Der Fall Mollath: eine Hängepartie

Rosenkrieg 2

Seit meinem letzten Artikel in Sachen Gustl Mollath

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/30/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt-ii/

sind fünfundzwanzig Tage vergangen. Sie waren turbulent, das muß man konstatieren. Kaum ein Tag verging, ohne daß etwas geschah: der Fall des Ehepaars Haderthauer und der Modellauto-Affäre etwa, der am 7.5.2013 von Ursula Prem angestoßen wurde

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/05/christine-haderthauer-forensik.html

und seitdem, dank der Salami-Taktik von Dr. Hubert Haderthauer beim Umgang mit der Sapor-Modelltechnik-Firmengeschichte und der Wahrheit generell, täglich an Rasanz gewinnt. Frau Ministerin hüllt sich über ihre Privatangelegenheiten in gebotenes Schweigen, der Ministergatte nähert sich Stück für Stück der Wahrheit.  Hatte seine Frau zunächst überhaupt nichts mit der Firma zu tun, die die Produktion und Vermarktung der von Roland S. und Mitpatienten seit 1989 im BKH Ansbach, ab dem Jahr 2000 im BKH Straubing, produzierten hochwertigen Modellautos  betrieb, zu tun, so ließ sich diese Position nicht allzulange halten.

Der vorerst  letzte Stand der Dinge:

17. Mai 2013 00:34 Uhr

Christine Haderthauer war Teilhaberin

Verkauf von Modell-Autos

Von Stefan Küpper, Manfred Rinke und Barbara Würmseher

Ingolstadt

Sozialministerin Christine Haderthauer war Teilhaberin an der Modellbau-Firma Sapor ihres Mannes, des Leitenden Ingolstädter Gerichtsmediziners Dr. Hubert Haderthauer. Dies geht aus Unterlagen hervor, die der Neuburger Rundschau vorliegen und dies bestätigt auch Hubert Haderthauer auf Anfrage. Seiner Frau habe das Unternehmen zu 50 Prozent gehört, „sie ist aber nie nach außen aufgetreten und hat nie etwas gemacht“. Zudem datiere diese Teilhaberschaft in die Zeit vor 2001 und habe geendet „lange, bevor sie richtig politisch aktiv wurde“. Die Ministerin selbst äußert sich weiterhin nicht. Sie lässt auf Anfrage mitteilen, sie habe bisher zum gesamten Sachverhalt keine Stellungnahme abgegeben und werde dies auch künftig nicht tun.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Christine-Haderthauer-war-Teilhaberin-id25273586.html

Nachdem nun auch das letzte Bollwerk, das Gewerberegister der Heimatstadt Ingoldstadt, geschleift wurde, wissen wir es noch genauer und können die Fehler der letzten Darstellung goûtieren:

Während ein Sprecher von Haderthauer erneut bestätigte, dass sich die Ministerin weiterhin nicht zur Sache äußern werde, veröffentlichte die Stadt Ingolstadt gestern erstmals „eine schematische Übersicht zu den Einträgen im Gewerberegister zur Sapor GbR“. Demnach war die Ministerin vom 1. Januar 1993 bis zum 31. Dezember 2003 mit einem Geschäftspartner Gesellschafter von Sapor Modelltechnik. Zum Januar 2004 wird dann ihr Mann bis zum 31. Oktober 2008 im Register geführt. Christine Haderthauer war 2003 in den Landtag gewählt worden, der sich am 6. Oktober 2003 konstituierte. Ihr Mann hatte im Gespräch mit unserer Zeitung gesagt, die Firma habe etwa bis 2001, jedenfalls „lange bevor sie richtig politisch aktiv wurde“, auch seiner Frau gehört.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gruene-Fall-Haderthauer-hat-ein-Gschmaeckle-id25362471.html

Aber immer, wenn man meint, nun wisse man es genau, sorgt die nächste Information wieder für Verwirrung:

Demnach hat es zwei Firmen gegeben – eine sehr kurzlebige von Januar bis April 1993, an der Christine Haderthauer und ein Franzose beteiligt waren. Die angemeldete Tätigkeit: „Konstruktion, Fertigung und Verkauf von hochwertigen Modellfahrzeugen“. Die zweite, ebenso im Januar 1993 mit Christine Haderthauer und dem Franzosen als Teilhaber angemeldet, war nur mit dem Titel „Verkauf von hochwertigen Modellfahrzeugen“ angemeldet. Haderthauer war von 1993 bis Dezember 2003 Teilhaberin, hat ihre Anteile also einige Monate nachdem sie in den Landtag gewählt wurde verkauft. Von 2004 bis Oktober 2008 war Hubert Haderthauer Teilhaber, danach der Ingolstädter Unternehmer und Freund der Familie Heiner Sandner.

Von Katja Tölle

http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Ingolstadt-Stadt-aeussert-sich-zu-Haderthauer;art155371,2762202#144114260

Nun gab es gleich zwei Sapor-Modelltechnik-Firmen? Man staunt – aber nur ganz kurz; denn nun muß man sich zwangsläufig der Frage zuwenden, wer denn ab 1989 bis 1992 die Geschäfte mit dem BKH Ansbach gemacht hat, wo Dr. Hubert Haderhauer als Stationsarzt auf die lukrative Idee kam, man könne die einmaligen Talente des psychisch kranken Mörders durch die Einrichtung einer Arbeitstherapie Modellbau fördern und fordern – eine Idee, die der Klinikleitung gleich eingeleuchtet haben muß, hatte die Forensik doch durch den Verkauf der fertigen Modelle an die Vermarktungsfirma ebenfalls Einnahmen. Und keine Kosten, denn Leiter der Therapie war der Untergebrachte selbst, und das Werkzeug & das Material wurde von der die fertigen Modelle ankaufenden Firma gestellt. Eine ökonomische win-win-Situation, denn der Staat zahlt ja die Therapieanreize für die mehrwertschaffenden Untergebrachten. Da freuen sich die Träger der forensischen Einrichtungen, die Bezirke oder deren kommunalen Eigenbetriebe.

Andererseits: das unternehmerische Risiko! Das trug ja ganz allein eine Hobby-Firma, die daran zugrundeging – so der vielseitige Landgerichtsarzt:

Haderthauer, der gemeinsam mit seinem französischen Geschäftspartner die Firma 2008 weiterverkaufte, als seine Frau Sozialministerin wurde, sagt, dass die Investitionskosten so immens gewesen seien, dass trotz des niedrigen Einkaufspreises einfach kein großer Gewinn zu erzielen gewesen sei. Die Vorgängerfirma sei deshalb pleite gegangen. Anfangs habe auch Sapor ein Defizit von mehr als 400.000 Mark erwirtschaftet – bis endlich seine Mini-Fahrzeuge über Zwischenhändler in die USA verkauft werden konnten.

