Jörg und Miriam Kachelmann: statt der Fortsetzung der Rezension ein Intermezzo

Eigentlich wäre jetzt die Würdigung der Beiträge von Miriam Kachelmann angebracht, wie versprochen. Und die möchte ich doch eher ausführlich gestalten, gerade weil die dumpfe Reaktion der angegriffenen Medien sich, was Miriam Kachelmann angeht, auf so sexistische Formeln wie Löwin, Amazone, Übermutter oder eben BILD-mäßig auf ›hochnäsig‹ verständigt hat. Es ist auch nicht zu erwarten, daß Alice Schwarzer sich gegen diese sexistische Bewertung in die Schlacht werfen wird. Ihr Motor ist ja keineswegs die Gerechtigkeit, wie sie nur glaubt. Frauen sind ihr nur wichtig, wenn sie sich gegen den Mann instrumentalisieren lassen. Und Miriam Kachelmann tut ihr den Gefallen nicht: im Gegenteil.

Selbstbewußte kämpferische Frauen müssen auf sowas gefaßt sein in einem feministisch unterwandertem Mainstream der Medien, der wie die Ideologie selbst Frauen nur als Opfer gebrauchen kann. Ohne das Klagelied von Nachteilen kann für die KIientel ja nichts herausgeholt werden. Ganz normale Frauen bringen für die Sache nichts. Dazu (und nicht nur dazu) muß ich ganz unbedingt etwas schreiben.

Aber irgendetwas kommt ja immer dazwischen. Abgesehen von den irrelevanten persönlichen Verhinderungen sind es jetzt die Aktualitäten, die mich ein wenig von meinem Vorhaben abbringen:

25.10.2012 15:15

Heute Verhandlung gegen EV in Sachen Kachelmann-Buch / Entscheidung wird in Kürze bekanntgegeben

Heute verhandelt das Landgericht Mannheim über den Widerspruch des Heyne Verlags und des Ehepaars Kachelmann gegen die Einstweilige Verfügung [mehr…], durch welche die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann vor zwei Wochen Verlag und Autoren untersagt hatte, das Buch Recht und Gerechtigkeit zu vertreiben, wenn dort ihr Nachname ausgeschrieben wird.

In der heutigen Verhandlung nahm sich das Gericht, wie buchmarkt.de aus dem Gerichtssaal erfahren hat, vor allem die Anwälte von Claudia D. zur Brust, die durch ihre ungeschickte PR-Strategie die Mannheimer Richter offenbar sehr verärgert hatten. Wie komme es, so eine Frage des Vorsitzenden Richters, dass die Kanzlei Zipper laut Medienberichten nicht nur den Klarnamen, sondern auch vertrauliche Verfahrensakten mit sensibelsten, seine Mandantin betreffenden Daten an einen Journalisten weitergegeben hatte, wo Claudia D. doch so großen Wert auf Privatsphäre lege?

Anwalt Zipper sprach von einem Versehen und erläuterte, dass er jenen von ihm informierten Journalisten gar nicht vorher gekannt habe.

Im weiteren Verlauf hat Heyne-Anwalt Dr. Konstantin Wegner dem Gericht eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis gebracht, die dem Gericht bei Erlass des Verbotes offenbar unbekannt war. In einem höchstrichterlichen Urteil, das unter dem Stichwort „Wenn Frauen zu sehr lieben“ in offiziellen Entscheidungssammlungen geführt wird, war entschieden worden, dass jemand, der sich bewusst und aus kommerziellen Gründen für Fotoaufnahmen zur Verfügung stellt, aus Rechtsgründen hinnehmen muss, dass man ihn künftig in der Öffentlichkeit mit Namen nennt.

Genau das hatte Claudia D. nach Kachelmanns Freispruch getan: Auf ganzen vierzehn Hochglanz-Seiten hatte Claudia D. im „Peoplemagazin“ Bunte über ihr Seelenleben Auskunft gegeben. Der Artikel enthielt nicht weniger als zehn zum Teil ganzseitige Fotos, darunter eines auf der Titelseite, der Nachname der so von der Bunte wiederholt als „blonde, attraktive Radiomoderatorin“ bezeichneten Claudia D. jedoch war stets abgekürzt.

Im Lichte des zitierten Urteils, so RA Dr. Wegner, habe Claudia D. durch die Zustimmung in das Interview und den Fotoabdruck das Recht verloren, die Nachnamensnennung zu verbieten.

Weiteres Stirnrunzeln in Richtung D.s Anwalt beim Gericht war zu erkennen, als es erfuhr, dass Medienberichten zufolge Claudia D.s Leben verfilmt werden solle und sie sich auf Nachfrage der Bunte vorstellen könne, dass niemand Geringeres als George Clooney die Rolle von Jörg Kachelmann im Film verkörpern solle.

[…]

http://www.buchmarkt.de/content/52779-heute-verhandlung-gegen-ev-in-sachen-kachelmann-buch-entscheidung-wird-in-kuerze-bekanntgegeben.htm

Lebt man in Mannheim hinter dem Mond? Hat dort niemand die BUNTE-Artikel gelesen, vielleicht mal ein wenig gesurft, was die Filmrechte und den google- und internetmäßig weithin bekannten Namen der Antragstellerin angeht, und noch nicht einmal die BGH-Rechtsprechung konsultiert? Die 5. Große Strafkammer hat sich diesbezüglich zeitgemäßer orientiert, sonst hätte sie die zur eigenen Rechtfertigung umfunktionierte mündliche Urteilsbegründung nicht auch auf Schelte des Internets ausgedehnt (wo ja nicht nur krakeelende Fans unterwegs waren, sondern auch Justizkritiker).

Kauft die nur nebenbei mit Pressesachen befaßte und insoweit mehr schlecht als recht unterrichtete 3. Zivilkammer des LG Mannheim (wer würde sich in presserechtlichen Angelegenheiten schon an das LG Mannheim wenden, wenn nicht ein regionaler Anwalt, der auf seiner Homepage überregionale Siege feiern möchte?) RA Zipper das „Versehen“ ab, wo doch der Meedia-Artikel dessen Absicht nachweist? Was muß das für ein Anwalt sein, der jetzt auch noch zugibt, den Journalisten gar nicht zu kennen, dem er die intimen Details aus der Akte (und dann auch noch die seine Mandantin belastenden Gutachten) und einen Fragekatalog für die Pressekonferenz bei der Buchmesse, alles ohne Vertraulichkeitszusage, übermittelt hat… All das, um in Frankfurt während der Buchmesse einen Show-Termin zu landen, der gründlich danebenging. Vielleicht ahnte er das Debakel und schickte deshalb den Vater mit provinziellem Hütchen und die bedauernswerte Kollegin vor?

Hier noch einmal der Link zum entlarvenden Meedia-Artikel:

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Vielleicht merkt das Gericht jetzt, daß es als instrumentalisierter Teil einer Litigation-PR von Claudia D.s Anwalt eingeplant war und als unbedarfte Mannheimer Landrichter vorgeführt werden sollte. Wie Schwenn die 5. Große Strafkammer vorgeführt hat, wenn auch aus den gegenteiligen Motiven.

Hier der Link zu dem von dem Heyne-Anwalt angezogenen Urteil, das sicherlich der vor Drucklegung erfolgten Entscheidung, den Klarnamen der Anzeigeerstatterin auszuschreiben, zugrundegelegen hat:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=58383&pos=30&anz=602

In diesem Urteil geht es zwar darum, daß der Lebensgefährte einer Schauspielerin rechtmäßig als Porno-Darsteller geoutet wurde, ein öffentliches Wirken, das ja nicht so direkt auf BUNTE-Fotostrecken übertragbar ist: im Sinne eines ›dann aber erst recht‹ ist dieses hochbezahlte Hineinwirken in die Öffentlichkeit durch die Anzeigenerstatterin gegenüber dem körperlichen Treiben eines weniger honorierten männlichen Pornodarstellers aber gewiß bedeutsam, auch wenn die Photoshop-Arbeit des BUNTE-Fotografen  eine Wiedererkennbarkeit derjenigen, die dieses unselige Verfahren in Gang gesetzt hat, erschwert hatte. Die Wiederkennbarkeit wiederum wurde sichergestellt durch die nachträgliche Entpixelung der im Gerichtssaal aufgenommenen realistischen Bilder sowie durch die aktuellen Aufnahmen in der Vox-Sendung ›prominent!‹ vom 14.10.2012, in der ihre Anwältin Schimmel für sie sprach und in der auf aktuelle ungeschönte Fotos von ihr, nunmehr unblondiert und also brünett, gezoomt wurde. Auch dieses öffentlichkeitswirksame Auftreten reduziert den Persönlichkeitsschutz der ›Anklägerin‹, die durch sachverständig festgestellte unglaubhafte Beschuldigungen imponierte, auf Null. Ihr Opfer hatte den zu keiner Zeit…

Sie hatte aufgrund der Anzeige nicht unerhebliche Einnahmen, und demgegenüber der, wie selbst der durch die 5. Große Strafkammer falsch kommunizierte Freispruch belegt, zu Unrecht Beschuldigte, extreme Ausgaben. Selbstverständlich hatte die Anzeigenerstatterin lediglich deshalb kommerzielle Verwertungsmöglichkeiten, weil sie einen Prominenten angezeigt hatte. Aber gerade durch diese vorgenommene kommerzielle Verwertung hat sie sich jeglichen Persönlichkeitsrechtsschutzes begeben. Sie ist quasi von der regionalen Halböffentlichkeit als Moderatorin eines Spartensenders mit Autogrammkarte aufgestiegen in die Liga ihres Opfers. Und ihr sie découvrierender Anwalt ersehnt offenbar Ähnliches.

