Der Fall Mollath: Das Endspiel?

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

„Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.“ Das habe ich zuletzt, am 22.6.2013, tatsächlich geschrieben.

Meine optimistische Prognose ging fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bot in ihrer Stellungnahme ein Schlupfloch an, das dem Oberlandesgericht erlaubte, den unangenehmen Fall ohne Entscheidung in der Sache (vom Landgericht Regensburg abgelehnter Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung ) vom Tisch zu bekommen:

Die Voraussetzungen für eine begründete Untätigkeitsbeschwerde, soweit eine solche im Schriftsatz des Verteidigers vom 29.05.2013 enthalten sein sollte, nämlich eine unangemessene Verfahrensdauer, liegt [!] ersichtlich nicht vor. Von „handgreiflichen Erfolgsaussichten“ der Wiederaufnahmeanträge kann keine Rede sein.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-GenSt-2013-06-07.pdf

Nebenbei erfährt man also auch, was die Generalität in Nürnberg von dem von ihr ›betreuten‹ Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg hält… Diese Einstellung der vorgesetzten Behörde sollte die Staatsanwaltschaft Regensburg motivieren, unter neuer  Leitung, frisch und kampfeslustig, im Sinne ihrer ersten Entwürfe, die den Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung noch enthielten, nachzulegen. Die Beweislage hat sich schließlich extrem verbessert. Das sollte sogar ein General einsehen, der ohnehin im Verdacht der Illoyalität gegenüber seiner Ministerin steht: daß sie nur einen pro forma-Wiederaufnahmeantrag stellen lassen wollte, wird sie sicherlich nicht bestätigen wollen. Nun ist ein politisches Vakuum entstanden, das der Wahrheitsfindung nur förderlich sein kann.

Wenn eine Untätigkeitsbeschwerde vorliegen könnte, dann tut sie das wohl irgendwie letztlich auch, und glücklicherweise geht die falsche, wenn auch herrschende, Meinung davon aus, daß die neue, lediglich auf finanzielle Kompensation ausgerichtete, Verzögerungsrüge zur Abschaffung der früheren Untätigkeitsbeschwerde (mit einem Recht auf Sachentscheidung durch die Beschwerdeinstanz) geführt habe. Das ist schließlich seit Jahren das zynische Anliegen des Gesetzgebers: Rechtsmittel des Bürgers zu beschneiden, um der Unterbesetzung der Justiz nicht entgegenwirken zu müssen. Diese lachhaften Kompensationen kosten weniger als das erforderliche Personal und die Sachausstattung in der Justiz. Gesagt, getan. Am 24.6.2013 servierte das OLG Nürnberg Steine statt Brot und wies die kurzerhand umgedeutete „Untätigkeitsbeschwerde“ als unzulässig ab:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf

Aber auch dieser kleinere Rückschlag kann den Gesamteindruck nicht trüben, daß die Hängepartie beendet und das Endspiel – jedenfalls das um die Freiheit Gustl Mollaths – angebrochen ist. Denn wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, daß die bayerische Justiz mit der Fehlerkultur so ihre ganz besonderen Probleme hat, dann war er jetzt erbracht. Die lange Bedenkzeit des Landgerichts Regensburg deutet ja darauf hin, daß dem gewohnten Reflex nachgegeben werden soll, erstinstanzlich Wiederaufnahmebegehren vorsichtshalber erst einmal abzulehnen – was in diesem Fall natürlich dauert. Wenn etwas nicht zu begründen ist, fällt die Begründung bekanntlich besonders schwer.

Die Verteidigung scheint jedenfalls schwarz zu sehen und hat am 4.7.2013 einen Befangenheitsantrag gen Regensburg geschickt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf

Tatsächlich ist es nicht abwegig, anzunehmen, daß der abgelehnte Richter der entscheidende Bremsklotz der Kammer ist; seine aktuelle Vorsitzende sah die peinliche Entscheidung, an der er damals beteiligt war, als Pressesprecherin jedenfalls kritisch:

„Möglicherweise hätte man nachfragen sollen“

Dass Braun zahlen muss, hatte das Landgericht Regensburg beschlossen. Die Justiz in Regensburg ist für Wiederaufnahmeanträge zuständig, die in Nürnberg eingehen. Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun „nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen“ sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. „Aber das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Mielke.

Braun hat die Kostenaufforderung jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen, aus prinzipiellen Gründen, sagt er. Und tatsächlich erging im April 2012 vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) der Beschluss: Zwar sei Brauns Beschwerde unzulässig, weil der dafür „erforderliche Beschwerdewert von 200 Euro“ nicht erreicht sei. Von der Kostenerhebung aber werde nun trotzdem abgesehen. Ein salomonischer Beschluss? „Könnte man so formulieren“, sagt Anita Traud, Sprecherin des OLG.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Aber wer weiß? Vielleicht war sie seinerzeit auch nur um vermittelnde Kommunikation zum blöden Volk bemüht, das für solche Dreistigkeiten von Gerichten einfach nicht zu begeistern ist. Jetzt hat die Gratwanderin Gelegenheit, Position zu beziehen. Denn ›sie bewegt sich doch‹, die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg. Schon am 5.7.2013 lag die dienstliche Erklärung des betroffenen Richters vor, der seinerzeit an dem peinlichen Beschluß zum Nachteil von Edward Braun mitgewirkt hatte:

Soweit der Antragsteller vortragen lässt, dass der abgelehnte Richter an einer „groben Verfälschung des Sachverhalts“ mitgewirkt habe und dass (bezogen auf die Kammer in der damaligen Besetzung) „Eingaben von Bürgern umgefälscht“ worden seien, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf

Schon wieder ein „Monolith“ im Dienst der bayerischen Justiz, der aber noch nicht einmal darauf verweisen kann, vom BGH „gehalten“ worden zu sein… Daß selbst Monolithen wanken, beleuchtet man ihre Fehlleistungen zu grell, sollte doch zu denken geben.

24.11.2012

Es ist auch sechs Jahre nach dem Prozess nicht leicht, mit Brixner ins Gespräch zu kommen. Brixner ist seit vier Jahren pensioniert, wer bei ihm anruft, muss sich darauf gefasst machen, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen. Es bedarf des Hinweises, dass man nicht als Angeklagter mit ihm ins Gespräch zu kommen versuche. Der Fall Mollath? Die „ganze journalistische Aufregung geht vollkommen an der Sache vorbei“, sagt Brixner in einem Ton, der mit barsch eher unzureichend beschrieben wäre. Nichts, „gar nichts“ habe das Gericht zurückzunehmen. Das Urteil sei vom Bundesgerichtshof längst bestätigt. Und um „Schwarzgeld“ sei es im Prozess nicht gegangen, das habe doch gar „keine Rolle gespielt in diesem Verfahren“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706-2

21.5.2013

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe „anderes zu tun gehabt“ zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein „Prozess über einen Kieferchirurgen“ habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: „Das, was zu tun war, habe ich gemacht.“ Überdies: „Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat.“ Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499-2

Es ist dies ein Gebaren, das geeignet ist, die Grenzen hanseatischer Contenance auzuloten, die offenbar nicht mit Temperamentlosigkeit zu verwechseln ist. So die umgehende Erwiderung von Rechtsanwalt Strate auf die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters:

Soll das keine Verfälschung sein? Wo leben wir denn?

