Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie III

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Gegen den rechts- und verfassungswidrigen Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004, mit dem seine vorläufige Unterbringung zur Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens verfügt worden war, legte Gustl Mollath Beschwerde ein – während er noch am selben Tag, dem 22.4.2004, seinen Pflichtverteidiger Thomas Dolmany ablehnte, woraufhin das Gericht stantepede den Entbindungsantrag ablehnte. Es ist zu bedauern, daß sich aus der Chronologie des  Unterstützerkreises von Gustl Mollath weder ergibt, ob sein vom Gericht beigeordneter Verteidiger die Beschwerde begründete oder ob es Mollath selbst tat, noch, ob es wiederum die 7. Kammer des Vorsitzenden Richters am Landgericht Otto Brixner war, die die Beschwerde am 26.5.2004 ablehnte.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Rechtsanwalt Dolmany war dem unverteidigten Angeklagten am 3.12.2003 beigeordnet worden, und ein Verteidiger, dessen Geschäftsbetrieb auf Beiordnungen durch ein örtliches Gericht angewiesen ist, ist geneigt, ein Gericht nicht zu verärgern. So geriet Dolmany schon während einer unergiebigen Dezembersitzung 2003 beim Amtsgericht Nürnberg mit seinem für ihn ungeeigneten Mandanten aneinander: Thomas Dolmany hat diesen generellen Konflikt zwischen gerichtsaffinem Pflichtverteidiger und ausgesprochen schwierigem Mandanten so beschrieben:

Hatte Mollath denn keinen Anwalt?

Doch: den Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, mit dem Mollath aber kaum redete, weil er ihm offenbar misstraute. Dolmany sagt, Mollath habe sich ihm gegenüber nicht geöffnet. Nicht einmal von dem Einsatz im Anwesen Mollaths habe er, soweit er sich erinnern könne, etwas gewusst. Der Anwalt wird von damaligen Prozessbeobachtern kritisiert, er habe sich kaum spürbar für Mollath eingesetzt. Dolmany erwidert im SZ-Gespräch, Mollath habe das Amtsgericht im Jahr 2003 „provoziert“. Er habe sich kaum in der Lage gesehen, seinem Mandanten zu helfen.

Ja, natürlich provoziert ein Angeklagter, der ein Gericht auf strafprozessuale Fehler hinweist. Der allzu stur (wenn nicht gar querulatorisch-fanatisch) auf Recht und Ordnung bis hin zur Erfüllung der Dienstmützenpflicht von Polizeibeamten besteht. Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung, wie sie in diesem Fall allerdings angemessen gewesen wäre. Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen. Such is life: Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.

Mollath dagegen, ein Mensch, der verquer war, verstörend, grundsätzlich denkend, historisch und politisch einer fundamentalen Kapitalismuskritik verpflichtet, die die Verantwortung für die ganze Welt immer mitbedenkt, in seinen ethischen Grundsätzen so rigide, daß er zu keiner Diplomatie und zu keinen opportunistischen Zugeständnissen fähig war, wie es heutzutage von Menschen als Ausweis von Normalität erwartet wird: ein solcher Mensch, auch wenn er nicht pathologisiert wird, hat vor Gericht schon verloren. Denn im Gerichtssaal findet ein Ritual statt, innerhalb dessen Macht ausgeübt wird. Wer sich verhält wie Mollath, der die Spielregeln weder kennt noch akzeptiert, gleichwohl aber pingelig an der Strafprozeßordnung klebt, wird scheitern. Zusammengekettet an einen durch das Gericht als kooperativ konnotierten Verteidiger sowieso.

Gustl Mollaths Leben war seit 2002 aus den Fugen geraten. Ehekrise nach vierundzwanzig Jahren gemeinsamen Lebens, das Verlassenwerden durch die Ehefrau, finanzielle Probleme, das Scheidungsverfahren, im Februar 2003 der erste existenzielle Schock, nämlich die ergebnislose Hausdurchsuchung aufgrund von unzutreffenden Angaben der getrennt lebenden Ehefrau:

Möglicherweise entscheidend für die totale Verunsicherung aber dürfte – nach Beobachtung eines ehemaligen Nachbarn – ein Polizeieinsatz im ehemals gemeinsam bewohnten Anwesen der Mollaths in Nürnberg-Erlenstegen gewesen sein. Nach diesem Polizeieinsatz im Februar 2003 habe Mollath „in großer Panik gelebt, man wolle ihm offenkundig etwas anhängen“, erinnert sich der Nachbar im SZ-Gespräch.

Tatsächlich wurde eine Waffe im Haus Mollaths gefunden, das dieser nach dem Auszug seiner Frau alleine bewohnte. Es handelte sich um ein Luftdruckgewehr. Die damalige Ehefrau hatte bei der Kriminalpolizei angegeben, sie habe im zweiten Obergeschoss des Hauses „ein Gewehr“ gesehen.

Überdies gab die Frau an, ihr Mann habe angeblich davon geredet, „im Besitz einer Pistole“ zu sein, wie die Staatsanwaltschaft auf SZ-Anfrage erklärt. Daraufhin habe das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Es habe der Verdacht bestanden, dass Mollath „die tatsächliche Gewalt über nicht näher bekannte Schusswaffen“ ausübe. Mollath erinnert sich, dass mehrere Polizeibeamte in seiner Wohnung aufgetreten seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lassen sich anhand der Akten „keine Einzelheiten zum Ablauf des Einsatzes“ feststellen. Gefunden wurde: Ein nach Angaben Mollaths verrostetes, gar nicht mehr funktionstüchtiges Luftgewehr, das seine Eltern – die zuvor in dem Anwesen gewohnt hatten – angeschafft hätten. Laut Staatsanwaltschaft lassen sich keine Aussagen über den Zustand dieses Luftgewehrs machen. Es sei aber nicht eingezogen worden, denn es sei nicht genehmigungspflichtig gewesen.

Das Wichtigste aber: Eine Pistole fand sich nicht. Nach Angaben eines Nachbarn habe die Durchsuchung bei Mollath den Verdacht erhärtet, dass ihm nun mit allen Mitteln etwas angehängt werden sollte. Und dies möglicherweise von Personen, die er dunkler Geldgeschäfte bezichtigt hatte – unter anderem seiner damaligen Ehefrau. Diese will auf SZ-Anfrage nichts zu den Vorwürfen sagen.

Justizministerin Dr. Beate Merk legte sich am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß schwer ins Zeug, was die Unschuldsvermutung zugunsten von der Steuerhinterziehung Verdächtigten und eines Richters angeht, der im Verdacht steht, strafvereitelnd und unzuständigerweise in eine schwebende Untersuchung der Finanzbehörde eingegriffen zu haben:

Nachzulesen und zu sehen hier:

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Aber gegenüber haltlosen Vorwürfen einer in Scheidung lebenden Ehefrau gilt keine Unschuldsvermutung zugunsten des Ehemannes, denn sie waren ja ›konkret‹ – da zieht man ersichtliche Falschbelastungsmotive natürlich nicht in Erwägung, so wie es allerdings umgekehrt bei der Steueranzeige von Mollath, die ja nur eine Retourkutsche gegen die reichlich verspätete Körperverletzungsanzeige seiner Frau von November 2002 war, durchaus gewürdigt worden war.

Anzuschauen hier (›Münchner Runde‹, Sendung vom 11.12.2012 in BR III, ab Minute 24):

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/muenchner-runde/Podcast-Mollath-102.html

Am 16.5.2003 der Strafbefehl wegen der völlig haltlosen Anzeige des Schwagers wegen Briefdiebstahls  von November 2002 (hier erfolgte Freispruch wegen Tatbestandslosigkeit), am 23.5.2003 die Anklage wegen einer behaupteten gefährlichen Körperverletzung von August 2001 und einer einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau vom 31.5.2002 – das sind Schicksalschläge, die auch einen durchschnittlichen Menschen aus der Bahn geworfen hätten. Am selben Tag, dem 23.5.2003, dann auch noch die Erfahrung, daß sich die Ehefrau schnell getröstet und einen adäquaten neuen Partner (mit gleicherweisen guten Beziehungen, wie sie sie als Vermögensanlageberaterin gut betuchter Kunden in Nürnberg hatte) gefunden hatte, der ihn als Mann ausstach:

2003-05-23 Petra Mollath versucht gemeinsam mit dem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge und einer weiteren Person (die GM als Möbelpacker deutet) in das Haus von Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den Schwarzgeldverschiebungen verschwinden zu lassen.

Es stellt sich im Weiteren heraus, es sich bei dem „Möbelpacker“ um den Liebhaber von Frau Mollath handelt, einem Manager der Immobiliensparte der HypoVereinsbank-Group (die dann zur Hypo Real Estate ausgegliedert wurde). Bis zu diesem Zeitpunkt wollte Gustl Mollath seine Frau schützen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Die normalpsychologisch nachvollziehbare Kränkung durch diese schnelle neue Partnerwahl schlägt sich noch in Mollaths bereits behandeltem Schreiben vom 3.11.2003 nieder, in dem es in einem P.S. heißt:

Der in den Unterlagen beschriebene Immobilienbereich der HVB Group , wo besagter Martin M…. in permanenter Sonnenbankbräune als Direktor arbeitet , wurde als AG an die Börse gebracht .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Er mußte es erleben, daß seine Frau aufgrund ihrer Beziehungen eine Ferndiagnose einer veritablen Psychiaterin vom Erlanger Klinikum am Europakanal, Dr. Gabriele Krach, erlangte, die ihn allein aufgrund der Angaben seiner in Scheidung lebenden Frau für krank und gefährlich erachtete.

Es ist geradezu erstaunlich, wie sehr Mollath dennoch an Recht und Gerechtigkeit glaubte und nimmermüde, trotz ständiger Nackenschläge durch die Justiz, bis zum heutigen Tage, wenn auch skeptischer geworden, daran festhielt und -hält. Und in allen seinen Schreiben wie auch in seinem Auftreten, Höflichkeit bewahrt.