Heute wären solche Geschäftsbeteiligungen für Forensik-Ärzte allerdings unmöglich. „Dies ist explizit untersagt“, hieß es aus Ansbach, wo Haderthauer von 1988 bis 1991 im Bezirksklinikum tätig war. Dort hatte er auch den Patienten Roland S. kennengelernt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/geschaeft-mit-modellautos-aus-der-psychiatrie-ministerin-schweigt-ihr-mann-redet-1.1675573

Langsam rücken die Puzzlestückchen zusammen: die ominöse „Vorgängerfirma“ muß der hobbybegeisterte Ansbacher Stationsarzt Dr. Haderthauer himself gewesen sein, nachdem er das Potential seines modellbauenden Patienten erkannt hatte: nur so erschließt sich ja das familiäre Darlehen nebst seinen Bedingungen:

Während die Ministerin auch am Freitag eisern schwieg – ihre Pressestelle teilte mit, „dass Frau Haderthauer zu dem gesamten Sachverhalt bisher keine Stellungnahme abgegeben hat und dies auch künftig nicht tun wird“ -, geht nun ihr Mann in die Offensive: Ja, es sei korrekt, dass sie 1990 [recte: 1993] mit einem Betrag von 50 000 Mark neben dem Franzosen Roger Ponton als zweite Teilhaberin in die Firma eingestiegen sei. Aber das habe einen ganz einfachen Grund gehabt: „Diese 50.000 Mark stammen aus einem Darlehen aus dem familiären Umkreis. Wir bekamen es unter der Vorgabe, dass meine Frau Teilhaberin in dieser Firma wird.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/geschaeft-mit-modellautos-aus-der-psychiatrie-ministerin-schweigt-ihr-mann-redet-1.1675573

Das bestätigt Helmut Reister in der Münchener Abendzeitung vom 25.5.2013, S. 11,

nun auch online:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ministergatte-in-turbulenzen-dreifach-moerder-verklagt-haderthauer.9fe474ab-e04e-4fe5-bb27-41d19007523a.html

aber gerade nicht, und jetzt wird es erst richtig kompliziert.

Ministergatte in Turbulenzen

Dreifach-Mörder verklagt Haderthauer

[…]

Hubert Haderthauer tauchte aber auch noch in einem anderen Zusammenhang auf. Er war es, der für den Bezirk Mittelfranken jenen Vertrag unterschrieb, der die Basis für die gewinnbringende Vermarktung der Autos darstellte. Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches saß Roger Po[n]ton, ein französischer Geschäftsmann. Die beiden müssen sich gut verstanden haben. Kurze Zeit später stieg nämlich Christine Haderthauer mit 50 000 Mark in Pontons Firma ein.

Da bleibt einem der Mund offen stehen. Wie das? Wie kann ein kleiner Stationsarzt Verträge für den Bezirk (oder auch nur für die forensische Klinik) unterschreiben? Stand er auf beiden Seiten des Deals?

Die Windungen und Wendungen wollen kein Ende nehmen: denn Helmut Reister zitiert aus einem Sachverständigengutachten des Verbandes der Bezirke, der wiederum in der Fränkischen Landeszeitung zitiert worden sei: danach habe Christine Haderthauer doch die Geschäfte von Sapor-Modelltechnik geführt und die Modelle auch vertrieben.

Und die aktuellste Entwicklung hat es ebenfalls in sich  –: Roland S. hat einen Anwalt beauftragt, Dr. Haderthauer auf Schadensersatz zu verklagen, weil der den von dem Untergebrachten als Prototyp allein gefertigten Rolls Royce aus dem Jahr 1904 absprachewidrig verkauft habe – und sich dabei sogar als dessen genialen Konstrukteur feiern ließ.

Dabei wird es um diesen Prototyp – in dem abweichenden Maßstab 1:10, ansonsten produzierte Sapor-Modelltechnik lediglich im Maßstab 1:8 – gehen, der zu einem nicht ersichtlichen Zeitpunkt für 15.000,- Euro verkauft wurde:

http://www.worldcollector.co.uk/view_item.php?id=60&cat=9

Helmut Reister:

Roland S. hat seinen Anwalt mit einer Privatklage beauftragt – und bleibt auch dabei, obwohl er seinen Worten zufolge bereits unangenehme Post von Haderthauers Anwälten bekam: „Sie haben mir mit einer Strafanzeige gedroht und erklären, dass die Firma Sapor Modelltechnik rechtmäßiger Besitzer des Rolls Royce ist“, beschreibt Roland S. die Situation, nachdem er Dr. Haderthauer auf die Angelegenheit von seinem Anwalt ansprechen ließ.

Eine offenbar unendliche Geschichte der Gier bis zum heutigen Tage (ich frage mich allerdings, wie lebensfremd Anwälte sein müssen, einem Untergebrachten ohne Chance auf Entlassung vor dem Stadium der Altersschwäche mit einer Strafanzeige zu drohen) – wobei dem Untergebrachten eine Justiz zu wünschen ist, die sich von der, mit der es Mollath zu tun hatte, wohltuend unterscheidet.

Denn auch das geschah in den letzten drei Wochen: der Untersuchungsausschuß im Bayerischen Landtag tagte – und bekam von Steuerfahndern, dem Leiter des Landesamtes für Steuern Dr. Jüptner, Staatsanwältin Dr. Fili, Oberstaatsanwalt Heusinger, Richter Eberl und VRiLG a.D. Otto Brixner erstaunliche Auskünfte über den Zustand und die Denkungsart von Finanz- und Justizbehörden. Von einer „Hölle der Überlastung“ war da zu lesen, von der verzweifelten Fahndung nach Schreibkräften, von privaten Belastungen, die es einem Vorsitzenden Richter unmöglich machten, dem Angeklagten rechtliches Gehör zu schenken und dessen Verteidigungsschrift zu lesen, und überhaupt, die ganze Kammer hat das Urteil gesprochen und nicht nur der Vorsitzende, und nein, da gab es keine Manipulation von Eberl und Brixner, als die Akte liegenblieb und punktgenau als vierte Sache im neuen Jahr beim Landgericht einging und damit bei der Brixner-Kammer landete.

Ansonsten: flächendeckende Amnesie, unterbrochen durch Brixner-Aussagen wie: ich kann mich zwar nicht erinnern, aber das habe ich nicht gesagt – nämlich den Angeklagten schon am 11.2.2004 als „Spinner“ und „Querulanten“ bezeichnet zu haben, dessen Angaben man nicht nachzugehen brauche. Wenn der Gesprächsteilnehmer das so verstanden hat, was kann der Anrufer dafür?

›Schutzbehauptungen‹ – das bekommen Angeklagte zu hören, die sich entsprechend verteidigen wie jene Staatsbediensteten, die sich in der Rolle von Zeugen befinden, denen ein Auskunftsverweigerungsrecht wegen Straftatsverdacht zusteht.

Wer dieses Elend noch einmal nachlesen will:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mollath-Panne-Zwangseinweisung-wegen-Personalmangel-id25236931.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-gegen-gustl-mollath-eine-hoelle-an-belastungen-1.1675612

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/mollaths-richter-wehrt-sich-2912237.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39156/1.html

Was die wichtigsten Zeugen für den Vorwurf der Umgehung des gesetzlichen Richters im Fall Mollath, begangen durch Eberl und Brixner, nämlich die Justizangestellten bzw. -beamten Gruber und Mühlbauer zu sagen hatten, ist in diesem Getümmel leider untergegangen. Wer sich im Justizsystem auskennt, weiß, daß in den Geschäftsstellen die akribistischsten und lautersten Stützen des Betriebs sitzen. Die auch ganz genau wissen, wem sie da zuarbeiten müssen. Sie sind die einzigen, die unbelastet sind und daher die Wahrheit sagen können. Aber da werden wir wohl auf das Protokoll oder den Abschlußbericht warten müssen…

Der verdienstvolle Bayerische Rundfunk widmete am 15.5.2013 eine ›Kontrovers‹-Sendung u.a. auch der bislang wenig verhandelten Frage, wie es dazu gekommen ist, daß Mollaths sämtliche Habe verschwand. Mollaths Betreuer für drei Monate machte keine gute Figur, als er zum Inhalt einer von ihm aufgebrochenen Schmuckkassette Mollaths keine Erinnerung mehr hatte. Und die Nachbar-Erzählungen über den jetzigen Ehemann der Ex-Frau Mollaths, wie er umstandslos Gegenstände aus dem Fenster in den Garten warf, ließen die Wehr- und Rechtlosigkeit erkennen, die ein Untergebrachter erleidet, der 160 km entfernt vom Ort des Geschehens in die Hochsicherheitsforensik Straubing verschubt worden war (auf wessen Veranlassung eigentlich?) – und an einen Betreuer geriet, der ihn zwar während der Hauptverhandlung im Stich ließ, mithilfe der Ex-Frau seines Schützlings aber dann am Tag der Hauptverhandlung dessen Haus besichtigte. Und Kassetten an sich nahm, über deren Inhalt er kein Inventarverzeichnis errichtete, weil das ja nicht vorgeschrieben sei.

