Der Fall Mollath: Das Endspiel?

Rosenkrieg 2

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

„Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.“ Das habe ich zuletzt, am 22.6.2013, tatsächlich geschrieben.

Meine optimistische Prognose ging fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bot in ihrer Stellungnahme ein Schlupfloch an, das dem Oberlandesgericht erlaubte, den unangenehmen Fall ohne Entscheidung in der Sache (vom Landgericht Regensburg abgelehnter Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung ) vom Tisch zu bekommen:

Die Voraussetzungen für eine begründete Untätigkeitsbeschwerde, soweit eine solche im Schriftsatz des Verteidigers vom 29.05.2013 enthalten sein sollte, nämlich eine unangemessene Verfahrensdauer, liegt [!] ersichtlich nicht vor. Von „handgreiflichen Erfolgsaussichten“ der Wiederaufnahmeanträge kann keine Rede sein.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-GenSt-2013-06-07.pdf

Nebenbei erfährt man also auch, was die Generalität in Nürnberg von dem von ihr ›betreuten‹ Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg hält… Diese Einstellung der vorgesetzten Behörde sollte die Staatsanwaltschaft Regensburg motivieren, unter neuer  Leitung, frisch und kampfeslustig, im Sinne ihrer ersten Entwürfe, die den Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung noch enthielten, nachzulegen. Die Beweislage hat sich schließlich extrem verbessert. Das sollte sogar ein General einsehen, der ohnehin im Verdacht der Illoyalität gegenüber seiner Ministerin steht: daß sie nur einen pro forma-Wiederaufnahmeantrag stellen lassen wollte, wird sie sicherlich nicht bestätigen wollen. Nun ist ein politisches Vakuum entstanden, das der Wahrheitsfindung nur förderlich sein kann.

Wenn eine Untätigkeitsbeschwerde vorliegen könnte, dann tut sie das wohl irgendwie letztlich auch, und glücklicherweise geht die falsche, wenn auch herrschende, Meinung davon aus, daß die neue, lediglich auf finanzielle Kompensation ausgerichtete, Verzögerungsrüge zur Abschaffung der früheren Untätigkeitsbeschwerde (mit einem Recht auf Sachentscheidung durch die Beschwerdeinstanz) geführt habe. Das ist schließlich seit Jahren das zynische Anliegen des Gesetzgebers: Rechtsmittel des Bürgers zu beschneiden, um der Unterbesetzung der Justiz nicht entgegenwirken zu müssen. Diese lachhaften Kompensationen kosten weniger als das erforderliche Personal und die Sachausstattung in der Justiz. Gesagt, getan. Am 24.6.2013 servierte das OLG Nürnberg Steine statt Brot und wies die kurzerhand umgedeutete „Untätigkeitsbeschwerde“ als unzulässig ab:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf

Aber auch dieser kleinere Rückschlag kann den Gesamteindruck nicht trüben, daß die Hängepartie beendet und das Endspiel – jedenfalls das um die Freiheit Gustl Mollaths – angebrochen ist. Denn wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, daß die bayerische Justiz mit der Fehlerkultur so ihre ganz besonderen Probleme hat, dann war er jetzt erbracht. Die lange Bedenkzeit des Landgerichts Regensburg deutet ja darauf hin, daß dem gewohnten Reflex nachgegeben werden soll, erstinstanzlich Wiederaufnahmebegehren vorsichtshalber erst einmal abzulehnen – was in diesem Fall natürlich dauert. Wenn etwas nicht zu begründen ist, fällt die Begründung bekanntlich besonders schwer.

Die Verteidigung scheint jedenfalls schwarz zu sehen und hat am 4.7.2013 einen Befangenheitsantrag gen Regensburg geschickt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf

Tatsächlich ist es nicht abwegig, anzunehmen, daß der abgelehnte Richter der entscheidende Bremsklotz der Kammer ist; seine aktuelle Vorsitzende sah die peinliche Entscheidung, an der er damals beteiligt war, als Pressesprecherin jedenfalls kritisch:

„Möglicherweise hätte man nachfragen sollen“

Dass Braun zahlen muss, hatte das Landgericht Regensburg beschlossen. Die Justiz in Regensburg ist für Wiederaufnahmeanträge zuständig, die in Nürnberg eingehen. Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun „nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen“ sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. „Aber das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Mielke.

Braun hat die Kostenaufforderung jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen, aus prinzipiellen Gründen, sagt er. Und tatsächlich erging im April 2012 vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) der Beschluss: Zwar sei Brauns Beschwerde unzulässig, weil der dafür „erforderliche Beschwerdewert von 200 Euro“ nicht erreicht sei. Von der Kostenerhebung aber werde nun trotzdem abgesehen. Ein salomonischer Beschluss? „Könnte man so formulieren“, sagt Anita Traud, Sprecherin des OLG.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Aber wer weiß? Vielleicht war sie seinerzeit auch nur um vermittelnde Kommunikation zum blöden Volk bemüht, das für solche Dreistigkeiten von Gerichten einfach nicht zu begeistern ist. Jetzt hat die Gratwanderin Gelegenheit, Position zu beziehen. Denn ›sie bewegt sich doch‹, die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg. Schon am 5.7.2013 lag die dienstliche Erklärung des betroffenen Richters vor, der seinerzeit an dem peinlichen Beschluß zum Nachteil von Edward Braun mitgewirkt hatte:

Soweit der Antragsteller vortragen lässt, dass der abgelehnte Richter an einer „groben Verfälschung des Sachverhalts“ mitgewirkt habe und dass (bezogen auf die Kammer in der damaligen Besetzung) „Eingaben von Bürgern umgefälscht“ worden seien, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf

Schon wieder ein „Monolith“ im Dienst der bayerischen Justiz, der aber noch nicht einmal darauf verweisen kann, vom BGH „gehalten“ worden zu sein… Daß selbst Monolithen wanken, beleuchtet man ihre Fehlleistungen zu grell, sollte doch zu denken geben.

