Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie IV

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

Nachdem die Autorinnen Blasberg, Kohlenberg und Rückert den Untergebrachten Gustl Mollath in der ZEIT vom 13.12.2012 kurzerhand, unter Verteidigung der angegriffenen Psychiater Leipziger und Kröber, auch aus eigener Anschauung zum Kranken erklärt haben (»Ein Kranker wird Held«), der den Wiederaufnahmespezialisten Rechtsanwalt Gerhard Strate abgelehnt habe, weil er womöglich gar kein Wiederaufnahmeverfahren wolle: »Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/komplettansicht

ist diese letzte aller tendenziösen Tatsachenentstellungen in diesem unterkomplexen Artikel, mal wieder durch die in diesem Fall überlegene SÜDDEUTSCHE ZEITUNG (Olaf Przybilla und Uwe Ritzer), am 20.12.2012 widerlegt worden:

Verwundert über die Berichterstattung

Alles Unsinn, erwidern nun sowohl Mollath als auch Strate – und wundern sich über Die Zeit, denn die Vollmacht wurde bereits Tage vor der Veröffentlichung erteilt. Mollath sagte der SZ, er habe nach einem Besuch Strates im Bezirkskrankenhaus Bayreuth lediglich zunächst mit seiner Anwältin – einer Münchnerin, die Mollath seit Monaten vertritt – über einen zusätzlichen Anwalt sprechen wollen. „So etwas gebietet, finde ich, der Anstand“, sagte Mollath, denn die Anwältin habe sehr viel Arbeit in seinen Fall investiert; und das zu einer Zeit, in der ein Wiederaufnahmeverfahren nahezu unmöglich erschienen sei.

Überdies habe er sich über Strate, der ihm bis dahin nur als Name ein Begriff gewesen sei, informieren wollen. Dies habe er dem Hamburger Anwalt auch so mitgeteilt; Strate bestätigte Mollaths Darstellung. Nachdem Mollath dies getan habe, habe er die Bevollmächtigung unterzeichnet. Die Fragen, ob er möglicherweise „gar keine Wiederaufnahme“ erreichen oder sich gar in einer angeblichen Rolle als „Märtyrer“ einrichten wolle, empfinde er als verstörend, sagte Mollath.

Bislang hat die nicht nur Mollath verstörende erste chefredaktionelle Leistung Sabine Rückerts dort rund 590 Kommentare geerntet, die in ihrer übergroßen Mehrheit hart mit den Autorinnen ins Gericht gehen – zurecht.

Beate Lakotta wollte ebenfalls in Konkurrenz zu den Nürnberger Nachrichten, der SÜDDEUTSCHEN, den vielen Kommentatoren und den vielen Blogs treten, die Justiz-, Psychiatrie- und Politikkritik üben, und demgegenüber ihr eigenes Profil schärfen; nicht nur in ihrem SPON-Artikel vom 13.12.2012:

sondern auch in ihrem polemischen Kommentar »Schizo-Protestbürger« im SPIEGEL 51/2012 vom 17.12.2012, S. 19, in dem sie die angemessene Psychiatrie-Kritik (»Es gibt dazu jährliche Stellungnahmen der Klinik und weitere von zwei externen Gutachtern, sie haben nachvollziehbar begründet, weshalb sie Mollath weiterhin für krank und gefährlich halten.«) schlicht verweigerte.

In einem Blogbeitrag vom 19.12.2012 hat sie gar vor- und angegeben, die entsprechenden Gutachten selbst gelesen und kompetent evaluiert zu haben:

Natürlich gab es für die staatstragenden Journalistinnen (›Alles ist gut‹), die sich fragen lassen müssen, wer ihnen mit welcher Zielrichtung welche bislang nicht veröffentlichten Gutachten überließ, Applaus von der vielfach angegriffenen Ministerin:

„Wie kommen Sie darauf, dass es nicht nach Recht und Ordnung zugeht?“

Marcus Klöckner 18.12.2012

Die bayerische Justizministerin Beate Merk äußert sich im Telepolis-Interview zum Fall Mollath

[…]

Der Fall Mollath hat sich doch – und das wohlgemerkt: unabhängig davon, was noch dabei herauskommen wird, ob sich die Vorwürfe nun bestätigen oder nicht – längst zu einem Gau für die Bayerische Justiz, aber auch mittlerweile für die Politik entwickelt. Die Stimmen derer, die glauben, in Bayern herrsche der Filz, Teile der Justiz würden ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen und unliebsame Bürger einfach wegsperren, sind zahlreich. Mittlerweile berichten selbst ausländische Medien, wie etwa der Guardian von dem Fall. Ein ausgereiftes Krisenmanagement sieht anders aus.

Beate Merk: Genauso wie Sie ihre Fragen stellen – nämlich ausblendend, dass ich nicht die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt, sondern die Entscheidungen der Gerichte erklärt habe – agieren eben leider einige Medien. Aus dieser einseitigen Berichterstattung einiger Medien resultiert das Problem. Dass es auch besonnene Medien gibt, die den Fall Mollath objektiv sehen, statt Klischees zu bedienen, können Sie übrigens dem Spiegel vom 17. Dezember sowie der Zeit und Spiegel Online vom 13. Dezember entnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Und, zum Krisenmanagement: Schauen Sie sich dessen Ergebnis doch an: Ich habe dafür gesorgt, dass das Verfahren neu aufgerollt und Klarheit geschaffen werden kann – genau darum geht es doch !

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Das freundliche Ping-Pong-Spiel setzte sich nahtlos fort. Merk im Telepolis-Interview mit Marcus Klöckner:

Die Süddeutsche Zeitung hat nach ihrem Auftritt in der Münchner Runde einen Faktencheck gemacht. Die Zeitung schreibt unter anderem, dass auf Seite 7 und 16 des Revisionsberichts der HypoVereinsbank (der uns auch vorliegt) über Schwarzgeld bzw. über Geldwäsche gesprochen wird. Genau das haben Sie aber in der Münchner Runde verneint. Die SZ kommt zu dem Urteil: „Bewertung dieser Merk-Aussage: widerlegt.“ Halten sie nach wie vor an der Aussage fest, dass in dem Revisionsbericht nichts zum Thema Schwarzgeld bzw. Geldwäsche steht?

Beate Merk: Auch hier habe ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die von den Fachleuten im Ministerium geteilt wird, dargestellt. Die Schlussfolgerung der Süddeutschen Zeitung trifft nicht zu. Auf Seite 16 des Berichtes steht, dass sich die Geldwäschebeauftragten der HVB und damaligen Hypotochter Bethmann Bank, auf eine Geldwäscheverdachtsanzeige verzichtet haben – ich zitiere jetzt wörtlich die Begründung: „Da es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“ Die auf Seite 16 erwähnten Verstöße betrafen, wie die SZ selbst darstellt, gerade nicht die von Herrn M. konkret erhobenen Vorwürfe und im Übrigen auch keine Schwarzgeldgeschäfte.

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

Und so griff Lakotta, ganz herzlich von Beate zu Beate, dieses Argument in ihrem SPIEGEL-Blog-Beitrag vom 19.12.2012, in dem sie sich gegen diesen Beitrag von Oliver García

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

und diesen von Rechtsanwalt Thomas Stadler

http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html

wendete, dankbar auf:

Da zitieren Sie mich: „Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet.“

Das sei falsch, schreiben Sie, denn „auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede“. Das stimmt. Genauer gesagt geht es auf der vielzitierten Seite 7 um Sortengeschäfte, die ein Kollege von Petra Mollath, Herr D., ausgeführt hat.

Auch Herr Garcia verweist übrigens auf diese Passage, mit der nach seiner Darstellung die „SZ“ die bayerische Justizministerin einer Falschbehauptung überführt hat.

In der zusammenfassenden Bewertung dieses Verhaltens im internen HVB-Bericht liest man allerdings auf S. 16 zu eben diesem Vorwurf: „Der Geldwäschebeauftragte der Bethmann-Bank verzichtet nach Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der HVB auf eine Verdachtsanzeige, da er annimmt, dass es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte.“

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

Wie billig ist das denn? Wenn sich eine Journalistin hinter einer Politikerin verstecken muß, ist das ja bereits ein Beweis für ihre mangelnde unvoreingenommene Betrachtung der Dinge. Die heile-Welt-Schwestern im Geiste setzen offenbar darauf, daß die Leser die anzitierten Stellen im Revisionsbericht der HypoVereinsbank nicht nachlesen oder sie nicht verstehen:

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Denn die Lektüre ergibt einwandfrei, daß der Mitarbeiter Wolfgang D. 2001 und 2002 70.000,- Franken in DM bzw. Euro – unter Umgehung der Aufzeichnungs- und Identifizierungspflicht sowie einer potentiellen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz  »(Tatbestand des Smurfings)« gestückelt  – umgetauscht und über sein Konto gewaschen hatte. Außerdem gab er zu, eine größere Anzahl von alten 1.000,-DM-Noten in Euro im eigenen Namen umgetauscht zu haben. Beides, um einer Kundin einen Gefallen zu tun, die offiziell nicht in Erscheinung treten wollte, da es sich um »Schwarzgeld« handele. Damit ist gemeinhin Geld gemeint, das vor den Finanzbehörden geheimgehalten wird, um einer Besteuerung zu entgehen. Bei der Kundin handelte es sich um eine »allgemein bekannte Persönlichkeit«. »Der Geschäftsleitung der Bethmann Bank ist der Name der Kundin bekannt.«

Eine Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz bestand seinerzeit und besteht auch heute allerdings nur hinsichtlich von Transaktionen, wenn zugleich der Verdacht einer Geldwäsche gemäß § 261 StGB existierte  – heute besteht die Anzeigepflicht unabhängig von der Höhe des Betrages zusätzlich auch dann, wenn Terrorismusverdacht gehegt werden muß:

§ 11

Anzeige von Verdachtsfällen durch Institute

(1)  Ein Institut oder eine Spielbank hat bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese unverzüglich mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Eine angetragene Finanztransaktion darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Institut die Zustimmung der Staatsanwaltschaft übermittelt ist oder wenn der zweite Werktag nach dem Abgangstag der Anzeige verstrichen ist, ohne daß die Durchführung der Transaktion strafprozessual untersagt worden ist. Ist ein Aufschub der Finanztransaktion nicht möglich, so darf diese durchgeführt werden; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1993/19931773.1.HTML

Eine schlichte Steuerhinterziehung, wie sie die »allgemein bekannte Persönlichkeit« begangen hat, ist aber keine Vortat, wie sie der Geldwäscheparagraph 261 des Strafgesetzbuchs voraussetzt. Nach § 261 I Nr. 3 StGB kommen hierfür lediglich die gewerbsmäßige Einfuhr- und Ausfuhrabgabenhinterziehung gemäß § 373 AO und die gewerbsmäßige Steuerhehlerei gemäß § § 374 II AO in Betracht. Und die »dürfte« diese bekannte Persönlichkeit nun wirklich nicht begangen haben. Solche »Persönlichkeiten« begehen lediglich Steuerflucht ins steuerfreundlichere Ausland oder deklarieren ihre Einkünfte nicht.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung lag jedenfalls vor, wie ja auch S. 3 des Sonderrevisionsberichts die systematische Beihilfe der HypoVereinsbank zur Steuerhinterziehung der vermögenden Kunden bis zum Jahr 1998 belegt. 1993 war die Zinsabschlagssteuer eingeführt worden, die die deutschen Banken zum Büttel der Finanzämter machte: da mußte doch was für die besonders guten Kunden getan werden… Sprich: verschleiernde Auslagerungen des sich durch Zinsen und Dividenden mehrenden Vermögens in die Schweiz zu Schweizer Tochterbanken, bei denen eine Quellensteuer noch nicht existierte. Darum geht es wirklich. Verwunderlich, daß angeblich kritische Journalistinnen das nicht verstehen.

Beate Lakotta hat schlicht Pech gehabt: sie plappert kenntnislos einer Justizministerin etwas nach, befangen in dem unbegreiflichen Kinderglauben, daß die nicht bloß politisch taktiere. Es wäre nicht schlecht, wenn die Journalistin einsehen könnte, daß der Fall Mollath für ein Loblied auf Rechtsstaat und Psychiatrie überaus ungeeignet ist. Hier die Antwort von Rechtsanwalt Thomas Stadler auf ihren SPIEGEL-Blog-Beitrag:

http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html

Hier die Antwort von Dr. Hans Simmerl, Mainkofen:

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2

Und hier die von Oliver García:

http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fall-mollath-meine-kritik-an-spiegel-autorin-war-zur-halfte-unberechtigt/

Andererseits läuft die Politikerin Merk natürlich Gefahr, von Lakotta »nüchtern betrachtet«, zu jemandem zu mutieren, der »Theater« macht, das »plemplem« ist. Denn untergräbt sie mit der Anordnung eines neuen psychiatrischen Gutachtens unter erstmaliger Zugrundelegung der Realität, nämlich des Revisionsberichts der HypoVereinsbank, und mit der Anweisung eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft Regensburg nicht höchstselbst »das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats« [Lakotta, SPIEGEL-Print, 17.12.2012, S. 19]?

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157544.html

Es hat doch schließlich alles bestens funktioniert!

Weit gefehlt. Tatsächlich nahmen die Fehlleistungen in diesem Verfahren kein Ende. Sie setzten sich, sich unbarmherzig steigernd, fort.

Am 5.8.2004 erstattete Gustl Mollath insgesamt sechs Strafanzeigen, die er »Gemäß Strafprozessordnung § 158« an den Präsidenten des Amtsgerichts Nerlich, seit dem 1.10.2011 Generalstaatsanwalt in Nürnberg, richtete.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Die erste war eine Wiederholung der bereits im November 2002 gegen den Bruder seiner Ex-Ehefrau erstatteten Strafanzeige nebst Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung, versehen mit einer genauen Sachverhaltsschilderung und unter Beifügung eines Attestes einer Notfallambulanz vom 23.11.2002 sowie Krankschreibungen vom 25. und 29.11.2002. Auch das Motiv des Übergriffs des Robert M. wurde bezeichnet:

Am Samstag den 23.11.2002 habe ich den Bruder meiner früheren Frau Petra Mollath, Robert M., und seine Lebensgefährtin Petra S. , aufgefordert die Schwarzgeldgeschäfte meiner Frau nicht länger zu unterstützen und auf sie einzuwirken, daß sie diese Geschäfte beendet.

