Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

Rosenkrieg 2

Eigentlich hätte ich für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen, denn der Rosenkrieg fand zwar in der letzten Zeit noch per emphatischer Interviews mit Otto Lapp und Beate Lakotta statt – vor Gericht fällt er allerdings aus. Die einzige Belastungszeugin, die Ex-Ehefrau des Angeklagten, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wurde bereits abgeladen.

Am nächsten Montag, den 7.7.2014, beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – und sie wird ganz anders ausfallen als das sechsstündige Verfahren vom 8.8.2006, ein Schnelldurchgang unter weitgehender Vernachlässigung der Strafprozeßordnung, der mit einem Fehlurteil endete – da bin ich mir ganz sicher. So sicher, wie ich es auch schon vor der Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy (Ulvi Kulac) war.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/04/10/wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-dekonstruierung-einer-konstruktion/

17 Verhandlungstage sind angesetzt, 42 Zeugen sollen gehört werden.

Diese neue Hauptverhandlung steht ganz unter dem Zeichen der Öffentlichkeit; und es freut mich sehr, daß auch zwei profunde Kenner des Falles von diesem Prozeß berichten werden – und zwar ganz unabhängig von den Medien: Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Ursula Prem. Beide sind von der professionellen Vorbereitung des Verfahrens positiv beeindruckt:

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

Hier steht ein Forum für weitere Prozeßbeobachter bereit:

http://drei-saeulen.de/index.php?title=Kategorie:Gustl_Mollath

Ich selbst werde an dieser Stelle vor Beginn der Hauptverhandlung noch einmal die Medienbeiträge der letzten Tage analysieren – und weiterhin sowohl die Ukraine-Krise beobachten als auch die WM- und Gartenecke pflegen.

Update 5.7.2014

Das Medieninteresse an diesem Fall ist ausgesprochen groß, so daß hier nur eine kleine Auswahl getroffen werden kann. Zwei große Porträt-Reportagen über den Menschen Gustl Mollath sind erschienen. Zunächst am 27.6.2014 in der Beilage der SÜDDEUTSCHEN von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler:

aus Heft 26/2014 Gesellschaft/Leben

Eine Wahnsinnsgeschichte

Der Skandal erschütterte Deutschland: Gustl Mollath saß sieben Jahre in der Psychiatrie, trotz zahlloser Widersprüche in den Gerichtsakten. Jetzt wird sein Fall noch einmal aufgerollt. Porträt eines Mannes, der wieder draußen ist – aber immer noch nicht frei.

Von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler  Fotos: Julian Baumann

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein sensibles Porträt über einen widersprüchlichen Mann, der immer schon eine politische Mission hatte, zugleich aber auch eine Leidenschaft für Sportwagen und Motorsport, kombiniert mit dem Tüftlergeist und der handwerklichen Präzision des Maschinenbauers, der er ist. Sein sarkastischer Humor wird in zwei Szenen eingefangen:

Seine Schüler machen zunächst Brems- und Ausweichübungen, dann quietschen die Reifen über einen kleinen Rennparcours. Mollath wechselt immer wieder das Auto und gibt als Co-Pilot Tipps. Die meisten, sagt er, würden viel zu schnell fahren. Wichtiger sei es, erst mal die Linie zu finden und dann langsam zu beschleunigen. Mollath genießt diesen Morgen sichtlich: »Das ist auf jeden Fall therapeutisch wertvoller als der Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt.«

Und:

Zehn Jahre später nun trägt er einen roten Anorak mit dem Button von König Ludwig II. am Kragen. Den König empfinde er gewissermaßen als seinen frühesten Leidensgenossen, der König sei ja bekanntlich Opfer psychiatrischer Aktengutachten geworden. Auch Mollath beurteilten mehrere Gutachter, ohne je mit ihm gesprochen zu haben. Hat er keine Sorge, dass er mit diesem Button etwas sonderbar wirken könnte? »Möglich«, entgegnet Mollath und zuckt mit den Schultern. Man müsse doch »auch mal was davon haben, wenn man schon offiziell für verrückt erklärt worden ist«, sagt er und lacht.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein Humor, der nun gerade in der Psychiatrie schlecht ankam, antwortete Mollath doch auf die durchsichtige Frage, ob er Stimmen höre, sarkastisch, daß er eine innere Stimme höre, die ihm sage, daß er ein guter Kerl sei. Schwupps, schon gab es Stimmen, die seine Handlungen kommentierten, und das war natürlich ganz, ganz schlecht, denn nun kam ja neben einem isolierten Wahn, der sich auf Schwarzgeldgeschäfte der HVB sowie Handlungen seiner dort beschäftigten Frau bezogen, auch noch Schizophrenie in Betracht… Angesichts solch dürftiger psychiatrischer Leistungen verwundert es nicht, daß Gust Mollath den neuesten Versuch, ihm über die psychiatrische Schiene zu Leibe zu rücken, abwehren will:

Wieder geht es um die Frage, welche Vergehen Mollath tatsächlich begangen hat, und wieder wird er psychiatrisch begutachtet. Wie soll er sich gegenüber dem Gutachter verhalten, der ihn während des Verfahrens beobachten wird? Es handelt sich um Norbert Nedopil, einen der erfahrensten Gutachter in Deutschland (SZ-Magazin, Interview vom 31. August 2012). Im Internet hat Mollath gelesen, Nedopil habe während einer Fernsehsendung geäußert, dass Gutachter oft irren würden, in den meisten Fällen zu Lasten des Beschuldigten. Das Risiko, die Allgemeinheit einer Gefahr auszusetzen, wiege für viele Gutachter schwerer. »Und so einem bin ich ausgeliefert!«, erregt sich Mollath.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Bei Prof. Dr. Nedopil müßte er mit seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, allerdings auf Verständnis stoßen, zumal der Psychiater selbst seine Explorationen als ‚Angriff‘ auffaßt:

Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Einen ähnlichen Tenor wie die SÜDDEUTSCHE hat das einfühlsam-kritische Porträt, das Lisa Rokahr für den STERN, 3.7.2014, S. 84-88, ablieferte.

Der Gefangene

Wie findet einer ins Leben zurück, der sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie saß? Der stern hat Gustl Mollath ein Jahr lang begleitet. Von kommender Woche an urteilen erneut Richter, ob er verrückt ist.

Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Frage der Schuldfähigkeit kommt ja nur in Betracht, wenn die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden können – das war angesichts der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nach Ansicht der 7. Kammer des LG Nürnberg-Fürth deshalb der Fall, weil sie „an der Glaubwürdigkeit“ der geschiedenen Ehefrau „keinen Zweifel hat“, zumal diese „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer“ ausgesagt habe. Einer erneuten Würdigung ihrer Glaubwürdigkeit hat sich die Zeugin aus nachvolllziehbaren Gründen entzogen, und dank der neuen Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohnehin als schwer erschüttert an. Beweise für auf Wunsch des Gutachters Dr. Leipziger nachgelieferten aktuellen Straftaten, Sachbeschädigungen von Januar 2005, gab es ohnehin nie, lediglich die polizeiliche Konstruktion einer „Serie“. On verra.

Aber so reißerisch wie Überschrift und Untertitel ist Rokahrs Reportage ohnehin nicht. Sie zeigt die Beschädigungen, die dieses Verfahren hinterlassen hat. So beginnt ihr Bericht:

Gustl Mollath kauft sich einen Espresso. 1, 90 Euro. Er möchte jetzt eigentlich keinen Kaffee trinken. Aber darum geht es nicht, es geht ihm um den Kassenbon. 5. Februar 2014 steht darauf, 14.36 Uhr. Und das Wichtigste, der Ort: Hannover, „Pier 51“, ein Restaurant am Maschsee. „Ich brauche diese Belege“, sagt Gustl Mollath. „Damit ich immer nachweisen kann, wann ich wo war.“ Er will das dokumentieren. Falls sie ihn wieder verdächtigen, beschuldigen, verurteilen wollen.

[STERN, 3.7.2014, S. 84]

Das sind die üblichen Sicherungsmaßnahmen von Fehlurteilsopfern. Die Traumatisierungen durch solche Erfahrungen, siehe den Fall Harry Wörz, halten oft lebenslang an.

Bei seinem Prozess im Jahr 2003 überreichte er dem Amtsgericht Nürnberg eine „Verteidigungsschrift“. Sie enthielt Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen durch seine Frau und ein Tremolo von Weltproblemen. Hunger, Kriege, Umweltzerstörungen.

Obwohl es auch diese wirre Vita war, die ihm den Ruf einbrachte, verrückt zu sein, ist er von seiner Mission auch nach seiner Freilassung nicht abgerückt. Das mag man standhaft nennen. Oder töricht.

[aaO, S. 86]

Ja, so schnell geht das: politisches Engagement, demonstratives Verhalten, flugblatt-ähnliche Gestaltung von Eingaben, passiver Widerstand gegen eine verfassungswidrige „Unterbringung zur Beobachtung“ gemäß § 81 StPO – Laien wie Psychiater ziehen dann schnell eine Schublade, die mit „wirr“ oder „Wahn“ beschriftet ist. Denn normal ist das ja nicht. Normal wäre eine opportunistische Anpassung an ein Gewaltverhältnis. Widerständige Franken ticken allerdings anders. Lisa Rokahr würdigt sein aktuelles Eintreten für Veränderungen bei Justiz und Psychiatrie, einem sich gegenseitig bestätigenden System, in dem der Untergebrachte bzw. Patient, immer verliert, immerhin positiv.

Aber gleichzeitig ist es sein Fall, seine Mission, die die Gesellschaft schon jetzt verändert haben. In Bayern will die CSU die Regeln zur Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter reformieren. Ein Gesetzentwurf soll eine Einweisung erschweren und verlangt strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung.

