Politik, Medien, Volkes Stimme & die Justiz: der Versuch eines Überblicks

Nebel

 

Seit über drei Monaten habe ich keinen Blog-Artikel mehr verfaßt, obwohl das Thema, die Analyse des psychiatrischen Gutachtens von Dr. Klaus Leipziger im Verfahren gegen Gustl Mollath, keineswegs beendet ist. Spüre ich den Ursachen meiner mangelnden Konsequenz nach, so muß ich eine merkliche Unlust, mich mit diesem Gutachten zu beschäftigen, eingestehen. Sie ist, diese Arbeit, bloße Destruierung ohne konstruktiven Mehrwert. Das Gutachten ist Geschichte wie die auf ihm fußende Verurteilung. Und was im Wesentlichen aus juristischer Sicht dazu zu sagen wäre, hat Oliver García schon vor langer Zeit in aller Kürze gesagt:

http://blog.delegibus.com/2013/08/26/fall-mollath-der-schleier-ist-gelueftet/

Neben dieser Unlust war es aber auch etwas anderes, das mich von der konzentrierten Arbeit an einem Artikel abhielt. Es waren die weiteren aus dem Ruder gelaufenen Ermittlungs- und Strafverfahren, die seit Ende 2013 auf die unnützliche Kommentatorin einwirkten. Seit Januar 2014 führten sie zu über 3.500 Kommentaren auf diesem Blog, von denen gut 25 % von ihr selber stammen dürften.

Die Verfahrensstoffe mögen noch so unterschiedlich sein: es eint sie doch das Phänomen, daß medialer und politischer Overkill deren eigentliche juristische Bedeutung bis zur Unkenntlichkeit überlagern. Gemeinsam ist diesen Fällen auch, daß das Verfahren selbst, unabhängig von seinem Ausgang, die eigentliche Strafe ist. Daß mit Mitteln des Strafrechts Politik gemacht wird. Und als basso continuo erklingt in User-Kommentaren und Blogs mehrheitlich das Mißtönendste, zu dem Volkes gern kernig- rauhe Stammtischstimme fähig ist: ein ohrengellendes „Kreuziget ihn!“ aus niedrigen Beweggründen.

Nehmen wir den Fall Uli Hoeneß. Verhandelt auf Seite eins in allen Printmedien, Live-Ticker in den online-Medien, Zigtausende von dissenden anti-FC-Bayern-Leser-Kommentaren, vom Opfer auch noch wurstsemmelverwöhnte Paparazzi am Tegernsee, Ferndiagnosen von unberufenen Seelenflüsteren, die zwischen Spielsucht und Narzißmus schwankten -: alle alle engagierten sie sich, ob Sportreporter, Gerichtsberichterstatter oder Wirtschaftsjournalist; allen voran der STERN, der sich mit Journalistenstolz nach dem Präsidentensturz nun auch noch den Abschuß einer Sport- und Gesellschaftsgröße ordensmäßig an die geschwellte Brust heftet. In dieser Selbstbesoffenheit scheinen juristisch geahndete Falschinformationen nur eine Petitesse zu sein, zumal es ja noch eine zweite Instanz gibt:

28. März 2014 19:21

Zivilprozess gegen den „Stern“ 4:0 für Hoeneß

Im Strafprozess in München wurde Uli Hoeneß zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, im Zivilprozess gegen den „Stern“ bleibt der ehemalige Fußballmanager der Gewinner. Das Landgericht Hamburg verurteilt den Verlag Gruner + Jahr und einen Reporter zu einer Unterlassungserklärung in vier Punkten.

Von Hans Leyendecker

http://www.sueddeutsche.de/sport/zivilprozess-gegen-den-stern-fuer-hoeness-1.1924434

Andererseits wird jetzt deutlich, daß der vermutlich gutbezahlte STERN-Informant von der Vontobel-Bank, wahrscheinlich ein finanztechnisch eher unbeleckter System-Administrator, nur oberflächlich über die wirtschaftlichen Hintergründe der Kontenbewegungen unterrichtet war, wie man diesem klug analysierenden Artikel entnehmen kann:

Banken

Die Helfer des Uli Hoeneß

An der Zockerei des Managers waren mehrere Banken beteiligt – unter ihnen Julius Bär. So manches Rätsel scheint inzwischen gelöst. von Arne Storn

DIE ZEIT Nº 14/2014 26. März 2014  19:15 Uhr

Einmal schauen, wie der berühmteste Straftäter der Republik bald leben wird, einmal hören, welche Arbeiten auf ihn zukommen: Nächste Woche dürfen Journalisten sich ein Bild davon machen, welche Haftbedingungen Uli Hoeneß in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech erwarten. Dort muss der Ex-Präsident des FC Bayern München demnächst seine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten antreten.

Während sich die Scheinwerfer der Medien bereits auf die Zukunft richten, scheinen sich langsam ein paar Rätsel der Vergangenheit zu klären, die nach dem Urteil offen geblieben waren: Woher kam das Geld zum Beispiel? Wie konnte es sich so drastisch vermehren?

http://www.zeit.de/2014/14/uli-hoeness-zockerei-banken/komplettansicht

In all diesem Getöse wirkte die Hauptverhandlung selbst wie eine gutgeölte Inszenierung, die zu unaufwendig daherkam, um den außerprozessualen Aufwand rechtfertigen zu können. Eine notwendige Fußnote im Gesamtgeschehen, den Gesetzen der Prozeßökonomie gehorchend, einen unausgesprochenen Deal vollziehend. Ob das Urteil „gerecht“ war? Janun, das ist so wie mit dem halbleeren und dem halbvollen Glas. Zwischen der kompletten Strafbefreiung durch eine wirksame Selbstanzeige und einer ausschließlich an der Höhe der hinterzogenen Steuer orientierten Strafzumessung hat man sich auf dem kürzesten, nämlich dem halben, Weg getroffen. Und die Schlußrechnung wird ohnehin das Finanzamt Miesbach aufmachen…

Das Strafverfahren war lediglich conditio sine qua non für das Eigentliche, nämlich das wollüstige Suhlen im Schicksal des gefallenen Helden, ein antikisches Drama mühsam wiederbelebend. Ein Circus Maximus der öffentlichen Erregung. Gut 150 Reporter tummelten sich am Tag der offenen Zelle im Landsberger Gefängnis. Es blieb der ZEIT vorbehalten, beim JVA-Sightseeing sowohl mitzumischen als auch Distanz zu BILD-Reportern einzunehmen, die dort Selfies im Knastraum produzierten. Und nebenbei daran zu erinnern, daß Knast bürokratische Gewaltunterworfenheit bedeutet, die der angeblich angestrebten Resozialisierung diametral entgegenwirkt. Von der Subkultur, die im Erstverbüßer-Vollzug in Landsberg allerdings nicht sehr ausgeprägt sein dürfte, mal ganz abgesehen.

Haftstrafe Hoeneß und die JVA-Metzgerei

Kurz vor Haftantritt des früheren FC-Bayern-Präsidenten öffnet die Justizvollzugsanstalt Landsberg ihre Türen für Journalisten. Denen vergeht auf dem Rundgang das Lachen. von Georg Etscheit, Landsberg

Aktualisiert 31. März 2014  17:52 Uhr

„Die Mitnahme von Geschirr und Besteck in die Hafträume ist grundsätzlich verboten.“

„Die Spülküche ist kein Aufenthaltsraum. Nichtbeachtung wird disziplinarrechtlich geahndet.“

„Badeschlappen und Hauspantoffeln nur im Haftraum und auf dem Weg zur Dusche und zurück. Sonst ist das Tragen wegen Unfallgefahr verboten.“

„Ab Februar 2009 besteht bis auf weiteres die Möglichkeit, einmal im Monat Gebäck aus der Anstaltsbäckerei zu bestellen. Es gibt drei verschiedene Sorten.“

Es gleicht einem radikalen Akt konkreter Poesie, all die Anordnungen, Vorschriften, Erlasse und Verfügungen, die hier die Wände bedecken und die Aushängekästen füllen, unkommentiert hintereinander zu stellen.  Schnell lässt sich zumindest ansatzweise ermessen, was es bedeutet, hier in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech Tage, Monate, gar Jahre verbringen zu müssen: Wer hier einsitzt, verliert nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch, ganz allgemein gesprochen, die Verfügungsgewalt über das eigene Leben.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/jva-landsberg-gefaengnis-hoeness

Ich hätte nicht gedacht, daß ich Horst Seehofer einmal würde loben können: aber für diese Aktion tue ich es:

Am Ende der Debatte stand nach Aussage Aigners „die Bitte des Ministerpräsidenten, dass in Zukunft staatliche Stellen nicht dazu beitragen, hier Tür und Tor zu öffnen“.

Teilnehmer der Kabinettssitzung schilderten den Vorgang etwas drastischer. Seehofer sei schon „sehr, sehr sauer“ zur Tür hereingekommen und habe gleich zu Beginn der Sitzung Bausback zur Rede gestellt. Hintergrund war angeblich eine Beschwerde des FC Bayern über die Fotos und Filme sowie die Live-Reportagen von Fernsehsendern aus der Justizvollzugsanstalt. Dabei wurden nicht nur Gebäude, Gänge und der Fußballplatz der Anstalt gezeigt, sondern auch das Innenleben der Zellen. Dies wurde beim FC Bayern und dann auch vom Ministerpräsidenten offenkundig als Verletzung der Intimsphäre gewertet und soll sich künftig nicht wiederholen. Seehofer wurde mit den Worten zitiert: „Das hört sich auf!“ Bausback habe sich im Kabinett, wie es gestern hieß, mit Hinweis auf das große Medieninteresse verteidigt.

Uli Bachmaier

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Nach-Pressetermin-im-Fall-Hoeness-Seehofer-aergert-sich-ueber-JVA;art16683,8063581

Das ist allerdings auch bereits Schnee von gestern in unserer schnellebigen Welt, denn nun wird schon in eine ganz andere Richtung spekuliert:

Die Führung von 157 Reportern und Fernsehtechnikern durch die JVA Landsberg hat in der Öffentlichkeit ein geteiltes Echo gefunden. Hat Gefängnisleiterin Monika Groß den Informationsanspruch von Presse, Funk und Fernsehen übererfüllt, indem sie auch exemplarische Zellen zur Besichtigung öffnete? Wurde die Privatsphäre von Hoeneß bereits verletzt, bevor er seine Strafe überhaupt angetreten hat? Oder war alles ohnehin nur Show, weil Hoeneß gar nicht lange in Landsberg bleiben, sondern an die JVA-Außenstelle in Rothenfeld nahe Andechs am Ammersee überstellt wird?

Das glaubt ein ehemaliger Landtagsabgeordneter, der einst selbst im Polizeidienst war. Er bescheinigt Landsberg, eine „Muster-JVA zu sein, die auch vorzüglich geleitet wird“, erwartet aber die baldige Verlegung des Promi-Inhaftierten Hoeneß („Innerhalb von 24 Stunden – denn ein normaler Vollzug dürfte in der Haupteinrichtung nicht zu realisieren sein“) nach „Rothenfeld Nr. 2“. Dort finde man „wenig Gemeinsamkeiten mit der Haftanstalt für Jedermann in Landsberg. Sie verfügt über Einrichtungen und Möglichkeiten, die den gehobenen Ansprüchen ,gehobener Gäste’ entspricht. Auch der Kontakt zu den Häftlingen in der Landsberger Einrichtung und auch die Freigängermöglichkeiten sind hier den besonderen Gästen angepasst.“

http://www.merkur-online.de/sport/fc-bayern/uli-hoeness-jva-landsberg-gemueseanbau-rothenfeld-3452066.html

Voilà, für Medienfutter und Neiddebatten wird auch weiterhin gesorgt sein.

Unter umgekehrten Vorzeichen fand der Prozeß gegen Christian Wulff statt. Hier hatten die Medien das Wild bereits erlegt, und der Staatsanwaltschaft Hannover oblag die undankbare Aufgabe, ihren Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten im Nachhinein zu rechtfertigen. Mit einem in jederlei Hinsicht unproblematischen privaten Hauskredit hatte die Medienmeute unter Anführerschaft von BILD-Heidemann begonnen, nachgelegt wurde mit allerlei Verdächtigungen wie einem späteren angeblichen „Schnäppchen-Kredit“; sie machten vor dem berühmten Bobby-Car für den Sohn und Kleider-Ausleihe für die Gattin nicht halt, sogar Erfindungen wie die einer kostenlose Zur-Verfügung-Stellung eines Spezialfahrzeugs der Firma Audi zugunsten der Ehefrau dienten dem ersichtlichen Ziel, den ungeliebten Präsidenten loszuwerden. Nachdem BILD wahrheitswidrig verbreitet hatte, Präsi-Kumpel Groenewold habe versucht, in Sylt Beweismittel beiseitezuschaffen (tatsächlich hatte er sich dort nur Buchungs- und Rechnungskopien besorgt), gab es kein Halten mehr. Die Staatsanwaltschaft witterte Verdunkelungsgefahr, und wo verdunkelt wird, muß zwingend eine Straftat vorliegen.

