Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VI

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

Je länger und je intensiver man sich mit dem Verfahren gegen Gustl Mollath beschäftigt, je mehr Neuigkeiten ans Licht des Tages kommen, desto abgründiger erscheint es. Undenkbares wird plötzlich nicht nur denkbar, sondern erweist sich als naheliegende Hypothese, die sich schon deshalb nicht von der Hand weisen läßt, weil alternative Erklärungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Wie könnte man folgende prozessuale Pause erklären?

Mit Vehemenz hatte Richter am AG Eberl im Jahr 2004 mit zwei verfassungswidrigen Beschlüssen darauf hingewirkt, daß es endlich zu einer Begutachtung des Angeklagten kam.

Am 25.7.2005 hatte Dr. Leipziger das zum größeren Teil auf verfassungswidriger Totalbeobachtung  des Patienten basierende Gutachten, das sich ansonsten lediglich auf subjektive Interpretationen von Aktenmaterial stützte, endlich, und mit dem erwarteten Ergebnis, fertiggestellt:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

  • 2005-08-04 Die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Antrag auf Entbindung des Pflichtverteidigers stattzugeben und das Verfahren an das Landgericht Nürnberg-Fürth abzugeben.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Damit wäre der Richter den schwierigen Fall losgeworden: es lag ein Gutachten vor, das die Anwendung einer Unterbringung empfahl, und für Unterbringungen ist das Landgericht zuständig. Selbst wenn das Gutachten qualitativ unterdurchschnittlich war, und auch, wenn der Richter das erkannt hätte: das Landgericht hätte das Verfahren auf jeden Fall übernehmen müssen, da eine Unterbringung zumindest in Erwägung zu ziehen war. Wieso also legte Richter Eberl die Akte letztlich erst am 29.12.2005 dem Landgericht Nürnberg-Fürth zur Übernahme vor?

Hierfür gibt es nur eine Erklärung: nämlich die Kenntnisnahme der nachfolgenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft, deren Folge üblicherweise ist, daß die Akte dem Gericht, das das schwerwiegendere Verfahren führt, als Beiakte übersandt wird:

 2005-08-11 Vorläufige Einstellung des Verfahrens [wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath] gemäß § 154 StPO im Hinblick auf das anhängige Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Damit war allerdings das Gutachten von Dr. Leipziger mit einem Schlag entwertet. Wir erinnern uns:

2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: „Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten“

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Natürlich hatte die Staatsanwaltschaft nach Eingang des bei der PI Nürnberg-Ost geführten Verfahrens wegen Sachbeschädigung dieser Bitte entsprochen, und die Informationen, die sich aus dieser Akte ergaben, waren in das ja nicht grundlos erst am 25.7.2005 abgeschlossene Gutachten eingeflossen. Ohne diese neuen ›Erkenntnisse‹, die einen Tatnachweis Mollaths hinsichtlich der Sachbeschädigungen allerdings schuldig blieben, hätte Dr. Leipziger niemals zu der These der Gemeingefährlichkeit Mollaths finden können, die sich allein daraus ergab, daß Mollath nunmehr beliebige Dritte in sein Schwarzgeld-›Wahnsystem‹ integriere und gegen diese vorgehe. Und nun war dieses seine These allein stützende Verfahren sang- und klanglos eingestellt worden. Ein Debakel.

Wird der Vorsitzende Richter am LG, 7. Große Strafkammer, Otto Brixner, den Fall in diesem Zustand übernehmen? könnte Richter Eberl sich gefragt haben. Was sich wirklich ereignet hat, muß hier offenbleiben. Vielleicht kann die Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem Bemühen, zugunsten von Gustl Mollath einen Wiederaufnahmeantrag zu begründen, hier Licht ins Dunkel bringen. Die späte Rettung jedenfalls nahte aus einer vertrauten Richtung:

  • 2005-09-27 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Greger.

  • 2005-10-04 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Dr. Woertge.

  • 2005-10-06 Anklageerhebung wegen 9 Fällen von Sachbeschädigung unter Einstelllung weiterer Fälle gemäß § 154 StPO.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Wobei diese Darstellung insoweit zu korrigieren ist, daß Rechtsanwalt Greger niemals Anwalt der Ex-Ehefrau von Gustl Mollath war, sondern lediglich Sozius ihres Anwalts Dr. Woertge, der für sie aktiv Zwangsvollstreckungen gegen den Ex-Ehemann begleitete und sie als Nebenklägervertreter im Strafverfahren gegen Gustl Mollath beim Amtsgericht Nürnberg-Fürth vertrat.

Wer oder was mag die Sozii der hochmögenden Kanzlei, die im Lager der Ehefrau und ihres neuen Lebensgefährten Martin M., Direktor bei der HypoVereinsbank Group, Immobiliensparte, stand, zu ihrer späten, wenn auch für Eberl nicht zu späten, Reaktion auf die Einstellung des Verfahrens wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath vom 11.8.2005 animiert haben?

Eine originäre Beschwerdemöglichkeit gegen eine, meist aus Nachweisbarkeitsproblemen resultierende, Einstellung gemäß § 154 StPO gibt es nicht. Sie hat lediglich den Rang einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die in der Regel fff – formlos, fristlos, fruchtlos – ist. Dennoch wurde durch die Staatsanwaltschaft umgehendst reagiert, nämlich mit der Anklage vom 6.10.2005, in der alles aussortiert wurde, was beim ›besten Willen‹ keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Gustl Mollath begründen konnte.

Zunächst hatte die Polizei keinerlei Hinweise auf den bzw. die Täter. Doch dann übermittelte Rechtsanwalts [!] Woertge der Polizei ein an ihn gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 04.08.2004, in dem sämtliche oben aufgeführte Geschädigte aufgeführt […] werden.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 15]

Bloß keinen Ärger, mag sich der Dezernent bei der Staatsanwaltschaft gedacht haben – was wiederum Rückschlüsse auf Rang und Einfluß der im Lager der Ex-Ehefrau stehenden Freunde, Kunden und Rechtsvertreter in Nürnberg zuläßt.

Warum nach Anklageerhebung vom 6.10.2005 wegen Sachbeschädigung gegen Mollath dennoch mehr als zweieinhalb Monate zugewartet wurde, bis Richter am Amtsgericht Eberl am 29.12.2005 endlich das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vorlegte, ist unerfindlich – genauso wie der Umstand, warum dem Entpflichtungsantrag des Pflichtverteidigers Dolmany wegen fehlendem Vertrauensverhältnisses zum Mandanten, der zuvor mehrfach bereits seinen vom Gericht ausgewählten Pflichtverteidiger abgelehnt hatte, nicht stattgegeben wurde. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich, und dieses Procedere bedeutet im Endeffekt ganz krass: der Angeklagte war in einem Verfahren, in dem es um seine Existenz ging, praktisch unverteidigt.

Nun trat auf: Otto Brixner, der Ende Juni 2008 in den Ruhestand ging.

Ulrike Löw porträtierte ihn im Mai 2008 für die NÜRNBERGER NACHRICHTEN so:

Brixner ist ein Einfacher, ein Gerader. Er hat keinen familiären Juristenstammbaum vorzweisen, sondern wuchs in der Bahnhofswirtschaft von Herrenberg auf. Er hat sich hochgearbeitet aus kleinen Verhältnissen.

[…]

1973 fing er am 1. April als Staatsanwalt an, in seiner ersten Beurteilung wurde ihm bescheinigt, für diesen Beruf «geboren zu sein». Nicht ohne Ironie schildert er, wie er damals mit den verdeckten Ermittlern der Polizei im Gebüsch kauerte – und ewig nach fünf bis zehn Gramm Haschisch stöberte.

Drei Jahre später wechselte er als Richter zum Amtsgericht Erlangen. Dort bearbeitete er sowohl Straf- wie auch Zivilsachen. Er arbeitete sich weiter nach oben, wurde im Oktober 1987 zum Richter am Landgericht ernannt und wechselte zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er sowohl in Straf- als auch in Zivilangelegenheiten tätig. Als er für Betreuungssachen zuständig war, strich er den Betreuern rigoros ihre Rechnungen zusammen. «Sie kann man hinstecken wo man will, Sie fallen überall auf», wurde er justizintern kritisiert; später wurde Gesetz, was er schon lange so entschied.

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht übernahm Otto Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittelsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7., der großen Strafkammer, betraut und damit zuständig für Betäubungsmittelstrafsachen und allgemeine Strafsachen. Ende Juni 2008 tritt er in den Ruhestand.

Da fragt man sich schon, warum jemand, der überall auffällt, weil er die Gesetze nach Gusto auslegt, in seinen letzten Berufsjahren auch noch mit der Machtfülle eines Vorsitzenden Richters einer Großen Strafkammer ausgestattet wird? Was hat sich das Präsidium des Landgerichts Nürnberg-Fürth dabei gedacht? Immerhin hatte seine Eigenmächtigkeit bei der Behandlung von Betreuer-Rechnungen Folgen gehabt:

So strich er einst als Betreuungsrichter die seiner Meinung nach überhöhten Honorarforderungen der Betreuer zusammen. Worauf die Betroffenen sich in einem Protestzug beim Justizpräsidenten über ihn beschwerten.Brixner wurde versetzt – und freute sich, als die Betreuer per Gesetz strenger reglementiert wurden.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Auch seine mit dem Rechtsstaat kollidierende Straflust dürfte dem Präsidium nicht verborgen geblieben sein:

«Zu hohe Haftstrafen?» Das Lächeln gleitet aus seinem Gesicht. Ginge es nach Brixner, würde ganz anders geurteilt. Er hält es für «einigermaßen schizophren», dass junge Leute zwar mit 18 Jahren wählen, aber wegen «Entwicklungsverzögerungen» mit Jugendrecht rechnen dürfen. Schulschwänzer würde er «wesentlich engmaschiger beaufsichtigen» und den Jugendknast hält er «auch für eine Chance». «Meine Lieblingsstrafe für Jugendliche – etwa drei Jahre, da können die wenigstens einen Beruf im Knast erlernen.»

Ja, der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke läßt sich auch zum Nachteil der Angeklagten auslegen: wenn der ›erzieherische Bedarf‹ wuchtiger ausfällt als die zur Aburteilung anstehenden Taten, ist es durchaus möglich, daß sich ein Jugendlicher mehr einfängt als ein Erwachsener. Und eben eine Brixner’sche »Lieblingsstrafe« kassiert. Seine sonstigen »Lieblingsstrafen« waren ja leider mit der Rechtsordnung, insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe, nicht zu vereinbaren:

„Die lebenslange Strafe gehört abgeschafft“, fordert Richter Otto Brixner (64). Das klingt zunächst nicht nach härteren Gesetzen. Doch der mutige Jurist verlangt stattdessen: „Schafft zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft. Das ist gerechter.“ Was den Mann, der sich seit über 40 Jahren vor allem mit großen Sündern beschäftigt, aufregt: Die Schwerstkriminellen kommen gegenüber den einfacheren Tätern immer besser weg – mit viel geringeren Strafen. . .

Auch Mörder. Denn wer einmal tötet, kassiert meist lebenslang. Doch das sind im Schnitt nur rund 15 Jahre Haft. Bei zwei Taten sind es dann 20 bis 25 Jahre – und auch nur, wenn das Schwurgericht eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellt. Das Missverhältnis besteht aber nicht nur bei Tötungsdelikten. „Besonders auffällig ist es bei Drogentätern“, sagt der Vorsitzende der 7. Strafkammer am Nürnberger Landgericht. Mit denen hatte er die letzten Jahre viel zu tun.