[aaO, S. 87]

Auch sie schildert seine Ängste vor dem bevorstehenden Prozeß:

Für seinen größten Feind hält Mollath dabei nicht die Juristen auf der Richterbank, sondern einen Mann im Saal: Norbert Nedopil, den forensischen Gutachter. Er wird den Angeklagten begutachten. Ein direktes Gespräch hat Mollath abgelehnt, aber Nedopil wird ihn während des Verfahrens beobachten. „Ich fühle mich dadurch gehemmt, ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll“, sagt Mollath. Was, wenn wieder jemand vermeintliche Anzeichen des Wahnsinns an ihm entdeckt? Ist es die Gestik? Der Blick? Oder die Wortwahl? „Wie soll ich authentisch sein, wenn ich mir jedes Wort dreimal überlege?“

[aaO, S. 88]

In der Tat, das ist eine arge Belastung. Andererseits grenzt es an einen Wunderglauben, traute man einem Psychiater eine solche Diagnose-Fähigkeit zu – und dann noch einen treffsicheren Rückschluß aus dem Gerichtsverhalten im Juli 2014 auf die Befindlichkeit zu den „Tatzeiten“ 2001, 2002 und 2005, eine Hürde, die schon Dr. Klaus Leipziger in den Jahren 2005 und 2006 mittels bloßer Behauptung genommen hat. Das Gericht in Regensburg sollte auf diese Begutachtung schon deshalb verzichten, weil eine Unterbringungsentscheidung schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das widersprüchliche Gutachten von Prof. Dr. Pfäfflin aus dem Jahr 2011 als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose ausgeschieden und zudem festgestellt, daß bereits die Fortdauerentscheidungen aus dem Jahr 2011 mit seinen Leerformeln den Begründungsanforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht genügten.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html

Das OLG Bamberg, das sich davor drückte, nunmehr in der Sache zu entscheiden und seinen eigenen Beschluß aufzuheben, weil er nicht begründbar war, hat daraufhin kurzerhand die gerügten Entscheidungen für erledigt erklärt, weil Gustl Mollath ja faktisch auf freiem Fuß sei und er keinen Anspruch auf eine Sachentscheidung habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

Keinem verfassungstreuen Gericht würde im Jahr 2014 die Begründung einer erneuten Unterbringungsentscheidung gelingen – der Zug ist definitiv abgefahren. Ein aktuelles Gutachten ist daher überflüssig. Es reicht aus, wenn sich die ursprünglichen Gutachter als Zeugen für ihre Produkte verantworten müssen, sollte es überhaupt notwendig werden, sich mit diesem marginalen Aspekt der Causa befassen zu müssen.

Michael Kasperowitsch, ein Aufdecker der ersten Stunde, hat am 27.6.2014 in den NÜRNBERGER NACHRICHTEN gleich zwei Artikel zum Thema lanciert. Einer beschäftigt sich mit dem rechtsstaatlichen GAU des ersten Prozesses:

Justizapparat holt die Gründlichkeit sehr spät nach

Am 7. Juli beginnt in Regensburg der neue Prozess gegen Gustl Mollath — Bundesweites Aufsehen — Gutachter sitzt im Gericht

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

NÜRNBERG — 17 Verhandlungsta­ge sind bereits angesetzt. Ob die Zeit reicht, ist offen. 42 Zeugen sind zur Vernehmung einbestellt. Es könnten noch mehr werden. Alles deutet also darauf hin, dass die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg äußerst gründlich vorgeht.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil es sich in dieser Angelegenheit um eine spät nachgeholte Gründlich­keit der Justiz handelt. Als Gustl Mol­lath vor acht Jahren wegen Körperver­letzung und Sachbeschädigung in Nürnberg vor Gericht stand, gab es eine sehr schnelle Entscheidung.

Die Nürnberger Nachrichten hat­ten den Fall mit all seinen tückischen Fehlern ab 2011 öffentlich gemacht. Die Recherchen hatten am Ende zur Folge, dass die damalige Justizministe­rin Beate Merk (CSU) das Wiederauf­nahmeverfahren einleitete. Zuvor hat­te sie das Vorgehen von Staatsanwalt­schaften und Gerichten eisern vertei­digt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der neuen Verhandlung in Regens­burg ist riesig. Um die 40 Journalisten­plätze

Das Ansehen ist beschädigt

Im Gerichtssaal rangelten sich etwa 250 Berichterstatter aus ganz Deutschland. Für viele Beobachter geht es auch um das angekratzte Anse­hen der bayerischen Justiz. Beschä­digt ist es nicht nur wegen der irritie­renden Vorkommnisse im Mol­lath- Verfahren; der oberfränkische Fall Peggy oder die aktuellen Vorgän­ge um den Augsburger Laborarzt Schottdorf kommen hinzu.

Den heute 57-jährigen Gustl Mol­lath brachte vor acht Jahren ein Urteil des Landgerichts Nürnberg hin­ter die Gitter forensischer Kliniken, dort, wo kriminelle Kranke einge­sperrt sind. Die letzten Jahre bis zu sei­ner Freilassung saß er in Bayreuth.

Das Nürnberger Gericht war damals der Überzeugung, Mollath unterliege dem anhaltenden Wahn, Opfer eines kriminellen Bankensys­tems zu sein. Es konnte sich dabei auf psychiatrische Gutachten stützen. In diesem gefährlichen Wahn habe er, so das Gericht, auch seine Frau schwer attackiert und die Reifen von Autos ihm irgendwie missliebiger Personen zerstochen.

Diese Verhandlung endete mit einem für Mollath schrecklichen Frei­spruch wegen Schuldunfähigkeit. Die Folge war nämlich, dass er für Jahre in der Psychiatrie verschwand. In den Jahren vor 2006 tobte ein gnadenloser Streit zwischen den einstigen Eheleu­ten Mollath — das Paar ist seit langem geschieden.

Als sie noch verheiratet waren, betreute die Frau des Nürnbergers Pri­vatkunden bei der Hypo Vereinsbank. Aus seiner Sicht hatte sie sich dabei illegaler Schwarzgeldschiebereien in die Schweiz schuldig gemacht. Er wollte sie unter allen Umständen davon abbringen und drohte ihr offen mit wirksamen Konsequenzen.

Unter anderem informierte er die Vorgesetzten seiner damaligen Frau bei der Bank. Am Ende zeigte Mollath sie sogar an. Die Reaktion der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth darauf fiel dünn aus.

Die Anzeige enthalte keine „zurei­chenden tatsächlichen Anhaltspunk­te“, der Verdacht werde nur „pau­schal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Das Verfahren wurde eingestellt.

[…]

Ja, im ursprünglichen Verfahren war sogar bekannt, daß der Ex-Ehefrau im Februar 2003 aufgrund zutreffender Angaben von Gustl Mollath fristlos gekündigt wurde – dennoch wurde dieses mögliche Falschbelastungsmotiv völlig außer Acht gelassen. Ich bin sicher, daß dieses Arbeitsgerichtsverfahren einige Scheinwerfer darauf richten wird, warum sich die HVB letztlich zu einem immer noch für sie vorteilhaften Vergleich – Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer geringen Abfindung – bereitfand: die illegalen Schweizgeschäfte der von der bayerischen Vereinsbank mit Staatsbeteiligung 1998 übernommenen Hypobank sollten natürlich nicht öffentlich werden, was durch die Gekündigte eventuell hätte belegt werden können. Entsprechend fiel der von Mollath angestoßene Sonderrevisionsbericht der HVB zu dem Hauptpunkt von Mollaths Begehren aus: inwiefern die Hypo-Bank in den 90iger Jahren, wie alle anderen Privatbanken damals auch nach Einführung der Quellensteuer im Jahr 1993, Beihilfe leistete, um Kundenvermögen klandestin zu Schweizer Tochterbanken zu transferieren, um sie vor der Kapitalertragssteuer zu verschonen, wurde so gut wie nicht untersucht. Denn daran hatte die HVB verständlicherweise kein Interesse.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Fast noch interessanter ist Michael Kasperowitsch‘ weiterer Artikel an diesem Tag:

„Es kam Erschreckendes zutage“

Landtagsfraktionen sparen nicht mit harter Kritik an Justiz und Gutachtern

Im vergangenen Jahr hat sich im Landtag ein Untersuchungsaus­schuss monatelang mit dem Justiz­fall Gustl Mollath beschäftigt. Vor Beginn des Wiederaufnahmeverfah­rens gegen den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg haben wir die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern (FW) und Grünen um eine Stellungnahme gebeten. Vor allem die Oppositionsparteien sparen nicht mit Kritik und dem Ruf nach Konse­quenzen.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspoliti­scher Sprecher der Freien Wäh­ler (FW), war einer der Abge­ordneten, die sehr früh und engagiert Feh­ler im ersten Mollath-Verfah­ren angepran­gert haben. „Die Nürnber­ger Staatsan­waltschaft hat Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft, während Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und ange­klagt wurden“, sagt er. Die Fachauf­sicht im Justizministerium hat aus seiner Sicht „versagt“.

[…]

Janun, das geht ja bis zum heutigen Tag so weiter. Mollaths Anzeigen werden unter zahlreichen Verrenkungen bis hin zum OLG München abgebügelt, wovon nicht nur Justizangehörige und deren Hilfswissenschaftler, sondern auch die Ex-Ehefrau von Gustl Mollath profitieren. Der ist die Justiz schließlich blind gefolgt, und so muß auch die über allen Zweifel erhaben sein. Am aktuellen Dienstherrn liegt das kaum: auf das OLG München hat er keinen Einfluß, und was die von Frau Merk installierten Generalstaatsanwälte so treiben, versucht er, wie im desaströsen Fall Gurlitt, lediglich zu moderieren. Minister Bausback hat ja auch wenig Möglichkeiten, die verfehlte Personalpolitik seiner Vorgängerin zu korrigieren. Das Wegloben des Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalts Nemetz, der sich nicht nur im Fall Gurlitt, sondern auch bei Behandlung der Strafanzeige Mollaths gegen Eberl und Leipziger unsterblich blamiert hat, wäre ein erstes Zeichen. Als Präsident des AG München verdient er zwar entscheidend mehr, ist aber kaltgestellt.

Letztlich bedarf es einer Beseitigung des bayerischen Sonderweges, Strafrechtler zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten rotieren zu lassen: das fördert nur die Kumpanei, wo zum Wohle des Rechtsstaats Antagonismus zwischen Staatsanwaltschat und Gericht angesagt wäre.

