Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

Rosenkrieg 2

Eigentlich hätte ich für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen, denn der Rosenkrieg fand zwar in der letzten Zeit noch per emphatischer Interviews mit Otto Lapp und Beate Lakotta statt – vor Gericht fällt er allerdings aus. Die einzige Belastungszeugin, die Ex-Ehefrau des Angeklagten, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wurde bereits abgeladen.

Am nächsten Montag, den 7.7.2014, beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – und sie wird ganz anders ausfallen als das sechsstündige Verfahren vom 8.8.2006, ein Schnelldurchgang unter weitgehender Vernachlässigung der Strafprozeßordnung, der mit einem Fehlurteil endete – da bin ich mir ganz sicher. So sicher, wie ich es auch schon vor der Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy (Ulvi Kulac) war.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/04/10/wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-dekonstruierung-einer-konstruktion/

17 Verhandlungstage sind angesetzt, 42 Zeugen sollen gehört werden.

Diese neue Hauptverhandlung steht ganz unter dem Zeichen der Öffentlichkeit; und es freut mich sehr, daß auch zwei profunde Kenner des Falles von diesem Prozeß berichten werden – und zwar ganz unabhängig von den Medien: Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Ursula Prem. Beide sind von der professionellen Vorbereitung des Verfahrens positiv beeindruckt:

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

Hier steht ein Forum für weitere Prozeßbeobachter bereit:

http://drei-saeulen.de/index.php?title=Kategorie:Gustl_Mollath

Ich selbst werde an dieser Stelle vor Beginn der Hauptverhandlung noch einmal die Medienbeiträge der letzten Tage analysieren – und weiterhin sowohl die Ukraine-Krise beobachten als auch die WM- und Gartenecke pflegen.

Update 5.7.2014

Das Medieninteresse an diesem Fall ist ausgesprochen groß, so daß hier nur eine kleine Auswahl getroffen werden kann. Zwei große Porträt-Reportagen über den Menschen Gustl Mollath sind erschienen. Zunächst am 27.6.2014 in der Beilage der SÜDDEUTSCHEN von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler:

aus Heft 26/2014 Gesellschaft/Leben

Eine Wahnsinnsgeschichte

Der Skandal erschütterte Deutschland: Gustl Mollath saß sieben Jahre in der Psychiatrie, trotz zahlloser Widersprüche in den Gerichtsakten. Jetzt wird sein Fall noch einmal aufgerollt. Porträt eines Mannes, der wieder draußen ist – aber immer noch nicht frei.

Von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler  Fotos: Julian Baumann

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein sensibles Porträt über einen widersprüchlichen Mann, der immer schon eine politische Mission hatte, zugleich aber auch eine Leidenschaft für Sportwagen und Motorsport, kombiniert mit dem Tüftlergeist und der handwerklichen Präzision des Maschinenbauers, der er ist. Sein sarkastischer Humor wird in zwei Szenen eingefangen:

Seine Schüler machen zunächst Brems- und Ausweichübungen, dann quietschen die Reifen über einen kleinen Rennparcours. Mollath wechselt immer wieder das Auto und gibt als Co-Pilot Tipps. Die meisten, sagt er, würden viel zu schnell fahren. Wichtiger sei es, erst mal die Linie zu finden und dann langsam zu beschleunigen. Mollath genießt diesen Morgen sichtlich: »Das ist auf jeden Fall therapeutisch wertvoller als der Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt.«

Und:

Zehn Jahre später nun trägt er einen roten Anorak mit dem Button von König Ludwig II. am Kragen. Den König empfinde er gewissermaßen als seinen frühesten Leidensgenossen, der König sei ja bekanntlich Opfer psychiatrischer Aktengutachten geworden. Auch Mollath beurteilten mehrere Gutachter, ohne je mit ihm gesprochen zu haben. Hat er keine Sorge, dass er mit diesem Button etwas sonderbar wirken könnte? »Möglich«, entgegnet Mollath und zuckt mit den Schultern. Man müsse doch »auch mal was davon haben, wenn man schon offiziell für verrückt erklärt worden ist«, sagt er und lacht.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein Humor, der nun gerade in der Psychiatrie schlecht ankam, antwortete Mollath doch auf die durchsichtige Frage, ob er Stimmen höre, sarkastisch, daß er eine innere Stimme höre, die ihm sage, daß er ein guter Kerl sei. Schwupps, schon gab es Stimmen, die seine Handlungen kommentierten, und das war natürlich ganz, ganz schlecht, denn nun kam ja neben einem isolierten Wahn, der sich auf Schwarzgeldgeschäfte der HVB sowie Handlungen seiner dort beschäftigten Frau bezogen, auch noch Schizophrenie in Betracht… Angesichts solch dürftiger psychiatrischer Leistungen verwundert es nicht, daß Gust Mollath den neuesten Versuch, ihm über die psychiatrische Schiene zu Leibe zu rücken, abwehren will:

Wieder geht es um die Frage, welche Vergehen Mollath tatsächlich begangen hat, und wieder wird er psychiatrisch begutachtet. Wie soll er sich gegenüber dem Gutachter verhalten, der ihn während des Verfahrens beobachten wird? Es handelt sich um Norbert Nedopil, einen der erfahrensten Gutachter in Deutschland (SZ-Magazin, Interview vom 31. August 2012). Im Internet hat Mollath gelesen, Nedopil habe während einer Fernsehsendung geäußert, dass Gutachter oft irren würden, in den meisten Fällen zu Lasten des Beschuldigten. Das Risiko, die Allgemeinheit einer Gefahr auszusetzen, wiege für viele Gutachter schwerer. »Und so einem bin ich ausgeliefert!«, erregt sich Mollath.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Bei Prof. Dr. Nedopil müßte er mit seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, allerdings auf Verständnis stoßen, zumal der Psychiater selbst seine Explorationen als ‚Angriff‘ auffaßt:

Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Einen ähnlichen Tenor wie die SÜDDEUTSCHE hat das einfühlsam-kritische Porträt, das Lisa Rokahr für den STERN, 3.7.2014, S. 84-88, ablieferte.

Der Gefangene

Wie findet einer ins Leben zurück, der sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie saß? Der stern hat Gustl Mollath ein Jahr lang begleitet. Von kommender Woche an urteilen erneut Richter, ob er verrückt ist.

Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Frage der Schuldfähigkeit kommt ja nur in Betracht, wenn die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden können – das war angesichts der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nach Ansicht der 7. Kammer des LG Nürnberg-Fürth deshalb der Fall, weil sie „an der Glaubwürdigkeit“ der geschiedenen Ehefrau „keinen Zweifel hat“, zumal diese „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer“ ausgesagt habe. Einer erneuten Würdigung ihrer Glaubwürdigkeit hat sich die Zeugin aus nachvolllziehbaren Gründen entzogen, und dank der neuen Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohnehin als schwer erschüttert an. Beweise für auf Wunsch des Gutachters Dr. Leipziger nachgelieferten aktuellen Straftaten, Sachbeschädigungen von Januar 2005, gab es ohnehin nie, lediglich die polizeiliche Konstruktion einer „Serie“. On verra.

Aber so reißerisch wie Überschrift und Untertitel ist Rokahrs Reportage ohnehin nicht. Sie zeigt die Beschädigungen, die dieses Verfahren hinterlassen hat. So beginnt ihr Bericht:

Gustl Mollath kauft sich einen Espresso. 1, 90 Euro. Er möchte jetzt eigentlich keinen Kaffee trinken. Aber darum geht es nicht, es geht ihm um den Kassenbon. 5. Februar 2014 steht darauf, 14.36 Uhr. Und das Wichtigste, der Ort: Hannover, „Pier 51“, ein Restaurant am Maschsee. „Ich brauche diese Belege“, sagt Gustl Mollath. „Damit ich immer nachweisen kann, wann ich wo war.“ Er will das dokumentieren. Falls sie ihn wieder verdächtigen, beschuldigen, verurteilen wollen.

[STERN, 3.7.2014, S. 84]

Das sind die üblichen Sicherungsmaßnahmen von Fehlurteilsopfern. Die Traumatisierungen durch solche Erfahrungen, siehe den Fall Harry Wörz, halten oft lebenslang an.

Bei seinem Prozess im Jahr 2003 überreichte er dem Amtsgericht Nürnberg eine „Verteidigungsschrift“. Sie enthielt Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen durch seine Frau und ein Tremolo von Weltproblemen. Hunger, Kriege, Umweltzerstörungen.

Obwohl es auch diese wirre Vita war, die ihm den Ruf einbrachte, verrückt zu sein, ist er von seiner Mission auch nach seiner Freilassung nicht abgerückt. Das mag man standhaft nennen. Oder töricht.

[aaO, S. 86]

Ja, so schnell geht das: politisches Engagement, demonstratives Verhalten, flugblatt-ähnliche Gestaltung von Eingaben, passiver Widerstand gegen eine verfassungswidrige „Unterbringung zur Beobachtung“ gemäß § 81 StPO – Laien wie Psychiater ziehen dann schnell eine Schublade, die mit „wirr“ oder „Wahn“ beschriftet ist. Denn normal ist das ja nicht. Normal wäre eine opportunistische Anpassung an ein Gewaltverhältnis. Widerständige Franken ticken allerdings anders. Lisa Rokahr würdigt sein aktuelles Eintreten für Veränderungen bei Justiz und Psychiatrie, einem sich gegenseitig bestätigenden System, in dem der Untergebrachte bzw. Patient, immer verliert, immerhin positiv.

Aber gleichzeitig ist es sein Fall, seine Mission, die die Gesellschaft schon jetzt verändert haben. In Bayern will die CSU die Regeln zur Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter reformieren. Ein Gesetzentwurf soll eine Einweisung erschweren und verlangt strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung.

[aaO, S. 87]

Auch sie schildert seine Ängste vor dem bevorstehenden Prozeß:

Für seinen größten Feind hält Mollath dabei nicht die Juristen auf der Richterbank, sondern einen Mann im Saal: Norbert Nedopil, den forensischen Gutachter. Er wird den Angeklagten begutachten. Ein direktes Gespräch hat Mollath abgelehnt, aber Nedopil wird ihn während des Verfahrens beobachten. „Ich fühle mich dadurch gehemmt, ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll“, sagt Mollath. Was, wenn wieder jemand vermeintliche Anzeichen des Wahnsinns an ihm entdeckt? Ist es die Gestik? Der Blick? Oder die Wortwahl? „Wie soll ich authentisch sein, wenn ich mir jedes Wort dreimal überlege?“

[aaO, S. 88]

In der Tat, das ist eine arge Belastung. Andererseits grenzt es an einen Wunderglauben, traute man einem Psychiater eine solche Diagnose-Fähigkeit zu – und dann noch einen treffsicheren Rückschluß aus dem Gerichtsverhalten im Juli 2014 auf die Befindlichkeit zu den „Tatzeiten“ 2001, 2002 und 2005, eine Hürde, die schon Dr. Klaus Leipziger in den Jahren 2005 und 2006 mittels bloßer Behauptung genommen hat. Das Gericht in Regensburg sollte auf diese Begutachtung schon deshalb verzichten, weil eine Unterbringungsentscheidung schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das widersprüchliche Gutachten von Prof. Dr. Pfäfflin aus dem Jahr 2011 als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose ausgeschieden und zudem festgestellt, daß bereits die Fortdauerentscheidungen aus dem Jahr 2011 mit seinen Leerformeln den Begründungsanforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht genügten.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html

Das OLG Bamberg, das sich davor drückte, nunmehr in der Sache zu entscheiden und seinen eigenen Beschluß aufzuheben, weil er nicht begründbar war, hat daraufhin kurzerhand die gerügten Entscheidungen für erledigt erklärt, weil Gustl Mollath ja faktisch auf freiem Fuß sei und er keinen Anspruch auf eine Sachentscheidung habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

Keinem verfassungstreuen Gericht würde im Jahr 2014 die Begründung einer erneuten Unterbringungsentscheidung gelingen – der Zug ist definitiv abgefahren. Ein aktuelles Gutachten ist daher überflüssig. Es reicht aus, wenn sich die ursprünglichen Gutachter als Zeugen für ihre Produkte verantworten müssen, sollte es überhaupt notwendig werden, sich mit diesem marginalen Aspekt der Causa befassen zu müssen.

