Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

 Rosenkrieg 1

Fortsetzung von:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 26.8.2013 zurecht einen Komplex in den Blick gerückt, der in der öffentlichen Diskussion in seiner Bedeutung für die Einweisung Gustl Mollaths in den Maßregelvollzug und für die über siebenjährige Aufrechterhaltung dieser Maßnahme noch nicht hinreichend gewürdigt wurde. Es ist die Psychiatrie und das psychiatrische Gutachterwesen. Ohne deren Unterstützung hätten die Gerichte, angefangen mit dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 8.8.2006) über die auswärtige Vollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg beim Amtsgericht Straubing bis hin zu der unseligen Kombination der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Bamberg Scheinlegitimität für Unterbringungsurteil und Fortdauerbeschlüsse niemals erlangen können. Wenn fachliche „Expertise“ im Ergebnis mit den Verurteilungs- und Aufrechterhaltungswünschen voreingenommener Gerichte übereinstimmt, dann ist jedes Gutachten, auch ein schlechtes, recht. Dann sehen Richter nur dessen Ergebnis und schließen sich nach leerformelhafter „eigener kritischer Würdigung“ der ärztlichen an.

Paßt das Ergebnis einmal nicht, wie das des Mainkofener Psychiaters Dr. Hans Simmerl, der im Jahr 2007  im Rahmen eines Betreuungsgutachtens keinerlei psychische Erkrankung bei Herrn Mollath feststellen konnte, dann wird eine Koryphäe von außerhalb herbeigerufen, die sich in Bayern schon einmal erfreulich affirmativ betätigt hatte, nämlich 2002 im Fall „Peggy“. Die Rede ist von Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, Berlin, der sich seinerzeit dazu bereitgefunden hatte, auf der Basis einer – wie ihm bekannt – eigens für ihn zusammengestellten polizeilichen Akte sein Fachgebiet zu überschreiten und das von dem geistig behinderten Ulvi Kulac ohne anwaltlichen Beistand angeblich abgelegte Geständnis, das lediglich als Vermerk eines Polizeibeamten vorlag, weil dummerweise das Tonbandgerät versagt hatte, für erlebensbasiert zu erklären. Dieses bereits im Ermittlungsverfahren widerrufene, in seinen nachprüfbaren Teilen falsche, Geständnis führte neben Kröbers Gutachten und einem viele Jahre später widerrufenen Polizeispitzelbericht eines Mitpatienten der Bayreuther Forensik zur Verurteilung wegen Mordes. Jeder aufgeklärte Bürger wußte, daß die Soko II die vom Innenminister Günther Beckstein angemahnte Aufgabe hatte, den Fall zur Beruhigung der Gemüter schnell zu klären, nachdem die Soko I zu keinem Ergebnis gekommen war. Da hielt man sich eben an einen Schwachen, der dem speziellen Befragensdruck nach der rechtsstaatlich fragwürdigen Reid-Methode nicht gewachsen war.

Näheren Aufschluß gibt das Buch: Der Fall Peggy. Die Geschichte eines Skandals, von Ina Jung und Christoph Lemmer, Droemer Verlag, München 2013. Auf den Seiten 154 – 161 wird das verhängnisvoll uninformierte Wirken von Prof. Kröber beschrieben, auf den Seiten 237 – 245 die von Günther Beckstein in Bayern in den Jahren 2001 – 2003 implementierte amerikanische Reid-Methode zur Erzeugung von Geständnissen, die im Fall Peggy durch die Polizei eingesetzt wurde.

Im Fall Mollath wurde Kröber seinem affirmativen Ruf, zugunsten der Staatsmacht zu wirken, wiederum gerecht und griff den Psychiater Dr. Simmerl ad hominem an, ohne auch nur mit einem einzigen Argument gegen dessen Gutachten aufzuwarten. Es ist nicht erstaunlich, daß nicht nur im Fall Mollath am 6.8.2013 die Wiederaufnahme angeordnet und Gustl Mollaths weitere Unterbringung ab 2011 für verfassungswidrig erklärt worden ist: auch im Fall Ulvi Kulac ist im April 2013 die Wiederaufnahme beantragt worden; bereits seit Mitte 2012 ermittelt die für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Staatsanwaltschaft Bayreuth wieder, und aktuell hat sie einen schon damals Verdächtigen im Visier, Peggy ermordet zu haben. Diese Spur war seinerzeit, trotz widerlegter falscher Alibis, nicht weiterverfolgt worden, nachdem ein anderweitiges Geständnis erwirkt worden war.

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/der-fall-peggy-spur-fuehrt-nach-halle,20641266,24197836.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-ermittler-folgen-neuer-spur-in-halle-a-920144.html

Soviel zur faktischen Bedeutung von Gutachten, wenn sie von einflußreichen und medial präsenten Vertretern ihres Fachs erstattet werden.

Im Fall des nicht nur in sich widersprüchlichen, sondern sich auch im schriftlichen und mündlichen Ergebnis widersprechenden Gutachtens von Prof. Dr. Pfäfflin ist dessen blinde Übernahme durch Gerichte nun gründlich schiefgegangen. Das Bundesverfassungsgericht moniert, daß es an einer Auseinandersetzung mit diesem Gutachten fehle, dem man sich nicht ungeprüft hätte anschließen dürfen. Daß die bar jeder Wissenschaftlichkeit routinemäßig leerlaufenden Verlaufsbeschreibungen aus dem BKH Bayreuth unter Dr. Leipzigers Ägide nicht prognoserelevant waren, wurde ebenfalls festgestellt. Dennoch reichten diese dürftigen Unterlagen den Gerichten in Bayreuth und Bamberg in den Jahren 2009 – 2012 und dem LG Bayreuth sogar noch im Juni 2013 aus, um die Unterbringung jeweils um ein Jahr zu verlängern.  Mehr als das Klagen über mangelnde „compliance“ des „Patienten“, übersetzt: der Untergebrachte ließ sich nicht unterwerfen und schrieb dreisterweise auch noch Beschwerden, und das Zusammentragen möglichst negativer subjektiver „Beobachtungen“ des Störenfrieds ließ sich den Stellungnahmen indes nie entnehmen. Beobachtungen echten „wahnhaften Erlebens“ oder physischer Aggressionen gab es nie.

Zu besichtigen war vielmehr ein Grabenkrieg zwischen Untergebrachtem und Bezirksklinik, in dem das Personal in Verteidigung des Eingangsgutachtens des Chefs mindestens ebenso rigide agierte wie der sich verweigernde Patient. Unkorrigierbar hielten die Beteiligten an ihren jeweiligen Überzeugungen fest, Maßregelvollzug sei Klinik (das Personal) bzw. Knast (der Untergebrachte), wobei sich die unterschiedlichen Wahrnehmungen zwangsläufig aus den unterschiedlichen Positionen, Macht kontra Ohnmacht, ergeben. Prognoserelevant war das alles nie. Aber den Gerichten reichte ja die platte Mitteilung, daß keine Behandlung stattfinden könne und daher die Diagnose und die Prognose des Eingangsgutachtens aus dem Jahr 2005/2006 weiterhin Bestand hätten, für ihre routinemäßigen Fortdauerentscheidungen aus. In Bayern geht Sicherheit vor Rechtsstaatlichkeit, weshalb überdies auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mißachtet wurde.

Schon früh hatte ich mich mit der verhängnisvollen Rolle der Psychiatrie, insbesondere mit der der justiznahen Forensik, beschäftigt, die der Justiz per Gutachten zuliefert und zugleich für die Justiz vollstreckt. Ein Interessekonflikt sondergleichen, der unbedingt aufgehoben werden muß.