Kasperowitsch:

Ähnlich sieht es Sepp Dürr von den Grünen. Er war bis 2008 etliche Jah­re Fraktionschef und ist jetzt Mit­glied im Rechtsausschuss im Land­tag. Seine Konsequenzen aus dem Fall Mollath: „Niemand darf mehr so leicht und unverhältnismäßig lange weggesperrt sein und seine ,Gefähr­lichkeit‘ so leichtfertig behauptet werden.“ Dies müsse durch eine Reform des Maßregelvollzugs verhin­dert werden. „Höchste Zeit“ sei es allerdings auch für eine Modernisie­rung des Justizsystems.

Sowohl Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten, so Dürr, lernen, Fehler einzugestehen und schneller zu korrigieren. „Da fehlt es weit.“ Selbst der Mehrheitsbericht des Mol­lath- Untersuchungsausschusses sei noch „von der Unfähigkeit zu jegli­cher Selbstkritik durchdrungen“.

Dem läßt sich nichts hinzufügen. Die Reinwaschungstendenz der Regierungsmehrheit ist mit Händen zu greifen.

https://www.bayern.landtag.de/scripts/get_file.php?file=NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

Kasperowitsch:

Die Kulmba­cher SPD-Abge­ordnete Inge Aures war eben­so wie Streibl Mitglied des Mollath-Unter­su­chungsaus­schusses. Zuvor setzte sie sich vehement für die Freilassung des Nürnber­gers ein.

Der Aus­schuss habe, so die Politikerin, „Erschrecken­des“ zutage gefördert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwalt­schaft hat nur einseitig ermittelt, der Richter hat die Akten nicht gelesen, der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat gemauert und die damalige Justizministerin Beate Merk hat vertuscht“, sagt sie im Rückblick. Es sei politisch nicht gewollt, dass man Steuerhinterzie­hern auf die Schliche kommt. „Nicht dass noch das Klientel der CSU ver­schreckt wird.“ Bis heute ist für Inge Aures nicht aufgeklärt, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft seinerzeit ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, für ein ordnungsgemäßes Verfahren gegen Mollath zu sorgen. Die neue Verhandlung in Regensburg werde, so vermutet Inge Aures, „haarsträu­bende Fehler bayerischer Behörden“ feststellen.

Ja, das ist zu vermuten.

Daß der Polizeibeamte Grötsch, der auf Zuruf von Richter Eberl die Reifenstecher-Akte zum Nachteil Mollath zusammenstellte, sich als Ergänzer von Strafanträgen gegen Unbekannt als Urkundenfälscher erwies, indem er selbst den Namen „Gustl Mollath“ eintrug, obwohl niemand Gustl Mollath verdächtigt hatte, in Personalunion als Aktenkompilierer, Zeugenersatz (für Rechtsanwalt Greger, Rechtsanwalt Dr. Woertge und für Petra Mollath, obwohl die ja immerhin als Zeugin zugegen war) und Sachverständiger (für die Gefährlichkeit der angeblich aber nicht tatsächlich immer identischen Reifenattacken) nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen. Jetzt wird er nur noch als normaler Polizeizeuge über den Gang der Ermittlungen berichten. Und sich auf einige kritische Fragen der Verteidigung einstellen müssen.

Rechtsanwalt Greger, der einzige Geschädigte, der mit zweimonatiger Verspätung schriftlich eine Gefahrensituationen bekundet hatte, ist bereits im Jahr 2009 verstorben. Jetzt ist ein Sachverständiger geladen, der zu den freihändigen Konfabulationen dieses voreingenommenen Polizeibeamten Stellung nehmen wird. Brixner reichten die voreingenommenen Polizei-Erzählungen ja aus, um Gustl Mollath Gemeingefährlichkeit zu attestieren.

Die nicht einmal Dr. Leipziger attestiert hatte.

Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des Umstandes, dass er – wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt – immer mehr Personen in das bei ihm bestehende Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht fühlt und letztlich gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss befürchtet werden, dass vom Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.

Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden – unabhangig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=29

Was ein Herr Dr. Leipziger lediglich befürchtet, ist einerlei. Es muß eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, daß jemand erhebliche Straftaten begehen werde. Die „dargelegte Progredienz der paranoiden Symptomatik“ bestand lediglich darin, daß Dr. Leipziger es bewußt vermied, den „überweisenden“ Kollegen Dr. Wörthmüller zu befragen, warum sich dieser als befangen erklärt hatte. Gustl Mollath hatte zurecht diesen Gutachter als befangen angesehen, was dieser selbst als nachvollziehbare Sicht bestätigte.

Absolut unprofessionell ist überdies eine Einbeziehung von durch den beauftragenden Richter Eberl informell beigezogener Akten, hinsichtlich derer ein Gutachtenauftrag gar nicht bestand. Die von dem konspirativen Zusammenwirken von Richter Eberl und Gutachter Leipziger nicht unterrichtete Staatsanwaltschaft stellte das obskure Fake-Verfahren wegen Sachbeschädigung dann auch prompt gemäß § 154 StPO ein.

Auch über diesen Vorgang wird die neue Hauptverhandlung hoffentlich nachhaltig informieren.

Für Dr. Leipziger mag es einen zusätzlichen Schlag bedeuten, daß das LG Nürnberg konstatierte, daß die Reifengeschädigten ganz real (und nicht wahnhaft) Mollath-Feinde waren.

Und morgen widme ich mich einem Sonderfall des Journalismus‘, nämlich der eigentlich unwahrscheinlichen La-La-Fraktion von Otto Lapp und Beate Lakotta. Die hat sich nämlich auch wieder zu Wort gemeldet.

Update 6.7.2014

Otto Lapp fiel die undankbare Aufgabe zu, erneut als Pressesprecher der Belastungszeugin Petra M. in Erscheinung zu treten. Dieses Mal mit einer Botschaft, die nicht leicht zu verkaufen war. Denn was sollte das Lesepublikum von einer Ex-Frau halten, die über Monate dem Star-Reporter Otto Lapp ihr Herz über diesen gewalttätigen, tyrannischen, eifersüchtigen, wirtschaftlich erfolglosen und kranken Ex-Mann das Herz ausgeschüttet hatte, vor Gericht aber keine Aussage machen will? Ahja, wenn es um die Wurst geht und man unter Wahrheitspflicht steht, macht sie einen Rückzieher – so denkt man im Volk, das ja nicht immer Unrecht hat.
Lapp entledigte sich seiner Aufgabe so:

27.06.2014 13:53 Uhr
Mollath-Prozess ohne die Ex-Frau

Von Otto Lapp

NÜRNBERG. Der Mollath-Prozess wird ohne seine Ex-Frau über die Bühne gehen. Petra M. (53) wird im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg nicht gegen Gustl Mollath (57) aussagen. Dies bestätigte ihr Anwalt Jochen Horn dem Kurier.
Petra M. (53) sei „mehrfach umfassend vernommen“ worden, sagte Horn, sodass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, würde sie nochmal vernommen werden. Außerdem wolle sich Petra M. „einer solchen Situation“ nicht aussetzen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Es mag ja sein, daß Rechtsanwalt Horn Derartiges gesagt hat. Juristisch handelt es sich dabei um höheren Blödsinn. Das neue Urteil erwächst aus dem Inbegriff der neuen Hauptverhandlung, und da gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle früheren Aussagen sind erst einmal vom Tisch und dienen allenfalls als Vorhalte, um das Gedächtnis aufzufrischen oder um Widersprüche zu klären. „Umfassend“ wurde die Zeugin damals zudem nicht vernommen: hätte man sie seinerzeit ernsthaft zu Beihilfehandlungen der Hypobank beim anonymisierten Schleusen von Kundengeldern auf Konten von Schweizer Tochter-Banken vernommen, hätte sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hingewiesen werden müssen – das war allerdings nicht der Fall. Nein, der Vorsitzende Richter verhielt sich deutlich rustikaler: wann immer Gustl Mollath das Thema „Schwarzgeld“ als Ursache der Ehekrise und einer Falschbelastung durch seine Ex-Frau zur Sprache bringen wollte, wurde er angeschrieen. Damit war das Thema erledigt und konnte in die Wahn-Ecke gestellt werden. An einer umfassenden Vernehmung in der Hauptverhandlung vom 8.8.2006 fehlt es schon deshalb, weil laut Urteilstext die Ex-Ehefrau zu den Sachbeschädigungsvorwürfen gar nicht ausgesagt hat – hier übernahm der Polizeibeamte Grötsch die Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, was die Ehefrau bei Betrachtung eines Tat-Videos gesagt habe. Ja, so wild ging es seinerzeit zu.
Und zu den neuen Erkenntnissen, die sich erst nach diesem Urteil ergeben haben, konnte sie damals naturgemäß nichts aussagen. Bestreiten per Interview ersetzt keine förmliche Aussage.
Interessanterweise offenbart Otto Lapp auch die beabsichtigte Strategie der Nebenklage:

Im Prozess werden also jetzt die Aussagen von Petra M. aus früheren Jahren nur verlesen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Mirko Laudon kommentiert in seinem Blog „Strafakte“ diese Konstellation so:

Nicht unproblematisch ist jedoch, wie ihre Aussagen in das Verfahren eingeführt werden sollen, denn § 252 StPO verbietet grundsätzlich die Verlesung früherer Protokolle, sofern die Aussageperson erst später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht:
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

Kombination aus Zeugnisverweigerung und Verzicht auf das Verwertungsverbot

[…]