Seine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Schwager Robert M. von November 2002 wurde auf den Privatklageweg verwiesen, seine Strafanzeige gegen seine Ehefrau und andere Mitarbeiter der Hypovereinsbank vom 9.12.2003 u.a. wegen bankentypischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Verschleierung von Vermögensübertragungen in die Schweiz, deutsche Verwaltung der dortigen Kundenkonten) trotz präziser Auflistung von Verdächtigen, die Insiderkenntnis bewies, wurde nicht bearbeitet… Die ergänzenden Kontobelege und Buchungsanweisungen aus seiner Verteidigungsschrift vom 24.9.2003, auf die er verwiesen hatte, wurden so wenig ausgewertet wie die dort vorhandene Mitteilung der HypoVereinsbank vom 2.1.2003 an ihn, daß man aufgrund seiner Angaben eine Untersuchung eingeleitet habe. Eine Bank nimmt seine Hinweise ernst, die Staatsanwaltschaft nicht. Das gibt zu denken.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111848062/Merk-verteidigt-ihr-Verhalten-im-Fall-Mollath.html

In Wirklichkeit steht die Ministerin nicht mehr vor dieser unzulänglichen Staatsanwaltschaft Nünberg-Fürth: die Rolle des Weißen Ritters, der bis zur Selbstdemontage die Fehler der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu verteidigen hat, überläßt sie dem hierfür verantwortlichen Nürnberger Generalstaatsanwalt, Hasso Nerlich. Am Rande der ›Münchner Runde‹ vom 11.12.2012 hat sie, wie Bayern III im Rahmen der Sendung ›Kontrovers‹ vom 12.12.2012 dokumentiert hat, die Nichtanforderung des Revisionsberichts durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2004 jedenfalls kritisiert.

http://www.br-online.de/podcast/video-download/bayerisches-fernsehen/mp3-download-podcast-kontrovers.shtml

[ab Minute 3:54]

Die Brisanz des Revisionsberichtes der HypoVereinsbank, die die Staatsanwaltschaft, mit Rückendeckung durch die Generalstaatsanwaltschaft, zuvor verschleiert hatte, ist ihr nach dessen Kenntnisnahme seit dem 9.11.2012 selbstverständlich aufgegangen.

Der bestätigte nämlich genau das, was Mollath angezeigt hatte: daß die Bank bis 1998 die von ihm beschriebene Beihilfe zu Steuerhinterziehung durch klandestine Verbringung deutscher Vermögen in die Schweiz und Bearbeitung von Schweizer Konten deutscher Kunden durch eigene Mitarbeiter oder durch anreisende Mitarbeiter der Schweizer Tochterbank vollzogen hatte – und daß auch für die Bank der begründete Verdacht bestand, daß nach bankseitiger Abstellung dieser Praxis Frau Mollath und andere Mitarbeiter diesen Kundenservice, unter Abziehung von  Nürnberger Kundenvermögen in Höhe von 18,5 Millionen von der Schweizer Tochterbank,  gemeinsam mit der Schweizer Bank Leu, auf eigene Kappe fortgesetzt hatten. Es ging ja nicht darum, daß deutsche Kunden in Deutschland nicht versteuertes “Schwarzgeld” in die Schweiz verbracht haben sollen, das ist eine laienhafte Wertung der Vorgänge. Es geht darum, daß versteuertes Vermögen auf eine Art und Weise, die eine Nachvollziehbarkeit unmöglich macht, in die Schweiz verbracht wurde, um die dort erzielten Erträge dem deutschen Fiskus zu entziehen. Das war und ist Sinn und Zweck der Übung dieser speziellen ›Kundenpflege‹.

Überprüfbar war dieser Verdacht für die HypoVereinsbank, die über keine staatsanwaltschaftlichen Mittel verfügt, natürlich nicht, weil die Mitarbeiter die Vorwürfe selbstverständlich bestritten – sogar dann, wenn, wie im Fall Petra Mollath, ihr eine Vollmacht über das Schweizer Konto einer Kundin, von Mollath übermittelt, entgegengehalten werden konnte. Immerhin hat die Schweizer Bank Leu Provisionszahlungen nicht nur an Petra Mollath bestätigt – wodurch sich ein zwingender Anfangsverdacht ergeben mußte. Insgesamt gab es genug Anhaltspunkte dafür, daß die Vorwürfe stimmten (die nachgewiesene Zusammenarbeit mit der Schweizer Bank Leu einschließlich der Zahlung von Provisionen, die natürlich auf ein Schweizer Konto flossen und nicht auf das persönliche in Deutschland, sonst hätte es die Revision ermittelt; die Vollmacht für die Ehefrau, für eine Kundin Vermögen in der Schweiz zu verwalten; nachweisbare jährliche Schweizaufenthalte; die hohen Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto; beim Mitarbeiter D. das spätere Eingeständnis, in der Schweiz Fremdkonten zu verwalten, seine Geldwäsche hinsichtlich eingestandenen Schwarzgeldes (Schweizer Franken und 1000,- DM-Scheine) für die besagte ›allgemein bekannte Persönlichkeit‹ über das eigene Konto).

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Und während die Staatsanwaltschaft, seit dem 29.12.2011 endlich,  nach Anforderung, im Besitz des Revisonsberichts, ihn am 5.1.2012 gleich an die Steuerfahndung weiterleitete, weil er in Kombination mit den Mollath-Vorwürfen vom  24.9.2003 und  9.12.2003 auch aktuell noch interessant ist und werthaltig sein könnte, will die eigene Fachabteilung nichts von dessen Brisanz mitgekriegt haben?

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Unsinn. Da sitzen Einser-Juristen, die ihr gesagt haben werden, daß sie jetzt die Flucht nach vorn antreten müsse, um wenigstens die bislang uninformiert gebliebenen Strafvollstreckungsgerichte und den etwaigen neuen Gutachter über die bislang unzulängliche Diagnosegrundlage eines paranoiden Wahns bei Gustl Mollath zu informieren. Denn die Ferndiagnose des für die Einweisung verantwortlichen Dr. Klaus Leipziger, Bayreuth, der als Vollstrecker des Maßregelvollzugs auch weiterhin Einfluß auf die Fortdauer der Maßregel hatte, war ja bis 2010 immer nur wieder fortgeschrieben worden. Und die tatsächliche Verfolgung, die Mollath erlitt und gegen die er sich wehrte, als mangelnde Krankheitseinsicht und verschwörungstheoretisches Konstrukt gewertet worden, wobei der Aspekt einer reaktiven Verengung seines Fokus‘ gerade durch die Unterbringung und deren Zustandekommen zu wenig gewürdigt wurde.

Auf Merks Einfluß hin wurde der Revisionsbericht der HypoVereinsbank durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg am 20.11.2012  den mit der Maßregelvollstreckung befaßten Gerichten übersandt und am 29.11.2012 ein weiteres psychiatrisches Gutachten beantragt, obwohl die letzte Fortdauerentscheidung erst im September 2012 getroffen worden war, wie sie den Rechtsausschuß ebenfalls wissen ließ.

Aber die folgenreiche Abweisung von Mollaths Strafanzeige vom 9.12.2003 war nicht die einzige Fehlbehandlung, die seine Eingaben erfuhren.

Mollaths Petition war am 27.5.2004 im Rechtsausschuß abgelehnt und seine nach Erledigung der Petition angebrachten Schriftsätze von der Landtagsverwaltung schlicht nachgeheftet und weggelegt worden. Die allerdings waren offenbar so informativ, daß die Ministerin am 6.12.2012 vor dem Rechtsausschuß einräumte, daß sie sie nach Kenntniserlangung durch ihr Ministerium unverzüglich der für den Wiederaufnahmeantrag zuständigen StA Regensburg zugeleitet habe:

Ich habe am vergangenen Freitag [30.11.2012] den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gebeten, einen solchen Antrag von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft anzuordnen.

Sie wissen, dass es für eine Wiederaufnahme hohe gesetzliche Hürden gibt. Und deswegen möchte ich auch nochmal ganz klar betonen, weil das oftmals auch in der Diskussion im Plenum immer wieder nicht so gesehen wurde, und ich das deswegen nochmal sehr klar sagen möchte: Es war mir erst jetzt möglich, tätig zu werden. Unmittelbarer Anlass war nämlich der Bericht der Nürnberger Nachrichten vom vergangenen Freitag, der die Besorgnis der Befangenheit des für die Unterbringung zuständigen Richters möglich erscheinen ließ. Zuständiges Wiederaufnahmegericht ist das Landgericht in Regensburg. Zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft in Regensburg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft wertet seither die Akten mit Nachdruck aus. Sie prüft den Sachverhalt umfassend, unter allen Gesichtspunkten, auf die Wiederaufnahme des Verfahrens. Zu den Akten gehören jetzt auch die Schreiben des Herrn Mollath an den Landtag aus dem Jahr 2004. Diese Schreiben sind beim Landtag nach der Behandlung seiner Petition im Rechtsausschuss eingegangen. Wir haben diese Unterlagen erstmals am Dienstag [4.12.2012] bekommen und sofort an die Staatsanwaltschaft in Regensburg weitergeleitet. Ich fasse zusammen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath ist eingeleitet.

http://de.scribd.com/doc/116448037/Beate-Merk-Rechtsausschuss

Nur am Rande: selbstverständlich ist eine Zeitungsnachricht keine neue Tatsache, auf die sich ein Wiederaufnahmeantrag stützen ließe…

Natürlich war auch Mollaths diesbezügliches Schreiben vom 8.4.2004 an Edmund Stoiber erfolglos geblieben, obwohl er explizit auf eine Bankbestätigung über ein von seiner Frau verwaltetes Schweizer Nummernkonto mit einer Einlage von 780.000,- DM Bezug genommen und auf Eingaben an die verfahrenseinstellende Staatsanwältin verwiesen hatte, die von der StA Nürnberg offenbar nicht einmal als Beschwerde behandelt worden waren.

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-04-08-Mollath-Brief-Stoiber.pdf

Was sodann in der Zeit vom 30.6.2004 bis 7.7.2004 geschah, nämlich die Festnahme und der Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie in Erlangen, zerrüttete Mollaths ohnehin fragilen psychischen Zustand weiter. In einem Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg und den Richter am Amtsgericht Eberl vom 23.9.2004 schilderte er erregt:

Durch den Beschluß von Richter Huber und Eberl randaliert Nachts um 4 Uhr, die übelste Truppe der Polizei von der Erlenstegenwache, an meinem Haus und reisst Nachbarn aus dem Schlaf.

