Mannheim und kein Ende: Feminismus im Jugendamt – das Urteil

Das hatte ich u.a. am 24.3.2012 zu dem tragischen Fall der Nathalie B. geschrieben, der vor dem Landgericht Mannheim verhandelt wurde:

»Solange Zuständigkeiten und Vorschriften eingehalten sind, kommt es auf materiell-falsche Entscheidungen wie die, der überforderten Mutter Nathalie B. das Erfolgserlebnis der Pflege ihres todkranken Kindes zu gönnen, selbstverständlich nicht an. Da muß man auch gar nicht erst beim Gesundheitsamt nachfragen, wie man denn dort die Situation des kranken Kindes beurteile. Da ändert man flugs die Regularien, nachdem ein Kind, vielleicht qualvoller, jedenfalls früher, als es die tödliche Krankheit vorgezeichnet hatte, gestorben ist.

An den Automatismen der falschen jugendamtlichen Grundentscheidungen zugunsten der Mütter wird derlei Verfahrenskosmetik nichts ändern. Und natürlich auch nichts an der Zögerlichkeit der Justiz, das Versagen der Jugendämter zu sanktionieren. Denn das ist der zutiefst konservative Kern der Schwarzer-Botschaft von den Täter-Männern und den Opfer-Frauen: Kinder gehören (zu) ihren Müttern, da sind sie vor ihren im Zweifel bösen Vätern geschützt. Und selbst die ungeeignetste Mutter ist gut für ihre Kinder (und jedenfalls billiger als eine Pflegefamilie oder ein Heimplatz).«

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/24/mannheim-und-kein-ende-feminismus-im-jugendamt-contra-gerechtigkeit/

Genauso ist es gekommen. Die Marschroute des Gerichts war klar, nachdem der im Lager der Jugendämter stehende Sachverständige sein Gutachten erstatten durfte:

Der Befangenheitsantrag vom Verteidiger gegen einen vom Gericht beauftragten Gutachter der Jugendamtsarbeit wurde abgelehnt. Der Sachverständige Thomas Mörsberger bleibt im Prozess, um die Arbeit der Behörde im Fall Marcel zu beurteilen.

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/klinikum-fuhrte-beherzte-diskussion-mit-jugendamt-1.492744

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten, die Verteidigung auf eine unterhalb von 6 Jahren.

„Was bleibt, ist eine Lücke“

Von unserem Redaktionsmitglied Angela Boll

[…]

Totschlag durch Unterlassung und Misshandlung von Schutzbefohlenen, an diesen schweren Vorwürfen hielt der Oberstaatsanwalt fest: „Sie hat Marcel bewusst sterben lassen, Anfang Februar 2010 beschloss sie, die Nahrungszufuhr endgültig einzustellen.“ Damals im Frühjahr vor zwei Jahren war der neunjährige Marcel bereits schwerst behindert. Er litt unter der tödlichen Krankheit Adrenoleukodystrophie, war bettlägerig , konnte nicht sprechen, weder sehen noch hören und musste über eine Magensonde ernährt werden. Die Familie stand unter Obhut des Jugendamts. „Man hat der Mutter jegliche Hilfe angeboten, aber sie hat immer wieder beteuert, dass sie es alleine machen will“, wiederholte Hofmann seine Erkenntnisse aus den Zeugenbefragungen. Mit einer „riesigen Manpower“ habe man in der Behörde versucht, die dreifache, alleinerziehende Mutter zu unterstützen – „trotzdem passierte die Katastrophe“. Als Sündenbock dürften nun aber weder das Jugendamt noch die Ärzte herhalten, betonte der Ermittler mit Hinblick auf eine Strafmilderung. „Was bleibt, ist eine Lücke an der Schnittstelle zwischen Jugend- und Gesundheitsamt“, kritisierte der Ankläger das System: „Marcel ist in diese Lücke gefallen, genau so wie schon das ein oder andere Kind in ähnlichen Prozessen.“ Zugunsten der Angeklagten bewertete der Staatsanwalt die „von Anfang an instabilen Familienverhältnisse“ der 31-Jährigen: „Sie hatte selbst kaum Chancen im Leben und muss nun mit dem Schuldgefühl leben, als Mutter versagt zu haben.“

