Der Fall Mollath: eine Hängepartie II

Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/

Wiederum fünfundzwanzig Tage nach meinem letzten Blog-Beitrag läßt sich konstatieren,  daß sich seitdem grundsätzlich nichts geändert hat.  Der deus ex machina läßt weiter auf sich warten, und der rechtswidrigen Freiheitsentziehung Gustl Mollaths haben auch bayerische Instanzen noch immer kein Ende gesetzt. Was sich grundlegend geändert hat, ist der Charakter dieses „Dramas antiken Ausmaßes“, wie ich letzthin schrieb. Es hat sich eindeutig hin zur Tragikomödie entwickelt, die sogar mit bizarren Szenen aufwartet, die man eher in einer schrillen Farce vermuten würde.

Und noch etwas hat sich verändert: der Druck im Kessel ist gestiegen. Die Öffentlichkeit, die Medien, das Internet und die Politik haben sich des Falls  auf eine Art und Weise angenommen, die sämtliche Vertuschungs- und Verdummungsversuche der Vergangenheit  nun auch der Vergangenheit angehören läßt.  Von „handwerklichen Fehlern“ und „Schludrigkeiten“ im Urteil kann heute niemand mehr sprechen, ohne sich lächerlich zu machen.  Die Informationen sind ja alle da – und selbst Politiker korrigieren sich, soweit sie uninformiert Aussagen gemacht haben, wie hier der SPD-Spitzenkandidat Christian Ude [Hervorhebung von mir]:

18.6.2013

„Fall Mollath ist unfassbar“

SPD-Spitzenkandidat Christian Ude nennt die Fehler im Verfahren gegen den Zwangspatienten der Psychiatrie im Gespräch mit der MZ „beklemmend“.

Der SPD-Spitzenkandidat und Münchner OB Christian Ude ist selbst Jurist. Eine so große Anzahl von Fehlern und Ungereimtheiten in einem Prozess habe er noch nie erlebt, sagt er. Foto: dpa

Von Christine Schröpf, MZ

[…]

Ich kann eine Gefährlichkeit nicht vollkommen ausschließen. Herr Mollath hat ja unstrittig Autoreifen zerstochen. Alle Aussagen über Angriffe auf die Ehefrau beruhen allerdings auf Aussagen der Ehefrau. Ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit bedarf auf jeden Fall zweifelsfreier Begründungen. Da reichen psychische Auffälligkeiten nicht aus.

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/fall-mollath-ist-unfassbar/928132/fall-mollath-ist-unfassbar.html#928132

[S. 1, S. 3]

Nur einen Tag später korrigiert er seine Falschinformation:

Christian Ude Offensichtlich ist es noch schlimmer, als ich den Medien entnehmen konnte: die Urheberschaft der Messerstiche in den Autoreifen ist nicht unstrittig, sondern nur Gegenstand einer Beweiswürdigung durch das Gericht. Das macht die Sache nur noch zweifelhafter!

https://www.facebook.com/Ude.fuer.Bayern/posts/531630670233766?comment_id=4942522&offset=0&total_comments=25

Auch das ist noch nicht die ganze Wahrheit: die angebliche Sachbeschädigungsserie ist Ergebnis einer Beweiswürdigungssimulation auf der Basis grober Sachverhaltsverfälschungen im Urteil, wie sich den eingehenden Ausführungen im Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung vom 1.5.2013 „unstrittig“, da aktengestützt, entnehmen läßt. Und sich auch dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft hätte entnehmen lassen, wenn sie gedurft hätte, wie sie einstmals gewollt hat – aber das kriegen wir später.

Gerhard Strate:

Die meisten Sachverhaltsverfälschungen betreffen den Vorwurf der Sachbeschädigungen, was nicht verwundert, da es sich insoweit um ein konstruiertes Verfahren handelt, das durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Woertge/Greger initiiert und durch Richter am Amtsgericht Eberl in Zusammenarbeit mit POK Grötsch vorangetrieben wurde, da der Sachverständige Dr. Leipziger dringend weiteres aktuelles Anknüpfungsmaterial für ein Gutachten im Sinn des Auftraggebers benötigte. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 154 StPO eingestellt hatte, führten erst Dienstaufsichtsbeschwerden der Rechtsanwälte Greger und Dr. Woertge zu einer Anklageerhebung, wobei von zwanzig durch POK Grötsch offerierten Taten lediglich neun angeklagt wurden. Im Hinblick auf den ersichtlich fehlenden Tatnachweis gab es mithin ein besonderes Bedürfnis, gegenüber dem BGH den Sachverhalt zu verfälschen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=12

Nun ist zwar der deus ex machina hinter den Kulissen geblieben, aber immerhin Zeus hatte seinen zweiten großen Auftritt in der causa Mollath. Seinem ersten war bekanntlich die Weisung der Ministerin vom 30.11.2012 an den Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich gefolgt, einen Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten herbeizuführen – was natürlich nur eine rein zeitliche Koinzidenz darstellte.

Jetzt also grummelte der als Bürger verkleidete Gottvater, der vom Schwan über den Goldregen bis hin zum sterblichen Menschen Amphitryon bekanntlich in mancherlei Gestalt auftreten kann und den Blitz im Gewande führt:

17. Juni 2013 16:46

Fall Mollath

Seehofer mahnt Justiz zur Eile

[…]

Ministerpräsident Horst Seehofer hat im Fall Gustl Mollath die Justiz aufgefordert, „möglichst zeitnah zu entscheiden“. Ihm sei eine „zügige und schnelle Behandlung“ der Causa wichtig. Seehofer sagte nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstandes: „Ich bin auch der Vertreter der bayerischen Bevölkerung. Und die Bevölkerung sagt: Geht es hier nicht ein Stück schneller?“

Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte. Im Volk höre er aber den Wunsch: „Können Sie nichts tun, dass man schneller Klarheit bekommt?“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-seehofer-mahnt-justiz-zur-eile-1.1698555

Bislang hatte die 7. Kammer des Landgerichts Regensburg allerdings in einem Vermerk vom 28.5.2013 erklärt, sie sehe sich wegen der Komplexität des Verfahrens außerstande, nach einer kursorischen Prüfung der Erfolgsaussicht der Anträge über die beantragte und von Amts wegen jederzeit zu prüfende Unterbrechung der Vollstreckung zu entscheiden.

Eine stillschweigende Ablehnung der Freilassung also, gegen die von der Verteidigung mit Beschwerde zum OLG Nürnberg vorgangen wurde. Eine für Juristen schon deshalb interessante Démarche, weil sie dem OLG Nürnberg Gelegenheit gibt, sich zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Beschwerde zu positionieren.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfuegung-LG-Regensburg-2013-05-28.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-28.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-29.pdf

In einer Presseerklärung der Verteidigung heißt es hierzu:

 Die Vorsitzende teilt nicht mit, weshalb die 7. Strafkammer den von der Staatsanwaltschaft Regensburg geführten Nachweis, dass zur Beweisführung gegen Gustl Mollath ein gefälschtes Attest benutzt worden ist, als nicht erbracht sieht.

Es wird auch nicht mitgeteilt, innerhalb welchen Zeitraums die Strafkammer beabsichtigt, „die Komplexität der in den beiden Wiederaufnahmeanträge dargelegten Sach- und Rechtslage“ soweit zu reduzieren, dass sie sich zu einer Entscheidung über die Freilassung in der Lage sieht. In zwei Wochen, in zwei Monaten oder gar erst am 16. September 2013?

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-05-28.pdf

Hierauf antwortete der Gerichtssprecher des Landgerichts Regensburg, zunächst hoffnungsschürend, dann aber wieder dementierend:

Das Landgericht Regensburg widerspricht unterdessen einem Medienbericht, wonach in das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath in dieser Woche mit Bewegung zu rechnen ist. „Ich habe nicht gesagt, dass ich in dieser Woche ein Signal erwarte.“ Er hoffe vielmehr, dass er dieses Signal bekomme“, sagte Pressesprecher Johann Piendl. Er wisse nicht, wann entschieden wird.

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/fall-mollath-ist-unfassbar/928132/fall-mollath-ist-unfassbar.html#928132

Nach dem leisen Donnergrollen von Vater Zeus ergriff dann aber der scheidende Landgerichtspräsident das Wort:

Bald kommt Bewegung in den Fall

Die zuständige Richterin will Ende der Woche sagen, wie lange die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath noch dauert. Das teilte der Präsident des Landgerichts Regensburg, Günther Ruckdäschl, am Dienstag (18.6.) mit.

Stand: 18.06.2013

[…]

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/bewegung-im-fall-mollath-100.html

Eine optimistische Überschrift – denn noch wissen wir ja nicht, welche Zeitangabe die VRi’inLG Dr. Bettina Mielke ins Auge gefaßt hat: wir wissen nur, daß die drei Wochen seit ihrem Vermerk vom 28.5.2013 immer noch nicht ausgereicht haben, zu erkennen, daß bereits die „absoluten“ Wiederaufnahmegründe des Verwendens einer unechten Urkunde (Staatsanwaltschaft) und die bis zur Unkenntlichkeit des Sachverhalts verbogenen verlogenen „Feststellungen“ im Urteil (Verteidigung) – wenn das keine Rechtsbeugung ist, dann gibt es keine! – zulässig und begründet sind. Aber möglicherweise steht ja nur die Urlaubsplanung der Kammer dieser Einsicht, daß die Anordnung der Wiederaufnahme nicht zu vermeiden ist, im Weg.

Daß sämtliche Wiederaufnahmegründe zulässig sind, erscheint ebenfalls nicht zweifelhaft.

Während man also im Fall Regensburg noch auf den berühmten „Ruck“ wartet, den Altbundespräsident Roman Herzog einst angemahnt hatte, blieb er im Fall Bayreuth aus. Dort hatte man beschlossen, wie immer zu beschließen, also dem bewährten Gutachter Dr. Leipziger zu folgen, arbeitshypothetisch die „festgestellten“ Straftaten als in Stein gemeißelte Wahrheit zugrunde zu legen und aus der Nichtbehandlung auf eine Fortdauer der Gefährlichkeit zu schließen – das Verhältnismäßigkeitsgedöns des Bundesverfassungsgerichts macht man in Bayern nicht mit, das hat die Ministerin ja selber erklärt: Sicherheit geht vor! Und das OLG Bamberg hält die entsprechenden Entscheidungen, da paßt kein Blatt dazwischen.

Daß das Bundesverfassungsgericht erst im Oktober 2012 Maßregelvollzugsentscheidungen dieser beiden Spruchkörper wegen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip aufgehoben hat, ist ein Kollateralschaden, der wegen des Wohlwollens der Ministerin folgenlos bleibt.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Sie, die „Sicherheitspolitikerin“, hat in ihrer Regierungserklärung vom 17.10.2012 u.a. Folgendes ausgeführt:

Auffassung des BVerfG

Wir erliegen nicht dem Bild des Bundesverfassungsgerichts, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut werden kann!

Das ist gerade nicht die Realität. Es gibt extrem gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit man selbst mit intensivster Betreuung in jahrelangem Strafvollzug nicht auf ein Maß reduzieren kann, das für die Allgemeinheit zumutbar wäre.

Und es gibt auch Straftäter, die eine Therapie ablehnen, weil sie sich mit ihrer Straftat nicht auseinander setzen wollen. Dennoch sind solche gefährlichen Straftäter mit einem evidenten Risiko für die Bevölkerung zu entlassen.

Diese Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, denn die Entscheidung wird ihrem Bedürfnis nach Sicherheit nicht gerecht.

http://www.bayern.de/Anlage10396998/Regierungserkl%C3%A4rung%20von%20Frau%20Staatsministerin%20Dr.%20Merk%20am%2017.10.2012.pdf

[S. 11f.]

Wie der Herr, so’s Gescherr.

12. Juni 2013 17:55

Mollath bleibt in der Psychiatrie

Skandalöse Entscheidung

Keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag erklärt die Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Mollath bleibt weggesperrt. Nicht nur der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist verstörend – ihre Begründung wirkt schlicht skandalös.

Ein Kommentar von Olaf Przybilla

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bleibt-in-der-psychiatrie-skandaloese-entscheidung-1.1694933

In der Tat: die Kammer hat mit diesem Beschluß die Befürchtungen, die man angesichts ihrer früheren Beschlüsse hegen mußte, noch übertroffen. In ihrem Beschluß vom 26.4.2013 hieß es noch:

Vor diesem Hintergrund erachtet die Kammer es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen ergänzend zu Rate zu ziehen.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf

[S. 2]

Und zwar zu den Fragen, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad weitere Straftaten zu erwarten seien und welche Art, Häufigkeit und Schweregrad sie haben werden – so einige der  Vorgaben des BVerfG zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Hierzu hatte das BKH nichts vorgetragen – wie sollte es auch? Dort wird ja um die Ehrenrettung der falschen Eingangsdiagnose seines Chefs gerungen. Der noch nicht einmal in seinem Eingangsgutachten Ausführungen zur Wahrscheinlichkeit weiterer Straftatbegehungen getroffen hatte. Das hat freihändig VRiLG Brixner erledigt.

