der sie beschäftigt war, fristlos gekündigt worden war, wurde ebenfalls nicht thematisiert. Beide Umstände, die für die Glaubwürdigkeitsprüfung der Zeugin wichtig gewesen wären, wurden offenbar aber auch von der Verteidigung nicht angesprochen:

Und dann darf man nicht vergessen, wie entscheidend die emotionalen Momente in einer Hauptverhandlung, die ja immer auch ein ritualisiertes Drama ist, auf die Überzeugungsbildung einwirken – ausschließlich rational geht sie nicht vor sich; und da sehen die Schöffen einen nach mehr als fünf Monaten in einer Hochsicherheitsforensik zwangsweise verwahrten Angeklagten, der in Handschellen vorgeführt wird und einen verwirrten Eindruck macht in einem von 30 – 40 Menschen bevölkerten Sitzungssaal: der muß ja gefährlich sein, schießt es ihnen unwillkürlich durch den Kopf.

Dann erscheint die Frau, die ihren Ex als Monster schildert (und das muß ja stimmen, das ist doch irgendwie immer so), geradezu absurd, daß der Angeklagte behauptet, sie habe ihn angegriffen und er habe sich nur gewehrt, wo gibt es denn sowas…

Dagegen seine Frau: lässige Finanzmanagerin, die später von einer Prozessbeobachterin als „schöne, schmale Frau mit beeindruckenden Augen“ beschrieben werden wird. Die sich allmählich von ihrem handwerklich hochbegabten, aber wirtschaftlich nicht sehr erfolgreichen Ferrari- Restaurateur wegbewegt. Die Berlin toll findet, nicht Nürnberg.

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2012/12/2012-12-03-sz-der-verraeumte-mann.pdf

Mollath war schon verurteilt, bevor er den Gerichtssaal betrat.

Auch wenn der Schöffe Westenrieder das Gutachten von Dr. Leipziger schon damals als »schwach« empfand und heute zu seinem Urteil nicht mehr steht: er war an dem Urteil beteiligt, und nun regt sich, was bei professionellen Richtern so gut wie nie der Fall ist, sein Gewissen – was ihn sehr ehrt:

Am Mittwoch meldete sich in der Causa Heinz Westenrieder, 67, zu Wort. Westenrieder saß im Jahr 2006 im Verfahren gegen Mollath als Schöffe zu Gericht. Im Licht der neuen Erkenntnisse über den „Schwarzgeldkomplex“ halte er das damals ergangene Urteil inzwischen für „überaus angreifbar“, sagte der frühere Schöffe im SZ-Gespräch. Das Gericht hätte den diversen Schwarzgeldvorwürfen des Angeklagten Gustl Mollath damals „unbedingt nachgehen“ müssen.

Es hätte auch einen „zweiten psychiatrischen Gutachter hinzuziehen“ müssen. Mollath hatte sich vom Gutachter im Verfahren nicht explorieren lassen. Der ehemalige Schöffe Westenrieder sagte, das Gutachten sei deshalb „weitgehend nach Aktenlage“ erstellt worden. Er habe es bereits damals als „schwaches Gutachten“ eingeschätzt. Westenrieder, ein ehemaliger Klinikdirektor, gab an, als Schöffe an etwa 60 Verfahren beteiligt gewesen zu sein.

Einen so scharfen richterlichen Ton wie in dem Prozess gegen Mollath habe er allerdings nie vorher oder hinterher erlebt. Der Vorsitzende Richter habe den Angeklagten mehrfach zurecht gewiesen, er solle zu dem „Schwarzgeldkomplex“ schweigen.

Der Schöffe habe sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Nachdem das Verfahren öffentlich war, muss ich über das, was im Saal vorgegangen ist, nicht schweigen“, sagte Westenrieder. Er habe kein schlechtes Gewissen wegen des damaligen Urteils. „Vor allem aber deshalb, weil ich mich nun dazu äußern will.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-unterbringung-in-psychiatrie-schoeffe-kritisiert-mollath-verfahren-1.1523589

Aber unter dem Eindruck der von Brixner zielgerichtet gestalteten Hauptverhandlung und dem ohne Not aufgebautem Zeitdruck kam es zu einer Verurteilung. Brixner wußte genau, was er tat:

2006 ist in den Nürnberger Nachrichten ein kurzer Bericht über das Mollath-Verfahren erschienen. „Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie“, notiert die Autorin. Brixner wird zitiert mit den Worten: „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus.“

Wem eine Wahndiagnose anhaftet, der darf seinen Wahn nicht leugnen, denn die Leugnung ist ja Krankheitssymptom. Und eine Behandlungsverweigerung führt zu Aufrechterhaltung und Verfestigung des Wahns, der (angeblich) nur mit Neuroleptika mit teilweise schwersten Nebenwirkungen zu heilen ist. Nie wieder kommt er heraus? Auch Otto Brixner kennt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht: aber da ist er in Bayern ja in bester Gesellschaft bis hin zum Justizministerium, das »offensichtlich« verfassungswidrige Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg über die Fortdauer von Maßregelvollzug aus den Jahren 2011 und 2012 unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unterstützte:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Nun müßte die Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen ihn benachteiligende Beschlüsse derselben Gerichte eigentlich auch Erfolg haben, zumal beide Instanzen auch noch hartnäckig die kritische Würdigung eines außerordentlich widersprüchlichen psychiatrischen Gutachtens verweigert hatten…

Wie kam es, daß Otto Brixner ersichtlich keine Sekunde daran zweifelte, daß sein Urteil auch vor dem BGH Bestand haben würde?

Nun, den Ruf des ›Kahn-Senats‹, der auch das Unhaltbare noch hält, hat sich der für Bayern und Baden-Württemberg zuständige 1. Strafsenat redlich erworben und damit ein Rechtsbiotop erschaffen, in dem Vorsitzende Richter von Großen Strafkammern unkontrollierte Halbgötter in Schwarz sind, deren horrende Strafen im Rest der Republik völllig aus dem Rahmen fallen.

http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen/

Aber wenn man auf diese bekannte höchstrichterliche Protektion nicht bauen kann, weil der Fall eine Verurteilung überhaupt nicht hergibt, dann existiert für einen Richter vom Typus Brixner auch noch eine andere Methode. Rechtsanwalt Johann Schwenn hat sie in seinem Aufsatz:

Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

erschienen in der Zeitschrift ›Der Strafverteidiger‹ 2010, S. 705 – 711, so skizziert:

Die Zurückhaltung des 3. Strafsenats galt einem Tatrichter, dessen Respekt vor dem Revisionsgericht nur schwach ausgeprägt war. Daß die Nebenklägerin ihre Aussage während der Ermittlungen in einem Punkt von sich aus berichtigt hätte, konnte die Strafkammer dem Revisionsgericht widerspruchsfrei vermitteln, weil sie die Bekundungen zweier Zeugen verschwiegen hatte, die dazu auch in der Hauptverhandlung gehört worden waren. Die Wiedergabe ihrer Bekundungen hätte die Urteilsausführungen mit einem – weiteren – Erörterungsmangel belastet[38].

[38]       Es handelt sich um einen besonders krassen Fall des Phänomens »falscher Film« (Begriff bei Nack FS Rieß, 2002, S. 361 [368] – siehe dazu auch Eschelbach FS Widmaier, 2008, 5.137 [131 ff.] und Geipel StraFo 2010, 272 [273 f.]) – gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 43, 212 [216] = StV 1997, 561) nahm das OLG Oldenburg die Berufsrichter der Strafkammer im Klageerzwingungsverfahren mit dem Hinweis in Schutz, es sei nicht die Aufgabe des Tatrichters, »alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung umfassend zu erörtern und die Erwägungen, die ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit in den schriftlichen Urteilsgründen erschöpfend darzustellen« (Beschl. v. 23.05.2007, 2 Ws 07/07 [Hervorhebung dort]). Das hatten die Verletzten nicht verlangt: Die schwerwiegende Entfernung vom Recht sahen sie darin, daß die Beschuldigten mit ihrem »Kunstgriff« des Verschweigens von Zeugen nicht nur den Erfolg der Sachrüge vereitelt, sondern zugleich sichergestellt hatten, daß die unerwähnten Zeugen und deren Bekundungen nicht mit Aussicht auf Erfolg als neue Beweismittel und eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr.5 StPO beigebracht werden konnten.

StV 2010, 705

Es wird einem geradezu schwindlig, wenn man das von Otto Brixner gefertigte und allein unterschriebene Urteil vom 8.8.2006 – die Beisitzerin war wegen Urlaubs an einer Unterzeichnung gehindert, und ihre Erholungsbedürftigkeit nach mutmaßlicher Überstimmung kann ich nachvollziehen – daraufhin untersucht, welche Lücken und welche Sachverhaltsverfälschungen es aufweist, die der BGH, der die Akten nicht liest, nicht erkennen konnte.

Die Aufstellung ist zugleich ein Plädoyer dafür, umfassende Reformen des Strafprozeßrechts vorzunehmen: denn so kann es nicht weitergehen. Das mindeste, was vonnöten ist, ist eine präzise Protokollierung der Hauptverhandlung und die Verpflichtung des BGH, zitierte Schriftstücke und behauptete prozessuale Abläufe anhand der Akte nachzuvollziehen.

Alle Auslassungen und alle Lügen, die Brixner manipulatorisch in sein schriftliches Urteil hineinbrachte, dienten dazu, Mollath als gestört erscheinen zu lassen, der Ehefrau mangelnden Belastungseifer zu bescheinigen und dem Angeklagten eine handfeste Motivation für die Sachbeschädigungen unterzuschieben.

