Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (I)

›Ein Märchen aus der Provinz‹ lautet der ironische Untertitel des Gemeinschaftswerks – ach, wenn es doch bloß ein Märchen wäre… Dem ist aber nicht so. Über den medialen und gesellschaftlichen Zeitgeist der ›Verteufelung des männlichen Geschlechts‹ und über die Erosion der Unschuldsvermutung, die er im Gefolge hat, habe ich hier schon einige Texte veröffentlicht:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/25/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-i/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/29/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-ii/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/06/05/nichts-gelernt-aus-dem-kachelmann-verfahren-unschuldsvermutung-ade/

Das Kachelmann-Buch illustriert diese alarmierende Entwicklung aufs Grellste. Wenn sich konservativ-christliche Provinz (Vereinsmeierei und Lokalpolitik inbegriffen) und feministisch-fundamentaler Mainstream verschwistern, regiert eine schwer erträgliche Fünfziger-Jahre-Moral, die geradezu zwangsläufig zur Vorverurteilung des Mannes und zur Zementierung einer ›Opferolle‹ der Frau führt. Was fatale Auswirkungen auf Strafverfahren mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hat. Denn dann stehen sich nicht mehr gleichwertige, jeweils überprüfungsbedürftige,  Aussagen gegenüber, sondern eine berechtigte Anklage der alsbald als Nebenklägerin staatsanwaltsgleich agierenden Frau (exemplarisch der Haftrichter Reemen: „Einen solchen Vorwurf denkt sich doch keine Frau aus!“) gegenüber einer bloßen bestreitenden Schutzbehauptung des qua Geschlecht generell und wegen unkonventionellen Liebeslebens auch speziell moralisch fragwürdigen Mannes. Typisch für diese ideologisch befangene Geisteshaltung ist der Beschluß der 5. Großen Strafkammer vom 1.7.2010, mit dem die beantragte Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann abgelehnt wurde:

Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmaßlichen Tatabend u.a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel.

Die Kammer führt ferner aus, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers nach Aktenklage bei einer Gesamtbetrachtung auch unter Berücksichtigung der von der Verteidigung vorgetragenen Einwände nicht nur durch das Nachtatverhalten einschließlich des Ablaufs der Anzeigenerstattung und das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg, sondern u.a. auch durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten unterstützt werden.

[S. 254]

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1256223/index.html?ROOT=1160629

Ein Dokument der Irrationalität sondergleichen, weshalb der dieser Pressemitteilung zugrundeliegende Beschluß am 29.7.2010 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgehoben und die Untersuchungshaft des damaligen Angeklagten beendet wurde.

Das Landgericht machte sich also nach Aktenlage ein Bild von zwei Persönlichkeiten und deren Beziehung, tatkräftig unterstützt von der ihren Auftrag überschreitenden feministisch orientierten Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel, die allein aufgrund der Angaben der Anzeigenerstatterin ein mögliches klassisches Beziehungszenario entwarf, das, wenn es denn wahr wäre, die ja eigentlich unwahrscheinliche Tat irgendwie erklären könnte (im FOCUS, der es gleich verbreitete, war der Konjunktiv eliminiert), und hielt die Schilderung eines verabredungsgemäß verlaufenen Treffens nebst einer undramatischen Trennungsszene nach dem gemeinsamen Essen nicht für plausibel. Schließlich weiß man ja, wie Männer sind. Die nehmen ein Schlußmachen doch nicht einfach so hin, die sind narzißtisch gekränkt und müssen Dominanz herstellen, da mag die ›Beziehung‹, um die es geht, noch so monothematisch sein, bei den gelegentlichen Treffs wie bei den Chats.

Die belastenden Aussagen des zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfacher Lügen überführten mutmaßlichen Opfers, das der Polizei und der Staatsanwaltschaft hartnäckig vorgegaukelt hatte, erst nach der konkreten Verabredung zur Gestaltung des Treffens erstmals durch einen – tatsächlich selbstgeschriebenen – Brief nebst beiliegenden Ticketreceipts von Kachelmann und einer anderen Frau von dessen Untreue erfahren und mit dieser Frau niemals Kontakt gehabt zu haben, wurden dagegen als glaubhaft eingestuft.

Die die Glaubhaftigkeit ›unterstützenden‹ rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg waren indes ohne Ergebnis geblieben, obwohl sich der Verkehrsmediziner Prof. Dr. Mattern nicht auf seinen Auftrag beschränkt hatte, die Spuren mit der Tatschilderung abzugleichen. Die Tatschilderung vor der Polizei, »mit der Messerschneide traktiert worden zu sein« [S. 238], war ersichtlich unzutreffend, weshalb Mattern von sich aus als anklagefördernde Alternativlösung den Klingenrücken ins Spiel brachte – auf dem sich allerdings, wie auch an deren Spitze, keine DNA der Anzeigenerstatterin befand: die befand sich, der Erstaussage angepaßt, nur an der Schneide, die wiederum als Verursacherin der geringfügigen Schürfspuren am Hals nicht in Betracht kam. Weshalb die Anzeigenerstatterin im Mai 2010 vor der Sachverständigen Greuel ihre Aussage der neuen Situation anpaßte:

A: [Antwort der Anzeigeerstatterin]: Also, mit Metall meine ich jetzt nicht das Metall an sich. Ich weiß nicht, wie sich Metall anfühlt, also nicht das Metall an sich, sondern einfach die Klinge, diese, ja, das Geriffelte, ich hab die Klinge gespürt, den Druck, dieses Schmale, es ist ja nur ganz schmal, dieses.

F: [Frage Luise Greuel]: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Sie keine Schnittverletzungen hatten?

A: Am Hals? Hatte ich keine Schnittverletzungen?

[S. 243]

Wiederum gegenüber Greuel:

»Das ist, aber, ja, ich weiß es nicht. Ich hab’s nicht gesehen, wie rum er es gehalten hat. Ich hatte nur dieses Gefühl einfach immer nur, Gott, das ist ja so gezackt, das war ein Sägemesser, und ja, ich war mir eigentlich sicher in der Situation, dass es die Klinge ist.«

[S. 238]

Schon vor der Anklageerhebung lag ein Gutachten von Prof. Dr. Rothschild, im Gegensatz zu Prof. Dr. Mattern ein Experte auf diesem Gebiet, mit folgender Stellungnahme vor:

Es ist sehr schwer vorstellbar, dass, wie von der Verletzten angegeben, der Beschuldigte ihr das Messer in dem insgesamt dynamischen Geschehen wiederholt auch fest andrückend gegen den Hals hält und dabei eine nur recht eng begrenzte Fläche des Vorderhalses in einer ausgesprochen gleichsinnigen Weise mit gleichartiger Oberflächlichkeit verletzt.

[S. 237]

Daß sich keine dem Angeklagten zurechenbare DNA am Messer befand, was ebenfalls schon durch das LKA-Gutachten von April 2010 feststand, rundet das Bild ab. Jedem, der noch logisch und rational denken kann, war bereits am 1.7.2012 klar, daß der Messereinsatz widerlegt sein dürfte (was sich später dann, nach den nachgeholten aber fehlgeschlagenen Experimenten von Mattern und dem Gutachten des Selbstverletzungsexperten Prof. Dr. Klaus Püschel, zur Gewißheit verdichtete).

Hinsichtlich der Entstehung von Hämatomen an den Oberschenkeln und der oberflächlichen Kratzer gab es wegen der weiträumigen Erinnerungslücken der Anzeigenerstatterin ohnehin keine ›Tatschilderung‹, die Prof. Dr. Mattern hätte abgleichen können. Seine Arbeitsweise ergibt sich aus dem Befangenheitsantrag von RA Schwenn gegen ihn (S. 241 – 247), der, wen wundert es, wie alle Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt wurde.

Zu den von der Anzeigenerstatterin unerklärten Kratzern lag demgegenüber schon am 20.4.2010 ein Gutachten von Prof. Dr. Rothschild mit folgenden Ausführungen vor:

Lokalisation und Morphologie der Verletzungen lassen zunächst an eine Selbstbeschädigung denken. Insbesondere die Gleichsinnigkeit und feine Parallelität der beiden ritzenartigen Kratzspuren weisen auf eine gleich bleibende Druckausübung bei der Führung des Gegenstandes während der Verletzungshandlung hin. Eine Verursachung durch fremde Hand während eines dynamischen Geschehens, wie es von der Verletzten geschildert wurde, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.

[S. 241]

Und das aussagepsychologische Gutachten, das den Bekundungen der Anzeigeerstatterin attestierte, nicht einmal die Mindestanforderungen einer gerichtsverwertbaren Aussage zu erfüllen, sollte durch ›die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen‹ die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers unterstützen? Bereits am 12.4.2010 lagen von der Verteidigung vorgelegte aussagepsychologische Gutachten von Prof. Dr. Elliger, Prof. Dr. Jankowski und Frau Dipl. Psych. Daber vor, die ebenfalls Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage belegten [S. 359] – und nun haben alle vier Sachverständigen unrecht? Selbst Frau Prof. Dr. Greuel, die doch immerhin zu einem klaren Ergebnis gekommen war?

Gegen alle Rationalität, gegen die Beweislage, hatte das Schema: der Mann ist der Täter, die Frau ist das Opfer, gegriffen. Inwieweit es durch die weiteren Schemata: Schwetzinger Bürgerin gegen Ausländer, halböffentliche Radio-Moderatorin gegen Promi, noch verstärkt wurde, wäre eine Frage, die nicht einmal die Betroffenen beantworten könnten: selbst bei krassesten aufgedeckten Fehlurteilen beharren die an ihnen Beteiligten habituell darauf, vollkommen zurecht in voller Überzeugung gehandelt zu haben.

Bis hin zur Pressemitteilung des Landgerichts vom 31.5.2011 zum unvermeidbaren Freispruchsurteil blieb diese Fixierung, nunmehr allerdings auch aus Selbstschutzgründen, arretiert. Einziges Ziel und einziger Zweck dieser Erklärung wie auch der mündlichen Urteilsbegründung, soweit aus Presseveröffentlichungen rekonstruierbar: Rechtfertigung der voreingenommenen Verfahrensführung von Staatsanwaltschaft und Gericht und Schutz der Anzeigenerstatterin vor straf- wie zivilrechtlicher Verfolgung. Ich weiß, daß ich nichts weiß, lautete das Mittel der Wahl – und es wurde sogar verschwiegen, was selbst für das Mannheimer Gericht ausschlaggebend für den Freispruch gewesen sein muß: die Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussagen.

Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

[…]

Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Wie konnte es zu dieser krassen Verweigerung einer rationalen Beweiswürdigung kommen?

Eine Erklärung bot Frank Krause im SCHWARZWÄLDER BOTE vom 6.6.2011, als überraschend durch die ja angesichts des gerichtlichen Persilscheins für das unprofessionelle Wirken der Mannheimer Justiz erfreute Staatsanwaltschaft dann doch noch formal Revision eingelegt wurde (der sich einen Tag später auch die Nebenklage anschloß) [Hervorhebungen von mir]:

Kachelmann-Prozess Verfahren geht in die Verlängerung

Frank Krause, vom 06.06.2011 19:08 Uhr

Stuttgart/Mannheim – Der Fall wird immer bizarrer. Zunächst hieß es, die Staatsanwaltschaft würde das Urteil gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann akzeptieren. Am Montag legte die Behörde doch Revision ein. Was geschah hinter den Kulissen?

Eigentlich schien der Fall erledigt. Als am vergangenen Dienstag das Landgericht Mannheim sein Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sprach, deutete alles darauf hin, dass die Akte geschlossen wird. Mit 5:0 Stimmen sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den 52-jährigen Schweizer vom Vorwurf frei, er habe im Februar 2010 seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Schwetzingen brutal vergewaltigt.

[…]

Vertrauliche Informationen durchgesickert

Der Appell hat nichts geholfen, der Justizmarathon geht weiter. Am Montag hat die Staatsanwaltschaft Mannheim offiziell Revision gegen das Urteil eingelegt. Obwohl kurz vor Prozessende vertrauliche Informationen durchgesickert waren, wonach die Behörde im Fall einer Niederlage auf eine Revision verzichten wolle, geschieht nun das Gegenteil. Aber warum? Die Revision einzulegen “dient dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen”, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Soll heißen: Die Ermittler wollen die ausführliche Begründung des Freispruchs lesen – sie soll spätestens Mitte August vorliegen -, ehe sie dann binnen eines Monats entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten oder zurückgezogen wird. Nur, ist das der alleinige Grund? Selbst der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, der im Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert hatte, ließ am Montag mitteilen, man sehe bisher keine formellen Verfahrensfehler des Gerichts.