Die Behauptung einer Verfälschung muss ja nicht notwendig einen subjektiven Vorwurf begründen. Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur auf zeitweilig fehlender geistiger Präsenz beruhen.

[…]

Die Großzügigkeit des abgelehnten Richter mit eigenen Fehlleistungen in der korrekten Sachverhaltserfassung wird für ihn auch der Maßstab bei der Beurteilung der Fehlleistungen des VRiLG Brixner sein. Jedenfalls hat der Beschwerdeführer gute Gründe, das zu befürchten.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-05.pdf

Von dieser Justiz ist noch allerlei zu befürchten.

Justizministerin Dr. Beate Merk hat es allerdings wohl auch bemerkt, daß Heil nur noch vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten ist, und so hat sie dem bekennenden Merk-Fan Uli Bachmeier von der Augsburger Allgemeinen am 1.7.2013 ein Interview gegeben, in dem plötzlich ganz neue Töne erklangen:

01. Juli 2013 23:57 Uhr

Fall Mollath

Beate Merk: Unterbringung von Mollath zunehmend „unverhältnismäßig“

Gustl Mollath: Seine Unterbringung ist „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“. Das sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk – und will dies auch beim Verfasssungsgericht vorbringen. Von Uli Bachmeier und Henry Stern

[…]

Merk: Die Situation des Herrn Mollath macht mich selbstverständlich betroffen. Als Ministerin habe ich getan, was möglich war. Erstens: Wir haben Herrn Mollath angeboten, sich von einem neuen Psychiater, dem auch er vertraut, begutachten zu lassen. Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen. Zweitens: Ich habe, nachdem massive Zweifel wie die mögliche Befangenheit eines Richters auftauchten, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Weg gebracht. Daran wird intensiv gearbeitet. Das Gericht in Regensburg muss umfangreiches Material prüfen. Der Vorwurf, die Entscheidung werde bewusst verzögert, trifft sicher nicht zu. Drittens: Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.

Das „Drittens“ haben Sie bisher nicht gesagt.

Merk: Bisher durfte ich mich nicht äußern, weil ich als Ministerin die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren habe. Erst die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, zu einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 Stellung zu nehmen, macht es mir möglich, mich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist.

[…]

Merk: Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt. Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath. Und wenn es so wäre, dass in diesem Fall etwas elementar falsch gelaufen ist, dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich. Das Problem ist aber: Wenn ich als Justizministerin spreche, dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz. Viele Leute haben es wohl so empfunden, dass ich mir dieses Urteil zu eigen gemacht habe. Das tue ich aber definitiv nicht.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Beate-Merk-Unterbringung-von-Mollath-zunehmend-unverhaeltnismaessig-id25861651.html

Das war freilich starker Tobak für viele Leute: seit Ende 2011 bis zu diesem Interview hat sie sich zu dem Urteil vom 8.8.2006 niemals neutral verhalten, sondern behauptet, daß Gustl Mollath deshalb in der Psychiatrie sei, weil er Straftaten begangen habe und allgemeingefährlich sei. Wie muß sie sich in dieser Zeit verbogen haben, um die eisern-eisige Lady zu spielen, die sich Urteilsfeststellungen zu eigen macht, während sie doch tatsächlich, im stillen Kämmerlein, empathisch Mollaths Schicksal bedauerte und händeringend nach Möglichkeiten suchte, dem armen Manne zu helfen. Politik muß ein hartes Geschäft sein, das schwere Opfer und ein gewisses Talent zur Schauspielkunst erfordert.

Diese Politshow kam allerdings gar nicht gut an, und so begann schon am nächsten Tag ein Zurückrudern, das ein Radiosender aus ihrer Heimatstadt kabarettreif so zusammenfaßte (und damit alle Klarheit beseitigte):

Allgemein, DONAU 3 FM Region, Ulm / Neu Ulm Dienstag, 2. Juli – 2013 14:44

Fall Mollath: Merk stellt klar

Bayerns Justizministerin Beate Merk ist nicht für eine Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie. Das hat die ehemalige Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin nach einem anderslautenden Zeitungsbericht klargestellt. Es gehe vielmehr um die Verhältnismäßigkeit, mit der man sich in diesem Fall auseinandersetzen müsse, so Merk. Nur das Bundesverfassungsgericht könne entscheiden, ob Mollath freigelassen werde. Das Gericht hatte Merk zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Stand 7 Uhr:

Bayerns Justizministerin Beate Merk will sich offenbar dafür einsetzen, dass Gustl Mollath aus der Psychiatrie freigelassen wird. In einem Zeitungsinterview sagte die ehemalige Oberbürgermeisterin Neu-Ulms, dass Mollaths Unterbringung unverhältnismäßig sei. Das will sie auch vor dem Verfassungsgericht erklären. Seit 8 Jahren ist Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht.

http://www.donau3fm.de/allgemein/merk-setzt-sich-fur-mollath-ein/63612

Sieben Jahre oder acht Jahre Freiheitsentzug: ist eh egal, befand schon die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth im Juni 2013 und setzte, sachverständig unberaten, das achte Jahr oben drauf. Im Zweifel für die Sicherheit. Und bei einem, bei dem niemand weiß, wie der tickt, muß man ja mit dem Schlimmsten rechnen.

Wie die gestrige Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem BVerfG dann wirklich ausgefallen ist, werden wir hoffentlich in der gebotenen Klarheit einer für Dienstag, den 9.7.2013, angekündigten Pressemitteilung des Ministeriums entnehmen können. Etwa so: „Verhältnismäßigkeit muß schon irgendwie sein, hohes Gericht, ich stelle anheim“?

Damit könnte jedenfalls der aufgebrachte bayerische Richterverein, in dem sich die den Richtern dank des bayerischen Rotationsprinzips sehr verbundenen Staatsanwälte gleich mitorganisert haben, gut leben; demnächst erwarte ich derartige offene Vereinsbriefe auch gegenüber dem BVerfG und dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags:

Fall Mollath

Richterverein rügt Justizministerin Merk

[…]

Stand: 04.07.2013

Der Richterverein stößt sich an Merks Äußerungen in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“. Merk wird mit den Worten zitiert, sie halte die Unterbringung Mollaths „mit zunehmender Dauer für unverhältnismäßig“. Der Richterverein kritisiert das in einem offenen Brief als eine Bewertung der Arbeit der Strafvollstreckungskammer Bayreuth und des Landgerichts Regensburg.

