Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (IV)

Das ist doch seltsam, wie viele Medien verkennen, worum es in dem Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹ wie auch in dem zur Zeit anhängigen Zivilverfahren gegen die Anzeigeerstatterin Claudia D. geht: da wird von Rache, Nachtreten, Buchreklame, Jammerei deliriert – niemand von diesen Schnellschuß-Journalisten hat das Buch, das einen veritablen Justiz- und Medienskandal offenlegt, gründlich gelesen, oder sich mit der Beweislage, wie sie sich nach den öffentlichen Teilen der Hauptverhandlung und den öffentlich gewordenen Akteninhalten darstellt, befaßt. Nein, da wird wieder und wieder behauptet, daß Aussage gegen Aussage stehe und daß das Gericht die Wahrheit einfach nicht herausgefunden habe. Das ist bequemer, als sich selbst mit der Materie zu beschäftigen, und es verdeckt den Blick darauf, daß das Gericht, jedenfalls in seiner mündlichen Freispruchsbegründung, eine nachvollziehbare und die Beweislage würdigende Begründung schlicht verweigert hat. Aus der vom beteiligten Vorsitzenden Richter am LG Dr. Bock formulierten Pressemitteilung vom 31.5.2011 geht noch nicht einmal hervor, warum der Angeklagte eigentlich freigesprochen worden ist – das ist freilich ein Novum und weist darauf hin, daß nicht einmal die attestierte und öffentlich bekannte Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussage von Claudia D. kommuniziert werden sollte. Sie zu schonen, Kachelmann zu schaden und Rechtsanwalt Schwenn zu schmähen (wie überhaupt alle kritischen Stimmen gegen Staatsanwaltschaft und Gericht in die Schranken zu weisen) war das Ziel der Freispruchsbegründung sowie der parallelen Pressemitteilung.

Jedem, der sich im Rahmen des Möglichen die Mühe gemacht hat, war und ist allerdings klar, daß Jörg Kachelmann Opfer einer Falschbeschuldigung sowie einer Justiz wurde, die nicht willens oder in der Lage war, dies rechtzeitig zu erkennen, und die am Ende nur noch nach Gesichtswahrung trachtete, Hand in Hand mit entfesselten Medien, die sich vor den rumpeligen Karren der Staatsanwaltschaft hatten spannen lassen und nun ebenfalls nichts mehr von der Sache hören wollen. Denn, so dämmert es ihnen, das wäre auch für ihre Reputation schädlich, wenn Kachelmann mit seiner Schadensersatzklage wegen Falschbeschuldigung gegen die Anzeigeerstatterin obsiegen würde. Denn dann könnte nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaft Mannheim den Kopf in den Sand stecken und einen Tatverdacht gegen ihre Kronzeugin verneinen.

Tatsächlich stehen die Chancen gut: denn die von Falschbelastungsmotiven, Unwahrheiten, Inkonstanzen, an das Beweisergebnis angepaßten Nachbesserungen und überwiegenden ›Lücken‹ geprägte Aussage der Nebenklägerin schied selbst für das Landgericht Mannheim als Beweismittel aus, und die erhobenen Sachbeweise (rechtsmedizinische und biologische Gutachten) widerlegten ihre ohnehin unglaubhafte Darstellung, wie hier nachzulesen ist:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/13/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-i/

Einmal mehr hat Gisela Friedrichsen den leider stilbildenden Franz Josef Wagners und Tanja Mays des Gewerbes den Kopf zurechtrücken müssen:

Kommentar

Kachelmanns Konter

Von Gisela Friedrichsen

Es könnte delikater werden als alles, was man je über Jörg Kachelmann, 54, erfahren hat. Denn nun beginnt der Wettermoderator mit der Attacke gegen diejenigen, die ihn für 132 Tage in U-Haft gebracht, die ihn mit einem acht Monate währenden Strafprozess überzogen und seine Zukunft mit einem Freispruch allerletzte Güte beschwert haben.

[…]

Er führt keinen Rachefeldzug, sondern wehrt sich gegen Unrecht.

Für die erlittene U-Haft stehen Kachelmann 25 Euro pro Tag vom Staat zu. Doch wer zieht diejenigen zur Rechenschaft, die die Treibjagd eröffneten und monatelang wider besseres Wissen anheizten?

Im Fall des im Sommer verstorbenen Lehrers Horst Arnold, der seine Strafe von fünf Jahren bis zum letzten Tag hatte absitzen müssen, bequemte sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt erst jetzt – elf Jahre nach einer erfundenen Vergewaltigung –, die Frau anzuklagen. Staatsanwälte, die schlampig ermitteln, müssen dafür nicht einstehen. Richter, die ein Fehlurteil fällen, verschanzen sich hinter ihrer grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit.

In Mannheim ist nichts darüber bekannt, dass die Staatsanwaltschaft seit Rechtskraft des Kachelmann-Freispruchs gegen Claudia Dinkel von Amts wegen tätig geworden wäre. Was ist los in dieser Justiz, die offenbar falsch Beschuldigte mit ruinösen Urteilsbegründungen in die Freiheit entlässt, Falschbeschuldiger(innen) und deren Helfer in der Justiz hingegen verschont?

Die blonde Frau, die in der vorigen Woche in den Frankfurter Gerichtssaal huschte, wo sie als Beklagte ihrem ehemaligen Traummann gegenübersitzen musste, ist nicht das eigentliche Ziel des Klägers Kachelmann. Er führt keinen Rachefeldzug gegen sie, sondern er wehrt sich gegen Unrecht und fängt damit klein an. Gut 13 000 Euro will er von ihr (und wer das Mannheimer Urteil genau liest, stellt fest, dass die Richter durchaus auch von einer Falschbeschuldigung ausgingen).

[…]

Obsiegt er mit seiner Klage, werden dem ersten Schritt größere folgen.

Dann wird sich die Staatsanwaltschaft Mannheim fragen müssen, ob sie Frau Dinkel weiterhin unbehelligt lassen kann. Aber nicht nur das: Es ist noch nicht oft vorgekommen, dass ein Bundesland für die Fehler in seiner Justiz zur Verantwortung gezogen wurde, aber es gibt Präzedenzfälle. So musste Nordrhein-Westfalen 2005 im Fall Klaus Esser für das Fehlverhalten einiger Staatsanwälte 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Sollte der Strafprozess gegen Kachelmann nur deshalb mit einem so windigen Freispruch geendet haben, weil die Richter angesichts der Parteilichkeit, der Durchstechereien, der Tricks und Finten ihrer Kollegen auf der Anklageseite auch an den baden-württembergischen Staatssäckel dachten, dann hätten sie sich dem Verdacht der Rechtsbeugung gefährlich genähert. Also Kachelmann und kein Ende – gut so.

Der Spiegel 45/2012, 5.11.2012, S. 48

Ihr – pardon, Frau Friedrichsen – Kollege Jost Müller- Neuhof vom TAGESSPIEGEL wird spätestens jetzt einsehen müssen, welch himmelschreiender Unterschied  zwischen dem Kommentar einer justizkritischen, fundiert über den Verfahrensstoff verfügenden, Gerichtsreporterin und den polemischen Anmerkungen eines vom Buchautor Kachelmann kritisierten Journalisten besteht, der zudem noch von Überdruß an der ganzen Sache geplagt wird. Wer wird schon gern daran erinnert, daß er früher mal falsch gelegen hat?

Ja, das hat Müller-Neuhof seinen Lesern vorenthalten, daß es in dem Buch auf S. 258 heißt:

Jörg Kachelmann:

Es ist schwierig nach alldem, das hohlste und dreisteste Blatt zu küren. Burdas Bunte oder Focus, Springers Bild, die Süddeutsche, der Stern, der Tagesspiegel sind sicher die Blindesten unter den Einäuigen […]

Dem schon frühzeitig per Twitter durch Kachelmann getadelten Reporter Hans Leyendecker von der SÜDDEUTSCHEN, der während des Prozesses trotz öffentlich zugegebener Aktenkenntnis unbegreiflicherweise stramm auf Kurs der Staatsanwaltschaft gefahren war,

http://www.sueddeutsche.de/panorama/vorwurf-der-vergewaltigung-kachelmann-prozess-startet-im-september-1.972217

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-das-trauma-der-gutachter-1.981640

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-das-trauma-der-gutachter-1.981640-2

schien keine Probleme damit zu haben, später, am 14.2.2012, umzuschwenken und zu dieser neuen Einsicht zu gelangen:

Kachelmann gewinnt Klage gegen Medien

Im Elend für den Angeklagten

14.02.2012, 18:14

Von Hans Leyendecker

Indiskretionen über die Vernehmung, Berichterstattung über Sex-Praktiken: Der Fall Kachelmann hat bei allen Beteiligten Blessuren hinterlassen. Nun hat das Oberlandesgericht Köln eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten.

[…]

Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.

http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

Da tut sich ein Jost Müller-Neuhof deutlich schwerer:

14.10.2012 00:00 Uhr

Ein SPRUCH

Gespaltene Persönlichkeiten

von Jost Müller-Neuhof

[…]

Nun zeigt Kachelmann, dass er wenig auf diese Rechte [Persönlichkeitsrechte] gibt. Jedenfalls dann, wenn es nicht seine sind.

Er nennt jene Frau, die ihn aus seiner Sicht falsch beschuldigt, mit vollem Namen, lässt Fotos von ihr drucken und beleidigt sie als Kriminelle. Das ist keine Abrechnung, das ist Rache. Kachelmann will jetzt quälen, wie er gequält worden ist. Sollte sein vermeintliches Opfer von damals wirklich aus Kränkung und von Rache beseelt gelogen haben, so wird er ihm jetzt immer ähnlicher. Der nächste logische Schritt wäre, er beschuldigte nun sie, ihn vergewaltigt zu haben.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

»aus seiner Sicht falsch beschuldigt« – welche Sicht hat eigentlich der sich neutral gebende Müller-Neuhof? Warum ist Kachelmann »aus seiner Sicht« als Prozeßbeobachter und Gerichtsreporter denn eigentlich freigesprochen worden? Immerhin, er kann sich vorstellen, daß Kachelmann das Opfer einer frei erfundenen Beschuldigung geworden ist, ja, er kann sich sogar vorstellen, welche Qual Untersuchungshaft, Prozeß und Medienhatz für einen Unschuldigen bedeuten muß. Wie aber kann es sein, daß derjenige, der eine der Verantwortlichen für diese Qual lediglich zur Rechenschaft zieht, sie auf moralisch und rechtlich identisch ›qualvolle‹ Weise behandelt wie seine Falschbeschuldigerin aus Rache? Seit wann ist die Herstellung von Gerechtigkeit unmoralisch? Der Name des zu Unrecht Verfolgten war von Anfang in den Medien – das nur vermeintliche ›Opfer‹ hat sich selbst in die Medien gebracht und Fotos abdrucken lassen, nicht etwa Kachelmann. Selbst das LG Mannheim hat am 26.10.2012, nach Kenntnisnahme der einschlägigen BGH-Rechtsprechung, eingesehen, daß die Anzeigeerstatterin und jetzige Beklagte ihr Recht auf Anonymität verwirkt hat. Und aus welchen Gründen sollte eine intentionale Falschbeschuldigung aus Rache, die selbst Müller-Neuhof für möglich hält, keine kriminelle Handlung sein, und die entsprechende Titulierung eine Beleidigung?

Und jetzt macht er sich richtig lächerlich:

Beide mögen „Personen der Zeitgeschichte“ sein, deren Rechte gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen werden dürfen. Vor allem aber sind sie Personen des öffentlichen Ärgernisses. Kachelmann und Gattin räsonieren über die ach so blöden Richter, den erbärmlichen Rechtsstaat, die miese Juristenausbildung – und übersehen, mit welchem Augenmaß und welcher Sorgfalt eben jene ihnen entgegengekommen sind, im Mannheimer Strafprozess, vor allem aber in den Verfahren, die Kachelmann seither gegen Medien geführt hat.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

Im Mannheimer Strafprozeß ist dem Beschuldigten/Angeklagten mit ›Augenmaß und Sorgfalt‹ entgegengekommen worden? OMG. War Herr Müller-Neuhof etwa nicht ständiger Gast dieser in die Länge gezogenen, teilweise lachhaften (Reise in die Schweiz) und unwürdigen Veranstaltung mit einem zusammenphantasierten Verurteilungsplädoyer der Staatsanwaltschaft bis hin zur »erbärmlichen« (O-Ton Schwenn) Pressekonferenz des Gerichts in eigener Sache, die als Urteilsbegründung ausgegeben wurde? Daß die Justizkritik des Ehepaars Kachelmann sich auf den Mannheimer Strafprozeß und die Behandlung von Sexualdelikten allgemein richtet, versteht sich von selbst. Zivilgerichte, die den Schutz des Individuums vor der Niedertracht der Presse stärken, verdienen selbstverständlich Lob. Nicht nur das der unmittelbar Betrofffenen. Denn selbst als Leser überkommt einen oft ein Ekelgefühl… Man nennt es heutzutage ›Fremdschämen‹.

Aber mit dem Presseausweis in der Tasche darf man wohl ganz unreflektiert seine persönlichsten Ressentiments öffentlich machen:

Man wünschte, die Geduld der Richter wäre zu Ende. Wer seine Rechte nutzt, um sie anderen um die Ohren zu hauen, hat sie nicht verdient. Persönlichkeitsrecht ist ein großes Wort. Letztlich geht es um Respekt. Kachelmann aber scheint keinen zu empfinden und welchen für ihn aufzubringen, wird langsam schwierig.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/ein-spruch-gespaltene-persoenlichkeiten/7251730.html

Janun, wie soll das technisch vor sich gehen? Soll ein Gericht, konfrontiert mit Widersprüchen Kachelmanns und seines Verlags gegen einstweilige Verfügungen, die die frühere Nebenklägerin gegen die Namensnennung erwirkt hat, mit den Achseln zucken und erklären, mit diesen Widersprüchen befasse es sich mangels „Respekts“ von Autor und Verlag gar nicht erst? Die kommen in die Rundablage sprich Papierkorb? Welche krude Vorstellungen von Rechtsstaat hat Müller-Neuhof eigentlich? Die Widersprüche haben sich immerhin als berechtigt erwiesen. Aber dazu schweigt ein Journalist dieses Schlages lieber.