Dann sprechen sich diese sogenannten Ordnungshüter, mit Kreisen der Schwarzgeldverschieber ab und nehmen mich unter skandalösen Umständen fest .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zwischenzeitlich hatte er sich allerdings vor der Polizei in einem Zwischenboden hinter einer Kiste versteckt, wie im landgerichtlichen Urteil auf S. 9 ausgeführt wird, das diese Festnahme allerdings unzutreffend als die Festnahmesituation bei Vollstreckung der vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 beschreibt – das ist beileibe nicht die einzige sachliche Unrichtigkeit in diesem Urteil.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Aus einem Interview von Oliver García und dem seinerzeitigen Schöffen Heinz Westenrieder:

Etwas Verwirrung herrscht hinsichtlich der Umstände der Festnahme Mollaths zur vorläufigen Unterbringung: Im Urteil steht, daß er sich auf dem Dachboden seines Hauses versteckt habe und dort festgenommen worden sei. Ein Polizeiprotokoll belegt aber, daß er sich selbst bei der Polizei gestellt hat. Kam dazu etwas in der Hauptverhandlung zur Sprache?

Ja. Der Polizist […] hat ausgesagt, er habe Herrn Mollath wegen des Unterbringungsbeschlusses festgenommen und er hätte sich auf dem Dachboden hinter irgendeinem Verschlag versteckt. Das ist, wie wir jetzt wissen, falsch. Die Festnahme im Dachgeschoß ist offensichtlich erfolgt, als Mollath das erste Mal zur Begutachtung in die Psychiatrie eingeliefert werden sollte. Nicht bei der Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses der Kammer.

Hat es denn eine Bedeutung, bei welcher Festnahme Mollath sich zu verstecken versuchte?

Wenn in der Hauptverhandlung nicht nur dieser Polizist ausgesagt hätte, sondern auch die beiden Polizisten, bei denen sich Mollath zur Vollstreckung des Unterbringungsbeschlusses freiwillig gestellt hatte – an der Lorenzkirche in Nürnberg -, dann hätte das ein ganz anderes Bild vom Geisteszustand Mollaths gezeigt. Ich weiß nicht, wer die Auswahl der jeweiligen Zeugen getroffen hat, die Staatsanwaltschaft oder der Vorsitzende.

Jetzt verstehe ich Sie. Sie meinen, daß der Polizist, der zu der “Dachbodenverhaftung” ausgesagt hatte, geladen wurde, um den Geisteszustand Mollaths zu unterstreichen?

Nein, nein. So weit will ich nicht gehen, da bin ich vorsichtig und ich will hierzu auch keine Verschwörungstheorien aufstellen, um Gottes willen. Aber die Aussage dieses Polizisten hat den Eindruck verstärkt, daß Mollath wirr ist oder nicht alle Tassen im Schrank hat, um es so auszudrücken.

Die Situation eskalierte, als Mollath gefesselt wurde und miterlebte, daß zeitgleich der Gerichtsvollzieher Hösl und Rechtsanwalt Dr. Woertge, dem er schon mehrfach Hausverbot erteilt hatte, erschienen, um genau zu dem Zeitpunkt, in dem er verhaftet wurde, das Haus nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen. Das, so meinte er, könne kein Zufall sein. Die Polizei wollte ihm nicht gestatten, ein Telefonat zur Zuziehung eines Zeugen zu führen, was der Gerichtsvollzieher dann aber ermöglichte. Weiter aus Mollaths Strafanzeige vom 5.8.2004, adressiert an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg:

Die Polizeibeamtin legte mir Handschellen auf dem Rücken an.

Extra, um mir Schmerzen zu verursachen, hat die Beamtin dann mehrmals die Handschellen, so fest sie konnte, nachgedrückt, damit diese schmerzhaft auf Spannung sitzen .

[…]

Als ich bei Dr. Wörthmüller eingeliefert wurde , hatten sich tiefe rote Spuren an meinen Handgelenken gebildet. Im Eingang der Pforte habe ich dies Dr. Wörthmüller gezeigt und mich Beschwert . Wie vorher bei den Beamten .

Zeugen : […]

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Zu einer Begutachtung durch Dr. Michael Wörtmüller kam es nicht. Schon am Tag nach der Einlieferung, am 1.7.2004, begründete er seine Befangenheit wegen Vorbefassung mit der Angelegenheit; in der Woche zuvor hatte er bereits mit Mollath, der Wörthmüllers befreundeten Nachbarn aufsuchen wollte, gesprochen, und sich von diesem Nachbarn ausführlich dessen Sicht der Angelegenheit Mollath schildern lassen.

Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]

Was hätte daraufhin zwingend geschehen müssen?

Der amtsrichterliche Beschluß vom 22.4.2004 rechtfertigte eine zwangsweise Unterbringung lediglich zur Vorbereitung eines Gutachtens und schrieb vor:

Er [der Angeklagte] ist zu entlassen sobald der Untersuchungszweck erfüllt ist.

Beschluss zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]

Gleiches gilt, wenn der Untersuchungszweck wegen eigener Ablehnung des Gutachtenauftrags nicht mehr erfüllt werden kann. Mollath hätte sofort, noch am 1.7.2004, entlassen werden müssen. Dies geschah aber nicht.

Mollath protestierte mit Schreiben vom 12.7.2004  an Dr. Michael Wörtmüller und den ärztlichen Direktor Dr. Schneider gegen diese rechtswidrige Behandlung (und monierte zudem zutreffend, man habe ihm bei Entlassung am 7.7.2004 seinen Rasierapparat nicht ausgehändigt – wie sich später herausstellte, fehlte auch noch ein Gürtel). Die Überschrift des Schreibens in großer Schrift lautete:

Isolationshaft gegen meinen Willen vom 30.6.04 bis 7.7.04 in Ihrer Einzelzelle

[…]

–       Sie meinten am 2-ten Tag meiner Haft , Sie müssten sich selbst für befangen erklären .

Da Sie gegenüber von Bernhard R… wohnen der wiederum Vorstand der Fortis Finanz Vermögens Anlage AG […] in Nürnberg ist . Wie die Arbeitskollegen meiner früheren Frau , die weiteren Vorstände, Wolfgang D… und Udo S… Das alles steht in umfangreichen Zusammenhang mit der

Größten Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz [in Großbuchstaben]

Wann und wo haben Sie sich für befangen erklärt und warum blieb ich trotzdem eine Woche in Isolationshaft in Ihrer Einzelzelle ?

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Gute Frage. Eine Antwort von Dr. Wörthmüller ist nicht überliefert.

Wenn sich nun auch diese Vermögensberatungsfirma ein wenig anders schreibt, als hier angeführt, so hat Mollath im Kern aber wieder einmal recht: in dieser im Sommer 2003 gegründeten Aktiengesellschaft fungierte neben Bernhard R… im Vorstand auch Wolfgang D., jener Mitarbeiter, der von Mollath ebenfalls belastet worden war. Im Revisonsbericht der HypoVereinsbank steht er an ganz besonderer Stelle: auch er sollte, wie Frau Mollath, außerordentlich gekündigt werden, kündigte jedoch am Tag der Kündigung von Petra Mollath, am 25.2.2003, selbst, um sich wenige Monate später selbständig zu machen.

Zusammen mit Udo S…, ebenfalls im Vorstand der neuen eigenen Aktiengesellschaft. Dieser  betreute seit 1994 vermögende Privatkunden bei der HypoVereinsbank in Nürnberg. Anschließend betreute Udo S… vermögende Kunden bei der Bethmann Vermögensbetreuung (HVB Gruppe) und war ab 2001 in leitender Funktion bei der Schmidt-Bank in Nürnberg tätig, über die Frau Mollath arbeitsrechtlich unerlaubte Geschäfte mit DAX-Futures durchgeführt hatte, wie sie im Rahmen der Sonderrevison gestand.

Es ist leicht nachvollziehbar, was Bernhard R… seinem Nachbarn Dr. Michael Wörtmüller über Mollath erzählt haben dürfte: die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller erscheint ebenso berechtigt wie das Mißtrauen, das Mollath ihm und dem Klinikum gegenüber hegte, von dem ja schon die erste, ihn belastende, Ferndiagnose stammte. Welche Erklärung also könnte es dafür geben, daß Mollath rechtswidrig in der forensischen Abteilung festgehalten wurde?

Mollath selbst schilderte in seiner Strafanzeige vom 5.8.2004 folgendes Szenario:

Da ich die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen kann , mußte sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären.

Trotzdem versuchte Dr. Wörthmüller vorher tagelang mich zu folgender Abmachung zu bewegen :

Er macht ein angeblich „harmloses“ , für mich passendes , Gutachten , dafür muß er sich nicht für befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern bleibt unter uns .

Als ich über Tage , auch unter seelischer Folter , nicht auf den Handel einging , blieb ihm nichts anderes übrig Als sich doch nachträglich für befangen zu erklären.

Beweis : Schreiben von Dr. Wörthmüller datiert auf den 1.7.2004, aber erst am 5.7.2004 gefaxt an das Amtsgericht Nürnberg Richter Eberl . Plus Fax Empfangsbericht des Amtsgerichts v.5.7.04 .

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

In seinem weiteren Schreiben, wegen der Nichtreaktion auf seine Strafanzeige schon sehr erregt, führte er hierzu weiter aus:

Rechtsanwalt Ophoff konnte von Dr. Wörthmüller bewegt werden  samstagmittag [3.7.2004] in die Klinik zu kommen , dennn ich bestand auf eine Rechtsberatung , weil ich sonst mit Ihm nicht über seinen Vorschlag verhandeln kann: er schreibt ein für mich passendes Gutachten , dafür bleibt seine Beziehung zu den Schwarzgeldverschiebern in Form von Bernhard R… (was ich ihm kurz vorher nachwies) unter uns .

