Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (IV)

Das ist doch seltsam, wie viele Medien verkennen, worum es in dem Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹ wie auch in dem zur Zeit anhängigen Zivilverfahren gegen die Anzeigeerstatterin Claudia D. geht: da wird von Rache, Nachtreten, Buchreklame, Jammerei deliriert – niemand von diesen Schnellschuß-Journalisten hat das Buch, das einen veritablen Justiz- und Medienskandal offenlegt, gründlich gelesen, oder sich mit der Beweislage, wie sie sich nach den öffentlichen Teilen der Hauptverhandlung und den öffentlich gewordenen Akteninhalten darstellt, befaßt. Nein, da wird wieder und wieder behauptet, daß Aussage gegen Aussage stehe und daß das Gericht die Wahrheit einfach nicht herausgefunden habe. Das ist bequemer, als sich selbst mit der Materie zu beschäftigen, und es verdeckt den Blick darauf, daß das Gericht, jedenfalls in seiner mündlichen Freispruchsbegründung, eine nachvollziehbare und die Beweislage würdigende Begründung schlicht verweigert hat. Aus der vom beteiligten Vorsitzenden Richter am LG Dr. Bock formulierten Pressemitteilung vom 31.5.2011 geht noch nicht einmal hervor, warum der Angeklagte eigentlich freigesprochen worden ist – das ist freilich ein Novum und weist darauf hin, daß nicht einmal die attestierte und öffentlich bekannte Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussage von Claudia D. kommuniziert werden sollte. Sie zu schonen, Kachelmann zu schaden und Rechtsanwalt Schwenn zu schmähen (wie überhaupt alle kritischen Stimmen gegen Staatsanwaltschaft und Gericht in die Schranken zu weisen) war das Ziel der Freispruchsbegründung sowie der parallelen Pressemitteilung.

Jedem, der sich im Rahmen des Möglichen die Mühe gemacht hat, war und ist allerdings klar, daß Jörg Kachelmann Opfer einer Falschbeschuldigung sowie einer Justiz wurde, die nicht willens oder in der Lage war, dies rechtzeitig zu erkennen, und die am Ende nur noch nach Gesichtswahrung trachtete, Hand in Hand mit entfesselten Medien, die sich vor den rumpeligen Karren der Staatsanwaltschaft hatten spannen lassen und nun ebenfalls nichts mehr von der Sache hören wollen. Denn, so dämmert es ihnen, das wäre auch für ihre Reputation schädlich, wenn Kachelmann mit seiner Schadensersatzklage wegen Falschbeschuldigung gegen die Anzeigeerstatterin obsiegen würde. Denn dann könnte nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaft Mannheim den Kopf in den Sand stecken und einen Tatverdacht gegen ihre Kronzeugin verneinen.

Tatsächlich stehen die Chancen gut: denn die von Falschbelastungsmotiven, Unwahrheiten, Inkonstanzen, an das Beweisergebnis angepaßten Nachbesserungen und überwiegenden ›Lücken‹ geprägte Aussage der Nebenklägerin schied selbst für das Landgericht Mannheim als Beweismittel aus, und die erhobenen Sachbeweise (rechtsmedizinische und biologische Gutachten) widerlegten ihre ohnehin unglaubhafte Darstellung, wie hier nachzulesen ist:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/13/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-i/

Einmal mehr hat Gisela Friedrichsen den leider stilbildenden Franz Josef Wagners und Tanja Mays des Gewerbes den Kopf zurechtrücken müssen:

Kommentar

Kachelmanns Konter

Von Gisela Friedrichsen

Es könnte delikater werden als alles, was man je über Jörg Kachelmann, 54, erfahren hat. Denn nun beginnt der Wettermoderator mit der Attacke gegen diejenigen, die ihn für 132 Tage in U-Haft gebracht, die ihn mit einem acht Monate währenden Strafprozess überzogen und seine Zukunft mit einem Freispruch allerletzte Güte beschwert haben.

[…]

Er führt keinen Rachefeldzug, sondern wehrt sich gegen Unrecht.

Für die erlittene U-Haft stehen Kachelmann 25 Euro pro Tag vom Staat zu. Doch wer zieht diejenigen zur Rechenschaft, die die Treibjagd eröffneten und monatelang wider besseres Wissen anheizten?

Im Fall des im Sommer verstorbenen Lehrers Horst Arnold, der seine Strafe von fünf Jahren bis zum letzten Tag hatte absitzen müssen, bequemte sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt erst jetzt – elf Jahre nach einer erfundenen Vergewaltigung –, die Frau anzuklagen. Staatsanwälte, die schlampig ermitteln, müssen dafür nicht einstehen. Richter, die ein Fehlurteil fällen, verschanzen sich hinter ihrer grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit.

In Mannheim ist nichts darüber bekannt, dass die Staatsanwaltschaft seit Rechtskraft des Kachelmann-Freispruchs gegen Claudia Dinkel von Amts wegen tätig geworden wäre. Was ist los in dieser Justiz, die offenbar falsch Beschuldigte mit ruinösen Urteilsbegründungen in die Freiheit entlässt, Falschbeschuldiger(innen) und deren Helfer in der Justiz hingegen verschont?

Die blonde Frau, die in der vorigen Woche in den Frankfurter Gerichtssaal huschte, wo sie als Beklagte ihrem ehemaligen Traummann gegenübersitzen musste, ist nicht das eigentliche Ziel des Klägers Kachelmann. Er führt keinen Rachefeldzug gegen sie, sondern er wehrt sich gegen Unrecht und fängt damit klein an. Gut 13 000 Euro will er von ihr (und wer das Mannheimer Urteil genau liest, stellt fest, dass die Richter durchaus auch von einer Falschbeschuldigung ausgingen).

[…]

Obsiegt er mit seiner Klage, werden dem ersten Schritt größere folgen.

Dann wird sich die Staatsanwaltschaft Mannheim fragen müssen, ob sie Frau Dinkel weiterhin unbehelligt lassen kann. Aber nicht nur das: Es ist noch nicht oft vorgekommen, dass ein Bundesland für die Fehler in seiner Justiz zur Verantwortung gezogen wurde, aber es gibt Präzedenzfälle. So musste Nordrhein-Westfalen 2005 im Fall Klaus Esser für das Fehlverhalten einiger Staatsanwälte 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Sollte der Strafprozess gegen Kachelmann nur deshalb mit einem so windigen Freispruch geendet haben, weil die Richter angesichts der Parteilichkeit, der Durchstechereien, der Tricks und Finten ihrer Kollegen auf der Anklageseite auch an den baden-württembergischen Staatssäckel dachten, dann hätten sie sich dem Verdacht der Rechtsbeugung gefährlich genähert. Also Kachelmann und kein Ende – gut so.

Der Spiegel 45/2012, 5.11.2012, S. 48

Ihr – pardon, Frau Friedrichsen – Kollege Jost Müller- Neuhof vom TAGESSPIEGEL wird spätestens jetzt einsehen müssen, welch himmelschreiender Unterschied  zwischen dem Kommentar einer justizkritischen, fundiert über den Verfahrensstoff verfügenden, Gerichtsreporterin und den polemischen Anmerkungen eines vom Buchautor Kachelmann kritisierten Journalisten besteht, der zudem noch von Überdruß an der ganzen Sache geplagt wird. Wer wird schon gern daran erinnert, daß er früher mal falsch gelegen hat?

Ja, das hat Müller-Neuhof seinen Lesern vorenthalten, daß es in dem Buch auf S. 258 heißt:

Jörg Kachelmann:

Es ist schwierig nach alldem, das hohlste und dreisteste Blatt zu küren. Burdas Bunte oder Focus, Springers Bild, die Süddeutsche, der Stern, der Tagesspiegel sind sicher die Blindesten unter den Einäuigen […]

Dem schon frühzeitig per Twitter durch Kachelmann getadelten Reporter Hans Leyendecker von der SÜDDEUTSCHEN, der während des Prozesses trotz öffentlich zugegebener Aktenkenntnis unbegreiflicherweise stramm auf Kurs der Staatsanwaltschaft gefahren war,

http://www.sueddeutsche.de/panorama/vorwurf-der-vergewaltigung-kachelmann-prozess-startet-im-september-1.972217

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-das-trauma-der-gutachter-1.981640

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-das-trauma-der-gutachter-1.981640-2

schien keine Probleme damit zu haben, später, am 14.2.2012, umzuschwenken und zu dieser neuen Einsicht zu gelangen:

Kachelmann gewinnt Klage gegen Medien

Im Elend für den Angeklagten

14.02.2012, 18:14

Von Hans Leyendecker

Indiskretionen über die Vernehmung, Berichterstattung über Sex-Praktiken: Der Fall Kachelmann hat bei allen Beteiligten Blessuren hinterlassen. Nun hat das Oberlandesgericht Köln eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten.

[…]

Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.

http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

Da tut sich ein Jost Müller-Neuhof deutlich schwerer:

14.10.2012 00:00 Uhr

Ein SPRUCH

Gespaltene Persönlichkeiten

von Jost Müller-Neuhof

[…]

Nun zeigt Kachelmann, dass er wenig auf diese Rechte [Persönlichkeitsrechte] gibt. Jedenfalls dann, wenn es nicht seine sind.

Er nennt jene Frau, die ihn aus seiner Sicht falsch beschuldigt, mit vollem Namen, lässt Fotos von ihr drucken und beleidigt sie als Kriminelle. Das ist keine Abrechnung, das ist Rache. Kachelmann will jetzt quälen, wie er gequält worden ist. Sollte sein vermeintliches Opfer von damals wirklich aus Kränkung und von Rache beseelt gelogen haben, so wird er ihm jetzt immer ähnlicher. Der nächste logische Schritt wäre, er beschuldigte nun sie, ihn vergewaltigt zu haben.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

»aus seiner Sicht falsch beschuldigt« – welche Sicht hat eigentlich der sich neutral gebende Müller-Neuhof? Warum ist Kachelmann »aus seiner Sicht« als Prozeßbeobachter und Gerichtsreporter denn eigentlich freigesprochen worden? Immerhin, er kann sich vorstellen, daß Kachelmann das Opfer einer frei erfundenen Beschuldigung geworden ist, ja, er kann sich sogar vorstellen, welche Qual Untersuchungshaft, Prozeß und Medienhatz für einen Unschuldigen bedeuten muß. Wie aber kann es sein, daß derjenige, der eine der Verantwortlichen für diese Qual lediglich zur Rechenschaft zieht, sie auf moralisch und rechtlich identisch ›qualvolle‹ Weise behandelt wie seine Falschbeschuldigerin aus Rache? Seit wann ist die Herstellung von Gerechtigkeit unmoralisch? Der Name des zu Unrecht Verfolgten war von Anfang in den Medien – das nur vermeintliche ›Opfer‹ hat sich selbst in die Medien gebracht und Fotos abdrucken lassen, nicht etwa Kachelmann. Selbst das LG Mannheim hat am 26.10.2012, nach Kenntnisnahme der einschlägigen BGH-Rechtsprechung, eingesehen, daß die Anzeigeerstatterin und jetzige Beklagte ihr Recht auf Anonymität verwirkt hat. Und aus welchen Gründen sollte eine intentionale Falschbeschuldigung aus Rache, die selbst Müller-Neuhof für möglich hält, keine kriminelle Handlung sein, und die entsprechende Titulierung eine Beleidigung?

Und jetzt macht er sich richtig lächerlich:

Beide mögen „Personen der Zeitgeschichte“ sein, deren Rechte gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen werden dürfen. Vor allem aber sind sie Personen des öffentlichen Ärgernisses. Kachelmann und Gattin räsonieren über die ach so blöden Richter, den erbärmlichen Rechtsstaat, die miese Juristenausbildung – und übersehen, mit welchem Augenmaß und welcher Sorgfalt eben jene ihnen entgegengekommen sind, im Mannheimer Strafprozess, vor allem aber in den Verfahren, die Kachelmann seither gegen Medien geführt hat.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

Im Mannheimer Strafprozeß ist dem Beschuldigten/Angeklagten mit ›Augenmaß und Sorgfalt‹ entgegengekommen worden? OMG. War Herr Müller-Neuhof etwa nicht ständiger Gast dieser in die Länge gezogenen, teilweise lachhaften (Reise in die Schweiz) und unwürdigen Veranstaltung mit einem zusammenphantasierten Verurteilungsplädoyer der Staatsanwaltschaft bis hin zur »erbärmlichen« (O-Ton Schwenn) Pressekonferenz des Gerichts in eigener Sache, die als Urteilsbegründung ausgegeben wurde? Daß die Justizkritik des Ehepaars Kachelmann sich auf den Mannheimer Strafprozeß und die Behandlung von Sexualdelikten allgemein richtet, versteht sich von selbst. Zivilgerichte, die den Schutz des Individuums vor der Niedertracht der Presse stärken, verdienen selbstverständlich Lob. Nicht nur das der unmittelbar Betrofffenen. Denn selbst als Leser überkommt einen oft ein Ekelgefühl… Man nennt es heutzutage ›Fremdschämen‹.

Aber mit dem Presseausweis in der Tasche darf man wohl ganz unreflektiert seine persönlichsten Ressentiments öffentlich machen:

Man wünschte, die Geduld der Richter wäre zu Ende. Wer seine Rechte nutzt, um sie anderen um die Ohren zu hauen, hat sie nicht verdient. Persönlichkeitsrecht ist ein großes Wort. Letztlich geht es um Respekt. Kachelmann aber scheint keinen zu empfinden und welchen für ihn aufzubringen, wird langsam schwierig.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

Janun, wie soll das technisch vor sich gehen? Soll ein Gericht, konfrontiert mit Widersprüchen Kachelmanns und seines Verlags gegen einstweilige Verfügungen, die die frühere Nebenklägerin gegen die Namensnennung erwirkt hat, mit den Achseln zucken und erklären, mit diesen Widersprüchen befasse es sich mangels „Respekts“ von Autor und Verlag gar nicht erst? Die kommen in die Rundablage sprich Papierkorb? Welche krude Vorstellungen von Rechtsstaat hat Müller-Neuhof eigentlich? Die Widersprüche haben sich immerhin als berechtigt erwiesen. Aber dazu schweigt ein Journalist dieses Schlages lieber.

Es ist zu vermuten, daß Müller-Neuhof in die Schule Alice Schwarzers gegangen ist und nunmehr der Propaganda frönt. Jedenfalls online. Da kann man ja die Sau rauslassen – die anderseits ewig existieren und desavouieren wird, während die Zeitung im Altpapier-Container landet. Die Schwester im Geiste hat angesichts der nun wirklich geradezu unverfrorenen Zivilklage Kachelsmann gegen Claudia D. jedenfalls entsprechend getönt:

06.07.2012

Es reicht, Herr Kachelmann!

Jüngst war in den Medien zu lesen, Jörg Kachelmann wolle nun seine Ex-Freundin Claudia D. auf „Schadensersatz“ verklagen. Die Klage hat eine Anwältin in Frankfurt eingereicht. Vor dem Hintergrund des Mannheimer Urteils ist eine solche Klage juristisch gesehen schlicht ein Witz. Doch das Lachen bleibt einem im Halse stecken, wenn man hört: Die Verhandlung soll am 31.10.2012 tatsächlich stattfinden – passend zum Erscheinen des Kachelmann-Buches „Recht und Gerechtigkeit“. Kachelmanns Anwältin behauptet, Claudia D. habe die Tat bewusst frei erfunden – mit dem vorsätzlichen Ziel, dass Kachelmann verhaftet wird. Eine solch kühne Behauptung hat allerdings weniger mit Recht zu tun, sondern eher mit dem, was man heute Litigation-PR nennt: die gezielte Beeinflussung von Öffentlichkeit und Justiz zur Stimmungsmache im Sinne des (Ex)Angeklagten.

Denn liest man die Presseerklärung des Gerichts zum Mannheimer Urteil von Mai 2011, ist der Wettermoderator ja keineswegs wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden – und ist also im Umkehrschluss auch nicht bewiesen, dass Claudia D. gelogen hat. Nein, dies war ein Freispruch mangels Beweisen, bei dem die Richter nach quälenden acht Monaten Verhandlung beides für möglich hielten.