Beauftragt wurde der emeritierte Prof. Dr. Pfäfflin, weil er ja nur sein Gutachten vom 12.2.2011 (Exploration: Ende November 2010) auf der Basis der uninformativen Verlaufsberichte des BKH zu ergänzen brauche. Der Auftrag wurde kontaminiert mit der Auflage, entsprechend des Antrags der Staatsanwaltschaft solle der Gutachter „arbeitshypothetisch“ davon ausgehen, der Verurteilte habe die Straftaten begangen, wegen der er verurteilt worden sei.

Klar ist: die Kammer hat einen Persilschein für ihre ohnehin feststehende Entscheidung in Auftrag geben wollen. Vermutlich hoffte sie, daß die Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen ihre Entscheidung aus dem Jahr 2011 weiter im Stapel liegenbleiben wird. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich maßgeblich darauf, daß die Kammer und auch das OLG Bamberg sich strikt geweigert hatten, das widersprüchliche Gutachten Pfäfflins und seine erst in der mündlichen Anhörung vom 19.5.2011 begründungslos „nachgebesserte“ Prognose (von „Möglichkeit“ zu „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ der Begehung weiterer Straftaten) zu evaluieren – was aber die Aufgabe eines Gerichts ist.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

[S. 9 ff.]

Fundamentale Kritik des forensischen Psychologen Dr. Rudolf Sponsel an dem Pfäfflin-Gutachten findet sich hier:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/SKIDII.htm#Prof.%20Pf%C3%A4fflins%20Auseinandersetzung%20mit%20dem

Prof. Dr. Pfäfflin erschien der StVK als der geeignete – aber auch einzig mögliche – Kandidat, sein altes Gutachten unter Zuhilfenahme der Bayreuther Stellungnahmen seit 2012 zu extrapolieren. Kein seriöser Sachverständiger hätte sich, nur weil die Staatsanwaltschaft das so möchte (GStA Nerlich hat irgendwie seine Fachaufsicht vernachlässigt und OStA Lupko von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch nicht auf den von ihm vertretenen Wiederaufnahmeantrag eingeschworen), auf diese Stichwortgeber-Rolle reduzieren lassen.

Die Berichte aus dem BKH Bayreuth sind allesamt inhaltslos und beglaubigen zunehmend nur noch die narzißtische Kränkung, daß dieser resistente Nicht-Patient nun auch noch medial und politisch Gehör findet. Jeder im BKH weiß doch genau, daß Gustl Mollath nicht aggressiv ist und sein Leiden wegen der Fehleinweisung seit nunmehr über sieben Jahren allenfalls durch sarkastische Äußerungen oder Bekundungen offenbart, die ein autoritärer Apparat als beleidigende Zumutung auffaßt.

Nun, in diese Falle, die ihm die Strafvollstreckungskammer gestellt hat, ist Prof. Dr. Pfäfflin nicht getappt. Er hat den unsittlichen Auftrag abgelehnt. Ich kann auch nachvollziehen, daß er die Ablehnung mit gesundheitlichen Gründen wegen Beschimpfungen begründet hat – und hege keinen Zweifel daran, daß es diese Beschimpfungen gab. Die Idiotendichte in der Bevölkerung ist hoch, und Mollath selbst wie auch die wahren „Mollath-Unterstützer“ haben alle Hände voll damit zu tun, sich von durchgeknallten Trittbrettfahrern in eigener Sache zu distanzieren.

Daß das der entscheidende Grund seiner Ablehnung war, erscheint mir dennoch zweifelhaft.  Er wird gewußt haben, daß er der Einzige war, der für die StVK als Legitimierer in Betracht kam.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth heißt es:

Die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen, der den Untergebracht[en] zuletzt untersucht hatte (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth vom 29.04.2013), war der Strafvollstreckungskammer nicht möglich, da der Sachverständige angegeben hat, dass er seit dem auf sein Gutachten folgenden Fortdauerbeschluss der Kammer „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ werde. Diese Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine

Gesundheit. Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens „nach Aktenlage“ keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, hatte die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung zu treffen.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Janun, da war es Essig mit dem erhofften paßgenauen Gutachten, dem sich das Gericht bloß noch anzuschließen braucht („nach eigener kritischer Würdigung“). Ein weiteres Gutachten „nach Aktenlage“, wie sie von der Strafvollstreckungskammer gesehen wird, die sich den neuen Erkenntnissen durch die Wiederaufnahmeanträge nicht widmen mag, ist tatsächlich nicht zu erwarten – welcher Gutachter wird sich angesichts der Realität denn als Gefälligkeitsgutachter für die auf Merk-Sicherheitspolitikerin-Kurs befindliche StVK Bayreuth verbrennen lassen?

Niemand.

Wie der Auftritt von Gustl Mollath am 18.4.2013 vor der StVK ausgefallen ist, wird nicht thematisiert. Er wird, denn so ist er allen, die ihn persönlich erlebt haben, bekannt, nicht anders ausgefallen sein als bei seinem eindrucksvollen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuß am 11.6.2013:

Gustl Mollath

Sein bester Anwalt

11.06.2013 ·  Der berühmteste Psychiatriepatient der Republik tritt vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags als Zeuge in eigener Sache auf: Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst.

Von Albert Schäffer, München

[…]

Präzise und prägnant

Mollath nickte zu diesen Ausführungen zustimmend, als nehme er an einem staatsrechtlichen Kolloquium teil. Als ihm das Wort erteilt wurde, sprach er mit einer Präzision, als wäre er die ganzen Jahre nicht Beschuldigter und Angeklagter gewesen, sondern Staatsanwalt oder Richter. Prägnant fasste er seinen Fall aus seiner Sicht zusammen.

Wie er beginnend in den neunziger Jahren bemerkt habe, dass seine Frau von ihrem Arbeitgeber, einer Bank, dazu angehalten worden sei, Kunden bei der Verschiebung von Schwarzgeld in die Schweiz behilflich zu sein. Wie seine Frau nach einiger Zeit damit begonnen habe, noch eigene zweifelhafte Geschäfte zu tätigen. Wie er aus der Befürchtung heraus, seine Frau werde dieses Gebaren zum Verhängnis werden, bei den beteiligten Banken vorstellig geworden sei. Er habe aber bemerkt, dass dort nur das Interesse bestanden habe, herauszufinden, ob er mit seinem Wissen gefährlich werden könne.

Es war eine Geschichte mit vielen Seitensträngen – Mollath brachte sie immer wieder auf den Punkt, als sei er geschult, juristische Sachverhalte zu formulieren. Seine Frau habe schließlich begonnen, ihm mit Zivilverfahren und Anzeigen den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Mollath, begleitet von zwei Anwälten, war an diesem Tag sein bester Anwalt, indem er zielsicher auf die Frage zusteuerte, warum er, je länger die Auseinandersetzung mit seiner Frau dauerte, für seine Schreiben an Justiz und Steuerbehörden eine Form wählte, die den Eindruck erwecken konnte, hier werde eine querulatorische Neigung ausgelebt.

Es war ein Weg, der Mollath in einen psychischen Ausnahmezustand brachte – daran lassen die Wortwahl und das Schriftbild seiner damaligen Schreiben keine Zweifel. Mollath war zu dieser Zeit alles andere als ein guter Anwalt seiner selbst. Statt nur kühl Sachverhalte mitzuteilen, bei denen die Bank, bei der Frau Mollath beschäftigt war, bei einer internen Prüfung zu dem Schluss kam, sie seien zutreffend, garnierte er seine Schreiben mit Tiraden über eine „geldgeile Gesellschaft“.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-sein-bester-anwalt-12218079.html

Aber Psychiater und Juristen wissen oft nichts über existentielle Krisen, die einen Menschen „außer sich“ geraten lassen. Und wenn so jemand, Jahre nach dieser Krise, gesammelt und geordnet über anderthalb Stunden frei vorträgt (was eine Justizministerin nicht schaffte, die vom Blatt ablas, was ihre Zuarbeiter für sie formuliert hatten), dann erregt das natürlich Aufsehen.

Gustl Mollath wird vor der Strafvollstreckungskammer nicht anders aufgetreten sein – und nach diesem „persönlichen Eindruck“ will die Kammer zu dem Schluß gekommen sein, der Mann sei wahnkrank und gefährlich?

Das ist auszuschließen. Ihre Entscheidung stand schon vor der Anhörung fest -: denn nach der Absage des Gutachters nahm sie Abschied von ihrem vorgeblichen Kurs  der „sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung“ und entschied auf der Grundlage alter und mittlerweile widerlegter Gutachten, daß der Untergebrachte aktuell noch gefährlich sei. Wie das möglich sein soll, bleibt ihr Geheimnis.

Immerhin, von der rechtsirrigen Meinung, im Strafvollstreckungsverfahren komme es auf die Wahrheit als Tatsachengrundlage nicht an, scheint die Kammer ein wenig abgerückt zu sein [Hervorhebung von mir]

Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 gebunden ist. Zur Korrektur der Rechtskraftwirkung dieses Urteils habe der Gesetzgeber die Regelungen über das Wiederaufnahmeverfahren geschaffen. Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Offensichtlich hat sie die Anträge, insbesondere den der Verteidigung vom 1.5.2013, aber nicht gelesen, sonst hätte sie diese Brixnersche „Beweiswürdigung“ nicht zugrundegelegt:

Die weitere Unterbringung sei angesichts der Anlassdelikte und der vom Untergebrachten ausgehenden Gefahr auch verhältnismäßig. Die körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen stellten eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt dar. Auch die vom Untergebrachten begangenen Sachbeschädigungen („Reifenstechereien“) gingen weit über das Maß „normaler“ Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest teilweise seien die „Reifenstechereien“ so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich, sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen ist.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

Alles Lüge, wie wir mittlerweile wissen – denn die Wahrheit kommt, auch dank der Arbeit des Untersuchungsausschusses, ans Licht des Tages. Wie immer, wenn Positionen unhaltbar geworden sind, den Betroffenen aber Korrekturen nicht möglich sind, wird auf Emotionen gesetzt.

Der LaLa-Journalismus setzte wieder ein; ein gewisser Otto Lapp versorgte regional, eine gewisse Beate Lakotta, bei diesem abschreibend, bei SPIEGEL online überregional das allerdings wenig geneigte Publikum mit Schmutzwäsche, die die geschiedene Frau Mollath plötzlich über ihre Ehe auszuwringen beliebte. Garniert werden solche Beiträge gern mit Anmerkungen über durchgeknallte Menschen, die flugs zu „Mollath-Unterstützern“ erklärt werden (beiseite gesprochen: so sind sie nun mal alle, diese Unterstützer):

Fall Gustl Mollath: Das achte Jahr Psychiatrie

Von Beate Lakotta

Gustl Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben, so hat es das Landgericht Bayreuth verkündet. Seine Unterstützer wird das empören. Doch manche haben das Maß verloren: Gutachter, Juristen und Politiker berichten von Beschimpfungen und Drohbriefen.

[…]

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-bleibt-weiteres-jahr-in-psychiatrie-a-905355.html

Vorsichtshalber war die Kommentarfunktion zu diesem Artikel nicht freigeschaltet worden. Immerhin erreichte die Redaktion eine Beschwerde, die zu einer Fehlerberichtigung führte:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, Gustl Mollath habe sich erst bei dem Arbeitgeber seiner früheren Ehefrau gemeldet, nachdem sie ihn wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Dies ist nicht korrekt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Vieles an dem Artikel ist nicht korrekt – aber lohnt es sich wirklich, dem nachzugehen?

Glücklicherweise hat sich Sascha Pommrenke ans Werk begeben und den Artikel von Otto Lapp, aus dem Beate Lakotta sich bediente, mustergültig seziert: diese Lektüre lege ich dringend ans Herz:

Petra M. bricht ihr Schweigen – Exklusives Bedeutungsloses

Otto Lapp und der Nordbayerische Kurier haben sich besonders hervorgetan in einseitiger und manipulativer Berichterstattung in Bezug auf den Fall Mollath. In Teil 1 hatte ich den Artikel „Mensch Mollath“ als Beispiel angeführt. Im Nordbayerischen Kurier finden sich jedoch noch zahlreiche weitere Beiträge, die selbst ein Mindestmaß an journalistischer Objektivität vermissen lassen. Zumindest hat die tendenziöse Berichterstattung dazu geführt, dass Petra M. das Gespräch mit dem Kurier gesucht hat. Im zweiten Teil soll es einerseits um die Art und Weise der Berichterstattung gehen, andererseits sollen auch die Aussagen und „neuen Erkenntnisse“ des Artikels „Fall Mollath: Warum die Ex-Frau all seinen Behauptungen widerspricht“ gehen.

Petra M. hatte sich also entschieden der „hysterisch und weit entfernt von objektiven Grundlagen“ geführten Diskussion entgegenzutreten und ihre „Sicht der Dinge“ mitzuteilen. Das ist nur zu begrüßen, waren und sind einige Artikel doch wirklich weit entfernt von objektiven Grundlagen (siehe einige Artikel bei SPON, Zeit und vor allem dem Nordbayerischen Kurier, neuerdings auch CICERO). Insofern ist es dringend geboten, der Versachlichung der Diskussion Vorschub zu leisten.

[…]

http://www.humana-conditio.de/?p=260

Auch die ZEIT konnte es nicht lassen, „ihre Sicht der Dinge“ ein weiteres Mal zu inszenieren, indem sie zu einem Interview mit dem Psychiater Prof. Dr. Henning Saß eine Überschrift nebst Untertitel ersann, denen der Interviewtext widersprach:

Psychiatrie

„Mancher Wahn hat einen wahren Kern“

Der Fall Mollath beweist, psychisch Kranke können die Wahrheit sagen, meint der Gerichtspsychiater H. Saß im Interview. Man müsse auch Menschen dulden, die anders ticken.

