Der Fall Mollath: Politische Eiertänze

Rosenkrieg 2

Es ist grausam, wenn sich die Politik, die sich nie an der Wahrheit, sondern an ideologischen Interpretationen der Wahrheit, vulgo Realität, orientiert, die Regie übernimmt:

Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz
94. Sitzung
Donnerstag, 7. März 2013 9:15 Uhr Saal N 501
Nachtragstagesordnung
Es werden noch folgende TOP aufgerufen:
1. Ergänzender Bericht des Präsidenten des Landesamtes für Steuern zum Thema “Umgang der Finanzbehörden mit Anzeigen und Hinweisen des Herrn M.”
– mit Aussprache –

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia/#comment-4025

Dazu habe ich mir ein paar Gedanken gemacht – und je länger man darüber nachdenkt, umso mysteriöser erscheint die Angelegenheit um den Anruf Brixners und seine Folgen.

Natürlich möchte Herr Jüptner den öffentlichen Eindruck erwecken, daß der Anruf des Vorsitzenden Richters am Landgericht vom 11.2.2004 überhaupt gar nichts mit der Entscheidung der Steufa Nürnberg vom selben Tag, auf die Strafanzeige Mollaths hin die Sache einzustellen, zu tun habe, woran auch den Entscheidungsträgern bei der Steuerfahndung des Jahres 2004 gelegen ist. Schließlich soll ihre Entscheidung ja ohne äußeren Einfluß getroffen worden sein.

Bereits am Freitag hat die Süddeutsche Zeitung von einem Vermerk eines Steuerfahnders berichtet, wonach es sich bei Mollath um einen Querulanten handele. In dem Vermerk, heißt es, wie Telepolis erfahren hat:

„In seiner Anzeige beschuldigt Mollath seine Frau zusammen mit anderen Personen (Bankmitarbeiter und Bankkunden), Geldtransfers ins Ausland vorgenommen zu haben. Ebenso bringt er vor, Richter… habe ihn auf Drängen von Frau M. und anderer Personen auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Bei vielen der genannten Namen handelt es sich um höherrangige Mitarbeiter der HVB und anderer Banken. Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. Sie konnte keine Auskunft über den Anzeiger und den Inhalt der Anzeige etc. machen und sagte zu, evtl. Ansprechpartner ausfindig zu machen.

Marcus Klöckner

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857

Da stutzt man schon. Denn in Gustl Mollaths Strafanzeige vom 9.12.2003 heißt es auf S. 4:

Ebenso [wie bei Richter Blos Anzeige erstattet bei] Richter Huber und dem anwesenden Staatsanwalt vom selben Amtsgericht [Nürnberg] mündlich und schriftlich mit Schreiben vom 24.9.2003 über 106 Blättern mit umfangreichen Beweisen.

Das interresiert die Herren gar nicht. Offenkundig war die Anzeige unbequem und unerwünscht. Richter Huber behauptete er wäre nicht zuständig. Statt dessen beschloß Richter Huber, auf Betreiben meiner Frau mit Unterstützung von Martin M. von der HVB Group, ich müsse auf meinen Geisteszustand überprüft werden.

Noch immer ließ ich mich nicht einschüchtern und machte nochmal Anzeige mit Schreiben vom 3.11.2003 bei Richterin Heinemann, Richterin S., Richter Brixner, Richter von K. vom Landgericht Nürnberg-Fürth […]. Richter Huber und Richter Blos vom Amtsgericht 90429 Nürnberg.

Bis heute habe ich nichts gehört.

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

Wen von diesen weiteren Adressaten von Anzeigen würde ein findiger Steuerfahnder kontaktieren? Doch wohl den Richter Huber, bei dem diese 106-Seiten-Anzeige „mit umfangreichen Beweisen“ vorliegt. Zum Beispiel die Mitteilung der HypoVereinsbank vom 2.1.2003, daß die Bank auf Mollaths Eingaben hin ein Revisionsverfahren eingeleitet habe.

Das Verhängnis nimmt seinen Lauf, als der Steuerfahnder nun nicht Richter Huber, sondern die beisitzende Richterin der Brixner-Kammer anruft. [Hervorhebungen von mir]:

Daraufhin habe sich Brixner zurückgemeldet. Aufgrund der Angaben des Richters könnten, dem der SZ vorliegenden Aktenvermerk zufolge, die Steuerfahnder davon ausgehen, dass die Anschuldigungen Mollaths zum großen Teil nicht zuträfen und nicht überprüft werden könnten.

Ein zweiter Steuerfahnder – ein Vorgesetzer des ersten – versah den Vermerk mit einer handschriftlichen Notiz. Er schreibt, bei Mollath handele es sich offensichtlich um einen Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen böten.

Daraufhin wurden die Bemühungen der Steuerfahnder eingestellt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709

Was mag der Vorsitzende Richter am LG Brixner denn da bloß erzählt haben, daß der Steuerfahnder nicht nur darauf verzichtete, die Beweismittel in dem 106-Seiten-Konvolut anzufordern, sondern das Verfahren stantepede einzustellen?

Näheres ergibt sich aus diesem Bericht der SÜDDEUTSCHEN:

Aus einem internen Papier des Bayerischen Landesamts für Steuern, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, geht hervor, dass ein Fahnder aus dem Finanzamt Nürnberg-Süd im Februar 2004 nicht nur einen Aktenvermerk über Mollath erstellt hat. Sondern dieser Vermerk auch mit der Notiz „M. = Spinner“ versehen wurde. Erstellt wurde der Vermerk nach einem Gespräch des Dienststellenleiters mit dem Vorsitzenden Richter am Nürnberger Landgericht, Otto Brixner […] Aus einer anderen internen Stellungnahme, die der SZ vorliegt, geht hervor, dass sich Richter Brixner und der Dienstellenleiter, mit dem Brixner telefonierte, gegenseitig kannten. Der Steuerfahnder schreibt, „Brixner, der mir und dem ich bekannt war“, habe ihn in der Sache Mollath angerufen, nachdem die Behörde bei Gericht um Informationen gebeten hatte.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

Wenn also das Substrat dieses Gesprächs zwischen dem Steuerfahndungsleiter und dem ihm persönlich bekannten Richter die Einordnung von Mollath als „Spinner“ war, dann müssen die Eröffnungen Brixners weit über die der Steuerfahndung durch Mollaths Strafanzeige bereits bekannte Überprüfung seines Geisteszustandes, angeordnet durch Richter Huber, hinausgegangen sein.

Diese Kenntnis hatte sie ja angesichts der typischen Insiderkenntnisse Mollaths nicht davon abgehalten, in Vorermittlungen einzutreten.

