Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (I)

›Ein Märchen aus der Provinz‹ lautet der ironische Untertitel des Gemeinschaftswerks – ach, wenn es doch bloß ein Märchen wäre… Dem ist aber nicht so. Über den medialen und gesellschaftlichen Zeitgeist der ›Verteufelung des männlichen Geschlechts‹ und über die Erosion der Unschuldsvermutung, die er im Gefolge hat, habe ich hier schon einige Texte veröffentlicht:

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/25/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-i/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/29/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-ii/

https://gabrielewolff.wordpress.com/2012/06/05/nichts-gelernt-aus-dem-kachelmann-verfahren-unschuldsvermutung-ade/

Das Kachelmann-Buch illustriert diese alarmierende Entwicklung aufs Grellste. Wenn sich konservativ-christliche Provinz (Vereinsmeierei und Lokalpolitik inbegriffen) und feministisch-fundamentaler Mainstream verschwistern, regiert eine schwer erträgliche Fünfziger-Jahre-Moral, die geradezu zwangsläufig zur Vorverurteilung des Mannes und zur Zementierung einer ›Opferolle‹ der Frau führt. Was fatale Auswirkungen auf Strafverfahren mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hat. Denn dann stehen sich nicht mehr gleichwertige, jeweils überprüfungsbedürftige,  Aussagen gegenüber, sondern eine berechtigte Anklage der alsbald als Nebenklägerin staatsanwaltsgleich agierenden Frau (exemplarisch der Haftrichter Reemen: „Einen solchen Vorwurf denkt sich doch keine Frau aus!“) gegenüber einer bloßen bestreitenden Schutzbehauptung des qua Geschlecht generell und wegen unkonventionellen Liebeslebens auch speziell moralisch fragwürdigen Mannes. Typisch für diese ideologisch befangene Geisteshaltung ist der Beschluß der 5. Großen Strafkammer vom 1.7.2010, mit dem die beantragte Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann abgelehnt wurde:

Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmaßlichen Tatabend u.a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel.

Die Kammer führt ferner aus, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers nach Aktenklage bei einer Gesamtbetrachtung auch unter Berücksichtigung der von der Verteidigung vorgetragenen Einwände nicht nur durch das Nachtatverhalten einschließlich des Ablaufs der Anzeigenerstattung und das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg, sondern u.a. auch durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten unterstützt werden.

[S. 254]

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1256223/index.html?ROOT=1160629

Ein Dokument der Irrationalität sondergleichen, weshalb der dieser Pressemitteilung zugrundeliegende Beschluß am 29.7.2010 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgehoben und die Untersuchungshaft des damaligen Angeklagten beendet wurde.

Das Landgericht machte sich also nach Aktenlage ein Bild von zwei Persönlichkeiten und deren Beziehung, tatkräftig unterstützt von der ihren Auftrag überschreitenden feministisch orientierten Aussagepsychologin Prof. Dr. Luise Greuel, die allein aufgrund der Angaben der Anzeigenerstatterin ein mögliches klassisches Beziehungszenario entwarf, das, wenn es denn wahr wäre, die ja eigentlich unwahrscheinliche Tat irgendwie erklären könnte (im FOCUS, der es gleich verbreitete, war der Konjunktiv eliminiert), und hielt die Schilderung eines verabredungsgemäß verlaufenen Treffens nebst einer undramatischen Trennungsszene nach dem gemeinsamen Essen nicht für plausibel. Schließlich weiß man ja, wie Männer sind. Die nehmen ein Schlußmachen doch nicht einfach so hin, die sind narzißtisch gekränkt und müssen Dominanz herstellen, da mag die ›Beziehung‹, um die es geht, noch so monothematisch sein, bei den gelegentlichen Treffs wie bei den Chats.

Die belastenden Aussagen des zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfacher Lügen überführten mutmaßlichen Opfers, das der Polizei und der Staatsanwaltschaft hartnäckig vorgegaukelt hatte, erst nach der konkreten Verabredung zur Gestaltung des Treffens erstmals durch einen – tatsächlich selbstgeschriebenen – Brief nebst beiliegenden Ticketreceipts von Kachelmann und einer anderen Frau von dessen Untreue erfahren und mit dieser Frau niemals Kontakt gehabt zu haben, wurden dagegen als glaubhaft eingestuft.

Die die Glaubhaftigkeit ›unterstützenden‹ rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg waren indes ohne Ergebnis geblieben, obwohl sich der Verkehrsmediziner Prof. Dr. Mattern nicht auf seinen Auftrag beschränkt hatte, die Spuren mit der Tatschilderung abzugleichen. Die Tatschilderung vor der Polizei, »mit der Messerschneide traktiert worden zu sein« [S. 238], war ersichtlich unzutreffend, weshalb Mattern von sich aus als anklagefördernde Alternativlösung den Klingenrücken ins Spiel brachte – auf dem sich allerdings, wie auch an deren Spitze, keine DNA der Anzeigenerstatterin befand: die befand sich, der Erstaussage angepaßt, nur an der Schneide, die wiederum als Verursacherin der geringfügigen Schürfspuren am Hals nicht in Betracht kam. Weshalb die Anzeigenerstatterin im Mai 2010 vor der Sachverständigen Greuel ihre Aussage der neuen Situation anpaßte:

A: [Antwort der Anzeigeerstatterin]: Also, mit Metall meine ich jetzt nicht das Metall an sich. Ich weiß nicht, wie sich Metall anfühlt, also nicht das Metall an sich, sondern einfach die Klinge, diese, ja, das Geriffelte, ich hab die Klinge gespürt, den Druck, dieses Schmale, es ist ja nur ganz schmal, dieses.

F: [Frage Luise Greuel]: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Sie keine Schnittverletzungen hatten?

A: Am Hals? Hatte ich keine Schnittverletzungen?

[S. 243]

Wiederum gegenüber Greuel:

»Das ist, aber, ja, ich weiß es nicht. Ich hab’s nicht gesehen, wie rum er es gehalten hat. Ich hatte nur dieses Gefühl einfach immer nur, Gott, das ist ja so gezackt, das war ein Sägemesser, und ja, ich war mir eigentlich sicher in der Situation, dass es die Klinge ist.«

[S. 238]

Schon vor der Anklageerhebung lag ein Gutachten von Prof. Dr. Rothschild, im Gegensatz zu Prof. Dr. Mattern ein Experte auf diesem Gebiet, mit folgender Stellungnahme vor:

Es ist sehr schwer vorstellbar, dass, wie von der Verletzten angegeben, der Beschuldigte ihr das Messer in dem insgesamt dynamischen Geschehen wiederholt auch fest andrückend gegen den Hals hält und dabei eine nur recht eng begrenzte Fläche des Vorderhalses in einer ausgesprochen gleichsinnigen Weise mit gleichartiger Oberflächlichkeit verletzt.

[S. 237]

Daß sich keine dem Angeklagten zurechenbare DNA am Messer befand, was ebenfalls schon durch das LKA-Gutachten von April 2010 feststand, rundet das Bild ab. Jedem, der noch logisch und rational denken kann, war bereits am 1.7.2012 klar, daß der Messereinsatz widerlegt sein dürfte (was sich später dann, nach den nachgeholten aber fehlgeschlagenen Experimenten von Mattern und dem Gutachten des Selbstverletzungsexperten Prof. Dr. Klaus Püschel, zur Gewißheit verdichtete).