Als er  Rechtsanwalt Ophoff hörte der Rüstungs – Familien Diehl clan spielt in meinem Fall eine Rolle sagte er kreidebleich : „Die schrecken ja auch vor Mord nicht zurück“, sprang auf und wollte gehen . Bei einem späteren Gespräch in der Kanzlei ( Dr. Wörthmüller hatte sich zu spät für befangen erklären müssen, da ich auf sein Geschäft, auch unter Folter, nicht ein ging ), meinte Rechtsanwalt Ophoff: „seien Sie doch froh  als ich sie besuchte , hätten Sie doch auch blödgespritzt sein können“.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Auf die Weiterung in Sachen der beherrschenden Nürnberger Größe, des Rüstungskonzerns Diehl,

http://www.diehl.com/

einzugehen, fehlt hier der Raum. Was den angeblichen Vorschlag von Dr. Wörthmüller angeht, läßt sich zumindestens verifizieren, daß Mollath im Oktober 2004 tatsächlich über einen Wahlverteidiger verfügte:

2004-10-08 Die Beschwerde von Gustl Mollath und seinem Wahlverteidiger gegen diese Anordnung wird verworfen.

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Im landgerichtlichen Urteil wird auf S. 7 ausgeführt, daß sich Rechtsanwalt Ophoff am 6.7.2004 unter Vorlage einer Vollmacht als Wahlverteidiger angezeigt habe.

Es besteht also eventuell die Chance einer Aufklärung. Aus der Aktenlage ergibt sich jedenfalls, daß es Dr. Michael Wörthmüller darauf ankam, das ihn beauftragende Gericht nicht zu verärgern. Gutachtenaufträge sind, das darf man nicht vergessen, begehrte Einnahmequellen, auch für die Klinik. Und sie erhöhen die Reputation.

Am Montag, dem 5.7.2004, verschickte er um 11:53 Uhr zwei Faxe an das Amtsgericht Nürnberg – Richter Eberl.

Als erstes dieses hier:

Sehr geehrter Herr Richter Eberl,

um eine kurzfristige Bearbeitung des bereits eingeleiteten Unterbringungsverfahrens nach § 81 StPO zu ermöglichen, habe ich Herrn Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth angesprochen, der sich bereit erklärte, den Gutachtensauftrag und Herrn Mollath kurzfristig zu übernehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, könnte der Angeklagte somit bereits in den nächsten Tagen dorthin überstellt werden, so dass eine wesentliche Verzögerung der Erledigung des Gutachtensauftrages vermieden wird.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Als zweites Schreiben folgte das vom 1.7.2004, mit dem er seine Befangenheit erklärte, das mit folgender Klausel endete:

Ich bedaure, dass ich den von Ihnen freundlicherweise übermittelten Auftrag somit nicht erfüllen kann. Ich hoffe, Ihnen hiermit nicht zu viele Unannehmlichkeiten zu bereiten und verbleibe mit dem Wunsch nach weiterhin guter Zusammenarbeit und freundlichen kollegialen Grüßen

http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf

Deutlicher kann man gar nicht ausdrücken, daß man sich die Gewogenheit des Gerichts trotz des objektiv wie subjektiv begründeten „Ausfalls“ erhalten möchte. Da verlängert man entgegen der Beschlußlage die Freiheitsentziehung und bietet Ersatz durch einen Kollegen an, quasi die Entscheidungskompetenz des Gerichts übernehmend.

Insofern erscheint mir die Behauptung von Mollath über den vorgeschlagenen Deal plausibel. Dr. Wörthmüller kam es auf eine reibungslose Kooperation mit dem Gericht an. Und harmlos ist Mollath eh, daran ändert auch keine Pathologisierung seiner heutzutage nur noch Künstlern zugestandenen Absolutheit des Urteils, die Selbstüberhebung, die Durchlässigkeit für das Leid der Welt etwas. Da hatte er durchaus recht, und in der ex post-Betrachtung ist es doch sehr schade, daß Mollath auf dieses Angebot nicht eingegangen ist. Das war ihm schlicht nicht möglich. Dazu war er zu aufrecht und zu ver-rückt.

Wörthmüllers Faxe lösten allerdings bei der Justiz Entsetzen aus. Faxe mögen schnell sein, aber Richter haben keine Präsenzpflichten, und so nahm Richter Eberl erst am 7.7.2004 von dem Fax Kenntnis. Und notierte handschriftlich auf dem Fax mit der Miteilung über die eigenmächtige rechtswidrige Verlängerung der Freiheitsentziehung durch Dr. Wörthmüller:

M.A. [mit Akten] per Boten unter eilt sehr! [doppelt unterstrichen]

an die StA Nbg./Fürth – Hrn. StA Engels (Zi 5.13)

z.K., Stellungnahme u. evt. w.V.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

für Nichtkenner der juristischen Floskeln  übersetzt:

Zur Kenntnis, Stellungnahme und eventueller weiterer Veranlassung.

Wenigstens die Staatsanwaltschaft war über die Grenzen der Unterbringung gemäß § 81 StPO informiert – und veranlaßte noch am 7.7.2004 Mollaths sofortige Freilassung aus dieser rechtswidrigen Unterbringung.

Angesichts der heutigen rein emotionalen Litigation-PR von Beate Lakotta in SPON

und der von Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg und leider auch Sabine Rückert in der ZEIT 51/12, 13.12.2012, S. 2-3,

kann man gar nicht genug auf die Rechtsfehler hinweisen, die dieses Verfahren prägen und zu einem Skandal machen.

Es stimmt mich dann doch sehr fröhlich, wie Frau Mollaths in der ZEIT ausgebreitete tränenselige und den Rosenkrieg fortführende Erklärung, wieso sie »aufgrund der befürchteten weiteren Angriffe« ihres Mannes das zeitnah ausgestellte Attest bei ihrem Auszug im Mai 2002 nicht habe mitnehmen können, weshalb sie sich das Attest am 3.6.2002 neu habe ausstellen lassen, durch die SPIEGEL-Recherche komplett widerlegt wird.

Danach gab es nämlich nur ein einziges Attest, nämlich das am 3.6.2002 ausgestellte – blöd, da haben sich die angegriffen gefühlten Parteien nicht clever genug abgesprochen:

Das Attest stammt laut Stempel aus der Praxis der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine R. Die Illustrierte „Stern“ hatte vor drei Wochen berichtet, die Ärztin habe sich auf Anfrage nicht an eine Patientin namens Petra Mollath erinnern können. Zudem arbeite eine Freundin von Mollaths Frau in der Praxis als Sprechstundenhilfe. Alles klar. Als Verschwörungstheoretiker zählt man eins und eins zusammen und landet beim Komplott, in das die Ärztin verstrickt sein muss.

Hätten die Verschwörungstheoretiker recht, wäre das fatal. Dann wäre das Nürnberger Landgericht im Jahr 2006 einer gewissenlosen Rosenkriegerin aufgesessen, und das Urteil, das zu Mollaths Einweisung führte, wäre ein Fehlurteil.

Doch es gibt eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.

Keine Beweise für Schwarzgeldgeschäfte

Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen.

Doppelt froh muß man sein, weil es nun erwiesen ist, daß Brixner in seinem Urteil bewußt die Tatschilderung des Attestes unterschlagen hat: denn die „ohne Belastungseifer“ aussagende Ehefrau hatte vor Gericht keine Schläge mit der flachen Hand, sondern zwanzig Faustschläge bekundet. Daß das Attest die Tatschilderung gerade nicht stützt, ist leider auch dem BGH nicht aufgefallen.

SPON und ZEIT kann man nur raten, sich nicht instrumentalisieren zu lassen, nicht mit Unterlassungen zu arbeiten und sich ansonsten auf den verfügbaren Akteninhalt zu stützen. Ob dazu, liebe ZEIT, Angaben aus dem Unterbringungsgutachten von Prof. Dr. Klaus Leipziger gehören, die der verfassungswidrigen Beobachtung des Angeklagten entspringen, wage ich doch arg zu bezweifeln.

Update (14.12.2012):

Wie schnell andere Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch eine Bank bejahen, zeigt dieser aktuelle Fall:

8.11.2012

Steuerhinterziehung

Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen UBS

Die Mannheimer Anklagebehörde ermittelt gegen Mitarbeiter und Kunden der deutschen UBS-Tochter. Das Verfahren dürften die Beziehungen zur Schweiz belasten.

[…]

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt erneut gegen Verantwortliche der Deutschland-Tochter der Schweizer UBS-Bank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mitarbeiter der Bank sollen Kunden dabei geholfen haben, Geld am Finanzamt vorbei in die Schweiz zu bringen. Der Einzelfall eines badischen Kunden habe die Ermittlungen ausgelöst, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Mai hatten Fahnder in dem Fall die Deutschland-Zentrale in Frankfurt durchsucht.

Der Stuttgarter Zeitung zufolge richtet sich das Verfahren zum einen „gegen noch unbekannte Verantwortliche bei der UBS Deutschland AG“. Zum anderen seien auch die entsprechenden Kunden der Bank wegen Steuerhinterziehung im Visier. Das Geld soll über ein internes Verrechnungskonto der Bank in die Schweiz verschoben worden sein. Die Vorgänge reichten bis weit in das Jahr 2012 hinein.

Die UBS wies die Vorwürfe zurück: Eine interne Abklärung habe „keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten von UBS Deutschland“ ergeben, sagte ein Sprecher. „Wir bieten Kunden keine Unterstützung bei Handlungen, die der Umgehung ihrer Steuerpflichten dienen.“

http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-11/ubs-steuerhinterziehung-schweiz-ermittlungen

Update (14.12.2012):

Oliver García hat (neben einer lesenswerten Analyse der ZEIT- und SPIEGEL-Artikel zum Thema Mollath vom 13.12.2012) eine weitere überraschende Erkenntnis zu dem Attest vom 3.6.2002 geliefert:

Ausgerechnet eines der neuen Fakten, die von den Journalistinnen zusammengetragen wurden, könnte nun das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Mollaths beschleunigen: Die neue Erkenntnis über das Zustandekommen des dem Urteil zugrundeliegenden Attests über die Verletzungen (die angeblich von dem Ehemann herrühren – hier kam es zu einer Überführung allein aus einer nicht hinreichend gewürdigten Aussage-gegen-Aussage-Situation heraus).