By the way: einem BILD-Verantwortlichen wie Kai Diekmann wahre Worte auf den Anrufbeantworter zu sprechen, halte ich nicht für einen Angriff auf die Pressefreiheit, sondern für Bürgerpflicht. Und Christian Wulff ist lediglich vorzuwerfen, daß er teilweise die winselnde Diktion eines Bittstellers verwandte.

http://www.bild.de/politik/inland/wulff-kredit-affaere/das-sprach-wulff-dem-bild-chef-auf-die-mailbox-34832232.bild.html

So nahm das Verhängnis seinen Lauf. Mit Millionenaufwand und einem Heer von sich verselbstständigenden LKA-Ermittlern wurde jeder Stein umgedreht. Zwischenzeitlich leakten strafrechtlich unerhebliche Ermittlungsergebnisse an die Presse, vom zeitweise überzogenen Konto des Ministerpräsidenten bis zur verpfändeten Rolex. Der Berg kreißte, aber er gebar nur das 750-Euro-Mäuslein einer Oktoberfest-Einladung im Jahr 2008 durch Freund Groenewold. Der Komplex „Sylt“ hatte sich genauso unergiebig wie alles andere auch erwiesen, das bereits geräuschlos von den Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Berlin eingestellt worden war. Da man sich als Staatsanwaltschaft ja sonst nichts gönnt, leistete man sich jedenfalls Starfotos der wackeren Ankläger, die Generalstaatsanwalt Frank Lüttig, von Wulffs Intim-Parteifeind Bernd Busemann ernannt, als Kanonenfutter an die unhaltbare Front schickte, während der General selbst die Vorverurteilungs-Werbetrommel rührte.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22924&article_id=119405&_psmand=165

[Fotos links unten]

Generalstaatsanwalt verteidigt Verfahren

Beweise sind „sehr stark“: Wulff-Anklage wegen Bestechlichkeit

Samstag, 20.04.2013, 10:03

In die Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat sich nun auch Generalstaatsanwalt Frank Lüttig eingeschaltet. Die Beweise gegen Wulff seien „sehr stark“, sagte er dem FOCUS. Außerdem verteidigte er die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Hannover gegen Kritik.

http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/generalstaatsanwalt-verteidigt-verfahren-beweise-sind-sehr-stark-wulff-anklage-wegen-bestechlichkeit_aid_966243.html

Es kam, wie es kommen mußte: die Hauptverhandlung ergab Nullkommanichts für eine durch das Landgericht Hanover bereits im Eröffnungsbeschluß von der angeklagten Bestechlichkeit heruntergezonte Vorteilsnahme; begann die Hauptverhandlung zunächst sachlich, entwickelte sie sich zunehmend zur Farce und endete als das Trauerspiel eines realitätsblinden Oberstaatsanwalts, der sich zuletzt sogar seiner Pflicht entzog, ein Plädoyer zu halten – stattdessen stellte er weitere sinnlose Beweisanträge. Der Freispruch vom 27.2.2014 folgte auf dem Fuße, ebenso die von Generalstaatsanwalt Lüttig bereits im Vorfeld angekündigte Revision.

Freispruch im Korruptionsprozess: Die gerettete Ehre des Christian Wulff

Von Gisela Friedrichsen, Hannover

Der Freispruch für Christian Wulff war zugleich Kritik an den Anklägern. Sie hätten eine eindrucksvolle Indizienkette präsentiert, doch entlastende Faktoren nicht gewürdigt und letztlich keine Beweise für ein Vergehen geliefert – dies sagte Richter Rosenow in der Urteilsbegründung.

[…]

Dann befasste sich das Gericht mit den Anklagepunkten, von denen die Staatsanwaltschaft – ohne sie beweisen zu können – nicht lassen wollte.

  • Die Kammer habe nicht feststellen können, ob Wulff am Abend des 26. September 2008 im Restaurant Trader Vics, einem Lokal im Keller des Hotels Bayerischer Hof in München an einem von Groenewold bezahlten Abendessen teilgenommen habe.

  • Sie habe auch nicht feststellen können, ob Wulff überhaupt gemerkt habe, dass Groenewold einen Teil der Wulffschen Hotelkosten übernahm.

  • Es gebe auch keinen Beleg dafür, dass er Groenewold nicht die Babysitter-Kosten in bar zurückgab, als er bemerkte, dass die auf seiner eigenen Rechnung fehlten.

  • Eine unter Juristen sogenannte „Unrechtsvereinbarung“ (nach dem Motto: Ich gebe dir etwas, damit du mir dann dafür einen Gefallen tust) habe man auch nicht feststellen können.

Die Angaben der Angeklagten, so Rosenow, seien „im Kern“ nicht widerlegbar. Für eine Verurteilung reiche es nicht aus, wenn ein Geschehen „möglich“ gewesen wäre, Handlungsalternativen aber auch denkbar seien. Die Staatsanwaltschaft habe eine Indizienkette geknüpft, die „auf den ersten Blick in dieser Zusammenballung ihre Wirkung nicht verfehlt“, so der Vorsitzende. Aber bei näherer Betrachtung, in der Gesamtschau, gebe es eben auch eine ganze Reihe entlastender Gesichtspunkte. „Bei dieser Ausgangssituation hätte es schon sehr handfester Beweise bedurft“, sagte Rosenow, „die hat man hier nicht.“ Die Abläufe „könnten so gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft annimmt. Aber es könnte auch anders gewesen sein.“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/die-gerettete-ehre-des-christian-wulff-a-956089.html

Die Sache wird enden wie das Kachelmann-Verfahren: eine maßlose Staatsanwaltschaft wird nach Lektüre der schriftlichen Urteilsgründe kapitulieren und die Revision zurücknehmen.

Bleiben wir zunächst bei der politisierten Staatsanwaltschaft Hannover, die mit dem Anfangsverdacht so ihre Probleme hat. Wenden wir uns also dem krassen Nicht-Fall Sebastian Edathy zu.

Man weiß gar nicht, wo man zuerst anfangen soll. Bei einem schlingernden BKA, das einerseits sehr früh auf die kanadischen Daten von Azovfilms des Brian Way aus der Operation „Spade“ reagiert, die aus unerfindlichen Gründen beim BKA als Operation „Selm“ firmiert. Das andererseits sehr viel sehr lange liegen läßt und angeblich erst am 15.10.2013 durch das Polizeipräsidium in Nienburg darüber informiert wird, daß einer der Besteller der selbst vorsortierten strafrechtlich unbedenklichen Fotos und Filme der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy sei. Desjenigen Abgeordneten, der seit Ende Januar 2012 als Vorsitzender des NSU-Ausschusses dem BKA und dessen Freunden vom Bundesverfassungsschutz Feuer unter dem Hintern machte. Muß eigentlich eine strafrechtlich nicht relevante Tatsache durch den BKA-Chef Ziercke zwingend dem bekannt schwatzhaften Politikbetrieb gemeldet werden? Was soll der denn damit anfangen?

Ziercke tut es jedenfalls, er meldet diese strafrechtlich irrelevante Erkenntnis zunächst an den Staatssekretär des Innern, Fritsche, jener an seinen Minister-Chef Friedrich, der sich gerade in Koalitionsverhandlungen mit der SPD befindet. Und daß die den aufstrebenden NSU-Untersuchungsausschuß-Star Edathy in ein Regierungs- oder Koalitionsamt befördern könnte, muß im Interesse auch der CDU verhindert werden. Partei, Regierung und Staat sind ja irgendwie identisch, alle drei müssen vor Schaden bewahrt werden, und so landet die Stille Post rechtswidrigerweise via Friedrich beim SPD-Chef Gabriel, der tratscht die wie auch immer mittlerweile deformierte Information an den Fraktionsvorsitzenden Steinmeier weiter, der an den Fraktionsgeschäftsführer Oppermann und letzterer schließlich an seine Nachfolgerin im Amt. Und nun schließt sich der Kreis, denn SPD-Oppermann ruft bei SPD-Ziercke an und erkundigt sich, was an der Sache dran sei. Vielsagendes Schweigen soll, so seine zweite Version des Telefonats, ertönt sein, und daraufhin weiß Oppermann, was zu tun ist, nämlich größtmögliche Distanz zum verdienten Parteifreund einzunehmen. Indem er, als alles publik geworden ist, am 11.2.2014 vollmundig erklärt:

SPD-Politiker Edathy

Oppermann fordert schnelle Klärung

Der SPD-Fraktionschef drängt die Staatsanwaltschaft, die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy schnell aufzuklären. Sie wögen „ungeheuer schwer“.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-02/thomas-oppermann-sebastian-edathy-ermittlungen

Dabei ist er ja eigentlich darüber informiert worden, daß strafrechtlich inkriminierende Bestellungen gar nicht vorliegen, und als Jurist müßte ihm schwanen, daß die Staatsanwaltschaft Hannover ohne einen validen Anfangsverdacht zugeschlagen hatte, wie der VorsRBGH Prof. Thomas Fischer in der ZEIT fulminant dargelegt hat:

Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy

Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet –Einspruch eines Bundesrichters von Thomas Fischer

http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy

Aber Juristen, die zu Politikern mutieren, vergessen gern ihre nutzlos gewordene Ausbildung.

Nach dreimonatigem ergebnislosen Grübelns, ob die bloßen FKK-Filme nicht vielleicht doch irgendwie den Pornographie-Tatbestand erfüllen könnten – während dieser Zeit haben die kanadischen Behörden eine große und eher verschleiernde als wahrheitsgemäße Pressekonferenz über ihren Fall abgehalten, der betroffene Besteller Edathy hatte zwei Mal das kooperative Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht, die wahrheitswidrig so tat, als ob sie gar nicht wisse, was er wolle – bejahte sie ganz plötzlich einen Tatverdacht (denn wer harmlose Sachen hat, hat nach „kriminalistischer Erfahrung“ auch schlimmere). Einen Tag zuvor hatte Sebastian Edathy, der genugsam gewarnt und seit Anfang Januar krankgeschrieben war, notariell auf sein Bundestagsmandat verzichtet. So stellt er die Sachlage, im Einklang mit den bekanntgewordenen Tatsachen, in einem hochnotpeinlich geführten Verhör durch die inquisitorisch agierenden SPIEGEL-Redakteure Medick und Nelles dar, in einem am 17.3.2014 veröffentlichten Interview:

Edathy: Die Seite Azov Films ist vor einigen Jahren vom Netz gegangen. Man konnte damals durch eine einfache Internetrecherche feststellen, dass die kanadischen Behörden, die die Seite jahrelang nicht beanstandet hatten, ihre Position verändert hatten. Es sind daraufhin Maßnahmen in den USA und in Kanada erfolgt. Im Laufe des vergangenen Novembers gab es entsprechende Medienberichte in Deutschland, auf die ich aufmerksam wurde.

SPIEGEL: Es gibt den Verdacht, Sie hätten einen Tippgeber gehabt. Informiert waren nach eigenen Angaben in der SPD-Spitze Parteichef Gabriel, Frank-Walter Steinmeier, Thomas Oppermann und Christine Lambrecht. Haben Sie mit einer dieser Personen über den Fall gesprochen?

Edathy: Nein.

SPIEGEL: Haben Sie mit dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich darüber gesprochen, der ebenfalls frühzeitig informiert war?

Edathy: Nein.

SPIEGEL: Haben Sie mit Mitarbeitern des Bundeskriminalamts oder anderer Sicherheitsbehörden darüber gesprochen?

Edathy: Nein.

SPIEGEL: Sie legten am 7. Februar Ihr Mandat nieder. Etwa zur gleichen Zeit wollte die Staatsanwaltschaft den Bundestagspräsidenten über den Plan informieren, gegen Sie zu ermitteln. Auch da besteht der Verdacht, Sie seien gewarnt worden.

Edathy: Ich konnte zwischen November 2013 und Anfang Februar 2014 nicht wissen, ob und in welcher Form tatsächlich staatsanwaltschaftliche Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Das war eine psychisch sehr belastende Situation. Ich habe mir diese innere Anspannung nicht länger zumuten wollen. Deswegen habe ich das Mandat vorsorglich abgegeben. Das habe ich am 6. Februar gegenüber einem Notar getan, der Termin war bereits Tage zuvor vereinbart worden, ohne Kenntnis davon gehabt zu haben, dass am selben Tag ein Brief der Staatsanwaltschaft auf dem Weg nach Berlin sein würde. Von dem habe ich erst am 10. Februar durch die Staatsanwaltschaft selber erfahren.

SPIEGEL: Warum haben Sie nicht schon im November oder Dezember Ihr Mandat zurückgegeben?

Edathy: Ich bin bis Ende Januar optimistisch gewesen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft, wie andere Staatsanwaltschaften in vergleichbaren Fällen, ohne Anhaltspunkte für strafbares Verhalten auch, von Aktivitäten absehen würde. Ich hatte ihr ja frühzeitig über meinen Anwalt Kooperationsbereitschaft signalisiert. Dann aber wurde die Unsicherheit mir schlicht zu groß. Und es gab zeitgleich im Internet Berichte über andere Hausdurchsuchungen. Ich habe dann für mich eine politische Konsequenz gezogen. Meine Hoffnung war, dass mögliche Ermittlungen mit geringerer Wahrscheinlichkeit öffentlich werden würden, wenn ich nicht mehr Abgeordneter bin. Das hat, muss man wohl feststellen, nicht funktioniert.

[SPIEGEL 12/2014, S. 25]

Das alles hat ihm natürlich nichts genutzt, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover am 14.2.2014 eine über einstündige Pressekonferenz zur Rechtfertigung ihres rechtswidrig geschöpften Anfangsverdachts abgehalten und dabei massiv Edathys Persönlichkeitsrechte verletzt hatte. Wer das System kennt, wird nicht mit einem Erfolg der hiergegen gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde Edathys rechnen, obwohl sie begründet ist.

http://www.youtube.com/watch?v=l8-O5uot-Yk

Sein bürgerlicher Tod ist bei der voraussichtlichen Einstellung des Verfahrens eingepreist, was LOStA Fröhlich nicht weiter kümmert. Der schon bekannte GStA Frank Lüttig hält die Hand über ihn, die grüne Justizministerin muß ihn decken, damit sie als Grüne nicht selbst unter Pädophilie-Verharmlosungsverdacht gerät, und die Medien interessiert der Rechtsstaat schlichtweg gar nicht, weil es ihnen auf ihrem falschen Trip allein darum geht, eine politische Seilschaft auszumachen, die Edathy gewarnt haben könnte. Dabei überhören sie geflissentlich, daß LOStA Fröhlich das mediale Gerücht, Edathy habe Festplatten zerstört, diskret widerlegt hat. Man habe Krümel gefunden, die man daraufhin untersuchen müsse, ob sie zu einer Festplatte gehört haben könnten. Ahja.

