Gewalt, Kitas, Psychotrauma, Falschbeschuldigung – Klartext von Hans-Ludwig Kröber

Doch, doch, es gibt auch Positives, obwohl die Welt im Allgemeinen es einem nicht erspart, sich in unnützlichen Kommentaren medien-, ideologie- und justizkritisch zu Wort melden zu müssen. Und das Positive erschöpft sich nicht einmal in guten Büchern, Natur, Liebe zwischen den Menschen, der Wiederwahl von Obama oder auch nur in einem schönen, ruhigen, genußvollen Moment wie dem hier:

Was mich richtig positiv stimmt, sind Menschen, die von ihrem Fach und darüberhinaus vom Leben etwas verstehen, sich gegen irrationale modische Zeitgeist-Konstrukte wenden und Klartext reden. Dazu gehört für mich der forensische Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

In einer medial hysterisierten Zeit, in der runde Tische gegen Schulhofraufereien gegründet und genderbewegt Kita-Erzieherinnen angeleitet werden, dem Machogehabe von vierjährigen Jungs zu Leibe zu rücken – all das bei objektiv sinkenden Zahlen an Gewaltkriminalität –, da ruft er in einem ZEIT-Essay in Erinnerung, daß Aggression und Gewalt bis hin zur Tötungshandlung zur menschlichen Natur gehören.

Töten ist menschlich

Wer mordet, ist nicht normal – glauben wir. Dabei liegt das Töten in unserer Natur. Wenn wir das akzeptieren, vermeiden wir Gewalt. Ein Essay

Down by the river I shot my baby. Dead, oh, shot her dead.

Neil Young

Jemanden getötet zu haben, kann in Verzweiflung stürzen, davon singt Neil Young. Jemandem unwiderruflich das Leben zu nehmen, davor muss auch dem Mörder schaudern. Auch für ihn führt kein Weg zurück. Youngs Lied gibt dem Täter eine Stimme und zeigt, dass er kein Herz aus Stein hat.

Können normale Menschen zum Mörder werden? Die meisten von uns sind zu derart extremen Zielsetzungen oder leidenschaftlichen Verwicklungen, in denen es um Liebe und Tod geht, nicht ohne Weiteres fähig. Werden wir sitzen gelassen, werden wir ohne Bedenken (wenn auch nicht ohne Klage) eben Singles oder Alleinerziehende. Selber zu töten interessiert uns nicht. Oder doch?

http://www.zeit.de/2012/42/Toeten-Mord-Psychologie-Kriminalistik/komplettansicht

Schon die Todesstrafenbefürworter, die sich vorstellen können, selbst Hand anzulegen, ist der zu Bestrafende nur übel genug, (Stichwort: ›Kinderschänder‹), sehnen sich laut Kröber nach einem Vorwand, um als Lynchmob tätig zu werden. Er reißt die große Perspektive auf: von den kranken Zeiten der Nazizeit und der Kriege, in denen Töten legitim wenn nicht gar ehrenvolles Heldentum war (und auch heute noch ist), und nur eine geringe Zahl der Akteure psychisch krank. Die Mörder sind nicht die anderen, sagt er – was im Grunde schon Goethe wußte. Wie überhaupt die gesamte Kultur, ob Märchen, Sage, Hochliteratur oder Entertainment, Gewalt thematisiert und verherrlicht.

Kröber:

Wir Deutschen sind heute aus tiefstem Herzen davon überzeugt: Du sollst nicht töten! Schon Kätzchen zu ertränken ist etwas Schlimmes. Das absichtliche Töten eines Menschen gilt erst recht als unmenschlich. Wir haben sehr hohe Hemmungen davor, und entsprechend selten kommt es vor. Der scheinbar naheliegende Umkehrschluss: Wer dennoch so etwas tut, ist nicht normal, muss verrückt sein oder schwer traumatisiert oder ein ideologisch verblendeter Fanatiker (Anarchist, Rassist, Islamist). Kaum einer kennt solche Täter persönlich, und so fällt es nicht sehr schwer, sich das Bild eines Täters nach Belieben zurechtzuschnitzen – bis die Polizei anrückt und mitteilt, der eigene Sohn werde wegen Totschlags gesucht.

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Er beklagt die verzerrte Wahrnehmung von Gewalt:

Gewaltanwendung wird von Rechtspolitikern derzeit zu einer unerklärlichen, neuartigen Bedrohung aufgeblasen, als lebten wir nicht im friedlichsten aller jemals existierenden Deutschländer.

[…]

Die allgegenwärtige Verdammung und Pathologisierung von Gewalt und Tötung kontrastiert eindrucksvoll mit dem erzieherischen und kulturellen Stellenwert von Gewalt.

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Zur medial seit einigen Jahren besonders herausgestellten Jugendgewalt hat er, der von der kulturell einzuhegenden natürlichen Aggressionsausstattung des Menschen ausgeht, einen vollkommen anderen Zugang als der populistische Mainstream in Gesellschaft und Politik:

Die typische Konstellation: Die Täter sind vier Jungs, ihnen gegenüber zwei von vorneherein unterlegene, stark alkoholisierte Opfer. Von den vier Tätern trägt einer echte Zerstörungswut in sich und psychische Probleme, gerade so einer ist oft der Anführer. Zwei sind eigentlich intakt, aber noch dabei, herauszufinden, wer sie eigentlich sein wollen, und der vierte Junge ist häufig mustergültig sozialisiert, aber auch interessiert, das »männliche Leben«, den Kampf zu erfahren. In der Schule haben die Lehrerinnen allen vieren erzählt: Gewalt ist überflüssig! Man kann – stattdessen – über alles reden. Das haben die Kindergärtnerinnen, und Mutti, auch schon gesagt. Doch die Jungs wissen längst: Frauengerede.

Gewalt konstituiert Macht, schon in der Schule. Der Gewalt kann ein Junge nicht immer ausweichen. Man kann nicht über alles reden, jedenfalls nicht nur. Um selbst eine gute Position im sozialen Spiel zu erreichen, um Stärke zu demonstrieren, muss man bereit sein zu kämpfen. Man muss lernen, zu widerstehen, sich durchzusetzen. Dies geht gemeinsam mit anderen meist besser als allein.

Bei Gewalt von jungen Männern geht es oft um Selbstbehauptung und zugleich um den Erwerb von Tugenden, die gelernt und geübt werden müssen: Mut, Tapferkeit, Loyalität zu anderen, eine gewisse Rücksichtslosigkeit (auch gegen sich selbst).

In der Hochkultur und in der Pädagogik aber werden die traditionellen Konzepte von Männlichkeit zu Sekundärtugenden degradiert: Mut, Tapferkeit, Stehvermögen, Wehrhaftigkeit, Stärke – was soll das? Wozu soll es gut sein? Die moderne »weiche« Pädagogik versucht den Kindern einzureden, dass Gewalt böse ist, dass man sie immer vermeiden muss. Dass man im Zweifel nicht zurückhauen, sondern bei Erwachsenen Hilfe suchen soll, die dann anstelle des Kindes alles regeln. Keine eigene Macht aufbauen (als jemand, der Respekt genießt oder einer Gruppe angehört, die Respekt genießt), sondern im Schlepptau von Starken (im schlimmsten Fall der Mutter) agieren – man begreift, dass dieses Konzept bei den Jungs im Kindergarten, im Schullandheim oder bei der Bundeswehr auf sehr wenig Begeisterung stößt.

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Das ist freilich ein Schlag ins Gesicht der verweiblichten Erziehungsinstanzen (alleinerziehende Mütter, Kita-Erzieherinnen und Lehrerinnen), daß da einer kommt, der von der menschlichen Psyche viel versteht und sie zur Abwechslung mal mit der Wahrheit konfrontiert: Aggression ist weder per se schlecht noch Gewalt ein zu therapierendes Übel. Es komme, so Kröber, vielmehr darauf an, Gewalt zu ächten und ihr entschlossen zu begegnen:

Das Wichtigste bei der Einhegung, Kanalisierung und Entschärfung von Gewalt ist ein sichtbares, eindeutiges und wirksames Auftreten der Repräsentanten staatlicher Gewalt. Ich meine damit Polizei und Strafjustiz. Mögliche Täter einzuschüchtern, indem der Öffentlichkeit die rasche Ergreifung und Bestrafung von Verbrechern nicht nur zugesichert, sondern garantiert wird, ist eine essenzielle Voraussetzung. Ein männlicher Umgang mit vor allem jugendlichen Tätern ist notwendig. Der Staat muss ihnen als Respektsperson entgegentreten. Und sie selbst dürfen nicht als schwach und belehrungsbedürftig behandelt werden, sondern als verantwortlich, stark und erfahren. Sie müssen spüren, dass man sie nicht zu Mädchen umerziehen möchte, sondern zu selbstdisziplinierten Männern.

Gerade Jungen aber müssen auch das Kämpfen lernen, den körperlichen Kampf, den geistigen Kampf, allein und in Mannschaften und – selbstverständlich – am Computer. Den eigenen Körper zu beherrschen ist ein lohnendes Ziel. In der Auseinandersetzung mit anderen die eigenen Gefühle zu beherrschen und Regeln einzuhalten ebenfalls. Die Regeln müssen von allen geteilt und getragen werden, Verstöße führen zu Auszeiten und Strafen. Trainierte Selbstdisziplin, auch und gerade wenn es wehtut und man wütend wird, ist ein Ausdruck der eigenen Stärke.

Junge Gewalttäter sind selten perspektivlos, aber ihre Lebensperspektive ist noch in Arbeit. Da kann man helfen, vielleicht auch dadurch, dass sich gestandene Männer als Vorbilder und Paten um solche Jungs kümmern. Nur wer nicht begreift, was Hanteltraining in diesem Alter bedeutet, wer keinen Sinn für die Lust hat, die Gewaltausübung bereiten kann, wer kein Gespür hat für die dahinterstehenden Selbstkonzepte von Jugendlichen und jungen Männern, der wird diese Täter als abnorm abstempeln. Er wird Gewalt tabuisieren, anstatt sie in »Power« zu verwandeln.

Also: Der Mörder ist in uns allen. Doch er wird erfolgreich domestiziert durch eine energische Pädagogik, machtvolle Vorbilder, einen entschiedenen Staat und eine Kultur, die Gewalt ablehnt und gesundes Durchsetzungsvermögen fördert. Dann wird die Zahl der Gewaltakte weiter zurückgehen. Natürlich nur, solange der Rechtsstaat stabil ist. Wollen wir hoffen, dass er es bleibt.

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Da legt er den Finger in die Wunde: denn die Generation vaterloser Söhne hat diese machtvollen Vorbilder nicht, die Gewaltausübung in selbstdisziplinierte Power verwandeln, die statt zerstörerischer Gewaltexzesse ein regelhaftes Kräftemessen generieren. Da müssen Paten her, um diese Lücke zu füllen. Box- und Kampfsport-Trainer, zupackende Typen, die nicht nur Respekt bekommen, sondern die verunsicherte pubertierende Jungen aus chancenlosen Schichten, die im weiblichen Universum Schule eh nur Störfaktoren sind, endlich auch einmal respektieren und anerkennen.

