Der Fall Mollath: eine Hängepartie

Rosenkrieg 2

Seit meinem letzten Artikel in Sachen Gustl Mollath

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/30/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt-ii/

sind fünfundzwanzig Tage vergangen. Sie waren turbulent, das muß man konstatieren. Kaum ein Tag verging, ohne daß etwas geschah: der Fall des Ehepaars Haderthauer und der Modellauto-Affäre etwa, der am 7.5.2013 von Ursula Prem angestoßen wurde

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/05/christine-haderthauer-forensik.html

und seitdem, dank der Salami-Taktik von Dr. Hubert Haderthauer beim Umgang mit der Sapor-Modelltechnik-Firmengeschichte und der Wahrheit generell, täglich an Rasanz gewinnt. Frau Ministerin hüllt sich über ihre Privatangelegenheiten in gebotenes Schweigen, der Ministergatte nähert sich Stück für Stück der Wahrheit.  Hatte seine Frau zunächst überhaupt nichts mit der Firma zu tun, die die Produktion und Vermarktung der von Roland S. und Mitpatienten seit 1989 im BKH Ansbach, ab dem Jahr 2000 im BKH Straubing, produzierten hochwertigen Modellautos  betrieb, zu tun, so ließ sich diese Position nicht allzulange halten.

Der vorerst  letzte Stand der Dinge:

17. Mai 2013 00:34 Uhr

Christine Haderthauer war Teilhaberin

Verkauf von Modell-Autos

Von Stefan Küpper, Manfred Rinke und Barbara Würmseher

Ingolstadt

Sozialministerin Christine Haderthauer war Teilhaberin an der Modellbau-Firma Sapor ihres Mannes, des Leitenden Ingolstädter Gerichtsmediziners Dr. Hubert Haderthauer. Dies geht aus Unterlagen hervor, die der Neuburger Rundschau vorliegen und dies bestätigt auch Hubert Haderthauer auf Anfrage. Seiner Frau habe das Unternehmen zu 50 Prozent gehört, „sie ist aber nie nach außen aufgetreten und hat nie etwas gemacht“. Zudem datiere diese Teilhaberschaft in die Zeit vor 2001 und habe geendet „lange, bevor sie richtig politisch aktiv wurde“. Die Ministerin selbst äußert sich weiterhin nicht. Sie lässt auf Anfrage mitteilen, sie habe bisher zum gesamten Sachverhalt keine Stellungnahme abgegeben und werde dies auch künftig nicht tun.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Christine-Haderthauer-war-Teilhaberin-id25273586.html

Nachdem nun auch das letzte Bollwerk, das Gewerberegister der Heimatstadt Ingoldstadt, geschleift wurde, wissen wir es noch genauer und können die Fehler der letzten Darstellung goûtieren:

Während ein Sprecher von Haderthauer erneut bestätigte, dass sich die Ministerin weiterhin nicht zur Sache äußern werde, veröffentlichte die Stadt Ingolstadt gestern erstmals „eine schematische Übersicht zu den Einträgen im Gewerberegister zur Sapor GbR“. Demnach war die Ministerin vom 1. Januar 1993 bis zum 31. Dezember 2003 mit einem Geschäftspartner Gesellschafter von Sapor Modelltechnik. Zum Januar 2004 wird dann ihr Mann bis zum 31. Oktober 2008 im Register geführt. Christine Haderthauer war 2003 in den Landtag gewählt worden, der sich am 6. Oktober 2003 konstituierte. Ihr Mann hatte im Gespräch mit unserer Zeitung gesagt, die Firma habe etwa bis 2001, jedenfalls „lange bevor sie richtig politisch aktiv wurde“, auch seiner Frau gehört.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gruene-Fall-Haderthauer-hat-ein-Gschmaeckle-id25362471.html

Aber immer, wenn man meint, nun wisse man es genau, sorgt die nächste Information wieder für Verwirrung:

Demnach hat es zwei Firmen gegeben – eine sehr kurzlebige von Januar bis April 1993, an der Christine Haderthauer und ein Franzose beteiligt waren. Die angemeldete Tätigkeit: „Konstruktion, Fertigung und Verkauf von hochwertigen Modellfahrzeugen“. Die zweite, ebenso im Januar 1993 mit Christine Haderthauer und dem Franzosen als Teilhaber angemeldet, war nur mit dem Titel „Verkauf von hochwertigen Modellfahrzeugen“ angemeldet. Haderthauer war von 1993 bis Dezember 2003 Teilhaberin, hat ihre Anteile also einige Monate nachdem sie in den Landtag gewählt wurde verkauft. Von 2004 bis Oktober 2008 war Hubert Haderthauer Teilhaber, danach der Ingolstädter Unternehmer und Freund der Familie Heiner Sandner.

Von Katja Tölle

http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Ingolstadt-Stadt-aeussert-sich-zu-Haderthauer;art155371,2762202#144114260

Nun gab es gleich zwei Sapor-Modelltechnik-Firmen? Man staunt – aber nur ganz kurz; denn nun muß man sich zwangsläufig der Frage zuwenden, wer denn ab 1989 bis 1992 die Geschäfte mit dem BKH Ansbach gemacht hat, wo Dr. Hubert Haderhauer als Stationsarzt auf die lukrative Idee kam, man könne die einmaligen Talente des psychisch kranken Mörders durch die Einrichtung einer Arbeitstherapie Modellbau fördern und fordern – eine Idee, die der Klinikleitung gleich eingeleuchtet haben muß, hatte die Forensik doch durch den Verkauf der fertigen Modelle an die Vermarktungsfirma ebenfalls Einnahmen. Und keine Kosten, denn Leiter der Therapie war der Untergebrachte selbst, und das Werkzeug & das Material wurde von der die fertigen Modelle ankaufenden Firma gestellt. Eine ökonomische win-win-Situation, denn der Staat zahlt ja die Therapieanreize für die mehrwertschaffenden Untergebrachten. Da freuen sich die Träger der forensischen Einrichtungen, die Bezirke oder deren kommunalen Eigenbetriebe.

Andererseits: das unternehmerische Risiko! Das trug ja ganz allein eine Hobby-Firma, die daran zugrundeging – so der vielseitige Landgerichtsarzt:

Haderthauer, der gemeinsam mit seinem französischen Geschäftspartner die Firma 2008 weiterverkaufte, als seine Frau Sozialministerin wurde, sagt, dass die Investitionskosten so immens gewesen seien, dass trotz des niedrigen Einkaufspreises einfach kein großer Gewinn zu erzielen gewesen sei. Die Vorgängerfirma sei deshalb pleite gegangen. Anfangs habe auch Sapor ein Defizit von mehr als 400.000 Mark erwirtschaftet – bis endlich seine Mini-Fahrzeuge über Zwischenhändler in die USA verkauft werden konnten.

Heute wären solche Geschäftsbeteiligungen für Forensik-Ärzte allerdings unmöglich. „Dies ist explizit untersagt“, hieß es aus Ansbach, wo Haderthauer von 1988 bis 1991 im Bezirksklinikum tätig war. Dort hatte er auch den Patienten Roland S. kennengelernt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/geschaeft-mit-modellautos-aus-der-psychiatrie-ministerin-schweigt-ihr-mann-redet-1.1675573

Langsam rücken die Puzzlestückchen zusammen: die ominöse „Vorgängerfirma“ muß der hobbybegeisterte Ansbacher Stationsarzt Dr. Haderthauer himself gewesen sein, nachdem er das Potential seines modellbauenden Patienten erkannt hatte: nur so erschließt sich ja das familiäre Darlehen nebst seinen Bedingungen:

Während die Ministerin auch am Freitag eisern schwieg – ihre Pressestelle teilte mit, „dass Frau Haderthauer zu dem gesamten Sachverhalt bisher keine Stellungnahme abgegeben hat und dies auch künftig nicht tun wird“ -, geht nun ihr Mann in die Offensive: Ja, es sei korrekt, dass sie 1990 [recte: 1993] mit einem Betrag von 50 000 Mark neben dem Franzosen Roger Ponton als zweite Teilhaberin in die Firma eingestiegen sei. Aber das habe einen ganz einfachen Grund gehabt: „Diese 50.000 Mark stammen aus einem Darlehen aus dem familiären Umkreis. Wir bekamen es unter der Vorgabe, dass meine Frau Teilhaberin in dieser Firma wird.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/geschaeft-mit-modellautos-aus-der-psychiatrie-ministerin-schweigt-ihr-mann-redet-1.1675573

Das bestätigt Helmut Reister in der Münchener Abendzeitung vom 25.5.2013, S. 11,

nun auch online:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ministergatte-in-turbulenzen-dreifach-moerder-verklagt-haderthauer.9fe474ab-e04e-4fe5-bb27-41d19007523a.html

aber gerade nicht, und jetzt wird es erst richtig kompliziert.