24.11.2012

Es ist auch sechs Jahre nach dem Prozess nicht leicht, mit Brixner ins Gespräch zu kommen. Brixner ist seit vier Jahren pensioniert, wer bei ihm anruft, muss sich darauf gefasst machen, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen. Es bedarf des Hinweises, dass man nicht als Angeklagter mit ihm ins Gespräch zu kommen versuche. Der Fall Mollath? Die „ganze journalistische Aufregung geht vollkommen an der Sache vorbei“, sagt Brixner in einem Ton, der mit barsch eher unzureichend beschrieben wäre. Nichts, „gar nichts“ habe das Gericht zurückzunehmen. Das Urteil sei vom Bundesgerichtshof längst bestätigt. Und um „Schwarzgeld“ sei es im Prozess nicht gegangen, das habe doch gar „keine Rolle gespielt in diesem Verfahren“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706-2

21.5.2013

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe „anderes zu tun gehabt“ zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein „Prozess über einen Kieferchirurgen“ habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: „Das, was zu tun war, habe ich gemacht.“ Überdies: „Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat.“ Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499-2

Es ist dies ein Gebaren, das geeignet ist, die Grenzen hanseatischer Contenance auzuloten, die offenbar nicht mit Temperamentlosigkeit zu verwechseln ist. So die umgehende Erwiderung von Rechtsanwalt Strate auf die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters:

Soll das keine Verfälschung sein? Wo leben wir denn?

Die Behauptung einer Verfälschung muss ja nicht notwendig einen subjektiven Vorwurf begründen. Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur auf zeitweilig fehlender geistiger Präsenz beruhen.

[…]

Die Großzügigkeit des abgelehnten Richter mit eigenen Fehlleistungen in der korrekten Sachverhaltserfassung wird für ihn auch der Maßstab bei der Beurteilung der Fehlleistungen des VRiLG Brixner sein. Jedenfalls hat der Beschwerdeführer gute Gründe, das zu befürchten.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-05.pdf

Von dieser Justiz ist noch allerlei zu befürchten.

Justizministerin Dr. Beate Merk hat es allerdings wohl auch bemerkt, daß Heil nur noch vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten ist, und so hat sie dem bekennenden Merk-Fan Uli Bachmeier von der Augsburger Allgemeinen am 1.7.2013 ein Interview gegeben, in dem plötzlich ganz neue Töne erklangen:

01. Juli 2013 23:57 Uhr

Fall Mollath

Beate Merk: Unterbringung von Mollath zunehmend „unverhältnismäßig“

Gustl Mollath: Seine Unterbringung ist „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“. Das sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk – und will dies auch beim Verfasssungsgericht vorbringen. Von Uli Bachmeier und Henry Stern

[…]

Merk: Die Situation des Herrn Mollath macht mich selbstverständlich betroffen. Als Ministerin habe ich getan, was möglich war. Erstens: Wir haben Herrn Mollath angeboten, sich von einem neuen Psychiater, dem auch er vertraut, begutachten zu lassen. Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen. Zweitens: Ich habe, nachdem massive Zweifel wie die mögliche Befangenheit eines Richters auftauchten, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Weg gebracht. Daran wird intensiv gearbeitet. Das Gericht in Regensburg muss umfangreiches Material prüfen. Der Vorwurf, die Entscheidung werde bewusst verzögert, trifft sicher nicht zu. Drittens: Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.

Das „Drittens“ haben Sie bisher nicht gesagt.

Merk: Bisher durfte ich mich nicht äußern, weil ich als Ministerin die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren habe. Erst die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, zu einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 Stellung zu nehmen, macht es mir möglich, mich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist.

[…]

Merk: Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt. Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath. Und wenn es so wäre, dass in diesem Fall etwas elementar falsch gelaufen ist, dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich. Das Problem ist aber: Wenn ich als Justizministerin spreche, dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz. Viele Leute haben es wohl so empfunden, dass ich mir dieses Urteil zu eigen gemacht habe. Das tue ich aber definitiv nicht.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Beate-Merk-Unterbringung-von-Mollath-zunehmend-unverhaeltnismaessig-id25861651.html

Das war freilich starker Tobak für viele Leute: seit Ende 2011 bis zu diesem Interview hat sie sich zu dem Urteil vom 8.8.2006 niemals neutral verhalten, sondern behauptet, daß Gustl Mollath deshalb in der Psychiatrie sei, weil er Straftaten begangen habe und allgemeingefährlich sei. Wie muß sie sich in dieser Zeit verbogen haben, um die eisern-eisige Lady zu spielen, die sich Urteilsfeststellungen zu eigen macht, während sie doch tatsächlich, im stillen Kämmerlein, empathisch Mollaths Schicksal bedauerte und händeringend nach Möglichkeiten suchte, dem armen Manne zu helfen. Politik muß ein hartes Geschäft sein, das schwere Opfer und ein gewisses Talent zur Schauspielkunst erfordert.

Diese Politshow kam allerdings gar nicht gut an, und so begann schon am nächsten Tag ein Zurückrudern, das ein Radiosender aus ihrer Heimatstadt kabarettreif so zusammenfaßte (und damit alle Klarheit beseitigte):

Allgemein, DONAU 3 FM Region, Ulm / Neu Ulm Dienstag, 2. Juli – 2013 14:44

Fall Mollath: Merk stellt klar

Bayerns Justizministerin Beate Merk ist nicht für eine Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie. Das hat die ehemalige Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin nach einem anderslautenden Zeitungsbericht klargestellt. Es gehe vielmehr um die Verhältnismäßigkeit, mit der man sich in diesem Fall auseinandersetzen müsse, so Merk. Nur das Bundesverfassungsgericht könne entscheiden, ob Mollath freigelassen werde. Das Gericht hatte Merk zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Stand 7 Uhr:

Bayerns Justizministerin Beate Merk will sich offenbar dafür einsetzen, dass Gustl Mollath aus der Psychiatrie freigelassen wird. In einem Zeitungsinterview sagte die ehemalige Oberbürgermeisterin Neu-Ulms, dass Mollaths Unterbringung unverhältnismäßig sei. Das will sie auch vor dem Verfassungsgericht erklären. Seit 8 Jahren ist Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht.

http://www.donau3fm.de/allgemein/merk-setzt-sich-fur-mollath-ein/63612

Sieben Jahre oder acht Jahre Freiheitsentzug: ist eh egal, befand schon die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth im Juni 2013 und setzte, sachverständig unberaten, das achte Jahr oben drauf. Im Zweifel für die Sicherheit. Und bei einem, bei dem niemand weiß, wie der tickt, muß man ja mit dem Schlimmsten rechnen.

