Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie IV

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

Nachdem die Autorinnen Blasberg, Kohlenberg und Rückert den Untergebrachten Gustl Mollath in der ZEIT vom 13.12.2012 kurzerhand, unter Verteidigung der angegriffenen Psychiater Leipziger und Kröber, auch aus eigener Anschauung zum Kranken erklärt haben (»Ein Kranker wird Held«), der den Wiederaufnahmespezialisten Rechtsanwalt Gerhard Strate abgelehnt habe, weil er womöglich gar kein Wiederaufnahmeverfahren wolle: »Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/komplettansicht

ist diese letzte aller tendenziösen Tatsachenentstellungen in diesem unterkomplexen Artikel, mal wieder durch die in diesem Fall überlegene SÜDDEUTSCHE ZEITUNG (Olaf Przybilla und Uwe Ritzer), am 20.12.2012 widerlegt worden:

Verwundert über die Berichterstattung

Alles Unsinn, erwidern nun sowohl Mollath als auch Strate – und wundern sich über Die Zeit, denn die Vollmacht wurde bereits Tage vor der Veröffentlichung erteilt. Mollath sagte der SZ, er habe nach einem Besuch Strates im Bezirkskrankenhaus Bayreuth lediglich zunächst mit seiner Anwältin – einer Münchnerin, die Mollath seit Monaten vertritt – über einen zusätzlichen Anwalt sprechen wollen. „So etwas gebietet, finde ich, der Anstand“, sagte Mollath, denn die Anwältin habe sehr viel Arbeit in seinen Fall investiert; und das zu einer Zeit, in der ein Wiederaufnahmeverfahren nahezu unmöglich erschienen sei.

Überdies habe er sich über Strate, der ihm bis dahin nur als Name ein Begriff gewesen sei, informieren wollen. Dies habe er dem Hamburger Anwalt auch so mitgeteilt; Strate bestätigte Mollaths Darstellung. Nachdem Mollath dies getan habe, habe er die Bevollmächtigung unterzeichnet. Die Fragen, ob er möglicherweise „gar keine Wiederaufnahme“ erreichen oder sich gar in einer angeblichen Rolle als „Märtyrer“ einrichten wolle, empfinde er als verstörend, sagte Mollath.

Bislang hat die nicht nur Mollath verstörende erste chefredaktionelle Leistung Sabine Rückerts dort rund 590 Kommentare geerntet, die in ihrer übergroßen Mehrheit hart mit den Autorinnen ins Gericht gehen – zurecht.

Beate Lakotta wollte ebenfalls in Konkurrenz zu den Nürnberger Nachrichten, der SÜDDEUTSCHEN, den vielen Kommentatoren und den vielen Blogs treten, die Justiz-, Psychiatrie- und Politikkritik üben, und demgegenüber ihr eigenes Profil schärfen; nicht nur in ihrem SPON-Artikel vom 13.12.2012:

sondern auch in ihrem polemischen Kommentar »Schizo-Protestbürger« im SPIEGEL 51/2012 vom 17.12.2012, S. 19, in dem sie die angemessene Psychiatrie-Kritik (»Es gibt dazu jährliche Stellungnahmen der Klinik und weitere von zwei externen Gutachtern, sie haben nachvollziehbar begründet, weshalb sie Mollath weiterhin für krank und gefährlich halten.«) schlicht verweigerte.

In einem Blogbeitrag vom 19.12.2012 hat sie gar vor- und angegeben, die entsprechenden Gutachten selbst gelesen und kompetent evaluiert zu haben:

Natürlich gab es für die staatstragenden Journalistinnen (›Alles ist gut‹), die sich fragen lassen müssen, wer ihnen mit welcher Zielrichtung welche bislang nicht veröffentlichten Gutachten überließ, Applaus von der vielfach angegriffenen Ministerin:

„Wie kommen Sie darauf, dass es nicht nach Recht und Ordnung zugeht?“

Marcus Klöckner 18.12.2012

Die bayerische Justizministerin Beate Merk äußert sich im Telepolis-Interview zum Fall Mollath

[…]

Der Fall Mollath hat sich doch – und das wohlgemerkt: unabhängig davon, was noch dabei herauskommen wird, ob sich die Vorwürfe nun bestätigen oder nicht – längst zu einem Gau für die Bayerische Justiz, aber auch mittlerweile für die Politik entwickelt. Die Stimmen derer, die glauben, in Bayern herrsche der Filz, Teile der Justiz würden ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen und unliebsame Bürger einfach wegsperren, sind zahlreich. Mittlerweile berichten selbst ausländische Medien, wie etwa der Guardian von dem Fall. Ein ausgereiftes Krisenmanagement sieht anders aus.

Beate Merk: Genauso wie Sie ihre Fragen stellen – nämlich ausblendend, dass ich nicht die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt, sondern die Entscheidungen der Gerichte erklärt habe – agieren eben leider einige Medien. Aus dieser einseitigen Berichterstattung einiger Medien resultiert das Problem. Dass es auch besonnene Medien gibt, die den Fall Mollath objektiv sehen, statt Klischees zu bedienen, können Sie übrigens dem Spiegel vom 17. Dezember sowie der Zeit und Spiegel Online vom 13. Dezember entnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Und, zum Krisenmanagement: Schauen Sie sich dessen Ergebnis doch an: Ich habe dafür gesorgt, dass das Verfahren neu aufgerollt und Klarheit geschaffen werden kann – genau darum geht es doch !

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Das freundliche Ping-Pong-Spiel setzte sich nahtlos fort. Merk im Telepolis-Interview mit Marcus Klöckner:

Die Süddeutsche Zeitung hat nach ihrem Auftritt in der Münchner Runde einen Faktencheck gemacht. Die Zeitung schreibt unter anderem, dass auf Seite 7 und 16 des Revisionsberichts der HypoVereinsbank (der uns auch vorliegt) über Schwarzgeld bzw. über Geldwäsche gesprochen wird. Genau das haben Sie aber in der Münchner Runde verneint. Die SZ kommt zu dem Urteil: „Bewertung dieser Merk-Aussage: widerlegt.“ Halten sie nach wie vor an der Aussage fest, dass in dem Revisionsbericht nichts zum Thema Schwarzgeld bzw. Geldwäsche steht?

Beate Merk: Auch hier habe ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die von den Fachleuten im Ministerium geteilt wird, dargestellt. Die Schlussfolgerung der Süddeutschen Zeitung trifft nicht zu. Auf Seite 16 des Berichtes steht, dass sich die Geldwäschebeauftragten der HVB und damaligen Hypotochter Bethmann Bank, auf eine Geldwäscheverdachtsanzeige verzichtet haben – ich zitiere jetzt wörtlich die Begründung: „Da es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“ Die auf Seite 16 erwähnten Verstöße betrafen, wie die SZ selbst darstellt, gerade nicht die von Herrn M. konkret erhobenen Vorwürfe und im Übrigen auch keine Schwarzgeldgeschäfte.

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Und so griff Lakotta, ganz herzlich von Beate zu Beate, dieses Argument in ihrem SPIEGEL-Blog-Beitrag vom 19.12.2012, in dem sie sich gegen diesen Beitrag von Oliver García

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

und diesen von Rechtsanwalt Thomas Stadler

http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html

wendete, dankbar auf:

Da zitieren Sie mich: „Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet.“

Das sei falsch, schreiben Sie, denn „auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede“. Das stimmt. Genauer gesagt geht es auf der vielzitierten Seite 7 um Sortengeschäfte, die ein Kollege von Petra Mollath, Herr D., ausgeführt hat.

Auch Herr Garcia verweist übrigens auf diese Passage, mit der nach seiner Darstellung die „SZ“ die bayerische Justizministerin einer Falschbehauptung überführt hat.

In der zusammenfassenden Bewertung dieses Verhaltens im internen HVB-Bericht liest man allerdings auf S. 16 zu eben diesem Vorwurf: „Der Geldwäschebeauftragte der Bethmann-Bank verzichtet nach Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der HVB auf eine Verdachtsanzeige, da er annimmt, dass es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

Wie billig ist das denn? Wenn sich eine Journalistin hinter einer Politikerin verstecken muß, ist das ja bereits ein Beweis für ihre mangelnde unvoreingenommene Betrachtung der Dinge. Die heile-Welt-Schwestern im Geiste setzen offenbar darauf, daß die Leser die anzitierten Stellen im Revisionsbericht der HypoVereinsbank nicht nachlesen oder sie nicht verstehen:

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Denn die Lektüre ergibt einwandfrei, daß der Mitarbeiter Wolfgang D. 2001 und 2002 70.000,- Franken in DM bzw. Euro – unter Umgehung der Aufzeichnungs- und Identifizierungspflicht sowie einer potentiellen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz  »(Tatbestand des Smurfings)« gestückelt  – umgetauscht und über sein Konto gewaschen hatte. Außerdem gab er zu, eine größere Anzahl von alten 1.000,-DM-Noten in Euro im eigenen Namen umgetauscht zu haben. Beides, um einer Kundin einen Gefallen zu tun, die offiziell nicht in Erscheinung treten wollte, da es sich um »Schwarzgeld« handele. Damit ist gemeinhin Geld gemeint, das vor den Finanzbehörden geheimgehalten wird, um einer Besteuerung zu entgehen. Bei der Kundin handelte es sich um eine »allgemein bekannte Persönlichkeit«. »Der Geschäftsleitung der Bethmann Bank ist der Name der Kundin bekannt.«

Eine Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz bestand seinerzeit und besteht auch heute allerdings nur hinsichtlich von Transaktionen, wenn zugleich der Verdacht einer Geldwäsche gemäß § 261 StGB existierte  – heute besteht die Anzeigepflicht unabhängig von der Höhe des Betrages zusätzlich auch dann, wenn Terrorismusverdacht gehegt werden muß:

§ 11

Anzeige von Verdachtsfällen durch Institute

(1)  Ein Institut oder eine Spielbank hat bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese unverzüglich mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Eine angetragene Finanztransaktion darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Institut die Zustimmung der Staatsanwaltschaft übermittelt ist oder wenn der zweite Werktag nach dem Abgangstag der Anzeige verstrichen ist, ohne daß die Durchführung der Transaktion strafprozessual untersagt worden ist. Ist ein Aufschub der Finanztransaktion nicht möglich, so darf diese durchgeführt werden; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931773.1.HTML

Eine schlichte Steuerhinterziehung, wie sie die »allgemein bekannte Persönlichkeit« begangen hat, ist aber keine Vortat, wie sie der Geldwäscheparagraph 261 des Strafgesetzbuchs voraussetzt. Nach § 261 I Nr. 3 StGB kommen hierfür lediglich die gewerbsmäßige Einfuhr- und Ausfuhrabgabenhinterziehung gemäß § 373 AO und die gewerbsmäßige Steuerhehlerei gemäß § § 374 II AO in Betracht. Und die »dürfte« diese bekannte Persönlichkeit nun wirklich nicht begangen haben. Solche »Persönlichkeiten« begehen lediglich Steuerflucht ins steuerfreundlichere Ausland oder deklarieren ihre Einkünfte nicht.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung lag jedenfalls vor, wie ja auch S. 3 des Sonderrevisionsberichts die systematische Beihilfe der HypoVereinsbank zur Steuerhinterziehung der vermögenden Kunden bis zum Jahr 1998 belegt. 1993 war die Zinsabschlagssteuer eingeführt worden, die die deutschen Banken zum Büttel der Finanzämter machte: da mußte doch was für die besonders guten Kunden getan werden… Sprich: verschleiernde Auslagerungen des sich durch Zinsen und Dividenden mehrenden Vermögens in die Schweiz zu Schweizer Tochterbanken, bei denen eine Quellensteuer noch nicht existierte. Darum geht es wirklich. Verwunderlich, daß angeblich kritische Journalistinnen das nicht verstehen.

Beate Lakotta hat schlicht Pech gehabt: sie plappert kenntnislos einer Justizministerin etwas nach, befangen in dem unbegreiflichen Kinderglauben, daß die nicht bloß politisch taktiere. Es wäre nicht schlecht, wenn die Journalistin einsehen könnte, daß der Fall Mollath für ein Loblied auf Rechtsstaat und Psychiatrie überaus ungeeignet ist. Hier die Antwort von Rechtsanwalt Thomas Stadler auf ihren SPIEGEL-Blog-Beitrag:

http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html

Hier die Antwort von Dr. Hans Simmerl, Mainkofen:

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2

Und hier die von Oliver García:

http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fall-mollath-meine-kritik-an-spiegel-autorin-war-zur-halfte-unberechtigt/

Andererseits läuft die Politikerin Merk natürlich Gefahr, von Lakotta »nüchtern betrachtet«, zu jemandem zu mutieren, der »Theater« macht, das »plemplem« ist. Denn untergräbt sie mit der Anordnung eines neuen psychiatrischen Gutachtens unter erstmaliger Zugrundelegung der Realität, nämlich des Revisionsberichts der HypoVereinsbank, und mit der Anweisung eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft Regensburg nicht höchstselbst »das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats« [Lakotta, SPIEGEL-Print, 17.12.2012, S. 19]?

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157544.html

Es hat doch schließlich alles bestens funktioniert!

Weit gefehlt. Tatsächlich nahmen die Fehlleistungen in diesem Verfahren kein Ende. Sie setzten sich, sich unbarmherzig steigernd, fort.

