Der Fall Mollath: Politische Eiertänze

Rosenkrieg 2

Es ist grausam, wenn sich die Politik, die sich nie an der Wahrheit, sondern an ideologischen Interpretationen der Wahrheit, vulgo Realität, orientiert, die Regie übernimmt:

Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz
94. Sitzung
Donnerstag, 7. März 2013 9:15 Uhr Saal N 501
Nachtragstagesordnung
Es werden noch folgende TOP aufgerufen:
1. Ergänzender Bericht des Präsidenten des Landesamtes für Steuern zum Thema “Umgang der Finanzbehörden mit Anzeigen und Hinweisen des Herrn M.”
– mit Aussprache –

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia/#comment-4025

Dazu habe ich mir ein paar Gedanken gemacht – und je länger man darüber nachdenkt, umso mysteriöser erscheint die Angelegenheit um den Anruf Brixners und seine Folgen.

Natürlich möchte Herr Jüptner den öffentlichen Eindruck erwecken, daß der Anruf des Vorsitzenden Richters am Landgericht vom 11.2.2004 überhaupt gar nichts mit der Entscheidung der Steufa Nürnberg vom selben Tag, auf die Strafanzeige Mollaths hin die Sache einzustellen, zu tun habe, woran auch den Entscheidungsträgern bei der Steuerfahndung des Jahres 2004 gelegen ist. Schließlich soll ihre Entscheidung ja ohne äußeren Einfluß getroffen worden sein.

Bereits am Freitag hat die Süddeutsche Zeitung von einem Vermerk eines Steuerfahnders berichtet, wonach es sich bei Mollath um einen Querulanten handele. In dem Vermerk, heißt es, wie Telepolis erfahren hat:

„In seiner Anzeige beschuldigt Mollath seine Frau zusammen mit anderen Personen (Bankmitarbeiter und Bankkunden), Geldtransfers ins Ausland vorgenommen zu haben. Ebenso bringt er vor, Richter… habe ihn auf Drängen von Frau M. und anderer Personen auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Bei vielen der genannten Namen handelt es sich um höherrangige Mitarbeiter der HVB und anderer Banken. Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. Sie konnte keine Auskunft über den Anzeiger und den Inhalt der Anzeige etc. machen und sagte zu, evtl. Ansprechpartner ausfindig zu machen.

Marcus Klöckner

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857

Da stutzt man schon. Denn in Gustl Mollaths Strafanzeige vom 9.12.2003 heißt es auf S. 4:

Ebenso [wie bei Richter Blos Anzeige erstattet bei] Richter Huber und dem anwesenden Staatsanwalt vom selben Amtsgericht [Nürnberg] mündlich und schriftlich mit Schreiben vom 24.9.2003 über 106 Blättern mit umfangreichen Beweisen.

Das interresiert die Herren gar nicht. Offenkundig war die Anzeige unbequem und unerwünscht. Richter Huber behauptete er wäre nicht zuständig. Statt dessen beschloß Richter Huber, auf Betreiben meiner Frau mit Unterstützung von Martin M. von der HVB Group, ich müsse auf meinen Geisteszustand überprüft werden.

Noch immer ließ ich mich nicht einschüchtern und machte nochmal Anzeige mit Schreiben vom 3.11.2003 bei Richterin Heinemann, Richterin S., Richter Brixner, Richter von K. vom Landgericht Nürnberg-Fürth […]. Richter Huber und Richter Blos vom Amtsgericht 90429 Nürnberg.

Bis heute habe ich nichts gehört.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

Wen von diesen weiteren Adressaten von Anzeigen würde ein findiger Steuerfahnder kontaktieren? Doch wohl den Richter Huber, bei dem diese 106-Seiten-Anzeige „mit umfangreichen Beweisen“ vorliegt. Zum Beispiel die Mitteilung der HypoVereinsbank vom 2.1.2003, daß die Bank auf Mollaths Eingaben hin ein Revisionsverfahren eingeleitet habe.

Das Verhängnis nimmt seinen Lauf, als der Steuerfahnder nun nicht Richter Huber, sondern die beisitzende Richterin der Brixner-Kammer anruft. [Hervorhebungen von mir]:

Daraufhin habe sich Brixner zurückgemeldet. Aufgrund der Angaben des Richters könnten, dem der SZ vorliegenden Aktenvermerk zufolge, die Steuerfahnder davon ausgehen, dass die Anschuldigungen Mollaths zum großen Teil nicht zuträfen und nicht überprüft werden könnten.

Ein zweiter Steuerfahnder – ein Vorgesetzer des ersten – versah den Vermerk mit einer handschriftlichen Notiz. Er schreibt, bei Mollath handele es sich offensichtlich um einen Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen böten.

Daraufhin wurden die Bemühungen der Steuerfahnder eingestellt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709

Was mag der Vorsitzende Richter am LG Brixner denn da bloß erzählt haben, daß der Steuerfahnder nicht nur darauf verzichtete, die Beweismittel in dem 106-Seiten-Konvolut anzufordern, sondern das Verfahren stantepede einzustellen?

Näheres ergibt sich aus diesem Bericht der SÜDDEUTSCHEN:

Aus einem internen Papier des Bayerischen Landesamts für Steuern, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, geht hervor, dass ein Fahnder aus dem Finanzamt Nürnberg-Süd im Februar 2004 nicht nur einen Aktenvermerk über Mollath erstellt hat. Sondern dieser Vermerk auch mit der Notiz „M. = Spinner“ versehen wurde. Erstellt wurde der Vermerk nach einem Gespräch des Dienststellenleiters mit dem Vorsitzenden Richter am Nürnberger Landgericht, Otto Brixner […] Aus einer anderen internen Stellungnahme, die der SZ vorliegt, geht hervor, dass sich Richter Brixner und der Dienstellenleiter, mit dem Brixner telefonierte, gegenseitig kannten. Der Steuerfahnder schreibt, „Brixner, der mir und dem ich bekannt war“, habe ihn in der Sache Mollath angerufen, nachdem die Behörde bei Gericht um Informationen gebeten hatte.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

Wenn also das Substrat dieses Gesprächs zwischen dem Steuerfahndungsleiter und dem ihm persönlich bekannten Richter die Einordnung von Mollath als „Spinner“ war, dann müssen die Eröffnungen Brixners weit über die der Steuerfahndung durch Mollaths Strafanzeige bereits bekannte Überprüfung seines Geisteszustandes, angeordnet durch Richter Huber, hinausgegangen sein.

Diese Kenntnis hatte sie ja angesichts der typischen Insiderkenntnisse Mollaths nicht davon abgehalten, in Vorermittlungen einzutreten.

Und nun noch einmal der Einstellungsvermerk in Gänze:

„In seiner Anzeige beschuldigt Mollath seine Frau zusammen mit anderen Personen (Bankmitarbeiter und Bankkunden), Geldtransfers ins Ausland vorgenommen zu haben. Ebenso bringt er vor, Richter… habe ihn auf Drängen von Frau M. und anderer Personen auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Bei vielen der genannten Namen handelt es sich um höherrangige Mitarbeiter der HVB und anderer Banken. Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. Sie konnte keine Auskunft über den Anzeiger und den Inhalt der Anzeige etc. machen und sagte zu, evtl. Ansprechpartner ausfindig zu machen. Am 11.2.04 rief Herr Richter Brixner bei… an und bestätigte diesem, dass bei Gericht ein Verfahren gegen M. vorlag, in dessen Verlauf sei die Untersuchung von M. wegen seines Geisteszustandes veranlasst worden. Das Aktenzeichen sei…Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.“

Florian Rötzer

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857

Da sieht man, daß da etwas nicht stimmt: Mollath selbst trägt vor, daß man ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen wolle, Richter Brixner bestätigt das lediglich, und plötzlich soll diese richterliche Bestätigung ausreichen, um das Verfahren einzustellen, ohne die 106 Seiten mit Beweisen anzufordern?