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/was-bleibt-ist-eine-lucke-1.566959

Klar. Logisch. Es ist eine Regelungslücke, die für das verfrühte Sterben des dem Tod geweihten Kindes verantwortlich war. Amtliche Institutionen benötigen Vorschriften, um zu funktionieren, und deshalb reicht es aus, wenn sie nicht gegen geschriebenen Regeln verstoßen, um sich exkulpieren zu können. Materielle Verantwortung für ihren gesetzlichen Auftrag, so wie Eltern, tragen sie offenbar nicht. Ihr Versagen, aus ideologischen Gründen einer Frau, die als Mutter nur versagen konnte, alle drei Kinder zu belassen, ist damit aus der Welt.

Und damit steht die Nathalie B. allein da. Als ein Exemplum für die viel zu vielen Fälle, bei denen Kinder zu Tode kommen. Tatsächlich gibt es kaum ›ähnliche‹ Fälle, wie der Oberstaatsanwalt suggeriert. Dieser hier grenzt eher an Sterbehilfe denn an Verhungernlassen aus Geichgültigkeit oder gar aus feindseliger Gesinnung. Wie lange und mit welcher ›Lebensqualität‹ hätte das Kind bei optimaler Pflege noch gelebt? Vielleicht ist der mütterliche Egoismus, ein Kind lieber bei sich sterben zu lassen als es zum Sterben wegzugeben, moralisch angreifbar. Sich in diesen Konflikt hineinzuversetzen, dürfte allerdings kaum jemandem gelingen, und vielleicht spielte bei alldem auch die Angst hinein, nach dem Geständnis, mit der Pflege des schwerstkranken Kindes überfordert zu sein, auch die beiden anderen gesunden Kinder zu verlieren. Denn auch die wuchsen naturgemäß nicht gedeihlich auf – was das Amt allerdings nicht weiter störte. So sind sie nun mal, die sozialen Verhältnisse.

Angesichts des Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren ist der Antrag der Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht nachvollziehbar. Der tragische Fall an sich liegt bereits unter dem Durchschnitt der denkbaren Fälle, und wegen der ersichtlichen Milderungsgründe hätte der Antrag am unteren Strafrahmen liegen müssen – bei einer objektiv agierenden Staatsanwaltschaft jedenfalls, die be- wie entlastende Elemente in gleichem Maße zu berücksichtigen hat.

Die Verteidigung argumentierte so (abgesehen davon, daß sie die Kausalität zwischen Einstellung der Sondenernährung und dem Todeseintritt bezweifelte):

Die stundenlangen Plädoyers, die knallharten Fakten, die Zukunftsaussichten – zitternd verdeckte die angeklagte junge Frau ihr vom Weinen verquollenes Gesicht vor den Blicken der Zuschauer. „Sie hat ihren Sohn geliebt“, daran ließ Verteidiger Lindberg in seinem Abschlusswort nicht den geringsten Zweifel. Die Geschichte von Marcel unterscheide sich grundlegend von den vielen anderen Vernachlässigungsfällen – „hier gab es keine allgemeine Gleichgültigkeit. Ab einem bestimmten Zeitpunkt konnte sie einfach nicht mehr“, erklärte der Jurist. Und er zitiert aus einer E-Mail, die er von der Mutter eines ebenfalls an Adrenoleukodystrophie erkrankten und mittlerweile verstorbenen Jungen, bekommen hat: „Die Angst, das Kind wegzugeben, kann ich verstehen. Als mein Sohn im Heim war, war das Muttersein vorbei. Aber ich musste es tun, ich hatte keine Kraft mehr.“

Niemand könne sich wohl die persönliche Herausforderung in solch einer Situation vorstellen, so der Anwalt, die ständig andauernde körperliche und seelische Belastung und keine Reaktion mehr – „nicht mal mehr ein Lächeln“. Den Vorwurf des Totschlags stellte Lindberg deutlich infrage, bekräftige vielmehr die Mitschuld nicht nur der Behörden, sondern auch die des Hausarztes und der Familienmitglieder. Im Jugendamt seien wohl alle Standards eingehalten worden. „Das mag sein. Aber reicht das aus?“, fragte er. Der Hausarzt habe eine erstaunliche Passivität an den Tag gelegt. Und das soziale Umfeld? „Anscheinend hat sich hier jeder darauf verlassen, dass der jeweils andere etwas unternimmt“, stellte Lindberg fest.