Ministergatte in Turbulenzen

Dreifach-Mörder verklagt Haderthauer

[…]

Hubert Haderthauer tauchte aber auch noch in einem anderen Zusammenhang auf. Er war es, der für den Bezirk Mittelfranken jenen Vertrag unterschrieb, der die Basis für die gewinnbringende Vermarktung der Autos darstellte. Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches saß Roger Po[n]ton, ein französischer Geschäftsmann. Die beiden müssen sich gut verstanden haben. Kurze Zeit später stieg nämlich Christine Haderthauer mit 50 000 Mark in Pontons Firma ein.

Da bleibt einem der Mund offen stehen. Wie das? Wie kann ein kleiner Stationsarzt Verträge für den Bezirk (oder auch nur für die forensische Klinik) unterschreiben? Stand er auf beiden Seiten des Deals?

Die Windungen und Wendungen wollen kein Ende nehmen: denn Helmut Reister zitiert aus einem Sachverständigengutachten des Verbandes der Bezirke, der wiederum in der Fränkischen Landeszeitung zitiert worden sei: danach habe Christine Haderthauer doch die Geschäfte von Sapor-Modelltechnik geführt und die Modelle auch vertrieben.

Und die aktuellste Entwicklung hat es ebenfalls in sich  –: Roland S. hat einen Anwalt beauftragt, Dr. Haderthauer auf Schadensersatz zu verklagen, weil der den von dem Untergebrachten als Prototyp allein gefertigten Rolls Royce aus dem Jahr 1904 absprachewidrig verkauft habe – und sich dabei sogar als dessen genialen Konstrukteur feiern ließ.

Dabei wird es um diesen Prototyp – in dem abweichenden Maßstab 1:10, ansonsten produzierte Sapor-Modelltechnik lediglich im Maßstab 1:8 – gehen, der zu einem nicht ersichtlichen Zeitpunkt für 15.000,- Euro verkauft wurde:

http://www.worldcollector.co.uk/view_item.php?id=60&cat=9

Helmut Reister:

Roland S. hat seinen Anwalt mit einer Privatklage beauftragt – und bleibt auch dabei, obwohl er seinen Worten zufolge bereits unangenehme Post von Haderthauers Anwälten bekam: „Sie haben mir mit einer Strafanzeige gedroht und erklären, dass die Firma Sapor Modelltechnik rechtmäßiger Besitzer des Rolls Royce ist“, beschreibt Roland S. die Situation, nachdem er Dr. Haderthauer auf die Angelegenheit von seinem Anwalt ansprechen ließ.

Eine offenbar unendliche Geschichte der Gier bis zum heutigen Tage (ich frage mich allerdings, wie lebensfremd Anwälte sein müssen, einem Untergebrachten ohne Chance auf Entlassung vor dem Stadium der Altersschwäche mit einer Strafanzeige zu drohen) – wobei dem Untergebrachten eine Justiz zu wünschen ist, die sich von der, mit der es Mollath zu tun hatte, wohltuend unterscheidet.

Denn auch das geschah in den letzten drei Wochen: der Untersuchungsausschuß im Bayerischen Landtag tagte – und bekam von Steuerfahndern, dem Leiter des Landesamtes für Steuern Dr. Jüptner, Staatsanwältin Dr. Fili, Oberstaatsanwalt Heusinger, Richter Eberl und VRiLG a.D. Otto Brixner erstaunliche Auskünfte über den Zustand und die Denkungsart von Finanz- und Justizbehörden. Von einer „Hölle der Überlastung“ war da zu lesen, von der verzweifelten Fahndung nach Schreibkräften, von privaten Belastungen, die es einem Vorsitzenden Richter unmöglich machten, dem Angeklagten rechtliches Gehör zu schenken und dessen Verteidigungsschrift zu lesen, und überhaupt, die ganze Kammer hat das Urteil gesprochen und nicht nur der Vorsitzende, und nein, da gab es keine Manipulation von Eberl und Brixner, als die Akte liegenblieb und punktgenau als vierte Sache im neuen Jahr beim Landgericht einging und damit bei der Brixner-Kammer landete.

Ansonsten: flächendeckende Amnesie, unterbrochen durch Brixner-Aussagen wie: ich kann mich zwar nicht erinnern, aber das habe ich nicht gesagt – nämlich den Angeklagten schon am 11.2.2004 als „Spinner“ und „Querulanten“ bezeichnet zu haben, dessen Angaben man nicht nachzugehen brauche. Wenn der Gesprächsteilnehmer das so verstanden hat, was kann der Anrufer dafür?

›Schutzbehauptungen‹ – das bekommen Angeklagte zu hören, die sich entsprechend verteidigen wie jene Staatsbediensteten, die sich in der Rolle von Zeugen befinden, denen ein Auskunftsverweigerungsrecht wegen Straftatsverdacht zusteht.

Wer dieses Elend noch einmal nachlesen will:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mollath-Panne-Zwangseinweisung-wegen-Personalmangel-id25236931.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-gegen-gustl-mollath-eine-hoelle-an-belastungen-1.1675612

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/mollaths-richter-wehrt-sich-2912237.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39156/1.html

Was die wichtigsten Zeugen für den Vorwurf der Umgehung des gesetzlichen Richters im Fall Mollath, begangen durch Eberl und Brixner, nämlich die Justizangestellten bzw. -beamten Gruber und Mühlbauer zu sagen hatten, ist in diesem Getümmel leider untergegangen. Wer sich im Justizsystem auskennt, weiß, daß in den Geschäftsstellen die akribistischsten und lautersten Stützen des Betriebs sitzen. Die auch ganz genau wissen, wem sie da zuarbeiten müssen. Sie sind die einzigen, die unbelastet sind und daher die Wahrheit sagen können. Aber da werden wir wohl auf das Protokoll oder den Abschlußbericht warten müssen…

Der verdienstvolle Bayerische Rundfunk widmete am 15.5.2013 eine ›Kontrovers‹-Sendung u.a. auch der bislang wenig verhandelten Frage, wie es dazu gekommen ist, daß Mollaths sämtliche Habe verschwand. Mollaths Betreuer für drei Monate machte keine gute Figur, als er zum Inhalt einer von ihm aufgebrochenen Schmuckkassette Mollaths keine Erinnerung mehr hatte. Und die Nachbar-Erzählungen über den jetzigen Ehemann der Ex-Frau Mollaths, wie er umstandslos Gegenstände aus dem Fenster in den Garten warf, ließen die Wehr- und Rechtlosigkeit erkennen, die ein Untergebrachter erleidet, der 160 km entfernt vom Ort des Geschehens in die Hochsicherheitsforensik Straubing verschubt worden war (auf wessen Veranlassung eigentlich?) – und an einen Betreuer geriet, der ihn zwar während der Hauptverhandlung im Stich ließ, mithilfe der Ex-Frau seines Schützlings aber dann am Tag der Hauptverhandlung dessen Haus besichtigte. Und Kassetten an sich nahm, über deren Inhalt er kein Inventarverzeichnis errichtete, weil das ja nicht vorgeschrieben sei.