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/130515-kontrovers-mollath-100.html

Da nützen dem Verräumten auch mit Hausschlüsseln versehene Freunde nichts, die sich vor Ort umschauen, ein ausgetauschtes Schloß vorfinden und durch das Fenster erkennen, daß das Haus bereits Anfang 2007 leergeräumt war: rechtswidrigerweise, wie es in einem weiteren Bericht des BR vom selben Tag heißt:

Nachdem Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden war, wurde das Haus versteigert. Zuvor habe Petra Mollaths Lebensgefährte beim Entrümpeln geholfen und Einrichtungsgegenstände in den Garten geworfen, berichten Nachbarn. Eigentlich hätte bei der Aktion ein Gerichtsvollzieher anwesend sein müssen, bestätigte die Justiz dem Bayerischen Rundfunk. Während Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wird, erwirbt seine Ex-Frau das Haus, das früher von beiden bewohnt wurde. 226.000 Euro kostet die Immobilie – günstig für die noble Gegend. Später verkaufte sie das Haus weiter.

Kein Zeugnis, kein Pass

Was weggeworfen wurde, ist unklar. Über den Verbleib seiner persönlichen Sachen wurde Gustl Mollath eigenen Angaben zufolge nicht informiert. Heute sei er praktisch mittellos und verfüge weder über Geld noch einen Reisepass oder Zeugnisse, klagt er. Nicht einmal ein Foto seiner Mutter sei ihm geblieben.

„Wir haben die Schlüssel von Herrn Mollath bekommen, sind zum Haus gegangen und dachten, wir könnten aufsperren. (…) Da waren die Schlösser ausgetauscht und alles war leergeräumt.“

Claudia Thomeczek, Seelsorgerin

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-haus-100.html

Die ›Kontrovers‹-Sendung hatte Folgen – schließlich hatte sie sich auch damit befaßt, wie es zu der Wahn-Fehldiagnose Dr. Leipzigers, gestützt durch den VRiLG Brixner, gekommen war: durch mangelhafte Aktenlektüre (beide Akteure „übersahen“ zufällgerweise die Befangenheitsanzeige des Sachverständigen Dr. Wörthmüller) und fehlende Sachaufklärung (Telefonat mit dem/Vernehmung des Zeugen Dr. Wörthmüller).

Neue brisante Details in einem unglaublichen Fall. Nur einen Tag nach Ausstrahlung der Sendung wird das Zimmer von Gustl Mollath in der Psychiatrie durchsucht. Mehrere DVDs mit Fernsehbeiträgen werden beschlagnahmt. Auch diverse Schriftstücke soll Mollath – unter anderem aus Brandschutzgründen – nicht mehr bei sich verwahren dürfen. Zufall, dass diese Anordnungen gerade jetzt erfolgen? Merkwürdig, dass schon einmal, im Dezember, nach einem Kontrovers-Film, neue Regeln in der Psychiatrie Bayreuth eingeführt wurden…

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/130522-kontrovers-nachgehakt-mollath-100.html

Nämlich einschränkende Telefonregelungen für den allzu öffentlichkeitswirksamen Nicht-Patienten. So geht das immer, wenn sich die Klinik und ihr Leiter angegriffen fühlen. Im ungewohnten Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sich in der Defensive zu befinden, sich für Stellungnahmen und Eingriffe tatsächlich einmal rechtfertigen zu müssen (die Dienstaufsicht des Bezirks und die Fachaufsicht des Haderthauer-Ministeriums sind offenbar ein Witz, und die Strafvollstreckungskammer schließt sich offenbar seit Jahren kritiklos den Stellungnahmen der Klinik an), stellt die PR-Abteilung der forensischen Psychiatrie in Bayreuth vor ungeahnte Herausforderungen, denen sie sich mit diesem Text erwartungsgemäß nicht so ganz gewachsen zeigt:

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/forensik/Informationen_zur_Unterbringung_Hrn.Mollath.pdf

Oliver García hat seine Kritik an diesem Versuch knapp auf den Punkt gebracht:

Die Verantwortlichen in diesem BKH leben schlicht in ihrer eigenen Parallewelt und sind nicht mehr erreichbar. Schon allein die Idee, in der Klinik für Forensische Psychiatrie gäbe es ein “Arzt-Patienten-Verhältnis” (man beachte die mit der Verwendung des Wortes “Patient” durchgehend eingehaltene Sprachregelung), enthält die ganze Realitätsverzerrung. Zu recht ist im bayerischen Unterbringungsgesetz an keiner Stelle von “Patienten”, sondern nur von “Untergebrachten” die Rede. Einen “Arzt” sieht der Untergebrachte, wenn er zum Arzt “ausgeführt” wird.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/30/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt-ii/#comment-9281

Es muß sich dabei um eine durch Sprache vermittelte Selbstsuggestion handeln, die das vorhandene Gewaltverhältnis der „Besserung und Sicherung“ in eine leider immer noch allzuoft vorhandene Krankenhaus-Sphäre überführt, in der ärztlicher Paternalismus zum Wohle der Patienten erforderlich ist – mündige Patienten machen sich jedenfalls auch dort unbeliebt. Genauso wie dem Chefarzt widersprechende Assistenz- und Oberärzte.

Die in der Forensik praktizierte Anpassungstherapie mit dem Zuckerbrot von Vergünstigungen und der Peitsche schwerwiegendster Grundrechtseingriffe (Isolationszelle, Zwangsmedikation, Fixierung, Fesselung) sowie mittelschwerer Schikanen (Zimmerkontrollen, Konfiszierungen, Einschränkungen der Kontakte nach draußen, ein Dickicht von absurdesten Vorschriften zur Tagesgestaltung) lädt zur Willkür ein: der eingangs beschriebene Fall Haderthauer belegt, daß ein bei der Klinikleitung aus kommerziellen Gründen beliebter Untergebrachter trotz höchster Sicherheitsstufe umfassende Begünstigungen erhalten kann – und ihm sogar die für Fälle wie den seinen die im Jahr 1995 eröffnete Hochsicherheitsforensik in Straubing fünf Jahre lang ersparte – dorthin mußte er entgegen dem Vollstreckungsplan erst im Jahr 2000 umziehen – Mollath wurde entgegen dem Vollstreckungsplan schon während seiner vorläufigen Unterbringung wegen vergleichsweiser angeklagter Mini-Taten dorthin abgeschoben – ob auf Brixners oder Dr. Leipzigers Betreiben hin, ist noch unklar:

Doch die Maßnahme [Arbeitstherapie Modellbau] war im Bezirkskrankenhaus Ansbach und auch im Bezirkstag von Mittelfranken umstritten. Das Thema stand mehrfach auf der Tagesordnung sowohl im Klinikausschuss als auch im Bezirkstag und wurde heiß diskutiert – allerdings nicht öffentlich, wie eine Sprecherin des Bezirkstags bestätigt. Deswegen gebe es auch keine Unterlagen darüber. Nach DK-Informationen ging es in den nicht öffentlichen Sitzungen darum, dass das Pflegepersonal des Bezirkskrankenhauses in Briefen an die Klinikleitung und an Politiker des Bezirkstags unter anderem angeprangert hatte, dass der verurteilte Dreifachmörder Privilegien genieße, die bei Sicherheitsstufe 1 mehr als bedenklich wären: Er habe deutlich mehr Freigänge bekommen als andere und habe unter anderem freien Zugang zu Telefon und Fax gehabt. „Davon weiß ich nichts“, sagt Hubert Haderthauer. Er selbst habe damals auch gar nicht die Möglichkeit gehabt, diesem Mann Privilegien einzuräumen: „Ich war Assistenzarzt. Wer glaubt, ich hätte eine solche Entscheidungsmacht gehabt, der verkennt die hierarchischen Strukturen in einem Krankenhaus: Für so etwas haben Sie Chefärzte.“ Von Katja Tölle http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Ingolstadt-Familienbetrieb-Haderthauer;art599,2759720#2020295691

Zu den fragwürdigen Geschäften werden aber immer mehr Details bekannt. Laut der „Neuburger Rundschau“ genoss Roland S. wegen seiner Modellbau-Dienste wohl eine Vorzugsbehandlung. Roland S. soll zu Modellbau-Recherchen Freigang erhalten und Museen besucht haben. Auch Hubert Haderthauer war mit den Mörder außerhalb der Klinik unterwegs: „In irgendeiner Wirtschaft, mit Begleitperson“, erinnert er sich.

Die Zeitung berichtet außerdem, dass bei Roland S. 1998 ein Generalschlüssel für alle Fenster des Krankenhauses sichergestellt worden sei. Zudem habe er einen Schlüssel zum Büro der Arbeitstherapiegruppe gehabt. Pakete für Roland S. sollen von der Sicherheitskontrolle ausgenommen gewesen sein.

Hubert Haderthauer will von alldem nichts wissen. Dabei soll es innerhalb der Klinik sowie im Bezirkstag von Mittelfranken mehrmals Streit um die Sicherheit der Werkstatt gegeben haben.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayerns-sozialministerin-haderthauer-sie-war-am-knast-handel-beteiligt.783ecef8-5101-48ca-9d04-0bbbac54b990.html

So geht es zu in der Parallelwelt. Stößt diese auf die Realität, regiert das Vergessen.

Und der öffentliche Druck wuchs weiter an, dank des noch verdienstvolleren ›Report Mainz‹-Teams Monika Anthes und Eric Beres (›Mollath und das Schwarzgeld‹, Sendung vom 21.5.2013):

http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-mainz?documentId=14826554

Sie konnten einen typischen „Schwarzgeldkunden“ der HypoVereinsbank über die damaligen Gepflogenheiten bei den anonymisierten Transfers in die Schweiz, organisiert durch denjenigen Kollegen von Petra Mollath, den Gustl Mollath angezeigt hatte und der seiner von der Bank beschlossenen Kündigung durch Eigenkündigung zuvorgekommen war, präsentieren. Genau jener Kollege, der dann mit dem befreundeten Nachbarn von Dr. Wörthmüller eine Finanz-AG gründete. Und natürlich wegen der geschäftsschädigenden Aktivitäten von Gustl Mollath beunruhigt war.

Gegenschnitt: Herr Dr. Jüptner vom Landesamt für Steuern, dem solche damals übliche anonymisierten Transfers in die Schweiz durch Banken im Dienst der betuchten Kunden in aller demonstrativer Naivität unbekannt waren. Himmel hilf!

Hier das erhellende Autorengespräch mit Anthes/Beres:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-mainz?documentId=14826350

die am 3.6.2013 im Ersten um 22:45 Uhr eine umfassendere Reportage vorlegen werden. An diesem Tag erscheint auch das Buch der preisgekrönten Journalisten von der Suddeutschen Zeitung, Olaf Przybilla und Manfred Ritzer, zum Fall Mollath.

Ja, es war viel los in den letzten drei Wochen – über 1.400 Kommentare kamen auf diesem Blog zusammen. Aber bei all dem Wirbel: im Auge des Hurricans war es ruhig. Viel zu ruhig.

Auf den drei Baustellen tat sich nichts, was man als Fortschreiten bezeichnen könnte.

Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen gegen Richter Eberl und den Psychiater Dr. Leipziger wegen Freiheitsberaubung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg liegt, so viel ließ sich den Nürnberger Nachrichten vom 17.5.2013 (›Mollaths Zelle durchsucht. Anwalt spricht von Eingriff in Verteidigungsrechte‹ von Michael Kasperowitsch) entnehmen, der Generalstaatsanwaltschaft München vor.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf

Dort wird geprüft, und sicherlich nicht zu knapp. Das Wunschergebnis ist klar. Der Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg, der integraler Bestandteil der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung geworden ist, muß und muß gehalten werden. Das erfordert die erwünschte Einheitlichkeit der bayerischen Staatsanwaltschaften nun mal: verfassungswidrige Beschlüsse durch bayerische Richter bei Unterbringungsentscheidungen nach § 81 StPO? Die gibt es nicht. Die kann und darf es nicht geben.

Aber wie begründet man das Wunschergebnis gescheit? Und zwar oberhalb des Horizontes einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin, die sicherlich in vorauseilendem Gehorsam zu dem Ergebnis fand, das ihr Chef und dessen Chef von ihr erwartete? Zumal ja die Ministerin persönlich die Staatsanwaltschaft Augsburg zur Bearbeitung dieser Anzeige erkoren hatte. Ja nun – oberhalb dieses Horizontes möchte sich die GStA doch gern positionieren. Das ist aber schwierig, und so wird es halt dauern.

Im Ernst: ich halte es für unmöglich, die Entscheidung der kleinen Staatsanwältin zu halten, will man sich nicht höheren Orts und vor der Öffentlichkeit dem Verdacht aussetzen, die Ergebnisorientierung dem Intellekt geopfert zu haben.

Von der Strafvollstreckungskammer in Bayreuth hört man nichts, ebensowenig von Prof. Dr. Pfäfflin, der gut daran täte, den „Ergänzungsauftrag“ zu seinem Gutachten von Februar 2011, Exploration von November 2010 (!), dankend abzulehnen. Die lediglich die eigene Kränkung dokumentierenden Verlaufsmitteilungen von Dr. Leipziger und dem ›Behandlungsteam‹, das nicht behandelt, liefern keine Basis für Prognoseentscheidungen – jedenfalls keine zu einer künftigen Kriminalität von Gustl Mollath.