Durch diese erneute Anzeige wollte er offensichtlich die Revision der damaligen staatsanwaltschaftlichen Entscheidung, ihn auf den Privatklageweg zu verweisen, erreichen, wenn sie, die Staatsanwaltschaft, denn den Zusammenhang aller gegen ihn gerichteten Verfolgungen begreife.

Die zweite richtete sich gegen seine Ehefrau wegen falscher Verdächtigung und Nötigung, da es aufgrund ihrer falschen Angaben über seinen Besitz von scharfen Waffen am 19.2.2003 zu einer massiven ergebnislosen Durchsuchung durch zwölf Polizeibeamte in seinem Haus gekommen war. Seine Frau, die ihn seit vierundzwanzig Jahren kenne, habe genau gewußt, daß er nie scharfe Waffen besessen habe, sondern sein Leben lang gegen Krieg und Waffen eingestellt gewesen sei. Mit dieser Aktion habe sie auf ihn Druck ausüben wollen, damit er mit seinen Versuchen, »die Schwarzgeldverschiebung und Pflege etc.« zu unterbinden, aufhöre.

Als Beweise – auch für seine politische Einstellung – bot er seine Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, zwei an der Durchsuchung beteiligte namentlich bezeichnete Polizeibeamte und die beteiligten Richter an. Hierbei handelte es sich um ein Gegenverfahren gegen das gegen ihn gerichtete Verfahren 802 Js 5183/03, das seine Frau gegen ihn mittels unzutreffender Angaben eingeleitet hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf

Gerade diese Ermittlungen wegen wider besseres Wisssen erhobener Falschbeschuldigung wäre wichtig zur Ermittlung der Belastungstendenz der Ehefrau gewesen: die hatte ja nicht nur am 2.1.2003 auf das ihr wohlbekannte ererbte Luftgewehr Mollaths und auf eine angebliche Aussage Mollaths hingewiesen, wonach er eine Pistole besitze (die natürlich nicht gefunden wurde, weil es sie nie gab), sondern Polizei und Staatsanwaltschaft durch eine angesichts der Realität vollkommen unglaubhafte Befürchtung in Marsch gesetzt:

2012-11-21 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch):

(Bisher ist bei den Nürnberger Nachrichten kein Artikel zum Thema Mollath online gestellt, deshalb wird der Artikel hier in Auszügen dokumentiert und [kommentiert]):

Mollaths schneller Weg in die Psychiatrie

Die Justiz schenkte der Ehefrau fast blinden Glauben – „Mein Mann leidet unter Störungen“

[…]

Als Beweis für die Allgemeingefährlichkeit ihres Mannes hat die Ehefrau kurz vor Prozessbeginn 2003 bei der Polizei gewarnt, ihr Ehemann besitze zahlreiche Schusswaffen. „Ich befürchte, er könnte sie auch gegen mich einsetzen“, sagt sie bei der Zeugenvernehmung. Beamte drangen daraufhin in das Haus des Mannes ein. Gefunden haben sie nichts.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html

In einem Rosenkrieg stehen Polizei und Justiz blind auf der Seite der Frau, die das geborene Opfer ist. Und Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung haben Null Chance…

Die dritte Anzeige richtete sich gegen die Polizeibeamtin, die ihm bei der Festnahme am 30.6.2004 zwecks Zuführung ins Klinikum in Erlangen bewußt die Handschellen zu fest angezogen habe, worüber er sich gleich beschwert habe. Die Verletzungen seien unmittelbar bei Ankunft im Klinikum von Dr. Wörtmüller festgestellt worden. Auch hinsichtlich dieses Vorwurfs werden ein namentlich bekannter Polizeibeamter, der anwesende Gerichtsvollzieher und weitere sechs Zeugen benannt.

Die vierte Anzeige, Strafanzeige und Strafantrag gegen Rechtsanwalt Dr. Woertge wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vom 30.6.2004, bezieht sich auf den Umstand, daß dieser trotz bestehenden Hausverbots Mollaths Festnahme und Verbringung dazu genutzt habe, beim Gerichtsvollziehertermin am 30.6.2004 sein Haus zu betreten und dort »nach Unterlagen die die Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz beweisen und seine Mandanten und Freunde belasten könnten«, zu durchsuchen. »Dabei hat er dafür gesorgt, daß sinnlos die Heizungskellertür beschädigt wird , ein Lichtgitter herausgerissen , Heizungsbe- und entlüftungsrohre zerstört und ein Kellerfenster eingetreten wurde.« Zudem äußerte er den Verdacht, daß Dr. Woertge diesen Gerichtsvollzieherauftrag in Absprache mit der Polizei arrangiert habe, um die Abwesenheit Mollaths auszunutzen.

Als Zeugen benannte er die Zeugen der dritten Anzeige und legte zur weiteren Orientierung sein Schreiben vom 4.8.2004 an Rechtsanwalt Woertge bei, der sowohl für Petra Mollath als auch für Gläubiger Mollaths tätig und seit Jahren mit dem neuen Lebensgefährten Petra Mollaths, Martin M., einem Direktor der HypoVereinsbankGroup, befreundet war. Dieser Brief, in dem Personen aus dem Freundes- und Bekanntschaftskreis des Anwalts benannt wurden, die – mit einer Ausnahme – auch ihm gegenüber schon in Erscheinung getreten waren, sollte später einen Tatverdacht gegen ihn wegen Sachbeschädigung begründen. Seinen Verdacht, daß Rechtsanwalt Dr. Woertge am 30.6.2004 nicht nur einer Pfändungsmaßnahme beiwohnen, sondern im Interesse seiner Mandantin Petra Mollath und ggf. von Freunden und Mandanten auf der Suche nach Beweismaterial Mollaths für die Machenschaften seiner Frau war, begründete er in diesem Schreiben u.a. so:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Woertge,

schon am 23.5. wollten Sie zusammen mit Ihrem Freund, schon aus Urzeiten Ihres 1. FCN-Handballvereins, Martin M., Direktor der HypoVereinsbankGroup, Petra Mollath, Ihrer Mandantin und früheren Mitarbeiterin der HypoVereinsbankGroup, als auch einem Mitarbeiter von Joachim Z. vom Altwagenhandel  L. (der wiederum Jahrzehnte mit Martin M. von der HypoVereinsbank befreundet ist), in mein Haus eindringen, um an Unterlagen zu gelangen, die die Schwarzgeldverschiebung der HypoVereinsbank und deren Vorläuferbanken in die Schweiz beweisen.

[Briefzitat im Urteil vom 8.8.2006, S. 15]

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Tatsächlich klingen im Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17.3.2003, S. 15, entsprechende Befürchtungen an:

Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mollath die Vorwürfe bezüglich des Transfers von Geldern von Deutschland in die Schweiz in die Öffentlichkeit bringt. Er selbst spricht in diesem Zusammenhang auch vom „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“, in dem [sic!] auch die HypoVereinsbank verstrickt sei. […] Dies birgt die Gefahr, dass er eventuell versucht, sein Wissen zu „verkaufen“. Hinzu kommt, dass Herr Mollath möglicherweise noch über vertrauliche Belege/Unterlagen aus dem Besitz seiner Frau verfügt.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Im Urteil vom 8.8.2006 heißt es zu der Aktion vom 30.6.2004 auf S. 13:

Anlässlich einer Pfändung eines Ferraris schickte Gerichtsvollzieher Hösl die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath und ihren Lebensgefährten weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einem Zwangsöffnungsauftrag war Rechtsanwalt Woertge jedoch als Gläubigervertreter mit anwesend. Der Gerichtsvollzieher durchsuchte das Haus des Angeklagten nach eventuellen Vermögenswerten.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

In der Tat, das ist bemerkenswert, daß ein Rechtsanwalt mit u.a. dem Spezialgebiet Bank- und Kapitalanlagerecht höchstselbst eine schlichte Mobiliarpfändung begleitet. Und daß der Gläubigervertreter eine Zwangsöffnung beantragt hatte, weil man Mollath bereits in der Unterbringung gemäß § 81 StPO (Beschluß vom 22.4.2004)  in Erlangen wähnte, von deren Anordnung Dr. Woertge praktischerweise als Nebenklägervertreter der Ehefrau Mollaths wußte.

Wegen eines Mißgeschicks hatte sich deren Vollstreckung allerdings verzögert: der Einweisungsbeschluß war zunächst bei der unzuständigen Kriminalpolizeidirektion Nürnberg/ Kommissariat 12.1 gelandet, im übrigen nebst den Verfahrensakten, die dessen Leiter, KHK F., am 9.6.2004 dem Klinikum Erlangen – Dr. Wörthmüller – zusandte, während der Vollstreckungsauftrag am selben Tag an die zuständige Polizeiinspektion Nürnberg-Ost ging. KHK F. war übrigens der leitende Beamte bei der Hausdurchsuchung von Mollaths Haus am 19.2.2003  gewesen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-06-09-Brief-Kripo-Forensik-Erlangen.pdf

Im Hinblick auf realitätsausklammernde Wahn-Diagnosen von weltfremd aktenauslegenden Psychiatern kann man gar nicht akribisch genug auf die Realien hinweisen, die sich aus der Akte, keineswegs aber aus dem die Fakten bewußt verschleierndem Urteil ergeben.

Die fünfte Anzeige vom 5.8.2004 richtete sich gegen den Arzt Dr. Michael Wörthmüller/Erlangen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung, weil dieser ihn trotz Bejahung eigener Befangenheit in der Sache am 1.7.2004 noch weitere 6 Tage festgehalten habe, um ihn zu einem Deal – harmloses Gutachten gegen Verschweigen der Befangenheit und ihrer Gründe (seine freundschaftliche Nachbarschaft zu dem Finanzmakler Bernhard R., der wiederum mit zwei Ex-Mitarbeitern von Mollaths früherer Frau im Vorstand einer Vermögensanlage AG agierte) – zu bewegen. Zu der Plausibilität dieses Vorbringens gibt es bereits in Teil III nähere Ausführungen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/

In Großbuchstaben, die seine Traumatisierung belegen, wird zu den Bedingungen der (rechtswidrigen) Unterbringung gemäß § 81 StPO erklärt:

Ich wurde über Tage in Vollisolations- Einzelhaft gequält , durfte in über eine Woche nur drei mal Hofgang machen . Bekam Kreislaufbeschwerden und eine Krampfader , mußte die Behandlung und jämmerliche Schreie um Hilfe, andere Häftlinge erleben . Konnte denen keine Hilfe leisten .Nachts wurde durch eine erzwungene Beleuchtung der Schlaf entzogen . Ordentliche Körperpflege war nicht möglich . Ich mußte mich nackt ausziehen .

Ich war 24 Stunden , Tag und Nacht , von einer Kamera beobachtet .

Fesselung ans Bett wurde mir angedroht . Essen war für mich ungenießbar .

Trotzdem ließ ich mich nicht zu der geforderten Abmachung zwingen .

Ich war fast aller meiner Rechte beraubt !

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als Beweis legte Mollath das Schreiben mit der Befangenheitserklärung Wörthmüllers vom 1.7.2004 vor, das aber erst am 5.7.2004 ans Amtsgericht gefaxt wurde – eine  Verzögerung, die durchaus Fragen aufwirft. Als Zeugen benannte er u.a. Rechtsanwalt Bernd Ophoff, der ihn nach Vermittlung von Dr. Wörthmüller während der Unterbringung aufgesucht und ihn seit dem 6.7.2004 als Wahlverteidiger vertreten hatte.

Die sechste Anzeige richtete sich wiederum gegen seine frühere Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten, die am 16.6.2004 versucht hätten, sein BMW-Krad zu entwenden; nachdem dies nicht gelungen sei, hätten sie jedenfalls den im Krad befindlichen Motorradschlüssel und seinen Hausschlüssel mitgenommen. Als Zeugen gab er wiederum den Gerichtsvollzieher, darüberhinaus den Mitarbeiter einer Aufzugsfirma an, der auf einer am Tatort gelegenen Baustelle tätig geworden sei (selbst deren Bauherrn führte er namentlich und mit Adresse an). Verbotene Eigenmacht im Rahmen von Zwangsvollstreckungen?

Präziser, konkreter, detailreicher und überprüfbarer wird ein Laie wohl kaum eine Strafanzeige erstatten können.

Danach, am 16.9.2004, ereilte ihn das nächste Ungemach: ein erneuter Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg-Fürth, Richter am Amtsgericht Eberl, über eine höchstens fünfwöchige Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zur Erstellung eines Gutachtens durch dessen Chefarzt Dr. Klaus Leipziger. Dieser Beschluß war genauso rechtswidrig wie der vorangegangene vom 22.4.2004, denn es war klar ersichtlich, daß der Angeklagte zur Mitwirkung an einer Exploration nicht bereit war, so daß eine Unterbringung zu reinen Beobachtungszwecken ausschied.

Über diesen Beschluß erregte sich Mollath sehr: am 23.9.2004 wandte er sich mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung, die er an den Präsidenten des Amtsgerichts und an Richter Eberl sandte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-09-23-Mollath-Brief-Amtsgericht-Nbg.pdf

Hierin bat er, seine Strafanzeige vom 5.8.2004 auch zu den Akten seines Verfahrens zu nehmen, um den Gesamtzusammenhang der gegen ihn gerichteten Aktivitäten seiner früheren Frau, »die mich mit ihren Schwarzgeldverschieberfreunden perfide fertig machen will , weil ich mich gegen das perverse Spiel auflehne« deutlich zu machen, machte politische Ausführungen, ergänzte den Anzeigenvortrag um die Vorkommnisse mit Dr. Wörthmüller und begründete seine Beschwerde im Wesentlichen wie folgt:

Der Chefarzt Dr. Leipziger , Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth , ist sehr gut bekannt , wenn nicht befreundet , mit Dr. Wörthmüller. Der zu den Schwarzgeldverschieberkreisen zu zählen ist wie vorher nochmals beschrieben .