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/130515-kontrovers-mollath-100.html

Da nützen dem Verräumten auch mit Hausschlüsseln versehene Freunde nichts, die sich vor Ort umschauen, ein ausgetauschtes Schloß vorfinden und durch das Fenster erkennen, daß das Haus bereits Anfang 2007 leergeräumt war: rechtswidrigerweise, wie es in einem weiteren Bericht des BR vom selben Tag heißt:

Nachdem Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden war, wurde das Haus versteigert. Zuvor habe Petra Mollaths Lebensgefährte beim Entrümpeln geholfen und Einrichtungsgegenstände in den Garten geworfen, berichten Nachbarn. Eigentlich hätte bei der Aktion ein Gerichtsvollzieher anwesend sein müssen, bestätigte die Justiz dem Bayerischen Rundfunk. Während Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wird, erwirbt seine Ex-Frau das Haus, das früher von beiden bewohnt wurde. 226.000 Euro kostet die Immobilie – günstig für die noble Gegend. Später verkaufte sie das Haus weiter.

Kein Zeugnis, kein Pass

Was weggeworfen wurde, ist unklar. Über den Verbleib seiner persönlichen Sachen wurde Gustl Mollath eigenen Angaben zufolge nicht informiert. Heute sei er praktisch mittellos und verfüge weder über Geld noch einen Reisepass oder Zeugnisse, klagt er. Nicht einmal ein Foto seiner Mutter sei ihm geblieben.

„Wir haben die Schlüssel von Herrn Mollath bekommen, sind zum Haus gegangen und dachten, wir könnten aufsperren. (…) Da waren die Schlösser ausgetauscht und alles war leergeräumt.“

Claudia Thomeczek, Seelsorgerin

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-haus-100.html

Die ›Kontrovers‹-Sendung hatte Folgen – schließlich hatte sie sich auch damit befaßt, wie es zu der Wahn-Fehldiagnose Dr. Leipzigers, gestützt durch den VRiLG Brixner, gekommen war: durch mangelhafte Aktenlektüre (beide Akteure „übersahen“ zufällgerweise die Befangenheitsanzeige des Sachverständigen Dr. Wörthmüller) und fehlende Sachaufklärung (Telefonat mit dem/Vernehmung des Zeugen Dr. Wörthmüller).

Neue brisante Details in einem unglaublichen Fall. Nur einen Tag nach Ausstrahlung der Sendung wird das Zimmer von Gustl Mollath in der Psychiatrie durchsucht. Mehrere DVDs mit Fernsehbeiträgen werden beschlagnahmt. Auch diverse Schriftstücke soll Mollath – unter anderem aus Brandschutzgründen – nicht mehr bei sich verwahren dürfen. Zufall, dass diese Anordnungen gerade jetzt erfolgen? Merkwürdig, dass schon einmal, im Dezember, nach einem Kontrovers-Film, neue Regeln in der Psychiatrie Bayreuth eingeführt wurden…

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/130522-kontrovers-nachgehakt-mollath-100.html

Nämlich einschränkende Telefonregelungen für den allzu öffentlichkeitswirksamen Nicht-Patienten. So geht das immer, wenn sich die Klinik und ihr Leiter angegriffen fühlen. Im ungewohnten Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sich in der Defensive zu befinden, sich für Stellungnahmen und Eingriffe tatsächlich einmal rechtfertigen zu müssen (die Dienstaufsicht des Bezirks und die Fachaufsicht des Haderthauer-Ministeriums sind offenbar ein Witz, und die Strafvollstreckungskammer schließt sich offenbar seit Jahren kritiklos den Stellungnahmen der Klinik an), stellt die PR-Abteilung der forensischen Psychiatrie in Bayreuth vor ungeahnte Herausforderungen, denen sie sich mit diesem Text erwartungsgemäß nicht so ganz gewachsen zeigt:

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/forensik/Informationen_zur_Unterbringung_Hrn.Mollath.pdf

Oliver García hat seine Kritik an diesem Versuch knapp auf den Punkt gebracht:

Die Verantwortlichen in diesem BKH leben schlicht in ihrer eigenen Parallewelt und sind nicht mehr erreichbar. Schon allein die Idee, in der Klinik für Forensische Psychiatrie gäbe es ein “Arzt-Patienten-Verhältnis” (man beachte die mit der Verwendung des Wortes “Patient” durchgehend eingehaltene Sprachregelung), enthält die ganze Realitätsverzerrung. Zu recht ist im bayerischen Unterbringungsgesetz an keiner Stelle von “Patienten”, sondern nur von “Untergebrachten” die Rede. Einen “Arzt” sieht der Untergebrachte, wenn er zum Arzt “ausgeführt” wird.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/04/30/der-fall-mollath-die-anhorung-vom-18-4-2013-oder-der-kaiser-ist-nackt-ii/#comment-9281

Es muß sich dabei um eine durch Sprache vermittelte Selbstsuggestion handeln, die das vorhandene Gewaltverhältnis der „Besserung und Sicherung“ in eine leider immer noch allzuoft vorhandene Krankenhaus-Sphäre überführt, in der ärztlicher Paternalismus zum Wohle der Patienten erforderlich ist – mündige Patienten machen sich jedenfalls auch dort unbeliebt. Genauso wie dem Chefarzt widersprechende Assistenz- und Oberärzte.

Die in der Forensik praktizierte Anpassungstherapie mit dem Zuckerbrot von Vergünstigungen und der Peitsche schwerwiegendster Grundrechtseingriffe (Isolationszelle, Zwangsmedikation, Fixierung, Fesselung) sowie mittelschwerer Schikanen (Zimmerkontrollen, Konfiszierungen, Einschränkungen der Kontakte nach draußen, ein Dickicht von absurdesten Vorschriften zur Tagesgestaltung) lädt zur Willkür ein: der eingangs beschriebene Fall Haderthauer belegt, daß ein bei der Klinikleitung aus kommerziellen Gründen beliebter Untergebrachter trotz höchster Sicherheitsstufe umfassende Begünstigungen erhalten kann – und ihm sogar die für Fälle wie den seinen die im Jahr 1995 eröffnete Hochsicherheitsforensik in Straubing fünf Jahre lang ersparte – dorthin mußte er entgegen dem Vollstreckungsplan erst im Jahr 2000 umziehen – Mollath wurde entgegen dem Vollstreckungsplan schon während seiner vorläufigen Unterbringung wegen vergleichsweiser angeklagter Mini-Taten dorthin abgeschoben – ob auf Brixners oder Dr. Leipzigers Betreiben hin, ist noch unklar:

Doch die Maßnahme [Arbeitstherapie Modellbau] war im Bezirkskrankenhaus Ansbach und auch im Bezirkstag von Mittelfranken umstritten. Das Thema stand mehrfach auf der Tagesordnung sowohl im Klinikausschuss als auch im Bezirkstag und wurde heiß diskutiert – allerdings nicht öffentlich, wie eine Sprecherin des Bezirkstags bestätigt. Deswegen gebe es auch keine Unterlagen darüber. Nach DK-Informationen ging es in den nicht öffentlichen Sitzungen darum, dass das Pflegepersonal des Bezirkskrankenhauses in Briefen an die Klinikleitung und an Politiker des Bezirkstags unter anderem angeprangert hatte, dass der verurteilte Dreifachmörder Privilegien genieße, die bei Sicherheitsstufe 1 mehr als bedenklich wären: Er habe deutlich mehr Freigänge bekommen als andere und habe unter anderem freien Zugang zu Telefon und Fax gehabt. „Davon weiß ich nichts“, sagt Hubert Haderthauer. Er selbst habe damals auch gar nicht die Möglichkeit gehabt, diesem Mann Privilegien einzuräumen: „Ich war Assistenzarzt. Wer glaubt, ich hätte eine solche Entscheidungsmacht gehabt, der verkennt die hierarchischen Strukturen in einem Krankenhaus: Für so etwas haben Sie Chefärzte.“ Von Katja Tölle http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Ingolstadt-Familienbetrieb-Haderthauer;art599,2759720#2020295691

Zu den fragwürdigen Geschäften werden aber immer mehr Details bekannt. Laut der „Neuburger Rundschau“ genoss Roland S. wegen seiner Modellbau-Dienste wohl eine Vorzugsbehandlung. Roland S. soll zu Modellbau-Recherchen Freigang erhalten und Museen besucht haben. Auch Hubert Haderthauer war mit den Mörder außerhalb der Klinik unterwegs: „In irgendeiner Wirtschaft, mit Begleitperson“, erinnert er sich.