[…]

Saß: Ich habe Herrn Mollath nicht untersucht, daher kann ich über den Einzelfall nichts sagen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-06/psychiatrie-mollath-krankheit-unterbringung-interview-henning-sass/komplettansicht

Aber das sind Nachwehen falscher Entscheidungen und Parteinahmen, wie sie sich auch die Psychiatrieseite leistete, die ein Fortbildungsseminar mit einem gemeinsamen Vortrag von Dr. Leipziger und Prof. Dr. Kröber unter dem hämisch-herablassenden Titel: „Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ anbot. Hier ist der ursprüngliche Text gesichert worden:

http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

Nachdem dieser Titel im Internet gar nicht gut ankam, wurde er in „Der Fall Gustl Mollath“ umgetauft:

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Soll ich noch den weiteren Farcen nachgehen? Wie das Justizministerium nach Tweets einer Medizin-Professorin (auch CSU-Mitglied, gleichwohl „Mollath-Unterstützerin“) bzw., so die offizielle Version, nach dem Brief eines „besorgten“ Anwalts ihres Ex-Ehemannes, sogleich den Personenschutz alarmierte, der dann dafür sorgte, daß sich zwei ratlose Polizeibeamte bei der Tweeterin einfanden: schließlich mußte verhindert werden, daß bei einem Gasthof-Vortrag der Ministerin zu sozialen Netzwerken ein Fremdthema angesprochen werden könnte…

Oder die Story mit der Kommunikationspanne im BKH Bayreuth, dessen Leiter zwar durch den Generalstaatsanwalt persönlich über ein gefälschtes Entlassungsfax informiert worden war, diese Warnung aber nicht an seinen Stellvertreter weitergab, so daß dieser dem Untergebrachten zunächst die frohe Botschaft überbrachte, dann aber stutzig wurde und eine halbe Stunde später verkünden mußte: April, April?

Nein, lassen wir die Fußnoten dieser endlichen Geschichte beiseite.

Michael Kasperowitsch, dem gar nicht genug zu danken ist, hat in den letzten Tagen bewirkt, daß die politischen Eingriffe und Zurichtungen des ersten Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg öffentlich wurden, der zunächst dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung geglichen haben muß wie ein Ei dem anderen:

Nürnberger Nachrichten, 15.6.2013

Wiederaufnahme-Antrag „light“

 Begründung für erneuten Mollath-Prozess wurde offensichtlich entschärft

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

Die unserer Zeitung vorliegende Fas­sung des Wiederaufnahme-Antrags aus Regensburg vom Dezember 2012 ist eine bestürzende Bewertung der Nürnberger Verhandlung 2006 gegen Mollath. Das Gericht habe sich „ele­mentare Verstöße gegen die Rechts­pflege“ zuschulden kommen lassen und sich „bewusst und in schwerer Weise vom Gesetz entfernt“.

Das „eklatant prozessordnungswid­rige Verhalten“ Brixners sei, so heißt es weiter, nicht nur „ein Indiz der Vor­eingenommenheit gegenüber Herrn Mollath, sondern stellt sich als eigen­ständiges rechtsbeugendes Verhalten dar“. Es begründe einen „selbstständi­gen Wiederaufnahmegrund“. So heißt es etwa zu den Reifenstechereien, die Mollath neben der Gewalt gegen seine Frau als besonders gemeingefährliche Taten angelastet worden waren, in die­sem ersten Wiederaufnahme-Antrag: „Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letzt­lich wurde kein Motiv festgestellt, nie­mand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit glei­cher Motivlage sind vorhanden.“ Dem Revisionsgericht, also dem Bundesgerichtshof, der das Urteil gegen Mollath später bestätigte, sei eine Aufhebung der Nürnberger Gerichtsentscheidung von 2006 unter den gegebenen Umständen gar nicht möglich gewesen. „Das Ziel, durch Manipulationen der Urteilsfeststel­lung ein ‚revisionssicheres‘ Urteil zu erreichen, stellt einen besonders gra­vierenden Gesetzesverstoß dar, da dem Verurteilten jede Möglichkeit ent­zogen wird, das Urteil erfolgreich anzufechten“, stellte die Regensbur­ger Staatsanwaltschaft fest.

Die Abgeordneten Martin Runge (Grüne) und Inge Aures (SPD) haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass der dann tatsächlich beim Regensburger Landgericht einge­reichte Antrag im Vergleich zur ersten Fassung „kleingeschrieben“ und „ein­gedampft“ worden sei. Plötzlich sei nur noch von „Nichtbeachtung prozes­sualer Normen“ oder einer „Fülle von Rechtsfehlern“ die Rede.

Dass es sich bei der ersten Form des Regensburger Antrags nicht um einen „Entwurf“ oder eine „Stoffsamm­lung“ handelt, wie die Ministerin andeutete, belegt ein Brief — er liegt unserer Zeitung vor — aus Regensburg an Generalstaatsanwalt Hasso Ner­lich. „Am 06.02.2013 wurde erneut ein kompletter Wiederaufnahmeantrag mit dem Dienstwagen übersandt.“ Dies belegt, dass offensichtlich meh­rere Versionen kursierten.

Es dürfe, so heißt es darin weiter, in der Öffentlichkeit auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Justiz mit der Erledigung ihres Auftrags in Verzug gera­ten ist. Man müsse ver­hindern, dass die Staats­anwaltschaft nur passi­ver Zuschauer in diesem Verfahren ist, und „dass ein ,rechtswidriger Zu­stand‘, der mit einer fort­dauernden Freiheitsent­ziehung“ Gustl Mol­laths verbunden ist, nicht rechtzeitig beendet werde.

Am Ende reduziert

Wenn das Gericht dem Wiederaufnahmeantrag von Mollath-Anwalt Ger­hard Strate stattgebe, „dann wird in den Medien unsere Untätigkeit mit den sicher unberechtigten, aber unausrott­baren Vorwürfen unlauterer Motive (Vertuschung) garniert werden“, heißt es in dem Brief von Ende Februar an Nerlich.

[…]

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a53

Heute hat er noch einmal nachgelegt:

Nürnberger Nachrichten, 20.6.2013

Die „Ausschmückung“ im Mollath-Urteil
Wie aus einer schweren „Rechtsbeugung“ eine harmlosere „unrichtige Rechtsanwendung“ wurde

Von Michael Kasperowitsch
[…]
In der ersten Version setzt sich der hochgestellte Jurist unter anderem intensiv mit den Taten auseinander, die Mollath damals vorgeworfen wurden, insbesondere den angeblichen Reifenstechereien. Diese hatten eine besondere Bedeutung für seine Unterbringung in der Psychiatrie, weil sie als Ausdruck seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit galten. Die Mollath vorgeworfene Gewalt gegen seine damalige Ehefrau allein hätte dazu nicht gereicht, „weil es sich dabei um Taten im persönlichen Nahbereich während der Trennungsphase gehandelt hat“, heißt es.
Die Aussagen im ersten Papier der Regensburger Justiz beim Thema Reifenstecherei sind vernichtend. Die Schilderungen im Urteil von 2006 dazu „stellen nichts anderes dar als die bewusst wahrheitswidrige Ausschmückung des Sachverhalts“. Ziel „der Unwahrheiten konnte es nur sein, die Voraussetzungen der Unterbringung ausreichend und überzeugend begründen zu können.“ Diese „nicht begründbare Ausschmückung“ sei auch deshalb fatal, weil alle folgenden Sachverständigen sich bei Gefährlichkeitsprognosen darauf stützten.
Umstände einem Angeklagten anzulasten, die „bar jeder Beweisführung behauptet werden“, bedeute aber einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt zitiert in diesem Zusammenhang sogar die Europäische Menschenrechtskonvention.
[…]
Die Frage ist, warum von all dem im März bei Gericht tatsächlich vorgelegten Wiederaufnahmeantrag kaum mehr die Rede ist. Das Ministerium schiebt den Schwarzen Peter dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich zu.

Entscheidung offen

Die erste Fassung sei ihm vorgelegt, „von diesem nicht gebilligt und auch nicht an das Ministerium weitergeleitet“ worden, heißt es auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten. Das Ministerium und damit Justizministerin Beate Merk (CSU) hätten überhaupt erst Anfang Mai davon erfahren. Ob die Ministerin nun weitere Schlüsse aus diesen Vorgängen zieht, hänge von der Entscheidung des Landgerichts Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren ab. Wann diese wiederum kommt, ist völlig offen.
[…]

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

Und der General schiebt den Schwarzen Peter der Staatsanwaltschaft zu, die ja “freiwillig” ihren ersten Antrag geändert habe; er habe sich ja nur fachaufsichtlich geäußert…

Michael Kasperowitsch hat hierzu auch noch einen engagierten Kommentar unter dem Titel “Justiz-Chaos” geschrieben. Darin heißt es u.a.:

Als Erklärung für diesen wundersamen Wandel gibt das Justizministerium unter Führung von Beate Merk (CSU), der obersten Dienstherrin der bayerischen Staatsanwälte, unbekümmert an, der Nürnberger Generalstaatsanwalt habe die erste Fassung halt nicht gebilligt. Da könne man leider nichts machen.
Nun ist Merk ebenso wenig alleroberste Staatsanwältin im Freistaat wie ein Generalstaatsanwalt in einem Rechtsstaat willkürlicher Eichmeister an der Waage der Gerechtigkeit ist, aber sie hat Möglichkeiten. Die hat sie auch schon genutzt, als sie im vergangenen Jahr den „General“ strikt anwies, einen Wiederaufnahmeantrag ausarbeiten zu lassen. Das wies die Staatsanwaltschaft jahrelang empört von sich. Jetzt gibt es zwei Fassungen eines Autors, die sich stark widersprechen.

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

Wer als Justizministerin angesichts dieser Sachlage die Hände in den Schoß legt und abwartet, was das LG Regensburg denn wohl mit den identischen Rechtsbeugungsvorwürfen anstellt, die allerdings „nur“ die Verteidigung vorlegte, hat den Ernst der Lage wohl immer noch nicht begriffen.

Update (20.6.2013)

Die Juristin Elke Elizabeth Rampfl-Platte hat sich näher mit dem von Prof. Kröber organisierten Seminar befaßt:

Mollath – Die Stunde der Gutachter

[…]

Das dreitägige Seminar   entspricht – so die Ankündigung – den Qualifikationsrichtlinien DGPPN für „Forensische Psychiatrie“. Es ist als forensisch-psychiatrischer Baustein auch verwertbar für die Ausbildung in Rechtspsychologie incl. Leistungskontrolle. Die Landesärztekammer Brandenburg hat dieVeranstaltung stets für das Fortbildungszertifikat anerkannt (24 Punkte, Kategorie C, Nr. #)

Die folgenden (nicht abschliessenden) Fragen müssen erlaubt sein und sind zu stellen:

  • welche Ausbildungsinhalte von Sachverständigen wie diesen vermittelt werden, die in bekannter Weise im Fall Gustl Mollath involviert sind und nicht einmal Grundrechten der persönlichen Anhörung eines zu begutachtenden Betroffenen Bedeutung beimessen.
  • welche Ausbildungsqualität Fortbildungsmassnahmen der LÄK Brandenburg benötigen oder nicht, die mit Fortbildungspunkten per se und in der genannten Zahl belohnt werden
  • welche Auffassung die LÄK Brandenburg damit zu erkennen gibt, welcher Sorgfaltspflicht Gutachter nach Vorschriften ihres Berufsrechts wie auch der übrigen gesetzlichen Vorschriften an den Tag legen oder getrost über Bord werfen dürfen, ohne dass deren Vorträge und Seminare als rechtlich, berufsrechtlich und mindestens berufsethisch in Disharmonie zu derzeit laufenden Verfahren eines Falles wie Gustl Mollaths stehen; In denen derzeit Wiederaufnahmeantrag und Verfassungsbeschwerde noch zur Entscheidung anstehen und der Untersuchungsausschuss eines Landtages auch die Gutachten und deren Verwendung behandelt.
  • Kann es wünschens- oder billigens- und mit Fortbildungspunkten belohnenswert sein, dass Gutachter mit einem hinreichend bekannt gewordenem Grund(miss)verständnis der Art und Weise der Gutachtenserstellung bei derart schwerwiegenden Eingriffen in ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht der Freiheitsentziehung Fortbildung für andere Gutachter betreiben? Und diesen – ja, was vermitteln werden? Dieselbe Praxis, wie die von ihnen geübte?

Die Frage wäre auch zu stellen an den weiteren Referenten der Veranstaltung. Der referieren wird zum Thema: “Der Sachverständige im Strafverfahren – Auswahl, Kompetenz, Anforderungen” : Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Pfister.