Auch eine andere Aussage Merks in diesem Interview stößt auf Kritik. „Auch Richter müssen die Reaktion der Bevölkerung verstehen und darauf reagieren“, hatte Merk gesagt. Der Vereinsvorsitzende Walter Groß aus Fürth kommentiert das in dem Brief an die Ministerin mit dem Hinweis auf das Grundgesetz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen seien. Merks Äußerungen seien eine Vorwegnahme der geforderten Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, die offenbar gezielt vorab an die Medien lanciert worden sei. Das sei „mehr als bedenklich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Zu beneiden ist die Ministerin wirklich nicht, wie sie zwischen Baum (Landesvater Seehofer) und Borke (bayerischer Richterverein, Generalstaatsanwalt) lavieren muß und dabei nicht vom Fleck kommt.

Und dann fördert der Untersuchungsausschuß des Landtages auch noch neue Beweise für Brixners Befangenheit vulgo Indizien für seinen Rechtsbeugungsvorsatz zutage, was unabhängig von den erwartbaren parteipolitischen Bewertungen der Ausschußtätigkeit nun wirklich ein juristischer Gewinn ist. Bedenklich ist nur, daß der Ausschuß besser ermittelt hat als die Staatsanwaltschaft.

Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich

SPD zur Aussage des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder im Mollath- Untersuchungsausschuss des Landtags: Richter sprach doch mit Martin Maske

Der Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ hat auf Drängen der SPD eine schriftliche Stellungnahme des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder angefordert. Nach Angaben von ‚Report Mainz‘, wo seit Donnerstagnachmittag auch ein Videointerview veröffentlicht ist, hat Westenrieder jetzt die Zeugenaussage von Richterin Heinemann bestätigt. Martin Maske, ein früherer Handballschüler Brixners, war bei der Verhandlung gegen Gustl Mollath am 8.8.2006 vor dem Gerichtssaal und hat mit Richter Brixner gesprochen. Maske war der neue Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin und ebenfalls bei der Hypovereinsbank beschäftigt. Westenrieder berichtet nun sogar davon, dass Brixner gegenüber den Richtern von seiner eigenen Befangenheit gesprochen habe. Er dürfe jetzt nicht von seiner Bekanntschaft zu Maske sprechen, sonst würde er für befangen erklärt, so Brixner damals. Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben. Petra Mollath ist mit ihrem Kollegen Martin Maske aus der Ehe mit Gustl Mollath ausgebrochen.

Westenrieder bestätigte dem Untersuchungsausschuss auf Nachfrage von MdL Inge Aures laut ‚Report Mainz‘ auch einen Bericht der ‚Nürnberger Nachrichten‘ vom 7.3.2013, wonach der Leiter der Klinik am Europakanal Dr. Wörthmüller, der sich wegen seiner Involvierung in die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths bereits Jahre vorher selbst für befangen erklärt hatte, bei der Verhandlung am 8.8.2006 ein Gespräch mit Richter Brixner im Richterzimmer führte. Wörthmüller habe dem Richter während einer Verhandlungspause erklärt, dass er sich ja für befangen erklärt habe. Er teilte Brixner mit, dass Mollath nicht ganz dicht sei und auch ihm Reifen zerstochen worden wären. Richter Brixner war offenbar sichtlich beeindruckt, da er laut Westenrieder nach Gesprächsende ausführte: „Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen.“

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, es sei ausgeschlossen, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe.

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15998&aktiv=1#.UdWc8W3wUqI

Mittlerweile ist Westenrieders entsprechende schriftliche Aussage beim Untersuchungsausschuß eingegangen:

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=16001&aktiv=1#.UdbmTG1TFoC

Hier das Interview mit Heinz Westenrieder (Report Mainz, 2.7.2013)

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/did=11685452/pv=video/nid=1197424/9t9f8c/index.html

Nach diesen volkstümlich formulierten Statements zweier befangener Experten über den Geisteszustand des Angeklagten Mollath waren die Schöffen entsprechend auf das noch durch Dr. Leipziger zu erstattende Gutachten eingestimmt und über dessen Ergebnis dann auch gar nicht mehr verwundert – obwohl es der Schöffe Westenrieder schon damals für „schwach“ gehalten hatte, wie er in einem Interview vom 10.12.2012 mit Oliver García sagte:

Dem Urteil entnehme ich, daß Mollath sich von Leipziger nicht untersuchen lassen wollte. Wie ausführlich stellte Leipziger die Grundlagen seiner Schlußfolgerungen dar? Berief er sich allein auf das Aktenstudium oder muß ich es mir so vorstellen, daß er sich in den Aufenthaltsraum der geschlossenen Abteilung gesetzt und Mollath beobachtet hatte, vielleicht an mehreren Tagen ein paar Stunden lang?

Auch dazu habe ich leider keine Erinnerung mehr. Ich habe notiert: “nach Aktenlage”.

Dr. Leipziger stellte bei Mollath eine krankhafte seelische Störung in den Jahren 2001 und 2002 fest, obwohl er sich nur auf Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 sowie auf Schriftstücke von frühestens Ende 2003 stützen konnte. Wurde mit ihm erörtert, auf welche Weise es ihm gelang, den Gesundheitszustand Mollaths auf die Tatzeitpunkte zurückzuberechnen?

Auch das weiß ich nicht mehr. Aber zu diesem Punkt gibt es ja auch jetzt etliche Psychiater, die Leipzigers Gutachten zerpflücken. Was ich hier noch in meinen Notizen stehen habe: “Schwaches Gutachten”.

Aber Sie haben mit psychiatrischen Gutachten sicher nicht viele Erfahrungen?

Ich habe mit psychiatrischen Gutachten schon Erfahrungen, sowohl aus Hauptverhandlungen als auch aus anderen Bereichen.

Sie waren Klinikdirektor, habe ich gelesen.

Ja, aber nicht als Arzt, sondern als Verwaltungsmensch.

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/

Eigentlich stellt man sich „Verwaltungsmenschen“ anders vor – und ich meine jetzt nicht die Gewohnheit, sich über Hauptverhandlungen Notizen zu machen und diese als Erinnerung aufzubewahren. Die gehört in den Bereich der „Bürokratie“, die man Verwaltungsmenschen gern zuschreibt. Ich meine die Tatsache, daß dieser Schöffe dank Informationen, die er nachträglich gewonnen hat, das Urteil vom 8.8.2006 für ein Fehlurteil hält und die Courage aufbringt, der Wahrheit ans Licht zu verhelfen. Vielleicht möchte er nur in Ruhe sein Rentnerdasein genießen, sich nicht die Justiz zum Feind machen, von der Presse in Ruhe gelassen werden? Das alles wäre nachvollziehbar, bedenkt man, daß er die anonyme Quelle gewesen sein muß, die den Wörthmüller-Auftritt im Richterzimmer am Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath den Nürnberger Nachrichten, Michael Kasperowitsch, gesteckt hat. Denn nach seiner aktuellen Darstellung waren beim Auftritt von Dr. Wörthmüller lediglich die Schöffen und nicht Richterin Heinemann im Richterzimmer anwesend. Hier Michael Kasperowitschs entsprechender Artikel vom 7.3.2013:

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a38

Danach hat sich der frühere Schöffe nicht mehr geäußert – bis ihn die Anfrage des Untersuchungsausschusses vom 26.6.2013 erreichte und er dieses Report Mainz-Interview zur Vermeidung eines Presseansturms gab.