Und nun noch einmal der Einstellungsvermerk in Gänze:

„In seiner Anzeige beschuldigt Mollath seine Frau zusammen mit anderen Personen (Bankmitarbeiter und Bankkunden), Geldtransfers ins Ausland vorgenommen zu haben. Ebenso bringt er vor, Richter… habe ihn auf Drängen von Frau M. und anderer Personen auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Bei vielen der genannten Namen handelt es sich um höherrangige Mitarbeiter der HVB und anderer Banken. Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. Sie konnte keine Auskunft über den Anzeiger und den Inhalt der Anzeige etc. machen und sagte zu, evtl. Ansprechpartner ausfindig zu machen. Am 11.2.04 rief Herr Richter Brixner bei… an und bestätigte diesem, dass bei Gericht ein Verfahren gegen M. vorlag, in dessen Verlauf sei die Untersuchung von M. wegen seines Geisteszustandes veranlasst worden. Das Aktenzeichen sei…Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.“

Florian Rötzer

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857

Da sieht man, daß da etwas nicht stimmt: Mollath selbst trägt vor, daß man ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen wolle, Richter Brixner bestätigt das lediglich, und plötzlich soll diese richterliche Bestätigung ausreichen, um das Verfahren einzustellen, ohne die 106 Seiten mit Beweisen anzufordern?

Jetzt wird klar, warum der Vorgesetzte diesen widersprüchlichen und nicht überzeugenden Einstellungsvermerk noch ergänzen mußte:

Ein zweiter Steuerfahnder – ein Vorgesetzer des ersten – versah den Vermerk mit einer handschriftlichen Notiz. Er schreibt, bei Mollath handele es sich offensichtlich um einen Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen böten.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709

Heute ist es dem Finanzkomplex natürlich peinlich, seinerzeit den Einflüsterungen eines Richters vom Landgericht, der nur ganz oberflächlich mit dem Mollath-Verfahren befaßt gewesen war (Abweisung einer Beschwerde als unzulässig, dafür braucht man in die Akte nicht einmal hineinzusehen) und über die Akten nicht mehr verfügte, erlegen zu sein, nur um sich ein weiteres Banken-Großverfahren zu ersparen.

Denn Brixner muß mitgeteilt haben, daß der Beschluß durch Richter Huber völlig zurecht ergangen sei: anders kann man die Schlußfolgerungen der Steuerfahnder – des Vorgesetzten, der mit Brixner telefoniert hat („Querulant“), und des Sachbearbeiters, der über dieses Gespräch durch seinen Vorgesetzten informiert worden war („Spinner“) – gar nicht erklären.

Die Beiziehung des 106-Seiten-Konvoluts unterblieb aus diesem Grund, und damit entfielen wertvollen Details, so der Hinweis auf die Revisionsuntersuchung der Bank, die jeden Steuerfahnder hellhörig gemacht hätte.

Ein Papier aus dem Landesamt für Steuern dokumentiert überdies, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg den Steuerfahndern erst im Februar 2012 Mollaths Aktenordner zur Verfügung stellte, den dieser neun Jahre zuvor der Justiz übergeben hatte. Die Steuerfahnder hätten diesen Ordner erst telefonisch anfordern müssen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

Ein Desaster, das die Verrenkungen von Roland Jüptner erklärt. Denn aufgrund von Mollaths Anzeige, seinen Ergänzungen im angeblich wirren Konvolut und dem Bericht der HypoVereinsbank ist trotz zahlreicher Verjährungen auch heute noch werthaltige steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Verfolgung möglich:

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte die Akte noch im März 2012 vor dem Landtag als „abstruses Sammelsurium“ bezeichnet. Aus dem Papier des Landesamtes für Steuern ans bayerische Finanzministerium geht dagegen hervor, dass zwölf der insgesamt 106 Seiten aus dem Ordner für die Steuerfahnder „brauchbare Informationen“ enthielten. Zusammen mit dem Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank von 2003, den die Staatsanwaltschaft erst neun Jahre nach seiner Entstehung angefordert hatte, sowie Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten hätten damit seit 2012 „klare Ermittlungsansätze“ zur Einleitung von „Besteuerungsverfahren“ vorgelegen.

Mit Hilfe der Informationen von Mollath und dem Bericht der Hypo-Vereinsbank seien insgesamt 19 Steuerpflichtige zur Ermittlung von Steuerstraftaten „aufgesucht“ worden. Auch seien – so heißt es in dem internen Papier vom Dezember 2012 – schon „einzelne Steuerstrafverfahren“ eingeleitet worden.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

Es bleibt die Frage: wieso beseelte Otto Brixner bereits im Februar 2004 die Überzeugung, Mollath sei geisteskrank? Auf welcher Grundlage beruhte sie? Warum verwies er nicht schlicht auf Richter Huber als denjenigen, der über Informationen verfügte, weil er das Verfahren gegen Gustl Mollath führte?

Letzteres dürfte wohl daran liegen, daß Richter Huber seit Januar 2004 für Zivilsachen tätig war und ab dem 1.4.2004 in den Dienst der Staatsanwaltschaft trat:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft/nuernbergfuerth/presse2010/pm01_12_neuer_stellv._pressesprecher.pdf

http://www.vaeternotruf.de/staatsanwaltschaft-nuernberg-fuerth.htm

Klar ist, daß diese frühe Intervention von Brixner im Zusammenhang mit den Wiederaufnahmeanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft Regensburg ein vitales Indiz für einen Rechtsbeugungsvorsatz darstellt, der auf die Unterbringung von Gustl Mollath in ein psychiatrisches Krankenhaus gerichtet war. Das ergibt sich schon aus seinen einschlägigen Fehlleistungen, die Rechtsanwalt Strate in seinem Wiederaufnahmeantrag so zusammengefaßt hat:

Bei Fassung des Übernahmebeschlusses vom 27.1.2006 fühlten sich die berufsrichterlichen Mitglieder der 7. Strafkammer merkwürdigerweise bereits „in dem Sicherungsverfahren gegen Mollath Gustl“ (so die Überschrift im Rubrum – Bl. 322 d.A.). Auch der Unterbringungsbeschluss vom 1.2.2006 wurde erlassen „in dem Sicherungsverfahren gegen Mollath Gustl“ (Bl. 324 d.A.), was dann vom Amtsgericht Bayreuth in der ersten Anhörung Mollaths am 17.3.2006 übernommen wurde (Bl. 351 d.A.). Auch die Niederschrift über die nichtöffentliche Anhörung des Mollath durch die 7. Strafkammer am 31.3.2006 trägt in fetten Lettern die Überschrift In dem Sicherungsverfahren gegen Mollath Gustl“ (Bl. 367 d.A.).