Dieses Attest war laut Erklärung des Sohnes der Ärztin Dr. Reichel von diesem selbst ausgestellt. Dieses Attest – es liegt mir in Kopie vor – beginnt mit dem Briefkopf “Dr. med. Madeleine Reichel”, enthält im wesentlichen die im SPIEGEL-Artikel wörtlich wiedergegebenen Befunde und endet mit einem unleserlichen Namenszug, über den ein Stempel “Dr. med. Madeleine Reichel” aufgedrückt ist und dessen Unterzeile lautet “Dr. med. Madeleine Reichel”. Damit handelt es sich im Sinne des Urkundenbegriffs des § 267 Abs. 1 StGB und des § 359 Nr. 1 StPO um eine Urkunde, deren Aussteller im Rechtssinne Dr. med. Madeleine Reichel war (sog. “Geistigkeitstheorie”, siehe etwa OLG Hamm, Beschluß vom 24.09.2002 – 1 Ss 743/02). Wenn tatsächlich aber ihr Sohn das Attest geschrieben hat, dann spricht einiges dafür, daß es sich um eine zumindest objektive Urkundenfälschung handelt. Die Herstellung einer Urkunde unter fremden Namen kann zwar in bestimmten Fällen zulässig sein (“verdeckte Stellvertretung”), doch würde dies hier an der Unechtheit der Urkunde nichts ändern, da der Sohn gerade nicht eine Erklärung seiner Mutter über eine Untersuchung durch sie dokumentieren wollte (die es nicht gab), sondern eine tatsächlich durch ihn durchgeführte.

Falls das Verhalten des Sohnes – wegen Erfüllung auch des subjektiven Tatbestands – eine Straftat darstellen sollte, so stünde § 364 StPO einer sofortigen Wiederaufnahme nicht im Wege, da jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Fraglich kann allein sein, ob die Kausalität der Urkundenfälschung für das Urteil auszuschließen ist (§ 370 Abs. 1 StPO). Bei dieser Prüfung, die nun zunächst der Staatsanwaltschaft obliegt, kommt es entscheidend auf die gesetzliche Sonderregelung für diese Art von Urkunden in § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an. An ein Dokument von solcher Bedeutung, daß es eine sonst zentrale Zeugenaussage erübrigt, müssen hohe Anforderungen gestellt werden. Die Person des Ausstellers ist zumindest abstrakt von Bedeutung für seine Beweiskraft. Den Verfahrensbeteiligten, einschließlich dem Verteidiger, muß es in und außerhalb der Hauptverhandlung möglich sein, aufgrund der Merkmale Inhalt und Aussteller der Urkunde Schlüsse zu ziehen für das weitere Vorgehen im Verfahren (weitere Erkundigungen, Beweisanträge). Allein schon dieser Gesichtspunkt könnte eine hypothetische Erwägung, ob nicht ein Attest mit richtiger Angabe des Ausstellers gleich behandelt worden wäre, ausschließen.

In jedem Fall handelt es sich um eine gewichtige neue Erkenntnis für das Wiederaufnahmeverfahren, die hinzutritt zu den meiner Meinung nach für sich schon ausreichenden Gründen für eine Wiederaufnahme.

http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/

Update (15.12.2012)

Nun hat sich also auch der TAGESSPIEGEL urplötzlich in die Gilde derjenigen Presseorgane eingereiht, die Faktenverweigerung und Emotionalisierung betreiben:

Fast scheint es so zu sein, dass es einem an Wahnvorstellungen leidenden Mann gelungen ist, die Wahrheit zu benutzen, um größtmöglichen Schaden und Verwirrung anzurichten.

Natürlich können Tagschreiber sich nicht die Mühe machen, in die Dokumente zu schauen:

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

da wird lieber weggelassen, fabuliert, „Unterstützerkreise“ als durchgeknallte Verschwörungstheoretiker diskreditiert – zugegeben, da gibt es einige, aber sie stellen nicht die Mehrheit –, der Leiter einer forensischen Psychiatrie bedauert, der erneut Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung erleiden muß, und aber leider nicht sagen darf, wie furchtbar dieser Patient Mollath wirklich ist, denn da gibt es ja ein Schweigegebot des Behandlers, der seit Jahren am Behandeln des Krankheitsunsichtigen gehindert wird. Und, übel, übel, im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht auch noch die Zwangsbehandlung von Patienten im Maßregelvollzug so gut wie unmöglich gemacht…

Im Rahmen dieses viel zu späten Stürmchens gegen den Mainstream von Presse, Öffentlichkeit und Politik wird auch vor krassen Unwahrheiten nicht zurückgeschreckt. So Patrick Guiton am 15.12.2012 im TAGESSPIEGEL, der eine nicht vorhandene Kluft zwischen Presse und Internet-Foren und Blogs aufmacht:

In welche Schieflage, in wie viel Polemik, Beleidigung und Verschwörungstheorie das Thema abgeglitten ist, zeigt die überbordende Diskussion in Internet-Foren. Was Zeitungen wie der Tagesspiegel weiterhin schützen – etwa den heutigen Namen von Mollaths Ex-Frau, ihre derzeitige Tätigkeit, die Namen der angegriffenen Psychiatrie-Gutachter oder des Vorsitzenden Richters in der umstrittenen Verhandlung 2006 – all das verbreitete sich im Internet innerhalb von Stunden und wird seither mit dementsprechender Häme kommentiert.

Bis auf den aktuellen Namen von Petra Mollath haben alle anderen Presse-Medien die von ihm beanstandeten Einzelheiten ebenfalls gebracht. Und der aktuelle Name von Petra Mollath einschließlich ihrer Geistheiler-Website wurde unbeanstandet in den Foren herkömmlicher Medien verbreitet. Und überhaupt: warum sollten die beteiligten Richter und Psychiater anonym bleiben dürfen?

Gut, daß es im Internet unabhängige, kritische Autorinnen wie Ursula Prem gibt, die das urplötzliche Vorgehen von ZEIT, SPIEGEL und TAGESSPIEGEL brillant unter die Lupe nimmt:

Der Fall Gustl Mollath – die Stunde der Hyänen

Eine kritische Medienbetrachtung von

Ursula Prem


Zwischen dem 13. und 15.12.2012 erschienen in großen Medien drei Artikel mit offensichtlich gleicher Zielsetzung: Das in der Öffentlichkeit über Gustl Mollath bestehende Bild zu »korrigieren« und klarzustellen, dass er kein Justizopfer, sondern tatsächlich ein gefährlicher Wahnsinniger sei. Noch kein Problem, möchte man sagen, denn in Zeiten steigenden Kostendrucks, mieser Bezahlung und daraus resultierender fehlender Recherchezeit macht gegenseitiges Ab- und Umschreiben von Inhalten auch vor großen Redaktionen nicht Halt. In diesem Fall jedoch sollten wir sehr aufmerksam sein, denn alle drei Medien vollführten eine schlagartige, fast zeitgleiche Kehrtwendung in ihrer Betrachtung des Falls.

[…]

Im Gegensatz zu mir (ich bin doch etwas sehr altmodisch und nicht gerade technik-affin) richtet sie ihren Blick auch auf Twitter und online-Petitionen: und findet Belege für klassische bezahlte Litigation-PR:

Nur kurz nach dem Erscheinen des SPIEGEL-Artikels schlug die Stunde der neuen Gesichter in der Timeline zum Hashtag #Mollath auf Twitter: Der Link zum Artikel wurde über zahlreiche Accounts in Minutenschnelle verbreitet, deren Inhaber sich zum größten Teil bis zu diesem Zeitpunkt zumindest auf Twitter in keiner Weise um den Fall Mollath gekümmert hatten. Ihre Arbeitsanweisung muss in etwa gelautet haben: »Setze einen provokanten Tweet mit dem Hashtag #Mollath und verlinke auf den SPIEGEL-Artikel«, so sehr ähnelten sich die neuen Nachrichten. Viele der Accounts ähnelten sich auch in ihrer Struktur: Wenige Followers im Verhältnis zu der Menge abgesetzter Tweets (Beispiel: 69 Followers bei über 12.000 (!) Tweets, was aufgrund der Funktionen von Twitter schon ein Kunststück für sich darstellt). Klar: Diese Accounts dienen nicht der persönlichen Kommunikation. Wir dürfen sie als Lautsprecher betrachten, die kraft ihrer Masse Autorität vermitteln sollen. Selbstverständlich ließ sich die überwiegende Zahl der neuen Gesichter auf keine weiterführende Diskussion ein und interessierte sich auch nicht für tatsächliche Fakten. Der Auftrag lautete demgemäß: Link abkotzen und raus aus der Nummer. Wer sich seine eigenen Gedanken darüber machen möchte, findet hier eine schnelle Übersicht.

Frage an alle Lautsprecher:

Wie viel bekommt man für so einen Nachrichtentweet? 2 €? Oder auch 5 €? Lohnt sich das Geschäft tatsächlich? Oder handelt es sich um Praktikantenjobs mit unsicheren Aussichten und mieser Bezahlung? Und was haben A. Affen-P.enis, Alf Ar.sch-Fi.cker und Anton After-Lutscher aus Aachen bekommen, um sich zeitgleich (!) mit dem medialen Sturm und kurz hintereinander in die Mollath-Petition einzutragen, auf deren erster Seite der Unterstützernamen sie nun ganz oben prangen?

Ja, das ökonomische und psychiatrische Establishment (einschließlich feministischer Kreise, schließlich wird das gesellschaftlich anerkannte Opfer ›Frau‹ mal wieder völlig unberechtigt zum Täter gemacht) ist aufgewühlt angesichts des bevorstehenden Wiederaufnahmeantrags.

Daß es konkret an Fakten nichts beizusteuern vermag, hat es bereits bewiesen. Was es an widersprüchlichen Fakten rund um das Attest beizusteuern vermochte, hat dem Wiederaufnahmeantrag Material geliefert. Man sollte vielleicht einmal hier nachsehen, auch wenn es, wie schrecklich, sehr juristisch wird:

Und an den von mir ausgesprochen geschätzten Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/12/gewalt-kitas-psychotrauma-falschbeschuldigung-klartext-von-hans-ludwig-krober/

kann ich nur appellieren, die Größe zu beweisen, die potentielle Fehlerhaftigkeit von Gutachten zu offenbaren, die den Mindestanforderungen der Voraussetzungen eines Gutachtens nicht entsprechen. Da würde ihm kein Zacken aus der wohlverdienten Krone brechen, sondern ihm im Gegenteil einer zuwachsen.

