Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy: Dekonstruierung einer Konstruktion

12-05-07 Vergänglichkeit 4Heute beginnt das Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi Kulac, der im Jahr 2004 vom Landgericht Hof zu Unrecht wegen Mordes der am 7.5.2001 verschwundenen 9-jährigen Peggy Knobloch aus Lichtenberg verurteilt worden ist. Das kann man deshalb so wuchtig sagen, weil es damals wie heute weder einen Beweis für ein Tötungsdelikt an jenem Tag noch für eine Täterschaft des geistig behinderten Ulvi Kulac gab und gibt. Wer von dem Fall noch nie etwas gehört hat, dem empfehle ich einen ersten Überblick anhand dieses Artikels:

Mordfall „Peggy Knobloch“

Viele Zweifel an einem zweifelsfreien Urteil

17.03.2013  ·  Im Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knobloch spurlos. Eine Leiche wurde nie gefunden, dennoch verurteilte das Landgericht Hof den geistig behinderten Ulvi Kulac wegen Mordes. Nun will sein Anwalt beweisen, dass er unschuldig ist.

Von David Klaubert

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-knobloch-viele-zweifel-an-einem-zweifelsfreien-urteil-12118132.html

Welches Ergebnis das Wiederaufnahmeverfahren haben muß, geht es dort rechtsstaatlich einwandfrei zu, steht bereits fest: eine Staatsanwaltschaft Bayreuth, die einerseits seit 2012, getrieben von den Medien, neue Ermittlungen zur Aufklärung des Falls Peggy aufgenommen hat, alte, nie ausermittelte Spuren der Soko Peggy II aufnehmend, kann andererseits in der neuen Hauptverhandlung nicht volltönend ihre Überzeugung von der Schuld des Ulvi Kulac vertreten. Auch dann nicht, wenn sie ihren engagierten ergebnisoffenen Ermittler, Oberstaatsanwalt Dr. Ernst Schmalz, kurz vor Prozeßbeginn öffentlich als überengagiert darstellte und ihren Experten auch als Sitzungsvertreter im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Rennen nahm. Auf eigenen Wunsch selbstverständlich.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom 2. April 2014

Seit Mitte 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth unabhängig vom Wiederaufnahmeantrag des Angeklagten Ulvi K. im Zusammenhang mit dem Verschwinden der damals 9-jährigen Peggy K.

In einem der entsprechenden Verfahren wurde in einer Vernehmung dem Wunsch des dortigen Verdächtigen nach Hinzuziehung eines Verteidigers in prozessual angreifbarer Weise nicht entsprochen. Der bisher mit der Sache betraute Staatsanwalt hat dies im Nachhinein erkannt und um seine Entbindung gebeten.

Um bestmöglich zu gewährleisten, dass auch das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy“ frei von jeglichen Belastungen ist, hat der bislang zuständige Staatsanwalt dort ebenfalls darum gebeten, einen anderen Staatsanwalt mit der Sachbearbeitung zu beauftragen. Dem ist nachgekommen worden.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass dazu keine weiteren Einzelheiten bekannt gegeben werden können.

Im Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich Ulvi K. nehmen Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Sandra Staade und Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Daniel Götz die Sitzungsvertretung wahr.

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04329/index.php

Wenig wahrscheinlich, daß sich die neuen Sitzungsvertreter in dem Aktenmaterial, das schon vor Stellung des Wiederaufnahmeantrags knapp 14.000 Seiten betrug, so zurechtfinden werden wie der versierte Oberstaatsanwalt.

Er hat das Wiederaufnahmeverfahren befürwortet und die neuen Ermittlungen im Fall Peggy vorangetrieben: der Bayreuther Oberstaatsanwalt Ernst Schmalz. Am Mittwoch wurde er überraschend ausgetauscht, um den neuen Prozess „frei von jeglichen Belastungen“ zu halten, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Bei einer Vernehmung habe Schmalz einem Verdächtigen den Anwalt vorenthalten, so die Begründung, und deshalb um seine „Entbindung“ gebeten. Bei Prozessbeobachtern sorgt die Auswechslung kurz vor Verfahrensbeginn für große Verwunderung. Den engagierten Ermittler jetzt aus dem Verkehr zu ziehen, sei ein Skandal, sagt einer.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.das-verschwundene-maedchen-peggy-auf-ein-neues.8d59755f-f473-4330-93dd-38c042786d8a.html

Das kann man durchaus so sehen. Ulvi Kulac hat jedenfalls einen Verteidiger verloren. „Gruppenleiter“ bei den bayerischen Staatsanwaltschaften sollen übrigens, so wird gemunkelt, auf einem Karrieresprungbett stehen, das ihnen in der Regel eine Beförderungsstelle in der Richterschaft verschafft.

Die Wiederaufnahmeentscheidung hat das Landgericht Bayreuth so begründet:

Landgericht Bayreuth ordnet Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall „Peggy“ an

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hat mit Beschluss vom 09.12.2013 die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall „Peggy“ angeordnet. Damit kommt es gegen den am 30.04.2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung. Der Angeklagte befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringung ist von der heutigen Entscheidung nicht betroffen.

Die Jugendkammer stützt sich auf zwei Gründe, welche die Wiederaufnahme notwendig machen.

So habe sich ein – zwischenzeitlich verstorbener – Zeuge mit seiner Aussage vor dem Landgericht Hof einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage zu Ungunsten des Angeklagten schuldig gemacht. Dieser Zeuge hat seine Falschaussage im Jahr 2010 vor dem Ermittlungsrichter eingeräumt. Es könne auch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Aussage dieses Zeugen auf die Urteilsfindung Einfluss hatte. Die Aussage dieses Zeugen habe auch als Tatsachengrundlage für das seinerzeitige psychiatrische Sachverständigengutachten gedient.

Als weiteren Grund für die Wiederaufnahme führt die Jugendkammer das Vorliegen einer sogenannten Tathergangshypothese vom 30.04.2002 an, welche dem Gericht in Hof nicht bekannt gewesen sei. Diese Tathergangshypothese sei erheblich, weil der Sachverständige, der im Verfahren vor dem Landgericht Hof die Glaubhaftigkeit der Geständnisse des Angeklagten zu beurteilten hatte, ausgeschlossen habe, dass deren Inhalt ihm durch vernehmende Kriminalbeamte suggeriert worden sei. Der Sachverständige begründete dies damit, dass den Beamten selbst zum Zeitpunkt der Geständnisse am 02.07.2002 ein hypothetisches Tatszenario gefehlt habe, das sie dem Angeklagten hätten vorhalten können. Eine solche Tathergangshypothese hat es aber, wie sich im Wiederaufnahmeverfahren herausgestellt hat, tatsächlich gegeben. Auf die weiteren von der Verteidigung vorgetragenen möglichen Wiederaufnahmegründe kam es nicht an.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/peggy_13_12_09_pressemitteilung.pdf

Eine bemerkenswert mutige Entscheidung, denn sie zielt in medias res eines konstruierten Verfahrens: die Polizei hatte einen Spitzel auf den bereits im BKH untergebrachten Ulvi Kulac angesetzt, Peter Hoffmann, der dort ebenfalls untergebracht war und der sich Vorteile erhoffte, wenn er der Polizei vorlog, Kulac habe ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt. Dieses angebliche durch Hoffman kolportierte Geständnis von Kulac war wiederum Grundlage der Tathergangshypothese der Polizei. Jedenfalls in dem Vernehmungskonzept der durch den Innenminister Günther Beckstein unter Erfolgsdruck gesetzten, seit Februar 2002 neuformierten Soko Peggy II unter der Leitung von Wolfgang Geier, die vorwiegend auf Geständniserwirkung bedacht war.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte sich dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung zwar angeschlossen, allerdings eine andere, gesichtswahrende, Begründung gewählt:

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom 20.11.2013 zum Fall Peggy

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat nach eingehender Überprüfung am 20. Nov. 2013 dem Landgericht Bayreuth ihre Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Ulvi K. vom 03./19. April 2013 vorgelegt.

Zumindest einer der im Antrag des Verurteilten vorgebrachten Punkte – nämlich die Benennung einer Zeugin, die dem damals erkennenden Landgericht Hof nicht bekannt war – könnte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Verurteilung wegen Mordes an Peggy Knobloch rechtfertigen.

Zu Einzelheiten können vor einer Entscheidung durch das Landgericht Bayreuth keine weiteren Erklärungen abgegeben werden.

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04132/

Nun ist unbekannt, welche Zeugin die Staatsanwaltschaft dabei im Visier hatte; schließlich gibt es zahlreiche Zeugen und Zeuginnen, die Peggy nach der vom Gericht „festgestellten“ Tötung durch Ulvi Kulac am 7.5.2001 bis 13:45 Uhr gesehen oder gesprochen haben. Aber die Präsentation von neuen Beweismitteln ist immer geeignet, das ersturteilende Gericht zu entlasten…

Man war also guten Mutes, was das Wiederaufnahmeverfahren anging. Bis diese Nachricht hineinplatzte:

Neuer Prozess, alter Gutachter Fall Peggy: Schock-Nachricht für Ulvi K.

Helmut Reister, 14.01.2014 12:21 Uhr

[…]

Ein Skandal?

Für die Jugendkammer des Landgerichts, wo der neue Prozess gegen Ulvi im April starten wird, stellt der Berliner Universitätsprofessor als Gutachter kein Problem dar. „Er hat den gerichtlichen Auftrag bekommen, sein früheres Gutachten zu ergänzen“, erklärt Behördensprecher Thomas Goger die juristische Ebene.

Irgendwelche Interessenskonflikte oder mögliche Befangenheitsgründe sind für ihn nicht erkennbar: „Er hat damals sein Gutachten auf der Grundlage objektiv unzureichender oder falscher Vorgaben gemacht und kann das jetzt berücksichtigen.“

Für Rechtsanwalt Michael Euler, der Ulvi K. vertritt und den neuen Prozess durchgesetzt hat, stellt sich die erneute Beauftragung Kröbers als Gutachter wesentlich komplizierter dar. „Mein erster Gedanke war, sofort einen Befangenheitsantrag zu stellen, als ich das gehört habe“, sagt Euler.

Nach der Schock-Nachricht will er seinen Worten zufolge erst einmal abwarten, zu welchen Ergebnissen der psychiatrische Sachverständige diesmal kommt –  und erst dann entscheiden, wie es weiterläuft.