Aber nur darum würde es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gehen, weil dort keine erneute Verhandlung mit Zeugenvernehmungen stattfindet, sondern das Urteil aus Mannheim ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft würde. Kein Wunder, dass sich in Justizkreisen nun hartnäckig Gerüchte halten, in den Tagen vor dem Urteilsspruch habe es Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Nebenklage gegeben.

Heftiger Streit im Nebenzimmer

Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren. In der Tat hatte der Richter scharfe Kritik an Kachelmanns Top-Verteidiger Schwenn für dessen Verhalten im Prozess geübt und ihm “mangelnden Respekt” gegenüber allen Beteiligten vorgehalten.

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen. Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten. Sowohl die Kanzlei von Franz im badischen Ketsch als auch die Staatsanwaltschaft und das Landgericht lehnten am Montag eine Stellungnahme zu möglichen Absprachen ab. “Dazu sagen wir nichts”, hieß es übereinstimmend.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Dem noch heute online verfügbaren Artikel ist niemand entgegengetreten.

Passagen dieses Artikels werden auch im Kachelmann-Buch zitiert [ S. 275], und als Zeugen des Wutausbruchs der Nebenklägerin nach der Urteilsverkündung werden Reto Caviezel und Miriam Kachelmann benannt:

Reto und Miriam waren in einem Nebenraum und wurden nach dem Urteil Zeugen des Ausrastens der Nebenklägerin Claudia D. [im Hinblick auf die einstweilige Verfügung der Nebenbei-Pressekammer der 3. Zivilkammer des LG Mannheim gekürzt], als sie ihren Anwalt Franz als »feige Sau« beschimpfte und akustisch nachvollziehbar gegen allerlei Gegenstände trat.

[S. 276]

Das Buch von Jörg und Miriam Kachelmann stellt der ideologischen Verblendung von Staatsanwaltschaft und Landgericht Mannheim derartig viele sachliche Fakten entgegen, daß die Trittbrettfahrer der unsäglichen Pressemitteilung des LG Mannheim, die daraus ihre fortwährenden Nachverurteilungen schöpfen, zum Ausstieg gezwungen sein müßten – aber ach, Alice Schwarzer, die sich auf den juristischen Kampf gegen Kachelmann versteift hat, obwohl ihre ökonomisch kränkelnde EMMA diese Ressourcen kaum hergeben dürfte, liest dieses Buch sicherlich erst gar nicht. Ihr geht es um den Kampf gegen den Rechtsstaat, dessen Säule der Unschuldsvermutung leider auch für Männer gilt, die von Frauen beschuldigt werden:

Schwarzer vs. Kachelmann

Verblendung

Erstellt 11.10.2012

Aus und vorbei? Der Fall Kachelmann, der im Mai 2011 mit einem Freispruch zu Ende ging, findet derzeit eine presserechtliche Verlängerung. Vor allem Alice Schwarzer gibt dabei eine peinliche Figur ab. Anstoß, der Kommentar. Von Thorsten Keller

Man muss keine Ahnung von der Strafprozessordnung oder vom deutschen Rechtssystem haben, um über einen spektakulären Kriminalfall zu schreiben. Mitunter genügt auch eine korrekte Gesinnung und ein großer Name als Ersatz für Sachkenntnis. So in etwa war die Versuchsanordnung, als die „Bild“-Zeitung die Kölner Publizistin Alice Schwarzer beauftragte, den „Fall Kachelmann“ – der Wettermoderator war der Vergewaltigung angeklagt- vor dem Landgericht Mannheim zu begleiten.

Schon vor der Beweisaufnahme hatte Schwarzer ihr Urteil gefällt: Er hat’s getan, der Kachelmann. Dafür kassierte sie von der „Bild“ ein stattliches Salär, und von den Medienanwälten des Angeklagten reihenweise Abmahnungen. Professionelle Gerichtsreporter wie Gisela Friedrichsen vom „Spiegel“ wiesen Schwarzer ziemlich eindrucksvoll eine bedenkliche Melange aus Inkompetenz und Verfolgungseifer nach. Anders gesagt: In diesem Prozess wurde nicht nur der Ruf von Jörg Kachelmann, der jahrelang ein komplexes System von Haupt- und Nebenfrauen managte, beschädigt.

Dann endete das Verfahren im Mai 2011 mit einem Freispruch, der inzwischen rechtskräftig wurde […]

Doch was dann folgt, ist nur noch perfide zu nennen. In der Frauenzeitschrift “Emma“ erscheint ein Text, in dem „Unschuldsvermutung“ – für Frau Schwarzer zum Mitschreiben: eine der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften  überhaupt – als „Unwort des Jahres“ vorgeschlagen wird. Dieses Pamphlet suggeriert nicht nur zwischen den Zeilen: Er hat’s getan, der Kachelmann. Dafür kassieren Alice Schwarzer und die „Emma“ zu Recht eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln. Auch dies hätte ein Punkt sein können, an dem Alice Schwarzer ihren Furor zügelt.

Doch wer sich auf einem Kreuzzug wähnt und Wahrheit und Gerechtigkeit für sich gepachtet hat, der lässt sich nicht von einem deutschen Landgericht bremsen. Es gibt nun ein Hauptsachverfahren; wenn es sein muss, auch durch mehrere Instanzen, lässt der „Emma“-Verlag wissen. So wird der „Fall Kachelmann“ ins Unendliche verlängert, und wird zugleich zum „Fall Schwarzer“ – einer Ikone der Frauenbewegung, die sich aus freien Stücken herabgewürdigt hat zur Krampfhenne des Boulevards.

http://www.ksta.de/debatte/schwarzer-vs–kachelmann-verblendung,15188012,20570476.html

Gegen diese Hysterien wendet sich das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹.

Es dokumentiert u.a., und das läßt jedem Juristen das Herz höher schlagen, der auch noch an Recht und Gerechtigkeit, verwirklicht durch zeitgenössische Staatsanwälte und Richter, glaubt, Auszüge des Beschlusses des OLG Karlsruhe, das mannheimliche Irrationalitäten nicht durchgehen ließ.

Auf S. 101 – 109 gibt es Auszüge, auf S. 162 ist ein weiterer aufgeführt – ich bin sicher, daß sich das OLG auch noch zu dem ersichtlich ungeeigneten, allein der Verzweiflung geschuldetem, Unterfangen von Staatsanwaltschaft und Kammer verhalten hat, durch Beziehungszeuginnen einen irgendwie tatbezogenen Erkenntnisgewinn zu generieren…

Das OLG hatte zunächst richtig erfaßt, daß keines der vorliegenden Gutachten den Tatvorwurf gegen Kachelmann belegte, es also um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ging. Dann wurden ausführlich die Unbrauchbarkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin aus aussagepsychologischer Sicht, ihre Fähigkeit zur Konstruktion und Aufrechterhaltung einer Falschaussage und Bestrafungs- und Belastungsmotive behandelt.

Explizit heißt es dort u.a.:

In diesem Fall, dass bei Aussage gegen Aussage diejenige des einzigen Belastungszeugen hinsichtlich Teilen des Geschehens widerlegt ist, kann seinen übrigen Angaben nur gefolgt werden, wenn außerhalb seiner Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen (nur BGHSt 44, 153; BVerfG, NJW 2003, 2444).

[S. 103]

Dieses Aussageverhalten der Nebenklägerin erschüttert auch und insbesondere die Ermittlung des Wahrheitsgehalts der Angaben zum Vergewaltigungsvorwurf, dem Kerngeschehen.

Die Falschangaben der Nebenklägerin könnten durchaus der Belastungsmotivation geschuldet sein.

[S. 104 f.]

Bei dieser Lage der Aussagen der Nebenklägerin sind an die Prüfung und Annahme der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben, insbesondere zum Kerngeschehen, dem Vergewaltigungsvorwurf, erhöhte Anforderungen zu stellen.

Diesen Anforderungen genügt die Aussage der Nebenklägerin – nach dem von keiner Seite in Zweifel gezogenen Ergebnis der eingehenden Exploration und darauf aufbauenden überzeugenden aussagepsychologischen Begutachtungen der Nebenklägerin durch die Sachverständige Diplom-Psychologin Prof. Dr. L. Greuel – nicht. Die Aussage selbst weist erhebliche Mängel auf, die bereits die sog. Mindestanforderungen betreffen (Logik, Konsistenz, Detailierung, Konstanz, Strukturgleichheit). Demzufolge kann ein etwaiger Erlebnisbezug der Aussage oder umschriebenen Aussagekomplexe mit aussagepsychologischen Methoden nicht bestätigt werden.

[S. 106 f.]

Damit war der Freispruch vorgezeichnet – keine dieser Würdigungen des Oberlandesgerichts tauchten in der Pressemitteilung über den Freispruch vom 31.5.2011 auf. Im Gegenteil, das Landgericht schloß sich in dieser Erklärung ausdrücklich den vorangegangenen oberflächlichen Würdigungen der Staatsanwaltschaft an, die den juristischen Kern der Würdigung verfehlen:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Bei dieser Herangehensweise an die ›Wahrheitsermittlung‹ ist es dann auch unschädlich, wenn die Kammer von weiteren Unwahrheiten der Belastungszeugin ausgeht:

»Vieles spricht dafür, dass sie auch noch in der Hauptverhandlung an falschen Bekundungen zur verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte festhielt.«

[S.251]

Jörg Kachelmann:

Der [der Freigesprochene, der unschuldig ist] liest nur fassungslos auf S. 193 des Urteils die Behauptung: »Das vorstehend gefundene Ergebnis war nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage der Nebenklägerin oder auch nur der erhöhten Wahrscheinlichkeit einer solchen gleichzusetzen« – doch die war in keiner Weise geprüft worden. Und er reibt sich die Augen, wenn er liest, dass die Kammer davon ausgeht, von der Nebenklägerin darüber angelogen worden zu sein, dass sie den Namen ihrer Konkurrentin im Herbst 2008 durch einen anonymen Anrufer erfahren und irgendwann im Laufe des Jahres 2009 anonym die Kopie der Ticketreceipts erhalten haben will. Auf eine Lüge mehr oder weniger kommt es wohl nicht an – ein Verfahren, wie es schon die Staatsanwaltschaft praktizierte.

[S. 281f.]

Unter der Überschrift »Zu Ansätzen außerhalb dieser Methodik ist zu bemerken:« nahm das OLG Stellung zu den Versuchen von Staatsanwaltschaft und Gericht, außerhalb der für Juristen zwingend geltenden Aussagepsychologie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Aussage der Nebenklägerin irgendwie zu retten – und schob allen diesen Versuchen einen Riegel vor:

Der schlichte Schluss, die Nebenklägerin könnte den Angeklagten (aufgrund ihrer mangelhaften Aussage) zum Kerngeschehen, zur Vergewaltigung, nicht falsch angeschuldigt haben (weder objektiv noch subjektiv), weil sie den Angeklagten mit einer mangelfreien (qualitätsreicheren) Aussage hätte überzeugender falsch anschuldigen können, erscheint zirkelschlüssig (sofern die fragliche Aussage der Nebenklägerin keine externe Bestätigung finden sollte). Ein dahingehender Schluss hätte zu besorgen, dass als Beweisanzeichen für die Richtigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin deren Aussage selbst (Aussage: mangelbehaftet statt mangelfrei) Verwendung fände, deren Richtigkeit erst bewiesen werden soll […] So stellt auch die Sachverständige im Rahmen ihres Gutachtenauftrags – vor dem Hintergrund der intellektuellen Fähigkeiten der Nebenklägerin – denkfehlerfrei – fest, dass aus einem Qualitätsmangel der Aussage selbst nicht der Beleg für den Erlebnisgehalt der Aussage abgeleitet werden kann (Greuel Rdnrn 377).

[S. 107]

Auch hieran hat sich das Gericht nicht gehalten, wie der umfänglich kolportierte Satz von Richter Dr. Bock belegt: »Wenn sie lügt, warum lügt sie so schlecht?« [S. 270] Das falsche Denkmodell hinter dieser Frage lautet: Sie kann nicht gelogen haben, sonst hätte sie es schlauer angestellt. Und noch in der Presseerklärung vom 31.5.2011 wird dieser zirkelschlüssigen ›Sinnfrage‹, die auch der Nebenklagevertreter im Plädoyer stellte, eine Bedeutung beigemessen, die sie nicht hat:

Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Insbesondere aber wies das OLG den Versuch zurück, mithilfe des Therapeuten der Nebenklägerin, Prof. Dr. Günter H. Seidler, und der von ihm vertretenen Psychotraumatologie die Unbrauchbarkeit einer Aussage als Beweis für das Vorliegen der behaupteten Tat zu werten.