Am Tag vor der auf den 8.8.2006 angesetzten Hauptverhandlung wurden die berufsrichterlichen Mitglieder der 7. Strafkammer offenbar plötzlich gewahr, dass über die Anklage vom 6.9.2005 hinsichtlich der angeblich von Mollath begangenen Sachbeschädigungen noch keine Zulassungsentscheidung getroffen worden war. Daraufhin wurde am 7.8.2006 der folgende Beschluss gefasst:

„Die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erläßt in dem Sicherungsverfahren gegen

M o l l a t h Gustl, …..

wegen Körperverletzung u.a.

ohne mündliche Verhandlung am 07.08.2006 folgenden

 

B E S C H L U S S:

 

1. Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 06.09.2005

wird zur Hauptverhandlung zugelassen (früher Az: 802 Js 13851/05).

 

2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Sicherungsverfahren vor der 7.

Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eröffnet (§§ 203, 207 StPO)

Brixner Heinemann Dr. Wachauf“ (Bl. 467 d.A. – meine Hervorhebung)

Der bei erster Lektüre des Beschlusses kurz aufkeimende Verdacht, die Berufsrichter der 7. Strafkammer könnten nur aus einer augenblicklichen Flüchtigkeit heraus von einer „Antragsschrift“, einem „Antrag“ und der Eröffnung des „Sicherungsverfahrens“ gesprochen haben, wird durch das Protokoll der Hauptverhandlung, welche dann am folgenden Tage stattfand, unmittelbar widerlegt, in dem es heißt:

 

„Der Vorsitzende stellte hierzu fest, dass

– ….

– die Anklageschrift vom 06.09.2005 durch Beschluss der 7. Strafkammer des

Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.08.2006 zur Hauptverhandlung zugelassen

und das Sicherungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor der

7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eröffnet wurde.“

(Bl. 472 d.A. – meine Hervorhebung)

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

[S. 95 ff.]

Für Brixner stand seit dem Jahr 2004 fest, daß Mollath „verrückt“ war und daß seinen angeblichen Taten als bloßen Anlaßtaten für eine Unterbringung kein besonderes Augenmerk zu widmen war. Der bloße Vorwurf reichte aus. Es ist ausgeschlossen, daß die Staatsanwaltschaft Regensburg den Zusammenhang zwischen dieser frühen Intervention Brixners und seinem späteren rechtsbeugerischen Handeln, wie es Rechtsanwalt Strate in zehn Konkretisierungen erfaßt hat, verkannt hat.

Umso begreiflicher ist der politische Eiertanz, den der Generalstaatsanwalt von Nürnberg, Hasso Nerlich, veranstaltet.

Rechtsanwalt Strate veröffentlichte seinen Wiederaufnahmeantrag vom 19.2.2013 am 20.2.2013.

Darin heißt es auf S. 5:

Dieses Wiederaufnahmegesuch basiert allein auf dem Beweis- und Aktenmaterial, welches dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei seinem Urteil am 8.8.2006 zur Verfügung stand oder bei ordnungsgemäßer Aufklärung schon damals hätte zur Verfügung stehen können. Mit Absicht sind in dieser Antragsschrift nicht die zusätzlichen Erkenntnisse verarbeitet, welche die Staatsanwaltschaft Regensburg in neu angestellten Ermittlungen seit Anfang Dezember 2012 gewonnen hat. Diese sind der Verteidigung im Rahmen einer von gegenseitigem Vertrauen geprägten Kommunikation mit den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft Regensburg Anfang Februar 2013 durch Gewährung von Akteneinsicht mitgeteilt worden. Sie werden von der Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem unmittelbar bevorstehenden Wiederaufnahmeantrag verarbeitet werden, so dass beide Wiederaufnahmegesuche – das der Verteidigung und das der Staatsanwaltschaft – sich wechselseitig ergänzen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

Ähnlich Dégoutantes, nämlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, muß die Staatsanwaltschaft auch dem General berichtet haben. Denn schon am 23.2.2013 wird von einem Maulkorb des GStA berichtet, der schon in der Woche vom 11.2.2013 – 16.2.2013 verhängt worden sein muß:

23. Februar 2013 17:24

Fall Mollath

Generalstaatsanwalt verdonnert Kollegen zum Schweigen

Hasso Nerlich beschäftigt sich schon lange mit der Causa Mollath – und zählt nicht zu seinen Unterstützern. Schon als Nürnberger Generalstaatsanwalt nahm er Mollaths Anzeigen womöglich nicht ernst genug. Jetzt hat er der Regensburger Staatsanwaltschaft verboten, weiter über den Fall Auskunft zu geben. Ein höchst ungewöhnlicher Schritt.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Am 23. September 2004 richtete Gustl Mollath einen Brief an Hasso Nerlich, den damaligen Amtsgerichtspräsidenten von Nürnberg. Es war eines von vielen Schreiben, mit denen sich Mollath in dieser Zeit erfolglos an die Justiz in Nürnberg wandte – und der Tenor war immer derselbe: Mollath versuchte, auf dunkle Geschäfte seiner Frau, damals Vermögensberaterin bei der Hypo-Vereinsbank, hinzuweisen.

Dass Mollaths Vorwürfe im Kern stimmten, ist inzwischen bekannt – acht Jahre danach. Liest man heute seine Schreiben, fällt auf, wie der Ton immer verzweifelter wird, aber auch immer konfuser. Hektisch hingeworfen wirken diese Briefe, wie in Panik geschrieben.

Im Brief an den Gerichtspräsidenten Nerlich schreibt Mollath, er habe ihm etliche Anzeigen übermittelt. Habe aber, auch sechs Wochen danach, noch kein Wort darüber gehört, wie damit verfahren werde. Vier Seiten umfasst der Brief, er wirkt wie ein Aufschrei. „Ich bestehe weiterhin auf Gerechtigkeit, auch wenn es meinen Kopf kosten sollte“, schreibt Mollath. Und dass ihn seine Frau „mit ihren Schwarzgeldverschieberfreunden perfide fertigmachen“ wolle. Er fragt, warum Nürnbergs Justiz Anzeigen von ihm einfach ignoriere. Und endet mit der dringenden Bitte an Nerlich, „dass meine Fragen ordentlich, schriftlich beantwortet werden“. Erfolglos.

Nun ist Hasso Nerlich wieder mit der Causa befasst. Sehr eng sogar: Denn letzte Woche hat Nerlich der Staatsanwaltschaft Regensburg untersagt, weiter über den dort derzeit entstehenden Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Auskunft zu geben. Auskünfte erteile künftig nur noch er selbst, betont Nerlich. Formal darf er das, denn Nerlich ist nicht mehr Amtsgerichtspräsident, sondern Generalstaatsanwalt in Nürnberg. Und damit Dienstherr der Regensburger Staatsanwaltschaft.

Rückschlüsse? Bitte selber ziehen.