Am 5.8.2004 erstattete Gustl Mollath insgesamt sechs Strafanzeigen, die er »Gemäß Strafprozessordnung § 158« an den Präsidenten des Amtsgerichts Nerlich, seit dem 1.10.2011 Generalstaatsanwalt in Nürnberg, richtete.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Die erste war eine Wiederholung der bereits im November 2002 gegen den Bruder seiner Ex-Ehefrau erstatteten Strafanzeige nebst Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung, versehen mit einer genauen Sachverhaltsschilderung und unter Beifügung eines Attestes einer Notfallambulanz vom 23.11.2002 sowie Krankschreibungen vom 25. und 29.11.2002. Auch das Motiv des Übergriffs des Robert M. wurde bezeichnet:

Am Samstag den 23.11.2002 habe ich den Bruder meiner früheren Frau Petra Mollath, Robert M., und seine Lebensgefährtin Petra S. , aufgefordert die Schwarzgeldgeschäfte meiner Frau nicht länger zu unterstützen und auf sie einzuwirken, daß sie diese Geschäfte beendet.

Durch diese erneute Anzeige wollte er offensichtlich die Revision der damaligen staatsanwaltschaftlichen Entscheidung, ihn auf den Privatklageweg zu verweisen, erreichen, wenn sie, die Staatsanwaltschaft, denn den Zusammenhang aller gegen ihn gerichteten Verfolgungen begreife.

Die zweite richtete sich gegen seine Ehefrau wegen falscher Verdächtigung und Nötigung, da es aufgrund ihrer falschen Angaben über seinen Besitz von scharfen Waffen am 19.2.2003 zu einer massiven ergebnislosen Durchsuchung durch zwölf Polizeibeamte in seinem Haus gekommen war. Seine Frau, die ihn seit vierundzwanzig Jahren kenne, habe genau gewußt, daß er nie scharfe Waffen besessen habe, sondern sein Leben lang gegen Krieg und Waffen eingestellt gewesen sei. Mit dieser Aktion habe sie auf ihn Druck ausüben wollen, damit er mit seinen Versuchen, »die Schwarzgeldverschiebung und Pflege etc.« zu unterbinden, aufhöre.

Als Beweise – auch für seine politische Einstellung – bot er seine Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, zwei an der Durchsuchung beteiligte namentlich bezeichnete Polizeibeamte und die beteiligten Richter an. Hierbei handelte es sich um ein Gegenverfahren gegen das gegen ihn gerichtete Verfahren 802 Js 5183/03, das seine Frau gegen ihn mittels unzutreffender Angaben eingeleitet hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf

Gerade diese Ermittlungen wegen wider besseres Wisssen erhobener Falschbeschuldigung wäre wichtig zur Ermittlung der Belastungstendenz der Ehefrau gewesen: die hatte ja nicht nur am 2.1.2003 auf das ihr wohlbekannte ererbte Luftgewehr Mollaths und auf eine angebliche Aussage Mollaths hingewiesen, wonach er eine Pistole besitze (die natürlich nicht gefunden wurde, weil es sie nie gab), sondern Polizei und Staatsanwaltschaft durch eine angesichts der Realität vollkommen unglaubhafte Befürchtung in Marsch gesetzt:

2012-11-21 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):

(Bisher ist bei den Nürnberger Nachrichten kein Artikel zum Thema Mollath online gestellt, deshalb wird der Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):

Mollaths schneller Weg in die Psychiatrie

Die Justiz schenkte der Ehefrau fast blinden Glauben – „Mein Mann leidet unter Störungen“

[…]

Als Beweis für die Allgemeingefährlichkeit ihres Mannes hat die Ehefrau kurz vor Prozessbeginn 2003 bei der Polizei gewarnt, ihr Ehemann besitze zahlreiche Schusswaffen. „Ich befürchte, er könnte sie auch gegen mich einsetzen“, sagt sie bei der Zeugenvernehmung. Beamte drangen daraufhin in das Haus des Mannes ein. Gefunden haben sie nichts.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html

In einem Rosenkrieg stehen Polizei und Justiz blind auf der Seite der Frau, die das geborene Opfer ist. Und Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung haben Null Chance…

Die dritte Anzeige richtete sich gegen die Polizeibeamtin, die ihm bei der Festnahme am 30.6.2004 zwecks Zuführung ins Klinikum in Erlangen bewußt die Handschellen zu fest angezogen habe, worüber er sich gleich beschwert habe. Die Verletzungen seien unmittelbar bei Ankunft im Klinikum von Dr. Wörtmüller festgestellt worden. Auch hinsichtlich dieses Vorwurfs werden ein namentlich bekannter Polizeibeamter, der anwesende Gerichtsvollzieher und weitere sechs Zeugen benannt.

Die vierte Anzeige, Strafanzeige und Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Woertge wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vom 30.6.2004, bezieht sich auf den Umstand, daß dieser trotz bestehenden Hausverbots Mollaths Festnahme und Verbringung dazu genutzt habe, beim Gerichtsvollziehertermin am 30.6.2004 sein Haus zu betreten und dort »nach Unterlagen die die Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz beweisen und seine Mandanten und Freunde belasten könnten«, zu durchsuchen. »Dabei hat er dafür gesorgt, daß sinnlos die Heizungskellertür beschädigt wird , ein Lichtgitter herausgerissen , Heizungsbe- und entlüftungsrohre zerstört und ein Kellerfenster eingetreten wurde.« Zudem äußerte er den Verdacht, daß Dr. Woertge diesen Gerichtsvollzieherauftrag in Absprache mit der Polizei arrangiert habe, um die Abwesenheit Mollaths auszunutzen.

Als Zeugen benannte er die Zeugen der dritten Anzeige und legte zur weiteren Orientierung sein Schreiben vom 4.8.2004 an Rechtsanwalt Woertge bei, der sowohl für Petra Mollath als auch für Gläubiger Mollaths tätig und seit Jahren mit dem neuen Lebensgefährten Petra Mollaths, Martin M., einem Direktor der HypoVereinsbankGroup, befreundet war. Dieser Brief, in dem Personen aus dem Freundes- und Bekanntschaftskreis des Anwalts benannt wurden, die – mit einer Ausnahme – auch ihm gegenüber schon in Erscheinung getreten waren, sollte später einen Tatverdacht gegen ihn wegen Sachbeschädigung begründen. Seinen Verdacht, daß Rechtsanwalt Dr. Woertge am 30.6.2004 nicht nur einer Pfändungsmaßnahme beiwohnen, sondern im Interesse seiner Mandantin Petra Mollath und ggf. von Freunden und Mandanten auf der Suche nach Beweismaterial Mollaths für die Machenschaften seiner Frau war, begründete er in diesem Schreiben u.a. so:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Woertge,

schon am 23.5. wollten Sie zusammen mit Ihrem Freund, schon aus Urzeiten Ihres 1. FCN-Handballvereins, Martin M., Direktor der HypoVereinsbankGroup, Petra Mollath, Ihrer Mandantin und früheren Mitarbeiterin der HypoVereinsbankGroup, als auch einem Mitarbeiter von Joachim Z. vom Altwagenhandel  L. (der wiederum Jahrzehnte mit Martin M. von der HypoVereinsbank befreundet ist), in mein Haus eindringen, um an Unterlagen zu gelangen, die die Schwarzgeldverschiebung der HypoVereinsbank und deren Vorläuferbanken in die Schweiz beweisen.

[Briefzitat im Urteil vom 8.8.2006, S. 15]

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Tatsächlich klingen im Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17.3.2003, S. 15, entsprechende Befürchtungen an:

Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mollath die Vorwürfe bezüglich des Transfers von Geldern von Deutschland in die Schweiz in die Öffentlichkeit bringt. Er selbst spricht in diesem Zusammenhang auch vom „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“, in dem [sic!] auch die HypoVereinsbank verstrickt sei. […] Dies birgt die Gefahr, dass er eventuell versucht, sein Wissen zu „verkaufen“. Hinzu kommt, dass Herr Mollath möglicherweise noch über vertrauliche Belege/Unterlagen aus dem Besitz seiner Frau verfügt.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Im Urteil vom 8.8.2006 heißt es zu der Aktion vom 30.6.2004 auf S. 13:

Anlässlich einer Pfändung eines Ferraris schickte Gerichtsvollzieher Hösl die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath und ihren Lebensgefährten weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einem Zwangsöffnungsauftrag war Rechtsanwalt Woertge jedoch als Gläubigervertreter mit anwesend. Der Gerichtsvollzieher durchsuchte das Haus des Angeklagten nach eventuellen Vermögenswerten.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

In der Tat, das ist bemerkenswert, daß ein Rechtsanwalt mit u.a. dem Spezialgebiet Bank- und Kapitalanlagerecht höchstselbst eine schlichte Mobiliarpfändung begleitet. Und daß der Gläubigervertreter eine Zwangsöffnung beantragt hatte, weil man Mollath bereits in der Unterbringung gemäß § 81 StPO (Beschluß vom 22.4.2004)  in Erlangen wähnte, von deren Anordnung Dr. Woertge praktischerweise als Nebenklägervertreter der Ehefrau Mollaths wußte.

Wegen eines Mißgeschicks hatte sich deren Vollstreckung allerdings verzögert: der Einweisungsbeschluß war zunächst bei der unzuständigen Kriminalpolizeidirektion Nürnberg/ Kommissariat 12.1 gelandet, im übrigen nebst den Verfahrensakten, die dessen Leiter, KHK F., am 9.6.2004 dem Klinikum Erlangen – Dr. Wörthmüller – zusandte, während der Vollstreckungsauftrag am selben Tag an die zuständige Polizeiinspektion Nürnberg-Ost ging. KHK F. war übrigens der leitende Beamte bei der Hausdurchsuchung von Mollaths Haus am 19.2.2003  gewesen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-06-09-Brief-Kripo-Forensik-Erlangen.pdf

Im Hinblick auf realitätsausklammernde Wahn-Diagnosen von weltfremd aktenauslegenden Psychiatern kann man gar nicht akribisch genug auf die Realien hinweisen, die sich aus der Akte, keineswegs aber aus dem die Fakten bewußt verschleierndem Urteil ergeben.

Die fünfte Anzeige vom 5.8.2004 richtete sich gegen den Arzt Dr. Michael Wörthmüller/Erlangen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung, weil dieser ihn trotz Bejahung eigener Befangenheit in der Sache am 1.7.2004 noch weitere 6 Tage festgehalten habe, um ihn zu einem Deal – harmloses Gutachten gegen Verschweigen der Befangenheit und ihrer Gründe (seine freundschaftliche Nachbarschaft zu dem Finanzmakler Bernhard R., der wiederum mit zwei Ex-Mitarbeitern von Mollaths früherer Frau im Vorstand einer Vermögensanlage AG agierte) – zu bewegen. Zu der Plausibilität dieses Vorbringens gibt es bereits in Teil III nähere Ausführungen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

In Großbuchstaben, die seine Traumatisierung belegen, wird zu den Bedingungen der (rechtswidrigen) Unterbringung gemäß § 81 StPO erklärt:

Ich wurde über Tage in Vollisolations- Einzelhaft gequält , durfte in über eine Woche nur drei mal Hofgang machen . Bekam Kreislaufbeschwerden und eine Krampfader , mußte die Behandlung und jämmerliche Schreie um Hilfe, andere Häftlinge erleben . Konnte denen keine Hilfe leisten .Nachts wurde durch eine erzwungene Beleuchtung der Schlaf entzogen . Ordentliche Körperpflege war nicht möglich . Ich mußte mich nackt ausziehen .

Ich war 24 Stunden , Tag und Nacht , von einer Kamera beobachtet .

Fesselung ans Bett wurde mir angedroht . Essen war für mich ungenießbar .

Trotzdem ließ ich mich nicht zu der geforderten Abmachung zwingen .

Ich war fast aller meiner Rechte beraubt !

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als Beweis legte Mollath das Schreiben mit der Befangenheitserklärung Wörthmüllers vom 1.7.2004 vor, das aber erst am 5.7.2004 ans Amtsgericht gefaxt wurde – eine  Verzögerung, die durchaus Fragen aufwirft. Als Zeugen benannte er u.a. Rechtsanwalt Bernd Ophoff, der ihn nach Vermittlung von Dr. Wörthmüller während der Unterbringung aufgesucht und ihn seit dem 6.7.2004 als Wahlverteidiger vertreten hatte.

Die sechste Anzeige richtete sich wiederum gegen seine frühere Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten, die am 16.6.2004 versucht hätten, sein BMW-Krad zu entwenden; nachdem dies nicht gelungen sei, hätten sie jedenfalls den im Krad befindlichen Motorradschlüssel und seinen Hausschlüssel mitgenommen. Als Zeugen gab er wiederum den Gerichtsvollzieher, darüberhinaus den Mitarbeiter einer Aufzugsfirma an, der auf einer am Tatort gelegenen Baustelle tätig geworden sei (selbst deren Bauherrn führte er namentlich und mit Adresse an). Verbotene Eigenmacht im Rahmen von Zwangsvollstreckungen?

Präziser, konkreter, detailreicher und überprüfbarer wird ein Laie wohl kaum eine Strafanzeige erstatten können.

Danach, am 16.9.2004, ereilte ihn das nächste Ungemach: ein erneuter Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg-Fürth, Richter am Amtsgericht Eberl, über eine höchstens fünfwöchige Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zur Erstellung eines Gutachtens durch dessen Chefarzt Dr. Klaus Leipziger. Dieser Beschluß war genauso rechtswidrig wie der vorangegangene vom 22.4.2004, denn es war klar ersichtlich, daß der Angeklagte zur Mitwirkung an einer Exploration nicht bereit war, so daß eine Unterbringung zu reinen Beobachtungszwecken ausschied.