„Am Amtsgericht wird ein kleiner Dealer vergleichsweise härter bestraft als ein großer Drogenhändler am Landgericht“, klagt Brixner an. Der Grund: „Der Strafrahmen von maximal 15 Jahren reicht bei den immer größeren Rauschgiftmengen, mit denen gehandelt wird, nicht mehr aus!“ So muss ein Drogenkurier, der mit wenigen Kilo Heroin erwischt wird, mit Strafen zwischen fünf und acht Jahren Gefängnis rechnen. Ein Rauschgiftboss, der mit Helfern im Wohnmobil 1,2 Tonnen Hasch nach Deutschland schmuggelte, erhielt von einem anderen Richter elf Jahre Knast! „Das ist ungerecht“, sagt Brixner, der weiß, dass er mit seiner Meinung bei den Kollegen aneckt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Man kann Brixner nicht einmal als Law &  Order Man bezeichnen, denn die bestehenden Gesetze lehnt er ja als zu lasch ab. Und den Deal nicht etwa, weil damit die Gefahr falscher erpreßter Geständnisse verbunden ist, sondern weil er etwas gegen Rabatte hat:

Er machte auch nie den so genannten Deal beim Strafmaß mit. Heißt: Wenn der Angeklagte gesteht, bekommt er einen dicken Bonus im Urteil. Grund: Das Gericht kann so einen kurzen Prozess ohne Zeugen und zeitraubendes Durcharbeiten von Aktenbergen anberaumen. „Das treibt derartige Blüten, dass es auch für den BGH ein Armutszeugnis ist“, weiß der streitbare Jurist. Wenn man beispielsweise bei einer Straferwartung von sieben Jahren auf nur noch drei Jahre im Urteil kommt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Nein, nein, so geht das natürlich nicht. In diesem Porträt eines »harten Hundes« dürfen auch die naturnotwendig dazugehörigen Ressentiments gegen Ausländer nicht fehlen:

Der lange Atem der deutschen Justiz

Einbrecher nach 18 Jahren verurteilt: – 15.02.2008

«Die deutsche Justiz hat einen langen Atem und einen langen Arm!» Das wurde der Vorsitzende Richter Otto Brixner nicht müde, einem Einbrecher mit auf den Weg zu geben.

[…]

«Die deutsche Justiz vergisst nix! Sagen Sie das Ihren rumänischen Landsleuten», scherzte Richter Brixner. Man habe diesmal Milde walten lassen, weil man ihm nicht seine in den letzten 20 Jahren in Rumänien aufgebaute bürgerliche Existenz zerstören wolle. Und weiter sagte er zu Egon B.: «Vermeiden Sie künftig Straftaten – jedenfalls, wenn Sie nach Deutschland kommen.»

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/2.192/der-lange-atem-der-deutschen-justiz-1.960427

Oder so:

Als er in einem Vergewaltigungsprozess gegenüber türkisch-stämmigen Angeklagten Suren aus dem Koran zitierte («der Mann darf zu Frauen gehen, wann immer er will») und anfügte, dass sich hier nicht integrieren könne, wer nach dem Koran lebe, schlugen die Wogen hoch. Der Nürnberger CSU-Stadtrat klatschte Beifall, die türkisch-islamische-Union erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die ersichtlich folgenlos blieb. Hauptsache, er kriegt Beifall von der CSU. Das scheint in Bayern für eine Karriere zu reichen. Dieser Mann, der auch noch Oberstleutnant der Reserve war, sollte also über den friedensbewegten Aktivisten und Kriegsgegner Gustl Mollath zu Gericht sitzen. Schlimmer hätte es für Mollath nicht kommen können.

Ob Brixner, wie von den NÜRNBERGER Nachrichten am 30.11.2012 berichtet wurde, tatsächlich bereits Anfang 2004 auf die Finanzbehörde einwirkte, die Strafanzeige Mollaths wegen Steuerhinterziehung nicht zu bearbeiten, wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft Regensburg untersucht:

Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch.

http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018

Dieser für mich wahrscheinlichen Bestätigung bedarf es gar nicht. Daß Brixner tatsächlich befangen war, ist nämlich evident.

Am 27.1.2006 übernahm seine Kammer das Verfahren gegen Gustl Mollath, und schon am 1.2.2006 erließ sie einen vorläufigen Unterbringungsbeschluß gemäß § 126 a StPO. [Urteil S. 9]

§ 126a StPO

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

Zu diesem Zeitpunkt lagen die letzten vorgeworfenen Taten, reine Privatklagedelikte, auch schon ein Jahr zurück – wieso erforderte die öffentliche Sicherheit seine vorläufige Unterbringung? Und wieso wurde Mollath nicht heimatnah in Erlangen, sondern im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebracht? Hier seine Unterbringungsorte:

  • vom 27.02.2006 bis 02.03.2006 wieder BKH Erlangen
  • vom 02.03.2006 bis 24.04.2006 im BKH Bayreuth
  • vom 24.04.2006 bis 14.05.2009 im BKH Straubing

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#weinberger

Wieso wurde der harmlose Gustl Mollath jahrelang in der Hochsicherheitsforensik von Straubing verwahrt? Und das schon während seiner vorläufigen Unterbringung?

Ferner besteht seit 1990 die Forensisch-Psychiatrische Klinik in Straubing, die derzeit auf 236 Plätze erweitert wird. Die Klinik hat die Aufgabe, zur Entlastung der forensischen Einrichtungen der anderen Bezirkskrankenhäuser Patientinnen und Patienten mit hohem Sicherheitsrisiko, die nach § 63 StGB untergebracht sind, aufzunehmen. Aus der Klinik werden keine Direktentlassungen vorgenommen. Zur Entlassungsvorbereitung werden die Patientinnen und Patienten in die forensischen Einrichtungen der Bezirkskrankenhäuser zurückverlegt.

http://www.agvb.de/pdf/psygrubay_070322.pdf

[S. 109]

Und obwohl in diesem Verfahren eine existenzielle Folge, nämlich eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung, drohte, erging der Beschluß, daß die Kammer nur in kleiner Besetzung, also mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (statt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen), verhandeln werde. Damit konnte Brixner zusammen mit den beiden Schöffen die beisitzende Berufsrichterin überstimmen.

Seit dem 1.1.2012 ist aufgrund des reformierten § 76 Abs.2 Nr.2 GVG eine solche ›kleine Besetzung‹ in Verfahren, in denen Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus droht, nicht mehr möglich – eine Rechtsänderung, die für Gustl Mollath zu spät kam. Und so gestaltete der Vorsitzende Richter das Verfahren ganz nach seinen Vorstellungen:

Am 27.2.2006 erfolgte Mollaths Unterbringung, terminiert wurde erst auf den 8.8.2006, gegen Ende der 6-Monats-Frist, aber noch innerhalb der Frist – so entfiel die automatische Überprüfung des Unterbringungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht. Es sollte ersichtlich kurzer Prozeß gemacht werden: ein einziger Hauptverhandlungstag mußte ausreichen.

Für Erklärungen des Angeklagten zu dem Grund von Entfremdung, Streitigkeiten und Trennung von seiner Frau, nämlich – neben deren Abgleiten in die Esoterik – deren Mitwirkung bei Steuerhinterziehungen ihrer Kunden,u.a. durch Bargeldschmuggel in die Schweiz, ihre riskanten Spekulationsgeschäfte u.a., blieb da keine Zeit. Zudem war das alles nur ein Wahngebilde des Angeklagten, dessen Realitätsgehalt bewußt nicht untersucht werden sollte. Denn an einer Aufdeckung von Falschbelastungsmotiven der Ehefrau, die wegen der Angaben ihres Mannes gegenüber der Bank entlassen worden war, hatte Brixner kein Interesse. Und so schildert der damalige Schöffe Karl-Heinz Westenrieder, wie der Vorsitzende Richter damals die Verhandlung gestaltete:

Karl-Heinz Westenrieder im Interview mit Oliver García:

[…]

Mich hat die Verhandlungsführung von Herrn Brixner eigentlich nicht so sehr gewundert. Ich kannte ihn ja aus einem weiteren Verfahren. Insofern war es für mich nicht ungewöhnlich, daß er verhältnismäßig aggressiv reagiert hat, daß er den Beschuldigten Mollath angeschrien und ihm das Wort verboten hat, wenn Mollath über Schwarzgeldverschiebungen erzählen wollte. Daß er auch abgelehnt hat, Unterlagen anzunehmen, die Mollath ihm vorlegen wollte.

Wann hat denn Mollath versucht, Unterlagen vorzulegen?

Während der Hauptverhandlung.

Wurde Brixner nur laut, wenn Mollath sich zu dem Schwarzgeld äußerte oder durchgehend?

Auch bei anderen Dingen. Wenn Mollath Fragen an seine Ex-Frau gestellt hat.

Diese autoritär-diktatorische Atmosphäre jener Hauptverhandlung wird auch von anderen Prozeßbeobachtern bestätigt:

Der Brief ist laut Gerichtsstempel am 18. August 2006 beim Nürnberger Landgericht eingegangen, er stammt von einer Augenzeugin, die den Prozess gegen Gustl Mollath im Gerichtssaal verfolgt hat. Der Brief richtet sich an Otto Brixner, den Vorsitzenden Richter im damaligen Verfahren. Die Verfasserin trägt einen spanischen Namen, ihr Schriftdeutsch wirkt ein bisschen kurios. Aber den Tenor ihres Schreibens – das der Süddeutschen Zeitung vorliegt – erfasst man sehr gut: „Wie kommt es dazu“, fragt die am Verfahren ansonsten unbeteiligte Frau, dass ein „verantwortlicher und gesunder Richter“ einen angeblich kranken Angeklagten acht Stunden lang „malträtiert“ und „provoziert“?

[…]

„Respektabler Vorsitzender Richter“, schreibt die Augenzeugin im Brief: „Herr Mollath hat nach meiner Ansicht großes Durchhaltevermögen“ bewiesen und „nicht die Haltung und Respekt Ihnen gegenüber verloren.“ Immerhin sei er acht Stunden „ununterbrochen angeschrien“ worden. Brixner dagegen habe sie „sehr unbeherrscht und sehr zornig“ erlebt. „Warum nahmen Sie Herrn Mollath die menschliche Würde ab?“, fragt sie – diesem „von Ihnen betrachtete kranke Mensch?“.

Und auch das will die Augenzeugin wissen von Brixner: „Mir ist es in den Gedanken gekommen, wie würden Sie sich fühlen, wenn auf Grund Ihres Verhalten, diese Gesellschaft ein Gutachten verlangen würde über Ihren Geisteszustand?“. Wie einen „Diktator“ habe sie ihn erlebt, schreibt die Augenzeugin, nicht wie einen „würdigen Richter“. „Sie müssen mir glauben, dass das alles für mich bestürzend war.“

Titus Schüller, 26, kann das bestätigen. Auch Schüller, er ist Orthopädietechniker, war Augenzeuge in dem Prozess. Er kennt Mollath unter anderem aus der Friedensbewegung, hat ihn als sanftmütigen und sehr höflichen Menschen erlebt. Gegen den Irak-Krieg etwa habe sich Mollath engagiert. Dass es im Prozess 2006 tatsächlich kaum um den von Mollath beschriebenen „Schwarzgeldkomplex“ ging, kann Schüller nur bestätigen. Der Vorsitzende Richter habe das einfach nicht hören wollen.