Der Diebstahl seines Laptops vom 31.1.2014: hochverdächtig. So geht das fort und fort in den Medien und bei ihren Leser-Kommentatoren, die ihr Unwert-Urteil längst gesprochen haben. Aber da alle genau wissen, daß strafrechtlich nichts zu machen ist, setzt sich die Verurteilung auf der moralischen Ebene fort: wer bei einem „Kinderporno-Ring“ bestellt, muß damit rechnen, daß die Kinder, die in harmlosen FKK-Filmen mitwirken, für härtere Produktionen mißbraucht werden.

Auch dieser Vorwurf geht an der Realität vorbei. Azovfilms war eine legale Plattform, die jahrelang unbehelligt existierte und florierte, bis die kanadischen Behörden entdeckten, daß der Betreiber Brian Way daneben auch eine anonyme Seite mit Kinderpornographie betrieb, persönlich eine riesige Menge an kinderpornographischem Material besaß und daß einige der auch über die legale Seite vertriebenen Filme sexuelle Handlungen zeigten.

Wie die legale Seite von Azovfilms tatsächlich aufgebaut war, läßt sich eher zufällig diesem Bericht entnehmen, in dem es um einen Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern geht, der im Zuge der Edathy-Berichterstattung als Kollateralschaden ebenfalls, wenn auch noch anonym, ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wurde:

Obwohl der Beamte nur auf der Liste derjenigen stand, die kein strafrechtlich relevantes Material bestellt hatten, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Die Auswertung der sichergestellten Materialen – darunter Computer-Festplatten und Kontoauszüge – ergab zunächst nichts, was den Verdacht pädophiler Neigungen hätte erhärten können.

Auch die meisten der beim kanadischen Azov-Versand zwischen 2005 und 2008 bestellten Filme hatten mit Kinderpornografie oder Pädophilie angeblich nichts zu tun. Es seien Klassiker der Kinogeschichte darunter gewesen – und Filme, die auf internationalen und nationalen Festspielen gezeigt oder prämiert worden waren. Zwei Werke auf der Liste aber seien „nicht als künstlerisch zu bezeichnen“, wie es in Ermittlerkreisen heißt. Der Beamte soll ausgesagt haben, er habe diese Filme weder gesehen, noch bestellt.

Einstellung des Verfahrens gilt als wahrscheinlich

Auf den kanadischen Filmversand sei er demnach gestoßen, nachdem er in Internet-Suchmaschinen die Titel der ihn interessierenden Filme eingegeben habe. Nichts auf den dann aufgerufenen Webseiten sei ihm schmuddelig oder anderweitig verdächtig vorgekommen. In Justizkreisen gilt eine baldige Einstellung des Verfahrens, mangels hinreichenden Tatverdachts, als wahrscheinlich.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/edathy-affaere-polizist-aus-meck-pomm-auf-kinderporno-kundenliste-a-962095.html

Rechtswidrige Hausdurchsuchungen scheinen in Deutschland mithin üblich geworden zu sein. Das Landgericht Hannover hat am 1.4.2014 Edathys Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß verworfen.

http://www.n-tv.de/politik/Edathy-scheitert-mit-Beschwerde-article12606881.html

Ganz offensichtlich muß das BVerfG die seinerzeit von Verfassungsrichter a. D. Mellinghoff angestoßene Serie der Aufhebungen derartiger Durchsuchungsbeschlüsse dringend fortsetzen, wie zuletzt am 13.3.2014 geschehen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140313_2bvr097412.html

Denn es wachsen immer wieder neue Richtergenerationen heran, die dahingehend erzogen werden müssen, unsittliche Anträge der Staatsanwaltschaft nicht wegen Arbeitsüberlastung oder fehlender Distanz zur Staatsanwaltschaft mehr oder weniger prüfungslos durchzuwinken. Der Begriff „Richtervorbehalt“ hatte mal einen bedeutsamen Klang. Heute kommt einem eher eher die Assoziation von Schall und Rauch in den Sinn.

Wie immer in derlei moralisierender Skandalisierungsatmosphäre – niemand empört sich über ausgebeutete rumänische Bauarbeiter, selbst wenn ihnen der Lohn vorenthalten wird oder sie Opfer von Arbeitsunfällen werden, viele aber, wenn es um Kinder und deren Persönlichkeitsrechte geht, selbst wenn sie von ihren eigenen Eltern, der Globalisierung sei dank, verkauft werden – wird plötzlich eine strafrechtliche Regelungslücke entdeckt, die zu schließen sei. Daß in einem Rechtsstaat das Schwert des Strafrechts stets nur das letzte Mittel ist, um unliebsames Verhalten abzustellen, gerät in diesem Sog der öffentlichen Empörung unter die Räder. Ebenso die rechtsstaatliche Voraussetzung, daß es um rationale Strafzwecke gehen muß. Politiker sind offenbar, parteiübergreifend, Populisten und keine Rechtsstaatler. Zu der geplanten Strafvorschrift des Verbots eines kommerziellen Handels von FKK-Bildern und Filmen lasse ich daher eine Strafrechtlerin zu Wort kommen.

Der Fall Edathy

Schutzlos?

19.03.2014  ·  Nacktfotos von Kindern: Der Gesetzgeber sollte aus dem Fall Edathy keine vorschnellen Schlüsse ziehen.

Von Tatjana Hörnle

Welche kriminalpolitischen Forderungen sind aus den Diskussionen zu ziehen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sebastian Edathy entstanden? Für Verfahrensrecht und Medienethik drängt sich eine Folgerung auf: Presse und Justizbehörden sollten vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen (solange es Vermutungen, aber keine Nachweise gibt) auf keinen Fall die Namen von Beschuldigten nennen. Im Hinblick auf das materielle Strafrecht steht die Frage im Raum, ob es bei Straftatbeständen Änderungsbedarf gibt. In Meinungsäußerungen war oft zu lesen und zu hören, dass die Strafnormen gegen Kinderpornographie erweitert werden sollten. Der Bundesjustizminister hat umgehend auf öffentliche Empörung reagiert, indem er einen Gesetzentwurf ankündigte, der den gewerbsmäßigen Handel mit Bildern, die Kinder nackt zeigen, unter Strafe stellen soll. Die Schnelligkeit solcher Reaktionen ist politisch nachvollziehbar. Sie ist aber auch Anlass für Warnungen: Der Qualität eines Rechtssystems ist es nicht zuträglich, wenn Kriminalpolitik vorwiegend oder gar ausschließlich in reaktiver Weise am Tagesaktuellen ausgerichtet wird. Zu bedenken ist, dass es in hohem Maße zufallsabhängig ist, auf welchen Einzelfall sich der Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit gerade richtet.

Nacktaufnahmen von Kindern sind keine Kinderpornographie. Kennzeichen pornographischer Schriften ist, dass diese sexuelle Handlungen zeigen (so § 184b Abs. 1 StGB) – die Betonung liegt auf Handlungen. Die Porträtaufnahme eines nackten Körpers oder die Aufnahme von unbekleideten Kindern am Strand, beim Spielen und so weiter ist keine pornographische Schrift.

[…]

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/nacktfotos-von-kindern-12854284.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Kehren wir zurück nach Bayern, wo der Fall Cornelius Gurlitt langsam aber sicher die Absurdität offenbart, die ihn gebar. Bei einer Zugfahrt von Zürich nach München wird im September 2010 ein älterer Herr kontrolliert, der sich mit seinem österreichischen Paß (Wohnsitz Salzburg) ausweist und erklärt, daß er nichts anzumelden habe. Da er einen nervösen Eindruck macht, wird er durchsucht (im Umgang mit Zollbeamten sei also eine gewisse Chuzpe empfohlen), man findet 9.000,- Euro, die tatsächlich unterhalb der meldepflichtigen Grenze liegen. Gurlitt teilt mit:

Das Geld stamme von Bilderverkäufen, die sein Vater während der NS-Zeit mit dem Berner Auktionshaus Kornfeld getätigt habe.

[FOCUS 14/2014, 31.3.2014, S. 45]

Jetzt nehmen wir mal dem FOCUS, der in aller Selbstverständlichkeit, Steuergeheimnis hin, Steuergeheimnis her, strafbare Durchstechereien im Interesse der Strafverfolgungsbehörden an die Presse sind mittlerweile an der Tagesordnung, in demselben Artikel behauptet, „FOCUS konnte erstmals die wichtigsten Ermittlungsakten einsehen“, ab, daß er jene Akten auch lesen kann und daß die zitierte Wiedergabe zutreffend ist. Mit dieser Erklärung Gurlitts gegenüber den Zollbeamten hätte die Sache erledigt sein können, wenn nicht müssen.

Genau an dieser Stelle gibt es ein missing link. War bereits die Kontrolle kein zufälliges Ereignis? Was genau animierte die Zollbeamten, nach diesem banalen Ereignis in Vorermittlungen einzutreten? Ein naheliegender Verdacht wäre die Vermutung eines schweizerischen Schwarzgeldkontos gewesen, dessen Kapitalerträge nicht versteuert werden. Zur Verfolgung dieses Vorwurfs wäre aber weder der Zoll noch die Staatsanwaltschaft Augsburg zuständig gewesen, sondern die für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständige Staatsanwaltschaft. Nun war Cornelius Gurlitt in München zwar nicht gemeldet, bezahlte dort aber, was leicht zu überprüfen war, die Grundsteuer für seine dort gelegene Eigentumswohnung. Sonstige leicht zu ermittelnde Datenspuren – Krankenkasse, Rentenversicherung, Steuernummer – hatte er nicht hinterlassen. Völlig unbekannt war zudem, ob der ältere Herr mit zwei Staatsbürgerschaften und angemeldetem Wohnsitz in Salzburg überhaupt in Deutschland einkommensteuerpflichtig war.

Offenbar stieß man im Internet auf seinen Vater Hildebrand Gurlitt, den schillernden Kunsthändler, und ließ der Phantasie auf der Suche nach einem zuständigkeitsbegründendem Delikt freien Lauf. Denn schon im Dezember 2010 kam es zu einem aufschlußreichen Rechtshilfeersuchen an die Schweiz.

In einem Rechtshilfe-Antrag an die Schweiz vom 17. Dezember 2010 äußerten deutsche Ermittler den Verdacht, Gurlitt verfüge in der Schweiz über weitere Vermögenswerte. Es könnten sich rechtswidrig entzogene Kunst- und Kulturgüter in seinem Besitz befinden. Gurlitt bestreite seinen Lebensunterhalt, so vermuteten die Fahnder, zum großen Teil mit Geld, das er aus der Schweiz hole, oder mit „aktuell durchgeführten Verkäufen von Kunstgegenständen in der Schweiz und in Deutschland“. Die Fahnder gehen davon aus, dass Gurlitt „sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart Kunstgegenstände, die in der Schweiz lagerten bzw. lagern, entgegen zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften aus der Schweiz einführte oder einführen ließ, um diese dann innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verkaufen.“

[wie vor, S. 45f.]

Diese Konstruktion wies den zusätzlichen Charme auf, daß die Schweiz, anders als bei bloßer Steuerverkürzung, Rechtshilfe leistet. Insoweit gleichen sich die Fälle Edathy und Gurlitt: ein Anfangsverdacht ist schnell gezimmert, man muß lediglich über kriminalistische Erfahrung, unbekümmerte Vermutungsfähigkeit und ansprechende Formulierungskunst („ist davon auszugehen“) verfügen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die dieses Verfahren am 20.5.2011 übernahm, gebietet idealerweise auch über die entgegengesetzten Fähigkeiten, die es erlauben, auf die wohlbegründete Strafanzeige Gustl Mollaths wegen Freiheitsberaubung gegen einen Amtsrichter und einen Psychiater in Augen-zu-und-durch-Manier einen Anfangsverdacht abzulehnen. So bleibt sie stets „Herrin des Verfahrens“.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Bezeichnenderweise teilt der FOCUS nicht mit, was denn aus diesem uralten Rechtshilfebegehren geworden ist. Kein Wunder, lautet doch der reißerische Titel des Artikels von Krischer/Röll/Spilcker:

Schatz in der Schweiz?