 

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/was-bleibt-ist-eine-lucke-1.566959

Ja nun. Gutmenschengerede. In Mannheim gilt es offensichtlich, den Ruf als Hardliner zu verteidigen. Und die staatlichen Behörden zu entlasten, auf daß die Staatsanwaltschaft die vermutlich mutwillig eingeleiteten Verfahren gegen Jugendamtsmitarbeiter und Mitarbeiter freier Träger einstelle. Da ignoriert man die berechtigten Argumente der Verteidigung. Und macht ein Urteil nach Antrag. Das Biotop gewinnt.

Verhungerter Neunjähriger

Schuldspruch für die Mutter, Freispruch fürs Amt

Von Julia Jüttner, Mannheim

Die Frau stand unter Aufsicht des Jugendamts, war mit der Pflege ihres unheilbar kranken Sohns völlig überfordert und ließ den Jungen verhungern: Das Landgericht Mannheim verurteilte die hemmungslos weinende 30-Jährige nun zu neuneinhalb Jahren Haft – und sprach die Behörde von jeglicher Schuld frei.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mannheimer-mutter-liess-sohn-marcel-verhungern-neuneinhalb-jahre-haft-a-832340.html

Das Urteil bürdet der gezeichneten Mutter eine Last auf, die sie nicht allein zu tragen hat. Aber so ist es nun mal bequemer. Die amtliche Ideologie – Kinder gehören zu ihren Müttern – siegt, und wenn die mit falschen überfrachteten Erwartungen bedachte Mutter versagt, wird ein Exempel statuiert.

Julia Jüttner:

Wer hat Schuld an Marcels Tod? Für die Kammer ist es eindeutig Nathalie B., die die alleinige Schuld trägt. Sie sei nicht mehr beim behandelnden Arzt erschienen und habe Kontaktversuche der Frau, die die Sonden lieferte, abgewimmelt. Beiden könne man keinen Vorwurf machen, so Richter Meinerzhagen. Ihre Vermutungen, Nathalie B. habe den Arzt gewechselt oder Marcel sei im Krankenhaus seien nachvollziehbar.

Zudem habe die 30-Jährige die Anstrengungen Dritter – beispielsweise aus dem Familienkreis oder von Seiten der Familienhilfe – abgewimmelt. „Keiner nahm etwas wahr von den tatsächlichen Vorgängen“, resümiert Meinerzhagen am Mittwoch.

Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. „Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen“, betont Richter Meinerzhagen.

Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamts und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mannheimer-mutter-liess-sohn-marcel-verhungern-neuneinhalb-jahre-haft-a-832340.html

Dieses Urteil ist ein falsches Signal.

Es reiht sich in die Mannheimer Urteile ein, in denen trotz eines richtigen Schuldspruchs bzw. Freispruchs wie im Fall Kachelmann ein moralisches Unwerturteil gesprochen wird, obwohl deutliche Anhaltspunkte für eine Mitschuld der Behörden (im Fall von Nathalie B.) bzw. für eine Schuld der Anzeigenerstatterin (im Fall Kachelmann) sprechen. Entsprechenden möglichen oder tatsächlich eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird vom Mannheimer Landgericht unzuständigerweise gleich ein Riegel vorgelegt.

Es ist ungut, wenn Bauchgefühle die Rationalität, die die Jurisprudenz eigentlich auszeichnet, aushebeln. Sie tun es zeitgeistgemäß überwiegend zugunsten weiblicher Straftäter. Aber in diesem Fall, in dem es galt, zugunsten der Frauen ideologisch agierende Behörden aus der Schußlinie zu nehmen, ist die individuelle Frau das Opfer.