In einem Cicero-Interview über sein Buch: ›Mord. Geschichten aus der Wirklichkeit‹ – literarisch aufbereitete wahre Fälle, die à la Ferdinand von Schirach ohne Erklärungsgestus und moralische Distanzierungen auskommen – fegt er den ganzen ideologischen Qualm beiseite, der sich bleiern über die Frage von Kita-Ausbau und Betreuungsgeld gelegt hat. Berufstätigkeit der Frau als Akt der Emanzipation? Betreuungsgeld, das Frauen an den Herd fessele und zweijährigen Unterschichtkindern Bildungszugänge versperre? Wie irre muß eine Gesellschaft sein, die nicht einmal merkt, um was es eigentlich wirklich geht?

Im Anfang war der Mord

Interview mit Hans Ludwig Kröber 8. Oktober 2012

Wobei auch in Ihrem Buch verdächtig viele Mütter eine Rolle spielen…

Naja, in vier der neun Geschichten tauchen bedeutsame Mütter auf. Aber auch dort ereignet sich ein Zusammenspiel mit dem Eigenwillen des Täters und den lebensgeschichtlichen Zufällen. Gerade bei den dissozialen Straftätern spielen aus meiner Sicht abwesende Väter und ihr fehlendes Vorbild eine viel wichtigere Rolle. Was die Ausschaltung der Mütter anbetrifft, schickt sich Deutschland ja demnächst an, ein Massenexperiment durchzuführen, wenn die Kinder alle schon mit einem Jahr in die Kita müssen und dann von ehemaligen Hartz-4 Empfängern in die Mehrsprachigkeit eingeführt werden…

Sie sind ein Kita-Skeptiker?

Ehrlich gesagt, ich finde die ganze Diskussion entsetzlich. Die Idee ist doch knallhart darauf ausgerichtet, Frauen so schnell und pausenlos wie möglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine andere vernünftige Begründung. Dass man auf diese Weise einjährige Kinder aus bildungsfernen Schichten frühzeitig in den Bildungsprozess einbezieht – das halte ich wirklich für Schrott. Inzwischen belegen empirische Untersuchungen, dass die fitten Kinder die frühe Fremdbetreuung mit wechselnden Personen gut überstehen, während gerade die anfälligen, entwicklungsbehinderten Kinder dort gleich wieder vernachlässigt werden, weil sie den Erzieherinnen keinen Spaß machen und nichts zurückgeben. Und wenn man erklärt, man müsse türkischen Müttern ihre Kinder möglichst bald wegnehmen, ist das nicht schlichter Rassismus?

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121

Solche Worte der Vernunft reißen vernagelte Fenster nebst Fensterläden auf, sorgen für Frischluft, enttarnen Ideologien als das, was sie sind: als Bevormundung, Herabsetzung und objektiv allein der Wirtschaft dienlich, die per Niedriglohnsektor und Leiharbeit von der Vermehrung der Arbeitsuchenden profitiert und zugleich den Zwang zum doppelverdienenden Paar erst hervorruft. Kröber spricht auch, und wer traut sich das überhaupt noch, von den Schäden, die die Ökonomisierung aller Lebensbereiche verursacht:

Das besorgt Sie als Kriminalpsychiater?

Naja, für uns ist das insofern ein sehr reales Problem, als wir es relativ viel mit ehemaligen Heimkindern zu tun bekommen. Bei denen war es schon Zuhause chaotisch, meist alleinerziehende Mütter mit wechselnden Partnern, was schon schwierig genug ist, aber in Heimen geht das Kind dann unter in der Anonymität, es verliert seinen Namen und seine Individualität. Es kann sich eigentlich nur Respekt und Aufmerksamkeit verschaffen, in dem es sich durchschlägt und den dicken Larry macht. Oft genug endet das in Kriminalität. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den Kitas ganz anders ist. Wenn man sich mal anschaut, was da wirklich los ist, stellt man fest, wie überidealisiert das immer beschrieben wird. Kleinkinder benötigen nicht viele Beziehungen, sondern enge und gute.

http://www.cicero.de/salon/im-anfang-war-der-mord/52121?seite=2

Zu ähnlich klaren Worten der Vernunft findet er gegen Ideologen und Erfinder von Modekrankheiten in seinem eigenen Fachbereich.

Das einstmals seriöse Fach der Psychotraumatologie, das sich mit KZ-Überlebenden, Folteropfern und Kriegsteilnehmern befaßte, ist durch die ständige lukrative Ausweitung seiner Zuständigkeit, insbesondere durch feministischen Einfluß, in eine Beliebigkeit abgesunken, die wissenschaftlichen Standards nicht mehr genügt. Opferempathie geht vor: und so behaupten Trauma-Therapeuten, daß (jedenfalls beim Erleben von Sexualstraftaten) Wahrnehmung oder Wiedergabe der Tat gestört sein könnten, was Widersprüche und Erinnerungslücken in ›Opferaussagen‹ nicht nur erklärbar mache, sondern das behauptete traumatische Ereignis geradezu belege. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen Zirkelschluß, sondern um einen Verstoß gegen die klassischen Erkenntnisse der Psychotraumatologie: bei den durch unzählige Triggern auslösbaren gefürchteten Flashbacks wird gerade die tief eingebrannte scharfe Erinnerung an das auslösende Ereignis reproduziert, in der Regel mit allen ursprünglich begleitenden Emotionen.

Im Kachelmann-Verfahren hat Hans-Ludwig Kröber den Versuch des von der Staatsanwaltschaft ›angestifteten‹ Therapeuten der  Nebenklägerin, die aussagepsychologisch bereits als nicht erlebnisbasiert verworfene Aussage seiner Klientin zu retten, in der ihm eigenen Mischung aus Brillanz und Klartext, für jeden verständlich, pulverisiert. Kein Wunder, daß der auf Seiten der Staatsanwaltschaft agierende FOCUS sein Gutachten als ›Versuchte Hinrichtung‹ des Kollegen bezeichnete:

http://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-versuchte-hinrichtung_aid_553526.html

Womit er freilich noch untertrieb. Tatsächlich war es eine intellektuell überzeugende vollendete Hinrichtung – und es ist zu hoffen, daß die unfundierten Angriffe der Psychotraumatologie auf die Aussagepsychologie damit ihr Ende gefunden haben.

Der BGH hat sich jedenfalls in einer Entscheidung vom 27. Oktober 2010 (5 StR 319/10), in der er die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Landgerichts Berlin wegen besonders schwerer Vergewaltigung verwarf, eindeutig positioniert.

Die belastende Aussage der Zeugin war von Lügen im Randbereich, allergrößten Unwahrscheinlichkeiten, erheblichen Erinnerungslücken, inkonstanten Angaben und einem Falschbelastungsmotiv (sie mußte ihrem Freund erklären, warum sie ihm auf mehrfaches Klingeln an ihrer Wohnung nicht geöffnet hatte) geprägt. Der hatte sie zudem gedrängt, ihre Horrorstory auch der Polizei zu übermitteln. Zudem hatte der Angeklagte, den sie explizit in seinen Avancen ermutigt hatte, ihr zuvor eine Waschmaschine und ein Handy gekauft. Diesen Aufwand hatte er zurückgefordert, als er während des Aufenthalts in der Wohnung der Frau herausbekam, daß sie einen Freund hatte. Trotz zeitnaher Untersuchung des angeblichen ›Tatorts‹ gab es nicht die geringsten Spuren, die ihre Angaben stützen konnten.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin, den Freispruch wegen unzulänglicher Erörterung einer gravierenden Vorstrafe des Angeklagten zu kippen, schlug fehl – insofern hätten im Fall Kachelmann auch negative Äußerungen enttäuschter Geliebten nichts gebracht –:

a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).

Das gilt entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich der Persönlichkeit und des Werdegangs des Angeklagten, einschließlich seiner Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst den hierzu festgestellten Begleitumständen. Der Senat entnimmt den wertenden Betrachtungen des Landgerichts UA S. 16 f., 28, in die es den Angaben der Nebenklägerin widersprechende objektive Beweisanzeichen ersichtlich einbezogen hat, dass auf die Angaben der Nebenklägerin eine Verurteilung des Angeklagten schlechterdings nicht gestützt werden könne. Bei einem schon hierdurch unaufklärbaren Tatgeschehen hätten die von der Revision vermissten Darlegungen keine maßgebliche Stärkung von Belastungsindizien begründen können. Daher liegt keine sachlichrechtlich relevante Erörterungslücke zugunsten des Angeklagten vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Übersetzt: da mag es sich auch um einen verurteilten Mörder handeln: wenn die belastende Aussage unzulänglich ist, kommt es darauf nicht an.

Entscheidend ist allerdings eine andere Passage. Denn die Staatsanwaltschaft versuchte, die desaströse Aussage der Belastungszeugin durch eine psychotraumatische Belastungsstörung zu erklären. Hierzu führte der 5. Strafsenat aus:

b) Auch im Übrigen hält die Beweiswürdigung des Landgerichts den sachlichrechtlichen Anforderungen stand (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).

aa) Soweit dem Revisionsvortrag zu entnehmen ist, die posttraumatische Belastungsstörung der Nebenklägerin sei insofern lückenhaft erörtert worden, als diese nicht als Ursache für die Qualitätsmängel der Aussage der Nebenklägerin herangezogen worden sei, wird keine relevante Lücke dargelegt. Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben. Das Landgericht hat zudem wesentliche Mängel schon in den Widersprüchlichkeiten der Aussagen unmittelbar nach der Tat, die nach dem Revisionsvortrag von der Traumatisierung unbeeinflusst geblieben wären, festgestellt und auf mit keinem Trauma in Zusammenhang stehende bewusst unwahr geschilderte Umstände abgestellt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1f413249aea8854fc1171a1148d102&nr=53962&pos=0&anz=1

Mit diesem Urteil, das nach Hans-Ludwig Kröbers Gutachten im Kachelmann-Verfahren ergangen ist, hat der BGH die Thesen der Psychotraumatologie, wonach defizitäre Aussagen auf die spezifische Wahrnehmung und Verarbeitung des Psychotraumas zurückzuführen zu seien, weshalb die üblichen aussagepsychologischen Kriterien nicht anwendbar seien, als unwissenschaftlich zurückgewiesen.

