Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

Rosenkrieg 2

Eigentlich hätte ich für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen, denn der Rosenkrieg fand zwar in der letzten Zeit noch per emphatischer Interviews mit Otto Lapp und Beate Lakotta statt – vor Gericht fällt er allerdings aus. Die einzige Belastungszeugin, die Ex-Ehefrau des Angeklagten, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wurde bereits abgeladen.

Am nächsten Montag, den 7.7.2014, beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – und sie wird ganz anders ausfallen als das sechsstündige Verfahren vom 8.8.2006, ein Schnelldurchgang unter weitgehender Vernachlässigung der Strafprozeßordnung, der mit einem Fehlurteil endete – da bin ich mir ganz sicher. So sicher, wie ich es auch schon vor der Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy (Ulvi Kulac) war.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/04/10/wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-dekonstruierung-einer-konstruktion/

17 Verhandlungstage sind angesetzt, 42 Zeugen sollen gehört werden.

Diese neue Hauptverhandlung steht ganz unter dem Zeichen der Öffentlichkeit; und es freut mich sehr, daß auch zwei profunde Kenner des Falles von diesem Prozeß berichten werden – und zwar ganz unabhängig von den Medien: Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Ursula Prem. Beide sind von der professionellen Vorbereitung des Verfahrens positiv beeindruckt:

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

Hier steht ein Forum für weitere Prozeßbeobachter bereit:

http://drei-saeulen.de/index.php?title=Kategorie:Gustl_Mollath

Ich selbst werde an dieser Stelle vor Beginn der Hauptverhandlung noch einmal die Medienbeiträge der letzten Tage analysieren – und weiterhin sowohl die Ukraine-Krise beobachten als auch die WM- und Gartenecke pflegen.

Update 5.7.2014

Das Medieninteresse an diesem Fall ist ausgesprochen groß, so daß hier nur eine kleine Auswahl getroffen werden kann. Zwei große Porträt-Reportagen über den Menschen Gustl Mollath sind erschienen. Zunächst am 27.6.2014 in der Beilage der SÜDDEUTSCHEN von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler:

aus Heft 26/2014 Gesellschaft/Leben

Eine Wahnsinnsgeschichte

Der Skandal erschütterte Deutschland: Gustl Mollath saß sieben Jahre in der Psychiatrie, trotz zahlloser Widersprüche in den Gerichtsakten. Jetzt wird sein Fall noch einmal aufgerollt. Porträt eines Mannes, der wieder draußen ist – aber immer noch nicht frei.

Von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler  Fotos: Julian Baumann

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein sensibles Porträt über einen widersprüchlichen Mann, der immer schon eine politische Mission hatte, zugleich aber auch eine Leidenschaft für Sportwagen und Motorsport, kombiniert mit dem Tüftlergeist und der handwerklichen Präzision des Maschinenbauers, der er ist. Sein sarkastischer Humor wird in zwei Szenen eingefangen:

Seine Schüler machen zunächst Brems- und Ausweichübungen, dann quietschen die Reifen über einen kleinen Rennparcours. Mollath wechselt immer wieder das Auto und gibt als Co-Pilot Tipps. Die meisten, sagt er, würden viel zu schnell fahren. Wichtiger sei es, erst mal die Linie zu finden und dann langsam zu beschleunigen. Mollath genießt diesen Morgen sichtlich: »Das ist auf jeden Fall therapeutisch wertvoller als der Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt.«

Und:

Zehn Jahre später nun trägt er einen roten Anorak mit dem Button von König Ludwig II. am Kragen. Den König empfinde er gewissermaßen als seinen frühesten Leidensgenossen, der König sei ja bekanntlich Opfer psychiatrischer Aktengutachten geworden. Auch Mollath beurteilten mehrere Gutachter, ohne je mit ihm gesprochen zu haben. Hat er keine Sorge, dass er mit diesem Button etwas sonderbar wirken könnte? »Möglich«, entgegnet Mollath und zuckt mit den Schultern. Man müsse doch »auch mal was davon haben, wenn man schon offiziell für verrückt erklärt worden ist«, sagt er und lacht.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein Humor, der nun gerade in der Psychiatrie schlecht ankam, antwortete Mollath doch auf die durchsichtige Frage, ob er Stimmen höre, sarkastisch, daß er eine innere Stimme höre, die ihm sage, daß er ein guter Kerl sei. Schwupps, schon gab es Stimmen, die seine Handlungen kommentierten, und das war natürlich ganz, ganz schlecht, denn nun kam ja neben einem isolierten Wahn, der sich auf Schwarzgeldgeschäfte der HVB sowie Handlungen seiner dort beschäftigten Frau bezogen, auch noch Schizophrenie in Betracht… Angesichts solch dürftiger psychiatrischer Leistungen verwundert es nicht, daß Gust Mollath den neuesten Versuch, ihm über die psychiatrische Schiene zu Leibe zu rücken, abwehren will:

Wieder geht es um die Frage, welche Vergehen Mollath tatsächlich begangen hat, und wieder wird er psychiatrisch begutachtet. Wie soll er sich gegenüber dem Gutachter verhalten, der ihn während des Verfahrens beobachten wird? Es handelt sich um Norbert Nedopil, einen der erfahrensten Gutachter in Deutschland (SZ-Magazin, Interview vom 31. August 2012). Im Internet hat Mollath gelesen, Nedopil habe während einer Fernsehsendung geäußert, dass Gutachter oft irren würden, in den meisten Fällen zu Lasten des Beschuldigten. Das Risiko, die Allgemeinheit einer Gefahr auszusetzen, wiege für viele Gutachter schwerer. »Und so einem bin ich ausgeliefert!«, erregt sich Mollath.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Bei Prof. Dr. Nedopil müßte er mit seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, allerdings auf Verständnis stoßen, zumal der Psychiater selbst seine Explorationen als ‚Angriff‘ auffaßt:

Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Einen ähnlichen Tenor wie die SÜDDEUTSCHE hat das einfühlsam-kritische Porträt, das Lisa Rokahr für den STERN, 3.7.2014, S. 84-88, ablieferte.

Der Gefangene

Wie findet einer ins Leben zurück, der sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie saß? Der stern hat Gustl Mollath ein Jahr lang begleitet. Von kommender Woche an urteilen erneut Richter, ob er verrückt ist.

Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Frage der Schuldfähigkeit kommt ja nur in Betracht, wenn die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden können – das war angesichts der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nach Ansicht der 7. Kammer des LG Nürnberg-Fürth deshalb der Fall, weil sie „an der Glaubwürdigkeit“ der geschiedenen Ehefrau „keinen Zweifel hat“, zumal diese „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer“ ausgesagt habe. Einer erneuten Würdigung ihrer Glaubwürdigkeit hat sich die Zeugin aus nachvolllziehbaren Gründen entzogen, und dank der neuen Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohnehin als schwer erschüttert an. Beweise für auf Wunsch des Gutachters Dr. Leipziger nachgelieferten aktuellen Straftaten, Sachbeschädigungen von Januar 2005, gab es ohnehin nie, lediglich die polizeiliche Konstruktion einer „Serie“. On verra.

Aber so reißerisch wie Überschrift und Untertitel ist Rokahrs Reportage ohnehin nicht. Sie zeigt die Beschädigungen, die dieses Verfahren hinterlassen hat. So beginnt ihr Bericht:

Gustl Mollath kauft sich einen Espresso. 1, 90 Euro. Er möchte jetzt eigentlich keinen Kaffee trinken. Aber darum geht es nicht, es geht ihm um den Kassenbon. 5. Februar 2014 steht darauf, 14.36 Uhr. Und das Wichtigste, der Ort: Hannover, „Pier 51“, ein Restaurant am Maschsee. „Ich brauche diese Belege“, sagt Gustl Mollath. „Damit ich immer nachweisen kann, wann ich wo war.“ Er will das dokumentieren. Falls sie ihn wieder verdächtigen, beschuldigen, verurteilen wollen.

[STERN, 3.7.2014, S. 84]

Das sind die üblichen Sicherungsmaßnahmen von Fehlurteilsopfern. Die Traumatisierungen durch solche Erfahrungen, siehe den Fall Harry Wörz, halten oft lebenslang an.

Bei seinem Prozess im Jahr 2003 überreichte er dem Amtsgericht Nürnberg eine „Verteidigungsschrift“. Sie enthielt Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen durch seine Frau und ein Tremolo von Weltproblemen. Hunger, Kriege, Umweltzerstörungen.

Obwohl es auch diese wirre Vita war, die ihm den Ruf einbrachte, verrückt zu sein, ist er von seiner Mission auch nach seiner Freilassung nicht abgerückt. Das mag man standhaft nennen. Oder töricht.

[aaO, S. 86]

Ja, so schnell geht das: politisches Engagement, demonstratives Verhalten, flugblatt-ähnliche Gestaltung von Eingaben, passiver Widerstand gegen eine verfassungswidrige „Unterbringung zur Beobachtung“ gemäß § 81 StPO – Laien wie Psychiater ziehen dann schnell eine Schublade, die mit „wirr“ oder „Wahn“ beschriftet ist. Denn normal ist das ja nicht. Normal wäre eine opportunistische Anpassung an ein Gewaltverhältnis. Widerständige Franken ticken allerdings anders. Lisa Rokahr würdigt sein aktuelles Eintreten für Veränderungen bei Justiz und Psychiatrie, einem sich gegenseitig bestätigenden System, in dem der Untergebrachte bzw. Patient, immer verliert, immerhin positiv.

Aber gleichzeitig ist es sein Fall, seine Mission, die die Gesellschaft schon jetzt verändert haben. In Bayern will die CSU die Regeln zur Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter reformieren. Ein Gesetzentwurf soll eine Einweisung erschweren und verlangt strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung.

[aaO, S. 87]

Auch sie schildert seine Ängste vor dem bevorstehenden Prozeß:

Für seinen größten Feind hält Mollath dabei nicht die Juristen auf der Richterbank, sondern einen Mann im Saal: Norbert Nedopil, den forensischen Gutachter. Er wird den Angeklagten begutachten. Ein direktes Gespräch hat Mollath abgelehnt, aber Nedopil wird ihn während des Verfahrens beobachten. „Ich fühle mich dadurch gehemmt, ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll“, sagt Mollath. Was, wenn wieder jemand vermeintliche Anzeichen des Wahnsinns an ihm entdeckt? Ist es die Gestik? Der Blick? Oder die Wortwahl? „Wie soll ich authentisch sein, wenn ich mir jedes Wort dreimal überlege?“

[aaO, S. 88]

In der Tat, das ist eine arge Belastung. Andererseits grenzt es an einen Wunderglauben, traute man einem Psychiater eine solche Diagnose-Fähigkeit zu – und dann noch einen treffsicheren Rückschluß aus dem Gerichtsverhalten im Juli 2014 auf die Befindlichkeit zu den „Tatzeiten“ 2001, 2002 und 2005, eine Hürde, die schon Dr. Klaus Leipziger in den Jahren 2005 und 2006 mittels bloßer Behauptung genommen hat. Das Gericht in Regensburg sollte auf diese Begutachtung schon deshalb verzichten, weil eine Unterbringungsentscheidung schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das widersprüchliche Gutachten von Prof. Dr. Pfäfflin aus dem Jahr 2011 als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose ausgeschieden und zudem festgestellt, daß bereits die Fortdauerentscheidungen aus dem Jahr 2011 mit seinen Leerformeln den Begründungsanforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht genügten.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html

Das OLG Bamberg, das sich davor drückte, nunmehr in der Sache zu entscheiden und seinen eigenen Beschluß aufzuheben, weil er nicht begründbar war, hat daraufhin kurzerhand die gerügten Entscheidungen für erledigt erklärt, weil Gustl Mollath ja faktisch auf freiem Fuß sei und er keinen Anspruch auf eine Sachentscheidung habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

Keinem verfassungstreuen Gericht würde im Jahr 2014 die Begründung einer erneuten Unterbringungsentscheidung gelingen – der Zug ist definitiv abgefahren. Ein aktuelles Gutachten ist daher überflüssig. Es reicht aus, wenn sich die ursprünglichen Gutachter als Zeugen für ihre Produkte verantworten müssen, sollte es überhaupt notwendig werden, sich mit diesem marginalen Aspekt der Causa befassen zu müssen.

