Der Fall Mollath: Das Endspiel?

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

„Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.“ Das habe ich zuletzt, am 22.6.2013, tatsächlich geschrieben.

Meine optimistische Prognose ging fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bot in ihrer Stellungnahme ein Schlupfloch an, das dem Oberlandesgericht erlaubte, den unangenehmen Fall ohne Entscheidung in der Sache (vom Landgericht Regensburg abgelehnter Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung ) vom Tisch zu bekommen:

Die Voraussetzungen für eine begründete Untätigkeitsbeschwerde, soweit eine solche im Schriftsatz des Verteidigers vom 29.05.2013 enthalten sein sollte, nämlich eine unangemessene Verfahrensdauer, liegt [!] ersichtlich nicht vor. Von „handgreiflichen Erfolgsaussichten“ der Wiederaufnahmeanträge kann keine Rede sein.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-GenSt-2013-06-07.pdf

Nebenbei erfährt man also auch, was die Generalität in Nürnberg von dem von ihr ›betreuten‹ Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg hält… Diese Einstellung der vorgesetzten Behörde sollte die Staatsanwaltschaft Regensburg motivieren, unter neuer  Leitung, frisch und kampfeslustig, im Sinne ihrer ersten Entwürfe, die den Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung noch enthielten, nachzulegen. Die Beweislage hat sich schließlich extrem verbessert. Das sollte sogar ein General einsehen, der ohnehin im Verdacht der Illoyalität gegenüber seiner Ministerin steht: daß sie nur einen pro forma-Wiederaufnahmeantrag stellen lassen wollte, wird sie sicherlich nicht bestätigen wollen. Nun ist ein politisches Vakuum entstanden, das der Wahrheitsfindung nur förderlich sein kann.

Wenn eine Untätigkeitsbeschwerde vorliegen könnte, dann tut sie das wohl irgendwie letztlich auch, und glücklicherweise geht die falsche, wenn auch herrschende, Meinung davon aus, daß die neue, lediglich auf finanzielle Kompensation ausgerichtete, Verzögerungsrüge zur Abschaffung der früheren Untätigkeitsbeschwerde (mit einem Recht auf Sachentscheidung durch die Beschwerdeinstanz) geführt habe. Das ist schließlich seit Jahren das zynische Anliegen des Gesetzgebers: Rechtsmittel des Bürgers zu beschneiden, um der Unterbesetzung der Justiz nicht entgegenwirken zu müssen. Diese lachhaften Kompensationen kosten weniger als das erforderliche Personal und die Sachausstattung in der Justiz. Gesagt, getan. Am 24.6.2013 servierte das OLG Nürnberg Steine statt Brot und wies die kurzerhand umgedeutete „Untätigkeitsbeschwerde“ als unzulässig ab:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf

Aber auch dieser kleinere Rückschlag kann den Gesamteindruck nicht trüben, daß die Hängepartie beendet und das Endspiel – jedenfalls das um die Freiheit Gustl Mollaths – angebrochen ist. Denn wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, daß die bayerische Justiz mit der Fehlerkultur so ihre ganz besonderen Probleme hat, dann war er jetzt erbracht. Die lange Bedenkzeit des Landgerichts Regensburg deutet ja darauf hin, daß dem gewohnten Reflex nachgegeben werden soll, erstinstanzlich Wiederaufnahmebegehren vorsichtshalber erst einmal abzulehnen – was in diesem Fall natürlich dauert. Wenn etwas nicht zu begründen ist, fällt die Begründung bekanntlich besonders schwer.

Die Verteidigung scheint jedenfalls schwarz zu sehen und hat am 4.7.2013 einen Befangenheitsantrag gen Regensburg geschickt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf

Tatsächlich ist es nicht abwegig, anzunehmen, daß der abgelehnte Richter der entscheidende Bremsklotz der Kammer ist; seine aktuelle Vorsitzende sah die peinliche Entscheidung, an der er damals beteiligt war, als Pressesprecherin jedenfalls kritisch:

„Möglicherweise hätte man nachfragen sollen“

Dass Braun zahlen muss, hatte das Landgericht Regensburg beschlossen. Die Justiz in Regensburg ist für Wiederaufnahmeanträge zuständig, die in Nürnberg eingehen. Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun „nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen“ sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. „Aber das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Mielke.