Es ist zu vermuten, daß Müller-Neuhof in die Schule Alice Schwarzers gegangen ist und nunmehr der Propaganda frönt. Jedenfalls online. Da kann man ja die Sau rauslassen – die anderseits ewig existieren und desavouieren wird, während die Zeitung im Altpapier-Container landet. Die Schwester im Geiste hat angesichts der nun wirklich geradezu unverfrorenen Zivilklage Kachelsmann gegen Claudia D. jedenfalls entsprechend getönt:

06.07.2012

Es reicht, Herr Kachelmann!

Jüngst war in den Medien zu lesen, Jörg Kachelmann wolle nun seine Ex-Freundin Claudia D. auf „Schadensersatz“ verklagen. Die Klage hat eine Anwältin in Frankfurt eingereicht. Vor dem Hintergrund des Mannheimer Urteils ist eine solche Klage juristisch gesehen schlicht ein Witz. Doch das Lachen bleibt einem im Halse stecken, wenn man hört: Die Verhandlung soll am 31.10.2012 tatsächlich stattfinden – passend zum Erscheinen des Kachelmann-Buches „Recht und Gerechtigkeit“. Kachelmanns Anwältin behauptet, Claudia D. habe die Tat bewusst frei erfunden – mit dem vorsätzlichen Ziel, dass Kachelmann verhaftet wird. Eine solch kühne Behauptung hat allerdings weniger mit Recht zu tun, sondern eher mit dem, was man heute Litigation-PR nennt: die gezielte Beeinflussung von Öffentlichkeit und Justiz zur Stimmungsmache im Sinne des (Ex)Angeklagten.

Denn liest man die Presseerklärung des Gerichts zum Mannheimer Urteil von Mai 2011, ist der Wettermoderator ja keineswegs wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden – und ist also im Umkehrschluss auch nicht bewiesen, dass Claudia D. gelogen hat. Nein, dies war ein Freispruch mangels Beweisen, bei dem die Richter nach quälenden acht Monaten Verhandlung beides für möglich hielten.

Klar, so ein Witz von Klage darf gar nicht erst behandelt, und schon überhaupt kein Termin anberaumt werden: schließlich hat das Strafgericht in Mannheim via Presseerklärung doch schon alles entschieden, was eine wackere Männer-Hasserin braucht, um weiter nachverurteilen zu können.  Daß ein Zivilgericht die Beweislage frei, ohne Bindung an ein Strafurteil, würdigen kann: nie davon gehört. Vermutlich auch vom Fall Harry Wörz nicht, in dem die von der rechtskräftigen Verurteilung abweichende zivilrechtliche Schadensersatzentscheidung die Wende einläutete und zur Erkenntnis eines furchtbaren Fehlurteils führte.

Bei manchen Bürgern muß man Zweifel haben, ob sie noch auf dem Boden der fdGO stehen. Und daß eine Klageeinreichung die Justiz zur Stimmungsmache für den Freigesprochenen animiere, ist angesichts der mit der Klagebehandlung verbundenen Arbeit ja wohl eine abwegige Vorstellung, ganz abgesehen davon, daß der Beklagten-Anwalt Manfred Zipper diese Klage bei BUNTE an die große Glocke gehängt hat, um für seine Mandantin Stimmung zu machen.

Beklommen wird Schwarzer registriert haben, daß der Beklagtenvertreter nunmehr, im Gegensatz zu seinen vollmundigen Aussagen in der BUNTE, sehr kleine Brötchen backt, von einem „schwierigen“ Verfahren redet und für die Mandantin eine 50 zu 50 Chance ausrechnet – was immer noch reichlich optimistisch ist. Tatsächlich steht sie auf verlorenem Posten, was das Bestreiten der Anspruchsgrundlage angeht. Soll sie die den Angeklagten freisprechenden Richter als Beweismittel dafür präsentieren, daß ihre Beschuldigung zurecht erhoben worden war? Nun würde ich denen die Rollenumkehr zwar gönnen, sich als von Rechtsanwalt Schwenn in die Zange genommene Zeugen bar jeglicher richterlicher Allmacht präsentieren zu müssen. Aber dem Anliegen der Beklagten wäre dieses Szenario gewiß nicht dienlich.

Alice Schwarzer & Co. sind Opfer ihres eigenen falschen feministischen  Dogmas geworden, daß es so gut wie keine Frauen gäbe, die falsche Anschuldigungen machten. Da dieses Dogma wesentlicher Teil ihrer bevormundenden und einträglichen Geschäftsgrundlage ist, werden sie von der falschen Solidarität zu dem juristisch bereits erwiesenem Nicht-Opfer Claudia D. nicht ablassen, und damit dessen Schicksal selbst erleiden. Daß sie dennoch wähnen, sich für wahre Opfer einzusetzen, ist rational nicht mehr begreifbar. Denn die Entlarvung falscher Opfer nützt den echten. Je eher jene detektiert und verurteilt werden, desto mehr haben echte Opfer eine Chance, Gehör zu finden.

Das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹, in dem ganz sicher keine falschen Aktenzitate vorhanden sind, belegt zur Genüge, daß an der Beschuldigung von Anfang an nichts dran war – und daß dennoch eine hochmögende und kostspielige Verteidigung vonnöten war, um nicht verurteilt zu werden. Daß den meisten Angeklagten diese Verteidigungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Revisionsspezialisten, denen die weitgehend formalisierten Begründungstechniken zur Verfügung stehen, ist die traurige Botschaft des Buchs. Wenn auch der BGH in den letzten Jahren aufmerksamer geworden ist, was erstinstanzliche Fehlurteile der Landgerichte angeht: wenn ein Richter in der Lage ist, ein revisionssicheres Urteil abzufassen, kann er sich der höchstrichterlichen Kontrolle entziehen. Denn der BGH darf Beweiswürdigungen von Landgerichten nicht durch eigene ersetzen – und er hat auch keine Kenntnis darüber, was in der Hauptverhandlung tatsächlich ausgesagt worden ist. Wenn mit dem Urteilsspruch unvereinbare Aussagen oder Gutachten schlicht weggelassen werden, hat der BGH keine Chance, eine Beweiswürdigung wegen Lückenhaftigkeit oder logischer Brüche zu monieren und das Urteil aufzuheben. Fehlurteile sind angesichts des allgemeinen, auch in der Justiz wirksamen, Glaubens, daß Frauen und Kinder, die gegen Männer den Vorwurf eines Sexualdelikts erheben, überwiegend die Wahrheit sprechen, damit vorprogammiert.

Miriam Kachelmann hat in ihrem Kapitel: ›Teil VII / Was sich ändern muss‹, ausgehend vom Einzelfall Kachelmann, der aber nur ein medial hervorgehobener Normalfall (abzüglich Promi-Malus) sei, bedenkenswerte Analysen und Reformvorschläge gemacht, die sich ersichtlich an Publikationen von Rechtsanwalt Johann Schwenn, der seit Jahrzehnten als Verteidiger, insbesondere als Revisions- und Wiederaufnahmespezialist bei Sexualdelikten, tätig ist, orientieren.

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Justus-Liebig Universität Gießen, hat in seinem lesenswerten Vortrag, in dem er auf die Fälle Strauss-Kahn, Kachelmann und Horst Arnold eingeht:

Aussage gegen Aussage

Zum Dilemma von Täter- und Opferschutz bei Beziehungsdelikten

Vortrag auf dem 17. Deutschen Präventionstag München 2012

Johann Schwenns Thesen wie folgt zusammengefaßt und sie, verbunden mit deutlicher Kritik an der Mannheimer Justiz, weitgehend vertreten:

Schwenns Kritik lässt sich verkürzt in sieben, teils provokanten Thesen über typische Fehlerquellen wiedergeben:

1. Gegenüber Sexualtätern sei die Bereitschaft zum Vorurteil groß; der Vorrang des Opferschutzes beseitige faktisch die Unschuldsvermutung.

2. Manche Staatsanwaltschaften verkehrten ihre objektive Verfahrensrolle in die einer Partei. Es eine „die meist weiblichen Sonderdezernenten der unerschütterliche Glaube an die Wahrheit des Missbrauchsvorwurfs“.

3. Gerichte machten sich nicht frei „von dem mit dem Eröffnungsbeschluss stets verbundenen Vorurteil“.

4. Opferzeugenaussagen würden „ungeachtet der Lehren des Montessori-Prozesses mit dem `interessengesteuerten Modekonstrukt´ der posttraumatischen Belastungsstörung“ und „durch Einüben einer beeindruckenden Selbstdarstellung“ – sog. Opferzeugen-Coaching – abgesichert.

5. Der neue Anwaltstypus des Opferanwalts tendiere dazu, den Anspruch auf „Akteneinsicht zur Sicherung der Aussagekontinuität“ zu nutzen.

6. Die Verständigung im Strafverfahren auch bei Verbrechen begünstige unter Druck zustande gekommene Fehlgeständnisse.

7. Es bestehe die Gefahr, Fehler erstrichterlicher Verfahren aus Mangel an Respekt auch vor dem Justizopfer „mit dem Mantel kollegialer Rücksichtnahme“ zu verhüllen.

 

http://www.arthur-kreuzer.de/DPT_Muenchen_Vortrag_3_2012.pdf

Der dieser Wiedergabe zugrundeliegende Aufsatz von Johann Schwenn, Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs, StV 2010, 705 ff., läßt sich hier nachlesen:

StV 2010, 705

http://www.kraftfelder.madmindworx.com/…/Schwenn-FehlurteileMissbrau

Ähnlich waren die Ergebnisse der Tagung ›Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts‹, 4. Bielefelder Verfahrenstage, bei denen der Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer im Tagungsbericht so referiert wird:

Zwischen dem repressiven Rechtsgüterschutz und einem präventiven Opferschutz bestehe eine ambivalente, gelegentlich problematische Beziehung, die sich besonders im Sexualstrafrecht klar sichtbar zeige und bisweilen gar zu paradoxen Ergebnissen führe. Da es im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren um die Überprüfung von Beschuldigungen gehe, gebe es in diesem Verfahrensabschnitt weder einen Täter noch ein Opfer; die ständige unreflektierte Rede von dem »Opferzeugen« sei vor diesem Hintergrund verfehlt und könne die Unschuldsvermutung gefährden.

Auch das Lieblingskind feministischer Kreise, die Beschwörung der sekundären Viktimisierung durch den Prozeß selbst, die die Wahrheitserforschung behindern und den, so Greuel, ›Behandlungskomfort‹ von Anzeigenerstatterinnen erhöhen soll, wurde mit Fragezeichen versehen:

Der Kriminologe und Strafrechtwissenschaftler Prof. Ralf Kölbel (Universität Bielefeld) richtete einen kritischen Blick auf die gesetzgeberischen Argumente zum Ausbau des Opferschutzes. Die angeblich existenzielle und unausweichliche Gefahr einer sekundären Viktimisierung, wenn auch lückenhaft empirisch überprüft, gehöre zum Argumentationsmuster der opferorientierten Kriminalpolitik. In diesem Zusammenhang stellte Kölbel die Frage, ob diese strikte Rechtspolitik nicht das Tatopfer instrumentalisiere.

Die feministische Sozialpsychologin, Prof. Dr. Barbara Krahé, Universität Potsdam, brachte Stereotypen aus der einschlägigen uralten Klamottenkiste und erntete den entsprechenden Widerspruch:

Krahé stellte Ergebnisse eigener Forschungsarbeiten vor, nach denen Vergewaltigungsmythen die Eindrucksbildung tatsächlich beeinflussen und zu Wahrnehmungsverzerrungen führen, die sich schließlich auch auf die Urteilsbildung auswirken. Die Thesen Krahés provozierten eine rege Diskussion, in deren Verlauf vor allem juristische Teilnehmer die Verbreitung der angesprochenen Wahrnehmungsverzerrungen bezweifelten.

Im Fazit dieser kontroversen Tagung heißt es abschließend (und hier lag der Schwerpunkt – Opferschutz-Tagungen dürfen öffentlich gefördert nur organisiert werden, wenn auch der Mainstream eingeladen wird – rein kritische Opferschutztagungen sind immer noch ein no go):

Auf der anderen Seite wurde aber auch die Überfokussierung auf das Opfer diskutiert, die zu einer viktimären Gesellschaft, zumindest aber zu ungewollten Prozessstrukturen führe. Es drohten eine Vernachlässigung berechtigter Verteidigungsbelange und ein notorischer Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Im Hinblick auf zukünftige rechtspolitische Projekte – darüber bestand Einigkeit – müsse eine überprotektionistische Fürsorge vermieden werden, da dem Opfer damit wenig gedient sei.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/forschung/projekte/verfahrenstage/pdf/120702123616_0001.pdf

Es ist Miriam Kachelmanns großes Verdienst, diese in Fachkreisen schon länger geführten Diskussionen auf verständliche Art und Weise auch dem Laienleser nahegebracht zu haben, dem diese Dinge fremd sind. Der aber, falls männlich, jederzeit, in Ehekrisen, Trennungsauseinandersetzungen, Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten, in dieselbe Situation des unbegründeten Vorwurfs eines Sexualdelikts geraten kann. Und dann in eine opferzentrierte Justiz hineingerät, in dem seine Aussage nichts wert ist, sondern von vorneherein als Schutzbehauptung abqualifiziert wird.

II.

Ungeachtet dieser fachlichen Diskussionen haben Feministinnen, Politisch Korrekte und Lobbyisten, die ›Opfer‹ benötigen, um Einnahmen als Nebenklagevertreter, Therapeuten, Beraterinnen und psychosoziale Prozeßbegleiterinnen sowie Spenden an Opfervereine zu generieren, (Überschneidungen dieser Kreise sind möglich und wahrscheinlich), dem Ehepaar Kachelmann vorgeworfen, aus dem ›Einzelfall Kachelmann‹ ein allgemeines Systemversagen konstruiert zu haben.

Soweit im Rahmen dieses Vorwurfs auf Dunkelziffern hinsichtlich real geschehener, aber nie angezeigter, Sexualdelikte verwiesen wird, geht diese Argumentation fehl. So interessegeleitet die Übertreibung der Dunkelziffer durch die angesprochenen Kreise auch sein mag: Kachelmann beklagt explizit:

Es ist eine furchtbare Schere: Die Mehrheit der Vergewaltigungen wird nicht angezeigt – die Mehrheit der Anzeigen sind Falschbeschuldigungen.