Jetzt wird klar, warum der Vorgesetzte diesen widersprüchlichen und nicht überzeugenden Einstellungsvermerk noch ergänzen mußte:

Ein zweiter Steuerfahnder – ein Vorgesetzer des ersten – versah den Vermerk mit einer handschriftlichen Notiz. Er schreibt, bei Mollath handele es sich offensichtlich um einen Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen böten.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709

Heute ist es dem Finanzkomplex natürlich peinlich, seinerzeit den Einflüsterungen eines Richters vom Landgericht, der nur ganz oberflächlich mit dem Mollath-Verfahren befaßt gewesen war (Abweisung einer Beschwerde als unzulässig, dafür braucht man in die Akte nicht einmal hineinzusehen) und über die Akten nicht mehr verfügte, erlegen zu sein, nur um sich ein weiteres Banken-Großverfahren zu ersparen.

Denn Brixner muß mitgeteilt haben, daß der Beschluß durch Richter Huber völlig zurecht ergangen sei: anders kann man die Schlußfolgerungen der Steuerfahnder – des Vorgesetzten, der mit Brixner telefoniert hat („Querulant“), und des Sachbearbeiters, der über dieses Gespräch durch seinen Vorgesetzten informiert worden war („Spinner“) – gar nicht erklären.

Die Beiziehung des 106-Seiten-Konvoluts unterblieb aus diesem Grund, und damit entfielen wertvollen Details, so der Hinweis auf die Revisionsuntersuchung der Bank, die jeden Steuerfahnder hellhörig gemacht hätte.

Ein Papier aus dem Landesamt für Steuern dokumentiert überdies, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg den Steuerfahndern erst im Februar 2012 Mollaths Aktenordner zur Verfügung stellte, den dieser neun Jahre zuvor der Justiz übergeben hatte. Die Steuerfahnder hätten diesen Ordner erst telefonisch anfordern müssen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

Ein Desaster, das die Verrenkungen von Roland Jüptner erklärt. Denn aufgrund von Mollaths Anzeige, seinen Ergänzungen im angeblich wirren Konvolut und dem Bericht der HypoVereinsbank ist trotz zahlreicher Verjährungen auch heute noch werthaltige steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Verfolgung möglich:

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte die Akte noch im März 2012 vor dem Landtag als „abstruses Sammelsurium“ bezeichnet. Aus dem Papier des Landesamtes für Steuern ans bayerische Finanzministerium geht dagegen hervor, dass zwölf der insgesamt 106 Seiten aus dem Ordner für die Steuerfahnder „brauchbare Informationen“ enthielten. Zusammen mit dem Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank von 2003, den die Staatsanwaltschaft erst neun Jahre nach seiner Entstehung angefordert hatte, sowie Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten hätten damit seit 2012 „klare Ermittlungsansätze“ zur Einleitung von „Besteuerungsverfahren“ vorgelegen.

Mit Hilfe der Informationen von Mollath und dem Bericht der Hypo-Vereinsbank seien insgesamt 19 Steuerpflichtige zur Ermittlung von Steuerstraftaten „aufgesucht“ worden. Auch seien – so heißt es in dem internen Papier vom Dezember 2012 – schon „einzelne Steuerstrafverfahren“ eingeleitet worden.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

Es bleibt die Frage: wieso beseelte Otto Brixner bereits im Februar 2004 die Überzeugung, Mollath sei geisteskrank? Auf welcher Grundlage beruhte sie? Warum verwies er nicht schlicht auf Richter Huber als denjenigen, der über Informationen verfügte, weil er das Verfahren gegen Gustl Mollath führte?

Letzteres dürfte wohl daran liegen, daß Richter Huber seit Januar 2004 für Zivilsachen tätig war und ab dem 1.4.2004 in den Dienst der Staatsanwaltschaft trat:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft/nuernbergfuerth/presse2010/pm01_12_neuer_stellv._pressesprecher.pdf

http://www.vaeternotruf.de/staatsanwaltschaft-nuernberg-fuerth.htm

Klar ist, daß diese frühe Intervention von Brixner im Zusammenhang mit den Wiederaufnahmeanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft Regensburg ein vitales Indiz für einen Rechtsbeugungsvorsatz darstellt, der auf die Unterbringung von Gustl Mollath in ein psychiatrisches Krankenhaus gerichtet war. Das ergibt sich schon aus seinen einschlägigen Fehlleistungen, die Rechtsanwalt Strate in seinem Wiederaufnahmeantrag so zusammengefaßt hat:

Bei Fassung des Übernahmebeschlusses vom 27.1.2006 fühlten sich die berufsrichterlichen Mitglieder der 7. Strafkammer merkwürdigerweise bereits „in dem Sicherungsverfahren gegen Mollath Gustl“ (so die Überschrift im Rubrum – Bl. 322 d.A.). Auch der Unterbringungsbeschluss vom 1.2.2006 wurde erlassen „in dem Sicherungsverfahren gegen Mollath Gustl“ (Bl. 324 d.A.), was dann vom Amtsgericht Bayreuth in der ersten Anhörung Mollaths am 17.3.2006 übernommen wurde (Bl. 351 d.A.). Auch die Niederschrift über die nichtöffentliche Anhörung des Mollath durch die 7. Strafkammer am 31.3.2006 trägt in fetten Lettern die Überschrift In dem Sicherungsverfahren gegen Mollath Gustl“ (Bl. 367 d.A.).

Am Tag vor der auf den 8.8.2006 angesetzten Hauptverhandlung wurden die berufsrichterlichen Mitglieder der 7. Strafkammer offenbar plötzlich gewahr, dass über die Anklage vom 6.9.2005 hinsichtlich der angeblich von Mollath begangenen Sachbeschädigungen noch keine Zulassungsentscheidung getroffen worden war. Daraufhin wurde am 7.8.2006 der folgende Beschluss gefasst:

„Die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erläßt in dem Sicherungsverfahren gegen

M o l l a t h Gustl, …..

wegen Körperverletzung u.a.

ohne mündliche Verhandlung am 07.08.2006 folgenden

 

B E S C H L U S S:

 

1. Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 06.09.2005

wird zur Hauptverhandlung zugelassen (früher Az: 802 Js 13851/05).

 

2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Sicherungsverfahren vor der 7.

Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eröffnet (§§ 203, 207 StPO)

Brixner Heinemann Dr. Wachauf“ (Bl. 467 d.A. – meine Hervorhebung)

Der bei erster Lektüre des Beschlusses kurz aufkeimende Verdacht, die Berufsrichter der 7. Strafkammer könnten nur aus einer augenblicklichen Flüchtigkeit heraus von einer „Antragsschrift“, einem „Antrag“ und der Eröffnung des „Sicherungsverfahrens“ gesprochen haben, wird durch das Protokoll der Hauptverhandlung, welche dann am folgenden Tage stattfand, unmittelbar widerlegt, in dem es heißt:

 

„Der Vorsitzende stellte hierzu fest, dass

– ….

– die Anklageschrift vom 06.09.2005 durch Beschluss der 7. Strafkammer des

Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.08.2006 zur Hauptverhandlung zugelassen

und das Sicherungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor der

7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eröffnet wurde.“

(Bl. 472 d.A. – meine Hervorhebung)

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

[S. 95 ff.]

Für Brixner stand seit dem Jahr 2004 fest, daß Mollath „verrückt“ war und daß seinen angeblichen Taten als bloßen Anlaßtaten für eine Unterbringung kein besonderes Augenmerk zu widmen war. Der bloße Vorwurf reichte aus. Es ist ausgeschlossen, daß die Staatsanwaltschaft Regensburg den Zusammenhang zwischen dieser frühen Intervention Brixners und seinem späteren rechtsbeugerischen Handeln, wie es Rechtsanwalt Strate in zehn Konkretisierungen erfaßt hat, verkannt hat.

Umso begreiflicher ist der politische Eiertanz, den der Generalstaatsanwalt von Nürnberg, Hasso Nerlich, veranstaltet.

Rechtsanwalt Strate veröffentlichte seinen Wiederaufnahmeantrag vom 19.2.2013 am 20.2.2013.

Darin heißt es auf S. 5:

Dieses Wiederaufnahmegesuch basiert allein auf dem Beweis- und Aktenmaterial, welches dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei seinem Urteil am 8.8.2006 zur Verfügung stand oder bei ordnungsgemäßer Aufklärung schon damals hätte zur Verfügung stehen können. Mit Absicht sind in dieser Antragsschrift nicht die zusätzlichen Erkenntnisse verarbeitet, welche die Staatsanwaltschaft Regensburg in neu angestellten Ermittlungen seit Anfang Dezember 2012 gewonnen hat. Diese sind der Verteidigung im Rahmen einer von gegenseitigem Vertrauen geprägten Kommunikation mit den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft Regensburg Anfang Februar 2013 durch Gewährung von Akteneinsicht mitgeteilt worden. Sie werden von der Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem unmittelbar bevorstehenden Wiederaufnahmeantrag verarbeitet werden, so dass beide Wiederaufnahmegesuche – das der Verteidigung und das der Staatsanwaltschaft – sich wechselseitig ergänzen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

Ähnlich Dégoutantes, nämlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, muß die Staatsanwaltschaft auch dem General berichtet haben. Denn schon am 23.2.2013 wird von einem Maulkorb des GStA berichtet, der schon in der Woche vom 11.2.2013 – 16.2.2013 verhängt worden sein muß:

23. Februar 2013 17:24

Fall Mollath

Generalstaatsanwalt verdonnert Kollegen zum Schweigen

Hasso Nerlich beschäftigt sich schon lange mit der Causa Mollath – und zählt nicht zu seinen Unterstützern. Schon als Nürnberger Generalstaatsanwalt nahm er Mollaths Anzeigen womöglich nicht ernst genug. Jetzt hat er der Regensburger Staatsanwaltschaft verboten, weiter über den Fall Auskunft zu geben. Ein höchst ungewöhnlicher Schritt.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Am 23. September 2004 richtete Gustl Mollath einen Brief an Hasso Nerlich, den damaligen Amtsgerichtspräsidenten von Nürnberg. Es war eines von vielen Schreiben, mit denen sich Mollath in dieser Zeit erfolglos an die Justiz in Nürnberg wandte – und der Tenor war immer derselbe: Mollath versuchte, auf dunkle Geschäfte seiner Frau, damals Vermögensberaterin bei der Hypo-Vereinsbank, hinzuweisen.

Dass Mollaths Vorwürfe im Kern stimmten, ist inzwischen bekannt – acht Jahre danach. Liest man heute seine Schreiben, fällt auf, wie der Ton immer verzweifelter wird, aber auch immer konfuser. Hektisch hingeworfen wirken diese Briefe, wie in Panik geschrieben.

Im Brief an den Gerichtspräsidenten Nerlich schreibt Mollath, er habe ihm etliche Anzeigen übermittelt. Habe aber, auch sechs Wochen danach, noch kein Wort darüber gehört, wie damit verfahren werde. Vier Seiten umfasst der Brief, er wirkt wie ein Aufschrei. „Ich bestehe weiterhin auf Gerechtigkeit, auch wenn es meinen Kopf kosten sollte“, schreibt Mollath. Und dass ihn seine Frau „mit ihren Schwarzgeldverschieberfreunden perfide fertigmachen“ wolle. Er fragt, warum Nürnbergs Justiz Anzeigen von ihm einfach ignoriere. Und endet mit der dringenden Bitte an Nerlich, „dass meine Fragen ordentlich, schriftlich beantwortet werden“. Erfolglos.

Nun ist Hasso Nerlich wieder mit der Causa befasst. Sehr eng sogar: Denn letzte Woche hat Nerlich der Staatsanwaltschaft Regensburg untersagt, weiter über den dort derzeit entstehenden Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Auskunft zu geben. Auskünfte erteile künftig nur noch er selbst, betont Nerlich. Formal darf er das, denn Nerlich ist nicht mehr Amtsgerichtspräsident, sondern Generalstaatsanwalt in Nürnberg. Und damit Dienstherr der Regensburger Staatsanwaltschaft.

Rückschlüsse? Bitte selber ziehen.

Höchst ungewöhnlich ist der Vorgang freilich schon. Denn mit der Pressearbeit sind bei der Anklagebehörde in Regensburg normalerweise gleich zwei Staatsanwälte betraut. Beide, so wird aus mehreren Quellen bestätigt, arbeiten mit Akribie an einem eigenen Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft. „Wir dürfen dazu nichts mehr sagen“, sagt einer der beiden, Staatsanwalt Markus Pfaller. Rückschlüsse? „Müssen Sie selber ziehen“, sagt er.

Nerlich selbst kann nichts Anstößiges finden: „Der Generalstaatsanwalt Nürnberg ist die vorgesetzte Dienststelle der Staatsanwaltschaft Regensburg.“ Was ungewöhnlich daran sein soll, dass er nun die Pressearbeit an sich gezogen habe, könne er „nicht nachvollziehen“.

Soweit ihm erinnerlich, habe er Mollaths Briefe damals „ohne weitere Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“. Im Übrigen werde im Moment lediglich geprüft, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen eigenen Antrag auf Wiederaufnahme stelle.

Nur geprüft? Rudert der Generalstaatsanwalt schon zurück? Mollaths Anwalt Gerhard Strate reagiert irritiert: Ihm sei stets der Eindruck vermittelt worden, Regensburgs Staatsanwaltschaft werde „auf jeden Fall einen Antrag einreichen“. Auf wichtige Details habe er in seinem Antrag deshalb verzichtet – um Doppelungen zu vermeiden. Würde die Staatsanwaltschaft nun doch keinen Antrag einreichen, wäre „mein Antrag automatisch unvollständig“, sagt er

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-generalstaatsanwalt-verdonnert-kollegen-zum-schweigen-1.1607387

Bis zum heutigen Tag hat der GStA keine Auskunft darüber erteilt, ob der mit der Verteidigung abgesprochene Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg überhaupt existiert und zur Überprüfung bei ihm anhängig sei – soviel zur aufklärenden Pressearbeit der Generalstaatsanwaltschaft. Zuletzt erfuhr man Folgendes:

Auch der Sprecher des Generalstaatsanwalts winkt ab: Als Dienst- und Fachvorgesetzter der Staatsanwaltschaft Regensburg trage Generalstaatsanwalt Nerlich „Verantwortung für das Handeln der ihm unterstellten Staatsanwaltschaften“.

Dementsprechend sei auch die Prüfung der Wiederaufnahmevoraussetzungen im Fall Mollath „von Beginn an in Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft Regensburg und dem Generalstaatsanwalt“ erfolgt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-nuernberger-justiz-prueft-sich-selbst-1.1616578

Weshalb ja auch, total verschreckt von der berichteten Kooperation der Staatsanwaltschaft Regensburg mit der Verteidigung von Mollath, schon vor der Veröffentlichung von Strates Wiederaufnahmeantrag der Maulkorb verhängt wurde. Und weil merkwürdigerweise kein Journalist den Herrn Nerlich fragt, ob und seit wann ihm der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft vorliegt, kann er weiter politisch eiertanzen.

So, wenn er als stummer Gast im Rechtsausschuß am 28.2.2013 diesen entstellenden Verlautbarungen des Kollegen Jüptner lauscht und ihnen dennoch nicht, trotz besseren Wissens aus der ihm vorliegenden Wiederaufnahmeakte, entgegentritt:

Jüptner hatte dagegen im Landtag den Eindruck erweckt, es gebe gar keinen Vermerk. Man habe die beiden Fahnder „natürlich befragt“. Der Vorgesetzte habe gesagt, „wenn der Inhalt des Gesprächs für seine Entscheidung von Bedeutung gewesen wäre, hätte er das in einem Vermerk niedergeschrieben“, hatte Jüptner gesagt. „Einen solchen Vermerk hat er nicht niedergeschrieben. Weswegen er davon ausgeht, dass das Telefonat für die Entscheidung ohne Bedeutung war.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709

Und dieser Pressesprecher-Ausfall zum vermeintlichen Gunsten des Kollegen, der genau wie er durch CSU-Minister-Entscheid zu Amt und Würden gekommen ist, wird ihn nicht erfreut haben:

Das Landesamt für Steuern erklärte am Montagabend, Behördenchef Jüptner habe bei seiner Aussage vor dem Landtagsausschuß auf die Erinnerung des damaligen Leiters der Steuerfahndungsstelle Bezug genommen. Zudem habe Jüptner lediglich behauptet, «dass es keinen Aktenvermerk gibt, in dem eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schriftlich niedergelegt worden ist», heißt es [in] der Erklärung der Landesbehörde. Zudem handele es sich um eine handschriftliche Notiz und nicht um einen Aktenvermerk. Außerdem: «Über das Thema der Sicherungsverwahrung entscheidet die Justiz und nicht die Steuerbehörden.»

http://www.nordbayern.de/region/staatsanwalt-im-mollath-fall-soll-befangen-sein-1.2730412

Zum Fremdschämen. Natürlich haben handschriftliche Notizen die Qualität von Aktenvermerken, wenn sie in der Akte abgeheftet sind oder getippten Vermerken hinzugefügt wurden. „Quod non est in actis non est in mundo“. Um Sicherungsverwahrung ging es im Fall Mollath nie, aber ich verstehe durchaus, daß in der bayerischen Politikerkaste (zu der Generalstaatsanwälte und Präsidenten von jeweiligen Mittelbehörden naturgemäß gehören) Hysterie ausbricht, die sich besonders deutlich in dieser Freud’schen Fehlleistung Ausdruck verschafft:

“Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen.”
Michael Hammer, Justizsprecher Nürnberg
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-generalstaatsanwalt-nuernberg-100.html

Muß man vielleicht zweimal lesen, um die Botschaft, die sich zweifellos einer Freud’schen Fehlleistung verdankt, zu verstehen.

Recht hat der Hammer jedenfalls. Das ist schon ein Hammer.

Update vom 7.3.2013: Nach Löschung des Zitats durch den BR ist es noch hier zu finden:

http://nachrichten.t-online.de/gustl-mollath-gruene-und-freie-waehler-kritisieren-hasso-nerlich/id_62425784/index?news

Zur politischen Hygiene gehörte es, daß sein Chef umfassend über seine Vorbefassung im Fall Mollath Auskunft gäbe:

War er in irgendeiner Art und Weise als Amtsgerichtspräsident und Richter in das Erbschaftsverfahren von Frau Mollath, die einen verheirateten von ihr beratenen Kunden beerbte, in ihr Scheidungsverfahren, in das Zivilverfahren von Gustl Mollath wegen Mängeln an Lackierung des von ihm aufgebauten Oldtimer-Ferrari, an Beschwerden wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beteiligt?

Die Stellung von Nerlich ist überdies zweifelhaft. Er ist nicht Beate Merks erste Wahl.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html

Ob er ihr, die einen WA-Antrag angeordnet hat, jetzt schaden oder nutzen will: wie kann das jemand beurteilen, der fernab politischer Intrigen steht?

Um Wahrheit und Gerechtigkeit geht es jedenfalls weder der Ministerin noch ihrem Adlatus, der zwar in der mickrigen R-Besoldung vom Amtsgerichtspräsidenten zum Generalstaatsanwalt einen Schritt nach vorn gemacht hat, aber nun Abschied von der Intellektualität nehmen mußte, falls er sie jemals besessen haben sollte. Denn eigentlich ist sie, die Intellektualität, ein Störfaktor im auf Anpassung getunten Getriebe. Der Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer kann ein Lied davon singen.

Am Donnerstag, dem 7.3.2013, werden wir den nächsten politischen Eiertanz erleben. Wohl bekomm`s.

Update (6.3.2013)

Jetzt erfahren wir auch, was die Justizministerin, der Präsident des Landesamts für Steuern und der Generalstaatsanwalt in Nürnberg der Öffentlichkeit und dem Parlament noch verschwiegen haben: daß nämlich die Einstellung der Vorermittlungen der Steuerfahndung in Nürnberg sofort nach dem Anruf Brixners geschah:

Jetzt allerdings ist ein Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München[recte: Nürnberg]-Süd vom 10. Februar 2004 aufgetaucht, in dem über den Anruf B.’s berichtet wird. Aufgrund der Angaben des Richters könne davon ausgegangen werden, „dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können“.

Ralf Müller

http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-wurde-sogar-der-landtag-belogen-1.2733180

Da der Anruf erst am 11.2.2004 erfolgte, läßt sich das genannte Datum nur so erklären, daß der Vermerk am 10.2. begonnen und am 11.2. fertiggestellt wurde, ohne das Datum zu verändern. Daß wegen des Gesprächs eingestellt wurde, ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut des Vermerks. Daran können neun Jahre später aufgetretene Erinnerungsschwächen der seinerzeitig Beteiligten nichts ändern.

Update (7.3.2013):

Das war ein sehr guter Tag für Gustl Mollath.

Der mediale und der  politische Druck durch die einzigen beiden Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, den Grünen und den FW, war so groß geworden, daß das Justizministerium die Flucht nach vorn antrat:

Im Rechtsausschuss des Landtags gab der Leiter der Strafrechtsabteilung des bayerischen Justizministeriums, Helmut Seitz, bekannt, dass die Regensburger Staatsanwälte eine Wiederaufnahme des Mollath-Verfahrens beim Nürnberger Landgericht beantragen werden. Über den Zeitpunkt und die Begründung sagte er nichts.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-wiederaufnahmeantrag-anwalt-100.html

Ministerium: Bald Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath

Donnerstag, 07. März 2013, 14:04 Uhr

München (dpa/lby) – Im Fall des seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath wird die Staatsanwaltschaft Regensburg in Kürze die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Das sagte Helmut Seitz, Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium, am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/ministerium-bald-wiederaufnahmeantrag-im-29412644.bild.html

Damit war das eigentliche Ziel des Dringlichkeitsantrags, dem Generalstaatsanwalt wegen Befangenheit die Zuständigkeit für die fachaufsichtliche Begleitung des Wiederaufnahmeantrags zu entziehen, erreicht.

Alle Signale, die bislang von der Generalstaatsanwaltschaft ausgingen, mußten die Befürchtung auslösen, daß von dort angewiesen werden könnte, den Wiederaufnahmeantrag mangels Erfolgsaussicht nicht zu stellen. Diese Gefahr ist jetzt gebannt: das Ministerium hat anders entschieden. Die gestalterischen Möglichkeiten der Fachaufsicht sind damit begrenzt, und die politische Klugheit wird dazu führen, der Staatsanwaltschaft Regensburg größtmöglichen Freiraum in der Gestaltung ihres Antrags zu gewähren – also ergänzend zu Rechtsanwalts Strates Antrag ebenfalls den absoluten Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung durch Richter Brixner zu behandeln, was ja ein unerhörter Vorgang ist.

Die zweite gute Nachricht des heutigen Tages lieferte nämlich Michael Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN: sie deutet darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft weiterhin aktiv an der Ermittlung des entsprechenden Vorsatzes arbeitet:

Justiz überprüft auch die Rolle der Erlanger Klinik

Im Fall Mollath sind Fragen nach der Rolle von Chefarzt Wörthmüller aufgetaucht – Strafkammer „eingenordet“?

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig in das Richterzimmer Brixners gekommen sein und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

Otto Brixner erklärte jetzt auf Anfrage, er könne sich nicht an eine solche, sieben Jahre zurückliegende Szene erinnern. Michael Wörthmüller gab gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin versichert er, „nie das Gespräch mit einer der mit dem Hauptverfahren gegen Herrn Mollath befassten Personen gesucht“ zu haben. Weitere Auskünfte könne er momentan „leider“ nicht geben, da eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft anstehe. „Von dortiger Seite wurde ich darum gebeten, mich nicht weiter vorab gegenüber der Presse zu äußern.“

[Nürnberger Nachrichten vom 7.3.2013]

Der wegen irreführender Aussagen zu dem Anruf Otto Brixners bei der Steuerfahndung im Februar 2004 vor dem Rechtsausschuß in die Kritik geratene Präsident des Landesamtes für Steuern, Dr. Roland Jüptner, entschuldigte sich gar und ruderte zurück (was angesichts der vorgelegten Beweise auch anzuraten war):

Gleich zu Beginn gibt sich der Präsident des Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, reumütig. Er wolle sich für missverständliche und unglückliche Äußerungen entschuldigen, sagt er und räumt ein, was bereits unmittelbar nach seinem Auftritt in der vergangenen Woche in der SZ gestanden hatte: dass es den Vermerk zweier Steuerfahnder aus dem Jahre 2004 über Gustl Mollath sehr wohl gegeben hatte.

Das hatte Jüptner vor einer Woche noch bestritten. Er habe sie aus juristischen Gründen geheimhalten müssen, sagt er: „Meine Fachleute sagen mir, dass die Vermerke dem Steuergeheimnis unterlegen haben.“ Dieses allerdings sei nun genau durch die Zeitungsberichte nach seiner Aussage kein Hinderungsgrund mehr, führt Jüptner weiter aus. Was schon in den Medien stand sei öffentlich und dürfe auch durch ihn selbst nun eingeräumt werden.

Schon vor seiner Aussage hat ihn Ausschusschef Franz Schindler (SPD) klar ermahnt. Jüptner solle klarstellen, „wieso ein handschriftlicher Vermerk kein Aktenvermerk sein soll“ und dabei beachten, „dass jedes Wort, wie ich meine zurecht, mittlerweile auf die Goldwaage gelegt wird“. Und um es ganz klar zu machen, kündigt Schindler noch an, von der Sitzung werde anders als sonst, ein Wortprotokoll erstellt.

„Weichgespült“, „herumgeeiert“, „peinlich“

In der Sache bleibt Jüptner aber dabei: Das umstrittene Telefonat mit dem Richter Otto Brixner, das dazu führte, dass Mollath in internen Dokumenten als unglaubwürdiger „Spinner“ und „Querulant“ bezeichnet wurde, sei nicht die Ursache dafür gewesen, auf Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Jüptner: „Die Einstellung des Verfahrens wäre auch ohne das Telefonat erfolgt.“ Er zitiert auch aus Aussagen seiner Steuerfahnder, das Telefonat sei „lediglich ein Mosaikstein“ gewesen und „wohl nicht“ ausschlaggebend.

Die Opposition überzeugt dies nicht: Jüptner habe „eine weichgespülte Version abgegeben“ und sei „herumgeeiert“, befindet SPD-Frau Inge Aures. „Da lacht sich ja jeder kaputt, das ist peinlich.“ Auch Florian Streibl (Freie Wähler) meint: „Da fühlt man sich als Abgeordneter nicht ernst genommen.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber-wiederaufnahme-entscheiden-1.1618621

Natürlich sind allein die seinerzeitigen eindeutigen Vermerke und nicht deren neun Jahre später von deren in die Defensive gedrängten Urhebern vorgebrachten Interpretationen von Bedeutung.

Denn, auch das mußte Generalstaatsanwalt Nerlich entgegen früherem Vorbringen einräumen:

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe keine Spinnerei waren. Generalstaatsanwalt Nerlich bestätigte, dass es inzwischen mehrere Ermittlungsverfahren gibt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/wiederaufnahmeverfahren-fall-mollath-angekuendigt-2787776.html

Und dann soll es auch noch neunzehn Selbstanzeigen gegeben haben:

http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/mittags-in-franken/mollath-landtag-100.html

[Minute 2:30]

Der klägliche Rest eines früher möglich gewesenen Banken-Großverfahrens…

Ansonsten beschränkte sich Hasso Nerlich darauf, seine untergebene Behörde zu verteidigen und diejenigen Äußerungen zu dementieren, die ihm den Vorwurf der Befangenheit eingetragen hatten:

Sie halten ihm vor, dass er sich durch Zitate über Mollaths „wirren Charakter“ und die in der Zeit zitierte Warnung vor einer Freilassung Mollaths als „Katastrophe“ für Bayern diskreditiert habe. Nerlich bestreitet beide Zitate. Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl (Grüne) sagt sogar, sie fühle sich „verarscht“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber-wiederaufnahme-entscheiden-1.1618621
Dann wird es noch ein wenig pathetisch-politisch, der Dringlichkeitsantrag wird mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsparteien und der SPD abgelehnt – und als Sieger bleiben eine zur Kenntlichkeit gelangte Wahrheit, die angebliche Wahn-Wahrheit des Gustl Mollath, und die Entscheidung zugunsten eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft auf der Walstatt zurück.Nun hat Sabine Rückert ein Problem, denn um diese Passage ihres Artikels vom 28.2.2013 ging es:

Ruft man dieser Tage in der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg an, um nach Mollaths Erfolgsaussichten zu fragen, erreicht man reservierte Gesprächspartner. Die Staatsanwälte räumen zwar ein, das Urteil sei mit einer gewissen „Schludrigkeit“ zustande gekommen, bleiben aber bei ihrer Überzeugung, es sei „im Ergebnis richtig“. Werde der Fall jetzt auf politischen Druck hin wegen „Flüchtigkeitsfehlern“ – so heißt es beschönigend – neu verhandelt und komme es zu einem Freispruch, sei das eine Katastrophe für das bayerische Volk, denn die Justiz werde gezwungen, „einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen“.

Das mag zutreffen oder nicht – es wäre nicht die Schuld des Verteidigers Strate, sondern allein die der Richter, die keinen Respekt vor diesem Angeklagten hatten und sich offenbar nicht mehr für Diener des Gesetzes halten, sondern für das Gesetz selbst.

http://www.zeit.de/2013/10/Mollath-Prozess-Wiederaufnahme/komplettansicht

Das offizielle Dementi einer Unzufriedenheit mit der Ministerin kam allerdings erst einen Tag vor der Ausschußsitzung, am 6.3.2013:

[…]

Hierzu erklärt Generalstaatsanwalt Nerlich:

Zutreffend sei, dass er gegenüber einer Redakteurin der Zeitung DIE ZEIT geäußert habe, die Begründung des Urteils, mit dem die Unterbringung Mollaths angeordnet worden war, enthalte Unrichtigkeiten. Er habe auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zu prüfen ist, inwieweit sich diese Unrichtigkeiten auf das Ergebnis der Entscheidung des Landgerichts auswirken.

Weder der Generalstaatsanwalt selbst noch seine Mitarbeiter haben sich aber [in] irgendeiner Weise dahin geäußert, dass auf politischen Druck hin die Justiz gezwungen werde, einen gefährlichen Mann zu entlassen.

Zu den weiteren Vorwürfen, die in dem Dringlichkeitsantrag erhoben werden, wird sich Generalstaatsanwalt Nerlich morgen im Rechtsausschuss des Landtags äußern.

Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/03873/index.php

Daß der Artikel von Sabine Rückert immer noch tendenziös im Tenor ihres unglaublichen Vorgänger-Artikels vom 13.12.2012 „Ein Kranker wird Held“  gehalten ist – so hat sie die Lektüre des Strate-Antrags ab S. 95 offensichtlich eingestellt, sonst wüßte sie, daß das Leipziger-Gutachten dort geradezu atomisiert wird, und daß auch Kröber und Pfäfflin unsaubere Arbeit bescheinigt wird – sei hier nur am Rande erwähnt:

Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin wären also unter keinem rechtlichen Aspekt daran gehindert gewesen, die Strafakte, welche in das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 mündete, einer sorgfältigen Lektüre zu unterziehen und die Urteilsgründe kritisch zu überprüfen. Das haben sie jedoch nicht getan: Stattdessen werden die Urteilsgründe selbst dort zugrunde gelegt, wo der Akteninhalt dazu hätte drängen müssen, deren Falschheit unmittelbar zu erkennen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

[S. 138]

Noch schlimmer:

Kröber konstatiert in einer „Zusammenfassung und Beurteilung“:

„In einem Strafverfahren wegen dieser Delikte wurde er schließlich vom Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 wegen Schuldunfähigkeit von den Tatvorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung freigesprochen. Dass er diese Tatbestände objektiv erfüllt hat, wurde rechtskräftig festgestellt und ist im Grundsatz auch nicht streitig.“

(Gutachten, S. 24)

Dass der Gutachter bei dieser letzten Feststellung („im Grundsatz auch nicht streitig“) sich nicht auf eine Einlassung des Gustl Mollath stützen konnte, ergab sich sogar aus den ansonsten von ihm häufig fast wortidentisch übernommen Urteilsgründen (UA S. 18).

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

[S. 139]

Alles deutet darauf hin, daß Sabine Rückert mittlerweile weiß, daß sie auf das falsche Pferd gesetzt hat. Ihr aktueller Artikel, gestern am frühen Nachmittag noch nicht online, wurde wohl irgendwann im Laufe des 6.3. bzw. in der Nacht zum 7.3.2013 online gestellt, allerdings mit dem falschen online-Veröffentlichungsdatum 28.2.2013 versehen. Und so taucht er im heutigen ZEIT-Online-Portal auch nicht auf. Man muß schon über die Suchfunktion gehen, um ihn aufzufinden, da er direkt ins Archiv wanderte.

Vielleicht liegt diese Zurückhaltung nicht nur am Dementi des Generalstaatsanwalts, sondern auch an diesem Termin in Sachen ›Ein Kranker wird Held‹?

Prof. Dr.-Ing. M. Müller

Die Autorinnen von ZEIT und Spiegel sind zur Zeit vielleicht etwas gehemmt. Die nächste Sitzung des Beschwerdeauschusses des Presserates findet am 12.03.2013 statt und wird sich mit den Darstellungen der Autorinnen befassen.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politische-eiertanze/#comment-4333

Wie gesagt: ein sehr guter Tag für Gustl Mollath – und damit für den Rechtsstaat.

1.056 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Politische Eiertänze

  1. Noch am Sonntag habe ich gewettet, dass Frau Merk die kommende Woche politisch nicht überlebt. Obwohl der „Eiertanz“ erst danach so richtig losgegeangen ist, scheint Frau Ministerin fast schon wieder aus der Schußlinie, nun sind die Herren Nerlich und Jüptner erst mal das Kanonenfutter, wobei Jüptner am Donnerstag wohl geopfert werden wird (muss):

    „Zudem habe Jüptner lediglich behauptet, «dass es keinen Aktenvermerk gibt, in dem eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schriftlich niedergelegt worden ist», heißt es [in] der Erklärung der Landesbehörde. Zudem handele es sich um eine handschriftliche Notiz und nicht um einen Aktenvermerk.“

    Hier wird auch Herrn Söder als Dienstvorgesetzten nichts anderes übrig bleiben, als Konsequenzen zu ziehen, insbesondere, wenn er nichts davon wusste und auch nichts von den erfolgreichen Ermittlungen seiner Steuerfahnder eben durch die im „Sammelsurium“ gefundenen Hinweise.
    Sollte allerdings auch Söder schon vorher davon gewusst haben, wird es auch eng für Ihn. Sein Problem dürfte sein, wo hin Herr Jüptner wegbefördert werden kann, damit er in Zukunft nicht darüber plaudert…
    Nichtsdestotrotz, Söder steht offenbar in der ganzen Angelegenheit dem Brixnerclan sehr nahe. Ab dem 17. November 2003 war er Generalsekretär der CSU, also nicht ohne Einfluss.
    Ob der Beckstein-Zögling diesen genutzt hat?

    A. Wittmann

    • @Andi (Wittmann)

      He, das war eine Verschwörungstheorie von mir. Du kannst doch nicht so einfach eine Verschwörungspraxis draus machen.:)

      Robert Stegmann

      • Theorie und Praxis können auch mal identisch sein.
        Danke nochmal an Dich und an carl1967 fürs gute recherchieren zum Brixnerclan und dessen Verbindung zur CSU. Das war sehr erhellend!

        Andi

    • Naja, Söders Beamte haben aber auch klargestellt,

      …“dass der nach Mollaths Anschuldigungen erstellte Revisionsbericht der Bank „klare Ermittlungsansätze“ hergegeben habe, die zur Einleitung von Ermittlungen geführt hätten. Inzwischen seien sogar „einzelne Steuerstrafverfahren“ eingeleitet worden.“
      http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-wurde-sogar-der-landtag-belogen-1.2733180#commentsForm-1756633

      Dass der „unbefangene“ Nerlich also gelogen hat, auch vor dem Parlament.

      • @Helga

        Dann darf der oberste Steuerfahnder aber nicht erklären, es habe sich bei dem Anruf von Otto Brixner nur um eine mündliche Auskunft gehandelt und ein Schriftstück existiert darüber nicht.

        Er muss vor einem Rechtsausschuss als Zeuge alles sagen, was er weiss. Und wenn er diese handschriftliche Notiz nicht erwähnt, von Umdeutung will ich gar nicht erst reden, dann ist das eine Falschaussage.

        „Otto Normalverbraucher“ hätte ein Strafverfahren am Hals, die sich gewaschen hat.

        Robert Stegmann

      • @Robert
        Schon klar, ich wollte nur auf das Widersprüchliche hinweisen….vielleicht eine Spitze gegen Merk, gegen Nerlich?
        Und….als damaliger Treuhänder der Bank, 2003 sogar als ein Revisor, hatte Jüptner möglicherweise schon damals Insiderwissen, was die Prüfung noch ergeben hat, was man nicht schriftlich niederlegen wollte….falls der Bericht angefordert wird. (Heute wissen wir ja, daß die Bank gute Gründe hatte, die Staatsanwaltschaft nicht ins Haus zu holen). Jüptner im eigenen Interesse gehandelt hat.
        Was aber nicht bedeutet, daß ich Söder außen vorlassen will….

    • Am 13.12.2012 berichtete die Süddeutsche Zeitung:

      „Der bayerische Finanzminister macht gerade eine schwere Zeit durch. Sein Chef hat ihn demontiert. Öffentlich. Vom ‚Ehrgeiz zerfressen‘ sei Markus Söder, habe gar ‚charakterliche Schwächen‘ und leiste sich ‚zu viele Schmutzeleien‘, sagte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zu Journalisten.“

      http://www.sueddeutsche.de/bayern/seehofer-demontiert-finanzminister-csu-solidarisiert-sich-mit-soeder-1.1549483

      In derselben Woche erschienen die Artikel in ZEIT, Tagesspiegel und SPIEGEL, die Gustl Mollath als „irren Kranken“ schlecht machten.

      Nur wenige Tage zuvor, am 30.11.2012 wurde bekannt, dass die Justizministerin die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft (auf Druck von Horst Seehofer) anordnete.

      Dafür wurde Seehofer Anfang Dezember nicht zuletzt vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags, dem SPD-Abgeordneten und Anwalt Franz Schindler kritisiert. (Der hat sich auch bei der letzten Sitzung des Rechtsausschusses als Unterstützer der „Märchen“ von Merk, Nerlich und Jüptner in äußerst peinlicher Weise präsentiert. )

      http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-seehofer-ist-zufrieden-mit-merk-1.1541461

      Deshalb stellt sich mir die Frage: Was wusste Horst Seehofer, als er die abfälligen Bemerkungen über den Finanzminister tätigte? Gab es einen aktuellen Anlass? Hatte das Ganze mit unterschiedlichen Strategien zum Umgang mit dem „Fall Mollath“ zu tun? Der populistische CSU-Wahlkämpfer gegen den Schützer krimineller Nürnberger CSU-Netzwerke?

      Egal, denn das werden die Beteiligten uns nicht sagen. Wichtig ist jedoch, dass Seehofer Söder lange kennt, dass eine solche öffentliche Aussage über einen der mächtigsten Minister sehr außergewöhnlich ist, und dass man dem im Ränke spielen erfahrenen Seehofer in dieser Sache nicht unterstellen kann, nicht zu wissen, was er da gesagt hat.

      Das Gebaren des Markus Söders in Sachen Gustl Mollath kann und muss demnach unter Zugrundelegung dieser Charakterbeschreibung aus berufenem Munde gewertet werden. Das Handeln der ihm direkt unterstellten Spitze des Bayerischen Landesamtes für Steuern (http://www.stmf.bayern.de/ueber_uns/behoerden_ressort/ ), das Gabriele Wolff dankenswerterweise wieder so exzellent herausgearbeitet hat, spricht demnach Bände.

      Auch Söder, der dieses inakzeptable Vorgehen der Finanzbehördenspitze mindestens mitverantwortet, wird damit bis zur Wahl nicht mehr zu halten sein. Merk sowieso nicht. Und auch Haderthauer ist angezählt.

      Das wird ein spannendes Frühjahr werden, mit einer hoffentlich baldigen Freilassung von Gustl Mollath!