Ein ordentliches unparteiliches Gutachten wäre nicht zu erwarten .

Beweis: Schreiben von Dr. Wörthmüller  an das Amtsgericht Nürnberg , Herr Richter Eberl v. 5.7.04 s.Anlage [Das Schreiben, in dem Wörthmüller darauf verweist, daß er mit Dr. Leipziger gesprochen habe und daß dieser kurzfristig zur Übernahme des Gutachtenauftrags wie auch des Probanden bereit sei]

Außerdem werde ich gegen das skandalöse Schnellgutachten im Gerichtssaal von Dr. Lippert vorgehen . Weiteres versuche ich mit Rechtsanwalt Ophoff zu besprechen, sobald mit Ihm ein Gesprächstermin möglich ist.

Dr. Lippert weist aktuell, am 18.12.2012,  die Verantwortung für sein Gutachten, das den Stein so richtig ins Rollen brachte, natürlich der Justiz zu:

Doch wie sehr beeinflusst ein Gutachter das Urteil? Stehen die Richter gar vor ihrer schleichenden Entmündigung? Sachverständige wie Lippert und Wörthmüller wollen dies gerade nicht.

Kaum ein Prozess, in dem sie den Richtern nicht Entscheidungsalternativen nennen, etwa ausführen, dass es denkbar ist, dass der Angeklagte im Affekt handelte — aber auch eine geplante Tat nicht auszuschließen ist. „Die Entscheidung treffen die Richter“, sagt Lippert, „ich biete nur Erklärungen an!“

Vielleicht mögen seine Gutachten so vage ausfallen, wie er sie gegenüber den Nürnberger Nachrichten darstellt, ich weiß davon nichts, und bin ehrlich gesagt froh, Gutachten dieses regionalen Hausgutachters nicht zu kennen: im Fall Mollath hat er in seinem unfundierten mündlichen Gutachten vom 22.4.2004 dem Richter jedenfalls klare falsche Handlungsempfehlungen erteilt:

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-05-05-Mollath-Amtsgericht-Einweisungsbeschluss.pdf

Auch Mollaths Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Ophoff, legte Beschwerde ein. Und obwohl nach dem Beschwerdeschreiben Mollaths eindeutig feststand, daß dieser eine Untersuchung gerade durch den konkret beauftragten Gutachter  ablehnte, verwarf das Landgericht am 8.10.2004 – ob die Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Otto Brixner, zuständig war, ist unbekannt – beide Beschwerden. Und verstieß damit gegen die verfassungskonforme Auslegung von § 81 StPO:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html

Das Maß an Unrecht, das Mollath widerfuhr, war allerdings noch nicht voll.

Erst am 28.9.2004 hatte ihm der Präsident des Amtsgerichts mitgeteilt, daß seine Strafanzeige vom 5.8.2004 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei. Am 4.10.2004 richtete Gustl Mollath eine Sachstandsanfrage (»Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann«) an die Staatsanwaltschaft – tatsächlich war Hubmann Leitender Oberstaatsanwalt und stand in der Zeit vom 1.8.1996 bis zum 30.6.2008 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, bis er am 1.7.2008 Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01483/index.php

Mollath legte seiner Sachstandsanfrage seine Strafanzeige vom 5.8.2004 und seine Beschwerde vom 23.9.2004 gegen den Unterbringungsbeschluß gemäß § 81 StPO bei. Das war ein schwerer taktischer Fehler. Denn in dem letztgenannten Schreiben hatte er auf eine Beziehung zu seinem Fall, dem ›Familienbetrieb‹ Diehl und LOStA Hubmann hingewiesen:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Darüberhinaus hatte er in seiner Beschwerdeschrift vom 23.9.2004, S. 3, erklärt:

Was ist in Deutschland, was ist in Nürnberg los ?

Z.B. 6 Nürnberger Rotary Clubs ( diese angelsächsische Erfindung unterwandert wie der Lions Club) mit karitativen Deckmäntelchen alle Entscheidenden Stellen unserer Stadt Nürnberg.

Karl Diehl ist Rotarier der ersten Stunde .

Klaus Hubmann , Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg ist Stadthalter der Rotarier in Nürnberg .

Das Sekretariat, aller Rotary Clubs in Nürnberg, ist am Lorenzerplatz 21, innerhalb der Hauptstelle der HypoVereinsbank . Diese ist die Schwarzgeldverschiebende Bank gewesen !

Frühere Chefs meiner früheren Frau Petra Mollath, gehörten der HypoVereinsbank und dem Rotary- oder Lions-Club an . Die Klinik von Dr. Wörthmüller in Erlangen wird von Rotary- und Lions-Club unterstützt.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Ist das ein Beweis für Wahn? Oder lediglich realistische Kenntnis spezifischer regionaler Verflechtungen? Letzteres scheint zuzutreffen, denn genauso ist es auch in der Zeitung zu lesen (und die Einstellungen der Verfahren der StA Nürnberg im Februar und April 2004 gegen die Firma Diehl wegen Steuerhinterziehung und Bedienstete der Oberfinanzdirektion, die eine engagierte kleine und daher abgestrafte Steuerbeamtin ausgebremst hatten, werden dem Behördenleiter seinerzeit auch noch mächtig in den Knochen gesessen haben). Die Journalisten Reitzner und Stoll von den Nürnberger Nachrichten faßten den Fall, der sich in den Jahren 1995 – 2004 abspielte, rückblickend so zusammen [Hervorhebung von mir]:

Neue Strafanzeige gegen Finanzamts-Chef

von Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

Diehl-Affäre: Es geht um die Beurteilung einer Betriebsprüferin – 15.07.2009

NÜRNBERG  – Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht keinen Grund, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Diehl-Affäre neu zu bewerten oder die gemaßregelte Betriebsprüferin des Finanzamtes zu rehabilitieren. Doch die juristischen Spätfolgen des Steuerstreits befassen die Staatsanwälte noch immer: Eine neue Strafanzeige gegen einen damals leitenden Finanzbeamten ist nach Informationen unserer Zeitung gestellt worden.

Der Vorwurf der Anzeige und des Strafantrags: Verdacht des Betrugs, der Untreue, der Urkundenfälschung, der Verletzung der Amtspflichten und der Falschaussage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach durch den damaligen Vorsteher des Zentralfinanzamtes Nürnberg, einen Leitenden Regierungsdirektor. Wie unsere Zeitung aus Justizkreisen erfahren hat, geht es um die (mutmaßlich zu negative) Beurteilung der Betriebsprüferin, die dagegen gekämpft hatte, dass der Rüstungskonzern Diehl von einer Steuerschuld von über 30 Millionen Euro befreit wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Stahl fordert Rehabilitation

Die Bündnisgrünen im bayerischen Landtag hatten sich (wie berichtet) in die Steuer-Affäre eingeschaltet. Die Nürnberger Abgeordnete Christine Stahl forderte das Justiz- und das Finanzministerium auf, die Betriebsprüferin zu rehabilitieren. Stahl bezog sich in Schreiben an Justizministerin Merk und Finanzminister Georg Fahrenschon (beide CSU) auf die Berichterstattung der Nürnberger Nachrichten über bisher der Öffentlichkeit nicht bekannte Details des Verfahrens. Bis hinauf in die Ministerien seien die Informationsstränge gelaufen; eine Einflussnahme auf die Ermittlungen könne nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei lukrativen Deals des Rüstungsunternehmens mit Rheinmetall- und Krauss-Maffei-Aktien hätten nach Ansicht der Finanzbeamtin die Gewinne versteuert werden müssen; der Konzern müsse 60 Millionen Mark abführen. Diehl verwahrte sich stets gegen diese Sicht; die Oberfinanzdirektion (OFD) gab dem Konzern recht. Als die Betriebsprüferin beharrlich bei ihrer Ansicht blieb, wurde sie von der OFD angewiesen, die Betriebsprüfung abzuschließen und die Beteiligungen als Privatvermögen anzuerkennen. Die Finanzbeamtin wehrte sich – mit der Folge, dass ihr der Fall entzogen wurde.

Strafanzeige gegen Diehl

Sie stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen den damaligen Seniorchef Karl Diehl und die Verantwortlichen bei der OFD: wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft ermittelte intensiv und sah in einem Gutachten eines Experten den Verdacht der Steuerhinterziehung bei Diehl und der Untreue bei Beamten der OFD. Dann der Skandal: Die Durchsuchung der Dresdner Bank Luxemburg (DreBaLux) wurde angeordnet, doch die luxemburgische Finanzpolizei stellte den Durchsuchungsbeschluss der Bank nach Informationen unserer Zeitung drei Monate vor dem Besuch zu (!) – Folge: Die wichtigsten Unterlagen waren vernichtet.

Danach sah die Nürnberger Justiz keine Handhabe mehr. Die Ermittlungsverfahren wurden im Februar und im April 2004 eingestellt.

Zu Einzelheiten vermöge sie «angesichts des inmitten stehenden Steuergeheimnisses» nicht Stellung zu nehmen,antwortet Justizministerin Merk nun lapidar – wie zuvor Fahrenschon – auf Stahls Anfrage. Das Gutachten des Experten der Staatsanwaltschaft habe die zentrale steuerliche Frage nicht abschließend geklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Eine «unbotmäßige Einflussnahme» von oben sieht Merk nicht.

Steuerbefreiung höchst umstritten

Fest steht allerdings, dass die Steuerbefreiung für Diehl auch in der Oberfinanzdirektion Nürnberg selbst höchst umstritten war. Zahlreiche leitende Beamte seien davon überzeugt gewesen, dass der Deal hätte besteuert werden müssen, berichten pensionierte Finanzbedienstete unserer Zeitung; der Verdacht der Einflussnahme aus München und sogar aus Berlin sei Tagesgespräch gewesen. Auch der angebliche Einfluss von Rotary-Clubs war Gegenstand lebhafter Spekulationen – führende Finanzbeamte, Staatsanwälte und Seniorchef Karl Diehl sind oder waren bekennende Rotarier.

Der damalige Hauptpersonalrat Josef Bugiel beim Finanzministerium sprach bei einem Besuch von «nicht nachvollziehbaren und sehr personenbezogenen Entscheidungen» bei der OFD Nürnberg und kritisierte den damaligen OFD-Präsidenten. Die Rotary-Mitgliederliste lag immerhin demonstrativ in dessen Vorzimmer aus.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanzeige-gegen-finanzamts-chef-1.551870

Daß die beiden Journalisten wahnhaft Realitäten verbiegen, wird wohl nicht einmal ein Psychiater behaupten. Unangenehm war zudem auch das Geschmäckle, das die im Jahr 2004 das Verfahren gegen Diehl und die pro Diehl beeinflussenden Beamten der Oberfinanzdirektion einstellende Staatsanwältin umgab:

Schwägerin der Staatsanwältin arbeitet bei Diehl

Trotz allem verliefen die Ermittlungen im Sand. Im Februar und im April 2004 wurden die Verfahren gegen Diehl und die OFD eingestellt. Besonders pikant ist, dass das Verfahren damals ausgerechnet von einer Staatsanwältin geführt und schließlich eingestellt wurde, deren Schwägerin wenige Monate später, am 1. Dezember 2004, eine Stelle bei Diehl angetreten hat. Zwei Jahre später wurde die dann 35-jährige Betriebswirtin Prokuristin und stieg in den Vorstand der Diehl Verwaltungs-Stiftung auf. Das sei schon sehr merkwürdig, dass Verfahren innerhalb der Familie eingestellt werden, ätzt auf Anfrage Rechtsanwalt Rainer Roth, der die Betriebsprüferin vertreten hat.

Die Justiz sieht das anders. Die Staatsanwältin «stand in keinem Verhältnis zu einem der Verfahrensbeteiligten, das geeignet gewesen wäre, ihre Objektivität in Zweifel zu ziehen«, so Sprecher Andreas Quentin.Der Umstand, dass eine Schwägerin der Sachbearbeiterin viele Monate nach der Einstellungsverfügung in ein Anstellungsverhältnis bei einer Verfahrensbeteiligten trat, sei ohne Bedeutung.

Die im Juli 2008 gestellte Strafanzeige gegen Finanzbeamte führte nicht einmal mehr zu Ermittlungen. Die «angezweifelte steuerliche Festlegung war bereits Gegenstand eines früheren Ermitttlungsverfahrens. Dort konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden«, sagt Quentin. Diehl und die Beteiligten wollten sich trotz Anfragen unserer Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

Hans Peter Reitzner und Sabine Stoll

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geheimgutachten-deal-mit-diehl-1.525735

Auch Wilhelm Schlötterer, jetzt für den Unterstützerkreis von Gustl Mollath wirkend, hat sich eingehend mit diesem Fall befaßt:

Wilhelm Schlötterer hat nicht nur 30 Jahre im Finanzministerium gearbeitet, er ist auch seit über 30 Jahren CSU-Mitglied ­– und will es bleiben. Die Machenschaften an der Spitze, die er beschreibt, will er sauber getrennt wissen von der tadellosen Arbeit ungezählter Landräte, Kommunalpolitiker und einfacher Mitglieder der Partei. Der Mann ist geradlinig.