Michael Kasperowitsch, ein Aufdecker der ersten Stunde, hat am 27.6.2014 in den NÜRNBERGER NACHRICHTEN gleich zwei Artikel zum Thema lanciert. Einer beschäftigt sich mit dem rechtsstaatlichen GAU des ersten Prozesses:

Justizapparat holt die Gründlichkeit sehr spät nach

Am 7. Juli beginnt in Regensburg der neue Prozess gegen Gustl Mollath — Bundesweites Aufsehen — Gutachter sitzt im Gericht

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

NÜRNBERG — 17 Verhandlungsta­ge sind bereits angesetzt. Ob die Zeit reicht, ist offen. 42 Zeugen sind zur Vernehmung einbestellt. Es könnten noch mehr werden. Alles deutet also darauf hin, dass die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg äußerst gründlich vorgeht.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil es sich in dieser Angelegenheit um eine spät nachgeholte Gründlich­keit der Justiz handelt. Als Gustl Mol­lath vor acht Jahren wegen Körperver­letzung und Sachbeschädigung in Nürnberg vor Gericht stand, gab es eine sehr schnelle Entscheidung.

Die Nürnberger Nachrichten hat­ten den Fall mit all seinen tückischen Fehlern ab 2011 öffentlich gemacht. Die Recherchen hatten am Ende zur Folge, dass die damalige Justizministe­rin Beate Merk (CSU) das Wiederauf­nahmeverfahren einleitete. Zuvor hat­te sie das Vorgehen von Staatsanwalt­schaften und Gerichten eisern vertei­digt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der neuen Verhandlung in Regens­burg ist riesig. Um die 40 Journalisten­plätze

Das Ansehen ist beschädigt

Im Gerichtssaal rangelten sich etwa 250 Berichterstatter aus ganz Deutschland. Für viele Beobachter geht es auch um das angekratzte Anse­hen der bayerischen Justiz. Beschä­digt ist es nicht nur wegen der irritie­renden Vorkommnisse im Mol­lath- Verfahren; der oberfränkische Fall Peggy oder die aktuellen Vorgän­ge um den Augsburger Laborarzt Schottdorf kommen hinzu.

Den heute 57-jährigen Gustl Mol­lath brachte vor acht Jahren ein Urteil des Landgerichts Nürnberg hin­ter die Gitter forensischer Kliniken, dort, wo kriminelle Kranke einge­sperrt sind. Die letzten Jahre bis zu sei­ner Freilassung saß er in Bayreuth.

Das Nürnberger Gericht war damals der Überzeugung, Mollath unterliege dem anhaltenden Wahn, Opfer eines kriminellen Bankensys­tems zu sein. Es konnte sich dabei auf psychiatrische Gutachten stützen. In diesem gefährlichen Wahn habe er, so das Gericht, auch seine Frau schwer attackiert und die Reifen von Autos ihm irgendwie missliebiger Personen zerstochen.

Diese Verhandlung endete mit einem für Mollath schrecklichen Frei­spruch wegen Schuldunfähigkeit. Die Folge war nämlich, dass er für Jahre in der Psychiatrie verschwand. In den Jahren vor 2006 tobte ein gnadenloser Streit zwischen den einstigen Eheleu­ten Mollath — das Paar ist seit langem geschieden.

Als sie noch verheiratet waren, betreute die Frau des Nürnbergers Pri­vatkunden bei der Hypo Vereinsbank. Aus seiner Sicht hatte sie sich dabei illegaler Schwarzgeldschiebereien in die Schweiz schuldig gemacht. Er wollte sie unter allen Umständen davon abbringen und drohte ihr offen mit wirksamen Konsequenzen.

Unter anderem informierte er die Vorgesetzten seiner damaligen Frau bei der Bank. Am Ende zeigte Mollath sie sogar an. Die Reaktion der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth darauf fiel dünn aus.

Die Anzeige enthalte keine „zurei­chenden tatsächlichen Anhaltspunk­te“, der Verdacht werde nur „pau­schal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Das Verfahren wurde eingestellt.

[…]

Ja, im ursprünglichen Verfahren war sogar bekannt, daß der Ex-Ehefrau im Februar 2003 aufgrund zutreffender Angaben von Gustl Mollath fristlos gekündigt wurde – dennoch wurde dieses mögliche Falschbelastungsmotiv völlig außer Acht gelassen. Ich bin sicher, daß dieses Arbeitsgerichtsverfahren einige Scheinwerfer darauf richten wird, warum sich die HVB letztlich zu einem immer noch für sie vorteilhaften Vergleich – Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer geringen Abfindung – bereitfand: die illegalen Schweizgeschäfte der von der bayerischen Vereinsbank mit Staatsbeteiligung 1998 übernommenen Hypobank sollten natürlich nicht öffentlich werden, was durch die Gekündigte eventuell hätte belegt werden können. Entsprechend fiel der von Mollath angestoßene Sonderrevisionsbericht der HVB zu dem Hauptpunkt von Mollaths Begehren aus: inwiefern die Hypo-Bank in den 90iger Jahren, wie alle anderen Privatbanken damals auch nach Einführung der Quellensteuer im Jahr 1993, Beihilfe leistete, um Kundenvermögen klandestin zu Schweizer Tochterbanken zu transferieren, um sie vor der Kapitalertragssteuer zu verschonen, wurde so gut wie nicht untersucht. Denn daran hatte die HVB verständlicherweise kein Interesse.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Fast noch interessanter ist Michael Kasperowitsch‘ weiterer Artikel an diesem Tag:

„Es kam Erschreckendes zutage“

Landtagsfraktionen sparen nicht mit harter Kritik an Justiz und Gutachtern

Im vergangenen Jahr hat sich im Landtag ein Untersuchungsaus­schuss monatelang mit dem Justiz­fall Gustl Mollath beschäftigt. Vor Beginn des Wiederaufnahmeverfah­rens gegen den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg haben wir die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern (FW) und Grünen um eine Stellungnahme gebeten. Vor allem die Oppositionsparteien sparen nicht mit Kritik und dem Ruf nach Konse­quenzen.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspoliti­scher Sprecher der Freien Wäh­ler (FW), war einer der Abge­ordneten, die sehr früh und engagiert Feh­ler im ersten Mollath-Verfah­ren angepran­gert haben. „Die Nürnber­ger Staatsan­waltschaft hat Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft, während Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und ange­klagt wurden“, sagt er. Die Fachauf­sicht im Justizministerium hat aus seiner Sicht „versagt“.

[…]

Janun, das geht ja bis zum heutigen Tag so weiter. Mollaths Anzeigen werden unter zahlreichen Verrenkungen bis hin zum OLG München abgebügelt, wovon nicht nur Justizangehörige und deren Hilfswissenschaftler, sondern auch die Ex-Ehefrau von Gustl Mollath profitieren. Der ist die Justiz schließlich blind gefolgt, und so muß auch die über allen Zweifel erhaben sein. Am aktuellen Dienstherrn liegt das kaum: auf das OLG München hat er keinen Einfluß, und was die von Frau Merk installierten Generalstaatsanwälte so treiben, versucht er, wie im desaströsen Fall Gurlitt, lediglich zu moderieren. Minister Bausback hat ja auch wenig Möglichkeiten, die verfehlte Personalpolitik seiner Vorgängerin zu korrigieren. Das Wegloben des Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalts Nemetz, der sich nicht nur im Fall Gurlitt, sondern auch bei Behandlung der Strafanzeige Mollaths gegen Eberl und Leipziger unsterblich blamiert hat, wäre ein erstes Zeichen. Als Präsident des AG München verdient er zwar entscheidend mehr, ist aber kaltgestellt.

Letztlich bedarf es einer Beseitigung des bayerischen Sonderweges, Strafrechtler zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten rotieren zu lassen: das fördert nur die Kumpanei, wo zum Wohle des Rechtsstaats Antagonismus zwischen Staatsanwaltschat und Gericht angesagt wäre.

Kasperowitsch:

Ähnlich sieht es Sepp Dürr von den Grünen. Er war bis 2008 etliche Jah­re Fraktionschef und ist jetzt Mit­glied im Rechtsausschuss im Land­tag. Seine Konsequenzen aus dem Fall Mollath: „Niemand darf mehr so leicht und unverhältnismäßig lange weggesperrt sein und seine ,Gefähr­lichkeit‘ so leichtfertig behauptet werden.“ Dies müsse durch eine Reform des Maßregelvollzugs verhin­dert werden. „Höchste Zeit“ sei es allerdings auch für eine Modernisie­rung des Justizsystems.

Sowohl Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten, so Dürr, lernen, Fehler einzugestehen und schneller zu korrigieren. „Da fehlt es weit.“ Selbst der Mehrheitsbericht des Mol­lath- Untersuchungsausschusses sei noch „von der Unfähigkeit zu jegli­cher Selbstkritik durchdrungen“.

Dem läßt sich nichts hinzufügen. Die Reinwaschungstendenz der Regierungsmehrheit ist mit Händen zu greifen.

https://www.bayern.landtag.de/scripts/get_file.php?file=NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

Kasperowitsch:

Die Kulmba­cher SPD-Abge­ordnete Inge Aures war eben­so wie Streibl Mitglied des Mollath-Unter­su­chungsaus­schusses. Zuvor setzte sie sich vehement für die Freilassung des Nürnber­gers ein.

Der Aus­schuss habe, so die Politikerin, „Erschrecken­des“ zutage gefördert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwalt­schaft hat nur einseitig ermittelt, der Richter hat die Akten nicht gelesen, der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat gemauert und die damalige Justizministerin Beate Merk hat vertuscht“, sagt sie im Rückblick. Es sei politisch nicht gewollt, dass man Steuerhinterzie­hern auf die Schliche kommt. „Nicht dass noch das Klientel der CSU ver­schreckt wird.“ Bis heute ist für Inge Aures nicht aufgeklärt, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft seinerzeit ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, für ein ordnungsgemäßes Verfahren gegen Mollath zu sorgen. Die neue Verhandlung in Regensburg werde, so vermutet Inge Aures, „haarsträu­bende Fehler bayerischer Behörden“ feststellen.

Ja, das ist zu vermuten.

Daß der Polizeibeamte Grötsch, der auf Zuruf von Richter Eberl die Reifenstecher-Akte zum Nachteil Mollath zusammenstellte, sich als Ergänzer von Strafanträgen gegen Unbekannt als Urkundenfälscher erwies, indem er selbst den Namen „Gustl Mollath“ eintrug, obwohl niemand Gustl Mollath verdächtigt hatte, in Personalunion als Aktenkompilierer, Zeugenersatz (für Rechtsanwalt Greger, Rechtsanwalt Dr. Woertge und für Petra Mollath, obwohl die ja immerhin als Zeugin zugegen war) und Sachverständiger (für die Gefährlichkeit der angeblich aber nicht tatsächlich immer identischen Reifenattacken) nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen. Jetzt wird er nur noch als normaler Polizeizeuge über den Gang der Ermittlungen berichten. Und sich auf einige kritische Fragen der Verteidigung einstellen müssen.

Rechtsanwalt Greger, der einzige Geschädigte, der mit zweimonatiger Verspätung schriftlich eine Gefahrensituationen bekundet hatte, ist bereits im Jahr 2009 verstorben. Jetzt ist ein Sachverständiger geladen, der zu den freihändigen Konfabulationen dieses voreingenommenen Polizeibeamten Stellung nehmen wird. Brixner reichten die voreingenommenen Polizei-Erzählungen ja aus, um Gustl Mollath Gemeingefährlichkeit zu attestieren.

Die nicht einmal Dr. Leipziger attestiert hatte.

Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des Umstandes, dass er – wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt – immer mehr Personen in das bei ihm bestehende Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht fühlt und letztlich gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss befürchtet werden, dass vom Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.

Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden – unabhangig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=29

Was ein Herr Dr. Leipziger lediglich befürchtet, ist einerlei. Es muß eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, daß jemand erhebliche Straftaten begehen werde. Die „dargelegte Progredienz der paranoiden Symptomatik“ bestand lediglich darin, daß Dr. Leipziger es bewußt vermied, den „überweisenden“ Kollegen Dr. Wörthmüller zu befragen, warum sich dieser als befangen erklärt hatte. Gustl Mollath hatte zurecht diesen Gutachter als befangen angesehen, was dieser selbst als nachvollziehbare Sicht bestätigte.