Braun hat die Kostenaufforderung jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen, aus prinzipiellen Gründen, sagt er. Und tatsächlich erging im April 2012 vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) der Beschluss: Zwar sei Brauns Beschwerde unzulässig, weil der dafür „erforderliche Beschwerdewert von 200 Euro“ nicht erreicht sei. Von der Kostenerhebung aber werde nun trotzdem abgesehen. Ein salomonischer Beschluss? „Könnte man so formulieren“, sagt Anita Traud, Sprecherin des OLG.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Aber wer weiß? Vielleicht war sie seinerzeit auch nur um vermittelnde Kommunikation zum blöden Volk bemüht, das für solche Dreistigkeiten von Gerichten einfach nicht zu begeistern ist. Jetzt hat die Gratwanderin Gelegenheit, Position zu beziehen. Denn ›sie bewegt sich doch‹, die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg. Schon am 5.7.2013 lag die dienstliche Erklärung des betroffenen Richters vor, der seinerzeit an dem peinlichen Beschluß zum Nachteil von Edward Braun mitgewirkt hatte:

Soweit der Antragsteller vortragen lässt, dass der abgelehnte Richter an einer „groben Verfälschung des Sachverhalts“ mitgewirkt habe und dass (bezogen auf die Kammer in der damaligen Besetzung) „Eingaben von Bürgern umgefälscht“ worden seien, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf

Schon wieder ein „Monolith“ im Dienst der bayerischen Justiz, der aber noch nicht einmal darauf verweisen kann, vom BGH „gehalten“ worden zu sein… Daß selbst Monolithen wanken, beleuchtet man ihre Fehlleistungen zu grell, sollte doch zu denken geben.

24.11.2012

Es ist auch sechs Jahre nach dem Prozess nicht leicht, mit Brixner ins Gespräch zu kommen. Brixner ist seit vier Jahren pensioniert, wer bei ihm anruft, muss sich darauf gefasst machen, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen. Es bedarf des Hinweises, dass man nicht als Angeklagter mit ihm ins Gespräch zu kommen versuche. Der Fall Mollath? Die „ganze journalistische Aufregung geht vollkommen an der Sache vorbei“, sagt Brixner in einem Ton, der mit barsch eher unzureichend beschrieben wäre. Nichts, „gar nichts“ habe das Gericht zurückzunehmen. Das Urteil sei vom Bundesgerichtshof längst bestätigt. Und um „Schwarzgeld“ sei es im Prozess nicht gegangen, das habe doch gar „keine Rolle gespielt in diesem Verfahren“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706-2

21.5.2013

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe „anderes zu tun gehabt“ zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein „Prozess über einen Kieferchirurgen“ habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: „Das, was zu tun war, habe ich gemacht.“ Überdies: „Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat.“ Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499-2

Es ist dies ein Gebaren, das geeignet ist, die Grenzen hanseatischer Contenance auzuloten, die offenbar nicht mit Temperamentlosigkeit zu verwechseln ist. So die umgehende Erwiderung von Rechtsanwalt Strate auf die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters:

Soll das keine Verfälschung sein? Wo leben wir denn?

Die Behauptung einer Verfälschung muss ja nicht notwendig einen subjektiven Vorwurf begründen. Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur auf zeitweilig fehlender geistiger Präsenz beruhen.

[…]

Die Großzügigkeit des abgelehnten Richter mit eigenen Fehlleistungen in der korrekten Sachverhaltserfassung wird für ihn auch der Maßstab bei der Beurteilung der Fehlleistungen des VRiLG Brixner sein. Jedenfalls hat der Beschwerdeführer gute Gründe, das zu befürchten.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-05.pdf

Von dieser Justiz ist noch allerlei zu befürchten.

Justizministerin Dr. Beate Merk hat es allerdings wohl auch bemerkt, daß Heil nur noch vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten ist, und so hat sie dem bekennenden Merk-Fan Uli Bachmeier von der Augsburger Allgemeinen am 1.7.2013 ein Interview gegeben, in dem plötzlich ganz neue Töne erklangen:

01. Juli 2013 23:57 Uhr

Fall Mollath

Beate Merk: Unterbringung von Mollath zunehmend „unverhältnismäßig“

Gustl Mollath: Seine Unterbringung ist „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“. Das sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk – und will dies auch beim Verfasssungsgericht vorbringen. Von Uli Bachmeier und Henry Stern

[…]

Merk: Die Situation des Herrn Mollath macht mich selbstverständlich betroffen. Als Ministerin habe ich getan, was möglich war. Erstens: Wir haben Herrn Mollath angeboten, sich von einem neuen Psychiater, dem auch er vertraut, begutachten zu lassen. Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen. Zweitens: Ich habe, nachdem massive Zweifel wie die mögliche Befangenheit eines Richters auftauchten, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Weg gebracht. Daran wird intensiv gearbeitet. Das Gericht in Regensburg muss umfangreiches Material prüfen. Der Vorwurf, die Entscheidung werde bewusst verzögert, trifft sicher nicht zu. Drittens: Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.

Das „Drittens“ haben Sie bisher nicht gesagt.

Merk: Bisher durfte ich mich nicht äußern, weil ich als Ministerin die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren habe. Erst die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, zu einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 Stellung zu nehmen, macht es mir möglich, mich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist.