Wilhelm Schlötterer: Macht und Missbrauch – Franz Josef Strauß und seine Nachfolger, 412 Seiten, Fackelträger Verlag, Köln 2009.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-ministerialbeamter-stutzt-abgestrafte-betriebspruferin-1.596733

Eins ist klar: der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, der auf eine Karriere hoffte, wie sie ihm dann ja auch über die übliche Politschiene zuteil wurde, konnte just im Jahr 2004, als die umstrittene Einstellung des Verfahrens gegen die Fa. Diehl und die sie begünstigenden Beamten der Oberfinanzdirektion erfolgte, einen neuen und alten Schlamm aufwühlenden Mollath ganz und gar nicht gebrauchen. Er stand schließlich mächtig unter dem Druck von Generalstaatsanwalt und Justizministerium:

Der Leitende Oberstaatsanwalt hatte schon all die Monate über immer wieder über den Fortgang an den Nürnberger Generalstaatsanwalt, dem der bayerische Ministerpräsident Weisungen erteilen kann, berichten müssen. Auch ein Ministerialrat des CSU-geführten Justizministeriums löchert in einem Schreiben die Nürnberger Staatsanwälte mit Fragen: worauf sie denn ihren Verdacht stützen; er äußert Zweifel am Rechtshilfeersuchen «angesichts der bekannten Schwierigkeiten mit Luxemburg in Steuerstrafsachen«.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-steueraffare-polizei-meldet-sich-an-1.525731

Nur so ist zu erklären, was auf Mollaths präzise Strafanzeige vom 5.8.2004 hin geschah: sie wurde nicht einmal ins Js-Register für Strafsachen, sondern ins AR-Register für außerrechtliche Angelegenheiten eingetragen: 807 AR 233174/04 – da kommt man ja ins Grübeln: befindet sich in Nürnberg etwa eine Querulantenhochburg, in der sich bis August/September 2004 über 233.000 querulatorische Eingaben ansammeln? Man kann es nicht glauben, und die unterzeichnende Staatsanwältin ist gewiß nicht allein verantwortlich für den unsäglichen Bescheid vom 20.10.2004, den sie unter diesem Aktenzeichen verfaßte:

Ermittlungsverfahren [sic! unter AR-Aktenzeichen!]

gegen Petra Mollath

Robert F. M.

Dr. Jur. Hans Georg Wöertge

Martin M.

Michael Wörthmüller

wegen Nötigung u.a.

Strafanzeige vom 05.08.2004

Sehr geehrter Herr Mollath,

von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 13.10.2004 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.

Gründe:

Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

[…]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Da hat sie zwar die Anzeige gegen die Polizeibeamtin wegen Körperverletzung im Amt im Rubrum vergessen, aber was soll‘s. Bloße Vermutungen? Man faßt das Ausmaß dieser Rechtsverweigerung schlicht nicht.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte, per ordre mufti, Gustl Mollath pflicht- und rechtswidrigerweise als Querulanten, der dem Betrieb ein Dorn im Auge war, ausgesteuert. Dabei beruhten alle seine Anzeigen auf präzisen Behauptungen, die durch Beweisantritte belegt wurden und deren Realitätsgehalt durch Beiziehung der einschlägigen Akten (Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Bruder seiner geschiedenen Ehefrau, Verfahren gegen Mollath wegen unerlaubten Waffenbesitzes, das gegen ihn gerichtete Verfahren, seine Strafanzeige wegen Steuerdelikten) bestätigt worden wären.

Am 27.10.2004 verfaßte Mollath eine Beschwerde gegen diesen unglaublichen Bescheid, der schlichtweg ein Skandal ist, viel schlimmer noch als die rechtswidrige Nichtbearbeitung seiner Anzeige wegen Steuervergehen vom 9.12.2003. Und spätestens jetzt wäre auf einen weiteren Grund einzugehen, warum er es sich buchstäblich mit der Nürnberger Justiz ›verscherzt‹ hatte: sein grimmig-anarchischer Humor à la Herbert Achternbusch.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Denn diese Beschwerde hatte er nicht nur an den Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Heinz Stöckel, sondern auch an Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann, c/o HypoVereinsbank/c/o Rotary Club Nürnberg, Sekretariat aller Rotary Clubs in Nürnberg In der Hypovereinsbank adressiert. Seine ansonsten sachliche Sachstandsanfrage vom 4.10.2004 trug unter dem Datum folgende Unterzeilen:

Noch 88 Tage bis Jahresende

1924 Geburtstag von Charlton Heston [recte: 4.10.1923]

„Planet der Affen“ machte Ihn berühmt

Und dank seines früheren Pflichtverteidigers seit dem 3.12.2003, Rechtsanwalt Dolmany, auch weiterhin der wohlverstandenen gerichtsnahen Verteidigung verpflichtet, wissen wir, wie Gustl Mollath sich im Dezembertermin des Jahres 2003 verhielt, als der Fall mit der ersten Gutachterbeauftragung in der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 (bei der er unverteidigt war) bereits eine vorentscheidende Prägung erhalten hatte:

„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“, schildert der Anwalt. Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“ Er, der Anwalt, habe ihm dann erklärt, dass er im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen könne. Doch von Mollath sei keine Reaktion gekommen. In der Verhandlung habe der Angeklagte vor sich auf dem Tisch plötzlich Bücher und Broschüren über die Nürnberger Prozesse ausgebreitet und während der Anklageverlesung demonstrativ darin geblättert. „Da nahm das Schicksal seinen Lauf“, meint Dolmány. „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“ Doch Mollath habe sich nicht geäußert.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/wer-ist-gustl-mollath-wirklich-1.2576199

Hat sich der gerichtlich genehme Pflichtverteidiger jemals gefragt, ob billige anwaltliche Ratschläge à la ›Geständnis bringt Bewährung‹ existenziell getroffenen Angeklagten etwas nutzen? Angeklagten, die nicht bereit sind, mitzuspielen?

Subversive Happenings und anarchischer Witz kommen in der Justiz allerdings gar nicht gut an, und Generalstaatsanwälte werden, nicht nur in Bayern, nach zuverlässiger politischer Funktionstüchtigkeit ausgewählt: daran ändert der Umstand, daß ihr Status als ›Politischer Beamter‹, der jederzeit ohne Angabe von Gründen durch das Ministerium in den Ruhestand versetzt werden kann, sukzessive flächendeckend abgeschafft worden ist, gar nichts. Ihre Ernennung ist eine politische Machtfrage, wie gerade die Ernennung des Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, Hasso Nerlich, zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg belegt:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html

Im Hinblick auf diese Verflechtungen von Politik und Justiz, bei denen es nur tertiär um Eignung für den Job geht (inwiefern hat ein Amtsgerichtspräsident überhaupt Ahnung von Strafrecht und Staatsanwaltschaften?), ist es, objektiv betrachtet, natürlich ungeschickt, den Familienkonzern Diehl zu thematisieren. Denn der spielt, nicht nur in Nürnberg oder Bayern, in einer anderen Liga.

http://www.franken-wiki.de/index.php/Karl_Diehl

Das schreckte Mollath nicht. Er machte keine Kompromisse. In seiner Beschwerde vom 27.10.2004 führte er u.a. aus:

Auch das Umfeld des Familien-Rüstungs-Konzerns-Diehls ist mehrfach betroffen.

Kleines Beispiel : sogar das Schwarzgeld der Haushaltshilfe der Familie Diehl wurde durch die Hypobank und deren Mitarbeiter auser Landes , in die Schweiz, zur Tochter Bank  AKB in Zürich , geschafft. Dann Bank von Ernst. Dann von Dieter Rampl an Angelsachsen verhöckert .

Coults Bank , Royal Bank of Scotland.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-10-27-Mollath-Beschwerde-Staatsanwalt-Nbg.pdf

Im übrigen half es natürlich nicht, daß die berechtigte Beschwerde gegen die Staatsanwältin wegen der Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen nicht begründet wurde, sondern sich in politischen und ökonomischen Betrachtungen rund um die Firma Diehl, die HypoVereinsbank, Edmund Stoiber, den Rotarier Hubmann und die Kriege im Irak und in Afghanistan erschöpfte. Hier nur ein kleiner Auszug:

Als ich hörte , daß der Diehl-„Familien“-Waffenkonzern sogar Streubomben produziert und die Bundeswehr 1.000 sende davon auf Lager hat , alles gegen das Völkerrecht und gegen unser Grundgesetz , war bei mir schluß.   Ausprobiert wurden die Diehl Horrowaffen, durch die NATO im Kosovo Krieg !

Eins muß man Gustav Mollath lassen: sein Gespür dafür, wer machtlos ist (nämlich er selbst) und wer Macht hat (u.a. die Justiz, die Psychiatrie und die Firma Diehl), war gut entwickelt. Der Einfluß solcher Konzerne erstreckt sich bis nach Berlin:

Diehl

Österreich erlaubt Diehl-Munition

Paradox: Dass Österreich vor knapp 14 Tagen das Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition ratifiziert hat, ist vor allem ein Erfolg für die deutsche Waffenindustrie. Das im Januar 2008 in Kraft getretene österreichische Streumunitionsverbot wurde entsprechend deutscher Geschäftsinteressen aufgeweicht.

Ursprünglich war auch das Geschoss SMArt 155, hergestellt von der „Gesellschaft für intelligente Wirksysteme“ (GIWS), einer Kooperation der deutschen Rüstungskonzerne Diehl und Rheinmetall, in Österreich verboten. Als Streumunition. Diese Zeiten sind mit der Ratifizierung des Oslo-Abkommens vorbei. Das Gesetz wurde entsprechend modifiziert. SMArt wird künftig in Österreich erlaubt.

Im Oslo-Abkommen wurde die SMArt 155 auf Druck der bundesdeutschen Delegation vom Verbot ausgenommen (Eine Broschüre zur Diskussion um das Verbot von Streumunition). „Die Bundesregierung ist in Oslo als Handelsvertreter der deutschen Rüstungsindustrie aufgetreten und hat im Verbotsvertrag Ausnahmen durchgesetzt, die exakt auf die Produktbeschreibung von Diehl zutreffen“, sagte dazu Grünen-Chefin Claudia Roth Anfang März. Es habe einen „Deal für Diehl” gegeben. Zwar sagt Roth: „Ich werde die SMArt 155 weiter als das bezeichnen, was sie in meinen Augen ist: Als Streumunition.”

Aber: Der Deal wirkt. Diehl und Rheinmetall garantieren den Abnehmern ihrer Kriegswaffe angesichts des Einsatzes der Bundesregierung: „Die Beschaffung ist OHNE RISIKO.“ Ein Verbot scheint man nicht zu befürchten, schlechte Publicity versucht man zu vermeiden(Zum taz-Artikel „Waffen bauen, Sprache säubern”).

[…]

http://www.regensburg-digital.de/osterreich-erlaubt-diehl-munition/15042009/

Mollath hatte von der Nürnberger Justiz keine Gerechtigkeit zu erwarten. 2004 war schlecht gelaufen. 2005/2006 sollte noch viel schlimmer werden.

(wird fortgesetzt)

Update (23.12.2012)

Wem das Warten aufs Christkind zu lang wird, den möchte ich auf folgende Qualitätsbeiträge hinweisen: reichlich verspätet auf Sascha Pommrenkes blitzsaubere Analyse des Lakotta-Blogbeitrags vom 19.12.2012:

“Bitte um entsprechende Belege”

Wer Recht erkennen will,
muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.
Aristoteles

Aufgrund des manipulativen „Behauptungsjournalismus“ von Beate Lakotta auf spiegel online hatte ich mich mit der Art und Weise der „Berichterstattung“ im Fall Mollath auseinandergesetzt. Andere Blogger und Kommentatoren haben sich mal mehr mit den juristischen Aspekten und mal mehr mit den psychiatrischen beschäftigt.

Nun ist Lakotta wohl der Meinung sie müsse ihren Ruf retten und hat auf spon zwei „Briefe“ veröffentlicht. Zum einen „antwortet“ sie auf Oliver Garcias Einlassungen und zum anderen auf die Kommentierung von Thomas Stadler.

[…]

„In der vergangenen Woche habe ich auf SPIEGEL ONLINE über den Fall Gustl Mollath berichtet und den Fall in einem Kommentar im SPIEGEL dieser Woche noch einmal aufgegriffen.“

Da wird man schon im ersten Satz wieder völlig überrascht. Sie hat über den Fall berichtet. Ich kenne jedenfalls keinen solchen Artikel in dem sie das getan hätte. Von Bericht, also einer Tatsachenbeschreibung ohne eigene Wertung, kann nicht im Geringsten die Rede sein. Aber auch hier ist die Richtung sofort klar. Sie als Journalistin ist nur ihrem beruflichen Auftrag nachgegangen und hat berichtet. Damit ist schon einmal die Selbstpositionierung eingeleitet: sie ist der Profi.

[…]

http://www.humana-conditio.de/?p=191

Und dann gab es heute noch so ein Kabinettstückchen, aus dem ich die besten Teile weglasse, um die Leserneugier zu befördern:

 

Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen

Wolfgang Michal |

In der Forensik scheint es üblich zu sein, Menschen zu begutachten, die man gar nicht persönlich kennt. Das erleichtert die Arbeit und fördert die Neigung zur Wegschließung.

23.12.2012 |

[…]

Machen wir deshalb ein kleines gemeines Experiment. Ich verfahre bei der Beurteilung des Gutachters Hans-Ludwig Kröber einmal so wie ein “Papier-Gutachter” im Fall Mollath. Dann käme folgende ferndiagnostische Beweiskette aufgrund von Akten zustande:

[…]

Wäre aufgrund dieser Ferndiagnose nicht auch eine fortdauernde Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung leicht zu begründen? Ließe sich mit etwas bösem Willen – rein nach Aktenlage – nicht ein zünftiges Negativ-Gutachten zusammenzimmern?

Nein, werden kritische Leser da völlig zu Recht einwenden. Denn Kröber habe seinem Wahn ja beizeiten abgeschworen, er habe “Krankheitseinsicht” gezeigt und sei – nach seinen Taten – zu einem nützlichen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft geworden. Mollath dagegen beharre stur auf seinem Wahn. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt, der im Fall Mollath umstritten ist: Es ist eben doch der “Wahn” (der “Schwarzgeldwahn”) und nicht – wie behauptet – die vor 12 Jahren begangene Beziehungstat, die Mollath den fortgesetzten Freiheitsentzug beschert. Er wird nicht wegen seiner Gemeingefährlichkeit festgehalten, sondern wegen seiner Verweigerungshaltung. Und deshalb sprengt das Vorgehen gegen Mollath die gebotene Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht sollten sich manche Gutachter der Forensik die Möglichkeit, eines Tages selbst in die Mühlen der Justiz und der forensischen Psychiatrie zu geraten, wenigstens in stillen Stunden einmal vor Augen führen.