Update (18.12.2012):

Ich gebe es zu: ich bin so überheblich, zu glauben, daß jeder Leser mit Sinn und Verstand Beate Lakottas SPON-Bericht als die haltlose Propaganda auffaßt, die sie ist. Und daß man ihr dankbar sein muß, daß sie hinsichtlich des Attestes nachgefragt, es als unechte Urkunde entlarvt, ihre ZEIT-Kolleginnen düpiert und dem Wiederaufnahmeantrag neue Nahrung zugeliefert hat – und das alles ganz unfreiwillig.

Niemals hätte ich Gehirnschmalz auf Lakottas SPON-Artikel, der sich erkennbar auf BILD-Niveau bewegt, verwendet – man fragt sich wirklich, wozu jemand Germanistik studiert hat, um von diesen Berührungen mit Literatur fürderhin keinen Gebrauch mehr zu machen.

Jetzt hat mich jemand auf diese brillante Analyse des Lakotta-Murkses aufmerksam gemacht, der wirklich nur einer Frau Merk gefallen kann. Ich ziehe meinen Hut vor dieser Analyse, die dieser Artikel eigentlich gar nicht verdient hat:

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Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (II)

›Kafkaesk‹ – auch wer nichts von Kafka gelesen hat, kann mit diesem Begriff etwas anfangen. Den berühmten ersten Satz seiner Erzählung ›Die Verwandlung‹ (1912),

Als Gregor Samsa eines Morgens aus unruhigen Träumen erwachte, fand er sich in seinem Bett zu einem ungeheuren Ungeziefer verwandelt.

oder die düstere Undurchschaubarkeit einer absurden Verurteilungsmaschinerie, die mit einer überraschenden Festnahme wegen eines nie mitgeteilten Vorwurfs beginnt und urteilslos mit der Vollstreckung der Todesstrafe endet (›Der Proceß‹, 1914/1915, unvollendet) muß man nicht kennen, um sich in die Seelenlage eines Menschen einzufühlen, der durch einen bloßen unüberprüften Vorwurf und einen Haftbefehl jäh aus seinem normalen Leben gerissen wird.

Jörg Kachelmann:

Und nun, am späten Vormittag dieses Samstags, den 20. März 2010, bekam ich von einem Dackelfaltenpolizeimann ein Papier in bemerkenswert kräftigem Rosa und las den Namen von Claudia D[…]. Fast augenblicklich wusste ich, dass mein Leben nun sehr schnell ganz anders werden würde. […] So empfand ich für kurze Zeit den ganzen Zinnober am Flughafen schon fast als interessante Bereicherung meiner Biografie, ahnend, dass ich nun Dinge kennenlernen würde, die ich noch nicht kannte. Diese kindliche Herangehensweise konnte ich mir allerdings nur für Sekunden bewahren, denn diese rund zehn Leute, die mich verhaften wollten, ließen durch ihre Körpersprache und die Art, wie sie mit mir umgingen, keinen Zweifel, dass sie davon ausgingen, dass ich die auf dem rosa Zettel festgehaltene Tat begangen hätte. […] Ich versuchte Teile von Reststolz nach oben zu befördern, als ich von vorne und von der Seite fotografiert wurde; ich war müde von der langen Reise und wähnte mich in diesem Moment in einem falschen Film, in einem Traum, aus dem ich sicher gleich aufwachen würde. Was mit mir passierte, konnte nicht sein, es war falsch, ich war Menschen ausgeliefert, die sich komplett abseitig verhielten und mich mit einem völlig abwegigen Vorwurf konfrontierten. Diese Polizisten mussten die Menschenkenntnis eines abgetauten Kühlschranks haben, dass sie D[…] diese schlecht zusammengelogene Geschichte glaubten.

Ich wusste allerdings zu jedem Zeitpunkt, dass alles Argumentieren sinnlos wäre, so schwieg ich und versuchte, alles erwachsen und wie ein Mann über mich ergehen zu lassen.

[S. 17 f.]

Momente absurder Komik gibt es auch:

So beschränkte sich die Konversation auf die Frage der Polizisten an mich, ob ich denn die »Observationskette« am Frankfurter Flughafen wirklich nicht bemerkt hätte, was ich naturgemäß verneinte, wie hätte ich auch. Darüber konnten sich die beiden stolzen Dorfpolizisten kaum beruhigen und erzählten einander immer wieder, dass das ja ganz toll sei und welch professionelle Arbeit sie doch geleistet hätten.

[S. 34]

Das ist fürwahr eine kafkaeske Situation, und sie wird eingehend in allen ihren Façetten, dem kurzen Moment der Tränen und der Fassungslosigkeit, als er sich von der Freundin Miriam verabschiedet, der Tristesse bei der Fahrt von Frankfurt nach Mannheim, dem heiligen Zorn gegen die ihn umgebende Vorverurteilung, spannend und lebensnah geschildert. Sarkasmus, Ironie, Angriffslust prägen den Stil, aber auch eine Offenheit der Realitätserkundung gegenüber der Subkultur ›Knast‹, die dem Teil II, ›Gefängnis‹, S. 38 – 96, sein besonderes Gepräge verleiht. Besseres, Klarsichtigeres, ist über den Alltag in der Untersuchungshaft kaum zu lesen, und daß das im Vorwort erwähnte Programm:

Aber wir haben auch eine Mission, nämlich mitzuhelfen, dass das, was mir passiert ist, am besten niemanden nach mir passiert und dass die, die unschuldig wegen einer Falschbeschuldigung im Knast sitzen, bald ein neues Verfahren mit einem Freispruch bekommen.

[S. 7]

bereits in der Untersuchungshaft Gestalt annahm, läßt sich diesem engagierten Bericht unschwer entnehmen. Denn das, was der Autor als Knast-Realität für U-Häftlinge beschreibt, entspricht in keiner Weise der hehren Absichtserklärung in Baden-Württemberg:

Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg
(Justizvollzugsgesetzbuch – JVollzGB)
Vom 10. November 2009*

Zum 17.10.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Untersuchungshaftvollzug

Abschnitt 1

Grundsätze

§ 1
Gestaltung des Vollzugs

(1) Die Untersuchungsgefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln. Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.

(2) Das Leben im Untersuchungshaftvollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden.

(3) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken. Die Untersuchungsgefangenen sind vor Übergriffen zu schützen. Die Justizvollzugsanstalten bieten den Untersuchungsgefangenen Hilfen zur Verbesserung ihrer sozialen Situation an, soweit dies die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.

(4) Bei der Gestaltung des Vollzugs und bei allen Einzelmaßnahmen werden die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der weiblichen und männlichen Untersuchungsgefangenen berücksichtigt.

§ 2
Stellung der Untersuchungsgefangenen

(1) Untersuchungsgefangene gelten als unschuldig.

(2) Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, dürfen den Untersuchungsgefangenen nur Beschränkungen auferlegt werden, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Justizvollzugsanstalt unerlässlich sind.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/aew/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=5FC44B2370966B07A284139822E6A6CF.jpb4?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=412&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JVollzGBBW2009rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-JVollzGBBW2009V1Buch1-P3%20jlr-JVollzGBBW2009pBuch1-P3

Entspricht es den allgemeinen Lebensverhältnissen, daß Besuche nur zwei Mal pro Monat für jeweils eine halbe Stunde gestattet werden (laut Justizvollzugsgesetzbuch ist eine Stunde die Mindestdauer von Besuchen pro Monat)? Daß der Empfang von Päckchen verboten ist (laut Justizvollzugsgesetzbuch sind lediglich Päckchen mit Nahrungs- und Gebußmitteln explizit verboten)? Daß Milch und Margarine nur ein Mal pro Woche ausgegeben werden, so daß diese Produkte verderben, weil in den Zellen keine Kühlschränke vorhanden sind? Daß man irgendwelche Tätigkeiten übernehmen muß, um sich im Einkauf auskömmlich mit den notwendigen Vitaminen und Toilette-Artikeln versorgen zu können? Daß man langwierige Anträge stellen muß, um an einen Wasserkocher zu gelangen? Daß die Stromkosten für Fernseher und Geräte in Rechnung gestellt werden?

Es ist überhaupt fatal, daß es zur Föderalisierung des Justizvollzugs gekommen ist.

Einen Anspruch auf eine menschenwürdige Einzelzelle sucht man im Baden-Württembergischen Justizvollzugsgesetzbuch vergebens – Einzelunterbringung ist nur für die Ruhezeit vorgesehen.

Abschnitt 3

Grundversorgung

§ 8
Unterbringung

(1) Während der Ruhezeit werden Untersuchungsgefangene allein in ihren Hafträumen untergebracht. Mit ihrer Zustimmung können Untersuchungsgefangene auch während der Ruhezeit gemeinsam untergebracht werden. Auch ohne ihre Zustimmung ist eine gemeinsame Unterbringung zulässig, wenn Untersuchungsgefangene hilfsbedürftig sind oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit Gefangener besteht. Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 ist auch eine gemeinsame Unterbringung mit Strafgefangenen zulässig, bis die Gefahr auf andere Weise abgewendet oder der Hilfsbedürftigkeit begegnet werden kann.

(Quelle: wie vor)

Ansonsten heißt es:

§ 7
Festsetzung der Belegungsfähigkeit

(1) Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten fest. Sie geht dabei von der Grundfläche der Hafträume ohne Einbeziehung der Fläche der Sanitäreinrichtungen (Nettogrundfläche) aus. Die Aufsichtsbehörde berücksichtigt, dass eine ausreichende Anzahl von Plätzen für Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung sowie von Räumen für Seelsorge, Freizeit, Sport, therapeutische Maßnahmen und Besuche zur Verfügung steht.

(2) In Justizvollzugsanstalten, mit deren Errichtung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, haben Gemeinschaftshafträume bei Doppelbelegung eine Nettogrundfläche von mindestens 4,5 Quadratmetern, bei einer höheren Belegung mindestens sechs Quadratmeter je Gefangener oder Gefangenem aufzuweisen. Für An- und Zubauten bei Anstalten nach Satz 1, mit deren Errichtung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, gilt Absatz 3 entsprechend.

(3) Bei Justizvollzugsanstalten, mit deren Errichtung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, ist im geschlossenen Vollzug eine Einzelunterbringung der Gefangenen zur Ruhezeit zugrunde zu legen. Einzelhafträume haben eine Nettogrundfläche von mindestens neun Quadratmetern, Gemeinschaftshafträume von mindestens sieben Quadratmetern je Gefangener oder Gefangenem aufzuweisen.