Ein Laienrichter als leuchtendes Vorbild der Wahrheitsermittlung für professionelle Justizjuristen, denen allerdings manchmal eher daran gelegen ist, die Wahrheit zu verdunkeln.

Insbesondere, wenn es um die fehlende Qualität von Einstellungsbescheiden geht, in denen die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdacht abgelehnt wird. Rechtsbeugung durch bayerische Richter? Freiheitsberaubung durch bayerische Forensik-Psychiater? Iwo. Das gibt es nicht, das weiß jede Staatsanwältin als Gruppenleiterin. Langjährige verdiente Kräfte, welche Gruppe sie auch immer leiten, wissen auch ohne Weisung, was von ihnen erwartet wird. Offenbar hat sich in Augsburg kein OStA/OStA’in bereitgefunden, seinen/ihren Namen unter einen Bescheid zu setzen, der Sachverhaltsquetsche und Negierung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart unnachahmlich vereint:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Die Staatsanwaltschaft Augsburg war – verständlicherweise – so indigniert darüber, daß Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Gerhard Strate ihren Bescheid veröffentlichte, daß sie sogleich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen seiner découvrierenden Transparenzoffensive einleitete.

Da die Staatsanwaltschaft Augsburg als Betroffene befangen war, reichte sie ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hamburg weiter, die sich in Dienst nehmen ließ und jedenfalls beim Ermittlungsrichter des AG Hamburg beantragte, die amtlichen Schriftstücke in RA Strates Dokumentation des Fall Mollaths (also nicht seine eigenen Schriftsätze) wegen Verstoßes gegen § 353 d StGB zu löschen.

Nun fand sich aber ein Hamburger Amtsrichter, der nicht blind Beschlußanträge der Staatsanwaltschaft abzeichnete, sondern selber nachdachte: mit dem Ergebnis, daß der Antrag der Staatsanwaltschaft weder zulässig noch begründet sei.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf

Wie gesagt, die bayerische Justiz kann nur von außen bezwungen werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.6.2013 ist bereits auf dem Weg – und das OLG hat noch eine letzte Chance, seinen Beschluß zu überdenken und seine Rechtsprechung light aufzugeben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf

Noch viel bedrückender als die Unfähigkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und aufzuarbeiten, ist allerdings die Blockadehaltung der Psychiatrie. Mag sie auch beteuern, sie arbeite der Justiz nur zu und sei für deren Entscheidungen nicht verantwortlich: sie weiß genau, daß sich faktisch die Justiz entgegen der gesetzlichen Vorgabe immer den Gutachten anschließt und sich sogar mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ersichtlich widersprüchliche Gutachten wie das von Prof. Dr. Pfäfflin in Sachen Gustl Mollath zu evaluieren. Auch diese Weigerung ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde Mollaths, zu der sich das Justizministerium aktuell äußern soll.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 27 ff.]

An dieser Stelle sei hervorgehoben, wie die Verteidigungslinie der mit Gustl Mollath befaßten oder befaßt gewesenen Psychiater aussieht, prägnant formuliert durch Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber in seinem am 4.7.2013 abgedruckten Gespräch mit Alexander Dill [Hervorhebung von mir]:

Hans-Ludwig Kröber: […] Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist.

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

Ich fasse zusammen:

1.

Unsere Wahn-Diagnosen waren und sind richtig, auch wenn die Tatsachenbasis, auf die sich gründeten, weggefallen ist bzw. von Anfang an nicht bestand.

2.

Gefährlichkeitsprognosen (von den ersten Ferngutachten von Frau Dr. Krach und Thomas Lippert über das Eingangsgutachten von Dr. Leipziger und die Bestätigungsgutachten von Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin bis hin zu den jährlichen Stellungnahmen des BKH Bayreuth) haben wir nie erstellt. Das sieht nur so aus.

3.

Den „einhelligen  Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.

Mit der Realität ist das so eine Sache, und das Thema „Wahn und Wirklichkeit“ ein weites Feld. Letztlich überwiegt die mediale Wirklichkeitsvermittlung gegenüber den eigenen begrenzten Erfahrungsmöglichkeiten. Daß man dabei gewesen sei, heißt heute gar nichts mehr.

Einer Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten* Position journalistischer Herolde wie Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Beate Lakotta (SPIEGEL) bedient, eine bedenkliche Kulturerscheinung, die ich den LaLa-Journalismus getauft habe, läßt sich nur schwer Vertrauen entgegenbringen. Denn Realitätsansprüchen genügt er nicht. Dazu demnächst mehr.

* verstehendes Lesen der Wiederaufnahmeanträge wird empfohlen

 

Zur Fortsetzung geht es hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/

 

2.912 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Das Endspiel?

  1. Ich wage jetzt die Prognose, dass die 7. Strafkammer des LG Regensburg die WA-Antraege fuer zulaessig und teilweise begruendet erachten wird.

    1. Der Reflex funktioniert nicht mehr nach der heftigen Reaktion des OLG Muenchen im Fall des Bauern Rupp.

    2. Die mediale Präsenz führt dazu, dass sich Frau Dr. Mielke jede Reaktion vorab ueberlegen wird.

    3. Die bayerische Justiz kann es nicht mehr durchgehen lassen, dass Urteile ausschließlich der Phantasie des Vorsitzenden entspringen.

    4. Selbst Frau Lakotta hat festgestellt, dass das Urteil bezueglich der Reifenstechereien und dem Tatwerkzeug an erheblichen Maengeln leidet.

    5. Frau Rueckert hat festgestellt, dass Gustl Mollath unverteidigt war.

    6. Das Attest verfügt sogar über die für Frau Maske typische Rechtsschreibschwaeche.

    Über all das und noch viel mehr muss Dr. Mielke entscheiden und als Koenigin des Deals wird sie den geringeren Widerstand wählen, nachdem selbst der UA erhebliche Mängel am Urteil Brixners monierte und Brixner mutmaßlich eine uneidliche Falschaussage im UA machte.

    Dr. Mielke hat am Wochenende sicherlich Zeit hier mitzulesen.

    • @Helmut Mayr

      Ja,sie beschäftigt sich mit Mediation an Zivilgerichten. Der in Rede stehende Fall ist allerdings Strafrecht, aber was macht das schon. Sachverhaltsermittlung führt zu emotionalen Reaktionen, Ausgleich der Interessen ist das Gebot der Stunde. Der eine will raus, die anderen wollen drinnen bleiben, das wäre eine Grundlage für eine Einigung.Gustl Mollath wird das Gutachten erlassen, allen anderen alles andere, und gut ist. Wird wahrscheinlich an Gustl Mollath scheitern.