Dass sich der Vorsitzende Richter nicht so verhalten habe, wie man sich einen solchen vorstellen würde, kann Schüller ebenfalls bestätigen. „Es war verheerend“, sagt Schüller. „Vor allem, wenn man wie Brixner davon ausging, es mit einem Kranken zu tun zu haben.“ Er habe Mollath als „extrem konzentriert“ wahrgenommen. Aber auch als einen, der offenbar große Angst hatte, man könnte ihm was anhängen.

Hat der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger sich getraut, einen Befangenheitsantrag zu stellen? Auf die Gefahr hin, nie wieder einen Pflichtverteidigungsauftrag vom Gericht zu erhalten? Ich tippe mal: wohl kaum.

Den Schöffen spielte Brixner einen falschen Film vor: das Datum des verlesenen Attestes erwähnte er nicht, so daß dessen verspätete Ausstellung und die um noch einmal weitere Monate verzögerte Erstattung einer Strafanzeige nicht problematisiert wurde. Daß die Ehefrau wegen der sie belastenden Angaben Mollaths gegenüber der Bank, bei der sie beschäftigt war, fristlos gekündigt worden war, wurde ebenfalls nicht thematisiert. Beide Umstände, die für die Glaubwürdigkeitsprüfung der Zeugin wichtig gewesen wären, wurden offenbar aber auch von der Verteidigung nicht angesprochen:

Und dann darf man nicht vergessen, wie entscheidend die emotionalen Momente in einer Hauptverhandlung, die ja immer auch ein ritualisiertes Drama ist, auf die Überzeugungsbildung einwirken – ausschließlich rational geht sie nicht vor sich; und da sehen die Schöffen einen nach mehr als fünf Monaten in einer Hochsicherheitsforensik zwangsweise verwahrten Angeklagten, der in Handschellen vorgeführt wird und einen verwirrten Eindruck macht in einem von 30 – 40 Menschen bevölkerten Sitzungssaal: der muß ja gefährlich sein, schießt es ihnen unwillkürlich durch den Kopf.

Dann erscheint die Frau, die ihren Ex als Monster schildert (und das muß ja stimmen, das ist doch irgendwie immer so), geradezu absurd, daß der Angeklagte behauptet, sie habe ihn angegriffen und er habe sich nur gewehrt, wo gibt es denn sowas…

Dagegen seine Frau: lässige Finanzmanagerin, die später von einer Prozessbeobachterin als „schöne, schmale Frau mit beeindruckenden Augen“ beschrieben werden wird. Die sich allmählich von ihrem handwerklich hochbegabten, aber wirtschaftlich nicht sehr erfolgreichen Ferrari- Restaurateur wegbewegt. Die Berlin toll findet, nicht Nürnberg.

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2012/12/2012-12-03-sz-der-verraeumte-mann.pdf

Mollath war schon verurteilt, bevor er den Gerichtssaal betrat.

Auch wenn der Schöffe Westenrieder das Gutachten von Dr. Leipziger schon damals als »schwach« empfand und heute zu seinem Urteil nicht mehr steht: er war an dem Urteil beteiligt, und nun regt sich, was bei professionellen Richtern so gut wie nie der Fall ist, sein Gewissen – was ihn sehr ehrt:

Am Mittwoch meldete sich in der Causa Heinz Westenrieder, 67, zu Wort. Westenrieder saß im Jahr 2006 im Verfahren gegen Mollath als Schöffe zu Gericht. Im Licht der neuen Erkenntnisse über den „Schwarzgeldkomplex“ halte er das damals ergangene Urteil inzwischen für „überaus angreifbar“, sagte der frühere Schöffe im SZ-Gespräch. Das Gericht hätte den diversen Schwarzgeldvorwürfen des Angeklagten Gustl Mollath damals „unbedingt nachgehen“ müssen.

Es hätte auch einen „zweiten psychiatrischen Gutachter hinzuziehen“ müssen. Mollath hatte sich vom Gutachter im Verfahren nicht explorieren lassen. Der ehemalige Schöffe Westenrieder sagte, das Gutachten sei deshalb „weitgehend nach Aktenlage“ erstellt worden. Er habe es bereits damals als „schwaches Gutachten“ eingeschätzt. Westenrieder, ein ehemaliger Klinikdirektor, gab an, als Schöffe an etwa 60 Verfahren beteiligt gewesen zu sein.

Einen so scharfen richterlichen Ton wie in dem Prozess gegen Mollath habe er allerdings nie vorher oder hinterher erlebt. Der Vorsitzende Richter habe den Angeklagten mehrfach zurecht gewiesen, er solle zu dem „Schwarzgeldkomplex“ schweigen.

Der Schöffe habe sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Nachdem das Verfahren öffentlich war, muss ich über das, was im Saal vorgegangen ist, nicht schweigen“, sagte Westenrieder. Er habe kein schlechtes Gewissen wegen des damaligen Urteils. „Vor allem aber deshalb, weil ich mich nun dazu äußern will.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-unterbringung-in-psychiatrie-schoeffe-kritisiert-mollath-verfahren-1.1523589

Aber unter dem Eindruck der von Brixner zielgerichtet gestalteten Hauptverhandlung und dem ohne Not aufgebautem Zeitdruck kam es zu einer Verurteilung. Brixner wußte genau, was er tat:

2006 ist in den Nürnberger Nachrichten ein kurzer Bericht über das Mollath-Verfahren erschienen. „Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie“, notiert die Autorin. Brixner wird zitiert mit den Worten: „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus.“

Wem eine Wahndiagnose anhaftet, der darf seinen Wahn nicht leugnen, denn die Leugnung ist ja Krankheitssymptom. Und eine Behandlungsverweigerung führt zu Aufrechterhaltung und Verfestigung des Wahns, der (angeblich) nur mit Neuroleptika mit teilweise schwersten Nebenwirkungen zu heilen ist. Nie wieder kommt er heraus? Auch Otto Brixner kennt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht: aber da ist er in Bayern ja in bester Gesellschaft bis hin zum Justizministerium, das »offensichtlich« verfassungswidrige Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg über die Fortdauer von Maßregelvollzug aus den Jahren 2011 und 2012 unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unterstützte:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Nun müßte die Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen ihn benachteiligende Beschlüsse derselben Gerichte eigentlich auch Erfolg haben, zumal beide Instanzen auch noch hartnäckig die kritische Würdigung eines außerordentlich widersprüchlichen psychiatrischen Gutachtens verweigert hatten…

Wie kam es, daß Otto Brixner ersichtlich keine Sekunde daran zweifelte, daß sein Urteil auch vor dem BGH Bestand haben würde?

Nun, den Ruf des ›Kahn-Senats‹, der auch das Unhaltbare noch hält, hat sich der für Bayern und Baden-Württemberg zuständige 1. Strafsenat redlich erworben und damit ein Rechtsbiotop erschaffen, in dem Vorsitzende Richter von Großen Strafkammern unkontrollierte Halbgötter in Schwarz sind, deren horrende Strafen im Rest der Republik völllig aus dem Rahmen fallen.

http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen/

Aber wenn man auf diese bekannte höchstrichterliche Protektion nicht bauen kann, weil der Fall eine Verurteilung überhaupt nicht hergibt, dann existiert für einen Richter vom Typus Brixner auch noch eine andere Methode. Rechtsanwalt Johann Schwenn hat sie in seinem Aufsatz:

Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

erschienen in der Zeitschrift ›Der Strafverteidiger‹ 2010, S. 705 – 711, so skizziert:

Die Zurückhaltung des 3. Strafsenats galt einem Tatrichter, dessen Respekt vor dem Revisionsgericht nur schwach ausgeprägt war. Daß die Nebenklägerin ihre Aussage während der Ermittlungen in einem Punkt von sich aus berichtigt hätte, konnte die Strafkammer dem Revisionsgericht widerspruchsfrei vermitteln, weil sie die Bekundungen zweier Zeugen verschwiegen hatte, die dazu auch in der Hauptverhandlung gehört worden waren. Die Wiedergabe ihrer Bekundungen hätte die Urteilsausführungen mit einem – weiteren – Erörterungsmangel belastet[38].

[38]       Es handelt sich um einen besonders krassen Fall des Phänomens »falscher Film« (Begriff bei Nack FS Rieß, 2002, S. 361 [368] – siehe dazu auch Eschelbach FS Widmaier, 2008, 5.137 [131 ff.] und Geipel StraFo 2010, 272 [273 f.]) – gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 43, 212 [216] = StV 1997, 561) nahm das OLG Oldenburg die Berufsrichter der Strafkammer im Klageerzwingungsverfahren mit dem Hinweis in Schutz, es sei nicht die Aufgabe des Tatrichters, »alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung umfassend zu erörtern und die Erwägungen, die ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit in den schriftlichen Urteilsgründen erschöpfend darzustellen« (Beschl. v. 23.05.2007, 2 Ws 07/07 [Hervorhebung dort]). Das hatten die Verletzten nicht verlangt: Die schwerwiegende Entfernung vom Recht sahen sie darin, daß die Beschuldigten mit ihrem »Kunstgriff« des Verschweigens von Zeugen nicht nur den Erfolg der Sachrüge vereitelt, sondern zugleich sichergestellt hatten, daß die unerwähnten Zeugen und deren Bekundungen nicht mit Aussicht auf Erfolg als neue Beweismittel und eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr.5 StPO beigebracht werden konnten.

StV 2010, 705

Es wird einem geradezu schwindlig, wenn man das von Otto Brixner gefertigte und allein unterschriebene Urteil vom 8.8.2006 – die Beisitzerin war wegen Urlaubs an einer Unterzeichnung gehindert, und ihre Erholungsbedürftigkeit nach mutmaßlicher Überstimmung kann ich nachvollziehen – daraufhin untersucht, welche Lücken und welche Sachverhaltsverfälschungen es aufweist, die der BGH, der die Akten nicht liest, nicht erkennen konnte.

Die Aufstellung ist zugleich ein Plädoyer dafür, umfassende Reformen des Strafprozeßrechts vorzunehmen: denn so kann es nicht weitergehen. Das mindeste, was vonnöten ist, ist eine präzise Protokollierung der Hauptverhandlung und die Verpflichtung des BGH, zitierte Schriftstücke und behauptete prozessuale Abläufe anhand der Akte nachzuvollziehen.

Alle Auslassungen und alle Lügen, die Brixner manipulatorisch in sein schriftliches Urteil hineinbrachte, dienten dazu, Mollath als gestört erscheinen zu lassen, der Ehefrau mangelnden Belastungseifer zu bescheinigen und dem Angeklagten eine handfeste Motivation für die Sachbeschädigungen unterzuschieben.

Im Einzelnen:

Auf S. 5 heißt es:

Im November des Jahres 2002 erstattete die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten Anzeige wegen Körperverletzung gegen diesen, nachdem dieser ihren Bruder ebenfalls wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Damit wollte sie erreichen, dass die Aggressivität des Angeklagten bekannt würde.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Das ist falsch.

2002-11 Anzeige seiner Frau gegen ihn wegen Briefdiebstahls von 2002-11-23 (nicht wegen Körperverletzung, wie es das Urteil von 2006-08-08 nahelegt).