(4) Gemeinschaftshafträume müssen über eine baulich abgetrennte und entlüftete Sanitäreinrichtung verfügen, falls nicht ein ständiger Zugang zu einer Toilette außerhalb des Haftraums besteht.

(5) Im geschlossenen Vollzug ist eine gemeinschaftliche Unterbringung von mehr als sechs Gefangenen nicht zulässig.

(Quelle: wie vor)

Da die meisten Justizvollzugsanstalten vor 2009 errichtet wurden, ist es in BW demnach zulässig, zu zweit auf 9 qm eingesperrt zu werden: wer würde einem völlig fremden, womöglich unsympathischen oder nervenden Mitbewohner da nicht an die Kehle gehen?

Die Lebenswirklichkeit der laut Gesetz als unschuldig geltenden Untersuchungshäftlinge schildert Kachelmann klar, deutlich, drastisch, ironisch, differenziert, nie larmoyant. Und immer mit Blick auf die Erleidnisse von Mitgefangenen, die die seinen übersteigen: da gibt es den U-Haft-Kollegen, der in seiner schwachen Position den umgehenden Sorgerechtsentzug erleben muß [S. 43], den Kumpel, der die Realität des heutzutage gesetzlich geregelten Deals, der sich mehr wie eine Erpressung und als Verstoß gegen die Unschuldsvermutung ausnimmt, erlebt [S. 70f.], nahegelegt durch einen Strafverteidiger, der im Juristenjargon als ›Geständnisbegleiter‹ bezeichnet wird – und ins traurige reale Bild paßt, daß Rechtsanwältin Andrea Combé seit ihrer engagierten Verteidigung von Kachelmann durch das LG Mannheim mit keiner Pflichtverteidigung mehr betraut wurde [S. 71] – nein, es geht um effiziente reibungslose Erledigung von Fällen, die eh klar sind. Kennt man doch, die Jungs. Wie manche junge Leute unter diesen Bedingungen ›rechts‹ werden, ohne wirklich ›rechts‹ zu sein, [S. 74f.] schildert er genauso intensiv wie Männertränen [S.88], das Problem, angesichts der Haftbedingungen den Kontakt zu den Kindern zu halten [S. 89f.], wie auch die segensreiche Wirkung von Anstaltsgeistlichen [S. 64]. Diese Passage hat mich besonders berührt, weil sie mich an die ungleich härtere Zuchthaushaft von Karl May, die vier schrecklichen Jahre im Zuchthaus Waldheim von Mai 1870 bis Mai 1874, erinnerte.

Ein entwürdigender Strafvollzug, eine unmenschlich hohe Strafe für einige Hochstapeleien und Betrügereien mit einem geringen Schaden: daß May diese Zeit überlebte und ›genas‹, schrieb er ausschließlich dem katholischen Gefängnisgeistlichen Johannes Kochta zu, der ihn, obwohl Lutheraner, als Mensch annahm, psychotherapeutisch wirkte und ihn während der katholischen Messen Orgel spielen ließ. Da hat sich bis heute im Strafvollzug nicht viel geändert.

Eigentlich ›kafkaesk‹ erscheint der Bericht über die Haft und das Verfahren immer dann, wenn Kachelmann mit dem festgefügten Fremdbild, das Justiz und Medien im Schulterschluß von ihm herstellen, konfrontiert wird.

Dann kam der Haftprüfungstermin vom 24. März 2010. Im Nachhinein denke ich mir, dass die Staatsanwaltschaft schon vor diesem Termin geahnt haben muss, wie er ausgehen würde: Warum sonst hätte sie am 23. März 2010 mit einer Presssemitteilung Ort und Uhrzeit dieser nichtöffentlichen Veranstaltung bekannt geben sollen, mit der Folge, dass sich eine geifernde Pressemeute pünktlich vor dem Amtsgericht Mannheim einfand? […] Es war unschwer zu spüren, dass alle im Raum außer meinem Anwalt Birkenstock mich für einen furchtbaren Sexualverbrecher hielten, wie ein zumindest potenziell Unschuldiger wurde ich von niemandem behandelt. Ich sagte die Wahrheit, soweit ich mich erinnern konnte, es war ja mit Ausnahme der ohne Dramatik verlaufenen Trennung von Claudia D[…] am Schluss ein doch recht normaler Abend gewesen, sodass ich mir nichts Besonderes gemerkt hatte. […] Was ich sagte, war den Anwesenden sichtlich scheißegal, am Ende gab es von Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, den ich an diesem Tag zum ersten Mal sah, den legendären, in schrillem Diskant zu Gehör gebrachten Satz: »Aus aussagepsychologischen Gründen glaube ich der Klägerin.«

Dem konnte und wollte sich der Amtsrichter nicht verschließen, aber ich dachte immer noch, dass sich die Wahrheit bald Bahn brechen würde, und bedankte mich bei Oltrogge für das immerhin stattgefunden haben mögende Erwägen meiner Freilassung. Ich höflicher Trottel.

[S. 51 f.]

Daß die Fahrt zurück ins Gefängnis nach dem Spießrutenlaufen »vor der entfesselten vierten Gewalt im Staat« als »Fahrt in die Sicherheit« empfunden wird, führt die Unwirklichkeit der Situation, das Ausgeliefertsein an Fremdbilder, eindrücklich vor Augen. Die Freiheit nach dem Schonraum des Gefängnisses – eine einzige Flucht vor dem Abschuß [S. 141 – 146]. Die Medien, allen voran BURDA via BUNTE, hatten Ex-Geliebte gekauft und sie zu tränenreichen, überwiegend unwahren, öffentlichen Bekenntnissen über den ›Beziehungsschuft‹ veranlaßt; an entscheidenden positiven Wendepunkten des Verfahrens (der OLG-Beschluß, die Mandatsübernahme durch Rechtsanwalt Johann Schwenn) konterte BURDA via FOCUS mit zwei Zeuginnen, die dem Angeklagten nun aber ganz sicher das Genick brechen werden [S. 121f; S. 210; S. 263ff.]. Das alles brach vor Gericht in sich zusammen.

Das gleichgeschaltete Szenario, dem sich bis auf wenige Ausnahmen (die justizkritisch agierenden kompetenten Gerichtsreporterinnen Friedrichsen und Rückert von SPIEGEL und ZEIT, wobei der erste SPIEGEL-Artikel vom 7.6.2010, der das Fehlen von Beweisen und Falschinformationen durch die Staatsanwaltschaft aufdeckte, nicht von Gisela Friedrichsen stammte)

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70833818.html

auch die sogenannte Qualitätspresse anschloß, skizziert und belegt er auf den Seiten 124-136 sehr analytisch:

  1. Es muss ganz dringend eine enge Beziehung zwischen D[…] und Kachelmann bestanden haben.
  2. Das »angebliche Opfer« zum »Opfer« machen und es auch dringend so nennen.
  3. Den angeblichen Täter zum Monster machen.
  4. Größtmögliche Ablenkung von der angeblichen Tat und Überführung in eine Moraldiskussion.

Wie begegnet man als Angeklagter diesen Bemühungen?

Wenn man es sich leisten kann, dann so:

http://www.bildblog.de/42868/kachelmanns-verfuegungen/

Andererseits mit Ratio. Das OLG Karlsruhe und die Verteidigung haben es bewiesen, das gesamte Buch von Jörg Kachelmann beweist es. Daß die Ratio des Freigesprochenen, gegen den niemals Anklage hätte erhoben werden dürfen, sich auch subjektiv, kämpferisch, emotional äußert, ist angesichts des medialen und justitiellen feministischen Mainstreams, der Männern stets das Böse unterstellt und Frauen die reine Wahrheitsliebe, denn sie sind ja immer Opfer, eine Selbstverständlichkeit. Dieser Zorn richtet sich allerdings weniger gegen die Beschuldigerin als vielmehr gegen diejenigen, die mit den Vorwürfen professionell, und gegen die, die mit den gezielt belastenden durchgestochenen ›Informationen‹ verantwortlich hätten umgehen müssen (laut HH Tiedje* bei Jauch am 14.10.2012 war es ja die Staatsanwaltschaft, die durchgestochen hat, und als immer noch gut vernetzter Ex-BILD- und BURDA-Mann muß er es ja wissen, zumal die Herren Baum und Hassemer ihm folgten – oder hat die StA Mannheim gegen alle drei schon wegen übler Nachrede Anzeige erstattet?) :

Ich habe noch niemanden gehasst. Ich habe wahrheitsgemäß in den beiden Interviews mit der Zeit und der Weltwoche gesagt, dass ich die Nebenklägerin trotz ihrer Falschanzeige nicht hasse. Unter normalen Umständen wäre sie niemals damit durchgekommen. Sie hatte einfach nur das vorläufige Glück, dass ihre wahrheitswidrigen Behauptungen auf den fruchtbaren Boden von unsäglich naiven Schwetzinger Polizisten, unsäglich verfolgungswütigen Mannheimer Staatsanwälten und unsäglich überforderten Mannheimer Richtern fielen. Das sind hochgefährliche Allianzen, die es dort schon länger gibt und die es wert wären, durch einen Untersuchungsausschuss durchleuchtet zu werden.

Ich hatte nie Anfälle von Jähzorn im Leben. Aber ich hätte mir in solchen Paparazzisituationen, vor allem, wenn die Kinder mit dabei waren, gewünscht, es gäbe ein Recht darauf, sich und seine Familie zu verteidigen. Ich habe Verständnis, wenn ich lese, dass irgendwo ein Promi einem Paparazzo eins aufs Maul gegeben hat. Ich selbst würde es allerdings nicht tun, weil eben diese Aggression nicht in mir wohnt und ich eher Fluchttendenzen entwickle und versuche, die Typen so auszutricksen, dass sie nicht wissen, wo ich bin.