Wie die gestrige Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem BVerfG dann wirklich ausgefallen ist, werden wir hoffentlich in der gebotenen Klarheit einer für Dienstag, den 9.7.2013, angekündigten Pressemitteilung des Ministeriums entnehmen können. Etwa so: „Verhältnismäßigkeit muß schon irgendwie sein, hohes Gericht, ich stelle anheim“?

Damit könnte jedenfalls der aufgebrachte bayerische Richterverein, in dem sich die den Richtern dank des bayerischen Rotationsprinzips sehr verbundenen Staatsanwälte gleich mitorganisert haben, gut leben; demnächst erwarte ich derartige offene Vereinsbriefe auch gegenüber dem BVerfG und dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags:

Fall Mollath

Richterverein rügt Justizministerin Merk

[…]

Stand: 04.07.2013

Der Richterverein stößt sich an Merks Äußerungen in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“. Merk wird mit den Worten zitiert, sie halte die Unterbringung Mollaths „mit zunehmender Dauer für unverhältnismäßig“. Der Richterverein kritisiert das in einem offenen Brief als eine Bewertung der Arbeit der Strafvollstreckungskammer Bayreuth und des Landgerichts Regensburg.

Auch eine andere Aussage Merks in diesem Interview stößt auf Kritik. „Auch Richter müssen die Reaktion der Bevölkerung verstehen und darauf reagieren“, hatte Merk gesagt. Der Vereinsvorsitzende Walter Groß aus Fürth kommentiert das in dem Brief an die Ministerin mit dem Hinweis auf das Grundgesetz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen seien. Merks Äußerungen seien eine Vorwegnahme der geforderten Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, die offenbar gezielt vorab an die Medien lanciert worden sei. Das sei „mehr als bedenklich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Zu beneiden ist die Ministerin wirklich nicht, wie sie zwischen Baum (Landesvater Seehofer) und Borke (bayerischer Richterverein, Generalstaatsanwalt) lavieren muß und dabei nicht vom Fleck kommt.

Und dann fördert der Untersuchungsausschuß des Landtages auch noch neue Beweise für Brixners Befangenheit vulgo Indizien für seinen Rechtsbeugungsvorsatz zutage, was unabhängig von den erwartbaren parteipolitischen Bewertungen der Ausschußtätigkeit nun wirklich ein juristischer Gewinn ist. Bedenklich ist nur, daß der Ausschuß besser ermittelt hat als die Staatsanwaltschaft.

Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich

SPD zur Aussage des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder im Mollath- Untersuchungsausschuss des Landtags: Richter sprach doch mit Martin Maske

Der Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ hat auf Drängen der SPD eine schriftliche Stellungnahme des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder angefordert. Nach Angaben von ‚Report Mainz‘, wo seit Donnerstagnachmittag auch ein Videointerview veröffentlicht ist, hat Westenrieder jetzt die Zeugenaussage von Richterin Heinemann bestätigt. Martin Maske, ein früherer Handballschüler Brixners, war bei der Verhandlung gegen Gustl Mollath am 8.8.2006 vor dem Gerichtssaal und hat mit Richter Brixner gesprochen. Maske war der neue Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin und ebenfalls bei der Hypovereinsbank beschäftigt. Westenrieder berichtet nun sogar davon, dass Brixner gegenüber den Richtern von seiner eigenen Befangenheit gesprochen habe. Er dürfe jetzt nicht von seiner Bekanntschaft zu Maske sprechen, sonst würde er für befangen erklärt, so Brixner damals. Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben. Petra Mollath ist mit ihrem Kollegen Martin Maske aus der Ehe mit Gustl Mollath ausgebrochen.

Westenrieder bestätigte dem Untersuchungsausschuss auf Nachfrage von MdL Inge Aures laut ‚Report Mainz‘ auch einen Bericht der ‚Nürnberger Nachrichten‘ vom 7.3.2013, wonach der Leiter der Klinik am Europakanal Dr. Wörthmüller, der sich wegen seiner Involvierung in die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths bereits Jahre vorher selbst für befangen erklärt hatte, bei der Verhandlung am 8.8.2006 ein Gespräch mit Richter Brixner im Richterzimmer führte. Wörthmüller habe dem Richter während einer Verhandlungspause erklärt, dass er sich ja für befangen erklärt habe. Er teilte Brixner mit, dass Mollath nicht ganz dicht sei und auch ihm Reifen zerstochen worden wären. Richter Brixner war offenbar sichtlich beeindruckt, da er laut Westenrieder nach Gesprächsende ausführte: „Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen.“

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, es sei ausgeschlossen, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe.

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15998&aktiv=1#.UdWc8W3wUqI

Mittlerweile ist Westenrieders entsprechende schriftliche Aussage beim Untersuchungsausschuß eingegangen:

http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=16001&aktiv=1#.UdbmTG1TFoC

Hier das Interview mit Heinz Westenrieder (Report Mainz, 2.7.2013)

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/did=11685452/pv=video/nid=1197424/9t9f8c/index.html

Nach diesen volkstümlich formulierten Statements zweier befangener Experten über den Geisteszustand des Angeklagten Mollath waren die Schöffen entsprechend auf das noch durch Dr. Leipziger zu erstattende Gutachten eingestimmt und über dessen Ergebnis dann auch gar nicht mehr verwundert – obwohl es der Schöffe Westenrieder schon damals für „schwach“ gehalten hatte, wie er in einem Interview vom 10.12.2012 mit Oliver García sagte:

Dem Urteil entnehme ich, daß Mollath sich von Leipziger nicht untersuchen lassen wollte. Wie ausführlich stellte Leipziger die Grundlagen seiner Schlußfolgerungen dar? Berief er sich allein auf das Aktenstudium oder muß ich es mir so vorstellen, daß er sich in den Aufenthaltsraum der geschlossenen Abteilung gesetzt und Mollath beobachtet hatte, vielleicht an mehreren Tagen ein paar Stunden lang?

Auch dazu habe ich leider keine Erinnerung mehr. Ich habe notiert: “nach Aktenlage”.