Sorry, der Staatsfeminismus verlangt das. Wenn eine Frau es nicht schafft, sich als Opfer patriarchalischer Hegemonie darzustellen, sondern als Täterin in Erscheinung tritt, die allenfalls staatlichen Institutionen eine Mitschuld aufbürden kann – dann hat sie von vorneherein verloren: insbesondere dann, wenn ihr Tun und Lassen dem mythischen Mutterbild widerspricht. Dieser Mythos gilt unbeschadet des Einzelfalls, der ausgegrenzt wird, weiter, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung weiß, daß er irreal ist.

Monatelang habe die heute 30-Jährige ihren sterbenskranken Sohn nicht ernährt und verwahrlosen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Umstände, mit denen die Mutter zu kämpfen hatte, seien zwar «durchaus bitter» gewesen und es sei offensichtlich, dass sie das Geschehen bereue, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen. Von «überaus großem Gewicht» sei aber, dass es ihr eigenes Kind war, das im allerhöchsten Maße auf ihre Fürsorge angewiesen war.

Wegen seiner schweren Krankheit konnte Marcel sich nicht mehr äußern. Letztlich habe die Mutter daher aus egoistischen Motiven gehandelt, sagte Meinerzhagen. Bereits Anfang Februar hatte sie gestanden, dass sie ihren Sohn absichtlich verhungern ließ. Sie sagte, sie habe dies getan «damit er sich nicht länger quälen muss».

Das Gericht geht aber davon aus, dass letztlich die vielen familiären Probleme sie zu dem fatalen Plan führten. Ihr drohte nicht nur die Zwangsräumung ihrer Wohnung, sondern auch, dass ihr das Jugendamt ihre Kinder entzieht (Az.: 1Ks 200 Js 14922/10).

http://www.rnz.de/AufmacherStart_Metropolregion/00_20120509172200_102029817_Marcel_Prozess_Mutter_muss_neuneinhalb_Jahre_i.php

Über diesen Muttermythos müßte man reden. Es wäre falsch, wenn ein Sündenbock-Urteil wie das in Mannheim die notwendige öffentliche Diskussion über Frauen, die eben nicht qua Geschlecht die besseren Menschen sind, entbehrlich machen würde. Wegsperren ist keine Lösung.

 Update:

Landgericht: Verteidiger Steffen Lindberg geht in Revision  / Ergebnis vom Bundesgerichtshof frühestens im Herbst 2012

Urteil im Fall Marcel „deutlich überhöht“

Von unserem Redaktionsmitglied Angela Boll

[…]

Als Grund für seine Entscheidung nannte er gestern unter anderem eine „falsche Tatsachengrundlage für das Urteil“. Die Kammer habe zu unrecht behauptet, dass die Unterernährung zum Tod des Jungen führte. Tatsächlich hatte das aber die Rechtsmedizinerin festgestellt und es sogar in einer zweiten Befragung wiederholt. „Ich gehe davon aus, dass die Sachverständige nicht die notwendige Sachkunde über Marcels Grunderkrankung hatte“, so der Verteidiger, der im Prozess einen Ablehnungsantrag gegen die Medizinerin gestellt hatte. „Angesichts der Hauptverhandlung und des persönlichen Eindrucks, den man von der Angeklagten gewinnen konnte, ist das Urteil deutlich überhöht“ betonte Lindberg. Klar sei ihm jedoch auch, dass zu Beginn des Prozesses eine zweistellige Strafe im Raum stand. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Ermittlungsergebnis mehrere Mordmerkmale thematisiert, insbesondere das der Grausamkeit. Immerhin sei man davon im Laufe der Beweisaufnahme abgekommen, zeigte sich Lindberg erleichtert und betonte: „Meine Mandantin will ihre Verantwortung übernehmen, ist sich ihrer Schuld bewusst und weiß, dass sie eine Zeit lang im Gefängnis bleiben muss.“

© Mannheimer Morgen, Freitag, 11.05.2012

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/urteil-im-fall-marcel-deutlich-uberhoht-1.571363

Update (17.12.2012)

Der BGH hat das deutlich überhöhte Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben:

17.12.2012

Verhungertes Kind

Neuer Prozess gegen Marcels Mutter

Von Julia Jüttner

Nathalie B. war mit der Pflege ihres unheilbar kranken Sohnes überfordert, ließ ihn verhungern und wurde wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun die überraschende Wende: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise aufgehoben, der Fall wird neu verhandelt.