Lesen Sie dazu auch Teil 1: Gustl for help: Darf man den Fall Mollath allein der Justiz überlassen?

http://carta.info/52068/gustl-for-help-ii-der-fall-mollath-und-die-ferndiagnosen/

Update (25.12.2012)

Nun hat Ursula Prem in ihrem medienkritischen Artikel

Presseskandal um Gustl Mollath

auch noch den letzten Funken der Illusion ausgelöscht, daß Rückert & Co. lediglich von allen guten Geistern verlassen waren, als sie ihren „Ein Kranker wird Held“-Artikel verfaßten. Nein, dem Unterfangen liegt ein ethischer und moralischer Substanzverlust zugrunde, den ich niemals bei der ZEIT verortet hätte.

In ihrem Artikel vom 14.12.2012 schrieb die ZEIT:

»Auch der Unterstützerkreis des Gustl Mollath ermittelt: Hier sucht man einen prominenten Verteidiger für die Wiederaufnahme. Offenbar traut man den Beteuerungen der Staatsanwaltschaft nicht.  Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?«

Welches Gefühl hinterlässt diese Darstellung beim unbefangenen Leser? – Ganz klar: Mollath kann wirklich nicht ganz dicht sein, wenn er in seiner Situation einen erfahrenen Staranwalt, der ihm seine Hilfe anbietet, unverrichteter Dinge wieder ziehen lässt. Hat er vielleicht doch nicht alle Latten am Zaun? Oder ist er auf derart unsympathische Weise arrogant, dass der Schritt zur Gefährlichkeit nur noch klein ist?

[…]

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate selbst kommentierte den Vorgang mir gegenüber folgendermaßen:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.«

[…]

http://www.newsandbuy.de/Presseskandal_Gustl_Mollath.htm

Hier geht es zur Fortsetzung:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

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Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie II

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/

Wie konnte sich aus einem 0815-Fall von häuslicher Gewalt nur dieses monströse Verfahren entwickeln, das zur existenziellen Vernichtung des beschuldigten Mannes und einer Freiheitsentziehung von nun bald sieben Jahren führte?

Harmlos genug fing es an mit einem Strafbefehl über 10 Tagessätze zu je 30 Euro wegen Diebstahls von Briefen zum Nachteil der getrennt lebenden Ehefrau am 23.11.2002 (Strafbefehl vom 16.5.2003, 41 Cs 802 Js 4726/03) und einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vom 12.8.2001 und vermutlich einer einfachen Körperverletzung vom 31.5.2002 zum Nachteil der Ehefrau (Anklage vom 23.5.2003, 41 Ds 802 Js 4743/03).  Die Anklage, das ergibt sich aus dem Ds-Aktenzeichen, war lediglich zum Strafrichter erhoben worden: die Staatsanwaltschaft ging demnach von einer Straferwartung von maximal zwei Jahren aus (§ 25 Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Daten und Aktenzeichen ergeben sich aus dem Schreiben Mollaths an den zunächst erstinstanzlich zuständigen Richter am Amtsgericht Huber vom 26.9.2003 und dem Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004 (Richter am Amtsgericht Eberl):

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Der zunächst zuständige Richter am Amtsgericht Huber ging von einer Straferwartung von weniger als einem Jahr aus, sonst hätte er dem unverteidigten Angeklagten Mollath einen Pflichtverteidiger bestellen müssen. (Obwohl eine Pflichtverteidigerbestellung schon deshalb nahegelegen hätte, weil die getrennt lebende Ehefrau, die jedenfalls später vor dem Landgericht als Nebenklägerin mitwirkte, anwaltlich vertreten war – Prinzip der Waffengleichheit.)

Aber die Vorstellung, es handele sich um ein Fließbandverfahren, das als eines von mehreren an einem Tag abzuwickeln sei, dürfte Richter Huber spätestens zwei Tage vor dem Hauptverhandungstermin vom 25.9.2003 vergangen sein: da ereignete sich nämlich das, was im späteren Urteil durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht, Otto Brixner, so formuliert wurde:

Mit Fax vom 23.9.2003 übermittelten die Rechtsanwälte der inzwischen getrennt lebenden Ehefrau dem Amtsgericht Nürnberg eine ärztliche Stellungnahme des Klinikums am Europakanal – Fachärztin Dr. Krach –, dass nach den Schilderungen der Ehefrau davon ausgegangen werden könne, dass der Ehemann „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung leide, im Rahmen derer eine erneute Fremdgefährlichkeit zu erwarten sei. Der Ehefrau sei daher empfohlen worden, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und den Sachverhalt mit ihrer Rechtsanwältin zu besprechen, sowie zusätzlich psychiatrische nervenärztliche Abklärung beim Ehemann anzustreben.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 5]

Obwohl es sich um eine bloße, von der Ehefrau veranlaßte und geprägte, Ferndiagnose handelte, zeigte sich Richter Huber maßlos beeindruckt. Schließlich weiß man ja, daß Männer potentielle Gewalttäter zum Nachteil von/ihrer Opferfrauen sind. Er beorderte drei Polizeibeamte vor den Sitzungssaal und ließ den Angeklagten Gustl Mollath (ergebnislos) nach Waffen durchsuchen. So schilderte es Mollath in seinem Schreiben vom 26.9.2003 gegenüber dem Richter:

Ich kam um 11 Uhr 25 vor die Tür des Sitzungssaales Nr. 62 . Die Tür war geschlossen . Drei Polizisten , die auf dem Gang standen , fragte ich , ob ich eintreten kann (diese sagten mir vorher es liefe noch eine andere Verhandlung) .

Die Beamten meinten , kein Problem , ich könne eintreten .

Ich wartete auf der Zeugenbank auf meinen Termin .

Als die laufende Sitzung beendet war , kamen die Beamten auf mich zu und baten mich zu einer eingehenden Körper- und Taschen-, Durchsuchung .

Ich fragte , warum sie das nicht bei unserer ersten Begegnung machten . Sie meinten ich wäre ein Anwalt und hatten deshalb nicht gedacht , ich wäre Herr Mollath.

Die Beamten meinten , ich würde auf richterliche Anordnung auf Waffen durchsucht .

Ich bitte mir mitzuteilen :

  1. Welcher Richter hat diese Anordnung getroffen ?

  2. Mit welcher Begründung ?

  3. Wie ist es möglich , daß trotz richterlicher Anordnung , ich zuerst unbehelligt den Saal betreten konnte ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Janun, den Herrn Mollath kann man schon einmal mit einem Anwalt verwechseln. Er sieht nun mal nicht aus wie ein Gewalttäter. Und schon dieser erste Absatz seiner Eingabe vom 26.9.2003 belegt, daß er ein unangepaßter Angeklagter war, der den Finger auf die Wunde legte. Der nicht nach den Spielregeln funktionierte, sondern selbst gestalten wollte, der Eingaben über Eingaben verfaßte, Gott und die Welt anschrieb und daher schon sehr schnell in die Q-Kartei für Querulanten einsortiert wurde. Dazu trugen die formale Gestaltung seiner Briefe mit zum Teil übergroßen Buchstaben, deren großzügigen Verteiler und die riesige Unterschrift nicht unerheblich bei. Nein, ›normal‹ war und ist Gustl Mollath nicht. Er hätte Künstler werden müssen, um dem Schicksal, pathologisiert zu werden, entgehen zu können.

So wurde ihm auch die 106-seitige autobiographische Verteidigungsschrift mit dem Titel: ›Was mich prägte‹ zum Verhängnis. Versetzt man sich in den Angeklagten, erkennt man das mit dem Konvolut angestrebte Ziel. Seine Verteidigung gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung lautete:

106 Seiten umfasst die Verteidigungsschrift, die Günther Mollath im Jahr 2003 dem Amtsgericht Nürnberg vorlegte. Er wollte sich damit gegen die Vorwürfe seiner Frau verteidigen, er habe sie geschlagen und bedroht. Vor allem aber wollte er damit belegen, dass seine Frau ein Motiv hatte, ihn anzuschwärzen. Als Vermögensberaterin bei der Hypo Vereinsbank (HVB) sei sie in Schwarzgeldgeschäfte mit Verbindungen in die Schweiz verwickelt gewesen (siehe: Freitags mit einem Geldkoffer in die Schweiz). Er selber habe sie davon abbringen wollen, dabei sei es zum Streit gekommen, wie er in seiner Verteidigungsschrift schreibt: «Wir haben uns heftig gestritten. Sie will nicht aufhören (…) Sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich.»

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/Per-Intrige-fuer-2465-Tage-in-die-geschlossene-Anstalt/story/25120490

Daß ihm, dem Mann, die Opferrolle in einem Fall von häuslicher Gewalt abgenommen werden würde, daran hatte er sicherlich selbst Zweifel: weibliche Aggression gegen Männer ist bis heute ein Tabu-Thema, für das naturgemäß keine Forschungsgelder fließen, denn das zuständige geldgebende Familienministerium ist weiblich durchsetzt. Die Dunkelziffer dieser Taten ist enorm, weil Männer sich schämen, Gewaltopfer von Frauen zu sein.

Und so wollte Mollath auch zeigen, was für ein Mensch er war und ist. Welche biographischen und politischen Ereignisse ihn prägten, daß er Teil der Friedensbewegung war, gegen den Irak und Waffengeschäfte kämpfte, für Gerechtigkeit eintrat, er wollte belegen, welch ein rigider Moralist er sei, daß er Geld als Lebenssinn zutiefst verabscheute und daß er unter unter den geschäftlichen Aktivitäten seiner Frau physisch litt. So einem Menschen, dachte er sich wohl, könne man die angeklagte gefährliche Körperverletzung nicht so einfach unterstellen, wie das üblicherweise bei entsprechenden weiblichen Vorwürfen der Fall ist.

Diese Art der Verteidigung war natürlich naiv: eine geradezu bizarre Aktion angesichts der Realität deutscher Amtsgerichte. An den Verhandlungstagen eines Einzelrichters werden Verfahren im Stunden-, manchmal gar im Halbstundentakt erledigt. Da wird nicht in die Menschenseele geschaut, und Zeit für die Lektüre einer 106-Seiten-Verteidigungsschrift steht keinesfalls zur Verfügung.

Die neun Seiten des Konvoluts, die sich überaus konkret mit den schweizer Bankgeschäften seiner Frau beschäftigten, wurden noch am 26.11.2012 von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wie folgt bewertet:

So beginnt das genannte Schreiben, das als Verteidigungsschrift dienen sollte, mit einem vierseitigen Kapitel „Was mich prägte“. Hier beschäftigt sich Herr Mollath mit Ereignissen der Zeitgeschichte – von Martin Luther King über Kennedy, Vietnam, Biafra bis zur Mondlandung und Idi Amin – sowie mit beruflichen und familiären Aspekten. Dabei weist er darauf hin, dass er im Jahr 1999 an „über 600 Bundestagsabgeordnete“ sowie im Jahr 2000 an den Papst geschrieben habe. In Großbuchstaben führt er aus: „DIE GELDGEILHEIT WAR AUF DEM HÖHEPUNKT. NUR RENDITE KOSTE ES WAS ES WOLLE.“ Die angeblich „vielen Beweise“ bestanden in Zeitungsartikeln, Schreiben an verschiedene Personen, darunter an Kofi Annan und – als „Offener Brief“ – an „Altbundespräsident Theodor Heuss von seinen Bürgern PAPA Heuss genannt“. Nur neun Blatt hatten erkennbar mit Bankgeschäften zu tun, waren für sich jedoch nicht aussagekräftig und wurden auch nicht näher erläutert.

Sowas ist natürlich ›irre‹, und auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Otto Brixner, 7. Strafkammer, der ab 2006 für das Verfahren zuständig werden sollte, schrieb, in verdächtig kongenialer Empathie in die ihm doch eigentlich unbekannte Seelenlage von Richter Huber, in sein Urteil vom 8.8.2006:

In der Hauptverhandlung vom 25.9.2003 vor dem Amtsgericht Nürnberg übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen. Nach dem Eindruck des RiAG Nürnberg bestanden aufgrund der zum Teil wirren Ausführungen des Angeklagten erhebliche Zweifel an dessen Schuldfähigkeit. Mit Beschluss vom 25.9.2003 wurde daher die Hauptverhandlung ausgesetzt und ein psychiatrisches Gutachten eingeholt zu der Frage, ob beim Angeklagten am 12.8.2001 bzw. 31.5.2002 die medizinischen Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorgelegen hätten.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 6]

Nein, nicht die 106 Seiten, die er während der Hauptverhandlung gar nicht lesen konnte, haben den Amtsrichter zur Aussetzung der Hauptverhandlung und zur Gutachtenbeauftragung veranlaßt, sondern die Ferndiagnose von Frau Dr. Gabriele Krach (Klinikum am Europakanal, Erlangen), die die Ehefrau erwirkt hatte. Und natürlich der lästige Angeklagte, der überaus selbstbewußt agierte. So stellte Mollath dem Richter am 26.9.2003 folgende, mehr als berechtigte Fragen:

Vor und bei der Übergabe meines Schriftsatzes ( der meine Verteidigung unterstützt ) an Sie , habe ich Ihnen gesagt , daß ein gewisser MARTIN M…. sich unter den Zuhörern befindet . [Anmerkung: der neue Lebensgefährte und jetzige Ehemann von Petra Mollath, Direktor der Immobiliensparte der Hypovereinsbank Group]

Ich habe Sie ausdrücklich darauf hingewiesen , daß ich MARTIN M… in diesem Verfahren als Zeuge benannt habe und dies auch , im übergebenen Schriftsatz , erklärt ist.

MARTIN M… durfte der gesamten Verhandlung beiwohnen !

