Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

Rosenkrieg 2

Eigentlich hätte ich für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen, denn der Rosenkrieg fand zwar in der letzten Zeit noch per emphatischer Interviews mit Otto Lapp und Beate Lakotta statt – vor Gericht fällt er allerdings aus. Die einzige Belastungszeugin, die Ex-Ehefrau des Angeklagten, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wurde bereits abgeladen.

Am nächsten Montag, den 7.7.2014, beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – und sie wird ganz anders ausfallen als das sechsstündige Verfahren vom 8.8.2006, ein Schnelldurchgang unter weitgehender Vernachlässigung der Strafprozeßordnung, der mit einem Fehlurteil endete – da bin ich mir ganz sicher. So sicher, wie ich es auch schon vor der Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy (Ulvi Kulac) war.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/04/10/wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-dekonstruierung-einer-konstruktion/

17 Verhandlungstage sind angesetzt, 42 Zeugen sollen gehört werden.

Diese neue Hauptverhandlung steht ganz unter dem Zeichen der Öffentlichkeit; und es freut mich sehr, daß auch zwei profunde Kenner des Falles von diesem Prozeß berichten werden – und zwar ganz unabhängig von den Medien: Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Ursula Prem. Beide sind von der professionellen Vorbereitung des Verfahrens positiv beeindruckt:

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

Hier steht ein Forum für weitere Prozeßbeobachter bereit:

http://drei-saeulen.de/index.php?title=Kategorie:Gustl_Mollath

Ich selbst werde an dieser Stelle vor Beginn der Hauptverhandlung noch einmal die Medienbeiträge der letzten Tage analysieren – und weiterhin sowohl die Ukraine-Krise beobachten als auch die WM- und Gartenecke pflegen.

Update 5.7.2014

Das Medieninteresse an diesem Fall ist ausgesprochen groß, so daß hier nur eine kleine Auswahl getroffen werden kann. Zwei große Porträt-Reportagen über den Menschen Gustl Mollath sind erschienen. Zunächst am 27.6.2014 in der Beilage der SÜDDEUTSCHEN von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler:

aus Heft 26/2014 Gesellschaft/Leben

Eine Wahnsinnsgeschichte

Der Skandal erschütterte Deutschland: Gustl Mollath saß sieben Jahre in der Psychiatrie, trotz zahlloser Widersprüche in den Gerichtsakten. Jetzt wird sein Fall noch einmal aufgerollt. Porträt eines Mannes, der wieder draußen ist – aber immer noch nicht frei.

Von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler  Fotos: Julian Baumann

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein sensibles Porträt über einen widersprüchlichen Mann, der immer schon eine politische Mission hatte, zugleich aber auch eine Leidenschaft für Sportwagen und Motorsport, kombiniert mit dem Tüftlergeist und der handwerklichen Präzision des Maschinenbauers, der er ist. Sein sarkastischer Humor wird in zwei Szenen eingefangen:

Seine Schüler machen zunächst Brems- und Ausweichübungen, dann quietschen die Reifen über einen kleinen Rennparcours. Mollath wechselt immer wieder das Auto und gibt als Co-Pilot Tipps. Die meisten, sagt er, würden viel zu schnell fahren. Wichtiger sei es, erst mal die Linie zu finden und dann langsam zu beschleunigen. Mollath genießt diesen Morgen sichtlich: »Das ist auf jeden Fall therapeutisch wertvoller als der Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt.«

Und:

Zehn Jahre später nun trägt er einen roten Anorak mit dem Button von König Ludwig II. am Kragen. Den König empfinde er gewissermaßen als seinen frühesten Leidensgenossen, der König sei ja bekanntlich Opfer psychiatrischer Aktengutachten geworden. Auch Mollath beurteilten mehrere Gutachter, ohne je mit ihm gesprochen zu haben. Hat er keine Sorge, dass er mit diesem Button etwas sonderbar wirken könnte? »Möglich«, entgegnet Mollath und zuckt mit den Schultern. Man müsse doch »auch mal was davon haben, wenn man schon offiziell für verrückt erklärt worden ist«, sagt er und lacht.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein Humor, der nun gerade in der Psychiatrie schlecht ankam, antwortete Mollath doch auf die durchsichtige Frage, ob er Stimmen höre, sarkastisch, daß er eine innere Stimme höre, die ihm sage, daß er ein guter Kerl sei. Schwupps, schon gab es Stimmen, die seine Handlungen kommentierten, und das war natürlich ganz, ganz schlecht, denn nun kam ja neben einem isolierten Wahn, der sich auf Schwarzgeldgeschäfte der HVB sowie Handlungen seiner dort beschäftigten Frau bezogen, auch noch Schizophrenie in Betracht… Angesichts solch dürftiger psychiatrischer Leistungen verwundert es nicht, daß Gust Mollath den neuesten Versuch, ihm über die psychiatrische Schiene zu Leibe zu rücken, abwehren will:

Wieder geht es um die Frage, welche Vergehen Mollath tatsächlich begangen hat, und wieder wird er psychiatrisch begutachtet. Wie soll er sich gegenüber dem Gutachter verhalten, der ihn während des Verfahrens beobachten wird? Es handelt sich um Norbert Nedopil, einen der erfahrensten Gutachter in Deutschland (SZ-Magazin, Interview vom 31. August 2012). Im Internet hat Mollath gelesen, Nedopil habe während einer Fernsehsendung geäußert, dass Gutachter oft irren würden, in den meisten Fällen zu Lasten des Beschuldigten. Das Risiko, die Allgemeinheit einer Gefahr auszusetzen, wiege für viele Gutachter schwerer. »Und so einem bin ich ausgeliefert!«, erregt sich Mollath.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Bei Prof. Dr. Nedopil müßte er mit seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, allerdings auf Verständnis stoßen, zumal der Psychiater selbst seine Explorationen als ‚Angriff‘ auffaßt:

Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Einen ähnlichen Tenor wie die SÜDDEUTSCHE hat das einfühlsam-kritische Porträt, das Lisa Rokahr für den STERN, 3.7.2014, S. 84-88, ablieferte.

Der Gefangene

Wie findet einer ins Leben zurück, der sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie saß? Der stern hat Gustl Mollath ein Jahr lang begleitet. Von kommender Woche an urteilen erneut Richter, ob er verrückt ist.

Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Frage der Schuldfähigkeit kommt ja nur in Betracht, wenn die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden können – das war angesichts der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nach Ansicht der 7. Kammer des LG Nürnberg-Fürth deshalb der Fall, weil sie „an der Glaubwürdigkeit“ der geschiedenen Ehefrau „keinen Zweifel hat“, zumal diese „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer“ ausgesagt habe. Einer erneuten Würdigung ihrer Glaubwürdigkeit hat sich die Zeugin aus nachvolllziehbaren Gründen entzogen, und dank der neuen Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohnehin als schwer erschüttert an. Beweise für auf Wunsch des Gutachters Dr. Leipziger nachgelieferten aktuellen Straftaten, Sachbeschädigungen von Januar 2005, gab es ohnehin nie, lediglich die polizeiliche Konstruktion einer „Serie“. On verra.

Aber so reißerisch wie Überschrift und Untertitel ist Rokahrs Reportage ohnehin nicht. Sie zeigt die Beschädigungen, die dieses Verfahren hinterlassen hat. So beginnt ihr Bericht:

Gustl Mollath kauft sich einen Espresso. 1, 90 Euro. Er möchte jetzt eigentlich keinen Kaffee trinken. Aber darum geht es nicht, es geht ihm um den Kassenbon. 5. Februar 2014 steht darauf, 14.36 Uhr. Und das Wichtigste, der Ort: Hannover, „Pier 51“, ein Restaurant am Maschsee. „Ich brauche diese Belege“, sagt Gustl Mollath. „Damit ich immer nachweisen kann, wann ich wo war.“ Er will das dokumentieren. Falls sie ihn wieder verdächtigen, beschuldigen, verurteilen wollen.

[STERN, 3.7.2014, S. 84]

Das sind die üblichen Sicherungsmaßnahmen von Fehlurteilsopfern. Die Traumatisierungen durch solche Erfahrungen, siehe den Fall Harry Wörz, halten oft lebenslang an.

Bei seinem Prozess im Jahr 2003 überreichte er dem Amtsgericht Nürnberg eine „Verteidigungsschrift“. Sie enthielt Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen durch seine Frau und ein Tremolo von Weltproblemen. Hunger, Kriege, Umweltzerstörungen.

Obwohl es auch diese wirre Vita war, die ihm den Ruf einbrachte, verrückt zu sein, ist er von seiner Mission auch nach seiner Freilassung nicht abgerückt. Das mag man standhaft nennen. Oder töricht.

[aaO, S. 86]

Ja, so schnell geht das: politisches Engagement, demonstratives Verhalten, flugblatt-ähnliche Gestaltung von Eingaben, passiver Widerstand gegen eine verfassungswidrige „Unterbringung zur Beobachtung“ gemäß § 81 StPO – Laien wie Psychiater ziehen dann schnell eine Schublade, die mit „wirr“ oder „Wahn“ beschriftet ist. Denn normal ist das ja nicht. Normal wäre eine opportunistische Anpassung an ein Gewaltverhältnis. Widerständige Franken ticken allerdings anders. Lisa Rokahr würdigt sein aktuelles Eintreten für Veränderungen bei Justiz und Psychiatrie, einem sich gegenseitig bestätigenden System, in dem der Untergebrachte bzw. Patient, immer verliert, immerhin positiv.

Aber gleichzeitig ist es sein Fall, seine Mission, die die Gesellschaft schon jetzt verändert haben. In Bayern will die CSU die Regeln zur Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter reformieren. Ein Gesetzentwurf soll eine Einweisung erschweren und verlangt strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung.

[aaO, S. 87]

Auch sie schildert seine Ängste vor dem bevorstehenden Prozeß:

Für seinen größten Feind hält Mollath dabei nicht die Juristen auf der Richterbank, sondern einen Mann im Saal: Norbert Nedopil, den forensischen Gutachter. Er wird den Angeklagten begutachten. Ein direktes Gespräch hat Mollath abgelehnt, aber Nedopil wird ihn während des Verfahrens beobachten. „Ich fühle mich dadurch gehemmt, ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll“, sagt Mollath. Was, wenn wieder jemand vermeintliche Anzeichen des Wahnsinns an ihm entdeckt? Ist es die Gestik? Der Blick? Oder die Wortwahl? „Wie soll ich authentisch sein, wenn ich mir jedes Wort dreimal überlege?“

[aaO, S. 88]

In der Tat, das ist eine arge Belastung. Andererseits grenzt es an einen Wunderglauben, traute man einem Psychiater eine solche Diagnose-Fähigkeit zu – und dann noch einen treffsicheren Rückschluß aus dem Gerichtsverhalten im Juli 2014 auf die Befindlichkeit zu den „Tatzeiten“ 2001, 2002 und 2005, eine Hürde, die schon Dr. Klaus Leipziger in den Jahren 2005 und 2006 mittels bloßer Behauptung genommen hat. Das Gericht in Regensburg sollte auf diese Begutachtung schon deshalb verzichten, weil eine Unterbringungsentscheidung schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das widersprüchliche Gutachten von Prof. Dr. Pfäfflin aus dem Jahr 2011 als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose ausgeschieden und zudem festgestellt, daß bereits die Fortdauerentscheidungen aus dem Jahr 2011 mit seinen Leerformeln den Begründungsanforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht genügten.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html

Das OLG Bamberg, das sich davor drückte, nunmehr in der Sache zu entscheiden und seinen eigenen Beschluß aufzuheben, weil er nicht begründbar war, hat daraufhin kurzerhand die gerügten Entscheidungen für erledigt erklärt, weil Gustl Mollath ja faktisch auf freiem Fuß sei und er keinen Anspruch auf eine Sachentscheidung habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

Keinem verfassungstreuen Gericht würde im Jahr 2014 die Begründung einer erneuten Unterbringungsentscheidung gelingen – der Zug ist definitiv abgefahren. Ein aktuelles Gutachten ist daher überflüssig. Es reicht aus, wenn sich die ursprünglichen Gutachter als Zeugen für ihre Produkte verantworten müssen, sollte es überhaupt notwendig werden, sich mit diesem marginalen Aspekt der Causa befassen zu müssen.