      Die Kammer wird das Urteil schon aufheben müssen, und sie wird dafür den kleinstmöglichen Grund finden. Deshalb denkt die Kammer auch so gründlich nach. Es muss der kleinstmögliche Grund sein. Nachahmer und Trittbrettfahrer muss die Justiz nicht fürchten, solange sie unabhängig bleibt.

      • @Helmut Mayr
        Eine Frage an Sie als den Justiz-Insider:
        Regensburg eiert elend lange herum und muss hinnehmen in der Öffentlichkeit als extrem faul dargestellt zu werden. Die Ausrede „komplexer Sachverhalt“ nimmt man Denen eher nicht ab. Vielmehr erscheint die Untätigkeit als Rücksicht auf den Wahltermin. Ob das so ist sei dahingestellt. Nun hat aber nach dem Befangenheitsantrag von Strate der betroffene Regensburger Richter reagiert. Blitzschnell, innerhalb eines Tages.
        Von außen sieht es jetzt so aus: wenn es darum geht vorhandenes Unrecht auf Kosten eines Dritten (Mollath) durch Aussitzen zu verlängern haben die damit kein Problem – sobald die eigenen Interessen betroffen sind handelt man sehr schnell.
        Welche Rolle spielen solche Wahrnehmungen der Öffentlichkeit bei Justizentscheidungen nach Ihrer Erfahrung?
        Ich weiß von Lehrern, dass sie Schüler, welche sie sachlich, aber hart kritisiert haben, oft bessere Noten geben damit Niemand auf den Gedanken kommt es gäbe bei ihnen Strafen für Kritik.

    • @Herr Mayr
      ich denke, der Sachverhalt ist inzwischen ein wenig komplexer:

      Die Regensburger Kammer hat sich als Termin den 19.07. gesetzt. Jetzt gibt es aber die Ablehnung eines Richters der Kammer durch Herrn Strate wg. Befangenheit (Schreiben vom 04.07. und 05.07). Daraus ergeben sich m. E. folgende Szenarien:

      1. Die Kammer weist den Befangenheitsantrag zurück und entscheidet bis zum 19.07. die Wiederaufnahmeanträge positiv. Dann ist alles gut.

      2. Die Kammer weist den Befangenheitsantrag und die Wiederaufnahmeanträge zurück. Dann ist für den weiteren Rechtsweg eine zusätzliche Baustelle (Teilnahme eines wg. Befangenheit abgelehnten Richters) eröffnet. Ausserdem kommt dann die wahrscheinlich kurzfristige Entscheidung des BVerfG.

      3. Die Kammer entspricht dem Befangenheitsantrag. Dann muss sich ein neuer Richter in den „hochkomplexen“ Sachverhalt einarbeiten. Da der Termin 19.07. dann nicht mehr einzuhalten ist, wird die Kammer sehr wahrscheinlich durch das BVerfG überholt.

      Ein m. E. taktisch sehr geschicktes Vorgehen von Herrn Strate und ein spannendes Wettrennen zwischen der Regensburger Kammer und dem BVerfG.

      • Es sind noch mehr Szenarien denkbar: das OLG entscheidet auf die mit der Verfassungsbeschwerde begründete Gegenvorstellung/Anhörungsrüge dann doch noch über den Antrag gemäß § 360 II StPO (Unterbrechung der Vollstreckung wegen Erfolgsaussicht der WA-Anträge).
        Gegen eine Ablehnung des Befangenheitsantrag wird Beschwerde eingelegt.

        Allein durch den Zeitablauf wird schon deutlich, daß ein Gericht höherer Ordnung dem Landgericht Regensburg via „Einschätzung der Erfolgsaussicht“ eine Segelanleitung an die Hand geben muß.

  2. Ich wäre ja zu neugierig, mit wem Merk, Leipziger, Nerlich und andere in der Sache Befasste so alles tel. und per mail kommunizieren – ebenso die Inhalte betreffend. Gleiches gelte für Petra M. und Ehemann Martin M. oder auch Richter i.R. Br. …
    Im Grunde müsste man nur den NSA fragen (können) – eig. müsste denen doch eine Aussage möglich sein ;).
    Man stelle sich vor, dass solche ‚Beteiligten‘ rege untereinander kommunizierten und mögliche Aussagen untereinander abstimmten. Man stelle sich weiter vor, dies wäre (z.B. über den NSA) nachweisbar…

  3. @Gabriele

    wieder eine „wahnsinns“gute Zusammenfassung von Dir, besonders hat mir der Hinweis gefallen, dass der sich seiner Befangenheit erkennende Gutachter Wörthmüller noch 2 Jahren später im Richterzimmer Brixners Auskünfte über den ehemaligen eingewiesenen Gustl Mollath Auskunft gegenüber Schöffen erteilen kann, G.Mollath einen Wahn andichtet und nebenbei seine nicht aktenkundigen Motorradreifenstecherei dazu benutzt, um Schöffen zu manipulieren !

    Neben deinem ganzen Artikel hat mir auch die von dir analysierte Ausblendung Kröbers von der Existenz tatsächlich stattgefundener Explorationen GMs durch Weinberger und Simmerl und die wissenschaftliche Untersuchung der Gutachten durch Dieckhöfer, gut gefallen.

    Zitat:
    „……
    3.
    Den „einhelligen Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.
    ……..“

    Zur Justiz

    Da wollte ich schon länger gerne ein paar Zitate aus einer alten Schrift des Jahres 1872 zitieren: „Der Kampf um´s Recht von Rudolf von Ihering“

    „In solchen Verhältnissen gestaltet sich das Loos der Wenigen, welche den Muth haben, das Gesetz zur Anwendung zu bringen, zu einem wahren Märtyrerthum; ihr energisches Rechtsgefühl, welches ihnen nicht verstattet, der Willkür das Feld zu räumen, wird für sie geradezu zum Fluch. Verlassen von allen denen, die ihre natürlichen Bundesgenossen wären, stehen sie ganz allein der durch die allgemeine Indolenz und Feigheit grossgezogenen Gesetzlosigkeit gegenüber und ernten, wenn sie mit schweren Opfern wenigstens die Genugthuung erkauft haben, sich selber treu geblieben zu sein, statt Anerkennung regelmässig nur Spott und Hohn.
    Die Verantwortlichkeit für derartige Zustände fällt nicht auf denjenigen Theil der Bevölkerung, der das Gesetz übertritt, sondern auf denjenigen, der nicht den Muth hat, es aufrecht zu erhalten. Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitze verdrängt, sondern das Recht, dass es sich dies gefallen lässt, und wenn ich die beiden Sätze: …….