Klar, so ein Witz von Klage darf gar nicht erst behandelt, und schon überhaupt kein Termin anberaumt werden: schließlich hat das Strafgericht in Mannheim via Presseerklärung doch schon alles entschieden, was eine wackere Männer-Hasserin braucht, um weiter nachverurteilen zu können.  Daß ein Zivilgericht die Beweislage frei, ohne Bindung an ein Strafurteil, würdigen kann: nie davon gehört. Vermutlich auch vom Fall Harry Wörz nicht, in dem die von der rechtskräftigen Verurteilung abweichende zivilrechtliche Schadensersatzentscheidung die Wende einläutete und zur Erkenntnis eines furchtbaren Fehlurteils führte.

Bei manchen Bürgern muß man Zweifel haben, ob sie noch auf dem Boden der fdGO stehen. Und daß eine Klageeinreichung die Justiz zur Stimmungsmache für den Freigesprochenen animiere, ist angesichts der mit der Klagebehandlung verbundenen Arbeit ja wohl eine abwegige Vorstellung, ganz abgesehen davon, daß der Beklagten-Anwalt Manfred Zipper diese Klage bei BUNTE an die große Glocke gehängt hat, um für seine Mandantin Stimmung zu machen.

Beklommen wird Schwarzer registriert haben, daß der Beklagtenvertreter nunmehr, im Gegensatz zu seinen vollmundigen Aussagen in der BUNTE, sehr kleine Brötchen backt, von einem „schwierigen“ Verfahren redet und für die Mandantin eine 50 zu 50 Chance ausrechnet – was immer noch reichlich optimistisch ist. Tatsächlich steht sie auf verlorenem Posten, was das Bestreiten der Anspruchsgrundlage angeht. Soll sie die den Angeklagten freisprechenden Richter als Beweismittel dafür präsentieren, daß ihre Beschuldigung zurecht erhoben worden war? Nun würde ich denen die Rollenumkehr zwar gönnen, sich als von Rechtsanwalt Schwenn in die Zange genommene Zeugen bar jeglicher richterlicher Allmacht präsentieren zu müssen. Aber dem Anliegen der Beklagten wäre dieses Szenario gewiß nicht dienlich.

Alice Schwarzer & Co. sind Opfer ihres eigenen falschen feministischen  Dogmas geworden, daß es so gut wie keine Frauen gäbe, die falsche Anschuldigungen machten. Da dieses Dogma wesentlicher Teil ihrer bevormundenden und einträglichen Geschäftsgrundlage ist, werden sie von der falschen Solidarität zu dem juristisch bereits erwiesenem Nicht-Opfer Claudia D. nicht ablassen, und damit dessen Schicksal selbst erleiden. Daß sie dennoch wähnen, sich für wahre Opfer einzusetzen, ist rational nicht mehr begreifbar. Denn die Entlarvung falscher Opfer nützt den echten. Je eher jene detektiert und verurteilt werden, desto mehr haben echte Opfer eine Chance, Gehör zu finden.

Das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹, in dem ganz sicher keine falschen Aktenzitate vorhanden sind, belegt zur Genüge, daß an der Beschuldigung von Anfang an nichts dran war – und daß dennoch eine hochmögende und kostspielige Verteidigung vonnöten war, um nicht verurteilt zu werden. Daß den meisten Angeklagten diese Verteidigungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Revisionsspezialisten, denen die weitgehend formalisierten Begründungstechniken zur Verfügung stehen, ist die traurige Botschaft des Buchs. Wenn auch der BGH in den letzten Jahren aufmerksamer geworden ist, was erstinstanzliche Fehlurteile der Landgerichte angeht: wenn ein Richter in der Lage ist, ein revisionssicheres Urteil abzufassen, kann er sich der höchstrichterlichen Kontrolle entziehen. Denn der BGH darf Beweiswürdigungen von Landgerichten nicht durch eigene ersetzen – und er hat auch keine Kenntnis darüber, was in der Hauptverhandlung tatsächlich ausgesagt worden ist. Wenn mit dem Urteilsspruch unvereinbare Aussagen oder Gutachten schlicht weggelassen werden, hat der BGH keine Chance, eine Beweiswürdigung wegen Lückenhaftigkeit oder logischer Brüche zu monieren und das Urteil aufzuheben. Fehlurteile sind angesichts des allgemeinen, auch in der Justiz wirksamen, Glaubens, daß Frauen und Kinder, die gegen Männer den Vorwurf eines Sexualdelikts erheben, überwiegend die Wahrheit sprechen, damit vorprogammiert.

Miriam Kachelmann hat in ihrem Kapitel: ›Teil VII / Was sich ändern muss‹, ausgehend vom Einzelfall Kachelmann, der aber nur ein medial hervorgehobener Normalfall (abzüglich Promi-Malus) sei, bedenkenswerte Analysen und Reformvorschläge gemacht, die sich ersichtlich an Publikationen von Rechtsanwalt Johann Schwenn, der seit Jahrzehnten als Verteidiger, insbesondere als Revisions- und Wiederaufnahmespezialist bei Sexualdelikten, tätig ist, orientieren.

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Justus-Liebig Universität Gießen, hat in seinem lesenswerten Vortrag, in dem er auf die Fälle Strauss-Kahn, Kachelmann und Horst Arnold eingeht:

Aussage gegen Aussage

Zum Dilemma von Täter- und Opferschutz bei Beziehungsdelikten

Vortrag auf dem 17. Deutschen Präventionstag München 2012

Johann Schwenns Thesen wie folgt zusammengefaßt und sie, verbunden mit deutlicher Kritik an der Mannheimer Justiz, weitgehend vertreten:

Schwenns Kritik lässt sich verkürzt in sieben, teils provokanten Thesen über typische Fehlerquellen wiedergeben:

1. Gegenüber Sexualtätern sei die Bereitschaft zum Vorurteil groß; der Vorrang des Opferschutzes beseitige faktisch die Unschuldsvermutung.

2. Manche Staatsanwaltschaften verkehrten ihre objektive Verfahrensrolle in die einer Partei. Es eine „die meist weiblichen Sonderdezernenten der unerschütterliche Glaube an die Wahrheit des Missbrauchsvorwurfs“.

3. Gerichte machten sich nicht frei „von dem mit dem Eröffnungsbeschluss stets verbundenen Vorurteil“.

4. Opferzeugenaussagen würden „ungeachtet der Lehren des Montessori-Prozesses mit dem `interessengesteuerten Modekonstrukt´ der posttraumatischen Belastungsstörung“ und „durch Einüben einer beeindruckenden Selbstdarstellung“ – sog. Opferzeugen-Coaching – abgesichert.

5. Der neue Anwaltstypus des Opferanwalts tendiere dazu, den Anspruch auf „Akteneinsicht zur Sicherung der Aussagekontinuität“ zu nutzen.

6. Die Verständigung im Strafverfahren auch bei Verbrechen begünstige unter Druck zustande gekommene Fehlgeständnisse.

7. Es bestehe die Gefahr, Fehler erstrichterlicher Verfahren aus Mangel an Respekt auch vor dem Justizopfer „mit dem Mantel kollegialer Rücksichtnahme“ zu verhüllen.

 

http://www.arthur-kreuzer.de/DPT_Muenchen_Vortrag_3_2012.pdf

Der dieser Wiedergabe zugrundeliegende Aufsatz von Johann Schwenn, Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs, StV 2010, 705 ff., läßt sich hier nachlesen:

StV 2010, 705

http://www.kraftfelder.madmindworx.com/…/Schwenn-FehlurteileMissbrau

Ähnlich waren die Ergebnisse der Tagung ›Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts‹, 4. Bielefelder Verfahrenstage, bei denen der Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer im Tagungsbericht so referiert wird:

Zwischen dem repressiven Rechtsgüterschutz und einem präventiven Opferschutz bestehe eine ambivalente, gelegentlich problematische Beziehung, die sich besonders im Sexualstrafrecht klar sichtbar zeige und bisweilen gar zu paradoxen Ergebnissen führe. Da es im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren um die Überprüfung von Beschuldigungen gehe, gebe es in diesem Verfahrensabschnitt weder einen Täter noch ein Opfer; die ständige unreflektierte Rede von dem »Opferzeugen« sei vor diesem Hintergrund verfehlt und könne die Unschuldsvermutung gefährden.

Auch das Lieblingskind feministischer Kreise, die Beschwörung der sekundären Viktimisierung durch den Prozeß selbst, die die Wahrheitserforschung behindern und den, so Greuel, ›Behandlungskomfort‹ von Anzeigenerstatterinnen erhöhen soll, wurde mit Fragezeichen versehen:

Der Kriminologe und Strafrechtwissenschaftler Prof. Ralf Kölbel (Universität Bielefeld) richtete einen kritischen Blick auf die gesetzgeberischen Argumente zum Ausbau des Opferschutzes. Die angeblich existenzielle und unausweichliche Gefahr einer sekundären Viktimisierung, wenn auch lückenhaft empirisch überprüft, gehöre zum Argumentationsmuster der opferorientierten Kriminalpolitik. In diesem Zusammenhang stellte Kölbel die Frage, ob diese strikte Rechtspolitik nicht das Tatopfer instrumentalisiere.

Die feministische Sozialpsychologin, Prof. Dr. Barbara Krahé, Universität Potsdam, brachte Stereotypen aus der einschlägigen uralten Klamottenkiste und erntete den entsprechenden Widerspruch:

Krahé stellte Ergebnisse eigener Forschungsarbeiten vor, nach denen Vergewaltigungsmythen die Eindrucksbildung tatsächlich beeinflussen und zu Wahrnehmungsverzerrungen führen, die sich schließlich auch auf die Urteilsbildung auswirken. Die Thesen Krahés provozierten eine rege Diskussion, in deren Verlauf vor allem juristische Teilnehmer die Verbreitung der angesprochenen Wahrnehmungsverzerrungen bezweifelten.

Im Fazit dieser kontroversen Tagung heißt es abschließend (und hier lag der Schwerpunkt – Opferschutz-Tagungen dürfen öffentlich gefördert nur organisiert werden, wenn auch der Mainstream eingeladen wird – rein kritische Opferschutztagungen sind immer noch ein no go):

Auf der anderen Seite wurde aber auch die Überfokussierung auf das Opfer diskutiert, die zu einer viktimären Gesellschaft, zumindest aber zu ungewollten Prozessstrukturen führe. Es drohten eine Vernachlässigung berechtigter Verteidigungsbelange und ein notorischer Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Im Hinblick auf zukünftige rechtspolitische Projekte – darüber bestand Einigkeit – müsse eine überprotektionistische Fürsorge vermieden werden, da dem Opfer damit wenig gedient sei.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/forschung/projekte/verfahrenstage/pdf/120702123616_0001.pdf

Es ist Miriam Kachelmanns großes Verdienst, diese in Fachkreisen schon länger geführten Diskussionen auf verständliche Art und Weise auch dem Laienleser nahegebracht zu haben, dem diese Dinge fremd sind. Der aber, falls männlich, jederzeit, in Ehekrisen, Trennungsauseinandersetzungen, Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten, in dieselbe Situation des unbegründeten Vorwurfs eines Sexualdelikts geraten kann. Und dann in eine opferzentrierte Justiz hineingerät, in dem seine Aussage nichts wert ist, sondern von vorneherein als Schutzbehauptung abqualifiziert wird.

II.

Ungeachtet dieser fachlichen Diskussionen haben Feministinnen, Politisch Korrekte und Lobbyisten, die ›Opfer‹ benötigen, um Einnahmen als Nebenklagevertreter, Therapeuten, Beraterinnen und psychosoziale Prozeßbegleiterinnen sowie Spenden an Opfervereine zu generieren, (Überschneidungen dieser Kreise sind möglich und wahrscheinlich), dem Ehepaar Kachelmann vorgeworfen, aus dem ›Einzelfall Kachelmann‹ ein allgemeines Systemversagen konstruiert zu haben.

Soweit im Rahmen dieses Vorwurfs auf Dunkelziffern hinsichtlich real geschehener, aber nie angezeigter, Sexualdelikte verwiesen wird, geht diese Argumentation fehl. So interessegeleitet die Übertreibung der Dunkelziffer durch die angesprochenen Kreise auch sein mag: Kachelmann beklagt explizit:

Es ist eine furchtbare Schere: Die Mehrheit der Vergewaltigungen wird nicht angezeigt – die Mehrheit der Anzeigen sind Falschbeschuldigungen.

[S. 267]

Gegen den Vorwurf der Mehrheit der Falschbeschuldigungen werden gebetsmühlenhaft Zahlen ins Feld geführt, die eine  3%-Quote, europaweit eine von 1 – 9%, von Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten, und damit eine zu vernachlässigende Größe, insinuieren. Dieses ›Argument‹ ist leicht widerlegbar.

Grundlage dieser Behauptungen ist nämlich eine Studie hauptberuflicher Feministinnen in einer akademischen Soziologen-Nische, auf die sich auch Alice Schwarzer gern bezieht. Zu dieser Studie habe ich vor einiger Zeit Folgendes andernorts geschrieben:

Die absurde Zahl von nur 3% Falschbeschuldigungen hat sie [Alice Schwarzer] einer methodisch wirren, auf einem unzulänglichen Sample von 100 Akten der Staatsanwaltschaft Stuttgart beruhenden ›Untersuchung‹ (Mai 2009) der Feministinnen Prof. Dr. Liz Kelly & Co. entnommen, die in ihrer Studie »Rape: Still a forgotten issue« von September 2003 den EU-Ländern schon mal empfahlen, zur wünschenswerten Steigerung der Verurteilungsquoten in Vergewaltigungsverfahren dem wie immer guten Beispiel der USA zu folgen und im Ermittlungsverfahren eher nach Beweisen zu suchen, die das Anzeigevorbringen stützen, als nach denen, die es erschüttern:

»And most importantly it is possible to approach rape investigations seeking to build/develop evidence. The most obvious attempts internationally in this respect come from North America, where the focus has shifted to a) recognition that the perpetrator is likely to be known and b) seeking evidence that supports a complaint rather than looking at what undermines it (Archambault & Lindsay, 2002; Kelly, 2002; Vasschs, 1994).
That so little investment – financial, intellectual, political – has been made in the field of sexual assault in Europe during the 1990s, underscores our contention that it remains a neglected and, in some senses, forgotten issue.«

Liz Kelly wirkt in der London Metropolitan University, Ladbroke House, Faculty of Applied Social Sciences, und führt den Titel: ›Director of Child Women Abuse Studies Unit (CWASU)‹.

»Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland« lautet der Titel der von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly im Mai 2009 vorgelegten ›Daphne Studie‹ für die Europäische Kommission.

Juristische Begriffe und Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer, sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S. 8))

Angeklagte werden mit Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.

Auf die 3%-Quote von Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von [angezeigter] Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69) bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis:

»Die meist [!] von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7)

Aus der Tabelle 2 (S.8) ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind. Ob die Autorinnen die in Tabelle 2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben… Eine chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein.

Zudem wurde nicht berichtet, wie sich der Zweifel daran, ob die angezeigte Tat überhaupt stattgefunden hat, juristisch niederschlug: Niederlegung eines Vermerks, daß der Anfangsverdacht sich nicht belegen lassen und daher von der Einleitung eines Verfahrens wegen Falschanschuldigung abgesehen werde? Oder: das Grundverfahren wegen Vergewaltigung/sexuelle Nötigung wurde eingestellt und von Amts wegen ein neues Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet? Gelangte das eingestellte Verfahren eventuell als Beiakte zu einem ohnehin schon durch den Beschuldigten gesondert anhängig gemachten Verfahren wegen falscher Verdächtigung?

Nicht nur dieses ersichtliche 20% -Potential an möglichen Falschbeschuldigungen im Rahmen der vierzig Einstellungen mangels Beweises wurde ausgeblendet; es erfolgte auch keine Tiefenprüfung, aus welchen Gründen elf Anzeigenerstatterinnen im Verlauf des Verfahrens »nicht kooperierten« (und zu welcher Art von Verfahrensbeendigung dieses Verhalten führte) und zwei weitere die Anzeige zurücknahmen. Drei Verfahren wurden wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, was bedeutet, daß eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nicht vorgelegen haben kann. Sechs der vierunddreißig erhobenen Anklagen wurden wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit vom Gericht nicht zugelassen, ein gerichtlich anhängiges Verfahren endete mit einer Einstellung (ein Verbrechen kann danach ebenfalls kaum vorgelegen haben), in vier von siebenundzwanzig mit Urteil abgeschlossenen Verfahren Fällen erging Freispruch und eines von dreiundzwanzig Urteilen lautete lediglich auf Körperverletzung.

