Mannheim und kein Ende: Feminismus im Jugendamt contra Gerechtigkeit

Das Landgericht Mannheim hat über einen komplexen Fall zu entscheiden, der sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft allerdings wieder einmal mehr als klar und eindeutig ausnimmt:

Datum:  25.01.2012

Kurzbeschreibung:

– Darstellung laut Anklagevorwurf –

Verdacht des Totschlags durch Unterlassen, der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Strafkammer 1 – Schwurgericht
1 Ks 200 Js 14922/10

Verfahren gegen

Nathalie B., geb. 1981
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

Prozessauftakt:
Freitag, 03. Februar 2012, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 20. Februar, 01., 05., 08., 13. und 15. März 2012, jeweils 09.00 Uhr)

Der im April 2001 geborene Sohn der Angeklagten, das zweite von insgesamt drei Kindern, litt an einer erstmals im Februar 2008 diagnostizierten unheilbaren Erbkrankheit (Adrenoleukodystrophie), die einen raschen neurologischen Verfall zur Folge hat und bei der lediglich eine geringe Lebenserwartung besteht. Ende 2009 soll die Krankheit so weit fortgeschritten gewesen sein, dass der Sohn der Angeklagten gehunfähig, taub, blind und dauerhaft bettlägerig gewesen sei. Die Nahrungsaufnahme sei nur durch eine PEG-Sonde möglich gewesen.
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, sie habe Ende Januar 2010 den Entschluss gefasst, ihren Sohn in ihrer in Mannheim gelegenen Wohnung in der gewohnten häuslichen Umgebung sterben zu lassen, damit er nicht länger seinem Siechtum ausgesetzt sei. In Ausführung ihres Vorhabens soll die Angeklagte in der Folgezeit ihren Sohn nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt haben. Des weiteren soll sie jeglichen Kontakt zu Hilfseinrichtungen abgebrochen, Verwandte und Angestellte der Stadt nicht mehr in die Wohnung eingelassen und auch nicht auf Kontaktversuche telefonischer und brieflicher Art reagiert haben. Darüber hinaus soll die Angeklagte ihren Sohn auch nicht mehr ausreichend gewaschen und gesäubert haben.
Der zuständige Amtsarzt soll sich am 09.04.2010 Zutritt zu der Wohnung der Angeklagten verschafft und in der Wohnung den Sohn der Angeklagten in einem erheblich unterernährten (14 kg) und verwahrlosten Zustand vorgefunden haben. Der Sohn der Angeklagten sei umgehend in das Universitätsklinikum eingeliefert worden. Dort sei es durch die Nahrungszufuhr nach längerer Zeit fehlender Nahrungsaufnahme zu dem lebensbedrohlichen Krankheitsbild des sog. Refeeding-Syndroms mit der Folge einer erheblich reduzierten Immunitätslage gekommen. Trotz intensivmedizinischer Betreuung habe sich der Zustand des Sohnes der Angeklagten nicht mehr stabilisiert. Es habe sich eine Blutvergiftung entwickelt, die am Morgen des 29.05.2010 zum Tode des Kindes geführt habe.

Der Angeklagten, die regelmäßig Marihuana und mitunter auch Amphetamine konsumiert haben soll, wird darüber hinaus zur Last gelegt, sie habe im Zeitraum von Anfang Oktober 2009 bis Anfang Juni 2010 den gesondert verfolgten Antony G., ihren damaligen Lebensgefährten, bei dessen Handel mit Marihuana dadurch unterstützt, dass er die Wohnung der Angeklagten mit deren Einverständnis zum Abwiegen, Portionieren, Bunkern und zum Teil auch zum Verkauf des Marihuanas nutzen konnte.

Die Angeklagte befindet sich seit Anfang Juni 2011 in Untersuchungshaft.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1274303/index.html?ROOT=1160629

Eine Frau faßt den Entschluß, den unheilbar kranken Sohn sterben zu lassen, weist sämtliche Hilfsangebote ab und duldet, daß ihr Lebensgefährte in ihrer Wohnung mit Marihuana handelt. Hätte sie, die selbst Konsumentin war, es ihm verbieten können oder sollen, wenn sie auf Versorgung mit BTM und auf die Nähe eines Partners angewiesen war? Ungeachtet jeglicher sozialer Realität läßt sich ein komplexes Leben alllerdings auf handliche Tatbestände reduzieren, wenn eine Staatsanwaltschaft das so will. Und in Mannheim will man das so.