Dr. Leipziger stellte bei Mollath eine krankhafte seelische Störung in den Jahren 2001 und 2002 fest, obwohl er sich nur auf Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 sowie auf Schriftstücke von frühestens Ende 2003 stützen konnte. Wurde mit ihm erörtert, auf welche Weise es ihm gelang, den Gesundheitszustand Mollaths auf die Tatzeitpunkte zurückzuberechnen?

Auch das weiß ich nicht mehr. Aber zu diesem Punkt gibt es ja auch jetzt etliche Psychiater, die Leipzigers Gutachten zerpflücken. Was ich hier noch in meinen Notizen stehen habe: “Schwaches Gutachten”.

Aber Sie haben mit psychiatrischen Gutachten sicher nicht viele Erfahrungen?

Ich habe mit psychiatrischen Gutachten schon Erfahrungen, sowohl aus Hauptverhandlungen als auch aus anderen Bereichen.

Sie waren Klinikdirektor, habe ich gelesen.

Ja, aber nicht als Arzt, sondern als Verwaltungsmensch.

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/

Eigentlich stellt man sich „Verwaltungsmenschen“ anders vor – und ich meine jetzt nicht die Gewohnheit, sich über Hauptverhandlungen Notizen zu machen und diese als Erinnerung aufzubewahren. Die gehört in den Bereich der „Bürokratie“, die man Verwaltungsmenschen gern zuschreibt. Ich meine die Tatsache, daß dieser Schöffe dank Informationen, die er nachträglich gewonnen hat, das Urteil vom 8.8.2006 für ein Fehlurteil hält und die Courage aufbringt, der Wahrheit ans Licht zu verhelfen. Vielleicht möchte er nur in Ruhe sein Rentnerdasein genießen, sich nicht die Justiz zum Feind machen, von der Presse in Ruhe gelassen werden? Das alles wäre nachvollziehbar, bedenkt man, daß er die anonyme Quelle gewesen sein muß, die den Wörthmüller-Auftritt im Richterzimmer am Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath den Nürnberger Nachrichten, Michael Kasperowitsch, gesteckt hat. Denn nach seiner aktuellen Darstellung waren beim Auftritt von Dr. Wörthmüller lediglich die Schöffen und nicht Richterin Heinemann im Richterzimmer anwesend. Hier Michael Kasperowitschs entsprechender Artikel vom 7.3.2013:

Jetzt haben gut informierte Justizkreise gegenüber unserer Zeitung von einer Begegnung Wörthmüllers mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner berichtet, der Mollath mit seiner Entscheidung in die Psychiatrie brachte. Das Treffen war 2006, zwei Jahre nachdem Wörthmüller sich für befangen erklärt hatte.

Der Arzt soll, so schildern es diese Kreise, in einer Verhandlungspause anscheinend beiläufig, in das Richterzimmer Brixners gekommen sein, und in Worten und Gesten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Mollath psychisch gestört sei. Brixner habe darauf zustimmend geantwortet und angemerkt, dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen. Stunden später sprach Brixner das folgenreiche Urteil. Man habe den Eindruck gewinnen können, die Mitglieder der Strafkammer sollten „eingenordet“ werden, sagen die Justizkreise.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a38

Danach hat sich der frühere Schöffe nicht mehr geäußert – bis ihn die Anfrage des Untersuchungsausschusses vom 26.6.2013 erreichte und er dieses Report Mainz-Interview zur Vermeidung eines Presseansturms gab.

Ein Laienrichter als leuchtendes Vorbild der Wahrheitsermittlung für professionelle Justizjuristen, denen allerdings manchmal eher daran gelegen ist, die Wahrheit zu verdunkeln.

Insbesondere, wenn es um die fehlende Qualität von Einstellungsbescheiden geht, in denen die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdacht abgelehnt wird. Rechtsbeugung durch bayerische Richter? Freiheitsberaubung durch bayerische Forensik-Psychiater? Iwo. Das gibt es nicht, das weiß jede Staatsanwältin als Gruppenleiterin. Langjährige verdiente Kräfte, welche Gruppe sie auch immer leiten, wissen auch ohne Weisung, was von ihnen erwartet wird. Offenbar hat sich in Augsburg kein OStA/OStA’in bereitgefunden, seinen/ihren Namen unter einen Bescheid zu setzen, der Sachverhaltsquetsche und Negierung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart unnachahmlich vereint:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf

Die Staatsanwaltschaft Augsburg war – verständlicherweise – so indigniert darüber, daß Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Gerhard Strate ihren Bescheid veröffentlichte, daß sie sogleich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen seiner découvrierenden Transparenzoffensive einleitete.

Da die Staatsanwaltschaft Augsburg als Betroffene befangen war, reichte sie ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hamburg weiter, die sich in Dienst nehmen ließ und jedenfalls beim Ermittlungsrichter des AG Hamburg beantragte, die amtlichen Schriftstücke in RA Strates Dokumentation des Fall Mollaths (also nicht seine eigenen Schriftsätze) wegen Verstoßes gegen § 353 d StGB zu löschen.

Nun fand sich aber ein Hamburger Amtsrichter, der nicht blind Beschlußanträge der Staatsanwaltschaft abzeichnete, sondern selber nachdachte: mit dem Ergebnis, daß der Antrag der Staatsanwaltschaft weder zulässig noch begründet sei.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf

Wie gesagt, die bayerische Justiz kann nur von außen bezwungen werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.6.2013 ist bereits auf dem Weg – und das OLG hat noch eine letzte Chance, seinen Beschluß zu überdenken und seine Rechtsprechung light aufzugeben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf

Noch viel bedrückender als die Unfähigkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und aufzuarbeiten, ist allerdings die Blockadehaltung der Psychiatrie. Mag sie auch beteuern, sie arbeite der Justiz nur zu und sei für deren Entscheidungen nicht verantwortlich: sie weiß genau, daß sich faktisch die Justiz entgegen der gesetzlichen Vorgabe immer den Gutachten anschließt und sich sogar mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ersichtlich widersprüchliche Gutachten wie das von Prof. Dr. Pfäfflin in Sachen Gustl Mollath zu evaluieren. Auch diese Weigerung ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde Mollaths, zu der sich das Justizministerium aktuell äußern soll.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 27 ff.]