Dieses Urteil, das Kröbers Gutachten glänzend bestätigte, muß ein Schlag für Mannheim gewesen sein, genau wie jenes, das der 5. Strafsenat ebenfalls noch während des laufenden Verfahrens, am 25.1.2011 (5 StR 418/10), fällte. Mit diesem Urteil wurde ein Urteil des Landgerichts Neuruppin aufgehoben, mit dem ein unbescholtener Großvater wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung einer Jugendlichen u.a. zum Nachteil seiner Enkelin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Die absolut widersprüchlichen und inkonstanten Angaben der Enkelin waren von einer inkompetenten, affirmativ tätigen aussagepsychologischen Sachverständigen als glaubhaft ›zurechterklärt‹ worden – diese der Logik widersprechenden Erklärungen wurden vom BGH zerlegt. Entscheidend für die Aufhebung war allerdings ein Therapeut der jungen Frau, der ihr, wie im Kachelmann-Verfahren, als sachverständiger Zeuge ein psychotraumatisches Belastungssyndrom aufgrund der behaupteten Taten attestierte, dabei aber Anzeichen übersah, die eine ganz andere psychiatrische Diagnose nahelegten – hier war der BGH durch die von Schwenn im Wiederaufnahmeverfahren gewonnenen Osnabrücker Fälle sensibilisiert:

c) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, den von dem sachverständigen Zeugen erst in der Hauptverhandlung bekundeten Umstand der Selbstverletzungen der Nebenklägerin auf einen möglichen Zusammenhang mit einer etwaigen psychischen Störung der Nebenklägerin hin zu untersuchen (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 2010, – 2 StR 185/10). Zwar gibt es weder den Erfahrungssatz, dass selbstverletzendes Verhalten typische Folge eines erlittenen Missbrauchs ist (vgl. Schwenn, StV 2010, 705, 710), noch denjenigen, dass es sich dabei regelmäßig um den Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung handelt. Auch dieser Aspekt wäre indes in den Blick zu nehmen gewesen, da Anlass für die Klärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen Selbstverletzung und Persönlichkeitsstörung hätte bestehen können. (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. April 2010 – 5 StR 127/2010).

Das Unterlassen solcher Prüfung lässt insbesondere auch besorgen, dass die von der Sachverständigen und dem sachverständigen Zeugen gestellte, vom Landgericht übernommene – und von diesem ersichtlich auch als die Glaubhaftigkeit der qualitätsgeminderten Aussage der Nebenklägerin steigernde Umstand herangezogene – Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung auf einem Wertungsfehler beruhen kann. Auf geltend gemachte grundsätzliche Bedenken hinsichtlich einer zirkulären Argumentationsweise bei einer mit dieser Diagnose maßgeblich begründeten Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage kommt es bei dieser Sachlage nicht einmal an. Sie wäre indes für das weitere Verfahren zu bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 – 5 StR 319/10; Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer, 2002, S. 69, 71).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-1&Seite=1&nr=55272&pos=49&anz=264

Weil der Therapeut hier also die Warnzeichen übersah, die zur Diagnose einer Borderline-Störung hätten führen können wenn nicht müssen, er vielmehr aufgrund des unüberprüften Berichts der Klientin eine PTBS annahm, die wiederum die Aussagepsychologin und das Gericht unkritisch zur Annahme der Glaubhaftigkeit der ersichtlich unzulänglichen belastenden Aussage veranlaßte, wurde ein kranker alter Mann erstinstanzlich zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieser leichtfertigen, vermeintlich ›opferempathischen‹, Verfahrensweise aller Beteiligter hat der BGH, der Kröber und Schwenn damit wiederum bestätigte, einen Riegel vorgeschoben.

Der BGH ist dem ebenso wie Kröber zur Ratio verpflichteten Aussagepsychologen Prof. Dr. Max Steller, wie Kröber an der Charité Berlin tätig, gefolgt, nun schon zum zweiten Mal seit 1999 in Konsequenz der irregeleiteten Mißbrauchsaufdeckungen und der unsäglichen Prozesse, die aus ihnen resultierten. Steller fungiert in feministischen Kreisen zurecht als Gottseibeiuns all jener, die aus ideologischen Gründen an ubiquitären Mißbrauch glauben und die die Freisprüche im Montessori- und den Wormser Prozessen noch heute für Fehlurteile halten. Alice Schwarzer gehört selbstredend dazu – schließlich ist sie die irrationalste Person, die sich je als Medienfigur erschuf.

Der Workshop von Max Steller in Zürich führt in die Problematik, die alte wie die neue, kurz und knapp ein:

Forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Zum Realitätsgehalt der Aussagen von Opfer-Zeugen

Workshop beim 4. Intern. Symposium Forensische Psychiatrie, Zürich 24./25. Mai 2012 Prof. Dr. Max Steller Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Professor für Forensische Psychologie a. D. am

Institut für Forensische Psychiatrie, Charité-Universitätsmedizin

Oranienburger Str. 285 (Haus 10), 13437 Berlin

Obwohl ich die komplette Lektüre der stichwortartigen, sehr gedrängten Darstellung empfehle, blende ich hier nur den letzten Flipchart ein, weil er das beleuchtet, was sowohl Kröber als auch Steller auszeichnet: die Verpflichtung auf die Ratio:

DOPPELTER „OPFER“SCHUTZ DURCH FORENSISCHE AUSSAGEPSYCHOLOGIE

Substanziierung des Realitätsgehalts von Opferaussagen und

Identifizierung von Falschaussagen

als gleichberechtigte Ziele.

Plädoyer für rationale Problemlösung in einem emotionalisierten Feld!

http://www.fotres.ch/index.cfm?action=act_getfile&doc_id=100696

Ja, das ist auch mein Ideal.

Hans-Ludwig Kröber denkt und verhält sich rational: anders kann man eine auf Wahrheit beruhende Gerechtigkeit auch nicht angehen. Im Kachelmann-Verfahren hat er sich strikt auf den begrenzten Auftrag beschränkt, als Psychiater die Aussagetüchtigkeit (also die Fähigkeit, Realität wahrzunehmen und zu reproduzieren) der Nebenklägerin zu untersuchen, die zwar von der Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel bejaht, von ihrem Therapeuten aber wegen einer PTBS verneint worden war. Aussagen zur Glaubhaftigkeit der Aussage hätten seinen engen Untersuchungsauftrag überschritten, und bei Überschreitung dieses Auftrags droht ein Befangenheitsantrag. Also beschränkte er sich im Verfahren darauf, die Diagnose PTBS zu verneinen, dem Therapeuten schwerwiegende Vorwürfe wegen Diagnose und Therapie zu machen, da er mangels Distanz die manipulative Potenz der Klientin nicht wahrnehme, und der Nebenklägerin volle Aussagetüchtigkeit zu bescheinigen.

Das war ein rationales Verhalten, das allerdings der totalen Selbstverleugnung bedurfte. Das aber insbesondere in Mannheim angebracht war, wo der Weltklasse-Gerichtsmediziner Prof. Dr. Brinkmann wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt wurde, weil seine Gutachten zugunsten des Angeklagten ausgefallen waren, Befangenheitsanträge gegen Mattern und Greuel, die ihre Gutachtenaufträge zulasten des Angeklagten auf peinliche Art und Weise überschritten, indes abgelehnt wurden.

Nach Abschluß des Verfahrens ist Hans-Ludwig Kröber so frei, seinen Gutachtenauftrag zu überschreiten. Und er ist wie immer rational und daher ohne Furcht vor den Attacken, die feministische Kreise und die wegen der p.c. einknickenden Mainstream-Medien zwangsläufig lostreten müssen, wenn sie sich nicht lieber in Totschweigen ergehen, was ja eine ebenso effektive Maßnahme ist. Schließlich geht es um Falschbeschuldigung durch eine Frau, die es weder statistisch noch moralisch geben darf.

Jetzt hat er sich als Insider geäußert – und anders hätte er sich, rationale Persönlichkeit, die er ist, gar nicht äußern können:

Schwierige Fälle

Prof. Hans-Ludwig Kröber

Gerichtspsychiater, muss Schwerverbrecher beurteilen

Sendung vom Freitag, 9.11. | 10.00 Uhr | SWR1 Baden-Württemberg

Warum werden Menschen zu Mördern, steckt in jedem eine Bestie? Prof. Hans-Ludwig Kröber versucht herauszufinden, was hinter den Taten steckt. Er muss auch als Gutachter vor Gericht beurteilen, ob von einem Straftäter weiterhin Gefahr ausgeht, oder ob er nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Kröber ist Psychiater und Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité.

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/nid=1895042/did=10479420/1de8pgf/index.html

Leute, SWR 1, ab Minute 17:33:

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/sdpgid=731823/nid=1895042/did=10479420/1f1245r/index.html

Klartext zum Kachelmann-Verfahren: Kröber sagte, daß Frau D. fit, intelligent und aussagetüchtig war und genau wußte, was sie sagte – das Problem an der Aussage sei vielmehr, daß sie mit den Indizien und der Spurenlage nicht zu vereinbaren gewesen sei. Und natürlich sei er der Auffassung – die sei tatsächlich vorgetragen worden! – entgegengetreten, daß eine vergewaltigte Frau über die Tat nicht berichten könne. Auf die direkte Frage, ob Frau D. gelogen habe, sagte er, daß sie seiner Meinung nach an der entscheidenden Stelle gelogen habe, und nach der gerichtlichen Vernehmung dieser Zeugin sei es allen Beteiligten klar gewesen, daß sie an verschiedensten Stellen gelogen, dabei aber einen bestimmten Kurs gefahren habe. Er habe eigentlich erwartet, daß das Gericht danach auf die Nebenklagevertretung zugehen würde mit dem Vorschlag, das Verfahren hier abzubrechen, das sei klar eine Fehlbeschuldigung, der man nicht folgen könne…
Aber das Gericht habe mit einer »kurpfälzischen Trotzigkeit« weitergemacht, weil es sich von »Auswärtigen« nicht den Lauf der Dinge habe vorschreiben lassen, womit er eher RA Schwenn als sich selber meinte.

Im Oktober 2010 also war die Sache schon klar – und nicht im Sinne eines in dubio pro reo, sondern einer erwiesenen Unschuld des Angeklagten wegen Falschbeschuldigung.

Wie ich schon sagte. Die Welt, hier speziell die Mannheimer Justiz, zwingt einen zu unnützlichen Kommentaren. Aber die Ratio und die Wahrheit erhellen doch manchmal blitzartig das rabenschwarze bis dunkelgraue Universum. Daß sich dieses Licht fortpflanze, ist mehr als nur Hoffnung. Es kann gar nicht mehr erlöschen. Da fügt sich ein Puzzlestück zum nächsten.

Update (12.11.2012):

Hans-Ludwig Kröber hat Verstärkung gewonnen – es gibt einen weiteren ideologiefreien Blick auf das emanzipatorisch verbrämte Vorhaben, Kinder frühestmöglich mehrheitlich in staatliche Kitas zu stecken. Der dänische Familientherapeut und Autor Jesper Juul hat eine Streitschrift mit dem Titel: ›Wem gehören unsere Kinder. Dem Staat, den Eltern oder sich selbst?‹ verfaßt, die in dieser Woche im Beltz Verlag, Weinheim, erscheint. Im aktuellen SPIEGEL 46/2012 von heute befindet sich ein Vorabdruck (S. 50 – 51)

Schluss mit dem Zickenkrieg!

Warum wir so heftig über die Kinderbetreuung streiten – und so wenig darüber wissen.

Von Jesper Juul

Politisches Ziel der EU und anderer politischer Organisationen wie etwa der OECD ist es heute, so viele Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren wie möglich in Tageseinrichtungen unterzubringen, was für mich einer Zwangsmaßnahme gleichkommt und mit demokratischen Gepflogenheiten nichts zu tun hat.