[…]

Merk: Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt. Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath. Und wenn es so wäre, dass in diesem Fall etwas elementar falsch gelaufen ist, dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich. Das Problem ist aber: Wenn ich als Justizministerin spreche, dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz. Viele Leute haben es wohl so empfunden, dass ich mir dieses Urteil zu eigen gemacht habe. Das tue ich aber definitiv nicht.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Beate-Merk-Unterbringung-von-Mollath-zunehmend-unverhaeltnismaessig-id25861651.html

Das war freilich starker Tobak für viele Leute: seit Ende 2011 bis zu diesem Interview hat sie sich zu dem Urteil vom 8.8.2006 niemals neutral verhalten, sondern behauptet, daß Gustl Mollath deshalb in der Psychiatrie sei, weil er Straftaten begangen habe und allgemeingefährlich sei. Wie muß sie sich in dieser Zeit verbogen haben, um die eisern-eisige Lady zu spielen, die sich Urteilsfeststellungen zu eigen macht, während sie doch tatsächlich, im stillen Kämmerlein, empathisch Mollaths Schicksal bedauerte und händeringend nach Möglichkeiten suchte, dem armen Manne zu helfen. Politik muß ein hartes Geschäft sein, das schwere Opfer und ein gewisses Talent zur Schauspielkunst erfordert.

Diese Politshow kam allerdings gar nicht gut an, und so begann schon am nächsten Tag ein Zurückrudern, das ein Radiosender aus ihrer Heimatstadt kabarettreif so zusammenfaßte (und damit alle Klarheit beseitigte):

Allgemein, DONAU 3 FM Region, Ulm / Neu Ulm Dienstag, 2. Juli – 2013 14:44

Fall Mollath: Merk stellt klar

Bayerns Justizministerin Beate Merk ist nicht für eine Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie. Das hat die ehemalige Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin nach einem anderslautenden Zeitungsbericht klargestellt. Es gehe vielmehr um die Verhältnismäßigkeit, mit der man sich in diesem Fall auseinandersetzen müsse, so Merk. Nur das Bundesverfassungsgericht könne entscheiden, ob Mollath freigelassen werde. Das Gericht hatte Merk zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Stand 7 Uhr:

Bayerns Justizministerin Beate Merk will sich offenbar dafür einsetzen, dass Gustl Mollath aus der Psychiatrie freigelassen wird. In einem Zeitungsinterview sagte die ehemalige Oberbürgermeisterin Neu-Ulms, dass Mollaths Unterbringung unverhältnismäßig sei. Das will sie auch vor dem Verfassungsgericht erklären. Seit 8 Jahren ist Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht.

http://www.donau3fm.de/allgemein/merk-setzt-sich-fur-mollath-ein/63612

Sieben Jahre oder acht Jahre Freiheitsentzug: ist eh egal, befand schon die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth im Juni 2013 und setzte, sachverständig unberaten, das achte Jahr oben drauf. Im Zweifel für die Sicherheit. Und bei einem, bei dem niemand weiß, wie der tickt, muß man ja mit dem Schlimmsten rechnen.

Wie die gestrige Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem BVerfG dann wirklich ausgefallen ist, werden wir hoffentlich in der gebotenen Klarheit einer für Dienstag, den 9.7.2013, angekündigten Pressemitteilung des Ministeriums entnehmen können. Etwa so: „Verhältnismäßigkeit muß schon irgendwie sein, hohes Gericht, ich stelle anheim“?

Damit könnte jedenfalls der aufgebrachte bayerische Richterverein, in dem sich die den Richtern dank des bayerischen Rotationsprinzips sehr verbundenen Staatsanwälte gleich mitorganisert haben, gut leben; demnächst erwarte ich derartige offene Vereinsbriefe auch gegenüber dem BVerfG und dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags:

Fall Mollath

Richterverein rügt Justizministerin Merk

[…]

Stand: 04.07.2013

Der Richterverein stößt sich an Merks Äußerungen in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“. Merk wird mit den Worten zitiert, sie halte die Unterbringung Mollaths „mit zunehmender Dauer für unverhältnismäßig“. Der Richterverein kritisiert das in einem offenen Brief als eine Bewertung der Arbeit der Strafvollstreckungskammer Bayreuth und des Landgerichts Regensburg.

Auch eine andere Aussage Merks in diesem Interview stößt auf Kritik. „Auch Richter müssen die Reaktion der Bevölkerung verstehen und darauf reagieren“, hatte Merk gesagt. Der Vereinsvorsitzende Walter Groß aus Fürth kommentiert das in dem Brief an die Ministerin mit dem Hinweis auf das Grundgesetz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen seien. Merks Äußerungen seien eine Vorwegnahme der geforderten Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, die offenbar gezielt vorab an die Medien lanciert worden sei. Das sei „mehr als bedenklich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Zu beneiden ist die Ministerin wirklich nicht, wie sie zwischen Baum (Landesvater Seehofer) und Borke (bayerischer Richterverein, Generalstaatsanwalt) lavieren muß und dabei nicht vom Fleck kommt.