    Recht und Gerechtigkeit gedeihen in einem Lande nicht schon dadurch allein, dass der Richter in Bereitschaft auf seinem Stuhle sitzt, und dass die Polizei ihre Häscher ausschickt, sondern Jeder muss für seinen Theil dazu mitwirken. Jeder hat den Beruf und die Verpflichtung, der Hydra der Willkür und der Gesetzlosigkeit, wo sie sich hervorwagt, den Kopf zu zertreten, Jeder, der die Segnungen des Rechtes geniesst, soll auch für seinen Theil dazu beitragen, die Macht und das Ansehen des Gesetzes aufrecht zu erhalten, kurz Jeder ist ein geborner Kämpfer um’s Recht im Interesse der Gesellschaft…………

    Im Lichte dieser Vorstellung ist daher der Kampf um’s Recht zugleich ein Kampf um’s Gesetz, es handelt sich bei dem Streit nicht bloss um das Interesse des Subjects, um ein einzelnes Verhältniss, in dem das Gesetz sich verkörpert hat, ein Lichtbild, wie ich es nannte, in dem ein flüchtiger Lichtstrahl des Gesetzes aufgefangen und fixirt worden ist, und das man zerbrechen und zerstören kann, ohne das Gesetz selber zu treffen, sondern das Gesetz selbst ist missachtet, mit Füssen getreten; das Gesetz, wenn es nicht eitel Spiel und Phrase sein soll, muss sich behaupten – mit dem Recht des Verletzten stürzt das Gesetz zusammen…….

    Da wird der Kampf für das Gesetz zu einem Kampf gegen das Gesetz. Das Rechtsgefühl, im Stich gelassen von der Macht, die es schützen sollte, verlässt selber den Boden des Gesetzes und sucht durch Selbsthülfe zu erlangen, was Unverstand, böser Wille, Ohnmacht ihm versagen.“

    http://gutenberg.spiegel.de/buch/5822/6

    „Diese Sorge ist eine der höchsten und wichtigsten Aufgaben der politischen Pädagogik. In dem gesunden, kräftigen Rechtsgefühl jedes Einzelnen besitzt der Staat die ergiebigste Quelle seiner eigenen Kraft, die sicherste Garantie seines eigenen Bestehens nach Innen wie nach Aussen. Das Rechtsgefühl ist die Wurzel des ganzen Baumes; taugt die Wurzel nichts, verdorrt sie in Gestein und ödem Sand, so ist alles Andere Blendwerk– wenn der Sturm kommt, wird der ganze Baum entwurzelt. Aber der Stamm und die Krone haben den Vorzug, dass man sie sieht, während die Wurzeln im Boden stecken und sich dem Blicke entziehen. Der zersetzende Einfluss, den ungerechte Gesetze und schlechte Rechtseinrichtungen auf die moralische Kraft des Volks ausüben, spielt unter der Erde, in jenen Regionen, die so mancher politische Dilettant nicht seiner Beachtung werth hält; ihm kommt es bloss auf die stattliche Krone an, von dem Gift, das aus der Wurzel in die Krone steigt, hat er keine Ahnung. Aber der Despotismus weiss, wo er ansetzen muss, um den Baum zu Fall zu bringen; er lässt die Krone zunächst unangetastet, aber er zerstört die Wurzeln. Mit Eingriffen in das Privatrecht, mit der Rechtlosigkeit des Individuums hat jeder Despotismus begonnen; hat er hier seine Arbeit vollendet, so stürzt der Baum von selbst…..“

    http://gutenberg.spiegel.de/buch/5822/7

    Der ganze Aufsatz ist lesenswert:
    http://gutenberg.spiegel.de/buch/5822/1

    • Au weh,

      „….mit Hilfe von offensichtlich korrupten Psychiatern, die für Gustl Mollath existenzvernichtende Gefälligkeitsgutachten ausstellten…“

      Wie ist das eigentlich: Müssten diejenigen, die ihn evtl. wegen Rufschädigung drankriegen wollten, nicht BEWEISEN, dass sie NICHT korrupt waren?

      • Es wäre sicher interessant, wenn aufgrund einer solchen Anzeige tatsächlich verhandelt würde. Dann würden die Gutachten vllt. mal neu aufgearbeitet? Von außen beleuchtet? Aber aus genau diesem Grund wird keiner der möglichen Psychiater Prof. See anzeigen.

        • Dr. Leipziger hat im Artikel „Ein Kranker wird Held“ von Sabine Rückert ja erklärt, er habe Frau Dr. Fick, die ihm ebenfalls ein „Gefälligkeitsgutachten“ vorgeworfen hat, wegen übler Nachrede angezeigt.

          Ob das stimmt, ob die Anzeige zurückgenommen wurde oder was sonst aus ihr geworden ist, ist unbekannt.

          Erweislich wahre Tatsachen sind aber keine üble Nachrede. Und daß Dr. Leipziger der Justiz in Gestalt von RiAG Eberl gefällig sein wollte, beweist ja sein „Hilferuf“ vom 26.4.2005 an die Staatsanwaltschaft, sie möge ihm Aktuelles über Mollath liefern. Dies habe ihm Richter Eberl Ende März zugesagt.

          Ein Sachverständiger, der eine Unterbringung gemäß § 63 StGB nicht begründen kann, läßt es eben. Aber das Gespräch von Ende März mit Eberl hatte die Aussicht auf Begründungsmaterial geweckt, weil Eberl mit POK Grötsch in Kontakt stand. Der wird ihm von den gescheiterten Ermittlungen in Februar 2005 erzählt haben, als die Kanzlei Dr. Woertge und Petra Mollath versucht hatten, Mollath zu verdächtigen. Leider war nichts dabei herausgekommen, selbst die illegale Durchsuchung ohne richterlichen Beschluß und ohne Gefahr im Verzug war ergebnislos geblieben.

          Eberl muß Grötsch dazu animiert haben, gleichwohl eine Akte zusammenzustellen, schließlich sei das Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Beweislage zu würdigen. Daher wurde am 11. und 12.4.2005 eine polizeiliche Akte zusammengebastelt, worüber Eberl Dr. Leipziger informiert haben muß. Überhaupt muß Dr. Leipziger Eberl die Akte oder Teile davon zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt haben, sonst hätte die S. 7 der Verteidigungsschrift aus dem Duraplus-Ordner nicht bei Grötsch landen können. Einen direkten Kontakt Dr. Leipziger-POK Grötsch kann man ausschließen.
          Eberl muß Dr. Leipziger informiert haben, daß bei der Polizei jetzt etwas läuft.

          Die Staatsanwaltschaft hatte von alldem keine Ahnung und kannte das polizeiliche Verfahren nicht. Grötsch fertigte am 12.5.2005 noch einen tendenziösen Schlußbericht contra Mollath, und das so aufbereitete „Sachbeschädigungsverfahren“ traf am 19.5.2005 bei der Staatsanwaltschaft ein, vor der dortigen Eintragung aber in Kopie bei RiAG Eberl, der das Machwerk prompt am 31.5.2005 an Dr. Leipziger weiterleitete. Der wird, denn intellektuell gehandicapped wird ein Psychiater nicht sein, sehr wohl erkannt haben, wer Verdachtslenker war und daß an der Sache beweistechnisch nichts dran ist. Deshalb zögerte er die Gutachtenerstellung noch fast zwei Monate hinaus – er wartete auf die Anklage wegen der Sachbeschädigung, die aber nicht kam.