Im Einzelnen:

Auf S. 5 heißt es:

Im November des Jahres 2002 erstattete die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten Anzeige wegen Körperverletzung gegen diesen, nachdem dieser ihren Bruder ebenfalls wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Damit wollte sie erreichen, dass die Aggressivität des Angeklagten bekannt würde.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Das ist falsch.

2002-11 Anzeige seiner Frau gegen ihn wegen Briefdiebstahls von 2002-11-23 (nicht wegen Körperverletzung, wie es das Urteil von 2006-08-08 nahelegt).

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Mit dieser Unwahrheit sollte im Urteil vertuscht werden, daß das nachträglich am 3.6.2002 eingeholte Attest wegen einer angeblichen gefährlichen Körperverletzung durch den Ehemann vom 12.8.2001 diesem zunächst als Druckmittel im August 2002 zugefaxt, aber erst wesentlich später im nun langsam nicht mehr nur Rosenkrieg ›eingesetzt‹ worden war. Die Ehefrau mußte spätestens jetzt, als die bankinternen Ermittlungen angelaufen waren, auch die Kunden schützen, die von ihr und weiteren von Mollath benannten Mitarbeitern beraten worden waren. Und das waren gut betuchte Nürnberger Kunden, in einem Fall von erhöhtem Bekanntheitsgrad, die schwarzes Bares – Schweizer Franken und 1.000,- DM-Scheine – waschen ließen.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

[S. 7]

Der tatsächliche Verlauf der ehelichen Eskalation durch Petra Mollath wird im Urteil S. 5f. glattweg verschwiegen:

  • 2003-01-02 Petra Mollath meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge.

  • 2003-01-15 Polizeiliche zeugenschaftliche Vernehmung in Nürnberg wegen der 2003-01-02 gemeldeten Waffendelikte: Petra Mollath zeigt die Geschehnisse von 2001-08-12 und 2002-05-31 an.

  • 2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom 31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus verbleibt. Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Schließlich macht es sich nicht gut, wenn die angeblich ohne Belastungseifer agierende Ehefrau nachträglich – und sieben Monate nach dem aus ersichtlicher Berechnung erwirkten Attest – Körperverletzungsdelikte anzeigt, um eine unbegründete und erfolglose Hausdurchsuchung nach Waffen auszulösen.

S. 7 des Urteils

Nachdem der Angeklagte sich bereits zur Beobachtung und Gutachtenerstattung für eine Woche im Klinikum am Europakanal in Erlangen aufgehalten hatte, erklärte sich der dortige Sachverständige Dr. Wörthmüllert für befangen und bat, ihn von der Gutachtenerstellung zu entbinden, weil der Sachverständige von Nachbarn des Angeklagten privat auf dessen Zustand angesprochen worden war und er nicht den Anschein der Voreingenommenheit erwecken wollte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Angesichts dieser Lüge wird einem geradezu schlecht. Dr. Wörthmüller hatte seine Befangenheit bereits am zweiten Tag von Mollaths Zwangsaufenthalt bekundet, und aus dieser Erklärung geht eindeutig hervor, daß sein eigener, mit ihm befreundeter Nachbar, den Mollath gerade aufsuchen wollte, ihm seine Sicht über Mollath mitgeteilt hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Die konnte nur negativ sein, denn dieser Nachbar war ein Finanzmakler, mit dem Mollaths Frau geschäftlich verbunden war und in dessen neugegründeter Vermögensberatungs AG zwei von Frau Mollaths früheren HypoVereinsbank-Mitarbeitern aktuell im Vorstand saßen.

Strafanzeige Mollath vom 5.8.2004

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Brixners Lüge diente lediglich dazu, Dr. Leipzigers haltloser Diagnose, die durch einen schlichten Anruf beim Kollegen Dr. Wörthmüller erledigt gewesen wäre, eine Basis zu verschaffen:

Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, in dieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische  Erklärung biete,  dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten habe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn  der Angeklagte die Verwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenlege.

Auf S. 9 heißt es:

Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.2.2006 in seinem Haus in der Volbehrstraße 4 in Nürnberg festgenommen werden, wobei es zunächst so schien, als sei das Haus unbewohnt, weil die Rolläden heruntergelassen waren. Im Haus befanden sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sich in dem Anwesen aufhielt (der Kamin rauchte, das Teewasser in der Küche war warm). Die Tür zum Dachboden war versperrt. Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden werden. Er ließ sich durch die Beamten festnehmen, schimpfte aber, er befände sich in einem Polizeistaat.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Auch das ist wiederum eine Falschdarstellung: das Verstecken bezog sich auf eine frühere Festnahmesituation zur Vollstreckung einer Maßnahme gemäß § 81 StPO, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die rabiat-schmerzhafte Festnahme der ihm übelgesonnenen PI Nürnberg-Ost vom 13.2.2005.

Der Antritt der gerichtlich angeordneten vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 vollzog sich demgegenüber gänzlich anders:

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-02-27-Mollath-Verhaftung.pdf

Und das ist schon komisch, wie sich Brixner aus dem echten Verhaftungsprotokoll vom 27.2.2006 das herauszieht, das den Angeklagten in seinen Augen zum Verrückten stempelt: daß er nämlich, weil ihm die Beamten am Rande der Montagsdemonstration, die ihn als friedlichen Demonstranten kannten, nicht glauben wollten, daß gegen ihn etwas vorliege, Rabatz machen und irgendwas von Polizeistaat schreien mußte, damit sie ihn überhaupt auf die Wache führten und dort tatsächlich das entsprechende Fahndungsersuchen vorfanden.

Cool zog Brixner diese beiden Festnahmesituationen zusammen – Mollath ist eh verrückt, was schadet da eine Kompilation?

Auf S. 10 des Urteils wird das Attest auszugsweise zitiert:

Petra Müller erlitt durch die Misshandlungen des Angeklagten eine Prellmarke und ein Hämatom an der rechten Schläfe von 3 x 5 cm Durchmesser, großflächige, zikuläre, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, großflächige konfluierende Hämatome, zirkolär [sic!] an beiden Unterschenkeln, fleckförmige Hämatome am linken Oberschenkel (etwa 5 x 5 cm) und im Bereich des linken Beckenkamms. Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfs zentral-medial, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer sowie Kopfschmerzen und Druckschmerzen über den beschriebenen Hämatomen.

In der Beweiswürdigung auf S. 17 heißt es hierzu:

Zudem wird ihre Schilderung von Fall 1 [vom 12.8.2001] durch ein ärztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel, [….] vom 3.6.2002 bestätigt, das gemäß § 256 Abs. 1  Ziff. 2 StPO verlesen wurde. Darin werden die geschilderten Verletzungen dokumentiert, die mit der Darstellung des Vorfalls durch Petra Müller übereinstimmen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Auch das ist wiederum eine krasse Sachverhaltsverfälschung, denn das fragliche Attest enthielt eine dem BGH bewußt vorenthaltene Tatschilderung der Zeugin Petra Mollath, die von deren Tatschilderung in der Hauptverhandlung entscheidend abwich – und zusätzlich noch eine empathische, aber unprofessionelle Glaubhaftigkeitsbestätigung, die, wie wir jetzt wissen, nicht einmal von der Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Madeleine Reichel, sondern von ihrem Nicht-Facharztsohn Markus Reichel abstammt, so Beate Lakotta:

Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es ist zu konstatieren, daß Brixner dem BGH die Sachverhaltsschilderung aus diesem Attest bewußt vorenthielt – denn daraus ergab sich, daß die Schilderung der Zeugin in der Hauptverhandlung, wonach sie der Angeklagte mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen habe [S. 10] eine Aggravation darstellte. Auch die dort erwähnten Tritte fanden in dem Attest, das mir vorliegt, keine Erwähnung.

Daß Beate Lakotta nicht korrekt zitierte, ist angesichts der Hektik des journalistischen Geschäfts nicht weiter verwunderlich: in dem Attest wurde der Zeugin, abweichend von ärztlichen Gepflogenheiten, nicht nur bescheinigt, daß ihre Schilderungen »durchaus glaubhaft« seien, sondern gar »durchweg glaubhaft«. Allgemeinmediziner haben allerdings weder rechtsmedizinische noch aussagepsychologische Kenntnisse.

Das Attest, das durch unglaubliche Rechtschreibfehler bei der von Brixner unterschlagenen Tatschilderung imponiert, wurde im Rahmen des Urteils-Zitats durch Brixner auch noch ›korrigiert‹. Denn dort waren Würgemale »am Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial« attestiert, die wohl noch nie ein Rechtsmediziner erblickt haben wird. Würgemale unterhalb des Kehlkopfes dürften bereits eine sensationelle Erscheinung sein, aber dann auch noch in Richtung des Bauches angeordnet?

Das schluckte sogar Brixner nicht, und so machte er aus dem ›ventral‹ doch lieber ein ›zentral‹, um der klassischen Darstellung Opfer-Frau gegen den Täter-Mann besser entsprechen zu können.

Auf S. 11 des Urteils heißt es:

Rechtsanwalt Wolfgang Greger ist zusammen mit seiner Ehefrau, Rechtsanwältin Regine Greger, und Rechtsanwalt Hans-Georg Woertge in einer Kanzleigemeinschaft.  Rechtsanwältin Regine Greger führte das Scheidungsverfahren für die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath, jetzt Petra M.

Auf S. 12 des Urteils heißt es:

Rechtsanwalt Woertge hat eine Kanzleigemeinschaft mit dem Ehepaar Greger und wurde selbst im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Angeklagten tätig.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Die Dreistigkeit dieser Lüge verschlägt einem schier den Atem. Schon ein Blick auf den damaligen Kanzleibogen der Kanzlei verrät, daß Wolfgang Greger mit dem Anwaltskollegen Dr. Woertge und dessen Ehefrau Friederike Woertge, Rechtsanwältin und Mediatorin, in einer Kanzlei tätig war, und daß seine eigene Frau dort nicht tätig war. Sie war nicht einmal Rechtsanwältin: in einer Zeugenvernehmung vom 20.1.2005 wegen einer Reifenstecherei vom 18.1./19.1.2005 gab sie als Berufsbezeichnung an: »Sozial- und Erziehungsberufe, Lehrberufe«, (Bl. 9 des verbundenen Verfahrens wegen Sachbeschädigung 802 Js 13851/05).