Und dann fördert der Untersuchungsausschuß des Landtages auch noch neue Beweise für Brixners Befangenheit vulgo Indizien für seinen Rechtsbeugungsvorsatz zutage, was unabhängig von den erwartbaren parteipolitischen Bewertungen der Ausschußtätigkeit nun wirklich ein juristischer Gewinn ist. Bedenklich ist nur, daß der Ausschuß besser ermittelt hat als die Staatsanwaltschaft.

Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich

SPD zur Aussage des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder im Mollath- Untersuchungsausschuss des Landtags: Richter sprach doch mit Martin Maske

Der Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ hat auf Drängen der SPD eine schriftliche Stellungnahme des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder angefordert. Nach Angaben von ‚Report Mainz‘, wo seit Donnerstagnachmittag auch ein Videointerview veröffentlicht ist, hat Westenrieder jetzt die Zeugenaussage von Richterin Heinemann bestätigt. Martin Maske, ein früherer Handballschüler Brixners, war bei der Verhandlung gegen Gustl Mollath am 8.8.2006 vor dem Gerichtssaal und hat mit Richter Brixner gesprochen. Maske war der neue Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin und ebenfalls bei der Hypovereinsbank beschäftigt. Westenrieder berichtet nun sogar davon, dass Brixner gegenüber den Richtern von seiner eigenen Befangenheit gesprochen habe. Er dürfe jetzt nicht von seiner Bekanntschaft zu Maske sprechen, sonst würde er für befangen erklärt, so Brixner damals. Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben. Petra Mollath ist mit ihrem Kollegen Martin Maske aus der Ehe mit Gustl Mollath ausgebrochen.

Westenrieder bestätigte dem Untersuchungsausschuss auf Nachfrage von MdL Inge Aures laut ‚Report Mainz‘ auch einen Bericht der ‚Nürnberger Nachrichten‘ vom 7.3.2013, wonach der Leiter der Klinik am Europakanal Dr. Wörthmüller, der sich wegen seiner Involvierung in die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths bereits Jahre vorher selbst für befangen erklärt hatte, bei der Verhandlung am 8.8.2006 ein Gespräch mit Richter Brixner im Richterzimmer führte. Wörthmüller habe dem Richter während einer Verhandlungspause erklärt, dass er sich ja für befangen erklärt habe. Er teilte Brixner mit, dass Mollath nicht ganz dicht sei und auch ihm Reifen zerstochen worden wären. Richter Brixner war offenbar sichtlich beeindruckt, da er laut Westenrieder nach Gesprächsende ausführte: „Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen.“

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, es sei ausgeschlossen, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe.

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15998&aktiv=1#.UdWc8W3wUqI

Mittlerweile ist Westenrieders entsprechende schriftliche Aussage beim Untersuchungsausschuß eingegangen:

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=16001&aktiv=1#.UdbmTG1TFoC

Hier das Interview mit Heinz Westenrieder (Report Mainz, 2.7.2013)

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/did=11685452/pv=video/nid=1197424/9t9f8c/index.html

Nach diesen volkstümlich formulierten Statements zweier befangener Experten über den Geisteszustand des Angeklagten Mollath waren die Schöffen entsprechend auf das noch durch Dr. Leipziger zu erstattende Gutachten eingestimmt und über dessen Ergebnis dann auch gar nicht mehr verwundert – obwohl es der Schöffe Westenrieder schon damals für „schwach“ gehalten hatte, wie er in einem Interview vom 10.12.2012 mit Oliver García sagte:

Dem Urteil entnehme ich, daß Mollath sich von Leipziger nicht untersuchen lassen wollte. Wie ausführlich stellte Leipziger die Grundlagen seiner Schlußfolgerungen dar? Berief er sich allein auf das Aktenstudium oder muß ich es mir so vorstellen, daß er sich in den Aufenthaltsraum der geschlossenen Abteilung gesetzt und Mollath beobachtet hatte, vielleicht an mehreren Tagen ein paar Stunden lang?

Auch dazu habe ich leider keine Erinnerung mehr. Ich habe notiert: “nach Aktenlage”.

Dr. Leipziger stellte bei Mollath eine krankhafte seelische Störung in den Jahren 2001 und 2002 fest, obwohl er sich nur auf Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 sowie auf Schriftstücke von frühestens Ende 2003 stützen konnte. Wurde mit ihm erörtert, auf welche Weise es ihm gelang, den Gesundheitszustand Mollaths auf die Tatzeitpunkte zurückzuberechnen?