Absolut unprofessionell ist überdies eine Einbeziehung von durch den beauftragenden Richter Eberl informell beigezogener Akten, hinsichtlich derer ein Gutachtenauftrag gar nicht bestand. Die von dem konspirativen Zusammenwirken von Richter Eberl und Gutachter Leipziger nicht unterrichtete Staatsanwaltschaft stellte das obskure Fake-Verfahren wegen Sachbeschädigung dann auch prompt gemäß § 154 StPO ein.

Auch über diesen Vorgang wird die neue Hauptverhandlung hoffentlich nachhaltig informieren.

Für Dr. Leipziger mag es einen zusätzlichen Schlag bedeuten, daß das LG Nürnberg konstatierte, daß die Reifengeschädigten ganz real (und nicht wahnhaft) Mollath-Feinde waren.

Und morgen widme ich mich einem Sonderfall des Journalismus‘, nämlich der eigentlich unwahrscheinlichen La-La-Fraktion von Otto Lapp und Beate Lakotta. Die hat sich nämlich auch wieder zu Wort gemeldet.

Update 6.7.2014

Otto Lapp fiel die undankbare Aufgabe zu, erneut als Pressesprecher der Belastungszeugin Petra M. in Erscheinung zu treten. Dieses Mal mit einer Botschaft, die nicht leicht zu verkaufen war. Denn was sollte das Lesepublikum von einer Ex-Frau halten, die über Monate dem Star-Reporter Otto Lapp ihr Herz über diesen gewalttätigen, tyrannischen, eifersüchtigen, wirtschaftlich erfolglosen und kranken Ex-Mann das Herz ausgeschüttet hatte, vor Gericht aber keine Aussage machen will? Ahja, wenn es um die Wurst geht und man unter Wahrheitspflicht steht, macht sie einen Rückzieher – so denkt man im Volk, das ja nicht immer Unrecht hat.
Lapp entledigte sich seiner Aufgabe so:

27.06.2014 13:53 Uhr
Mollath-Prozess ohne die Ex-Frau

Von Otto Lapp

NÜRNBERG. Der Mollath-Prozess wird ohne seine Ex-Frau über die Bühne gehen. Petra M. (53) wird im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg nicht gegen Gustl Mollath (57) aussagen. Dies bestätigte ihr Anwalt Jochen Horn dem Kurier.
Petra M. (53) sei „mehrfach umfassend vernommen“ worden, sagte Horn, sodass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, würde sie nochmal vernommen werden. Außerdem wolle sich Petra M. „einer solchen Situation“ nicht aussetzen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Es mag ja sein, daß Rechtsanwalt Horn Derartiges gesagt hat. Juristisch handelt es sich dabei um höheren Blödsinn. Das neue Urteil erwächst aus dem Inbegriff der neuen Hauptverhandlung, und da gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle früheren Aussagen sind erst einmal vom Tisch und dienen allenfalls als Vorhalte, um das Gedächtnis aufzufrischen oder um Widersprüche zu klären. „Umfassend“ wurde die Zeugin damals zudem nicht vernommen: hätte man sie seinerzeit ernsthaft zu Beihilfehandlungen der Hypobank beim anonymisierten Schleusen von Kundengeldern auf Konten von Schweizer Tochter-Banken vernommen, hätte sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hingewiesen werden müssen – das war allerdings nicht der Fall. Nein, der Vorsitzende Richter verhielt sich deutlich rustikaler: wann immer Gustl Mollath das Thema „Schwarzgeld“ als Ursache der Ehekrise und einer Falschbelastung durch seine Ex-Frau zur Sprache bringen wollte, wurde er angeschrieen. Damit war das Thema erledigt und konnte in die Wahn-Ecke gestellt werden. An einer umfassenden Vernehmung in der Hauptverhandlung vom 8.8.2006 fehlt es schon deshalb, weil laut Urteilstext die Ex-Ehefrau zu den Sachbeschädigungsvorwürfen gar nicht ausgesagt hat – hier übernahm der Polizeibeamte Grötsch die Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, was die Ehefrau bei Betrachtung eines Tat-Videos gesagt habe. Ja, so wild ging es seinerzeit zu.
Und zu den neuen Erkenntnissen, die sich erst nach diesem Urteil ergeben haben, konnte sie damals naturgemäß nichts aussagen. Bestreiten per Interview ersetzt keine förmliche Aussage.
Interessanterweise offenbart Otto Lapp auch die beabsichtigte Strategie der Nebenklage:

Im Prozess werden also jetzt die Aussagen von Petra M. aus früheren Jahren nur verlesen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Mirko Laudon kommentiert in seinem Blog „Strafakte“ diese Konstellation so:

Nicht unproblematisch ist jedoch, wie ihre Aussagen in das Verfahren eingeführt werden sollen, denn § 252 StPO verbietet grundsätzlich die Verlesung früherer Protokolle, sofern die Aussageperson erst später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht:
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

Kombination aus Zeugnisverweigerung und Verzicht auf das Verwertungsverbot

[…]

Al­ler­dings – und das ist der kri­ti­sche Punkt – darf der Zeuge nach Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs1 die Ver­wer­tung der Aus­sa­gen ge­stat­ten, ohne selbst er­neut aus­sa­gen zu müs­sen. Diese Recht­spre­chung ist ins­be­son­dere bei Op­fer­zeu­gen2 pro­ble­ma­tisch, da dem An­ge­klag­ten (hier dem Ver­ur­teil­ten) das Kon­fron­ta­ti­ons­recht (Art. 6 Abs. 3 d MRK) ver­wehrt wird. Dem Op­fer­zeu­gen wird durch die Kom­bi­na­tion von Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht und Ver­zicht auf das Ver­wer­tungs­ver­bot des § 252 StPO das Recht ein­ge­räumt, sei­ner kon­tra­dik­to­ri­schen Be­fra­gung durch die Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung aus dem Weg zu ge­hen und zu­gleich eine den An­ge­klag­ten (oder Ver­ur­teil­ten) be­las­tende mit­tel­bare Ver­wer­tung sei­ner frü­he­ren Aus­sage zu er­mög­li­chen. Die­ses Ver­hal­ten ist in Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren häu­fi­ger zu be­ob­ach­ten.3

 

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/ex-frau-von-mollath-wird-das-zeugnis-verweigern/

Die letztgenannte Fußnote bezieht sich auf einen weiteren Blogbeitrag von ihm, in dem er Johann Schwenns 10 Fehlerursachen in Sexualstrafverfahren darstellt und Schwenn just jene „Kombination“ als „perfide“ bezeichnet:

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/fehlurteile-und-ursachen/

Angesichts der dürftigen bzw. gänzlich fehlenden Protokolle ihrer früheren Aussagen ist die Kombination im konkreten Fall allerdings weniger „perfide“ als vielmehr nachteilig für die Nebenklage. Ich teile die Einschätzung von Prof. Henning Ernst Müller:

Der Pressesprecher informierte heute auch darüber, dass die Hauptbelastungszeugin wieder ausgeladen wurde, nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Ob der Körperverletzungsvorwurf gegen Gustl Mollath dann überhaupt noch bewiesen werden kann, erscheint fraglich.

 

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

Um das Manko wiedergutzumachern, daß die Belastungszeugin es vorzieht, vor Gericht nicht zu erscheinen, hat der Nordbayerische Kurier nachgelegt und einen Mollath-Blog eingerichtet, um erneut die Sicht der Ehefrau, die bis zur Anordnung der Wiederaufnahme identisch war mit der Sicht der Macht-Instanzen Justiz, Psychiatrie und Politik, zu verbreiten.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Es ist eine emotionale und tendenziöse Zusammenstellung dessen, wie man beim Nordbayerischen Kurier den Fall wertet, wobei all das ausgeblendet wird, was man nicht wahrnehmen will. Eine Auseinandersetzung ist daher weder möglich noch lohnte sie sich.

Immerhin, zum ersten Mal wird in aller Deutlichkeit zugegeben, daß die Ex-Frau für das illegale Verschwindenlassen seiner Habe (bis auf zwei netterweise aufgehobene Kisten) verantwortlich ist:

Durch die Anzeigen Mollaths hat sie ihre gut bezahlte Stelle verloren. Sie hatte Provisionen hinter dem Rücken der Bank eingestrichen, mehr nicht. Jetzt will sie wenigstens das Geld zurückhaben, das sie in seine Werkstatt gesteckt hat. Ein Gericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an. Sie räumt es aus, ersteigert es und verkauft es dann.

Otto Lapp hat zudem mit heißer Nadel gestrickt:

Was ist, wenn Gustl Mollath krank ist? Sieben erfahrene Psychiater stellen das über sieben Jahre immer wieder fest. Hans-Joachim Kröber aus Berlin, Thomas Lippert aus Nürnberg, Klaus Leipziger aus Bayreuth, Karl Simmerl aus Mainkofen, Friedemann Pfäfflin aus Mainkofen und Gabriele Krach aus Erlangen.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Statt sieben Psychiater werden nur sechs benannt. Hans-Ludwig mutiert zu Hans-Joachim, aus Hans wird Karl und Pfäfflin wird von Ulm nach Mainkofen versetzt. Es sind auch keine „Feststellungen“, die innerhalb von sieben Jahren gemacht wurden: die erste „Bescheinigung“ von Gabriele Krach datiert von September 2003, die letzte von Pfäfflin von Mai 2011. Von „Feststellungen“ kann bei der gegen die Krankenhausregeln erstellten Bescheinigung von Frau Dr. Krach keine Rede sein, sie beruhte allein auf Erzählungen der Ex-Ehefrau. Thomas Lippert mutmaßte und empfahl eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung. Und Dr. Hans Simmerl hat gerade nicht festgestellt, daß Mollath krank sei: er hat im Gegenteil für die von Dr. Leipziger unterstellten psychischen Krankheiten – wahlweise eine isolierte Wahnstörung oder eine paranoide Schizophrenie – keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Eben deshalb wurde Prof. Kröber herbeizitiert, der das Leipziger-Gutachten retten sollte und es auch tat.

Otto Lapp:

Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr gewesen.

Unsinn, die Begutachtung sollte bereits 2004 die Prüfung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB beinhalten – die Sachbeschädigung wurden erst im Januar 2005 begangen.

Otto Lapp:

Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür waren die angebliche Körperverletzung seiner Frau und die 129 durchstochenen Reifen.

Abgesehen von der von Beate Lakotta aufgebrachten Fama, es habe sich um 129 Reifen gehandelt, ist es selbstverständlich das „Wahnsystem“, das die Gefährlichkeit suggeriert. Wegen der Krankheit besteht keine oder nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, auf die bloßen Anlaßtaten kommt es nicht an, sondern auf prognostizierte erhebliche künftige Straftaten. Diese müssen krankheitsbedingt sein.

Auch Beate Lakotta mischt wieder mit – aber bevor ich zu ihrem neuesten Artikel komme, stelle ich ein gemeinsames Zitat von Lapp/Lakotta voran, das ihre Art des affirmativen Journalismus, der gerne mit schmutziger Ehe-Wäsche, anonymen Zeugen, Weglassungen und tendenziösen Akten-Zitaten arbeitet, rechtfertigen soll:

In dem Verfahren wurden Fehler gemacht, auch schwere. Mollath war laut Bundesverfassungsgericht die letzten zwei Jahre ohne ausreichende Begründung in der Psychiatrie untergebracht. Aber das sind nicht die Fehler, die Menschen zum Protestieren gegen die Institutionen des Rechtsstaats auf die Straße treiben. Denn dann könnten sie das auch für andere Maßregelpatienten und Sicherungsverwahrte tun, zum Beispiel für Sexualstraftäter, die ebenfalls zu lange weggesperrt sind.
Sondern es ist die Zauberformel „sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie“, die sich in der öffentlichen Rezeption dieses Falls als Wahrheit durchgesetzt hat. Ebenso wie es als Tatsache gilt, dass Frau M. erhebliche Summen Schwarzgeld in die Schweiz geschafft habe.
Dies sind die beiden Grundannahmen des Skandals. Nach unserer Recherche steht für beide der Nachweis noch aus.
Unsere Rechercheergebnisse wurden nach den jeweiligen Veröffentlichungen weder in Zweifel gezogen oder dementiert. Sie wurden gar nicht aufgegriffen.

http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

Dieses Statement bedeutet nichts weiter als den Abschied von einem justizkritischen Journalismus und die Hinwendung zu einer Haltung, die achselzuckend schwere Rechtsfehler hinnimmt (zu denen ein Fehlurteil zweifellos gehört). Aufmucken dürfen Presse und Öffentlichkeit erst, wenn die Justiz in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat. Und wenn die Justiz den erforderlichen Nachweis der Schwarzgeldvorwürfe nicht erbringt, waren diese natürlich falsch.