[Mitteilung aus dem Unterstützerkreis]

Zur Verschleierung seiner Lüge zitierte Brixner das Schreiben vom 4.8.2004 von Gustl Mollath an Rechtsanwalt Dr. Woertge nur bruchstückhaft: denn aus dem Adressfeld ergibt sich bereits, daß es an Dr. Woertge, dessen Frau Friederike Woertge und an Rechtsanwalt Greger gerichtet ist – und daß im Endeffekt ein Hausverbot für RA Dr. Woertge und dessen Frau ausgesprochen wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-08-04-Mollath-Woertge.pdf

Natürlich hat Rechtsanwältin Woertge Mollaths Ehefrau bei der Scheidung vertreten. Aber Brixner wollte nun einmal diese Motivation Mollaths hinsichtlich der beweislos angelasteten Sachbeschädigungen unterstellen:

Im Zeitraum zwischen dem 31.12.2004 und dem 1.2.2005 beschädigte der Angeklagte Fahrzeuge verschiedener Personen, die in irgendeiner Weise mit seiner damals von ihm geschiedenen Ehefrau befreundet waren, mit dem Scheidungsverfahren und im weiteren Sinne mit Vollstreckungsverfahren des Angeklagten zu tun hatten, indem er Reifen zerstach oder – in einem Fall – die Scheiben zerkratzte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 11]

Brixner brauchte eben ein nachvollziehbares Motiv, um Mollath die nicht nachweisbaren Sachbeschädigungen anhängen zu können – daß Dr. Leipziger dieses konstruierte Motiv ignorierte und von wahnhafter Erweiterung der von Mollath in den von ihm diagnostizierten Schwarzgeldwahn Einbezogenen schwadronierte, macht den Kohl dieses Fehlurteils nur noch fett. Da stützte ein Lahmer einen Blinden. Da die Staatsanwaltschaft Mollaths Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht ernstnahm, muß es sich bei seinem Vorbringen um einen Wahn handeln. Klaro.

Es fällt schwer, angesichts dieser Kooperation zwischen einem das Recht beugendem Richter und einem sich der Justiz anbiedernden Gutachter die Contenance zu bewahren.

Dem BGH wurde zwar die Hucke vorgelogen. Aber er ist nicht vom Haken. Daß er das schludrige Urteil, das nicht eine einzige stringente Beweiswürdigung enthält, begründungslos durchwinkte, wird an ihm kleben bleiben. Und Rechtsanwalt Strate sollte überlegen, ob er seine Strafanzeige nicht erweitern muß.

Update (16.1.2013)

Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Strate vom 4.1.2013, die sich u.a. gegen Dr. Klaus Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung richtet, zeigt Wirkung:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

Selbstverständlich erzeugt sie Befindlichkeitsstörungen bei dem Angezeigten, der ohnehin unter ministeriellem Druck steht: denn der von der Justizministerin angeordnete Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Regensburg, wird, das ist ihm klar, Erfolg haben müssen, so eindeutig sind die in diesem Fall begangenen Rechtsfehler bzw. Rechtsbeugungen, und ebenso selbstverständlich wird sein willfähriges, im Interesse einer verurteilungsentschlossenen Justiz erstattetes, Gutachten obsolet werden. Wer ›Wahn‹ ohne Realitätscheck ferndiagnostiziert, wird mit den Folgen dieses professionalen Versagens leben müssen. Und wer verfassungswidrige Totalbeobachtungen  eines zwangsweise Untergebrachten zur 60%igen Grundlage seines Gutachtens macht, hat offensichtlich Rechtsstaatsdefizite.

Das zeigt sich überdeutlich in seiner aktuellen Reaktion auf die für ihn offenbar erstmals seine Funktion (und nur der verdankt er seine Autorität) erschütternde Strafanzeige: er will Gustl Mollath loswerden, der dreieinhalb Jahre seine Stellung ignoriert und die Diagnosezuschreibung und Behandlungsofferten abgelehnt  hat. Konnte das früher als Krankheitsuneinsichtigkeit  verbucht werden, so klappt das jetzt nicht mehr. Dr. Leipziger sieht seine Autorität bröckeln, bei den ›Patienten‹ wie bei den Ärzten, die traditionell unter den Hierarchien im System leiden. Diesen Störenfried muß er loswerden. Und so trug sich gestern Folgendes zu:

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

Noch am 14.1.2013 hatte Mollaths Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein  Dr. Leipziger um vorherige Bekanntgabe einer Verlegung Gustl Mollaths gebeten.

Am 15.1.2013 stellte sie fest, daß in einem Telefonat mit Dr. Leipziger am Vormittag zugesagt worden sei, sowohl Herrn Mollath als auch sie rechtzeitig vor einer geplanten Verlegung zu informieren.

Dennoch soll sich am Nachmittag desselben Tages Folgendes zugetragen haben:

Lorenz-Löblein:

Ich höre nun von Herrn Mollath, dass Sie diesem gegenüber behaupten, ich hätte Ihnen gegenüber einer Verlegung nach Ansbach zugestimmt, und dass Sie tatsächlich an Herrn Mollath das Ansinnen trugen, noch am Nachmittag des heutigen Tages die Überführung nach Ansbach anzutreten, wozu dieser jedoch nicht bereit gewesen sei.

Mir ist weder Ihre Behauptung meiner angeblichen Zustimmung noch ihr Vorgehen verständlich.

Ich verbitte mir, dass Sie mir eine Zustimmung unterstellen.

Rechtsanwalt Gerhard Strate legte mit einem fulminantem Schriftsatz vom 15.1.2013 nach, der die Verfassungswidrigkeit des willkürlichen Vorgehens vor Augen führte (es muß tatsächlich daran erinnert werden, daß Untergebrachte Subjekte und nicht Objekte sind, und das macht außer dem Bundesverfassungsgericht eigentlich niemand, schon gar nicht Ärzte mit ihrer Definitionsmacht).

Die Presse hat auf diesen Vorgang zwar reagiert:

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-strate-wiederaufnahmeverfahren-100.html

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html

war aber, wie üblich, nicht in der Lage, die Aktion von Dr. Leipziger zutreffend einzuordnen.

Denn wenn die Forensik des BKH Ansbach von einer Übernahmeanfrage nicht einmal etwas weiß, wenn der Verwaltungsbeamte des Bezirks erklärt, man habe sich wegen einer Verlegung an den Bezirk Unterfranken gewandt (das BKH Ansbach liegt im Bezirk Mittelfranken) – dann wird nur allzu deutlich, daß der Einwirkung von Dr. Leipziger auf Gustl Mollath bedenkliche persönliche Motive zugrundeliegen.

So sieht die objektive Lage aus:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2115

Update 1 (17.1.2013)

Nun hat sich Dr. Klaus Leipziger gegenüber Michael Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN doch noch zu seinem Motiv für eine Verlegung geäußert:

Klaus Leipziger, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth, bestätigte gegenüber unserer Zeitung entsprechende Pläne. Es fehle jede Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Patienten, sagte der Mediziner zur Begründung.

Es sei zwar richtig, so Leipziger, dass der 56-Jährige von jeher jeden Kontakt zu Ärzten strikt abgelehnt hat. Die Lage habe sich aber verschärft. Der Klinikchef nannte die Anzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung, die Mollaths Anwalt gegen ihn, Leipziger, auf den Weg gebracht hat. Auch würden er und andere Klinikmitarbeiter von fragwürdigen Unterstützern Mollaths bedroht. Eine Entscheidung über die Verlegung sei aber noch nicht gefallen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270

Worauf sich die Behauptung gründet, etwaige Drohanrufer seien Unterstützer von Mollath, wird nicht mitgeteilt; daß sie dem rührigen Unterstützerkreis Mollaths angehören, kann dagegen mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden: mit solchen Methoden arbeitet der Unterstützerkreis nicht. Er beschränkt sich auf rechtsstaatlich einwandfreie Aktivitäten wie den Betrieb einer Homepage oder die Anbringung einer Petition gegen die geplante Verlegung am 15.1.2013:

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

Gegen Dr. Leipziger wurden im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gustl Mollath schon in den Jahren 2011 und 2012 Strafanzeigen erstattet, ohne daß diese die Lage verschärft hätten. Ist es, neben der Qualität der aktuellen Strafanzeige, nicht eher der von der Staatsanwaltschaft Regensburg verfolgte und von der Justizministerin angewiesene Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens, der die Lage allein für den Klinikchef persönlich verschärft? Zwischen Gustl Mollath und den Ärzten des Maßregelvollzugs hat von jeher ein Unverhältnis existiert, das sich nicht nur aus seiner Sicht gar nicht verschärfen kann:

Der Anwalt [Gerhard Strate] weist Leipziger darauf hin, dass dieser selbst vor knapp einem Jahr Verlegungspläne für gescheitert erklärt habe, weil Gustl Mollath nicht kooperierte. „An dieser Haltung hat sich nichts geändert.“

Wenn Bayreuth diese Pläne nun doch plötzlich verfolgt, dränge sich der Gedanke auf, dass „sachfremde Motive“ vorliegen. Strate will „alle gebotenen rechtlichen Konsequenzen“ ziehen, sollte es tatsächlich zu einer Verlegung kommen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270

Im übrigen zeigt sich Dr. Leipziger gegenüber Olaf Przybilla von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom heutigen Tag zugeknöpft:

Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein kritisierte Klinikchef Leipziger scharf. Dieser soll behauptet haben, sie habe einer Verlegung Mollaths zugestimmt. Dies sei falsch. Leipziger äußerte sich dazu nicht.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiatrieinsasse-mollath-verlegung-nach-ansbach-wird-erwogen-1.1575234

Immerhin, mittlerweile hat das BKH Ansbach eine Anfrage bekommen, ob es zur Übernahme des Patienten Mollath fähig und bereit sei.