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Mit dieser Unwahrheit sollte im Urteil vertuscht werden, daß das nachträglich am 3.6.2002 eingeholte Attest wegen einer angeblichen gefährlichen Körperverletzung durch den Ehemann vom 12.8.2001 diesem zunächst als Druckmittel im August 2002 zugefaxt, aber erst wesentlich später im nun langsam nicht mehr nur Rosenkrieg ›eingesetzt‹ worden war. Die Ehefrau mußte spätestens jetzt, als die bankinternen Ermittlungen angelaufen waren, auch die Kunden schützen, die von ihr und weiteren von Mollath benannten Mitarbeitern beraten worden waren. Und das waren gut betuchte Nürnberger Kunden, in einem Fall von erhöhtem Bekanntheitsgrad, die schwarzes Bares – Schweizer Franken und 1.000,- DM-Scheine – waschen ließen.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

[S. 7]

Der tatsächliche Verlauf der ehelichen Eskalation durch Petra Mollath wird im Urteil S. 5f. glattweg verschwiegen:

  • 2003-01-02 Petra Mollath meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge.

  • 2003-01-15 Polizeiliche zeugenschaftliche Vernehmung in Nürnberg wegen der 2003-01-02 gemeldeten Waffendelikte: Petra Mollath zeigt die Geschehnisse von 2001-08-12 und 2002-05-31 an.

  • 2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom 31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus verbleibt. Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Schließlich macht es sich nicht gut, wenn die angeblich ohne Belastungseifer agierende Ehefrau nachträglich – und sieben Monate nach dem aus ersichtlicher Berechnung erwirkten Attest – Körperverletzungsdelikte anzeigt, um eine unbegründete und erfolglose Hausdurchsuchung nach Waffen auszulösen.

S. 7 des Urteils

Nachdem der Angeklagte sich bereits zur Beobachtung und Gutachtenerstattung für eine Woche im Klinikum am Europakanal in Erlangen aufgehalten hatte, erklärte sich der dortige Sachverständige Dr. Wörthmüllert für befangen und bat, ihn von der Gutachtenerstellung zu entbinden, weil der Sachverständige von Nachbarn des Angeklagten privat auf dessen Zustand angesprochen worden war und er nicht den Anschein der Voreingenommenheit erwecken wollte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Angesichts dieser Lüge wird einem geradezu schlecht. Dr. Wörthmüller hatte seine Befangenheit bereits am zweiten Tag von Mollaths Zwangsaufenthalt bekundet, und aus dieser Erklärung geht eindeutig hervor, daß sein eigener, mit ihm befreundeter Nachbar, den Mollath gerade aufsuchen wollte, ihm seine Sicht über Mollath mitgeteilt hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Die konnte nur negativ sein, denn dieser Nachbar war ein Finanzmakler, mit dem Mollaths Frau geschäftlich verbunden war und in dessen neugegründeter Vermögensberatungs AG zwei von Frau Mollaths früheren HypoVereinsbank-Mitarbeitern aktuell im Vorstand saßen.

Strafanzeige Mollath vom 5.8.2004

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Brixners Lüge diente lediglich dazu, Dr. Leipzigers haltloser Diagnose, die durch einen schlichten Anruf beim Kollegen Dr. Wörthmüller erledigt gewesen wäre, eine Basis zu verschaffen:

Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, in dieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische  Erklärung biete,  dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten habe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn  der Angeklagte die Verwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenlege.

Auf S. 9 heißt es:

Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.2.2006 in seinem Haus in der Volbehrstraße 4 in Nürnberg festgenommen werden, wobei es zunächst so schien, als sei das Haus unbewohnt, weil die Rolläden heruntergelassen waren. Im Haus befanden sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sich in dem Anwesen aufhielt (der Kamin rauchte, das Teewasser in der Küche war warm). Die Tür zum Dachboden war versperrt. Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden werden. Er ließ sich durch die Beamten festnehmen, schimpfte aber, er befände sich in einem Polizeistaat.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Auch das ist wiederum eine Falschdarstellung: das Verstecken bezog sich auf eine frühere Festnahmesituation zur Vollstreckung einer Maßnahme gemäß § 81 StPO, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die rabiat-schmerzhafte Festnahme der ihm übelgesonnenen PI Nürnberg-Ost vom 13.2.2005.

Der Antritt der gerichtlich angeordneten vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 vollzog sich demgegenüber gänzlich anders:

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-02-27-Mollath-Verhaftung.pdf

Und das ist schon komisch, wie sich Brixner aus dem echten Verhaftungsprotokoll vom 27.2.2006 das herauszieht, das den Angeklagten in seinen Augen zum Verrückten stempelt: daß er nämlich, weil ihm die Beamten am Rande der Montagsdemonstration, die ihn als friedlichen Demonstranten kannten, nicht glauben wollten, daß gegen ihn etwas vorliege, Rabatz machen und irgendwas von Polizeistaat schreien mußte, damit sie ihn überhaupt auf die Wache führten und dort tatsächlich das entsprechende Fahndungsersuchen vorfanden.

Cool zog Brixner diese beiden Festnahmesituationen zusammen – Mollath ist eh verrückt, was schadet da eine Kompilation?

Auf S. 10 des Urteils wird das Attest auszugsweise zitiert:

Petra Müller erlitt durch die Misshandlungen des Angeklagten eine Prellmarke und ein Hämatom an der rechten Schläfe von 3 x 5 cm Durchmesser, großflächige, zikuläre, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, großflächige konfluierende Hämatome, zirkolär [sic!] an beiden Unterschenkeln, fleckförmige Hämatome am linken Oberschenkel (etwa 5 x 5 cm) und im Bereich des linken Beckenkamms. Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfs zentral-medial, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer sowie Kopfschmerzen und Druckschmerzen über den beschriebenen Hämatomen.

In der Beweiswürdigung auf S. 17 heißt es hierzu:

Zudem wird ihre Schilderung von Fall 1 [vom 12.8.2001] durch ein ärztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel, [….] vom 3.6.2002 bestätigt, das gemäß § 256 Abs. 1  Ziff. 2 StPO verlesen wurde. Darin werden die geschilderten Verletzungen dokumentiert, die mit der Darstellung des Vorfalls durch Petra Müller übereinstimmen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Auch das ist wiederum eine krasse Sachverhaltsverfälschung, denn das fragliche Attest enthielt eine dem BGH bewußt vorenthaltene Tatschilderung der Zeugin Petra Mollath, die von deren Tatschilderung in der Hauptverhandlung entscheidend abwich – und zusätzlich noch eine empathische, aber unprofessionelle Glaubhaftigkeitsbestätigung, die, wie wir jetzt wissen, nicht einmal von der Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Madeleine Reichel, sondern von ihrem Nicht-Facharztsohn Markus Reichel abstammt, so Beate Lakotta:

Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es ist zu konstatieren, daß Brixner dem BGH die Sachverhaltsschilderung aus diesem Attest bewußt vorenthielt – denn daraus ergab sich, daß die Schilderung der Zeugin in der Hauptverhandlung, wonach sie der Angeklagte mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen habe [S. 10] eine Aggravation darstellte. Auch die dort erwähnten Tritte fanden in dem Attest, das mir vorliegt, keine Erwähnung.

Daß Beate Lakotta nicht korrekt zitierte, ist angesichts der Hektik des journalistischen Geschäfts nicht weiter verwunderlich: in dem Attest wurde der Zeugin, abweichend von ärztlichen Gepflogenheiten, nicht nur bescheinigt, daß ihre Schilderungen »durchaus glaubhaft« seien, sondern gar »durchweg glaubhaft«. Allgemeinmediziner haben allerdings weder rechtsmedizinische noch aussagepsychologische Kenntnisse.

Das Attest, das durch unglaubliche Rechtschreibfehler bei der von Brixner unterschlagenen Tatschilderung imponiert, wurde im Rahmen des Urteils-Zitats durch Brixner auch noch ›korrigiert‹. Denn dort waren Würgemale »am Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial« attestiert, die wohl noch nie ein Rechtsmediziner erblickt haben wird. Würgemale unterhalb des Kehlkopfes dürften bereits eine sensationelle Erscheinung sein, aber dann auch noch in Richtung des Bauches angeordnet?

Das schluckte sogar Brixner nicht, und so machte er aus dem ›ventral‹ doch lieber ein ›zentral‹, um der klassischen Darstellung Opfer-Frau gegen den Täter-Mann besser entsprechen zu können.

Auf S. 11 des Urteils heißt es:

Rechtsanwalt Wolfgang Greger ist zusammen mit seiner Ehefrau, Rechtsanwältin Regine Greger, und Rechtsanwalt Hans-Georg Woertge in einer Kanzleigemeinschaft.  Rechtsanwältin Regine Greger führte das Scheidungsverfahren für die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath, jetzt Petra M.

Auf S. 12 des Urteils heißt es:

Rechtsanwalt Woertge hat eine Kanzleigemeinschaft mit dem Ehepaar Greger und wurde selbst im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Angeklagten tätig.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Die Dreistigkeit dieser Lüge verschlägt einem schier den Atem. Schon ein Blick auf den damaligen Kanzleibogen der Kanzlei verrät, daß Wolfgang Greger mit dem Anwaltskollegen Dr. Woertge und dessen Ehefrau Friederike Woertge, Rechtsanwältin und Mediatorin, in einer Kanzlei tätig war, und daß seine eigene Frau dort nicht tätig war. Sie war nicht einmal Rechtsanwältin: in einer Zeugenvernehmung vom 20.1.2005 wegen einer Reifenstecherei vom 18.1./19.1.2005 gab sie als Berufsbezeichnung an: »Sozial- und Erziehungsberufe, Lehrberufe«, (Bl. 9 des verbundenen Verfahrens wegen Sachbeschädigung 802 Js 13851/05).

[Mitteilung aus dem Unterstützerkreis]

Zur Verschleierung seiner Lüge zitierte Brixner das Schreiben vom 4.8.2004 von Gustl Mollath an Rechtsanwalt Dr. Woertge nur bruchstückhaft: denn aus dem Adressfeld ergibt sich bereits, daß es an Dr. Woertge, dessen Frau Friederike Woertge und an Rechtsanwalt Greger gerichtet ist – und daß im Endeffekt ein Hausverbot für RA Dr. Woertge und dessen Frau ausgesprochen wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-08-04-Mollath-Woertge.pdf

Natürlich hat Rechtsanwältin Woertge Mollaths Ehefrau bei der Scheidung vertreten. Aber Brixner wollte nun einmal diese Motivation Mollaths hinsichtlich der beweislos angelasteten Sachbeschädigungen unterstellen:

Im Zeitraum zwischen dem 31.12.2004 und dem 1.2.2005 beschädigte der Angeklagte Fahrzeuge verschiedener Personen, die in irgendeiner Weise mit seiner damals von ihm geschiedenen Ehefrau befreundet waren, mit dem Scheidungsverfahren und im weiteren Sinne mit Vollstreckungsverfahren des Angeklagten zu tun hatten, indem er Reifen zerstach oder – in einem Fall – die Scheiben zerkratzte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 11]

Brixner brauchte eben ein nachvollziehbares Motiv, um Mollath die nicht nachweisbaren Sachbeschädigungen anhängen zu können – daß Dr. Leipziger dieses konstruierte Motiv ignorierte und von wahnhafter Erweiterung der von Mollath in den von ihm diagnostizierten Schwarzgeldwahn Einbezogenen schwadronierte, macht den Kohl dieses Fehlurteils nur noch fett. Da stützte ein Lahmer einen Blinden. Da die Staatsanwaltschaft Mollaths Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht ernstnahm, muß es sich bei seinem Vorbringen um einen Wahn handeln. Klaro.