Auch das weiß ich nicht mehr. Aber zu diesem Punkt gibt es ja auch jetzt etliche Psychiater, die Leipzigers Gutachten zerpflücken. Was ich hier noch in meinen Notizen stehen habe: “Schwaches Gutachten”.

Aber Sie haben mit psychiatrischen Gutachten sicher nicht viele Erfahrungen?

Ich habe mit psychiatrischen Gutachten schon Erfahrungen, sowohl aus Hauptverhandlungen als auch aus anderen Bereichen.

Sie waren Klinikdirektor, habe ich gelesen.

Ja, aber nicht als Arzt, sondern als Verwaltungsmensch.

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/

Eigentlich stellt man sich „Verwaltungsmenschen“ anders vor – und ich meine jetzt nicht die Gewohnheit, sich über Hauptverhandlungen Notizen zu machen und diese als Erinnerung aufzubewahren. Die gehört in den Bereich der „Bürokratie“, die man Verwaltungsmenschen gern zuschreibt. Ich meine die Tatsache, daß dieser Schöffe dank Informationen, die er nachträglich gewonnen hat, das Urteil vom 8.8.2006 für ein Fehlurteil hält und die Courage aufbringt, der Wahrheit ans Licht zu verhelfen. Vielleicht möchte er nur in Ruhe sein Rentnerdasein genießen, sich nicht die Justiz zum Feind machen, von der Presse in Ruhe gelassen werden? Das alles wäre nachvollziehbar, bedenkt man, daß er die anonyme Quelle gewesen sein muß, die den Wörthmüller-Auftritt im Richterzimmer am Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath den Nürnberger Nachrichten, Michael Kasperowitsch, gesteckt hat. Denn nach seiner aktuellen Darstellung waren beim Auftritt von Dr. Wörthmüller lediglich die Schöffen und nicht Richterin Heinemann im Richterzimmer anwesend. Hier Michael Kasperowitschs entsprechender Artikel vom 7.3.2013:

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a38

Danach hat sich der frühere Schöffe nicht mehr geäußert – bis ihn die Anfrage des Untersuchungsausschusses vom 26.6.2013 erreichte und er dieses Report Mainz-Interview zur Vermeidung eines Presseansturms gab.

Ein Laienrichter als leuchtendes Vorbild der Wahrheitsermittlung für professionelle Justizjuristen, denen allerdings manchmal eher daran gelegen ist, die Wahrheit zu verdunkeln.

Insbesondere, wenn es um die fehlende Qualität von Einstellungsbescheiden geht, in denen die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdacht abgelehnt wird. Rechtsbeugung durch bayerische Richter? Freiheitsberaubung durch bayerische Forensik-Psychiater? Iwo. Das gibt es nicht, das weiß jede Staatsanwältin als Gruppenleiterin. Langjährige verdiente Kräfte, welche Gruppe sie auch immer leiten, wissen auch ohne Weisung, was von ihnen erwartet wird. Offenbar hat sich in Augsburg kein OStA/OStA’in bereitgefunden, seinen/ihren Namen unter einen Bescheid zu setzen, der Sachverhaltsquetsche und Negierung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart unnachahmlich vereint:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Die Staatsanwaltschaft Augsburg war – verständlicherweise – so indigniert darüber, daß Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Gerhard Strate ihren Bescheid veröffentlichte, daß sie sogleich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen seiner découvrierenden Transparenzoffensive einleitete.

Da die Staatsanwaltschaft Augsburg als Betroffene befangen war, reichte sie ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hamburg weiter, die sich in Dienst nehmen ließ und jedenfalls beim Ermittlungsrichter des AG Hamburg beantragte, die amtlichen Schriftstücke in RA Strates Dokumentation des Fall Mollaths (also nicht seine eigenen Schriftsätze) wegen Verstoßes gegen § 353 d StGB zu löschen.

Nun fand sich aber ein Hamburger Amtsrichter, der nicht blind Beschlußanträge der Staatsanwaltschaft abzeichnete, sondern selber nachdachte: mit dem Ergebnis, daß der Antrag der Staatsanwaltschaft weder zulässig noch begründet sei.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf

Wie gesagt, die bayerische Justiz kann nur von außen bezwungen werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.6.2013 ist bereits auf dem Weg – und das OLG hat noch eine letzte Chance, seinen Beschluß zu überdenken und seine Rechtsprechung light aufzugeben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf

Noch viel bedrückender als die Unfähigkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und aufzuarbeiten, ist allerdings die Blockadehaltung der Psychiatrie. Mag sie auch beteuern, sie arbeite der Justiz nur zu und sei für deren Entscheidungen nicht verantwortlich: sie weiß genau, daß sich faktisch die Justiz entgegen der gesetzlichen Vorgabe immer den Gutachten anschließt und sich sogar mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ersichtlich widersprüchliche Gutachten wie das von Prof. Dr. Pfäfflin in Sachen Gustl Mollath zu evaluieren. Auch diese Weigerung ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde Mollaths, zu der sich das Justizministerium aktuell äußern soll.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 27 ff.]