Und daß ihm das Gericht auch noch vorschreibt, die Wiederaufnahmeanträge zu ignorieren und unbeirrt an der „Feststellung“ der Straftaten in dem Urteil vom 8.8.2006 festzuhalten, stellt einen Angriff auf die wissenschaftliche Redlichkeit dar. Neue Informationen führen zu neuen Wahrnehmungen, das gilt auch für das Strafvollstreckungsverfahren, und es gilt in gleichem Maße für Psychiater wie für Juristen. Die Kammer hat sich selbst ins Aus katapultiert, und den auserkorenen Gutachter gleich mit. Er wird den Teufel tun, seinem ersten Gutachtenfehler, für den er indirekt eine Verfasssungsbeschwerde kassierte, weil die Kammer die groben Widersprüche zwischen seinem schriftlichem und seinem mündlichem Gutachten nicht evaluierte, einen zweiten hinzuzufügen. Das muß ihr, der Kammer, doch eigentlich klar gewesen sein. Sie hat sich ja nicht grundlos geweigert, dieses unbrauchbare Gutachten zu evaluieren. Wie es nach ihr auch das OLG Bamberg tat. Bayern eben.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

Sie muß nun, sehr mühsam, mit offenen Augen, ganz von vorn anfangen. Die unbegründeten Routine-Anträge der formularmäßig ankreuzenden Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (»Bloß nicht rauslassen!«) werden aus dem Dilemma nicht heraushelfen: sie sind per se ein Anschlag auf den Intellekt. Wie eigentlich alles, was im Fall Mollath verantwortlich für dessen Schicksal war.

Vom Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Regensburg kommen ungute Signale; Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die Zusammenführung der beiden Anträge zu einem Verfahren beantragt – selbst über diesen logischen formalen Schritt wollte man dort nicht entscheiden, sondern spielte auf Zeit, warum auch immer. Rechtsanwalt Strate hat die Entscheidung obsolet gemacht: der Wiederaufahmeantrag der Staatsanwaltschaft wurde schlicht gekapert und zum eigenen erklärt. Nun läßt sich nichts mehr auseinanderdividieren, und das ist auch gut so.

Ansonsten verbreitete der Gerichtssprecher den Eindruck, daß man sich in Regensburg Zeit lassen wolle, obwohl zwischenzeitlich, am 7.5.2013, durch die Verteidigung ein Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung gestellt worden war, der nachdrücklich den Freiheitsanspruch des Verurteilten in den Vordergrund rückte.

Johann Pindl, Richter und Pressesprecher am Landgericht in Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, es sei derzeit noch nicht abzuschätzen, bis wann die zuständige Kammer des Landgerichts eine Entscheidung bezüglich der Wiederaufnahmeanträge treffen werde. „Eine Entscheidung wird kommen, aber ob zeitnah oder ob es noch dauert, kann ich derzeit nicht sagen“, sagte Pindl.

Pindl führte weiter aus, dass sich das Gericht intensiv mit der Entscheidungsfindung auseinandersetze. „Wir haben es im Fall Mollath mit einem rechtskräftigen Urteil zu tun“, sagte Pindl und bemerkte, dass man „nicht so einfach die Rechtskraft“ eines Urteils „durchbrechen kann“. Gleichzeitig merkte Pindl an, dass selbst wenn das Gericht die Wiederaufnahmeanträge für zulässig erkläre, dies noch lange nicht zwangsläufig bedeute, dass in einer sich anschließenden Verhandlung ein anderes Ergebnis rauskommen müsse.

Marcus Klöckner

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154308

Zugunsten des Pressesprechers unterstelle ich mal, daß er keine Kenntnis von Verfahrensstoff und -stand hat. Er hat halt nur allgemeingültige Trivialitäten abgesondert – hat es je ein Wiederaufnahmeverfahren gegeben, dem keine rechtskräftige Entscheidung zugrundelag??

Die Verteidigung hatte auf einen ähnlichen Artikel in den Nürnberger Nachrichten schon am 9.5.2013  den zeitlichen Druck erhöht und eine Beschwerde zum OLG Nürnberg angekündigt, falls bis Ende des Monats Mai keine Entscheidung über den Unterbrechungsantrag ergehen werde.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-09.pdf

Die Staatsanwaltschaft weigert sich nach wie vor, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen – das sei verfrüht. Damit bleibt sie auf der Linie ihres, sicherlich von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg redigierten, Vorbringens in ihrem Wiederaufnahmeantrag. In dem war allerdings rechtsirrig (so wie jetzt auch von Herrn Pindl) darauf verwiesen worden, daß man ja nicht wisse, was die neue Hauptverhandlung ergeben werde.

Ein peinlicher Denkfehler: denn wenn die Wiederaufnahme angeordnet wird, entfällt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils und damit die Vollstreckungsgrundlage. Und Anlaß für einen ersetzenden Beschluß nach § 126 a StPO (vorläufige Unterbringung) ist weit und breit nicht zu sehen.

Nun beruft sie sich darauf, daß sie nicht wisse, wie das Gericht über die Zulässigkeit des oder der Wiederaufnahmeanträge entscheiden werde (denn vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand, selbst die objektive Staatsanwaltschaft), und außerdem müsse danach, nach Prüfung, feststehen, daß der oder die Anträge in diesen oder jenen Punkten auch begründet seien – gleichzeitig beteuert sie, daß sie ihren eigenen Antrag „valide“ findet – man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll über diese Inkosequenz, die juristisch nicht zu erklären ist – es handelt sich offensichtlich um Politik, die die Arbeitsverweigerung der Staatsanwaltschaft regiert.  Niemand, weder Psychiater (die schon gar nicht) noch Juristen im Dienst der Justiz, will der erste sein, der das Offensichtliche fordert oder veranlaßt: nämlich die rechtswidrige Freiheitsberaubung Gustl Mollath anzuerkennen und sie schleunigst zu beenden.

Hier die Nicht-Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Regensburg-Stellungnahme-2013-05-16.pdf

Und so lautet die Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Strate:

1.     Wenn die Staatsanwaltschaft empfiehlt, mit einer Entscheidung über die Unterbrechung der Strafvollstreckung so lange zu warten, „bis sich nach Durchführung des Probationsverfahrens ergibt, dass das Wiederaufnahmevorbringen auch begründet ist (§ 370 StPO)“, verfehlt sie den Maßstab, der der gesetzlichen Regelung des § 360 Abs. 2 StPO zugrunde liegt. Sollte sich herausstellen, dass das Wiederaufnahmevorbringen begründet ist, hat das Gericht gemäß § 370 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme anzuordnen, womit die Vollstreckbarkeit des alten Urteils ohnehin entfällt. Für die Unterbrechung der Strafvollstreckung gemäß § 360 Abs. 2 StPO ist dann kein Platz mehr, weil der Verurteilte mangels eines als Vollstreckungsgrundlage dienenden Urteils sofort aus der Haft zu entlassen ist.

 […]

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-24.pdf

Logisch. Kinderleicht zu verstehen, wie auch der Rest des kurzen Schriftsatzes.

Wenn da nicht die Beharrungskraft eines rechtskräftigen Urteils wäre, die mangelnde Fehlerkultur – und die Abwesenheit von Selbstreinigungskräften in der Justiz, die in Bayern besonders ausgeprägt ist, wo schneidiges Auftreten und schneidige Urteile schließlich mit Beförderung belohnt werden.

Das alles gemahnt langsam an ein Drama antiken Ausmaßes. Warten wir also auf den deus ex machina in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts. Die Paralyse, die hier besichtigt werden kann, muß ihr Ende finden. Die Schreckstarre in Bayern kann möglicherweise nur von außen gelöst werden.