Al­ler­dings – und das ist der kri­ti­sche Punkt – darf der Zeuge nach Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs1 die Ver­wer­tung der Aus­sa­gen ge­stat­ten, ohne selbst er­neut aus­sa­gen zu müs­sen. Diese Recht­spre­chung ist ins­be­son­dere bei Op­fer­zeu­gen2 pro­ble­ma­tisch, da dem An­ge­klag­ten (hier dem Ver­ur­teil­ten) das Kon­fron­ta­ti­ons­recht (Art. 6 Abs. 3 d MRK) ver­wehrt wird. Dem Op­fer­zeu­gen wird durch die Kom­bi­na­tion von Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht und Ver­zicht auf das Ver­wer­tungs­ver­bot des § 252 StPO das Recht ein­ge­räumt, sei­ner kon­tra­dik­to­ri­schen Be­fra­gung durch die Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung aus dem Weg zu ge­hen und zu­gleich eine den An­ge­klag­ten (oder Ver­ur­teil­ten) be­las­tende mit­tel­bare Ver­wer­tung sei­ner frü­he­ren Aus­sage zu er­mög­li­chen. Die­ses Ver­hal­ten ist in Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren häu­fi­ger zu be­ob­ach­ten.3

 

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/ex-frau-von-mollath-wird-das-zeugnis-verweigern/

Die letztgenannte Fußnote bezieht sich auf einen weiteren Blogbeitrag von ihm, in dem er Johann Schwenns 10 Fehlerursachen in Sexualstrafverfahren darstellt und Schwenn just jene „Kombination“ als „perfide“ bezeichnet:

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/fehlurteile-und-ursachen/

Angesichts der dürftigen bzw. gänzlich fehlenden Protokolle ihrer früheren Aussagen ist die Kombination im konkreten Fall allerdings weniger „perfide“ als vielmehr nachteilig für die Nebenklage. Ich teile die Einschätzung von Prof. Henning Ernst Müller:

Der Pressesprecher informierte heute auch darüber, dass die Hauptbelastungszeugin wieder ausgeladen wurde, nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Ob der Körperverletzungsvorwurf gegen Gustl Mollath dann überhaupt noch bewiesen werden kann, erscheint fraglich.

 

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

Um das Manko wiedergutzumachern, daß die Belastungszeugin es vorzieht, vor Gericht nicht zu erscheinen, hat der Nordbayerische Kurier nachgelegt und einen Mollath-Blog eingerichtet, um erneut die Sicht der Ehefrau, die bis zur Anordnung der Wiederaufnahme identisch war mit der Sicht der Macht-Instanzen Justiz, Psychiatrie und Politik, zu verbreiten.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Es ist eine emotionale und tendenziöse Zusammenstellung dessen, wie man beim Nordbayerischen Kurier den Fall wertet, wobei all das ausgeblendet wird, was man nicht wahrnehmen will. Eine Auseinandersetzung ist daher weder möglich noch lohnte sie sich.

Immerhin, zum ersten Mal wird in aller Deutlichkeit zugegeben, daß die Ex-Frau für das illegale Verschwindenlassen seiner Habe (bis auf zwei netterweise aufgehobene Kisten) verantwortlich ist:

Durch die Anzeigen Mollaths hat sie ihre gut bezahlte Stelle verloren. Sie hatte Provisionen hinter dem Rücken der Bank eingestrichen, mehr nicht. Jetzt will sie wenigstens das Geld zurückhaben, das sie in seine Werkstatt gesteckt hat. Ein Gericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an. Sie räumt es aus, ersteigert es und verkauft es dann.

Otto Lapp hat zudem mit heißer Nadel gestrickt:

Was ist, wenn Gustl Mollath krank ist? Sieben erfahrene Psychiater stellen das über sieben Jahre immer wieder fest. Hans-Joachim Kröber aus Berlin, Thomas Lippert aus Nürnberg, Klaus Leipziger aus Bayreuth, Karl Simmerl aus Mainkofen, Friedemann Pfäfflin aus Mainkofen und Gabriele Krach aus Erlangen.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Statt sieben Psychiater werden nur sechs benannt. Hans-Ludwig mutiert zu Hans-Joachim, aus Hans wird Karl und Pfäfflin wird von Ulm nach Mainkofen versetzt. Es sind auch keine „Feststellungen“, die innerhalb von sieben Jahren gemacht wurden: die erste „Bescheinigung“ von Gabriele Krach datiert von September 2003, die letzte von Pfäfflin von Mai 2011. Von „Feststellungen“ kann bei der gegen die Krankenhausregeln erstellten Bescheinigung von Frau Dr. Krach keine Rede sein, sie beruhte allein auf Erzählungen der Ex-Ehefrau. Thomas Lippert mutmaßte und empfahl eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung. Und Dr. Hans Simmerl hat gerade nicht festgestellt, daß Mollath krank sei: er hat im Gegenteil für die von Dr. Leipziger unterstellten psychischen Krankheiten – wahlweise eine isolierte Wahnstörung oder eine paranoide Schizophrenie – keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Eben deshalb wurde Prof. Kröber herbeizitiert, der das Leipziger-Gutachten retten sollte und es auch tat.

Otto Lapp:

Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr gewesen.

Unsinn, die Begutachtung sollte bereits 2004 die Prüfung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB beinhalten – die Sachbeschädigung wurden erst im Januar 2005 begangen.

Otto Lapp:

Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür waren die angebliche Körperverletzung seiner Frau und die 129 durchstochenen Reifen.

Abgesehen von der von Beate Lakotta aufgebrachten Fama, es habe sich um 129 Reifen gehandelt, ist es selbstverständlich das „Wahnsystem“, das die Gefährlichkeit suggeriert. Wegen der Krankheit besteht keine oder nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, auf die bloßen Anlaßtaten kommt es nicht an, sondern auf prognostizierte erhebliche künftige Straftaten. Diese müssen krankheitsbedingt sein.

Auch Beate Lakotta mischt wieder mit – aber bevor ich zu ihrem neuesten Artikel komme, stelle ich ein gemeinsames Zitat von Lapp/Lakotta voran, das ihre Art des affirmativen Journalismus, der gerne mit schmutziger Ehe-Wäsche, anonymen Zeugen, Weglassungen und tendenziösen Akten-Zitaten arbeitet, rechtfertigen soll:

In dem Verfahren wurden Fehler gemacht, auch schwere. Mollath war laut Bundesverfassungsgericht die letzten zwei Jahre ohne ausreichende Begründung in der Psychiatrie untergebracht. Aber das sind nicht die Fehler, die Menschen zum Protestieren gegen die Institutionen des Rechtsstaats auf die Straße treiben. Denn dann könnten sie das auch für andere Maßregelpatienten und Sicherungsverwahrte tun, zum Beispiel für Sexualstraftäter, die ebenfalls zu lange weggesperrt sind.
Sondern es ist die Zauberformel „sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie“, die sich in der öffentlichen Rezeption dieses Falls als Wahrheit durchgesetzt hat. Ebenso wie es als Tatsache gilt, dass Frau M. erhebliche Summen Schwarzgeld in die Schweiz geschafft habe.
Dies sind die beiden Grundannahmen des Skandals. Nach unserer Recherche steht für beide der Nachweis noch aus.
Unsere Rechercheergebnisse wurden nach den jeweiligen Veröffentlichungen weder in Zweifel gezogen oder dementiert. Sie wurden gar nicht aufgegriffen.

http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

Dieses Statement bedeutet nichts weiter als den Abschied von einem justizkritischen Journalismus und die Hinwendung zu einer Haltung, die achselzuckend schwere Rechtsfehler hinnimmt (zu denen ein Fehlurteil zweifellos gehört). Aufmucken dürfen Presse und Öffentlichkeit erst, wenn die Justiz in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat. Und wenn die Justiz den erforderlichen Nachweis der Schwarzgeldvorwürfe nicht erbringt, waren diese natürlich falsch.

Das Elend bestand aber gerade darin, daß die Justiz den Vorwürfen im Jahr 2004 gar nicht nachging, sondern erst 2012 die Steuerfahndung in Marsch setzte. Ob bei den neuen Ermittlungen die Bank als Beihelferin überhaupt ins Visier genommen wurde, wieviele der Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt schon verjährt waren – das interessiert unsere unkritischen Helden, die sich einem gefühlten Mainstream entgegenstemmen, nicht die Bohne. Und wer nur den CSU-FDP-Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuß liest, hat seine journalistischen Pflichten verletzt.
Deshalb gab es nichts, das aufzugreifen gewesen wäre.

Alles auf Anfang
Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen.
Von Beate Lakotta

lautet der Titel ihres SPIEGEL-Artikels in 27/2014 vom 30.6.2014, S. 30 – 31.
Eine stark eingedampfte Version dieses Artikels ist am 6.7.2014 auch auf SPON erschienen – um die schlimmsten Ausrutscher bereinigt und um einige Varianten bereichert:

Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Von Beate Lakotta

Am Montag beginnt das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Gustl Mollath. Seit seiner Freilassung tritt er als unbequemer Kritiker der Psychiatrie auf, die Menschen begegnen ihm mit großer Sympathie. Im Prozess geht es nun um schwere Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html

Der erste Satz dieser Passage befindet sich auch im Print-Artikel:

Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. Doch ob er ein unschuldiges Justizopfer ist, muss der neue Prozess erst erweisen.

Der zweite Satz fehlt. Stattdessen wird dort so fortgeführt:

Doch als das Nürnberger Oberlandesgericht am 6. August 2013 beschloss, den Prozess neu aufzurollen und Mollath freizulassen, begründete es dies mit einer Formalie: Das Attest, das seine Exfrau vorlegte, um ihre Verletzungen zu dokumentieren, gilt rechtlich als als „unechte Urkunde“. Der untersuchende Arzt hat es auf dem Praxis-Briefpapier seiner Mutter ausgestellt, die er offiziell vertrat. Das hatte er nur unleserlich vermerkt.

[SPIEGEL 27/2014, S. 30]

Aha, eine Formalie – nix mit Unschuld! Als ob Wiederaufnahmegründe die Unschuld belegen würden. Subtil bereitet sie den Boden vor, um das gesamte Wiederaufnahmeverfahren als politische Farce zu diffamieren, denn es wurde ja von Ministerin Merk angeordnet:

„Das hätte ich gern schriftlich“, habe er deshalb die Ministerin gebeten, berichtete der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath.
Dabei kam der Druck erkennbar von noch weiter oben. Ministerpräsident Horst Seehofer musste befürchten, die öffentliche Empörung könnte mitten im bayerischen Landtagswahlkampf nicht nur seine Justizministerin aus dem Amt fegen, sondern ihn selbst in Mitleidenschaft ziehen.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollaths abgelehnt hatte, zeigten sich Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.