[S. 267]

Gegen den Vorwurf der Mehrheit der Falschbeschuldigungen werden gebetsmühlenhaft Zahlen ins Feld geführt, die eine  3%-Quote, europaweit eine von 1 – 9%, von Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten, und damit eine zu vernachlässigende Größe, insinuieren. Dieses ›Argument‹ ist leicht widerlegbar.

Grundlage dieser Behauptungen ist nämlich eine Studie hauptberuflicher Feministinnen in einer akademischen Soziologen-Nische, auf die sich auch Alice Schwarzer gern bezieht. Zu dieser Studie habe ich vor einiger Zeit Folgendes andernorts geschrieben:

Die absurde Zahl von nur 3% Falschbeschuldigungen hat sie [Alice Schwarzer] einer methodisch wirren, auf einem unzulänglichen Sample von 100 Akten der Staatsanwaltschaft Stuttgart beruhenden ›Untersuchung‹ (Mai 2009) der Feministinnen Prof. Dr. Liz Kelly & Co. entnommen, die in ihrer Studie »Rape: Still a forgotten issue« von September 2003 den EU-Ländern schon mal empfahlen, zur wünschenswerten Steigerung der Verurteilungsquoten in Vergewaltigungsverfahren dem wie immer guten Beispiel der USA zu folgen und im Ermittlungsverfahren eher nach Beweisen zu suchen, die das Anzeigevorbringen stützen, als nach denen, die es erschüttern:

»And most importantly it is possible to approach rape investigations seeking to build/develop evidence. The most obvious attempts internationally in this respect come from North America, where the focus has shifted to a) recognition that the perpetrator is likely to be known and b) seeking evidence that supports a complaint rather than looking at what undermines it (Archambault & Lindsay, 2002; Kelly, 2002; Vasschs, 1994).
That so little investment – financial, intellectual, political – has been made in the field of sexual assault in Europe during the 1990s, underscores our contention that it remains a neglected and, in some senses, forgotten issue.«

Liz Kelly wirkt in der London Metropolitan University, Ladbroke House, Faculty of Applied Social Sciences, und führt den Titel: ›Director of Child Women Abuse Studies Unit (CWASU)‹.

»Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland« lautet der Titel der von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly im Mai 2009 vorgelegten ›Daphne Studie‹ für die Europäische Kommission.

Juristische Begriffe und Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer, sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S. 8))

Angeklagte werden mit Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.

Auf die 3%-Quote von Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von [angezeigter] Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69) bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis:

»Die meist [!] von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7)

Aus der Tabelle 2 (S.8) ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind. Ob die Autorinnen die in Tabelle 2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben… Eine chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein.

Zudem wurde nicht berichtet, wie sich der Zweifel daran, ob die angezeigte Tat überhaupt stattgefunden hat, juristisch niederschlug: Niederlegung eines Vermerks, daß der Anfangsverdacht sich nicht belegen lassen und daher von der Einleitung eines Verfahrens wegen Falschanschuldigung abgesehen werde? Oder: das Grundverfahren wegen Vergewaltigung/sexuelle Nötigung wurde eingestellt und von Amts wegen ein neues Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet? Gelangte das eingestellte Verfahren eventuell als Beiakte zu einem ohnehin schon durch den Beschuldigten gesondert anhängig gemachten Verfahren wegen falscher Verdächtigung?

Nicht nur dieses ersichtliche 20% -Potential an möglichen Falschbeschuldigungen im Rahmen der vierzig Einstellungen mangels Beweises wurde ausgeblendet; es erfolgte auch keine Tiefenprüfung, aus welchen Gründen elf Anzeigenerstatterinnen im Verlauf des Verfahrens »nicht kooperierten« (und zu welcher Art von Verfahrensbeendigung dieses Verhalten führte) und zwei weitere die Anzeige zurücknahmen. Drei Verfahren wurden wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, was bedeutet, daß eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nicht vorgelegen haben kann. Sechs der vierunddreißig erhobenen Anklagen wurden wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit vom Gericht nicht zugelassen, ein gerichtlich anhängiges Verfahren endete mit einer Einstellung (ein Verbrechen kann danach ebenfalls kaum vorgelegen haben), in vier von siebenundzwanzig mit Urteil abgeschlossenen Verfahren Fällen erging Freispruch und eines von dreiundzwanzig Urteilen lautete lediglich auf Körperverletzung.

Eine qualitative Untersuchung all dieser Fälle, in denen der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte, unterblieb. Das nachfolgende, ersichtlich ideologisch motivierte, Fazit der Autorinnen ist damit basislos:

»Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1 – 9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen eine großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen (vgl. Elsner und Steffen, 2005; Kelly et al, 2005).« (S. 9)

»Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of scepticism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird. Tatsächlich liegt der Anteil bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.« (S. 10)

Da haben die Autorinnen einiges übersehen, nicht zuletzt, daß ein knappes Drittel der von ihnen herangezogenen Fälle nicht Vergewaltigung, sondern ›nur‹ sexuelle Nötigung zum Gegenstand hatte.

Typisch, daß Alice Schwarzer diese völlig unbrauchbare Studie ideologischer Sisters heranzieht; ebenso typisch allerdings auch, wie selektiv sie sie auswertet: die Mitteilung, daß nur in 5% der Fälle eine Waffe benutzt wurde, regt sie so wenig zum Nachdenken an wie das ununtersuchte Potential von 20% an Falschbeschuldigungen, das sogar die Studie explizit offenlegt. Aber diese Blindheit verbindet sie ja mit den Autorinnen… In einem Punkt dürften letztere allerdings recht haben:

»Das Stuttgarter Sample hat mit 35% den im Ländervergleich höchsten Anteil der Tätergruppe „(Ex-)Partner“. Dieses Ergebnis verweist darauf, dass sich feministische Sensibilisierungsarbeit, die sich in Rechtsreformen wie der Hochstufung von Vergewaltigung in der Ehe zum Verbrechen sowie in der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2000 manifestierten, einen gesellschaftlichen, normativen und institutionellen Kontext geschaffen hat, der die Anzeigebereitschaft der Opfer erhöht hat.« (S. 7)

Diese nachvollziebare Erklärung korreliert zwanglos mit den weiteren Erkenntnissen:

»Deutschland ist nicht länger eine europäische Ausnahme: es hat sich dem Mainstream angeschlossen mit steigenden Meldequoten ohne Entsprechung in den Verurteilungsquoten. Seit den 1980er Jahren ist die Verurteilungsquote von durchschnittlich 20% auf 13% ab dem Jahr 2000 gefallen. Ein ähnlicher Trend zeigt sich in Österreich, aber in Deutschland ist dieser deutlicher ausgeprägt.« (S. 9 f.)

http://www.gabrielewolff.de/files/zwischen3.html

Die deutschsprachige Version des Deutschlandteils läßt sich jetzt hier abrufen:

Länderbericht Deutschland

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fachliteratur-280.html?…DAPH

Der englischsprachige Europa-Bericht (der Deutschlandteil befindet sich auf S. 55-62) läßt sich hier nachlesen:

Different systems, similar outcomes? – Child And Woman Abuse …

www.cwasu.org/filedown.asp?file=different_systems_03_web(2)

Kurz und gut: nichts als Inkompetenz und Propaganda.

Es gibt schlicht keine validen Untersuchungen über Falschbeschuldigungen, und selbst wenn es sie gäbe, wären sie für einen konkreten Fall, für die Einzelfallgerechtigkeit, auf die es ankommt, irrelevant:

Prof. Dr. Henning Ernst Müller

05.07.2011

Eine Falschbeschuldigungsquote in irgendeiner Höhe lässt sich wissenschaftlich seriös nicht belegen. Alle diese Behauptungen – zwischen 3 % und 80 % sind wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen, wenn man auf die jeweilige Methodik schaut. Völlig falsch und ein Verstoß gegen die Denkgesetze wäre die  Schlussfolgerung, wenn im Allgemeinen eine Falschbeschuldigungsquote von 3 (bzw. 28, 32 oder 80 %) gegeben sei, sei eine Anzeige mit 97%iger (bzw. 72, 68 oder nur 20%iger) Wahrscheinlichkeit wahr.

Für die Entscheidung in einzelnen Fällen ist eine solche statistische Globalannahme völlig  irrelevant und muss es sein. Wer als Polizist, Staatsanwalt oder Richter sich bei der Ermittlung und Entscheidung in Vergewaltigungsfällen von solchen Statistiken leiten ließe, sollte einen anderen Beruf ergreifen: Selbstverständlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich im Einzelfall um eine Falschbeschuldigung handelt, nicht abhängig von der Spekulation, wie oft es anteilsmäßig insgesamt Falschbeschuldigungen gibt, sondern allein abhängig von den Umständen eben dieses Einzelfalls. Eine Mordermittlung wird ja auch nicht mit dem Hinweis auf die statistische Seltenheit des Mordes insgesamt eingestellt. Selbstverständlich werden überall Fehler gemacht und es wird möglicherweise nicht immer richtig ermittelt. Dies kann zu Lasten des Beschuldigten ausgehen (U-Haft, Karriere-Ende, Fehlverurteilung) oder zu Lasten eines tatsächlichen Opfers, dessen Behauptung zu Unrecht in Zweifel gezogen wird. Die äußerste Bemühung muss dahin gehen, Fehler unbedingt zu vermeiden und insb. systematischen Irrtum auszuschließen. Die Selbstverständlichkeit der menschlichen Fehlbarkeit darf aber doch nicht dazu führen, das System der Beweislast im Strafrecht umzukehren, damit die Ergebnisse  der statistischen Falschbeschuldigungsquote besser entsprechen.

http://blog.beck.de/2011/07/02/strauss-kahn-und-kachelmann-new-york-city-und-mannheim-unbequeme-vergleiche#comment-33393

Es entspricht allerdings dem Zeitgeist, dem Phänomen der ersichtlich vorhandenen Falschbeschuldigungen von Frauen bei Vorwürfen von Sexualdelikten durch Männer nicht wissenschaftlich fundiert nachzugehen: denn dafür gibt es weder Gelder noch ein gesellschaftliches Bedürfnis.

Agens e.V stellt zu diesem Problemfeld u.a. fest:

b) Gemessen an der Dimension des Problems, dem Öffentlichkeitsinteresse und auch der Strafandrohung von § 177 StGB (Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem bis fünf Jahren) sowie den Nebenfolgen für Täter und Opfer sind die vorliegenden kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse zum Umfang der Falschbeschuldigung nicht ausreichend und zu wenig abgesichert. Es besteht insofern Forschungsbedarf.
Die hier vorgenommene Untersuchung zeigte, dass eine Aktenauswertung Probleme aufwirft. Das Forschungsdesign einer Studie sollte daher überdacht sein. Eine Aktenauswertung sollte durch eine anonymisierte Befragung von Beschuldigten, Verurteilten und Opfer ergänzt werden. Unmöglich sollte ein weiterer Erkenntnisgewinn jedoch nicht sein[20].

c) Auch zu den Folgen der Falschbeschuldigung für das Opfer fehlen jedwede Studien. Auf diesen Umstand hat bereits das LKA München hingewiesen. Das LKA München benennt in diesem Zusammenhang folgende Problemfelder, welche noch näher untersucht werden müssen:

  • die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
  • das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
  • die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
  • die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
  • das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.[21]

[…]

AGENS meint:

AGENS e.V. hat den Handlungsbedarf ebenso gesehen und beim zuständigen Bundeskriminalamt bereits mit Schreiben vom 01.09.2010 entsprechenden Forschungsbedarf angemeldet. Das Bundeskriminalamt teilte mit Schreiben vom 26.09.2011 jedoch mit, das es sich hier ein sehr heterogenes Deliktsfeld handelt, welches mit Blick auf die Opfer mit Bedacht behandelt werden müsste. Das Bundeskriminalamt teilte ferner mit, dass sich die Polizeibehörden dieser komplexen Gemengelage von Ursachen bewusst seien und das Thema daher mit dem nötigen Augenmaß behandeln. Für die Durchführung einer Untersuchung sehe man daher keine Notwendigkeit.

http://agensev.de/agens-meint/fall-kachelmann-bedauerlicher-einzelfall-oder-bedenkliche-entwicklung/

Genauso trübe sieht es bei der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder in Wiesbaden aus, deren Direktor seit 1997 Rudolf Egg ist.

Kriminalexperte Rudolf Egg leitet die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, die für Bund und Länder Studien zum Strafrecht dokumentiert und selbst forscht. Ihm sind keine Studien über die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigung bekannt. Der Grund ist einfach: „Ob eine angebliche Tat lediglich eine falsche Beschuldigung war, lässt sich empirisch nicht sauber prüfen. Selbst im Fall Kachelmann weiß man trotz des Freispruches nicht, wie es wirklich gewesen ist.“

http://www.focus.de/panorama/boulevard/tid-27639/buch-ueber-das-maerchen-gerechtigkeit-kriminologe-wirft-kachelmann-selbstmitleid-vor_aid_836009.html

Warum eine juristisch ›saubere‹ Aktenanalyse nicht möglich sein sollte, erschließt sich mir nicht. Daß von der Zentralstelle die bislang fehlenden qualitativen rechtstatsächlichen Überprüfungen zum Thema Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten vorgenommen werden, kann allerdings ausgeschlossen werden. Egg ist nämlich zugleich Mitglied des Fachbeirats des Weissen Rings, der sich öffentlichkeitswirksam für spendenwirksame Opfer-Repräsentanten, nämlich Frauen und Kinder, und eine Ausweitung der Nebenklage starkmacht – an einer kritischen Überprüfung des Opferstatus‘ kann ihm nicht gelegen sein.

http://www.terapon.de/presse/WR_Internet_2-08.pdf

Nimmt man Rückgriff auf Einschätzungen von Praktikern, ergibt sich folgendes Bild:

Für Deutschland liegt eine einzige einschlägige Studie vor:

Elsner, Erich; Steffen, Wiebke: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. München 2005. Bayerisches Landeskriminalamt. 1. Auflage.