Am 7.12.2012 hatte ich mich mit der Spirale auseinandergesetzt, die die rechtswidrige „Fernbegutachtung“ Herrn Mollaths durch die Erlanger Psychiaterin Dr. Gabriele Krach vom 18.9.2003  ausgelöst hat, die über die aus der Luft gegriffene Empfehlung des Nürnberger Psychiaters Thomas Lippert vom 22.4.2004 einer Unterbringung gemäß § 81 StPO schließlich zu dem verfassungswidrigen Beschluß von RiAG Eberl führte, den Angeklagten für sechs Wochen zwangsweise in die Forensik Erlangen einzuweisen, um dort ein Gutachten über Schuldfähigkeit und Unterbringung zu erstellen:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Hierzu kann ich jetzt nachtragen, daß dem von Richter Eberl als „zuverlässig“ eingestuften privaten Gutachter Lippert, der sich auf Behördengutachten spezialisiert hat und daher von öffentlichen Aufträgen abhängig ist, erst im Jahr 2005 von der Bayerischen Ärztekammer die Bezeichnung „Facharzt für forensische Psychiatrie“* zuerkannt worden ist.

[Ritzer/Przybilla: Die Affäre Mollath. Der Mann, der zuviel wußte, Droemer Verlag, München 2013, S. 165]

Was schrieb Prof. Dr. Thomas Fischer, streitbarer und daher lange verhinderter Vorsitzender Richer des 2. Strafsenats beim BGH am 22.8.2013?

Psychiatrische und psychologische Sachverständige sind: selbstgewiss, kompetenzüberschreitend, unbescheiden. Das gilt selbstverständlich nicht dem Einzelnen, sondern dem Prinzip. Wer alles weiß und darf, hat keinen Grund zur Bescheidenheit. Schon hierin könnte ein Teil der Abhilfe liegen: Gegenseitige Abhängigkeit von unsicherem Gericht und unsicherem Sachverständigen ist ein Übel, das unmittelbar und unweigerlich zulasten der Betroffenen geht. Dem Übel könnten nur gegenseitige kritische Aufmerksamkeit und Distanz abhelfen.

http://www.zeit.de/2013/35/mollath-skandal-strafrecht/komplettansicht

Hieran hat es schon in diesem frühen Stadium eklatant gefehlt.

Am 1.1.2013 hatte ich mich mithilfe des damals verfügbaren Materials mit dem Chefarzt der Bayreuther Forensik, Dr. Klaus Leipziger, seinen Propagandistinnen Sabine Rückert und Beate Lakotta, seiner Dissertation und seinem Gutachten vom 27.7.2005 befaßt, wie es in dem Urteil vom 8.8.2006 aufschien:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/

Das Verteidigungsbedürfnis einer Psychiatrie, die Herrn Mollath ausweglos in die Anstalt gebracht und ihn dort jahrelang festgehalten hatte, war schon seinerzeit unverkennbar. Schließlich hatten die Realien alle Gewißheiten ins Wanken gebracht, insbesondere nach der Anordnung eines Wiederaufnahmeauftrags an die Staatsanwaltschaft Regensburg durch die Ministerin Merk am 30.11.2012. Daß die Psychiatrie sich danach dennoch zweier Leitmedien, nämlich der ZEIT und des SPIEGEL, zu Propagandazwecken bedienen konnte, machte allerdings stutzig, zumal die Autorinnen ungeniert und verfälschend aus Gutachten zitierten, wofür sie gewiß keine Autorisierung des Betroffenen hatten. Genau darin besteht ja die Macht der Psychiatrie: Beobachtungen zu machen und sie subjektiv zu werten, ohne daß das bloße Laborratten-Objekt zu der Korrektheit ihrer Notate auch nur angehört werden würde. Der angewiderte Fremdblick eines in den hierarchisch-autoritären Betrieb eingebundenen, auf Lockerungen spekulierenden „Mitpatienten“, abhängiger Pfleger oder Ärzte auf ein widerständiges Objekt konstituiert also ›Wahrheit‹. Ist das tatsächlich die Art von Wahrheit, auf die zwei traditionell eher dem kritischen Blick verpflichtete Medien bauen sollten?

Hier stimmte ersichtlich etwas nicht. Und natürlich reichte dieser parteiische publizistische Rückhalt, der vom Internet-Publikum sogleich kritisch begleitet wurde, als Rückhalt auf die Dauer auch nicht aus.

Die angegriffenen kritikungewohnten Psychiater Dr. Leipziger und Prof. Dr. Kröber schlugen höchstpersönlich öffentlich zurück. Im Rahmen des „17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminars vom 2.- 4. September 2013″ in Potsdam-Babelsberg boten sie Anfang Juni 2013 zu Fortbildungszwecken einen gemeinsamen (Rechtfertigungs?)-Vortrag unter dem hämisch-herablassenden Titel: „Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ an. Hier ist der ursprüngliche Einladungstext gesichert worden:

http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

Nachdem dieser Titel im Internet gar nicht gut ankam, wurde er zunächst in „Der Fall Gustl Mollath“ umgetauft, um sodann gänzlich zu entfallen:

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Kurz zuvor, am 25.6.2013, hatte die Sozialministerin Christine Haderthauer eine Anfrage auf Abgeordneten-Watch so beantwortet:

Frage zum Thema Soziales
12.06.2013
Von:
Hans-Georg Beuter

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth Dr. med. Klaus Leipziger bietet zusammen mit Prof. Dr.med. -Ludwig Kröber beim “17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminar vom 2.- 4. September 2013″ in Potsdam-Babelsberg eine Veranstaltung unter dem Titel
“Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien” an.
http://www.forensik-berlin.de

Davon, dass hier liebevoll “Unser Darling” gemeint ist, kann nach den öffentlichen Diskussionen des vergangenen halben Jahres offensichtlich keine Rede sein. Das Possessivpronomen “unser” erhebt sich über einen Person und macht sie zum Objekt des Besitzers.

Ist es für Sie tragbar, dass ein Leiter einer forensischen Psychiatrie sich in dieser Weise über die bei ihm Verräumten (aber Schutzbefohlenen) erhebt und sie damit im Kernbereich ihrer Menschenwürde missachtet?

In welcher Weise kann ein forensischer Psychiater eine derartige Veranstaltung abhalten, ohne dabei gegen seine Schweigepflicht zu verstoßen?

Dass der Titel der Veranstaltung mittlerweile – nach Kritik im Netz – auf “Der Fall Gustl Mollath: Realität, Wahn, Justiz und Medien” geändert wurde, spielt dabei keine Rolle.

Werden Sie aus solchen Verfehlungen Konsequenzen ziehen?

Ist eine solche Verhaltensweise durch einen Leiter einer Forensik für Sie tragbar?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Haderthauer

25.06.2013

Sehr geehrter Herr Beuter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese bereits an das zuständige Fachreferat in meinem Ministerium weitergeleitet. Dieses wird die Angelegenheit fachaufsichtlich prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11219–f381545.html#q381545

Ein kausaler Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen ist nicht nur nicht auszuschließen, sondern liegt nahe.

Dieser Versuch, wenigstens im Kreis des Gutachter-Nachwuchses Renommé und Meinungshoheit gegen die sich in der Öffentlichkeit durchsetzende Meinung, Herr Mollath sei niemals wahnkrank und gefährlich gewesen, zu verteidigen, war also Ende Juni 2013 gescheitert. Glücklicherweise, muß man sagen, denn der für das dreitägige 490,- Euro-Seminar (ohne Hotelkosten) angesprochene Personenkreis:

(Fallseminar für Psychiater/Psychologen mit Vorerfahrungen in der Begutachtung)

sollte ja sogar noch credit points für die Ausbildung zum forensischen Gutachter erhalten – das wurde zumindest in Aussicht gestellt:

Veranstalter und wissenschaftlicher Leiter ist Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

Das dreitägige Seminar kann nur insgesamt belegt werden. Es ist entspricht den Qualifikationsrichtlinien der DGPPN für „Forensische Psychiatrie“. Es ist als forensisch-psychiatrischer Baustein auch verwertbar für die Ausbildung in Rechtspsychologie incl. Leistungskontrolle.