Fortsetzung folgt hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

2.523 Gedanken zu „Der Fall Mollath: eine Hängepartie

  1. Liebe Frau Wolff,
    Sie führen die Reaktionen des BKH-Bayreuth auf die Berichterstattung zum Fall Mollath an: Verschärfung der Telefonregelung und Zimmerdurchsuchung. Hier kann noch ergänzt werden, dass die Strafanzeige gegen Herrn Leipziger eine direkte Reaktion auslöste: Herr Mollath sollte gegen seinen erklärten Willen nach Ansbach verlegt werden. Durchzusetzen versuchte Leipziger dies mit der Falschbehauptung, die Verlegung sei mit der Anwältin von Herrn Mollath abgesprochen und sie hätte der Verlegung zugestimmt.
    Der Versuch der Verbringung wurde damit begründet, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Herrn Mollath und der Klinikleitung nicht gegeben sei.
    Gerade vor dem Hintergrund, dass das BKH in seiner „Information des Bezirkskrankenhauses Bayreuth zur strafgerichtlichen Unterbringung des Herrn Mollath“ behauptet, „dass in einer Vielzahl dieser Veröffentlichungen es zu Falschdarstellungen über die Arbeitsweise der Forensischen Klinik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth sowie zu persönlichen Angriffen gegenüber verschiedenen Mitarbeitern und insbesondere dem im Strafverfahren als Gutachter tätigen Chefarzt, Dr. med. Leipziger, gekommen ist„ (www.bezirksklinikum-bermain.de/pdf/bayreuth/forensik/Informationen_zurr_Unterbringung_Hrn.Mollath.pdf) sollten die rechtswidrigen Versuche Herrn Mollath als rechtloses Objekt in der Verfügungsgewalt des Herrn Leipziger zu behandeln, nicht in Vergessenheit geraten.
    Siehe hierzu auch: http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf

    PS. Jedes Mal wenn ich den Link auf die Informationen „zurr“ Unterbringung sehe höre ich Herrn Leipzigersknurrrren 🙂

    • @Hans G

      Was die versuchte Verschubung zum BKH Ansbach durch Dr. Leipziger betrifft:

      Dort herrschen ähnliche, wenn nicht sogar schlimmere Zustände wie in den anderen bayerischen BKHs.

      Der folgende Bericht gibt zu denken, was die Therapieangebote betrifft und gleicht sehr stark den Berichten des Gustl Mollath:


      Kommentar von Kranke1337 am 14.04.2013

      Wie können Sie das Modell der „Verwahrpsychiatrie“, welches schon in den 70zigern in der Psychiatrie-Enquête angeprangert wurde so positiv bewerten?

      Die geschlossenen Stationen des Bezirksklinikums Ansbach sind Verwahranstalten aller erster Güte, in denen sich nichts aber auch überhaupt nichts seit den 60ziger Jahren geändert hat… Die Patienten dort werden immer noch nur verwahrt und mit Medikamenten vollgepumpt… Eine dem heutigen Standard der Psychiatrie entsprechende Behandlung auch als „Behandlungspsychiatrie“ bezeichnet, sowie sie in so gut wie allen anderen Bezirkskrankenhäusern Deutschlands schon etabliert wurde, gibt es nicht…

      Zwangsfixierungen und Isolation bei einem depressiven Patienten ohne psychotische Entgleisungen/selbst- und bzw. fremdgefährdenden Verhalten sind sowieso kontraindiziert, ich weiß nicht warum sie dies nun als besondere Leistung des Behandlungsteams herausstellen, es ist eher erschreckend, dass so etwas Ihnen schon einmal wieder fahren ist.

      Ich habe dank meines Studiums beide Seiten kennenlernen dürfen (dabei viel Theoretisches wie auch Praktisches gelernt), war in mehreren Psychiatrien tätig bzw. wurde wegen meiner PTBS/Depression selbst dort behandelt, doch solch menschenverachtende Zustände und psychiatrisch/therapeutische Fehl- bzw. Nichtbehandlung wie in der geschlossenen Abteilung des Bezirksklinikum Ansbach sind mir noch nie untergekommen…

      Dort gibt es weder eine richtige Beschäftigungstherapie, geschweige denn psychotherapeutische Therapien wie Einzel-/Gestalt-/Bewegungs-/Gruppenpsychotherapie etc. , wie sie z.B. auf den allgemeinpsychiatrischen Stationen in Nürnberg angeboten werden…

      Jeden Patienten egal welches Krankheitsbild er/sie hat und schweregrad dieses aufweist, in eine geschlossene Station zu stecken (Aufnahmestationen), zeugt nur vom ökonomischen Denken der Klinikleitung, da man sich für diese Stationen das therapeutische Personal gleich ganz spart (nicht einmal PIAs, also Psychotherapeuten in Ausbildung arbeiten dort, dabei erhalten diese für ihr Psychiatriejahr, 1200 Std., im Normalfall sowieso keine Bezahlung, wohl aus Angst diese könnten die Klinik verklagen…). Dabei müssen die wenigsten Patienten Geschlossenen Untergebracht werden und erleben eine solche Station als traumatisierend.

      Ich kann deshalb nur jeden warnen, gehen Sie niemals freiwillig in eine der Aufnahmestationen, sondern lieber in psychosomatische Abteilungen in anderen Kliniken.”

      http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-krankenhaus-ansbach

      Darüber hinaus fällt mir noch etwas zu der Stellungnahme des BKH Bayreuth ein.
      Das BKH Bayreuth dementiert, dass Telefongespräche des Gustl Mollath abgehört werden/wurden:

      Klicke, um auf Informationen_zurr_Unterbringung_Hrn.Mollath.pdf zuzugreifen

      Wie ist dann Frau Haderthauers Stellungnahme auf abgeordnetenwatch.de zu verstehen, in der sie ausführlich die Zulässigkeit der Überwachung von Telefongesprächen thematisiert, aufgrund einer Anfrage wegen den abgehörten Telefongesprächen des G. Mollath mit seiner Rain Lorenz-Löblein im BKH Bareuth?

      Ihr Stellungnahme dazu:

      „Wenn die Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 S. 2 iVm. 15 Abs. 3 S. 2 UnterbrG vorliegen, können auf Anordnung des Leiters der Einrichtung Telefongespräche überwacht werden (aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung). Gemäß Art. 17 UnterbrG dürfen Kenntnisse aus der Überwachung von Telefonaten nur verwertet werden, soweit dies aus Gründen der Behandlung des Untergebrachten geboten ist oder notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder die der Einrichtung zu wahren.

      Telefonate mit Verteidigern und Rechtsanwälten sind in Art. 18 Abs. 1 S. 2 iVm. Art. 15 Abs. 5 UnterbrG geregelt. Hiernach dürfen Telefongespräche mit Rechtsanwälten und Verteidigern nur aus Gründen der Behandlung überwacht werden. Gem. Art. 28 Abs. 1 S. 2 UnterbrG finden bei Telefongesprächen mit Verteidigern und Rechtsanwälten § 29 Abs. 1 S. 2 und 3 Strafvollzugsgesetz Anwendung. Der von Ihnen zitierte § 160 a Abs. 1 StPO ist hier nicht einschlägig.

      Diese gesetzlichen Vorgaben werden in den bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen beachtet….“

      http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_haderthauer-512-11219.html#questions

      • Nun, aus § 29 Abs.1 StVollzG ergibt sich, daß Schriftwechsel mit Verteidigern nicht überwacht wird (Ausnahme: terroristische Vereinigung). Dasselbe gilt laut Sozialministerium demnach auch für Telefonate und Besuche.

        Außerdem will das BKH darlegen, daß es eine Anordnung des Leiters zur Überwachung von Telefonaten nicht gebe. Alles, was mitgehört wurde, haben eben Untergebrachte zufällig mitbekommen und kolportiert oder Gustl Mollath redete in Anwesenheit von Pflegern so laut, daß er konkludent auf Vertraulichkeit verzichtet haben müsse.

