Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie III

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Gegen den rechts- und verfassungswidrigen Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004, mit dem seine vorläufige Unterbringung zur Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens verfügt worden war, legte Gustl Mollath Beschwerde ein – während er noch am selben Tag, dem 22.4.2004, seinen Pflichtverteidiger Thomas Dolmany ablehnte, woraufhin das Gericht stantepede den Entbindungsantrag ablehnte. Es ist zu bedauern, daß sich aus der Chronologie des  Unterstützerkreises von Gustl Mollath weder ergibt, ob sein vom Gericht beigeordneter Verteidiger die Beschwerde begründete oder ob es Mollath selbst tat, noch, ob es wiederum die 7. Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht Otto Brixner war, die die Beschwerde am 26.5.2004 ablehnte.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Rechtsanwalt Dolmany war dem unverteidigten Angeklagten am 3.12.2003 beigeordnet worden, und ein Verteidiger, dessen Geschäftsbetrieb auf Beiordnungen durch ein örtliches Gericht angewiesen ist, ist geneigt, ein Gericht nicht zu verärgern. So geriet Dolmany schon während einer unergiebigen Dezembersitzung 2003 beim Amtsgericht Nürnberg mit seinem für ihn ungeeigneten Mandanten aneinander: Thomas Dolmany hat diesen generellen Konflikt zwischen gerichtsaffinem Pflichtverteidiger und ausgesprochen schwierigem Mandanten so beschrieben:

Hatte Mollath denn keinen Anwalt?

Doch: den Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, mit dem Mollath aber kaum redete, weil er ihm offenbar misstraute. Dolmany sagt, Mollath habe sich ihm gegenüber nicht geöffnet. Nicht einmal von dem Einsatz im Anwesen Mollaths habe er, soweit er sich erinnern könne, etwas gewusst. Der Anwalt wird von damaligen Prozessbeobachtern kritisiert, er habe sich kaum spürbar für Mollath eingesetzt. Dolmany erwidert im SZ-Gespräch, Mollath habe das Amtsgericht im Jahr 2003 „provoziert“. Er habe sich kaum in der Lage gesehen, seinem Mandanten zu helfen.

Ja, natürlich provoziert ein Angeklagter, der ein Gericht auf strafprozessuale Fehler hinweist. Der allzu stur (wenn nicht gar querulatorisch-fanatisch) auf Recht und Ordnung bis hin zur Erfüllung der Dienstmützenpflicht von Polizeibeamten besteht. Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung, wie sie in diesem Fall allerdings angemessen gewesen wäre. Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen. Such is life: Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.

Mollath dagegen, ein Mensch, der verquer war, verstörend, grundsätzlich denkend, historisch und politisch einer fundamentalen Kapitalismuskritik verpflichtet, die die Verantwortung für die ganze Welt immer mitbedenkt, in seinen ethischen Grundsätzen so rigide, daß er zu keiner Diplomatie und zu keinen opportunistischen Zugeständnissen fähig war, wie es heutzutage von Menschen als Ausweis von Normalität erwartet wird: ein solcher Mensch, auch wenn er nicht pathologisiert wird, hat vor Gericht schon verloren. Denn im Gerichtssaal findet ein Ritual statt, innerhalb dessen Macht ausgeübt wird. Wer sich verhält wie Mollath, der die Spielregeln weder kennt noch akzeptiert, gleichwohl aber pingelig an der Strafprozeßordnung klebt, wird scheitern. Zusammengekettet an einen durch das Gericht als kooperativ konnotierten Verteidiger sowieso.

Gustl Mollaths Leben war seit 2002 aus den Fugen geraten. Ehekrise nach vierundzwanzig Jahren gemeinsamen Lebens, das Verlassenwerden durch die Ehefrau, finanzielle Probleme, das Scheidungsverfahren, im Februar 2003 der erste existenzielle Schock, nämlich die ergebnislose Hausdurchsuchung aufgrund von unzutreffenden Angaben der getrennt lebenden Ehefrau:

Möglicherweise entscheidend für die totale Verunsicherung aber dürfte – nach Beobachtung eines ehemaligen Nachbarn – ein Polizeieinsatz im ehemals gemeinsam bewohnten Anwesen der Mollaths in Nürnberg-Erlenstegen gewesen sein. Nach diesem Polizeieinsatz im Februar 2003 habe Mollath „in großer Panik gelebt, man wolle ihm offenkundig etwas anhängen“, erinnert sich der Nachbar im SZ-Gespräch.

Tatsächlich wurde eine Waffe im Haus Mollaths gefunden, das dieser nach dem Auszug seiner Frau alleine bewohnte. Es handelte sich um ein Luftdruckgewehr. Die damalige Ehefrau hatte bei der Kriminalpolizei angegeben, sie habe im zweiten Obergeschoss des Hauses „ein Gewehr“ gesehen.

Überdies gab die Frau an, ihr Mann habe angeblich davon geredet, „im Besitz einer Pistole“ zu sein, wie die Staatsanwaltschaft auf SZ-Anfrage erklärt. Daraufhin habe das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Es habe der Verdacht bestanden, dass Mollath „die tatsächliche Gewalt über nicht näher bekannte Schusswaffen“ ausübe. Mollath erinnert sich, dass mehrere Polizeibeamte in seiner Wohnung aufgetreten seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lassen sich anhand der Akten „keine Einzelheiten zum Ablauf des Einsatzes“ feststellen. Gefunden wurde: Ein nach Angaben Mollaths verrostetes, gar nicht mehr funktionstüchtiges Luftgewehr, das seine Eltern – die zuvor in dem Anwesen gewohnt hatten – angeschafft hätten. Laut Staatsanwaltschaft lassen sich keine Aussagen über den Zustand dieses Luftgewehrs machen. Es sei aber nicht eingezogen worden, denn es sei nicht genehmigungspflichtig gewesen.

Das Wichtigste aber: Eine Pistole fand sich nicht. Nach Angaben eines Nachbarn habe die Durchsuchung bei Mollath den Verdacht erhärtet, dass ihm nun mit allen Mitteln etwas angehängt werden sollte. Und dies möglicherweise von Personen, die er dunkler Geldgeschäfte bezichtigt hatte – unter anderem seiner damaligen Ehefrau. Diese will auf SZ-Anfrage nichts zu den Vorwürfen sagen.

Justizministerin Dr. Beate Merk legte sich am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß schwer ins Zeug, was die Unschuldsvermutung zugunsten von der Steuerhinterziehung Verdächtigten und eines Richters angeht, der im Verdacht steht, strafvereitelnd und unzuständigerweise in eine schwebende Untersuchung der Finanzbehörde eingegriffen zu haben:

Nachzulesen und zu sehen hier:

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Aber gegenüber haltlosen Vorwürfen einer in Scheidung lebenden Ehefrau gilt keine Unschuldsvermutung zugunsten des Ehemannes, denn sie waren ja ›konkret‹ – da zieht man ersichtliche Falschbelastungsmotive natürlich nicht in Erwägung, so wie es allerdings umgekehrt bei der Steueranzeige von Mollath, die ja nur eine Retourkutsche gegen die reichlich verspätete Körperverletzungsanzeige seiner Frau von November 2002 war, durchaus gewürdigt worden war.

Anzuschauen hier (›Münchner Runde‹, Sendung vom 11.12.2012 in BR III, ab Minute 24):

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/muenchner-runde/Podcast-Mollath-102.html

Am 16.5.2003 der Strafbefehl wegen der völlig haltlosen Anzeige des Schwagers wegen Briefdiebstahls  von November 2002 (hier erfolgte Freispruch wegen Tatbestandslosigkeit), am 23.5.2003 die Anklage wegen einer behaupteten gefährlichen Körperverletzung von August 2001 und einer einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau vom 31.5.2002 – das sind Schicksalschläge, die auch einen durchschnittlichen Menschen aus der Bahn geworfen hätten. Am selben Tag, dem 23.5.2003, dann auch noch die Erfahrung, daß sich die Ehefrau schnell getröstet und einen adäquaten neuen Partner (mit gleicherweisen guten Beziehungen, wie sie sie als Vermögensanlageberaterin gut betuchter Kunden in Nürnberg hatte) gefunden hatte, der ihn als Mann ausstach:

2003-05-23 Petra Mollath versucht gemeinsam mit dem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge und einer weiteren Person (die GM als Möbelpacker deutet) in das Haus von Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den Schwarzgeldverschiebungen verschwinden zu lassen.

Es stellt sich im Weiteren heraus, es sich bei dem „Möbelpacker“ um den Liebhaber von Frau Mollath handelt, einem Manager der Immobiliensparte der HypoVereinsbank-Group (die dann zur Hypo Real Estate ausgegliedert wurde). Bis zu diesem Zeitpunkt wollte Gustl Mollath seine Frau schützen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Die normalpsychologisch nachvollziehbare Kränkung durch diese schnelle neue Partnerwahl schlägt sich noch in Mollaths bereits behandeltem Schreiben vom 3.11.2003 nieder, in dem es in einem P.S. heißt:

Der in den Unterlagen beschriebene Immobilienbereich der HVB Group , wo besagter Martin M…. in permanenter Sonnenbankbräune als Direktor arbeitet , wurde als AG an die Börse gebracht .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Er mußte es erleben, daß seine Frau aufgrund ihrer Beziehungen eine Ferndiagnose einer veritablen Psychiaterin vom Erlanger Klinikum am Europakanal, Dr. Gabriele Krach, erlangte, die ihn allein aufgrund der Angaben seiner in Scheidung lebenden Frau für krank und gefährlich erachtete.

Es ist geradezu erstaunlich, wie sehr Mollath dennoch an Recht und Gerechtigkeit glaubte und nimmermüde, trotz ständiger Nackenschläge durch die Justiz, bis zum heutigen Tage, wenn auch skeptischer geworden, daran festhielt und -hält. Und in allen seinen Schreiben wie auch in seinem Auftreten, Höflichkeit bewahrt.

Seine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Schwager Robert M. von November 2002 wurde auf den Privatklageweg verwiesen, seine Strafanzeige gegen seine Ehefrau und andere Mitarbeiter der Hypovereinsbank vom 9.12.2003 u.a. wegen bankentypischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Verschleierung von Vermögensübertragungen in die Schweiz, deutsche Verwaltung der dortigen Kundenkonten) trotz präziser Auflistung von Verdächtigen, die Insiderkenntnis bewies, wurde nicht bearbeitet… Die ergänzenden Kontobelege und Buchungsanweisungen aus seiner Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, auf die er verwiesen hatte, wurden so wenig ausgewertet wie die dort vorhandene Mitteilung der HypoVereinsbank vom 2.1.2003 an ihn, daß man aufgrund seiner Angaben eine Untersuchung eingeleitet habe. Eine Bank nimmt seine Hinweise ernst, die Staatsanwaltschaft nicht. Das gibt zu denken.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111848062/Merk-verteidigt-ihr-Verhalten-im-Fall-Mollath.html

In Wirklichkeit steht die Ministerin nicht mehr vor dieser unzulänglichen Staatsanwaltschaft Nünberg-Fürth: die Rolle des Weißen Ritters, der bis zur Selbstdemontage die Fehler der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu verteidigen hat, überläßt sie dem hierfür verantwortlichen Nürnberger Generalstaatsanwalt, Hasso Nerlich. Am Rande der ›Münchner Runde‹ vom 11.12.2012 hat sie, wie Bayern III im Rahmen der Sendung ›Kontrovers‹ vom 12.12.2012 dokumentiert hat, die Nichtanforderung des Revisionsberichts durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2004 jedenfalls kritisiert.

http://www.br-online.de/podcast/video-download/bayerisches-fernsehen/mp3-download-podcast-kontrovers.shtml

[ab Minute 3:54]

Die Brisanz des Revisionsberichtes der HypoVereinsbank, die die Staatsanwaltschaft, mit Rückendeckung durch die Generalstaatsanwaltschaft, zuvor verschleiert hatte, ist ihr nach dessen Kenntnisnahme seit dem 9.11.2012 selbstverständlich aufgegangen.

Der bestätigte nämlich genau das, was Mollath angezeigt hatte: daß die Bank bis 1998 die von ihm beschriebene Beihilfe zu Steuerhinterziehung durch klandestine Verbringung deutscher Vermögen in die Schweiz und Bearbeitung von Schweizer Konten deutscher Kunden durch eigene Mitarbeiter oder durch anreisende Mitarbeiter der Schweizer Tochterbank vollzogen hatte – und daß auch für die Bank der begründete Verdacht bestand, daß nach bankseitiger Abstellung dieser Praxis Frau Mollath und andere Mitarbeiter diesen Kundenservice, unter Abziehung von  Nürnberger Kundenvermögen in Höhe von 18,5 Millionen von der Schweizer Tochterbank,  gemeinsam mit der Schweizer Bank Leu, auf eigene Kappe fortgesetzt hatten. Es ging ja nicht darum, daß deutsche Kunden in Deutschland nicht versteuertes “Schwarzgeld” in die Schweiz verbracht haben sollen, das ist eine laienhafte Wertung der Vorgänge. Es geht darum, daß versteuertes Vermögen auf eine Art und Weise, die eine Nachvollziehbarkeit unmöglich macht, in die Schweiz verbracht wurde, um die dort erzielten Erträge dem deutschen Fiskus zu entziehen. Das war und ist Sinn und Zweck der Übung dieser speziellen ›Kundenpflege‹.