Höchst ungewöhnlich ist der Vorgang freilich schon. Denn mit der Pressearbeit sind bei der Anklagebehörde in Regensburg normalerweise gleich zwei Staatsanwälte betraut. Beide, so wird aus mehreren Quellen bestätigt, arbeiten mit Akribie an einem eigenen Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft. „Wir dürfen dazu nichts mehr sagen“, sagt einer der beiden, Staatsanwalt Markus Pfaller. Rückschlüsse? „Müssen Sie selber ziehen“, sagt er.

Nerlich selbst kann nichts Anstößiges finden: „Der Generalstaatsanwalt Nürnberg ist die vorgesetzte Dienststelle der Staatsanwaltschaft Regensburg.“ Was ungewöhnlich daran sein soll, dass er nun die Pressearbeit an sich gezogen habe, könne er „nicht nachvollziehen“.

Soweit ihm erinnerlich, habe er Mollaths Briefe damals „ohne weitere Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“. Im Übrigen werde im Moment lediglich geprüft, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen eigenen Antrag auf Wiederaufnahme stelle.

Nur geprüft? Rudert der Generalstaatsanwalt schon zurück? Mollaths Anwalt Gerhard Strate reagiert irritiert: Ihm sei stets der Eindruck vermittelt worden, Regensburgs Staatsanwaltschaft werde „auf jeden Fall einen Antrag einreichen“. Auf wichtige Details habe er in seinem Antrag deshalb verzichtet – um Doppelungen zu vermeiden. Würde die Staatsanwaltschaft nun doch keinen Antrag einreichen, wäre „mein Antrag automatisch unvollständig“, sagt er

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-generalstaatsanwalt-verdonnert-kollegen-zum-schweigen-1.1607387

Bis zum heutigen Tag hat der GStA keine Auskunft darüber erteilt, ob der mit der Verteidigung abgesprochene Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg überhaupt existiert und zur Überprüfung bei ihm anhängig sei – soviel zur aufklärenden Pressearbeit der Generalstaatsanwaltschaft. Zuletzt erfuhr man Folgendes:

Auch der Sprecher des Generalstaatsanwalts winkt ab: Als Dienst- und Fachvorgesetzter der Staatsanwaltschaft Regensburg trage Generalstaatsanwalt Nerlich „Verantwortung für das Handeln der ihm unterstellten Staatsanwaltschaften“.

Dementsprechend sei auch die Prüfung der Wiederaufnahmevoraussetzungen im Fall Mollath „von Beginn an in Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft Regensburg und dem Generalstaatsanwalt“ erfolgt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-nuernberger-justiz-prueft-sich-selbst-1.1616578

Weshalb ja auch, total verschreckt von der berichteten Kooperation der Staatsanwaltschaft Regensburg mit der Verteidigung von Mollath, schon vor der Veröffentlichung von Strates Wiederaufnahmeantrag der Maulkorb verhängt wurde. Und weil merkwürdigerweise kein Journalist den Herrn Nerlich fragt, ob und seit wann ihm der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft vorliegt, kann er weiter politisch eiertanzen.

So, wenn er als stummer Gast im Rechtsausschuß am 28.2.2013 diesen entstellenden Verlautbarungen des Kollegen Jüptner lauscht und ihnen dennoch nicht, trotz besseren Wissens aus der ihm vorliegenden Wiederaufnahmeakte, entgegentritt:

Jüptner hatte dagegen im Landtag den Eindruck erweckt, es gebe gar keinen Vermerk. Man habe die beiden Fahnder „natürlich befragt“. Der Vorgesetzte habe gesagt, „wenn der Inhalt des Gesprächs für seine Entscheidung von Bedeutung gewesen wäre, hätte er das in einem Vermerk niedergeschrieben“, hatte Jüptner gesagt. „Einen solchen Vermerk hat er nicht niedergeschrieben. Weswegen er davon ausgeht, dass das Telefonat für die Entscheidung ohne Bedeutung war.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709

Und dieser Pressesprecher-Ausfall zum vermeintlichen Gunsten des Kollegen, der genau wie er durch CSU-Minister-Entscheid zu Amt und Würden gekommen ist, wird ihn nicht erfreut haben:

Das Landesamt für Steuern erklärte am Montagabend, Behördenchef Jüptner habe bei seiner Aussage vor dem Landtagsausschuß auf die Erinnerung des damaligen Leiters der Steuerfahndungsstelle Bezug genommen. Zudem habe Jüptner lediglich behauptet, «dass es keinen Aktenvermerk gibt, in dem eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schriftlich niedergelegt worden ist», heißt es [in] der Erklärung der Landesbehörde. Zudem handele es sich um eine handschriftliche Notiz und nicht um einen Aktenvermerk. Außerdem: «Über das Thema der Sicherungsverwahrung entscheidet die Justiz und nicht die Steuerbehörden.»

http://www.nordbayern.de/region/staatsanwalt-im-mollath-fall-soll-befangen-sein-1.2730412

Zum Fremdschämen. Natürlich haben handschriftliche Notizen die Qualität von Aktenvermerken, wenn sie in der Akte abgeheftet sind oder getippten Vermerken hinzugefügt wurden. „Quod non est in actis non est in mundo“. Um Sicherungsverwahrung ging es im Fall Mollath nie, aber ich verstehe durchaus, daß in der bayerischen Politikerkaste (zu der Generalstaatsanwälte und Präsidenten von jeweiligen Mittelbehörden naturgemäß gehören) Hysterie ausbricht, die sich besonders deutlich in dieser Freud’schen Fehlleistung Ausdruck verschafft:

“Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen.”
Michael Hammer, Justizsprecher Nürnberg
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-generalstaatsanwalt-nuernberg-100.html

Muß man vielleicht zweimal lesen, um die Botschaft, die sich zweifellos einer Freud’schen Fehlleistung verdankt, zu verstehen.

Recht hat der Hammer jedenfalls. Das ist schon ein Hammer.

Update vom 7.3.2013: Nach Löschung des Zitats durch den BR ist es noch hier zu finden:

http://nachrichten.t-online.de/gustl-mollath-gruene-und-freie-waehler-kritisieren-hasso-nerlich/id_62425784/index?news

Zur politischen Hygiene gehörte es, daß sein Chef umfassend über seine Vorbefassung im Fall Mollath Auskunft gäbe:

War er in irgendeiner Art und Weise als Amtsgerichtspräsident und Richter in das Erbschaftsverfahren von Frau Mollath, die einen verheirateten von ihr beratenen Kunden beerbte, in ihr Scheidungsverfahren, in das Zivilverfahren von Gustl Mollath wegen Mängeln an Lackierung des von ihm aufgebauten Oldtimer-Ferrari, an Beschwerden wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beteiligt?