Ich stelle hierzu die Frage :

  1. Warum ließen Sie das zu ?

  2. Hätte Martin M. dieser Verhandlung noch beiwohnen dürfen , obwohl ich ihn als Zeuge benenne ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Berechtigte Fragen, die in der Folge daher auch unbeantwortet blieben. Selbstverständlich dürfen benannte Zeugen der Hauptverhandlung nicht beiwohnen.

Aus diesem Schriftsatz Mollaths vom 26.9.2003 erfährt man auch, was neben den Schilderungen der Ehefrau Tatsachenbasis der folgenreichen Ferndiagnose von Frau Dr. Krach gewesen war: ein Schriftsatz Mollaths an den Richter Blos (Bloß?) im parallel laufenden Scheidungsverfahren, in dem Mollath schon am 11.6.2003 Angaben über ein geheimes Konto seiner Frau in der Schweiz und deren vielfältige Kundenbetreuungen mit Schweizbezug gemacht hatte. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs war die Frage, wie vermögend seine Frau bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens tatsächlich und nicht nur offiziell war, von ausschlaggebender Bedeutung. Mollath verlor auch hier: in der Folge trat seine Frau als Gläubigerin gegen ihn im Rahmen von Zwangsvollstreckungen in Erscheinung.

Mollath über die zeugenschaftliche Vernehmung seiner Frau am 25.9.2003:

Sie erklärte, man habe diesem Psychiater dieses Blatt vorgelegt und anhand dieses Blattes, hat er ein Gutachten über meinen Geisteszustand erstellt .

Er empfiehlt , die eingehendere Begutachtung meines Geisteszustandes .

In kürzester Zeit haben Sie beschlossen ein Psychatrisches Gutachten , von einem namentlich erwähnten Gutachter , machen zu lassen .

[…]

Ich bitte um umgehende Zusendung :

  1. des vorgelegten Blattes, wo ich Richter Blos um ein Faires und öffentliches Gerichtsverfahren bat . Das mir nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nach Artikel 10 :   Anspruch auf ein faires und öffentliches Gerichtsverfahren  zu steht .

Das hatten Sie nicht verlesen , nur den Beginn des Schreibens .

Ich möchte wissen was Frau Petra Mollath vorgelegt hat .

  1. Das vorgelegte Gutachten des Psychiaters

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Da ein Angeklagter nur ein über seinen Anwalt vermitteltes Akteneinsichtsrecht hat, hätte spätestens jetzt ein Pflichtverteidiger bestellt werden müssen: wie soll man sich gegen die Anordnung einer Begutachtung wehren, wenn man deren Grundlagen nur bruchstückhaft und aufgrund von Verlesungen kennt? Mollath hatte nicht einmal mitbekommen, daß es kein Psychiater, sondern eine Psychiaterin des Klinikums Erlangen war, die ihn derartig belastete. Ganz abgesehen davon, daß nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit regelmäßig ohnehin eine Pflichtverteidigung geboten ist.

http://www.mjv.rlp.de//icc/justiz/nav/946/binarywriterservlet?imgUid=2006eb94-edc8-321d-e0c0-99277fe9e30b&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111#page=40

Beim Einzelrichter wird erledigungsbewußt und pragmatisch durchentschieden. Jura am Hochreck kommt eher selten vor, Strafprozeßordnung oder gar Menschenrechte haben im kleinen Sitzungssaal Nr. 62 um 11:45 Uhr nichts verloren, und wo unter Zeitdruck gehobelt wird, da fallen nun mal Späne. Und es gibt, was Amtsrichtern zur Beruhigung des Gewissens dient, immerhin noch die zweite Tatsacheninstanz, das Landgericht, das im Regelfall in einer langwierigen Sitzung repariert, was in der Stunden-Sitzung unten geschludert worden ist, genauer gesagt: geschludert werden mußte.

Ein Fall Mollath sprengt die Dimensionen einer Einzelrichterverhandlung. Die Beauftragung eines psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit rettete über die Runden. Vielleicht wußte Richter Huber gar, daß im nächsten Jahr ein anderer Richter, nämlich Richter Eberl, für den Fall zuständig werden würde? Schließlich war der Umfang seiner Gutachtenauftrags begrenzt: die von der Ferndiagnose von Frau Dr. Krach insinuierte Gefährlichkeit des Gustl Mollath ließ er außen vor. Ihm ging es lediglich um die Schuldfähigkeit, und hätte er typischerweise entschieden, daß die angeblich geschlagene Frau recht hat und der Mann mit seiner Notwehrbehauptung lügt, dann wäre dem Angeklagten die Feststellung einer eingeschränkten Schuldfähigkeit strafmildernd zugutegekommen.

Diese Folgerungen verstand der nicht verteidigte Gustl Mollath nicht. Er war schlicht und einfach empört darüber, daß man ihn auf dieser schmalen Basis einer von seiner Frau beeinflußten Ferndiagnose für krank halten könne – was wiederum menschlich verständlich ist. Also fuhr er in seiner Eingabe vom 26.9.2003 an Richter Huber in Großschrift, die hier nicht darstellbar ist, fort:

Es ist für mich unglaublich , wie Sie diesen Beschluß , aufgrund dieser Hinweislage , fassen konnten .

Ich stelle den Antrag diesen Beschluß aufzuheben , da die Hinweise in keinster weise ausreichend sind .

Hier wird versucht mich mit allen Mitteln mundtod zu machen , da ich

Die Größte SCHWARZGELDVERSCHIEBUNG in die SCHWEIZ   aufdecken will .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Richter Huber wurde es wohl unheimlich angesichts der berechtigten Einwände des Angeklagten, mit denen er sich nicht auseinandersetzen wollte. Also fand er auch hier Abhilfe, wie man ressourcenschonend mit diesem Schreiben umgehen konnte: er faßte es als (von vorneherein unzulässige) Beschwerde gegen seinen Gutachtenauftrag auf, obwohl Mollath ihn um eigene Aufhebung gebeten hatte, und schickte die Akten zum Landgericht. Sollen die sich doch um den unangenehmen Kunden kümmern. Haben schließlich mehr Zeit als er, der in Akten ertrinkende kleine Einzelrichter.

Voilà, so geriet der Vorsitzende Richter am Landgericht Otto Brixner an den Fall, der mit seiner 7. Strafkammer für Beschwerdeentscheidungen gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zuständig war.

Gustl Mollath fühlte sich zurecht veräppelt, als das Landgericht unter Vorsitz von Brixner seine gar nicht erhobene Beschwerde am 29.10.2003 als unzulässig zurückwies. Akribisch, wie er ist, hatte er Brixner und die seiner der Kammer zugehörigen Beisitzerinnen, Richterin am Landgericht Heinemann und Schmiedel, nebst Aktenzeichen in seinem Rundumschlag vom 3.11.2003 als zwei der Adressaten seiner Eingabe aufgeführt.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

7 Qs 76/2003  lautet das Aktenzeichen, unter dem Brixner mit dem Sachverhalt vertraut gemacht wurde.

Mollaths Fax vom 3.11.2003 an Brixner und andere ist in Großbuchstaben wie folgt betitelt:

Meine umfangreichen Versuche Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz mit andauernder Steuerhinterziehung, Insidergeschäfte u.s.w, zu unterbinden .

Alle meine Anzeigen werden ignoriert .

Jetzt soll mein Geisteszustand geprüft werden .

Neben der 7. Strafkammer werden auch ein Richter von Kleist (Zivilverfahren 7 O 2869/03) sowie Richter Huber und Richter Bloß (Scheidungsverfahren 104 F 00818/03) adressiert.

Völlig zurecht kritisiert Mollath die unnötige, aber arbeitssparende Befassung des Beschwerdegerichts durch Richter Huber:

Ich hatte Richter Huber , in der Verhandlung am 25.9.2003, meinen Schriftsatz , über 106 Blätter , zur Unterstützung meiner Verteidigung und Darstellung der Umstände , übergeben .

Ich erwartete , wenn Richter Huber den Akt durchgearbeitet hat , würde Er seinen Beschluß revidieren und meinem Antrag entsprechen . […]

So wurde zwecklos das Beschwerdegericht bemüht und mir sollen vermeidbare Kosten auferlegt werden .

Ich bitte mir mitzuteilen ob und wie ich mich dagegen wehren kann .

Seine am 26.9.2003 an Huber gerichtete Fragen seien immer noch nicht beantwortet worden. Und er machte deutlich, daß er seine Mitteilungen über die krummen Bankgeschäfte seiner Frau und einiger ihrer Kollegen als Strafanzeige behandelt wissen wolle – sowohl die in dem Konvolut vom 24.9.2003 als auch die vom 11.6.2003 in dem Scheidungsverfahren sowie sein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der HBV Group vom 28.11.2002, das sein Anwalt in das von Richter von Kleist geführte Zivilverfahren einbringen sollte (ein Schreiben, das u.a. die Innenrevision der Hypovereinsbank Nürnberg auslöste).

Wörtlich führte er aus:

Richter Huber meinte in der Verhandlung vom 25.9.2003 meine Anzeige müsse ich bei der Staatsanwaltschaft machen , er wäre nicht zuständig.

Der Staatsanwalt war an wesend und hat alles gehört . Er gab den Eindruck den Richter zu unterstützen aber nichts mit einer Anzeige zu tun haben zu wollen.

Auch meinen Bitten zur Aufnahme ins Protokoll , hat Richter Huber nicht entsprochen.

Heute lese ich in der Strafprozess Ordnung unter

§ 158 Strafanzeige , Strafantrag (1)

1 Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft , den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden .

2 Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.

(2) Bei Straftaten , deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt , muß der Antrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll , bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden

Wurde dieser § gestrichen oder verändert ?

Wenn nein :

Warum hat sich Richter Huber und der anwesende Staatsanwalt nicht an dieses Gesetz gehalten ?

Unschwer vermag man sich die Reaktionen der Adressaten auszumalen, denn der Verfasser hatte ja recht mit seinen Beanstandungen. Ein unangenehmer Kunde, der den Betrieb aufhielt, irgendwie querulatorisch wirkte, dabei aber stets höflich blieb:

Ich bitte jeden Angeschriebenen um Hilfe und Unterstützung . Sehen Sie sich bitte meine Verteidigung vom 24.9.03 , die ich Richter Huber am 25.9.03 übergab, an .   Ich habe mich ein leben lang für eine ordentliche Welt eingesetzt .    Alle 7 Sekunden verhungert ein Kind . Da ist was mir wiederfährt gar nichts . Aber bei solchen Zuständen  gibt es keine Hoffnung für die Kinder der Welt.

Es ist eine unsägliche Schande was hier los ist .

Mit freundlichen Grüßen

Der u.a. adressierte Vorsitzende Richter am LG, Otto Brixner, reagierte unfreundlich auf die freundlichen Grüße. Für ihn war sogleich klar, daß Mollath nicht nur impertinent, sondern auch verrückt war. Nur so ist es zu erklären, daß er nach der ersten explizit als Strafanzeige bezeichneten Mollath-Schrift vom 9.12.2003, die wohl bewußt nicht an Nürnberger Institutionen gerichtet worden war (von denen erhoffte er sich kein Einschreiten mehr), laut Zeitungsberichten drei bis vier Wochen nach deren Eintreffen Anfang 2004 an die Steuerfahndung in Nürnberg einwirkte, nicht zu ermitteln, weil der Absender verrrückt sei:

Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang

Offenbar landeten die Anzeigen Mollaths nach einem Telefonat in der Schublade — Landtag will umfassende Aufklärung – 30.11.2012

NÜRNBERG  – Die Anzeigen Gustl Mollaths zu seiner Ansicht nach illegalen Schwarzgeld-Geschäften von Mitarbeitern der HypoVereinsbank in Millionenhöhe liegen auch den Nürnberger Finanzbehörden seit vielen Jahren vor. Sie sind dort nur sehr schnell in der Schublade verschwunden. Das geschah offenbar auf besondere Empfehlung der Justiz.

Im Archiv der Nürnberger Steuerfahnder schlummern aus heutiger Sicht brisante Unterlagen zum Fall Gustl Mollath. Schon 2004 ist dort seine Anzeige gelandet, in der er seine damalige Frau, die bei der HypoVereinsbank in Nürnberg arbeitete, und etliche ihrer Kollegen krummer Geschäfte bezichtigte. Zuvor lagen die Vorwürfe bereits der Staatsanwaltschaft vor. Auch bei der Finanzbehörde wurde die Angelegenheit aber schnell zu den Akten gelegt.

Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch.

Prüfung schnell abgeschlossen

Alexander Ulbricht, Sprecher des Landesamtes für Steuern, bestätigt den Eingang der Anzeigen von Mollath im Jahr 2004 bei den Finanzbehörden. Die Prüfungen seien ohne Ergebnis abgeschlossen worden. Auch dass dieses Ende schnell kam, „könnte sein“, meinte Ulbricht. Den Grund dafür kennt er aber nicht.

Zu diesem Zeitpunkt gab es längst den vertraulichen Bericht der HypoVereinsbank, der im Kern die Richtigkeit von Mollaths Angaben bescheinigte. Nachgefragt hat dort niemand. Er wurde erst kürzlich durch Veröffentlichung der Nürnberger Nachrichten bekannt.

In den genannten Behördenkreisen wird der heute pensionierte Richter Otto Brixner als jener Anrufer genannt. Er war es, der Gustl Mollath dann zwei Jahre später aufgrund eines entsprechenden Gutachtens in die Psychiatrie einwies, wo der Nürnberger bis heute sitzt. Während der Verhandlung 2006 hatte Brixner dem damaligen Angeklagten Mollath zum Teil lautstark und drohend verboten, sich über die Schwarzgeld-Geschichte weiter auszulassen.