Die Leerstellen dieser staatsanwaltschaftlich präsentierten Vita springen den Leser der Pressemitteilung allerdings förmlich an. Eine Zwanzigjährige, die bereits zum zweiten Mal Mutter wird. Ein drittes Kind kommt 2005 dazu. Die Mutter konsumiert regelmäßig Marihuana, manchmal Amphetamine. Ihr letzter Lebensgefährte ist ein Dealer. Das todgeweihte zweite Kind bedarf intensivster Pflege, die selbst in einer intakten Familie in guten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen kaum zu leisten ist, ohne völlige Erschöpfung auszulösen. Das sind Verhältnisse, in denen von der Freiheit, eine Entscheidung zu treffen, nicht mehr die Rede sein kann. Da laviert man sich durch, nimmt hin, duldet, kann einfach nicht mehr, will sein sterbendes Kind bei sich haben und nicht in eine Klinik abschieben, schafft es aber auch nicht, dieses ständig schreiende Kind  auszuhalten, das einen nicht einmal mehr sehen und hören kann, entflieht manchmal… Will letztlich den unvermeidbaren Tod beschleunigen, weil dieses lange Sterben nicht auszuhalten ist. Und will den Tod des Kindes eigentlich doch nicht… Es soll ja leben! (BTW: das wäre doch einmal ein Thema für den neuen Bundespräsidenten: die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen einer Freiheit, die verantwortliche Entscheidungen erst ermöglichen, zu thematisieren. Weichgespült genug hat Gauck sich bei der Vereidigung ja präsentiert. Nun muß er mehr als wohlfeile Worthülsen abliefern, falls er seine Beschwichtigungspolitik ernstmeinen sollte und sie nicht nur als Imagekorrektur einsetzt.)

Von den zahlreichen Kindstötungen durch Mütter, über die in letzter Zeit berichtet worden ist, weicht dieser Fall ab. Man spürt, daß das Unrecht dieses Unterlassens mit den Mitteln des Strafrechts weder zu erfassen noch zu ahnden ist. Daß hier ein Versagen der Gesellschaft mitursächlich war, ist offensichtlich. Diese kaputte ›Familie‹ sollte tatsächlich nicht vom Jugendamt betreut worden sein?

Natürlich doch, erfahren wir von Julia Jüttner bei SPIEGEL online.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,819273,00.html

Seit Ende 2001 sogar. Der Kindsvater hat Alkoholprobleme, 2006 bringen Polizeibeamte das ausgerissene Kind Marcel nach Hause und berichten dem Jugendamt von einer verwahrlosten Wohnung, einem gleichgültigen Vater und einer überforderten Mutter. Indes, es gibt auch eine professionelle Gewöhnung an alltägliches Elend, wenn ihm nicht beizukommen ist:

Der Onkel, bei dem Marcels Geschwister nun aufwachsen, berichtete vor Gericht, er habe das Jugendamt informiert und sei abgewiesen worden mit dem Satz: „Für Schönauer Verhältnisse sei das doch normal.“

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,819273,00.html

Diese frustrationsvermeidende-resignative Grundhaltung eines unter Spardiktaten stehenden Jugendamtes kann, wenn sie sich mit einer falschen Ideologie verbündet, zum Todesurteil werden.

Zu Marcels Erkrankung finden sich allerdings in der Jugendamtsakte der Familie B. nur wenige Vermerke: Lediglich zwei persönliche Gespräche habe es mit seiner Mutter gegeben, alle anderen Kontaktversuche seien jedoch gescheitert, heißt es.

Nur indirekt ist die Rede von Marcel: Nathalie B. sei mit der Pflege und der gesamten Versorgung ihrer Familie überfordert. Im Februar 2010, sechs Wochen, bevor der Amtsarzt Marcel auffindet, wird auf einer Helferkonferenz konstatiert, dass „die Pflege von Marcel als einziges Erfolgserlebnis für die Kindesmutter“ angesehen wird. Alle Teilnehmer der Runde sind sich laut Aktennotiz einig: Die Pflege darf nicht in fremde Hände gegeben werden.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,819273,00.html

Genau das ist die falsche – feministische – Ideologie: es kann nicht um Erfolgserlebnisse für die Mutter gehen, vorrangig ist das Wohl der Kinder. Und dann auch noch diese Gedankenlosigkeit, eine sterbebegleitende Pflege als subjektives ›Erfolgserlebnis‹ zu qualifizieren; jede Mutter geht durch die Hölle, wenn sie ihr Kind sterben sieht –: was ist das nur für ein sozialpädagogisch verbrämtes Gewäsch, Phrasendrescherei, eine reine Rechtfertigungs-Konstruktion für das Nichteingreifen der Behörde, die sehenden Auges einer überforderten Mutter nicht beisteht…

Kinder sind keine Sinnspender für das verkorkste Leben ihrer Mütter. Sie haben ein eigenes Recht auf ein beschütztes und sinnvolles Leben. Und wenn sie todkrank sind, dann jedenfalls ein Recht auf eine optimale und schmerzlindernde Pflege und Sterbebegleitung. Haben Ideologie und Sparzwänge jegliche Humanität ausgetrieben?

Das feministische Gedankengut hat mittlerweile die gesamte Gesellschaft erfaßt und folgerichtig Humanität und Rechtsstaat erschüttert. Jugendämter priorisieren das vermeintliche Wohlergehen der Mütter und vernachlässigen das Kindeswohl. Die Justiz blendet Rationalität aus und verfällt dem Opferglauben, wie im Fall Kachelmann beispielhaft geschehen, in dem auch noch feministischer Ideologie verpflichtete Psychologen wie Seidler und Greuel mit Traumatisierungs- und Selbstsuggestionshypothesen zugunsten der Anzeigeerstatterin die nüchterne Befassung mit der objektiven Beweislage und der näherliegenden Falschaussagehypothese erschwerten.