Im Fall Gurlitt wissen die Fahnder von Schließfächern in Zürich. Dort vermuten sie neben Geldvermögen ein Versteck für weitere Kunstwerke

[wie vor, S. 44]

Gurlitts PR-Mann – ja, so etwas braucht ein an die Öffentlichkeit gezerrter „Beschuldigter“, der von der Presse der Presse zum Fraß vorgeworfen wird – Stephan Holzinger winkt per Twitter müde ab:

@promi24 Nein. Kalter Kaffee. Längst von CH-Behörden geprüft. Es gab solche Fächer, aber sie enthielten weder Geld noch Bilder #Gurlitt
Stephan Holzinger (@Holzinger_Assoc) March 30, 2014

Seit dem 4.11.2013 überlagert das vom FOCUS ausgelöste internationale mediale Treiben um den „Nazi-Schatz“ das eigentliche Ermittlungsverfahren, das seit zwei Jahren auf der Stelle zu treten scheint. Warum sollte jemand, der in der EU, nämlich in Österreich und in Deutschland, über umfangreiche Kunstsammlungen verfügt, nun ausgerechnet aus der Schweiz Waren zum Verkauf einführen? Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf die eher fernliegende Idee, Cornelius Gurlitt sei ein gewerblicher Kunsthändler, der daher in Deutschland, tatsächlicher Lebensmittelpunkt erst seit 2011, einkommensteuerpflichtig sei? Welche zivilrechtlichen Subsumtionen mögen zu dem nachträglichen Vorwurf von noch zu konkretisierenden Unterschlagungen geführt haben, der die Auftragsvergabe von Provenienzforschung begründete?

c) Unterschlagung

Die Staatsanwaltschaft geht ferner für einzelne Kunstwerke von dem Vorwurf der Unterschlagung (§ 246 StGB) aus. Dem liegt die Annahme zugrunde, bereits der Vater von Cornelius Gurlitt, Dr. Hildebrandt Gurlitt, habe beim Erwerb der Kunstwerke in der NS-Zeit aus Rechtsgründen nicht wirksam Eigentum daran erlangt. Deshalb habe Cornelius Gurlitt auf dem Wege der Erbfolge ebenfalls kein wirksames Eigentum daran erlangen können, weshalb es sich für ihn rechtlich um fremde Gegenstände handele. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Herr Gurlitt sich dieser Umstände auch bewusst war. Die eigentliche Unterschlagungshandlung sieht die Staatsanwaltschaften in dem Angebot dieser Bilder zum Verkauf an ein Auktionshaus. Herr Gurlitt bestreitet diesen Vorwurf; auch die Verteidigung hält ihn für unbegründet.

http://www.gurlitt.info/de/strafrecht.html

Wie im Fall Edathy überlagert die moralische Frage, wie mit Raubkunst umzugehen sei, wenn es keine Rechtsansprüche auf Herausgabe mehr gibt, die rechtliche, wie in einem Rechtsstaat mit Anfangsverdacht, Beschlagnahme, Ermittlungen und deren Öffentlichmachung umzugehen ist. Während der Staatsanwaltschaft Hannover zu Unrecht vorgeworfen wird, sie habe den Anfangsverdacht um drei Monate zu spät gefaßt (tatsächlich hätte sie ihn ablehnen müssen), wird der Staatsanwaltschaft Augsburg fälschlicherweise zur Last gelegt, sie hätte die Provenienzforschung offensiver und öffentlich betreiben sollen (dabei hätte sie die Bilder gar nicht erst sicherstellen dürfen). Und selbstverständlich tut sich auch im Fall Gurlitt eine Regelungslücke auf, die Bayerns Justizminister Prof. Bausback mit einem hastig zusammengeschusterten Gesetzesentwurf schließen wollte: dieser hätte nicht nur das gesamte BGB umgekrempelt, denn um Kulturgut-Rückgewährung ging es nur in der Gesetzesüberschrift, sondern auch im konkreten Fall Gurlitt nichts genutzt. Der Entwurf ist am 14.3.2014 kurzerhand vom Bundesrat versenkt worden und lebt als unverbindliche Prüfempfehlung an die Bundesregierung unter Beteuerung hehrer und weniger hehrer Absichten fort. Denn nun reihen sich auch die öffentlichen Museen unter die NS-Opfer ein und begehren die ihnen vom Nazi-Staat „geraubte“ „entartete Kunst“ zurück.

http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/kulturgut_rs.pdf

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/94-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Es blieb dem Betreuer des überforderten und herzkranken Cornelius Gurlitt vorbehalten, ein schlagkräftiges Team von Anwälten und einem PR-Fachmann zu bilden, das die amorphe Struktur des öffentlichen Diskurses kanalisierte und die ruinierte Reputation und Existenz des Mandanten, der bestensfalls als „Sonderling“ und „komischer Kauz“, schlimmstenfalls als „Messie“ und „Hüter des Nazi-Schatzes“ durch den Blätterwald getrieben wurde, wiederherstellte. Zweigleisigkeit, Trennung und Transparenz kennzeichnen das Konzept.

Pressemitteilung

Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluss des Augsburger Amtsgerichts eingereicht – Cornelius Gurlitt weiterhin dialogbereit und sich seiner moralischen Verantwortung bewusst

München, 19.02.2014. Die Strafverteidiger von Cornelius Gurlitt, Professor Dr. Tido Park und Derek Setz, haben am 14.02.2014 beim Amtsgericht Augsburg auf Grundlage des Paragrafen 304 Strafprozessordnung (StPO) Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 23.09.2011 (Az. 61 Gs 5213/11) eingelegt.

Mit dieser Beschwerde ist der Antrag verbunden, den damals ergangenen Beschluss und die auf seiner Grundlage erfolgte Beschlagnahme aufzuheben.

„Herr Gurlitt und ebenso seine Verteidigung sind sich der moralischen Dimension dieses Falls durchaus bewusst. Das Strafverfahren ist jedoch nicht der richtige Ort für moralische Kategorien“ betont Tido Park. Sein Kollege Derek Setz ergänzt: „Wir haben vor dem Hintergrund des immensen öffentlichen Interesses und der politischen Debatten eine begründete Sorge um die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens.“

Die Beschlagnahmeanordnung war mit dem Verdacht der Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung begründet worden, der aus Sicht der Verteidigung nicht gerechtfertigt ist.

Die ausführlich begründete, 45 Seiten umfassende Beschwerde stützt sich unter anderem auf formelle Mängel des damaligen Gerichtsbeschlusses und die mangelnde Verdachtsgrundlage. Des Weiteren wird bemängelt, dass eine Beweisrelevanz der beschlagnahmten Bilder für den Vorwurf der Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung nicht ersichtlich ist und die Beschlagnahme der gesamten Sammlung gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt. Dies wiegt nach Ansicht der Verteidigung besonders schwer.

Cornelius Gurlitt weiterhin dialogbereit und sich seiner moralischen Verantwortung bewusst

Obwohl Cornelius Gurlitt selbst in keiner Weise an möglicherweise fragwürdigen Erwerbsvorgängen beteiligt war, empfindet er eine starke moralische Verantwortung. Er strebt deshalb nach wie vor freiwillig und in eigener Verantwortung einvernehmliche Lösungen mit privaten Anspruchstellern bei Kunstgegenständen an, deren Herkunft möglicherweise problematisch ist.

„Gleichwohl ist die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme des Schwabinger Teils seiner Sammlung für Cornelius Gurlitt insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil in einem Strafverfahren Recht und Moral strikt zu trennen sind und ein Strafverfahren auch nicht dazu zweckentfremdet werden darf, Restitutionsansprüche zu klären“ erläutert Tido Park.

http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-19-02-2014.html

Mit der Beschwerde gegen einen dürren zweiseitigen Beschluß des Amtsgerichts Augsburg – in der SÜDDEUTSCHEN vom 27.3.2014, S. 3, wird sie von den Autoren Leyendecker, Mascolo und Häntzschel als „kleines Kunstwerk dieser juristischen Sparte“ bezeichnet und eingeschätzt, „sie könnte selbst Bundesrichtern etwas abverlangen“ – soll Klarheit in strafrechtlicher Hinsicht erreicht werden. Mit der bevorstehenden Rückgabe des wertvollen Matisse-Gemäldes „Die Sitzende“ an die Erbinnen des beraubten Kunsthändlers Paul Rosenberg ein Zeichen des guten Willens gesetzt werden:

Beitrag vom 27.03.2014

Gurlitt Ein möglicherweise beispielhafter Schritt

Von Stefan Koldehoff

In Salzburg sind wieder neue Bilder der Sammlung von Cornelius Gurlitt gefunden worden. Er hat angekündigt, alle Werke auf ihre Herkunft hin untersuchen zu lassen und sie ihren legitimen Besitzern zurückzugeben. Das könnte Vorbild für private und öffentliche Besitzer von NS-Raubkunst sein, sich dem anzuschließen, kommentiert Stefan Koldehoff im Deutschlandfunk.

[…]

Während bei der Staatsanwaltschaft und bei den kunsthistorischen Erfüllungsgehilfen der eigens eingerichteten „Taskforce“ seit Monaten Funkstille herrscht, werden Cornelius Gurlitt und seine Anwälte nun aktiv: Sie kündigen die Rückgabe eines ersten Bildes von Matisse an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg an. Weitere sollen folgen: Man sei sich der historischen und moralischen Verpflichtung bewusst, heißt es. Und Gurlitt will alle in Salzburg gefundenen Bilder auf deren Herkunft hin untersuchen – und jene ebenfalls restituieren, die auch zwischen ’33 und ’45 ihren legitimen Besitzern abgepresst oder gestohlen wurden. Sollten sie diese Ankündigungen tatsächlich umsetzen, wäre damit ein Beispiel gegeben, dem sich viele private und öffentliche Besitzer von NS-Raubkunst anschließen sollten.

http://www.deutschlandfunk.de/gurlitt-ein-moeglicherweise-beispielhafter-schritt.720.de.html?dram:article_id=281375

Zum Transparenz-Angebot gehört es auch, ausgewählten Journalisten, sogar einer heftigen Kritikerin wie Ira Mazzoni, einen Blick auf die in einem gesicherten Depot in Österreich lagernden Bilder aus dem Salzburger Haus werfen zu lassen:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/fall-gurlitt-gefangene-der-geschichte-1.1922658

Mittlerweile bietet glücklicherweise die Justiz in zweiter Instanz Schutz vor den gewohnheitsmäßigen Verletzern der Privatsphäre von der BILD-Zeitung, die sich hier als Doppel-Agentin für mögliche Anspruchsteller einerseits, als Auflagen-Optimiererin andererseits inszenieren wollte:

München, 28. März 2014

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

– Pressemitteilung –

Schwabinger Kunstfund: kein Auskunftsanspruch der Presse

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 27. März 2014 einen presserechtlichen Auskunftsanspruch abgelehnt, mit dem der Freistaat Bayern im gerichtlichen Eilverfahren zur Auskunft über alle im Zusammenhang mit dem Schwabinger Kunstfund beschlagnahmten Kunstwerke verpflichtet werden sollte.

Ein Journalist einer deutschen Tageszeitung begehrte vom Freistaat Bayern im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Auskunft über alle in der Münchener Wohnung eines Kunstsammlers aufgefundenen und beschlagnahmten Kunstwerke und zu den bisherigen Bemühungen des Freistaats Bayern um Aufklärung der Eigentumsverhältnisse an diesen Werken. Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hatte der Journalist im Wesentlichen Erfolg (vgl. Pressemitteilung des VG Augsburg vom 31.1.2014, http://www.vgh.bayern.de/vgaugsburg/oeffentl/pm/index.php).

Der BayVGH hat auf die Beschwerden des Freistaats Bayern und des Kunstsammlers die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg abgeändert und den Antrag abgelehnt.

[…]

Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar.

(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.3.2014, Az. 7 CE 14.253)

http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2014-03-28.pdf

Hier der aufgehobene Beschluss der Vorinstanz vom 29.1.2014:

http://openjur.de/u/680756.html

Wieviel finanzieller Aufwand erforderlich war und ist, um sich gegen den Freistaat Bayern, die Bundesregierung und die Medien zur Wehr setzen zu können, kann man sich vorstellen. Den ersetzt niemand – wehe dem, der in ein solches Räderwerk gerät…

Wenigstens in der Presse kann man einen wind of change feststellen:

Bild-Rückgabe im Fall Gurlitt

Später Sieg über die Nazis

31.3.2014 15:40 Uhrvon Bernhard Schulz

 

Je ferner die Nazizeit rückt – desto lieber debattieren wir über den Umgang mit ihr. Im Fall Gurlitt läuft dabei allerdings einiges schief.

[…]

Hinsichtlich der Rückgabe von NS-geraubtem Kulturgut hat sich eine eigenartige Dynamik entwickelt. Jede Herausgabe, bildsprachlich als „Rückgabe“ verbrämt, wird insgeheim als später Sieg über Hitler gefeiert. Damit gerät die historische Perspektive in Schieflage. Denn wie viele Bilder auch restituiert werden mögen – sie bleiben die Spitze eines Eisbergs. Des Eisbergs der untilgbaren Tatsache, dass es dieses NS-Regime gegeben hat, mit allen Taten und Untaten.

Die Treibjagd auf Einzelne mindert daran kein Jota. Die Brandmarkung eines Gurlitt entlastet nichts und niemanden. Und der Rechtsstaat mit all seinen, bisweilen als störend empfundenen Schutzrechten ist eine zu kostbare Errungenschaft, um ihn für Stellvertretersiege einer wohlfeilen Moralität zu beschädigen.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/bild-rueckgabe-im-fall-gurlitt-spaeter-sieg-ueber-die-nazis/9690064.html

Im Windschatten dieser spektakulären Fälle ereignete sich eher unbeachtet ein weiteres bayerisches Justiz-Debakel in Sachen Gustl Mollath. Man ist es zwar schon gewohnt, daß dort unheimliche Mächte und Kräfte am Werk sind, die eine Einsicht in eigene Fehler verhindern. Aber daß das Oberlandesgericht Bamberg einen klaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts glatt unterlaufen würde, hätte ich mir dann doch nicht träumen lassen. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte beantragt, den vom BVerfG als verfassungswidrig gerügten Fortdauerbeschluß des Landgerichts Bayreuth von Juni 2011 aufzuheben, den das OLG seinerzeit mit ebenfalls als verfassungswidrig gerügtem routinierten Bestätigungsbeschluß gehalten hatte. Letzterer war durch das BVerfG aufgehoben worden.

Nun war das OLG zu neuer Sachentscheidung berufen, die es allerdings glatt verweigerte. Ein entsprechendes Rechtsschutzinteresse des rechtswidrig seit 2011 der Freiheit Beraubten bestünde nicht, behauptete das OLG keck, es reiche aus, die damalige Beschwerde gegen den verfassungswidrigen Beschluß des Landgerichts Bayreuth schlicht für erledigt zu erklären. Denn der (rechts- und verfassungswidrige) mit der Beschwerde angegriffene Beschluß des Landgerichts Bayreuth von Juni 2011 sei gegenstandlos, seitdem Gustl Mollath wegen der Anordnung der Wiederaufnahme am 6.8.2013 entlassen worden sei.

Das BVerfG hatte indes am 26.8.2013 wegen des Rehabilitierungsinteresses von Mollath in der Sache entschieden, obwohl er bereits zu diesem Zeitpunkt aus anderen Gründen bereits freigekommen war.

Angesichts dieser Halsstarrigkeit bleibt einem die Spucke weg. Rechtsanwalt Strate glücklicherweise nicht.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf

Aber es hilft nichts: gegen eine solche hartleibige Justiz hilft nur ein neuer Geschäftsverteilungsplan beim Oberlandesgericht und, erneut, das Bundesverfassungsgericht. Rechtsstaat muß immer wieder neu erkämpft werden, ganz besonders in Bayern.