Gefahr, einem Zirkelschluss zu unterliegen, bestünde auch, sollte die Mangelhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen mit dem die Todesangst bedingenden Messereinsatz (Trauma) erklärt werden. Den Einsatz des Messers gälte es erst zu beweisen. Grundsätzlich gilt, dass sachverständige Erklärungen konkrete Feststellungen zum Tatgeschehen nicht entbehrlich machen (vgl. auch BGH, NStZ 1986, 373 a. E.).

[S. 107]

Jörg Kachelmann:

Was gibt es Schöneres als einen Therapeuten wie Seidler, dem es an Distanz und Kritikfähigkeit gegenüber der Klientin fehlt, wie das Kröber-Gutachten nahelegt – und dieser Professor aus Heidelberg hatte mit seiner sogenannten ärztlichen Stellungnahme im Sommer dafür gesorgt, dass Landrichter Dr. Joachim Bock frohlocken konnte: »Greuel und Seidler, das passt wie Zahnrädchen ineinander.« Und schwups, war der Haftfortdauerbeschluss begründet. Kachelmann bleibt im Knast, denn alles, was D[…] sagt, ist unbrauchbar wegen des durch die Tat erlittenen Traumas. Sagt Seidler.

[161]

Zur Entzauberung Seidlers trugen nicht nur Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, dessen auf S. 163f. und 166ff. dokumentierte Gutachten-Zitate reines intellektuelles Vergnügen sind, und in der späteren Hauptverhandlung Rechtsanwalt Schwenn, der für die Öffentlichmachung entlarvender Identifikationsprozesse des Therapeuten mit seiner Klientin sorgte, sondern auch der Betroffene selbst bei. Unter dem Titel „Seelische Symptome sind Beweise“ führte er ein Interview mit Alice Schwarzer und Chantal Louis für EMMA Nr.4 [301] Herbst 2011, S. 111 – 115, in dem er nach wie vor meinte, aus seelischen Symptomen auf konkrete Ereignisse schlußfolgern zu können, im feministischen Schulterschluß die Welt für „täterorientiert“ = männerorientiert hielt und vor Gericht eine „strukturelle Opferrolle“ sowohl für seine Klientin als auch für sich selber wahrnahm…

Am 10.10.2012 wurde die online-Version dieses bezeichnenden Interviews (»Vergewaltigung führt in nahezu hundert Prozent der Fälle zu einer Traumafolgestörung […]«) vom Netz genommen, weil dort mehrfach der volle Klarname der Anzeigenerstatterin genannt wurde, einmal auch in einer Bild-Unterschrift unter einem Photoshop-BURDA-Foto seiner Klientin: »Claudia D. war lange unsichtbar.« Jetzt will Alice Schwarzer die Unsichtbarkeit künstlich wiederherstellen, um die einstweilige Verfügung ihres Schützlings auf Unterlassung der Klarnamen-Nennung zu unterstützen. Sie selbst hatte ja keine Hemmungen, das ›Opfer‹ für ihre Zwecke zu instrumentalisieren (und den Therapeuten gleich mit dazu).

Auch der Staatsanwaltschaft erteilte das OLG Karlsruhe einen Dämpfer:

Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft (Schrift vom 22.7.2010, S. 19) kommt als Ursache für eine posttraumatische Belastungsstörung, in deren Folge auch die Fähigkeit eingeschränkt sein kann, Erlebtes wiederzugeben, nicht lediglich ein lebensbedrohliches Ereignis in Betracht. ›Auch das Geständnis eines mehrjährigen systematischen Betruges […] kann die Dimension eines seelischen Traumas haben‹ (vgl. Greuel, Rdnrn. 336, 337).

[S. 162]

Da hakten die Zahnrädchen Greuel-Seidler doch gewaltig. Nur ein von Verurteilungswillen eingeschränkter selektiver Blick konnte übersehen, daß Greuel der Nebenklägerin eine Aussagetüchtigkeit bescheinigte, die Seidler ablehnte.

Und dann gab das OLG dem Landgericht noch einen gewichtigen Hinweis für die Hauptverhandlung:

Die damit aufgestellte Behauptung der Nebenklägerin, den anonymen Brief im Briefkasten erst nach dem mit dem Angeklagten geführten Chat vorgefunden zu haben, stellt eine wahrheitswidrige Erklärung der Nebenklägerin zur Umkehrung des von dem Angeklagten zuvor im Chat vorgeschlagenen – und auch bislang nicht unüblichen – Ablaufs des Zusammentreffens dar. Gründe, die sie in der Tatnacht gegenüber dem Angeklagten, der in guter Stimmung angekommen sei, für die Umkehrung der im Chat vorgeschlagenen, von ihm bevorzugten Reihenfolge des Geschehens vorgebracht und wie dieser darauf reagiert habe, sind ihrer Aussage nicht zu entnehmen. Die Angaben der Nebenklägerin zum abweichenden Einstieg in den Tatabend sind insoweit wenig detailreich, ähnlich wie ihre Angaben zum Kerngeschehen. Die Art und Weise des Beginns des Zusammentreffens kann indes die weitere Abfolge des Tatabends – entweder nach der Schilderung der Nebenklägerin beginnend mit gemeinsamem Essen oder nach Einlassung des Angeklagten beginnend mit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – beeinflusst haben. Inwieweit es sich hierbei um ein bloßes Randgeschehen des Verlaufs der Tatnacht oder um eine für das Kerngeschehen bedeutsame ›Scharnierstelle‹ handelt, ist der Klärung der Hauptverhandlung vorbehalten.

[S. 106]

Welch noble Zurückhaltung des OLG, das darauf hinwies, daß nach Wegfall der Lüge über den Schock der gerade erst erfahrenen Untreue des Lovers kein Grund mehr vorhanden oder auch nur vorgebracht war, die ›nicht unübliche‹ Reihenfolge, nämlich den Vollzug der ›Hauptaufgabe‹ jener Beziehung, einseitig abzuändern. Und daß aussagepsychologisch betrachtet das Hinüberhuschen der Nebenklägerin über dieses Problem genausowenig erlebnisbasiert erschien wie ihre Schilderung der angeblichen Tat. Und natürlich hat dieser Einstieg ›Scharnierfunktion‹: denn wenn Kachelmanns Schilderung stimmt, dann wäre die Angabe eines zweiten, dieses Mal gewaltsamen Geschlechtsverkehrs an jenem Abend, lediglich unterbrochen durch eine Nudelmahlzeit und ein Beziehungsgespräch, vollends unplausibel.

Wie gehabt, Wahrheitsermittlungen bezüglich der Aussage einer Frau fanden nicht statt. Die Staatsanwaltschaft, die die Chuzpe besaß, auf Verurteilung zu plädieren, log, was den wahren Sachverhalt anging:

Jörg Kachelmann:

Der traurige Höhepunkt der Veranstaltung war erreicht, als die Staatsanwaltschaft, das mahnende Wort des Oberlandesgerichts von der »Scharnierfunktion« noch im Ohr, schlicht behauptete, die Verabredung habe von vorneherein den Inhalt gehabt, dass zunächst gegessen werde. Zur Untermauerung dieser Behauptung wurde bewusst unvollständig und sinnentstellend aus dem Chat zitiert.

[S. 271]

So gewissenlos wie die Staatsanwaltschaft agierte die urteilsschreibende Richterin Daniela Bültmann immerhin nicht. In ihren Feststellungen heißt es:

»Die Nebenklägerin hatte damit dem Vorschlag des Angeklagten zugestimmt, an diesem Abend nach seiner Ankunft zuerst den Geschlechtsverkehr miteinander auszuüben und erst ›später‹ zu essen.« [S.28]

[S. 279]

Auch widersprach sie dem Vorsitzenden und seiner in der Pressemitteilung verbreiteten Vorstellung, daß es um ein Geschehen nach dem Trennungsgespräch gehe [Hervorhebung von mir]:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Sie konnte in diesem Punkt der Nebenklägerin nämlich nicht folgen  – ohne daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen: die Schonung der Frau ist oberstes Gebot bei einem Freispruchsurteil gegen einen der Vergewaltigung Angeklagten:

Jörg Kachelmann:

In den Feststellungen des Gerichts gibt es eine zeitliche Lücke zwischen meinem Eintreffen und dem wann auch immer eingenommenen Abendessen mit anschließendem Trennungsgespräch. Festgestellt wird auch ein Geschlechtsverkehr, der sich zu einem unbekannten Zeitpunkt ereignet habe und von dem unbekannt geblieben sei, ob er einvernehmlich stattgefunden habe oder nicht. Zu den vom Oberlandesgericht Karsruhe angesprochenen mangelhaften Angaben der Nebenklägerin darüber, warum, wieso, weshalb sie von dieser einvernehmlichen Planung plötzlich abgewichen sein will und welches Gespräch sich darüber entwickelt habe, heißt es in der gewundenen Beweiswürdigung:

»Vor diesem Hintergrund erschien es zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Angeklagte das abweichende Setting, welches sich ihm nach den Angaben der Nebenklägerin bei seiner Ankunft präsentierte, völlig kommentarlos hingenommen hätte. Die entsprechenden Angaben erwecken daher Zweifel.« [S. 196]

Das war’s. Da bricht etwas ab, bevor es beginnt. Zu der »Scharnierfunktion« dieser unglaubhaften Erklärung meiner Falschbeschuldigerin, die das Oberlandesgericht für untersuchenswert hielt, wird kein Wort verloren. Schließlich erfolgte diese Diskussion nur bei der Untersuchung meiner Aussage, deren Realitätsgehalt freundlicherweise immerhin als »möglich« bezeichnet wurde. Die unglaubhafte Aussage einer Frau dient also dazu, meine Aussage als möglich zu erachten. Leben wir in einem Unrechtsstaat, in dem die Aussage einer Frau per se mehr Gewicht hat als die eines Mannes?

[S. 280]

Ja, so weit sind wir gekommen, betrachtet man die einschlägigen erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren, die Aufhebungen des BGH von Verurteilungen durch Landgerichte und die zahlreichen Berichte über Freisprüche in den einschlägigen Verfahren. Wieviele niemals aufgedeckte Fehlurteile in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren pro Jahr ergehen, ist eine Dunkelziffer, die nie erforscht wurde.

Sabine Rückert:

Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.

http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz

Nun liegt die Freispruchsquote bei Sexualdelikten weitaus höher als bei 3 % – ein Zeichen dafür, daß Gerichte zunehmend kritischer auf die Aussortierungskünste der politisch auf PC verpflichteten Staatsanwaltschaften reagieren. Es ist allerdings zu befürchten, daß sich auch das Landgericht Mannheim auf die Arbeit der StA und der Polizei verließ, wobei letztere seit 20 Jahren auf opferempathische Zuwendung statt auf Ermittlungstätigkeit verpflichtet wird (dazu andernorts mehr). Der naturgemäß erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerde von RA Birkenstock vom 7.6.2012 [S. 354 – 366] läßt sich entnehmen, wie sehr eine aufklärungsunwillige Staatsanwaltschaft, oftmals vergeblich, zum Jagen getragen werden mußte und wie parteiisch sie agierte.

Und was hat es mit dem von Seidling öffentlich beklagten Abreißen der objektiven Beweisketten auf sich?

Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt.

Gar nichts. Die objektive Beweiskette bleibt unbeachtet: sie wird gar nicht erst in Angriff genommen. Denn das will man nicht riskieren, daß die Nebenklägerin einem Gegenverfahren ausgesetzt wird, das ist bei unvermeidbarem Freispruch oberstes Ziel:

Jörg Kachelmann:

Auch die Untersuchung der objektiven Beweise orientiert sich allein daran, ob sie den Anklagevorwurf stützen (logischerweise Ergebnis: nein), sodass auch hier keine Beweiskette geschmiedet wurde, weil sie nicht geschmiedet werden sollte. Die Kammer versteigt sich gar zu dem Ergebnis, dass Selbstverletzungen nicht ausschließbar seien, referiert dann aber Gutachten, die Selbstverletzungen dringend nahelegen, und lässt die aus den brav wiedergegebenen Spurengutachten ersichtlicheTatsache, dass das Messer als Tatwaffe ausscheidet, gänzlich unberücksichtigt.

[S. 281]

So hatte ich es mir gedacht. Gegen eine falsche Freispruchsbegründung kann kein Freigesprochener Rechtsmittel einlegen, und wenn das Gericht öffentlich verkündet, eigentlich wisse man nicht, ob der Angeklagte nicht vielleicht doch schuldig sei, ist die öffentliche Höchststrafe verhängt. Angesichts des medialen Zirkus‘ um diesen Prozeß wußte das Gericht genau, was es tat – und genau das ist rechtsstaatswidrig. Auch ein Prominenter hat Anspruch darauf, daß in all der hämischen medialen Öffentlichkeit, in der sein Prozeß stattfindet, auch öffentlich festgestellt wird, daß er das Opfer einer Falschbeschuldigung geworden ist.