Die Argumentation ist eindeutig, die Absicht leicht zu durchschauen: Es geht um das politische Interesse des jeweiligen Landes, ökonomisch mit anderen Ländern Schritt zu halten und konkurrieren zu können. Weshalb es notwendig sei, dass Eltern bereits kurze Zeit nach der Geburt wieder produktiv arbeiten können und wir deshlab die Kinderbetreuung am besten gleich in eine fünfjährige Vorschulzeit umwandeln.

Er erinnert an die schlechten historischen Erfahrungen mit »Kindern im Staatsbesitz«, weist darauf hin, daß die qualitative Ausstattung von Kitas, auf die es ankomme, von der Haushaltslage abhänge und in der Entscheidungsgewalt von Politikern und Bürokraten liege, die sich für Kinder nicht interessieren. Entsprechend fehlt es an wissenschaftlichen Forschungen:

Es gibt unzählig viele Studien darüber, was die Betreuungseinrichtungen Gutes tun, und in letzter Zeit auch die eine oder andere Studie darüber, wo sie gescheitert sind. Aber es hat nie eine große Vergleichsuntersuchung gegeben, die, sagen wir, 20 000 Kinder aus beiden Gruppen [familiäre und institutionalisierte Betreuung] miteinander vergleicht. Die europäischen Länder, die zurzeit dabei sind, Millionen Kinder aus der familiären Betreuung in staatliche oder private Einrichtungen zu überführen, würden uns allen einen großen Dienst erweisen, wenn sie so schnell wie möglich diese Art von Studien in die Wege leiteten.

Und er appelliert dringend an die Mütter, sich nicht gegenseitig zu zerfleischen:

Weil uns das Wohl und die Zukunft unserer Kinder so sehr am Herzen liegen, wird die Debatte über die Kindertagesbetreuung oft schnell emotional. Vor allem Mütter verteidigen die Wahl ihrer Entscheidung, indem sie die Meinung der andersdenkenden Mütter abwerten. […] Ich möchte diese Frauen lediglich darauf hinweisen, dass sie vordergründig zwar zum Wohle ihres Kindes kämpfen, in Wirklichkeit aber schlechte Vorbilder sind, weil sie die Anderdenkenden bekriegen und behaupten, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein. […] Eure qualifizierte Stimme ist von großer Bedeutung in dieser Debatte. Aber solange ihr diesen Zickenkrieg zulasst, wird es den Politikern ein Leichtes sein, auf einem Ohr taub zu sein und ihre Beschlüsse durchzubringen.

Denjenigen von euch, die sich für eine Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung entscheiden, möchte ich empfehlen, sich in der Zusammenarbeit mit den Erziehern und den anderen Eltern mit so viel Herz und Gefühl wie möglich zu engagieren. Die Qualität der Kinderbetreuung ist zu wichtig, um sie allein den Politikern und Erziehern zu überlassen. Und ihr, die ihr das Privileg habt, eure Kinder zu Hause zu betreuen, wägt eure Beiträge in dieser Debatte sorgfältig ab, sonst werden sie als ideologisch, arrogant oder unwissend abgetan.

Zum Unfug des Betreuungsgelds, das nicht die geringsten Anreize und Steuerungseffekte auslöst, hatte ich ja auch schon meinen Senf gegeben:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/07/03/betreuungsgeld-zwischen-hammelsprung-und-bockmist/

Was Jürgen Trittin am 9.11.2012 zu diesem Thema im Bundestag absonderte, knüpft nahtlos an die Sinnfreiheit der gesamten Veranstaltung an. An der deutschen Debatte beteiligen sich nun leider nicht nur Mütter, sondern auch kinderlose Karrierefrauen, die zwar der Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Wort reden, insgeheim aber die Kinderkriegerei als selbstverschuldete Unmündigkeit betrachten. Und eben auch männliche Oberfeministen, deren Beiträge schon deshalb ›ideologisch, arrogant oder unwissend‹ daherkommen.

Michael Klein hat auf seinem Blog ›Kritische Wissenschaft‹ über den Horizont dieses Politikers eine ebenso vergnügliche wie auch ernsthafte Glosse verfaßt, die ich nur empfehlen kann:

Unsinn der Woche vom (nach eigenen Angaben) unbegabten Jürgen Trittin

November 11, 2012

http://sciencefiles.org/2012/11/11/unsinn-der-woche-vom-nach-eigenen-angaben-unbegabten-jurgen-trittin/

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Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (I)

›Ein Märchen aus der Provinz‹ lautet der ironische Untertitel des Gemeinschaftswerks – ach, wenn es doch bloß ein Märchen wäre… Dem ist aber nicht so. Über den medialen und gesellschaftlichen Zeitgeist der ›Verteufelung des männlichen Geschlechts‹ und über die Erosion der Unschuldsvermutung, die er im Gefolge hat, habe ich hier schon einige Texte veröffentlicht:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/25/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-i/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/29/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-ii/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/06/05/nichts-gelernt-aus-dem-kachelmann-verfahren-unschuldsvermutung-ade/

Das Kachelmann-Buch illustriert diese alarmierende Entwicklung aufs Grellste. Wenn sich konservativ-christliche Provinz (Vereinsmeierei und Lokalpolitik inbegriffen) und feministisch-fundamentaler Mainstream verschwistern, regiert eine schwer erträgliche Fünfziger-Jahre-Moral, die geradezu zwangsläufig zur Vorverurteilung des Mannes und zur Zementierung einer ›Opferolle‹ der Frau führt. Was fatale Auswirkungen auf Strafverfahren mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hat. Denn dann stehen sich nicht mehr gleichwertige, jeweils überprüfungsbedürftige,  Aussagen gegenüber, sondern eine berechtigte Anklage der alsbald als Nebenklägerin staatsanwaltsgleich agierenden Frau (exemplarisch der Haftrichter Reemen: „Einen solchen Vorwurf denkt sich doch keine Frau aus!“) gegenüber einer bloßen bestreitenden Schutzbehauptung des qua Geschlecht generell und wegen unkonventionellen Liebeslebens auch speziell moralisch fragwürdigen Mannes. Typisch für diese ideologisch befangene Geisteshaltung ist der Beschluß der 5. Großen Strafkammer vom 1.7.2010, mit dem die beantragte Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann abgelehnt wurde:

Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmaßlichen Tatabend u.a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel.

Die Kammer führt ferner aus, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers nach Aktenklage bei einer Gesamtbetrachtung auch unter Berücksichtigung der von der Verteidigung vorgetragenen Einwände nicht nur durch das Nachtatverhalten einschließlich des Ablaufs der Anzeigenerstattung und das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg, sondern u.a. auch durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten unterstützt werden.

[S. 254]

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1256223/index.html?ROOT=1160629

Ein Dokument der Irrationalität sondergleichen, weshalb der dieser Pressemitteilung zugrundeliegende Beschluß am 29.7.2010 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgehoben und die Untersuchungshaft des damaligen Angeklagten beendet wurde.

Das Landgericht machte sich also nach Aktenlage ein Bild von zwei Persönlichkeiten und deren Beziehung, tatkräftig unterstützt von der ihren Auftrag überschreitenden feministisch orientierten Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel, die allein aufgrund der Angaben der Anzeigenerstatterin ein mögliches klassisches Beziehungszenario entwarf, das, wenn es denn wahr wäre, die ja eigentlich unwahrscheinliche Tat irgendwie erklären könnte (im FOCUS, der es gleich verbreitete, war der Konjunktiv eliminiert), und hielt die Schilderung eines verabredungsgemäß verlaufenen Treffens nebst einer undramatischen Trennungsszene nach dem gemeinsamen Essen nicht für plausibel. Schließlich weiß man ja, wie Männer sind. Die nehmen ein Schlußmachen doch nicht einfach so hin, die sind narzißtisch gekränkt und müssen Dominanz herstellen, da mag die ›Beziehung‹, um die es geht, noch so monothematisch sein, bei den gelegentlichen Treffs wie bei den Chats.

Die belastenden Aussagen des zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfacher Lügen überführten mutmaßlichen Opfers, das der Polizei und der Staatsanwaltschaft hartnäckig vorgegaukelt hatte, erst nach der konkreten Verabredung zur Gestaltung des Treffens erstmals durch einen – tatsächlich selbstgeschriebenen – Brief nebst beiliegenden Ticketreceipts von Kachelmann und einer anderen Frau von dessen Untreue erfahren und mit dieser Frau niemals Kontakt gehabt zu haben, wurden dagegen als glaubhaft eingestuft.

Die die Glaubhaftigkeit ›unterstützenden‹ rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg waren indes ohne Ergebnis geblieben, obwohl sich der Verkehrsmediziner Prof. Dr. Mattern nicht auf seinen Auftrag beschränkt hatte, die Spuren mit der Tatschilderung abzugleichen. Die Tatschilderung vor der Polizei, »mit der Messerschneide traktiert worden zu sein« [S. 238], war ersichtlich unzutreffend, weshalb Mattern von sich aus als anklagefördernde Alternativlösung den Klingenrücken ins Spiel brachte – auf dem sich allerdings, wie auch an deren Spitze, keine DNA der Anzeigenerstatterin befand: die befand sich, der Erstaussage angepaßt, nur an der Schneide, die wiederum als Verursacherin der geringfügigen Schürfspuren am Hals nicht in Betracht kam. Weshalb die Anzeigenerstatterin im Mai 2010 vor der Sachverständigen Greuel ihre Aussage der neuen Situation anpaßte:

A: [Antwort der Anzeigeerstatterin]: Also, mit Metall meine ich jetzt nicht das Metall an sich. Ich weiß nicht, wie sich Metall anfühlt, also nicht das Metall an sich, sondern einfach die Klinge, diese, ja, das Geriffelte, ich hab die Klinge gespürt, den Druck, dieses Schmale, es ist ja nur ganz schmal, dieses.

F: [Frage Luise Greuel]: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Sie keine Schnittverletzungen hatten?

A: Am Hals? Hatte ich keine Schnittverletzungen?

[S. 243]

Wiederum gegenüber Greuel:

»Das ist, aber, ja, ich weiß es nicht. Ich hab’s nicht gesehen, wie rum er es gehalten hat. Ich hatte nur dieses Gefühl einfach immer nur, Gott, das ist ja so gezackt, das war ein Sägemesser, und ja, ich war mir eigentlich sicher in der Situation, dass es die Klinge ist.«

[S. 238]

Schon vor der Anklageerhebung lag ein Gutachten von Prof. Dr. Rothschild, im Gegensatz zu Prof. Dr. Mattern ein Experte auf diesem Gebiet, mit folgender Stellungnahme vor:

Es ist sehr schwer vorstellbar, dass, wie von der Verletzten angegeben, der Beschuldigte ihr das Messer in dem insgesamt dynamischen Geschehen wiederholt auch fest andrückend gegen den Hals hält und dabei eine nur recht eng begrenzte Fläche des Vorderhalses in einer ausgesprochen gleichsinnigen Weise mit gleichartiger Oberflächlichkeit verletzt.