Die Landesärztekammer Brandenburg hat die Veranstaltung für das Fortbildungszertifikat anerkannt (Nr. 2761302013509500008; 24 Punkte, Kategorie C)

http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf

Der Kelch, zu erfahren, wie man es nicht machen sollte, ist an den Lernenden also vorübergegangen. Beim geselligen Zusammensein an der Hotelbar wird Prof. Dr. Kröber selbstverständlich seine Sicht der Dinge in Sachen Mollath verbreitet haben – machen wir uns nichts vor.

Dr. Klaus Leipziger verfügt über ein regionales Zentralorgan, dem sich auch schon die nachfragescheue Ex-Ehefrau Herrn Mollaths anvertraute, um schmutzige Ehe-Wäsche zu waschen. Das ist der in Bayreuth beheimatete Nordbayerische Kurier mit seinem Chefreporter Otto Lapp. Ähnlich „opfer“-empathisch agierte ansonsten nur noch Beate Lakotta vom SPIEGEL, der sich immer mehr dem Niveau des Nordbayerischen Kuriers und der BILD annähert, dessen Führungspersonal in Gestalt von Nikolaus Blome konsequenterweise  jetzt Leiter der Hauptstadt-Redaktion und Mitglied der Chefredaktion des SPIEGEL wurde. Alles eine Sauce. Hauptsache, Kampagne und Klicks.

Am 20./21.7.2013 stimmte Otto Lapp die Leser auf S. 1 der Printausgabe auf das auf S. 4 erschienene Interview mit Dr. Leipziger u.a. so ein:

Mollath-Gutachter gibt erstes Interview

Chefarzt Klaus Leipziger im Exklusiv-Gespräch mit dem Kurier

[…]

In einem Exklusiv-Interview gibt der Leiter der Forensik am Bezirksklinikum Bayreuth eine ganz neue Sicht auf den Fall. Mollath sei vor sieben Jahren nicht „ohne Untersuchung“ untergebracht worden, wie ihm das oft zum Vorwurf gemacht wird. Kein ernstzunehmender forensischer Psychiater, der auch den Inhalt der Gerichtsakten kannte, habe jemals sein Gutachten in Zweifel gezogen.

Letzteres ist unwahr.  Daß Dr. Leipziger die ihn bestätigenden Gutachten der Kollegen Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber und Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin kannte, muß unterstellt werden. Aus beiden Gutachten geht eindeutig hervor, daß sie die „Gerichtsakten“, sprich „Strafakten“, die ihm selbst vorlagen, nicht beigezogen hatten. Schon aus diesem Grund konnten sie nicht erkennen, wie sehr Dr. Leipziger von der Aktenlage abgewichen war und wie grundstürzend der VRLG Otto Brixner den Sachverhalt weiter verfälscht hatte.

Aber auch der Rechtfertigungsversuch des BKH-Pressesprechers Otto Lapp schlug fehl. Nix da mit „Untersuchung“.

In dem wortgleich mit der Printausgabe bereits am 19.7.2013 erschienenen  Online-Interview heißt es:

Bayreuth

19.07.2013 14:29 Uhr

Mollath: Jetzt spricht sein Gutachter

Von Otto Lapp

Bayreuth. Wenn die Leute das über den Fall Gustl Mollath wüssten, was er weiß. Aber er schwieg bisher. Jetzt sprach Dr. Klaus Leipziger, der Leiter der Forensik in Bayreuth, mit dem Kurier erstmals über seine Tätigkeit als Gutachter. Und auch darüber, dass er eigentlich gar nichts sagen darf.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Schon dieser Einleitung läßt sich die Strategie des Arztes und seines journalistischen Wegbereiters entnehmen: die Schweigepflicht dient dazu, zu insinuieren, er wisse mehr über die Gestörtheit und Gefährlichkeit des „Patienten“ als die Öffentlichkeit, dürfe hierzu aber leider nichts sagen. Wissen ist Macht. Und exclusives erst recht.

Wie kläglich Leipziger aber schon an dem öffentlichen Vorwurf des „Ferngutachtens“ scheitert, belegt seine erste Antwort:

Der häufigste Vorwurf lautet, Mollaths Gutachten sei ohne Untersuchung erfolgt?

Klaus Leipziger: Üblicherweise werden Gutachten vom Auftraggeber mit den vorliegenden Informationen, den Akten und den Unterlagen übersandt. Nach Aktenstudium erfolgen in der Regel eine oder mehrere ausführliche Explorationen. Die sind verbunden mit der Erhebung des psychopathologischen Befundes. Dabei ist zu klären, ob weitere Untersuchungen zu machen sind. Um alle Erkenntnisquellen auszuschöpfen.

[Hier huscht der Chefreporter über die „in der Regel“ erfolgenden Explorationen hinweg, die im Fall Mollath durch Leipziger nicht stattgefunden haben.]

Auch die Briefe von Herrn Mollath?

Leipziger: Es standen mir zur Begutachtung selbstverständlich die von der Ermittlungsbehörde zugesandten Unterlagen zur Verfügung. Es stand mir auch der Duraplus-Ordner zur Verfügung.

Haben Sie die berühmten 106 Seiten gelesen?

Leipziger: Ja.

Ihr Eindruck damals?

Leipziger: Ich will die Schweigepflicht wahren. Ich habe mir durch die Schriften Herrn Mollaths ein gewisses Bild machen können, was es dann galt abzugleichen mit weiteren vorliegenden Informationen und den Eindrücken aus Gesprächen.

Auch die mit den Mitarbeitern?

Leipziger: Ja.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Und schon ist vergessen, daß nicht exploriert wurde. Vage werden „Eindrücke aus Gesprächen“ ins Feld geführt, die das fachunkundige Publikum, das zwischen Exploration und Gesprächen nicht zu unterscheiden vermag, in die Irre führen müssen: wenn „Gespräche“ stattgefunden haben, dann kann es sich doch um kein „Ferngutachten“ nach Aktenlage handeln? Auch die mit Mitarbeitern? Eine geschickte Fragestellung, die nahelegt, es hätten irgendwelche tiefergehende Gespräche zwischen Dr. Leipziger und Gustl Mollath stattgefunden. Das war nicht der Fall. Es gab überhaupt nur zwei kurze Begegnungen zwischen Chefarzt und Proband innerhalb der fünfwöchigen Zwangsinternierung Mollaths im BKH Bayreuth zwischen dem 14.2.2005 und dem 21.3.2005, nämlich ein informatorisches Gespräch am 18.2.2005 und der Versuch einer geordneten Exploration am 18.3.2005, die, wie schon zu Beginn der Unterbringung bekundet, verweigert wurde.

Zur Gefährlichkeit von Gustl Mollath raunt Dr. Leipziger Folgendes:

Mollaths Gefährlichkeit wird seit sieben Jahren von der Strafvollstreckungskammer geprüft. Wo kann man das als Gutachter festmachen?

Leipziger: Die Schweigepflicht verbietet mir, mich zu äußern hinsichtlich noch nicht veröffentlichter Informationen, wenngleich gerade die nicht veröffentlichten Teile, z.B. aus Gutachten, besonders interessant wären.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_jetzt_spricht_sein_gutacher_170680#comment-10372

Aha. Wenn wir alle wüßten, was er weiß, würden wir Herrn Mollath auch für gefährlich halten. Die Schweigepflicht dient also als Beglaubigung seiner unwissenschaftlichen Insinuationen, die das BverfG als irrelevant beiseitegewischt hat.