Michael Kasperowitsch, ein Aufdecker der ersten Stunde, hat am 27.6.2014 in den NÜRNBERGER NACHRICHTEN gleich zwei Artikel zum Thema lanciert. Einer beschäftigt sich mit dem rechtsstaatlichen GAU des ersten Prozesses:

Justizapparat holt die Gründlichkeit sehr spät nach

Am 7. Juli beginnt in Regensburg der neue Prozess gegen Gustl Mollath — Bundesweites Aufsehen — Gutachter sitzt im Gericht

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

NÜRNBERG — 17 Verhandlungsta­ge sind bereits angesetzt. Ob die Zeit reicht, ist offen. 42 Zeugen sind zur Vernehmung einbestellt. Es könnten noch mehr werden. Alles deutet also darauf hin, dass die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg äußerst gründlich vorgeht.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil es sich in dieser Angelegenheit um eine spät nachgeholte Gründlich­keit der Justiz handelt. Als Gustl Mol­lath vor acht Jahren wegen Körperver­letzung und Sachbeschädigung in Nürnberg vor Gericht stand, gab es eine sehr schnelle Entscheidung.

Die Nürnberger Nachrichten hat­ten den Fall mit all seinen tückischen Fehlern ab 2011 öffentlich gemacht. Die Recherchen hatten am Ende zur Folge, dass die damalige Justizministe­rin Beate Merk (CSU) das Wiederauf­nahmeverfahren einleitete. Zuvor hat­te sie das Vorgehen von Staatsanwalt­schaften und Gerichten eisern vertei­digt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der neuen Verhandlung in Regens­burg ist riesig. Um die 40 Journalisten­plätze

Das Ansehen ist beschädigt

Im Gerichtssaal rangelten sich etwa 250 Berichterstatter aus ganz Deutschland. Für viele Beobachter geht es auch um das angekratzte Anse­hen der bayerischen Justiz. Beschä­digt ist es nicht nur wegen der irritie­renden Vorkommnisse im Mol­lath- Verfahren; der oberfränkische Fall Peggy oder die aktuellen Vorgän­ge um den Augsburger Laborarzt Schottdorf kommen hinzu.

Den heute 57-jährigen Gustl Mol­lath brachte vor acht Jahren ein Urteil des Landgerichts Nürnberg hin­ter die Gitter forensischer Kliniken, dort, wo kriminelle Kranke einge­sperrt sind. Die letzten Jahre bis zu sei­ner Freilassung saß er in Bayreuth.

Das Nürnberger Gericht war damals der Überzeugung, Mollath unterliege dem anhaltenden Wahn, Opfer eines kriminellen Bankensys­tems zu sein. Es konnte sich dabei auf psychiatrische Gutachten stützen. In diesem gefährlichen Wahn habe er, so das Gericht, auch seine Frau schwer attackiert und die Reifen von Autos ihm irgendwie missliebiger Personen zerstochen.

Diese Verhandlung endete mit einem für Mollath schrecklichen Frei­spruch wegen Schuldunfähigkeit. Die Folge war nämlich, dass er für Jahre in der Psychiatrie verschwand. In den Jahren vor 2006 tobte ein gnadenloser Streit zwischen den einstigen Eheleu­ten Mollath — das Paar ist seit langem geschieden.

Als sie noch verheiratet waren, betreute die Frau des Nürnbergers Pri­vatkunden bei der Hypo Vereinsbank. Aus seiner Sicht hatte sie sich dabei illegaler Schwarzgeldschiebereien in die Schweiz schuldig gemacht. Er wollte sie unter allen Umständen davon abbringen und drohte ihr offen mit wirksamen Konsequenzen.

Unter anderem informierte er die Vorgesetzten seiner damaligen Frau bei der Bank. Am Ende zeigte Mollath sie sogar an. Die Reaktion der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth darauf fiel dünn aus.

Die Anzeige enthalte keine „zurei­chenden tatsächlichen Anhaltspunk­te“, der Verdacht werde nur „pau­schal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Das Verfahren wurde eingestellt.

[…]

Ja, im ursprünglichen Verfahren war sogar bekannt, daß der Ex-Ehefrau im Februar 2003 aufgrund zutreffender Angaben von Gustl Mollath fristlos gekündigt wurde – dennoch wurde dieses mögliche Falschbelastungsmotiv völlig außer Acht gelassen. Ich bin sicher, daß dieses Arbeitsgerichtsverfahren einige Scheinwerfer darauf richten wird, warum sich die HVB letztlich zu einem immer noch für sie vorteilhaften Vergleich – Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer geringen Abfindung – bereitfand: die illegalen Schweizgeschäfte der von der bayerischen Vereinsbank mit Staatsbeteiligung 1998 übernommenen Hypobank sollten natürlich nicht öffentlich werden, was durch die Gekündigte eventuell hätte belegt werden können. Entsprechend fiel der von Mollath angestoßene Sonderrevisionsbericht der HVB zu dem Hauptpunkt von Mollaths Begehren aus: inwiefern die Hypo-Bank in den 90iger Jahren, wie alle anderen Privatbanken damals auch nach Einführung der Quellensteuer im Jahr 1993, Beihilfe leistete, um Kundenvermögen klandestin zu Schweizer Tochterbanken zu transferieren, um sie vor der Kapitalertragssteuer zu verschonen, wurde so gut wie nicht untersucht. Denn daran hatte die HVB verständlicherweise kein Interesse.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Fast noch interessanter ist Michael Kasperowitsch‘ weiterer Artikel an diesem Tag:

„Es kam Erschreckendes zutage“

Landtagsfraktionen sparen nicht mit harter Kritik an Justiz und Gutachtern

Im vergangenen Jahr hat sich im Landtag ein Untersuchungsaus­schuss monatelang mit dem Justiz­fall Gustl Mollath beschäftigt. Vor Beginn des Wiederaufnahmeverfah­rens gegen den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg haben wir die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern (FW) und Grünen um eine Stellungnahme gebeten. Vor allem die Oppositionsparteien sparen nicht mit Kritik und dem Ruf nach Konse­quenzen.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspoliti­scher Sprecher der Freien Wäh­ler (FW), war einer der Abge­ordneten, die sehr früh und engagiert Feh­ler im ersten Mollath-Verfah­ren angepran­gert haben. „Die Nürnber­ger Staatsan­waltschaft hat Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft, während Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und ange­klagt wurden“, sagt er. Die Fachauf­sicht im Justizministerium hat aus seiner Sicht „versagt“.

[…]

Janun, das geht ja bis zum heutigen Tag so weiter. Mollaths Anzeigen werden unter zahlreichen Verrenkungen bis hin zum OLG München abgebügelt, wovon nicht nur Justizangehörige und deren Hilfswissenschaftler, sondern auch die Ex-Ehefrau von Gustl Mollath profitieren. Der ist die Justiz schließlich blind gefolgt, und so muß auch die über allen Zweifel erhaben sein. Am aktuellen Dienstherrn liegt das kaum: auf das OLG München hat er keinen Einfluß, und was die von Frau Merk installierten Generalstaatsanwälte so treiben, versucht er, wie im desaströsen Fall Gurlitt, lediglich zu moderieren. Minister Bausback hat ja auch wenig Möglichkeiten, die verfehlte Personalpolitik seiner Vorgängerin zu korrigieren. Das Wegloben des Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalts Nemetz, der sich nicht nur im Fall Gurlitt, sondern auch bei Behandlung der Strafanzeige Mollaths gegen Eberl und Leipziger unsterblich blamiert hat, wäre ein erstes Zeichen. Als Präsident des AG München verdient er zwar entscheidend mehr, ist aber kaltgestellt.

Letztlich bedarf es einer Beseitigung des bayerischen Sonderweges, Strafrechtler zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten rotieren zu lassen: das fördert nur die Kumpanei, wo zum Wohle des Rechtsstaats Antagonismus zwischen Staatsanwaltschat und Gericht angesagt wäre.

Kasperowitsch:

Ähnlich sieht es Sepp Dürr von den Grünen. Er war bis 2008 etliche Jah­re Fraktionschef und ist jetzt Mit­glied im Rechtsausschuss im Land­tag. Seine Konsequenzen aus dem Fall Mollath: „Niemand darf mehr so leicht und unverhältnismäßig lange weggesperrt sein und seine ,Gefähr­lichkeit‘ so leichtfertig behauptet werden.“ Dies müsse durch eine Reform des Maßregelvollzugs verhin­dert werden. „Höchste Zeit“ sei es allerdings auch für eine Modernisie­rung des Justizsystems.

Sowohl Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten, so Dürr, lernen, Fehler einzugestehen und schneller zu korrigieren. „Da fehlt es weit.“ Selbst der Mehrheitsbericht des Mol­lath- Untersuchungsausschusses sei noch „von der Unfähigkeit zu jegli­cher Selbstkritik durchdrungen“.

Dem läßt sich nichts hinzufügen. Die Reinwaschungstendenz der Regierungsmehrheit ist mit Händen zu greifen.

https://www.bayern.landtag.de/scripts/get_file.php?file=NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

Kasperowitsch:

Die Kulmba­cher SPD-Abge­ordnete Inge Aures war eben­so wie Streibl Mitglied des Mollath-Unter­su­chungsaus­schusses. Zuvor setzte sie sich vehement für die Freilassung des Nürnber­gers ein.

Der Aus­schuss habe, so die Politikerin, „Erschrecken­des“ zutage gefördert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwalt­schaft hat nur einseitig ermittelt, der Richter hat die Akten nicht gelesen, der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat gemauert und die damalige Justizministerin Beate Merk hat vertuscht“, sagt sie im Rückblick. Es sei politisch nicht gewollt, dass man Steuerhinterzie­hern auf die Schliche kommt. „Nicht dass noch das Klientel der CSU ver­schreckt wird.“ Bis heute ist für Inge Aures nicht aufgeklärt, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft seinerzeit ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, für ein ordnungsgemäßes Verfahren gegen Mollath zu sorgen. Die neue Verhandlung in Regensburg werde, so vermutet Inge Aures, „haarsträu­bende Fehler bayerischer Behörden“ feststellen.