Das Elend bestand aber gerade darin, daß die Justiz den Vorwürfen im Jahr 2004 gar nicht nachging, sondern erst 2012 die Steuerfahndung in Marsch setzte. Ob bei den neuen Ermittlungen die Bank als Beihelferin überhaupt ins Visier genommen wurde, wieviele der Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt schon verjährt waren – das interessiert unsere unkritischen Helden, die sich einem gefühlten Mainstream entgegenstemmen, nicht die Bohne. Und wer nur den CSU-FDP-Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuß liest, hat seine journalistischen Pflichten verletzt.
Deshalb gab es nichts, das aufzugreifen gewesen wäre.

Alles auf Anfang
Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen.
Von Beate Lakotta

lautet der Titel ihres SPIEGEL-Artikels in 27/2014 vom 30.6.2014, S. 30 – 31.
Eine stark eingedampfte Version dieses Artikels ist am 6.7.2014 auch auf SPON erschienen – um die schlimmsten Ausrutscher bereinigt und um einige Varianten bereichert:

Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Von Beate Lakotta

Am Montag beginnt das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Gustl Mollath. Seit seiner Freilassung tritt er als unbequemer Kritiker der Psychiatrie auf, die Menschen begegnen ihm mit großer Sympathie. Im Prozess geht es nun um schwere Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html

Der erste Satz dieser Passage befindet sich auch im Print-Artikel:

Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. Doch ob er ein unschuldiges Justizopfer ist, muss der neue Prozess erst erweisen.

Der zweite Satz fehlt. Stattdessen wird dort so fortgeführt:

Doch als das Nürnberger Oberlandesgericht am 6. August 2013 beschloss, den Prozess neu aufzurollen und Mollath freizulassen, begründete es dies mit einer Formalie: Das Attest, das seine Exfrau vorlegte, um ihre Verletzungen zu dokumentieren, gilt rechtlich als als „unechte Urkunde“. Der untersuchende Arzt hat es auf dem Praxis-Briefpapier seiner Mutter ausgestellt, die er offiziell vertrat. Das hatte er nur unleserlich vermerkt.

[SPIEGEL 27/2014, S. 30]

Aha, eine Formalie – nix mit Unschuld! Als ob Wiederaufnahmegründe die Unschuld belegen würden. Subtil bereitet sie den Boden vor, um das gesamte Wiederaufnahmeverfahren als politische Farce zu diffamieren, denn es wurde ja von Ministerin Merk angeordnet:

„Das hätte ich gern schriftlich“, habe er deshalb die Ministerin gebeten, berichtete der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath.
Dabei kam der Druck erkennbar von noch weiter oben. Ministerpräsident Horst Seehofer musste befürchten, die öffentliche Empörung könnte mitten im bayerischen Landtagswahlkampf nicht nur seine Justizministerin aus dem Amt fegen, sondern ihn selbst in Mitleidenschaft ziehen.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollaths abgelehnt hatte, zeigten sich Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.

[aaO]

Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so…
Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN!

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

Spannend bleibt die Frage, wie Sabine Rückert als Mitglied der Chefredaktion die ZEIT in Stellung bringen wird. Vielleicht macht sie es wie im Fall Peggy und läßt gar nicht berichten, um dann den Freispruch unter größtmöglicher Schonung von Prof. Kröber in Grund und Boden schreiben zu lassen.

http://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil

 

 

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Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie IV

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

Nachdem die Autorinnen Blasberg, Kohlenberg und Rückert den Untergebrachten Gustl Mollath in der ZEIT vom 13.12.2012 kurzerhand, unter Verteidigung der angegriffenen Psychiater Leipziger und Kröber, auch aus eigener Anschauung zum Kranken erklärt haben (»Ein Kranker wird Held«), der den Wiederaufnahmespezialisten Rechtsanwalt Gerhard Strate abgelehnt habe, weil er womöglich gar kein Wiederaufnahmeverfahren wolle: »Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/komplettansicht

ist diese letzte aller tendenziösen Tatsachenentstellungen in diesem unterkomplexen Artikel, mal wieder durch die in diesem Fall überlegene SÜDDEUTSCHE ZEITUNG (Olaf Przybilla und Uwe Ritzer), am 20.12.2012 widerlegt worden:

Verwundert über die Berichterstattung

Alles Unsinn, erwidern nun sowohl Mollath als auch Strate – und wundern sich über Die Zeit, denn die Vollmacht wurde bereits Tage vor der Veröffentlichung erteilt. Mollath sagte der SZ, er habe nach einem Besuch Strates im Bezirkskrankenhaus Bayreuth lediglich zunächst mit seiner Anwältin – einer Münchnerin, die Mollath seit Monaten vertritt – über einen zusätzlichen Anwalt sprechen wollen. „So etwas gebietet, finde ich, der Anstand“, sagte Mollath, denn die Anwältin habe sehr viel Arbeit in seinen Fall investiert; und das zu einer Zeit, in der ein Wiederaufnahmeverfahren nahezu unmöglich erschienen sei.

Überdies habe er sich über Strate, der ihm bis dahin nur als Name ein Begriff gewesen sei, informieren wollen. Dies habe er dem Hamburger Anwalt auch so mitgeteilt; Strate bestätigte Mollaths Darstellung. Nachdem Mollath dies getan habe, habe er die Bevollmächtigung unterzeichnet. Die Fragen, ob er möglicherweise „gar keine Wiederaufnahme“ erreichen oder sich gar in einer angeblichen Rolle als „Märtyrer“ einrichten wolle, empfinde er als verstörend, sagte Mollath.

Bislang hat die nicht nur Mollath verstörende erste chefredaktionelle Leistung Sabine Rückerts dort rund 590 Kommentare geerntet, die in ihrer übergroßen Mehrheit hart mit den Autorinnen ins Gericht gehen – zurecht.

Beate Lakotta wollte ebenfalls in Konkurrenz zu den Nürnberger Nachrichten, der SÜDDEUTSCHEN, den vielen Kommentatoren und den vielen Blogs treten, die Justiz-, Psychiatrie- und Politikkritik üben, und demgegenüber ihr eigenes Profil schärfen; nicht nur in ihrem SPON-Artikel vom 13.12.2012:

sondern auch in ihrem polemischen Kommentar »Schizo-Protestbürger« im SPIEGEL 51/2012 vom 17.12.2012, S. 19, in dem sie die angemessene Psychiatrie-Kritik (»Es gibt dazu jährliche Stellungnahmen der Klinik und weitere von zwei externen Gutachtern, sie haben nachvollziehbar begründet, weshalb sie Mollath weiterhin für krank und gefährlich halten.«) schlicht verweigerte.

In einem Blogbeitrag vom 19.12.2012 hat sie gar vor- und angegeben, die entsprechenden Gutachten selbst gelesen und kompetent evaluiert zu haben:

Natürlich gab es für die staatstragenden Journalistinnen (›Alles ist gut‹), die sich fragen lassen müssen, wer ihnen mit welcher Zielrichtung welche bislang nicht veröffentlichten Gutachten überließ, Applaus von der vielfach angegriffenen Ministerin:

„Wie kommen Sie darauf, dass es nicht nach Recht und Ordnung zugeht?“

Marcus Klöckner 18.12.2012

Die bayerische Justizministerin Beate Merk äußert sich im Telepolis-Interview zum Fall Mollath

[…]

Der Fall Mollath hat sich doch – und das wohlgemerkt: unabhängig davon, was noch dabei herauskommen wird, ob sich die Vorwürfe nun bestätigen oder nicht – längst zu einem Gau für die Bayerische Justiz, aber auch mittlerweile für die Politik entwickelt. Die Stimmen derer, die glauben, in Bayern herrsche der Filz, Teile der Justiz würden ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen und unliebsame Bürger einfach wegsperren, sind zahlreich. Mittlerweile berichten selbst ausländische Medien, wie etwa der Guardian von dem Fall. Ein ausgereiftes Krisenmanagement sieht anders aus.

Beate Merk: Genauso wie Sie ihre Fragen stellen – nämlich ausblendend, dass ich nicht die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt, sondern die Entscheidungen der Gerichte erklärt habe – agieren eben leider einige Medien. Aus dieser einseitigen Berichterstattung einiger Medien resultiert das Problem. Dass es auch besonnene Medien gibt, die den Fall Mollath objektiv sehen, statt Klischees zu bedienen, können Sie übrigens dem Spiegel vom 17. Dezember sowie der Zeit und Spiegel Online vom 13. Dezember entnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Und, zum Krisenmanagement: Schauen Sie sich dessen Ergebnis doch an: Ich habe dafür gesorgt, dass das Verfahren neu aufgerollt und Klarheit geschaffen werden kann – genau darum geht es doch !

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Das freundliche Ping-Pong-Spiel setzte sich nahtlos fort. Merk im Telepolis-Interview mit Marcus Klöckner:

Die Süddeutsche Zeitung hat nach ihrem Auftritt in der Münchner Runde einen Faktencheck gemacht. Die Zeitung schreibt unter anderem, dass auf Seite 7 und 16 des Revisionsberichts der HypoVereinsbank (der uns auch vorliegt) über Schwarzgeld bzw. über Geldwäsche gesprochen wird. Genau das haben Sie aber in der Münchner Runde verneint. Die SZ kommt zu dem Urteil: „Bewertung dieser Merk-Aussage: widerlegt.“ Halten sie nach wie vor an der Aussage fest, dass in dem Revisionsbericht nichts zum Thema Schwarzgeld bzw. Geldwäsche steht?

Beate Merk: Auch hier habe ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die von den Fachleuten im Ministerium geteilt wird, dargestellt. Die Schlussfolgerung der Süddeutschen Zeitung trifft nicht zu. Auf Seite 16 des Berichtes steht, dass sich die Geldwäschebeauftragten der HVB und damaligen Hypotochter Bethmann Bank, auf eine Geldwäscheverdachtsanzeige verzichtet haben – ich zitiere jetzt wörtlich die Begründung: „Da es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“ Die auf Seite 16 erwähnten Verstöße betrafen, wie die SZ selbst darstellt, gerade nicht die von Herrn M. konkret erhobenen Vorwürfe und im Übrigen auch keine Schwarzgeldgeschäfte.

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Und so griff Lakotta, ganz herzlich von Beate zu Beate, dieses Argument in ihrem SPIEGEL-Blog-Beitrag vom 19.12.2012, in dem sie sich gegen diesen Beitrag von Oliver García

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

und diesen von Rechtsanwalt Thomas Stadler

http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html

wendete, dankbar auf:

Da zitieren Sie mich: „Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet.“

Das sei falsch, schreiben Sie, denn „auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede“. Das stimmt. Genauer gesagt geht es auf der vielzitierten Seite 7 um Sortengeschäfte, die ein Kollege von Petra Mollath, Herr D., ausgeführt hat.

Auch Herr Garcia verweist übrigens auf diese Passage, mit der nach seiner Darstellung die „SZ“ die bayerische Justizministerin einer Falschbehauptung überführt hat.