Das LG Mannheim wählte den gegenteiligen Weg.

Die feministische Aussagepsychologin Greuel bot der Nebenklägerin einen Ausweg vor der unweigerlichen Strafverfolgung: neben der nicht abweisbaren Hypothese einer bewußten Falschaussage bejahte sie auch die Nichtabweisbarkeit einer Autosuggestion. Und das muß man sich mal vorstellen: ab 1 Uhr nachts räumt die Nebenklägerin auf, bewahrt die benutzten Gläser und Teller nebst Besteck für eine DNA-Untersuchung auf, duscht nicht, steckt das getragene Kleid nebst Slip und Binde in einen Plastikbeutel, versieht ein Küchenmesser mit eigener DNA an der Schneide und placiert es im Schlafzimmer, spült einen beim Eintreffen des Lovers getragenen Tampon nicht in die Toilette, sondern entsorgt ihn, entgegen der Gewohnheit, uneingewickelt zuoberst im Küchen-Abfalleimer, auf daß man dessen völlig tatirrelevante DNA auf dem Rückholfaden detektiere. Man überlegt sich, ausgesprochen rational, welche Lügen, die man privat für strategisch richtig befand, zur Erhöhung der eigenen Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Ermittlungsbehörden dienlich wären. Und neben allen diesen rationalen Tätigkeiten steigert sich eine psychisch gesunde Frau in die bezwingende Vorstellung hinein, sie sei unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden, obwohl das nicht der Fall war.

Frau Prof. Dr. Greuel glaubte also an die Verdrehtheiten des nicht krankhaften weiblichen Gemüts, das sich binnen 12 Stunden autosuggestiv einbildet, unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden zu sein, obwohl das nicht zutrifft. Diese, wenngleich wenig feministische Hypothese, bestritt ihr Lehrmeister, einer der Mitbegründer der Aussagepsychologie, Prof. Dr. Günter Köhnken, vehement, und vertrat die Falschaussage-Hypothese. Was machte das LG Mannheim, das sich partout nicht mit einer Falschaussage-Beurteilung der ›Zeugin der Anklagte‹ beschäftigen wollte?

Nun, das Übliche eben.

Jörg Kachelmann:

Prof. Dr. Luise Greuel und Prof. Dr. Günter Köhnken wären arg verdutzt, könnten sie zur Kenntnis nehmen, wie die Landrichter aus Mannheim es vermieden haben, die Diskrepanz in diesem kleinen Bereich zwischen Greuel (Autosuggestionshypothese ist nicht abweisbar) und Köhnken (Autosuggestionshypothese ist auszuschließen) zu entscheiden. Die Kammer hat einen kreativen Mittelweg gefunden: Die Autosuggestionshypothese kann dahingestellt bleiben, denn irgendwie ist die ganze unzulängliche Aussage meiner Falschbeschuldigerin kontaminiert, weil die Nebenklägerin, gebeuteltes Beziehungsopfer und krisengeschüttelt nach einem traumatisierenden Untreuegeständnis, zum Rekonstruieren von Erinnerungen neigt. Und wer weiß, wer weiß, so spekuliert man höheren Orts herum – und formuliert den traurigen Höhepunkt der bewussten Begründungsverweigerung meines Freispruchs:

»Damit konnte auch die Möglichkeit der bewussten Aggravation [soll heißen: der bewusst übertriebenen Schilderung; Anmerkung JK] eines tatsächlichen, strukturell nicht abgrenzbaren Gewaltgeschehens nicht ausgeschlossen werden.«  

Wow. Das mag zwar als Bewerbungsschreiben für Drehbuchautoren zur Verfilmung des Schicksals von Claudia D. durchgehen. Dem Bundesgerichtshof kann man diese klebrige Lektüre allerdings nicht zumuten, und einem Freigesprochenen, der unschuldig ist, erst recht nicht.

[ S. 281]

Da bleibt einem allerdings die Spucke weg. Da erfindet das Gericht flugs einen von der ›Zeugin der Anklage‹ in keiner Weise offerierten Sachverhalt, nur um den Autosuggestionsquatsch von Greuel versus der souveränen, auf die Falschaussage fokussierende Expertise ihres Lehrmeisters Köhnken nicht entscheiden zu müssen?

Immerhin: die Autorin des Urteils, Daniela Bültmann, taucht im Geschäftsverteilungsplan des LG Mannheim nicht mehr auf; und Jörg Kachelmann weiß zu berichten, daß »sie angeblich irgendwas für die CDU in Berlin« [ S. 171] mache, was ja ein Segen für das Justizsystem wäre. Der Rest allerdings macht dekoriert weiter, so wurde StA Oltrogge zum »Ersten Staatsanwalt« befördert [S. 288], und das Elend nimmt weiter seinen Lauf…

Für Strafjuristen ist das Buch Pflichtlektüre.

Für alle, die in diese Mühle geraten könnten, allerdings auch – und das betrifft fast jeden Mann.

(Fortsetzung folgt.)

Update (13.10.2012)

Nun hat die Kanzlei Zipper aus Schwetzingen die erstrittene einstweilige Verfügung gegen Random House nebst dem eigenen Antrag online gestellt (und peinlicherweise selbst den Klarnamen der Mandantin Claudia D. verbreitet). In dem Antrag heißt es auf S. 3:

Bislang hat kein Medium der Presse die Antragstellerin mit vollem Namen bezeichnet. Lediglich in einem Beitrag in der EMMA Herbst 2011 erfolgt die konkrete Bezeichnung der Antragstellerin als Claudia D [es folgt der Klarname] – ohne deren Einverständnis.

Glaubhaftmachung: Beitrag EMMA Herbst 2011 als Anlage ASt9 in Kopie anbei.

In der Öffentlichkeit wurde dies aber nicht wahrgenommen. Die Antragstellerin ist der Öffentlichkeit nach wie vor nur als „Claudia            “  bekannt.

http://www.strafrecht-schwetzingen.de/files/Beschluss_10_10_12.pdf

Da wurde also nicht nur die online-Fassung dieses Artikels unterschlagen, die erst am 10.10.2012 abgeschaltet wurde, sondern überhaupt das gesamte Internet als öffentlicher Raum ausgeblendet. Und das wird die EMMA-Chefin gar nicht gern lesen, daß sie den Namen ohne Einverständnis veröffentlicht hat – und daß das Nischenprodukt EMMA nix mit Öffentlichkeit zu tun hat, schon mal gar nicht. Aber da das Landgericht auf EMMA nicht eingeht, ist es wohl nicht so relevant.

Merkwürdigerweise bezieht sich die Kanzlei auch auf das Esra-Urteil des BGH vom 21.6.2005

http://lexetius.com/2005,1501

Was hat das denn mit dem vorliegenden Fall zu tun? Ahja, ›Märchen‹ = Roman… Das wird es sein!

Update (14.10.2012):

Soeben erfahre ich von Arne Hoffmann Folgendes:

Sonntag, Oktober 14, 2012

Kachelmann-Buch: Mehr als eine Rezension

Die ehemalige Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff setzt sich hier mit dem Buch von Jörg und Miriam Kachelmann auseinander. Teil dieses Beitrags sind auch Passagen des Artikels im „Kölner Stadt-Anzeiger“, der Alice Schwarzer kritisierte und nach meiner Verlinkung auf Genderama plötzlich nicht mehr online stand.

http://genderama.blogspot.de/2012/10/kachelmann-buch-mehr-als-eine-rezension.html

Stimmt:

http://genderama.blogspot.de/2012/10/das-kachelmann-buch-und-die.html

http://www.ksta.de/debatte/schwarzer-vs–kachelmann-verblendung,15188012,20570476.html

Lesenswert und richtig bleibt der Kommentar von Thorsten Keller vom 11.10.2012 dennoch. Andererseits ist es natürlich nicht politisch korrekt, von einem Männerrechtler zitiert zu werden…

Update (16.10.2012)

Georg Altrogge auf Meedia.de:

E-Mail mit brisanten Daten an Medienvertreter verschickt

Eigener Anwalt stellt Kachelmanns „Ex“ bloß

Der nicht abebbende Anwaltskrieg im Fall Kachelmann hat bereits in der vergangenen Woche für Schlagzeilen gesorgt. Während die Konfliktparteien sich gegenseitig mit Klagen überziehen und bei Gerichten reihenweise Anträge auf Einstweilige Verfügungen eingehen, agiert offenbar nicht jeder Jurist auf der Höhe des Geschehens. So wurde jetzt bekannt, dass mindestens ein Journalist eine merkwürdige E-Mail des Anwalts der Ex-Geliebten Claudia D. erhielt, deren angehängte Dateien die Mandantin bloßstellen.

So finden sich in der E-Mail, die MEEDIA vorliegt, nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der streng vertraulichen Verfahrensakte.

[…]

Eins von vier Dokumenten im Mail-Anhang: das rechtsmedizinische Gutachten der Uniklinik Köln (Schwärzungen: Meedia.de)

[…]

Ebenfalls im Wortlaut versandt: die Kopie des „molekulargenetischen Gutachtens“ vom Münsteraner Institut für Forensik

[…]

Beim dritten Dokument handelt es sich um den Untersuchungsbericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

[…]

Auch das komplette Vernehmungsprotokoll der polizeilichen Vernehmung von Claudia D. vom 9. Februar 2010 findet sich im Mail-Anhang

[…]

In der Mail gibt der Jurist (Fachgebiete: Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) dem Journalisten zudem zehn dezidierte Fragen mit auf den Weg, die dieser auf der Pressekonferenz von Jörg Kachelmann auf der Frankfurter Buchmesse am vergangenen Freitag stellen sollte. O-Ton Anwalt Zipper: „Sie können dann mal den Kachelmann fragen…“ Und offenbar war dort auch eine medienwirksame Aktion geplant – der Anwalt informiert dem Journalisten, er werde bei der Pressekonferenz „Zeuge von mehreren Zustellungen von Einstweiligen Verfügungen und Abmahnungen an die Eheleute Kachelmann werden“.

Doch zu dem öffentlichen „Showdown“ kam es nicht. Nach MEEDIA-Informationen war die Gegenseite vorbereitet und hatte ihrerseits zwei Anwälte abgestellt, die als Bevollmächtigte des Moderators und seiner Ehefrau die Verfügungen in einem Vorraum entgegennahmen, die eine Gerichtsvollzieherin in Anwesenheit von Anwalt Rüdiger Zippert persönlich während der PK zustellen wollte. Fazit: eine Anwaltsposse, die in zumindest Juristenkreisen für reichlich Gesprächsstoff sorgen dürfte…

ga
16.10.2012

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Nennt man so etwas nicht Litigation-PR?

Und das Allerbeste ist, daß dem Journalisten nicht etwa eigene Ablichtungen aus den Verfahrensakten zugänglich gemacht wurden, sondern die Anlagen „K 6 bis K 9“ der Anwälte Welker, die Kachelmann als Kläger – daher das Kürzel „K“ – im Frankfurter Zivilverfahren vertreten und die diese Anlagen zur Stützung ihres Vortrags eingereicht haben… Es ist tatsächlich so: das Vernehmungsprotokoll vom 9.2., das Spurengutachten des LKA, das Gutachten Rothschild und das Gutachten Brinkmann belasten die NK. Daß dieser Anwalt, der Claudia D. als Beklagte in diesem Verfahren vertritt, das nicht bemerkt, ist schon bemerkenswert.

Update (17.10.2012)

Georg Altrogge von Meedia.de:

Nachtrag, 17.10.: In einer Mail an MEEDIA teilt der Jurist Manfred Zipper mit, seine Mail sei nur an einen Journalisten gerichtet gewesen und der Inhalt „persönlich und vertraulich“.

Nachtrag, 17.10.: Zu den Ausführungen des Anwalts Manfred Zipper erklärt der betroffene Journalist gegenüber MEEDIA: „Ich hatte um diese Mail von Herrn Zipper nie gebeten, da mich nur die Einstweiligen Verfügungen interessierten. Es war auch nirgends von ‚persönlich‘ oder ‚vertraulich‘ die Rede – was auch nur unrichtig sein kann, da es aus meiner Sicht eine Art Vorlage war, um den Inhalt bei der Kachelmann-Pressekonferenz zu verwenden – einer Veranstaltung mit größtmöglicher Öffentlichkeitswirkung, zu der Herr Zipper keinen Zutritt erhalten hatte.