Hamburg – Mit dieser Nachricht – kurz vor Weihnachten – hatte Nathalie B. in keiner Weise gerechnet: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen sie teilweise aufgehoben. Das Landgericht Mannheim hatte die 31-Jährige wegen Totschlags durch Unterlassung und Misshandlung Schutzbefohlener zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

[…]

Für die erste Strafkammer des Landgerichts Mannheim ist erwiesen, dass Nathalie B. die Versorgung des Jungen einstellte und ihn schwer vernachlässigte – in vollem Bewusstsein, dass dies zum Tod des Neunjährigen führen würde.

Laut Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH ist der sogenannte Strafausspruch jedoch fehlerhaft. Das bedeutet: Über die Höhe der Strafe muss neu verhandelt werden. Der Fall Marcel wird deshalb ein zweites Mal neu aufgerollt und vor einer anderen Kammer des Mannheimer Landgerichts verhandelt.

Neuer Prozess garantiert keine mildere Strafe

Ein „voller Erfolg“ für Pflichtverteidiger Lindberg und seinen Kollegen Nicolas Frühsorger aus München, der sich honorarfrei bei der Revision einklinkte. Ihr Ziel: Eine Verurteilung wegen Totschlags im minder schweren Fall. „Uns ging es nicht darum, die Mutter von ihrer Schuld freizusprechen, sondern um die angemessene Höhe einer Strafe“, konstatiert Frühsorger. Neuneinhalb Jahre seien „total überzogen“.

Ein neues Verfahren bedeutet nicht unbedingt eine mildere Strafe, theoretisch kann Nathalie B. erneut zu neuneinhalb Jahren verurteilt werden.

Den fehlerhaften Strafausspruch macht der BGH in seiner Begründung an einem Beispiel fest: In der Urteilsbegründung lehnte die Kammer eine Strafmilderung ab, weil die Angeklagte ohne jegliche Empathie gehandelt habe – gleichzeitig aber attestierte sie ihr, sie habe das Kind „nach besten Kräften“ und „liebevoll“ gepflegt, auch weil Marcel ihr „Wunschkind“ gewesen sei. Fehlende Empathie auf der einen Seite, überbordende Zuneigung auf der anderen Seite – ein Widerspruch, der nach Ansicht des BGH nicht aufgelöst wird.

Lindberg und Frühsorger blicken nun „voller Erwartung“ auf einen neuen Prozess: Vielleicht könnte in einem zweiten Verfahren noch einmal die umstrittene Rolle des Jugendamts beleuchtet werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte im September die Ermittlungen gegen eine Sozialarbeiterin der Behörde und zwei Mitarbeiter eines freien Trägers eingestellt. Es bestehe kein hinreichender Verdacht, dass sie Fehler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemacht hätten. Nathalie B. habe die Familienhelfer getäuscht und sie unter Vorwänden nicht zu dem unheilbar kranken Neunjährigen gelassen, heißt es in der Begründung.

[…]

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/verhungerter-marcel-mutter-kommt-erneut-vor-gericht-a-873322.html

2.Update (17.12.2012)

Daß mit unserem Rechtssystem etwas nicht stimmt, belegt dieser Fall erneut: hätten sich nicht ein engagierter Pflichtverteidiger und ein weiterer,  hochbegabter Anwalt mit jugendlichem Elan, der pro bono arbeitete, zusammengetan, wäre die Revision mit Sicherheit nicht erfolgreich gewesen.

Angela Boll:

[…]

Für Strafverteidiger Steffen Lindberg, der Marcels Mutter beim Prozess vertrat, sowie für seinen Kollegen Dr. Nicolas Frühsorger aus München, der sich bei der Revision einklinkte, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein „voller Erfolg“. Die beiden Anwälte hatten in wochenlanger Teamarbeit die Revision vorbereitet, eine 200-seitige Begründung vorgelegt und „sehr viel“ Zeit investiert – während Lindberg als Pflichtverteidiger bezahlt wird, verzichtet Frühsorger komplett auf ein Honorar. Von Anfang an sei es nicht darum gegangen, die Frau von ihrer Schuld frei zusprechen, versichert Lindberg gestern: „Aber dieses Urteil war überhöht, eine Korrektur absolut notwendig.“ Von dieser Meinung konnten die Juristen nun auch den Ersten Senat des Bundesgerichtshofs überzeugen. Unter fünf Prozent liegen üblicherweise die Chancen auf eine Wiederaufnahme. „Ich gebe zu, die Überraschung war groß. Wir haben in diesem Fall echt für die Sache gekämpft, auf den Erfolg gehofft, ihn aber nicht unbedingt erwartet“, erklärt Frühsorger.

