Entsorgte Väter – eine Nachlese

[aus dem Familienalbum Wolff: Großvater und Enkel, Juli 1992]

Ich habe mich gefreut, als Roger Lebien sich in einer Mail an mich wandte, in der sein Gastkommentar

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/17/feministische-sozialpadagogik-contra-recht-warum-vater-vor-gericht-auf-der-strecke-bleiben/

bereits nahezu vollständig enthalten war. Ich habe ihn spontan gefragt, ob er nicht für meinen Blog einen Gastkommentar daraus machen wolle. Denn das Thema der entsorgten Väter treibt mich ebenfalls um. Das läßt sich diesem Kommentar entnehmen, in dem ich auf den Kommentar eines Betroffenen antwortete:

Es gibt nichts Schlimmeres als die Zerstörung von Liebe, die so existenziell ist wie die zwischen einem Elternteil und einem Kind. Und die Erfahrung von staatlichem Unrecht ist absolut zerstörerisch.

Ich versuche, die Verkleisterungen, die 20 Jahre fundamentalfeministischer Mainstream in Gesellschaft, Medien und Politik verursacht haben, und die tief hinein in Ämter und Justiz wirken, wenigstens sichtbar zu machen, sie zu benennen, Opfer und Täter dingfest zu machen. Männer sind, so viel steht fest, wegen der zementierten Vorurteile (›Das verteufelte Geschlecht‹) die Verlierer vor den medialen wie justizförmigen Gerichten, Frauen die Gewinner, Kinder die Leidtragenden. Zuletzt auch unsere Zukunft, denn kaputtgemachte Kinder werden sie nicht gestalten können.

Die mittlerweile flächendeckende Ungerechtigkeit läßt sich bis hin zum Strafmaß für gleichartige Taten, die von Männern und Frauen begangen wurden, nachweisen.

Ich bin aber der Überzeugung, daß wir gerade jetzt an einem Wendepunkt stehen: die Ungerechtigkeit und das Leid, das sie verursacht, sind nicht mehr hinnehmbar. Es ist schlimm genug, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundersverfassungsgerichtsgericht einschreiten müssen, um in diesem verkorksten Land natürliche Väterrechte zu implementieren. (Frau Zypries meinte ja sogar, das Recht der Frauen auf Untreue und Kuckuckskinder durch eine Strafnorm für Männer stärken zu müssen, die ihnen im Verdachtsfall Gentests verbot. Wegen dieser Frau bin ich aus der SPD ausgetreten.) Noch schlimmer ist es, daß die Verzweiflung von Vätern bis hin zur psychischen Erkrankung mittlerweile so groß ist, daß in den letzten Jahren auch Männer die üblicherweise Frauen vorbehaltene depressive ›Lösung‹ des erweiterten Suizids wählen: sie wissen, daß die Drohung der Frau bei Trennung, daß sie die Kinder nie wiedersehen werden, von den Gerichten eins zu eins umgesetzt werden wird.

Das alles ist furchtbar, und furchtbar falsch.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/17/feministische-sozialpadagogik-contra-recht-warum-vater-vor-gericht-auf-der-strecke-bleiben/#comment-716

Ich halte es für angebracht und ehrlich, nun auch meine eigene biographische Betroffenheit zu offenbaren – denn jegliches Ideal von Gerechtigkeit, für das man streitet, kommt nicht von Ungefähr.

In meiner ›Lebensplanung‹ kamen Kinder immer vor – unter einer Voraussetzung allerdings: sie sollten einen Vater haben. Irgendwann war ich in einer verläßlichen, vertrauensvollen Beziehung mit einem Mann, der sich ebenfalls Kinder wünschte – aber so ist das Leben nun mal. Es läßt sich nicht planen. Ehrlich gesagt: wenn ich das große Wort vom ›Lebensentwurf‹ lese oder höre, denke ich immer, daß der Mensch, der es so selbstverständlich ausspricht, sehr jung sein muß. Der weiß noch nichts von Schicksal, Zufall oder Fügung. Und nichts von Schmerz.

Natürlich waren es meine eigenen, sehr positiven Erfahrungen mit meinem Vater, die mich dazu brachten, einem eigenen Kind den Vater nicht vorenthalten zu wollen. Es sind nicht nur die Söhne, die ihre Väter ganz unbedingt brauchen. Es gibt auch  klassische Vatertöchter…

Vaterlosigkeit: Der schädlichste demografische Trend

Aktuell besteht laut statistischem Bundesamt aber jede fünfte Familie aus nur einem Elternteil, in Großstädten sogar jede vierte. Der US-amerikanische Sozialhistoriker David Blankenhorn ist sogar davon überzeugt, dass Vaterlosigkeit der schädlichste demografische Trend unserer Gesellschaft sei. „Ohne Vater aufzuwachsen, ist die Hauptursache für die wachsenden sozialen Probleme wie Kriminalität, Teenager-Schwangerschaften und Gewalt gegen Frauen in der Familie“, warnt Blankenhorn.

Gute Väter als „Freikarte für beruflichen Erfolg und ein erfülltes Liebesleben“

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben: Töchter, die erleben, dass ihr Vater sie wirklich mag, haben ein besseres Selbstwertgefühl und weniger Ängste. Sie haben seltener Depressionen oder ein ungesundes Gewicht, nehmen seltener Drogen und sogar die Rate an Selbstmordversuchen ist erwiesenermaßen geringer. „Väter, die ihre Töchter ermutigen und fördern, sind so etwas wie eine Freikarte für beruflichen Erfolg und ein erfülltes Liebesleben einer Frau“, sagt Angelika Faas.

http://eltern.t-online.de/so-wichtig-ist-eine-gute-vater-tochter-beziehung/id_44610972/index

Und liebende, sorgende, fördernde Väter gab es auch schon in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Den Spruch, mit dem mein Vater sich gegen meine Mutter durchsetzte, die die Töchter nur auf die Realschule schicken wollte, da sie ja sowieso heiraten würden, weiß ich heute noch: »Meine Töchter bekommen keine Aussteuer, die bekommen eine Ausbildung!« Das war 1964, als die Frage diskutiert wurde, ob meine ein Jahr ältere Schwester nach vier Jahren Volksschule zum Gymnasium wechseln sollte oder nicht – trotz eindeutiger Gymnasialempfehlung durch die Schule gab es familiäre Diskussionen.

Alle wichtigen Lebensweichen, nicht nur die der weiterführenden Schule, schaltete er, nicht sie: die Sprachschulen-Ferien in Frankreich und England, die Ermöglichung von Auszug und Studium trotz knappen Budgets. Seine Liebe glomm verhalten, wortkarg, aber verläßlich, sie war unerschütterlich und unterlag keinen Gefühlsschwankungen. Er lehrte seine Töchter Schach und Skat (nebst allen dazugehörigen derben Ausdrücken), schenkte ihnen Rennautos, Achterbahnen und Roulette, baute komplizierte Tresore für Mädchen-Geheimnisse, führte Karl May als Größe im kindlichen Kosmos ein, ging mit uns auf die Kirmes, in den Zirkus, auf die Rheinwiesen und ins Theater, brachte uns sehr früh das Schwimmen bei: eigentlich war er der Einzige, der ›draußen‹ etwas mit uns unternahm. Meine Mutter war bei diesen Unternehmungen, insbesondere bei den sonntäglichen Spaziergängen zum Rhein mit dem traditionellen Stop beim Schneider Wibbel und der durch drei geteilten Tüte Pommes mit Mayo (deren Geschmack ich bis heute suche und vermisse) so gut wie nie dabei. Natürlich nahm er sich frei, als ich eingeschult wurde. Und war mindestens so stolz wie ich. Ohne ihn hätte ich die verschworene Gemeinschaft von Mutter und Schwester nicht aushalten können. Und das wußte er. In den so schönen wie traurigen gemeinsamen sechs Wochen vor seinem Tod im Alter von neunzig Jahren haben wir uns alles sagen können. Spät, aber nicht zu spät.