Michael Kasperowitsch, ein Aufdecker der ersten Stunde, hat am 27.6.2014 in den NÜRNBERGER NACHRICHTEN gleich zwei Artikel zum Thema lanciert. Einer beschäftigt sich mit dem rechtsstaatlichen GAU des ersten Prozesses:

Justizapparat holt die Gründlichkeit sehr spät nach

Am 7. Juli beginnt in Regensburg der neue Prozess gegen Gustl Mollath — Bundesweites Aufsehen — Gutachter sitzt im Gericht

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

NÜRNBERG — 17 Verhandlungsta­ge sind bereits angesetzt. Ob die Zeit reicht, ist offen. 42 Zeugen sind zur Vernehmung einbestellt. Es könnten noch mehr werden. Alles deutet also darauf hin, dass die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg äußerst gründlich vorgeht.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil es sich in dieser Angelegenheit um eine spät nachgeholte Gründlich­keit der Justiz handelt. Als Gustl Mol­lath vor acht Jahren wegen Körperver­letzung und Sachbeschädigung in Nürnberg vor Gericht stand, gab es eine sehr schnelle Entscheidung.

Die Nürnberger Nachrichten hat­ten den Fall mit all seinen tückischen Fehlern ab 2011 öffentlich gemacht. Die Recherchen hatten am Ende zur Folge, dass die damalige Justizministe­rin Beate Merk (CSU) das Wiederauf­nahmeverfahren einleitete. Zuvor hat­te sie das Vorgehen von Staatsanwalt­schaften und Gerichten eisern vertei­digt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der neuen Verhandlung in Regens­burg ist riesig. Um die 40 Journalisten­plätze

Das Ansehen ist beschädigt

Im Gerichtssaal rangelten sich etwa 250 Berichterstatter aus ganz Deutschland. Für viele Beobachter geht es auch um das angekratzte Anse­hen der bayerischen Justiz. Beschä­digt ist es nicht nur wegen der irritie­renden Vorkommnisse im Mol­lath- Verfahren; der oberfränkische Fall Peggy oder die aktuellen Vorgän­ge um den Augsburger Laborarzt Schottdorf kommen hinzu.

Den heute 57-jährigen Gustl Mol­lath brachte vor acht Jahren ein Urteil des Landgerichts Nürnberg hin­ter die Gitter forensischer Kliniken, dort, wo kriminelle Kranke einge­sperrt sind. Die letzten Jahre bis zu sei­ner Freilassung saß er in Bayreuth.

Das Nürnberger Gericht war damals der Überzeugung, Mollath unterliege dem anhaltenden Wahn, Opfer eines kriminellen Bankensys­tems zu sein. Es konnte sich dabei auf psychiatrische Gutachten stützen. In diesem gefährlichen Wahn habe er, so das Gericht, auch seine Frau schwer attackiert und die Reifen von Autos ihm irgendwie missliebiger Personen zerstochen.

Diese Verhandlung endete mit einem für Mollath schrecklichen Frei­spruch wegen Schuldunfähigkeit. Die Folge war nämlich, dass er für Jahre in der Psychiatrie verschwand. In den Jahren vor 2006 tobte ein gnadenloser Streit zwischen den einstigen Eheleu­ten Mollath — das Paar ist seit langem geschieden.

Als sie noch verheiratet waren, betreute die Frau des Nürnbergers Pri­vatkunden bei der Hypo Vereinsbank. Aus seiner Sicht hatte sie sich dabei illegaler Schwarzgeldschiebereien in die Schweiz schuldig gemacht. Er wollte sie unter allen Umständen davon abbringen und drohte ihr offen mit wirksamen Konsequenzen.

Unter anderem informierte er die Vorgesetzten seiner damaligen Frau bei der Bank. Am Ende zeigte Mollath sie sogar an. Die Reaktion der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth darauf fiel dünn aus.

Die Anzeige enthalte keine „zurei­chenden tatsächlichen Anhaltspunk­te“, der Verdacht werde nur „pau­schal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Das Verfahren wurde eingestellt.

[…]

Ja, im ursprünglichen Verfahren war sogar bekannt, daß der Ex-Ehefrau im Februar 2003 aufgrund zutreffender Angaben von Gustl Mollath fristlos gekündigt wurde – dennoch wurde dieses mögliche Falschbelastungsmotiv völlig außer Acht gelassen. Ich bin sicher, daß dieses Arbeitsgerichtsverfahren einige Scheinwerfer darauf richten wird, warum sich die HVB letztlich zu einem immer noch für sie vorteilhaften Vergleich – Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer geringen Abfindung – bereitfand: die illegalen Schweizgeschäfte der von der bayerischen Vereinsbank mit Staatsbeteiligung 1998 übernommenen Hypobank sollten natürlich nicht öffentlich werden, was durch die Gekündigte eventuell hätte belegt werden können. Entsprechend fiel der von Mollath angestoßene Sonderrevisionsbericht der HVB zu dem Hauptpunkt von Mollaths Begehren aus: inwiefern die Hypo-Bank in den 90iger Jahren, wie alle anderen Privatbanken damals auch nach Einführung der Quellensteuer im Jahr 1993, Beihilfe leistete, um Kundenvermögen klandestin zu Schweizer Tochterbanken zu transferieren, um sie vor der Kapitalertragssteuer zu verschonen, wurde so gut wie nicht untersucht. Denn daran hatte die HVB verständlicherweise kein Interesse.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Fast noch interessanter ist Michael Kasperowitsch‘ weiterer Artikel an diesem Tag:

„Es kam Erschreckendes zutage“

Landtagsfraktionen sparen nicht mit harter Kritik an Justiz und Gutachtern

Im vergangenen Jahr hat sich im Landtag ein Untersuchungsaus­schuss monatelang mit dem Justiz­fall Gustl Mollath beschäftigt. Vor Beginn des Wiederaufnahmeverfah­rens gegen den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg haben wir die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern (FW) und Grünen um eine Stellungnahme gebeten. Vor allem die Oppositionsparteien sparen nicht mit Kritik und dem Ruf nach Konse­quenzen.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspoliti­scher Sprecher der Freien Wäh­ler (FW), war einer der Abge­ordneten, die sehr früh und engagiert Feh­ler im ersten Mollath-Verfah­ren angepran­gert haben. „Die Nürnber­ger Staatsan­waltschaft hat Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft, während Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und ange­klagt wurden“, sagt er. Die Fachauf­sicht im Justizministerium hat aus seiner Sicht „versagt“.

[…]

Janun, das geht ja bis zum heutigen Tag so weiter. Mollaths Anzeigen werden unter zahlreichen Verrenkungen bis hin zum OLG München abgebügelt, wovon nicht nur Justizangehörige und deren Hilfswissenschaftler, sondern auch die Ex-Ehefrau von Gustl Mollath profitieren. Der ist die Justiz schließlich blind gefolgt, und so muß auch die über allen Zweifel erhaben sein. Am aktuellen Dienstherrn liegt das kaum: auf das OLG München hat er keinen Einfluß, und was die von Frau Merk installierten Generalstaatsanwälte so treiben, versucht er, wie im desaströsen Fall Gurlitt, lediglich zu moderieren. Minister Bausback hat ja auch wenig Möglichkeiten, die verfehlte Personalpolitik seiner Vorgängerin zu korrigieren. Das Wegloben des Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalts Nemetz, der sich nicht nur im Fall Gurlitt, sondern auch bei Behandlung der Strafanzeige Mollaths gegen Eberl und Leipziger unsterblich blamiert hat, wäre ein erstes Zeichen. Als Präsident des AG München verdient er zwar entscheidend mehr, ist aber kaltgestellt.

Letztlich bedarf es einer Beseitigung des bayerischen Sonderweges, Strafrechtler zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten rotieren zu lassen: das fördert nur die Kumpanei, wo zum Wohle des Rechtsstaats Antagonismus zwischen Staatsanwaltschat und Gericht angesagt wäre.

Kasperowitsch:

Ähnlich sieht es Sepp Dürr von den Grünen. Er war bis 2008 etliche Jah­re Fraktionschef und ist jetzt Mit­glied im Rechtsausschuss im Land­tag. Seine Konsequenzen aus dem Fall Mollath: „Niemand darf mehr so leicht und unverhältnismäßig lange weggesperrt sein und seine ,Gefähr­lichkeit‘ so leichtfertig behauptet werden.“ Dies müsse durch eine Reform des Maßregelvollzugs verhin­dert werden. „Höchste Zeit“ sei es allerdings auch für eine Modernisie­rung des Justizsystems.

Sowohl Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten, so Dürr, lernen, Fehler einzugestehen und schneller zu korrigieren. „Da fehlt es weit.“ Selbst der Mehrheitsbericht des Mol­lath- Untersuchungsausschusses sei noch „von der Unfähigkeit zu jegli­cher Selbstkritik durchdrungen“.

Dem läßt sich nichts hinzufügen. Die Reinwaschungstendenz der Regierungsmehrheit ist mit Händen zu greifen.

https://www.bayern.landtag.de/scripts/get_file.php?file=NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

Kasperowitsch:

Die Kulmba­cher SPD-Abge­ordnete Inge Aures war eben­so wie Streibl Mitglied des Mollath-Unter­su­chungsaus­schusses. Zuvor setzte sie sich vehement für die Freilassung des Nürnber­gers ein.

Der Aus­schuss habe, so die Politikerin, „Erschrecken­des“ zutage gefördert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwalt­schaft hat nur einseitig ermittelt, der Richter hat die Akten nicht gelesen, der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat gemauert und die damalige Justizministerin Beate Merk hat vertuscht“, sagt sie im Rückblick. Es sei politisch nicht gewollt, dass man Steuerhinterzie­hern auf die Schliche kommt. „Nicht dass noch das Klientel der CSU ver­schreckt wird.“ Bis heute ist für Inge Aures nicht aufgeklärt, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft seinerzeit ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, für ein ordnungsgemäßes Verfahren gegen Mollath zu sorgen. Die neue Verhandlung in Regensburg werde, so vermutet Inge Aures, „haarsträu­bende Fehler bayerischer Behörden“ feststellen.

Ja, das ist zu vermuten.

Daß der Polizeibeamte Grötsch, der auf Zuruf von Richter Eberl die Reifenstecher-Akte zum Nachteil Mollath zusammenstellte, sich als Ergänzer von Strafanträgen gegen Unbekannt als Urkundenfälscher erwies, indem er selbst den Namen „Gustl Mollath“ eintrug, obwohl niemand Gustl Mollath verdächtigt hatte, in Personalunion als Aktenkompilierer, Zeugenersatz (für Rechtsanwalt Greger, Rechtsanwalt Dr. Woertge und für Petra Mollath, obwohl die ja immerhin als Zeugin zugegen war) und Sachverständiger (für die Gefährlichkeit der angeblich aber nicht tatsächlich immer identischen Reifenattacken) nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen. Jetzt wird er nur noch als normaler Polizeizeuge über den Gang der Ermittlungen berichten. Und sich auf einige kritische Fragen der Verteidigung einstellen müssen.

Rechtsanwalt Greger, der einzige Geschädigte, der mit zweimonatiger Verspätung schriftlich eine Gefahrensituationen bekundet hatte, ist bereits im Jahr 2009 verstorben. Jetzt ist ein Sachverständiger geladen, der zu den freihändigen Konfabulationen dieses voreingenommenen Polizeibeamten Stellung nehmen wird. Brixner reichten die voreingenommenen Polizei-Erzählungen ja aus, um Gustl Mollath Gemeingefährlichkeit zu attestieren.

Die nicht einmal Dr. Leipziger attestiert hatte.

Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des Umstandes, dass er – wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt – immer mehr Personen in das bei ihm bestehende Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht fühlt und letztlich gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss befürchtet werden, dass vom Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.

Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden – unabhangig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=29

Was ein Herr Dr. Leipziger lediglich befürchtet, ist einerlei. Es muß eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, daß jemand erhebliche Straftaten begehen werde. Die „dargelegte Progredienz der paranoiden Symptomatik“ bestand lediglich darin, daß Dr. Leipziger es bewußt vermied, den „überweisenden“ Kollegen Dr. Wörthmüller zu befragen, warum sich dieser als befangen erklärt hatte. Gustl Mollath hatte zurecht diesen Gutachter als befangen angesehen, was dieser selbst als nachvollziehbare Sicht bestätigte.