Den fehlerhaften Schuldausspruch macht der Bundesgerichtshof konkret an einem Beispiel fest: In der Urteilsbegründung habe die Kammer unter Vorsitz von Dr. Ulrich Meinerzhagen eine Strafmilderung abgelehnt, weil die Angeklagte ohne jegliche Empathie vorgegangen sei – gleichzeitig aber attestierte man der Frau, sie habe die ersten eineinhalb Jahre ihr Kind „nach besten Kräften“ und „liebevoll“ gepflegt – ein Widerspruch, so der BGH.

Frühsorger und Lindberg wollen nun in ihrem Engagement „für die Sache“ in keinem Fall nachlassen, erwarten erneut eine umfangreiche Beweisaufnahme. Dann könnte auch noch einmal die Rolle des Jugendamts beleuchtet werden, das die Familie betreute, und eine Mitschuld Dritter wiederholt in Frage gestellt werden. Der Fall Marcel wird vermutlich in wenigen Monaten an der dritten Strafkammer des Landgerichts, unter dem Vorsitz von Richter Rolf Glenz, verhandelt.

© Mannheimer Morgen, Samstag, 15.12.2012

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/fall-marcel-landet-erneut-am-landgericht-1.840197

http://strafverteidiger-fruehsorger.de/4.html

Und dann hat die Angeklagte auch noch Glück gehabt, was den für sie nunmehr zuständigen Spruchkörper angeht. Denn die 3. Kammer unter dem Vorsitzende Richter am LG, Rolf Glenz, hat ja schon im Fall Harry Wörz gezeigt, daß es beim Landgericht Mannheim hervorragende Richter gibt:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freispruch-im-fall-harry-woerz-triumph-des-richters-a-656792.html

Update (18.12.2012):

Ich habe festgestellt, daß der den Strafausspruch aufhebende Beschluß des BGH, 1. Strafsenat, bereits am 20.11.2012 ergangen ist:

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

1 StR 503/12

vom

20. November 2012

in der Strafsache

gegen

wegen Totschlags u.a. – 2 –

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. November 2012 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 9. Mai 2012 im Strafausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Gründe:

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen durch Unterlassen begangenen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sie sich mit ihrer auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützten Revision. Das im Übrigen unbegründete Rechtsmittel hat mit der Sachrüge nur im tenorierten Umfang Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO).

[…]

3. Dagegen hat der Strafausspruch keinen Bestand (§ 349 Abs. 4 StPO). Allerdings ist die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).

a) Die Prüfung anhand dieser Maßstäbe ergibt, dass das Landgericht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 StGB nicht rechtsfehlerfrei verneint hat. Denn es hat zu Lasten der Angeklagten „das Fehlen von jeglicher Empathie mit dem Tatopfer“ gewertet und auch „angesichts dessen … für eine Strafmilde-rung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB keinen Raum“ gesehen (UA S. 140). Dieser vom Landgericht herangezogene Umstand lässt sich jedoch mit den zum Verhältnis zwischen der Angeklagten und ihrem etwa anderthalb Jahre lang „nach besten Kräften und liebevoll“ gepflegten „Wunschkind“ M. getroffenen Feststellungen nicht ohne Weiteres in Einklang bringen. Der insofern bestehende Widerspruch wird in den Urteilsgründen auch nicht aufgelöst.