Auf Anfrage teilte Otto Brixner gestern mit, er könne sich an ein solches Telefonat nicht erinnern. Das sei zu lange her, und an die Akten komme er nicht mehr heran.

http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018

Man sollte die Nürnberger Nachrichten für einen Preis vorschlagen: denn allein sie waren in diesem Fall investigatorisch tätig – mit weitreichenden Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg verhielt sich nicht anders als die Steuerfahndung, vermutlich aus denselben Gründen: Anzeigenerstatter war schließlich ein wegen häuslicher Gewalt Angeklagter, der es seiner Frau nur heimzahlen wollte und an dessen Geisteszustand Zweifel bestanden:

2004-02-19 Die Anzeige von Gustl Mollath von 2003-12-09 wird von der Staatsanwältin eingestellt mit der Begründung, es lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, es gäbe nur einen „pauschalen Verdacht“, die Angaben seien „unkonkret“ und ergäben „keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde“. (siehe Ablehnung der Anzeige [PDF-Datei])

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Tatsächlich war die Strafanzeige überaus detailliert und bot zahlreiche Ermittlungsansätze:

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

Es hat sich überdies herausgestellt, daß die Crédit Suisse, zu der die Bank Leu gehörte, mit der Mollaths Frau seinerzeit zusammenarbeitete, die von Mollath geschilderten identischen Praktiken, die sich als Beihilfe zur Steuerhinterziehung deutscher Anleger darstellen, auch noch in den Jahren 2004 bis 2010 fortsetzte:

03.12.2012

Landgericht Düsseldorf

Die Schwarzgeld-Tricks der Credit Suisse

Von Jörg Diehl, Düsseldorf

Zwielichtiger Kundenservice: Das Landgericht Düsseldorf analysiert, wie systematisch die Schweizer Großbank Credit Suisse deutsche Steuersünder vor Verfolgung schützte. Die Details sind pikant, die Einstellung des Verfahrens kostete die Bank 149 Millionen Euro.

Einer Kammer des Landgerichts Düsseldorf könnte demnächst das Etikett anhaften, die vielleicht umsatzstärkste Abteilung der nordrhein-westfälischen Justiz zu sein. Denn die Richter haben der Schweizer Großbank Credit Suisse eine Strafzahlung von 149 Millionen Euro auferlegt, weil das Geldhaus „in großem Umfang Kunden bei deren Steuerhinterziehungen unterstützt“ habe, wie es in einem nun veröffentlichten Beschluss heißt.

Die Richter arbeiteten in ihrer Entscheidung (Az. 10 KLs 14/11) heraus, wie systematisch die Bank sich in den vergangenen Jahren um das deutsche Schwarzgeld bemüht hatte, wie weit ihr Service reichte oder – anders gesagt – was man alles zu tun bereit war: Demnach bot die Credit Suisse ihren Kunden gegen Gebühr an, keine Ertragsaufstellungen nach Deutschland zu versenden, sondern diese in der Schweiz aufzubewahren. Offensichtlich sollten auf diese Weise mögliche Belege für eine Steuerstraftat verborgen werden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/credit-suisse-zahlt-strafe-wegen-beihilfe-zur-steuerhinterziehung-a-870583.html

Exakt dieselben verschleiernden Tricks schilderte Gustl Mollath – aber in Nürnberg bestand kein Interesse, die umsatzstärkste Abteilung der bayerischen Justiz zu werden: Mollath war ein Frauenschläger und nicht ganz richtig im Kopf. Da nützte ihm sein ersichtliches, akribisch notierte, Insiderwissen nichts.

Rechtsanwalt Dr. jur. hc. Gerhard Strate hat am 22.11.2012 erschöpfend analysiert, daß Mollaths Strafanzeige zur Aufnahme von Ermittlungen hätte führen müssen:

Dieser Analyse kann man sich nur anschließen.

Die Strafanzeige gegen die Staatsanwältin, die die Aufnahme der Ermittlungen abgelehnt hatte, blieb natürlich erfolglos (getreu dem Prinzip der „querulatorischen Kettenanzeigen“).

Ich weiß nicht, wie man das Unrecht, das Mollath auf allen Ebenen des Verfahrens erfuhr, kurz und knackig präsentieren könnte. Es ist unmöglich, all die Rechtsfehler und Übergriffe darzustellen, denen er ausgesetzt war. Es ist flächendeckend. Hier nur eine kleine Auswahl:

Der von Richter Huber ausgewählte ›Hausgutachter‹ Thomas Lippert, dessen wirtschaftliches Zweitstandbein neben dem Betrieb einer privaten Praxis die Erstattung forensischer Gutachten für öffentliche Institutionen ist:

http://web2.cylex.de/reviews/viewcompanywebsite.aspx?firmaName=dr–med–anna-christina-wunder-lippert–thomas-lippert&companyId=1428249

erwies sich als derjenige, der er laut Amtsrichter Eberl, der seit 2004 für den Fall zuständig war, sein sollte, nämlich als zuverlässiger Zuarbeiter des AG Nürnberg:

Denn in der weiteren Hauptverhandlung vom 22.4.2004 (gehört wurden bis dahin die dem Angeklagten feindlich gesonnenen Zeugen Petra Mollath, ihr Bruder und deren gemeinsame Freundin, die Sprechstundenhilfe aus der Arztpraxis von Madeleine Reichel) kam der von der Justiz auftragsabhängige Sachverständige, offenbar von dem neuerdings zuständigen Amtsrichter Eberl mit einem erweiterten Auftrag versehen, in einem mündlichen ›Gutachten‹ zu dem Schluß, daß Mollath, der eine Untersuchung verweigert hatte, nach Aktenlage und aufgrund des Eindrucks in der Hauptverhandlung vom 22.4.2012 nicht nur psychotisch sein könne, sondern daß auch die Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 StGB wahrscheinlich vorlägen.

Eine sichere Feststellung sei aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Angeklagten nur im Rahmen einer stationären, voraussichtlich sechswöchigen Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich.

[…]

An den schlüssigen und überzeugenden Ausführungen des dem Gericht seit vielen Jahren als sehr zuverlässig bekannten Sachverständigen Thomas Lippert hat das Gericht keine Zweifel.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist angesichts derrfe [sic!] Massivität der gegen den Angeklagten gerichteten Vorwürfe und der damit verbundenen Straferwartung gewahrt.

Eberl

Richter am Amtsgericht

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-05-05-Mollath-Amtsgericht-Einweisungsbeschluss.pdf

Plötzlich war aus der gefährlichen Körperverletzung, deren Straferwartung in der Einschätzung seines Vorgängers noch unter einem Jahr betragen hatte (selbstverständlich mit Bewährung, denn die Sozialprognose des nicht vorbestraften Angeklagten war gut, die gewichtigere Beziehungsat lag nun bereits drei Jahre zurück, die Ehe wurde im Jahr 2004 geschieden, eine Wiederholung war nahezu ausgeschlossen), eine massive Tat geworden, die eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung rechtfertigen könnte. Wie ist dieser rechtlich geradezu unerklärliche Wandel zu erklären?

Nun, für Richter Eberl ergab sich bejahendenfalls das positive Ergebnis, daß er sich mit der unangenehmen arbeitsaufwendigen Sache nicht mehr zu befassen brauchte: denn das Amtsgericht ist für Unterbringungen gemäß § 63 StGB nicht zuständig (§ 24 I Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz), die kann nur das Landgericht verhängen. Ein Segen, so konnte er das Verfahren loswerden. Und nach mir die Sintflut.

Immerhin war Gustl Mollath am 3.12.2003 ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden, Rechtsanwalt Dolmany, der sicherlich dem Amtsgericht Nürnberg ebenso als »zuverlässig« bekannt war wie der angenehme private Sachverständige ohne Doktortitel. Was schon sehr frühzeitig zu einer Vertrauenskrise zwischen Mandant und Verteidiger führte und letztlich in einen Entpflichtungsantrag des Anwalts mündete:

2005-06-15 Der Pflichtverteidiger Dolmany beantragt Entbindung von der Verteidigung, sein Vertrauensverhältnis zu Gustl Mollath sei erschüttert.
Gustl Mollath hatte seinen Pflichtverteidiger wiederholt begründet abgelehnt.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Im Urteil des LG Nürnberg heißt es unter Wiederholung dieses Antrags dazu:

U.a. habe der Angeklagte bereits mit den Fäusten an die Eingangstür seiner Kanzlei gedrommelt [sic!] und ihn, Rechtsanwalt Dolmany, für den Zeitraum von etwa einer Stunde daran gehindert, seine Kanzlei zu verlassen.

[…]

Am 04.08.2005 beantragte dann die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, dem Antrag des Pflichtverteidigers auf Entbindung von der Pflichtverteidigung stattzugeben und dem Angeklagten einen neuen Verteidiger beizuordnen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 8, 9]

Man wundert sich fast, daß wegen dieser Behauptung keine Anklage wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung zum Nachteil von Dolmany durch die StA Nürnberg erhoben worden ist…

Nicht mitgeteilt wird in dem Urteil allerdings, wie das Amtsgericht, Richter Eberl, der noch bis zum 29.12.2005 zögerte, das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vorzulegen, diesen Antrag beschieden hat. Zu den Mysterien dieses Falls gehört es, daß Rechtsanwalt Dolmany den Angeklagten auch noch am 8.8.2006 vor dem Landgericht vertrat. Nun kann man nicht allen Informationen trauen, die man im Internet findet, aber diese erscheint doch irgendwie plausibel, weil sie ins Bild paßt:

16.11.2012

Auf die Frage des Mitkommentator #1

„Wie engagiert war der Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung?“ ist folgendes zu sagen. Lt. Angaben des Angeklagten und des VRiLG a.D. Otto Brixner (ich habe am 15.11.12 mit ihm telefoniert), saß der Pflichtverteidiger nicht wie üblich, neben oder hinter dem Angeklagten, sondern auf der Seite der StA. Der Pflichtverteidiger war es sodann, der die Feststellung der Schuldunfähigkeit beantragte.

Im Ergebnis, Justizskandal mit den üblichen Beteiligten, Staatsanwalt, VRichter, Pflichtverteidiger und Gutachter. Und die Justizministerin hält den Deckel drauf.

[…]

Vielleicht spricht sich diese Behauptung auch zu Rechtsanwalt Thomas Dolmany in Nürnberg herum. Raum für eine etwaige Gegendarstellung an prominenter Stelle innerhalb dieses Beitrags sichere ich hiermit zu.

Nun lag also schon die zweite Ferndiagnose zum Nachteil des Angeklagten vor, diesmal vorgebracht durch ein mündliches Gutachten des bewährten Hausgutachters Thomas Lippert, der sich allerdings fragen lassen muß, wie er durch Aktenlektüre und Beobachtung des Angeklagten am 22.4.2004 auf Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu den möglichen ›Tatzeitpunkten‹ 12.8.2001 und 31.5.2002 gekommen ist.

Das Elend der Psychiatrie nahm nun seinen Verlauf. Denn das Amtsgericht beschloß, den Angeklagten zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand hinsichtlich der fraglichen Tatzeiten (auch wegen des angeblichen Briefdiebstahls vom 23.11.2002!)  und wegen der Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 StGB (die die Gefahr zukünftiger erheblicher Straftaten voraussetzt) für die Dauer von höchstens sechs Wochen in das Klinikum am Europakanal in Erlangen zu verbringen und zu beobachten (§ 81 StPO). Er sei zu entlassen, sobald der Untersuchungszweck erfüllt sei. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde der Leiter der forensischen Abteilung, Dr. Wörthmüller, beauftragt.

Sowohl der Sachverständige Lippert als auch Richter Eberl war bewußt, daß Mollath eine Untersuchung verweigerte und diese auch bei einem zwangsweisen stationären Aufenthalt verweigern würde. Lippert hatte explizit darauf hingewiesen und gerade deshalb die Höchstfrist einer stationären Unterbringung gemäß § 81 StPO, nämlich sechs Wochen, befürwortet, um den Angeklagten zur Kooperation mit einem Gutachter zu zwingen.

§ 81 StPO

(1) Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kann das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers anordnen, daß der Beschuldigte in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus gebracht und dort beobachtet wird.

(2) Das Gericht trifft die Anordnung nach Absatz 1 nur, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist. Das Gericht darf diese Anordnung nicht treffen, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(3) Im vorbereitenden Verfahren entscheidet das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre.

(4) Gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde zulässig. Sie hat aufschiebende Wirkung.

(5) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Absatz 1 darf die Dauer von insgesamt sechs Wochen nicht überschreiten.

Natürlich stand die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe. Der vorgeworfene Briefdiebstahl und die seinerzeit wohl vorgeworfene einfache Körperverletzung vom 31.5.2002, die die Ehefrau vor dem Landgericht nicht zu konkretisieren vermochte, weshalb auf eine wackelige Freiheitsberaubung durch bloßes Stehen des Angeklagten im Türrahmen des Arbeitszimmers für 1,5 Stunden umgestellt wurde (jaja, dieses Verfahren ist schlicht unglaublich), scheiden als bedeutende Straftaten aus. Es verbleibt der bestrittene Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung vom 12.8.2001, für die selbst bei der ungerechtfertigten Annahme eines dringenden Tatverdachts unter Berücksichtigung aller Umstände allenfalls eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe von unter einem Jahr in Betracht kam.

Und sowohl der Psychiater Thomas Lippert, der dem Amtsrichter Eberl die erwünschte maßgeschneiderte Vorlage geliefert hatte, als auch Richter Eberl setzten sich über das Bundesverfassungsgericht hinweg, das § 81 StPO spätestens im Jahr 2001 verfassungskonform ausgelegt hatte: wenn ein Beschuldigter/Angeklagter sich nicht begutachten lassen will, darf eine Unterbringung, unabhängig davon, ob sie gemäß § 81 StPO oder in einem sonstigen Krankenhaus stattfindet, lediglich zum Zweck der Beobachtung oder gar der Erzwingung einer Kooperation nicht angeordnet werden.

Dieser Mannheimer Fall (mal wieder!) war Auslöser der Entscheidung des BVerfG:

13.09.2001

Flowtex-Skandal Schmider darf wieder zurück nach Mannheim

Von Dietmar Hipp

Der frühere Flowtex-Chef Manfred Schmider hat im Streit um seine psychiatrische Begutachtung einen Sieg errungen. Das Bundesverfassungsgericht ordnete an, dass Schmider aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart, wohin er zur Untersuchung wegen des Verdachts auf Größenwahn verlegt worden war, wieder in die JVA Mannheim zurückgebracht werden muss.