Über diesen Beschluß erregte sich Mollath sehr: am 23.9.2004 wandte er sich mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung, die er an den Präsidenten des Amtsgerichts und an Richter Eberl sandte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-09-23-Mollath-Brief-Amtsgericht-Nbg.pdf

Hierin bat er, seine Strafanzeige vom 5.8.2004 auch zu den Akten seines Verfahrens zu nehmen, um den Gesamtzusammenhang der gegen ihn gerichteten Aktivitäten seiner früheren Frau, »die mich mit ihren Schwarzgeldverschieberfreunden perfide fertig machen will , weil ich mich gegen das perverse Spiel auflehne« deutlich zu machen, machte politische Ausführungen, ergänzte den Anzeigenvortrag um die Vorkommnisse mit Dr. Wörthmüller und begründete seine Beschwerde im Wesentlichen wie folgt:

Der Chefarzt Dr. Leipziger , Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth , ist sehr gut bekannt , wenn nicht befreundet , mit Dr. Wörthmüller. Der zu den Schwarzgeldverschieberkreisen zu zählen ist wie vorher nochmals beschrieben .

Ein ordentliches unparteiliches Gutachten wäre nicht zu erwarten .

Beweis: Schreiben von Dr. Wörthmüller  an das Amtsgericht Nürnberg , Herr Richter Eberl v. 5.7.04 s.Anlage [Das Schreiben, in dem Wörthmüller darauf verweist, daß er mit Dr. Leipziger gesprochen habe und daß dieser kurzfristig zur Übernahme des Gutachtenauftrags wie auch des Probanden bereit sei]

Außerdem werde ich gegen das skandalöse Schnellgutachten im Gerichtssaal von Dr. Lippert vorgehen . Weiteres versuche ich mit Rechtsanwalt Ophoff zu besprechen, sobald mit Ihm ein Gesprächstermin möglich ist.

Dr. Lippert weist aktuell, am 18.12.2012,  die Verantwortung für sein Gutachten, das den Stein so richtig ins Rollen brachte, natürlich der Justiz zu:

Doch wie sehr beeinflusst ein Gutachter das Urteil? Stehen die Richter gar vor ihrer schleichenden Entmündigung? Sachverständige wie Lippert und Wörthmüller wollen dies gerade nicht.

Kaum ein Prozess, in dem sie den Richtern nicht Entscheidungsalternativen nennen, etwa ausführen, dass es denkbar ist, dass der Angeklagte im Affekt handelte — aber auch eine geplante Tat nicht auszuschließen ist. „Die Entscheidung treffen die Richter“, sagt Lippert, „ich biete nur Erklärungen an!“

Vielleicht mögen seine Gutachten so vage ausfallen, wie er sie gegenüber den Nürnberger Nachrichten darstellt, ich weiß davon nichts, und bin ehrlich gesagt froh, Gutachten dieses regionalen Hausgutachters nicht zu kennen: im Fall Mollath hat er in seinem unfundierten mündlichen Gutachten vom 22.4.2004 dem Richter jedenfalls klare falsche Handlungsempfehlungen erteilt:

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-05-05-Mollath-Amtsgericht-Einweisungsbeschluss.pdf

Auch Mollaths Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Ophoff, legte Beschwerde ein. Und obwohl nach dem Beschwerdeschreiben Mollaths eindeutig feststand, daß dieser eine Untersuchung gerade durch den konkret beauftragten Gutachter  ablehnte, verwarf das Landgericht am 8.10.2004 – ob die Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Otto Brixner, zuständig war, ist unbekannt – beide Beschwerden. Und verstieß damit gegen die verfassungskonforme Auslegung von § 81 StPO:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html

Das Maß an Unrecht, das Mollath widerfuhr, war allerdings noch nicht voll.

Erst am 28.9.2004 hatte ihm der Präsident des Amtsgerichts mitgeteilt, daß seine Strafanzeige vom 5.8.2004 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei. Am 4.10.2004 richtete Gustl Mollath eine Sachstandsanfrage (»Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann«) an die Staatsanwaltschaft – tatsächlich war Hubmann Leitender Oberstaatsanwalt und stand in der Zeit vom 1.8.1996 bis zum 30.6.2008 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, bis er am 1.7.2008 Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01483/index.php

Mollath legte seiner Sachstandsanfrage seine Strafanzeige vom 5.8.2004 und seine Beschwerde vom 23.9.2004 gegen den Unterbringungsbeschluß gemäß § 81 StPO bei. Das war ein schwerer taktischer Fehler. Denn in dem letztgenannten Schreiben hatte er auf eine Beziehung zu seinem Fall, dem ›Familienbetrieb‹ Diehl und LOStA Hubmann hingewiesen:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Darüberhinaus hatte er in seiner Beschwerdeschrift vom 23.9.2004, S. 3, erklärt:

Was ist in Deutschland, was ist in Nürnberg los ?

Z.B. 6 Nürnberger Rotary Clubs ( diese angelsächsische Erfindung unterwandert wie der Lions Club) mit karitativen Deckmäntelchen alle Entscheidenden Stellen unserer Stadt Nürnberg.

Karl Diehl ist Rotarier der ersten Stunde .

Klaus Hubmann , Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg ist Stadthalter der Rotarier in Nürnberg .

Das Sekretariat, aller Rotary Clubs in Nürnberg, ist am Lorenzerplatz 21, innerhalb der Hauptstelle der HypoVereinsbank . Diese ist die Schwarzgeldverschiebende Bank gewesen !

Frühere Chefs meiner früheren Frau Petra Mollath, gehörten der HypoVereinsbank und dem Rotary- oder Lions-Club an . Die Klinik von Dr. Wörthmüller in Erlangen wird von Rotary- und Lions-Club unterstützt.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Ist das ein Beweis für Wahn? Oder lediglich realistische Kenntnis spezifischer regionaler Verflechtungen? Letzteres scheint zuzutreffen, denn genauso ist es auch in der Zeitung zu lesen (und die Einstellungen der Verfahren der StA Nürnberg im Februar und April 2004 gegen die Firma Diehl wegen Steuerhinterziehung und Bedienstete der Oberfinanzdirektion, die eine engagierte kleine und daher abgestrafte Steuerbeamtin ausgebremst hatten, werden dem Behördenleiter seinerzeit auch noch mächtig in den Knochen gesessen haben). Die Journalisten Reitzner und Stoll von den Nürnberger Nachrichten faßten den Fall, der sich in den Jahren 1995 – 2004 abspielte, rückblickend so zusammen [Hervorhebung von mir]:

Neue Strafanzeige gegen Finanzamts-Chef

von Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

Diehl-Affäre: Es geht um die Beurteilung einer Betriebsprüferin – 15.07.2009

NÜRNBERG  – Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht keinen Grund, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Diehl-Affäre neu zu bewerten oder die gemaßregelte Betriebsprüferin des Finanzamtes zu rehabilitieren. Doch die juristischen Spätfolgen des Steuerstreits befassen die Staatsanwälte noch immer: Eine neue Strafanzeige gegen einen damals leitenden Finanzbeamten ist nach Informationen unserer Zeitung gestellt worden.

Der Vorwurf der Anzeige und des Strafantrags: Verdacht des Betrugs, der Untreue, der Urkundenfälschung, der Verletzung der Amtspflichten und der Falschaussage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach durch den damaligen Vorsteher des Zentralfinanzamtes Nürnberg, einen Leitenden Regierungsdirektor. Wie unsere Zeitung aus Justizkreisen erfahren hat, geht es um die (mutmaßlich zu negative) Beurteilung der Betriebsprüferin, die dagegen gekämpft hatte, dass der Rüstungskonzern Diehl von einer Steuerschuld von über 30 Millionen Euro befreit wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Stahl fordert Rehabilitation

Die Bündnisgrünen im bayerischen Landtag hatten sich (wie berichtet) in die Steuer-Affäre eingeschaltet. Die Nürnberger Abgeordnete Christine Stahl forderte das Justiz- und das Finanzministerium auf, die Betriebsprüferin zu rehabilitieren. Stahl bezog sich in Schreiben an Justizministerin Merk und Finanzminister Georg Fahrenschon (beide CSU) auf die Berichterstattung der Nürnberger Nachrichten über bisher der Öffentlichkeit nicht bekannte Details des Verfahrens. Bis hinauf in die Ministerien seien die Informationsstränge gelaufen; eine Einflussnahme auf die Ermittlungen könne nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei lukrativen Deals des Rüstungsunternehmens mit Rheinmetall- und Krauss-Maffei-Aktien hätten nach Ansicht der Finanzbeamtin die Gewinne versteuert werden müssen; der Konzern müsse 60 Millionen Mark abführen. Diehl verwahrte sich stets gegen diese Sicht; die Oberfinanzdirektion (OFD) gab dem Konzern recht. Als die Betriebsprüferin beharrlich bei ihrer Ansicht blieb, wurde sie von der OFD angewiesen, die Betriebsprüfung abzuschließen und die Beteiligungen als Privatvermögen anzuerkennen. Die Finanzbeamtin wehrte sich – mit der Folge, dass ihr der Fall entzogen wurde.

Strafanzeige gegen Diehl

Sie stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen den damaligen Seniorchef Karl Diehl und die Verantwortlichen bei der OFD: wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft ermittelte intensiv und sah in einem Gutachten eines Experten den Verdacht der Steuerhinterziehung bei Diehl und der Untreue bei Beamten der OFD. Dann der Skandal: Die Durchsuchung der Dresdner Bank Luxemburg (DreBaLux) wurde angeordnet, doch die luxemburgische Finanzpolizei stellte den Durchsuchungsbeschluss der Bank nach Informationen unserer Zeitung drei Monate vor dem Besuch zu (!) – Folge: Die wichtigsten Unterlagen waren vernichtet.

Danach sah die Nürnberger Justiz keine Handhabe mehr. Die Ermittlungsverfahren wurden im Februar und im April 2004 eingestellt.

Zu Einzelheiten vermöge sie «angesichts des inmitten stehenden Steuergeheimnisses» nicht Stellung zu nehmen,antwortet Justizministerin Merk nun lapidar – wie zuvor Fahrenschon – auf Stahls Anfrage. Das Gutachten des Experten der Staatsanwaltschaft habe die zentrale steuerliche Frage nicht abschließend geklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Eine «unbotmäßige Einflussnahme» von oben sieht Merk nicht.

Steuerbefreiung höchst umstritten

Fest steht allerdings, dass die Steuerbefreiung für Diehl auch in der Oberfinanzdirektion Nürnberg selbst höchst umstritten war. Zahlreiche leitende Beamte seien davon überzeugt gewesen, dass der Deal hätte besteuert werden müssen, berichten pensionierte Finanzbedienstete unserer Zeitung; der Verdacht der Einflussnahme aus München und sogar aus Berlin sei Tagesgespräch gewesen. Auch der angebliche Einfluss von Rotary-Clubs war Gegenstand lebhafter Spekulationen – führende Finanzbeamte, Staatsanwälte und Seniorchef Karl Diehl sind oder waren bekennende Rotarier.

Der damalige Hauptpersonalrat Josef Bugiel beim Finanzministerium sprach bei einem Besuch von «nicht nachvollziehbaren und sehr personenbezogenen Entscheidungen» bei der OFD Nürnberg und kritisierte den damaligen OFD-Präsidenten. Die Rotary-Mitgliederliste lag immerhin demonstrativ in dessen Vorzimmer aus.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanzeige-gegen-finanzamts-chef-1.551870

Daß die beiden Journalisten wahnhaft Realitäten verbiegen, wird wohl nicht einmal ein Psychiater behaupten. Unangenehm war zudem auch das Geschmäckle, das die im Jahr 2004 das Verfahren gegen Diehl und die pro Diehl beeinflussenden Beamten der Oberfinanzdirektion einstellende Staatsanwältin umgab:

Schwägerin der Staatsanwältin arbeitet bei Diehl

Trotz allem verliefen die Ermittlungen im Sand. Im Februar und im April 2004 wurden die Verfahren gegen Diehl und die OFD eingestellt. Besonders pikant ist, dass das Verfahren damals ausgerechnet von einer Staatsanwältin geführt und schließlich eingestellt wurde, deren Schwägerin wenige Monate später, am 1. Dezember 2004, eine Stelle bei Diehl angetreten hat. Zwei Jahre später wurde die dann 35-jährige Betriebswirtin Prokuristin und stieg in den Vorstand der Diehl Verwaltungs-Stiftung auf. Das sei schon sehr merkwürdig, dass Verfahren innerhalb der Familie eingestellt werden, ätzt auf Anfrage Rechtsanwalt Rainer Roth, der die Betriebsprüferin vertreten hat.

Die Justiz sieht das anders. Die Staatsanwältin «stand in keinem Verhältnis zu einem der Verfahrensbeteiligten, das geeignet gewesen wäre, ihre Objektivität in Zweifel zu ziehen«, so Sprecher Andreas Quentin.Der Umstand, dass eine Schwägerin der Sachbearbeiterin viele Monate nach der Einstellungsverfügung in ein Anstellungsverhältnis bei einer Verfahrensbeteiligten trat, sei ohne Bedeutung.