Hinsichtlich der Entstehung von Hämatomen an den Oberschenkeln und der oberflächlichen Kratzer gab es wegen der weiträumigen Erinnerungslücken der Anzeigenerstatterin ohnehin keine ›Tatschilderung‹, die Prof. Dr. Mattern hätte abgleichen können. Seine Arbeitsweise ergibt sich aus dem Befangenheitsantrag von RA Schwenn gegen ihn (S. 241 – 247), der, wen wundert es, wie alle Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt wurde.

Zu den von der Anzeigenerstatterin unerklärten Kratzern lag demgegenüber schon am 20.4.2010 ein Gutachten von Prof. Dr. Rothschild mit folgenden Ausführungen vor:

Lokalisation und Morphologie der Verletzungen lassen zunächst an eine Selbstbeschädigung denken. Insbesondere die Gleichsinnigkeit und feine Parallelität der beiden ritzenartigen Kratzspuren weisen auf eine gleich bleibende Druckausübung bei der Führung des Gegenstandes während der Verletzungshandlung hin. Eine Verursachung durch fremde Hand während eines dynamischen Geschehens, wie es von der Verletzten geschildert wurde, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.

[S. 241]

Und das aussagepsychologische Gutachten, das den Bekundungen der Anzeigeerstatterin attestierte, nicht einmal die Mindestanforderungen einer gerichtsverwertbaren Aussage zu erfüllen, sollte durch ›die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen‹ die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers unterstützen? Bereits am 12.4.2010 lagen von der Verteidigung vorgelegte aussagepsychologische Gutachten von Prof. Dr. Elliger, Prof. Dr. Jankowski und Frau Dipl. Psych. Daber vor, die ebenfalls Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage belegten [S. 359] – und nun haben alle vier Sachverständigen unrecht? Selbst Frau Prof. Dr. Greuel, die doch immerhin zu einem klaren Ergebnis gekommen war?

Gegen alle Rationalität, gegen die Beweislage, hatte das Schema: der Mann ist der Täter, die Frau ist das Opfer, gegriffen. Inwieweit es durch die weiteren Schemata: Schwetzinger Bürgerin gegen Ausländer, halböffentliche Radio-Moderatorin gegen Promi, noch verstärkt wurde, wäre eine Frage, die nicht einmal die Betroffenen beantworten könnten: selbst bei krassesten aufgedeckten Fehlurteilen beharren die an ihnen Beteiligten habituell darauf, vollkommen zurecht in voller Überzeugung gehandelt zu haben.

Bis hin zur Pressemitteilung des Landgerichts vom 31.5.2011 zum unvermeidbaren Freispruchsurteil blieb diese Fixierung, nunmehr allerdings auch aus Selbstschutzgründen, arretiert. Einziges Ziel und einziger Zweck dieser Erklärung wie auch der mündlichen Urteilsbegründung, soweit aus Presseveröffentlichungen rekonstruierbar: Rechtfertigung der voreingenommenen Verfahrensführung von Staatsanwaltschaft und Gericht und Schutz der Anzeigenerstatterin vor straf- wie zivilrechtlicher Verfolgung. Ich weiß, daß ich nichts weiß, lautete das Mittel der Wahl – und es wurde sogar verschwiegen, was selbst für das Mannheimer Gericht ausschlaggebend für den Freispruch gewesen sein muß: die Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussagen.

Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

[…]

Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Wie konnte es zu dieser krassen Verweigerung einer rationalen Beweiswürdigung kommen?

Eine Erklärung bot Frank Krause im SCHWARZWÄLDER BOTE vom 6.6.2011, als überraschend durch die ja angesichts des gerichtlichen Persilscheins für das unprofessionelle Wirken der Mannheimer Justiz erfreute Staatsanwaltschaft dann doch noch formal Revision eingelegt wurde (der sich einen Tag später auch die Nebenklage anschloß) [Hervorhebungen von mir]:

Kachelmann-Prozess Verfahren geht in die Verlängerung

Frank Krause, vom 06.06.2011 19:08 Uhr

Stuttgart/Mannheim – Der Fall wird immer bizarrer. Zunächst hieß es, die Staatsanwaltschaft würde das Urteil gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann akzeptieren. Am Montag legte die Behörde doch Revision ein. Was geschah hinter den Kulissen?

Eigentlich schien der Fall erledigt. Als am vergangenen Dienstag das Landgericht Mannheim sein Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sprach, deutete alles darauf hin, dass die Akte geschlossen wird. Mit 5:0 Stimmen sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den 52-jährigen Schweizer vom Vorwurf frei, er habe im Februar 2010 seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Schwetzingen brutal vergewaltigt.

[…]

Vertrauliche Informationen durchgesickert

Der Appell hat nichts geholfen, der Justizmarathon geht weiter. Am Montag hat die Staatsanwaltschaft Mannheim offiziell Revision gegen das Urteil eingelegt. Obwohl kurz vor Prozessende vertrauliche Informationen durchgesickert waren, wonach die Behörde im Fall einer Niederlage auf eine Revision verzichten wolle, geschieht nun das Gegenteil. Aber warum? Die Revision einzulegen “dient dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen”, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Soll heißen: Die Ermittler wollen die ausführliche Begründung des Freispruchs lesen – sie soll spätestens Mitte August vorliegen -, ehe sie dann binnen eines Monats entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten oder zurückgezogen wird. Nur, ist das der alleinige Grund? Selbst der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, der im Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert hatte, ließ am Montag mitteilen, man sehe bisher keine formellen Verfahrensfehler des Gerichts.

Aber nur darum würde es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gehen, weil dort keine erneute Verhandlung mit Zeugenvernehmungen stattfindet, sondern das Urteil aus Mannheim ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft würde. Kein Wunder, dass sich in Justizkreisen nun hartnäckig Gerüchte halten, in den Tagen vor dem Urteilsspruch habe es Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Nebenklage gegeben.

Heftiger Streit im Nebenzimmer

Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren. In der Tat hatte der Richter scharfe Kritik an Kachelmanns Top-Verteidiger Schwenn für dessen Verhalten im Prozess geübt und ihm “mangelnden Respekt” gegenüber allen Beteiligten vorgehalten.

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen. Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten. Sowohl die Kanzlei von Franz im badischen Ketsch als auch die Staatsanwaltschaft und das Landgericht lehnten am Montag eine Stellungnahme zu möglichen Absprachen ab. “Dazu sagen wir nichts”, hieß es übereinstimmend.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Dem noch heute online verfügbaren Artikel ist niemand entgegengetreten.

Passagen dieses Artikels werden auch im Kachelmann-Buch zitiert [ S. 275], und als Zeugen des Wutausbruchs der Nebenklägerin nach der Urteilsverkündung werden Reto Caviezel und Miriam Kachelmann benannt:

Reto und Miriam waren in einem Nebenraum und wurden nach dem Urteil Zeugen des Ausrastens der Nebenklägerin Claudia D. [im Hinblick auf die einstweilige Verfügung der Nebenbei-Pressekammer der 3. Zivilkammer des LG Mannheim gekürzt], als sie ihren Anwalt Franz als »feige Sau« beschimpfte und akustisch nachvollziehbar gegen allerlei Gegenstände trat.