Karlsruhe – Seit Dienstag ist Schmider wieder in seiner angestammten Einzelzelle. Die Unterbringung und Untersuchung Schmiders in Stuttgart, letzten Endes angeordnet durch das OLG Karlsruhe, habe womöglich in „unzulässiger Weise in seine Verteidigungsrechte eingegriffen, mithin gegen die Grundsätze fairen Verfahrens verstoßen“, befand das Bundesverfassungsgericht. Schmiders Frankfurter Anwalt Wolf Schiller hatte geltend gemacht, er könne seinen Mandanten in Stuttgart – anders als in Mannheim – nicht mehr angemessen auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Die Anfahrtswege seien zu lang, die Besuchszeiten zu kurz und die Gerichtsakten lägen nur in Mannheim zur Einsicht aus. Außerdem gebe es durch die Begutachtung, mit der die Verteidigung nicht einverstanden ist, unzumutbare Belastungen für Schmider: In Stuttgart, wo Schmider in einer Dreibett-Zelle untergebracht war, leide er unter der ständigen Beobachtung durch Ärzte, Pfleger und Mitgefangene.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hatte der Gießener Psychiater Willi Schumacher Schmider attestiert, er leide womöglich an Größenwahn, der seine Schuldfähigkeit und damit seine Strafbarkeit mindere. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer ordnete daraufhin eine Zweitbegutachtung an, weil der Erstgutachter seine Kompetenzen überschritten und sich allein auf die Darstellung Schmiders gestützt habe. Schmider weigerte sich aber, sich erneut begutachten zu lassen und legte zunächst beim OLG Karlsruhe Beschwerde ein. Auf dessen Beschluss hin entging Schmider zwar der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wurde aber zur weiteren Beobachtung in die ärztliche Abteilung der JVA Stuttgart gebracht. Weil die „aufgezeigten Nachteile“ dieser Maßnahme für Schmider das Untersuchungsinteresse des Staates überwiegen, gab schließlich das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag Schmiders statt (Az. 3 Ws 154/01).

http://www.spiegel.de/wirtschaft/flowtex-skandal-schmider-darf-wieder-zurueck-nach-mannheim-a-157200.html

Nunja, das ist die journalistische Darstellung dieser Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.9.2001. Schon am 9.10.2001 lag aber die endgültige Entscheidung vor, und die formuliert existenzielle Rechte eines Beschuldigten:

2. Seine gegen diese Anordnung eingelegte Beschwerde begründete der Beschwerdeführer u. a. damit, dass die Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung nach § 81 StPO nicht vorlägen. Der Zweitgutachter habe nicht nachvollziehbar begründet, warum er die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich halte. Die Unterbringung sei auch nicht unerlässlich, sondern unzweckmäßig und unverhältnismäßig. Sie stelle sich als repressive Maßnahme mit dem Ziel dar, auf die Aussage- und Mitwirkungsfreiheit des Beschwerdeführers einzuwirken.

[…]

Das Oberlandesgericht hat die Bedeutung und Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers bei der Anordnung seiner Verlegung und Beobachtung verkannt.

[…]

Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).

[…]

(1) Die vom Gutachter genannten Bedingungen, die die angeordnete Beobachtung sinnvoll und ergiebig machen könnten, lassen sich in zulässiger Weise nicht herstellen. Das Untersuchungskonzept zielt darauf ab, den Beschwerdeführer in seinem Alltagsverhalten, seiner Interaktion mit anderen Personen und seinem Verhalten gegenüber Personen, deren Urteil er nicht befürchten muss oder das er für belanglos hält, zu beobachten. Er soll in seiner eigenverantwortlichen Gestaltung des Tagesablaufs, seiner persönlichen Pflege oder Vernachlässigung von Interessen und in seiner Integrationsfähigkeit in die jeweilige Umwelt bzw. Gemeinschaft beobachtet werden. Die damit angestrebte Totalbeobachtung, die Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Beschuldigten erbringen soll, die er von sich aus nicht preisgeben will, von denen aber erhofft wird, dass er sie unter der Einflussnahme Dritter offenbart, ist unzulässig. Denn eine solche Maßnahme liefe auf die Umgehung des verfassungsrechtlich garantierten Schweigerechts des Beschuldigten und einen Verstoß gegen § 136 a StPO hinaus. Verfassungsrechtlich steht einer solchen Totalbeobachtung der unantastbare Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten entgegen, der dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht würde, dass sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde.

Es verwundert nicht, daß diese Entscheidung weder in der Justiz noch in der Psychiatrie (beide sind unter Allmachtsverdacht stehende Instanzen) den rechten Widerhall gefunden hat.

Zum Nachteil des nicht gerade einfachen Menschen Gustl Mollath.

(wird fortgesetzt)

Update (7.12.2012)

Und nun stellt sich auch das heraus:

Schon 2003 gab es Hinweise

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich musste in der Sitzung auf Nachfrage des CSU-Abgeordneten Ernst Weidenbusch eingestehen, dass es schon im Jahr 2003 Hinweise auf einen internen Untersuchungsbericht der HVB gab – auf den Bericht also, dessen Existenz erst 2011 und dessen Inhalt erst jetzt publik wurde.

In einem Schreiben der HVB an Mollath, das der Staatsanwaltschaft damals schon vorgelegen habe, habe die Bank nämlich solche internen Untersuchungen angekündigt, räumte Nerlich ein. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg forderte den Bericht aber erst nach Medienberichten im Jahr 2011 von der HVB an.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111848062/Merk-verteidigt-ihr-Verhalten-im-Fall-Mollath.html

Update (10.12.2012)

Fall Mollath – Grünen-Fraktionschef greift Staatsanwaltschaft an

Montag, 10. Dezember 2012, 12:47 Uhr

München (dpa/lby) – Im Streit um die Zwangsunterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie hat Grünen-Fraktionschef Martin Runge der Nürnberger Staatsanwaltschaft gravierende Fehler vorgeworfen. Runge stellte es am Montag als unverständlich und nicht nachvollziehbar dar, dass die Behörde nach Mollaths Anzeige 2003 nicht aktiv geworden sei. So habe die Staatsanwaltschaft weder bei Mollath nachgefragt, noch sich an die HypoVereinsbank gewandt, die nach Mollaths Hinweisen interne Untersuchungen eingeleitet hatte – was die Ermittler wussten. Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich habe in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss des Landtags nicht beantwortet, warum dies nicht geschehen sei, kritisierte Runge.

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/fall-mollath–gruenenfraktionschef-greift-27598538.bild.html

Das kann er auch nicht beantworten, wenn er damit beschäftigt ist, seiner ›Fürsorgepflicht‹ für eine der Strafvereitelung verdächtigte Staatsanwältin nachzukommen (obwohl bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist).

Und dann gab es am 6.12.2012 noch ein sehr interessantes Gespräch von Anke Domscheit-Berg mit dem Nürnberger Günther Beckstein, der aus sehr eigenartigen Gründen mit seinem Nachfolger Horst Seehofer und mit der Justizministerin Beate Merk hadert:

Günther Beckstein sorgt sich um den Rechtsstaat

Ein Gastbeitrag von Anke Domscheit-Berg

Am 06.12.2012 war ich auf der Demokratietagung in Speyer, an der unter anderem auch Günther Beckstein, CSU, teilnahm. Ich nutzte die Mittagspause, um ihn auf den Fall Gustl Mollath anzusprechen und erzählte ihm, dass am gleichen Morgen die BBC in England und wenige Tage davor auch schon die englische Tageszeitung Guardian über diesen Justizskandal berichtet hat und dass ich den Eindruck habe, dass nicht nur der Ruf Bayerns hier auf dem Spiel steht sondern auch der Ruf Deutschlands als Rechtsstaat.

[…]

Ich fragte Günther Beckstein nach seiner Meinung dazu. Seine Meinung wurde sehr schnell klar: das Thema echauffierte ihn ganz erkennbar, er fand, Politik sollte sich raushalten (also auch er), der Mollath hätte ja selbst für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sorgen können und überhaupt, alle Instanzen hätten ja das Urteil bestätigt. Die Medien würden den Fall falsch darstellen, Fakten weglassen und eine Kampagne betreiben. Ich hätte ja einfach keine Ahnung. Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht, als die Medien immer schreiben würden. Ich warf ein, dass ich nicht weiß, wer damals was gemacht hat aber dass sogar, wenn diese Vorwürfe wegen Tätlichkeiten gegenüber seiner Frau alle gestimmt hätten, wäre er seit Jahren ein freier Mann.

[…]

Der Richter soll seinerzeit die Finanzbehörde angerufen haben (berichten die Nürnberger Nachrichten), und von Ermittlungen in dieser Sache abgeraten haben, mit Bezug darauf, dass Mollath ja verrückt wäre. Zu dieser Aussage warf Beckstein sofort ein, das wäre frei erfunden, der Richter würde das vehement leugnen. Die Wahrheit zum Anruf kenne ich nicht. Aber auch der Spiegel schreibt, dass den Nürnberger Nachrichten ein Anruf von Seiten der Justiz bestätigt wurde von Beamten der Finanzbehörde.

[…]

Meine Bitte um Unterstützung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Mollath stieß bei Beckstein dennoch auf taube Ohren. Für mich überraschend erregte sich der Grand Senior der CSU sehr – jedoch in einer nicht erwarteten Art und Weise. Ich hatte erwähnt, dass Seehofer ja nun auch ein Aufrollen des Falles befürwortet hatte. Genau das fand Beckstein jedoch falsch. Mehrfach wiederholte er sein Mantra – dies sei ein Eingriff in den Rechtsstaat, die Justiz sei unabhängig und weder Merk noch Seehofer dürfen sich da einmischen. Die schriftliche Äußerung von Seehofer dazu käme eine Dienstanweisung gleich und das ginge einfach gar nicht. Seehofer bestreitet auch jeden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

[…]

Beckstein wiederholte dennoch immer wieder, dass es für ihn der Untergang des Rechtsstaates wäre, wenn irgendein Politiker sich da einmische. Schließlich könne Mollath ja ein Wiederaufnahmeverfahren selbst anstrengen und dann würden die rechtlichen Prozesse auch alle ganz ordnungsgemäß ablaufen. Wie ordnungsgemäß diese rechtlichen Prozesse in der Vergangenheit jedoch abliefen, durfte Mollath ja leider hinlänglich erfahren.

Beckstein berief sich auch auf die Bestätigung des Urteils durch den BGH, auf mehrere psychiatrische Gutachten, die alle das gleiche ergeben hätten und fragte mich, ob ich eine Ahnung davon hätte, was dieser Mensch alles für Briefe und Petitionen geschrieben hätte, an Gott und die Welt. Meine Antwort: ich hätte vermutlich an den Papst persönlich geschrieben, wenn man mich Jahre lang als verrückt einsperren würde. Wie soll man sich denn wehren, wenn es offenbar rechtlich nicht geht? Aber Beckstein meinte nur, der Mollath der hätte früher auch schon so Briefe geschrieben. Ja, das stimmt, „der Mollath“ hat z.B. auch schon 2005 einen Brief an Beckstein (damals bayerischer Innenminister) geschrieben, mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Staatsanwältinnen, die nicht wegen der von ihm angegebenen Schwarzgeldgeschäfte ermittelt hätten, auf die Beckstein jedoch nicht reagierte. Aber er hatte auch früher schon Briefe geschrieben an große Verteiler und mit großer Schrift. Klarer Fall für „gemeingefährliches Verhalten“, das hinter forensische Gitter gehört? Das wäre mir neu.

[…]

Ich hoffe sehr, dass das Gespräch auf Beckstein trotz seines Abblockens und seiner vordergründig negativen Reaktion einen Eindruck hinterlassen hat, der ihn zum Nach- und Umdenken bringt. Seine erkennbar heftige Aufregung spricht trotz seiner Beteuerung „der Fall ist mir eigentlich egal, das regt mich überhaupt nicht auf“ dafür, dass er genau weiß, worum es geht – um einen Skandal, der noch sehr weite Kreise ziehen wird.

Es ist höchste Zeit. Jeder Tag, den Gustl Mollath eingesperrt verbringen muss, ist ein Tag zu viel.

Dieser Beitrag wurde am 10. Dezember 2012, 14:59 unter menschenrechte verfasst.

http://www.wolfgang-dudda.de/?p=7889

Und noch ein must-be: Oliver Garcías Interview mit dem Schöffen Heinz Westenrieder über die Hauptverhandlung vom 8.8.2006:

10. Dezember 2012

Interview zum Fall Mollath: Eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung

Oliver García

Herr Westenrieder, Sie haben in dem Strafverfahren gegen Gustl Mollath als Schöffe mitgewirkt. Mollath ist seit fast sieben Jahren in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und spätestens seit ein paar Wochen mehren sich die Anzeichen, daß er dort nicht hingehört. Sie selbst haben sich bereits mehrfach in diesem Sinne zu Wort gemeldet.

In Ihren bisherigen Stellungnahmen gegenüber Medien haben Sie klargestellt, daß Sie an das Beratungsgeheimnis (§ 45 Abs. 1 Satz 2, § 43 DRiG) gebunden sind, aber daß dies Sie nicht daran hindert, sich zu den Vorgängen in der öffentlichen Hauptverhandlung zu äußern. Das sehe ich auch so. Ich danke Ihnen, daß Sie bereit sind, über den Verlauf der Hauptverhandlung im Falle Mollath genaueres zu berichten. Ich möchte unser Gespräch bewußt nicht beschränken auf Dinge, die juristisch relevant sind, sondern auch die Chance nutzen, vermittelt zu bekommen, wie dieser für das weitere Leben von Gustl Mollath einschneidende Gerichtstermin verlaufen ist.

[…]

http://blog.delegibus.com/2747