Der Siegeszug einer irrationalen Ideologie wie der des Schwarzerschen Fundamental-Feminismus’ kann sich allerdings auch GEGEN Frauen richten, wie u.a. in diesem Fall ersichtlich. Denn hier war das – wie flächendeckend üblich – feministisch orientierte Jugendamt Mannheim verantwortlich für die Entstehung der unlösbaren Lage. Hätte es im Februar 2010 das Kindeswohl im Blick gehabt und nicht ein unterstelltes Erfolgserlebnis für die mit der Pflege des Kindes bekanntlich überforderte Mutter, dann wäre das Kind nicht so gestorben.

Daher fiel es der Staatsanwaltschaft ersichtlich leichter, die individuelle Verantwortung der Mutter dämonisierend festzuschreiben (und auch gleich den Gedanken an Fluchtgefahr zu fassen, als sich irgendwie ein Jahr nach dem Tod des Kindes der Vorwurf der Vernachlässigung zum Totschlagsvorwurf durch Unterlassen heraufzonen ließ – und die Haftrichter in Mannheim unterzeichnen offenbar vertrauensvoll entsprechende Haftbefehlsanträge ihrer Staatsanwaltschaft, obwohl es doch einiger Phantasie bedarf, um sich vorzustellen, wie und wohin eine Hartz-IV-Bezieherin mit zwei Kindern denn fliehen sollte). Was die Mit-Verantwortung des Jugendamts angeht, tut man sich bei der Staatsanwaltschaft dagegen schon schwerer:

Inwieweit das Jugendamt seiner Überwachungsfunktion gerecht wurde, wird derzeit parallel zum Verfahren gegen Nathalie B. ermittelt

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,819273,00.html

Denn da wurden ja keine Fehler gemacht. So schön übersichtlich hätte es offenbar auch der Vorsitzende Richter gern:

Prozeßbericht vom 22.2.2012:

Richter verliert bei Befragung die Geduld

Von unserem Redaktionsmitglied Angela Boll

[…]

Die Vorwürfe gegen das Jugendamt – sie werden nun auch im Prozess immer lauter. Doch der damalige stellvertretende Leiter der Behörde schließt im Zeugenstand ein Fehlverhalten seiner Mitarbeiter aus. Man habe alles geprüft, „die Regularien sind eingehalten worden“, betont er. Die Situation sei für alle „sehr schrecklich“. Schließlich habe man auch in den vergangenen Jahren – also nach dem Fall Marcel – „viele Optimierungen in den Fallabläufen“ vorgenommen. Verteidiger Lindberg möchte es genauer wissen, verweist auf eine interne Sitzung vor Marcels Tod, in deren Verlauf der Fall im Jugendamt als „Mission Impossible“ – als unerfüllbare Mission – bezeichnet worden sei. Doch Richter Ulrich Meinerzhagen will davon nichts hören, watscht den Anwalt ab.

[…]

Auch nach einer Pause bleibt die Stimmung gereizt. Der Bruder des Kindsvaters sitzt nun im Zeugenstand. Marcels Geschwister leben seit Frühjahr 2010 bei ihm und seiner Frau. Der Mann wirkt mitgenommen, schon vor der Befragung. Die Zustände in der Familie seien schlimm gewesen, berichtet er: „Unsere Art zu helfen war, die gesunden Kinder ab und an da raus zu holen, mit ihnen Zeit zu verbringen.“ Mit seinem Bruder habe er nicht reden können, „der war ständig betrunken“. Mehrmals fährt Meinerzhagen den Zeugen an, hält ihm vor, die Umstände nicht genug hinterfragt, das Jugendamt nicht informiert zu haben. „Das haben wir einmal getan, dann hieß es dort für Schönauer Verhältnisse sei das doch normal“, sagt der Zeuge. Der Staatsanwalt versucht noch, beruhigend auf den Vorsitzenden einzuwirken. Doch bei dem Zeugen brechen zum Schluss alle Dämme, nach der Befragung bricht er weinend zusammen.

http://www.morgenweb.de/mannheim/fall-marcel/richter-verliert-bei-befragung-die-geduld-1.476130

Mannheim ist schon ein seltsames Biotop: da wird ein Verteidiger ›abgewatscht‹, der nur das tut, was seine Pflicht ist; da will der Richter nicht hören, daß das Jugendamt den Fall schon aufgegeben hat und dem absehbaren Schicksal seinen Lauf hat nehmen lassen. Dafür wird ein Zeuge geschurigelt, weil er die zuständige Verwaltung nicht auf Trab gebracht hat, sondern sich hat abwimmeln lassen. Da beruhigt der Staatsanwalt den gereizten Richter – sollte es nicht eher umgekehrt sein, wenn denn schon einmal die Nerven blank liegen?