Die entscheidende Passage des durch den Heyne-Anwalt angezogenen BGH-Urteils lautet [Hervorhebung von mir]:

Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Kläger in allen Pornofilmen, in denen er mitgewirkt hat, jeweils für kurze Zeit im Bild zu sehen und mit dem Gesicht erkennbar. Er hat nicht nur an Massenszenen gleich einem Statisten mitgewirkt, sondern ist auch in Szenen mit nur einer oder bis zu drei weiteren Personen zu sehen. Dies wird anschaulich durch den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Screenshot dokumentiert, der den Kläger – gut erkennbar, ohne Gesichtsmaske oder in sonstiger Weise anonymisiert – aktiv im Zentrum des Geschehens und im Mittelpunkt des Bildes zeigt (so bereits KG, Urteil vom 18. Juli 2008 – 9 U 131/07, aaO). Darüber hinaus ist der Kläger auf dem Cover eines der Filme abgebildet. Bei dieser Sachlage ist der Wertung des Berufungsgerichts, der Kläger sei in den Filmen nicht als Person, sondern lediglich als anonymer austauschbarer Körper aufgetreten, nicht zu folgen. Hiervon könnte man allenfalls dann ausgehen, wenn der Kläger Maßnahmen zum Schutz vor seiner Identifizierung getroffen, d.h. beispielsweise eine Gesichtsmaske getragen hätte. Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall. Ein Darsteller in einem Pornofilm, der sich dem Publikum ohne jede Einschränkung präsentiert und sein Gesicht erkennen lässt, kann aber nicht auf einen namen- und indentitätslosen Körper reduziert werden. Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger in den Filmen namentlich nicht benannt wird. Denn durch die Abbildung seiner Person, vor allem seines Gesichts ist er identifizierbar (vgl. KG, Urteil vom 18. Juli 2008 – 9 U 131/07, aaO unter II. 3. a) aa) (4)).

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist die Mitwirkung des Klägers in den Pornofilmen auch nicht deshalb der Privatsphäre zuzuordnen, weil es sich hierbei um eine bloße Nebentätigkeit des hauptberuflich als Bildhauer tätigen Klägers handle. Entscheidend ist vielmehr, dass sich die Tätigkeit des Klägers nicht in dem öffentlichkeitsabgewandten Bereich privater Lebensgestaltung vollzog, sondern erkennbar an die Öffentlichkeit gerichtet war. Der Kläger hat sich bewusst und gewollt der Öffentlichkeit als Pornodarsteller präsentiert. Professionell hergestellte und kommerziell zu verwertende Pornofilme wie diejenigen, an denen der Kläger mitgewirkt hat, sind gerade dazu bestimmt, von der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen zu werden. Darüber hinaus hat sich der Kläger in diesem Zusammenhang werblich vereinnahmen lassen, indem er sich auf dem Cover eines der Filme hat abbilden lassen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=58383&pos=30&anz=602

Dasselbe gilt auch für die Anzeigeerstatterin, die sich erkennbar und honoriert durch die BUNTE an die Öffentlichkeit gerichtet hat. Um den BGH zu paraphrasieren:

Professionell hergestellte und kommerziell zu verwertende People-Magazine wie diejenigen, an denen der Antragstellerin mitgewirkt hat, sind gerade dazu bestimmt, von der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen zu werden. Darüber hinaus hat sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang werblich vereinnahmen lassen, indem sie sich auf dem Cover einer der BUNTE-Ausgaben hat abbilden lassen.

Das kann mir keiner einreden, daß zwischen dem Verkauf von Intimitäten an den Boulevard, Prostitution und Pronodrehs ein mehr als nur gradueller Unterschied besteht. In meinem Wertesystem steht all das auf derselben Stufe – mit dem entscheidenden Unterschied, daß nur der Boulevard zur Vernichtung von Existenzen beiträgt und beitragen will.

Prostitution und Pornographie gehören zum Leben und der conditio humana – da muß man realistisch sein und dafür eintreten, daß die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Protagonisten so human und unter Wahrung der Würde der Menschen wie nur irgend möglich zu gestalten ist.

Wer sich an den Boulevard verkauft, sich also seelisch prostituiert, um Dritten zu schaden, verdient weder Verständnis noch Gnade.

Update (26.10.2012):

Pressekammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

Wie BuchMarkt eben vom Landgericht Mannheim erfuhr, hat dessen Pressekammer in einer spektakulären Entscheidung seine eigene Einstweilige Verfügung vom 10. Oktober 2012 gegen den Heyne Verlag und gegen Jörg und Miriam Kachelmann aufgehoben.

Damit darf Clauda D. nunmehr Claudia Dinkel genannt werden.

[…]

http://www.buchmarkt.de/content/52787-pressekammer-des-lg-mannheim-hebt-ev-gegen-kachelmann-buch-auf.htm

Update II (26.10.2012):

Was war heute noch über die zutreffende Entscheidung des Landgerichts Mannheim in Erfahrung zu bringen?

Nun, der Pressesprecher Dr. Joachim Bock, der noch am 11.10.2012 zeitnah auskunftsfreudig war:

Pressemitteilung im Verfahren Claudia D. ./. Verlagsgruppe Random House GmbH

Datum:  11.10.2012

Kurzbeschreibung:

Pressemitteilung im Verfahren
Claudia D. ./. Verlagsgruppe Random House GmbH

Einstweilige Verfügung im Verfahren 3 O 98/12 zugestellt
Die vom Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 10.10.2012 erlassene einstweilige Verfügung ist der Antragsgegnerin am 11.10.2012 durch eine Gerichtsvollzieherin zugestellt worden.

Mit der einstweiligen Verfügung ist der Antragsgegnerin verboten worden, das Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin mit vollständigem Familiennamen benannt ist.

[…]

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1279583/index.html?ROOT=1160629

schweigt sich bislang (21 Uhr) aus – dabei hätte man gern mehr über die Begründung erfahren, wieso sowohl in dem Buch (Verfahren 3 O 98/12) als auch durch Jörg Kachelmann persönlich (Verfahren 3 O 99/12) öffentlich der Nachname der früheren Anzeigenerstatterin genannt werden darf.

Rechtsanwalt Höcker deutet die Begründung an:

26.10.2012

Kachelmann darf Anzeigenerstatterin wieder mit vollem Namen nennen.

Das LG Mannheim hatte es Jörg Kachelmann am 11.10.2012 zunächst per einstweiliger Verfügung verboten, öffentlich den Namen der Schwetzinger Radio-Moderatorin zu nennen, die ihn fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte (Az. LG Mannheim 3 O 99/12). Kachelmann legte durch HÖCKER Widerspruch gegen die Verfügung ein. Gestern fand die mündliche Verhandlung über den Widerspruch statt, in der Kachelmann durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Ruben Engel vertreten wurde. Die Richter eröffneten die Verhandlung mit dem Hinweis darauf, dass sich ihre Rechtsauffassung nicht geändert habe, die Verfügung also nicht aufgehoben werde. In einer zweistündigen, zum Teil turbulenten Verhandlung konnte das Gericht vom Gegenteil überzeugt werden. Heute wurde bekannt, dass die Kammer die Verfügung aufgehoben hat. Die Begründung der Entscheidung steht noch aus.