Natürlich platzte ihm erst recht der Kragen, als ihm sein prominenter Nicht-Patient aufgrund der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens durch das OG Nürnberg am 6.8.2013 plötzlich abhanden kam. Jahrelang hatte sich der querulatorische Untergebrachte auf seine Unschuld berufen und ein Wiederaufnahmeverfahren erstrebt, was ja nun geradezu klassisch seine Krankheitsuneinsichtigkeit und die fortbestehende Gefährlichkeit belegte. Wer ein Wiederaufnahmeverfahren erstrebt, der schlägt selbstverständlich auch zu. Und die Berufung auf Grundrechte und Rechtsstaat gilt in Bayreuther Forensik-Kreisen sowieso  als „paralogisch“. Deshalb mußte Dr. Klaus Leipziger am 19.8.2013 im FOCUS nachlegen, zumal ihn die öffentlichen Auftritte von Herrn Mollath, insbesondere der am 15.8.2006 bei Beckmann,

http://www.youtube.com/watch?v=EfqMumP0ODs

nicht behagt haben konnten. Da präsentierte sich ein vollkommen normaler Mensch (ehrlich gesagt hätte man deutliche traumatisierende Effekte einer siebenjährigen hochentwürdigenden Freiheitsentziehung, die ihn vom Menschen zum Symptomträger abwertete, erwartet). Sein Anwalt Gerhard Strate und der investigative Journalist Uwe Ritzer machten die Dimension des Justizskandals deutlich, an dem er, der willfährige psychiatrische Staatsdiener Dr. Leipziger, maßgeblich beteiligt war. Daß dann auch noch eine nicht angepaßte Kollegin, Dr. Hanna Ziegert, von der jedem Insider bekannten Auswahlpräferenz hinsichtlich psychiatrischer Gutachter durch die Gerichte sprach, war wohl zuviel des Schlechten.

Wer die Wahrheit ausspricht, muß Nachteile einkalkulieren: Frau Dr. Ziegert wurde fortan von der Staatsanwaltschaft München I als Gutachterin abgelehnt:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsgutachterin-in-bayern-nach-kritik-kaltgestellt-1.1762996

Tatsächlich hat sie nur das gesagt, was Prof. Dr. Norbert Nedopil am 26.8.2013 wiederholte. Er sagte im SPIEGEL 35/2013, S. 44 f.:

2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muss. Nur acht Institute in Deutschland bilden forensische Psychiater aus. Die Fachgesellschaft wollte, dass die Gerichte nur zertifizierte Gutachter nehmen, aber das hat sich nicht durchgesetzt. Jeder Psychiater kann Gutachten machen, es gibt sehr viele Autodidakten.

SPIEGEL: Ein Einfallstor für Willkür und Inkompetenz?

Nedopil: Wir Psychiater haben wiederholt thematisiert, dass das bedenklich ist. Aber die Gerichte bestellen nun mal am liebsten einen Gutachter, den sie kennen, von dem sie wissen, dass er sein Gutachten schnell erstellt, und der nicht querschießt. Das sind tatsächlich die Hauptauswahlkriterien.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Er vertrat auch schon im August 2012 die Position von Frau Dr. Ziegert, daß sie sich nie explorieren lassen würde:

Überlegen Sie mal, wie viele Sachen es im menschlichen Leben gibt, die man eigentlich bereuen sollte. Wie viel Kollateralschaden man anrichtet.
Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Das gilt natürlich erst recht, wenn die vorgeworfenen Taten bestritten werden und man damit rechnen muß, daß die verfeindete Ehefrau bereits so viele Erzählungen über die „Verrücktheit“ des Mannes verbreitet hat, die auch schon zu entsprechenden basislosen fachärztlichen „Bescheinigungen“ geführt haben, daß man keine Chance auf eine unvoreingenommene Wahrnehmung mehr hat. Schon gar nicht in einem Stadium der Verzweiflung angesichts einer existenziellen Lebenskrise durch Trennung, Scheidung und Rosenkrieg mit einem sehr speziellen Hintergrund. Psychiater finden schließlich immer etwas: denn wer oder was ist denn eigentlich ›normal‹?

Und so verbreitet Leipziger am 19.8.2013 im FOCUS 34/2013, S. 50:

Psychiatrisch ist alles korrekt verlaufen.

[…]

Den Vorwurf  Ferngutachten muss man ins Reich der Legende verweisen. […] Zudem habe ich alle Erkenntnisse, die während der mehrwöchigen stationären Beobachtung des Herrn Mollath gewonnen wurden, in der Gesamtbeurteilung berücksichtigt. Im Gegensatz zu den immer wieder erhobenen Behauptungen sind hier auch Gespräche, die ich und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes mit Herrn Mollath geführt haben, eingeflossen. Außerdem Beobachtungen aus Alltagskontakten wie bei der Essenausgabe oder von Begegnungen mit Mitpatienten. Nicht zuletzt spielen in einem Gutachten auch Feststellungen eine Rolle, die man auch in einer Hauptverhandlung gewinnt. […] Zusammenfassend kann man sicher sagen, dass sich aus der stationären Begutachtung und den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung mit der Einvernahme von Zeugen ausreichend Hinweise für das Gutachten ergeben haben.

Daß die hier fehlende eingehende Exploration das Herzstück eines psychiatrischen Gutachtens ist, wird bewußt verschwiegen. Aus der stationären „Beobachtung“ – wegen deren Verfassungswidrigkeit Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung erstattet worden ist – wird urplötzlich eine stationäre „Begutachtung“. Im Rahmen einer freiheitsentziehenden Maßnahme, die auch das Anlegen von Handschellen umfaßt, werden „Alltagskontakte“ dokumentiert – als ob es sich bei einer solchen Zwangsunterbringung nicht um einen albtraumhaften Ausnahmezustand für den Betroffenen handelte. Der seinerzeit lediglich angeklagte Proband, für den die Unschuldsvermutung stritt, wird flugs zum „Mitpatienten“ erklärt und damit auf eine Stufe mit rechtskräftig verurteilten psychisch kranken Straftätern gestellt, obwohl er doch nur begutachtet werden soll. Welche Aussagekraft sollen „Kontakte“ zu dieser Personengruppe haben, die man in Freiheit aus nachvollziehbaren Gründen doch eher verängstigt meiden würde?

Auch hier wird die unrichtige Darstellung zum Kenntnisstand Prof. Kröbers verbreitet:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat Herr Mollath leider die Mitwirkung an der Begutachtung durch Professor Kröber verweigert. Auch dieser hatte die gesamten Gerichtsakten.

[wie vor]

Und wiederum werden exklusive Kenntnisse über die Gefährlichkeit des Entlassenen vorgetäuscht:

Reha, Erprobung, das hat ja nun alles nicht stattgefunden. Ist es falsch, dass Herr Mollath jetzt so schnell entlassen wurde?

Gerichtsentscheidungen habe ich nicht zu kommentieren. Und bei der Frage zur Gefährlichkeit des Herrn Mollath muss ich auf meine Schweigepflicht verweisen.

[wie vor, S. 52]

Mit dieser Taktiererei eines zurecht kritisierten Gutachters und Chefarztes ist es glücklicherweise vorbei. Nur drei Tage nach Erscheinen dieses FOCUS-Interviews eröffnete die Verteidigung eine weitere Transparenz-Offensive:

In Absprache mit Gustl Mollath habe ich heute sämtliche über ihn erstellten psychiatrischen Gutachten ins Netz gestellt. Angesichts der neu einsetzenden Diskussion um die Rolle der Psychiatrie, um die Reform des § 63 StGB, aber auch zur Aufhellung der Veranwortlichkeiten im Umgang mit Gustl Mollath erscheint uns ein Höchstmaß an Transparenz angebracht. Die Veröffentlichung erstreckt sich auch auf alle ärztlichen Berichte an die Strafvollstreckungs-kammern in Regensburg und Bayreuth.