Alle diese Verfahren erschüttern das Vertrauen in die Justiz.

Hinzu kommt: die Aufarbeitung des nächsten bayerischen Polizei- und Justizskandals, die erneute Hauptverhandlung im Fall „Peggy“ im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi Kulac ab dem 10.4.2014, steht vor der Tür – und sie wirft ihre unguten Schatten bereits voraus.

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Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VI

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

Je länger und je intensiver man sich mit dem Verfahren gegen Gustl Mollath beschäftigt, je mehr Neuigkeiten ans Licht des Tages kommen, desto abgründiger erscheint es. Undenkbares wird plötzlich nicht nur denkbar, sondern erweist sich als naheliegende Hypothese, die sich schon deshalb nicht von der Hand weisen läßt, weil alternative Erklärungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Wie könnte man folgende prozessuale Pause erklären?

Mit Vehemenz hatte Richter am AG Eberl im Jahr 2004 mit zwei verfassungswidrigen Beschlüssen darauf hingewirkt, daß es endlich zu einer Begutachtung des Angeklagten kam.

Am 25.7.2005 hatte Dr. Leipziger das zum größeren Teil auf verfassungswidriger Totalbeobachtung  des Patienten basierende Gutachten, das sich ansonsten lediglich auf subjektive Interpretationen von Aktenmaterial stützte, endlich, und mit dem erwarteten Ergebnis, fertiggestellt:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

  • 2005-08-04 Die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Antrag auf Entbindung des Pflichtverteidigers stattzugeben und das Verfahren an das Landgericht Nürnberg-Fürth abzugeben.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Damit wäre der Richter den schwierigen Fall losgeworden: es lag ein Gutachten vor, das die Anwendung einer Unterbringung empfahl, und für Unterbringungen ist das Landgericht zuständig. Selbst wenn das Gutachten qualitativ unterdurchschnittlich war, und auch, wenn der Richter das erkannt hätte: das Landgericht hätte das Verfahren auf jeden Fall übernehmen müssen, da eine Unterbringung zumindest in Erwägung zu ziehen war. Wieso also legte Richter Eberl die Akte letztlich erst am 29.12.2005 dem Landgericht Nürnberg-Fürth zur Übernahme vor?

Hierfür gibt es nur eine Erklärung: nämlich die Kenntnisnahme der nachfolgenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft, deren Folge üblicherweise ist, daß die Akte dem Gericht, das das schwerwiegendere Verfahren führt, als Beiakte übersandt wird:

 2005-08-11 Vorläufige Einstellung des Verfahrens [wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath] gemäß § 154 StPO im Hinblick auf das anhängige Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Damit war allerdings das Gutachten von Dr. Leipziger mit einem Schlag entwertet. Wir erinnern uns:

2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: „Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten“

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Natürlich hatte die Staatsanwaltschaft nach Eingang des bei der PI Nürnberg-Ost geführten Verfahrens wegen Sachbeschädigung dieser Bitte entsprochen, und die Informationen, die sich aus dieser Akte ergaben, waren in das ja nicht grundlos erst am 25.7.2005 abgeschlossene Gutachten eingeflossen. Ohne diese neuen ›Erkenntnisse‹, die einen Tatnachweis Mollaths hinsichtlich der Sachbeschädigungen allerdings schuldig blieben, hätte Dr. Leipziger niemals zu der These der Gemeingefährlichkeit Mollaths finden können, die sich allein daraus ergab, daß Mollath nunmehr beliebige Dritte in sein Schwarzgeld-›Wahnsystem‹ integriere und gegen diese vorgehe. Und nun war dieses seine These allein stützende Verfahren sang- und klanglos eingestellt worden. Ein Debakel.

Wird der Vorsitzende Richter am LG, 7. Große Strafkammer, Otto Brixner, den Fall in diesem Zustand übernehmen? könnte Richter Eberl sich gefragt haben. Was sich wirklich ereignet hat, muß hier offenbleiben. Vielleicht kann die Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem Bemühen, zugunsten von Gustl Mollath einen Wiederaufnahmeantrag zu begründen, hier Licht ins Dunkel bringen. Die späte Rettung jedenfalls nahte aus einer vertrauten Richtung:

  • 2005-09-27 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Greger.

  • 2005-10-04 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Dr. Woertge.

  • 2005-10-06 Anklageerhebung wegen 9 Fällen von Sachbeschädigung unter Einstelllung weiterer Fälle gemäß § 154 StPO.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Wobei diese Darstellung insoweit zu korrigieren ist, daß Rechtsanwalt Greger niemals Anwalt der Ex-Ehefrau von Gustl Mollath war, sondern lediglich Sozius ihres Anwalts Dr. Woertge, der für sie aktiv Zwangsvollstreckungen gegen den Ex-Ehemann begleitete und sie als Nebenklägervertreter im Strafverfahren gegen Gustl Mollath beim Amtsgericht Nürnberg-Fürth vertrat.

Wer oder was mag die Sozii der hochmögenden Kanzlei, die im Lager der Ehefrau und ihres neuen Lebensgefährten Martin M., Direktor bei der HypoVereinsbank Group, Immobiliensparte, stand, zu ihrer späten, wenn auch für Eberl nicht zu späten, Reaktion auf die Einstellung des Verfahrens wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath vom 11.8.2005 animiert haben?

Eine originäre Beschwerdemöglichkeit gegen eine, meist aus Nachweisbarkeitsproblemen resultierende, Einstellung gemäß § 154 StPO gibt es nicht. Sie hat lediglich den Rang einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die in der Regel fff – formlos, fristlos, fruchtlos – ist. Dennoch wurde durch die Staatsanwaltschaft umgehendst reagiert, nämlich mit der Anklage vom 6.10.2005, in der alles aussortiert wurde, was beim ›besten Willen‹ keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Gustl Mollath begründen konnte.

Zunächst hatte die Polizei keinerlei Hinweise auf den bzw. die Täter. Doch dann übermittelte Rechtsanwalts [!] Woertge der Polizei ein an ihn gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 04.08.2004, in dem sämtliche oben aufgeführte Geschädigte aufgeführt […] werden.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 15]

Bloß keinen Ärger, mag sich der Dezernent bei der Staatsanwaltschaft gedacht haben – was wiederum Rückschlüsse auf Rang und Einfluß der im Lager der Ex-Ehefrau stehenden Freunde, Kunden und Rechtsvertreter in Nürnberg zuläßt.

Warum nach Anklageerhebung vom 6.10.2005 wegen Sachbeschädigung gegen Mollath dennoch mehr als zweieinhalb Monate zugewartet wurde, bis Richter am Amtsgericht Eberl am 29.12.2005 endlich das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vorlegte, ist unerfindlich – genauso wie der Umstand, warum dem Entpflichtungsantrag des Pflichtverteidigers Dolmany wegen fehlendem Vertrauensverhältnisses zum Mandanten, der zuvor mehrfach bereits seinen vom Gericht ausgewählten Pflichtverteidiger abgelehnt hatte, nicht stattgegeben wurde. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich, und dieses Procedere bedeutet im Endeffekt ganz krass: der Angeklagte war in einem Verfahren, in dem es um seine Existenz ging, praktisch unverteidigt.

Nun trat auf: Otto Brixner, der Ende Juni 2008 in den Ruhestand ging.

Ulrike Löw porträtierte ihn im Mai 2008 für die NÜRNBERGER NACHRICHTEN so:

Brixner ist ein Einfacher, ein Gerader. Er hat keinen familiären Juristenstammbaum vorzweisen, sondern wuchs in der Bahnhofswirtschaft von Herrenberg auf. Er hat sich hochgearbeitet aus kleinen Verhältnissen.

[…]

1973 fing er am 1. April als Staatsanwalt an, in seiner ersten Beurteilung wurde ihm bescheinigt, für diesen Beruf «geboren zu sein». Nicht ohne Ironie schildert er, wie er damals mit den verdeckten Ermittlern der Polizei im Gebüsch kauerte – und ewig nach fünf bis zehn Gramm Haschisch stöberte.

Drei Jahre später wechselte er als Richter zum Amtsgericht Erlangen. Dort bearbeitete er sowohl Straf- wie auch Zivilsachen. Er arbeitete sich weiter nach oben, wurde im Oktober 1987 zum Richter am Landgericht ernannt und wechselte zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er sowohl in Straf- als auch in Zivilangelegenheiten tätig. Als er für Betreuungssachen zuständig war, strich er den Betreuern rigoros ihre Rechnungen zusammen. «Sie kann man hinstecken wo man will, Sie fallen überall auf», wurde er justizintern kritisiert; später wurde Gesetz, was er schon lange so entschied.

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht übernahm Otto Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittelsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7., der großen Strafkammer, betraut und damit zuständig für Betäubungsmittelstrafsachen und allgemeine Strafsachen. Ende Juni 2008 tritt er in den Ruhestand.

Da fragt man sich schon, warum jemand, der überall auffällt, weil er die Gesetze nach Gusto auslegt, in seinen letzten Berufsjahren auch noch mit der Machtfülle eines Vorsitzenden Richters einer Großen Strafkammer ausgestattet wird? Was hat sich das Präsidium des Landgerichts Nürnberg-Fürth dabei gedacht? Immerhin hatte seine Eigenmächtigkeit bei der Behandlung von Betreuer-Rechnungen Folgen gehabt:

So strich er einst als Betreuungsrichter die seiner Meinung nach überhöhten Honorarforderungen der Betreuer zusammen. Worauf die Betroffenen sich in einem Protestzug beim Justizpräsidenten über ihn beschwerten.Brixner wurde versetzt – und freute sich, als die Betreuer per Gesetz strenger reglementiert wurden.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Auch seine mit dem Rechtsstaat kollidierende Straflust dürfte dem Präsidium nicht verborgen geblieben sein:

«Zu hohe Haftstrafen?» Das Lächeln gleitet aus seinem Gesicht. Ginge es nach Brixner, würde ganz anders geurteilt. Er hält es für «einigermaßen schizophren», dass junge Leute zwar mit 18 Jahren wählen, aber wegen «Entwicklungsverzögerungen» mit Jugendrecht rechnen dürfen. Schulschwänzer würde er «wesentlich engmaschiger beaufsichtigen» und den Jugendknast hält er «auch für eine Chance». «Meine Lieblingsstrafe für Jugendliche – etwa drei Jahre, da können die wenigstens einen Beruf im Knast erlernen.»

Ja, der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke läßt sich auch zum Nachteil der Angeklagten auslegen: wenn der ›erzieherische Bedarf‹ wuchtiger ausfällt als die zur Aburteilung anstehenden Taten, ist es durchaus möglich, daß sich ein Jugendlicher mehr einfängt als ein Erwachsener. Und eben eine Brixner’sche »Lieblingsstrafe« kassiert. Seine sonstigen »Lieblingsstrafen« waren ja leider mit der Rechtsordnung, insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe, nicht zu vereinbaren:

„Die lebenslange Strafe gehört abgeschafft“, fordert Richter Otto Brixner (64). Das klingt zunächst nicht nach härteren Gesetzen. Doch der mutige Jurist verlangt stattdessen: „Schafft zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft. Das ist gerechter.“ Was den Mann, der sich seit über 40 Jahren vor allem mit großen Sündern beschäftigt, aufregt: Die Schwerstkriminellen kommen gegenüber den einfacheren Tätern immer besser weg – mit viel geringeren Strafen. . .

Auch Mörder. Denn wer einmal tötet, kassiert meist lebenslang. Doch das sind im Schnitt nur rund 15 Jahre Haft. Bei zwei Taten sind es dann 20 bis 25 Jahre – und auch nur, wenn das Schwurgericht eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellt. Das Missverhältnis besteht aber nicht nur bei Tötungsdelikten. „Besonders auffällig ist es bei Drogentätern“, sagt der Vorsitzende der 7. Strafkammer am Nürnberger Landgericht. Mit denen hatte er die letzten Jahre viel zu tun.

„Am Amtsgericht wird ein kleiner Dealer vergleichsweise härter bestraft als ein großer Drogenhändler am Landgericht“, klagt Brixner an. Der Grund: „Der Strafrahmen von maximal 15 Jahren reicht bei den immer größeren Rauschgiftmengen, mit denen gehandelt wird, nicht mehr aus!“ So muss ein Drogenkurier, der mit wenigen Kilo Heroin erwischt wird, mit Strafen zwischen fünf und acht Jahren Gefängnis rechnen. Ein Rauschgiftboss, der mit Helfern im Wohnmobil 1,2 Tonnen Hasch nach Deutschland schmuggelte, erhielt von einem anderen Richter elf Jahre Knast! „Das ist ungerecht“, sagt Brixner, der weiß, dass er mit seiner Meinung bei den Kollegen aneckt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Man kann Brixner nicht einmal als Law &  Order Man bezeichnen, denn die bestehenden Gesetze lehnt er ja als zu lasch ab. Und den Deal nicht etwa, weil damit die Gefahr falscher erpreßter Geständnisse verbunden ist, sondern weil er etwas gegen Rabatte hat:

Er machte auch nie den so genannten Deal beim Strafmaß mit. Heißt: Wenn der Angeklagte gesteht, bekommt er einen dicken Bonus im Urteil. Grund: Das Gericht kann so einen kurzen Prozess ohne Zeugen und zeitraubendes Durcharbeiten von Aktenbergen anberaumen. „Das treibt derartige Blüten, dass es auch für den BGH ein Armutszeugnis ist“, weiß der streitbare Jurist. Wenn man beispielsweise bei einer Straferwartung von sieben Jahren auf nur noch drei Jahre im Urteil kommt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-fordertsperrt-schwerverbrecher-laenger-weg.513e966e-652b-493f-b098-f19eeead98c9.html

Nein, nein, so geht das natürlich nicht. In diesem Porträt eines »harten Hundes« dürfen auch die naturnotwendig dazugehörigen Ressentiments gegen Ausländer nicht fehlen:

Der lange Atem der deutschen Justiz

Einbrecher nach 18 Jahren verurteilt: – 15.02.2008

«Die deutsche Justiz hat einen langen Atem und einen langen Arm!» Das wurde der Vorsitzende Richter Otto Brixner nicht müde, einem Einbrecher mit auf den Weg zu geben.