[aaO]

Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so…
Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN!

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

Spannend bleibt die Frage, wie Sabine Rückert als Mitglied der Chefredaktion die ZEIT in Stellung bringen wird. Vielleicht macht sie es wie im Fall Peggy und läßt gar nicht berichten, um dann den Freispruch unter größtmöglicher Schonung von Prof. Kröber in Grund und Boden schreiben zu lassen.

http://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil

 

 

4.349 Gedanken zu „Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

  1. Und was hat das jetzt wieder zu bedeuten?

    Strate bohrt Minuten später nach: „Sagen Sie es doch ganz offen, wir haben hier drei Dokumente, von einem Tag.“ Strate hält das Schriftstück hoch und bittet darum, dass der Arzt noch mal die zwei anderen Word-Dokumente dem Gericht vorlegt. Er fragt den Arzt, ob das zweite Attest einen anderen Inhalt hat, „damit jemand zur Kur fahren kann.“ Der Arzt streitet das nicht ab, er hält es für „möglich“.
    von Pascal.Durain 15:23

    http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121177139

      • Dann zaubert sie eine weitere Überraschung aus dem Hut, besser gesagt aus ihrer Handtasche. Es handelt sich um eine Kopie des Originalattests, wie es Petra M. nach der Untersuchung überreicht wurde – mitsamt Stempel und Datum der Erstausstellung. Da staunt nicht nur Rechtsanwalt Strate.
        Denn für den Fall ist das durchaus brisant. Das originale Attest galt lange Zeit als verschwunden, bis es der Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr über Umwege zuging. Dass Petra S. eine Kopie davon besitzt, könnte auf den zwischenzeitlichen Verbleib des Papiers hindeuten. „Wie haben Sie dieses Dokument in die Hand bekommen?“, will Strate wissen. Das müsse aus dem Besitz von Mollaths Ex-Frau stammen, vermutet Petra S. sichtlich irritiert. „Hat sie ihnen das gegeben? Woher haben Sie diese Kopie?“, bohrt Strate nach. S. entgegnet nur, das könne sie „so jetzt nicht beantworten“.

        http://www.regensburg-digital.de/neue-ueberraschungen-im-mollath-prozess/09072014/

        Das ist aber eigentlich bekannt, daß das Original-Attest vom 14.8.2001 aus dem Besitz von Frau Mollath an den GStA gelangte; zuvor hatte sie es Otto Lapp gezeigt, und der hat darüber berichtet. Aber wieso sie ihre Freundin mit einer Kopie davon ausstattete, ist schon interessanter: vermutlich zur Vorbereitung der Aussage jetzt.
        Früher hatte sie ja ausgesagt, daß sie von den Verletzungen von August 2001 nichts wisse.

        • Noch interessanter ist, dass die Freundin das dem Gericht auch noch vorlegt….wozu, das Original ist doch inzwischen da…..

        • Ist aber auch ärgerlich: da legt man den schriftlichen Beweis vor , dass ihre neue Aussage über die beschriebenen Verletzungen stimmt, (steht ja so im Attest) und dann kommt Strate….;-)

        • Ja, und Ehrlichkeitshalber hätte auf dem Gefälligkeits-Attest, auf dem Blatt ganz oben, handschriftlich vermerkt sein sollen: „Manuskript für Zeugenaussage vor Gericht“. 😉

        • Ist es denn sicher ausschließbar, dass es sich bei dem „Original-Attest vom 14.8.2001“ nicht um eine nachträgliche, also aktuelle Fälschung handelt? Wenn ich mir den Weg der „Entdeckung“, den Zeitpunkt des (Wieder-?)Auftauchens sowie dessen Verwendung und die damit angestrebte Wirkung anschaue, drängt sich mir dieser Eindruck jedenfalls auf.

          (Es wäre für mich deshalb stimmiger, bis zu einer eindeutigen Klärung die Bezeichnung „Original-Attest vom 14.08.2001“, wie hier geschehen und hiermit angeregt, in Anführungszeichen zu setzen.)

        • Ja, es ist sicher ausschließbar, daß es an dem Attest vom 14.8.2001 Zweifel gibt.
          Nach der heutigen Hauptverhandlung gibt es allerdings wenig Zweifel daran, daß es sich um ein Gefälligkeitsattest eines unerfahrenen Arztes handelt, der unberechtigt unter der Krankenkassenzulassung seiner Mutter liquidierte.
          Der rechtsmedizinische Gutachter Prof. Dr. Eisenmenger hat ihn bereits heute vernichtet.

        • Auch der nächste Zeuge sieht sich schwierigen Fragen ausgesetzt: Dr. Markus R. wird vom Gericht nach der Herkunft von Rechtschreibfehlern in seinem Attest gefragt, deren Existenz er wahlweise auf die automatische Korrekturfunktion von Word, fehlerhafte Textbausteine oder eigene Tippfehler zurückführt. Ob Frau M. zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsfolgebescheinigung nochmals in der Praxis erschienen sei, erkundigt sich der Oberstaatsanwalt, und warum der Arzt seine Diagnose Erschöpfungsdepression einfach fortgeschrieben habe. Könnten auch abrechnungstechnische Gründe gewesen sein, so der Zeuge.

          http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-3-tag-zeugenmarathon.html

        • „… Rechtschreibfehlern in seinem Attest gefragt, deren Existenz er wahlweise auf die automatische Korrekturfunktion von Word, fehlerhafte Textbausteine oder eigene Tippfehler zurückführt …“
          Die automatische Korrektur von Word ändert nicht ihr in Ihr bzw. sie in Sie.
          Textbausteine mit mit diesen Fehlern gibt es nicht.
          Tippfehler mit zusätzlichem Drücken der Großschreibtaste gibt es auch nicht.
          Falsche Großschreibung – Ihr statt ihr und Sie statt sie – gibt es bei einem Arzt auch nicht.
          Folglich hat das Attest ein Anderer oder eine Andere geschrieben.

        • Ihre 3. Prämisse ist falsch.
          Rechtschreibschwäche existiert in allen Schichten der Bevölkerung, und während eines Studiums, das oft mit multiple choice-Testverfahren arbeitet, fällt sie auch nicht auf.

        • Stimmt eventuell Klein-Lisas Ansicht zum Attest ?

          Dann bekommt die Frau einen Zettel, da steht oben der Name der Ärztin.
          Die Frau muss die blauen Flecken von der Karteikarte selber abschreiben.
          Dabei muss sie bei Groß- und Kleinschreiben der Wörter genau aufpassen.
          Sonst merkt das Gericht vielleicht, dass die Ärztin nicht geschrieben hat.

          Dann macht die Arzthelferin noch den Stempel der Ärztin drauf.
          Weil die Ärztin nicht schreiben musste, darf ihr Sohn unterschreiben.
          Aber eigentlich egal, die Unterschriften kann man nie lesen.
          Jetzt ist der Zettel ein Attest mit blauen Flecken.
          ….
          Dann hat der Richter das Attest vorgelesen mit Sie und Ihr
          Beim Vorlesen hört man aber nicht falsche Großschreibung.
          Auszug aus http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=97686&page=7&p=13453147&viewfull=1#post13453147

    • Vermutlich ist das andere Attest mit anderem Inhalt schwächer in seinen Ausführungen, damit beim Arbeitgeber nicht irgendein „wilder“ Eindruck im Leben von PM³ entsteht. Natürlich nur eine Spekulation.

      Aber was Frau Symbeck im Zeugenstand verlautbaren hat lassen, ist schon eine reife Leistung. Damals, als alles noch frisch war, war keine Begegnung mit Mollath oder seinem drohenden Gestus festgehalten worden. Es ist doch fraglich, dass das nicht in einen Bericht Eingang gefunden haben sollte. Auch wenn sie danach nicht explizit gefragt worden wäre, würde das jeder Zeuge, der auch noch das Opfer unterstützt, sofort mitteilen und unterstreichen, damit die vorgebliche Gefährlichkeit auch klar herausgestellt wird. Alles andere ist unglaubwürdig.
      Auch der Widerspruch spricht Bände: damals habe man sich verabredet und sie hätte 1-2 Std. vor dem Haus gewartet und nun wäre sie mit dem Motorrad hinterhergefahren. Was stimmt denn dann überhaupt in den Aussagen von damals? Warum sollten die damaligen Aufzeichnungen falsch sein, auch wenn sie angeblich nur kurz befragt worden wäre?

      Und nochmal zu Reichel: Warum sollen die Opfer selbst Fotos machen, statt derjenige, der auch die Untersuchung mit diesem speziellen Hintergrund durchführt?

      Und warum wird in den Zeitungen wieder vom „Briefkopf“ geschrieben, wo es doch unzweideutig um die Unterschriftenzeile (in PC-Schrift) geht, in der „Madeleine Reichel“ zu lesen ist und nicht sein eigener Name?! Briefköpfe spielen doch (fast) keine Rolle.

      • Es geht zusätzlich auch um einen eigenhändig beigedrückten Namensstempel der Inhaberin. Aber so viel Detailfreude kann man von Reportern nicht erwarten.
        Was die verschiedenen Atteste angeht, habe ich mir folgendes überlegt: RA Strate will wohl darauf hinaus, daß der Arzt ausschließlich im Interesse der Patientin fungierte: einmal ein Attest mit laienhafter „Glaubhaftigkeitsbestätigung“ zur Vorlage bei Behörden/Gerichten, und dann ein Schreiben, mit dem bei der Krankenkasse/Versicherung eine Kur beantragt werden sollte wg. Ehestreß.