Die Zeitung berichtet außerdem, dass bei Roland S. 1998 ein Generalschlüssel für alle Fenster des Krankenhauses sichergestellt worden sei. Zudem habe er einen Schlüssel zum Büro der Arbeitstherapiegruppe gehabt. Pakete für Roland S. sollen von der Sicherheitskontrolle ausgenommen gewesen sein.

Hubert Haderthauer will von alldem nichts wissen. Dabei soll es innerhalb der Klinik sowie im Bezirkstag von Mittelfranken mehrmals Streit um die Sicherheit der Werkstatt gegeben haben.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayerns-sozialministerin-haderthauer-sie-war-am-knast-handel-beteiligt.783ecef8-5101-48ca-9d04-0bbbac54b990.html

So geht es zu in der Parallelwelt. Stößt diese auf die Realität, regiert das Vergessen.

Und der öffentliche Druck wuchs weiter an, dank des noch verdienstvolleren ›Report Mainz‹-Teams Monika Anthes und Eric Beres (›Mollath und das Schwarzgeld‹, Sendung vom 21.5.2013):

http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-mainz?documentId=14826554

Sie konnten einen typischen „Schwarzgeldkunden“ der HypoVereinsbank über die damaligen Gepflogenheiten bei den anonymisierten Transfers in die Schweiz, organisiert durch denjenigen Kollegen von Petra Mollath, den Gustl Mollath angezeigt hatte und der seiner von der Bank beschlossenen Kündigung durch Eigenkündigung zuvorgekommen war, präsentieren. Genau jener Kollege, der dann mit dem befreundeten Nachbarn von Dr. Wörthmüller eine Finanz-AG gründete. Und natürlich wegen der geschäftsschädigenden Aktivitäten von Gustl Mollath beunruhigt war.

Gegenschnitt: Herr Dr. Jüptner vom Landesamt für Steuern, dem solche damals übliche anonymisierten Transfers in die Schweiz durch Banken im Dienst der betuchten Kunden in aller demonstrativer Naivität unbekannt waren. Himmel hilf!

Hier das erhellende Autorengespräch mit Anthes/Beres:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-mainz?documentId=14826350

die am 3.6.2013 im Ersten um 22:45 Uhr eine umfassendere Reportage vorlegen werden. An diesem Tag erscheint auch das Buch der preisgekrönten Journalisten von der Suddeutschen Zeitung, Olaf Przybilla und Manfred Ritzer, zum Fall Mollath.

Ja, es war viel los in den letzten drei Wochen – über 1.400 Kommentare kamen auf diesem Blog zusammen. Aber bei all dem Wirbel: im Auge des Hurricans war es ruhig. Viel zu ruhig.

Auf den drei Baustellen tat sich nichts, was man als Fortschreiten bezeichnen könnte.

Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen gegen Richter Eberl und den Psychiater Dr. Leipziger wegen Freiheitsberaubung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg liegt, so viel ließ sich den Nürnberger Nachrichten vom 17.5.2013 (›Mollaths Zelle durchsucht. Anwalt spricht von Eingriff in Verteidigungsrechte‹ von Michael Kasperowitsch) entnehmen, der Generalstaatsanwaltschaft München vor.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf

Dort wird geprüft, und sicherlich nicht zu knapp. Das Wunschergebnis ist klar. Der Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg, der integraler Bestandteil der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung geworden ist, muß und muß gehalten werden. Das erfordert die erwünschte Einheitlichkeit der bayerischen Staatsanwaltschaften nun mal: verfassungswidrige Beschlüsse durch bayerische Richter bei Unterbringungsentscheidungen nach § 81 StPO? Die gibt es nicht. Die kann und darf es nicht geben.

Aber wie begründet man das Wunschergebnis gescheit? Und zwar oberhalb des Horizontes einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin, die sicherlich in vorauseilendem Gehorsam zu dem Ergebnis fand, das ihr Chef und dessen Chef von ihr erwartete? Zumal ja die Ministerin persönlich die Staatsanwaltschaft Augsburg zur Bearbeitung dieser Anzeige erkoren hatte. Ja nun – oberhalb dieses Horizontes möchte sich die GStA doch gern positionieren. Das ist aber schwierig, und so wird es halt dauern.

Im Ernst: ich halte es für unmöglich, die Entscheidung der kleinen Staatsanwältin zu halten, will man sich nicht höheren Orts und vor der Öffentlichkeit dem Verdacht aussetzen, die Ergebnisorientierung dem Intellekt geopfert zu haben.

Von der Strafvollstreckungskammer in Bayreuth hört man nichts, ebensowenig von Prof. Dr. Pfäfflin, der gut daran täte, den „Ergänzungsauftrag“ zu seinem Gutachten von Februar 2011, Exploration von November 2010 (!), dankend abzulehnen. Die lediglich die eigene Kränkung dokumentierenden Verlaufsmitteilungen von Dr. Leipziger und dem ›Behandlungsteam‹, das nicht behandelt, liefern keine Basis für Prognoseentscheidungen – jedenfalls keine zu einer künftigen Kriminalität von Gustl Mollath.

Und daß ihm das Gericht auch noch vorschreibt, die Wiederaufnahmeanträge zu ignorieren und unbeirrt an der „Feststellung“ der Straftaten in dem Urteil vom 8.8.2006 festzuhalten, stellt einen Angriff auf die wissenschaftliche Redlichkeit dar. Neue Informationen führen zu neuen Wahrnehmungen, das gilt auch für das Strafvollstreckungsverfahren, und es gilt in gleichem Maße für Psychiater wie für Juristen. Die Kammer hat sich selbst ins Aus katapultiert, und den auserkorenen Gutachter gleich mit. Er wird den Teufel tun, seinem ersten Gutachtenfehler, für den er indirekt eine Verfasssungsbeschwerde kassierte, weil die Kammer die groben Widersprüche zwischen seinem schriftlichem und seinem mündlichem Gutachten nicht evaluierte, einen zweiten hinzuzufügen. Das muß ihr, der Kammer, doch eigentlich klar gewesen sein. Sie hat sich ja nicht grundlos geweigert, dieses unbrauchbare Gutachten zu evaluieren. Wie es nach ihr auch das OLG Bamberg tat. Bayern eben.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

Sie muß nun, sehr mühsam, mit offenen Augen, ganz von vorn anfangen. Die unbegründeten Routine-Anträge der formularmäßig ankreuzenden Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (»Bloß nicht rauslassen!«) werden aus dem Dilemma nicht heraushelfen: sie sind per se ein Anschlag auf den Intellekt. Wie eigentlich alles, was im Fall Mollath verantwortlich für dessen Schicksal war.

Vom Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Regensburg kommen ungute Signale; Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die Zusammenführung der beiden Anträge zu einem Verfahren beantragt – selbst über diesen logischen formalen Schritt wollte man dort nicht entscheiden, sondern spielte auf Zeit, warum auch immer. Rechtsanwalt Strate hat die Entscheidung obsolet gemacht: der Wiederaufahmeantrag der Staatsanwaltschaft wurde schlicht gekapert und zum eigenen erklärt. Nun läßt sich nichts mehr auseinanderdividieren, und das ist auch gut so.

Ansonsten verbreitete der Gerichtssprecher den Eindruck, daß man sich in Regensburg Zeit lassen wolle, obwohl zwischenzeitlich, am 7.5.2013, durch die Verteidigung ein Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung gestellt worden war, der nachdrücklich den Freiheitsanspruch des Verurteilten in den Vordergrund rückte.

Johann Pindl, Richter und Pressesprecher am Landgericht in Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, es sei derzeit noch nicht abzuschätzen, bis wann die zuständige Kammer des Landgerichts eine Entscheidung bezüglich der Wiederaufnahmeanträge treffen werde. „Eine Entscheidung wird kommen, aber ob zeitnah oder ob es noch dauert, kann ich derzeit nicht sagen“, sagte Pindl.