Der BGH hatte die Revision von Gustl Mollath als unbegründet am 13.2.2007 verworfen und festgestellt, dass “die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat”.

http://jusatpublicum.wordpress.com/2013/06/20/mollath-die-stunde-der-gutachter/

Dem wäre nur noch mit Blick auf das zweite Referat:

Bad Girls: Zur narrativen Struktur in der Entwicklung einiger Fehlbeschuldigungen

Prof. Dr.med. Hans-Ludwig Kröber

Seminarteil vormittags 9.00

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

hinzuzufügen, daß mir unbekannt ist, daß Prof. Dr. Kröber auch eine Ausbildung zum Aussagepsychologen absolviert hat.  In seiner offiziellen Veröffentlichungsliste finden sich jedenfalls keine einschlägigen Schriften:

http://www.forensik-berlin.de/home.php?c=hkroeber

Update (22.6.2013)

Nun hat sich der deus ex machina überraschenderweise doch gezeigt. Am 20.6.2013, nach meinem Posting, hat Rechtsanwalt Gerhard Strate u.a. folgene neue Information gepostet:

Verfassungsbeschwerdeverfahren

Dieses Verfahren ist beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts seit Januar 2012 unter dem Aktenzeichen 2 BvR 371/12 anhängig. Berichterstatter ist der Richter am Bundesverfassungsgericht Müller. Hier gab es zunächst Unklarheiten über die formelle Gültigkeit der von Gustl Mollath dem Kollegen Rechtsanwalt Kleine-Cosack erteilten Vollmacht. Diese Unklarheiten dürften, nachdem Gustl Mollath in einem persönlichen Schreiben an das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass er Herrn Rechtsanwalt Kleine-Cosack mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des LG Bayreuth und des OLG Bamberg aus dem Jahre 2011 habe bevollmächtigen wollen, bereinigt sein. Der Kollege Kleine-Cosack arbeitet eng mit der Verteidigung zusammen und hat unter dem 15.5.2013 einen umfangreichen ergänzenden Schriftsatz eingereicht, in welchem die Verfahrensentwicklung der letzten anderthalb Jahre geschildert wird (einschließlich des Wiederaufnahmeverfahrens). Das ist zulässig, soweit durch eine Schilderung dieser neuen Tatsachen retrospektiv die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen (aus dem Jahre 2011) ergänt und erleichtert wird. Unzulässig ist es allein, durch nachträgliches Vorbringen der Verfassungsbeschwerde einen neuen Verfahrensgegenstand unterzuschieben. Ein Signal, wann die zuständige Kammer des Zweiten Senats sich mit der Beschwerde befassen wird, gibt es zur Zeit noch nicht. Angesichts der gewaltigen Arbeitslast der beiden Senate mag in Karlsruhe die Hoffnung bestehen, dass die bayerische Justiz die von ihr geschaffenen Probleme alsbad selbst lösen wird.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf

Die klar verfassungswidrige Entscheidung der StVK Bayreuth, die am 12.6.2013 bekanntgegeben wurde, liegt mit Sicherheit ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vor – es weiß also, daß das Bayreuther Landgericht,  gedeckt durch das OLG Bamberg, auch weiterhin verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügt. Das BverfG hat zeitnah – und wie! – nach Klärung der Vollmachtsfrage reagiert:

Justizskandal

Verfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath

22.06.2013, 11:47 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht schaltet sich in den Fall Gustl Mollath ein. Das bayerische Justizministerium und die Bundesanwaltschaft sollen zur Psychatrie-Einweisung Mollaths Stellung beziehen, fordert das Gericht.

München Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur dpa einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Auch die Bundesanwaltschaft wurde dem Bericht zufolge zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Ein Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert.

[…]

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/justizskandal-verfassungsgericht-fordert-auskunft-zum-fall-mollath/8391408.html

Und das Justizministerium hat sich gegenüber der Presse auch schon positioniert:

Verfassungsgericht will Auskunft zum Fall Gustl Mollath

Bayerns Justizministerium verspricht rasche Antwort

Der Fall des bayerischen Psychiatriepatienten Gustl Mollath interessiert nun auch das Bundesverfassungsgericht. Beim bayerischen Justizministerium sei aus Karlsruhe eine Bitte um Stellungnahme eingegangen, bestätigte ein Ministeriumssprecher in München einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Zuständig als Berichterstatter im Fall Mollath ist dem Bericht zufolge der Verfassungsrichter Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands.

„Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten“, sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei – „eine sehr lange Zeit ohne Freiheit“. Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, „auf diesen Umstand einzugehen“.

http://www.123recht.net/article.asp?a=149380

Nun, man kann nur hoffen, daß das Ministerium spätestens jetzt beweist, daß seine Anordnung einer Wiederaufnahme des Mollath-Verfahrens auf der positiven Kenntnis beruhte, daß es sich um ein Rechtsbeugungsurteil  handelte, dem ein willfähriger Gutachter in bayerischen Diensten zugearbeitet hat. Daß es sich von dem unglaublich rechtsstaatswidrig agierenden GStA Nerlich endlich eindeutig distanziert. Man kann nur hoffen, daß es sich für die Nattern innerhalb der Justiz, die es an seiner Brust genährt hat, schämt.

Bei der letzten Verteidigung der „offensichtlich verfassungswidrigen“ Maßregelvollzugsentscheidungen der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg kriegte das Ministerium jedenfalls eine Klatsche:

III.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu der Verfassungsbeschwerde Stellung genommen. Diese sei unbegründet. Das Oberlandesgericht habe angenommen, dass ein erneuter Mord begangen werden könne. Eine Aussetzung einer Maßregel dürfe nicht zu einem erneuten Kapitaldelikt führen. Sowohl die Anlasstat als auch die Therapiefortschritte, die Entlassungssituation und die drohenden Straftaten seien umfassend abgewogen worden. Eine nicht hinreichende Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin sei nicht ersichtlich. Da als Anlasstat ein Mord zugrunde liege, bestünden auch angesichts der Dauer des Maßregelvollzugs von 13 Jahren keine Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Jetzt will es sich immerhin gegen das indolente LG Bayreuth positionieren, das ja just begründungslos nicht nur sieben, sondern gar acht Jahre  Zwangspsychiatrie angesichts widerlegter Gutachten und durch Wiederaufnahmeanträge  ins Nullum geführter geringfügiger Anlaßstraftaten für rechtmäßig hielt.

Tiefer als die StVK Bayreuth kann ein Gericht nicht sinken. Daß es das trotz der pressemäßigen Beobachtung tat, läßt tief blicken.

Selbst die „Sicherheitspolitikerin“ Merk muß sich von diesem Gericht distanzieren, das doch nur ihrer Beförderungspolitik entsprechend existiert. Was natürlich auch für das OLG Bamberg gilt, das zuverlässig begründungslos die begründungslos politisch korrekte „der-muß-drinbleiben“ Entscheidung der StVK Bayreuth hielt.

Das OLG Nürnberg hat es in der Hand, zu beweisen, daß es den Freiheitsanspruch des Bürgers ernstnimmt – oder ob es diese Entscheidung, weil sie in Bayern nicht mehr möglich ist, dem BVerfG überläßt,

Das LG Regensburg vertagt, wie erwartet, derweil. Vermutlich möchte es à la Nerlich die Rechtsbeugungsvorwürfe außen vor lassen – obwohl das Gericht, anders als GStA Nerlich, angeblich unabhängig ist. Nicht einmal den überfälligen Verbindungsentschluß kriegt es zustande.

Fall Mollath Landgericht Regensburg lässt sich noch Zeit

Das Landgericht Regensburg hat noch nicht über die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath entschieden. „Es kann noch Wochen, aber keine Monate dauern“, sagte Pressesprecher Hans Piendl am Freitag (21.6.)

Stand: 21.06.2013

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mollath-landgericht-regensburg-wiederaufnahme-100.html

Dabei ist auch diese Öffentlichkeitsarbeit nichts als Augenwischerei: die Entscheidung über die WA-Anträge mag aufgeschoben werden – der Antrag über die Unterbrechung der Vollstreckung allerdings nicht. Hier geht es um den Freiheitsanspruch  eines durch klar ersichtlichen Fehlurteils (das in Wahrheit ein rechtbeugendes Urteil ist) seit sieben Jahren Untergebrachten.

Im Grunde läuft jetzt ein edler Wettstreit zwischen dem OLG Nürnberg, das am Montag entscheiden will, und dem BVerfG: welche Instanz befreit Gustl Mollath? Muß wirklich erst das Bundesverfassungsgericht eingreifen – was beweisen würde, daß die bayerische Justiz unter dieser Sicherheitspolitik-Ministerin mitsamt ihrer seit zehn Jahren betriebenen Beförderungspolitik  den Rechtsstaat in Bayern abgeschafft hat, mithilfe des VRiBGH am 1. Senat Armin Nack, der auch  noch die krausesten Beweiswürdigungen zulasten von Angeklagten begründungslos hielt?

Ich denke mal, daß das OLG Nürnberg, das sich bislang durch klare rechtsstaatliche Signale bewährt hat, sich seiner Verantwortung  bewußt ist.

Hier geht es weiter:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/

 

2.104 Gedanken zu „Der Fall Mollath: eine Hängepartie II

  1. 353 d Nr. 3 StGB ist schon ein verdammt scharfes Schwert, das von der StA Augsburg aus dem Halfter gezogen wird.

    Man fragt sich, was will man damit erreichen, denn korrekter und objektiver kann man die Meinung des anderen nicht wiedergeben, als dass man seine eigenen Urkunden sprechen lässt.

    Weiter fragt man sich, ob die StA aus eigenem Antrieb vorgegangen ist oder auf Weisung.

    Ziel dürfte wohl die Einschüchterung eines Organes der Rechtspflege sein.

    • Nicht nur das, Kollege Mayr, denkbar und auch wahrscheinlich ist das hilflose Abreagieren von Wut auf den offensichtlich weit überlegenen „Feind“.
      Aber der Einschüchterungsversuch steht sicher im Vordergrund.

      • @Brainbox
        Kommt aufs Land an.
        Erinnern sie sich an die Internet- Kinderpornographie-Debatte? In manchen Ländern wurden noch nicht mal diese Dinge gelöscht.
        Dass die Dokumente schon irgendwo gesichert sind steht für mich außer Frage.

    • Angenommen es kommt gerichtsanhängig zu einem Strafverfahren zwischen RA Dr. Strate und der StA Augsburg + angenommen im ersten Verfahren würde die StA Augsburg Recht bekommen, dann wird RA Dr. Strate doch nicht diese Angelegenheit als erledigt betrachten, sondern dann geht es wohl durch sämtliche Instanzen + angenommen letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof würde die StA Augsburg gewinnen, dann sind doch die Dokumente im Netz!
      Müsste dann nicht die StA Augsburg schlußendlich gegen google klagen (und alles aus Steuermittel)?

    • Ich glaube nicht das die Staatsanwaltschaft Augsburg dieses als Einschüchterungsversuch gestartet hat, zumal dieses auch völlig Untauglich ist gegen Dr. Strate. Und ich glaube auch nicht das man damit durchkommt, es verbleibt einem immer noch das Recht am eigenen Schriftstück und man kann da ohne weiteres auch Vollzitate bringen.

      Alles nur Nebelkerzen mehr nicht. ist schlimm wenn man sich intellektuell, juristisch unterlegen fühlt dann mit sowas zu kommen, aber spricht für sich und muss man nicht weiter kommentieren.

      Ich glaube auch nicht, bzw. bin mir relativ sicher, das von der 7. Strafkammer des LG Regensburg heute was substanzielles kommt. Eher das Gegenteil wird der Fall sein.

      Die Menschen interessiert jetzt auch kein *Fahrplan* der 7. Strafkammer mehr, sondern sie wollen Entscheidungen. So oder so. Was anderes ist auch nicht mehr vermittelbar. Es ist schon unsäglich genug wie hier mit Grundrechten seitens der Justiz umgegangen wird.

      Wie gesagt der Fall ist weder komplex noch juristisch sehr anspruchsvoll, wird aber dazu genutzt sich gegen alle fundamentalen Rechtssprechungen hinweg zu setzten. Der Grund leuchtet mir im Moment noch nicht so richtig ein, denn die Sachlage ist relativ klar. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend ihre Gründe der Wiederaufnahme vorgetragen, auch wenn der Antrag kastriert ist. RA Dr. Strate, wie erwrtet, sowieso. Wäre der unkastrierte Antrag der Staatsanwaltschaft vom Dezember 2012 durchgegangen wäre der Antrag von Dr. Strate zumindest in großen Teilen obsolete gewesen. Kann ich nicht nachvollziehen warum man auf Dr. Meindl, den ich für einen guten Juristen halte, nicht gehört hat.

      Aber das hat Gabrielle Wolf gut auf den Punkt gebracht, OBER sticht UNTER.

      LG und schönes WE

      MK

      • @Trigana
        „Ich glaube auch nicht, bzw. bin mir relativ sicher, das von der 7. Strafkammer des LG Regensburg heute was substanzielles kommt.“

        Gleich ist Mittag, d. h. – nach den Gepflogenheiten in der Öffentlichkeit und bei Behörden – der Beginn des Wochenendes. Wie steht es nun mit der erwähnten Ankündigung des Gerichtspräsidenten?

    • Ist diese Anzeige gegen die hoechst informative Seite „strate.net“ nun Ausdruck des „regierenden“, eines „spezifischen“, oder eines „verirrten“, „eigentlichen“ Demokratieverstaendnisses und der ueblichen Demokratiepraxis? Oder kommt hierin die eine „von uns“, dem Buerger, erwartete „Normalitaet“ zum Ausdruck, die uns dann vor psychiatrischen Beobachtungen schuetzen koennte? Hat auch Herr Strate, aber diesmal ein Faß, „angestochen“?
      Sollen wir lieber nichts wissen, verstehen, nicht selber „urteilen“ koennen?