[S. 276]

Das Buch von Jörg und Miriam Kachelmann stellt der ideologischen Verblendung von Staatsanwaltschaft und Landgericht Mannheim derartig viele sachliche Fakten entgegen, daß die Trittbrettfahrer der unsäglichen Pressemitteilung des LG Mannheim, die daraus ihre fortwährenden Nachverurteilungen schöpfen, zum Ausstieg gezwungen sein müßten – aber ach, Alice Schwarzer, die sich auf den juristischen Kampf gegen Kachelmann versteift hat, obwohl ihre ökonomisch kränkelnde EMMA diese Ressourcen kaum hergeben dürfte, liest dieses Buch sicherlich erst gar nicht. Ihr geht es um den Kampf gegen den Rechtsstaat, dessen Säule der Unschuldsvermutung leider auch für Männer gilt, die von Frauen beschuldigt werden:

Schwarzer vs. Kachelmann

Verblendung

Erstellt 11.10.2012

Aus und vorbei? Der Fall Kachelmann, der im Mai 2011 mit einem Freispruch zu Ende ging, findet derzeit eine presserechtliche Verlängerung. Vor allem Alice Schwarzer gibt dabei eine peinliche Figur ab. Anstoß, der Kommentar. Von Thorsten Keller

Man muss keine Ahnung von der Strafprozessordnung oder vom deutschen Rechtssystem haben, um über einen spektakulären Kriminalfall zu schreiben. Mitunter genügt auch eine korrekte Gesinnung und ein großer Name als Ersatz für Sachkenntnis. So in etwa war die Versuchsanordnung, als die „Bild“-Zeitung die Kölner Publizistin Alice Schwarzer beauftragte, den „Fall Kachelmann“ – der Wettermoderator war der Vergewaltigung angeklagt- vor dem Landgericht Mannheim zu begleiten.

Schon vor der Beweisaufnahme hatte Schwarzer ihr Urteil gefällt: Er hat’s getan, der Kachelmann. Dafür kassierte sie von der „Bild“ ein stattliches Salär, und von den Medienanwälten des Angeklagten reihenweise Abmahnungen. Professionelle Gerichtsreporter wie Gisela Friedrichsen vom „Spiegel“ wiesen Schwarzer ziemlich eindrucksvoll eine bedenkliche Melange aus Inkompetenz und Verfolgungseifer nach. Anders gesagt: In diesem Prozess wurde nicht nur der Ruf von Jörg Kachelmann, der jahrelang ein komplexes System von Haupt- und Nebenfrauen managte, beschädigt.

Dann endete das Verfahren im Mai 2011 mit einem Freispruch, der inzwischen rechtskräftig wurde […]

Doch was dann folgt, ist nur noch perfide zu nennen. In der Frauenzeitschrift “Emma“ erscheint ein Text, in dem „Unschuldsvermutung“ – für Frau Schwarzer zum Mitschreiben: eine der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften  überhaupt – als „Unwort des Jahres“ vorgeschlagen wird. Dieses Pamphlet suggeriert nicht nur zwischen den Zeilen: Er hat’s getan, der Kachelmann. Dafür kassieren Alice Schwarzer und die „Emma“ zu Recht eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln. Auch dies hätte ein Punkt sein können, an dem Alice Schwarzer ihren Furor zügelt.

Doch wer sich auf einem Kreuzzug wähnt und Wahrheit und Gerechtigkeit für sich gepachtet hat, der lässt sich nicht von einem deutschen Landgericht bremsen. Es gibt nun ein Hauptsachverfahren; wenn es sein muss, auch durch mehrere Instanzen, lässt der „Emma“-Verlag wissen. So wird der „Fall Kachelmann“ ins Unendliche verlängert, und wird zugleich zum „Fall Schwarzer“ – einer Ikone der Frauenbewegung, die sich aus freien Stücken herabgewürdigt hat zur Krampfhenne des Boulevards.

http://www.ksta.de/debatte/schwarzer-vs–kachelmann-verblendung,15188012,20570476.html

Gegen diese Hysterien wendet sich das Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹.

Es dokumentiert u.a., und das läßt jedem Juristen das Herz höher schlagen, der auch noch an Recht und Gerechtigkeit, verwirklicht durch zeitgenössische Staatsanwälte und Richter, glaubt, Auszüge des Beschlusses des OLG Karlsruhe, das mannheimliche Irrationalitäten nicht durchgehen ließ.

Auf S. 101 – 109 gibt es Auszüge, auf S. 162 ist ein weiterer aufgeführt – ich bin sicher, daß sich das OLG auch noch zu dem ersichtlich ungeeigneten, allein der Verzweiflung geschuldetem, Unterfangen von Staatsanwaltschaft und Kammer verhalten hat, durch Beziehungszeuginnen einen irgendwie tatbezogenen Erkenntnisgewinn zu generieren…

Das OLG hatte zunächst richtig erfaßt, daß keines der vorliegenden Gutachten den Tatvorwurf gegen Kachelmann belegte, es also um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ging. Dann wurden ausführlich die Unbrauchbarkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin aus aussagepsychologischer Sicht, ihre Fähigkeit zur Konstruktion und Aufrechterhaltung einer Falschaussage und Bestrafungs- und Belastungsmotive behandelt.

Explizit heißt es dort u.a.:

In diesem Fall, dass bei Aussage gegen Aussage diejenige des einzigen Belastungszeugen hinsichtlich Teilen des Geschehens widerlegt ist, kann seinen übrigen Angaben nur gefolgt werden, wenn außerhalb seiner Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen (nur BGHSt 44, 153; BVerfG, NJW 2003, 2444).

[S. 103]

Dieses Aussageverhalten der Nebenklägerin erschüttert auch und insbesondere die Ermittlung des Wahrheitsgehalts der Angaben zum Vergewaltigungsvorwurf, dem Kerngeschehen.

Die Falschangaben der Nebenklägerin könnten durchaus der Belastungsmotivation geschuldet sein.

[S. 104 f.]

Bei dieser Lage der Aussagen der Nebenklägerin sind an die Prüfung und Annahme der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben, insbesondere zum Kerngeschehen, dem Vergewaltigungsvorwurf, erhöhte Anforderungen zu stellen.

Diesen Anforderungen genügt die Aussage der Nebenklägerin – nach dem von keiner Seite in Zweifel gezogenen Ergebnis der eingehenden Exploration und darauf aufbauenden überzeugenden aussagepsychologischen Begutachtungen der Nebenklägerin durch die Sachverständige Diplom-Psychologin Prof. Dr. L. Greuel – nicht. Die Aussage selbst weist erhebliche Mängel auf, die bereits die sog. Mindestanforderungen betreffen (Logik, Konsistenz, Detailierung, Konstanz, Strukturgleichheit). Demzufolge kann ein etwaiger Erlebnisbezug der Aussage oder umschriebenen Aussagekomplexe mit aussagepsychologischen Methoden nicht bestätigt werden.

[S. 106 f.]