Skeptisch, sagt Euler, bleibe er auch deshalb, weil er Zweifel an der handwerklichen Qualität des ersten Gutachtens bestünden. Er könne dies auch belegen.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neuer-prozess-alter-gutachter-fall-peggy-schock-nachricht-fuer-ulvi-k.c2ea9834-3aec-445a-86a1-ba6a596eb168.html

Wie wahr. Der Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber hatte die zweifelhaften Geständnisse von Juli 2002 trotz fehlender Kompetenz als Aussagepsychologe und unterbliebener Wertung polizeilicher Vernehmungsmethoden im Ergebnis so gewürdigt:

Zusammenfassend sprechen die zu prüfenden aussagepsychologischen Gesichtspunkte im Falle von Herrn Kulac gegen die Nullhypothese, dass das in seinen Geständnissen dargestellte Geschehen unwahr, z.B. von ihm erfunden ist oder ihm suggeriert wurde und mithin für die Annahme, dass diese Angaben in tatsächlichem Erleben begründet sind.

[S. 124 f. seines Gutachtens vom 19.10.2002]

Diese bloße Annahme reichte dem Landgericht Hof für eine Verurteilung von Ulvi Kulac aufgrund seines widerrufenen Geständnisses aus.

Das Landgericht Bayreuth, das diesen Gutachter zur „Ergänzung“ seiner Expertise unter Zugrundelegung des Vernehmungskonzepts der Soko Peggy II beauftragte, ging offenbar davon aus, es mit einem unbefangenen Gutachter zu tun haben, der zur Selbstkorrektur angesichts neuer Sachverhalte fähig ist.

Nun bilden womöglich Richter eine Berufsgruppe, die nicht besonders internetaffin ist – aber es lohnt sich manchmal, sich im Internet zu informieren. Der Journalist Christoph Lemmer, Co-Autor von Ina Jung („Der Fall Peggy. Die Geschichte eines Skandals“, Droemer 2013, ein Buch, in dem exakt jene polizeiliche Geständnisproduktion nach dem rechtlich bedenklichen Reid-Verfahren und die angebliche Unkenntnis des Gutachters Kröbers von der Tathergangshypothese thematisiert wurde), hat bereits am 12.12.2013 offenbart, wie emotional-voreingenommen Kröber auf bloße kritische Nachfragen zu seinen Peggy-Gutachten reagiert.

Warum sich der Fall #Peggy zum Debakel für Psychiatrie-Gutachter #Kröber entwickelt

[…]

Ich habe auch versucht, Kröber selbst zu einer Stellungnahme zu bewegen, und zwar erstmals im April 2012. Da hatte Rechtsanwalt Michael Euler gerade erst mit der Arbeit an seinem – nunmehr erfolgreichen – Wiederaufnahmeantrag begonnen. Ich wollte von Kröber wissen, wie er angesichts der wachsenden Zweifel am Mordurteil gegen Ulvi Kulac zu seinem Gutachten stehe. Er antwortete:

Sehr geehrter Herr Lemmer,
dieser Rechtsanwalt Michael Euler, nicht zu verwechseln mit dem renommierten Rechtsanwalt Wolfgang Euler, hat mich schon vor mehr als einem Jahr “zwecks Wiederaufnahme” mit vermeintlich neuen Erkenntnissen konfrontiert, von denen jedes einzelne im Prozess in Hof lang und breit erörtert und geklärt worden ist.
Die Verschwörungstheoretiker verschweigen übrigens alle, dass Ulvi unstreitig Peggy am Donnerstag vor der Tat am Montag massiv vergewaltigt hatte und vorher bekanntermaßen andere Kinder des Ortes sexuell missbraucht hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Kröber

http://www.bitterlemmer.net/wp/2013/12/12/peggy-justizirrtum-fehlurteil-kroeber-mollath-gutachten-psychiatrie-wiederaufnahme-bayreuth-lichtenberg/

Aus seiner subjektiven Sicht müßten mithin jetzt auch die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Bayreuth zu „Verschwörungstheoretikern“ mutiert sein, und, wie auch im Fall Mollath, in dem er bei seiner Verteidigung seines bayernfreundlichen Bestätigungsgutachtens feuilletonistisch zu Werke ging, weist er bei dieser Replik bedenkliche Gedächtnislücken auf *. Von einer „unstreitigen massiven Vergewaltigung“ Peggys durch Ulvi Kulac kann nämlich keine Rede sein, wie er wissen muß. Kröber selbst hat in seinem Gutachten die beiden Varianten des „Geständnisses“ von Ulvi Kulac aufgeführt:

Ulvi Kulac hatte einen schweren sexuellen Mißbrauch der Peggy, begangen am Donnerstag, dem 3.5.2001, in einer Vernehmung am 06.09.2001 gestanden. Bei einer weiteren Beschuldigtenvernehmung zu diesem Thema am 24.06.2002 hatte er, wie auch nachher immer wieder, betont, daß er mit seinem Glied nicht in Scheide oder Anus des Mädchens gewesen sei, sonden dieses zwischen ihren Pobacken auf- und nieder bewegt habe.

[S. 6 des Gutachtens]

Ihm gegenüber hat Ulvi Kulac konstant die zweite Variante aufrechterhalten.

Ulvi Kulacs überaus fragwürdiges und aktuell bestrittenes „Geständnis“, was die Tat vom 3.5.2001 zum Nachteil Peggys angeht – sie weicht von den niedrigschwelligeren sonstigen Sexualdelikten, die durch Zeugenaussagen von ausschließlich männlichen Kindern belegt sind, auffällig ab – ist vom Landgericht Hof in seinem nun wegen der Mord-Verurteilung hinfälligen Urteil vom 30.4.2004 als „Tatsache“ im Sinn des zweiten und der späteren Geständnisse „festgestellt“ worden.

In der Beweiswürdigung zur Geständnisqualität heißt es dort:

Im Fall B V. 4. schilderte der Angeklagte in der Hauptverhandlung das Geschehen gleichfalls in sich widerspruchsfrei in einem stimmigen, zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhang mit hohem Grad an Konkretisierung und Detaillierung sowohl hinsichtlich des Kerngeschehens als auch des Rahmengeschehens: So bekundete er zum Rahmengeschehen, es sei am Donnerstag gewesen. Das sei der Donnerstag vor dem Verschwinden von Peggy gewesen. Peggy habe am Nachmittag ans Fenster seiner Wohnung geklopft, es sei das linke der beiden Fenster gewesen. Er habe aufgemacht, sie reingelassen, sie hätten sich unterhalten und play-Station gespielt. Zum Geschehen nach den Vorfällen bekundete der Angeklagte, Peggy habe geheult, sie habe raus rennen wollen. Er habe zu ihr gesagt, sie solle sich anziehen. Sie habe sich angezogen und er habe sie gefragt, ob sie so einen Brauereilaster habe, wie er sie sammele. Sie habe gesagt, sie habe so einen und habe einen gebracht. Das sei aber nicht der Richtige gewesen, sondern ein „orangener Straßenbaulaster“.

[UA, S. 22 f.]

Über die Plausibilität einer solchen Nachtat-Schilderung möge jeder selbst urteilen. Für unvoreingenommene Betrachter, die ein Motiv für einen  Verdeckungsmord nicht benötigen, hat dieses Geständnis jedenfalls den Anschein, als sei ein sexueller Vorgang lediglich in einen typischen Alltagsbesuch eingebaut worden.

Erschwerend kommt hinzu, daß eine faktische Überprüfung des „Geständnisses“, wie es Gerichten auferlegt ist, nicht stattgefunden hat. Gudrun Röbel, Ulvi Kulacs rührige Betreuerin, hat aus den Akten den Tagesablauf Peggys am 3.5.2001 rekonstruiert: es kann praktisch ausgeschlossen werden, daß Peggy den Beschuldigten Kulac am Nachmittag des 3.5.2001 besuchte und daß es hier zu einem sie belastenden Geschehen kam.

http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html

Prof. Kröber scheint bei seiner Antwort an Christoph Lemmer auch auszublenden, daß Ulvi Kulac entsprechend dem psychiatrischen Gutachten von Prof. Nedopil wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit bezüglich der Sexualdelikte freigesprochen und gegen ihn die Maßregel gemäß § 63 StGB verhängt wurde.

Diese Minderbegabung des Angeklagten mit der darauf fußenden Retardierung im psychosozialen und psychosexuellen Bereich ist den Ausführungen des Sachverständigen Professor Dr. Nedopil zufolge als Schwachsinn im Sinne des § 20 StGB zu qualifizieren.

[UA S. 117]

Daß Kröber zu dieser Wertung im psychiatrischen Teil seiner Beurteilung der Aussagetüchtigkeit nicht gelangte, versteht sich von selbst.

Am 2.4.2014 lancierten Ina Jung und Christoph Lemmer folgendes:

Zeitgleich haben am Mittwoch zwei Journalisten schwere Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter Michael Eckstein erhoben. Die Autoren Christoph Lemmer und Ina Jung, die ein vieldiskutiertes Buch über den Fall geschrieben haben, erklärten in einer Pressekonferenz in Bayreuth, ihnen lägen Informationen vor, wonach der Richter in einem Telefongespräch mit dem Berliner Gerichtspsychiater Hans Ludwig Kröber „diskutiert“ habe, zu welchem Ergebnis ein von Kröber zu erstellendes Gutachten über die Glaubwürdigkeit des wegen des Mordes an Peggy verurteilten Ulvi K. kommen solle.

„Mehr oder weniger frei erfunden“

Kröber war im ersten Peggy-Prozess vor dem Landgericht Hof zu dem Ergebnis gekommen, das von Ulvi K. später widerrufene Geständnis sei glaubwürdig. Dafür, so Kröber damals, spreche auch, dass die Polizei kein Szenario über den Tathergang gehabt habe, mit dem sie Ulvi hätte konfrontieren und so sein Geständnis beeinflussen können. Dass es ein solches Tatszenario doch gab, war einer der Gründe, warum das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügte.