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Ausgesprochen lesenswert:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/was-guenther-jauch-alles-egal-ist/

 

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Gender Mainstreaming nach der Judith Butler-Ehrung – von nun an geht’s bergab?

Fortsetzung meines letzten Postings:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/09/08/adorno-preis-fur-die-feministische-gender-ikone-judith-butler-ein-skandal/

Betrachtet man die Berichterstattung zur Verleihung des Adorno-Preises an Judith Butler, so fällt die vollkommene Abwesenheit von Kritik an ihrer Gender-Theorie auf, für die sie doch recht eigentlich gewürdigt wurde:

Kulturdezernent Felix Semmelroth (CDU) würdigte vor allem ihre Leistungen für die Gender-Theorie sowie ihre Wirkung über den universitären Raum hinaus. „Ihre Stimme, und das macht auch ihre Verantwortung als öffentliche Intellektuelle aus, wird nicht nur gehört, sondern hat Gewicht, wird wahr- und ernstgenommen und dies natürlich nicht immer mit Zustimmung oder gar Wohlgefallen.“

In Erinnerung an Adorno betonte der Kulturdezernent, Kritik sei „für ihn, für Adorno – und ich denke auch für Judith Butler, wie sie in den letzten Wochen wiederholt deutlich gemacht hat – , eine Absage an Gewalt“. Die Laudatorin, die Literaturwissenschaftlerin Eva Geulen, würdigte Butler ausdrücklich als „öffentliche intellektuelle“.

[…]

Bekannt wurde die Wissenschaftlerin in den achtziger Jahren mit dem Buch „Gender Trouble“ (deutscher Titel: „Das Unbehagen der Geschlechter“). Ein Fach wie Gender Studies wäre ohne Judith Butlers Arbeiten nicht denkbar.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/adorno-preis-ueberreicht-an-judith-butler-trotz-zentralrat-protesten-a-855137.html

Abgesehen davon, daß ihr Buch 1990 erschien und daß man „Intellektuelle“ groß schreibt: was ist denn gut daran, daß es ein Fach wie „Gender Studies“ gibt? Handelt es sich um ein wissenschaftliches Fach oder um die akademische Implementierung einer Ideologie?

Geulen würdigte Butler als öffentliche Intellektuelle, als kosmopolitisch, umstritten und streitbar, als Unruhestifterin wie auch Adorno einer gewesen sei. Sie sei die 13. Adorno-Preisträgerin und die erste ausgezeichnete Frau. „Wem fällt da nicht die böse 13. Fee ein, die sich ungeladen nach den 12 guten, geladenen Feen zu Dornröschens Geburtsfest einstellt, um dort das zu tun, was böser Feen Amt ist: to raise trouble?“, fragte die Laudatorin. Heute sei Butler Ehrengast beim Geburtstag eines anderen trouble makers. „Und unsere Gesellschaft braucht sie, die trouble makers, unruhige Gäste, die beunruhigen, auch wenn sie geladen sind.“

http://www.welt.de/newsticker/news3/article109156866/Judith-Butler-Ehrung-einer-Unruhestifterin.html

Kann jemand eine Unruhestifterin sein, die gendermäßig den medialen, politischen und akademischen Mainstream der westlichen Welt repräsentiert? Das wäre ganz etwas Neues…

 „Sie hat etwas bewegt“, hieß es in der Laudatio der Butler-Forscherin Eva Geulen über Butlers „weit gespanntes und breit gefächertes Werk“. Vor allem den Feminismus habe sie „geradezu aufgewühlt“. „Judith Butlers Werk ist stets intensiv verstrickt mit der aktuellen Sache“, sagte Geulen. „Ihr Werk ist öffentlich und infolgedessen notwendigerweise kontrovers. Vielleicht ist sie die letzte Intellektuelle eines aussterbenden Typs, aber vielleicht ist sie auch die erste einer neuen Generation öffentlicher Intellektueller: nicht das hofierte Gewissen einer Nation, sondern kosmopolitisch, umstritten und streitbar.“

http://www.stern.de/kultur/judith-butler-mit-adorno-preis-geehrt-1893109.html

Das ist schon wahr, den Feminismus hat sie aufgewühlt und ihm die akademische Position und den wissenschaftlichen Anstrich verliehen, der erforderlich war, um weltweit Regierungshandeln und Posten für Frauen zu sichern: machtpolitisch hat sie viel bewegt – umstritten und streitbar ist sie keineswegs.

Es bedarf schon des deutschen Zentralrats der Juden, um sie skandalisierend in die Antisemitismus-Ecke zu drücken. Angesichts der lebhaften innerjüdischen Debatten fragt man sich doch, warum sich gerade deutsche Funktionäre des Judentums zu Fürsprechern einer rechtsgerichteten israelischen Regierung machen, deren Aktivitäten, würde sie der deutsche Rechtsstaat unternehmen, berechtigterweise extremen Widerspruch hervorrufen müßten. Das reicht von der Behandlung afrikanischer Flüchtlinge als „Infiltranten“ über diskrimierende Behandlung israelischer Bürger mit der falschen Herkunft bis hin zur unbegrenzten Verwaltungshaft von Verdächtigten, denen nichts nachzuweisen ist – von völkerrechtswidrigem Siedlungsbau ist hier noch nicht einmal die Rede, und von völkerrechtswidrigen Angriffskriegen auch nicht…  Vielleicht bleibt ihnen gar selbst verborgen, was das Eigentliche ist, das sie gegen Butler dermaßen aufbringt? Was ist mit »moralischer Verderbtheit« gemeint?

Helmut Mayer findet in der FAZ deutliche Worte zu dieser unangebrachten Skanalisierung – und wenn man will, kann man auch ein wenig kritische Distanz gegenüber der Qualität von Butlers Gender-Philosophie herauslesen:

Da nützte kein Eingeständnis von Seiten Butlers, dass die mündliche Äußerung über Hamas und Hizbullah missverständlich ausgefallen war, und auch nicht der stichhaltige Hinweis darauf, dass sie jede Form der Gewalt ablehne (wozu man jederzeit ihre Texte konsultieren kann). Man war und blieb auf Seiten des Zentralrats fest entschlossen, in der Ehrung Judith Butlers einen Skandal zu sehen. Nach der im Kern recht einfachen Logik, die aus der Tatsache, dass sich die Beschuldigte nicht bedingungslos hinter Israel stellt, den Vorwurf des Israel-Hasses und antisemitischer Gesinnung gewinnt. Und Stephan Kramer glaubte im Namen der Juden in Deutschland nicht nur dem Kuratorium des Adorno-Preises mangelnde moralische Standfestigkeit vorwerfen zu müssen, sondern attestierte Judith Butler im selben Atemzug gleich noch „moralische Verderbtheit“, die man von ihrer mit dem Preis gewürdigten philosophischen Arbeit eben nicht trennen könne.

Die Maßlosigkeit dieses Anwurfs, die man Stephan Kramer nicht einfach nachsehen sollte, einmal beiseitegesetzt, trifft immerhin die Feststellung der Untrennbarkeit von politischer Haltung und akademischem Wirken bei Judith Butler einen richtigen Punkt. Es war das Verdienst der Philosophin Eva Geulen, das in ihrer Laudatio gebührend herauszustreichen. Den Umstand also, dass Butler sich stets mit Verve in aktuelle politische Angelegenheiten verstrickt und für Teile ihres Werks, gerade mit Blick auf ihre breit rezipierten Arbeiten über die Zuschreibung von Geschlechtsidentitäten, die Einschätzung durchaus nicht fernliegt, deren politische Bedeutung stelle die philosophische in den Schatten.

http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/adorno-preis-fuer-judith-butler-an-den-koerpern-haengt-zuletzt-doch-alles-11887759.html

Auch Christian Schlüter von der ›Frankfurter Rundschau‹ scheint gewisse Vorbehalte gegenüber der Gender-Theorie zu hegen, ist aber dennoch für eine Frauenquote beim Adorno-Preis:

So geht dann auch die Preisverleihungsdramaturgie ihren gewohnten Gang. Die Literaturwissenschaftlerin Eva Geulen (Frankfurt) hält die Laudatio. Dabei betont sie den politischen Charakter von Butlers philosophischem Werk. Mit ihrer These vom sozial konstruierten Charakters des Geschlechts habe sie weit über die Geisteswissenschaft hinaus gewirkt. Nun ja, wohl wahr, entscheidender aber dürfte Geulens folgende Feststellung sein: „Dieser Preis kommt sehr, sehr spät. Heute wird zum ersten Mal eine Frau mit dem Adorno-Preis geehrt.“ Stimmt, damit hat Geulen Recht. Mit allem hat sie Recht. Kein Widerspruch, sondern artiger Applaus.

http://www.fr-online.de/kultur/judith-butler-adorno-preis-troeten-gegen-adorno,1472786,17229162,view,asFirstTeaser.html

›Nun ja, wohl wahr‹ – müßte hier nicht eine kritische Auseinandersetzung mit Butlers Thesen folgen?

Die bleibt natürlich aus.

Alice Schwarzer weiß sehr wohl, daß es die der BILD- & EMMA-Schreibe völlig unverdächtige Akademikerin Judith Butler war, die ihre eigene, nicht ganz so elaborierte Ideologie (die mehr oder weniger darauf hinausläuft, es gebe gar kein Geschlecht, sondern nur den Menschen, zu dem der Mann erst hinerzogen werden muß) erst hoffähig und zum politischen Mainstream machte. Entsprechend negativ äußert sie sich über Butler und deren akademischen Folgen:

Umso überraschender, dass heutige WissenschaftlerInnen nur wenige Jahrzehnte später sowohl im natur- wie im geisteswissenschaftlichen Bereich davon nichts mehr zu wissen scheinen und gerade mal wieder das Rad neu erfinden. Als hätte nicht auch bereits vor diesen SexualforscherInnen Simone de Beauvoir das alles schon 1949 auf die knappe Formel gebracht: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“ Manche GenderforscherInnen scheinen gar zu glauben, die „aufregende Vision“ (Anne Fausto-Sterling), dass Natur und Kultur keine Widersprüche sind, sondern sich gegenseitig durchdringen, sei in den 90er Jahren von Judith Butler & Co. erfunden worden.

Alice Schwarzer, EMMA Juli/August 2007

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch „Die Antwort“ (Kiepenheuer & Witsch).

http://www.emma.de/ressorts/artikel/feminismus-theorie/der-sehr-kleine-unterschied/

Und als sie endlich auch einmal in einer Universität im Rahmen der Mercator-Professur vorlesen durfte, mußte sie natürlich gleich Judith Butler wegbeißen:

Doch ignorieren Sie bitte nicht die lange Geschichte von Wissen und Erkenntnis im Bereich des Feminismus, sondern bauen Sie darauf auf! Schon vor über 100 Jahren hat die brillante Feministin Hedwig Dohm geschrieben: „Die Menschenrechte haben kein Geschlecht!“ Und Simone de Beauvoir hat vor 60 Jahren den epochalen Satz geprägt: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“ 20 Jahre später bezeichneten amerikanische Sexualforscher den Geschlechts-Unterschied zwischen Natur & Kultur, zwischen Biologie & Prägung als Sex & Gender. Wieder 20 Jahre später machten die Begriffe Sex & Gender als feministische Neuschöpfungen von Judith Butler Furore – und seither scheint die Realität der Geschlechter im akademischen Diskurs manchmal hinter spitzfindigen philosophischen Identitätsfragen zu verschwinden.

Ich aber möchte Sie, die Studentinnen und Studenten von heute, ermutigen, sich auch dem Leben zuzuwenden. Denn die Welt von morgen braucht Sie.

Alice Schwarzer, 14. Dezember 2010

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/aliceschwarzer-artikel-essays/mercator-vorlesung/

Da hat sie tatsächlich ins Schwarze getroffen: manche Blüten der Gender-Forschung grenzen schon an Albernheit. So der Versuch, aus zwei Geschlechtern gleich sechzehn zu basteln. Wie das geht?