Überprüfbar war dieser Verdacht für die HypoVereinsbank, die über keine staatsanwaltschaftlichen Mittel verfügt, natürlich nicht, weil die Mitarbeiter die Vorwürfe selbstverständlich bestritten – sogar dann, wenn, wie im Fall Petra Mollath, ihr eine Vollmacht über das Schweizer Konto einer Kundin, von Mollath übermittelt, entgegengehalten werden konnte. Immerhin hat die Schweizer Bank Leu Provisionszahlungen nicht nur an Petra Mollath bestätigt – wodurch sich ein zwingender Anfangsverdacht ergeben mußte. Insgesamt gab es genug Anhaltspunkte dafür, daß die Vorwürfe stimmten (die nachgewiesene Zusammenarbeit mit der Schweizer Bank Leu einschließlich der Zahlung von Provisionen, die natürlich auf ein Schweizer Konto flossen und nicht auf das persönliche in Deutschland, sonst hätte es die Revision ermittelt; die Vollmacht für die Ehefrau, für eine Kundin Vermögen in der Schweiz zu verwalten; nachweisbare jährliche Schweizaufenthalte; die hohen Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto; beim Mitarbeiter D. das spätere Eingeständnis, in der Schweiz Fremdkonten zu verwalten, seine Geldwäsche hinsichtlich eingestandenen Schwarzgeldes (Schweizer Franken und 1000,- DM-Scheine) für die besagte ›allgemein bekannte Persönlichkeit‹ über das eigene Konto).

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Und während die Staatsanwaltschaft, seit dem 29.12.2011 endlich,  nach Anforderung, im Besitz des Revisonsberichts, ihn am 5.1.2012 gleich an die Steuerfahndung weiterleitete, weil er in Kombination mit den Mollath-Vorwürfen vom  24.9.2003 und  9.12.2003 auch aktuell noch interessant ist und werthaltig sein könnte, will die eigene Fachabteilung nichts von dessen Brisanz mitgekriegt haben?

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Unsinn. Da sitzen Einser-Juristen, die ihr gesagt haben werden, daß sie jetzt die Flucht nach vorn antreten müsse, um wenigstens die bislang uninformiert gebliebenen Strafvollstreckungsgerichte und den etwaigen neuen Gutachter über die bislang unzulängliche Diagnosegrundlage eines paranoiden Wahns bei Gustl Mollath zu informieren. Denn die Ferndiagnose des für die Einweisung verantwortlichen Dr. Klaus Leipziger, Bayreuth, der als Vollstrecker des Maßregelvollzugs auch weiterhin Einfluß auf die Fortdauer der Maßregel hatte, war ja bis 2010 immer nur wieder fortgeschrieben worden. Und die tatsächliche Verfolgung, die Mollath erlitt und gegen die er sich wehrte, als mangelnde Krankheitseinsicht und verschwörungstheoretisches Konstrukt gewertet worden, wobei der Aspekt einer reaktiven Verengung seines Fokus‘ gerade durch die Unterbringung und deren Zustandekommen zu wenig gewürdigt wurde.

Auf Merks Einfluß hin wurde der Revisionsbericht der HypoVereinsbank durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg am 20.11.2012  den mit der Maßregelvollstreckung befaßten Gerichten übersandt und am 29.11.2012 ein weiteres psychiatrisches Gutachten beantragt, obwohl die letzte Fortdauerentscheidung erst im September 2012 getroffen worden war, wie sie den Rechtsausschuß ebenfalls wissen ließ.

Aber die folgenreiche Abweisung von Mollaths Strafanzeige vom 9.12.2003 war nicht die einzige Fehlbehandlung, die seine Eingaben erfuhren.

Mollaths Petition war am 27.5.2004 im Rechtsausschuß abgelehnt und seine nach Erledigung der Petition angebrachten Schriftsätze von der Landtagsverwaltung schlicht nachgeheftet und weggelegt worden. Die allerdings waren offenbar so informativ, daß die Ministerin am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß einräumte, daß sie sie nach Kenntniserlangung durch ihr Ministerium unverzüglich der für den Wiederaufnahmeantrag zuständigen StA Regensburg zugeleitet habe:

Ich habe am vergangenen Freitag [30.11.2012] den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gebeten, einen solchen Antrag von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft anzuordnen.

Sie wissen, dass es für eine Wiederaufnahme hohe gesetzliche Hürden gibt. Und deswegen möchte ich auch nochmal ganz klar betonen, weil das oftmals auch in der Diskussion im Plenum immer wieder nicht so gesehen wurde, und ich das deswegen nochmal sehr klar sagen möchte: Es war mir erst jetzt möglich, tätig zu werden. Unmittelbarer Anlass war nämlich der Bericht der Nürnberger Nachrichten vom vergangenen Freitag, der die Besorgnis der Befangenheit des für die Unterbringung zuständigen Richters möglich erscheinen ließ. Zuständiges Wiederaufnahmegericht ist das Landgericht in Regensburg. Zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft in Regensburg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft wertet seither die Akten mit Nachdruck aus. Sie prüft den Sachverhalt umfassend, unter allen Gesichtspunkten, auf die Wiederaufnahme des Verfahrens. Zu den Akten gehören jetzt auch die Schreiben des Herrn Mollath an den Landtag aus dem Jahr 2004. Diese Schreiben sind beim Landtag nach der Behandlung seiner Petition im Rechtsausschuss eingegangen. Wir haben diese Unterlagen erstmals am Dienstag [4.12.2012] bekommen und sofort an die Staatsanwaltschaft in Regensburg weitergeleitet. Ich fasse zusammen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath ist eingeleitet.

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Nur am Rande: selbstverständlich ist eine Zeitungsnachricht keine neue Tatsache, auf die sich ein Wiederaufnahmeantrag stützen ließe…

Natürlich war auch Mollaths diesbezügliches Schreiben vom 8.4.2004 an Edmund Stoiber erfolglos geblieben, obwohl er explizit auf eine Bankbestätigung über ein von seiner Frau verwaltetes Schweizer Nummernkonto mit einer Einlage von 780.000,- DM Bezug genommen und auf Eingaben an die verfahrenseinstellende Staatsanwältin verwiesen hatte, die von der StA Nürnberg offenbar nicht einmal als Beschwerde behandelt worden waren.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-04-08-Mollath-Brief-Stoiber.pdf

Was sodann in der Zeit vom 30.6.2004 bis 7.7.2004 geschah, nämlich die Festnahme und der Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie in Erlangen, zerrüttete Mollaths ohnehin fragilen psychischen Zustand weiter. In einem Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg und den Richter am Amtsgericht Eberl vom 23.9.2004 schilderte er erregt:

Durch den Beschluß von Richter Huber und Eberl randaliert Nachts um 4 Uhr, die übelste Truppe der Polizei von der Erlenstegenwache, an meinem Haus und reisst Nachbarn aus dem Schlaf.

Dann sprechen sich diese sogenannten Ordnungshüter, mit Kreisen der Schwarzgeldverschieber ab und nehmen mich unter skandalösen Umständen fest .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zwischenzeitlich hatte er sich allerdings vor der Polizei in einem Zwischenboden hinter einer Kiste versteckt, wie im landgerichtlichen Urteil auf S. 9 ausgeführt wird, das diese Festnahme allerdings unzutreffend als die Festnahmesituation bei Vollstreckung der vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 beschreibt – das ist beileibe nicht die einzige sachliche Unrichtigkeit in diesem Urteil.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Aus einem Interview von Oliver García und dem seinerzeitigen Schöffen Heinz Westenrieder:

Etwas Verwirrung herrscht hinsichtlich der Umstände der Festnahme Mollaths zur vorläufigen Unterbringung: Im Urteil steht, daß er sich auf dem Dachboden seines Hauses versteckt habe und dort festgenommen worden sei. Ein Polizeiprotokoll belegt aber, daß er sich selbst bei der Polizei gestellt hat. Kam dazu etwas in der Hauptverhandlung zur Sprache?

Ja. Der Polizist […] hat ausgesagt, er habe Herrn Mollath wegen des Unterbringungsbeschlusses festgenommen und er hätte sich auf dem Dachboden hinter irgendeinem Verschlag versteckt. Das ist, wie wir jetzt wissen, falsch. Die Festnahme im Dachgeschoß ist offensichtlich erfolgt, als Mollath das erste Mal zur Begutachtung in die Psychiatrie eingeliefert werden sollte. Nicht bei der Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses der Kammer.

Hat es denn eine Bedeutung, bei welcher Festnahme Mollath sich zu verstecken versuchte?

Wenn in der Hauptverhandlung nicht nur dieser Polizist ausgesagt hätte, sondern auch die beiden Polizisten, bei denen sich Mollath zur Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses freiwillig gestellt hatte – an der Lorenzkirche in Nürnberg -, dann hätte das ein ganz anderes Bild vom Geisteszustand Mollaths gezeigt. Ich weiß nicht, wer die Auswahl der jeweiligen Zeugen getroffen hat, die Staatsanwaltschaft oder der Vorsitzende.

Jetzt verstehe ich Sie. Sie meinen, daß der Polizist, der zu der “Dachbodenverhaftung” ausgesagt hatte, geladen wurde, um den Geisteszustand Mollaths zu unterstreichen?

Nein, nein. So weit will ich nicht gehen, da bin ich vorsichtig und ich will hierzu auch keine Verschwörungstheorien aufstellen, um Gottes willen. Aber die Aussage dieses Polizisten hat den Eindruck verstärkt, daß Mollath wirr ist oder nicht alle Tassen im Schrank hat, um es so auszudrücken.

Die Situation eskalierte, als Mollath gefesselt wurde und miterlebte, daß zeitgleich der Gerichtsvollzieher Hösl und Rechtsanwalt Dr. Woertge, dem er schon mehrfach Hausverbot erteilt hatte, erschienen, um genau zu dem Zeitpunkt, in dem er verhaftet wurde, das Haus nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen. Das, so meinte er, könne kein Zufall sein. Die Polizei wollte ihm nicht gestatten, ein Telefonat zur Zuziehung eines Zeugen zu führen, was der Gerichtsvollzieher dann aber ermöglichte. Weiter aus Mollaths Strafanzeige vom 5.8.2004, adressiert an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg:

Die Polizeibeamtin legte mir Handschellen auf dem Rücken an.

Extra, um mir Schmerzen zu verursachen, hat die Beamtin dann mehrmals die Handschellen, so fest sie konnte, nachgedrückt, damit diese schmerzhaft auf Spannung sitzen .

[…]

Als ich bei Dr. Wörthmüller eingeliefert wurde , hatten sich tiefe rote Spuren an meinen Handgelenken gebildet. Im Eingang der Pforte habe ich dies Dr. Wörthmüller gezeigt und mich Beschwert . Wie vorher bei den Beamten .

Zeugen : […]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zu einer Begutachtung durch Dr. Michael Wörtmüller kam es nicht. Schon am Tag nach der Einlieferung, am 1.7.2004, begründete er seine Befangenheit wegen Vorbefassung mit der Angelegenheit; in der Woche zuvor hatte er bereits mit Mollath, der Wörthmüllers befreundeten Nachbarn aufsuchen wollte, gesprochen, und sich von diesem Nachbarn ausführlich dessen Sicht der Angelegenheit Mollath schildern lassen.

Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]

Was hätte daraufhin zwingend geschehen müssen?

Der amtsrichterliche Beschluß vom 22.4.2004 rechtfertigte eine zwangsweise Unterbringung lediglich zur Vorbereitung eines Gutachtens und schrieb vor:

Er [der Angeklagte] ist zu entlassen sobald der Untersuchungszweck erfüllt ist.

Beschluss zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]

Gleiches gilt, wenn der Untersuchungszweck wegen eigener Ablehnung des Gutachtenauftrags nicht mehr erfüllt werden kann. Mollath hätte sofort, noch am 1.7.2004, entlassen werden müssen. Dies geschah aber nicht.

Mollath protestierte mit Schreiben vom 12.7.2004  an Dr. Michael Wörtmüller und den ärztlichen Direktor Dr. Schneider gegen diese rechtswidrige Behandlung (und monierte zudem zutreffend, man habe ihm bei Entlassung am 7.7.2004 seinen Rasierapparat nicht ausgehändigt – wie sich später herausstellte, fehlte auch noch ein Gürtel). Die Überschrift des Schreibens in großer Schrift lautete:

Isolationshaft gegen meinen Willen vom 30.6.04 bis 7.7.04 in Ihrer Einzelzelle

[…]

–       Sie meinten am 2-ten Tag meiner Haft , Sie müssten sich selbst für befangen erklären .