        Arbeitgeber erhalten solche Atteste nicht, zudem war damals weder krankgeschrieben noch behandelt worden. Immerhin wurde jetzt klargestellt, daß in dem Attest lediglich von Schlägen mit der flachen Hand die Rede ist:

        Der Berliner Richter im Zeugenstand kann sich nicht daran erinnern, dass ihm Petra M. am 13. Mai 2003 geschildert hat, welchen Angriffen sie durch ihren Mann ausgesetzt gewesen sein soll.“ Weder an den Inhalt noch an die Tatsache.“ Richterin Escher versucht es durch Vorhalte aus der Akte. Der Jurist kann nur sagen, wie er normalerweise in so einer Sache vorgehen würde. Wieder fallen Prof. Eisenmenger Widersprüche auf: In dem Attest ist von Schlägen durch die flache Hand die Rede, in der Ermittlungsakte des Richters dagegen von Faustschlägen. Der Zeuge will nicht ausschließen, das übersehen zu haben.

        von Pascal.Durain bearbeitet von Kathrin Wieland 16:19

        http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121181858

        Auf diesen Widerspruch hätte der Richter die Zeugin nämlich hinweisen müssen.

        • Der Stempel war der der Kassenzulassung, oder?

          Ihre Interpretation klingt plausibel. D.h. aber, dass es tatsächlich noch ein weiteres Dokument geben muss, ein weiteres „Original“, da ja die Kopie des Originals von 2001 den gleichen Wortlaut hatte wie das 2002er.

          Ja, der Widerspruch der Art der Handgreiflichkeiten ist auch offenkundig.
          Aber bei bis zu „5000“(sic!) Fällen, die ein Ermittlungsrichter pro Jahr abhandeln muss, kann das schon mal unter den Tisch fallen.

          Schade finde ich z.Z., dass die Reportagen in der SZ so dürftig sind in ihrem Detail. Der Liveticker gibt wenigstens die konkreten Abläufe wieder, wo in der SZ sehr viel fehlt, um das Verständnis zu fördern, z.B.:

          „Die beiden Frauen waren im Mai 2002 zu Mollaths Wohnung gefahren, um Kleider abzuholen, nachdem sich Petra M. gerade von Mollath getrennt hatte. Es war jener Tag, an dem es zu der Freiheitsberaubung gekommen sein soll, die Petra M. später angezeigt hat.“

          SZ 9. Juli 2014 17:21
          Während im Liveticker steht, sie wäre mit einem Motorrad hinterhergefahren. Um nur eines zu nennen.

        • Daran sollte man sich gewöhnen, daß Zeitungen nur sehr ungenau berichten – wie Zeugen eben auch. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin hat doch sehr gelitten: in zwei zentralen Punkten weicht sie von ihrer früheren Aussage ab, nämlich a) von der Körperverletzung im August 2001 nichts zu wissen und b) den Angeklagten am 31.5.2002 gar nicht gesehen zu haben. Zehn Jahre später werden daraus bunte Geschichten, die das Gegenteil besagen. Da sie zudem im Lager der Anzeigenerstatterin steht, die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zur „Gedächtnisstütze“ mit einer Attest-Kopie versah, hat eine solche Aussage wenig Beweiswert.
          Was das inhaltlich andere Attest angeht, steht in der SZ dazu dieses hier:

          Doch in der Befragung durch den Münchner Gerichtsmediziner Wolfgang Eisenmenger kommt es zu peinlichen Momenten.
          Eisenmenger will wissen, wieso er die Angaben von Petra M. für „durchaus glaubhaft“ hielt. Das sei eben sein subjektiver Eindruck gewesen, antwortet der Mediziner. Habe er denn, um das „Würgen bis zur Bewusstlosigkeit“ zu überprüfen, nach den dafür typischen Einblutungen in den Gesichtsschleimhäuten gesucht? Nein, sagt der Arzt. Warum er denn zwei Blutergüsse am Hals als „Würgemale“ gekennzeichnet habe? Er sei Kampfsportler, sagt der Zeuge, da wisse er, wie Würgemale aussehen. Warum er nicht die Färbung der Hämatome beschreiben habe, die doch ein wichtiger Anhaltspunkt für das Alter der Verletzung sei? Das müsse nicht im Attest stehen, sagt der Arzt, aber sie hätten jedenfalls „eher frisch“ ausgesehen.

          Mollath kritisiert „immer wieder andere Versionen“
          Von Mollaths Anwalt Gerhard Strate muss sich der Arzt fragen lassen, ob er damals mehrere Atteste mit unterschiedlichen Inhalten ausgestellt habe. Markus R. streitet das nicht ab, hält es gar für „möglich“. Später erinnert er sich sogar daran, dass seine Sprechstundenhilfe – die Schwägerin von Petra M. – ihn in ihrem Namen um eine zweite Ausstellung gebeten habe. Strate bittet darum, der Arzt solle doch nach den beiden anderen Dokumenten suchen und auch diese vorlegen.
          http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-im-fall-mollath-peinliche-befragung-fuer-arzt-im-zeugenstand-1.2038157

          Das ist inhaltlich auch sehr mau. Da war Regensburg Digital deutlicher, obwohl es dort so klang, als läge dieses inhaltlich andere Dokument zur Erreichung einer Kurbewilligung, bereits vor.
          Es ist zum Haareraufen!

    • @Gabriele

      Der nächste Staatsanwalt darf aussagen. Dieser Mann war Sitzungsstaatsanwalt am 25. September 2003: Sein Beitrag bestand damals aber nur darin, den Strafbefehl zu verlesen. Keine weiteren Fragen.

      http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

      Ist so etwas üblich….ein Staatsanwalt, der nur den Strafbefehl verliest, ansonsten nichts sagt, keine Fragen stellt? Nichts weiter mit der Verhandlung zu tun hat?

        • Nein, diese Aussage:

          „Sein Beitrag bestand damals aber nur darin, den Strafbefehl zu verlesen.“

        • Ein Sitzungsvertreter in einer Strafrichtersitzung, der in der Regel die Akten nicht kennt, tut in der Tat nicht viel. An einem Sitzungstag hat er vier bis sechs solcher Sitzungen nacheinander. Und diese hier war nach kurzer Zeit vorbei, weil sie wegen des Gutachtenauftrags von Huber ausgesetzt wurde, er also noch nicht einmal ein Plädoyer halten mußte. Danach hat er mit dem Fall nichts mehr zu tun.
          Es war von vorneherein unwahrscheinlich, daß der Sitzungsvertreter Erinnerungen an diese Sitzung von September 2003 haben konnte.

  2. Jetzt bin ich etwas verwirrt:

    Die Staatsanwaltschaft Regensburg – vertreten durch Wolfhard Meindl und dem damaligen leitenden Staatsanwalt Horst Böhm – hat im Dezember die Praxis in Nürnberg besucht, weil im Magazin „Stern“ in einem Bericht über den Fall Mollath stand, die Ärztin könne sich nicht daran erinnern, je eine Petra M. untersucht zu haben. Die Recherche des Magazins hatte sich Meindl schon vorher am Telefon bestätigen lassen. Das fragliche Attest hat er beim Besuch in Nürnberg nicht bekommen. Erst wesentlich später sei es aufgetaucht. Warum auf einer Kopie des Attests der Petra M. die zwei Buchstaben „i.V.“ fehlten, muss der Arzt am Nachmittag erklären.

    Wieder beim Live-Ticker von der Mittelbayerischen: http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121165988

    Ich dachte, das man das angebliche i.V. auf den beiden Atesten (wenn auch nur sehr sehr schwierig) sehen könne. Gibt es da evtl. noch eine Kopie? Oder ist es evtl. ein Übermittlungsfehler des Artikelschreibers?
    Siehe auch:
    [Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt”
    !!! UPDATE !!! [Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt

    • Die Mitteilung von der Mittelbayerischen Zeitung ist falsch. Auf dem Original des Attestes vom 14.8.2001 befindet sich ein gut lesbares „i.V“., auf der im Mollath-Verfahren benutzten Fax-Kopie des gleichlautenden Attestes vom 3.6.2002 ein nur mit Lupe auffindbares verstecktes „i.V.“.
      Das Original dieses 2. Attestes ist verschollen.
      Erst nachdem im Juli 2013 plötzlich das alte Attest auftauchte, kam man überhaupt erst auf den Gedanken, die Unterschrift auf der Fax-Kopie näher zu untersuchen.

      • Als Praxis-Inhaberin hätte Frau Dr. Reichel und Mutter von ihrem Sohn Markus Reichel involtiert werden müssen (meine Meinung). Nur eine Frage: hatte Markus Reichel von seiner Mutter überhaupt eine Vollmacht erhalten, ein „Attest“ nach seinem Gutdünken schreiben zu dürfen ? Auch sollte der genaue Verwendungszweck eines Attestes genau angegeben werden – denn dann könnte ja jeder in eine Praxis laufen und nach seinem eigenen Dünken ein Attest ausstellen lassen.

      • Das mit dem „Verwirrt“ war eher Symbolisch gemeint.
        Ich denke das sich da so einige Journalisten einfach etwas zusammen reimen aus dem gehörten.

        Viel spannender finde ich, ob dies nicht evtl. auch ein Wahrnehmungsfehler ist:

        aus Sorge um sie, fuhr die Zeugin knapp eine Stunde später mit dem Motorrad hinterher.

        Dies würde (wie so manche andere Aussage dieser Zeugin) absolut nicht mit dem übereinstimmen was diese Zeugin vor gut 10 Jahren zu Protokoll gegeben hatte. Und es ist schon einwesentlicher Unterschied ob man „aus Sorge“ der Freundin/Schwägerin hinterher fährt oder ob man mit Ihr eine Verabredung hat, das Sie nach einer Zeit X an die Haustüre kommen solle und nachschauen ob alles in Ordnung ist.
        Auch das Sie sich jetzt (plötzlich und dann doch nicht) an den „bösen Blick“ von Herrn Mollath genau erinnert und vor 10 Jahren diesen garnicht gesehen hat!

      • Was ist überhaupt mit den Unterschriften?
        Hat der Arzt sich zu seiner wechsellaunigen Handschrift bekannt?
        Es ist zum Mäusemelken hier zu sitzen und nichts zu erfahren.
        Mehr und mehr plädiere ich dafür, im Sinne der Öffentlichkeit alle Prozessverhandlungen in D abrufbar ins Internet zu stellen.