Kurz und gut: der Neue Vater ist gar nicht neu. Er ist immer nur verkannt worden, weil er an Außendarstellung kein Interesse hatte. Und da es in der Generation meiner Eltern (Jahrgang 1919/1923) so gut wie keine Scheidungen oder nichteheliche Kinder gab, hatten Väter auch keine Probleme, ihr natürliches Vater-Sein auszuleben. Überwiegend diskret, im Verborgenen der eigenen vier Wände. Nicht unbedingt als Windelwechsler und Kinderwagenschieber, aber als zugewandte, aufmerksame, liebende Begleiter ihrer Kinder. Wenn ich’s recht bedenke: sein Erziehungsprogramm war vorbildlich im Sinn von gender-mainstreaming. Bei der einen Tochter hat es funktioniert, bei der anderen nicht. Und darüber mag jetzt gern nachgegrübelt werden…

Das wird den Generationen nach mir nicht mehr vergönnt sein: im Nachlaß der Eltern handschriftliche Briefe, Aufzeichnungen und Tagebücher vorzufinden, die die spezifische Familiendynamik jäh erhellen. Sie machen klar, daß staatlich verordnete Umerziehungsprogramme zum Scheitern verurteilt sind. Aber das wissen ja nicht nur die Norweger durch Harald Eia schon. Der Genderquatsch hat gegen das Treibhaus Familie Null Chancen. Die Prägungen sind individuell.

Diese Väter wie meiner, die es immer schon gab und die es immer geben wird, wurden durch die sexuelle Revolution, die dank der 68er und der Pille stattfand, später auch durch den Feminismus gefördert wurde, an den Rand gedrückt. Plötzlich gab es die Väter, die von einem nicht verhütenden one-night-stand überrumpelt und vor vollendete kostenpflichtige Tatsachen gestellt wurden. Diejenigen, die glaubten, in einer festen Beziehung mit gemeinsamen Entscheidungen zu leben, und die erleben mußten, daß über Abtreibung oder Austragung ohne ihr Mitwirken entschieden wurde. Es gab Schlußmachen durch die nichteheliche Partnerin, und nach Aufhebung des Schuldprinzips massenhaft Scheidungsanträge durch Frauen, die plötzlich zu Feindinnen mutierten, weil sie um Geld und Kinder zur Erlangung von Unterhalt kämpften – und spätestens seit den neunziger Jahren vermehrt den Mißbrauchsvorwurf zur Erreichung ihrer Ziele einsetzten.

Die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich seit den Zeiten meiner Kindheit und Jugend dramatisch geändert – nicht zum Guten, wie diese Studie zeigt:

Mittels der KiMiss-Studie 2012 wurden Daten zur Lebenssituation von Trennungs- und Scheidungskindern in Deutschland aus der Sicht von Elternteilen erhoben, die getrennt von ihren Kindern leben und weniger Kontakt zu diesen haben, als sie sich wünschen. Im Befragungszeitraum 08.01.2012 bis 07.05.2012 wurden Fragebögen für 1426 Kinder ausgefüllt, 1170 davon erfüllten die (Deutschland-spezifischen) Einschlusskriterien für diese Studie.

Die Studienergebnisse zeigen systematische Probleme im familiengerichtlichen Bereich auf. 70-80% der Befragten berichten, dass ihnen systematisch eine Elternschaft verwehrt werde und sie an einem geeigneten Kontakt zum Kind / zu den Kindern gehindert würden. 75% der Befragten sehen ihr Kind in der geschilderten Trennungs- oder Scheidungssituation einer Form von Kindesmissbrauch oder -misshandlung durch den anderen Elternteil ausgesetzt, 49% verwenden diese Begriffe auch in ihrer direkten Form. Etwa 20% der Befragten geben an, dass das Kind vollständig von ihnen entfremdet sei.

Täuschung von Gerichten, Falschbeschuldigungen und Beeinflussung von Verfahren und Verfahrensbeteiligten werden in fast jedem zweiten Fall genannt. Eine Kommerzialisierung des familienrechtlichen Systems durch Rechtsanwälte und Sachverständige wird kritisiert. Betroffene berichten von Willkür und Inkompetenz von Behörden, oder dass sie psychisch und/oder finanziell zerstört und um einen der wichtigsten Bestandteile ihres Lebens beraubt worden seien.

http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2012studie.html

Über das Problem mangelnder Kompetenz von Jugendämtern, Familiengerichten, Sachverständigen und über die Kommerzialisierung der ›Scheidungsindustrie‹ hinaus war es aber letztlich der Gesetzgeber, der Väter- und Kinderrechte zugunsten eines ›Muttermythos‹ diskriminierte, was zur Verfestigung der väterbenachteiligenden Praxis führte.

Auch dieses Phänomen habe ich als Betroffene, wenn auch nur aus der Ferne, miterlebt, nämlich als Tante eines 1986 nichtehelich geborenen Neffen. Sein Vater war auf willkürliche Entscheidungen der Kindesmutter, die sich von ihm frühzeitig getrennt hatte (bzw. niemals richtig mit ihm zusammen gewesen war), angewiesen. Ein eigenes Vater-Recht, Umgang mit ihm zu haben, existierte nicht – als es endlich existierte, war mein Neffe volljährig und lebte bereits aus eigener Wahl bei seinem Vater:

Erst seit dem 01.07.1998 räumt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in § 1684 Abs. 1 dem nichtehelichen Kind das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater ein. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass es dem Kindeswohl dient, mit beiden Elternteilen regelmäßig Kontakt zu haben. Der Vater jedoch hatte bewusst vom Gesetzgeber kein eigenes Recht auf Umgang mit seinem Kind erhalten, obwohl das für andere Bezugspersonen (Großeltern, Tanten, Onkel u.a.) geregelt war. Mit Beschluss vom 09.04.2003 erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung des § 1685 BGB wegen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, der die Familie schützt, für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste daraufhin das Gesetz bis 30.04.2004 anpassen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/nichteheliche-vaeter-ihre-rechte-und-pflichten-im-wandel-der-zeit_001589.html

Hier der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.2003:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20030409_1bvr149396.html

Soweit das Bundesverfassungsgericht den bis dato komplett entrechteten nur-biologischen Vätern (Beispielsfälle: ihr Kind wurde während einer formal bestehenden Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann geboren und galt daher als ehelich; die Kindesmutter suchte sich einen anderen sozialen Vater aus; ein unbeteiligter Dritter erkannte auf ihren Wunsch die Vaterschaft an) erstmals überhaupt eigene Minimal-Rechte zuerkannte, wurden auch diese Zugeständnisse vom EGMR als diskriminierend zurückgewiesen. Weshalb es jetzt notgedrungen einen neuen Versuch gibt, auch biologischen Vätern gerecht zu werden, denen die Kindesmutter von vorneherein keine Chance gegeben hatte, eine Beziehung zum Kind aufzubauen – bis zum heutigen Tag haben diese entsorgten Männer noch nicht einmal das Recht, ihre Vaterschaft auch nur nachweisen zu dürfen. Unglaublich, aber wahr: Frauen können mit ihren Kindern machen, was sie wollen – sie anonym in einer Babyklappe entsorgen, sie als Kuckuckskinder den Ehemännern unterschieben, ihnen ihre Herkunft verschleiern, indem sie jemanden, womöglich aus kommerziellen Gründen zur Erlangung einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, zur Vaterschaftsanerkennung autorisieren – immerhin, gegen diese umfassende Definitionsmacht von Frauen und Entrechtung von Vätern wie Kindern soll nun angegangen werden:

Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Aus dem Gesetzentwurf:

Dem leiblichen Vater eines Kindes, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, steht nach der geltenden Regelung des § 1685 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Umgangsrecht zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. Konnte der leibliche, nicht rechtliche Vater zu seinem Kind keine Beziehung aufbauen, so bleibt ihm der Kontakt zum Kind bisher verwehrt. Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen keine Beziehung zum Kind aufgebaut wurde, also auch dann, wenn der Vater bereit war, für das Kind Verantwortung zu übernehmen, und ihm dies allein aufgrund der Weigerung der rechtlichen Eltern nicht möglich war. Zudem bleibt ihm der Kontakt zum Kind ohne Rücksicht darauf verwehrt, ob der Umgang mit dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater dem Wohl des Kindes dient.

Ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater hat darüber hinaus derzeit auch kein Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen. Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB steht jedoch nur den Eltern im rechtlichen Sinne zu. Der leibliche Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat und damit nicht rechtlicher Vater des Kindes ist, ist nicht Elternteil im Sinne des § 1686 BGB und kann aus dieser Vorschrift kein Auskunftsrecht herleiten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat darin einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) erkannt.

Dem leiblichen Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer (intakten) sozialen Familie lebt und der zu seinem Kind (bisher noch) keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, ist deshalb unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht einzuräumen.