Die im Juli 2008 gestellte Strafanzeige gegen Finanzbeamte führte nicht einmal mehr zu Ermittlungen. Die «angezweifelte steuerliche Festlegung war bereits Gegenstand eines früheren Ermitttlungsverfahrens. Dort konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden«, sagt Quentin. Diehl und die Beteiligten wollten sich trotz Anfragen unserer Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geheimgutachten-deal-mit-diehl-1.525735

Auch Wilhelm Schlötterer, jetzt für den Unterstützerkreis von Gustl Mollath wirkend, hat sich eingehend mit diesem Fall befaßt:

Wilhelm Schlötterer hat nicht nur 30 Jahre im Finanzministerium gearbeitet, er ist auch seit über 30 Jahren CSU-Mitglied ­– und will es bleiben. Die Machenschaften an der Spitze, die er beschreibt, will er sauber getrennt wissen von der tadellosen Arbeit ungezählter Landräte, Kommunalpolitiker und einfacher Mitglieder der Partei. Der Mann ist geradlinig.

Wilhelm Schlötterer: Macht und Missbrauch – Franz Josef Strauß und seine Nachfolger, 412 Seiten, Fackelträger Verlag, Köln 2009.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-ministerialbeamter-stutzt-abgestrafte-betriebspruferin-1.596733

Eins ist klar: der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, der auf eine Karriere hoffte, wie sie ihm dann ja auch über die übliche Politschiene zuteil wurde, konnte just im Jahr 2004, als die umstrittene Einstellung des Verfahrens gegen die Fa. Diehl und die sie begünstigenden Beamten der Oberfinanzdirektion erfolgte, einen neuen und alten Schlamm aufwühlenden Mollath ganz und gar nicht gebrauchen. Er stand schließlich mächtig unter dem Druck von Generalstaatsanwalt und Justizministerium:

Der Leitende Oberstaatsanwalt hatte schon all die Monate über immer wieder über den Fortgang an den Nürnberger Generalstaatsanwalt, dem der bayerische Ministerpräsident Weisungen erteilen kann, berichten müssen. Auch ein Ministerialrat des CSU-geführten Justizministeriums löchert in einem Schreiben die Nürnberger Staatsanwälte mit Fragen: worauf sie denn ihren Verdacht stützen; er äußert Zweifel am Rechtshilfeersuchen «angesichts der bekannten Schwierigkeiten mit Luxemburg in Steuerstrafsachen«.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-steueraffare-polizei-meldet-sich-an-1.525731

Nur so ist zu erklären, was auf Mollaths präzise Strafanzeige vom 5.8.2004 hin geschah: sie wurde nicht einmal ins Js-Register für Strafsachen, sondern ins AR-Register für außerrechtliche Angelegenheiten eingetragen: 807 AR 233174/04 – da kommt man ja ins Grübeln: befindet sich in Nürnberg etwa eine Querulantenhochburg, in der sich bis August/September 2004 über 233.000 querulatorische Eingaben ansammeln? Man kann es nicht glauben, und die unterzeichnende Staatsanwältin ist gewiß nicht allein verantwortlich für den unsäglichen Bescheid vom 20.10.2004, den sie unter diesem Aktenzeichen verfaßte:

Ermittlungsverfahren [sic! unter AR-Aktenzeichen!]

gegen Petra Mollath

Robert F. M.

Dr. Jur. Hans Georg Wöertge

Martin M.

Michael Wörthmüller

wegen Nötigung u.a.

Strafanzeige vom 05.08.2004

Sehr geehrter Herr Mollath,

von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 13.10.2004 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.

Gründe:

Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

[…]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Da hat sie zwar die Anzeige gegen die Polizeibeamtin wegen Körperverletzung im Amt im Rubrum vergessen, aber was soll‘s. Bloße Vermutungen? Man faßt das Ausmaß dieser Rechtsverweigerung schlicht nicht.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte, per ordre mufti, Gustl Mollath pflicht- und rechtswidrigerweise als Querulanten, der dem Betrieb ein Dorn im Auge war, ausgesteuert. Dabei beruhten alle seine Anzeigen auf präzisen Behauptungen, die durch Beweisantritte belegt wurden und deren Realitätsgehalt durch Beiziehung der einschlägigen Akten (Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Bruder seiner geschiedenen Ehefrau, Verfahren gegen Mollath wegen unerlaubten Waffenbesitzes, das gegen ihn gerichtete Verfahren, seine Strafanzeige wegen Steuerdelikten) bestätigt worden wären.

Am 27.10.2004 verfaßte Mollath eine Beschwerde gegen diesen unglaublichen Bescheid, der schlichtweg ein Skandal ist, viel schlimmer noch als die rechtswidrige Nichtbearbeitung seiner Anzeige wegen Steuervergehen vom 9.12.2003. Und spätestens jetzt wäre auf einen weiteren Grund einzugehen, warum er es sich buchstäblich mit der Nürnberger Justiz ›verscherzt‹ hatte: sein grimmig-anarchischer Humor à la Herbert Achternbusch.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Denn diese Beschwerde hatte er nicht nur an den Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Heinz Stöckel, sondern auch an Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann, c/o HypoVereinsbank/c/o Rotary Club Nürnberg, Sekretariat aller Rotary Clubs in Nürnberg In der Hypovereinsbank adressiert. Seine ansonsten sachliche Sachstandsanfrage vom 4.10.2004 trug unter dem Datum folgende Unterzeilen:

Noch 88 Tage bis Jahresende

1924 Geburtstag von Charlton Heston [recte: 4.10.1923]

„Planet der Affen“ machte Ihn berühmt

Und dank seines früheren Pflichtverteidigers seit dem 3.12.2003, Rechtsanwalt Dolmany, auch weiterhin der wohlverstandenen gerichtsnahen Verteidigung verpflichtet, wissen wir, wie Gustl Mollath sich im Dezembertermin des Jahres 2003 verhielt, als der Fall mit der ersten Gutachterbeauftragung in der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 (bei der er unverteidigt war) bereits eine vorentscheidende Prägung erhalten hatte:

„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“, schildert der Anwalt. Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“ Er, der Anwalt, habe ihm dann erklärt, dass er im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen könne. Doch von Mollath sei keine Reaktion gekommen. In der Verhandlung habe der Angeklagte vor sich auf dem Tisch plötzlich Bücher und Broschüren über die Nürnberger Prozesse ausgebreitet und während der Anklageverlesung demonstrativ darin geblättert. „Da nahm das Schicksal seinen Lauf“, meint Dolmány. „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“ Doch Mollath habe sich nicht geäußert.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/wer-ist-gustl-mollath-wirklich-1.2576199

Hat sich der gerichtlich genehme Pflichtverteidiger jemals gefragt, ob billige anwaltliche Ratschläge à la ›Geständnis bringt Bewährung‹ existenziell getroffenen Angeklagten etwas nutzen? Angeklagten, die nicht bereit sind, mitzuspielen?

Subversive Happenings und anarchischer Witz kommen in der Justiz allerdings gar nicht gut an, und Generalstaatsanwälte werden, nicht nur in Bayern, nach zuverlässiger politischer Funktionstüchtigkeit ausgewählt: daran ändert der Umstand, daß ihr Status als ›Politischer Beamter‹, der jederzeit ohne Angabe von Gründen durch das Ministerium in den Ruhestand versetzt werden kann, sukzessive flächendeckend abgeschafft worden ist, gar nichts. Ihre Ernennung ist eine politische Machtfrage, wie gerade die Ernennung des Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, Hasso Nerlich, zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg belegt:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html

Im Hinblick auf diese Verflechtungen von Politik und Justiz, bei denen es nur tertiär um Eignung für den Job geht (inwiefern hat ein Amtsgerichtspräsident überhaupt Ahnung von Strafrecht und Staatsanwaltschaften?), ist es, objektiv betrachtet, natürlich ungeschickt, den Familienkonzern Diehl zu thematisieren. Denn der spielt, nicht nur in Nürnberg oder Bayern, in einer anderen Liga.

http://www.franken-wiki.de/index.php/Karl_Diehl

Das schreckte Mollath nicht. Er machte keine Kompromisse. In seiner Beschwerde vom 27.10.2004 führte er u.a. aus:

Auch das Umfeld des Familien-Rüstungs-Konzerns-Diehls ist mehrfach betroffen.

Kleines Beispiel : sogar das Schwarzgeld der Haushaltshilfe der Familie Diehl wurde durch die Hypobank und deren Mitarbeiter auser Landes , in die Schweiz, zur Tochter Bank  AKB in Zürich , geschafft. Dann Bank von Ernst. Dann von Dieter Rampl an Angelsachsen verhöckert .

Coults Bank , Royal Bank of Scotland.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Im übrigen half es natürlich nicht, daß die berechtigte Beschwerde gegen die Staatsanwältin wegen der Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen nicht begründet wurde, sondern sich in politischen und ökonomischen Betrachtungen rund um die Firma Diehl, die HypoVereinsbank, Edmund Stoiber, den Rotarier Hubmann und die Kriege im Irak und in Afghanistan erschöpfte. Hier nur ein kleiner Auszug:

Als ich hörte , daß der Diehl-„Familien“-Waffenkonzern sogar Streubomben produziert und die Bundeswehr 1.000 sende davon auf Lager hat , alles gegen das Völkerrecht und gegen unser Grundgesetz , war bei mir schluß.   Ausprobiert wurden die Diehl Horrowaffen, durch die NATO im Kosovo Krieg !

Eins muß man Gustav Mollath lassen: sein Gespür dafür, wer machtlos ist (nämlich er selbst) und wer Macht hat (u.a. die Justiz, die Psychiatrie und die Firma Diehl), war gut entwickelt. Der Einfluß solcher Konzerne erstreckt sich bis nach Berlin:

Diehl

Österreich erlaubt Diehl-Munition

Paradox: Dass Österreich vor knapp 14 Tagen das Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition ratifiziert hat, ist vor allem ein Erfolg für die deutsche Waffenindustrie. Das im Januar 2008 in Kraft getretene österreichische Streumunitionsverbot wurde entsprechend deutscher Geschäftsinteressen aufgeweicht.

Ursprünglich war auch das Geschoss SMArt 155, hergestellt von der „Gesellschaft für intelligente Wirksysteme“ (GIWS), einer Kooperation der deutschen Rüstungskonzerne Diehl und Rheinmetall, in Österreich verboten. Als Streumunition. Diese Zeiten sind mit der Ratifizierung des Oslo-Abkommens vorbei. Das Gesetz wurde entsprechend modifiziert. SMArt wird künftig in Österreich erlaubt.

Im Oslo-Abkommen wurde die SMArt 155 auf Druck der bundesdeutschen Delegation vom Verbot ausgenommen (Eine Broschüre zur Diskussion um das Verbot von Streumunition). „Die Bundesregierung ist in Oslo als Handelsvertreter der deutschen Rüstungsindustrie aufgetreten und hat im Verbotsvertrag Ausnahmen durchgesetzt, die exakt auf die Produktbeschreibung von Diehl zutreffen“, sagte dazu Grünen-Chefin Claudia Roth Anfang März. Es habe einen „Deal für Diehl” gegeben. Zwar sagt Roth: „Ich werde die SMArt 155 weiter als das bezeichnen, was sie in meinen Augen ist: Als Streumunition.”

Aber: Der Deal wirkt. Diehl und Rheinmetall garantieren den Abnehmern ihrer Kriegswaffe angesichts des Einsatzes der Bundesregierung: „Die Beschaffung ist OHNE RISIKO.“ Ein Verbot scheint man nicht zu befürchten, schlechte Publicity versucht man zu vermeiden(Zum taz-Artikel „Waffen bauen, Sprache säubern”).

[…]

http://www.regensburg-digital.de/osterreich-erlaubt-diehl-munition/15042009/

Mollath hatte von der Nürnberger Justiz keine Gerechtigkeit zu erwarten. 2004 war schlecht gelaufen. 2005/2006 sollte noch viel schlimmer werden.

(wird fortgesetzt)

Update (23.12.2012)

Wem das Warten aufs Christkind zu lang wird, den möchte ich auf folgende Qualitätsbeiträge hinweisen: reichlich verspätet auf Sascha Pommrenkes blitzsaubere Analyse des Lakotta-Blogbeitrags vom 19.12.2012:

“Bitte um entsprechende Belege”

Wer Recht erkennen will,
muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.
Aristoteles

Aufgrund des manipulativen „Behauptungsjournalismus“ von Beate Lakotta auf spiegel online hatte ich mich mit der Art und Weise der „Berichterstattung“ im Fall Mollath auseinandergesetzt. Andere Blogger und Kommentatoren haben sich mal mehr mit den juristischen Aspekten und mal mehr mit den psychiatrischen beschäftigt.

Nun ist Lakotta wohl der Meinung sie müsse ihren Ruf retten und hat auf spon zwei „Briefe“ veröffentlicht. Zum einen „antwortet“ sie auf Oliver Garcias Einlassungen und zum anderen auf die Kommentierung von Thomas Stadler.

[…]

„In der vergangenen Woche habe ich auf SPIEGEL ONLINE über den Fall Gustl Mollath berichtet und den Fall in einem Kommentar im SPIEGEL dieser Woche noch einmal aufgegriffen.“

Da wird man schon im ersten Satz wieder völlig überrascht. Sie hat über den Fall berichtet. Ich kenne jedenfalls keinen solchen Artikel in dem sie das getan hätte. Von Bericht, also einer Tatsachenbeschreibung ohne eigene Wertung, kann nicht im Geringsten die Rede sein. Aber auch hier ist die Richtung sofort klar. Sie als Journalistin ist nur ihrem beruflichen Auftrag nachgegangen und hat berichtet. Damit ist schon einmal die Selbstpositionierung eingeleitet: sie ist der Profi.