In der zusammenfassenden Bewertung dieses Verhaltens im internen HVB-Bericht liest man allerdings auf S. 16 zu eben diesem Vorwurf: „Der Geldwäschebeauftragte der Bethmann-Bank verzichtet nach Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der HVB auf eine Verdachtsanzeige, da er annimmt, dass es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

Wie billig ist das denn? Wenn sich eine Journalistin hinter einer Politikerin verstecken muß, ist das ja bereits ein Beweis für ihre mangelnde unvoreingenommene Betrachtung der Dinge. Die heile-Welt-Schwestern im Geiste setzen offenbar darauf, daß die Leser die anzitierten Stellen im Revisionsbericht der HypoVereinsbank nicht nachlesen oder sie nicht verstehen:

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Denn die Lektüre ergibt einwandfrei, daß der Mitarbeiter Wolfgang D. 2001 und 2002 70.000,- Franken in DM bzw. Euro – unter Umgehung der Aufzeichnungs- und Identifizierungspflicht sowie einer potentiellen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz  »(Tatbestand des Smurfings)« gestückelt  – umgetauscht und über sein Konto gewaschen hatte. Außerdem gab er zu, eine größere Anzahl von alten 1.000,-DM-Noten in Euro im eigenen Namen umgetauscht zu haben. Beides, um einer Kundin einen Gefallen zu tun, die offiziell nicht in Erscheinung treten wollte, da es sich um »Schwarzgeld« handele. Damit ist gemeinhin Geld gemeint, das vor den Finanzbehörden geheimgehalten wird, um einer Besteuerung zu entgehen. Bei der Kundin handelte es sich um eine »allgemein bekannte Persönlichkeit«. »Der Geschäftsleitung der Bethmann Bank ist der Name der Kundin bekannt.«

Eine Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz bestand seinerzeit und besteht auch heute allerdings nur hinsichtlich von Transaktionen, wenn zugleich der Verdacht einer Geldwäsche gemäß § 261 StGB existierte  – heute besteht die Anzeigepflicht unabhängig von der Höhe des Betrages zusätzlich auch dann, wenn Terrorismusverdacht gehegt werden muß:

§ 11

Anzeige von Verdachtsfällen durch Institute

(1)  Ein Institut oder eine Spielbank hat bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese unverzüglich mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Eine angetragene Finanztransaktion darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Institut die Zustimmung der Staatsanwaltschaft übermittelt ist oder wenn der zweite Werktag nach dem Abgangstag der Anzeige verstrichen ist, ohne daß die Durchführung der Transaktion strafprozessual untersagt worden ist. Ist ein Aufschub der Finanztransaktion nicht möglich, so darf diese durchgeführt werden; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931773.1.HTML

Eine schlichte Steuerhinterziehung, wie sie die »allgemein bekannte Persönlichkeit« begangen hat, ist aber keine Vortat, wie sie der Geldwäscheparagraph 261 des Strafgesetzbuchs voraussetzt. Nach § 261 I Nr. 3 StGB kommen hierfür lediglich die gewerbsmäßige Einfuhr- und Ausfuhrabgabenhinterziehung gemäß § 373 AO und die gewerbsmäßige Steuerhehlerei gemäß § § 374 II AO in Betracht. Und die »dürfte« diese bekannte Persönlichkeit nun wirklich nicht begangen haben. Solche »Persönlichkeiten« begehen lediglich Steuerflucht ins steuerfreundlichere Ausland oder deklarieren ihre Einkünfte nicht.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung lag jedenfalls vor, wie ja auch S. 3 des Sonderrevisionsberichts die systematische Beihilfe der HypoVereinsbank zur Steuerhinterziehung der vermögenden Kunden bis zum Jahr 1998 belegt. 1993 war die Zinsabschlagssteuer eingeführt worden, die die deutschen Banken zum Büttel der Finanzämter machte: da mußte doch was für die besonders guten Kunden getan werden… Sprich: verschleiernde Auslagerungen des sich durch Zinsen und Dividenden mehrenden Vermögens in die Schweiz zu Schweizer Tochterbanken, bei denen eine Quellensteuer noch nicht existierte. Darum geht es wirklich. Verwunderlich, daß angeblich kritische Journalistinnen das nicht verstehen.

Beate Lakotta hat schlicht Pech gehabt: sie plappert kenntnislos einer Justizministerin etwas nach, befangen in dem unbegreiflichen Kinderglauben, daß die nicht bloß politisch taktiere. Es wäre nicht schlecht, wenn die Journalistin einsehen könnte, daß der Fall Mollath für ein Loblied auf Rechtsstaat und Psychiatrie überaus ungeeignet ist. Hier die Antwort von Rechtsanwalt Thomas Stadler auf ihren SPIEGEL-Blog-Beitrag:

http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html

Hier die Antwort von Dr. Hans Simmerl, Mainkofen:

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2

Und hier die von Oliver García:

http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fall-mollath-meine-kritik-an-spiegel-autorin-war-zur-halfte-unberechtigt/

Andererseits läuft die Politikerin Merk natürlich Gefahr, von Lakotta »nüchtern betrachtet«, zu jemandem zu mutieren, der »Theater« macht, das »plemplem« ist. Denn untergräbt sie mit der Anordnung eines neuen psychiatrischen Gutachtens unter erstmaliger Zugrundelegung der Realität, nämlich des Revisionsberichts der HypoVereinsbank, und mit der Anweisung eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft Regensburg nicht höchstselbst »das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats« [Lakotta, SPIEGEL-Print, 17.12.2012, S. 19]?

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157544.html

Es hat doch schließlich alles bestens funktioniert!

Weit gefehlt. Tatsächlich nahmen die Fehlleistungen in diesem Verfahren kein Ende. Sie setzten sich, sich unbarmherzig steigernd, fort.

Am 5.8.2004 erstattete Gustl Mollath insgesamt sechs Strafanzeigen, die er »Gemäß Strafprozessordnung § 158« an den Präsidenten des Amtsgerichts Nerlich, seit dem 1.10.2011 Generalstaatsanwalt in Nürnberg, richtete.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Die erste war eine Wiederholung der bereits im November 2002 gegen den Bruder seiner Ex-Ehefrau erstatteten Strafanzeige nebst Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung, versehen mit einer genauen Sachverhaltsschilderung und unter Beifügung eines Attestes einer Notfallambulanz vom 23.11.2002 sowie Krankschreibungen vom 25. und 29.11.2002. Auch das Motiv des Übergriffs des Robert M. wurde bezeichnet:

Am Samstag den 23.11.2002 habe ich den Bruder meiner früheren Frau Petra Mollath, Robert M., und seine Lebensgefährtin Petra S. , aufgefordert die Schwarzgeldgeschäfte meiner Frau nicht länger zu unterstützen und auf sie einzuwirken, daß sie diese Geschäfte beendet.

Durch diese erneute Anzeige wollte er offensichtlich die Revision der damaligen staatsanwaltschaftlichen Entscheidung, ihn auf den Privatklageweg zu verweisen, erreichen, wenn sie, die Staatsanwaltschaft, denn den Zusammenhang aller gegen ihn gerichteten Verfolgungen begreife.

Die zweite richtete sich gegen seine Ehefrau wegen falscher Verdächtigung und Nötigung, da es aufgrund ihrer falschen Angaben über seinen Besitz von scharfen Waffen am 19.2.2003 zu einer massiven ergebnislosen Durchsuchung durch zwölf Polizeibeamte in seinem Haus gekommen war. Seine Frau, die ihn seit vierundzwanzig Jahren kenne, habe genau gewußt, daß er nie scharfe Waffen besessen habe, sondern sein Leben lang gegen Krieg und Waffen eingestellt gewesen sei. Mit dieser Aktion habe sie auf ihn Druck ausüben wollen, damit er mit seinen Versuchen, »die Schwarzgeldverschiebung und Pflege etc.« zu unterbinden, aufhöre.

Als Beweise – auch für seine politische Einstellung – bot er seine Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, zwei an der Durchsuchung beteiligte namentlich bezeichnete Polizeibeamte und die beteiligten Richter an. Hierbei handelte es sich um ein Gegenverfahren gegen das gegen ihn gerichtete Verfahren 802 Js 5183/03, das seine Frau gegen ihn mittels unzutreffender Angaben eingeleitet hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf

Gerade diese Ermittlungen wegen wider besseres Wisssen erhobener Falschbeschuldigung wäre wichtig zur Ermittlung der Belastungstendenz der Ehefrau gewesen: die hatte ja nicht nur am 2.1.2003 auf das ihr wohlbekannte ererbte Luftgewehr Mollaths und auf eine angebliche Aussage Mollaths hingewiesen, wonach er eine Pistole besitze (die natürlich nicht gefunden wurde, weil es sie nie gab), sondern Polizei und Staatsanwaltschaft durch eine angesichts der Realität vollkommen unglaubhafte Befürchtung in Marsch gesetzt:

2012-11-21 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):

(Bisher ist bei den Nürnberger Nachrichten kein Artikel zum Thema Mollath online gestellt, deshalb wird der Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):

Mollaths schneller Weg in die Psychiatrie

Die Justiz schenkte der Ehefrau fast blinden Glauben – „Mein Mann leidet unter Störungen“

[…]

Als Beweis für die Allgemeingefährlichkeit ihres Mannes hat die Ehefrau kurz vor Prozessbeginn 2003 bei der Polizei gewarnt, ihr Ehemann besitze zahlreiche Schusswaffen. „Ich befürchte, er könnte sie auch gegen mich einsetzen“, sagt sie bei der Zeugenvernehmung. Beamte drangen daraufhin in das Haus des Mannes ein. Gefunden haben sie nichts.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html

In einem Rosenkrieg stehen Polizei und Justiz blind auf der Seite der Frau, die das geborene Opfer ist. Und Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung haben Null Chance…

Die dritte Anzeige richtete sich gegen die Polizeibeamtin, die ihm bei der Festnahme am 30.6.2004 zwecks Zuführung ins Klinikum in Erlangen bewußt die Handschellen zu fest angezogen habe, worüber er sich gleich beschwert habe. Die Verletzungen seien unmittelbar bei Ankunft im Klinikum von Dr. Wörtmüller festgestellt worden. Auch hinsichtlich dieses Vorwurfs werden ein namentlich bekannter Polizeibeamter, der anwesende Gerichtsvollzieher und weitere sechs Zeugen benannt.

Die vierte Anzeige, Strafanzeige und Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Woertge wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vom 30.6.2004, bezieht sich auf den Umstand, daß dieser trotz bestehenden Hausverbots Mollaths Festnahme und Verbringung dazu genutzt habe, beim Gerichtsvollziehertermin am 30.6.2004 sein Haus zu betreten und dort »nach Unterlagen die die Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz beweisen und seine Mandanten und Freunde belasten könnten«, zu durchsuchen. »Dabei hat er dafür gesorgt, daß sinnlos die Heizungskellertür beschädigt wird , ein Lichtgitter herausgerissen , Heizungsbe- und entlüftungsrohre zerstört und ein Kellerfenster eingetreten wurde.« Zudem äußerte er den Verdacht, daß Dr. Woertge diesen Gerichtsvollzieherauftrag in Absprache mit der Polizei arrangiert habe, um die Abwesenheit Mollaths auszunutzen.

Als Zeugen benannte er die Zeugen der dritten Anzeige und legte zur weiteren Orientierung sein Schreiben vom 4.8.2004 an Rechtsanwalt Woertge bei, der sowohl für Petra Mollath als auch für Gläubiger Mollaths tätig und seit Jahren mit dem neuen Lebensgefährten Petra Mollaths, Martin M., einem Direktor der HypoVereinsbankGroup, befreundet war. Dieser Brief, in dem Personen aus dem Freundes- und Bekanntschaftskreis des Anwalts benannt wurden, die – mit einer Ausnahme – auch ihm gegenüber schon in Erscheinung getreten waren, sollte später einen Tatverdacht gegen ihn wegen Sachbeschädigung begründen. Seinen Verdacht, daß Rechtsanwalt Dr. Woertge am 30.6.2004 nicht nur einer Pfändungsmaßnahme beiwohnen, sondern im Interesse seiner Mandantin Petra Mollath und ggf. von Freunden und Mandanten auf der Suche nach Beweismaterial Mollaths für die Machenschaften seiner Frau war, begründete er in diesem Schreiben u.a. so:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Woertge,

schon am 23.5. wollten Sie zusammen mit Ihrem Freund, schon aus Urzeiten Ihres 1. FCN-Handballvereins, Martin M., Direktor der HypoVereinsbankGroup, Petra Mollath, Ihrer Mandantin und früheren Mitarbeiterin der HypoVereinsbankGroup, als auch einem Mitarbeiter von Joachim Z. vom Altwagenhandel  L. (der wiederum Jahrzehnte mit Martin M. von der HypoVereinsbank befreundet ist), in mein Haus eindringen, um an Unterlagen zu gelangen, die die Schwarzgeldverschiebung der HypoVereinsbank und deren Vorläuferbanken in die Schweiz beweisen.