Damit war der Freispruch vorgezeichnet – keine dieser Würdigungen des Oberlandesgerichts tauchten in der Pressemitteilung über den Freispruch vom 31.5.2011 auf. Im Gegenteil, das Landgericht schloß sich in dieser Erklärung ausdrücklich den vorangegangenen oberflächlichen Würdigungen der Staatsanwaltschaft an, die den juristischen Kern der Würdigung verfehlen:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Bei dieser Herangehensweise an die ›Wahrheitsermittlung‹ ist es dann auch unschädlich, wenn die Kammer von weiteren Unwahrheiten der Belastungszeugin ausgeht:

»Vieles spricht dafür, dass sie auch noch in der Hauptverhandlung an falschen Bekundungen zur verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte festhielt.«

[S.251]

Jörg Kachelmann:

Der [der Freigesprochene, der unschuldig ist] liest nur fassungslos auf S. 193 des Urteils die Behauptung: »Das vorstehend gefundene Ergebnis war nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage der Nebenklägerin oder auch nur der erhöhten Wahrscheinlichkeit einer solchen gleichzusetzen« – doch die war in keiner Weise geprüft worden. Und er reibt sich die Augen, wenn er liest, dass die Kammer davon ausgeht, von der Nebenklägerin darüber angelogen worden zu sein, dass sie den Namen ihrer Konkurrentin im Herbst 2008 durch einen anonymen Anrufer erfahren und irgendwann im Laufe des Jahres 2009 anonym die Kopie der Ticketreceipts erhalten haben will. Auf eine Lüge mehr oder weniger kommt es wohl nicht an – ein Verfahren, wie es schon die Staatsanwaltschaft praktizierte.

[S. 281f.]

Unter der Überschrift »Zu Ansätzen außerhalb dieser Methodik ist zu bemerken:« nahm das OLG Stellung zu den Versuchen von Staatsanwaltschaft und Gericht, außerhalb der für Juristen zwingend geltenden Aussagepsychologie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Aussage der Nebenklägerin irgendwie zu retten – und schob allen diesen Versuchen einen Riegel vor:

Der schlichte Schluss, die Nebenklägerin könnte den Angeklagten (aufgrund ihrer mangelhaften Aussage) zum Kerngeschehen, zur Vergewaltigung, nicht falsch angeschuldigt haben (weder objektiv noch subjektiv), weil sie den Angeklagten mit einer mangelfreien (qualitätsreicheren) Aussage hätte überzeugender falsch anschuldigen können, erscheint zirkelschlüssig (sofern die fragliche Aussage der Nebenklägerin keine externe Bestätigung finden sollte). Ein dahingehender Schluss hätte zu besorgen, dass als Beweisanzeichen für die Richtigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin deren Aussage selbst (Aussage: mangelbehaftet statt mangelfrei) Verwendung fände, deren Richtigkeit erst bewiesen werden soll […] So stellt auch die Sachverständige im Rahmen ihres Gutachtenauftrags – vor dem Hintergrund der intellektuellen Fähigkeiten der Nebenklägerin – denkfehlerfrei – fest, dass aus einem Qualitätsmangel der Aussage selbst nicht der Beleg für den Erlebnisgehalt der Aussage abgeleitet werden kann (Greuel Rdnrn 377).

[S. 107]

Auch hieran hat sich das Gericht nicht gehalten, wie der umfänglich kolportierte Satz von Richter Dr. Bock belegt: »Wenn sie lügt, warum lügt sie so schlecht?« [S. 270] Das falsche Denkmodell hinter dieser Frage lautet: Sie kann nicht gelogen haben, sonst hätte sie es schlauer angestellt. Und noch in der Presseerklärung vom 31.5.2011 wird dieser zirkelschlüssigen ›Sinnfrage‹, die auch der Nebenklagevertreter im Plädoyer stellte, eine Bedeutung beigemessen, die sie nicht hat:

Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Insbesondere aber wies das OLG den Versuch zurück, mithilfe des Therapeuten der Nebenklägerin, Prof. Dr. Günter H. Seidler, und der von ihm vertretenen Psychotraumatologie die Unbrauchbarkeit einer Aussage als Beweis für das Vorliegen der behaupteten Tat zu werten.

Gefahr, einem Zirkelschluss zu unterliegen, bestünde auch, sollte die Mangelhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen mit dem die Todesangst bedingenden Messereinsatz (Trauma) erklärt werden. Den Einsatz des Messers gälte es erst zu beweisen. Grundsätzlich gilt, dass sachverständige Erklärungen konkrete Feststellungen zum Tatgeschehen nicht entbehrlich machen (vgl. auch BGH, NStZ 1986, 373 a. E.).

[S. 107]

Jörg Kachelmann:

Was gibt es Schöneres als einen Therapeuten wie Seidler, dem es an Distanz und Kritikfähigkeit gegenüber der Klientin fehlt, wie das Kröber-Gutachten nahelegt – und dieser Professor aus Heidelberg hatte mit seiner sogenannten ärztlichen Stellungnahme im Sommer dafür gesorgt, dass Landrichter Dr. Joachim Bock frohlocken konnte: »Greuel und Seidler, das passt wie Zahnrädchen ineinander.« Und schwups, war der Haftfortdauerbeschluss begründet. Kachelmann bleibt im Knast, denn alles, was D[…] sagt, ist unbrauchbar wegen des durch die Tat erlittenen Traumas. Sagt Seidler.

[161]

Zur Entzauberung Seidlers trugen nicht nur Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, dessen auf S. 163f. und 166ff. dokumentierte Gutachten-Zitate reines intellektuelles Vergnügen sind, und in der späteren Hauptverhandlung Rechtsanwalt Schwenn, der für die Öffentlichmachung entlarvender Identifikationsprozesse des Therapeuten mit seiner Klientin sorgte, sondern auch der Betroffene selbst bei. Unter dem Titel „Seelische Symptome sind Beweise“ führte er ein Interview mit Alice Schwarzer und Chantal Louis für EMMA Nr.4 [301] Herbst 2011, S. 111 – 115, in dem er nach wie vor meinte, aus seelischen Symptomen auf konkrete Ereignisse schlußfolgern zu können, im feministischen Schulterschluß die Welt für „täterorientiert“ = männerorientiert hielt und vor Gericht eine „strukturelle Opferrolle“ sowohl für seine Klientin als auch für sich selber wahrnahm…

Am 10.10.2012 wurde die online-Version dieses bezeichnenden Interviews (»Vergewaltigung führt in nahezu hundert Prozent der Fälle zu einer Traumafolgestörung […]«) vom Netz genommen, weil dort mehrfach der volle Klarname der Anzeigenerstatterin genannt wurde, einmal auch in einer Bild-Unterschrift unter einem Photoshop-BURDA-Foto seiner Klientin: »Claudia D. war lange unsichtbar.« Jetzt will Alice Schwarzer die Unsichtbarkeit künstlich wiederherstellen, um die einstweilige Verfügung ihres Schützlings auf Unterlassung der Klarnamen-Nennung zu unterstützen. Sie selbst hatte ja keine Hemmungen, das ›Opfer‹ für ihre Zwecke zu instrumentalisieren (und den Therapeuten gleich mit dazu).

Auch der Staatsanwaltschaft erteilte das OLG Karlsruhe einen Dämpfer:

Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft (Schrift vom 22.7.2010, S. 19) kommt als Ursache für eine posttraumatische Belastungsstörung, in deren Folge auch die Fähigkeit eingeschränkt sein kann, Erlebtes wiederzugeben, nicht lediglich ein lebensbedrohliches Ereignis in Betracht. ›Auch das Geständnis eines mehrjährigen systematischen Betruges […] kann die Dimension eines seelischen Traumas haben‹ (vgl. Greuel, Rdnrn. 336, 337).

[S. 162]

Da hakten die Zahnrädchen Greuel-Seidler doch gewaltig. Nur ein von Verurteilungswillen eingeschränkter selektiver Blick konnte übersehen, daß Greuel der Nebenklägerin eine Aussagetüchtigkeit bescheinigte, die Seidler ablehnte.