An dieser Stelle sei hervorgehoben, wie die Verteidigungslinie der mit Gustl Mollath befaßten oder befaßt gewesenen Psychiater aussieht, prägnant formuliert durch Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber in seinem am 4.7.2013 abgedruckten Gespräch mit Alexander Dill [Hervorhebung von mir]:

Hans-Ludwig Kröber: […] Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist.

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

Ich fasse zusammen:

1.

Unsere Wahn-Diagnosen waren und sind richtig, auch wenn die Tatsachenbasis, auf die sich gründeten, weggefallen ist bzw. von Anfang an nicht bestand.

2.

Gefährlichkeitsprognosen (von den ersten Ferngutachten von Frau Dr. Krach und Thomas Lippert über das Eingangsgutachten von Dr. Leipziger und die Bestätigungsgutachten von Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin bis hin zu den jährlichen Stellungnahmen des BKH Bayreuth) haben wir nie erstellt. Das sieht nur so aus.

3.

Den „einhelligen  Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.

Mit der Realität ist das so eine Sache, und das Thema „Wahn und Wirklichkeit“ ein weites Feld. Letztlich überwiegt die mediale Wirklichkeitsvermittlung gegenüber den eigenen begrenzten Erfahrungsmöglichkeiten. Daß man dabei gewesen sei, heißt heute gar nichts mehr.

Einer Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten* Position journalistischer Herolde wie Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Beate Lakotta (SPIEGEL) bedient, eine bedenkliche Kulturerscheinung, die ich den LaLa-Journalismus getauft habe, läßt sich nur schwer Vertrauen entgegenbringen. Denn Realitätsansprüchen genügt er nicht. Dazu demnächst mehr.

* verstehendes Lesen der Wiederaufnahmeanträge wird empfohlen

 

Zur Fortsetzung geht es hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/

 

2.912 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Das Endspiel?

  1. NEU
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fall-mollath-justizdrama-in-drei-akten-1.1714770
    (…)
    Wer nach den letzten Vorhängen für die Sänger neugierig hinunter ins leere Parkett eilte, fand dort nur noch wenige Flugblätter am Boden liegen. Offensichtlich hatten viele die Pamphlete zum vertieften Nachlesen für Daheim eingesteckt. Nicht aufgegangen ist die Rechnung des Flugblatt-Werfers, wenn er sich von der Live-Stream-Übertragung des „Trovatore“ an diesem Abend weltweite Beachtung für sein Anliegen erwartet hatte. (…)

  2. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fall-mollath-justizdrama-in-drei-akten-1.1714770

    „Justizdrama in drei Akten

    Zusammengefasst ist dem Münchner Opernpublikum Folgendes entgangen oder erspart geblieben: „1. Akt. Ein Prozess in Bayern – Justiz in Bayern, Rechtsbeugung, Urkundenfälschung, Unterdrückung von Beweismitteln, Strafvereitelung im Amt, Amtsanmaßung (alles mutmaßlich), copy&paste FerngutachterInnen.“ Im 2. Akt ist von Wahnvorstellungen und Bayreuth die Rede, und die Handlung kulminiert in dem widerlichen Satz „Früher kamst Du nach Dachau – heute kommst du in den Psychiatrie!“. Der 3. Akt schließlich erzählt vom „Korpsgeist der Justiz“.

    Auch eine Besetzungsliste liefert der anonyme Opernkomponist mit: Neben dem Helden Gustl Mollath agieren Richter Otto Brixner und Mollaths Ex-Frau, die Hypo Vereinsbank, Rotarier, „Geldwäscher & Steuerhinterzieher“, und nicht zuletzt Bayerns Justizministerin Beate Merk, die allerdings nur als „Zweitbesetzung“ genannt ist.“

  3. Wer – v.a. aus Bayern – erinnert sich noch an das Kruzifix-Urteil des BVerG von 1995?
    Beim damaligen Kläger Ernst Seler versuchten die Behörden ebenfalls, ihn in die Psychiatrie einzuweisen und ihn zu entmündigen:

    http://www.dreigliederung.de/religionsfreiheit/kruzifixbuchausschnitt02.html

    Herr Seler beschreibt seinen Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie. Vermutlich ähnliche Erfahrungen, wie auch GM sie machte und macht.

    Familie Seler wohnt übrigens Nähe Regensburg.