Ein Sondergeschehen betrifft die Akte des für einige Monate beim Amtsgericht Bayreuth anhängig gewesenen Betreuungsverfahrens. Die daraus jetzt publizierten Auszüge drängen den Verdacht auf, dass hier unter Umgehung des in 2006 noch geltenden Status Gustl Mollaths als einem (gemäß einem Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO) bloß einstweilen Untergebrachten die Einrichtung einer zivilrechtlichen Betreuung dazu benutzt werden sollte, die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation Mollaths bereits vor Eintritt der Rechtskraft des gegen ihn ergangenen Urteils zu schaffen. Der beherzte Amtsrichter Greindl beim Amtsgericht Straubing (als auch später Dr. Simmerl mit seinem Gutachten) dürften dies verhindert haben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-22.pdf#page=2

Nachdem man nun die vollständigen Originaldokumente – auch die Gegen-Gutachten von Dr. Simmerl und Dr. Weinberger – studieren konnte,

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

ist jedenfalls eins klar: derartige Selbstverteidungs-Interviews wie das von Dr. Klaus Leipziger wird man wohl nicht mehr zu lesen bekommen. Und diese zur Schau getragene Selbstgewißheit dürfte ebenfalls ihr Ende gefunden haben:

Würden Sie sagen, dass gut qualifizierte Fachärzte Gustl Mollath begutachtet haben?

Selbstverständlich. Das würde ich für Professor Kröber, Professor Pfäfflin und auch für mich in Anspruch nehmen.

[FOCUS 34/2013, S. 52]

Denn was nützen gute Qualifikationen, wenn sie in einem konkreten Einzelfall zu nicht nachvollziehbaren Meinungsgutachten führen, die auf falschen oder nur angenommenen Anknüpfungstatsachen beruhen? In denen die Neutralitätspflicht eines Gutachters ersichtlich hinter das Bestreben, zu pathologisieren bzw. den Vorgutachter zu bestätigen, zurücktritt? Und das in einer auch für Nicht-Psychiater leicht erschließbaren Art und Weise? Den juristischen Anforderungen, eine Tatsachengrundlage für eine Entscheidung über die Schuldfähigkeit und/oder über die Unterbringung bzw. deren Fortdauer gemäß § 63 StGB zu bieten, genügen alle drei Gutachten nicht, die Gustl Mollath jahrelang der Freiheit beraubten. Mit Oliver García, der sich am 26.8.2013 mit den Gutachten befaßt hat, stimme ich überein:

Mollaths Rechtsanwalt Strate hat vor wenigen Tagen mit dessen Zustimmung die psychiatrische Gutachten des Falles lückenlos veröffentlicht. In den Diskussionen der letzten Monate gab es immer wieder Stimmen, die meinten, die Kritik an den Psychiatern in diesem Fall (wie etwa in meinem Beitrag über Dr. Klaus Leipziger) sei unberechtigt, denn sicherlich seien die Gutachten ausreichend fundiert. Der Unterstützerkreis wüßte schon, warum er Dokumente so selektiv veröffentliche. Die Gutachten könne er nicht veröffentlichen, weil sie das in der Öffentlichkeit gemalte Bild, daß Mollath ungerechtfertigt psychiatrisiert worden sei, widerlegen würden.

Nicht nur denen, die so dachten, sondern allen, die sich für die Rolle der Psychiatrie in der Justiz interessieren, möchte ich es ans Herz legen, die Gutachten zu lesen, insbesondere die drei Gutachten, von Dr. Leipziger, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin, die von den Gerichten der Unterbringung oder weiteren Unterbringung Mollaths zugrundegelegt wurden. Sie mögen die genannte Gegenprobe selbst durchführen. Hätte mir vor einem Jahr jemand gesagt, aufgrund von Schriftstücken dieser Qualität würden Gerichte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen – ich hätte ihn für verrückt erklärt.

http://blog.delegibus.com/2013/08/26/fall-mollath-der-schleier-ist-gelueftet/

Angesichts der Reformüberlegungen zum strafrechtlichen Unterbringungsparagraphen 63 StGB, die durch das Verfahren gegen Gustl Mollath und seine Berichte über Willkür, Zwang und Entrechtung im Maßregelvollzug angestoßen worden waren, hat sich selbstverständlich auch die ständische Berufsvertretung, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in den Diskurs eingeschaltet und fordert ihre Beteiligung an dem Gesetzesvorhaben ein. Sie kommt nicht ohne den üblichen  Exkulpationsversuch aus, daß nicht die Psychiater, sondern die Gerichte für die Entscheidungen über die Verhängung und Fortdauer von Maßregeln zuständig seien:

Der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen die forensische Psychiatrie ihrem Behandlungs- und Sicherungsauftrag nachkommt, erhebliche Informationsdefizite bestehen. Dabei ist es die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts – und nicht der forensischen Psychiatrie – zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.

Der Fall Gustl Mollath hat nun den dringenden Reformbedarfs der rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung im Maßregelvollzug deutlich gemacht. Bereits 2011 hat die DGPPN eine entsprechende Forderung an die Politik adressiert. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung und Behandlung – zum Beispiel in Hinblick auf Diagnose, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung – erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten an den notwendigen Reformen. Deshalb ruft die DGPPN die Initiative Maßregelreform ins Leben. Diese soll unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die Reform des Maßregelrechts hinarbeiten – mit dem Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Behandlung im Maßregelvollzug rasch anzupassen und die medizinische Behandlung von psychisch kranken Straftätern zu gewährleisten. Das konstituierende Auftaktgespräch findet am 11. September 2013 in Berlin statt.

http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/307/der-fall-mol.html

Letzteres klingt, als ob die Forensiker auf eine Rechtsgrundlage zur Zwangsbehandlung hinwirken wollten, die es nach entsprechenden Entscheidungen des BVerfG seit 2011 in keinem der Länder mehr gibt. Und, wie immer, kommt es auf die Sicht Psychiatrieerfahrener nicht an. „Experten“ wissen schon, was für die gut ist. Was sagen sie zu dem Bericht des unschuldig verurteilten Horst Arnold, der zwei Jahre seiner fünfjährigen Haftstrafe in der Psychiatrie in Hadamar absitzen mußte? Lag dieser Unterbringung gemäß § 64 StGB etwa ein nachvollziehbares Gutachten des nicht zertifizierten Fließbandgutachters Dr. Lothar Staud zugrunde, der einem unbescholtenen Studienrat bescheinigte, sein Alkoholproblem sei tatauslösend und von ihm seien weitere einschlägige Taten zu erwarten?

Da Arnold die Tat in einem Zustand von „nicht ausschließbar erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit“ begangen haben sollte – er hatte am Abend zuvor getrunken -, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und wegen seines „Hangs, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen“, zunächst in die Psychiatrie in Hadamar eingewiesen.

„Hadamar war die Krönung“, sagt Arnold und kann sich mittlerweile über seine Erlebnisse dort amüsieren. Er sei sofort negativ aufgefallen, weil er einfach kein Geständnis habe ablegen wollen. „Sechs Psychologen haben die auf mich angesetzt!“ Auch einer Therapie für Sexualstraftäter widersetzte er sich. „Da war ein Psychologe, der teilte Block und Schreibzeug aus und sagte: ,Meine Herren, Sie schreiben jetzt mal einen Opferbrief und entschuldigen sich!‘ Die anderen schrieben alle fleißig. Nur ich nicht. Ich sagte, ich warte, bis ein Brief mit einer Entschuldigung zu mir kommt.“

In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. „Was, bitte, hat das mit Therapie zu tun?“ Arnold greift sich an den Kopf. „Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus.“

Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als „nicht einsichtig“, als jemand, bei dem alle Bemühungen „sinnlos“ seien.