      • Das BKH Bayreuth erklärt, dass die Telefonanlage des BKH über keine technischen Vorrichtungen verfügt, um Telefonate abzuhören!

        Das BKH legt dar, dass Gustl Mollath lautstark, ohne Nutzung der Sprechhaube, im Angesicht von Mitarbeitern telefoniert!

        Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Gustl Mollath gerade mit RAin Lorenz-Löblein lautstark telefoniert und somit vertrauliche Inhalte an das Personal weitergibt! Auch glaube ich nicht, dass auf der Willkürstation des Dr. Leipziger, wo nun schon zahlreiche rechtswidrige Vorgänge in Bezug auf Gustl Mollath zu verzeichnen waren, nicht auch willkürlich Telefonate zwischen Insasse und Rechtsanwalt aufgezeichnet werden. Vor allem dann, wenn man sie in den Vermerken findet und es sich außerdem bei Gustl Mollath wohl um den bekanntesten Psychiatrieinsassen Deutschlands, einem Jurisprudenz-Antagonisten und um einen „Schädling“ bzw. Zeugen der steuerflüchtigen Nürnberger Prominenz im dreistelligen Millionenbereich handelt.

      • Wenn die Möglichkeit, dass GM ‚zu laut‘ sprach, ausscheidet, bliebe also noch die Möglichkeit, dass eben doch über die zentrale Tel.Anlage abgehört wurde (das ist technisch ohnehin eine Kleinigkeit…). Aber egal wie: Es ist eine Ferkelei sondergleichen, unautorisiert und ohne Einverständnis des Betroffenen, Gesprächsinhalte aus einem Zweier-Gespräch zu Lasten des Untergebrachten in einer Stellungnahme zu Händen des Gerichts zu verwenden.

  2. Ich habe, nach allem was ich in den letzten Tagen über diesen Fall gelesen habe, große Angst um Herrn Mollath. Wenn das alles so möglich war und es dann auch mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen – und ist ja auch schon in vielen Foren und Kommentaren angezeigt – ist, dass die Verstrickungen in diesen Fall bis nach ganz oben im Bayern reicht, dann denke ich muss man, falls es abzusehen ist, dass sich eine Freilassung nicht vermeiden lässt, und das hoffen wir ja alle, wirklich große Angst um das Leben von Herrn Mollath haben. Vielleicht sehe ich das ja falsch, ich hoffe es.

    Ich wünsche Herrn Mollath, das er morgen frei kommt. Ich wünsche, dass alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Ich wünsche, dass lückenlos das Netzwerk dieser Menschenverachter öffentlich wird. Ich wünsche, dass Herr Mollath entschädigt wird, seine Verluste gänzlich ersetzt werden und er für die kostbare Zeit seines Lebens die ihm gestohlen wurde entschädigt wird. Er muss mindestens sein Haus zurückbekommen.

    • Auch von meiner Seite ein Kompliment für den neuesten Beitrag. Wie immer klar und messerscharf…
      Nur zum letzten Absatz mit folgendem Satz habe ich so meine Bedenken :

      >Warten wir also auf den deus ex machina in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts.<

      In einem Forum der SZ hatte ich am 01.05.2013 geschrieben :

      Vom Bundesverfassungsgericht ist für GM in 2013 wohl auch weiterhin keine Hilfe bzw. Entscheidung zu erwarten :

      Tz 112 2012-01-11 RA Dr. Kleine-Cosack aus Freiburg, reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dieses Dokument fasst die mannigfaltigen Verfahrensfehler, Ungereimtheiten und Falschgutachten im Fall Mollath zusammen.
      http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

      Der zuständige 2. Senat des BVerfG hat den Fall jedenfalls für 2013 nicht auf seinem Plan :
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2013.html

      Einen offenbar "jüngeren" Fall – s. Nr. 10 dieses Plans (2 BvR 228/12), der die
      Zwangsmedikation zum Gegenstand hatte, hat man mit Beschluß vom 20.02.2013 erledigt bzw. an das LG zurückverwiesen.

      Zwei mit dem Fall Mollath anscheinend vergleichbare Beschwerden (Plan Nr. 27)
      27. 2 BvR 2122/11
      2 BvR 2705/11 Verfassungsbeschwerden betreffend die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
      wurden durch Beschluß vom 06.02.2013 erledigt.

      Da hätte es sich angeboten, den wegen seiner unverhältnismässig langen
      Verwahrung dringlichen Fall GM und der gleichen Materie gleich mit zu erledigen…..
      Aber das sind total unabhängige Richter und das Ganze hat offenbar doch ein
      System !

      • @ ernestof
        Dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde von Herrn Mollath nicht in der Liste der zu Entscheidenden Verfahren aufführt spielt keine Rolle. Viele Entscheidungen waren vorher nicht in dieser Liste verzeichnet und manches Verfahren, dass auf solchen Listen von früheren Jahren aufgeführt war, wurde nicht in dem entsprechenden Jahr entschieden.
        Auch für mich ist nicht nachvollziehbar, warum der das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz bei Freiheitsentziehung nicht Zeitnah gewährt.

        • Außerdem kann die Verfassungsbeschwerde auch durch eine Kammer des 2. Senats, besetzt mit nur drei Richtern, beschieden werden.

      • Auch, wenn Sie, Herr García, kein ‚Spitzenjurist‘ sind, waren mir Ihre Beck-blog’sche Erklärungen sehr nachvollziehbar.. (als Nicht-Juristin).

        „Einen Kläger zum Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen“ – das hatte ich heute bereits gelesen – in den Schriftsätzen eines anderen Verfahrens => Kläger ist ein heute 14jähriger Junge, dem die Justitiarin seines hess. Schulamtes gleich für mehrere Jahre die Schule verbot. Stand in der Urteilsbegründung der Kammer des Landgerichts, wogegen das Land Berufung einlegte, weshalb hier nun das OLG zuständig zeichnet.

    • @ Ultschik

      Eine mögliche Gefährdung Herrn Mollaths ist in diesem Blog bereits mehrfach angeklungen, ohne allerdings diskutiert worden zu sein.

      Als ich davon hörte, dass Herr Mollath erwägt, eine Verlegung in ein „ordentliches“ Gefängnis anzustreben, fiel mir sofort dieser Hintergrund ein.

      In einem Gefängnis einzusitzen, ist ja wahrhaftig kein Zuckerschlecken. Aber auch ich würde mich unter diesen Umständen in einem Gefängnis sicherer fühlen als in der Bayreuther Irrenanstalt. Dort gibt es zu viele Irre, und die sind unberechenbar.

  3. Großartig zusammengefasst, vielen Dank!

    Eine kleine Korrektur:

    http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/130522-kontrovers-nachgehakt-mollath100.html
    ->
    http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/130522-kontrovers-nachgehakt-mollath-100.html
    (Es fehlt der Bindestrich vor der 100.)

    Und weil ich schon dabei bin:

    für Fälle wie den seinen die im Jahr 1995 eröffnete Hochsicherheitsforensik -> die für Fälle wie den seinen im Jahr 1995 eröffnete Hochsicherheitsforensik

    Im Satz zum Schwarzgeldkunden: Banl -> Bank.

    Und schließlich noch eine Frage: War Mollath in Straubing tatsächlich in der Hochsicherheitsforensik? Ich hätte dann damit gerechnet, dass Mollath selbst das damals zumindest erwähnt hätte, aber in seinen veröffentlichten Briefen aus der Zeit habe ich dazu nichts gefunden.