[…]

http://www.humana-conditio.de/?p=191

Und dann gab es heute noch so ein Kabinettstückchen, aus dem ich die besten Teile weglasse, um die Leserneugier zu befördern:

 

Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen

Wolfgang Michal |

In der Forensik scheint es üblich zu sein, Menschen zu begutachten, die man gar nicht persönlich kennt. Das erleichtert die Arbeit und fördert die Neigung zur Wegschließung.

23.12.2012 |

[…]

Machen wir deshalb ein kleines gemeines Experiment. Ich verfahre bei der Beurteilung des Gutachters Hans-Ludwig Kröber einmal so wie ein “Papier-Gutachter” im Fall Mollath. Dann käme folgende ferndiagnostische Beweiskette aufgrund von Akten zustande:

[…]

Wäre aufgrund dieser Ferndiagnose nicht auch eine fortdauernde Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung leicht zu begründen? Ließe sich mit etwas bösem Willen – rein nach Aktenlage – nicht ein zünftiges Negativ-Gutachten zusammenzimmern?

Nein, werden kritische Leser da völlig zu Recht einwenden. Denn Kröber habe seinem Wahn ja beizeiten abgeschworen, er habe “Krankheitseinsicht” gezeigt und sei – nach seinen Taten – zu einem nützlichen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft geworden. Mollath dagegen beharre stur auf seinem Wahn. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt, der im Fall Mollath umstritten ist: Es ist eben doch der “Wahn” (der “Schwarzgeldwahn”) und nicht – wie behauptet – die vor 12 Jahren begangene Beziehungstat, die Mollath den fortgesetzten Freiheitsentzug beschert. Er wird nicht wegen seiner Gemeingefährlichkeit festgehalten, sondern wegen seiner Verweigerungshaltung. Und deshalb sprengt das Vorgehen gegen Mollath die gebotene Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht sollten sich manche Gutachter der Forensik die Möglichkeit, eines Tages selbst in die Mühlen der Justiz und der forensischen Psychiatrie zu geraten, wenigstens in stillen Stunden einmal vor Augen führen.

Lesen Sie dazu auch Teil 1: Gustl for help: Darf man den Fall Mollath allein der Justiz überlassen?

http://carta.info/52068/gustl-for-help-ii-der-fall-mollath-und-die-ferndiagnosen/

Update (25.12.2012)

Nun hat Ursula Prem in ihrem medienkritischen Artikel

Presseskandal um Gustl Mollath

auch noch den letzten Funken der Illusion ausgelöscht, daß Rückert & Co. lediglich von allen guten Geistern verlassen waren, als sie ihren „Ein Kranker wird Held“-Artikel verfaßten. Nein, dem Unterfangen liegt ein ethischer und moralischer Substanzverlust zugrunde, den ich niemals bei der ZEIT verortet hätte.

In ihrem Artikel vom 14.12.2012 schrieb die ZEIT:

»Auch der Unterstützerkreis des Gustl Mollath ermittelt: Hier sucht man einen prominenten Verteidiger für die Wiederaufnahme. Offenbar traut man den Beteuerungen der Staatsanwaltschaft nicht.  Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

Welches Gefühl hinterlässt diese Darstellung beim unbefangenen Leser? – Ganz klar: Mollath kann wirklich nicht ganz dicht sein, wenn er in seiner Situation einen erfahrenen Staranwalt, der ihm seine Hilfe anbietet, unverrichteter Dinge wieder ziehen lässt. Hat er vielleicht doch nicht alle Latten am Zaun? Oder ist er auf derart unsympathische Weise arrogant, dass der Schritt zur Gefährlichkeit nur noch klein ist?

[…]

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate selbst kommentierte den Vorgang mir gegenüber folgendermaßen:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.«

[…]

http://www.newsandbuy.de/Presseskandal_Gustl_Mollath.htm

Hier geht es zur Fortsetzung:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

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Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie III

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Gegen den rechts- und verfassungswidrigen Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004, mit dem seine vorläufige Unterbringung zur Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens verfügt worden war, legte Gustl Mollath Beschwerde ein – während er noch am selben Tag, dem 22.4.2004, seinen Pflichtverteidiger Thomas Dolmany ablehnte, woraufhin das Gericht stantepede den Entbindungsantrag ablehnte. Es ist zu bedauern, daß sich aus der Chronologie des  Unterstützerkreises von Gustl Mollath weder ergibt, ob sein vom Gericht beigeordneter Verteidiger die Beschwerde begründete oder ob es Mollath selbst tat, noch, ob es wiederum die 7. Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht Otto Brixner war, die die Beschwerde am 26.5.2004 ablehnte.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Rechtsanwalt Dolmany war dem unverteidigten Angeklagten am 3.12.2003 beigeordnet worden, und ein Verteidiger, dessen Geschäftsbetrieb auf Beiordnungen durch ein örtliches Gericht angewiesen ist, ist geneigt, ein Gericht nicht zu verärgern. So geriet Dolmany schon während einer unergiebigen Dezembersitzung 2003 beim Amtsgericht Nürnberg mit seinem für ihn ungeeigneten Mandanten aneinander: Thomas Dolmany hat diesen generellen Konflikt zwischen gerichtsaffinem Pflichtverteidiger und ausgesprochen schwierigem Mandanten so beschrieben:

Hatte Mollath denn keinen Anwalt?

Doch: den Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, mit dem Mollath aber kaum redete, weil er ihm offenbar misstraute. Dolmany sagt, Mollath habe sich ihm gegenüber nicht geöffnet. Nicht einmal von dem Einsatz im Anwesen Mollaths habe er, soweit er sich erinnern könne, etwas gewusst. Der Anwalt wird von damaligen Prozessbeobachtern kritisiert, er habe sich kaum spürbar für Mollath eingesetzt. Dolmany erwidert im SZ-Gespräch, Mollath habe das Amtsgericht im Jahr 2003 „provoziert“. Er habe sich kaum in der Lage gesehen, seinem Mandanten zu helfen.

Ja, natürlich provoziert ein Angeklagter, der ein Gericht auf strafprozessuale Fehler hinweist. Der allzu stur (wenn nicht gar querulatorisch-fanatisch) auf Recht und Ordnung bis hin zur Erfüllung der Dienstmützenpflicht von Polizeibeamten besteht. Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung, wie sie in diesem Fall allerdings angemessen gewesen wäre. Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen. Such is life: Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.

Mollath dagegen, ein Mensch, der verquer war, verstörend, grundsätzlich denkend, historisch und politisch einer fundamentalen Kapitalismuskritik verpflichtet, die die Verantwortung für die ganze Welt immer mitbedenkt, in seinen ethischen Grundsätzen so rigide, daß er zu keiner Diplomatie und zu keinen opportunistischen Zugeständnissen fähig war, wie es heutzutage von Menschen als Ausweis von Normalität erwartet wird: ein solcher Mensch, auch wenn er nicht pathologisiert wird, hat vor Gericht schon verloren. Denn im Gerichtssaal findet ein Ritual statt, innerhalb dessen Macht ausgeübt wird. Wer sich verhält wie Mollath, der die Spielregeln weder kennt noch akzeptiert, gleichwohl aber pingelig an der Strafprozeßordnung klebt, wird scheitern. Zusammengekettet an einen durch das Gericht als kooperativ konnotierten Verteidiger sowieso.

Gustl Mollaths Leben war seit 2002 aus den Fugen geraten. Ehekrise nach vierundzwanzig Jahren gemeinsamen Lebens, das Verlassenwerden durch die Ehefrau, finanzielle Probleme, das Scheidungsverfahren, im Februar 2003 der erste existenzielle Schock, nämlich die ergebnislose Hausdurchsuchung aufgrund von unzutreffenden Angaben der getrennt lebenden Ehefrau:

Möglicherweise entscheidend für die totale Verunsicherung aber dürfte – nach Beobachtung eines ehemaligen Nachbarn – ein Polizeieinsatz im ehemals gemeinsam bewohnten Anwesen der Mollaths in Nürnberg-Erlenstegen gewesen sein. Nach diesem Polizeieinsatz im Februar 2003 habe Mollath „in großer Panik gelebt, man wolle ihm offenkundig etwas anhängen“, erinnert sich der Nachbar im SZ-Gespräch.

Tatsächlich wurde eine Waffe im Haus Mollaths gefunden, das dieser nach dem Auszug seiner Frau alleine bewohnte. Es handelte sich um ein Luftdruckgewehr. Die damalige Ehefrau hatte bei der Kriminalpolizei angegeben, sie habe im zweiten Obergeschoss des Hauses „ein Gewehr“ gesehen.

Überdies gab die Frau an, ihr Mann habe angeblich davon geredet, „im Besitz einer Pistole“ zu sein, wie die Staatsanwaltschaft auf SZ-Anfrage erklärt. Daraufhin habe das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Es habe der Verdacht bestanden, dass Mollath „die tatsächliche Gewalt über nicht näher bekannte Schusswaffen“ ausübe. Mollath erinnert sich, dass mehrere Polizeibeamte in seiner Wohnung aufgetreten seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lassen sich anhand der Akten „keine Einzelheiten zum Ablauf des Einsatzes“ feststellen. Gefunden wurde: Ein nach Angaben Mollaths verrostetes, gar nicht mehr funktionstüchtiges Luftgewehr, das seine Eltern – die zuvor in dem Anwesen gewohnt hatten – angeschafft hätten. Laut Staatsanwaltschaft lassen sich keine Aussagen über den Zustand dieses Luftgewehrs machen. Es sei aber nicht eingezogen worden, denn es sei nicht genehmigungspflichtig gewesen.

Das Wichtigste aber: Eine Pistole fand sich nicht. Nach Angaben eines Nachbarn habe die Durchsuchung bei Mollath den Verdacht erhärtet, dass ihm nun mit allen Mitteln etwas angehängt werden sollte. Und dies möglicherweise von Personen, die er dunkler Geldgeschäfte bezichtigt hatte – unter anderem seiner damaligen Ehefrau. Diese will auf SZ-Anfrage nichts zu den Vorwürfen sagen.

Justizministerin Dr. Beate Merk legte sich am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß schwer ins Zeug, was die Unschuldsvermutung zugunsten von der Steuerhinterziehung Verdächtigten und eines Richters angeht, der im Verdacht steht, strafvereitelnd und unzuständigerweise in eine schwebende Untersuchung der Finanzbehörde eingegriffen zu haben:

Nachzulesen und zu sehen hier:

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Aber gegenüber haltlosen Vorwürfen einer in Scheidung lebenden Ehefrau gilt keine Unschuldsvermutung zugunsten des Ehemannes, denn sie waren ja ›konkret‹ – da zieht man ersichtliche Falschbelastungsmotive natürlich nicht in Erwägung, so wie es allerdings umgekehrt bei der Steueranzeige von Mollath, die ja nur eine Retourkutsche gegen die reichlich verspätete Körperverletzungsanzeige seiner Frau von November 2002 war, durchaus gewürdigt worden war.

Anzuschauen hier (›Münchner Runde‹, Sendung vom 11.12.2012 in BR III, ab Minute 24):

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/muenchner-runde/Podcast-Mollath-102.html

Am 16.5.2003 der Strafbefehl wegen der völlig haltlosen Anzeige des Schwagers wegen Briefdiebstahls  von November 2002 (hier erfolgte Freispruch wegen Tatbestandslosigkeit), am 23.5.2003 die Anklage wegen einer behaupteten gefährlichen Körperverletzung von August 2001 und einer einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau vom 31.5.2002 – das sind Schicksalschläge, die auch einen durchschnittlichen Menschen aus der Bahn geworfen hätten. Am selben Tag, dem 23.5.2003, dann auch noch die Erfahrung, daß sich die Ehefrau schnell getröstet und einen adäquaten neuen Partner (mit gleicherweisen guten Beziehungen, wie sie sie als Vermögensanlageberaterin gut betuchter Kunden in Nürnberg hatte) gefunden hatte, der ihn als Mann ausstach:

2003-05-23 Petra Mollath versucht gemeinsam mit dem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge und einer weiteren Person (die GM als Möbelpacker deutet) in das Haus von Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den Schwarzgeldverschiebungen verschwinden zu lassen.

Es stellt sich im Weiteren heraus, es sich bei dem „Möbelpacker“ um den Liebhaber von Frau Mollath handelt, einem Manager der Immobiliensparte der HypoVereinsbank-Group (die dann zur Hypo Real Estate ausgegliedert wurde). Bis zu diesem Zeitpunkt wollte Gustl Mollath seine Frau schützen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Die normalpsychologisch nachvollziehbare Kränkung durch diese schnelle neue Partnerwahl schlägt sich noch in Mollaths bereits behandeltem Schreiben vom 3.11.2003 nieder, in dem es in einem P.S. heißt:

Der in den Unterlagen beschriebene Immobilienbereich der HVB Group , wo besagter Martin M…. in permanenter Sonnenbankbräune als Direktor arbeitet , wurde als AG an die Börse gebracht .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Er mußte es erleben, daß seine Frau aufgrund ihrer Beziehungen eine Ferndiagnose einer veritablen Psychiaterin vom Erlanger Klinikum am Europakanal, Dr. Gabriele Krach, erlangte, die ihn allein aufgrund der Angaben seiner in Scheidung lebenden Frau für krank und gefährlich erachtete.

Es ist geradezu erstaunlich, wie sehr Mollath dennoch an Recht und Gerechtigkeit glaubte und nimmermüde, trotz ständiger Nackenschläge durch die Justiz, bis zum heutigen Tage, wenn auch skeptischer geworden, daran festhielt und -hält. Und in allen seinen Schreiben wie auch in seinem Auftreten, Höflichkeit bewahrt.