Sein Eindruck von dieser Klinik ist verheerend. Übertreibt er? Ist es die bittere Wut wegen der verlorenen Jahre? Das Wort „Therapiemätzchen“ fällt. „Wer von den ,Patienten‘ am besten log und scheinheilig auf Reue machte, der bekam Lockerungen. Die Pflegerinnen lesen Frauenzeitschriften, statt sich um ihre Arbeit zu kümmern. Es passiert nichts, es bringt nichts. Als ich gehört habe, dass nach Krankenhaustarif abgerechnet wird, dachte ich: Das ist ja eine schöne Geldmaschine für den Landeswohlfahrtsverband!“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79973982.html

Diesem Problem der von Behörden- und Gerichtsaufträgen wirtschaftlich abhängigen Gutachtern stellt sich die DGPPN nicht. Dabei dienen sich die, wie Dr. Staud, auf eine Weise der Justiz an, daß man sie nur noch als Scharlatane betrachten kann:

12.9.2013, SZ, Print, Seite Drei “Die Stunde der Wahrheit” von Hans Holzhaider:

Am 2. Oktober kommt Arnold erneut in Haft. Einen Tag später indes will Heidi K. ihrem Vergewaltiger auf dem Marktplatz in Michelstadt begegnet sein. Sie habe ihn hundertprozentig erkannt….Er sei nahe an sie herangetreten und habe ihr ins Ohr gezischt….Sie bleibt bei ihrer Behauptung, auch als man ihr eröffnet, dass Arnold an diesem Tag unter keinen Umständen in Michelbach gewesen sein könne. Der Psychiater Staud fand auch dafür eine Erklärung: es habe sich um eine ‘Affektillusion’ gehandelt.
Wenn man den Münchner Professor Norbert Nedopil um seine fachliche Meinung zu dieser Erklärung bittet, dann schnaubt er verächtlich. Affektillusion? Die gibt es tatsächlich. Aber mit Sicherheit nicht hier. Ein Mensch, der emotional erregt ist, sieht etwas, was nicht da ist. Einen Räuber, wo nur ein Busch ist. Einen vermeintlichen Verfolger in einer Menschenmenge. Aber immer entpuppt sich eine Illusion bei näherem Hinschauen als eben: eine Illusion. Eine Illusion, die an eine Person herantritt und ihr ins Ohr zischelt – das gibt es nicht.

In ihrem aktuellen Artikel „Verlorene Jahre“ zur Verurteilung der Falschbeschuldigerin gegen Horst Arnold zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen schwerer Freiheitsberaubung in SPIEGEL 38/2013, S. 66, schreibt Friedrichsen:

Grund, mit sich selbst ins Gericht zu gehen, haben auch der damalige Psychiater, der laut Leygraf horrenden Unsinn über K. von sich gab […]

Wieso grenzt sich die DGPPN nicht von solchen Schlechtachtern ab, die mit hanebüchenen Erklärungen zugunsten einer Falschbeschuldigerin zur Verurteilung des von ihnen neutral zu begutachtenden Probanden beitragen, nur um sich das Wohlwollen des Gerichts für weitere Auftragserteilungen zu sichern? Warum geht die DGPPN nicht gegen die schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen vor? Warum gibt es von ihr noch keine Stellungnahme zu den veröffentlichten Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin?

Nunja, es geht um Lobbyarbeit und Pfründe. Die Anmahnung von Qualität durch die Kollegen wäre da kontraproduktiv. Die Veranstaltung der DGPPN in Berlin am 11.9.2013 mutierte entsprechend zu der PR-Aktion, als die sie ohnehin zu befürchten war. Der Mollath übertreibe, eine „Dunkelkammer des Rechts“ (Prantl) sei die Forensik keinesfalls, die Hürden für eine Einweisung hoch, die Erfolge der forensischen Psychiatrie glänzend, nur mehr Personal bräuchte man, bessere Nachsorgeeinrichtungen (denn kaputtgespritzt lebensuntüchtig sind die Entlassenen allemal, weshalb sie auch die Energie für kriminelle Taten nicht mehr aufbringen – das Verschwinden aus der Statistik durch Suizid wird ebenfalls nicht thematisiert), einheitliche Rechtsgrundlagen in allen Ländern und gesetzliche Befristungen (dann entfällt die Verantwortung für Prognosen). Wie man die Gutachtenqualität verbessern könnte, war dort offenbar kein Thema.

Die Diskussion über den besonders vertrackten Fall [Mollath] schürte vor allem das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Fachgutachtern. Ein „unbescholtener Bürger“ sei „zwangseingewiesen“ worden, so war mehrfach zu lesen und zu hören. „Die Begutachtung wird momentan nur als Übel angesehen“, sagte die Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, Nahla Saimeh. „Sie kann aber auch dem Schutz des Täters dienen.“

http://www.tagesspiegel.de/wissen/psychiatrie-fall-mollath-lenkt-fokus-auf-massregelvollzug/8805176.html

Nur einer scherte mal wieder aus der Einheitsfront aus – langsam wird es gefährlich für ihn: Prof. Dr. Norbert Nedopil nämlich.

Es sei eine Errungenschaft der europäischen Aufklärung, wenn psychisch kranke Täter heute nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden wie voll schuldfähige, sagte Norbert Nedopil, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie der Uni München. Oft führe das allerdings dazu, dass ihnen die Freiheit länger entzogen ist. „Im Dilemma zwischen Freiheitsanspruch des von Schuld und Strafe freigesprochenen Betroffenen und Sicherheitsanspruch der Gesellschaft gibt es keine Patentlösung.“ Nach Gesetzesänderungen zu rufen, sei nicht sinnvoll, sagte er: „Es bringt mehr, die beteiligten Institutionen zu verbessern und darauf zu achten, dass es kein ungutes Pingpong-Spiel zwischen ihnen gibt.“

http://www.tagesspiegel.de/wissen/psychiatrie-fall-mollath-lenkt-fokus-auf-massregelvollzug/8805176.html

Wie verbesserungsbedürftig das Gutachterwesen im Fall Mollath war und welch ungutes Pingpong-Spiel zwischen Psychiatrie und Justiz in seinem Fall stattfand, werde ich in den nächsten Beiträgen untersuchen.

* korrekt lautet die Bezeichnung eines Facharztes für Psychiatrie, der eine forensische Zusatzausbildung durchlaufen hat: Facharzt für Psychiatrie – Schwerpunkt forensische Psychiatrie

Update (20.9.2013):

Erst heute bin ich auf diesen erhellenden Blogbeitrag von Thilo Baum aufmerksam gemacht worden, der bereits am 16.9.2013 erschienen ist:

Thilo Baum

Die Logik der Forensischen Psychiatrie

Vorigen Mittwoch war ich gleich bei mehreren Psychiatern. Und es war wirklich spannend. Psychiater haben ja einen akademischen Hintergrund, und so hat der Veranstalter einen Namen, bei dem sich der Gebissträger die Hand vor den Mund halten sollte: Die „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde“ (DGPPN) lud zum Presseworkshop. Das klingt kompliziert, aber der Verband ist mit seinen etwa sechstausend Mitgliedern in der Fachwelt bestens etabliert. Auch der Titel des Presseworkshops war nicht einfach: „Der Fall Mollath – öffentliche Wahrnehmung und Realität der Forensischen Psychiatrie“. Sehnsuchtsvoll denkt man an Doktorarbeiten mit schlanken Titeln wie „Verfassung und Verfassungsvertrag“ oder „Person und Gewissen“. Aber diesen Doktoren hat man ja dann auch die Titel aberkannt. Und selbstverständlich ist das Thema Psychiatrie durchaus komplex.