Bezug:

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Dezember 2010 und vom 15. September 2011 zur gesetzlichen Ausgestaltung des Umgangs- und Auskunftsrechts biologischer Väter (Beschwerden  20578/07 (PDF, 327 KB, Datei ist nicht barrierefrei) und  17080/07 (PDF, 302 KB, Datei ist nicht barrierefrei))

Referentenentwurf (PDF, 101 KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand: 11.05.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand: 17.10.2012)

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Staerkung_Rechte_leibl_Vaeter.html

Daß die strafrechtliche Privilegierung der Tötung nichtehelicher Kinder durch ihre Mütter gleich nach der Geburt abgeschafft wurde, ist ein zivilisatorischer Fortschritt., der reichlich spät kam. Dennoch gibt es viel zu viele Kindstötungen durch Mütter, die ihre Kinder nicht wollen: als ob es weder Verhütung noch Abtreibung gäbe. Als ob Babies keine Menschen seien. Gerichte urteilen, wie immer, milde gegenüber Frauen. Sie sind ja nur, immer wieder, Opfer der Verhältnisse und irgendwie eigentlich nicht recht verantwortlich.

Gegen diesen Mainstream geht es nur in legislativen Trippelschrittchen voran, immer gegen den Widerstand des Juristinnenbundes, feministischer Organisationen, der SPD und den Grünen (die womöglich wähnen, modern zu sein, wenn sie einem archaischen Muttermythos aufsitzen) und weiblich dominierter Verbände von Alleinerziehenden: sie alle wollen Frauen die ›Macht‹ nicht entreißen lassen, die mit der alleinigen Verfügung über Kinder bis hin zu deren Vernichtung einhergeht. Um das Kindeswohl geht es den Frauen in aller Regel aber keineswegs, wenn sie die Väter entrechtend ausschließen, wie das Bundesverfassungsgericht durch Befragungen ermitteln konnte [Hervorhebung von mir]:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
 
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010

Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

 

Die Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, der die Teilhabe an der gemeinsamen Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, stellt ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG dar. Der Gesetzgeber setzt das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist.

Denn die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers hat sich nicht als zutreffend erwiesen. Neuere empirische Erkenntnisse bestätigen nicht, dass Eltern die Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung in der Regel nutzen und die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert sowie von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen.

Vielmehr verständigen sich lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder darauf, Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge abzugeben. Zum anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen.

Auch die Regelung in § 1672 Abs. 1 BGB, der die Übertragung der Alleinsorge für ein nichteheliches Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, stellt einen schwerwiegenden und nicht gerechtfertigten Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG dar.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html

So sieht die Realität nun mal aus. Frauen sind eben auch nur Menschen, die Machtpositionen zum eigenen Vorteil ausnutzen. (Die Quotenfrauen, die in Machtpositionen gelangen, werden sich nicht anders verhalten als Männer, die bereits in Machtpositionen sind: es ist immer die Position, die korrumpiert.)

Das weiß auch das Bundesjustizministerium, daß Frauen nicht per se edel, hilfreich und gut sind und daher die Selbstbestimmung über das Recht der Alleinsorge für das Kind vielfach nicht auch als Unterpfand im Rahmen der Beziehungsgestaltung oder –beendigung handhaben, mithin die Machtfrage über das Kindeswohl hinweg stellen – so jedenfalls das Ergebnis einer Studie, die das BMJ in Auftrag gegeben hat:

Das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ […] hat ergeben, dass in vielen Fällen eine gemeinsame Sorgetragung aus Gründen verweigert wird, die keinen Bezug zum Kindeswohl haben. Die Gründe sind sehr vielfältig.

Nur selten werden klare Risikofaktoren für das Kindeswohl, wie z. B. Sucht- und Gewaltprobleme, genannt. Häufiger werden – vor allem von Elternteilen ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil – potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung ins Feld geführt.

Darüber hinaus wollen auch immer mehr nicht verheiratete Väter eine echte Vaterrolle übernehmen und in diesem Zusammenhang auch mitsorgeberechtigt sein.

 http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/bt-drs1711048.pdf

[S. 14]

Aus diesem Grund wurde im Gesetzesvorhaben ein Schnellverfahren für den Fall entwickelt, daß sich eine Kindesmutter zur Frage des gemeinsamen Sorgerechts nicht äußert oder lediglich irrelevante Gründe vorträgt, die mit dem Kindeswohl nichts zu tun haben (Ziff.2):

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11048

17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Gesetzentwurf

der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

[…]

Der Entwurf sieht vor:

1. Die Möglichkeiten des Zugangs des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vater zur gemeinsamen elterlichen Sorge werden deutlich erweitert. Die gemeinsame Sorge entsteht nunmehr auch, soweit das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die gemeinsame elterliche Sorge überträgt. Dabei soll das Familiengericht regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

 

2. Schweigt der andere Elternteil oder trägt er keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vor und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Ihr soll in diesen Fällen in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren zur Durchsetzung verholfen werden.

3. Beide Elternteile sollen mit Hilfe des Familiengerichts die gemeinsame Sorge erreichen können. Auch die allein sorgeberechtigte Mutter soll mithin die Möglichkeit erhalten, den Vater in die gemeinsame Sorge einzubinden.

4. Außerdem wird dem Vater der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet, und zwar, sofern eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/bt-drs1711048.pdf

Die vom Bundesjustizministerium beauftragte und angezogene Studie von Dr. Karin Jurczyk (Deutsches Jugendinstitut e.v.) und Prof. Dr. Sabine Walper (Ludwig-Maximilians-Universität München) vom 30.11.2010, die die vom Bundesverfassungsgericht initiierte Befragung bestätigt, befindet sich hier (und man sollte sie gründlich lesen…):

http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/Endbericht_Sorgerecht_final.pdf

Und man muß sich schon fragen, warum es so lange dauerte, bis das Ministerium aus dem BVerfG-Urteil und der Studie Schlüsse zog.

Aus diesen empirischen Tatsachen ist letztlich ein weitgehender Gesetzesentwurf erwachsen, von dem man nur hoffen kann, daß er sich durchsetzt. Denn manchmal muß der Gesetzgeber den Vorreiter spielen und durch echte Gleichstellung von heutzutage benachteiligten Männern in einem Bereich, in dem es wehtut, gesellschaftliche Verkrustungen aufbrechen. Nur so kann den allzu geläufigen billigen feministischen Szenarien vom Mann als Täter und schlechtem Vater versus der Frau als Opfer und guter Mutter der Boden entzogen werden. Wenn das gemeinsame Sorgerecht auch nichtehelicher Paare und Ex-Paare erst eine rechtliche Selbstverständlichkeit ist, die nur im begründeten Ausnahmefall ausgeschlossen wird, werden sich auch die Schwarz-Weißbilder aus den Köpfen der entscheidenden Akteure bei Jugendämtern und Familiengerichten verflüchtigen.

Bei der Abschaffung des Schuldprinzips bei Ehescheidungen und der Ächtung von elterlicher Gewalt, physischer wie psychischer, hat sich der Gesetzgeber als Avantgarde betätigt – und tatsächlich Mentalitätsveränderungen herbeigeführt. Jetzt könnte er das, wenn auch gezwungen durch das BVerfG und den EGMR, erneut schaffen, gegen den feministischen Mainstream, der die Mutterrechte als Machtbastion gegen die Männer begreift und natürlich Sturm läuft gegen den ›kurzen Prozeß‹, der den rechtlich unbeachtlichen, weil nicht mit dem Kindeswohl begründeten, Widerspruch der Mütter gegen Vaterrechte negiert. Die üblichen egozentrischen Motive von Frauen: ›Ich will den Typ einfach nicht mehr sehen‹ oder ›Solange der sich nicht mehr am Haushalt beteiligt, hat er auch bei meinem Kind nichts zu melden‹ dürfen zurecht keine Bedeutung mehr haben.

Und vielleicht gelingt es sogar, die größte Schwachstelle in diesen Verfahren, nämlich die sogenannten Sachverständigen, auszuschalten, indem man sie überflüssig macht. Hier ein Artikel, der erschütternd deutlich vor Augen führt, wie inkompetente Gutachter Leben zerstören:

Gutachter an Familiengerichten

Da ist schlechter Rat teuer

12.11.2012 ·  Gutachter an Familiengerichten sind oft ungenügend ausgebildet – doch sie können über die Zukunft von Kindern und Eltern entscheiden. Ihr Geschäft ist höchst lukrativ.

Von Katrin Hummel

Michelle ist zwei, als ihr Vater Peter Becker* merkt, dass sie schlecht hört. Der Arzt diagnostiziert eine „mittelgradige Innenohrschwerhörigkeit“ – wenn man hinter ihr steht und sie ruft, hört sie es nicht. Sie bekommt ein Hörgerät, erleidet einen Hörsturz. Die Ehe der Eltern tröpfelt nur noch vor sich hin, nach der Scheidung kämpfen sie um die Kinder und darum, wer sich um Michelles Hörversorgung kümmern darf. Eine vom Gericht bestellte „psychologische Gutachterin“ – von der Ausbildung her ist sie Diplom-Pädagogin – schreibt, Michelle und ihr jüngerer Bruder sollten bei der Mutter leben.