[Briefzitat im Urteil vom 8.8.2006, S. 15]

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Tatsächlich klingen im Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17.3.2003, S. 15, entsprechende Befürchtungen an:

Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mollath die Vorwürfe bezüglich des Transfers von Geldern von Deutschland in die Schweiz in die Öffentlichkeit bringt. Er selbst spricht in diesem Zusammenhang auch vom „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“, in dem [sic!] auch die HypoVereinsbank verstrickt sei. […] Dies birgt die Gefahr, dass er eventuell versucht, sein Wissen zu „verkaufen“. Hinzu kommt, dass Herr Mollath möglicherweise noch über vertrauliche Belege/Unterlagen aus dem Besitz seiner Frau verfügt.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Im Urteil vom 8.8.2006 heißt es zu der Aktion vom 30.6.2004 auf S. 13:

Anlässlich einer Pfändung eines Ferraris schickte Gerichtsvollzieher Hösl die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath und ihren Lebensgefährten weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einem Zwangsöffnungsauftrag war Rechtsanwalt Woertge jedoch als Gläubigervertreter mit anwesend. Der Gerichtsvollzieher durchsuchte das Haus des Angeklagten nach eventuellen Vermögenswerten.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

In der Tat, das ist bemerkenswert, daß ein Rechtsanwalt mit u.a. dem Spezialgebiet Bank- und Kapitalanlagerecht höchstselbst eine schlichte Mobiliarpfändung begleitet. Und daß der Gläubigervertreter eine Zwangsöffnung beantragt hatte, weil man Mollath bereits in der Unterbringung gemäß § 81 StPO (Beschluß vom 22.4.2004)  in Erlangen wähnte, von deren Anordnung Dr. Woertge praktischerweise als Nebenklägervertreter der Ehefrau Mollaths wußte.

Wegen eines Mißgeschicks hatte sich deren Vollstreckung allerdings verzögert: der Einweisungsbeschluß war zunächst bei der unzuständigen Kriminalpolizeidirektion Nürnberg/ Kommissariat 12.1 gelandet, im übrigen nebst den Verfahrensakten, die dessen Leiter, KHK F., am 9.6.2004 dem Klinikum Erlangen – Dr. Wörthmüller – zusandte, während der Vollstreckungsauftrag am selben Tag an die zuständige Polizeiinspektion Nürnberg-Ost ging. KHK F. war übrigens der leitende Beamte bei der Hausdurchsuchung von Mollaths Haus am 19.2.2003  gewesen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-06-09-Brief-Kripo-Forensik-Erlangen.pdf

Im Hinblick auf realitätsausklammernde Wahn-Diagnosen von weltfremd aktenauslegenden Psychiatern kann man gar nicht akribisch genug auf die Realien hinweisen, die sich aus der Akte, keineswegs aber aus dem die Fakten bewußt verschleierndem Urteil ergeben.

Die fünfte Anzeige vom 5.8.2004 richtete sich gegen den Arzt Dr. Michael Wörthmüller/Erlangen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung, weil dieser ihn trotz Bejahung eigener Befangenheit in der Sache am 1.7.2004 noch weitere 6 Tage festgehalten habe, um ihn zu einem Deal – harmloses Gutachten gegen Verschweigen der Befangenheit und ihrer Gründe (seine freundschaftliche Nachbarschaft zu dem Finanzmakler Bernhard R., der wiederum mit zwei Ex-Mitarbeitern von Mollaths früherer Frau im Vorstand einer Vermögensanlage AG agierte) – zu bewegen. Zu der Plausibilität dieses Vorbringens gibt es bereits in Teil III nähere Ausführungen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

In Großbuchstaben, die seine Traumatisierung belegen, wird zu den Bedingungen der (rechtswidrigen) Unterbringung gemäß § 81 StPO erklärt:

Ich wurde über Tage in Vollisolations- Einzelhaft gequält , durfte in über eine Woche nur drei mal Hofgang machen . Bekam Kreislaufbeschwerden und eine Krampfader , mußte die Behandlung und jämmerliche Schreie um Hilfe, andere Häftlinge erleben . Konnte denen keine Hilfe leisten .Nachts wurde durch eine erzwungene Beleuchtung der Schlaf entzogen . Ordentliche Körperpflege war nicht möglich . Ich mußte mich nackt ausziehen .

Ich war 24 Stunden , Tag und Nacht , von einer Kamera beobachtet .

Fesselung ans Bett wurde mir angedroht . Essen war für mich ungenießbar .

Trotzdem ließ ich mich nicht zu der geforderten Abmachung zwingen .

Ich war fast aller meiner Rechte beraubt !

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als Beweis legte Mollath das Schreiben mit der Befangenheitserklärung Wörthmüllers vom 1.7.2004 vor, das aber erst am 5.7.2004 ans Amtsgericht gefaxt wurde – eine  Verzögerung, die durchaus Fragen aufwirft. Als Zeugen benannte er u.a. Rechtsanwalt Bernd Ophoff, der ihn nach Vermittlung von Dr. Wörthmüller während der Unterbringung aufgesucht und ihn seit dem 6.7.2004 als Wahlverteidiger vertreten hatte.

Die sechste Anzeige richtete sich wiederum gegen seine frühere Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten, die am 16.6.2004 versucht hätten, sein BMW-Krad zu entwenden; nachdem dies nicht gelungen sei, hätten sie jedenfalls den im Krad befindlichen Motorradschlüssel und seinen Hausschlüssel mitgenommen. Als Zeugen gab er wiederum den Gerichtsvollzieher, darüberhinaus den Mitarbeiter einer Aufzugsfirma an, der auf einer am Tatort gelegenen Baustelle tätig geworden sei (selbst deren Bauherrn führte er namentlich und mit Adresse an). Verbotene Eigenmacht im Rahmen von Zwangsvollstreckungen?

Präziser, konkreter, detailreicher und überprüfbarer wird ein Laie wohl kaum eine Strafanzeige erstatten können.

Danach, am 16.9.2004, ereilte ihn das nächste Ungemach: ein erneuter Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg-Fürth, Richter am Amtsgericht Eberl, über eine höchstens fünfwöchige Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zur Erstellung eines Gutachtens durch dessen Chefarzt Dr. Klaus Leipziger. Dieser Beschluß war genauso rechtswidrig wie der vorangegangene vom 22.4.2004, denn es war klar ersichtlich, daß der Angeklagte zur Mitwirkung an einer Exploration nicht bereit war, so daß eine Unterbringung zu reinen Beobachtungszwecken ausschied.

Über diesen Beschluß erregte sich Mollath sehr: am 23.9.2004 wandte er sich mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung, die er an den Präsidenten des Amtsgerichts und an Richter Eberl sandte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-09-23-Mollath-Brief-Amtsgericht-Nbg.pdf

Hierin bat er, seine Strafanzeige vom 5.8.2004 auch zu den Akten seines Verfahrens zu nehmen, um den Gesamtzusammenhang der gegen ihn gerichteten Aktivitäten seiner früheren Frau, »die mich mit ihren Schwarzgeldverschieberfreunden perfide fertig machen will , weil ich mich gegen das perverse Spiel auflehne« deutlich zu machen, machte politische Ausführungen, ergänzte den Anzeigenvortrag um die Vorkommnisse mit Dr. Wörthmüller und begründete seine Beschwerde im Wesentlichen wie folgt:

Der Chefarzt Dr. Leipziger , Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth , ist sehr gut bekannt , wenn nicht befreundet , mit Dr. Wörthmüller. Der zu den Schwarzgeldverschieberkreisen zu zählen ist wie vorher nochmals beschrieben .

Ein ordentliches unparteiliches Gutachten wäre nicht zu erwarten .

Beweis: Schreiben von Dr. Wörthmüller  an das Amtsgericht Nürnberg , Herr Richter Eberl v. 5.7.04 s.Anlage [Das Schreiben, in dem Wörthmüller darauf verweist, daß er mit Dr. Leipziger gesprochen habe und daß dieser kurzfristig zur Übernahme des Gutachtenauftrags wie auch des Probanden bereit sei]

Außerdem werde ich gegen das skandalöse Schnellgutachten im Gerichtssaal von Dr. Lippert vorgehen . Weiteres versuche ich mit Rechtsanwalt Ophoff zu besprechen, sobald mit Ihm ein Gesprächstermin möglich ist.

Dr. Lippert weist aktuell, am 18.12.2012,  die Verantwortung für sein Gutachten, das den Stein so richtig ins Rollen brachte, natürlich der Justiz zu:

Doch wie sehr beeinflusst ein Gutachter das Urteil? Stehen die Richter gar vor ihrer schleichenden Entmündigung? Sachverständige wie Lippert und Wörthmüller wollen dies gerade nicht.

Kaum ein Prozess, in dem sie den Richtern nicht Entscheidungsalternativen nennen, etwa ausführen, dass es denkbar ist, dass der Angeklagte im Affekt handelte — aber auch eine geplante Tat nicht auszuschließen ist. „Die Entscheidung treffen die Richter“, sagt Lippert, „ich biete nur Erklärungen an!“

Vielleicht mögen seine Gutachten so vage ausfallen, wie er sie gegenüber den Nürnberger Nachrichten darstellt, ich weiß davon nichts, und bin ehrlich gesagt froh, Gutachten dieses regionalen Hausgutachters nicht zu kennen: im Fall Mollath hat er in seinem unfundierten mündlichen Gutachten vom 22.4.2004 dem Richter jedenfalls klare falsche Handlungsempfehlungen erteilt:

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-05-05-Mollath-Amtsgericht-Einweisungsbeschluss.pdf

Auch Mollaths Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Ophoff, legte Beschwerde ein. Und obwohl nach dem Beschwerdeschreiben Mollaths eindeutig feststand, daß dieser eine Untersuchung gerade durch den konkret beauftragten Gutachter  ablehnte, verwarf das Landgericht am 8.10.2004 – ob die Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Otto Brixner, zuständig war, ist unbekannt – beide Beschwerden. Und verstieß damit gegen die verfassungskonforme Auslegung von § 81 StPO:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html

Das Maß an Unrecht, das Mollath widerfuhr, war allerdings noch nicht voll.

Erst am 28.9.2004 hatte ihm der Präsident des Amtsgerichts mitgeteilt, daß seine Strafanzeige vom 5.8.2004 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei. Am 4.10.2004 richtete Gustl Mollath eine Sachstandsanfrage (»Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann«) an die Staatsanwaltschaft – tatsächlich war Hubmann Leitender Oberstaatsanwalt und stand in der Zeit vom 1.8.1996 bis zum 30.6.2008 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, bis er am 1.7.2008 Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01483/index.php

Mollath legte seiner Sachstandsanfrage seine Strafanzeige vom 5.8.2004 und seine Beschwerde vom 23.9.2004 gegen den Unterbringungsbeschluß gemäß § 81 StPO bei. Das war ein schwerer taktischer Fehler. Denn in dem letztgenannten Schreiben hatte er auf eine Beziehung zu seinem Fall, dem ›Familienbetrieb‹ Diehl und LOStA Hubmann hingewiesen:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Darüberhinaus hatte er in seiner Beschwerdeschrift vom 23.9.2004, S. 3, erklärt:

Was ist in Deutschland, was ist in Nürnberg los ?

Z.B. 6 Nürnberger Rotary Clubs ( diese angelsächsische Erfindung unterwandert wie der Lions Club) mit karitativen Deckmäntelchen alle Entscheidenden Stellen unserer Stadt Nürnberg.

Karl Diehl ist Rotarier der ersten Stunde .

Klaus Hubmann , Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg ist Stadthalter der Rotarier in Nürnberg .

Das Sekretariat, aller Rotary Clubs in Nürnberg, ist am Lorenzerplatz 21, innerhalb der Hauptstelle der HypoVereinsbank . Diese ist die Schwarzgeldverschiebende Bank gewesen !