Die Stellung von Nerlich ist überdies zweifelhaft. Er ist nicht Beate Merks erste Wahl.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html

Ob er ihr, die einen WA-Antrag angeordnet hat, jetzt schaden oder nutzen will: wie kann das jemand beurteilen, der fernab politischer Intrigen steht?

Um Wahrheit und Gerechtigkeit geht es jedenfalls weder der Ministerin noch ihrem Adlatus, der zwar in der mickrigen R-Besoldung vom Amtsgerichtspräsidenten zum Generalstaatsanwalt einen Schritt nach vorn gemacht hat, aber nun Abschied von der Intellektualität nehmen mußte, falls er sie jemals besessen haben sollte. Denn eigentlich ist sie, die Intellektualität, ein Störfaktor im auf Anpassung getunten Getriebe. Der Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer kann ein Lied davon singen.

Am Donnerstag, dem 7.3.2013, werden wir den nächsten politischen Eiertanz erleben. Wohl bekomm`s.

Update (6.3.2013)

Jetzt erfahren wir auch, was die Justizministerin, der Präsident des Landesamts für Steuern und der Generalstaatsanwalt in Nürnberg der Öffentlichkeit und dem Parlament noch verschwiegen haben: daß nämlich die Einstellung der Vorermittlungen der Steuerfahndung in Nürnberg sofort nach dem Anruf Brixners geschah:

Jetzt allerdings ist ein Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München[recte: Nürnberg]-Süd vom 10. Februar 2004 aufgetaucht, in dem über den Anruf B.’s berichtet wird. Aufgrund der Angaben des Richters könne davon ausgegangen werden, „dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können“.

Ralf Müller

http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-wurde-sogar-der-landtag-belogen-1.2733180

Da der Anruf erst am 11.2.2004 erfolgte, läßt sich das genannte Datum nur so erklären, daß der Vermerk am 10.2. begonnen und am 11.2. fertiggestellt wurde, ohne das Datum zu verändern. Daß wegen des Gesprächs eingestellt wurde, ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut des Vermerks. Daran können neun Jahre später aufgetretene Erinnerungsschwächen der seinerzeitig Beteiligten nichts ändern.

Update (7.3.2013):

Das war ein sehr guter Tag für Gustl Mollath.

Der mediale und der  politische Druck durch die einzigen beiden Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, den Grünen und den FW, war so groß geworden, daß das Justizministerium die Flucht nach vorn antrat:

Im Rechtsausschuss des Landtags gab der Leiter der Strafrechtsabteilung des bayerischen Justizministeriums, Helmut Seitz, bekannt, dass die Regensburger Staatsanwälte eine Wiederaufnahme des Mollath-Verfahrens beim Nürnberger Landgericht beantragen werden. Über den Zeitpunkt und die Begründung sagte er nichts.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-wiederaufnahmeantrag-anwalt-100.html

Ministerium: Bald Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath

Donnerstag, 07. März 2013, 14:04 Uhr

München (dpa/lby) – Im Fall des seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath wird die Staatsanwaltschaft Regensburg in Kürze die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Das sagte Helmut Seitz, Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium, am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/ministerium-bald-wiederaufnahmeantrag-im-29412644.bild.html

Damit war das eigentliche Ziel des Dringlichkeitsantrags, dem Generalstaatsanwalt wegen Befangenheit die Zuständigkeit für die fachaufsichtliche Begleitung des Wiederaufnahmeantrags zu entziehen, erreicht.

Alle Signale, die bislang von der Generalstaatsanwaltschaft ausgingen, mußten die Befürchtung auslösen, daß von dort angewiesen werden könnte, den Wiederaufnahmeantrag mangels Erfolgsaussicht nicht zu stellen. Diese Gefahr ist jetzt gebannt: das Ministerium hat anders entschieden. Die gestalterischen Möglichkeiten der Fachaufsicht sind damit begrenzt, und die politische Klugheit wird dazu führen, der Staatsanwaltschaft Regensburg größtmöglichen Freiraum in der Gestaltung ihres Antrags zu gewähren – also ergänzend zu Rechtsanwalts Strates Antrag ebenfalls den absoluten Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung durch Richter Brixner zu behandeln, was ja ein unerhörter Vorgang ist.

Die zweite gute Nachricht des heutigen Tages lieferte nämlich Michael Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN: sie deutet darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft weiterhin aktiv an der Ermittlung des entsprechenden Vorsatzes arbeitet:

Justiz überprüft auch die Rolle der Erlanger Klinik

Im Fall Mollath sind Fragen nach der Rolle von Chefarzt Wörthmüller aufgetaucht – Strafkammer „eingenordet“?

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig in das Richterzimmer Brixners gekommen sein und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

Otto Brixner erklärte jetzt auf Anfrage, er könne sich nicht an eine solche, sieben Jahre zurückliegende Szene erinnern. Michael Wörthmüller gab gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin versichert er, „nie das Gespräch mit einer der mit dem Hauptverfahren gegen Herrn Mollath befassten Personen gesucht“ zu haben. Weitere Auskünfte könne er momentan „leider“ nicht geben, da eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft anstehe. „Von dortiger Seite wurde ich darum gebeten, mich nicht weiter vorab gegenüber der Presse zu äußern.“

[Nürnberger Nachrichten vom 7.3.2013]

Der wegen irreführender Aussagen zu dem Anruf Otto Brixners bei der Steuerfahndung im Februar 2004 vor dem Rechtsausschuß in die Kritik geratene Präsident des Landesamtes für Steuern, Dr. Roland Jüptner, entschuldigte sich gar und ruderte zurück (was angesichts der vorgelegten Beweise auch anzuraten war):

Gleich zu Beginn gibt sich der Präsident des Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, reumütig. Er wolle sich für missverständliche und unglückliche Äußerungen entschuldigen, sagt er und räumt ein, was bereits unmittelbar nach seinem Auftritt in der vergangenen Woche in der SZ gestanden hatte: dass es den Vermerk zweier Steuerfahnder aus dem Jahre 2004 über Gustl Mollath sehr wohl gegeben hatte.

Das hatte Jüptner vor einer Woche noch bestritten. Er habe sie aus juristischen Gründen geheimhalten müssen, sagt er: „Meine Fachleute sagen mir, dass die Vermerke dem Steuergeheimnis unterlegen haben.“ Dieses allerdings sei nun genau durch die Zeitungsberichte nach seiner Aussage kein Hinderungsgrund mehr, führt Jüptner weiter aus. Was schon in den Medien stand sei öffentlich und dürfe auch durch ihn selbst nun eingeräumt werden.