Der Vater hat den Eindruck, die Gutachterin möge ihn nicht, und erkundigt sich bei Michelles Ärzten und anderen Experten, die von dieser Gutachterin befragt worden sind, ob sie wirklich all das gesagt hätten, was die Frau im Gutachten geschrieben hat. Die Ärzte und Experten teilen ihm schriftlich mit, dass sie die fraglichen Äußerungen nie gemacht haben. Da sind die Kinder vom Gericht aber schon der Mutter zugesprochen worden.

Becker, von Beruf Journalist, lässt nicht locker. Er legt viele Beweise dafür vor, dass das Gutachten fehlerhaft ist, und so lehnt die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, das Gutachten im Nachhinein ab. Es schreibt, die Gutachterin habe „Informationen einseitig zu Lasten des Antragstellers“ gewertet und sei dadurch „zu sachlich nicht begründeten Wertungen die Person des Antragstellers betreffend“ gekommen. Es folgert, dass „bei vernünftiger Betrachtung eines unbeteiligten Dritten die Befürchtung besteht, die Sachverständige stehe dem Antragsteller nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber“. Michelle aber wohnt weiter bei der Mutter, denn da ist sie aufgrund der auf dem Gutachten basierenden Gerichtsentscheidung nun mal gelandet, und der Vater darf sich nicht um ihre Hörversorgung kümmern.

Parteiische Gutachten

Das Gericht gibt ein neues Gutachten in Auftrag, diesmal bei der „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG). Die GWG ist eine private Firma, die den Gerichten Gutachter vermittelt. Nach zwei Jahren liegt endlich das Gutachten für die Beckers vor: Empfohlen wird, die Kinder bei der Mutter zu lassen, der Kontinuität wegen; dass die Mutter sich nach Auffassung des Vaters nicht gut um die schwerhörige Michelle kümmert, spielt der neue Gutachter herunter.

Ein von Becker beauftragter und bezahlter Zweitgutachter schreibt indessen: „Dieses Ergebnis erstaunt sehr, wenn man das Verhalten der Mutter kritisch beleuchtet, die die bewährte Hörversorgung grundlos abbrach, die Fahrten nach München als Ausflüge bezeichnete und eine Verschlechterung des Hörvermögens (die ja auch tatsächlich eintrat) billigend in Kauf nahm. Dass der Kindsvater zwei Gerichtsverhandlungen anstrengen musste, bis die Kindsmutter endlich tätig wurde und dem Kind die notwendige Behandlung zuteil werden ließ, spricht doch sehr deutlich gegen eine Eignung der Mutter auf diesem Gebiet.“

[…]

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gutachter-an-familiengerichten-da-ist-schlechter-rat-teuer-11957100.html

Ja, die schon oft in Verruf gekommene GWG. Immerhin, gegen einen der von ihr vermarkteten Gutachter, an denen sie per Provision verdient, läuft ein Ermittlungsverfahren.

Es lohnt sich, diesen Artikel, der fehlende Standards über Gutachter, die für Familiengerichte tätig werden dürfen, der die Verflechtungen der GWG mit der Justiz und die unbegründete Mütterfreundlichkeit deutscher Gerichte thematisiert, komplett zu lesen. Und natürlich kann sich nur jemand gegen diesen empörend ungerechten Mainstream auflehnen, der über genügend Geld für gute Gutachter und gute Rechtsanwälte verfügt. ›Peter Becker‹ obsiegte zu spät: die unterlassene medizinische Versorgung durch die Mutter ließ die Tochter nahezu ertauben.

Dass die Erfahrungen [mit der GWG] rundum gut sind, stimmt jedoch nicht. So hat die Staatsanwaltschaft des Landesgerichts im österreichischen Linz ein Ermittlungsverfahren gegen einen Gutachter eingeleitet, von dem sich die GWG zwischenzeitlich getrennt hat. Der Psychologe betreibt in Bayern eine Praxis und soll mindestens 15 Gutachten erstellt haben, indem er Textbausteine kopiert hat. Zwei österreichische Väter, ein Jurist und ein Versicherungsmakler, fanden in seinen Gutachten Personenbeschreibungen über sich, die in Teilen völlig identisch waren. Der Beschuldigte bestreitet die Taten und sieht sich einer „diffamierenden Kampagne“ ausgesetzt. Und selbst wenn es nicht zum Ermittlungsverfahren kommt, ist „die Qualität der GWG-Gutachten sehr verschieden, manche sind sehr gut, manche eher schwach“, gibt Pfaffenhofens Amtsgerichtsdirektorin Bettina Gschwilm zu und schränkt ein: „Die schwachen Gutachter nimmt man dann natürlich nie wieder.“

Für die Betroffenen kommt diese Erkenntnis meist zu spät: Die inzwischen achtzehn Jahre alte Michelle, die heute fast taub ist, muss mit den Konsequenzen leben, die die fehlerhaften Gutachten für sie hatten. Ihrer Mutter hat sie kürzlich geschrieben: „Manchmal frage ich mich, wieso das alles? Hast du mich jemals geliebt? Wolltest du mich nur wegen des Kindergeldes behalten? Diese Kindheit wird immer wie eine Wunde bleiben.“

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gutachter-an-familiengerichten-da-ist-schlechter-rat-teuer-11957100.html

Ob Kachelmann, ob Mollath, ob die unzähligen vor Jugendämtern und Familiengerichten unterlegenen Väter: wenn Frauen gegen Männer streiten, hat das weibliche Geschlecht die besseren Karten.

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Gewalt, Kitas, Psychotrauma, Falschbeschuldigung – Klartext von Hans-Ludwig Kröber

Doch, doch, es gibt auch Positives, obwohl die Welt im Allgemeinen es einem nicht erspart, sich in unnützlichen Kommentaren medien-, ideologie- und justizkritisch zu Wort melden zu müssen. Und das Positive erschöpft sich nicht einmal in guten Büchern, Natur, Liebe zwischen den Menschen, der Wiederwahl von Obama oder auch nur in einem schönen, ruhigen, genußvollen Moment wie dem hier:

Was mich richtig positiv stimmt, sind Menschen, die von ihrem Fach und darüberhinaus vom Leben etwas verstehen, sich gegen irrationale modische Zeitgeist-Konstrukte wenden und Klartext reden. Dazu gehört für mich der forensische Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

In einer medial hysterisierten Zeit, in der runde Tische gegen Schulhofraufereien gegründet und genderbewegt Kita-Erzieherinnen angeleitet werden, dem Machogehabe von vierjährigen Jungs zu Leibe zu rücken – all das bei objektiv sinkenden Zahlen an Gewaltkriminalität –, da ruft er in einem ZEIT-Essay in Erinnerung, daß Aggression und Gewalt bis hin zur Tötungshandlung zur menschlichen Natur gehören.

Töten ist menschlich

Wer mordet, ist nicht normal – glauben wir. Dabei liegt das Töten in unserer Natur. Wenn wir das akzeptieren, vermeiden wir Gewalt. Ein Essay

Down by the river I shot my baby. Dead, oh, shot her dead.

Neil Young

Jemanden getötet zu haben, kann in Verzweiflung stürzen, davon singt Neil Young. Jemandem unwiderruflich das Leben zu nehmen, davor muss auch dem Mörder schaudern. Auch für ihn führt kein Weg zurück. Youngs Lied gibt dem Täter eine Stimme und zeigt, dass er kein Herz aus Stein hat.

Können normale Menschen zum Mörder werden? Die meisten von uns sind zu derart extremen Zielsetzungen oder leidenschaftlichen Verwicklungen, in denen es um Liebe und Tod geht, nicht ohne Weiteres fähig. Werden wir sitzen gelassen, werden wir ohne Bedenken (wenn auch nicht ohne Klage) eben Singles oder Alleinerziehende. Selber zu töten interessiert uns nicht. Oder doch?

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Schon die Todesstrafenbefürworter, die sich vorstellen können, selbst Hand anzulegen, ist der zu Bestrafende nur übel genug, (Stichwort: ›Kinderschänder‹), sehnen sich laut Kröber nach einem Vorwand, um als Lynchmob tätig zu werden. Er reißt die große Perspektive auf: von den kranken Zeiten der Nazizeit und der Kriege, in denen Töten legitim wenn nicht gar ehrenvolles Heldentum war (und auch heute noch ist), und nur eine geringe Zahl der Akteure psychisch krank. Die Mörder sind nicht die anderen, sagt er – was im Grunde schon Goethe wußte. Wie überhaupt die gesamte Kultur, ob Märchen, Sage, Hochliteratur oder Entertainment, Gewalt thematisiert und verherrlicht.