      Werden Gresser und Strate nun wie Mollath, Manning und Snowden als Whistleblower, gar als Geheimnisverrraeter behandelt?

      1. Frau Gresser wird von der Polizei „heim“gesucht, weil sie ihre Meinung, Erkenntnisse zu Mollath twittert und einen Gespraechsraum anbietet.
      2. Herr Strate bekommt eine Strafanzeige, weil er einem „nachhaltigen“ „Tatsachenverzerrungsapparat“, so scheint es doch, fuer die Oeffentlichkeit und den Buerger nun faktenbasierte Dokumente gegenueberstellt.
      3. Herr Mollath wird eingesperrt, weil er ein illegales, verstecktes, zumindest illegitimes Finanzsystem aus Insidersicht anzeigt.

      Ist also Angst, Einschuechterung, Schweigen, einsam denken, wegschauen, „ich war und weiss es nicht“ dann die offiziell gewuenschte „Marsch“richtung.

      „Neuland“? So „neu“ fuer die Herrn Strate anzeigende Staatsanwaltschaft, die Twitter- und Netzpruefer und Ursula Gresser heimsuchende Polizei dann vielleicht doch nicht.

      Wenn das „Spiel“, aus Sicht von Intendanten und Regisseuren, dann wirklich noch immer nicht „aus“ sein darf, die Schauspieler weiter spielen muessen, heißt das, dass noch mehr Requisiten, noch viel mehr Schaetze hinter der Buehne versteckt sind, versteckt bleiben sollen?
      Dann wuerde in der Tat auch Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Rechtsanwaelte wohl noch einige Zeit zu tun bekommen.
      Die armen Schauspieler!
      Und das Publikum?

    • Kann mir bitte jemand verraten, warum es so sicher ist, dass es die StA Augsburg war, die da tätig geworden ist?

      Könnte das nicht schon die StA Hamburg von sich aus gemacht haben?

      Herr Strate dürfte ja auch in seinem „Heimatbezirk“ nicht nur Freunde haben.

      Robert Stegmann

    • @ Helmut Mayr

      D’accord!

      In erster Linie soll ein Organ der Rechtspflege eingeschüchtert werden, damit der Mob von Informationen aus erster Hand abgeschnitten wird.

      Drei Fliegen mit einer Klappe: Unruhestiftung und Vernebelung sind schöne Nebeneffekte, die man ebenfalls gern mitnimmt.

  2. Zu Sandra Bullock (http://www.nordbayern.de/region/sandra-bullock-soll-gustl-mollath-helfen-1.2954671) habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht:

    Die gute ist: Sandra Bullock ist zur Zeit in Deutschland und wohnt im Hotel de Rome in Berlin.

    Die (vermutlich) schlechte Nachricht: Sie ist mit Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) verwandt (Cousine seiner Ehefrau Susanne):

    http://www.bild.de/regional/berlin/sandra-bullock/mit-ramsauer-im-restaurant-30898944.bild.html

  3. „Das Spiel ist aus“!
    Ende! Schluß! Das War´s! Vorhang Runter!

    Anders koennen denkende Menschen, selbst vollkommene Laien, nach den urspruenglichen Wiederaufnahmeantragen und dem letzten Strate-Schriftsaetzen wohl nicht mehr urteilen,selbst wenn sie nur rudimentaere Bruchteile der Fakten zur Kenntnis nehmen und eins und eins zusammenzaehlen. Eine „großartige“ Inszenierung verpackt ihre Requisiten.

    Die offenen Fragen:
    1. Wie lange laesst sich trotzdem eine bayrische, die bundesdeutsche Oeffentlichkeit „zum Narren“ halten. Wie lange schauen die Fachleute aus den einzelnen Disziplinen (Justiz, Psychiatrie, Politik, Banken, Medien) auf diese nun zerbrochenen Reste einer im wahrsten Sinne „gewaltigen“ Kulisse?

    2. Wie lange muß Herr Mollath jetzt noch in seiner Rolle ausharren bis ein Kompromiss zu den Verantwortlichkeiten fuer die kleinen „Pannen“, „Drehbuch-“ und „Sprechfehler“ zwischen den Beteiligten ausgehandelt ist, alle Utensilien und Masken verstaut sind?
    Wann werden Intendanten und Regisseuren Mollath aus der ihm zugewiesenen Rolle entlassen?

    3. Wieviel Zeit bekommen die Verantwortlichen noch fuer die Abstimmung des Schwarze Peter Spiels, bei dem kein Verantwortlicher benannt werden kann, weil sonst die Kette der Beteiligten und Verantwortlichkeiten wie eine Dominoreihe umfallen und sichtbar wuerde.

    4. Wer traegt die Kosten fuer diese offenbar endlosen Aushandlungsversuche die Zustaendigen fuer unbeteiligt zu erklaeren, die Verantwortlichkeiten zu vernebeln und die Missetaeter fuer ihre „Auftritte“ freizusprechen.
    Der Kosten fuer den beteiligten Apparat, Aufklaerung zu verhindern – den Vorhang geschlossen zu halten, den Besuch hinter der Buehne zu verhindern, wer traegt Sie?
    Wie hoch ist der Aufwand, Backstage gegen Blicke zu sichern, inzwischen?
    Zeitlich, finanziell, moralisch?

    5. Sollte „Aussagewilligen“, die nun endlich die wahre Geschichte in diesem Theater zu erzaehlen bereit sind, nicht sowohl ein Anreiz gegeben als auch eine Frist gesetzt werden?

    Nach dem Ende der die Mehrzahl der Kunstkategorien durchstreifenden Vorstellung koennten auch ALLE Beteiligten vor die Buehne treten und sich dem Beifall des Publikums stellen!

    Wenn einer vorausgeht, folgen vermutlich die anderen. Keiner will der letzte sein!
    Rechtsstaat, Publikum, Steuerzahler und Herr Mollath danken es.

    • Das „Spiel ist aus“ gilt erst dann, wenn sich alle Mitspieler bewußt sind, dass es aus ist. Wenn nur die Zuschauer und ein Teil der Mitspieler das wissen, aber einige Mitspieler weiter spielen in der Hoffnung, allem noch eine Wendung geben zu können, ist das Spiel nicht aus.
      Normalerweise könnte dann die herbeigerufene Polizei helfen, oder der psychiatrische Notdienst, aber in Bayern?

  4. Ich bin gerade durch die neuesten drei Dokumente von RA Strate durch und bin erneut überrascht über die Wendung in diesem Fall, dankbar für die klaren Worte nach Regensburg, konsterniert über die unglaubliche Perfidie eines kriminellen Paares und erzürnt über Gerichte, Anwälte und ‚Ärzte‘, die sich in den Dienst einer solchen Sache stellen.

    Und über allem thront Merk mit Nerlich über ihren Augiasstall, bremst wo sie kann, demonstriert widerwilligen Aufklärungswillen und reklamiert eine Unabhängigkeit der Justiz, die es gerade in Bayern nicht gibt. Es ist eine Schande, wie die bayerische Justiz auf unserem Rechtsstaat herumtrampelt. Und dabei kann man viel zu viele Unstimmigkeiten leicht durch Lektüre der Nürnberger Unterlagen erkennen und ganz ohne sich mit dem Menschen Mollath und seiner Geschichte in BT und SR zu beschäftigen.
    Aber Fr. Merk hält es für Unabhängigkeit, wenn sie dem Schummelgeneral, der ihre angeordnete Wiederaufnahme sabotiert, nicht reinredet und sie hält es offensichtlich auch für normal, dass ein Richter seine Akten nicht liest, eine andere Richterin die fortgesetzte Freiheitsberaubung in einer forensischen Irrenanstalt nicht interessiert und ein anderer Richter mit einer Schreibmaschine adäquat ausgestattet ist.
    Es mag ja sein, dass Fr. Merk einfach ein wenig von den Ereignissen überrollt wurde und nun überfordert ist. Zumindest sollte Fr. Merk aber den bestehenden Eindruck vermeiden, dass solche schwarzen ‚Schafe‘ gedeckt werden und die beschworenen ‚Selbstheilungskräfte‘ der Justiz erst noch lange gesucht und extra aktiviert werden müssen.

    Das Tragische ist nur, dass die Wirrungen dieses Falles auf Kosten eines Menschen gehen, dem offensichtlich nichts vorzuwerfen ist, was nur annähernd seinen fortgesetzten Aufenthalt bei seinen ‚Kerkermeistern‘ in einer forensischen Anstalt rechtfertigt.

    Für Jurastudenten ist dieser Fall sehr lehrreich, da möchte ich die Anmerkung von RA Strate gerne bestätigen.
    Klasse, wie solche Fehler mit der Großschreibung neben der medizinischen Unbrauchbarkeit und der Art & Weise wie das Dokument verwendet wurde den wahren Aussteller erkennen lassen!

    Und noch ein Lob an den Blog! Die aktuellsten und fundiertesten Informationen finde ich immer garantiert hier und in der Süddeutschen!

  5. Über das Schreiben von Petra Mollaths an RA’in Friederike Woertge sollte man noch etwas genauer nachdenken:

    Welchen Zweck hatte es? Eine solche präzise Beschreibung der Situation (auf der ersten Seite; auf der zweiten Seite kommen die eigentlichen Anliegen) kennt man eher aus Schreiben von Rechtsanwälten an ihre Mandaten, nicht umgekehrt. Es hat schon deshalb fast den Anschein, daß der Brief für einen dritten Leser geschrieben worden ist.

    Besonders auffällig ist folgendes: Nach den bisher bekannten Informationen war es RA’in Friederike Woertge selbst, die das Ferngutachen von Gabriele Krach im Vorfeld der ersten Hauptverhandlung an das AG Nürnberg (RiAG Huber) sandte.

    Aus dem Urteil vom 8.8.2006:

    Mit Fax vom 23.09.2003 übermittelten die Rechtsanwälte der inzwischen getrennt lebenden Ehefrau dem Amtsgericht Nürnberg eine ärztliche Stellungnahme des Klinikums am Europakanal – Fachärztin Dr. Krach -, dass nach den Schilderungen der Ehefrau davon ausgegangen werden könne, dass der Ehemann „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden Erkrankung leide, im Rahmen derer eine erneute Fremdgefährlichkeit zu erwarten sei. Der Ehefrau sei daher empfohlen worden, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und den Sachverhalt mit ihrer Rechtsanwältin zu besprechen, sowie zusätzlich psychiatrische nervenärztliche Abklärung beim Ehemann anzustreben.

    http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf#page=5

    Aus dem Schriftsatz von State vom 1.5.2013:

    Am 18.9.2003 erlangt sie auf noch ungeklärte Weise die – rechtswidrige, da gegen die Schweigepflicht verstoßende – ärztliche Stellungnahme von Frau Dr. Gabriele Krach vom Klinikum am Europakanal in Erlangen, die ihre Scheidungsanwältin Friederike Woertge am 23.9.2003 dem Amtsgericht zu Händen von Richter Huber zufaxt (wie vor, Bl. 75, 76 d.A.).

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=6

    Aus diesem Grund ließ RiAG Huber auch zwei Polizisten vor dem Gerichtssaal postieren, die Gustl Mollath auf Waffen durchsuchen sollten (weil sie ihn für einen Anwalt hielten, ließen sie ihn aber unkontrolliert ein).

    Nun schreibt Petra M. in dem heute bekanntgewordenen Brief an ihre Anwältin:

    Im Rahmen meiner Befragung durch das Gericht habe ich dem Richter ein psychologisches Kurzgutachten von Frau Dr. Krach ausgehändigt, dass [sic!] aufgrund der wirren Briefe meines Mannes erstellt wurde.

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf#page=14

    Daß sie es ihm (noch einmal) ausgehändigt hat, mag ja sein. Aber warum erläutert sie Ihrer Anwältin die Existenz dieses Fernattests und ihr Zustandekommen, wenn es doch eben diese Anwältin war, die das Attest an das Gericht gefaxt hatte?

    Wenn sich nicht irgendwelche der genannten Informationen als falsch herausstellen, dann spricht alles dafür, daß mit diesem Schreiben irgendjemandem ein „Film vorgeführt“ werden sollte. Nach dieser Hypothese sollte dieses Schreiben in einer gerichtlichen Akte landen, etwa um auf diese Weise die „Wahn-Legende“ weiterzustricken. Demzufolge wäre der eigentliche Grund dieses Schreibens die Schilderung eines Vorfalls (für den im übrigen keine Zeugen zur Verfügung stehen) im letzten Absatz der ersten Seite, um diesen „aktenkundig“ zu machen – denn für eine förmliche Anzeige war der Sachverhalt zu dünn. Der Rest des Schreibens (Seite 2) dient dann dazu, die Person der (unmittelbaren) Adressatin dieses Schreibens plausibel zu machen.