Und das Phänomen des Mannheimer ›Hausgutachters‹, das schon im Kachelmann-Verfahren eine unheilvolle und für den Angeklagten, der auf eigene Kosten überlegene Gutachter engagieren mußte, kostspielige Rolle spielte, taucht auch jetzt wieder auf:

Dabei beginnt der zweite Verhandlungstag zunächst mit einer formellen Reaktion auf den neuen, von der Kammer beauftragten Gutachter. Verteidiger Steffen Lindberg lehnt den Sachverständigen Thomas Mörsberger ab, stellt einen Befangenheitsantrag. Lindberg hält Mörsberger, der im Fall Marcel die Vorgänge im Jugendamt und die Arbeit der Familienhelfer beurteilen soll, für „absolut nicht tauglich“. Er begründet seinen Antrag mit Zitaten aus Veröffentlichungen des Experten, die aus seiner Sicht „das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit“ belegen. Alleine die Tatsache, dass Mörsberger von 1998 bis 2004 Leiter des Landesjugendamts Baden gewesen ist, sei kritisch zu bewerten.

http://www.morgenweb.de/mannheim/fall-marcel/richter-verliert-bei-befragung-die-geduld-1.476130

Das ist tatsächlich kritisch zu bewerten. Hier ein Text von Mörsberger über ›Wirklichkeit und Wahrheit. Warum sich Jugendhilfe und Justiz so oft missverstehen‹ aus seiner Zeit als Leiter des Landesjugendamtes Baden-Württemberg (leider haben Landesjugendämter keine Fach- und Rechtsaufsicht über Jugendämter – das ist auch noch so ein Thema, das dringend beharkt werden müßte):

V. Vorschläge zur Verbesserung der Kooperation

So dürfte eigentlich auf der Hand liegen, was sehr konkret zur Verbesserung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Justiz getan werden könnte beziehungsweise sollte. Natürlich hilft (fast) immer, durch die Pflege eines guten persönlichen Kontakts die Bereitschaft zu fördern, sich in die Lage des anderen hineinzuversetzen. Erst wenn diese Bereitschaft da ist, wird den Hinweisen auf die Systemunterschiede überhaupt Gehör geschenkt. Aber ebenso wichtig scheint es mir zu sein, konsequenter zu werden und die Prinzipien des eigenen Tuns offen zu legen – so man sie hat.

Dem steht aber eine alte und unheilvolle Tradition der Jugendhilfe im Weg, nämlich die Bereitschaft, sich zum „Ausputzer“ für jegliches Problem machen zu lassen, keine Grenzen aufzuzeigen und zu setzen. Demgegenüber gehe ich von dem Postulat aus: „Kooperation durch Abgrenzung“. Will sagen: Zusammenarbeit wird nicht dadurch gefördert, dass man auf jegliche Erwartung irgendwie flexibel reagiert. Die Reaktion ist – zumindest auf Dauer – absehbar: Enttäuschung. Man weckt falsche Erwartungen. Unter bestimmten Bedingungen können sich solche Erwartungen sogar zu Kränkungen steigern, je nach psychischer Disposition. Aber eben solche Konflikteskalationen sind in der Realität keineswegs selten.

http://www.sgbviii.de/S129.html

Der Jurist Thomas Mörsberger ist aktuell Vorstandsvorsitzender des ›Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.‹ (DIJuF) in Heidelberg, das sich als Fachberater der Jugendämter versteht, aus denen sich seine zahlenden Mitglieder auch hauptsächlich zusammensetzen (im Jahr 2012 waren 562 von 573 Jugendämtern Mitglied im DIJuF e.V).

http://www.dijuf.de/mitglieder-satzung.html

In dieser Eigenschaft hielt er im Jahr 2010 eine Begrüßungsrede, ›JUGENDAMT programmatisch‹, anläßlich einer Fachtagung über Jugendämter, in der es fast noch problematischer zugeht, was das autarke Eigenleben von Sozialbehörden und ihre Abgrenzung gegenüber natürlich ungerechtfertigten Schuldzuweisungen betrifft:

Gleichwohl scheint die Rolle des Sündenbocks auf die Stirn geschrieben zu sein. Stecken böse Mitbürger dahinter oder ein rachsüchtigen Journalist oder gar ein so genannter Jugendamtsgeschädigter? Stößt heutzutage Kindern oder Jugendlichen etwas zu, mögen zunächst auch Lehrer, Ärzte und Psychologen im Kreuzfeuer der Kritik stehen. Diese Kritik mündet aber oft im nirgendwo, während das Jugendamt greifbar bleibt, sich offenbar dazu anbietet, sei es für Kritik am Handeln oder auch am Unterlassen. Am Fall Kelvin lässt sich das genau nachvollziehen, ich deute an, um was es mir insofern geht.