Ganz einfach: Geschlecht wird durch vier Faktoren festgelegt, nämlich den Genotyp, den Phänotyp, die gefühlte Identität und die gelebte Identität, und wenn man von der langweiligen Mehrheit absieht, bei der das alles stimmig ist, ergeben sich vierzehn weitere Zusammensetzungen, bei denen ein, zwei oder drei Faktoren vom Genotyp abweichen:

http://www.julaonline.de/pdf/rad%20der%20geschlechter.pdf

Das Modell ist natürlich nicht vollständig, schließlich gibt es auch uneindeutige Genotypen, und der Markt der Möglichkeiten wird durch die Einbeziehung von sexuellen Orientierungen noch einmal erfreulich erweitert. Der Siegeszug der Gender-Theorie scheint unaufhaltsam. Er fand nicht nur in den von den Naturwissenschaftlern so gern als ›Laberfächern‹ bezeichneten Geisteswissenschaften statt, nein, auch die Naturwissenschaften sind feministisch unterwandert, wie Worte, Leben und Werk der Biologie-Professorin Sigrid Schmitz belegen:

Der Legitimationsbezug für biologische Geschlechterstereotype ist die Wissenschaft. Daher müssen Genderansätze in die universitäre Forschung und Ausbildung hinein getra­gen werden. Auch wenn sich inzwischen an einigen Universitäten Zentren für Geschlechterforschung institutionalisiert ha­ben, sind diese vorwiegend in den Gesellschafts- und Kulturwissenschaften angesiedelt. Viele GenderforscherInnen der Natur- und Technikwissenschaften sind in ihren Disziplinen immer noch vereinzelt und die Institutionalisierung von Gender Studies in diesen Fächern ist bis heute marginal.

Also haben wir uns in einem ‚Netzwerk Gender Studies (TechnoMedSciences)‘ zusammengeschlossen, um gemeinsam Forschungsinitiativen und Lehrkonzepte zu entwickeln, eine Fachzeitschrift ist geplant. Dabei ist die transdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Gesellschaftswissenschaften zentral, denn nur so lassen sich die gegenseitigen Einflüsse zwischen naturwissenschaftlichen Theorien und gesellschaftlichen Geschlechterordnungen sichtbar machen und aufbrechen.

An der Universität Freiburg haben wir eine solche Vernetzung in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt. Das ‚Kompetenzforum Genderforschung in Informatik und Naturwissenschaften‘ (gin), das ich zusammen mit Britta Schinzel am Institut für Informatik und Gesellschaft aufgebaut habe, arbeitet eng mit dem ‚Zentrum für Anthropologie und Gender Studies‘ (ZAG) zusammen. Konsequent haben wir gemeinsam im Nebenfachstudiengang Gender Studies Inhalte der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie der Technik-, Naturwissenschaften und der Medizin angeboten und diese beiden Säulen transdisziplinär verknüpft. Wir entwickeln ein entsprechendes Master-Studienprogramm, ko­ope­rieren in Forschungsprojekten und haben mit der Arbeitsgruppe TechnoScience einen Raum geschaffen, in dem etablierte und angehende WissenschaftlerInnen sowie Studierende aller Diszi­plinen diskutieren und neue Ideen entwickeln. Grenzüberschreitend arbeiten wir auch mit den Zentrum Gender Studies der Universität Basel zusammen. Vertiefende Informationen zu An­sätzen, Ergebnisse und Zentren der Gen­derforschung liefert das gerade eröffnete Internetportal ‚Gender@Wiki‘.

[…]

Körper und Kultur, Sex und Gender sind untrennbar miteinander verwoben, sie bedin­gen und beeinflussen sich gegenseitig. Wir können das eine nicht ohne das ande­re verstehen.

Sigrid Schmitz, EMMA Juli/August 2007

Die Autorin ist Hochschuldozentin zur „Mediatisierung der Naturwissenschaften und Genderforschung“ an der Universität Freiburg.

http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2007/juliaugust-2007/das-gehirn-veraendert-sich-lebenslang/

http://www.dieuniversitaet-online.at/professuren/curricula-vitae/beitrag/news/univ-prof-dr-sigrid-schmitz/80.html

Verblüfft habe ich vor einigen Tagen festgestellt, daß nicht nur das Private, nein, auch das Technische politisch ist – und daß eine studierte Mathematikerin (jedenfalls dann, wenn sie Doktormütter hat) einen Dr. Ing. mit folgender Dissertation erwerben kann (jedenfalls in Bremen):

„DE-GENDERING INFORMATISCHER ARTEFAKTE:

GRUNDLAGEN EINER KRITISCH-FEMINISTISCHEN TECHNIKGESTALTUNG“

von Corinna Bath

Dissertation

zur Erlangung des Grades einer Doktorin der Ingenieurwissenschaften

– Dr. Ing. –

vorgelegt am Fachbereich 3 (Mathematik & Informatik)

der Universität Bremen

im März 2009

Gutachterinnen:

Prof. Dr. Susanne Maaß

Universität Bremen

Arbeitsgruppe Soziotechnische Systemgestaltung & Gender

Prof. Dr. Heidi Schelhowe

Universität Bremen

Arbeitsgruppe Digitale Medien in der Bildung

Kolloquium: 11. Mai 2009

INHALT

[…]

3.1. Das Technische ist politisch! ……………………………………………………………….. 28

http://elib.suub.uni-bremen.de/edocs/00102741-1.pdf

Gefunden habe ich das Werk auf dieser Seite, auf der es herzerfrischend kommentiert wird:

Hadmut Danisch

Ansichten eines Informatikers

Bitte um Meinungsbild zu Dissertation in Informatik

Hadmut
11.9.2012 11:51

Uncategorized

An die wissenschaftsbefähigten Informatiker unter den Lesern: Ich bräucht’ mal Eure Meinung.

Ist ja immer ratsam, sich nicht nur auf seine eigene Meinung zu verlassen (und Gefahr zu laufen, subjektive Ansichten einzumischen), sondern auch mal anderer Leute Meinung einzuholen.

Wie schätzt Ihr diese Dissertation ein? (Prüfung war im Frühjahr 2009, veröffentlicht wurde sie erst jetzt.)

http://www.danisch.de/blog/2012/09/11/bitte-um-meinungsbild-zu-dissertation-in-informatik/

Tja. Wie konnte es bloß so weit kommen? Bettina Röhl hat die Durchsetzung dieses, euphemistisch ausgedrückt, Gedankenguts auf allen Ebenen der Macht, bereits in einem CICERO-Artikel vom 31.3.2005 skizziert und äußerst kritisch beleuchtet – ja, man kann sagen, daß es sich hier um einen frühen Aufschrei des märchenhaften ›Der Kaiser ist nackt!‹-Spruchs handelt. Daß dieser Aufsatz bei CICERO nicht mehr online ist – wundert das jemanden?

31. März 05

Die Gender Mainstreaming-Strategie

von Bettina Röhl

(Cicero Online Spezial)

Utopie oder Wirklichkeit?

Wie eine hauchdünne Funktionärsschicht in der Politik hinter den Kulissen den Boden für eine „Gender-Gesellschaft“ bereitet

Spült der lautlos heranrollende Tsunami namens „Gender Mainstreaming“ das unbekannte Wesen „Mann“ fort? Diese Frage scheint berechtigt, wenn man sich die neue Politik des so genannten Gender Mainstreaming auf der offiziellen Website der Bundesregierung genauer ansieht.

Die Bundesfrauenministerin Renate Schmidt finanziert seit Oktober 2003 die Einrichtung des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität für die Dauer von zunächst vier Jahren mit jährlich 340.000 Euro. Das Zentrum, so heißt es auf der Website der Ministerin, „initiiert Forschung, bündelt Wissen und unterstützt so die Einführung von Gender Mainstreaming in alle Bereiche der Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung.“ Seit ein paar Jahren baut das Frauenministerium systematisch die„Gender Mainstreaming-Strategie“ aus, die 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking beschlossen wurde und die vorsah, dass „geschlechtsspezifische Belange in die Konzeption aller Politiken“ integriert werden müssten.

Das Ministerium führt aus, was die EU mit dem Inkrafttreten des so genannten Amsterdamer Vertrages vom 1. Mai 1999 beschlossen hat: „Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach Art. 2 und 3 Abs. 2 des EG-Vertrages verpflichtende Aufgabe bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft im Sinne der Gender Mainstreaming-Strategie.“ Die entsprechenden Beschlüsse der Bundesregierung lauten: „Mit Kabinettbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern. In Ausführung dieses Beschlusses wurde am 26.7.2000 in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Verpflichtung aller Ressorts festgelegt, diesen Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu beachten (…)“

Gender Mainstreaming, kurz GM, heißt das Zauberwort der jüngsten Stufe des Feminismus – von dem bis heute kein Mensch weiß, was das genau ist. Alice Schwarzer postulierte schon vor dreißig Jahren: Du wirst nicht als Frau oder Mann geboren, sondern als „Mensch“ und entscheidest dich später selbst, was du sein willst. Jeder soll ein neues so genanntes kulturelles, „soziales Geschlecht“ bekommen, ein Gender, das er selbst bestimmen kann und dies völlig unabhängig von seinem biologischen Geschlecht. GM ist, wie es vielerorts in den Leitpapieren und Eckdaten der Gender Mainstreamer heißt, „Abschied vom Verständnis einer geschlechtsneutralen Politik.“ Was hier als Gleichberechtigung daher kommt, ist jedoch tatsächlich Frauenbevorzugung und Männerbenachteiligung mit zweifelhaftem Nutzen für Frauen und zweifellosem Schaden für Männer. Ein Beispiel: Wird statistisch festgestellt, dass es 30 % Architektinnen und 70 % Architekten gibt, werden solange nur noch Architektinnen ausgebildet und gefördert, bis zumindest Gleichstand erreicht ist, und dies unabhängig davon, ob es mehr weibliche oder männliche Bewerber gibt. So heißt es in den „Eckpunkten für den Gender Mainstreaming-Prozess“ in dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Gendermainstreaming als „durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung“, hg. vom BMFSFJ von 1999: „…diese Strategie der Gleichstellungspolitik dient der Anerkennung und Verwirklichung von Frauenrechten als Menschenrechte….“ Unter dem Punkt „Notwendigkeit der Erhöhung des Frauenanteils in Verwaltung und Politik“ heißt es: „… dies erfordert gezielte Frauenförderungsmaßnahmen, um den Frauenanteil auf allen Hierarchieebenen, insbesondere an Entscheidungs- und Leitungspositionen zu erhöhen.“ An anderer Stelle heißt es:„Gezielte Frauenförderungsmaßnahmen sind notwendig, um bestimmte Benachteiligungen von Frauen schnell und wirksam begegnen zu können und so die Voraussetzungen für die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Konzeptes zu verbessern.“

Von spezifischen Männerrechten oder dem Ausgleich von klassischen Männerbenachteiligungen, die es auch gibt, ist in den bisher veröffentlichten Texten zu GM an keiner Stelle die Rede.

[…]

So heißt es ausdrücklich „Ungleichbehandlung und Fördermaßnahmen (positive Aktionen) könnten sich daher als notwendig erweisen, um die Diskriminierungen der Vergangenheit und Gegenwart auszugleichen.“

http://bettinaroehl.blogs.com/mainstream/2005/03/cicero_online_s.html

Genau das ist es, was mir an den ganzen Konzepten nicht einleuchten will, die ja davon ausgehen, daß es auf die Biologie nicht ankomme, weshalb es, so frei sind wir, entweder gar kein, nur ein, oder sechzehn und mehr Geschlechter gibt: wie war es möglich, daraus die Schlußfolgerung zu ziehen, daß es sehr wohl auf das platte genotypische Geschlecht ›Frau‹ ankommt, denn nur dieses sei zu fördern?

Diesen Widerspruch sah auch Bettina Röhl:

Kaum vorstellbar, dass man die Biologie abschaffen kann oder darf. Erstaunlicherweise sind es die Gender-Leute, die selber oft an den Haaren herbeigezogene, biologistische Argumente für die Geschlechterauflösung, also das Gender Mainstreaming, heranziehen. Schließlich lässt sich der rote Leitfaden des GM, den man sich hütet, offen zu legen, auf folgende Gleichung verkürzen: Östrogen bedeutet Friedlichkeit, Fruchtbarkeit, Frohsinn. Testosteron dagegen bedeutet Teufel, Terror und Tyrannei. Die Gender Mainstreamer sind so wie die gescheiterten Kommunisten im Begriff, ihre Weltformel mit pseudowissenschaftlicher Massenliteratur zu unterlegen, in Gesetze zu pressen und lautlos in allen Ministerien zu implementieren.

http://bettinaroehl.blogs.com/mainstream/2005/03/cicero_online_s.html

Seitdem ist die von Feministinnen betriebene Verteufelung des Mannes aus biologischen Gründen (Testosteron!) weit fortgeschritten: daß Männer gewalttätig und Vergewaltiger sind, wird wie ein Mantra wiederholt, und jegliche einschlägige weibliche Anschuldigung ist wahr, jegliche Zurückweisung der Anschuldigung durch die Justiz (falls sie sich das überhaupt noch traut und nicht ein Fehlurteil produziert, das nur selten bekannt wird) Ergebnis patriarchalischer Kumpanei ›mit dem Täter‹. Der Vergewaltigungsvorwurf oder der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Kindern als Waffe der Frau? Iwo, Frauen sind ja friedfertig, lügen nicht, Aggression und Rachegefühle sind ihnen ›von Natur aus‹ fremd. Andererseits ist die ›Differenz‹ zwischen den Geschlechtern in diesen Kreisen ein Unwort, denn wenn Frauen irgendetwas weniger gut können oder auch nur etwas anderes wollen als Männer, dann ist das lediglich einem Akt der gesellschaftlichen Rollen-Zuschreibung geschuldet, nicht aber dem Östrogen, der Gebärfähigkeit und den Mutterinstinkten – die selbstverständlich, vive la différence, nicht jede Frau in gleichem Maß aufweist.