Eine qualitative Untersuchung all dieser Fälle, in denen der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte, unterblieb. Das nachfolgende, ersichtlich ideologisch motivierte, Fazit der Autorinnen ist damit basislos:

»Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1 – 9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen eine großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen (vgl. Elsner und Steffen, 2005; Kelly et al, 2005).« (S. 9)

»Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of scepticism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird. Tatsächlich liegt der Anteil bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.« (S. 10)

Da haben die Autorinnen einiges übersehen, nicht zuletzt, daß ein knappes Drittel der von ihnen herangezogenen Fälle nicht Vergewaltigung, sondern ›nur‹ sexuelle Nötigung zum Gegenstand hatte.

Typisch, daß Alice Schwarzer diese völlig unbrauchbare Studie ideologischer Sisters heranzieht; ebenso typisch allerdings auch, wie selektiv sie sie auswertet: die Mitteilung, daß nur in 5% der Fälle eine Waffe benutzt wurde, regt sie so wenig zum Nachdenken an wie das ununtersuchte Potential von 20% an Falschbeschuldigungen, das sogar die Studie explizit offenlegt. Aber diese Blindheit verbindet sie ja mit den Autorinnen… In einem Punkt dürften letztere allerdings recht haben:

»Das Stuttgarter Sample hat mit 35% den im Ländervergleich höchsten Anteil der Tätergruppe „(Ex-)Partner“. Dieses Ergebnis verweist darauf, dass sich feministische Sensibilisierungsarbeit, die sich in Rechtsreformen wie der Hochstufung von Vergewaltigung in der Ehe zum Verbrechen sowie in der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2000 manifestierten, einen gesellschaftlichen, normativen und institutionellen Kontext geschaffen hat, der die Anzeigebereitschaft der Opfer erhöht hat.« (S. 7)

Diese nachvollziebare Erklärung korreliert zwanglos mit den weiteren Erkenntnissen:

»Deutschland ist nicht länger eine europäische Ausnahme: es hat sich dem Mainstream angeschlossen mit steigenden Meldequoten ohne Entsprechung in den Verurteilungsquoten. Seit den 1980er Jahren ist die Verurteilungsquote von durchschnittlich 20% auf 13% ab dem Jahr 2000 gefallen. Ein ähnlicher Trend zeigt sich in Österreich, aber in Deutschland ist dieser deutlicher ausgeprägt.« (S. 9 f.)

http://www.gabrielewolff.de/files/zwischen3.html

Die deutschsprachige Version des Deutschlandteils läßt sich jetzt hier abrufen:

Länderbericht Deutschland

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fachliteratur-280.html?…DAPH

Der englischsprachige Europa-Bericht (der Deutschlandteil befindet sich auf S. 55-62) läßt sich hier nachlesen:

Different systems, similar outcomes? – Child And Woman Abuse …

www.cwasu.org/filedown.asp?file=different_systems_03_web(2)

Kurz und gut: nichts als Inkompetenz und Propaganda.

Es gibt schlicht keine validen Untersuchungen über Falschbeschuldigungen, und selbst wenn es sie gäbe, wären sie für einen konkreten Fall, für die Einzelfallgerechtigkeit, auf die es ankommt, irrelevant:

Prof. Dr. Henning Ernst Müller

05.07.2011

Eine Falschbeschuldigungsquote in irgendeiner Höhe lässt sich wissenschaftlich seriös nicht belegen. Alle diese Behauptungen – zwischen 3 % und 80 % sind wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen, wenn man auf die jeweilige Methodik schaut. Völlig falsch und ein Verstoß gegen die Denkgesetze wäre die  Schlussfolgerung, wenn im Allgemeinen eine Falschbeschuldigungsquote von 3 (bzw. 28, 32 oder 80 %) gegeben sei, sei eine Anzeige mit 97%iger (bzw. 72, 68 oder nur 20%iger) Wahrscheinlichkeit wahr.

Für die Entscheidung in einzelnen Fällen ist eine solche statistische Globalannahme völlig  irrelevant und muss es sein. Wer als Polizist, Staatsanwalt oder Richter sich bei der Ermittlung und Entscheidung in Vergewaltigungsfällen von solchen Statistiken leiten ließe, sollte einen anderen Beruf ergreifen: Selbstverständlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich im Einzelfall um eine Falschbeschuldigung handelt, nicht abhängig von der Spekulation, wie oft es anteilsmäßig insgesamt Falschbeschuldigungen gibt, sondern allein abhängig von den Umständen eben dieses Einzelfalls. Eine Mordermittlung wird ja auch nicht mit dem Hinweis auf die statistische Seltenheit des Mordes insgesamt eingestellt. Selbstverständlich werden überall Fehler gemacht und es wird möglicherweise nicht immer richtig ermittelt. Dies kann zu Lasten des Beschuldigten ausgehen (U-Haft, Karriere-Ende, Fehlverurteilung) oder zu Lasten eines tatsächlichen Opfers, dessen Behauptung zu Unrecht in Zweifel gezogen wird. Die äußerste Bemühung muss dahin gehen, Fehler unbedingt zu vermeiden und insb. systematischen Irrtum auszuschließen. Die Selbstverständlichkeit der menschlichen Fehlbarkeit darf aber doch nicht dazu führen, das System der Beweislast im Strafrecht umzukehren, damit die Ergebnisse  der statistischen Falschbeschuldigungsquote besser entsprechen.

http://blog.beck.de/2011/07/02/strauss-kahn-und-kachelmann-new-york-city-und-mannheim-unbequeme-vergleiche#comment-33393

Es entspricht allerdings dem Zeitgeist, dem Phänomen der ersichtlich vorhandenen Falschbeschuldigungen von Frauen bei Vorwürfen von Sexualdelikten durch Männer nicht wissenschaftlich fundiert nachzugehen: denn dafür gibt es weder Gelder noch ein gesellschaftliches Bedürfnis.

Agens e.V stellt zu diesem Problemfeld u.a. fest:

b) Gemessen an der Dimension des Problems, dem Öffentlichkeitsinteresse und auch der Strafandrohung von § 177 StGB (Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem bis fünf Jahren) sowie den Nebenfolgen für Täter und Opfer sind die vorliegenden kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse zum Umfang der Falschbeschuldigung nicht ausreichend und zu wenig abgesichert. Es besteht insofern Forschungsbedarf.
Die hier vorgenommene Untersuchung zeigte, dass eine Aktenauswertung Probleme aufwirft. Das Forschungsdesign einer Studie sollte daher überdacht sein. Eine Aktenauswertung sollte durch eine anonymisierte Befragung von Beschuldigten, Verurteilten und Opfer ergänzt werden. Unmöglich sollte ein weiterer Erkenntnisgewinn jedoch nicht sein[20].

c) Auch zu den Folgen der Falschbeschuldigung für das Opfer fehlen jedwede Studien. Auf diesen Umstand hat bereits das LKA München hingewiesen. Das LKA München benennt in diesem Zusammenhang folgende Problemfelder, welche noch näher untersucht werden müssen:

  • die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
  • das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
  • die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
  • die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
  • das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.[21]

[…]

AGENS meint:

AGENS e.V. hat den Handlungsbedarf ebenso gesehen und beim zuständigen Bundeskriminalamt bereits mit Schreiben vom 01.09.2010 entsprechenden Forschungsbedarf angemeldet. Das Bundeskriminalamt teilte mit Schreiben vom 26.09.2011 jedoch mit, das es sich hier ein sehr heterogenes Deliktsfeld handelt, welches mit Blick auf die Opfer mit Bedacht behandelt werden müsste. Das Bundeskriminalamt teilte ferner mit, dass sich die Polizeibehörden dieser komplexen Gemengelage von Ursachen bewusst seien und das Thema daher mit dem nötigen Augenmaß behandeln. Für die Durchführung einer Untersuchung sehe man daher keine Notwendigkeit.

http://agensev.de/agens-meint/fall-kachelmann-bedauerlicher-einzelfall-oder-bedenkliche-entwicklung/

Genauso trübe sieht es bei der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder in Wiesbaden aus, deren Direktor seit 1997 Rudolf Egg ist.

Kriminalexperte Rudolf Egg leitet die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, die für Bund und Länder Studien zum Strafrecht dokumentiert und selbst forscht. Ihm sind keine Studien über die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigung bekannt. Der Grund ist einfach: „Ob eine angebliche Tat lediglich eine falsche Beschuldigung war, lässt sich empirisch nicht sauber prüfen. Selbst im Fall Kachelmann weiß man trotz des Freispruches nicht, wie es wirklich gewesen ist.“

http://www.focus.de/panorama/boulevard/tid-27639/buch-ueber-das-maerchen-gerechtigkeit-kriminologe-wirft-kachelmann-selbstmitleid-vor_aid_836009.html

Warum eine juristisch ›saubere‹ Aktenanalyse nicht möglich sein sollte, erschließt sich mir nicht. Daß von der Zentralstelle die bislang fehlenden qualitativen rechtstatsächlichen Überprüfungen zum Thema Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten vorgenommen werden, kann allerdings ausgeschlossen werden. Egg ist nämlich zugleich Mitglied des Fachbeirats des Weissen Rings, der sich öffentlichkeitswirksam für spendenwirksame Opfer-Repräsentanten, nämlich Frauen und Kinder, und eine Ausweitung der Nebenklage starkmacht – an einer kritischen Überprüfung des Opferstatus‘ kann ihm nicht gelegen sein.

http://www.terapon.de/presse/WR_Internet_2-08.pdf

Nimmt man Rückgriff auf Einschätzungen von Praktikern, ergibt sich folgendes Bild:

Für Deutschland liegt eine einzige einschlägige Studie vor:

Elsner, Erich; Steffen, Wiebke: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. München 2005. Bayerisches Landeskriminalamt. 1. Auflage.

ISBN 3-924400-16-4

Darin heißt es mit den üblichen Verschwurbelungen, denn auf Aufklärung gerichtete Ermittlungen sind durch die Polizei in diesem Problemfeld gegenüber der mainstreamigen weisungsbefugten Politik geradezu zu rechtfertigen, da nicht opportun:

6.2 Grundsätzliche Probleme

Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.

Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge, bei denen auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht unerhebliche Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers bestehen bleiben. Ein Tatnachweis für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist aber insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. Trotz vieler Inkonstanzen in den Zeugenaussagen und dem Vorliegen weiterer Kriterien, welche die Glaubwürdigkeit in Frage stellen, bleibt letztendlich die Aussage des angeblichen Opfers neben der des von ihm Beschuldigten stehen; andere Personen- oder Sachbeweise liegen in ausreichender Beweiskraft in der Regel nicht vor. Anzeige erstattet wird in diesen Fällen fast ausschließlich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung und nicht wegen Vortäuschens oder falscher Verdächtigung.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 177 f.]

So kommt es, daß lediglich 7,4 % der angezeigten Sexualdelikte von der Polizei ›umgedreht‹  und als Verfahren wegen falscher Verdächtigung/Vortäuschung einer Straftat geführt werden.

Abweichend von dem in der Einleitung beschriebenen historischen Fallbeispiel kommen angebliche Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in der Mehrzahl der Fälle nur dann gemäß § 145 d StGB als vorgetäuschte Straftat oder nach § 164 StGB als falsche Verdächtigung zur Anzeige durch die Polizei, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage insgesamt eindeutig gegen die Aussagen des angeblichen Opfers spricht.

[…]

Addiert man die bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft durch die Polizei als Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen in der PKS erfassten Fälle (1754) des Jahres 2000 zu den Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen (140), dann ergeben sich für das Jahr 2000 insgesamt 1894 Vorgänge, die sich für die Polizei zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben. Nur 7,4 Prozent davon wurden mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung von der Polizei in der PKS registriert. Diese Anzeigen sind also vergleichsweise selten, ihr prozentualer Anteil entspricht in unserem Datenbestand fast genau dem in einer Erhebung in Schleswig-Holstein, die allerdings keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt.

Für die Kalenderjahre 1994/1995 wurde darin als „zweifelsfrei nachweisbare“ Vortäuschungen und falsche Verdächtigungen ein Anteil von 7,6 Prozent ausgewiesen.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 181]

Im Unterschied zu dieser sehr speziellen politisch korrekten Sachbehandlung reicht für die Einleitung eines Verfahrens wegen eines Sexualdelikts die Erhebung auch des abstrusesten Vorwurfs durch eine Frau und damit ein Anfangsverdacht aus.

Wie weiter oben bereits festgestellt, sind Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen Delikte, bei denen der Tatnachweis oft nur sehr schwer zu führen ist. Vorgänge, die nicht zweifelsfrei zu klären sind, werden von der Polizei mit wenigen Ausnahmen als Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung an die Staatsanwaltschaft abgegeben, nicht als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung – im Zweifel wird von der Polizei also zu Gunsten des Opfers entschieden. Der prozentuale Anteil der Fälle, bei denen es überhaupt zu einer Aburteilung vor Gericht mit einer Verurteilung kommt, ist deshalb bei diesen Delikten gering.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 147]

Entsprechend wurden von der Staatsanwaltschaft 58,4% der Anzeigenvorgänge wegen fehlenden Tatnachweises gemäß § 170 II StPO eingestellt. [Quelle: wie vor]

Und auch die Staatsanwaltschaften zeigen keinen Eifer, von Amts wegen Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten, nicht einmal nach Freispruchsurteilen. Das läßt das politische Klima nicht zu.

Auch dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel liegen entsprechende Erkenntnisse über gefakete Vergewaltigungsvorwürfe vor:

Sein Hamburger würfe Institut betreibt eine große Gewaltopferambulanz, wo Misshandelte, Geschlagene und Vergewaltigte ihre Verletzungen unbürokratisch von Fachleuten dokumentieren lassen können, um so später vor Gericht ihr Recht zu bekommen. 1000 bis 1500 Geschädigte aus ganz Norddeutschland stellen sich den hanseatischen Medizinern pro Jahr vor, unter ihnen bis zu 150 Frauen, die angeben, vergewaltigt worden zu sein. Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu den Mannheimer Landrichtern, habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.

In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.

http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3

Für die Schweiz:

«Es ist erschütternd», sagt Florian Walser, Chef der Stadtberner Kriminalpolizei. «Ein Drittel der geltend gemachten Vergewaltigungen oder sexuellen Nötigungen stellt sich im Nachhinein als falsch heraus.» Dies hat die neu veröffentlichte Kriminalstatistik 2005 gezeigt.

«Solche Fälle gibt es häufiger als man denkt», bestätigt auch Peter Schluep von der Polizei Kanton Solothurn. Weshalb sich die vermeintlichen Sexopfer zu Falschaussagen hinreissen lassen, ist schwer zu sagen. «Oft sind es Personen, die auf sich aufmerksam machen möchten», vermutet Schluep. «Für tatsächlich vergewaltigte Männer und Frauen ist das ganz tragisch.»

Auch Kripo-Chef Walser warnt: «Mit derartigen Anschuldigungen spielt man nicht – die Glaubwürdigkeit echter Opfer wird so heruntergesetzt.» Trotzdem nehme die Polizei natürlich sämtliche neuen Fälle ernst.

Stellt sich heraus, dass der sexuelle Missbrauch erstunken und erlogen war, wirds für das «Opfer» ungemütlich: «Das ist ein Offizialdelikt und führt in jedem Fall zur Anzeige», so Walser. Im vergangenen Jahr hat allein in der Stadt Bern die Zahl der Anzeigen wegen Irreführung der Rechtspflege um mehr als 66 Prozent zugenommen.

http://www.20min.ch/tools/suchen/story/31994620

«Das Phänomen der Falschanschuldigung bei Vergewaltigungen ist sehr verbreitet. Wir rechnen damit, dass etwa die Hälfte der Anzeigen fingiert ist», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen.