An dieser Stelle sei hervorgehoben, wie die Verteidigungslinie der mit Gustl Mollath befaßten oder befaßt gewesenen Psychiater aussieht, prägnant formuliert durch Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber in seinem am 4.7.2013 abgedruckten Gespräch mit Alexander Dill [Hervorhebung von mir]:

Hans-Ludwig Kröber: […] Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist.

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

Ich fasse zusammen:

1.

Unsere Wahn-Diagnosen waren und sind richtig, auch wenn die Tatsachenbasis, auf die sich gründeten, weggefallen ist bzw. von Anfang an nicht bestand.

2.

Gefährlichkeitsprognosen (von den ersten Ferngutachten von Frau Dr. Krach und Thomas Lippert über das Eingangsgutachten von Dr. Leipziger und die Bestätigungsgutachten von Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin bis hin zu den jährlichen Stellungnahmen des BKH Bayreuth) haben wir nie erstellt. Das sieht nur so aus.

3.

Den „einhelligen  Tenor“ erzielen wir, indem wir gegenteilige Befunde – keine psychotische Erkrankung, keine Wahnsymptome – tatsächlich explorierender Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) als unwissenschaftlich aussortieren und eine methodenkritsche Stellungnahme, die unseren eigenen Gutachten fehlende Wissenschaftlichkeit attestieren (Prof. Dr. Dieckhöfer), nicht zur Kenntnis nehmen.

Mit der Realität ist das so eine Sache, und das Thema „Wahn und Wirklichkeit“ ein weites Feld. Letztlich überwiegt die mediale Wirklichkeitsvermittlung gegenüber den eigenen begrenzten Erfahrungsmöglichkeiten. Daß man dabei gewesen sei, heißt heute gar nichts mehr.

Einer Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten* Position journalistischer Herolde wie Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Beate Lakotta (SPIEGEL) bedient, eine bedenkliche Kulturerscheinung, die ich den LaLa-Journalismus getauft habe, läßt sich nur schwer Vertrauen entgegenbringen. Denn Realitätsansprüchen genügt er nicht. Dazu demnächst mehr.

* verstehendes Lesen der Wiederaufnahmeanträge wird empfohlen

 

Zur Fortsetzung geht es hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/

 

2.912 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Das Endspiel?

  1. Die „Mollath-Feinde“ (meiner Meinung nach ein behördlich gelenkter Teil der öffentlichen Meinung, der ziemlich genau anzeigt, worauf es einer ungenannten Behörde gerade ankommt) sind ziemlich irritiert über Dr. Strates Befangenheitsantrag:

    Leser Karlkuno1 bei der SZ

    „etwas wirr von Herrn Strate, die Verfahrensdauer zu bemängeln und andererseits die Kammer abzulehnen. Die darf sich dann nicht mehr mit der Sache befassen, und es dauert zwei Monate länger. Da er das weiß, will er gerne in den Medien bleiben?“

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/anwalt-wendet-sich-an-verfassungsgericht-die-naechste-beschwerde-im-fall-mollath-1.1713722?commentspage=all:3:#comments

    Leser gingold bei der SZ

    „Bei allem Verständnis für den subjektiv unberechtigt eingekerkerten Mollath – dessen Rechtsanwalt wirkt orientierungslos. Gelinde ausgedrückt.“

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/anwalt-wendet-sich-an-verfassungsgericht-die-naechste-beschwerde-im-fall-mollath-1.1713722?commentspage=all:4:#comments

    Ist der Termin 19.7. zur Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge jetzt obsolet?

    • Warum sollte Strate orientierungslos erscheinen? Er hat doch nur gegen einen der Richter Befangenheitsantrag gestellt. Oder heißt das automatisch er lehnt die Kammer insgesamt ab? So verstehe ich den Antrag aber nicht – es sei denn, Kenner der justizinternen wissen mehr.
      Als Staatsbürger erscheint mir den Antrag Strates vernünftig. Das war ein Unding gegenüber Herrn Braun, und auch noch in einer Sprache! Die Antwort dieses Richters auf Strate: genauso. Wenn so Einer als befangen abgelehnt wird kann das nur gut sein. Zumal das auch gleich den richtigen Impuls an die Anderen sendet: es ist eine neue Zeit angebrochen. Die alte gemütliche Kungelei ist vorbei.

      • Orientierungslos, weil er einerseits auf eine zügige Behandlung des Falls besteht, andererseits aber auch auf rechtsstaatlichen Minimalstandards beharrt, selbst wenn sie das Verfahren verzögern. Wenn ein Richter ausgetauscht wird, ist das nämlich eine Ausrede, die Uhr wieder auf Null zu stellen.

        In Wirklichkeit hat Herr Strate wahrscheinlich einfach nur den Zeitplan des Gerichts durcheinandergebracht. Die scheinen sich schon genau überlegt zu haben, wie sie die einzelnen, jetzt schon mehr oder weniger feststehenden Schritte mit den äußeren Ereignissen (BVerfG, Landtagswahl) synchronisieren. Aber wenn jetzt ein Richter wegen Befangenheit ausscheidet und sie sich tatsächlich erst mal wieder totstellen, kriegen sie vom BVerfG eins auf die Mütze, weil sie schon vorher viel zu langsam waren. Und zwar ohne das abmildern zu können, indem sie kurz vorher doch noch eine Entscheidung treffen.

        Evt. ist ja der befangene Richter auch der, der hinter den Kulissen das große Wort führt. Dann werden die andern nach seinem Ausscheiden erstmal anfangen müssen, selber die Akten zu lesen.

      • Dr.Strate erwartet die Lösung der Probleme zu Recht nicht mehr von einem bayerischen (Land-)Gericht. Daher. Ist es logisch, diese Leute kampfunfähig zu machen, um Störmanöver zu verhindern.

    • Ein WA-Verfahren mit weiteren befangenen Richtern koennte ein Eigentor werden. Fuer die Behandlung der Aussagen und Intentionen von Herrn Braun, ist der Begriff Befangenheit euphemistisch.
      Es muss ja auch unbefangene Richter geben, das duerfte doch kein Problem sein.