b) Hierauf beruht der Strafausspruch (§ 337 Abs. 1 StPO). Denn der Senat vermag nicht auszuschließen, dass die Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 StGB bejaht, insbesondere den dann gegebenen vertypten Milderungsgrund bei der vorrangigen Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 – 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930) eines minder schweren Falles gemäß § 213 Alt. 2 StGB in die gebotene Gesamtabwägung mit eingestellt hätte. Dies gilt erst recht, weil das Landgericht der Angeklagten nicht nur auch dort, sondern nochmals bei der Festsetzung der konkreten Strafe den „(herausragenden) Mangel an Empathie mit dem geschädigten Kind“ (UA S. 144, 147) angelastet hat. Der Senat weist darauf hin, dass es hiermit umgekehrt als kaum vereinbar erscheint, dass das Landgericht zugunsten der Angeklagten deren „Erfahrung von Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit angesichts der Erkrankung des Kindes und seines gesundheitlichen Verfalls“ gewertet hat (UA S. 146).

Nack Wahl Jäger

Sander Radtke

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&Seite=1&nr=62575&pos=53&anz=614

7 Gedanken zu „Mannheim und kein Ende: Feminismus im Jugendamt – das Urteil

  1. Hinweis auf mein heutiges Update:

    Der BGH hat das deutlich überhöhte Urteil ( 9 Jahre und 6 Monate) des Landgerichts Mannheim gegen Nathalie B., die mit der Pflege ihres todkranken Sohnes überforderte Mutter, im Strafausspruch aufgehoben. Sie bekommt also eine neue Chance auf ein gerechtes Urteil.

  2. Auch wenn die Jugendämter defintiv väterfeindlich sind, heißt das nicht unbedingt das sie mütterfreundlich sind, SIe sind schlicht kinder- und familienfendlich.. Es gab mal eine Konferenz, wo herauskam das in D. mehr Kinder ihren Eltern weggenommen werden, als in der restl. EU zusammen (und längst hat D die DDR in den Schatten gestellt).
    Und es ist nicht nicht so, das wir jetzt lauter dermaßen gestörte Kinder haben, dass das nötig ist. Gerade die Härtefälle nimmt man ja gerade nicht den Eltern weg, nicht mal wenn diese darum bitten. Weggenommen werden möglichst normale Kinder um sie schnell an Pflegefamilien zu verscherbeln denn zu nichts anderem dient dieses perverse System noch, es geht nur noch ums Geschäft. Ok, was soll man auch von einer nazigegründeten Behörde erwarten (Sie würden sich wundern wie wenige das wissen)?
    Ich kenne in meiner Umgebung keine Familie die das Jugendamt als Freund sieht, bestenfalls als notwenfiges Übel. Ich kenne auch keinen Menschen der privat dazu steht dafür zu arbeiten,und das ist ein starkes Stück. Also ich hab mich in meinem Leben noch nie für meine Arbeitgeber/meinem Arbeitsplatz schämen müssen, ich das obwohl es sich um typische Kapitlisten handelt, also Leute die für Gewinn vieles tun.

    • Die These, daß die Jugendämter einer kapitalistischen Logik folgen, kann ich nicht teilen. Denn das ›Geschäft‹ machen doch die anderen (Heime, freie Träger, Pflegefamilien), während die Jugendämter über den Sparzwang klagen und gehalten sind, möglichst wenig Kosten für den Staat durch teure Maßnahmen zu verursachen.

  3. Da gebe ich Dir recht, daß manchmal auf Seiten des Jugendamtes auch übereifrig agiert wird bzw. Angst vor solchen Schlagzeilen existieren könnte.

    Das hier war für mich der ausschlaggebende Fehler des Jugendamtes:

    Nur indirekt ist die Rede von Marcel: Nathalie B. sei mit der Pflege und der gesamten Versorgung ihrer Familie überfordert. Im Februar 2010, sechs Wochen, bevor der Amtsarzt Marcel auffindet, wird auf einer Helferkonferenz konstatiert, dass “die Pflege von Marcel als einziges Erfolgserlebnis für die Kindesmutter” angesehen wird. Alle Teilnehmer der Runde sind sich laut Aktennotiz einig: Die Pflege darf nicht in fremde Hände gegeben werden.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,819273,00.html