Da Sie gegenüber von Bernhard R… wohnen der wiederum Vorstand der Fortis Finanz Vermögens Anlage AG […] in Nürnberg ist . Wie die Arbeitskollegen meiner früheren Frau , die weiteren Vorstände, Wolfgang D… und Udo S… Das alles steht in umfangreichen Zusammenhang mit der

Größten Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz [in Großbuchstaben]

Wann und wo haben Sie sich für befangen erklärt und warum blieb ich trotzdem eine Woche in Isolationshaft in Ihrer Einzelzelle ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Gute Frage. Eine Antwort von Dr. Wörthmüller ist nicht überliefert.

Wenn sich nun auch diese Vermögensberatungsfirma ein wenig anders schreibt, als hier angeführt, so hat Mollath im Kern aber wieder einmal recht: in dieser im Sommer 2003 gegründeten Aktiengesellschaft fungierte neben Bernhard R… im Vorstand auch Wolfgang D., jener Mitarbeiter, der von Mollath ebenfalls belastet worden war. Im Revisonsbericht der HypoVereinsbank steht er an ganz besonderer Stelle: auch er sollte, wie Frau Mollath, außerordentlich gekündigt werden, kündigte jedoch am Tag der Kündigung von Petra Mollath, am 25.2.2003, selbst, um sich wenige Monate später selbständig zu machen.

Zusammen mit Udo S…, ebenfalls im Vorstand der neuen eigenen Aktiengesellschaft. Dieser  betreute seit 1994 vermögende Privatkunden bei der HypoVereinsbank in Nürnberg. Anschließend betreute Udo S… vermögende Kunden bei der Bethmann Vermögensbetreuung (HVB Gruppe) und war ab 2001 in leitender Funktion bei der Schmidt-Bank in Nürnberg tätig, über die Frau Mollath arbeitsrechtlich unerlaubte Geschäfte mit DAX-Futures durchgeführt hatte, wie sie im Rahmen der Sonderrevison gestand.

Es ist leicht nachvollziehbar, was Bernhard R… seinem Nachbarn Dr. Michael Wörtmüller über Mollath erzählt haben dürfte: die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller erscheint ebenso berechtigt wie das Mißtrauen, das Mollath ihm und dem Klinikum gegenüber hegte, von dem ja schon die erste, ihn belastende, Ferndiagnose stammte. Welche Erklärung also könnte es dafür geben, daß Mollath rechtswidrig in der forensischen Abteilung festgehalten wurde?

Mollath selbst schilderte in seiner Strafanzeige vom 5.8.2004 folgendes Szenario:

Da ich die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen kann , mußte sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären.

Trotzdem versuchte Dr. Wörthmüller vorher tagelang mich zu folgender Abmachung zu bewegen :

Er macht ein angeblich „harmloses“ , für mich passendes , Gutachten , dafür muß er sich nicht für befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern bleibt unter uns .

Als ich über Tage , auch unter seelischer Folter , nicht auf den Handel einging , blieb ihm nichts anderes übrig Als sich doch nachträglich für befangen zu erklären.

Beweis : Schreiben von Dr. Wörthmüller datiert auf den 1.7.2004, aber erst am 5.7.2004 gefaxt an das Amtsgericht Nürnberg Richter Eberl . Plus Fax Empfangsbericht des Amtsgerichts v.5.7.04 .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

In seinem weiteren Schreiben, wegen der Nichtreaktion auf seine Strafanzeige schon sehr erregt, führte er hierzu weiter aus:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Auf die Weiterung in Sachen der beherrschenden Nürnberger Größe, des Rüstungskonzerns Diehl,

http://www.diehl.com/

einzugehen, fehlt hier der Raum. Was den angeblichen Vorschlag von Dr. Wörthmüller angeht, läßt sich zumindestens verifizieren, daß Mollath im Oktober 2004 tatsächlich über einen Wahlverteidiger verfügte:

2004-10-08 Die Beschwerde von Gustl Mollath und seinem Wahlverteidiger gegen diese Anordnung wird verworfen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Im landgerichtlichen Urteil wird auf S. 7 ausgeführt, daß sich Rechtsanwalt Ophoff am 6.7.2004 unter Vorlage einer Vollmacht als Wahlverteidiger angezeigt habe.

Es besteht also eventuell die Chance einer Aufklärung. Aus der Aktenlage ergibt sich jedenfalls, daß es Dr. Michael Wörthmüller darauf ankam, das ihn beauftragende Gericht nicht zu verärgern. Gutachtenaufträge sind, das darf man nicht vergessen, begehrte Einnahmequellen, auch für die Klinik. Und sie erhöhen die Reputation.

Am Montag, dem 5.7.2004, verschickte er um 11:53 Uhr zwei Faxe an das Amtsgericht Nürnberg – Richter Eberl.

Als erstes dieses hier:

Sehr geehrter Herr Richter Eberl,

um eine kurzfristige Bearbeitung des bereits eingeleiteten Unterbringungsverfahrens nach § 81 StPO zu ermöglichen, habe ich Herrn Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth angesprochen, der sich bereit erklärte, den Gutachtensauftrag und Herrn Mollath kurzfristig zu übernehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, könnte der Angeklagte somit bereits in den nächsten Tagen dorthin überstellt werden, so dass eine wesentliche Verzögerung der Erledigung des Gutachtensauftrages vermieden wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als zweites Schreiben folgte das vom 1.7.2004, mit dem er seine Befangenheit erklärte, das mit folgender Klausel endete:

Ich bedaure, dass ich den von Ihnen freundlicherweise übermittelten Auftrag somit nicht erfüllen kann. Ich hoffe, Ihnen hiermit nicht zu viele Unannehmlichkeiten zu bereiten und verbleibe mit dem Wunsch nach weiterhin guter Zusammenarbeit und freundlichen kollegialen Grüßen

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Deutlicher kann man gar nicht ausdrücken, daß man sich die Gewogenheit des Gerichts trotz des objektiv wie subjektiv begründeten „Ausfalls“ erhalten möchte. Da verlängert man entgegen der Beschlußlage die Freiheitsentziehung und bietet Ersatz durch einen Kollegen an, quasi die Entscheidungskompetenz des Gerichts übernehmend.

Insofern erscheint mir die Behauptung von Mollath über den vorgeschlagenen Deal plausibel. Dr. Wörthmüller kam es auf eine reibungslose Kooperation mit dem Gericht an. Und harmlos ist Mollath eh, daran ändert auch keine Pathologisierung seiner heutzutage nur noch Künstlern zugestandenen Absolutheit des Urteils, die Selbstüberhebung, die Durchlässigkeit für das Leid der Welt etwas. Da hatte er durchaus recht, und in der ex post-Betrachtung ist es doch sehr schade, daß Mollath auf dieses Angebot nicht eingegangen ist. Das war ihm schlicht nicht möglich. Dazu war er zu aufrecht und zu ver-rückt.

Wörthmüllers Faxe lösten allerdings bei der Justiz Entsetzen aus. Faxe mögen schnell sein, aber Richter haben keine Präsenzpflichten, und so nahm Richter Eberl erst am 7.7.2004 von dem Fax Kenntnis. Und notierte handschriftlich auf dem Fax mit der Miteilung über die eigenmächtige rechtswidrige Verlängerung der Freiheitsentziehung durch Dr. Wörthmüller:

M.A. [mit Akten] per Boten unter eilt sehr! [doppelt unterstrichen]

an die StA Nbg./Fürth – Hrn. StA Engels (Zi 5.13)

z.K., Stellungnahme u. evt. w.V.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

für Nichtkenner der juristischen Floskeln  übersetzt:

Zur Kenntnis, Stellungnahme und eventueller weiterer Veranlassung.

Wenigstens die Staatsanwaltschaft war über die Grenzen der Unterbringung gemäß § 81 StPO informiert – und veranlaßte noch am 7.7.2004 Mollaths sofortige Freilassung aus dieser rechtswidrigen Unterbringung.

Angesichts der heutigen rein emotionalen Litigation-PR von Beate Lakotta in SPON

und der von Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg und leider auch Sabine Rückert in der ZEIT 51/12, 13.12.2012, S. 2-3,

kann man gar nicht genug auf die Rechtsfehler hinweisen, die dieses Verfahren prägen und zu einem Skandal machen.

Es stimmt mich dann doch sehr fröhlich, wie Frau Mollaths in der ZEIT ausgebreitete tränenselige und den Rosenkrieg fortführende Erklärung, wieso sie »aufgrund der befürchteten weiteren Angriffe« ihres Mannes das zeitnah ausgestellte Attest bei ihrem Auszug im Mai 2002 nicht habe mitnehmen können, weshalb sie sich das Attest am 3.6.2002 neu habe ausstellen lassen, durch die SPIEGEL-Recherche komplett widerlegt wird.

Danach gab es nämlich nur ein einziges Attest, nämlich das am 3.6.2002 ausgestellte – blöd, da haben sich die angegriffen gefühlten Parteien nicht clever genug abgesprochen:

Das Attest stammt laut Stempel aus der Praxis der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine R. Die Illustrierte „Stern“ hatte vor drei Wochen berichtet, die Ärztin habe sich auf Anfrage nicht an eine Patientin namens Petra Mollath erinnern können. Zudem arbeite eine Freundin von Mollaths Frau in der Praxis als Sprechstundenhilfe. Alles klar. Als Verschwörungstheoretiker zählt man eins und eins zusammen und landet beim Komplott, in das die Ärztin verstrickt sein muss.

Hätten die Verschwörungstheoretiker recht, wäre das fatal. Dann wäre das Nürnberger Landgericht im Jahr 2006 einer gewissenlosen Rosenkriegerin aufgesessen, und das Urteil, das zu Mollaths Einweisung führte, wäre ein Fehlurteil.

Doch es gibt eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Keine Beweise für Schwarzgeldgeschäfte

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen.

Doppelt froh muß man sein, weil es nun erwiesen ist, daß Brixner in seinem Urteil bewußt die Tatschilderung des Attestes unterschlagen hat: denn die „ohne Belastungseifer“ aussagende Ehefrau hatte vor Gericht keine Schläge mit der flachen Hand, sondern zwanzig Faustschläge bekundet. Daß das Attest die Tatschilderung gerade nicht stützt, ist leider auch dem BGH nicht aufgefallen.

SPON und ZEIT kann man nur raten, sich nicht instrumentalisieren zu lassen, nicht mit Unterlassungen zu arbeiten und sich ansonsten auf den verfügbaren Akteninhalt zu stützen. Ob dazu, liebe ZEIT, Angaben aus dem Unterbringungsgutachten von Prof. Dr. Klaus Leipziger gehören, die der verfassungswidrigen Beobachtung des Angeklagten entspringen, wage ich doch arg zu bezweifeln.

Update (14.12.2012):

Wie schnell andere Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch eine Bank bejahen, zeigt dieser aktuelle Fall:

8.11.2012

Steuerhinterziehung

Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen UBS

Die Mannheimer Anklagebehörde ermittelt gegen Mitarbeiter und Kunden der deutschen UBS-Tochter. Das Verfahren dürften die Beziehungen zur Schweiz belasten.

[…]

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt erneut gegen Verantwortliche der Deutschland-Tochter der Schweizer UBS-Bank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mitarbeiter der Bank sollen Kunden dabei geholfen haben, Geld am Finanzamt vorbei in die Schweiz zu bringen. Der Einzelfall eines badischen Kunden habe die Ermittlungen ausgelöst, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Mai hatten Fahnder in dem Fall die Deutschland-Zentrale in Frankfurt durchsucht.

Der Stuttgarter Zeitung zufolge richtet sich das Verfahren zum einen „gegen noch unbekannte Verantwortliche bei der UBS Deutschland AG“. Zum anderen seien auch die entsprechenden Kunden der Bank wegen Steuerhinterziehung im Visier. Das Geld soll über ein internes Verrechnungskonto der Bank in die Schweiz verschoben worden sein. Die Vorgänge reichten bis weit in das Jahr 2012 hinein.

Die UBS wies die Vorwürfe zurück: Eine interne Abklärung habe „keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten von UBS Deutschland“ ergeben, sagte ein Sprecher. „Wir bieten Kunden keine Unterstützung bei Handlungen, die der Umgehung ihrer Steuerpflichten dienen.“

http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-11/ubs-steuerhinterziehung-schweiz-ermittlungen

Update (14.12.2012):

Oliver García hat (neben einer lesenswerten Analyse der ZEIT- und SPIEGEL-Artikel zum Thema Mollath vom 13.12.2012) eine weitere überraschende Erkenntnis zu dem Attest vom 3.6.2002 geliefert:

Ausgerechnet eines der neuen Fakten, die von den Journalistinnen zusammengetragen wurden, könnte nun das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Mollaths beschleunigen: Die neue Erkenntnis über das Zustandekommen des dem Urteil zugrundeliegenden Attests über die Verletzungen (die angeblich von dem Ehemann herrühren – hier kam es zu einer Überführung allein aus einer nicht hinreichend gewürdigten Aussage-gegen-Aussage-Situation heraus).