Absolut unprofessionell ist überdies eine Einbeziehung von durch den beauftragenden Richter Eberl informell beigezogener Akten, hinsichtlich derer ein Gutachtenauftrag gar nicht bestand. Die von dem konspirativen Zusammenwirken von Richter Eberl und Gutachter Leipziger nicht unterrichtete Staatsanwaltschaft stellte das obskure Fake-Verfahren wegen Sachbeschädigung dann auch prompt gemäß § 154 StPO ein.

Auch über diesen Vorgang wird die neue Hauptverhandlung hoffentlich nachhaltig informieren.

Für Dr. Leipziger mag es einen zusätzlichen Schlag bedeuten, daß das LG Nürnberg konstatierte, daß die Reifengeschädigten ganz real (und nicht wahnhaft) Mollath-Feinde waren.

Und morgen widme ich mich einem Sonderfall des Journalismus‘, nämlich der eigentlich unwahrscheinlichen La-La-Fraktion von Otto Lapp und Beate Lakotta. Die hat sich nämlich auch wieder zu Wort gemeldet.

Update 6.7.2014

Otto Lapp fiel die undankbare Aufgabe zu, erneut als Pressesprecher der Belastungszeugin Petra M. in Erscheinung zu treten. Dieses Mal mit einer Botschaft, die nicht leicht zu verkaufen war. Denn was sollte das Lesepublikum von einer Ex-Frau halten, die über Monate dem Star-Reporter Otto Lapp ihr Herz über diesen gewalttätigen, tyrannischen, eifersüchtigen, wirtschaftlich erfolglosen und kranken Ex-Mann das Herz ausgeschüttet hatte, vor Gericht aber keine Aussage machen will? Ahja, wenn es um die Wurst geht und man unter Wahrheitspflicht steht, macht sie einen Rückzieher – so denkt man im Volk, das ja nicht immer Unrecht hat.
Lapp entledigte sich seiner Aufgabe so:

27.06.2014 13:53 Uhr
Mollath-Prozess ohne die Ex-Frau

Von Otto Lapp

NÜRNBERG. Der Mollath-Prozess wird ohne seine Ex-Frau über die Bühne gehen. Petra M. (53) wird im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg nicht gegen Gustl Mollath (57) aussagen. Dies bestätigte ihr Anwalt Jochen Horn dem Kurier.
Petra M. (53) sei „mehrfach umfassend vernommen“ worden, sagte Horn, sodass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, würde sie nochmal vernommen werden. Außerdem wolle sich Petra M. „einer solchen Situation“ nicht aussetzen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Es mag ja sein, daß Rechtsanwalt Horn Derartiges gesagt hat. Juristisch handelt es sich dabei um höheren Blödsinn. Das neue Urteil erwächst aus dem Inbegriff der neuen Hauptverhandlung, und da gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle früheren Aussagen sind erst einmal vom Tisch und dienen allenfalls als Vorhalte, um das Gedächtnis aufzufrischen oder um Widersprüche zu klären. „Umfassend“ wurde die Zeugin damals zudem nicht vernommen: hätte man sie seinerzeit ernsthaft zu Beihilfehandlungen der Hypobank beim anonymisierten Schleusen von Kundengeldern auf Konten von Schweizer Tochter-Banken vernommen, hätte sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hingewiesen werden müssen – das war allerdings nicht der Fall. Nein, der Vorsitzende Richter verhielt sich deutlich rustikaler: wann immer Gustl Mollath das Thema „Schwarzgeld“ als Ursache der Ehekrise und einer Falschbelastung durch seine Ex-Frau zur Sprache bringen wollte, wurde er angeschrieen. Damit war das Thema erledigt und konnte in die Wahn-Ecke gestellt werden. An einer umfassenden Vernehmung in der Hauptverhandlung vom 8.8.2006 fehlt es schon deshalb, weil laut Urteilstext die Ex-Ehefrau zu den Sachbeschädigungsvorwürfen gar nicht ausgesagt hat – hier übernahm der Polizeibeamte Grötsch die Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, was die Ehefrau bei Betrachtung eines Tat-Videos gesagt habe. Ja, so wild ging es seinerzeit zu.
Und zu den neuen Erkenntnissen, die sich erst nach diesem Urteil ergeben haben, konnte sie damals naturgemäß nichts aussagen. Bestreiten per Interview ersetzt keine förmliche Aussage.
Interessanterweise offenbart Otto Lapp auch die beabsichtigte Strategie der Nebenklage:

Im Prozess werden also jetzt die Aussagen von Petra M. aus früheren Jahren nur verlesen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Mirko Laudon kommentiert in seinem Blog „Strafakte“ diese Konstellation so:

Nicht unproblematisch ist jedoch, wie ihre Aussagen in das Verfahren eingeführt werden sollen, denn § 252 StPO verbietet grundsätzlich die Verlesung früherer Protokolle, sofern die Aussageperson erst später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht:
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

Kombination aus Zeugnisverweigerung und Verzicht auf das Verwertungsverbot

[…]

Al­ler­dings – und das ist der kri­ti­sche Punkt – darf der Zeuge nach Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs1 die Ver­wer­tung der Aus­sa­gen ge­stat­ten, ohne selbst er­neut aus­sa­gen zu müs­sen. Diese Recht­spre­chung ist ins­be­son­dere bei Op­fer­zeu­gen2 pro­ble­ma­tisch, da dem An­ge­klag­ten (hier dem Ver­ur­teil­ten) das Kon­fron­ta­ti­ons­recht (Art. 6 Abs. 3 d MRK) ver­wehrt wird. Dem Op­fer­zeu­gen wird durch die Kom­bi­na­tion von Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht und Ver­zicht auf das Ver­wer­tungs­ver­bot des § 252 StPO das Recht ein­ge­räumt, sei­ner kon­tra­dik­to­ri­schen Be­fra­gung durch die Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung aus dem Weg zu ge­hen und zu­gleich eine den An­ge­klag­ten (oder Ver­ur­teil­ten) be­las­tende mit­tel­bare Ver­wer­tung sei­ner frü­he­ren Aus­sage zu er­mög­li­chen. Die­ses Ver­hal­ten ist in Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren häu­fi­ger zu be­ob­ach­ten.3

 

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/ex-frau-von-mollath-wird-das-zeugnis-verweigern/

Die letztgenannte Fußnote bezieht sich auf einen weiteren Blogbeitrag von ihm, in dem er Johann Schwenns 10 Fehlerursachen in Sexualstrafverfahren darstellt und Schwenn just jene „Kombination“ als „perfide“ bezeichnet:

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/fehlurteile-und-ursachen/

Angesichts der dürftigen bzw. gänzlich fehlenden Protokolle ihrer früheren Aussagen ist die Kombination im konkreten Fall allerdings weniger „perfide“ als vielmehr nachteilig für die Nebenklage. Ich teile die Einschätzung von Prof. Henning Ernst Müller:

Der Pressesprecher informierte heute auch darüber, dass die Hauptbelastungszeugin wieder ausgeladen wurde, nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Ob der Körperverletzungsvorwurf gegen Gustl Mollath dann überhaupt noch bewiesen werden kann, erscheint fraglich.

 

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

Um das Manko wiedergutzumachern, daß die Belastungszeugin es vorzieht, vor Gericht nicht zu erscheinen, hat der Nordbayerische Kurier nachgelegt und einen Mollath-Blog eingerichtet, um erneut die Sicht der Ehefrau, die bis zur Anordnung der Wiederaufnahme identisch war mit der Sicht der Macht-Instanzen Justiz, Psychiatrie und Politik, zu verbreiten.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Es ist eine emotionale und tendenziöse Zusammenstellung dessen, wie man beim Nordbayerischen Kurier den Fall wertet, wobei all das ausgeblendet wird, was man nicht wahrnehmen will. Eine Auseinandersetzung ist daher weder möglich noch lohnte sie sich.

Immerhin, zum ersten Mal wird in aller Deutlichkeit zugegeben, daß die Ex-Frau für das illegale Verschwindenlassen seiner Habe (bis auf zwei netterweise aufgehobene Kisten) verantwortlich ist:

Durch die Anzeigen Mollaths hat sie ihre gut bezahlte Stelle verloren. Sie hatte Provisionen hinter dem Rücken der Bank eingestrichen, mehr nicht. Jetzt will sie wenigstens das Geld zurückhaben, das sie in seine Werkstatt gesteckt hat. Ein Gericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an. Sie räumt es aus, ersteigert es und verkauft es dann.

Otto Lapp hat zudem mit heißer Nadel gestrickt:

Was ist, wenn Gustl Mollath krank ist? Sieben erfahrene Psychiater stellen das über sieben Jahre immer wieder fest. Hans-Joachim Kröber aus Berlin, Thomas Lippert aus Nürnberg, Klaus Leipziger aus Bayreuth, Karl Simmerl aus Mainkofen, Friedemann Pfäfflin aus Mainkofen und Gabriele Krach aus Erlangen.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Statt sieben Psychiater werden nur sechs benannt. Hans-Ludwig mutiert zu Hans-Joachim, aus Hans wird Karl und Pfäfflin wird von Ulm nach Mainkofen versetzt. Es sind auch keine „Feststellungen“, die innerhalb von sieben Jahren gemacht wurden: die erste „Bescheinigung“ von Gabriele Krach datiert von September 2003, die letzte von Pfäfflin von Mai 2011. Von „Feststellungen“ kann bei der gegen die Krankenhausregeln erstellten Bescheinigung von Frau Dr. Krach keine Rede sein, sie beruhte allein auf Erzählungen der Ex-Ehefrau. Thomas Lippert mutmaßte und empfahl eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung. Und Dr. Hans Simmerl hat gerade nicht festgestellt, daß Mollath krank sei: er hat im Gegenteil für die von Dr. Leipziger unterstellten psychischen Krankheiten – wahlweise eine isolierte Wahnstörung oder eine paranoide Schizophrenie – keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Eben deshalb wurde Prof. Kröber herbeizitiert, der das Leipziger-Gutachten retten sollte und es auch tat.

Otto Lapp:

Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr gewesen.

Unsinn, die Begutachtung sollte bereits 2004 die Prüfung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB beinhalten – die Sachbeschädigung wurden erst im Januar 2005 begangen.

Otto Lapp:

Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür waren die angebliche Körperverletzung seiner Frau und die 129 durchstochenen Reifen.

Abgesehen von der von Beate Lakotta aufgebrachten Fama, es habe sich um 129 Reifen gehandelt, ist es selbstverständlich das „Wahnsystem“, das die Gefährlichkeit suggeriert. Wegen der Krankheit besteht keine oder nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, auf die bloßen Anlaßtaten kommt es nicht an, sondern auf prognostizierte erhebliche künftige Straftaten. Diese müssen krankheitsbedingt sein.

Auch Beate Lakotta mischt wieder mit – aber bevor ich zu ihrem neuesten Artikel komme, stelle ich ein gemeinsames Zitat von Lapp/Lakotta voran, das ihre Art des affirmativen Journalismus, der gerne mit schmutziger Ehe-Wäsche, anonymen Zeugen, Weglassungen und tendenziösen Akten-Zitaten arbeitet, rechtfertigen soll:

In dem Verfahren wurden Fehler gemacht, auch schwere. Mollath war laut Bundesverfassungsgericht die letzten zwei Jahre ohne ausreichende Begründung in der Psychiatrie untergebracht. Aber das sind nicht die Fehler, die Menschen zum Protestieren gegen die Institutionen des Rechtsstaats auf die Straße treiben. Denn dann könnten sie das auch für andere Maßregelpatienten und Sicherungsverwahrte tun, zum Beispiel für Sexualstraftäter, die ebenfalls zu lange weggesperrt sind.
Sondern es ist die Zauberformel „sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie“, die sich in der öffentlichen Rezeption dieses Falls als Wahrheit durchgesetzt hat. Ebenso wie es als Tatsache gilt, dass Frau M. erhebliche Summen Schwarzgeld in die Schweiz geschafft habe.
Dies sind die beiden Grundannahmen des Skandals. Nach unserer Recherche steht für beide der Nachweis noch aus.
Unsere Rechercheergebnisse wurden nach den jeweiligen Veröffentlichungen weder in Zweifel gezogen oder dementiert. Sie wurden gar nicht aufgegriffen.

http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

Dieses Statement bedeutet nichts weiter als den Abschied von einem justizkritischen Journalismus und die Hinwendung zu einer Haltung, die achselzuckend schwere Rechtsfehler hinnimmt (zu denen ein Fehlurteil zweifellos gehört). Aufmucken dürfen Presse und Öffentlichkeit erst, wenn die Justiz in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat. Und wenn die Justiz den erforderlichen Nachweis der Schwarzgeldvorwürfe nicht erbringt, waren diese natürlich falsch.