ISBN 3-924400-16-4

Darin heißt es mit den üblichen Verschwurbelungen, denn auf Aufklärung gerichtete Ermittlungen sind durch die Polizei in diesem Problemfeld gegenüber der mainstreamigen weisungsbefugten Politik geradezu zu rechtfertigen, da nicht opportun:

6.2 Grundsätzliche Probleme

Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.

Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge, bei denen auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht unerhebliche Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers bestehen bleiben. Ein Tatnachweis für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist aber insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. Trotz vieler Inkonstanzen in den Zeugenaussagen und dem Vorliegen weiterer Kriterien, welche die Glaubwürdigkeit in Frage stellen, bleibt letztendlich die Aussage des angeblichen Opfers neben der des von ihm Beschuldigten stehen; andere Personen- oder Sachbeweise liegen in ausreichender Beweiskraft in der Regel nicht vor. Anzeige erstattet wird in diesen Fällen fast ausschließlich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung und nicht wegen Vortäuschens oder falscher Verdächtigung.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 177 f.]

So kommt es, daß lediglich 7,4 % der angezeigten Sexualdelikte von der Polizei ›umgedreht‹  und als Verfahren wegen falscher Verdächtigung/Vortäuschung einer Straftat geführt werden.

Abweichend von dem in der Einleitung beschriebenen historischen Fallbeispiel kommen angebliche Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in der Mehrzahl der Fälle nur dann gemäß § 145 d StGB als vorgetäuschte Straftat oder nach § 164 StGB als falsche Verdächtigung zur Anzeige durch die Polizei, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage insgesamt eindeutig gegen die Aussagen des angeblichen Opfers spricht.

[…]

Addiert man die bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft durch die Polizei als Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen in der PKS erfassten Fälle (1754) des Jahres 2000 zu den Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen (140), dann ergeben sich für das Jahr 2000 insgesamt 1894 Vorgänge, die sich für die Polizei zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben. Nur 7,4 Prozent davon wurden mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung von der Polizei in der PKS registriert. Diese Anzeigen sind also vergleichsweise selten, ihr prozentualer Anteil entspricht in unserem Datenbestand fast genau dem in einer Erhebung in Schleswig-Holstein, die allerdings keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt.

Für die Kalenderjahre 1994/1995 wurde darin als „zweifelsfrei nachweisbare“ Vortäuschungen und falsche Verdächtigungen ein Anteil von 7,6 Prozent ausgewiesen.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 181]

Im Unterschied zu dieser sehr speziellen politisch korrekten Sachbehandlung reicht für die Einleitung eines Verfahrens wegen eines Sexualdelikts die Erhebung auch des abstrusesten Vorwurfs durch eine Frau und damit ein Anfangsverdacht aus.

Wie weiter oben bereits festgestellt, sind Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen Delikte, bei denen der Tatnachweis oft nur sehr schwer zu führen ist. Vorgänge, die nicht zweifelsfrei zu klären sind, werden von der Polizei mit wenigen Ausnahmen als Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung an die Staatsanwaltschaft abgegeben, nicht als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung – im Zweifel wird von der Polizei also zu Gunsten des Opfers entschieden. Der prozentuale Anteil der Fälle, bei denen es überhaupt zu einer Aburteilung vor Gericht mit einer Verurteilung kommt, ist deshalb bei diesen Delikten gering.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

[S. 147]

Entsprechend wurden von der Staatsanwaltschaft 58,4% der Anzeigenvorgänge wegen fehlenden Tatnachweises gemäß § 170 II StPO eingestellt. [Quelle: wie vor]

Und auch die Staatsanwaltschaften zeigen keinen Eifer, von Amts wegen Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten, nicht einmal nach Freispruchsurteilen. Das läßt das politische Klima nicht zu.

Auch dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel liegen entsprechende Erkenntnisse über gefakete Vergewaltigungsvorwürfe vor:

Sein Hamburger würfe Institut betreibt eine große Gewaltopferambulanz, wo Misshandelte, Geschlagene und Vergewaltigte ihre Verletzungen unbürokratisch von Fachleuten dokumentieren lassen können, um so später vor Gericht ihr Recht zu bekommen. 1000 bis 1500 Geschädigte aus ganz Norddeutschland stellen sich den hanseatischen Medizinern pro Jahr vor, unter ihnen bis zu 150 Frauen, die angeben, vergewaltigt worden zu sein. Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu den Mannheimer Landrichtern, habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.

In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.

http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3

Für die Schweiz:

«Es ist erschütternd», sagt Florian Walser, Chef der Stadtberner Kriminalpolizei. «Ein Drittel der geltend gemachten Vergewaltigungen oder sexuellen Nötigungen stellt sich im Nachhinein als falsch heraus.» Dies hat die neu veröffentlichte Kriminalstatistik 2005 gezeigt.

«Solche Fälle gibt es häufiger als man denkt», bestätigt auch Peter Schluep von der Polizei Kanton Solothurn. Weshalb sich die vermeintlichen Sexopfer zu Falschaussagen hinreissen lassen, ist schwer zu sagen. «Oft sind es Personen, die auf sich aufmerksam machen möchten», vermutet Schluep. «Für tatsächlich vergewaltigte Männer und Frauen ist das ganz tragisch.»

Auch Kripo-Chef Walser warnt: «Mit derartigen Anschuldigungen spielt man nicht – die Glaubwürdigkeit echter Opfer wird so heruntergesetzt.» Trotzdem nehme die Polizei natürlich sämtliche neuen Fälle ernst.

Stellt sich heraus, dass der sexuelle Missbrauch erstunken und erlogen war, wirds für das «Opfer» ungemütlich: «Das ist ein Offizialdelikt und führt in jedem Fall zur Anzeige», so Walser. Im vergangenen Jahr hat allein in der Stadt Bern die Zahl der Anzeigen wegen Irreführung der Rechtspflege um mehr als 66 Prozent zugenommen.

http://www.20min.ch/tools/suchen/story/31994620

«Das Phänomen der Falschanschuldigung bei Vergewaltigungen ist sehr verbreitet. Wir rechnen damit, dass etwa die Hälfte der Anzeigen fingiert ist», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen.

[…]

«Unsere Gesellschaft ist heute sehr sensibilisiert für die Situation des Opfers. Diese Tendenz äussert sich auch in der Justiz», bestätigt die Rechtspsychologin Revital Ludewig von der Uni St. Gallen. Diese Tendenz habe positive Seiten wie etwa die Etablierung des Opferhilfegesetzes. Doch in bestimmten Fällen stünden Richter und Staatsanwälte in einem Dilemma zwischen Opferrechten und Rechten der Beschuldigten. «Es ist sehr wichtig, die Aussagen des potentiellen Opfers bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit genau zu überprüfen», so Ludewig. Denn in einem Teil der Fälle komme es zum «Missbrauch des Missbrauchs» beziehungsweise zu Falschbezichtigungen durch das vermeintliche Opfer.

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/fingierte-anzeigen_opfer-der-anklage/

Für Österreich:

„Wir gehen jeder einzelnen Anzeige genauestens nach, damit absolut kein einziger Fall untergeht“, betont Leo Lehrbaum, Leiter der Gruppe „Sitte“ des Landeskriminalamts NÖ.
Täglich ist er mit den verschiedensten tragischen Formen von sexuellem Missbrauch konfrontiert und weiß, wie sehr die Opfer oft noch Jahrzehnte später unter den psychischen Folgen leiden. […]
Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt. „Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“

http://www.noen.at/news/chronik/Echt-oder-vorgetaeuscht;art151,140095

Nach Einschätzungen der Praktiker bewegt sich die Falschbeschuldigungsquote demnach zwischen 30% – 80% (wobei es sich auch um nicht-intentionale Falschbeschuldigungen aufgrund psychischer Erkrankung oder wegen Alkohol- und Drogenmißbrauchs, Fremd- oder Autosuggestion handeln kann; nicht selten werden auch Sachverhalte als Vergewaltigung angezeigt, die keinen Straftatbestand erfüllen). Wie zutreffend diese Einschätzungen sind, läßt sich nicht verifizieren. Daß diese Zahlen jedenfalls plausibler sind als die feministischen Einschätzungen (1-9%), ergibt sich aus der korrespondierenden Zahl der mangels Tatnachweis eingestellten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften.

Ein weiteres Mantra der Bewegung, das zur Entwertung von Miriam Kachelmanns generalisierenden System-Betrachtungen ins Feld geführt wird, ist der Glaube daran, daß lügende Frauen von den professionell handelnden Akteuren des Strafverfolgungssystem doch schnell enttarnt würden. Ein Einwand, der durch das Kachelmann-Verfahren eindrücklich widerlegt wurde: die Anzeigeerstatterin überstand vier polizeiliche und eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung und scheiterte erst bei der Glaubwürdigkeitsüberprüfung durch eine Sachverständige. Üblicherweise wäre eine solche Begutachtung für eine erwachsene, intelligente und aussagetüchtige Frau aber niemals angeordnet worden – sie wurde durch die von der Verteidigung eingereichten negativen Gutachten erst erzwungen: denn Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern werden aussagepsychologische Kenntnisse unterstellt, die sie befähigen sollen, im Normalfall selbst über die Glaubhaftigkeit einer Aussage urteilen zu können. Dem ist aber keineswegs so – weshalb Miriam Kachelmann auf den S. 314 – 324 zurecht entsprechende Ausbildungsfortschritte anmahnt.

Es trifft auch nicht zu, daß Staatsanwaltschaften konsequent ausfiltern und tatsächlich nur Fälle anklagen, die objektiv eine Verurteilungswahrscheinlichkeit aufweisen. Für die Jahre 2004 – 2006 liegen die entsprechenden Zahlen für Vergewaltigung/Nötigung mit Todesfolge vor:

Anklagen:                        Verurteilungen:

2004:   1.448                                   1.095

2005:   1.443                                   1.080

2006:   1.365                                   1.053

[Quelle: die o.a. Daphne-Studie, S. 5]

Daraus ergeben sich Nichtzulassungs-Entscheidungen der Gerichte bzw. Freisprüche in einer Quote von 22,9% bis 24,4 %, mithin weitaus höhere als die übliche 3% Quote an Freisprüchen. Was diese Hauptverhandlungen für die Beteiligten bedeuten, kann sich jeder vorstellen. Immer öfter hebt auch der mittlerweile alarmierte BGH erstinstanzliche Verurteilungen wegen Sexualdelikten auf – hierzu demnächst mehr. Es ist geradezu erschütternd, auf welch dünner Grundlage Gerichte heutzutage langjährige Freiheitsstrafen verhängen. Hinzu tritt die Dunkelziffer unerkannt gebliebener Fehlurteile:

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer:

Zuzunehmen scheinen Fehlbezichtigungen. Das gilt für Anzeigen bei der Polizei, erst recht für Bezichtigungen von Partnern in zivilgerichtlichen Sorgerechtsstreitigkeiten. Lediglich 5-15% angezeigter Beziehungsdelikte führen zu einer Verurteilung. Die Verurteilungen weisen wiederum einen kleinen, nicht unerheblichen Teil von Fehlentscheidungen auf. Unter diesen könnte der geringe Anteil von wenigen Prozent erfolgreicher Wiederaufnahmeverfahren den Eindruck seltener Fehlurteile erwecken. Tatsächlich sind die Hürden für Wiederaufnahmen aber groß. Auch bleiben Fehler in Wiederaufnahmeentscheidungen nicht aus. Es gibt ein unterschiedlich groß eingeschätztes Dunkelfeld verbleibender, unaufgeklärter Fehlurteile. Interessant ist die Beobachtung, dass seit geraumer Zeit einzelne erfolgreiche Wiederaufnahmen in Fällen von judizierten Beziehungsdelikten bekannt werden, während solche noch in den von Peters untersuchten Akten fehlten. Das lässt darauf schließen, dass vor einem halben Jahrhundert Beziehungs-Gewaltdelikte nicht angezeigt oder ernsthaft verfolgt wurden.

http://www.arthur-kreuzer.de/DPT_Muenchen_Vortrag_3_2012.pdf

Einen aktuellen ›Peters‹ über Fehlerquellen im Strafprozeß (1970) – er hatte seinerzeit 1.000 erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren aus den sechziger Jahren analysiert – gibt es natürlich auch nicht… Eine solche Studie, bezogen auf Sexualdelikte, die nicht nur erfolgreiche wie erfolglose Wiederaufnahmeverfahren, sondern auch durch den BGH aufgehobene Verurteilungen und deren weiteres prozessuales Schicksal in den Blick nähme, wäre dringend geboten.

In diese ideologische, mediale, kommerzielle und wissenschaftliche Lücke einer Realitätsverweigerung stößt das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹, das die bestehenden wissenschaftlichen kritischen Ansätze dank Miriam Kachelmann auf eine Weise ergänzt, die weg vom medialen, feministisch unterwandertem Mainstream führt. Erschütternde Fehlurteile wie die von Sabine Rückert aufgedeckten Osnabrücker Fälle, die von RA Schwenn in erfolgreiche Wiederaufnahmefälle verwandelt wurden, Fehlurteile wie die gegen Ralf Witte und Horst Arnold können wir als Gesellschaft einfach nicht mehr hinnehmen, zumal sie nur die Spitze eines Eisberges sind: das Buch, insbesondere die lesenswerten Passagen von Miriam Kachelmann zur Optimierung von Verfahren wegen Sexualdelikten, sei also wärmstens empfohlen.

Denn es beschreibt sehr krass die Wirklichkeit von Justiz, die auch unter Spardiktaten leidet. Eine Folge davon ist der seit 2009 gesetzlich geregelte Deal, der in der Realität oftmals eine Erpressung darstellt: wer würde nicht, wenn das Gericht noch vor der Hauptverhandlung, 2 Jahre mit Bewährung bei Geständnis, ansonsten 4 Jahre ohne, ›anbietet‹, ein Geständnis abliefern? Zumal wenn er schon inhaftiert ist? Jörg Kachelmann hat diese reale Erpressung gegenüber U-Häftlingen eindrucksvoll geschildert – und natürlich kriegt der BGH solche Fälle nicht zu Gesicht, weil derlei Absprachen entgegen der Rechtslage in der Regel nur unter der Bedingung des mündlichem Rechtsmittelverzicht abgeschlossen werden.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich dieses Phänomens gerade an:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-071.html

Man kann nur hoffen, daß das BVerfG diese Deals verbietet – es sei denn, der anwaltlich beratene Beschuldigte/Angeklagte rege einen solche Verständigung selbst an.