Dieses Attest war laut Erklärung des Sohnes der Ärztin Dr. Reichel von diesem selbst ausgestellt. Dieses Attest – es liegt mir in Kopie vor – beginnt mit dem Briefkopf “Dr. med. Madeleine Reichel”, enthält im wesentlichen die im SPIEGEL-Artikel wörtlich wiedergegebenen Befunde und endet mit einem unleserlichen Namenszug, über den ein Stempel “Dr. med. Madeleine Reichel” aufgedrückt ist und dessen Unterzeile lautet “Dr. med. Madeleine Reichel”. Damit handelt es sich im Sinne des Urkundenbegriffs des § 267 Abs. 1 StGB und des § 359 Nr. 1 StPO um eine Urkunde, deren Aussteller im Rechtssinne Dr. med. Madeleine Reichel war (sog. “Geistigkeitstheorie”, siehe etwa OLG Hamm, Beschluß vom 24.09.2002 – 1 Ss 743/02). Wenn tatsächlich aber ihr Sohn das Attest geschrieben hat, dann spricht einiges dafür, daß es sich um eine zumindest objektive Urkundenfälschung handelt. Die Herstellung einer Urkunde unter fremden Namen kann zwar in bestimmten Fällen zulässig sein (“verdeckte Stellvertretung”), doch würde dies hier an der Unechtheit der Urkunde nichts ändern, da der Sohn gerade nicht eine Erklärung seiner Mutter über eine Untersuchung durch sie dokumentieren wollte (die es nicht gab), sondern eine tatsächlich durch ihn durchgeführte.

Falls das Verhalten des Sohnes – wegen Erfüllung auch des subjektiven Tatbestands – eine Straftat darstellen sollte, so stünde § 364 StPO einer sofortigen Wiederaufnahme nicht im Wege, da jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Fraglich kann allein sein, ob die Kausalität der Urkundenfälschung für das Urteil auszuschließen ist (§ 370 Abs. 1 StPO). Bei dieser Prüfung, die nun zunächst der Staatsanwaltschaft obliegt, kommt es entscheidend auf die gesetzliche Sonderregelung für diese Art von Urkunden in § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an. An ein Dokument von solcher Bedeutung, daß es eine sonst zentrale Zeugenaussage erübrigt, müssen hohe Anforderungen gestellt werden. Die Person des Ausstellers ist zumindest abstrakt von Bedeutung für seine Beweiskraft. Den Verfahrensbeteiligten, einschließlich dem Verteidiger, muß es in und außerhalb der Hauptverhandlung möglich sein, aufgrund der Merkmale Inhalt und Aussteller der Urkunde Schlüsse zu ziehen für das weitere Vorgehen im Verfahren (weitere Erkundigungen, Beweisanträge). Allein schon dieser Gesichtspunkt könnte eine hypothetische Erwägung, ob nicht ein Attest mit richtiger Angabe des Ausstellers gleich behandelt worden wäre, ausschließen.

In jedem Fall handelt es sich um eine gewichtige neue Erkenntnis für das Wiederaufnahmeverfahren, die hinzutritt zu den meiner Meinung nach für sich schon ausreichenden Gründen für eine Wiederaufnahme.

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

Update (15.12.2012)

Nun hat sich also auch der TAGESSPIEGEL urplötzlich in die Gilde derjenigen Presseorgane eingereiht, die Faktenverweigerung und Emotionalisierung betreiben:

Fast scheint es so zu sein, dass es einem an Wahnvorstellungen leidenden Mann gelungen ist, die Wahrheit zu benutzen, um größtmöglichen Schaden und Verwirrung anzurichten.

Natürlich können Tagschreiber sich nicht die Mühe machen, in die Dokumente zu schauen:

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

da wird lieber weggelassen, fabuliert, „Unterstützerkreise“ als durchgeknallte Verschwörungstheoretiker diskreditiert – zugegeben, da gibt es einige, aber sie stellen nicht die Mehrheit –, der Leiter einer forensischen Psychiatrie bedauert, der erneut Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung erleiden muß, und aber leider nicht sagen darf, wie furchtbar dieser Patient Mollath wirklich ist, denn da gibt es ja ein Schweigegebot des Behandlers, der seit Jahren am Behandeln des Krankheitsunsichtigen gehindert wird. Und, übel, übel, im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht auch noch die Zwangsbehandlung von Patienten im Maßregelvollzug so gut wie unmöglich gemacht…

Im Rahmen dieses viel zu späten Stürmchens gegen den Mainstream von Presse, Öffentlichkeit und Politik wird auch vor krassen Unwahrheiten nicht zurückgeschreckt. So Patrick Guiton am 15.12.2012 im TAGESSPIEGEL, der eine nicht vorhandene Kluft zwischen Presse und Internet-Foren und Blogs aufmacht:

In welche Schieflage, in wie viel Polemik, Beleidigung und Verschwörungstheorie das Thema abgeglitten ist, zeigt die überbordende Diskussion in Internet-Foren. Was Zeitungen wie der Tagesspiegel weiterhin schützen – etwa den heutigen Namen von Mollaths Ex-Frau, ihre derzeitige Tätigkeit, die Namen der angegriffenen Psychiatrie-Gutachter oder des Vorsitzenden Richters in der umstrittenen Verhandlung 2006 – all das verbreitete sich im Internet innerhalb von Stunden und wird seither mit dementsprechender Häme kommentiert.

Bis auf den aktuellen Namen von Petra Mollath haben alle anderen Presse-Medien die von ihm beanstandeten Einzelheiten ebenfalls gebracht. Und der aktuelle Name von Petra Mollath einschließlich ihrer Geistheiler-Website wurde unbeanstandet in den Foren herkömmlicher Medien verbreitet. Und überhaupt: warum sollten die beteiligten Richter und Psychiater anonym bleiben dürfen?

Gut, daß es im Internet unabhängige, kritische Autorinnen wie Ursula Prem gibt, die das urplötzliche Vorgehen von ZEIT, SPIEGEL und TAGESSPIEGEL brillant unter die Lupe nimmt:

Der Fall Gustl Mollath – die Stunde der Hyänen

Eine kritische Medienbetrachtung von

Ursula Prem


Zwischen dem 13. und 15.12.2012 erschienen in großen Medien drei Artikel mit offensichtlich gleicher Zielsetzung: Das in der Öffentlichkeit über Gustl Mollath bestehende Bild zu »korrigieren« und klarzustellen, dass er kein Justizopfer, sondern tatsächlich ein gefährlicher Wahnsinniger sei. Noch kein Problem, möchte man sagen, denn in Zeiten steigenden Kostendrucks, mieser Bezahlung und daraus resultierender fehlender Recherchezeit macht gegenseitiges Ab- und Umschreiben von Inhalten auch vor großen Redaktionen nicht Halt. In diesem Fall jedoch sollten wir sehr aufmerksam sein, denn alle drei Medien vollführten eine schlagartige, fast zeitgleiche Kehrtwendung in ihrer Betrachtung des Falls.

[…]

Im Gegensatz zu mir (ich bin doch etwas sehr altmodisch und nicht gerade technik-affin) richtet sie ihren Blick auch auf Twitter und online-Petitionen: und findet Belege für klassische bezahlte Litigation-PR:

Nur kurz nach dem Erscheinen des SPIEGEL-Artikels schlug die Stunde der neuen Gesichter in der Timeline zum Hashtag #Mollath auf Twitter: Der Link zum Artikel wurde über zahlreiche Accounts in Minutenschnelle verbreitet, deren Inhaber sich zum größten Teil bis zu diesem Zeitpunkt zumindest auf Twitter in keiner Weise um den Fall Mollath gekümmert hatten. Ihre Arbeitsanweisung muss in etwa gelautet haben: »Setze einen provokanten Tweet mit dem Hashtag #Mollath und verlinke auf den SPIEGEL-Artikel«, so sehr ähnelten sich die neuen Nachrichten. Viele der Accounts ähnelten sich auch in ihrer Struktur: Wenige Followers im Verhältnis zu der Menge abgesetzter Tweets (Beispiel: 69 Followers bei über 12.000 (!) Tweets, was aufgrund der Funktionen von Twitter schon ein Kunststück für sich darstellt). Klar: Diese Accounts dienen nicht der persönlichen Kommunikation. Wir dürfen sie als Lautsprecher betrachten, die kraft ihrer Masse Autorität vermitteln sollen. Selbstverständlich ließ sich die überwiegende Zahl der neuen Gesichter auf keine weiterführende Diskussion ein und interessierte sich auch nicht für tatsächliche Fakten. Der Auftrag lautete demgemäß: Link abkotzen und raus aus der Nummer. Wer sich seine eigenen Gedanken darüber machen möchte, findet hier eine schnelle Übersicht.

Frage an alle Lautsprecher:

Wie viel bekommt man für so einen Nachrichtentweet? 2 €? Oder auch 5 €? Lohnt sich das Geschäft tatsächlich? Oder handelt es sich um Praktikantenjobs mit unsicheren Aussichten und mieser Bezahlung? Und was haben A. Affen-P.enis, Alf Ar.sch-Fi.cker und Anton After-Lutscher aus Aachen bekommen, um sich zeitgleich (!) mit dem medialen Sturm und kurz hintereinander in die Mollath-Petition einzutragen, auf deren erster Seite der Unterstützernamen sie nun ganz oben prangen?

Ja, das ökonomische und psychiatrische Establishment (einschließlich feministischer Kreise, schließlich wird das gesellschaftlich anerkannte Opfer ›Frau‹ mal wieder völlig unberechtigt zum Täter gemacht) ist aufgewühlt angesichts des bevorstehenden Wiederaufnahmeantrags.

Daß es konkret an Fakten nichts beizusteuern vermag, hat es bereits bewiesen. Was es an widersprüchlichen Fakten rund um das Attest beizusteuern vermochte, hat dem Wiederaufnahmeantrag Material geliefert. Man sollte vielleicht einmal hier nachsehen, auch wenn es, wie schrecklich, sehr juristisch wird:

Und an den von mir ausgesprochen geschätzten Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/12/gewalt-kitas-psychotrauma-falschbeschuldigung-klartext-von-hans-ludwig-krober/

kann ich nur appellieren, die Größe zu beweisen, die potentielle Fehlerhaftigkeit von Gutachten zu offenbaren, die den Mindestanforderungen der Voraussetzungen eines Gutachtens nicht entsprechen. Da würde ihm kein Zacken aus der wohlverdienten Krone brechen, sondern ihm im Gegenteil einer zuwachsen.

Update (18.12.2012):

Ich gebe es zu: ich bin so überheblich, zu glauben, daß jeder Leser mit Sinn und Verstand Beate Lakottas SPON-Bericht als die haltlose Propaganda auffaßt, die sie ist. Und daß man ihr dankbar sein muß, daß sie hinsichtlich des Attestes nachgefragt, es als unechte Urkunde entlarvt, ihre ZEIT-Kolleginnen düpiert und dem Wiederaufnahmeantrag neue Nahrung zugeliefert hat – und das alles ganz unfreiwillig.

Niemals hätte ich Gehirnschmalz auf Lakottas SPON-Artikel, der sich erkennbar auf BILD-Niveau bewegt, verwendet – man fragt sich wirklich, wozu jemand Germanistik studiert hat, um von diesen Berührungen mit Literatur fürderhin keinen Gebrauch mehr zu machen.

Jetzt hat mich jemand auf diese brillante Analyse des Lakotta-Murkses aufmerksam gemacht, der wirklich nur einer Frau Merk gefallen kann. Ich ziehe meinen Hut vor dieser Analyse, die dieser Artikel eigentlich gar nicht verdient hat:

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Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie II

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/

Wie konnte sich aus einem 0815-Fall von häuslicher Gewalt nur dieses monströse Verfahren entwickeln, das zur existenziellen Vernichtung des beschuldigten Mannes und einer Freiheitsentziehung von nun bald sieben Jahren führte?

Harmlos genug fing es an mit einem Strafbefehl über 10 Tagessätze zu je 30 Euro wegen Diebstahls von Briefen zum Nachteil der getrennt lebenden Ehefrau am 23.11.2002 (Strafbefehl vom 16.5.2003, 41 Cs 802 Js 4726/03) und einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vom 12.8.2001 und vermutlich einer einfachen Körperverletzung vom 31.5.2002 zum Nachteil der Ehefrau (Anklage vom 23.5.2003, 41 Ds 802 Js 4743/03).  Die Anklage, das ergibt sich aus dem Ds-Aktenzeichen, war lediglich zum Strafrichter erhoben worden: die Staatsanwaltschaft ging demnach von einer Straferwartung von maximal zwei Jahren aus (§ 25 Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Daten und Aktenzeichen ergeben sich aus dem Schreiben Mollaths an den zunächst erstinstanzlich zuständigen Richter am Amtsgericht Huber vom 26.9.2003 und dem Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004 (Richter am Amtsgericht Eberl):

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Der zunächst zuständige Richter am Amtsgericht Huber ging von einer Straferwartung von weniger als einem Jahr aus, sonst hätte er dem unverteidigten Angeklagten Mollath einen Pflichtverteidiger bestellen müssen. (Obwohl eine Pflichtverteidigerbestellung schon deshalb nahegelegen hätte, weil die getrennt lebende Ehefrau, die jedenfalls später vor dem Landgericht als Nebenklägerin mitwirkte, anwaltlich vertreten war – Prinzip der Waffengleichheit.)