Seine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Schwager Robert M. von November 2002 wurde auf den Privatklageweg verwiesen, seine Strafanzeige gegen seine Ehefrau und andere Mitarbeiter der Hypovereinsbank vom 9.12.2003 u.a. wegen bankentypischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Verschleierung von Vermögensübertragungen in die Schweiz, deutsche Verwaltung der dortigen Kundenkonten) trotz präziser Auflistung von Verdächtigen, die Insiderkenntnis bewies, wurde nicht bearbeitet… Die ergänzenden Kontobelege und Buchungsanweisungen aus seiner Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, auf die er verwiesen hatte, wurden so wenig ausgewertet wie die dort vorhandene Mitteilung der HypoVereinsbank vom 2.1.2003 an ihn, daß man aufgrund seiner Angaben eine Untersuchung eingeleitet habe. Eine Bank nimmt seine Hinweise ernst, die Staatsanwaltschaft nicht. Das gibt zu denken.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111848062/Merk-verteidigt-ihr-Verhalten-im-Fall-Mollath.html

In Wirklichkeit steht die Ministerin nicht mehr vor dieser unzulänglichen Staatsanwaltschaft Nünberg-Fürth: die Rolle des Weißen Ritters, der bis zur Selbstdemontage die Fehler der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu verteidigen hat, überläßt sie dem hierfür verantwortlichen Nürnberger Generalstaatsanwalt, Hasso Nerlich. Am Rande der ›Münchner Runde‹ vom 11.12.2012 hat sie, wie Bayern III im Rahmen der Sendung ›Kontrovers‹ vom 12.12.2012 dokumentiert hat, die Nichtanforderung des Revisionsberichts durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2004 jedenfalls kritisiert.

http://www.br-online.de/podcast/video-download/bayerisches-fernsehen/mp3-download-podcast-kontrovers.shtml

[ab Minute 3:54]

Die Brisanz des Revisionsberichtes der HypoVereinsbank, die die Staatsanwaltschaft, mit Rückendeckung durch die Generalstaatsanwaltschaft, zuvor verschleiert hatte, ist ihr nach dessen Kenntnisnahme seit dem 9.11.2012 selbstverständlich aufgegangen.

Der bestätigte nämlich genau das, was Mollath angezeigt hatte: daß die Bank bis 1998 die von ihm beschriebene Beihilfe zu Steuerhinterziehung durch klandestine Verbringung deutscher Vermögen in die Schweiz und Bearbeitung von Schweizer Konten deutscher Kunden durch eigene Mitarbeiter oder durch anreisende Mitarbeiter der Schweizer Tochterbank vollzogen hatte – und daß auch für die Bank der begründete Verdacht bestand, daß nach bankseitiger Abstellung dieser Praxis Frau Mollath und andere Mitarbeiter diesen Kundenservice, unter Abziehung von  Nürnberger Kundenvermögen in Höhe von 18,5 Millionen von der Schweizer Tochterbank,  gemeinsam mit der Schweizer Bank Leu, auf eigene Kappe fortgesetzt hatten. Es ging ja nicht darum, daß deutsche Kunden in Deutschland nicht versteuertes “Schwarzgeld” in die Schweiz verbracht haben sollen, das ist eine laienhafte Wertung der Vorgänge. Es geht darum, daß versteuertes Vermögen auf eine Art und Weise, die eine Nachvollziehbarkeit unmöglich macht, in die Schweiz verbracht wurde, um die dort erzielten Erträge dem deutschen Fiskus zu entziehen. Das war und ist Sinn und Zweck der Übung dieser speziellen ›Kundenpflege‹.

Überprüfbar war dieser Verdacht für die HypoVereinsbank, die über keine staatsanwaltschaftlichen Mittel verfügt, natürlich nicht, weil die Mitarbeiter die Vorwürfe selbstverständlich bestritten – sogar dann, wenn, wie im Fall Petra Mollath, ihr eine Vollmacht über das Schweizer Konto einer Kundin, von Mollath übermittelt, entgegengehalten werden konnte. Immerhin hat die Schweizer Bank Leu Provisionszahlungen nicht nur an Petra Mollath bestätigt – wodurch sich ein zwingender Anfangsverdacht ergeben mußte. Insgesamt gab es genug Anhaltspunkte dafür, daß die Vorwürfe stimmten (die nachgewiesene Zusammenarbeit mit der Schweizer Bank Leu einschließlich der Zahlung von Provisionen, die natürlich auf ein Schweizer Konto flossen und nicht auf das persönliche in Deutschland, sonst hätte es die Revision ermittelt; die Vollmacht für die Ehefrau, für eine Kundin Vermögen in der Schweiz zu verwalten; nachweisbare jährliche Schweizaufenthalte; die hohen Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto; beim Mitarbeiter D. das spätere Eingeständnis, in der Schweiz Fremdkonten zu verwalten, seine Geldwäsche hinsichtlich eingestandenen Schwarzgeldes (Schweizer Franken und 1000,- DM-Scheine) für die besagte ›allgemein bekannte Persönlichkeit‹ über das eigene Konto).

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Und während die Staatsanwaltschaft, seit dem 29.12.2011 endlich,  nach Anforderung, im Besitz des Revisonsberichts, ihn am 5.1.2012 gleich an die Steuerfahndung weiterleitete, weil er in Kombination mit den Mollath-Vorwürfen vom  24.9.2003 und  9.12.2003 auch aktuell noch interessant ist und werthaltig sein könnte, will die eigene Fachabteilung nichts von dessen Brisanz mitgekriegt haben?

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Unsinn. Da sitzen Einser-Juristen, die ihr gesagt haben werden, daß sie jetzt die Flucht nach vorn antreten müsse, um wenigstens die bislang uninformiert gebliebenen Strafvollstreckungsgerichte und den etwaigen neuen Gutachter über die bislang unzulängliche Diagnosegrundlage eines paranoiden Wahns bei Gustl Mollath zu informieren. Denn die Ferndiagnose des für die Einweisung verantwortlichen Dr. Klaus Leipziger, Bayreuth, der als Vollstrecker des Maßregelvollzugs auch weiterhin Einfluß auf die Fortdauer der Maßregel hatte, war ja bis 2010 immer nur wieder fortgeschrieben worden. Und die tatsächliche Verfolgung, die Mollath erlitt und gegen die er sich wehrte, als mangelnde Krankheitseinsicht und verschwörungstheoretisches Konstrukt gewertet worden, wobei der Aspekt einer reaktiven Verengung seines Fokus‘ gerade durch die Unterbringung und deren Zustandekommen zu wenig gewürdigt wurde.

Auf Merks Einfluß hin wurde der Revisionsbericht der HypoVereinsbank durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg am 20.11.2012  den mit der Maßregelvollstreckung befaßten Gerichten übersandt und am 29.11.2012 ein weiteres psychiatrisches Gutachten beantragt, obwohl die letzte Fortdauerentscheidung erst im September 2012 getroffen worden war, wie sie den Rechtsausschuß ebenfalls wissen ließ.

Aber die folgenreiche Abweisung von Mollaths Strafanzeige vom 9.12.2003 war nicht die einzige Fehlbehandlung, die seine Eingaben erfuhren.

Mollaths Petition war am 27.5.2004 im Rechtsausschuß abgelehnt und seine nach Erledigung der Petition angebrachten Schriftsätze von der Landtagsverwaltung schlicht nachgeheftet und weggelegt worden. Die allerdings waren offenbar so informativ, daß die Ministerin am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß einräumte, daß sie sie nach Kenntniserlangung durch ihr Ministerium unverzüglich der für den Wiederaufnahmeantrag zuständigen StA Regensburg zugeleitet habe:

Ich habe am vergangenen Freitag [30.11.2012] den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gebeten, einen solchen Antrag von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft anzuordnen.

Sie wissen, dass es für eine Wiederaufnahme hohe gesetzliche Hürden gibt. Und deswegen möchte ich auch nochmal ganz klar betonen, weil das oftmals auch in der Diskussion im Plenum immer wieder nicht so gesehen wurde, und ich das deswegen nochmal sehr klar sagen möchte: Es war mir erst jetzt möglich, tätig zu werden. Unmittelbarer Anlass war nämlich der Bericht der Nürnberger Nachrichten vom vergangenen Freitag, der die Besorgnis der Befangenheit des für die Unterbringung zuständigen Richters möglich erscheinen ließ. Zuständiges Wiederaufnahmegericht ist das Landgericht in Regensburg. Zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft in Regensburg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft wertet seither die Akten mit Nachdruck aus. Sie prüft den Sachverhalt umfassend, unter allen Gesichtspunkten, auf die Wiederaufnahme des Verfahrens. Zu den Akten gehören jetzt auch die Schreiben des Herrn Mollath an den Landtag aus dem Jahr 2004. Diese Schreiben sind beim Landtag nach der Behandlung seiner Petition im Rechtsausschuss eingegangen. Wir haben diese Unterlagen erstmals am Dienstag [4.12.2012] bekommen und sofort an die Staatsanwaltschaft in Regensburg weitergeleitet. Ich fasse zusammen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath ist eingeleitet.

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Nur am Rande: selbstverständlich ist eine Zeitungsnachricht keine neue Tatsache, auf die sich ein Wiederaufnahmeantrag stützen ließe…

Natürlich war auch Mollaths diesbezügliches Schreiben vom 8.4.2004 an Edmund Stoiber erfolglos geblieben, obwohl er explizit auf eine Bankbestätigung über ein von seiner Frau verwaltetes Schweizer Nummernkonto mit einer Einlage von 780.000,- DM Bezug genommen und auf Eingaben an die verfahrenseinstellende Staatsanwältin verwiesen hatte, die von der StA Nürnberg offenbar nicht einmal als Beschwerde behandelt worden waren.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-04-08-Mollath-Brief-Stoiber.pdf

Was sodann in der Zeit vom 30.6.2004 bis 7.7.2004 geschah, nämlich die Festnahme und der Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie in Erlangen, zerrüttete Mollaths ohnehin fragilen psychischen Zustand weiter. In einem Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg und den Richter am Amtsgericht Eberl vom 23.9.2004 schilderte er erregt:

Durch den Beschluß von Richter Huber und Eberl randaliert Nachts um 4 Uhr, die übelste Truppe der Polizei von der Erlenstegenwache, an meinem Haus und reisst Nachbarn aus dem Schlaf.

Dann sprechen sich diese sogenannten Ordnungshüter, mit Kreisen der Schwarzgeldverschieber ab und nehmen mich unter skandalösen Umständen fest .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zwischenzeitlich hatte er sich allerdings vor der Polizei in einem Zwischenboden hinter einer Kiste versteckt, wie im landgerichtlichen Urteil auf S. 9 ausgeführt wird, das diese Festnahme allerdings unzutreffend als die Festnahmesituation bei Vollstreckung der vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 beschreibt – das ist beileibe nicht die einzige sachliche Unrichtigkeit in diesem Urteil.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Aus einem Interview von Oliver García und dem seinerzeitigen Schöffen Heinz Westenrieder:

Etwas Verwirrung herrscht hinsichtlich der Umstände der Festnahme Mollaths zur vorläufigen Unterbringung: Im Urteil steht, daß er sich auf dem Dachboden seines Hauses versteckt habe und dort festgenommen worden sei. Ein Polizeiprotokoll belegt aber, daß er sich selbst bei der Polizei gestellt hat. Kam dazu etwas in der Hauptverhandlung zur Sprache?

Ja. Der Polizist […] hat ausgesagt, er habe Herrn Mollath wegen des Unterbringungsbeschlusses festgenommen und er hätte sich auf dem Dachboden hinter irgendeinem Verschlag versteckt. Das ist, wie wir jetzt wissen, falsch. Die Festnahme im Dachgeschoß ist offensichtlich erfolgt, als Mollath das erste Mal zur Begutachtung in die Psychiatrie eingeliefert werden sollte. Nicht bei der Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses der Kammer.

Hat es denn eine Bedeutung, bei welcher Festnahme Mollath sich zu verstecken versuchte?

Wenn in der Hauptverhandlung nicht nur dieser Polizist ausgesagt hätte, sondern auch die beiden Polizisten, bei denen sich Mollath zur Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses freiwillig gestellt hatte – an der Lorenzkirche in Nürnberg -, dann hätte das ein ganz anderes Bild vom Geisteszustand Mollaths gezeigt. Ich weiß nicht, wer die Auswahl der jeweiligen Zeugen getroffen hat, die Staatsanwaltschaft oder der Vorsitzende.

Jetzt verstehe ich Sie. Sie meinen, daß der Polizist, der zu der “Dachbodenverhaftung” ausgesagt hatte, geladen wurde, um den Geisteszustand Mollaths zu unterstreichen?

Nein, nein. So weit will ich nicht gehen, da bin ich vorsichtig und ich will hierzu auch keine Verschwörungstheorien aufstellen, um Gottes willen. Aber die Aussage dieses Polizisten hat den Eindruck verstärkt, daß Mollath wirr ist oder nicht alle Tassen im Schrank hat, um es so auszudrücken.

Die Situation eskalierte, als Mollath gefesselt wurde und miterlebte, daß zeitgleich der Gerichtsvollzieher Hösl und Rechtsanwalt Dr. Woertge, dem er schon mehrfach Hausverbot erteilt hatte, erschienen, um genau zu dem Zeitpunkt, in dem er verhaftet wurde, das Haus nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen. Das, so meinte er, könne kein Zufall sein. Die Polizei wollte ihm nicht gestatten, ein Telefonat zur Zuziehung eines Zeugen zu führen, was der Gerichtsvollzieher dann aber ermöglichte. Weiter aus Mollaths Strafanzeige vom 5.8.2004, adressiert an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg:

Die Polizeibeamtin legte mir Handschellen auf dem Rücken an.