[S. 237]

Daß sich keine dem Angeklagten zurechenbare DNA am Messer befand, was ebenfalls schon durch das LKA-Gutachten von April 2010 feststand, rundet das Bild ab. Jedem, der noch logisch und rational denken kann, war bereits am 1.7.2012 klar, daß der Messereinsatz widerlegt sein dürfte (was sich später dann, nach den nachgeholten aber fehlgeschlagenen Experimenten von Mattern und dem Gutachten des Selbstverletzungsexperten Prof. Dr. Klaus Püschel, zur Gewißheit verdichtete).

Hinsichtlich der Entstehung von Hämatomen an den Oberschenkeln und der oberflächlichen Kratzer gab es wegen der weiträumigen Erinnerungslücken der Anzeigenerstatterin ohnehin keine ›Tatschilderung‹, die Prof. Dr. Mattern hätte abgleichen können. Seine Arbeitsweise ergibt sich aus dem Befangenheitsantrag von RA Schwenn gegen ihn (S. 241 – 247), der, wen wundert es, wie alle Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt wurde.

Zu den von der Anzeigenerstatterin unerklärten Kratzern lag demgegenüber schon am 20.4.2010 ein Gutachten von Prof. Dr. Rothschild mit folgenden Ausführungen vor:

Lokalisation und Morphologie der Verletzungen lassen zunächst an eine Selbstbeschädigung denken. Insbesondere die Gleichsinnigkeit und feine Parallelität der beiden ritzenartigen Kratzspuren weisen auf eine gleich bleibende Druckausübung bei der Führung des Gegenstandes während der Verletzungshandlung hin. Eine Verursachung durch fremde Hand während eines dynamischen Geschehens, wie es von der Verletzten geschildert wurde, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.

[S. 241]

Und das aussagepsychologische Gutachten, das den Bekundungen der Anzeigeerstatterin attestierte, nicht einmal die Mindestanforderungen einer gerichtsverwertbaren Aussage zu erfüllen, sollte durch ›die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen‹ die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers unterstützen? Bereits am 12.4.2010 lagen von der Verteidigung vorgelegte aussagepsychologische Gutachten von Prof. Dr. Elliger, Prof. Dr. Jankowski und Frau Dipl. Psych. Daber vor, die ebenfalls Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage belegten [S. 359] – und nun haben alle vier Sachverständigen unrecht? Selbst Frau Prof. Dr. Greuel, die doch immerhin zu einem klaren Ergebnis gekommen war?

Gegen alle Rationalität, gegen die Beweislage, hatte das Schema: der Mann ist der Täter, die Frau ist das Opfer, gegriffen. Inwieweit es durch die weiteren Schemata: Schwetzinger Bürgerin gegen Ausländer, halböffentliche Radio-Moderatorin gegen Promi, noch verstärkt wurde, wäre eine Frage, die nicht einmal die Betroffenen beantworten könnten: selbst bei krassesten aufgedeckten Fehlurteilen beharren die an ihnen Beteiligten habituell darauf, vollkommen zurecht in voller Überzeugung gehandelt zu haben.

Bis hin zur Pressemitteilung des Landgerichts vom 31.5.2011 zum unvermeidbaren Freispruchsurteil blieb diese Fixierung, nunmehr allerdings auch aus Selbstschutzgründen, arretiert. Einziges Ziel und einziger Zweck dieser Erklärung wie auch der mündlichen Urteilsbegründung, soweit aus Presseveröffentlichungen rekonstruierbar: Rechtfertigung der voreingenommenen Verfahrensführung von Staatsanwaltschaft und Gericht und Schutz der Anzeigenerstatterin vor straf- wie zivilrechtlicher Verfolgung. Ich weiß, daß ich nichts weiß, lautete das Mittel der Wahl – und es wurde sogar verschwiegen, was selbst für das Mannheimer Gericht ausschlaggebend für den Freispruch gewesen sein muß: die Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussagen.

Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

[…]

Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Wie konnte es zu dieser krassen Verweigerung einer rationalen Beweiswürdigung kommen?

Eine Erklärung bot Frank Krause im SCHWARZWÄLDER BOTE vom 6.6.2011, als überraschend durch die ja angesichts des gerichtlichen Persilscheins für das unprofessionelle Wirken der Mannheimer Justiz erfreute Staatsanwaltschaft dann doch noch formal Revision eingelegt wurde (der sich einen Tag später auch die Nebenklage anschloß) [Hervorhebungen von mir]:

Kachelmann-Prozess Verfahren geht in die Verlängerung

Frank Krause, vom 06.06.2011 19:08 Uhr

Stuttgart/Mannheim – Der Fall wird immer bizarrer. Zunächst hieß es, die Staatsanwaltschaft würde das Urteil gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann akzeptieren. Am Montag legte die Behörde doch Revision ein. Was geschah hinter den Kulissen?

Eigentlich schien der Fall erledigt. Als am vergangenen Dienstag das Landgericht Mannheim sein Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sprach, deutete alles darauf hin, dass die Akte geschlossen wird. Mit 5:0 Stimmen sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den 52-jährigen Schweizer vom Vorwurf frei, er habe im Februar 2010 seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Schwetzingen brutal vergewaltigt.

[…]

Vertrauliche Informationen durchgesickert

Der Appell hat nichts geholfen, der Justizmarathon geht weiter. Am Montag hat die Staatsanwaltschaft Mannheim offiziell Revision gegen das Urteil eingelegt. Obwohl kurz vor Prozessende vertrauliche Informationen durchgesickert waren, wonach die Behörde im Fall einer Niederlage auf eine Revision verzichten wolle, geschieht nun das Gegenteil. Aber warum? Die Revision einzulegen “dient dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen”, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Soll heißen: Die Ermittler wollen die ausführliche Begründung des Freispruchs lesen – sie soll spätestens Mitte August vorliegen -, ehe sie dann binnen eines Monats entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten oder zurückgezogen wird. Nur, ist das der alleinige Grund? Selbst der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, der im Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert hatte, ließ am Montag mitteilen, man sehe bisher keine formellen Verfahrensfehler des Gerichts.

Aber nur darum würde es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gehen, weil dort keine erneute Verhandlung mit Zeugenvernehmungen stattfindet, sondern das Urteil aus Mannheim ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft würde. Kein Wunder, dass sich in Justizkreisen nun hartnäckig Gerüchte halten, in den Tagen vor dem Urteilsspruch habe es Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Nebenklage gegeben.

Heftiger Streit im Nebenzimmer

Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren. In der Tat hatte der Richter scharfe Kritik an Kachelmanns Top-Verteidiger Schwenn für dessen Verhalten im Prozess geübt und ihm “mangelnden Respekt” gegenüber allen Beteiligten vorgehalten.

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen. Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten. Sowohl die Kanzlei von Franz im badischen Ketsch als auch die Staatsanwaltschaft und das Landgericht lehnten am Montag eine Stellungnahme zu möglichen Absprachen ab. “Dazu sagen wir nichts”, hieß es übereinstimmend.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Dem noch heute online verfügbaren Artikel ist niemand entgegengetreten.

Passagen dieses Artikels werden auch im Kachelmann-Buch zitiert [ S. 275], und als Zeugen des Wutausbruchs der Nebenklägerin nach der Urteilsverkündung werden Reto Caviezel und Miriam Kachelmann benannt:

Reto und Miriam waren in einem Nebenraum und wurden nach dem Urteil Zeugen des Ausrastens der Nebenklägerin Claudia D. [im Hinblick auf die einstweilige Verfügung der Nebenbei-Pressekammer der 3. Zivilkammer des LG Mannheim gekürzt], als sie ihren Anwalt Franz als »feige Sau« beschimpfte und akustisch nachvollziehbar gegen allerlei Gegenstände trat.

[S. 276]

Das Buch von Jörg und Miriam Kachelmann stellt der ideologischen Verblendung von Staatsanwaltschaft und Landgericht Mannheim derartig viele sachliche Fakten entgegen, daß die Trittbrettfahrer der unsäglichen Pressemitteilung des LG Mannheim, die daraus ihre fortwährenden Nachverurteilungen schöpfen, zum Ausstieg gezwungen sein müßten – aber ach, Alice Schwarzer, die sich auf den juristischen Kampf gegen Kachelmann versteift hat, obwohl ihre ökonomisch kränkelnde EMMA diese Ressourcen kaum hergeben dürfte, liest dieses Buch sicherlich erst gar nicht. Ihr geht es um den Kampf gegen den Rechtsstaat, dessen Säule der Unschuldsvermutung leider auch für Männer gilt, die von Frauen beschuldigt werden:

Schwarzer vs. Kachelmann

Verblendung

Erstellt 11.10.2012

Aus und vorbei? Der Fall Kachelmann, der im Mai 2011 mit einem Freispruch zu Ende ging, findet derzeit eine presserechtliche Verlängerung. Vor allem Alice Schwarzer gibt dabei eine peinliche Figur ab. Anstoß, der Kommentar. Von Thorsten Keller

Man muss keine Ahnung von der Strafprozessordnung oder vom deutschen Rechtssystem haben, um über einen spektakulären Kriminalfall zu schreiben. Mitunter genügt auch eine korrekte Gesinnung und ein großer Name als Ersatz für Sachkenntnis. So in etwa war die Versuchsanordnung, als die „Bild“-Zeitung die Kölner Publizistin Alice Schwarzer beauftragte, den „Fall Kachelmann“ – der Wettermoderator war der Vergewaltigung angeklagt- vor dem Landgericht Mannheim zu begleiten.

Schon vor der Beweisaufnahme hatte Schwarzer ihr Urteil gefällt: Er hat’s getan, der Kachelmann. Dafür kassierte sie von der „Bild“ ein stattliches Salär, und von den Medienanwälten des Angeklagten reihenweise Abmahnungen. Professionelle Gerichtsreporter wie Gisela Friedrichsen vom „Spiegel“ wiesen Schwarzer ziemlich eindrucksvoll eine bedenkliche Melange aus Inkompetenz und Verfolgungseifer nach. Anders gesagt: In diesem Prozess wurde nicht nur der Ruf von Jörg Kachelmann, der jahrelang ein komplexes System von Haupt- und Nebenfrauen managte, beschädigt.

Dann endete das Verfahren im Mai 2011 mit einem Freispruch, der inzwischen rechtskräftig wurde […]

Doch was dann folgt, ist nur noch perfide zu nennen. In der Frauenzeitschrift “Emma“ erscheint ein Text, in dem „Unschuldsvermutung“ – für Frau Schwarzer zum Mitschreiben: eine der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften  überhaupt – als „Unwort des Jahres“ vorgeschlagen wird. Dieses Pamphlet suggeriert nicht nur zwischen den Zeilen: Er hat’s getan, der Kachelmann. Dafür kassieren Alice Schwarzer und die „Emma“ zu Recht eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln. Auch dies hätte ein Punkt sein können, an dem Alice Schwarzer ihren Furor zügelt.