Pindl führte weiter aus, dass sich das Gericht intensiv mit der Entscheidungsfindung auseinandersetze. „Wir haben es im Fall Mollath mit einem rechtskräftigen Urteil zu tun“, sagte Pindl und bemerkte, dass man „nicht so einfach die Rechtskraft“ eines Urteils „durchbrechen kann“. Gleichzeitig merkte Pindl an, dass selbst wenn das Gericht die Wiederaufnahmeanträge für zulässig erkläre, dies noch lange nicht zwangsläufig bedeute, dass in einer sich anschließenden Verhandlung ein anderes Ergebnis rauskommen müsse.

Marcus Klöckner

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154308

Zugunsten des Pressesprechers unterstelle ich mal, daß er keine Kenntnis von Verfahrensstoff und -stand hat. Er hat halt nur allgemeingültige Trivialitäten abgesondert – hat es je ein Wiederaufnahmeverfahren gegeben, dem keine rechtskräftige Entscheidung zugrundelag??

Die Verteidigung hatte auf einen ähnlichen Artikel in den Nürnberger Nachrichten schon am 9.5.2013  den zeitlichen Druck erhöht und eine Beschwerde zum OLG Nürnberg angekündigt, falls bis Ende des Monats Mai keine Entscheidung über den Unterbrechungsantrag ergehen werde.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-09.pdf

Die Staatsanwaltschaft weigert sich nach wie vor, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen – das sei verfrüht. Damit bleibt sie auf der Linie ihres, sicherlich von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg redigierten, Vorbringens in ihrem Wiederaufnahmeantrag. In dem war allerdings rechtsirrig (so wie jetzt auch von Herrn Pindl) darauf verwiesen worden, daß man ja nicht wisse, was die neue Hauptverhandlung ergeben werde.

Ein peinlicher Denkfehler: denn wenn die Wiederaufnahme angeordnet wird, entfällt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils und damit die Vollstreckungsgrundlage. Und Anlaß für einen ersetzenden Beschluß nach § 126 a StPO (vorläufige Unterbringung) ist weit und breit nicht zu sehen.

Nun beruft sie sich darauf, daß sie nicht wisse, wie das Gericht über die Zulässigkeit des oder der Wiederaufnahmeanträge entscheiden werde (denn vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand, selbst die objektive Staatsanwaltschaft), und außerdem müsse danach, nach Prüfung, feststehen, daß der oder die Anträge in diesen oder jenen Punkten auch begründet seien – gleichzeitig beteuert sie, daß sie ihren eigenen Antrag „valide“ findet – man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll über diese Inkosequenz, die juristisch nicht zu erklären ist – es handelt sich offensichtlich um Politik, die die Arbeitsverweigerung der Staatsanwaltschaft regiert.  Niemand, weder Psychiater (die schon gar nicht) noch Juristen im Dienst der Justiz, will der erste sein, der das Offensichtliche fordert oder veranlaßt: nämlich die rechtswidrige Freiheitsberaubung Gustl Mollath anzuerkennen und sie schleunigst zu beenden.

Hier die Nicht-Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Regensburg-Stellungnahme-2013-05-16.pdf

Und so lautet die Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Strate:

1.     Wenn die Staatsanwaltschaft empfiehlt, mit einer Entscheidung über die Unterbrechung der Strafvollstreckung so lange zu warten, „bis sich nach Durchführung des Probationsverfahrens ergibt, dass das Wiederaufnahmevorbringen auch begründet ist (§ 370 StPO)“, verfehlt sie den Maßstab, der der gesetzlichen Regelung des § 360 Abs. 2 StPO zugrunde liegt. Sollte sich herausstellen, dass das Wiederaufnahmevorbringen begründet ist, hat das Gericht gemäß § 370 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme anzuordnen, womit die Vollstreckbarkeit des alten Urteils ohnehin entfällt. Für die Unterbrechung der Strafvollstreckung gemäß § 360 Abs. 2 StPO ist dann kein Platz mehr, weil der Verurteilte mangels eines als Vollstreckungsgrundlage dienenden Urteils sofort aus der Haft zu entlassen ist.

 […]

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-24.pdf

Logisch. Kinderleicht zu verstehen, wie auch der Rest des kurzen Schriftsatzes.

Wenn da nicht die Beharrungskraft eines rechtskräftigen Urteils wäre, die mangelnde Fehlerkultur – und die Abwesenheit von Selbstreinigungskräften in der Justiz, die in Bayern besonders ausgeprägt ist, wo schneidiges Auftreten und schneidige Urteile schließlich mit Beförderung belohnt werden.

Das alles gemahnt langsam an ein Drama antiken Ausmaßes. Warten wir also auf den deus ex machina in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts. Die Paralyse, die hier besichtigt werden kann, muß ihr Ende finden. Die Schreckstarre in Bayern kann möglicherweise nur von außen gelöst werden.

Fortsetzung folgt hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/06/20/der-fall-mollath-eine-hangepartie-ii/

2.523 Gedanken zu „Der Fall Mollath: eine Hängepartie

    • „Frau geschlagen und Reifen zerstochen: 9 Monate auf Bewährung“. Nicht nur das, sondern trotzdem, weil der Mann wegen Geldfälschung, Drogenhandel und Betrug vorbestraft ist. Gustl Mollath ist nie erwiesen worden, dass er seine Frau geschlagen und Reifen zerstochen hat und auch war er zuvor nie vorbestraft und auch keinen einzigen Punkt in Flensburg und somit ein sauberes Führungs-Zeugnis. Weil man Mollath somit nichts anlasten kann, suchen seit mehr als 7 Jahren Psychiater verzweifelt nach einer Krankheit, die es nicht gibt, sozusagen nach einem Phantom.

      • Leider nicht zur Primetime…

        Aber ich bin schon zuversichtlich, daß diese Sendung der Top-Reporter eine Reichweite haben wird, die über die des Internets und der Printmedien weit hinausgeht.

        Es ärgert mich noch immer, daß die Fehlleistungen von Sabine Rückert und Beate Lakotta im Dezember 2012, beide überregionale Medien (ZEIT und SPIEGEL daran hindern, sich mit der erforderlichen Jsutiz-, Politik- und Psaychiatriekritik zu Wort zu melden. Wenn Gerhard Mauz das wüßte! Oder wie mag es Gisela Friedrichsen ergehen, die doch einigermaßen fassungslos mitansehen muß, wer sich da als ihre dermaleinstige Nachfolgerin positionieren möchte (Beate Lakotta und Julia Jüttner)?

        Sabine Rückert ist leider ihren eigenen Maßstäben nicht gerecht geworden. Das ist besonders bitter.

    • Wow, guter Beitrag in der schwäbischen.“,,,,Dass Staatsanwälte und Richter entgegen eindeutigen Gesetzesvorschriften nach sachfremden Gesichtspunkten entscheiden….“
      Endlich wird auch mal ein link zu Strates Wiederaufnahmeantrag gesetzt, auf die Fragen im Opa-Blog „Wer hätte das gedacht“ verwiesen.

  1. Es mag ja sein, dass ich die letzten zwanzig Jahre alles falsch gemacht habe, aber immerhin erfolgreich.

    Aus Sicht der SteuFa war es durchaus logisch, einer Strafanzeige wegen Steuervergehens in einem Ehestreit nicht nachzugehen, weil zumeist die Ehefrauen die Ertragskraft ihrer Ehegatten überschätzen und deshalb Schwarzgeld herhalten muss um den knappen Unterhalt zu erhöhen.

    Was in diesem Fall unterschiedlich ist, ist der Umstand, dass Schwarzgeld nachgewiesen wurde.

    Hinzu kommt, dass Otto Brixner seiner Hauptbelastungszeugin kein Wort glaubte, sondern nur sein Ding machte, den Querulanten Mollath aus dem Verkehr zu ziehen, weil der seine Staatsanwaltschaft angegriffen hat mit einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt.