Update 2 (17.1.2013)

Bayreuth/Nürnberg  |  17.01.2013  |  15:01 Uhr

Verlegung von Gustl Mollath nach Ansbach vom Tisch

Der gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Gustl Mollath wird nicht nach Ansbach verlegt. Ein solche Verlegung in das dortige Bezirksklinikum sei nur mit Einverständnis Mollaths möglich, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Donnerstag mit. Mollath selbst hatte aber über seinen Anwalt Gerhard Strate mitteilen lassen, dass er nicht aus seiner „bisherigen sozialen Umgebung herausgerissen werden“ wolle.

Mollath ist seit Jahren in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Sein Anwalt Strate bestätigte der Nachrichtenagentur dpa: „Herr Mollath lehnt eine Verlegung ultimativ ab.“ Eine Unterbringung in Ansbach hatte nach Medienberichten der Leiter der Bayreuther Klinik, Klaus Leipziger, in die Diskussion gebracht, weil aus seiner Sicht jede Basis für eine Zusammenarbeit mit Mollath fehle.

[…]

http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/634138_Verlegung-von-Gustl-Mollath-nach-Ansbach-vom-Tisch.html

Vielleicht ein wenig voreilig getitelt von der Passauer Neue Presse, denn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nur ein Recht auf Anhörung, von dem sie sachlich richtig Gebrauch gemacht hat:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft/nuernbergfuerth/presse2010/130117_pm_01_zur_beabsichtigen_verlegung_des_g._mollath.pdf

Aber entgegen dieser Stellungnahme wird der psychiatrische Komplex wohl kaum handeln: denn wenn es ein Autoritäts- und Leitungsproblem gibt, stehen bekanntlich andere Handlungsoptionen zur Verfügung als die in Aussicht genommene.

(Fortsetzung folgt)

hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/

 


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Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie

Rosenkrieg 2

Der Fall Gustl Mollath wird, seitdem er nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch den Politikbetrieb erreicht hat, vorwiegend unter dem Gesichtspunkt ›Da wurde jemand mundtot gemacht und in die Psychiatrie abgeschoben, weil er Steuerhinterziehungen aufdecken wollte‹ diskutiert. Es wird über politische Weisungen spekuliert, die die Aufnahme von Ermittlungen gegen Hypovereinsbank-Mitarbeiter und deren Kunden verhinderten. Und wer mag wohl die Kundin, eine laut Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank vom 17.3.2003 „allgemein bekannte Persönlichkeit“ sein, deren eingestandenes Schwarzgeld in Höhe von 70.000,- Franken in den Jahren 2001 und 2002 zur Umgehung einer Überprüfung nach dem Geldwäschegesetz gestückelt und in DM bzw. Euro umgetauscht wurden, wobei diese Aktivitäten über das Konto des Mitarbeiters D. liefen? Der dann auch noch im eigenen Namen 1000,- DM Scheine jener Persönlichkeit in Euro untauschte?

Zugegeben, das sind alles interessante Aspekte und Spekulationen.

Der Fall ist allerdings mittlerweile so minutiös dokumentiert, daß sich anhand der Realien eine ganz andere Geschichte erzählen läßt. Und die ist noch viel schecklicher – beweist sie doch, wie leicht sich eine entschlossene Rosenkriegerin mithilfe einer gegenüber weiblichen ›Opfern‹ unkritisch agierenden, voreingenommenen Justiz und inkompetenten Gutachtern ihres Ex-Mannes entledigen kann. Gründlich bis zur Existenzvernichtung. Schrecklicher ist diese Geschichte conta wohlfeilen Verschwörungstheorien deshalb, weil sie jedermann treffen kann.

Eine der wesentlichen Quellen für meine Deutung der Tragödie von Gustl Mollath, die sich zur Zeit zu einem Kriminalstück entwickelt, ist diese Dokumentation mit zahlreichen Einzelnachweisen:

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Eigentlich war es eine Beziehung, die gerade wegen der Verbindung von sehr ungleichen Partnern Aussicht auf Dauer versprach, und die ja auch tatsächlich vierundzwanzig Jahre Bestand hatte.

Den Urteilsausführungen

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

läßt sich entnehmen, daß der vaterlos aufwachsende Gustl Ferdinand Mollath (sein Vater starb an Krebs, als er vier Jahre alt war) sehr an seiner Mutter hing, für die er sein 1978 aufgenommenes Maschinenbaustudium im Jahr 1980 abbrach, um sie, die ebenfalls an Krebs erkrankt war, bis zu ihrem wohl noch im selben Jahr eintretenden Tod zu pflegen. (Zu den Schwächen dieses während des Urlaubs der beisitzenden Richterin am Landgericht Heinemann formulierten Urteils gehört es, unglaublich unpräzise zu sein, während die Lückenhaftigkeit gewollt ist, um dem BGH »einen falschen Film vorzuspielen« (Johann Schwenn).) Mollath stammt aus begüterten Verhältnissen (sein Vater hatte einen Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern geführt), er erbte das große Haus seiner Mutter in Nürnberg, er war intelligent und legte 1976 das zweitbeste Abitur der Schule ab. 1978, mit zweiundzwanzig Jahren, lernte er seine spätere Ehefrau Petra kennen, die sehr schnell mit ihm zusammenzog.

Er bewunderte und liebte sie, weil er über ihre Eigenschaften nicht verfügte; so betrachtet er sie heute:

Sie, die Bankerin, „tough und impulsiv“, wie er sagt.

Er dagegen war ein lebensuntüchtiger introvertierter Sensibler, viel zu durchlässig für das Unrecht und die Gewalttätigkeit der Welt, ohne Kaufmanns- und Krämergeist, »schwierig« eben. Weltfremd, kritisch. Drei Jahre als Controller bei MAN, danach ein Reifenhandel, der nicht reüssierte, dann ein Geschäft, das für seine Frau wie für ihn Erfüllung war: Restaurierung von Ferrari-Oldtimern. Ein alter Freund, der Zahnarzt Edward Braun aus Bad Pyrmont, ebenfalls Ferrari-Oldtimer Fan, hat diese glücklichen Paarzeiten seit 1985 eindrücklich beschrieben:

http://www.gustl-for-help.de/download/2011-09-07-Braun-Eidesstattliche-Versicherung.pdf

1991 heirateten Gustl und Petra Mollath, die seit 1990 bei der Hypobank in Nürnberg als Vermögensberaterin für betuchte Kunden arbeitete.

Ob der Restaurationsbetrieb des Ehemannes, dessen Bücher sie führte, jemals auf Gewinnerzielung angelegt war oder nur dem gemeinsamen Hobby und der Verlustproduktion zwecks Steuerersparnis des Paares diente, läßt sich nicht entscheiden. Die überaus merkwürdigen Geldbewegungen auf den Konten, die überflüssige Kreditaufnahmen bei ansonsten splendiden Vermögensverhältnissen, insbesondere durch eine erhebliche Erbschaft der Ehefrau im Jahr 1996 nach dem Tod eines ihrer Kunden, wie sie sich aus dem Revisionsbericht der Hypovereinsbank vom 17.3.2003 ergeben, legen diese Deutung jedenfalls nahe.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Der Mann: weich, sensibel, in der Friedensbewegung aktiv, gegen Kommerz, das immerfortwährende Elend der Welt und gegen Gewalt und Krieg engagiert.

Die Frau: eine tatkräftige Realistin, ein Ellenbogentyp, eine, die mitmachte und profitierte.

Diese Ehe ging nur solange gut, bis er mitbekam, daß sie nach Abstellen der kundenfreundlichen Praktiken der Hypobank bei klandestiner Verbringung von Vermögenswerten an die Schweizer Tochterbank AKB (1990 bis 1995 bzw. 1998) diese Kundenbetreuung zusammen mit einigen Mitarbeitern – gegen die Anweisungen der neuen fusionierten Hypovereinsbank und nach Übernahme der AKB-Bank durch die Bank von Ernst, Zürich, ebenfalls zur Hypovereinsbank gehörend ­– fortsetzte, wie sich aus dem Revisionsbericht hinreichend deutlich ergibt. Soweit seine Angaben mit den beschränkten Mitteln einer Innenrevision überprüfbar waren, haben sie sich jedenfalls bestätigt, trotz ausgesprochen fehlender Kooperation der in Verdacht geratenen Mitarbeiter- insbesondere seiner Frau.

Im Kampf gegen das Geschäftsgebaren seiner Frau wird Gustl Mollath zum Don Quijote, und eine so kühle wie machtbewußte Frau wie die Justizministerin Dr. Beate Merk zitiert natürlich voll Hohn am 8.3.2012 vor dem Rechtsausschuß Passagen aus seiner Strafanzeige vom 9.12.2003:

„Ich versuche schon lange Ihr klarzumachen, das dass alles so nicht geht. Aber die Geldgeile Gesellschaft gewinnt. EinGroßteil Ihrer Kunden bringt mich zum würgen. Keine Kultur,keine Moral (aber doppelte), kein Gewissen, nur noch Geld,Geld mehr, mehr. Das ganze Spektrum, von derHaushaltshilfe, über Beamte, zum Arzt oder Apotheker,

Rentner denen Sie ein gutes Werk tun wollten, Sie totumfallen würden, wenn Sie wüssten wie viele Millionen die besitzen.