Prof. Dr. Ralf Höcker:

„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=288

und verweist auch auf die Dynamik der mündlichen Verhandlung, die den Rechtsanwalt der Antragstellerin mit seinem ungeschickten Versuch einer Litigation-PR in einem schlechten Licht dastehen ließ (die Homepage seiner Kanzlei ist mittlerweile um die Eintragungen zu den zwei Niederlagen, die das LG Mannheim Jörg Kachelmann zugefügt habe, bereinigt worden). So ähnlich formuliert es auch Rainer Dresen, der Justitiar von Random House:

26.10.2012 16:06

Rainer Dresen zum Kachelmann-Buch: Ich rechne mit keinen Belästigungen mehr

Das Buch Recht und Gerechtigkeit von Jörg und Miriam Kachelmann (Heyne) darf wieder ungeschwärzt vertrieben werden: die am 10. Oktober erlassene EV [mehr…] wurde heute von Landgericht Mannheim aufgehoben [mehr…]. buchmarkt.de sprach mit Random House-Justitiar Rainer Dresen über den Fall…

Erst Namensnennung, dann EV gegen Namensnennung, die nun aus einsichtigen Gründen abgeschmettert wurde: Man hat ein bißchen den Eindruck, Ihr Gegenanwalt sei mit Google-Algoritmen und Urteilen in Pressedingen recht unvertraut…

Das mag ich nicht kommentieren. Aber auf unserer Seite waren mit Professor Dr. Ralf Höcker als einem der führenden deutschen Medienanwälte und mit Dr. Konstantin Wegner als dem wohl besten deutschen Verlagsanwalt in der Tat ausgewiesene Experten zugange. Da war es für den Schwetzinger Lokalmatadoren Zipper vielleicht nicht so ganz leicht, zumal er laut eigener Homepage als u.a. Fachanwalt für Strafrecht und als Experte für Führerscheinrecht und EU-Fahrerlaubnisrecht auch nicht jeden Tag gegen Buchverlage zu klagen scheint.

Abgesehen von seinen „Glanzleistungen“ beim E-Mail-Versand vertraulichster Mandantendaten: Wie kann man einem unbekannten Journalisten – angeblich versehentlich – belastendes Material über die eigene Mandantin zuspielen?

Ich bitte um Nachsicht mit dem Kollegen. Was soll man auch tun, wenn man auf einmal in einem bundesweit beachteten Medienverfahren mitspielen darf, aber offenbar bislang noch keine verlässlichen Pressekontakte über den Bereich des Schwetzinger Gerichtssprengel hinaus hat? Da informiert man vielleicht jeden, dessen man habhaft werden kann. Der Kollege hat sich beim Gerichtstermin deshalb ja auch zerknirscht gezeigt. Es war einer wenigen Fälle, bei dem ich erleben durfte, daß der die Verhandlung führende Richter eine Aussage des Gegenanwalts „Ich war naiv und töricht.“ ins Sitzungsprotokoll nahm.

[…]

Die Fragen stellte Ulrich Faure

http://www.buchmarkt.de/content/52793-rainer-dresen-zum-kachelmann-buch-ich-rechne-mit-keinen-belaestigungen-mehr.htm

Zum großen Erstaunen des lesenden Publikums erfuhr es dann allerdings noch, daß für Claudia D. noch eine dritte einstweilige Verfügung beim LG Mannheim erwirkt worden war, die völlig unbeworben geblieben war; auch sie bezog sich nicht auf das Buch, sondern auf das Verbot von öffentlichen Äußerungen Jörg Kachelmanns:

Zugleich hob das Gericht auch eine weitere, separat verhandelte Verfügung gegen Kachelmann teilweise auf. Der abschließenden Entscheidung zufolge darf er seine Ex-Partnerin öffentlich nun doch als „Falschbeschuldigerin“ bezeichnen, weiterhin nicht jedoch als „Kriminelle“. Zu mündlichen Verhandlungen kommt es, wenn die von einer einstweiligen Verfügung Betroffenen Widerspruch einlegen. Dann befasst sich das Gericht noch einmal mit der Sache und fällt ein Urteil.

http://www.welt.de/newsticker/news1/article110287755/Kachelmann-siegt-im-Streit-um-Namensnennung-von-Ex.html

Falschbeschuldigerin ja, Kriminelle nein. Das eine ist zulässige Meinungsäußerung, das andere unzulässige Schmähkritik. Die Begründung würde ich doch gern einmal lesen.

Einstweilen muß ich mich mit dem Kommentar von Rainer Dresen begnügen:

Das Gericht untersagt, daß Kachelmann Frau Dinkel eine Kriminelle nennt, läßt aber den Begriff „Falschbeschuldigerin“ durch. Für mein journalistisches Selbstverständnis: Falschbeschuldigung ist dann lt. Mannheimer Rechtsprechung eher ein Kavaliersdelikt? Was ja auch einiges erklären würde…

Ich glaube, das Gericht fürchtete, dass der Begriff „Kriminelle“ so verstanden werden könnte, als sei die Anzeigeerstatterin tatsächlich wegen ihrer nicht zum Erfolg führenden Strafanzeige verurteilt worden, was sie ja bislang nicht wurde. Es wurden nicht einmal Ermittlungen aufgenommen. „Falschbeschuldigerin“ hingegen darf sie wohl deshalb genannt werden, weil Jörg Kachelmann rechtskräftig freigesprochen wurde und damit unverrückbar und unumkehrbar feststeht, daß er unschuldig ist und sie ihn deshalb denknotwendig zu Unrecht, also im Wortsinne „falsch“, beschuldigt hat.

Die Fragen stellte Ulrich Faure

http://www.buchmarkt.de/content/52793-rainer-dresen-zum-kachelmann-buch-ich-rechne-mit-keinen-belaestigungen-mehr.htm

Das erscheint mir nicht schlüssig: Falschbeschuldigung wird als nicht-rechtstechnischer Begriff behandelt, der Ausdruck ›Kriminelle‹ dagegen durchaus? Nun, da gibt es andere Entscheidungen, vorhin habe ich eine des Sächsischen Staatsgerichtshofs gefunden, der eine Verurteilung wegen Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten als ›Kriminelle‹ und ›kriminelle Vereinigung‹ aufgehoben hat, weil die Bezeichnung im Zusammenhang mit konkreten Vorwürfen nicht aus der Luft gegriffen sei, wenn auch rechtstechnisch ›daneben‹. Vielleicht finde ich den Link noch…

Ich denke, daß diese Frage höheren Orts entschieden werden wird. Denn tatsächlich sind intentionale Falschbeschuldigungen kriminell, rechtstechnisch wie im alltäglichen Sprachgebrauch – nur daß es weder ein gesellschaftliches moralisches Unwerturteil über derartige Verhaltensweisen von Frauen gibt, denen so viel Ungemach zugestoßen ist, daß Falschbeschuldigungen wie eine läßliche Sünde erscheinen – auch die Justiz ist unwillig, von Amts wegen dieses Offizialdelikt auch nur durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen. Das geschieht regelmäßig erst bei wasserdichten Beweislagen, die genauso selten sind wie bei den Gegenverfahren, die ein Sexualdelikt zum Gegenstand haben. Dabei reicht hier wie dort ein Anfangsverdacht aus.

Nein, es ist ein Tabu-Thema, das niemand anpacken möchte. Schon gar nicht die Medien, für die selbst ein rechtskräftig freigesprochener Mann Freiwild bleibt. Langsam löst sich diese Starre, immer öfter gelangen im Internet und in juristischen Fachkreisen schon lange geführte Diskussionen in den Mainstream-Diskurs der Medien. Rainer Dresen hofft, daß das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹ die Grabenkämpfe des Fundamental-Feminismus, die in Justiz und Medien deutliche Spuren hinterlassen haben, beenden und die vielfältig sichtbaren Beschädigungen und Mißstände zum breiten Diskussionsgegenstand machen könnte:

Ist jetzt – mal deutlich gefragt – Ruhe im Karton? Kann der Buchhändler jetzt drauf vertrauen, daß er das Buch ungeschwärzt und unbehindert verkaufen kann?

Die nächsten Wochen und Monate rechne ich mit keinen weiteren Belästigungen mehr. Der Gegenanwalt hat ja nur angekündigt, Rechtsmittel gegen den aufhebenden Beschluss zu „prüfen“. Selbst das kann er erst tun, wenn das Urteil des Landgerichts Mannheim begründet vorliegt, und das kann dauern. Erst danach könnte das Oberlandesgericht Karlsruhe, wenn überhaupt, befaßt sein. Ganz zu schweigen davon, wann ein Verhandlungstermin anberaumt werden würde. Nein, das Buch ist meines Erachtens juristisch „durch“. Es ist deshalb vielleicht auch an der Zeit, daß die zahlreichen Medien, die bisher eine fast schon unheimlich anmutende Zurückhaltung bei der Befassung mit den aufrührenden Thesen des Buchs Recht und Gerechtigkeit an den Tag legten, erkennen, daß sie sich nicht mehr länger vor dem Feigenblatt „Das Buch ist ja rechtlich umstritten“ verstecken können, sondern sich mit den dort aufgezeigten Mißständen beschäftigen.

Die Fragen stellte Ulrich Faure

http://www.buchmarkt.de/content/52793-rainer-dresen-zum-kachelmann-buch-ich-rechne-mit-keinen-belaestigungen-mehr.htm

Optimismus ist etwas Feines.