Schon vor seiner Aussage hat ihn Ausschusschef Franz Schindler (SPD) klar ermahnt. Jüptner solle klarstellen, „wieso ein handschriftlicher Vermerk kein Aktenvermerk sein soll“ und dabei beachten, „dass jedes Wort, wie ich meine zurecht, mittlerweile auf die Goldwaage gelegt wird“. Und um es ganz klar zu machen, kündigt Schindler noch an, von der Sitzung werde anders als sonst, ein Wortprotokoll erstellt.

„Weichgespült“, „herumgeeiert“, „peinlich“

In der Sache bleibt Jüptner aber dabei: Das umstrittene Telefonat mit dem Richter Otto Brixner, das dazu führte, dass Mollath in internen Dokumenten als unglaubwürdiger „Spinner“ und „Querulant“ bezeichnet wurde, sei nicht die Ursache dafür gewesen, auf Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Jüptner: „Die Einstellung des Verfahrens wäre auch ohne das Telefonat erfolgt.“ Er zitiert auch aus Aussagen seiner Steuerfahnder, das Telefonat sei „lediglich ein Mosaikstein“ gewesen und „wohl nicht“ ausschlaggebend.

Die Opposition überzeugt dies nicht: Jüptner habe „eine weichgespülte Version abgegeben“ und sei „herumgeeiert“, befindet SPD-Frau Inge Aures. „Da lacht sich ja jeder kaputt, das ist peinlich.“ Auch Florian Streibl (Freie Wähler) meint: „Da fühlt man sich als Abgeordneter nicht ernst genommen.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber-wiederaufnahme-entscheiden-1.1618621

Natürlich sind allein die seinerzeitigen eindeutigen Vermerke und nicht deren neun Jahre später von deren in die Defensive gedrängten Urhebern vorgebrachten Interpretationen von Bedeutung.

Denn, auch das mußte Generalstaatsanwalt Nerlich entgegen früherem Vorbringen einräumen:

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe keine Spinnerei waren. Generalstaatsanwalt Nerlich bestätigte, dass es inzwischen mehrere Ermittlungsverfahren gibt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/wiederaufnahmeverfahren-fall-mollath-angekuendigt-2787776.html

Und dann soll es auch noch neunzehn Selbstanzeigen gegeben haben:

http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/mittags-in-franken/mollath-landtag-100.html

[Minute 2:30]

Der klägliche Rest eines früher möglich gewesenen Banken-Großverfahrens…

Ansonsten beschränkte sich Hasso Nerlich darauf, seine untergebene Behörde zu verteidigen und diejenigen Äußerungen zu dementieren, die ihm den Vorwurf der Befangenheit eingetragen hatten:

Sie halten ihm vor, dass er sich durch Zitate über Mollaths „wirren Charakter“ und die in der Zeit zitierte Warnung vor einer Freilassung Mollaths als „Katastrophe“ für Bayern diskreditiert habe. Nerlich bestreitet beide Zitate. Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl (Grüne) sagt sogar, sie fühle sich „verarscht“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber-wiederaufnahme-entscheiden-1.1618621
Dann wird es noch ein wenig pathetisch-politisch, der Dringlichkeitsantrag wird mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsparteien und der SPD abgelehnt – und als Sieger bleiben eine zur Kenntlichkeit gelangte Wahrheit, die angebliche Wahn-Wahrheit des Gustl Mollath, und die Entscheidung zugunsten eines Wiederaufnahmeantrags durch die Staatsanwaltschaft auf der Walstatt zurück.Nun hat Sabine Rückert ein Problem, denn um diese Passage ihres Artikels vom 28.2.2013 ging es:

Ruft man dieser Tage in der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg an, um nach Mollaths Erfolgsaussichten zu fragen, erreicht man reservierte Gesprächspartner. Die Staatsanwälte räumen zwar ein, das Urteil sei mit einer gewissen „Schludrigkeit“ zustande gekommen, bleiben aber bei ihrer Überzeugung, es sei „im Ergebnis richtig“. Werde der Fall jetzt auf politischen Druck hin wegen „Flüchtigkeitsfehlern“ – so heißt es beschönigend – neu verhandelt und komme es zu einem Freispruch, sei das eine Katastrophe für das bayerische Volk, denn die Justiz werde gezwungen, „einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen“.

Das mag zutreffen oder nicht – es wäre nicht die Schuld des Verteidigers Strate, sondern allein die der Richter, die keinen Respekt vor diesem Angeklagten hatten und sich offenbar nicht mehr für Diener des Gesetzes halten, sondern für das Gesetz selbst.

http://www.zeit.de/2013/10/Mollath-Prozess-Wiederaufnahme/komplettansicht

Das offizielle Dementi einer Unzufriedenheit mit der Ministerin kam allerdings erst einen Tag vor der Ausschußsitzung, am 6.3.2013:

[…]

Hierzu erklärt Generalstaatsanwalt Nerlich:

Zutreffend sei, dass er gegenüber einer Redakteurin der Zeitung DIE ZEIT geäußert habe, die Begründung des Urteils, mit dem die Unterbringung Mollaths angeordnet worden war, enthalte Unrichtigkeiten. Er habe auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zu prüfen ist, inwieweit sich diese Unrichtigkeiten auf das Ergebnis der Entscheidung des Landgerichts auswirken.

Weder der Generalstaatsanwalt selbst noch seine Mitarbeiter haben sich aber [in] irgendeiner Weise dahin geäußert, dass auf politischen Druck hin die Justiz gezwungen werde, einen gefährlichen Mann zu entlassen.

Zu den weiteren Vorwürfen, die in dem Dringlichkeitsantrag erhoben werden, wird sich Generalstaatsanwalt Nerlich morgen im Rechtsausschuss des Landtags äußern.

Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/03873/index.php

Daß der Artikel von Sabine Rückert immer noch tendenziös im Tenor ihres unglaublichen Vorgänger-Artikels vom 13.12.2012 „Ein Kranker wird Held“  gehalten ist – so hat sie die Lektüre des Strate-Antrags ab S. 95 offensichtlich eingestellt, sonst wüßte sie, daß das Leipziger-Gutachten dort geradezu atomisiert wird, und daß auch Kröber und Pfäfflin unsaubere Arbeit bescheinigt wird – sei hier nur am Rande erwähnt:

Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin wären also unter keinem rechtlichen Aspekt daran gehindert gewesen, die Strafakte, welche in das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 mündete, einer sorgfältigen Lektüre zu unterziehen und die Urteilsgründe kritisch zu überprüfen. Das haben sie jedoch nicht getan: Stattdessen werden die Urteilsgründe selbst dort zugrunde gelegt, wo der Akteninhalt dazu hätte drängen müssen, deren Falschheit unmittelbar zu erkennen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

[S. 138]

Noch schlimmer:

Kröber konstatiert in einer „Zusammenfassung und Beurteilung“:

„In einem Strafverfahren wegen dieser Delikte wurde er schließlich vom Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 wegen Schuldunfähigkeit von den Tatvorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung freigesprochen. Dass er diese Tatbestände objektiv erfüllt hat, wurde rechtskräftig festgestellt und ist im Grundsatz auch nicht streitig.“

(Gutachten, S. 24)

Dass der Gutachter bei dieser letzten Feststellung („im Grundsatz auch nicht streitig“) sich nicht auf eine Einlassung des Gustl Mollath stützen konnte, ergab sich sogar aus den ansonsten von ihm häufig fast wortidentisch übernommen Urteilsgründen (UA S. 18).