Kröber:

Wir Deutschen sind heute aus tiefstem Herzen davon überzeugt: Du sollst nicht töten! Schon Kätzchen zu ertränken ist etwas Schlimmes. Das absichtliche Töten eines Menschen gilt erst recht als unmenschlich. Wir haben sehr hohe Hemmungen davor, und entsprechend selten kommt es vor. Der scheinbar naheliegende Umkehrschluss: Wer dennoch so etwas tut, ist nicht normal, muss verrückt sein oder schwer traumatisiert oder ein ideologisch verblendeter Fanatiker (Anarchist, Rassist, Islamist). Kaum einer kennt solche Täter persönlich, und so fällt es nicht sehr schwer, sich das Bild eines Täters nach Belieben zurechtzuschnitzen – bis die Polizei anrückt und mitteilt, der eigene Sohn werde wegen Totschlags gesucht.

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Er beklagt die verzerrte Wahrnehmung von Gewalt:

Gewaltanwendung wird von Rechtspolitikern derzeit zu einer unerklärlichen, neuartigen Bedrohung aufgeblasen, als lebten wir nicht im friedlichsten aller jemals existierenden Deutschländer.

[…]

Die allgegenwärtige Verdammung und Pathologisierung von Gewalt und Tötung kontrastiert eindrucksvoll mit dem erzieherischen und kulturellen Stellenwert von Gewalt.

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Zur medial seit einigen Jahren besonders herausgestellten Jugendgewalt hat er, der von der kulturell einzuhegenden natürlichen Aggressionsausstattung des Menschen ausgeht, einen vollkommen anderen Zugang als der populistische Mainstream in Gesellschaft und Politik:

Die typische Konstellation: Die Täter sind vier Jungs, ihnen gegenüber zwei von vorneherein unterlegene, stark alkoholisierte Opfer. Von den vier Tätern trägt einer echte Zerstörungswut in sich und psychische Probleme, gerade so einer ist oft der Anführer. Zwei sind eigentlich intakt, aber noch dabei, herauszufinden, wer sie eigentlich sein wollen, und der vierte Junge ist häufig mustergültig sozialisiert, aber auch interessiert, das »männliche Leben«, den Kampf zu erfahren. In der Schule haben die Lehrerinnen allen vieren erzählt: Gewalt ist überflüssig! Man kann – stattdessen – über alles reden. Das haben die Kindergärtnerinnen, und Mutti, auch schon gesagt. Doch die Jungs wissen längst: Frauengerede.

Gewalt konstituiert Macht, schon in der Schule. Der Gewalt kann ein Junge nicht immer ausweichen. Man kann nicht über alles reden, jedenfalls nicht nur. Um selbst eine gute Position im sozialen Spiel zu erreichen, um Stärke zu demonstrieren, muss man bereit sein zu kämpfen. Man muss lernen, zu widerstehen, sich durchzusetzen. Dies geht gemeinsam mit anderen meist besser als allein.

Bei Gewalt von jungen Männern geht es oft um Selbstbehauptung und zugleich um den Erwerb von Tugenden, die gelernt und geübt werden müssen: Mut, Tapferkeit, Loyalität zu anderen, eine gewisse Rücksichtslosigkeit (auch gegen sich selbst).

In der Hochkultur und in der Pädagogik aber werden die traditionellen Konzepte von Männlichkeit zu Sekundärtugenden degradiert: Mut, Tapferkeit, Stehvermögen, Wehrhaftigkeit, Stärke – was soll das? Wozu soll es gut sein? Die moderne »weiche« Pädagogik versucht den Kindern einzureden, dass Gewalt böse ist, dass man sie immer vermeiden muss. Dass man im Zweifel nicht zurückhauen, sondern bei Erwachsenen Hilfe suchen soll, die dann anstelle des Kindes alles regeln. Keine eigene Macht aufbauen (als jemand, der Respekt genießt oder einer Gruppe angehört, die Respekt genießt), sondern im Schlepptau von Starken (im schlimmsten Fall der Mutter) agieren – man begreift, dass dieses Konzept bei den Jungs im Kindergarten, im Schullandheim oder bei der Bundeswehr auf sehr wenig Begeisterung stößt.

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Das ist freilich ein Schlag ins Gesicht der verweiblichten Erziehungsinstanzen (alleinerziehende Mütter, Kita-Erzieherinnen und Lehrerinnen), daß da einer kommt, der von der menschlichen Psyche viel versteht und sie zur Abwechslung mal mit der Wahrheit konfrontiert: Aggression ist weder per se schlecht noch Gewalt ein zu therapierendes Übel. Es komme, so Kröber, vielmehr darauf an, Gewalt zu ächten und ihr entschlossen zu begegnen:

Das Wichtigste bei der Einhegung, Kanalisierung und Entschärfung von Gewalt ist ein sichtbares, eindeutiges und wirksames Auftreten der Repräsentanten staatlicher Gewalt. Ich meine damit Polizei und Strafjustiz. Mögliche Täter einzuschüchtern, indem der Öffentlichkeit die rasche Ergreifung und Bestrafung von Verbrechern nicht nur zugesichert, sondern garantiert wird, ist eine essenzielle Voraussetzung. Ein männlicher Umgang mit vor allem jugendlichen Tätern ist notwendig. Der Staat muss ihnen als Respektsperson entgegentreten. Und sie selbst dürfen nicht als schwach und belehrungsbedürftig behandelt werden, sondern als verantwortlich, stark und erfahren. Sie müssen spüren, dass man sie nicht zu Mädchen umerziehen möchte, sondern zu selbstdisziplinierten Männern.

Gerade Jungen aber müssen auch das Kämpfen lernen, den körperlichen Kampf, den geistigen Kampf, allein und in Mannschaften und – selbstverständlich – am Computer. Den eigenen Körper zu beherrschen ist ein lohnendes Ziel. In der Auseinandersetzung mit anderen die eigenen Gefühle zu beherrschen und Regeln einzuhalten ebenfalls. Die Regeln müssen von allen geteilt und getragen werden, Verstöße führen zu Auszeiten und Strafen. Trainierte Selbstdisziplin, auch und gerade wenn es wehtut und man wütend wird, ist ein Ausdruck der eigenen Stärke.

Junge Gewalttäter sind selten perspektivlos, aber ihre Lebensperspektive ist noch in Arbeit. Da kann man helfen, vielleicht auch dadurch, dass sich gestandene Männer als Vorbilder und Paten um solche Jungs kümmern. Nur wer nicht begreift, was Hanteltraining in diesem Alter bedeutet, wer keinen Sinn für die Lust hat, die Gewaltausübung bereiten kann, wer kein Gespür hat für die dahinterstehenden Selbstkonzepte von Jugendlichen und jungen Männern, der wird diese Täter als abnorm abstempeln. Er wird Gewalt tabuisieren, anstatt sie in »Power« zu verwandeln.

Also: Der Mörder ist in uns allen. Doch er wird erfolgreich domestiziert durch eine energische Pädagogik, machtvolle Vorbilder, einen entschiedenen Staat und eine Kultur, die Gewalt ablehnt und gesundes Durchsetzungsvermögen fördert. Dann wird die Zahl der Gewaltakte weiter zurückgehen. Natürlich nur, solange der Rechtsstaat stabil ist. Wollen wir hoffen, dass er es bleibt.

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Da legt er den Finger in die Wunde: denn die Generation vaterloser Söhne hat diese machtvollen Vorbilder nicht, die Gewaltausübung in selbstdisziplinierte Power verwandeln, die statt zerstörerischer Gewaltexzesse ein regelhaftes Kräftemessen generieren. Da müssen Paten her, um diese Lücke zu füllen. Box- und Kampfsport-Trainer, zupackende Typen, die nicht nur Respekt bekommen, sondern die verunsicherte pubertierende Jungen aus chancenlosen Schichten, die im weiblichen Universum Schule eh nur Störfaktoren sind, endlich auch einmal respektieren und anerkennen.

In einem Cicero-Interview über sein Buch: ›Mord. Geschichten aus der Wirklichkeit‹ – literarisch aufbereitete wahre Fälle, die à la Ferdinand von Schirach ohne Erklärungsgestus und moralische Distanzierungen auskommen – fegt er den ganzen ideologischen Qualm beiseite, der sich bleiern über die Frage von Kita-Ausbau und Betreuungsgeld gelegt hat. Berufstätigkeit der Frau als Akt der Emanzipation? Betreuungsgeld, das Frauen an den Herd fessele und zweijährigen Unterschichtkindern Bildungszugänge versperre? Wie irre muß eine Gesellschaft sein, die nicht einmal merkt, um was es eigentlich wirklich geht?