[…]

«Unsere Gesellschaft ist heute sehr sensibilisiert für die Situation des Opfers. Diese Tendenz äussert sich auch in der Justiz», bestätigt die Rechtspsychologin Revital Ludewig von der Uni St. Gallen. Diese Tendenz habe positive Seiten wie etwa die Etablierung des Opferhilfegesetzes. Doch in bestimmten Fällen stünden Richter und Staatsanwälte in einem Dilemma zwischen Opferrechten und Rechten der Beschuldigten. «Es ist sehr wichtig, die Aussagen des potentiellen Opfers bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit genau zu überprüfen», so Ludewig. Denn in einem Teil der Fälle komme es zum «Missbrauch des Missbrauchs» beziehungsweise zu Falschbezichtigungen durch das vermeintliche Opfer.

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/fingierte-anzeigen_opfer-der-anklage/

Für Österreich:

„Wir gehen jeder einzelnen Anzeige genauestens nach, damit absolut kein einziger Fall untergeht“, betont Leo Lehrbaum, Leiter der Gruppe „Sitte“ des Landeskriminalamts NÖ.
Täglich ist er mit den verschiedensten tragischen Formen von sexuellem Missbrauch konfrontiert und weiß, wie sehr die Opfer oft noch Jahrzehnte später unter den psychischen Folgen leiden. […]
Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt. „Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“

http://www.noen.at/news/chronik/Echt-oder-vorgetaeuscht;art151,140095

Nach Einschätzungen der Praktiker bewegt sich die Falschbeschuldigungsquote demnach zwischen 30% – 80% (wobei es sich auch um nicht-intentionale Falschbeschuldigungen aufgrund psychischer Erkrankung oder wegen Alkohol- und Drogenmißbrauchs, Fremd- oder Autosuggestion handeln kann; nicht selten werden auch Sachverhalte als Vergewaltigung angezeigt, die keinen Straftatbestand erfüllen). Wie zutreffend diese Einschätzungen sind, läßt sich nicht verifizieren. Daß diese Zahlen jedenfalls plausibler sind als die feministischen Einschätzungen (1-9%), ergibt sich aus der korrespondierenden Zahl der mangels Tatnachweis eingestellten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften.

Ein weiteres Mantra der Bewegung, das zur Entwertung von Miriam Kachelmanns generalisierenden System-Betrachtungen ins Feld geführt wird, ist der Glaube daran, daß lügende Frauen von den professionell handelnden Akteuren des Strafverfolgungssystem doch schnell enttarnt würden. Ein Einwand, der durch das Kachelmann-Verfahren eindrücklich widerlegt wurde: die Anzeigeerstatterin überstand vier polizeiliche und eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung und scheiterte erst bei der Glaubwürdigkeitsüberprüfung durch eine Sachverständige. Üblicherweise wäre eine solche Begutachtung für eine erwachsene, intelligente und aussagetüchtige Frau aber niemals angeordnet worden – sie wurde durch die von der Verteidigung eingereichten negativen Gutachten erst erzwungen: denn Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern werden aussagepsychologische Kenntnisse unterstellt, die sie befähigen sollen, im Normalfall selbst über die Glaubhaftigkeit einer Aussage urteilen zu können. Dem ist aber keineswegs so – weshalb Miriam Kachelmann auf den S. 314 – 324 zurecht entsprechende Ausbildungsfortschritte anmahnt.

Es trifft auch nicht zu, daß Staatsanwaltschaften konsequent ausfiltern und tatsächlich nur Fälle anklagen, die objektiv eine Verurteilungswahrscheinlichkeit aufweisen. Für die Jahre 2004 – 2006 liegen die entsprechenden Zahlen für Vergewaltigung/Nötigung mit Todesfolge vor:

Anklagen:                        Verurteilungen:

2004:   1.448                                   1.095

2005:   1.443                                   1.080

2006:   1.365                                   1.053

[Quelle: die o.a. Daphne-Studie, S. 5]

Daraus ergeben sich Nichtzulassungs-Entscheidungen der Gerichte bzw. Freisprüche in einer Quote von 22,9% bis 24,4 %, mithin weitaus höhere als die übliche 3% Quote an Freisprüchen. Was diese Hauptverhandlungen für die Beteiligten bedeuten, kann sich jeder vorstellen. Immer öfter hebt auch der mittlerweile alarmierte BGH erstinstanzliche Verurteilungen wegen Sexualdelikten auf – hierzu demnächst mehr. Es ist geradezu erschütternd, auf welch dünner Grundlage Gerichte heutzutage langjährige Freiheitsstrafen verhängen. Hinzu tritt die Dunkelziffer unerkannt gebliebener Fehlurteile:

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer:

Zuzunehmen scheinen Fehlbezichtigungen. Das gilt für Anzeigen bei der Polizei, erst recht für Bezichtigungen von Partnern in zivilgerichtlichen Sorgerechtsstreitigkeiten. Lediglich 5-15% angezeigter Beziehungsdelikte führen zu einer Verurteilung. Die Verurteilungen weisen wiederum einen kleinen, nicht unerheblichen Teil von Fehlentscheidungen auf. Unter diesen könnte der geringe Anteil von wenigen Prozent erfolgreicher Wiederaufnahmeverfahren den Eindruck seltener Fehlurteile erwecken. Tatsächlich sind die Hürden für Wiederaufnahmen aber groß. Auch bleiben Fehler in Wiederaufnahmeentscheidungen nicht aus. Es gibt ein unterschiedlich groß eingeschätztes Dunkelfeld verbleibender, unaufgeklärter Fehlurteile. Interessant ist die Beobachtung, dass seit geraumer Zeit einzelne erfolgreiche Wiederaufnahmen in Fällen von judizierten Beziehungsdelikten bekannt werden, während solche noch in den von Peters untersuchten Akten fehlten. Das lässt darauf schließen, dass vor einem halben Jahrhundert Beziehungs-Gewaltdelikte nicht angezeigt oder ernsthaft verfolgt wurden.

http://www.arthur-kreuzer.de/DPT_Muenchen_Vortrag_3_2012.pdf

Einen aktuellen ›Peters‹ über Fehlerquellen im Strafprozeß (1970) – er hatte seinerzeit 1.000 erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren aus den sechziger Jahren analysiert – gibt es natürlich auch nicht… Eine solche Studie, bezogen auf Sexualdelikte, die nicht nur erfolgreiche wie erfolglose Wiederaufnahmeverfahren, sondern auch durch den BGH aufgehobene Verurteilungen und deren weiteres prozessuales Schicksal in den Blick nähme, wäre dringend geboten.

In diese ideologische, mediale, kommerzielle und wissenschaftliche Lücke einer Realitätsverweigerung stößt das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹, das die bestehenden wissenschaftlichen kritischen Ansätze dank Miriam Kachelmann auf eine Weise ergänzt, die weg vom medialen, feministisch unterwandertem Mainstream führt. Erschütternde Fehlurteile wie die von Sabine Rückert aufgedeckten Osnabrücker Fälle, die von RA Schwenn in erfolgreiche Wiederaufnahmefälle verwandelt wurden, Fehlurteile wie die gegen Ralf Witte und Horst Arnold können wir als Gesellschaft einfach nicht mehr hinnehmen, zumal sie nur die Spitze eines Eisberges sind: das Buch, insbesondere die lesenswerten Passagen von Miriam Kachelmann zur Optimierung von Verfahren wegen Sexualdelikten, sei also wärmstens empfohlen.

Denn es beschreibt sehr krass die Wirklichkeit von Justiz, die auch unter Spardiktaten leidet. Eine Folge davon ist der seit 2009 gesetzlich geregelte Deal, der in der Realität oftmals eine Erpressung darstellt: wer würde nicht, wenn das Gericht noch vor der Hauptverhandlung, 2 Jahre mit Bewährung bei Geständnis, ansonsten 4 Jahre ohne, ›anbietet‹, ein Geständnis abliefern? Zumal wenn er schon inhaftiert ist? Jörg Kachelmann hat diese reale Erpressung gegenüber U-Häftlingen eindrucksvoll geschildert – und natürlich kriegt der BGH solche Fälle nicht zu Gesicht, weil derlei Absprachen entgegen der Rechtslage in der Regel nur unter der Bedingung des mündlichem Rechtsmittelverzicht abgeschlossen werden.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich dieses Phänomens gerade an:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-071.html

Man kann nur hoffen, daß das BVerfG diese Deals verbietet – es sei denn, der anwaltlich beratene Beschuldigte/Angeklagte rege einen solche Verständigung selbst an.

Was die Kritik gegen Miriam Kachelmanns Analyse des real existierenden bedrohten, unterminierten, teilweise nicht mehr existenten, Rechtsstaats angeht, erweist sich der (An)sturm der Feministinnen, denen es um Deutungshoheit und Macht, um Instrumentalisierung von ›Opfern‹ für eigene Zwecke geht, als ein Sturm im Wasserglas, auch wenn sie die Medien fest im Griff haben und sich daher gerade auch Männer, im Jargon ›lila Pudel‹ genannt, für die armen Opfer-Frauen in die Brust werfen.

Ein ähnliches feministisches Stürmchen wie Miriam Kachelmann trifft gerade Sabine Rückert:

Denn wenn es um wirkliche Machtpositionen geht, die quotenlos von Frauen erobert werden, ist das Geschlecht gerade für Feministinnen unbeachtlich. Da kommt es dann plötzlich jenseits des Quotengeschreis doch darauf an, ob die Frau auch was für Frauen macht. Da hat die großartige und zurecht vielfach preisgekrönte Gerichtsreporterin und Buchautorin Sabine Rückert Pech: sie setzt sich nun mal für den Rechtsstaat und gegen Fehlurteile ein – die treffen in den heutigen Zeiten eben vorwiegend Männer.

Jetzt wird klar, was die Zeit unter dieser Diversifikation versteht: Wie der Verlag am Freitag bekannt gab, steigt Sabine Rückert als erste Frau in die Zeit-Chefredaktion auf. Eine Journalistin also, die sich während ihrer gesamten Karriere nur mit antifeministischen Positionen profilierte. Die die feministische Bewegung diskreditierte, wo sie nur konnte. Die im Fall Kachelmann die Zeuginnen auf zutiefst frauenfeindliche Weise verhöhnte und mit dem gängigen Vorwurf “selbst schuld” für unglaubwürdig erklärte. Die für diese und andere unsägliche Kampagnen, in denen sie sich stets auf Seiten der vermeintlichen männlichen “Opfer” von Vergewaltigungsprozessen stellte und Zeuginnen/Klägerinnen als rachsüchtige Lügnerinnen vorverurteilte, zurecht in den Foren von Maskulisten gefeiert wird.

Jetzt geht es um die Wurst, liebe Kolleginnen. Reicht euch das? Gebt ihr euch damit zufrieden, einfach mehr Menschen mit einer Vagina in leitender Position in den Redaktionen installiert zu sehen? Oder steht ihr mit “Pro Quote” für eine tatsächlich feministische Kritik, die dann zwingend auch beinhalten müsste, für einen Journalismus einzutreten, der Sexismus und Ungleichbehandlung anprangert und für bessere Lebensbedingungen von Frauen eintritt? Falls letzteres, so hoffen wir sehr, dass ihr euch zu dieser Personalentscheidung kritisch verhaltet.

Wir freuen uns auf eure Antwort,

Chris Köver und die Missy-Redaktion

http://missy-magazine.de/2012/11/04/offener-brief-an-pro-quote-hauptsache-frau/

Kein einziger der von Chris Köver verlinkten Artikel stammt von Sabine Rückert, und kein einziger belegt ihre falschen Behauptungen über den Inhalt von Rückerts justizkritischer Arbeit. Feministische ›Kackscheiße‹, wie üblich. Ich paraphrasiere hier, denn derartige Kraftausdrücke sind nicht mein Stil. In feministischen Kreisen ist er allerdings üblich. All das, mit dem man sich dort nicht auseinandersetzen kann oder will, wird als ›Kackscheiße‹ aussortiert und ignoriert, wodurch gruselige Parallelwelten entstehen.

Gegen diese ideologische Verblendung lese man ›Recht und Gerechtigkeit‹. Da geht es wirklich um was.

Update (7.11.2012)

Die juristische Begleitmusik reißt nicht ab; und für die BUNTE, die ihren prozeßbegeitenden Interview-Zeuginnen gern Haftungsfreistellungsklauseln einräumte, wird die Sache allmählich sehr teuer, zumal sie selbst in den einschlägigen Verfahren 28 O 540/11 und 28 O 1072/11 Landgericht Köln unterlag und Berufung zum OLG Köln eingelegt hat (15 U 102/12).

Darum geht es:

Landgericht Köln, 28 O 557/11

Datum:

28.10.2011

Gericht:

Landgericht Köln

Spruchkörper:

28. Zivilkammer

Entscheidungsart:

Urteil

Aktenzeichen:

28 O 557/11

Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:

„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder

„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:

„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“

jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

Von den Kosten tragen die Verfügungsbeklagte 5/6 und der Verfügungskläger 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html

Am 31.5.2012 erging unter Aktenzeichen 28 O 1065/11 Landgericht Köln ein entsprechendes Urteil im Hauptsacheverfahren.

In einer Besprechung von Rechtsanwalt Stefan Scherer vom 4.6.2012 zu diesem unveröffentlichten Urteil heißt es:

Der ehemaligen Freundin und späteren Nebenklägerin des Schweizers wurde nämlich neben der Behauptung, sie sei von Kachelmann vergewaltigt worden, ebenfalls ausdrücklich untersagt, eine auch von ihr im Prozess vorgetragene angebliche Todesdrohung zu wiederholen; sie hatte nämlich auch in dem oben erwähnten Zeitschriftenartikel erklärt, er habe sie in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, und zwar wie folgt:

“Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: »Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.” Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen. “

Nun passt diese Äusserung der Nebenklägerin natürlich zunächst einmal in den Gesamtzusammenhang dessen, was sie in der Vergangenheit immer wieder als angebliche Tat dargestellt hatte – dementsprechend verwundert das nunmehrige Verbot erst einmal nicht, allerdings lässt die Begründung des Landgerichts Köln für das Untersagen dieser Äusserung dann doch aufhorchen. Das Gericht führt nämlich in der Begründung hierzu aus, dass die inzwischen von einer äusserst renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus München vertretene ehemalige Nebenklägerin sich mit diesem Teil des Klagverfahrens überhaupt nicht inhaltlich auseinander gesetzt habe:

Hinsichtlich dieser angeblichen Todesdrohung fehle es an jeglicher Rechtsverteidigung der Beklagten im Verfahren, so dass die Kammer insoweit davon ausgehen musste, dass es sich um eine unwahre und damit persönlichkeitsrechtsverletzende Tatsachenbehauptung handele.

http://stscherer.wordpress.com/2012/06/04/fall-kachelmann-das-landgericht-koln-und-eine-kleine-sensation/

Am 6.11.2012 hat das Oberlandesgericht Köln die hiergegen gerichtete Berufung von Claudia D. (15 U 97/12) verworfen:

Es könnte das Ende einer langen medialen Schlammschlacht und der gerichtlichen Auseinandersetzungen sein. Jörg Kachelmanns frühere Geliebte Claudia D. hat eine Niederlage vor Gericht erlitten und darf nun bestimmte Anschuldigungen gegen den Wettermoderator nicht mehr verbreiten.

Das Oberlandesgericht Köln wies am Dienstag eine Berufung von Claudia D. zurück, die sie gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt hatte, wie eine Sprecherin sagte. Nun darf Claudia D. mehrere Äußerungen aus einem Interview der Zeitschrift „Bunte“ nicht mehr wiederholen. Kachelmann war im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damalige Freundin vergewaltigt zu haben.

Eine Revision gegen die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichtes ist Claudia D. nach Angaben der Sprecherin nicht möglich. Sie kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

http://www.derwesten.de/panorama/leute/kachelmanns-ex-geliebte-erleidet-niederlage-vor-gericht-id7264357.html

Siehe auch:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=289

Wie immer gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen über Bedeutung und Auswirkungen dieser Entscheidung – wer von beiden recht hat, ist aber keine Frage.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker feierte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes darum auch als Erfolg und ordnete es in einen grösseren Zusammenhang ein: «Dieses weitere Urteil gegen die Falschbeschuldigerin ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu Kachelmanns Rehabilitation», sagte er der Nachrichtenagentur dapd.