Doch wer sich auf einem Kreuzzug wähnt und Wahrheit und Gerechtigkeit für sich gepachtet hat, der lässt sich nicht von einem deutschen Landgericht bremsen. Es gibt nun ein Hauptsachverfahren; wenn es sein muss, auch durch mehrere Instanzen, lässt der „Emma“-Verlag wissen. So wird der „Fall Kachelmann“ ins Unendliche verlängert, und wird zugleich zum „Fall Schwarzer“ – einer Ikone der Frauenbewegung, die sich aus freien Stücken herabgewürdigt hat zur Krampfhenne des Boulevards.

http://www.ksta.de/debatte/schwarzer-vs–kachelmann-verblendung,15188012,20570476.html

Gegen diese Hysterien wendet sich das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹.

Es dokumentiert u.a., und das läßt jedem Juristen das Herz höher schlagen, der auch noch an Recht und Gerechtigkeit, verwirklicht durch zeitgenössische Staatsanwälte und Richter, glaubt, Auszüge des Beschlusses des OLG Karlsruhe, das mannheimliche Irrationalitäten nicht durchgehen ließ.

Auf S. 101 – 109 gibt es Auszüge, auf S. 162 ist ein weiterer aufgeführt – ich bin sicher, daß sich das OLG auch noch zu dem ersichtlich ungeeigneten, allein der Verzweiflung geschuldetem, Unterfangen von Staatsanwaltschaft und Kammer verhalten hat, durch Beziehungszeuginnen einen irgendwie tatbezogenen Erkenntnisgewinn zu generieren…

Das OLG hatte zunächst richtig erfaßt, daß keines der vorliegenden Gutachten den Tatvorwurf gegen Kachelmann belegte, es also um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ging. Dann wurden ausführlich die Unbrauchbarkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin aus aussagepsychologischer Sicht, ihre Fähigkeit zur Konstruktion und Aufrechterhaltung einer Falschaussage und Bestrafungs- und Belastungsmotive behandelt.

Explizit heißt es dort u.a.:

In diesem Fall, dass bei Aussage gegen Aussage diejenige des einzigen Belastungszeugen hinsichtlich Teilen des Geschehens widerlegt ist, kann seinen übrigen Angaben nur gefolgt werden, wenn außerhalb seiner Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen (nur BGHSt 44, 153; BVerfG, NJW 2003, 2444).

[S. 103]

Dieses Aussageverhalten der Nebenklägerin erschüttert auch und insbesondere die Ermittlung des Wahrheitsgehalts der Angaben zum Vergewaltigungsvorwurf, dem Kerngeschehen.

Die Falschangaben der Nebenklägerin könnten durchaus der Belastungsmotivation geschuldet sein.

[S. 104 f.]

Bei dieser Lage der Aussagen der Nebenklägerin sind an die Prüfung und Annahme der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben, insbesondere zum Kerngeschehen, dem Vergewaltigungsvorwurf, erhöhte Anforderungen zu stellen.

Diesen Anforderungen genügt die Aussage der Nebenklägerin – nach dem von keiner Seite in Zweifel gezogenen Ergebnis der eingehenden Exploration und darauf aufbauenden überzeugenden aussagepsychologischen Begutachtungen der Nebenklägerin durch die Sachverständige Diplom-Psychologin Prof. Dr. L. Greuel – nicht. Die Aussage selbst weist erhebliche Mängel auf, die bereits die sog. Mindestanforderungen betreffen (Logik, Konsistenz, Detailierung, Konstanz, Strukturgleichheit). Demzufolge kann ein etwaiger Erlebnisbezug der Aussage oder umschriebenen Aussagekomplexe mit aussagepsychologischen Methoden nicht bestätigt werden.

[S. 106 f.]

Damit war der Freispruch vorgezeichnet – keine dieser Würdigungen des Oberlandesgerichts tauchten in der Pressemitteilung über den Freispruch vom 31.5.2011 auf. Im Gegenteil, das Landgericht schloß sich in dieser Erklärung ausdrücklich den vorangegangenen oberflächlichen Würdigungen der Staatsanwaltschaft an, die den juristischen Kern der Würdigung verfehlen:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Bei dieser Herangehensweise an die ›Wahrheitsermittlung‹ ist es dann auch unschädlich, wenn die Kammer von weiteren Unwahrheiten der Belastungszeugin ausgeht:

»Vieles spricht dafür, dass sie auch noch in der Hauptverhandlung an falschen Bekundungen zur verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte festhielt.«

[S.251]

Jörg Kachelmann:

Der [der Freigesprochene, der unschuldig ist] liest nur fassungslos auf S. 193 des Urteils die Behauptung: »Das vorstehend gefundene Ergebnis war nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage der Nebenklägerin oder auch nur der erhöhten Wahrscheinlichkeit einer solchen gleichzusetzen« – doch die war in keiner Weise geprüft worden. Und er reibt sich die Augen, wenn er liest, dass die Kammer davon ausgeht, von der Nebenklägerin darüber angelogen worden zu sein, dass sie den Namen ihrer Konkurrentin im Herbst 2008 durch einen anonymen Anrufer erfahren und irgendwann im Laufe des Jahres 2009 anonym die Kopie der Ticketreceipts erhalten haben will. Auf eine Lüge mehr oder weniger kommt es wohl nicht an – ein Verfahren, wie es schon die Staatsanwaltschaft praktizierte.

[S. 281f.]

Unter der Überschrift »Zu Ansätzen außerhalb dieser Methodik ist zu bemerken:« nahm das OLG Stellung zu den Versuchen von Staatsanwaltschaft und Gericht, außerhalb der für Juristen zwingend geltenden Aussagepsychologie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Aussage der Nebenklägerin irgendwie zu retten – und schob allen diesen Versuchen einen Riegel vor:

Der schlichte Schluss, die Nebenklägerin könnte den Angeklagten (aufgrund ihrer mangelhaften Aussage) zum Kerngeschehen, zur Vergewaltigung, nicht falsch angeschuldigt haben (weder objektiv noch subjektiv), weil sie den Angeklagten mit einer mangelfreien (qualitätsreicheren) Aussage hätte überzeugender falsch anschuldigen können, erscheint zirkelschlüssig (sofern die fragliche Aussage der Nebenklägerin keine externe Bestätigung finden sollte). Ein dahingehender Schluss hätte zu besorgen, dass als Beweisanzeichen für die Richtigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin deren Aussage selbst (Aussage: mangelbehaftet statt mangelfrei) Verwendung fände, deren Richtigkeit erst bewiesen werden soll […] So stellt auch die Sachverständige im Rahmen ihres Gutachtenauftrags – vor dem Hintergrund der intellektuellen Fähigkeiten der Nebenklägerin – denkfehlerfrei – fest, dass aus einem Qualitätsmangel der Aussage selbst nicht der Beleg für den Erlebnisgehalt der Aussage abgeleitet werden kann (Greuel Rdnrn 377).

[S. 107]

Auch hieran hat sich das Gericht nicht gehalten, wie der umfänglich kolportierte Satz von Richter Dr. Bock belegt: »Wenn sie lügt, warum lügt sie so schlecht?« [S. 270] Das falsche Denkmodell hinter dieser Frage lautet: Sie kann nicht gelogen haben, sonst hätte sie es schlauer angestellt. Und noch in der Presseerklärung vom 31.5.2011 wird dieser zirkelschlüssigen ›Sinnfrage‹, die auch der Nebenklagevertreter im Plädoyer stellte, eine Bedeutung beigemessen, die sie nicht hat:

Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Insbesondere aber wies das OLG den Versuch zurück, mithilfe des Therapeuten der Nebenklägerin, Prof. Dr. Günter H. Seidler, und der von ihm vertretenen Psychotraumatologie die Unbrauchbarkeit einer Aussage als Beweis für das Vorliegen der behaupteten Tat zu werten.

Gefahr, einem Zirkelschluss zu unterliegen, bestünde auch, sollte die Mangelhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen mit dem die Todesangst bedingenden Messereinsatz (Trauma) erklärt werden. Den Einsatz des Messers gälte es erst zu beweisen. Grundsätzlich gilt, dass sachverständige Erklärungen konkrete Feststellungen zum Tatgeschehen nicht entbehrlich machen (vgl. auch BGH, NStZ 1986, 373 a. E.).

[S. 107]

Jörg Kachelmann:

Was gibt es Schöneres als einen Therapeuten wie Seidler, dem es an Distanz und Kritikfähigkeit gegenüber der Klientin fehlt, wie das Kröber-Gutachten nahelegt – und dieser Professor aus Heidelberg hatte mit seiner sogenannten ärztlichen Stellungnahme im Sommer dafür gesorgt, dass Landrichter Dr. Joachim Bock frohlocken konnte: »Greuel und Seidler, das passt wie Zahnrädchen ineinander.« Und schwups, war der Haftfortdauerbeschluss begründet. Kachelmann bleibt im Knast, denn alles, was D[…] sagt, ist unbrauchbar wegen des durch die Tat erlittenen Traumas. Sagt Seidler.

[161]

Zur Entzauberung Seidlers trugen nicht nur Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, dessen auf S. 163f. und 166ff. dokumentierte Gutachten-Zitate reines intellektuelles Vergnügen sind, und in der späteren Hauptverhandlung Rechtsanwalt Schwenn, der für die Öffentlichmachung entlarvender Identifikationsprozesse des Therapeuten mit seiner Klientin sorgte, sondern auch der Betroffene selbst bei. Unter dem Titel „Seelische Symptome sind Beweise“ führte er ein Interview mit Alice Schwarzer und Chantal Louis für EMMA Nr.4 [301] Herbst 2011, S. 111 – 115, in dem er nach wie vor meinte, aus seelischen Symptomen auf konkrete Ereignisse schlußfolgern zu können, im feministischen Schulterschluß die Welt für „täterorientiert“ = männerorientiert hielt und vor Gericht eine „strukturelle Opferrolle“ sowohl für seine Klientin als auch für sich selber wahrnahm…

Am 10.10.2012 wurde die online-Version dieses bezeichnenden Interviews (»Vergewaltigung führt in nahezu hundert Prozent der Fälle zu einer Traumafolgestörung […]«) vom Netz genommen, weil dort mehrfach der volle Klarname der Anzeigenerstatterin genannt wurde, einmal auch in einer Bild-Unterschrift unter einem Photoshop-BURDA-Foto seiner Klientin: »Claudia D. war lange unsichtbar.« Jetzt will Alice Schwarzer die Unsichtbarkeit künstlich wiederherstellen, um die einstweilige Verfügung ihres Schützlings auf Unterlassung der Klarnamen-Nennung zu unterstützen. Sie selbst hatte ja keine Hemmungen, das ›Opfer‹ für ihre Zwecke zu instrumentalisieren (und den Therapeuten gleich mit dazu).

Auch der Staatsanwaltschaft erteilte das OLG Karlsruhe einen Dämpfer:

Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft (Schrift vom 22.7.2010, S. 19) kommt als Ursache für eine posttraumatische Belastungsstörung, in deren Folge auch die Fähigkeit eingeschränkt sein kann, Erlebtes wiederzugeben, nicht lediglich ein lebensbedrohliches Ereignis in Betracht. ›Auch das Geständnis eines mehrjährigen systematischen Betruges […] kann die Dimension eines seelischen Traumas haben‹ (vgl. Greuel, Rdnrn. 336, 337).