Gealterte Blondinen, alles was man sich vorstellen kann.“,

 

„Ich konnte keine Nacht mehr schlafen, bin schweißgebadetaufgewacht. Habe versucht sie abzubringen, ihr erklärt das dieses tun nicht nur uns, auch die Welt ins Unglück stürzt“

oder

 

„Um mich unter Druck zusetzen nichts weiteres zu

unternehmen, sorgte meine Frau … dafür das im Februar 2003 12 Polizisten mein Haus stürmten und von oben bis unten durchwühlten“.

 

All das fließt auch in die Beurteilung ein, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten zu bejahen ist.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/bericht_rechtsausschuss_mollath.pdf

Jemand, der so ver-rückt ist, kann doch, unabhängig von den detaillierten Angaben, die Insiderkenntnisse verraten, mit seinem Strafverfolgungsbegehren nicht ernstgenommen werden, will sie damit sagen.

Sicher, eine Frau Mollath und eine Frau Merk funktionieren bestens im Rahmen des Systems – und ein Typus wie Mollath, der sich vor den Zumutungen der Realität, die für sensiblere Gemüter immer schon unerträglich war, wohl am liebsten hinter technischen Tüfteleien versteckt hatte, wurde durch die systemkonformen ökonomischen Aktivitäten seiner Frau in einen Konflikt getrieben, der zur Trennung führen mußte. Er verweigere weitere Bargeldtransporte für Kunden in die Schweiz, die er zuvor mit ihr durchgeführt hatte. Er sperrte die Autos weg, sie fuhr mit dem Zug. Er kriegte die Krise, wenn zu Hause meterlange Faxe mit Buchungsanweisungen eintrafen. Im Jahr 2000 zeigte sie ihm, wer Herr im Hause war: sie schoß nichts mehr in das gemeinsame Hobby ›Ferrari‹ ein. Sein Betrieb mußte offiziell schließen.

Er reagierte darauf laut den – emotional aufgeladenen – Urteilsgründen, die fast ausschließlich auf den Angaben der Ehefrau basieren, mit depressivem Rückzug:

Insbesondere aber nach Schließung des Geschäfts, saß der Angeklagte immer Zuhause vor dem Fernseher und begann „fixe“ Ideen zu entwickeln. Kontakte zu Freunden wurden nicht mehr gepflegt, diese wandten sich ab wegen des merkwürdigen Verhaltens des Angeklagten.

[…]

Der Angeklagte benahm sich, nachdem er sein Geschäft aufgeben musste, immer eigenartiger. Er ließ im eigenen Haus stets die Rolläden herunter, hielt keinen Kontakt mehr zu Freunden und hatte als einzige Bezugsperson nur noch seine Ehefrau. Sein eigenartiges Verhalten gipfelte darin, daß er sich einmal eine Plastiktüte über seinen Kopf gezogen hatte. Die Ehefrau konnte ein Ersticken des Angeklagten nur verhindern, indem sie Löcher in die Platiktüte schnitt. Ein anderes Mal lief der Angeklagte mit einem Strick um den Hals durch die Wohnung.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 4f., S. 10]

Am 12.8.2001 kam es zu einer ungeklärten tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten, im Mai 2002 verließ sie ihn und zog zu ihrem Bruder Robert M., am 31.5.2002 fand in der früheren ehelichen Wohnung eine Aussprache statt, die später als Freiheitsberaubung zum Nachteil der Ehefrau gewertet werden sollte.

Der Rosenkrieg begann. Denn nach der Trennung  mußte die Ehefrau befürchten, daß es nicht mehr bei Streitigkeiten in den eigenen vier Wänden bleiben würde, sondern daß der verlassene Ehemann die Vorwürfe gegen sie nach draußen tragen werde. Denn er litt unter ihren illegalen geschäftlichen Aktivitäten.

Unmittelbar nach diesem 31.5.2002,  am Montag, den 3.6.2002, besorgte sie sich auf ungeklärte Art und Weise ein nachträgliches Attest der Ärztin Madeleine Reichel, das sich auf die anläßlich der angeblichen Körperverletzung vom 12.8.2001 erlittenen Verletzungen beziehen soll. Es enthält zudem eine Tatschilderung, die das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 8.8.2006 nicht erwähnte – denn dort wurden, aggravierend, 20 Fausthiebe auf den Körper der Ehefrau als erwiesen festgestellt, da die Ehefrau die Taten ja »ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer« [S.17] geschildert habe:

2002-06-03 Die Ärztin Dr. Madeleine Reichel erstellt ein ärztliches Attest für Petra Mollath für die angeblichen Vorfälle von 2001-08-12 (also knapp zehn Monate später!). Im Attest ist eine Schilderung des Tathergangs enthalten, z.B. Schlagen mit der flachen Hand.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Wenn aus Schlägen mit der flachen Hand Faustschläge werden, kann von fehlendem Belastungseifer keine Rede mehr sein. Auf welcher Grundlage dieses nachträgliche Attest beruhte, hat das Gericht bewußt nicht klären wollen: es beließ es bei einer unkommentierten Verlesung. Beruhte es auf Aufzeichnungen über einen etwaigen Arztbesuch vom 14.8.2001 oder allein auf den Angaben, die die Ehefrau am 3.6.2002 machte?

Die STERN-Reporterin Lisa Rokahr hat für ihren Artikel:

Penibel. Pedantisch. Paranoid?

erschienen im STERN 48/2012 vom 22.11.2012, die attestausstellende Ärztin aufgesucht:

Madeleine R. ist heute in den Siebzigern, sie versorgt noch einige Privatpatienten. An den Fall erinnert sie sich „überhaupt nicht“, den Namen Mollath lässt sie sich buchstabieren. Sicher aber ist sie, dass sie in dieser Sache nie als Zeugin vor Gericht geladen worden sei, „daran würde ich mich erinnern“.

[S. 110]

Wie oft kommt es wohl vor, daß sich eine Patientin wegen eines dramatischen Geschehens mit Würgen bis zur Bewußtlosigkeit zehn Monate später ein Attest ausstellen läßt? Wie oft mag es vorkommen, daß ausgesprochen seltene Abdrücke von Ober- und Unterkiefer am Ellenbogen zu attestieren sind?

Es ist nicht einmal überprüft worden, ob die Ärztin das Attest überhaupt ausgestellt hat: und diese Prüfung drängt sich auf, denn die Ehefrau war mit deren Sprechstundenhilfe Petra S. befreundet, bei der es sich zugleich um die Freundin ihres Bruders Robert handeln soll. Petra S. wiederum fungierte als Schutzbegleitung am 31.5.2002: sie sollte nach anderthalb Stunden an der Tür klingeln, falls sie, die Ehefrau, noch im Haus des Gustl Mollath sei. Denn der, so suggerierte sie, war ja gefährlich.

Nun, jedenfalls hatte die Ehefrau igrgendwie das Attest erlangt, von dem sie einstweilen aber nur indirekten Gebrauch machte: die Folterwerkzeuge wurden zunächst lediglich gezeigt.

2002-08-08 Petra Mollath faxt das ärztliche Attest von 2002-06-03 wegen der angeblichen Körperverletzung am 2001-08-12 kommentarlos an Gustl Mollath. Gustl Mollath deutet dies als eindeutigen Versuch ihn zu erpressen, um „die Fortsetzung der Straftaten, in Zusammenhang mit den Schwarzgeldkonten, zu ermöglichen.“

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

In seiner lange nach dem Urteil abgegebenen eidesstattlichen Versicherung bestätigt Edward Braun am 7.9.2011 einen stimmigen Tatplan der Ehefrau:

Gustl erklärte mir, dass er sich große Sorgen mache. Petra sei in Geldtransfers verwickelt, die nicht legal seien.

Er habe alles dokumentiert (Name, Geldbetrag, Kontonummer), da Petra vieles im häuslichen Büro abwickle und er sich Zugang zu den Vorgängen verschaffen konnte. Sicherheitshalber habe er alle Daten außerhalb seines Hauses 100% sicher vor Zugriffen geschützt.

Ich gab zu bedenken, dass ich dazu nichts sagen könne und keine Ahnung habe.

Allerdings musste ich mich 2002 wieder mit dieser Problematik befassen, da ich einen Anruf von Petra erhielt.

Sie bat mich inständig, auf Gustl einzuwirken. Ich wäre der einzige, auf den er hören würde.

Er würde sich in ihre beruflichen Belange einmischen. Sie ließe sich das nicht länger gefallen.

Ich versprach ihr, es zu versuchen.

Diesem Wunsch bin ich allerdings nicht nachgekommen.

Später erreichte mich ein weiterer Anruf von Petra Molllath. Sie erklärte mir wörtlich:

„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig.

Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen.

Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie“.

Ich habe mich spontan angeboten, nach Nürnberg zu fahren um zu vermitteln und bat um Rückruf. Bevor sie das Gespräch beendete ließ sie mich wissen: „Wenn Gustl seine Klappe hält, kann er 500,000€ von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“

Allerdings wartete ich vergeblich auf einen Rückruf. Da ich mich nicht aufdrängen wollte,ließ ich die Situation auf sich beruhen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2011-09-07-Braun-Eidesstattliche-Versicherung.pdf

So erfuhr Gustl Mollath nichts von diesem Gespräch und ließ sich von dem Attest nicht beeindrucken, sondern schrieb am 12.8.2002 die Geschäftsleitung der Credit Suisse Group in Zürich an, zu der die Bank Leu gehört, und berichtete über den früheren Anlageberater der AKB/Bank von Ernst, der unter Mitnahme zahlreicher Kunden zur Bank Leu gegangen sei. Seine Frau habe mit ihm zusammengearbeitet und ebenfalls Kunden von der AKB/Hypovereinsbank an die Bank Leu vermittelt und dort auch eigenes Vermögen angelegt.