[…]

Obwohl traditionellerweise das Jugendamt immer wieder mit besonders schwierigen familiären Konstellationen konfrontiert ist, selten etwas sieht von den Schokoladenseiten des Lebens, so ist die Kommunalpolitik seit langer Zeit sehr bemüht darum, das Jugendamt als eine Institution darzustellen, die beweist, „dass unsere Stadt sauber ist, familienfreundlich und nicht zuletzt kinderfreundlich“. Was bedeutet es dann für das Image des Jugendamts, wenn – vielleicht auch nur in Einzelfällen – die Realität eine ganz andere ist?

Vielleicht gibt es da einen heimlichen weiteren Auftrag, nämlich sich als Prügelknabe in die Bresche zu werfen und Schuld zu übernehmen.

http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2010/fachveranstaltungen/Begruessung_Moersberger_26.04.2010.pdf

Eine solche Vorwärtsverteidigung der Jugendämter, denen bösartige Mitmenschen, kommunale Imagekampagnen oder die Gesellschaft als solche die Sündenbock-Rolle zuweisen, wenn Kinder zu Schaden kommen oder Väterrechte mißachtet werden, läßt erkennen, daß dieser Gutachter als Partei im Lager der Jugendämter steht. Der Mann ist Partei pur, sein Gehalt wird vorwiegend von den Jugendämtern bezahlt, und es verwundert nicht, daß nun gerade in Mannheim der Bock zum Gärtner gemacht wird. Jugendämter berufen sich, in Mannheim wie anderswo, nämlich immer nur auf eins:

Prozeßbericht vom 14.3.2012:

Fall Marcel: „Alle Vorschriften eingehalten“

Von unserem Mitarbeiter

Roger Scholl

[…]

Doch an diesem gestrigen sechsten Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts geht es nur mittelbar um die Schuld, die Nathalie B. auf sich geladen haben mag. Im Prozess rückt stattdessen die Rolle des Jugendamts in den Fokus. Allzu viel Konkretes können eine damalige Abteilungsleiterin und eine Diplomsozialpädagogin freilich gestern kaum beitragen.

[…]

Ihre Antwort freilich bleibt im Kern immer die gleiche: Alle Verfahrensvorschriften wurden eingehalten, und man habe stets danach gehandelt. Den Schwachpunkt sieht sie allenfalls im „Gesundheitssystem“ und in der Zusammenarbeit desselben mit dem Jugendamt: Bis zum Prozess habe sie nicht gewusst, dass über einen langen Zeitraum kein Arzt das Kind gesehen und kein Pflegedienst nachgeprüft habe, ob der todkranke Junge ausreichend pflegerisch versorgt worden war.

http://www.wnoz.de/index.php?WNOZID=c6f69b3ab88e1d1313d8abbe6d5210b6&kat=114&artikel=109988934&red=27&ausgabe=

Solange Zuständigkeiten und Vorschriften eingehalten sind, kommt es auf materiell-falsche Entscheidungen wie die, der überforderten Mutter Nathalie B. das Erfolgserlebnis der Pflege ihres todkranken Kindes zu gönnen, selbstverständlich nicht an. Da muß man auch gar nicht erst beim Gesundheitsamt nachfragen, wie man denn dort die Situation des kranken Kindes beurteile. Da ändert man flugs die Regularien, nachdem ein Kind, vielleicht qualvoller, jedenfalls früher, als es die tödliche Krankheit vorgezeichnet hatte, gestorben ist.

An den Automatismen der falschen jugendamtlichen Grundentscheidungen zugunsten der Mütter wird derlei Verfahrenskosmetik nichts ändern. Und natürlich auch nichts an der Zögerlichkeit der Justiz, das Versagen der Jugendämter zu sanktionieren. Denn das ist der zutiefst konservative Kern der Schwarzer-Botschaft von den Täter-Männern und den Opfer-Frauen: Kinder gehören (zu) ihren Müttern, da sind sie vor ihren im Zweifel bösen Vätern geschützt. Und selbst die ungeeignetste Mutter ist gut für ihre Kinder (und jedenfalls billiger als eine Pflegefamilie oder ein Heimplatz).

Innerhalb der insgesamt eher konservativ eingestellten Justiz, (was insbesondere in einem Bundesland mit jahrzehntelanger CDU-Regierung mit Sicherheit der Fall ist, da über die Beförderungen im Ministerium entschieden wird), fallen solche Parolen auf fruchtbaren Boden. Zumal auch alle Parteien unbedarft auf dem Opfer-Ticket reisen und dem nur mutmaßlichen Opfer, das auch ein Falschbeschuldiger sein kann, den Rang einer Nebenstaatsanwaltschaft mit subjektiven Vergeltungsansprüchen eingeräumt haben.