    Diese (angebliche) Vorfall ist dementsprechend auch in das Urteil eingeflossen:

    Trotz Trennung und Scheidung konnte sich der Angeklagte aber nicht von seiner Frau lösen. Petra Müller fühlte sich deshalb von ihm dauernd verfolgt. So setzte sich der Angeklagte einmal in der U-Bahn in Nürnberg neben sie, fixierte sie unaufhörlich und wurde schließlich laut.

    http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf#page=8

    • So einfach kann man also jemandem etwas andichten:

      Man schildert ein Beispiel für eine „Verfolgung“ in der Öffentlichkeit mit Zeugen, die man aber natürlich kennt, dann noch ein Beispiel durch den Lebensgefährten, ebenfalls in der Öffentlichkeit mit keinen zu benennenden Zeugen und daraus wird dann ein „dauernd“

      Petra Müller fühlte sich deshalb von ihm dauernd verfolgt.

      Hat diese Kenntnis eventuell auch zu Herrn Dr. Becksteins Äußerung geführt?
      „Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht als die Medien immer schreiben würden.“

      Am 27.12.2012 schrieb ich an Herrn Dr. Beckstein, da er 2 Monate vorher in meinem Heimatort an einer Podiumsdiskussion mit dem Würzburger Bischof zu den 10 Geboten teilgenommen hatte. Ich dachte, wenn jemand als engagierter Christ über die 10 Gebote spricht und sogar ein Buch darüber schreibt, dann wird er sich auch für seine Mitmenschen engagieren, die einer Unterstützung bedürfen. Es heißt ja in der Bibel:

      „An ihren Taten, nicht an ihren Worten sollt ihr sie erkennen“

      Ich schrieb ihm u.a.:

      Auf der Seite http://www.wolfgang-dudda.de/?p=7889 befindet sich ein Bericht von Frau Anke Domscheit-Berg über ein Gespräch mit Ihnen vom 06.12.2012 am Rande der Demokratietagung in Speyer. In diesem Gespräch ging es um das Schicksal Herrn Mollaths. Frau Domscheit-Berg gibt einige Ihrer Aussagen wieder, z.B. :

      „Die Medien würden den Fall falsch darstellen, Fakten weglassen und eine Kampagne betreiben. Ich [also Frau Domscheit-Berg] hätte ja einfach keine Ahnung. Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht als die Medien immer schreiben würden.“

      In den Medien wurde sehr viel berichtet und es schleicht sich sicher auch einmal etwas Falsches ein.
      Wenn ich einmal alle Medienberichte beiseite lasse und auf

      Klicke, um auf 2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf zuzugreifen

      das im Namen des Volkes(!) ergangene Urteil lese, dann ergeben sich für mich Fragen über Fragen, die ich in der Rolle des Richters oder des Verteidigers gerne gestellt hätte. Ihnen als studierten Rechtsanwalt kommen wahrscheinlich noch viel mehr als mir, einem juristischen Laien.
      Die Stimme des Volkes in den unzähligen Kommentaren hört sich ganz anders an als das Urteil des Richters.

      Dass im Urteil als erwiesen angesehen wird: „Der Angeklagte […] würgte sie [die damalige Ehefrau] bis zur Bewusstlosigkeit und trat sie mit den Füßen.“ ist nicht nur für mich sehr fragwürdig, da dieser Vorwurf alleine auf der Aussage des angeblichen Opfers besteht.

      Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, geht nicht sofort zum Arzt?
      Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, zeigt ihren Mann nicht sofort an?
      Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, lässt sich nicht von einem Rechtsmediziner untersuchen?
      Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, lebt noch ca. 9 Monate mit dem angeblichen Peiniger unter einem Dach?

      Vor 50 und mehr Jahren konnten Frauen, vor allem wenn sie Kinder hatten, nicht so einfach von gewalttätigen Ehemännern weglaufen. Wohin auch. Heutzutage gibt es Zufluchtsorte in Form der Frauenhäuser. Dass eine offensichtlich so selbstbewusste und finanziell nicht nur unabhängige, sondern weit überlegene Frau, die keinen Unterschlupf in einem Frauenhaus hätte suchen müssen, den angeblichen Misshandler nicht sofort verlässt, sondern erst 9 Monate später, kann ich nur schwer glauben.

      Einem guten Rechtsanwalt, der sich wirklich für die Belange seines Mandanten einsetzt, wären hierzu und zu den unzähligen weiteren Ungereimtheiten sicher genug Fragen und Einwände eingefallen, denn schon jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand kommen bei den Angaben der Ehefrau erhebliche Zweifel.
      Für mich und für die meisten Menschen ist es unverständlich, dass dieses Urteil auch höchstrichterlich bestätigt wurde.

      Der Bruder, der ebenfalls in Nürnberg wohnt, schläft im Wohnzimmer des Ehepaares Mollath und genau in dieser Nacht wird Herr Mollath angeblich gewalttätig, so dass seine Frau zu ihrem Bruder ins Wohnzimmer flüchtet? Und sie bleibt weiter in der Wohnung?

      Angst macht mir und wahrscheinlich vielen Bürgern, dass nahezu jeder unbescholtene Bürger unseres Rechtsstaates in eine Lage wie Herr Mollath geraten könnte, wenn er auf einen Richter trifft, der, wie mir scheint, ohne Nachfragen die Vorwürfe des angeblichen Opfers als erwiesen übernimmt.

      Sehr geehrter Herr Beckstein, gibt Frau Domscheit-Berg Ihre Aussage richtig wieder, wenn sie schreibt; „Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht, als die Medien immer schreiben würden.“?
      Wann sollen denn „auch viel gefährlichere Sachen damals“ geschehen sein? Wann ist „damals“?
      Wenn sie vor der Gerichtsverhandlung passiert wären, dann hätte Frau Mollath, jetzt Frau Maske, sie wahrscheinlich vorgebracht. Warum wurden in der Verhandlung dann nur Vorfälle vorgebracht, die für die meisten Menschen nur schwer glaubhaft sind?
      Nach der Verhandlung können Sie ja nicht geschehen sein, denn danach befand er sich in der Psychiatrie.
      Oder wurden sie, wie die Aussagen der Eidesstattlichen Versicherung des früheren gemeinsamen Freundes Edward Braun, erst später bekannt?

      Wenn Sie belegbar Belastendes gegen Herrn Mollath haben, das der Allgemeinheit noch nicht bekannt ist, dann sollte dies von Ihnen vorgebracht werden. Auch wenn das in der Regel nicht coram publico geschehen sollte, sondern nur bei der Staatsanwaltschaft, müsste es in diesem Fall, da die meisten Menschen von der Unschuld Herrn Mollaths überzeugt sind und an unserem Rechtsstaat verzweifeln, dennoch allgemein bekannt werden.
      Mit einem zurecht verurteilten oder zurecht in der Psychiatrie sitzenden Herrn Mollath könnten die Menschen leben. So wie es sich momentan darstellt nicht.

      Woher haben Sie Ihre Informationen über „ auch viel gefährlichere Sachen damals“?
      Kennen Sie Herrn Mollath persönlich?
      Kennen Sie Frau Maske, geschiedene Mollath, persönlich?
      Bitte treten Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Wissen an die Öffentlichkeit, wenn Sie tatsächlich Belastendes gegen Herrn Mollath haben.

      So weit ein Ausschnitt aus meinem Schreiben an Herrn Beckstein vom 27.12.2012.

      Herr Dr. Beckstein antwortete, dass er Herrn Mollath nicht kenne. Dazu, dass

      „der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht“

      habe, äußerte er sich nicht.

      Er antwortete, dass Herr Mollath ja das Recht auf einen Wiederaufnahmeantrag habe. Ich schrieb ihm zurück, dass dies für mich so ist, als ob man jemanden die Treppe hinunterstößt und dem Verletzten zuruft, dass er ja wieder nach oben gehen könne. Daraufhin schrieb er nochmals, dass Herr Mollath ja das Recht auf einen Wiederaufnahmeantrag habe.

      • „Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, geht nicht sofort zum Arzt?
        Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, zeigt ihren Mann nicht sofort an?
        Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, lässt sich nicht von einem Rechtsmediziner untersuchen?
        Eine Frau, die bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wird, lebt noch ca. 9 Monate mit dem angeblichen Peiniger unter einem Dach? “

        Da muss ich Ihnen antworten, dass es das leider durchaus gibt. Es gibt auch Menschen, die bleiben mit ihrem Partner zusammen, bis er schließlich einen „erfolgreichen“ Totschlag hinbekommt.
        Die menschliche Bindung ist eine seltsame Sache.

    • @O. Garcia: Danke für die Aufbereitung und die damit gestellte Frage. Zeitbedingt nur kurz dazu:

      Gerhard Strate zitiert dieses am 29.4.2004 unter der Fax-Kennung „RAE Greger & Woertge“ gefaxte Schreiben aus der Akte zum Strafverfahren gegen Gustl Mollath (Bl. 145 f. d. A.)

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf#page=11

      Die in diesem Schriftsatz von Gerhard Strate auf Seite 5 aus der Niederschrift zur Hauptverhandlung am 22.4.2004 zitierte Aussage der Zeugin Simbeck ist Blatt 130 d. A.. Nach den Angaben im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, S. 4, hatte die Beschwerde von Gustl Mollath gegen den ihm am 7.5.2004 zugestellten Einweisungsbeschluss in die Psychiatrie Erlangen bereits die Blattnummern 164 – 165 d. A..

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf#page=4

      Dies bedeutet, dass das eigentlich ins Scheidungsverfahren gehörende Schreiben offenbar dazu diente, die die Strafakte vor deren Weitergabe an den Psychiater Wörthmüller „anzureichern“.

      In diesem, eine ausgefeilte Legende verbreitenden Schreiben taucht wiederholt (erstmals?) der bis heute kolportierte Begriff „wirr“ auf. Gustl Mollath werden weiterhin u.a. erhebliche, mehrfache Gewalttätigkeit einschließlich Todesdrohungen zugeschrieben, ein in sich strategisches, wenn auch auf wahnhaften Verirrungen beruhendes Vorgehen, fortgesetzte Belästigungen sowie die Ausdehnung aggressiver Zuschreibungen auch auf Dritte.

      Dieses Schreiben war meines Erachtens gezielt vorbereitend für die psychiatrische Begutachtung angelegt und zeigt, dass die Verfasserin bzw. deren Unterstützer entsprechende psychiatrische „Fachkenntnisse“ hatten und bewusst einsetzten.

      (Es ist schon sehr bemerkenswert, dass gerade die Darstellungen in diesen Schreiben auch Eingang in das Brixner-Urteil vom 8.8.2006 gefunden haben, der Richter aber das ihm vorliegende, aufgrund der Vorenthaltung eines Verteidigers zwangsläufig nicht so ausgefeilte Verteidigungsvorbringen des Angeklagten Mollath nicht gelesen haben will.)

      P.S.: Abschließend, ich bin dann für einige Tage weg, noch der Hinweis auf eine weitere sonderbare Tatsache: Das von Gerhard Strate ab Seite 16 seines jüngsten Schriftsatzes wiedergegebene Schreiben von Herrn Maske und der Ex-Frau Mollath an die Nürnberger Polizei diente offenbar auch dort dazu, die Akte vor der Erstellung des psychiatrischen Gutachtens durch Leiter der forensischen Psychiatrie in Bayreuth „anzureichern“.

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf#page=16

      Für sehr bemerkenswert halte ich die Tatsache, dass dieses Schreiben vom 3.4.2005 direkt an einen bestimmten Polizisten gerichtet war, nämlich denjenigen, der „zufälligerweise“ zuständig war für die „Ermittlungen“ zu den Reifenstechereien und damit auch für die Akte, die später an den Psychiater Leipziger übermittelt worden war.

      Der „Schlussbericht“ des Polizisten datiert auf den 12.05.2005; die Anfrage des Psychiaters Leipziger nach weiterem Material für sein ihm bis dahin demnach noch nicht mögliches vernichtendes Gutachten auf den 04.05.2005. (Gustl Mollath war vom 14.2.2005 bis zum 21.3.2005 durch verfassungsbeugende Internierung in der forensischen Psychiatrie Bayreuth seiner Freiheit beraubt gewesen.)

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=20

      http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p62

      Im Zusammenhang mit diesem Maske-/Ex-Mollath-Schreiben vom 3.4.2005 bekommt folgendes Zitat aus dem Strate-Schriftsatz vom 1.5.2013 erst recht besonderes Gewicht – und belegt nach meiner Einschätzung mit den obigen Fakten zugleich, dass der Vorwurf der Reifenstecherei unter zusätzlichem Einbezug mindestens eines Polizisten vorsätzlich konstruiert worden war, um Gustl Mollath dauerhaft unter die Herrschaft einer furchtbaren Zwangspsychiatrie bringen zu können. Zersetzung pur, nur ohne STASI:

      „Die gesamte Akte wegen Sachbeschädigung gegen den Beschuldigten Gustl Mollath wurde, erkennbar an den vorgehefteten Tatblättern (welche als Beschuldigten Gustl Mollath ausweisen), erst am 11. und 12.4.2005 angelegt und die entsprechenden als relevant empfundenen Anzeigen gegen Unbekannt nachgeheftet. Sämtliche Tatblätter wurden von POK Grötsch angelegt (wie vor, Bl. 2, 4, 8, 12, 25, 29, 33, 35, 38, 40, 44, 46, 51, 58, 79, 90, 96 d.A.).