Aber die Vorstellung, es handele sich um ein Fließbandverfahren, das als eines von mehreren an einem Tag abzuwickeln sei, dürfte Richter Huber spätestens zwei Tage vor dem Hauptverhandungstermin vom 25.9.2003 vergangen sein: da ereignete sich nämlich das, was im späteren Urteil durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht, Otto Brixner, so formuliert wurde:

Mit Fax vom 23.9.2003 übermittelten die Rechtsanwälte der inzwischen getrennt lebenden Ehefrau dem Amtsgericht Nürnberg eine ärztliche Stellungnahme des Klinikums am Europakanal – Fachärztin Dr. Krach –, dass nach den Schilderungen der Ehefrau davon ausgegangen werden könne, dass der Ehemann „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung leide, im Rahmen derer eine erneute Fremdgefährlichkeit zu erwarten sei. Der Ehefrau sei daher empfohlen worden, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und den Sachverhalt mit ihrer Rechtsanwältin zu besprechen, sowie zusätzlich psychiatrische nervenärztliche Abklärung beim Ehemann anzustreben.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 5]

Obwohl es sich um eine bloße, von der Ehefrau veranlaßte und geprägte, Ferndiagnose handelte, zeigte sich Richter Huber maßlos beeindruckt. Schließlich weiß man ja, daß Männer potentielle Gewalttäter zum Nachteil von/ihrer Opferfrauen sind. Er beorderte drei Polizeibeamte vor den Sitzungssaal und ließ den Angeklagten Gustl Mollath (ergebnislos) nach Waffen durchsuchen. So schilderte es Mollath in seinem Schreiben vom 26.9.2003 gegenüber dem Richter:

Ich kam um 11 Uhr 25 vor die Tür des Sitzungssaales Nr. 62 . Die Tür war geschlossen . Drei Polizisten , die auf dem Gang standen , fragte ich , ob ich eintreten kann (diese sagten mir vorher es liefe noch eine andere Verhandlung) .

Die Beamten meinten , kein Problem , ich könne eintreten .

Ich wartete auf der Zeugenbank auf meinen Termin .

Als die laufende Sitzung beendet war , kamen die Beamten auf mich zu und baten mich zu einer eingehenden Körper- und Taschen-, Durchsuchung .

Ich fragte , warum sie das nicht bei unserer ersten Begegnung machten . Sie meinten ich wäre ein Anwalt und hatten deshalb nicht gedacht , ich wäre Herr Mollath.

Die Beamten meinten , ich würde auf richterliche Anordnung auf Waffen durchsucht .

Ich bitte mir mitzuteilen :

  1. Welcher Richter hat diese Anordnung getroffen ?

  2. Mit welcher Begründung ?

  3. Wie ist es möglich , daß trotz richterlicher Anordnung , ich zuerst unbehelligt den Saal betreten konnte ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Janun, den Herrn Mollath kann man schon einmal mit einem Anwalt verwechseln. Er sieht nun mal nicht aus wie ein Gewalttäter. Und schon dieser erste Absatz seiner Eingabe vom 26.9.2003 belegt, daß er ein unangepaßter Angeklagter war, der den Finger auf die Wunde legte. Der nicht nach den Spielregeln funktionierte, sondern selbst gestalten wollte, der Eingaben über Eingaben verfaßte, Gott und die Welt anschrieb und daher schon sehr schnell in die Q-Kartei für Querulanten einsortiert wurde. Dazu trugen die formale Gestaltung seiner Briefe mit zum Teil übergroßen Buchstaben, deren großzügigen Verteiler und die riesige Unterschrift nicht unerheblich bei. Nein, ›normal‹ war und ist Gustl Mollath nicht. Er hätte Künstler werden müssen, um dem Schicksal, pathologisiert zu werden, entgehen zu können.

So wurde ihm auch die 106-seitige autobiographische Verteidigungsschrift mit dem Titel: ›Was mich prägte‹ zum Verhängnis. Versetzt man sich in den Angeklagten, erkennt man das mit dem Konvolut angestrebte Ziel. Seine Verteidigung gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung lautete:

106 Seiten umfasst die Verteidigungsschrift, die Günther Mollath im Jahr 2003 dem Amtsgericht Nürnberg vorlegte. Er wollte sich damit gegen die Vorwürfe seiner Frau verteidigen, er habe sie geschlagen und bedroht. Vor allem aber wollte er damit belegen, dass seine Frau ein Motiv hatte, ihn anzuschwärzen. Als Vermögensberaterin bei der Hypo Vereinsbank (HVB) sei sie in Schwarzgeldgeschäfte mit Verbindungen in die Schweiz verwickelt gewesen (siehe: Freitags mit einem Geldkoffer in die Schweiz). Er selber habe sie davon abbringen wollen, dabei sei es zum Streit gekommen, wie er in seiner Verteidigungsschrift schreibt: «Wir haben uns heftig gestritten. Sie will nicht aufhören (…) Sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich.»

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/Per-Intrige-fuer-2465-Tage-in-die-geschlossene-Anstalt/story/25120490

Daß ihm, dem Mann, die Opferrolle in einem Fall von häuslicher Gewalt abgenommen werden würde, daran hatte er sicherlich selbst Zweifel: weibliche Aggression gegen Männer ist bis heute ein Tabu-Thema, für das naturgemäß keine Forschungsgelder fließen, denn das zuständige geldgebende Familienministerium ist weiblich durchsetzt. Die Dunkelziffer dieser Taten ist enorm, weil Männer sich schämen, Gewaltopfer von Frauen zu sein.

Und so wollte Mollath auch zeigen, was für ein Mensch er war und ist. Welche biographischen und politischen Ereignisse ihn prägten, daß er Teil der Friedensbewegung war, gegen den Irak und Waffengeschäfte kämpfte, für Gerechtigkeit eintrat, er wollte belegen, welch ein rigider Moralist er sei, daß er Geld als Lebenssinn zutiefst verabscheute und daß er unter unter den geschäftlichen Aktivitäten seiner Frau physisch litt. So einem Menschen, dachte er sich wohl, könne man die angeklagte gefährliche Körperverletzung nicht so einfach unterstellen, wie das üblicherweise bei entsprechenden weiblichen Vorwürfen der Fall ist.

Diese Art der Verteidigung war natürlich naiv: eine geradezu bizarre Aktion angesichts der Realität deutscher Amtsgerichte. An den Verhandlungstagen eines Einzelrichters werden Verfahren im Stunden-, manchmal gar im Halbstundentakt erledigt. Da wird nicht in die Menschenseele geschaut, und Zeit für die Lektüre einer 106-Seiten-Verteidigungsschrift steht keinesfalls zur Verfügung.

Die neun Seiten des Konvoluts, die sich überaus konkret mit den schweizer Bankgeschäften seiner Frau beschäftigten, wurden noch am 26.11.2012 von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wie folgt bewertet:

So beginnt das genannte Schreiben, das als Verteidigungsschrift dienen sollte, mit einem vierseitigen Kapitel „Was mich prägte“. Hier beschäftigt sich Herr Mollath mit Ereignissen der Zeitgeschichte – von Martin Luther King über Kennedy, Vietnam, Biafra bis zur Mondlandung und Idi Amin – sowie mit beruflichen und familiären Aspekten. Dabei weist er darauf hin, dass er im Jahr 1999 an „über 600 Bundestagsabgeordnete“ sowie im Jahr 2000 an den Papst geschrieben habe. In Großbuchstaben führt er aus: „DIE GELDGEILHEIT WAR AUF DEM HÖHEPUNKT. NUR RENDITE KOSTE ES WAS ES WOLLE.“ Die angeblich „vielen Beweise“ bestanden in Zeitungsartikeln, Schreiben an verschiedene Personen, darunter an Kofi Annan und – als „Offener Brief“ – an „Altbundespräsident Theodor Heuss von seinen Bürgern PAPA Heuss genannt“. Nur neun Blatt hatten erkennbar mit Bankgeschäften zu tun, waren für sich jedoch nicht aussagekräftig und wurden auch nicht näher erläutert.

Sowas ist natürlich ›irre‹, und auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Otto Brixner, 7. Strafkammer, der ab 2006 für das Verfahren zuständig werden sollte, schrieb, in verdächtig kongenialer Empathie in die ihm doch eigentlich unbekannte Seelenlage von Richter Huber, in sein Urteil vom 8.8.2006:

In der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 vor dem Amtsgericht Nürnberg übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen. Nach dem Eindruck des RiAG Nürnberg bestanden aufgrund der zum Teil wirren Ausführungen des Angeklagten erhebliche Zweifel an dessen Schuldfähigkeit. Mit Beschluss vom 25.9.2003 wurde daher die Hauptverhandlung ausgesetzt und ein psychiatrisches Gutachten eingeholt zu der Frage, ob beim Angeklagten am 12.8.2001 bzw. 31.5.2002 die medizinischen Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorgelegen hätten.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 6]

Nein, nicht die 106 Seiten, die er während der Hauptverhandlung gar nicht lesen konnte, haben den Amtsrichter zur Aussetzung der Hauptverhandlung und zur Gutachtenbeauftragung veranlaßt, sondern die Ferndiagnose von Frau Dr. Gabriele Krach (Klinikum am Europakanal, Erlangen), die die Ehefrau erwirkt hatte. Und natürlich der lästige Angeklagte, der überaus selbstbewußt agierte. So stellte Mollath dem Richter am 26.9.2003 folgende, mehr als berechtigte Fragen:

Vor und bei der Übergabe meines Schriftsatzes ( der meine Verteidigung unterstützt ) an Sie , habe ich Ihnen gesagt , daß ein gewisser MARTIN M…. sich unter den Zuhörern befindet . [Anmerkung: der neue Lebensgefährte und jetzige Ehemann von Petra Mollath, Direktor der Immobiliensparte der Hypovereinsbank Group]

Ich habe Sie ausdrücklich darauf hingewiesen , daß ich MARTIN M… in diesem Verfahren als Zeuge benannt habe und dies auch , im übergebenen Schriftsatz , erklärt ist.

MARTIN M… durfte der gesamten Verhandlung beiwohnen !

Ich stelle hierzu die Frage :

  1. Warum ließen Sie das zu ?

  2. Hätte Martin M. dieser Verhandlung noch beiwohnen dürfen , obwohl ich ihn als Zeuge benenne ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Berechtigte Fragen, die in der Folge daher auch unbeantwortet blieben. Selbstverständlich dürfen benannte Zeugen der Hauptverhandlung nicht beiwohnen.

Aus diesem Schriftsatz Mollaths vom 26.9.2003 erfährt man auch, was neben den Schilderungen der Ehefrau Tatsachenbasis der folgenreichen Ferndiagnose von Frau Dr. Krach gewesen war: ein Schriftsatz Mollaths an den Richter Blos (Bloß?) im parallel laufenden Scheidungsverfahren, in dem Mollath schon am 11.6.2003 Angaben über ein geheimes Konto seiner Frau in der Schweiz und deren vielfältige Kundenbetreuungen mit Schweizbezug gemacht hatte. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs war die Frage, wie vermögend seine Frau bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens tatsächlich und nicht nur offiziell war, von ausschlaggebender Bedeutung. Mollath verlor auch hier: in der Folge trat seine Frau als Gläubigerin gegen ihn im Rahmen von Zwangsvollstreckungen in Erscheinung.

Mollath über die zeugenschaftliche Vernehmung seiner Frau am 25.9.2003:

Sie erklärte, man habe diesem Psychiater dieses Blatt vorgelegt und anhand dieses Blattes, hat er ein Gutachten über meinen Geisteszustand erstellt .

Er empfiehlt , die eingehendere Begutachtung meines Geisteszustandes .

In kürzester Zeit haben Sie beschlossen ein Psychatrisches Gutachten , von einem namentlich erwähnten Gutachter , machen zu lassen .

[…]

Ich bitte um umgehende Zusendung :

  1. des vorgelegten Blattes, wo ich Richter Blos um ein Faires und öffentliches Gerichtsverfahren bat . Das mir nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nach Artikel 10 :   Anspruch auf ein faires und öffentliches Gerichtsverfahren  zu steht .

Das hatten Sie nicht verlesen , nur den Beginn des Schreibens .

Ich möchte wissen was Frau Petra Mollath vorgelegt hat .