Es fällt schwer, angesichts dieser Kooperation zwischen einem das Recht beugendem Richter und einem sich der Justiz anbiedernden Gutachter die Contenance zu bewahren.

Dem BGH wurde zwar die Hucke vorgelogen. Aber er ist nicht vom Haken. Daß er das schludrige Urteil, das nicht eine einzige stringente Beweiswürdigung enthält, begründungslos durchwinkte, wird an ihm kleben bleiben. Und Rechtsanwalt Strate sollte überlegen, ob er seine Strafanzeige nicht erweitern muß.

Update (16.1.2013)

Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Strate vom 4.1.2013, die sich u.a. gegen Dr. Klaus Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung richtet, zeigt Wirkung:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

Selbstverständlich erzeugt sie Befindlichkeitsstörungen bei dem Angezeigten, der ohnehin unter ministeriellem Druck steht: denn der von der Justizministerin angeordnete Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Regensburg, wird, das ist ihm klar, Erfolg haben müssen, so eindeutig sind die in diesem Fall begangenen Rechtsfehler bzw. Rechtsbeugungen, und ebenso selbstverständlich wird sein willfähriges, im Interesse einer verurteilungsentschlossenen Justiz erstattetes, Gutachten obsolet werden. Wer ›Wahn‹ ohne Realitätscheck ferndiagnostiziert, wird mit den Folgen dieses professionalen Versagens leben müssen. Und wer verfassungswidrige Totalbeobachtungen  eines zwangsweise Untergebrachten zur 60%igen Grundlage seines Gutachtens macht, hat offensichtlich Rechtsstaatsdefizite.

Das zeigt sich überdeutlich in seiner aktuellen Reaktion auf die für ihn offenbar erstmals seine Funktion (und nur der verdankt er seine Autorität) erschütternde Strafanzeige: er will Gustl Mollath loswerden, der dreieinhalb Jahre seine Stellung ignoriert und die Diagnosezuschreibung und Behandlungsofferten abgelehnt  hat. Konnte das früher als Krankheitsuneinsichtigkeit  verbucht werden, so klappt das jetzt nicht mehr. Dr. Leipziger sieht seine Autorität bröckeln, bei den ›Patienten‹ wie bei den Ärzten, die traditionell unter den Hierarchien im System leiden. Diesen Störenfried muß er loswerden. Und so trug sich gestern Folgendes zu:

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

Noch am 14.1.2013 hatte Mollaths Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein  Dr. Leipziger um vorherige Bekanntgabe einer Verlegung Gustl Mollaths gebeten.

Am 15.1.2013 stellte sie fest, daß in einem Telefonat mit Dr. Leipziger am Vormittag zugesagt worden sei, sowohl Herrn Mollath als auch sie rechtzeitig vor einer geplanten Verlegung zu informieren.

Dennoch soll sich am Nachmittag desselben Tages Folgendes zugetragen haben:

Lorenz-Löblein:

Ich höre nun von Herrn Mollath, dass Sie diesem gegenüber behaupten, ich hätte Ihnen gegenüber einer Verlegung nach Ansbach zugestimmt, und dass Sie tatsächlich an Herrn Mollath das Ansinnen trugen, noch am Nachmittag des heutigen Tages die Überführung nach Ansbach anzutreten, wozu dieser jedoch nicht bereit gewesen sei.

Mir ist weder Ihre Behauptung meiner angeblichen Zustimmung noch ihr Vorgehen verständlich.

Ich verbitte mir, dass Sie mir eine Zustimmung unterstellen.

Rechtsanwalt Gerhard Strate legte mit einem fulminantem Schriftsatz vom 15.1.2013 nach, der die Verfassungswidrigkeit des willkürlichen Vorgehens vor Augen führte (es muß tatsächlich daran erinnert werden, daß Untergebrachte Subjekte und nicht Objekte sind, und das macht außer dem Bundesverfassungsgericht eigentlich niemand, schon gar nicht Ärzte mit ihrer Definitionsmacht).

Die Presse hat auf diesen Vorgang zwar reagiert:

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-strate-wiederaufnahmeverfahren-100.html

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html

war aber, wie üblich, nicht in der Lage, die Aktion von Dr. Leipziger zutreffend einzuordnen.

Denn wenn die Forensik des BKH Ansbach von einer Übernahmeanfrage nicht einmal etwas weiß, wenn der Verwaltungsbeamte des Bezirks erklärt, man habe sich wegen einer Verlegung an den Bezirk Unterfranken gewandt (das BKH Ansbach liegt im Bezirk Mittelfranken) – dann wird nur allzu deutlich, daß der Einwirkung von Dr. Leipziger auf Gustl Mollath bedenkliche persönliche Motive zugrundeliegen.

So sieht die objektive Lage aus:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2115

Update 1 (17.1.2013)

Nun hat sich Dr. Klaus Leipziger gegenüber Michael Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN doch noch zu seinem Motiv für eine Verlegung geäußert:

Klaus Leipziger, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth, bestätigte gegenüber unserer Zeitung entsprechende Pläne. Es fehle jede Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Patienten, sagte der Mediziner zur Begründung.

Es sei zwar richtig, so Leipziger, dass der 56-Jährige von jeher jeden Kontakt zu Ärzten strikt abgelehnt hat. Die Lage habe sich aber verschärft. Der Klinikchef nannte die Anzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung, die Mollaths Anwalt gegen ihn, Leipziger, auf den Weg gebracht hat. Auch würden er und andere Klinikmitarbeiter von fragwürdigen Unterstützern Mollaths bedroht. Eine Entscheidung über die Verlegung sei aber noch nicht gefallen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270

Worauf sich die Behauptung gründet, etwaige Drohanrufer seien Unterstützer von Mollath, wird nicht mitgeteilt; daß sie dem rührigen Unterstützerkreis Mollaths angehören, kann dagegen mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden: mit solchen Methoden arbeitet der Unterstützerkreis nicht. Er beschränkt sich auf rechtsstaatlich einwandfreie Aktivitäten wie den Betrieb einer Homepage oder die Anbringung einer Petition gegen die geplante Verlegung am 15.1.2013:

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

Gegen Dr. Leipziger wurden im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gustl Mollath schon in den Jahren 2011 und 2012 Strafanzeigen erstattet, ohne daß diese die Lage verschärft hätten. Ist es, neben der Qualität der aktuellen Strafanzeige, nicht eher der von der Staatsanwaltschaft Regensburg verfolgte und von der Justizministerin angewiesene Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens, der die Lage allein für den Klinikchef persönlich verschärft? Zwischen Gustl Mollath und den Ärzten des Maßregelvollzugs hat von jeher ein Unverhältnis existiert, das sich nicht nur aus seiner Sicht gar nicht verschärfen kann:

Der Anwalt [Gerhard Strate] weist Leipziger darauf hin, dass dieser selbst vor knapp einem Jahr Verlegungspläne für gescheitert erklärt habe, weil Gustl Mollath nicht kooperierte. „An dieser Haltung hat sich nichts geändert.“

Wenn Bayreuth diese Pläne nun doch plötzlich verfolgt, dränge sich der Gedanke auf, dass „sachfremde Motive“ vorliegen. Strate will „alle gebotenen rechtlichen Konsequenzen“ ziehen, sollte es tatsächlich zu einer Verlegung kommen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270

Im übrigen zeigt sich Dr. Leipziger gegenüber Olaf Przybilla von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom heutigen Tag zugeknöpft:

Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein kritisierte Klinikchef Leipziger scharf. Dieser soll behauptet haben, sie habe einer Verlegung Mollaths zugestimmt. Dies sei falsch. Leipziger äußerte sich dazu nicht.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiatrieinsasse-mollath-verlegung-nach-ansbach-wird-erwogen-1.1575234

Immerhin, mittlerweile hat das BKH Ansbach eine Anfrage bekommen, ob es zur Übernahme des Patienten Mollath fähig und bereit sei.

Update 2 (17.1.2013)

Bayreuth/Nürnberg  |  17.01.2013  |  15:01 Uhr

Verlegung von Gustl Mollath nach Ansbach vom Tisch

Der gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Gustl Mollath wird nicht nach Ansbach verlegt. Ein solche Verlegung in das dortige Bezirksklinikum sei nur mit Einverständnis Mollaths möglich, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Donnerstag mit. Mollath selbst hatte aber über seinen Anwalt Gerhard Strate mitteilen lassen, dass er nicht aus seiner „bisherigen sozialen Umgebung herausgerissen werden“ wolle.

Mollath ist seit Jahren in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Sein Anwalt Strate bestätigte der Nachrichtenagentur dpa: „Herr Mollath lehnt eine Verlegung ultimativ ab.“ Eine Unterbringung in Ansbach hatte nach Medienberichten der Leiter der Bayreuther Klinik, Klaus Leipziger, in die Diskussion gebracht, weil aus seiner Sicht jede Basis für eine Zusammenarbeit mit Mollath fehle.

[…]

http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/634138_Verlegung-von-Gustl-Mollath-nach-Ansbach-vom-Tisch.html

Vielleicht ein wenig voreilig getitelt von der Passauer Neue Presse, denn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nur ein Recht auf Anhörung, von dem sie sachlich richtig Gebrauch gemacht hat:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft/nuernbergfuerth/presse2010/130117_pm_01_zur_beabsichtigen_verlegung_des_g._mollath.pdf

Aber entgegen dieser Stellungnahme wird der psychiatrische Komplex wohl kaum handeln: denn wenn es ein Autoritäts- und Leitungsproblem gibt, stehen bekanntlich andere Handlungsoptionen zur Verfügung als die in Aussicht genommene.

(Fortsetzung folgt)

hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/

 


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Nichts gelernt aus dem Kachelmann-Verfahren: Unschuldsvermutung ade

Über den Zusammenhang der feministischen Verteufelung des männlichen Geschlechts und der Erosion der Unschuldsvermutung hatte ich bereits geschrieben:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/25/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-i/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/29/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-ii/

Und obwohl Polizei, Justiz und Medien nach dem Desaster des geradezu mustergültig einschlägigen Kachelmann-Verfahrens hätten gewarnt sein müssen, ist es schon wieder passiert. In unheiliger Allianz ist es ihnen gelungen, die bürgerliche Existenz eines regional prominenten Radio-Moderators zu vernichten und die Unschuldsvermutung zu einem Lippenbekenntnis verkümmern zu lassen.

Wer jemals öffentlich mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung oder gar des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Verbindung gebracht worden ist, hat es unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens schwer, sozial wieder Fuß zu fassen. Das gilt natürlich in besonderem Maße für Medienschaffende, die ihrer Arbeit im Licht der Öffentlichkeit nachgehen.

Nun hat es einen Moderator der Rostocker ›Ostseewelle‹ erwischt, dem vorgeworfen wird, in den Jahren 2005/2006 eine damals 12- bzw. 13-Jährige sexuell mißbraucht zu haben. Der Vorwurf allein ist bereits geeignet, eine in diesem unserem Lande ja so beliebte Lynchstimmung zu erzeugen.

Wie schön, daß es die Richtlinien fur das Strafverfahren und Bußgeldverfahren (RiStBV) gibt, die der Staatsanwaltschaft den Weg weisen. Bzw: den Weg weisen sollten. Zum Beispiel die Nr. 4 a:

4 a

Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten

Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann. Das gilt insbesondere im Schriftverkehr mit anderen Behörden und Personen. Sollte die Bezeichnung des Beschuldigten oder der ihm zur Last gelegten Straftat nicht entbehrlich sein, ist deutlich zu machen, dass gegen den Beschuldigten lediglich der Verdacht einer Straftat besteht.