Wie kann ich erreichen , ohne Konsequenzen für Sie , oder sonst jemanden , meine Frau , auf den Boden der Legalität , sei es nach deutschen- oder auch schweizer Recht, zurück zu führen ?

Seit Jahren war es mir nicht mehr möglich , mich mit Bankgeschäften auseinander zu setzen .

Alles hat meine Frau geregelt .

Ich möchte alles selbst regeln .

Daher bitte ich um einen Gesprächstermin .

Meine Frau verfügt über eine Servicekarte zu meinen Konten bei Ihnen , ich bitte diese einzuziehen .

Am 23.8.2002 antwortete ihm die Bank Leu, daß man wegen des schweizerischen Bankgeheimnisses keine inhaltliche Stellungnahme abgeben könne.

http://www.gustl-for-help.de/download/2002-Mollath-Briefverkehr-Bank.pdf

Die Vorwürfe von Gustl Mollath trafen zu: die Bank Leu bestätigte dies im Jahr 2003 gegenüber der Revision der Hypovereinsbank, ließ erkennen, daß sie an die Ehefrau Provisionen gezahlt und intern personelle Konsequenzen gezogen habe. Schon eine interne Revision der Hypovereinsbank im Jahr 2000 hatte festgestellt, daß zwischen März 1999 und März 2000 44 Depotüberträge von Kunden aus dem Raum Nürnberg von der eigenen schweizerischen Bank von Ernst mit einem Volumen von ca. 18,5 Mio. DM zur Bank Leu erfolgt waren; bis auf drei Kunden waren alle auch Kunden der Hypovereinsbank, davon 18 Kunden des Mitarbeiters D und 6 der Ehefrau von Gustl Mollath. Solche Verfahrensweisen sind natürlich geschäftsschädigend und Untreue.

Die Ehefrau bestritt  gegenüber der Hypovereinsbank sowohl die Kundenabwerbung (Untreue) als auch den Erhalt von Provisionen.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

[S. 5]

Noch also wollte Mollath seiner Frau nicht schaden, sondern nur bewirken, daß sie mit ihren illegalen Geschäften aufhöre. Es dürfte ihm, der ökonomisch von ihr abhängig war, auch aufgegangen sein, daß er über ihre Transaktionen im privaten Bereich weder Überblick noch Zugriff auf Konten hatte, daß er auf Betriebsverbindlichkeiten sitzenbleiben werde und auf etwaige auf seinen Namen angelegte Gelder bei der Bank Leu keinen Zugriff hatte.

Am 23.11.2002 kam es zur nächsten Steigerung im Rosenkrieg:

2002-11-23 Gustl Mollath besucht den Bruder seiner Frau und bittet ihn, seine Schwester Petra von der Aufgabe der illegalen Geldgeschäfte zu überzeugen. Daraufhin beschimpft dieser Gustl Mollath und schlägt ihn. Er ist mehrere Tage krankgeschrieben und lässt die Verletzungen ärztlich attestieren. Daraufhin erstattet Gustl Mollath Anzeige gegen den Bruder von Petra Mollath wegen Körperverletzung. Gustl Mollath wird vorgeworfen, an diesem Tag Briefe seiner Ehefrau aus dem Briefkasten des Schwagers gestohlen zu haben.

Gustl Mollaths Frau erklärt telefonisch: „Wir machen Dich fertig.“

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Was passiert, wenn Männer sich prügeln? Beide erstatten Strafanzeige, und beide Anzeigenden werden auf den Privatklageweg verwiesen. Aussage gegen Aussage, was will man da machen? So geschah es auch im Fall Mollath, mit dem einzigen Unterschied, daß Mollath wegen „Briefdiebstahls“ mit einem Strafbefehl in Höhe von 10 Tagessätzen à 30,- Euro bedacht wurde, wie die Justizministerin Merk am 8.3.2012 den Rechtsausschuß informierte.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/bericht_rechtsausschuss_mollath.pdf

[S. 6, 21]

Der letzte, nachgekleckerte, Vorwurf wegen Briefdiebstahls lag derartig neben der Sache, daß selbst das auf Verurteilung vorprogrammierte Gericht, die 7. Strafkammer des LG Nürnberg-Fürth unter Vorsitz des für diese Position sowohl juristisch als auch menschlich ungeeigneten Vorsitzenden Richters Otto Brixner, um einen Freispruch wegen nicht vorhandenen Tatbestands nicht umhin kam (S. 27 des Urteils).

Anders sieht es freilich aus, wenn eine Frau, sei es auch ein Jahr und drei Monate später, gegen den getrennt lebenden Ehemann Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und einer weiteren „Beziehungstat“ (die ich hier bewußt in Klammern setze, weil sich aus dem intellektuell dürftigen Urteil ergibt, daß sie hier zunächst eine einfache Körperverletzung behauptet hatte, die aber keine war und daher flugs zur Freiheitsberaubung umgedeutet wurde) erhebt, was die Ehefrau im November 2002 tat – und zwar, um ihrem Bruder gegen die Anzeige des Ehemannes beizustehen, wie es im Urteil vom 8.8.2006 in erstaunlichster Offenheit steht:

Im November des Jahres 2002 erstattete die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten Anzeige wegen Körperverletzung gegen diesen, nachdem dieser ihren Bruder ebenfalls wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Damit wollte sie erreichen, dass die Aggressivität des Angeklagten bekannt würde.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 5 ]

Wie mit solchen Vorwürfen umgegangen wird, die ja ganz etwas anderes sind als Vorwürfe der Körperverletzung zwischen Männern, hat die Noch-Justizministerin Dr. Merk dem Rechtsausschuß ja erklärt:

Als Justizministerin setze ich mich nicht an die Stelle des

unabhängigen Gerichts. Ich bin mir sicher, Sie sehen das genauso.

Zur Beweiswürdigung kann ich aber Folgendes sagen: Dass es für ein Tatgeschehen nur eine Zeugin, nämlich das Opfer gibt, ist keine Seltenheit, sondern Gerichtsalltag. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt!

Das Gericht hat die Ehefrau als Zeugin vernommen. Es lag ein ärztliches Attest vor, das die Verletzungen im Einzelnen dokumentiert.

Wenn wir jetzt Jahre später anfangen, ohne persönlichen Eindruck von den Beteiligten und ohne genaue Aktenkenntnis höchstrichterlich bestätigte Gerichtsentscheidungen in Frage zu stellen, beteiligen wir

uns nicht nur an abstrusen Verschwörungstheorien, sondern rütteln auch an den Fundamenten unseres Rechtsstaates.

Und außerdem: Wenn wir bei jeder rechtskräftig abgeurteilten Gewalttat nach Jahren wieder anfangen würden, das gerichtlich festgestellte Leid der Opfer zu hinterfragen, weil der Täter eine Verschwörung behauptet, dann wäre das auch ein ganz schlechtes

Signal für den Opferschutz in unserem Land.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/bericht_rechtsausschuss_mollath.pdf

[S. 5]

Klarer hätte sie die rechtsstaatswidrige Tendenz zugunsten des Opferschutzes und zur Beachtung von Signalwirkungen von Urteilen, die der Einzelfallgerechtigkeit verpflichtet sind, gar nicht zum Ausdruck bringen können. Die Staatsanwaltschaften sind dieser politischen Leitlinie verpflichtet, da sie weisungsabhängig sind. Aber dieser Tendenz, Aussagen von Frauen nicht zu hinterfragen, sind schon längst auch die Gerichte verfallen.

Gustl Mollath ahnte davon nichts. Vermutlich wußte er auch noch nichts von der gegen ihn erhobenen Strafanzeige. Er setzte seine Versuche, seine Frau auf den Weg der Tugend zurückzuführen, ohne ihr zu schaden, fort; ihm war klar, daß Banken, konfrontiert mit Vorwürfen gegenüber Mitarbeitern, niemals Strafanzeigen erstatten, denn die würden auch auf die Bankkunden durchschlagen und das eigene Renommé beschädigen:

Seit Ende November 2002 gingen Briefe eines Herrn Mollath in der Niederlassung Nürnberg ein, in denen er gegen seine seine mittlerweile getrennt lebende Ehefrau M        , Petra sowie weitere Mitarbeiter der früheren HYPO-Bank Nürnberg verschiedene Vorwürfe erhebt.

U.a. geht es dabei um

Vermögenstransfers in die Schweiz

Provisonszahlungen an HBV-Mitarbeiter

Verstöße gegen Abgabenordnung, GWG etc.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

[S. 2 ]

Im Dezember setzte er nach (und macht damit deutlich, worum es ihm ging):

2002-12-09 Gustl Mollath schreibt an Direktor Rötzer (Leiter der Niederlassung Privatkundengeschäft) dass er im persönlichen Gespräch am Freitag ihn gebeten habe, Frau Mollath aufzufordern, die illegalen Schweizer Geldgeschäfte zu beenden. Er fordert erneut auf das umgehend zu tun. Ebenso möchte er eine Beendigung der hochspekulativen Geschäfte seiner Frau bei der HypoVereinsbank und der Credit Suisse.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Ob die Ehefrau etwas von diesen Démarchen erfahren hat? Am 2.1.2003 zog sie jedenfalls die Daumenschrauben an und zeigte ihn, objektiv falsch, wegen unerlaubten Besitzes scharfer Waffen aus dem Erbe seiner Mutter an.

Und fügte, laut den Nürnberger Nachichten vom 21.11.2012, ihrem Szenario von der angeblichen Gewaltätigkeit ihres Mannes einen weiteren Aspekt hinzu:

Als Beweis für die Allgemeingefährlichkeit ihres Mannes hat die Ehefrau kurz vor Prozessbeginn 2003 bei der Polizei gewarnt, ihr Ehemann besitze zahlreiche Schusswaffen. „Ich befürchte, er könnte sie auch gegen mich einsetzen“, sagt sie bei der Zeugenvernehmung. Beamte drangen daraufhin in das Haus des Mannes ein. Gefunden haben sie nichts.