  1. Das vorgelegte Gutachten des Psychiaters

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Da ein Angeklagter nur ein über seinen Anwalt vermitteltes Akteneinsichtsrecht hat, hätte spätestens jetzt ein Pflichtverteidiger bestellt werden müssen: wie soll man sich gegen die Anordnung einer Begutachtung wehren, wenn man deren Grundlagen nur bruchstückhaft und aufgrund von Verlesungen kennt? Mollath hatte nicht einmal mitbekommen, daß es kein Psychiater, sondern eine Psychiaterin des Klinikums Erlangen war, die ihn derartig belastete. Ganz abgesehen davon, daß nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit regelmäßig ohnehin eine Pflichtverteidigung geboten ist.

http://www.mjv.rlp.de//icc/justiz/nav/946/binarywriterservlet?imgUid=2006eb94-edc8-321d-e0c0-99277fe9e30b&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111#page=40

Beim Einzelrichter wird erledigungsbewußt und pragmatisch durchentschieden. Jura am Hochreck kommt eher selten vor, Strafprozeßordnung oder gar Menschenrechte haben im kleinen Sitzungssaal Nr. 62 um 11:45 Uhr nichts verloren, und wo unter Zeitdruck gehobelt wird, da fallen nun mal Späne. Und es gibt, was Amtsrichtern zur Beruhigung des Gewissens dient, immerhin noch die zweite Tatsacheninstanz, das Landgericht, das im Regelfall in einer langwierigen Sitzung repariert, was in der Stunden-Sitzung unten geschludert worden ist, genauer gesagt: geschludert werden mußte.

Ein Fall Mollath sprengt die Dimensionen einer Einzelrichterverhandlung. Die Beauftragung eines psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit rettete über die Runden. Vielleicht wußte Richter Huber gar, daß im nächsten Jahr ein anderer Richter, nämlich Richter Eberl, für den Fall zuständig werden würde? Schließlich war der Umfang seiner Gutachtenauftrags begrenzt: die von der Ferndiagnose von Frau Dr. Krach insinuierte Gefährlichkeit des Gustl Mollath ließ er außen vor. Ihm ging es lediglich um die Schuldfähigkeit, und hätte er typischerweise entschieden, daß die angeblich geschlagene Frau recht hat und der Mann mit seiner Notwehrbehauptung lügt, dann wäre dem Angeklagten die Feststellung einer eingeschränkten Schuldfähigkeit strafmildernd zugutegekommen.

Diese Folgerungen verstand der nicht verteidigte Gustl Mollath nicht. Er war schlicht und einfach empört darüber, daß man ihn auf dieser schmalen Basis einer von seiner Frau beeinflußten Ferndiagnose für krank halten könne – was wiederum menschlich verständlich ist. Also fuhr er in seiner Eingabe vom 26.9.2003 an Richter Huber in Großschrift, die hier nicht darstellbar ist, fort:

Es ist für mich unglaublich , wie Sie diesen Beschluß , aufgrund dieser Hinweislage , fassen konnten .

Ich stelle den Antrag diesen Beschluß aufzuheben , da die Hinweise in keinster weise ausreichend sind .

Hier wird versucht mich mit allen Mitteln mundtod zu machen , da ich

Die Größte SCHWARZGELDVERSCHIEBUNG in die SCHWEIZ   aufdecken will .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Richter Huber wurde es wohl unheimlich angesichts der berechtigten Einwände des Angeklagten, mit denen er sich nicht auseinandersetzen wollte. Also fand er auch hier Abhilfe, wie man ressourcenschonend mit diesem Schreiben umgehen konnte: er faßte es als (von vorneherein unzulässige) Beschwerde gegen seinen Gutachtenauftrag auf, obwohl Mollath ihn um eigene Aufhebung gebeten hatte, und schickte die Akten zum Landgericht. Sollen die sich doch um den unangenehmen Kunden kümmern. Haben schließlich mehr Zeit als er, der in Akten ertrinkende kleine Einzelrichter.

Voilà, so geriet der Vorsitzende Richter am Landgericht Otto Brixner an den Fall, der mit seiner 7. Strafkammer für Beschwerdeentscheidungen gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zuständig war.

Gustl Mollath fühlte sich zurecht veräppelt, als das Landgericht unter Vorsitz von Brixner seine gar nicht erhobene Beschwerde am 29.10.2003 als unzulässig zurückwies. Akribisch, wie er ist, hatte er Brixner und die seiner der Kammer zugehörigen Beisitzerinnen, Richterin am Landgericht Heinemann und Schmiedel, nebst Aktenzeichen in seinem Rundumschlag vom 3.11.2003 als zwei der Adressaten seiner Eingabe aufgeführt.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

7 Qs 76/2003  lautet das Aktenzeichen, unter dem Brixner mit dem Sachverhalt vertraut gemacht wurde.

Mollaths Fax vom 3.11.2003 an Brixner und andere ist in Großbuchstaben wie folgt betitelt:

Meine umfangreichen Versuche Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz mit andauernder Steuerhinterziehung, Insidergeschäfte u.s.w, zu unterbinden .

Alle meine Anzeigen werden ignoriert .

Jetzt soll mein Geisteszustand geprüft werden .

Neben der 7. Strafkammer werden auch ein Richter von Kleist (Zivilverfahren 7 O 2869/03) sowie Richter Huber und Richter Bloß (Scheidungsverfahren 104 F 00818/03) adressiert.

Völlig zurecht kritisiert Mollath die unnötige, aber arbeitssparende Befassung des Beschwerdegerichts durch Richter Huber:

Ich hatte Richter Huber , in der Verhandlung am 25.9.2003, meinen Schriftsatz , über 106 Blätter , zur Unterstützung meiner Verteidigung und Darstellung der Umstände , übergeben .

Ich erwartete , wenn Richter Huber den Akt durchgearbeitet hat , würde Er seinen Beschluß revidieren und meinem Antrag entsprechen . […]

So wurde zwecklos das Beschwerdegericht bemüht und mir sollen vermeidbare Kosten auferlegt werden .

Ich bitte mir mitzuteilen ob und wie ich mich dagegen wehren kann .

Seine am 26.9.2003 an Huber gerichtete Fragen seien immer noch nicht beantwortet worden. Und er machte deutlich, daß er seine Mitteilungen über die krummen Bankgeschäfte seiner Frau und einiger ihrer Kollegen als Strafanzeige behandelt wissen wolle – sowohl die in dem Konvolut vom 24.9.2003 als auch die vom 11.6.2003 in dem Scheidungsverfahren sowie sein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der HBV Group vom 28.11.2002, das sein Anwalt in das von Richter von Kleist geführte Zivilverfahren einbringen sollte (ein Schreiben, das u.a. die Innenrevision der Hypovereinsbank Nürnberg auslöste).

Wörtlich führte er aus:

Richter Huber meinte in der Verhandlung vom 25.9.2003 meine Anzeige müsse ich bei der Staatsanwaltschaft machen , er wäre nicht zuständig.

Der Staatsanwalt war an wesend und hat alles gehört . Er gab den Eindruck den Richter zu unterstützen aber nichts mit einer Anzeige zu tun haben zu wollen.

Auch meinen Bitten zur Aufnahme ins Protokoll , hat Richter Huber nicht entsprochen.

Heute lese ich in der Strafprozess Ordnung unter

§ 158 Strafanzeige , Strafantrag (1)

1 Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft , den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden .

2 Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.

(2) Bei Straftaten , deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt , muß der Antrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll , bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden

Wurde dieser § gestrichen oder verändert ?

Wenn nein :

Warum hat sich Richter Huber und der anwesende Staatsanwalt nicht an dieses Gesetz gehalten ?

Unschwer vermag man sich die Reaktionen der Adressaten auszumalen, denn der Verfasser hatte ja recht mit seinen Beanstandungen. Ein unangenehmer Kunde, der den Betrieb aufhielt, irgendwie querulatorisch wirkte, dabei aber stets höflich blieb:

Ich bitte jeden Angeschriebenen um Hilfe und Unterstützung . Sehen Sie sich bitte meine Verteidigung vom 24.9.03 , die ich Richter Huber am 25.9.03 übergab, an .   Ich habe mich ein leben lang für eine ordentliche Welt eingesetzt .    Alle 7 Sekunden verhungert ein Kind . Da ist was mir wiederfährt gar nichts . Aber bei solchen Zuständen  gibt es keine Hoffnung für die Kinder der Welt.

Es ist eine unsägliche Schande was hier los ist .

Mit freundlichen Grüßen

Der u.a. adressierte Vorsitzende Richter am LG, Otto Brixner, reagierte unfreundlich auf die freundlichen Grüße. Für ihn war sogleich klar, daß Mollath nicht nur impertinent, sondern auch verrückt war. Nur so ist es zu erklären, daß er nach der ersten explizit als Strafanzeige bezeichneten Mollath-Schrift vom 9.12.2003, die wohl bewußt nicht an Nürnberger Institutionen gerichtet worden war (von denen erhoffte er sich kein Einschreiten mehr), laut Zeitungsberichten drei bis vier Wochen nach deren Eintreffen Anfang 2004 an die Steuerfahndung in Nürnberg einwirkte, nicht zu ermitteln, weil der Absender verrrückt sei:

Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang

Offenbar landeten die Anzeigen Mollaths nach einem Telefonat in der Schublade — Landtag will umfassende Aufklärung – 30.11.2012

NÜRNBERG  – Die Anzeigen Gustl Mollaths zu seiner Ansicht nach illegalen Schwarzgeld-Geschäften von Mitarbeitern der HypoVereinsbank in Millionenhöhe liegen auch den Nürnberger Finanzbehörden seit vielen Jahren vor. Sie sind dort nur sehr schnell in der Schublade verschwunden. Das geschah offenbar auf besondere Empfehlung der Justiz.

Im Archiv der Nürnberger Steuerfahnder schlummern aus heutiger Sicht brisante Unterlagen zum Fall Gustl Mollath. Schon 2004 ist dort seine Anzeige gelandet, in der er seine damalige Frau, die bei der HypoVereinsbank in Nürnberg arbeitete, und etliche ihrer Kollegen krummer Geschäfte bezichtigte. Zuvor lagen die Vorwürfe bereits der Staatsanwaltschaft vor. Auch bei der Finanzbehörde wurde die Angelegenheit aber schnell zu den Akten gelegt.

Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch.

Prüfung schnell abgeschlossen

Alexander Ulbricht, Sprecher des Landesamtes für Steuern, bestätigt den Eingang der Anzeigen von Mollath im Jahr 2004 bei den Finanzbehörden. Die Prüfungen seien ohne Ergebnis abgeschlossen worden. Auch dass dieses Ende schnell kam, „könnte sein“, meinte Ulbricht. Den Grund dafür kennt er aber nicht.

Zu diesem Zeitpunkt gab es längst den vertraulichen Bericht der HypoVereinsbank, der im Kern die Richtigkeit von Mollaths Angaben bescheinigte. Nachgefragt hat dort niemand. Er wurde erst kürzlich durch Veröffentlichung der Nürnberger Nachrichten bekannt.

In den genannten Behördenkreisen wird der heute pensionierte Richter Otto Brixner als jener Anrufer genannt. Er war es, der Gustl Mollath dann zwei Jahre später aufgrund eines entsprechenden Gutachtens in die Psychiatrie einwies, wo der Nürnberger bis heute sitzt. Während der Verhandlung 2006 hatte Brixner dem damaligen Angeklagten Mollath zum Teil lautstark und drohend verboten, sich über die Schwarzgeld-Geschichte weiter auszulassen.

Auf Anfrage teilte Otto Brixner gestern mit, er könne sich an ein solches Telefonat nicht erinnern. Das sei zu lange her, und an die Akten komme er nicht mehr heran.

http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018

Man sollte die Nürnberger Nachrichten für einen Preis vorschlagen: denn allein sie waren in diesem Fall investigatorisch tätig – mit weitreichenden Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg verhielt sich nicht anders als die Steuerfahndung, vermutlich aus denselben Gründen: Anzeigenerstatter war schließlich ein wegen häuslicher Gewalt Angeklagter, der es seiner Frau nur heimzahlen wollte und an dessen Geisteszustand Zweifel bestanden:

2004-02-19 Die Anzeige von Gustl Mollath von 2003-12-09 wird von der Staatsanwältin eingestellt mit der Begründung, es lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, es gäbe nur einen „pauschalen Verdacht“, die Angaben seien „unkonkret“ und ergäben „keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde“. (siehe Ablehnung der Anzeige [PDF-Datei])

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Tatsächlich war die Strafanzeige überaus detailliert und bot zahlreiche Ermittlungsansätze:

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

Es hat sich überdies herausgestellt, daß die Crédit Suisse, zu der die Bank Leu gehörte, mit der Mollaths Frau seinerzeit zusammenarbeitete, die von Mollath geschilderten identischen Praktiken, die sich als Beihilfe zur Steuerhinterziehung deutscher Anleger darstellen, auch noch in den Jahren 2004 bis 2010 fortsetzte:

03.12.2012

Landgericht Düsseldorf

Die Schwarzgeld-Tricks der Credit Suisse

Von Jörg Diehl, Düsseldorf

Zwielichtiger Kundenservice: Das Landgericht Düsseldorf analysiert, wie systematisch die Schweizer Großbank Credit Suisse deutsche Steuersünder vor Verfolgung schützte. Die Details sind pikant, die Einstellung des Verfahrens kostete die Bank 149 Millionen Euro.