Dagegen sagte der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, die jüngste Entscheidung habe mit den vier anderen laufenden Verfahren nichts zu tun: «Es hat keine Auswirkungen auf andere Verfahren. Es ist kein Fingerzeig.» Hinter den vier noch laufenden Verfahren verbergen sich die Streitigkeiten um die Namensnennung sowie um die Frage, ob Kachelmann Claudia D. als Falschbeschuldigerin und Kriminelle bezeichnen darf. Dazu bereits gefasste Beschlüsse seien noch nicht rechtskräftig, sagte Zipper, der die Frau in Köln nicht vertrat.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Kachelmanns-ExGeliebte-muss-schweigen/story/17677944

Ein weiterer einschlägiger Rechtsfall ist erledigt:

Update (1.11.2012)

[…]

Da sollten sie sich doch ein Beispiel am WEISSEN RING nehmen, dessen Frankfurter Statthalter, Rechtsanwalt Ulrich Warncke, gestern mal wieder die Reputation seines Vereins beschädigte.

O-Ton Ulrich Warncke: “Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er einen Schadenersatz fordert und versucht, nachträglich die ganze Geschichte zu Lasten des Opfers zu klittern. Wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat.”

http://www.stern.de/panorama/zivilklage-nach-strafverfahren-kachelmann-klagt-gegen-seine-ehemalige-freundin-1918770.html?srtest=1

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/31/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iii/

Die fällige Unterlassungserklärung wurde am 6.11.2012 unterschrieben:

http://de.scribd.com/doc/112423530/2012-11-06-Unterlassungserklarung

Dann harrt also nur noch dieser Tatbestand seiner juristischen Erledigung:

Update (3.11.2012)

Damit hat der WEISSE RING-Vertreter Ullrich Warncke seinen Verein ins Abseits geschossen – man könnte fast sagen, daß er den Mannheimer Richtern ein Fehlurteil zur Last gelegt:

http://unterhaltung.freenet.de/video/kachelmann-klagt-auf-entschaedigung_663024.html?page=3&assets=18&bcautostart=true

O-Ton Ulrich Warncke bei N 24:

Das ist ein Versuch, nachzutreten, dem ich allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimesse, denn das Opfer hat ja nur das ausgesagt, was es wahrgenommen hat, und dafür gibt es keinen Rechtsgrund, zu bezahlen.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/31/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iii/

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Jenseits von Gut und Böse: Bettina Wulff, die Medien und das Internet


Betrachtet man das mediale Getöse rund um Bettina Wulffs Bekenntnis-Buch ›Jenseits des Protokolls‹ mit einigem Abstand, erblickt man rundum nur Versehrte:

Bettina Wulff hat ihr erklärtes Ziel, ihrem medialen Fremdbild aus Klischees und üblen Verleumdungen ihr Selbstbild korrigierend entgegenzuhalten, verfehlt.

PR als Mittel der Beeinflussung der öffentlichen Meinung hat angesichts des Zustands einer Presselandschaft, die sich mehr und mehr den Internet-Shitstorms anonymer Pöbler annähert, die man aus Foren, Facebook-Plattformen und obskuren verschwörungstheoretischen Internetseiten kennt, ausgedient.

Amazon stellt die Funktion der Leser-Rezension ausgewiesenen Nicht-Lesern zur Verfügung, die tausendfach den erbärmlichen Zustand ihres außer Kontrolle geratenen Seelenhaushalts zur Schau stellen.

Google steht als Manipulateur da, der im gewerblichen Eigeninteresse und auf staatlichen oder Lobbyisten-Druck reagiert, nicht aber, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Individuen geht.

Günter Jauch verteidigt eigene journalistische Fahrlässigkeiten und knickt erst ein, nachdem die Klageerhebung und seine vorangegangene Weigerung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, publik geworden sind. Soviel ersichtliche Hartleibigkeit schadet schließlich dem Image.

Vielleicht schafft es wenigstens der Riva-Verlag, die 100.000 Exemplare der Erstauflage abzusetzen, was allerdings fraglich erscheint, seitdem ein Anonymus am 15.9.2012 das Buch zum kostenlosen Download unter der perfiden Vortäuschung, Bettina Wulff sei die Initiatorin, ins Netz gestellt hat – mittlerweile haben bereits über 1.000 Facebook-User auf den ›Gefällt mir‹-Button dieser illegalen Site gedrückt.

Wer redet eigentlich über Politiker, die die Verbreitung ehrverletzender Gerüchte für ein Mittel der Auseinandersetzung im Konkurrenzkampf halten? Wer über die Auswirkungen einer beispiellosen medialen Negativ-Kampagne, wie im Fall Christian Wulff unter Führung der BILD geschehen, die sich nicht erst aus heutiger Sicht als substanzlos erwiesen hat? Was bedeutet solch ein hämisches Niederschreiben für die Familie des Betroffenen, für das Amt selbst, für die Entfesselung eines ›Volkszorns‹, der kein Maß und Ziel mehr kennt? Müßte nicht einmal grundsätzlich über das Frauenbild geredet werden, das dem Verständnis des Bundespräsidialamtes von der Rolle einer First Lady zugrundeliegt? Über Arbeitsleben in Wirtschaft und Politik, das sowohl in der zeitlichen als auch in der Intensität der medialen Beobachtung jegliches Privatleben vernichtet? Über Anonymität im Internet, über die Macht privater Firmen, die geschäftstüchtig und nach Gutdünken über unsere Daten verfügen?

Alle diese Fragen stößt das Buch von Bettina Wulff an, auf ihre eigene persönliche Art. Die mag man kritisch sehen, aber die Fragen selbst bleiben drängend und verlieren nichts von ihrer grundsätzlichen Natur. Die Chance, sich mit ihnen ernsthaft zu beschäftigen, hat der allseits herrschende Furor ausgeschlagen. Der Wunsch nach Auflagesteigerung & Deutungshoheit, das Bedürfnis nach Frustabbau & Häme haben gesiegt.

Dabei hätte alles ganz anders kommen können. Es fing ja gut an: Hans Leyendecker hatte Aktenmaterial zu den diversen, seit Februar 2012 von Bettina Wulff gegen Verleumder geführten, Verfahren erhalten und legte (zusammen mit Ralf Wiegand) los. Zunächst mit einem kurzen zusammenfassenden Artikel von Freitag, dem 7.9.2012 in der SÜDDEUTSCHEN, der als Teaser für einen S.3-Artikel in der Print-Ausgabe von Samstag/Sonntag dienen sollte:

Klage gegen Google und Jauch

Bettina Wulff wehrt sich gegen Verleumdungen

07.09.2012, 21:53

Von Hans Leyendecker und Ralf Wiegand

Es geht um das Gerücht, sie habe im Rotlichtmilieu gearbeitet: Bettina Wulff, Frau des Ex-Bundespräsidenten, verklagt Google und Günther Jauch. Nach SZ-Recherchen haben CDU-Kreise in Hannover seit 2006 Gerüchte gestreut. Die Denunziation sollte offenbar vor allem Christian Wulff treffen.

Geschichte einer Verleumdung: Die ausführliche Seite-Drei-Reportage von Hans Leyendecker und Ralf Wiegand zur Causa Bettina Wulff  lesen Sie in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung – oder auf dem iPad.

http://www.sueddeutsche.de/politik/klage-gegen-google-und-jauch-bettina-wulff-wehrt-sich-gegen-verleumdungen-1.1462439

Leider ist Leyendecker nun mal kein Enthüllungsjournalist, und seine investigativen Tätigkeiten beschränken sich in der Regel darauf, ihm zur Verfügung gestelltes Material im Sinne der Lieferanten aufzubereiten. Und so war der große Artikel in der Wochenendausgabe vom 8./9.9.2012 auf S. 3 eine ebenso große wie erwartbare Enttäuschung:

»Notruf

In der CDU Niedersachsens gibt es ein Gerücht, das Internet bläst es auf: Arbeitete Bettina Wulff im Rotlichtmilieu? Seit Jahren geht das so. Nun wehrt sich die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten. Die Geschichte einer Verleumdung.«

So richtig investigativ ist der Artikel natürlich nicht. Als Verbreiter der Internetgerüchte (die erst im Juni 2010 begannen), wird namentlich ein 88-jähriger Hamburger erwähnt, Hartmut Bachmann, Klimaskeptiker, ein Politikverdrossener, der die Rotlichtmilieu-Story in der berüchtigten Frageform als erster am 20.6.2010, zehn Tage vor der Präsidentenwahl, auf „wahrheiten.org“ gepostet hatte – danach übernahmen andere. Ihn kostete das letztlich die Anwaltkosten von Bettina Wulff, 1.200,- Euro, den Seitenbetreiber, einen Informatiker aus der Südpfalz, wohl auch – der bat allerdings um Ratenzahlung.

Die „Informantin“ von Bachmann war wiederum eine Hannah Thiele, 71, in der Nähe von Hannover wohnhaft, eine „Mutter Courage der Windkraft-Gegner“, früher in FDP-Ausschüssen für Wirtschaft und Umwelt von Niedersachsen und auch im Bund tätig, die die Gerüchte aus CDU-Kreisen in Hannover und Berlin mitbekommen hatte.

Danach schrieb sie Briefe an Wulff, Merkel, Homburger, Westerwelle und die niedersächsische Staatskanzlei mit der Frage, ob Wulffs Frau im „Artemis“ gearbeitet habe. Nachdem sie keine Antwort erhalten habe, habe sie ihren Blogger-Kollegen Bachmann aufgefordert, die Story zu bringen. „kreuz.net“ (fundamentalistisch katholisch), „Derhonigmannsagt“ (rechts), eine obskure Seite namens „rentner-news“, Udo Ulfkotte nebst dem verschwörungstheoretisierende Kopp-Verlag verbreiteten weiter (10.000,- Euro Schmerzensgeld).

Ansonsten nannte Leyendecker keine Namen der eigentlich verantwortlichen Gerüchteverbreiter aus der Politik, obwohl er sie kennen müßte:

»Ehemalige Mitglieder des Kabinetts Wulff, solche, die vielleicht selbst gerne seine Nachfolge angetreten hätten als Ministerpräsident und solche, die unter seiner Regentschaft ihren Einfluss verloren hatten, stichelten gegen Bettina Wulff. Sie habe ihm den Kopf verdreht; zu viel Glamour, zu wenig Politik. Älterer Mann mit Macht verfällt lebenslustiger junger Frau.«

Journalisten wie Deppendorf seien in der Nacht nach der Präsidenten-Wahl von CDU-Politikern auf die Internet-Berichte über Bettina Wulff hingewiesen worden. Ein Justitiar der ARD sei auf einem Empfang in Berlin von einem Wulff-Gegner aus der CDU auf die Internet-Geschichten aufmerksam gemacht worden mit dem Zusatz, da sei was dran. In politischen Zirkeln sei Bettina Wulff „Pretty Woman“ genannt worden. Es fehlen: Namen, Daten, Fakten, auf daß diejenigen Politiker kenntlich würden, die sich solch abscheulicher Mittel bedienen.

Bei Leyendecker hieß es nur  vage, in Berlin habe eine Liste mit Namen von Prostituierten, die für „eines der genannten Bordelle gearbeitet hatten“, kursiert: zuvor benannt hatte er „ein Bordell in Osnabrück“, ein Escort-Servie und das „Chateau am Schwanensee“ in Hannover. Eine der Frauen, eine „Betty“, habe als Zeugin in einem Steuerstrafverfahren eines Zuhälters als Zeugin ausgesagt, allerdings eine andere Betty. Roß und Reiter wurden nur genannt, wenn es um greise Internet-Verbreiter geht.

Da war ja sogar BILD am SONNTAG vom 10.9.2012 investigativer:

Nach Recherchen von BILD am SONNTAG wurden haltlose Behauptungen über eine angebliche Tätigkeit Bettina Wulffs in einem Bordell aus Wulffs eigener Landesregierung verbreitet.
Konkret ging es um Informationen aus einem Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit dem „Chateau am Schwanensee“.
Das Bordell nahe Hannover war im Jahr 2004 in finanzielle Schwierigkeiten geraten und musste später schließen. Die Ermittler befragten seinerzeit auch eine der dort tätigen Prostituierten als Zeugin. Sie berichtete unter anderem über eine Reihe von Kolleginnen, die während der Messen in Hannover zur Verstärkung angeheuert wurden, darunter auch eine „Tina, Studentin“, die für ein Jahr im „Chateau“ gearbeitet habe.
Diese Zeugenaussage wurde aus Hannover mit dem verleumderischen Hinweis gestreut, bei „Tina“ könne es sich um Bettina Wulff handeln – eine durch nichts bewiesene Unterstellung.
Schnell machte das ungeheuerliche Gerücht die Runde, erst in Hannover, dann in Berlin und erreichte schließlich auch Christian Wulff und dessen Gattin Bettina.

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/haeme-ueber-bettina-wulff-im-heute-journal-26120524.bild.html

Danach kann es ja bloß der Justiz- oder der Finanzminister gewesen sein…

Leyendecker legte zwar noch nach:

Klage der ehemaligen Präsidentengattin

Jauch erkennt Wulffs Unterlassungsanspruch an

08.09.2012, 13:15

Von Hans Leyendecker

Günther Jauch hat sich verpflichtet, die Gerüchte über eine angebliche Rotlicht-Vergangenheit Bettina Wulffs nicht weiterzuverbreiten. Aus Sicht der Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten hat der Moderator die im Internet kursierenden Denunziationen erst gesellschaftsfähig gemacht. Juristisch erledigt ist die Angelegenheit damit nicht.

http://www.sueddeutsche.de/politik/klage-der-ehemaligen-praesidentengattin-jauch-erkennt-wulffs-unterlassungsanspruch-an-1.1462543

Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet

E wie „Escort“, K wie „Kampf gegen Google“

09.09.2012, 17:21

Von Hans Leyendecker

Bettina Wulff reicht bei Gericht eine Liste von Begriffen ein, welche die Suchmaschine nicht mehr automatisch mit ihrem Namen verbinden soll. Sie wehrt sich gegen Verleumdung, und ihre Anwälte klagen nicht nur auf Unterlassung – sie werfen dem Webdienst sogar Mittäterschaft vor.

[…]

Ihr Anwalt Lehr weist darauf hin, dass viele der rechtlich Verantwortlich nicht aufzufinden sind oder in Deutschland nicht belangt werden können. Die meisten der „massiven Ehrverletzungen“ würden im Ausland ins Internet gestellt. Zehn Beiträge in Sachen Bettina Wulff hat der Konzern bislang nach Beanstandungen der Anwälte Wulffs aus der Ergebnisliste der deutschen Websuche unter http://www.google.de entfernt. Mehr als fünfzig Beiträge wollten Bettina Wulffs Anwälte löschen lassen und diese fünfzig waren eigentlich erst der Anfang.

Wer sich, wie Bettina Wulff, gegen digitales Unrecht wehrt, wird in der Hardcore-Szene der Internetgemeinde verspottet. Auf Twitter wurde am Wochenende über die Frau gejuxt, die nicht verstanden habe, wie das Internet so beschaffen sei.

http://www.sueddeutsche.de/medien/verletzung-von-persoenlichkeitsrechten-im-internet-e-wie-escort-k-wie-kampf-gegen-google-1.1463160-2

Am 10. 9.2012 wurden gleich zwei Artikel von ihm ins Netz gestellt – aber richteten die sich gegen jene verlotterten CDU-Politiker, die über die infame Ehrverletzung einer Frau deren Mann abschießen wollten? Nein. Zunächst ging es mal wieder gegen Jauch, der unnachsichtig jede Privatsphären-Verletzung durch die Journaille verfolgt und daher für die Medien sowieso ein Feindbild par excellence darstellt:

Rotlicht-Gerüchte um Bettina Wulff

Jauch, der Schurke im Stück

10.09.2012, 10:41

Von Hans Leyendecker

Günther Jauch fragte in seiner ARD-Talkshow nach dem angeblichen Vorleben von Bettina Wulff – sie klagte und er akzeptierte nun. Aus ihrer Sicht hat der Moderator das Rotlicht-Gerücht erst salonfähig gemacht. Sie wird ihn nicht einfach davonkommen lassen.