[S. 162]

Da hakten die Zahnrädchen Greuel-Seidler doch gewaltig. Nur ein von Verurteilungswillen eingeschränkter selektiver Blick konnte übersehen, daß Greuel der Nebenklägerin eine Aussagetüchtigkeit bescheinigte, die Seidler ablehnte.

Und dann gab das OLG dem Landgericht noch einen gewichtigen Hinweis für die Hauptverhandlung:

Die damit aufgestellte Behauptung der Nebenklägerin, den anonymen Brief im Briefkasten erst nach dem mit dem Angeklagten geführten Chat vorgefunden zu haben, stellt eine wahrheitswidrige Erklärung der Nebenklägerin zur Umkehrung des von dem Angeklagten zuvor im Chat vorgeschlagenen – und auch bislang nicht unüblichen – Ablaufs des Zusammentreffens dar. Gründe, die sie in der Tatnacht gegenüber dem Angeklagten, der in guter Stimmung angekommen sei, für die Umkehrung der im Chat vorgeschlagenen, von ihm bevorzugten Reihenfolge des Geschehens vorgebracht und wie dieser darauf reagiert habe, sind ihrer Aussage nicht zu entnehmen. Die Angaben der Nebenklägerin zum abweichenden Einstieg in den Tatabend sind insoweit wenig detailreich, ähnlich wie ihre Angaben zum Kerngeschehen. Die Art und Weise des Beginns des Zusammentreffens kann indes die weitere Abfolge des Tatabends – entweder nach der Schilderung der Nebenklägerin beginnend mit gemeinsamem Essen oder nach Einlassung des Angeklagten beginnend mit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – beeinflusst haben. Inwieweit es sich hierbei um ein bloßes Randgeschehen des Verlaufs der Tatnacht oder um eine für das Kerngeschehen bedeutsame ›Scharnierstelle‹ handelt, ist der Klärung der Hauptverhandlung vorbehalten.

[S. 106]

Welch noble Zurückhaltung des OLG, das darauf hinwies, daß nach Wegfall der Lüge über den Schock der gerade erst erfahrenen Untreue des Lovers kein Grund mehr vorhanden oder auch nur vorgebracht war, die ›nicht unübliche‹ Reihenfolge, nämlich den Vollzug der ›Hauptaufgabe‹ jener Beziehung, einseitig abzuändern. Und daß aussagepsychologisch betrachtet das Hinüberhuschen der Nebenklägerin über dieses Problem genausowenig erlebnisbasiert erschien wie ihre Schilderung der angeblichen Tat. Und natürlich hat dieser Einstieg ›Scharnierfunktion‹: denn wenn Kachelmanns Schilderung stimmt, dann wäre die Angabe eines zweiten, dieses Mal gewaltsamen Geschlechtsverkehrs an jenem Abend, lediglich unterbrochen durch eine Nudelmahlzeit und ein Beziehungsgespräch, vollends unplausibel.

Wie gehabt, Wahrheitsermittlungen bezüglich der Aussage einer Frau fanden nicht statt. Die Staatsanwaltschaft, die die Chuzpe besaß, auf Verurteilung zu plädieren, log, was den wahren Sachverhalt anging:

Jörg Kachelmann:

Der traurige Höhepunkt der Veranstaltung war erreicht, als die Staatsanwaltschaft, das mahnende Wort des Oberlandesgerichts von der »Scharnierfunktion« noch im Ohr, schlicht behauptete, die Verabredung habe von vorneherein den Inhalt gehabt, dass zunächst gegessen werde. Zur Untermauerung dieser Behauptung wurde bewusst unvollständig und sinnentstellend aus dem Chat zitiert.

[S. 271]

So gewissenlos wie die Staatsanwaltschaft agierte die urteilsschreibende Richterin Daniela Bültmann immerhin nicht. In ihren Feststellungen heißt es:

»Die Nebenklägerin hatte damit dem Vorschlag des Angeklagten zugestimmt, an diesem Abend nach seiner Ankunft zuerst den Geschlechtsverkehr miteinander auszuüben und erst ›später‹ zu essen.« [S.28]

[S. 279]

Auch widersprach sie dem Vorsitzenden und seiner in der Pressemitteilung verbreiteten Vorstellung, daß es um ein Geschehen nach dem Trennungsgespräch gehe [Hervorhebung von mir]:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Sie konnte in diesem Punkt der Nebenklägerin nämlich nicht folgen  – ohne daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen: die Schonung der Frau ist oberstes Gebot bei einem Freispruchsurteil gegen einen der Vergewaltigung Angeklagten:

Jörg Kachelmann:

In den Feststellungen des Gerichts gibt es eine zeitliche Lücke zwischen meinem Eintreffen und dem wann auch immer eingenommenen Abendessen mit anschließendem Trennungsgespräch. Festgestellt wird auch ein Geschlechtsverkehr, der sich zu einem unbekannten Zeitpunkt ereignet habe und von dem unbekannt geblieben sei, ob er einvernehmlich stattgefunden habe oder nicht. Zu den vom Oberlandesgericht Karsruhe angesprochenen mangelhaften Angaben der Nebenklägerin darüber, warum, wieso, weshalb sie von dieser einvernehmlichen Planung plötzlich abgewichen sein will und welches Gespräch sich darüber entwickelt habe, heißt es in der gewundenen Beweiswürdigung:

»Vor diesem Hintergrund erschien es zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Angeklagte das abweichende Setting, welches sich ihm nach den Angaben der Nebenklägerin bei seiner Ankunft präsentierte, völlig kommentarlos hingenommen hätte. Die entsprechenden Angaben erwecken daher Zweifel.« [S. 196]

Das war’s. Da bricht etwas ab, bevor es beginnt. Zu der »Scharnierfunktion« dieser unglaubhaften Erklärung meiner Falschbeschuldigerin, die das Oberlandesgericht für untersuchenswert hielt, wird kein Wort verloren. Schließlich erfolgte diese Diskussion nur bei der Untersuchung meiner Aussage, deren Realitätsgehalt freundlicherweise immerhin als »möglich« bezeichnet wurde. Die unglaubhafte Aussage einer Frau dient also dazu, meine Aussage als möglich zu erachten. Leben wir in einem Unrechtsstaat, in dem die Aussage einer Frau per se mehr Gewicht hat als die eines Mannes?

[S. 280]

Ja, so weit sind wir gekommen, betrachtet man die einschlägigen erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren, die Aufhebungen des BGH von Verurteilungen durch Landgerichte und die zahlreichen Berichte über Freisprüche in den einschlägigen Verfahren. Wieviele niemals aufgedeckte Fehlurteile in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren pro Jahr ergehen, ist eine Dunkelziffer, die nie erforscht wurde.

Sabine Rückert:

Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.

http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz

Nun liegt die Freispruchsquote bei Sexualdelikten weitaus höher als bei 3 % – ein Zeichen dafür, daß Gerichte zunehmend kritischer auf die Aussortierungskünste der politisch auf PC verpflichteten Staatsanwaltschaften reagieren. Es ist allerdings zu befürchten, daß sich auch das Landgericht Mannheim auf die Arbeit der StA und der Polizei verließ, wobei letztere seit 20 Jahren auf opferempathische Zuwendung statt auf Ermittlungstätigkeit verpflichtet wird (dazu andernorts mehr). Der naturgemäß erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerde von RA Birkenstock vom 7.6.2012 [S. 354 – 366] läßt sich entnehmen, wie sehr eine aufklärungsunwillige Staatsanwaltschaft, oftmals vergeblich, zum Jagen getragen werden mußte und wie parteiisch sie agierte.

Und was hat es mit dem von Seidling öffentlich beklagten Abreißen der objektiven Beweisketten auf sich?

Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt.

Gar nichts. Die objektive Beweiskette bleibt unbeachtet: sie wird gar nicht erst in Angriff genommen. Denn das will man nicht riskieren, daß die Nebenklägerin einem Gegenverfahren ausgesetzt wird, das ist bei unvermeidbarem Freispruch oberstes Ziel:

Jörg Kachelmann:

Auch die Untersuchung der objektiven Beweise orientiert sich allein daran, ob sie den Anklagevorwurf stützen (logischerweise Ergebnis: nein), sodass auch hier keine Beweiskette geschmiedet wurde, weil sie nicht geschmiedet werden sollte. Die Kammer versteigt sich gar zu dem Ergebnis, dass Selbstverletzungen nicht ausschließbar seien, referiert dann aber Gutachten, die Selbstverletzungen dringend nahelegen, und lässt die aus den brav wiedergegebenen Spurengutachten ersichtlicheTatsache, dass das Messer als Tatwaffe ausscheidet, gänzlich unberücksichtigt.

[S. 281]

So hatte ich es mir gedacht. Gegen eine falsche Freispruchsbegründung kann kein Freigesprochener Rechtsmittel einlegen, und wenn das Gericht öffentlich verkündet, eigentlich wisse man nicht, ob der Angeklagte nicht vielleicht doch schuldig sei, ist die öffentliche Höchststrafe verhängt. Angesichts des medialen Zirkus‘ um diesen Prozeß wußte das Gericht genau, was es tat – und genau das ist rechtsstaatswidrig. Auch ein Prominenter hat Anspruch darauf, daß in all der hämischen medialen Öffentlichkeit, in der sein Prozeß stattfindet, auch öffentlich festgestellt wird, daß er das Opfer einer Falschbeschuldigung geworden ist.

Das LG Mannheim wählte den gegenteiligen Weg.

Die feministische Aussagepsychologin Greuel bot der Nebenklägerin einen Ausweg vor der unweigerlichen Strafverfolgung: neben der nicht abweisbaren Hypothese einer bewußten Falschaussage bejahte sie auch die Nichtabweisbarkeit einer Autosuggestion. Und das muß man sich mal vorstellen: ab 1 Uhr nachts räumt die Nebenklägerin auf, bewahrt die benutzten Gläser und Teller nebst Besteck für eine DNA-Untersuchung auf, duscht nicht, steckt das getragene Kleid nebst Slip und Binde in einen Plastikbeutel, versieht ein Küchenmesser mit eigener DNA an der Schneide und placiert es im Schlafzimmer, spült einen beim Eintreffen des Lovers getragenen Tampon nicht in die Toilette, sondern entsorgt ihn, entgegen der Gewohnheit, uneingewickelt zuoberst im Küchen-Abfalleimer, auf daß man dessen völlig tatirrelevante DNA auf dem Rückholfaden detektiere. Man überlegt sich, ausgesprochen rational, welche Lügen, die man privat für strategisch richtig befand, zur Erhöhung der eigenen Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Ermittlungsbehörden dienlich wären. Und neben allen diesen rationalen Tätigkeiten steigert sich eine psychisch gesunde Frau in die bezwingende Vorstellung hinein, sie sei unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden, obwohl das nicht der Fall war.