  2. Noch 3 Werktage bis zum Ablauf der von RA Strate gesetzten Frist für das LG Regensburg, über die Aussetzung der Vollstreckung zu entscheiden.
    Offenbar reizen die es aus! Sie sind noch dümmer, als ich dachte.

      • Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung des LG Regensburg schon lange diktiert ist, aber noch nicht verschriftlicht werden konnte. Da nun Herr Strate angekündigt hat Anfang Juni das OLG Nürnberg einzuschalten wird man in Regensburg die knappe Resourcen – funktionierende Schreibmaschine und willige Schreibkraft – schonen wollen. 🙂
        Vielleicht liegt die Opposition in Bayern ja falsch, die 200 neue Richterstellen schaffen will. Die Einführung von moderner Spracherkennungsprogrammen zur Verschriftlichung von Diktaten wäre möglicherweise viel effizienter

      • Was ich nicht verstehe, es muss doch mindestens einige hundert Richter und Staatsanwälte geben in Bayern. Der ganze Berufsstand wird doch hier herabgewürdigt und entehrt, wenn so mit deren Handwerk, deren Profession umgegangen wird, werden kann, auch bundesweit. Sie verlieren doch täglich an Reputation, Wertschätzung und Anerkennung in ihrem sozialen Umfeld solange dieses Gewürge, wider jeglichen gesunden Menschenverstand weiter geht, weiter gehen kann. Jeder Laie versteht doch, was hier gespielt wird, und die haben alle studiert.
        Das Gros ist schon zu Zeiten der Demokratie aufgewachsen und geboren. Warum melden die sich nicht zu Wort und greifen nicht ein. Denen dreht sich doch allen zusammen der Magen um; der Rufschaden bleibt doch nicht nur auf Brixner & Co hängen sondern färbt doch über Jahre hinaus auf den ganzen Berufsstand ab. Dasselbe gilt für die Psychiater. Haben die alle solche Angst sich zu äußern? Duerfen die alle nichts sagen? Wo sind die Berufsverbaende?

    • Hat eigentlich irgendjemand was von der Frist, die die Klinik Herrn Mollath gesetzt hat, bezgl. seiner Unterlagen, gehört?
      Das war doch auch nicht wirklich koscher.
      Kurz vor dem Wochenende wird einem ein Ultima gesetzt und ein Karton hingestellt. Und dann verabschieden sich die Verantwortlichen ins Wochenende.
      Anständig ist das nicht…

      • @ Tino
        Danke für den Link.
        Interessant, wenn dieses Dokument tatsächlich erst heute veröffentlicht worden sein sollte, immerhin ist es vor 10 Tagen verfasst worden.

        Man merkt aber wieder den Mangel an Souveränität und das „Messi“-Bild (laut @fotobiene), das von Herrn Mollath vermittelt werden soll, indem das Zimmer sogar fotografisch „dokumentiert“ wurde.

        Auch wenn es einen Überprüfungsturnus gibt, der dafür dienen kann, ein Zimmer genauer unter die Lupe zu nehmen, so wird Herr Mollath doch nicht seit gestern dort Dokumente, Zeitungen etc. haben. Jede Nacht bspw. sieht man doch 3-5 Mal (je nach Version), was im Zimmer los ist. Ist die Situation nicht einem wie auch immer gearteten Regelwerk entsprechend, kann man doch jederzeit Herrn Mollath darauf hinweisen. Passiert so etwas nur alle drei Monate mit einer konzentrierten Überprüfungsaktion? Unwahrscheinlich.

        Wenn Herr Mollath einen Teil der Unterlagen „behalten darf“, kann das Lagern von Papier nicht grundsätzlich verboten sein, also ist es nur die Menge (?) oder die Art der Lagerung (?). Warum muss dann Herr Mollath drei Kartons befüllen und abgeben. Kann man die Dokumente nicht überschauberer im Sinne eines „Brandschutzes“ im Zimmer organisieren?
        Man könnte Herrn Mollath bspw. ein Regal dafür zur Verfügung stellen.

        Dass DVDs „nicht genehmigte Speichermedien“ sind, ist mir nicht verständlich. Kann man diese dann nicht einfach genehmigen (nach einer Prüfung?), wenn sie nicht verboten sondern nur genehmigungspflichtig sind?

        • Die Öffentlichkeitsabteilung des BKH hat den Vorteil von Transparenz erkannt – gut so!

          Aber was kann die Öffentlichkeitsabteilung dafür, wenn sie solche Schreiben wie das vom 17.5.2013 von Herrn Dr. Leipziger veröffentlichen muß?

          Denn Fakt ist: wenn Gustl Mollath drei Umzugskartons mit Papieren befüllen muß, um die Übersichtlichkeit des Raumes zwecks erleichterter Kontrollen zu gewährleisten, dies aber nicht möglich ist, weil dann auch wichtige Aktenteile betroffen sind -: handelt es sich dann etwa nicht um einen Eingriff in Verteidigungsrechte?

          WARUM sind DVD nicht erlaubt? Zumal dann nicht, wenn sie, wie an der Beschriftung ersichtlich, von öffentlich-rechtlichen Sendern stammen, die lediglich legitime Kritik an Justiz und Psychiatrie äußern? Kritik, die Gustl Mollath mangels Abspielgerät nicht einmal zur Kenntnis nehmen kann?

          Fragen über Fragen.

          M.E. besteht ein Problem der forensischen Psychiatrie darin, daß ihr Selbstbild einer Einrichtung mit Arzt-Patienten-Verhältnissen und Therapiebündnissen an der Realität einer Einrichtung mit Gewaltunterworfenen völlig vorbeigeht; denn wenn Therapie fehlschlägt (wie im Fall von Roland S. und all den anderen, die Jahrzehnte dort verbringen müssen), ist die Psychiatrie schlicht ein Gefängnis. Daran ändert Wortkosmetik (Kontrolle statt Durchsuchung, Krisenintervention statt Isolierungshaft) gar nichts.

      • Wenn ich Unterlagen archivieren will, ohne ständig im Papier blättern zu wollen, fotografiere ich sie und speichere sie ab. Also müsste man analog Herrn Mollath eine DigiCam zur Verfügung stellen zzgl. eines Sichtgerätes (Laptop ohne Internet z.B.) – und das Papierproblem wäre vom Tisch. Darüber hinaus wäre dies eine prima Vorbereitung auf das Leben außerhalb der Anstalt – als Gewöhnung an Techniken, mit denen man als Normalbürger umgehen können muss.

        • @ Sike Jansen

          Wenn ich Unterlagen archivieren will, ohne ständig im Papier blättern zu wollen, fotografiere ich sie und speichere sie ab. Also müsste man analog Herrn Mollath eine DigiCam zur Verfügung stellen zzgl. eines Sichtgerätes (Laptop ohne Internet z.B.) – und das Papierproblem wäre vom Tisch.

          Neiiiin – gerade NICHT!!! Gefäääährlich!!!!
          „nicht genehmigte Speichermedien (DVD’s) “ !!!!!

          Die Frage von Gabriele dazu hierin ist mal wieder überwältigend klar!

          Der Fall Mollath: eine Hängepartie

      • @ Gabriele Wolff

        Rolle und Aufgabe der forensischen Psychiatrie ist mir in diesen Fällen nicht verständlich und ich habe das Gefühl, dass die Psychiatrie das selber nicht weiß.

        Auf der einen Seite ist die forensische Psychiatrie ein wichtiger und verantwortungsvoller Bestandteil der Rechtsprechung und des Vollzugs mit weitem Kompetenzspielraum, und auf der anderen Seite scheint sie, jedenfalls im Fall Mollath, komplett realitätsverleugnend bis autistisch.
        Die Stellungnahme plus Ergänzung plus Pressemitteilungen zeugen von einem Leugnen der Tatsachen, dass Herr Mollath nie aggressiv aufgefallen ist und zwei WA den Voraussetzungen seiner Unterbringung gänzlich die Grundlage entziehen.
        Die Psychiatrie verleugnet somit ihre Verantwortung und wird nur zum verlängerten Arm der Justiz, die sogar von einem „creme-de-la-creme“ Gutachter jetzt noch verlangt, Herrn Mollath ohne Exploration nur auf „Fakten“-Basis von 2006 zu begutachten.
        Komplett absurd!