Oder die Nummer 23:

23

Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk

(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B ).

Das sind doch goldene Worte…

Aber im prominenten Einzelfall nichts weiter als Schall und Rauch. Und ob für die Polizei überhaupt vergleichbare Regeln gelten?

Augenscheinlich nicht. Denn die bewegt sich gern wie der Elefant im Porzellanladen, wenn man einen erlegten Promi vorweisen kann. Immerhin, da hätten sie sich von den Kollegen aus Mannheim und Frankfurt etwas abgucken können. Denn die haben drei Wochen lang geübt, wie man einen Promi abpflückt, ohne daß irgendjemand an einem belebten Ort wie dem Frankfurter Flughafen etwas mitbekommt. Gut, da rissen die Vorgesetzten zwar wieder ein, was die Untergebenen geschafft hatten, indem sie ihre Meisterleistung öffentlich lobten. Aber immerhin: vorbildlich war die Aktion schon.

In Rostock langt man anders zu. Da gibt es einen am Morgen des 29.5.2012 ausgestellten, lediglich auf den nachrangigen Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützten, Haftbefehl. Fluchtgefahr besteht demnach nicht, die Adresse des Beschuldigten ist ohnehin bekannt. Schließlich dümpelt seit letztem Jahr ein Verfahren mit wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund dahin, das offenbar weder leben noch sterben kann.

Was, in aller Welt, bewegt also die Polizei, die Festnahme spektakulär ausgerechnet am Arbeitsplatz des beschuldigten Moderators durchzuführen, der gerade seine ›Guten Morgen‹-Show bestreitet? Welche Wiederholungshandlung ist in dem Studio eines Radiosenders zu erwarten? Warum muß die Polizei um 9:30 Uhr einschreiten, wenn die Sendung ohnehin um zehn Uhr beendet ist?

Fragen über Fragen.

So soll Staatsanwältin Wiechmann laut FAZ.NET vom 30.5.2012 das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt haben:

Um 9.30 Uhr kamen Polizeibeamte ins Studio und nahmen den Mann fest. Seine Kollegin moderierte die Sendung ohne ihn weiter und wurde anschließend über die Vorwürfe unterrichtet. Maureen Wiechmann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock, rechtfertigt den Zugriff während der Sendung mit der besonderen Schwere der Tat. Im NDR erklärte sie: „Die Tat an sich impliziert bei solchen Vorwürfen – insbesondere wenn Erwachsene solche Sexualdelikte begehen – immer den Verdacht, dass der Täter erneut handeln wird.“

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/rostock-radio-moderator-waehrend-live-sendung-festgenommen-11765435.html

Damit ist natürlich nicht die Art und Weise der Festnahme erklärt; und noch nicht einmal die Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr, denn die ergibt sich gerade nicht allein aus dem Tatvorwurf. Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung [Hervorhebung von mir]:

§ 112 a Strafprozessordnung

1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,

1.

eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 179 oder nach § 238Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder[…]

begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. In die Beurteilung des dringenden Verdachts einer Tatbegehung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 sind auch solche Taten einzubeziehen, die Gegenstand anderer, auch rechtskräftig abgeschlossener, Verfahren sind oder waren.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls nach § 112 vorliegen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls nach § 116 Abs. 1, 2 nicht gegeben sind.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) vom 29.07.2009 ( BGBl. I S. 2280) m.W.v. 01.10.2009.

Den Passus mit den bestimmten Tatsachen, die eine Wiederholungsgefahr begründen müssen, scheint die Sprecherin der Staatsanwaltschaft übersehen zu haben. Zumindest kommuniziert sie ihre unzutreffende Rechtsauslegung in gleicher Weise gegenüber anderen Medien:

Zu Japkes Abführung noch während der laufenden Sendung bei Ostseewelle wollte sie keine Angaben machen. Allerdings habe das Amtsgericht Wiederholungsgefahr angenommen. Bei Sexualstraftätern bestehe generell die Sorge, dass sie erneut zuschlagen würden. Noch am Nachmittag wurde Haftbefehl erlassen und Japke in die Justizvollzugsanstalt nach Waldeck gebracht.

http://www.nnn.de/nachrichten/home/top-thema/article//39-jaehriger-mann-wegen-kindesmissbrauchs-verhaftet-1.html

So mutiert der bloße Verdächtige umstandslos zu einem gewohnheitsmäßigen Sexualstraftäter, dem auch sechs Jahre nach den angeblichen Taten eine Tatwiederholung zuzutrauen ist. Selbst wenn seine Vita als von Frauen umschwärmter regionaler Promi mit Lebensgefährtin und zehn Monate alten Zwillingen nun ganz und gar nicht in die Schublade des – Unwort des Jahrhunderts! – ›Kinderschänders‹ gehört. In dieses Szenario einer medialen Hinrichtung fügt es sich, daß bereits die Festnahme von natürlich rein zufällig beim Sender anwesenden Pressevertretern beobachtet worden sein soll.

Für dieses in Leserkommentaren geäußerte Gerücht spricht jedenfalls, daß die Staatsanwaltschaft eilends eine Pressemitteilung über die Festnahme eines Moderators verbreitet, den sie zwar namentlich nicht benennt, der aber bereits durch die Angabe des Senders und die Bezeichnung seiner Morgen-Sendung klar identifizierbar ist. Hierzu ist sie sicherlich durch entsprechende Anfragen von Medienvertretern veranlaßt worden, denn warum sollte sie von sich aus die Öffentlichkeit informieren? Nein, das würde sie, die auf Zurückhaltung verpflichtete Staatsanwaltschaft, doch niemals machen…

Aber dann unterläuft der Staatsanwaltschaft fatalerweise das Mißgeschick, in den Betreff der PM-Mail den Nachnamen des Beschuldigten einzusetzen, wie die Ostseezeitung (Print) am 1.6. berichtet:

Eine Panne räumt die Staatsanwaltschaft beim Versenden der Pressemitteilung zur Festnahme Japkes ein. Wird sonst der Nachname von Verdächtigen nie voll genannt, war es hier anders: „PMJapke“ hieß das versandte Dokument. Dies sei ein Versehen, so Wiechmann. Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft habe damit „eine Hetzjagd in der Öffentlichkeit forciert“, weist sie zurück.

Wie anders als eine Einladung an die Medien sollte aber der Hinweis der Staatsanwaltschaft gedeutet werden, daß der Festgenommene ›noch heute‹ dem Haftrichter vorgeführt werde?

Schweriner Volkszeitung, 29.5.2012, 12:30 Uhr:

TOP-THEMA

Marcus Japke verhaftet: Moderator wegen Kindesmissbrauchs in Verdacht

Heute früh wurde er live während seiner Sendung vom Mikro genommen: Ostseewelle-Moderator Marcus Japke wird dringend des mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs verdächtigt.

Japke soll noch heute dem Haftrichter vorgeführt werden, teilte die Staatsanwaltschaft Rostock mit. Der 39-Jährige soll in den Jahren 2005 und 2006 ein Mädchen wiederholt sexuell missbraucht haben, das damals 12 beziehungsweise dann 13 Jahre alt war. Als Grund für den Haftantrag teilte die Anklagebehörde mit, dass der Beschuldigte gleichartige Taten wieder begehen könnte.

http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/article/111/marcus-japke-verhaftet-moderator-wegen-kindesmissbrauchs-in-verdacht.html

Von Anfang an wird über den Fall unter voller Namensnennung und mit unverpixelten Bildern berichtet – was danach gegen 13 Uhr folgt, ist ein ›perp walk‹ light. Anders als in New York im Fall Dominique Strauss-Kahn wird zwar keine Tribüne für die versammelten Pressevertreter aufgebaut, und der Festgenommene trägt auch keine Handschellen – aber er wird zum Abschuß freigegeben. Das Polizeifahrzeug parkt vor dem Haupteingang, und alle alle alle filmen und fotografieren den schutzlosen Mann, der nicht einmal etwas dabei hat, um sein Gesicht zu verbergen… Die Szene wird bundesweit ausgestrahlt, sie findet sich auf YouTube und am 30.5.2012 als Video der BILD-Zeitung, die sich erfreut dieser neuerlichen Sensation zuwendet.

Das Amtsgericht Rostock verfügt über eine Tiefgarage, über die solche Vor- und Zuführungen sonst ganz unspektakulär über die Bühne gehen. Der Eindruck vertieft sich, daß hier jemand bewußt an den Pranger gestellt werden soll.

Die Medien greifen’s dankbar auf. Allen voran natürlich unser Leitmedium in Sachen Persönlichkeitsrechtsverletzung: BILD.

Klarname, unverpixelte Fotos, das Video von der Vorführung nebst Handy-Aufnahmen aus dem Amtsgericht: das volle Programm. Zusätzlich gibt es noch folgende Info:

IST DER ENTERTAINER EIN KINDERSCHÄNDER?

„Das Amtsgericht erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern“, so Staatsanwältin Maureen Wiechmann (43) zu BILD. „Es besteht die begründete Besorgnis, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit gleichartige Taten wieder begeht.“

Wer ist der Mann, der für seine Sendung in ganz Mecklenburg-Vorpommern berühmt ist?

Im Herbst 2011 wurde Japke Vater von Zwillingen. Mit seiner Familie lebt er in einer Villa bei Rostock, hat einen Ferrari, einen Hummer und eine riesige Gaststätte.

Klingt gut – doch die Fassade bröckelt gewaltig: 2005 ging Japke mit 300 000 Euro Schulden bankrott. 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Verschleppung der Insolvenz.

Brisant: Laut BILD-Informationen soll der Moderator bereits 1998 eine Volontärin beim Berliner Radio-Sender „Energy“ sexuell belästigt haben! Der Vorgang verlief damals im Sande.

http://www.bild.de/news/inland/marcus-japke/moderator-im-studio-festgenommen-24385828.bild.html

Ja nun, sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand, und wenn es jede mißglückte Annäherung in die Zeitung schaffte, wäre kein Platz mehr für Nachrichten. Die Stoßrichtung ist klar: einem erotisch umtriebigen Mann ist selbstverständlich alles zuzutrauen, sogar pädophile Neigungen.

BILD desinformiert im übrigen: sollte der Moderator einen Ferrari, einen Hummer und eine riesige Gaststätte ›haben‹ sprich Eigentümer dieser Gegenstände bzw. Immobilien sein, wären die Rostocker Ermittlungen wegen Bankrotthandlungen längst zur Anklage gediehen. Allein, die Sachlage ist natürlich komplizierter.

Oberstaatsanwalt Gärtner von der StA Rostock hat die Erwartungen, was dieses Ermittlungsverfahren angeht, schon im Januar 2012 herabgedimmt:

Gegen den „Ostseewelle“-Moderator, der allmorgendlich als Gute-Laune-Bär seine Radiohörer begeistern will, ermittelt die Rostocker Staatsanwaltschaft wegen Bankrotts. Wie Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte, soll er seine Einkünfte als Radiomann gegenüber dem Gericht verschleiert haben.