Alice Schwarzer ist zurecht bei der CDU und bei BILD gelandet. Nur in der Abtreibungsfrage ist sie Abweichlerin von der Parteilinie. Aber das kriegt sie auch noch hin. Bei der Frauenquote hat sie sich schließlich auch um 180 Grad gedreht, nachdem sie sich von der unzuständigen Frau von der Leyen nicht hat überholen lassen wollen. Und der Schröder hat sie damit auch noch einen einschenken können, die daraufhin mit einer voreiligen Subventionszusage für Schwarzers Stiftungs-Archiv reagierte…

Auf welcher Parteilinie Schwarzer allerdings mit ihrer Unwort-Kampagne gegen die Unschuldsvermutung (natürlich nur bezogen auf Männer, denen Frauen Sexualstraftaten vorwerfen) liegen mag? Dazu fallen mir nur Parteien ein, die sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegen. Die anderen trauen sich nur noch nicht.

Update:

Die Rechtsanwaeldin am 25.3.2012:

Auch der einst im Kachelmann-Prozess nachberufene RA Schwenn scheint inzwischen – wenn nicht an seiner Wieder-Partnerin Combé so doch am gerichtlichen Kleinklima in und um Mannheim (siehe schon Harry Wörz) einen Narren gefressen zu haben.

und wieder die Medien mit dem bösen, bösen Unwort „Ehren“-Mord:

Junger Mann vor Gericht in Mannheim – Mord, um Ehre zu retten?

Wormser Zeitung – vor 5 Tagen

Seit Montag muss sich der 22-Jährige vor dem Mannheimer Landgericht vertreten von den Anwälten Andrea Combé (Heidelberg) und Johann Schwenn (Hamburg).

Prozess um versuchten „Ehrenmord“‎ Schwäbisches Tagblatt

Eingestellt von Die Rechtsanwäldin um 04:19

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2012/03/berechtigte-zweifel-und-dream-team.html

Hier ein etwas ausführlicherer Bericht über das angebliche ›Ehrenmordverfahren‹, in dem eine Frau ihren Partner mit erfundenen oder übertriebenen Angaben über eine sexuelle Annäherung/Nötigung eines Dritten dazu brachte, den angeblichen Täter aggressiv ›zur Rede zu stellen‹ bzw. die ›Vorwürfe zu  klären‹, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der angeblichen sexuellen Übergriffe eingestellt hatte:

http://www.wormser-zeitung.de/region/rhein-neckar/meldungen/11786540.htm

So etwas macht natürlich kein Deutscher bzw. Nicht-Muslim. Da sind Selbstjustiz-Tendenzen vollkommen unbekannt.

Und hier ein Bericht, der vielleicht erklärt, wieso der Vorsitzende Richter in dem Parallel-Verfahren gegen Nathalie B. etwas verschnupft auf eine engagierte Befragung des Verteidigers reagierte:

Gemeinsam mit seiner mutmaßlichen Verlobten hatte er im März 2011 Anzeige gegen den Mann erstattet. Der habe der heute 18-Jährigen die Hand auf den Oberschenkel gelegt und versucht, sie zu küssen, gab Bland B. damals zu Protokoll. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Die Frau habe ihre Aussage mehr oder weniger zurückgenommen, erklärt der Oberstaatsanwalt und spricht von 6000 Euro, die die Familie des 39-Jährigen der Familie der jungen Frau gezahlt habe. Weitere 15 000 seien in Aussicht gestellt worden.

Im August schließlich erzählte die Frau Bland B. seiner damaligen Aussage zufolge, der 39-Jährige habe sie nicht nur zu küssen versucht, sondern darüber hinaus auch gefesselt. Am selben Abend noch fuhr Bland B. zu dem Mann, der in diesem Verfahren als Nebenkläger auftritt – um diese Vorwürfe zu klären. So soll er sich direkt nach der Tat einem Polizisten gegenüber ausgedrückt haben. Er habe das als Frage der Ehre empfunden.

Der Befragung dieses Polizisten vor Gericht allerdings widerspricht Verteidiger Johann Schwenn, da der Beamte Bland B. vor dieser Aussage nicht vollständig belehrt habe. Immer wieder hakt der Rechtsanwalt aus Hamburg ein, der im vergangenen Jahr mit der Verteidigung von Wettermoderator Jörg Kachelmann Aufsehen erregt hatte. Er verteidigt Bland B. auf Wunsch von dessen Familie – wie damals gemeinsam mit der Heidelberger Rechtsanwältin Andrea Combé.

© Mannheimer Morgen, Dienstag, 20.03.2012

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/gewalttat-als-eine-frage-der-ehre-1.509467

Die Fortsetzung zum Urteil findet sich hier:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/05/11/mannheim-und-kein-ende-feminismus-im-jugendamt-das-urteil/

 