Ja, das ist zu vermuten.

Daß der Polizeibeamte Grötsch, der auf Zuruf von Richter Eberl die Reifenstecher-Akte zum Nachteil Mollath zusammenstellte, sich als Ergänzer von Strafanträgen gegen Unbekannt als Urkundenfälscher erwies, indem er selbst den Namen „Gustl Mollath“ eintrug, obwohl niemand Gustl Mollath verdächtigt hatte, in Personalunion als Aktenkompilierer, Zeugenersatz (für Rechtsanwalt Greger, Rechtsanwalt Dr. Woertge und für Petra Mollath, obwohl die ja immerhin als Zeugin zugegen war) und Sachverständiger (für die Gefährlichkeit der angeblich aber nicht tatsächlich immer identischen Reifenattacken) nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen. Jetzt wird er nur noch als normaler Polizeizeuge über den Gang der Ermittlungen berichten. Und sich auf einige kritische Fragen der Verteidigung einstellen müssen.

Rechtsanwalt Greger, der einzige Geschädigte, der mit zweimonatiger Verspätung schriftlich eine Gefahrensituationen bekundet hatte, ist bereits im Jahr 2009 verstorben. Jetzt ist ein Sachverständiger geladen, der zu den freihändigen Konfabulationen dieses voreingenommenen Polizeibeamten Stellung nehmen wird. Brixner reichten die voreingenommenen Polizei-Erzählungen ja aus, um Gustl Mollath Gemeingefährlichkeit zu attestieren.

Die nicht einmal Dr. Leipziger attestiert hatte.

Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des Umstandes, dass er – wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt – immer mehr Personen in das bei ihm bestehende Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht fühlt und letztlich gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss befürchtet werden, dass vom Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.

Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden – unabhangig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=29

Was ein Herr Dr. Leipziger lediglich befürchtet, ist einerlei. Es muß eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, daß jemand erhebliche Straftaten begehen werde. Die „dargelegte Progredienz der paranoiden Symptomatik“ bestand lediglich darin, daß Dr. Leipziger es bewußt vermied, den „überweisenden“ Kollegen Dr. Wörthmüller zu befragen, warum sich dieser als befangen erklärt hatte. Gustl Mollath hatte zurecht diesen Gutachter als befangen angesehen, was dieser selbst als nachvollziehbare Sicht bestätigte.

Absolut unprofessionell ist überdies eine Einbeziehung von durch den beauftragenden Richter Eberl informell beigezogener Akten, hinsichtlich derer ein Gutachtenauftrag gar nicht bestand. Die von dem konspirativen Zusammenwirken von Richter Eberl und Gutachter Leipziger nicht unterrichtete Staatsanwaltschaft stellte das obskure Fake-Verfahren wegen Sachbeschädigung dann auch prompt gemäß § 154 StPO ein.

Auch über diesen Vorgang wird die neue Hauptverhandlung hoffentlich nachhaltig informieren.

Für Dr. Leipziger mag es einen zusätzlichen Schlag bedeuten, daß das LG Nürnberg konstatierte, daß die Reifengeschädigten ganz real (und nicht wahnhaft) Mollath-Feinde waren.

Und morgen widme ich mich einem Sonderfall des Journalismus‘, nämlich der eigentlich unwahrscheinlichen La-La-Fraktion von Otto Lapp und Beate Lakotta. Die hat sich nämlich auch wieder zu Wort gemeldet.

Update 6.7.2014

Otto Lapp fiel die undankbare Aufgabe zu, erneut als Pressesprecher der Belastungszeugin Petra M. in Erscheinung zu treten. Dieses Mal mit einer Botschaft, die nicht leicht zu verkaufen war. Denn was sollte das Lesepublikum von einer Ex-Frau halten, die über Monate dem Star-Reporter Otto Lapp ihr Herz über diesen gewalttätigen, tyrannischen, eifersüchtigen, wirtschaftlich erfolglosen und kranken Ex-Mann das Herz ausgeschüttet hatte, vor Gericht aber keine Aussage machen will? Ahja, wenn es um die Wurst geht und man unter Wahrheitspflicht steht, macht sie einen Rückzieher – so denkt man im Volk, das ja nicht immer Unrecht hat.
Lapp entledigte sich seiner Aufgabe so:

27.06.2014 13:53 Uhr
Mollath-Prozess ohne die Ex-Frau

Von Otto Lapp

NÜRNBERG. Der Mollath-Prozess wird ohne seine Ex-Frau über die Bühne gehen. Petra M. (53) wird im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg nicht gegen Gustl Mollath (57) aussagen. Dies bestätigte ihr Anwalt Jochen Horn dem Kurier.
Petra M. (53) sei „mehrfach umfassend vernommen“ worden, sagte Horn, sodass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, würde sie nochmal vernommen werden. Außerdem wolle sich Petra M. „einer solchen Situation“ nicht aussetzen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Es mag ja sein, daß Rechtsanwalt Horn Derartiges gesagt hat. Juristisch handelt es sich dabei um höheren Blödsinn. Das neue Urteil erwächst aus dem Inbegriff der neuen Hauptverhandlung, und da gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle früheren Aussagen sind erst einmal vom Tisch und dienen allenfalls als Vorhalte, um das Gedächtnis aufzufrischen oder um Widersprüche zu klären. „Umfassend“ wurde die Zeugin damals zudem nicht vernommen: hätte man sie seinerzeit ernsthaft zu Beihilfehandlungen der Hypobank beim anonymisierten Schleusen von Kundengeldern auf Konten von Schweizer Tochter-Banken vernommen, hätte sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hingewiesen werden müssen – das war allerdings nicht der Fall. Nein, der Vorsitzende Richter verhielt sich deutlich rustikaler: wann immer Gustl Mollath das Thema „Schwarzgeld“ als Ursache der Ehekrise und einer Falschbelastung durch seine Ex-Frau zur Sprache bringen wollte, wurde er angeschrieen. Damit war das Thema erledigt und konnte in die Wahn-Ecke gestellt werden. An einer umfassenden Vernehmung in der Hauptverhandlung vom 8.8.2006 fehlt es schon deshalb, weil laut Urteilstext die Ex-Ehefrau zu den Sachbeschädigungsvorwürfen gar nicht ausgesagt hat – hier übernahm der Polizeibeamte Grötsch die Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, was die Ehefrau bei Betrachtung eines Tat-Videos gesagt habe. Ja, so wild ging es seinerzeit zu.
Und zu den neuen Erkenntnissen, die sich erst nach diesem Urteil ergeben haben, konnte sie damals naturgemäß nichts aussagen. Bestreiten per Interview ersetzt keine förmliche Aussage.
Interessanterweise offenbart Otto Lapp auch die beabsichtigte Strategie der Nebenklage:

Im Prozess werden also jetzt die Aussagen von Petra M. aus früheren Jahren nur verlesen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Mirko Laudon kommentiert in seinem Blog „Strafakte“ diese Konstellation so:

Nicht unproblematisch ist jedoch, wie ihre Aussagen in das Verfahren eingeführt werden sollen, denn § 252 StPO verbietet grundsätzlich die Verlesung früherer Protokolle, sofern die Aussageperson erst später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht:
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

Kombination aus Zeugnisverweigerung und Verzicht auf das Verwertungsverbot

[…]

Al­ler­dings – und das ist der kri­ti­sche Punkt – darf der Zeuge nach Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs1 die Ver­wer­tung der Aus­sa­gen ge­stat­ten, ohne selbst er­neut aus­sa­gen zu müs­sen. Diese Recht­spre­chung ist ins­be­son­dere bei Op­fer­zeu­gen2 pro­ble­ma­tisch, da dem An­ge­klag­ten (hier dem Ver­ur­teil­ten) das Kon­fron­ta­ti­ons­recht (Art. 6 Abs. 3 d MRK) ver­wehrt wird. Dem Op­fer­zeu­gen wird durch die Kom­bi­na­tion von Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht und Ver­zicht auf das Ver­wer­tungs­ver­bot des § 252 StPO das Recht ein­ge­räumt, sei­ner kon­tra­dik­to­ri­schen Be­fra­gung durch die Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung aus dem Weg zu ge­hen und zu­gleich eine den An­ge­klag­ten (oder Ver­ur­teil­ten) be­las­tende mit­tel­bare Ver­wer­tung sei­ner frü­he­ren Aus­sage zu er­mög­li­chen. Die­ses Ver­hal­ten ist in Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren häu­fi­ger zu be­ob­ach­ten.3

 

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/ex-frau-von-mollath-wird-das-zeugnis-verweigern/

Die letztgenannte Fußnote bezieht sich auf einen weiteren Blogbeitrag von ihm, in dem er Johann Schwenns 10 Fehlerursachen in Sexualstrafverfahren darstellt und Schwenn just jene „Kombination“ als „perfide“ bezeichnet:

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/fehlurteile-und-ursachen/

Angesichts der dürftigen bzw. gänzlich fehlenden Protokolle ihrer früheren Aussagen ist die Kombination im konkreten Fall allerdings weniger „perfide“ als vielmehr nachteilig für die Nebenklage. Ich teile die Einschätzung von Prof. Henning Ernst Müller:

Der Pressesprecher informierte heute auch darüber, dass die Hauptbelastungszeugin wieder ausgeladen wurde, nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Ob der Körperverletzungsvorwurf gegen Gustl Mollath dann überhaupt noch bewiesen werden kann, erscheint fraglich.

 

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

Um das Manko wiedergutzumachern, daß die Belastungszeugin es vorzieht, vor Gericht nicht zu erscheinen, hat der Nordbayerische Kurier nachgelegt und einen Mollath-Blog eingerichtet, um erneut die Sicht der Ehefrau, die bis zur Anordnung der Wiederaufnahme identisch war mit der Sicht der Macht-Instanzen Justiz, Psychiatrie und Politik, zu verbreiten.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Es ist eine emotionale und tendenziöse Zusammenstellung dessen, wie man beim Nordbayerischen Kurier den Fall wertet, wobei all das ausgeblendet wird, was man nicht wahrnehmen will. Eine Auseinandersetzung ist daher weder möglich noch lohnte sie sich.

Immerhin, zum ersten Mal wird in aller Deutlichkeit zugegeben, daß die Ex-Frau für das illegale Verschwindenlassen seiner Habe (bis auf zwei netterweise aufgehobene Kisten) verantwortlich ist:

Durch die Anzeigen Mollaths hat sie ihre gut bezahlte Stelle verloren. Sie hatte Provisionen hinter dem Rücken der Bank eingestrichen, mehr nicht. Jetzt will sie wenigstens das Geld zurückhaben, das sie in seine Werkstatt gesteckt hat. Ein Gericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an. Sie räumt es aus, ersteigert es und verkauft es dann.