[…]

Am vergangenen Freitagnachmittag bekam Jauchs langjähriger Anwalt Christian Schertz eine Klage von Bettina Wulff wegen „Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen“ zugestellt. Es ging um die ARD-Talkshow am 18. Dezember. Jauch hatte damals aus einem Artikel der Berliner Zeitung zitiert, den er „besonders interessant“ fand: Es ging um Bild und angebliche Informationen des Blattes über das angebliche Vorleben von Bettina Wulff. Der stellvertretende Bild-Chef Nikolaus Blome, der Gast in der Sendung war, hatte den zitierten Bericht dementiert: „Kompletter Quatsch“: „Völlig aus der Luft gegriffen?“ und „Haben Sie denn noch etwas in der Schublade?“ hatte Jauch nachgesetzt.

http://www.sueddeutsche.de/medien/rotlicht-geruechte-um-bettina-wulff-jauch-der-schurke-im-stueck-1.1463341

[…]

Seine Erklärung zu dem Vorgang war dann schon etwas gewunden: Er habe „niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich“ aus einem Artikel zitiert und daraus „eine entsprechende Frage“ an den Mann von Bild formuliert. Wer daraus eine „Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben. Da ich allerdings kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit Frau Wulff habe, habe ich den Rechtsstreit beenden lassen“. Da muss vor allem Frau Wulff völlig danebenliegen. Sie meint, der Liebling der Herzen habe ihre Reputation zerstört.

Nach der Sendung kochte die Gerüchteküche über: „War Bettina Wulff eine Prostituierte?“ Einen Monat später, am 19. Januar, schrieb der Stern, der sich in der Sache Bettina Wulff nicht immer mit Ruhm bekleckert hat, von einem „versuchten Rufmord an Bettina Wulff, deren angebliches Vorleben als pures Gerücht sogar in einem Talk von Günther Jauch vor Millionenpublikum thematisiert“ worden sei.

[…]

http://www.sueddeutsche.de/medien/rotlicht-geruechte-um-bettina-wulff-jauch-der-schurke-im-stueck-1.1463341-2

Danach versuchte er sich noch an einer fachfremden Buch-Rezension, die naturgemäß wenig überzeugend ausfiel:

Buch von Bettina Wulff

Gut platziert

10.09.2012, 19:09

Von Hans Leyendecker

In die Schlagzeilen um Bettina Wulffs angebliche Rotlicht-Vergangenheit erscheint ein Buch der Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten. In „Jenseits des Protokolls“ geht es um die Verleumder aus der Politik, ihr Rollen-Korsett und die Fehler ihres Mannes. Das Buch ist weder klug noch liebenswürdig oder grazil – aber ziemlich deutlich.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/buch-von-bettina-wulff-gut-platziert-1.1464149

Schuster, bleib bei Deinen Leisten – was bitte soll ein ›graziles‹ Buch sein?

Wenn auch die SÜDDEUTSCHE mangels Recherche und klarer Worte den entscheidenden Akzent nicht setzen konnte: ihr muß immerhin attestiert werden, daß sie nicht kippte und, von kleinen Ausnahmen abgesehen, nicht in den Haßgesang einstimmte, den andere Leitmedien ertönen ließen.

Über SPIEGEL Online sollte man kein Wort mehr verlieren; zwei bis fünf Bettina Wulff-Artikel pro Tag sind bestens geeignet, den Überdruß der Leser zu provozieren. Ein Organ, das unmoderiert anonyme Internet-Kommentatoren niedrigste Instinkte austoben läßt, um dann eben diese Leser-Kommentare in einem Artikel als bedenkenswerte Stimme des Volkes zu adeln, verdient keinen Respekt mehr.

Spiegel Online

12.09.2012

Reaktionen auf Bettina Wulff

„Meine Güte, ist das alles peinlich“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/leser-reagieren-auf-bettina-wulffs-aeusserungen-a-855396.html

Es ist überhaupt bezeichnend, daß die Gerüchte um Bettina Wulff durch entsprechende Hinweise auf Suchwörter und Links befeuert wurden, die in Leser-Kommentaren zu Artikeln der bürgerlichen Presse gepostet wurden – so bin jedenfalls ich auf diese widerlichen Seiten gestoßen…

Der BILD-Aufzug nach oben für Bettina Wulff funktionierte nur ein paar Tage lang (und schon das mußte verwundern, wehrt sich Bettina Wulff in ihrem Buch doch vehement gegen die BILD-Methoden – da konnten doch eigentlich weder sie noch ihr Mann ungeschoren bleiben, Kommerz hin oder her). Zunächst machte BILD Auflage mittels Reklame für ihr Buch (Vorabdrucke inclusive):

Die Abrechnung der ehemaligen First Lady

Mit dem Buch kämpft Bettina Wulff um ihren guten Ruf

10.09.2012 — 00:01 Uhr

Von ALFRED DRAXLER

Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, hat TV-Star Günther Jauch und den Internet-Suchdienst Google verklagt. Damit setzt sie sich gegen Gerüchte zur Wehr, sie habe ein Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame geführt. Jauch gab bereits am Wochenende eine Unterlassungserklärung ab.

Vor diesem Hintergrund wird ein Buch, das Bettina Wulff geschrieben hat, mit Höchstspannung erwartet. Es soll im Laufe dieser Woche erscheinen.

BILD liegt es bereits vor. Eine erste Beschreibung: Ich halte das Buch, über das ganz Deutschland sprechen wird, in der Hand. Es hat 223 Seiten und kostet 19,99 Euro. Erschienen ist es im Münchner „riva Verlag“, in dem Fußballmanager Rudi Assauer sein „Alzheimer-Outing“ veröffentlicht hat.

Die ehemalige First Lady hat den Titel gewählt „Jenseits des Protokolls“. Was, so vermute ich, aussagen soll, dass sie als Privatperson handelt.

Im Vorwort schreibt sie: „Ich möchte, dass die Menschen mich so sehen, wie ich bin. Als eine ziemlich normale Frau und Mutter, die ihr Leben so leben möchte, wie sie es will, und nicht, wie andere es von ihr erwarten …“

[…]

Ich sage voraus, dass dieses Buch ganz schnell auf Platz 1 der Bestsellerliste stehen wird.

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/kaempft-mit-buch-gegen-prostituierten-geruechte-26111608.bild.html

Aber schon im nächsten BILD-Artikel vom 10.9.2012 wurde, noch unter dem Deckmantel einer heuchlerischen Empörung über eine Abmoderation von Claus Kleber, Negatives verbreitet, und BILD mußte sich natürlich gegenüber Bettina Wulff reinwaschen, BILD habe irgendetwas mit der Verbreitung der üblen Gerüchte über ihr angebliches Vorleben zu tun – zur Erreichung dieses edlen Ziels schreckte man noch nicht einmal vor entstellenden Zitat-Verkürzungen zurück:

Rotlicht-Gerüchte

Häme für Bettina Wulff
im „heute journal“

10.09.2012 — 13:11 Uhr

Bettina Wulff (38) sorgt in Deutschland derzeit für Aufregung! Am heutigen Montag erscheint ihr erstes Buch „Jenseits des Protokolls“ – eine Abrechnung mit ihrer Amtszeit als First Lady.

Im Kapitel „Die Gerüchte“ setzt sie sich gegen ihr angebliches Vorleben als Escort-Dame und Prostituierte zur Wehr. Das ehrabschneidende Getuschel begann bereits, als ihr Mann noch Ministerpräsident in Niedersachsen war. Ihre eindeutige Ansage dazu in dem Buch: „Ich habe nie als Escort-Lady gearbeitet.“

HÄME IM „HEUTE JOURNAL“

Das „heute journal“ widmete der ehemaligen First Lady am Samstag mehr als vier Minuten, fast ein Drittel der Sendung!

Dann die Abmoderation von Claus Kleber: „Ihr Verlag erwartet von seiner neuen Autorin mit Sicherheit, dass sie den aktuellen Sachbuch-Toptitel des Hauses überholt. Der heißt ‚Bel Ami‘, es sind die Lebenserinnerungen eines Bordell-Besitzers. Vielleicht sollte die PR-Beraterin Wulff darüber einmal mit ihrer PR-Beratung reden.“

In ihrem Buch setzt sich Bettina Wulff auch sehr kritisch mit der BILD-Zeitung auseinander.

Es sei alles ein großes Spiel, bei dem es nur ein Ziel gäbe: Auflage zu machen! Und plötzlich Teil dieses Spiels zu sein, ein Spielball der gesamten Medien… habe sie von Anbeginn an überrumpelt.

Beim Thema „Rotlicht-Gerüchte“ hat sich BILD zwar nicht beteiligt, Bettina Wulff beschreibt aber ein privates Treffen mit Chefredakteur Diekmann: „So war zum Beispiel dieses Frühstück ein nettes Beisammensein, bis zu dem Moment, als er mich ohne Vorwarnung fragte, was denn an den Gerüchten zu meiner vermeintlichen Vergangenheit im Rotlichtmilieu dran sei.

Einige seiner Redakteure hätten Derartiges erwähnt…Ich war völlig entgeistert und mir blieb fast das Brötchen im Halse stecken. Zwar versuchte ich noch, meine Fassungslosigkeit mit einem ironischen „Das ist ja interessant!“ zu überspielen. Kai Diekmann meinte, dass damit das Thema für ihn erledigt sei. Doch für mich war damit auch das ganze Frühstück gegessen.“

[…]

Damals hatte der Moderator [Jauch] einen Artikel der „Berliner Zeitung“ zitiert. Das Blatt hatte über das Gerücht geschrieben, BILD habe eine „Geschichte über das frühere Leben Bettina Wulffs“ in der Schublade, die aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten aber nicht veröffentlicht würde.

Noch in der Sendung bezeichnete der stellvertretende BILD-Chefredakteur Nikolaus Blome das als „kompletten Quatsch“.

[…]

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/haeme-ueber-bettina-wulff-im-heute-journal-26120524.bild.html

›Einige seiner Redakteure hätten Derartiges erwähnt…‹ Ist das Zitat vollständig? Und was mag sich wohl hinter den Pünktchen verbergen? Das vollständige Zitat in Bettina Wulffs Buch lautet tatsächlich so:

Einige seiner Redakteure hätten Derartiges in einer Redaktionskonferenz erwähnt und recherchierten in diese Richtung.

[S. 182]

Das war Ende September 2010 und damit der erste Warnschuß, was passieren könnte, sollte das Präsidentenpaar, anders als das Ministerpräsidentenpaar, Distanz zu BILD aufbauen.

Kai Diekmann ist einfach ein Fuchs.

Schreibt Bettina Wulff auf S. 181, und das ist keineswegs als Kompliment gemeint, folgt doch danach jene sie bestürzende Frage Diekmanns, die mitten in ein vermeintlich freundliches Hintergrundsgespräch-Frühstück im Schloß Bellevue hineinplatzt. Eine Begegnung, in der Christian Wulff die Resonanz auf seine alsbaldige Rede mit dem Zitat: ›Der Islam gehört zu Deutschland‹ testen wollte. Das ist wohl Realität in Deutschland, daß man BILD gewinnen muß, um nicht den ausländerfeindlichen Mainstream gegen sich aufzubringen…

Am 11.9.2012 erschien einer dieser typischen gemischten BILD-Artikel, in denen zwar PR-mäßig Hörbuch-Ausschnitte aus dem Buch offeriert, zugleich aber auch kritische Stimmen zu den PR-Aktivitäten zugunsten des Buchs zitiert wurden (wozu dann auch gleich die berechtigten Klagen gegen Google und Jauch gerechnet wurden) – und besonders lustig war, daß selbst Leyendeckers amateurhafte ›Rezension‹ gegen das Buch in Stellung gebracht wurde:

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/hier-liest-bettina-wulff-aus-ihrem-buch-zum-reinhoeren-26137370.bild.html

Dabei wurde ausgeblendet, daß der Riva-Verlagschef einen Tag zuvor erklärt hatte, daß die aktuellen Rechtsstreitigkeiten nichts mit dem vorgezogenen Start des Buchs von November auf September zu tun hätten (was glaubhaft ist: der Leak von Lehr zu Leyendecker dürfte kaum auf den Verlag zurückgehen):

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/bettina-wulffs-verleger-jetzt-kann-jeder-hinter-die-kulissen-schauen/7116934.html

In einem Kommentar in der SÜDDEUTSCHEN versuchte  Ralf Wiegand am 11.9.2012, die Sache auf die politische Schiene, auf die sie gehört, zurückzubringen:

Affäre Wulff

Die Frau verleumden, den Mann treffen

11.09.2012, 07:31

Ein Kommentar von Ralf Wiegand

Bettina Wulff ist eine Art Kollateralschaden, denn das eigentliche Ziel der Gerüchte war immer Christian Wulff. Es ist die klassische Geschichte von Aufstieg und Fall eines Karrieristen, der seinen Zielen alles untergeordnet hat – auch Freunde und Familiäres.

Bettina Wulff gehört in diesen Tagen alle Aufmerksamkeit. Sie war das Opfer eines Rufmords, sie hat ein Buch veröffentlicht, sie geht juristisch gegen Google und Günther Jauch vor, sie kämpft mit dem Internet, in dem Gerüchte über sie aufploppen, wohin man klickt.

Sie, sie, sie. Und er? Das Ziel allen verleumderischen Geredes über die spätere First Lady war ja stets ihr Mann. Unmöglich gemacht werden sollte über den Umweg Bettina allein Christian Wulff. Sie ist eine Art Kollateralschaden.

Da stellt sich die Frage: Was hat Christian Wulff in seinem politischen Leben angerichtet, dass eine Frau, die nur einen kurzen Weg seines Aufstiegs mitgegangen ist, über die Klinge springen sollte? Welche Feinde hat er sich gemacht, dass ihn niemand schützte, nicht einmal in seiner eigenen Partei, der CDU?

http://www.sueddeutsche.de/politik/affaere-wulff-die-frau-verleumden-den-mann-treffen-1.1464307

Vergebens. Der Boulevard übernahm.

Am 13.9.2012 war es dann endlich soweit: BILD stürzte sich auf Bettina Wulff – um ihren Mann zu treffen. Die besagten Kollateralschäden sind eingepreist.

Warum tut eine Frau ihrem Mann so was an?

Deutschland diskutiert über Bettina Wulff

Seit Bettina Wulff sich öffentlich von ihrem Mann distanziert hat, gibt es im Internet und auf der Strasse kaum noch ein anderes Thema

13.09.2012 — 00:01 Uhr

Von S. BILGES,R. SCHULER und S. SELONKE

Es waren Worte voller Respekt und Loyalität. Als Christian Wulff (53) am 17. Februar vom Amt des Bundespräsidenten zurücktrat, dankte er seiner Frau: „Sie hat mir immer, gerade in den vergangenen Monaten, und auch den Kindern starken Rückhalt gegeben.“

Jetzt, knapp sieben Monate später, tritt seine Frau Bettina (38) an die Öffentlichkeit.

WAS SIE SAGT, HAT EINE ANDERE TONLAGE!

Deutlich und rigoros distanziert sich Bettina Wulff sowohl in ihrem Buch „Jenseits des Protokolls“ als auch in mehreren Interviews von ihrem Mann:

Sie habe, als er bei seinem Rücktritt vor die Presse trat, absichtlich Abstand zu ihm gehalten.

• Sie kritisiert sein Krisenmanagement als Präsident. Er hätte statt „peu à peu“ auf die Vorwürfe zu reagieren, sich einmal umfassend erklären sollen.

Sie beklagt sich über sein Verhalten in der Ehe. Sie habe jahrelang ihre eigenen Bedürfnisse unterdrücken müssen und zu lange nach seinen Terminplänen gelebt. „Jetzt geht es um mich und meine Söhne.“

Ihr Mann habe sie (…) in die Rolle der First Lady (…) gedrängt: „Und wenn ich es im Nachhinein betrachte, rächt sich das auch in der Beziehung“.

Viele fragen sich jetzt: Warum distanziert sich Bettina Wulff so öffentlich von ihrem Mann? Warum tut sie ihm das an?