    • http://www.berliner-zeitung.de/archiv/rundbriefe—eine–gefahr-fuer-sicherheit-und-ordnung—dem-kruzifix-klaeger-droht-entmuendigung,10810590,8994498.html

      Dem Kruzifix-Kläger droht Entmündigung

      München. Reuter/hs Das Amtsgericht im bayerischen Schwandorf prüft eine Entmündigung des Kruzifix-Klägers Ernst Seler. Ein Gerichtssprecher bestätigte gestern einen entsprechenden Bericht des ARD-Fernsehmagazins „Monitor“. Darin hieß es, das Gericht untersuche, ob für Seler ein amtlicher Betreuer bestellt werden solle. Das bereits seit 1994 laufende Verfahren ist nach ARD-Angaben auf Initiative der Psychiatrie Regensburg zustande gekommen. Dort war Seler 1990 für wenige Tage zwangseingewiesen worden. Er hatte in einem Rundbrief gegen ein Kreuz im Klassenzimmer seiner Tochter protestiert und gedroht, diese mit einem „geistigem Schwert zu verteidigen“. Aus Selers Protestbriefen habe eine „Gefahr für Sicherheit und Ordnung“ abgeleitet werden können, lautete seinerzeit die Begründung für die Zwangseinweisung, deren Unrechtmäßigkeit sich Seler gerichtlich bestätigen ließ, woraufhin er wieder aus der Psychiatrie entlassen wurde. Nachdem Seler 1994 einen ähnlichen, diesmal seinen Sohn betreffenden Rundbrief geschrieben hatte, welcher auch an die Psychiatrie Regensburg gelangte, habe diese ein Betreuungsverfahren gegen Seler angestrengt, so der Autor des „Monitor“-Beitrages, Wilfried Prill, gegenüber der Berliner Zeitung. „Der Mann ist sonderbar, die Behörden reagieren genervt. Unberechtigt versuchen sie, ihn loszuwerden.“ Auch der von „Monitor“ zitierte Psychiater Klaus Dörner aus Gütersloh, der den Fall begutachtet hat, hält eine Zwangseinweisung für nicht rechtens. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Anfang August aufgrund einer Klage Ernst Selers die Vorschrift der bayerischen Schulordnung für das Anbringen von Kreuzen in den Klassenzimmern von Grundschulen für verfassungswidrig erklärt. „

      • Also hat Kröber doch recht:
        “ Urteile sind soziale Einigungen über einen bestimmten Sachverhalt. Norwegen lebt einfach besser mit der Vorstellung, dass Breivik nicht verrückt, sondern böse ist.“
        Diese, ähm, „Gemeinschaft“ will mit der Vorstellung besser leben, dass dieser Mann verrückt ist, weil doch „die Meisten“ kein Problem mit dem Kruzifix im Klassenraum hatten. Und für diese „Gemeinschaft“ korrupter Honoratioren in und um Fürth war die Vorstellung schöner, dieser Mollath sei verrückt und müsse weggesperrt werden, was sie durch gemeinsame, arbeitsteilige Verabredungen auch erreicht hat. Ich bezweifle zwar dass es gelingen wird, diese Verabredungen justiziell zu verfolgen (außer natürlich, wenn Einzelne Bauernopfer anfangen zu reden), aber die Idee, das sei quasi durch eine unglückliche Verkettung von Zufällen so passiert ist doch für jede Menschenkenntnis und gesellschaftliche Erfahrung unanehmbar. Da sind die Wahlbürger in der Region gefragt ob sie solch eine „Elite“ weiterhin dulden wollen.

      • Kröber hätte sicher auch keine Probleme damit, die Psychatrie-Praxis in der früheren Sowjetunion als angeblich wissenschaftlich korrekt zu rechtfertigen. Wenn die Mehrheit der Gesellschaft der Meinung ist, dass Leute an einem Wahn leiden, dann trifft das tatsächlich zu, würde er wohl argumentieren. Denn „Wahn“ ist ja letztlich auch nur ein semantisches Mittel zur Unterscheidung zwischen erwünschtem und unerwünschtem Verhalten.

        In Bayern war das Verhalten des Gustl Mollath von der CSU-Mehrheit schließlich auch unerwünscht.

  4. „Er sucht den Blick der schönen, schmalen Frau mit den beeindruckenden Augen.“ ( Aus http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/im-wahn-verstrickt-1.2632947 )

    Brixner am selben Tag im Richterzimmer lt. Zeuge Laienrichter Westenrieder:

    „Als Herr Wörthmüller dann das Büro verlassen hatte, meinte Herr Brixner, dem Mollath schaut ja der Wahnsinn aus den Augen.“

    ( http://www.focus.de/politik/deutschland/umstrittener-psychatriefall-wie-befangen-ist-mollath-richter-brixner_aid_1034629.html)

    Irgendwie scheint es ein Problem, wenn man Menschen und ihr Handeln allein aufgrund subjektiven Augen – Scheins bewertet …

    Das gilt für die damalige Gerichtsreporterin hier genauso wie für Richter Brixner.