    • sympathisant sagte am 7. Juli 2013 um 08:17 :
      „Ist der Termin 19.7. zur Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge jetzt obsolet?“

      An bayrischen Landgerichten sind traditionell die 7.Strafkammern auf ferngesteuerte Punktlandungen spezialisiert, ich würde mir da also keine Sorgen machen. 😉

      Zum Timing von Strates Befangenheitsantrag hatte ich hier eine Idee, bin aber kein Jurist um die taktischen Züge wirklich einschätzen zu können:

      Der Fall Mollath: eine Hängepartie II

    • Der Kommentator verwechselt Ursache und Wirkung.
      Das Gericht entscheidet seit Monaten nicht.
      Das könnte daran liegen, dass ein Richter offensichtlich befangen ist.
      Die Verzögerung wird dadurch weiter anhalten.

    • Leser Karlkuno1 hat sich bei der SZ in Sachen Mollath noch nie durch Sachkenntnis ausgezeichnet. Meistens vertrat er das Gegenteil des Vertretbaren.

  2. Mal was anderes

    Otto Brixner ist Oberstleutnant der Reserve. Als solcher hat er gewisse Pflichten, z. B. das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere deren Streitkraefte zu wahren. Eine uneidliche Falschaussage ist mit diesem Ehrenkodex nicht zu vereinbaren.

    Herr de Maizière sollte schleunigst ein Disziplinarverfahren gegen Otto Brixner einleiten.

  3. Frage:
    Warum beschliesst ein AG Bayreuth eine Betreuung durch die Betreuungsstelle der Stadt Straubing am 07.04.2006?

    Hat Bayreuth keine Betreungstellen? Warum Straubing?

    • Guter Punkt. Man war sich also zu diesem Zeitpunkt schon einig Mollath nach Straubing zu verschuben. Ich habe nirgendwo ein Erklärung gefunden, warum man ihn aus Bayreuth weghaben wollte, mir ist aber aufgefallen, dass bei der Gerichtsverhandlung ein Arzt aus Straubing nicht aussagen durfte, weil Mollath ihn nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entband. Wäre Mollath noch im BKH Bayreuth verräumt gewesen, hätte u.U auch Leipziger der ärztlichen Schweigepflicht unterlegen (?).

      Auf der gustl-for-help Seite findet man eine Beschreibung Mollaths zur Verschubung nach Straubing:

      Klicke, um auf 2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf zuzugreifen

      —-
      „Zack wird man in eine der übelsten Stationen verlegt, natürlich zu zwei richtig wirren Burschen. Als der eine auf mich losgehen will, bin ich der Dumme und lande im April, ohne Angabe von Gründen, hier im BKH Straubing, Mitgefangene in Bayreuth hatten mir diese Oberhölle schon ausgemalt.

      In Bayreuth wurde ich vorher, auf die Schnelle, einer Amtsrichterin vorgeführt. Ich sagte gleich, jetzt gibt’s die „Medizinische Betreuung“. Nein, nein, meinte die Frau Amtsrichterin Schwarz, nur wirtschaftlich. 6 Wochen später wird mir in Straubing ihr Beschluss zugestellt. Am nächsten Tag hatte sie auch eine „medizinische“ Betreuung beschlossen. Ich schreibe um mein Leben, die Amtsrichterin Schwarz aus Bayreuth will nicht mehr zuständig sein, will abgegeben haben an’s Gericht Straubing. Die wollen mit der Sache nichts zu tun haben und nehmen nicht an. Aber den „Berufsbetreuer“ Ralph Gebeßler aus Geiselhöring, hier ums Eck, kann ich nicht abschütteln. Die Zeit von Ende Juli bis Anfang Oktober reicht, dass ich jetzt nichts mehr habe und bis heute nicht einmal weiß, wie alles abgelaufen ist.“
      —-

  4. „Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen […] er hat ja nur eine Chance, dass man eine neue Sicht auf die Dinge zu entwickelt, wenn er einem eine andere, abweichende Version vorträgt.“

    http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, Kröber sagt, dass Mollaths einzige Chance die Psychiater von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen sei, mit diesen zu reden und ihnen seine „andere, abweichende Version“ darzulegen, die Psychiater diese Version aber auf jeden Fall als unwahr anzusehen haben, da sie an die Feststellungen des Gerichts gebunden seien.

    Diese dritte Bedeutung von „Chance“ muss dem Duden noch hinzugefügt werden. Duden – Bedeutung von „Chance“:
    1. günstige Gelegenheit, Möglichkeit, etwas Bestimmtes zu erreichen
    2. Aussicht auf Erfolg

    • Ja, Dr. Kröber rudert unglaublich herum.

      Mollath hat dem Gutachter Prof. Dr. Pfäfflin seine Sicht der Dinge erklärt, es hat ihm aber nichts genutzt. Neue Beweise hatte er nicht geliefert, und so galt die Verurteilung weiter fort. Nun liegen die Beweise zwar vor – aber der Psychiatriekomplex ignoriert sie genauso wie die Strafvollstreckungskammer. Entgegen der Rechtslage geht es denen nicht um Wahrheit, sondern um Rechtfertigung ihrer bisherigen Fehlentscheidungen.

      Ich werde dieses Interview mit Kröber noch umfassend auswerten – in der aktuellen spannenden juristischen Lage gab es lediglich nicht genügend Raum, sich mit dem gekränkten Narzißmus von Psychiatern zu befassen, die offenbar nicht einmal in der Lage sind, Wiederaufnahmeanträge zu lesen. Sie lesen ja noch nicht einmal die Urteile, die sie falsch paraphrasieren. Prof. Dr. Kröber sollte nicht darauf hoffen, daß seine ursprüngliche Interview-Version verlorenging. Sie ist natürlich gespeichert und per Screenshot gesichert. Prof. Dr. Kröber hatte damals wie heute ersichtlich keinen Schimmer von dem Sachverhalt, um den es geht. Er hat lediglich den gerichtlichen Auftrag exekutiert, das unliebsame Simmerl-Gutachten niederzumachen.

      • Genau. Kröber hatte damals wie heute keinen Schimmer vom Sachverhalt und war deshalb umso kreativer.

        Das waren „tolle“ Nummern, Baby Schimmerlos.

      • Zumal es doch zwischenzeitlich wieder geheißen hat, selbst die neuen Beweise hätten nichts mit der Diagnose zu tun. Wahnhaft wäre GM auch, wenn das alles stimmen würde. Ich weiß gerade nicht, von wem das stammte. Kann vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?