Die Psychiatrie ist so komplex, dass die Öffentlichkeit sie nicht mehr durchschaut und Angst vor ihr hat. Vor allem die Forensische Psychiatrie am Beispiel des Falles Gustl Mollath. Diesem Eindruck wollten die Veranstalter in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin entgegenwirken. Der Workshop sollte das Misstrauen der Öffentlichkeit ausräumen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Thilo Baum stellte während dieser Veranstaltung am 11.9.2013 sehr kluge Fragen – erntete aber bestenfalls ausweichende Antworten. Schließlich sollte das eine PR-Veranstaltung sein, die dem medialen Blick auf die „Dunkelkammer des Rechts“ (Prantl) das Hellfeld der „Realität“ gegenüberstellen sollte.

Immerhin, die Frage nach dem geplanten und auf Druck der Öffentlichkeit, wahrscheinlich auch dem der bayerischen Fachaufsicht, abgesagten Leipziger/Kröber-Vortrag „Unser Gustl“ erbrachte dann doch eine klare Positionierung der Vertreter der DGPPN:

Offiziell hat die DGPPN hier gar nichts verurteilt und auch nicht Stellung genommen. Nur bei der Veranstaltung erklärte einer der Funktionäre, dass dieses Vorgehen nun überhaupt nicht in Ordnung sei. Die ärztliche Schweigepflicht sei insofern eingeschränkt, als Forensiker dem Gericht und Behörden Bericht erstatten müssen, aber bei einer solchen Veranstaltung – würde es denn zu Äußerungen über den Untergebrachten kommen – wäre dessen Erlaubnis einzuholen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Was natürlich nicht geschehen war. Das hohe Roß der Psychiatrie. Thilo Baum kennzeichnet es genau, seine Fragen zielen aufs Ganze, aufs ganz Genaue und Konkrete. Ausweichen, abtauchen und schweigen ist die Devise. Hier seine Frage zu dem Kröber-Gutachten (Auszug):

Prof. Kröber selbst hielt es nicht für nötig, den Wahrheitsgehalt von Mollaths Behauptungen zu eruieren. Zugleich warf er einem Kollegen vor, nicht nach Aktenlage zu urteilen und sich auf die Aussagen der Belastungszeugin zu berufen wie er (Kröber), sondern sich auf die Aussagen des Betroffenen selbst zu stützen. Wie wir alle wissen, haben sich Mollaths Behauptungen in Sachen Hypovereinsbank als wahr herausgestellt, soweit sie überprüfbar waren (siehe HVB-Bericht).

Es ergeben sich folgende Fragen: Ist das Vorgehen von Prof. Kröber aus Sicht der DGPPN korrekt in Hinsicht auf die Nicht-Überprüfung der von Mollath vorgebrachten Behauptungen? Sollen Gutachter die Akten den Äußerungen des Betroffenen vorziehen? Sollen sie Behauptungen ungeprüft abtun? Wie beurteilt die DGPPN Herrn Prof. Kröbers Verhalten gegenüber dem Gutachter Dr. Simmerl? Welche Konsequenzen werden folgen?

Klare Antwort vor Beginn der Veranstaltung: Über einzelne Kollegen könne man nichts sagen. Außerdem wüsste ich ja bestimmt, dass Kröber einmal DGPPN-Vorstand gewesen sei. Ich antwortete, das wisse ich, aber es spiele ja nun keine Rolle. Erwiderung: Das stimmt, es spielt keine Rolle.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Tut es natürlich doch. Nach außen hält der Verband zusammen. Intern wird es hochgezogene Augenbrauen, vielleicht sogar Schadenfreude über den tiefen Fall des Medienstars der Zunft geben, wie in solchen Vereinen üblich. Das alles ist kontraproduktiv, sowohl für Psychiater als auch für die, über die Psychiater Macht ausüben. Thilo Baum formuliert es deutlich:

2. Frage: Das Image von Forensikern

Mit dem Image Ihres Berufsstandes – vor dem ich prinzipiell hohe Achtung habe – steht es im Zuge der Causa Mollath in der Tat nicht zum Besten. Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bun­desgerichts­hof, schreibt in der „Zeit“ vom 22. August 2013 auf Seite 13: „Psychiat­rische und psychologische Sachverständige sind: selbst­ge­wiss, kompe­tenzüberschreitend, unbescheiden. Das gilt selbst­ver­ständlich nicht dem Einzelnen, sondern dem Prinzip. Wer alles weiß und darf, hat keinen Grund zur Bescheidenheit.“ Können Sie diese Einschätzung nachvollziehen? Versteht die DGPPN, dass jemand, zumal ein hochrangiger Strafrichter, zu einer solchen Meinung kommen kann? Wie sollten sich psychiatrische und psychologische Sachverständige nach Ansicht der DGPPN verhalten, damit sie nicht mehr einen solchen Eindruck erwecken? Welche Art der Selbstkritik sollte der Berufsstand der Forensiker vornehmen?

Hierauf kam keine Antwort, lediglich zwischen den Zeilen der Äußerungen insgesamt war zu spüren, dass die anwesenden DGPPN-Vertreter durchaus wissen, dass etwas im Argen liegt. Einer fragte mich sogar, was ich an Stelle der DGPPN tun würde, und ich meinte, ich würde eine Pressemeldung rausgeben mit der Nachricht „Ja, es wurden Fehler gemacht“. Denn die unkorrigierbar mangelnde Fehlereinsicht bei den im Fall Mollath beteiligten Juristen und Forensikern ist dann doch mindestens ebenso diskussionswürdig wie eine unkorrigierbar mangelnde Krankheitseinsicht bei einem mutmaßlich Fehleingewiesenen.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Lichtblicke in der Veranstaltung waren die Ärztliche Direktorin am LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, Dr. Nahlah Saimeh und Prof. Norbert Nedopil, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie an der LMU München.

Aber lesen Sie selbst!

Die These des Autors, daß die Gutachten über Gustl Mollath mehr über die Psyche der Gutachter als über die des Probanden verraten – und er unterlegt das mit schönen Beispielen – ist zielführend. Der Typus „Mollath“ rührt an lebensgeschichtliche Probleme der Untersucher. Ursula Prem hat die drei zur Freiheitsberaubung Gustl Mollaths führenden Gutachten bereits gewürdigt:

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/08/gustl-mollath-leipzigers-allerlei-die.html

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-keiner-ist-grober-als.html

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html

Auch diese Lektüre lege ich ans Herz. Denn diese treffenden Kurzanalysen einer psychiatrischen wie juristischen Laiin belegen, daß diese Gutachten schon vor dem Gericht des gesunden Menschenverstands und der Logik scheitern. Auch Ursula Prem gewinnt nach Lektüre der Verfasser ein klares Menschenbild ihrer Verfasser:

Was bleibt, ist der Eindruck der Zerrissenheit des Friedemann Pfäfflin, der sich im Spagat zwischen Gutmenschentum und persönlichem Kalkül diesmal übernommen hat. Wie viel Gewissen kann ein Psychiater sich leisten, der seinen beruflichen Status zu erhalten sucht? Pfäfflin hat den Weg der weichen Formulierungen gewählt, um seinem Dilemma zu entkommen. Niemandem wehtuend: nicht dem Probanden, nicht den Kollegen, und dem Auftraggeber schon gar nicht. Das Unvermeidliche am Schluss kurz und begründungslos abhandelnd, in der sicheren Ahnung, dass das Gericht sowieso nur die letzten Seiten eines Gutachtens liest. Sind der unempathisch-bürokratische Stil eines Klaus Leipziger und das zynisch angehauchte Idiom eines Hans-Ludwig Kröber leicht zu entlarven, so sind es eben die leisen, jovialen Töne eines Friedemann Pfäfflin, in denen die größte Gefahr verborgen liegt.