[…]

«Die deutsche Justiz vergisst nix! Sagen Sie das Ihren rumänischen Landsleuten», scherzte Richter Brixner. Man habe diesmal Milde walten lassen, weil man ihm nicht seine in den letzten 20 Jahren in Rumänien aufgebaute bürgerliche Existenz zerstören wolle. Und weiter sagte er zu Egon B.: «Vermeiden Sie künftig Straftaten – jedenfalls, wenn Sie nach Deutschland kommen.»

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/2.192/der-lange-atem-der-deutschen-justiz-1.960427

Oder so:

Als er in einem Vergewaltigungsprozess gegenüber türkisch-stämmigen Angeklagten Suren aus dem Koran zitierte («der Mann darf zu Frauen gehen, wann immer er will») und anfügte, dass sich hier nicht integrieren könne, wer nach dem Koran lebe, schlugen die Wogen hoch. Der Nürnberger CSU-Stadtrat klatschte Beifall, die türkisch-islamische-Union erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die ersichtlich folgenlos blieb. Hauptsache, er kriegt Beifall von der CSU. Das scheint in Bayern für eine Karriere zu reichen. Dieser Mann, der auch noch Oberstleutnant der Reserve war, sollte also über den friedensbewegten Aktivisten und Kriegsgegner Gustl Mollath zu Gericht sitzen. Schlimmer hätte es für Mollath nicht kommen können.

Ob Brixner, wie von den NÜRNBERGER Nachrichten am 30.11.2012 berichtet wurde, tatsächlich bereits Anfang 2004 auf die Finanzbehörde einwirkte, die Strafanzeige Mollaths wegen Steuerhinterziehung nicht zu bearbeiten, wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft Regensburg untersucht:

Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch.

http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018

Dieser für mich wahrscheinlichen Bestätigung bedarf es gar nicht. Daß Brixner tatsächlich befangen war, ist nämlich evident.

Am 27.1.2006 übernahm seine Kammer das Verfahren gegen Gustl Mollath, und schon am 1.2.2006 erließ sie einen vorläufigen Unterbringungsbeschluß gemäß § 126 a StPO. [Urteil S. 9]

§ 126a StPO

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

Zu diesem Zeitpunkt lagen die letzten vorgeworfenen Taten, reine Privatklagedelikte, auch schon ein Jahr zurück – wieso erforderte die öffentliche Sicherheit seine vorläufige Unterbringung? Und wieso wurde Mollath nicht heimatnah in Erlangen, sondern im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebracht? Hier seine Unterbringungsorte:

  • vom 27.02.2006 bis 02.03.2006 wieder BKH Erlangen
  • vom 02.03.2006 bis 24.04.2006 im BKH Bayreuth
  • vom 24.04.2006 bis 14.05.2009 im BKH Straubing

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#weinberger

Wieso wurde der harmlose Gustl Mollath jahrelang in der Hochsicherheitsforensik von Straubing verwahrt? Und das schon während seiner vorläufigen Unterbringung?

Ferner besteht seit 1990 die Forensisch-Psychiatrische Klinik in Straubing, die derzeit auf 236 Plätze erweitert wird. Die Klinik hat die Aufgabe, zur Entlastung der forensischen Einrichtungen der anderen Bezirkskrankenhäuser Patientinnen und Patienten mit hohem Sicherheitsrisiko, die nach § 63 StGB untergebracht sind, aufzunehmen. Aus der Klinik werden keine Direktentlassungen vorgenommen. Zur Entlassungsvorbereitung werden die Patientinnen und Patienten in die forensischen Einrichtungen der Bezirkskrankenhäuser zurückverlegt.

http://www.agvb.de/pdf/psygrubay_070322.pdf

[S. 109]

Und obwohl in diesem Verfahren eine existenzielle Folge, nämlich eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung, drohte, erging der Beschluß, daß die Kammer nur in kleiner Besetzung, also mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (statt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen), verhandeln werde. Damit konnte Brixner zusammen mit den beiden Schöffen die beisitzende Berufsrichterin überstimmen.

Seit dem 1.1.2012 ist aufgrund des reformierten § 76 Abs.2 Nr.2 GVG eine solche ›kleine Besetzung‹ in Verfahren, in denen Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus droht, nicht mehr möglich – eine Rechtsänderung, die für Gustl Mollath zu spät kam. Und so gestaltete der Vorsitzende Richter das Verfahren ganz nach seinen Vorstellungen:

Am 27.2.2006 erfolgte Mollaths Unterbringung, terminiert wurde erst auf den 8.8.2006, gegen Ende der 6-Monats-Frist, aber noch innerhalb der Frist – so entfiel die automatische Überprüfung des Unterbringungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht. Es sollte ersichtlich kurzer Prozeß gemacht werden: ein einziger Hauptverhandlungstag mußte ausreichen.

Für Erklärungen des Angeklagten zu dem Grund von Entfremdung, Streitigkeiten und Trennung von seiner Frau, nämlich – neben deren Abgleiten in die Esoterik – deren Mitwirkung bei Steuerhinterziehungen ihrer Kunden,u.a. durch Bargeldschmuggel in die Schweiz, ihre riskanten Spekulationsgeschäfte u.a., blieb da keine Zeit. Zudem war das alles nur ein Wahngebilde des Angeklagten, dessen Realitätsgehalt bewußt nicht untersucht werden sollte. Denn an einer Aufdeckung von Falschbelastungsmotiven der Ehefrau, die wegen der Angaben ihres Mannes gegenüber der Bank entlassen worden war, hatte Brixner kein Interesse. Und so schildert der damalige Schöffe Karl-Heinz Westenrieder, wie der Vorsitzende Richter damals die Verhandlung gestaltete:

Karl-Heinz Westenrieder im Interview mit Oliver García:

[…]

Mich hat die Verhandlungsführung von Herrn Brixner eigentlich nicht so sehr gewundert. Ich kannte ihn ja aus einem weiteren Verfahren. Insofern war es für mich nicht ungewöhnlich, daß er verhältnismäßig aggressiv reagiert hat, daß er den Beschuldigten Mollath angeschrien und ihm das Wort verboten hat, wenn Mollath über Schwarzgeldverschiebungen erzählen wollte. Daß er auch abgelehnt hat, Unterlagen anzunehmen, die Mollath ihm vorlegen wollte.

Wann hat denn Mollath versucht, Unterlagen vorzulegen?

Während der Hauptverhandlung.

Wurde Brixner nur laut, wenn Mollath sich zu dem Schwarzgeld äußerte oder durchgehend?

Auch bei anderen Dingen. Wenn Mollath Fragen an seine Ex-Frau gestellt hat.

Diese autoritär-diktatorische Atmosphäre jener Hauptverhandlung wird auch von anderen Prozeßbeobachtern bestätigt:

Der Brief ist laut Gerichtsstempel am 18. August 2006 beim Nürnberger Landgericht eingegangen, er stammt von einer Augenzeugin, die den Prozess gegen Gustl Mollath im Gerichtssaal verfolgt hat. Der Brief richtet sich an Otto Brixner, den Vorsitzenden Richter im damaligen Verfahren. Die Verfasserin trägt einen spanischen Namen, ihr Schriftdeutsch wirkt ein bisschen kurios. Aber den Tenor ihres Schreibens – das der Süddeutschen Zeitung vorliegt – erfasst man sehr gut: „Wie kommt es dazu“, fragt die am Verfahren ansonsten unbeteiligte Frau, dass ein „verantwortlicher und gesunder Richter“ einen angeblich kranken Angeklagten acht Stunden lang „malträtiert“ und „provoziert“?

[…]

„Respektabler Vorsitzender Richter“, schreibt die Augenzeugin im Brief: „Herr Mollath hat nach meiner Ansicht großes Durchhaltevermögen“ bewiesen und „nicht die Haltung und Respekt Ihnen gegenüber verloren.“ Immerhin sei er acht Stunden „ununterbrochen angeschrien“ worden. Brixner dagegen habe sie „sehr unbeherrscht und sehr zornig“ erlebt. „Warum nahmen Sie Herrn Mollath die menschliche Würde ab?“, fragt sie – diesem „von Ihnen betrachtete kranke Mensch?“.

Und auch das will die Augenzeugin wissen von Brixner: „Mir ist es in den Gedanken gekommen, wie würden Sie sich fühlen, wenn auf Grund Ihres Verhalten, diese Gesellschaft ein Gutachten verlangen würde über Ihren Geisteszustand?“. Wie einen „Diktator“ habe sie ihn erlebt, schreibt die Augenzeugin, nicht wie einen „würdigen Richter“. „Sie müssen mir glauben, dass das alles für mich bestürzend war.“

Titus Schüller, 26, kann das bestätigen. Auch Schüller, er ist Orthopädietechniker, war Augenzeuge in dem Prozess. Er kennt Mollath unter anderem aus der Friedensbewegung, hat ihn als sanftmütigen und sehr höflichen Menschen erlebt. Gegen den Irak-Krieg etwa habe sich Mollath engagiert. Dass es im Prozess 2006 tatsächlich kaum um den von Mollath beschriebenen „Schwarzgeldkomplex“ ging, kann Schüller nur bestätigen. Der Vorsitzende Richter habe das einfach nicht hören wollen.

Dass sich der Vorsitzende Richter nicht so verhalten habe, wie man sich einen solchen vorstellen würde, kann Schüller ebenfalls bestätigen. „Es war verheerend“, sagt Schüller. „Vor allem, wenn man wie Brixner davon ausging, es mit einem Kranken zu tun zu haben.“ Er habe Mollath als „extrem konzentriert“ wahrgenommen. Aber auch als einen, der offenbar große Angst hatte, man könnte ihm was anhängen.

Hat der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger sich getraut, einen Befangenheitsantrag zu stellen? Auf die Gefahr hin, nie wieder einen Pflichtverteidigungsauftrag vom Gericht zu erhalten? Ich tippe mal: wohl kaum.

Den Schöffen spielte Brixner einen falschen Film vor: das Datum des verlesenen Attestes erwähnte er nicht, so daß dessen verspätete Ausstellung und die um noch einmal weitere Monate verzögerte Erstattung einer Strafanzeige nicht problematisiert wurde. Daß die Ehefrau wegen der sie belastenden Angaben Mollaths gegenüber der Bank, bei der sie beschäftigt war, fristlos gekündigt worden war, wurde ebenfalls nicht thematisiert. Beide Umstände, die für die Glaubwürdigkeitsprüfung der Zeugin wichtig gewesen wären, wurden offenbar aber auch von der Verteidigung nicht angesprochen:

Und dann darf man nicht vergessen, wie entscheidend die emotionalen Momente in einer Hauptverhandlung, die ja immer auch ein ritualisiertes Drama ist, auf die Überzeugungsbildung einwirken – ausschließlich rational geht sie nicht vor sich; und da sehen die Schöffen einen nach mehr als fünf Monaten in einer Hochsicherheitsforensik zwangsweise verwahrten Angeklagten, der in Handschellen vorgeführt wird und einen verwirrten Eindruck macht in einem von 30 – 40 Menschen bevölkerten Sitzungssaal: der muß ja gefährlich sein, schießt es ihnen unwillkürlich durch den Kopf.

Dann erscheint die Frau, die ihren Ex als Monster schildert (und das muß ja stimmen, das ist doch irgendwie immer so), geradezu absurd, daß der Angeklagte behauptet, sie habe ihn angegriffen und er habe sich nur gewehrt, wo gibt es denn sowas…

Dagegen seine Frau: lässige Finanzmanagerin, die später von einer Prozessbeobachterin als „schöne, schmale Frau mit beeindruckenden Augen“ beschrieben werden wird. Die sich allmählich von ihrem handwerklich hochbegabten, aber wirtschaftlich nicht sehr erfolgreichen Ferrari- Restaurateur wegbewegt. Die Berlin toll findet, nicht Nürnberg.

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2012/12/2012-12-03-sz-der-verraeumte-mann.pdf

Mollath war schon verurteilt, bevor er den Gerichtssaal betrat.

Auch wenn der Schöffe Westenrieder das Gutachten von Dr. Leipziger schon damals als »schwach« empfand und heute zu seinem Urteil nicht mehr steht: er war an dem Urteil beteiligt, und nun regt sich, was bei professionellen Richtern so gut wie nie der Fall ist, sein Gewissen – was ihn sehr ehrt:

Am Mittwoch meldete sich in der Causa Heinz Westenrieder, 67, zu Wort. Westenrieder saß im Jahr 2006 im Verfahren gegen Mollath als Schöffe zu Gericht. Im Licht der neuen Erkenntnisse über den „Schwarzgeldkomplex“ halte er das damals ergangene Urteil inzwischen für „überaus angreifbar“, sagte der frühere Schöffe im SZ-Gespräch. Das Gericht hätte den diversen Schwarzgeldvorwürfen des Angeklagten Gustl Mollath damals „unbedingt nachgehen“ müssen.

Es hätte auch einen „zweiten psychiatrischen Gutachter hinzuziehen“ müssen. Mollath hatte sich vom Gutachter im Verfahren nicht explorieren lassen. Der ehemalige Schöffe Westenrieder sagte, das Gutachten sei deshalb „weitgehend nach Aktenlage“ erstellt worden. Er habe es bereits damals als „schwaches Gutachten“ eingeschätzt. Westenrieder, ein ehemaliger Klinikdirektor, gab an, als Schöffe an etwa 60 Verfahren beteiligt gewesen zu sein.

Einen so scharfen richterlichen Ton wie in dem Prozess gegen Mollath habe er allerdings nie vorher oder hinterher erlebt. Der Vorsitzende Richter habe den Angeklagten mehrfach zurecht gewiesen, er solle zu dem „Schwarzgeldkomplex“ schweigen.