Das ist die reine konzeptionslose Rosinenpickerei für einen höheren Zweck. Oder sollte man ihn einen niedrigen Zweck nennen, da es um Macht geht?

Bettina Röhl:

Wie viele der 40 Millionen deutschen Frauen wissen überhaupt, was GM ist? Wie viele kennen das Wort „Gender Mainstreaming“? Wie viele haben sich darüber Gedanken gemacht und darüber diskutiert? Wie viele Frauen haben anderen Frauen Mandate gegeben in Kenntnis dessen, dass die Mandatierten mehr oder minder klammheimlich die Welt gendermäßig umkrempeln wollen? Will die Mehrheit der Frauen die Erziehung ihrer Kinder abgeben? Wollen alle Frauen im Beruf stehen? Will die Mehrheit der Frauen, dass ihre Söhne systematisch von GM benachteiligt werden als Buße für historische Ungerechtigkeiten, tatsächliche und behauptete? Im Hintergrund werden unter dem Stichwort Genderbudgeting die Geldströme der Haushalte für die Durchsetzung der nebulösen Strategien manipuliert. GM basiert auf dem richtigen Gedanken, dass eine Frauenbenachteiligung beseitigt werden muss, die im Detail steckt und in tradierten Systemen nicht mehr hinterfragt wird. Indes ist GM nicht ungefährlich – wegen antimaskuliner Parteinahme, wegen historisch begründeter Rachelegitimationen und weil GM nicht am Zusammenleben der Geschlechter interessiert ist, sondern an der Schaffung neuer Herrschaftsverhältnisse unter dem hehren Wort der Gleichberechtigung.

http://bettinaroehl.blogs.com/mainstream/2005/03/cicero_online_s.html

Diese Analyse hat sich bestätigt. Die Erfahrung zeigt aber auch: wenn einstmalige Querdenker im Mainstream angekommen sind, mit der Zuneigung des Establishments bedacht und mit Preisen geehrt werden, haben sie ihre beste Zeit hinter sich. Sie sind überflüssig geworden und man wendet sich kritisch ihren Hinterlassenschaften zu. Ich denke schon, daß diese Preisverleihung einen Wendepunkt markiert, auch wenn der Mainstream in den Medien noch schweigt.

Die Zeichen an der Wand mehren sich jedenfalls, nicht nur, weil die verteufelten Männer sich spät, aber nicht zu spät, zu wehren beginnen. Seit dem Kachelmann-Verfahren ist auch die Schieflage der Justiz deutlich geworden, die belastenden Aussagen von Frauen per se einen höheren Rang einräumt als den bestreitenden Angaben eines männlichen Beschuldigten, der entgegen der Unschuldsvermutung seine Unschuld zu beweisen hat. Die europäische Frauenquote (40% in Aufsichtsräten) wird nicht kommen, Frau von der Leyen, die dieselbe unsinnige Forderung erhebt, ist ebenfalls isoliert und allenfalls als Merkel-Herausforderin eine politische Figur, ansonsten ebenso beliebig wie ihre Gegnerin, und ihre Nachfolgerin im Familienministerium hat ›Gender Mainstreaming‹ als Kampfmittel und Umerziehungsprogramm entschärft. So lautet die aktuelle Definition:

Gender

Gender bedeutet, nicht stereotyp „die Frauen“ oder auch „die Männer“ in den Blick zu nehmen, sondern Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu berücksichtigen. Niemand ist nur männlich oder nur weiblich, aber wir leben in einer Welt, die maßgeblich durch die Zuweisung von Geschlechterrollen geprägt ist. Frauen und Männer werden ständig daran gemessen, wie weiblich oder wie männlich sie sich verhalten; und Menschen werden auch immer wieder mit impliziten geschlechtsspezifischen Erwartungen konfrontiert. Daher ist es wichtig, Geschlechterdifferenzen wahrzunehmen, sie aber nicht – wie es auch das Bundesverfassungsgericht sagt – als tradierte Rollenzuweisungen zu verfestigen. Mit Gender sind also immer auch Vorstellungen von Geschlecht gemeint, die sich ändern lassen.

http://www.gender-mainstreaming.net/gm/Wissensnetz/was-ist-gm,did=16746.html

Das ist eine Definition, der man sich nur anschließen kann – während Schwarzer und Co. natürlich schon wegen des Begriffs ›Geschlechterdifferenzen‹ aufheulen.

Was ist Gender Mainstreaming?

Gender Mainstreaming ist eine Strategie, um durchgängig sicherzustellen, dass Gleichstellung als Staatsaufgabe (Art. 3 Abs. 2 GG) insbesondere von allen Akteurinnen und Akteuren der öffentlichen Verwaltung verwirklicht wird. Mit Gender Mainstreaming wird im international anerkannten Sprachgebrauch die Optimierung des Verwaltungshandelns im Hinblick auf die systematische Beachtung der Lebenswirklichkeiten von Männern und von Frauen bei der Planung, Durchführung und Bewertung des eigenen Handelns bezeichnet. Wesentlich ist also die geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung.

Die Europäische Union spricht bei Gender Mainstreaming von der „Einbindung der Chancengleichheit“ in alle Maßnahmen.

Mainstreaming bedeutet, dass bei allen Entscheidungen, also im Hinblick auf Produkte, Außendarstellungen, Personal und Organisation, immer berücksichtigt wird, dass sich Frauen und Männer in unterschiedlichen Lebenslagen befinden. Nur wer die jeweiligen Unterschiede berücksichtigt, kann Diskriminierung vermeiden. Mit der Strategie des Gender Mainstreaming wird verhindert, dass scheinbar neutrale Maßnahmen faktisch zu Benachteiligungen führen. Mit Gender Mainstreaming sind nicht mehr nur einige wenige Akteurinnen und Akteure mit Gleichstellungsfragen befasst, sondern alle Akteurinnen und Akteure sind gefordert, Gleichstellung von Frauen und von Männern systematisch mitzudenken.

[…]

Hier geht es also darum, die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern zur Verwirklichung der Gleichberechtigung ausdrücklich sämtliche allgemeine politische Konzepte und Maßnahmen zu nutzen, indem nämlich die etwaigen Auswirkungen auf die Situation von Frauen bzw. von Männern bereits in der Planungsphase aktiv und erkennbar integriert werden („gender perspective“). Dies setzt voraus, dass politische Konzepte und Maßnahmen systematisch hinterfragt und die möglichen Folgen bei der Festlegung und Umsetzung berücksichtigt werden.

Die Maßnahmen zur Gleichstellung erfordern ein ehrgeiziges Konzept, das von der Anerkennung der weiblichen und der männlichen Identitäten sowie der Bereitschaft zu einer ausgewogenen Teilung der Verantwortung zwischen Frauen und Männern ausgehen muss.

Förderung der Gleichstellung ist nicht einfach der Versuch, statistische Parität zu erreichen. Da es darum geht, eine dauerhafte Weiterentwicklung der Elternrollen, der Familienstrukturen, der institutionellen Praxen, der Arbeitsorganisation, der Zeiteinteilung usw. zu fördern, betrifft die Chancengleichheit nicht allein Frauen, die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihre Selbständigkeit, sondern auch Männer und die Gesellschaft insgesamt, für die sie ein Fortschrittsfaktor und ein Unterpfand für Demokratie und Pluralismus sein kann.

[…]

http://www.gender-mainstreaming.net/gm/Wissensnetz/was-ist-gm,did=13986.html

Das ist ein Ansatz, den man nur begrüßen kann – denn die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Arbeit und Familie stattfinden, sind oftmals schlicht menschen- und familienfeindlich. Und ketzerisch gesagt: ist nicht das Kindeswohl mindestens gleichrangig neben das Recht zur freien Entfaltung von Frauen und Männern zu stellen?

Kristina Schröder macht mit den neuen Definitionen von Gender und Gender Mainstreaming ernst:

Mo 07.12.2009

Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“

Welt am Sonntag: Ihr Haus hat jetzt ein neues Referat zur Jungen-Förderung. Warum?

Kristina Köhler: Aus vielen Untersuchungen wissen wir: Jungen bekommen schlechtere Noten, gehen häufiger auf Hauptschulen und brechen eher die Schule ab. Das hat auch etwas damit zu tun, dass es in der Kindertagesstätte und in der Grundschule kaum männliche Erzieher und Lehrer gibt. Das ist hochproblematisch, gerade weil es heutzutage so viele Kinder gibt, die ohne Vater aufwachsen.

Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie wir es schaffen können, dass mehr Männer diese Berufe ergreifen. Das gilt auch für die Grundschulpädagogik: Wir müssen schauen, ob sie nicht zu sehr auf Mädchen ausgerichtet ist. Werden vielleicht zu viele Schmetterlinge gemalt und zu wenige Ritterburgen?

 

Welt am Sonntag: Hat sich Ihr Ministerium nicht wie die ganze Bundesregierung zum Gender Mainstreaming verpflichtet, das vorsieht, dass Mädchen und Jungen gleichermaßen zum Malen von Ritterburgen und Schmetterlingen erzogen werden sollen?

Kristina Köhler: Es ist nicht Aufgabe des Staates zu versuchen, Kinder zu einem bestimmten Verhalten zu drängen. Nur ein Beispiel: Der Staat sollte alles tun, um der jungen Frau, die Elektrotechnik studieren möchte, alle Hürden aus dem Weg zu räumen. Aber der Staat sollte nicht zwanghaft versuchen zu erreichen, dass 50 Prozent der Elektrotechnikstudenten weiblich sind.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=132980.html

Was er sowieso nicht schaffen wird…  Elektrotechnik ist lannnngweilig, wie die meisten Dinge, die für viele Männer bedeutsam sind. Gut, daß es diese merkwürdigen männliche Präferenzen gibt: benutzen oder ignorieren können wir die Hervorbringungen ihres Ingeniums ja nach Gusto. Ich erinnere mich an meinen technikbegeisterten Vater, der Ingenieur war und gerne Messen besuchte. Ab und an brachte er von Haushaltswaren-Messen die neuesten Errungenschaften für die Hausfrau mit, gern den letzten Schrei auf dem Gebiet des Zerschnetzelns. Ein Mal ausprobiert, wanderten die Geräte in irgendwelche Tiefen des Küchenschrankes. Die mühselige Reinigung des Geräts stand in keinem Verhältnis zu seinen geringen Vorteilen gegenüber Handarbeit oder herkömmlichen Geräten.

Es ist klar, daß die Ministerin mit diesen Aussagen zum Haßobjekt von Feministinnen und Mainstream-Medien werden mußte. Auch in der weichgespülten Fassung kostet Gender Mainstreaming immer noch viel überflüssiges Geld, man denke an die zahlreichen akademischen Positionen von Frauen, die sich nicht mehr um ihr eigentliches Fach kümmern, sondern vorwiegend gendern – aber als Kampfmittel zwischen Mann und Frau hat die Sache hoffentlich ausgedient.

Bettina Röhl hat daran erinnert, worum es eigentlich geht:

Man glaubt es kaum, dass nach den äußerst unguten historischen Erfahrungen ausgerechnet in Deutschland wieder Menschenzucht-Gedanken hoffähig gemacht werden, indem Wörter wie „Genshopping“ fallen oder der bessere Samen des „Hallodri“ gegenüber dem des im Hause vorhanden „Pantoffelhelden“ gepriesen wird: eine Vermischung von Mediensprech mit primitivster Vulgärwissenschaft. Die Psychologie der Einfaltspinsel, die in den Medien immer wieder als neuester Stand der Geschlechterforschung vorgeführt wird, ist allzu oft auf erschütternder Weise niveaulos und pietätlos im Angesicht des schönsten und größten Geheimnisses von Männern und Frauen, der sexuellen Anziehungskraft zwischen Menschen.

http://bettinaroehl.blogs.com/mainstream/2005/03/cicero_online_s.html

Das ist nun alles Zwangsheterosexualität geworden, und, da atmet die Wirtschaft auf, Karriere wichtiger als Liebe. Je mehr Menschen um einen Arbeitsplatz konkurrieren, umso besser.