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/deutschland-diskutiert-ueber-bettina-wulff-26167808.bild.html

Eigentlich ein Nullum, was da berichtet wurde – verriete es nicht ein Verständnis von Ehe, das aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts entsprungen zu sein scheint: die Frau als verzückt zum Mann aufblickende Dulderin, die ihm, eigener Gedanken nicht mächtig, klaglos den Rücken freihält und die Pantoffeln reicht, wenn er spätnachts nach Hause kommt. Das sahen auch unsere BILD-Autoren ein und griffen zu dem Trick, nunmehr das Volk direkt sprechen zu lassen. Und schon hatten sie die Richtige am Wickel – denn die gibt es ja vereinzelt immer noch:

BILD-Leserin Gabriele Fahneberg (41): „Hat Frau Wulff noch nie gehört, dass hinter jedem erfolgreichen Mann auch eine starke Frau steckt? Auch mein Mann ist beruflich erfolgreich und viel unterwegs. Unsere Ehe funktioniert nur deshalb so gut, weil ich zurückstecke und viel Verständnis aufbringe. dennoch bin ich mit meinem Leben sehr glücklich.“

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/deutschland-diskutiert-ueber-bettina-wulff-26167808.bild.html

Es geht noch eine Etage tiefer, denn nun müssen Spekulationen aus der Welt von Twitter, Internet und Amazon herhalten:

Im Internet gibt es einen regelrechten Shitstorm gegen Bettina Wulff. Viele spekulieren, ob sie mit ihren Äußerungen eine Trennung vorbereitet.

Das Netz twittert über Scheidung

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Da muß schon ein veritabler Psychiater her, um nach all dem Dreck, den BILD sich zueigen macht, zu konstatieren, daß ja eigentlich alles vollkommen in Ordnung sei:

Aber es gibt auch Verständnis für das offene Ansprechen der Probleme, die Bettina Wulff in ihrer Rolle als First Lady und Ehefrau von Christian Wulff hatte:

„Ausgehend davon, dass sie sich mit ihrem Mann abgesprochen hat“, so Prof. Claas-Hinrich Lammers, Chefarzt für Psychiatrie in Hamburg (Asklepios), „ist ein solches Verhalten vollkommen in Ordnung. Grundsätzlich ist es gut, dass sie sagt, wenn ihr die Termine oder das öffentliche Leben zu viel sind. Dass sie das öffentlich tut, mag verwundern.“

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Janun, manche Psychiater sind anscheinend etwas lebensfremd: wer öffentlich angegriffen wird, schlägt öffentlich zurück: das nennt man Waffengleichheit. Der Artikel schließt mit scheinbar neutralen Informationen über weitere PR-Termine, die nun auch die BILD-Autoren und deren Leser ›verwundern‹ mögen:

Bettina Wulff bleibt weiter präsent: Heute Titelgeschichten in „Stern“, „Gala“ und „Bunte“. Am kommenden Dienstag ist sie bei Maischberger, am 21. September in der Radio-Bremen-Talkshow „3nach9“ zu Gast.

http://www.bild.de/politik/inland/bettina-wulff/deutschland-diskutiert-ueber-bettina-wulff-26167808.bild.html

Das ist natürlich entlarvend. Eine Frau, die ihren Mann kritisiert, tut ihm was an. Die ist kurz vor dem Absprung. Volkes Stimme wird bemüht. Trennungsgerüchte werden verbreitet. Der arme feige Mann, der am Nasenring vorgeführt wird und überhaupt ein Schwächling ist, sonst hätte er seiner Frau doch einfach schlicht verboten, dieses Buch zu schreiben. Eine Frau darf nämlich keine eigene Meinung und keine eigene Sicht der Dinge haben. Und wenn sie die schon mal hat, sollte sie jedenfalls den Mund halten.

Wie selbstverständlich stieß Jürgen Dahlkamp im SPIEGEL Print (der auch kaum noch besser ist als SPON), in der Ausgabe 38/2012 vom 17.9.2012 in dasselbe Horn – tarnte seine ersichtlich mit ihm durchgehende Antipathien allerdings staatstragend:

Schwarz-Rot-Geld

Christian Wulff war nicht nur der falsche Präsident. Bettina Wulffs Memoiren zeigen: Er hatte für das Amt auch die falsche Frau. Von Jürgen Dahlkamp

[…]

Bettina Wulff war nicht das stumme Anhängsel dieses Bundespräsidenten, sie war – und hat sich so sehen wollen – Teil eines Teams, eines modernen Paares, das diesem Land ein modernes Gesicht geben wollte.

Damit aber hat sie auch, ganz altmodisch, eine Verpflichtung übernommen, gegenüber dem Amt und dessen Würde. Eine Verpflichtung, die nicht mit dem Tag endet, an dem ein Präsidentenpaar aus der Dienstvilla in Dahlem auszieht. Bettina Wulff will ihr nun aber offenbar nicht mehr gerecht werden, sie hat sie abgestreift, mit diesem Buch. Ihr Schweigen wäre Gold gewesen, stattdessen redet sie nun und zerredet Schwarz-Rot-Gold zu Schwarz-Rot-Geld.

[S. 34]

Bullshit. Es waren Journalisten, die die Würde des Amts verletzten – zuerst gegenüber Horst Köhler, dann gegenüber Christian Wulff, der wegen vermeintlicher Fehlleistungen im vorangegangenen Amt des Ministerpräsidenten aus dem Amt geschrieben wurde – die Präsidentschaft ist ein demokratisches Amt auf Zeit, und es ist geradezu überfällig, seine royale Überhöhung, die nolens-volens auch die Ehefrau des jeweiligen Präsidenten-Darstellers per Sippenhaft zur lebenslangen Repräsentationsfigur erstarren läßt, zugunsten beider menschlicher Protagonisten aufzulösen.

Was für ein Abgrund an Rollenbildern und Demokratieverständnis tut sich hier auf! Der gescholtene Christian Wulff ist jedenfalls weitaus souveräner als die heuchlerisch barmenden Medien, die ihn zum Pantoffelhelden und sie zu der den Versager Verlassenden zurechtstutzen wollten (während ihr Buch das Gegenteil belegt, nämlich das Ringen um Autonomie und zugleich die Rettung von Ehe und Familie gegen diesen zerstörerischen Betrieb). Die Buch-Widmung lautet: ›Für meine Familie‹. Nicole Maibaum, ihre Co-Autorin, hatte Christian Wulffs Anteil an dem Buch schon am 12.9.2012 deutlich gemacht:

Inwieweit war denn Christian Wulff an dem Prozess beteiligt? Hat er Ihnen Kaffee gebracht, wenn Sie zusammensaßen?

Nein, er war gar nicht da. Es war eine professionelle Situation. Wenn man ein Interview führt, wäre es unangebracht, wenn zum Beispiel Kinder um einen herumturnen. Wir haben uns getroffen und waren dann zu zweit. Herr Wulff war insofern involviert, als dass er die Kapitel gelesen und dazu seine Anmerkungen gemacht hat.

Wie stark hat er denn gekürzt oder gestrichen?

(lacht) Es hielt sich im Rahmen.

http://www.stern.de/politik/deutschland/bettina-wulff-buch-es-ist-ihr-buch-nicht-sein-buch-1893354.html

Derselbe Boulevard, der eine Anne Sinclair verurteilte, weil sie zu ihrem angeriffenen Mann DSK stand, verurteilt eine Bettina Wulff, weil sie sich eine eigene Meinung zu dem Verhalten ihres Mannes während seiner Präsidentschaft und des Krisen-Handlings leistet – was nur zu dem Schluß führen kann, daß man ohne Rücksicht auf die Meinung ahnungsloser Dritter leben sollte. Denn diese Dritte sind nicht nur ahnungslos, sondern auch bösartig.

Der STERN hat es auf eine Weise vorgeführt, daß einem schlecht wird. Mit Bettina Wulff sollte Auflage gemacht werden, ungeachtet der Tatsache, daß der STERN ihren Mann fast am widerwärtigsten niedergemacht hatte und gegenüber Bettina Wulff eine Unterlassungserklärung abgeben mußte.

Also jubilierte Florian Güßgen im STERN am 10.9.2012 pflichtschuldigst:

10. September 2012, 19:25 Uhr

Buch „Jenseits des Protokolls“

Die Bettina-Wulff-Story

Das Buch ist ein Knaller. Um ihre Ehre zu retten, rechnet Bettina Wulff schonungslos ab: mit dem Amt, mit Rufmördern. Auch ihr Mann kommt nicht immer gut weg. Ein Überblick. Von Florian Güßgen

Es ist ein Paukenschlag. Flankiert von einer Aufsehen erregenden juristischen Offensive veröffentlicht Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, diese Woche ihr mit Spannung erwartetes Buch. Es ist eine facettenreiche Abrechnung mit ihrer Zeit als First Lady, mit den Zwängen des Amtes, mit jenen Büchsenspannern, die ihr andichteten, sie habe als Edelprostituierte gearbeitet – und auch eine Abrechnung mit ihrem Mann, Christian. Wir haben das Buch gelesen. Es ist aus vielen Perspektiven spannend, interessant – und bietet Stoff für Diskussionen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

[…]

Lohnt es sich, das Buch zu lesen?

Absolut. Es ist eine kurzweilige Lektüre, die tatsächlich einen Schlüssellochblick auf die Präsidentschaft Christian Wulffs gewährt – nicht auf die hohe Politik, sondern auf die persönliche Ebene. Bettina Wulff ist eine spannende Persönlichkeit, die sich hier offenbart. Um sich ein wirklich eigenes Bild machen zu können, lohnt es sich, das ganze Werk zu lesen.

http://www.stern.de/politik/deutschland/buch-jenseits-des-protokolls-die-bettina-wulff-story-1892373.html

In diesem Ton ging das bis zum Exklusiv-Interview in Nr. 38 vom 13.9.2012 weiter, wobei das Heft bereits am 12.9.2012 erhältlich war. Bettina Wulff auf dem Titel mit der wie von BUNTE abgekupferten Zeile ›Jetzt rede ich!‹, mit einem engagierten Editorial von Thomas Osterkorn als Beweis für tätige Reue, und mit einer Interview- und Fotostrecke von S. 32 bis S. 45. Wieviel an Gewinn mag das gebracht haben?

Offenbar nicht genug, denn so exklusiv war das Interview denn nun doch nicht, es  erschienen auch in BUNTE, BRIGITTE und GALA Bettina Wulff-Interviews. Noch am 13.9.2012, zeitgleich mit BILD, dem alten  Kampfgenossen aus der Christian Wulff-Schlacht, änderte der STERN seine Linie und schoß ONLINE zurück – in Gestalt desselben Florian Güßgen, der wenige Tage zuvor das Buch überschwänglich zur Lektüre empfohlen hatte, egal, jetzt war man wieder auf der alten Polemik-Schiene, auf der man sich als gestalterische Kraft empfinden darf:

13. September 2012, 16:11 Uhr

Die Wulffs und die „Bild“

Präsident von Diekmanns Gnaden

Man mag über Bettina Wulffs Buch denken, was man will. Aber eines ist sicher: Es wirft ein grelles Licht auf das Verhältnis der Wulffs zur „Bild“-Zeitung – und die „Bild“ kommt dabei besser weg. Von Florian Güßgen

Auch wenn vieles, was in Bettina Wulffs Buch drinsteht, an einem vorbeifließt, den Gedanken entgleitet: Es gibt ein paar Aspekte ihrer Geschichte, die hängen bleiben – und tief blicken lassen. Dazu gehört ihre Beschreibung des Verhältnisses der Wulffs zur „Bild“-Zeitung und deren Chefredakteur Kai Diekmann. Denn der Politiker Christian Wulff, so lässt sich herauslesen, hat offenbar tatsächlich und ernsthaft geglaubt, dass es zwingend zum politischen Handwerk gehört, irgendeine stille, bisweilen sogar laute Übereinkunft mit dem vermeintlichen Leitmedium des Volkes zu haben. Zudem glaubte er, die „Bild“ beherrschen, steuern zu können. „Es ist ein Fakt“, schreibt Bettina Wulff in ihrem Buch. „Wenn man in Deutschland einen bestimmten Grad an Öffentlichkeit erreicht hat, kommt man nicht um die ‚Bild‘ herum.“ Wulff bemüht auch die legendäre, wie ein physisches Gesetz anmutende Einsicht von Springer-Chef Mathias Döpfner: „Wer mit der ‚Bild‘-Zeitung im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten.“ Es gehört zur Tragik des vermeintlich ausgebufften Politprofis Christian Wulff, dass er dieses Gesetz fast bis zum Schluss nicht verstanden hatte.

[…]

Bemerkenswert ist noch ein zweiter Aspekt dieses Frühstücks. Denn Diekmann tat das, was Journalisten bei Gerüchten tun sollten: Er konfrontierte – und fragte Bettina Wulff, ob denn etwas dran sei an den Gerüchten über ihre Rotlichtvergangenheit. Bettina Wulff erwischte er so kalt. „Ich war völlig entgeistert, mir blieb fast das Brötchen im Halse stecken. Da saßen wir beim Frühstück zusammen, und dann stellt dieser Mann so eine Frage.“ Schon zu dem Zeitpunkt hätten die Wulffs eigentlich begreifen müssen, dass der Pakt mit der „Bild“, den sie meinten, festigen zu müssen, zu keinem Zeitpunkt wirklich einer war.

[…]

Es ist eine der Ironien der Wulff-Story, ob gewollt oder nicht, dass die „Bild“-Zeitung und ihr Chef in Bettina Wulffs Buch im Prinzip besser wegkommen als ihr eigener Mann. Denn zumindest in diesem Fall erfüllte Diekmann seine Rolle als Journalist, Wulff wirkte dagegen einmal mehr wie ein Politiker, der die Gebote seines Amtes verriet, wenn nicht sogar verhöhnte. Diekmann kann jener Begegnung mit Bettina Wulff jedenfalls recht gelassen entgegensehen, die sie ihm im Buch verheißt. „Man sieht sich im Leben mindestens zweimal“, schreibt sie. „Auch mit einem Kai Diekmann wird es für mich ein Wiedersehen geben, da bin ich mir fast sicher.“

Der „Bild“-Zeitung wird’s ohnehin recht sein. Am Montag veröffentlichte sie als Erste Auszüge aus dem Buch – und machte mit Bettina Wulff auch die Zeitung auf. Mit der Schlagzeile „Abrechnung auch mit Bild“ veröffentlichte die „Bild“, zumindest online, auch die vermeintliche Kritik Wulffs an dem Medium. Beschrieben wurde jene Situation, in der Diekmann Wulff mit den Prostitutionsvorwürfen konfrontierte und jene, als Christian Wulff Diekmann auf den Anrufbeantworter pöbelte. In beiden Situationen adelt Wulffs Kritik Diekmann natürlich eher, als dass sie ihn treffen könnte. Am Donnerstag war Bettina Wulff wieder Titel der Zeitung, verbunden mit der Zeile: „Warum tut sie ihm das an?“ Offenbar sind die Wulffs im Aufzug steckengeblieben. Und zwar irgendwo auf Höhe der Tiefgarage.

http://www.stern.de/politik/deutschland/die-wulffs-und-die-bild-praesident-von-diekmanns-gnaden-1894162.html

So, der große Diekmann ist also ein Journalist, der selber recherchiert und konfrontiert? Oder nicht vielmehr der Chefredakteur, der durchblicken läßt, daß seine Leute was für die Schublade suchen, die zu gegebener Zeit geöffnet werden wird? Güßgen ist jedenfalls Diekmann-Fan: so mächtig und clever möchte er auch einmal werden, wenn er groß ist, und die Sache mit dem Aufzug-rauf-und-runterfahren übt er ja schon fleißig. Ob dieser Artikel sein Bewerbungsschreiben mit dem Ausweis für gewissenlosen Journalismus ist?