Das Elend bestand aber gerade darin, daß die Justiz den Vorwürfen im Jahr 2004 gar nicht nachging, sondern erst 2012 die Steuerfahndung in Marsch setzte. Ob bei den neuen Ermittlungen die Bank als Beihelferin überhaupt ins Visier genommen wurde, wieviele der Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt schon verjährt waren – das interessiert unsere unkritischen Helden, die sich einem gefühlten Mainstream entgegenstemmen, nicht die Bohne. Und wer nur den CSU-FDP-Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuß liest, hat seine journalistischen Pflichten verletzt.
Deshalb gab es nichts, das aufzugreifen gewesen wäre.

Alles auf Anfang
Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen.
Von Beate Lakotta

lautet der Titel ihres SPIEGEL-Artikels in 27/2014 vom 30.6.2014, S. 30 – 31.
Eine stark eingedampfte Version dieses Artikels ist am 6.7.2014 auch auf SPON erschienen – um die schlimmsten Ausrutscher bereinigt und um einige Varianten bereichert:

Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Von Beate Lakotta

Am Montag beginnt das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Gustl Mollath. Seit seiner Freilassung tritt er als unbequemer Kritiker der Psychiatrie auf, die Menschen begegnen ihm mit großer Sympathie. Im Prozess geht es nun um schwere Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html

Der erste Satz dieser Passage befindet sich auch im Print-Artikel:

Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. Doch ob er ein unschuldiges Justizopfer ist, muss der neue Prozess erst erweisen.

Der zweite Satz fehlt. Stattdessen wird dort so fortgeführt:

Doch als das Nürnberger Oberlandesgericht am 6. August 2013 beschloss, den Prozess neu aufzurollen und Mollath freizulassen, begründete es dies mit einer Formalie: Das Attest, das seine Exfrau vorlegte, um ihre Verletzungen zu dokumentieren, gilt rechtlich als als „unechte Urkunde“. Der untersuchende Arzt hat es auf dem Praxis-Briefpapier seiner Mutter ausgestellt, die er offiziell vertrat. Das hatte er nur unleserlich vermerkt.

[SPIEGEL 27/2014, S. 30]

Aha, eine Formalie – nix mit Unschuld! Als ob Wiederaufnahmegründe die Unschuld belegen würden. Subtil bereitet sie den Boden vor, um das gesamte Wiederaufnahmeverfahren als politische Farce zu diffamieren, denn es wurde ja von Ministerin Merk angeordnet:

„Das hätte ich gern schriftlich“, habe er deshalb die Ministerin gebeten, berichtete der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath.
Dabei kam der Druck erkennbar von noch weiter oben. Ministerpräsident Horst Seehofer musste befürchten, die öffentliche Empörung könnte mitten im bayerischen Landtagswahlkampf nicht nur seine Justizministerin aus dem Amt fegen, sondern ihn selbst in Mitleidenschaft ziehen.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollaths abgelehnt hatte, zeigten sich Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.

[aaO]

Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so…
Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN!

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

Spannend bleibt die Frage, wie Sabine Rückert als Mitglied der Chefredaktion die ZEIT in Stellung bringen wird. Vielleicht macht sie es wie im Fall Peggy und läßt gar nicht berichten, um dann den Freispruch unter größtmöglicher Schonung von Prof. Kröber in Grund und Boden schreiben zu lassen.

http://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil

 

 

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Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

 Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 26.8.2013 zurecht einen Komplex in den Blick gerückt, der in der öffentlichen Diskussion in seiner Bedeutung für die Einweisung Gustl Mollaths in den Maßregelvollzug und für die über siebenjährige Aufrechterhaltung dieser Maßnahme noch nicht hinreichend gewürdigt wurde. Es ist die Psychiatrie und das psychiatrische Gutachterwesen. Ohne deren Unterstützung hätten die Gerichte, angefangen mit dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 8.8.2006) über die auswärtige Vollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg beim Amtsgericht Straubing bis hin zu der unseligen Kombination der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Bamberg Scheinlegitimität für Unterbringungsurteil und Fortdauerbeschlüsse niemals erlangen können. Wenn fachliche „Expertise“ im Ergebnis mit den Verurteilungs- und Aufrechterhaltungswünschen voreingenommener Gerichte übereinstimmt, dann ist jedes Gutachten, auch ein schlechtes, recht. Dann sehen Richter nur dessen Ergebnis und schließen sich nach leerformelhafter „eigener kritischer Würdigung“ der ärztlichen an.

Paßt das Ergebnis einmal nicht, wie das des Mainkofener Psychiaters Dr. Hans Simmerl, der im Jahr 2007  im Rahmen eines Betreuungsgutachtens keinerlei psychische Erkrankung bei Herrn Mollath feststellen konnte, dann wird eine Koryphäe von außerhalb herbeigerufen, die sich in Bayern schon einmal erfreulich affirmativ betätigt hatte, nämlich 2002 im Fall „Peggy“. Die Rede ist von Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, Berlin, der sich seinerzeit dazu bereitgefunden hatte, auf der Basis einer – wie ihm bekannt – eigens für ihn zusammengestellten polizeilichen Akte sein Fachgebiet zu überschreiten und das von dem geistig behinderten Ulvi Kulac ohne anwaltlichen Beistand angeblich abgelegte Geständnis, das lediglich als Vermerk eines Polizeibeamten vorlag, weil dummerweise das Tonbandgerät versagt hatte, für erlebensbasiert zu erklären. Dieses bereits im Ermittlungsverfahren widerrufene, in seinen nachprüfbaren Teilen falsche, Geständnis führte neben Kröbers Gutachten und einem viele Jahre später widerrufenen Polizeispitzelbericht eines Mitpatienten der Bayreuther Forensik zur Verurteilung wegen Mordes. Jeder aufgeklärte Bürger wußte, daß die Soko II die vom Innenminister Günther Beckstein angemahnte Aufgabe hatte, den Fall zur Beruhigung der Gemüter schnell zu klären, nachdem die Soko I zu keinem Ergebnis gekommen war. Da hielt man sich eben an einen Schwachen, der dem speziellen Befragensdruck nach der rechtsstaatlich fragwürdigen Reid-Methode nicht gewachsen war.

Näheren Aufschluß gibt das Buch: Der Fall Peggy. Die Geschichte eines Skandals, von Ina Jung und Christoph Lemmer, Droemer Verlag, München 2013. Auf den Seiten 154 – 161 wird das verhängnisvoll uninformierte Wirken von Prof. Kröber beschrieben, auf den Seiten 237 – 245 die von Günther Beckstein in Bayern in den Jahren 2001 – 2003 implementierte amerikanische Reid-Methode zur Erzeugung von Geständnissen, die im Fall Peggy durch die Polizei eingesetzt wurde.

Im Fall Mollath wurde Kröber seinem affirmativen Ruf, zugunsten der Staatsmacht zu wirken, wiederum gerecht und griff den Psychiater Dr. Simmerl ad hominem an, ohne auch nur mit einem einzigen Argument gegen dessen Gutachten aufzuwarten. Es ist nicht erstaunlich, daß nicht nur im Fall Mollath am 6.8.2013 die Wiederaufnahme angeordnet und Gustl Mollaths weitere Unterbringung ab 2011 für verfassungswidrig erklärt worden ist: auch im Fall Ulvi Kulac ist im April 2013 die Wiederaufnahme beantragt worden; bereits seit Mitte 2012 ermittelt die für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Staatsanwaltschaft Bayreuth wieder, und aktuell hat sie einen schon damals Verdächtigen im Visier, Peggy ermordet zu haben. Diese Spur war seinerzeit, trotz widerlegter falscher Alibis, nicht weiterverfolgt worden, nachdem ein anderweitiges Geständnis erwirkt worden war.

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/der-fall-peggy-spur-fuehrt-nach-halle,20641266,24197836.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-ermittler-folgen-neuer-spur-in-halle-a-920144.html

Soviel zur faktischen Bedeutung von Gutachten, wenn sie von einflußreichen und medial präsenten Vertretern ihres Fachs erstattet werden.

Im Fall des nicht nur in sich widersprüchlichen, sondern sich auch im schriftlichen und mündlichen Ergebnis widersprechenden Gutachtens von Prof. Dr. Pfäfflin ist dessen blinde Übernahme durch Gerichte nun gründlich schiefgegangen. Das Bundesverfassungsgericht moniert, daß es an einer Auseinandersetzung mit diesem Gutachten fehle, dem man sich nicht ungeprüft hätte anschließen dürfen. Daß die bar jeder Wissenschaftlichkeit routinemäßig leerlaufenden Verlaufsbeschreibungen aus dem BKH Bayreuth unter Dr. Leipzigers Ägide nicht prognoserelevant waren, wurde ebenfalls festgestellt. Dennoch reichten diese dürftigen Unterlagen den Gerichten in Bayreuth und Bamberg in den Jahren 2009 – 2012 und dem LG Bayreuth sogar noch im Juni 2013 aus, um die Unterbringung jeweils um ein Jahr zu verlängern.  Mehr als das Klagen über mangelnde „compliance“ des „Patienten“, übersetzt: der Untergebrachte ließ sich nicht unterwerfen und schrieb dreisterweise auch noch Beschwerden, und das Zusammentragen möglichst negativer subjektiver „Beobachtungen“ des Störenfrieds ließ sich den Stellungnahmen indes nie entnehmen. Beobachtungen echten „wahnhaften Erlebens“ oder physischer Aggressionen gab es nie.

Zu besichtigen war vielmehr ein Grabenkrieg zwischen Untergebrachtem und Bezirksklinik, in dem das Personal in Verteidigung des Eingangsgutachtens des Chefs mindestens ebenso rigide agierte wie der sich verweigernde Patient. Unkorrigierbar hielten die Beteiligten an ihren jeweiligen Überzeugungen fest, Maßregelvollzug sei Klinik (das Personal) bzw. Knast (der Untergebrachte), wobei sich die unterschiedlichen Wahrnehmungen zwangsläufig aus den unterschiedlichen Positionen, Macht kontra Ohnmacht, ergeben. Prognoserelevant war das alles nie. Aber den Gerichten reichte ja die platte Mitteilung, daß keine Behandlung stattfinden könne und daher die Diagnose und die Prognose des Eingangsgutachtens aus dem Jahr 2005/2006 weiterhin Bestand hätten, für ihre routinemäßigen Fortdauerentscheidungen aus. In Bayern geht Sicherheit vor Rechtsstaatlichkeit, weshalb überdies auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mißachtet wurde.

Schon früh hatte ich mich mit der verhängnisvollen Rolle der Psychiatrie, insbesondere mit der der justiznahen Forensik, beschäftigt, die der Justiz per Gutachten zuliefert und zugleich für die Justiz vollstreckt. Ein Interessekonflikt sondergleichen, der unbedingt aufgehoben werden muß.

Am 7.12.2012 hatte ich mich mit der Spirale auseinandergesetzt, die die rechtswidrige „Fernbegutachtung“ Herrn Mollaths durch die Erlanger Psychiaterin Dr. Gabriele Krach vom 18.9.2003  ausgelöst hat, die über die aus der Luft gegriffene Empfehlung des Nürnberger Psychiaters Thomas Lippert vom 22.4.2004 einer Unterbringung gemäß § 81 StPO schließlich zu dem verfassungswidrigen Beschluß von RiAG Eberl führte, den Angeklagten für sechs Wochen zwangsweise in die Forensik Erlangen einzuweisen, um dort ein Gutachten über Schuldfähigkeit und Unterbringung zu erstellen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Hierzu kann ich jetzt nachtragen, daß dem von Richter Eberl als „zuverlässig“ eingestuften privaten Gutachter Lippert, der sich auf Behördengutachten spezialisiert hat und daher von öffentlichen Aufträgen abhängig ist, erst im Jahr 2005 von der Bayerischen Ärztekammer die Bezeichnung „Facharzt für forensische Psychiatrie“* zuerkannt worden ist.