Frühere Chefs meiner früheren Frau Petra Mollath, gehörten der HypoVereinsbank und dem Rotary- oder Lions-Club an . Die Klinik von Dr. Wörthmüller in Erlangen wird von Rotary- und Lions-Club unterstützt.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Ist das ein Beweis für Wahn? Oder lediglich realistische Kenntnis spezifischer regionaler Verflechtungen? Letzteres scheint zuzutreffen, denn genauso ist es auch in der Zeitung zu lesen (und die Einstellungen der Verfahren der StA Nürnberg im Februar und April 2004 gegen die Firma Diehl wegen Steuerhinterziehung und Bedienstete der Oberfinanzdirektion, die eine engagierte kleine und daher abgestrafte Steuerbeamtin ausgebremst hatten, werden dem Behördenleiter seinerzeit auch noch mächtig in den Knochen gesessen haben). Die Journalisten Reitzner und Stoll von den Nürnberger Nachrichten faßten den Fall, der sich in den Jahren 1995 – 2004 abspielte, rückblickend so zusammen [Hervorhebung von mir]:

Neue Strafanzeige gegen Finanzamts-Chef

von Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

Diehl-Affäre: Es geht um die Beurteilung einer Betriebsprüferin – 15.07.2009

NÜRNBERG  – Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht keinen Grund, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Diehl-Affäre neu zu bewerten oder die gemaßregelte Betriebsprüferin des Finanzamtes zu rehabilitieren. Doch die juristischen Spätfolgen des Steuerstreits befassen die Staatsanwälte noch immer: Eine neue Strafanzeige gegen einen damals leitenden Finanzbeamten ist nach Informationen unserer Zeitung gestellt worden.

Der Vorwurf der Anzeige und des Strafantrags: Verdacht des Betrugs, der Untreue, der Urkundenfälschung, der Verletzung der Amtspflichten und der Falschaussage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach durch den damaligen Vorsteher des Zentralfinanzamtes Nürnberg, einen Leitenden Regierungsdirektor. Wie unsere Zeitung aus Justizkreisen erfahren hat, geht es um die (mutmaßlich zu negative) Beurteilung der Betriebsprüferin, die dagegen gekämpft hatte, dass der Rüstungskonzern Diehl von einer Steuerschuld von über 30 Millionen Euro befreit wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Stahl fordert Rehabilitation

Die Bündnisgrünen im bayerischen Landtag hatten sich (wie berichtet) in die Steuer-Affäre eingeschaltet. Die Nürnberger Abgeordnete Christine Stahl forderte das Justiz- und das Finanzministerium auf, die Betriebsprüferin zu rehabilitieren. Stahl bezog sich in Schreiben an Justizministerin Merk und Finanzminister Georg Fahrenschon (beide CSU) auf die Berichterstattung der Nürnberger Nachrichten über bisher der Öffentlichkeit nicht bekannte Details des Verfahrens. Bis hinauf in die Ministerien seien die Informationsstränge gelaufen; eine Einflussnahme auf die Ermittlungen könne nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei lukrativen Deals des Rüstungsunternehmens mit Rheinmetall- und Krauss-Maffei-Aktien hätten nach Ansicht der Finanzbeamtin die Gewinne versteuert werden müssen; der Konzern müsse 60 Millionen Mark abführen. Diehl verwahrte sich stets gegen diese Sicht; die Oberfinanzdirektion (OFD) gab dem Konzern recht. Als die Betriebsprüferin beharrlich bei ihrer Ansicht blieb, wurde sie von der OFD angewiesen, die Betriebsprüfung abzuschließen und die Beteiligungen als Privatvermögen anzuerkennen. Die Finanzbeamtin wehrte sich – mit der Folge, dass ihr der Fall entzogen wurde.

Strafanzeige gegen Diehl

Sie stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen den damaligen Seniorchef Karl Diehl und die Verantwortlichen bei der OFD: wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft ermittelte intensiv und sah in einem Gutachten eines Experten den Verdacht der Steuerhinterziehung bei Diehl und der Untreue bei Beamten der OFD. Dann der Skandal: Die Durchsuchung der Dresdner Bank Luxemburg (DreBaLux) wurde angeordnet, doch die luxemburgische Finanzpolizei stellte den Durchsuchungsbeschluss der Bank nach Informationen unserer Zeitung drei Monate vor dem Besuch zu (!) – Folge: Die wichtigsten Unterlagen waren vernichtet.

Danach sah die Nürnberger Justiz keine Handhabe mehr. Die Ermittlungsverfahren wurden im Februar und im April 2004 eingestellt.

Zu Einzelheiten vermöge sie «angesichts des inmitten stehenden Steuergeheimnisses» nicht Stellung zu nehmen,antwortet Justizministerin Merk nun lapidar – wie zuvor Fahrenschon – auf Stahls Anfrage. Das Gutachten des Experten der Staatsanwaltschaft habe die zentrale steuerliche Frage nicht abschließend geklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Eine «unbotmäßige Einflussnahme» von oben sieht Merk nicht.

Steuerbefreiung höchst umstritten

Fest steht allerdings, dass die Steuerbefreiung für Diehl auch in der Oberfinanzdirektion Nürnberg selbst höchst umstritten war. Zahlreiche leitende Beamte seien davon überzeugt gewesen, dass der Deal hätte besteuert werden müssen, berichten pensionierte Finanzbedienstete unserer Zeitung; der Verdacht der Einflussnahme aus München und sogar aus Berlin sei Tagesgespräch gewesen. Auch der angebliche Einfluss von Rotary-Clubs war Gegenstand lebhafter Spekulationen – führende Finanzbeamte, Staatsanwälte und Seniorchef Karl Diehl sind oder waren bekennende Rotarier.

Der damalige Hauptpersonalrat Josef Bugiel beim Finanzministerium sprach bei einem Besuch von «nicht nachvollziehbaren und sehr personenbezogenen Entscheidungen» bei der OFD Nürnberg und kritisierte den damaligen OFD-Präsidenten. Die Rotary-Mitgliederliste lag immerhin demonstrativ in dessen Vorzimmer aus.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanzeige-gegen-finanzamts-chef-1.551870

Daß die beiden Journalisten wahnhaft Realitäten verbiegen, wird wohl nicht einmal ein Psychiater behaupten. Unangenehm war zudem auch das Geschmäckle, das die im Jahr 2004 das Verfahren gegen Diehl und die pro Diehl beeinflussenden Beamten der Oberfinanzdirektion einstellende Staatsanwältin umgab:

Schwägerin der Staatsanwältin arbeitet bei Diehl

Trotz allem verliefen die Ermittlungen im Sand. Im Februar und im April 2004 wurden die Verfahren gegen Diehl und die OFD eingestellt. Besonders pikant ist, dass das Verfahren damals ausgerechnet von einer Staatsanwältin geführt und schließlich eingestellt wurde, deren Schwägerin wenige Monate später, am 1. Dezember 2004, eine Stelle bei Diehl angetreten hat. Zwei Jahre später wurde die dann 35-jährige Betriebswirtin Prokuristin und stieg in den Vorstand der Diehl Verwaltungs-Stiftung auf. Das sei schon sehr merkwürdig, dass Verfahren innerhalb der Familie eingestellt werden, ätzt auf Anfrage Rechtsanwalt Rainer Roth, der die Betriebsprüferin vertreten hat.

Die Justiz sieht das anders. Die Staatsanwältin «stand in keinem Verhältnis zu einem der Verfahrensbeteiligten, das geeignet gewesen wäre, ihre Objektivität in Zweifel zu ziehen«, so Sprecher Andreas Quentin.Der Umstand, dass eine Schwägerin der Sachbearbeiterin viele Monate nach der Einstellungsverfügung in ein Anstellungsverhältnis bei einer Verfahrensbeteiligten trat, sei ohne Bedeutung.

Die im Juli 2008 gestellte Strafanzeige gegen Finanzbeamte führte nicht einmal mehr zu Ermittlungen. Die «angezweifelte steuerliche Festlegung war bereits Gegenstand eines früheren Ermitttlungsverfahrens. Dort konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden«, sagt Quentin. Diehl und die Beteiligten wollten sich trotz Anfragen unserer Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geheimgutachten-deal-mit-diehl-1.525735

Auch Wilhelm Schlötterer, jetzt für den Unterstützerkreis von Gustl Mollath wirkend, hat sich eingehend mit diesem Fall befaßt:

Wilhelm Schlötterer hat nicht nur 30 Jahre im Finanzministerium gearbeitet, er ist auch seit über 30 Jahren CSU-Mitglied ­– und will es bleiben. Die Machenschaften an der Spitze, die er beschreibt, will er sauber getrennt wissen von der tadellosen Arbeit ungezählter Landräte, Kommunalpolitiker und einfacher Mitglieder der Partei. Der Mann ist geradlinig.

Wilhelm Schlötterer: Macht und Missbrauch – Franz Josef Strauß und seine Nachfolger, 412 Seiten, Fackelträger Verlag, Köln 2009.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-ministerialbeamter-stutzt-abgestrafte-betriebspruferin-1.596733

Eins ist klar: der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, der auf eine Karriere hoffte, wie sie ihm dann ja auch über die übliche Politschiene zuteil wurde, konnte just im Jahr 2004, als die umstrittene Einstellung des Verfahrens gegen die Fa. Diehl und die sie begünstigenden Beamten der Oberfinanzdirektion erfolgte, einen neuen und alten Schlamm aufwühlenden Mollath ganz und gar nicht gebrauchen. Er stand schließlich mächtig unter dem Druck von Generalstaatsanwalt und Justizministerium:

Der Leitende Oberstaatsanwalt hatte schon all die Monate über immer wieder über den Fortgang an den Nürnberger Generalstaatsanwalt, dem der bayerische Ministerpräsident Weisungen erteilen kann, berichten müssen. Auch ein Ministerialrat des CSU-geführten Justizministeriums löchert in einem Schreiben die Nürnberger Staatsanwälte mit Fragen: worauf sie denn ihren Verdacht stützen; er äußert Zweifel am Rechtshilfeersuchen «angesichts der bekannten Schwierigkeiten mit Luxemburg in Steuerstrafsachen«.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-steueraffare-polizei-meldet-sich-an-1.525731

Nur so ist zu erklären, was auf Mollaths präzise Strafanzeige vom 5.8.2004 hin geschah: sie wurde nicht einmal ins Js-Register für Strafsachen, sondern ins AR-Register für außerrechtliche Angelegenheiten eingetragen: 807 AR 233174/04 – da kommt man ja ins Grübeln: befindet sich in Nürnberg etwa eine Querulantenhochburg, in der sich bis August/September 2004 über 233.000 querulatorische Eingaben ansammeln? Man kann es nicht glauben, und die unterzeichnende Staatsanwältin ist gewiß nicht allein verantwortlich für den unsäglichen Bescheid vom 20.10.2004, den sie unter diesem Aktenzeichen verfaßte:

Ermittlungsverfahren [sic! unter AR-Aktenzeichen!]

gegen Petra Mollath

Robert F. M.

Dr. Jur. Hans Georg Wöertge

Martin M.

Michael Wörthmüller

wegen Nötigung u.a.

Strafanzeige vom 05.08.2004

Sehr geehrter Herr Mollath,

von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 13.10.2004 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.

Gründe:

Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

[…]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Da hat sie zwar die Anzeige gegen die Polizeibeamtin wegen Körperverletzung im Amt im Rubrum vergessen, aber was soll‘s. Bloße Vermutungen? Man faßt das Ausmaß dieser Rechtsverweigerung schlicht nicht.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte, per ordre mufti, Gustl Mollath pflicht- und rechtswidrigerweise als Querulanten, der dem Betrieb ein Dorn im Auge war, ausgesteuert. Dabei beruhten alle seine Anzeigen auf präzisen Behauptungen, die durch Beweisantritte belegt wurden und deren Realitätsgehalt durch Beiziehung der einschlägigen Akten (Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Bruder seiner geschiedenen Ehefrau, Verfahren gegen Mollath wegen unerlaubten Waffenbesitzes, das gegen ihn gerichtete Verfahren, seine Strafanzeige wegen Steuerdelikten) bestätigt worden wären.