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

[S. 139]

Alles deutet darauf hin, daß Sabine Rückert mittlerweile weiß, daß sie auf das falsche Pferd gesetzt hat. Ihr aktueller Artikel, gestern am frühen Nachmittag noch nicht online, wurde wohl irgendwann im Laufe des 6.3. bzw. in der Nacht zum 7.3.2013 online gestellt, allerdings mit dem falschen online-Veröffentlichungsdatum 28.2.2013 versehen. Und so taucht er im heutigen ZEIT-Online-Portal auch nicht auf. Man muß schon über die Suchfunktion gehen, um ihn aufzufinden, da er direkt ins Archiv wanderte.

Vielleicht liegt diese Zurückhaltung nicht nur am Dementi des Generalstaatsanwalts, sondern auch an diesem Termin in Sachen ›Ein Kranker wird Held‹?

Prof. Dr.-Ing. M. Müller

Die Autorinnen von ZEIT und Spiegel sind zur Zeit vielleicht etwas gehemmt. Die nächste Sitzung des Beschwerdeauschusses des Presserates findet am 12.03.2013 statt und wird sich mit den Darstellungen der Autorinnen befassen.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politische-eiertanze/#comment-4333

Wie gesagt: ein sehr guter Tag für Gustl Mollath – und damit für den Rechtsstaat.

1.056 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Politische Eiertänze

  1. Ist es nicht ein ganz normales Vorgehen in Bayern. Wird dort nicht immer der Person der Justiz die Beschwerde zur Bearbeitung vorgelegt die sie verursacht hat. http://www.regensburg-intensiv.de/ Ich mag bei dem Fall Mollath nicht die geringste Abnormalität zum üblichen Vorgehen der bayerischen Justiz entdecken.

  2. 06.03.2013 – Interessanter Kommentar von „Legis“ (Als Antwort auf Kommentar 1) in der Süddeutschen ( http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-nuernberger-justiz-prueft-sich-selbst-1.1616578 )

    „1. Roland Jüptner war stellvertretender Treuhänder der Hypo Vereinsbank… (aus der ging später die HRE hervor, welche zum damaligen Zeitpunkt bereits eine Bad-Bank war – die waren 2003 bereits bei Schröder in Berlin) und ist jetzt Präsident des bayerischen Landesamtes für Steuern… und hat behauptet, dass es sich bei dem handschriftlichen Vermerk um keine Aktennotiz handelt.

    2. Dass hier Unrecht geschieht liegt auf der Hand.

    3. Wenn Seehofer wirklich eine ehrliche Aufklärung in diesem Fall wollte, würde er eingreifen. Das tut er aber nicht. Die Staatskanzlei und Frau Merk treiben ihr Spiel ungeniert weiter.

    Dr. Wilhelm Schlötterer hat auf diese kriminellen Machenschaften der Bayerischen Staatsregierung und (Bundesregierung) hingewiesen.

    Einmal an der Macht…. Vernetzung … und die machen, was sie wollen…. gegen jedes Gesetz und Recht.

    Die Verstrickung der Bayerischen Regierung und der Bundesregierung in die Deals der Hypo Vereinsbank und der HRE sind bekannt. Es wurde die Bad Bank der HRE gegründet. Dort sitzt Dr. Andreas Ricker, der Prokura bei der Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH hatte, die auf Anweisung von Helmut Kohl Swap-Geschäfte machte:

    Klicke, um auf hra4finanzagentur.pdf zuzugreifen


    Bitte genau hinsehen auf den o.a. Handelsregisterauszug.

    Ansehen: FMS

    http://de.wikipedia.org/wiki/FMS_Wertmanagement

    Damaliger Aufsichtsrat war Kurt Viermetz:

    Dort hat er seine mächtigen Freunde:

    Klicke, um auf artikel.pdf zuzugreifen


    Alberto Vilar sitzt zur Zeit (zurecht) im Knast.
    —-
    Einige davon haben engste Beziehungen zu den Freimaurern:

    4. Das erinnert an den Fall Roberto Calvi: Vatikan Bank.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Roberto_Calvi

    5. Damals wurden diejenigen, die die Wahrheit über dieses Netzwerk der Freimaurerloge, und die Verstrickungen zu Gladio haben, als Spinner tituliert.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Propaganda_Due

    Dort hin haben diese engste Kontakte:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gladio

    In München haben sie einen Anwalt…. L….bb…tz…. der hat einen Consigliere… mit mehreren Büros in Italien… u.a. in Mailand…

    Sein Freund – der Meineid…:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Zimmermann

    Sein Nachfolger:

    http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Krause

    Die machen, was sie wollen……“

    Grüße vom Muschelschloss

    • Ahhhh, ich beginne zu verstehen… ein Teil der deutschen Polit-Mafia hat sich Griechenlandanleihen gebunkert & die dortige Polit-Mafia hat sich den Reinerlös dieser Anleihen angeeignet, sprich: Eine Rückzahlung ist nicht sehr wahrscheinlich… DESHALB die „Faule-Griechen-Schiene“ und der derzeitige Terror gegen die griechische Bevölkerung (die mit der ganzen Sache genau so viel zu tun hat wie wir Deutschen mit der FMS: NICHTS)

    • „Roland Jüptner war stellvertretender Treuhänder der Hypo Vereinsbank (aus der ging später die #HRE hervor ..) ……..“

    • Ich hatte gestern im vorherigen Artikel etwas zu Untersuchungsausschüssen in Bayern geschrieben und war dabei auf den Bayerischen UA bzgl. vermuteter krummer Geschäfte während der Übernahme BayernLB/HGAA gestoßen:

      Der Fall Mollath: Augsburg & die blinde Justitia

      Neben der angespannten Bankensituation Ende 2002/2004 (Die Zeit der Schwarzgerld-Anzeigen durch Gustl Mollath) und der drohenden Übernahme der HVB durch ausländische Banken, gab es 2002/2003 auch die „Ungereimtheiten“ beim Spin-Off der HRE durch die HVB.
      Die BayernLB soll die HRE anschließend auch als „Bad Bank“ genutzt haben, gleichzeitig gab es große Aktienübernahmen der HRE.
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/904318-1-10/bayernlb-uebernimmt-von-landesstiftung-hre-aktienpaket
      http://www.n-tv.de/politik/Opposition-beleuchtet-HRE-article69744.html