[Ritzer/Przybilla: Die Affäre Mollath. Der Mann, der zuviel wußte, Droemer Verlag, München 2013, S. 165]

Was schrieb Prof. Dr. Thomas Fischer, streitbarer und daher lange verhinderter Vorsitzender Richer des 2. Strafsenats beim BGH am 22.8.2013?

Psychiatrische und psychologische Sachverständige sind: selbstgewiss, kompetenzüberschreitend, unbescheiden. Das gilt selbstverständlich nicht dem Einzelnen, sondern dem Prinzip. Wer alles weiß und darf, hat keinen Grund zur Bescheidenheit. Schon hierin könnte ein Teil der Abhilfe liegen: Gegenseitige Abhängigkeit von unsicherem Gericht und unsicherem Sachverständigen ist ein Übel, das unmittelbar und unweigerlich zulasten der Betroffenen geht. Dem Übel könnten nur gegenseitige kritische Aufmerksamkeit und Distanz abhelfen.

http://www.zeit.de/2013/35/mollath-skandal-strafrecht/komplettansicht

Hieran hat es schon in diesem frühen Stadium eklatant gefehlt.

Am 1.1.2013 hatte ich mich mithilfe des damals verfügbaren Materials mit dem Chefarzt der Bayreuther Forensik, Dr. Klaus Leipziger, seinen Propagandistinnen Sabine Rückert und Beate Lakotta, seiner Dissertation und seinem Gutachten vom 27.7.2005 befaßt, wie es in dem Urteil vom 8.8.2006 aufschien:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

Das Verteidigungsbedürfnis einer Psychiatrie, die Herrn Mollath ausweglos in die Anstalt gebracht und ihn dort jahrelang festgehalten hatte, war schon seinerzeit unverkennbar. Schließlich hatten die Realien alle Gewißheiten ins Wanken gebracht, insbesondere nach der Anordnung eines Wiederaufnahmeauftrags an die Staatsanwaltschaft Regensburg durch die Ministerin Merk am 30.11.2012. Daß die Psychiatrie sich danach dennoch zweier Leitmedien, nämlich der ZEIT und des SPIEGEL, zu Propagandazwecken bedienen konnte, machte allerdings stutzig, zumal die Autorinnen ungeniert und verfälschend aus Gutachten zitierten, wofür sie gewiß keine Autorisierung des Betroffenen hatten. Genau darin besteht ja die Macht der Psychiatrie: Beobachtungen zu machen und sie subjektiv zu werten, ohne daß das bloße Laborratten-Objekt zu der Korrektheit ihrer Notate auch nur angehört werden würde. Der angewiderte Fremdblick eines in den hierarchisch-autoritären Betrieb eingebundenen, auf Lockerungen spekulierenden „Mitpatienten“, abhängiger Pfleger oder Ärzte auf ein widerständiges Objekt konstituiert also ›Wahrheit‹. Ist das tatsächlich die Art von Wahrheit, auf die zwei traditionell eher dem kritischen Blick verpflichtete Medien bauen sollten?

Hier stimmte ersichtlich etwas nicht. Und natürlich reichte dieser parteiische publizistische Rückhalt, der vom Internet-Publikum sogleich kritisch begleitet wurde, als Rückhalt auf die Dauer auch nicht aus.

Die angegriffenen kritikungewohnten Psychiater Dr. Leipziger und Prof. Dr. Kröber schlugen höchstpersönlich öffentlich zurück. Im Rahmen des „17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminars vom 2.- 4. September 2013″ in Potsdam-Babelsberg boten sie Anfang Juni 2013 zu Fortbildungszwecken einen gemeinsamen (Rechtfertigungs?)-Vortrag unter dem hämisch-herablassenden Titel: „Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ an. Hier ist der ursprüngliche Einladungstext gesichert worden:

http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

Nachdem dieser Titel im Internet gar nicht gut ankam, wurde er zunächst in „Der Fall Gustl Mollath“ umgetauft, um sodann gänzlich zu entfallen:

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Kurz zuvor, am 25.6.2013, hatte die Sozialministerin Christine Haderthauer eine Anfrage auf Abgeordneten-Watch so beantwortet:

Frage zum Thema Soziales
12.06.2013
Von:
Hans-Georg Beuter

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth Dr. med. Klaus Leipziger bietet zusammen mit Prof. Dr.med. -Ludwig Kröber beim “17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminar vom 2.- 4. September 2013″ in Potsdam-Babelsberg eine Veranstaltung unter dem Titel
“Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien” an.
http://www.forensik-berlin.de

Davon, dass hier liebevoll “Unser Darling” gemeint ist, kann nach den öffentlichen Diskussionen des vergangenen halben Jahres offensichtlich keine Rede sein. Das Possessivpronomen “unser” erhebt sich über einen Person und macht sie zum Objekt des Besitzers.

Ist es für Sie tragbar, dass ein Leiter einer forensischen Psychiatrie sich in dieser Weise über die bei ihm Verräumten (aber Schutzbefohlenen) erhebt und sie damit im Kernbereich ihrer Menschenwürde missachtet?

In welcher Weise kann ein forensischer Psychiater eine derartige Veranstaltung abhalten, ohne dabei gegen seine Schweigepflicht zu verstoßen?

Dass der Titel der Veranstaltung mittlerweile – nach Kritik im Netz – auf “Der Fall Gustl Mollath: Realität, Wahn, Justiz und Medien” geändert wurde, spielt dabei keine Rolle.

Werden Sie aus solchen Verfehlungen Konsequenzen ziehen?

Ist eine solche Verhaltensweise durch einen Leiter einer Forensik für Sie tragbar?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Haderthauer

25.06.2013

Sehr geehrter Herr Beuter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese bereits an das zuständige Fachreferat in meinem Ministerium weitergeleitet. Dieses wird die Angelegenheit fachaufsichtlich prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11219–f381545.html#q381545

Ein kausaler Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen ist nicht nur nicht auszuschließen, sondern liegt nahe.

Dieser Versuch, wenigstens im Kreis des Gutachter-Nachwuchses Renommé und Meinungshoheit gegen die sich in der Öffentlichkeit durchsetzende Meinung, Herr Mollath sei niemals wahnkrank und gefährlich gewesen, zu verteidigen, war also Ende Juni 2013 gescheitert. Glücklicherweise, muß man sagen, denn der für das dreitägige 490,- Euro-Seminar (ohne Hotelkosten) angesprochene Personenkreis:

(Fallseminar für Psychiater/Psychologen mit Vorerfahrungen in der Begutachtung)

sollte ja sogar noch credit points für die Ausbildung zum forensischen Gutachter erhalten – das wurde zumindest in Aussicht gestellt:

Veranstalter und wissenschaftlicher Leiter ist Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

Das dreitägige Seminar kann nur insgesamt belegt werden. Es ist entspricht den Qualifikationsrichtlinien der DGPPN für „Forensische Psychiatrie“. Es ist als forensisch-psychiatrischer Baustein auch verwertbar für die Ausbildung in Rechtspsychologie incl. Leistungskontrolle.

Die Landesärztekammer Brandenburg hat die Veranstaltung für das Fortbildungszertifikat anerkannt (Nr. 2761302013509500008; 24 Punkte, Kategorie C)

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Der Kelch, zu erfahren, wie man es nicht machen sollte, ist an den Lernenden also vorübergegangen. Beim geselligen Zusammensein an der Hotelbar wird Prof. Dr. Kröber selbstverständlich seine Sicht der Dinge in Sachen Mollath verbreitet haben – machen wir uns nichts vor.

Dr. Klaus Leipziger verfügt über ein regionales Zentralorgan, dem sich auch schon die nachfragescheue Ex-Ehefrau Herrn Mollaths anvertraute, um schmutzige Ehe-Wäsche zu waschen. Das ist der in Bayreuth beheimatete Nordbayerische Kurier mit seinem Chefreporter Otto Lapp. Ähnlich „opfer“-empathisch agierte ansonsten nur noch Beate Lakotta vom SPIEGEL, der sich immer mehr dem Niveau des Nordbayerischen Kuriers und der BILD annähert, dessen Führungspersonal in Gestalt von Nikolaus Blome konsequenterweise  jetzt Leiter der Hauptstadt-Redaktion und Mitglied der Chefredaktion des SPIEGEL wurde. Alles eine Sauce. Hauptsache, Kampagne und Klicks.

Am 20./21.7.2013 stimmte Otto Lapp die Leser auf S. 1 der Printausgabe auf das auf S. 4 erschienene Interview mit Dr. Leipziger u.a. so ein:

Mollath-Gutachter gibt erstes Interview

Chefarzt Klaus Leipziger im Exklusiv-Gespräch mit dem Kurier

[…]

In einem Exklusiv-Interview gibt der Leiter der Forensik am Bezirksklinikum Bayreuth eine ganz neue Sicht auf den Fall. Mollath sei vor sieben Jahren nicht „ohne Untersuchung“ untergebracht worden, wie ihm das oft zum Vorwurf gemacht wird. Kein ernstzunehmender forensischer Psychiater, der auch den Inhalt der Gerichtsakten kannte, habe jemals sein Gutachten in Zweifel gezogen.

Letzteres ist unwahr.  Daß Dr. Leipziger die ihn bestätigenden Gutachten der Kollegen Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber und Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin kannte, muß unterstellt werden. Aus beiden Gutachten geht eindeutig hervor, daß sie die „Gerichtsakten“, sprich „Strafakten“, die ihm selbst vorlagen, nicht beigezogen hatten. Schon aus diesem Grund konnten sie nicht erkennen, wie sehr Dr. Leipziger von der Aktenlage abgewichen war und wie grundstürzend der VRLG Otto Brixner den Sachverhalt weiter verfälscht hatte.

Aber auch der Rechtfertigungsversuch des BKH-Pressesprechers Otto Lapp schlug fehl. Nix da mit „Untersuchung“.

In dem wortgleich mit der Printausgabe bereits am 19.7.2013 erschienenen  Online-Interview heißt es:

Bayreuth

19.07.2013 14:29 Uhr

Mollath: Jetzt spricht sein Gutachter

Von Otto Lapp

Bayreuth. Wenn die Leute das über den Fall Gustl Mollath wüssten, was er weiß. Aber er schwieg bisher. Jetzt sprach Dr. Klaus Leipziger, der Leiter der Forensik in Bayreuth, mit dem Kurier erstmals über seine Tätigkeit als Gutachter. Und auch darüber, dass er eigentlich gar nichts sagen darf.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Schon dieser Einleitung läßt sich die Strategie des Arztes und seines journalistischen Wegbereiters entnehmen: die Schweigepflicht dient dazu, zu insinuieren, er wisse mehr über die Gestörtheit und Gefährlichkeit des „Patienten“ als die Öffentlichkeit, dürfe hierzu aber leider nichts sagen. Wissen ist Macht. Und exclusives erst recht.

Wie kläglich Leipziger aber schon an dem öffentlichen Vorwurf des „Ferngutachtens“ scheitert, belegt seine erste Antwort:

Der häufigste Vorwurf lautet, Mollaths Gutachten sei ohne Untersuchung erfolgt?

Klaus Leipziger: Üblicherweise werden Gutachten vom Auftraggeber mit den vorliegenden Informationen, den Akten und den Unterlagen übersandt. Nach Aktenstudium erfolgen in der Regel eine oder mehrere ausführliche Explorationen. Die sind verbunden mit der Erhebung des psychopathologischen Befundes. Dabei ist zu klären, ob weitere Untersuchungen zu machen sind. Um alle Erkenntnisquellen auszuschöpfen.

[Hier huscht der Chefreporter über die „in der Regel“ erfolgenden Explorationen hinweg, die im Fall Mollath durch Leipziger nicht stattgefunden haben.]

Auch die Briefe von Herrn Mollath?

Leipziger: Es standen mir zur Begutachtung selbstverständlich die von der Ermittlungsbehörde zugesandten Unterlagen zur Verfügung. Es stand mir auch der Duraplus-Ordner zur Verfügung.

Haben Sie die berühmten 106 Seiten gelesen?

Leipziger: Ja.