        Vor Kurzem las ich noch eine Art „Knigge“ der Psychiatrien u.a. unter Mitwirkung des Herrn L., in dem es ein Cluster von „Patienten“ gab, zu denen (sinngemäß) Menschen gehören, die sich einer Therapie verweigern, wie z.B. Eingewiesene aufgrund eines Justizirrtums (das steht da wirklich drin!).
        Da musste ich erst einmal schlucken.

      • Über die von der Klinik „durchgeführte Kontrolle des Patientenzimmers“ habe ich mit Gustl Mollath mehrmals gesprochen. Er berichtete mir, dass es auch schon auf der Eingangsstation FP 6 derartige Kontrollen gegeben habe, diese seien also bereits öfter erfolgt.

        Ich habe in Erinnerung, dass Gustl Mollath zunächst eine Frist von drei Tagen genannt worden ist. Dennoch stand, wie Dr. Leipziger in der Presseerklärung mitgeteilt hat, Gustl Mollath viel mehr Zeit zum Aussortieren der Unterlagen zur Verfügung. Er teilte mir nämlich am Samstag mit, dass er noch keine Zeit gefunden habe, die von mir geschickten Unterlagen zur Zeugenvernehmung vor dem UA (v. 17.5.13) zu lesen, weil ihn das Füllen der Umzugskartons mit seinen Unterlagen zeitlich sehr in Anspruch genommen hätte.

        Ich war auch erleichtert, von Gustl Mollath hören, dass er selber entscheiden durfte, welche Unterlagen er aussortiert. Er bestätigte mir, dass er wichtige Unterlagen, die er zur Vorbereitung für das WA-Verfahren dringend benötige, auch bei sich im Zimmer behalten konnte.

        Dass es sich bei den beschlagnahmten DVDs um „nicht genehmigte Speichermedien“ handelt, kann ich keineswegs bestätigen, wenn ich die Worte Gustl Mollaths hier zu Grunde lege: lt. seiner Aussage mir gegenüber sind die DVDs zum Zeitpunkt der damaligen Übergabe nach einer durch die Klinik erfolgten Kontrolle und Genehmigung an Herrn Mollath gegeben worden. Die DVDs wurden m. E. nun von der Klinik eingezogen, weil unerwartet eine völlig neue Regelung seitens der Klinik getroffen wurde, und nicht, weil es sich um „nicht genehmigte DVDs“ handelt.

        Besonders betroffen gemacht hat mich aber die Art und Weise, wie diese „effektive Zimmerkontrolle“ durchgeführt worden ist: Gustl Mollath berichtete mir, dass drei Mitarbeiter des Personals sein Zimmer bei von innen verschlossener Tür durchsuchten, während er selber vor der Tür warten mußte; welch eine Erniedrigung mußte er wieder erfahren bei starker Veletzung seiner Persönlichkeitsrechte!

        • @ eva

          Danke für Deine Info!

          Für Schreibmaschinenschreiber im Vollzug ist „Speichern“ an sich vermutlich schon ein Terrorakt… Die Übermittlung von derartigen (vom Insassen mangels Abspielgerät gar nicht lesbaren) Medien schon Anstiftung zur Gewalt (Bombenbau im Internet!!!!).

          Nun, die Absender haben eine Sicherheitskopie für ihn, wenn die DVD’s tatsächlich als Terrorwaffen vernichtet wurden, denke ich…. 😉

          Jedenfalls können so auch die leeren Kassetten mal gefüllt werden, die da noch im Habe Mollaths rumstehen… 😦

          Und warum er nicht im Zimmer bleiben durfte, hat Gabriele gut erklärt:
          Weil kein Platz war! (Gabriele, bitte Link einfügen, ich fand das so klasse!)
          😉

      • @ Gabriele Wolff

        Wie gesagt „sinngemäß“.

        Genauer Wortlaut:

        „Beschreibung der Patientengruppe:
        1. Die Patienten können aufgrund von fehlenden therapeutischen Entwicklungsprozessen, einer negativen Legalprognose und durch eine ungünstige Risikoprognose nicht entlassen werden (hierunter können auch juristische Fehleinweisungen fallen).“

        In „Standards zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug“ vom 19.11.2012 von der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser“
        (Seite 2)

        Klicke, um auf 2012.12.01-_bag-psychiatrie-standards_zur_langzeitunterbringung_im_massregelvollzug.pdf zuzugreifen

      • @ Gabriele Wolff @ Fotobiene

        „Gustl Mollath durfte nicht im Zmmer bleiben, weil kein Platz war.“ 🙂
        Da hätte ich aber eine Idee gehabt: Er hätte doch vom Bett aus zuschauen können, oder? 🙂

      • @Eva
        „Da hätte ich aber eine Idee gehabt: Er hätte doch vom Bett aus zuschauen können, oder? “

        Geht nicht!

        Da standen schon die drei Mitarbeiter drauf, die sich selbst in Gustls Zimmer eingeschlossen (warum auch immer?) hatten 🙂

      • Hier soll das hin. Oben bitte löschen.
        Also, wenns nur drei Kartons voll sind – kann es gar net so unordentlich sein! Das sind alles Zwangsneurotiker, das Personal in der Anstalt.

      • Ich habe mir eben nochmal die Mollath Interviews auf youtube von 2011 angesehen. In Video Nr. 5 erzählt er, dass er ja alles beweisen könne, er hätte über 150kg (!) Papierdokumente um seine Unschuld zu belegen.

        Und das war notabene vor 2 Jahren…

        Also es wird sich schon was angesammelt haben, aber ich finde es trotzdem unredlich und unfair in Abwesenheit eine Zimmerdurchsung zu machen, Kartons hinzustellen, Ultimaten aufzustellen und ins Wochenende zu verschwinden.

        So geht man nicht mit Menschen um. Logisch wird in dem Laden nie einer „gesund“…

    • In Bayern setzt das Gericht Fristen, nicht irgendein Rechtsanwalt.

      Das heißt, dass die Frist nicht gehalten wird. Das ist nicht Dummheit, sondern eine Demonstration der Macht.

      • So ist es ! Das Schlimmste an diesem Fall Mollath, mal abgesehen vom Schicksal des Herrn Mollath selbst, ist doch, daß schließlich unter bestimmten Umständen offenbar alle Kontroll- oder Sanktions-Vorrichtungen versagen.

        Schließlich hat Herr Mollath selbst schon sieben Jahre und mehr versucht, seine Reichte einzuklagen, und wenn diese Klagen eben nicht angenommen werden, so wüßte ich nicht, was es sonst noch für Konsequenzen für die beteiligten juristischen und psychiatrischen Instanzen geben kann. Alles, was es so an Rechtsstufen bei uns gibt, ist ja zumindest versucht worden.

        Aber offenbar hat nur der Druck der Öffentlichkeit und das Machtwort von Herrn Seehofer genug Druck erzeugt, um Bewegung in die Sache zu bringen.

        Ohne diese 2 Umstände, wage ich mal zu behaupten, hätte auch Herr Strate keine Chance.

        D. h. also, die Gerichte und Staatsanwälte in Bayern können schließlich tun und lassen, was sie wollen, denn da wollen wir uns mal keinen Illusionen hingeben, das Häuflein Mollath-Unterstützer und auch Herr Strate haben da gar keine Macht.

        Wir sollten sie wie jeder andere Bürger natürlich haben und wir haben sie in der Theorie, aber wenn sich Institutionen nicht dran halten, und wenn alle rechtstaatlichen Mittel nicht wirken – was dann?

        Diese Frage treibt mich etwas um, seit ich in die Tiefen dieses Falles geblickt habe.