Der Schöffe habe sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Nachdem das Verfahren öffentlich war, muss ich über das, was im Saal vorgegangen ist, nicht schweigen“, sagte Westenrieder. Er habe kein schlechtes Gewissen wegen des damaligen Urteils. „Vor allem aber deshalb, weil ich mich nun dazu äußern will.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-unterbringung-in-psychiatrie-schoeffe-kritisiert-mollath-verfahren-1.1523589

Aber unter dem Eindruck der von Brixner zielgerichtet gestalteten Hauptverhandlung und dem ohne Not aufgebautem Zeitdruck kam es zu einer Verurteilung. Brixner wußte genau, was er tat:

2006 ist in den Nürnberger Nachrichten ein kurzer Bericht über das Mollath-Verfahren erschienen. „Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie“, notiert die Autorin. Brixner wird zitiert mit den Worten: „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus.“

Wem eine Wahndiagnose anhaftet, der darf seinen Wahn nicht leugnen, denn die Leugnung ist ja Krankheitssymptom. Und eine Behandlungsverweigerung führt zu Aufrechterhaltung und Verfestigung des Wahns, der (angeblich) nur mit Neuroleptika mit teilweise schwersten Nebenwirkungen zu heilen ist. Nie wieder kommt er heraus? Auch Otto Brixner kennt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht: aber da ist er in Bayern ja in bester Gesellschaft bis hin zum Justizministerium, das »offensichtlich« verfassungswidrige Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg über die Fortdauer von Maßregelvollzug aus den Jahren 2011 und 2012 unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unterstützte:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Nun müßte die Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen ihn benachteiligende Beschlüsse derselben Gerichte eigentlich auch Erfolg haben, zumal beide Instanzen auch noch hartnäckig die kritische Würdigung eines außerordentlich widersprüchlichen psychiatrischen Gutachtens verweigert hatten…

Wie kam es, daß Otto Brixner ersichtlich keine Sekunde daran zweifelte, daß sein Urteil auch vor dem BGH Bestand haben würde?

Nun, den Ruf des ›Kahn-Senats‹, der auch das Unhaltbare noch hält, hat sich der für Bayern und Baden-Württemberg zuständige 1. Strafsenat redlich erworben und damit ein Rechtsbiotop erschaffen, in dem Vorsitzende Richter von Großen Strafkammern unkontrollierte Halbgötter in Schwarz sind, deren horrende Strafen im Rest der Republik völllig aus dem Rahmen fallen.

http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen/

Aber wenn man auf diese bekannte höchstrichterliche Protektion nicht bauen kann, weil der Fall eine Verurteilung überhaupt nicht hergibt, dann existiert für einen Richter vom Typus Brixner auch noch eine andere Methode. Rechtsanwalt Johann Schwenn hat sie in seinem Aufsatz:

Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

erschienen in der Zeitschrift ›Der Strafverteidiger‹ 2010, S. 705 – 711, so skizziert:

Die Zurückhaltung des 3. Strafsenats galt einem Tatrichter, dessen Respekt vor dem Revisionsgericht nur schwach ausgeprägt war. Daß die Nebenklägerin ihre Aussage während der Ermittlungen in einem Punkt von sich aus berichtigt hätte, konnte die Strafkammer dem Revisionsgericht widerspruchsfrei vermitteln, weil sie die Bekundungen zweier Zeugen verschwiegen hatte, die dazu auch in der Hauptverhandlung gehört worden waren. Die Wiedergabe ihrer Bekundungen hätte die Urteilsausführungen mit einem – weiteren – Erörterungsmangel belastet[38].

[38]       Es handelt sich um einen besonders krassen Fall des Phänomens »falscher Film« (Begriff bei Nack FS Rieß, 2002, S. 361 [368] – siehe dazu auch Eschelbach FS Widmaier, 2008, 5.137 [131 ff.] und Geipel StraFo 2010, 272 [273 f.]) – gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 43, 212 [216] = StV 1997, 561) nahm das OLG Oldenburg die Berufsrichter der Strafkammer im Klageerzwingungsverfahren mit dem Hinweis in Schutz, es sei nicht die Aufgabe des Tatrichters, »alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung umfassend zu erörtern und die Erwägungen, die ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit in den schriftlichen Urteilsgründen erschöpfend darzustellen« (Beschl. v. 23.05.2007, 2 Ws 07/07 [Hervorhebung dort]). Das hatten die Verletzten nicht verlangt: Die schwerwiegende Entfernung vom Recht sahen sie darin, daß die Beschuldigten mit ihrem »Kunstgriff« des Verschweigens von Zeugen nicht nur den Erfolg der Sachrüge vereitelt, sondern zugleich sichergestellt hatten, daß die unerwähnten Zeugen und deren Bekundungen nicht mit Aussicht auf Erfolg als neue Beweismittel und eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr.5 StPO beigebracht werden konnten.

StV 2010, 705

Es wird einem geradezu schwindlig, wenn man das von Otto Brixner gefertigte und allein unterschriebene Urteil vom 8.8.2006 – die Beisitzerin war wegen Urlaubs an einer Unterzeichnung gehindert, und ihre Erholungsbedürftigkeit nach mutmaßlicher Überstimmung kann ich nachvollziehen – daraufhin untersucht, welche Lücken und welche Sachverhaltsverfälschungen es aufweist, die der BGH, der die Akten nicht liest, nicht erkennen konnte.

Die Aufstellung ist zugleich ein Plädoyer dafür, umfassende Reformen des Strafprozeßrechts vorzunehmen: denn so kann es nicht weitergehen. Das mindeste, was vonnöten ist, ist eine präzise Protokollierung der Hauptverhandlung und die Verpflichtung des BGH, zitierte Schriftstücke und behauptete prozessuale Abläufe anhand der Akte nachzuvollziehen.

Alle Auslassungen und alle Lügen, die Brixner manipulatorisch in sein schriftliches Urteil hineinbrachte, dienten dazu, Mollath als gestört erscheinen zu lassen, der Ehefrau mangelnden Belastungseifer zu bescheinigen und dem Angeklagten eine handfeste Motivation für die Sachbeschädigungen unterzuschieben.

Im Einzelnen:

Auf S. 5 heißt es:

Im November des Jahres 2002 erstattete die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten Anzeige wegen Körperverletzung gegen diesen, nachdem dieser ihren Bruder ebenfalls wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Damit wollte sie erreichen, dass die Aggressivität des Angeklagten bekannt würde.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Das ist falsch.

2002-11 Anzeige seiner Frau gegen ihn wegen Briefdiebstahls von 2002-11-23 (nicht wegen Körperverletzung, wie es das Urteil von 2006-08-08 nahelegt).

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Mit dieser Unwahrheit sollte im Urteil vertuscht werden, daß das nachträglich am 3.6.2002 eingeholte Attest wegen einer angeblichen gefährlichen Körperverletzung durch den Ehemann vom 12.8.2001 diesem zunächst als Druckmittel im August 2002 zugefaxt, aber erst wesentlich später im nun langsam nicht mehr nur Rosenkrieg ›eingesetzt‹ worden war. Die Ehefrau mußte spätestens jetzt, als die bankinternen Ermittlungen angelaufen waren, auch die Kunden schützen, die von ihr und weiteren von Mollath benannten Mitarbeitern beraten worden waren. Und das waren gut betuchte Nürnberger Kunden, in einem Fall von erhöhtem Bekanntheitsgrad, die schwarzes Bares – Schweizer Franken und 1.000,- DM-Scheine – waschen ließen.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

[S. 7]

Der tatsächliche Verlauf der ehelichen Eskalation durch Petra Mollath wird im Urteil S. 5f. glattweg verschwiegen:

  • 2003-01-02 Petra Mollath meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge.

  • 2003-01-15 Polizeiliche zeugenschaftliche Vernehmung in Nürnberg wegen der 2003-01-02 gemeldeten Waffendelikte: Petra Mollath zeigt die Geschehnisse von 2001-08-12 und 2002-05-31 an.

  • 2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom 31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus verbleibt. Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Schließlich macht es sich nicht gut, wenn die angeblich ohne Belastungseifer agierende Ehefrau nachträglich – und sieben Monate nach dem aus ersichtlicher Berechnung erwirkten Attest – Körperverletzungsdelikte anzeigt, um eine unbegründete und erfolglose Hausdurchsuchung nach Waffen auszulösen.

S. 7 des Urteils

Nachdem der Angeklagte sich bereits zur Beobachtung und Gutachtenerstattung für eine Woche im Klinikum am Europakanal in Erlangen aufgehalten hatte, erklärte sich der dortige Sachverständige Dr. Wörthmüllert für befangen und bat, ihn von der Gutachtenerstellung zu entbinden, weil der Sachverständige von Nachbarn des Angeklagten privat auf dessen Zustand angesprochen worden war und er nicht den Anschein der Voreingenommenheit erwecken wollte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Angesichts dieser Lüge wird einem geradezu schlecht. Dr. Wörthmüller hatte seine Befangenheit bereits am zweiten Tag von Mollaths Zwangsaufenthalt bekundet, und aus dieser Erklärung geht eindeutig hervor, daß sein eigener, mit ihm befreundeter Nachbar, den Mollath gerade aufsuchen wollte, ihm seine Sicht über Mollath mitgeteilt hatte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Die konnte nur negativ sein, denn dieser Nachbar war ein Finanzmakler, mit dem Mollaths Frau geschäftlich verbunden war und in dessen neugegründeter Vermögensberatungs AG zwei von Frau Mollaths früheren HypoVereinsbank-Mitarbeitern aktuell im Vorstand saßen.

Strafanzeige Mollath vom 5.8.2004

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Brixners Lüge diente lediglich dazu, Dr. Leipzigers haltloser Diagnose, die durch einen schlichten Anruf beim Kollegen Dr. Wörthmüller erledigt gewesen wäre, eine Basis zu verschaffen:

Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, in dieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische  Erklärung biete,  dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten habe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn  der Angeklagte die Verwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenlege.

Auf S. 9 heißt es:

Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.2.2006 in seinem Haus in der Volbehrstraße 4 in Nürnberg festgenommen werden, wobei es zunächst so schien, als sei das Haus unbewohnt, weil die Rolläden heruntergelassen waren. Im Haus befanden sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sich in dem Anwesen aufhielt (der Kamin rauchte, das Teewasser in der Küche war warm). Die Tür zum Dachboden war versperrt. Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden werden. Er ließ sich durch die Beamten festnehmen, schimpfte aber, er befände sich in einem Polizeistaat.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Auch das ist wiederum eine Falschdarstellung: das Verstecken bezog sich auf eine frühere Festnahmesituation zur Vollstreckung einer Maßnahme gemäß § 81 StPO, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die rabiat-schmerzhafte Festnahme der ihm übelgesonnenen PI Nürnberg-Ost vom 13.2.2005.

Der Antritt der gerichtlich angeordneten vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 vollzog sich demgegenüber gänzlich anders:

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-02-27-Mollath-Verhaftung.pdf

Und das ist schon komisch, wie sich Brixner aus dem echten Verhaftungsprotokoll vom 27.2.2006 das herauszieht, das den Angeklagten in seinen Augen zum Verrückten stempelt: daß er nämlich, weil ihm die Beamten am Rande der Montagsdemonstration, die ihn als friedlichen Demonstranten kannten, nicht glauben wollten, daß gegen ihn etwas vorliege, Rabatz machen und irgendwas von Polizeistaat schreien mußte, damit sie ihn überhaupt auf die Wache führten und dort tatsächlich das entsprechende Fahndungsersuchen vorfanden.

Cool zog Brixner diese beiden Festnahmesituationen zusammen – Mollath ist eh verrückt, was schadet da eine Kompilation?

Auf S. 10 des Urteils wird das Attest auszugsweise zitiert:

Petra Müller erlitt durch die Misshandlungen des Angeklagten eine Prellmarke und ein Hämatom an der rechten Schläfe von 3 x 5 cm Durchmesser, großflächige, zikuläre, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, großflächige konfluierende Hämatome, zirkolär [sic!] an beiden Unterschenkeln, fleckförmige Hämatome am linken Oberschenkel (etwa 5 x 5 cm) und im Bereich des linken Beckenkamms. Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfs zentral-medial, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer sowie Kopfschmerzen und Druckschmerzen über den beschriebenen Hämatomen.

In der Beweiswürdigung auf S. 17 heißt es hierzu:

Zudem wird ihre Schilderung von Fall 1 [vom 12.8.2001] durch ein ärztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel, [….] vom 3.6.2002 bestätigt, das gemäß § 256 Abs. 1  Ziff. 2 StPO verlesen wurde. Darin werden die geschilderten Verletzungen dokumentiert, die mit der Darstellung des Vorfalls durch Petra Müller übereinstimmen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Auch das ist wiederum eine krasse Sachverhaltsverfälschung, denn das fragliche Attest enthielt eine dem BGH bewußt vorenthaltene Tatschilderung der Zeugin Petra Mollath, die von deren Tatschilderung in der Hauptverhandlung entscheidend abwich – und zusätzlich noch eine empathische, aber unprofessionelle Glaubhaftigkeitsbestätigung, die, wie wir jetzt wissen, nicht einmal von der Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Madeleine Reichel, sondern von ihrem Nicht-Facharztsohn Markus Reichel abstammt, so Beate Lakotta:

Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es ist zu konstatieren, daß Brixner dem BGH die Sachverhaltsschilderung aus diesem Attest bewußt vorenthielt – denn daraus ergab sich, daß die Schilderung der Zeugin in der Hauptverhandlung, wonach sie der Angeklagte mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen habe [S. 10] eine Aggravation darstellte. Auch die dort erwähnten Tritte fanden in dem Attest, das mir vorliegt, keine Erwähnung.