Ihr Eindruck damals?

Leipziger: Ich will die Schweigepflicht wahren. Ich habe mir durch die Schriften Herrn Mollaths ein gewisses Bild machen können, was es dann galt abzugleichen mit weiteren vorliegenden Informationen und den Eindrücken aus Gesprächen.

Auch die mit den Mitarbeitern?

Leipziger: Ja.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Und schon ist vergessen, daß nicht exploriert wurde. Vage werden „Eindrücke aus Gesprächen“ ins Feld geführt, die das fachunkundige Publikum, das zwischen Exploration und Gesprächen nicht zu unterscheiden vermag, in die Irre führen müssen: wenn „Gespräche“ stattgefunden haben, dann kann es sich doch um kein „Ferngutachten“ nach Aktenlage handeln? Auch die mit Mitarbeitern? Eine geschickte Fragestellung, die nahelegt, es hätten irgendwelche tiefergehende Gespräche zwischen Dr. Leipziger und Gustl Mollath stattgefunden. Das war nicht der Fall. Es gab überhaupt nur zwei kurze Begegnungen zwischen Chefarzt und Proband innerhalb der fünfwöchigen Zwangsinternierung Mollaths im BKH Bayreuth zwischen dem 14.2.2005 und dem 21.3.2005, nämlich ein informatorisches Gespräch am 18.2.2005 und der Versuch einer geordneten Exploration am 18.3.2005, die, wie schon zu Beginn der Unterbringung bekundet, verweigert wurde.

Zur Gefährlichkeit von Gustl Mollath raunt Dr. Leipziger Folgendes:

Mollaths Gefährlichkeit wird seit sieben Jahren von der Strafvollstreckungskammer geprüft. Wo kann man das als Gutachter festmachen?

Leipziger: Die Schweigepflicht verbietet mir, mich zu äußern hinsichtlich noch nicht veröffentlichter Informationen, wenngleich gerade die nicht veröffentlichten Teile, z.B. aus Gutachten, besonders interessant wären.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Aha. Wenn wir alle wüßten, was er weiß, würden wir Herrn Mollath auch für gefährlich halten. Die Schweigepflicht dient also als Beglaubigung seiner unwissenschaftlichen Insinuationen, die das BverfG als irrelevant beiseitegewischt hat.

Natürlich platzte ihm erst recht der Kragen, als ihm sein prominenter Nicht-Patient aufgrund der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens durch das OG Nürnberg am 6.8.2013 plötzlich abhanden kam. Jahrelang hatte sich der querulatorische Untergebrachte auf seine Unschuld berufen und ein Wiederaufnahmeverfahren erstrebt, was ja nun geradezu klassisch seine Krankheitsuneinsichtigkeit und die fortbestehende Gefährlichkeit belegte. Wer ein Wiederaufnahmeverfahren erstrebt, der schlägt selbstverständlich auch zu. Und die Berufung auf Grundrechte und Rechtsstaat gilt in Bayreuther Forensik-Kreisen sowieso  als „paralogisch“. Deshalb mußte Dr. Klaus Leipziger am 19.8.2013 im FOCUS nachlegen, zumal ihn die öffentlichen Auftritte von Herrn Mollath, insbesondere der am 15.8.2006 bei Beckmann,

http://www.youtube.com/watch?v=EfqMumP0ODs

nicht behagt haben konnten. Da präsentierte sich ein vollkommen normaler Mensch (ehrlich gesagt hätte man deutliche traumatisierende Effekte einer siebenjährigen hochentwürdigenden Freiheitsentziehung, die ihn vom Menschen zum Symptomträger abwertete, erwartet). Sein Anwalt Gerhard Strate und der investigative Journalist Uwe Ritzer machten die Dimension des Justizskandals deutlich, an dem er, der willfährige psychiatrische Staatsdiener Dr. Leipziger, maßgeblich beteiligt war. Daß dann auch noch eine nicht angepaßte Kollegin, Dr. Hanna Ziegert, von der jedem Insider bekannten Auswahlpräferenz hinsichtlich psychiatrischer Gutachter durch die Gerichte sprach, war wohl zuviel des Schlechten.

Wer die Wahrheit ausspricht, muß Nachteile einkalkulieren: Frau Dr. Ziegert wurde fortan von der Staatsanwaltschaft München I als Gutachterin abgelehnt:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsgutachterin-in-bayern-nach-kritik-kaltgestellt-1.1762996

Tatsächlich hat sie nur das gesagt, was Prof. Dr. Norbert Nedopil am 26.8.2013 wiederholte. Er sagte im SPIEGEL 35/2013, S. 44 f.:

2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muss. Nur acht Institute in Deutschland bilden forensische Psychiater aus. Die Fachgesellschaft wollte, dass die Gerichte nur zertifizierte Gutachter nehmen, aber das hat sich nicht durchgesetzt. Jeder Psychiater kann Gutachten machen, es gibt sehr viele Autodidakten.

SPIEGEL: Ein Einfallstor für Willkür und Inkompetenz?

Nedopil: Wir Psychiater haben wiederholt thematisiert, dass das bedenklich ist. Aber die Gerichte bestellen nun mal am liebsten einen Gutachter, den sie kennen, von dem sie wissen, dass er sein Gutachten schnell erstellt, und der nicht querschießt. Das sind tatsächlich die Hauptauswahlkriterien.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Er vertrat auch schon im August 2012 die Position von Frau Dr. Ziegert, daß sie sich nie explorieren lassen würde:

Überlegen Sie mal, wie viele Sachen es im menschlichen Leben gibt, die man eigentlich bereuen sollte. Wie viel Kollateralschaden man anrichtet.
Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Das gilt natürlich erst recht, wenn die vorgeworfenen Taten bestritten werden und man damit rechnen muß, daß die verfeindete Ehefrau bereits so viele Erzählungen über die „Verrücktheit“ des Mannes verbreitet hat, die auch schon zu entsprechenden basislosen fachärztlichen „Bescheinigungen“ geführt haben, daß man keine Chance auf eine unvoreingenommene Wahrnehmung mehr hat. Schon gar nicht in einem Stadium der Verzweiflung angesichts einer existenziellen Lebenskrise durch Trennung, Scheidung und Rosenkrieg mit einem sehr speziellen Hintergrund. Psychiater finden schließlich immer etwas: denn wer oder was ist denn eigentlich ›normal‹?

Und so verbreitet Leipziger am 19.8.2013 im FOCUS 34/2013, S. 50:

Psychiatrisch ist alles korrekt verlaufen.

[…]

Den Vorwurf  Ferngutachten muss man ins Reich der Legende verweisen. […] Zudem habe ich alle Erkenntnisse, die während der mehrwöchigen stationären Beobachtung des Herrn Mollath gewonnen wurden, in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt. Im Gegensatz zu den immer wieder erhobenen Behauptungen sind hier auch Gespräche, die ich und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes mit Herrn Mollath geführt haben, eingeflossen. Außerdem Beobachtungen aus Alltagskontakten wie bei der Essenausgabe oder von Begegnungen mit Mitpatienten. Nicht zuletzt spielen in einem Gutachten auch Feststellungen eine Rolle, die man auch in einer Hauptverhandlung gewinnt. […] Zusammenfassend kann man sicher sagen, dass sich aus der stationären Begutachtung und den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung mit der Einvernahme von Zeugen ausreichend Hinweise für das Gutachten ergeben haben.

Daß die hier fehlende eingehende Exploration das Herzstück eines psychiatrischen Gutachtens ist, wird bewußt verschwiegen. Aus der stationären „Beobachtung“ – wegen deren Verfassungswidrigkeit Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung erstattet worden ist – wird urplötzlich eine stationäre „Begutachtung“. Im Rahmen einer freiheitsentziehenden Maßnahme, die auch das Anlegen von Handschellen umfaßt, werden „Alltagskontakte“ dokumentiert – als ob es sich bei einer solchen Zwangsunterbringung nicht um einen albtraumhaften Ausnahmezustand für den Betroffenen handelte. Der seinerzeit lediglich angeklagte Proband, für den die Unschuldsvermutung stritt, wird flugs zum „Mitpatienten“ erklärt und damit auf eine Stufe mit rechtskräftig verurteilten psychisch kranken Straftätern gestellt, obwohl er doch nur begutachtet werden soll. Welche Aussagekraft sollen „Kontakte“ zu dieser Personengruppe haben, die man in Freiheit aus nachvollziehbaren Gründen doch eher verängstigt meiden würde?

Auch hier wird die unrichtige Darstellung zum Kenntnisstand Prof. Kröbers verbreitet:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat Herr Mollath leider die Mitwirkung an der Begutachtung durch Professor Kröber verweigert. Auch dieser hatte die gesamten Gerichtsakten.

[wie vor]

Und wiederum werden exklusive Kenntnisse über die Gefährlichkeit des Entlassenen vorgetäuscht:

Reha, Erprobung, das hat ja nun alles nicht stattgefunden. Ist es falsch, dass Herr Mollath jetzt so schnell entlassen wurde?

Gerichtsentscheidungen habe ich nicht zu kommentieren. Und bei der Frage zur Gefährlichkeit des Herrn Mollath muss ich auf meine Schweigepflicht verweisen.

[wie vor, S. 52]

Mit dieser Taktiererei eines zurecht kritisierten Gutachters und Chefarztes ist es glücklicherweise vorbei. Nur drei Tage nach Erscheinen dieses FOCUS-Interviews eröffnete die Verteidigung eine weitere Transparenz-Offensive:

In Absprache mit Gustl Mollath habe ich heute sämtliche über ihn erstellten psychiatrischen Gutachten ins Netz gestellt. Angesichts der neu einsetzenden Diskussion um die Rolle der Psychiatrie, um die Reform des § 63 StGB, aber auch zur Aufhellung der Veranwortlichkeiten im Umgang mit Gustl Mollath erscheint uns ein Höchstmaß an Transparenz angebracht. Die Veröffentlichung erstreckt sich auch auf alle ärztlichen Berichte an die Strafvollstreckungs-kammern in Regensburg und Bayreuth.

Ein Sondergeschehen betrifft die Akte des für einige Monate beim Amtsgericht Bayreuth anhängig gewesenen Betreuungsverfahrens. Die daraus jetzt publizierten Auszüge drängen den Verdacht auf, dass hier unter Umgehung des in 2006 noch geltenden Status Gustl Mollaths als einem (gemäß einem Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO) bloß einstweilen Untergebrachten die Einrichtung einer zivilrechtlichen Betreuung dazu benutzt werden sollte, die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation Mollaths bereits vor Eintritt der Rechtskraft des gegen ihn ergangenen Urteils zu schaffen. Der beherzte Amtsrichter Greindl beim Amtsgericht Straubing (als auch später Dr. Simmerl mit seinem Gutachten) dürften dies verhindert haben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-22.pdf#page=2

Nachdem man nun die vollständigen Originaldokumente – auch die Gegen-Gutachten von Dr. Simmerl und Dr. Weinberger – studieren konnte,

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

ist jedenfalls eins klar: derartige Selbstverteidungs-Interviews wie das von Dr. Klaus Leipziger wird man wohl nicht mehr zu lesen bekommen. Und diese zur Schau getragene Selbstgewißheit dürfte ebenfalls ihr Ende gefunden haben:

Würden Sie sagen, dass gut qualifizierte Fachärzte Gustl Mollath begutachtet haben?

Selbstverständlich. Das würde ich für Professor Kröber, Professor Pfäfflin und auch für mich in Anspruch nehmen.