        • Der erste, der diesen Rückzieher machte, war Prof. Pfäfflin in der mündlichen Anhörung vom 9.5.2011 – dem schlossen sich im Nachhinein alle anderen Gutachter an, nachdem die Beweise zu erdrückend waren, daß es einen Schwarzgeld-Wahn unter progredienter Einbeziehung aller möglicher Leute nicht gab. Jetzt haben wir das ferne Unrecht und die pathologische Art, dieses auf sich selbst zu beziehen. Während das Unrecht, seit Jahren in der Forensik eingesperrt und Willkürmaßnahmen ausgesetzt zu sein, tatsächlich hautnah ist, von den Gutachtern aber übersehen wird.

      • „Ich werde dieses Interview mit Kröber noch umfassend auswerten…“

        Für einen auf Ferndiagnosen spezialisierten Psychiater ist das ein Sahnestück
        „ICH habe keine Ahnung, wer der Waffenfabrikant Diehl ist, ICH habe keine Ahnung vom Diehl- Deal … wenn also Mollath dem Geldschieberein vorwirft, zeugt das von einem Wahn, in den er andere einbezieht…“

        „Wenn schlimme Dinge auf der Welt geschehen, Mollath davon betroffen ist, ist das ein Wahn, er tut so, als wäre es ihm persönlich passiert, was regt er sich auf “

        ….als Fern- Gutachter würd ich da eine Form von Soziopathie ins Auge fassen….

        • Tatsächlich rückt er jeden Idealisten, der sich für eine Sache einsetzt, die ihn persönlich nicht betrifft, in die Nähe einer psychischen Erkrankung. Sollten wirklich nur Ego-Shooter noch bedingungslos „normal“ sein?

      • @Helga

        meines Wissens nach hat der Gustl Mollath nicht mal dem Diehl direkt Schwarzgeldverschiebung vorgeworfen, sondern dessen Haushälterin!

      • „Tatsächlich rückt er jeden Idealisten, der sich für eine Sache einsetzt, die ihn persönlich nicht betrifft, in die Nähe einer psychischen Erkrankung.“

        Kröber ist ein Auftragsschreiber: Will die Anklage ein „Krank“, erfüllt er die Aufgabe, will die Verteidigung ein „Gesund“, erfüllt er diese Aufgabe auch.. wer zahlt hat Recht. In der Psychiatrie gibt eben keine Beweise.

        Man muss nur die psychiatrische Sprache beherrschen.. wie Postel so schön beschrieb.

      • @Helga Steckhan
        Diehl (Bayernregierung (CSU) schenkte den Diehls Steuern in Millionenhöhe http://www.spiegel.de/wirtschaft/ruestungskonzern-diehl-aerger-mit-bayerischem-steuergeschenk-a-168661.html ):
        weltweit einer der größten Waffenhersteller und Waffendealer mit Sitz in NÜRNBERG
        http://www.diehl.com/de/diehl-defence/impressum.html
        sowie Mitglied der Deutschen Waffenlobby, an dieser scheiterten schon Existenzen,
        siehe auch Walter Krohn ( http://www.siegerland.de/krohn.htm )

      • @eisbaer55
        Sowas muss doch die Kräm de la Kräm der Forensik nicht wissen…und wenn er was nicht weiß, kann das nur unerheblich sein.

    • @Justine

      „Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, Kröber sagt, dass Mollaths einzige Chance die Psychiater von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen sei, mit diesen zu reden und ihnen seine „andere, abweichende Version“ darzulegen, die Psychiater diese Version aber auf jeden Fall als unwahr anzusehen haben, da sie an die Feststellungen des Gerichts gebunden seien.“

      Es gibt für diese Widersprüche in den Aussagen Kröber´s und dieses Interview strotzt gerade davon, keinerlei logisch nachvollziehbare Erklärungen, außer einem peinlichen Rechtfertigungsgrund und Delegieren von Verantwortung + weiterer persönlicher Bestätigung dessen fachlich qualifizierter ferndiagnostischer Aktenbegutachtung und ich glaube auch nicht, dass man dies mit dem Duden erklären kann. Für diesen „Zustand“ gibt es noch keine Entsprechung in der deutschen Sprache. So weit mir bekannt!

    • Ein Gutachter kann immer den Auftraggeber darauf hinweisen, dass sich Widersprüche ergeben haben zu den in den mitgereichten Akten niedergelegten Sachverhalten. er kann und muss darlegen, inwiefern sich das auf die Begutachtung auswirkt. er kann vom Auftraggeber eine Stellungnahme erwarten,und er kann auf den Widerspruch zurückkommen in der Hauptverhandlung. Natürlich riskiert er Unwillen und keine weitere Beauftragung..

      Was er nicht kann, ist sozusagen unter der Hand von anderen Sachverhalten ausgehen, und die mitgeteilten verwerfen.

      Bei Gutachten für die Berufsgenossenschaften ist das jedenfalls so. Der Gutachter kann von der BG weitere Sachaufklärung verlangen, sobald er auf entsprechende Hinweise stößt, bei der Befragung, bei der Untersuchung, bei der Auswertung anderer Materialien, einschließlich der Akten. Und er wird immer die Angaben des Probanden korrekt wiedergeben.