Otto Lapp hat zudem mit heißer Nadel gestrickt:

Was ist, wenn Gustl Mollath krank ist? Sieben erfahrene Psychiater stellen das über sieben Jahre immer wieder fest. Hans-Joachim Kröber aus Berlin, Thomas Lippert aus Nürnberg, Klaus Leipziger aus Bayreuth, Karl Simmerl aus Mainkofen, Friedemann Pfäfflin aus Mainkofen und Gabriele Krach aus Erlangen.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Statt sieben Psychiater werden nur sechs benannt. Hans-Ludwig mutiert zu Hans-Joachim, aus Hans wird Karl und Pfäfflin wird von Ulm nach Mainkofen versetzt. Es sind auch keine „Feststellungen“, die innerhalb von sieben Jahren gemacht wurden: die erste „Bescheinigung“ von Gabriele Krach datiert von September 2003, die letzte von Pfäfflin von Mai 2011. Von „Feststellungen“ kann bei der gegen die Krankenhausregeln erstellten Bescheinigung von Frau Dr. Krach keine Rede sein, sie beruhte allein auf Erzählungen der Ex-Ehefrau. Thomas Lippert mutmaßte und empfahl eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung. Und Dr. Hans Simmerl hat gerade nicht festgestellt, daß Mollath krank sei: er hat im Gegenteil für die von Dr. Leipziger unterstellten psychischen Krankheiten – wahlweise eine isolierte Wahnstörung oder eine paranoide Schizophrenie – keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Eben deshalb wurde Prof. Kröber herbeizitiert, der das Leipziger-Gutachten retten sollte und es auch tat.

Otto Lapp:

Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr gewesen.

Unsinn, die Begutachtung sollte bereits 2004 die Prüfung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB beinhalten – die Sachbeschädigung wurden erst im Januar 2005 begangen.

Otto Lapp:

Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür waren die angebliche Körperverletzung seiner Frau und die 129 durchstochenen Reifen.

Abgesehen von der von Beate Lakotta aufgebrachten Fama, es habe sich um 129 Reifen gehandelt, ist es selbstverständlich das „Wahnsystem“, das die Gefährlichkeit suggeriert. Wegen der Krankheit besteht keine oder nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, auf die bloßen Anlaßtaten kommt es nicht an, sondern auf prognostizierte erhebliche künftige Straftaten. Diese müssen krankheitsbedingt sein.

Auch Beate Lakotta mischt wieder mit – aber bevor ich zu ihrem neuesten Artikel komme, stelle ich ein gemeinsames Zitat von Lapp/Lakotta voran, das ihre Art des affirmativen Journalismus, der gerne mit schmutziger Ehe-Wäsche, anonymen Zeugen, Weglassungen und tendenziösen Akten-Zitaten arbeitet, rechtfertigen soll:

In dem Verfahren wurden Fehler gemacht, auch schwere. Mollath war laut Bundesverfassungsgericht die letzten zwei Jahre ohne ausreichende Begründung in der Psychiatrie untergebracht. Aber das sind nicht die Fehler, die Menschen zum Protestieren gegen die Institutionen des Rechtsstaats auf die Straße treiben. Denn dann könnten sie das auch für andere Maßregelpatienten und Sicherungsverwahrte tun, zum Beispiel für Sexualstraftäter, die ebenfalls zu lange weggesperrt sind.
Sondern es ist die Zauberformel „sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie“, die sich in der öffentlichen Rezeption dieses Falls als Wahrheit durchgesetzt hat. Ebenso wie es als Tatsache gilt, dass Frau M. erhebliche Summen Schwarzgeld in die Schweiz geschafft habe.
Dies sind die beiden Grundannahmen des Skandals. Nach unserer Recherche steht für beide der Nachweis noch aus.
Unsere Rechercheergebnisse wurden nach den jeweiligen Veröffentlichungen weder in Zweifel gezogen oder dementiert. Sie wurden gar nicht aufgegriffen.

http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

Dieses Statement bedeutet nichts weiter als den Abschied von einem justizkritischen Journalismus und die Hinwendung zu einer Haltung, die achselzuckend schwere Rechtsfehler hinnimmt (zu denen ein Fehlurteil zweifellos gehört). Aufmucken dürfen Presse und Öffentlichkeit erst, wenn die Justiz in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat. Und wenn die Justiz den erforderlichen Nachweis der Schwarzgeldvorwürfe nicht erbringt, waren diese natürlich falsch.

Das Elend bestand aber gerade darin, daß die Justiz den Vorwürfen im Jahr 2004 gar nicht nachging, sondern erst 2012 die Steuerfahndung in Marsch setzte. Ob bei den neuen Ermittlungen die Bank als Beihelferin überhaupt ins Visier genommen wurde, wieviele der Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt schon verjährt waren – das interessiert unsere unkritischen Helden, die sich einem gefühlten Mainstream entgegenstemmen, nicht die Bohne. Und wer nur den CSU-FDP-Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuß liest, hat seine journalistischen Pflichten verletzt.
Deshalb gab es nichts, das aufzugreifen gewesen wäre.

Alles auf Anfang
Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen.
Von Beate Lakotta

lautet der Titel ihres SPIEGEL-Artikels in 27/2014 vom 30.6.2014, S. 30 – 31.
Eine stark eingedampfte Version dieses Artikels ist am 6.7.2014 auch auf SPON erschienen – um die schlimmsten Ausrutscher bereinigt und um einige Varianten bereichert:

Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Von Beate Lakotta

Am Montag beginnt das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Gustl Mollath. Seit seiner Freilassung tritt er als unbequemer Kritiker der Psychiatrie auf, die Menschen begegnen ihm mit großer Sympathie. Im Prozess geht es nun um schwere Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html

Der erste Satz dieser Passage befindet sich auch im Print-Artikel:

Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. Doch ob er ein unschuldiges Justizopfer ist, muss der neue Prozess erst erweisen.

Der zweite Satz fehlt. Stattdessen wird dort so fortgeführt:

Doch als das Nürnberger Oberlandesgericht am 6. August 2013 beschloss, den Prozess neu aufzurollen und Mollath freizulassen, begründete es dies mit einer Formalie: Das Attest, das seine Exfrau vorlegte, um ihre Verletzungen zu dokumentieren, gilt rechtlich als als „unechte Urkunde“. Der untersuchende Arzt hat es auf dem Praxis-Briefpapier seiner Mutter ausgestellt, die er offiziell vertrat. Das hatte er nur unleserlich vermerkt.

[SPIEGEL 27/2014, S. 30]

Aha, eine Formalie – nix mit Unschuld! Als ob Wiederaufnahmegründe die Unschuld belegen würden. Subtil bereitet sie den Boden vor, um das gesamte Wiederaufnahmeverfahren als politische Farce zu diffamieren, denn es wurde ja von Ministerin Merk angeordnet:

„Das hätte ich gern schriftlich“, habe er deshalb die Ministerin gebeten, berichtete der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath.
Dabei kam der Druck erkennbar von noch weiter oben. Ministerpräsident Horst Seehofer musste befürchten, die öffentliche Empörung könnte mitten im bayerischen Landtagswahlkampf nicht nur seine Justizministerin aus dem Amt fegen, sondern ihn selbst in Mitleidenschaft ziehen.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollaths abgelehnt hatte, zeigten sich Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.

[aaO]

Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so…
Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN!

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

Spannend bleibt die Frage, wie Sabine Rückert als Mitglied der Chefredaktion die ZEIT in Stellung bringen wird. Vielleicht macht sie es wie im Fall Peggy und läßt gar nicht berichten, um dann den Freispruch unter größtmöglicher Schonung von Prof. Kröber in Grund und Boden schreiben zu lassen.

http://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil

 

 

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Der Fall Mollath: eine Hängepartie II

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/

Wiederum fünfundzwanzig Tage nach meinem letzten Blog-Beitrag läßt sich konstatieren,  daß sich seitdem grundsätzlich nichts geändert hat.  Der deus ex machina läßt weiter auf sich warten, und der rechtswidrigen Freiheitsentziehung Gustl Mollaths haben auch bayerische Instanzen noch immer kein Ende gesetzt. Was sich grundlegend geändert hat, ist der Charakter dieses „Dramas antiken Ausmaßes“, wie ich letzthin schrieb. Es hat sich eindeutig hin zur Tragikomödie entwickelt, die sogar mit bizarren Szenen aufwartet, die man eher in einer schrillen Farce vermuten würde.

Und noch etwas hat sich verändert: der Druck im Kessel ist gestiegen. Die Öffentlichkeit, die Medien, das Internet und die Politik haben sich des Falls  auf eine Art und Weise angenommen, die sämtliche Vertuschungs- und Verdummungsversuche der Vergangenheit  nun auch der Vergangenheit angehören läßt.  Von „handwerklichen Fehlern“ und „Schludrigkeiten“ im Urteil kann heute niemand mehr sprechen, ohne sich lächerlich zu machen.  Die Informationen sind ja alle da – und selbst Politiker korrigieren sich, soweit sie uninformiert Aussagen gemacht haben, wie hier der SPD-Spitzenkandidat Christian Ude [Hervorhebung von mir]:

18.6.2013

„Fall Mollath ist unfassbar“

SPD-Spitzenkandidat Christian Ude nennt die Fehler im Verfahren gegen den Zwangspatienten der Psychiatrie im Gespräch mit der MZ „beklemmend“.

Der SPD-Spitzenkandidat und Münchner OB Christian Ude ist selbst Jurist. Eine so große Anzahl von Fehlern und Ungereimtheiten in einem Prozess habe er noch nie erlebt, sagt er. Foto: dpa

Von Christine Schröpf, MZ

[…]

Ich kann eine Gefährlichkeit nicht vollkommen ausschließen. Herr Mollath hat ja unstrittig Autoreifen zerstochen. Alle Aussagen über Angriffe auf die Ehefrau beruhen allerdings auf Aussagen der Ehefrau. Ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit bedarf auf jeden Fall zweifelsfreier Begründungen. Da reichen psychische Auffälligkeiten nicht aus.

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/fall-mollath-ist-unfassbar/928132/fall-mollath-ist-unfassbar.html#928132

[S. 1, S. 3]

Nur einen Tag später korrigiert er seine Falschinformation:

Christian Ude Offensichtlich ist es noch schlimmer, als ich den Medien entnehmen konnte: die Urheberschaft der Messerstiche in den Autoreifen ist nicht unstrittig, sondern nur Gegenstand einer Beweiswürdigung durch das Gericht. Das macht die Sache nur noch zweifelhafter!

https://www.facebook.com/Ude.fuer.Bayern/posts/531630670233766?comment_id=4942522&offset=0&total_comments=25

Auch das ist noch nicht die ganze Wahrheit: die angebliche Sachbeschädigungsserie ist Ergebnis einer Beweiswürdigungssimulation auf der Basis grober Sachverhaltsverfälschungen im Urteil, wie sich den eingehenden Ausführungen im Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung vom 1.5.2013 „unstrittig“, da aktengestützt, entnehmen läßt. Und sich auch dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft hätte entnehmen lassen, wenn sie gedurft hätte, wie sie einstmals gewollt hat – aber das kriegen wir später.