[FOCUS 34/2013, S. 52]

Denn was nützen gute Qualifikationen, wenn sie in einem konkreten Einzelfall zu nicht nachvollziehbaren Meinungsgutachten führen, die auf falschen oder nur angenommenen Anknüpfungstatsachen beruhen? In denen die Neutralitätspflicht eines Gutachters ersichtlich hinter das Bestreben, zu pathologisieren bzw. den Vorgutachter zu bestätigen, zurücktritt? Und das in einer auch für Nicht-Psychiater leicht erschließbaren Art und Weise? Den juristischen Anforderungen, eine Tatsachengrundlage für eine Entscheidung über die Schuldfähigkeit und/oder über die Unterbringung bzw. deren Fortdauer gemäß § 63 StGB zu bieten, genügen alle drei Gutachten nicht, die Gustl Mollath jahrelang der Freiheit beraubten. Mit Oliver García, der sich am 26.8.2013 mit den Gutachten befaßt hat, stimme ich überein:

Mollaths Rechtsanwalt Strate hat vor wenigen Tagen mit dessen Zustimmung die psychiatrische Gutachten des Falles lückenlos veröffentlicht. In den Diskussionen der letzten Monate gab es immer wieder Stimmen, die meinten, die Kritik an den Psychiatern in diesem Fall (wie etwa in meinem Beitrag über Dr. Klaus Leipziger) sei unberechtigt, denn sicherlich seien die Gutachten ausreichend fundiert. Der Unterstützerkreis wüßte schon, warum er Dokumente so selektiv veröffentliche. Die Gutachten könne er nicht veröffentlichen, weil sie das in der Öffentlichkeit gemalte Bild, daß Mollath ungerechtfertigt psychiatrisiert worden sei, widerlegen würden.

Nicht nur denen, die so dachten, sondern allen, die sich für die Rolle der Psychiatrie in der Justiz interessieren, möchte ich es ans Herz legen, die Gutachten zu lesen, insbesondere die drei Gutachten, von Dr. Leipziger, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin, die von den Gerichten der Unterbringung oder weiteren Unterbringung Mollaths zugrundegelegt wurden. Sie mögen die genannte Gegenprobe selbst durchführen. Hätte mir vor einem Jahr jemand gesagt, aufgrund von Schriftstücken dieser Qualität würden Gerichte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen – ich hätte ihn für verrückt erklärt.

http://blog.delegibus.com/2013/08/26/fall-mollath-der-schleier-ist-gelueftet/

Angesichts der Reformüberlegungen zum strafrechtlichen Unterbringungsparagraphen 63 StGB, die durch das Verfahren gegen Gustl Mollath und seine Berichte über Willkür, Zwang und Entrechtung im Maßregelvollzug angestoßen worden waren, hat sich selbstverständlich auch die ständische Berufsvertretung, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in den Diskurs eingeschaltet und fordert ihre Beteiligung an dem Gesetzesvorhaben ein. Sie kommt nicht ohne den üblichen  Exkulpationsversuch aus, daß nicht die Psychiater, sondern die Gerichte für die Entscheidungen über die Verhängung und Fortdauer von Maßregeln zuständig seien:

Der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen die forensische Psychiatrie ihrem Behandlungs- und Sicherungsauftrag nachkommt, erhebliche Informationsdefizite bestehen. Dabei ist es die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts – und nicht der forensischen Psychiatrie – zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.

Der Fall Gustl Mollath hat nun den dringenden Reformbedarfs der rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung im Maßregelvollzug deutlich gemacht. Bereits 2011 hat die DGPPN eine entsprechende Forderung an die Politik adressiert. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung und Behandlung – zum Beispiel in Hinblick auf Diagnose, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung – erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten an den notwendigen Reformen. Deshalb ruft die DGPPN die Initiative Maßregelreform ins Leben. Diese soll unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die Reform des Maßregelrechts hinarbeiten – mit dem Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Behandlung im Maßregelvollzug rasch anzupassen und die medizinische Behandlung von psychisch kranken Straftätern zu gewährleisten. Das konstituierende Auftaktgespräch findet am 11. September 2013 in Berlin statt.

http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/307/der-fall-mol.html

Letzteres klingt, als ob die Forensiker auf eine Rechtsgrundlage zur Zwangsbehandlung hinwirken wollten, die es nach entsprechenden Entscheidungen des BVerfG seit 2011 in keinem der Länder mehr gibt. Und, wie immer, kommt es auf die Sicht Psychiatrieerfahrener nicht an. „Experten“ wissen schon, was für die gut ist. Was sagen sie zu dem Bericht des unschuldig verurteilten Horst Arnold, der zwei Jahre seiner fünfjährigen Haftstrafe in der Psychiatrie in Hadamar absitzen mußte? Lag dieser Unterbringung gemäß § 64 StGB etwa ein nachvollziehbares Gutachten des nicht zertifizierten Fließbandgutachters Dr. Lothar Staud zugrunde, der einem unbescholtenen Studienrat bescheinigte, sein Alkoholproblem sei tatauslösend und von ihm seien weitere einschlägige Taten zu erwarten?

Da Arnold die Tat in einem Zustand von „nicht ausschließbar erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit“ begangen haben sollte – er hatte am Abend zuvor getrunken -, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und wegen seines „Hangs, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen“, zunächst in die Psychiatrie in Hadamar eingewiesen.

„Hadamar war die Krönung“, sagt Arnold und kann sich mittlerweile über seine Erlebnisse dort amüsieren. Er sei sofort negativ aufgefallen, weil er einfach kein Geständnis habe ablegen wollen. „Sechs Psychologen haben die auf mich angesetzt!“ Auch einer Therapie für Sexualstraftäter widersetzte er sich. „Da war ein Psychologe, der teilte Block und Schreibzeug aus und sagte: ,Meine Herren, Sie schreiben jetzt mal einen Opferbrief und entschuldigen sich!‘ Die anderen schrieben alle fleißig. Nur ich nicht. Ich sagte, ich warte, bis ein Brief mit einer Entschuldigung zu mir kommt.“

In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. „Was, bitte, hat das mit Therapie zu tun?“ Arnold greift sich an den Kopf. „Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus.“

Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als „nicht einsichtig“, als jemand, bei dem alle Bemühungen „sinnlos“ seien.

Sein Eindruck von dieser Klinik ist verheerend. Übertreibt er? Ist es die bittere Wut wegen der verlorenen Jahre? Das Wort „Therapiemätzchen“ fällt. „Wer von den ,Patienten‘ am besten log und scheinheilig auf Reue machte, der bekam Lockerungen. Die Pflegerinnen lesen Frauenzeitschriften, statt sich um ihre Arbeit zu kümmern. Es passiert nichts, es bringt nichts. Als ich gehört habe, dass nach Krankenhaustarif abgerechnet wird, dachte ich: Das ist ja eine schöne Geldmaschine für den Landeswohlfahrtsverband!“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79973982.html

Diesem Problem der von Behörden- und Gerichtsaufträgen wirtschaftlich abhängigen Gutachtern stellt sich die DGPPN nicht. Dabei dienen sich die, wie Dr. Staud, auf eine Weise der Justiz an, daß man sie nur noch als Scharlatane betrachten kann:

12.9.2013, SZ, Print, Seite Drei “Die Stunde der Wahrheit” von Hans Holzhaider:

Am 2. Oktober kommt Arnold erneut in Haft. Einen Tag später indes will Heidi K. ihrem Vergewaltiger auf dem Marktplatz in Michelstadt begegnet sein. Sie habe ihn hundertprozentig erkannt….Er sei nahe an sie herangetreten und habe ihr ins Ohr gezischt….Sie bleibt bei ihrer Behauptung, auch als man ihr eröffnet, dass Arnold an diesem Tag unter keinen Umständen in Michelbach gewesen sein könne. Der Psychiater Staud fand auch dafür eine Erklärung: es habe sich um eine ‘Affektillusion’ gehandelt.
Wenn man den Münchner Professor Norbert Nedopil um seine fachliche Meinung zu dieser Erklärung bittet, dann schnaubt er verächtlich. Affektillusion? Die gibt es tatsächlich. Aber mit Sicherheit nicht hier. Ein Mensch, der emotional erregt ist, sieht etwas, was nicht da ist. Einen Räuber, wo nur ein Busch ist. Einen vermeintlichen Verfolger in einer Menschenmenge. Aber immer entpuppt sich eine Illusion bei näherem Hinschauen als eben: eine Illusion. Eine Illusion, die an eine Person herantritt und ihr ins Ohr zischelt – das gibt es nicht.

In ihrem aktuellen Artikel „Verlorene Jahre“ zur Verurteilung der Falschbeschuldigerin gegen Horst Arnold zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen schwerer Freiheitsberaubung in SPIEGEL 38/2013, S. 66, schreibt Friedrichsen:

Grund, mit sich selbst ins Gericht zu gehen, haben auch der damalige Psychiater, der laut Leygraf horrenden Unsinn über K. von sich gab […]

Wieso grenzt sich die DGPPN nicht von solchen Schlechtachtern ab, die mit hanebüchenen Erklärungen zugunsten einer Falschbeschuldigerin zur Verurteilung des von ihnen neutral zu begutachtenden Probanden beitragen, nur um sich das Wohlwollen des Gerichts für weitere Auftragserteilungen zu sichern? Warum geht die DGPPN nicht gegen die schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen vor? Warum gibt es von ihr noch keine Stellungnahme zu den veröffentlichten Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin?

Nunja, es geht um Lobbyarbeit und Pfründe. Die Anmahnung von Qualität durch die Kollegen wäre da kontraproduktiv. Die Veranstaltung der DGPPN in Berlin am 11.9.2013 mutierte entsprechend zu der PR-Aktion, als die sie ohnehin zu befürchten war. Der Mollath übertreibe, eine „Dunkelkammer des Rechts“ (Prantl) sei die Forensik keinesfalls, die Hürden für eine Einweisung hoch, die Erfolge der forensischen Psychiatrie glänzend, nur mehr Personal bräuchte man, bessere Nachsorgeeinrichtungen (denn kaputtgespritzt lebensuntüchtig sind die Entlassenen allemal, weshalb sie auch die Energie für kriminelle Taten nicht mehr aufbringen – das Verschwinden aus der Statistik durch Suizid wird ebenfalls nicht thematisiert), einheitliche Rechtsgrundlagen in allen Ländern und gesetzliche Befristungen (dann entfällt die Verantwortung für Prognosen). Wie man die Gutachtenqualität verbessern könnte, war dort offenbar kein Thema.

Die Diskussion über den besonders vertrackten Fall [Mollath] schürte vor allem das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Fachgutachtern. Ein „unbescholtener Bürger“ sei „zwangseingewiesen“ worden, so war mehrfach zu lesen und zu hören. „Die Begutachtung wird momentan nur als Übel angesehen“, sagte die Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, Nahla Saimeh. „Sie kann aber auch dem Schutz des Täters dienen.“

http://www.tagesspiegel.de/wissen/psychiatrie-fall-mollath-lenkt-fokus-auf-massregelvollzug/8805176.html

Nur einer scherte mal wieder aus der Einheitsfront aus – langsam wird es gefährlich für ihn: Prof. Dr. Norbert Nedopil nämlich.

Es sei eine Errungenschaft der europäischen Aufklärung, wenn psychisch kranke Täter heute nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden wie voll schuldfähige, sagte Norbert Nedopil, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie der Uni München. Oft führe das allerdings dazu, dass ihnen die Freiheit länger entzogen ist. „Im Dilemma zwischen Freiheitsanspruch des von Schuld und Strafe freigesprochenen Betroffenen und Sicherheitsanspruch der Gesellschaft gibt es keine Patentlösung.“ Nach Gesetzesänderungen zu rufen, sei nicht sinnvoll, sagte er: „Es bringt mehr, die beteiligten Institutionen zu verbessern und darauf zu achten, dass es kein ungutes Pingpong-Spiel zwischen ihnen gibt.“

http://www.tagesspiegel.de/wissen/psychiatrie-fall-mollath-lenkt-fokus-auf-massregelvollzug/8805176.html

Wie verbesserungsbedürftig das Gutachterwesen im Fall Mollath war und welch ungutes Pingpong-Spiel zwischen Psychiatrie und Justiz in seinem Fall stattfand, werde ich in den nächsten Beiträgen untersuchen.

* korrekt lautet die Bezeichnung eines Facharztes für Psychiatrie, der eine forensische Zusatzausbildung durchlaufen hat: Facharzt für Psychiatrie – Schwerpunkt forensische Psychiatrie

Update (20.9.2013):

Erst heute bin ich auf diesen erhellenden Blogbeitrag von Thilo Baum aufmerksam gemacht worden, der bereits am 16.9.2013 erschienen ist:

Thilo Baum

Die Logik der Forensischen Psychiatrie

Vorigen Mittwoch war ich gleich bei mehreren Psychiatern. Und es war wirklich spannend. Psychiater haben ja einen akademischen Hintergrund, und so hat der Veranstalter einen Namen, bei dem sich der Gebissträger die Hand vor den Mund halten sollte: Die „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde“ (DGPPN) lud zum Presseworkshop. Das klingt kompliziert, aber der Verband ist mit seinen etwa sechstausend Mitgliedern in der Fachwelt bestens etabliert. Auch der Titel des Presseworkshops war nicht einfach: „Der Fall Mollath – öffentliche Wahrnehmung und Realität der Forensischen Psychiatrie“. Sehnsuchtsvoll denkt man an Doktorarbeiten mit schlanken Titeln wie „Verfassung und Verfassungsvertrag“ oder „Person und Gewissen“. Aber diesen Doktoren hat man ja dann auch die Titel aberkannt. Und selbstverständlich ist das Thema Psychiatrie durchaus komplex.