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page21

      P.S. II: Das am Anfang stehende „nur kurz dazu“ nehme ich hiermit zurück und bitte um Nachsicht! 😉

      • Sehr gut recherechiert! Ist mir selbst gar nicht aufgefallen, daß dieses Schreiben direkt an POK Grötsch gerichtet war…eben jener, der dann kurz danach das Material für die Gemeingefährlichkeit Mollaths liefern sollte. Das kann doch kein Zufall sein…sollte Strate dies etwa nicht bemerkt haben?
        Hier sehe ich einen guten Ansatz zu weiteren „Ermittlungen“. Woher kannten sich Fr. Mollath und POK Grötsch? Warum wurde ausgerechnet er angeschrieben und nicht die Polizeidienststelle? Gibt es irgendwelche nachweisbaren Bande zwischen Maske/Fr. Mollath und POK Grötsch?

        • Die Ermittlungen wegen der Reifenstechereien wurden zunächst im Februar 2005 geführt und dann offensichtlich wegen Mißerfolgs fallengelassen, bis sie im April 2005 (Anlegung einer Akte) wieder aktiviert wurden. Aus diesen Februar-Ermittlungen (Zeugenaussage zu dem Video, Hinweis auf Lippert) kannte die Ex-Frau den Polizeibeamten.

      • Zitat:
        „gabrielewolff sagte am 21. Juni 2013 um 11:54 :

        Die Ermittlungen wegen der Reifenstechereien wurden zunächst im Februar 2005 geführt und dann offensichtlich wegen Mißerfolgs fallengelassen, bis sie im April 2005 (Anlegung einer Akte) wieder aktiviert wurden. Aus diesen Februar-Ermittlungen (Zeugenaussage zu dem Video, Hinweis auf Lippert) kannte die Ex-Frau den Polizeibeamten.“

        Wenn die Ex-Frau schon im Februar ihren Mann auf den Videos erkannt und den Hinweis auf Lippert gegeben hat, warum wurde dann die Akte erst im April angelegt ? M.E ist es naheliegender, dass die Akte zeitnah zur ‚Zeugenaussage‘ der Ex-Frau bzgl. des Videos angelegt worden ist. Ich finde nirgends den Zeitpunkt zu dem Woertge das Schreiben des Angeklagten vom 04.08.2004 an die Polizei weitergeleitet hat.

        Kennt jemand diesen Zeitpunkt?

        Angeblich konnte die Polizei ja erst durch Kenntnis dieses Schreibens den Zusammenhang mit Mollath und damit auch erst den Zusammenhang mit seiner Ex-Frau herstellen. Vermutlich ist das Schreiben also erst kurz vor dem Anlegen der Akte bei der Polizei eingegangen.

        • Die Ehefrau hat ihn NICHT positiv wiedererkannt! Ähnliche Kleidung, er könnte es sein…
          Das Schreiben an RA Dr. Woertge muß Anfang Februar 2005 bei der Polizei vorgelegen haben (schlag nach bei Strate…).

      • Zitat: gabrielewolff :“ (schlag nach bei Strate…).“

        Bei Strate bin ich zwar nicht fündig geworden, aber in der Chronologie bei gust-for-help.de :

        „2005-02-04 Hausdurchsuchung bei Gustl Mollath ohne richterlichen Beschluss. Das im Haus Mollath vermutete Tatwerkzeug zu den Reifenstechereien wird nicht gefunden.“

        Die Verbindung Grötsch – Petra Mollath bestand also schon Anfang Februar.

        An dieser Stelle auch noch mal vielen Dank für dieses Blog !!!!

    • Wie das Schreiben aktenkundig wurde findet sich hier:

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf#page=17

      Zitat:
      Am 29.4.2004 hatte Rechtsanwältin F. Woertge ein Schreiben ihrer Mandantin Mollath vom 27.4.2004, in dem es um das Scheidungsverfahren ging, der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit folgendem Betreff zugefaxt:

      „Wir bitten im Interesse unserer Mandantin Fr. Mollath dringend um ganz kurzfristigen Beginn der Maßnahme nach § 81 StPO!“ (wie vor, Bl. 144 ff. d.A.)
      Zitat Ende

      Freiheitsberaubung ?

      Schmuzeln muss ich über den Zug von Strate, dieses Schreiben aufgrund seiner orthographischen Fehlleistung einzuführen.

      • @Ole

        Danke für dieses fehlende Puzzleteil.

        In Abwandlung eines Juristenspruchs: „Quod est in actis est in mundo“. Und ein anderer Spruch: „Ich weiß auch schon wie“.

      • Eigentlich muß man ja Petra Maske bewundern….wie man so ganz ohne juristische oder medizinische Vorbildung ganz genau weiss, wie man Akten aufbläht, man eine Ärztin überzeugen kann, daß ein ihr unbekannter Mann paranoid ist, das sogar schriftlich gibt…ich bräuchte dafür fachkundige Unterstützung.

      • @Helga Steckhan

        Das ist meiner Meinung nach nicht auf Frau Maskes Mist gewachsen. Auch nciht auf dem Mist von Herrn Maske.

        Da stecken andere dahinter. Nur deshalb bleibt Gustl Mollath (vorläufig) weg gesperrt.

        Robert Stegmann

      • Eine vielleicht überflüssige Verständnisfrage:
        Warum ging das Fax-Schreiben am 29.4.2004 von RA Greger/Woertge eigentlich an die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth?
        Die Abteilung sendete zu diesem Zeitpunkt Ihre Unterlagen bzgl. der Ablehnung der Anzeige wegen Steuerhinterziehung an das Justizministerium zur Behandlung der Eingabe des Herrn Mollath im Rechtsausschuss des Landtages im Mai 2004. Einen Zusammenhang mit den im Schreiben getätigten Aussagen und der Wirtschaftsabteilung der StA sehe ich eigentlich nicht.

        • @ F. Fischer

          Woher wissen Sie, dass die Faxnummer 321-2503, die auf dem Fax vom 29.04.2004 aufgedruckt ist, zur Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gehört?

          Ich habe heute von der Pforte des Justizpalasts die Auskunft bekommen, dass die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft unter der allgemeinen Faxnummer der Staatsanwaltschaft 321-2466 zu erreichen ist.

      • Oder noch mal anders zu dem Adressaten des Fax (Wirtschaftsabteilung StA Nürnberg-Fürth):
        Am 27.5.2004 wurde die Eingabe/Anzeige von Gustl Mollath im Rechtsausschuss für erledigt erklärt.
        Man hatte, laut Merk, bereits die Ablehnung der Anzeige und weitere Unterlagen der StA Nürnberg-Fürth bei dieser Entscheidung vorliegen.
        Es ging also vorher bei der Wirtschaftsabteilung StA Nürnberg-Fürth die Anfrage des Justizministeriums ein, bitte diese Unterlagen zuzusenden.
        Wenn also das Fax vom 29.4.2004 an die Wirtschaftsabteilung ging, stelle ich mir die Fragen: Warum wurde an diese Abteilung geschickt, auf wessen Initiative hin und landete es auch bei den Dokumenten, die an den Landtag gingen?
        Oder als Hypothese (vielleicht bin ich da voll auf dem falschen Dampfer):
        Die StA steht bei der Behandlung der Anzeige ja nicht gerade im Verdacht, sorgfältig bzw. neutral/objektiv gehandelt zu haben (106-Seiten (vielleicht) nicht gelesen bzw, wenn doch, dann Hinweise ignoriert, keine Info an die Steufa etc.).
        Nun trifft dort die Anfrage des Landtages ein, bitte die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da der Landtag über eine Anzeige/Eingabe Mollaths zu entscheiden habe.
        Diese Info gelangt dann vielleicht zu Personen, die dazu beigetragen hatten, dass die StA nicht ganz so sorgfältig bei der Bearbeitung der Anzeige war. Und diese Personen schicken dann noch mal ein Fax an die Wirtschaftsabteilung, damit die Ablehnung der Anzeige noch ein wenig glaubwürdiger erscheint?

        Wenn es andere Gründe, die ich als Laie nicht kenne, gibt, warum das Fax zu diesem Zeitpunkt an die Faxnummer der Wirtschaftsabteilung ging, dann ist diese Theorie natürlich hinfällig.

      • @fassungsloser Durchschnittsbürger

        Zu finden sind die Fax-Faxnummern der Abteilungen hier:
        http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/

        Die -2466 ist die Einlaufstelle, unter der man sicherlich alle Abteilungen auch erreichen kann.
        Die direkte Durchwahl zur Wirtschaftsabteilung ist aber die -2503.

        Hier die verfügbaren Faxnummern der StA Nürnberg-Fürth:
        0911/321-2466 (Einlaufstelle)
        0911/321-2503 (Wirtschaftsabteilung)
        0911/321-2399 (Politische Abteilung)
        0911/321-2081 (Gerichtshelfer)

      • @ Helga Steckhan
        Nun, Petra M. zeichnet sich sicherlich durch Fähigkeiten aus, die nicht unbedingt in der Sonntagsschule vermittelt werden – dies zeigt ihr sehr erfolgreicher Berufsweg in der Bank bis zu dem Zeitpunkt, als Gustl Mollath mit seiner Anzeige diesem ein Ende setzte.

        Aber irgendwas ist immer –
        und sei es nur eine verhängnisvolle Orthographie!

      • Zu der Fax-Zustellung an die Wirtschaftsabteilung:
        Laut Chronologie sendet die StA am 13.5.2004 die Unterlagen an das JuMin:
        http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p45

        Das besagte Fax ging also am Freitag, den 29.4.2004, bei der Wirtschaftsabteilung der StA ein, welche genau 14 Tage später die Unterlagen (inkl. des Fax, welches den Anzeige-Erstatter diskreditiert?) am Freitag, den 13.5.2004 ans JuMin sendet.

        • Auf dem Fax-Vorblatt wird ja wohl das Aktenzeichen gestanden haben, zu dem das Schreiben gesandt werden sollte – und da muß es sich um das Körperverletzungsverfahren gehandelt haben, in dem der § 81 StPO-Beschluß gefaßt worden war. Denn der sollte ja schleunigst umgesetzt werden.

          So ein Fax wird natürlich zur richtigen Akte zugeordnet: da wird sich die Wirtschaftsabteilung nicht drum gekümmert haben, so etwas sortieren schon Wachtmeister aus.

      • @gabrielewolff

        Ist es denn üblich ein solches Fax explizit an die Durchwahl der Wirtschaftsabteilung zu schicken, in der Annahme, man werde das schon richtig zuordnen?
        Da der Fax-Inhalt mit der Scheidungs-/§81-Sache zu tun hatte, frage ich mich, was sollen denn die Staatsanwälte der Wirtschaftsabteilung damit anfangen? Soweit ich weiß, haben diese ja nur die Steuer-Straftaten-Anzeige des Herrn Mollath Anfang 2004 geprüft.
        Ich kenne ja das übliche Verfahren nicht. Kann natürlich sein, dass man bei solchen Fax einfach eine beliebige Faxnummer einer Staatsanwaltschaft nimmt. Und dieses mal war es zufällig die Wirtschaftsabteilung.

        • @ Gabriele Wolff
          @ F.Fischer
          @ all

          Ich finde den Fund der Faxnummer sehr entscheidend und die Theorie von F. Fischer schlüssig.
          Sie widerspricht auch keines falls Deinen Erklärungen, Gabriele, denn man muß sehen, daß zu der Zeit (2004) mehrere Dinge parallel liefen – das IST ja der Clou an dem ganzen Fall:

          1) Das Scheidungsverfahren („Rosenkrieg“)
          2) Die Eingaben Gustl Mollaths an verschieden Stellen zum Thema Schwarzgeld („politische Dimension“)
          3) Das Verfahren gegen Gustl Mollath wegen Körperverletzung („Gefahr-Dimension“)

          Vorgeblich in Bezug auf ihre Scheidung schreibt sie einen Text an ihre Scheidungsanwältin, der – wie Oliver García sehr schön darstellte – ganz sicher an Dritte gerichtet ist.
          Kernaussage – frei zitiert: „Ich habe Angst vor diesem Mann, der ist ein gefährlicher Spinner!“
          Auch wg. 3) ziehe sich das Scheidungsverfahren hin – Petra M. stellt das als „Strategie“ ihres Mannes dar.
          Beigaben zu 2) sind die Wertungen: „faselte“, „wirre Briefe“ (!!), „wirre Aussagen“, die sie als Grund für die Verzögerung in 3) (und damit in 1)) darstellt.
          Die Darstellung der „Verbalattacke“ in der U-Bahn soll ein Beweis für die Aggressivität ihres Mannes sein, wie auch die Aussage des der Verhandlung (22.4.04) beiwohnenden Psychologen (doch nicht etwa bereits Wörthmüller???) – dort bereits ausgedehnt auf „gegen andere Personen“… noch ganz ohne Reifenstechereien!