Was die Kritik gegen Miriam Kachelmanns Analyse des real existierenden bedrohten, unterminierten, teilweise nicht mehr existenten, Rechtsstaats angeht, erweist sich der (An)sturm der Feministinnen, denen es um Deutungshoheit und Macht, um Instrumentalisierung von ›Opfern‹ für eigene Zwecke geht, als ein Sturm im Wasserglas, auch wenn sie die Medien fest im Griff haben und sich daher gerade auch Männer, im Jargon ›lila Pudel‹ genannt, für die armen Opfer-Frauen in die Brust werfen.

Ein ähnliches feministisches Stürmchen wie Miriam Kachelmann trifft gerade Sabine Rückert:

Denn wenn es um wirkliche Machtpositionen geht, die quotenlos von Frauen erobert werden, ist das Geschlecht gerade für Feministinnen unbeachtlich. Da kommt es dann plötzlich jenseits des Quotengeschreis doch darauf an, ob die Frau auch was für Frauen macht. Da hat die großartige und zurecht vielfach preisgekrönte Gerichtsreporterin und Buchautorin Sabine Rückert Pech: sie setzt sich nun mal für den Rechtsstaat und gegen Fehlurteile ein – die treffen in den heutigen Zeiten eben vorwiegend Männer.

Jetzt wird klar, was die Zeit unter dieser Diversifikation versteht: Wie der Verlag am Freitag bekannt gab, steigt Sabine Rückert als erste Frau in die Zeit-Chefredaktion auf. Eine Journalistin also, die sich während ihrer gesamten Karriere nur mit antifeministischen Positionen profilierte. Die die feministische Bewegung diskreditierte, wo sie nur konnte. Die im Fall Kachelmann die Zeuginnen auf zutiefst frauenfeindliche Weise verhöhnte und mit dem gängigen Vorwurf “selbst schuld” für unglaubwürdig erklärte. Die für diese und andere unsägliche Kampagnen, in denen sie sich stets auf Seiten der vermeintlichen männlichen “Opfer” von Vergewaltigungsprozessen stellte und Zeuginnen/Klägerinnen als rachsüchtige Lügnerinnen vorverurteilte, zurecht in den Foren von Maskulisten gefeiert wird.

Jetzt geht es um die Wurst, liebe Kolleginnen. Reicht euch das? Gebt ihr euch damit zufrieden, einfach mehr Menschen mit einer Vagina in leitender Position in den Redaktionen installiert zu sehen? Oder steht ihr mit “Pro Quote” für eine tatsächlich feministische Kritik, die dann zwingend auch beinhalten müsste, für einen Journalismus einzutreten, der Sexismus und Ungleichbehandlung anprangert und für bessere Lebensbedingungen von Frauen eintritt? Falls letzteres, so hoffen wir sehr, dass ihr euch zu dieser Personalentscheidung kritisch verhaltet.

Wir freuen uns auf eure Antwort,

Chris Köver und die Missy-Redaktion

http://missy-magazine.de/2012/11/04/offener-brief-an-pro-quote-hauptsache-frau/

Kein einziger der von Chris Köver verlinkten Artikel stammt von Sabine Rückert, und kein einziger belegt ihre falschen Behauptungen über den Inhalt von Rückerts justizkritischer Arbeit. Feministische ›Kackscheiße‹, wie üblich. Ich paraphrasiere hier, denn derartige Kraftausdrücke sind nicht mein Stil. In feministischen Kreisen ist er allerdings üblich. All das, mit dem man sich dort nicht auseinandersetzen kann oder will, wird als ›Kackscheiße‹ aussortiert und ignoriert, wodurch gruselige Parallelwelten entstehen.

Gegen diese ideologische Verblendung lese man ›Recht und Gerechtigkeit‹. Da geht es wirklich um was.

Update (7.11.2012)

Die juristische Begleitmusik reißt nicht ab; und für die BUNTE, die ihren prozeßbegeitenden Interview-Zeuginnen gern Haftungsfreistellungsklauseln einräumte, wird die Sache allmählich sehr teuer, zumal sie selbst in den einschlägigen Verfahren 28 O 540/11 und 28 O 1072/11 Landgericht Köln unterlag und Berufung zum OLG Köln eingelegt hat (15 U 102/12).

Darum geht es:

Landgericht Köln, 28 O 557/11

Datum:

28.10.2011

Gericht:

Landgericht Köln

Spruchkörper:

28. Zivilkammer

Entscheidungsart:

Urteil

Aktenzeichen:

28 O 557/11

Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:

„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder

„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:

„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“

jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

Von den Kosten tragen die Verfügungsbeklagte 5/6 und der Verfügungskläger 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html

Am 31.5.2012 erging unter Aktenzeichen 28 O 1065/11 Landgericht Köln ein entsprechendes Urteil im Hauptsacheverfahren.

In einer Besprechung von Rechtsanwalt Stefan Scherer vom 4.6.2012 zu diesem unveröffentlichten Urteil heißt es:

Der ehemaligen Freundin und späteren Nebenklägerin des Schweizers wurde nämlich neben der Behauptung, sie sei von Kachelmann vergewaltigt worden, ebenfalls ausdrücklich untersagt, eine auch von ihr im Prozess vorgetragene angebliche Todesdrohung zu wiederholen; sie hatte nämlich auch in dem oben erwähnten Zeitschriftenartikel erklärt, er habe sie in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, und zwar wie folgt:

“Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: »Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.” Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen. “

Nun passt diese Äusserung der Nebenklägerin natürlich zunächst einmal in den Gesamtzusammenhang dessen, was sie in der Vergangenheit immer wieder als angebliche Tat dargestellt hatte – dementsprechend verwundert das nunmehrige Verbot erst einmal nicht, allerdings lässt die Begründung des Landgerichts Köln für das Untersagen dieser Äusserung dann doch aufhorchen. Das Gericht führt nämlich in der Begründung hierzu aus, dass die inzwischen von einer äusserst renommierten Rechtsanwaltskanzlei aus München vertretene ehemalige Nebenklägerin sich mit diesem Teil des Klagverfahrens überhaupt nicht inhaltlich auseinander gesetzt habe:

Hinsichtlich dieser angeblichen Todesdrohung fehle es an jeglicher Rechtsverteidigung der Beklagten im Verfahren, so dass die Kammer insoweit davon ausgehen musste, dass es sich um eine unwahre und damit persönlichkeitsrechtsverletzende Tatsachenbehauptung handele.

http://stscherer.wordpress.com/2012/06/04/fall-kachelmann-das-landgericht-koln-und-eine-kleine-sensation/

Am 6.11.2012 hat das Oberlandesgericht Köln die hiergegen gerichtete Berufung von Claudia D. (15 U 97/12) verworfen:

Es könnte das Ende einer langen medialen Schlammschlacht und der gerichtlichen Auseinandersetzungen sein. Jörg Kachelmanns frühere Geliebte Claudia D. hat eine Niederlage vor Gericht erlitten und darf nun bestimmte Anschuldigungen gegen den Wettermoderator nicht mehr verbreiten.

Das Oberlandesgericht Köln wies am Dienstag eine Berufung von Claudia D. zurück, die sie gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt hatte, wie eine Sprecherin sagte. Nun darf Claudia D. mehrere Äußerungen aus einem Interview der Zeitschrift „Bunte“ nicht mehr wiederholen. Kachelmann war im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damalige Freundin vergewaltigt zu haben.

Eine Revision gegen die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichtes ist Claudia D. nach Angaben der Sprecherin nicht möglich. Sie kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

http://www.derwesten.de/panorama/leute/kachelmanns-ex-geliebte-erleidet-niederlage-vor-gericht-id7264357.html

Siehe auch:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=289

Wie immer gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen über Bedeutung und Auswirkungen dieser Entscheidung – wer von beiden recht hat, ist aber keine Frage.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker feierte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes darum auch als Erfolg und ordnete es in einen grösseren Zusammenhang ein: «Dieses weitere Urteil gegen die Falschbeschuldigerin ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu Kachelmanns Rehabilitation», sagte er der Nachrichtenagentur dapd.

Dagegen sagte der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, die jüngste Entscheidung habe mit den vier anderen laufenden Verfahren nichts zu tun: «Es hat keine Auswirkungen auf andere Verfahren. Es ist kein Fingerzeig.» Hinter den vier noch laufenden Verfahren verbergen sich die Streitigkeiten um die Namensnennung sowie um die Frage, ob Kachelmann Claudia D. als Falschbeschuldigerin und Kriminelle bezeichnen darf. Dazu bereits gefasste Beschlüsse seien noch nicht rechtskräftig, sagte Zipper, der die Frau in Köln nicht vertrat.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Kachelmanns-ExGeliebte-muss-schweigen/story/17677944

Ein weiterer einschlägiger Rechtsfall ist erledigt:

Update (1.11.2012)

[…]

Da sollten sie sich doch ein Beispiel am WEISSEN RING nehmen, dessen Frankfurter Statthalter, Rechtsanwalt Ulrich Warncke, gestern mal wieder die Reputation seines Vereins beschädigte.

O-Ton Ulrich Warncke: “Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er einen Schadenersatz fordert und versucht, nachträglich die ganze Geschichte zu Lasten des Opfers zu klittern. Wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat.”

http://www.stern.de/panorama/zivilklage-nach-strafverfahren-kachelmann-klagt-gegen-seine-ehemalige-freundin-1918770.html?srtest=1

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/31/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iii/

Die fällige Unterlassungserklärung wurde am 6.11.2012 unterschrieben:

http://de.scribd.com/doc/112423530/2012-11-06-Unterlassungserklarung

Dann harrt also nur noch dieser Tatbestand seiner juristischen Erledigung:

Update (3.11.2012)

Damit hat der WEISSE RING-Vertreter Ullrich Warncke seinen Verein ins Abseits geschossen – man könnte fast sagen, daß er den Mannheimer Richtern ein Fehlurteil zur Last gelegt:

http://unterhaltung.freenet.de/video/kachelmann-klagt-auf-entschaedigung_663024.html?page=3&assets=18&bcautostart=true

O-Ton Ulrich Warncke bei N 24:

Das ist ein Versuch, nachzutreten, dem ich allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimesse, denn das Opfer hat ja nur das ausgesagt, was es wahrgenommen hat, und dafür gibt es keinen Rechtsgrund, zu bezahlen.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/10/31/jorg-miriam-kachelmann-recht-und-gerechtigkeit-mehr-als-eine-rezension-iii/

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Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (III)

 

Mit der Überschrift: ›Miriams Sicht: Die Verhaftung‹ [S. 19 – 31] ist der erste Beitrag von Miriam Kachelmann versehen, und wenn man als Leser Doppelungen mit dem vorangegangenen Bericht über die Festnahme durch Jörg Kachelmann befürchtet hat, wird man angenehm enttäuscht. Denn als Begleiterin eines unversehens Festgenommenen entwickelt man, so liest sich dieses Kapitel, tatsächlich eine eigene Sicht – was nicht nur daran liegt, daß Miriam Kachelmanns Stil epischer, reflektierter ist als der ihres Co-Autors. Sie beschreibt präzise, detailreich und kennzeichnet immer, welche Erinnerungen dem unmittelbar Erlebten entspringen, welche durch spätere Ereignisse und Informationen überschrieben bzw. kontaminiert wurden, welche Erinnerungen unsicher und welche sehr subjektiv gefärbt sind. Als Psychologin weiß man, daß Erinnerungen vermintes Gelände sind. Sowohl durch den eigenen Zugriff auf den Stoff als auch durch die stilistischen Unterschiede ergibt sich für den Leser ein stupender Mehrwert, denn die geschilderten Ereignisse werden erst durch die Präsentation beider Blickwinkel der Co-Autoren zu einer ›Wahrheit‹, die immer komplex ist.

Während Jörg Kachelmann seinen gedrängten Bericht so abgefaßt hat, wie es seinem Vorsatz während der Festnahme entsprach (»versuchte, alles erwachsen und wie ein Mann über mich ergehen zu lassen« [S. 18]), folgt Miriam Kachelmann einem anderen Programm. Sie läßt den Leser an allen Verunsicherungen, die die Situation auslöst, teilhaben:

Miriam Kachelmann:

Ich weiß noch, dass ich zunächst dachte, wir bekämen Ärger mit der Flughafenpolizei, weil wir mit dem Gepäcktrolli im Fahrstuhl gefahren waren (was man wohl nicht darf, ich erinnere mich an einen großen Verbotsaufkleber an der Fahrstuhltür); später dachte ich, dass ich verhaftet werde, dann, dass wir beide festgenommen werden, und nach wenigen Minuten wurde mir schließlich klar, dass es um Jörg ging. Er wurde nach links zur Seite »gebeten«, ich nach vorne. Wir drehten uns, wie in amerikanischen Kitschfilmen immer eindrucksvoll inszeniert, in diesem Moment des Voneinanderweggezogen-Werdens noch einmal um, und ich konnte Entsetzen und Unverständnis in Jörgs Gesicht gesehen. Ich vermute, dass ich einen ähnlichen Gesichtsausdruck hatte.

[S.21]

Die Art und Weise, in der sie vermittelt, daß sie von oben herab, höhnisch und unwirsch behandelt wird, daß man ihr nicht sagt, worum es geht, daß die Schwetzinger Kripobeamtin, mit der sie es zu tun hat, nach ihrer Antwort, daß sie die Freundin Jörg Kachelmanns sei,

»Aha …« machte, begleitet von einem vielsagenden Aufreißen der Augen.

[S. 27]

läßt den Leser unmittelbar an der Szene teilhaben. Im Subtext wird die Geschichte einer Verwandlung erzählt:

Ich umarmte Jörg dabei und versuchte ihn zu beruhigen, indem ich sagte (und auch später noch mindestens einmal): »Du hast nichts gemacht, dir kann also nichts passieren!« Das habe ich damals tatsächlich gedacht in meinem aus heutiger Sicht schon sträflich naiven Glauben an Rechtsstaat und Gerechtigkeit.