Und dann gab das OLG dem Landgericht noch einen gewichtigen Hinweis für die Hauptverhandlung:

Die damit aufgestellte Behauptung der Nebenklägerin, den anonymen Brief im Briefkasten erst nach dem mit dem Angeklagten geführten Chat vorgefunden zu haben, stellt eine wahrheitswidrige Erklärung der Nebenklägerin zur Umkehrung des von dem Angeklagten zuvor im Chat vorgeschlagenen – und auch bislang nicht unüblichen – Ablaufs des Zusammentreffens dar. Gründe, die sie in der Tatnacht gegenüber dem Angeklagten, der in guter Stimmung angekommen sei, für die Umkehrung der im Chat vorgeschlagenen, von ihm bevorzugten Reihenfolge des Geschehens vorgebracht und wie dieser darauf reagiert habe, sind ihrer Aussage nicht zu entnehmen. Die Angaben der Nebenklägerin zum abweichenden Einstieg in den Tatabend sind insoweit wenig detailreich, ähnlich wie ihre Angaben zum Kerngeschehen. Die Art und Weise des Beginns des Zusammentreffens kann indes die weitere Abfolge des Tatabends – entweder nach der Schilderung der Nebenklägerin beginnend mit gemeinsamem Essen oder nach Einlassung des Angeklagten beginnend mit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – beeinflusst haben. Inwieweit es sich hierbei um ein bloßes Randgeschehen des Verlaufs der Tatnacht oder um eine für das Kerngeschehen bedeutsame ›Scharnierstelle‹ handelt, ist der Klärung der Hauptverhandlung vorbehalten.

[S. 106]

Welch noble Zurückhaltung des OLG, das darauf hinwies, daß nach Wegfall der Lüge über den Schock der gerade erst erfahrenen Untreue des Lovers kein Grund mehr vorhanden oder auch nur vorgebracht war, die ›nicht unübliche‹ Reihenfolge, nämlich den Vollzug der ›Hauptaufgabe‹ jener Beziehung, einseitig abzuändern. Und daß aussagepsychologisch betrachtet das Hinüberhuschen der Nebenklägerin über dieses Problem genausowenig erlebnisbasiert erschien wie ihre Schilderung der angeblichen Tat. Und natürlich hat dieser Einstieg ›Scharnierfunktion‹: denn wenn Kachelmanns Schilderung stimmt, dann wäre die Angabe eines zweiten, dieses Mal gewaltsamen Geschlechtsverkehrs an jenem Abend, lediglich unterbrochen durch eine Nudelmahlzeit und ein Beziehungsgespräch, vollends unplausibel.

Wie gehabt, Wahrheitsermittlungen bezüglich der Aussage einer Frau fanden nicht statt. Die Staatsanwaltschaft, die die Chuzpe besaß, auf Verurteilung zu plädieren, log, was den wahren Sachverhalt anging:

Jörg Kachelmann:

Der traurige Höhepunkt der Veranstaltung war erreicht, als die Staatsanwaltschaft, das mahnende Wort des Oberlandesgerichts von der »Scharnierfunktion« noch im Ohr, schlicht behauptete, die Verabredung habe von vorneherein den Inhalt gehabt, dass zunächst gegessen werde. Zur Untermauerung dieser Behauptung wurde bewusst unvollständig und sinnentstellend aus dem Chat zitiert.

[S. 271]

So gewissenlos wie die Staatsanwaltschaft agierte die urteilsschreibende Richterin Daniela Bültmann immerhin nicht. In ihren Feststellungen heißt es:

»Die Nebenklägerin hatte damit dem Vorschlag des Angeklagten zugestimmt, an diesem Abend nach seiner Ankunft zuerst den Geschlechtsverkehr miteinander auszuüben und erst ›später‹ zu essen.« [S.28]

[S. 279]

Auch widersprach sie dem Vorsitzenden und seiner in der Pressemitteilung verbreiteten Vorstellung, daß es um ein Geschehen nach dem Trennungsgespräch gehe [Hervorhebung von mir]:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html

Sie konnte in diesem Punkt der Nebenklägerin nämlich nicht folgen  – ohne daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen: die Schonung der Frau ist oberstes Gebot bei einem Freispruchsurteil gegen einen der Vergewaltigung Angeklagten:

Jörg Kachelmann:

In den Feststellungen des Gerichts gibt es eine zeitliche Lücke zwischen meinem Eintreffen und dem wann auch immer eingenommenen Abendessen mit anschließendem Trennungsgespräch. Festgestellt wird auch ein Geschlechtsverkehr, der sich zu einem unbekannten Zeitpunkt ereignet habe und von dem unbekannt geblieben sei, ob er einvernehmlich stattgefunden habe oder nicht. Zu den vom Oberlandesgericht Karsruhe angesprochenen mangelhaften Angaben der Nebenklägerin darüber, warum, wieso, weshalb sie von dieser einvernehmlichen Planung plötzlich abgewichen sein will und welches Gespräch sich darüber entwickelt habe, heißt es in der gewundenen Beweiswürdigung:

»Vor diesem Hintergrund erschien es zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Angeklagte das abweichende Setting, welches sich ihm nach den Angaben der Nebenklägerin bei seiner Ankunft präsentierte, völlig kommentarlos hingenommen hätte. Die entsprechenden Angaben erwecken daher Zweifel.« [S. 196]

Das war’s. Da bricht etwas ab, bevor es beginnt. Zu der »Scharnierfunktion« dieser unglaubhaften Erklärung meiner Falschbeschuldigerin, die das Oberlandesgericht für untersuchenswert hielt, wird kein Wort verloren. Schließlich erfolgte diese Diskussion nur bei der Untersuchung meiner Aussage, deren Realitätsgehalt freundlicherweise immerhin als »möglich« bezeichnet wurde. Die unglaubhafte Aussage einer Frau dient also dazu, meine Aussage als möglich zu erachten. Leben wir in einem Unrechtsstaat, in dem die Aussage einer Frau per se mehr Gewicht hat als die eines Mannes?

[S. 280]

Ja, so weit sind wir gekommen, betrachtet man die einschlägigen erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren, die Aufhebungen des BGH von Verurteilungen durch Landgerichte und die zahlreichen Berichte über Freisprüche in den einschlägigen Verfahren. Wieviele niemals aufgedeckte Fehlurteile in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren pro Jahr ergehen, ist eine Dunkelziffer, die nie erforscht wurde.

Sabine Rückert:

Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.

http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz

Nun liegt die Freispruchsquote bei Sexualdelikten weitaus höher als bei 3 % – ein Zeichen dafür, daß Gerichte zunehmend kritischer auf die Aussortierungskünste der politisch auf PC verpflichteten Staatsanwaltschaften reagieren. Es ist allerdings zu befürchten, daß sich auch das Landgericht Mannheim auf die Arbeit der StA und der Polizei verließ, wobei letztere seit 20 Jahren auf opferempathische Zuwendung statt auf Ermittlungstätigkeit verpflichtet wird (dazu andernorts mehr). Der naturgemäß erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerde von RA Birkenstock vom 7.6.2012 [S. 354 – 366] läßt sich entnehmen, wie sehr eine aufklärungsunwillige Staatsanwaltschaft, oftmals vergeblich, zum Jagen getragen werden mußte und wie parteiisch sie agierte.

Und was hat es mit dem von Seidling öffentlich beklagten Abreißen der objektiven Beweisketten auf sich?

Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt.