Das Landgericht will von Kröber nun wissen, ob er unter diesen Umständen zu einer neuen Einschätzung komme. Der Vorsitzende Richter, so Lemmer, habe Kröber nahegelegt, er möge Ulvis Geständnis für „mehr oder weniger frei erfunden“ erklären. Kröber, so besagten die Informationen, deren Quelle Lemmer nicht offenlegte, „soll das vom Richter gewünschte Ergebnis schon zugesagt haben“. Überraschenderweise, so Lemmer, sei Kröber aber in seiner Stellungnahme entgegen dieser Zusage zu dem Ergebnis gekommen, Ulvis Geständnis sei doch glaubwürdig.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-im-fall-peggy-staatsanwalt-legt-mandat-nieder-1.1927817

Die beiden Journalisten berufen sich dabei auf nicht näher bezeichnete Quellen aus dem „Berliner Umfeld“ des Gutachters.

http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Schwere-Vorwuerfe-gegen-das-Gericht;art2388,3253552

Im Licht der ersichtlichen Voreinstellung des Gutachters scheint eine solche Fehldeutung des Vorgangs des Gutachtenauftrags plausibel. Denn wie sollte er aus seiner Sicht die wiederholt vorgetragenen Ergänzungswünsche des Gerichts anders verstehen als ein Mißtrauensvotum gegen sein altes Gutachtenergebnis?

Es kann ihm schließlich nicht entgangen sein, daß die Staatsanwaltschaft Hof ihn deshalb bereits am 8.8.2002 mit einem Gutachten über die Aussagetüchtigkeit von Ulvi Kulac betraut hatte, weil die polizeilich erwirkten Geständnisse eines geistig Behinderten allein, die zeitnah aus gutem Grund nicht als Ermittlungserfolg öffentlich gemacht wurden, zur Überführung nicht ausreichten. Bei Abwesenheit von polizeilichem Druck war erfahrungsgemäß jederzeit mit einem Widerruf zu rechnen.

Prompt bestritt Ulvi Kulac gegenüber dem Sachverständigen am 22. und 23.08.2002 sowie am 10.09. 2002 (selbst noch am 14. 10.2002) die Tötung Peggys. War das der Grund, weshalb diese Explorationen entgegen den Mindestbestimmungen für die Anfertigung von aussagepsychologischen Gutachten nicht aufgezeichnet wurden? Waren diese Explorationen nur Aufwärmübungen für die eigentliche (aufgezeichnete) Exploration vom 14.10.2002, in der Ulvi Kulac aufgefordert wurde, sein gegenüber der Polizei abgegebenes Geständnis zu wiederholen?

In seiner methodenkritischen Erstanalyse des Gutachtens kommt der forensische Psychologe Dr. Rudolf Sponsel bei Untersuchung dieser zunächst komplett fehlgeschlagenen Gedächtnisprobe vom 14.10.2002 u.a. zu folgenden Ergebnissen:

4.5  Komplizierte Mehrfachvorgaben – mindestens zwei  – , die miteinander nicht in direktem, unmittelbaren Zusammenhang stehen, die überwiegend auch zudem noch Suggestivfragen beinhalten. Ein ganz fatales Beispiel (siehe auch oben Kröber-01):

Kröber-02.2: Jetzt haben wir uns das angehört, das letzte Stückchen, und das ist soweit okay. Nun haben Sie ja eine Geschichte erzählt, die noch nicht ganz dem entspricht, was Sie bei der Polizei erzählt haben. [S. 74] Da fehlt mittags rum ein Stück. Dieses Stück würde mich noch mal interessieren, was Sie da der Polizei erzählt haben, daß Sie der Peggy begegnet sind. Ich weiß, daß Sie jetzt sagen, Sie sind der Peggy an dem Montag nicht begegnet. Aber damals haben Sie der Polizei was anderes erzählt. Das würde ich gerne noch einmal von Ihnen hören, was Sie damals der Polizei erzählt haben, als Sie da am Henri-Marteau-Platz sitzen, auf der Rentnerbank, glaube ich.“
Kulac-02: Das war nicht die Rentnerbank.“

Wie hätte an dieser Stelle richtig gefragt werden können und müssen? Nun, z.B.

  • Gibt es noch was oder ist diese Geschichte fertig? Falsch suggestiv wären: Gibt es noch was? ebenso wie Ist die Geschichte fertig? Oder: Fehlt noch was?
  • Hm. Ist das haarklein die Geschichte, die Sie der Polizei erzählt haben oder ist das noch nicht haarklein die Geschichte, die Sie der Polizei erzählt haben?
  • Haben Sie etwas vergessen oder fehlt nichts mehr? Falsch suggestiv wäre: Haben Sie etwas vergessen? Oder: Fehlt vielleicht noch was?

Völlig unmöglich sind natürlich Kröbers Suggestionen: 1) entspricht nicht der Geschichte bei der Polizei. 2) Es fehlt mittags rum ein Stück. Und völlig fatal 3) Peggybegegnung. 4) Henri-Marteau-Platz, 5) sitzen, 6)  Rentnerbank  – von Ulvi Kulac übrigens zurückgewiesen. Kröber gibt hier – wie der allerschlimmste Anfänger – genau das vor, was Ulvi erzählen soll, um anschließend zu schlussfolgern, dass Ulvi die „falsche“ Geschichte gut nacherzählen konnte – bei einer Suggestivfragenrate von 68%. Tatsächlich erzählte Ulvi Kulac bereits in seiner ersten umfassenden Antwort weitgehend die seiner Meinung nach richtige (Erst)- Geschichte

[…]

6.2.c  Geständnisvergleiche
Ulvi Kulac wird aufgefordert dem Gutachter „haarklein“ zu erzählen, was er im Juli der Polizei erzählt hat. Die Konstanz bezieht sich auf das widerrufene Geständnis und damit auf die Nacherzählung einer falschen Geschichte, die noch dazu eine ganze Reihe durch Zeugenaussagen und Rekonstruktion bestätigbarer Aussageteile enthält. Was soll das für einen Beweiswert haben? Die Schlusslogik ist mir aus der aussagepsychologischen Literatur auch nicht bekannt. Grundidee und Hauptsatz des Kröber’schen Ergebnisses:
Eine falsche Geschichte ist wahr, wenn sie richtig nacherzählt werden kann. Ein solches Kriterium findet sich nicht unter den 19 Kriterien, die der BGH in seinem aussagepsychologischen Urteil 1999 ausweist.

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/MKEAKr%C3%B6b.htm

Aus welchen Gründen könnte sein „Berliner Umfeld“ gegenüber Journalisten Auskunft über sein Verständnis des neuen Gutachtenauftrags gegeben haben? Anhaltspunkte dafür ergeben sich aus seinem Gutachten, denn so rechtfertigte er sein Tätigwerden auf einem fachfremden Gebiet:

In der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Einlassungen von Herrn Kulac bei den Vernehmungen am 2. Juli 2002, 23.07.2002 und 24.07.2002 sowie den Video-Rekonstruktionen vom 30.07 und 01.08.2002 stützt sich das Gutachten auf die Kriterien und Qualitätsmaßstäbe zur aussagepsychologischen Beurteilung, wie sie von Max Steller und Renate Volbert, Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin, in ihrem Gutachten für den Bundesgerichtshof dargelegt wurden.

Dieses Gutachten bildete eine wesentliche Grundlage des Urteils des BGH vom 30. Juli 1999 (1 StR 618/98)2 „Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten )“.

M. Steller, R. Volbert (1999) Wissenschaftliches Gutachten Forersisch- aussagepsychologische Begutachtung (Glaubwürdigkeitsbegutachtung).

Praxis der Rechtspsychologie 9: 46-112; siehe auch: M. Steller, R. Volbert (2000) Anforderungen an die Qualität forensisch-psychologischer Glaubhaftigkeitsbegutachtungen. Praxis der Rechtspsychologie 10, Sonderheft 1, 102-116: 46-112 2 I;3GH, Urteil vom 30.07.1999 – 1 StR 618198, abgedruckt in: NJW 1999, S. 2746-2751, Strafverteidiger 9199, S. 473-478, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2000, S. 100-105, sowie Praxis der Rechtspsychologie 9 (1999) 113-125 sowie 10 (Sonderheft Glaubhaftigkeitsbegutachtung) S. 117-130

Der Sachverständige ist als Leiter dieses Instituts in ständiger Diskussion mit Prof. Dr. Max Steiler, Frau Dr. Renate Volbert und weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Instituts im Hinblick auf die fortlaufende Forschung zu Realkennzeichen und Qualitätskriterien der Glaubhaftigkeitsbegutachtung; der konkrete Fall wurde vom Sachverständigen auch eingehend mit Prof. Steller diskutiert.

[S. 3 f. des Kröber-Gutachtens]

Daß er sich mit dieser indirekten Einbeziehung des leitenden Personals der Abteilung „Rechtspsychologie“ in seinem Berliner Umfeld nicht nur Freunde gemacht haben wird, leuchtet ein.

Christoph Lemmer hatte schon im Dezember 2013 versucht, die behauptete Assistenz der aussagepsychologischen Koryphäen Steller/Volbert zu ermitteln:

Dass Kröbers Gutachten erst jetzt kritisch untersucht wird, könnte damit zusammenhängen, dass er als Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie in Berlin in seiner Zunft zu den Mächtigen gehört, mit denen man sich nicht ohne weiteres anlegt. Es könnte außerdem damit zusammenhängen, dass er in seinem Gutachten anmerkt, er habe sich mit zweien seiner Kollegen ausgetauscht, nämlich Professorin Renate Volbert und Professor Max Steller, was wohl auf zusätzliche fachliche Autorität weisen soll. Das hätte ich gern hinterfragt, was aber größtenteils misslang. Steller wollte das auf meine Anfrage nicht kommentieren. Auch Frau Volbert beantwortete meine Fragen nicht, schickte mir aber stattdessen einen von ihr verfassten Aufsatz. Der trägt sinnigerweise den Titel “Falsche Geständnisse”, zitiert Studien, bei denen zehn bis 20 Prozent früherer Verhörpersonen sagten, sie hätten schon einmal falsche Geständnisse abgelegt und befasst sich umfassend mit den Motiven für falsche Geständnisse.

http://www.bitterlemmer.net/wp/2013/12/12/peggy-justizirrtum-fehlurteil-kroeber-mollath-gutachten-psychiatrie-wiederaufnahme-bayreuth-lichtenberg/

Was ist demnach von der angeblichen „Absprache“ zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem Sachverständigen zu halten?