Die Psychiatrie ist so komplex, dass die Öffentlichkeit sie nicht mehr durchschaut und Angst vor ihr hat. Vor allem die Forensische Psychiatrie am Beispiel des Falles Gustl Mollath. Diesem Eindruck wollten die Veranstalter in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin entgegenwirken. Der Workshop sollte das Misstrauen der Öffentlichkeit ausräumen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Thilo Baum stellte während dieser Veranstaltung am 11.9.2013 sehr kluge Fragen – erntete aber bestenfalls ausweichende Antworten. Schließlich sollte das eine PR-Veranstaltung sein, die dem medialen Blick auf die „Dunkelkammer des Rechts“ (Prantl) das Hellfeld der „Realität“ gegenüberstellen sollte.

Immerhin, die Frage nach dem geplanten und auf Druck der Öffentlichkeit, wahrscheinlich auch dem der bayerischen Fachaufsicht, abgesagten Leipziger/Kröber-Vortrag „Unser Gustl“ erbrachte dann doch eine klare Positionierung der Vertreter der DGPPN:

Offiziell hat die DGPPN hier gar nichts verurteilt und auch nicht Stellung genommen. Nur bei der Veranstaltung erklärte einer der Funktionäre, dass dieses Vorgehen nun überhaupt nicht in Ordnung sei. Die ärztliche Schweigepflicht sei insofern eingeschränkt, als Forensiker dem Gericht und Behörden Bericht erstatten müssen, aber bei einer solchen Veranstaltung – würde es denn zu Äußerungen über den Untergebrachten kommen – wäre dessen Erlaubnis einzuholen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Was natürlich nicht geschehen war. Das hohe Roß der Psychiatrie. Thilo Baum kennzeichnet es genau, seine Fragen zielen aufs Ganze, aufs ganz Genaue und Konkrete. Ausweichen, abtauchen und schweigen ist die Devise. Hier seine Frage zu dem Kröber-Gutachten (Auszug):

Prof. Kröber selbst hielt es nicht für nötig, den Wahrheitsgehalt von Mollaths Behauptungen zu eruieren. Zugleich warf er einem Kollegen vor, nicht nach Aktenlage zu urteilen und sich auf die Aussagen der Belastungszeugin zu berufen wie er (Kröber), sondern sich auf die Aussagen des Betroffenen selbst zu stützen. Wie wir alle wissen, haben sich Mollaths Behauptungen in Sachen Hypovereinsbank als wahr herausgestellt, soweit sie überprüfbar waren (siehe HVB-Bericht).

Es ergeben sich folgende Fragen: Ist das Vorgehen von Prof. Kröber aus Sicht der DGPPN korrekt in Hinsicht auf die Nicht-Überprüfung der von Mollath vorgebrachten Behauptungen? Sollen Gutachter die Akten den Äußerungen des Betroffenen vorziehen? Sollen sie Behauptungen ungeprüft abtun? Wie beurteilt die DGPPN Herrn Prof. Kröbers Verhalten gegenüber dem Gutachter Dr. Simmerl? Welche Konsequenzen werden folgen?

Klare Antwort vor Beginn der Veranstaltung: Über einzelne Kollegen könne man nichts sagen. Außerdem wüsste ich ja bestimmt, dass Kröber einmal DGPPN-Vorstand gewesen sei. Ich antwortete, das wisse ich, aber es spiele ja nun keine Rolle. Erwiderung: Das stimmt, es spielt keine Rolle.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Tut es natürlich doch. Nach außen hält der Verband zusammen. Intern wird es hochgezogene Augenbrauen, vielleicht sogar Schadenfreude über den tiefen Fall des Medienstars der Zunft geben, wie in solchen Vereinen üblich. Das alles ist kontraproduktiv, sowohl für Psychiater als auch für die, über die Psychiater Macht ausüben. Thilo Baum formuliert es deutlich:

2. Frage: Das Image von Forensikern

Mit dem Image Ihres Berufsstandes – vor dem ich prinzipiell hohe Achtung habe – steht es im Zuge der Causa Mollath in der Tat nicht zum Besten. Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bun­desgerichts­hof, schreibt in der „Zeit“ vom 22. August 2013 auf Seite 13: „Psychiat­rische und psychologische Sachverständige sind: selbst­ge­wiss, kompe­tenzüberschreitend, unbescheiden. Das gilt selbst­ver­ständlich nicht dem Einzelnen, sondern dem Prinzip. Wer alles weiß und darf, hat keinen Grund zur Bescheidenheit.“ Können Sie diese Einschätzung nachvollziehen? Versteht die DGPPN, dass jemand, zumal ein hochrangiger Strafrichter, zu einer solchen Meinung kommen kann? Wie sollten sich psychiatrische und psychologische Sachverständige nach Ansicht der DGPPN verhalten, damit sie nicht mehr einen solchen Eindruck erwecken? Welche Art der Selbstkritik sollte der Berufsstand der Forensiker vornehmen?

Hierauf kam keine Antwort, lediglich zwischen den Zeilen der Äußerungen insgesamt war zu spüren, dass die anwesenden DGPPN-Vertreter durchaus wissen, dass etwas im Argen liegt. Einer fragte mich sogar, was ich an Stelle der DGPPN tun würde, und ich meinte, ich würde eine Pressemeldung rausgeben mit der Nachricht „Ja, es wurden Fehler gemacht“. Denn die unkorrigierbar mangelnde Fehlereinsicht bei den im Fall Mollath beteiligten Juristen und Forensikern ist dann doch mindestens ebenso diskussionswürdig wie eine unkorrigierbar mangelnde Krankheitseinsicht bei einem mutmaßlich Fehleingewiesenen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Lichtblicke in der Veranstaltung waren die Ärztliche Direktorin am LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, Dr. Nahlah Saimeh und Prof. Norbert Nedopil, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie an der LMU München.

Aber lesen Sie selbst!

Die These des Autors, daß die Gutachten über Gustl Mollath mehr über die Psyche der Gutachter als über die des Probanden verraten – und er unterlegt das mit schönen Beispielen – ist zielführend. Der Typus „Mollath“ rührt an lebensgeschichtliche Probleme der Untersucher. Ursula Prem hat die drei zur Freiheitsberaubung Gustl Mollaths führenden Gutachten bereits gewürdigt:

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/08/gustl-mollath-leipzigers-allerlei-die.html

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-keiner-ist-grober-als.html

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html

Auch diese Lektüre lege ich ans Herz. Denn diese treffenden Kurzanalysen einer psychiatrischen wie juristischen Laiin belegen, daß diese Gutachten schon vor dem Gericht des gesunden Menschenverstands und der Logik scheitern. Auch Ursula Prem gewinnt nach Lektüre der Verfasser ein klares Menschenbild ihrer Verfasser:

Was bleibt, ist der Eindruck der Zerrissenheit des Friedemann Pfäfflin, der sich im Spagat zwischen Gutmenschentum und persönlichem Kalkül diesmal übernommen hat. Wie viel Gewissen kann ein Psychiater sich leisten, der seinen beruflichen Status zu erhalten sucht? Pfäfflin hat den Weg der weichen Formulierungen gewählt, um seinem Dilemma zu entkommen. Niemandem wehtuend: nicht dem Probanden, nicht den Kollegen, und dem Auftraggeber schon gar nicht. Das Unvermeidliche am Schluss kurz und begründungslos abhandelnd, in der sicheren Ahnung, dass das Gericht sowieso nur die letzten Seiten eines Gutachtens liest. Sind der unempathisch-bürokratische Stil eines Klaus Leipziger und das zynisch angehauchte Idiom eines Hans-Ludwig Kröber leicht zu entlarven, so sind es eben die leisen, jovialen Töne eines Friedemann Pfäfflin, in denen die größte Gefahr verborgen liegt.

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html

Nunja. Jeder objektiv urteilende Jurist hätte alle drei Gutachten zerrissen, weil sie überdies den spezifisch juristischen Anforderungen nicht genügten.

Was zu dem weiteren Thema führt, daß es um die Fehlerkultur in der Strafjustiz mindestens ebenso schlecht bestellt ist wie in der Psychiatrie.

In Bayern ist es laut ministeriellen Wähnens (und entsprechender Einwirkung auf den unterstellten Apparat) trotz spektakulärster Wiederaufnahmen und zahlreicher Fehlurteile nämlich ganz ausgeschlossen, daß Richter kriminelles Unrecht begehen. Auch diesen Einblick in die Psyche einer Ministerin verdanken wir Thilo Baum:

(Randnotiz: Kürzlich hatte ich Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) schriftlich danach gefragt, ob denn in die Richtung ermittelt würde, dass hier eventuell einige Justizangehörige ihre Macht missbrauchen. Frau Dr. Merk schrieb mir zurück: „Ich kann Ihnen versichern, dass es in der bayerischen Justiz den von Ihnen angesprochenen Zirkel eigennütziger Menschen nicht gibt.“ Das ist interessant, denn: Woher weiß Frau Merk das? Wenn es offenbar niemand ermittelt?)

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Kein Wunder, daß sich die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Generalstaatsanwaltschaft München lieber der öffentlichen Lächerlichkeit preisgeben, als auch nur einen Anfangsverdacht gegen Amtsrichter Eberl und Gutachter Dr. Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung zu erblicken. O.K., die StA Augsburg hat es aus Gründen versucht, die Veröffentlichung ihres unterkomplexen Bescheides zu verhindern, was nun schon in zweiter Instanz gescheitert ist:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strate-Beschluss-LG-Hamburg-2013-09-02.pdf

Nun ist allerdings das offiziell von der Nichtmehr-Ministerin mit ungewissem politischen Schicksal (ein Einkommen als Landtagsabgeordnete hat sie auf jeden Fall, und das ist ja was Schönes) unabhängige OLG München am Zug. Und das hat gestern Post bekommen, die es in sich hat.

Da wird genau jenes ungute Pingpong-Spiel zwischen angeblich neutralem Gutachter und einer voreingenommenen Justiz beschrieben, das zum Verruf der Psychiatrie führen muß:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=4

Ein Psychiater, der dem auftraggebenden Gericht meldet, er könne kein § 63 StGB-Gutachten abliefern, wenn er kein aktuelles Material erhalte, hat seine Neutralität bereits verspielt. Er ist Teil des Verfolgungsapparats. Mag Dr. Leipziger auch die rechtswidrigen Einzelheiten der daraufhin nur für ihn manipulativ zusammengestellten Akte nicht erkannt haben (er liest Akten ja nur oberflächlich), so mußte er jedenfalls aufgrund seiner forensischen Zertifikation wissen, daß tatsächliche und rechtliche Würdigungen durch die Polizei irrelevant sind. Dafür ist sie schlicht nicht zuständig. Er mußte auch wissen – was er durch sein Schreiben vom 26.4.2005 an die Staatsanwaltschaft auch bewiesen hat –, daß allein die Staatsanwaltschaft und nicht das Gericht befugt war, ihm ungeprüfte polizeilichen Akten zu übersenden. Selbst bei Unterstellung einer komplett fehlenden forensischen Kompetenz hätte ihm aber aufgehen müssen, daß es für die Gustl Mollath angehängten Sachbeschädigungen keinen Beweis gab, und daß die Verdachtsstreuung durch klandestine Informationen aus dem Kreis der auf Seiten der Ex-Ehefrau agierenden Protagonisten erfolgte, die offiziell allerdings niemals einen Verdacht äußerten.

Als Gutachter hat sich Dr. Leipziger disqualifiziert. Das Mindeste wäre, daß ihm die Dienstaufsicht die entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung entzöge.

Fortsetzung hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/