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html

Nunja. Jeder objektiv urteilende Jurist hätte alle drei Gutachten zerrissen, weil sie überdies den spezifisch juristischen Anforderungen nicht genügten.

Was zu dem weiteren Thema führt, daß es um die Fehlerkultur in der Strafjustiz mindestens ebenso schlecht bestellt ist wie in der Psychiatrie.

In Bayern ist es laut ministeriellen Wähnens (und entsprechender Einwirkung auf den unterstellten Apparat) trotz spektakulärster Wiederaufnahmen und zahlreicher Fehlurteile nämlich ganz ausgeschlossen, daß Richter kriminelles Unrecht begehen. Auch diesen Einblick in die Psyche einer Ministerin verdanken wir Thilo Baum:

(Randnotiz: Kürzlich hatte ich Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) schriftlich danach gefragt, ob denn in die Richtung ermittelt würde, dass hier eventuell einige Justizangehörige ihre Macht missbrauchen. Frau Dr. Merk schrieb mir zurück: „Ich kann Ihnen versichern, dass es in der bayerischen Justiz den von Ihnen angesprochenen Zirkel eigennütziger Menschen nicht gibt.“ Das ist interessant, denn: Woher weiß Frau Merk das? Wenn es offenbar niemand ermittelt?)

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Kein Wunder, daß sich die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Generalstaatsanwaltschaft München lieber der öffentlichen Lächerlichkeit preisgeben, als auch nur einen Anfangsverdacht gegen Amtsrichter Eberl und Gutachter Dr. Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung zu erblicken. O.K., die StA Augsburg hat es aus Gründen versucht, die Veröffentlichung ihres unterkomplexen Bescheides zu verhindern, was nun schon in zweiter Instanz gescheitert ist:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strate-Beschluss-LG-Hamburg-2013-09-02.pdf

Nun ist allerdings das offiziell von der Nichtmehr-Ministerin mit ungewissem politischen Schicksal (ein Einkommen als Landtagsabgeordnete hat sie auf jeden Fall, und das ist ja was Schönes) unabhängige OLG München am Zug. Und das hat gestern Post bekommen, die es in sich hat.

Da wird genau jenes ungute Pingpong-Spiel zwischen angeblich neutralem Gutachter und einer voreingenommenen Justiz beschrieben, das zum Verruf der Psychiatrie führen muß:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf#page=4

Ein Psychiater, der dem auftraggebenden Gericht meldet, er könne kein § 63 StGB-Gutachten abliefern, wenn er kein aktuelles Material erhalte, hat seine Neutralität bereits verspielt. Er ist Teil des Verfolgungsapparats. Mag Dr. Leipziger auch die rechtswidrigen Einzelheiten der daraufhin nur für ihn manipulativ zusammengestellten Akte nicht erkannt haben (er liest Akten ja nur oberflächlich), so mußte er jedenfalls aufgrund seiner forensischen Zertifikation wissen, daß tatsächliche und rechtliche Würdigungen durch die Polizei irrelevant sind. Dafür ist sie schlicht nicht zuständig. Er mußte auch wissen – was er durch sein Schreiben vom 26.4.2005 an die Staatsanwaltschaft auch bewiesen hat –, daß allein die Staatsanwaltschaft und nicht das Gericht befugt war, ihm ungeprüfte polizeilichen Akten zu übersenden. Selbst bei Unterstellung einer komplett fehlenden forensischen Kompetenz hätte ihm aber aufgehen müssen, daß es für die Gustl Mollath angehängten Sachbeschädigungen keinen Beweis gab, und daß die Verdachtsstreuung durch klandestine Informationen aus dem Kreis der auf Seiten der Ex-Ehefrau agierenden Protagonisten erfolgte, die offiziell allerdings niemals einen Verdacht äußerten.

Als Gutachter hat sich Dr. Leipziger disqualifiziert. Das Mindeste wäre, daß ihm die Dienstaufsicht die entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung entzöge.

Fortsetzung hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/

 

2.530 Gedanken zu „Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

  1. Ekelhaft

    Ich möchte mich mal äußern als nicht in irgendwelche Kreise eingebundene und auch vergleichsweise wenig aktive Unterstützerin: Der Spendenaufruf und der Aufruf zur Kundgebung in Nürnberg standen auf der Gustl-for-help-Seite. Das war natürlich die Anlaufstelle für alle Interessierten und Gutwilligen, die sich engagieren wollten. So habe auch ich gespendet, bin zu Mahnwachen gegangen, habe Unterschriften gesammelt und bin zu der Kundgebung gefahren, wie viele anderen Leute auch.

    Schließlich wurde Herr Mollath freigelassen, nach all den zahlreichen Aktionen, Veröffentlichungen, juristischen Schritten usw.

    Und jetzt wird hier alles zerredet und die Leute hacken einander die Augen aus. Ganz ehrlich: Zum Kotzen finde ich das. Und zum Abgewöhnen. Die hier so massiv auftreten oder das im Hintergrund vielleicht schon immer gemacht haben, mögen sich mal überlegen, wohin das führt: Wer wird sich schon engagieren, wenn man womöglich behumst wird, im Nachhinein erfährt, dass das beworbene Engagement eigentlich gar nicht so recht gewollt war oder man sich unwissentlich zwischen irgendwelche „Kreise“ hat ziehen lassen? Nein danke!

    Dann schmort der nächste halt in der Klapse bis zum Sanktnimmerleinstag (in der Hoffnung es nicht selbst zu sein) – wollt ihr das?

    • Was mit Mollath passiert , passiert alltaeglich mit dutzenden von Patienten. Die Deutsche Psychiatrie ist allmaechtig, begruendet auf den starken Bedèrfniss der Bevoelkerung nach Sicherheit. Der Missbrauch der Psychiatrie, von Seitens der Politik in D ist seit mindestens ein Jahrhundert belegt. Komischerweise haben die Deutschen nie etwas konkretes dagegen gemacht. Es waere hoechste Zeit, dass die Deutschen die Augen auf machen!! Gruesse aus Lateinamerika

  2. Mit einiger Verspätung ist hier nun mein neuer Beitrag online:

    Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (2)

    Es ist nun mal so, daß man sich auch den temporären Erscheinungen rund um den Fall Mollath widmen muß. Aber die Analyse nun gerade der psychiatrischen Ausfallerscheinungen werde ich gewiß nicht vernachlässigen. Ich hoffe doch sehr, daß die weiteren Analysen schneller kommen können. Denn temporäre Erscheinungen haben eigentlich wenig Wert.

    Alle weiteren Kommentare sollten unter dem neuen Eintrag gepostet werden, denn sonst nimmt man sie nicht wahr.
    (Korrekturhinweise sind wie immer willkommen!)

  3. HVB und ein weiterer Untersuchungsbericht…….
    Zitat
    „…Nationale und internationale Banken wie die Hypo-Vereinsbank (HVB) und das Schweizer Geldinstitut Sarasin sollen sich bei fragwürdigen Aktiengeschäften jahrelang systematisch am deutschen Fiskus bereichert haben.:::“

    „…Nach Schätzungen der Finanzbehörden könnte sich der Gesamtschaden für Staat und Steuerzahler auf weit über zehn Milliarden Euro belaufen….“

    „…Die HVB hat eigenen Untersuchungsergebnissen zufolge von 2005 bis 2008, teilweise mit Partnern, Geschäfte dieser Art gemacht….“
    Zitat ende

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerhinterziehung-in-milliardenhoehe-dokumente-belasten-banken-schwer-1.1811471
    .

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