Im Anfang war der Mord

Interview mit Hans Ludwig Kröber 8. Oktober 2012

Wobei auch in Ihrem Buch verdächtig viele Mütter eine Rolle spielen…

Naja, in vier der neun Geschichten tauchen bedeutsame Mütter auf. Aber auch dort ereignet sich ein Zusammenspiel mit dem Eigenwillen des Täters und den lebensgeschichtlichen Zufällen. Gerade bei den dissozialen Straftätern spielen aus meiner Sicht abwesende Väter und ihr fehlendes Vorbild eine viel wichtigere Rolle. Was die Ausschaltung der Mütter anbetrifft, schickt sich Deutschland ja demnächst an, ein Massenexperiment durchzuführen, wenn die Kinder alle schon mit einem Jahr in die Kita müssen und dann von ehemaligen Hartz-4 Empfängern in die Mehrsprachigkeit eingeführt werden…

Sie sind ein Kita-Skeptiker?

Ehrlich gesagt, ich finde die ganze Diskussion entsetzlich. Die Idee ist doch knallhart darauf ausgerichtet, Frauen so schnell und pausenlos wie möglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine andere vernünftige Begründung. Dass man auf diese Weise einjährige Kinder aus bildungsfernen Schichten frühzeitig in den Bildungsprozess einbezieht – das halte ich wirklich für Schrott. Inzwischen belegen empirische Untersuchungen, dass die fitten Kinder die frühe Fremdbetreuung mit wechselnden Personen gut überstehen, während gerade die anfälligen, entwicklungsbehinderten Kinder dort gleich wieder vernachlässigt werden, weil sie den Erzieherinnen keinen Spaß machen und nichts zurückgeben. Und wenn man erklärt, man müsse türkischen Müttern ihre Kinder möglichst bald wegnehmen, ist das nicht schlichter Rassismus?

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121

Solche Worte der Vernunft reißen vernagelte Fenster nebst Fensterläden auf, sorgen für Frischluft, enttarnen Ideologien als das, was sie sind: als Bevormundung, Herabsetzung und objektiv allein der Wirtschaft dienlich, die per Niedriglohnsektor und Leiharbeit von der Vermehrung der Arbeitsuchenden profitiert und zugleich den Zwang zum doppelverdienenden Paar erst hervorruft. Kröber spricht auch, und wer traut sich das überhaupt noch, von den Schäden, die die Ökonomisierung aller Lebensbereiche verursacht:

Das besorgt Sie als Kriminalpsychiater?

Naja, für uns ist das insofern ein sehr reales Problem, als wir es relativ viel mit ehemaligen Heimkindern zu tun bekommen. Bei denen war es schon Zuhause chaotisch, meist alleinerziehende Mütter mit wechselnden Partnern, was schon schwierig genug ist, aber in Heimen geht das Kind dann unter in der Anonymität, es verliert seinen Namen und seine Individualität. Es kann sich eigentlich nur Respekt und Aufmerksamkeit verschaffen, in dem es sich durchschlägt und den dicken Larry macht. Oft genug endet das in Kriminalität. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den Kitas ganz anders ist. Wenn man sich mal anschaut, was da wirklich los ist, stellt man fest, wie überidealisiert das immer beschrieben wird. Kleinkinder benötigen nicht viele Beziehungen, sondern enge und gute.

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121?seite=2

Zu ähnlich klaren Worten der Vernunft findet er gegen Ideologen und Erfinder von Modekrankheiten in seinem eigenen Fachbereich.

Das einstmals seriöse Fach der Psychotraumatologie, das sich mit KZ-Überlebenden, Folteropfern und Kriegsteilnehmern befaßte, ist durch die ständige lukrative Ausweitung seiner Zuständigkeit, insbesondere durch feministischen Einfluß, in eine Beliebigkeit abgesunken, die wissenschaftlichen Standards nicht mehr genügt. Opferempathie geht vor: und so behaupten Trauma-Therapeuten, daß (jedenfalls beim Erleben von Sexualstraftaten) Wahrnehmung oder Wiedergabe der Tat gestört sein könnten, was Widersprüche und Erinnerungslücken in ›Opferaussagen‹ nicht nur erklärbar mache, sondern das behauptete traumatische Ereignis geradezu belege. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen Zirkelschluß, sondern um einen Verstoß gegen die klassischen Erkenntnisse der Psychotraumatologie: bei den durch unzählige Triggern auslösbaren gefürchteten Flashbacks wird gerade die tief eingebrannte scharfe Erinnerung an das auslösende Ereignis reproduziert, in der Regel mit allen ursprünglich begleitenden Emotionen.

Im Kachelmann-Verfahren hat Hans-Ludwig Kröber den Versuch des von der Staatsanwaltschaft ›angestifteten‹ Therapeuten der  Nebenklägerin, die aussagepsychologisch bereits als nicht erlebnisbasiert verworfene Aussage seiner Klientin zu retten, in der ihm eigenen Mischung aus Brillanz und Klartext, für jeden verständlich, pulverisiert. Kein Wunder, daß der auf Seiten der Staatsanwaltschaft agierende FOCUS sein Gutachten als ›Versuchte Hinrichtung‹ des Kollegen bezeichnete:

http://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-versuchte-hinrichtung_aid_553526.html

Womit er freilich noch untertrieb. Tatsächlich war es eine intellektuell überzeugende vollendete Hinrichtung – und es ist zu hoffen, daß die unfundierten Angriffe der Psychotraumatologie auf die Aussagepsychologie damit ihr Ende gefunden haben.

Der BGH hat sich jedenfalls in einer Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (5 StR 319/10), in der er die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Landgerichts Berlin wegen besonders schwerer Vergewaltigung verwarf, eindeutig positioniert.

Die belastende Aussage der Zeugin war von Lügen im Randbereich, allergrößten Unwahrscheinlichkeiten, erheblichen Erinnerungslücken, inkonstanten Angaben und einem Falschbelastungsmotiv (sie mußte ihrem Freund erklären, warum sie ihm auf mehrfaches Klingeln an ihrer Wohnung nicht geöffnet hatte) geprägt. Der hatte sie zudem gedrängt, ihre Horrorstory auch der Polizei zu übermitteln. Zudem hatte der Angeklagte, den sie explizit in seinen Avancen ermutigt hatte, ihr zuvor eine Waschmaschine und ein Handy gekauft. Diesen Aufwand hatte er zurückgefordert, als er während des Aufenthalts in der Wohnung der Frau herausbekam, daß sie einen Freund hatte. Trotz zeitnaher Untersuchung des angeblichen ›Tatorts‹ gab es nicht die geringsten Spuren, die ihre Angaben stützen konnten.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin, den Freispruch wegen unzulänglicher Erörterung einer gravierenden Vorstrafe des Angeklagten zu kippen, schlug fehl – insofern hätten im Fall Kachelmann auch negative Äußerungen enttäuschter Geliebten nichts gebracht –:

a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).

Das gilt entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich der Persönlichkeit und des Werdegangs des Angeklagten, einschließlich seiner Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst den hierzu festgestellten Begleitumständen. Der Senat entnimmt den wertenden Betrachtungen des Landgerichts UA S. 16 f., 28, in die es den Angaben der Nebenklägerin widersprechende objektive Beweisanzeichen ersichtlich einbezogen hat, dass auf die Angaben der Nebenklägerin eine Verurteilung des Angeklagten schlechterdings nicht gestützt werden könne. Bei einem schon hierdurch unaufklärbaren Tatgeschehen hätten die von der Revision vermissten Darlegungen keine maßgebliche Stärkung von Belastungsindizien begründen können. Daher liegt keine sachlichrechtlich relevante Erörterungslücke zugunsten des Angeklagten vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Übersetzt: da mag es sich auch um einen verurteilten Mörder handeln: wenn die belastende Aussage unzulänglich ist, kommt es darauf nicht an.