Prompt wurde am 31.1.2003 ein entsprechender Durchsuchungsbeschluß erlassen, der sich angeblich nicht nur auf die Angaben der getrennt lebenden Ehefrau, sondern auch auf Ermittlungsergebnisse stützte (die sich offenbar allein darin erschöpften, daß  Mollath keine Waffenbesitzkarte hatte).

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf

Die daraufhin erfolgende ergebnislose Hausdurchsuchung vom 19.2.2003 durch 12 Polizeibeamte, die das große Haus auf den Kopf stellten und maßlose Unordnung herbeiführten, wurde für Mollath zum traumatischen Ereignis – er, der immer gegen Gewalt, Waffen und Krieg war, wird des unerlaubten Besitzes scharfer Waffen verdächtigt, auf eine bloße Behauptung hin wird gegen ihn, den strafrechtlich niemals in Erscheinung Getretenen, eine Hausdurchsuchung veranlaßt? Er wußte möglicherweise noch nicht, daß seine Frau diesen Vorwurf erhoben hatte; daß sie gegen ihn eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hatte, und gerade dabei war, seine Gefährlichkeit zu etablieren.

2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom 31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus verbleibt.

Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]

Die Justizministerin vertuschte die tragende Rolle der Ehefrau bei dieser Aktion  so:

„Um mich unter Druck zusetzen nichts weiteres zu

unternehmen, sorgte meine Frau … dafür das im Februar 2003 12 Polizisten mein Haus stürmten und von oben bis unten durchwühlten“.

                       

All das fließt auch in die Beurteilung ein, ob ein

Anfangsverdacht für Straftaten zu bejahen ist. Auch hier hat Herr Mollath eine sehr eigene Sicht der Dinge.

Fakt ist, dass nicht seine Frau die Polizei schickte. Die Polizei vollzog im Februar vielmehr einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/bericht_rechtsausschuss_mollath.pdf

 

Auch die Ehefrau war enttäuscht, daß ihre Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei in Nürnberg noch keine Resonanz gezeigt hatte. Nun zeigte sie dieselben Sachverhalte am 15.1.2003  auch in Berlin an, wo sie sich offenbar gerade aufhielt – kurioserweise am selben Tag, an dem die Innenrevision der Hypovereinsbank eine Überprüfung der von Mollath angezeigten Vorgänge einleitete.

2003-01-15 Petra Mollath meldet die Geschehnisse von 2001-08-12, 2002-05-31 und 2002-11-23 der Polizei in Berlin-Tiergarten.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

So sieht also eine Frau ohne Belastungseifer aus. Natürlich hat der Vorsitzende Richter am LG Nürnberg Fürth, Otto Brixner, weder die ins Blaue hinein erstattete Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes noch die wiederholte Strafanzeige in Berlin in seinem Urteil vom 8.8.2006 aufgeführt. Es sollte doch alles stimmig sein. Hier die harmlose Frau ohne Belastungseifer, ohne Fehl und Tadel (daher mußten die  Beschuldigungen des Angeklagten gegen seine Frau wahnhaft sein), dort der irre gefährliche Mann. So etwas funktioniert in Deutschland, nicht nur in Bayern und Baden-Württemberg, wo sich dank des 1. Strafsenats des BGH unter Armin Nack ein Sonderrechtsgebiet entwickelt hat, in dem nicht nur die Strafhöhen extrem vom Rest der Republik abweichen, sondern auch ersichtliche Fehlurteile wie dieses hier begründungslos gehalten werden. Denn trotz aller Sachverhaltsverfälschungen, die Brixner sich traditionell leistete, hätte eine schlichte Revisionsbegründung: ›Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts‹ zu einer Aufhebung wegen lückenhafter und widersprüchlicher Beweiswürdigung führen müssen.

Es ging weiter in diesen asymmetrischen Rosenkrieg, den Frauen in unserem Rechtssystem immer gewinnen.

Der Ehefrau wurde wegen der desaströsen Ergebnisse der Sonderrevision der Hypovereinsbank am 25.2.2003 außerordentlich gekündigt. Der Bericht wurde, völlig legal, in die Schublade gelegt. Es gibt keine Anzeigepflicht wegen der dort ermittelten Delikte, und eine Geldverbringung in die Schweiz hatte die Ehefrau, wie übrigens alle nachweisbaren Taten auch, bestritten – nach Bekanntgabe dieses Revisionsberichtes Ende 2011, die wir den Nürnberger Nachrichten zu verdanken haben, sitzt die Steuerfahndung den Schweizflüchtigen  allerdings im Nacken – so gehaltvoll sind die Informationen auch heute noch:

2012-10-29 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):

(Bisher ist bei den Nürnberger Nachrichten kein Artikel zum Thema Mollath online gestellt, deshalb wird der Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):

Steuerfahnder haben die Spur aufgenommen

Wende im Psychiatrie-Fall Ferdl G. – Finanzamt stützt sich auf Angaben, die der Nürnberger 2003 vorlegte
Seit über sechs Jahren sitzt der Nürnberger Ferdl G. als kranker, allgemeingefährlicher Gewalttäter in der Psychiatrie. So sehen ihn Gerichte und amtlich bestellte Gutachter. Er lebe in dem Wahn, Opfer des Bankensystems zu sein, weil er 2003 Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz angezeigt hat (…) Diese Angaben des 55-jährigen wurden bisher nie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Jetzt bestätigen ausgerechnet Steuerfahnder im Kern deren Richtigkeit.

(…) Ein Fahndungsprüfer des Finanzamtes hat den Steuerberatern eines der zahlreichen Bankkunden, die Ferdl G. (Name geändert) damals auflistete, vergangenen Juli ein Schreiben zugesandt. Der Ton des Briefes, der den NN vorliegt, ist unmissverständlich. Nach Erkenntnissen der Behörde „hat bzw. hatte Ihr Mandant Kapitalanlagen in der Schweiz“, heißt es dort. Dies betreffe auch weitere Personen. „Dabei hat sich gezeigt, dass die vorliegenden Erkenntnisse in mehreren Fällen zufteffend waren“, teilt der Beamte mit.

Es sei nun „leider nicht mehr möglich, die bloße Verneinung derartiger Kapitalanlagen“ zu akzeptieren. Der Fahnder verlangt Bescheinigungen von sieben namentlich genannten Schweizer Banken. Sie sollen „verbindlich erklären, dass dort in den Jahren 2000 bis 2010 keine Konten, Depots, Schließfächer oder Verwahrstücke vorhanden waren.“

Insbesondere sollen sie bestätigen, dass der Mann keine Nummernkonten mit Decknamen wie „Pythagoras“, „Klavier 2285“ oder „Seligenstadt 2986“ unterhalten habe. Das alles sind Details und Fakten, die Ferdl G. bereits vor fast zehn Jahren der Nürnberger Staatsanwaltschaft zukommen ließ. Damals erkannte diese nicht einmal einen „Prüfungsansatz“ für Ermittlungen.

Dass das Finanzamt heute tatsächlich aufgrund des früheren Materials [siehe eine von mehreren Anzeigen Gustl Mollaths an den damaligen Generalstaatsanwalt] von Ferdl G. aktiv wurde, bestätigt der Nürnberger Rechtsanwalt Heinrich Schnell, der den Mann im Visier der Steuerfahnder vertritt. Der Anwalt hat den seit Jahren im Bayreuther Bezirkskrankenhaus einsitzenden Ferdl G. schriftlich „klipp und klar“ aufgefordert zu erklären, „dass Sie keinen konkreten Anhaltspunkt haben, entsprechende Behauptungen aufzustellen“. Ein vorbereitetes Schriftstück ist zur Unterschrift gleich beigefügt.

Unterzeichnet hat es Ferdl G. nicht. Ob Schnell nun wirkich „gerichtliche Hilfe“ in Anspruch nimmt, wie er ankündigte, ist seinen Angaben zufolge noch offen. Die Ferdl G. für Ende August gesetzte Frist ist längst abgelaufen. Dabei bestätigte der Anwalt auf Anfrage, dass keine der vom Finanzamt aufgeführten Schweizer Banken bereit war, die verlangte Negativbescheinigung für seinen Mandanten auszustellen. „Das kann ich nicht nachvollziehen“.

Seit fast zehn Jahren bekannt

(…) Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Nürnberger Justizbehörde, erkärte, man habe eine Stellungnahme der betroffenen Bank – es handelt sich um die HypoVereinsbank in Nürnberg – zur weiteren Prüfung an die Finanzbehörden weitergeleitet. Angeschrieben und um einen Bericht gebeten habe man die Bank nach „Medienberichten“. Die Staatsanwaltschaft selbst sieht bis heute weiter keinen Anhaltspunkt, ein Verfahren einzuleiten.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a12

Was sind solch rationalen Vorgehensweisen gegen das klassische Täter-Opfer-Schema, Frau gegen Mann? Null.

Es reicht Folgendes aus:

2003-05-15 Petra Mollath sagt vor dem Ermittlungsrichter in Berlin-Tiergarten u. a. über die „Bisswunde“ aus: sie „glaube nicht, dass es geblutet habe“, vor dem Würgen und Beißen sei sie bestimmt 20 mal mit den Fäusten geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden, sie habe ihn gepackt, „wo es wehtut“.