Gar nichts. Die objektive Beweiskette bleibt unbeachtet: sie wird gar nicht erst in Angriff genommen. Denn das will man nicht riskieren, daß die Nebenklägerin einem Gegenverfahren ausgesetzt wird, das ist bei unvermeidbarem Freispruch oberstes Ziel:

Jörg Kachelmann:

Auch die Untersuchung der objektiven Beweise orientiert sich allein daran, ob sie den Anklagevorwurf stützen (logischerweise Ergebnis: nein), sodass auch hier keine Beweiskette geschmiedet wurde, weil sie nicht geschmiedet werden sollte. Die Kammer versteigt sich gar zu dem Ergebnis, dass Selbstverletzungen nicht ausschließbar seien, referiert dann aber Gutachten, die Selbstverletzungen dringend nahelegen, und lässt die aus den brav wiedergegebenen Spurengutachten ersichtlicheTatsache, dass das Messer als Tatwaffe ausscheidet, gänzlich unberücksichtigt.

[S. 281]

So hatte ich es mir gedacht. Gegen eine falsche Freispruchsbegründung kann kein Freigesprochener Rechtsmittel einlegen, und wenn das Gericht öffentlich verkündet, eigentlich wisse man nicht, ob der Angeklagte nicht vielleicht doch schuldig sei, ist die öffentliche Höchststrafe verhängt. Angesichts des medialen Zirkus‘ um diesen Prozeß wußte das Gericht genau, was es tat – und genau das ist rechtsstaatswidrig. Auch ein Prominenter hat Anspruch darauf, daß in all der hämischen medialen Öffentlichkeit, in der sein Prozeß stattfindet, auch öffentlich festgestellt wird, daß er das Opfer einer Falschbeschuldigung geworden ist.

Das LG Mannheim wählte den gegenteiligen Weg.

Die feministische Aussagepsychologin Greuel bot der Nebenklägerin einen Ausweg vor der unweigerlichen Strafverfolgung: neben der nicht abweisbaren Hypothese einer bewußten Falschaussage bejahte sie auch die Nichtabweisbarkeit einer Autosuggestion. Und das muß man sich mal vorstellen: ab 1 Uhr nachts räumt die Nebenklägerin auf, bewahrt die benutzten Gläser und Teller nebst Besteck für eine DNA-Untersuchung auf, duscht nicht, steckt das getragene Kleid nebst Slip und Binde in einen Plastikbeutel, versieht ein Küchenmesser mit eigener DNA an der Schneide und placiert es im Schlafzimmer, spült einen beim Eintreffen des Lovers getragenen Tampon nicht in die Toilette, sondern entsorgt ihn, entgegen der Gewohnheit, uneingewickelt zuoberst im Küchen-Abfalleimer, auf daß man dessen völlig tatirrelevante DNA auf dem Rückholfaden detektiere. Man überlegt sich, ausgesprochen rational, welche Lügen, die man privat für strategisch richtig befand, zur Erhöhung der eigenen Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Ermittlungsbehörden dienlich wären. Und neben allen diesen rationalen Tätigkeiten steigert sich eine psychisch gesunde Frau in die bezwingende Vorstellung hinein, sie sei unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden, obwohl das nicht der Fall war.

Frau Prof. Dr. Greuel glaubte also an die Verdrehtheiten des nicht krankhaften weiblichen Gemüts, das sich binnen 12 Stunden autosuggestiv einbildet, unter Vorhalt eines Messers vergewaltigt worden zu sein, obwohl das nicht zutrifft. Diese, wenngleich wenig feministische Hypothese, bestritt ihr Lehrmeister, einer der Mitbegründer der Aussagepsychologie, Prof. Dr. Günter Köhnken, vehement, und vertrat die Falschaussage-Hypothese. Was machte das LG Mannheim, das sich partout nicht mit einer Falschaussage-Beurteilung der ›Zeugin der Anklagte‹ beschäftigen wollte?

Nun, das Übliche eben.

Jörg Kachelmann:

Prof. Dr. Luise Greuel und Prof. Dr. Günter Köhnken wären arg verdutzt, könnten sie zur Kenntnis nehmen, wie die Landrichter aus Mannheim es vermieden haben, die Diskrepanz in diesem kleinen Bereich zwischen Greuel (Autosuggestionshypothese ist nicht abweisbar) und Köhnken (Autosuggestionshypothese ist auszuschließen) zu entscheiden. Die Kammer hat einen kreativen Mittelweg gefunden: Die Autosuggestionshypothese kann dahingestellt bleiben, denn irgendwie ist die ganze unzulängliche Aussage meiner Falschbeschuldigerin kontaminiert, weil die Nebenklägerin, gebeuteltes Beziehungsopfer und krisengeschüttelt nach einem traumatisierenden Untreuegeständnis, zum Rekonstruieren von Erinnerungen neigt. Und wer weiß, wer weiß, so spekuliert man höheren Orts herum – und formuliert den traurigen Höhepunkt der bewussten Begründungsverweigerung meines Freispruchs:

»Damit konnte auch die Möglichkeit der bewussten Aggravation [soll heißen: der bewusst übertriebenen Schilderung; Anmerkung JK] eines tatsächlichen, strukturell nicht abgrenzbaren Gewaltgeschehens nicht ausgeschlossen werden.«  

Wow. Das mag zwar als Bewerbungsschreiben für Drehbuchautoren zur Verfilmung des Schicksals von Claudia D. durchgehen. Dem Bundesgerichtshof kann man diese klebrige Lektüre allerdings nicht zumuten, und einem Freigesprochenen, der unschuldig ist, erst recht nicht.

[ S. 281]

Da bleibt einem allerdings die Spucke weg. Da erfindet das Gericht flugs einen von der ›Zeugin der Anklage‹ in keiner Weise offerierten Sachverhalt, nur um den Autosuggestionsquatsch von Greuel versus der souveränen, auf die Falschaussage fokussierende Expertise ihres Lehrmeisters Köhnken nicht entscheiden zu müssen?

Immerhin: die Autorin des Urteils, Daniela Bültmann, taucht im Geschäftsverteilungsplan des LG Mannheim nicht mehr auf; und Jörg Kachelmann weiß zu berichten, daß »sie angeblich irgendwas für die CDU in Berlin« [ S. 171] mache, was ja ein Segen für das Justizsystem wäre. Der Rest allerdings macht dekoriert weiter, so wurde StA Oltrogge zum »Ersten Staatsanwalt« befördert [S. 288], und das Elend nimmt weiter seinen Lauf…

Für Strafjuristen ist das Buch Pflichtlektüre.

Für alle, die in diese Mühle geraten könnten, allerdings auch – und das betrifft fast jeden Mann.

(Fortsetzung folgt.)

Update (13.10.2012)

Nun hat die Kanzlei Zipper aus Schwetzingen die erstrittene einstweilige Verfügung gegen Random House nebst dem eigenen Antrag online gestellt (und peinlicherweise selbst den Klarnamen der Mandantin Claudia D. verbreitet). In dem Antrag heißt es auf S. 3:

Bislang hat kein Medium der Presse die Antragstellerin mit vollem Namen bezeichnet. Lediglich in einem Beitrag in der EMMA Herbst 2011 erfolgt die konkrete Bezeichnung der Antragstellerin als Claudia D [es folgt der Klarname] – ohne deren Einverständnis.

Glaubhaftmachung: Beitrag EMMA Herbst 2011 als Anlage ASt9 in Kopie anbei.