Entscheidend ist allerdings eine andere Passage. Denn die Staatsanwaltschaft versuchte, die desaströse Aussage der Belastungszeugin durch eine psychotraumatische Belastungsstörung zu erklären. Hierzu führte der 5. Strafsenat aus:

b) Auch im Übrigen hält die Beweiswürdigung des Landgerichts den sachlichrechtlichen Anforderungen stand (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).

aa) Soweit dem Revisionsvortrag zu entnehmen ist, die posttraumatische Belastungsstörung der Nebenklägerin sei insofern lückenhaft erörtert worden, als diese nicht als Ursache für die Qualitätsmängel der Aussage der Nebenklägerin herangezogen worden sei, wird keine relevante Lücke dargelegt. Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben. Das Landgericht hat zudem wesentliche Mängel schon in den Widersprüchlichkeiten der Aussagen unmittelbar nach der Tat, die nach dem Revisionsvortrag von der Traumatisierung unbeeinflusst geblieben wären, festgestellt und auf mit keinem Trauma in Zusammenhang stehende bewusst unwahr geschilderte Umstände abgestellt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Mit diesem Urteil, das nach Hans-Ludwig Kröbers Gutachten im Kachelmann-Verfahren ergangen ist, hat der BGH die Thesen der Psychotraumatologie, wonach defizitäre Aussagen auf die spezifische Wahrnehmung und Verarbeitung des Psychotraumas zurückzuführen zu seien, weshalb die üblichen aussagepsychologischen Kriterien nicht anwendbar seien, als unwissenschaftlich zurückgewiesen.

Dieses Urteil, das Kröbers Gutachten glänzend bestätigte, muß ein Schlag für Mannheim gewesen sein, genau wie jenes, das der 5. Strafsenat ebenfalls noch während des laufenden Verfahrens, am 25.1.2011 (5 StR 418/10), fällte. Mit diesem Urteil wurde ein Urteil des Landgerichts Neuruppin aufgehoben, mit dem ein unbescholtener Großvater wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung einer Jugendlichen u.a. zum Nachteil seiner Enkelin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Die absolut widersprüchlichen und inkonstanten Angaben der Enkelin waren von einer inkompetenten, affirmativ tätigen aussagepsychologischen Sachverständigen als glaubhaft ›zurechterklärt‹ worden – diese der Logik widersprechenden Erklärungen wurden vom BGH zerlegt. Entscheidend für die Aufhebung war allerdings ein Therapeut der jungen Frau, der ihr, wie im Kachelmann-Verfahren, als sachverständiger Zeuge ein psychotraumatisches Belastungssyndrom aufgrund der behaupteten Taten attestierte, dabei aber Anzeichen übersah, die eine ganz andere psychiatrische Diagnose nahelegten – hier war der BGH durch die von Schwenn im Wiederaufnahmeverfahren gewonnenen Osnabrücker Fälle sensibilisiert:

c) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, den von dem sachverständigen Zeugen erst in der Hauptverhandlung bekundeten Umstand der Selbstverletzungen der Nebenklägerin auf einen möglichen Zusammenhang mit einer etwaigen psychischen Störung der Nebenklägerin hin zu untersuchen (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 2010, – 2 StR 185/10). Zwar gibt es weder den Erfahrungssatz, dass selbstverletzendes Verhalten typische Folge eines erlittenen Missbrauchs ist (vgl. Schwenn, StV 2010, 705, 710), noch denjenigen, dass es sich dabei regelmäßig um den Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung handelt. Auch dieser Aspekt wäre indes in den Blick zu nehmen gewesen, da Anlass für die Klärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen Selbstverletzung und Persönlichkeitsstörung hätte bestehen können. (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. April 2010 – 5 StR 127/2010).

Das Unterlassen solcher Prüfung lässt insbesondere auch besorgen, dass die von der Sachverständigen und dem sachverständigen Zeugen gestellte, vom Landgericht übernommene – und von diesem ersichtlich auch als die Glaubhaftigkeit der qualitätsgeminderten Aussage der Nebenklägerin steigernde Umstand herangezogene – Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung auf einem Wertungsfehler beruhen kann. Auf geltend gemachte grundsätzliche Bedenken hinsichtlich einer zirkulären Argumentationsweise bei einer mit dieser Diagnose maßgeblich begründeten Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage kommt es bei dieser Sachlage nicht einmal an. Sie wäre indes für das weitere Verfahren zu bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 – 5 StR 319/10; Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer, 2002, S. 69, 71).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-1&Seite=1&nr=55272&pos=49&anz=264

Weil der Therapeut hier also die Warnzeichen übersah, die zur Diagnose einer Borderline-Störung hätten führen können wenn nicht müssen, er vielmehr aufgrund des unüberprüften Berichts der Klientin eine PTBS annahm, die wiederum die Aussagepsychologin und das Gericht unkritisch zur Annahme der Glaubhaftigkeit der ersichtlich unzulänglichen belastenden Aussage veranlaßte, wurde ein kranker alter Mann erstinstanzlich zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieser leichtfertigen, vermeintlich ›opferempathischen‹, Verfahrensweise aller Beteiligter hat der BGH, der Kröber und Schwenn damit wiederum bestätigte, einen Riegel vorgeschoben.

Der BGH ist dem ebenso wie Kröber zur Ratio verpflichteten Aussagepsychologen Prof. Dr. Max Steller, wie Kröber an der Charité Berlin tätig, gefolgt, nun schon zum zweiten Mal seit 1999 in Konsequenz der irregeleiteten Mißbrauchsaufdeckungen und der unsäglichen Prozesse, die aus ihnen resultierten. Steller fungiert in feministischen Kreisen zurecht als Gottseibeiuns all jener, die aus ideologischen Gründen an ubiquitären Mißbrauch glauben und die die Freisprüche im Montessori- und den Wormser Prozessen noch heute für Fehlurteile halten. Alice Schwarzer gehört selbstredend dazu – schließlich ist sie die irrationalste Person, die sich je als Medienfigur erschuf.

Der Workshop von Max Steller in Zürich führt in die Problematik, die alte wie die neue, kurz und knapp ein:

Forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Zum Realitätsgehalt der Aussagen von Opfer-Zeugen

Workshop beim 4. Intern. Symposium Forensische Psychiatrie, Zürich 24./25. Mai 2012 Prof. Dr. Max Steller Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Professor für Forensische Psychologie a. D. am

Institut für Forensische Psychiatrie, Charité-Universitätsmedizin

Oranienburger Str. 285 (Haus 10), 13437 Berlin

Obwohl ich die komplette Lektüre der stichwortartigen, sehr gedrängten Darstellung empfehle, blende ich hier nur den letzten Flipchart ein, weil er das beleuchtet, was sowohl Kröber als auch Steller auszeichnet: die Verpflichtung auf die Ratio:

DOPPELTER „OPFER“SCHUTZ DURCH FORENSISCHE AUSSAGEPSYCHOLOGIE

Substanziierung des Realitätsgehalts von Opferaussagen und

Identifizierung von Falschaussagen

als gleichberechtigte Ziele.

Plädoyer für rationale Problemlösung in einem emotionalisierten Feld!

http://www.fotres.ch/index.cfm?action=act_getfile&doc_id=100696

Ja, das ist auch mein Ideal.

Hans-Ludwig Kröber denkt und verhält sich rational: anders kann man eine auf Wahrheit beruhende Gerechtigkeit auch nicht angehen. Im Kachelmann-Verfahren hat er sich strikt auf den begrenzten Auftrag beschränkt, als Psychiater die Aussagetüchtigkeit (also die Fähigkeit, Realität wahrzunehmen und zu reproduzieren) der Nebenklägerin zu untersuchen, die zwar von der Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel bejaht, von ihrem Therapeuten aber wegen einer PTBS verneint worden war. Aussagen zur Glaubhaftigkeit der Aussage hätten seinen engen Untersuchungsauftrag überschritten, und bei Überschreitung dieses Auftrags droht ein Befangenheitsantrag. Also beschränkte er sich im Verfahren darauf, die Diagnose PTBS zu verneinen, dem Therapeuten schwerwiegende Vorwürfe wegen Diagnose und Therapie zu machen, da er mangels Distanz die manipulative Potenz der Klientin nicht wahrnehme, und der Nebenklägerin volle Aussagetüchtigkeit zu bescheinigen.

Das war ein rationales Verhalten, das allerdings der totalen Selbstverleugnung bedurfte. Das aber insbesondere in Mannheim angebracht war, wo der Weltklasse-Gerichtsmediziner Prof. Dr. Brinkmann wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt wurde, weil seine Gutachten zugunsten des Angeklagten ausgefallen waren, Befangenheitsanträge gegen Mattern und Greuel, die ihre Gutachtenaufträge zulasten des Angeklagten auf peinliche Art und Weise überschritten, indes abgelehnt wurden.

Nach Abschluß des Verfahrens ist Hans-Ludwig Kröber so frei, seinen Gutachtenauftrag zu überschreiten. Und er ist wie immer rational und daher ohne Furcht vor den Attacken, die feministische Kreise und die wegen der p.c. einknickenden Mainstream-Medien zwangsläufig lostreten müssen, wenn sie sich nicht lieber in Totschweigen ergehen, was ja eine ebenso effektive Maßnahme ist. Schließlich geht es um Falschbeschuldigung durch eine Frau, die es weder statistisch noch moralisch geben darf.