[S. 23]

Wir sagten dann nichts mehr und umarmten uns mehrmals, und ich versuchte weiter, ihn irgendwie zu stabilisieren.

Später konnte man in der Zeitung lesen, dass sowohl Kriminalhauptkommissar [in der 3. Auflage mit einem Pseudonym bezeichnet] Werner Seele als auch die (mittlerweile beförderte) Kriminalhauptkommissarin [in der 3. Auflage mit einem Pseudonym bezeichnet] Martina Michel zu Beginn des Prozesses vor Gericht ausgesagt hätten, dass ich völlig aufgelöst gewesen sei und geweint hätte, wohingegen Jörg emotionslos und kühl reagiert und mich zur Beruhigung umarmt habe. Nun, das komplette Gegenteil war der Fall gewesen, und wenn ich bis dahin gedacht hatte, Polizisten würden immer die Wahrheit sagen, und wenn sie vielleicht auch nicht unbedingt »dein Freund und Helfer« sind, wären sie doch zumindest bürokratisch korrekt, so hatte ich mich gründlich geirrt.

[S. 23f.]

Tatsächlich: die Anzeigenerstatterin war laut ihrem (sicherlich mit ihrem Einverständnis) im FOCUS veröffentlichten Tagebuch noch ganz anders über die Reaktion von Kachelmann unterrichtet worden:

 20.3. Er sei festgenommen worden. Sie hätten ihn. Hoffentlich bleibe er in U-Haft. Er habe den Überraschten gespielt. Was für ein verdammter Heuchler.

http://www.focus.de/magazin/archiv/die-akte-kachelmann-er-ist-doch-nicht-tot-schade–_aid_536766.html

Im September 2011 sagten die beiden Schwetzinger Polizeibeamten dann aber ganz anders aus:

 15.09.2010 15:17 Uhr

Kachelmann blieb bei Festnahme gelassen

Mannheim (AP) . Wettermoderator Jörg Kachelmann hat bei seiner Festnahme auf dem Frankfurter Flughafen am 20. März dieses Jahres nach Aussage von Polizeibeamten keine emotionale Reaktion gezeigt – auch nicht als ihm der Haftbefehl mit dem Vorwurf der Vergewaltigung gezeigt wurde. Das sagten am Mittwoch zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Mannheim aus, wo sich Kachelmann verantworten muss.

[…]

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/255966

Bei Kachelmanns Rückkehr seien acht Beamte am Flughafen eingesetzt gewesen, Kachelmann sei auf einem Parkdeck verhaftet worden. Während seine Freundin darauf mit sichtlichem Entsetzen reagiert habe, habe Kachelmann keine emotionalen Reaktionen gezeigt, berichteten die Beamten. Die Festnahme sei sehr ruhig verlaufen.

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/im-fall-kachelmann-schildert-die-polizei-vor-gericht-die-umstaende-der-festnahme-des-tv-wettermoderators-keine-emotionale-regung,10810590,10743086.html

Nur einer scherte aus:

Festnahme: Wie reagiert man, wenn man verhaftet wird? Zwei Polizisten sagen: Kachelmann sei bei seiner Festnahme völlig cool geblieben, habe kein Wort gesagt. Ein dritter Polizist beschreibt: «Er wirkte wie einer in der Sendung «Versteckte Kamera» – weiss nicht recht, wird er gerade reingelegt oder ist es ernst.»

http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=148586

Das war natürlich Futter für die Medienstaatsanwälte wie den Schwarzer-Fan Malte Arnsperger vom STERN, der genau weiß, wie ein durchschnittlicher Unschuldiger auf eine Verhaftung reagiert und ohnehin verzweifelt nach Verdachtsmomenten suchte, wo keine waren – es sollte ja schließlich spannend bleiben fürs Publikum:

Malte Arnsperger, 20.3.2011

Die Polizisten verfolgen die beiden und nehmen Kachelmann noch im Parkhaus fest. Vor Gericht werden sie später erzählen, er sei bei seiner Festnahme ruhig geblieben und habe nicht besonders überrascht gewirkt.

Dies ist ein winziges Detail, das seine Sprengkraft aber noch entwickeln sollte. Denn aus einem strafrechtlich eher unspektakulären und alltäglichen Vorwurf wird der „Fall des Jahres“ und dann der „Prozess des Jahres“, in dem alles auf die Goldwaage gelegt wird.

http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-vier-verliert-1665661.html

Es gibt zudem auch Verdachtsmomente, die für die Anklage sprechen. Darunter die angebliche Gelassenheit von Kachelmann bei der Festnahme.

http://www.stern.de/panorama/2-kachelmann-prozess-vier-verliert-1665661.html

Vom Verlust des Glaubens an den Rechtsstaat sind insbesondere Miriam Kachelmanns Beiträge geprägt. Sie eröffnen zudem einen ungeahnten Blick auf die Wirkungen, die ein Verfahren auf Angehörige und Partnerinnen eines Beschuldigten/Angeklagten ausübt. Nachdem die Durchsuchung des PKW abgeschlossen ist, steht sie plötzlich ganz allein da. Sie weiß nicht, wo ihr Freund hingebracht worden ist, sie will ihn sehen und ›abholen‹, sie weiß nicht, wohin sie mit dem ihr fremden Wagen hinfahren soll, als Führerschein-Neuling fährt sie verkrampft und unsicher in die Großstadt hinein und alsbald wieder heraus, und die einzige Hoffnung, die sie hegt, richtet sich darauf, daß ein Anwalt ihres Freundes sich bei ihr melden möge – und das geschieht auch.

Ihr nächster Beitrag: ›Miriams Sicht‹: Der Anwalt‹ [S. 115 – 119] ist ein kleines Kabinettstückchen. Ein Augenöffner gerade für in der Strafjustiz tätige Juristen, die sich niemals Rechenschaft darüber ablegen, wie denn ihr völlig übliches und systemkonformes Verhalten auf ratlose bis verstörte Dritte wirkt, die einfach nur wissen wollen, was los ist und wie es weitergeht. Da prallen Welten aufeinander: die Freundin, die nach langem Warten an einer Raststätte dem Treffen mit Rechtsanwalt Birkenstock entgegenfiebert, der Anwalt, der nach getaner Arbeit erst einmal speisen will: und so referiert Miriam Kachelmann entgeistert die Mahlzeit, die Birkenstock zu sich nimmt: »eine große Portion Bratwurst mit Sauerkraut und Kartoffelbrei und Kaffee« [S. 115], während sie wegen der Aufregung den ganzen Tag noch nichts gegessen hat und auch spätabends nichts herunterkriegt.

SIE erwartet Zuwendung und Information, ER ist durch das Beratungsgeheimnis zur Zurückhaltung verpflichtet, klopft SIE auf verwertbare Informationen ab und muß immer bedenken, ob es sich nicht um eine Frau handeln könnte, die, wenn sie die Wahrheit über das Liebesleben ihres Partners erfährt, wieder abspringt und seinem Mandanten schadet (wie es später mehrfach geschehen sollte).

Miriam Kachelmann:

In meiner durch die Ereignisse des Tages erzeugten Paranoia steigerte ich mich fast in den Gedanken hinein, einen Staatsanwalt vor mir sitzen zu haben.

[S. 116]

Immerhin, sie erfährt, daß der Verteidiger seinen Mandanten für unschuldig hält, aber auch, daß es »eine Weile dauern könnte mit Jörg«. Frau Birkenstock nimmt sie als feindliche, reservierte Person wahr, akzeptiert aber, wo soll sie auch hin, die Einladung der Familie Birkenstock nach Köln. Frau Birkenstock steuert Kachelmanns Volvo, Miriam ist Beifahrerin, und nun steigert sich das diffuse Gefühl, die Kontrolle über das eigene Leben verloren zu haben:

Die Fahrzeit von der »Wetterau« nach Köln beträgt ungefähr zwei Stunden, und das Gespräch deprimierte mich zusehends, da ich bemerkte, dass Frau Birkenstock offenbar Dinge über Jörg wusste, die mir unbekannt waren. Das half keineswegs, meine Stimmung aufzuhellen, sondern verstärkte das flaue Gefühl im Magen nur noch. Ich hatte nicht die Kraft zu fragen, wer die Frau war, die Jörg angezeigt hatte. Während der Verhaftung hatte ich noch gedacht, es sei diese Stalkerin, von der ich wusste, dass Jörg erfolgreich gegen sie vorgegangen war, aber die Andeutungen von Frau Birkenstock sprachen gegen diese Annahme.

[S. 118]

Es kommt noch zu einem freundlich-empathischen Gespräch mit Rechtsanwalt Birkenstock, aber dann ist es der Autorin doch auch wieder ganz fremd, daß die Familie sie zu einem Buffet bei Freunden mitnimmt, und daß man ihr gut zuredet, später noch in eine Disco zu gehen. Was für den Anwalt Profession ist, bedeutet ihr Weltuntergang. Juristen erholen sich von der Verantwortung, die mit dem Balancieren an Abgründen verbunden ist, nicht selten mit Geselligkeiten und Alkohol. Diejenigen, die in den Abgrund blicken (und dazu gehören auch die Angehörigen des unmittelbar Betroffenen), fühlen sich im Trubel fremd.

Die Psychologiestudentin Miriam Kachelmann ist allerdings eine Kämpferin, wie jedermann bei ihren öffentlichen Auftritten sehen konnte: die Phase der Hilflosigkeit wurde durch Aktivität überwunden, das Verfahren wurde auch zu ihrem, und was sie an ihm lernen konnte, im juristischen wie psychologischen Selbststudium, hat sie in dieses Buch eingebracht. Wie und warum das geschah, erzählt sie in dem grandiosen Herz-Stück ihrer Beiträge, ›Die Aussage‹ [S. 172 – 203].

Und daß sie wie nebenbei die Ehre der Frau an sich rettet, die durch die medialen Auftritte einiger weniger Ex-Geliebten nebst deren kalkulierter Opfer-Einvernahme durch Alice Schwarzer schwer gelitten hat, liest insbesondere die emanzipierte Leserin gern. Sie weiß ja, daß Schillers Worte über die Aggressivität von Frauen in Zeiten der entgrenzenden Revolution in heutigen friedliche Zeiten nur für gestörte Frauen gelten:

Da werden Weiber zu Hyänen
Und treiben mit Entsetzen Scherz,
Noch zuckend, mit des Panthers Zähnen,
Zerreißen sie des Feindes Herz.

Denn nach der Kenntnisnahme von der Untreue ihres Partners, die sie trotz vergleichsweise zahlreicher Treffen immer für möglich gehalten hatte, reagiert Miriam Kachelmann reflektiert:

Ich war also durchaus enttäuscht und verletzt, aber diese Gefühle haben mir nie den Verstand vernebelt und mich zu einer rachsüchtigen Amazone mutieren lassen. Es ist eine Sache, jemanden zu betrügen (wozu, wie gesagt, nach meiner Meinung immer jemand gehört, der sich betrügen lässt); eine andere ist es, jemandem eine schwere Straftat vorzuwerfen, die er nicht begangen hat. Wer Jörg kannte und eine ehrliche Einschätzung über ihn abgab, wusste, dass er zu einer solchen Tat nicht in der Lage war und auch niemals sein würde. Deswegen war es ein von vornherein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen der Nebenklägerin, ihm eine Sache anhängen zu wollen, die so weit von Jörgs Naturell entfernt war – zumindest hatte ich noch gedacht, das müsste aussichtslos sein. Die Monate seit seiner Verhaftung hatten mich eines Besseren belehrt, nämlich dass sich immer Mitmenschen finden, die von einem das Zerrbild einer gestörten Persönlichkeit, eines Menschen mit schlechten Neigungen oder mit einem üblen Charakter herstellen. Falls man dazu noch im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, gesellen sich auch die Stalker und Wahnsinnigen dazu, die ihre Hassgefühle im Internet verbreiten. Und vor allem fehlen diejenigen nicht, die den Kontakt ohnehin nur aus Profitgründen gesucht haben und die im Fall eines Falles schnell die Seiten wechseln. Dann ist es eben jetzt eine Zeitung, die viel Geld bezahlt, um intime oder »pikante Sexdetails« oder sonst irgendetwas zu erfahren. Da fallen die Masken sehr schnell.

[S. 177]

Daß das Gericht trotz der Ohrfeige durch das OLG Karlsruhe diese perfide Medienstrategie übernimmt, wie sie es an der Ladungsliste ablesen kann, empört sie zutiefst. Sie ist in der Lage, die Untreue-Kränkung nebst der ungeklärten Beziehungslage erst einmal auf Eis zu legen und diese emotionalen Dinge vollkommen von dem Kampf um Gerechtigkeit zu trennen, der viel wichtiger ist als eigene Befindlichkeiten.

Zeugen sind niemals neutral, können es gar nicht sein. Das ›wissen‹ Strafjuristen, vergessen es aber gern, um sich in der Illusion zu wiegen, gerechte Urteile zu fällen. Obwohl es bekannt ist, daß Zeugen das unzuverlässigste Beweismittel überhaupt sind – erst recht eine ›Opferzeugin‹, die Ansprüche durchsetzen will und ein Interesse am Verfahrensausgang hat. Die via Akteneinsicht ihres regelmäßig aus der Staatskasse finanzierten Anwalts ihre Aussage den Ermittlungsergebnissen anpassen kann und daher der Wahrheitsfindung nicht dient. Das aussagepsychologische Kriterium ›Konstanz‹ hat ausgedient, wenn frühere Aussagen im Ermittlungsverfahren nachgelesen, auswendiggelernt und wiederholt werden. Klar wie sonst nirgendwo zu lesen beschreibt Miriam Kachelmann die Konflikte, die mit ihrer Zeugenrolle einhergehen: sie reist mit Wut im Bauch gegen das verbohrte Gericht an und hat eine Philippika vorbereitet, die sie zu Gehör bringen will. Ihr Anwalt wirkt auf sie ein, es sei doch besser, darauf zu verzichten, denn eine als neutral rüberkommende Zeugin sei für den Angeklagten doch wesentlich günstiger. Sie, die Leidenschaft und Ratio locker vereinbaren kann, geht schweren Herzens darauf ein.