  3. Eine wirklich sehr ausführlicher Bericht zu der Zeugenvernehmung (bis hier her) von der Arzthelferin und „Freundin“ (und Frau des Bruders) von Frau Maske.
    Jetzt war alles noch ganz andres!
    http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121161634

    Sie wollte an diesem Freitag Sachen aus dem Haus holen; aus Sorge um sie, fuhr die Zeugin knapp eine Stunde später mit dem Motorrad hinterher. Sie wartete draußen, ein bis zwei Stunden lang und habe zunächst weder etwas gehört noch gesehen – irgendwann wurde das schlechte Gefühl immer größer, bis sie so lange an die Tür klopfte, bis jemand öffnete. Die Frau erinnert sich so: Im Haus sei es dunkel gewesen, Petra M. sei froh gewesen, sie zu sehen, sie habe verängstigt gewirkt. Mollath habe sich dann vor ihr, der Zeugin, aufgebaut und sie aufgefordert, unverzüglich sein Haus zu verlassen. Den Blick des Mannes habe sie nicht vergessen: „Sein Ausdruck war sehr beeindruckend.“ Er habe die Fäuste geballt, war knöchelweiß und verschwitzt, und sie habe ihm angesehen, dass sich Mollath habe „beherrschen müssen“. Die Damen seien dann so schnell geflüchtet, wie sie gekommen waren. Petra M. soll rote Flecken am Oberarm gehabt haben, später erzählt sie ihrer Freundin noch, Mollath habe sie im Schlafzimmer eingesperrt.
    […]
    In dem Aktenberg dieses Falles steht aber eine Zeugenaussage, die etwas anderes behauptet: Das hält ihr Oberstaatsanwalt Meindl vor.
    […]
    Bei der Polizei sagte sie, Petra M.’s Kleider seien an jenem 31. Mai 2002 zerrissen gewesen, sie habe zersaust ausgesehen, Verletzungen habe sie dagegen keine gehabt – und den Angeklagten habe sie an diesem Tag garnicht zu Gesicht zu bekommen.

    Eine Zeugin, die sich nach über 10 Jahren an mehr und andere Details erinnern kann, als früher. Bemerkenswert.

    Der letzte Satz des Artikels gefällt mir:

    Um 11.30 Uhr ist die erste Unterbrechung vorbei. Nun ist Strate dran mit dem Fragestellen an. Und schon nach wenigen Minuten wird klar, für die Zeugin wird das kein Spaziergang.

    Ich denke jetzt kommen die Stunden des akribischen Herrn Strate!

    • Die mehr und anderen Details sind gar nicht *so* bemerkenswert. Das passiert auch den unvoreingenommensten Zeugen und hängt damit zusammen, wie das menschliche Gedächtnis funktioniert. Wie erinnern uns nur in groben Zügen und füllen die Details automatisch aus.

      Das macht die heutige Aussage natürlich nicht verwertbarer, aber Absicht muss man da nicht suchen.

  4. Der BR hat auch einen „Themenblog“ zur Wiederaufnahme von Gustl Mollath eingerichtet.
    Das Problem dabei ist nur, das Sie den Artikeltext nicht ergänzen, sondern abändern.
    So ist der jetzige Bericht (gegen 11:00 Uhr) des 3. Verhandlungstages (–> Tag 3: Alte Verfahren unter der Lupe) mit einem ganz anderen Inhalt als der im Pressespiegel von Drei Säulen zitierte Text.

    Aber es scheint ein sehr spannender Tag zu werden. Der Schwager beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, die Freundin/Arzthelferin in der Personalunion das Sie als Arzthelferin in der atestausstellenden Praxis arbeitete und bei der Abholung und angeblichen Freiheitsberaubung als Bodyguard dabei war.
    Auch die anderen Zeugen hören sich nach einem interessanten Tag an!

    • @ Gaston:

      Wollen Sie damit sagen, daß die Ex-Schwägerin sich ebenfalls auf das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. eine Schweigepflicht berufen hat? Laut dem BR-Artikel ist sie doch angeblich vernommen worden, oder verstehe ich den falsch?

  5. Der Bericht von Frau Prem (Mal einen ganz großen Dank an Sie!) ist online:

    Wiederaufnahme Gustl Mollath – 2. Tag: Juristisches Seziermesser

    Zitat:

    Der 2. Tag des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg stand ganz im Zeichen kleinteiliger Aufklärung der damaligen Vorwürfe. […] Unter Zeitdruck sei sie gestanden, erinnert sich F. […] Für Mollaths Anwalt Gerhard Strate ist der Grund für die »Terminsnot« der Ex-Ehefrau klar: Am 15. Januar habe sie der Revisionsabteilung der HVB-Bank ganztägig Rede und Antwort stehen müssen, weshalb die Zeit für umfangreiche Aussagen gegen ihren Ex-Mann wohl begrenzt gewesen ist […] Interessant auch eine Zwischenfrage des medizinischen Sachverständigen Eisenmenger zu Frau Mollaths angeblichen Verletzungen: Hatte Petra Mollath gegenüber F. noch angegeben, ihr Mann habe sie mit der flachen Hand geschlagen, erfuhr die Darstellung bei einer späteren Vernehmung in Berlin eine Steigerung: Ihr Mann habe ihr »Faustschläge« versetzt. Im Attest selbst gebe es »keine dezidierte Aussage zur Form der Gewalteinwirkung«, merkt Eisenmenger an.

    • Glückwunsch, Frau Prem!

      Ich habe auf dem Blog von Frau Prem eben gerade einen entsprechenden Kommentar hinterlassen, bin aber nicht sicher, ob ich den technischen Anforderungen ganz gewachsen war – daher hier erneut! Der erste befriedigende Bericht, der ein klares Bild von den Abläufen gibt.
      Nur die Anmerkung von Prof. Eisenmenger verstehe ich nicht ganz. In der Tatschilderung des Attestes heißt es eindeutig, daß mit der flachen Hand geschlagen wurde. Die Hochzonung zu „Fäusten“ erfolgte erst in der richterlichen Vernehmung vom 15.5.2003.

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf#page=13

  6. Nachdem der Live-Blog der Mittelbayerischen Zeitung doch sehr interessante Prozeßeinblicke zu bieten hatte,

    http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

    enttäuscht die aktuelle Berichterstattung.
    Wie so oft, reist die Presse am ersten Tag an, um sich zurückzuziehen, wenn die Mühen der Ebenen beginnen, hier nämlich die Rekonstruktion belastender Aussagen und Aktivitäten einer getrennt lebenden Ehefrau, die zugleich unter dem Druck ihres Arbeitgebers steht, der aufgrund von Mollaths Briefen, die Insider-Wissen verraten, gegen sie und ihre Kollegen seit Dezember 2002 aktiv geworden ist.
    Morgen werden der Bruder der Ex-Ehefrau und dessen Ehefrau, damals seine Lebensgefährtin und Sprechstundenhilfe bei Markus Reichel, dem Attestaussteller, aussagen. Da wird die Presse hoffentlich zahlreicher zugegen sein, zumal letztere in der Verhandlung vom 8.8.2006 nicht vernommen wurde, heute wegen der Ungereimtheiten bei der Attestausstellung aber von besonderer Bedeutung ist.

    Lapp und Lakotta fiebern wohl dem Halbfinale entgegen, und ich hoffe auf Ursula Prem.

    Eine kluge Analyse des Verfahrens an sich lieferte noch Albert Schäffer von der FAZ – mit folgendem Fazit:

    Damit stand im Raum, dass es in diesem Wiederaufnahmeverfahren bald überhaupt keine Angeklagten mehr geben könnte – auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Erwartungen in Teilen der Öffentlichkeit, in Regensburg werde gleich zwei „Systemen“ der Prozess gemacht – der Psychiatrie und der Finanzindustrie – wären damit zerstoben – und die strafprozessuale Welt mit klar definierten Rollen wieder in den Fugen.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-prozess-der-angeklagte-als-anklaeger-13032332.html

    Das ist auch meine Befürchtung: daß das LG Regensburg es darauf anlegt, die ohnehin inkonstanten und widersprüchlichen Angaben der Belastungszeugin so zu atomisieren, daß es für einen „in dubio“-Freispruch reicht (die Sachbeschädigungsvorwürfe, für die es nicht den Hauch eines Beweises gibt, fallen ohnehin weg). Dann wäre der großen Anklage gegen die Banken, die politische Justiz und die angepaßte Psychiatrie der Boden entzogen, und die Verteidigung hätte arge Mühe, die Relevanz dieser Thematik zu belegen – sollte sie dagegen opponieren, wenn das Ursprungsurteil aufgehoben und der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen werden würde?

    Dann wäre die 7. Große Strafkammer des LG Nürnberg-Fürth am 8.8.2006 lediglich ein weiteres Opfer der bekannten Rosenkriegerinnen gewesen. Ich denke, daß das Verteidigungskonzept ganz anders aussieht. Das hat sie am ersten Prozeßtag klargemacht.

    Einstweilen kann ich nur hierauf verweisen:

    Frankenschau, 8.7.2014, 17:30 Uhr

    (Upps – der Link wird nachgeliefert!)
    Hier ist er:

    http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/frankenschau-aktuell/mollath-wiederaufnahme-regensburg-104.html

        • Au weia!
          Da hätte sie meines Erachtens doch lieber dem Halbfinale entgegenfiebern sollen als solch einen Artikel zu verfassen…

          Nach „Todesangst“ am 12.8.2001 noch bis Ende Mai 2002 unter einem Dach mit dem schrecklichen Mann verbracht. Kein Wort von einer Todesdrohung am 31.5.2002 in ihrer Vernehmung oder jemals danach, weshalb sie auch nicht angeklagt wurde. Und die Anzeige erst am 15.1.2003, als der Arbeitgeber gegen sie ermittelte.