Jetzt hat er sich als Insider geäußert – und anders hätte er sich, rationale Persönlichkeit, die er ist, gar nicht äußern können:

Schwierige Fälle

Prof. Hans-Ludwig Kröber

Gerichtspsychiater, muss Schwerverbrecher beurteilen

Sendung vom Freitag, 9.11. | 10.00 Uhr | SWR1 Baden-Württemberg

Warum werden Menschen zu Mördern, steckt in jedem eine Bestie? Prof. Hans-Ludwig Kröber versucht herauszufinden, was hinter den Taten steckt. Er muss auch als Gutachter vor Gericht beurteilen, ob von einem Straftäter weiterhin Gefahr ausgeht, oder ob er nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Kröber ist Psychiater und Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité.

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/nid=1895042/did=10479420/1de8pgf/index.html

Leute, SWR 1, ab Minute 17:33:

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/sdpgid=731823/nid=1895042/did=10479420/1f1245r/index.html

Klartext zum Kachelmann-Verfahren: Kröber sagte, daß Frau D. fit, intelligent und aussagetüchtig war und genau wußte, was sie sagte – das Problem an der Aussage sei vielmehr, daß sie mit den Indizien und der Spurenlage nicht zu vereinbaren gewesen sei. Und natürlich sei er der Auffassung – die sei tatsächlich vorgetragen worden! – entgegengetreten, daß eine vergewaltigte Frau über die Tat nicht berichten könne. Auf die direkte Frage, ob Frau D. gelogen habe, sagte er, daß sie seiner Meinung nach an der entscheidenden Stelle gelogen habe, und nach der gerichtlichen Vernehmung dieser Zeugin sei es allen Beteiligten klar gewesen, daß sie an verschiedensten Stellen gelogen, dabei aber einen bestimmten Kurs gefahren habe. Er habe eigentlich erwartet, daß das Gericht danach auf die Nebenklagevertretung zugehen würde mit dem Vorschlag, das Verfahren hier abzubrechen, das sei klar eine Fehlbeschuldigung, der man nicht folgen könne…
Aber das Gericht habe mit einer »kurpfälzischen Trotzigkeit« weitergemacht, weil es sich von »Auswärtigen« nicht den Lauf der Dinge habe vorschreiben lassen, womit er eher RA Schwenn als sich selber meinte.

Im Oktober 2010 also war die Sache schon klar – und nicht im Sinne eines in dubio pro reo, sondern einer erwiesenen Unschuld des Angeklagten wegen Falschbeschuldigung.

Wie ich schon sagte. Die Welt, hier speziell die Mannheimer Justiz, zwingt einen zu unnützlichen Kommentaren. Aber die Ratio und die Wahrheit erhellen doch manchmal blitzartig das rabenschwarze bis dunkelgraue Universum. Daß sich dieses Licht fortpflanze, ist mehr als nur Hoffnung. Es kann gar nicht mehr erlöschen. Da fügt sich ein Puzzlestück zum nächsten.

Update (12.11.2012):

Hans-Ludwig Kröber hat Verstärkung gewonnen – es gibt einen weiteren ideologiefreien Blick auf das emanzipatorisch verbrämte Vorhaben, Kinder frühestmöglich mehrheitlich in staatliche Kitas zu stecken. Der dänische Familientherapeut und Autor Jesper Juul hat eine Streitschrift mit dem Titel: ›Wem gehören unsere Kinder. Dem Staat, den Eltern oder sich selbst?‹ verfaßt, die in dieser Woche im Beltz Verlag, Weinheim, erscheint. Im aktuellen SPIEGEL 46/2012 von heute befindet sich ein Vorabdruck (S. 50 – 51)

Schluss mit dem Zickenkrieg!

Warum wir so heftig über die Kinderbetreuung streiten – und so wenig darüber wissen.

Von Jesper Juul

Politisches Ziel der EU und anderer politischer Organisationen wie etwa der OECD ist es heute, so viele Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren wie möglich in Tageseinrichtungen unterzubringen, was für mich einer Zwangsmaßnahme gleichkommt und mit demokratischen Gepflogenheiten nichts zu tun hat.

Die Argumentation ist eindeutig, die Absicht leicht zu durchschauen: Es geht um das politische Interesse des jeweiligen Landes, ökonomisch mit anderen Ländern Schritt zu halten und konkurrieren zu können. Weshalb es notwendig sei, dass Eltern bereits kurze Zeit nach der Geburt wieder produktiv arbeiten können und wir deshlab die Kinderbetreuung am besten gleich in eine fünfjährige Vorschulzeit umwandeln.

Er erinnert an die schlechten historischen Erfahrungen mit »Kindern im Staatsbesitz«, weist darauf hin, daß die qualitative Ausstattung von Kitas, auf die es ankomme, von der Haushaltslage abhänge und in der Entscheidungsgewalt von Politikern und Bürokraten liege, die sich für Kinder nicht interessieren. Entsprechend fehlt es an wissenschaftlichen Forschungen:

Es gibt unzählig viele Studien darüber, was die Betreuungseinrichtungen Gutes tun, und in letzter Zeit auch die eine oder andere Studie darüber, wo sie gescheitert sind. Aber es hat nie eine große Vergleichsuntersuchung gegeben, die, sagen wir, 20 000 Kinder aus beiden Gruppen [familiäre und institutionalisierte Betreuung] miteinander vergleicht. Die europäischen Länder, die zurzeit dabei sind, Millionen Kinder aus der familiären Betreuung in staatliche oder private Einrichtungen zu überführen, würden uns allen einen großen Dienst erweisen, wenn sie so schnell wie möglich diese Art von Studien in die Wege leiteten.

Und er appelliert dringend an die Mütter, sich nicht gegenseitig zu zerfleischen:

Weil uns das Wohl und die Zukunft unserer Kinder so sehr am Herzen liegen, wird die Debatte über die Kindertagesbetreuung oft schnell emotional. Vor allem Mütter verteidigen die Wahl ihrer Entscheidung, indem sie die Meinung der andersdenkenden Mütter abwerten. […] Ich möchte diese Frauen lediglich darauf hinweisen, dass sie vordergründig zwar zum Wohle ihres Kindes kämpfen, in Wirklichkeit aber schlechte Vorbilder sind, weil sie die Anderdenkenden bekriegen und behaupten, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein. […] Eure qualifizierte Stimme ist von großer Bedeutung in dieser Debatte. Aber solange ihr diesen Zickenkrieg zulasst, wird es den Politikern ein Leichtes sein, auf einem Ohr taub zu sein und ihre Beschlüsse durchzubringen.

Denjenigen von euch, die sich für eine Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung entscheiden, möchte ich empfehlen, sich in der Zusammenarbeit mit den Erziehern und den anderen Eltern mit so viel Herz und Gefühl wie möglich zu engagieren. Die Qualität der Kinderbetreuung ist zu wichtig, um sie allein den Politikern und Erziehern zu überlassen. Und ihr, die ihr das Privileg habt, eure Kinder zu Hause zu betreuen, wägt eure Beiträge in dieser Debatte sorgfältig ab, sonst werden sie als ideologisch, arrogant oder unwissend abgetan.

Zum Unfug des Betreuungsgelds, das nicht die geringsten Anreize und Steuerungseffekte auslöst, hatte ich ja auch schon meinen Senf gegeben:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/07/03/betreuungsgeld-zwischen-hammelsprung-und-bockmist/

Was Jürgen Trittin am 9.11.2012 zu diesem Thema im Bundestag absonderte, knüpft nahtlos an die Sinnfreiheit der gesamten Veranstaltung an. An der deutschen Debatte beteiligen sich nun leider nicht nur Mütter, sondern auch kinderlose Karrierefrauen, die zwar der Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Wort reden, insgeheim aber die Kinderkriegerei als selbstverschuldete Unmündigkeit betrachten. Und eben auch männliche Oberfeministen, deren Beiträge schon deshalb ›ideologisch, arrogant oder unwissend‹ daherkommen.

Michael Klein hat auf seinem Blog ›Kritische Wissenschaft‹ über den Horizont dieses Politikers eine ebenso vergnügliche wie auch ernsthafte Glosse verfaßt, die ich nur empfehlen kann:

Unsinn der Woche vom (nach eigenen Angaben) unbegabten Jürgen Trittin

November 11, 2012

http://sciencefiles.org/2012/11/11/unsinn-der-woche-vom-nach-eigenen-angaben-unbegabten-jurgen-trittin/