    • Ah, zu früh gefragt. Ich glaube, ich hab die Antwort hier gefunden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070530_2bvr201205.html Offenbar ist das BKH Straubing insgesamt so konzipiert, dass Vollzugslockerungen nur durch Verlegung in ein anderes Krankenhaus möglich sind. Demnach gibt es im BKH Straubing keine weitere forensische Abteilung neben der Hochsicherheitsforensik.

      Übrigens ist auch dieses Urteil wieder mal ein schönes Beispiel dafür, wie es in Bayern zugeht.

    • Besten Dank für die Korrekturhinweise – ich habe gleich noch zwei weitere Fehler entdeckt.

      Das Korrekturlesen eigener Texte, dazu noch am Computer, ist schon so eine Sache… 😉

      • … vor alllem dann, wenn es schnell gehen soll …
        Die Kommentatoren machen auch manchmal Schreibfehler.

        Meine Frage/mein Wunsch: Kann man die berichtigen?

        • Das ist bei WordPress leider nicht vorgesehen; aber ich habe manchmal bei offensichtlichen Schreibversehen oder bei formalen Fehlern in Kommentarbeiträgen auch selbst schon korrigiert, und auf Zuruf sowieso.

  4. eine tolle zusammenfassung! ohne euch und die investigativen journalisten wäre gustl für immer in der klinik. in amerika ist das ausbeuten von gefangenen schon gang und gebe. da sind solche anstalten als privatunternehmen in der lage, richter anzuweisen, straftäter in ihre vollzugsanstalten zu schicken und dort arbeiten zu lassen. die richter kassieren sicherlich ihre provisionen. was dort abgeht, wollen einige hier kopieren. gut, dass es in D ein system gibt, das scheinbar doch in der lage ist, sich gegen die klauen der finanz- und justizmafia zu behaupten. schöne neue welt… ich freue mich auf den bericht am 3.6., 22:45 im ersten…

    • @ SirRender

      Na ja, ich denke, die Privatisierung dieser Anstalten wird auch uns nicht erspart bleiben. Wir haben bisher – um 20 -30 Jahre zeitversetzt – noch jeden Blödsinn nachgemacht, den sich die Amerikaner ausgedacht haben.

    • Haben Sie das mit den Privatunternehmen vielleicht von meinem Kommentar zu Frau Wolffs vorigem Beitrag? Das habe ich so nicht gemeint. Das Problem, das ich meinte, ist, dass die Forensiken Teil der Betriebskrankenhäuser sind, die zwar in öffentlicher Trägerschaft stehen, aber weitgehend nach marktwirtschaftlichen Kriterien und in Konkurrenz zu anderen Krankenhäusern wirtschaften. Im Gegensatz zu Strafvollzugsanstalten, die meines Wissens als Behörden (oder so ähnlich) organisiert sind. In den USA, wo sogar viele Strafvollzugsanstalten privatisiert sind, hat man dort ähnliche, manchmal noch weit schlimmere Probleme.

  5. @gabrielewolff: Danke, sehr gut von Ihnen zusammen gefaßt. Schließe mich ebenso auch den Vor-Kommentaren an. Interessant auch die Verfassungsbeschwerde an das BVG Karlsruhe vom 11.01.2012 von RA Dr. Kleine-Cosack. Nur 30 Seiten…

  6. Danke für diese wichtige Fortsetzung.

    Eine Baustelle in diesem düsteren Geflecht aus Justiz und Forensik lassen Sie dabei noch unerwähnt. Im Fall Ulvi K. gab es in den letzten Wochen auch neue Ereignisse, die kein gutes Licht auf die Arbeit bayerischer Ermittlungs- und Justizbehörden werfen, die doch nach Selbsteinschätzung der Ministerin deutschlandweit Spitze seien. Womit sie bei der Kunst der Rabulisitik sogar recht haben könnte, Ein rechtskräftig Verurteillter in Bayern muss schuldig sein, da ist es egal, ob die an den Hunden verfütterte Leiche andernorts -unverdaut- geborgen wird oder -und selbst das ist noch vorstellbar- Ulvi K. bliebe -revisionsgesichert- schuldig, selbst dann wenn Peggy lebendig wieder auftauchen würde.

    In Bayerns Justiz arbeiten überwiegend integre Juristinnen und Juristen. Nur vernimmt man von denen zu den Krisengeschichten wenig. Wie es gelingt, diese still zu halten, darauf gab Richter Eberl vor dem Untersuchungsausschuss einen Hinweis. Man pfeffert sie so mit Arbeit zu, dass sie über den Tellerrand ihres Arbeitsalltages nicht mehr hinausblicken können. An allen Ecken und Enden wird am Personal gespart. Hauptsache der Haushalt ist auch unter der Vorgabe der Hätschelung von Steuerflüchtlingen ausgeglichen. Die immerwährende Vorherrschaft der Partei, die den weiß-blauen Himmel über Bayern als ihren Verdienst reklamiert und die Verantwortung für graue Wolken nach Berlin oder Brüssel delegiert, sorgt für ein Führungspersonal, dessen maßgebliche Eignung durch die Mitgliedschaft in der Schülerunion definiert ist. (Und gäbe es eine Vorschülerunion, müsste man den Eltern, die ihren Kindern eine bayerische Staatskarriere herbeihoffen, empfehlen, schon in der Zeit der Schwangerschaft oder nur auch deren Planung, einen Mitgliedsantrag für den Sprößling zu stellen.) So ergibt sich die Auslese derer, die Schönwetterveranstaltungen souverän durchstehen, bei den ersten Regentropfen aber nur noich ein klägliches Bild abgeben.

    • @alle
      In Bayerns Justiz arbeiten überwiegend integre Juristinnen und Juristen, schreiben Sie, Herr/Frau Mfthauer.
      Ich finde diesen Kommentar sehr wichtig und richtig!!

      Dasselbe gilt vermutlich fuer Bayerns Psychiater, Bankmitarbeiter, auch Politiker, Polizisten. Die ganz große Mehrheit will einen anstaendigen Rechtsstaat.und Demokratie – Respekt fuer die (Menschen-)Rechte.

      Das Problem ist: Die wenigen pro-aktiv Unredlichen halten die anderen in Schach, machen Angst und kennen sich im Machspiel gut aus (s. Zeitartikel ueber Bamberger Forschung).
      Entscheidend ist die redliche und anstaendige Mehrheit zum Reden und Handeln zu bringen. Die Mehrheit sollte die Mehrheitsmeinung gestalten.
      Dieser Skandal darf nicht zu sehr parteipolitisch instrumentalisiert werden.
      Wer Verantwortung traegt, und mittraegt soll sie uebernehmen und zugewiesen bekommen.
      Selbst eine CSU (Mandatstraegerin) twitterte vor kurzem, sie wuerde sich mit allen ihr zur Verfuegung stehenden Mitteln gegen das schreiende Unrecht, dass Herrn Mollath widerfaehrt, auch in ihrer Partei zur Wehr setzen und aufklaeren. Eine Bankmitarbeiterin sprach.

      Ich denke, das macht Hoffnung. Es geht um die Inhalte, nicht die Aufkleber. Auch um Ausgrenzung und Inklusion.
      In diesem Prozess ist letztendlich jeder gefragt und gefordert.

  7. Punktgenau. Danke, Frau Wolff. Da könnten Haderthauers oder auch das BKH Bayreuth lange behaupten, ‚diffamiert‘ zu werden … Einen Strafantrag wird keiner wagen zu stellen… Wetten?

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