Gerhard Strate:

Die meisten Sachverhaltsverfälschungen betreffen den Vorwurf der Sachbeschädigungen, was nicht verwundert, da es sich insoweit um ein konstruiertes Verfahren handelt, das durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Woertge/Greger initiiert und durch Richter am Amtsgericht Eberl in Zusammenarbeit mit POK Grötsch vorangetrieben wurde, da der Sachverständige Dr. Leipziger dringend weiteres aktuelles Anknüpfungsmaterial für ein Gutachten im Sinn des Auftraggebers benötigte. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 154 StPO eingestellt hatte, führten erst Dienstaufsichtsbeschwerden der Rechtsanwälte Greger und Dr. Woertge zu einer Anklageerhebung, wobei von zwanzig durch POK Grötsch offerierten Taten lediglich neun angeklagt wurden. Im Hinblick auf den ersichtlich fehlenden Tatnachweis gab es mithin ein besonderes Bedürfnis, gegenüber dem BGH den Sachverhalt zu verfälschen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=12

Nun ist zwar der deus ex machina hinter den Kulissen geblieben, aber immerhin Zeus hatte seinen zweiten großen Auftritt in der causa Mollath. Seinem ersten war bekanntlich die Weisung der Ministerin vom 30.11.2012 an den Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich gefolgt, einen Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten herbeizuführen – was natürlich nur eine rein zeitliche Koinzidenz darstellte.

Jetzt also grummelte der als Bürger verkleidete Gottvater, der vom Schwan über den Goldregen bis hin zum sterblichen Menschen Amphitryon bekanntlich in mancherlei Gestalt auftreten kann und den Blitz im Gewande führt:

17. Juni 2013 16:46

Fall Mollath

Seehofer mahnt Justiz zur Eile

[…]

Ministerpräsident Horst Seehofer hat im Fall Gustl Mollath die Justiz aufgefordert, „möglichst zeitnah zu entscheiden“. Ihm sei eine „zügige und schnelle Behandlung“ der Causa wichtig. Seehofer sagte nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstandes: „Ich bin auch der Vertreter der bayerischen Bevölkerung. Und die Bevölkerung sagt: Geht es hier nicht ein Stück schneller?“

Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte. Im Volk höre er aber den Wunsch: „Können Sie nichts tun, dass man schneller Klarheit bekommt?“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-seehofer-mahnt-justiz-zur-eile-1.1698555

Bislang hatte die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg allerdings in einem Vermerk vom 28.5.2013 erklärt, sie sehe sich wegen der Komplexität des Verfahrens außerstande, nach einer kursorischen Prüfung der Erfolgsaussicht der Anträge über die beantragte und von Amts wegen jederzeit zu prüfende Unterbrechung der Vollstreckung zu entscheiden.

Eine stillschweigende Ablehnung der Freilassung also, gegen die von der Verteidigung mit Beschwerde zum OLG Nürnberg vorgangen wurde. Eine für Juristen schon deshalb interessante Démarche, weil sie dem OLG Nürnberg Gelegenheit gibt, sich zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Beschwerde zu positionieren.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfuegung-LG-Regensburg-2013-05-28.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-28.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-29.pdf

In einer Presseerklärung der Verteidigung heißt es hierzu:

 Die Vorsitzende teilt nicht mit, weshalb die 7. Strafkammer den von der Staatsanwaltschaft Regensburg geführten Nachweis, dass zur Beweisführung gegen Gustl Mollath ein gefälschtes Attest benutzt worden ist, als nicht erbracht sieht.

Es wird auch nicht mitgeteilt, innerhalb welchen Zeitraums die Strafkammer beabsichtigt, „die Komplexität der in den beiden Wiederaufnahmeanträge dargelegten Sach- und Rechtslage“ soweit zu reduzieren, dass sie sich zu einer Entscheidung über die Freilassung in der Lage sieht. In zwei Wochen, in zwei Monaten oder gar erst am 16. September 2013?

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-05-28.pdf

Hierauf antwortete der Gerichtssprecher des Landgerichts Regensburg, zunächst hoffnungsschürend, dann aber wieder dementierend:

Das Landgericht Regensburg widerspricht unterdessen einem Medienbericht, wonach in das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath in dieser Woche mit Bewegung zu rechnen ist. „Ich habe nicht gesagt, dass ich in dieser Woche ein Signal erwarte.“ Er hoffe vielmehr, dass er dieses Signal bekomme“, sagte Pressesprecher Johann Piendl. Er wisse nicht, wann entschieden wird.

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/fall-mollath-ist-unfassbar/928132/fall-mollath-ist-unfassbar.html#928132

Nach dem leisen Donnergrollen von Vater Zeus ergriff dann aber der scheidende Landgerichtspräsident das Wort:

Bald kommt Bewegung in den Fall

Die zuständige Richterin will Ende der Woche sagen, wie lange die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath noch dauert. Das teilte der Präsident des Landgerichts Regensburg, Günther Ruckdäschl, am Dienstag (18.6.) mit.

Stand: 18.06.2013

[…]

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/bewegung-im-fall-mollath-100.html

Eine optimistische Überschrift – denn noch wissen wir ja nicht, welche Zeitangabe die VRi’inLG Dr. Bettina Mielke ins Auge gefaßt hat: wir wissen nur, daß die drei Wochen seit ihrem Vermerk vom 28.5.2013 immer noch nicht ausgereicht haben, zu erkennen, daß bereits die „absoluten“ Wiederaufnahmegründe des Verwendens einer unechten Urkunde (Staatsanwaltschaft) und die bis zur Unkenntlichkeit des Sachverhalts verbogenen verlogenen „Feststellungen“ im Urteil (Verteidigung) – wenn das keine Rechtsbeugung ist, dann gibt es keine! – zulässig und begründet sind. Aber möglicherweise steht ja nur die Urlaubsplanung der Kammer dieser Einsicht, daß die Anordnung der Wiederaufnahme nicht zu vermeiden ist, im Weg.

Daß sämtliche Wiederaufnahmegründe zulässig sind, erscheint ebenfalls nicht zweifelhaft.

Während man also im Fall Regensburg noch auf den berühmten „Ruck“ wartet, den Altbundespräsident Roman Herzog einst angemahnt hatte, blieb er im Fall Bayreuth aus. Dort hatte man beschlossen, wie immer zu beschließen, also dem bewährten Gutachter Dr. Leipziger zu folgen, arbeitshypothetisch die „festgestellten“ Straftaten als in Stein gemeißelte Wahrheit zugrunde zu legen und aus der Nichtbehandlung auf eine Fortdauer der Gefährlichkeit zu schließen – das Verhältnismäßigkeitsgedöns des Bundesverfassungsgerichts macht man in Bayern nicht mit, das hat die Ministerin ja selber erklärt: Sicherheit geht vor! Und das OLG Bamberg hält die entsprechenden Entscheidungen, da paßt kein Blatt dazwischen.

Daß das Bundesverfassungsgericht erst im Oktober 2012 Maßregelvollzugsentscheidungen dieser beiden Spruchkörper wegen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip aufgehoben hat, ist ein Kollateralschaden, der wegen des Wohlwollens der Ministerin folgenlos bleibt.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Sie, die „Sicherheitspolitikerin“, hat in ihrer Regierungserklärung vom 17.10.2012 u.a. Folgendes ausgeführt:

Auffassung des BVerfG

Wir erliegen nicht dem Bild des Bundesverfassungsgerichts, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut werden kann!

Das ist gerade nicht die Realität. Es gibt extrem gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit man selbst mit intensivster Betreuung in jahrelangem Strafvollzug nicht auf ein Maß reduzieren kann, das für die Allgemeinheit zumutbar wäre.

Und es gibt auch Straftäter, die eine Therapie ablehnen, weil sie sich mit ihrer Straftat nicht auseinander setzen wollen. Dennoch sind solche gefährlichen Straftäter mit einem evidenten Risiko für die Bevölkerung zu entlassen.

Diese Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, denn die Entscheidung wird ihrem Bedürfnis nach Sicherheit nicht gerecht.

http://www.bayern.de/Anlage10396998/Regierungserkl%C3%A4rung%20von%20Frau%20Staatsministerin%20Dr.%20Merk%20am%2017.10.2012.pdf

[S. 11f.]

Wie der Herr, so’s Gescherr.

12. Juni 2013 17:55

Mollath bleibt in der Psychiatrie

Skandalöse Entscheidung

Keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag erklärt die Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Mollath bleibt weggesperrt. Nicht nur der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist verstörend – ihre Begründung wirkt schlicht skandalös.

Ein Kommentar von Olaf Przybilla

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bleibt-in-der-psychiatrie-skandaloese-entscheidung-1.1694933

In der Tat: die Kammer hat mit diesem Beschluß die Befürchtungen, die man angesichts ihrer früheren Beschlüsse hegen mußte, noch übertroffen. In ihrem Beschluß vom 26.4.2013 hieß es noch:

Vor diesem Hintergrund erachtet die Kammer es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen ergänzend zu Rate zu ziehen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf

[S. 2]

Und zwar zu den Fragen, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad weitere Straftaten zu erwarten seien und welche Art, Häufigkeit und Schweregrad sie haben werden – so einige der  Vorgaben des BVerfG zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Hierzu hatte das BKH nichts vorgetragen – wie sollte es auch? Dort wird ja um die Ehrenrettung der falschen Eingangsdiagnose seines Chefs gerungen. Der noch nicht einmal in seinem Eingangsgutachten Ausführungen zur Wahrscheinlichkeit weiterer Straftatbegehungen getroffen hatte. Das hat freihändig VRiLG Brixner erledigt.

Beauftragt wurde der emeritierte Prof. Dr. Pfäfflin, weil er ja nur sein Gutachten vom 12.2.2011 (Exploration: Ende November 2010) auf der Basis der uninformativen Verlaufsberichte des BKH zu ergänzen brauche. Der Auftrag wurde kontaminiert mit der Auflage, entsprechend des Antrags der Staatsanwaltschaft solle der Gutachter „arbeitshypothetisch“ davon ausgehen, der Verurteilte habe die Straftaten begangen, wegen der er verurteilt worden sei.

Klar ist: die Kammer hat einen Persilschein für ihre ohnehin feststehende Entscheidung in Auftrag geben wollen. Vermutlich hoffte sie, daß die Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen ihre Entscheidung aus dem Jahr 2011 weiter im Stapel liegenbleiben wird. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich maßgeblich darauf, daß die Kammer und auch das OLG Bamberg sich strikt geweigert hatten, das widersprüchliche Gutachten Pfäfflins und seine erst in der mündlichen Anhörung vom 19.5.2011 begründungslos „nachgebesserte“ Prognose (von „Möglichkeit“ zu „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ der Begehung weiterer Straftaten) zu evaluieren – was aber die Aufgabe eines Gerichts ist.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 9 ff.]

Fundamentale Kritik des forensischen Psychologen Dr. Rudolf Sponsel an dem Pfäfflin-Gutachten findet sich hier:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/SKIDII.htm#Prof.%20Pf%C3%A4fflins%20Auseinandersetzung%20mit%20dem

Prof. Dr. Pfäfflin erschien der StVK als der geeignete – aber auch einzig mögliche – Kandidat, sein altes Gutachten unter Zuhilfenahme der Bayreuther Stellungnahmen seit 2012 zu extrapolieren. Kein seriöser Sachverständiger hätte sich, nur weil die Staatsanwaltschaft das so möchte (GStA Nerlich hat irgendwie seine Fachaufsicht vernachlässigt und OStA Lupko von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch nicht auf den von ihm vertretenen Wiederaufnahmeantrag eingeschworen), auf diese Stichwortgeber-Rolle reduzieren lassen.