Was dann folgt, ist eine Groteske. Die Beschreibung der Vernehmung gerinnt zu einem Sittenbild der Vernehmer. Zu einem Spiegel, der den verklemmten Voyeurismus des Gerichts, blanke Unkenntnis von Realitäten jenseits der Provinz  und das Bemühen, irgendwelche Dominanzen des Angeklagten zu etablieren (schließlich soll das Greuelsche feministische Zerrbild einer Täter-Opfer-Beziehung bestätigt werden, das den albernen, von der Anzeigenerstatterin in Szene gesetzten plötzlichen Jekyll & Hyde-Blick, das Umschalten zur Straftat, plausibel machen könnte – und das bei einem Mann, der sich regelmäßig Konfrontationen durch Flucht entzog), reflektiert. Die Wahrheit enttäuscht die Vernehmer schwer.

Nun begann die Kammer aufgeregt, den genauen Zeitpunkt unseres ersten Sex einzugrenzen, und fragte nach einem Datum. Ein genaues Datum konnte ich nicht mehr nennen, aber allein die Tatsache, dass es viele Monate nach unserem ersten Treffen gewesen war, hatte sie schon genug deprimiert.

[S. 191]

Es ist unglaublich, was man da lesen muß. Unglaublicher noch, daß weder ihr Anwalt noch RA Birkenstock einschritt. Immerhin, die Wut, die Miriam Kachelmann gegen das Gericht hegte, half ihr, diese entwürdigende Prozedur äußerlich unbeeindruckt zu überstehen. Und sie ist so klarsichtig, sich auch folgende Frage zu stellen:

Ich weiß nicht, ob Richter sich der Auswirkungen ihrer Befragungen bewusst sind und ob sich vielleicht auch eine gewisse Eigendynamik entwickelt, wenn man schon lange Richter ist, einen Zeugen, der stundenlang in diesem Saal sitzt, schon ein wenig zu kennen glaubt und sich in dieser allmächtigen Position befindet, in der man mehr oder weniger alles erfragen kann, was das Herz begehrt. Für mich hatte die Atmosphäre im Gerichtssaal etwas Unwirkliches, ohne Bezug zur Realität oder auch nur zum Verfahren. Ob das für die Gegenseite auch so war? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass das die freundlichste aller Deutungen ist. Im Nachhinein ist mir klar geworden, dass es auch aus diesem Grund richtig und wichtig gewesen wäre, die Öffentlichkeit nicht auszuschließen, denn die Richter hätten unter den Augen des Publikums sicher die Notwendigkeit einer jeden Frage genauer geprüft. Jörgs späterer Anwalt Johann Schwenn hatte das von seinem ersten Prozesstag an erkannt und zwang die Kammer deshalb in solcherlei Situation zur Wiederherstellung der Öffentlichkeit.

[S. 193]

Ein Kapitel, das Strafjuristen sehr betroffen machen sollte – es wird nicht nur die 5. Große Strafkammer sein, die Grenzen überschreitet. Aber letztlich war es kontraproduktiv, daß dieses Gericht auf der Suche nach Schlechtigkeiten in Jörg Kachelmanns Leben gerade diese Zeugin so quälte: diese eindrückliche Episode brachte sie dazu, das Verfahren gegen ihren auf Eis gelegten Freund verstärkt als ein gemeinsames Verfahren aufzufassen: fortan, nach erstmals möglicher Klärung des Verhältnisses nach Entlassung als Zeugin, arbeitete sie der Verteidigung zu, und der Ertrag ihrer Erkenntnisse floß in den Beitrag zur Aussagepsychologie [S. 221 – 230], insbesondere aber in den bedeutsamen Teil VII, ›Was sich ändern muss‹ [S. 285 – 348], ein.

Nun muß ich doch noch einen Teil IV dieser Rezension schreiben – denn hier geht es ins Eingemachte, gegen den feministischen Mainstream in Medien und Justiz. Es wird entsprechend kenntnislos aufgeheult, und so sei also der morgige Tag den Aktivistinnen gewidmet, die dank Miriam Kachelmanns fundierten Einsichten ihre Felle davonschwimmen sehen. Mal sehen, wieviele Demonstrantinnen diese obskure, 2012 in Frankfurt a. M. gegründete Organisation, promotet von der auseinandergebrochenen ›Mädchenmannschaft‹ und den letzten bezahlten Aufrechten bei ›EMMA‹, auf die Beine stellen kann.

http://www.facebook.com/InitiativeFuerGerechtigkeitBeiSexuellerGewalt

Nach meiner Erfahrung stecken hinter solchen anonymen Organisationen regelmäßig Aktivistinnen, die in Frauennotruf-Organisationen ihr staatlich gefördertes Auskommen gefunden haben und denen daher daran gelegen ist, daß möglichst hohe Dunkelziffer-Annahmen hinsichtlich tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Frauen im Gespräch sind, während das Problem der Falschbeschuldigungen marginalisiert werden muß. Denn an Gerechtigkeit, gar an Einzelfallgerechtigkeit, ist diesen interessegeleiteten Frauen nicht gelegen: schließlich geht es um ihre Existenzberechtigung und ihr Einkommen.

Warte ich also das kleine Getöse morgen vor dem LG Frankfurt ab, das ja die Relevanz von Miriam Kachelmanns Beiträgen unterstreicht: nur getroffenen Hunde bellen.

Die unnachahmliche EMMA reagiert nachahmlich:

Nun reagiert die Opferindustrie: „Kommt zum Gericht und lasst uns gemeinsam ein sichtbares Gegengewicht gegen Kachelmanns in den Medien propagierte Tatsachenverkehrungen bilden!“ ruft die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ auf. Der Ausgang des Prozesses ist, wie die gesamte Causa Kachelmann, ein Signal an alle Opfer sexueller Gewalt: „Sollte er den Prozess gegen Claudia D. gewinnen, müssen Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, künftig fürchten, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, sagt Corina Haurová von der Initiative, im Interview mit EMMA. Auch Femen Deutschland kündigt eine Aktion an.

http://www.emma.de/news-artikel-seiten/kachelmann-proteste-in-frankfurt/

Nun weiß Google gar nichts über diese Frau Corina Haurová, aber wenn EMMA meint, sie gehöre zur Opferindustrie ohne Anführungszeichen, wird das schon seine Richtigkeit haben. Ob die Femen Deutschland auch so modelhaft attraktiv blankziehen können wie das ukrainische Original? Ich wage es zu bezweifeln. Models haben eher keine Affinität zu feministischem Gedankengut. Jedenfalls außerhalb der Ukraine nicht. Aber die Ankündigung dürfte den einen oder anderen tittengeilen Kameramann anlocken, der sich ganz bestimmt nicht zufriedengeben wird, wenn er nur auf verwelkte Sozialpädagoginnen aus Frauenprojekten stößt, die um ihren Arbeitsplatz fürchten. Schwarzer selbst ist klug genug, sich diesem Trüppchen nicht anzuschließen. Vergleichbare Aktivitäten betreibt sie nur, wenn BILD dafür bezahlt.

Dumm ist diese Frau Haurová sowieso: in Frankfurt a.M. geht es um ein Zivilverfahren, dessen Ergebnis keine Gefängnisstrafe sein kann. Die erstrebte Klagesumme dürfte nicht einmal 10 % der Einnahmen ausmachen, die die Anzeigeerstatterin Claudia D. clever aus dem Verfahren abschöpfte. Und daß intentionale Falschbeschuldigerinnen eine Gefängnisstrafe zu befürchten hätten, wäre auch ganz neu.

Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, die stattgefunden hat, haben gar nichts zu befürchten. Wenn durch das Kachelmann-Verfahren und das Kachelmann-Buch ein Signal an Falschbeschuldigerinnen ausgesendet werden könnte, wäre das im Interesse der wahren Opfer nur zu begrüßen. Das müßten doch auch Hardcore-Feministinnen einsehen können.

Als Galionsfigur der Bewegung taugt die der mehrfachen Lügen überführte Claudia D. jedenfalls nicht.

Update (31.10.2012, 11 Uhr)

Attraktive Femen-Demonstrantinnen konnten bislang noch nicht in der Nähe des Frankfurter Landgerichts gesichtet werden; lediglich ein Trüppchen von fünf gegen die Kälte gut vermummter Aktivistinnen, die doch tatsächlich glauben, es gebe 150.000 Opfer sexueller Gewalt in Deutschland pro Jahr.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_46516833&rubrik=36082&jm=2&jmpage=1&s=v&lugal=1&bp=0

Da haben sie sich, angesichts von aufgerundet 7.500 angezeigten Taten von Vergewaltigung/Vergewaltigung und sexuelle Nötigung mit Todesfolge, natürlich für die höchste der in interessierten Kreisen kursierenden Dunkelzifferquoten entschieden. Deren Schätzungen variieren zwischen dem Doppelten bis zum 20-fachen der angezeigten Taten, sind also bereits wegen dieser Spreizung nicht valide, sondern Glaubensfrage.

Update (1.11.2012)

Was ergab denn die Pressenachlese so?

Über Julia Jüttners SPIEGEL- (ja was denn nun? Bericht? Kolportage?) gab’s ja schon was in den Kommentaren zu meinem Blogbeitrag. Nun hat sich auch derjenige zu Wort gemeldet, über den falschberichtet wurde:

An dieser Geschichte http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-fordert-schadensersatz-von-seiner-ex-geliebten-a-864460.html kann man exemplarisch zeigen, was ich jeweils mit #vollpfostenjournalismus meine. Es ist ein Journalismus, in dem nicht mehr berichtet wird, was passiert ist, es keinen Faktencheck mehr gibt, sondern freie Erfindung an die Stelle von Berichterstattung tritt. […]

Juettner dichtet schon im Lead: „Doch den Trumpf, die Begegnung öffentlich auszuspielen, gewährte das Gericht ihm nicht.“ Und: „Kachelmann sucht die Öffentlichkeit geradezu, sie soll an seiner Reinwaschung genauso teilnehmen wie an dem teilweise würdelosen Prozedere im Strafprozess. Sein Lächeln versiegte, als Richter Kästner nach weniger als vier Minuten verkündete, die Öffentlichkeit werde von der Verhandlung ausgeschlossen, weil „persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören“. Der Punkt geht an Claudia D.“
Frei erfundener Schwachsinn und es tut weh, sowas zu lesen an einem Ort, wo SPIEGEL draufsteht, auch wenn es nicht die geliebte Printausgabe ist. Die Wahrheit: Das Gericht hatte im Vorfeld des Verhandlungstags vorgeschlagen, die Oeffentlichkeit auszuschliessen. Meine Anwaeltin, Frau Dr. Welker, hat nicht nur diesen Vorschlag begruesst, sondern auch einen separaten Antrag auf Ausschluss der Oeffentlichkeit gestellt, weil am Anfang eines zivilgerichtlichen Verfahrens die Gueteverhandlung steht und diese in einem entspannten Umfeld ohne die Anwesenheit von sabbernden Journalisten etc. stattfinden sollte, die einem wie Juettner ein versiegendes Laecheln ins Gesicht dichten.
Kurzum: Das Gericht hat unserem Antrag entsprochen und das hat uns gefreut und mit dem Laecheln muss sich die spon-Kollegin nun halt was Neues ueberlegen. Haette Frau Juettner wenigstens die Recherchekraft eines abgetauten Kuehlschranks, haette sie die Tatsache, wer den Vorschlag des Gerichts via Antrag unterstuetzt hat, wahrscheinlich vom Gericht erfahren, aber das haette den Lead und den Dreh der Geschichte kaputtgemacht, den sie zwar so als Einzige hatte, aber eben nicht den Fakten entspricht.
Wenigstens war Gisela Friedrichsen im Gerichtssaal. Sie hat als Nachfolgerin keine „Tochter Mannheims“ verdient

Jörg Kachelmann@J_Kachelmann

An dieser Geschichte (cont) http://tl.gd/jrngsb

https://twitter.com/J_Kachelmann/status/263952408831483904

http://www.twitlonger.com/show/jrngsb

Erstaunlich war es jedenfalls, daß Jüttner den Ausschluß der Öffentlichkeit als Wohltat für die Beklagte auffaßte, obwohl sie von dem Mannheimer Strafverfahren entschieden weniger weiß als ihre kompetente Kollegin Friedrichsen.

Nachtrag:

Julia Jüttner hat offenbar einen Ghostwriter – das ergibt sich aus ihrer Reaktion auf diese Richtigstellung [Hervorhebung von mir]. Dummerweise fiel ihr auch die Redaktion noch in den Rücken, weil sie aus der Klageschrift eine Anklageschrift gebastelt hatte:

Nachtrag: Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Vorfeld des Verhandlungstages vorgeschlagen, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Kachelmann legt Wert darauf, dass auch seine Anwältin Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt hat. Das ist nach Angaben des Landgerichts korrekt. Nichtsdestotrotz versiegte nach unserer Wahrnehmung sein Lächeln, als die Zuschauer den Saal verließen.


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war von einer Anklageschrift die Rede. Tatsächlich handelt es sich um eine Klageschrift. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-fordert-schadensersatz-von-seiner-ex-geliebten-a-864460.html

Das muß man jetzt wirklich nicht mehr kommentieren, das spricht für sich. Ein grundlos versiegendes Lächeln – oder gab es gar den Grund, daß es nach der Entlassung des Publikums nun zur Sache ging? Klage, Anklage, ist eh alles dasselbe. Eigener Unschuldsbeweis und Beweis einer Straftat der Gegnerin ebenfalls, das ist doch Paragraphenreiterei. Und Gerichtsreporter kann sowieso jeder.

Wo viel Schatten ist, gibt es manchmal auch Licht. Die Frankfurter Neue Presse lieferte den Sonnenstrahl, der allerdings eine Gegend erhellte, in der man sich nicht länger als nötig aufhalten möchte:

Vier Minuten Kachelmann

Der Wettermoderator und seine Ex-Geliebte stehen sich in Frankfurt erneut vor Gericht gegenüber

Jörg Kachelmann fordert von seiner früheren Freundin über 13 000 Euro für Gutachter-Kosten. Der Auftritt von Claudia D. sorgt bei vielen für Verwunderung. Von Anne Zegelman

Von Anne Zegelman

[…]

Der Streit zwischen Jörg Kachelmann und Claudia D. geht in die nächste Runde. Diesmal verklagt zur Abwechslung einmal er sie: auf genau 13 352 Euro und 69 Cent. Diese Summe fordert Kachelmann, der vor gut eineinhalb Jahren vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, für Gutachterkosten, die ihm nach eigenen Angaben während des Prozesses in Mannheim entstanden sind. Er wirft seiner ehemaligen Geliebten vor, ihn vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben.