          Und stützte dann am 25.7.2005 sein § 63 StGB-Gutachten dennoch auf diese neuen „Taten“ – und nun muß ich spekulieren: weil Eberl ihm zugesagt hatte, die Sache werde angeklagt?

          Das muß man schon als Gefälligkeit zugunsten der Justiz auffassen.

          Die neue Sache wurde natürlich nicht angeklagt, sondern gemäß § 154 StPO eingestellt und die Akte des eingestellten Verfahrens an RiAG Eberl übersandt. Drei mal darf man raten, wer die nach sieben Wochen eingelegten, üblicherweise fruchtlosen, Dienstaufsichtsbeschwerden der RAe Greger und Dr. Woertge sowie die sofortige Anklage der Staatsanwaltschaft vom 6.10.2005 animiert hat?

          Genau.

          Ich meine, daß das genug Material liefert, um von einem Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Justiz zu reden. Obwohl Dr. Leipziger sich ein Hintertürchen offengehalten hat. Er hat lediglich von unspezifischen Befürchtungen hinsichtlich weiterer Taten wie den erfolgten gesprochen. Das reichte nicht für einen Unterbringungsbeschluß gemäß § 63 StGB.

          Brixner hat es dann durch freihändige Hochzonung auf „erhebliche Straftaten“ der besonders gefährlichen Sachbeschädigungen und durch freihändige Hochzonung zur „hohen Wahrscheinlichkeit“ weiterer erheblicher Straftaten allein zur Bejahung der Unterbringung gebracht.

          Da die Fronten gerade bröckeln, ist mit einer zeugenschaftlichen Erklärung von Petra Heinemann, wie es zu dem Urteilstext kam, durchaus zu rechnen.

      • „Da die Fronten gerade bröckeln, ist mit einer zeugenschaftlichen Erklärung von Petra Heinemann, wie es zu dem Urteilstext kam, durchaus zu rechnen.“

        Wenn sie nicht vorher noch einen mysteriösen tödlichen Autounfall hat. Der Fall scheint jetzt gerade in die kritische Phase einzutreten, in der man mit derlei Ereignissen durchaus rechnen muss.

        • Finden Sie nicht, daß Sie maßlos übertreiben und unter die Drehbuchschreiber gehen sollten?

          Ich habe für solche Phantasieen kein Verständnis.

      • @Frau Wolff

        dieser Unterkommentar von Ihnen ist mit Abstand das Beste, was ich in dem Fall je gelesen habe.

        Ich hoffe Leipziger hat mitgelesen. Und Eberl. Und POK Grötsch.

        Ich sage nur: Phantastisch klare Ablaufdarstellung!

      • Ich hoffe ja auch, dass Sie Recht haben. Aber leider kommt es bei derartigen politischen Skandalen immer wieder vor, dass jemand unter seltsamen Umständen ums Leben kommt und danach plötzlich die Informationen nicht mehr so gut fließen. (Z.B. Barschel, David Kelly, und neulich hat jemand auf einen bayrischen Fall verwiesen, den ich gerade nicht mehr finde.) Manchmal dürften das sogar tatsächlich echte Selbstmorde oder Unfälle sein, einfach weil Beteiligte unter starkem Druck stehen.

        Das völlig bizarre, absolut würdelose Verhalten der bayrischen Justiz sehe ich als einen Hinweis, dass hier tatsächlich „höhere“ Interessen wie z.B. Vermeidung eines potentiellen Parteispendenskandals eine Rolle spielen. Sowohl extremer Druck auf viele Beteiligte als auch Mordmotive dürften hier durchaus vorhanden sein.

        Sie sehen den Fall eben vor dem Hintergrund Ihrer beruflichen Erfahrung. (Und ich spreche sicher nicht nur für mich, wenn ich sage, dass ich gerade deshalb so viel Wert auf Ihre Meinung lege.) Ich als Nicht-Jurist sehe den Fall dagegen vor dem Hintergrund von anderen Aufsehen erregenden Skandalen.

        Übrigens sollte das ursprünglich nur eine kurze Bemerkung von mir sein. Welche Art von wenig hilfreicher Diskussion sich daraus entwickeln könnte, der Sie mit Recht gleich entgegensteuern, ist mir jetzt erst klargeworden. Ich werde versuchen, mich in dieser Richtung ein bisschen mehr zurückzuhalten, um kein allzu lästiger Gast zu werden.

      • „Da die Fronten gerade bröckeln, ist mit einer zeugenschaftlichen Erklärung von Petra Heinemann, wie es zu dem Urteilstext kam, durchaus zu rechnen.“

        Nur wo findet sich ein Staatsanwalt, dem es nicht dienstlich untersagt ist, die Erklärung entgegenzunehmen ?

      • statt Phantasieen

        „…gab es in Augsburg eine verbreitete öffentliche Meinung, Hillinger sei ermordet worden, von einer wirklichen juristischen Aufarbeitung könne keine Rede mehr sein.“

        – so die vorgenannte Fundstelle.

      • Dazu muss man aber annehmen, dass eben jenes neue Dienstfahrzeug so manipuliert worden ist, dass das bei einer nach dem Unfall durchgeführten kriminaltechnischen Untersuchung nicht mehr festgestellt werden konnte.

        Die Rede war in einem Beitrag im Netz von einer möglichen Veränderung der Software, so dass zum einen nach einer bestimmten Strecke sich die Funktion des Bremssystems (ABS) abrupt verändert hat und dadurch ein „Fahrfehler“ mit tödlichen Folgen auf der geraden Strecke resultierte, was angeblich, wegen des bekannten Heimwegs hätte einigermaßen exakt programmiert werden können, und zum anderen diese Veränderung sich anschließend selbständig wieder gelöscht habe, so dass ein Nachweis nicht mal dann zu führen gewesen sei, wenn der Anschlag nicht zum tödlichen Crash geführt hätte.

        Das ist eine ziemlich gewagte Hypothese, deren Weiterverbreitung oder Weitervewendung kontraproduktiv ist.

      • .. leider lieber Herr Bode, hatte nicht „angeblich“ jemand zu Hr Mollath …“ die schrecken ja sogar vor Mord nicht zurück..“ gesagt? Der Anwalt mit dem Wochenendtermin bei Hr W in Erlangen? @ Hr Adler: Danke, ich nutze die Gelegenheit und erkläre hier nicht sterben zu wollen, ich hab noch viel vor. Falls mir also was unerklärlich tödliches passiert, muss das tatsächlich mit meinen Bezirkstagsanträgen- da soll´s ja auch Verwicklungen geben.. zu tun haben. Dieses Szenario liegt für mich jenseits von Kafka´s Prozess.. aber das soll´s ja geben. Ich habe am Donnerstag 2 Stunden mit Herrn Mollath verbracht und weiß, wenn wir Bürger wie ihn als gerechtfertigt untergebracht sehen, müssen wir uns auch darauf einstellen, die Hälfte unserer Bekannten zu verlieren.:((..
        Es ist für mich jeden Tag unfassbarer, was da abläuft. So bekommt leider auch die Reaktion auf meinen Antrag, im Bezirk „Prüfung der Machbarkeit der Freilassung von Hr Mollath“ , in Form eines Hinweises auf § 120 StGB (Gefangenenbefreiung) einen tieferen Sinn. Da kommen 10 Jahre alte Leichen an die Oberfläche, Vergangenheitsbewältigung..das gibt keine Fortbildungspunkte.. erholsames Wochenende allerseits, grüße

      • Jetzt hab ich mich doch wieder verleiten lassen, hier zu antworten (momentan nicht sichtbar). Ich bin aber eigentlich auch der Meinung, dass Spekulationen in dieser Richtung Herrn Mollath nicht helfen.