    Bei dieser schweren Erkrankung hätte doch wenigstens einmal nachgefragt werden können (beim Krankenhaus, behandelnden Arzt, Krankenkasse), ob die bekanntlich überforderte Mutter ohne medizinische Ausbildung überhaupt in der Lage war, diese Pflege zu leisten. (Ich selbst hätte mir das nicht zugetraut…)
    Aus der Prozeßberichterstattung ging nicht hervor, daß von seiten der Jugendamtsvertreter Datenschutzprobleme geltend gemacht wurden. Nein, es wurde nichts, auch nicht durch eigene oder beauftragte Kräfte, überprüft, weil man sich für das kranke Kind nicht zuständig fühlte, sondern nur für das vermeintliche Erfolgserlebnis der Mutter, der man das Kind als Lebensinhalt nicht wegnehmen dürfe. Das ist der Muttermythos, der das Kindeswohl sekundär werden läßt.

    Und darin besteht jetzt also die berüchtigte Regelungslücke: daß die Informationswege zwischen dem Gesundheitssektor und dem Jugendamt nicht vor- und festgeschrieben waren. Von selbst kommt ja niemand auf den Gedanken, etwas zu unternehmen. Das gilt auch für Krankenhaus, behandelnden Arzt und die Frau, der keine Magensonden zur künstlichen Ernährung mehr abgenommen wurden.

  4. Daß dieses Urteil ein Skandal ist, sehe ich auch so.
    Diese Mutter hat ihren Sohn nicht aus Lieblosigkeit sterben lassen.

    Ich teile allerdings Ihre Meinung zur Schuld der Behörden nicht so ganz.
    Klar, im Zeitalter der knappen Kassen tragen finanzielle Überlegungen auch zur Lagebeurteilung von prekären Familiensituationen bei. Und dann reicht es sicher manchem Jugendamt, wenn die notwendige Hilfe von den Betroffenen mit allen Mitteln abgelehnt wird.
    Nur, was sollte in solch einem Fall denn geschehen ? Das Kind, bzw. alle Kinder mit Gewalt herausholen ?
    Mal abgesehen von den üblichen Schwierigkeiten, die rechtlichen Vorschriften betreffend, und der Schwierigkeit, dann nach einer Unterbringung zu suchen, werden solche Fälle dann manchmal unter ganz anderen Schlagzeilen durch die Medien gezogen.
    Wie oft habe ich schon in diversen Fernsehmagazinen oder ähnlichen Printmedien die jammernde Mutter vorgeführt bekommen „… das Jugendamt hat mir meine Kinder geraubt“
    (und die Mutter sieht so aus, daß ich persönlich ihr noch nicht mal ein Haustier anvertrauen möchte).
    In diesem Fall wären mit Sicherheit solche Schlagzeilen zu erwarten gewesen. „Sterbendes Kind der Mutter entrissen“ oder etwas ähnlich Schauerliches.
    Ich denke, daß eher derartige Überlegungen das Nichteingreifen der Ämter bedingen, als ein verinnerlichtes „Das Kind gehört zur Mutter“

    • dem muss ich leider widersprechen. Erstens haben Inobhutnahmen ein jede Sachlichkeit übertreffendes Ausmass angenommen. Insbesondere wenn Väter Kinder aus gutem Grund nicht an die Mutter herausgeben wollen und selbst wenn nichts gegen die Väter vorliegt, werden die Kinder sehr schnell aus dem Haushalt genommen. Die gleichen Jugendämter verteidigen dann Mütter um jeden Preis und ohne ernsthafte Prüfung, auch wenn die Kinder Misshandlungen angeben. In Leipzig wurde jetzt erst wieder ein Fall bekannt, wo das Kind neben der verstorbenen, bekannt drogensüchtigen Mutter verdurstete. Mütterzentrierung ist also beobachtbar. Die feministische Orientierung leider auch und noch bedauerlicherweise, der Missbrauch von Inobhutnahmen, diese Orientierung durchzusetzen.
      Zusätzlich werden Eltern Hilfen verweigert. Ich finde das Urteil daher einen Skandal und kann aus eigenen Erleben mit deutschen Jugendämtern und als alleinerziehender Vater eines durch ein JA geschädigten Kindes, sehr lebhafte Vorstellungen entwickeln, was in dieser Tragödie ablief. Leider fehlt mir empirische Evidenz, diese Vorstellungen zu verallgemeinern.

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