2003-05-23 Anklageschrift wegen Körperverletzung: Gustl Mollath habe seine Frau mindestens 20 mal mit Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen und außerdem derart kräftig gebissen, dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu sehen sei und gewürgt, dass sie bewusstlos gewesen sei.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

So schnell wird von der frauenfreundlichen Staatsanwaltschaft  (das ist schließlich die politische Vorgabe) aus der nicht blutenden Wunde eine blutende gemacht, und die entgegenstehende Attestierung der Schläge mit der flachen Hand wird umstandslos zu Fausthieben umgewandelt, die das Attest gar nicht hergibt.

Aber es kommt noch schlimmer. Der Ehefrau konnte nicht daran gelegen sein, den sie beschuldigenden getrennt lebenden Ehemann  zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt zu sehen. Sie liefe ja Gefahr, ihm im Fall der Scheidung Unterhalt zahlen zu müssen.

Und so erwirkte sie am 18.9.2003 durch eigene subjektive Klagen über den irren gefährlichen Mann  ein erstes ferndiagnostisches ›Gutachten‹, das letztendlich seine Vernichtung herbeiführen würde:

„Ter­min­ge­recht“ hatte die Frau nämlich ein erst am 18.9.2003 aus­ge­stell­tes psy­ch­ia­tri­sches At­test vorlegt, das allein auf ihre Angaben hin den Verdacht auf eine bei ihm vorliegende Erkrankung und Gemein­ge­fährlichkeit äußerte. Mollaths Aussagen wurden jetzt von der Justiz nicht mehr ernst genom­­men.

http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/debatte-im-rechtsausschus-des-bayerischen-landtags-zum-fall-gustl-mollath/

Die Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Gabriele Krach, Klinikum am Europakanal, Erlangen, fand sich bereit, allein aufgrund der Bekundungen der Ehefrau folgende Ferndiagnose zu erstatten:

2003-09-23 Fax des Rechtsanwalts der Ehefrau, Dr. Woertge, an das Amtsgericht mit einer Stellungnahme von Fachärztin Dr. Krach (Klinikum am Europakanal, Erlangen), der Ehemann leide „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzustreben. Die Diagnose beruht alleinig auf Angaben der Ehefrau Mollath. [Ferndiagnose, siehe auch: Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Fall Herrmann]

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Diese letzte Attacke der Ehefrau bestimmte das Schicksal von Gustl Mollath. Und daß sie zuletzt sein Haus ersteigerte, ist ein Menetekel, das die Rechtlosigkeit des Mannes vor Augen führt.

Wie geriet sie an diese unprofessionell agierende Psychiaterin aus Erlangen?  Es ist unbekannt, in welcher der Abteilungen des Psychiatrischen Komplexes der Klinik am Europakanal sie tätig war: gar in der von Dr. Wörthmüller geleiteten forensischen Abteilung?

http://www.klinikum-am-europakanal.de/

Wie kam die Ehefrau darauf, gerade dort Unterstützung in ihrem Rosenkrieg zu  suchen?

Aufschluß bietet die Befangenheitserklärung des Leiters der forensischen Abteilung des Klinikums Erlangens, Dr. Wörthmüller, vom 1.7.2004, der später mit der Begutachtung des Angeklagten beauftragt wurde:

Leider ist es so, dass ich in der vergangenen Woche bereits persönlichen Kontakt mit Herrn Mollath hatte, mich insbesondere ein Nachbar, mit dem ich freundschaftlich verbunden bin, ausführlich über seine Sichtweise der Angelegenheit Mollath informierte (Herr Mollath wollte auch jenen aufsuchen). Aufgrund des so erhaltenen Meinungsbildes und der damit verbundenen persönlichen Verquickung sehe ich mich außer Stande, mit der notwendigen Objektivität das von Ihnen angeforderte Gutachten zu erstatten. Auch eine Übertragung auf einen Mitarbeiter meiner Abteilung erscheint hier kontraindiziert, nachdem die hiesige forensisch-psychiatrische Struktur stark durch meine Person bzw. die hiervon ausgehenden Einschätzungen geprägt ist.

Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]

Auch diese Befangenheitserklärung nutzte Mollath nichts, im Gegenteil:

Denn abgesehen davon, dass bisher keine Namen von weiteren, angeblich von Mollath wahnhaft mit Schwarzgeldvorwürfen überzogenen „dritten“ Personen genannt wurden, handelt es sich bei dem Gutachter keineswegs um eine unbeteiligte Person, wie Justiz und Ministerin glauben machen wollen.

Zweifel am fairen Umgang mit Mollath

Es handelt sich vielmehr um einen Psychiater, der die Begutachtung Mollaths selbst abgelehnt hatte. Aus Befangenheit. Ein weiteres Detail in der irrwitzigen Geschichte des Gustl Mollath, das einmal mehr die Frage aufwirft, wie fair die Justiz mit ihm umgegangen ist.

Die SZ hat den Psychiater mit der Angabe des Justizministeriums konfrontiert, Mollath habe ihn in seinen angeblichen Wahn miteinbezogen. Und wohl deswegen als Gutachter abgelehnt. Der Gutachter antwortet darauf in unmissverständlicher Deutlichkeit: „Herr Mollath hat schon nachvollziehbare Gründe gehabt, mich als Gutachter abzulehnen.“ Und mehr noch: Er habe sich ja aus eben diesen Gründen selbst für befangen erklärt.

Beliebige dritte Personen? Die einzige von Justiz und Ministerin bislang benannte dritte Person, eben der Psychiater, zählt sich selbst also nicht dazu. Er schildert den Grund für seine Befangenheit so: Bevor er als Gutachter vom Gericht in der Sache Mollath angefragt worden sei, habe es eine zufällige Begegnung mit Mollath auf der Straße gegeben, fast vor der Haustür des Psychiaters.

Mollath sei wohl auf der Suche nach dem Nachbarn des Psychiaters gewesen, einem Finanzanleger. Offenkundig, um mit diesem ins Gespräch über etwaige dunkle Geldgeschäfte in der Schweiz zu kommen, die womöglich nicht nur über die Nürnberger Filiale der Hypo-Vereinsbank abgewickelt wurden. Mollath sah den Finanzmakler darin verstrickt und zeigte ihn auch an. Und er wollte ihn wohl an diesem Tag selbst zur Rede stellen. So kamen er und der Gutachter ins Gespräch.

Als der Psychiater später dann ausgerechnet den Mann begutachten sollte, mit dem er aus schierem Zufall schon auf der Straße über einen möglichen Schwarzgeldkomplex geredet hatte, lehnte er dies ab. Umgekehrt lehnte Mollath den Gutachter ab – mit teilweise heftigen Worten. Er misstraute ihm zutiefst, schon wegen dessen räumlicher Nähe zu einem Finanzmakler. Schwarzgeldgeschäfte werden schließlich häufig unter guten Bekannten angeleiert.

Er kann Mollaths Misstrauen nachvollziehen

Der Psychiater trägt ihm diese Verdächtigung aber nicht nach. Dass Mollath ihm irgendwann sogar vorgeworfen habe, er könnte mit Schwarzgeldverschiebern gemeinsame Sache machen, habe er in dessen geschilderter Situation sogar verstehen können. Auch wenn er selbst niemals Schwarzgeldgeschäfte getätigt habe. Aber: Eine Nachbarschaft schaffe nun mal Vertraulichkeit, sagt der Psychiater, da habe er die gutachterliche Objektivität in der Tat nicht sicherstellen können.

Von all diesen Zusammenhängen findet sich in der Erklärung des Justizministeriums nichts. Und auch im Urteil des Landgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2006 – auf das sich Merk bezieht – steht davon kein Wort. Vielmehr heißt es an einer tragenden Stelle des Urteils: Was den Wahn Mollaths angehe, sei dieser „unkorrigierbar der Überzeugung“, dass „Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Ehefrau, diese selbst und nunmehr auch beliebige weitere Personen“ in das „komplexe System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt“ seien. Zum Beispiel „auch“ der Gutachter.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/verfahren-gegen-gustl-mollath-der-dritte-mann-1.1536175

Das alles ist um den heißen Brei herum gesprochen, denn die Wahrheit ist noch viel konkreter: Wörthmüller war befreundet mit einem Nachbarn, der wiederum Kunde von Petra Mollath und der Hypovereinsbank gewesen war:

Die Nürnberger Nachrichten präzierten am 21. 11. 2012: (Michael Kasperowitsch):

Ein Nachbar habe sich ihm gegenüber abfällig über den Patienten geäußert. Dass dieser Nachbar auch für die HypoVereinsbank als Anlageberater tätig war und seinerzeit engere geschäfltiche Verbindung zu Ehefrau hatte, spielt vor Gericht nie eine Rolle. Der Forensiker empfiehlt einen Kollegen in Bayreuth als Gutachter. Der plädiert bis heute für eine Unterbringung Gustl Mollaths.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html

Dieses Detail dürfte auch die ›Beziehung‹ der Ehefrau zum Klinikum Erlangen erhellen.

Im Licht der generellen Marschroute der Justiz bei einem Rosenkrieg war das Schicksal des Gustl Mollath besiegelt: er ist verrückt, gefährlich und muß weggeschlossen werden.

Das ist nun mal so. Da gibt es keinen Rechtsstaat mehr. Daß er plötzlich wiederaufersteht, ist nur dem öffentlichen Druck zu verdanken. Und das ist die wahre Katastrophe. Daß es den Schatten gibt, den der öffentliche Scheinwerfer nicht erhellt.

(Wird fortgesetzt)

Update: (1.12.2012)

Zur aktuellen Situation, die sich jäh gewandelt hat, äußert sich, wie immer präzise und zutrefffend, Prof. Dr. Henning Ernst Müller hier:

http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter?page=1

Eine lesenswerte juristische Aufarbeitung des Mollath-Falls hat Oliver García verfaßt:

http://blog.delegibus.com/2012/11/28/justiz-im-wahn-wahn-2/

Hier geht es zur Fortsetzung:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/