Update (29.10.2012)

Zu dem Zivilverfahren in Frankfurt a. M. und zu dem Fortgang in den Verfahren wegen einstweiliger Verfügungen in Mannheim schreibt die WELT:

[…]
Verfahren führt an die Wurzeln des Vergewaltigungs-Vorwurfs
Exakt 17 Monate später werden wesentliche Fragen aus dem Prozess noch einmal neu gestellt: Was ist passiert in der angeblichen Tatnacht? Und wer ist eigentlich das Opfer in diesem zur Schlammschlacht ausgearteten Fall? Diesmal wird in einem Zivilprozess um Schadenersatz in Frankfurt am Main verhandelt, wo Kachelmann im März 2010 frisch aus dem Flugzeug kommend am Flughafen verhaftet worden war.
Die Anwälte beider Seiten geben sich vor Prozessbeginn schmallippig. Kachelmanns Frankfurter Rechtsberaterin Ann Marie Welker will sich vor dem Verfahren gar nicht äußern. Claudia D.s Anwalt Manfred Zipper aus dem badischen Schwetzingen sagt zurückhaltend, der Prozess werde schwierig werden. Für Claudia D. sei das persönliche Aufeinandertreffen mit Kachelmann eine „extreme Belastung“.
Zipper hebt die Bedeutung des Prozesses auf eine generelle Ebene. Für ihn geht es um ein Zeichen an alle Opfer von Gewalttaten. „Ich meine, dass man denjenigen, der redlich eine Strafanzeige stellt, nicht zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilen darf“, sagt Zipper der dapd.Möglicherweise werden Kachelmann und Claudia D. ihre Aussagen am Mittwoch hinter verschlossenen Türen machen, sagt Gerichtssprecher Arne Hasse. Zu Beginn der Verhandlung werde die Kammer über einen Ausschluss der Öffentlichkeit entscheiden. Mit einem Urteil am Mittwoch sei nicht zu rechnen.

Kachelmann kündigt schon weitere Schritte an

Schon jetzt ist klar, dass mit dem Prozess in Frankfurt nicht das letzte Wort gesprochen sein wird. Auch der Kölner Medienrechtler Ralf Höcker streitet weiter in Kachelmanns Auftrag. Nach der Veröffentlichung seines Buches „Recht und Gerechtigkeit“, in dem Kachelmann mit Polizei, Justiz und auch mit Claudia D. abrechnet, kündigt Höcker im Gespräch mit der dapd an: „Wir werden dafür kämpfen, dass Herr Kachelmann sie nicht nur ‚Falschbeschuldigerin‘, sondern auch ‚Kriminelle‘ nennen darf.“
Ein Gang durch die Instanzen könnte also bevorstehen. Erst jüngst hatte Kachelmann erwirkt, dass er Claudia D. beim vollen Namen nennen und sie auch eine „Falschbeschuldigerin“ nennen darf. Für Kachelmann gehe es nicht nur ums Prinzip, sondern auch darum, anerkannt zu bekommen, dass er zu Unrecht vor Gericht gelandet sei. „Eine intentionale Falschbeschuldigung ist kriminell“, sagt Medienanwalt Höcker. Mal wieder steht Aussage gegen Aussage.
(Az. 2-18 O 189/12)

http://www.welt.de/newsticker/news3/article110354893/Joerg-Kachelmann-laedt-zur-naechsten-Prozess-Runde.html

Ein Heben auf die generelle Ebene hilft nicht, wenn es um eine konkrete spezielle geht. Eine „redliche“ Anzeige wird ja nicht in Frage gestellt…

Àpropos ›Schlammschlacht‹ und ›Aussage gegen Aussage‹: hätte das Landgericht Mannheim auch nur kommuniziert, daß die belastende Aussage unglaubhaft war, wäre nachverurteilenden Journalisten und Feministinnen der Stoff ausgegangen.
Update (30.10.2012)
Nun gibt es auch eine offizielle Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim zu den drei Entscheidungen vom 26.10.2012 – leider ohne Mitteilung zu den jeweils tragenden Gründen der 3. Zivilkammer. Es wird jedenfalls klargestellt, daß es sich bei dem dritten Urteil nicht um eine Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine bereits ergangene einstwweilige Verfügung handelt, sondern um die Bescheidung eines Antrags auf einstweilige Verfügung nach mündlicher Verhandlung. Schön, daß wenigstens insoweit Klarheit herrscht.

Einstweilige Verfügungen gegen Random House und Jörg Kachelmann aufgehoben

Datum:  30.10.2012

Kurzbeschreibung:

Einstweilige Verfügungen
gegen Random House und Jörg Kachelmann aufgehoben

Urteile der Zivilkammer 3 vom 25.10.2012
in den Verfahren Claudia D ./. Random House (3 O 98/12) und
Claudia D. ./. Jörg Kachelmann (3 O 99/12 und 3 O 100/ 12)

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim hat die mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az.: 3 O 98/12; Claudia D. ./. Random House) und die mit Beschluss vom 11.10.2012 (Az.: 3 O 99/12; Claudia D. ./. Jörg Kachelmann) jeweils erlassene einstweilige Verfügung nach der mündlichen Verhandlung vom 25.10.2012 mit am Ende des Sitzungstages ergangenen Urteilen aufgehoben, die beiden entsprechenden Anträge der Klägerin abgelehnt und der Klägerin jeweils die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Mit ihren Anträgen hatte die Klägerin die Untersagung ihrer vollen Namensnennung in dem Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ (3 O 98/12) bzw. in der Öffentlichkeit (3 O 99/12) begehrt.

In einem weiteren am 25.10.2012 verhandelten Rechtsstreit (Az. 3 O 100/12; Claudia D. ./. Jörg Kachelmann) hat die Kammer mit Urteil vom selben Tag dem Beklagten verboten, die Klägerin in der Öffentlichkeit als „Kriminelle“ zu bezeichnen. Den weitergehenden Antrag der Klägerin, dem Beklagten auch die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ in der Öffentlichkeit zu untersagen, hat die Kammer abgelehnt. Die Kammer hat in diesem Fall nicht auf Widerspruch entschieden, sondern – im Gegensatz zu den beiden o.g. Verfahren – auf den Antrag der Klägerin eine mündliche Verhandlung anberaumt. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Kammer gegeneinander aufgehoben.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Gründe sind grds. innerhalb von drei Wochen zu fertigen und zur Geschäftsstelle zu bringen. Die Berufungsfrist von einem Monat läuft erst ab Zustellung der vollständigen schriftlichen Urteilsgründe.

Dr. Joachim Bock
Pressereferent und VRLG

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1279945/index.html?ROOT=1160629

Werbung

»Das Private ist politisch«: Anne Sinclair und der bevormundende Feminismus

Wenn Feminismus zu Intoleranz, Verunsicherung und Haß führt, dann wird Antifeminismus zur Pflicht. Insbesondere für Frauen. Denn dem feministischen Mainstream in Gesellschaft und Medien genügt es nicht etwa, lediglich das männliche Geschlecht zu verteufeln. Dasselbe Schicksal widerfährt auch Frauen, die sich dem Sittenkodex der aktuellen Heilslehre nicht beugen. Das ›selbstbestimmte Luder‹ hat es gerade noch so eben geschafft, die Kurve zu kriegen und den beiden Schubladen zu entgehen, in die Frauen ansonsten einsortiert und vereinnahmt werden: das ›Weibchen‹ und das ›Opfer‹.

Diese beiden Typen benötigt der Feminismus wie der Fisch das Wasser. Denn nur sie belegen, daß der Emanzipationsprozeß noch nicht beendet ist. Die Etikettierung als ›Weibchen‹ oder ›Opfer‹ gelingt durch die Politisierung des Privaten – was wiederum bedeutet, daß die Intimsphäre gnadenlos mißachtet und instrumentalisiert wird. Da gehen Schlüsselloch-Boulevard und Ideologinnen Hand in Hand.

Familienministerin Kristina Schröder wurde zum Weibchen, weil sie bei der Eheschließung den Namen ihres Mannes annahm. Freiwillig von Köhler (immerhin, ein präsidiabler Name) zu Schröder (achgott, nur ein Kanzler) abzusteigen, ist für das Schlachtroß der Emanzipation, Alice Schwarzer, ein nachhaltig verwirrender Akt:

08.11.2010

Offener Brief an Kristina Schröder

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie sind jetzt seit fast einem Jahr im Amt. Seither warte nicht nur ich auf Taten und Zeichen von Ihnen, die die Lage der Familien verbessern und die Gleichberechtigung der Frauen weiter bringen könnten. Zeichen, wie wir sie von Ihrer couragierten Vorgängerin gewohnt waren. Wir warteten bisher allerdings vergebens. Die einzig aufregende Nachricht aus Ihrem Amt war Ihr Namenswechsel von Köhler auf Schröder – was mich persönlich, ehrlich gesagt, bis heute verwirrt.