        Anmerkung (GW):

        Aus diesem Grund habe ich die weitere Spekulation auch nicht veröffentlicht. 😉

  4. Also sagen die Psychiater Mollath ist krank. Das Gericht sagt, Mollath ist gemeingefährlich weil die Psychiater sagen Mollath ist krank. Und einem Kranken glaubt man sowieso nicht. Gefährlich für die Allgemeinheit ist Mollath wegen der angeblichen Sachbeschädigungen (keine Beweise) und der schweren Körperverletzung (keine Zeugen, falsches Attest) und nicht wegen dem Wahn der Schwarzgeldverschiebungen. Einen Wahn muss er aber haben, da ja die Psychiater ihm bescheinigen er sei krank und krank ist wer einen Wahn hat. (ICD 10 ????).

  5. @Gerhard Strate (in blauem Logo, klar is ja Hamburg).
    Ein so perfekt getimter (von timing) Schriftsatz, ein herrlicher sanft ironischer Stil mit ca. 20 Fragezeichen, der aus einer inneren Wut gespeist wurde, GW sagte „hanseatische Contenance“; es ist Comedy in Regensburg. Ich hab die drei Schriftstuecke, Antrag, dienstliche Antwort und Retourklatsche als pdf zusammen gefasst und weiter gegegben. Innerhalb von 2 Tagen drei Schriftstuecke. Das muss man einfach zusammen und hintereinander lesen. Mir fallen dazu zwei beschreibende Antagonismen ein. „Mensch und Maschine“ – Ich wuensche dem Menschen viel Glueck in Karlruhe, auch ohne den §198 GVG, den benoetigen Sie dort nicht. In der Streitkultur (Polemik) ist es erlaubt ein Strohmann Argument zu verwenden, so das OLG Nuernberg udn LG Regensburg. Man deutet um, und watscht dann das umgedeutete ab, in der Hoffnung, die eigentliche Intention damit auch beseitigt zu haben. LG und OLG haben das gemacht, Rechtsverweigerung umgedeutet in Untaetigkeit, Neue Tatsachen von Braun umgedeutet in WA Antrag. Jedesmal abgewatscht, aber das eigentliche Anliegen immer verfehlt – OBEN in Karlsruhe bitte, da muss das Petitum bitte richtig verstanden werden …

  6. Joachim Bode sagte am 6. Juli 2013 um 11:09 :
    Wieso soll Mollath eine Schreibmaschine zustehen, wo doch selbst der Richter am Amtsgericht Armin Eberl nur eine kaputte Schreibmaschine zur Verfügung hatte?

    — ja, die technik. wir leben ja in einem untechnischen Jahrhundert, dem 21ten. Schreibmaschine Eberl kaputt, schreiben die in Regensburg noch auf einer Kugelkopf Maschine, oder Mikrophon kaputt bei der Vernehmung von Ulvi Kulac ohne Verteidiger, der gerade gegangen war, oder Telefonanlage Kaputt beim Landgericht, das gerade die eigene Segelplanung zur Entscheidungsfindung veroffentlichen will (das war ein Freitag). Das alles glaubt doch kein Mensch, der ein wenig technisch gebildet ist. Die Technik soll immer dan kaputt gehen, wenn es rechtlich kritisch wird. Ich hoffe mal das Faxgeraet und der Drucker des JuMI geht noch, damit die Sache nach Karlsruhe raus gehen kann. Sonst muss da ein Bote hin reiten, der bis Dienstag sicher ankommt, wenn im in Ulm nicht die Ersatzpferde verweigert werden.

    • @Joachim Bode
      Aber die Technik funktioniert doch, wenn Frau Rain Lorenz-Löblein gleich eine Konferenz-Schaltung mit zwei Mitgliedern des Pflegepersonals bekommt!

      • Mit solchen Websites muss man sehr vorsichtig sein. Das, was da unter Ihrem Link zu finden ist, klingt absolut krass. Wenn man sich dann allerdings ein bisschen weiter dort umsieht, stellt man fest, dass die angebliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft, sie hätte den Mann ohne Haftbefehl inhaftieren lassen, darin besteht, dass sie auf eine per Einschreiben gesetzte Frist von 4 Tagen nicht (oder vielleicht nur nicht rechtzeitig?) reagiert hat.

        Also offensichtlich ein Querulant, dessen Angaben mit Vorsicht zu genießen ist. Das heißt nicht, dass ihm kein Unrecht getan wurde. Aber ich würde ihm nichts glauben, was nicht vorher jemand, dem ich vertraue, genau überprüft hat.

      • @Hans Adler
        Ich wäre an Ihrer stelle Hinsicht der Abgründe die sich im Fall Mollath, Rupp, und anderen auftun Vorsichtig mit solchen Äußerungen. Bei der Justiz ist doch sehr viel mehr möglich, als man es sich noch vor wenigen Monaten in den kühnsten Träumen vorstellen wollte oder konnte.
        Der von Ihnen genannten Frist gehen offensichtlich mehrere Anfragen nach dem Grund der Festnahme und des Festhaltens voraus, und die Staatsanwaltschaft war nicht in der Lage ihm einen Haftgrund, also den Haftbefehl vorzulegen. Auch bei Mollath wurde laut RA Strate Artikel 102 Bayerische Verfassung missachtet. Es scheint unter dem Dach der Nürnberger Generalität so etwas wie Programm zu sein.
        Auch wenn die Webseite wirr vom Aufbau ist, und man sich daher alles mühsam zusammensuchen muss, die justizbelastenden Fakten sind nicht nur glaubhaft sondern erdrückend.

      • Ich bin ja auch vorsichtig. Das Problem ist halt, dass man bei einem Menschen, der sich offensichtlich so wenig unter Kontrolle hat, dass er auf diese Weise schreibt, erst mal nichts ohne Überprüfung glauben kann. Und das wirklich große Problem im Hintergrund ist, dass man mit solchen Leuten alles machen kann, weil ihnen sowieso niemand glaubt.

        Außer Herrn Mollath natürlich, der das Problem erkannt hat und sich geradezu einen Wettstreit mit Herrn Strate zu liefern scheint, wer der coolere ist.

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