Extra, um mir Schmerzen zu verursachen, hat die Beamtin dann mehrmals die Handschellen, so fest sie konnte, nachgedrückt, damit diese schmerzhaft auf Spannung sitzen .

[…]

Als ich bei Dr. Wörthmüller eingeliefert wurde , hatten sich tiefe rote Spuren an meinen Handgelenken gebildet. Im Eingang der Pforte habe ich dies Dr. Wörthmüller gezeigt und mich Beschwert . Wie vorher bei den Beamten .

Zeugen : […]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zu einer Begutachtung durch Dr. Michael Wörtmüller kam es nicht. Schon am Tag nach der Einlieferung, am 1.7.2004, begründete er seine Befangenheit wegen Vorbefassung mit der Angelegenheit; in der Woche zuvor hatte er bereits mit Mollath, der Wörthmüllers befreundeten Nachbarn aufsuchen wollte, gesprochen, und sich von diesem Nachbarn ausführlich dessen Sicht der Angelegenheit Mollath schildern lassen.

Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]

Was hätte daraufhin zwingend geschehen müssen?

Der amtsrichterliche Beschluß vom 22.4.2004 rechtfertigte eine zwangsweise Unterbringung lediglich zur Vorbereitung eines Gutachtens und schrieb vor:

Er [der Angeklagte] ist zu entlassen sobald der Untersuchungszweck erfüllt ist.

Beschluss zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]

Gleiches gilt, wenn der Untersuchungszweck wegen eigener Ablehnung des Gutachtenauftrags nicht mehr erfüllt werden kann. Mollath hätte sofort, noch am 1.7.2004, entlassen werden müssen. Dies geschah aber nicht.

Mollath protestierte mit Schreiben vom 12.7.2004  an Dr. Michael Wörtmüller und den ärztlichen Direktor Dr. Schneider gegen diese rechtswidrige Behandlung (und monierte zudem zutreffend, man habe ihm bei Entlassung am 7.7.2004 seinen Rasierapparat nicht ausgehändigt – wie sich später herausstellte, fehlte auch noch ein Gürtel). Die Überschrift des Schreibens in großer Schrift lautete:

Isolationshaft gegen meinen Willen vom 30.6.04 bis 7.7.04 in Ihrer Einzelzelle

[…]

–       Sie meinten am 2-ten Tag meiner Haft , Sie müssten sich selbst für befangen erklären .

Da Sie gegenüber von Bernhard R… wohnen der wiederum Vorstand der Fortis Finanz Vermögens Anlage AG […] in Nürnberg ist . Wie die Arbeitskollegen meiner früheren Frau , die weiteren Vorstände, Wolfgang D… und Udo S… Das alles steht in umfangreichen Zusammenhang mit der

Größten Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz [in Großbuchstaben]

Wann und wo haben Sie sich für befangen erklärt und warum blieb ich trotzdem eine Woche in Isolationshaft in Ihrer Einzelzelle ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Gute Frage. Eine Antwort von Dr. Wörthmüller ist nicht überliefert.

Wenn sich nun auch diese Vermögensberatungsfirma ein wenig anders schreibt, als hier angeführt, so hat Mollath im Kern aber wieder einmal recht: in dieser im Sommer 2003 gegründeten Aktiengesellschaft fungierte neben Bernhard R… im Vorstand auch Wolfgang D., jener Mitarbeiter, der von Mollath ebenfalls belastet worden war. Im Revisonsbericht der HypoVereinsbank steht er an ganz besonderer Stelle: auch er sollte, wie Frau Mollath, außerordentlich gekündigt werden, kündigte jedoch am Tag der Kündigung von Petra Mollath, am 25.2.2003, selbst, um sich wenige Monate später selbständig zu machen.

Zusammen mit Udo S…, ebenfalls im Vorstand der neuen eigenen Aktiengesellschaft. Dieser  betreute seit 1994 vermögende Privatkunden bei der HypoVereinsbank in Nürnberg. Anschließend betreute Udo S… vermögende Kunden bei der Bethmann Vermögensbetreuung (HVB Gruppe) und war ab 2001 in leitender Funktion bei der Schmidt-Bank in Nürnberg tätig, über die Frau Mollath arbeitsrechtlich unerlaubte Geschäfte mit DAX-Futures durchgeführt hatte, wie sie im Rahmen der Sonderrevison gestand.

Es ist leicht nachvollziehbar, was Bernhard R… seinem Nachbarn Dr. Michael Wörtmüller über Mollath erzählt haben dürfte: die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller erscheint ebenso berechtigt wie das Mißtrauen, das Mollath ihm und dem Klinikum gegenüber hegte, von dem ja schon die erste, ihn belastende, Ferndiagnose stammte. Welche Erklärung also könnte es dafür geben, daß Mollath rechtswidrig in der forensischen Abteilung festgehalten wurde?

Mollath selbst schilderte in seiner Strafanzeige vom 5.8.2004 folgendes Szenario:

Da ich die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen kann , mußte sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären.

Trotzdem versuchte Dr. Wörthmüller vorher tagelang mich zu folgender Abmachung zu bewegen :

Er macht ein angeblich „harmloses“ , für mich passendes , Gutachten , dafür muß er sich nicht für befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern bleibt unter uns .

Als ich über Tage , auch unter seelischer Folter , nicht auf den Handel einging , blieb ihm nichts anderes übrig Als sich doch nachträglich für befangen zu erklären.

Beweis : Schreiben von Dr. Wörthmüller datiert auf den 1.7.2004, aber erst am 5.7.2004 gefaxt an das Amtsgericht Nürnberg Richter Eberl . Plus Fax Empfangsbericht des Amtsgerichts v.5.7.04 .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

In seinem weiteren Schreiben, wegen der Nichtreaktion auf seine Strafanzeige schon sehr erregt, führte er hierzu weiter aus:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Auf die Weiterung in Sachen der beherrschenden Nürnberger Größe, des Rüstungskonzerns Diehl,

http://www.diehl.com/

einzugehen, fehlt hier der Raum. Was den angeblichen Vorschlag von Dr. Wörthmüller angeht, läßt sich zumindestens verifizieren, daß Mollath im Oktober 2004 tatsächlich über einen Wahlverteidiger verfügte:

2004-10-08 Die Beschwerde von Gustl Mollath und seinem Wahlverteidiger gegen diese Anordnung wird verworfen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Im landgerichtlichen Urteil wird auf S. 7 ausgeführt, daß sich Rechtsanwalt Ophoff am 6.7.2004 unter Vorlage einer Vollmacht als Wahlverteidiger angezeigt habe.

Es besteht also eventuell die Chance einer Aufklärung. Aus der Aktenlage ergibt sich jedenfalls, daß es Dr. Michael Wörthmüller darauf ankam, das ihn beauftragende Gericht nicht zu verärgern. Gutachtenaufträge sind, das darf man nicht vergessen, begehrte Einnahmequellen, auch für die Klinik. Und sie erhöhen die Reputation.

Am Montag, dem 5.7.2004, verschickte er um 11:53 Uhr zwei Faxe an das Amtsgericht Nürnberg – Richter Eberl.

Als erstes dieses hier:

Sehr geehrter Herr Richter Eberl,

um eine kurzfristige Bearbeitung des bereits eingeleiteten Unterbringungsverfahrens nach § 81 StPO zu ermöglichen, habe ich Herrn Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth angesprochen, der sich bereit erklärte, den Gutachtensauftrag und Herrn Mollath kurzfristig zu übernehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, könnte der Angeklagte somit bereits in den nächsten Tagen dorthin überstellt werden, so dass eine wesentliche Verzögerung der Erledigung des Gutachtensauftrages vermieden wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als zweites Schreiben folgte das vom 1.7.2004, mit dem er seine Befangenheit erklärte, das mit folgender Klausel endete:

Ich bedaure, dass ich den von Ihnen freundlicherweise übermittelten Auftrag somit nicht erfüllen kann. Ich hoffe, Ihnen hiermit nicht zu viele Unannehmlichkeiten zu bereiten und verbleibe mit dem Wunsch nach weiterhin guter Zusammenarbeit und freundlichen kollegialen Grüßen

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Deutlicher kann man gar nicht ausdrücken, daß man sich die Gewogenheit des Gerichts trotz des objektiv wie subjektiv begründeten „Ausfalls“ erhalten möchte. Da verlängert man entgegen der Beschlußlage die Freiheitsentziehung und bietet Ersatz durch einen Kollegen an, quasi die Entscheidungskompetenz des Gerichts übernehmend.

Insofern erscheint mir die Behauptung von Mollath über den vorgeschlagenen Deal plausibel. Dr. Wörthmüller kam es auf eine reibungslose Kooperation mit dem Gericht an. Und harmlos ist Mollath eh, daran ändert auch keine Pathologisierung seiner heutzutage nur noch Künstlern zugestandenen Absolutheit des Urteils, die Selbstüberhebung, die Durchlässigkeit für das Leid der Welt etwas. Da hatte er durchaus recht, und in der ex post-Betrachtung ist es doch sehr schade, daß Mollath auf dieses Angebot nicht eingegangen ist. Das war ihm schlicht nicht möglich. Dazu war er zu aufrecht und zu ver-rückt.

Wörthmüllers Faxe lösten allerdings bei der Justiz Entsetzen aus. Faxe mögen schnell sein, aber Richter haben keine Präsenzpflichten, und so nahm Richter Eberl erst am 7.7.2004 von dem Fax Kenntnis. Und notierte handschriftlich auf dem Fax mit der Miteilung über die eigenmächtige rechtswidrige Verlängerung der Freiheitsentziehung durch Dr. Wörthmüller:

M.A. [mit Akten] per Boten unter eilt sehr! [doppelt unterstrichen]

an die StA Nbg./Fürth – Hrn. StA Engels (Zi 5.13)

z.K., Stellungnahme u. evt. w.V.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

für Nichtkenner der juristischen Floskeln  übersetzt:

Zur Kenntnis, Stellungnahme und eventueller weiterer Veranlassung.

Wenigstens die Staatsanwaltschaft war über die Grenzen der Unterbringung gemäß § 81 StPO informiert – und veranlaßte noch am 7.7.2004 Mollaths sofortige Freilassung aus dieser rechtswidrigen Unterbringung.

Angesichts der heutigen rein emotionalen Litigation-PR von Beate Lakotta in SPON

und der von Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg und leider auch Sabine Rückert in der ZEIT 51/12, 13.12.2012, S. 2-3,

kann man gar nicht genug auf die Rechtsfehler hinweisen, die dieses Verfahren prägen und zu einem Skandal machen.

Es stimmt mich dann doch sehr fröhlich, wie Frau Mollaths in der ZEIT ausgebreitete tränenselige und den Rosenkrieg fortführende Erklärung, wieso sie »aufgrund der befürchteten weiteren Angriffe« ihres Mannes das zeitnah ausgestellte Attest bei ihrem Auszug im Mai 2002 nicht habe mitnehmen können, weshalb sie sich das Attest am 3.6.2002 neu habe ausstellen lassen, durch die SPIEGEL-Recherche komplett widerlegt wird.

Danach gab es nämlich nur ein einziges Attest, nämlich das am 3.6.2002 ausgestellte – blöd, da haben sich die angegriffen gefühlten Parteien nicht clever genug abgesprochen:

Das Attest stammt laut Stempel aus der Praxis der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine R. Die Illustrierte „Stern“ hatte vor drei Wochen berichtet, die Ärztin habe sich auf Anfrage nicht an eine Patientin namens Petra Mollath erinnern können. Zudem arbeite eine Freundin von Mollaths Frau in der Praxis als Sprechstundenhilfe. Alles klar. Als Verschwörungstheoretiker zählt man eins und eins zusammen und landet beim Komplott, in das die Ärztin verstrickt sein muss.

Hätten die Verschwörungstheoretiker recht, wäre das fatal. Dann wäre das Nürnberger Landgericht im Jahr 2006 einer gewissenlosen Rosenkriegerin aufgesessen, und das Urteil, das zu Mollaths Einweisung führte, wäre ein Fehlurteil.

Doch es gibt eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Keine Beweise für Schwarzgeldgeschäfte

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen.

Doppelt froh muß man sein, weil es nun erwiesen ist, daß Brixner in seinem Urteil bewußt die Tatschilderung des Attestes unterschlagen hat: denn die „ohne Belastungseifer“ aussagende Ehefrau hatte vor Gericht keine Schläge mit der flachen Hand, sondern zwanzig Faustschläge bekundet. Daß das Attest die Tatschilderung gerade nicht stützt, ist leider auch dem BGH nicht aufgefallen.

SPON und ZEIT kann man nur raten, sich nicht instrumentalisieren zu lassen, nicht mit Unterlassungen zu arbeiten und sich ansonsten auf den verfügbaren Akteninhalt zu stützen. Ob dazu, liebe ZEIT, Angaben aus dem Unterbringungsgutachten von Prof. Dr. Klaus Leipziger gehören, die der verfassungswidrigen Beobachtung des Angeklagten entspringen, wage ich doch arg zu bezweifeln.

Update (14.12.2012):

Wie schnell andere Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch eine Bank bejahen, zeigt dieser aktuelle Fall:

8.11.2012

Steuerhinterziehung

Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen UBS

Die Mannheimer Anklagebehörde ermittelt gegen Mitarbeiter und Kunden der deutschen UBS-Tochter. Das Verfahren dürften die Beziehungen zur Schweiz belasten.