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?cHash=69bb339dd9&tx_t3blog_pi1[blogList][day]=08&tx_t3blog_pi1[blogList][month]=11&tx_t3blog_pi1[blogList][showUid]=54&tx_t3blog_pi1[blogList][year]=2010

Tina Hildebrandt lästert in der ZEIT über die Verlobung von Marina Weisband:

Über Verlobungen

Die Piratin Marina Weisband gab kürzlich via Twitter ihre Verlobung bekannt. Ganz schön bürgerlich und überhaupt nicht freibeutermäßig, findet Tina Hildebrandt.

[…]

Die nächste Nachricht erreichte die Öffentlichkeit standesgemäß via Twitter: He did it. He ist der Freund der Piratin. It ist der Heiratsantrag, den er seiner Liebsten machte, wobei er offenbar einen Verlobungsring überbrachte, der nun im Netz zu sehen ist. […] Wen interessiert’s? Funktioniert LiquidFeedback auch zu zweit? Vor allem aber: Warum überhaupt verloben? Ursprünglich verlobte man sich, um ohne Ärger Händchen halten zu dürfen. Erst 1998 wurde das Kranzgeld abgeschafft, eine Entschädigung, die fällig wurde, wenn es zu vorehelichem Sex gekommen war, auf den aber weder Glücksgefühle noch Heirat, sondern eine schnöde Entlobung folgte. Ferner galt die Verlobung in Pre-post-Gender-Zeiten als erster Erfolg bei dem Versuch, notorisch bindungsängstliche Exemplare vom Typ Mann anzuleinen. Übersetzt bedeutet Verlobung schließlich drittens: Wir hätten gerne einen Toaster, ein Kaffeeservice, eine Bodenvase. Alles drei recht bürgerliche Wünsche, die man von Freibeutern nicht unbedingt erwartet.

http://www.zeit.de/2012/19/Gesellschaftskritik-Verlobungen

»Wen interessiert’s?« Eine lustige Frage. Tina Hildebrandt interessierts. Und die meint, daß die Öffentlichkeit interessieren müßte, welche Assoziationen sich bei ihr, Tina Hildebrandt, angesichts einer Verlobung so einstellen. Was sie indes unter dem Deckmantel unstandesgemäßer ›Bürgerlichkeit‹ anprangert, ist in Wahrheit ein Rückfall in die Weibchenrolle. Schließlich hat frau sich nicht zu freuen, wenn ein Mann ihr einen Heiratsantrag macht. Sehr deutlich schimmert Hildebrandts Einstellung bei diesen vernichtenden Sätzen durch:

Seither jedenfalls hört man von Weisband mehr denn je. Über ihre blonde Perücke: Trage ich aus Spaß an der Verwandlung. Über die Piraten als Koalitionspartner: Nervtötend. Über Talkshows: Da geht es darum, dicke Eier zu haben.

Womöglich in Ermangelung ebensolcher brach Weisband kurz vor einer Sendung der Talkfrau Maybrit Illner im Studio zusammen, ein Phänomen, das bislang vor allem aus der Fauna bekannt ist: Opossums, aber auch Spinnen und andere Tiere stellen sich tot, wenn ein Steppen-Burn-out oder ein anderer Feind naht.

http://www.zeit.de/2012/19/Gesellschaftskritik-Verlobungen

So schnell rattern die üblen Assoziationen: keine Eier, Kreislaufschwäche, Weibchen, Tierreich, Totstellreflex. Die unemanzipierte Verlobung ist nur das letzte Glied in der Beweiskette: Du bist ein tranfunzeliges Weibchen, das folgerichtig die Politikkarriere aufgibt. Was ist dagegen denn schon ein Diplom in Psychologie?

Nun könnte man sagen: selber Schuld. Wer sein Privatleben in die Öffentlichkeit trägt, muß damit rechnen, daß es von ideologischen Scharfmacherinnen auseinandergenommen wird. Aber selbstgerechte Feministinnen mischen sich auch dann ein, wenn lediglich eine fiktive Ich-Figur in einem autobiographisch gefärbten Roman von der Last mit der genderpolitisch unkorrekten Lust erzählt. Alice Schwarzer in einem ihrer berüchtigten Offenen Briefe, dieses Mal an Charlotte Roche:

15.08.2011

Hallo Charlotte,

ich bin’s, dein Über-Ich. Du weißt schon, diese feministische Rachegöttin, die Seite an Seite mit deiner Mutter durch dein Buch geistert. Die deiner Protagonistin Elizabeth immer über die Schulter guckt, wenn die gerade mal Spaß haben will – die Eichel ihres Mannes mit der Zunge putzt, auf dem Familiensofa Pornos guckt oder es mit ihm und einer Brasilianerin zu dritt im Edelbordell treibt. Dein Mann ist ja Katholik und erst das „Sündigen“ wider Gottes Gebote macht ihn so richtig an. Und du bist zwar Atheistin, aber Feministin – und erst das „Sündigen“ wider den Feminismus gibt dir anscheinend den letzten Kick. Insofern habe ich eigentlich eine echt sexy Rolle in deinem Buch. Auch wenn ich sie mir mit dem Papst teilen muss.

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1[blogList][year]=2011&tx_t3blog_pi1[blogList][month]=08&tx_t3blog_pi1[blogList][day]=15&tx_t3blog_pi1[blogList][showUid]=79

Denn das Private ist ja politisch, da wird den Frauen folgerichtig vorgeschrieben, welche Lust sie haben dürfen und welche nicht. SM, Porno und Prostitution sind ein no-go, der Wunsch nach gespielter Vergewaltigung oder hartem Genommen-Werden genauso igitt wie ein Bedienen des Mannes. Erlaubt ist Kuschelsex mit Ansage, und das Verlangen nach mehr als nur einem Bettgenossen dürfte bereits diskussionswürdig sein.

Wenn sich eine junge Frau daraufhin erdreistet, die Verwirrungen zu schildern, die der aktuelle feministische Sexualmoralkodex auslöst, dann wird die eigene Über-Ich-Rolle ins Lächerliche gezogen und der aufmüpfigen Feminismusgeschädigten Schläge unterhalb der Gürtellinie versetzt:

Vielleicht passt es so besser zu deinem neuen Leben als Seine Frau. Eine Frau, die über ihren Mann schreibt: „Er hat mir gnadenlos alles über seine Sexualität gesagt.“ Und die wenige Zeilen später sinniert: „Jetzt bin ich bald dran, ihn mit meiner wahren Sexualität zu konfrontieren.“ In der Tat, das wäre keine schlechte Idee nach all den Jahren.

[…]

Du aber hast inzwischen dein eigenes Geld. Doch – hast du auch eine eigene Existenz? Bist du mit deinem Mann freiwillig zusammen weil du es so willst – oder bist du es, weil du emotional von ihm abhängig bist und bei ihm bleiben musst?

[…]

In denen [in deutschen Feuilletons] wirst du interessanterweise von den meisten Frauen beschwärmt, von den meisten Männern aber verrissen. Sie scheinen dich nicht zurückzulieben, die Männer.

Okay, damit sollte eine starke Frau leben können. Eines allerdings wäre fatal: Wenn deine Leserinnen deine verruchte Heimatschnulze über Sex & Liebe für ein Rezept halten würden. Denn du hast nicht die Lösung, du hast das Problem.

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1[blogList][year]=2011&tx_t3blog_pi1[blogList][month]=08&tx_t3blog_pi1[blogList][day]=15&tx_t3blog_pi1[blogList][showUid]=79

Schwups, schon ist Charlotte Roche ein Weibchen »mit Oma-Beziehungsmodell«, Opfer einer emotionalen Abhängigkeit vom Mann und bestenfalls »eine Feministin auf dem Trip«, die der Entgiftung durch die Suchttherapeutin A. S. bedarf.  Schwarzer hat die verkleisternde Süße der ›sogenannten Liebe‹ schon immer als die Hauptfeindin klarer Geschlechterverhältnisse betrachtet.

Über Schwarzers brachiale Opferrekrutierung in Sachen Prostitution gegen die klar und eindeutig geäußerten Wünsche der Sex-Arbeiterinnen selbst habe ich mich bereits geäußert:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/15/zur-hebung-des-talkshow-niveaus-der-or-sender-keine-einladung-mehr-an-alice-schwarzer/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/01/alice-schwarzers-anti-prostitutions-kreuzzug-moralin-das-frauen-schadet/

Aber gegen die Unfehlbarkeit der fundamental-feministischen Doktrin kommen selbst vernünftige Feministinnen wie Elisabeth Badinter nicht an:

20.11.2011 01:15 Uhr

„Ich werde ständig von Feministinnen attackiert“

Interview: Verena Mayer

[…]

Alice Schwarzer sieht die Frauen gern als Opfer. Nervt Sie das?

Und wie. Ich kenne Alice sehr gut, wir hatten eine ziemlich rüde Diskussion über Prostitution. Für mich ist das eine philosophische Frage des eigenen Selbst. Wenn eine Frau in einer Nacht so viel verdienen will wie andere in einem Monat, dann soll sie das tun. Bekämpfen soll man die Zuhälter, die Netzwerke dahinter. Aber die Frau hat ihren freien Willen. Da ist Alice ganz und gar dagegen. So wie ich dagegen bin, Frauen immer nur als Opfer zu sehen.