Die Berichte aus dem BKH Bayreuth sind allesamt inhaltslos und beglaubigen zunehmend nur noch die narzißtische Kränkung, daß dieser resistente Nicht-Patient nun auch noch medial und politisch Gehör findet. Jeder im BKH weiß doch genau, daß Gustl Mollath nicht aggressiv ist und sein Leiden wegen der Fehleinweisung seit nunmehr über sieben Jahren allenfalls durch sarkastische Äußerungen oder Bekundungen offenbart, die ein autoritärer Apparat als beleidigende Zumutung auffaßt.

Nun, in diese Falle, die ihm die Strafvollstreckungskammer gestellt hat, ist Prof. Dr. Pfäfflin nicht getappt. Er hat den unsittlichen Auftrag abgelehnt. Ich kann auch nachvollziehen, daß er die Ablehnung mit gesundheitlichen Gründen wegen Beschimpfungen begründet hat – und hege keinen Zweifel daran, daß es diese Beschimpfungen gab. Die Idiotendichte in der Bevölkerung ist hoch, und Mollath selbst wie auch die wahren „Mollath-Unterstützer“ haben alle Hände voll damit zu tun, sich von durchgeknallten Trittbrettfahrern in eigener Sache zu distanzieren.

Daß das der entscheidende Grund seiner Ablehnung war, erscheint mir dennoch zweifelhaft.  Er wird gewußt haben, daß er der Einzige war, der für die StVK als Legitimierer in Betracht kam.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth heißt es:

Die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen, der den Untergebracht[en] zuletzt untersucht hatte (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth vom 29.04.2013), war der Strafvollstreckungskammer nicht möglich, da der Sachverständige angegeben hat, dass er seit dem auf sein Gutachten folgenden Fortdauerbeschluss der Kammer „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ werde. Diese Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine

Gesundheit. Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens „nach Aktenlage“ keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, hatte die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung zu treffen.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Janun, da war es Essig mit dem erhofften paßgenauen Gutachten, dem sich das Gericht bloß noch anzuschließen braucht („nach eigener kritischer Würdigung“). Ein weiteres Gutachten „nach Aktenlage“, wie sie von der Strafvollstreckungskammer gesehen wird, die sich den neuen Erkenntnissen durch die Wiederaufnahmeanträge nicht widmen mag, ist tatsächlich nicht zu erwarten – welcher Gutachter wird sich angesichts der Realität denn als Gefälligkeitsgutachter für die auf Merk-Sicherheitspolitikerin-Kurs befindliche StVK Bayreuth verbrennen lassen?

Niemand.

Wie der Auftritt von Gustl Mollath am 18.4.2013 vor der StVK ausgefallen ist, wird nicht thematisiert. Er wird, denn so ist er allen, die ihn persönlich erlebt haben, bekannt, nicht anders ausgefallen sein als bei seinem eindrucksvollen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuß am 11.6.2013:

Gustl Mollath

Sein bester Anwalt

11.06.2013 ·  Der berühmteste Psychiatriepatient der Republik tritt vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags als Zeuge in eigener Sache auf: Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst.

Von Albert Schäffer, München

[…]

Präzise und prägnant

Mollath nickte zu diesen Ausführungen zustimmend, als nehme er an einem staatsrechtlichen Kolloquium teil. Als ihm das Wort erteilt wurde, sprach er mit einer Präzision, als wäre er die ganzen Jahre nicht Beschuldigter und Angeklagter gewesen, sondern Staatsanwalt oder Richter. Prägnant fasste er seinen Fall aus seiner Sicht zusammen.

Wie er beginnend in den neunziger Jahren bemerkt habe, dass seine Frau von ihrem Arbeitgeber, einer Bank, dazu angehalten worden sei, Kunden bei der Verschiebung von Schwarzgeld in die Schweiz behilflich zu sein. Wie seine Frau nach einiger Zeit damit begonnen habe, noch eigene zweifelhafte Geschäfte zu tätigen. Wie er aus der Befürchtung heraus, seine Frau werde dieses Gebaren zum Verhängnis werden, bei den beteiligten Banken vorstellig geworden sei. Er habe aber bemerkt, dass dort nur das Interesse bestanden habe, herauszufinden, ob er mit seinem Wissen gefährlich werden könne.

Es war eine Geschichte mit vielen Seitensträngen – Mollath brachte sie immer wieder auf den Punkt, als sei er geschult, juristische Sachverhalte zu formulieren. Seine Frau habe schließlich begonnen, ihm mit Zivilverfahren und Anzeigen den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Mollath, begleitet von zwei Anwälten, war an diesem Tag sein bester Anwalt, indem er zielsicher auf die Frage zusteuerte, warum er, je länger die Auseinandersetzung mit seiner Frau dauerte, für seine Schreiben an Justiz und Steuerbehörden eine Form wählte, die den Eindruck erwecken konnte, hier werde eine querulatorische Neigung ausgelebt.

Es war ein Weg, der Mollath in einen psychischen Ausnahmezustand brachte – daran lassen die Wortwahl und das Schriftbild seiner damaligen Schreiben keine Zweifel. Mollath war zu dieser Zeit alles andere als ein guter Anwalt seiner selbst. Statt nur kühl Sachverhalte mitzuteilen, bei denen die Bank, bei der Frau Mollath beschäftigt war, bei einer internen Prüfung zu dem Schluss kam, sie seien zutreffend, garnierte er seine Schreiben mit Tiraden über eine „geldgeile Gesellschaft“.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-sein-bester-anwalt-12218079.html

Aber Psychiater und Juristen wissen oft nichts über existentielle Krisen, die einen Menschen „außer sich“ geraten lassen. Und wenn so jemand, Jahre nach dieser Krise, gesammelt und geordnet über anderthalb Stunden frei vorträgt (was eine Justizministerin nicht schaffte, die vom Blatt ablas, was ihre Zuarbeiter für sie formuliert hatten), dann erregt das natürlich Aufsehen.

Gustl Mollath wird vor der Strafvollstreckungskammer nicht anders aufgetreten sein – und nach diesem „persönlichen Eindruck“ will die Kammer zu dem Schluß gekommen sein, der Mann sei wahnkrank und gefährlich?

Das ist auszuschließen. Ihre Entscheidung stand schon vor der Anhörung fest -: denn nach der Absage des Gutachters nahm sie Abschied von ihrem vorgeblichen Kurs  der „sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung“ und entschied auf der Grundlage alter und mittlerweile widerlegter Gutachten, daß der Untergebrachte aktuell noch gefährlich sei. Wie das möglich sein soll, bleibt ihr Geheimnis.

Immerhin, von der rechtsirrigen Meinung, im Strafvollstreckungsverfahren komme es auf die Wahrheit als Tatsachengrundlage nicht an, scheint die Kammer ein wenig abgerückt zu sein [Hervorhebung von mir]

Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 gebunden ist. Zur Korrektur der Rechtskraftwirkung dieses Urteils habe der Gesetzgeber die Regelungen über das Wiederaufnahmeverfahren geschaffen. Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Offensichtlich hat sie die Anträge, insbesondere den der Verteidigung vom 1.5.2013, aber nicht gelesen, sonst hätte sie diese Brixnersche „Beweiswürdigung“ nicht zugrundegelegt:

Die weitere Unterbringung sei angesichts der Anlassdelikte und der vom Untergebrachten ausgehenden Gefahr auch verhältnismäßig. Die körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen stellten eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt dar. Auch die vom Untergebrachten begangenen Sachbeschädigungen („Reifenstechereien“) gingen weit über das Maß „normaler“ Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest teilweise seien die „Reifenstechereien“ so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich, sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen ist.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Alles Lüge, wie wir mittlerweile wissen – denn die Wahrheit kommt, auch dank der Arbeit des Untersuchungsausschusses, ans Licht des Tages. Wie immer, wenn Positionen unhaltbar geworden sind, den Betroffenen aber Korrekturen nicht möglich sind, wird auf Emotionen gesetzt.

Der LaLa-Journalismus setzte wieder ein; ein gewisser Otto Lapp versorgte regional, eine gewisse Beate Lakotta, bei diesem abschreibend, bei SPIEGEL online überregional das allerdings wenig geneigte Publikum mit Schmutzwäsche, die die geschiedene Frau Mollath plötzlich über ihre Ehe auszuwringen beliebte. Garniert werden solche Beiträge gern mit Anmerkungen über durchgeknallte Menschen, die flugs zu „Mollath-Unterstützern“ erklärt werden (beiseite gesprochen: so sind sie nun mal alle, diese Unterstützer):

Fall Gustl Mollath: Das achte Jahr Psychiatrie

Von Beate Lakotta

Gustl Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben, so hat es das Landgericht Bayreuth verkündet. Seine Unterstützer wird das empören. Doch manche haben das Maß verloren: Gutachter, Juristen und Politiker berichten von Beschimpfungen und Drohbriefen.

[…]

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-bleibt-weiteres-jahr-in-psychiatrie-a-905355.html

Vorsichtshalber war die Kommentarfunktion zu diesem Artikel nicht freigeschaltet worden. Immerhin erreichte die Redaktion eine Beschwerde, die zu einer Fehlerberichtigung führte:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, Gustl Mollath habe sich erst bei dem Arbeitgeber seiner früheren Ehefrau gemeldet, nachdem sie ihn wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Dies ist nicht korrekt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Vieles an dem Artikel ist nicht korrekt – aber lohnt es sich wirklich, dem nachzugehen?

Glücklicherweise hat sich Sascha Pommrenke ans Werk begeben und den Artikel von Otto Lapp, aus dem Beate Lakotta sich bediente, mustergültig seziert: diese Lektüre lege ich dringend ans Herz:

Petra M. bricht ihr Schweigen – Exklusives Bedeutungsloses

Otto Lapp und der Nordbayerische Kurier haben sich besonders hervorgetan in einseitiger und manipulativer Berichterstattung in Bezug auf den Fall Mollath. In Teil 1 hatte ich den Artikel „Mensch Mollath“ als Beispiel angeführt. Im Nordbayerischen Kurier finden sich jedoch noch zahlreiche weitere Beiträge, die selbst ein Mindestmaß an journalistischer Objektivität vermissen lassen. Zumindest hat die tendenziöse Berichterstattung dazu geführt, dass Petra M. das Gespräch mit dem Kurier gesucht hat. Im zweiten Teil soll es einerseits um die Art und Weise der Berichterstattung gehen, andererseits sollen auch die Aussagen und „neuen Erkenntnisse“ des Artikels „Fall Mollath: Warum die Ex-Frau all seinen Behauptungen widerspricht“ gehen.

Petra M. hatte sich also entschieden der „hysterisch und weit entfernt von objektiven Grundlagen“ geführten Diskussion entgegenzutreten und ihre „Sicht der Dinge“ mitzuteilen. Das ist nur zu begrüßen, waren und sind einige Artikel doch wirklich weit entfernt von objektiven Grundlagen (siehe einige Artikel bei SPON, Zeit und vor allem dem Nordbayerischen Kurier, neuerdings auch CICERO). Insofern ist es dringend geboten, der Versachlichung der Diskussion Vorschub zu leisten.