In der Öffentlichkeit wurde dies aber nicht wahrgenommen. Die Antragstellerin ist der Öffentlichkeit nach wie vor nur als „Claudia            “  bekannt.

http://www.strafrecht-schwetzingen.de/files/Beschluss_10_10_12.pdf

Da wurde also nicht nur die online-Fassung dieses Artikels unterschlagen, die erst am 10.10.2012 abgeschaltet wurde, sondern überhaupt das gesamte Internet als öffentlicher Raum ausgeblendet. Und das wird die EMMA-Chefin gar nicht gern lesen, daß sie den Namen ohne Einverständnis veröffentlicht hat – und daß das Nischenprodukt EMMA nix mit Öffentlichkeit zu tun hat, schon mal gar nicht. Aber da das Landgericht auf EMMA nicht eingeht, ist es wohl nicht so relevant.

Merkwürdigerweise bezieht sich die Kanzlei auch auf das Esra-Urteil des BGH vom 21.6.2005

http://lexetius.com/2005,1501

Was hat das denn mit dem vorliegenden Fall zu tun? Ahja, ›Märchen‹ = Roman… Das wird es sein!

Update (14.10.2012):

Soeben erfahre ich von Arne Hoffmann Folgendes:

Sonntag, Oktober 14, 2012

Kachelmann-Buch: Mehr als eine Rezension

Die ehemalige Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff setzt sich hier mit dem Buch von Jörg und Miriam Kachelmann auseinander. Teil dieses Beitrags sind auch Passagen des Artikels im „Kölner Stadt-Anzeiger“, der Alice Schwarzer kritisierte und nach meiner Verlinkung auf Genderama plötzlich nicht mehr online stand.

http://genderama.blogspot.de/2012/10/kachelmann-buch-mehr-als-eine-rezension.html

Stimmt:

http://genderama.blogspot.de/2012/10/das-kachelmann-buch-und-die.html

http://www.ksta.de/debatte/schwarzer-vs–kachelmann-verblendung,15188012,20570476.html

Lesenswert und richtig bleibt der Kommentar von Thorsten Keller vom 11.10.2012 dennoch. Andererseits ist es natürlich nicht politisch korrekt, von einem Männerrechtler zitiert zu werden…

Update (16.10.2012)

Georg Altrogge auf Meedia.de:

E-Mail mit brisanten Daten an Medienvertreter verschickt

Eigener Anwalt stellt Kachelmanns „Ex“ bloß

Der nicht abebbende Anwaltskrieg im Fall Kachelmann hat bereits in der vergangenen Woche für Schlagzeilen gesorgt. Während die Konfliktparteien sich gegenseitig mit Klagen überziehen und bei Gerichten reihenweise Anträge auf Einstweilige Verfügungen eingehen, agiert offenbar nicht jeder Jurist auf der Höhe des Geschehens. So wurde jetzt bekannt, dass mindestens ein Journalist eine merkwürdige E-Mail des Anwalts der Ex-Geliebten Claudia D. erhielt, deren angehängte Dateien die Mandantin bloßstellen.

So finden sich in der E-Mail, die MEEDIA vorliegt, nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der streng vertraulichen Verfahrensakte.

[…]

Eins von vier Dokumenten im Mail-Anhang: das rechtsmedizinische Gutachten der Uniklinik Köln (Schwärzungen: Meedia.de)

[…]

Ebenfalls im Wortlaut versandt: die Kopie des „molekulargenetischen Gutachtens“ vom Münsteraner Institut für Forensik

[…]

Beim dritten Dokument handelt es sich um den Untersuchungsbericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

[…]

Auch das komplette Vernehmungsprotokoll der polizeilichen Vernehmung von Claudia D. vom 9. Februar 2010 findet sich im Mail-Anhang

[…]

In der Mail gibt der Jurist (Fachgebiete: Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) dem Journalisten zudem zehn dezidierte Fragen mit auf den Weg, die dieser auf der Pressekonferenz von Jörg Kachelmann auf der Frankfurter Buchmesse am vergangenen Freitag stellen sollte. O-Ton Anwalt Zipper: „Sie können dann mal den Kachelmann fragen…“ Und offenbar war dort auch eine medienwirksame Aktion geplant – der Anwalt informiert dem Journalisten, er werde bei der Pressekonferenz „Zeuge von mehreren Zustellungen von Einstweiligen Verfügungen und Abmahnungen an die Eheleute Kachelmann werden“.

Doch zu dem öffentlichen „Showdown“ kam es nicht. Nach MEEDIA-Informationen war die Gegenseite vorbereitet und hatte ihrerseits zwei Anwälte abgestellt, die als Bevollmächtigte des Moderators und seiner Ehefrau die Verfügungen in einem Vorraum entgegennahmen, die eine Gerichtsvollzieherin in Anwesenheit von Anwalt Rüdiger Zippert persönlich während der PK zustellen wollte. Fazit: eine Anwaltsposse, die in zumindest Juristenkreisen für reichlich Gesprächsstoff sorgen dürfte…

ga
16.10.2012

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Nennt man so etwas nicht Litigation-PR?

Und das Allerbeste ist, daß dem Journalisten nicht etwa eigene Ablichtungen aus den Verfahrensakten zugänglich gemacht wurden, sondern die Anlagen „K 6 bis K 9“ der Anwälte Welker, die Kachelmann als Kläger – daher das Kürzel „K“ – im Frankfurter Zivilverfahren vertreten und die diese Anlagen zur Stützung ihres Vortrags eingereicht haben… Es ist tatsächlich so: das Vernehmungsprotokoll vom 9.2., das Spurengutachten des LKA, das Gutachten Rothschild und das Gutachten Brinkmann belasten die NK. Daß dieser Anwalt, der Claudia D. als Beklagte in diesem Verfahren vertritt, das nicht bemerkt, ist schon bemerkenswert.

Update (17.10.2012)

Georg Altrogge von Meedia.de:

Nachtrag, 17.10.: In einer Mail an MEEDIA teilt der Jurist Manfred Zipper mit, seine Mail sei nur an einen Journalisten gerichtet gewesen und der Inhalt „persönlich und vertraulich“.

Nachtrag, 17.10.: Zu den Ausführungen des Anwalts Manfred Zipper erklärt der betroffene Journalist gegenüber MEEDIA: „Ich hatte um diese Mail von Herrn Zipper nie gebeten, da mich nur die Einstweiligen Verfügungen interessierten. Es war auch nirgends von ‚persönlich‘ oder ‚vertraulich‘ die Rede – was auch nur unrichtig sein kann, da es aus meiner Sicht eine Art Vorlage war, um den Inhalt bei der Kachelmann-Pressekonferenz zu verwenden – einer Veranstaltung mit größtmöglicher Öffentlichkeitswirkung, zu der Herr Zipper keinen Zutritt erhalten hatte.

http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html

Ausgesprochen lesenswert:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/was-guenther-jauch-alles-egal-ist/

 

33 Gedanken zu „Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (I)

  1. Pingback: Jörg & Miriam Kachelmann: Rezension (I) « ars communication´s virtual comments

  2. Pingback: Schockstarre, Kachelmann und ein langsamer Stochelo - die Links der Woche vom 12.10. bis 18.10. | Männer unter sich

  3. @Gabriele

    Du schreibst auf dem anderen Forum:

    „Ihm wird bewußt sein, daß ein hohes Risiko besteht, daß das unbefangene LG Frankfurt aus den Beweisen die Überzeugung schöpft, daß seine Mandantin eine Falschverdächtigung begangen hat. 30-40% der Zivilgerichte weichen von Strafgerichtsurteilen ab – sie sind ganz frei in ihrer Beweiswürdigung.“