Am 27.10.2004 verfaßte Mollath eine Beschwerde gegen diesen unglaublichen Bescheid, der schlichtweg ein Skandal ist, viel schlimmer noch als die rechtswidrige Nichtbearbeitung seiner Anzeige wegen Steuervergehen vom 9.12.2003. Und spätestens jetzt wäre auf einen weiteren Grund einzugehen, warum er es sich buchstäblich mit der Nürnberger Justiz ›verscherzt‹ hatte: sein grimmig-anarchischer Humor à la Herbert Achternbusch.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Denn diese Beschwerde hatte er nicht nur an den Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Heinz Stöckel, sondern auch an Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann, c/o HypoVereinsbank/c/o Rotary Club Nürnberg, Sekretariat aller Rotary Clubs in Nürnberg In der Hypovereinsbank adressiert. Seine ansonsten sachliche Sachstandsanfrage vom 4.10.2004 trug unter dem Datum folgende Unterzeilen:

Noch 88 Tage bis Jahresende

1924 Geburtstag von Charlton Heston [recte: 4.10.1923]

„Planet der Affen“ machte Ihn berühmt

Und dank seines früheren Pflichtverteidigers seit dem 3.12.2003, Rechtsanwalt Dolmany, auch weiterhin der wohlverstandenen gerichtsnahen Verteidigung verpflichtet, wissen wir, wie Gustl Mollath sich im Dezembertermin des Jahres 2003 verhielt, als der Fall mit der ersten Gutachterbeauftragung in der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 (bei der er unverteidigt war) bereits eine vorentscheidende Prägung erhalten hatte:

„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“, schildert der Anwalt. Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“ Er, der Anwalt, habe ihm dann erklärt, dass er im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen könne. Doch von Mollath sei keine Reaktion gekommen. In der Verhandlung habe der Angeklagte vor sich auf dem Tisch plötzlich Bücher und Broschüren über die Nürnberger Prozesse ausgebreitet und während der Anklageverlesung demonstrativ darin geblättert. „Da nahm das Schicksal seinen Lauf“, meint Dolmány. „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“ Doch Mollath habe sich nicht geäußert.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/wer-ist-gustl-mollath-wirklich-1.2576199

Hat sich der gerichtlich genehme Pflichtverteidiger jemals gefragt, ob billige anwaltliche Ratschläge à la ›Geständnis bringt Bewährung‹ existenziell getroffenen Angeklagten etwas nutzen? Angeklagten, die nicht bereit sind, mitzuspielen?

Subversive Happenings und anarchischer Witz kommen in der Justiz allerdings gar nicht gut an, und Generalstaatsanwälte werden, nicht nur in Bayern, nach zuverlässiger politischer Funktionstüchtigkeit ausgewählt: daran ändert der Umstand, daß ihr Status als ›Politischer Beamter‹, der jederzeit ohne Angabe von Gründen durch das Ministerium in den Ruhestand versetzt werden kann, sukzessive flächendeckend abgeschafft worden ist, gar nichts. Ihre Ernennung ist eine politische Machtfrage, wie gerade die Ernennung des Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, Hasso Nerlich, zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg belegt:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html

Im Hinblick auf diese Verflechtungen von Politik und Justiz, bei denen es nur tertiär um Eignung für den Job geht (inwiefern hat ein Amtsgerichtspräsident überhaupt Ahnung von Strafrecht und Staatsanwaltschaften?), ist es, objektiv betrachtet, natürlich ungeschickt, den Familienkonzern Diehl zu thematisieren. Denn der spielt, nicht nur in Nürnberg oder Bayern, in einer anderen Liga.

http://www.franken-wiki.de/index.php/Karl_Diehl

Das schreckte Mollath nicht. Er machte keine Kompromisse. In seiner Beschwerde vom 27.10.2004 führte er u.a. aus:

Auch das Umfeld des Familien-Rüstungs-Konzerns-Diehls ist mehrfach betroffen.

Kleines Beispiel : sogar das Schwarzgeld der Haushaltshilfe der Familie Diehl wurde durch die Hypobank und deren Mitarbeiter auser Landes , in die Schweiz, zur Tochter Bank  AKB in Zürich , geschafft. Dann Bank von Ernst. Dann von Dieter Rampl an Angelsachsen verhöckert .

Coults Bank , Royal Bank of Scotland.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Im übrigen half es natürlich nicht, daß die berechtigte Beschwerde gegen die Staatsanwältin wegen der Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen nicht begründet wurde, sondern sich in politischen und ökonomischen Betrachtungen rund um die Firma Diehl, die HypoVereinsbank, Edmund Stoiber, den Rotarier Hubmann und die Kriege im Irak und in Afghanistan erschöpfte. Hier nur ein kleiner Auszug:

Als ich hörte , daß der Diehl-„Familien“-Waffenkonzern sogar Streubomben produziert und die Bundeswehr 1.000 sende davon auf Lager hat , alles gegen das Völkerrecht und gegen unser Grundgesetz , war bei mir schluß.   Ausprobiert wurden die Diehl Horrowaffen, durch die NATO im Kosovo Krieg !

Eins muß man Gustav Mollath lassen: sein Gespür dafür, wer machtlos ist (nämlich er selbst) und wer Macht hat (u.a. die Justiz, die Psychiatrie und die Firma Diehl), war gut entwickelt. Der Einfluß solcher Konzerne erstreckt sich bis nach Berlin:

Diehl

Österreich erlaubt Diehl-Munition

Paradox: Dass Österreich vor knapp 14 Tagen das Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition ratifiziert hat, ist vor allem ein Erfolg für die deutsche Waffenindustrie. Das im Januar 2008 in Kraft getretene österreichische Streumunitionsverbot wurde entsprechend deutscher Geschäftsinteressen aufgeweicht.

Ursprünglich war auch das Geschoss SMArt 155, hergestellt von der „Gesellschaft für intelligente Wirksysteme“ (GIWS), einer Kooperation der deutschen Rüstungskonzerne Diehl und Rheinmetall, in Österreich verboten. Als Streumunition. Diese Zeiten sind mit der Ratifizierung des Oslo-Abkommens vorbei. Das Gesetz wurde entsprechend modifiziert. SMArt wird künftig in Österreich erlaubt.

Im Oslo-Abkommen wurde die SMArt 155 auf Druck der bundesdeutschen Delegation vom Verbot ausgenommen (Eine Broschüre zur Diskussion um das Verbot von Streumunition). „Die Bundesregierung ist in Oslo als Handelsvertreter der deutschen Rüstungsindustrie aufgetreten und hat im Verbotsvertrag Ausnahmen durchgesetzt, die exakt auf die Produktbeschreibung von Diehl zutreffen“, sagte dazu Grünen-Chefin Claudia Roth Anfang März. Es habe einen „Deal für Diehl” gegeben. Zwar sagt Roth: „Ich werde die SMArt 155 weiter als das bezeichnen, was sie in meinen Augen ist: Als Streumunition.”

Aber: Der Deal wirkt. Diehl und Rheinmetall garantieren den Abnehmern ihrer Kriegswaffe angesichts des Einsatzes der Bundesregierung: „Die Beschaffung ist OHNE RISIKO.“ Ein Verbot scheint man nicht zu befürchten, schlechte Publicity versucht man zu vermeiden(Zum taz-Artikel „Waffen bauen, Sprache säubern”).

[…]

http://www.regensburg-digital.de/osterreich-erlaubt-diehl-munition/15042009/

Mollath hatte von der Nürnberger Justiz keine Gerechtigkeit zu erwarten. 2004 war schlecht gelaufen. 2005/2006 sollte noch viel schlimmer werden.

(wird fortgesetzt)

Update (23.12.2012)

Wem das Warten aufs Christkind zu lang wird, den möchte ich auf folgende Qualitätsbeiträge hinweisen: reichlich verspätet auf Sascha Pommrenkes blitzsaubere Analyse des Lakotta-Blogbeitrags vom 19.12.2012:

“Bitte um entsprechende Belege”

Wer Recht erkennen will,
muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.
Aristoteles

Aufgrund des manipulativen „Behauptungsjournalismus“ von Beate Lakotta auf spiegel online hatte ich mich mit der Art und Weise der „Berichterstattung“ im Fall Mollath auseinandergesetzt. Andere Blogger und Kommentatoren haben sich mal mehr mit den juristischen Aspekten und mal mehr mit den psychiatrischen beschäftigt.

Nun ist Lakotta wohl der Meinung sie müsse ihren Ruf retten und hat auf spon zwei „Briefe“ veröffentlicht. Zum einen „antwortet“ sie auf Oliver Garcias Einlassungen und zum anderen auf die Kommentierung von Thomas Stadler.

[…]

„In der vergangenen Woche habe ich auf SPIEGEL ONLINE über den Fall Gustl Mollath berichtet und den Fall in einem Kommentar im SPIEGEL dieser Woche noch einmal aufgegriffen.“

Da wird man schon im ersten Satz wieder völlig überrascht. Sie hat über den Fall berichtet. Ich kenne jedenfalls keinen solchen Artikel in dem sie das getan hätte. Von Bericht, also einer Tatsachenbeschreibung ohne eigene Wertung, kann nicht im Geringsten die Rede sein. Aber auch hier ist die Richtung sofort klar. Sie als Journalistin ist nur ihrem beruflichen Auftrag nachgegangen und hat berichtet. Damit ist schon einmal die Selbstpositionierung eingeleitet: sie ist der Profi.

[…]

http://www.humana-conditio.de/?p=191

Und dann gab es heute noch so ein Kabinettstückchen, aus dem ich die besten Teile weglasse, um die Leserneugier zu befördern:

 

Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen

Wolfgang Michal |

In der Forensik scheint es üblich zu sein, Menschen zu begutachten, die man gar nicht persönlich kennt. Das erleichtert die Arbeit und fördert die Neigung zur Wegschließung.

23.12.2012 |

[…]

Machen wir deshalb ein kleines gemeines Experiment. Ich verfahre bei der Beurteilung des Gutachters Hans-Ludwig Kröber einmal so wie ein “Papier-Gutachter” im Fall Mollath. Dann käme folgende ferndiagnostische Beweiskette aufgrund von Akten zustande:

[…]

Wäre aufgrund dieser Ferndiagnose nicht auch eine fortdauernde Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung leicht zu begründen? Ließe sich mit etwas bösem Willen – rein nach Aktenlage – nicht ein zünftiges Negativ-Gutachten zusammenzimmern?

Nein, werden kritische Leser da völlig zu Recht einwenden. Denn Kröber habe seinem Wahn ja beizeiten abgeschworen, er habe “Krankheitseinsicht” gezeigt und sei – nach seinen Taten – zu einem nützlichen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft geworden. Mollath dagegen beharre stur auf seinem Wahn. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt, der im Fall Mollath umstritten ist: Es ist eben doch der “Wahn” (der “Schwarzgeldwahn”) und nicht – wie behauptet – die vor 12 Jahren begangene Beziehungstat, die Mollath den fortgesetzten Freiheitsentzug beschert. Er wird nicht wegen seiner Gemeingefährlichkeit festgehalten, sondern wegen seiner Verweigerungshaltung. Und deshalb sprengt das Vorgehen gegen Mollath die gebotene Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht sollten sich manche Gutachter der Forensik die Möglichkeit, eines Tages selbst in die Mühlen der Justiz und der forensischen Psychiatrie zu geraten, wenigstens in stillen Stunden einmal vor Augen führen.

Lesen Sie dazu auch Teil 1: Gustl for help: Darf man den Fall Mollath allein der Justiz überlassen?

http://carta.info/52068/gustl-for-help-ii-der-fall-mollath-und-die-ferndiagnosen/

Update (25.12.2012)

Nun hat Ursula Prem in ihrem medienkritischen Artikel

Presseskandal um Gustl Mollath

auch noch den letzten Funken der Illusion ausgelöscht, daß Rückert & Co. lediglich von allen guten Geistern verlassen waren, als sie ihren „Ein Kranker wird Held“-Artikel verfaßten. Nein, dem Unterfangen liegt ein ethischer und moralischer Substanzverlust zugrunde, den ich niemals bei der ZEIT verortet hätte.

In ihrem Artikel vom 14.12.2012 schrieb die ZEIT:

»Auch der Unterstützerkreis des Gustl Mollath ermittelt: Hier sucht man einen prominenten Verteidiger für die Wiederaufnahme. Offenbar traut man den Beteuerungen der Staatsanwaltschaft nicht.  Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

Welches Gefühl hinterlässt diese Darstellung beim unbefangenen Leser? – Ganz klar: Mollath kann wirklich nicht ganz dicht sein, wenn er in seiner Situation einen erfahrenen Staranwalt, der ihm seine Hilfe anbietet, unverrichteter Dinge wieder ziehen lässt. Hat er vielleicht doch nicht alle Latten am Zaun? Oder ist er auf derart unsympathische Weise arrogant, dass der Schritt zur Gefährlichkeit nur noch klein ist?

[…]

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate selbst kommentierte den Vorgang mir gegenüber folgendermaßen:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.«

[…]

http://www.newsandbuy.de/Presseskandal_Gustl_Mollath.htm

Hier geht es zur Fortsetzung:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/