15 Gedanken zu „Mannheim und kein Ende: Feminismus im Jugendamt contra Gerechtigkeit

  1. Danke Frau Wolff,

    ein Problem, welches sich bundesweit zeigt. In Leipzig verdurstet ein Kind bei seiner drogenabhängigen Mutter, auch dort wurde dieses Muster sichtbar. Aber es ist keine Ausnahme, der der Fall Görgülü wurde ebenfalls von diesem Jugenamt verursacht, der Vater seiner Rechte beraubt und die Rechte der Mutter(Frau) höher bewertet. Dabei schrecken die JA Mitarbeitern nicht davor zurück, Gutachten zu fälschen, zu manipulieren und Kinder wissentlich und vorsätzlich zu gefährden, Hauptsache es kommt zur Mutter oder der Wille der Mutter geschehe. Als alleinerzeihender Vater eines durch diesen Radikalfeminismus behindert gemacht wordenden Kindes, hier einige aktenkundige Kommentare: “ die sprachliche Förderung des Kindes ist abzulehnen, auch mit dem Ziel, dem Bestreben des Vaters, die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu bezweifelen, zu begegnen“, „der Vater sollte aus der Sorge gekickt werden“, nachfragenden Lehrern wurde untersagt, andere JA Mitarbeiter einzuschalten, dem Klassenlehrer wurden falsche, vom JA selbst manipulierte Arztbriefe vorgestellt und erläutert, die Mutter wurde zur Begutachtung durch den gerichtlich angeordneten Gutachter gecoucht um ein die Interessen der Mutter nicht des Kindes berücksichtigendes Ergebnis zu erhalten, aktenkundige Angaben des Kindes zu den Problemen bei der Mutter dem Familiengericht verschwiegen, selbst dann noch negiert, als das Kind diese erneut auch zur Anhörung vorbrachte. Der gerichtliche Gutachter sollte auf Betreiben des JA ausgeschaltet werden. Es existieren kriminelle Netzwerke zwischen Frauenhäusern, Mediatoren, dem schulpsychologischen Dienst und Anwältinnen, die die Definition von organisierter Kriminalität in jedem Punkt erfüllen, aber es passiert nichts. So ist es sehr wohltuend und auch eine Achtung der Menschenrechte auf die strukturelle Ursache hinzuweisen, dass ein gravierender Zusammenhang zwischen radikalem Feminismus und der Verletzung von Kinderrechten besteht.

  2. Steffi sagte am März 25, 2012 um 8:58 am :

    Man wird sich weiter um Ideologien/Religionen und Machtansprüche streiten, man hat ja sonst nichts zu tun. Die, um die es gehen sollte, die die Zukunft sein sollen – die Kinder – werden genau so verkorkst, wie sie es unter solchen Umständen nur werden können…….und die Natur wird ihre “Bahnen” ziehen – sie war, sie ist, sie wird sein, weder konservativ noch feministisch oder unter dem Deckmantel irgendeiner menschengemachten Ideologie bzw. Religion……sie interessiert sich nicht für die Kämpfe um Rechte oder nicht, und solange der Mensch versucht, sie damit nur auszutricksen, wird die menschliche Gesellschaft eh nur ein Fußnote – oder nicht mal mehr das – in ihrem Dasein bedeuten.
    Wenn sich die menschengemachten Gesetzlichkeiten an den unveränderbaren Naturgesetzen orientieren würden – weil der Mensch nur ein Teil von ihr war,ist und bleibt – gebe es eventuell diese “Probleme” gar nicht – schade um die Begabungen und Talente, wenn sie nicht genutzt werden.

    Mannheim und kein Ende: Feminismus im Jugendamt contra Gerechtigkeit

    Die ›Natur‹ an sich kann, so meine ich, zwar nicht das maßgebliche Leitbild für eine humane Gesellschaft sein, denn da gibt es Schönes wie Schreckliches (so das Ausstoßen alter, schwacher und kranker Rudelmitglieder oder, bei Löwen, die Leittier werden, das Töten fremden Nachwuchses). Aber wenn Du meinst, daß in unseren Zeiten des Wissens und der Technik allzuoft gegen die Natur gehandelt wird, ja, sie verleugnet wird, dann stimme ich Dir voll und ganz zu. Der Vorrang sozialer Vaterschaft beispielsweise vor der biologischen mit der Folge, daß die biologische nicht einmal mehr feststellbar ist, negiert das Wissenwollen der Kinder von der eigenen Herkunft und die ›Blutsbande‹ zwischen Vater und Kind.

    Welche Unterschiede selbst bei gleichem rechtlichen Status heute noch gemacht werden, hat Ralf Bönt in einem sehr lesenswerten Artikel in der ZEIT dargestellt; zugleich gibt er einen gedrängten Überblick über die Konstrukte ›Elternschaft‹:

    Gleichberechtigung
    Mutter Macht
    • Von Ralf Bönt
    • Datum 23.03.2012 – 14:49 Uhr