Einer Kammer des Landgerichts Düsseldorf könnte demnächst das Etikett anhaften, die vielleicht umsatzstärkste Abteilung der nordrhein-westfälischen Justiz zu sein. Denn die Richter haben der Schweizer Großbank Credit Suisse eine Strafzahlung von 149 Millionen Euro auferlegt, weil das Geldhaus „in großem Umfang Kunden bei deren Steuerhinterziehungen unterstützt“ habe, wie es in einem nun veröffentlichten Beschluss heißt.

Die Richter arbeiteten in ihrer Entscheidung (Az. 10 KLs 14/11) heraus, wie systematisch die Bank sich in den vergangenen Jahren um das deutsche Schwarzgeld bemüht hatte, wie weit ihr Service reichte oder – anders gesagt – was man alles zu tun bereit war: Demnach bot die Credit Suisse ihren Kunden gegen Gebühr an, keine Ertragsaufstellungen nach Deutschland zu versenden, sondern diese in der Schweiz aufzubewahren. Offensichtlich sollten auf diese Weise mögliche Belege für eine Steuerstraftat verborgen werden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/credit-suisse-zahlt-strafe-wegen-beihilfe-zur-steuerhinterziehung-a-870583.html

Exakt dieselben verschleiernden Tricks schilderte Gustl Mollath – aber in Nürnberg bestand kein Interesse, die umsatzstärkste Abteilung der bayerischen Justiz zu werden: Mollath war ein Frauenschläger und nicht ganz richtig im Kopf. Da nützte ihm sein ersichtliches, akribisch notierte, Insiderwissen nichts.

Rechtsanwalt Dr. jur. hc. Gerhard Strate hat am 22.11.2012 erschöpfend analysiert, daß Mollaths Strafanzeige zur Aufnahme von Ermittlungen hätte führen müssen:

Dieser Analyse kann man sich nur anschließen.

Die Strafanzeige gegen die Staatsanwältin, die die Aufnahme der Ermittlungen abgelehnt hatte, blieb natürlich erfolglos (getreu dem Prinzip der „querulatorischen Kettenanzeigen“).

Ich weiß nicht, wie man das Unrecht, das Mollath auf allen Ebenen des Verfahrens erfuhr, kurz und knackig präsentieren könnte. Es ist unmöglich, all die Rechtsfehler und Übergriffe darzustellen, denen er ausgesetzt war. Es ist flächendeckend. Hier nur eine kleine Auswahl:

Der von Richter Huber ausgewählte ›Hausgutachter‹ Thomas Lippert, dessen wirtschaftliches Zweitstandbein neben dem Betrieb einer privaten Praxis die Erstattung forensischer Gutachten für öffentliche Institutionen ist:

http://web2.cylex.de/reviews/viewcompanywebsite.aspx?firmaName=dr–med–anna-christina-wunder-lippert–thomas-lippert&companyId=1428249

erwies sich als derjenige, der er laut Amtsrichter Eberl, der seit 2004 für den Fall zuständig war, sein sollte, nämlich als zuverlässiger Zuarbeiter des AG Nürnberg:

Denn in der weiteren Hauptverhandlung vom 22.4.2004 (gehört wurden bis dahin die dem Angeklagten feindlich gesonnenen Zeugen Petra Mollath, ihr Bruder und deren gemeinsame Freundin, die Sprechstundenhilfe aus der Arztpraxis von Madeleine Reichel) kam der von der Justiz auftragsabhängige Sachverständige, offenbar von dem neuerdings zuständigen Amtsrichter Eberl mit einem erweiterten Auftrag versehen, in einem mündlichen ›Gutachten‹ zu dem Schluß, daß Mollath, der eine Untersuchung verweigert hatte, nach Aktenlage und aufgrund des Eindrucks in der Hauptverhandlung vom 22.4.2012 nicht nur psychotisch sein könne, sondern daß auch die Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 StGB wahrscheinlich vorlägen.

Eine sichere Feststellung sei aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Angeklagten nur im Rahmen einer stationären, voraussichtlich sechswöchigen Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich.

[…]

An den schlüssigen und überzeugenden Ausführungen des dem Gericht seit vielen Jahren als sehr zuverlässig bekannten Sachverständigen Thomas Lippert hat das Gericht keine Zweifel.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist angesichts derrfe [sic!] Massivität der gegen den Angeklagten gerichteten Vorwürfe und der damit verbundenen Straferwartung gewahrt.

Eberl

Richter am Amtsgericht

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-05-05-Mollath-Amtsgericht-Einweisungsbeschluss.pdf

Plötzlich war aus der gefährlichen Körperverletzung, deren Straferwartung in der Einschätzung seines Vorgängers noch unter einem Jahr betragen hatte (selbstverständlich mit Bewährung, denn die Sozialprognose des nicht vorbestraften Angeklagten war gut, die gewichtigere Beziehungsat lag nun bereits drei Jahre zurück, die Ehe wurde im Jahr 2004 geschieden, eine Wiederholung war nahezu ausgeschlossen), eine massive Tat geworden, die eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung rechtfertigen könnte. Wie ist dieser rechtlich geradezu unerklärliche Wandel zu erklären?

Nun, für Richter Eberl ergab sich bejahendenfalls das positive Ergebnis, daß er sich mit der unangenehmen arbeitsaufwendigen Sache nicht mehr zu befassen brauchte: denn das Amtsgericht ist für Unterbringungen gemäß § 63 StGB nicht zuständig (§ 24 I Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz), die kann nur das Landgericht verhängen. Ein Segen, so konnte er das Verfahren loswerden. Und nach mir die Sintflut.

Immerhin war Gustl Mollath am 3.12.2003 ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden, Rechtsanwalt Dolmany, der sicherlich dem Amtsgericht Nürnberg ebenso als »zuverlässig« bekannt war wie der angenehme private Sachverständige ohne Doktortitel. Was schon sehr frühzeitig zu einer Vertrauenskrise zwischen Mandant und Verteidiger führte und letztlich in einen Entpflichtungsantrag des Anwalts mündete:

2005-06-15 Der Pflichtverteidiger Dolmany beantragt Entbindung von der Verteidigung, sein Vertrauensverhältnis zu Gustl Mollath sei erschüttert.
Gustl Mollath hatte seinen Pflichtverteidiger wiederholt begründet abgelehnt.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Im Urteil des LG Nürnberg heißt es unter Wiederholung dieses Antrags dazu:

U.a. habe der Angeklagte bereits mit den Fäusten an die Eingangstür seiner Kanzlei gedrommelt [sic!] und ihn, Rechtsanwalt Dolmany, für den Zeitraum von etwa einer Stunde daran gehindert, seine Kanzlei zu verlassen.

[…]

Am 04.08.2005 beantragte dann die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, dem Antrag des Pflichtverteidigers auf Entbindung von der Pflichtverteidigung stattzugeben und dem Angeklagten einen neuen Verteidiger beizuordnen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 8, 9]

Man wundert sich fast, daß wegen dieser Behauptung keine Anklage wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung zum Nachteil von Dolmany durch die StA Nürnberg erhoben worden ist…

Nicht mitgeteilt wird in dem Urteil allerdings, wie das Amtsgericht, Richter Eberl, der noch bis zum 29.12.2005 zögerte, das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vorzulegen, diesen Antrag beschieden hat. Zu den Mysterien dieses Falls gehört es, daß Rechtsanwalt Dolmany den Angeklagten auch noch am 8.8.2006 vor dem Landgericht vertrat. Nun kann man nicht allen Informationen trauen, die man im Internet findet, aber diese erscheint doch irgendwie plausibel, weil sie ins Bild paßt:

16.11.2012

Auf die Frage des Mitkommentator #1

„Wie engagiert war der Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung?“ ist folgendes zu sagen. Lt. Angaben des Angeklagten und des VRiLG a.D. Otto Brixner (ich habe am 15.11.12 mit ihm telefoniert), saß der Pflichtverteidiger nicht wie üblich, neben oder hinter dem Angeklagten, sondern auf der Seite der StA. Der Pflichtverteidiger war es sodann, der die Feststellung der Schuldunfähigkeit beantragte.

Im Ergebnis, Justizskandal mit den üblichen Beteiligten, Staatsanwalt, VRichter, Pflichtverteidiger und Gutachter. Und die Justizministerin hält den Deckel drauf.

[…]

Vielleicht spricht sich diese Behauptung auch zu Rechtsanwalt Thomas Dolmany in Nürnberg herum. Raum für eine etwaige Gegendarstellung an prominenter Stelle innerhalb dieses Beitrags sichere ich hiermit zu.

Nun lag also schon die zweite Ferndiagnose zum Nachteil des Angeklagten vor, diesmal vorgebracht durch ein mündliches Gutachten des bewährten Hausgutachters Thomas Lippert, der sich allerdings fragen lassen muß, wie er durch Aktenlektüre und Beobachtung des Angeklagten am 22.4.2004 auf Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu den möglichen ›Tatzeitpunkten‹ 12.8.2001 und 31.5.2002 gekommen ist.

Das Elend der Psychiatrie nahm nun seinen Verlauf. Denn das Amtsgericht beschloß, den Angeklagten zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand hinsichtlich der fraglichen Tatzeiten (auch wegen des angeblichen Briefdiebstahls vom 23.11.2002!)  und wegen der Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 StGB (die die Gefahr zukünftiger erheblicher Straftaten voraussetzt) für die Dauer von höchstens sechs Wochen in das Klinikum am Europakanal in Erlangen zu verbringen und zu beobachten (§ 81 StPO). Er sei zu entlassen, sobald der Untersuchungszweck erfüllt sei. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde der Leiter der forensischen Abteilung, Dr. Wörthmüller, beauftragt.

Sowohl der Sachverständige Lippert als auch Richter Eberl war bewußt, daß Mollath eine Untersuchung verweigerte und diese auch bei einem zwangsweisen stationären Aufenthalt verweigern würde. Lippert hatte explizit darauf hingewiesen und gerade deshalb die Höchstfrist einer stationären Unterbringung gemäß § 81 StPO, nämlich sechs Wochen, befürwortet, um den Angeklagten zur Kooperation mit einem Gutachter zu zwingen.

§ 81 StPO

(1) Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kann das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers anordnen, daß der Beschuldigte in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus gebracht und dort beobachtet wird.

(2) Das Gericht trifft die Anordnung nach Absatz 1 nur, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist. Das Gericht darf diese Anordnung nicht treffen, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(3) Im vorbereitenden Verfahren entscheidet das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre.

(4) Gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde zulässig. Sie hat aufschiebende Wirkung.

(5) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Absatz 1 darf die Dauer von insgesamt sechs Wochen nicht überschreiten.

Natürlich stand die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe. Der vorgeworfene Briefdiebstahl und die seinerzeit wohl vorgeworfene einfache Körperverletzung vom 31.5.2002, die die Ehefrau vor dem Landgericht nicht zu konkretisieren vermochte, weshalb auf eine wackelige Freiheitsberaubung durch bloßes Stehen des Angeklagten im Türrahmen des Arbeitszimmers für 1,5 Stunden umgestellt wurde (jaja, dieses Verfahren ist schlicht unglaublich), scheiden als bedeutende Straftaten aus. Es verbleibt der bestrittene Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung vom 12.8.2001, für die selbst bei der ungerechtfertigten Annahme eines dringenden Tatverdachts unter Berücksichtigung aller Umstände allenfalls eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe von unter einem Jahr in Betracht kam.

Und sowohl der Psychiater Thomas Lippert, der dem Amtsrichter Eberl die erwünschte maßgeschneiderte Vorlage geliefert hatte, als auch Richter Eberl setzten sich über das Bundesverfassungsgericht hinweg, das § 81 StPO spätestens im Jahr 2001 verfassungskonform ausgelegt hatte: wenn ein Beschuldigter/Angeklagter sich nicht begutachten lassen will, darf eine Unterbringung, unabhängig davon, ob sie gemäß § 81 StPO oder in einem sonstigen Krankenhaus stattfindet, lediglich zum Zweck der Beobachtung oder gar der Erzwingung einer Kooperation nicht angeordnet werden.

Dieser Mannheimer Fall (mal wieder!) war Auslöser der Entscheidung des BVerfG:

13.09.2001

Flowtex-Skandal Schmider darf wieder zurück nach Mannheim

Von Dietmar Hipp

Der frühere Flowtex-Chef Manfred Schmider hat im Streit um seine psychiatrische Begutachtung einen Sieg errungen. Das Bundesverfassungsgericht ordnete an, dass Schmider aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart, wohin er zur Untersuchung wegen des Verdachts auf Größenwahn verlegt worden war, wieder in die JVA Mannheim zurückgebracht werden muss.