Das glaubwürdige Dementi des LG Bayreuth liest sich so:

In diesem Zusammenhang hat der Vorsitzende in Telefonaten mit dem Sachverständigen im Rahmen seiner Verpflichtung zur sachgerechten Vorbereitung der Hauptverhandlung diesem den Wiederaufnahmegrund erläutert, der sein Gutachten betrifft. Der Vorsitzende hat dem Sachverständigen, welchem zum Zeitpunkt der vorbereitenden Telefonate die Akten und der Wiederaufnahmebeschluss noch nicht vorlagen, deutlich gemacht, weshalb es sich bei der Existenz der Tathergangshypothese aus Sicht der Kammer um eine wesentliche Änderung der Tatsachengrundlage seines vormals erstatteten Gutachtens handelt. Zu keinem Zeitpunkt hat der Vorsitzende dem Sachverständigen inhaltliche Vorgaben für das von ihm zu erstattende Gutachten gemacht oder gar ein Ergebnis vorgegeben. Der Vorsitzende hat dies auch den Verfahrensbeteiligten heute so mitgeteilt.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/peggy_14_04_03_pressemitteilung.pdf

Übersetzt: es bedurfte mehrere Telefonate, um den Gutachter Kröber davon zu überzeugen, sein damaliges Gutachten zu ergänzen. Kröber mußte mehrfach klargemacht werden, daß die Tathergangsghypothese, die ihm seinerzeit nicht vorgelegen haben soll, eine wesentliche Änderung der Tatsachengrundlage seines Gutachtens darstelle. Diese Wertung greift der sachverständigen Stellungnahme vor; denn wenn eine wesentliche Änderung vorliegt, dann müßte sich auch am Ergebnis etwas ändern – insoweit könnte der Eindruck entstanden sein, das Gericht habe eine inhaltliche Vorgabe gemacht. Daß Prof. Kröber entsprechendes explizit zugesagt haben soll, halte ich angesichts seiner akzentuierten Persönlichkeit wiederum für absolut unwahrscheinlich. Ihm dürfte subjektiv bereits die Annahme des neuen Auftrags als Niederlage erschienen sein, stellt man seine vehemente Mail an Christoph Lemmer von April/Mai 2012 in Rechnung.

Aufklärungsbedarf sehe ich eher bei der Vorfrage, die Gisela Friedrichsen aufwirft:

Kröber, der Ulvi K.s Geständnis für glaubhaft hält, ist Psychiater, nicht Psychologe. Warum ausgerechnet er und nicht, wie üblich und geboten, ein namhafter Aussagepsychologe von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, bleibt das Geheimnis der Ankläger in Hof. Dass es nur pragmatische oder ökonomische Gründe gewesen sein sollen, ist wenig glaubhaft.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-ulvi-k-bekommt-neues-verfahren-a-963089.html

Da hat sie recht. Prof. Kröber macht solche pragmatischen Gründe in seinem Gutachten zwar geltend:

Nach den beiden ersten Untersuchungsgesprächen wurde in Rücksprache mit der auftraggebenden Staatsanwaltschaft entschieden, daß auch die aussagepsychologische Beurteilung durch den Sachverständigen übernommen wird, zumal unter pragmatischem Aspekt ansonsten ein Begutachtungsabschluß im Jahre 2002 nicht möglich gewesen wäre.

Speziell unter diesem Gesichtspunkt erfolgten dann die beiden nachfolgenden Gespräche am 10.09. und am 14.10.2002, wobei Herr Kulac bei letztgenanntem Gespräch bereit war, nochmals eingehend sein der Polizei gemachtes Geständnis dem Sachverständigen zu wiederholen und auf Tonband aufzeichnen zu lassen.

[S. 114]

Aber er widerspricht dieser angeblich nachträglichen Auftragserweiterung aus praktischen Gründen durch die Staatsanwaltschaft selbst. Bei der Wiedergabe seiner Belehrung von Ulvi Kulac vor der ersten Exploration am 22.8.2002 heißt es [Hervorhebung von mir]:

Herr Ulvi Kulac wurde nach Vorankündigung erstmals am 22.08.2002 im BKH Bayreuth auf der Station FP 6 aufgesucht. Er war über das Kommen des Sachverständigen informiert.

Es wurden ihm zu Beginn Gegenstand und Ablauf der Begutachtung erläutert.

Er wurde darauf hingewiesen, daß es hierbei speziell um die Aussagetüchtigkeit ginge und um die Glaubhaftigkeit seiner Aussage. Er wurde darauf hingewiesen, daß er die Teilnahme an der Begutachtung verweigern könne.

[S. 47]

Soll man sich jetzt aussuchen, an welcher Stelle Kröber die Unwahrheit spricht?

Daß Kröber bei seinem Gutachtenergebnis trotz Vorliegens einer in ein umfassendes Vernehmungskonzept eingebetteten Tathergangshypothese geblieben sein soll, ist nahezu unerklärlich; Friedrichsen hierzu:

Unter anderem heißt es in der Tathergangshypothese: „Im vorliegenden Delikt dürfte es zu einer Eskalation im Handlungsablauf gekommen sein… Grund für die Eskalation könnte die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi im Vorfeld sein und er am 7.5.01 bei einer erneuten Kontaktaufnahme mit Peggy eine Überreaktion auf ihre ‚Flucht‘ vor ihm zeigte, wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreien der Peggy nicht auszuschließen ist. Bei der Beseitigung der Leiche wirkten weitere Personen, evtl. enges familiäres Umfeld des Ulvi mit…“ Dürfte, könnte, eventuell, alles Hypothesen, bis heute. Genauso hat es Ulvi K. dann gestanden. Zudem hatte man ihn mit angeblichen Blutspuren an seiner Kleidung konfrontiert, die tatsächlich nicht existierten.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-ulvi-k-bekommt-neues-verfahren-a-963089.html

Aber letztlich, da stimme ich ihr zu, wird es auf ein unrichtiges Gutachten zu einem falschen Geständnis gar nicht ankommen. Die Tatsachen sprechen für sich.

Falsch ist auf jeden Fall der Tathergang, von dem die Polizei ausging, da sind sich Jung und Lemmer einig. Ein Indiz: Ulvi K. soll Peggy aus dem Ortskern bis zur Burg nachgelaufen sein (siehe Karte). „Ulvi K. kann gar nicht rennen“, sagt Lemmer.

Am Nachmittag nach dem Pressetermin in Bayreuth stehen er und Jung hinter dem Haus in Lichtenberg, in dem Peggy lebte. Es ist verwahrlost, am Fenster im ersten Stock verblassen Kinder-Aufkleber. Zwischen dem Grundstück und dem Friedhof verläuft der bucklige, schmale Weg, den die Ermittler für Peggys Fluchtweg hielten. „Hätten die Polizisten Ulvi nur ein einziges Mal die Strecke rennen lassen“, sagt Ina Jung, „dann hätten sie gemerkt, dass es so nicht gewesen sein kann.“

Gleich der erste Prozesstag könnte für die Polizei brisant werden. Zwei junge Männer werden aussagen – sie sahen ihre Schulkameradin Peggy am 7. Mai 2001 in einen roten Mercedes mit tschechischem Kennzeichen einsteigen. Sie machten detaillierte Aussagen, wussten sogar noch, dass sie an dem Tag Würstel zu Mittag gegessen hatten. Doch ihre Aussage spielte im ersten Prozess keine Rolle.

Jung und Lemmer machten die beiden ausfindig. Sie erzählten ihnen, dass die Ermittler sie kurz nach ihrer ersten Aussage unter Druck gesetzt hatten: Die Polizisten besuchten die Buben getrennt voneinander, ohne Eltern, erzählten ihnen, der jeweils andere habe seine Angaben zurückgenommen. Die Kinder bekamen Angst, zogen ihre Aussagen zurück. Jetzt bekommen sie eine zweite Chance. Und vielleicht auch Ulvi K.

Von Carina Lechner

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/peggy-suche-nach-wahrheit-3466751.html

Die Vernehmung

Am zweiten Tag des „Peggy-Prozesses“ sind etliche Kripo-Beamte als Zeugen geladen. Auf sie warten viele, sehr unangenehme Fragen.

Von Joachim Dankbar

Hof Es spricht viel für die Annahme, dass der kommende Freitag, als der zweite Verhandlungstag des Peggy-Prozesses, ein besonders unangenehmer Tag werden wird. Das gilt weniger für den Angeklagten Ulvi Kulac, als viel mehr für die Polizisten, die ihn im Juli 2002 vernommen haben. Das Bayreuther Gericht hat an diesem Tag die Chance zu klären, wie es zu jenem Geständnis kam, das der wesentliche Grund für die Verurteilung von Kulac am 30. April 2004 durch das Hofer Landgericht geworden ist. Das Wiederaufnahmeverfahren fußt auf der Annahme, dass das Hofer Gericht wesentliche Umstände des – später widerrufenen – Geständnisses nicht kannte. In Bayreuth könnte nun geklärt werden, ob die Richter bewusst getäuscht wurden.

Als Zeugen sind der prominente Profiler bei der Münchner Kripo, Alexander Horn, und Wolfgang Geier, der damalige Chef der „Soko Peggy II“ geladen. Der damals 31-jährige Alexander Horn verfasste eine genaue Gebrauchsanleitung für die Vernehmung von Ulvi Kulac, die am 2. Mai 2001 bei der Soko Peggy II einging. Darin stand, wo die Vernehmung stattfinden sollte, wer an ihr teilnehmen sollte und im Grunde stand auch darin, was dabei herauskommen sollte. Denn Horn gab eine komplette Version der angeblichen Vorgänge vor, die am 7. Mai 2011 zum Tod von Peggy Knobloch geführt haben sollen. Unter dem Begriff „Tathergangshypothese“ sollte diese Version noch traurige Berühmtheit erlangen. Fakt ist: Diese Hypothese ähnelt in weiten Zügen dem Geständnis, das Ulvi Kulac später ablegen sollte.

[…]

Es ist nicht das einzige Mal, dass Geier Ärger mit den eigenen Mitarbeitern bekommt. Nach Informationen unserer Zeitung gab es auch innerhalb der Kripo immer wieder Beschwerden über Geiers Ermittlungsmethoden. So sollen Hinweise der Beamten auf andere Spuren oder Bedenken weggefegt worden sein.