Gut zwei Stunden später schrieb der STERN das Buch zum kommerziellen Mißerfolg herunter, nachdem eine Journalistin (?) am zweiten Tag seines offiziellen Erscheinens ein paar Buchhandlungen abtelefoniert hatte:

13. September 2012, 18:40 Uhr

Verkaufszahlen des Wulff-Buches

Jenseits des Bestsellers

Es sollte ein absoluter Verkaufsschlager werden. In ihrem Buch erzählt Bettina Wulff alles – und scheint damit bisher auf ziemlich großes Desinteresse zu stoßen. Von Verena Kuhlmann

http://www.stern.de/kultur/buecher/verkaufszahlen-des-wulff-buches-jenseits-des-bestsellers-1894411.html

Am Montag, dem 17.9.2012, wurde diese grandiose ›Rechercheleistung‹ widerlegt:

Literatur

Buch von Bettina Wulff springt an die Spitze der Bestseller-Charts

17.09.2012 | 15:51 Uhr

http://www.derwesten.de/panorama/buch-von-bettina-wulff-springt-an-die-spitze-der-bestseller-charts-id7106590.html

Knapp vorbei ist auch daneben, weshalb sich am 14.9.2012 Sophie Albers im STERN aus Großburgwedel meldete, von dort ebenfalls scheinbar maue Verkaufszahlen (13 Stück am ersten Tag) und lauwarme Gerüchte mitbrachte:

14. September 2012, 13:35 Uhr

„Jenseits des Protokolls“ von Bettina Wulff Lautes Schweigen in Großburgwedel

Bettina Wulffs Innenansichten sind DAS Medienthema. Auch im Heimatort der ehemaligen First Lady wird das Buch beworben. Ein Streifzug durch Großburgwedel. Von Sophie Albers

[…]

Kritik kommt vereinzelt, eben weil Bettina Wulff sich nicht an das „Man hält die Klappe und denkt sich seinen Teil“ gehalten hat. Das Wort „privat“ hat in dem Ort mit den gepflegten Gartenzäunen große Bedeutung.

Natürlich gibt es auch den richtig fiesen Tratsch. Höhepunkt sind Spekulationen über eine mögliche Trennung der Wulffs. Hat sie mit ihrem Buch den Bogen überspannt? Starke, selbstständige Frauen sind nicht jedem Burgwedeler willkommen. Aber wo sind sie das schon.

http://www.stern.de/panorama/jenseits-des-protokolls-von-bettina-wulff-lautes-schweigen-in-grossburgwedel-1894520.html

Am 16.9.2012 engagierte der STERN die ›Bestseller-Autorin‹ (???) Else Buschheuer zum gefälligen Wulff-Bashing. Das sah dann so aus:

16. September 2012, 19:00 Uhr

Bettina Wulff

Ich, die Pooth und Frau Wulff

[…]

Man muss nachsichtig sein. Bettina Wulffs Ruhm kommt über den zweiten Bildungsweg. Sie ist niemand. Sie ist die Frau von jemand. Das heißt, sie ist die Frau von niemand, aber der war einmal jemand. Jetzt muss Frau Wulff, ehe ihr Name restlos vergessen ist, selber jemand werden.

[…]

Die-die-keine-Nutte-war

Wie aber sieht es mit Bettina Wulff aus? Wird sie die Geister, die sie rief, wieder los? Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, kommt darin um, heißt es. Kann man Massenmedien an der Leine führen wie Siegfried und Roy ihre weißen Tiger? Muss man nicht riskieren, dass sich eines der Viecher plötzlich umdreht und einem ein Stück vom Kopf abbeißt, einfach so? Wird Frau Wulff am Ende des Jahres in die „Menschen 2012“-Sendung eingeladen werden? Und, wenn ja, als was? Als Verleumdungsopfer? Als mutige Frau, die sich nichts gefallen lässt? Als Bestseller-Autorin und PR-Agentin? Als Ex-Frau vom Ex-Bundespräsidenten? Als neue Liebe von XY (hier beliebigen Prominenten einsetzen). Oder als die-die-keine-Nutte-war?

Falls Letzteres eintritt, sollte sie sich vom Erlös ihres Bestsellers einen neuen PR-Berater leisten.

Good Luck, Bettina!

http://www.stern.de/politik/deutschland/bettina-wulff-ich-die-pooth-und-frau-wulff-1894318.html

Ja, Frauen können so schön böse sein! Hach, und so spitzzüngig… Wenn man meinte, das sei jetzt der finale Schlag des STERN gewesen, so sah man sich getäuscht. Einen Tag später trat die Allzweckwaffe Alice Schwarzer auf und nach. Noch am 11.9.2012 hatte sie sich in einem Blogbeitrag wuchtig als Beschützerin des klassischen weiblichen Opfers ohne Wenn und Aber inszeniert:

11.09.2012

Die Ehre der Bettina Wulff

[…]

Und die Brandmarkung einer Frau als Prostituierte? Ist das nicht Frauenfeindlichkeit, also Sexismus? Oder ist es Gewohnheit? Sollen wir uns nicht so anstellen, wir Frauen? Denn in der Tat: Es gab sicherlich jüdische Interessengruppen, die in Frankreich Druck auf Google gemacht haben. Aber es gibt bisher noch keine Frauengruppen, die in Sachen Sexismus Google zur Verantwortung ziehen.

Und Bettina Wulff? Der wird zurzeit angekreidet, die Verbindung von Klage & Buch sei eine „geschickte Marketingstrategie“ und ihr Buch ein „Groschenroman“. Na und? Niemand hat behauptet, hier komme hohe Literatur. Es geht schlicht um eine für diesen Menschen existenzielle Richtigstellung in eigener Sache. Und was die Marketingstrategie angeht: Das ist doch auch mal schön, dass hier eine, die mit größtmöglicher Wucht gehetzt und verleumdet wurde, mit größtmöglicher Wucht zurückschlägt.

Alice Schwarzer

Was war geschehen, daß sie ihre Meinung so geändert hatte und nun plötzlich STERN-kompatibel wurde? War es der Umstand, daß ihr Ex-Auftraggeber BILD seit dem 13.9.2012 den Wulff-Bashing-Kurs eingeschlagen hatte? Oder die Tatsache, daß Bettina Wulff, erschreckt von der Gewalt, dem Niveau und der Tendenz der gegen sie und ihren Mann gerichteten medialen Angriffe, den Talkshow-Auftritt bei Sandra Maischberger abgesagt und Alice Schwarzer damit eine neuerliche Bühne für ihre Lieblingsrolle als Rächerin der Enterbten geraubt hatte? (Als Gast in der Ersatzsendung über den Haß-Film gegen Mohammed war sie eher deplaciert: denn nach eigenem Eingeständnis kennt sie weder den Islam noch hatte sie den betreffenden Video-Trailer zum Film gesehen.) Oder hatte sie in Vorbereitung auf die Sendung das Buch ihres reflexhaft erkorenen Schützlings erstmals gelesen? Nicht auszuschließen wäre auch, daß der STERN kritische Bemerkungen zu Bettina Wulff als Auftragsbedingung ausgehandelt hatte. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing‘. So ist das nun mal. Und so entledigte sich Alice Schwarzer dieses winzigen Problemchens (Journalisten sind ja geschmeidig):

17. September 2012, 21:00 Uhr

„Jenseits des Protokolls“

Die Entblößung der Bettina Wulff

Es gibt viele gute Gründe, mit Bettina Wulff solidarisch zu sein. Schade nur, dass sie jeden Ansatz von Verbundenheit selbst zunichte macht – mit der Veröffentlichung ihres Buches. Ein Gastkommentar von Alice Schwarzer

Der Wiederherstellung der Ehre von Bettina Wulff dient diese indiskrete Plapperei der ehemaligen First Lady nicht. Aber deswegen haben ihre Kritiker noch lange nicht in allen Punkten recht.

[…]

Die Frau steht im Schatten ihres Mannes

[…]

Währenddessen versank hierzulande die beruflich hoch qualifizierte Hannelore Kohl neben dem Kanzler im Licht bis zur Selbstvernichtung im Dunkeln. Und auch die nächste Generation, Doris Schröder, gab Eigenständigkeit und Beruf prompt auf. Bettina Wulff nun behauptet, sie würde das nicht noch mal so machen – auch wenn sie es in der Amtszeit ihres Mannes genau so getan hat.

[…]

Mit einem fundierten Interview wäre der Gekränkten allerdings mehr gedient gewesen. Oder mit der Beschränkung auf drei von 16 Kapiteln: der Zurückweisung der infamen Rotlichtgerüchte sowie der Schilderung der dramatischen letzten Monate in Schloss Bellevue aus ihrer Sicht. Zu Recht beklagt Bettina Wulff sich über ihre Entblößung im Internet und in manchen Medien. Nun aber entblößt sie sich selber. Und den Politiker Wulff gleich mit.

Ein Gastkommentar von Alice Schwarzer

http://www.stern.de/politik/deutschland/jenseits-des-protokolls-die-entbloessung-der-bettina-wulff-1896170.html

Gewogen und zu leicht befunden. Einfach nicht emanzipiert genug, und während sie, Alice Schwarzer, in ihrer Autobiographie und während gefühlt Hunderten an öffentlichen Auftritten offenherzig über ihre große Liebe zu Bruno und ihren Hang zu Miniröcken plauderte (ja, sie war mal eine ganz normale Frau), plappert Bettina Wulff nur und ›entblößt‹ sich. Leiderleider kann man sich die passenden Opfer nicht schnitzen.

Ein letztes Mal hat Bettina Wulff versucht, dem neuen medialen Zerrbild des Paares Wulff (sie, die eiskalte Abzockerin auf dem Absprung, er, der am Nasenring geführte Versager) entgegenzutreten. Und obwohl sie dieses Interview letztlich nicht autorisierte, ist ihre Botschaft doch angekommen:

WELT am SONNTAG

16.09.12

Ex-First-Lady

Und plötzlich verstummte die redselige Bettina W.

Bettina Wulff sitzt in ihrer Lieblingskneipe in Hannover und spricht über Zufälle, Gerüchte und Dementis, über ihr Leben und ihr Buch. Am nächsten Tag zieht sie das Interview zurück. Von Ulrich Exner und Heike Vowinkel

[…]

Christian Wulff als erster Leser

Also, neuer Versuch: Nein, sagt Bettina Wulff, sie habe ihren Mann mit „Jenseits des Protokolls“ nicht am Nasenring durch die Manege führen wollen, wie es ihr einige Kritiker jetzt vorwerfen. Das entspreche nicht im Geringsten ihrer Intention, auch nicht dem Inhalt ihres Buches, sondern entspringe der Fantasie von Journalisten, die einzelne Halbsätze ihres Buches aus dem Kontext gerissen und zu einem neuen Ganzen zusammengesetzt hätten. Er liebe sie „abgöttisch“, wird er zitiert. Sie stelle sich lieber etwas weiter weg. Man gewinnt den Eindruck, Bettina Wulff findet das, was jetzt gerade mit ihr passiert, sei so etwas wie ein zweiter Rufmord.

Das Gegenteil dessen, was berichtet wird, ist aus ihrer Sicht richtig: Einvernehmen. Christian Wulff habe viele Kapitel als Erster gegengelesen. Er habe jeden Schritt der Buchveröffentlichung verfolgt und gutgeheißen, auch wenn dieses Buch in erster Linie natürlich ihr Buch, ihr Projekt sei, ihre Art, das Vergangene aufzuarbeiten. Aber ihr Mann habe diesen Prozess nun mal konstruktiv begleitet. Und im Übrigen plane man, damit das ganz klar ist, eine gemeinsame Zukunft.

Auch das ist ein Konter. Ein Gegenangriff auf jene weiteren Gerüchtefetzen, die ihr und ihrer Familie, jetzt schon wieder um die Ohren fliegen und nach denen ihre Ehe bedroht, wenn nicht schon ganz und gar am Ende sei. Bettina Wulffs kämpferischer Solo-Auftritt im „Café HeimW“ ist ein ebenso starkes Dementi dieser Endzeiterzählungen wie das gemeinsame Auftreten des Ehepaares Wulff bei Peter Maffays Duderstädter Kinderprojekt in der vergangenen Woche. Ein klares Bekenntnis zu ihm, bei dem man sich automatisch fragt, warum es eigentlich schon wieder so viele gibt, die ihr das partout nicht abnehmen.

http://www.welt.de/vermischtes/article109254822/Und-ploetzlich-verstummte-die-redselige-Bettina-W.html

Warum wohl? Das liegt an den Medien, die sich lieber ihre eigenen Bilder basteln, je klischeehafter, umso lieber. Und wenn sie dann noch jemanden abschießen können, also MACHT ausüben und damit noch Geld verdienen können, ist die Verzerrung von Wirklichkeit geradezu geboten.

Nachtrag:

Es gab auch Positives zu lesen. Heribert Prantls eindrücklicher Artikel über die Macht von Google, in dem sich folgende bemerkenswert selbstkritische Sätze finden:

Bettina Wulff und Gerüchte im Netz

Wenn das Recht auf Vergessen nicht gilt

15.09.2012, 14:44

Von Heribert Prantl

Die frei erfundenen Gerüchte gegen Bettina Wulff können im Netz bis heute ungebremst weiterwuchern. Internetrecht? Allein das Wort ist ein schlechter Witz. Der Gesetzgeber schaut dem digitalen Mobbing seit Jahren tatenlos zu. Ein Skandal.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/rolle-der-justiz-in-der-causa-bettina-wulff-wenn-das-recht-auf-vergessen-nicht-gilt-1.1468695

Mit der Verbissenheit der Kampagne und der Maßlosigkeit ihrer Mittel entzog Maximilian Harden seinerzeit seiner politischen Kritik die Legitimität. Man ist ein wenig erinnert an die Art und Weise, wie die Kampagne gegen den unglücklichen und glücklosen Bundespräsidenten Christian Wulff betrieben wurde – die Verleumdung seiner Ehefrau war ein Teil dieser über weite Strecken ziemlich selbstgefälligen publizistischen Kampagne.

Wie gesagt: Am Beginn des Zeitungszeitalters stand diese Eulenburg-Affäre. Am Beginn des Internet-Zeitalters stehen Kampagnen wie die gegen die Wulffs.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/rolle-der-justiz-in-der-causa-bettina-wulff-wenn-das-recht-auf-vergessen-nicht-gilt-1.1468695-2

Stefan Niggemeiers Anti-Google-Artikel ›Der Verleumdungs-Automat‹ im SPIEGEL 38/2012 gehörte ebenfalls zu den erfreulichen Begleiterscheinungen dieser neuerlichen Hetzkampagne, ebenso wie die Bemühungen von Prof. Simitis und der Justizministerin, den 69. Deutschen Juristentag zu einer entsprechenden Beschlußfassung zugunsten einer gesetzlichen Regelung gegen die Google Autocomplete-Funktion zu bewegen – was leider knapp abgelehnt wurde. Immerhin hat der Fall Bettina Wulff aber zu folgender Beschlußfassung geführt:

Namenhafte Datenschützer haben sich beim aktuell in München stattfindenden 69. Deutschen Juristentag (DJT) für eine Identifizierbarkeit aktiver Internetnutzer ausgesprochen, sofern diese eigene Beiträge im Netz veröffentlichen. Dies entspricht auch den Forderungen der Innenminister, die sich schon früher hierfür ausgesprochen haben.

Empfehlungen an den Gesetzgeber

Thema der alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltung war diesmal „Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet – Anforderungen und Grenzen einer Regulierung.“  Die bedeutende rechtspolitische Veranstaltung formuliert zum Abschluss ihrer Beratungen Beschlüsse, die als Empfehlungen an den Gesetzgeber gerichtet sind. Darunter auch folgende Beschlüsse, die in Richtung De-Anonymisierung zielen:

Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen. Bei aktiver Nutzung des Internets mit eigenen Beiträgen darf der Nutzer nicht anonym bleiben, sondern muss im Rahmen einer Verwendung von Pseudonymen zumindest identifizierbar sein. Nur dann lassen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internet-Dienste sollen den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer registrieren.  

Bei behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist dem Betroffenen – in Anlehnung an §§ 101 UrhG, 19 MarkenG, 140b PatG – ein Auskunftsanspruch zur Benennung des Rechtsverletzers zu gewähren; Ausnahmen sind nur in verfassungsrechtlich gebotenen Fällen zuzulassen.

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/

Das wäre der richtige Weg im Sinn eines zivilisatorischen Fortschritts. Leider muß man das konstatieren, denn auf Einsicht ist nicht zu hoffen. Wenn schon namentlich bekannte Journalisten keine Einsicht haben und, wie insbesondere Alice Schwarzer in ihrem Feldzug gegen Jörg Kachelmann, nur durch Gerichte in ihren rechtsverletzenden Aktivitäten ausgebremst werden können, ist Hopfen und Malz verloren. Wie der Herr, so’s Gescherr.