Karlsruhe – Seit Dienstag ist Schmider wieder in seiner angestammten Einzelzelle. Die Unterbringung und Untersuchung Schmiders in Stuttgart, letzten Endes angeordnet durch das OLG Karlsruhe, habe womöglich in „unzulässiger Weise in seine Verteidigungsrechte eingegriffen, mithin gegen die Grundsätze fairen Verfahrens verstoßen“, befand das Bundesverfassungsgericht. Schmiders Frankfurter Anwalt Wolf Schiller hatte geltend gemacht, er könne seinen Mandanten in Stuttgart – anders als in Mannheim – nicht mehr angemessen auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Die Anfahrtswege seien zu lang, die Besuchszeiten zu kurz und die Gerichtsakten lägen nur in Mannheim zur Einsicht aus. Außerdem gebe es durch die Begutachtung, mit der die Verteidigung nicht einverstanden ist, unzumutbare Belastungen für Schmider: In Stuttgart, wo Schmider in einer Dreibett-Zelle untergebracht war, leide er unter der ständigen Beobachtung durch Ärzte, Pfleger und Mitgefangene.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hatte der Gießener Psychiater Willi Schumacher Schmider attestiert, er leide womöglich an Größenwahn, der seine Schuldfähigkeit und damit seine Strafbarkeit mindere. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer ordnete daraufhin eine Zweitbegutachtung an, weil der Erstgutachter seine Kompetenzen überschritten und sich allein auf die Darstellung Schmiders gestützt habe. Schmider weigerte sich aber, sich erneut begutachten zu lassen und legte zunächst beim OLG Karlsruhe Beschwerde ein. Auf dessen Beschluss hin entging Schmider zwar der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wurde aber zur weiteren Beobachtung in die ärztliche Abteilung der JVA Stuttgart gebracht. Weil die „aufgezeigten Nachteile“ dieser Maßnahme für Schmider das Untersuchungsinteresse des Staates überwiegen, gab schließlich das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag Schmiders statt (Az. 3 Ws 154/01).

http://www.spiegel.de/wirtschaft/flowtex-skandal-schmider-darf-wieder-zurueck-nach-mannheim-a-157200.html

Nunja, das ist die journalistische Darstellung dieser Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.9.2001. Schon am 9.10.2001 lag aber die endgültige Entscheidung vor, und die formuliert existenzielle Rechte eines Beschuldigten:

2. Seine gegen diese Anordnung eingelegte Beschwerde begründete der Beschwerdeführer u. a. damit, dass die Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung nach § 81 StPO nicht vorlägen. Der Zweitgutachter habe nicht nachvollziehbar begründet, warum er die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich halte. Die Unterbringung sei auch nicht unerlässlich, sondern unzweckmäßig und unverhältnismäßig. Sie stelle sich als repressive Maßnahme mit dem Ziel dar, auf die Aussage- und Mitwirkungsfreiheit des Beschwerdeführers einzuwirken.

[…]

Das Oberlandesgericht hat die Bedeutung und Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers bei der Anordnung seiner Verlegung und Beobachtung verkannt.

[…]

Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).

[…]

(1) Die vom Gutachter genannten Bedingungen, die die angeordnete Beobachtung sinnvoll und ergiebig machen könnten, lassen sich in zulässiger Weise nicht herstellen. Das Untersuchungskonzept zielt darauf ab, den Beschwerdeführer in seinem Alltagsverhalten, seiner Interaktion mit anderen Personen und seinem Verhalten gegenüber Personen, deren Urteil er nicht befürchten muss oder das er für belanglos hält, zu beobachten. Er soll in seiner eigenverantwortlichen Gestaltung des Tagesablaufs, seiner persönlichen Pflege oder Vernachlässigung von Interessen und in seiner Integrationsfähigkeit in die jeweilige Umwelt bzw. Gemeinschaft beobachtet werden. Die damit angestrebte Totalbeobachtung, die Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Beschuldigten erbringen soll, die er von sich aus nicht preisgeben will, von denen aber erhofft wird, dass er sie unter der Einflussnahme Dritter offenbart, ist unzulässig. Denn eine solche Maßnahme liefe auf die Umgehung des verfassungsrechtlich garantierten Schweigerechts des Beschuldigten und einen Verstoß gegen § 136 a StPO hinaus. Verfassungsrechtlich steht einer solchen Totalbeobachtung der unantastbare Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten entgegen, der dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht würde, dass sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde.

Es verwundert nicht, daß diese Entscheidung weder in der Justiz noch in der Psychiatrie (beide sind unter Allmachtsverdacht stehende Instanzen) den rechten Widerhall gefunden hat.

Zum Nachteil des nicht gerade einfachen Menschen Gustl Mollath.

(wird fortgesetzt)

Update (7.12.2012)

Und nun stellt sich auch das heraus:

Schon 2003 gab es Hinweise

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich musste in der Sitzung auf Nachfrage des CSU-Abgeordneten Ernst Weidenbusch eingestehen, dass es schon im Jahr 2003 Hinweise auf einen internen Untersuchungsbericht der HVB gab – auf den Bericht also, dessen Existenz erst 2011 und dessen Inhalt erst jetzt publik wurde.

In einem Schreiben der HVB an Mollath, das der Staatsanwaltschaft damals schon vorgelegen habe, habe die Bank nämlich solche internen Untersuchungen angekündigt, räumte Nerlich ein. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg forderte den Bericht aber erst nach Medienberichten im Jahr 2011 von der HVB an.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111848062/Merk-verteidigt-ihr-Verhalten-im-Fall-Mollath.html

Update (10.12.2012)

Fall Mollath – Grünen-Fraktionschef greift Staatsanwaltschaft an

Montag, 10. Dezember 2012, 12:47 Uhr

München (dpa/lby) – Im Streit um die Zwangsunterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie hat Grünen-Fraktionschef Martin Runge der Nürnberger Staatsanwaltschaft gravierende Fehler vorgeworfen. Runge stellte es am Montag als unverständlich und nicht nachvollziehbar dar, dass die Behörde nach Mollaths Anzeige 2003 nicht aktiv geworden sei. So habe die Staatsanwaltschaft weder bei Mollath nachgefragt, noch sich an die HypoVereinsbank gewandt, die nach Mollaths Hinweisen interne Untersuchungen eingeleitet hatte – was die Ermittler wussten. Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich habe in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss des Landtags nicht beantwortet, warum dies nicht geschehen sei, kritisierte Runge.

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/fall-mollath–gruenenfraktionschef-greift-27598538.bild.html

Das kann er auch nicht beantworten, wenn er damit beschäftigt ist, seiner ›Fürsorgepflicht‹ für eine der Strafvereitelung verdächtigte Staatsanwältin nachzukommen (obwohl bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist).

Und dann gab es am 6.12.2012 noch ein sehr interessantes Gespräch von Anke Domscheit-Berg mit dem Nürnberger Günther Beckstein, der aus sehr eigenartigen Gründen mit seinem Nachfolger Horst Seehofer und mit der Justizministerin Beate Merk hadert:

Günther Beckstein sorgt sich um den Rechtsstaat

Ein Gastbeitrag von Anke Domscheit-Berg

Am 06.12.2012 war ich auf der Demokratietagung in Speyer, an der unter anderem auch Günther Beckstein, CSU, teilnahm. Ich nutzte die Mittagspause, um ihn auf den Fall Gustl Mollath anzusprechen und erzählte ihm, dass am gleichen Morgen die BBC in England und wenige Tage davor auch schon die englische Tageszeitung Guardian über diesen Justizskandal berichtet hat und dass ich den Eindruck habe, dass nicht nur der Ruf Bayerns hier auf dem Spiel steht sondern auch der Ruf Deutschlands als Rechtsstaat.

[…]

Ich fragte Günther Beckstein nach seiner Meinung dazu. Seine Meinung wurde sehr schnell klar: das Thema echauffierte ihn ganz erkennbar, er fand, Politik sollte sich raushalten (also auch er), der Mollath hätte ja selbst für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sorgen können und überhaupt, alle Instanzen hätten ja das Urteil bestätigt. Die Medien würden den Fall falsch darstellen, Fakten weglassen und eine Kampagne betreiben. Ich hätte ja einfach keine Ahnung. Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht, als die Medien immer schreiben würden. Ich warf ein, dass ich nicht weiß, wer damals was gemacht hat aber dass sogar, wenn diese Vorwürfe wegen Tätlichkeiten gegenüber seiner Frau alle gestimmt hätten, wäre er seit Jahren ein freier Mann.

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Der Richter soll seinerzeit die Finanzbehörde angerufen haben (berichten die Nürnberger Nachrichten), und von Ermittlungen in dieser Sache abgeraten haben, mit Bezug darauf, dass Mollath ja verrückt wäre. Zu dieser Aussage warf Beckstein sofort ein, das wäre frei erfunden, der Richter würde das vehement leugnen. Die Wahrheit zum Anruf kenne ich nicht. Aber auch der Spiegel schreibt, dass den Nürnberger Nachrichten ein Anruf von Seiten der Justiz bestätigt wurde von Beamten der Finanzbehörde.

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Meine Bitte um Unterstützung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Mollath stieß bei Beckstein dennoch auf taube Ohren. Für mich überraschend erregte sich der Grand Senior der CSU sehr – jedoch in einer nicht erwarteten Art und Weise. Ich hatte erwähnt, dass Seehofer ja nun auch ein Aufrollen des Falles befürwortet hatte. Genau das fand Beckstein jedoch falsch. Mehrfach wiederholte er sein Mantra – dies sei ein Eingriff in den Rechtsstaat, die Justiz sei unabhängig und weder Merk noch Seehofer dürfen sich da einmischen. Die schriftliche Äußerung von Seehofer dazu käme eine Dienstanweisung gleich und das ginge einfach gar nicht. Seehofer bestreitet auch jeden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

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Beckstein wiederholte dennoch immer wieder, dass es für ihn der Untergang des Rechtsstaates wäre, wenn irgendein Politiker sich da einmische. Schließlich könne Mollath ja ein Wiederaufnahmeverfahren selbst anstrengen und dann würden die rechtlichen Prozesse auch alle ganz ordnungsgemäß ablaufen. Wie ordnungsgemäß diese rechtlichen Prozesse in der Vergangenheit jedoch abliefen, durfte Mollath ja leider hinlänglich erfahren.

Beckstein berief sich auch auf die Bestätigung des Urteils durch den BGH, auf mehrere psychiatrische Gutachten, die alle das gleiche ergeben hätten und fragte mich, ob ich eine Ahnung davon hätte, was dieser Mensch alles für Briefe und Petitionen geschrieben hätte, an Gott und die Welt. Meine Antwort: ich hätte vermutlich an den Papst persönlich geschrieben, wenn man mich Jahre lang als verrückt einsperren würde. Wie soll man sich denn wehren, wenn es offenbar rechtlich nicht geht? Aber Beckstein meinte nur, der Mollath der hätte früher auch schon so Briefe geschrieben. Ja, das stimmt, „der Mollath“ hat z.B. auch schon 2005 einen Brief an Beckstein (damals bayerischer Innenminister) geschrieben, mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Staatsanwältinnen, die nicht wegen der von ihm angegebenen Schwarzgeldgeschäfte ermittelt hätten, auf die Beckstein jedoch nicht reagierte. Aber er hatte auch früher schon Briefe geschrieben an große Verteiler und mit großer Schrift. Klarer Fall für „gemeingefährliches Verhalten“, das hinter forensische Gitter gehört? Das wäre mir neu.

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Ich hoffe sehr, dass das Gespräch auf Beckstein trotz seines Abblockens und seiner vordergründig negativen Reaktion einen Eindruck hinterlassen hat, der ihn zum Nach- und Umdenken bringt. Seine erkennbar heftige Aufregung spricht trotz seiner Beteuerung „der Fall ist mir eigentlich egal, das regt mich überhaupt nicht auf“ dafür, dass er genau weiß, worum es geht – um einen Skandal, der noch sehr weite Kreise ziehen wird.

Es ist höchste Zeit. Jeder Tag, den Gustl Mollath eingesperrt verbringen muss, ist ein Tag zu viel.

Dieser Beitrag wurde am 10. Dezember 2012, 14:59 unter menschenrechte verfasst.

http://www.wolfgang-dudda.de/?p=7889

Und noch ein must-be: Oliver Garcías Interview mit dem Schöffen Heinz Westenrieder über die Hauptverhandlung vom 8.8.2006:

10. Dezember 2012

Interview zum Fall Mollath: Eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung

Oliver García

Herr Westenrieder, Sie haben in dem Strafverfahren gegen Gustl Mollath als Schöffe mitgewirkt. Mollath ist seit fast sieben Jahren in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und spätestens seit ein paar Wochen mehren sich die Anzeichen, daß er dort nicht hingehört. Sie selbst haben sich bereits mehrfach in diesem Sinne zu Wort gemeldet.

In Ihren bisherigen Stellungnahmen gegenüber Medien haben Sie klargestellt, daß Sie an das Beratungsgeheimnis (§ 45 Abs. 1 Satz 2, § 43 DRiG) gebunden sind, aber daß dies Sie nicht daran hindert, sich zu den Vorgängen in der öffentlichen Hauptverhandlung zu äußern. Das sehe ich auch so. Ich danke Ihnen, daß Sie bereit sind, über den Verlauf der Hauptverhandlung im Falle Mollath genaueres zu berichten. Ich möchte unser Gespräch bewußt nicht beschränken auf Dinge, die juristisch relevant sind, sondern auch die Chance nutzen, vermittelt zu bekommen, wie dieser für das weitere Leben von Gustl Mollath einschneidende Gerichtstermin verlaufen ist.

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http://blog.delegibus.com/2747