[…]

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt erneut gegen Verantwortliche der Deutschland-Tochter der Schweizer UBS-Bank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mitarbeiter der Bank sollen Kunden dabei geholfen haben, Geld am Finanzamt vorbei in die Schweiz zu bringen. Der Einzelfall eines badischen Kunden habe die Ermittlungen ausgelöst, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Mai hatten Fahnder in dem Fall die Deutschland-Zentrale in Frankfurt durchsucht.

Der Stuttgarter Zeitung zufolge richtet sich das Verfahren zum einen „gegen noch unbekannte Verantwortliche bei der UBS Deutschland AG“. Zum anderen seien auch die entsprechenden Kunden der Bank wegen Steuerhinterziehung im Visier. Das Geld soll über ein internes Verrechnungskonto der Bank in die Schweiz verschoben worden sein. Die Vorgänge reichten bis weit in das Jahr 2012 hinein.

Die UBS wies die Vorwürfe zurück: Eine interne Abklärung habe „keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten von UBS Deutschland“ ergeben, sagte ein Sprecher. „Wir bieten Kunden keine Unterstützung bei Handlungen, die der Umgehung ihrer Steuerpflichten dienen.“

http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-11/ubs-steuerhinterziehung-schweiz-ermittlungen

Update (14.12.2012):

Oliver García hat (neben einer lesenswerten Analyse der ZEIT- und SPIEGEL-Artikel zum Thema Mollath vom 13.12.2012) eine weitere überraschende Erkenntnis zu dem Attest vom 3.6.2002 geliefert:

Ausgerechnet eines der neuen Fakten, die von den Journalistinnen zusammengetragen wurden, könnte nun das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Mollaths beschleunigen: Die neue Erkenntnis über das Zustandekommen des dem Urteil zugrundeliegenden Attests über die Verletzungen (die angeblich von dem Ehemann herrühren – hier kam es zu einer Überführung allein aus einer nicht hinreichend gewürdigten Aussage-gegen-Aussage-Situation heraus).

Dieses Attest war laut Erklärung des Sohnes der Ärztin Dr. Reichel von diesem selbst ausgestellt. Dieses Attest – es liegt mir in Kopie vor – beginnt mit dem Briefkopf “Dr. med. Madeleine Reichel”, enthält im wesentlichen die im SPIEGEL-Artikel wörtlich wiedergegebenen Befunde und endet mit einem unleserlichen Namenszug, über den ein Stempel “Dr. med. Madeleine Reichel” aufgedrückt ist und dessen Unterzeile lautet “Dr. med. Madeleine Reichel”. Damit handelt es sich im Sinne des Urkundenbegriffs des § 267 Abs. 1 StGB und des § 359 Nr. 1 StPO um eine Urkunde, deren Aussteller im Rechtssinne Dr. med. Madeleine Reichel war (sog. “Geistigkeitstheorie”, siehe etwa OLG Hamm, Beschluß vom 24.09.2002 – 1 Ss 743/02). Wenn tatsächlich aber ihr Sohn das Attest geschrieben hat, dann spricht einiges dafür, daß es sich um eine zumindest objektive Urkundenfälschung handelt. Die Herstellung einer Urkunde unter fremden Namen kann zwar in bestimmten Fällen zulässig sein (“verdeckte Stellvertretung”), doch würde dies hier an der Unechtheit der Urkunde nichts ändern, da der Sohn gerade nicht eine Erklärung seiner Mutter über eine Untersuchung durch sie dokumentieren wollte (die es nicht gab), sondern eine tatsächlich durch ihn durchgeführte.

Falls das Verhalten des Sohnes – wegen Erfüllung auch des subjektiven Tatbestands – eine Straftat darstellen sollte, so stünde § 364 StPO einer sofortigen Wiederaufnahme nicht im Wege, da jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Fraglich kann allein sein, ob die Kausalität der Urkundenfälschung für das Urteil auszuschließen ist (§ 370 Abs. 1 StPO). Bei dieser Prüfung, die nun zunächst der Staatsanwaltschaft obliegt, kommt es entscheidend auf die gesetzliche Sonderregelung für diese Art von Urkunden in § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an. An ein Dokument von solcher Bedeutung, daß es eine sonst zentrale Zeugenaussage erübrigt, müssen hohe Anforderungen gestellt werden. Die Person des Ausstellers ist zumindest abstrakt von Bedeutung für seine Beweiskraft. Den Verfahrensbeteiligten, einschließlich dem Verteidiger, muß es in und außerhalb der Hauptverhandlung möglich sein, aufgrund der Merkmale Inhalt und Aussteller der Urkunde Schlüsse zu ziehen für das weitere Vorgehen im Verfahren (weitere Erkundigungen, Beweisanträge). Allein schon dieser Gesichtspunkt könnte eine hypothetische Erwägung, ob nicht ein Attest mit richtiger Angabe des Ausstellers gleich behandelt worden wäre, ausschließen.

In jedem Fall handelt es sich um eine gewichtige neue Erkenntnis für das Wiederaufnahmeverfahren, die hinzutritt zu den meiner Meinung nach für sich schon ausreichenden Gründen für eine Wiederaufnahme.

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

Update (15.12.2012)

Nun hat sich also auch der TAGESSPIEGEL urplötzlich in die Gilde derjenigen Presseorgane eingereiht, die Faktenverweigerung und Emotionalisierung betreiben:

Fast scheint es so zu sein, dass es einem an Wahnvorstellungen leidenden Mann gelungen ist, die Wahrheit zu benutzen, um größtmöglichen Schaden und Verwirrung anzurichten.

Natürlich können Tagschreiber sich nicht die Mühe machen, in die Dokumente zu schauen:

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

da wird lieber weggelassen, fabuliert, „Unterstützerkreise“ als durchgeknallte Verschwörungstheoretiker diskreditiert – zugegeben, da gibt es einige, aber sie stellen nicht die Mehrheit –, der Leiter einer forensischen Psychiatrie bedauert, der erneut Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung erleiden muß, und aber leider nicht sagen darf, wie furchtbar dieser Patient Mollath wirklich ist, denn da gibt es ja ein Schweigegebot des Behandlers, der seit Jahren am Behandeln des Krankheitsunsichtigen gehindert wird. Und, übel, übel, im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht auch noch die Zwangsbehandlung von Patienten im Maßregelvollzug so gut wie unmöglich gemacht…

Im Rahmen dieses viel zu späten Stürmchens gegen den Mainstream von Presse, Öffentlichkeit und Politik wird auch vor krassen Unwahrheiten nicht zurückgeschreckt. So Patrick Guiton am 15.12.2012 im TAGESSPIEGEL, der eine nicht vorhandene Kluft zwischen Presse und Internet-Foren und Blogs aufmacht:

In welche Schieflage, in wie viel Polemik, Beleidigung und Verschwörungstheorie das Thema abgeglitten ist, zeigt die überbordende Diskussion in Internet-Foren. Was Zeitungen wie der Tagesspiegel weiterhin schützen – etwa den heutigen Namen von Mollaths Ex-Frau, ihre derzeitige Tätigkeit, die Namen der angegriffenen Psychiatrie-Gutachter oder des Vorsitzenden Richters in der umstrittenen Verhandlung 2006 – all das verbreitete sich im Internet innerhalb von Stunden und wird seither mit dementsprechender Häme kommentiert.

Bis auf den aktuellen Namen von Petra Mollath haben alle anderen Presse-Medien die von ihm beanstandeten Einzelheiten ebenfalls gebracht. Und der aktuelle Name von Petra Mollath einschließlich ihrer Geistheiler-Website wurde unbeanstandet in den Foren herkömmlicher Medien verbreitet. Und überhaupt: warum sollten die beteiligten Richter und Psychiater anonym bleiben dürfen?

Gut, daß es im Internet unabhängige, kritische Autorinnen wie Ursula Prem gibt, die das urplötzliche Vorgehen von ZEIT, SPIEGEL und TAGESSPIEGEL brillant unter die Lupe nimmt:

Der Fall Gustl Mollath – die Stunde der Hyänen

Eine kritische Medienbetrachtung von

Ursula Prem


Zwischen dem 13. und 15.12.2012 erschienen in großen Medien drei Artikel mit offensichtlich gleicher Zielsetzung: Das in der Öffentlichkeit über Gustl Mollath bestehende Bild zu »korrigieren« und klarzustellen, dass er kein Justizopfer, sondern tatsächlich ein gefährlicher Wahnsinniger sei. Noch kein Problem, möchte man sagen, denn in Zeiten steigenden Kostendrucks, mieser Bezahlung und daraus resultierender fehlender Recherchezeit macht gegenseitiges Ab- und Umschreiben von Inhalten auch vor großen Redaktionen nicht Halt. In diesem Fall jedoch sollten wir sehr aufmerksam sein, denn alle drei Medien vollführten eine schlagartige, fast zeitgleiche Kehrtwendung in ihrer Betrachtung des Falls.

[…]

Im Gegensatz zu mir (ich bin doch etwas sehr altmodisch und nicht gerade technik-affin) richtet sie ihren Blick auch auf Twitter und online-Petitionen: und findet Belege für klassische bezahlte Litigation-PR:

Nur kurz nach dem Erscheinen des SPIEGEL-Artikels schlug die Stunde der neuen Gesichter in der Timeline zum Hashtag #Mollath auf Twitter: Der Link zum Artikel wurde über zahlreiche Accounts in Minutenschnelle verbreitet, deren Inhaber sich zum größten Teil bis zu diesem Zeitpunkt zumindest auf Twitter in keiner Weise um den Fall Mollath gekümmert hatten. Ihre Arbeitsanweisung muss in etwa gelautet haben: »Setze einen provokanten Tweet mit dem Hashtag #Mollath und verlinke auf den SPIEGEL-Artikel«, so sehr ähnelten sich die neuen Nachrichten. Viele der Accounts ähnelten sich auch in ihrer Struktur: Wenige Followers im Verhältnis zu der Menge abgesetzter Tweets (Beispiel: 69 Followers bei über 12.000 (!) Tweets, was aufgrund der Funktionen von Twitter schon ein Kunststück für sich darstellt). Klar: Diese Accounts dienen nicht der persönlichen Kommunikation. Wir dürfen sie als Lautsprecher betrachten, die kraft ihrer Masse Autorität vermitteln sollen. Selbstverständlich ließ sich die überwiegende Zahl der neuen Gesichter auf keine weiterführende Diskussion ein und interessierte sich auch nicht für tatsächliche Fakten. Der Auftrag lautete demgemäß: Link abkotzen und raus aus der Nummer. Wer sich seine eigenen Gedanken darüber machen möchte, findet hier eine schnelle Übersicht.

Frage an alle Lautsprecher:

Wie viel bekommt man für so einen Nachrichtentweet? 2 €? Oder auch 5 €? Lohnt sich das Geschäft tatsächlich? Oder handelt es sich um Praktikantenjobs mit unsicheren Aussichten und mieser Bezahlung? Und was haben A. Affen-P.enis, Alf Ar.sch-Fi.cker und Anton After-Lutscher aus Aachen bekommen, um sich zeitgleich (!) mit dem medialen Sturm und kurz hintereinander in die Mollath-Petition einzutragen, auf deren erster Seite der Unterstützernamen sie nun ganz oben prangen?

Ja, das ökonomische und psychiatrische Establishment (einschließlich feministischer Kreise, schließlich wird das gesellschaftlich anerkannte Opfer ›Frau‹ mal wieder völlig unberechtigt zum Täter gemacht) ist aufgewühlt angesichts des bevorstehenden Wiederaufnahmeantrags.

Daß es konkret an Fakten nichts beizusteuern vermag, hat es bereits bewiesen. Was es an widersprüchlichen Fakten rund um das Attest beizusteuern vermochte, hat dem Wiederaufnahmeantrag Material geliefert. Man sollte vielleicht einmal hier nachsehen, auch wenn es, wie schrecklich, sehr juristisch wird:

Und an den von mir ausgesprochen geschätzten Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/12/gewalt-kitas-psychotrauma-falschbeschuldigung-klartext-von-hans-ludwig-krober/

kann ich nur appellieren, die Größe zu beweisen, die potentielle Fehlerhaftigkeit von Gutachten zu offenbaren, die den Mindestanforderungen der Voraussetzungen eines Gutachtens nicht entsprechen. Da würde ihm kein Zacken aus der wohlverdienten Krone brechen, sondern ihm im Gegenteil einer zuwachsen.

Update (18.12.2012):

Ich gebe es zu: ich bin so überheblich, zu glauben, daß jeder Leser mit Sinn und Verstand Beate Lakottas SPON-Bericht als die haltlose Propaganda auffaßt, die sie ist. Und daß man ihr dankbar sein muß, daß sie hinsichtlich des Attestes nachgefragt, es als unechte Urkunde entlarvt, ihre ZEIT-Kolleginnen düpiert und dem Wiederaufnahmeantrag neue Nahrung zugeliefert hat – und das alles ganz unfreiwillig.

Niemals hätte ich Gehirnschmalz auf Lakottas SPON-Artikel, der sich erkennbar auf BILD-Niveau bewegt, verwendet – man fragt sich wirklich, wozu jemand Germanistik studiert hat, um von diesen Berührungen mit Literatur fürderhin keinen Gebrauch mehr zu machen.

Jetzt hat mich jemand auf diese brillante Analyse des Lakotta-Murkses aufmerksam gemacht, der wirklich nur einer Frau Merk gefallen kann. Ich ziehe meinen Hut vor dieser Analyse, die dieser Artikel eigentlich gar nicht verdient hat: