Der Fall Mollath: Augsburg & die blinde Justitia

Rosenkrieg 2

Da war man gespannt, wie die bayerische Justiz mit der Strafanzeige umgehen würde, die Rechtsanwalt Gerhard Strate am 4.1.2013 gegen Richter am Amtsgericht Eberl und den Leiter der Bayreuther Forensik, Dr. Leipziger, wegen schwerer Freiheitsberaubung erstattet hatte.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

Gegenstand der Anzeige waren zwei Beschlüsse des Amtsrichters vom 22.4.2004 und vom 16.9.2004 über mehrwöchige Unterbringungen des Angeklagten Gustl Mollath zur Erstellung eines Gutachtens gemäß § 81 StPO und der Vollzug einer auf dem letztgenannten Beschluß beruhenden Unterbringung vom 14.2.2005 bis zum 21.3.2005 durch den Leiter der Forensik. Gustl Mollath war, wie auch zuvor schon, zu einer Mitwirkung an einer Untersuchung und Exploration nicht bereit, dennoch ergingen die Beschlüsse und wurden vollzogen.  Diese Freiheitsberaubung, so die Anzeige, war rechtswidrig, weil sie gegen den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9.10.2001 verstieß, mit dem eine Unterbringung gemäß § 81 StPO bei fehlendem Mitwirkungswillen des Probanden verfassungskonform eingeschränkt wurde:

Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).

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b) Die angegriffene Entscheidung legt weder dar, dass und warum das Konzept des Zweitgutachters, soweit es rechtlich zulässig ist, geeignet sein könnte, den Untersuchungszweck zu erreichen, noch dass der Erfolg nicht auf anderem Wege, mit milderen Mitteln erreichbar ist.

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(1) Die vom Gutachter genannten Bedingungen, die die angeordnete Beobachtung sinnvoll und ergiebig machen könnten, lassen sich in zulässiger Weise nicht herstellen. Das Untersuchungskonzept zielt darauf ab, den Beschwerdeführer in seinem Alltagsverhalten, seiner Interaktion mit anderen Personen und seinem Verhalten gegenüber Personen, deren Urteil er nicht befürchten muss oder das er für belanglos hält, zu beobachten. Er soll in seiner eigenverantwortlichen Gestaltung des Tagesablaufs, seiner persönlichen Pflege oder Vernachlässigung von Interessen und in seiner Integrationsfähigkeit in die jeweilige Umwelt bzw. Gemeinschaft beobachtet werden. Die damit angestrebte Totalbeobachtung, die Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Beschuldigten erbringen soll, die er von sich aus nicht preisgeben will, von denen aber erhofft wird, dass er sie unter der Einflussnahme Dritter offenbart, ist unzulässig. Denn eine solche Maßnahme liefe auf die Umgehung des verfassungsrechtlich garantierten Schweigerechts des Beschuldigten und einen Verstoß gegen § 136 a StPO hinaus. Verfassungsrechtlich steht einer solchen Totalbeobachtung der unantastbare Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten entgegen, der dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht würde, dass sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html

Darüberhinaus heißt es in dem Beschluß:

Das konkrete Untersuchungskonzept muss zudem zur Erlangung von Erkenntnissen über eine Persönlichkeitsstörung geeignet sein, und die Geeignetheit muss wiederum in Gutachten und Beschluss dargelegt werden (vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51).

Zweifelsfrei gab es ein solches geeignetes und im Unterbringungsbeschluß problematisiertes Untersuchungskonzept nicht.

Die Justizministerin weckte Hoffnungen. Schon am 8.1.2013 hatte sie entschieden, wer diese an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg adressierte Strafanzeige bearbeiten sollte.

Am Montag war bekannt geworden, dass Strate gegen einen Nürnberger Amtsrichter und den Leiter des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung stellte. Darin geht es vor allem um zwei von dem Amtsrichter 2004 erzwungene Aufenthalte Mollaths für mehrere Wochen in der Klinik am Europakanal in Erlangen 2004 sowie in Bayreuth 2005, weil sich Mollath einer Begutachtung durch Psychiater verweigert hatte.

„Ein gutes Zeichen“

Den Vorstoß des bayerischen Justizministeriums, diese Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeiten zu lassen und damit der Zuständigkeit des Nürnberger Generalstaatsanwaltes zu entziehen, begrüßte Strate. „Ich werte das als ein gutes Zeichen und als ein Zeichen dafür, dass die Strafanzeige ernst genommen wird“, sagte er der dapd.

dapd

08.01.2013 – 12:51 Uhr

http://www.charivari.de/radio/nachrichten/bayern/mollath-anwalt-kuendigt-eigenen-antrag-auf-wiederaufnahmeverfahren-an_50ec0c206e394.html

Jetzt allerdings sieht es so aus, als ob man in Bayern vom Regen in die Traufe gerät, wenn statt Nürnberg nun Augsburg dran ist. Denn die von Mollath-Verfahren ›unbelastete‹ Staatsanwaltschaft Augsburg machte das, was mit Mollath-Anzeigen schon in Nürnberg habituell geschah: sie verneinte doch glatt einen Anfangsverdacht und lehnte die Aufnahme von Ermittlungen ab. Gegen Kollegen ermittelt man schließlich nicht, und der weitherzige Kollegenbegriff umfaßt auch Hilfsorgane der Justiz wie Maßregelvollzugsleiter oder Polizeibeamte.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Nichts Neues also unter der Sonne. Da war man allenfalls noch gespannt, wie das Unmögliche möglich gemacht worden war. Und wurde abermals enttäuscht: das Mittel der Wahl war eine Sachverhaltsquetsche, die schon Studenten im 1. Semester ausgetrieben wird. Denn, so erfahren wir zu unserem Erstaunen:

Der Anzeigeerstatter hatte weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen, noch in seinen Beschwerden gegen diese Beschlüsse erklärt, dass er zu keinerlei Exploration bereit sei.

[…]

Weder vor den Beschlüssen des Beschuldigten E., noch in den hiergegen gerichteten Beschwerden hat der Anzeigeerstatter ausgeführt, dass er sich generell weigert, an einer Exploration mitzuwirken.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

[S. 2 f.]

Tja, warum mußte er noch mal untergebracht werden? Vielleicht wäre es doch besser gewesen, eine Mollath-erfahrene Behörde einzuschalten, die die Akten schon kennt. Die hätte auf Anhieb die Schreiben von Gustl Mollath gefunden, in denen er schon im Jahr 2003 gegen das durch seine Frau angeschobene Ansinnen, ihn für psychisch krank erklären zu lassen, ganz generell vorging:

So heißt es in seiner Beschwerde vom 26.9.2003 gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 25.9.2003, Richter am AG Huber, ihn auf seine Schuldfähigkeit untersuchen zu lassen:

In kürzester Zeit haben Sie beschlossen ein Psychiatrisches Gutachten, von einem namentlich erwähnten Gutachter, machen zu lassen.

Ich fühlte mich gleich an den Film „Einer flog über das Kuckucksnest“ von 1975 erinnert.

Hoffentlich treffe ich, wenn sie mich in der Psychiatrie versteckt haben, auf so einen netten Indianer wie Jack Nicholson, der die Hauptfigur spielte. Strombehandlungen sollen ja hoffentlich abgeschafft sein.

[…]

Es ist für mich unglaublich, wie Sie diesen Beschluß, aufgrund dieser Hinweislage, fassen konnten.

Ich stelle den Antrag, diesen Beschluß aufzuheben, da die Hinweise in keinster weise ausreichend sind.

Hier wird versucht mich mit allen Mitteln mundtod zu machen, da ich Die Größte SCHWARZGELDVERSCHIEBUNG in die SCHWEIZ aufdecken will.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Oder sein Schreiben vom 3.11.2003 an die Beschwerdekammer von Brixner, an Richter am AG Huber und Richter am AG Bloß:

Meine umfangreichen Versuche Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz mit andauernder Steuerhinterziehung, Insidergeschäfte u.s.w, zu unterbinden. Alle meine Anzeigen werden ignoriert. Jetzt soll mein Geisteszustand geprüft werden.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Genereller könnte man eine Untersuchung nicht ablehnen, und so hat er jegliche Untersuchung auch konsequent abgelehnt. Erstmals ließ er sich von Dr. Hans Simmerl im Jahr 2007 explorieren – und siehe da: keine psychotische Erkrankung, kein Wahn und volle Geschäftsfähigkeit.

Richter Eberl ist aus dem Schneider: er konnte ja nicht ahnen, daß Mollath eine Untersuchung ablehnen würde, und so mußte er sich auch nicht mit dem in Bayern sowieso unbeliebten BVerfG herumschlagen, das immer so auf dem Freiheitsanspruch herumhackt. Außerdem hatte er keine Totalbeobachtung angeordnet (S. 3), und da eine Freiheitsberaubung durch einen Richter durch das Nadelöhr der Rechtsbeugung hindurchmuß, ist die Sache eh klar:

Konkrete Anhaltspunkte für einen nach der oben zitierten Rechtsprechung zur Erfüllung des Tatbestandes der Rechtsbeugung als unabdingbar vorauszusetzenden elementaren Rechtsverstoß und zugleich offensichtlichen Willkürakt des Beschuldigten Eberl können der verfahrensgegenständlichen Strafanzeige nicht entnommen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Naja, es geht ja auch nur um einen fünfwöchigen Freiheitsentzug in einer Umgebung, in der Untergebrachte nicht nur völlig rechtlos einem autoritärem Regime ausgesetzt sind, sondern auch Begegnungen mit potentiell gewalttätigen schwer gestörten Personen. Und so als Hilfserwägung kommt dann noch das Argument:

Die Behauptung, der Beschuldigte Eberl habe bei seinen Beschlüssen bewusst die Entscheidung des BVerfG missachtet, ist spekulativ […].

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Es ist wiederum spekulativ von der Staatsanwaltschaft, sich mit einer Vorsatzfrage zu befassen, die sie vor Aufnahme der Ermittlungen nicht beantworten kann. Für einen Anfangsverdacht reicht die Darstellung einer rechtswidrigen Tat aus. Woher soll ein Anzeigenerstatter auch wissen, was in einem Beschuldigten vorgegangen sein mag? Das mag er als Beschuldigter selbst vortragen.

Vollends bodenlos gerät die Exkulpation von Dr. Leipziger.

Zutreffend ist, dass der Anzeigeerstatter Untersuchungen von Beginn der Maßnahme an verweigert hat.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

[S. 4]

Nach dem BVerfG hätte spätestens jetzt durch den Forensikleiter ein geeignetes Untersuchungskonzept erarbeitet, dem Richter vorgelegt und von diesem auf seine Eignung hin geprüft werden müssen. Das geschah aber nicht.

Statt dessen führt die Staatsanwaltschaft „freiwillige“ Gespräche des zwangsweise Internierten mit Pflegern, Ärzten und auch im Eingangsgespräch mit Dr. Leipziger auf, die sich überwiegend um die unzumutbaren Zustände in der Einrichtung, Beschwerden über das Essen, die Körperpflegemittel, die grundgesetzwidrige Zwangsunterbringung (im Gutachten später als „paralogisch“ pathologisiert) und die erneute demonstrative Verweigerung einer Exploration durch Dr. Leipziger drehten: und wertet diese als freiwillige Kooperation, also als fehlende Ablehnung einer Mitwirkung an der Gutachtenerstattung.

Das läßt sich noch nicht einmal mehr nachvollziehen… Wer sich gegen die Zwangs-Unterbringung und ihre Zumutungen beschwert, wirkt freiwillig am Unterbringungsziel mit und verliert seinen Freiheitsanspruch. Es fehlt hier auch die Begründung, woher Gustl Mollath wissen sollte, daß alle seine Äußerungen notiert wurden und in das Gutachten einfließen sollten – genau darin besteht ja die vom BVerfG verbotene Totalbeobachtung:  daß derjenige, der bewußt seine Mitwirkung an einem Gutachten ablehnt, bei den für den Untergebrachten gutachten-irrelevanten Gesprächen und Verhaltensweisen beobachtet wird, und daß hieraus dann gutachterliche Schlüsse gezogen werden, er also unbewußt zum Beweismittel gegen sich selbst wird.

Es hätte ihm übrigens auch nicht geholfen, durchgängig zu schweigen und sich nicht zu beschweren. Dann wäre ihm ein rigider Autismus oder eine fanatisch-querulatorische Anpassungsstörung angedichtet worden.

Immerhin, etwas Neues habe ich doch in diesem Bescheid gelesen. Dr. Leipziger hatte nämlich doch ein vom Gericht nicht abgesegnetes ›Untersuchungskonzept‹:

Dem Anzeigenerstatter wurden auch nicht außerhalb des sonst üblichen Rahmens eines Bezirkskrankenhauses Pfleger oder Ärzte zur Beobachtung seines Alltagsverhaltens geschickt. Vielmehr erfolgten entsprechend dem Konzept einer Unterbringung zur Beobachtung übliche Gesprächsverläufe mit Ärzten und dem Beschuldigten Dr. Leipziger, denen sich der Anzeigeerstatter nicht verweigerte, obwohl ihm klar war, dass er begutachtet werden sollte.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll: in aller Naivität wird hier ausgeplaudert, daß Dr. Leipziger gar kein Untersuchungskonzept hatte, sondern die in der Forensik übliche Freiheitsentziehung vollzog, wobei das Personal, wie sonst auch üblich, Auffälliges oder Nicht-Auffälliges in Krankenblätter eintrug. Genau das ist gerade nicht das geeignete Konzept, um Aussagen über den psychischen Zustand eines Probanden bei Begehen von jahrelang zurückliegenden Taten oder eine Kriminalitätsprognose treffen zu können. Es fehlt bereits an Vergleichsstudien, wie sich geistig-seelisch unbeeinträchtigte Personen während einer fünfwöchigen Internierung in einer verstörenden Umgebung verhalten.

Mir persönlich stellt sich auch die Frage: woher weiß die Staatsanwaltschaft, daß die Ärzte und Pfleger, die mit Mollath in Kontakt kamen und natürlich über seinen Status als Proband aufgeklärt waren, keinen Auftrag des Sachverständigen hatten, den Probanden gezielt  zu beobachten und sämtliche Beobachtungen zu protokollieren? Ohne einen solchen Spezial-Auftrag wäre angesichts der allgemeinen Personalknappheit bei gleichzeitiger Überbelegung wohl nur sehr wenig zu Papier gebracht worden.

Hat man es hier mit einer Spekulation der Staatsanwaltschaft zu tun oder hat sie doch bereits Ermittlungen getätigt, was sie in einem Vorermittlungsverfahren, das sich auf Beiziehung von Akten beschränkt, nicht darf?

Rechtsanwalt Strate hierzu in seiner Presseerklärung vom 27.2.2013:

4. Höchst erstaunlich ist der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg sich offenbar allein auf die Einsichtnahme in der ihr von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth übermittelten Strafakte in der Sache des Gustl Mollath beschränkt und zusätzliche Ermittlungen nicht geführt hat. Die über Mollath in der Klinik für Forensische Psychiatrie während seines Zwangsaufenthaltes dort im Februar/März 2005 geführte Akte („Krankenakte“) scheint  offenbar nicht eingesehen worden zu sein. Mollath hätte hierzu seine Zustimmung erteilt.

Dies bedeutet, dass sich alle Feststellungen über die „Beobachtung“ Mollaths während seines  Aufenthalts, über den Inhalt der mit ihm seitens der Ärzte, Pfleger und Insassen geführten Gespräche, über sein Verhalten etc. allein sich stützen auf die entsprechenden Angaben in dem Gutachten des Dr. L., welches er nach dem Zwangsaufenthalt Mollaths für das Amtsgericht Nürnberg erstattet hatte.

Dies läuft darauf hinaus, die Bekundungen eines Beschuldigten zur maßgeblichen Grundlage für die Beurteilung des auf ihm lastenden Verdachts einer Straftat zu machen. Das ist für eine Staatsanwaltschaft kein übliches, sondern ein willkürliches Herangehen an ihre Aufgaben.

Sollte dies ein Maßstab für die Behandlung anderer Ermittlungsverfahren werden, hätten die  Staatsanwaltschaften in Bayern bald nichts mehr zu tun.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf

Es sieht so aus, als ob die Staatsanwaltschaft das verfassungswidrige Nicht-Konzept Dr. Leipzigers, an dem Mollath freiwillig mitwirkte, wenn er sich über die Zustände beschwerte oder Explorationen und Untersuchungen ablehnte, als verfassungskonforme Freiheitsberaubung ansieht, weshalb eine Rücksprache mit dem Richter nicht erforderlich war. Ja, das scheint doch sehr logisch zu sein, und genauso geht es weiter.

Dieser hätte nämlich sowieso eine Freilassung abgelehnt, wenn er von der Mitwirkung Mollaths erfahren hätte, und außerdem zeigt ja auch der weitere Verfahrensverlauf, wie prächtig alles funktioniert hat, bis hin zur Ablehnung der Revision durch den BGH (S. 6).

Von der Entscheidung der Ministerin, durch die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag stellen zu lassen, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg nie etwas gehört. Der Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung ist ihr ebenfalls entgangen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

Selbst Sabine Rückert, die partout von ihrer Fehleinschätzung des Falls Mollath nicht lassen will (und auch den Wiederaufnahmeantrag Strates nur teilweise gelesen hat – die auf neue Tatsachen bzw. auf § 79 BVerfGG gestützte Atomisierung des Leipziger-Gutachtens fällt glatt unter den Tisch), zeigt sich heute angesichts des auf § 359 Nr. 3 StPO, Pflichtverletzungen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Brixner, gestützten Wiederaufnahmevortrags beeindruckt:

Hinwegprozessiert

Gustl Mollath sitzt als Straftäter in der Psychiatrie. Nun will er die Justiz zwingen, seinen Fall neu aufzurollen. Er hat gute Gründe

VON SABINE RÜCKERT

[…]

Strate macht etwas ganz anderes. Er erhebt den Vorwurf der Rechtsbeugung – also einer schwerwiegenden Entfernung vom Recht –, vor allem gegen den Vorsitzenden Richter jener 7. Strafkammer, die Mollath verurteilt hat. Der Grund: Mollaths Rechte sollen ganz bewusst mit Füßen getreten worden sein. Strate stützt seinen Antrag damit auf einen absoluten Wiederaufnahmegrund. Erfolg hat das normalerweise nicht, weil einfache Rechtsfehler noch kein Verbrechen der Rechtsbeugung sind. Hier sieht die Sache anders aus.

Vorausgesetzt, Strate hat die Akten vollständig und zutreffend ausgewertet – dann beschreibt sein 140-seitiger Schriftsatz eine Schande für die bayerische Justiz. Dem Beschuldigten sind offenbar sowohl während der Ermittlungen als auch im weiteren Verfahren die elementarsten Rechte vorenthalten worden: Sein Recht auf Gehör wurde missachtet, sein Recht auf einen ihm verpflichteten Verteidiger und auch sein Anspruch auf ein korrekt besetztes Gericht. Über den Angeklagten Mollath wurde einfach hinwegprozessiert: Was er sagte, verhallte ungehört. Was er beantragte, wurde vergessen. Was er schrieb, wurde (vermutlich ungelesen) abgeheftet. Offenbar erschien der durch seine Krankheit überaus misstrauische, schwierige und aufsässige Mann den Richtern nur noch als Nervensäge, deretwegen sich niemand an die Gesetze halten muss.

Zum Beispiel in der Verteidigerfrage: Gustl Mollath wird ein Pflichtverteidiger bestellt, dem er nicht vertraut, den er von Anfang an ablehnt und der seinerseits keinerlei Aktivitäten im Sinne des Mandanten entfaltet. Mollaths Anträge, diesen Anwalt zu entpflichten, lehnt das Gericht ab, die Beschwerden werden verworfen oder dem Beschwerdegericht gar nicht erst vorgelegt. Aber auch die Bemühungen des Verteidigers, seinerseits vom Mandat für den querulatorischen Mollath entbunden zu werden, führen zu nichts. Durch den Willen der Richter bleiben die beiden zusammengeschweißt wie siamesische Zwillinge. Selbst als der Verteidiger mitteilt, er fühle sich von seinem Mandanten persönlich bedroht, reagiert das Gericht nicht. Dabei kommt der Rechtsanwalt jetzt sogar als Zeuge für die Gefährlichkeit des eigenen Mandanten infrage, was einen unüberbrückbaren Interessenkonflikt bedeutet.

[…]

[ZEIT Nr. 10, 28.2.2013, S. 12]

http://www.zeit.de/2013/10/Mollath-Prozess-Wiederaufnahme/komplettansicht

Wie konnte die bayerische Justiz so werden?

Lauschen wir der Regierungserklärung von Frau Dr. Beate Merk vom 15.10.2012, dann erfahren wir es:

[…]

Von den Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind 70 % mit der Justiz zufrieden. Und alle – Bürger, Rechtsanwälte und Unternehmen – sind sich in einem einig: die Bayerische Justiz ist neutral und objektiv.

Zwei Erkenntnisse sind besonders bemerkenswert:

 Je enger der Kontakt der Menschen mit der bayerischen Justiz, desto besser die Bewertung.

 Und für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ist die Justiz ein wichtiger Standortfaktor.

[…]

Sozialtherapie

Es ist Aufgabe des Strafvollzugs, alles zu unternehmen, damit Straftäter sozialverträgliches Verhalten lernen. Es liegt in unser aller Interesse, dass der Straftäter von heute ein gemeinverträglicher Nachbar von morgen wird! Damit rede ich nicht einem Kuschelvollzug das Wort. Im Gegenteil: Der Bayerische Strafvollzug – dazu zählen auch alle Resozialisierungsmaßnahmen – ist für seine harten Anforderungen bekannt. Und so muss das bleiben. Aber jede Investition in Resozialisierungsmaßnahmen ist eine Investition in ein Mehr an Sicherheit für die Gesellschaft.

Deswegen haben wir zusätzlich zu den bereits vorhandenen 217 Therapieplätzen weitere 98 Plätze speziell für Gewaltstraftäter geschaffen.

Bis Ende des Jahres 2013 werden weitere 70 Therapieplätze für Gewaltstraftäter dazu kommen (wenn das Hohe Haus unsere Haushaltsanmeldung beschließt).

Hier geht es nicht um ein Wellnessprogramm für Täter. Wir investieren zwar in die Täter, schützen damit aber Opfer und Gesellschaft.

 

Auffassung des BVerfG

Wir erliegen nicht dem Bild des Bundesverfassungsgerichts, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut werden kann!

Das ist gerade nicht die Realität. Es gibt extrem gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit man selbst mit intensivster Betreuung in jahrelangem Strafvollzug nicht auf ein Maß reduzieren kann, das für die Allgemeinheit zumutbar wäre.

Und es gibt auch Straftäter, die eine Therapie ablehnen, weil sie sich mit ihrer Straftat nicht auseinander setzen wollen. Dennoch sind solche gefährlichen Straftäter mit einem evidenten Risiko für die Bevölkerung zu entlassen.

 

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Diese Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, denn die Entscheidung wird ihrem Bedürfnis nach Sicherheit nicht gerecht.

Das bedeutet für mich: Ich will alles tun, um unser Sicherheitsnetz so dicht zu weben wie möglich. Dazu gehört die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Die gerade keine Alternative zur Haft ist oder zur Sicherungsverwahrung. Sondern als zusätzliche Sicherheit bei der Führungsaufsicht eingesetzt wird, wenn nichts anderes übrig bleibt, als den Täter zu entlassen.

http://www.beate-merk.de/uploads/media/2012-10-15_Regierungserkl%C3%A4rung.pdf#page=12

[S.6, S. 10ff.]

 

Sie ist nämlich eine Sicherheitspolitikerin, und da hält man nicht viel vom BVerfG, das beim Wegsperren nur stört.

Hier die Beschwerde von Rechtsanwalt Strate gegen die ermittlungsverweigernde Staatsanwaltschaft:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf

Und hier der Blogbeitrag von Oliver García zur Verfahrenseinstellung:

27. Februar 2013

Fall Mollath: Staatsanwaltschaft Augsburg – Si tacuisses!

Oliver García

Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, daß sie nach Prüfung der von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013 eingereichten Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.

http://blog.delegibus.com/2013/02/27/fall-mollath-staatsanwaltschaft-augsburg-si-tacuisses/

Zur Fortsetzung geht es hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/07/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia-ii/

 

439 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Augsburg & die blinde Justitia

  1. Pingback: Was tun eigentlich Menschenrechtsorganisationen zur Befreiung Gustl Mollaths? | opablog

  2. Mit Heinos-Adaption von „Jung“ im Ohr mal die Frage: Wie soll denn nun das bayerische Possenspiel am Ende heißen und in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen? “ Als „das (übergelaufene) zerbrochene Fass“? Als zeitgenössische Pop-Art-Adaption des Kleist-Lustspiels „Der zerbrochene Krug“…?!?!?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug#Adaptionen

    Nur eine Zacken schärfer, wie modern in der „My fair lady“-„Adaption“ Pretty Woman nicht mehr nur ein Blumenmädchen sein konnte/durfte, sondern ein Straßenmetze.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-nuernberger-justiz-prueft-sich-selbst-1.1616578

    „Der Richter ahnt, weshalb sie gekommen sind, er hatte einen furchtbaren Traum. Seinem Schreiber Licht vertraut er ihn an:
    Mir träumt‘, es hätt‘ ein Kläger mich ergriffen,
    Und schleppte vor den Richtstuhl mich; und ich,
    Ich säße gleichwohl auf dem Richtstuhl dort,
    Und schält’ und hunzt’ und schlingelte mich herunter,
    Und judicirt den Hals ins Eisen mir.“

    Auch schön:
    „Weder war es der Beklagte, Eves Verlobter Ruprecht, noch dessen vermeintlicher Nebenbuhler Lebrecht, noch gar der Teufel, wie die Zeugin Frau Brigitte, die mit Licht zusammen den Tatort untersucht hat, steif und fest behauptet:
    Was find ich euch für eine Spur im Schnee?
    Rechts fein und scharf und nett gekantet immer,
    Ein ordentlicher Menschenfuß,
    Und links unförmig grobhin eingetölpelt
    Ein ungeheurer klotz’ger Pferdefuß.[5]

    Diese Aussage passt dem Richter vortrefflich ins Konzept. Adam zum Gerichtsrat und zum Schreiber:
    Mein Seel, ihr Herrn, die Sache scheint mir ernsthaft.
    Man hat viel beißend abgefaßte Schriften,
    Die, daß ein Gott sei, nicht gestehen wollen;
    Jedoch den Teufel hat, soviel ich weiß,
    Kein Atheist noch bündig wegbewiesen.“

    „Aber die Indizien sprechen eine deutlichere Sprache als Klägerin, Beklagter und Zeugen:“[…]
    Nun rät der Walter dem Richter, abzutreten, die Würde des Gericht steht auf dem Spiel. Aber dieser will nicht hören. Auch gut, meint Walter, dann soll er ein Ende machen und sein Urteil fällen. Im ausbrechenden Tumult judiziert Adam dem Beklagten wegen Ungebühr den Hals ins Eisen, worauf Ruprecht, angefeuert von Eve, Hand an ihn legt. Adam entschlüpft und flüchtet. [b]Damit entsteht in der Stube endlich Platz für die volle Wahrheit:…[/b]“

    Für die volle Wahrheit, nichts als die Wahrheit…

    „Welch Schauspiel! Aber ach! Ein Schauspiel nur!“ (Das ist jetzt aber von dem Kleist Mobber Goethe.

    Hat was von einem alle ‚Künste‘ vereinigenden „Gesamtkunstwerk“ (total artwork) von dem die ganze Welt als eine Art Welt(rechts)kulturerbe wissen sollte.

  3. Ich halte einen Untersuchungsausschuss immer noch für eine sehr gute Maßnahme, um aus dem Katz-und-Maus-Spiel mit der CSU herauszukommen. Dieser Untersuchungsausschuss wurde ja schon seit Monaten angekündigt, zuletzt erst in einem Interview eines Abgeordneten der Freien Wähler. Nur passiert ist noch nichts.

    Hier die Grundlage in der Bayerischen Verfassung Artikel 25 Absatz 1:
    „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht,
    Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“

    Der Landtag hat aktuell 187 Mitglieder. Ein Fünftel entspricht also 38 Mitgliedern.
    Freie Wähler (21) und die Grünen (19) haben zusammen 30 Abgeordnete.
    Fehlen also noch 8 der SPD. Ich vermute, an diesen 8 ist das Vorhaben eines Untersuchungsausschusses bisher gescheitert.
    Seit der Aktion von Jüptner vor dem Rechtsausschuss ist aber auch die SPD ein wenig aufgetaut.

    Man sollte meiner Meinung nach nun die Lage nutzen und an die Fraktionen, besonders an die SPD, die Aufforderung zu einem Untersuchungsausschuss senden, vor allem als Bayerischer Bürger. Ich denke als Rheinländer werde ich denen ziemlich egal sein.

    • 21+19 sind 40 MdL – FW und Grüne können den Untersuchungsausschuss also ohne SPD-Hilfe anstoßen, wenn ihr Verfassungszitat stimmt.

      • @Lothar B.

        Dann wäre ein Untersuchungsausschuss eigentlich möglich, wenn Einigkeit zwischen Freien Wählern und Grünen bestünde! Warum dann das lange Herumeiern von Dr. Martin Runge, dass man Z. Bsp. Kenntnisse über obere Netzwerk-Taten benötige, um einen Untersuchungsausschuss anzuleiern?

        Man hat hier neben dem Mollath Justizskandal noch weitere Justiz-Politik-Polizei-Wirtschafts-Skandale in Bayern! Auf was warten die?

        http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11291–f372269.html#q372269

      • Ich bin so frei, hier die Kernpassge bzgl Untersuchungsausschuss von Herrn Runge und den entspechenden Artkel der Bayerischen Verfassung zu posten.

        Herr Runge:
        „Was Ihre Frage nach einem Untersuchungsausschuss betrifft, so seien Sie versichert, dass alle drei Oppositionsfraktionen im Landtag sich seit längerem mit der Frage befassen, ob ein Untersuchungsausschuss ein geeignetes Instrument zur weiteren Aufklärung darstellt. Allerdings muss uns und damit auch Ihnen bewusst sein, dass die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses mit engen Grenzen und hohen Hürden verknüpft ist, dies nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Was uns allen bis dato schlicht und ergreifend fehlt, sind auch nur Hinweise darauf, dass es sich um „Netzwerktaten“ handelt, dass wir es hier mit einem „von oben gesteuerten“ Verfahren zu tun hatten und zu tun haben.“

        Artikel 24 der Bayerischen Verfassung:
        „(1) Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht,
        Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
        (2) Bei der Einsetzung jedes neuen Untersuchungsausschusses wechselt der Vorsitz unter den Fraktionen entsprechend
        ihrem Stärkeverhältnis im Landtag.
        (3) Diese Ausschüsse und die von ihnen ersuchten Behörden können in entsprechender Anwendung der Strafprozessordnung alle erforderlichen Beweise erheben, auch Zeugen und Sachverständige vorladen, vernehmen, beeidigen und das Zeugniszwangsverfahren gegen sie durchführen. Das Brief-, Post-, Telegraphenund Fernsprechgeheimnis bleibt jedoch unberührt. Die Gerichts- und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweiserhebung Folge zu leisten. Die Akten der Behörden sind ihnen auf Verlangen vorzulegen.
        (4) Auf Antrag von einem Fünftel ihrer Mitglieder haben die Ausschüsse zulässigen Anträgen nach Absatz 3 stattzugeben. Hält die Mehrheit der Mitglieder dieses Ausschusses einen Antrag nach Absatz 3 für unzulässig, so entscheidet darüber der Landtag. Gegen dessen Entscheidung kann der Bayerische Verfassungsgerichtshof angerufen werden.
        (5) Die Untersuchungsausschüsse verhandeln öffentlich, doch wird die Öffentlichkeit auf Verlangen einer Zweidrittelmehrheit ausgeschlossen. Artikel 22 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.“

      • Bzgl. der Aussagen von Herrn Dr. Runge würde ich sagen, dass durch Absatz 3 die geeigneten Mittel in einem Untersuchungsausschuss gegeben sind.
        Die Aktennotizen/-vermerke belegen die Einflussnahme „von oben“.

      • Eigentlch bräuchte man keinen neuen Untersuchungsausschuss, man müsste nur diesen hier wieder aufnehmen und ein wenig erweitern 😉
        http://www.bayern.landtag.de/de/482_5672.php

        Diese Untersuchung dauerte nebenbei 13 Monate. Spricht also nichts dagegen, den neuen UA jetzt zu starten, dass geht dann wohl noch deutlich länger als bis zur Landtagswahl.

      • @F. Fischer

        Der Fall Mollath: Augsburg & die blinde Justitia

        haha

        Problem ist, dass Untersuchungsausschüsse nie richtig aufklären/aufklären können! Dazu fehlen schon die vollumfänglichen Vollmachten, besonders aber im Bereich der Korruptionen. Das ganze ist zu langwierig und hat für den Untersuchungszweck wenig Auswirkung, da ein UA meistens zu spät erfolgt!

        Mir fällt dazu ein:
        Es gibt zwar in der BRD bundesweit und auch in Bayern seit 2004 Korruptionsbekämfungsrichtlinien (unterschrieben von Stoiber)……nur kein Mensch wendet sie an!

        Klicke, um auf Korruptionsrichtlinie.pdf zuzugreifen

        Die Richtlinie ist übrigens ein bayerischer Witz, 🙂

        da steht unter Punkt 2

        Zitat:

        „1.2 Korruptionsgefährdete Bereiche
        1″Korruptionsgefährdet“ ist jeder Dienstposten, bei dem durch das Verhalten ei- nes dort Beschäftigten oder durch eine dort getroffene Entscheidung ein außer- halb der Dienststellen des Freistaates Bayern stehender Dritter einen materiellen oder immateriellen Vorteil erhält oder einer Belastung enthoben wird. 2Eine „be-
        sondere Korruptionsgefährdung“ liegt vor, wenn der mögliche Vorteil oder die mögliche Belastung für einen Dritten von besonderer Bedeutung und der Dienst- posten mit einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist:
        − häufige Außenkontakte zu einem bestimmten Personenkreis, der von der
        − Vorbereitung und Entscheidung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
        und von Fördermitteln / Subventionen in größerem Umfang,

        Hier ist der Punkt Häufige Außenkontakte zu einem bestimmten Personenkreis, der von Entscheidung des Beschäftigten Vor- oder Nachteile zu erwarten hat wichtig!

        „2. Personelle Maßnahmen
        2.1 Sensibilisierung der Beschäftigten
        1Beschäftigte müssen sich in korruptionsgefährdeten Situationen in der Regel auf ihre eigene Urteilskraft verlassen können. 2Es ist daher notwendig, die Überzeu- gungen und Wertvorstellungen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Sinn einer wachen und aktiven Einstellung gegen Korruption zu prägen. 3Regelmäßige Aufklärung und das offene Gespräch über Ursachen, begünstigende Faktoren, Manipulations- und Korruptionsstrukturen und deren Folgen können dazu beitra- gen, Korruption den Boden zu entziehen. 4Die Thematik sollte sowohl bei Ein- stellung und Wechsel auf einen korruptionsgefährdeten Dienstposten als auch anlassunabhängig, z.B. bei Besprechungen innerhalb der Organisationseinheit angesprochen werden. 5Dies begünstigt keineswegs gegenseitiges Misstrauen, sondern fördert durch Offenheit im Umgang mit Fragen der Korruptionsgefahr ein Klima des Vertrauens. 6Es wird empfohlen, Mitarbeiter in korruptionsgefährdeten Bereichen mit einem „Verhaltenskodex gegen Korruption“ vertraut zu machen.“

        Beschäftigte müssen (sich) also auf ihr eigene Urteilskraft vertrauen/verlassen können!! Schade eigentlich um das Papier und den Baum, der dafür sterben musste!!

        Unter 2.5 steht was von Personalrotation
        Also was DIE in der bayerischen Justiz die letzten Jahre vollbracht hat/haben zum Thema Rotation ist beispielhaft, Rotation pur!
        Zuerst Generalstaatsanwalt Roland Helgerth (Rotarier)
        dann Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann (Oberrotarier laut Mollath)
        dann Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich (Rotarier?)
        in Nürnberg innerhalb kürzester Zeit und alle haben was zum Thema ollath zu sagen, außer der angeschriebene Ober-Staatsanwalt Hubmann!

        3.3. Mehraugenprinzip

        3.4. Revision
        etc.

        Klicke, um auf Korruptionsrichtlinie.pdf zuzugreifen

        Was ich eigentlich mit diesem Link zu angeblichen Korruptionsbekämpfungsrichtlinien sagen will, ist, dass sich Korruption nicht damit bekämpfen lässt, dass man gerade denen Antikorruptionsbekämpfung überlässt, die durch Parteilichkeit, Lobby und Netzwerkgemeinden, involviert sind! Es sollte davon getrennt sein! Im europäischen Ausland gibt es dazu schon besser Methoden und vor allem selbst ermittelnde Antikorruptionsbehörden!