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/sonntagsinterview-ich-werde-staendig-von-feministinnen-attackiert-/5863722.html

Wie ein Brennspiegel hat Anne Sinclair, erfolgreiche Journalistin, TV-Ikone, Buchautorin, Sozialistin, Erbin, Mutter und Großmutter, in zweiter Ehe seit zwanzig Jahren mit Dominique Strauss-Kahn verheiratet, diese Zuschreibungsprozesse gebündelt und auf sich gelenkt. Alles ohne ihr Zutun. Sie, die ihr Privatleben trotz der Öffentlichkeit ihrer beruflichen Existenz immer diskret behandelt hat, mußte erdulden, was einer weniger starken Persönlichkeit den Rest gegeben hätte: Klatsch, Tratsch, Indiskretionen, Verhöhnung, Beleidigungen, Anfeindungen, vorgeblich gutgemeinte Ratschläge zur Beziehungsgestaltung – und immer wieder die Klischees von ›Opfer‹ und ›Weibchen‹, schlimmstenfalls das der ›Komplizin‹ des Mannes, für den keine Unschuldsvermutung galt. Vor allen Dingen in Deutschland.

In Frankreich hielt wiederum Elisabeth Badinter die Fahne des Rechtsstaats hoch, gegen alle erschöpfenden Anfeindungen aus den eigenen Reihen:

Madame Badinter, nach der Sexaffäre um Dominique Strauss-Kahn hieß es, im Macholand Frankreich sei eine Schweigemauer gefallen. Ist es für die Frauen jetzt besser?

Es ist nicht so, dass in Frankreich ständig Frauen geschunden und bedrängt werden. Das ist ein Teil der Realität wie überall anders auch, und es ist richtig, das anzuprangern. Aber die Gleichsetzung „Frau gleich Opfer“ funktioniert nicht. Man sagt nicht automatisch die Wahrheit, weil man eine Frau ist. Genauso wenig, wie man als Frau automatisch lügt. Es ist die Aufgabe der Justiz, das im Einzelfall zu klären.

Strauss-Kahn ist nach seiner Freilassung in New York wieder in den Schlagzeilen. Er soll als IWF-Chef Partys mit Prostituierten besucht haben, die von Unternehmen bezahlt wurden.
Ich bin sehr gut befreundet mit Anne Sinclair, seiner Frau. Mein Mund war von Anfang an versiegelt, außer einmal, als ich den Feministinnen etwas entgegensetzen wollte.

Sie warfen den Feministinnen vor, den Fall zu instrumentalisieren. Viele fanden das seltsam.
Die Stunde der Stille ist gekommen. Ich will für keinen Eklat mehr sorgen.

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/sonntagsinterview-ich-werde-staendig-von-feministinnen-attackiert-/5863722.html

Man braucht eben Mut, für die Vernunft und gegen die Zuschreibung von Geschlechterrollen zu streiten. Letzteres ist nur opportun, wenn Mädchen an klassische Männerberufe herangeführt werden sollen, obwohl sie dazu keine Lust haben. Zu etwas befähigt zu sein heißt ja noch lange nicht, daß man dazu auch motiviert ist. Und die Frage ›Geld oder Leben‹ beantworten Frauen generell klüger als Männer: sie entscheiden sich mehrheitlich für das Leben, von dem sie dann auch mehr haben.

Jenseits der aktuellen Arbeitsmarktsbedürfnisse der Wirtschaft – Facharbeitermangel! – wird allerdings weiter munter zugeschrieben. Der Mann, das Tier. Die Frau, das Opfer. BRIGITTE sieht in Anne Sinclair das arme betrogene Hascherl:

Lug und Betrug

Anne Sinclair: Wie hält diese Frau das aus?

Anne Sinclair ist nicht zu beneiden: Sie ist die Frau von Dominique Strauss-Kahn, dem Mann, der in einem New Yorker Luxushotel ein Zimmermädchen sexuell missbraucht haben soll. Zumindest für mangelnde Treue gab es schon Vorzeichen – wir werfen einen Blick auf die Beziehung.

http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/anne-sinclair-1091900/

Schließlich sind Vergewaltigungsvorwürfe und sexuelle Untreue gleich schändlich, und frau läßt sich nun mal nicht demütigen: einen untreuen Gatten wirft sie stantepede hinaus. Sie ist nämlich kein selbstbestimmtes Individuum, das den Inhalt und die Tragweite einer Ehe ohne Vormund definieren könnte. Die etwas anderes von ihrem Mann will als sexuelle Treue, die auch sie nicht garantieren kann. Nein, die Deutungshoheit steht allein den Moralisten des Mainstreams zu.

Beim SPIEGEL weiß man nicht so recht, erwägt dieses und jenes und landet dann beim Hausmütterchen, der niedrigsten Stufe des Weibchens. Die Rolle der Beraterin, die auf Augenhöhe mit den Verteidigern konferiert, traut man Anne Sinclair wohl nicht zu.

Anne Sinclair

Die Frau an Strauss-Kahns Seite

Von Stefan Simons, Paris

[…]

Frankreichs Medien charakterisieren die frühere Journalistin daher mal als Heldin, mal als Opfer, ihr „leidendes Lächeln“ zierte die Titelseiten der People-Presse. Offen bleibt dabei, ob Sinclair, die dritte Ehefrau von Strauss-Kahn, die bewundernswerte Säulenheilige einer traditionellen Lebens- und Wertegemeinschaft ist oder eine düpierte und gedemütigte Ehefrau.

Immerhin: DSK war kaum verhaftet, da flog Sinclair nach New York; während er noch in der Haftzelle schmorte, bemühte sich die gut vernetzte Frau um Anwälte und eine Apartment. Ganz selbstverständlich, dass die Tochter und Millionenerbin eines der wichtigsten Pariser Kunsthändler der Nachkriegszeit – mit ihrem Privatvermögen die Rechnungen für ihren Mann bezahlt: sechs Millionen Dollar Kaution, 50.000 Monatsmiete für ein mondänes Townhouse, 200.000 Dollar für die Sicherheitsfirma, die DSK bewacht und satte Honorare für die besten US-Anwälte, die für Geld zu haben sind.

Und jetzt gibt Sinclair das Hausmütterchen: Sie kümmert sich um das leibliche Wohl ihres Gatten, kauft Handtücher, schafft Möbel aus der Washingtoner Residenz nach New York und renoviert das neue Heim.

http://www.spiegel.de/panorama/leute/anne-sinclair-die-frau-an-strauss-kahns-seite-a-767048.html

Die stramm feministische taz, für die DSK selbstredend ein Monstrum war und auch nach der Einstellung zweier Verfahren eins bleibt, wundert sich noch am 20.1.2012, dem Tag, als Anne Sinclair die Leitung der französischen Ausgabe der Internet-Zeitung ›Huffington Post‹ übernahm, über die Loyalität der Ehefrau: wie kann sie bloß!

Auf die Frage nach ihrer verblüffenden Loyalität antwortet sie: „Eine bedingungslose Unterstützung gibt es nicht. Man steht zu jemandem, weil man das beschlossen hat. Niemand weiß, was in der Intimsphäre eines Paares vor sich geht, und niemand hat das Recht, über meine Beziehung zu urteilen.“ Seitensprung hin oder her, für sie zählt nur, dass keine Gewalt im Spiel gewesen sei. Von feministischen Kritikerinnen lässt sie sich keine Lehren erteilen: „Ich habe immer für den Schwangerschaftsabbruch, die Gleichheit im Beruf, die Respektierung der Würde der Frauen und ihren Platz im öffentlichen Leben gekämpft. Das ist Feminismus, nicht aber, sich in das Privatleben anderer Frauen einzumischen und an ihrer Stelle zu sagen, was moralisch sei oder nicht.“ Auf die provokative Frage, ob sie noch in ihren Mann verliebt sei, kontert sie darum empört, das gehe schlicht niemanden etwas an. Auch für die Journalistin hat die Transparenz Grenzen. RUDOLF BALMER

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a2&dig=2012%2F01%2F20%2Fa0045&cHash=ef54f117de

Der Klatschbase Dagmar von Taube von der WELT am SONNTAG begegnet sie am 11.3.2012 ebenso souverän – und hätte sie geahnt, daß sie bereits in der Überschrift auf ›Strauss-Kahns Ehefrau‹ reduziert werden würde, hätte sie allen Anlaß für einen ihrer Wutanfälle gehabt:

Strauss-Kahns Ehefrau

Autor: Dagmar von Taube

11.03.2012

„Wehe, wenn ich wütend werde!“

Wie lebt man eigentlich mit so einem Mann? Ein Gespräch mit Anne Sinclair, der Ehefrau Dominique Strauss-Kahns, über Medien und die Grenzen des Privaten.