Daß Beate Lakotta nicht korrekt zitierte, ist angesichts der Hektik des journalistischen Geschäfts nicht weiter verwunderlich: in dem Attest wurde der Zeugin, abweichend von ärztlichen Gepflogenheiten, nicht nur bescheinigt, daß ihre Schilderungen »durchaus glaubhaft« seien, sondern gar »durchweg glaubhaft«. Allgemeinmediziner haben allerdings weder rechtsmedizinische noch aussagepsychologische Kenntnisse.

Das Attest, das durch unglaubliche Rechtschreibfehler bei der von Brixner unterschlagenen Tatschilderung imponiert, wurde im Rahmen des Urteils-Zitats durch Brixner auch noch ›korrigiert‹. Denn dort waren Würgemale »am Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial« attestiert, die wohl noch nie ein Rechtsmediziner erblickt haben wird. Würgemale unterhalb des Kehlkopfes dürften bereits eine sensationelle Erscheinung sein, aber dann auch noch in Richtung des Bauches angeordnet?

Das schluckte sogar Brixner nicht, und so machte er aus dem ›ventral‹ doch lieber ein ›zentral‹, um der klassischen Darstellung Opfer-Frau gegen den Täter-Mann besser entsprechen zu können.

Auf S. 11 des Urteils heißt es:

Rechtsanwalt Wolfgang Greger ist zusammen mit seiner Ehefrau, Rechtsanwältin Regine Greger, und Rechtsanwalt Hans-Georg Woertge in einer Kanzleigemeinschaft.  Rechtsanwältin Regine Greger führte das Scheidungsverfahren für die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath, jetzt Petra M.

Auf S. 12 des Urteils heißt es:

Rechtsanwalt Woertge hat eine Kanzleigemeinschaft mit dem Ehepaar Greger und wurde selbst im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Angeklagten tätig.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Die Dreistigkeit dieser Lüge verschlägt einem schier den Atem. Schon ein Blick auf den damaligen Kanzleibogen der Kanzlei verrät, daß Wolfgang Greger mit dem Anwaltskollegen Dr. Woertge und dessen Ehefrau Friederike Woertge, Rechtsanwältin und Mediatorin, in einer Kanzlei tätig war, und daß seine eigene Frau dort nicht tätig war. Sie war nicht einmal Rechtsanwältin: in einer Zeugenvernehmung vom 20.1.2005 wegen einer Reifenstecherei vom 18.1./19.1.2005 gab sie als Berufsbezeichnung an: »Sozial- und Erziehungsberufe, Lehrberufe«, (Bl. 9 des verbundenen Verfahrens wegen Sachbeschädigung 802 Js 13851/05).

[Mitteilung aus dem Unterstützerkreis]

Zur Verschleierung seiner Lüge zitierte Brixner das Schreiben vom 4.8.2004 von Gustl Mollath an Rechtsanwalt Dr. Woertge nur bruchstückhaft: denn aus dem Adressfeld ergibt sich bereits, daß es an Dr. Woertge, dessen Frau Friederike Woertge und an Rechtsanwalt Greger gerichtet ist – und daß im Endeffekt ein Hausverbot für RA Dr. Woertge und dessen Frau ausgesprochen wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-08-04-Mollath-Woertge.pdf

Natürlich hat Rechtsanwältin Woertge Mollaths Ehefrau bei der Scheidung vertreten. Aber Brixner wollte nun einmal diese Motivation Mollaths hinsichtlich der beweislos angelasteten Sachbeschädigungen unterstellen:

Im Zeitraum zwischen dem 31.12.2004 und dem 1.2.2005 beschädigte der Angeklagte Fahrzeuge verschiedener Personen, die in irgendeiner Weise mit seiner damals von ihm geschiedenen Ehefrau befreundet waren, mit dem Scheidungsverfahren und im weiteren Sinne mit Vollstreckungsverfahren des Angeklagten zu tun hatten, indem er Reifen zerstach oder – in einem Fall – die Scheiben zerkratzte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

[S. 11]

Brixner brauchte eben ein nachvollziehbares Motiv, um Mollath die nicht nachweisbaren Sachbeschädigungen anhängen zu können – daß Dr. Leipziger dieses konstruierte Motiv ignorierte und von wahnhafter Erweiterung der von Mollath in den von ihm diagnostizierten Schwarzgeldwahn Einbezogenen schwadronierte, macht den Kohl dieses Fehlurteils nur noch fett. Da stützte ein Lahmer einen Blinden. Da die Staatsanwaltschaft Mollaths Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht ernstnahm, muß es sich bei seinem Vorbringen um einen Wahn handeln. Klaro.

Es fällt schwer, angesichts dieser Kooperation zwischen einem das Recht beugendem Richter und einem sich der Justiz anbiedernden Gutachter die Contenance zu bewahren.

Dem BGH wurde zwar die Hucke vorgelogen. Aber er ist nicht vom Haken. Daß er das schludrige Urteil, das nicht eine einzige stringente Beweiswürdigung enthält, begründungslos durchwinkte, wird an ihm kleben bleiben. Und Rechtsanwalt Strate sollte überlegen, ob er seine Strafanzeige nicht erweitern muß.

Update (16.1.2013)

Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Strate vom 4.1.2013, die sich u.a. gegen Dr. Klaus Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung richtet, zeigt Wirkung:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

Selbstverständlich erzeugt sie Befindlichkeitsstörungen bei dem Angezeigten, der ohnehin unter ministeriellem Druck steht: denn der von der Justizministerin angeordnete Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Regensburg, wird, das ist ihm klar, Erfolg haben müssen, so eindeutig sind die in diesem Fall begangenen Rechtsfehler bzw. Rechtsbeugungen, und ebenso selbstverständlich wird sein willfähriges, im Interesse einer verurteilungsentschlossenen Justiz erstattetes, Gutachten obsolet werden. Wer ›Wahn‹ ohne Realitätscheck ferndiagnostiziert, wird mit den Folgen dieses professionalen Versagens leben müssen. Und wer verfassungswidrige Totalbeobachtungen  eines zwangsweise Untergebrachten zur 60%igen Grundlage seines Gutachtens macht, hat offensichtlich Rechtsstaatsdefizite.

Das zeigt sich überdeutlich in seiner aktuellen Reaktion auf die für ihn offenbar erstmals seine Funktion (und nur der verdankt er seine Autorität) erschütternde Strafanzeige: er will Gustl Mollath loswerden, der dreieinhalb Jahre seine Stellung ignoriert und die Diagnosezuschreibung und Behandlungsofferten abgelehnt  hat. Konnte das früher als Krankheitsuneinsichtigkeit  verbucht werden, so klappt das jetzt nicht mehr. Dr. Leipziger sieht seine Autorität bröckeln, bei den ›Patienten‹ wie bei den Ärzten, die traditionell unter den Hierarchien im System leiden. Diesen Störenfried muß er loswerden. Und so trug sich gestern Folgendes zu:

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

Noch am 14.1.2013 hatte Mollaths Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein  Dr. Leipziger um vorherige Bekanntgabe einer Verlegung Gustl Mollaths gebeten.

Am 15.1.2013 stellte sie fest, daß in einem Telefonat mit Dr. Leipziger am Vormittag zugesagt worden sei, sowohl Herrn Mollath als auch sie rechtzeitig vor einer geplanten Verlegung zu informieren.

Dennoch soll sich am Nachmittag desselben Tages Folgendes zugetragen haben:

Lorenz-Löblein:

Ich höre nun von Herrn Mollath, dass Sie diesem gegenüber behaupten, ich hätte Ihnen gegenüber einer Verlegung nach Ansbach zugestimmt, und dass Sie tatsächlich an Herrn Mollath das Ansinnen trugen, noch am Nachmittag des heutigen Tages die Überführung nach Ansbach anzutreten, wozu dieser jedoch nicht bereit gewesen sei.

Mir ist weder Ihre Behauptung meiner angeblichen Zustimmung noch ihr Vorgehen verständlich.

Ich verbitte mir, dass Sie mir eine Zustimmung unterstellen.

Rechtsanwalt Gerhard Strate legte mit einem fulminantem Schriftsatz vom 15.1.2013 nach, der die Verfassungswidrigkeit des willkürlichen Vorgehens vor Augen führte (es muß tatsächlich daran erinnert werden, daß Untergebrachte Subjekte und nicht Objekte sind, und das macht außer dem Bundesverfassungsgericht eigentlich niemand, schon gar nicht Ärzte mit ihrer Definitionsmacht).

Die Presse hat auf diesen Vorgang zwar reagiert:

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-strate-wiederaufnahmeverfahren-100.html

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html

war aber, wie üblich, nicht in der Lage, die Aktion von Dr. Leipziger zutreffend einzuordnen.

Denn wenn die Forensik des BKH Ansbach von einer Übernahmeanfrage nicht einmal etwas weiß, wenn der Verwaltungsbeamte des Bezirks erklärt, man habe sich wegen einer Verlegung an den Bezirk Unterfranken gewandt (das BKH Ansbach liegt im Bezirk Mittelfranken) – dann wird nur allzu deutlich, daß der Einwirkung von Dr. Leipziger auf Gustl Mollath bedenkliche persönliche Motive zugrundeliegen.

So sieht die objektive Lage aus:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2115

Update 1 (17.1.2013)

Nun hat sich Dr. Klaus Leipziger gegenüber Michael Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN doch noch zu seinem Motiv für eine Verlegung geäußert:

Klaus Leipziger, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth, bestätigte gegenüber unserer Zeitung entsprechende Pläne. Es fehle jede Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Patienten, sagte der Mediziner zur Begründung.

Es sei zwar richtig, so Leipziger, dass der 56-Jährige von jeher jeden Kontakt zu Ärzten strikt abgelehnt hat. Die Lage habe sich aber verschärft. Der Klinikchef nannte die Anzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung, die Mollaths Anwalt gegen ihn, Leipziger, auf den Weg gebracht hat. Auch würden er und andere Klinikmitarbeiter von fragwürdigen Unterstützern Mollaths bedroht. Eine Entscheidung über die Verlegung sei aber noch nicht gefallen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270

Worauf sich die Behauptung gründet, etwaige Drohanrufer seien Unterstützer von Mollath, wird nicht mitgeteilt; daß sie dem rührigen Unterstützerkreis Mollaths angehören, kann dagegen mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden: mit solchen Methoden arbeitet der Unterstützerkreis nicht. Er beschränkt sich auf rechtsstaatlich einwandfreie Aktivitäten wie den Betrieb einer Homepage oder die Anbringung einer Petition gegen die geplante Verlegung am 15.1.2013:

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

Gegen Dr. Leipziger wurden im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gustl Mollath schon in den Jahren 2011 und 2012 Strafanzeigen erstattet, ohne daß diese die Lage verschärft hätten. Ist es, neben der Qualität der aktuellen Strafanzeige, nicht eher der von der Staatsanwaltschaft Regensburg verfolgte und von der Justizministerin angewiesene Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens, der die Lage allein für den Klinikchef persönlich verschärft? Zwischen Gustl Mollath und den Ärzten des Maßregelvollzugs hat von jeher ein Unverhältnis existiert, das sich nicht nur aus seiner Sicht gar nicht verschärfen kann:

Der Anwalt [Gerhard Strate] weist Leipziger darauf hin, dass dieser selbst vor knapp einem Jahr Verlegungspläne für gescheitert erklärt habe, weil Gustl Mollath nicht kooperierte. „An dieser Haltung hat sich nichts geändert.“

Wenn Bayreuth diese Pläne nun doch plötzlich verfolgt, dränge sich der Gedanke auf, dass „sachfremde Motive“ vorliegen. Strate will „alle gebotenen rechtlichen Konsequenzen“ ziehen, sollte es tatsächlich zu einer Verlegung kommen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270

Im übrigen zeigt sich Dr. Leipziger gegenüber Olaf Przybilla von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom heutigen Tag zugeknöpft:

Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein kritisierte Klinikchef Leipziger scharf. Dieser soll behauptet haben, sie habe einer Verlegung Mollaths zugestimmt. Dies sei falsch. Leipziger äußerte sich dazu nicht.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiatrieinsasse-mollath-verlegung-nach-ansbach-wird-erwogen-1.1575234

Immerhin, mittlerweile hat das BKH Ansbach eine Anfrage bekommen, ob es zur Übernahme des Patienten Mollath fähig und bereit sei.

Update 2 (17.1.2013)

Bayreuth/Nürnberg  |  17.01.2013  |  15:01 Uhr

Verlegung von Gustl Mollath nach Ansbach vom Tisch

Der gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Gustl Mollath wird nicht nach Ansbach verlegt. Ein solche Verlegung in das dortige Bezirksklinikum sei nur mit Einverständnis Mollaths möglich, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Donnerstag mit. Mollath selbst hatte aber über seinen Anwalt Gerhard Strate mitteilen lassen, dass er nicht aus seiner „bisherigen sozialen Umgebung herausgerissen werden“ wolle.

Mollath ist seit Jahren in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Sein Anwalt Strate bestätigte der Nachrichtenagentur dpa: „Herr Mollath lehnt eine Verlegung ultimativ ab.“ Eine Unterbringung in Ansbach hatte nach Medienberichten der Leiter der Bayreuther Klinik, Klaus Leipziger, in die Diskussion gebracht, weil aus seiner Sicht jede Basis für eine Zusammenarbeit mit Mollath fehle.

[…]

http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/634138_Verlegung-von-Gustl-Mollath-nach-Ansbach-vom-Tisch.html

Vielleicht ein wenig voreilig getitelt von der Passauer Neue Presse, denn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nur ein Recht auf Anhörung, von dem sie sachlich richtig Gebrauch gemacht hat:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft/nuernbergfuerth/presse2010/130117_pm_01_zur_beabsichtigen_verlegung_des_g._mollath.pdf

Aber entgegen dieser Stellungnahme wird der psychiatrische Komplex wohl kaum handeln: denn wenn es ein Autoritäts- und Leitungsproblem gibt, stehen bekanntlich andere Handlungsoptionen zur Verfügung als die in Aussicht genommene.

(Fortsetzung folgt)

hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/