          Das Schreiben an ihre Anwältin bezieht sich also überwiegend nur äußerlich auf das Scheidungsverfahren („Wichtig wäre für mich auch [sic!] dass ich endlich geschieden werde.“), vielmehr aber auf 3).
          Ausnahme – und hübsch zu lesen:
          „Mit letzem Schreiben habe ich Ihnen ein BGH-Urteil zugesandt,indem ein Ehegatte seinen Versorgungsausgleich aufgrund seiner Aktionen verwirkt hat. Gilt das nicht auch in unserem Fall? Bitte bringen Sie dies nochmals dem Richter vor.“

          Parallel läuft zu 2) am selben Tag der oben erwähnten Hauptverhandlung:
          2004-04-22 Gustl Mollath schreibt an Ministerpräsident Stoiber und informiert ihn über die Schwarzgeldtransfers und Steuerhinterziehungen. Brief an Ministerpäsident Dr. Edmund Stoiber [http://www.gustl-for-help.de/download/2004-04-08-Mollath-Brief-Stoiber.pdf]
          http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p44

          Somit ist durchaus möglich – wenn nicht sogar wahrscheinlich! – daß der vordergründig zu 1) und 3) geschriebene Brief an ihre Anwältin im Grunde 2) galt.
          Also: Ministerium fragt wg. Brief an Stoiber bei StA wegen der Steueranzeigen Mollaths nach. Auch bei denen war vermutlich längst „klar“ „M.=Spinner“, aber sie hatten nicht genug Material dazu… also Nachfrage bei Woertge, die weiter an Petra M.: „Wir brauchen da mal was…“
          Dieser Bitte kommt Petra M. umgehend am 27.4.04 nach, woraufhin dieses Schreiben am 29.4.04 an die Wirtschaftsabteilung gefaxt wird. (Und möglicherweise intern an die andere Abteilung zur Akte zu 3) weitergegeben wird – aber AUCH an das Justizministerium!).

          Jedenfalls:
          2004-05-13 Die Staatsanwaltschaft übersendet Aktenauszüge an das Bayerische Justizministerium.
          http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p45

          Die drei Stränge werden von Beginn an hübsch verflochten wie ein Zopf… weswegen die einen bis heute immer wieder beim Thema „Rosenkrieg“ landen oder auch bei der „Gefahr-Dimension“ – andere (und zu denen zähle ich mich) immer wieder auf Punkt 2) („politische Dimension“) als Hauptpunkt verweisen, der durch die Verflechtung verdeckt werden soll.

          Dieses Schreiben ist ein schöner Hinweis, der diese Hypothese stützt.

          Auf der Basis dieser Hypothese wird auch klar, wieso trotz der breiten Streuung des Falles über Bayern nirgendwo entschieden sondern nur prolongiert wird.

          Die politische Dimension ist längst klar, vor allem in der CSU.

          Merk mußte auf Weisung Seehofers die Aktivitäten an sich ziehen. Der Handlungsbefehl in der Sache ging an Regensburg. Damit war bereits klar, daß ALLE anderen Stellen in Bayern die Klappe zu halten haben, denn es mußte endlich Schluß sein mit dieser Unübersichtlichkeit (unter der auch wir immer wieder leiden, nicht wahr?).

          Keine Nebenkriegsschauplätze, das Ding wird in Regnsburg gedreht.
          Und es wird auch nix vorzeitig entschieden, bitteschön! Nirgendwo!

          Das geht da seinen Gang und ist hochkomplex!

          Inhalte müssen frisiert werden, das Timing diskutiert werden, Bauernopfer benannt werden… je nun! Das geht eben nicht von einem Quartal auf’s andere!!

          Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
          Entweder sieht man eine Chance, das Problem bis nach der Wahl hinauszuzögern (möglichst bis zum Sanktnimmerleinstag) – oder es muß noch vor der Wahl eine Entscheidung geben, die das Wahlvolk klatschen läßt (was nur Freilassung von Gustl Mollath heißen kann, wie jeden Tag klarer wird) – aber bitte ohne große Folgen, es MUSS eine Art „grandioser Schlussakkord“ sein!
          Die CSU (Seehofer jedenfalls) wäre dann die große Mollath-Befreierin… Bauernopfer müsste Merk sein (und Hasso gleich mit).
          Dann paßt das, glaubt die CSU (und könnte zumindest damit vielleicht „Recht“ behalten…).

      • „Petra M. zeichnet sich sicherlich durch Fähigkeiten aus“

        Nach der Durchsicht der Briefe der Exfrau, hier insbesondere der Brief an ihre Rechtsanwälte, wundert es mich nicht mehr, das heutzutage selbst der einfachste Sparkassenberater einen Hochschulabschluss präsentieren muss – die Orthographieauffälligkeit bereitet dabei noch das geringste Stirnrunzeln.

        „dies zeigt ihr sehr erfolgreicher Berufsweg in der Bank“

        Auch das kenne ich gut aus der Praxis. Einer überschaubaren Anzahl lediglich rudimentär ausgebildeter Angestellter eröffnet man gerne, durch die eigentlich Vorbildung, unerreichbare Karrierewege – stillschweigend vorausgesetzte Gegenleistung – die willfährige Unterstützung bei allen Vorgaben, insbesondere aber bei Fragen von Grautönen, bei denen andere Angestellte mit Kenntnis der Sach- und Rechtslage sowie der innerbetrieblichen Konsequenzen längst fragen würden: „Ja spinnt ihr jetzt total?“. Übrigens, das sind auch die ersten Akteure, die man anschließend über die Klinge springen lässt.

        Rosenkrieg mit Beziehungsgeflecht, große VT oder nur ungeheuerliche Provinzverfilzungsposse hin oder her, wenn mir am Ende der Angelegenheit irgendwer Frau Maske als (HVB-)Mastermind hinter der Sache präsentieren will, zücke ich die beiden Schriftstücke und lache mein Gegenüber aus ganzem Herzen aus.

        Das ein ehemaliger Angestellter auf Direktorenebene einer Bank ebenfalls seinen Johann-Otto unter eines der beiden Schriftstücke gesetzt hat, lässt u. v. a. zum Thema Bankenkrise und Managementkrise im Allgemeinen tief blicken.

        Mag überheblich klingen, ist dennoch banaler Wirtschaftsalltag.

        Bin gespannt wie Flitzebogen, wann bei dem vermeintlichen Mastermind und (I)ihrem Protege der Groschen fällt, was die entschärfte Überarbeitung des WA für sie (B)beide im Endeffekt bedeuten könnte und wahrscheinlich bedeuten wird – und da hilft dann auch kein regionales Käseblättchen mehr.

        Und weil ich so gerne lache: ich wäre gerne Mäuschen, wenn eines Tages die Erkenntnis bei Frau Maske durchsickert (vielleicht ist ja ein Geist so freundlich und hilft beim Erkenntnisprozess), das bspw. der im Revisionsbericht leicht erahnbare Drahtzieher zumindest in ihrer Filiale/Abteilung fernab von Medienaufmerksamkeit lustig weiter gewerblich vor sich hin wurschtelt – und dem wahrscheinlich zwecks Verjährung keiner mehr was kann; von den Großkopferten ganz zu schweigen.

        Was den Schwerpunkt Justiz hier und in vielen anderen Blogs betrifft:

        Nach Kenntnisnahme des Attestes fragt sich der juristische Laie, aka moi – wirklich?
        Das Stückchen „Butterbrotpapier“ mit seinem orthographisch auffälligem ersten Absatz und dem medizinischen Vierzeiler reicht aus um eine Straftat nachzuweisen?
        Das Papierchen ist zumindest dem bayrischen Zweig des Berufsstand (sorry, liebe mitlesende Juristen), dem es selbst so gut wie nie gelingt Schriftsätze unter Romanform zu halten, ausreichend?

        Ein letzter hinkender Wirtschaftsvergleich:
        Kein Unternehmen ausreichender Größe und mit funktionierender Rechtsabteilung würde ein solches Attest als sonderlich bedrohlich würdigen; vielmehr würde es aufgrund von Form und Inhalt anfangen, die Arztpraxis näher unter die Lupe zu nehmen.

        Eigentlich könnte man pausenlos bei diesem Boulevardkommödchen aufgrund der plumpen Trivialität (mächtige Gier trifft mächtige Dummheit) vor Lachen unter dem Tisch liegen, wenn da nicht ein Mensch seit JAHREN seiner Freiheit beraubt wäre und im Zuge dessen mittlerweile im Stundentakt unsere Rechtsordnung aus der bayrisch-fränkischen Provinz beschossen wird.

        Gruß & schönes Wochenende
        Mike

    • Sigmund Freud musste 1938, bei seiner eben noch geglückten Flucht mit seiner Frau und Tochter Anna ins Exil, von Wien nach London, bevor ihn das Schicksal so vieler jüdischer Mitbürger traf, die elend umgebracht worden sind, schriftlich versichern, dass er nach dem Anschluss Österreichs stets korrekt behandelt worden sei. Er tat dies nicht mit dem berühmten Satz, er könne die Gestapo jedermann empfehlen, wie man heute weiß. Das wäre auch viel zu gefährlich gewesen. Die Gefährlichkeit unterscheidet die heutige Situation von Gustl Mollath von jener, in der sich damals neben Sigmund Freud noch ungezählt viele andere Menschen, nicht nur Juden befanden. Aber, es gibt auch Übereinstimmungen.

      Die selbstverständliche Art, mit der hier unter Androhung eines empfindlichen Übels die Meinungsäußerung unterdrückt wird, ist atemberaubend. Die anderen Begebenheiten, seine Gesundheit betreffend, auch. Kooperation nennt man es, was fehle, Unterwerfung ist gemeint. Und wenn Gustl Mollath so weiter macht, und diese Schikanen aufdeckt, dann wird er jeden weiteren Tag, den er in dieser Anstalt zubringen muss, zu einem teuren Tag für diese Anstalt und für die Institution forensische Psychiatrie/Maßregelvollzug machen. Und man wird ohne Mühe gewisse strukturelle Übereinstimmumgen im Charakter des Umgangs der Gestapo/SS mit Schutzhäftlingen seinerzeit mit heutigen Gepflogenheiten, Vorschriften und Regelungen finden. Strukturell, nicht quantitativ, nicht eins zu eins. Aber eben nicht „ganz anders“.

      Das sollte nicht verwundern, denn die Schutzhaft war eine Maßregel. Ganz offiziell! Den in der „Maßregel KZ“ befindlichen Menschen sollten dort laut NS Führung ihre schädlichen Neigungen durch Schutzhaft von unbestimmter Dauer abgewöhnt und ausgetrieben werden. Deshalb war ja nicht nur anfangs eine Entlassung vorgesehen, wobei nach einiger Zeit dann die „Vernichtung durch Arbeit“ zur „Vernichtung durch die Erziehungsmaßnahmen“ hinzugekommen ist. Himmlers Reden dazu zu lesen, und die Berichte der verschiedenen Menschen, die diese Hölle erlebt haben, macht betroffen, wenn man an die heutigen Orte der faktischen Rechtlosigkeit denkt, an die Kontinuität der Justiz, an die Kontinuität der Psychiatrie nach 1945, bei allen anzuerkennenden Reformen.

      In den Hinterzimmern, und in Hinterköpfen, also in Praxis und Theorie, ist mehr als man hofft, von dem lebendig geblieben, was sich damals ungehindert austoben konnte. Wer in einem Klinikflur öfter zwei Beamte mit einem in ihrer Mitte befindlichen „Ausgeführten“ mit entsprechender Kleidung und Fesselung gesehen hat, und weiß, dass der gewöhnliche Reflex von Menschen der ist, zu denken, er wird schon was ausgefressen haben, der sieht in diesen Ritualen, wie etwa gefesselt zum Gottesdienst, nicht nur rational begründete Prozeduren, sondern auch beabsichtigte Machtdemonstrationen und psychologische Beeinflussung. Wir da, und die da. Und die Atmosspäre in den Zuchtanstalten wird ja immer wieder deutlich, und erschreckt dann, das beflissene Geschwätz der Verantwortlichen kann da nicht abhelfen. Fassade, schnell wieder übertüncht.
      Und da bringt einen die Barttracht des Dr. Leipziger, die sehr an die Sigmund Freuds erinnert, doch etwas zum Nachdenken.

    • Was muss noch geschehen und wie viele dramatischen Fälle von schwersten Menschenrechtsverletzungen im Maßregelvollzug müssen noch bekannt werden, damit die dort Untergebrachten endlich Hilfe erfahren und dieser Hölle, der die Patienten schutz- und hilfos ausgeliefert sind, ein Ende bereitet wird?

      Ich habe schon des öfteren auf die Patientenbewertungen des BKH Bayreuth, die mich zutiefst erschüttern, aufmerksam gemacht:

      http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-bezirkskrankenhaus-bayreuth

      Sicherlich ist es beruhigend zu vernehmen, dass psychisch Kranke mehr Rechte erhalten sollen; ein humanes PsychKG soll in der neuen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Dies dauert mir aber viel zu lange – nach der Sommerpause stehen die Landtagswahlen an. So wird Woche um Woche vergehen, ohne dass etwas Bemerkenswertes geschieht, während Tausende von Untergebrachten völlig verzweifelt und schwer traumatisiert in den diversen Folterkammern unseres Landes – Zwangspsychiatrisierung ist Folter! – gefangen gehalten und manche von ihnen in den Selbstmord getrieben werden.

      Was den Maßregelvollzug betrifft, herrscht in unsererem Land der absolute Notstand, was ein sofortiges Handeln dringend erforderlich macht!

  6. Weiß jemand, ob schon erste Schritte unternommen wurden, um Mollath´s Rechte zivilrechtlich zu fördern?
    Ich denke da an den Fall Wörtz. Zivilrichter – so die Erfahrung – gehen in der Regel „cooler“ an solche Sachen – und vielleicht auch ausgebuffter.

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