Im Jahre 2005 habe der 38-Jährige beim Leipziger Amtsgericht Insolvenz beantragt, vermeldeten Zeitungen. Dabei gehe es um eine Summe von rund 300 000 Euro bei elf Gläubigern. Frühestens 2012 könnte Japke von seiner Restschuld befreit werden. Hierfür darf er jedoch während des Verfahrens nicht auffällig werden, die sogenannte Wohlverhaltensphase. Er muss alle Einkünfte dem Insolvenzverwalter offenlegen und sich an alle Auflagen halten. Und das scheint er nicht getan zu haben. In dieser Zeit hätte der Moderator wohl besser nicht mit Luxusautos herumfahren sollen. Seine Gläubiger haben Anzeige erstattet.

Laut Gärtner komme es immer wieder vor, dass Gläubiger ihren Schuldner anzeigen, weil die gestellten Forderungen nicht erfüllt werden oder vermutet wird, dass der Schuldner Vermögenswerte auf andere überschrieben hat.

[…]

Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen noch an. „Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens kann noch nicht prognostiziert werden“, fügt Gärtner hinzu.

http://www.nnn.de/nachrichten/home/top-thema/article//radiomann-im-visier-der-justiz.html

Der Moderator hat Feinde. Gläubiger, denen ihre Quote unzulänglich erscheint und die gewiß sein können, daß ihnen im Jahr 2012 nach Ablauf der Wohlverhaltenszeit gar nichts mehr zusteht, gehören definitiv dazu. Frustrierte Staatsanwälte, die sich durch Hunderte von Aktenordnern quälen und dennoch nichts finden, was den Angezeigten als wirtschaftlichen Eigentümer der von ihm benutzten PKW oder der von ihm bewohnten Villa festnagelt, dürften ebenso dazugehören.

Ein Schelm, der da auf den Gedanken kommt, daß U-Haft in anderer Sache nützlich sein könnte, um dem dahinsiechenden Wirtschaftsverfahren Auftrieb zu geben…

Wenig erstaunlich ist es auch, daß FAZ ONLINE, was den Tatvorwurf angeht, noch konkreter wird als die BILD, deren Vorwurf der sexuellen Belästigung gegenüber einer Praktikantin sie bedenkenlos kolportiert. BILD ist schließlich Nannen-Preis gekröntes Leitmedium der aufdeckenden wenn nicht gar aufrüttelnden Recherche mit weitreichender Wirkung: eine Auszeichnung, die den Zustand unserer Medienlandschaft perfekt widerspiegelt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in den Jahren 2005 und 2006 ein damals 12 Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht haben. Die mittlerweile junge Frau hatte den Fall erst im Mai der Polizei gemeldet. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wird wegen 50-fachen Missbrauchs gegen den Mann ermittelt. Bei dem Opfer soll es sich um einen weiblichen Fan handeln.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/rostock-radio-moderator-waehrend-live-sendung-festgenommen-11765435.html

Da gerät man doch ins Grübeln. Ein weiblicher Fan hat ihn angezeigt, und zwar erst im Mai 2012. Wieso ist die junge Frau ein Fan, wenn sie doch sechs bis sieben Jahre zuvor Schreckliches erlebt haben will? Oder war sie seinerzeit Fan und ist es jetzt nicht mehr? Man tappt im Dunkeln, zumal unbekannt ist, seit wann der Moderator für die Ostseewelle moderiert: wenn er im Jahr 2005 vor dem Amtsgericht Leipzig einen Insolvenzantrag gestellt hat, wohnte er seinerzeit dort. Kann er zu diesem Zeitpunkt schon Moderator der Ostseewelle gewesen sein?

Vergebens bemüht man sich, den Sachverhalt zu durchdringen. Und zweifelt an der gebetsmühlenhaft vorgetragenen Erklärung der Pressesprecherin der StA Rostock, wonach die Anzeigenerstatterin sich erst jetzt offenbart habe, was der Angelegenheit zumindestens einen Anschein von Dringlichkeit verliehen hätte.

Noch vor wenigen Jahren hätte ich nicht geglaubt, daß Staatsanwaltschaften etwas anderes als die Wahrheit verbreiten würden. Heute weiß ich, daß sie Parteien in einer medialen Verwertungsmaschinerie sind, in der es um Erfolgsmeldungen, Aufmerksamkeit und Ego-Boosting geht. Der Deckmantel: Werbung für den jeweiligen Justizminister/Justizministerin. Denn die Politik sieht es parteiübergreifend schließlich gern, wenn dem Populismus (›we are hard on crime‹) gefrönt wird. Wobei die Kombination Sexualdelikt und Promi-Mann natürlich besonders quotenträchtig und populistisch ist. Das ›verteufelte Geschlecht‹ hat schließlich keine Lobby.

Es war der Schock meines Lebens, als der Pressesprecher der StA Mannheim, Andreas Grossmann, am 19.5.2010 (wenn auch lidklappernd und unglaubhaft) wahrheitswidrig Aug in Aug mit der Kamera behauptete, daß sich auf dem angeblichem Tatmesser Blutspuren der ›Geschädigten‹ befänden…

http://www.youtube.com/watch?v=tWwjqqDzFoo

Das war eine krasse Unwahrheit.

Wie steht es also um den Wahrheitsgehalt der Erklärung von Staatsanwältin Maureen Wiechmann, wonach erst jetzt, ganz aktuell, eine Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs vor sechs bis sieben Jahren vorliege?

Nun, sie ist nur eine Stimme im medialen Diskurs, und nicht mal mehr eine glaubhaftere als andere, seitdem die Staatsanwaltschaften zur Partei mutiert sind.

Rostock (OZ) – Eine Hetzjagd gegen Radiomoderator Marcus Japke (39) wirft Anwalt Norbert Wendorf der Staatsanwaltschaft vor. Die Verhaftung seines Mandanten wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch sei öffentlich inszeniert worden. Bereits 2008 habe das vermeintliche Opfer Vorwürfe gegen Japke erhoben; die Ermittlungen seien eingestellt worden.

http://www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/brennpunkt/index_artikel_komplett.phtml?SID=3c07e012a219562ed2fa7e0c0ce0d537&param=news&id=3458630

Im Printtext der Ostseezeitung heißt es dazu:

Gestern äußerte Japkes Anwalt Norbert Wendorf starke Zweifel am von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Haftgrund: „Eine Wiederholungsgefahr besteht nicht“, so Wendorf. Die Vorwürfe bezögen sich auf die Jahre 2005 und 2006. „Das ist kein typischer Fall von Pädophilie.“ Darüber hinaus sagte der Anwalt: „Die vermeintlich Geschädigte hat solche Vorwürfe schon einmal gegen Herrn Japke vorgetragen, dann aber vehement dementiert.“ Die Ermittlungen seien 2008 eingestellt worden.
Der Rechtsanwalt kritisiert die Justiz scharf. Die Staatsanwaltschaft habe „eine öffentliche Hetzjagd“ gegen seinen Mandaten „angetrieben“. Außerdem habe es falsche Informationen zum Vorstrafenregister Japkes gegeben. „Es liegt nur ein lausiges Verkehrsdelikt vor.“

Wir leben in einem Rechtsstaat, der so pervertiert ist, daß man dem Vorbringen eines Verteidigers mehr Wahrheitstreue zubilligen muß als den Verlautbarungen eines Pressesprechers einer Staatsanwaltschaft.

Frau Wiechmanns Vorgesetzter, Oberstaatsanwalt Gärtner, war demnach auch bemüht, den Flurschaden, den die Staatsanwältin Wiechmann angerichtet hat, zu bereinigen:

Jetzt spricht in den NNN Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner und erklärt, wie Japkes Verhaftung wirklich ablief.

Der Haftbefehl habe bereits am frühen Morgen vorgelegen, aber „angedacht war, ihn nach der Sendung zu verhaften“, so Gärtner. Dann allerdings erhielten die Polizisten die Information, dass die letzte Stunde des „Guten Morgens“ auf Ostseewelle nicht immer live moderiert werde. „Deswegen sind sie schon um 9.30 Uhr hingefahren und haben sich im Funkhaus vorgestellt“, sagt Gärtner. Japke sei daraufhin von den Ostseewelle-Mitarbeitern informiert worden und aus dem Studio gekommen. Konfrontiert mit den Vorwürfen, habe er das Funkhaus direkt und aus freien Stücken mit den Beamten verlassen. „Hätte er zu Ende moderieren wollen, hätte er das gedurft“, sagt Gärtner.

Er stellt klar: „Die Polizisten haben das Studio nicht gestürmt.“ Im Gegenteil sei die ganze Aktion sehr ruhig und sachlich abgelaufen. Von einer Inszenierung könne daher keine Rede sein. Anlass für die Verhaftung sei allein der Vorwurf gewesen, Japke habe in den Jahren 2005 und 2006 eine damals 12- beziehungsweise 13-Jährige wiederholt sexuell missbraucht. Dafür hatten sich Zeugen bei der Polizei gemeldet. „Wir gehen derzeit von Taten im zweistelligen Bereich aus“, sagt Gärtner.

http://www.svz.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/article//jetzt-spricht-der-staatsanwalt-so-lief-japkes-festnahme.html

Naja, freiwillig mitgegangen… Das ist natürlich eine rein formale Betrachtungsweise. Interessanter ist da schon, wie er seiner Kollegin widerspricht: Für den Tatvorwurf (der laut Verteidiger schon 2008 erhoben wurde und der seinerzeit als unglaubwürdig befunden wurde) hätten sich nun aktuell Zeugen (Plural) gefunden? Strange. Es steht danach jedenfalls fest, daß es nicht die Betroffene war, die jetzt erstmals Vorwürfe erhob.

Das Vorbringen angeblicher Zeugen einer angeblichen Tat, die bereits vor fünf Jahren als nicht stichhaltig zurückgewiesen wurde, ist allerdings so wenig glaubhaft wie der Haftgrund plausibel erscheint. Man kann nur auf die höhere Instanz hoffen, die der Rechtsstaatlichkeit mehr verpflichtet ist als eine populistisch agierende lokale Staatsanwaltschaft nebst unkritisch abnickendem Amtsgericht. Mannheim reloaded.

Den Medien ist der Rechtsstaat eh hekuba, solange die verlorenen Prozesse die Kriegskasse nicht übermäßig belasten; und so wird von BILD munter weiterspekuliert:

Rostock – Seine Live-Sendung endete abrupt mit seiner Festnahme. „Ostseewelle“-Moderator Marcus Japke (39) soll vor sieben Jahren ein Mädchen (damals 12) missbraucht haben.

JETZT GIBT ES NOCH MEHR VORWÜRFE!

Nach BILD-Informationen soll der Radiomann auch Gewinnspiele bei dem privaten Sender in Rostock manipuliert haben. Dabei soll es sich unter anderem um das Spiel „10 000 für 10“ gehandelt haben, bei dem mit der Seriennummer einer 10-Euro-Banknote 10 000 Euro zu gewinnen waren.

Laut Ermittlerkreisen gingen die Gewinne an vorher ausgewählte Personen. Das Geld wurde dann geteilt. Der eigentliche „Gewinner“ bekam etwa 20 Prozent, der Geldbote und Vermittler fünf Prozent, den Rest soll Japke selbst eingestrichen haben – bis zu 7500 Euro pro Spiel!