[…]

http://www.humana-conditio.de/?p=260

Auch die ZEIT konnte es nicht lassen, „ihre Sicht der Dinge“ ein weiteres Mal zu inszenieren, indem sie zu einem Interview mit dem Psychiater Prof. Dr. Henning Saß eine Überschrift nebst Untertitel ersann, denen der Interviewtext widersprach:

Psychiatrie

„Mancher Wahn hat einen wahren Kern“

Der Fall Mollath beweist, psychisch Kranke können die Wahrheit sagen, meint der Gerichtspsychiater H. Saß im Interview. Man müsse auch Menschen dulden, die anders ticken.

[…]

Saß: Ich habe Herrn Mollath nicht untersucht, daher kann ich über den Einzelfall nichts sagen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-06/psychiatrie-mollath-krankheit-unterbringung-interview-henning-sass/komplettansicht

Aber das sind Nachwehen falscher Entscheidungen und Parteinahmen, wie sie sich auch die Psychiatrieseite leistete, die ein Fortbildungsseminar mit einem gemeinsamen Vortrag von Dr. Leipziger und Prof. Dr. Kröber unter dem hämisch-herablassenden Titel: „Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ anbot. Hier ist der ursprüngliche Text gesichert worden:

http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

Nachdem dieser Titel im Internet gar nicht gut ankam, wurde er in „Der Fall Gustl Mollath“ umgetauft:

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Soll ich noch den weiteren Farcen nachgehen? Wie das Justizministerium nach Tweets einer Medizin-Professorin (auch CSU-Mitglied, gleichwohl „Mollath-Unterstützerin“) bzw., so die offizielle Version, nach dem Brief eines „besorgten“ Anwalts ihres Ex-Ehemannes, sogleich den Personenschutz alarmierte, der dann dafür sorgte, daß sich zwei ratlose Polizeibeamte bei der Tweeterin einfanden: schließlich mußte verhindert werden, daß bei einem Gasthof-Vortrag der Ministerin zu sozialen Netzwerken ein Fremdthema angesprochen werden könnte…

Oder die Story mit der Kommunikationspanne im BKH Bayreuth, dessen Leiter zwar durch den Generalstaatsanwalt persönlich über ein gefälschtes Entlassungsfax informiert worden war, diese Warnung aber nicht an seinen Stellvertreter weitergab, so daß dieser dem Untergebrachten zunächst die frohe Botschaft überbrachte, dann aber stutzig wurde und eine halbe Stunde später verkünden mußte: April, April?

Nein, lassen wir die Fußnoten dieser endlichen Geschichte beiseite.

Michael Kasperowitsch, dem gar nicht genug zu danken ist, hat in den letzten Tagen bewirkt, daß die politischen Eingriffe und Zurichtungen des ersten Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg öffentlich wurden, der zunächst dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung geglichen haben muß wie ein Ei dem anderen:

Nürnberger Nachrichten, 15.6.2013

Wiederaufnahme-Antrag „light“

 Begründung für erneuten Mollath-Prozess wurde offensichtlich entschärft

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

Die unserer Zeitung vorliegende Fas­sung des Wiederaufnahme-Antrags aus Regensburg vom Dezember 2012 ist eine bestürzende Bewertung der Nürnberger Verhandlung 2006 gegen Mollath. Das Gericht habe sich „ele­mentare Verstöße gegen die Rechts­pflege“ zuschulden kommen lassen und sich „bewusst und in schwerer Weise vom Gesetz entfernt“.

Das „eklatant prozessordnungswid­rige Verhalten“ Brixners sei, so heißt es weiter, nicht nur „ein Indiz der Vor­eingenommenheit gegenüber Herrn Mollath, sondern stellt sich als eigen­ständiges rechtsbeugendes Verhalten dar“. Es begründe einen „selbstständi­gen Wiederaufnahmegrund“. So heißt es etwa zu den Reifenstechereien, die Mollath neben der Gewalt gegen seine Frau als besonders gemeingefährliche Taten angelastet worden waren, in die­sem ersten Wiederaufnahme-Antrag: „Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letzt­lich wurde kein Motiv festgestellt, nie­mand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit glei­cher Motivlage sind vorhanden.“ Dem Revisionsgericht, also dem Bundesgerichtshof, der das Urteil gegen Mollath später bestätigte, sei eine Aufhebung der Nürnberger Gerichtsentscheidung von 2006 unter den gegebenen Umständen gar nicht möglich gewesen. „Das Ziel, durch Manipulationen der Urteilsfeststel­lung ein ‚revisionssicheres‘ Urteil zu erreichen, stellt einen besonders gra­vierenden Gesetzesverstoß dar, da dem Verurteilten jede Möglichkeit ent­zogen wird, das Urteil erfolgreich anzufechten“, stellte die Regensbur­ger Staatsanwaltschaft fest.

Die Abgeordneten Martin Runge (Grüne) und Inge Aures (SPD) haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass der dann tatsächlich beim Regensburger Landgericht einge­reichte Antrag im Vergleich zur ersten Fassung „kleingeschrieben“ und „ein­gedampft“ worden sei. Plötzlich sei nur noch von „Nichtbeachtung prozes­sualer Normen“ oder einer „Fülle von Rechtsfehlern“ die Rede.

Dass es sich bei der ersten Form des Regensburger Antrags nicht um einen „Entwurf“ oder eine „Stoffsamm­lung“ handelt, wie die Ministerin andeutete, belegt ein Brief — er liegt unserer Zeitung vor — aus Regensburg an Generalstaatsanwalt Hasso Ner­lich. „Am 06.02.2013 wurde erneut ein kompletter Wiederaufnahmeantrag mit dem Dienstwagen übersandt.“ Dies belegt, dass offensichtlich meh­rere Versionen kursierten.

Es dürfe, so heißt es darin weiter, in der Öffentlichkeit auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Justiz mit der Erledigung ihres Auftrags in Verzug gera­ten ist. Man müsse ver­hindern, dass die Staats­anwaltschaft nur passi­ver Zuschauer in diesem Verfahren ist, und „dass ein ,rechtswidriger Zu­stand‘, der mit einer fort­dauernden Freiheitsent­ziehung“ Gustl Mol­laths verbunden ist, nicht rechtzeitig beendet werde.

Am Ende reduziert

Wenn das Gericht dem Wiederaufnahmeantrag von Mollath-Anwalt Ger­hard Strate stattgebe, „dann wird in den Medien unsere Untätigkeit mit den sicher unberechtigten, aber unausrott­baren Vorwürfen unlauterer Motive (Vertuschung) garniert werden“, heißt es in dem Brief von Ende Februar an Nerlich.

[…]

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a53

Heute hat er noch einmal nachgelegt:

Nürnberger Nachrichten, 20.6.2013

Die „Ausschmückung“ im Mollath-Urteil
Wie aus einer schweren „Rechtsbeugung“ eine harmlosere „unrichtige Rechtsanwendung“ wurde

Von Michael Kasperowitsch
[…]
In der ersten Version setzt sich der hochgestellte Jurist unter anderem intensiv mit den Taten auseinander, die Mollath damals vorgeworfen wurden, insbesondere den angeblichen Reifenstechereien. Diese hatten eine besondere Bedeutung für seine Unterbringung in der Psychiatrie, weil sie als Ausdruck seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit galten. Die Mollath vorgeworfene Gewalt gegen seine damalige Ehefrau allein hätte dazu nicht gereicht, „weil es sich dabei um Taten im persönlichen Nahbereich während der Trennungsphase gehandelt hat“, heißt es.
Die Aussagen im ersten Papier der Regensburger Justiz beim Thema Reifenstecherei sind vernichtend. Die Schilderungen im Urteil von 2006 dazu „stellen nichts anderes dar als die bewusst wahrheitswidrige Ausschmückung des Sachverhalts“. Ziel „der Unwahrheiten konnte es nur sein, die Voraussetzungen der Unterbringung ausreichend und überzeugend begründen zu können.“ Diese „nicht begründbare Ausschmückung“ sei auch deshalb fatal, weil alle folgenden Sachverständigen sich bei Gefährlichkeitsprognosen darauf stützten.
Umstände einem Angeklagten anzulasten, die „bar jeder Beweisführung behauptet werden“, bedeute aber einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt zitiert in diesem Zusammenhang sogar die Europäische Menschenrechtskonvention.
[…]
Die Frage ist, warum von all dem im März bei Gericht tatsächlich vorgelegten Wiederaufnahmeantrag kaum mehr die Rede ist. Das Ministerium schiebt den Schwarzen Peter dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich zu.

Entscheidung offen

Die erste Fassung sei ihm vorgelegt, „von diesem nicht gebilligt und auch nicht an das Ministerium weitergeleitet“ worden, heißt es auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten. Das Ministerium und damit Justizministerin Beate Merk (CSU) hätten überhaupt erst Anfang Mai davon erfahren. Ob die Ministerin nun weitere Schlüsse aus diesen Vorgängen zieht, hänge von der Entscheidung des Landgerichts Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren ab. Wann diese wiederum kommt, ist völlig offen.
[…]

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

Und der General schiebt den Schwarzen Peter der Staatsanwaltschaft zu, die ja “freiwillig” ihren ersten Antrag geändert habe; er habe sich ja nur fachaufsichtlich geäußert…

Michael Kasperowitsch hat hierzu auch noch einen engagierten Kommentar unter dem Titel “Justiz-Chaos” geschrieben. Darin heißt es u.a.:

Als Erklärung für diesen wundersamen Wandel gibt das Justizministerium unter Führung von Beate Merk (CSU), der obersten Dienstherrin der bayerischen Staatsanwälte, unbekümmert an, der Nürnberger Generalstaatsanwalt habe die erste Fassung halt nicht gebilligt. Da könne man leider nichts machen.
Nun ist Merk ebenso wenig alleroberste Staatsanwältin im Freistaat wie ein Generalstaatsanwalt in einem Rechtsstaat willkürlicher Eichmeister an der Waage der Gerechtigkeit ist, aber sie hat Möglichkeiten. Die hat sie auch schon genutzt, als sie im vergangenen Jahr den „General“ strikt anwies, einen Wiederaufnahmeantrag ausarbeiten zu lassen. Das wies die Staatsanwaltschaft jahrelang empört von sich. Jetzt gibt es zwei Fassungen eines Autors, die sich stark widersprechen.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

Wer als Justizministerin angesichts dieser Sachlage die Hände in den Schoß legt und abwartet, was das LG Regensburg denn wohl mit den identischen Rechtsbeugungsvorwürfen anstellt, die allerdings „nur“ die Verteidigung vorlegte, hat den Ernst der Lage wohl immer noch nicht begriffen.