      • Hat eigentlich irgend wer mal geklärt, was „Schmutzeleien“ sind? Ich erlebe viel Phantasie dabei, denke an die Nürnberger Sondergeschenke für Burg, Stadt und Witwen, aber auch an seltsame Netzwerke …
        Andere meinten, es wäre unfaires Verhalten gegen die Verbrauchs-Ministerin Aigner, aber ich vermute da doch mehr fränkischen Filz, der wirkt.

    • @ A. Wittman, 2. Paragraph. Typisch deutsch und total weltfremd. Da haette der die Notiz anfertigende Beamtw wohl eine weitere Seite fuellen koennen, um darzulegen, weshalb er trotz eines Anfangsverdachtes aufgrund des Anrufs vom Ri. Brozner davon abgesehen habe, …
      Mann o Mann, Und dann heisst es seitens der Aerztekammer und des sie kontrollierenden Sozialministeriums, man d u e r f e nicht sich in Gerichtssachen einmischen. Also wenn das so ist, wieso werden dann Sachverstaendige ueberhaupt beigezogen? Denn offensichtlich sind ja allein die unabhaengigen Richter in der Lage, Falschgutachten zu erkennen!?

      Es ist wie bei einer fanatischen Sekte. Nichts wird je objektiv geprueft oder auch nur als Fremdanamnese in ein Gutachten mit einbezogen. Ist halt bequemer, die umfangreichen Arbeiten der 3 SV komplett zu ignorieren…

      Hoffe, jemand wird das Gutachten von Prof. P. ins Netzt stellen. Wobei ein weiterer Trick ja der ist, die eigentlichen Gutachten muendlich erstatten und dann nicht suaber protokollieren zu lassen.

      Man sollte auch mal untersagen, dass einem GM immer allte Kamellen vorgehalten werden: hat er doch wirklich eine Strafe ums 100-fache bereits abgesessen! Irgendwann ist so etwas dann auch als aus der Welt geschafft anzusehen!!!

  2. Es hat sich inzwischen leider traurigerweise bestätigt, daß weder die bayerische Justizministerin noch der bayerische Justizapparat, wenigstens von der Spitze her, willens sind Aufklärung im Sinne von Wahrheit und Gerechtigkeit zu leisten. Stattdessen scheinen sie sich anderen Werten verpflichtet zu fühlen. Trotz gegenteiliger Behauptungen lassen ihre Verhaltensweisen und Äußerungen seit Ende 2012 für mich keinen berechtigten Zweifel darüber mehr zu.
    Würden die zwischenmenschlichen (eingeschlossen die wirtschaftlichen) Beziehungen in der Gesellschaft (standartmäßig) mit derselben Logik gelebt wie letzthin von Behördenseite gehandelt und argumentiert wurde(denn das will man uns ja glauben machen), wären wir als Gesellschaft am Ende.
    Ich habe nur mehr Vertrauen in übergeordnete Instanzen, denn die „Schiedsrichter“ haben für mein Empfinden bereits eindeutig genug zu verstehen geben, wo, und vor allem gegen wen sie stehen.

    • @Taroll

      Welche höheren Instanzen meinen sie denn?

      Der BGH hat die Entscheidung doch unangetastet durchgewunken.

      Das BVerfG krieg ihre Entscheidung auch nicht zustande. Sie liegt seit Januar 2012 dem BVerfG vor.

      Robert Stegmann

    • @ Taroll

      Ihre Ausführungen leiten über ganz unmittelbar zur Frage des WOLLENS der Edlen. Also zur Frage, ob sie im Sinne der Aufklärung sich der „Wahrheit und Gerechtigkeit“ verpflichtet fühlen und entsprechend auf den Gleisen von Gesetz und Recht verfahren.

      Die Antwort fällt nicht schwer.

      In Giorgio Agambens Werk „Ausnahmezustand“ (Suhrkamp)

      findet der Interessierte zur Frage der (teilweisen) Suspendierung des Rechts (in Sachen Mollath: gar der Suspendierung von Teilen der Justiz), Hintergrundinfos (Seite 52 ff: „Das Justitium“).

      Weiland stand „Antonius in Waffen gegen Rom“. Cicero rief den Ausnahmezustand (Seite 56) aus und riet, das „Kriegsgewand anzulegen“.

      Heute geht es den Edlen nicht um das Gemeinwohl, das ich höchster Not, in äußersten Fällen, das Recht beiseite schiebt, ein „Einschnitt durch welchen staatsrechtlich die Zulässigkeit von Ausnahmeregeln herbeigeführt wird“ (Seite 57 – unter Hinweis auf den Straßburger Professor Adolphe Nissen und seine Monographie aus dem Jahre 1877).

      Heute geht es, so scheint es täglich mehr, den Edlen, den sog. CSU – „Granden“ darum, dem Innern der GEWALTEN „Kriegsgewand“ anzulegen, um so die objektiv gebotene Anwendung von Gesetz und Recht ohne Ansehung der Person (teilweise) zu suspendieren
      – gegen Gustl Mollath, dessen Wissen sie fürchten,
      – gegen den Souverän, den sie in „Waffen gegen die CSU-Zentrale“ fürchten
      – gegen die Öffentlichkeit, die sie folglich zu manipulieren versuchen,

      Dieser weiß-blaue, wenig christlich daher kommende scheibchenweise praktizierte „Ausnahmezustand“ ist geschuldet einer um sich greifenden A N G S T , dass in diesem Fall das Schweigekartell um „Macht und Missbrauch“ (Wilhelm Schlötterer) in sich zusammenbricht. Dieser Angst ist aber mit Ratio, mit dem kategorischen Imperativ, wie ihn Gabriele Wolff seit Monaten in wunder-barer Weise hochhält, nicht beizukommen.

      Auch die Mahnung von Papst Benedikt XVI. em.

      “ Die Wahrheit macht uns frei. Wenn wir Dinge verschweigen und vertuschen, werden wir niemals Kinder des Lichts sein.“

      wird nicht weiterhelfen.

      Wie es scheint, gehen die „GRANDEN“ und mit ihnen alle jene, die sich der CSU (un)freiwillig verbunden, verpflichtet, vorauseilend gehorsam agierend fühlen, einen finsteren Weg; nicht den Weg des Lichts, der Aufklärung.

      Ihr Weg führt in den untauglichen Versuch, in Bayern demokratische Selbstverständlichkeiten endgültig aufzukündigen, er verlässt den Pfad der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, eine Herrschaft, die sich gerade durch ihre W I L L K Ü R F R E I H E I T definiert

      (Dazu Urteil des BVerfG unter http://aktionboss.de/freiheitlich-demokratische-grundordnung).

      So geht denn über dieses Medium meine VOX ULTIMA, mein Aufruf an alle Bürger, die bayerische Republik (vor der CSU durch Abwahl) zu retten (qui rem publicam salvare vult, me sequatur), und nicht nachzulassen, Gabrielle Wolff, Professor Müller und all den Abertausenden Mollathis zu folgen.

      „Macht entsteht, wenn Menschen sich für ein bestimmtes ZIel zusammentun und organisieren, und verschwindet, wenn dies Ziel erreicht oder verloren ist.“
      Hannah Arendt

      Freiheit und Gerechtigkeit für Gustl Mollath, JETZT!
      Abwahl der CSU. Im Herbst!

  3. @Gabriele Wolff

    Ist die Generalstaatsanschwaltschaft gesetzlich gezwungen, einen Wiederauafnahmeantrag der zuerst zu prüfen, bevor ihn die Staatsanwaltschaft stellt?

    Das kann ich mir vorstellen, wenn wegen eines ablehnenden Bescheids durch das Gericht die nächste Instanz angerufen wird.

    Aber hier sehe ich noch keine Veranlassung, dass der Generalstaatsanwalt tätig wird. Wenn der Rechtsweg eingehalten wird, weiss Herr Nerlich doch noch gar nichts von seinem Glück.

    Oder kriegt die Generalstaatsanwaltschaft schon in der ersten Instanz immer Kenntnis davon, dass ein Wiederaufnahmeantrag läuft? Ich meine jetzt in anderen, nicht so öffentlich bekannten Fällen.

    Ach ja, auch von mir Hochachtung für ihr neuestes Meisterwerk.