      In der Therapie ist das Verfahren beim Auftauchen von Hinweisen, dass der Klient nicht die Wahrheit sagt, längst ausführlich bearbeitet. Zum allerwenigsten finden sich dazu Vorschläge, dann den Klienten schlecht zu behandeln und den Sachverhalt, wie der Therapeut ihn sieht, als absolut zu nehmen. Das ist nicht ohne Bedeutung, etwa bei Angaben zur Motivation bei delinquenten Personen hinsichtlich ihrer Zielvorstellungen, die sie mit der Therapie verbinden. Otto F. Kernberg schildert einen Fall eines pädophilen Mannes, von dem er annahm, dass dieser sich in der Therapie während des Strafvollzugs besser „ausrüsten“ wollte für das Begehen weiterer Straftaten, durch die Höherqualifizierung für seinen sozialen/kirchlichen Beruf bei scheinbarer Veränderung zum Besseren. Das ist sicher nicht einfach zu händeln, aber die Tour, den Menschen an sein Urteil anzupassen, ohne vorurteilsfrei Auseinandersetzung mit seinen Angaben, verbunden mit dem Versuch, den Widerspruch in einem Dialog aufzulösen, hat was von Kafka an sich, und ist verheerend wenn die Feststellungen im Urteil nicht korrekt sind. Nicht delinquente Klienten empfinden solche Versuche der Realitätsfestsezung durch den Therapeuten durchaus als Überwältigung und Abwertung, lesenswert in diesem Zusammenhang ist etwa „Blumen auf Granit. Eine Irr- und Lehrfahrt“ durch die Psychoanalyse von Dörte von Drigalski. Auch im Maßregelvollzug muss einTherapeut den Unterschied zwischen einer eigenmächtigen Urteilsfindung mit praktischen Konsequenzen und einer Einhaltung seiner beruflich geforderten Einstellung kennen.

    • Das ganze Interview mit Kröber ist so entlarvend. Es ist überhaupt sehr interessant, dass jedes Mal, wenn sich ein Beteiligter – egal ob von Justiz, Klinik oder Politik – erklären oder rechtfertigen möchte, der Schuss nach hinten losgeht. Der Einblick, den die Erklärenden unbewusst gewähren, geht so sehr über das, was sie eigentlich sagen wollen, hinaus, und steht mit dem Gesagten so sehr im Widerspruch. Aber man muss auch feststellen, dass der ganze Fall Mollath mit allen seinen so offensichtlichen Fehlern schon einzigartig ist (hoffe ich zumindest…), und sich deswegen hier mal ausnahmsweise nichts relativieren lässt.

      Auch wirklich interessant ist der psychologische (Teil)Aspekt. Keiner der Beteiligten ist bereit sich einzugestehen, dass er Fehler gemacht hat (abgesehen vom Schöffen Westenrieder, der sich persönlich aber auch nicht viel vorzuwerfen hat), obwohl genau das doch so offensichtlich ist. Und ich denke, dass die Beteiligten das nicht nur nach außen so darstellen, sondern sich auch so vor sich selbst rechtfertigen. Dieses Phänomen lässt sich wohl auch auf die Journalisten Lapp und Lakota übertragen. Eine einmal vertretene Meinung – Mollath sei zu Recht eingesperrt – wird nicht mehr korrigiert. Auch wenn die Argumente, die man im ersten Artikel zur Bestätigung der eigenen These genannt hat, eigentlich alle vollständig widerlegt sind. Es werden nicht alle Argumente gewichtet und daraus dann die Schlussfolgerung gezogen, sondern das Ergebnis der Analyse steht fest und es werden dann nur noch Argumente gesucht, die dieses begründen können.

      Aber da dieses Phänomen wohl ein sehr menschliches ist, sollten wir alle diesen tragischen Fall zum Anlass nehmen, auch unsere eigenen Gewissheiten zu hinterfragen, und uns überlegen, ob nicht auch wir selber manchmal von einer Sache überzeugt sind, und voreingenommen nur nach passenden Argumenten suchen, anstatt unvoreingenommen alle Argumente wirken zu lassen und erst dann unseren Schluss daraus zu ziehen…

      P.S.: Nur um nicht missverstanden zu werden. Es ist völlig unzweifelhaft, dass sich viele Beteiligte hier deutlich mehr vorzuwerfen haben, als sich einfach nur einen eigenen Fehler nicht einzugestehen.

      • In der Tat. Man kann sich nur weitere solche entlarvende, im Grunde sich selbst belastenede Rechtfertigungsversuche von Tatbeteiligten wünschen. Solange einfach geschwiegen werden konnte, ging die Aufklärung eher schleppend voran.
        Jetzt stehen dafür aber schon zuviele Ungereimtheiten(und das für für eine größere Öffentlichkeit einsehbar) im Raum, die ihrer Art nach bereits als Anklagen fungieren.

      • D’accord !
        Aber bitte nicht relativieren……es geht hier um ein Menschenleben, das schon weitgehend zerstört worden ist….UND es geht um eine Justiz, die diesen Namen seit geraumer Zeit nur nch mit Füssen tritt…..

        ….von den sogenannten willfährigen Gutachtern will ich in diesem Zusammenhang schon überhaupt nicht reden….

  5. Dr. Martin Runge
    Wilhelm Schlötterer
    30.6.2013, München-Fürstenried
    „Affäre Mollath: Vertuschen, Wegsperren, Lügen und Betrügen – was im CSU-Staat so alles möglich ist“

    Danke an Herrn Dr. Runge und Herrn Schlötterer für deren Einverständnis, die Veranstaltung aufzuzeichnen und veröffentlichen zu dürfen!

    • Zwischenzeitlich habe ich mir den obigen Film/Vortrag des Herrn Dr. Runge und Herrn Schlötterer angeschaut. Sehr gut dargestellt und schlüssig vorgetragen. Einiges (weniges) war mir so auch noch nicht bekannt, z.B. jener Brief eines Anwaltes mit Androhung einer Anzeige gg. GM, sollte er die Anschuldigungen gg. seinen Mandanten bzgl. Schwarzgeld nicht zurücknehmen, dieser hätte nämlich jetzt Ärger mit der SteuFa Nürnberg-Süd … (köstlich!)

      Ich sendete den link eingebettet in eine mail vorhin an Herrn Prof. Dr. Kröber, auf dass es ihn ein wenig erhelle…

      Jedenfalls erheben Dr. Runge und Herr Schlötterer in ihrem höchst öffentlichen und bei youtube ersichtlichem Vortrag ja gewichtige Anschuldigungen an diverse namentlich genannte Personen – insbesondere ‚die Unwahrheit gesagt/gelogen‘ zu haben.

      EIGENTLICH müssten – sofern diese gewichtigen Anschuldigungen falsch wären – diese öffentlich namentlich genannten Personen nun folgerichtigerweise Anzeige und Strafantrag stellen wegen V.a. Verleumdung und üble Nachrede … – auf dass nunmehr offiziell staatsanwaltlich geprüft werde …

      Passiert aber augenscheinlich nicht – was nach meiner Ansicht nur einen Schluss zulässt.

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