Der forsche Geier gilt als „Mann mit Scheuklappen“. Das wird ihm später spektakulär zum Verhängnis. Die von ihm geleitete „Soko Bosporus“ übersieht jahrelang jede Spur der NSU-Mörder und sucht nur Täter im Umfeld der zumeist türkischen Opfer. Sie kriminalisiert sie und ihre Familien – obwohl Profiler Horn auf die Handschrift rechtsextremer Einzeltäter hinweist.

Trotz aller penibler Vorbereitungen bestreitet Ulvi Kulac auch am 2. Juli zunächst jede Schuld. Nun überschlagen sich die Merkwürdigkeiten: Am Ende des Verhörs soll Kulac in die Psychiatrie zurückgebracht werden. Deswegen verabschiedet sich sein Verteidiger. Kaum ist er fort, soll Kulac es sich anders überlegt haben. Die Beamten bringen ihn zurück in den Verhörraum, wo Kulac gesteht. Auf einmal ist aber das Tonband defekt, mit dem die Vernehmungen sonst protokolliert werden. Im Nebenzimmer soll es ein weiteres Tonband gegeben haben, das aber auch nicht verwendet wird. Warum, das weiß keiner mehr – oder keiner kann es schlüssig erklären.

So gibt es vom Geständnis nur ein Gedächtnisprotokoll eines einfachen Polizeihauptmeisters, eben „jenes väterlichen Freundes“ aus Lichtenberg. Trotz der Tragweite des Geschehens fertigt er es auch erst am nächsten Morgen an. Später wird Ulvi sagen, dass er nur gestanden habe, um wieder in Ruhe gelassen zu werden. Er klagt auch darüber, dass er körperlich angegangen wurde.

Obwohl sich später alles, was Ulvi Kulac an jenem Abend zum Verbleib der Leiche sagt, als erfunden herausstellt, bleibt das Geständnis die wichtigste Grundlage seiner Verurteilung wegen Mordes. Es gibt nicht einen einzigen Sachbeweis gegen ihn.

[…]

Klarheit könnte auch Gerhard Heindl schaffen. Er vertrat 2003 und 2004 die Anklage gegen Ulvi Kulac. Unserer Zeitung sagte Heindl, dass er zu diesem Fall gar nichts mehr sagen werde, da er nicht mehr Staatsanwalt sei. Heindl ist heute Direktor des Amtsgerichts in Weiden. Alexander Horn ist weiter der prominenteste Profiler Bayerns. Wolfgang Geier ist der oberste Verbrechensbekämpfer der Kripo in Unterfranken. Ulvi Kulac freut sich über den ersten Freigang seit zwölf Jahren.

http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Die-Vernehmung;art2388,3263713

Ja, über „Erfolge“ bei einer Staatsanwaltschaft Bayerns macht man Karriere als Richter. Amtsgerichtsdirektor wird nicht jeder.

Nachzutragen bleibt, daß an jenem berüchtigten 2. Juli 2002 nicht nur das Tonbandgerät versagte, sondern auch die Videokamera: da funktionierte nur der Ton…

Beides ist verständlich. Das Geständnis vom 2.7.2002 war ja in seinen nachprüfbaren Teilen schnell widerlegt, und mußte in den nachfolgenden zwei Vernehmungen optimiert werden. Es ist zu hoffen, daß dieser Polizei-, Psychiatrie- und Justizskandal in der jetzt anstehenden Hauptverhandlung geklärt wird. Denn noch steht die Behauptung von Jung/Lemmer im Raum, daß sowohl das Gericht als auch der Gutachter Kröber die Tathergangshypothese gekannt hätten, bevor sie ihr Urteil fällten.

*http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf

 

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Gewalt, Kitas, Psychotrauma, Falschbeschuldigung – Klartext von Hans-Ludwig Kröber

Doch, doch, es gibt auch Positives, obwohl die Welt im Allgemeinen es einem nicht erspart, sich in unnützlichen Kommentaren medien-, ideologie- und justizkritisch zu Wort melden zu müssen. Und das Positive erschöpft sich nicht einmal in guten Büchern, Natur, Liebe zwischen den Menschen, der Wiederwahl von Obama oder auch nur in einem schönen, ruhigen, genußvollen Moment wie dem hier:

Was mich richtig positiv stimmt, sind Menschen, die von ihrem Fach und darüberhinaus vom Leben etwas verstehen, sich gegen irrationale modische Zeitgeist-Konstrukte wenden und Klartext reden. Dazu gehört für mich der forensische Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

In einer medial hysterisierten Zeit, in der runde Tische gegen Schulhofraufereien gegründet und genderbewegt Kita-Erzieherinnen angeleitet werden, dem Machogehabe von vierjährigen Jungs zu Leibe zu rücken – all das bei objektiv sinkenden Zahlen an Gewaltkriminalität –, da ruft er in einem ZEIT-Essay in Erinnerung, daß Aggression und Gewalt bis hin zur Tötungshandlung zur menschlichen Natur gehören.

Töten ist menschlich

Wer mordet, ist nicht normal – glauben wir. Dabei liegt das Töten in unserer Natur. Wenn wir das akzeptieren, vermeiden wir Gewalt. Ein Essay

Down by the river I shot my baby. Dead, oh, shot her dead.

Neil Young

Jemanden getötet zu haben, kann in Verzweiflung stürzen, davon singt Neil Young. Jemandem unwiderruflich das Leben zu nehmen, davor muss auch dem Mörder schaudern. Auch für ihn führt kein Weg zurück. Youngs Lied gibt dem Täter eine Stimme und zeigt, dass er kein Herz aus Stein hat.

Können normale Menschen zum Mörder werden? Die meisten von uns sind zu derart extremen Zielsetzungen oder leidenschaftlichen Verwicklungen, in denen es um Liebe und Tod geht, nicht ohne Weiteres fähig. Werden wir sitzen gelassen, werden wir ohne Bedenken (wenn auch nicht ohne Klage) eben Singles oder Alleinerziehende. Selber zu töten interessiert uns nicht. Oder doch?

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Schon die Todesstrafenbefürworter, die sich vorstellen können, selbst Hand anzulegen, ist der zu Bestrafende nur übel genug, (Stichwort: ›Kinderschänder‹), sehnen sich laut Kröber nach einem Vorwand, um als Lynchmob tätig zu werden. Er reißt die große Perspektive auf: von den kranken Zeiten der Nazizeit und der Kriege, in denen Töten legitim wenn nicht gar ehrenvolles Heldentum war (und auch heute noch ist), und nur eine geringe Zahl der Akteure psychisch krank. Die Mörder sind nicht die anderen, sagt er – was im Grunde schon Goethe wußte. Wie überhaupt die gesamte Kultur, ob Märchen, Sage, Hochliteratur oder Entertainment, Gewalt thematisiert und verherrlicht.

Kröber:

Wir Deutschen sind heute aus tiefstem Herzen davon überzeugt: Du sollst nicht töten! Schon Kätzchen zu ertränken ist etwas Schlimmes. Das absichtliche Töten eines Menschen gilt erst recht als unmenschlich. Wir haben sehr hohe Hemmungen davor, und entsprechend selten kommt es vor. Der scheinbar naheliegende Umkehrschluss: Wer dennoch so etwas tut, ist nicht normal, muss verrückt sein oder schwer traumatisiert oder ein ideologisch verblendeter Fanatiker (Anarchist, Rassist, Islamist). Kaum einer kennt solche Täter persönlich, und so fällt es nicht sehr schwer, sich das Bild eines Täters nach Belieben zurechtzuschnitzen – bis die Polizei anrückt und mitteilt, der eigene Sohn werde wegen Totschlags gesucht.

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Er beklagt die verzerrte Wahrnehmung von Gewalt:

Gewaltanwendung wird von Rechtspolitikern derzeit zu einer unerklärlichen, neuartigen Bedrohung aufgeblasen, als lebten wir nicht im friedlichsten aller jemals existierenden Deutschländer.

[…]

Die allgegenwärtige Verdammung und Pathologisierung von Gewalt und Tötung kontrastiert eindrucksvoll mit dem erzieherischen und kulturellen Stellenwert von Gewalt.

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Zur medial seit einigen Jahren besonders herausgestellten Jugendgewalt hat er, der von der kulturell einzuhegenden natürlichen Aggressionsausstattung des Menschen ausgeht, einen vollkommen anderen Zugang als der populistische Mainstream in Gesellschaft und Politik:

Die typische Konstellation: Die Täter sind vier Jungs, ihnen gegenüber zwei von vorneherein unterlegene, stark alkoholisierte Opfer. Von den vier Tätern trägt einer echte Zerstörungswut in sich und psychische Probleme, gerade so einer ist oft der Anführer. Zwei sind eigentlich intakt, aber noch dabei, herauszufinden, wer sie eigentlich sein wollen, und der vierte Junge ist häufig mustergültig sozialisiert, aber auch interessiert, das »männliche Leben«, den Kampf zu erfahren. In der Schule haben die Lehrerinnen allen vieren erzählt: Gewalt ist überflüssig! Man kann – stattdessen – über alles reden. Das haben die Kindergärtnerinnen, und Mutti, auch schon gesagt. Doch die Jungs wissen längst: Frauengerede.

Gewalt konstituiert Macht, schon in der Schule. Der Gewalt kann ein Junge nicht immer ausweichen. Man kann nicht über alles reden, jedenfalls nicht nur. Um selbst eine gute Position im sozialen Spiel zu erreichen, um Stärke zu demonstrieren, muss man bereit sein zu kämpfen. Man muss lernen, zu widerstehen, sich durchzusetzen. Dies geht gemeinsam mit anderen meist besser als allein.

Bei Gewalt von jungen Männern geht es oft um Selbstbehauptung und zugleich um den Erwerb von Tugenden, die gelernt und geübt werden müssen: Mut, Tapferkeit, Loyalität zu anderen, eine gewisse Rücksichtslosigkeit (auch gegen sich selbst).