Richter bleibt gelassen

Das mediale Interesse ist auch diesmal groß. So groß, dass der Auftritt des vorsitzenden Richters Richard Kästner im lauten Geklicke der auf Claudia D. gerichteten Kameras völlig untergeht. „Aufstehen, aufstehen!“, geht plötzlich ein Raunen durch den Saal, und nach und nach erheben die Anwesenden sich. Richter Kästner sieht den Verstoß gegen das Protokoll gelassen: „Noch 30 Sekunden“, weist er an. Anschließend ist Schluss, die Fotografen werden freundlich, aber bestimmt zum Ausgang geleitet.

Und auch die restlichen Zuschauer dürfen gerade noch dabei zusehen, wie die Beklagte ihre Sonnenbrille abnimmt. Anschließend, nach ganzen vier Minuten, werden sie ebenfalls zum Gehen aufgefordert. Die Kammer hat beschlossen, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Wer genau dies beantragt hat, bleibt unklar. „Beide Parteien wurden zum Ausschluss der Öffentlichkeit befragt“, erklärt Gerichtssprecher Arne Hasse den Journalisten. Und ohnehin sei es in Zivilverfahren vorgesehen, die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn private Angelegenheiten verhandelt würden.

Später teilt das Gericht schriftlich mit, die ausführliche Güteverhandlung sei „in konstruktiver Atmosphäre verlaufen“, habe jedoch zu keinem Ergebnis geführt. Sowohl Jörg Kachelmann als auch Claudia D. hätten daraufhin gebeten, die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Eine persönliche Anhörung der Parteien habe nicht stattgefunden. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest, so Arne Hasse.

Es dürfte jedoch auch weiter spannend bleiben. Denn die Beweislast liegt diesmal beim Kläger. Kachelmann muss also nachweisen, dass seine Ex-Freundin gegen ihn falsche Anschuldigungen erhoben hat, so wie er nun behauptet.

Moralisch wichtig

Auf den vorangegangenen Prozess vor dem Landgericht Mannheim habe die Entscheidung des 18. Zivilsenats des Frankfurter Landgerichts jedoch keine Auswirkungen, sagte Hasse den Journalisten: „Das sind zwei unterschiedliche Verfahren.“ Vor allem vom moralischen Standpunkt aus ist der nun beginnende Prozess für Kachelmann wichtig. „Wenn die Kammer die Beklagte verurteilt, ist sie davon überzeugt, dass die Beschuldigungen falsch waren“, so Hasse. Gibt das Gericht dem ehemaligen Fernsehliebling Recht, könnte dies seine oft betonte Unschuld untermauern.

Die Verhandlung findet in Frankfurt statt, weil Kachelmann hier im März 2010 nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada verhaftet wurde.

Artikel vom 01. November 2012, 03.27 Uhr (letzte Änderung 01. November 2012, 12.16 Uhr)

http://www.fnp.de/fnp/nachrichten/vermischtes/vier-minuten-kachelmann_rmn01.c.10284876.de.html

Sachlich, neutral, informativ – und völlig frei von dem oft zu lesendem und zu hörendem Unfug, der Kläger müsse in diesem Verfahren seine Unschuld beweisen (das mußte er schon gar nicht in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren): es geht um den Beweis der Falschbeschuldigung mit dem Ziel der Freiheitsberaubung, die die Beklagte begangen haben soll.

Eine Stadt, zwei Blätter, wie sie unterschiedlicher gar nicht sein könnten. Nun weiß ich nicht, wie die FNP wirtschaftlich dasteht; von der Frankfurter Rundschau weiß man es, und fast könnte man eine Korrelation zwischen ökonomischen und journalistischem Niedergang vermuten: schon in der Medienkampagne gegen den Bundespräsidenten Wulff tat sich die FR mit einer falschen Berichterstattung hervor, die sie zurücknehmen mußte. In einer Mischung aus Berichterstattung und hämischem Kommentar textete Stefan Behr:

Kachelmann will Schadensersatz

Wetterfrosch trifft Lausemädchen

Von Stefan Behr

Der erste Verhandlungstag im Prozess um Schadensersatz für Jörg Kachelmann bleibt ohne Ergebnisse. Der Wettermoderator versucht den Spagat zwischen Rache und Buchwerbung.

Darauf hat sich der Boulevard geeinigt: Rachefeldzug, Buchwerbung, Jammerei (denn Opfer sind nicht gleich Opfer). Witzig ist allerdings, wie Behr diejenigen qualifiziert, zu denen er ausweislich seines Artikels selber gehört:

Jetzt will Kachelmann Schadensersatz von Claudia D. – exakt 13352,69 Euro fordert er für Gutachten, die er für seine Verteidigung benötigt habe. Böse Zungen behaupten, dieser Prozess sei so eine Art Werbeevent für sein Buch.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-schadensersatz-wetterfrosch-trifft-lausemaedchen,1472782,20757608.html

Stefan Behr:

Wenn’s der Causa Kachelmann dient, lässt sich der gefallene Wetterprophet auch schon mal in einer Talkshow von Ex-Bild-Chef Hans-Hermann Tiedje beschimpfen, da ist er relativ schmerzfrei.

Jau, das ist die rechte Sichtweise. Nicht der Pöbler ist zu rügen, sondern derjenige, der nicht zurückpöbelt.

Stefan Behr:

Drinnen geht es um die Zivilsache Jörg Kachelmann gegen Claudia D. Eigentlich ist der Fall bis zum Überdruss bekannt und juristisch abgefrühstückt. Das Landgericht Mannheim hat Kachelmann im Mai 2011 von der Anklage der Vergewaltigung freigesprochen. Seitdem ist Kachelmann beleidigt.

[…]

Über Kachelmann wird gerne gesagt, er habe lediglich einen „Freispruch zweiter Klasse“ erhalten – was immer das sein soll. Freigesprochen wurde er jedenfalls. Was ihn in den Augen der Justiz unschuldig macht. Nicht in den Augen der Öffentlichkeit.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-schadensersatz-wetterfrosch-trifft-lausemaedchen,1472782,20757608.html

Wie kann jemand wegen eines Freispruchs „beleidigt“ sein? Wäre hier nicht der Begriff „empört“ angebrachter, weil die Mannheimer Justiz viel zu lange an Untersuchungshaft und an einem unhaltbaren Vorwurf festhielt? Und liegt es nicht an der ›Qualität‹ der mündlichen Urteilsbegründung, daß die ›Öffentlichkeit‹, genauer: viele Medien und ein kleinerer Teil des Publikums, ihn nicht für unschuldig halten? Eine Meinung, zu der Stefan Behr mit seinem polemischen Artikel durchaus beiträgt.

Stefan Behr:

Für Kachelmann ist es wohl der Beginn eines größer angelegten PR- und Rachefeldzugs. Das Landgericht Mannheim hat ihm erst unlängst erlaubt, Claudia D. in seinem Buch mit vollem Namen zu nennen und als „Falschbeschuldigerin“ zu bezeichnen. Und es besteht durchaus die Gefahr, dass die Gerichte nicht in allen Fällen so gnädig sein werden, die Öffentlichkeit auszuschließen.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-schadensersatz-wetterfrosch-trifft-lausemaedchen,1472782,20757608.html

Ja nun, Behr hat weder das Kachelmann-Verfahren verfolgt noch das Buch gelesen, da kommt man wohl schon mal auf solche Ideen. Er ist aber auch sonst ununterrichtet: es war der Beklagten-Vertreter, der das Zivilverfahren und die Verfahren wegen der einstweiligen Verfügungen in die Medien trug und einen Journalisten mit Aktendetails und privaten Informationen über Claudia D. versorgte. Prozeß-PR macht nicht Jörg Kachelmann. Und Gerechtigkeit kommt nicht von Rache.

Immerhin, Rechtsanwalt Zipper hat dazugelernt und verspricht Besserung, wenn auch mit angedeutetem Verfallsdatum:

Nach einer Einigung sah es am Mittwoch nicht aus. Kurz nach Prozessauftakt erklärte das Gericht die Güteverhandlung zwischen den Parteien für gescheitert. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien werde ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt. Mehr wurde zunächst nicht bekannt. „Wir haben uns mit der Gegenseite darauf geeinigt, zum jetzigen Zeitpunkt Stillschweigen zu bewahren“, sagte der Rechtsanwalt der Beklagten, Manfred Zipper.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_46516833

Und was die Motivation der fünf plakatierenden Damen –  Stefan Behr verteilt seine Häme großzügig auch auf sie – angeht, hat Hannelore Crolly in der WELT auch Folgendes in Erfahrung gebracht:

Derweil verteilt vor dem Frankfurter Gerichtssaal, wo sich, wie einst in Mannheim, Zuschauer und Internet-Blogger über die „Causa Kachelmann“ erhitzen, eine junge Frau kleine Flugblätter. Die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ empört sich darüber, dass Kachelmann wieder einmal eine große Bühne bekommen hat.

„Opferindustrie? Wo gibt’s denn die?“ steht auf dem Faltblatt, es folgt ein „Faktencheck“. Die Quote der Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigungen liege lediglich bei drei Prozent, ähnlich wie bei anderen Delikten, heißt es. Frauenberatungsstellen seien unterfinanziert, eine psychosoziale Prozessbegleitung fehle. Fazit: Eine Opfer-Industrie existiere mitnichten.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110460692/Fall-Kachelmann-Nun-ist-Claudia-D-die-Beklagte.html

Da hört man schon den Ruf nach mehr Geld heraus… Da sollten sie sich doch ein Beispiel am WEISSEN RING nehmen, dessen Frankfurter Statthalter, Rechtsanwalt Ulrich Warncke, gestern mal wieder die Reputation seines Vereins beschädigte.

O-Ton Ulrich Warncke: “Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er einen Schadenersatz fordert und versucht, nachträglich die ganze Geschichte zu Lasten des Opfers zu klittern. Wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat.”

http://www.stern.de/panorama/zivilklage-nach-strafverfahren-kachelmann-klagt-gegen-seine-ehemalige-freundin-1918770.html?srtest=1

Dabei sollte er zurückhaltender sein, immerhin sah er sich schon im Jahr 2009 aus den eigenen Reihen mit dem Vorwurf konfrontiert, er vermische seine Anwaltstätigkeit mit der Funktionärstätigkeit als Leiter von zwei Frankfurter Außenstellen des WEISSEN RINGS.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/hochtaunus-aussenstelle-aufgeloest-beim-weissen-ring-tobt-ein-heftiger-streit-1796314.html

In eigener Sache funktioniert die Akquise jedenfalls bestens, sieht man sich den aktuellen Finanzbericht 2011 an:

https://www.weisser-ring.de/fileadmin/content/Jahresberichte/neuEinzelWR_Jahresbericht_RZ_Komplett_2012_09_24.pdf

Die Spender wird es womöglich erstaunen, daß bei 14,2 Millionen Euro „Betriebsertrag“ und 740.000,- Euro Finanzertrag und einem ausgewiesenen Jahresüberschuß von ca. 1 Million Euro lediglich 5,9 Millionen Euro in die Opferhilfe fließen. Dieser Posten macht nur 42 % (2010: 45%) der Gesamtaufwandes aus (abzüglich von 16% Verwaltungskosten, was mir ebenfalls sehr hoch erscheint).

Und was geschieht mit den restlichen 58% der Einnahmen? Aus dem Bericht ergibt sich hierfür gar nichts. Aber die Bundesvorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter, die mal in NW CDU-Justizministerin war, verweist im Vorwort auf die weitere Tätigkeit des Vereins, nämlich das öffentliche Eintreten für die Belange der Geschädigten (sprich: Lobby-Tätigkeit) und die Kriminalitätsvorbeugung. Wieder was dazugelernt.

Update (3.11.2012)

Damit hat der WEISSE RING-Vertreter Ullrich Warncke seinen Verein ins Abseits geschossen – man könnte fast sagen, daß er den Mannheimer Richtern ein Fehlurteil zur Last gelegt:

http://unterhaltung.freenet.de/video/kachelmann-klagt-auf-entschaedigung_663024.html?page=3&assets=18&bcautostart=true

O-Ton Ulrich Warncke bei N 24:

Das ist ein Versuch, nachzutreten, dem ich allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimesse, denn das Opfer hat ja nur das ausgesagt, was es wahrgenommen hat, und dafür gibt es keinen Rechtsgrund, zu bezahlen.

Und die unverdrossene Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen der Meinungsfreiheit aus, witzig und charmant wie immer:

Eine Stunde vor der Lesung steht Alice Schwarzer auf der Bühne. Sie weiß aus Erfahrung, was schiefgehen kann. Und wirklich: Der Scheinwerfer steht falsch, der Lehnstuhl ist was für Großmütter, der Tisch ist zu groß. Also schleppt der Bürgermeister einen Stuhl heran, am Ende passt alles. Die Lesung vor ausverkauftem Haus kann beginnen, und es dauert nur wenige Minuten, bis Alice Schwarzer das Publikum mit ihren Geschichten, ihrem Witz und ihrem Charme bezaubert hat.

Beim anschließenden Gespräch geht es natürlich auch um die Kachelmann-Geschichte. Schwarzer sagt, sie habe sich eingemischt, weil die großen Zeitungen von vorneherein auf der Seite des Moderators gestanden hätten: „Ich weiß nicht, wer gelogen hat. Ich habe nur daran erinnert, dass in einem Vergewaltigungsprozess vielleicht doch das Opfer die Wahrheit sagt.“ Viel Applaus.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Sie-nannten-sie-Alois;art1727,7112672

Irgendwo im Netz habe ich den Satz gelesen, daß Ideologen von ihren kognitiven Fähigkeiten keinen Gebrauch machen (wenn sich der Urheber bei mir meldet, liefere ich ihn gern nach!). Dem kann man sich nur anschließen.