Update (20.6.2013)

Die Juristin Elke Elizabeth Rampfl-Platte hat sich näher mit dem von Prof. Kröber organisierten Seminar befaßt:

Mollath – Die Stunde der Gutachter

[…]

Das dreitägige Seminar   entspricht – so die Ankündigung – den Qualifikationsrichtlinien DGPPN für „Forensische Psychiatrie“. Es ist als forensisch-psychiatrischer Baustein auch verwertbar für die Ausbildung in Rechtspsychologie incl. Leistungskontrolle. Die Landesärztekammer Brandenburg hat dieVeranstaltung stets für das Fortbildungszertifikat anerkannt (24 Punkte, Kategorie C, Nr. #)

Die folgenden (nicht abschliessenden) Fragen müssen erlaubt sein und sind zu stellen:

  • welche Ausbildungsinhalte von Sachverständigen wie diesen vermittelt werden, die in bekannter Weise im Fall Gustl Mollath involviert sind und nicht einmal Grundrechten der persönlichen Anhörung eines zu begutachtenden Betroffenen Bedeutung beimessen.
  • welche Ausbildungsqualität Fortbildungsmassnahmen der LÄK Brandenburg benötigen oder nicht, die mit Fortbildungspunkten per se und in der genannten Zahl belohnt werden
  • welche Auffassung die LÄK Brandenburg damit zu erkennen gibt, welcher Sorgfaltspflicht Gutachter nach Vorschriften ihres Berufsrechts wie auch der übrigen gesetzlichen Vorschriften an den Tag legen oder getrost über Bord werfen dürfen, ohne dass deren Vorträge und Seminare als rechtlich, berufsrechtlich und mindestens berufsethisch in Disharmonie zu derzeit laufenden Verfahren eines Falles wie Gustl Mollaths stehen; In denen derzeit Wiederaufnahmeantrag und Verfassungsbeschwerde noch zur Entscheidung anstehen und der Untersuchungsausschuss eines Landtages auch die Gutachten und deren Verwendung behandelt.
  • Kann es wünschens- oder billigens- und mit Fortbildungspunkten belohnenswert sein, dass Gutachter mit einem hinreichend bekannt gewordenem Grund(miss)verständnis der Art und Weise der Gutachtenserstellung bei derart schwerwiegenden Eingriffen in ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht der Freiheitsentziehung Fortbildung für andere Gutachter betreiben? Und diesen – ja, was vermitteln werden? Dieselbe Praxis, wie die von ihnen geübte?

Die Frage wäre auch zu stellen an den weiteren Referenten der Veranstaltung. Der referieren wird zum Thema: “Der Sachverständige im Strafverfahren – Auswahl, Kompetenz, Anforderungen” : Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Pfister.

Der BGH hatte die Revision von Gustl Mollath als unbegründet am 13.2.2007 verworfen und festgestellt, dass “die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat”.

http://jusatpublicum.wordpress.com/2013/06/20/mollath-die-stunde-der-gutachter/

Dem wäre nur noch mit Blick auf das zweite Referat:

Bad Girls: Zur narrativen Struktur in der Entwicklung einiger Fehlbeschuldigungen

Prof. Dr.med. Hans-Ludwig Kröber

Seminarteil vormittags 9.00

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

hinzuzufügen, daß mir unbekannt ist, daß Prof. Dr. Kröber auch eine Ausbildung zum Aussagepsychologen absolviert hat.  In seiner offiziellen Veröffentlichungsliste finden sich jedenfalls keine einschlägigen Schriften:

http://www.forensik-berlin.de/home.php?c=hkroeber

Update (22.6.2013)

Nun hat sich der deus ex machina überraschenderweise doch gezeigt. Am 20.6.2013, nach meinem Posting, hat Rechtsanwalt Gerhard Strate u.a. folgene neue Information gepostet:

Verfassungsbeschwerdeverfahren

Dieses Verfahren ist beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts seit Januar 2012 unter dem Aktenzeichen 2 BvR 371/12 anhängig. Berichterstatter ist der Richter am Bundesverfassungsgericht Müller. Hier gab es zunächst Unklarheiten über die formelle Gültigkeit der von Gustl Mollath dem Kollegen Rechtsanwalt Kleine-Cosack erteilten Vollmacht. Diese Unklarheiten dürften, nachdem Gustl Mollath in einem persönlichen Schreiben an das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass er Herrn Rechtsanwalt Kleine-Cosack mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des LG Bayreuth und des OLG Bamberg aus dem Jahre 2011 habe bevollmächtigen wollen, bereinigt sein. Der Kollege Kleine-Cosack arbeitet eng mit der Verteidigung zusammen und hat unter dem 15.5.2013 einen umfangreichen ergänzenden Schriftsatz eingereicht, in welchem die Verfahrensentwicklung der letzten anderthalb Jahre geschildert wird (einschließlich des Wiederaufnahmeverfahrens). Das ist zulässig, soweit durch eine Schilderung dieser neuen Tatsachen retrospektiv die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen (aus dem Jahre 2011) ergänt und erleichtert wird. Unzulässig ist es allein, durch nachträgliches Vorbringen der Verfassungsbeschwerde einen neuen Verfahrensgegenstand unterzuschieben. Ein Signal, wann die zuständige Kammer des Zweiten Senats sich mit der Beschwerde befassen wird, gibt es zur Zeit noch nicht. Angesichts der gewaltigen Arbeitslast der beiden Senate mag in Karlsruhe die Hoffnung bestehen, dass die bayerische Justiz die von ihr geschaffenen Probleme alsbad selbst lösen wird.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf

Die klar verfassungswidrige Entscheidung der StVK Bayreuth, die am 12.6.2013 bekanntgegeben wurde, liegt mit Sicherheit ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vor – es weiß also, daß das Bayreuther Landgericht,  gedeckt durch das OLG Bamberg, auch weiterhin verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügt. Das BverfG hat zeitnah – und wie! – nach Klärung der Vollmachtsfrage reagiert:

Justizskandal

Verfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath

22.06.2013, 11:47 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht schaltet sich in den Fall Gustl Mollath ein. Das bayerische Justizministerium und die Bundesanwaltschaft sollen zur Psychatrie-Einweisung Mollaths Stellung beziehen, fordert das Gericht.

München Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur dpa einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Auch die Bundesanwaltschaft wurde dem Bericht zufolge zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Ein Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert.

[…]

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/justizskandal-verfassungsgericht-fordert-auskunft-zum-fall-mollath/8391408.html

Und das Justizministerium hat sich gegenüber der Presse auch schon positioniert:

Verfassungsgericht will Auskunft zum Fall Gustl Mollath

Bayerns Justizministerium verspricht rasche Antwort

Der Fall des bayerischen Psychiatriepatienten Gustl Mollath interessiert nun auch das Bundesverfassungsgericht. Beim bayerischen Justizministerium sei aus Karlsruhe eine Bitte um Stellungnahme eingegangen, bestätigte ein Ministeriumssprecher in München einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Zuständig als Berichterstatter im Fall Mollath ist dem Bericht zufolge der Verfassungsrichter Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands.

„Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten“, sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei – „eine sehr lange Zeit ohne Freiheit“. Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, „auf diesen Umstand einzugehen“.

http://www.123recht.net/article.asp?a=149380

Nun, man kann nur hoffen, daß das Ministerium spätestens jetzt beweist, daß seine Anordnung einer Wiederaufnahme des Mollath-Verfahrens auf der positiven Kenntnis beruhte, daß es sich um ein Rechtsbeugungsurteil  handelte, dem ein willfähriger Gutachter in bayerischen Diensten zugearbeitet hat. Daß es sich von dem unglaublich rechtsstaatswidrig agierenden GStA Nerlich endlich eindeutig distanziert. Man kann nur hoffen, daß es sich für die Nattern innerhalb der Justiz, die es an seiner Brust genährt hat, schämt.

Bei der letzten Verteidigung der „offensichtlich verfassungswidrigen“ Maßregelvollzugsentscheidungen der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg kriegte das Ministerium jedenfalls eine Klatsche:

III.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu der Verfassungsbeschwerde Stellung genommen. Diese sei unbegründet. Das Oberlandesgericht habe angenommen, dass ein erneuter Mord begangen werden könne. Eine Aussetzung einer Maßregel dürfe nicht zu einem erneuten Kapitaldelikt führen. Sowohl die Anlasstat als auch die Therapiefortschritte, die Entlassungssituation und die drohenden Straftaten seien umfassend abgewogen worden. Eine nicht hinreichende Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin sei nicht ersichtlich. Da als Anlasstat ein Mord zugrunde liege, bestünden auch angesichts der Dauer des Maßregelvollzugs von 13 Jahren keine Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Jetzt will es sich immerhin gegen das indolente LG Bayreuth positionieren, das ja just begründungslos nicht nur sieben, sondern gar acht Jahre  Zwangspsychiatrie angesichts widerlegter Gutachten und durch Wiederaufnahmeanträge  ins Nullum geführter geringfügiger Anlaßstraftaten für rechtmäßig hielt.

Tiefer als die StVK Bayreuth kann ein Gericht nicht sinken. Daß es das trotz der pressemäßigen Beobachtung tat, läßt tief blicken.

Selbst die „Sicherheitspolitikerin“ Merk muß sich von diesem Gericht distanzieren, das doch nur ihrer Beförderungspolitik entsprechend existiert. Was natürlich auch für das OLG Bamberg gilt, das zuverlässig begründungslos die begründungslos politisch korrekte „der-muß-drinbleiben“ Entscheidung der StVK Bayreuth hielt.

Das OLG Nürnberg hat es in der Hand, zu beweisen, daß es den Freiheitsanspruch des Bürgers ernstnimmt – oder ob es diese Entscheidung, weil sie in Bayern nicht mehr möglich ist, dem BVerfG überläßt,

Das LG Regensburg vertagt, wie erwartet, derweil. Vermutlich möchte es à la Nerlich die Rechtsbeugungsvorwürfe außen vor lassen – obwohl das Gericht, anders als GStA Nerlich, angeblich unabhängig ist. Nicht einmal den überfälligen Verbindungsentschluß kriegt es zustande.

Fall Mollath Landgericht Regensburg lässt sich noch Zeit

Das Landgericht Regensburg hat noch nicht über die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath entschieden. „Es kann noch Wochen, aber keine Monate dauern“, sagte Pressesprecher Hans Piendl am Freitag (21.6.)

Stand: 21.06.2013

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mollath-landgericht-regensburg-wiederaufnahme-100.html

Dabei ist auch diese Öffentlichkeitsarbeit nichts als Augenwischerei: die Entscheidung über die WA-Anträge mag aufgeschoben werden – der Antrag über die Unterbrechung der Vollstreckung allerdings nicht. Hier geht es um den Freiheitsanspruch  eines durch klar ersichtlichen Fehlurteils (das in Wahrheit ein rechtbeugendes Urteil ist) seit sieben Jahren Untergebrachten.

Im Grunde läuft jetzt ein edler Wettstreit zwischen dem OLG Nürnberg, das am Montag entscheiden will, und dem BVerfG: welche Instanz befreit Gustl Mollath? Muß wirklich erst das Bundesverfassungsgericht eingreifen – was beweisen würde, daß die bayerische Justiz unter dieser Sicherheitspolitik-Ministerin mitsamt ihrer seit zehn Jahren betriebenen Beförderungspolitik  den Rechtsstaat in Bayern abgeschafft hat, mithilfe des VRiBGH am 1. Senat Armin Nack, der auch  noch die krausesten Beweiswürdigungen zulasten von Angeklagten begründungslos hielt?

Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.

Hier geht es weiter:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/