In der Hochkultur und in der Pädagogik aber werden die traditionellen Konzepte von Männlichkeit zu Sekundärtugenden degradiert: Mut, Tapferkeit, Stehvermögen, Wehrhaftigkeit, Stärke – was soll das? Wozu soll es gut sein? Die moderne »weiche« Pädagogik versucht den Kindern einzureden, dass Gewalt böse ist, dass man sie immer vermeiden muss. Dass man im Zweifel nicht zurückhauen, sondern bei Erwachsenen Hilfe suchen soll, die dann anstelle des Kindes alles regeln. Keine eigene Macht aufbauen (als jemand, der Respekt genießt oder einer Gruppe angehört, die Respekt genießt), sondern im Schlepptau von Starken (im schlimmsten Fall der Mutter) agieren – man begreift, dass dieses Konzept bei den Jungs im Kindergarten, im Schullandheim oder bei der Bundeswehr auf sehr wenig Begeisterung stößt.

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Das ist freilich ein Schlag ins Gesicht der verweiblichten Erziehungsinstanzen (alleinerziehende Mütter, Kita-Erzieherinnen und Lehrerinnen), daß da einer kommt, der von der menschlichen Psyche viel versteht und sie zur Abwechslung mal mit der Wahrheit konfrontiert: Aggression ist weder per se schlecht noch Gewalt ein zu therapierendes Übel. Es komme, so Kröber, vielmehr darauf an, Gewalt zu ächten und ihr entschlossen zu begegnen:

Das Wichtigste bei der Einhegung, Kanalisierung und Entschärfung von Gewalt ist ein sichtbares, eindeutiges und wirksames Auftreten der Repräsentanten staatlicher Gewalt. Ich meine damit Polizei und Strafjustiz. Mögliche Täter einzuschüchtern, indem der Öffentlichkeit die rasche Ergreifung und Bestrafung von Verbrechern nicht nur zugesichert, sondern garantiert wird, ist eine essenzielle Voraussetzung. Ein männlicher Umgang mit vor allem jugendlichen Tätern ist notwendig. Der Staat muss ihnen als Respektsperson entgegentreten. Und sie selbst dürfen nicht als schwach und belehrungsbedürftig behandelt werden, sondern als verantwortlich, stark und erfahren. Sie müssen spüren, dass man sie nicht zu Mädchen umerziehen möchte, sondern zu selbstdisziplinierten Männern.

Gerade Jungen aber müssen auch das Kämpfen lernen, den körperlichen Kampf, den geistigen Kampf, allein und in Mannschaften und – selbstverständlich – am Computer. Den eigenen Körper zu beherrschen ist ein lohnendes Ziel. In der Auseinandersetzung mit anderen die eigenen Gefühle zu beherrschen und Regeln einzuhalten ebenfalls. Die Regeln müssen von allen geteilt und getragen werden, Verstöße führen zu Auszeiten und Strafen. Trainierte Selbstdisziplin, auch und gerade wenn es wehtut und man wütend wird, ist ein Ausdruck der eigenen Stärke.

Junge Gewalttäter sind selten perspektivlos, aber ihre Lebensperspektive ist noch in Arbeit. Da kann man helfen, vielleicht auch dadurch, dass sich gestandene Männer als Vorbilder und Paten um solche Jungs kümmern. Nur wer nicht begreift, was Hanteltraining in diesem Alter bedeutet, wer keinen Sinn für die Lust hat, die Gewaltausübung bereiten kann, wer kein Gespür hat für die dahinterstehenden Selbstkonzepte von Jugendlichen und jungen Männern, der wird diese Täter als abnorm abstempeln. Er wird Gewalt tabuisieren, anstatt sie in »Power« zu verwandeln.

Also: Der Mörder ist in uns allen. Doch er wird erfolgreich domestiziert durch eine energische Pädagogik, machtvolle Vorbilder, einen entschiedenen Staat und eine Kultur, die Gewalt ablehnt und gesundes Durchsetzungsvermögen fördert. Dann wird die Zahl der Gewaltakte weiter zurückgehen. Natürlich nur, solange der Rechtsstaat stabil ist. Wollen wir hoffen, dass er es bleibt.

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Da legt er den Finger in die Wunde: denn die Generation vaterloser Söhne hat diese machtvollen Vorbilder nicht, die Gewaltausübung in selbstdisziplinierte Power verwandeln, die statt zerstörerischer Gewaltexzesse ein regelhaftes Kräftemessen generieren. Da müssen Paten her, um diese Lücke zu füllen. Box- und Kampfsport-Trainer, zupackende Typen, die nicht nur Respekt bekommen, sondern die verunsicherte pubertierende Jungen aus chancenlosen Schichten, die im weiblichen Universum Schule eh nur Störfaktoren sind, endlich auch einmal respektieren und anerkennen.

In einem Cicero-Interview über sein Buch: ›Mord. Geschichten aus der Wirklichkeit‹ – literarisch aufbereitete wahre Fälle, die à la Ferdinand von Schirach ohne Erklärungsgestus und moralische Distanzierungen auskommen – fegt er den ganzen ideologischen Qualm beiseite, der sich bleiern über die Frage von Kita-Ausbau und Betreuungsgeld gelegt hat. Berufstätigkeit der Frau als Akt der Emanzipation? Betreuungsgeld, das Frauen an den Herd fessele und zweijährigen Unterschichtkindern Bildungszugänge versperre? Wie irre muß eine Gesellschaft sein, die nicht einmal merkt, um was es eigentlich wirklich geht?

Im Anfang war der Mord

Interview mit Hans Ludwig Kröber 8. Oktober 2012

Wobei auch in Ihrem Buch verdächtig viele Mütter eine Rolle spielen…

Naja, in vier der neun Geschichten tauchen bedeutsame Mütter auf. Aber auch dort ereignet sich ein Zusammenspiel mit dem Eigenwillen des Täters und den lebensgeschichtlichen Zufällen. Gerade bei den dissozialen Straftätern spielen aus meiner Sicht abwesende Väter und ihr fehlendes Vorbild eine viel wichtigere Rolle. Was die Ausschaltung der Mütter anbetrifft, schickt sich Deutschland ja demnächst an, ein Massenexperiment durchzuführen, wenn die Kinder alle schon mit einem Jahr in die Kita müssen und dann von ehemaligen Hartz-4 Empfängern in die Mehrsprachigkeit eingeführt werden…

Sie sind ein Kita-Skeptiker?

Ehrlich gesagt, ich finde die ganze Diskussion entsetzlich. Die Idee ist doch knallhart darauf ausgerichtet, Frauen so schnell und pausenlos wie möglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine andere vernünftige Begründung. Dass man auf diese Weise einjährige Kinder aus bildungsfernen Schichten frühzeitig in den Bildungsprozess einbezieht – das halte ich wirklich für Schrott. Inzwischen belegen empirische Untersuchungen, dass die fitten Kinder die frühe Fremdbetreuung mit wechselnden Personen gut überstehen, während gerade die anfälligen, entwicklungsbehinderten Kinder dort gleich wieder vernachlässigt werden, weil sie den Erzieherinnen keinen Spaß machen und nichts zurückgeben. Und wenn man erklärt, man müsse türkischen Müttern ihre Kinder möglichst bald wegnehmen, ist das nicht schlichter Rassismus?

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121

Solche Worte der Vernunft reißen vernagelte Fenster nebst Fensterläden auf, sorgen für Frischluft, enttarnen Ideologien als das, was sie sind: als Bevormundung, Herabsetzung und objektiv allein der Wirtschaft dienlich, die per Niedriglohnsektor und Leiharbeit von der Vermehrung der Arbeitsuchenden profitiert und zugleich den Zwang zum doppelverdienenden Paar erst hervorruft. Kröber spricht auch, und wer traut sich das überhaupt noch, von den Schäden, die die Ökonomisierung aller Lebensbereiche verursacht:

Das besorgt Sie als Kriminalpsychiater?

Naja, für uns ist das insofern ein sehr reales Problem, als wir es relativ viel mit ehemaligen Heimkindern zu tun bekommen. Bei denen war es schon Zuhause chaotisch, meist alleinerziehende Mütter mit wechselnden Partnern, was schon schwierig genug ist, aber in Heimen geht das Kind dann unter in der Anonymität, es verliert seinen Namen und seine Individualität. Es kann sich eigentlich nur Respekt und Aufmerksamkeit verschaffen, in dem es sich durchschlägt und den dicken Larry macht. Oft genug endet das in Kriminalität. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den Kitas ganz anders ist. Wenn man sich mal anschaut, was da wirklich los ist, stellt man fest, wie überidealisiert das immer beschrieben wird. Kleinkinder benötigen nicht viele Beziehungen, sondern enge und gute.

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121?seite=2

Zu ähnlich klaren Worten der Vernunft findet er gegen Ideologen und Erfinder von Modekrankheiten in seinem eigenen Fachbereich.

Das einstmals seriöse Fach der Psychotraumatologie, das sich mit KZ-Überlebenden, Folteropfern und Kriegsteilnehmern befaßte, ist durch die ständige lukrative Ausweitung seiner Zuständigkeit, insbesondere durch feministischen Einfluß, in eine Beliebigkeit abgesunken, die wissenschaftlichen Standards nicht mehr genügt. Opferempathie geht vor: und so behaupten Trauma-Therapeuten, daß (jedenfalls beim Erleben von Sexualstraftaten) Wahrnehmung oder Wiedergabe der Tat gestört sein könnten, was Widersprüche und Erinnerungslücken in ›Opferaussagen‹ nicht nur erklärbar mache, sondern das behauptete traumatische Ereignis geradezu belege. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen Zirkelschluß, sondern um einen Verstoß gegen die klassischen Erkenntnisse der Psychotraumatologie: bei den durch unzählige Triggern auslösbaren gefürchteten Flashbacks wird gerade die tief eingebrannte scharfe Erinnerung an das auslösende Ereignis reproduziert, in der Regel mit allen ursprünglich begleitenden Emotionen.

Im Kachelmann-Verfahren hat Hans-Ludwig Kröber den Versuch des von der Staatsanwaltschaft ›angestifteten‹ Therapeuten der  Nebenklägerin, die aussagepsychologisch bereits als nicht erlebnisbasiert verworfene Aussage seiner Klientin zu retten, in der ihm eigenen Mischung aus Brillanz und Klartext, für jeden verständlich, pulverisiert. Kein Wunder, daß der auf Seiten der Staatsanwaltschaft agierende FOCUS sein Gutachten als ›Versuchte Hinrichtung‹ des Kollegen bezeichnete:

http://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-versuchte-hinrichtung_aid_553526.html

Womit er freilich noch untertrieb. Tatsächlich war es eine intellektuell überzeugende vollendete Hinrichtung – und es ist zu hoffen, daß die unfundierten Angriffe der Psychotraumatologie auf die Aussagepsychologie damit ihr Ende gefunden haben.