[…]

Welt am Sonntag: Schon klar. Aber ist es nicht auch ein bisschen ein Befreiungsakt, wenn Sie nun plötzlich mit einem Spitzenjob aus dem Schatten treten? Diese Nachricht lenkt mal angenehm von dem Debakel ab, das Ihr Mann mit dem Familiennamen veranstaltet hat. Wir erinnern uns: Vor einem Jahr noch war Dominique Strauss-Kahn Währungsfondspräsident. Dann wird er von einem New Yorker Stubenmädchen der sexuellen Gewalt beschuldigt. Verhaftung aus dem Flugzeug. Jetzt die Ermittlungen in Lille um eine vermeintliche Beteiligung an einer Prostitutionsaffäre. Das muss doch ein Albtraum für Sie sein.

Sinclair: Pardon, aber dazu möchte ich nichts sagen. Mein Privatleben ist tabu.

Welt am Sonntag: Ein frommer Wunsch. Wer sagte noch, das Private sei politisch? Uns beiden ist doch klar, dass das Privatleben seit dem Internet vielmehr zu einer Fiktion geworden ist und die Forderung danach genauso Steinzeit, wie ein Leben ohne Computer und Blogs.

Sinclair: Sie haben schon recht, im Ernstfall stehen wir heute alle ziemlich entblößt da. Das Internet hat viele Seiten, bietet Chancen und Risiken. Es scheint vielen Menschen zu gefallen, sich im Netz zu verbreiten. Mein Stil ist diese Form von Exhibitionismus nicht.

http://www.welt.de/vermischtes/article13914399/Wehe-wenn-ich-wuetend-werde.html

Dennoch bohrt Frau von Taube immer wieder nach und spult das Pflichtprogramm (die Wiederaufnahme der Karriere, die Vorstellung von Sinclairs neuem Buch über ihren Großvater, den Kunsthändler und Picasso-Freund Paul Rosenberg) eher lustlos ab. Selbst in ihre Frage zu Anne Sinclairs Vorstellung von Feminismus flicht sie noch eine abwertende Bemerkung zum Ehemann ein:

Welt am Sonntag: Interessant ist: Einerseits sympathisieren Sie mit dem Feminismus – Ihr Mann steht als Chauvie in Verruf. Was bedeutet Gleichberechtigung in einer Beziehung für Sie?

Sinclair: Ich lebe grundsätzlich nach der Devise: Ich mache, was ich will, wie ich es will und ohne, dass sich jemand einmischt. Nein, ich glaube an die Selbstbehauptung der Frau – nicht auf Kosten anderer natürlich. Sagen wir so, ich glaube an den Feminismus, aber nicht unbedingt an den Kampf zwischen Mann und Frau.

http://www.welt.de/vermischtes/article13914399/Wehe-wenn-ich-wuetend-werde.html

Wenn Feminismus grundsätzlich so verfaßt wäre, wie Sinclair ihn hier definiert, wäre gegen ihn nichts einzuwenden. Der Interviewerin gelingt es nicht, Anne Sinclair in die jammervolle Opferrolle zu zwingen. Also versucht sie es am Schluß andersherum. Nun fließen Krokodilstränen für den Zwangsrentner DSK – der allerdings seit Dezember 2011 im internationalen Rahmen wirtschaftswissenschaftliche Vorträge hält, in China, Cambridge, der Ukraine, in Marokko… Aber als Klatschreporterin weiß man sowas ja nicht.

Welt am Sonntag: Man weiß, dass Männer mit einer erzwungenen Ruhestandssituation schlechter zurechtkommen als Frauen. Haben Sie Sorge, dass Ihr Mann daran seelisch zerbricht? Oder was hat er jetzt vor?

Sinclair: Haha, netter Versuch. Nein, darüber mache ich mir keine Sorgen. Und zu seinen Plänen wird er sich selbst äußern.

Welt am Sonntag: Wie geht es ihm eigentlich?

Sinclair: Danke, es geht ihm sehr gut. Aber Sie, Sie sollten jetzt wirklich Ihr Tonbandgerät ausschalten und endlich shoppen gehen, wenn Sie schon mal in Paris sind.

http://www.welt.de/vermischtes/article13914399/Wehe-wenn-ich-wuetend-werde.html

Ein sehr guter Rat von Madame, und wir wollen hoffen, daß Frau von Taube wenigstens beim Schuheinkauf mehr Stilsicherheit beweist als bei diesem Interview oder die WELT am SONNTAG mit diesem Artikel, dem folgender Kasten mit weiterführenden Links beigefügt ist:

Gemeine Männer


John F. Kennedy

Arnold Schwarzenegger

Baschar al-Assad

Ja, da sind die richtigen gemeinen Typen versammelt, einer schlimmer als der andere. Und Kennedy war sogar katholisch… In diesem neuen ideologischem Licht betrachet hat seine Ermordung dann doch noch einen Sinn. Ist Baschar al Assad wirklich ein Fremdgeher? Neugierig klicke ich und finde das hier:

Asma al-Assad galt lange als Sinnbild eines modernen, weltoffenen Syrien. Auch ihren Mann hat ihre Schönheit aufgewertet: Jetzt, aber, als sich rausstellt, dass ihr Mann ein Diktator ist, der für Tausende Tote verantwortlich ist, da schweigt sie.

Hä? Durfte da eine frauenbewegte Volontärin ran, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Und warum muß die Schönheit seiner Frau nun Schuld tragen? Der Feminismus säbelt Männer und Frauen in gleicher Weise ab. Das haben Ideologien so an sich, daß sie nichts mit Humanität und Kultur gemein haben.

EMMA kolportiert, wen wunderts, genüßlich blanke Beleidigungen:

Am 23. August 2011 kam Richter Michael Obus dem Antrag von Staatsanwalt Vance nach, das Verfahren einzustellen. Vor dem Gebäude demonstrierten Frauen und Männer mit Schildern wie: „Nafissatou, wir glauben dir“ und „Shame on you, Cyrus Vance!“ Heather Cottin, Aktivistin für die Rechte von Immigranten, wetterte vor Journalisten über Strauss-Kahns Ehefrau Anne Sinclair, die in Nibelungentreue zu ihrem Mann gehalten und mit allen Mitteln seine Freilassung betrieben hatte: „Leider machen das viele Frauen, deren Männer Schweine sind. Idiotin!“

http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/affaere-dsk-in-den-usa/

Den Tiefpunkt im Umgang der deutschen Presse mit Anne Sinclair, die sich partout nicht im feministischen Sinn instrumentalisieren läßt, setzte überraschenderweise nicht einmal Alice Schwarzer. Ihr Kommentar vom 4.11.2011 war zwar erwartbar schadenfroh, hämisch und wie üblich inhaltlich falsch, wurde aber locker unterboten:

Und Anne Sinclair? Die als „Antigone“ bejubelte Ehefrau, die Hand in Hand mit ihrem der Vergewaltigung verdächtigten Ehemann zu den Vernehmungen zu schreiten pflegte. Jetzt ist auch sie weg. Zurzeit in ihrer Villa in Marrakesch, heißt es.

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1[blogList][showUid]=84&tx_t3blog_pi1[blogList][year]=2011&tx_t3blog_pi1[blogList][month]=11&tx_t3blog_pi1[blogList][day]=04&cHash=17ca4cab74

Da DSK niemals vernommen wurde – er machte von seinem Schweigerecht Gebrauch –, hat seine Frau ihn auch nie zu Vernehmungen begleitet, sondern zu Gerichtsterminen zur Haft- und Kautionsfrage und zur Verfahrenseinstellung. Anne Sinclair hat ihn auch nicht verlassen, Schwarzer hat lediglich diejenigen französischen Klatschblätter gelesen, die allesamt vom Paar Strauss-Kahn/Sinclair wegen Verbreitung von Gerüchten und Verletzung der Intimsphäre verklagt worden sind. Intimsphäre? Ist abgeschafft. Das Private ist schließlich politisch, wenn nicht gar symbolisch.

Nein, den Tiefpunkt lieferte Claus Lutterbeck im STERN 5/2012 ab, einem Organ, das sich schon mehrfach lustvoll-geifernd an DSK abgearbeitet hatte. Allerdings erfolglos; da muß dann eben die Frau als Komplizin bestraft werden, wenn der strafwürdige Lustmolch den Fängen der Justiz entkommt.

Madame der Woche

Lust am Bösen

DSK-Gattin Anne Sinclair übernimmt ein französisches Internet-Klatschblatt

STERN 5/2012, S. 30

So, da hat Madame Sinclair Lust am Bösen? Und die Huffington Post.fr. ist ein Klatschblatt? Beides ist pure Desinformation. Die Huff Post fr. ist eine kritische politische tagesaktuelle Zeitung mit einem unwesentlichen People-Anteil. Wer mag, werfe einen Blick hinein:

http://www.huffingtonpost.fr/

Auf das ›Böse‹ kommt Claus Lutterbeck durch ein Zitat von Roman Polanski, der seinen Erfolg bei Frauen damit zu erklären suchte, daß Frauen immer neugierig auf das Böse oder den Bösen seien.