Einen einzigen Artikel habe ich gefunden, der sich kritisch mit der Preisverleihung an Judith Butler befaßt: bezeichnenderweise erschien er in der Nische einer katholischen Zeitung, und bezeichnenderweise teilt dessen Autorin Gabriele Kuby mit Bettina Röhl die anti-68er-Reflexe, speziell die Ablehnung der sexuellen Revolution, die in meiner Vita wiederum höchst erfreuliche Wirkungen zeitigte. Man muß nicht katholisch oder kritisch gegenüber den 68ern sein, um die Gender-Theorien abzulehnen: in den Mainstream-Medien traut sich aber keiner mehr, diese Ablehnung zu formulieren. Entweder, weil die Journalistinnen Profiteurinnen der Bewegung sind und ihre Ansprüche gerade massiv anmelden, oder weil sie sich vor dem Haß, den Kristina Schröder irgendwie aushält, fürchten. (Männer sind übrigens noch feiger als Frauen, was feministische p.c. angeht.)

10.09.2012 15:46

Die Ideenlieferantin

Die amerikanische Philosophin Judith Butler, die heute mit dem Theodor W. Adorno-Preis der Stadt Frankfurt geehrt wird, steht in der Kritik. Man wirft der amerikanischen Denkerin eine antiisraelische Haltung vor. Tatsächlich ist dies aber nur ein kontroverser Nebenschauplatz ihrer allgemeinen Ansichten. Butler will mit der von ihr entwickelten Gender-Theorie das gesamte westliche Wertesystem unterwandern. Sie plädiert für die Aufhebung der Trennung von Mann und Frau. Das hat auch Konsequenzen für die Ethik. Ein Einspruch

Von Gabriele Kuby

http://www.die-tagespost.de/Die-Ideenlieferantin;art456,137199

Bei allen Vorbehalten gegenüber dem Standort der Autorin sollte man ihren Artikel lesen – denn sie hat recht. Hier ein paar Ausschnitte:

Ihre [Judith Butlers] Frage ist: „Wie kann man am besten die Geschlechter-Kategorie stören, die die Geschlechter-Hierarchie und die Zwangsheterosexualität stützen? (…) Die Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist (…), den Phallogozentrismus und die Zwangsheterosexualität zu (…) dezentrieren (…) und die starren, hierarchischen sexuellen Codes wirksam zu de-regulieren.“ (Das Unbehagen der Geschlechter, S. 8–11)

Solche Sätze muss man nicht sofort verstehen, aber sie lassen sich übersetzen. Butler möchte die Geschlechter-Kategorie von Mann und Frau stören, denn die schiere Existenz dieser Polarität erzeugt aus ihrer Sicht eine Hierarchie der Geschlechter und gibt dem Mann, auf dessen Phallus die Kultur zentriert ist, Macht über die Frau, und zwingt die Menschen in die Heterosexualität. Gelingt es, die Identifizierung des Mannes mit dem Mannsein und der Frau mit dem Frausein aufzulösen, dann bricht dieses ganze hierarchische Machtgefüge, welches Judith Butler so zuwider ist, zusammen.

Um das zu erreichen, will Judith Butler, die ihre Homosexualität öffentlich bekennt, das Inzesttabu abschaffen, weil es durch „den Mechanismus der Zwangsidentifizierung gewisse geschlechtlich bestimmte Subjektivitäten hervorbringt“, das „Phantasma“ geschlechtlicher Identität als Mann und als Frau aufrecht erhält und „ein Tabu gegen die Homosexualität“ schafft. (Unbehagen, S. 115–118)

http://www.die-tagespost.de/Die-Ideenlieferantin;art456,137199

Nun wird es auch verständlich, warum Alice Schwarzer Judith Butler grollt, hatte sie doch schon 1975 eine „Zwangsheterosexualität“ postuliert, die es allerdings nur aus bi- bzw. homosexueller weiblicher Perspektive geben kann. Für die überwältigende Mehrheit der Menschen ist Heterosexualität etwas ganz Natürliches, eine freie Wahl existiert nicht.

Gabriele Kuby:

Die Revolte der Gender-Ideologie gegen die „Diktatur der Natur“ (Butler) hat, anders als etwa die marxistische Vision der „klassenlosen Gesellschaft“ keine „Massenbasis“ – immer noch kennen die wenigsten auch nur den Begriff „gender“. Dennoch wird die Gesellschaft auf allen Ebenen „gegendert“, das heißt, die in jeder einzelnen Zelle, in der Gehirnstruktur, im Hormonhaushalt, im Körperbau eingeprägte unauslöschliche Identität als Mann oder Frau wird zum „Stereotyp“ erklärt, welches es auszumerzen gilt, ebenso die Heterosexualität als „normative Normalität“ (Robert Spaemann). Dass die Subversion der Identität tatsächlich zum gesellschaftspolitischen Programm werden konnte, zeugt dafür, dass sie den Machteliten nützt, denn sie sind es, die das große Umerziehungsprogramm des Gender-Mainstreaming durchführen – ohne jede demokratische Legitimation. Es handelt sich um eine top-down Revolution, deren Auswirkungen jeder spürt: die Auflösung tragender Normen, insbesondere im sexuellen Bereich, und den daraus mit Notwendigkeit folgenden Zerfall der Familie.

http://www.die-tagespost.de/Die-Ideenlieferantin;art456,137199

Das ist schon eine sehr klarsichtige Analyse – wenn ich auch insofern anderer Ansicht bin: die Möglichkeit vielfältiger sexueller Erfahrungen auch für Frauen führt nicht notwendig zum Zerfall von Familien. Denkbar sind zwei Szenarien: Frauen stoßen sich die Hörner ab und binden sich später, ohne das Gefühl haben zu müssen, etwas versäumt zu haben; oder aber bindungswillige Partner mit einem Verantwortungsgefühl für Familie gestehen einander das Bedürfnis für Seitensprünge zu – anders geht es nicht, die Illusion von serieller Monogamie generiert Endloswiederholungen, unter denen vor allem Kinder leiden, die sich mit Halbgeschwistern herumplagen müssen und existentiell verunsichert werden.

Aber lesen wir weiter bei Gabriele Kuby, die ihre eigene strenge Sicht der Dinge hat:

Das ist die „hervorragende Leistung“, für welche die Rhetorik-Professorin der University of California und Inhaberin des Hannah Arendt Lehrstuhls für Philosophie an der European Graduate School der Schweiz den Theodor W. Adorno Preis erhält: Sie liefert die Ideologie für die Zerstörung des christlichen Wertefundaments und der tragenden sozialen Strukturen des einzigartigen Erfolgsmodells europäische Kultur. Alle drei Jahre wird der Preis mit 50 000 Euro von der Stadt Frankfurt bei einem Festakt in der Paulskirche vergeben. Judith Butler ist der Darling großer Stiftungen wie Guggenheim und Rockefeller, deren Fellowships sie angehört. 2004 erhielt sie den Brudner Prize der Yale University für besondere Verdienste für „lesbian and gay studies“; 2008 wurde sie mit dem Andrew W. Mellon Award ausgezeichnet, dotiert mit 1,5 Millionen Dollar, welcher den Empfängern ermöglichen soll, „unter besonders günstigen Bedingungen zu lehren und zu forschen“. Seit 2012 ist sie Gastprofessorin an der Columbia University, jener Universität, welche den exilierten Professoren Horkheimer und Adorno mit ihrem Institut für Sozialforschung in den 1930er Jahren Asyl gewährte. Die Schlussfolgerung ist unvermeidlich: die Macht- und Geldeliten wollen die „Subversion der Identität“, die Butler vertritt.

http://www.die-tagespost.de/Die-Ideenlieferantin;art456,137199

Ja klar wollen die das. Liebe, Sex, Familie, Bindungen – diese Phänomene garantieren, daß ein Arbeitnehmer Prioritäten setzt, die dem Arbeitgeber nicht dienlich sind. Er will die gesamte Person, gern auch in der Freizeit verfügbar, und je mehr Arbeitssuchende vorhanden sind, umso mehr kann der Lohn gedrückt werden… Schon das katholische Zölibat ist mit dieser Begründung eingeführt worden: vollkommene und ablenkungsfreie Hingabe an den Priesterberuf war das Ziel.

Und hier geht Gabriele Kuby in medias res der jüdischen Überreaktion gegen Judith Butler als ›moralisch verderbt‹:

Die Queer-Theory will die Polarität der Hetero- und Homosexualität beseitigen zugunsten einer vollständigen Auflösung der geschlechtlichen Identität, um die „Hegemonie der Zwangsheterosexualität“ abzuschaffen. Dass dies tatsächlich vor unseren Augen auf der ganze Welt geschieht, dafür hat Judih Butler die Ideen geliefert und als Aktivistin der internationalen Homo-Lobby das social engineering. Was würden wohl Martin Buber und Hannah Arendt dazu sagen? Ein radikalerer Gegensatz zur jüdischen Ethik lässt sich nicht denken. Es ist eine patriarchale Ethik, in deren Zentrum die Familie steht. Der prioritäre Rang der Familie ist ein wesentlicher Faktor, der dem jüdischen Volk das Überleben durch alle Verfolgungen hindurch ermöglicht hat. Weit davon entfernt, die „Welt zu reparieren“, betreibt Judith Butler mit ihrer außerordentlichen Intelligenz die Zerstörung der ethischen und sozialen Grundlagen der Familie und gefährdet so das Überleben auch unserer Gesellschaft.

http://www.die-tagespost.de/Die-Ideenlieferantin;art456,137199

Das dürfte tatsächlich der wahre Grund der jüdischen Angriffe auf die Jüdin Butler sein. Anders läßt sich der schrille Ton nicht erklären.

P.S.

Meine anfänglichen Formatisierungsprobleme liegen natürlich an meiner typisch weiblichen mangelnden Affinität zur Technik, anderseits an der mich unterdrückenden männlichen Dominanz im Bereich der Programmierung – ich bin also reines Opfer von Biologie und Patriarchat. Ganz ungegendert.

Update (18.9.2012)

Nun hat doch noch ein grundsätzlicher Angriff auf Butlers Gender-Theorien in einem Mainstream-Medium, nämlich im aktuellen SPIEGEL (Print) 38/2012 stattgefunden. Wenig überraschend: es war wiederum eine Frau, die ihn führte, nämlich die Autorin und Journalistin Elke Schmitter, die selbst Philosophie studiert hat.

Es ist ein Artikel, den ich wärmstens empfehle – hier nur ein paar kleine Auszüge als Appetizer:

Denker

Die heilige Judith der Unschärfe

Die Adorno-Preisträgerin Judith Butler gilt als eine der wichtigsten Philosophinnen der Gegenwart. Warum eigentlich? Ein Grundkurs. Von Elke Schmitter

[…]

„Das Unbehagen der Geschlechter“, Butlers Hauptwerk, erschien 1990, als die Philosophin 34 Jahre alt war. Es war schwer lesbar und krude formuliert, aber von den damals beliebtestens „schweren Zeichen“, also Relevanzsignalen durchsetzt, nämlich Vokabeln wie „Begehren“, „Diskurse“, „Gender“, „epistemische Regime“ und „Metaphysik der Substanz“ und mit Verweisen auf Foucault, Lacan, Nietzsche. Es war ein Zwitter aus philosophischen Untersuchungen und Handbuch des Underground. Auch wer den akademischen Schleifen nicht zu folgen vermochte, durfte das gute Gefühl konsumieren, Mitglied der Avantgarde zu sein.

[…]

Von heute aus ist es erstaunlich, mit welch heiligem Ernst diskutiert worden ist, was sich nicht diskutieren lässt, weil es die Geltungsbereiche vermengt. Als philosophisches Traktat ist Butlers Werk ein hochspezifischer Kommentar auf der Rückseite des gesunden Menschenverstands. […] Politisch ist es unbrauchbar, weil es Unterscheidungen von Sein und Sollen, von Ziel und Praxis, von Behauptung und Nachweis generös übergeht. Aber es hatte zur richtigen Zeit den optimalen „radical chic“.

[S.150 f.]

Diese Kleinzitate sollen Lust machen auf den gesamten Artikel – denn auch Elke Schmitter betrachtet es mit einem gewissen Sarkasmus, daß aus dem bloßen Spiel der unscharfen Gedanken von Butler der platte Ruf nach der Frauenquote geworden ist, die selbst Butlers Laudatorin bemühte…