Der BGH hat sich jedenfalls in einer Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (5 StR 319/10), in der er die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Landgerichts Berlin wegen besonders schwerer Vergewaltigung verwarf, eindeutig positioniert.

Die belastende Aussage der Zeugin war von Lügen im Randbereich, allergrößten Unwahrscheinlichkeiten, erheblichen Erinnerungslücken, inkonstanten Angaben und einem Falschbelastungsmotiv (sie mußte ihrem Freund erklären, warum sie ihm auf mehrfaches Klingeln an ihrer Wohnung nicht geöffnet hatte) geprägt. Der hatte sie zudem gedrängt, ihre Horrorstory auch der Polizei zu übermitteln. Zudem hatte der Angeklagte, den sie explizit in seinen Avancen ermutigt hatte, ihr zuvor eine Waschmaschine und ein Handy gekauft. Diesen Aufwand hatte er zurückgefordert, als er während des Aufenthalts in der Wohnung der Frau herausbekam, daß sie einen Freund hatte. Trotz zeitnaher Untersuchung des angeblichen ›Tatorts‹ gab es nicht die geringsten Spuren, die ihre Angaben stützen konnten.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin, den Freispruch wegen unzulänglicher Erörterung einer gravierenden Vorstrafe des Angeklagten zu kippen, schlug fehl – insofern hätten im Fall Kachelmann auch negative Äußerungen enttäuschter Geliebten nichts gebracht –:

a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).

Das gilt entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich der Persönlichkeit und des Werdegangs des Angeklagten, einschließlich seiner Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst den hierzu festgestellten Begleitumständen. Der Senat entnimmt den wertenden Betrachtungen des Landgerichts UA S. 16 f., 28, in die es den Angaben der Nebenklägerin widersprechende objektive Beweisanzeichen ersichtlich einbezogen hat, dass auf die Angaben der Nebenklägerin eine Verurteilung des Angeklagten schlechterdings nicht gestützt werden könne. Bei einem schon hierdurch unaufklärbaren Tatgeschehen hätten die von der Revision vermissten Darlegungen keine maßgebliche Stärkung von Belastungsindizien begründen können. Daher liegt keine sachlichrechtlich relevante Erörterungslücke zugunsten des Angeklagten vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Übersetzt: da mag es sich auch um einen verurteilten Mörder handeln: wenn die belastende Aussage unzulänglich ist, kommt es darauf nicht an.

Entscheidend ist allerdings eine andere Passage. Denn die Staatsanwaltschaft versuchte, die desaströse Aussage der Belastungszeugin durch eine psychotraumatische Belastungsstörung zu erklären. Hierzu führte der 5. Strafsenat aus:

b) Auch im Übrigen hält die Beweiswürdigung des Landgerichts den sachlichrechtlichen Anforderungen stand (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).

aa) Soweit dem Revisionsvortrag zu entnehmen ist, die posttraumatische Belastungsstörung der Nebenklägerin sei insofern lückenhaft erörtert worden, als diese nicht als Ursache für die Qualitätsmängel der Aussage der Nebenklägerin herangezogen worden sei, wird keine relevante Lücke dargelegt. Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben. Das Landgericht hat zudem wesentliche Mängel schon in den Widersprüchlichkeiten der Aussagen unmittelbar nach der Tat, die nach dem Revisionsvortrag von der Traumatisierung unbeeinflusst geblieben wären, festgestellt und auf mit keinem Trauma in Zusammenhang stehende bewusst unwahr geschilderte Umstände abgestellt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Mit diesem Urteil, das nach Hans-Ludwig Kröbers Gutachten im Kachelmann-Verfahren ergangen ist, hat der BGH die Thesen der Psychotraumatologie, wonach defizitäre Aussagen auf die spezifische Wahrnehmung und Verarbeitung des Psychotraumas zurückzuführen zu seien, weshalb die üblichen aussagepsychologischen Kriterien nicht anwendbar seien, als unwissenschaftlich zurückgewiesen.

Dieses Urteil, das Kröbers Gutachten glänzend bestätigte, muß ein Schlag für Mannheim gewesen sein, genau wie jenes, das der 5. Strafsenat ebenfalls noch während des laufenden Verfahrens, am 25.1.2011 (5 StR 418/10), fällte. Mit diesem Urteil wurde ein Urteil des Landgerichts Neuruppin aufgehoben, mit dem ein unbescholtener Großvater wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung einer Jugendlichen u.a. zum Nachteil seiner Enkelin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Die absolut widersprüchlichen und inkonstanten Angaben der Enkelin waren von einer inkompetenten, affirmativ tätigen aussagepsychologischen Sachverständigen als glaubhaft ›zurechterklärt‹ worden – diese der Logik widersprechenden Erklärungen wurden vom BGH zerlegt. Entscheidend für die Aufhebung war allerdings ein Therapeut der jungen Frau, der ihr, wie im Kachelmann-Verfahren, als sachverständiger Zeuge ein psychotraumatisches Belastungssyndrom aufgrund der behaupteten Taten attestierte, dabei aber Anzeichen übersah, die eine ganz andere psychiatrische Diagnose nahelegten – hier war der BGH durch die von Schwenn im Wiederaufnahmeverfahren gewonnenen Osnabrücker Fälle sensibilisiert:

c) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, den von dem sachverständigen Zeugen erst in der Hauptverhandlung bekundeten Umstand der Selbstverletzungen der Nebenklägerin auf einen möglichen Zusammenhang mit einer etwaigen psychischen Störung der Nebenklägerin hin zu untersuchen (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 2010, – 2 StR 185/10). Zwar gibt es weder den Erfahrungssatz, dass selbstverletzendes Verhalten typische Folge eines erlittenen Missbrauchs ist (vgl. Schwenn, StV 2010, 705, 710), noch denjenigen, dass es sich dabei regelmäßig um den Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung handelt. Auch dieser Aspekt wäre indes in den Blick zu nehmen gewesen, da Anlass für die Klärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen Selbstverletzung und Persönlichkeitsstörung hätte bestehen können. (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. April 2010 – 5 StR 127/2010).

Das Unterlassen solcher Prüfung lässt insbesondere auch besorgen, dass die von der Sachverständigen und dem sachverständigen Zeugen gestellte, vom Landgericht übernommene – und von diesem ersichtlich auch als die Glaubhaftigkeit der qualitätsgeminderten Aussage der Nebenklägerin steigernde Umstand herangezogene – Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung auf einem Wertungsfehler beruhen kann. Auf geltend gemachte grundsätzliche Bedenken hinsichtlich einer zirkulären Argumentationsweise bei einer mit dieser Diagnose maßgeblich begründeten Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage kommt es bei dieser Sachlage nicht einmal an. Sie wäre indes für das weitere Verfahren zu bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 – 5 StR 319/10; Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer, 2002, S. 69, 71).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-1&Seite=1&nr=55272&pos=49&anz=264

Weil der Therapeut hier also die Warnzeichen übersah, die zur Diagnose einer Borderline-Störung hätten führen können wenn nicht müssen, er vielmehr aufgrund des unüberprüften Berichts der Klientin eine PTBS annahm, die wiederum die Aussagepsychologin und das Gericht unkritisch zur Annahme der Glaubhaftigkeit der ersichtlich unzulänglichen belastenden Aussage veranlaßte, wurde ein kranker alter Mann erstinstanzlich zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieser leichtfertigen, vermeintlich ›opferempathischen‹, Verfahrensweise aller Beteiligter hat der BGH, der Kröber und Schwenn damit wiederum bestätigte, einen Riegel vorgeschoben.

Der BGH ist dem ebenso wie Kröber zur Ratio verpflichteten Aussagepsychologen Prof. Dr. Max Steller, wie Kröber an der Charité Berlin tätig, gefolgt, nun schon zum zweiten Mal seit 1999 in Konsequenz der irregeleiteten Mißbrauchsaufdeckungen und der unsäglichen Prozesse, die aus ihnen resultierten. Steller fungiert in feministischen Kreisen zurecht als Gottseibeiuns all jener, die aus ideologischen Gründen an ubiquitären Mißbrauch glauben und die die Freisprüche im Montessori- und den Wormser Prozessen noch heute für Fehlurteile halten. Alice Schwarzer gehört selbstredend dazu – schließlich ist sie die irrationalste Person, die sich je als Medienfigur erschuf.

Der Workshop von Max Steller in Zürich führt in die Problematik, die alte wie die neue, kurz und knapp ein:

Forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Zum Realitätsgehalt der Aussagen von Opfer-Zeugen

Workshop beim 4. Intern. Symposium Forensische Psychiatrie, Zürich 24./25. Mai 2012 Prof. Dr. Max Steller Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Professor für Forensische Psychologie a. D. am

Institut für Forensische Psychiatrie, Charité-Universitätsmedizin

Oranienburger Str. 285 (Haus 10), 13437 Berlin

Obwohl ich die komplette Lektüre der stichwortartigen, sehr gedrängten Darstellung empfehle, blende ich hier nur den letzten Flipchart ein, weil er das beleuchtet, was sowohl Kröber als auch Steller auszeichnet: die Verpflichtung auf die Ratio:

DOPPELTER „OPFER“SCHUTZ DURCH FORENSISCHE AUSSAGEPSYCHOLOGIE

Substanziierung des Realitätsgehalts von Opferaussagen und

Identifizierung von Falschaussagen

als gleichberechtigte Ziele.

Plädoyer für rationale Problemlösung in einem emotionalisierten Feld!

http://www.fotres.ch/index.cfm?action=act_getfile&doc_id=100696

Ja, das ist auch mein Ideal.