    Wem gehören die Kinder? Hier endet die Gleichberechtigung der Männer

    Vor einigen Jahren wollte ich mit meinem Sohn zum Skilaufen an die Schneekoppe fahren. Um einen Reisepass für ihn zu beantragen, ging ich zum Bürgeramt, wo ich feststellen musste, dass keine Sachbearbeiterin von meinem Sorgerecht informiert war. Ich holte den amtlichen Zettel mit der Sorgerechtsteilung von zu Hause, aber einen Pass konnte ich für meinen Sohn ohne die Unterschrift seiner Mutter sowieso nicht beantragen.
    »Was meinen Sie wohl«, sagte die junge Frau hinter dem Schreibtisch gelangweilt, »wie viele Kinder jedes Jahr von ihren Vätern entführt werden.« Erst beim Fortfahren blickte sie mir in die Augen: »Wenn die erst mal außer Landes sind, kriegt die keiner mehr.«
    […]
    Danach änderte die Mutter ohne Rücksprache im selben Amt den Hauptwohnsitz unseres Sohnes. Ich konnte dies allein nicht rückgängig machen. Diesmal erklärte mir eine ältere Dame, ich habe doch selber gesagt, dass man den Wohnsitz nicht ohne Zustimmung beider Eltern ändern könne. Zwei Fehler, meinte sie, seien einer zu viel. So fand ich mich in einer Anwaltskanzlei wieder, bis der Wohnsitz wieder da war, wo sich unser Sohn am meisten aufgehalten hatte.

    http://www.zeit.de/2012/13/Vaeter

    Von Ralf Bönt erschien gerade das Buch »Das entehrte Geschlecht: Ein notwendiges Manifest für den Mann« (Pantheon Verlag)
    Schön, daß er sich auch einmal in einem Blatt wie der ZEIT äußern darf: ein gutes Zeichen dafür, daß sich endlich etwas in die richtige Richtung bewegt.

    Hier ein programmatischer Text von ihm:
    http://www.boent.eu/maerzmoratorium.html

    • Hallo Gabriele,
      da wollte ich meinen Beitrag kurz halten und hatte wohl noch tausend Gedanken dazu …….
      Ich habe natürlich nichts gegen Fortschritte und wenn man die Natur da unterstützen kann, wäre es wunderbar…..aber leider ist es nicht so, wie wir oftmals nur an Verhaltensweisen „sehen“ können.
      Ich denke schon, dass von Natur aus, eine Mutter anfangs eine festere Bindung zum Kind hat, die sich jedoch im Laufe des Lebens ändert. Und deshalb glaube ich , dass die Natur das „Teammodell“ ( auch ohne Trauschein) auserkoren hat. Obwohl unsere moderne Gesellschaft ja auch aufgrund wissenschaftlicher Arbeit weiß, dass es für die Entwicklung eines Menschen nie gut ist, nur Kontakt zu einem Elternteil zu haben, ist esb aber doch auch durch die Verbreitung von Ideologien/Religionen ( wozu der Feminismus für mich auch gehört) doch nach wie vor praktischer Streitpunkt um Rechte – als ob ein Menschenkind ein Besitz wäre. Im nächsten Atemzug sind aber die „Besitzer“ überfordert mit dem „Besitz“.
      Dann braucht man Jugendämter, die da eingreifen sollen, aber selber nicht wissen, wie es am besten für das Wohl des Kindes gehen soll…….
      Es dreht sich alles im Kreis und auf der Strecke bleibt z.B. wie hier in diesem Fall sogar das würdige Sterben eines Kindes weil die Mutter Angst hatte, dass Jugendamt sich nicht wirklich damit beschäftigt hat und nun ein Gericht etwas „richten“ soll……

      Da könnte man tausende Seiten zu füllen……ich würde mir da sehr viel mehr Vernunft wünschen und das man endlich wirklich das Wohl der Kinder ins Auge fasst – damit niemand mehr überfordert ist im Erwachsenenleben…..

  3. Hallo,

    die Grundfrage bleibt doch, welche Vorschriften geändert werden müssen, damit solche Fälle sich nicht wiederholen.
    Wie soll das Jugendamt mit drogensüchtigen Eltern umgehen?
    Wie soll sich das Jugendamt bei der Betreuung von todkranken Kindern verhalten?
    Wie werden die Mitarbeiter des Jugendamtes geschult, mit so einer schwierigen und belastenden Situation umzugehen?
    Was sagt man zu Eltern deren Kind sterben wird?
    Welche Hilfe bekommen die Mitarbeiter, welche mit den psychischen Belastungen nicht mehr klar kommen?
    Wo drauf sollte der Leiter/ eines Jugendamtes bei der Dienstaufsicht achten?
    Klare und richtige Antworten für jeden Fall werden wir nicht finden.

    Was wir als Gesellschaft hin kriegen sollten:

    Zusammenarbeit des Jugendamtes mit dem Gesundheitsamt, die Behörden sollten die fachlich korrekte medizinische Betreuung von schwer kranken Kindern überwachen, auch den Eltern maximal helfen, statt sie alleine zu lassen um Kosten zu sparen.
    Pflegeeltern welche sozial in der Gesellschaft eingebunden und kompetent sind

    All dies muss wohl wieder mal mit Vorschriften geregelt werden.
    Leider scheint dies noch nicht selbstverständlich in unserer Gesellschaft zu sein.
    Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass schnell alle Ausgaben, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, dem Rotstift zum Opfer fallen können.

    Bedauerlicherweise müssen wir immer wieder alle aus unseren Fehlern lernen.

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