    Robert Stegmann

    • Danke. muschelschloss.
      Den sehr zu empfehlenden Vortrag hatte ich zwar schon mal vor längerer Zeit gesehen, aber es ist beeindruckend, wie und mit welcher Energie Dr. Schlötterer bereits im März 2011 den Skandal auf den Punkt bringt.
      Ich glaube, er schließt damit, dass nun die Behörden den Fall übernehmen würden. Er hätte wahrscheinlich vor nun genau 2 Jahren auch nicht geglaubt, dass heute Herr Mollath immer noch eingesperrt sein würde.

    • Video – Karl-Heinz Westenrieder war Schöffe im Mollath-Prozess. Heute ist er davon überzeugt, dass damals ein Fehlurteil gesprochen wurde.
      v. 05.12.2012

    • FREIE WÄHLER stellen Gutachten über Strafanzeige Mollaths vor – Statement Florian Streibl – 27.11.2012 – Video

  4. @ gabrielewolff

    Vielen Dank für diese weitere entlarvende Analyse! Die Klarheit, mit der Sie zu Werke gehen, ist das einzige Mittel gegen die permanente Desinformation von offzieller Seite. Ohne Ihre sorgfältigen und unermüdlichen Klarstellungen wäre das Vernebelungskonzept der Gegenseite schon längst aufgegangen.

    Interessant ist für mich, warum der Anruf des Steuerfahnders nicht beim Nachfolger des Amtsrichters Huber (RiAG Armin Eberl?) landete, sondern bei der siebten Strafkammer.

    Wobei ja gar nicht gesagt wird, dass der Anruf bei der siebten Strafkammer (d.h. bei der beisitzenden RiLG Heinemann) landete, sondern nur, dass der Anruf bei einer Richterin landete, die zusagte, evtl. Ansprechpartner ausfindig zu machen.

    Wie kam diese Richterin, die selbst keinerlei Auskunft über Herrn Mollath und seine Anzeige geben konnte, auf die Idee, dass der VorsRiLG Brixner der richtige Ansprechpartner war? Welche justizinternen Informationen veranlassten sie, den Ball Herrn Brixner zuzuspielen?

  5. Liebe Gabriele Wolff!

    Wie sehr bin ich beeindruckt, dass Sie schon wieder einen neuen, bestimmt wie immer hervorragenden Bericht geschrieben und um 1:40 Uhr (!) ins Netz gestellt haben. Habe ihn soeben ausgedruckt; er wird morgen bei Gustl Mollath sein.
    Gute Nacht

    Eva

    • In Deutschland soll das Rechtsstaat-Prinzip der Gewaltenteilung
      zwischen Exekutive und Jurisprudenz herrschen.

      Im Totalitär-Staat nicht.

      Nach dem Gewaltenteilungs-Prinzip war die Steuerfahndung-Verwaltung
      zunächst als Ermittlungsbehörde mit STA eigenverantwortlich
      zuständig, die Strafanzeigen Mollaths abzuarbeiten.

      Mithin fehlte in diesem Verfahren zunächst jede richterliche Zuständigkeit der Straf-Gerichtsbarkeit. Insbesondere hatte der Richter Brixner in diesem Komplex überhaupt keine Zuständigkeit und Richter- oder sonstige Amtsbefugnisse.

      Insbesondere nicht nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungs-
      Plan, der erst die Amtsbefugnisse des „gesetzlichen Richters“ bestimmt.

      Und Richter Brixner keinerlei „exekutive“ Polizei- oder staatsanwaltschaftliche oder steuerfahndungs-verwalterische Amtsbefugnisse und/oder gar Ermittlungsverfahrens-Herrschaft bzw. „Bedeutung“ zuweist.
      Ein/der Richter hat nur in den Grenzen der Geschäftsverteilungs-Zuweisung Amtslegitimationen.

      Außerhalb derselben ist er nichts als ein einfacher Bürger wie Du und Ich.

      In irgendwelchen Vorgängen von Ermittlungsbehörden hat er außerhalb seiner richterlichen Geschäfts-Zuweisungen nichts verloren, nichts zu suchen, nichts zu „leiten“ + zu beeinflussen bzw. sich „wichtig“ zu machen als „Hans Dampf“ in allen Steuer-Justiz-Behörden-Gassen
      wie trotzdem geschehen.

      Einmischungen und Anleitungen außerhalb der richterlichen Geschäfts-Zuweisungen laufen auf Amts-Anmaßung in „Größen-Ideen“ heraus (die Mollath ohne Amtsanmaßung als realistischer Steuerhinterziehungs-Anzeiger zur psychischen wahnhaften Geistesstörung als
      Spinner gereichen sollen)

      Während Richter Brixner amtsanmaßend sich als „Spinner“ von angeblichen Querulanten-Fäden um Mollath in Telefon-Strippenziehereien verstrickt hat.

      So wird/wurde das Gewaltenteilungs-Prinzip (mit dem besonders die
      New-Polit-Kaste geistig immer mehr auf dem Kriegsfuß steht, als hätte sie das Prinzip noch nie verstanden) mit Elefanten-Füßen im Rechtsstaat-Porzellanladen zertreten.

      Dem exekutiv-behördlichen Untertan-Geist scheint der Anruf irgendeiner Person, die sich als „Richter“ zu erkennen gibt, zu genügen die Hacken zusammen zu knallen + „Gehorsams Jawoll Herr Richter wie befohlen“ zu salutieren.
      Um wie geschehen die Steuerhinterziehungs-Ermittlungs-Akten ungelesen zuzuknallen und arbeits-lustlos, aber voller Freude über die Arbeits-Entsorgung in die Ablage – heißt unter den Behörden-Teppich zu schmeißen

      Als läge insbesondere das „Heil“ der Steuerhinterziehungs-Recht-Pflege allein in den Führungs-Händen des Richter-Titel-Trägers als „Graue Eminenz“ – hier Brixner.

      Die hier ohne richterliche Amts-Kompetenz-Legitimation anmaßend telefonisch die Marionetten-Fäden gezogen hat :
      Und die Steuer-Hinterziehungs-Verfolgungs-Behörde ist Marionetten gleich eigenwillenlos mit allen Gliedern zappelnd getanzt nach dem willkürlichen Strippenzug des unzuständigen Richters Brixner.

      Im ersten Akt des bayerischen Marionetten-Justiz-Kasperle-Theaters.

      Der 2. Akt des Marionetten-Justiz-Kasperle-Theater ist voll im Gange.

      Fragt sich nur, wer die Justiz-Ministeriums-Puppen an den Marionetten-Strippen bis zum Spagat Beine gegrätscht bis Unterkante Augenhöhe tanzen lässt, der die schmuddeligen String-Tangas samt dem Arsch-Geweih der „AktivistINNen“ (General-STA + JuMini) offenkundig macht.

      Ist der Marionetten-Poppen-Spieler – der das Poppen-Paar tanzen lässt bis zum Umfallen – im Hintergrund etwa Horstchen Seehofer ?

      Oder wird Horst Seehofer toll-kühn die Marionetten-Fäden durchbeißen, damit das bayerische Marionetten-Justiz-Kasperle-Theater in sich zusammensackt wie eine JuMini-Puppe,
      der die Sehnen samt dem rückgratlosen Gummi-Skelett gezogen wurden.

      Und nur ein Häufchen Elend übrig bleibt wie eine verschrumpelte Luftballon-Haut, nachdem dem JuMini-Ballon die Luft ausgegangen ist beim Höhenflug.

      Wie die Luftballon-Flug-Nummer aussieht und sich anhört entnehme man aus dem
      Experiment :

      Man blase einen Luftballon auf, schreibe JuMini Merck drauf, halte den Ballon-Schnippel zu,
      lasse den los und den Ballon wie eine Rakete mit schrillen Pfeifen-Geräusche in steuerungslosen
      rechtwinkeligen Achterbahn-Kapriolen durchs Justiz-Ministerium fliegen und im Sturzflug luftlos
      im Suppenteller von Seehofer notlanden, dem dort gerade der Mund mit Knödel-Suppe
      gestopft werden sollte von seiner JuMini-Intrigen-Köchin.

      Wer diese Knödel-Suppe mit verschrumpelter JuMini-Luftballon-Einlage sich und Mollath eingebrockt hat, der soll sie alsbald gefälligst auslöffeln und daran in Political Correctness
      ersticken.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..