Der Staatsanwaltschaft liegt inzwischen eine Liste mit den „Gewinnern“ vor. „Der Sachverhalt ist uns bekannt“, bestätigt Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner (48). „Es wurde ein Prüfverfahren eingeleitet.“

http://www.bild.de/news/inland/marcus-japke/kassierte-er-bei-radio-gewinnspielen-ab-24421144.bild.html

Tja. Was da genau gelaufen sein soll, kapiert sowieso niemand. Was daran strafbar sein soll (wurde jemand getäuscht oder geschädigt?), schon gar nicht. Daß alte haltlose Vorwürfe aufgewärmt werden: was interessiert es schon BILD? Wer am Boden liegt, muß getreten werden…

Das sagt Oberstaatsanwalt Gärtner zu der ollen Kamelle:

Dass der Moderator auch Gewinnspiele manipuliert haben soll, sei zwar auch bekannt, „aber bislang durch keine Tatsachen unterlegt gewesen“, so der Oberstaatsanwalt. Dazu laufe derzeit noch ein gesonderter Prüfvorgang.

http://www.svz.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/article//jetzt-spricht-der-staatsanwalt-so-lief-japkes-festnahme.html

Der Senderchef bestreitet substantiell:

Tino Sperke, Programmdirektor und Geschäftsführer von Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern, äußerte sich in der Morgensendung nun direkt zur aktuellen Situation:

 Tino Sperke

[…]

Ich möchte noch etwas ergänzen: Bei all dem, was so geschrieben wird, dass Marcus 10-Euro-Scheine an Hörer verteilt haben soll: Das kann nicht sein, weil ihr Moderatoren die Originalscheine nie in den Händen hattet – immer nur Kopien. Die Ostseewelle arbeitet über ihre Anwälte mit den Ermittlern zusammen, um es aufzuklären und um zu gucken, was an den Spekulationen dran ist. Ich bin mir sicher, vieles wird auch nicht wahr sein, was da jetzt geschrieben wird.”

http://www.radioszene.de/38799/moderator-wahrend-der-morgensendung-verhaftet.html

Was kümmern Medien und Staatsanwaltschaften derlei hinderliche Einwürfe?

Es geht um Auflage, Sensation und Erfolgsmeldungen. Kollateralschäden sind eingepreist. Kosten ja auch nicht viel, nur 25 Euro pro ungerechtfertigtem Hafttag (abzüglich Logis und Kost). Naja und der Verdienstausfall, wo doch die Sendung ohnehin in die Sommerpause gehen sollte, fällt schließlich nicht ins Gewicht…

Männer sind halt des Teufels. Unkonventionelle, Angeber, Promis mit Schlag bei Frauen sowieso. Für die gilt per se keine Unschuldsvermutung. Die darf man medial vorverurteilen.

Update:

Kachelmann-Anwalt verteidigt Japke

04. Juni 2012 | 22:06 Uhr | Von: Thomas Volgmann

Der wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs inhaftierte Radiomoderator Marcus Japke fährt für seine Verteidigung schweres Geschütz auf: Neben dem renommierten Rostocker Rechtsanwalt Norbert Wendorff und dem prominenten Anwalt Peter Michael Diestel wird der bekannte Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn den Rechtsbeistand für Japke übernehmen. Das bestätigte Norbert Wendorff gegenüber unserer Redaktion. Schwenn erklärte am Telefon: „Zu solchen Sachen sage ich grundsätzlich nichts, warten Sie es ab.“

[…]

Moderator Japke selbst schweigt weiter zu den Vorwürfen gegen ihn. Auch sein Anwalt Norbert Wendorff will sich nicht zum Verfahren äußern. Im privaten Umfeld hätte der Radiomann immer wieder seine Unschuld beteuert, erzählten Insider. Freunde suchen Erklärungen und sprachen von einer Intrige eines ehemaligen Mitarbeiters im Radio sender Ostseewelle. Bereits 2008 war eine anonyme Anzeige mit denselben Vorwürfen aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei eingegangen, bestätigte sein Anwalt Wendorff. Damals hätte das vermeintliche Opfer die Frage nach Sex-Kontakten allerdings noch verneint.

http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/article//kachelmann-anwalt-verteidigt-japke.html

Update (9.6.2012):

Mit dem BILD-Artikel vom 31.5.2012 mit der vorverurteilenden Schlagzeile (Print/Dresden):

Ist er auch ein Gewinnspiel-Betrüger?

[Hervorhebung von mir]

und aufgewärmten halbgaren Vorwürfen befaßt sich jetzt auch Stefan Niggemeier im wie immer lesenswerten BILDblog:

Axel-Springer-Akademie  Bild

Eine Schlagzeile wie aus dem Lehrbuch

Die „Bild“-Zeitung gibt ungern Einblicke in ihre Arbeit. „Wir kommentieren grundsätzlich nicht unsere Berichterstattung und äußern uns auch nicht zu Redaktionsinterna“, bekam der NDR erst kürzlich wieder als Nicht-Antwort auf eine Anfrage. Vermutlich hat sie guten Grund, sich nicht in die Karten schauen zu lassen.

Andere Stellen im Verlag sind nicht so vorsichtig. Am Donnerstag vergangener Woche gratulierte die hauseigene Journalistenschule, die Axel-Springer-Akademie, auf ihrer Facebook-Seite einem ihrer Schüler zu einem besonderen Erfolg: seiner ersten „Bild“-Schlagzeile:

[…]

Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner sagt uns hingegen, dass „Bild“ lediglich die Auskunft bekommen habe:

dass der im Raum stehende Vorwurf der Staatsanwaltschaft zwar bekannt sei, die von dem Hinweisgeber herrührende Information allerdings bislang nicht mit nachprüfbaren Tatsachen zu den näheren Modalitäten und den möglichen Beteiligten an dem vermeintlichen Betrug unterlegt worden sei, was der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens entgegenstehe. Aus diesem Grund sei hier zunächst ein „Prüfvorgang“ angelegt worden.

[…]

http://www.bildblog.de/39385/eine-schlagzeile-wie-aus-dem-lehrbuch/

Update (15.6.2012)

Auch in sprachlicher Hinsicht interessant: denn nun gibt es nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch noch Kachelanwälte, wie uns die Bildunterschrift aufklärt:

/OZ/LOKAL/HRO vom 15.06.2012 07:00

Fall Japke: Promi-Anwalt Schwenn wirft hin

http://www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/brennpunkt/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3471424

Update (6.11.2012)

Vorab: von meinem Artikel habe ich kein Wort zurückzunehmen: denn die Unschuldsvermutung steht auch und gerade Schuldigen zur Seite.

/OZ/LOKAL/HRO vom 06.11.2012 15:43

Fall Japke: Absprache im Prozess

Rostock (OZ/dpa) – Vor dem Rostocker Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen den Radiomoderator Marcus Japke begonnen. Dem 39-Jährigen wird der mehrfache sexuelle Missbrauchs eines Kindes vorgeworfen.

Noch vor der Verlesung der Anklage schloss die Kammer die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Dies wurde mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des heute 20-jährigen mutmaßlichen Opfers begründet.

Außerdem bestätigte der Richter eine Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, die das Verfahren abkürzen könnte. Der Angeklagte kann bei einem umfassenden Geständnis mit einer Strafe zwischen drei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und sechs Monaten rechnen. Diese Verständigung sei vergangene Woche unter den Prozessbeteiligten vereinbart worden. Noch am Nachmittag könnte das Urteil verkündet werden. Dann soll auch wieder die Öffentlichkeit zugelassen werden.

Der Angeklagte sagte im Gericht, er sei bereit auszusagen. Zunächst hatte das Gericht gesagt, dass der Strafrahmen über zehn Jahre hinaus gehen könne.

Japke soll zwischen 2005 und 2008 ein Mädchen wiederholt sexuell missbraucht haben. Es war zu Beginn der Taten zwölf Jahre alt. Der Fall hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt, auch weil der Moderator aus seiner Rundfunksendung heraus verhaftet worden war.

Dem Angeklagten werden insgesamt 46 Einzeltaten vorgeworfen. Es sei auch zum Geschlechtsverkehr gekommen.

[…]

http://www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/brennpunkt/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3599001

OZ/LOKAL vom 06.11.2012 16:15

Japke zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt

Rostock (dpa/OZ) – Der Rostocker Radiomoderator Marcus Japke ist wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte am Dienstag vor dem Landgericht Rostock gestanden, zwischen 2005 und 2008 ein anfangs zwölf Jahre altes Mädchen wiederholt sexuell missbraucht zu haben.

Insgesamt waren dem Mann 46 Einzeltaten vorgeworfen worden. […]

Das vergleichsweise milde Urteil war nach einer Absprache der Prozessbeteiligten zustande gekommen. […]

http://www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/brennpunkt/index_artikel_komplett.phtml?SID=cddc626e35fd3e05686442989337b4d2&param=news&id=3599164

Schon vor Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter dem Sänger des Schlagers „Hallo kleiner Engel“ Hoffnung auf eine mildere Strafe gemacht – wenn er gesteht und damit seinem heute 20-jährigen Opfer die Aussage vor Gericht erspart. „Bei einem Geständnis kann der Angeklagte mit einer Strafe zwischen drei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und sechs Monaten rechnen“, so der Richter.

Ohne Kooperation hätte ein langwieriger Indizienprozess gedroht, an dessen Ende Japke eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren gedroht hätte. Japke willigte also in den Deal ein, sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den schweren Vorwürfen aus.

Über 40 Mal soll der Radiomoderator, der vor Jahren auch bei den Berliner Sendern Radio Energy und BB Radio zu hören war, ein anfangs 13-jähriges Mädchen missbraucht haben, so die Anklage. Das Kind soll ein Fan des prominenten Moderators gewesen sein. Von den 46 Taten, die die Anklage auflistete, darunter Geschlechtsverkehr an unterschiedlichen Tatorten, gestand Japke 26. Bei einigen Missbrauchsfällen soll sogar eine Freundin des Opfers dabei gewesen sein.

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/radio-moderator-marcus-japke-prozess-13-jaehrige-missbraucht,7169126,20804344.html

Der bislang seriöseste Bericht findet sich hier:

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozess1273.html

Das war ein wünschenswerter Kurzer Prozeß, so sollte es doch immer sein: innerhalb eines Tages ist das Verfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit, die nicht einmal die genauen Vorwürfe zur Kenntnis nehmen konnte, erledigt, niemand wird Rechtsmittel einlegen, das Urteil wird nicht überprüft und kann kurz gehalten werden. Wieviele Ressourcen da wieder geschont wurden!

Aber das Publikum weiß nicht, ob es sich angesichts der Androhung von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bei fehlendem Geständnis und der Gewißheit einer Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten bis zu drei Jahren und sechs Monaten bei Marcus Japkes Geständnis um ein taktisches oder um ein echtes handelt. Fünf Monate U-Haft zermürben.

Vertrauen in den Rechtsstaat schafft diese Verfahrenserledigung jedenfalls nicht. Solche Deals sind abzulehnen: denn wenn Marcus Japke schuldig im Sinn der Anklage gewesen ist und man ihn zweifelsfrei hätte überführen können, dann ist die jetzt ›gefundene‹ Strafe geradezu lächerlich niedrig und im Sinn einer Gleichbehandlung aller Angeklagter schlicht ungerecht.

Unrecht im Namen der Prozeßökomie und angeblich leerer Staatskassen. Ich setze auf das BVerfG, daß es mit dieser Erledigungspraxis, die Unschuldige unter Druck setzt und Schuldige privilegiert, bald ein Ende hat. Morgen findet eine mündliche Verhandlung über drei gegen diese ›Verständigung im  Strafprozeß‹ gerichtete Verfassungsbeschwerden statt:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-071.html

Meine Meinung zu diesem Thema habe ich hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/06/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iv/

und hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/06/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iv/#comment-650

geäußert.