      • @Nils

        Ich denke auch, dass es schwierig werden könnte, alle Drahtzieher in der Sache von Gustl Mollath auf die Schliche zu kommen.
        Aber unterschlagene Akten(-notizen) könnten vielleicht im UA doch auffallen. Dem UA traue ich vor allem mehr Transparenz und Neutralität zu, als es momentan ist. Es geht ja gerade teilweise weniger um die Tatsachen als um die Interpretation derselben durch die CSU.

        Aber ich finde die Aufnahme der BayernLB/HGAA Sache gar nicht so schlecht. Immerhin betrifft dies die Zeit kurz nach den Anzeigen Mollaths.
        2003 kooperierte die BayernLB schon eng mit der HVB, die Kooperation sollte noch weiter ausgebaut werden.
        http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-272502.html

        Die BayernLB hatte drei Minister (u.a. Herr Beckstein) in seinen Reihen. Als sich Übernahmen aus dem Ausland andeuteten, drängten Stoiber und Finanzminister Wiesheu sogar auf eine Übernahme der HVB durch die BayernLB, was aber aufgrund interner Bedenken 2005 scheiterte und die Unicredit die HVB übernahm.
        http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/hvbuebernahme-schadet-deutschen-wirtschaft-170586.html
        http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:dossier-fusionsplan-der-hvb-stoesst-auf-widerstand/8819.html
        http://www.netzeitung.de/default/348935.html

        Man kann sich vorstellen, wie Herr Mollaths Briefe 2003/2004 über den „Größten und dreistesten Schwarzgeldverschiebungsskandal“ an den HVB-Vorstand und Herrn Stoiber bei eben diesen Personen unter diesen Umständen angekommen ist.

    • @ F. Fischer

      Vorgestern kündigte Hubert Aiwanger in einem kurzen Interview an, dass der Untersuchungsausschuss in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden wird.
      Seit Anfang Januar warte ich auch schon ganz ungeduldig darauf und wollte diese Woche bei den Freien Wählern nachfragen, was sich ja nun erübrigt.

      Eva

      • Hab gerade trotzdem bei den Freien Wählern nachgefragt.
        Kann nicht schaden, noch mal zu erwähnen, dass man das Interview gesehen hat. 😉

      • My 2 cent:
        Die Opposition möchte den Untersuchungsausschuss nicht so legen, dass die Wähler bis zur Wahl alles schon wieder vergessen haben – will heißen: Man darf nicht bis vor der Sommerpause fertig werden.

        Das wirkt einerseits zwar zynisch – andererseits hat es Herr Mollath auch verdient, dass die Knilche, die für das Debakel verantwortlich sind, vom Wähler dafür zur Verantwortung gezogen werden.
        Nicht, dass wie in BW erst eine ganze Serie von AKWs in die Luft fliegen muss, dass die Schurken, die im Schlossgarten ihre Miliz Amok staatsgewalten ließen, abgewählt werden, weils die Wähler nach einem dreiviertel Jahr wieder vergessen hatten.

      • @Horst Pachulke

        „Nicht, dass wie in BW erst eine ganze Serie von AKWs in die Luft fliegen muss, dass die Schurken, die im Schlossgarten ihre Miliz Amok staatsgewalten ließen, abgewählt werden, weils die Wähler nach einem dreiviertel Jahr wieder vergessen hatten.“

        Bitte erklären Sie, wo in BW eine ganze Serie von AKWs in die Luft geflogen sind?

        Und dass die Schurken, die im Schlossgarten ihre Miliz staatsgewalten ließen, lag u.A. daran dass ein nicht gewählter MP meinte, er könne in BW machen, was er wolle! Siehe auch dessen wikipedia-Link! Er wurde abgewählt!! Und die Wähler und Demonstranten haben nichts vergessen, nicht nach dem Ereignis und auch nicht bei der Landtagswahl +- Fukushima!

        Deswegen muss man in so einem Fall wie Mollath und den diversen anderen Skandalen in Bayern nicht warten, um einen Untersuchungsausschuss in Gang zu setzen. Der ist schon lange überfällig! Herr Mollath hätte es schon seit vielen Jahren verdient, dass man sich mit ihm und seiner Person in einem Untersuchungsausschuss auseinandersetzt! Zumindest seit über einem Jahr, seitdem der HVB-Bericht bekannt ist!

        In BW hat man auf jeden Fall abgewählt! Mal sehen.

      • @ Nils: Die Umfragewerte sind nach der Schlossgarten-Attacke auf Tauschstation gegangen, um sich bis kurz vor der Wahl wieder zu erhohlen. Und dann sind sie nach Futschikama mit Überschall geschwindigkeit in den Keller gesaust…

      • @Horst Pachulke

        Ich will mich mit Ihnen nicht rumstreiten 🙂

        Die Umfragewerte haben sich zwar etwa nach unten abgesenkt (ich erinnere mich und schrieb ja ja +-Fukushima), waren aber immer noch gut! Und Umfragewerte sind Umfragwerte! Ein Wandel in der politischen Meinung, Meinungsumbildung, war auf jeden Fall vorhanden und auf Änderung oder Wechsel programmiert!

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