    • Sind wir mal gespannt ob die Regensburger Kammer diese Woche noch „irgendeinen“ Beschluß fasst! Vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Lavierens bei der Ablehnung der Strafanzeigen des Verteidigers sehe ich da fast schwarz.
      Die Kammer hat ja in der Tat mehrere gravierende Probleme:
      Sie hat die „Quasi-Leitentscheidung“ des BGH zum Mollath-Urteil vor Augen und weiß nun nicht so recht, wie sie damit umzugehen soll, daß
      – ein Angeklagter für Taten verurteilt werden kann, die nicht angeklagt waren,
      – es eines Eröffnungsbeschlusses zur Hauptverhandlung im Strafverfahren nicht mehr bedarf und
      – ein Anwalt jetzt auch Zeuge gegen seinen Mandanten sein darf, usw. ,
      damit prozesszuale Voraussetzungen völlig neu definiert wurden. Kann und darf man Wiederaufnahmegründe der Verteidigung für zulässig erklären, die sich völlig gegen diese BGH-Leitlinie wenden? Wohl kaum!

      Sie hat die Aussage der Dienstherrin vor Augen, die da etwa lautet: Im Fall Mollath ist alles nach Recht und Gesetz verlaufen! Was macht man da, wenn die Verteidigung „Rechtsbeugung zu Hauf“ als Wiederaufnahmegründe anführt. Der Ministerien mit der Zulassung solcher Wieder-aufnahmeanträge vor´s Schienbein treten? Wohl kaum!

      Sie hat vielleicht, so rein nach Gefühl, den leisen Verdacht, dass Herr Mollath eigentlich ein freier Mann sein müßte – aber die Rechtskraft eines fundierten Urteils durchbrechen wenn die Bevölkerung durch Herrn Mollath (gutachtergestützt) gefährdet wird – nein, das geht im Wahlkampf nun gar nicht!
      Sie hat die Kollegen Justizpersonen vor Augen, die je nach Entscheid mehr oder weniger in der Tinte sitzen. Kann man die einfach hängen lassen? Wohl kaum.
      usw. usw….
      Da bleibt nur: Kopf in den Sand!!
      Hoffentlich nicht. Schaun mer mal!

  3. Auch in der Auslaenderbehoerde Bayreuth, nicht nur der Psychiatrie, wird gemobbt.
    Siehe http://www.sueddeutsche.de/bayern/auslaenderbehoerde-in-der-kritik-studiere-bloss-nicht-in-bayreuth-1.1681476
    Zum Beispiel folgenden Absatz: „Die Untersuchung arbeitet mehrere Probleme heraus, die immer wiederkehrten. So verweigerten die Beamten beispielsweise Studienfachwechsel ohne Rücksprache mit der Universität, sodass die Studenten ausreisen und ein neues Visum beantragen mussten. Oftmals würden Ausländer kriminalisiert, weil ihnen die Behörde Lügen und falsche Angaben unterstelle.“
    Allerdings scheint sich jetzt einiges zum besseren zu wenden nachdem die Oberbuergermeistern Merk-Erbe sich des Falles angenommen hat. Vielleicht koennte man sie auch im Fall Mollath ansprechen?

    • Ich halte ds fuer eine sehr gute Idee. Ihr kann das nicht recht sein, dass ihre Stadt so in Verruf geraet und seinen guten Namen verliert. Und nach dem Obigen zu urteilen scheint Sie ja eine ganz vernuenftige Arbeit zu machen.
      Sie will das vor den Festspielen vom Tisch, aus der Stadt haben, kein Zweifel.

    • @Kemaset
      Wenn man den Bericht über die Ausländerbehörde Bayreuth genauer liest, wird einem pluemerant: „Bloß nicht Bayreuth!?“
      „Über Jahre hat Professor Bernd Müller-Jacques „Briefe geschrieben, diskutiert, vermittelt“ wegen „der Machtausübung betonenden, latent aggressiv-schikanösen Kommunikationsformen“ – das erinnert doch? und, haben wir es nicht schon gestern gesagt – „ein Verhalten, das dem Image der Universität und der Stadt schade.
      „Etliche Akademiker aus dem Ausland raten ihren Freunden davon ab, in Bayreuth zu studieren… „
      Nun beweist eine Studie: „Es handelt sich hier nicht nur um Einzelfälle.“ „Schuld daran sind die Schikanen der dortigen Ausländerbehörde“; es wurde bereits ein „Bericht an das Auswärtige Amt verfasst und auf Missstände hingewiesen“ und als „bedenklich für einen … Standort wie Bayreuth eingestuft“.
      So wie auch Mollath kein bayrischer, kein nationaler, sondern zunehmend ein internationaler Image- und Standortschaden darstellt: „selbst im Ausland ist die Bayreuther Behörde schon verrufen“, heißt es hier nun.
      „Bloß nicht Bayreuth“ muss die SZ vor den Festspielen titeln – noch nicht einmal wegen Mollath, „sondern wegen der schlechten Behandlung der Ausländer“, zumindest durch die Ausländerbehörde.
      „Dieses .Verhalten hat System“, sagt Professor Bernd Müller-Jacques, der Forschungsleiter: „Schikanen, unfreundliche Behandlung, „ständige Hindernisse“.
      Er hat der Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe persönlich die Forschungsarbeit überreicht. Diese hätte sie umgehend an alle Dienststellen weitergeleitet und Stellungnahme verlangt und „die Leute in Bayreuth sollen Wertschätzung erfahren, egal woher sie kommen“ !!. AHA. Gute Worte.
      Unsere Frau?!?
      Hat sie Rückgrat!?! Durchschlaegt sie den gordischen Knoten? Findet Sie den Weg zurueck?

    • Nochmaliger Versuch :
      Bloß nicht Bayreuth
      Die Ausländerbehörde ist selbst im Ausland verrufen

      http://www.sueddeutsche.de/bayern/auslaenderbehoerde-in-der-kritik-studiere-bloss-nicht-in-bayreuth-1.1681476

      Lastet ein Fluch auf dieser Stadt bzw. ihren Institutionen ?
      Nach den andauernden negativen Schlagzeilen über das BKH Abteilung Forensik und deren Leiter und gerichtsbestellten Gutachter Dr. Leipziger und den Justizbehörden im Fall Mollath nun noch dies !

      Etwas Positives : Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe ist weder verwandt noch verschwägert mit der derzeit noch amtierenden bayerischen Staatsministerin für Justiz, Frau Dr. Beate Merk.
      Und sie gehört auch nicht der CSU an :
      http://de.wikipedia.org/wiki/Brigitte_Merk-Erbe

      = Mein Beitrag auf S. 8 des SZ-Forums
      und meine “ Antwort “ s. ebenda :
      http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-bayreuther-klinik-wehrt-sich-1.1680484?commentspage=all:8:#comments

      • Eigentlich sollte Frau Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, Sonderschulpaedagogin Herrn Mollath, den zur Zeit wohl beruehmtesten und respektieresten (politischen?) Gefangenen Bayreuths, Bayern sogar Deutschlands? umgehend besuchen, um sich ein eigenes Bild zu machen.
        Mir scheint, das ist ihrer Rolle und Aufgabe gemaess und sie kann dabei nicht verlieren. .

  4. Im Gewinn der Fa. Sapor ist das Gehalt des Geschäftsführers oder anderer Angestellter nicht enthalten. Ein Gewinn von über 7000,– Euro jährlich lässt auf üppige Gehaltszahlungen schliessen. Eine Gewinn & Verlustrechnung für die betreffenden Jahre wird das beleuchten.

    • Die Firma Sapor war eine Einzelfirma in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – ohne Angestellte und Geschäftsführer. Wie die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern – also Roger Ponton und Christine Haderthauer (1993-2003), ab 2004 – 2008 Dr. Hubert Haderthauer – aussah, wird im Gesellschaftsvertrag geregelt worden sein.

      • Auch eine GbR kann Angestellte und GF haben.

        Besonders clevere Menschen sollen aber auch schon im Ausland stationierte Firmen als besonders wichtige Lieferanten genutzt haben, so dass im Inland leider nur noch ein symbolischer Gewinn übrig blieb. Völlig legal natürlich so dass eine bayerische Staatsanwaltschaft niemals einen Anfangsverdacht entwickeln könnte oder würde.

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