          Langsam sollte man Lakotta einen Alice-Schwarzer-Preis als unvoreingenommenste feministische Gerichtsreporterin Deutschlands verleihen. 😉

        • Frau Wolff,
          mässigen Sie sich.
          Ich habe eben auf Emma nachgelesen, dass das Problem der Unschuldsvermutung darin besteht, dass diese schon gilt -genauer- lange bevor schon gilt, bevor die Frage von Schuld- und Unschuld überhaupt geklärt wurde.
          Guckst Du hier:http://www.emma.de/artikel/kachelmann-urteil-emma-wehrt-sich-fuer-die-freiheit-des-unwortes-317363
          Die Frage von Schuld oder Unschuld oder gar für Verantwortung für Lakottas Texte stellt sich noch gar nicht, schliesslich wurde diese noch gar nicht festgestellt.

    • Herr Mollath wurde aufgrund eines gefälschten und eines weiteren illegalen Attestes , einer Beobachtung durch den Gerichtspsychiater während des Gerichtsverfahrens 2006 und einer verfassungswidrigen, stationären, psychiatrischen Zwangsbeobachtung stigmatisiert, psychiatrisiert o h n e das er untersucht wurde!
      Diese furchtbaren Verfahrensweisen, die zu der siebenjährigen Zwangsunterbringung und diesem Justizskandal geführt haben, wiederholen sich paradoxerweise ausgerechnet in einem Wiederaufnahmeverfahren und werden bereits am Anfang des WA-Verfahrens vom Gericht ignoriert und Herrn Mollath wiederum quasi eine inhumane psychiatrische Zwangsbeobachtung zugemutet.
      Zuerst ist rechtsstaatlich zu klären, ob die Körperverletzung begangen wurde!
      Ein Gerichtsverfahren und eine psychiatrische Begutachtung sollte strikt gerade bei diesem Justizunrecht auseinandergehalten werden! Dieses Ermessen hat das Landgericht Regensburg und auch die Pflicht soviel Einsicht und Mitmenschlichkeit zu zeigen.Es entsteht sonst der Eindruck, dass es sich auch um einen 17 tägigen Schauprozess handelt, schlimmstenfalls Herrn Mollath nachwievor etwas anzuhängen und ihn wiederum psychiatrisieren zu wollen. Damit wird das ohnehin schwerbeschädigte Ansehen der bayerischen Justiz weiter ramponiert.
      Es ist sehr fragwürdig, dass der renomierte Prof. Nedopil, als Leiter einer Uni-Klinik diese sehr fragwürdige Aufgabe angenommen hat.
      Frage an Frau Gabriele Wolff und Alle:
      War es vom Landgericht Regensburg juristisch legtim, den Psychiater-Professor, Herrn Dr. Nedopil als Gutachter in das WA-Verfahren einzubeziehen oder bestand es im Ermessen des Gerichts?
      Herr Dr. Strate beantwortete diese Frage, kurz nach der erstem Verhandlungstermin, wie er sich dieses inhumane Vorgehen des Landgerichts erklärt, sinngemäß er könnte sich dies juristisch nicht erklären/ er würde dieses
      Vorgehen der Justiz selber nicht verstehen…..

      • Es hat wenig Sinn, eine juristische Frage mit Pathos und Emphase anzugehen. Herr Strate hatte sich schon lange vorher dazu geäußert, daß nach der Strafprozeßordnung die Teilnahme eines Sachverständigen wohl unumgänglich sei.
        Bitte lesen Sie einerseits bei Frau Prem nach:

        Am Ende des zweiten Verhandlungstags, der vom durchaus anspruchsvollen juristischen Seziermesser geprägt war, legt Gerhard Strate den Anwesenden die Lektüre des Blogbeitrags von Prof. Dr. Henning Ernst Müller ans Herz: Dieser habe sehr schön ausgeführt, dass es in der freien Entscheidung eines Sachverständigen liege, wie vielen Verhandlungstagen er beiwohnen wolle. Er zielt damit ab auf den psychiatrischen Gutachter Dr. Norbert Nedopil, dessen Anwesenheit Mollath »befangen und beklommen« mache, wie Strate schon am Vortag ausgeführt hatte. Tatsächlich hatte Mollath heute wie von Strate angekündigt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Ob Nedopil die Möglichkeit der eigenen gelegentlichen Abwesenheit im Sinne der Menschlichkeit nutzen wird, das werden die kommenden Verhandlungstage ans Licht bringen.

        Bericht und Bilder: Ursula Prem

        http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-gustl-mollath-2-tag.html

        Andererseits in dem von ihr verlinkten Blog-Beitrag von Prof. Müller.

        http://blog.beck.de/2014/07/07/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-der-erste-tag?page=2#comment-58976

        Der Ball liegt nun im Spielfeld von Prof. Nedopil. Wenn er meint, daß die Betrachtung des schweigenden Angeklagten der Erkenntnis dient, liegt das nun in seiner Verantwortung. Da die Hauptbelastungszeugin nicht aussagt, bekommt er auch keine biographischen Details heraus. Und die im Lager der Belastungszeugin stehenden Verwandten, die heute aussagen, werden zu einem objektiven Bild nicht beitragen, wären aber vielleicht interessant, zumal sie dieses Mal durch Edward Braun „ausgelichen“ werden.

        • Ich sehe den Ball nicht nur bei Nedopil, sondern durchaus auch noch bei der Kammer. Sie hat schließlich bestmögliche Sachaufklärung zu betreiben. Und zur Aufklärung des Sachverhalts gehört es auch, einen prinzipiell aussagebereiten Angeklagten zur Sache zu hören. Wenn dieser seine Aussagebereitschaft (aus nachvollziehbaren Gründen!) von der Abwesenheit des psychiatrischen Sachverständigen abhängig macht, muss das Gericht hier meines Erachtens zwischen den sich ausschließenden Aufklärungsmöglichkeiten abwägen. Was trägt mehr zur Aufklärung bei? Ein schweigender, aber psychiatrisch beobachteter Angeklagter, wobei noch vollkommen offen ist, ob es überhaupt auf die psychiatrische Expertise ankommen wird, oder ein sich zur Sache einlassender Angeklagter, der während seiner Einlassung nicht psychiatrisch beobachtet wird? Aus meiner Sicht müsste das Ergebnis schon jetzt eindeutig ausfallen. Und je mehr die Beweisaufnahme in Richtung Nichtbeweisbarkeit der angeklagten Taten geht, je mehr sich also herausstellt, dass die psychiatrische Beobachtung voraussichtlich überflüssig ist, desto deutlicher muss das Pendel zugunsten der Entscheidung ausfallen, den Angeklagten zu hören.

        • Letzterem stimme ich zu.
          Aber so weit sind wir noch nicht. Und schließlich will die Vorsitzende das Fragerecht des SV nicht vorschnell torpedieren, das ja im Grunde der einzige Mehrwert ist, den die Hauptverhandlung für ihn generiert.

        • Liebe Frau Wolff,
          juristische Fragen werden aber seltenst mit Appellen an die Menschlichkeit gelöst.
          Es ist nicht nachvollziehbar, wie devot sich alle beteiligten Juristen sich hier gerieren.
          Mollath hat überzeugend dargestellt, dass seine Verteidigungsmöglichkeiten dadurch massiv beschränkt werden.
          Und sowas liegt keineswegs in der Verantwortung eines SV, wie Sie hier zu suggerieren versuchen.
          Es ist Aufgabe des Gerichtes dafür zu Sorgen, dass die Sachaufklärung nicht dadurch behindert wird, indem jemand eine Drohkulisse aufbaut, um den Angeklagten an der freien Rede zu hindern.

          Müllers blog Beitrag ist unmissverständlich. Der Gutachter hat dem Gericht darzulegen, wie er gedenkt seinen Auftrag zu erfüllen.
          Was soll der Blödsinn denn? Wenn Frau Wolff ein Statikgutachten für Ihre Gartenlaube in Auftrag gibt, wird ein befähigte Statiker Ihnen auch im Vorfeld sein Vorgehen erklären können.

          Es mag ja sein, dass Nedopil voyeuristische Neigungen hat, nur soll er mal darlegen, wie das für die Frage der Schuldfähigkeit von vor 10 Jahren relevant ist. Soll er seine perversen Neigungen doch wo anders ausleben.
          Wenn er spezielle Fragen an einzelne Zeugen hat, deren Relevanz er begründen kann, soll er die halt schriftlich vorlegen, das Gericht sendet ihm die Antworten dann zu.

          Die Haltung der Beteiligten ist nicht nachvollziehbar, dass hier massive Eingriffe in die Rechte des Angeklagten vorgenommen werden und der SV noch in kleinster Weise sich erklärt hat, was er da eigentlich macht.

        • „Mich treibt menschenkundliche Neugier“, hat er in einem Interview des SZ-Magazins gesagt. Moral spiele da keine Rolle für ihn, nur Erkenntnisgewinn. Und professioneller Ehrgeiz. Das Schlimmste für ihn wäre, wenn ihm jemand übertriebenen Eifer vorwerfen könnte, oder übertriebene Rücksicht: Ende des Zitats.

          Es bleibt offen, wann er seine menschenkundliche Neugier befriedigt sieht, den Erkenntnisgewinn für nicht mehr steigerungsfähig hält und sein professioneller Ehrgeiz befriedigt ist.

          Im Zweifel wird er keine Sitzung ohne zwingenden Grund versäumen. Die Verteidigung wird davon ausgehen, und darauf verzichten, über die bereits bekundete und nicht zu bestreitende Beeinträchtigung der Verteidigungsfähigkeit von Gustl Mollath hinaus weitere Vorstöße in dieser Richtung zu machen. Es kann ja dabei bleiben, dass Dr. Strate argumentiert, und sich mit Gustl Mollath eben öfter bespricht.

          Das Gericht muss das so akzeptieren, ebenso der Sachverständige. Zu einer Offenlegung dessen, was dieser außer dem Sitzungsgeld von seiner Anwesenheit hat, welche Schlüsse er aus seinen Beobahtungen zu ziehen sich imstande fühlt, wird sein Geheimnis bleiben.Es gibt unangeehmere Arten, den Tag zu gestalten.Ich bin mir sicher, er wird sich nicht dem Vorwurf aussetzen, übertriebene Rücksicht genommen zu haben. Er wird bleiben.

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