Lutterbeck:

Vielleicht hilft sein Spruch dabei, eine Frau zu begreifen, die auch ihre Freundinnen kaum noch verstehen: Anne Sinclair, 63. Die Gattin von Dominique Strauss-Kahn steht unbeirrt zu ihrem Streuner, und je mehr Frauen auftauchen, denen er ungefragt an die Wäsche ging, umso treuer ist sie ihm. Warum?

Das weiß auch der Herr Lutterbeck nicht, weshalb er ja Polanski bemühen muß. Letzterer ist zwar wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen verurteilt worden und somit nicht vergleichbar mit einem ›Streuner‹ und mit jemandem, der wegen einer mehr als nur dubiosen Vergewaltigungsanzeige seine Existenz verlor, aber das ist ja Jacke wie Hose. Der Herr Lutterbeck ist jedenfalls ersichtlich verzweifelt, denn auch Anne Sinclair hilft ihm nicht auf die Sprünge, und er muß doch als Frankreich-Korrespondent des STERN seine Zeilen vollkriegen:

Lutterbeck über ein Elle-Interview mit Sinclair:

– Ob sie nicht das „duldende Opfer“ sei und damit eine „archaische Konzeption des Paares“ fördere? Sinclair pampig: Sie sei weder „Heilige noch Opfer, ich bin eine freie Frau“. Ob sie ihren Mann noch liebe? Da wurde Madame deutlich: „Das! geht! Sie! Nichts! An!“

Man muß nämlich auch wissen, daß der Herr Lutterbeck traumatisiert ist, weil er von den Stars derartig gedemütigt wurde, daß er davon träumt, daß sie ihn, auf Knien liegend, um ein Interview anwinseln.

Brückerhoff: Welche Interviews waren besonders unerfreulich?

Claus Lutterbeck: Mit der Schauspielerin Charlotte Gainsbourg. Es hat nur eine Minute gedauert. Ich stellte zwei harmlose Fragen auf die sie, kaum hörbar, nuschelte: „Das geht sie nichts an.“; Da bin ich aufgestanden und gegangen.

Brückerhoff: Hatten Sie schon einmal das Gefühl, Ihren Beruf nicht vollständig ausüben zu können?

Claus Lutterbeck: In Hollywood dauernd. Die Studios, vor allem aber die Agenten und Pressefritzen der Stars kontrollieren jedes Wort. Man ist, ob man will oder nicht, nur ein Handlanger der Filmvermarktung. Eigentlich hat das mit Journalismus wenig zu tun, was unsereins dort treibt. Ich habe immer davon geträumt, dass alle Medien auf der ganzen Welt sich mal ein Jahr lang weigern, über den Hollywood-Zirkus zu berichten. Und wenn die Stars nach drei Monaten auf dem Boden gekrochen kämen und bettelten „Ach bitte, frag mich, was Du willst!“ würden wir Journalisten sagen: „Sorry, kein Bedarf. Ihr seid zu langweilig.“ – Ach wär‘ das schön.

http://www.neuegegenwart.de/koepfe/claus_lutterbeck.htm

Ja, endlich einmal Macht ausüben! Ein Mal zurückschlagen! Das tut Lutterbeck, indem er unterhalb der Gürtellinie agiert (und er macht das umso gehässiger, als er eine wesentlich erfolgreichere Kollegin bashen kann):

Mal sehen, ob es in der französischen Ausgabe auch so locker zugeht wie in der britischen, wo Themen wie Pippas Hintern oder „die Frau mit zwei Vaginen“ große Renner sind. Und eine Studie, die besagt, dass Frauen oft einen Orgasmus vortäuschen, um ihren Mann am Fremdgehen zu hindern.

Ob das hilft? Vielleicht werden wir es demnächst in „Le HuffPost“ lesen, in der Rubrik: „Das! Geht! Sie! Absolument! Nichts! An!“

Daß die studierte Anne Sinclair für einen intelligenten politischen Journalismus steht, ist diesem komplexbeladenen Mann natürlich nicht ein- oder aufgefallen. Denn er selber steht für kompetenzlosen Null-Journalismus. Und gibt es auch noch zu:

Brückerhoff: Wie wurden Sie Korrespondent? Haben Sie sich schon immer für das journalistische Fach interessiert?

Claus Lutterbeck: Immer. Mit acht Jahren habe ich den ersten Aufsatz für die Pfadfinderzeitung geschrieben, ich war bei jeder Schul-und Studentenzeitung dabei – aber ich habe nie eine Ausbildung oder ein Volontariat gemacht. Ich hatte das seltene Glück, gleich zu Beginn einen exzellenten Journalisten als Chef zu haben (Gerd Gründler beim „Vorwärts“), der meine Stärken und Schwächen erkannt und mich sehr gefördert hat. Man braucht so jemand am Anfang seiner Karriere, leider nehmen sich nur wenige Chefs die Zeit dafür. — Korrespondent wurde ich eher zufällig – ich wollte nach acht Jahren Innenpolitik mal was Neues machen.

Brückerhoff: Waren Sie gut in der Schule? Würden Sie sagen, dass das für Ihren heutigen Beruf eine Rolle gespielt hat?

Claus Lutterbeck: Ich war faul und mittelmäßig. Für meinen Beruf habe ich dort aber gelernt, wie man erfolgreich vortäuscht, von allem ein bisschen Ahnung zu haben.

http://www.neuegegenwart.de/koepfe/claus_lutterbeck.htm

Vielleicht müssen solche Köpfe einfach nur mal ordentlich durchgelüftet werden. Vielleicht hilft ja die Schadensersatzklage auf eine Million Dollar wegen Verleumdung, die DSK jetzt gegen das Zimmermädchen eingereicht hat, das noch heute vom Hotel bezahlt wird, obwohl es dort seit dem 14.5.2011 nicht mehr gearbeitet hat. Schweigen kostet eben…

Es muß ja nicht jeder so reflexhaft reagieren wie der Diallo-Anwalt, der außer der Rassismus- und Feminismus-Karte nichts in der Hand hat:

Diallos Anwalt Douglas Wigdor bezeichnete die Gegenklage als Beispiel für „Strauss-Kahns frauenfeindliche Haltung“. Wie bereits der Versuch des früheren IWF-Chefs, sich auf seine diplomatische Immunität zu berufen, werde auch dieses „verzweifelte Manöver“ nicht zum Erfolg führen, sagte der Anwalt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dominique-strauss-kahn-reicht-klage-gegen-zimmermaedchen-ein-a-833367.html

Anne Sinclair, die Kämpferin, wird ihm zeigen, was eine Harke ist. Denn natürlich hat sie, die alles finanziert, sich zum Angriff entschlossen. Genug ist genug. Und auf Staatsanwaltschaften, die selbst bei klaren Beweislagen gegen Falschbeschuldigerinnen nichts unternehmen, wie das in der westllichen Welt üblich ist, kann sie pfeifen.

Die Staatsanwaltschaft von Manhattan verfolgt ja nicht einmal die Straftaten der Nafissatou Diallo, die sie klar nachgewiesen hat: Steuerhinterziehung durch die Angabe, zwei Kinder zu unterhalten, obwohl sie nur eins hat. Sozialbetrug durch Verschweigen ihres 40.000,- Dollar-Einkommens, um eine billige Wohnung zu erhalten. Meineid vor der Grand Jury durch Lügen über ihr Verhalten nach der angeblichen Tat. Erschleichen von Asyl durch die Erfindung, ihr Mann sei als politisch Verfolgter im Gefängnis mißhandelt worden und dort verstorben. Tatsächlich war er an einer Krankheit zuhause gestorben. Auch dem Geldwäscheverdacht (60.000,- Dollar aus Drogengeschäften ihres Verlobten und seiner Komplizen wurden über ihr Konto gewaschen, sie selbst hob Beträge ab und übergab sie den Geschäftspartnern in bar, wobei sie von jeder Tranche profitierte) wurde nicht nachgegangen.

So etwas nennt man politisches Strafrecht. Denn Cyrus Vance will es sich mit der black community nicht gänzlich verscherzen, weil er wiedergewählt werden will. Anne Sinclair hat die Mittel, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Und sie ist stark. Wie Simone Signoret. Elle fait face.

http://www.lindependant.fr/2012/03/24/faire-face,126188.php

 

Update (17.5.2012):

Hier habe ich noch so einen fuchtelnden feministischen Zeigefinger gefunden: Tina Groll am 19.1.2011 gegenüber Kristina Schröder. Unglaublich.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-01/kommentar-schwangerschaft-schroeder/seite-2