    Kommentar:

    Ja, gegenüber Mannheim mag das LG Frankfurt unbefangen oder unbefangener sein. Aber ich würde doch Folgendes sagen: Auch Frankfurt wird medial und politisch nicht mehr unbefangen sein können. Soll heissen: In jedem andere Prozess, der bisher keine so mediale und somit öffentliche und politische Bedeutung bekommen hat, könnte man wohl von dieser Prämisse ausgehen, dass eben das LG Frankfurt unbefangen oder unbefangener agieren würde. Aber eben, dieser Zivilprozess unterscheidet sich eben von anderen Zivilprozessen. Und somit würde ich doch sagen, dass das LG Frankfurt eben nicht mehr wahnsinnig unbefangen vorgehen wird/kann, sondern doch eher ein politisches Urteil fällen wird, sodass es nicht gross in die Kritik kommt und quasi auch vorauseilenden Gehorsam übt. Ok, das ist meine subjektive Einschätzung. Aber ich habe mir in der Schweiz nun bereits genügend die Gerichtentscheide angeschaut und meistens muss es bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, damit dann doch noch der Entscheid kommt, der eben, wenn nur die empirischen Fakten und die Logik regiert, kommen musste.

    Nur wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von den Staaten, die die EMRK unterzeichnet haben, finanziell so an der kurzen Leine gehalten, dass er nur 3% der Eingaben überhaupt seriös überprüfen kann und der Rest wird mit einer nichtigen Begrüdung, ohne grosse Prüfung für unbegründet abgewiesen.

    Deshalb mein Tipp und meine Prognose: Da wird J.K. mit seinem Begehren nicht durchkommen.

    • Hi, Chomsky,

      dann will ich doch in Gänze das wiedergeben, was ich andernorts postete – obwohl man dort wegen der zunehmenden Trolldichte bald wirklich nicht mehr posten kann.

      »Ich kann auch nachtragen (dachte eigentlich, es sei klar!), für wen das angeordnete persönliche Erscheinen [im Zivilverfahren in Frankfurt] unangenehmer sein wird: natürlich für die Beklagte. Der Kläger hat ja keine Probleme, seine Sicht der Dinge darzulegen, wie er es gerade jetzt intensiv tut. Der Freispruch, insbesondere aber die vom LG Mannheim nicht verwerteten Beweise, stehen ihm zur Seite.

      So leicht hat es die Beklagte nicht.

      Es ist so, daß die Parteien in einem Zivilprozeß beide wahrheitsgemäß vortragen müssen, ansonsten riskieren sie eine Anzeige wegen (versuchten) Prozeßbetrugs. Meine Überlegung geht daher in folgende Richtung: RA Zipper werden die Strafakten vorliegen, jedenfalls soweit, wie sie die Klägerseite, vertreten durch die Kanzlei Welker, als Beweismittel vorgelegt hat, darunter wahrscheinlich auch das komplette Urteil. Ihm wird bewußt sein, daß ein hohes Risiko besteht, daß das unbefangene LG Frankfurt aus den Beweisen die Überzeugung schöpft, daß seine Mandantin eine Falschverdächtigung begangen hat. 30-40% der Zivilgerichte weichen von Strafgerichtsurteilen ab – sie sind ganz frei in ihrer Beweiswürdigung.

      Zur Vermeidung einer Strafanzeige von Kachelmann wegen versuchten Prozeßbetrugs bei einem Falschvortrag, die von der unbefangenen tatortzuständigen StA Frankfurt bearbeitet werden würde, wird er also kaum vortragen, daß seine Mandantin tatsächlich vergewaltigt worden sei, sondern er dürfte ausweichend replizieren: das LG Frankfurt sei nicht zuständig, seine Mandantin habe die Freiheitsberaubung nicht gewollt (leicht widerlegbar, denn darauf kam es ihr an), der Schaden sei nicht kausal wegen der mittelbar begangenen Freiheitsberaubung entstanden, hilfsweise, die Gutachterrechnungen seien zu hoch.

      Das ist also ein kleiner Musterprozeß, für beide Seiten. Und da könnte es fatal sein, wenn die Beklagte persönlich zum Klagegrund befragt werden sollte. Alles andere sind ja rein juristische Fragestellungen, zu denen ich, da kein Zivilrechtler, wenig sagen kann.

      Nehmen wir an, JK gewinnt den Prozeß wegen dieser lächerlichen 13.000,- – dann könnte er bei der StA Mannheim Strafanzeige gegen die Anzeigenerstatterin wegen Falschbeschuldigung erstatten, die nicht sofort abgebügelt werden werden könnte -: schließlich hat ein Gericht Frau D. verurteilt.«

      Als Soziologe hast Du natürlich recht, und auch die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien scheint Dir recht zu geben, denn natürlich ruft diese, womöglich im Interesse eines Gütetermins initiierte, Anordnung einen Presseansturm herbei, der das Gericht unter Druck setzen könnte.

      Dennoch würde ich weiterhin, bis zum Beweis des Gegenteils, von einem unbefangenen Gericht in Frankfurt im Vergleich zu Zivilrechtskammern des LG Mannheim ausgehen. Die Nebenbei-Pressekammer des LG Mannheim hat jedenfalls recht unbekümmert e.V. zugunsten der Anzeigenerstatterin gegen Kachelmann erlassen, die der Überprüfung kaum Stand halten dürften.

      Was Soziologen wie Du ebenfalls wenig auf dem Schirm haben: in Deutschland gilt das Zivilrecht als die Krone des Rechts, Strafrechtler gelten als unwissenschaftlich, als Nicht-Intellektuelle. Das Urteil des LG Mannheim bietet sich als bestes Anschauungsmaterial für diese These an – ich glaube kaum, daß sich das LG Frankfurt diese Vorlage entgehen lassen wird.

      Nachsatz: natürlich ist diese generelle These, was den mangelnden Intellekt von Strafrechtlern angeht, grottenfalsch. Richtig ist nur, daß in der praktischen Strafrechtsarbeit vor Ort Intellekt eher als Störfaktor wahrgenommen wird.

      Mal sehen, wie es ausgeht. Ich wage keine Prognose.

      • Gabriele, das mit den Zivilrechtlern, die auf die Strafrechtler etwas mitleidig herabschauen, kann ich aus eigener Anschauung bestätigen, wir haben in der Familie einen Zivilrechtler.
        Daß das Gericht in FFM zu einem klaren Urteil kommt, hoffe ich natürlich auch, aber ich teile Chomskys Skeptik.
        Ob nicht, wenns hart auf hart kommt, Standesbewußtsein gegen vernünftiges Rechtsempfinden steht ?

        Ich weiß nicht, ob es bei Juristen so etwas wie bei Ärzten geben mag, die ja höchst ungern Kollegen Fehler nachweisen, d.h. hier sind wir, und da ist die Laienwelt, und wenn die Laienwelt wie in Ffm zu erwarten steht, in großen Massen vor der Tür steht, ob dann auch noch Objektivität siegt ?

        Wahrscheinlich hängt es immer von den einzelnen Personen ab. Weiß man schon, wer in Frankfurt Richter sein wird ?

      • Ich weiß nicht, warum WordPress bei meinem Kommentar willkürliche Zeilen-Verschiebungen vornimmt.
        Klingt jetzt wie ein Gedicht von Günter Grass 🙂

        @ Stringa:

        Ich habe es korrigiert…

        GW

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..