    Zugleich entsetzlich erschreckend, wie in solcher Weise – vernichtend für GM – bewertet wurde.

    • Wer ‚beeindruckend schöne‘ Augen hätte, hätte nichts zu befürchten. Wessen Augen aber dem Gegenüber nicht genehm sind, der könnte abgeurteilt in der Psychiatrie verfaulen… – jedenfalls in Bayern.

      • Stimmt. Wenn das BKH dieses Statement ernst meint, dann gehört da wohl jemand dringend in fürsorgliche Behandlung. Und damit meine ich nicht GM … (schließlich leben wir in 2013 und nicht etwa zu Zeiten des ‚Hexenhammer’s ).
        ‚Zynisch‘ empfinde ich im übrigen seine Unterbringung und die Umstände, welche dazu führten. Ferner die Tatsache, dass sich seit Stellung der WA-Anträge die 7. Strafkammer des LG Regensburg nicht in der Lage sah, zeitnah über dieselben zu entscheiden. ‚Unsäglich‘, wie Herr Dr. Strate zurecht anmerkte.
        Warum das solange dauert? Da scheint nur ein einziger Grund logisch. Die 7. Strafkammer sucht einen Grund, die WA abzulehnen, findet aber angesichts der logischen Fakten keinen. Und so suchen sie und suchen sie, und wenn sie nicht …, dann suchen sie noch lange.

  5. Frage:
    Am 07.08.2006 ergeht der Beschluss des LG Nürnberg zur Eröffnung des Sicherungsverfahrens.
    Dieser Beschluss wird von DREI Richtern unterzeichnet.

    Am nächsten Tag treten aber nur ZWEI Richter zur Verhandlung an.
    Ich meine gehört zu haben für eine Runtersetzung der Richteranzahl ist erst ein vorheriger Gerichtsbeschluss von Nöten.

    Wo ist der eine Richter abgeblieben?
    Was hat eine solche Unterbesetzung nun für Folgen für das Urteil?

  6. Sehr geehrte Frau Wolff,
    bei meiner „Analyse“ des Kröber-Interviews fiel mir folgende Passage auf:
    „Die Psychiatrie muss von dem rechtskräftigen Urteil der Justiz ausgehen, dass die Taten so begangen wurden, wie er angeklagt ist. Die Psychiatrie kann nicht sagen: Vielleicht hat Mollath seine Frau gar nicht gewürgt. Vielleicht ist das alles eine böse Anschuldigung“,

    um dann zu ergänzen:.

    „……weil er hat ja nur eine Chance, dass man eine neue Sicht auf die Dinge zu entwickelt, wenn er einem eine andere, abweichende Version vorträgt.“

    Dies erscheint mir eine sehr heuchlerische Schutzbehauptung von Prof. Kröber zu sein.
    Denn, wenn Mollath eine „andere, abweichende Version“ vorgetragen hätte, wäre doch sofort die Antwort von Prof. Kröber gekommen: „Herr Mollath, das(dieses jetzt meinerseits als Ihre Schutzbehauptung zu wertende Vortragen) hätten Sie in der Hauptverhandlung vortragen müssen.
    Ich kann mich nur an das rechtskräftige Urteil halten“
    Im Interview wird der Eindruck erweckt, Prof. Kröber würde dann die gerichtlichen Tatsachenfeststellungen aufgrund eines Vortragens von einer „anderen, abweichenden Version“ in frage stellen und eine „neue Sicht auf die Dinge“ einnehmen.
    Sonst klammert er sich immer an die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils, was aber auch nicht richtig ist, denn nur aus dem Tenor erwächst Rechtskraft und nicht aus den Urteilsgründen.
    Mit Spannung und Freude erwarte ich Ihre Analyse des Kröber-Interviews.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Franken

    • Ich meine, dass Gutachten sich in der Form unterscheiden, wie diese erfolgt sind. Wenn ein Psychiater ein Gutachten schreibt aufgrund eines vorliegenden Gerichts-Urteil, dann hat er ein Gerichts-Urteil-Gutachten geschrieben und damit ein Psychiatrisches Gutachten über den Gerichts-Urteil-Schreiber verfaßt. Wenn nach sonstigen Akten, dann ebenso über die Akten-Verfasser. Keineswegs über den „Täter“ bzw. „Angeklagten“ selbst, wenn dieser persönlich nicht exploriert worden ist. Auch eine Explorartion taugt, nicht, um die Psyche eines Menschen zu erkennen, die zumeist von vielen Umständen abhängig ist und sich stets ändern kann – wie die Launen des Wetters. Ich glaube, dass selbst ein Psychiater auch nach 10 Jahren Ehe seine Ehefrau nicht genauestens kennt, die Ehefrau aber ihn!

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