      2004 ist im Geschäftsbericht der HRE auch von den Credit Default Swaps die Rede
      „Über eine „S-Bayern-Basket-I“-Transaktion wurden dabei einzelne Kreditrisiken der teilnehmenden bayerischen Sparkassen durch einen Credit Default Swap (CDS) auf eine Zweckgesellschaft übertragen, dort gepoolt und danach an diese Sparkassen über die Ausgabe einer Credit Linked Note (CLN) zurückverkauft.“

      Klicke, um auf 20050505Geschb2004-d.pdf zuzugreifen

      Herr Beckstein war 2003/2004 sowohl im Aufsichtsrat als auch im Verwaltungsrat der BayernLB.
      Entschuldigung für den Ausflug. Ich wollte nur die Idee einbringen, dass die Anzeigen von Herrn Mollath den Weg HVB/HRE-BayernLB-Regierung genommen haben könnten.

      • Ein Tippfehler „2004 ist im Geschäftsbericht der HRE“ sollte „2004 ist im Geschäftsbericht der BayernLB“ heißen.

      • Selbst den Anwalt müsste man nicht austauschen, wenn man das HRE/BayernLB durchleuchten wollte 😉
        „Das ist Strate nicht genug. Ende Januar zeigte er auch die Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB der Jahre 2004 bis 2008 an, insgesamt rund 30 Personen, ebenfalls wegen Untreue in einem besonders schweren Fall. Und Anfang Februar folgten Strafanzeigen gegen Manager der HRE und abermals der HSH, wegen Bilanzfälschung durch ein verschachteltes Überkreuzgeschäft Ende 2007.“
        http://www.strate.net/de/person/wie_juristen_die_finanzkrise_aufarbeiten.html

    • Muschel… 6. März 2013 um 09:52; und andere

      Betr. JUSTIZKRITIK ALS BÜRGERPFLICHT

      Sie ansprechen m.E. Wichtiges. Alles, sowohl was Frau Wolff hier+heute präsentierte als auch was im Archiv bei mir inzwischen abgelagert ist, deutet darauf hin, daß es sich um einen vor zehn Jahren begründeten Fall von freistaatlich-bayrischer Regierungskriminalität (wie das der Dt. Richterbund nennt) handelt. Das läuft immer ab nach dem Piccolomi-Muster des Fluchs der bösen Tat, die „fortzeugend Böses muß gebieren“. Da kommen auch Herren Seehofer und Söder jetzt kaum noch raus …

      Gewiß wäre im einzelnen zwischen Aktiven, Duldern, Mitläufern etc. zu unterscheiden, also denen, die ihr damaliges Fehlverhalten, ich weglasse die Namen, weil vor allem die Positionen interessieren, die (a) 2003/04 als Amtsrichter (heute OStAnW.) und Amtsgerichtspräsident (heute GenStAnw.) agier(t)en, das sind die Aktiven mit materiell-finanziellen Eigeninteressen, und b) den ihnen zuarbeitenden Passiven/Duldern, und einer (c) Restkategorie wie dem auch von Ihnen erwähnten Herrn Finanzpräsidenten Bundesfinanzrichterrichter a.D. Dr.jur. J., dem damaligen BHV-Trustee (2003) und jetzigem LT-Ausschußlügner.

      Im Übrigen wird sich auch bei hochprofessioneller Recherchen heute nicht jedes Détail aufklären lassen. Auch deshalb ist m.E. Konzentration aufs Wesentlich und auf wichtige Handlungszusammenhänge erforderlich. Seitens der pro-Mollath-Unterstützergruppe trägt deren Nichtveröff. beider „Anklageschrift“[en] vom 230903 Amtsgericht Nürnberg und vom 100605 Landgericht Nürnberg-Fürth leider n i c h t zur Grundaufklärung bei. So daß zur Frage nach dem Beginn der heute erkennbaren / erkannten Regierungskriminalität nur plausibel argumentiert, aber leiderschade nicht empirisch dokumentiert werden kann.

      Besten Gruß, Richard Albrecht, 060313
      http://eingeifendes-denken.net

    • @Muschelschloss

      Das schlimme ist, dass diesen hohen Beamten nichts passiert. Die werden maximal „umgebettet“, um ihrem Beamtenschlaf weiter fröhnen zu können, aber es hat weder rechtliche, noch finanzielle Konsequenzen.

      Robert Stegmann

  3. Mir scheint, aus der Jüptnerschen Lüge geht ganz klar folgendes hervor: Beate Merk hatte unter einem von Anfang an fadenscheinigen Grund – einem Zeitungsbericht über den Anruf Brixners – angekündigt, dass die Wiederaufnahme geprüft werde. Wenn nun Jüptner öffentlich und offensichtlich im Einvernehmen mit Merk unverfroren über den Aktenvermerk lügt, und seine Lüge dann auch noch mit einer Umdefinition des Begriffs „Aktenvermerk“ rechtfertigt, als sei das sowieso alles bloß eine Farce, dann kann das doch nichts anderes heißen, als dass genau dieses Vorgehen von Anfang an abgesprochen war: Wir tun so, als ob wir einen Wiederaufnahmeantrag prüfen, haben uns aber von vornherein versichert, dass die Prüfung fehlschlagen wird. Dasselbe gilt dann wohl auch für Hasso Nerlich. Nur dank der unermüdlichen SZ und ihrer bewundernswerten Informanten ist der Plan vorerst fehlgeschlagen. Was für ein entwürdigendes Schmierentheater! Und man muss sich doch wirklich fragen, wozu? Was für ein Interesse steckt dahinter? Und wo ist eigentlich Horst Seehofer? Wollte er den Fall Mollath nicht scharf im Auge behalten? Nun sieht er der Selbstdemontage seiner Justizministerin anscheinend tatenlos zu. Ist ja egal, die Leute wählen uns trotzdem. Es wird einem schlecht dabei.

  4. Liebe Gabriele,
    habe ich das als juristischer Laie jetzt richtig verstanden?
    Also das Verfahren gegen Mollath wegen Körperverletzung etc. wurde gar nicht beendet*, (und die Untersuchung, ob Mollath überhaupt was getan hat, ob er ZUM TATZEITPUNKT zurechnungsfähig war), sondern man hat diese Vorwürfe einfach als bewiesen hingestellt und auf Grund dessen ein neues, ein Sicherungsverfahren eröffnet? WEIL er es getan hat?

    *(und dann erst das alte Verfahren beendet, weil er es als kranker Mensch getan hat, Beweise in jedem Fall überflüssig wurden?)

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