Frau Prof. Dr. Greuel glaubte also an die Verdrehtheiten des nicht krankhaften weiblichen Gemüts, das sich binnen 12 Stunden autosuggestiv einbildet, unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden zu sein, obwohl das nicht zutrifft. Diese, wenngleich wenig feministische Hypothese, bestritt ihr Lehrmeister, einer der Mitbegründer der Aussagepsychologie, Prof. Dr. Günter Köhnken, vehement, und vertrat die Falschaussage-Hypothese. Was machte das LG Mannheim, das sich partout nicht mit einer Falschaussage-Beurteilung der ›Zeugin der Anklagte‹ beschäftigen wollte?

Nun, das Übliche eben.

Jörg Kachelmann:

Prof. Dr. Luise Greuel und Prof. Dr. Günter Köhnken wären arg verdutzt, könnten sie zur Kenntnis nehmen, wie die Landrichter aus Mannheim es vermieden haben, die Diskrepanz in diesem kleinen Bereich zwischen Greuel (Autosuggestionshypothese ist nicht abweisbar) und Köhnken (Autosuggestionshypothese ist auszuschließen) zu entscheiden. Die Kammer hat einen kreativen Mittelweg gefunden: Die Autosuggestionshypothese kann dahingestellt bleiben, denn irgendwie ist die ganze unzulängliche Aussage meiner Falschbeschuldigerin kontaminiert, weil die Nebenklägerin, gebeuteltes Beziehungsopfer und krisengeschüttelt nach einem traumatisierenden Untreuegeständnis, zum Rekonstruieren von Erinnerungen neigt. Und wer weiß, wer weiß, so spekuliert man höheren Orts herum – und formuliert den traurigen Höhepunkt der bewussten Begründungsverweigerung meines Freispruchs:

»Damit konnte auch die Möglichkeit der bewussten Aggravation [soll heißen: der bewusst übertriebenen Schilderung; Anmerkung JK] eines tatsächlichen, strukturell nicht abgrenzbaren Gewaltgeschehens nicht ausgeschlossen werden.«  

Wow. Das mag zwar als Bewerbungsschreiben für Drehbuchautoren zur Verfilmung des Schicksals von Claudia D. durchgehen. Dem Bundesgerichtshof kann man diese klebrige Lektüre allerdings nicht zumuten, und einem Freigesprochenen, der unschuldig ist, erst recht nicht.

[ S. 281]

Da bleibt einem allerdings die Spucke weg. Da erfindet das Gericht flugs einen von der ›Zeugin der Anklage‹ in keiner Weise offerierten Sachverhalt, nur um den Autosuggestionsquatsch von Greuel versus der souveränen, auf die Falschaussage fokussierende Expertise ihres Lehrmeisters Köhnken nicht entscheiden zu müssen?

Immerhin: die Autorin des Urteils, Daniela Bültmann, taucht im Geschäftsverteilungsplan des LG Mannheim nicht mehr auf; und Jörg Kachelmann weiß zu berichten, daß »sie angeblich irgendwas für die CDU in Berlin« [ S. 171] mache, was ja ein Segen für das Justizsystem wäre. Der Rest allerdings macht dekoriert weiter, so wurde StA Oltrogge zum »Ersten Staatsanwalt« befördert [S. 288], und das Elend nimmt weiter seinen Lauf…

Für Strafjuristen ist das Buch Pflichtlektüre.

Für alle, die in diese Mühle geraten könnten, allerdings auch – und das betrifft fast jeden Mann.

(Fortsetzung folgt.)

Update (13.10.2012)

Nun hat die Kanzlei Zipper aus Schwetzingen die erstrittene einstweilige Verfügung gegen Random House nebst dem eigenen Antrag online gestellt (und peinlicherweise selbst den Klarnamen der Mandantin Claudia D. verbreitet). In dem Antrag heißt es auf S. 3:

Bislang hat kein Medium der Presse die Antragstellerin mit vollem Namen bezeichnet. Lediglich in einem Beitrag in der EMMA Herbst 2011 erfolgt die konkrete Bezeichnung der Antragstellerin als Claudia D [es folgt der Klarname] – ohne deren Einverständnis.

Glaubhaftmachung: Beitrag EMMA Herbst 2011 als Anlage ASt9 in Kopie anbei.

In der Öffentlichkeit wurde dies aber nicht wahrgenommen. Die Antragstellerin ist der Öffentlichkeit nach wie vor nur als „Claudia            “  bekannt.

http://www.strafrecht-schwetzingen.de/files/Beschluss_10_10_12.pdf

Da wurde also nicht nur die online-Fassung dieses Artikels unterschlagen, die erst am 10.10.2012 abgeschaltet wurde, sondern überhaupt das gesamte Internet als öffentlicher Raum ausgeblendet. Und das wird die EMMA-Chefin gar nicht gern lesen, daß sie den Namen ohne Einverständnis veröffentlicht hat – und daß das Nischenprodukt EMMA nix mit Öffentlichkeit zu tun hat, schon mal gar nicht. Aber da das Landgericht auf EMMA nicht eingeht, ist es wohl nicht so relevant.

Merkwürdigerweise bezieht sich die Kanzlei auch auf das Esra-Urteil des BGH vom 21.6.2005

http://lexetius.com/2005,1501

Was hat das denn mit dem vorliegenden Fall zu tun? Ahja, ›Märchen‹ = Roman… Das wird es sein!

Update (14.10.2012):

Soeben erfahre ich von Arne Hoffmann Folgendes:

Sonntag, Oktober 14, 2012

Kachelmann-Buch: Mehr als eine Rezension

Die ehemalige Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff setzt sich hier mit dem Buch von Jörg und Miriam Kachelmann auseinander. Teil dieses Beitrags sind auch Passagen des Artikels im „Kölner Stadt-Anzeiger“, der Alice Schwarzer kritisierte und nach meiner Verlinkung auf Genderama plötzlich nicht mehr online stand.

http://genderama.blogspot.de/2012/10/kachelmann-buch-mehr-als-eine-rezension.html

Stimmt:

http://genderama.blogspot.de/2012/10/das-kachelmann-buch-und-die.html

http://www.ksta.de/debatte/schwarzer-vs–kachelmann-verblendung,15188012,20570476.html

Lesenswert und richtig bleibt der Kommentar von Thorsten Keller vom 11.10.2012 dennoch. Andererseits ist es natürlich nicht politisch korrekt, von einem Männerrechtler zitiert zu werden…

Update (16.10.2012)

Georg Altrogge auf Meedia.de:

E-Mail mit brisanten Daten an Medienvertreter verschickt

Eigener Anwalt stellt Kachelmanns „Ex“ bloß

Der nicht abebbende Anwaltskrieg im Fall Kachelmann hat bereits in der vergangenen Woche für Schlagzeilen gesorgt. Während die Konfliktparteien sich gegenseitig mit Klagen überziehen und bei Gerichten reihenweise Anträge auf Einstweilige Verfügungen eingehen, agiert offenbar nicht jeder Jurist auf der Höhe des Geschehens. So wurde jetzt bekannt, dass mindestens ein Journalist eine merkwürdige E-Mail des Anwalts der Ex-Geliebten Claudia D. erhielt, deren angehängte Dateien die Mandantin bloßstellen.

So finden sich in der E-Mail, die MEEDIA vorliegt, nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der streng vertraulichen Verfahrensakte.

[…]

Eins von vier Dokumenten im Mail-Anhang: das rechtsmedizinische Gutachten der Uniklinik Köln (Schwärzungen: Meedia.de)

[…]

Ebenfalls im Wortlaut versandt: die Kopie des „molekulargenetischen Gutachtens“ vom Münsteraner Institut für Forensik

[…]

Beim dritten Dokument handelt es sich um den Untersuchungsbericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

[…]

Auch das komplette Vernehmungsprotokoll der polizeilichen Vernehmung von Claudia D. vom 9. Februar 2010 findet sich im Mail-Anhang

[…]

In der Mail gibt der Jurist (Fachgebiete: Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) dem Journalisten zudem zehn dezidierte Fragen mit auf den Weg, die dieser auf der Pressekonferenz von Jörg Kachelmann auf der Frankfurter Buchmesse am vergangenen Freitag stellen sollte. O-Ton Anwalt Zipper: „Sie können dann mal den Kachelmann fragen…“ Und offenbar war dort auch eine medienwirksame Aktion geplant – der Anwalt informiert dem Journalisten, er werde bei der Pressekonferenz „Zeuge von mehreren Zustellungen von Einstweiligen Verfügungen und Abmahnungen an die Eheleute Kachelmann werden“.

Doch zu dem öffentlichen „Showdown“ kam es nicht. Nach MEEDIA-Informationen war die Gegenseite vorbereitet und hatte ihrerseits zwei Anwälte abgestellt, die als Bevollmächtigte des Moderators und seiner Ehefrau die Verfügungen in einem Vorraum entgegennahmen, die eine Gerichtsvollzieherin in Anwesenheit von Anwalt Rüdiger Zippert persönlich während der PK zustellen wollte. Fazit: eine Anwaltsposse, die in zumindest Juristenkreisen für reichlich Gesprächsstoff sorgen dürfte…

ga
16.10.2012

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Nennt man so etwas nicht Litigation-PR?

Und das Allerbeste ist, daß dem Journalisten nicht etwa eigene Ablichtungen aus den Verfahrensakten zugänglich gemacht wurden, sondern die Anlagen „K 6 bis K 9“ der Anwälte Welker, die Kachelmann als Kläger – daher das Kürzel „K“ – im Frankfurter Zivilverfahren vertreten und die diese Anlagen zur Stützung ihres Vortrags eingereicht haben… Es ist tatsächlich so: das Vernehmungsprotokoll vom 9.2., das Spurengutachten des LKA, das Gutachten Rothschild und das Gutachten Brinkmann belasten die NK. Daß dieser Anwalt, der Claudia D. als Beklagte in diesem Verfahren vertritt, das nicht bemerkt, ist schon bemerkenswert.

Update (17.10.2012)

Georg Altrogge von Meedia.de:

Nachtrag, 17.10.: In einer Mail an MEEDIA teilt der Jurist Manfred Zipper mit, seine Mail sei nur an einen Journalisten gerichtet gewesen und der Inhalt „persönlich und vertraulich“.

Nachtrag, 17.10.: Zu den Ausführungen des Anwalts Manfred Zipper erklärt der betroffene Journalist gegenüber MEEDIA: „Ich hatte um diese Mail von Herrn Zipper nie gebeten, da mich nur die Einstweiligen Verfügungen interessierten. Es war auch nirgends von ‚persönlich‘ oder ‚vertraulich‘ die Rede – was auch nur unrichtig sein kann, da es aus meiner Sicht eine Art Vorlage war, um den Inhalt bei der Kachelmann-Pressekonferenz zu verwenden – einer Veranstaltung mit größtmöglicher Öffentlichkeitswirkung, zu der Herr Zipper keinen Zutritt erhalten hatte.

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Ausgesprochen lesenswert:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/was-guenther-jauch-alles-egal-ist/