[S. 148]

Medien und Justiz nimmt er zurecht als seine schärfsten Gegner wahr, und die geht er hart an. Denn das Ausfiltern von Vergewaltigungsanzeigen, die keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit bieten, stellt das Kerngeschäft von Staatsanwaltschaften auf diesem Gebiet dar. Die Verurteilungsquote liegt bekanntlich seit Jahren bei 13%, Tendenz sinkend. Hier die absoluten Zahlen:

2007: 1.159 Verurteilte

2008: 1.068 Verurteilte

2009:  928 Verurteilte

2010:  859 Verurteilte

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungsstatistikDeutschlandPDF_5243104.pdf?__blob=publicationFile

(S. 3)

Man muß sich zudem bewußt sein, daß es sich bei diesen Fällen angezeigter Vergewaltigungen gemäß §§ 177 Abs. 2, 3, 4 und § 178 StGB (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge) angesichts von 5,9 Millionen angezeigter Straftaten im Jahr 2010 um einen kaum noch darstellbaren winzigen Teilbereich der Kriminalitätsstatistik handelt: angezeigt wurden im Jahr 2010 lediglich 7.724 dieser Delikte, 6.311 galten aus Sicht der Polizei als aufgeklärt, da ein namentlich bekannter Verdächtiger ermittelt werden konnte:

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/StatistischesJahrbuch2012.pdf?__blob=publicationFile

(Ziff. 11.3.1, S. 309)

Bezieht man die 859 einschlägig Verurteilten auf das Gesamtanzeigeaufkommen im Jahr 2010, ergäbe sich eine Verurteilungsquote von 11,1 %, bezogen auf die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen eine von 13,6 % – eine grobe Faustformel, da unbekannt ist, wieviele der im Jahr 2010 angezeigten Fälle noch im selben Jahr zu einem (rechtskräftigen?) Urteil geführt haben.

Jörg und Miriam Kachelmanns Buch wendet sich an die breite Bevölkerung. Es ist ein Glücksfall, daß ein prominenter Betroffener sich so eindringlich subjektiv wie auch rational über eine Justiz und eine Presse äußert, die Vorverurteilung zum Programm erhoben hat, während die Realität der nackten Zahlen doch deutlich aufzeigt, wieviele Zweifelsfälle im Bereich der angezeigten Fälle tatsächlich existieren. Es ist zu hoffen, daß das eigentliche Thema des Buchs eine breite, unideologisch geführte Diskussion anstoßen möge. Denn das hier ist das eigentliche Thema des Buchs:

Ich bin in meinem Leben einigen Frauen begegnet, die vergewaltigt wurden. In jedem Fall wollte ich diese Frauen durch Zureden dazu bringen, doch noch Anzeige zu erstatten, auch wenn das Verbrechen schon Jahre zurücklag. Es gelang mir in keinem Fall, und zwar nicht, weil sie Polizei und Gericht gescheut hätten, sondern einfach, weil diese Frauen ihren eigenen Weg des Verdrängens und Vergessens gesucht hatten und daran nicht rühren wollten. Ich habe diese Haltung immer falsch gefunden. Jede Vergewaltigung sollte zur Anzeige gebracht werden. Auf der anderen Seite bin ich aus persönlicher Erfahrung und aufgrund von Recherchen zutiefst davon überzeugt, dass weit über die Hälfte der angezeigten Vergewaltigungen nicht real ist. Es ist eine furchtbare Schere: Die Mehrheit der Vergewaltigungen wird nicht angezeigt – die Mehrheit der Anzeigen sind Falschbeschuldigungen.

[S. 267]

Anders als die Medien, Feministinnen und ahnungslose Talkshow-Größen versteht das Publikum locker, daß das Dunkelfeld und das Hellfeld eines Verbrechens nichts miteinander zu tun haben: die Schnittmenge der betroffenen Frauen beträgt Null. Die Problematisierung des Hellfeldes negiert das Dunkelfeld nicht, keine dieser beiden unterschiedlichen Bereiche lassen sich gegeneinander ausspielen oder aufrechnen.

Erfreulicherweise scheint diese Botschaft jetzt sogar erstmals bei der Opferschutz-Organisation ›Weißer Ring‹ angekommen zu sein:

„Natürlich sind wir parteiisch zugunsten der Opfer – echter Opfer“, sagt Weißer-Ring-Sprecher Veit Schiemann zu FOCUS Online. Und räumt ein, dass der Weiße Ring seine Mitarbeiter zwar schule, um nach Möglichkeit falsche Beschuldigungen zu erkennen – „aber es gibt auch unheimlich gute Schauspieler und unheimlich schlüssige Geschichten“. Er gehe allerdings davon aus, dass die Staatsanwaltschaft erst Anklage erhebe, wenn sie aller Voraussicht nach auch das nötige Beweismaterial für ein Urteil habe.

Schiemann vermutet, dass Kachelmann seine Organisation angreift, weil aus dessen Sicht der Weiße Ring die Nebenklägerin vertreten habe, also Kachelmanns ehemalige Geliebte. Ihr Anwalt sei Mitarbeiter im Weißen Ring, ebenso wie zwei weitere Experten auf Seite der Nebenklage. Doch die drei Männer seien nicht im Auftrag des Weißen Rings tätig gewesen. Allerdings hat die Organisation auch selbst Position bezogen: Sie kritisierte unter anderem, der Freispruch Kachelmanns könne andere Frauen davon abhalten, zur Polizei zu gehen.

Dass „die Waffe Falschanzeige“ „scharf und effizient“ ist, wie Miriam Kachelmann beklagt, stellt Schiemann nicht in Frage. „Das Mittel wird eingesetzt“, sagt er. Übrigens betreue der Weiße Ring auch Opfer von Falschaussagen.

http://www.focus.de/panorama/boulevard/tid-27639/buch-ueber-das-maerchen-gerechtigkeit-kriminologe-wirft-kachelmann-selbstmitleid-vor_aid_836009.html

Aber natürlich weiß auch der FOCUS (8/2012) schon längst, daß diese scharfe Waffe eingesetzt wird:

24 Der Gewaltvorwurf

Problem: Die eine Partei möchte das Haus allein bewohnen. Sie provoziert die Gegenseite zu körperlicher Gewalt, damit ihr die Wohnung allein zugewiesen wird.

Strategie: Keine. Denn sobald Gewalt im Spiel ist, fliegt der andere raus. Daher: sich nicht provozieren lassen und Konflikten aus dem Weg gehen. Es kann sogar sinnvoll sein, den Kriegsschauplatz zumindest vorübergehend zu räumen und auszuziehen.

Bewertung: Bei Gewalt eskaliert ein Scheidungsverfahren. Vieles lässt sich im Anschluss kaum noch außergerichtlich regeln. Das kostet Zeit und Geld. Tatsächlich erweist sich so manches Gewaltschutzverfahren im Lauf der Zeit als böser Trick.

25 Der Missbrauchskrieg

Problem: Der Ex-Partner trägt wahrheitswidrig vor, der andere habe das gemeinsame Kind missbraucht. Damit soll erreicht werden, dass die Gegenpartei das Kind nicht mehr sehen darf.

Strategie: Wichtig ist zunächst, dass die beschuldigte Partei den Umgang mit dem Kind sicherstellt, zum Beispiel durch begleitete Treffen. Viele Jugendämter leisten in solchen Fällen Unterstützung oder vermitteln Hilfe. Bereitschaft zur Aufklärung signalieren. Das Gericht wird in so einem schweren Fall ein Gutachten einholen; hier sollte der Beschuldigte unbedingt mitwirken. Als letztes Mittel kann man Strafanzeige gegen den Ex-Partner erstatten, weil man zu Unrecht einer schweren Straftat beschuldigt wurde. Gegebenenfalls die elterliche Sorge für das Kind beantragen, wenn der Vorwurf ausgeräumt ist.

Bewertung: Der mieseste Trick, die totale Eskalation. Gerichte müssen diesen Vorwürfen nahezu immer durch Einholung von Gutachten nachgehen, selbst wenn diese Behauptung unglaubwürdig ist. Kinder tragen bei Falschbeschuldigungen oft schwere seelische Schäden davon.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-25248/wenn-die-ehe-im-krieg-zu-ende-geht-die-25-fiesesten-tricks-und-die-besten-gegenstrategien-seite-5-die-25-fiesesten-scheidungstricks_aid_723220.html

Die Aufarbeitung dieser brisanten Thematik hat die Co-Autorin Miriam Kachelmann übernommen – zweifellos liegt es an dieser ihrer politisch inkorrekten Tätigkeit, daß sich die Medien jetzt, mal chauvinistisch, mal stutenbissig, an ihrer unerwartet selbstbewußten Person abarbeiten. Stefan Niggemeier hat die schönsten Blüten dieser regressiven Polemik eingesammelt und ironisch aufbereitet:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-loewenmutter-und-der-boese-wolf/

Ich werde den 3. Teil dieser Rezension den Beiträgen von Miriam Kachelmann widmen, die den Erlebnisbericht von Jörg Kachelmann abrunden und ihn ungemein bereichern.

* Über Hans-Hermann Tiedje hat Stefan Winterbauer heute einen informativen Artikel geschrieben, der einige Fragen aufwirft:

[…]

Politisch sind Tiedje und seine Eurocom hoch flexibel. Kürzlich verteidigte der frühere Kohl-Berater Tiedje den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück in einem Bild-Kommentar in der Debatte um dessen Nebeneinkünfte. Dass die WMP Eurocom auch schon mal einen Steinbrück-Vortrag vermittelt hat und er als Bild-Kommentator den Klienten seiner PR-Agentur wortreich verteidigt, das erfuhren die Leser von Tiedjes Bild-Kommentar nicht.

Genausowenig wie die Zuschauer von “Günther Jauch” erfuhren, dass der hemdsärmelige “Journalist”, der da saß und gegen Jörg Kachelmann und seine Frau pöbelte, nebenher eine Firma für Prozess-PR betreibt, mit Politikern und Wirtschaftsbossen vielfältige Geschäfte macht  und auf undurchsichtige Art und Weise verschiedenste Interessen bedient. Und so Jemanden –  den Inhaber einer Agentur für Litigation-PR, Jemand der in der Vergangenheit schon versucht hat, massiv Einfluss auf ein spektakuläres Gerichtsverfahren zu nehmen, lädt die Redaktion von “Günther Jauch” ein und klebt ihm das vermeintlich unabhängige Etikett “Journalist” an. Da muss schon viel Naivität im Spiel gewesen sein. Wenn man nicht Schlimmeres unterstellen will.

Stefan Winterbauer

19.10.2012

http://meedia.de/fernsehen/hhtiedje-mann-in-undurchsichtiger-mission/2012/10/18.html