Hans-Ludwig Kröber denkt und verhält sich rational: anders kann man eine auf Wahrheit beruhende Gerechtigkeit auch nicht angehen. Im Kachelmann-Verfahren hat er sich strikt auf den begrenzten Auftrag beschränkt, als Psychiater die Aussagetüchtigkeit (also die Fähigkeit, Realität wahrzunehmen und zu reproduzieren) der Nebenklägerin zu untersuchen, die zwar von der Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel bejaht, von ihrem Therapeuten aber wegen einer PTBS verneint worden war. Aussagen zur Glaubhaftigkeit der Aussage hätten seinen engen Untersuchungsauftrag überschritten, und bei Überschreitung dieses Auftrags droht ein Befangenheitsantrag. Also beschränkte er sich im Verfahren darauf, die Diagnose PTBS zu verneinen, dem Therapeuten schwerwiegende Vorwürfe wegen Diagnose und Therapie zu machen, da er mangels Distanz die manipulative Potenz der Klientin nicht wahrnehme, und der Nebenklägerin volle Aussagetüchtigkeit zu bescheinigen.

Das war ein rationales Verhalten, das allerdings der totalen Selbstverleugnung bedurfte. Das aber insbesondere in Mannheim angebracht war, wo der Weltklasse-Gerichtsmediziner Prof. Dr. Brinkmann wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt wurde, weil seine Gutachten zugunsten des Angeklagten ausgefallen waren, Befangenheitsanträge gegen Mattern und Greuel, die ihre Gutachtenaufträge zulasten des Angeklagten auf peinliche Art und Weise überschritten, indes abgelehnt wurden.

Nach Abschluß des Verfahrens ist Hans-Ludwig Kröber so frei, seinen Gutachtenauftrag zu überschreiten. Und er ist wie immer rational und daher ohne Furcht vor den Attacken, die feministische Kreise und die wegen der p.c. einknickenden Mainstream-Medien zwangsläufig lostreten müssen, wenn sie sich nicht lieber in Totschweigen ergehen, was ja eine ebenso effektive Maßnahme ist. Schließlich geht es um Falschbeschuldigung durch eine Frau, die es weder statistisch noch moralisch geben darf.

Jetzt hat er sich als Insider geäußert – und anders hätte er sich, rationale Persönlichkeit, die er ist, gar nicht äußern können:

Schwierige Fälle

Prof. Hans-Ludwig Kröber

Gerichtspsychiater, muss Schwerverbrecher beurteilen

Sendung vom Freitag, 9.11. | 10.00 Uhr | SWR1 Baden-Württemberg

Warum werden Menschen zu Mördern, steckt in jedem eine Bestie? Prof. Hans-Ludwig Kröber versucht herauszufinden, was hinter den Taten steckt. Er muss auch als Gutachter vor Gericht beurteilen, ob von einem Straftäter weiterhin Gefahr ausgeht, oder ob er nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Kröber ist Psychiater und Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité.

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/nid=1895042/did=10479420/1de8pgf/index.html

Leute, SWR 1, ab Minute 17:33:

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/sdpgid=731823/nid=1895042/did=10479420/1f1245r/index.html

Klartext zum Kachelmann-Verfahren: Kröber sagte, daß Frau D. fit, intelligent und aussagetüchtig war und genau wußte, was sie sagte – das Problem an der Aussage sei vielmehr, daß sie mit den Indizien und der Spurenlage nicht zu vereinbaren gewesen sei. Und natürlich sei er der Auffassung – die sei tatsächlich vorgetragen worden! – entgegengetreten, daß eine vergewaltigte Frau über die Tat nicht berichten könne. Auf die direkte Frage, ob Frau D. gelogen habe, sagte er, daß sie seiner Meinung nach an der entscheidenden Stelle gelogen habe, und nach der gerichtlichen Vernehmung dieser Zeugin sei es allen Beteiligten klar gewesen, daß sie an verschiedensten Stellen gelogen, dabei aber einen bestimmten Kurs gefahren habe. Er habe eigentlich erwartet, daß das Gericht danach auf die Nebenklagevertretung zugehen würde mit dem Vorschlag, das Verfahren hier abzubrechen, das sei klar eine Fehlbeschuldigung, der man nicht folgen könne…
Aber das Gericht habe mit einer »kurpfälzischen Trotzigkeit« weitergemacht, weil es sich von »Auswärtigen« nicht den Lauf der Dinge habe vorschreiben lassen, womit er eher RA Schwenn als sich selber meinte.

Im Oktober 2010 also war die Sache schon klar – und nicht im Sinne eines in dubio pro reo, sondern einer erwiesenen Unschuld des Angeklagten wegen Falschbeschuldigung.

Wie ich schon sagte. Die Welt, hier speziell die Mannheimer Justiz, zwingt einen zu unnützlichen Kommentaren. Aber die Ratio und die Wahrheit erhellen doch manchmal blitzartig das rabenschwarze bis dunkelgraue Universum. Daß sich dieses Licht fortpflanze, ist mehr als nur Hoffnung. Es kann gar nicht mehr erlöschen. Da fügt sich ein Puzzlestück zum nächsten.

Update (12.11.2012):

Hans-Ludwig Kröber hat Verstärkung gewonnen – es gibt einen weiteren ideologiefreien Blick auf das emanzipatorisch verbrämte Vorhaben, Kinder frühestmöglich mehrheitlich in staatliche Kitas zu stecken. Der dänische Familientherapeut und Autor Jesper Juul hat eine Streitschrift mit dem Titel: ›Wem gehören unsere Kinder. Dem Staat, den Eltern oder sich selbst?‹ verfaßt, die in dieser Woche im Beltz Verlag, Weinheim, erscheint. Im aktuellen SPIEGEL 46/2012 von heute befindet sich ein Vorabdruck (S. 50 – 51)

Schluss mit dem Zickenkrieg!

Warum wir so heftig über die Kinderbetreuung streiten – und so wenig darüber wissen.

Von Jesper Juul

Politisches Ziel der EU und anderer politischer Organisationen wie etwa der OECD ist es heute, so viele Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren wie möglich in Tageseinrichtungen unterzubringen, was für mich einer Zwangsmaßnahme gleichkommt und mit demokratischen Gepflogenheiten nichts zu tun hat.

Die Argumentation ist eindeutig, die Absicht leicht zu durchschauen: Es geht um das politische Interesse des jeweiligen Landes, ökonomisch mit anderen Ländern Schritt zu halten und konkurrieren zu können. Weshalb es notwendig sei, dass Eltern bereits kurze Zeit nach der Geburt wieder produktiv arbeiten können und wir deshlab die Kinderbetreuung am besten gleich in eine fünfjährige Vorschulzeit umwandeln.

Er erinnert an die schlechten historischen Erfahrungen mit »Kindern im Staatsbesitz«, weist darauf hin, daß die qualitative Ausstattung von Kitas, auf die es ankomme, von der Haushaltslage abhänge und in der Entscheidungsgewalt von Politikern und Bürokraten liege, die sich für Kinder nicht interessieren. Entsprechend fehlt es an wissenschaftlichen Forschungen:

Es gibt unzählig viele Studien darüber, was die Betreuungseinrichtungen Gutes tun, und in letzter Zeit auch die eine oder andere Studie darüber, wo sie gescheitert sind. Aber es hat nie eine große Vergleichsuntersuchung gegeben, die, sagen wir, 20 000 Kinder aus beiden Gruppen [familiäre und institutionalisierte Betreuung] miteinander vergleicht. Die europäischen Länder, die zurzeit dabei sind, Millionen Kinder aus der familiären Betreuung in staatliche oder private Einrichtungen zu überführen, würden uns allen einen großen Dienst erweisen, wenn sie so schnell wie möglich diese Art von Studien in die Wege leiteten.

Und er appelliert dringend an die Mütter, sich nicht gegenseitig zu zerfleischen:

Weil uns das Wohl und die Zukunft unserer Kinder so sehr am Herzen liegen, wird die Debatte über die Kindertagesbetreuung oft schnell emotional. Vor allem Mütter verteidigen die Wahl ihrer Entscheidung, indem sie die Meinung der andersdenkenden Mütter abwerten. […] Ich möchte diese Frauen lediglich darauf hinweisen, dass sie vordergründig zwar zum Wohle ihres Kindes kämpfen, in Wirklichkeit aber schlechte Vorbilder sind, weil sie die Anderdenkenden bekriegen und behaupten, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein. […] Eure qualifizierte Stimme ist von großer Bedeutung in dieser Debatte. Aber solange ihr diesen Zickenkrieg zulasst, wird es den Politikern ein Leichtes sein, auf einem Ohr taub zu sein und ihre Beschlüsse durchzubringen.

Denjenigen von euch, die sich für eine Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung entscheiden, möchte ich empfehlen, sich in der Zusammenarbeit mit den Erziehern und den anderen Eltern mit so viel Herz und Gefühl wie möglich zu engagieren. Die Qualität der Kinderbetreuung ist zu wichtig, um sie allein den Politikern und Erziehern zu überlassen. Und ihr, die ihr das Privileg habt, eure Kinder zu Hause zu betreuen, wägt eure Beiträge in dieser Debatte sorgfältig ab, sonst werden sie als ideologisch, arrogant oder unwissend abgetan.

Zum Unfug des Betreuungsgelds, das nicht die geringsten Anreize und Steuerungseffekte auslöst, hatte ich ja auch schon meinen Senf gegeben:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/07/03/betreuungsgeld-zwischen-hammelsprung-und-bockmist/

Was Jürgen Trittin am 9.11.2012 zu diesem Thema im Bundestag absonderte, knüpft nahtlos an die Sinnfreiheit der gesamten Veranstaltung an. An der deutschen Debatte beteiligen sich nun leider nicht nur Mütter, sondern auch kinderlose Karrierefrauen, die zwar der Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Wort reden, insgeheim aber die Kinderkriegerei als selbstverschuldete Unmündigkeit betrachten. Und eben auch männliche Oberfeministen, deren Beiträge schon deshalb ›ideologisch, arrogant oder unwissend‹ daherkommen.

Michael Klein hat auf seinem Blog ›Kritische Wissenschaft‹ über den Horizont dieses Politikers eine ebenso vergnügliche wie auch ernsthafte Glosse verfaßt, die ich nur empfehlen kann:

Unsinn der Woche vom (nach eigenen Angaben) unbegabten Jürgen Trittin

November 11, 2012

http://sciencefiles.org/2012/11/11/unsinn-der-woche-vom-nach-eigenen-angaben-unbegabten-jurgen-trittin/